Schulordnung KKG - Kaiser-Karls
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Schulordnung KKG - Kaiser-Karls
Schulordnung des Kaiser-Karls-Gymnasiums, Aachen Präambel Wir, Schülerinnen und Schüler (im Folgenden „Schüler"), Lehrerinnen und Lehrer (im Folgenden „Lehrer") und Eltern, die Mitglieder der Schulgemeinschaft des Kaiser-Karls-Gymnasiums Aachen, wollen mit unserem Denken und Handeln dafür sorgen, dass an unserer Schule ein erfolgreiches Lernen gewährleistet ist. Wir verpflichten uns alle zu einer vertrauensvollen und von gegenseitigem Respekt geprägten Zusammenarbeit. Deshalb gelten für das tägliche Miteinander in unserer Schule für jeden einzelnen folgende Grundsätze: - Ich respektiere jede und jeden in unserer gemeinsamen Schule, unabhängig von Aussehen, Herkunft, Anschauungen und Religion. - Ich verhalte mich anderen gegenüber so, wie auch ich behandelt werden möchte, d. h. freundlich, rücksichtsvoll und höflich. - Ich löse Konflikte gewaltfrei und verletze keinen anderen mit Worten oder Taten. - Ich trage aktiv dazu bei, dass jeder am Kaiser-Karls-Gymnasium ungestört lernen und arbeiten kann. - Ich fühle mich mit verantwortlich für meine Schule und das schulische Eigentum. Unterricht Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Der Eingang am Schulhof „Quadrum" ist für den Aufenthalt auf dem Flur Parterre A-Trakt ab 07:30 Uhr geöffnet, das Hauptportal ab 07:40 Uhr. Die Unterrichtszeiten sind: 1.Std.: 08:00 - 08:45 Uhr 2.Std.: 08:50 - 09.35 Uhr 3.Std.: 09:50 - 10:35 Uhr 4.Std.: 10:40 - 11:25 Uhr 5.Std.: 11:40 - 12:25 Uhr 6.Std.: 12:30 - 13:15 Uhr 7.Std.: 14:00 - 14:45 Uhr 8.Std.: 14:45 - 15:30 Uhr 9.Std.: 15:30 - 16:15 Uhr 10.Std.: 16.15 - 17:00 Uhr 11.Std.: 17:00 - 17:45 Uhr Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist Pflicht. Verspätungen behindern den Unterrichtsbeginn, stören den Unterrichtsablauf und bringen deshalb Nachteile für alle. Ist eine Klasse bzw. ein Kurs fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft, so melden die gewählten Vertreter der Lerngruppen dies im Sekretariat. Schüler, deren Unterricht später beginnt, halten sich auf dem Schulhof „Quadrum" oder im Raum B006 auf. Abwesenheit vom Unterricht Fehlt ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, ist die Schule unverzüglich, d.h. vor Unterrichtsbeginn des ersten Fehltags fernmündlich oder per Fax zu benachrichtigen. Am Tag der Wiederaufnahme des Schulbesuchs legt der Schüler eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vor, aus der Zeitraum und Grund des Fehlens ersichtlich sind. Dies gilt auch für Schüler, die verbindlich für die Hausaufgabenbetreuung oder Fördergruppen angemeldet worden sind. Die Schüler haben die Verpflichtung, die schriftliche Entschuldigung, nachdem sie sie dem Klassenlehrer gezeigt haben, von sich aus spätestens in der 2. Std. nach Wiederaufnahme des Unterrichts auch den Kurslehrkräften vorzulegen. Nicht schriftlich entschuldigte Fehlstunden können Auswirkungen auf die Bewertung im entsprechenden Fach bzw. Kurs haben. Nach Eintreten der Volljährigkeit obliegen diese Pflichten dem Schüler selbst. Für die Sekundarstufe II gelten die entsprechenden Oberstufenregelungen. Entlassung vom Unterricht Wenn ein Schüler wegen Erkrankung oder aus anderen schwerwiegenden Gründen den Unterricht nicht weiter besuchen kann, entlässt der Klassenlehrer oder der Fachlehrer der laufenden oder der nächsten Unterrichtsstunde ihn mit einem entsprechenden Vermerk im Klassenbuch bzw. Kursheft. Der Schüler erhält im Krankheitsfall einen Entlasszettel, auf dem die Eltern die Krankmeldung bestätigen. Dieser Zettel ist unmittelbar nach Wiederaufnahme des Unterrichts der Lehrkraft vorzulegen, die entlassen hat. Essen und Trinken während des Unterrichts Essen und Trinken während des Unterrichts sind untersagt. Über Ausnahmen entscheiden die jeweiligen Fachlehrkräfte. In allen Computerräumen, den naturwissenschaftlichen Fachräumen, der Schülerbibliothek und dem Lernzentrum ist der Verzehr von Speisen und Getränken ausnahmslos nicht gestattet. Das Kauen von Kaugummi ist während des Unterrichts verboten. Pausen und Freistunden Die Großen Pausen sind 1. 09:35 - 09:50 Uhr 2. 11:25 - 11:40 Uhr 3. 13:15 - 14:00 Uhr Die Schüler verlassen zu Beginn der großen Pausen die Unterrichtsräume. Schüler, die nach einer großen Pause in einem anderen Raum Unterricht haben, können zu Beginn der Pausen ihre Taschen vor die entsprechenden Räume bringen. Während der Pausen ist es Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 9 nicht erlaubt das Schulgelände zu verlassen. Die Schüler können sich während der großen Pausen - auf ihren jeweiligen Pausenhöfen, d.h. die Jahrgangsstufen 5 und 6 auf dem Schulhof „Quadrum", die Jahrgangsstufen 7 - 9 auf dem Schulhof „Wäldchen", die Jahrgangsstufen 10 - 13 auf dem Gelände vor dem Hauptportal, - auf den Fluren der Parterre und der 1. Etage im A- und C-Trakt, - in der Mensa, - im Schülerbereich des B-Trakts (B 002 — 006), - in der Schülerbibliothek (A 101), - im Lernzentrum (B 102; nur in der 2. und 3. großen Pause) aufhalten. Schülern der Jahrgangsstufe 10 -12 stehen in Pausen und in Freistunden die Räume B 006 als Aufenthalts- und Arbeitsraum und B 102 (Lernzentrum) als Arbeitsraum zur Verfügung. Schüler der Jahrgangsstufen 5 - 9 können in der 3. großen Pause den Raum A 06 als Arbeitsraum nutzen. Das Rangeln und Herumschubsen auf den Gängen und den Schulhöfen ist zu unterlassen. Das Werfen von Gegenständen, u.a. von Schneebällen und Kastanien, ist verboten. Auf dem Schulhof “Quadrum" sind das Spielen mit Softbällen und der Einsatz von Tennisbällen an den Tischtennisplatten erlaubt. Die Schüler begeben sich am Ende der Pausen unmittelbar nach dem ersten Gongzeichen zu den jeweiligen Unterrichtsräumen. Den Hofdienst, der für das Beseitigen des Mülls auf den Schulhöfen „Quadrum" und „Wäldchen" zuständig ist, übernehmen am Ende der beiden ersten großen Pausen Schüler der Klassen 5 — 8 entsprechend aushängendem Plan. Verhalten Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum, Waffen Das Rauchen, der Konsum alkoholischer Getränke oder Drogen und das Einbringen von Waffen sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gesetzlich verboten. Bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule kann die Aufsicht führende Lehrkraft entsprechend den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes von dem Verbot des Konsums alkoholischer Getränke befreien, bei besonderen Gelegenheiten innerhalb der Schule der Schulleiter. Mobiltelefone und elektronische Geräte Mobiltelefone, Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte bleiben im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ausgeschaltet. Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall die zuständige Lehrkraft. Bei Zuwiderhandlungen wird das entsprechende Gerät eingezogen und kann am gleichen Tag von den Eltern im Sekretariat abgeholt werden. In besonderen Situationen können Schüler im Sekretariat telefonieren. Geräte zur Musikwiedergabe (MP3-Player, iPods u.ä.) dürfen während der großen Pausen benutzt werden. Fahrräder, Roller und Motorräder Fahrräder werden im Fahrradkeller abgestellt und verschlossen. Schlüssel zum Fahrradkeller gibt der Hausmeister gegen Hinterlegung einer Kaution aus. Diese Schlüssel werden bei Abmeldung von der Schule wieder zurückgegeben. Motorgetriebene Zweiräder dürfen nicht im Fahrradkeller abgestellt werden. Eine beschränkte Zahl von Rollern und Motorrädern kann auf dem Schulgelände vor dem Hauptportal geparkt werden. Umgang mit Schuleigentum Sauberkeit und Ordnung in der Schule ist in unser aller Interesse. Deshalb sind Räume und Ausstattungen (wozu auch Bücher zählen) so zu nutzen, dass kein Sachschaden entsteht und andere nicht zu Schaden kommen. Bei Beschädigungen oder gar mutwilligen Zerstörungen muss Schadensersatz geleistet werden. Jeder verlässt seinen Platz erst, nachdem er ihn gesäubert hat. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde in einem Raum werden die Stühle hoch gestellt. Sachschäden, Diebstähle, Haftung Festgestellte Schäden an bzw. in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände sind sofort dem Hausmeister bzw. im Sekretariat zu melden. Diebstähle bzw. Sachschäden am persönlichen Eigentum sind dem Sekretariat mitzuteilen; das gilt auch für Unfälle auf dem Schulgelände bzw. Schulweg. Für Wertsachen in Kleidungsstücken, die an Garderoben abgehängt bzw. in den Umkleideräumen abgelegt werden, wird nicht gehaftet. Die Schule übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Schultaschen - jeder ist für seine Sachen selbst verantwortlich. Schulfremde Personen Besucher von Mitgliedern der Schulgemeinschaft haben sich im Sekretariat anzumelden. Schüler empfangen ihre Gäste vor dem Sekretariat. Mensa-, Lernzentrums- und Schülerbibliotheksordnung Die jeweils geltende Ordnung für die Mensa, das Lernzentrum und die Schülerbibliothek sind Bestandteil dieser Schulordnung. Konsequenzen bei Verstößen Verstöße gegen die Schulordnung ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich. Kenntnisnahme Die Kenntnisnahme der Schulordnung wird von allen Schülern, Lehrkräften und Eltern durch Unterschrift dokumentiert. Inkrafttreten Die Schulordnung tritt nach Beschluss der Schulkonferenz am 01.12.2009 in Kraft.