Information des Kreises Euskirchen

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Information des Kreises Euskirchen
Aktuelles aus dem Bereich Veterinärwesen
& Lebensmittelüberwachung
- Information des Kreises EuskirchenAktuelles zur Infektiösen Anämie bei Pferden
Wegen der Verbreitung der infektiösen Anämie (ansteckende Blutarmut) der Pferde und
pferdeartigen Tiere aus einem Betrieb eines Nachbarkreises ist erhöhte Wachsamkeit
angeraten. In Nachbarkreisen wurde die für Menschen ungefährliche Infektiöse Anämie bei
einigen Pferden nachgewiesen. Die erkrankten Tiere sind gemäß den tierseuchenrechtlichen
Bestimmungen eingeschläfert worden. Mögliche Kontakttiere im Kreis Euskirchen
wurden (alle mit negativem Ergebnis) untersucht. Wachsam sollten vor allem diejenigen
sein, die Pferde, Esel, Maultiere oder Zebras kaufen wollen. Ganz besonders wichtig ist die
einwandfrei nachgewiesene Herkunft und Identität der Tiere. Tiere ohne einen gültigen
Equidenpass sollten auf keinen Fall gekauft werden, auch wenn der günstige Preis für einen
Kauf spricht. Auch auf die Angaben im Pass sollte nicht blind vertraut werden. Vor allem die
Identität sollte immer nachgeprüft werden: Entweder im Abgleich mit dem implantierten Chip
oder des Signalements.
Die Infektiöse Anämie der Einhufer ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tiere mit
verdächtigen Krankheitszeichen müssen sofort dem Haustierarzt vorgestellt werden.
Empfänglich für die Erkrankung sind Pferde, Esel, Maultiere, Maulsesel und Zebras. Das
Virus der Infektiösen Anämie wird durch blutsaugende Insekten wie Bremsen, Mücken oder
Stechfliegen übertragen, aber auch beim gemeinschaftlichem Gebrauch von Zaum- oder
Sattelzeug und -wenn auch seltener- bei engem Kontakt von Tier zu Tier. Mutterstuten
können das Virus an ihr Fohlen weitergeben. Die Symptome wie hohes Fieber, blasse oder
gelbe Schleimhäute (Gelbsucht) teilweise mit punktförmigen Blutungen, Schwäche,
Gewichtsverlust und Flüssigkeitsansammlungen in der Unterhaut von Brust, Bauch und
Gliedmaßen (Ödeme) sind je nach Verlaufsform unterschiedlich stark ausgeprägt und können
auch in Schüben mit symptomfreien Intervallen auftreten.
Tierhaltungen müssen gemeldet werden Damit die zuständigen Behörden im Seuchen- und
Seuchenverdachtsfall rasch und zielgerichtet handeln können, muss ihnen jede noch so kleine
Pferdehaltung, auch Hobbyhaltung, bekannt sein. Es ist die gesetzliche Pflicht aller
Tierhalter, die Nutztierhaltung beim Veterinäramt ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung zu
melden und registrieren zu lassen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Wer
seine Tierhaltung nicht meldet, hat unter Umständen keinen Anspruch auf Entschädigung,
wenn ein Tier an der Seuche verendet oder deswegen getötet werden muss. Zudem drohen
Schadensersatzforderungen anderer Tierhalter, wenn von nicht registrierten Tierhaltungen
Krankheiten oder Seuchen übertragen werden, was von den Behörden verhindert worden
wäre, wenn sie die Haltung gekannt hätten.
Kreis Euskirchen, Veterinäramt, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, Telefon: 02251/15-249
od. 254, Telefax: 02251/15-555