Grundschule „Heinrich Zille“

Transcription

Grundschule „Heinrich Zille“
Grundschule “Heinrich Zille“
Friedrich-Naumann-Straße 74
14532 Stahnsdorf
Tel. 03329 62139
Fax 03329 69895
E-Mail: zilleschule@t-online.de
Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Lernanfänger des Schuljahres
2013/2014
an der Grundschule „Heinrich Zille“ Stahnsdorf
_____________________________________________________________________________
Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die
Schulpflicht für Kinder, die vom 01. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 das sechste
Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2013 bis zum 31.12.2013 das sechste Lebensjahr vollenden,
können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres vorzeitig in die Schule aufgenommen
werden. Ein formloser Antrag ist bitte zum Anmeldetermin mitzubringen.
Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Die für die Schulanmeldung maßgeblichen Schulbezirke und Überschneidungsgebiete sind dem
„Amtsblatt für die Gemeinde Stahnsdorf“ vom 29.12.2006, 5. Jahrgang, Nr. 12 zu entnehmen Beschluss Nr. 6/153 -. Ausnahmen von dieser Regelung können aus wichtigem Grund durch das
Staatliche Schulamt gestattet werden. Die Gründe sind geregelt im § 106, Abs. 4, Satz 3
Brandenburgischen Schulgesetz. Der Antrag ist durch die Eltern schriftlich über die Schule an
das Staatliche Schulamt zu stellen.
Die zuständige Schule für das Überschneidungsgebiet wird durch den Schulträger im
Einvernehmen mit den Schulleitern bestimmt.
Bei Aufnahme in eine Ersatzschule, Schule in freier Trägerschaft, (private Schule mit oder ohne
konfessionelle Ausrichtung, Waldorfschule u. a.) bitten wir um Vorlage der
Aufnahmebestätigung in die gewünschte Schule an der örtlich zuständigen Schule.
Bei Aufnahme in eine andere Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Schulwechselantrag
erforderlich. Das Staatliche Schulamt entscheidet über die Aufnahme des Kindes an dieser
Schule.
Die Schulanmeldung, zu der bitte eine Kopie der Geburtsurkunde, der Nachweis über die
durchgeführte Sprachstandsfeststellung Ihres Kindes sowie bei Alleinerziehenden eine
Kopie der Sorgerechtserklärung und wenn möglich, Ihr schulpflichtiges Kind mitzubringen
sind, findet am:
13.02.2013
14.02.2013
13.00 Uhr – 18.00 Uhr
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Grundschule „Heinrich Zille“ statt.
Ergänzende Informationen werden in der Grundschule „Heinrich Zille“ unter der Rufnummer
03329 62139 erteilt.
gez. Schulleitung
der „Heinrich Zille“ Grundschule