Steuertipp 50: Ehepaar-Besteuerung Fiskus lässt beim Bund fürs
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Steuertipp 50: Ehepaar-Besteuerung Fiskus lässt beim Bund fürs
Hauptsitz Bahnhofstr. 28, CH-6431 Schwyz Tel ++41 (0)41 819 54 00 Steuertipp 50: Ehepaar-Besteuerung erschienen Höfner Volksblatt/March-Anzeiger April 2007 Fiskus lässt beim Bund fürs Leben Milde walten Wer den Bund fürs Leben schliesst, macht dem Fiskus eine grosse Freude, weil dieser die Einkommen der Eheleute addiert, was bei Verheirateten zu einer höheren Steuerbelastung führt. Nun soll eine bundesrätliche Sofortmassnahme diese stossende Verfassungswidrigkeit mildern: Ab 2008 können Ehepaare bei der direkten Bundessteuer höhere Abzüge vornehmen. Wenn zwei sich vermählen, freut sich der Fiskus, denn er veranlagt die Einkommen von Ehepaaren gemeinsam. Die Addition führt wegen der Progression zu einer höheren Steuerbelastung der Eheleute. Doppelte Steuerbelastung Nehmen wir ein Beispiel: Ein Paar verdient zusammen CHF 100 000. Die Partner tragen je CHF 500 000 bei. Als Konkubinatspaar zahlen die beiden total CHF 485 Bundessteuern. Als Ehepaar müssen sie jedoch CHF 932 abliefern. Fazit: Die Eheleute zahlen fast doppelt soviel Bundessteuern wie das Konkubinatspaar – nur weil sie verheiratet sind! Wie dieses Beispiel zeigt, kann für doppelverdienende Ehepaare die Bundessteuer im Extremfall zweimal so hoch ausfallen wie für Konkubinatspaare. Diesem verfassungswidrigen Ärgernis wollte die Politik schon längst einen Riegel schieben. Sofortmassnahmen ab 2008 Jetzt hat der Bundesrat Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung angeordnet, die Anfang 2008 in Kraft treten. Dies hat der Bundesrat jetzt entschieden, nachdem die Referendumsfrist Ende Januar 2007 ungenutzt abgelaufen war. Der Abbau der steuerlichen Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren gegenüber gleich situierten Zweiverdienerkonkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer kommt nun endlich ins Rollen. Die eidgenössischen Räte hatten bereits im Oktober 2007 der Gesetzesvorlage unisono zugestimmt – ohne eine Änderung vorzunehmen. Für die steuerpflichtigen Ehepaare ist die Entlastung ab 2009 spürbar und die Mindereinnahmen von geschätzten CHF 650 Mio. pro Jahr wirken sich erst 2010 voll auf den Bundeshaushalt aus. Niederlassung Churerstr. 77, CH-8808 Pfäffikon «Oberer Zürichsee» Tel ++41 (0)55 415 54 00 Niederlassung Überlandstr. 30, CH-3902 Brig «Wallis» Tel ++41 (0)27 922 12 00 Niederlassung Baarerstr. 8, CH-6300 Zug «Zug» Tel ++41 (0)41 819 54 00 info@mattig.ch www.mattig.ch Mattig-Suter und Treuhand- und Partner Schwyz Revisionsgesellschaft gleichbehandlung gemildert. Zweiverdienerehepaare können künftig 50% des niedrigeren Erwerbseinkommens bis maximal CHF 12 500 abziehen. Dabei gilt ein Minimalansatz von CHF 7 600. Zusätzlich können alle Ehepaare CHF 2 500 abziehen. Damit wird sowohl das Anliegen, die Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren zu mildern, berücksichtigt, als auch dasjenige, die Belastung von Ein- und Zweiverdienerhaushalten ausgewogener zu gestalten. Verbesserung für zwei Drittel Mit dieser Kombilösung kann die Benachteiligung gegenüber den Zweiverdienerkonkubinatspaaren für rund 160 000 (oder zwei Drittel) der 240 000 betroffenen Zweiverdienerehepaare vollständig beseitigt werden. Für die verbleibenden 80 000 Zweiverdienerehepaare wird die verfassungswidrige Mehrbelastung gemildert. Dank dem Verheiratetenabzug bleibt die Belastungsdifferenz zwischen den verheirateten Ein- und Zweiverdienerehepaaren in einem vertretbaren Rahmen. Obwohl ganz klar festzuhalten ist, dass nach wie vor nicht von voller Steuergerechtigkeit gesprochen werden kann, ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung. Selbstverständlich ist der Weg noch nicht zu Ende! Maximal CHF 12 500 Abzug Durch eine massvolle Erhöhung des Zweiverdienerabzugs und die Einführung eines Verheiratetenabzugs für alle Ehepaare wird die steuerliche Un- Was schlägt die Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner zur Optimierung der neuen Steuersituation für Ehepaare vor? Sämtliche steuerpflichtigen Ehepaare müssen sich mit der neuen Situation auseinandersetzen. Insbesondere bei selbständig Erwerbenden drängen sich ab 2008 Massnahmen auf. Die steuerlich optimale Variante für mitarbeitende Ehegatten besteht in einer Lohnvergütung in der Höhe von mindestens CHF 25 000. Damit kann der Maximalabzug von CHF 12 500 voll ausgeschöpft werden. Zusätzlich sind – wie bisher – Überlegungen bezüglich Kinderzulagen und Mutterschaftsversicherung anzustellen. Bei diesem Text handelt es sich um einen Download von der Website www.mattig.ch. Mitglied der Treuhand Kammer Registrierung 20989