SAP Arena HAUSORDNUNG
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SAP Arena HAUSORDNUNG
SAP Arena Die Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG, An der Arena 1, 68163 Mannheim (nachfolgend „Betreiber“), erlässt für die „SAP Arena“ folgende HAUSORDNUNG (Besucher) § 1 Geltungsbereich Diese Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für die gesamte Anlage der „SAP Arena“, einschließlich der Wege- und Freiflächen. 1. Diese Hausordnung gilt sowohl an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen sowie auch an allen sonstigen Tagen. 2. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher diese Hausordnung als verbindlich an. § 2 Hausrecht 1. Dem Betreiber steht das alleinige Hausrecht zu. Während der Veranstaltungen wird das Hausrecht durch den Betreiber und/oder den vom Betreiber beauftragten Ordnungsdienst ausgeübt. 2. Das Hausrecht des Veranstalters im Sinne des Versammlungsgesetzes bleibt unberührt. Arena wurde im elektronischen Zugangskontrollsystem erfasst und die Eintrittskarte wurde im System zum Wiedereintritt berechtigt. 4. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Besucher sowie die von ihnen mitgeführten Behältnisse auf verbotene Gegenstände zu durchsuchen und von ihnen die Vorlage von Ausweispapieren zu verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie solche Gegenstände mitführen oder dass gegen sie ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot ausgesprochen wurde. 5. Der Ordnungsdienst darf Personen auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkoholoder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen, und gegebenenfalls den Zutritt verweigern. 6. Verweigert der Besucher die Zustimmung zu diesen Kontrollmaßnahmen, so wird er nicht zu der Veranstaltung zugelassen oder von ihr ausgeschlossen, ohne dass der Kartenwert erstattet wird. 7. Besucher im Rollstuhl dürfen sich nur auf den für Rollstühle vorgesehenen Plätzen in den Blöcken 211 bis 214 in der Arena stellen. Andere Plätze sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich und stehen daher nicht zur Verfügung. § 4 1. § 3 Verweigerung des Zutritts Besucher, die Zutritt von Besuchern zu der Veranstaltung - erkennbar unter AlkoholDrogeneinfluss stehen, 1. Der Zugang zu der Veranstaltung wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Jeder Besucher muss während des Besuchs der Veranstaltung seine Eintrittskarte mit sich führen, auf Verlangen des Personals des Veranstalters oder Betreibers vorzeigen und gegebenenfalls zur Überprüfung aushändigen. - erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalt bereit sind, - bei denen ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot vorliegt, - erkennbar die Absicht haben, Veranstaltung zu stören oder - verbotene führen 2. Besucher, die ohne gültige Eintrittskarte auf dem Veranstaltungsgelände angetroffen werden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. 3. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes, es sei denn dem Besucher wurde für den Wiedereintritt in die SAP Arena eine entsprechende Auslasskarte ausgehändigt, welche in Verbindung mit der OriginalEintrittskarte zum Wiedereintritt berechtigt, oder das Verlassen der SAP Gegenstände werden nicht zu den zugelassen bzw. ausgeschlossen. mit oder die sich Veranstaltungen von diesen 2. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn behördliche Auflagen oder die Sicherheit der Veranstaltung (z. B. wegen Überfüllung) dem Zutritt entgegenstehen, ohne dass der Kartenwert erstattet wird. § 5 Verbotene Gegenstände 1 1. Es ist folgende führen: den Besuchern verboten, Gegenstände mit sich zu - Waffen und Gegenstände, die wie eine Waffe eingesetzt werden können; - Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge; - Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen; - pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.; - Fackeln, (ausgenommen etc.; Stangen, Stöcke für Gehbehinderte) - mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente; - Laserpointer; - Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die einer extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Meinungskundgabe dienen; - sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer; - Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 1,80 m oder deren Durchmesser größer ist als 2 cm; - großflächige Spruchbänder, Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen; - Drogen; - jegliche Lebensmittel (Speisen und Getränke). Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern; - Tiere, mit Blindenhunden. Ausnahme von 2. Überbekleidung, Schirme, Taschen, Rucksäcke, Motorradhelme u. ä. dürfen nicht in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden, sondern sind an der Garderobe abzugeben. 3. Besucher, die verbotene Gegenstände mit sich führen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. In besonders schweren Fällen wird ein Hausverbot verhängt. § 6 Verhalten 1. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Jedermann hat den Anordnungen der Ordnungsbehörden, insbesondere der Polizei und der Feuerwehr, sowie des Ordnungsdienstes, des Managers on Duty und des Stadionsprechers Folge zu leisten. Wer diese Anordnungen nicht befolgt, wird vom Ordnungsdienst oder von der Polizei aus der SAP Arena verwiesen. 2. Die Besucher haben die ihnen zugewiesenen Plätze einzunehmen. Die Besucher dürfen auf dem Weg dorthin ausschließlich die dafür vorgesehenen Zugänge benutzen. Aus Gründen der Sicherheit und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Ordnungsdienstes oder der Polizei andere, ggf. auch in anderen Blöcken und Bereichen gelegene Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt, einzunehmen. 3. In der SAP Arena und auf dem dazugehörigen Gelände gefundenen Gegenstände sind an der Information oder bei Arena Control (0621 18190-222) abzugeben. 4. Kommt es zu Personenoder Sachschäden, so ist dies dem Betreiber oder dem Ordnungsdienst unverzüglich mitzuteilen. 5. Sämtliche Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungsund Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten. § 7 Verbotene Verhaltensweisen 1. Es ist in gestattet, der SAP Arena nicht - zu rauchen. Grundsätzlich ist das Rauchen nicht erlaubt. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf die Verwendung von elektronischen Zigaretten („E-Zigaretten“). - in störender Weise in den Ablauf der Veranstaltungen einzugreifen, 2 - die Veranstaltung durch den Betrieb von Mobiltelefonen zu stören, - strafbare oder ordnungswidrige Handlungen zu begehen, - mit extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Parolen oder Gesten seine Meinung kundzugeben, - Absperrungen zu übersteigen oder für Besucher nicht zugelassene Bereiche zu betreten, - verbotene Gegenstände zu verwenden oder mit Gegenständen zu werfen, - außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die SAP Arena in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen, zu verunreinigen, - Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände anzubrennen, - bauliche Anlagen oder die Einrichtung der SAP Arena durch Bemalung oder in anderer Weise zu beschädigen oder zu verunreinigen. 2. Das Mitbringen und Gebrauchen von Audiound Videoaufzeichnungsgeräten sowie Foto- und Filmkameras ist nicht gestattet, mit Ausnahme bei Spielen der Adler-Mannheim und Rhein-Neckar-Löwen zu privaten Zwecken. Der Betreiber kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Geräten den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung auf Kosten des Besuchers einziehen. 3. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf und der Verkauf von Eintrittskarten sind untersagt. Rückgabe, Rückerstattungsund Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. 4. Das Verteilen von Flugblättern und ähnlichem Werbematerial sowie das Verteilen und der Verkauf von Waren sind verboten und kann im Einzelfall vom Betreiber erlaubt werden. 5. Der SAP Arena obliegt das alleinige Recht in der SAP Arena und dem dazugehörigen Gelände, Merchandisingartikel, Speisen und Getränke zu verkaufen oder dieses Recht an Dritte weiterzugeben. 6. Im Einvernehmen mit der Stadt Mannheim und der Polizei kann einzelnen Besuchern der SAP Arena gestattet werden, größere als in § 5 Ziffer (1) genannte Fahnen, Transparentstangen sowie großflächige Spruchbänder u. a. mit sich zu führen. 7. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände der SAP Arena Straftaten (z. B. Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist der Betreiber berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen und gegebenenfalls Strafantrag zu stellen. Macht der Betreiber von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. § 8 Durchsetzung der Hausordnung 1. Verstößt ein Besucher schwerwiegend gegen die Vorschriften der Hausordnung, so wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen und gegen ihn ein Hausverbot verhängt. Außerdem kann der Veranstalter Daten zur Person des Besuchers erheben und an die Strafverfolgungsund Polizeibehörden weitergeben. 2. Das Recht des Veranstalters und des Betreibers, von dem Besucher Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. § 9 Sonstiges 1. Bei Veranstaltungen besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Betreiber haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. 2. In der SAP Arena betreibt Kabel BW GmbH (Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg) eine WLAN-Infrastruktur. Hierbei tritt Kabel BW auch als Internet Service Provider auf. Kabel BW gewährt den Besuchern entsprechend der WLANVereinbarung, die zwischen Kabel BW und dem Besucher/Nutzer bei erfolgreicher Authentifizierung zustande kommt, Zugang zum Internet an dem jeweiligen WLANStandort der Kabel BW. Näheres regeln die Nutzungsbedingungen der Kabel BW für den WLAN Dienst. Die WLAN-Infrastruktur nutzt das 2,4 GHz- und das 5 GHz-Frequenzband nach der IEEE 802.11 a, b, g oder IEEE 802.11 n Norm für Kommunikation in 3 Funknetzen. Diese beiden Frequenzbänder stehen ausschließlich für die WLANInfrastruktur zur Verfügung. Nicht alle Bereiche der SAP Arena sind mit WLANZugangspunkten ausgestattet. Die Bereitstellung des WLAN-Zugangs und/oder der Möglichkeit des Zugangs zum Internet kann ohne Vorankündigung jederzeit vollständig oder teilweise, dauerhaft oder zeitweise unterbrochen oder beschränkt werden, wenn dies aus betrieblichen oder rechtlichen Gründen erforderlich sein sollte. 3. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die bei von ihm nicht selbst organisierten Veranstaltungen entstehen und die trotz Erfüllung der ihm obliegenden Verkehrssicherungsund sonstigen Pflichten entstanden. 4. Bei Fernsehaufzeichnungen und professionellen Fotografien erklärt sich der Gast mit der Verwendung des erstellten Bildmaterials einverstanden. 5. Für die Garderobe übernimmt der Betreiber Schadensersatz nur bei Feuerschäden bis 400 € pro Person. Entschädigung erfolgt nur bei Vorlage des Garderobentickets Unikats. Für Diebstähle an der Garderobe wird nicht gehaftet. 6. Auf die Bestimmungen Versammlungsund Jugendrechts besonders verwiesen. § 10 des wird Haftungsausschluss Das Betreten der SAP Arena erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die SAP Arena nicht. gezeichnet Die Geschäftsführung, August 2014. 4