Freie Hansestadt b Bremen
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Freie Hansestadt Bremen Finanzamt Bremen-Ost =$ b Finanzamt Bremen-Ost Postfach 10 57 09 28057 Bremen Auskunft erteilt: Frau Dahm Zimmer: 0376 Firma Telefon: A421 361- 55354 Telefax: 0421 361- Teschner & Partner -stb.- Email: offi ce@fi nanzamtost.bremen.de Tannenberger 9 a 28211Bremen ldentifi kationsnummer: Aktenzeichen / Steuemummer 072 (bitte bei Antwort angeben): I 549 / 08406 Bremen, 04.11.2010 Freisteilungsbeseheinigurrg zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß Ein kommensteuergesetzes (ESIG) S 48 b Abs. 1 Satz ,l des Firma wolpmann Brandschutz u Sicherheitstechnik GmbH & ne-Seel hoff-Str.4, 28357 Bremen co lrontage, HermL Rechtsform wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der pflicht zum Steuerabzug nach $ 48 Abs. 1 ESIG befreit ist. Diese Bescheinigung gilt vom 01.01.2011bis zum 31.12.2013. Wichtiser Hinweis: Diese Bescheinigung ist dern Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie filr bestimmte Bauleisfungen gilt. lst die Bescheinigung für ejnen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist Äit Dienstsiegel, Unterschrift und Sicherheits-Nummer versehen. Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung über ein eventuelles Haftungsrisiko Gewissheit zu verschaffen. Diese Pnifung kann durch eine lntemetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) erfolgen. Dazu werden die Däten beim Bundeszentralamt fi.lr Steuern gespeichert und bei einer lntemetabfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben. Bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine lntärÄetabfrage nicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der FreistelluÄgsbescheinigung angegebeneri Finanzamt Gewissheit verschaffen: Das Unterlassen einer lnternetabfrage beim Bundeszentätaät tui Sleuem oder einer Nachfrage beim Finanzamt begnindet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahrlässigkeit. Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb Oes o.g. eunigkeitszeitraumes undi oder fÜr die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des ieistungsempfängers mit Ge- genansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich. Der Widerruf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen l* Dahm Länderschlüssel: Finanzamtsnummer: Steuernummer: Sicherheitsnummer: Dienstgebäude Haus des Reichs Rudolf-Hilferding-Platz 28195 Bremen Nachtbriefkasten: Richtweg 25 1 und Erreichbarkeil u.' (7lA):Zi.10O Besuchszeiten tel. Zentrale lnformation Annahme Mo, Do 8 - 18, Di, Mi 8 Fr 8 -'15 Uhr - 16, Tel. Erreichbarkeit: Übrige Stellen: Mo - Do g - 15 Uhr Fr 9 - 13:30 Uhr 2 472 07254908406 04864457 Konten der Finanzkasse Deutsche Bundesbank Fil. HB BLZ IBAN Btc Sparkasse Bremen BLZ 29000000 Konto 2900 1513 DE 78 2900 0000 0029 001 5 1 3 MARKDEF 1290 29050101 Konto 109 0612