Impressum

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Impressum
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Herausgeber:
Magistrat der Stadt Hanau
Fachbereich für Soziale Dienste / Seniorenbüro
Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Telefon (0 61 81) 295-292
Fax 0 61 81 / 295-631
E-Mail seniorenbüro@hanau.de
Projektleitung: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp
Am Projekt beteiligte Institutionen und ihre Mitarbeiter:
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hessen-Süd e.V.:
Migrationsberatung, Ertugrul Özogul [Textbeitrag (*)]
Ausländerbeirat der Stadt Hanau:
Vorsitzender, Muharrem Caglayan*, Geschäftsstelle, Wolfgang Schwab*
Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis e.V.:
Migrationsdienst, Holger Franz*, Seniorenberatung, Josef Rath*
Diakonisches Werk der ev. Kirchenkreise Hanau Stadt u. Land:
Spätaussiedlerberatung, Annette Korndörfer
Fachbereich für Soziale Dienste der Stadt Hanau:
Beratung und wirtschaftliche Hilfen, Elisabeth Skrotzki, Christa Pittelkow
Seniorenbüro, Barbara Heddendorp*, Gertrud Körner*
Stadtteilzentrum Süd-Ost, Selim Karanlik*
Hilfezentrale für Senioren und Behinderte Hanau: Altenberatung, Stefan Schlett*
Muslimischer Arbeitskreis Hanau: Behlül Yilmaz*
Nachbarschaftshilfe Tümpelgarten: Helga Trommer-Schmidt
Polizeipräsidium Südosthessen: Ausländerbeauftragte, Semra Kamaci*
Stadtplanungsamt der Stadt Hanau: Stadtteilbüro Lamboyladen, Pürnur Scharle
Redaktionelle Bearbeitung: Gertrud Körner, Barbara Heddendorp
Übersetzung: Mehtap Albayrak
Umschlagdesign: einzigkartig - werbung + design, Hanau
Druck: ingra, Hanau
1. Auflage 2000 Stck. Dezember 2003
Wir danken der Stadt Essen für die freundliche Genehmigung, Texte aus ihrem
„Seniorenwegweiser für Migranten und Mirantinnen“ verwenden zu dürfen.
1
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
in Hanau leben mittlerweile über 2000 Migrantinnen und Migranten, die älter als 60 Jahre sind.
Seniorinnen und Senioren ausländischer Herkunft
haben im Alter spezifische Bedürfnisse und sind
nach einem arbeitsintensivem Leben oft genauso
auf besondere Unterstützung angewiesen, wie
ältere deutsche Menschen.
Die Integration von älteren Migrantinnen und
Migranten, die Gewährleistung der sozialen, gesundheitlichen und
psychosozialen Versorgung im Alter ebenso wie die Ermöglichung von
interkultureller ambulanter und stationärer Pflege, die Verbesserung der
Wohnsituation und die Möglichkeiten sich mit Landsleuten zu treffen,
sind Anliegen, die die Stadt Hanau ernst nimmt und unterstützt.
Ziel einer offenen Seniorenpolitik der Stadt sollte sein, dass die Stadt
als neues „Zuhause“ für die zugewanderten Menschen erlebbar wird.
Diese Offenheit bedeutet auch, das Bedürfnis vieler älteren Menschen
zu respektieren, sich im Alter dem eigenen, ursprünglichen Kulturkreis
verstärkt zuzuwenden, ohne deshalb auf Integration zu verzichten.
Der jetzt vorliegende Ratgeber, der durch die Vernetzung der in der
Migrations- und Seniorenarbeit tätigen Organisationen in dieser Stadt
entstand, ist ein erster wichtiger Schritt, die Lebenssituation der in
Hanau lebenden älteren Migranten verbessern zu helfen.
Die Broschüre soll sowohl Fachleuten als auch den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern dieser Stadt ermöglichen, sich über die
vorhandenen vielfältigen Hilfeangebote zu informieren und bei
speziellen Fragen den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Claus Kaminsky
Oberbürgermeister
2
Inhalt
Seite
Einleitung
6
1 Leben zwischen zwei Ländern
1.1 Besuchsrecht
1.2 Aufenthaltsrecht
1.2.1 Aufenthaltsrecht für Rentner aus Nicht-EU-Staaten
1.2.2 Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige aus EU-Ländern
1.2.3 Das Recht auf Wiederkehr
1.3 Einbürgerung
8
8
10
10
11
12
12
2 Rente
2.1 Einführung in das deutsche Rentensystem
2.1.1 Rentenarten
2.1.2 Warte- und Beitragszeiten
2.1.3 Hinzuverdienstgrenzen
2.2 Rentenantrag
2.2.1 Antragstellung
2.2.2 Versicherungsverlauf
2.3 Internationales Rentenrecht
2.3.1 Überstaatliche Regelungen
2.3.2 Zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen
2.3.3 Rentenzahlung in das Ausland
16
16
16
18
19
21
21
22
26
26
29
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3 Finanzielle Unterstützungen
3.1 Grundsicherung
3.2 Unterstützung nach dem Bundessozialhilfegesetz
3.3 Wohngeld
3.4 Hanau-Pass
3.5 Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen
3.6 Telefongebührenermäßigung
3.7 Steuerliche Entlastung
32
32
34
36
38
38
39
40
3
Inhalt
4 Wohnen
4.1 Wohnraumanpassung
4.2 Wohnungswechsel
4.3 Betreutes Wohnen
4.4 Seniorenwohnungen der Stiftung Althanauer Hospital
4.5 Senioren- und Pflegeheime
44
44
47
48
50
53
5 Gesundheit und Pflege
5.1 Pflegeangebote
5.1.1 Ambulante Pflege
5.1.2 Teil- und vollstationäre Pflege
5.2 Leistungen der Pflegeversicherung
5.2.1 Leistungsarten in der häuslichen Pflege
5.2.2 Leistungen bei Auslandsaufenthalt
5.2.3 Pflegevertretung
5.2.4 Pflegehilfsmittel
5.2.5 Soziale Sicherung der Pflegeperson
5.2.6 Leistungen in der stationären Pflege
5.2.7 Abrechnungssystem
5.3 Mobile Rehabilitation
5.4 Mahlzeitenangebote
5.4.1 Essen auf Rädern
5.4.2 Mittagstische
5.5 Hausnotrufsysteme
5.6 Gesetzliche Betreuung
5.7 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
58
58
58
60
61
62
64
64
64
65
65
65
70
70
70
72
73
75
76
Stern-Apotheke
Barbara Stammnitz-Heil
Sternstraße 20, 63450 Hanau,
Telefon 20720
4
Inhalt
6 Freizeit
6.1 Ehrenamtliches Engagement
6.2 Bildung und Weiterbildung
6.3 Sport und Gesundheit
6.4 Orte der Begegnung
79
79
80
81
82
7 Sicherheit
84
8 Erben und Vererben
86
9 Sterben und Bestatten
9.1 Sterbebegleitung
9.2 Bestatten
9.2.1 Notwendige Schritte bei einem Trauerfall
9.2.2 Bestattungen im Ausland
9.2.3 Islamische Bestattungen
9.2.4 Bestattungskosten
88
88
89
89
91
91
93
10 Türkischsprachige Fachkräfte in Hanau
95
11 Öffnungszeiten des Stadtladens und der Stadtteilläden
96
Anmerkung der Redaktion: Das Thema Krankenversicherung kann erst in einer
späteren Auflage berücksichtigt werden. Zur Zeit des Redaktionsschlusses waren die
gesetzlichen Änderungen zum Januar 2004 in ihrem vollen Umfang noch nicht
bekannt.
5
Einleitung
Die Idee diesen Ratgeber herauszugeben, ist das Ergebnis aus der
Veranstaltung „Älter werden in der Fremde“, die im Januar 2001 im
Stadtteilzentrum Südost stattfand. Dort zeigte sich, dass die Lebenssituation älterer Migrantinnen und Migranten in der städtischen
Seniorenarbeit einen zu geringen Stellenwert einnimmt. Zielsetzung des
Seniorenbüros ist, das Beratungsangebot für ältere Hanauer Bürger
verschiedener Ethnien auszuweiten und zu verbessern.
Die Mitarbeiter des Hanauer Seniorenbüros entschlossen sich als Folge
dieser Veranstaltung einen Arbeitskreis Migration ins Leben zu rufen,
bestehend aus den Migrationsdiensten der Wohlfahrtsverbände, dem
Ausländerbeirat, den in der Migrationsarbeit tätigen Behörden und
Organisationen und der Hilfezentrale für Senioren und Behinderte.
Diese Projektgruppe hat den vorliegenden Ratgeber erarbeitet.
Die Broschüre erscheint zunächst in deutscher und türkischer Sprache.
Bevölkerungsstruktur der Stadt Hanau – ein Überblick
Zurzeit leben in Hanau 92 653 Menschen. Betrachtet man die Bevölkerungsstruktur Hanaus unter den Gesichtspunkten „ältere Bürger und
Bürgerinnen ab 50 Jahren“ und „Anteile der Migranten“ erhält man
folgendes Ergebnis:
Bevölkerung
insgesamt:
Deutsche
72.954
Migranten
19.698 (21,26%)
älter als 50 Jahre 33.308 (35,95%)
28.988
4.320 (12,97%)
älter als 60 Jahre 21.620 (23,33%)
19.554
2.066 (9.56%)
92.653 (100%)
Quelle: Statistischer Jahresbericht der Stadt Hanau 2001/2002, Ordnungs- und Umweltamt
6
Einleitung
Ältere Migrantinnen und Migranten über 50 Jahre nach Staatsangehörigkeit und Anzahl der Bürger in Hanau:
Staatsangehörige
Anzahl der Bürger
(über 50 Jahre)
Türkei
Bosnien, Kroatien, Slowenien, Jugoslawien,
Makedonien
Italien
Spanien
Polen
Weißrussland
Marokko
Russische Staatsangehörige
Sonstige Staaten
1.694
625
436
286
88
8
88
39
894
Quelle: Statistischer Jahresbericht der Stadt Hanau 2001/2002, Ordnungs- und Umweltamt
Laut „Viertem Bericht zur Lage der älteren Generation“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird im Jahre
2050 jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre alt sein.
Zur Zeit sind in Hanau ein Drittel der Einwohner älter als 50 Jahre und
fast jeder Vierte ist älter als 60 Jahre. Es ist anzunehmen, dass im Jahr
2050 auch in Hanau ein Drittel der Bürger älter als 60 Jahre sein wird.
Gegenwärtig ist jeder fünfte Einwohner Hanaus ein Migrant. Auch die
Anzahl der älteren Migrantinnen und Migranten wird in Hanau in den
nächsten Jahren rasch zunehmen.
Hinzu kommt noch eine nicht unerhebliche Zahl von Spätaussiedlern
aus der ehemaligen UdSSR, Polen und anderen Staaten Osteuropas, die
statistisch als Deutsche zählen, aber sozial und kulturell nur ansatzweise integriert sind. Es erscheint uns aus diesem Grunde sinnvoll und
zukunftsweisend, bereits jetzt das Angebot für ältere Migranten zu verbessern und es in das Aufgabengebiet des städtischen Seniorenbüros zu
integrieren.1
1
Textbeitrag: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp
7
Leben zwischen zwei Ländern
Viele der älteren Migranten und Migrantinnen, die inzwischen in den
Ruhestand eingetreten sind, kamen im Rahmen eines Anwerbeabkommens mit ihrem Herkunftsland in die Bundesrepublik Deutschland.
Vielleicht gehören auch Sie, Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau zu dieser
ersten Gruppe, vielleicht folgten Sie Verwandten oder Bekannten auf
der Suche nach Arbeit hierher. Sicher haben Sie sich in Ihrer Wahlheimat Deutschland einen Bekanntenkreis aufgebaut und/oder Ihre
Kinder haben sich entschieden, für immer hier zu bleiben. In Ihrem
Herkunftsland haben Sie jedoch ebenfalls Verwandte und Freunde, mit
denen Sie den Kontakt aufrechterhalten haben.
Wenn Sie im Alter Deutschland als Lebensstandort beibehalten und Ihr
Leben zwischen zwei Ländern beweglich gestalten wollen, müssen bestimmte Gesetze beachtet werden.
1.1 Besuchsrecht
Sie möchten vielleicht Ihre Freunde und Verwandte zu Besuch nach
Deutschland einladen, da Sie jetzt als Rentner/Rentnerin mehr Zeit
haben als früher.
Angehörige bestimmter Staaten können als Besucher in die Bundesrepublik nur einreisen, wenn ihr Lebensunterhalt für die Zeit ihres
Aufenthaltes nachweisbar sichergestellt ist und für sie eine angemessene Unterkunft bereitsteht. Die Visumserteilung wird grundsätzlich von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig gemacht.
Betroffen sind davon Staatsangehörige nachstehender Länder (Stand
08.1998):
Afghanistan, Albanien, Algerien, Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien,
Bangladesch, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Burundi, Georgien, Ghana, Indien,
Irak, Iran, Jordanien, Jugoslawien (BR), Kamerun, Kasachstan, Kirgistan, Kuba,
Liberia, Libyen, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Nigeria, Pakistan, Palästinenser
(unabhängig der Nationalität), Philippinen, Ruanda, Rumänien, Rußland, Somalia, Sri
Lanka, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Togo, Türkei, Turkmenistan,
Tunesien, Ukraine, Usbekistan, Vietnam, Weißrußland, Zaire.
8
Leben zwischen zwei Ländern
Verpflichtungserklärung
Sie müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn Sie jemanden aus den oben genannten Ländern zu einem Besuch in die Bundesrepublik Deutschland einladen
wollen. Das Formular „Verpflichtungserklärung“ erhalten Sie im Stadtladen des Rathauses und in den Stadtteilläden.
Die Form dieser Verpflichtungserklärung ist in allen Bundesländern
gleich. Mit dieser Erklärung wird die Verpflichtung übernommen, für
den Lebensunterhalt des Gastes in Deutschland aufzukommen, einschließlich der Versorgung mit Wohnraum, im Krankheitsfall und bei
Pflegebedürftigkeit. Die Haftung des Einladers beginnt mit der Einreise
und endet mit dem Ablauf der vorgesehenen Aufenthaltsdauer.
Die Ausländerbehörde überprüft, ob der Einlader aufgrund seiner finanziellen Situation in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Deshalb müssen Sie:
Ihr Einkommen nachweisen (Rentenbescheid),
den Mietvertrag vorlegen oder Wohnungseigentum nachweisen,
erklären, ob Sie bereits für andere Personen eine Verpflichtungserklärung eingereicht haben.
Die Verpflichtungserklärung und eine Kopie müssen Sie an denjenigen
weiterleiten, den Sie einladen wollen. Jetzt kann diese Person das Besuchsvisum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Bei der
Einreise in die Bundesrepublik muss das Original der Verpflichtungserklärung bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden.
Hinweis:
Es wird empfohlen, nach der Einreise eine private
Krankenversicherung für den Besucher abzuschließen,
da Sie ansonsten für eventuell entstehende Arzt- oder
Krankenhauskosten aufkommen müssen!
Besuchsaufenthalte von EU-Bürgern in Deutschland bedürfen weder
eines Visums noch unterliegt dieser Aufenthalt der Meldepflicht.
Weitere Informationen im folgenden Kapitel.
9
Leben zwischen zwei Ländern
1.2 Aufenthaltsrecht
1.2.1 Aufenthaltsrecht für Rentner aus Nicht-EU-Staaten
Die Aufenthaltserlaubnis bleibt für Rentner und deren Ehegatten bei
längerem oder dauerhaftem Auslandsaufenthalt bestehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie leben seit 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland und sind in
Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung.
Sie beziehen eine ausreichend hohe Rente, um den Lebensunterhalt für sich und ihren Ehepartner zu bestreiten. Es darf kein
Anspruch auf Sozialhilfe bestehen.
Sie haben einen umfassenden Krankenversicherungsschutz,
auch für die Zeit des Aufenthalts im Heimatland.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie sich zu diesem
Zweck eine Bescheinigung der Ausländerbehörde ausstellen lassen,
damit Sie unbesorgt in Ihrem Herkunftsland leben und jederzeit zurückkommen können, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten.
Bevor Sie Ihre Reise antreten, gehen Sie zur Ausländerbehörde mit
Ihrem Rentenbescheid und der Bescheinigung Ihrer Krankenkasse.
Auch wenn Ihre Rente niedriger ist als der Sozialhilferegelsatz, besteht
die Möglichkeit, dass Sie die Bescheinigung der Ausländerbehörde erhalten. In diesem Fall müssen Sie nachweisen,
dass Sie eigenes Vermögen besitzen, aus dem Ihr Lebensunterhalt bestritten wird,
oder Ihre Kinder oder eine dritte Person unterschreibt eine
Unterhaltsverpflichtung.
Wichtig ist, dass Sie in Deutschland gemeldet sein müssen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie eine eigene Wohnung nachweisen müssen.
Sie können sich auch bei Verwandten oder Freunden anmelden.
10
Leben zwischen zwei Ländern
Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, bescheinigt Ihnen die Ausländerbehörde gegen eine Gebühr, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis oder
Aufenthaltsberechtigung auch bei einem länger dauernden Auslandsaufenthalt nicht erlischt.
Wichtig:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden,
erlischt automatisch die Aufenthaltserlaubnis oder
Aufenthaltsberechtigung.
1.2.2 Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige aus EU-Ländern
Staatsangehörige eines Landes der Europäischen Union können sich in
den Staaten der Gemeinschaft frei bewegen. Diese Freizügigkeit umfasst:
die Inanspruchnahme des Wohnrechtes (sofern der
Lebensunterhalt gesichert ist),
die Niederlassungsfreiheit,
die Freiheit der Arbeitsplatzwahl.
Besuchsaufenthalte von EU-Bürgern in einem Land der Europäischen
Union bedürfen weder eines Visums noch unterliegt dieser Aufenthalt
der Meldepflicht.
Daueraufenthalte dagegen unterliegen der Meldepflicht und der Notwendigkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Zu den Ländern der Europäischen Union gehören:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien und Nordirland, Italien, Luxemburg, Niederlande,
Österreich, Portugal, Republik Irland, Schweden, Spanien.
Ab Mai 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische
Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
11
Leben zwischen zwei Ländern
1.2.3 Das Recht auf Wiederkehr
Staatsangehörige aller Länder außerhalb der Europäischen Union haben
unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auch nach einer
Rückkehr in ihr ursprüngliches Heimatland ihren Wohnsitz wieder nach
Deutschland zu verlegen, die so genannte Rückkehroption.
Dazu sind folgende Bedingungen erforderlich:
dass Sie sich vor der Rückkehr in Ihr Heimatland 8 Jahre
rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben,
Sie eine Rente von einem Rententräger im Bundesgebiet
erhalten,
und Ihr Einkommen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe
gesichert ist.
Ehepartner sind bei dieser Rückkehroption miteinbezogen.
Auch wenn der Bezug der deutschen Rente nicht ausreicht, Sie aber
vielleicht eine Zweitrente ihres Heimatlandes beziehen oder für Sie
unterhaltspflichtige Kinder in Deutschland wohnen, kann im Einzelfall
einer Wiedereinreise zugestimmt werden.
Den Antrag auf Wiederkehr müssen Sie über die zuständige deutsche
Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland stellen.
1.3 Einbürgerung (Stand 2000)
Senioren und Seniorinnen mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland
können zur Sicherung ihres Aufenthaltes den Weg der Einbürgerung
wählen, wenn
Sie mindestens 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und im
Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung sind,
Sie Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialoder Arbeitslosenhilfe bestreiten können,
Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,
12
Leben zwischen zwei Ländern
Sie ein schriftliches Bekenntnis zur „freiheitlich demokratischen
Grundordnung“ der Bundesrepublik Deutschland abgeben,
Sie keine Vorstrafen haben,
Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.
Ehegatten können auf Antrag mit eingebürgert werden, wenn sie noch
keine 8 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Der Antrag auf Einbürgerung muss bei der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt werden. Wenn Sie Interesse an der Einbürgerung haben, informieren Sie sich direkt dort! 2
Informationen:
Verpflichtungserklärungen für Besuchervisa erhalten Sie im Stadtladen
im Rathaus und in den Stadtteilläden (Öffnungszeiten im Kapitel 11)
und bei der Ausländerbehörde.
Ausländerbehörde des Ordnungs- und Umweltamtes
Steinheimer Str.1b, 63450 Hanau
Telefon (06181) 295-0
Sprechzeiten: Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
So vermeiden Sie Wartezeiten
Mi. 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Sprechzeiten Informationsbüro (Antragsausgabe, einfache Bescheinigungen, Verlängerungen von Reiseausweisen, allg. Auskünfte):
Mo. Di. Do. Fr. 8.30 – 12.00 Uhr
2
Textbeitrag zu Kapitel 1: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere Migranten und
Migrantinnen der Stadt Essen. Überarbeitet von: Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt,
Ertugrul Özogul
13
Leben zwischen zwei Ländern
Ausländerbehörde:
Allgemeine Ausländerangelegenheiten:
Mitarbeiter
Telefax
Buchstabe A-Be
Buchstabe Bf-De
Buchstabe Df-G
Buchstabe H-Kt
Buchstabe Ku-Ör
Buchstabe Ös-So
Buchstabe Sp-Z
Frau Panzoff
Frau Gratl
Frau Hoffmann
Walther
Frau Yasar
Frau Duvnjak
Frau Mardis
Zimmer
101
101
102
102
113
113
114
Telefondurchwahl
295-761
295-567
295-762
295-575
295-763
295-764
295-576
295-678
Asylangelegenheiten, Bürgerkriegsflüchtlinge:
Buchstage A-Z
Frau Dobler
106
295-765
Schultheis
109
295-558
Frau Lenz
Förster
Kling
Wiechert
108
107
108
112
295-760
295-759
295-539
295-758
109
112
295-558
295-758
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen:
Buchstabe A-Be
Haftsachen A-Ki
Buchstabe Bf-De
Buchstabe Df-Kr
Buchstabe Ks-So
Buchstabe Sp-Z
Haftsachen Kj-Z
Sachgebietsleitung:
Schultheis
Wiechert
Einbürgerungsstelle des Ordnungs- und Umweltamtes
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Herr Rudzinski
Herr Pfeffer
Telefon (06181) 295-211
Telefon (06181) 295-219
Sprechzeiten: Mo. Di. Do.
Mi.
Fr.
14
Raum 8 (EG)
Raum 8 (EG)
8.30 – 12.00 Uhr
10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
8.30 – 11.30 Uhr
Leben zwischen zwei Ländern
Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt
Herr Ertugrul Özogul
Telefon / Fax (06181) 259-292
Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau
Sprechzeiten:
Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr
nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr
Migrationsdienst der Caritas
Herr Peter Galetzka
Im Bangert 4, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 9 23 35-29
E-Mail peter.galetzka@caritas-mkk.de
Telefon (06181) 9 23 35-24
Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,
Spanisch und Russisch möglich.
Sprechzeiten:
Mo. Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Stadtteilzentrum Süd-Ost
Herr Selim Karanlik, Frau Birgit Pietschmann, Frau Margit Petry
Alfred-Delp-Str. 10a, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 39 91 30
Telefon (06181) 3 25 48
E-Mail stz@hanau-stadt.de
Sprechzeiten:
Mo. 10.00 – 12.00 Uhr und Mi. Do. 14.30 – 17.00 Uhr
Türkisches Generalkonsulat
Zeppelinallee 17, 60325 Frankfurt
Fax 0 69 / 70 79 13 05
Telefon 0 69 / 71 37 73
Adressen aller Konsulate im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de
15
Rente
Die beste Voraussetzung, im Alter die Selbständigkeit zu bewahren und
am öffentlichen Leben teilhaben zu können, ist ein gesichertes Einkommen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation im Alter ist deshalb besonders wichtig.
2.1 Einführung in das deutsche Rentensystem
Die Grundlage des deutschen Rentensystems ist die Erwerbstätigkeit
und der Generationenvertrag. Während der Berufstätigkeit werden
Beiträge in die Rentenkasse gezahlt, die zur Versorgung der alten
Menschen dienen. Gleichzeitig werden für das eigene Alter Ansprüche
auf eine Rentenzahlung erworben.
Da die Bestimmungen zum Rentenrecht in umfangreichen Gesetzen
geregelt sind, werden Sie in unserem Überblick keine detaillierten
Aussagen finden.
Grundsätzlich gilt:
Im persönlichen Einzelfall sollten Sie sich
unbedingt beraten lassen!
Hinweise auf die zuständigen Stellen finden Sie in jedem einzelnen
Kapitel.
2.1.1 Rentenarten
Es gibt verschiedene Rentenarten, die unterschiedliche Risiken absichern sollen. Die wichtigsten Rentenarten sind:
Altersrente (Rente wegen Alters)
Altersrente erhält, wer durch Beitragszahlungen in die Rentenkasse
selbst einen Anspruch erworben hat. In der Regel werden diese Beiträge während der Dauer einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
geleistet.
16
Rente
Für den Bezug aller Altersrenten gilt als Voraussetzung, dass Männer
und Frauen ein bestimmtes Lebensalter erreicht (Altersgrenze), eine
Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt und einen Rentenantrag
gestellt haben müssen.
Neben der Regelaltersrente, die ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und
einer Wartezeit von fünf Jahren bezogen werden kann, gibt es noch folgende Altersrenten:
für langjährig Versicherte
wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
für Frauen
für schwerbehinderte Menschen
für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Teilrente (gleitender Ruhestand)
Einerseits kann ein Teil der zustehenden Altersrente in Anspruch genommen werden, andererseits darf weiter innerhalb bestimmter Grenzen, die deutlich höher sind als beim Bezug der Altersrente als Vollrente, hinzuverdient werden.
Ob von der Teilrente Gebrauch gemacht werden kann, hängt davon ab,
dass entsprechende Teilzeitarbeitsplätze vorhanden sind.
Erwerbsminderungsrente (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit)
Menschen, die – möglicherweise schon in jungen Jahren – an einer
schweren oder chronischen Krankheit oder den Folgen eines Unfalls
leiden und deshalb vom Erwerbsleben ganz oder teilweise ausgeschlossen sind, können eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese besteht aus zwei Stufen:
volle Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden
täglich,
halbe Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von drei bis unter sechs
Stunden täglich.
17
Rente
Die arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten wurden wegen
der ungünstigen Arbeitsmarktsituation beibehalten. Versicherte, die
noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten,
das verbliebene Restleistungsvermögen wegen Arbeitslosigkeit aber
nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente.
Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, haben weiterhin einen
Anspruch auf Teilrente wegen Berufsunfähigkeit.
Hinterbliebenenrente (Rente wegen Todes)
Empfänger können im Todesfall hinterbliebene Ehepartner und Kinder
sein. Die Rente übernimmt hier Unterhaltsfunktion. Sie wird aus den
Versicherungsbeiträgen eines Verstorbenen abgeleitet.
2.1.2 Warte- und Beitragszeiten
Für den Aufbau eines Rentenanspruches sind verschiedene Zeiten maßgebend.
Wartezeit (Mindestversicherungszeit)
Eine Rente erhalten Sie nur, wenn Sie vorher eine bestimmte Zeit versichert gewesen sind. Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre. Für
den Bezug von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und Altersrente für Frauen ab 60 Jahren gilt eine 15jährige
Wartezeit. Für die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für Schwerbehinderte müssen 35 Jahre Wartezeit nachgewiesen
werden.
Beitragszeiten
Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden oder als gezahlt gelten. Hierzu zählen sowohl
Zeiten mit Pflichtbeiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer selbständigen Tätigkeit, als
18
Rente
auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen. Zu den Pflichtbeitragszeiten gehören:
Zeiten einer beruflichen Ausbildung
Zeiten einer schulischen Ausbildung
Wehr- und Zivildienstzeiten
Kindererziehungszeiten (bei Geburten ab 1992 die ersten drei
Jahre, davor ein Jahr je Kind)
Zeiten mit Sozialleistungsbezug (seit 1992, z. B. Krankengeld,
Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe)
Bezugszeiten von Vorruhestandsgeld
Pflegezeiten (seit 1995) Hier werden Privatpersonen, die pflegen, unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsrechtlich
abgesichert. Die Beitragszahlungen in die Rentenversicherung
übernimmt in diesem Fall die Pflegekasse. Diese Leistung der
Pflegeversicherung wird allerdings nur auf Antrag gewährt.
2.1.3 Hinzuverdienstgrenzen
Damit Rentner, die neben der Rente weitere Einkünfte erzielen, mit
ihrem Gesamteinkommen nicht besser gestellt sind als vor dem Rentenbezug, werden andere Sozialleistungen oder Erwerbseinkommen auf
die Rente angerechnet. Bei Überschreiten der individuellen Hinzuverdienstgrenzen wird die Rente gekürzt.
Je nach Rentenart, müssen Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen
berücksichtigen!
Wenden Sie sich vor Arbeitsaufnahme an Ihren Rentenversicherungsträger um Ihre individuelle Verdienstgrenze zu erfahren. Sie sind in
jedem Fall verpflichtet, Ihren Versicherungsträger zu informieren.
Wenn Sie im Einzelfall Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger. Dieser trifft auch die Entscheidung, ob ein zusätzliches Einkommen "rentenschädlich" ist. Deshalb sollten Sie sich
vorher beraten lassen.
19
Rente
Die kurzen Beschreibungen verdeutlichen: Das Rentenrecht ist kompliziert. Nur Fachleute können in der Einzelberatung Ihre persönlichen
Fragestellungen beantworten. Diese Fachleute finden Sie überörtlich
bei den Versicherungsträgern:
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Servicetelefon 0 18 03 / 33 19 19
Mo. – Mi. 15.30 – 19.30 Uhr
Landesversicherungsanstalt für Arbeiter und Arbeiterinnen
LVA Hessen
Städelstr. 28, 60596 Frankfurt
Telefon 0 69 / 60 52-0
Servicetelefon 08 00 / 4 63 65 82
Bundesknappschaft
Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum
Telefon 02 34 / 304-0
Servicetelefon 02 34 / 3 04 22 70 und 02 34 / 3 04 22 71
Seekasse
Reimertswiete 2, 20457 Hamburg
Telefon 0 40 / 36 13 70
Bahnversicherungsanstalt
Karlstraße 4-6, 60329 Frankfurt
Telefon 0 69 / 26 50
Beratungsstellen in Hanau finden Sie am Ende dieses Kapitels.
Türkische Verbindungsstellen:
Sosyal Sigortalar Kurumu (SSK)
Genel Müdürlügü
Mithatpasa Cad. No. 7, TR 06437 Ankara Sihhiye
Telefon
(0090) 3 12 / 4 31 88 00
3 12 / 4 31 88 33 (34 Hat)
Fax
(0090) 3 12 / 4 35 32 14
(für alle Versicherungszweige)
20
Rente
Emekli-Sandigi
Genel Müdürlügü
Milli Müdafaa Cad. No. 24, TR 06643 Ankara Bakanliklar
Telefon
(0090) 3 12 / 4 17 41 00
Fax
(0090) 3 12 / 4 17 53 34
(für die Pensionsversicherung der Staatsbediensteten)
Bag-Kur
Genel Müdürlügü
Necatibey Cad. No. 37, TR 06438 Ankara Kizilay
Telefon
(0090) 3 12 / 2 31 74 20
Fax
(0090) 3 12 / 2 30 82 12
(für die Pensionsversicherung der Selbständigen)
2.2 Rentenantrag
Rente kommt nicht von allein ins Haus. Sie muss beantragt werden.
Vor der Antragstellung sollte der persönliche Versicherungsverlauf geklärt und die erforderlichen Unterlagen besorgt werden. Wir geben
Ihnen in den folgenden Abschnitten in Stichworten eine Wegbeschreibung für Ihren Rentenantrag.
2.2.1 Antragstellung
In der Regel müssen Sie selbst den Antrag stellen. Sie können, falls
zwingende Gründe vorliegen (z. B. Sie müssen länger im Krankenhaus
liegen), Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder beauftragen. Andere Personen benötigen von Ihnen eine Vollmacht.
Der Antrag sollte immer rechtzeitig gestellt werden. Zum Beispiel bei
einer Altersrente drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze. Bei Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, sobald Sie glauben, dass
diese vorliegt.
21
Rente
Für die Beantragung einer Rente gibt es offizielle Antragsformulare.
Diese sollten Sie unbedingt verwenden. Sie erhalten diese Vordrucke
beim Versicherungsamt (Adresse am Ende des Kapitels) und bei
Ihrem Versicherungsträger. Sie reichen den ausgefüllten Antrag und
je nach Rentenart die Zusatzfragebögen bei Ihrem Versicherungsträger
(oder beim Versicherungsamt) ein.
Es gibt besondere Regelungen, wenn Beiträge auch an einen ausländischen Versicherungsträger gezahlt wurden. Nähere Informationen
geben wir Ihnen im Kapitel "Internationales Rentenrecht".
2.2.2 Versicherungsverlauf
Klären Sie Ihr persönliches Versicherungskonto möglichst bevor Sie
einen Rentenantrag stellen!
Fordern Sie eine Rentenauskunft bei Ihrem Versicherungsträger
an. (Nach dem Gesetz erhalten Sie diese kostenlose Beratung ab
dem 55. Lebensjahr).
Die Rentenauskunft informiert Sie über Ihren derzeitigen Rentenstand.
Prüfen Sie, ob es in Ihrem Versicherungsleben Lücken gibt.
Verschaffen Sie sich Klarheit. Tragen Sie - sofern notwendig alle Stationen Ihres Versicherungslebens zusammen, z. B.
Schulausbildung, Zeiten der Beschäftigung, Krankheit oder
Arbeitslosigkeit, Zeiten der Kindererziehung oder des Kriegsdienstes.
Nehmen Sie alle verfügbaren Unterlagen und wenden Sie sich
an ihren Versicherungsträger oder das Versicherungsamt. Im
Rahmen der Kontenklärung werden die zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten festgestellt.
Sofern Sie bereits automatisch einen Versicherungsverlauf
erhalten haben, überprüfen Sie diesen!
Auch wenn Sie noch nicht das Rentenalter erreicht haben:
Sichern Sie alle wichtigen Unterlagen (z. B. Bescheide der
Krankenkasse, des Arbeitsamtes, der Rentenversicherung,
22
Rente
Belege über berufliche Bildung, Lohnabrechnungen etc.) Sie
werden sie möglicherweise brauchen!
Haben Sie Versicherungszeiten im Ausland zurückgelegt, versuchen Sie möglichst, Nachweise darüber zu erhalten (siehe
„Internationales Rentenrecht“).
Unvollständiger Versicherungsverlauf
Sie haben einen nicht vollständigen Versicherungsverlauf - es bestehen
Lücken - es fehlen Unterlagen. Ergänzen Sie Ihren Rentenantrag um
Unterlagen:
die zum Beispiel Beitragszeiten nachweisen (wie Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, alte Versicherungskarten),
die zum Beispiel Kindererziehungszeiten nachweisen (wie Geburtsurkunden, Familienbücher, Pässe),
die zum Beispiel Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitslosigkeit oder des Sozialhilfebezuges nachweisen,
oder die rentenrechtliche Auslandszeiten nachweisen.
Wenn Sie wichtige Unterlagen nicht mehr haben und diese auch nicht
mehr beschaffen können - gehen Sie zu Ihrem Versicherungsträger oder
zum Versicherungsamt und beantragen Sie die "Wiederherstellung von
Versicherungsunterlagen". Sie werden einen Antrag auf Kontenklärung erhalten. Füllen Sie diesen sorgfältig aus. Ihre Versicherung
kümmert sich nun um eine genaue Klärung.
Der eigentliche Rentenantrag muss trotzdem noch gestellt werden!
23
Rente
Informationen:
Versicherungsamt
Am Schlossplatz 3, 63450 Hanau
Frau Preis
Frau Wachtarczyk
Frau Kühn-Lötschert
Herr Meyer
Raum 5
Raum 6
Raum 8
Raum 7
Telefon 292-25 60
Telefon 292-25 61
Telefon 292-25 63
Telefon 292-25 64
Im Versicherungsamt erhalten Sie Informationsmaterial, Formulare,
Beratung, Hilfe bei der Antragstellung und Kontenklärung.
Sprechzeiten - Rentenantragstellung:
Di. Mi. Do.
8.00 – 11.00 Uhr
Raum 5 + 6
Auskunft und Beratung:
Di. Mi. Do.
8.00 – 12.00 Uhr
Raum 7 + 8
Mi.
14.00 – 16.00 Uhr
Raum 7 + 8
Mi (zusätzlich) Sprechtag der Rentenversicherungsträger LVA und
BfA nur nach Vereinbarung
Versichertenberater der LVA (Beratung nach Vereinbarung):
Herr Gerald Meindl
Telefon (06181) 2 38 06
Versichertenberater der BfA (Beratung nach Vereinbarung):
Herr Horst Geissler
Telefon (06181) 25 19 15
Herr Dieter Greulich
Telefon (06181) 7 77 00
Herr Klaus Bechthold
Telefon (06181) 7 45 79
Stadteilbeauftragte Klein-Auheim
Frau Berninger
Schönfelderstr. 1, 63456 Hanau
24
Telefon (06181) 67 51 98
Rente
Stadtteilbeauftragte Mittelbuchen
Frau Born
Wachenbuchener Str. 17, 63454 Hanau
Telefon (06181) 7 12 37
Diakonisches Werk Spätaussiedlerberatung
Annette Korndörfer
Telefon (06181) 92 34 00
Johanneskirchplatz 1, 63450 Hanau
Fax 06181 / 9 23 40 50
Sprechzeiten:
Do. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Übergangswohnheim Friedrich-Engels-Str.18: Mo. 8.00 – 12.00 Uhr
Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt
Herr Ertugrul Özogul
Telefon / Fax (06181) 25 92 92
Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau
Sprechzeiten:
Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr
nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr
Stadtteilzentrum Süd-Ost
Herr Selim Karanlik, Frau Birgit Pietschmann, Frau Margit Petry
Alfred-Delp-Str. 10a, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 39 91 30
Telefon (06181) 3 25 48
E-Mail stz@hanau-stadt.de
Sprechzeiten:
Mo. 10.00 – 12.00 Uhr und Mi. + Do. 14.30 – 17.00 Uhr
Türkisches Generalkonsulat
Zeppelinallee 17, 60325 Frankfurt
Fax 0 69 / 70 79 13 05
Telefon 0 69 / 71 37 73
Adressen aller Konsulate im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de
25
Rente
2.3 Internationales Rentenrecht
Das über- und zwischenstaatliche Rentenrecht wird in zahlreichen Bestimmungen und Vorschriften geregelt. Es gilt für Versicherte und
Rentner
die in mehreren Staaten gearbeitet haben,
die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land verlegen
wollen,
die bereits im Ausland wohnen.
Das allgemein schon schwierige Rentenrecht wird jetzt noch komplizierter. Deshalb gilt: Im persönlichen Einzelfall sollten Sie sich an die
zuständigen Verbindungsstellen wenden. Sie finden diese auf den folgenden Seiten.
2.3.1 Überstaatliche Regelungen mit Ländern des Europäischen
Wirtschaftsraumes
Jedes Land hat sein eigenes System der Sozialen Sicherheit. Das überstaatliche Recht enthält alle Regelungen, wie die Systeme der einzelnen
europäischen Länder miteinander verbunden werden.
Es handelt sich um die Staaten (Stand 2002):
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz,
Spanien.
Die überstaatlichen Verordnungen umfassen alle Bereiche der sozialen
Sicherheit, wie zum Beispiel die gesetzlichen Renten, Kranken- und
Unfallversicherung.
26
Rente
Diese Regelungen gelten für folgenden Personenkreis:
Arbeitnehmer und Selbständige, die in diesen Ländern tätig
waren und deren Staatsangehörigkeit besitzen,
Rentner, die die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder haben,
Familienangehörige und Hinterbliebene der genannten Personen, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht. Die Staatsangehörigkeit ist in diesen Fällen unerheblich.
Staatenlose und Flüchtlinge im Gebiet der EWR.
Das Rentenversicherungssystem ist in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet. Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch und auch die
Rentenhöhe sind nicht einheitlich. Das überstaatliche Recht regelt, dass
Versicherte auf keinen Fall Nachteile erfahren, wenn sie in mehreren
Ländern tätig waren.
Kein Rentenbeitrag bleibt unberücksichtigt, erworbene Rechte sind
geschützt.
Folgende Regelungen gibt es:
Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass eine Rente nur auf Antrag gezahlt wird. Dies gilt in der Regel in den Vertragsländern
ebenfalls.
Der Antrag in einem Mitgliedsstaat wirkt grundsätzlich. Wenn
Sie zum Beispiel in Deutschland einen Rentenantrag stellen,
dann wird automatisch in dem Mitgliedsstaat - in dem Sie auch
noch gearbeitet haben - das Rentenantragsverfahren eingeleitet.
Versicherungszeiten in anderen Mitgliedsstaaten werden, sofern
für die Anspruchsberechtigung notwendig, in ihrem Antragsland mit berücksichtigt.
In jedem Land bleiben Ihre Versicherungsbeiträge bestehen.
Wenn Sie dann die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung
erfüllen, erhalten Sie diese von dem Land, in dem Sie die Ansprüche erworben haben. Sie werden, wenn Sie in mehreren
Ländern tätig waren, auch mehrere Renten beziehen.
Jedes Land zahlt seinen eigenen Rentenanteil selbst.
27
Rente
Die Rentenberechnung erfolgt zunächst auf der Grundlage der
Bestimmungen der einzelnen Länder
= Innerstaatliche Rentenberechnung. Die überstaatliche Regelung sieht vor, dass zusätzlich eine zweite Berechnung erfolgt
= Zwischenstaatliche Berechnung.
Dies bedeutet, dass alle rentenrechtlichen Zeiten - auch die der
anderen Länder - berücksichtigt werden. Die endgültige Berechnungsgrundlage wird zugunsten des Versicherten entschieden.
Die Zuständigkeit für Rentenanträge, Anträge auf Beitragserstattung
und Zulassung zur freiwilligen Versicherung für Bürger und Bürgerinnen aus Ländern der EU/EWR haben die Verbindungsstellen:
für die Rentenversicherung der Arbeiter:
LVA Rheinprovinz
LVA Schleswig-Holstein
LVA Rheinland-Pfalz
LVA Württemberg
LVA Freie und Hansestadt Hamburg
LVA Westfalen
LVA Schwaben
LVA Baden
LVA Oberbayern
LVA Unterfranken
Belgien, Spanien
Dänemark, Finnland,
Norwegen, Schweden
Frankreich, Luxemburg
Griechenland
Großbritannien, Irland
Island, Niederlande
Italien
Liechtenstein
Österreich
Portugal
für die Rentenversicherung der Angestellten
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin
für die knappschaftliche Rentenversicherung
Bundesknappschaft in Bochum
28
Rente
2.3.2 Zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen
Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Ländern können in Form
von Sozialversicherungsabkommen die Systeme untereinander abstimmen. Deutschland hat mit unterschiedlichen Ländern diese Abkommen
abgeschlossen.
Es handelt sich hierbei um die Staaten(Stand 2003): Australien,
Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Chile, China (Volksrepublik),
Israel, Japan, Jugoslawien, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Marokko,
Mazedonien, Polen, Slowenien, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ungarn,
USA.
Der Geltungsbereich bezüglich der Personen (persönlicher Geltungsbereich) ist je nach Vertragsland unterschiedlich geregelt.
Folgende Regelungen gibt es:
Sozialversicherungsabkommen regeln verschiedene Bereiche der Sozialversicherung (sachlicher Geltungsbereich), hauptsächlich die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung.
Die Sozialversicherungsabkommen erlauben die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten aus den jeweiligen Vertragsstaaten. Sollten Sie zum Beispiel die Anspruchsvoraussetzungen
für eine deutsche Rente nicht erfüllen, können möglicherweise
Ihre Beitragszeiten im Heimatland - zusammengerechnet mit
den Zeiten in Deutschland - einen Anspruch herstellen.
Sollten Sie in mehr als zwei Ländern Versicherungszeiten erworben haben (z. B.: Deutschland, Türkei, Italien) können die
Rentenansprüche nur nach einem der Abkommen (entweder
EWR oder Sozialversicherungsabkommen) berechnet werden.
Eine Vermischung verschiedener Abkommen ist nicht erlaubt.
Rentenrechtliche Zeiten im Ausland wirken sich auf die Höhe
der deutschen Rente nicht aus.
29
Rente
Die Zuständigkeit für die Rentenanträge, Anträge auf Beitragserstattung und Zulassung zur freiwilligen Versicherung sind in den Sozialversicherungsabkommen festgelegt.
Die genannten zuständigen Verbindungsstellen sind:
LVA Rheinprovinz
LVA Niederbayern-Oberpfalz
LVA Freie und Hansestadt Hamburg
LVA Schwaben
LVA Berlin
LVA Baden
LVA Oberfranken und Mittelfranken
Chile, Israel
Jugoslawien
Kanada, USA
Marokko, Tunesien
Polen
Schweiz
Türkei
Für den gesamtem Bereich des über- und zwischenstaatlichen Rechts
ist als Verbindungsstelle eingesetzt:
für die Rentenversicherung der Angestellten, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin
für die knappschaftliche Rentenversicherung, die Bundesknappschaft in Bochum.
In allen Rentenfragen sollten Sie sich rechtzeitig informieren.
Ihre Versicherungsträger, die zuständigen Verbindungsstellen in
Deutschland oder im Ausland helfen und beraten. Eine Adressenübersicht über die zuständigen Stellen im Ausland für den Bereich der
Europäischen Union oder der Sozialversicherungsabkommen erhalten
Sie bei Ihrem Versicherungsträger.
30
Rente
2.3.3 Rentenzahlung in das Ausland
Die Rentenzahlung ins Ausland wird durch das nationale deutsche
Recht, das überstaatliche Recht und durch die Sozialversicherungsabkommen geregelt. Grundsätzlich sind die Staatsangehörigen dieser
Abkommen mit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.
Für die Zeit eines dauerhaften Aufenthaltes im Ausland kann die Gewährung von Rentenleistungen eingeschränkt sein.
In jedem Fall sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrem Versicherungsträger
in Deutschland über die Bedingungen der Rentenzahlung ins Ausland
informieren.
Wir haben an dieser Stelle auf jede weitere Differenzierung verzichtet.
Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen direkt an Ihren Versicherungsträger (Adressen im Kapitel Deutsches Rentensystem), Versichertenberater und das Versicherungsamt (Adressen im Kapitel Rentenantrag). Dort erhalten Sie in Ihrem persönlichen Fall alle notwendigen
Informationen.3
3
Textbeitrag zu Kapitel 2: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere Migranten und
Migrantinnen der Stadt Essen. Überarbeitet von: Geschäftsstelle des Ausländerbeirates,
Wolfgang Schwab und Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner.
31
Finanzielle Unterstützungen
3.1 Grundsicherung
Seit 1.1.2003 gibt es eine neue Sozialleistung, die bedarfsorientierte
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den
grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft
voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei
nicht um Sozialhilfe. Kinder bzw. Eltern werden nur im Ausnahmefall
zum Unterhalt herangezogen, wenn ein Kind oder die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro
verfügen.
Die Leistung entspricht im Wesentlichen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Der Bedarf
umfasst
den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz zuzüglich 15 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes nach dem
Bundessozialhilfegesetz,
die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft
und Heizung (bei mehreren Personen jeweils anteilig),
ggf. anfallende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
und bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem
Merkzeichen G einen Mehrbedarf von 20 % des maßgebenden
Regelsatzes.
Beispiel 1: Berechnung des Grundsicherungsbedarfs für eine alleinstehende Person mit einer Miete von 250 €, Heizkosten von 50 € und einer
Rente von 200 €:
Regelsatz Haushaltsvorstand
Zuschlag von 15% des Regelsatzes
Unterkunftskosten
Heizkosten
Bedarfssumme
Abzüglich Netto-Rente
Grundsicherungsbedarf
32
294,00 €
44,10 €
250,00 €
50,00 €
638,10 €
200,00 €
438,10 €
Finanzielle Unterstützungen
Beispiel 2:
Berechnung des Grundsicherungsbedarfs für ein Ehepaar mit einer
Miete von 300 €, Heizkosten von 70 €, Ehefrau hat Schwerbehindertenausweis „G“, Rente des Ehemanns von 650 € und Rente der Ehefrau
von 300 €:
Regelsatz:
Haushaltsvorstands / Haushaltsangehöriger
Zuschlag von 15% des Regelsatzes
Unterkunftskosten (anteilig)
Heizkosten (anteilig)
Mehrbedarf 20% Ehefrau Ausweis „G“
Bedarfssumme
Abzüglich Netto-Rente
Überschuss
Fehlbetrag
Abzüglich Überschuss Ehemann
Grundsicherungsbedarf
294,00 €
235,00 €
44,10 €
150,00 €
35,00 €
44,10 €
150,00 €
35,00 €
47,00 €
511,10 €
300,00 €
523,10 €
650,00 €
126,90 €
0,00 €
211,10 €
126,90 €
84,20 €
Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland,
die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen
Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der Bezug einer
Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung ist nicht
Voraussetzung.
Diese Personen haben Anspruch auf Leistungen, wenn sie
ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (z. B.
Rente) und Vermögen (z. B. Sparvermögen, Lebensversicherung) bestreiten können,
bzw. ihren Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners bestreiten können.
33
Finanzielle Unterstützungen
Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen,
wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen
Betrag von 100.000 Euro (je Kind bzw. Eltern gemeinsam)
übersteigt,
die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
die als ausländische Staatsangehörige Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.4
Antragsformulare und Beratung:
Sozialportal Rathaus Foyer
Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez
Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728
Fax 0 61 81 / 295-8020
E-Mail sozialportal@hanau.de
Sprechzeiten: Mo. + Fr.
Di. Mi. Do.
8.30 – 13.00 Uhr
8.30 – 16.30 Uhr
Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.
3.2 Unterstützung nach dem Bundessozialhilfegesetz
Jeder, der in eine finanzielle Notlage geraten ist, hat einen gesetzlichen
Anspruch auf Sozialhilfe. Voraussetzung für die Gewährung von Sozialhilfe ist, dass das Einkommen sehr niedrig ist und kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Als Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst Sozialhilfe die notwendigen
Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und
4
Textbeitrag: siehe Internet: www.Delmenhorst.de . Überarbeitet von: Migrationsdienst der
Caritas, Holger Franz
34
Finanzielle Unterstützungen
persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Hilfe zum Lebensunterhalt wird durch laufende sowie durch einmalige Leistungen gewährt.
Die Höhe der laufenden Hilfe richtet sich nach Regelsätzen (für Alleinstehende derzeit 294 Euro); zusätzlich übernommen werden die Kosten
für eine angemessene Miete.
Neben der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es einmalige
Beihilfen, z. B.
zur Beschaffung von Kleidung und Hausrat,
zu den Heizkosten,
zum Umzug in eine altengerechte Wohnung,
zur Renovierung der Wohnung,
zu Weihnachten.
Einmalige Beihilfen können auch Personen erhalten, die keine laufende
Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen.
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Auch wenn Sie in der Lage sind, Ihren "normalen" Lebensunterhalt
selbst zu bestreiten, können Sie in finanzielle Notsituationen geraten,
wenn aufgrund von Krankheit oder Gebrechlichkeit zusätzliche Kosten
anfallen. Für solche Fälle gibt es "Hilfen in besonderen Lebenslagen",
z. B.
Eingliederungshilfe für Behinderte,
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts oder
Hilfe zur Pflege.
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Wenn Sie in einem Pflegeheim untergebracht sind und für die Pflege
Leistungen von Ihrer Pflegekasse erhalten, Ihr Einkommen und Ihr
Vermögen aber nicht ausreichen, um die Unterkunfts- und Verpflegungskosten zu decken, übernimmt das Sozialamt bei Bedürftigkeit die
ungedeckten Restkosten.5
5
Textbeitrag: Migrationsdienst der Caritas, Holger Franz
35
Finanzielle Unterstützungen
Anträge und Beratung:
Sozialportal Rathaus Foyer
Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez
Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728
Fax 0 61 81 / 295-8020
E-Mail sozialportal@hanau.de
Sprechzeiten:
Mo. + Fr.
Di. Mi. Do.
8.30 – 13.00 Uhr
8.30 – 16.30 Uhr
Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.
3.3 Wohngeld
Die Wohnungsmiete ist oft der größte Ausgabenposten im Haushaltsbudget. Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben, sollten Sie prüfen
lassen, ob Anspruch auf Wohngeld besteht. Wohngeld gibt es
als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines
Zimmers,
als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes
oder einer Eigentumswohnung.
Bei erstmaliger Beantragung benötigen Sie eine Vermieterbescheinigung, bei einem Wiederholungsantrag nur ein Nachweis über die aktuelle Miethöhe. Bei Rentnern werden Kopien des letzten Rentenanpassungsbescheids benötigt. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit werden Verdienstbescheinigungen (Vordruck im Sozialportal erhältlich) verwendet und bei Arbeitslosen, die aktuellen Bewilligungsbescheide.
Das Antragsformular erhalten Sie im Sozialportal, dort können die Anträge zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auch abgegeben
werden. Oder Sie senden sie per Post an die Wohngeldstelle.
36
Finanzielle Unterstützungen
Wichtig:
Denken Sie rechtzeitig an den Wiederholungsantrag.
Sie werden nicht erinnert. Nachträglich kann kein
Wohngeld gezahlt werden. 6
Sozialportal Rathaus Foyer
Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez
Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728
Fax 0 61 81 / 295-8020
E-Mail sozialportal@hanau.de
Sprechzeiten:
Mo. + Fr.
Di. Mi. Do.
8.30 – 13.00 Uhr
8.30 – 16.30 Uhr
Sollten Fragen dazu offen sein, kann die Abgabe nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Sachbearbeiterin der Wohngeldstelle direkt
erfolgen.
Fachbereich für Soziale Dienste, Wohngeldstelle
Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Termine nach Vereinbarung!
Buchstabe
A - Ch
Ci - F, Lf - Mh
G - Le
Mi - Ro
Ru - Z
Mitarbeiterinnen
Schäfer
Reifschneider
Zeise
Streibler
Seebacher
Telefon
295-705
295-456
295-343
295-690
295-342
Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.
6
Textbeitrag zum Thema Wohngeld: Migrationsdienst der Caritas, Holger Franz und
Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner
37
Finanzielle Unterstützungen
3.4 Hanau-Pass
Mit dem Hanau-Pass bietet die Stadt Hanauer Bürgern mit geringem
Einkommen die Möglichkeit, Leistungen städtischer Einrichtungen zu
den günstigsten Preisen in Anspruch zu nehmen. Wer den Hanau-Pass
besitzt, hat Vergünstigungen beim Eintrittsgeld der Schwimmbäder der
Stadt Hanau, ermäßigten Eintritt in Theater, Konzerte und Museen
(Veranstalter bzw. Betreiber muss die Stadt Hanau sein), teilweise
Ermäßigungen bei Kursen der VHS Hanau und Vergünstigungen bei
der Benutzung des Frauentaxis.
Den Hanau-Pass erhalten Personen deren Einkommen den Bedarf nach
BSHG (Regelsatz, evtl. Mehrbedarf, Miete und Heizung) zuzüglich
20% des Regelsatzes nicht übersteigt, Empfänger laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt und Empfänger von Arbeitslosenhilfe.
Beantragen können Sie den Hanau-Pass im Stadtladen im Rathaus und
in den Stadtteilläden (Öffnungszeiten im Kapitel 11). Die Mitarbeiter
geben Ihnen gerne Auskunft und informieren Sie, welche Unterlagen
Sie zur Antragstellung benötigen. Hier erhalten Sie auch Informationen
zum Frauennachttaxi.7
Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.
3.5 Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen
Personen in besonderen Lebenslagen können sich von den monatlichen
Gebühren für Rundfunk und Fernsehen befreien lassen. Dies ist keine
Leistung nach dem Bundessozialhilfegesetzes, sondern der Rundfunkanstalten.
Es gibt zwei Arten von Befreiungen:
einkommensunabhängige Befreiung für Menschen mit Behinderungen. Auf Ihrem Behindertenausweis muss ein „RF“ vermerkt sein!
7
Textbeitrag: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp
38
Finanzielle Unterstützungen
einkommensabhängige Befreiung können Sie erhalten, wenn
Ihr Einkommen, einschließlich Wohngeld, unter der festgelegten Höchstgrenze liegt oder wenn Sie laufende Sozialhilfe erhalten oder Sie in einem Altenheim / Behindertenwohnheim leben und Taschengeld erhalten.
Anträge erhalten Sie im Stadtladen und in den Stadtteilläden (Öffnungszeiten im Kapitel 11).
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Teilnehmernummer der GEZ (auf der Rechnung oder bei
laufenden Abbuchungen auf den Kontoauszügen vermerkt),
Einkommensnachweis (z. B. Rentenbescheid, Gehaltsabrechnung)
Mietnachweis (Mietvertrag) sowie den Wohngeldbescheid,
wenn sie Wohngeld beziehen,
Schwerbehindertenausweis („RF“)
Versicherungsunterlagen (z. B. Haftpflicht, Sterbekasse)8
Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.
3.6 Telefongebührenermäßigung
Die Deutsche Telekom bietet Kunden, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, Freieinheiten bei den Netzverbindungen in Höhe
von 6,94 € monatlich. Das gilt auch für ISDN-Verbindungen.
Freieinheiten in Höhe von 8,72 € erhalten Menschen, die blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90% sind.
Dieser Tarif kann auch einer Haushaltsgemeinschaft gewährt werden,
wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Sie erhalten Beratung
über die kostenfreie Kundenhotline oder in den T-Punkten.9
8
9
Textbeitrag: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp
Textbeitrag: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner
39
Finanzielle Unterstützungen
Auftragsformulare erhalten Sie im T-Punkt oder per Post nach telefonischer Anforderung. Das ausgefüllte Formular mit dem Bescheid über
Ihre Rundfunkgebührenbefreiung oder Ihrem Schwerbehindertenausweis können Sie im T-Punkt vorlegen oder an folgende Anschrift
senden:
Deutsche Telekom AG, T-Com
Privatkunden Niederlassung Mitte
Postfach 3000, 63446 Hanau
kostenfreie Kundenhotline Rufnummer 0800 330 1000
T-Punkt Hanau, Hirschstr. 7, 63450 Hanau
Öffnungszeiten:
Mo. Di. Mi. Fr. 9.00 – 19.00 Uhr
Do.
9.00 – 20.00 Uhr
Sa.
9.00 – 16.00 Uhr
Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.
3.7 Steuerliche Entlastung
Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit
Bei einem Behinderten, für den ein bestimmter Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) festgestellt wurde, können die tatsächlichen Aufwendungen für die Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft oder für die Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung
geltend gemacht werden.
Im Fall der Heimunterbringung werden die tatsächlichen Gesamtkosten
allerdings um eine Haushaltsersparnis gekürzt, wenn der private Haushalt aufgelöst wurde.
40
Finanzielle Unterstützungen
Die danach verbleibenden Gesamtkosten werden zunächst in Höhe des
auf hauswirtschaftliche Dienstleistungen entfallenden Anteils von 924€
ungekürzt berücksichtigt, die verbleibenden Kosten werden um die
„zumutbare Belastung“ gemindert.
Pauschbetrag für persönliche Pflege durch einen Angehörigen
Bei persönlicher Pflege einer hilflosen (Merkzeichen „H“) oder in Pflegestufe III eingeordneten Person in der eigenen Wohnung oder der
Wohnung des Behinderten gibt es ein Wahlrecht:
Sie können entweder die tatsächlichen Kosten geltend machen.
Hierbei werden die durch Belege nachgewiesenen Gesamtkosten allerdings um die „zumutbare Belastung“ gemindert oder
Sie können ohne besonderen Nachweis der Kosten einen
Pflege-Pauschbetrag von 924 € in Anspruch nehmen (ohne
Kürzung), wenn Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten.
Teilen sich mehrere Personen die Pflege, wird der Pauschbetrag
nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt.10
Informationen:
Finanzamt Hanau
Freiheitsplatz 2, 63450 Hanau
Sprechzeiten:
Mo. + Mi.
Do.
Telefon (06181) 101-1
7.30 – 12.00 Uhr
14.30 – 18.00 Uhr
10
Textbeitrag: Auszug aus dem Steuerwegweiser für Behinderte des Hessischen Ministeriums
für Finanzen (Stand März 2003)
41
Finanzielle Unterstützungen
Informationen zu allen Themen dieses Kapitels:
Diakonisches Werk Spätaussiedlerberatung
Frau Annette Korndörfer
Telefon (06181) 92 34 00
Johanneskirchplatz 1, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 9 23 40 50
Sprechzeiten:
Do. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Übergangswohnheim Friedrich-Engels-Str.18: Mo. 8.00 – 12.00 Uhr
Fachbereich für Soziale Dienste der Stadt Hanau
Beratung und wirtschaftliche Hilfen
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Vermittlung des Ansprechpartners im Stadtladen und Sozialportal
und unter
Telefon (06181) 295-433 und 295-282
Sprechzeiten: (grundsätzlich Terminvereinbarung)
Di. Mi. Do. 8.30 – 12.00 Uhr und Mi. 15.00 – 16.30 Uhr
Hanauer Hilfezentrale Altenberatung
Herr Stefan Schlett
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 2902-390
E-Mail schlett@hilfezentrale.de
Telefon (06181) 2902-376
Sprechzeiten:
Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)
Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt
Herr Ertugrul Özogul
Telefon / Fax (06181) 25 92 92
Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau
Sprechzeiten:
Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr
nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr
42
Finanzielle Unterstützungen
Migrationsdienst der Caritas
Herr Holger Franz
Im Bangert 4, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 9 23 35-29
E-Mail holger.franz@caritas-mkk.de
Telefon (06181) 9 23 35-23
Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,
Spanisch und Russisch möglich.
Sprechzeiten:
Mo. + Fr.
9.00 – 12.00 Uhr
Mi.
14.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Sozialverband VdK Ortsverband Hanau
Herr Adam, Herr Lentz, Herr Lorenz
Schlossplatz 2, 63450 Hanau
Telefon (06181) 2 10 96
Sprechzeiten:
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr Erstberatung kostenlos
(am 3. Dienstag des Monats nur nach Vereinbarung)
Stadtteilbüro Weststadt / Kesselstadt
Burgallee 26, 63454 Hanau
Fax 0 61 81 / 5 07 18 83
E-Mail weststadtkreis@t-online.de
Telefon (06181) 5 07 18 78
Die Sprechzeiten nach Belegungsplan erfahren Sie telefonisch.
Bürozeiten: Mo. Mi. Fr. 8 – 13 Uhr
43
Wohnen
Jeder Mensch möchte so lange wie möglich in der eigenen Wohnung
bleiben. Zufriedenheit und Wohlbefinden hängen eng mit der Wohnsituation und dem sozialen Umfeld zusammen.
Aus diesem Grunde prüfen Sie zuerst die Möglichkeit einer Wohnraumanpassung. Als nächster Schritt kann überlegt werden in eine
komfortablere Wohnung zu ziehen oder eine Seniorenwohnung zu mieten bzw. zu kaufen. Besteht die Nachfrage nach erweiterter Unterstützung, gibt es das Angebot des betreuten Wohnens und bei erhöhtem
Pflegebedarf das Wohnen in Senioren- und Pflegeheimen.
4.1 Wohnraumanpassung
Stellen Sie sich die Frage, ob Sie Ihre Wohnung Ihren eigenen Bedürfnissen anpassen können.
Im Rahmen der Pflegeversicherung, aber auch auf Anordnung des Arztes können in der Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen
oder Hilfsmittel angeschafft werden, die das Wohnen in der vertrauten
Umgebung erleichtern:
Handläufe an der Treppe,
Rampen zum Überwinden von Stufen für Rollstuhlfahrer,
Angleichungen in der Küche ermöglichen auch Rollstuhlfahrern
das Kochen,
Veränderungen im Sanitärbereich (bodengleiche Dusche,
Erhöhung der Toilette, Bereitstellung von Wannenliftern usw.).
Denken Sie bei diesen Veränderungen an die Einwilligung des Wohnungseigentümers (je nach Mietvertrag).
Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, kann eine Einzelmaßnahme zur Wohnumfeldverbesserung bis zu 2.557 € von der
Pflegeversicherung bezuschusst werden. Sie erhalten den hierfür erforderlichen Antrag bei ihrer Krankenkasse. Zusammen mit den erforderlichen Kostenvoranschlägen reichen Sie diesen bei der Pflegekasse
ihrer Krankenkasse ein.
44
Wohnen
Die Pflegekasse benötigt die Zusage des Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen und informiert Sie über die Genehmigung. Nach Abschluss der Umbauarbeiten benötigt die Pflegekasse die Originalrechnungen und überweist dem Antragsteller den Zuschuss.
Informationen erhalten Sie bei der Pflegekasse ihrer Krankenkasse
und bei:
Hanauer Hilfezentrale Altenberatung
Herr Stefan Schlett
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 2902-390
E-Mail schlett@hilfezentrale.de
Telefon (06181) 2902-376
Sprechzeiten:
Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)
Leitstelle für ältere Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreis
Frau Barbara Gregor, Herr Heinrich Fieres, Frau Sandra Schüssler
Gartenstr. 5-7, 36381 Schlüchtern
Fax 0 66 61 / 9 70 61 95
Telefon 0 66 61 / 9 70 61 60
E-Mail barbara.gregor@mkk.de
Seniorenbüro der Stadt Hanau
Frau Barbara Heddendorp
Herr Frank Becker
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 295-631
E-Mail seniorenbuero@hanau.de
Telefon (06181) 295-292
Telefon (06181) 295-653
Sprechzeiten:
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
45
Wohnen
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Gelder des örtlichen
Sozialhilfeträgers in Anspruch genommen werden, wenn z. B. kein Anspruch aus der Pflegeversicherung besteht oder die Zuschüsse der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Es finden die Einkommensgrenzen
des Bundessozialhilfegesetzes Anwendung, die für die Bemessungsgrundlagen für die Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 79 BSHG)
gelten. Unter verschiedenen Umständen kann Personen, die geringfügig über der Einkommensbemessungsgrenze liegen, ebenfalls ein
Zuschuss gewährt werden.
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern aufzunehmen:
Fachbereich für Soziale Dienste
Abteilung für Grundsatzfragen BSHG
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Mitarbeiter:
Martins
Hahn
Telefon (06181) 295-618
Telefon (06181) 295-994
Hier können Sie einen formlosen Antrag auf einen Zuschuss zu einer
Maßnahme der Wohnraumanpassung stellen. Die Mitarbeiter stehen
Ihnen für Auskünfte zur Verfügung, werden Ihnen ein Antragsformular
zusenden und vereinbaren bei Bedarf einen Termin mit Ihnen.
Sie werden Sie informieren, welche Unterlagen Sie benötigen (z. B.
Bescheinigung ihres Arztes, der eine Maßnahme der Wohnraumanpassung für notwendig erachtet, Einkommensbelege, Vermögensnachweise, Mietvertrag).
46
Wohnen
4.2 Wohnungswechsel
Oft kann ein Umzug in eine andere, modernere, senioren- bzw. behindertengerechte Wohnung ein problemloseres Leben ermöglichen. Zum
Beispiel kann eine kleinere Wohnung besser gepflegt und instandgehalten werden. Wenn dann noch die gewachsenen sozialen Kontakte erhalten bleiben können, weil die neue Wohnung im gleichen Viertel liegt,
ist der Schritt zum Wohnungswechsel nicht mehr so schwierig wie gedacht.
Geplant ist für Umzugswillige das Angebot eines Rundum-Services für
den Umzug, der wenn gewünscht, die Erledigung aller Formalitäten,
der erforderlichen Renovierungen und der Durchführung des Umzuges
selbst beinhaltet. Dieses Angebot soll vom Seniorenbüro in Kooperation mit der Jugendwerkstatt Hanau e.V. (Haus- und Hofservicedienst)
durchgeführt werden.
Erhalten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, besteht die Möglichkeit einen
Antrag auf Bezuschussung oder Übernahme der Kosten für einen Wohnungswechsel beim örtlichen Sozialhilfeträger zu stellen. Setzen Sie
sich hierfür mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.
Informationen:
Seniorenbüro der Stadt Hanau
Herr Frank Becker
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 295-631
E-Mail frank.becker@hanau.de
Telefon (06181) 295-653
Sprechzeiten:
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
47
Wohnen
4.3 Betreutes Wohnen
Für den Begriff Betreutes Wohnen gibt es zurzeit weder eine allgemein
gültige Definition noch verbindliche Qualitätsstandards.
Da das Betreute Wohnen kein einheitliches, geschlossenes Konzept ist,
kann und soll auch nicht eindeutig und abschließend festgelegt werden,
wie viel Hilfe und Betreuung gewährleistet sein sollte. Es gibt jedoch
minimale Leistungsanforderungen, die für alle Formen des Betreuten
Wohnens zutreffen sollten, z. B.:
altengerecht und barrierefrei nach Lage,
Zuschnitt und Ausstattung, eine selbstständige Haushaltsund/oder Lebensführung ermöglichend,
die Einbindung in soziale Strukturen bezüglich Wohnumfeld
und Mietergemeinschaft,
sowie ein Hilfs-, Betreuungs- und Beratungsangebot
entsprechend den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen.
Beim Betreuten Wohnen schließen Sie in der Regel mit dem Betreiber
der Wohnungen einen normalen Mietvertrag ab und einen Betreuungsvertrag, der Ihnen bestimmte Hilfen gewährleistet. Bei der Vertragsgestaltung ist die fehlende Transparenz der Vertragsgestaltung das Hauptproblem. Der Betreuungsvertrag kann oftmals nicht isoliert vom Mietvertrag gekündigt werden. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe ist der
Auffassung, dass mit einer Befristung der Laufzeit der Betreuungsverträge auf mindestens ein Jahr bis höchstens zwei Jahre für die Anbieter
eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für ihre Kosten bleibt.11
Betreutes Wohnen in Hanau
Hier stellen wir Ihnen kurz die Möglichkeiten in Hanau vor. Natürlich
gibt es im Umland noch weitere Einrichtungen. Diese finden Sie im
neuen Seniorenwegweiser des Main-Kinzig-Kreises, herausgegeben
von der Leitstelle für ältere Bürger.
11
Textbeitrag aus der Broschüre „Betreutes Wohnen“, Hessisches Sozialministerium
48
Wohnen
Betreutes Wohnen im Heimverbund:
Ernst-Sopp-Haus in der Martin-Luther-Stiftung
Martin Luther Anlage 8, 63450 Hanau
Albert-Schweitzer-Haus in der Martin-Luther-Stiftung
Martin Luther Anlage 8, 63450 Hanau
Insgesamt stehen 100 Wohnungen zwischen 35 und 50 m² für einen
Grundpreis von 35 € pro m² pro Tag und Person zur Verfügung.
Nebenkosten und Betreuungspauschale sind im Mietpreis enthalten. Es
wird ein Heimvertrag abgeschlossen.
Im Falle von Pflegebedürftigkeit wird die Pflege vollstationär erbracht.
Das Personal ist ständig direkt vor Ort.
Informationen: Martin-Luther-Stiftung,
Telefon (06181) 2902-0
Betreutes Wohnen in der neuen Wohnanlage:
Auf der Aue, Philippsruher Allee 14, 63450 Hanau
Ab Herbst 2003 stehen insgesamt stehen 78 Wohnungen zwischen
50-89 m² zur Verfügung.
Folgende Kosten fallen an:
Kaltmiete zwischen 11,20 € und 12,70 € pro m²
Umlage von 1,50 € pro m²
Betreuungspauschale 125 € pro Person
Hausdame, Notruf, Gemeinschaftsräume, Veranstaltungen, Nutzung
des Rehabereiches inkl. Schwimmbad in der Martin Luther Stiftung ist
im Preis enthalten. Ein Tiefgaragenplatz kann zum Preis von 56 € im
Monat angemietet werden.
Im Falle von Pflegebedürftigkeit erfolgt die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
49
Wohnen
Darüber hinaus gibt es in der Wohnanlage „Auf der Aue“ zwei Hausgemeinschaften „Wohnen in der Pflege“. Eine Hausgemeinschaft wird
voraussichtlich für Menschen mit Demenz und eine für Menschen mit
überwiegend somatischen Erkrankungen eingerichtet. Durch die Kombination von Betreutem Wohnen und Hausgemeinschaften ist 365 Tage
rund um die Uhr Fachpersonal vor Ort.
Informationen:
Martin-Luther-Stiftung, Frau Arabella Kienel, Telefon (06181) 2902-0
Finanzierung
Erhalten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, ist es nicht möglich, eine
Wohnung des Betreuten Wohnens innerhalb der aufgeführten Einrichtungen in Hanau zu mieten, weil die Mieten für diese Wohnungen über
der sozialhilferechtlich angemessenen Höhe (Mietpreisspiegel) liegen.
Haben Sie bereits eine Pflegestufe und beziehen Sozialhilfe, wird der
Sozialhilfeträger bei begründetem Bedarf eines Wohnungswechsels alle
erforderlichen ambulanten Hilfen bis zur Höhe der Kosten einer stationären Heimunterbringung übernehmen. Voraussetzung ist in jedem
Fall, dass die Miethöhe der neuen Wohnung nicht über der sozialhilferechtlich angemessenen Höhe liegt.
4.4 Seniorenwohnanlagen der Stiftung Althanauer Hospital
„Das Althanauer Hospital“ ist die älteste Altenhilfeeinrichtung in
Hanau. Seit 1960 ist es Aufgabe der Stiftung Wohnungen für ältere
Menschen zu Verfügung zu stellen. Heute ist sie Trägerin von 195
sozialgebundenen, altengerechten Wohnungen. Die Leitung der Stiftung wird wie in früheren Zeiten in gemeinsamer Verantwortung zwischen Magistrat und den beiden evangelischen Kirchengemeinden der
Johannes- und Marienkirche im Althanauer Hospital wahrgenommen.
Das Motto „Mehr als Wohnen“ bedeutet für die Stiftung, dass neben
der reinen Verwaltung der Wohnungen für die Mieterinnen und Mieter
50
Wohnen
eine pflegerische Versorgung durch ausgebildete Fachkräfte angeboten
wird, wenn die Personen Leistungen der Pflegeversicherung beziehen.
In Fragen des alltäglichen Lebens und zur Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten erhalten die Bewohner Hilfe von:
Sozialarbeiterin Bettina Brust
Mo. - Mi. 8.30 – 10.00 Uhr
Telefon (06181) 2 15 57
Ansprechpartner für die Organisation und Durchführung der Freizeitaktivitäten in den Häusern ist:
Sozialarbeiterin Heike Reuther
Telefon 0160 / 95 41 75 98
Wohnanlagen des Althanauer Hospitals:
Graf-Ulrich-Haus, Keplerstraße 1, 63454 Hanau
44 Ein- und 48 Zweizimmerwohnungen
Karl-Scheig-Haus, Kiefernweg 13-15, 63452 Hanau
13 Ein- und 22 Zweizimmerwohnungen
Josef-Mischke-Haus, John-F.-Kennedystraße 13-19, 63457 Hanau
24 Ein- und 10 Zweizimmerwohnungen
Anton-Calaminus-Haus, Lothringerstraße 13-15, 63450 Hanau
2 Ein- und 32 Zweizimmerwohnungen
Informationen:
Hospitalmeister der Stiftung Althanauer Hospital
Herr Frank Becker
Telefon (06181) 295-653
Rathaus, Seniorenbüro
Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 295-631
E-Mail frank.becker@hanau.de
Sprechzeiten: Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
51
Wohnen
Voraussetzungen
Um Mieter in einer der vier Wohnanlagen des Althanauer Hospitals zu
werden benötigen Sie zuerst einen Wohnberechtigungsschein. Diesen
müssen Sie beantragen bei:
Fachbereich für Soziale Dienste, Fachstelle Wohnen
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Termine nach Vereinbarung!
Buchstaben A-J
Frau Golasch
Buchstaben K-Z
Frau Hofmann
Telefon (06181) 295-340
Telefon (06181) 295-262
Unter Vorlage ihres aktuellen Rentenbescheids (evtl. Schwerbehindertenausweis) errechnen die Mitarbeiter, ob Sie einen Antrag auf eine
Wohnung in einer der Anlagen stellen können. Diesen Antrag erhalten
Sie dann bei:
Fachbereich für Soziale Dienste, Beratung und wirtschaftliche Hilfen
Sekretariat, Frau Ilse Beyer
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Telefon (06181) 295-282
Sobald eine Wohnung frei ist, wird Frau Ilse Beyer sich mit dem Antragsteller in Verbindung setzen.
Natürlich gibt es im Umland von Hanau noch weitere Altenwohnanlagen. Diese finden Sie im neuen Seniorenwegweiser des Main-KinzigKreises, herausgegeben von der Leitstelle für ältere Bürger.
52
Wohnen
4.5 Senioren- und Pflegeheime
Senioren- und Pflegeheime sind für Menschen gedacht, die aufgrund
von Krankheit, Gebrechlichkeit oder anderer Einschränkung nicht mehr
zu Hause leben können. Seniorenheime bzw. Pflegeheime sind stationäre Einrichtungen, die pflegerische Leistungen anbieten.
Viele Seniorenheime bemühen sich, die Voraussetzungen zum Einzug
von ausländischen Senioren zu schaffen. Für Menschen muslimischer
Glaubensrichtung wird die Verpflegung entsprechend zusammengestellt, ein Gebetsraum zur Verfügung gestellt und die religiöse Versorgung in der Einrichtung gewährleistet.
Alten- und Pflegeheim „Mainterrasse“
Kirchstraße 4-6, 63456 Hanau
Telefon (06181) 6 67 20
Gemeinnützige Schottener Reha-Einrichtungen
Dettinger Straße 8, 63450 Hanau
Telefon (06181) 9 32 20
Martin-Luther-Stiftung
Telefon (06181) 2 90 20
Martin-Luther-Anlage 8-12, 63450 Hanau
St. Elisabethenhaus
Vor der Kinzigbrücke 19, 63452 Hanau
Telefon (06181) 80 98 93
Wohnstift Hanau
Lortzingstr. 5, 63452 Hanau
Telefon (06181) 80 20
Weitere Heime in der Umgebung von Hanau:
Altenzentrum Rodenbach
Am Altenzentrum 1, 63517 Rodenbach
Telefon 0 61 84 / 9350
DRK Seniorenzentrum Maintal
Am Frauenstück 1-3, 63477 Maintal
Telefon 0 61 09 / 6063
53
Wohnen
Pflegeheim St. Elisabeth
Telefon 0 61 86 / 9 17 40
Hanauer Landstr. 71, 63538 Großkrotzenburg
Seniorenzentrum „carpe diem“
Telefon 0 61 87 / 9330
Konrad-Adenauer-Allee 9, 61130 Nidderau
Sozialzentrum Bruchköbel
Hauptstraße 113, 63486 Bruchköbel
Telefon (06181) 97 96 30
Natürlich gibt es im Kreis Gelnhausen noch weitere Einrichtungen.
Diese finden Sie im neuen Seniorenwegweiser des Main-KinzigKreises, herausgegeben von der Leitstelle für ältere Bürger.
Außerdem bietet die Leitstelle einen Informationsdienst für freie
Heimplätze:
Frau Sandra Schüssler
Telefon 0 66 61 / 9 70 61 61
Finanzierung
Reichen Ihre Einkünfte und die Leistungen der Pflegekasse nicht aus,
einen Heimpflegeplatz zu finanzieren, können Sie bei der Sozialverwaltung des Main-Kinzig-Kreises einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten stellen.
Sind Sie jünger als 65 Jahre, wenden Sie sich wegen der ungedeckten
Heimpflegekosten bitte an den Landeswohlfahrtsverband Hessen.
An den o.g. Stellen erhalten Sie auch Grundinformationen zur Unterhaltsverpflichtung Ihrer Angehörigen. Eine konkrete Berechnung, ob
und ggf. in welcher Höhe tatsächlich eine Unterhaltsverpflichtung besteht, kann jedoch erst nach Antragstellung erfolgen, da erst zu diesem
Zeitpunkt der konkrete Sozialhilfebedarf ermittelt werden kann.
Benötigen Ihre Angehörigen vor Vertragsabschluss mit dem Heim Angaben zu den maximal auf sie zukommende Unterhaltsleistungen, können diese sich bei einem Anwalt beraten lassen und dort eine Berechnung in Auftrag geben.12
12
Textbeitrag zum Thema Wohnen: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp
54
Wohnen
Informationen für Personen ab 65 Jahren:
Sozialamt des Main-Kinzig-Kreises
Sachgebiet Pflege und Rehabilitation
Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau (Hochhaus)
Lassen Sie sich mit einem Heimpflegesachbearbeiter verbinden!
Telefon (06181) 292-0
Fax 0 61 81 / 292-27 70
Sprechzeiten: Di. Do. 8:00-12:00 Uhr
Informationen für Personen unter 65 Jahren:
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Zielgruppenmanagement 204
Regionalverwaltung Darmstadt
(u.a. zuständig für alle Pflegeheime im Main-Kinzig-Kreis)
Steubenplatz 16, 64293 Darmstadt
Lassen Sie sich mit einem Heimpflegesachbearbeiter verbinden!
Telefon 0 61 51 / 801-0
Informationen für Hanauer Bürger die eine Grundrente nach dem
Bundesversorgungsgesetz beziehen:
Fachbereich für Soziale Dienste, Fachstelle für Kriegsopferfürsorge,
Unterhaltssicherung und Heimpflege
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Herr Werner Hiltscher
Telefon (06181) 295-989
Frau Manuela Stegmann
Telefon (06181) 295-8100
Frau Diana Kisselstein
Telefon (06181) 295-277
55
Wohnen
Informationen zu allen Themen dieses Kapitels:
Fachbereich für Soziale Dienste der Stadt Hanau
Beratung und wirtschaftliche Hilfen
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Vermittlung des Ansprechpartners im Stadtladen und Sozialportal
und unter
Telefon (06181) 295-433 und 295-282
Sprechzeiten: (grundsätzlich Terminvereinbarung)
Di. Mi. Do. 8.30 – 12.00 Uhr und Mi. 15.00 – 16.30 Uhr
Hanauer Hilfezentrale Altenberatung
Herr Stefan Schlett
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 2902-390
E-Mail: schlett@hilfezentrale.de
Telefon (06181) 2902-376
Sprechzeiten:
Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)
Leitstelle für ältere Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreis
Frau Barbara Gregor, Herr Heinrich Fieres, Frau Sandra Schüssler
Gartenstr. 5-7, 36381 Schlüchtern
Fax 0 66 61 / 9 70 61 95
Telefon 0 66 61-9 70 61 60
E-Mail: barbara.gregor@mkk.de
Migrationsdienst der Caritas
Frau Claudia Muschler
Telefon (06181) 9 23 35-20
Im Bangert 4, 63450 Hanau
Fax: 0 61 81 / 9 23 35-29
E-Mail: claudia.muschler@caritas-mkk.de
Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,
Spanisch und Russisch möglich.
56
Wohnen
Sprechzeiten des Migrationsdienstes der Caritas:
Mo. + Fr.
9.00 – 12.00 Uhr
Mi.
14.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Sozialportal Rathausfoyer
Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez
Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728
Fax 0 61 81 / 295-8020
E-Mail sozialportal@hanau.de
Sprechzeiten:
Mo. + Fr.
8.30 – 13.00 Uhr
Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr
Stadtteilbüro Weststadt / Kesselstadt
Burgallee 26, 63454 Hanau
Fax 0 61 81 / 5 07 18 83
E-Mail weststadtkreis@t-online.de
Telefon (06181) 5 07 18 78
Die Sprechzeiten nach Belegungsplan erfahren Sie telefonisch.
Bürozeiten: Mo. Mi. Fr. 8 – 13 Uhr
57
Gesundheit und Pflege
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gelten als pflegebedürftig, wenn sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens auf fremde
Hilfe angewiesen sind. In der Regel ist der Pflegebedürftige mit einer
oder mehreren gesundheitlichen Einschränkungen konfrontiert, die es
ihm nicht erlauben sein Leben wie gewohnt weiterzuführen.
Veränderungen in der Lebensgestaltung und in der Lebensplanung werden unvermeidlich. Die erforderlichen Veränderungen im Alltag richten
sich in erster Linie nach den verbliebenen physischen und psychischen
Fähigkeiten und nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Die nötigen Hilfen erhalten Pflegebedürftige häufig aus dem privaten
Umfeld z.B. durch Familie, Freunde oder Nachbarn. Reichen diese
Hilfen nicht aus oder sind sie nicht möglich, so können verschiedene
professionelle Hilfsangebote in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen ambulanter Pflege (der
Pflege zu Hause) und stationärer Pflege (der Pflege in einem Heim).
Über Form und Art der Hilfen, deren Finanzierung und deren Organisation informiert Sie dieses Kapitel. Adressen von Beratungsstellen in
Hanau finden Sie am Ende des Kapitels 5.2 .
5.1 Pflegeangebote
5.1.1 Ambulante Pflege
Vorrangig sind bei den ambulanten Hilfsangeboten die von den Krankenkassen zugelassen Pflegedienste zu nennen. Sie bieten ein weites
Spektrum von Hilfen in Pflege, häuslicher Rehabilitation und häuslicher Versorgung.
Behandlungspflege
Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der behandelnde Arzt
verordnen kann. Insbesondere sind dies: Injektionen, Verbandswechsel,
Dekubitusbehandlung u. ä.
Zu beachten ist, dass die Verordnung des behandelnden Arztes von der
Krankenkasse genehmigt werden muss. Diese Genehmigung wird in
der Regel ausschließlich dann ausgesprochen, wenn die verordnete
58
Gesundheit und Pflege
Maßnahme nachvollziehbar sinnvoll ist und im Haushalt des Patienten
lebende Personen die Behandlungspflege nicht übernehmen können.
Nur nach vorheriger Genehmigung werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen. Wenn keine Kostenzusage der Krankenkasse
erfolgt sind die Kosten, in der Regel privat zu finanzieren.
Die Dauer der Maßnahmen ist grundsätzlich nicht beschränkt.
Hinweis: Verantwortlich für die (rechtzeitige) Beschaffung der
Verordnung ist der Versicherte.
Grundpflege
Die Krankenkasse kann die Kosten der Grundpflege übernehmen, wenn
durch die Pflege zu Hause ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder
abgekürzt werden kann oder ein Krankenhausaufenthalt zwar geboten,
aber nicht durchführbar ist. Die Dauer für die Kostenübernahme ist beschränkt auf maximal vier Wochen und wird nur im Ausnahmefall verlängert.
Pflege nach Krankenhausaufenthalt
Durch eine geordnete Pflegeüberleitung, bei der die Pflegekräfte des
Krankenhauses und des häuslichen Pflegedienstes eng zusammenarbeiten, ist eine übergangslose optimale Versorgung möglich. Es kann ein
Erstbesuch der Pflegekraft des häuslichen Pflegedienstes bereits im
Krankenhaus erfolgen.
Häusliche Versorgung
Zur häuslichen Versorgung gehören z.B. Einkaufen und Erledigungen
von Besorgungen, Kochen, Tisch decken, Spülen, Wäsche waschen
und bügeln, Wohnungsreinigung, Versorgung mit Essen auf Rädern,
Beratung zu Fragen der psychosozialen Notlage, Verleih von Pflegehilfsmitteln und Hausnotrufsystemen.
Auch die Anleitung von Angehörigen kann zur häuslichen Versorgung
gehören. Häufig sind pflegende Angehörige bereit, Pflege zu leisten,
sind sich aber unsicher über die Richtigkeit der Verrichtungen. In solch
59
Gesundheit und Pflege
einem Fall können Pflegefachkräfte im häuslichen Umfeld behilflich
sein, Pflegetechniken zu erlernen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit
zur Teilnahme an einem Kurs für pflegende Angehörige, der regelmäßig vom Deutschen Roten Kreuz in Hanau angeboten wird.
5.1.2 Teil- und vollstationäre Pflege
Lässt sich die häusliche Pflege nicht ausreichend sicherstellen, ist eine
zeitlich begrenzte Pflege in Einrichtungen der Tagespflege, der Kurzzeitpflege oder der geriatrischen Rehabilitation möglich.
Tagespflege
Tagespflegeeinrichtungen sind für pflegebedürftige Menschen vorgesehen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, alleine in ihrer Wohnung zu leben und
tagsüber der Unterstützung bedürfen, ansonsten aber von ihren Familien oder anderen Personen zu Hause gepflegt werden.
Kurzzeitpflege
In den Fällen, in denen vorübergehend weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist, kann der Pflegebedürftige auch in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden. In Kurzzeitpflege werden
pflegebedürftige Menschen über einen begrenzten Zeitraum vollstationär versorgt.
Geriatrische Rehabilitation
Operationen, Krankheiten und chronische Leiden belasten ältere Menschen viel stärker als junge. Die Folge ist oft eine schleppend verlaufende Wiederherstellung mit der daraus resultierenden Beeinträchtgung der Selbständigkeit. Ein Zustand, der nicht nur den älteren Menschen, sondern auch deren Angehörige enorm belasten. Genau hier
setzen die geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen an, die die MartinLuther-Stiftung in enger Kooperation mit dem St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau anbietet.
60
Gesundheit und Pflege
5.2 Leistungen der Pflegeversicherung
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Pflegebedürftigkeit (im Sinne
des Pflegeversicherungsgesetzes) nur dann vorliegt, wenn diese für
mindestens ein halbes Jahr besteht bzw. bestehen wird und dabei ein
bestimmter Hilfebedarf vorhanden ist.
Für die Pflegestufe I ist z. B. im Bereich der Grundpflege mindestens
45 Minuten und im Bereich der Hauswirtschaft mindestens 45 Minuten
durchschnittlicher Hilfebedarf am Tag erforderlich.
Hinweis:
Der Pflegebedarf wird vom Medizinischen Dienst der
Krankenkassen während eines Hausbesuches ermittelt.
Der medizinische Dienst ist für die Bedarfsermittlung gehalten, alle zur
Verfügung stehenden Informationen zu nutzen. Es hat sich als günstig
erwiesen, wenn Angehörige und/oder eine Mitarbeiterin des Pflegedienstes während des Hausbesuchs ebenfalls anwesend sind, da sie zusätzliche Informationen geben können. Ergänzend kann ein Pflegetagebuch geführt werden, in dem sämtliche Hilfen mit den benötigten Zeiten dokumentierbar sind.
Nach der Bedarfsermittlung erstellt die Pflegekasse in der Regel auf der
Grundlage des Berichtes des Medizinischen Dienstes einen Bescheid
über die Einstufung in eine Pflegestufe.
Sollten Sie mit der bewilligten Pflegestufe nicht einverstanden sein
oder wurde Ihr Antrag schriftlich von der Pflegekasse abgelehnt, dann
können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Wichtig ist, dass Sie den
Widerspruch begründen. Der Widerspruch ist für Sie kostenfrei. Nähere
Informationen und Hilfen erhalten Sie bei den Beratungsstellen oder
der Pflegekasse.
61
Gesundheit und Pflege
5.2.1 Leistungsarten in der häuslichen Pflege
Es gibt verschiedene Leistungsarten in der häuslichen Pflege. Die Auswahl zwischen Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung obliegt dem
Versicherten, es sei denn, dass die Pflege durch Angehörige nicht
sichergestellt ist. In diesem Fall kann die Geldleistung nicht gewählt
werden.
Geldleistung
Diese Leistungsform empfiehlt sich, wenn die Pflege ausschließlich
von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden übernommen wird. Der für
die Pflegestufe maßgebliche Betrag wird dem Pflegebedürftigen monatlich ausgezahlt und soll für die Pflege verwendet werden.
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
205 Euro
410 Euro
665 Euro
Wichtig:
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz § 37 sind Pflegebedürftige, die
die sog. Geldleistung gewählt haben, gehalten, halbjährlich, in Pflegestufen I u. II sowie vierteljährlich in der Pflegestufe III, ein
Pflegeberatungsgespräch
abzurufen. Ziel ist es, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu
beraten sowie die Sicherstellung der Pflege festzustellen. Über das Pflegeberatungsgespräch wird ein Nachweis ausgestellt, der dem Pflegebedürftigen ausgehändigt wird und von diesem an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet werden muss. Ohne einen solchen Nachweis sind
die Pflegekassen berechtigt, die Zahlung des Pflegegeldes einzustellen
bzw. zu kürzen.
62
Gesundheit und Pflege
Sachleistung
Wird die Pflege ausschließlich über einen zugelassenen Pflegedienst erbracht, erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Eventuell
nicht verbrauchte Restbeträge werden nicht ausgezahlt und verbleiben
bei der Pflegekasse.
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Pflegestufe 3a
384 Euro
921 Euro
1432 Euro
bis 1918 Euro (in Härtefällen)
Kombinationsleistung (Geld- und Sachleistungen)
Wenn Angehörige, Nachbarn oder Freunde die Pflege in Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Pflegedienst leisten, werden die Leistungsansprüche anteilmäßig an Pflegedienst und Versicherten durch die
Pflegekasse erstattet.
Rechenbeispiel (Pflegestufe I):
Maximaler Leistungsanspruch an Sachleistung
Leistungsvergütung an den Pflegedienst z. B.
Differenz zum Leistungsanspruch
384 Euro
- 288 Euro
96 Euro
96 Euro entsprechen 25% des Leistungsanspruchs an Sachleistungen.
Es erfolgt eine Umrechnung dieser 25% auf die maximale Geldleistung
der Pflegestufe I.
25% der maximalen Geldleistung von 205 Euro betragen 51,25 Euro.
Diese werden an den Versicherten für die Bezahlung der privaten
Pflege von der Pflegekasse ausgezahlt.
63
Gesundheit und Pflege
5.2.2 Leistungen bei Auslandsaufenthalt
Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt wird die Geldleistung bis zur
Dauer von sechs Wochen weitergezahlt. Für die Begleitung durch eine
Pflegekraft, die in einem Vertragsverhältnis mit der Pflegekasse steht,
kann auch die Sachleistung beansprucht werden.
Versicherte können bei einem Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Geldleistung auch bei längerem Aufenthalt als sechs Wochen beziehen. Für Sachleistungen gelten besondere Bestimmungen.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Pflegekasse.
5.2.3 Pflegevertretung
Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung einer Pflegeperson die den
Pflegebedürftigen zwölf Monate vorher gepflegt hat, übernimmt die
Pflegekasse für vier Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft im
Gesamtwert von bis zu 1.432 Euro pro Jahr. Bei einer Pflegevertretung
durch Angehörige, bestehen besondere Bestimmungen.
5.2.4 Pflegehilfsmittel
Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen im Haushalt können
von der Pflegekasse übernommen werden, wenn diese nicht von der
Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern zu finanzieren sind. Die
Hilfsmittel sollen der Erleichterung der häuslichen Pflege dienen, Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder diesem eine selbständige
Lebensführung ermöglichen.
Hinweis: Pflegebedürftige haben zu Pflegehilfsmitteln und technischen
Hilfen eine Zuzahlung zu leisten. Diese beträgt 10% des Abgabepreises, jedoch höchstens 26 Euro pro Hilfsmittel. Eine Befreiung von Zuzahlungen ist möglich.
64
Gesundheit und Pflege
5.2.5 Soziale Sicherung der Pflegepersonen
Pflegepersonen, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
sind, können durch die Pflegeversicherung eine eigenständige Absicherung ihrer Altersversorgung, Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen
und Hilfe bei der beruflichen Wiedereingliederung erhalten.
5.2.6 Leistungen in der stationären Pflege
Tagespflege
Je nach Stufe der Pflegebedürftigkeit werden monatlich Aufwendungen
in Höhe der Sachleistungen siehe oben übernommen.
Kurzzeitpflege
Leistungen der Kurzzeitpflege werden für längstens vier Wochen im
Gesamtwert von bis zu 1.432 Euro im Kalenderjahr erbracht.
Vollstationäre Pflege
Seit 1. Juli 1996 erhalten auch Pflegebedürftige in Heimen monatlich
Leistungen der Pflegeversicherung, abgestuft in drei Pflegestufen.
Pflegestufe 1
1.023 Euro
Pflegestufe 2
1.279 Euro
Pflegestufe 3
1.432 Euro
Pflegestufe 3a 1.918 Euro (in Härtefällen)
5.2.7 Abrechnungssystem
Die vertragliche Gestaltung hinsichtlich der Abrechnung ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Hessen besteht
derzeit das „Modulsystem“. Verschiedene Einzelleistungen werden in
Modulen zusammengefasst und als solche verrechnet.
Grundpflegerische Leistungen:
Im Bereich der Grundpflege gibt es folgende Module:
Kleine Pflege z.B. Waschen der Füße
Große Pflege z.B. Ganzkörperwaschung
65
Gesundheit und Pflege
Große erweiterte Pflege z.B. Baden
Hilfe bei Ausscheidungen
Betten und Lagern
Hilfe bei Mobilität
Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hilfe bei Verlassen der Wohnung
Begleitung außerhalb der Wohnung
Hauswirtschaftliche Leistungen:
In diesem Bereich gibt es folgende Module:
Aufräumen der Wohnung
Reinigung der Wohnung
Grundreinigung der Wohnung
Einfache Mahlzeit zubereiten
Warme Mahlzeit zubereiten
Zwischenmahlzeit
Einkaufen
Wäschepflege
Bügeln
Bett ab- und beziehen
Beheizen der Wohnung
Wenn Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung nicht bewilligt
werden oder nicht ausreichen um den Hilfebedarf zu decken und kein
weiterer Kostenträger zur Verfügung steht, so ist es erforderlich den
Hilfebedarf aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu finanzieren.
Ist dies nicht möglich, so erfolgt eine Finanzierung der erforderlichen
Hilfen durch den zuständigen Sozialhilfeträger. Leistungen werden
nach Prüfung des Sachverhaltes, frühestens ab dem Datum der Antragsstellung gewährt.
Unter Umständen sind weitere Kostenträger gesetzlich verpflichtet Leistungen zu gewähren wie z B.: Berufsgenossenschaften, Beihilfestellen,
die Heilfürsorge, Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen.13
13
Textbeitrag Kapitel 5 bis 5.2: In Ahnlehnung an die Broschüre „Pflegeversicherung“ des
Bundesministeriums für Gesundheit. Überarbeitet von: Altenberatung der Hanauer
Hilfezentrale, Stefan Schlett
66
Gesundheit und Pflege
Informationen erhalten Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse
und bei:
Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis e.V.
Seniorenberatung
Herr Josef Rath
Telefon (06181) 9 23 35-21
Im Bangert 4, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 9 23 35-29
E-Mail josef.rath@caritas-mkk.de
Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,
Spanisch und Russisch möglich.
Sprechzeiten: Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Fachbereich für Soziale Dienste
Beratung und wirtschaftliche Hilfen
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Vermittlung des Ansprechpartners im Stadtladen und Sozialportal
und unter
Telefon (06181) 295-433 und 295-282
Sprechzeiten: (grundsätzlich Terminvereinbarung)
Di. Mi. Do. 8.30 – 12.00 Uhr und Mi. 15.00 – 16.30 Uhr
Hanauer Hilfezentrale Altenberatung
Herr Stefan Schlett
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 2902-390
E-Mail schlett@hilfezentrale.de
Telefon (06181) 2902-376
Sprechzeiten:
Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)
67
Gesundheit und Pflege
Gesundheitsamt Main-Kinzig-Kreis
Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 292-2460
Telefon (06181) 292-2434
Leitstelle für ältere Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreis
Frau Bärbel Gregor, Herr Heinrich Fieres, Frau Sandra Schüssler
Gartenstr. 5-7, 36381 Schlüchtern
Fax 0 66 61 / 9 70 61 95
Telefon 0 66 61 / 9 70 61 60
E-Mail barbara.gregor@mkk.de
Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt
Herr Ertugrul Özogul
Telefon / Fax (06181) 25 92 92
Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau
Sprechzeiten:
Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr
nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr
Sozialportal Rathaus Foyer
Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez
Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728
Fax 0 61 81 / 295-8020
E-Mail sozialportal@hanau.de
Sprechzeiten:
Mo. + Fr.
8.30 – 13.00 Uhr
Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr
Sozialverband VdK, Ortsverband Hanau
Herr Adam, Herr Lentz, Herr Lorenz
Schlossplatz 2, 63450 Hanau
Telefon (06181) 2 10 96
Sprechzeiten:
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr Erstberatung kostenlos
(am 3. Dienstag des Monats nur nach Vereinbarung)
68
Gesundheit und Pflege
Stadtteilbüro Weststadt / Kesselstadt
Burgallee 26, 63454 Hanau
Fax 0 61 81 / 5 07 18 83
E-Mail weststadtkreis@t-online.de
Telefon (06181) 5 07 18 78
Die Sprechzeiten nach Belegungsplan erfahren Sie telefonisch.
Bürozeiten: Mo. Mi. Fr. 8 – 13 Uhr
Weitere Informationen:
Behindertenbeauftragte (alle Fragen zum Behindertenrecht)
Frau Doris Peter, Herr Udo Lentz, Herr Wolfgang Lorenz
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Raum 27
Sprechzeiten:
zweiter Dienstag im Monat 9.30-11.30 Uhr
vierter Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr
Telefon (06181) 295-846
Bürgersprechstunde des Versorgungsamtes
(Feststellungen und Ausstellung von Ausweisen für Behinderte nach
dem Schwerbehindertengesetz)
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Raum 27
Erster Mittwoch im Monat 13.00 – 17.00 Uhr
Wir empfehlen Ihnen sich telefonisch anzumelden, damit erforderliche
Akten zur Verfügung stehen.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt am Main
-Außenstelle GelnhausenHailerer Str. 24, 63571 Gelnhausen
Telefon 0 60 51 / 485-0
Fax 0 60 51 / 485-71
69
Gesundheit und Pflege
5.3 Mobile Rehabilitation
Das Angebot mobiler Rehabilitation umfasst Krankengymnastik und
Ergotherapie und wird vom behandelnden Arzt des Patienten verordnet
und kann mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet werden.
(Allerdings ist die gesetzliche Zuzahlung zu beachten). Die Mitarbeiterinnen der mobilen Rehabilitation führen ausschließlich Hausbesuche
durch.
Ziel der Behandlungen ist es, eine Verbesserung bzw. eine Stabilisierung der durch die Erkrankung beeinträchtigten Funktionen zu erreichen. Hierzu zählt als unterstützende Maßnahme auch die Beratung zur
Auswahl eines Hilfsmittels und dessen Einübung sowie eine Wohnraumanpassungsberaung.14
Hanauer Hilfezentrale
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 2902-390
E-Mail hilfezentrale@t-online.de
Internet http://www.hilfezentrale.de
Telefon (06181) 2 22 22
5.4 Mahlzeitenangebote
5.4.1 Essen auf Rädern
Die Mahlzeitendienste sollen für ältere Menschen, denen das Einkaufen
und Kochen zu beschwerlich ist, täglich eine warme Mahlzeit sicherstellen. Die Mahlzeiten werden entweder als Tiefkühlkost in Wochenrationen angeboten oder täglich erwärmt ausgeliefert. Hier bezuschussen der Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau Mahlzeiten für Personen, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Informationen über Kosten und Zuschussmöglichkeiten erhalten
Sie beim jeweiligen Träger.15
14
15
Leitstelle für ältere Bürger des Main-Kinzig-Kreises
Leitstelle für ältere Bürger des Main-Kinzig-Kreises
70
Gesundheit und Pflege
AHK Kremer GbR
Frau Knauf
Telefon 0 61 85 / 8 18 00
Am Pflanzenrain 12, 63456 Hammersbach
Fax 0 61 85 / 81 80 29
E-Mail ahk-kremer@t-online.de
Albert Günther Soziale Dienste
Herr Grabenau
Telefon (06181) 1 89 97 09
Ulmenweg 11, 63452 Hanau
Fax 0 61 81 / 18 36 75
E-Mail günther-kranken-u.altenpflege@t-online.de
Arbeiter-Samariter-Bund Großkrotzenburg
Frau Schaak
Telefon 0 61 86 / 77 77
Schulstr. 9, 63538 Großkrotzenburg
Fax 0 61 86 / 91 21 11
E-Mail asb-ov-grossgrotzenburg@t-online.de
Ev. Kirchenbezirk Am Limes / Großauheim
Frau Christa Goede
Telefon (06181) 5 36 66
Theodor-Heuss-Str. 1, 63457 Hanau
Fax 0 61 81 / 5 36 66
E-Mail KirchenbezirkAmLimes@t-online.de
Hanauer Hilfezentrale
Frau Nachtigall
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 29 02 90
E-Mail Nachtigall@Hilfezentrale.de
Telefon (06181) 2 22 22
Pflegezentrum Steinheim „Mainterrasse“ GmbH
M.Maas
Telefon (06181) 6 67 20
Kirchstr. 4-6, 63456 Hanau
Fax 0 61 81 / 6 67 21 11
E-Mail mmaass1402@aol.com
71
Gesundheit und Pflege
5.4.2 Mittagstische
Stationäre Mittagstische bieten die Möglichkeit, das tägliche Mittagessen preisgünstig gemeinsam mit anderen Menschen einzunehmen.
Über Kosten und Essenszeiten informieren die Träger unter den angegebenen Telefonnummern. Personen mit geringem Einkommen erhalten einen Zuschuss pro Mahlzeit vom Main-Kinzig-Kreis. Auch darüber erhalten Sie nähere Informationen vom Träger.16
Ausbildungsbistro
Frau Gabriele Brenner
Nussallee 29, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 2 03 62
Kathinka-Platzhoff-Stiftung
-DiakoniezentrumFrau Schein
Französische Allee 12, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 25 90 75
Telefon (06181) 50 88 35
Telefon (06181) 25 90 62
Lichtblick „Gesegnete Mahlzeit“
Frau Pleß
Telefon (06181) 95 29 50-12
Alte Johanneskirche
Johanneskirchplatz 1, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 95 29 50-17
E-Mail Barbara.Pless@Lichtblick-in-Hanau
Martin-Luther-Stiftung
Frau Bunge
Telefon (06181) 2902-126
Martin-Luther-Anlage 8-12, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 2902-150
E-Mail inf@mls-hanau.de
16
Leitstelle für ältere Bürger des Main-Kinzig-Kreises
72
Gesundheit und Pflege
Stiftung Althanauer Hospital
Altenwohnanlage „Anton-Calaminus-Haus“
Herr Becker
Telefon (06181) 295-653
Lothringer Str. 13, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 295-631
E-Mail frank.becker@hanau.de
Wohnstift Hanau
Frau Yvonne Lach
Lortzingstr. 5, 63452 Hanau
Fax 0 61 81 / 802-550
Telefon (06181) 802-559
5.5 Hausnotrufsysteme
Das Hausnotrufsystem ermöglicht es, in Notfällen über einen einfachen
Tastendruck am Zusatzgerät des Telefons oder über einen Funkfinger,
der wie eine Kette am Hals getragen wird, ein Signal auszusenden und
Hilfe herbeizuholen. Dadurch kann alten, kranken und behinderten
Menschen der Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung erleichtert werden.
Das Hausnotrufsystem ist als Hilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung anerkannt, die auch die Kosten übernimmt, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Für Personen, die nicht pflegebedürftig sind, übernimmt der MainKinzig-Kreis die Kosten, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen
nicht übersteigt. Hierüber informieren Sie die nachstehenden Anbieter.
Außer den nachfolgend aufgeführten Trägern bieten auch einzelne
ambulante Pflegedienste diese Dienstleistung an.17
17
Leitstelle für ältere Bürger des Main-Kinzig-Kreises
73
Gesundheit und Pflege
Hausnotrufsysteme werden angeboten von:
Arbeiter-Samariter-Bund Großkrotzenburg
Herr Kaufhold
Telefon 0 61 86 / 77 77
Schulstr. 9, 63538 Großkrotzenburg
Fax 0 61 86 / 9121 11
E-Mail asb-ov-grosskrotzenburg@t-online.de
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Hanau e.V.
Frau Buchholz
Telefon (06181) 1 06 14
Feuerbachstr. 47-49, 63452 Hanau
Fax 0 6181 / 10610
E-Mail i.buchholz@kv-hanau.drk.de
Johanniter-Unfallhilfe e.V.
Kreisverband Main-Kinzig
Friedberger Str. 9, 63452 Hanau
Fax 0 61 81 / 9001-099
Telefon (06181) 9001-012
Postanschrift: Postfach 300340, 63090 Rodgau
Leipold Lifeguard GmbH
Herr Leipold
Am Bornrain 16, 63589 Linsengericht
Fax 0 60 51 / 48 12 41
E-Mail notrufzentralet@t-online.de
Malteser-Werke gGmbH
Herr Frank
Zum Wartturm 15, 63571 Gelnhausen
Fax 0 6051-9293-80
E-Mail Thomas.Frank@maltanet.de
74
Telefon 0 60 51 / 4 81 20
Telefon 0 60 51 / 9293-60
Gesundheit und Pflege
5.6 Gesetzliche Betreuung
Volljährige Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung, Demenz, geistiger oder körperlicher Behinderung hilfsbedürftig werden
und ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können, erhalten einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter (§ 1896 BGB).
Zu den alltäglichen Angelegenheiten gehören z. B. der Abschluss von
Kauf- und Mietverträgen, medizinisch notwendige Behandlungen, die
stationäre Unterbringung usw.
Wenn das Vormundschaftsgericht nach Anhörung verschiedener Stellen die Einrichtung einer Betreuung für einen hilfsbedürftigen Menschen für notwendig erachtet, sucht die Betreuungsbehörde einen geeigneten und bereiten Betreuer (z. B. ehren-amtlich Tätige aus dem
Verwandten- oder Bekanntenkreis, dem Betreuungsverein oder hauptberuflich tätige Berufsbetreuer) und schlägt diese Person dem
Vormundschaftsgericht zur Bestellung vor.
Nach dem Gesetz darf ein Betreuer nur für die Aufgabenkreise bestellt
werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Diese Aufgabenkreise
werden im Beschluss des Gerichtes angegeben. Die Betreuung wird auf
maximal fünf Jahre befristet und nach einer Überprüfung aufgehoben
oder verlängert.
Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen,
wie es dessen Wohl entspricht und nach Möglichkeit hat er dessen
Wünsche zu berücksichtigen. Der gesetzliche Betreuer unterliegt der
Kontrolle durch das Gericht.18
Für die gesetzliche Betreuung im Altkreis Hanau ist zuständig:
Amtsgericht Hanau
Nußallee 17, 63450 Hanau
18
Telefon (06181) 297-0
Textbeitrag: Seniorenberatung der Caritas, Josef Rath
75
Gesundheit und Pflege
Informationen zur gesetzlichen Betreuung erhalten Sie bei:
Betreuungsverein Main-Kinzig e.V.
Frau Angelika Ulrich
Telefon 0 61 84 / 5 47 15
Am Altenzentrum, 63517 Rodenbach
Fax 0 61 84 / 95 34 89
E-Mail betreuungsverein-mkk@t-online.de
Geschäftsstelle der Betreuungsbehörde
Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 292-2927
Telefon (06181) 292-2455
5.7 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Sie können Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie infolge eines Unfalles, einer schweren Krankheit oder durch das Nachlassen der geistigen
Kräfte im Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden,
können folgende Vorsorgepapiere helfen:
Vorsorgevollmacht
Sie ist eine privatrechtliche Willenserklärung. Hier gibt es keine gerichtliche Kontrolle, daher muss ein besonderes Vertrauensverhältnis zu
der beauftragten Person bestehen. Meistens handelt es sich um enge
Verwandte oder gute Freunde. Da der Geschäfts- oder Vertragspartner
die Vorsorgevollmacht nicht akzeptieren muss, ist zu empfehlen, dass
sie individuell gestaltet ist und beglaubigt oder beurkundet wird, um die
Akzeptanz zu erhöhen. Bedingung ist, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist und der Bevollmächtigte mit der Aufgabe einverstanden
ist. Es ist möglich, einer Person eine Generalvollmacht zu erteilen oder
verschiedene Personen mit unterschiedlichen Aufgaben zu betrauen.
76
Gesundheit und Pflege
Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung werden Wünsche für den Betreuungsfall
niedergeschrieben, die Betreuungsperson genannt und Handlungsanweisungen für diese gegeben. Sie muss nicht beurkundet werden. Die
Betreuungsverfügung wird beim Vormundschaftsgericht hinterlegt.
Bevor sie in Kraft tritt, wird das Betreuungsverfahren eingeleitet und
der Richter und ein Arzt werden prüfen, ob die Betreuung notwendig
ist und für welche Bereiche sie gelten soll. Der Richter und der Betreuer müssen die Betreuungsverfügung im Verfahren und bei der
Durchführung der Betreuung beachten. Der Betreuer kann nur mit
Gerichtsbeschluss handeln. Er unterliegt dem Betreuungsgesetz und
wird vom Gericht kontrolliert.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung bietet für den behandelnden Arzt eine wichtige
Entscheidungshilfe, wenn der Patient in einen Zustand gerät, in welchem es seine Urteil- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren hat. In der Regel gibt er an, dass auf Maßnahmen verzichtet wird,
die nur noch eine Sterbens- und Leidensverlängerung bedeuten würden.
Allerdings kann einem Wunsch auf aktive Sterbehilfe nicht entsprochen
werden. Ist der Arzt der Meinung, dass die Patientenverfügung nicht
dem aktuellen mutmaßlichen Willen entspricht, so ist er nicht an die
Patientenverfügung gebunden.
Um hier mehr Sicherheit zu erhalten, ist zu empfehlen, dass mit dem
Hausarzt die Patientenverfügung besprochen wird und möglichst auch
vertraute Personen, insbesondere der Vollmachtnehmer, bei der Abfassung einbezogen werden. Auch sollte die Patientenverfügung möglichst
aktuell sein. Dies kann zum Beispiel jährlich oder durch eine erneute
Unterschrift mit Datumsangabe vor einem Krankenhausaufenthalt geschehen. Sinnvoll ist es, individuelle Wünsche anzugeben, wie die Hinzuziehung eines ambulanten Hospizdienstes oder die Durchführung
einer konsequenten Schmerztherapie, um nicht am Ende des Lebens
unnötig leiden zu müssen. Der Meinungsbildungsprozess und die
persönlichen Überzeugungen sollten nachvollziehbar beschrieben sein.
77
Gesundheit und Pflege
Häufig wird die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht oder
der Betreuungsverfügung kombiniert und der Vollmachtnehmer oder
der Betreuer beauftragt zu kontrollieren, ob der Arzt die Wünsche des
Patienten respektiert.19
Informationen und Musterformulare:
Geschäftsstelle der Betreuungsbehörde
Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 292-2927
Telefon (06181) 292-2455
Betreuungsverein Main-Kinzig e.V.
Am Altenzentrum, 63517 Rodenbach
Telefon 0 61 84 / 5 47 15
Fax 0 61 81 / 95 34 89
E-Mail betreuungsverein-mkk@t-online.de
Arbeitsgemeinschaft Hospiz
Frau Olbrich
Altstr. 24, 63450 Hanau
Seniorenbüro der Stadt Hanau
Frau Barbara Heddendorp
Herr Klaus von der Emden
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 294-631
E-Mail seniorenbüro@hanau.de
Telefon (06181) 9 23 35-31
Telefon (06181) 295-292
Telefon (06181) 295-557
Sprechzeiten:
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
19
Textbeitrag: Seniorenberatung der Caritas, Josef Rath
78
Freizeit
Nach dem Ausstieg aus dem Arbeitsleben haben Sie Zeit, bestehende
Interessen zu intensivieren oder neue zu entwickeln. Sie können sich
bestehenden Gruppen in Ihrer näheren Umgebung anschließen oder
neue Initiativen gründen. Sie haben die Möglichkeit sich auf alte künstlerische oder handwerkliche Fähigkeiten zu besinnen, berufliche Fertigkeiten als Hobby oder Hilfeleistung für andere Menschen weiter auszuführen.
6.1 Ehrenamtliches Engagement
Ihre (Lebens)erfahrung und Ihr Wissen sind gefragt. Möchten Sie Ihre
Kenntnisse für andere Menschen und Organisationen in Hanau einsetzen? Sie können entscheiden ob Sie einmal wöchentlich, zweimal im
Monat oder eine Woche im Jahr tätig sein möchten.
Es gibt viele Möglichkeiten z. B.:
Kindern vorlesen, oder mit ihnen spielen und handwerken
mithelfen, die Arbeit in einem Museum lebendiger gestalten
für Natur und Tiere aktiv werden
Organisationen, die sich für hilfsbedürftige Menschen
einsetzen, in ihrer Arbeit unterstützen
Hilfstransporte ins Ausland vorbereiten oder begleiten
Jugendgruppen leiten
die Angebote des Seniorenbüros mitgestalten
Freiwilligen Agentur Hanau
Frau Fuchs, Frau Dunkel
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 295-1797
E-Mail freiwilligenagentur@hanau.de
Telefon (06181) 295-1653
Sprechzeiten:
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
79
Freizeit
Seniorenbüro der Stadt Hanau
Frau Barbara Heddendorp
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 294-631
E-Mail seniorenbüro@hanau.de
Telefon (06181) 295-292
Sprechzeiten:
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
6.2 Bildung und Weiterbildung
Im Bereich Bildung und Weiterbildung gibt es eine Reihe von Angeboten, die sich speziell an die Interessen älterer Menschen richten. Vielleicht möchten Sie Ihre Sprachkenntnisse verbessern, Theaterveranstaltungen besuchen, gemeinsam Bücher lesen oder ein Buch schreiben,
ein Studium beginnen und Menschen an Ihren Erfahrungen teilhaben
lassen.
Spezielle Angebote in Hanau finden Sie z. B. bei: Arbeiterwohlfahrt,
Kath. Familienbildungsstätte, Kirchengemeinden, Moscheen, Seniorenbüro der Stadt Hanau, Senioren Union, Stadtteilzentrum Süd-Ost, Vereinen, Volkshochschulen, Weiterbildungseinrichtungen, usw. (siehe Informationen am Ende des Kapitels).
Informationen zum Studium erhalten Sie bei:
Universität des 3. Lebensalters
an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
Robert-Mayer-Str. 5 (Turm, Ecke Senckenberganlage)
3. Stock, Raum 330
Telefon 0 69 / 798-2 30 84
Fax 0 69 / 798-2 89 75
E-Mail u3l@em.uni-frankfurt.de
Sprechzeiten: Mo.
Di. – Do.
80
10.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
9.30 – 12.00 Uhr
Freizeit
Lesen
Lesestoff in reichhaltiger Auswahl finden Sie kostenlos in der Stadtbibliothek. Das gleiche gilt für Kassetten, Videos und Spiele.
Zunehmend gibt es dort auch Literatur verschiedenster Länder in ihrer
Muttersprache. Manchmal werden hier auch Lesungen angeboten, hier
können Sie sich einen Autor oder eine Autorin direkt anhören. Hin und
wieder gibt es zweisprachige Lesungen. Achten Sie auf Ankündigungen in der Zeitung, auf Handzetteln, Plakaten usw.
Stadtbibliothek Hanau
Schlossplatz 2, 63450 Hanau
Öffnungszeiten:
Di. Mi. Do. Fr.
Sa.
Telefon (06181) 295-914
10.30 – 18.00 Uhr
10.30 – 13.00 Uhr
Stadtteilbibliothek Grossauheim
Alte Langgasse 9, 63457 Hanau
Telefon (06181) 5 29 29
Öffnungszeiten:
Di. Mi. Fr.
15.00 – 18.00 Uhr
Do.
10.30 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
6.3 Sport und Gesundheit
Gesundheit ist ein wichtiger Aspekt des Alters. Es gibt ein umfassendes
Angebot an Kursen für Seniorinnen und Senioren zur sportlichen Betätigung z. B. Rückenschule, Gymnastik, Walken, Yoga, Entspannungstechniken, Wassergymnastik und vieles mehr. Sie können auch an
Tanzveranstaltungen oder geführten Wanderungen und Fahrradtouren
für Senioren teilnehmen.
Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen zu den Themen
Ernährung und Gesundheit angeboten, z. B. Kochkurse für cholesterinarme Speisen, Ernährungsprogramme für Menschen mit Diabetes,
Vorträge über Schlafstörungen und andere gesundheitliche Probleme.
81
Freizeit
In Hanau bieten eine Vielzahl von Organisationen Veranstaltungen zu
den Themen Sport und Gesundheit an z. B.: DRK, Fachbereich Sport
und Kultur der Stadt Hanau, Familienbildungsstätten, Kirchengemeinden, Seniorenbüro der Stadt Hanau, Vereine, Volkshochschulen, usw.
(siehe Informationen am Ende des Kapitels).
6.4 Orte der Begegnung
Seniorenreisen
Reisen in der Gruppe ermöglicht Ihnen nicht nur Ihr Wissen über
Städte, Länder und andere Kulturen zu erweitern, sondern bietet auch
die Gelegenheit bestehende Kontakte zu intensivieren, neue aufzubauen
und Freundschaften zu schließen. Einige Seniorenreisen beinhalten
auch das Angebot der medizinischen Betreuung.
Für Menschen mit niedrigem Einkommen gibt es die Möglichkeit der
finanziellen Unterstützung.
Eine Reihe interessanter Ausflüge und Reisen finden Sie z. B. bei:
Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Diakonisches Werk, DRK, Ehrenamtliche Seniorenbetreuung, Kirchengemeinden, Seniorenbüro der
Stadt Hanau, Senioren Union, SPD 60 plus, VdK, Vereinen, Volkshochschulen, usw. (siehe Informationen am Ende des Kapitels).
Treffpunkte, Clubs und Vereine
Für alle Seniorinnen und Senioren die in Hanau Möglichkeiten suchen
Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen auszutauschen und gesellig beisammen zu sein, bieten sich viele Gelegenheiten. Informieren Sie sich bei:
Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Diakonisches Werk, DRK, Kirchengemeinden, Moscheen, Seniorenbüro der Stadt Hanau, Seniorenclubs,
Senioreninitiative Großauheim, Senioren Union, SPD 60 plus, Stadtteilzentrum Süd-Ost, VdK, Vereinen, usw. (siehe Informationen am
Ende des Kapitels).
82
Freizeit
Viele Migranten haben inzwischen eigene Vereine gegründet. Dazu
gehören unter anderem kulturelle, religiöse, politische, nationalitätenspezifische oder deutsch-ausländische Vereine, Freundschafts- und
Sportvereine. In Hanau sind die unterschiedlichsten Vereine aktiv und
bieten Orte der Begegnung an (siehe Informationen am Ende des
Kapitels).
Vielleicht wollen Sie auch lieber eine eigene Gruppe oder einen eigenen Verein gründen. Vielleicht gibt es in Ihrer Umgebung noch weitere
ältere Menschen aus ihrem Heimatland, die dies auch wünschen.
Möglicherweise gibt es sogar finanzielle Mittel.
Informationen:
Geschäftsstelle des Ausländerbeirates
Herr Wolfgang Schwab
Frau Hülya Yadigar
Steinheimer Str. 1b, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 295-797
E-Mail Wolfgang.Schwab@hanau.de
Telefon (06181) 295-578
Telefon (06181) 295-779
Die meisten Vereine finden Sie im Vereinsregister der Stadt Hanau.
Dieses erhalten Sie im Stadtladen und in den Stadtteilläden (Öffnungszeiten siehe Kapitel 11) oder im Internet unter www.hanau.de.
Weitere Adressen finden Sie im Telefonbuch, im Seniorenwegweiser
der Stadt Hanau und im Seniorenwegweiser des Main-Kinzig-Kreises.
Aktuelle Angebote erfahren Sie aus den Programmen der Einrichtungen, Handzetteln, Plakaten und aus der Tagespresse.20
20
Textbeitrag zum Thema Freizeit: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere
Migranten und Migrantinnen der Stadt Essen. Überarbeitet von: Seniorenbüro der Stadt Hanau,
Gertrud Körner, Geschäftsstelle des Ausländerbeirat, Wolfgang Schwab und Stadtteilzentrum
Süd-Ost, Selim Karanlik
83
Sicherheit
Mit Unterstützung des Main-Kinzig-Kreises entwickelten Fachleute der
Polizei ein spezielles Angebot zu Ihrer persönlichen Sicherheit. Anlass
ist die Tatsache, dass das Bedürfnis nach Sicherheit in der Bevölkerung
enorm gestiegen ist. Dies gilt insbesondere für Seniorinnen und Senioren. Häufig ist die Angst so groß, dass die Wohnung nur noch für die
notwendigsten Erledigungen verlassen wird.
Eine fatale Entwicklung, denn:
Angst macht einsam, besonders im Alter!
Um dieser Entwicklung vorzubeugen und ihr entgegenzutreten, wurden
von den Fachleuten der Polizei Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater für Seniorinnen und Senioren ausgebildet.
Insgesamt gibt es im Main-Kinzig-Kreis zurzeit 16 Frauen und Männer,
die Ihnen zum Thema Sicherheit gerne mit Rat und Tat zur Seite
stehen.
Die Sicherheitsberater bieten:
Kostenlose Beratungen, Vorträge oder Vortragsreihen zu den Themen:
Vorbeugungs- und Verhaltenshinweise bei Diebstahl,
Einbruch, Betrug und Raub
Vorbeugende Maßnahmen bei Unfallentwicklung und
Unfallgefahr im Straßenverkehr
Zuständigkeit und Erreichbarkeit der Polizei
Die Sicherheitsberater wollen:
Ihre Hilfe zur Selbsthilfe aktivieren,
Ihr Sicherheitsgefühl stärken,
Ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der
Sicherheit vermitteln. 21
21
Textbeitrag: In Anlehnung an den Flyer „Sicherheitsberater für Seniorinnen und Senioren“
des Polizeipräsidiums Südosthessen. Überarbeitet von: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud
Körner
84
Sicherheit
Informationen:
Polizei Hessen -Polizeipräsidium SüdosthessenPolizeiladen Offenbach
Herrn Horst Reuel
Telefon 0 69 / 80 98 12 32
Wilhelmsplatz, 63065 Offenbach a.M.
E-Mail poladen-ppsoh@t-online.de
Sicherheitsberater im Raum Hanau:
Herr Ludwig Gaul
Frau Karin Schmidt
Frau Ingrid Bernath
Hanauer Hilfe
Beratung für Opfer und Zeugen
Frau Edith Domokosch-Jeske
Frau Elke Wolf
Salzstr. 11, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 2 48 75
E-Mail Hanauer-Hilfe@gmx.de
Sprechzeiten:
Mo. – Fr.
Mo.
Do.
Telefon (06181) 3 23 87
Telefon (06181) 8 43 88
Telefon (06181) 7 34 31
Telefon (06181) 2 48 71
Telefon (06181) 2 20 26
9.00 – 12.00 Uhr
15.00 – 17.00 Uhr
17.00 – 18.30 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Die Mitarbeiterinnen rufen Sie umgehend
zurück.
Weißer Ring
Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien
Herrn Horst Diehl
Telefon (06181) 5 27 30
Paul-Gerhardt-Str. 27a, 63457 Hanau
Fax 0 61 81 / 5 68 05
Beratung nach Vereinbarung
85
Erben und Vererben
Niemand macht sich gerne Gedanken über das Sterben und den eigenen
Tod.
Dennoch ist es für jeden, alt oder jung, wichtig darüber nachzudenken,
was mit dem eigenen Besitz oder Vermögen im Todesfall geschieht.
Das deutsche Erbrecht ist in über 400 Paragraphen des Bürgerlichen
Gesetzbuches geregelt. Wir verzichten deshalb auf jede verkürzte Form
der inhaltlichen Darstellung. Wir möchten Sie lediglich auf den Grundsatz dieses Gesetzes hinweisen, der vorsieht, dass der letzte Wille des
Verstorbenen befolgt werden soll. Dies geht aber nur, wenn ein Testament gemacht wurde.
Allerdings gelten für bestimmte Personengruppen
wie der/die Ehepartner/in
die eigenen Kinder
unter Umständen Enkelkinder
eigene Eltern oder Geschwister
Pflichtanteile, die auch bei einem Testament beansprucht werden
können.
Wenn es kein Testament gibt, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer wie
viel erbt.
Testament
Testamente können in unterschiedlicher Form gemacht werden:
1. Sie können ein privates, das heißt ein eigenhändig geschriebenes Testament verfassen. Das private Testament birgt allerdings
immer die Gefahr, dass es fehlerhaft, widersprüchlich oder unklar ist. Erbstreitigkeiten können dann die Folge sein. Deshalb
empfiehlt es sich auf jeden Fall, auch bei einem privaten Testament den Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars einzuholen.
86
Erben und Vererben
2. Sie können ein öffentliches Testament machen. Dieses wird
von einem Notar verfasst und dann beim Nachlassgericht ihrer
Stadt oder Gemeinde hinterlegt. Damit werden alle Unklarheiten ausgeschlossen, das Testament kann nicht verloren gehen
und das Verfahren dauert im Erbfall nicht so lange.
3. Sofern Sie Vermögen oder Grundbesitz in Ihrem Heimatland
haben, können Sie bei Ihrem zuständigen Konsulat ein Testament fertigen und hinterlegen lassen.
Wichtig:
Nach dem deutschen internationalen Privatrecht wird
ein Ausländer, der seinen Wohnsitz zur Zeit seines
Todes in Deutschland hatte, nach den Gesetzen des
Staates beerbt, dem er zur Zeit seines Todes angehörte.
Besitzen Sie also nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, muss die Form
des Testamentes im konkreten Einzelfall ermittelt werden. Das anzuwendende Recht ist in zwischenstaatlichen Übereinkommen geregelt.
Wir empfehlen deshalb:
Lassen Sie sich bei Eintritt eines Erbfalles oder bei der Abfassung
eines Testamentes helfen. Privatrechtliche und internationalprivatrechtliche Fragen und Problemstellungen bedürfen juristischer Hilfe
und Beratung.22
22
Textbeitrag: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere Migranten und Migrantinnen der Stadt Essen. Überarbeitet von: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner
87
Sterben und Bestatten
Den Wunsch, in menschlicher Geborgenheit, in einer vertrauten Umgebung und weitgehend ohne Schmerzen sterben zu können teilen viele
Menschen. In dieser schwierigen Lebensphase brauchen Schwerkranke,
Sterbende und ihre Angehörigen Begleitung und Zuwendung. Diese
Bedürfnisse greift die Hospizbewegung auf und bietet bei regelmäßigen
Besuchen eine Begleitung durch Dasein und Zuhören, vor allem das
Gespräch über Ängste, Trauer, Zweifel und Hoffnung.23
9.1 Sterbebegleitung
Die Arbeitsgemeinschaft Hospiz (AGH) in Hanau, die sich die Förderung des Hospizgedankens zum Ziel gesetzt hat, bietet ehrenamtliche,
ambulante Begleitung. Die ausgebildeten Hospizhelferinnen und -helfer
richten ihre Hilfen nach den Bedürfnissen des Einzelfalls und leisten
diese diskret und kostenlos.
Mögliche Hilfen können z. B. sein:
regelmäßige Besuche beim Schwerkranken
Vermittlung von sonstigen Hilfen und Diensten, die dem
Schwerkranken das Leben leichter machen
Sitzwachen in der Nacht in kritischen Phasen
Betreuung der Kranken zur Entlastung von pflegenden
Angehörigen, wenn diese Besorgungen zu erledigen haben
oder Kraft schöpfen müssen
Offenheit auch für spirituelle Gespräche
Begleitung in der ersten Zeit der Trauer
Die Arbeitsgemeinschaft bietet ihre Hilfe als Ergänzung zu anderen
Diensten, insbesondere der Pflegedienste, an.
Jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger kann sich an die AGH wenden,
unabhängig von Konfession, Geschlecht, Alter, Herkunft und Art der
Krankheit.24
23
Textbeitrag: In Ahnlehnung an den Flyer „Wegbegleitung in schwerer Krankheit“ der
Arbeitsgemeinschaft Hospiz (AGH) Überarbeitet von: Seniorenbüro, Gertrud Körner
24
siehe oben
88
Sterben und Bestatten
Arbeitsgemeinschaft Hospiz
Frau Olbrich
Telefon (06181) 9 23 35-31
Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis e.V.
Seniorenberatung
Herr Josef Rath
Telefon (06181) 9 23 35-21
Im Bangert 4, 63450 Hanau
Fax: 0 61 81 / 9 23 35-29
E-Mail josef.rath@caritas-mkk.de
Sprechzeiten: Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,
Spanisch und Russisch möglich.
9.2 Bestatten
"Die Art, wie Verstorbene zur letzten Ruhe geleitet werden, soll noch
einmal die Liebe und Achtung widerspiegeln, die ihnen im Leben entgegengebracht wurden."
Bei Eintritt eines Sterbefalls denkt die Familie verständlicherweise
nicht sofort an die formal notwendigen Schritte, die zu tun sind Kummer und Schmerz über den Verlust eines Menschen ist die
normalste Reaktion. Ratlosigkeit ist meist die Folge.
Sicher wollen Sie sich nicht auf einen Trauerfall vorbereiten. Trotzdem
ist es gut zu wissen, was - eventuell - zu veranlassen ist.
9.2.1 Notwendige Schritte bei einem Trauerfall
Bei einem Sterbefall zu Hause ist von den Angehörigen ein Arzt
zu rufen, der den Totenschein ausstellt. Bei einem Sterbefall im
Krankenhaus oder Altenheim ist der Totenschein dort abzuholen. Bei Unfalltod, Freitod oder Verbrechen ist die Freigabe des
Verstorbenen bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen.
89
Sterben und Bestatten
Der Sterbefall ist dem Einwohnermeldeamt zu melden.
Die Sterbeurkunde ist vom Standesamt des Sterbeortes ausstellen zu lassen.
Lebens- und Unfallversicherung, sowie Rentenversicherungsträger sind umgehend zu informieren.
Das zuständige Konsulat muss benachrichtigt werden.
Sie müssen den Bestattungsort bestimmen. Art und Ort der Bestattung
richten sich in erster Linie nach dem Wunsch des Verstorbenen. Liegt
kein Wunsch des Verstorbenen vor, entscheiden die Hinterbliebenen.
Soll der Verstorbene in seinem Wohnort bestattet werden, muss eine
Grabstelle beim Friedhofsamt beantragt werden.
Bei Migrantinnen und Migranten wird oft der ursprüngliche Heimatort
gewählt. Dies ist mit einer Überführung und den dazugehörigen Formalitäten verbunden. Es ist daher ratsam, Beerdigungsinstitute zu wählen,
die darin Erfahrungen haben.
Sie müssen die Bestattungsart festlegen.
Es werden vier Bestattungsarten unterschieden: Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung und anonyme Bestattung.
Die Berechtigung, alle notwendigen Schritte einzuleiten haben die
nächsten Angehörigen in der Reihenfolge: Ehegatte, Kinder oder
deren Ehegatten, Enkel, nähere Verwandte und Verlobte. Eine umfassende organisatorische Unterstützung in einem Trauerfall erhalten Sie
durch die professionelle Hilfe der Bestattungsinstitute. Diese erledigen
in der Regel alle Formalitäten mit Behörden und anderen Institutionen.
Notwendige Unterlagen des Verstorbenen
bei Ledigen: Geburtsurkunde und Reisepass / Personalausweis
bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Familienstammbuch),
Reisepass
bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bzw.
Geburtsurkunde sowie Reisepass
bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde, Reisepass
90
Sterben und Bestatten
9.2.2 Bestattungen im Ausland (Überführungen)
Prinzipiell haben alle Bestattungsinstitute in Deutschland die Möglichkeit, Überführungen in das Ausland mit den dazugehörigen Formalitäten vorzunehmen.
Der Beruf des Bestatters gehört in Deutschland zu den anerkannten
Ausbildungsberufen des Handwerks. Sie können sich deshalb vertrauensvoll an jedes Bestattungsinstitut wenden. Allerdings sind erfahrungsgemäß die Preisunterschiede bei Überführungen zu berücksichtigen. Daher empfiehlt es sich, bei den Konsulaten oder Beratungsstellen nach spezialisierten Unternehmen zu fragen.
Zu den Notwendigkeiten einer Überführung gehören:
Beantragung eines Leichenpasses beim zuständigen
Ordnungsamt,
Kontaktaufnahme zum Konsulat des Landes, in das der
Verstorbene überführt werden soll,
Beurkundung durch das Konsulat.
Was Sie bei Überführungen berücksichtigen sollten:
In der Regel werden Überführungen ins Ausland per Flugzeug durchgeführt. Anschließend erfolgt die Beerdigung im Heimatland. Beim
Transport können aber durchaus Verzögerungen entstehen. Zum Beispiel könnte ausgerechnet dieser Flug später oder gar nicht starten. Sie
haben in diesem Fall keine Regressansprüche! Sie sollten deshalb eine
mögliche Verzögerung bei der zeitlichen Planung der Beisetzung im
Heimatland berücksichtigen. Planen Sie genug Zeit zwischen Flug und
Beerdigungstermin.
9.2.3 Islamische Bestattungen
Entsprechend den Empfehlungen des Fiqh-Rates der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) unterliegt die Bestattung verstorbener
Muslime nach islamischer Lehre festgelegten rituellen Bestimmungen:
rituelle Ganzwaschung des Verstorbenen, durchgeführt von
einem Muslim des gleichen Geschlechts
91
Sterben und Bestatten
rituelles Bedecken des Verstorbenen mit speziellen
Leichentüchern,
rituelles Totengebet (Salat-ul-Dschanaza), unmittelbar vor der
Beerdigung,
Beerdigung des Verstorbenen zum nächstmöglichen Zeitpunkt,
Maße des Grabes:
Tiefe: mind. halbe Menschenlänge
Länge: mind. volle Menschenlänge
Breite: ca. eine Menschenbreite
(zusätzlich eine Nische in Richtung
Mekka)
Lagerung des Verstorbenen im Grab: rechte Seite, mit Gesicht
nach Mekka. In Deutschland Richtung Süd-Osten.
Verstorbener wird nur mit Leichentüchern bedeckt (ohne Sarg
oder sonstige Behältnisse). Quelle: IRH
Auf dem Hanauer Hauptfriedhof wurde im Jahr 2001 ein separates
Gräberfeld für Muslime ausgewiesen. Eine Beisetzung ohne Sarg ist
laut Friedhofsverwaltung jedoch nicht möglich.
Informationen zum Thema „Islamische Bestattungen“ erhalten Sie
bei:
Friedhofsverwaltung der Stadt Hanau
Birkenhainer Str. 2, 63450 Hanau
Telefon (06181) 39 91 16
Muslimischer Arbeitskreis Hanau (MAH)
Behlül Yilmaz
Telefon 01 73 / 3 11 34 67
E-Mail: mah@my-muslim.de
(Türkisch)Islamischer Verein e.V.
Gärtnerstr. 30, 63450 Hanau
DITIB Moschee
Leipziger Str. 30, 63450 Hanau
Telefon / Fax (06181) 25 15 88
Telefon (06181) 3 78 80
(Türkisch) Islamischer Kulturverein Hanau
Lamboystr. 6, 63450 Hanau
Telefon (06181) 1 37 59
92
Sterben und Bestatten
(Arabisch) Islamischer Arbeiterverein e.V.
Industrieweg 3, 63450 Hanau
Telefon (06181) 3 97 93
Bosnischer Verein Hanau
Sandeldamm 30, 63450 Hanau
Telefon (06181) 18 14 05
(Arabisch) Islamisches Informations- und Jugendzentrum
Sandeldamm 30, 63450 Hanau
Telefon (06181) 1 80 14 35
Mobil: 0175-1 94 71 18
Tunesisch-Deutscher Kulturverein
Kopernikusstr. 45, 63450 Hanau
Telefon (06181) 25 68 17
Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH)
Postfach 160123, 60064 Frankfurt / M
Telefon 06 41 / 94 82-183
E-Mail: info@irh-info.de
Der Inhalt des Kapitels „Islamische Bestattungen“ wurde in Zusammenarbeit mit dem Muslimischen Arbeitskreis Hanau (MAH) erstellt.
9.2.4 Bestattungskosten
Zu den wesentlichen Kostenfaktoren einer Bestattung gehören:
Kosten für den Bestatter z. B. Sarg, Auskleidung des Sarges,
Sterbewäsche, Leichentuch, Überführungskosten,
Kommunale Gebühren für eine Grabstätte, Nutzung der
Friedhofseinrichtung,
Grabgestaltungskosten z. B. Grabstein,
Private Ausgaben für Trauerbriefe, Inserate, Trauerfeier.
Beispiele:
Die Gesamtkosten einer einfachen Bestattung umfassen ca. 2.500 €
(einfaches Reihengrab) bis ca. 5.000 € (Doppelgrab). Die Kosten einer
Einbalsamierung liegen bei ca. 250 € und eine Flugüberführung z. B.
Frankfurt-Istanbul ca. 2.000 € (Stand Herbst 2003).
93
Sterben und Bestatten
Hinweis:
Es empfiehlt sich aufgrund der Ausgabenhöhe für den
Trauerfall Vorsorge zu treffen. Eine entsprechende
Sterbeversicherung kann die Kosten der z. B.
Waschung, Flugüberführung mit Begleitung und
Bestattung abdecken.
Das Sterbegeld für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
soll es ab 2004 nicht mehr geben. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie als Angehörige nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten
zu tragen, können Sie beim Sozialhilfeträger einen Antrag auf einmalige Leistungen stellen. Der Sozialhilfeträger übernimmt nur die Kosten
für eine einfache Bestattung im Inland.25
Informationen:
Friedhofsverwaltung der Stadt Hanau
Birkenhainer Str. 2, 63450 Hanau
Hanauer Hilfezentrale Altenberatung
Herr Stefan Schlett
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 2902-390
E-Mail schlett@hilfezentrale.de
Telefon (06181) 39 91 16
Telefon (06181) 2902-376
Sprechzeiten:
Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)
Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt
Herr Ertugrul Özogul
Telefon / Fax (06181) 25 92 92
Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau
Sprechzeiten: Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr
nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr
25
Textbeitrag: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere Migranten und Migrantinnen der Stadt Essen. Überarbeitet von: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner und
Ausländerbeirat der Stadt Hanau, Vorsitzender, Muharrem Caglayan
94
Türkischsprachige Fachkräfte in Hanau
Ausländerbeauftragte des Polizeipräsidiums Südosthessen
Dipl. Sozialarbeiterin Frau Semra Kamaci
Telefon (06181) 10 02 36
Am Freiheitsplatz 4, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 10 02 39
E-Mail semra.kamaci@gmx.de
Ausländerbeirat
Sozialberaterin Frau Hülya Yadigar
Steinheimer Str. 1b, 63450 Hanau
E-Mail auslaenderbeirat@hanau.de
Telefon (06181) 295-779
Fax 0 61 81 / 295-797
Gesundheitsamt
Sachbearbeiterin Frau Nursel Özkan
Sachbearbeiterin Frau Aygün Ayfer
Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau
Telefon (06181) 292-2681
Telefon (06181) 292-2438
Hanauer Pflegedienst Senioren- und Krankenpflege
Leitung: Herr Muammer Schneider
Telefon (06181) 2 10 26
Am Frankfurter Tor 4, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 25 88 71
E-Mail leitung@hanauer-pflegedienst.de
Lamboyladen
Projektleiterin Frau Pürnur Scharle
Lamboystr. 20, 63450 Hanau
E-Mail lamboyladen@hanau-stadt.de
Telefon (06181) 18 14 80
Fax 0 61 81 / 18 14 82
Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt
Dipl. Sozialarbeiter Herr Ertugrul Özogul
Telefon (06181) 259292
Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau
Fax 0 61 81 / 25 92 92
Telefon 0 60 51 / 47 08 00 (Außenstelle Gelnhausen)
Stadtteilzentrum Südost
Dipl. Sozialarbeiter Herr Selim Karanlik
Alfred-Delp-Str. 10a, 63450 Hanau
E-Mail stz@hanau-stadt.de 26
Telefon (06181) 3 25 48
Fax 0 61 81 / 39 91 30
26
Beratungsstellen zu den Themen dieses Ratgebers: Auszug aus einer Zusammenstellung von
Frau Semra Kamaci vom Juni 2003. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen richten Sie bitte an die Ausländerbeauftragte (Adresse siehe oben).
95
Öffnungszeiten des Stadtladens und der Stadtteilläden
Stadtladen Rathaus Foyer
Am Markt 14-18, 63450 Hanau
Infothek
Servicebereich
Öffnungszeiten:
Mo. Di. Do.
Mi.
Fr.
Sa.
8.30 – 18.00 Uhr
7.00 – 19.00 Uhr
8.30 – 13.00 Uhr
8.30 – 12.00 Uhr
Sozialportal Rathaus Foyer
E-Mail sozialportal@hanau.de
Öffnungszeiten:
Mo. + Fr.
Di. Mi. Do.
Telefon (06181) 5 30 66
7.00 – 13.00 Uhr
8.30 – 13.00 Uhr
8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr
8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Stadtteilladen Steinheim
Ludwigstr. 92
Fax 0 61 81 / 69 08 46
96
Telefon (06181) 295-726
8.30 – 13.00 Uhr
8.30 – 16.30 Uhr
Stadtteilladen Großauheim
Haggasse 4
Fax 0 61 81 / 5 58 69
Öffnungszeiten:
Mo.
Di. Fr.
Mi.
Do.
Telefon (06181) 295-8135
Telefon (06181) 295-696
Telefon (06181) 64 57
Öffnungszeiten des Stadtladens und der Stadtteilläden
Öffnungszeiten Stadtteilladen Steinheim:
Mo.
7.00 – 13.00 Uhr
Di. Fr.
8.30 – 13.00 Uhr
Mi.
8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr
Do.
8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Stadtteilladen Klein-Auheim
Schönfelder Str. 1
Fax 0 61 81 / 67 51 99
Öffnungszeiten:
Mo. Di. Do.
Mi.
8.30 – 12.00 Uhr
8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Stadtteilladen Mittelbuchen
Wachenbuchener Str. 17
Fax 0 61 81 / 7 50 22
Öffnungszeiten:
Mo. Di. Do.
Mi.
Telefon (06181) 7 12 37
8.30 – 12.00 Uhr
8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Stadtteilladen Wolfgang
Vor der Pulvermühle 10
Fax 0 61 81 / 57 41 77
Öffnungszeiten:
Mo. Fr.
Mi.
Telefon (06181) 6 00 21
Telefon (06181) 5 53 98
8.30 – 12.00 Uhr
8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Anmerkung der Redaktion: Für den Inhalt dieses Ratgebers besteht
kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen für eine Neuauflage
richten Sie bitte an das Seniorenbüro der Stadt Hanau.
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