Wartungs- und Servicevertrag
Transcription
Wartungs- und Servicevertrag
Wartungs- und Servicevertrag Zwischen [firma] [strasse] [plz] [ort] als Auftraggeber und coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR Ostrower Str.7 03046 Cottbus als Auftragnehmer wird ein Wartungs- und Servicevertrag für das PC-Netz und die TK - Anlage unter Einbeziehung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wartung und Service an IT - Systemen" ( Anlage 1) abgeschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Wartungs- und Servicevertrag umfasst die in der Anlage 3 und 4 aufgeführten Informationsund/oder Telekommunikationssysteme: • PC-Netz, bestehend aus Servern, Arbeitsplatzrechnern, Netzwerk-Komponenten, Druckern, Faxgeräten, etc. ( siehe Anlage 3) • TK–Anlage, bestehend aus Analog, ISDN- oder VoIP-Nebenstellenanlage sowie Telefonen, (siehe Anlage 4) Der Wartungs- und Servicevertrag kann wie folgt abgeschlossen werden: • Typ A: Der sog. „Vollkasko“-Vertrag umfasst neben den erforderlichen Wartungs- und ServiceDienstleistungen (s. Anlage 1) auch den kostenlosen Ersatz sämtlicher defekter oder fehlerhafter Hardware-Komponenten der zu wartenden Anlagen. Wartungsvertrag für IT-Systeme und TK-Anlagen der coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR Seite - 1 - • Typ B: Der sog. „Teilkasko“-Vertrag umfasst dagegen keinen kostenlosen Ersatz von Hardware-Komponenten. Im Falle des Defektes einer Hardware-Komponente, wird der Auftragnehmer den Austausch der defekten Komponente im Rahmen dieses Wartungs- und ServiceVertrages kostenlos vornehmen, die auszutauschende Hardware-Komponente jedoch dem Auftraggeber in Rechnung stellen. § 2 Vergütung Das monatliche Wartungs- und Service-Entgeld errechnet sich basierend auf dem Nettowert der zu wartenden Anlage wie folgt: • Typ A („Vollkasko“): Monatl. Entgeld = 1,2 % des Nettowertes, minimal 200,- €/Monat • Typ B („Teilkasko“): Monatl. Entgeld = 0,8 % des Nettowertes, minimal 150,- €/Monat Das monatliche Wartungs- und Service-Entgeld versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist jeweils bis zum 15. des Monats auf das Konto: Bank: Sparkasse Spree-Neiße Kto.-Nr.: 1234567890 BLZ.: 18050000 des Auftragnehmers zu zahlen. § 3 Laufzeit des Vertrages Der Vertrag beginnt am 01.01.2005 und wird bis zum 31.12.2005 abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres vor Ablauf gekündigt, so verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils für ein weiteres Jahr. § 4 Sonstige Bestimmungen Zur Absicherung der Informationsanlage gegen alle nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Beschädigungen (insbesondere Schäden infolge von Blitzeinschlag, Feuer, Störungen im Leitungsnetz oder Diebstahl) wird empfohlen, eine Elektronikversicherung abzuschließen. Im Falle eines Wartungs- und Servicevertrages Typ A („Vollkasko“) vereinbaren die Parteien dazu folgendes: Wartungsvertrag für IT-Systeme und TK-Anlagen der coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR Seite - 2 - • Der Auftraggeber schließt auf seine Kosten die Elektronikversicherung ab. • Er hat durch Vorlage des Versicherungsscheins den Abschluss der Versicherung dem Wartungsu. Serviceunternehmen nachzuweisen. Bestandteil dieses Wartungs- u. Servicevertrages sind die beigehefteten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wartung u. Service an IT - Systemen". Der Auftraggeber bestätigt, ein Exemplar dieses Vertrages und der Geschäftsbedingungen erhalten zu haben. ___________________________________________ Ort, Datum Auftraggeber ___________________________________________ Ort, Datum Auftragnehmer Anlagen: Anlage 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen der coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR für Wartung und Service von IT – Systemen Anlage 2: Stundensätze für Wartungs- und Service-Arbeiten Anlage 3: Bestandteile des PC-Netzes und monatl. Wartungs- und Servicegebühr Anlage 4: Bestandteile der TK-Anlagen und monatl. Wartungs- und Servicegebühr Wartungsvertrag für IT-Systeme und TK-Anlagen der coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR Seite - 3 - Anlage 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR für Wartung und Service von IT–Systemen und TK-Anlagen 1. Vertragsleistungen der coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR (coXorange) 1.1. Umfang der Wartungspflicht Die Wartung im Rahmen dieses Vertrages umfasst die Instandhaltung und Instandsetzung des vertragsgegenständlichen IT-Systemes, sowie die Beseitigung von Fehlern bzw. Störungen bei deren Betrieb. Die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft kann dabei auch durch den Austausch einzelner Teile der Anlage oder durch technische Änderung erfolgen. 1.2. Eingeschlossene Wartungs- und Serviceleistungen Mit dem Wartungs- und Serviceentgelt sind folgende Leistungen abgegolten: • Maßnahmen zur Erhaltung der Grundfunktionen der Anlage (Instandhaltung) sowie die regelmäßige Überprüfung des Systems • Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern bzw. Störungen, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch durch natürliche Abnutzung auftreten (Instandsetzung) • Ersatz von Verschleißteilen, die infolge normaler Abnutzung unbrauchbar geworden sind. Bei Verbrauchsmaterialien (wie Toner, Tintenpatronen, Druckerpapier, Datenträger, etc.) handelt es sich jedoch um keine Verschleißteile im Sinne dieses Absatzes. • Telefonische Beratung und Unterstützung beim Beheben von Störungen bzw. Fehlern. 1.3. Wartungs- und Serviceleistungen gegen gesonderte Berechnung Die nachfolgenden Leistungen sind nicht im Wartungs- und Servicevertrag enthalten und werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen (s. Anlage 2) gesondert berechnet, wobei die Bedingungen dieses Vertrages entsprechend bzw. ergänzend Anwendung finden. Wartungsvertrag für IT-Systeme und TK-Anlagen der coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR Seite - 4 - • Beseitigung von Fehlern bzw. Störungen, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Gebrauch der Anlage oder auf sonstige vom Wartungs- und Serviceunternehmer nicht zu vertretende äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. • Erweiterung oder Abbau von Anlagenteilen und / oder Zubehör sowie die Arbeiten, die notwendig geworden sind, weil der Auftraggeber auftretende Störungen oder Schäden nicht unverzüglich mitgeteilt hat. • Änderungen der Benutzerdaten oder des Leistungsumfangs der Anlage. • Mehrkosten für Wartungs- und Serviceleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der beim Wartungs- und Serviceunternehmen üblichen Geschäftszeiten erbracht werden. 1.4 Zugesicherte Reaktionszeiten Im Falle eines Defektes oder Fehlverhaltens der zu wartenden Anlage bzw. einzelner Komponenten der Anlage, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Nutzung führt, sichert coXorange zu, die Beseitigung der Störung innerhalb von 48h zu beginnen und nach Möglichkeit auch abzuschließen. Wochenenden werden bei der Berechnung der 48h-Frist nicht berücksichtigt. Gegen folgende Aufpreise, die dann jeweils direkt abzurechnen sind, kann die Reaktionszeit auf 24h verringert werden: • An Werktagen: 50% Aufschlag auf den gültigen Normal-Stundensatz für Wartungs- und Servicearbeiten, • An Wochenenden und Feiertagen: 100% Aufschlag auf den gültigen Normal-Stundensatz für Wartungs- und Servicearbeiten. 2. Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragspartner 2.1. Zahlungen Die Wartungs- und Servicegebühr ist bei von coXorange zu installierenden und bei bestehenden Anlagen vom Tage des Vertragsbeginns monatlich im Voraus zum 15. des laufenden Monats zu entrichten. 2.2. Zahlungsverzug Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggeber kann coXorange Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Das gesetzliche Recht des Auftraggebers zur Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt. Wartungsvertrag für IT-Systeme und TK-Anlagen der coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR Seite - 5 - 2.3. Aufrechnung gegen Forderungen Die Aufrechnung gegen Forderungen von coXorange ist nur mit Gegenansprüchen des Auftraggebers zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen aus anderen Verträgen wird ausgeschlossen. 2.4. Preisänderungen Im Falle von Lohn- oder Kostenänderungen ist coXorange berechtigt, im Rahmen oder zum Ausgleich dieser Preisänderungen eine angemessene entsprechende Anpassung des Wartungsentgeltes vorzunehmen. Die Änderung wird mit Beginn des 3. Monats, der auf den Zugang der schriftlichen Mitteilung beim Auftraggeber folgt, wirksam. Der Auftraggeber hat das Recht, den Wartungs- und Servicevertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen. 2.5. Gewährleistung Sind die unter diesen Vertrag fallenden Leistungen von coXorange fehlerhaft erbracht, wird coXorange auf Anforderung des Auftraggebers binnen angemessener Frist nachbessern. Wird eine Nachbesserung nicht binnen angemessener Frist durchgeführt oder führen Nachbesserungen nicht zum Erfolg, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Vertrag kündigen oder die Herabsetzung des Wartungs- und Serviceentgeltes bis zur Beseitigung des Fehlers verlangen. Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Der Auftraggeber hat offensichtliche Schäden oder Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beendigung der Arbeiten bzw. nach Kenntnis über den Mangel schriftlich anzuzeigen. 2.6. Haftung Für Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne und für andere mittelbare Schäden, insbesondere bei Betriebsunterbrechungsschäden, Verlust von Informationen und Daten, haftet coXorange nicht. Die Haftung ist weiter auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. 2.7. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer alle in Abschnitt 1 aufgeführten Arbeiten an der Anlage (z. B. Systemerweiterungen) nur durch das Wartungs- und Serviceunternehmen oder mit dessen Zustimmung ausführen zu lassen. Der Auftraggeber schaltet sein IT - System für die Fernwartung frei, damit über das öffentliche Netz Fehler und Einstellungen durch die Fernkonfiguration behoben werden können und soweit möglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen des Leistungsumfanges und der Benutzerdaten durchgeführt werden können. Bei Beendigung des Wartungs- und Servicevertrages wird die Fernwartung für coXorange deaktiviert. Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, wird das Serviceunternehmen Weisungen des Auftraggebers beachten und die erforderlichen technischen und organisatorischen Wartungsvertrag für IT-Systeme und TK-Anlagen der coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR Seite - 6 - Maßnahmen zur Sicherung der Daten gegen Missbrauch treffen. Diese Pflichten bleiben auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen. 2.8. Pflichten des Auftraggebers Der Auftragnehmer verpflichtet sich während und nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses über die Ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten und Daten Verschwiegenheit zu bewahren. Hierzu verpflichtet er auch seine Mitarbeiter. 2.9. Auswechselung des Vertragspartners coXorange kann die Rechte und Pflichten aus diesem Wartungsvertrag auf einen Dritten übertragen. Der Auftraggeber kann den Vertrag sofort kündigen, wenn coXorange von der Übertragungsmöglichkeit Gebrauch macht. Das Recht von coXorange zur Abtretung von Ansprüchen bleibt unberührt. 3. Vertragsdauer und Kündigung Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Abschluss dieses Vertrages. Es erstreckt sich sofern nicht im §3 des Vertrages anderweitig vereinbart : • Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten auf 2 Jahre • Bei Verträgen mit Kaufleuten auf das laufende Kalenderjahr und die anschließend im Wartungsvertrag vereinbarte Mindestdauer. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. 4. Überlassung an Dritte Überlässt der Auftraggeber Anlagen oder Anlagenteile einem Dritten, so bleiben seine Pflichten aus diesem Vertrag bestehen, es sei denn, dass der Dritte mit schriftlicher Zustimmung von coXorange in den Vertrag eintritt. 5. Gerichtstand Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder des öffentlich/rechtlichen Sondervermögens, wird eine Gerichtsstandsvereinbarung mit folgendem Inhalt abgeschlossen: • Gerichtsstand ist der Hauptfirmensitz der coXorange oder der Sitz einer Zweigniederlassung, wenn diese die Vertragsverhandlungen geführt hat. Wartungsvertrag für IT-Systeme und TK-Anlagen der coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR Seite - 7 - Anlage 2 Stundensätze für Wartungs- und Servicearbeiten Stand Mai 2005 Stundensatz an Werktagen: 45,- € / pro angefangene halbe Arbeitsstunde Stundensatz an Wochenenden u. Feiertagen: 90,- € / pro angefangene halbe Arbeitsstunde Wartungsvertrag für IT-Systeme und TK-Anlagen der coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR Seite - 8 - Anlage 3 Bestandteile des PC-Netzes und monatl. Wartungs- und Servicegebühr Pos. Bezeichnung Netto-Wert Wartungsvertrag für IT-Systeme und TK-Anlagen der coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR Monatl. Gebühr Seite - 9 - Anlage 4 Bestandteile der TK-Anlage und monatl. Wartungs- und Servicegebühr Pos. Bezeichnung Netto-Wert Wartungsvertrag für IT-Systeme und TK-Anlagen der coXorange networXervice Bendig & Dohrmann GbR Monatl. Gebühr Seite - 10 -