amts blatt - Weimarer Land
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AMTS Ausgabe Nächste 009 14. 11. 2 15. Jahrgang BLATT KREIS WEIMARER LAND 26. September 2009 Nummer 11/09 FEININGER UND DAS BAUHAUS. WEIMAR - DESSAU - NEW YORK Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Radierungen und Holzschnitte 13.09. bis 20. 12.2009 im Kunsthaus Apolda Avantgarde nungen bis hin zu den Gemälden der Spätzeit. Lyonel Feininger wurde 1919 von Walter Gropius als künstlerischer Leiter der druckgrafischen Werkstatt an das Staatliche Bauhaus in Weimar berufen. Unter seiner Betreuung entstanden von 1921 bis 1925 die wichtigen grafischen Editionen der Schule. Für seine Arbeit wählte er Motive aus der old-world in Deutschland: Architektur und Kirchen, Küsten und Schiffe sowie Viadukte und Eisenbahnen. Entsprechend seiner seriellen Arbeitsweise hatte er viele seiner Holzschnitt-Kompositionen bereits in frühen Zeichnungen angelegt und nahm sie in den Gemälden und Aquarellen der Weimarer Zeit sowie in den Ölbildern der späten New Yorker Phase ab 1940 erneut auf. Landrat Hans-Helmut Münchberg und Matthias Grafe zur Pressekonferenz vor dem Motiv „Dröbsdorf“ von 1927. Am 12. September 2009 wurde in Anwesenheit von ca. 150 Gästen die großartige Ausstellung „Feininger und das Bauhaus. WeimarDessau-New York“ eröffnet. Mit der Ausstellung steht zum ersten Mal die wichtige Phase der Bauhauszeit Feiningers im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Ausgehend von den berühmten Holzschnitt-Motiven spannt die Ausstellung mit Werken aus der Zeit von 1908 bis 1953 einen Bogen von den frühen Zeich- Ratloses Land Ein Mann, der menschlich und mit Zivilcourage handelt und Kinder schützen will, stirbt unter Schlägen und Tritten zweier jugendlicher Verbrecher. Es ist in jüngster Vergangenheit nicht das erste Mal, dass entwurzelte Jugendliche zum Äußersten, zu Mord und Totschlag übergehen. Noch stehen wir am Anfang einer beängstigenden Entwicklung. Sicher sollte man sich vor einfachen Antworten auf komplizierte Fragen hüten. Aber manche Fragen müssen schon gestellt werden dürfen. Am 7. September waren zwei der Münchner U-Bahn-Mörder festgenommen worden, nachdem sie versucht hatten, einen Rentner auszurauben. Was ist das für ein Land, in dem solche Täter in Freiheit bleiben und in einer „Therapie“Gruppe weiter wohnen dürfen, um eine Woche später einen Mann totzuschlagen? Was ist das für ein verwirrtes Land, in dem all denen, die nach konsequenteren Maßnahmen in der Zukunft verlangen, noch Vorwürfe gemacht werden? Was ist das für ein Land, in dem räuberische Erpressung mit vier Wochen Jugendarrest und erweitertem Tischtennistraining ausgeht? Wenn die kriminelle Karriere eines 17-jährigen Gewalttäters sich in wenigen Jahren bis Dabei hat das Engagement von Matthias Grafe und der GRAFE-Gruppe Blankenhain einen besonderen Stellenwert. Eine Region kann sich glücklich schätzen, solche Unternehmer zu haben, die die Bedeutung von Kultur und Tourismus erkennen und darüber hinaus noch bedeutende finanzielle Mittel für die Umsetzung eines Ausstellungsprojektes bereitstellen. Gezeigt werden ca. 130 Arbeiten von öffentlichen und privaten Leihgebern sowie aus renommierten internationalen Sammlungen, wie dem Museum of Modern Art und dem Solomon R. Guggenheim Museum in New York und der Phillips Collection in Washington D. C. Veranstalter sind der Kreis Weimarer Land, die Kreisstadt Apolda und der Kunstverein Apolda Avantgarde. Die Konzeption und Realisierung der Ausstellung liegt in den Händen von Dr. Andrea Fromm, Hamburg. Die Ausstellung wird unterstützt durch Sparkassen-Finanzgruppe, Freistaat Thüringen, Ernst von Siemens Kunststiftung, GRAFE-Gruppe Blankenhain, Energieversorgung Apolda GmbH, Zeitungsgruppe Thüringen, Mitteldeutscher Rundfunk, Deutsche Bahn. zum Mord steigern kann, dann ist im System etwas falsch. Es sei ein Ritual, in solchen Situationen strengere Strafen zu fordern. Es gilt: Wehret den Anfängen! Ja, es ist endgültig an der Zeit, über einen anderen, den Taten angemessenen Strafvollzug für Gewalttäter nachzudenken. Keine Kuschelpädagogik mehr für Wiederholungstäter. Keine Mittelmeerkreuzfahrt mit Sozialarbeitern, sondern harte Konsequenzen des Staates, der das bedrohte Gemeinwesen zu schützen hat. Der U-Bahn-Mord in München, das misshandelte Kind im Gully bedrohen die Wurzeln allen menschlichen Zusammenlebens. Ich halte nicht viel von den amerikanischen Lebensgewohnheiten. Aber ich habe in einem Film einmal ein amerikanisches Boot-Camp für hartgesottene Straftäter gesehen. Der Strafvollzug war so, dass den Schwerkriminellen offensichtlich nicht mehr zum Lachen und Triumphieren zumute war. „… Kaum einer, der hier war, kommt wieder zu uns oder wird wieder straffällig. …“ lautete das Fazit des verantwortlichen Justizbeamten. Ich meine, dass eine stark gefestigte Neigung zu exzessiver Gewalt gebrochen werden muss, weil sie nicht wegtherapierbar ist, nicht weggekuschelt werden kann. Die traurige Wirklichkeit zeigt es. Eskalierender Gewaltbereitschaft muss der Staat mit steigendem Nachdruck begegnen: Ein Kuratorin Dr. Andrea Fromm vor der Fotografie „Julia und Lyonel Feininger am Ettersberg bei Weimar“ von 1906. Tag; bei Wiederholung eine Woche; bei Wiederholung einen Monat; bei Wiederholung ein Jahr. Dann ist über Sicherheitsverwahrung nachzudenken. Die kann – von der Prognose abhängig – ein Leben lang sein. Deutschland ist unerreicht im Zerschwatzen von rechtzeitigen Lösungen. Der richtige Aufruf zur Zivilcourage reicht nicht. GewalttäterKarrieren dürfen nicht so weit auswachsen bis zum Mord. Staat und Justiz haben das Gewaltmonopol, sie haben das Recht und die Pflicht, kriminelle Karrieren rechtzeitig und mit aller Festigkeit und Konsequenz zu beenden. Dies muss eine Konsequenz aus Artikel 1 unseres Grundgesetzes sein. Die Würde des Menschen, das ist die Würde der Angegriffenen und Getretenen, muss unantastbar sein. Nicht die Täter sind die zu Schützenden, sondern die zukünftigen möglichen Opfer, von denen jeder – unsere Kinder, unsere Partner oder wir selbst – morgen ein Opfer sein könnten. Kriminelle Karrieren gehören rechtzeitig abgebrochen, und zwar mit allen rechtsstaatlichen Mitteln. Die Details eines solchen Strafvollzugsystems ist Sache der Juristen, realdenkender Psychologen und der Politik, nicht aber der Sozialarbeiter. Ihr Landrat Seite 2 26. September 2009 – Nummer 11/09 S PLITTER Volleyballturnier der Thüringer Landratsämter und Stadtverwaltungen Dem Aufruf des Landratsamtes Gotha zum 2. Volleyballturnier der Thüringer Verwaltungen folgte am 04. 09. 2009 auch das Landratsamt Weimarer Land. Mitarbeiter des Hauptamtes, Bauamtes, Veterinäramtes, Gesundheitsamtes, Jugend- und Sportamt sowie die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Kreises Weimarer Land tauschten das Büro gegen den Parkettboden ein und traten zum Turnier in der Ernestiner Sporthalle in Gotha an. Insgesamt hatten sich 20 Mannschaften aus Thüringer Verwaltungen dem sportlichen Wettkampf gestellt. Das Team aus Apolda konnte sich am Ende des Tages über einen erfolgreichen 5. Platz freuen. Nächstes Jahr findet die Breitensportveranstaltung in Suhl statt und auch das Landratsamt Weimarer Land wird sicher wieder sportlich mit dabei sein. Termine 13. 10. 2009 14. 10. 2000 03. 11. 2009 Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft Bau- und Vergabeausschuss Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft Änderungen vorbehalten Fünf neue Auszubildende im Landratsamt Sarah Koch (Apolda), Julia Güpner (Weimar/Taubach), Tobias Schröder (Rittersdorf) und Karina Fink (Erfurt) (auf dem Foto v. l. n. r.) bestreiten seit 01. 09. 2009 ihre Ausbildung im Landratsamt Weimarer Land. Sandra John (Bad Sulza) fehlte zur Begrüßung aus gesundheitlichen Gründen. Die 16- bis 21-jährigen werden in verschiedenen Ämtern eingesetzt, die sie während der nächsten zwei bis drei Jahre durchlaufen. Aus insgesamt 98 Bewerbern wurden die fünf nach einem schriftlichen Eignungstest und einem Vorstellungsgespräch ausgewählt. Insgesamt befinden sich zurzeit 11 Verwaltungsfachangestellte in der Ausbildung im Landratsamt Weimarer Land. Türme aus Bambus Kinderleicht HochHinaus Unter der Anleitung von Marcel Kalberer, bekannt durch den Weidenrutenpalast in Auerstedt, bauten die Kinder der Klasse 4 a der Grundschule „Am Schötener Grund“ zwei Tage vor dem Kunsthaus Apolda Avantgarde und dem Glockenmuseum Apolda jeweils einen ca. acht Meter hohen Turm. Für die Türme, die für eine bestimmte Zeit witterungsbeständig sind, fertigten die Schüler zuvor kleine Modelle an. Für das Landratsamt Weimarer Land waren dabei: v. l. h. Karsten Schreiber, Lars Vogt, Dr. Reinhardt Hoehnke, Antje Schwabe, Beate Wiedemann, Anja Fischer, Dietmar Mauersberger und Melanie Machts Die symbolische Verbindung zwischen dem Kunsthaus und dem Apoldaer Glockenmuseum wird durch gelbe, blaue und rote – entlang der Straße führende – Fußspuren deutlich gemacht und soll für alle Kunstinteressierten den Weg in beide Häuser lenken. Gemeinsames Projekt der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Apolda, Silvia Wille und der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten des Kreises Weimarer Land, Beate Wiedemann: Großartige Unterstützung bekamen die Kinder von der Frauengruppe des Kunstvereins, die beim Vorbereiten, Gestalten und Aufbauen geholfen hat. „Gegen Gewalt in Paarbeziehungen“ Ausstellung vom 01. 10. bis 21. 10. 2009 im Landratsamt Weimarer Land, Beratungsraum 4. Obergeschoss, Bahnhofstr. 28, Apolda Die Ausstellung unterstützt den präventiven Ansatz, gemeinsam gegen Gewalt im sozialen Nahraum vorzugehen, informiert die Besucher über grundsätzliche Fakten zu Häuslicher Gewalt und zeigt verschiedene Interventionsmöglichkeiten im Kreis Weimarer Land auf. Für den Zeitraum der Ausstellung sind thematische Begleitveranstaltungen und Workshops für Jugendliche mit verschiedenen Fachberatungsstellen, dem Kinderschutz, der Jugendschutzbeauftragten, mit den Gleichstellungsbeauftragten, der Polizei, Anwälten und Richtern geplant. Turm vor dem Kunsthaus Am 10. September 2009 wurde das diesjährige Kinderprojekt des Kunstvereins Apolda Avantgarde „Kinderleicht HochHinaus“ unter der Leitung von Elke Heinemann mit dem Richtfest zweier Türme aus Bambus abgeschlossen. Um den Bezug zum Bauhausjahr 2009 zu schaffen, wurde die Idee geboren, Feiningertürme nach dem Vorbild des Turms in Mellingen zu erstellen. Beim Richtfest im Garten des Glocken- und Stadtmuseums Apolda 26. September 2009 – Nummer 11/09 Seite 3 AMTLICHER TEIL Beschlüsse Weitere Beschlüsse der I. Sitzung des Kreistages vom 09.07.2009 zum geprüften Angebotspreis von 78.959,34 € zu vergeben. Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag. Beschluss-Nummer: 12-I/2009 Der Kreistag beschließt die Bauleistungen an der Grundschule Wickerstedt, Sanierung und Teilneubau, 1. und 2. Gebäudekomplex – Sanitär/Heizung/Lüftung – an die Firma Maik Zimmermann Meisterbetrieb Dorfstraße 10, 99628 Ellersleben zum geprüften Angebotspreis von 71.327,74 € inkl. 2 % Nachlass zu vergeben. Beschluss-Nummer: 9-I/2009 Der Kreistag beschließt die Deckensanierung an der Kreisstraße K 505 Buchfart-Vollersroda an die Firma TSI Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH Postfach 900143 90104 Erfurt zum Angebotspreis von 22.273,69 € zu vergeben. *** Beschluss-Nummer: 10-I/2009 Der Kreistag beschließt die Fahrbahnmarkierungen auf Kreisstraßen an die Firma Ausbau Mügeln GmbH Dr.-Friedrichs-Straße 67 04769 Mügeln zum Angebotspreis von 24.215,90 € zu vergeben. *** Beschluss-Nummer: 11-I/2009 Der Kreistag beschließt die Freiflächengestaltung Bahnhofstraße 44, Apolda – 2. Bauabschnitt an die Firma Straßen- und Tiefbau Bernd Streuber Escherodaer Weg 7 99510 Eckolstädt Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 18. 03., 10. 06., 29. 07. und 12. 08. 2009 Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Bau- und Vergabeausschuss. Beschluss-Nr. 323-47/2009 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Die Planungsleistungen für Heizung/Sanitär am Schulverbund Pfiffelbach werden an das Ingenieurbüro für Haustechnik Dipl.-Ing. Hans Georg Gräfe Alexanderstraße 43 99510 Apolda vergeben. *** Beschluss-Nr.: 352-50/2009 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Die Planungsleistungen zur energetischen und *** *** Beschluss-Nummer: 13-I/2009 Der Kreistag beschließt die Bauleistungen an der Grundschule Wickerstedt, Sanierung und Teilneubau, 1. und 2. Gebäudekomplex – Elektroinstallationsarbeiten – an die Firma Elektro-Geißler GmbH Cranachstraße 1 a, 99423 Weimar zum geprüften Angebotspreis von 64.638,19 € inkl. 3 % Nachlass zu vergeben. *** Beschluss-Nummer: 14-I/2009 Der Kreistag beschließt die Bauleistungen an der Grundschule Wickerstedt, Sanierung und Teilneubau, 1. und 2. Gebäudekomplex – Rohbauarbeiten – an die Firma haustechnischen Sanierung am Schulstandort Blankenhain, Große Nonnengasse werden an das Ingenieurbüro für Haustechnik GbR Hermann-Kiese-Straße 02 99198 Vieselbach vergeben. *** Beschluss-Nr.: 353-50/2009 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Die Planungsleistungen zu Baumaßnahmen an der Grundschule Niederzimmern werden an die Bürogemeinschaft Etage 1 Cranachstraße 10 99423 Weimar vergeben. gez. Gutheil, Ausschussvorsitzender *** Beschluss-Nr.: 01-1/2009 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Beschlüsse der Apoldaer Wasser GmbH In der 37. Gesellschafterversammlung der Apoldaer Wasser GmbH vom 31.08.2009 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1/2009 Feststellung ordnungsgemäße Ladung/Beschlussfähigkeit/ Zustimmung zur Tagesordnung 2/2009 Zustimmung zum Protokoll der 36. Gesellschafterversammlung vom 17. 11. 2008 3/2009 Feststellung Jahresabschluss 2008 der Apoldaer Wasser GmbH 4/2009 Verwendung Jahresergebnis 2008 5/2009 Entlastung Aufsichtsrat und Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2008 EJB Generalbau GmbH Fritz-Winkler-Straße 6a 07749 Jena zum geprüften Angebotspreis von 235.934,06 € inkl. 2 % Nachlass zu vergeben. *** Beschluss-Nummer: 15-I/2009 Der Kreistag beschließt die Bauleistungen an der Grundschule Wickerstedt, Sanierung und Teilneubau, 1. und 2. Gebäudekomplex – Zimmer- und Holzbauarbeiten – an die Firma Zimmerei Beyer Ortsstraße 71, 07907 Dittersdorf zum Angebotspreis von 27.089,42 € zu vergeben. *** Beschluss-Nummer: 16-I/2009 Der Kreistag beschließt die Vergabe „Leasing PC für 150 Arbeitsplätze“ für das Landratsamt Weimarer Land, Los 1 – PC an die Firma hahninfotec GmbH Auf der Leimenkaut 12 – 14 67824 Feilbingert für 36 Monate (ab 01. 11. 09) mit einer Leasingrate je Monat von insges. 3.621,06 € zu vergeben. gez. Münchberg, Landrat KS Die Lieferungen von Sicherheitsgarderobenleisten und Umkleidebänke für Sporthallen für Schulen des Kreises Weimarer Land werden an die Firma Sponeta GmbH Gartenstraße 52 99994 Schlotheim zum geprüften Angebotspreis von 30.604,90 € vergeben. *** Beschluss-Nr.: 06-2/2009 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Die Bauleistungen „Dach“ im Rahmen der energetischen Sanierung der Schulsporthalle Regelschule Niederzimmern werden an die Firma S-O-W Dach GmbH Sachsenhausener Straße 1 99439 Großobringen zum geprüften Angebotspreis von 131.361,51 € inkl. 2 % Nachlass vergeben. Schütze Ausschussvorsitzender Beschlüsse des Abwasserzweckverbandes Apolda In der 37. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda am 31.08.2009 wurden folgende Beschlüsse gefasst: I/2009 Feststellung ordnungsgemäße Ladung/Beschlussfähigkeit/ Zustimmung zur Tagesordnung II/2009 Zustimmung zum Protokoll der 36. Verbandsversammlung vom 17. 11. 2008 III/2009 Feststellung Jahresabschluss 2008 des Abwasserzweckverbandes Apolda IV/2009 Entlastung Verbandsausschuss und Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2008 Seite 4 26. September 2009 – Nummer 11/09 Beschlüsse Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 24. 08. 2009 Beschluss-Nr.: 03/2009 Der Jugendhilfeausschuss beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Prioritätenliste zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 für das Jahr 2010. Beschluss-Nr.: 04/2009 Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung der Projekte 1. „Medienprojekt mit rechtsorientierten Jugendlichen“ in Höhe von 1.290 € und 2. „Rock am Park“ in Höhe von 1.650 € im Rahmen der Projektmittel des Kreises Weimarer Land für „Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ mit folgenden Ergänzungen: 1. Die Jugendamtsverwaltung gibt den bewilligten Projektträgern die Auflage, einen schriftlichen Bericht vorzulegen. 2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Jugendamtsverwaltung, eine Evaluierung der geförderten Projekte vorzunehmen und dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen. Mike Mohring Ausschussvorsitzender Satzung Kreis Weimarer Land Satzung des Kreises Weimarer Land über Gründung, Aufgaben und Arbeitsweise des Rettungsdienstbereichsbeirates Auf der Grundlage der §§ 98 und 99 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. November 2008 (GVBl. S. 394) sowie des Thüringer Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens vom 16. Juli 2008 (GVBl. S. 233) beschließt der Kreistag folgende Satzung: §1 Vorsitzender/Mitglieder (1) Der Vorsitzende des Bereichsbeirates ist der Landrat, in dessen Abwesenheit sein Vertreter im Amt. (2) Dem Rettungsdienstbereichsbeirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an: 1. Vertreter des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz/Rettungsdienst 2. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst 3. Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Apolda e.V. 4. Vertreter der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Kreisverband Weimar 5. Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen 6. Vertreter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) e.V. Landesvertretung Thüringen 7. Vertreter der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen 8. Vertreter der BKK Landesverband Ost/Landesrepräsentanz Thüringen 9. Vertreter der IKK Thüringen 10. Vertreter der Knappschaft Jede Einrichtung/Institution benennt namentlich das Mitglied und einen Stellvertreter. Diese werden in der Anlage, die sich bei Personenund/oder Funktionswechsel ändern kann, benannt. §2 Aufgaben des Bereichsbeirates Dem Bereichsbeirat obliegt die Beratung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich. Der Bereichsbeirat wirkt an der Erstellung des Rettungsdienstbereichsplanes gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG) vom 16. Juli 2008 mit. Er ist vor Abschluss der öffentlichrechtlichen Verträge mit den Durchführenden zu hören. Eine Anhörung kann in Ausnahmefällen auch schriftlich mit Terminsetzung erfolgen. §3 Sitzungen (1) Der Bereichsbeirat tritt bei Bedarf auf Einladung des Vorsitzenden bzw. seines Stellvertreters zusammen, jedoch mindestens einmal jährlich. (2) Der Beirat wird weiterhin Sitzungen einberufen, wenn ein Mitglied dies schriftlich unter Angabe der gewünschten Tagesordnungspunkte beantragt. (3) Zur Bereichsbeiratssitzung ist mit einer Frist von 20 Arbeitstagen unter Angabe der Tagesordnung und Beifügung der Beschlussvorlagen zu laden. (4) Weitere Anträge auf Beschlussfassung sind mit einer Frist von 10 Arbeitstagen dem Vorsitzenden zuzuleiten und den Mitgliedern 5 Arbeitstage vor der Sitzung weiterzureichen. (5) Beschlussanträge müssen schriftlich mit Begründung und Unterschrift des Mitgliedes oder seines Stellvertreters eingereicht werden. (6) Die Frist beginnt mit der Zustellung. Der Sendebericht eines Faxgerätes gilt als Nachweis der Zustellung. (7) Die Sitzungen des Bereichsbeirates sind nicht öffentlich. (8) Zu den Sitzungen des Bereichsbeirates kann der Vorsitzende Vertreter anderer Fachgebiete oder Organisationen sowie Sachverständige (im Folgenden insgesamt Sachverständige genannt) einladen. Die Mitglieder sind grundsätzlich über die Beiziehung von Sachverständigen mindestens 5 Arbeitstage vor Sitzungsbeginn zu informieren. Jedes Mitglied kann die Hinzuziehung von Sachverständigen unter namentlicher Benennung und Angabe der Anschrift zum vorgesehenen Tagesordnungspunkt mit einer Frist von mindestens 10 Arbeitstagen vor der Bereichsbeiratssitzung verlangen. Zu einem Gegenstand soll die Zahl der Sachverständigen auf jeweils zwei der Kostenträgerseite, jeweils zwei der Aufgabenträger- und jeweils zwei der Durchführendenseite beschränkt werden. Fordert ein Mitglied in der Frist die Beiziehung eines Sachverständigen, so kann ein anderes Mitglied ohne Frist zum gleichen Gegenstand Sachverständige beiziehen. (9) Sind die eingeladenen Sachverständigen nach fristgemäßer Einladung nicht zu der Sitzung erschienen, schließt dies die Behandlung der entsprechenden Tagesordnungspunkte nicht aus. (10) Über den Inhalt der Sitzungen und deren Ergebnisse ist eine Niederschrift bis vier Wochen nach der Sitzung anzufertigen und allen Mitgliedern zuzusenden. Es wird eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Zustellung vereinbart. (11) Die Niederschrift muss mindestens beinhalten: a) Tagesordnung, b) Ort, Beginn und Ende der Sitzung, c) die Namen der Anwesenden, d) den wesentlichen Inhalt der Sitzung (Beschlussanträge sind Bestandteil der Niederschrift), e) die gefassten Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis, f) Erklärungen sind auf Forderung zur Niederschrift zu nehmen. (12) Veröffentlichungen bedürfen im Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Beirates. §4 Abstimmung und Beschlussfassung (1) Der Bereichsbeirat ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 % der Mitglieder bzw. deren Stellvertreter zugegen sind. (2) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beim dauerhaften Ausscheiden eines Mitgliedes muss die Zusammensetzung derart neu gestaltet werden, dass sich wiederum eine Parität zwischen Vertretern der Kostenträger sowie der Aufgabenträger und Durchführenden ergibt. (3) Der Bereichsbeirat beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Enthaltungen sind nicht zulässig. (4) Kommt wegen Beschlussunfähigkeit kein Beschluss zustande, ist eine weitere Sitzung zur gleichen Tagesordnung anzuberaumen. In dieser Sitzung ist der Bereichsbeirat ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder bzw. Stellvertreter beschlussfähig, wenn bei der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Es ist innerhalb von 10 Arbeitstagen neu einzuladen. (5) Abstimmungen in sitzungsfernen Verfahren sind möglich, wenn diesem Verfahren kein Mitglied schriftlich widerspricht. §5 Geschäftsführung Die laufenden Geschäfte des Bereichsbeirates führt der Vorsitzende. Dies sind u. a. Ladung und Ausfertigung von Niederschriften. §6 Auflösung des Bereichsbeirates Der Bereichsbeirat wird auf unbestimmte Zeit gebildet. Er wird aufgelöst, wenn diese Satzung ihre Gültigkeit verliert oder die gesetzlichen Regelungen zum Rettungsdienst einen Bereichsbeirat nicht mehr vorsehen. §7 Inkrafttreten Die Satzung des Kreises Weimarer Land über die Gründung, Aufgaben und Arbeitsweise des Rettungsdienstbereichsbeirates tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Damit tritt die Geschäftsordnung des Rettungsdienstbereichsbeirates für den Rettungsdienstbereich Weimarer Land vom 13. Juni 1995 außer Kraft. Apolda, den 21.09.2009 Münchberg KS Landrat 26. September 2009 – Nummer 11/09 Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0066/2009-2132-09 und N0067/2009-2132-03 Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Bau und Verkehr, Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt, dass die Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen - Sachsen mbH (EVG), Juri-Gagarin-Ring 162 in 99084 Erfurt, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehenden Erdgasleitung EGL 440.00, einschließlich Zubehör, Schwerborn - Weinstraße (Pfiffelbach) und Erdgasleitung EGL 440.06, einschließlich Zubehör, Abzweig Weimar Nord, mit einer Schutzstreifenbreite von 6 m bzw. 4 m (bei der Abzweigleitung) sowie zwischen 1 m und 4 m beim Zubehör gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen Daasdorf bei Buttelstedt, Flur 4, Flurstücke 219, 220, 222/1, 222/2, 228, 230, 231/1, 235, 258, 368; Flur 5, Flurstücke 289, 290, 291, 292/1, 293, 298, 305, 306/2, 306/3, 307, 312/3, 370, 371; Großobringen, Flur 7, Flurstücke 505, 506/7, 506/8, 506/9, 506/10, 506/11, 506/12, 506/13, 506/14, 506/16, 506/17, 506/18; Flur 8, Flurstücke 567/5, 567/8, 567/9, 584/1, 590, 609, 610; Flur 9, Flurstücke 622, 623, 627, 650, 680, 681, 682, 683/1, 807; Flur 10, Flurstücke 686, 688, 699/4, 708, 709/2, 710/1, 710/2, 710/3, 710/4, 711, 712, 713, 714/1, 714/2, 715, 716, 730; Heichelheim, Flur 3, Flurstücke 234, 235, 237, 238, 239, 242/11, 242/12, 242/13, 242/14, 242/15, 242/16, 242/17, 242/18, 242/19, 242/20, 242/21, 242/22, 242/23, 242/28, 242/33, 243, 244, 249, 250/2; Flur 4, Flurstücke 265, 266, 267, 268/1, 268/2, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275/1, 275/2, 277, 278, 279/1, 279/2, 279/3, 280, 281/1, 344, 345, 346, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379; Flur 5, Flurstücke 300, 301, 304/1, 304/2, 304/3, 304/4, 305/1, 305/2, 305/3, 305/4, 305/5, 305/6, 305/8, 305/9, 305/10, 305/11, 305/12, 305/13, 305/14, 306, 307, 308, 310/2, 317/1, 317/2, 317/3, 317/4, 318, 319, 320, 321/1, 321/2, 322, 342; Hottelstedt, Flur 3, Flurstücke 106/1, 110, 111, 112, 122, 127/1, 128/1, 128/2, 129, 130/1, 143/2, 144/1, 144/2, 144/3, 144/4, 144/5, 145, 147, 315, 316, 318, 319; Flur 4, Flurstücke 151, 161/1, 166, 167, 383, 384, 385, 386, Kleinobringen, Flur 4, Flurstücke 406, 407, 408, 409, 410; Leutenthal, Flur 2, Flurstücke 201, 202, 224, 225, 226, 231/3, 232, 234, 235, 236, 243, 248, 249, 251, 252, 579, 580, 582; Flur 4, Flurstücke 291, 292/3, 299, 300/4, 301, 302, 307, 309/3, 310, 315, 324, 340, 343, 345, 346, 354; Flur 7, Flurstücke 526, 527, 531/1, 532, 533/1, 533/2, 534/1, 535, 536, 546, 547, 562, 563; Liebstedt, Flur 3, Flurstücke 292, 295, 308/1, 310, 311, 317, 318, 325, 326; Ottmannshausen, Flur 2, Flurstücke 156, 158, 160, 161, 164/2, 164/3, 164/4, 164/5, 164/6, 164/7, 164/8, 168/1, 185/2, 186/1, 186/2, 188/1, 190, 191, 192/1, 499; Flur 4, Flurstücke 304, 306, 307, 308, 320/2, 321, 327, 336, 347, 353/4, 354/2, 409, 410, 525, 526, 527, 528; Flur 5, Flurstücke 416, 417, 451, 452, 459/8, 460, 461, 462, 534, 535; Pfiffelbach, Flur 3, Flurstücke 337/7, 337/8, 337/9, 337/10, 338/4, 338/5, 338/6, 339/1, 368, 376, 377, 378, 379, 380, 381, 383, 387/1, 388, 409, 411; Flur 4, Flurstücke 420, 421/1, 421/6, 421/7, 446, 450, 451/1, 451/2, 456, 466/1, 467/3, 471/2, 473; Flur 5, Flurstücke 515/2, 516, 517, 518/1, 522, 526, 527, 537, 538, 539, 540, 541, 542; Ramsla, Flur 2, Flurstücke 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138/1, 138/2, 138/3, 139, 140, 141, 141/1, 142, 143, 144, 145, 146, 148, 149, 150, 151, 159/2, 159/3, 160, 170, 423, 424, 425; Flur 5, Flurstücke 367, 382, 383, 385, 385/1, 386/1, 386/2, 387/2, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 442; Rohrbach, Flur 2, Flurstücke 80, 81, 82/1, 82/2, 83, 84, 85, 89, 90/1, 90/2, 90/3, 91/1, 91/2, 92, 95; Flur 4, Flurstück 281; Willerstedt, Flur 7, Flurstücke 643, 650; Zottelstedt, Flur 4, Flurstücke 315, 317 und 320/1 können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von vier Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, Am Petersenschacht 3, 99706 Sondershausen, Telefon 0 36 32/654311, dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr und 16.30 Uhr, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, Am Petersenschacht 3 in 99706 Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. Sondershausen, den 21. 07. 2009 Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen Außenstelle Sondershausen Im Auftrag gez. Lampe Außenstellenleiterin Amtliche Bekanntmachung Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Nauendorf Festsetzung des Wahltermins Hiermit gibt das Landratsamt Weimarer Land bekannt: Für die Neuwahl des/der Bürgermeisters/in in der Gemeinde Nauendorf wurde durch das Landratsamt Weimarer Land als Wahltermin Sonntag, der 6. Dezember 2009, festgesetzt. Apolda, 1. September 2009 Münchberg Landrat Seite 6 26. September 2009 – Nummer 11/09 Öffentliche Bekanntgabe des Landratsamtes Weimarer Land Hiermit gibt das Landratsamt Weimarer Land bekannt, dass Herr Olaf Krummrich zum 1. Oktober 2009 den Kehrbezirk des Herrn Dieter Reisenweber übernimmt. Herr Krummrich wurde durch das Thüringer Landesverwaltungsamt zum Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk WeimarStadt 006 bestellt und ist wie folgt zu erreichen: Vor dem Buckel 61 99444 Blankenhain Tel.: 036459/63119. Der Kehrbezirk 006 umfasst folgende Orte und Straßen: 99510 Apolda-Oberndorf: Am Blauraine, Am Kastaniengarten, Am Kirchgarten, Am Steingraben, An dem Bienengarten, Auf dem Berge, Böhmsgasse, In der Gasse, Kapellendorfer Str., Wiegendorfer Weg 99510 Apolda-Rödigsdorf: Am Borne, Am Krautlande, Am Kreuzsteine, An der Kirche, Denstedter Weg, Großer Anger, Ilmenauer Str., Kapellendorfer Weg, Oberndorfer Str. 99441 Döbritschen: Beim Gemeindeteich, Hintergasse, Im Dorfe, Magdalaer Weg 99441 Frankendorf: Alte Jenaer Str., Am Anger, An den Linden, Kapellendorfer Str., Kirchgasse, Reichsstr., Weststr., Zu den Weinbergen 99441 Großschwabhausen: Am Anger, Am Bahnhof, Am Hohlstedter Weg, Am Park, Am Seewege, An der Bahn, An der Hasel, An der Stiegel, Borngasse, Dorfstr., Döbritscher Weg, Gartensiedlung, Hainweg, Im Dorfe, Isserstedter Str., Kirchstr., Lindenallee, Schulgasse, Unter dem Anger, Waldhaus, Über dem Anger 99441 Hammerstedt: Im Dorfe, Im Teichgarten 99441 Hohlstedt: Am Anger, Dorfstr., Hammerstedter Weg, Jenaer Str. 99510 Kapellendorf: Am Asperteich, Am Burggraben, Am Burgplatz, Am Bäckerberg, Am Rosengarten, Am Schenkplan, Am Sperlingsberg, An der Mühle, Apoldaer Str., Frankendorfer Str., Kirchgasse, Niedermühle, Nußbergweg, Werlitzgraben 99441 Kleinschwabhausen: Großschwabhäuser Str., Hinter der Kirche, Im Oberdorfe, Im Unterdorfe, Hinter dem Dorfe, Unter dem Hain 99441 Kötschau: Dorfstr. 99441 Köttendorf: Dorfstr. 99441 Lehnstedt: Dorfstr. 99441 Mellingen: Am Kötschblick, Auf dem Anger, Auf dem Kreuzen, Bahnhofstr., Blankenhainer Str., Brauhausstr., Dr.-Frötsch-Platz, Enge Gasse, Ernst-Thälmann-Str., Feiningerring, Fourtgasse, Hainholzstr., Hauptstr., Hinterm Dorfe, Hirtentorstr., Hopfenbergstr., Ilmgäßchen, Im Dorfe, Karl-Alexander-Platz, KarlFriedrich-Platz, Kirchberg, Kirchgasse, Kupferstr., Lange Str., Lehnstedter Str., Lerchenweg, Magdalaer Str., Meldinger Weg, Neugasse, Pumpwerk, Rentengasse, Schenkgasse, Schulgasse, Schulweg, Schweinanger, Steinweg, Stichlingsgasse, Str. am Ort, Tamfurt, Taubacher Str., Umpferstedter Str., Weidmühlenweg, Weimarische Str., Wiesenstr. 99425 Oberweimar: Baumschulenweg 99510 Schwabsdorf: Hauptstr. 99441 Süßenborn: Aspenweg, Auf dem Berg, Bachgasse, Bergschlagweg, Bornstr., Denstedter Weg, Dorfplatz, Friedhofsweg, Ins Umpferstedter Holz, Kirchweg, Kromsdorfer Weg, Kummelgasse, Landhausallee, Sandgrubenallee, Weimarische Str., Über den Borngraben 99441 Umpferstedt: Am Friedhof, Am Graben, Am Sonnenberge, Am Sportplatz, An der Friedhofsgasse, Anger, Apoldaer Str., Brunnengasse, Denstedter Gasse, Friedhofsgasse, Gasthofsgasse, Graben, Hinter dem Gröbel, Hinter den Gärten, Im Gewerbepark, Im Graben, Im Gäss- chen, In der Hohle, In der Siedlung, Kirchgasse, Kirchplatz, Krumme Gasse, Mellinger Str., Pfarrgasse, Safransgarten, Schenkgasse, Schwabsdorfer Str., Siedlung, Süßenborner Weg, Teichstr., Über der Darre 99423 Weimar: Am Kirschberg, Am Schießhaus, Am Sportplatz, Bahnstr. 2 – 18, Birkenhof 1 – 13, Bruno-Apitz-Str. 22 – 32, Brühl 6 – 28, Carl-von-Ossietzky-Str. 2 – 12, 1 – 19 b, Eduard-Rosenthal-Str., Eisfeld, Ferdinat-Freiligrath-Str., Friedensstr. 5 – 7, 36 – 42, Geleitstr., Gerberstr. 2 a – 16, Goetheplatz 10, 12, Graben 2 – 10, 15 – 47, Großmutterleite, Hellerweg, Herderplatz 6 – 10, 7 – 11, Hundegasse kein Haus, Im Webicht, Im Winkel 1 – 19, Jacobsstr. 1 – 36, Jenaer Str., Karlstr., Kaunaser Str. 2 – 24, 7 – 37, Kegelplatz, Kleine Teichgasse 6a, Krausweg, Lindenberg 1 – 30, Luthergasse 3 – 5, Marstallstr. 1 – 3, MartinKlauer-Weg, Meyerstr. 2 – 12, 1 – 7, Moskauer Str. 67 – 89, Neugasse, Rittergasse, Rosmariengasse, Scherfgasse 1 – 5, Schlachthofstr., Soproner Str. 3 – 17, Teichgasse, Teichplatz 13, Tiefurter Allee, Untergraben, Vorwerkgasse 2 – 10, 1 – 11, Wagnergasse, Webichtallee, Wielandstr. 2 – 4, Übern Schießhaus 1 – 15, Zelterweg, Zeughof 99427 Weimar-Schöndorf: Am Waldesrand, Unterm Ettersberg 1 – 23, Überm Gänseholze 1 – 22, 99510 Wiegendorf: Dorfstr., Hinter dem Kirschgarten, Hinter den Safrangärten, Im Dorfe 99759 Wülfingerode: Hinter den Höfen Das Ordnungs- und Rechtsamt, Untere Gewerbebehörde, weist darauf hin, dass alle Veränderungen an Schornsteinen, Feuerstätten sowie Eigentümerwechsel umgehend den Bezirksschornsteinfegermeistern mitzuteilen sind. Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Apoldaer Wasser GmbH Feststellung des Jahresabschlusses der Apoldaer Wasser GmbH für das Wirtschaftsjahr 2008 1. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 31. 08. 2009 den Jahresabschluss 2008 festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss im Jahr 2008 beträgt 162.585,01 €. 3. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG, Niederlassung Erfurt, für den Jahresabschluss lautet: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erfurt, am 11. Juni 2009 Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Fleischer Wirtschaftsprüfer gez. Kunz Wirtschaftsprüfer 4. Der Jahresabschluss 2008 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht liegt vom 28. 12. 2009 bis 15. 01. 2010 während der Geschäftszeiten bei der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße 10 – 14 im Zimmer 3.3. aus. gez. Jens Baumbach Geschäftsführer Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 25 Abs. 4 ThürEBV und gemäß § 12 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes Apolda für das Wirtschaftsjahr 2008 1. Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss vom 31. 08. 2009 den Jahresabschluss 2008 festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss im Jahr 2008 beträgt 167.345,19 €. 3. Der Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG, Niederlassung Erfurt, für den Jahresabschluss lautet: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Fortsetzung auf Seite 7 26. September 2009 – Nummer 11/09 Seite 7 Fortsetzung von Seite 6 Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erfurt, am 11. Juni 2009 Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Fleischer Wirtschaftsprüfer gez. Kunz Wirtschaftsprüfer 4. Der Jahresabschluss 2008 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht liegt vom 28. 12. 2009 bis 15. 01. 2010 während der Geschäftszeiten bei der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße 10 – 14 im Zimmer 3.3. aus. gez. Rüdiger Eisenbrand Verbandsvorsitzender des AZVA Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g des Landratsamtes Weimarer Land Umweltamt – Untere Wasserbehörde Durchführung eines Verfahrens zur Bescheinigung des Bestehens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. 12. 1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit Abschnitt 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung (SachenR-DV) vom 20. 12. 1994 (BGBl. I S. 3900) für nachfolgend in der Anlage aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Ramsla. Der Abwasserzweckverband Nordkreis Weimar hat einen Antrag auf Erteilung der Bescheinigung der Dienstbarkeit für die in der Anlage aufgeführten Flurstücke, auf denen sich Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung, einschließlich Schutzstreifen, befinden, bei der für dieses Verfahren zuständigen Unteren Wasserbehörde gestellt. Die durch die Dienstbarkeit festgelegten Rechte sind im § 4 der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung geregelt. Dem Antragsteller werden mit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftlich genutzte Anlagen und Leitungen nachträglich per Gesetz verschiedene Rechte eingeräumt (Betretungsrecht, von Bebauung freizuhaltender Schutzstreifen). Diese Rechte werden in das Grundbuch eingetragen. Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen können zu den amtlichen Sprechzeiten oder nach Vereinbarung bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Weimarer Land, Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Telefon 0 36 44/540 644, innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Eventuelle Widersprüche der betroffenen Grundstückseigentümer sind schriftlich bzw. mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt – Untere Wasserbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden wasserwirtschaftlich genutzten Anlagen und Leitungen entstanden. Da die Dienstbarkeit für diese Anlagen bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, falsche Angaben in Bezug auf die Lage der Anlagen zu korrigieren. Gesetzliche Grundlage für das Verfahren zur Behandlung von Widersprüchen sind, wie oben angeführt, das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und die Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung (SachenR-DV). Apolda, den 03. 09. 2009 Im Auftrag Exner Amtsleiter Umweltamt Anlage: Liste der betroffenen Grundstücke Art der Anlage Abwasserleitung (Mischwasserkanal) Gemarkung Flur Flurstück Grundbuchblatt Ramsla Ramsla Ramsla Ramsla Ramsla Ramsla Ramsla Ramsla 1 1 1 5 5 3 3 3 3 97/1 72 358/9 359 410 411 412 440 254 277 324 324 346 346 406 Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g des Landratsamtes Weimarer Land Umweltamt – Untere Wasserbehörde gen können zu den amtlichen Sprechzeiten oder nach Vereinbarung bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Weimarer Land, Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Telefon 0 36 44/54 06 44, innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Kleinlohma, Neudörnfeld, Drößnitz, Lotschen und Meckfeld b. Blk. Antrag auf Erteilung der Bescheinigung der Dienstbarkeit für die in der Anlage aufgeführten Flurstücke, auf denen sich Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung, einschließlich Schutzstreifen, befinden, bei der für dieses Verfahren zuständigen Unteren Wasserbehörde gestellt. Die durch die Dienstbarkeit festgelegten Rechte sind im § 4 der SachenrechtsDurchführungs-Verordnung geregelt. Dem Antragsteller werden mit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftlich genutzte Anlagen und Leitungen nachträglich per Gesetz verschiedene Rechte eingeräumt (Betretungsrecht, von Bebauung freizuhaltender Schutzstreifen). Diese Rechte werden in das Grundbuch eingetragen. Der Zweckverband JenaWasser hat einen Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterla- Fortsetzung auf Seite 8 Durchführung eines Verfahrens zur Bescheinigung des Bestehens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Zweckverbandes JenaWasser nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. 12. 1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit Abschnitt 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet der SachenrechtsDurchführungs-Verordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) für die in der Anlage aufgeführten Flurstücke in den Gemarkungen Eventuelle Widersprüche der betroffenen Grundstückseigentümer sind schriftlich bzw. mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt – Untere Wasserbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Seite 8 26. September 2009 – Nummer 11/09 Fortsetzung von Seite 7 Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden wasserwirtschaftlich genutzten Anlagen und Leitungen entstanden. Da die Dienstbarkeit für diese Anlagen bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grund- buches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, falsche Angaben in Bezug auf die Lage der Anlagen zu korrigieren. Gesetzliche Grundlage für das Verfahren zur Behandlung von Widersprüchen sind, wie oben angeführt, das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und die SachenrechtsDurchführungs-Verordnung (SachenR-DV). Apolda, den 03. 09. 2009 Im Auftrag Exner Amtsleiter Umweltamt Anlage: Liste der betroffenen Grundstücke Art der Anlage Gemarkung Flur Flurstück Abwasserleitung Kleinlohma Kleinlohma 1 1 3/3 38 99 75 Kleinlohma Kleinlohma 1 1 5 33/2 121 75 Kleinlohma 2 54 Kleinlohma Kleinlohma 1 2 2 56/4 83 110 Kleinlohma Kleinlohma Kleinlohma Kleinlohma Kleinlohma 1 1 1 1 1 16 21 23 33/1 33/3 6 85 74 102 65 Abwasserleitung/ Einlaufbauwerk Neudörnfeld 2 44 25 Abwasserleitung/ Abwasserschachtbauwerk Neudörnfeld 3 53/17 53 Neudörnfeld Neudörnfeld 1 1 3 4 31 27 Schutzstreifen für Abwasserleitung/ Abwasserschachtbauwerke Neudörnfeld 1 7 51 Abwasserleitung/ Schutzstreifen für Abwasserleitung/ Abwasserschachtbauwerke Neudörnfeld 3 51 25 Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz 1 1 1 3 3 14/3 36/4 36/5 169/2 170 145 79 76 119 119 Drößnitz Drößnitz Drößnitz 1 1 1 5/1 44 58 141 42 8 Drößnitz Drößnitz 3 3 171/1 172 105 153 Drößnitz 1 6/1 120 Abwasserleitung(en)/ Abwasserschachtbauwerk(e) Abwasserleitung(en)/ Abwasserschachtbauwerk/ Einlaufbauwerk Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung(en)/ Abwasserschachtbauwerk(e) Schutzstreifen für Abwasserleitung Abwasserleitung(en) Abwasserleitung(en)/ Abwasserschachtbauwerk(e)/ Einlaufbauwerk(e) Abwasserleitung(en)/ Einlaufbauwerk(e) Abwasserleitung(en)/ Abwasserschachtbauwerk(e) Grundbuchblatt 86 Fortsetzung auf Seite 9 26. September 2009 – Nummer 11/09 Seite 9 Fortsetzung von Seite 8 Anlage: Liste der betroffenen Grundstücke Art der Anlage Gemarkung Flur Flurstück Grundbuchblatt Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 14/10 20 21 23 24 27 28 33 37/2 49 105 158 140 33 32 35 108 111 74 96 Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz 1 1 1 1 2 2 2 3 16/2 17 45/2 123/8 128/1 134/4 114 132 126 105 140 172 135 Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz Drößnitz 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 6/2 10 13/1 13/2 15 16/8 16/9 19 22/4 29 34 35 47/2 132 75 105 103 151 143 150 117 153 40 116 110 13 Drößnitz 2 134/5 135 Lotschen Lotschen Lotschen Lotschen 1 1 1 2 4/4 28 46/1 91 114 125 108 80 Lotschen 1 29 136 Meckfeld b. Blk. Meckfeld b. Blk. 1 1 27/2 27/3 208 133 Meckfeld b. Blk. 3 110/2 197 Meckfeld b. Blk. Meckfeld b. Blk. 1 3 29/2 87/2 206 192 Schutzstreifen für Abwasserleitung/ Abwasserschachtbauwerk Meckfeld b. Blk. 3 87/1 187 Schutzstreifen für Abwasserleitung/ Einlaufbauwerk Meckfeld b. Blk. 3 88/6 160 Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung(en)/ Abwasserschachtbauwerk(e) Schutzstreifen für Abwasserleitung/ Einlaufbauwerk Schutzstreifen für Abwasserleitung/ Abwasserschachtbauwerk(e) Schutzstreifen für Abwasserleitung Abwasserleitung/ Abwasserschachtbauwerk(e) Abwasserleitung/ Einlaufbauwerk Abwasserleitung(en)/ Einlaufbauwerk(e)/ Abwasserschachtbauwerk(e) Seite 10 26. September 2009 – Nummer 11/09 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes zum Regionalplan Mittelthüringen Am 12. 08. 2009 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen die Freigabe des nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung überarbeiteten Entwurfes zum Regionalplan Mittelthüringen zur 2. Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 6 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 15. Mai 2007 (GVBl. S. 45) ist der Entwurf zum Regionalplan erneut auszulegen, wenn er nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 ThürLPlG geändert wird und dadurch die Grundzüge der Planung berührt werden. Gemäß o. g. Beschluss der RPG wurde bestimmt, dass nach § 10 Abs. 6 Satz 3 ThürLPIG Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des überarbeiteten Entwurfs zum Regionalplan Mittelthüringen abgegeben werden können. Die öffentliche Auslegung erfolgt bei den in der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften: den Landkreisen Gotha und Sömmerda, dem Ilm-Kreis und dem Landkreis Weimarer Land, den kreisfreien Städten Erfurt und Weimar sowie den kreisangehörigen Städten Apolda, Arnstadt, Gotha, Ilmenau und Sömmerda. Amtliche Wahlbekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über die Sitzung des Kreiswahlausschusses für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag des Wahlkreises 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II am 27. September 2009 Der Kreiswahlausschuss tritt am Donnerstag, dem 01. 10. 2009 um 13.00 Uhr im Raum 244 des Rathauses der Landeshauptstadt Erfurt, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, zu seiner Sitzung zusammen. Die Sitzung ist öffentlich, es hat jedermann Zutritt. Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses des Wahlkreises 193 Erfurt - Weimar Weimarer Land II der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009. Erfurt, 18.09.2009 Rainer Schönheit Kreiswahlleiter Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht. Die Planunterlagen des überarbeiteten Entwurfes zum Regionalplan Mittelthüringen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 05. 10. 2009 bis einschließlich 05. 11. 2009 im Landratsamt Weimarer Land, Bauamt, Sachgebiet Bauplanung, 3. OG, Zimmer 303 Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda während folgender Öffnungszeiten: Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Als Arten umweltbezogener Informationen sind Angaben zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Biologische Vielfalt/Fauna/Flora, Landschaft, Mensch, Kultur/Sachgüter und deren Wechselbeziehungen verfügbar. Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf des Regionalplanes Mittelthüringen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann auch direkt gegenüber der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimarplatz 4 99423 Weimar erfolgen oder als E-Mail an die Adresse regionalplanung-mitte@tlvwa.thueringen.de. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 10 Abs. 3 Satz 4 ThürLPlG nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend sind allgemeine Informationen und der überarbeitete Entwurf des Regionalplanes sowie die zugehörigen Abwägungsentscheidungen im Internet unter www.regionalplanung.thueringen.de abrufbar. Apolda, 26. 09. 2009 Münchberg, Landrat Kundeninformation der Apoldaer Wasser GmbH Umsatzsteuer – Rückwirkend geändert für Trinkwasser-Hausanschlusskosten und Trinkwasser-Baukostenzuschüsse Rechnungsanpassung – Rückzahlung der Umsatzsteuerdifferenz möglich Der EuGH hat mit Urteil aus 2008 der Auffassung der deutschen Finanzverwaltung nicht entsprochen, sodass das Verlegen von Trinkwasseranschlüssen wieder dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt. Ausgehend davon kann die Apoldaer Wasser GmbH, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, rückwirkend ab August 2000 den Steuersatz der Hausanschlusskostenabrechnungen sowie der Baukostenzuschüsse auf 7 % anpassen und eine angepasste Rechnung veranlassen. Statt 19 % (bzw. 16 %) Besteuerung wären dann neu nur noch 7 % Umsatzsteuer zu zahlen. Wir müssen diesen Betrag für Sie beim zuständigen Finanzamt geltend machen, da es sich um verlangte Steuern und nicht um Entgelte von uns handelt. Nach Mitteilung der Kontonummer und Bankleit- zahl werden wir den Differenzbetrag erstatten. Wir möchten in diesem Zusammenhang um Verständnis bei eventuellen Verzögerungen bitten, da auf Grund der damaligen unrichtigen Entscheidung durch die Finanzverwaltung jetzt ein erhöhter Arbeitsaufwand für uns zu bewältigen ist. Wir sind aber bemüht, innerhalb der nächsten Wochen die Baurechnungen weit möglichst angepasst zu haben. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, teilen Sie uns bitte Ihre genaue Anschrift und Bankverbindung unter dem Betreff „Rechnungskorrektur“ sowie Kundennummer bzw. Rechnungsnummer mit. Betroffen sind Rechnungen nur im Trinkwasserbereich (nicht im Abwasserbereich) und hier nur für Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnr. 0 36 44/539-104 zur Verfügung. Apoldaer Wasser GmbH 26. September 2009 – Nummer 11/09 Seite 11 ÖFFENTLICHER TEIL Informationen Weiterer Sponsor für den APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2011 Schnelles Internet für den Landkreis! Das Land Thüringen hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2010 eine flächendeckende Erschließung mit schnellen Internetzugängen im Land zu verwirklichen. Als erster Schritt ist hierbei eine durchschnittliche Verbindungsgeschwindigkeit von 2 Mbit/s für ganz Thüringen geplant. Um dieses Ziel zu verwirklichen, wurde im Jahr 2008 die Initiative „Thüringen Online“ gestartet. Zur Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit sowie der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen ein Breitbandkompetenzzentrum eingerichtet, welches als erster Ansprechpartner im Bereich schnelles Internet für ganz Thüringen gilt. v. l. Reinhard Peters, André Maeder und Hans Jürgen Giese zu Besuch in der Firmenzentrale der Charles Vögele AG Auf Einladung des Vorstandsvorsitzenden, Herrn André Maeder, besuchten der Vorsitzende der AG Design, Hans Jürgen Giese, und dessen Stellvertreter, Reinhard Peters, die Firmenzentrale der Charles Vögele AG in Pfäffikon am Zürcher See. Der Vorstandsvorsitzende André Maeder erinnerte sich noch an die hohe Qualität des Apoldaer Designprojektes, das er im Jahre 2002 im Auftrag von s. Oliver als Jurymitglied begleitete. André Maeder möchte in seiner neuen Funktion diese Partnerschaft fortführen, weil er das Apoldaer Designprojekt als eines der wichtigsten Nachwuchswettbewerbe in Europa betrachtet. Aus diesem Grund wird der internationale Textilkonzern Charles Vögele den APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2011 mit 21.000 Euro finanziell unterstützen und durch den Vorstandsvorsitzenden persönlich in der Jury vertreten sein. Mit diesem Sponsoring sind mittlerweile 215.000 Euro an Sponsormitteln für das Projekt von internationalen Textilkonzernen sowie regionalen Partnern eingeworben worden, sodass der APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2011 mit über 90 % finanziert ist. Weitere Informationen unter: www.apolda-design-award.de Das Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden lädt ein … „Großes Erntefest“ Brauhausfest im Freilichtmuseum Sonntag, 27. September 2009, ab 10.00 Uhr Sonntag, 25. Oktober 2009, ab 10.00 Uhr Am Sonntag, dem 27. September, beginnt um 10.00 Uhr das traditionelle Erntefest im Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden. Um 11.00 Uhr startet vor der Kirche im Dorf Hohenfelden der große Erntefestumzug mit vielen OldtimerTraktoren, wie „Lanz-Bulldog“, „Deutz“, „Pionier“ und auch Eigenbau-Konstruktionen aus DDR-Zeiten. Technik- und Traktoren-Freaks, u. a. vom „Traktoren- und Landmaschinenverein Kirchheim/ Thüringen e. V., werden ihre „Schätzchen“ anschließend im Gelände an der Feldscheune präsentieren und für so manche Erklärung und Fachfrage bereit stehen. Die Garben der diesjährigen Getreideernte des Museums werden mit Hilfe einer historischen Dreschmaschine vor den Augen der Besucher ausgedroschen. Zu erleben ist u.a. die Herstellung von Senf und das Schleifen von Messern und Scheren, die Besucher auch mitbringen können. Ein bunter Markt mit Thüringer Produkten, mit allem was auf den Feldern und im Garten gewachsen ist und im Herbst geerntet wurde sowie u. a. Töpfer-, Holz- und Korbwaren werden von Thüringer Bauern und Marktleuten feilgeboten. Blasmusik und das beliebte Basteln für die kleinen Besucher bereichern das Programm. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Natürlich sind alle Museumsgebäude und Ausstellungen, auch im Museumsgelände „Am Eichenberg“ zum Besuchen und Staunen geöffnet. In den letzten Jahren ist es eine gute Tradition geworden, dass der „Brau- und Kulturverein“ und das Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden zum Ausklang der Museumssaison am letzten Oktoberwochenende gemeinsam das „Brauhausfest“ begehen. An diesem Tag können die Museumsbesucher das urige, nach alter Rezeptur gebraute Museumsbier verkosten und andere Köstlichkeiten genießen. Bei der beliebten Veranstaltung erläutern Mitglieder des „Brau- und Kulturvereins Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden e.V.“ den Besuchern die Geschichte des dörflichen Brauens sowie die Gerätschaften und technischen Einrichtungen des historischen Hohenfeldener Brauhauses. Außerdem ist ab dem 25. Oktober 2009 auch die neue Sonderausstellung „Die heilige Familie in Papier – Papierkrippen aus vier Jahrhunderten“ im alten Hohenfeldener Pfarrhaus geöffnet. Es lohnt sich also ganz besonders, an diesem Tag nach Hohenfelden zu kommen. Um auch den Gemeinden im Weimarer Land die Vorzüge von schnellen Internetanbindungen zu sichern, wird sich der Kreis Weimarer Land an der Initiative beteiligen. Hierzu fand am 08. 09. 2009 eine Beratung mit Bürgermeistern der Gemeinden des Kreises statt, in welcher die Initiative und das Breitbandkompetenzzentrum vorgestellt wurden. Vertreter von 33 Kommunen und den sechs Verwaltungsgemeinschaften des Kreises kamen der Einladung des Landrates zur Beratung nach. Das Thema Breitbandanbindung und schnelles Internet sorgte für rege Nachfrage durch die Bürgermeister, da schnelle Internetverbindungen mittlerweile auch ein immenser Standortvorteil in der Wirtschaft und im Tourismus bedeuten, aber auch im Alltagsleben eine immer größer werdende Rolle spielen. In Folge dieser Beratung wurde erklärt, dass der Landkreis noch in diesem Jahr eine Studie durchführen wird, welche die Versorgungslage des Kreisgebietes mit schnellen Internetanschlüssen darstellen soll. Bis Ende September sollen die Gemeinden des Kreises sich dahingehend äußern, ob sie an der Initiative mitwirken werden. Im Rahmen der Initiative wird die Studie für das Kreisgebiet vom Land Thüringen und dem Kreis Weimarer Land finanziert. Die Studie soll möglichst wirtschaftliche Wege und Möglichkeiten aufzeigen, um auch den ländlichen Raum mit schnellen Internetverbindungen zu versorgen. In diesem Zusammenhang werden die Bürger des Landkreises gebeten, sich an der Umfrage zu beteiligen, welche durch die Gemeinden und den Landkreis in den jeweiligen Amtsblättern durchgeführt werden wird. Nur durch die Erfassung der Anschlusswünsche der Bürger kann die Studie das Anschlusspotential des Kreises Weimarer Land richtig darstellen. Kontakt: Landratsamt Weimarer Land Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege Tel.: 0 36 44/540 220 oder 702 Seite 12 26. September 2009 – Nummer 11/09 18. Bad Sulzaer Musiktage 2009 re) mit einer Zeitreise durch die Geschichte der Holzblasinstrumente. Am 10. November, 15.00 Uhr, lädt das „Deliciæ Theatrales“ (Leipzig) mit „Der hüpfenden Hanna“ zu einem Konzert für Kinder und die ganze Familie zum Mittanzen in das Conference Center der Toskana Therme ein. Im Conference Center der Toskana Therme präsentieren sich am Samstag, dem 14. November, 15.00 Uhr, dann auch die Preisträger des Wettbewerbes in ihrem traditionellen Konzert dem Publikum, bei dem jeder Preisträger auch seine Urkunde und den dazugehörigen Preis entgegen nehmen kann. Ena Theres Morgenroth aus Weimar Die 18. Musiktage werden in der Novemberzeit die idyllische Weinstadt wieder für eine Woche zum musikalischen Mittelpunkt der Region machen. Der Jugend-Musik-Wettbewerb am 7. und 8. November, bei dem jugendliche Musiker aus verschiedenen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt; Niedersachsen und natürlich Thüringen) ihr Können vor den Jurys und einem hoffentlich zahlreichen Publikum präsentieren werden, bildet dabei das Kernstück. 155 Kinder und Jugendliche fiebern ihrem Auftritt in den Kategorien Akkordeon, Block- und Querflöte, Gitarre, Klavier, Violine, Viola und Violoncello entgegen. Auch in diesem Jahr dürfen sich Pianisten und Publikum in der Toskana Therme auf einen Yamaha-Konzertflügel freuen, den die Firma kostenfrei zur Verfügung gestellt hat. Im Rahmenprogramm erfreuen am 6. November, 19.30 Uhr in der Stadtkirche St. Mauritius Alfred Zachertz (Rausche; Gemshorn, Blockflöten etc.) und Heinrich Jochen (12-saitige Gitar- Der Wettbewerb wird von YAMAHA Music Central Europe GmbH, der Toskana Therme, dem Institut für angewandte Pädagogik e.V., Dr. Thiel Umwelttechnik, dem Berufsbildungsinstitut Krämer, dem WFP Bad Sulza, dem Pianoservice Albrecht & Friebel (Jena), der Grundund Regelschule, der Sophienklinik und der Evangelischen Kirchgemeinde Bad Sulza sowie von E.on unterstützt. Kristin Steinhäuser von der Musikschule Rudolstadt Weitere Interessenten für Jugendleiter-Card-Lehrgang gesucht!!! Das Jugend- und Sportamt Weimarer Land plant, vom 12. bis 16. Oktober 2009 (1. Ferienwoche in den Herbstferien) im Landratsamt Weimarer Land erneut einen „JugendleiterCard-Lehrgang (JULEICA)“ – (Card A) durchzuführen. Umfang: 35 Unterrichtseinheiten täglich 9.00 Uhr bis max. 17.00 Uhr Diese Grundausbildung dient der Befähigung von ehrenamtlich Tätigen in der selbstständigen (An-)Leitung von Kindern und Jugendlichen sowie in der Reflexion der eigenen ehrenamtlichen Tätigkeit. Voraussetzung: Ein abgeschlossener Kurs „Erste Hilfe“ oder „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“. vorauss. Teilnehmergebühr: 25,00 € (ohne Verpflegung) Rückfragen und Anmeldungen unter: Besonders angesprochen sind Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene, die bereits in den Jugendclubs unseres Landkreises ehrenamtlich tätig sind. Die Jugendleiter-Card gilt bundesweit und berechtigt zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, gegenüber Erziehungsberechtigten sowie zum Einsatz als Betreuer bei Ferienfreizeiten. Landratsamt Weimarer Land, Jugend- und Sportamt Bahnhofstr. 28 99510 Apolda Anja Fischer Tel. 0 36 44/540 552 EIN KREIS FÜR ALLE – Die Vielfalter-Konferenz im Weimarer Land am 31. Oktober 2009 Vielfalt tut gut. Durch Viele, die Gutes tun. Wir suchen die Vielfalter im Weimarer Land! Das Netzwerk für Toleranz im Weimarer Land (in Entstehung) organisiert in Kooperation mit der Koordinierungsstelle des Lokalen Aktionsplans (LAP) Weimar und Weimarer Land eine Konferenz im Feriendorf Slawitsch in Bad Sulza. Dafür wird die Methode der Zukunftswerkstatt genutzt. Solche Werkstätten haben in anderen Regionen schon viel bewirkt und sind ein Stück gelebte Demokratie. Faktoren, die Vielfalt einschränken, sind mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten, fehlende Räume, aber auch Phänomene wie Diskriminierung und Rechtsextremismus – darüber wollen wir miteinander sprechen, Ideen entwickeln und vor allem konkrete Schritte vereinbaren. Wird bei der Feuerwehr der Kaffee kalt, weil es keinen Nachwuchs gibt? Haben Jugendliche Räume, in denen sie mit ihrer Band proben können? Sind rechtsextreme Einstellungen normal geworden? Neben diesen Beispielen sind uns Ihre Themen wichtig! Am 31. Oktober 2009 bietet sich die Chance für Bürgerinnen und Bürger des Weimarer Landes, unter professioneller Moderation zusammenzukommen und mit von uns vorbereiteten Jugendlichen, Entscheidungsträgern und Experten gemeinsam die Zukunft des Landkreises zu diskutieren und zu gestalten! Der Schirmherr der Konferenz ist der Lehrer und Triathlet Kai Röckert, dreifacher IronmanGewinner sowie Sport- und Ethik-Lehrer am Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka. Ihre Teilnahme und Unterstützung haben bereits zugesagt: Rüdiger Eisenbrand (Bürgermeister der Stadt Apolda), Marion Schneider (Toskana Therme Bad Sulza), Prof. Dr. Roland Merten (Universität Jena), Rainer Milkoreit (Thüringer Fußballverein) und Felix Leibrock (Pfarrer aus Apolda). Nehmen auch Sie teil und bewerben Sie sich bis zum 30. September! Teilen Sie dem LAP-Begleitausschuss des Bundesprogramms „Vielfalt tut gut“ dafür ihre Motivation mit. Welche Impulse braucht der Landkreis? Was finden Sie an der Idee der Zukunftskonferenz gut? Welchen Beitrag könnten Sie oder Ihre Institution sich konkret vorstellen? Ausgewählt werden Personen nach ihren angegebenen Motivationen, aber auch mit Hilfe der Kriterien, nach denen der Begleitausschuss selbst zustande kam: Die Teilnehmenden sollen nach Geschlecht, Tätigkeitsfeld und politischer Ausrichtung ausgewogen und gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechend repräsentiert sein. Bereichern Sie mit uns die Zukunft des Weimarer Landes und kommen Sie zur VielfalterKonferenz! Bürgerbündnis gegen Rechtsextremismus im Weimarer Land netzwerk-weimarer-land@web.de Tel.: 03 64 61/86 99 08 Begleitausschuss des LAP Weimar/Weimarer Land Herderplatz 14, 99423 Weimar Tel.: 0 36 43/8 04 42 22 26. September 2009 – Nummer 11/09 Seite 13 Informationen Einladung zum Frauen- Wochenendseminar 10 Jahre Tradition – die Gleichstellungsbeauftragten aus dem Landkreis Weimarer Land und der Stadt Apolda gestalten gemeinsam mit vielen interessierten Frauen aus den regionalen Unternehmen, Frauen, die im Schichtdienst arbeiten, die in ihrem persönlichen Leben die Dreifachbelastung Beruf (Karriere), Kinder und Partner bewältigen müssen, aber auch mit einem kleinen Anteil arbeitsloser Frauen jedes Jahr ein 3-Tagesseminar. Dieses Seminar wird durch die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann des TMSFG, Johanna Arenhövel, gefördert. Mit Selbstvertrauen und Gelassenheit das Leben meistern Wir Frauen haben viel Erfahrung darin, die an uns zerrenden Kräfte zwischen Beruf, Haushalt und Familie auszubalancieren, manchmal aber auch nur auszuhalten. Wir selbst und unsere Bedürfnisse kommen dabei oft zu kurz. Auch wenn wir im Grunde wissen, wie wichtig es ist die eigenen Batterien aufzuladen, um nicht nur zu funktionieren, sondern auch unsere Aufgaben mit Freude und mehr Leichtigkeit bewältigen zu können, ist die Umsetzung sehr schwer. Darüber hinaus konfrontieren uns die Höhen und Tiefen in unserem persönlichen Leben und das Auf und Ab gesellschaftlicher Entwicklungen mit vielen Ängsten und Befürchtungen. Hier zu vertrauen, sich auf die eigenen Stärken zu besinnen, bedarf ständiger Ermutigung. Ort: Toskanaworld-Hotel an der Therme GmbH Rudolf-Gröschner-Straße 11 99518 Bad Sulza Teilnahmegebühr: 95,– € (zwei Übernachtungen, Verpflegung, Seminargebühren, Benutzung der Therme) Frauenseminar 2008 Manchmal ist es leichter, wenn man einen Schritt aus seinem Alltag heraus macht, um die Dinge aus einer neuen Perspektive zu sehen, um sie dann mit größerem Selbstvertrauen und mehr Gelassenheit zu meistern. Dafür braucht es eine besondere Zeit und einen geschützten Raum, damit wir uns mit unseren ureigenen Kräften wieder verbinden und ihre Kraft und Weisheit spüren können. An diesem Wochenende haben wir die Möglichkeit im Kreis der Frauen körperlich, geistig und seelisch aufzutanken und Strategien zu entwickeln, die uns in unserem Alltag helfen können. Termin: 13. November 2009 bis 15. November 2009 Referentin: Frau Musia Heike Bus – Leiterin des Institutes für Aqua Wellness in Bad Sulza Anmeldeschluss: 9. Oktober 2009 Ansprechpartnerinnen und Organisatoren: Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Kreises Weimarer Land Frau Beate Wiedemann Tel.: 0 36 44/540 413 E-Mail: Gleichstellungsbeauftragte@lraap.thueringen.de Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte der Stadt Apolda Frau Silvia Wille Tel.: 0 36 44/650 169 E-Mail: sylvia.wille@apolda.de Siebentes Branchengespräch Kunststoff/Chemie hat stattgefunden Es gehört mittlerweile zu einer guten Tradition, dass sich die Unternehmensvertreter der Branche Kunststoff/Chemie des Weimarer Landes und der Stadt Weimar einmal jährlich zu einem Branchengespräch treffen. Am 26. 08. 2009 trafen sich die Mitglieder des Verbundes bei der Firma IBU-tec advanced materials AG in Weimar. In Anwesenheit des Landrates Hans-Helmut Münchberg und des Oberbürgermeisters Stefan Wolf wurde in einer sehr offenen Diskussion über die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Betriebe in der Region diskutiert. Durch den Unternehmensberater, Herrn Norbert Beitner, wurde in einem excellenten Vortrag die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise analysiert, die Folgen für die regionale Wirtschaft dargestellt und mögliche Handlungsstrategien für die Unternehmen in Krisenzeiten unterbreitet. Die anwesenden Geschäftsführer hoben trotz der Umsatzeinbrüche im Vergleich zum Erfolgsjahr 2008 hervor, dass sie die Krise auch als Chance betrachten, um Innovationen voranzutreiben, mit neuen Produkten den Markt zu beleben und mit verbesserten Service- und Vermarktungsstrategien sich rechtzeitig auf den erhofften Wirtschaftsaufschwung einzustellen. Der Branchenverbund bewertete den ersten „Tag der offenen Betriebe“ am 26. 09. 2008 mit neun Schulen aus Weimar und dem Weimarer Land im Interesse der Fachkräftesicherung als Erfolg. Auf Grund der positiven Erfahrungen verständigte sich der Branchenverbund dazu, am 10. 09. 2010 einen zweiten „Tag der offenen Betriebe“ der Branche Kunststoff/Chemie in Weimar und im Weimarer Land durchzuführen. Vorbereitungen für 17. Apoldaer Oldtimer Schlosstreffen angelaufen Das 16. Treffen historischer Fahrzeuge liegt knapp vier Monate zurück und schon beginnen die Vorbereitungen für das 17. Apoldaer Oldtimer Schlosstreffen im Jahr 2010. Die Auswertung ergab, dass das 16. Treffen mit 244 Oldtimerfreunden aus 11 Bundesländern wieder ein voller Erfolg für die Region war. Eine gute Entscheidung war auch, das Oldtimer-Treffen unter dem Motto „Auf Feiningers Spuren“ thematisch in das „Bauhausjahr“ einzubinden. Zu den Höhepunkten zählten die Oldtimerhalte in den Feininger-Dörfern Mellingen und Zottelstedt, die hervorragende Gastgeber waren. Erstmals gab es beim sonnabendlichen Oldtimerabend neben humoristischen Einla- gen auch Darbietungen einheimischer Vereine. Die Tanzgruppen des FCT und des AFC begleiteten mit ihren Tänzen die Gäste durch den Abend, was sehr positiv aufgenommen wurde. Bürgermeister Rüdiger Eisenbrand dankte in der Beratung den Mitgliedern der Arbeitsgruppe nochmals ausdrücklich und gratulierte zum Erfolg des Treffens. Für das 17. Apoldaer Oldtimer Schlosstreffen 2010 bestätigte die Arbeitsgruppe wieder Hans Jürgen Giese als Veranstaltungsleiter. Ihm stehen als Stellvertreter Steffen Prang und Gundula Bernert von der Stadt Apolda sowie Jörg Hanf von der Kurgesellschaft Heilbad Bad Sulza zur Seite. Reinhard Urban wurde als Fahrtleiter ebenfalls für das nächste Treffen bestätigt. An seiner Seite fungiert ab sofort Michael Schoß vom MC Apolda als Stellvertreter. Der Arbeitsgruppe gehören weiterhin an Vertreter der KfzInnung, der Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e. V., der Polizeiinspektion Apolda und des Hotels am Schloß. Das Treffen 2010 findet vom 04. 06. 10 bis 06. 06. 10 unter dem Motto „100 Jahre Apollo“ statt und ist eine Referenz an den Automobilbau in Apolda und an die Automarke „Apollo“, die den Namen Apoldas in die Welt getragen hat. Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe findet am 28. 10. 2009 um 15.00 Uhr im Hotel am Schloß statt. Seite 14 26. September 2009 – Nummer 11/09 Das Gesundheitsamt informiert … Rechtzeitiges Impfen im Herbst schützt vor möglicher Grippe Kühle Temperaturen und nasse Herbsttage erhöhen schon jetzt die Ansteckungsgefahr mit Bakterien und Viren. Da der Impfschutz nach einer Grippeimpfung zudem erst nach zwei Wochen vollständig aufgebaut ist, empfiehlt das Gesundheitsamt des Landratsamtes Weimarer Land, sich rechtzeitig vor Beginn der Grippe-Saison im Oktober oder November impfen zu lassen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen und solche, die täglich mit vielen Menschen in Kontakt kommen. Die Impfung im Herbst verhindert einen schweren Krankheitsverlauf der Virusgrippe, auch Influenza genannt, die im schlimmsten Fall sogar tödlich sein kann. Sie bietet dem Einzelnen wirksamen Schutz vor der gefährlichen Influenza mit ihren gefürchteten Komplikationen und begrenzt die Ausbreitung der Infektion. Folgenden Risikogruppen wird dieser Impfschutz besonders empfohlen: – allen Menschen über 60 Jahre, – Patientinnen und Patienten, die an einer Immunschwäche leiden, wie Organempfängerinnen und -empfänger und HIV-Infizierte, – chronisch kranke Menschen, wie Lungen-, Herz-Kreislauf-Erkrankte und Diabetikerinnen und Diabetiker, – Kinder mit Atemwegserkrankungen, wie beispielsweise Asthma, – Menschen, die in Pflegeheimen leben, – medizinisches Personal in Krankenhäusern und Altenheimen, – Personen, die besonders ansteckungsgefährdet sind, wie Polizistinnen/Polizisten, Erzieherinnen/Erzieher und Lehrerinnen/Lehrer. Die Grippeschutzimpfung ist für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel kostenlos. Sofern keine weiteren Untersuchungen erforderlich sind, ist für die Impfung keine Praxisgebühr zu zahlen. Schulen des Kreises Weimarer Land vorgestellt … Heute: Staatliche Regelschule Berlstedt ches 2005 mit neuester Technik ausgestattet wurde. Weiterhin gibt es Fachkabinette für den naturwissenschaftlichen Unterricht mit dazugehörenden Vorbereitungsräumen, eine Speisehalle und ein Lehrerzimmer. Nach Abschluss der Arbeiten an der Schule wurde die Turnhalle saniert. Zurzeit lernen 112 Schüler in sieben Klassen und es unterrichten 15 Lehrer. Ansicht Schule Staatliche Regelschule Berlstedt Hauptstr. 30, 99439 Berlstedt Tel.: 03 64 52/7 46 60 Fax: 03 64 52/7 46 66 E-Mail: schulleitung.berlstedt@t-online.de „Um ein Kind zu erziehen, braucht man ein ganzes Dorf.“ afrikanisches Sprichwort Diese Dorfgemeinde will die Regelschule Berlstedt praktizieren. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die optimale Entwicklung des einzelnen Schülers. 1. Regionale Bedingungen Am Ortsrand von Berlstedt befindet sich die Regelschule. Die Außenanlage ist mit einem großen Pausenhof mit Grünflächen, Sitzgelegenheiten, Tischtennisanlage und Volleyballfeld weiträumig gestaltet. Neben der Schule befindet sich die Turnhalle sowie der Sportplatz der Gemeinde, welcher auch von der Schule genutzt wird. Zwischen Schule, der Gemeindeverwaltung und dem Sportverein bestehen langjährige Kooperationsvereinbarungen. Das Einzugsgebiet umfasst 12 Orte: Thalborn, Vippachedelhausen, Neumark, Ballstedt, Ottmannshausen, Hottelstedt, Ramsla, Stedten, Kleinobringen, Heichelheim, Ettersburg und Berlstedt. In der jetzigen Gebäudeform besteht die Schule seit 1953. Umfassende Sanierungsarbeiten fanden 1999 statt. Es wurden sehr gute Arbeits- und Lernbedingungen geschaffen. Zur Ausstattung gehören u. a. ein Zeichenraum, zwei Werkräume, ein Maschinenraum, ein PC-Kabinett, wel- 2. Leitbild Unter dem Motto „Fit für die Zukunft – Zukunftsvorbereitung und Lebensorientierung“ arbeitet die Schule auf der Grundlage einer gemeinsamen Schulphilosophie. Wir sehen in der Profilierung zu einer arbeitsweltbezogenen, praktischen, lebensnahen Schule die besten Möglichkeiten, Schülern und Eltern Partner zu sein. Im Mittelpunkt aller Bemühungen steht jedoch der Schüler. Wir sehen uns als ABC-Schule: – A nsprüche stellen und umsetzen – B ildung und Erziehung sichern – C hancen vermitteln 3. Schulische Bedingungen Der Wegbegleiter für die Schüler in die „Zukunft“ wird eine ganztägige Schule sein. Diese ermöglicht den Lehrern, aber auch Eltern und anderen Schulpartnern mehr Möglichkeiten für pädagogische und lebensnahe Arbeit. Dabei spielt eine Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften bis hin zum Förderunterricht eine wesentliche Rolle. Dies alles ist nur durch eine starke Schulgemeinde möglich. Dass wir auf dem richtigen Weg sind, zeigen Ergebnisse innerhalb und außerhalb des Unterrichts, bis hin zum Erhalt des Q-Siegels „Berufswahlfreundliche Schule 2007“. 3.1 Berufswahlvorbereitung Durch das immer engere Zusammenwirken von Schule, Elternhaus, Wirtschaft und allen Beratungskräften in- und außerhalb der Schule soll allen Schülern der Start in das Berufsleben erleichtert und Perspektiven für die persönliche und berufliche Entwicklung vermittelt werden. Die schrittweise Erhöhung der Kompetenzen der Schüler, insbesondere zur Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung, wird durch vielfältige, aufeinander abgestimmte und aufbauende Aktivitäten erreicht. Ab der Klasse 7 beteiligen wir uns am Projekt „Berufsstart plus“ der HWK Erfurt. Beim Kennenlernen einzelner Berufsfelder kommen auch manchmal die Lehrer in den Genuss, von den Schülern verwöhnt zu werden – Laura und Stefanie bei der Handmassage mit Frau Hirth. 3.2 Unterricht In der 5. und 6. Klasse wird der Basiskurs in Russisch erteilt. Der Kurs Medienkunde wird in den Klassen 5 bis 7 durchgeführt. Seit Jahren werden ab der 7. Klasse die Wahlpflichtfächer Russisch als 2. Fremdsprache und Natur und Technik erteilt. Die dritte Sportstunde findet in jeder Klassenstufe statt. Die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch (ab Kl. 7) und Physik (ab Kl. 9) werden differenziert im Haupt- und Realschulniveau unterrichtet. 3.3 Schulaktivitäten Die Regelschule ist täglich von 7.00 Uhr bis 15.40 Uhr geöffnet. In dieser Zeit ist gemeinsames Frühstück in den Klassen, die Mittagesseneinnahme und Milchversorgung möglich. Über den regulären Unterricht hinaus praktizieren wir seit 2003 mit dem CJD Schloss Oppurg, Betriebsstätte Apolda/Weimarer Land, eine lebendige Schuljugendarbeit. Neben Hausaufgabenbetreuung und Förderung in Deutsch und Mathematik für die Klasse 5 und 6 gibt es die AG Informatik und Streitschlichter neben dem beliebten Schülerfreizeittreff. Weiterhin gibt es eine Sport-AG, Chor und die AG Schülerbibliothek, die von Lehrern der Schule durchgeführt werden. Außerdem haben Schüler dienstags die Möglichkeit, versäumte schriftliche Leistungstests nachzuholen. Aktive Partnerin ist die Gebietsjugendpflegerin, Frau Willecke, auch bei Projekttagen der Klassen und der Schule bis hin zur aktiven Ferienbetreuung der Schüler. Fortsetzung auf Seite 15 26. September 2009 – Nummer 11/09 Fortsetzung von Seite 14 Gesunde Lebensführung, Gewaltprävention, Fitness, Stärkung der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz sind Inhalte des Unterrichts, aber auch vieler Projekte. Dabei werden die Lehrer unterstützt von motivierten Eltern und langjährigen Partnern der Schule. Traditionell nehmen die Schüler an schulischen und außerschulischen Wettbewerben Seite 15 teil, wie Mathematik-, Chemie-, Sport- und Lesewettbewerbe in Deutsch und Englisch. Wir beteiligen uns an der Technikolympiade und der Leistungsschau Technik. Zum Schulleben gehören aber auch der Tag der offenen Tür, Klassenfahrten, Exkursionen oder Schulfeste, Weihnachtsprojekte und ein Schulfasching. Ziel/Vision: Die „Dorfgemeinde“ erzieht Kinder so, dass sie den Unterricht aktiv mitgestalten, eigene Lernwege gehen, mit anderen zusammenarbeiten, die Meinung anderer akzeptieren, sich selbst einschätzen können, Aufgaben übernehmen und Freude am Lernen haben. Das Umweltamt des Kreises informiert über: Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle Für den Kreis Weimarer Land (außer Stadt Bad Sulza und Gemarkung Mellingen) wird im Herbst 2009 folgender Brennzeitraum festgelegt: 12. 10. 2009 – 17. 10. 2009 und 19. 10. 2009 – 24.10.2009 Montag bis Samstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Generelle Brennverbote gelten: 1. an Sonntagen und Feiertagen, 2. in der Stadt Bad Sulza, einschließlich der Ortsteile Bergsulza, Sonnendorf und Oberneusulza, 3. in der Gemarkung Mellingen (Ausnahme: Brandplatz), 4. auf gewerblich genutzten Flächen. Anzeigepflicht: Bei der örtlich zuständigen Kommune (Bürgerbüro/Ordnungsamt) ist eine Anzeige der Feuer spätestens zwei Werktage vor Beginn erforderlich. Aufgrund der unten aufgeführten Bedingungen kann die örtliche Ordnungsbehörde das Verbrennen untersagen. Pflanzliche Abfälle können auch kostenpflichtig an den Kompostanlagen Bad Berka, OT Böttelborn bzw. Umpferstedt/Süßenborn sowie Fa. Tönsmeier (Apolda) und Fa. AVT (neben Deponie Küchelgrube, Apolda) abgegeben werden. Für Kleingartenanlagen empfiehlt es sich, an einem Tag auf einem geeigneten Brandplatz in der Anlage unter Aufsicht der jeweiligen Vorstände das Verbrennen durchzuführen. Das Umweltamt weist ausdrücklich darauf hin, dass der Missbrauch derartiger Feuer zur Entsorgung anderer als pflanzlicher Abfälle nach wie vor den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt und mit einem Bußgeld geahndet wird. Beim Verbrennen sind entsprechend der Pflanzenabfall-Verordnung folgende Bedingungen einzuhalten: – Sicherheitsabstand einhalten: • 1,5 km zu Flugplätzen • 50 m zu öffentlichen Straßen • 100 m zu Lagern/Betrieben, die mit brennbaren/explosiven Stoffen hantieren • 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen bzw. entzündlichem Bewuchs • 100 m zu Waldflächen (Waldbrandwarnstufe kleiner als 2) • 15 m zu Gebäuden mit brennbaren Verkleidungen • 5 m zur Grundstücksgrenze – Vermeiden von Sichtbehinderungen auf Straßen – Laub darf nicht verbrannt werden – Vermeidung von Belästigungen der Nachbarschaft bzw. der Allgemeinheit, Berücksichtigung der Windrichtung und -geschwindigkeit – kurz vor dem Verbrennen ist das Brennmaterial umzuschichten (Schutz von Kleinstlebewesen) – Verbrennungsstelle beaufsichtigen, ablöschen, nachkontrollieren – Entzünden des Feuers ohne Brandbeschleuniger gez. Exner Amtsleiter Zweckverband Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen Landkreises Weimarer Land „Kleine Prominente legen und ernten Kartoffeln“ Der Zweckverband Wirtschaftsförderung der Region des Nördlichen Landkreises Weimarer Land schreibt für das Jahr 2010 das Projekt „Kleine Prominente legen und ernten Kartoffeln“ aus. „Kartoffeln wachsen nicht im Supermarkt“ Kartoffeln sind den Kindern zwar bekannt aus der täglichen Nahrung, sie wissen aber oft nicht wie sie wachsen. Auch die Tatsache, dass Chips und Pommes frites aus Kartoffeln hergestellt werden, ist ihnen oft nicht bewusst. Im Rahmen der Imagekampagne Landwirtschaft des REK Nördliches Weimarer Land geht es darum, junge Menschen an die Landwirtschaft heranzuführen. Seit dem Jahr 2004 organisiert der Zweckverband mit vielen Partnern und privaten Helfern die Aktion „Kleine Prominente legen und ernten Kartoffeln“. Schüler und Schülerinnen legen auf einem Feld ihre eigenen Kartoffeln. Dabei erfahren sie alles über das Legen der Knollen, über das Anhäufeln bis zum Ernten, alles Wissenswerte über den Kartoffelanbau. Legen im April/Mai, Blütenfest im Juli und Ernte im Herbst. Für die Schüler soll die Aktion ein großes Erlebnis werden. Sie gestalten einen Teil des Programms selbst und nutzen auch andere Unterrichtsfächer, wie Zeichnen und Musik zur Vorbereitung. Mit unserem Projekt wollen wir am Wettbewerb „Kids an die Knolle“ des Deutschen Kartoffelhandelsverband (DKHV) teilnehmen. Der DKHV engagiert sich für landwirtschaftliche Schulprojekte mit Kindern und Jugendlichen und hat 2008 im Internationalen Jahr der Kartoffel diese Initiative, an der sich bundesweit bereits über 600 Schulen beteiligen, gestartet. Sie gibt Kindern und Lehrern einen Einblick über den Weg der Knolle vom Pflanzen bis auf den Tisch. Auf dem Internationalen Berliner Kartoffelabend des Deutschen Kartoffelhandelsverbandes werden die besten Projekte dann gewürdigt. Die Bewerber sollten die Schüler der Klassenstufe 3 der Grundschulen der Stadt Weimar und des Kreises Weimarer Land sein. Die Auswahl erfolgt durch einen Schülerwettbewerb im Rahmen eines Klassen-Projektes rund um die Kartoffel. Projektetappen 1. Start: Aufruf zum Wettbewerb zum 14. Heichelheimer Kartoffelfest am 12. 09. 2009 2. Einreichung: Einreichung der Projektidee der Grundschulklassen bis 30. 11. 2009 3. Auslobung: Auslobung eines Projektes einer Grundschulklasse bis 31. 12. 2009 Im folgenden Kalenderjahr – Durchführung des Projektes mit den Höhepunkten: 4. Kartoffellegen: April / Mai 2010 5. Blütenfest: Juni / Juli 2010 6. Ernte: Kartoffellesen im September 2010 und 7. Abschluss: Präsentation des Projektes zum Heichelheimer Kartoffelfest Bewerbungen bis zum 30. November 2009 an den: Zweckverband Wirtschaftsförderung der Region des Nördlichen Landkreises Weimarer Land Geschäftsleiter Herr Joachim Leibiger Washingtonstraße 42 99423 Weimar Tel.: 0 36 43/50 55 32 Fax: 0 36 43/50 55 58 E-Mail: zv-wifoe@t-online.de Seite 16 26. September 2009 – Nummer 11/09 Kreisvolkshochschule Weimarer Land Wissen und mehr 99510 Apolda, Ackerwand 13 Telefon (0 36 44) 55 48 41 Fax (0 36 44) 51 56 62 Internet: www.kvhs-weimarerland.de E-Mail: info@kvhs-weimarerland.de Neue Angebote für das Herbstsemester 2009 (Auszug) FREMDSPRACHEN Englisch Grundkurs: donnerstags, 18.00 Uhr Beginn: 01. 10. 09 Französisch Grundkurs: donnerstags, 19.30 Uhr Beginn: 01. 10. 09 Italienisch Grundkurs: mittwochs, 16.15 Uhr Beginn: 30. 09. 09 Spanisch Grundkurs: dienstags, 18.00 Uhr Beginn auf Anfrage Die Anmeldung in die Fremdsprachenkurse für Interessenten mit Vorkenntnissen ist nach der kostenlosen und unverbindlichen Fachberatung jederzeit möglich! Neu im Angebot – Grundkurse in Chinesisch, Japanisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Ungarisch, Rumänisch, Bulgarisch Beginn auf Anfrage! Xpert CCS –Seminarreihe zur Entwicklung der Interkulturellen Kompetenz – modulares Lehrgangssystem für alle, die in ihrem Privat- und Berufsleben verstärkt Menschen aus anderen Kulturen begegnen – Bei uns erlernen Sie kompetentes Handeln zwischen den Kulturen. Beginn auf Anfrage! Die Programmhefte 2009/2010 sind in der Geschäftsstelle und an öffentlich relevanten Orten erhältlich! Bitte informieren Sie sich nach weiteren Terminen und vollständigem Angebot! Informieren Sie sich auch über unsere Angebote in Ihrem Wohnort bei Ihren Ansprechpartnern: Bad Sulza (Frau Höft: 03 64 61/82 17-0) Magdala und Ilmtal/Weinstraße (Frau Zorn: 03 64 54/5 02 53) Blankenhain (Herr Schmied: 03 64 59/6 23 95) Bad Berka/Kranichfeld und Buttelstedt/Berlstedt (Frau Rausch: 03 64 51/6 09 13) GESUNDHEITSBILDUNG BERUFLICHE BILDUNG Selbstverteidigung für Frauen, Pilates, Bewegungskurs für Mutter und Kind, Kundalini Yoga Senioren Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 24. 10., 8.30 Uhr Neue Rückenschule 08. 10., 11.00 Uhr, Hatha Yoga dienstags, 19.15 Uhr, Qigong 27. 10., 16.50 Uhr, Rückhalt – Aufrecht bis ins hohe Alter 29. 10., 9.30 Uhr Computerlehrgänge: Win@Internet 1 (Grundlagen Windows und Internet) 26. 10., 17.00 Uhr KULTURELLE BILDUNG Matinee am Sonntag, dem 04. 10. 09, 10.00 Uhr Autorenlesung vom Schriftsteller und Journalisten Roman Grafe aus dem Buch „Die Grenze durch Deutschland – eine Chronik von 1945 bis 1990“ Herbstlicher Maiskorb 28. 10. 09, 18.00 Uhr Floristik-Workshop/Grundlagen mittwochs, 18.00 Uhr Tango Argentino samstags Fachkraft Finanzbuchführung 31. 10. 09, 08.00 Uhr 10-Finger-Tastschreiben 27.10., 18.30 Uhr Eigene Homepage mit Flash 28.10., 17.45 Uhr Weitere Angebote: Power Point, Adobe, Corel Draw, Grundlagen PC-Vernetzung, Virenschutz, Open Office, Linux, Echte Menschen in dreidimensionalen Welten Speziell für Senioren: PC-Grundlagen 01. 10. 12.30, 14.45 Uhr PC-Stammtisch 29. 09., 13.00 Uhr Aufbaukurse, Digitale Bildbearbeitung, Präsentation von Urlaubsfotos, Open Office, Internet – täglich vormittags. SONSTIGE ANGEBOTE Orientalischer Tanz mittwochs Altersvorsorge – kostenloses Einstiegsseminar 06. 10. 09, 18.00 Uhr Aktzeichnen Atelier PfarrKeßlar dienstags, 19.00 Uhr Qualifizierung zur Tagesmutter 26. 09. 09, 8.00 Uhr Arbeiten mit der Digitalkamera Persönliches Fotoalbum 05. 11., 18.30 Uhr Digitales Filmen 28. 10., 17.45 Uhr Digitalfotografie donnerstags, 17.30 Uhr Unterhalt – was steht mir und den Kindern zu 07. 10., 18.30 Uhr Fortbildung für Pädagogen: Singen, tanzen, musizieren im Kindergarten 07. 11., 9.00 Uhr Babys und Kleinkinder spielerisch fördern samstags, 10.00 Uhr Workshop Atmung – Körper – Stimme 21. 11., 10.00 Uhr Entspannungskurse – ThILLM-Fortbildung Erben und Vererben – Testament ja oder nein 28. 10., 18.30 Uhr Die Wohnung – ein Gesundheitsrisiko 29. 10., 18.30 Uhr Elternbildung: „Offen gesprochen über Geld“ Die Finanzkompetenz von Familien stärken 04. 11., 15.00 Uhr Start ins Leben – Finanzmanagement für junge Erwachsene“ Workshop 28. 10., 15.00 Uhr Erlebnispädagogik: Wasserwandern, Kajak u. v. mehr für Kinder und Jugendliche 26. September 2009 – Nummer 11/09 Seite 17 Informationen Voraussichtlich ab 01. 10. 2009 zu vermieten: Wohnung im Erdgeschoss eines frei stehenden 2-Familienhauses mit Gartenanteil und Garage in 99510 Apolda, Lessingstraße 56 77,5 m2, 3 Zimmer, Küche, Bad, WC, Diele, Kammer Kaltmiete: Garagenmiete: Betriebskostenvorauszahlung: Anfragen an: Kreis Weimarer Land Liegenschaftsverwaltung, Frau Zillger Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda Tel.: 0 36 44/540 262 325,50 € 25,50 € 70,00 € Seite 18 26. September 2009 – Nummer 11/09 3. Oktober 2009 Weimarer Oktoberfest Autohaus Reiche, Weimar, Rießnerstraße 33, ab 11.00 Uhr Auch 2009 wird auf dem Gelände des Renault-Autohauses Reiche im großen beheizten Festzelt gefeiert. Begonnen wird in diesem Jahr mit Live-Musik, von den Brassix. Für die jüngsten unter den Gästen ist für jede Menge Spiel und Spaß gesorgt. Es steht eine große Tigerrutsche, ein Tigerentenrodeo und eine abenteuerliche Kletterburg zum rumtollen zur Verfügung. Des Weiteren können sich die Kinder schminken lassen oder selbst Hand anlegen auf der Mal- und Bastelstraße. Betreut werden die Kids unter anderem durch die Damenmannschaft des SC 1903 Weimar. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Ab 15 Uhr treten die bekannten BIBA & die Butzemänner auf die Bühne und werden für reichlich Stimmung unter dem Publikum sorgen. Um 18 Uhr beginnt das 50 Mann starke Schauorchester Weimar mit Show- und Tanzgruppe sein schwungvolles Programm. Zur großen Abschlussparty ab 20 Uhr sorgt traditionell die Weimarer Band „Borderline“ (Foto) mit ihrer „Greatest Hits Show“ für die erforderliche Party und Feierstimmung. Kostenfreie Parkplätze stehen ausreichend zur Verfügung. MOWITZ-BAU GMBH APOLDA Ihr Partner für Neubau und Altbausanierung • Maurer- und Putzarbeiten • Beton- und Estricharbeiten • Bauwerkstrockenlegung • Gerüstbau und -verleih • Wärmedämmung • Fassadenarbeiten • Trockenbau • Pflasterarbeiten Qualität aus Liebe zum Handwerk Am Kalkteich 3, 99510 Apolda, ☎ (0 36 44) 61 94 62 26. September 2009 – Nummer 11/09 Seite 19 Herzlichen Glückwunsch Marie Thusek Bad Berka zum 105. Geburtstag Cäcilia Hoff Apolda zum 98. Geburtstag Gertrud Roth Klara Schlee Apolda Tannroda Elisabeth Frühbote Johanna Heineck Herbert Imhof Frida Kahl Elisabeth Neudert Rudi Saalfeld Irene Schäfer Berlstedt Eckolstädt Ettersburg Kranichfeld Krautheim Nohra Kleinschwabhausen Elisabett Schröpfer Wohlsborn Hannelore Theile Blankenhain Gertrud Walber Hopfgarten Betty Wazel Göttern Rudolf Weise Altdörnfeld zum 90. Geburtstag im September 2009 zum 96. Geburtstag Magdalene Bogdanowicz Großobringen Annemarie Matthes Apolda Irmgard Schlufter Großromstedt zum 95. Geburtstag Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Ingeburg und Rolf Taubert Ruth und Georg Bombach aus Apolda zur aus Kaatschen-Weichau zur Liesbeth Borrmann Paul Chojnacki Traute Friede Linda Hänsgen zum 93. Geburtstag Apolda Apolda Bad Sulza Berlstedt Diamantenen Hochzeit Diamantenen Hochzeit die sie am 6. August 2009 gefeiert haben. die sie am 27. August 2009 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Charlotte Lischker Leopoldine Scheuba zum 92. Geburtstag Apolda Ettersburg Gisela und Gerhard Grünert Marianne und Günther Reimschüssel Marta Gneiße Erika Kiener Johanna Kricke Hanna Pockrandt Helene Ramthor Irmgard Wambutt zum 91. Geburtstag Apolda Bad Berka Bad Berka Apolda Apolda Bad Berka Martha Bellanger Hildegard Bittorf Elfriede Boussellot Apolda Niederzimmern Blankenhain aus Apolda zur aus Schwabsdorf zur Diamantenen Hochzeit Diamantenen Hochzeit die sie am 20. August 2009 gefeiert haben. die sie am 3. September 2009 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Gerda und Heinz Stockmann Lydia und Georg Gernhardt aus Apolda zur aus Schwarza zur Diamantenen Hochzeit Diamantenen Hochzeit die sie am 27. August 2009 gefeiert haben. die sie am 3. September 2009 gefeiert haben. Impressum: Herausgeber: Kreis Weimarer Land Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat des Kreises Weimarer Land Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Silke Schmidt Anschrift: Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10 Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: pressestelle@lraap.thueringen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Erscheinungsweise: In der Regel sieben mal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, bestellt werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Druck: Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, 99510 Apolda, Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99, e-mail: info@druckereikuehn-apolda.de Vertrieb: Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt Seite 20 26. September 2009 – Nummer 11/09 Wir zäunen Ihr Grundstück ein! • fachgerecht und preiswert! mit Schmiedeeisen, Stabgitterzaun, Maschendraht oder Holz • Tore, Türen, Torantriebstechnik, Geländer, Gitter Metallbau Haas Thomas-Müntzer-Straße 4 99518 Reisdorf Telefon und Fax (03 64 63) 4 77 77 oder Telefon (03 64 63) 4 00 40 12. 7. + 8. November alte und neue Basteltechniken Schauen Mitmachen Basteln Kaufen 2009 10 –18 Uhr in der Stadthalle Apolda