finnland - Internationale Theater

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finnland - Internationale Theater
FINNLAND
9. bis 18. Juli 2016
Neunzehn Seiten Genuss
in einem
liebenswerten Land!
Samstag, 9. Juli 2016 – Um 10:00 Uhr ist die Abfahrt in München mit dem „RJB“ Fünf-SterneDeluxe-Fernreisebus, Hirtenstraße 20-22 (beim Hotel Alfa). Auf der Autobahn fahren wir, vorbei an
Nürnberg, Leipzig, Berlin und Lübeck nach Travemünde. Gäste, die aus Frankfurt anreisen, können
entweder den Zug um 7:54 Uhr nehmen und kommen um 9:59 Uhr in Nürnberg an oder 8:19 Uhr ab
und kommen 10:27 Uhr an. Um 10:45 Uhr ist Zusteigemöglichkeit in Nürnberg-Hauptbahnhof;
die Gäste werden mit einem Transferbus zum Autobahn-Rasthaus Nürnberg-Feucht gebracht, wo
sie in unseren Bus umsteigen werden. Unterwegs Gelegenheit zum Mittagessen und Pausen. – Weitere
Zusteigemöglichkeiten gerne auf Anfrage. Nach Ankunft in Travemünde haben Sie Gelegenheit
zum Abendessen. Um 22:00 Uhr beginnt die Einschiffung am Skandinavien-Kai in Travemünde
mit allen Gästen. Um ca. 23:00 Uhr fährt dann der Bus mit Ihnen auf das Schiff.
Skandinavien-Kai in Travemünde
Sonntag, 10. Juli 2016 – Um 3:00 Uhr verlässt das Schiff den Hafen, die geruhsame Reise durch
die Ostsee beginnt. Schlafen Sie die erste Nacht gut. An Bord gibt es zwei Bars, Leseräume, MassageAngebote und Liegestühle auf dem Sonnendeck. Da wir gestern keine Verpflegung eingeschlossen hatten, bekommen Sie heute Vollpension an Bord, bestehend aus einem Mittagsbrunch (9:30-13:00 Uhr)
sowie einem Abendbuffet Superior (18:30-20:00 Uhr, Getränke hier bereits eingeschlossen). Es folgt
eine weitere Nacht an Bord.
Montag, 11. Juli 2016 – Ab 8:00 Uhr nehmen wir gemeinsam das Frühstück an Bord ein. Ab 9:00
Uhr beginnt die Ausschiffung im Hafen von Helsinki am Hansa-Terminal Vuosaari. Wir reihen
uns geduldig in die Schlange ein, erreichen nach der Zollkontrolle den äußeren Autobahnring, der uns
zur Autobahn in Richtung Porvoo führt. Von der Stadt Helsinki sehen wir heute nur die Industriezonen,
so wie sie in jeder Großstadt zu finden sind. Wir erreichen unsere Autobahn und endlich kehrt Ruhe
ein. Der Verkehr, eben noch stark, fließt nun ruhig dahin in einer kaum merklichen Dichte, wie sie in
skandinavischen Ländern überall anzutreffen ist. Die Autobahn selbst wurde direkt in die leicht hügelige Landschaft gelegt, an Platz wurde nicht gespart, und immer wieder sieht man links und rechts die
durchgeschnittenen Felswände. Schon nimmt uns die finnische Landschaft in ihren Bann.
Nach einer knappen Stunde Fahrt ist das erste Ziel die idyllische Stadt Porvoo, die vom schwedischen
König Magnus Eriksson 1346 gegründet wurde. Nach der Ankunft fahren wir zuerst zur Brücke. Von
hier aus bietet die Stadt ihre bekannte pittoreske Ansichtsseite dar – die wie zur Musterung am Flussufer aufgereihten Giebelseiten der alten Salzspeicher, die rostrot über dem Wasserspiegel leuchten. Sie
lassen uns an ein Wunder denken, denn – wie konnten sie nur Jahrhunderte lang den vielen Feuersbrünsten dieser Stadt entgehen! Vor uns auf dem Hügel, schachteln sich gelbe, rote und blaue Gebäude, die alte Innenstadt. Eng und holprig sind die Gassen. In verwunschenen Gärten stehen windschiefe
Holzhäuser, die mit dem Muster verrutschter Lattenverschalung und den schwarzen massiven Schornsteinen eine zauberhafte melancholische Kulisse aus vergangener Zeit bilden.
Unser nächstes Ziel ist der imposante Dom. – Von hohen Bäumen auf dem Hügel umrahmt steht das
Wahrzeichen der Stadt, an dessen Giebel ein geometrisches Muster aus roten Ziegelsteinen auf dem
weißgekalkten Grund der grauen Feldsteinmauer weithin leuchtet. Das ehrwürdige Gotteshaus aus dem
Anfang des 15.Jhs. hat eine grundlegende Bedeutung in der finnischen Geschichte. Als die russischen
Truppen ohne Kriegserklärung 1808 einmarschierten, brachte vor allem die mangelnde Unterstützung
seitens der Schweden Finnland in den russischen Besitz. Nach dem verlorenen Krieg, der das Ende der
jahrhundertelangen schwedisch-finnischen Gemeinschaft bedeutete, versammelte sich im Jahre 1809
hier im Dom der erste Reichstag des autonomen Großfürstentums Finnland, um den neuen Herrscher
des Landes, Zar Alexander I., als Großfürsten zu empfangen und die Erklärung zu vernehmen, dass
"die Religion und die Grundgesetze des Landes sowie die Privilegien und andere Rechte unangetastet"
bleiben sollten. In seiner Schlussansprache griff der Zar noch weiter aus, als er feststellte, dass nun das
"finnische Volk in den Kreis der Nationen erhoben" sei.
Dom von Porvoo
Danach fahren wir auf einer schönen Uferstraße, mit immer herrlichen Ausblicken in die verträumte
Landschaft, weiter nach Osten. – Unser nächstes Ziel, das wir nach einer weiteren Stunde erreichen,
liegt in einem Wald an der naturschönen Stromschnelle Langinkoski des Kymijoki-Flußdeltas.
Stromschnelle Langinkoski
Wir besuchen das romantisch gelegene Fischerhaus Langinkoski, das aus Blockbohlen errichtet wurde.
Alexander III., dem Zaren von Russland und Großfürsten von Finnland, wurde vom finnischen Staat
dieses Haus errichtet und bei seiner Einweihung im Jahre 1889 als Geschenk übergeben, als die kaiserliche Familie auf ihrer Yacht „Zarevna“ eine Kreuzfahrt durch die finnischen Schären machte. Schon
seit 1880 besuchte der Zar diese Halbinsel und blieb jeden Sommer bis zu seinem Todesjahr1894 Langinkoski treu. Dieser Ort war für die kaiserliche Familie ein sicheres Refugium. Es lag in passender Entfernung von St. Petersburg, und per Schiff dauerte die Anreise vom Sommerpalast Peterhof nur ein
paar Stunden. – Die Baupläne stammen von dem finnischen Architekten Magnus Schjerfbeck, einem
Bruder der Malerin Helene Schjerfbeck. – Die Inneneinrichtung schuf Johan Jacob Ahrenberg. Das
Interieur kommt ausschließlich aus finnischen Werkstätten. Das Zarenpaar führte hier im Gegensatz
zum Luxus von St. Petersburg ein anspruchsloses Leben. Während Alexander III. selbst Holz hackte,
bereitete Zarin Maria Feodorowna, geborene Prinzessin Dagmar von Dänemark, das Essen zu.
Seine Lieblingsbeschäftigung war jedoch das Angeln, denn in den Stromschnellen des Langinkoski fing
man jährlich Tausende Kilo Lachs. Den heute immer noch gültigen Rekord hält ein Fang mit 35,6 Kilo
von 1896.
Alexander III. starb im Herbst 1894 auf der Krim. Seine Witwe Dagmar ist nie mehr nach Langinkoski
zurückgekehrt, und der damalige neue Zar Nikolai II. hatte leider kein großes Interesse an der Hütte.
Er besuchte sie nur einmal. Während des Ersten Weltkrieges wurde sie vom Russischen Roten Kreuz
als Genesungsheim für verwundete russische Soldaten genutzt. Als Finnland 1917 die Selbständigkeit
erlangte, ging Langinkoski samt Fischerhütte in finnischen Besitz über. Die Hütte wurde indes nicht
genutzt und verfiel allmählich. In Kotka wurden sogar Meinungen laut, denen zufolge die Zarenhütte
ein Schandfleck der Gegend sei und abgerissen werden müsste. – Privatleute retteten das Kleinod der
Nachwelt. Sie richteten 1933 an der Stromschnelle Langinkoski ein Museum ein, das bis heute besteht.
Die untere Etage umfasst den kaiserlichen Salon (auch Speisezimmer), die Küche, die Ankleide- sowie
Arbeitszimmer, in der oberen Etage sind die Schlafkammern. Die original erhaltenen Fotos und Einrichtungsobjekte erzählen Geschichten über die hochrangigen Bewohner dieses schlichten Hauses. Der
Hof hält noch mehr Sehenswertes bereit: Eine kleine Kapelle, eine Fischzucht, eine Fischerhütte und
ein Schuppen, in dem die Angelausrüstung untergestellt wurde. Das gesamte Anwesen ist von mehreren Wasserstraßen sowie einem Naturschutzgebiet umgeben.
Kaiserliche Fischerhütte Langinkoski
Im Sommer 1958 besuchten der dänische König Frederik IX., ein Verwandter der Zarin Dagmar, Königin Ingrid und die damalige Kronerbin und heutige Herrscherin von Dänemark Margarete II. diesen Ort.
Als die Kaiserliche Fischerhütte im Sommer 1989 ihr einhundertjähriges Bestehen feierte, waren der
Enkel von Alexander III. und Dagmar, Kapitän Tichon Kulikowsky-Romanoff und seine Gattin aus Kanada als Ehrengäste zugegen. Im Sommer 1990 statteten der schwedische König Carl XVI. Gustav und
Königin Silvia sowie der finnische Staatspräsident Mauno Koivisto mit seiner Gattin Tellervo Koivisto
der Hütte einen Besuch ab. Sie nahmen im Salon des Hauses zusammen das Mittagessen ein. – Die
Kaiserliche Fischerhütte findet heute sehr großes Interesse bei den Touristen aus Russland. Sie sehen
sie als ein positives Beispiel dafür, wie ein zivilisiertes Volk mit Kulturschätzen umzugehen hat, ungeachtet aller politischen Leidenschaften.
Im Anschluss haben Sie Gelegenheit zum Mittagessen. Nach einer guten Stunde Fahrtzeit in Richtung
Nord-Ost, immer durch eine abwechslungsreiche anmutige Landschaft, erreichen wir den kleinen Ort
Ylämaa. Er ist durch die Bearbeitung von Spektrolith-Halbedelsteinen, dem schönsten LabradoritFeldspat der Welt, berühmt geworden. – Beim Ausheben von den Stellungen der Salpa-Linie, einem
Befestigungssystem an der sowjetischen Grenze, wurden hier im Jahre 1941 die Spektrolithvorkommen
entdeckt.
Labradorit-Feldspat in Ylämaa
Der Spektrolith bzw. Labradorit ist eine sehr seltene Art der Feldspatgesteine, ein Anorthosit. Nur der
edle Feldspat von Ylämaa, der in allen Spektralfarben schillert, wird Spektrolith genannt. In den 40er
und 50er Jahren des 20. Jahrhunderts begann der planmäßige Abbau dieses Schmucksteins, der neben
der Landwirtschaft den Haupterwerbszweig der Gemeinde darstellte. – Ab Anfang unseres Jahrhunderts waren rund die Hälfte aller hier registrierten Unternehmen in der Gewinnung oder Verarbeitung
des Minerals tätig. Auch als touristische Attraktion werden die Edelsteinvorkommen vermarktet. So
gibt es ein Jalokivikylä (Edelsteindorf) mit einer Edelsteinschleiferei, Geschäfte mit Verkaufsausstellungen und einem angeschlossenen Edelsteinmuseum. Jedes Jahr Ende Juni findet eine Edelsteinmesse
statt. Ich nehme an, dass ich mit dem Besuch dieses kleinen Ortes besonders meinen Damen eine große
Freude bereiten kann!
Rathaus von Lappeenranta
Mit etwas geschwächten Portmonees fahren wir dann eine halbe Stunde weiter nach Lappeenranta,
am Saimaa-Seengebiet gelegen. – Die Stadt heißt auf schwedisch Villmanstrand, der Strand der
wilden Männer, d.h. Lappen, die sich hier in alter Zeit trafen, um Tauschhandel zu treiben. Bei einer
kleinen Rundfahrt lernen wir die wichtigsten Bauwerke dieser Stadt kennen. Lappeenranta ist eine der
Städte, die der schwedische Generalgouverneur von Finnland, Graf Per (Pietari) Brahe im Jahr 1649
gegründet hat. Ihre Schlüssellage am Saimaa-See war der Grund dafür, dass schon Königin Christina
ihre Bedeutung für militärische Zwecke entdeckte. Bis heute blieb Lappeenranta Garnisonstadt, denn
Finnlands Ostgrenze, rund zwanzig Kilometer vom Zentrum entfernt und streckenweise mit der Stadtgrenze identisch, liegt nahe. Von den ehemaligen Befestigungsanlagen auf der Halbinsel Linnoitusniemi sind nur noch bescheidene Spuren vorhanden. Überhaupt wurde die Stadt im Jahre 1741 im
Krieg mit Russland fast völlig zerstört, und alte Bauten sind sehr selten. Aber in der oberen Altstadt
steht noch die Marienkirche, die älteste orthodoxe Kirche des Landes, 1785 entstanden, in der eine
eindrucksvolle Ikonostase zur Andacht einlädt, leider montags geschlossen.
Es wäre wohl keine echte Beck-Reise, wenn Ihr Reiseleiter Sie nicht in ein gemütliches entzückendes
Café der guten alten Zeit führen würde, wo selbst gemachte Kuchen auf Sie warten.
Lappee-Kirche in Lappeenranta
Anschließend unternehmen wir eine kurze Besichtigung. Die Lappee-Kirche, eine Doppelkreuzkirche,
1794 errichtet, befindet sich in einem kleinen Park. Ihre Kreuzform nach karelischer Art ist einmalig.
Die Fantasie finnischer Bauleute bietet uns häufig Überraschungen. Hier ist es ein als Sternenhimmel
ausgemaltes Gewölbe, das den ausgewogenen Proportionen der Holzkirche viel Höhe gibt. Der Soldatenfriedhof für die gefallenen Karelier ganz in der Nähe ist der größte des Landes. Er erhält durch ein
Denkmal von Wäinö Aaltonen, "Mutter und Kind", eine ergreifende Wirkung. – Die ursprünglich
griechisch-orthodoxe Garnisonskirche wurde zu einem lutherischen Gotteshaus umgestaltet. Der wichtigste weltliche Bau ist das hölzerne Rathaus, an dessen Errichtung 1829 Carl Ludwig Engel beteiligt
war. Das älteste Gebäude ist jedoch das 1772 entstandene Wachthaus im Festungsbereich, das ein Kavalleriemuseum beherbergt. – 1824 wurden in der Stadt Mineralquellen entdeckt, und in der ersten
Hälfte des 19.Jhs. nahm auch eine Badeanstalt den Betrieb, vor allem mit Lehmkuren, auf. Eine Rehabilitationsklinik besteht heute noch. Die Stadt ist auch durch eine Straße und eine Bahnlinie mit
Russland verbunden.
Lappeenranta ist auch der größte finnische Binnenschiffhafen. Der Schiffsanleger mit üppigen duftenden Linden im Hintergrund vermittelt einen Eindruck von der "Flotte", die während des Sommers in
See sticht. Es sind ehrwürdige Dampfer von einst und so moderne "Kreuzer" wie die "Kristina Brahe",
das größte Schiff im Saimaa-Bereich. Insgesamt verkehrt dort rund ein halbes Dutzend. Heute begegnen sich hier die Besucher aus nah und fern, um Finnland auf dem Wasserweg kennen zu lernen. Die
Stadt liegt ja am äußersten Südostzipfel des größten finnischen Seensystems. In einem einladenden
Prospekt heißt es dazu: "Dem Seengebiet verleihen weitläufige, inselfreie Wasserflächen, schmale Sunde und Kanäle sowie eine überwältigende Zahl Inseln und Felsklippen ein vielgestaltiges Antlitz. Man
zählte, dass es im Saimaa 33.000 Inseln und über 50.000 Kilometer Uferlinie gibt“. Der wohl interessanteste Bewohner der Gewässer ist die Saimaa-Ringelrobbe (Phoca hispida saimensis), die der Weltnaturfond ihrer Seltenheit wegen unter Naturschutz gestellt hat. Die Kleine Maräne, ein Lachsfisch, wird
von den Fischern der Region geschätzt und fühlt sich in den klaren Wassern des Saimaa überaus wohl.
Danach beginnen wir die letzte Etappe unseres heutigen Fahrtages. – Wir fahren zuerst ins LauritsalaViertel von Lappeenranta, wo sich die interessante Lauritsala-Kirche befindet. Sie wurde im Jahre
1958 für einen Architekturwettbewerb geplant. – Die beiden Architekten Toivo Korhonen und Jaakko
Laapotti gewannen ihn mit ihrem Projekt "Licht des Himmels". Das 47 Meter hohe Gebäude ist ein sehr
gutes Beispiel der modernen Kirchenarchitektur und wurde 1969 errichtet; sie hat die Form eines rechtwinkligen Dreiecks. Das unbehandelte Betondach ist im Schiebegussverfahren gefertigt. Die Vorderseite
besteht aus einer großen Glasfront, während auf der Rückseite der Altarwand Fenster angebracht sind,
um das ”Himmelslicht” einzulassen. Im Innenraum gibt es Platz für 670 Personen. – Ein großes Boot
hängt im Hallendach, das vom Zimmermann Juha Nieminen gebaut wurde. Es heißt "The Truth" und
ist zu Ehren der in Lappeenranta ansässigen holzverarbeitenden Industrie angebracht worden.– Jetzt
wird mancher Gast bald erahnen, wo das Pendant dieses Gebäudes in etwas abgewandelter Form steht,
nämlich als Autobahnkirche St.Christophorus in Himmelkron (1998 erbaut).
Mälkiä-Schleuse mit Floßverband im Saimaa-Kanal bei Lappeenranta
Kurze Zeit später überqueren wir den Saimaa-Kanal. Er beginnt in Lappeenranta und erreicht nach
58 km südostwärts den Finnischen Meerbusen bei der Stadt Viipuri, die seit dem zweiten Weltkrieg
russischer Besitz ist. Auf dieser Strecke senken acht große Schleusen, drei auf finnischem Gebiet, den
Wasserspiegel um 76 Meter, da Lappeenranta an den Erhebungen des Salpausselkä liegt. Der gewaltige Landrücken, der im Süden Mittelfinnlands beginnt, ist eine von der letzten Eiszeit aufgeschobene
Endmoräne, die die große Seenplatte aufstaut. An einigen Stellen durchbrechen Abflüsse wie der Kymifluss oder der Vuoksi diesen felsigen Riesendeich. Bereits im 17.Jh. wurde der Versuch unternommen, einen Kanal zu bauen, doch erfolglos. Erst im Jahre 1856 schaffte man es. Bis 1945 war er die
wichtigste Wasserstraße für den finnischen Holzexport.
Stromschnellen des Vuoksi
Nach einer guten halben Stunde erreichen wir Imatra. Die Stromschnellen des Vuoksi waren Sehenswürdigkeiten, die seit Jahrhunderten Reisende in ihren Bann zogen sowie Künstler inspirierten. So kam
u.a. 1772 die russische Zarin Katharina II. hierher und 1842 wurde auf Erlass des Zaren Nikolaus I. die
Gegend zum Naturschutzgebiet erklärt. Alexandre Dumas kam 1858 zu Besuch und 1863 folgte bereits
Richard Wagner, der Imatra sogar in einer Oper verherrlichen wollte. – 1876 kam Kaiser Pedro II. von
Brasilien und war so begeistert, dass er auf dem Amazonas das Flößen einführte. – Damals stürzte der
Fluß 18 m in die Tiefe und toste 1.300 m durch eine wilde enge Schlucht. – 1929 wurde ein Stauwehr
zur Stromgewinnung errichtet, und so fließt der Vuoksi jetzt langsam und behäbig aus dem Saimaa-See.
Imatra ist eines der wichtigen Zentren für Papier- und Kartonagenherstellung Finnlands.
Imatran Valtionhotelli
Um all die illustren Gäste in der Nähe unterbringen zu können, wurde 1871 ein elegantes HolzhausHotel erbaut, das aber bald abbrannte. An seine Stelle baute Usko Nyström 1903 ein burgenähnliches
Hotel im national-romantischen Stil, eines der schönsten Häuser der Region. Dessen Anziehungskraft
war so gewaltig, dass vor dem 1.Weltkrieg täglich allein aus St.Petersburg 14 Züge mit Hotelgästen
ankamen. Auch heute noch ist es ein sehr beliebtes Haus und steht seit langem unter Denkmalschutz.
In diesem herrlichen ****Hotel (Landesklassifizierung) werden wir wohnen. Die Zimmer verfügen über
Direktwahl-Telefon, TV, Radio und Minibar, die Badezimmer haben Dusche oder Badewanne und WC
sowie Fön. Weiter stehen zwei Restaurants, eine Bar; Sauna und Schwimmbad zur Verfügung. – Nach
der Zimmerverteilung essen wir hier gemeinsam zu Abend. Im Anschluss empfiehlt es sich, einen Spaziergang zur gewaltigen Schlucht zu unternehmen. Übernachtung.
Dienstag, 12. Juli 2016 – Skandinavisches Frühstücksbuffet. Um 10:00 Uhr verlassen wir Imatra.
Schon nach kurzer Zeit kommen wir nach Vuoksenniska. Hier besuchen wir eines der herausragenden Werke von Alvar Aalto, die 1957 erbaute Drei-Kreuze-Kirche; sie ist ein Spätwerk dieses international berühmten Architekten. Der Bau stellt eine Abkehr vom strengen rechtwinkligen Funktionalismus
dar, der Aaltos Architektur in seiner mittleren Schaffensperiode prägt. Der schlanke hohe Glockenturm soll einen von oben abgeschossenen Pfeil zeigen. Der Grundriss stellt sich als dreifach wiederholte, sich teils überlagernde Muschelform dar; auch das fein strukturierte Fächerdach greift die Struktur
von Muschelschalen auf. Die Fenster sind asymmetrisch, von den 103 sind nur zwei identisch. Im
asymmetrischen Kirchensaal gibt es Platz für 800 Personen; man kann ihn durch Trennwände an die
jeweilige Größe der Gemeinde anpassen. Im Innern gibt es kaum Ornamentik; man findet eine Orgel
und drei schlichte Kreuze, die ein Altarbild ersetzen. Das berühmte Glasgemälde ist ebenfalls von Alvar Aalto entworfen worden.
Auf der Weiterfahrt nimmt uns immer wieder diese beschauliche finnische Landschaft gefangen. Die
Natur ist einfach überall gegenwärtig, der wenige Verkehr wird von den einzelnen gelben oder roten
Häusern unterbrochen. Und bald sind wir in einer Märchenlandschaft angekommen.
Punkaharju
Es ist der Punkaharju, ein etwa 7 km langer Hügelrücken, eine schmale Geröllablagerung aus der
Eiszeit, die entgegen den sonst üblichen Moränenbildungen im Gebiet der finnischen Seenplatte von
Nordwesten nach Südosten verläuft. Er liegt mit einer Breite von maximal 30 m und einer Höhe bis zu
25 m als natürlicher Damm zwischen dem Puruvesi-See im Norden und der Väistönselkä, einer Bucht
des Saimaa-Sees, im Süden. Mit diesen nüchternen Worten sind die Eindrücke nicht einmal anzudeuten, die eine Fahrt auf dieser Straße, die immer auf dem Rücken des Punkaharju verläuft, vermittelt.
Links und rechts dehnen sich die weiten Seenflächen, umgeben vom dunklen Wald. An der ersten inselartigen Erweiterung beginnt der schönste Teil des Punkaharju. Durch die kleinen Buchten, die sich
auf beiden Seiten der Landenge öffnen, ändern sich ständig die Ausblicke. Wir wechseln in eine richtige Berglandschaft „en miniature“, durch die sich die Straße in schmalen Kurven bergauf und bergab
hinzieht. Einer der schönsten Aussichtspunkte ist der Runeberg-Hügel; er war der Lieblingsplatz des
Dichters Johan Ludwig Runeberg. Auf dem Punkaharju werden wir bestimmt ein wenig verweilen.
Bevor wir das nächste Hotel erreichen, besuchen wir noch die mächtige Holzkirche von Kerimäki.
Aus welcher Richtung man sich dem Ort nähert, immer ist sie in ihrem leuchtenden Gelbweiß unübersehbar. – Die Gemeinde war nie so groß, dass sie solch ein gigantisches Gotteshaus gebraucht hätte
(heute ca. 6000 Einwohner); aber als man 1842 daranging, die frühere Kirche durch eine neue zu ersetzen, dachte man sofort an Platz für 1500 Gläubige. Für den Entwurf wandten sich die Bauern an
den Architekten Lohrmann, dessen Plan für sie zu bescheiden ausfiel. Sie ließen die Größe des vorge-
sehenen Kirchenbaus von Anders F.Granstedt mehr als verdoppeln. Fast könnte man an einen Schildbürgerstreich glauben, aber in zähem Einsatz schafften es die Bauern des Dorfes tatsächlich, bis 1848
ihr hölzernes Monumentalwerk zu vollenden. Es war zu jener Zeit bestimmt eine Art Weltwunder und
ist noch heute mit 3.400 Plätzen die größte Holzkirche der Welt. Der Grundriss ist fast quadratisch:
45x42 m, die Höhe 27 m. Die Kuppel sollte noch höher werden, aber dies trauten sich die Erbauer
wohl doch nicht zu.
Holzkirche von Kerimäki
Von dort aus erreichen wir nach einer halbstündigen Fahrt gegen 13:30 Uhr das mitten im Wald in der
Nähe eines großen Sees gelegene ****Hotel (Landesklassifizierung) in Punkaharju. Das romantische
Holzhaus-Hotel wird gerade total renoviert, deshalb können wir hier noch nicht die Zimmer-Details bekannt geben, sie folgen später. Sie haben Freizeit bis zum gemeinsamen Abendessen um 16:30 Uhr in
unserem Hotel. Um 17:45 Uhr erfolgt der Transfer nach Savonlinna, wo um 19:00 Uhr in der Burg
Olavinlinna die Oper „Otello“ von Giuseppe Verdi beginnt. – Gegen 22:00 Uhr endet die Vorstellung, und wir fahren zu unserem Hotel zurück. Übernachtung.
Mittwoch, 13. Juli 2016 – Skandinavisches Frühstücksbuffet. Genießen Sie den Morgen! Um 11:30
Uhr fahren wir nach Savonlinna, das im Herzen der größten Seenplatte Europas liegt. Die Stadt mit
ca. 30.000 Einwohnern ist umgeben von zwei großen Seen und auf drei Inseln erbaut. Auf der Insel der
Burg Olavinlinna gegenüber befand sich einst ein von Handwerkern und Soldaten bewohntes Burgdorf
namens „Savonlinnan Malmi“, dem der Generalgouverneur Brahe 1639 die Stadtrechte verlieh. – Im
17.Jh. war ein deutschstämmiger Kaufmann erster Bürgermeister, Horst Schmalhorst aus Viipuri. Die
Einwohnerzahlen schwankten in den Jahrhunderten erheblich; 1644 gab es ca. 360, 1710 nur 26 und
1812 gerade mal 275. Nach dem Frieden von Turku 1743 blieb die Stadt bei Russland, russische Kaufleute ließen sich nieder, und der russische Einfluss machte sich bemerkbar. – Erst nach der Eröffnung
des Kurbades „Olavi“ 1896 wurde Savonlinna ein wichtiges Reisezentrum. – Sprunghaft schnellte die
Einwohnerzahl in die Höhe, 1900 waren es bereits über 2.500. Durch den Eisenbahnbau 1908 und die
Belebung des Transport- und Schiffsverkehrs wuchs der Handel, und es ließen sich wichtige Industrieunternehmen nieder. Außer der Burg gibt es nicht viele kulturhistorisch bedeutende Bauten. Der Dom,
1879 errichtet, ist ein frühes Beispiel der neogotischen Backsteinkirchen Finnlands.
Beeindruckendstes Bauwerk ist die Burg Olavinlinna. Grenzstreitigkeiten zwischen Schweden und
Russen führten 1323 dazu, dass Savonlinna in zwei Bereiche geteilt wurde, in den russischen und den
schwedischen. Das war der Anstoß, an dieser Stelle den Russen mit einer Burg Respekt einzuflößen.
So schön sich die Burg auch zeigt, so wenig konnte sie ihren Zweck erfüllen, zumal sich der Erbauer
Erik Axelsson Tott 1475 nicht so eng an den schwedischen Bereich hielt. Deshalb attackierten die
Russen oft die Burg. 1480 war sie vollendet; 1496 hielt sie dem ersten russischen Angriff stand. Anstelle der damaligen fünf runden Türme verleihen heute nur noch drei der Burg Profil. Einer stürzte
1720 zusammen, ein zweiter fiel 1791 einer Explosion zum Opfer.Sie alle waren Schwerpunkte eines
Komplexes mit Vor- und Hauptburg mit wuchtigen Mauern und gewaltigen Bastionen. 1743 kam die
Festung an die Russen, und 1812 wurde sie Teil des Großfürstentums Finnland. Bis 1859 spielte die
Burg noch eine gewisse militärische Rolle. Vor über hundert Jahren, als sie abgebrannt war, wurde sie
stilecht restauriert; sie gilt jetzt als die besterhaltene Festung nordischer Länder.
Burg Olavinlinna
Um 14:00 Uhr gehen wir zum Provinzmuseum, das wir individuell besichtigen. Dort ist Historisches
aus der Provinz Südsavo ausgestellt. Einige Gegenstände der Waldläufer bilden den Übergang zu Jagdwirtschaft, Fischerei und Waldschwendackerbau. Die Böttcherei, Arbeiten aus Birkenrinde sowie viele
Schnitz- und Holzplattenarbeiten, schließen den Sektor ab. Neben dem Museum liegen die drei alten
Schiffe S/S Salama, S/S Savonlinna und die Mikko, der letzte aus Holz gebaute Teerdampfer der Welt,
vor Anker; diese können besichtigt werden. – Um 15:15 Uhr fahren wir zum Hotel zurück. Sie haben
Freizeit bis zum gemeinsamen Abendessen um 16:45 Uhr in unserem Hotel. Um 17:45 Uhr erfolgt der
Transfer nach Savonlinna, wo um 19:00 Uhr in der Burg Olavinlinna die Oper „Falstaff“ von
Giuseppe Verdi beginnt. Gegen 22:00 Uhr endet die Vorstellung, und wir fahren zu unserem Hotel
zurück. Übernachtung.
Schifffahrt in Savonlinna
Donnerstag, 14. Juli 2016 – Skandinavisches Frühstücksbuffet. Um 10:30 Uhr fahren wir wieder
nach Savonlinna und werden einen Spaziergang über den farbenfrohen Markt unternehmen. Um
12:00 Uhr heiß es dann „Leinen los“. – Mit einem historischen Schiff wird uns bei einer kleinen
Kreuzfahrt das große Stadtgebiet gezeigt. Gegen 13:20 Uhr sind wir zurück. Sie haben Zeit für einen
Imbiss, bevor wir um 14:15 Uhr zum Hotel zurückfahren. – Sie haben wieder Freizeit bis zum gemeinsamen Buffet-Abendessen um 16:45 Uhr. Um 17:45 Uhr erfolgt der Transfer nach Savonlinna, wo
um 19:00 Uhr in der Burg Olavinlinna die Oper „Macbeth“ von Giuseppe Verdi beginnt. Gegen
22:00 Uhr endet die Vorstellung, und wir fahren zu unserem Hotel zurück. Übernachtung.
Freitag, 15. Juli 2016 – Skandinavisches Frühstücksbuffet. – Den heutigen Tag der Rückfahrt nach
Helsinki wollen wir mit einigen prächtigen Besichtigungen ausfüllen, deshalb werden wir um 9:00 Uhr
Punkaharju verlassen. Wir werden in Juva kurz Halt machen. Dort besichtigen wir die 1863 von den
Architekten Ernst Lohrmann und Carl Albert Edelfelt entworfene Kirche, ein Prachtbeispiel einer
Feldsteinkirche.
Kirche von Juva
Unser nächstes Ziel ist Mikkeli, die westlichste Stadt der Saimaa-Region. Den Namen erhielt es nach
dem Erzengel Michael. Mit der Stadtplanung Anfang des 19.Jhs. war der berühmteste finnische Architekt der Zeit, Carl Ludwig Engel beauftragt, dessen Handschrift auch Helsinki deutlich prägt. Noch bis
zum zweiten Weltkrieg war Mikkeli überwiegend eine Stadt der Holzhäuser, doch die russischen Bombardierungen zerstörten sie leider gründlich. In drei Kriegen, 1917-18, 1939-40 und 1941-44, hatte
General Mannerheim, Marschall von Finnland und Oberbefehlshaber der Armee, sein Hauptquartier hier. Das älteste erhaltene Baudenkmal ist die 1320 errichtete stimmungsvolle Sakristei der abgerissenen Holzkirche von Savilahti.
Rest der Holzkirche von Savilahti
Die Neue Alte Kirche von 1817, eine Doppelkreuzkirche von Carlo Bassi, ist die drittgrößte aus Holz
in Ostfinnland. – Der Dom verdankt seinen Rang der Tatsache, dass der Bischof von Viipuri seinen Sitz
nach Mikkeli verlegte. Josef Stenbäck war der Architekt des neugotischen Backsteingebäudes (1897).
Das Altargemälde stammt von Pekka Halonen, dem großen finnischen Maler des frühen 20.Jhs. – Nach
der Kurzbesichtigung haben Sie Gelegenheit zu einem Mittagsimbiss, Ihr Reiseleiter hat sicher wieder
eine gute Idee.
Kenkävero
Die Weiterfahrt führt uns dann nach Lahti. Die Stadt ist noch sehr jung, sie wurde erst 1905 gegründet. Ihre geographische Lage gab günstige Voraussetzungen für schnelles Wachstum. Im Umkreis von
200 km wohnen etwa dreieinhalb Millionen, d.h. 70% aller Finnen. Nach dem zweiten Weltkrieg zogen
viele Karelier, die ihre Heimat verlassen hatten, als diese der damaligen Sowjetunion abgetreten werden
musste, hierher. Jetzt hat es ca. 100 000 Einwohner und ist die siebtgrößte Stadt Finnlands. Der Lage
an den Hängen des Salpausselkä und am Ufer des Vesijärvi, eines Ausläufers des Päijänne, verdankt
Lahti seinen Weltruf als Stätte großer Wintersportwettbewerbe. Skiweltmeisterschaften finden hier statt
und jedes Jahr auch ein großes internationales Skispringen. Sechs Sprungschanzen, Langlaufstadion,
Eishalle, Mehrzweckhalle, Fußballhalle und Schwimmstadion gehören zum großen Sportzentrum, das
auch sehenswert ist, wenn keine Veranstaltungen stattfinden.
Sprungschanzen in Lahti
In Mitteleuropa ist die Stadt noch in anderer Hinsicht bekannt. Die Großvätergeneration erinnert sich
deutlich, dass Lahti einen früher viel gehörten - und noch betriebenen - Langwellensender besitzt, dessen Empfang in den zwanziger und dreißiger Jahren als Beweis für die Leistungsfähigkeit eines Radiogeräts galt. Mit seinem 153 Meter hohen Sendeturm ist er der leistungsstärkste Sender dieses Landes,
sozusagen dessen Visitenkarte im Äther. – An Sehenswürdigkeiten kann die Stadt auch eine ganze Palette moderner finnischer Architektur anbieten. Der "Grand old man" der finnischen Architekten des
Jugendstils, Eliel Saarinen, entwarf 1912 das Rathaus. Emil Wikström schuf den Aino-Park. – Alvar
Aaltos letzter Sakralbau, die Kreuzkirche von 1978, hat eine Fassade mit 52 Fenstern, die die Wochen
des Jahres symbolisierend ein Kreuz bilden. Der Glockenturm besteht aus drei Betonscheiben. Seit der
Entstehung ist das Gotteshaus der Mittelpunkt der internationalen Orgelwoche Lahti (August). – Das
neue Theater ist völlig ohne Fenster, durch und durch funktionalistisch. Es wird als eines der technisch
modernsten Theater Europas bezeichnet. Der Stil des Konzerthauses aus dem Jahr 1954 wird den Besuchern der Bruckner-Halle in Linz bekannt vorkommen. Es stammt vom Architektenpaar Kaija und
Heikki Sirén. – Lahti ist auch eine wichtige Industriestätte. Am bekanntesten von den hiesigen Produkten sind wohl die Asko-Möbel, die schon in den fünfziger Jahren fast ein Synonym für preiswertes Wohnen im guten Design wurden. Bier oder auch sehr dünnes Roggenknäckebrot wird hier hergestellt.
Nach einem kurzen Aufenthalt fahren wir noch zu einem weiteren Kleinod, zur Kirche von Hollola.
Zentraler Punkt des mittelalterlichen Kirchspiels ist die graue Feldsteinkirche (1480). Nach einer Sage
wurde sie von zwei Riesen namens Hollo und Martta gebaut. Sie ist das bedeutendste gotische Gotteshaus der Provinz Häme, eine zweischiffige Hallenkirche mit runden Tonnengewölben. Das steile, weit
heruntergezogene Dach ist mit Holzschindeln gedeckt. Die großen Giebel an der Ost- und Westseite,
ebenso die beiden kleineren Giebel an der Nord- und Südseite, sind mit sehr reicher Ornamentik aus
Ziegelsteinen verziert.
Über der Tür zum Waffenraum befindet sich eine 100 cm breite und 80 cm hohe Außenkanzel. War die
Hauptkirche verschlossen, so diente auch dieser Raum der Andacht, was an den mit wertvollen Fresken
gezierten kleinen Altarnischen zu erkennen ist. Eine ausdrucksvolle St. Georgs-Gruppe, sie ist in fast allen mittelalterlichen Kirchen Finnlands anzutreffen, symbolisiert den Kampf der Kirche gegen alles Böse, insbesondere gegen die verheerende Pest. Die etwa vier Meter hohe Tür vom Waffen- zum Kirchenraum ist die prächtigste von allen in Finnland erhaltenen mittelalterlichen Türen. Eine Bildserie stellt
Hubertus auf der Jagd dar, als ihm Christus in Gestalt eines Hirsches erscheint. Den herrlichen Kirchenraum schmücken mehrere Holzplastiken aus dem 14. und 15.Jh. – Die wichtigste ist sicher Maria mit
dem Jesuskind, vermutlich in Stockholm in der Werkstatt eines Lübecker Meisters (1430) entstanden.
Innenraum der Kirche von Hollola
Die Kanzel aus dem Jahre 1651 ist eine Schreinerarbeit des Meisters Nils Bengtsson aus Turku. Ein Teil
der Schnitzereien stammt allerdings aus der Werkstatt von Mathias Reiman. Wie in vielen Kirchen des
Landes steht auf der Kanzel ein Stundenglas. Es gibt noch mehr Kostbarkeiten, z.B. ein anmutsvolles
Triumphkruzifix über der Tür zur Sakristei oder ein Taufbecken aus finnischem Kalkstein (Ende des
14.Jhs.), wahrscheinlich eine Arbeit des sogenannten Meisters von Vehmaa. Das Altargemälde ist das
Werk eines unbekannten Künstlers aus dem Ende des 17.Jhs. - Die Glasmalereien von 1929 dagegen,
mit Themen wie die Auferstehung Christi, die Auferweckung des Lazarus oder die Auferweckung der
Jairustochter, sind vom Künstler Lennart Segerstråle gestaltet. – Der markante Glockenturm ist deutlich späteren Datums als die Kirche selbst. Er wurde 1824-1831 von Carl Ludwig Engel im Empire-Stil
gebaut. Unterer Teil und Seitenbauten sind aus Stein, der obere aus Holz.
Salzspeicher in Porvoo
Am Spätnachmittag verlassen wir Hollola und fahren nach Porvoo. Sie haben etwas Zeit, um durch
die malerischen Gässchen zu gehen, bevor wir uns am Rathaus treffen. Nur ein paar Minuten entfernt
ist das besondere Restaurant, in dem wir gemeinsam das Abendessen einnehmen werden.
Für unsere letzte Übernachtung in Finnland habe ich Ihnen wieder etwas Schönes herausgesucht. Wir
fahren nur einige Minuten wieder in einen Wald, in dem das historische Anwesen Haikkon kartano
(Gutshof) liegt. Unser ***Hotel (Landesklassifizierung) ist das dazugehörige SPA-Hotel. Die Zimmer
haben Dusche/WC und Haartrockner (Rezeption), Direktwahltelefon, Farb-TV und Minibar. Weiter verfügt das Haus über ein Restaurant, Wellnesszentrum mit Thermalbädern, Hydromassage, Sauna usw.
Haikko kartano bei Porvoo
Haikko kartano im Laufe der Jahrhunderte: Die erste Erwähnung findet sich im 1362. Damals gehörte das Anwesen dem Dominikaner-Kloster von Vyborg, bis es später von Jöns Olofsson Stenbock
aufgekauft wurde und dann für die nächsten 400 Jahre im Besitz dieses Adelsgeschlechts verblieb. Im
Jahre 1871 erwarb General Sebastian von Etter, der dann als Kommandant im Krieg gegen die Türken
ins Feld zog, das Anwesen. Seine Familie behielt es für fast ein ganzes Jahrhundert. Während der Zeit
der von Etters besuchten viele Mitglieder der Russischen Kaiserfamilie und wichtige Repräsentanten
des Finnischen Kulturlebens Haikko. Nach dem Ausbruch der Russischen Revolution im Oktober 1917
flüchtete der Großfürst Kyrill Wladimirowitsch Romanow mit seiner Frau und der Tochter nach Finnland. Sie siedelten sich bei Haikko an und bekamen noch im selben Jahr einen Sohn. – In Haikko hat
man ihn auf den Namen Wladimir Kirillowitsch getauft, er wurde Haupt der Familie Romanow, welche
sich über die ganze Welt verteilte. Zu den Ehrengästen des Herrenhauses gehörte auch Albert Edelfelt,
ein Künstler, der ganze 24 Sommer in seinem Studio nahe Haikko kartano arbeitete. Seine Inspirationen zog Edelfelt aus dem wunderschönen Archipel und seinen Einwohnern. Das Herrenhaus in seinem
jetzigen Zustand wurde im Jahre 1913 nach Entwürfen von Professor Armas Lindgren gebaut. Satu und
Leo Vuoristo erwarben es dann im Jahre 1965, und bereits 1966 wurde es als erstes Herrenhaus-Hotel
in Finnland eröffnet. Das Spa-Hotel, in dem wir wohnen, wurde 1974 gebaut. – Übernachtung.
Samstag, 16. Juli 2016 – Skandinavisches Frühstücksbuffet (im Haupthaus Haikko kartano). Um
9:00 Uhr verlassen wir das Hotel und fahren nach Järvenpää. Dort verlassen wir die Autobahn und
eine kleine Landstraße bringt uns nach einer guten halben Stunde zu unserem ersten Besichtigungsziel. Plötzlich stehen wir vor dem Haus von Jean Sibelius in Ainola, das er mit seiner Familie bewohnte und das heute Museum ist. Es wird berichtet, dass sein Schwager Eero Järnefelt, einer der
bekanntesten finnischen Maler der Zeit, diesen Platz entdeckte und Sibelius bei einer Skitour dorthin
führte. Der Komponist war von dem Ort sofort bezaubert, dem weiten Ausblick von der Anhöhe auf
Wald und See, 1904 ließ er dort ein weiträumiges, schönes Holzhaus bauen und gab ihm den Namen
Ainola, nach Aino, seiner Frau. 1911 wurde der Oberstock errichtet, seine nationalromantische Ausprägung wurde mit Jugendstilelementen vermischt (z.B. die Fenster). Hier lebte Sibelius mit seiner
Frau und seinen fünf Töchtern, er selbst 30 Jahre lang. 1957 starb Sibelius mit 92 Jahren an einer
Gehirnblutung, 1969 starb Aino; beide fanden im Garten des Anwesens ihre letzte Ruhestätte. 1972
wurde das Haus Museum.
Heim von Sibelius
Mit 5 Jahren schrieb Sibelius seine erste Komposition, mit sieben begann der Klavierunterricht und mit
zwölf lernte er Geige. Von seinen sieben Symphonien entstanden fünf in diesem Haus. Seine Geburtsvornamen waren eigentlich Johan Julius Christian. Da man sich zu dieser Zeit gerne mit ausländischen
Namen schmückte und er aber sehr sparsam war, waren die Visitenkarten seines Onkels, der Jean hieß,
sehr willkommen und Sibelius nahm dann auch diesen Namen an. Zum Komponieren benützte er keine
Instrumente, sondern ging auf und ab – und seine Frau sagte dazu, er hämmert wieder. Er hatte aber
auch einen genauen Zeitplan, z.B. ging er immer von 10:00 bis 11:30 Uhr spazieren. In seiner Naturverbundenheit liebte er insbesondere den See und die grüne Farbe. Farben hatten für ihn eine besondere Bedeutung, so war grün F-Dur, gelb D-Dur und blau A-Dur. Und er liebte große Vögel – Schwäne
und Kraniche.
Von einem Besuch bei Sibelius berichtet sein Freund Bengt von Törne: "Er führte mich zum Fenster
und zeigte mir die Aussicht. 'Schau dir diese Landschaft an', sagte er. 'Ich liebe sie, sie ist so ruhevoll,
das bestmögliche Milieu für meine Arbeit: dieses weite, friedliche Gelände, das sich bis zum See hinunter erstreckt.'" Wie wichtig die Natur als Quelle der Inspiration für Sibelius war, kommt auch an einer
anderen Stelle zum Ausdruck. Bengt von Törne schreibt: "An einem kalten Tag am Ende des Herbstes
ging er einmal spazieren. Die scharlachrot untergehende Sonne spiegelte sich auf der weiten Seenfläche bei seinem Hause, und der ruhige Spiegel des Wassers war von einer dünnen, fahlgrauen Eiskante
eingefasst. Ein großer Vogel kam von Norden geflogen und schwebte auf den See herab. Es war ein
weißer Schwan, der eine Ruhepause auf seiner langen Reise in den Süden einlegte. Während die Sonne sank, schloss sich der durchsichtige Rahmen aus Eis allmählich um den Vogel. Sibelius verharrte
vor diesem Bild, bis die Nacht hereinbrach. – Danach ging er nach Hause, um einen seiner AndanteSätze zu komponieren."
In Ainola sind alle Räume so erhalten, wie sie zu den Lebzeiten des Komponisten eingerichtet waren.
In dem von mächtigen weißen Deckenbalken dominierten Wohnzimmer steht der schwarze Steinway,
ein Geschenk des finnischen Volkes zu seinem fünfzigsten Geburtstag. Die weißgoldenen, mit gelbem
Damast bezogenen Karl-Johan-Möbel geben dem Raum einen heiteren, eleganten Akzent. Das Esszimmer mit dem traditionellen geknüpften Wandteppich und dem großen tiefgrünen Kachelofen strahlt
warme Gemütlichkeit aus. Überall an den Wänden hängen die Gemälde berühmter Malerfreunde, darunter ein Porträt des jungen Sibelius von Akseli Gallen-Kallela, dem wichtigsten Künstler der finnischen Nationalromantik. Die umfangreiche Bibliothek beweist die Liebe zur Literatur. Seine ersten
Werke, „En saga" (1892), "Karelia-Suite" (1893) und "Lemminkäinen-Legenden" (1895), sind der intensiven Beschäftigung mit dem finnischen Nationalepos "Kalevala" entsprungen. Der Höhepunkt seiner Schaffensperiode war die sinfonische Dichtung "Finlandia", die im Jahre 1899 vollendet wurde, als
Finnland gegen die Unterdrückung durch das zaristische Russland aufbegehrte und ein großes Nationalbewusstsein erwachte. – Dieses Werk kann man durchaus als die zweite Nationalhymne Finnlands
bezeichnen.
Nachdem unsere Musikfreunde noch die eine oder andere CD oder Postkarten eingekauft haben, setzten wir unsere Fahrt nach Helsinki fort. Um 11:30 Uhr treffen wir eine private Gästeführerin, die
uns bei einer großen Rundfahrt Helsinki zeigen wird. – Helsinki, die Hauptstadt des Landes, wird
auch gerne als die „weiße Tochter der Ostsee“ bezeichnet. – Anno 1550 hausten an der Mündung des
Vantaa-Flusses, an einer Stromschnelle, ein paar Siedler aus dem schwedischen Helsinge, die den Ort
Helsingfors nannten, heute noch der schwedische Name für Helsinki. Da beschloss Gustav Vasa, Herrscher des Königreichs Schweden-Finnland, an dieser Stelle eine Konkurrenz zu der Hansestadt Reval,
heute Tallinn, bauen zu lassen und befahl zwecks der Stadtgründung kurzerhand widerwillige Bürger
aus den südfinnischen Städten dorthin. Es wurde jedoch nichts Rechtes aus dem Vorhaben; die Stadt
lag an der falschen Stelle, denn das flache sumpfige Wasser vor der Haustür eignete sich nicht zum
Hafen. So wurde sie 1640 per Dekret an den jetzigen Standort verlegt.
Der Aufstieg der anfangs ziemlich kläglichen Siedlung begann dann im 18. Jahrhundert mit dem Bau
der mächtigen Festung Sveaborg, Suomenlinna, auf den Inseln vor dem Hafen. König Gustav III.
legte bei dieser Planung sogar selbst Hand an. Der allgemeine Bauboom, die ausländischen Festungsbauer und ihr Anhang brachten eine internationale Atmosphäre hierher, sogar Fliederbüsche brachten
sie mit; die Fliederblüte in Suomenlinna ist heute noch eine liebenswerte Sehenswürdigkeit. Die starke
Festung war im folgenden Jahrhundert mit der Grund dafür, dass Helsinki die Hauptstadt wurde. Die
Festung Suomenlinna war zwar uneinnehmbar, aber im Napoleonischen Krieg, als Zar Alexander I. gegen Schweden-Finnland kämpfte, übergab der schwedische Kommandant die Festung kampflos den
Russen. Lethargie, Unvermögen, Intrigen – und schöne Frauen – waren bei diesem Verrat mit im Spiel.
Dom von Helsinki
Der Krieg war ohnehin verloren. Im Winter 1808/1809 wurde Finnland, seit rund vierhundert Jahren
schwedische Provinz, autonomes Großfürstentum des russischen Zaren. 1812 wurde Helsinki Hauptstadt Finnlands, denn Turku befand sich viel zu nah am alten Mutterland. In dieser Stadt begann ein
großzügiger Aufbau. – Der in Helsinki geborene Johan Albrecht Ehrenström und der aus Berlin stammende Architekt Carl Ludwig Engel haben zwischen 1820 und 1850 ein großartiges neoklassizistisches
Zentrum am Hafen errichtet, mit allem, was zu einer Hauptstadt gehört: Universität, Staatsbank, Dom,
Regierungsgebäude und 1918 bezog auch der Präsident der neuen unabhängigen Republik Finnland
hier ein Palais. Heute besitzt Helsinki Neorenaissance-Gebäude und interessante Jugendstil-Häuser
vom Anfang des 20.Jhs., aber ein großer Teil der Stadtarchitektur ist modern.
Gleich drei Gebäude für musikalische Veranstaltungen finden wir an der Töölönlahti (Töölö-Bucht)
gelegen. Da ist zuerst die Suomen Kansallisooppera (Finnische Nationaloper). Sie kann auf eine
120-jährige Tradition zurückblicken, die auch in dem zeitgemäßen Haus fortgeführt wird. Das weiße
Gebäude mit seinen Granitmauern und -wänden, die einmal von Grünpflanzen bedeckt sein werden,
fügt sich harmonisch in die Landschaft ein und wurde von den Architekten Eero Hyvämäki, Jukka
Karhunen und Risto Parkkinen geplant. Es ist 52 m hoch und geht bis 17 m unter die Erdoberfläche.
Das Kunstwerk vor dem Eingang heißt „Die Ouvertüre“. Eingangshalle und Foyers bilden ein Raumensemble mit gläsernen Wänden, aus dem sich der Blick auf das grüne Herz der Stadt, die Töölö-Bucht
und den Hesperia-Park auftut. Dominierendes Element der Fußböden ist ein blaugrauer Marmor; rötliches Holz in den Mauervertiefungen deutet die Materialskala im großen Opernsaal an, der 1350 Sitze
bietet.– Das Interieur ergänzen einige sorgfältig ausgewählte Kunstwerke aus den verschiedenen Bereichen der Bildenden Kunst, die eigens für diese Räume geschaffen wurden.
Finnische Nationaloper
Die Finnische Nationaloper ist das einzige professionelle Opernensemble Finnlands, gegründet 1911
unter dem Namen Kotimainen ooppera (Einheimische Oper). Die neben u.a. Oskar Merikanto zu den
Gründern gehörende Sopranistin Aino Ackté zerstritt sich schon 1912 mit den anderen Gründern und
verließ das Ensemble, um die heute noch bestehenden Savonlinna-Opernfestspiele zu gründen. 1914
wurde die Einheimische Oper in „Finnische Oper“ und 1956 in „Nationaloper“ umbenannt.
Finlandiatalo Helsinki
Dann sehen wir das Finlandiatalo (Finlandia-Halle) von Alvar Aalto. Sie wurde 1971 eingeweiht und
ist ein Konzert- und Kongressgebäude; sie liegt am südlichen Ufer der Töölö-Bucht. Der Baustil ist für
Finnland typisch funktionell ausgerichtet und ist mit weißem Carrara-Marmor verkleidet. Das raue Klima Finnlands setzte den Marmorplatten jedoch so stark zu, daher mussten die meisten Platten mittlerweile ersetzt werden. Das Hauptauditorium bietet Platz für 1.750 Besucher. Hier wurde im Juli 1975
die KSZE-Schlussakte unterzeichnet.
Das Musiikkitalo (Haus der Musik) wurde 2008 geplant und am 31. August 2011 mit Finlandia von
Jean Sibelius eröffnet. Es bildet das Musikzentrum der Helsinkier Philharmoniker, des finnischen Radio-Symphonieorchesters und der Sibelius-Akademie, der bekanntesten Musikhochschule Finnlands.
Die Baukosten in Höhe von 188 Millionen Euro trugen der finnische Staat, die Stadt Helsinki und die
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Yleisradio. Der quaderartige Bau des neuen Musikzentrums wirkt
von außen vergleichsweise schlicht, was laut dem Architekten Marko Kivistö auch so beabsichtigt ist,
damit sich dieses Gebäude so besser in seine Umgebung füge. – Es hat auf der einen Seite eine grüne
Kupferfassade, eine farbliche Anbindung an die Grünanlagen des anliegenden Parks. Die großen Glasfronten auf der anderen Gebäudeseite weisen zur Töölö-Bucht hin, ähnlich wie dies auch beim nahegelegenen Opernhaus der Fall ist.
Der große Konzertsaal mit 1704 Sitzplätzen ist von Yasuhisa Toyota entworfen und wird wegen seiner
hervorragenden Akustik sehr gelobt. – Er hat terrassenartig ansteigende Zuschauerränge, ähnlich der
Weinberg-Form, die einst Hans Scharoun für die Berliner Philharmonie erfunden hatte. Die Wände bestehen aus dunkel gebeizten, übereinander geschichteten Birkenholz-Paneelen. Durch Spalten gelangen
die Schallwellen an die dahinter liegenden unregelmäßig geformten Betonwände, wodurch verhindert
wird, dass eine Echobildung zur Bühne hin entstehen kann. Durch die schwarzen Sitze wirkt der Raum
sehr dunkel und bildet so einen Kontrast zur hellen Kiefernholzbühne. – Im Haus gibt es noch sechs
weitere kleine Säle mit 140 bis 400 Sitzplätzen. Ferner gibt es eine Musikbibliothek und Räume für die
Sibelius-Akademie.
Felsenkirche von Helsinki
Die Temppeliaukion kirkko (Felsenkirche) gilt als herausragendes Beispiel für die finnische Architektur der 1960er Jahre, und ist dem späten Expressionismus zuzuordnen. Sie wurde von den ArchitetenBrüdern Timo und Tuomo Suomalainen geplant, 1969 fertiggestellt und in einen Granitfelsen hineingebaut. Die fünf bis acht Meter hohen Kirchenwände bestehen aus unbehauenem Fels, die Gesamthöhe
beträgt 13 Meter. Durch das Kupferdach mit 180 Fenstern kommt das Tageslicht herein. Die Orgel ist
von Veikko Virtanen (1975), sie hat 43 Register auf vier Manualen und Pedal.
Die orthodoxe Uspenskin katedraali (Uspenski-Kathedrale) ist ein besonderer Höhepunkt in dieser
Stadt. Der Name stammt aus dem Russischen und bedeutet Mariä-Entschlafens-Kathedrale. Sie befindet sich auf einem Felsen am westlichen Ende der Halbinsel Katajanokka im Zentrum von Helsinki.
Zur Zeit ihrer Errichtung war die weithin sichtbare Kirche ein deutliches Symbol der russischen Herrschaft über Finnland. Das Gotteshaus wurde vom Architekten Alexei Gornostajew im russisch-byzantinischen Stil entworfen und im Jahre 1868 geweiht. Die aus roten Ziegelsteinen gebaute Kathedrale ist
die größte orthodoxe Kirche im westlichen Europa. Sie hat 13 Kuppeln mit vergoldeten Spitzen. Der
opulent ausgestattete Innenraum wird von vier massiven Granitsäulen, die die Hauptkuppel tragen,
beherrscht. Eine der ausgestellten Ikonen gilt als wundertätig.
Uspenski-Kathedrale
Im sogenannten Winterkrieg (1939-1940) und Fortsetzungskrieg (1941-1944) war die Stadt Helsinki
natürlich das Hauptziel der sowjetischen Luftangriffe, aber dank effektiver Flak, Küstenartillerie und
einem geschickten Täuschungsmanöver erlitt die Stadt nur geringfügige Schäden.
Sie haben Gelegenheit zum Mittagessen, bevor wir um 13:30 Uhr zum Hansa-Terminal Vuosaari
fahren, wo ab 14:00 Uhr die Einschiffung beginnt. Um 17:00 Uhr verlassen wir Helsinki und wieder
erleben wir eine kurze Ostseekreuzfahrt. – Um 18:30-20:00 Uhr haben wir wieder ein gemeinsames
Abendbuffet Superior (Getränke bereits eingeschlossen). Dann folgt die Nacht an Bord.
Fahrt nach Travemünde
Sonntag, 17. Juli 2016 – Heute erhalten Sie einen Mittagsbrunch (9:30-13:00 Uhr) sowie ein Abendbuffet (18:30-20:00 Uhr). Um 21:00 Uhr legt das Schiff am Skandinavien-Kai in Travemünde an,
und es folgt die Ausschiffung. Danach fahren wir die kurze Strecke nach Lübeck, wo wir unser letztes
Hotel auf dieser Reise erreichen. Wir schlafen in einem zentral gelegenen ****Hotel (Landesklassifizierung). Die Zimmer sind ca. 25 qm groß und verfügen über Direktwahl-Telefon, TV, Wireless-W-LAN,
Safe, Schreibtisch, Sessel und wahlweise 2 Queensize-Betten (140x200) oder 1 Kingsize-Bett (180x200);
die Badezimmer haben Badewanne oder Dusche, WC, Fön und Kosmetikspiegel. – Übernachtung.
Montag, 18. Juli 2016 – Reichhaltiges Frühstücksbuffet. Um 8:00 Uhr beginnt die privat geführte
Stadtrundfahrt mit unserem Bus. Lübeck, einstige Freie Reichs- und Hansestadt liegt an der alten
Salzstraße. Ihr vom Wasser umschlossenes Altstadtviertel zeigt noch ein eindrucksvolles mittelalterliches Bild. Durch die Trave ist der Hafen direkt mit der Ostsee verbunden. Holz, Maschinen und auch
Kohle sowie Salz und Fleisch werden hier umgeschlagen. Eine weitere Anbindung zur Ostsee wurde
durch den Elbe-Lübeck-Kanal geschaffen. Die Industrie umfasst u.a. Maschinenbau, Metallverarbeitung,
Keramik und Fischkonserven. Bekannt ist ferner der Rotweinhandel und in der ganzen Welt verbreitet
das Lübecker Marzipan. – Für die Musikfreunde ist die Norddeutsche Orgelschule und eine berühmte
Musikhochschule interessant. Ferner findet man in dieser Stadt eine Reihe wichtiger Museen, darunter
auch drei Museumsschiffe.
Gegründet wurde Lübeck im Jahre 1143 durch Graf Adolf I. von Holstein. Für die Hanse ein wichtiger
Stapelplatz, wurde Lübeck 1226 Freie Reichsstadt. Im 16.Jh. begann der Zerfall der Hanse, der sich bis
zum Ende des 17.Jh. hinzog. Die Franzosenherrschaft im 19.Jh. machte Lübeck schwer zu schaffen.
Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs im Jahre 1806 schlossen sich Hamburg, Bremen
und Lübeck zum Bund der freien Hansestädte zusammen. 1937 verlor Lübeck die Selbständigkeit und
wurde in Schleswig-Holstein eingegliedert.
Berühmte Bauwerke sind das wuchtige doppeltürmige Holstentor (1477) und die Marien-Kirche (13.14.Jh., wieder hergestellt), ein Vorbild vieler Backsteinkirchen im Ostseeraum genauso wie die ehemalige Katharinen-Kirche, ein erlesenes Werk der Hochgotik (14.Jh) oder wie die gotische St.Petri-Kirche
(13./14.Jh., wieder hergestellt). – Der zweitürmige Dom wurde im Jahre 1173 von Heinrich dem Löwen
gegründet, im 13./14.Jh. gotisch erweitert und nach schweren Kriegsschäden wieder aufgebaut. Sehenswert ist die Triumphkreuzgruppe von Bernt Notke sowie das Taufbecken von 1455 und die gotische
Jakobikirche (14.Jh.) mit zwei historischen Orgeln.
Historische Häuser von Lübeck
Auch einige historische Häuser verdienen ihre Beachtung, wie z.B. das Rathaus, eines der großartigsten
in Deutschland, teilweise mit Glasziegeln im 13.-15.Jh. errichtet. Dann besonders das besterhaltene mittelalterliche Spital Deutschlands „Zum Heiligen Geist“ mit spätgotischen Wandmalereien (14.Jh.). Weiter sehenswert ist das Buddenbrookhaus von 1758, nach der Zerstörung wieder aufgebaut; die Schriftsteller Heinrich und Thomas Mann wurden ja in Lübeck geboren. Dann das klassizistische Behnhaus
von 1783, das Haus der Schiffergesellschaft von 1535 und der stimmungsvolle Flüchtlingshof von 1639,
Wohnsitz für Kaufmanns- und Schifferwitwen u.a.m.
Um 9:30 Uhr beginnen wir die Rückreise. Wir fahren auf der gleichen Strecke nach Hause (via Berlin,
Leipzig, Nürnberg, München). Unterwegs gibt es Gelegenheit zum Mittagessen und Pausen. Die Gäste,
die ab Nürnberg mit der Bahn weiterreisen wollen, verlassen unseren Bus am Autobahn-Rasthaus
Nürnberg-Feucht und werden mit einem Transferbus zum Hauptbahnhof Nürnberg gebracht, Ankunft 19:15 Uhr. Züge nach Frankfurt fahren um 19:29 Uhr ab und kommen um 21:36 Uhr an bzw.
20:00 Uhr ab, 22:04 an (Bahnzeiten 31.1.2016). Gäste, die mit unserem Bus nach München fahren,
kommen gegen 21:00 Uhr an.
LEISTUNGEN: Fahrt im „RJB“ Fünf-Sterne-Deluxe-Fernreisebus mit der Theaterbestuhlung und Audioanlage an allen Plätzen, 2 Übernachtungen an Bord auf der Hinfahrt (Innenkabine), Mittagsbrunch
sowie Abendbuffet Superior (Getränke bereits eingeschlossen), 1 Abendessen und 1 Übernachtung mit
Frühstücksbuffet in Imatra, 3 Abendessen und 3 Übernachtungen mit Frühstücksbuffet in Punkaharju,
3 teuerste Opernkarten im Wert von über Euro 500,-, Eintritt ins Provinzmuseum, kleine Kreuzfahrt in
Savonlinna, 1 Abendessen und 1 Übernachtung mit Frühstücksbuffet in Porvoo, 1 Stadtrundfahrt in
Helsinki, 1 Abendbuffet Superior (Getränke hier bereits eingeschlossen), 1 Übernachtung an Bord auf
der Rückfahrt (Innenkabine), Mittagsbrunch sowie Abendbuffet Superior (Getränke bereits eingeschlossen), 1 Übernachtung mit Frühstücksbuffet in Lübeck, Stadtrundfahrt in Lübeck, alle Transfers, alle
Eintrittsgelder, sämtliche Besichtigungen (teilweise mit örtlichen Führungskräften), Taxen und Steuern,
Insolvenzversicherung. Gesamt-Reiseleitung Rainer J. Beck.
REISEPREISE:
3.682,- pro Person im Doppelzimmer bzw. Innen-Doppelkabine
3.998,- im Doppelzimmer als Einzelzimmer bzw. Innen-Einzelkabine
ZUSCHLÄGE:
95,- pro Person in einer Außen-Doppelkabine
190,- in einer Außen-Doppelkabine zur Alleinbenutzung
Mindestbeteiligung 18 Gäste. Auf Spielplan- und Besetzungsänderungen habe ich keinen Einfluss. Änderungen der Fahrtroute und Zeiten bleiben vorbehalten. Es gelten Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen des Veranstalters Intern. Theater- u. Musikreisen Rainer J. Beck München. Druck: 22.2.16
BILDNACHWEISE:
Skandinavien-Kai in Travemünde / Foto Joeran, Eigenes Werk, Wikimedia Commons – Dom von Porvoo / Foto Image Bank porvoo.fi – Stromschnelle
Langinkoski / Foto Motopark, Eigenes Werk, Wikimedia Commons – Kaiserliche Fischerhütte Langinkoski / Foto Motopark, Eigenes Werk, Wikimedia Commons – Labradorit-Feldspat in Ylämaa / Foto Lech Darski, Eigenes Werk, Wikimedia Commons – Lappee-Kirche in Lappeenranta / Foto Niera, Eigenes Werk, Wikimedia Commons – Mälkiä-Schleuse mit Floßverband im Saimaa-Kanal bei Lappeenranta / Foto Von Presse03, Eigenes Werk,
Wikimedia Commons – Rathaus von Lappeenranta / Foto MKFI, Eigenes Werk – Gemeinfrei, Wikimedia Commons – Stromschnellen des Vuoksi /
Bild Der Imatra Wasserfall in Finnland. 1819. Öl auf Leinwand von Fedor Mikhailovich Matveev – Imatran Valtionhotelli / Foto Unbekannt, Gemeinfrei, Wikimedia Commons – Punkaharju / Foto visitpunkaharju.fi – Holzkirche von Kerimäki / Foto MKFI, Eigenes Werk, Gemeinfrei, Wikimedia Commons – Burg Olavinlinna / Foto Miraceti, Eigenes Werk, Wikimedia Commons – Schifffahrt in Savonlinna / Foto vipcruise.info – Kirche von Juva /
Foto Jniemenmaa, Eigenes Werk, Wikimedia Commons – Rest der Holzkirche von Savilahti / Foto Von MKFI, Eigenes Werk, Gemeinfrei, Wikimedia
Commons – Holzkirche in Mikkeli / Foto MKFI, Eigenes Werk, Gemeinfrei, Wikimedia Commons – Kenkävero / Foto kenkavero.fi – Sprungschanzen
in Lahti / Foto Jniemenmaa, Eigenes Werk, Wikimedia Commons – Innenraum Kirche von Hollola / Foto Kasperi Hasala, Eigenes Werk, Wikimedia
Commons – Salzspeicher in Porvoo / Foto Htm, Eigenes Werk, Wikimedia Commons – Haikko kartano bei Porvoo / Foto haikko.fi – Heim Sibelius /
Foto sibelius.fi – Dom Helsinki / Foto Paul Williams – visithelsinki.fi – Finnische Nationaloper / Foto Jussi Hellsten - visithelsinki.fi – Finlandia-talo
Helsinki / Foto Finlandia-talo - finlandiatalo.fi, Eigenes Werk, Wikimedia Commons – Felsenkirche Helsinki / Foto Jussi Hellsten - visithelsinki.fi –
Uspenski-Kathedrale / Foto Von Ralf Roletschek, Eigenes Werk, GFDL 1.2 – Fahrt nach Travemünde / Foto finnlines.com
INTERNATIONALE THEATER- UND MUSIKREISEN RAINER J. BECK
80686 München – Hansastraße 17 – Telefon-Zentrale 0049-89-574034 – Telefax 574037
E-Mail: info@musikreisen-beck.de – www.musikreisen-beck.de
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (nachfolgend RV genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den RV zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der RV dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot des RV vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn
der Reisende innerhalb der Bindungsfrist nicht widerspricht und der Kunde auf die
vorgenommene Änderung und auf den neuen Vertragsschluss hingewiesen wurde.
Stimmt der Kunde diesem neuen Angebot nicht zu, so kann der RV hierüber wieder anderweitig verfügen.
2. Bezahlung
2.1. Der Reiseteilnehmer hat bei Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung
von 20% pro Reiseteilnehmer gegen Aushändigung der Reisebestätigung nebst
Sicherungsschein zu leisten.
2.2. Der Restbetrag ist ohne Aufforderung 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer
7. genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Vertragsabschluss innerhalb
von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten
Reisepreises gegen Aushändigung der Reiseunterlagen einschließlich des Sicherungsscheines verpflichtet.
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 Satz 2 bis 5.3 zu belasten.
2.4. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung
und übersteigt der Reisepreis € 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne
Aushändigung des Sicherungsscheines verlangt werden.
2.5. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort
zur Zahlung fällig.
3. Vertragliche Leistungen
3.1. Die vom RV geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich
aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise, dem Reiseverlauf und den
individuellen Abreden. Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom RV herausgegeben
werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich. ln den Reiseverläufen genannte Gelegenheiten oder Möglichkeiten zu fakultativen Unternehmungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
3.2. RV wird die Reise so erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat
und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Hierzu gehören insbesondere
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ,
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Zielortes und Ziellandes.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der RV ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung des RVs über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der RV den Reisepreis
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der RV vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen benennt das Luftfahrtunternehmen dem Reiseveranstalter gegenüber den Treibstoffeinkaufspreis im Zeitpunkt des Zugangs der Buchungsbestätigung und denjenigen im Zeitpunkt der Nachforderungserklärung und legt die
sich daraus ergebende Kostenkalkulationen für die Flugbeförderung im Zeitpunkt
der Buchungsbestätigung und im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens, bezogen
auf die gebuchte Flugstrecke, dar. Die Mehrkosten werden anschließend dividiert
durch die Zahl der Sitzplätze des im Chartervertrag vereinbarten Flugzeugmusters.
Hieraus ergibt sich die Preiserhöhung pro Fluggast.
4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann der Reisepreis
um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3. Bei einer für den Reiseveranstalter unvorhersehbaren Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange
erhöht werden, indem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert.
4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für
den RV nicht vorhersehbar waren.
5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der RV den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des RVs
über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann
der RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung
zu berücksichtigen. Der RV kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Rücktrittskosten pro Person
a) Flugreisen:
bis 31 Tage vor Reisebeginn
20 %
ab 30. Tage bis 23. Tage vor Reisebeginn
25 %
ab 22. Tage bis 16. Tage vor Reisebeginn
30 %
ab 15. Tage bis 8. Tage vor Reisebeginn
50 %
ab 7. Tage bis 3. Tage vor Reisebeginn
65 %
ab 2. Tage vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn
75 %
bei Nichtantritt
80 %
b) Busgruppenreisen:
bis 31 Tage vor Reisebeginn
20 %
ab 30. Tage bis 15. Tage vor Reisebeginn
40 %
ab 14. Tage bis 8. Tage vor Reisebeginn
60 %
ab 7. Tage bis 1. Tag vor Reisebeginn
75 %
später sowie bei Nichtantritt
80 %
Die Eintrittskarten (Oper, Theater, Konzert) werden dem Reisenden voll in Rechnung gestellt, falls sie nicht verkauft werden können. Die Stornokosten werden in
diesem Fall auf den Reisepreis abzüglich des Gegenwerts der Eintrittskarten berechnet. Eine Rückvergütung von Eintrittskarten kann nur in Höhe des durch den
Weiterverkauf erzielten Kartenpreises und nach Abzug der dem Veranstalter entstandenen Spesen erfolgen.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.2. Umbuchung: Können und werden auf Wunsch des Reisekunden nach Vertragsabschluss Änderungen und Umbuchungen vorgenommen, so kann der RV eine Umbuchungsgebühr von € 25,- pro Person oder die tatsächlich entstandenen
Mehrkosten berechnen, sofern diese dem Kunden vorher bekannt gegeben wurden. Eine Umbuchung ist bis zum 30. Tag vor Reiseantritt möglich. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.1. und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3. Der RV behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der RV verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
beziffern und zu belegen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich um Erstattung
der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn
einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, nicht in
Anspruch genommene Reiseleistungen bei Abbruch der Reise zu versichern.
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV
Der RV kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der
Störer selbst.
b) Mit Einhaltung einer Frist bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der entsprechenden Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl sowie den Rücktrittszeitpunkt hingewiesen wird. In jedem Fall ist der RV verpflichtet, den Kunden spätestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und
ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, hat der RV den Kunden ebenfalls unverzüglich davon zu unterrichten. Der
Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl
der RV als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift
kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften
des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
9. Obliegenheiten des Kunden
9.1. Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem RV einen aufgetretenen Reisemangel
unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am
Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem RV an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben.
Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des RVs wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die
Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
9.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB
bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem RV erkennbaren
Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem RV zuvor eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist, vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes, dem RV erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9.3. Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter
dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21
Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
9.4. Reiseunterlagen
Der Kunde hat den RV zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen
(z. B. Flugschein, Voucher) nicht innerhalb der vom RV mitgeteilten Frist erhält.
9.5. Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den RV auf die Gefahr eines
Schadens aufmerksam zu machen.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung des RVs für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der RV für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet der RV nur bis zu einer Höhe von € 4.100,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf di Höhe des dreifachen
Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen
Verlust von Reisegepäck gegeben sind.
10.3. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn
diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RVs sind.
10.4 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienverkehr (Stadtbusse, Überlandbusse, Eisenbahn, Schiff, Flugzeug) erbracht
und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt,
so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung hierauf ausdrücklich verweist. Er haftet
daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine etwaige
Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser
Unternehmen, insbesondere dem Übereinkommen von Montreal sowie der EG-VO
Nr. 261/2004 zur Verbesserung der Fluggastrechte innerhalb der EU. Diese Vorschriften sehen einerseits Haftungsbegrenzungen zu Gunsten des Luftfrachtführers
vor aber auch Entschädigungszahlungen für Fluggäste, z. B. für den Fall der Annullierung eines Fluges oder dessen Überbuchung.
Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RVs ursächlich geworden ist.
11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwährend nur
gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach
Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch
nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3.
Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
12. Verjährung
12.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RVs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RVs beruhen, verjähren in
zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RVs oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RVs beruhen.
12.2. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.
12.3. Die Verjährung nach Ziffer 12.1. und 12.2. beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise dem Vertrage nach enden sollte.
12.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Reisende oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12.5. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den RV ist ausgeschlossen. Die gilt
nicht unter Familienangehörigen.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den RV, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der
RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald der RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er
den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der RV den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde
so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der RV steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der
Person des Kunden und evtl. Mitreisender (Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den RV mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation des RV bedingt sind. Der Reisende sollte sich über Infektionsund lmpfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen, auch bezüglich des
Thrombose-Risikos, informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf
allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
15. Versicherungen
Wir empfehlen lhnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie
den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung (Reisegepäck-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung).
16. Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen und Rechtswahl
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem RV
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte
Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den RV im Ausland für die
Haftung des RVs dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet
bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von
Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17. Gerichtsstand
17.1. Der Kunde kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.
17.2. Für Klagen des RVs gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RVs vereinbart.
17.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem
RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
Reiseveranstalter: Internationale Theater- u. Musikreisen Rainer J. Beck
Hansastraße 17, D-80686 München, Telefon (089) 574034, Fax 574037
E-Mail: info@musikreisen-beck.de, Internet: www.musikreisen-beck.de
Stand 09/14
INTERNATIONALE THEATER- UND MUSIKREISEN RAINER J. BECK
D-80686 München - Hansastrasse 17 - Telefonzentrale 089-574034 - Telefax 089-574037
Ältester deutscher Spezial-Veranstalter – 46 Jahre – Ältester deutscher Spezial-Veranstalter
REISE: __________________________________ Termin: _________________________________
1) Anmelder/in
Name:____________________________________________ Vorname: ________________________________________
Geburtsdatum: _____________________________________ Beruf: ___________________________________________
PLZ/Wohnort: _____________________________________ Vorwahl/Telefon:___________________________________
Straße/Nr.: ________________________________________ Telefax: _________________________________________
Mobiltelefon:______________________________________
2) Mitreisende/r
Name:____________________________________________ Vorname: ________________________________________
Geburtsdatum: _____________________________________ Mobiltelefon:______________________________________
Ich wünsche: Einzelzimmer
( )
Doppelzimmer zur Alleinbenutzung ( )
Wünschen Sie den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung?
Sonstige Versicherungen?
Gepäck ( ) Kranken ( ) Unfall ( )
Ja
Ja
( ) / Nein
( ) / Nein
Doppelzimmer ( )
(
(
)
)
Sonderwünsche: _____________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________________
getrennte Betten ( )
Unverbindliche Sonderwünsche (nach Verfügbarkeit der Hotels):
Nichtraucherzimmer ( )
Doppelbett ( )
Raucherzimmer ( )
Zustieg Bus (ab/bis _______________________________________ )
Flugreisen (ab/bis Flughafen ________________________________ )
Reisepreis im Doppelzimmer
€ _________________________________________
Reisepreis im Einzelzimmer
€ _________________________________________
Reisepreis im Doppelzimmer zur Alleinbenutzung
€ _________________________________________
Versicherung/en
€ _________________________________________
Gesamtbetrag
€ =======================================
Diese Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich.
Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen der mit angemeldeten Teilnehmer wie für meine eigenen einstehen
werde. Die Allgemeinen Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie durch meine Unterschrift an.
Ort/Datum __________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________________
Unterschrift des Kunden
Unterschrift des Anmeldenden
In Notfällen (Erkrankungen/Unfall usw.) während der Reise verständigen Sie bitte:
___________________________________________________________________________________________________
musikreisen-beck.de