Information des Kreises Euskirchen
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Information des Kreises Euskirchen
Aktuelles aus dem Bereich Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung - Information des Kreises EuskirchenAktuelles zur Infektiösen Anämie bei Pferden Wegen der Verbreitung der infektiösen Anämie (ansteckende Blutarmut) der Pferde und pferdeartigen Tiere aus einem Betrieb eines Nachbarkreises ist erhöhte Wachsamkeit angeraten. In Nachbarkreisen wurde die für Menschen ungefährliche Infektiöse Anämie bei einigen Pferden nachgewiesen. Die erkrankten Tiere sind gemäß den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen eingeschläfert worden. Mögliche Kontakttiere im Kreis Euskirchen wurden (alle mit negativem Ergebnis) untersucht. Wachsam sollten vor allem diejenigen sein, die Pferde, Esel, Maultiere oder Zebras kaufen wollen. Ganz besonders wichtig ist die einwandfrei nachgewiesene Herkunft und Identität der Tiere. Tiere ohne einen gültigen Equidenpass sollten auf keinen Fall gekauft werden, auch wenn der günstige Preis für einen Kauf spricht. Auch auf die Angaben im Pass sollte nicht blind vertraut werden. Vor allem die Identität sollte immer nachgeprüft werden: Entweder im Abgleich mit dem implantierten Chip oder des Signalements. Die Infektiöse Anämie der Einhufer ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tiere mit verdächtigen Krankheitszeichen müssen sofort dem Haustierarzt vorgestellt werden. Empfänglich für die Erkrankung sind Pferde, Esel, Maultiere, Maulsesel und Zebras. Das Virus der Infektiösen Anämie wird durch blutsaugende Insekten wie Bremsen, Mücken oder Stechfliegen übertragen, aber auch beim gemeinschaftlichem Gebrauch von Zaum- oder Sattelzeug und -wenn auch seltener- bei engem Kontakt von Tier zu Tier. Mutterstuten können das Virus an ihr Fohlen weitergeben. Die Symptome wie hohes Fieber, blasse oder gelbe Schleimhäute (Gelbsucht) teilweise mit punktförmigen Blutungen, Schwäche, Gewichtsverlust und Flüssigkeitsansammlungen in der Unterhaut von Brust, Bauch und Gliedmaßen (Ödeme) sind je nach Verlaufsform unterschiedlich stark ausgeprägt und können auch in Schüben mit symptomfreien Intervallen auftreten. Tierhaltungen müssen gemeldet werden Damit die zuständigen Behörden im Seuchen- und Seuchenverdachtsfall rasch und zielgerichtet handeln können, muss ihnen jede noch so kleine Pferdehaltung, auch Hobbyhaltung, bekannt sein. Es ist die gesetzliche Pflicht aller Tierhalter, die Nutztierhaltung beim Veterinäramt ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung zu melden und registrieren zu lassen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Wer seine Tierhaltung nicht meldet, hat unter Umständen keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Tier an der Seuche verendet oder deswegen getötet werden muss. Zudem drohen Schadensersatzforderungen anderer Tierhalter, wenn von nicht registrierten Tierhaltungen Krankheiten oder Seuchen übertragen werden, was von den Behörden verhindert worden wäre, wenn sie die Haltung gekannt hätten. Kreis Euskirchen, Veterinäramt, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, Telefon: 02251/15-249 od. 254, Telefax: 02251/15-555