SAP Arena HAUSORDNUNG

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SAP Arena HAUSORDNUNG
SAP Arena
Die Betriebsgesellschaft der
Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co.
KG, An der Arena 1, 68163 Mannheim
(nachfolgend „Betreiber“), erlässt für
die „SAP Arena“ folgende
HAUSORDNUNG
(Besucher)
§ 1
Geltungsbereich
Diese
Hausordnung
in
ihrer
jeweils
aktuellen Fassung gilt für die gesamte
Anlage der „SAP Arena“, einschließlich
der Wege- und Freiflächen.
1. Diese Hausordnung gilt sowohl an den
jeweiligen Veranstaltungstagen für alle
Veranstaltungen
sowie
auch
an
allen
sonstigen Tagen.
2. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte
erkennt der Besucher diese Hausordnung
als verbindlich an.
§ 2
Hausrecht
1. Dem Betreiber steht das alleinige
Hausrecht zu. Während der Veranstaltungen
wird das Hausrecht durch den Betreiber
und/oder den vom Betreiber beauftragten
Ordnungsdienst ausgeübt.
2. Das Hausrecht des Veranstalters im
Sinne des Versammlungsgesetzes bleibt
unberührt.
Arena
wurde
im
elektronischen
Zugangskontrollsystem erfasst und die
Eintrittskarte
wurde
im
System
zum
Wiedereintritt berechtigt.
4. Der Ordnungsdienst ist berechtigt,
Besucher sowie die von ihnen mitgeführten
Behältnisse auf verbotene Gegenstände zu
durchsuchen und von ihnen die Vorlage von
Ausweispapieren
zu
verlangen,
wenn
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie
solche Gegenstände mitführen oder dass
gegen sie ein örtliches oder bundesweites
Stadionverbot ausgesprochen wurde.
5. Der Ordnungsdienst darf Personen auch
durch
den
Einsatz
technischer
Hilfsmittel - dahingehend untersuchen, ob
sie
aufgrund
von
Alkoholoder
Drogenkonsum oder wegen Mitführen von
Waffen
oder
von
gefährlichen
pyrotechnischen
Gegenständen
ein
Sicherheitsrisiko
darstellen,
und
gegebenenfalls den Zutritt verweigern.
6. Verweigert
der
Besucher
die
Zustimmung zu diesen Kontrollmaßnahmen,
so wird er nicht zu der Veranstaltung
zugelassen oder von ihr ausgeschlossen,
ohne dass der Kartenwert erstattet wird.
7.
Besucher im Rollstuhl dürfen sich
nur auf den für Rollstühle vorgesehenen
Plätzen in den Blöcken 211 bis 214 in der
Arena stellen. Andere Plätze sind aus
Sicherheitsgründen
nicht
möglich
und
stehen daher nicht zur Verfügung.
§ 4
1.
§ 3
Verweigerung des Zutritts
Besucher, die
Zutritt von Besuchern zu der
Veranstaltung
-
erkennbar
unter
AlkoholDrogeneinfluss stehen,
1. Der Zugang zu der Veranstaltung wird
nur
gegen
Vorlage
einer
gültigen
Eintrittskarte gewährt. Jeder Besucher
muss
während
des
Besuchs
der
Veranstaltung seine Eintrittskarte mit
sich führen, auf Verlangen des Personals
des
Veranstalters
oder
Betreibers
vorzeigen
und
gegebenenfalls
zur
Überprüfung aushändigen.
-
erkennbar
gewaltbereit
oder
zur
Anstiftung zu Gewalt bereit sind,
-
bei
denen
ein
örtliches
oder
bundesweites Stadionverbot vorliegt,
-
erkennbar die Absicht haben,
Veranstaltung zu stören oder
-
verbotene
führen
2. Besucher,
die
ohne
gültige
Eintrittskarte
auf
dem
Veranstaltungsgelände angetroffen werden,
können
von
der
Veranstaltung
ausgeschlossen werden.
3. Die
Eintrittskarte
verliert
ihre
Gültigkeit
bei
Verlassen
des
Veranstaltungsgeländes, es sei denn dem
Besucher wurde für den Wiedereintritt in
die
SAP
Arena
eine
entsprechende
Auslasskarte
ausgehändigt,
welche
in
Verbindung
mit
der
OriginalEintrittskarte
zum
Wiedereintritt
berechtigt, oder das Verlassen der SAP
Gegenstände
werden
nicht
zu
den
zugelassen
bzw.
ausgeschlossen.
mit
oder
die
sich
Veranstaltungen
von
diesen
2. Besuchern kann der Zutritt verweigert
werden, wenn behördliche Auflagen oder
die Sicherheit der Veranstaltung (z. B.
wegen
Überfüllung)
dem
Zutritt
entgegenstehen, ohne dass der Kartenwert
erstattet wird.
§ 5
Verbotene Gegenstände
1
1.
Es
ist
folgende
führen:
den
Besuchern
verboten,
Gegenstände mit sich zu
-
Waffen und Gegenstände, die wie eine
Waffe eingesetzt werden können;
-
Gassprühflaschen,
ätzende
oder
färbende
Substanzen
oder
Druckbehälter
für
leicht
entzündliche
oder
gesundheitsschädigende
Gase,
ausgenommen
handelsübliche
Taschenfeuerzeuge;
-
Glasbehälter,
Flaschen,
Dosen,
Plastikkanister, Hartverpackungen;
-
pyrotechnisches
Material
wie
Feuerwerkskörper, bengalische Feuer,
Rauchpulver,
Leuchtkugeln,
Wunderkerzen etc.;
-
Fackeln,
(ausgenommen
etc.;
Stangen,
Stöcke
für
Gehbehinderte)
-
mechanisch
oder
elektrisch
betriebene Lärminstrumente;
-
Laserpointer;
-
Schriften,
Plakate
und
andere
Gegenstände,
die
einer
extremistischen,
rassistischen,
fremdenfeindlichen
oder
fundamentalistischen
Meinungskundgabe dienen;
-
sperrige Gegenstände wie Leitern,
Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;
-
Fahnen- oder Transparentstangen, die
nicht aus Holz oder die länger als
1,80 m oder deren Durchmesser größer
ist als 2 cm;
-
großflächige
Spruchbänder,
Doppelhalter, größere Mengen von
Papier, Tapetenrollen;
-
Drogen;
-
jegliche Lebensmittel (Speisen und
Getränke).
Ausnahmen
gelten
für
Gäste, die Speisen und Getränke
krankheitsbedingt nach Vorlage eines
ärztlichen
Attestes
oder
eines
entsprechenden Ausweises mitführen
müssen. Ebenso ausgenommen von einem
Verbot ist die Verpflegung von Babys
und Kleinkindern;
-
Tiere,
mit
Blindenhunden.
Ausnahme
von
2.
Überbekleidung, Schirme, Taschen,
Rucksäcke, Motorradhelme u. ä. dürfen
nicht
in
die
Veranstaltungsräume
mitgenommen werden, sondern sind an der
Garderobe abzugeben.
3.
Besucher, die verbotene Gegenstände
mit
sich
führen,
werden
von
der
Veranstaltung
ausgeschlossen.
In
besonders
schweren
Fällen
wird
ein
Hausverbot verhängt.
§ 6
Verhalten
1. Jeder
Besucher
hat
sich
so
zu
verhalten, dass kein anderer geschädigt,
gefährdet
oder
mehr
als
nach
den
Umständen unvermeidbar behindert oder
belästigt
wird.
Jedermann
hat
den
Anordnungen
der
Ordnungsbehörden,
insbesondere
der
Polizei
und
der
Feuerwehr, sowie des Ordnungsdienstes,
des
Managers
on
Duty
und
des
Stadionsprechers Folge zu leisten. Wer
diese Anordnungen nicht befolgt, wird vom
Ordnungsdienst oder von der Polizei aus
der SAP Arena verwiesen.
2. Die
Besucher
haben
die
ihnen
zugewiesenen
Plätze
einzunehmen.
Die
Besucher dürfen auf dem Weg dorthin
ausschließlich die dafür vorgesehenen
Zugänge
benutzen.
Aus
Gründen
der
Sicherheit und zur Abwehr von Gefahren
sind
die
Besucher
verpflichtet,
auf
Anweisung des Ordnungsdienstes oder der
Polizei andere, ggf. auch in anderen
Blöcken und Bereichen gelegene Plätze als
auf
ihrer
Eintrittskarte
vermerkt,
einzunehmen.
3. In
der
SAP
Arena
und
auf
dem
dazugehörigen
Gelände
gefundenen
Gegenstände sind an der Information oder
bei
Arena
Control
(0621
18190-222)
abzugeben.
4. Kommt
es
zu
Personenoder
Sachschäden, so ist dies dem Betreiber
oder
dem
Ordnungsdienst
unverzüglich
mitzuteilen.
5. Sämtliche
Feuermelder,
Hydranten,
elektrische
Verteilungsund
Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie
Heiz- und Lüftungsanlagen müssen frei
zugänglich und unverstellt bleiben. Alle
Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege
und
Notausgänge
sind
uneingeschränkt
freizuhalten.
§ 7
Verbotene Verhaltensweisen
1. Es
ist
in
gestattet,
der
SAP
Arena
nicht
-
zu rauchen. Grundsätzlich ist das
Rauchen
nicht
erlaubt.
Das
Rauchverbot erstreckt sich auch auf
die Verwendung von elektronischen
Zigaretten („E-Zigaretten“).
-
in störender Weise in den Ablauf der
Veranstaltungen einzugreifen,
2
-
die Veranstaltung durch den Betrieb
von Mobiltelefonen zu stören,
-
strafbare
oder
ordnungswidrige
Handlungen zu begehen,
-
mit extremistischen, rassistischen,
fremdenfeindlichen
oder
fundamentalistischen
Parolen
oder
Gesten seine Meinung kundzugeben,
-
Absperrungen zu übersteigen oder für
Besucher nicht zugelassene Bereiche
zu betreten,
-
verbotene Gegenstände zu verwenden
oder mit Gegenständen zu werfen,
-
außerhalb der Toiletten die Notdurft
zu verrichten oder die SAP Arena in
anderer Weise, insbesondere durch
das Wegwerfen oder Liegenlassen von
Sachen, zu verunreinigen,
-
Feuer zu machen, Feuerwerkskörper,
Raketen,
bengalische
Feuer,
Rauchpulver,
Wunderkerzen
oder
andere
pyrotechnische
Gegenstände
anzubrennen,
-
bauliche
Anlagen
oder
die
Einrichtung der SAP Arena durch
Bemalung oder in anderer Weise zu
beschädigen oder zu verunreinigen.
2. Das Mitbringen und Gebrauchen von
Audiound
Videoaufzeichnungsgeräten
sowie Foto- und Filmkameras ist nicht
gestattet, mit Ausnahme bei Spielen der
Adler-Mannheim und Rhein-Neckar-Löwen zu
privaten Zwecken. Der Betreiber kann
Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten
Geräten den Eintritt verweigern bzw.
derartige
Geräte
bis
zum
Ende
der
Veranstaltung auf Kosten des Besuchers
einziehen.
3. Der Erwerb von Eintrittskarten zum
Weiterverkauf
und
der
Verkauf
von
Eintrittskarten sind untersagt. Rückgabe,
Rückerstattungsund
Gewährleistungsansprüche
sind
ausgeschlossen.
4. Das Verteilen von Flugblättern und
ähnlichem
Werbematerial
sowie
das
Verteilen und der Verkauf von Waren sind
verboten und kann im Einzelfall vom
Betreiber erlaubt werden.
5. Der SAP Arena obliegt das alleinige
Recht
in
der
SAP
Arena
und
dem
dazugehörigen
Gelände,
Merchandisingartikel,
Speisen
und
Getränke zu verkaufen oder dieses Recht
an Dritte weiterzugeben.
6. Im
Einvernehmen
mit
der
Stadt
Mannheim und der Polizei kann einzelnen
Besuchern der SAP Arena gestattet werden,
größere als in § 5 Ziffer (1) genannte
Fahnen,
Transparentstangen
sowie
großflächige Spruchbänder u. a. mit sich
zu führen.
7. Bei
Vorliegen
eines
wichtigen
Grundes, insbesondere dann, wenn ein
Besucher auf dem Gelände der SAP Arena
Straftaten (z. B. Sachbeschädigungen,
Körperverletzungen,
Diebstähle,
Drogenhandel) begeht, ist der Betreiber
berechtigt,
den
Besucher
von
der
Veranstaltung
auszuschließen
und
gegebenenfalls Strafantrag zu stellen.
Macht
der
Betreiber
von
seinem
Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die
Eintrittskarte
ihre
Wirksamkeit.
Ein
Anspruch
auf
Rückerstattung
des
Kartenwertes
ist
ausgeschlossen.
Den
Anweisungen des Ordnungspersonals ist
Folge zu leisten.
§ 8
Durchsetzung der Hausordnung
1. Verstößt ein Besucher schwerwiegend
gegen die Vorschriften der Hausordnung,
so
wird
er
von
der
Veranstaltung
ausgeschlossen
und
gegen
ihn
ein
Hausverbot verhängt. Außerdem kann der
Veranstalter
Daten
zur
Person
des
Besuchers
erheben
und
an
die
Strafverfolgungsund
Polizeibehörden
weitergeben.
2. Das Recht des Veranstalters und des
Betreibers,
von
dem
Besucher
Schadensersatz
zu
verlangen,
bleibt
unberührt.
§ 9
Sonstiges
1. Bei Veranstaltungen besteht aufgrund
erhöhter
Lautstärke
die
Gefahr
von
möglichen Hör- und Gesundheitsschäden.
Der Betreiber haftet für Hör- und andere
Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und
seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder
eine
Verkehrssicherungspflicht
nicht
erfüllt wurde.
2. In der SAP Arena betreibt Kabel BW
GmbH
(Im
Breitspiel
2-4,
69126
Heidelberg)
eine
WLAN-Infrastruktur.
Hierbei tritt Kabel BW auch als Internet
Service Provider auf. Kabel BW gewährt
den Besuchern entsprechend der WLANVereinbarung, die zwischen Kabel BW und
dem Besucher/Nutzer bei erfolgreicher
Authentifizierung zustande kommt, Zugang
zum Internet an dem jeweiligen WLANStandort der Kabel BW. Näheres regeln die
Nutzungsbedingungen der Kabel BW für den
WLAN Dienst. Die WLAN-Infrastruktur nutzt
das 2,4 GHz- und das 5 GHz-Frequenzband
nach der IEEE 802.11 a, b, g oder IEEE
802.11 n Norm für Kommunikation in
3
Funknetzen. Diese beiden Frequenzbänder
stehen
ausschließlich
für
die
WLANInfrastruktur zur Verfügung. Nicht alle
Bereiche der SAP Arena sind mit WLANZugangspunkten
ausgestattet.
Die
Bereitstellung des WLAN-Zugangs und/oder
der Möglichkeit des Zugangs zum Internet
kann
ohne
Vorankündigung
jederzeit
vollständig oder teilweise, dauerhaft
oder
zeitweise
unterbrochen
oder
beschränkt
werden,
wenn
dies
aus
betrieblichen oder rechtlichen Gründen
erforderlich sein sollte.
3.
Der
Betreiber
haftet
nicht
für
Schäden, die bei von ihm nicht selbst
organisierten Veranstaltungen entstehen
und
die
trotz
Erfüllung
der
ihm
obliegenden
Verkehrssicherungsund
sonstigen Pflichten entstanden.
4.
Bei
Fernsehaufzeichnungen
und
professionellen Fotografien erklärt sich
der
Gast
mit
der
Verwendung
des
erstellten Bildmaterials einverstanden.
5.
Für die Garderobe übernimmt der
Betreiber
Schadensersatz
nur
bei
Feuerschäden bis 400 € pro Person.
Entschädigung erfolgt nur bei Vorlage des
Garderobentickets Unikats. Für Diebstähle
an der Garderobe wird nicht gehaftet.
6.
Auf
die
Bestimmungen
Versammlungsund
Jugendrechts
besonders verwiesen.
§ 10
des
wird
Haftungsausschluss
Das Betreten der SAP Arena erfolgt auf
eigene
Gefahr.
Für
Personen
und
Sachschäden, die durch Dritte verursacht
werden, haftet die SAP Arena nicht.
gezeichnet
Die Geschäftsführung, August 2014.
4