Hinweise zum Fahrzeugverkauf - Kreisverwaltung des Rhein

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Hinweise zum Fahrzeugverkauf - Kreisverwaltung des Rhein
Achtung beim Fahrzeugverkauf!!!
Sie verkaufen Ihr Fahrzeug? Dann sollten Sie folgendes beachten:
Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Erwerber eines Fahrzeuges
seiner Pflicht zur Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt.
Folge:
L
Der Verkäufer zahlt weiterhin die KFZ-Steuer und evtl. auch die Versicherung.
Wie können Sie sich als Verkäufer dagegen schützen?
L dieses Informationsblatt lesen und
L die Rückseite ausfüllen und unterschreiben (auch vom Käufer) und die ausgefüllte
Rückseite (Veräußerungsanzeige) an uns senden.
Der sicherste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an
den Fahrzeugkäufer. Dazu benötigen Sie den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung
Teil II), den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und die Kennzeichenschilder. Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung beträgt zur Zeit 5,90 Euro.
Bitte füllen Sie die Rückseite vollständig und gut leserlich aus und kontrollieren Sie
die Daten des Käufers (Namen und Anschrift) anhand seines Ausweises. Es gibt viele
Betrüger, die unter falschem Namen und Scheinadresse Autos kaufen! Solche Betrüger
kaufen oftmals auf Automärkten. Besonders häufig treten diese Betrugsfälle bei Fahrzeugen mit einem Wert von 250,00 €uro bis 2.500,00 €uro auf. Auch wenn Sie froh
sind, Ihr Auto los zu sein, kann die Freude über den Fahrzeugverkauf schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Sie weiterhin die KFZ-Steuer und evtl. die Versicherung bezahlen müssen.
Die in vielen Kaufverträgen getroffene Vereinbarung „der Käufer verpflichtet sich zur
Ab- oder Ummeldung innerhalb von 3 Tagen“ nutzt Ihnen gar nichts, wenn sich der
Käufer nicht daran hält. Sie können den Käufer dann auf dem privatrechtlichen Weg
verklagen, müssen aber weiterhin Steuer und evtl. Versicherung bezahlen. Probleme
gibt es auch, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wenn der Fahrzeugkäufer
das Auto im Ausland ummeldet, bekommen wir von der ausländischen Zulassungsstelle
in der Regel keine Meldung. Es ist dann Ihre Aufgabe, die erforderlichen Unterlagen
aus dem Ausland zu besorgen. Dies ist sehr schwierig, sehr zeitaufwendig und häufig
erfolglos.
Deshalb: Fahrzeuge vor dem Verkauf außer Betrieb setzen.
Beim Verkauf eines Fahrzeuges im Inland kann der Käufer sein Fahrzeug mit einem
Kurzzeitkennzeichen (bei jeder Zulassungsstelle erhältlich ) an seinen neuen Standort
überführen. Beim Verkauf ins Ausland kann die Überführung mit einem Ausfuhrkennzeichen (ebenfalls bei jeder Zulassungsstelle erhältlich) erfolgen.
Tipp:
Legen Sie dieses Info-Blatt zu Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II, und Sie
werden beim Verkauf Ihres Fahrzeuges an die Problematik erinnert!
Kreisverwaltung
des Rhein-Lahn-Kreises
- Kfz-Zulassungsbehörde Insel Silberau
56130 Bad Ems
Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gemäß § 13 Abs. 4 FZV
(Bitte gut leserlich und vollständig ausfüllen. Vordruck kann auch direkt am Bildschirm
ausgefüllt werden).
Käufer-Daten anhand Ausweis prüfen
Hiermit melde ich den Verkauf meines Fahrzeuges:
amtliches Kennzeichen:
Hersteller:
Fahrzeugidentnr.:
Verkäufer
Vorname:
Name:
Wohnort:
Straße:
Käufer
Vorname:
Name:
Wohnort:
Straße:
Freiwillige Angaben des Käufers
Geburtsdatum:
Telefonnummer:
Passnummer:
____________________________
(Ort, Datum)
___________________________________
(Unterschrift des Verkäufers)
Der Käufer bestätigt, dass bei der Übergabe des Fahrzeuges am
Uhr folgende Fahrzeugpapiere ausgehändigt wurden:
um
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Kennzeichenschilder (wenn zugelassen)
____________________________
(Ort, Datum)
____________________________________
(Unterschrift des Käufers)