Grundschule „Heinrich Zille“
Transcription
Grundschule „Heinrich Zille“
Grundschule “Heinrich Zille“ Friedrich-Naumann-Straße 74 14532 Stahnsdorf Tel. 03329 62139 Fax 03329 69895 E-Mail: zilleschule@t-online.de Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Lernanfänger des Schuljahres 2013/2014 an der Grundschule „Heinrich Zille“ Stahnsdorf _____________________________________________________________________________ Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die vom 01. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2013 bis zum 31.12.2013 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Ein formloser Antrag ist bitte zum Anmeldetermin mitzubringen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht. Die für die Schulanmeldung maßgeblichen Schulbezirke und Überschneidungsgebiete sind dem „Amtsblatt für die Gemeinde Stahnsdorf“ vom 29.12.2006, 5. Jahrgang, Nr. 12 zu entnehmen Beschluss Nr. 6/153 -. Ausnahmen von dieser Regelung können aus wichtigem Grund durch das Staatliche Schulamt gestattet werden. Die Gründe sind geregelt im § 106, Abs. 4, Satz 3 Brandenburgischen Schulgesetz. Der Antrag ist durch die Eltern schriftlich über die Schule an das Staatliche Schulamt zu stellen. Die zuständige Schule für das Überschneidungsgebiet wird durch den Schulträger im Einvernehmen mit den Schulleitern bestimmt. Bei Aufnahme in eine Ersatzschule, Schule in freier Trägerschaft, (private Schule mit oder ohne konfessionelle Ausrichtung, Waldorfschule u. a.) bitten wir um Vorlage der Aufnahmebestätigung in die gewünschte Schule an der örtlich zuständigen Schule. Bei Aufnahme in eine andere Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Schulwechselantrag erforderlich. Das Staatliche Schulamt entscheidet über die Aufnahme des Kindes an dieser Schule. Die Schulanmeldung, zu der bitte eine Kopie der Geburtsurkunde, der Nachweis über die durchgeführte Sprachstandsfeststellung Ihres Kindes sowie bei Alleinerziehenden eine Kopie der Sorgerechtserklärung und wenn möglich, Ihr schulpflichtiges Kind mitzubringen sind, findet am: 13.02.2013 14.02.2013 13.00 Uhr – 18.00 Uhr 08.00 Uhr – 12.00 Uhr in der Grundschule „Heinrich Zille“ statt. Ergänzende Informationen werden in der Grundschule „Heinrich Zille“ unter der Rufnummer 03329 62139 erteilt. gez. Schulleitung der „Heinrich Zille“ Grundschule