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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90343 Nürnberg An die Träger der ESF-BAMF-Kurse nachrichtlich: - Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Zentrale der Bundesagentur für Arbeit - Geschäftsführungen der Regionaldirektionen - Deutscher Landkreistag Europäischer Sozialfonds Verwaltungsstelle HAUSANSCHRIFT Frankenstraße 210 90461 Nürnberg POSTANSCHRIFT 90343 Nürnberg BEARBEITET VON Dr. Richter +49 (0) 911 9436020 +49 (0) 911 9436012 ESF-BAMF-Programm: Neuerungen zum 01.01.2012 TEL 324b - 9050.2.5 Nürnberg, 06.12.2011 Seite 1 von 3 dr.markus.richter@bamf.bund.de www.bamf.de Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchte ich Sie über Neuerungen im ESF-BAMFProgramm informieren. 1. „Pauschale Teilnehmereinkommen“ Auf Grund der Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 01.01.2012 und erneuter Berechnung der ESF-Verwaltungsstelle werden die Pauschalen für das Einkommen von Teilnehmern, die im SGB IILeistungsbezug stehen, wie folgt angepasst: • Die Pauschale für Pflichtversicherte erhöht sich ab dem 01.01.2012 von 464 € auf 485 €. • Für Familienversicherte wird ab diesem Zeitpunkt die Pauschale von 281 € auf 301 € erhöht. Die Belegliste wird zum 01.01.2012 angepasst und steht Ihnen zeitnah auf der Internetseite des Bundesamtes zur Verfügung. Sollten Sie für Kurse, die vor dem genannten Stichtag begonnen haben und die über den 01.01.2012 hinaus laufen, die neuen Pauschalen ansetzen wollen, so ist es erforderlich, dass Sie Ihre Daten in die neue Belegliste übertragen. In diesem Zusammenhang noch einmal der Hinweis, dass stets die aktuellen Formulare zu verwenden sind. VERKEHRSANBINDUNG UBahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 7, Bayernstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz BANKVERBINDUNG Kontonummer: 750 010 07, Bankleitzahl: 750 000 00, Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Regensburg, Kontoinhaber: Bundeskasse Weiden, IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07, BIC MARKDEF 1750 FAX Seite 2 von 3 2. Zielgruppenerweiterung – Teilnehmer aus dem ESF-Bleiberechtsprogramm Zum 01.01.2012 wird die Förderrichtlinie für das ESF-BAMF-Programm er weitert. Ab diesem Zeitpunkt werden zusätzlich Personen aus dem „ESFBundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Ar beitsmarkt“ zum ESF-BAMF-Programm zugelassen. Bei diesem Personenkreis kann es sich um Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB III oder Asyl bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) handeln. Unabhängig von der Art des Leis tungsbezugs werden Ihnen alle Personen über einen „Meldebogen für Teilneh mer aus dem ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ von den ESF-Bleiberechtsprojekten gemeldet. Rückmeldungen Ihrerseits zu Nicht antritt, Fehlzeiten, Praktikum etc. erfolgen an die Bleiberechtsprojekte. Diese haben die Informationen an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten (z.B. Jobcenter, Ausländerbehörde). Als Kofinanzierung (Teilnehmereinkommen) wird für Empfänger von Leistun gen nach dem AsylbLG vom Projektträger im Finanzierungsplan ein Kalkulati onsbetrag für Teilnehmereinkommen in Höhe von 301 € angesetzt. Der Kalku lationsbetrag setzt sich zusammen aus 200 € „Pauschale Teilnehmereinkom men“ plus einer Aufstockung bis zu einer Höhe von 101 €. Nach Beendigung eines Projektes wird im Falle einer Interventionssatzverletzung die Aufsto ckungssumme herangezogen. Sonstige Regelungen zum Interventionssatzaus gleich bleiben davon unberührt. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den für Sie zuständigen Außendienst wenden. 3. Tagungshinweis, Zusammenarbeit Bereits jetzt möchte ich auf eine Fachtagung zum ESF-BAMF-Programm am 14.02.2011 in Nürnberg hinweisen. Schwerpunkt dieser Veranstaltung wird der inhaltliche Austausch im Bereich „berufsbezogenes Deutsch“ sein. Dabei sollen beispielhafte Konzepte für ESF-BAMF-Kurse vorgestellt und erörtert werden. Eine gesonderte Einladung wird an die Trägerkooperationen gesendet. An dieser Stelle bedanke ich mich ganz herzlich für die bisher geleistete ge meinsame Arbeit. Mir ist bewusst, dass auch das Jahr 2011 für Sie als pro grammumsetzende Stellen mit besonderen Herausforderungen verbunden war. Uns ist es aber gemeinsam gelungen, das verwaltungstechnische Verfahren weiter zu vereinfachen. So hat sich z.B. seit Einführung der neuen Pauschalre gelung vom 01.04.2011 die Anzahl der neu beantragten Projekte noch einmal deutlich erhöht. Durch die Pauschalen und weitere Maßnahmen stellt sich zum Jahreswechsel eine Beschleunigung des Abrechnungsverfahrens ein. Auch in haltlich zeigt sich in der Praxis die große Flexibilität des Programms. Mit passgenauen Kursen erreichen wir große Vermittlungserfolge. VERKEHRSANBINDUNG UBahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 7, Bayernstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz BANKVERBINDUNG Kontonummer: 750 010 07, Bankleitzahl: 750 000 00, Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Regensburg, Kontoinhaber: Bundeskasse Weiden, IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07, BIC MARKDEF 1750 Seite 3 von 3 Für das neue Jahr wünsche ich uns, dass wir auf diesem Weg weitergehen und vielen Menschen den Weg in eine gesicherte berufliche Zukunft ermöglichen können. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Richter Leiter ESF-Verwaltungsstelle VERKEHRSANBINDUNG UBahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 7, Bayernstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz BANKVERBINDUNG Kontonummer: 750 010 07, Bankleitzahl: 750 000 00, Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Regensburg, Kontoinhaber: Bundeskasse Weiden, IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07, BIC MARKDEF 1750