Aktuelle Themen der Jahresabrechnung
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Aktuelle Themen der Jahresabrechnung
Aachener Str. 500 50933 Köln Tel. 0221-934663-0 Fax 0221-934663-30 3. Aktuelle Themen der Jahresabrechnung RA Dr. Georg Jennißen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Köln 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Jahresabrechnung Inhaltsbestimmung für eine ordnungsmäßige Abrechnung h Einzelabrechnung h Gesamtabrechnung h Bankkontenentwicklung h Instandhaltungsrücklagenentwicklung h Saldenliste h Fehlende Abrechnungsbestandteile machen den Beschluss über die Jahresabrechnung anfechtbar (AG Köln v. 24.04.2008 – 202 C 159/07) 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Inhalt der Jahresabrechnung ¾ Sie ist keine Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung ¾ Es geht nicht um eine Gewinnermittlung. ¾ Es geht nicht um die Entwicklung des Eigenkapitals. ¾ Nach herrschender Meinung handelt es sich um eine einfache/reine Einnahmen-/Ausgabenrechnung 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Thesen der Rechtsprechung zur Vermögensdarstellung Die Jahresabrechnung hat: h die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben zu enthalten (u.a. OLG Frankfurt OLGZ 1994, 333) h die Entwicklung der Rücklagen und die Form ihrer Anlage auszuweisen (BayObLGZ 1989, 310) h einen Status zu enthalten, der u.a. die Entwicklung des Bankkontos der Gemeinschaft vom Anfangsbestand bis zum Endbestand enthält (OLG Hamm ZWE 2001, 446). 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Forderungen und Verbindlichkeiten ¾ Forderungen und Verbindlichkeiten dürfen in der Jahresabrechnung nicht erscheinen (OLG Saarbrücken NZM 2006, 228). ¾ unbeglichene Verbindlichkeiten dürfen in der Jahresabrechnung nur dann erscheinen, wenn dadurch die Klarheit und Übersichtlichkeit der Abrechnung nicht leidet (KG WE 1993, 195). 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Jahresabrechnung Anforderungen ordnungsmäßiger Abrechnung ¾ Die Jahresabrechnung muss aus sich heraus verständlich sein. Sie muss alle Einnahmen enthalten. Die Verwendung unklarer Begriffe macht die Abrechnung anfechtbar. AG Köln v. 5.3.2009 – 202 C 263/08 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Jahresabrechnung Zulässigkeit von Abgrenzungen h Eine wohnungseigentumsrechtliche Jahresabrechnung ist auch dann nicht anfechtbar, wenn sie Rechnungsabgrenzungspositionen enthält (LG Köln v. 7.5.2007 – 29 T 55/06). Sie müssen nachvollziehbar dargestellt werden (LG Nürnberg-Fürth v. 26.9.2008 – 14 S 4692/08). h Sind Kaltwasserzähler vorhanden, können die Wasserund Abwasserkosten abgegrenzt werden. (OLG Köln v. 20.12.2004 – 16 Wx 110/04) 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Jahresabrechnung Darstellung der Instandsetzungskosten ¾ Werden aus der Rücklage Instandsetzungskosten beglichen, sind die Ausgaben dennoch in den Einzelabrechnungen bei der Kostenverteilung anzusetzen (LG München, v. 9.11.2006 – 1 T 6490/06). 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Darstellung der Instandsetzungskostenverteilung bei Finanzierung aus der Rücklage Müllabfuhr Versicherungen Instandhaltungskosten Summe d. verteilten Kosten Ihre Wohngeldzahlungen: Entnahme aus der Rücklage Ihr Guthaben 4.000,– EUR 11.000,– EUR 20.000,– EUR 35.000,– EUR 24,5/1000 24,5/1000 24,5/1000 20.000,– EUR 24,5/1000 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 98,00 EUR 269,50 EUR 490,00 EUR 857,50 EUR 700,00 EUR 490,00 EUR 332,50 EUR Darstellung der Instandhaltungsrücklage h Die Instandhaltungsrücklage darf nicht als Sollrücklage geführt werden (AG Saarbrücken ZMR 2008, 925). h Es empfiehlt sich Soll- und Ist-Rücklage in einem doppelten Status darzustellen (LG Köln ZMR 2005, 151). h Der Verwalter hat die Ist-Rücklage darzustellen, ob er auch die Soll-Werte angibt, steht ihm mangels anderslautender Vereinbarung frei (OLG Saarbrücken NZM 2006, 228). 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Beispiel für Ist-Rücklage h Rücklagenkonto Coba Münster, Kto.-Nr. 271508, Festgeldkonto z.Zt. 2,5 % Zinsen Stand 01.01. tatsächliche Zuführung Zinsen ./. Abgeltungssteuer ./. Soli Stand per 31.12. 25.000,00 € 5.000,00 € 1.200,00 € ./. 300,00 € ./. 16,50 € 30.883,50 € 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Entwicklung der Soll-Rücklage h Stand 01.01. Zuführung lt. Wirtschaftsplan + Zinsen ./. Zinsabschlagsteuer ./. Soli Stand per 31.12. ./. ./. 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 30.000,00 € 7.000,00 € 1.200,00 € 360,00 € 19,80 € 37.820,20 € Verhältnis von Jahresabrechnung zum Wirtschaftsplan hBGH ZMR 1999, 834: Auch nach Beschluss über JA können die Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers noch auf den WP gestützt werden. hOLG Hamm ZMR 2009, 467: Wenn kein Eigentümerwechsel stattfindet, sind die Ansprüche einheitlich auf die JA zu stützen. 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Zuführung zur Instandhaltungsrücklage - Darstellung in JA hfalsch: Zuführungsbeträge in JA nicht als Kosten verteilen, da keine Ausgabe; Beträge seien ausschließlich über WP anzufordern (Abramenko in Riecke/Schmid, WEG § 28 Rz. 74). hrichtig: Zuführungsbeträge in JA wie Kosten verteilen und wie eine Abgrenzung in Bankkontenentwicklung darstellen (LG Köln ZMR 2007, 652; BayObLG NJW-RR 1991, 15). 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Zuführung zur Instandhaltungsrücklage - Darstellung in JA Kostenverteilung Wasser, Heizung Verwalter etc. Zuführung zur Rücklage Gesamtkosten 70.000,- € 7.000,- € 77.000,- € Bankkontenentwicklung Bankanfangsbestand + Wohngeldzahlungen ./. Kosten ./. Umbuchung auf Festgeld (Rücklagen Zuführung) Bankendbestand 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 1.500,- € 90.000,- € 70.000,- € 5.000,- € 16.500,- € Höhe der Instandhaltungsrücklage h Nachfolgende Entscheidung bitte nicht merken: - Die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage darf die Höchstsätze nach § 28 II. BV (= 11,50 € m²(Jahr) nicht übersteigen. Bei höheren Instandhaltungskosten muss eine Sonderumlage beschlossen werden (AG Mettmann ZMR 2009, 720). 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Behandlung von Wohngeldausfällen h falsch: Wohngeldausfälle dürfen nicht wie Kosten verteilt werden, da fehlende Einnahme (BayObLG NZM 2002, 531) h zweifelhaft: Ist die Instandhaltungsrücklage ausreichend bemessen, dürfen Wohngeldausfälle gegen die Rücklage gebucht werden (OLG München WuM 2008, 169) h M.E. sind Wohngeldausfälle wie Kosten zu behandeln, um ausgeglichenen Jahresetat herzustellen. 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Liquiditätsrücklage h Da Instandhaltungsrücklage Zweckbindung unterliegt, ist die Bildung einer separaten Liquiditätsrücklage sinnvoll. h Bedenken: Liquiditätsrücklage im Gesetz nicht vorgesehen, deshalb nach OLG Hamm ZWE 2001, 446 unzulässig; a.A. Merle in Bärmann, WEG, § 21 Rz. 131. 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009 Jahresabrechnung Sonstige Entscheidungen h Ein Saldovortrag gehört nicht in die JA (LG Lüneburg ZMR 2009, 554) h An der Bestandskraft der Jahresabrechnung nehmen die Wohngeldvorauszahlungen nicht teil (AG Kerpen v. 22.10.2008 – 15 II 36/06) h Werden in der JA die Vorauszahlungen nicht richtig erfasst, schuldet der Verwalter Schadenersatz (LG Wuppertal ZMR 2009, 556) h Auch wenn ein Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels besteht, ist die Abrechnung immer nach dem Schlüssel gem. GO oder Beschluss zu erstellen (Anspruch wirkt nur für die Zukunft), AG Mannheim ZMR 2009, 236. 7. Pantaenius Fachtagung, Hamburg 2009