amts blatt - Weimarer Land

Transcription

amts blatt - Weimarer Land
AMTS
Ausgabe
Nächste
009
14. 11. 2
15. Jahrgang
BLATT
KREIS
WEIMARER LAND
26. September 2009
Nummer 11/09
FEININGER UND DAS BAUHAUS. WEIMAR - DESSAU - NEW YORK
Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Radierungen und Holzschnitte
13.09. bis 20. 12.2009 im Kunsthaus Apolda Avantgarde
nungen bis hin zu den Gemälden der Spätzeit.
Lyonel Feininger wurde 1919 von Walter Gropius als künstlerischer Leiter der druckgrafischen Werkstatt an das Staatliche Bauhaus in
Weimar berufen. Unter seiner Betreuung entstanden von 1921 bis 1925 die wichtigen grafischen Editionen der Schule. Für seine Arbeit
wählte er Motive aus der old-world in Deutschland: Architektur und Kirchen, Küsten und
Schiffe sowie Viadukte und Eisenbahnen. Entsprechend seiner seriellen Arbeitsweise hatte er
viele seiner Holzschnitt-Kompositionen bereits
in frühen Zeichnungen angelegt und nahm sie
in den Gemälden und Aquarellen der Weimarer Zeit sowie in den Ölbildern der späten New
Yorker Phase ab 1940 erneut auf.
Landrat Hans-Helmut Münchberg und Matthias
Grafe zur Pressekonferenz vor dem Motiv „Dröbsdorf“ von 1927.
Am 12. September 2009 wurde in Anwesenheit von ca. 150 Gästen die großartige Ausstellung „Feininger und das Bauhaus. WeimarDessau-New York“ eröffnet. Mit der Ausstellung steht zum ersten Mal die wichtige Phase
der Bauhauszeit Feiningers im Mittelpunkt der
Auseinandersetzung. Ausgehend von den
berühmten Holzschnitt-Motiven spannt die
Ausstellung mit Werken aus der Zeit von 1908
bis 1953 einen Bogen von den frühen Zeich-
Ratloses Land
Ein Mann, der menschlich und mit Zivilcourage handelt und Kinder schützen will, stirbt
unter Schlägen und Tritten zweier jugendlicher Verbrecher.
Es ist in jüngster Vergangenheit nicht das erste
Mal, dass entwurzelte Jugendliche zum
Äußersten, zu Mord und Totschlag übergehen.
Noch stehen wir am Anfang einer beängstigenden Entwicklung.
Sicher sollte man sich vor einfachen Antworten auf komplizierte Fragen hüten. Aber manche Fragen müssen schon gestellt werden
dürfen.
Am 7. September waren zwei der Münchner
U-Bahn-Mörder festgenommen worden,
nachdem sie versucht hatten, einen Rentner
auszurauben.
Was ist das für ein Land, in dem solche Täter
in Freiheit bleiben und in einer „Therapie“Gruppe weiter wohnen dürfen, um eine
Woche später einen Mann totzuschlagen?
Was ist das für ein verwirrtes Land, in dem all
denen, die nach konsequenteren Maßnahmen in der Zukunft verlangen, noch Vorwürfe
gemacht werden? Was ist das für ein Land, in
dem räuberische Erpressung mit vier Wochen
Jugendarrest und erweitertem Tischtennistraining ausgeht?
Wenn die kriminelle Karriere eines 17-jährigen Gewalttäters sich in wenigen Jahren bis
Dabei hat das Engagement von Matthias Grafe
und der GRAFE-Gruppe Blankenhain einen
besonderen Stellenwert.
Eine Region kann sich glücklich schätzen, solche Unternehmer zu haben, die die Bedeutung
von Kultur und Tourismus erkennen und darüber hinaus noch bedeutende finanzielle Mittel
für die Umsetzung eines Ausstellungsprojektes
bereitstellen.
Gezeigt werden ca. 130 Arbeiten von öffentlichen und privaten Leihgebern sowie aus
renommierten internationalen Sammlungen,
wie dem Museum of Modern Art und dem
Solomon R. Guggenheim Museum in New York
und der Phillips Collection in Washington D. C.
Veranstalter sind der Kreis Weimarer Land, die
Kreisstadt Apolda und der Kunstverein Apolda
Avantgarde. Die Konzeption und Realisierung
der Ausstellung liegt in den Händen von Dr.
Andrea Fromm, Hamburg.
Die Ausstellung wird unterstützt durch Sparkassen-Finanzgruppe, Freistaat Thüringen,
Ernst von Siemens Kunststiftung, GRAFE-Gruppe Blankenhain, Energieversorgung Apolda
GmbH, Zeitungsgruppe Thüringen, Mitteldeutscher Rundfunk, Deutsche Bahn.
zum Mord steigern kann, dann ist im System
etwas falsch.
Es sei ein Ritual, in solchen Situationen strengere Strafen zu fordern.
Es gilt: Wehret den Anfängen!
Ja, es ist endgültig an der Zeit, über einen
anderen, den Taten angemessenen Strafvollzug
für Gewalttäter nachzudenken.
Keine Kuschelpädagogik mehr für Wiederholungstäter. Keine Mittelmeerkreuzfahrt mit Sozialarbeitern, sondern harte Konsequenzen des
Staates, der das bedrohte Gemeinwesen zu
schützen hat. Der U-Bahn-Mord in München,
das misshandelte Kind im Gully bedrohen die
Wurzeln allen menschlichen Zusammenlebens.
Ich halte nicht viel von den amerikanischen
Lebensgewohnheiten. Aber ich habe in einem
Film einmal ein amerikanisches Boot-Camp für
hartgesottene Straftäter gesehen. Der Strafvollzug war so, dass den Schwerkriminellen offensichtlich nicht mehr zum Lachen und Triumphieren zumute war.
„… Kaum einer, der hier war, kommt wieder zu
uns oder wird wieder straffällig. …“ lautete das
Fazit des verantwortlichen Justizbeamten.
Ich meine, dass eine stark gefestigte Neigung
zu exzessiver Gewalt gebrochen werden muss,
weil sie nicht wegtherapierbar ist, nicht weggekuschelt werden kann. Die traurige Wirklichkeit zeigt es.
Eskalierender Gewaltbereitschaft muss der
Staat mit steigendem Nachdruck begegnen: Ein
Kuratorin Dr. Andrea Fromm vor der Fotografie
„Julia und Lyonel Feininger am Ettersberg bei
Weimar“ von 1906.
Tag; bei Wiederholung eine Woche; bei Wiederholung einen Monat; bei Wiederholung
ein Jahr. Dann ist über Sicherheitsverwahrung
nachzudenken. Die kann – von der Prognose
abhängig – ein Leben lang sein.
Deutschland ist unerreicht im Zerschwatzen
von rechtzeitigen Lösungen. Der richtige Aufruf zur Zivilcourage reicht nicht. GewalttäterKarrieren dürfen nicht so weit auswachsen bis
zum Mord. Staat und Justiz haben das Gewaltmonopol, sie haben das Recht und die Pflicht,
kriminelle Karrieren rechtzeitig und mit aller
Festigkeit und Konsequenz zu beenden.
Dies muss eine Konsequenz aus Artikel 1
unseres Grundgesetzes sein. Die Würde des
Menschen, das ist die Würde der Angegriffenen und Getretenen, muss unantastbar sein.
Nicht die Täter sind die zu Schützenden, sondern die zukünftigen möglichen Opfer, von
denen jeder – unsere Kinder, unsere Partner
oder wir selbst – morgen ein Opfer sein könnten.
Kriminelle Karrieren gehören rechtzeitig
abgebrochen, und zwar mit allen rechtsstaatlichen Mitteln. Die Details eines solchen
Strafvollzugsystems ist Sache der Juristen,
realdenkender Psychologen und der Politik,
nicht aber der Sozialarbeiter.
Ihr Landrat
Seite 2
26. September 2009 – Nummer 11/09
S PLITTER
Volleyballturnier der
Thüringer Landratsämter
und Stadtverwaltungen
Dem Aufruf des Landratsamtes Gotha zum 2.
Volleyballturnier der Thüringer Verwaltungen
folgte am 04. 09. 2009 auch das Landratsamt
Weimarer Land.
Mitarbeiter des Hauptamtes, Bauamtes, Veterinäramtes, Gesundheitsamtes, Jugend- und
Sportamt sowie die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Kreises Weimarer Land tauschten das Büro gegen den Parkettboden ein und
traten zum Turnier in der Ernestiner Sporthalle
in Gotha an.
Insgesamt hatten sich 20 Mannschaften aus
Thüringer Verwaltungen dem sportlichen Wettkampf gestellt. Das Team aus Apolda konnte
sich am Ende des Tages über einen erfolgreichen 5. Platz freuen.
Nächstes Jahr findet die Breitensportveranstaltung in Suhl statt und auch das Landratsamt
Weimarer Land wird sicher wieder sportlich
mit dabei sein.
Termine
13. 10. 2009
14. 10. 2000
03. 11. 2009
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft
Bau- und Vergabeausschuss
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft
Änderungen vorbehalten
Fünf neue Auszubildende im Landratsamt
Sarah Koch (Apolda), Julia Güpner (Weimar/Taubach), Tobias Schröder (Rittersdorf) und Karina
Fink (Erfurt) (auf dem Foto v. l. n. r.) bestreiten seit 01. 09. 2009 ihre Ausbildung im Landratsamt
Weimarer Land. Sandra John (Bad Sulza) fehlte zur Begrüßung aus gesundheitlichen Gründen.
Die 16- bis 21-jährigen werden in verschiedenen Ämtern eingesetzt, die sie während der nächsten
zwei bis drei Jahre durchlaufen. Aus insgesamt 98 Bewerbern wurden die fünf nach einem schriftlichen Eignungstest und einem Vorstellungsgespräch ausgewählt.
Insgesamt befinden sich zurzeit 11 Verwaltungsfachangestellte in der Ausbildung im Landratsamt
Weimarer Land.
Türme aus Bambus
Kinderleicht HochHinaus
Unter der Anleitung von Marcel Kalberer,
bekannt durch den Weidenrutenpalast in Auerstedt, bauten die Kinder der Klasse 4 a der
Grundschule „Am Schötener Grund“ zwei Tage
vor dem Kunsthaus Apolda Avantgarde und
dem Glockenmuseum Apolda jeweils einen
ca. acht Meter hohen Turm. Für die Türme, die
für eine bestimmte Zeit witterungsbeständig
sind, fertigten die Schüler zuvor kleine Modelle
an.
Für das Landratsamt Weimarer Land waren dabei:
v. l. h. Karsten Schreiber, Lars Vogt, Dr. Reinhardt
Hoehnke, Antje Schwabe, Beate Wiedemann, Anja
Fischer, Dietmar Mauersberger und Melanie Machts
Die symbolische Verbindung zwischen dem
Kunsthaus und dem Apoldaer Glockenmuseum
wird durch gelbe, blaue und rote – entlang der
Straße führende – Fußspuren deutlich gemacht
und soll für alle Kunstinteressierten den Weg in
beide Häuser lenken.
Gemeinsames Projekt der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Apolda, Silvia Wille
und der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten des Kreises Weimarer Land, Beate
Wiedemann:
Großartige Unterstützung bekamen die Kinder
von der Frauengruppe des Kunstvereins, die
beim Vorbereiten, Gestalten und Aufbauen
geholfen hat.
„Gegen Gewalt in
Paarbeziehungen“
Ausstellung vom 01. 10. bis 21. 10. 2009
im Landratsamt Weimarer Land,
Beratungsraum 4. Obergeschoss,
Bahnhofstr. 28, Apolda
Die Ausstellung unterstützt den präventiven
Ansatz, gemeinsam gegen Gewalt im sozialen Nahraum vorzugehen, informiert die
Besucher über grundsätzliche Fakten zu
Häuslicher Gewalt und zeigt verschiedene
Interventionsmöglichkeiten im Kreis Weimarer Land auf. Für den Zeitraum der Ausstellung sind thematische Begleitveranstaltungen und Workshops für Jugendliche mit
verschiedenen Fachberatungsstellen, dem
Kinderschutz, der Jugendschutzbeauftragten, mit den Gleichstellungsbeauftragten,
der Polizei, Anwälten und Richtern geplant.
Turm vor dem Kunsthaus
Am 10. September 2009 wurde das diesjährige
Kinderprojekt des Kunstvereins Apolda Avantgarde „Kinderleicht HochHinaus“ unter der
Leitung von Elke Heinemann mit dem Richtfest
zweier Türme aus Bambus abgeschlossen. Um
den Bezug zum Bauhausjahr 2009 zu schaffen,
wurde die Idee geboren, Feiningertürme nach
dem Vorbild des Turms in Mellingen zu erstellen.
Beim Richtfest im Garten des Glocken- und Stadtmuseums Apolda
26. September 2009 – Nummer 11/09
Seite 3
AMTLICHER TEIL
Beschlüsse
Weitere Beschlüsse der I. Sitzung
des Kreistages vom 09.07.2009
zum geprüften Angebotspreis von 78.959,34 €
zu vergeben.
Die Veröffentlichung der nachfolgenden
Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag.
Beschluss-Nummer: 12-I/2009
Der Kreistag beschließt
die Bauleistungen an der Grundschule Wickerstedt, Sanierung und Teilneubau, 1. und 2.
Gebäudekomplex – Sanitär/Heizung/Lüftung –
an die Firma
Maik Zimmermann
Meisterbetrieb
Dorfstraße 10,
99628 Ellersleben
zum geprüften Angebotspreis von 71.327,74 €
inkl. 2 % Nachlass zu vergeben.
Beschluss-Nummer: 9-I/2009
Der Kreistag beschließt
die Deckensanierung an der Kreisstraße K 505
Buchfart-Vollersroda an die Firma
TSI Thüringer Straßenwartungs- und
Instandhaltungsgesellschaft mbH
Postfach 900143
90104 Erfurt
zum Angebotspreis von 22.273,69 € zu vergeben.
***
Beschluss-Nummer: 10-I/2009
Der Kreistag beschließt
die Fahrbahnmarkierungen auf Kreisstraßen an
die Firma
Ausbau Mügeln GmbH
Dr.-Friedrichs-Straße 67
04769 Mügeln
zum Angebotspreis von 24.215,90 € zu vergeben.
***
Beschluss-Nummer: 11-I/2009
Der Kreistag beschließt
die Freiflächengestaltung Bahnhofstraße 44,
Apolda – 2. Bauabschnitt an die Firma
Straßen- und Tiefbau Bernd Streuber
Escherodaer Weg 7
99510 Eckolstädt
Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 18. 03.,
10. 06., 29. 07. und 12. 08. 2009
Die Veröffentlichung der nachfolgenden
Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Bau- und
Vergabeausschuss.
Beschluss-Nr. 323-47/2009
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Die Planungsleistungen für Heizung/Sanitär
am Schulverbund Pfiffelbach werden an das
Ingenieurbüro für Haustechnik
Dipl.-Ing. Hans Georg Gräfe
Alexanderstraße 43
99510 Apolda
vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 352-50/2009
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Die Planungsleistungen zur energetischen und
***
***
Beschluss-Nummer: 13-I/2009
Der Kreistag beschließt
die Bauleistungen an der Grundschule Wickerstedt, Sanierung und Teilneubau, 1. und 2.
Gebäudekomplex – Elektroinstallationsarbeiten – an die Firma
Elektro-Geißler GmbH
Cranachstraße 1 a,
99423 Weimar
zum geprüften Angebotspreis von 64.638,19 €
inkl. 3 % Nachlass zu vergeben.
***
Beschluss-Nummer: 14-I/2009
Der Kreistag beschließt
die Bauleistungen an der Grundschule Wickerstedt, Sanierung und Teilneubau, 1. und 2.
Gebäudekomplex – Rohbauarbeiten – an die
Firma
haustechnischen Sanierung am Schulstandort
Blankenhain, Große Nonnengasse werden an
das
Ingenieurbüro für Haustechnik GbR
Hermann-Kiese-Straße 02
99198 Vieselbach
vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 353-50/2009
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Die Planungsleistungen zu Baumaßnahmen an
der Grundschule Niederzimmern werden an die
Bürogemeinschaft Etage 1
Cranachstraße 10
99423 Weimar
vergeben.
gez. Gutheil,
Ausschussvorsitzender
***
Beschluss-Nr.: 01-1/2009
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Beschlüsse der Apoldaer Wasser GmbH
In der 37. Gesellschafterversammlung der Apoldaer Wasser GmbH vom
31.08.2009 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1/2009
Feststellung ordnungsgemäße Ladung/Beschlussfähigkeit/
Zustimmung zur Tagesordnung
2/2009
Zustimmung zum Protokoll der 36. Gesellschafterversammlung vom
17. 11. 2008
3/2009
Feststellung Jahresabschluss 2008 der Apoldaer Wasser GmbH
4/2009
Verwendung Jahresergebnis 2008
5/2009
Entlastung Aufsichtsrat und Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr
2008
EJB Generalbau GmbH
Fritz-Winkler-Straße 6a
07749 Jena
zum geprüften Angebotspreis von 235.934,06 €
inkl. 2 % Nachlass zu vergeben.
***
Beschluss-Nummer: 15-I/2009
Der Kreistag beschließt
die Bauleistungen an der Grundschule Wickerstedt, Sanierung und Teilneubau, 1. und 2.
Gebäudekomplex – Zimmer- und Holzbauarbeiten – an die Firma
Zimmerei Beyer
Ortsstraße 71,
07907 Dittersdorf
zum Angebotspreis von 27.089,42 € zu vergeben.
***
Beschluss-Nummer: 16-I/2009
Der Kreistag beschließt
die Vergabe „Leasing PC für 150 Arbeitsplätze“
für das Landratsamt Weimarer Land, Los 1 – PC
an die Firma
hahninfotec GmbH
Auf der Leimenkaut 12 – 14
67824 Feilbingert
für 36 Monate (ab 01. 11. 09) mit einer Leasingrate je Monat von insges. 3.621,06 € zu vergeben.
gez. Münchberg,
Landrat
KS
Die Lieferungen von Sicherheitsgarderobenleisten und Umkleidebänke für Sporthallen für
Schulen des Kreises Weimarer Land werden an
die Firma
Sponeta GmbH
Gartenstraße 52
99994 Schlotheim
zum geprüften Angebotspreis von 30.604,90 €
vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 06-2/2009
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Die Bauleistungen „Dach“ im Rahmen der energetischen Sanierung der Schulsporthalle Regelschule Niederzimmern werden an die Firma
S-O-W Dach GmbH
Sachsenhausener Straße 1
99439 Großobringen
zum geprüften Angebotspreis von 131.361,51 €
inkl. 2 % Nachlass vergeben.
Schütze
Ausschussvorsitzender
Beschlüsse des Abwasserzweckverbandes Apolda
In der 37. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda
am 31.08.2009 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
I/2009
Feststellung ordnungsgemäße Ladung/Beschlussfähigkeit/
Zustimmung zur Tagesordnung
II/2009
Zustimmung zum Protokoll der 36. Verbandsversammlung vom
17. 11. 2008
III/2009
Feststellung Jahresabschluss 2008 des Abwasserzweckverbandes Apolda
IV/2009
Entlastung Verbandsausschuss und Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2008
Seite 4
26. September 2009 – Nummer 11/09
Beschlüsse
Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 24. 08. 2009
Beschluss-Nr.: 03/2009
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die von
der Verwaltung vorgelegte Prioritätenliste zum
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 für das Jahr 2010.
Beschluss-Nr.: 04/2009
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung der Projekte
1. „Medienprojekt mit rechtsorientierten
Jugendlichen“ in Höhe von 1.290 € und
2. „Rock am Park“ in Höhe von 1.650 €
im Rahmen der Projektmittel des Kreises Weimarer Land für „Vielfalt, Toleranz und Demokratie“
mit folgenden Ergänzungen:
1. Die Jugendamtsverwaltung gibt den bewilligten Projektträgern die Auflage, einen
schriftlichen Bericht vorzulegen.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die
Jugendamtsverwaltung, eine Evaluierung der
geförderten Projekte vorzunehmen und dem
Jugendhilfeausschuss vorzulegen.
Mike Mohring
Ausschussvorsitzender
Satzung
Kreis Weimarer Land
Satzung des Kreises Weimarer Land über Gründung, Aufgaben und Arbeitsweise
des Rettungsdienstbereichsbeirates
Auf der Grundlage der §§ 98 und 99 der
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar
2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. November 2008
(GVBl. S. 394) sowie des Thüringer Gesetzes
zur Neuregelung des Rettungswesens vom 16.
Juli 2008 (GVBl. S. 233) beschließt der Kreistag
folgende Satzung:
§1
Vorsitzender/Mitglieder
(1) Der Vorsitzende des Bereichsbeirates ist der
Landrat, in dessen Abwesenheit sein Vertreter
im Amt.
(2) Dem Rettungsdienstbereichsbeirat gehören
als stimmberechtigte Mitglieder an:
1. Vertreter des Sachgebietes Brand- und
Katastrophenschutz/Rettungsdienst
2. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
3. Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes,
Kreisverband Apolda e.V.
4. Vertreter der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Kreisverband Weimar
5. Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung
Thüringen
6. Vertreter des Verbandes der Ersatzkassen
(vdek) e.V. Landesvertretung Thüringen
7. Vertreter der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
8. Vertreter der BKK Landesverband Ost/Landesrepräsentanz Thüringen
9. Vertreter der IKK Thüringen
10. Vertreter der Knappschaft
Jede Einrichtung/Institution benennt namentlich das Mitglied und einen Stellvertreter. Diese
werden in der Anlage, die sich bei Personenund/oder Funktionswechsel ändern kann,
benannt.
§2
Aufgaben des Bereichsbeirates
Dem Bereichsbeirat obliegt die Beratung der
Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich. Der Bereichsbeirat wirkt an
der Erstellung des Rettungsdienstbereichsplanes
gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG) vom 16. Juli
2008 mit. Er ist vor Abschluss der öffentlichrechtlichen Verträge mit den Durchführenden
zu hören. Eine Anhörung kann in Ausnahmefällen auch schriftlich mit Terminsetzung erfolgen.
§3
Sitzungen
(1) Der Bereichsbeirat tritt bei Bedarf auf Einladung des Vorsitzenden bzw. seines Stellvertreters zusammen, jedoch mindestens einmal
jährlich.
(2) Der Beirat wird weiterhin Sitzungen einberufen, wenn ein Mitglied dies schriftlich unter
Angabe der gewünschten Tagesordnungspunkte beantragt.
(3) Zur Bereichsbeiratssitzung ist mit einer Frist
von 20 Arbeitstagen unter Angabe der Tagesordnung und Beifügung der Beschlussvorlagen
zu laden.
(4) Weitere Anträge auf Beschlussfassung sind
mit einer Frist von 10 Arbeitstagen dem Vorsitzenden zuzuleiten und den Mitgliedern 5
Arbeitstage vor der Sitzung weiterzureichen.
(5) Beschlussanträge müssen schriftlich mit
Begründung und Unterschrift des Mitgliedes
oder seines Stellvertreters eingereicht werden.
(6) Die Frist beginnt mit der Zustellung. Der
Sendebericht eines Faxgerätes gilt als Nachweis der Zustellung.
(7) Die Sitzungen des Bereichsbeirates sind
nicht öffentlich.
(8) Zu den Sitzungen des Bereichsbeirates kann
der Vorsitzende Vertreter anderer Fachgebiete
oder Organisationen sowie Sachverständige
(im Folgenden insgesamt Sachverständige
genannt) einladen.
Die Mitglieder sind grundsätzlich über die Beiziehung von Sachverständigen mindestens 5
Arbeitstage vor Sitzungsbeginn zu informieren.
Jedes Mitglied kann die Hinzuziehung von
Sachverständigen unter namentlicher Benennung und Angabe der Anschrift zum vorgesehenen Tagesordnungspunkt mit einer Frist von
mindestens 10 Arbeitstagen vor der Bereichsbeiratssitzung verlangen. Zu einem Gegenstand soll die Zahl der Sachverständigen auf
jeweils zwei der Kostenträgerseite, jeweils
zwei der Aufgabenträger- und jeweils zwei der
Durchführendenseite beschränkt werden.
Fordert ein Mitglied in der Frist die Beiziehung
eines Sachverständigen, so kann ein anderes
Mitglied ohne Frist zum gleichen Gegenstand
Sachverständige beiziehen.
(9) Sind die eingeladenen Sachverständigen
nach fristgemäßer Einladung nicht zu der Sitzung erschienen, schließt dies die Behandlung
der entsprechenden Tagesordnungspunkte
nicht aus.
(10) Über den Inhalt der Sitzungen und deren
Ergebnisse ist eine Niederschrift bis vier
Wochen nach der Sitzung anzufertigen und
allen Mitgliedern zuzusenden. Es wird eine
Widerspruchsfrist von einem Monat nach
Zustellung vereinbart.
(11) Die Niederschrift muss mindestens beinhalten:
a) Tagesordnung,
b) Ort, Beginn und Ende der Sitzung,
c) die Namen der Anwesenden,
d) den wesentlichen Inhalt der Sitzung (Beschlussanträge sind Bestandteil der Niederschrift),
e) die gefassten Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis,
f) Erklärungen sind auf Forderung zur Niederschrift zu nehmen.
(12) Veröffentlichungen bedürfen im Einzelfall
der vorherigen Zustimmung des Beirates.
§4
Abstimmung und Beschlussfassung
(1) Der Bereichsbeirat ist beschlussfähig, wenn
mehr als 50 % der Mitglieder bzw. deren Stellvertreter zugegen sind.
(2) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beim dauerhaften Ausscheiden eines Mitgliedes muss
die Zusammensetzung derart neu gestaltet werden, dass sich wiederum eine Parität zwischen
Vertretern der Kostenträger sowie der Aufgabenträger und Durchführenden ergibt.
(3) Der Bereichsbeirat beschließt mit einfacher
Stimmenmehrheit. Enthaltungen sind nicht
zulässig.
(4) Kommt wegen Beschlussunfähigkeit kein
Beschluss zustande, ist eine weitere Sitzung
zur gleichen Tagesordnung anzuberaumen. In
dieser Sitzung ist der Bereichsbeirat ohne
Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder bzw. Stellvertreter beschlussfähig,
wenn bei der Einladung ausdrücklich darauf
hingewiesen wurde. Es ist innerhalb von 10
Arbeitstagen neu einzuladen.
(5) Abstimmungen in sitzungsfernen Verfahren
sind möglich, wenn diesem Verfahren kein Mitglied schriftlich widerspricht.
§5
Geschäftsführung
Die laufenden Geschäfte des Bereichsbeirates
führt der Vorsitzende. Dies sind u. a. Ladung
und Ausfertigung von Niederschriften.
§6
Auflösung des Bereichsbeirates
Der Bereichsbeirat wird auf unbestimmte Zeit
gebildet. Er wird aufgelöst, wenn diese Satzung
ihre Gültigkeit verliert oder die gesetzlichen
Regelungen zum Rettungsdienst einen Bereichsbeirat nicht mehr vorsehen.
§7
Inkrafttreten
Die Satzung des Kreises Weimarer Land über
die Gründung, Aufgaben und Arbeitsweise des
Rettungsdienstbereichsbeirates tritt einen Tag
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Damit tritt die Geschäftsordnung des Rettungsdienstbereichsbeirates für den Rettungsdienstbereich Weimarer Land vom 13. Juni 1995
außer Kraft.
Apolda, den 21.09.2009
Münchberg
KS
Landrat
26. September 2009 – Nummer 11/09
Seite 5
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
Az. N0066/2009-2132-09 und N0067/2009-2132-03
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Bau und Verkehr,
Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt,
dass die Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen - Sachsen mbH (EVG), Juri-Gagarin-Ring
162 in 99084 Erfurt, einen Antrag auf Erteilung
einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehenden
Erdgasleitung EGL 440.00, einschließlich
Zubehör, Schwerborn - Weinstraße (Pfiffelbach) und
Erdgasleitung EGL 440.06, einschließlich
Zubehör, Abzweig Weimar Nord,
mit einer Schutzstreifenbreite von 6 m bzw. 4 m
(bei der Abzweigleitung) sowie zwischen 1 m
und 4 m beim Zubehör gemäß § 9 Abs. 4
Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom
20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat.
Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen
Daasdorf bei Buttelstedt, Flur 4, Flurstücke
219, 220, 222/1, 222/2, 228, 230, 231/1, 235,
258, 368; Flur 5, Flurstücke 289, 290, 291,
292/1, 293, 298, 305, 306/2, 306/3, 307,
312/3, 370, 371;
Großobringen, Flur 7, Flurstücke 505, 506/7,
506/8, 506/9, 506/10, 506/11, 506/12,
506/13, 506/14, 506/16, 506/17, 506/18; Flur
8, Flurstücke 567/5, 567/8, 567/9, 584/1,
590, 609, 610; Flur 9, Flurstücke 622, 623,
627, 650, 680, 681, 682, 683/1, 807; Flur 10,
Flurstücke 686, 688, 699/4, 708, 709/2,
710/1, 710/2, 710/3, 710/4, 711, 712, 713,
714/1, 714/2, 715, 716, 730;
Heichelheim, Flur 3, Flurstücke 234, 235, 237,
238, 239, 242/11, 242/12, 242/13, 242/14,
242/15, 242/16, 242/17, 242/18, 242/19,
242/20, 242/21, 242/22, 242/23, 242/28,
242/33, 243, 244, 249, 250/2; Flur 4, Flurstücke 265, 266, 267, 268/1, 268/2, 269, 270,
271, 272, 273, 274, 275/1, 275/2, 277, 278,
279/1, 279/2, 279/3, 280, 281/1, 344, 345,
346, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377,
378, 379; Flur 5, Flurstücke 300, 301, 304/1,
304/2, 304/3, 304/4, 305/1, 305/2, 305/3,
305/4, 305/5, 305/6, 305/8, 305/9, 305/10,
305/11, 305/12, 305/13, 305/14, 306, 307,
308, 310/2, 317/1, 317/2, 317/3, 317/4, 318,
319, 320, 321/1, 321/2, 322, 342;
Hottelstedt, Flur 3, Flurstücke 106/1, 110,
111, 112, 122, 127/1, 128/1, 128/2, 129,
130/1, 143/2, 144/1, 144/2, 144/3, 144/4,
144/5, 145, 147, 315, 316, 318, 319; Flur 4,
Flurstücke 151, 161/1, 166, 167, 383, 384,
385, 386,
Kleinobringen, Flur 4, Flurstücke 406, 407,
408, 409, 410;
Leutenthal, Flur 2, Flurstücke 201, 202, 224,
225, 226, 231/3, 232, 234, 235, 236, 243,
248, 249, 251, 252, 579, 580, 582; Flur 4,
Flurstücke 291, 292/3, 299, 300/4, 301, 302,
307, 309/3, 310, 315, 324, 340, 343, 345,
346, 354; Flur 7, Flurstücke 526, 527, 531/1,
532, 533/1, 533/2, 534/1, 535, 536, 546, 547,
562, 563;
Liebstedt, Flur 3, Flurstücke 292, 295, 308/1,
310, 311, 317, 318, 325, 326;
Ottmannshausen, Flur 2, Flurstücke 156, 158,
160, 161, 164/2, 164/3, 164/4, 164/5, 164/6,
164/7, 164/8, 168/1, 185/2, 186/1, 186/2,
188/1, 190, 191, 192/1, 499; Flur 4, Flurstücke 304, 306, 307, 308, 320/2, 321, 327,
336, 347, 353/4, 354/2, 409, 410, 525, 526,
527, 528; Flur 5, Flurstücke 416, 417, 451,
452, 459/8, 460, 461, 462, 534, 535;
Pfiffelbach, Flur 3, Flurstücke 337/7, 337/8,
337/9, 337/10, 338/4, 338/5, 338/6, 339/1,
368, 376, 377, 378, 379, 380, 381, 383,
387/1, 388, 409, 411; Flur 4, Flurstücke 420,
421/1, 421/6, 421/7, 446, 450, 451/1, 451/2,
456, 466/1, 467/3, 471/2, 473; Flur 5, Flurstücke 515/2, 516, 517, 518/1, 522, 526, 527,
537, 538, 539, 540, 541, 542;
Ramsla, Flur 2, Flurstücke 131, 132, 133, 134,
135, 136, 137, 138/1, 138/2, 138/3, 139, 140,
141, 141/1, 142, 143, 144, 145, 146, 148,
149, 150, 151, 159/2, 159/3, 160, 170, 423,
424, 425; Flur 5, Flurstücke 367, 382, 383,
385, 385/1, 386/1, 386/2, 387/2, 388, 389,
390, 391, 392, 393, 442;
Rohrbach, Flur 2, Flurstücke 80, 81, 82/1,
82/2, 83, 84, 85, 89, 90/1, 90/2, 90/3, 91/1,
91/2, 92, 95; Flur 4, Flurstück 281;
Willerstedt, Flur 7, Flurstücke 643, 650;
Zottelstedt, Flur 4, Flurstücke 315, 317 und
320/1
können den eingereichten Antrag sowie die
beigefügten Unterlagen innerhalb von vier
Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an
beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, Am Petersenschacht 3,
99706 Sondershausen, Telefon 0 36 32/654311, dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00
Uhr sowie 13.00 Uhr und 16.30 Uhr, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00
Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung
einsehen.
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist
gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7
Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember
1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von
Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990
bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte
persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur
den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach
eingetretenen Veränderungen müssen durch
einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den
Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit
begründet werden, dass kein Einverständnis
mit der Belastung des Grundbuches erteilt
wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf
gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass
ein Widerspruch sich nur dagegen richten
kann, dass das Grundstück gar nicht von einer
Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als
von dem Unternehmen dargestellt.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann beim Landesamt für
Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, Am Petersenschacht 3 in 99706 Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift bis
zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.
Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit.
Sondershausen, den 21. 07. 2009
Freistaat Thüringen
Landesamt für Bau und Verkehr
Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen
Außenstelle Sondershausen
Im Auftrag
gez. Lampe
Außenstellenleiterin
Amtliche Bekanntmachung
Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Nauendorf
Festsetzung des Wahltermins
Hiermit gibt das Landratsamt Weimarer Land bekannt:
Für die Neuwahl des/der Bürgermeisters/in in der Gemeinde
Nauendorf wurde durch das Landratsamt Weimarer Land als
Wahltermin
Sonntag, der 6. Dezember 2009,
festgesetzt.
Apolda, 1. September 2009
Münchberg
Landrat
Seite 6
26. September 2009 – Nummer 11/09
Öffentliche Bekanntgabe des Landratsamtes Weimarer Land
Hiermit gibt das Landratsamt Weimarer Land
bekannt, dass Herr Olaf Krummrich zum
1. Oktober 2009 den Kehrbezirk des Herrn
Dieter Reisenweber übernimmt.
Herr Krummrich wurde durch das Thüringer
Landesverwaltungsamt zum Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk WeimarStadt 006 bestellt und ist wie folgt zu erreichen:
Vor dem Buckel 61
99444 Blankenhain
Tel.: 036459/63119.
Der Kehrbezirk 006 umfasst folgende Orte und
Straßen:
99510 Apolda-Oberndorf: Am Blauraine, Am
Kastaniengarten, Am Kirchgarten, Am Steingraben, An dem Bienengarten, Auf dem Berge,
Böhmsgasse, In der Gasse, Kapellendorfer Str.,
Wiegendorfer Weg
99510 Apolda-Rödigsdorf: Am Borne, Am
Krautlande, Am Kreuzsteine, An der Kirche,
Denstedter Weg, Großer Anger, Ilmenauer Str.,
Kapellendorfer Weg, Oberndorfer Str.
99441 Döbritschen: Beim Gemeindeteich,
Hintergasse, Im Dorfe, Magdalaer Weg
99441 Frankendorf: Alte Jenaer Str., Am Anger,
An den Linden, Kapellendorfer Str., Kirchgasse,
Reichsstr., Weststr., Zu den Weinbergen
99441 Großschwabhausen: Am Anger, Am
Bahnhof, Am Hohlstedter Weg, Am Park, Am
Seewege, An der Bahn, An der Hasel, An der
Stiegel, Borngasse, Dorfstr., Döbritscher Weg,
Gartensiedlung, Hainweg, Im Dorfe, Isserstedter Str., Kirchstr., Lindenallee, Schulgasse,
Unter dem Anger, Waldhaus, Über dem Anger
99441 Hammerstedt: Im Dorfe, Im Teichgarten
99441 Hohlstedt: Am Anger, Dorfstr., Hammerstedter Weg, Jenaer Str.
99510 Kapellendorf: Am Asperteich, Am Burggraben, Am Burgplatz, Am Bäckerberg, Am
Rosengarten, Am Schenkplan, Am Sperlingsberg, An der Mühle, Apoldaer Str., Frankendorfer Str., Kirchgasse, Niedermühle, Nußbergweg, Werlitzgraben
99441 Kleinschwabhausen:
Großschwabhäuser Str., Hinter der Kirche, Im
Oberdorfe, Im Unterdorfe, Hinter dem Dorfe,
Unter dem Hain
99441 Kötschau: Dorfstr.
99441 Köttendorf: Dorfstr.
99441 Lehnstedt: Dorfstr.
99441 Mellingen: Am Kötschblick, Auf dem
Anger, Auf dem Kreuzen, Bahnhofstr., Blankenhainer Str., Brauhausstr., Dr.-Frötsch-Platz,
Enge Gasse, Ernst-Thälmann-Str., Feiningerring, Fourtgasse, Hainholzstr., Hauptstr., Hinterm Dorfe, Hirtentorstr., Hopfenbergstr., Ilmgäßchen, Im Dorfe, Karl-Alexander-Platz, KarlFriedrich-Platz, Kirchberg, Kirchgasse, Kupferstr., Lange Str., Lehnstedter Str., Lerchenweg,
Magdalaer Str., Meldinger Weg, Neugasse,
Pumpwerk, Rentengasse, Schenkgasse, Schulgasse, Schulweg, Schweinanger, Steinweg,
Stichlingsgasse, Str. am Ort, Tamfurt, Taubacher
Str., Umpferstedter Str., Weidmühlenweg, Weimarische Str., Wiesenstr.
99425 Oberweimar: Baumschulenweg
99510 Schwabsdorf: Hauptstr.
99441 Süßenborn: Aspenweg, Auf dem Berg,
Bachgasse, Bergschlagweg, Bornstr., Denstedter Weg, Dorfplatz, Friedhofsweg, Ins
Umpferstedter Holz, Kirchweg, Kromsdorfer
Weg, Kummelgasse, Landhausallee, Sandgrubenallee, Weimarische Str., Über den Borngraben
99441 Umpferstedt: Am Friedhof, Am Graben,
Am Sonnenberge, Am Sportplatz, An der Friedhofsgasse, Anger, Apoldaer Str., Brunnengasse,
Denstedter Gasse, Friedhofsgasse, Gasthofsgasse, Graben, Hinter dem Gröbel, Hinter den
Gärten, Im Gewerbepark, Im Graben, Im Gäss-
chen, In der Hohle, In der Siedlung, Kirchgasse, Kirchplatz, Krumme Gasse, Mellinger Str.,
Pfarrgasse, Safransgarten, Schenkgasse,
Schwabsdorfer Str., Siedlung, Süßenborner
Weg, Teichstr., Über der Darre
99423 Weimar: Am Kirschberg, Am
Schießhaus, Am Sportplatz, Bahnstr. 2 – 18,
Birkenhof 1 – 13, Bruno-Apitz-Str. 22 – 32,
Brühl 6 – 28, Carl-von-Ossietzky-Str. 2 – 12,
1 – 19 b, Eduard-Rosenthal-Str., Eisfeld, Ferdinat-Freiligrath-Str., Friedensstr. 5 – 7, 36 – 42,
Geleitstr., Gerberstr. 2 a – 16, Goetheplatz 10,
12, Graben 2 – 10, 15 – 47, Großmutterleite,
Hellerweg, Herderplatz 6 – 10, 7 – 11, Hundegasse kein Haus, Im Webicht, Im Winkel
1 – 19, Jacobsstr. 1 – 36, Jenaer Str., Karlstr.,
Kaunaser Str. 2 – 24, 7 – 37, Kegelplatz, Kleine
Teichgasse 6a, Krausweg, Lindenberg 1 – 30,
Luthergasse 3 – 5, Marstallstr. 1 – 3, MartinKlauer-Weg, Meyerstr. 2 – 12, 1 – 7, Moskauer
Str. 67 – 89, Neugasse, Rittergasse, Rosmariengasse, Scherfgasse 1 – 5, Schlachthofstr., Soproner Str. 3 – 17, Teichgasse, Teichplatz 13, Tiefurter Allee, Untergraben, Vorwerkgasse 2 – 10,
1 – 11, Wagnergasse, Webichtallee, Wielandstr.
2 – 4, Übern Schießhaus 1 – 15, Zelterweg,
Zeughof
99427 Weimar-Schöndorf: Am Waldesrand,
Unterm Ettersberg 1 – 23, Überm Gänseholze
1 – 22,
99510 Wiegendorf: Dorfstr., Hinter dem Kirschgarten, Hinter den Safrangärten, Im Dorfe
99759 Wülfingerode: Hinter den Höfen
Das Ordnungs- und Rechtsamt, Untere Gewerbebehörde, weist darauf hin, dass alle Veränderungen an Schornsteinen, Feuerstätten
sowie Eigentümerwechsel umgehend den
Bezirksschornsteinfegermeistern mitzuteilen
sind.
Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses
der Apoldaer Wasser GmbH
Feststellung des Jahresabschlusses der Apoldaer Wasser GmbH für das
Wirtschaftsjahr 2008
1. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 31. 08. 2009
den Jahresabschluss 2008 festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss im Jahr 2008 beträgt 162.585,01 €.
3. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer
bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG, Niederlassung Erfurt, für den Jahresabschluss lautet:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erfurt, am 11. Juni 2009
Ernst & Young AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Fleischer
Wirtschaftsprüfer
gez. Kunz
Wirtschaftsprüfer
4. Der Jahresabschluss 2008 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
und Anhang sowie der Lagebericht liegt vom 28. 12. 2009 bis
15. 01. 2010 während der Geschäftszeiten bei der Apoldaer Wasser
GmbH, Königstraße 10 – 14 im Zimmer 3.3. aus.
gez. Jens Baumbach
Geschäftsführer
Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 25 Abs. 4 ThürEBV und gemäß § 12
der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda
Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes Apolda
für das Wirtschaftsjahr 2008
1. Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss vom 31. 08. 2009 den
Jahresabschluss 2008 festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss im Jahr 2008 beträgt 167.345,19 €.
3. Der Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG, Niederlassung Erfurt,
für den Jahresabschluss lautet:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Verbandes.
Fortsetzung auf Seite 7
26. September 2009 – Nummer 11/09
Seite 7
Fortsetzung von Seite 6
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erfurt, am 11. Juni 2009
Ernst & Young AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Fleischer
Wirtschaftsprüfer
gez. Kunz
Wirtschaftsprüfer
4. Der Jahresabschluss 2008 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
und Anhang sowie der Lagebericht liegt vom 28. 12. 2009 bis
15. 01. 2010 während der Geschäftszeiten bei der Apoldaer Wasser
GmbH, Königstraße 10 – 14 im Zimmer 3.3. aus.
gez. Rüdiger Eisenbrand
Verbandsvorsitzender des AZVA
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g des Landratsamtes Weimarer Land
Umweltamt – Untere Wasserbehörde
Durchführung eines Verfahrens zur Bescheinigung des Bestehens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar nach § 9
Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom
20. 12. 1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindung
mit Abschnitt 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes
und anderer Vorschriften auf dem Gebiet
der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung
(SachenR-DV) vom 20. 12. 1994 (BGBl. I S.
3900) für nachfolgend in der Anlage aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung
Ramsla.
Der Abwasserzweckverband Nordkreis Weimar
hat einen Antrag auf Erteilung der Bescheinigung der Dienstbarkeit für die in der Anlage
aufgeführten Flurstücke, auf denen sich Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung,
einschließlich Schutzstreifen, befinden, bei der
für dieses Verfahren zuständigen Unteren Wasserbehörde gestellt. Die durch die Dienstbarkeit festgelegten Rechte sind im § 4 der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung geregelt.
Dem Antragsteller werden mit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftlich genutzte Anlagen und Leitungen
nachträglich per Gesetz verschiedene Rechte
eingeräumt (Betretungsrecht, von Bebauung
freizuhaltender Schutzstreifen). Diese Rechte
werden in das Grundbuch eingetragen.
Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen können zu den amtlichen Sprechzeiten
oder nach Vereinbarung bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Weimarer Land,
Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Telefon
0 36 44/540 644, innerhalb von vier Wochen
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
eingesehen werden.
Eventuelle Widersprüche der betroffenen
Grundstückseigentümer sind schriftlich bzw.
mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt
Weimarer Land, Umweltamt – Untere Wasserbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist
von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober
1990 bestehenden wasserwirtschaftlich
genutzten Anlagen und Leitungen entstanden.
Da die Dienstbarkeit für diese Anlagen bereits
durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass
kein Einverständnis mit der Belastung des
Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger
Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein,
falsche Angaben in Bezug auf die Lage der
Anlagen zu korrigieren. Gesetzliche Grundlage
für das Verfahren zur Behandlung von Widersprüchen sind, wie oben angeführt, das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und
die Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung
(SachenR-DV).
Apolda, den 03. 09. 2009
Im Auftrag
Exner
Amtsleiter Umweltamt
Anlage: Liste der betroffenen Grundstücke
Art der Anlage
Abwasserleitung
(Mischwasserkanal)
Gemarkung
Flur
Flurstück
Grundbuchblatt
Ramsla
Ramsla
Ramsla
Ramsla
Ramsla
Ramsla
Ramsla
Ramsla
1
1
1
5
5
3
3
3
3
97/1
72
358/9
359
410
411
412
440
254
277
324
324
346
346
406
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g des Landratsamtes Weimarer Land
Umweltamt – Untere Wasserbehörde
gen können zu den amtlichen Sprechzeiten
oder nach Vereinbarung bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Weimarer Land,
Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Telefon
0 36 44/54 06 44, innerhalb von vier Wochen
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
eingesehen werden.
Kleinlohma, Neudörnfeld, Drößnitz, Lotschen
und Meckfeld b. Blk.
Antrag auf Erteilung der Bescheinigung der
Dienstbarkeit für die in der Anlage aufgeführten Flurstücke, auf denen sich Anlagen der
öffentlichen Abwasserbeseitigung, einschließlich Schutzstreifen, befinden, bei der für dieses
Verfahren zuständigen Unteren Wasserbehörde
gestellt. Die durch die Dienstbarkeit festgelegten Rechte sind im § 4 der SachenrechtsDurchführungs-Verordnung geregelt.
Dem Antragsteller werden mit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftlich genutzte Anlagen und Leitungen
nachträglich per Gesetz verschiedene Rechte
eingeräumt (Betretungsrecht, von Bebauung
freizuhaltender Schutzstreifen). Diese Rechte
werden in das Grundbuch eingetragen.
Der Zweckverband JenaWasser hat einen
Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterla-
Fortsetzung auf Seite 8
Durchführung eines Verfahrens zur Bescheinigung des Bestehens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Zweckverbandes JenaWasser nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. 12. 1993
(BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit Abschnitt 1
der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet der SachenrechtsDurchführungs-Verordnung (SachenR-DV) vom
20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) für die in der
Anlage aufgeführten Flurstücke in den Gemarkungen
Eventuelle Widersprüche der betroffenen
Grundstückseigentümer sind schriftlich bzw.
mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt
Weimarer Land, Umweltamt – Untere Wasserbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen.
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von
Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche
Seite 8
26. September 2009 – Nummer 11/09
Fortsetzung von Seite 7
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990
bestehenden wasserwirtschaftlich genutzten
Anlagen und Leitungen entstanden. Da die
Dienstbarkeit für diese Anlagen bereits durch
Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch
nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grund-
buches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch
kann nur darauf gerichtet sein, falsche Angaben in Bezug auf die Lage der Anlagen zu korrigieren. Gesetzliche Grundlage für das Verfahren zur Behandlung von Widersprüchen sind,
wie oben angeführt, das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und die SachenrechtsDurchführungs-Verordnung (SachenR-DV).
Apolda, den 03. 09. 2009
Im Auftrag
Exner
Amtsleiter Umweltamt
Anlage: Liste der betroffenen Grundstücke
Art der Anlage
Gemarkung
Flur
Flurstück
Abwasserleitung
Kleinlohma
Kleinlohma
1
1
3/3
38
99
75
Kleinlohma
Kleinlohma
1
1
5
33/2
121
75
Kleinlohma
2
54
Kleinlohma
Kleinlohma
1
2
2
56/4
83
110
Kleinlohma
Kleinlohma
Kleinlohma
Kleinlohma
Kleinlohma
1
1
1
1
1
16
21
23
33/1
33/3
6
85
74
102
65
Abwasserleitung/
Einlaufbauwerk
Neudörnfeld
2
44
25
Abwasserleitung/
Abwasserschachtbauwerk
Neudörnfeld
3
53/17
53
Neudörnfeld
Neudörnfeld
1
1
3
4
31
27
Schutzstreifen für
Abwasserleitung/
Abwasserschachtbauwerke
Neudörnfeld
1
7
51
Abwasserleitung/
Schutzstreifen für
Abwasserleitung/
Abwasserschachtbauwerke
Neudörnfeld
3
51
25
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
1
1
1
3
3
14/3
36/4
36/5
169/2
170
145
79
76
119
119
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
1
1
1
5/1
44
58
141
42
8
Drößnitz
Drößnitz
3
3
171/1
172
105
153
Drößnitz
1
6/1
120
Abwasserleitung(en)/
Abwasserschachtbauwerk(e)
Abwasserleitung(en)/
Abwasserschachtbauwerk/
Einlaufbauwerk
Schutzstreifen für
Abwasserleitung
Schutzstreifen für
Abwasserleitung(en)/
Abwasserschachtbauwerk(e)
Schutzstreifen für
Abwasserleitung
Abwasserleitung(en)
Abwasserleitung(en)/
Abwasserschachtbauwerk(e)/
Einlaufbauwerk(e)
Abwasserleitung(en)/
Einlaufbauwerk(e)
Abwasserleitung(en)/
Abwasserschachtbauwerk(e)
Grundbuchblatt
86
Fortsetzung auf Seite 9
26. September 2009 – Nummer 11/09
Seite 9
Fortsetzung von Seite 8
Anlage: Liste der betroffenen Grundstücke
Art der Anlage
Gemarkung
Flur
Flurstück
Grundbuchblatt
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
14/10
20
21
23
24
27
28
33
37/2
49
105
158
140
33
32
35
108
111
74
96
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
1
1
1
1
2
2
2
3
16/2
17
45/2
123/8
128/1
134/4
114
132
126
105
140
172
135
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
Drößnitz
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
6/2
10
13/1
13/2
15
16/8
16/9
19
22/4
29
34
35
47/2
132
75
105
103
151
143
150
117
153
40
116
110
13
Drößnitz
2
134/5
135
Lotschen
Lotschen
Lotschen
Lotschen
1
1
1
2
4/4
28
46/1
91
114
125
108
80
Lotschen
1
29
136
Meckfeld b. Blk.
Meckfeld b. Blk.
1
1
27/2
27/3
208
133
Meckfeld b. Blk.
3
110/2
197
Meckfeld b. Blk.
Meckfeld b. Blk.
1
3
29/2
87/2
206
192
Schutzstreifen für
Abwasserleitung/
Abwasserschachtbauwerk
Meckfeld b. Blk.
3
87/1
187
Schutzstreifen für
Abwasserleitung/
Einlaufbauwerk
Meckfeld b. Blk.
3
88/6
160
Schutzstreifen für
Abwasserleitung
Schutzstreifen für
Abwasserleitung(en)/
Abwasserschachtbauwerk(e)
Schutzstreifen für
Abwasserleitung/
Einlaufbauwerk
Schutzstreifen für
Abwasserleitung/
Abwasserschachtbauwerk(e)
Schutzstreifen für
Abwasserleitung
Abwasserleitung/
Abwasserschachtbauwerk(e)
Abwasserleitung/
Einlaufbauwerk
Abwasserleitung(en)/
Einlaufbauwerk(e)/
Abwasserschachtbauwerk(e)
Seite 10
26. September 2009 – Nummer 11/09
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung
des überarbeiteten Entwurfes zum Regionalplan Mittelthüringen
Am 12. 08. 2009 hat die Planungsversammlung
der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen die Freigabe des nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung überarbeiteten
Entwurfes zum Regionalplan Mittelthüringen
zur 2. Anhörung und öffentlichen Auslegung
beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 6 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 15. Mai 2007
(GVBl. S. 45) ist der Entwurf zum Regionalplan
erneut auszulegen, wenn er nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 10 Abs.
3 und 4 ThürLPlG geändert wird und dadurch
die Grundzüge der Planung berührt werden.
Gemäß o. g. Beschluss der RPG wurde
bestimmt, dass nach § 10 Abs. 6 Satz 3 ThürLPIG
Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen
des überarbeiteten Entwurfs zum Regionalplan
Mittelthüringen abgegeben werden können.
Die öffentliche Auslegung erfolgt bei den in der
Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften: den Landkreisen Gotha und
Sömmerda, dem Ilm-Kreis und dem Landkreis
Weimarer Land, den kreisfreien Städten Erfurt
und Weimar sowie den kreisangehörigen Städten Apolda, Arnstadt, Gotha, Ilmenau und
Sömmerda.
Amtliche
Wahlbekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
über die Sitzung
des Kreiswahlausschusses
für die
Wahl zum 17. Deutschen Bundestag
des Wahlkreises 193
Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
am 27. September 2009
Der Kreiswahlausschuss tritt am Donnerstag, dem 01. 10. 2009 um 13.00 Uhr im
Raum 244 des Rathauses der Landeshauptstadt Erfurt, Fischmarkt 1, 99084
Erfurt, zu seiner Sitzung zusammen.
Die Sitzung ist öffentlich, es hat jedermann Zutritt.
Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
des Wahlkreises 193 Erfurt - Weimar Weimarer Land II der Wahl zum 17.
Deutschen Bundestag am 27. September
2009.
Erfurt, 18.09.2009
Rainer Schönheit
Kreiswahlleiter
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 ThürLPlG
bekannt gemacht.
Die Planunterlagen des überarbeiteten Entwurfes zum Regionalplan Mittelthüringen sowie
die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen
vom 05. 10. 2009
bis einschließlich 05. 11. 2009
im Landratsamt Weimarer Land, Bauamt,
Sachgebiet Bauplanung, 3. OG, Zimmer 303
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
während folgender Öffnungszeiten:
Montag
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
zur Einsichtnahme durch jedermann aus.
Als Arten umweltbezogener Informationen sind
Angaben zu den Schutzgütern Boden, Wasser,
Klima/Luft, Biologische Vielfalt/Fauna/Flora,
Landschaft, Mensch, Kultur/Sachgüter und
deren Wechselbeziehungen verfügbar.
Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf
des Regionalplanes Mittelthüringen können
innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann auch direkt gegenüber der
Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen
beim
Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar
erfolgen oder als E-Mail an die Adresse
regionalplanung-mitte@tlvwa.thueringen.de.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
nach § 10 Abs. 3 Satz 4 ThürLPlG nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Regionalplan
unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend sind allgemeine Informationen und
der überarbeitete Entwurf des Regionalplanes
sowie die zugehörigen Abwägungsentscheidungen im Internet unter
www.regionalplanung.thueringen.de
abrufbar.
Apolda, 26. 09. 2009
Münchberg,
Landrat
Kundeninformation
der Apoldaer Wasser GmbH
Umsatzsteuer – Rückwirkend geändert
für Trinkwasser-Hausanschlusskosten und
Trinkwasser-Baukostenzuschüsse
Rechnungsanpassung – Rückzahlung der
Umsatzsteuerdifferenz möglich
Der EuGH hat mit Urteil aus 2008 der
Auffassung der deutschen Finanzverwaltung nicht entsprochen, sodass das Verlegen von Trinkwasseranschlüssen wieder
dem ermäßigten Steuersatz von 7 %
unterliegt.
Ausgehend davon kann die Apoldaer
Wasser GmbH, ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht, rückwirkend ab August
2000 den Steuersatz der Hausanschlusskostenabrechnungen sowie der Baukostenzuschüsse auf 7 % anpassen und eine
angepasste Rechnung veranlassen. Statt
19 % (bzw. 16 %) Besteuerung wären
dann neu nur noch 7 % Umsatzsteuer zu
zahlen.
Wir müssen diesen Betrag für Sie beim
zuständigen Finanzamt geltend machen,
da es sich um verlangte Steuern und nicht
um Entgelte von uns handelt. Nach Mitteilung der Kontonummer und Bankleit-
zahl werden wir den Differenzbetrag
erstatten.
Wir möchten in diesem Zusammenhang
um Verständnis bei eventuellen Verzögerungen bitten, da auf Grund der damaligen unrichtigen Entscheidung durch die
Finanzverwaltung jetzt ein erhöhter
Arbeitsaufwand für uns zu bewältigen ist.
Wir sind aber bemüht, innerhalb der
nächsten Wochen die Baurechnungen
weit möglichst angepasst zu haben.
Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, teilen Sie uns bitte Ihre genaue
Anschrift und Bankverbindung unter dem
Betreff „Rechnungskorrektur“ sowie Kundennummer bzw. Rechnungsnummer
mit.
Betroffen sind Rechnungen nur im Trinkwasserbereich (nicht im Abwasserbereich) und hier nur für Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern
unter der Telefonnr. 0 36 44/539-104 zur
Verfügung.
Apoldaer Wasser GmbH
26. September 2009 – Nummer 11/09
Seite 11
ÖFFENTLICHER TEIL
Informationen
Weiterer Sponsor für den
APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2011
Schnelles Internet für
den Landkreis!
Das Land Thüringen hat sich zum Ziel gesetzt,
bis Ende 2010 eine flächendeckende
Erschließung mit schnellen Internetzugängen
im Land zu verwirklichen. Als erster Schritt ist
hierbei eine durchschnittliche Verbindungsgeschwindigkeit von 2 Mbit/s für ganz Thüringen geplant. Um dieses Ziel zu verwirklichen,
wurde im Jahr 2008 die Initiative „Thüringen
Online“ gestartet. Zur Unterstützung der
Gemeinden und Gemeindeverbände wurde
vom Ministerium für Wirtschaft, Technologie
und Arbeit sowie der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen ein Breitbandkompetenzzentrum eingerichtet, welches als erster
Ansprechpartner im Bereich schnelles Internet
für ganz Thüringen gilt.
v. l. Reinhard Peters, André Maeder und Hans Jürgen Giese zu Besuch in der Firmenzentrale der Charles Vögele AG
Auf Einladung des Vorstandsvorsitzenden,
Herrn André Maeder, besuchten der Vorsitzende der AG Design, Hans Jürgen Giese, und
dessen Stellvertreter, Reinhard Peters, die Firmenzentrale der Charles Vögele AG in Pfäffikon am Zürcher See.
Der Vorstandsvorsitzende André Maeder erinnerte sich noch an die hohe Qualität des
Apoldaer Designprojektes, das er im Jahre
2002 im Auftrag von s. Oliver als Jurymitglied
begleitete. André Maeder möchte in seiner
neuen Funktion diese Partnerschaft fortführen,
weil er das Apoldaer Designprojekt als eines
der wichtigsten Nachwuchswettbewerbe in
Europa betrachtet. Aus diesem Grund wird der
internationale Textilkonzern Charles Vögele
den APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD
2011 mit 21.000 Euro finanziell unterstützen
und durch den Vorstandsvorsitzenden persönlich in der Jury vertreten sein.
Mit diesem Sponsoring sind mittlerweile
215.000 Euro an Sponsormitteln für das Projekt
von internationalen Textilkonzernen sowie
regionalen Partnern eingeworben worden,
sodass der APOLDA EUROPEAN DESIGN
AWARD 2011 mit über 90 % finanziert ist.
Weitere Informationen unter:
www.apolda-design-award.de
Das Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden lädt ein …
„Großes Erntefest“
Brauhausfest im Freilichtmuseum
Sonntag, 27. September 2009, ab 10.00 Uhr
Sonntag, 25. Oktober 2009, ab 10.00 Uhr
Am Sonntag, dem 27. September, beginnt um
10.00 Uhr das traditionelle Erntefest im Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden. Um 11.00
Uhr startet vor der Kirche im Dorf Hohenfelden
der große Erntefestumzug mit vielen OldtimerTraktoren, wie „Lanz-Bulldog“, „Deutz“, „Pionier“ und auch Eigenbau-Konstruktionen aus
DDR-Zeiten.
Technik- und Traktoren-Freaks, u. a. vom „Traktoren- und Landmaschinenverein Kirchheim/
Thüringen e. V., werden ihre „Schätzchen“
anschließend im Gelände an der Feldscheune
präsentieren und für so manche Erklärung und
Fachfrage bereit stehen.
Die Garben der diesjährigen Getreideernte des
Museums werden mit Hilfe einer historischen
Dreschmaschine vor den Augen der Besucher
ausgedroschen. Zu erleben ist u.a. die Herstellung von Senf und das Schleifen von Messern
und Scheren, die Besucher auch mitbringen
können. Ein bunter Markt mit Thüringer Produkten, mit allem was auf den Feldern und im Garten gewachsen ist und im Herbst geerntet wurde
sowie u. a. Töpfer-, Holz- und Korbwaren werden von Thüringer Bauern und Marktleuten feilgeboten. Blasmusik und das beliebte Basteln für
die kleinen Besucher bereichern das Programm.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Natürlich sind alle Museumsgebäude und Ausstellungen, auch im Museumsgelände „Am Eichenberg“ zum Besuchen und Staunen geöffnet.
In den letzten Jahren ist es eine gute Tradition
geworden, dass der „Brau- und Kulturverein“
und das Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden zum Ausklang der Museumssaison am
letzten Oktoberwochenende gemeinsam das
„Brauhausfest“ begehen.
An diesem Tag können die Museumsbesucher
das urige, nach alter Rezeptur gebraute Museumsbier verkosten und andere Köstlichkeiten
genießen.
Bei der beliebten Veranstaltung erläutern Mitglieder des „Brau- und Kulturvereins Thüringer
Freilichtmuseum Hohenfelden e.V.“ den Besuchern die Geschichte des dörflichen Brauens
sowie die Gerätschaften und technischen Einrichtungen des historischen Hohenfeldener
Brauhauses.
Außerdem ist ab dem 25. Oktober 2009 auch
die neue Sonderausstellung „Die heilige Familie in Papier – Papierkrippen aus vier Jahrhunderten“ im alten Hohenfeldener Pfarrhaus
geöffnet.
Es lohnt sich also ganz besonders, an diesem
Tag nach Hohenfelden zu kommen.
Um auch den Gemeinden im Weimarer Land
die Vorzüge von schnellen Internetanbindungen zu sichern, wird sich der Kreis Weimarer
Land an der Initiative beteiligen.
Hierzu fand am 08. 09. 2009 eine Beratung mit
Bürgermeistern der Gemeinden des Kreises
statt, in welcher die Initiative und das Breitbandkompetenzzentrum vorgestellt wurden.
Vertreter von 33 Kommunen und den sechs
Verwaltungsgemeinschaften des Kreises kamen
der Einladung des Landrates zur Beratung
nach.
Das Thema Breitbandanbindung und schnelles
Internet sorgte für rege Nachfrage durch die
Bürgermeister, da schnelle Internetverbindungen mittlerweile auch ein immenser Standortvorteil in der Wirtschaft und im Tourismus
bedeuten, aber auch im Alltagsleben eine
immer größer werdende Rolle spielen.
In Folge dieser Beratung wurde erklärt, dass der
Landkreis noch in diesem Jahr eine Studie
durchführen wird, welche die Versorgungslage
des Kreisgebietes mit schnellen Internetanschlüssen darstellen soll. Bis Ende September
sollen die Gemeinden des Kreises sich dahingehend äußern, ob sie an der Initiative mitwirken werden.
Im Rahmen der Initiative wird die Studie für
das Kreisgebiet vom Land Thüringen und dem
Kreis Weimarer Land finanziert. Die Studie soll
möglichst wirtschaftliche Wege und Möglichkeiten aufzeigen, um auch den ländlichen
Raum mit schnellen Internetverbindungen zu
versorgen.
In diesem Zusammenhang werden die Bürger
des Landkreises gebeten, sich an der Umfrage
zu beteiligen, welche durch die Gemeinden
und den Landkreis in den jeweiligen Amtsblättern durchgeführt werden wird.
Nur durch die Erfassung der Anschlusswünsche
der Bürger kann die Studie das Anschlusspotential des Kreises Weimarer Land richtig darstellen.
Kontakt:
Landratsamt Weimarer Land
Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege
Tel.: 0 36 44/540 220 oder 702
Seite 12
26. September 2009 – Nummer 11/09
18. Bad Sulzaer Musiktage 2009
re) mit einer Zeitreise durch die Geschichte
der Holzblasinstrumente. Am 10. November,
15.00 Uhr, lädt das „Deliciæ Theatrales“ (Leipzig) mit „Der hüpfenden Hanna“ zu einem
Konzert für Kinder und die ganze Familie zum
Mittanzen in das Conference Center der Toskana Therme ein.
Im Conference Center der Toskana Therme präsentieren sich am Samstag, dem 14. November, 15.00 Uhr, dann auch die Preisträger des
Wettbewerbes in ihrem traditionellen Konzert
dem Publikum, bei dem jeder Preisträger auch
seine Urkunde und den dazugehörigen Preis
entgegen nehmen kann.
Ena Theres Morgenroth aus Weimar
Die 18. Musiktage werden in der Novemberzeit die idyllische Weinstadt wieder für eine
Woche zum musikalischen Mittelpunkt der
Region machen.
Der Jugend-Musik-Wettbewerb am 7. und 8.
November, bei dem jugendliche Musiker aus
verschiedenen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt;
Niedersachsen und natürlich Thüringen) ihr
Können vor den Jurys und einem hoffentlich
zahlreichen Publikum präsentieren werden,
bildet dabei das Kernstück.
155 Kinder und Jugendliche fiebern ihrem Auftritt in den Kategorien Akkordeon, Block- und
Querflöte, Gitarre, Klavier, Violine, Viola und
Violoncello entgegen. Auch in diesem Jahr dürfen sich Pianisten und Publikum in der Toskana
Therme auf einen Yamaha-Konzertflügel freuen, den die Firma kostenfrei zur Verfügung
gestellt hat.
Im Rahmenprogramm erfreuen am 6. November, 19.30 Uhr in der Stadtkirche St. Mauritius
Alfred Zachertz (Rausche; Gemshorn, Blockflöten etc.) und Heinrich Jochen (12-saitige Gitar-
Der Wettbewerb wird von YAMAHA Music
Central Europe GmbH, der Toskana Therme,
dem Institut für angewandte Pädagogik e.V.,
Dr. Thiel Umwelttechnik, dem Berufsbildungsinstitut Krämer, dem WFP Bad Sulza, dem Pianoservice Albrecht & Friebel (Jena), der Grundund Regelschule, der Sophienklinik und der
Evangelischen Kirchgemeinde Bad Sulza sowie
von E.on unterstützt.
Kristin Steinhäuser von der Musikschule Rudolstadt
Weitere Interessenten für
Jugendleiter-Card-Lehrgang gesucht!!!
Das Jugend- und Sportamt Weimarer Land
plant, vom 12. bis 16. Oktober 2009 (1. Ferienwoche in den Herbstferien) im Landratsamt
Weimarer Land erneut einen „JugendleiterCard-Lehrgang (JULEICA)“ – (Card A) durchzuführen.
Umfang:
35 Unterrichtseinheiten
täglich 9.00 Uhr bis max. 17.00 Uhr
Diese Grundausbildung dient der Befähigung
von ehrenamtlich Tätigen in der selbstständigen (An-)Leitung von Kindern und Jugendlichen sowie in der Reflexion der eigenen ehrenamtlichen Tätigkeit.
Voraussetzung:
Ein abgeschlossener Kurs „Erste Hilfe“ oder
„Lebensrettende Sofortmaßnahmen“.
vorauss. Teilnehmergebühr:
25,00 € (ohne Verpflegung)
Rückfragen und Anmeldungen unter:
Besonders angesprochen sind Jugendliche ab
16 Jahren und Erwachsene, die bereits in den
Jugendclubs unseres Landkreises ehrenamtlich
tätig sind.
Die Jugendleiter-Card gilt bundesweit und
berechtigt zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, gegenüber
Erziehungsberechtigten sowie zum Einsatz als
Betreuer bei Ferienfreizeiten.
Landratsamt Weimarer Land,
Jugend- und Sportamt
Bahnhofstr. 28
99510 Apolda
Anja Fischer
Tel. 0 36 44/540 552
EIN KREIS FÜR ALLE –
Die Vielfalter-Konferenz im Weimarer Land
am 31. Oktober 2009
Vielfalt tut gut. Durch Viele, die Gutes tun. Wir
suchen die Vielfalter im Weimarer Land!
Das Netzwerk für Toleranz im Weimarer Land
(in Entstehung) organisiert in Kooperation mit
der Koordinierungsstelle des Lokalen Aktionsplans (LAP) Weimar und Weimarer Land eine
Konferenz im Feriendorf Slawitsch in Bad
Sulza.
Dafür wird die Methode der Zukunftswerkstatt
genutzt. Solche Werkstätten haben in anderen
Regionen schon viel bewirkt und sind ein
Stück gelebte Demokratie. Faktoren, die Vielfalt einschränken, sind mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten, fehlende Räume, aber
auch Phänomene wie Diskriminierung und
Rechtsextremismus – darüber wollen wir miteinander sprechen, Ideen entwickeln und vor
allem konkrete Schritte vereinbaren.
Wird bei der Feuerwehr der Kaffee kalt, weil es
keinen Nachwuchs gibt? Haben Jugendliche
Räume, in denen sie mit ihrer Band proben
können? Sind rechtsextreme Einstellungen normal geworden?
Neben diesen Beispielen sind uns Ihre Themen
wichtig! Am 31. Oktober 2009 bietet sich die
Chance für Bürgerinnen und Bürger des Weimarer Landes, unter professioneller Moderation zusammenzukommen und mit von uns
vorbereiteten Jugendlichen, Entscheidungsträgern und Experten gemeinsam die Zukunft des
Landkreises zu diskutieren und zu gestalten!
Der Schirmherr der Konferenz ist der Lehrer und
Triathlet Kai Röckert, dreifacher IronmanGewinner sowie Sport- und Ethik-Lehrer am
Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka. Ihre Teilnahme und Unterstützung haben bereits zugesagt: Rüdiger Eisenbrand (Bürgermeister der
Stadt Apolda), Marion Schneider (Toskana Therme Bad Sulza), Prof. Dr. Roland Merten (Universität Jena), Rainer Milkoreit (Thüringer Fußballverein) und Felix Leibrock (Pfarrer aus Apolda).
Nehmen auch Sie teil und bewerben Sie sich
bis zum 30. September!
Teilen Sie dem LAP-Begleitausschuss des Bundesprogramms „Vielfalt tut gut“ dafür ihre
Motivation mit. Welche Impulse braucht der
Landkreis? Was finden Sie an der Idee der
Zukunftskonferenz gut? Welchen Beitrag könnten Sie oder Ihre Institution sich konkret vorstellen? Ausgewählt werden Personen nach
ihren angegebenen Motivationen, aber auch
mit Hilfe der Kriterien, nach denen der Begleitausschuss selbst zustande kam: Die Teilnehmenden sollen nach Geschlecht, Tätigkeitsfeld
und politischer Ausrichtung ausgewogen und
gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechend
repräsentiert sein.
Bereichern Sie mit uns die Zukunft des Weimarer Landes und kommen Sie zur VielfalterKonferenz!
Bürgerbündnis gegen Rechtsextremismus
im Weimarer Land
netzwerk-weimarer-land@web.de
Tel.: 03 64 61/86 99 08
Begleitausschuss des LAP
Weimar/Weimarer Land
Herderplatz 14, 99423 Weimar
Tel.: 0 36 43/8 04 42 22
26. September 2009 – Nummer 11/09
Seite 13
Informationen
Einladung zum Frauen- Wochenendseminar
10 Jahre Tradition
– die Gleichstellungsbeauftragten aus dem
Landkreis Weimarer Land und der Stadt Apolda
gestalten gemeinsam mit vielen interessierten
Frauen aus den regionalen Unternehmen, Frauen, die im Schichtdienst arbeiten, die in ihrem
persönlichen Leben die Dreifachbelastung
Beruf (Karriere), Kinder und Partner bewältigen
müssen, aber auch mit einem kleinen Anteil
arbeitsloser Frauen jedes Jahr ein 3-Tagesseminar.
Dieses Seminar wird durch die Beauftragte für
die Gleichstellung von Frau und Mann des
TMSFG, Johanna Arenhövel, gefördert.
Mit Selbstvertrauen und Gelassenheit das
Leben meistern
Wir Frauen haben viel Erfahrung darin, die an
uns zerrenden Kräfte zwischen Beruf, Haushalt
und Familie auszubalancieren, manchmal aber
auch nur auszuhalten. Wir selbst und unsere
Bedürfnisse kommen dabei oft zu kurz.
Auch wenn wir im Grunde wissen, wie wichtig
es ist die eigenen Batterien aufzuladen, um
nicht nur zu funktionieren, sondern auch unsere Aufgaben mit Freude und mehr Leichtigkeit
bewältigen zu können, ist die Umsetzung sehr
schwer. Darüber hinaus konfrontieren uns die
Höhen und Tiefen in unserem persönlichen
Leben und das Auf und Ab gesellschaftlicher
Entwicklungen mit vielen Ängsten und Befürchtungen.
Hier zu vertrauen, sich auf die eigenen Stärken
zu besinnen, bedarf ständiger Ermutigung.
Ort:
Toskanaworld-Hotel an der Therme GmbH
Rudolf-Gröschner-Straße 11
99518 Bad Sulza
Teilnahmegebühr:
95,– €
(zwei Übernachtungen, Verpflegung, Seminargebühren, Benutzung der Therme)
Frauenseminar 2008
Manchmal ist es leichter, wenn man einen
Schritt aus seinem Alltag heraus macht, um die
Dinge aus einer neuen Perspektive zu sehen,
um sie dann mit größerem Selbstvertrauen und
mehr Gelassenheit zu meistern. Dafür braucht
es eine besondere Zeit und einen geschützten
Raum, damit wir uns mit unseren ureigenen
Kräften wieder verbinden und ihre Kraft und
Weisheit spüren können.
An diesem Wochenende haben wir die Möglichkeit im Kreis der Frauen körperlich, geistig
und seelisch aufzutanken und Strategien zu
entwickeln, die uns in unserem Alltag helfen
können.
Termin:
13. November 2009 bis 15. November 2009
Referentin:
Frau Musia Heike Bus – Leiterin des Institutes
für Aqua Wellness in Bad Sulza
Anmeldeschluss:
9. Oktober 2009
Ansprechpartnerinnen und Organisatoren:
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte
des Kreises Weimarer Land
Frau Beate Wiedemann
Tel.: 0 36 44/540 413
E-Mail:
Gleichstellungsbeauftragte@lraap.thueringen.de
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte
der Stadt Apolda
Frau Silvia Wille
Tel.: 0 36 44/650 169
E-Mail: sylvia.wille@apolda.de
Siebentes Branchengespräch Kunststoff/Chemie hat stattgefunden
Es gehört mittlerweile zu einer guten Tradition,
dass sich die Unternehmensvertreter der Branche Kunststoff/Chemie des Weimarer Landes
und der Stadt Weimar einmal jährlich zu
einem Branchengespräch treffen.
Am 26. 08. 2009 trafen sich die Mitglieder des
Verbundes bei der Firma IBU-tec advanced
materials AG in Weimar.
In Anwesenheit des Landrates Hans-Helmut
Münchberg und des Oberbürgermeisters Stefan Wolf wurde in einer sehr offenen Diskussion über die gegenwärtige wirtschaftliche Lage
der Betriebe in der Region diskutiert. Durch
den Unternehmensberater, Herrn Norbert Beitner, wurde in einem excellenten Vortrag die
gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise
analysiert, die Folgen für die regionale Wirtschaft dargestellt und mögliche Handlungsstrategien für die Unternehmen in Krisenzeiten
unterbreitet.
Die anwesenden Geschäftsführer hoben trotz
der Umsatzeinbrüche im Vergleich zum Erfolgsjahr 2008 hervor, dass sie die Krise auch
als Chance betrachten, um Innovationen voranzutreiben, mit neuen Produkten den Markt
zu beleben und mit verbesserten Service- und
Vermarktungsstrategien sich rechtzeitig auf den
erhofften Wirtschaftsaufschwung einzustellen.
Der Branchenverbund bewertete den ersten
„Tag der offenen Betriebe“ am 26. 09. 2008 mit
neun Schulen aus Weimar und dem Weimarer
Land im Interesse der Fachkräftesicherung als
Erfolg.
Auf Grund der positiven Erfahrungen verständigte sich der Branchenverbund dazu, am
10. 09. 2010 einen zweiten „Tag der offenen
Betriebe“ der Branche Kunststoff/Chemie in
Weimar und im Weimarer Land durchzuführen.
Vorbereitungen für 17. Apoldaer Oldtimer Schlosstreffen angelaufen
Das 16. Treffen historischer Fahrzeuge liegt
knapp vier Monate zurück und schon beginnen die Vorbereitungen für das 17. Apoldaer
Oldtimer Schlosstreffen im Jahr 2010.
Die Auswertung ergab, dass das 16. Treffen mit
244 Oldtimerfreunden aus 11 Bundesländern
wieder ein voller Erfolg für die Region war.
Eine gute Entscheidung war auch, das Oldtimer-Treffen unter dem Motto „Auf Feiningers
Spuren“ thematisch in das „Bauhausjahr“ einzubinden.
Zu den Höhepunkten zählten die Oldtimerhalte in den Feininger-Dörfern Mellingen und
Zottelstedt, die hervorragende Gastgeber
waren. Erstmals gab es beim sonnabendlichen
Oldtimerabend neben humoristischen Einla-
gen auch Darbietungen einheimischer Vereine. Die Tanzgruppen des FCT und des AFC
begleiteten mit ihren Tänzen die Gäste durch
den Abend, was sehr positiv aufgenommen
wurde.
Bürgermeister Rüdiger Eisenbrand dankte in
der Beratung den Mitgliedern der Arbeitsgruppe nochmals ausdrücklich und gratulierte zum
Erfolg des Treffens.
Für das 17. Apoldaer Oldtimer Schlosstreffen
2010 bestätigte die Arbeitsgruppe wieder
Hans Jürgen Giese als Veranstaltungsleiter.
Ihm stehen als Stellvertreter Steffen Prang und
Gundula Bernert von der Stadt Apolda sowie
Jörg Hanf von der Kurgesellschaft Heilbad Bad
Sulza zur Seite.
Reinhard Urban wurde als Fahrtleiter ebenfalls
für das nächste Treffen bestätigt. An seiner
Seite fungiert ab sofort Michael Schoß vom
MC Apolda als Stellvertreter. Der Arbeitsgruppe gehören weiterhin an Vertreter der KfzInnung, der Wirtschaftsförder-Vereinigung
Apolda-Weimarer Land e. V., der Polizeiinspektion Apolda und des Hotels am Schloß.
Das Treffen 2010 findet vom 04. 06. 10 bis
06. 06. 10 unter dem Motto „100 Jahre Apollo“
statt und ist eine Referenz an den Automobilbau in Apolda und an die Automarke „Apollo“, die den Namen Apoldas in die Welt getragen hat. Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe findet am 28. 10. 2009 um 15.00 Uhr im
Hotel am Schloß statt.
Seite 14
26. September 2009 – Nummer 11/09
Das Gesundheitsamt informiert …
Rechtzeitiges Impfen im Herbst schützt vor möglicher Grippe
Kühle Temperaturen und nasse Herbsttage
erhöhen schon jetzt die Ansteckungsgefahr mit
Bakterien und Viren. Da der Impfschutz nach
einer Grippeimpfung zudem erst nach zwei
Wochen vollständig aufgebaut ist, empfiehlt
das Gesundheitsamt des Landratsamtes Weimarer Land, sich rechtzeitig vor Beginn der
Grippe-Saison im Oktober oder November
impfen zu lassen.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen und
solche, die täglich mit vielen Menschen in
Kontakt kommen. Die Impfung im Herbst verhindert einen schweren Krankheitsverlauf der
Virusgrippe, auch Influenza genannt, die im
schlimmsten Fall sogar tödlich sein kann.
Sie bietet dem Einzelnen wirksamen Schutz vor
der gefährlichen Influenza mit ihren gefürchteten Komplikationen und begrenzt die Ausbreitung der Infektion.
Folgenden Risikogruppen wird dieser Impfschutz besonders empfohlen:
– allen Menschen über 60 Jahre,
– Patientinnen und Patienten, die an einer
Immunschwäche leiden, wie Organempfängerinnen und -empfänger und HIV-Infizierte,
– chronisch kranke Menschen, wie Lungen-,
Herz-Kreislauf-Erkrankte und Diabetikerinnen und Diabetiker,
– Kinder mit Atemwegserkrankungen, wie beispielsweise Asthma,
– Menschen, die in Pflegeheimen leben,
– medizinisches Personal in Krankenhäusern
und Altenheimen,
– Personen, die besonders ansteckungsgefährdet sind, wie Polizistinnen/Polizisten, Erzieherinnen/Erzieher und Lehrerinnen/Lehrer.
Die Grippeschutzimpfung ist für Patienten der
gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel
kostenlos.
Sofern keine weiteren Untersuchungen erforderlich sind, ist für die Impfung keine Praxisgebühr zu zahlen.
Schulen des Kreises Weimarer Land vorgestellt …
Heute: Staatliche Regelschule Berlstedt
ches 2005 mit neuester Technik ausgestattet
wurde. Weiterhin gibt es Fachkabinette für den
naturwissenschaftlichen Unterricht mit dazugehörenden Vorbereitungsräumen, eine Speisehalle und ein Lehrerzimmer. Nach Abschluss
der Arbeiten an der Schule wurde die Turnhalle
saniert. Zurzeit lernen 112 Schüler in sieben
Klassen und es unterrichten 15 Lehrer.
Ansicht Schule
Staatliche Regelschule Berlstedt
Hauptstr. 30, 99439 Berlstedt
Tel.: 03 64 52/7 46 60
Fax: 03 64 52/7 46 66
E-Mail: schulleitung.berlstedt@t-online.de
„Um ein Kind zu erziehen, braucht man ein
ganzes Dorf.“
afrikanisches Sprichwort
Diese Dorfgemeinde will die Regelschule Berlstedt praktizieren. Im Mittelpunkt unserer
Arbeit steht die optimale Entwicklung des einzelnen Schülers.
1. Regionale Bedingungen
Am Ortsrand von Berlstedt befindet sich die
Regelschule.
Die Außenanlage ist mit einem großen Pausenhof mit Grünflächen, Sitzgelegenheiten, Tischtennisanlage und Volleyballfeld weiträumig
gestaltet. Neben der Schule befindet sich die
Turnhalle sowie der Sportplatz der Gemeinde,
welcher auch von der Schule genutzt wird.
Zwischen Schule, der Gemeindeverwaltung
und dem Sportverein bestehen langjährige
Kooperationsvereinbarungen.
Das Einzugsgebiet umfasst 12 Orte: Thalborn,
Vippachedelhausen, Neumark, Ballstedt, Ottmannshausen, Hottelstedt, Ramsla, Stedten,
Kleinobringen, Heichelheim, Ettersburg und
Berlstedt.
In der jetzigen Gebäudeform besteht die Schule seit 1953.
Umfassende Sanierungsarbeiten fanden 1999
statt. Es wurden sehr gute Arbeits- und Lernbedingungen geschaffen. Zur Ausstattung
gehören u. a. ein Zeichenraum, zwei Werkräume, ein Maschinenraum, ein PC-Kabinett, wel-
2. Leitbild
Unter dem Motto „Fit für die Zukunft – Zukunftsvorbereitung und Lebensorientierung“
arbeitet die Schule auf der Grundlage einer
gemeinsamen Schulphilosophie. Wir sehen in
der Profilierung zu einer arbeitsweltbezogenen, praktischen, lebensnahen Schule die
besten Möglichkeiten, Schülern und Eltern
Partner zu sein. Im Mittelpunkt aller Bemühungen steht jedoch der Schüler.
Wir sehen uns als ABC-Schule:
– A nsprüche stellen und umsetzen
– B ildung und Erziehung sichern
– C hancen vermitteln
3. Schulische Bedingungen
Der Wegbegleiter für die Schüler in die
„Zukunft“ wird eine ganztägige Schule sein.
Diese ermöglicht den Lehrern, aber auch Eltern
und anderen Schulpartnern mehr Möglichkeiten für pädagogische und lebensnahe Arbeit.
Dabei spielt eine Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften bis hin zum Förderunterricht eine
wesentliche Rolle. Dies alles ist nur durch eine
starke Schulgemeinde möglich. Dass wir auf
dem richtigen Weg sind, zeigen Ergebnisse
innerhalb und außerhalb des Unterrichts, bis
hin zum Erhalt des Q-Siegels „Berufswahlfreundliche Schule 2007“.
3.1 Berufswahlvorbereitung
Durch das immer engere Zusammenwirken
von Schule, Elternhaus, Wirtschaft und allen
Beratungskräften in- und außerhalb der Schule
soll allen Schülern der Start in das Berufsleben
erleichtert und Perspektiven für die persönliche
und berufliche Entwicklung vermittelt werden.
Die schrittweise Erhöhung der Kompetenzen
der Schüler, insbesondere zur Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung, wird
durch vielfältige, aufeinander abgestimmte und
aufbauende Aktivitäten erreicht. Ab der Klasse
7 beteiligen wir uns am Projekt „Berufsstart
plus“ der HWK Erfurt.
Beim Kennenlernen einzelner Berufsfelder kommen auch manchmal die Lehrer in den Genuss,
von den Schülern verwöhnt zu werden – Laura und
Stefanie bei der Handmassage mit Frau Hirth.
3.2 Unterricht
In der 5. und 6. Klasse wird der Basiskurs in
Russisch erteilt. Der Kurs Medienkunde wird in
den Klassen 5 bis 7 durchgeführt. Seit Jahren
werden ab der 7. Klasse die Wahlpflichtfächer
Russisch als 2. Fremdsprache und Natur und
Technik erteilt. Die dritte Sportstunde findet in
jeder Klassenstufe statt. Die Fächer Deutsch,
Mathematik und Englisch (ab Kl. 7) und Physik
(ab Kl. 9) werden differenziert im Haupt- und
Realschulniveau unterrichtet.
3.3 Schulaktivitäten
Die Regelschule ist täglich von 7.00 Uhr bis
15.40 Uhr geöffnet. In dieser Zeit ist gemeinsames Frühstück in den Klassen, die Mittagesseneinnahme und Milchversorgung möglich.
Über den regulären Unterricht hinaus praktizieren wir seit 2003 mit dem CJD Schloss
Oppurg, Betriebsstätte Apolda/Weimarer Land,
eine lebendige Schuljugendarbeit. Neben Hausaufgabenbetreuung und Förderung in Deutsch
und Mathematik für die Klasse 5 und 6 gibt es
die AG Informatik und Streitschlichter neben
dem beliebten Schülerfreizeittreff. Weiterhin
gibt es eine Sport-AG, Chor und die AG
Schülerbibliothek, die von Lehrern der Schule
durchgeführt werden. Außerdem haben
Schüler dienstags die Möglichkeit, versäumte
schriftliche Leistungstests nachzuholen.
Aktive Partnerin ist die Gebietsjugendpflegerin,
Frau Willecke, auch bei Projekttagen der Klassen und der Schule bis hin zur aktiven Ferienbetreuung der Schüler.
Fortsetzung auf Seite 15
26. September 2009 – Nummer 11/09
Fortsetzung von Seite 14
Gesunde Lebensführung, Gewaltprävention,
Fitness, Stärkung der Methoden-, Sozial- und
Selbstkompetenz sind Inhalte des Unterrichts,
aber auch vieler Projekte. Dabei werden die
Lehrer unterstützt von motivierten Eltern und
langjährigen Partnern der Schule.
Traditionell nehmen die Schüler an schulischen und außerschulischen Wettbewerben
Seite 15
teil, wie Mathematik-, Chemie-, Sport- und
Lesewettbewerbe in Deutsch und Englisch.
Wir beteiligen uns an der Technikolympiade
und der Leistungsschau Technik.
Zum Schulleben gehören aber auch der Tag der
offenen Tür, Klassenfahrten, Exkursionen oder
Schulfeste, Weihnachtsprojekte und ein Schulfasching.
Ziel/Vision:
Die „Dorfgemeinde“ erzieht Kinder so, dass sie
den Unterricht aktiv mitgestalten, eigene Lernwege gehen, mit anderen zusammenarbeiten,
die Meinung anderer akzeptieren, sich selbst
einschätzen können, Aufgaben übernehmen
und Freude am Lernen haben.
Das Umweltamt des Kreises informiert über:
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Für den Kreis Weimarer Land (außer Stadt Bad
Sulza und Gemarkung Mellingen) wird im
Herbst 2009 folgender Brennzeitraum festgelegt:
12. 10. 2009 – 17. 10. 2009 und
19. 10. 2009 – 24.10.2009
Montag bis Samstag
von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Generelle Brennverbote gelten:
1. an Sonntagen und Feiertagen,
2. in der Stadt Bad Sulza, einschließlich der
Ortsteile Bergsulza, Sonnendorf und Oberneusulza,
3. in der Gemarkung Mellingen (Ausnahme:
Brandplatz),
4. auf gewerblich genutzten Flächen.
Anzeigepflicht:
Bei der örtlich zuständigen Kommune (Bürgerbüro/Ordnungsamt) ist eine Anzeige der Feuer
spätestens zwei Werktage vor Beginn erforderlich. Aufgrund der unten aufgeführten Bedingungen kann die örtliche Ordnungsbehörde
das Verbrennen untersagen.
Pflanzliche Abfälle können auch kostenpflichtig an den Kompostanlagen Bad Berka, OT Böttelborn bzw. Umpferstedt/Süßenborn sowie Fa.
Tönsmeier (Apolda) und Fa. AVT (neben Deponie Küchelgrube, Apolda) abgegeben werden.
Für Kleingartenanlagen empfiehlt es sich, an
einem Tag auf einem geeigneten Brandplatz in
der Anlage unter Aufsicht der jeweiligen Vorstände das Verbrennen durchzuführen.
Das Umweltamt weist ausdrücklich darauf hin,
dass der Missbrauch derartiger Feuer zur Entsorgung anderer als pflanzlicher Abfälle nach wie
vor den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit
erfüllt und mit einem Bußgeld geahndet wird.
Beim Verbrennen sind entsprechend der Pflanzenabfall-Verordnung folgende Bedingungen
einzuhalten:
– Sicherheitsabstand einhalten:
• 1,5 km zu Flugplätzen
• 50 m zu öffentlichen Straßen
• 100 m zu Lagern/Betrieben, die mit brennbaren/explosiven Stoffen hantieren
• 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen bzw.
entzündlichem Bewuchs
• 100 m zu Waldflächen (Waldbrandwarnstufe kleiner als 2)
• 15 m zu Gebäuden mit brennbaren Verkleidungen
• 5 m zur Grundstücksgrenze
– Vermeiden von Sichtbehinderungen auf
Straßen
– Laub darf nicht verbrannt werden
– Vermeidung von Belästigungen der Nachbarschaft bzw. der Allgemeinheit, Berücksichtigung der Windrichtung und -geschwindigkeit
– kurz vor dem Verbrennen ist das Brennmaterial umzuschichten (Schutz von Kleinstlebewesen)
– Verbrennungsstelle beaufsichtigen, ablöschen, nachkontrollieren
– Entzünden des Feuers ohne Brandbeschleuniger
gez. Exner
Amtsleiter
Zweckverband Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen Landkreises Weimarer Land
„Kleine Prominente legen und ernten Kartoffeln“
Der Zweckverband Wirtschaftsförderung der
Region des Nördlichen Landkreises Weimarer
Land schreibt für das Jahr 2010 das Projekt
„Kleine Prominente legen und ernten Kartoffeln“ aus.
„Kartoffeln wachsen nicht im Supermarkt“ Kartoffeln sind den Kindern zwar bekannt aus der
täglichen Nahrung, sie wissen aber oft nicht
wie sie wachsen. Auch die Tatsache, dass Chips
und Pommes frites aus Kartoffeln hergestellt
werden, ist ihnen oft nicht bewusst.
Im Rahmen der Imagekampagne Landwirtschaft des REK Nördliches Weimarer Land geht
es darum, junge Menschen an die Landwirtschaft heranzuführen. Seit dem Jahr 2004 organisiert der Zweckverband mit vielen Partnern
und privaten Helfern die Aktion „Kleine Prominente legen und ernten Kartoffeln“.
Schüler und Schülerinnen legen auf einem Feld
ihre eigenen Kartoffeln. Dabei erfahren sie
alles über das Legen der Knollen, über das
Anhäufeln bis zum Ernten, alles Wissenswerte
über den Kartoffelanbau. Legen im April/Mai,
Blütenfest im Juli und Ernte im Herbst. Für die
Schüler soll die Aktion ein großes Erlebnis werden. Sie gestalten einen Teil des Programms
selbst und nutzen auch andere Unterrichtsfächer, wie Zeichnen und Musik zur Vorbereitung.
Mit unserem Projekt wollen wir am Wettbewerb „Kids an die Knolle“ des Deutschen Kartoffelhandelsverband (DKHV) teilnehmen. Der
DKHV engagiert sich für landwirtschaftliche
Schulprojekte mit Kindern und Jugendlichen
und hat 2008 im Internationalen Jahr der Kartoffel diese Initiative, an der sich bundesweit
bereits über 600 Schulen beteiligen, gestartet.
Sie gibt Kindern und Lehrern einen Einblick
über den Weg der Knolle vom Pflanzen bis auf
den Tisch. Auf dem Internationalen Berliner
Kartoffelabend des Deutschen Kartoffelhandelsverbandes werden die besten Projekte
dann gewürdigt.
Die Bewerber sollten die Schüler der Klassenstufe 3 der Grundschulen der Stadt Weimar
und des Kreises Weimarer Land sein. Die Auswahl erfolgt durch einen Schülerwettbewerb
im Rahmen eines Klassen-Projektes rund um
die Kartoffel.
Projektetappen
1. Start:
Aufruf zum Wettbewerb zum 14. Heichelheimer Kartoffelfest am 12. 09. 2009
2. Einreichung:
Einreichung der Projektidee der Grundschulklassen bis 30. 11. 2009
3. Auslobung:
Auslobung eines Projektes einer Grundschulklasse bis 31. 12. 2009
Im folgenden Kalenderjahr – Durchführung
des Projektes mit den Höhepunkten:
4. Kartoffellegen:
April / Mai 2010
5. Blütenfest:
Juni / Juli 2010
6. Ernte:
Kartoffellesen im September 2010 und
7. Abschluss:
Präsentation des Projektes zum Heichelheimer
Kartoffelfest
Bewerbungen bis zum 30. November 2009 an
den:
Zweckverband Wirtschaftsförderung
der Region des Nördlichen Landkreises
Weimarer Land
Geschäftsleiter
Herr Joachim Leibiger
Washingtonstraße 42
99423 Weimar
Tel.: 0 36 43/50 55 32
Fax: 0 36 43/50 55 58
E-Mail: zv-wifoe@t-online.de
Seite 16
26. September 2009 – Nummer 11/09
Kreisvolkshochschule
Weimarer Land
Wissen und mehr
99510 Apolda, Ackerwand 13
Telefon (0 36 44) 55 48 41
Fax
(0 36 44) 51 56 62
Internet: www.kvhs-weimarerland.de
E-Mail: info@kvhs-weimarerland.de
Neue Angebote für das Herbstsemester 2009
(Auszug)
FREMDSPRACHEN
Englisch Grundkurs:
donnerstags, 18.00 Uhr
Beginn: 01. 10. 09
Französisch Grundkurs:
donnerstags, 19.30 Uhr
Beginn: 01. 10. 09
Italienisch Grundkurs:
mittwochs, 16.15 Uhr
Beginn: 30. 09. 09
Spanisch Grundkurs:
dienstags, 18.00 Uhr
Beginn auf Anfrage
Die Anmeldung in die Fremdsprachenkurse für Interessenten mit Vorkenntnissen ist
nach der kostenlosen und unverbindlichen
Fachberatung jederzeit möglich!
Neu im Angebot – Grundkurse in
Chinesisch, Japanisch,
Polnisch, Portugiesisch,
Russisch, Ungarisch,
Rumänisch, Bulgarisch
Beginn auf Anfrage!
Xpert CCS –Seminarreihe zur
Entwicklung der Interkulturellen
Kompetenz –
modulares Lehrgangssystem für alle, die
in ihrem Privat- und Berufsleben verstärkt Menschen aus anderen Kulturen
begegnen – Bei uns erlernen Sie kompetentes Handeln zwischen den Kulturen.
Beginn auf Anfrage!
Die Programmhefte
2009/2010
sind in der Geschäftsstelle und an
öffentlich relevanten Orten
erhältlich!
Bitte informieren Sie sich nach
weiteren Terminen
und vollständigem Angebot!
Informieren Sie sich auch über
unsere Angebote in Ihrem Wohnort
bei Ihren Ansprechpartnern:
Bad Sulza
(Frau Höft: 03 64 61/82 17-0)
Magdala und Ilmtal/Weinstraße
(Frau Zorn: 03 64 54/5 02 53)
Blankenhain
(Herr Schmied: 03 64 59/6 23 95)
Bad Berka/Kranichfeld und
Buttelstedt/Berlstedt
(Frau Rausch: 03 64 51/6 09 13)
GESUNDHEITSBILDUNG
BERUFLICHE
BILDUNG
Selbstverteidigung für Frauen,
Pilates, Bewegungskurs für Mutter und
Kind, Kundalini Yoga Senioren
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 24. 10., 8.30 Uhr
Neue Rückenschule 08. 10., 11.00 Uhr,
Hatha Yoga dienstags, 19.15 Uhr,
Qigong 27. 10., 16.50 Uhr,
Rückhalt – Aufrecht bis ins hohe Alter
29. 10., 9.30 Uhr
Computerlehrgänge:
Win@Internet 1 (Grundlagen Windows
und Internet) 26. 10., 17.00 Uhr
KULTURELLE
BILDUNG
Matinee am
Sonntag, dem 04. 10. 09, 10.00 Uhr
Autorenlesung vom Schriftsteller und
Journalisten Roman Grafe aus dem Buch
„Die Grenze durch Deutschland – eine
Chronik von 1945 bis 1990“
Herbstlicher Maiskorb
28. 10. 09, 18.00 Uhr
Floristik-Workshop/Grundlagen
mittwochs, 18.00 Uhr
Tango Argentino samstags
Fachkraft Finanzbuchführung
31. 10. 09, 08.00 Uhr
10-Finger-Tastschreiben
27.10., 18.30 Uhr
Eigene Homepage mit Flash
28.10., 17.45 Uhr
Weitere Angebote:
Power Point, Adobe, Corel Draw,
Grundlagen PC-Vernetzung, Virenschutz, Open Office, Linux, Echte Menschen in dreidimensionalen Welten
Speziell für Senioren:
PC-Grundlagen 01. 10. 12.30, 14.45 Uhr
PC-Stammtisch 29. 09., 13.00 Uhr
Aufbaukurse, Digitale Bildbearbeitung,
Präsentation von Urlaubsfotos, Open
Office, Internet – täglich vormittags.
SONSTIGE
ANGEBOTE
Orientalischer Tanz mittwochs
Altersvorsorge – kostenloses
Einstiegsseminar 06. 10. 09, 18.00 Uhr
Aktzeichnen Atelier PfarrKeßlar
dienstags, 19.00 Uhr
Qualifizierung zur Tagesmutter
26. 09. 09, 8.00 Uhr
Arbeiten mit der Digitalkamera
Persönliches Fotoalbum 05. 11., 18.30 Uhr
Digitales Filmen 28. 10., 17.45 Uhr
Digitalfotografie donnerstags, 17.30 Uhr
Unterhalt – was steht mir und den
Kindern zu 07. 10., 18.30 Uhr
Fortbildung für Pädagogen:
Singen, tanzen, musizieren im Kindergarten 07. 11., 9.00 Uhr
Babys und Kleinkinder spielerisch fördern
samstags, 10.00 Uhr
Workshop Atmung – Körper – Stimme
21. 11., 10.00 Uhr
Entspannungskurse –
ThILLM-Fortbildung
Erben und Vererben – Testament ja oder
nein 28. 10., 18.30 Uhr
Die Wohnung – ein Gesundheitsrisiko
29. 10., 18.30 Uhr
Elternbildung: „Offen gesprochen über
Geld“ Die Finanzkompetenz von Familien stärken 04. 11., 15.00 Uhr
Start ins Leben – Finanzmanagement
für junge Erwachsene“ Workshop
28. 10., 15.00 Uhr
Erlebnispädagogik: Wasserwandern,
Kajak u. v. mehr für Kinder und
Jugendliche
26. September 2009 – Nummer 11/09
Seite 17
Informationen
Voraussichtlich ab 01. 10. 2009 zu vermieten:
Wohnung im Erdgeschoss eines frei stehenden 2-Familienhauses mit Gartenanteil und Garage
in 99510 Apolda, Lessingstraße 56
77,5 m2, 3 Zimmer, Küche, Bad, WC, Diele, Kammer
Kaltmiete:
Garagenmiete:
Betriebskostenvorauszahlung:
Anfragen an:
Kreis Weimarer Land
Liegenschaftsverwaltung, Frau Zillger
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Tel.: 0 36 44/540 262
325,50 €
25,50 €
70,00 €
Seite 18
26. September 2009 – Nummer 11/09
3. Oktober 2009 Weimarer Oktoberfest
Autohaus Reiche, Weimar, Rießnerstraße 33, ab 11.00 Uhr
Auch 2009 wird auf dem Gelände des Renault-Autohauses Reiche im großen beheizten Festzelt gefeiert.
Begonnen wird in diesem Jahr mit Live-Musik, von den Brassix. Für die jüngsten
unter den Gästen ist für jede Menge Spiel und Spaß gesorgt. Es steht eine große
Tigerrutsche, ein Tigerentenrodeo und eine abenteuerliche Kletterburg zum rumtollen zur Verfügung. Des Weiteren können sich die Kinder schminken lassen oder
selbst Hand anlegen auf der Mal- und Bastelstraße. Betreut werden die Kids unter
anderem durch die Damenmannschaft des SC 1903 Weimar. Für das leibliche Wohl
ist bestens gesorgt.
Ab 15 Uhr treten die bekannten BIBA & die Butzemänner auf die Bühne und werden
für reichlich Stimmung unter dem Publikum sorgen. Um 18 Uhr beginnt das 50 Mann
starke Schauorchester Weimar mit Show- und Tanzgruppe sein schwungvolles Programm.
Zur großen Abschlussparty ab 20 Uhr sorgt traditionell die Weimarer Band „Borderline“ (Foto) mit ihrer „Greatest Hits Show“ für die erforderliche Party und Feierstimmung.
Kostenfreie Parkplätze stehen ausreichend zur Verfügung.
MOWITZ-BAU GMBH APOLDA
Ihr Partner für Neubau und Altbausanierung
• Maurer- und Putzarbeiten
• Beton- und Estricharbeiten
• Bauwerkstrockenlegung
• Gerüstbau und -verleih
• Wärmedämmung
• Fassadenarbeiten
• Trockenbau
• Pflasterarbeiten
Qualität aus Liebe zum Handwerk
Am Kalkteich 3, 99510 Apolda, ☎ (0 36 44) 61 94 62
26. September 2009 – Nummer 11/09
Seite 19
Herzlichen Glückwunsch
Marie Thusek
Bad Berka
zum 105. Geburtstag
Cäcilia Hoff
Apolda
zum 98. Geburtstag
Gertrud Roth
Klara Schlee
Apolda
Tannroda
Elisabeth Frühbote
Johanna Heineck
Herbert Imhof
Frida Kahl
Elisabeth Neudert
Rudi Saalfeld
Irene Schäfer
Berlstedt
Eckolstädt
Ettersburg
Kranichfeld
Krautheim
Nohra
Kleinschwabhausen
Elisabett Schröpfer
Wohlsborn
Hannelore Theile
Blankenhain
Gertrud Walber
Hopfgarten
Betty Wazel
Göttern
Rudolf Weise
Altdörnfeld
zum 90. Geburtstag
im September 2009
zum 96. Geburtstag
Magdalene Bogdanowicz
Großobringen
Annemarie Matthes
Apolda
Irmgard Schlufter
Großromstedt
zum 95. Geburtstag
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Ingeburg und Rolf Taubert
Ruth und Georg Bombach
aus Apolda zur
aus Kaatschen-Weichau zur
Liesbeth Borrmann
Paul Chojnacki
Traute Friede
Linda Hänsgen
zum 93. Geburtstag
Apolda
Apolda
Bad Sulza
Berlstedt
Diamantenen Hochzeit
Diamantenen Hochzeit
die sie am 6. August 2009
gefeiert haben.
die sie am 27. August 2009
gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Charlotte Lischker
Leopoldine Scheuba
zum 92. Geburtstag
Apolda
Ettersburg
Gisela und Gerhard Grünert
Marianne und Günther Reimschüssel
Marta Gneiße
Erika Kiener
Johanna Kricke
Hanna Pockrandt
Helene Ramthor
Irmgard Wambutt
zum 91. Geburtstag
Apolda
Bad Berka
Bad Berka
Apolda
Apolda
Bad Berka
Martha Bellanger
Hildegard Bittorf
Elfriede Boussellot
Apolda
Niederzimmern
Blankenhain
aus Apolda zur
aus Schwabsdorf zur
Diamantenen Hochzeit
Diamantenen Hochzeit
die sie am 20. August 2009
gefeiert haben.
die sie am 3. September 2009
gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Gerda und Heinz Stockmann
Lydia und Georg Gernhardt
aus Apolda zur
aus Schwarza zur
Diamantenen Hochzeit
Diamantenen Hochzeit
die sie am 27. August 2009
gefeiert haben.
die sie am 3. September 2009
gefeiert haben.
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Weimarer Land
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrat des Kreises Weimarer Land
Redaktion:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Silke Schmidt
Anschrift:
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10
Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: pressestelle@lraap.thueringen.de
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Erscheinungsweise:
In der Regel sieben mal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land.
Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim
LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,
bestellt werden.
Redaktionsschluss:
In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
Druck:
Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, 99510 Apolda,
Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99,
e-mail: info@druckereikuehn-apolda.de
Vertrieb:
Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt
Seite 20
26. September 2009 – Nummer 11/09
Wir zäunen Ihr Grundstück ein!
• fachgerecht und preiswert!
mit Schmiedeeisen, Stabgitterzaun,
Maschendraht oder Holz
• Tore, Türen, Torantriebstechnik, Geländer, Gitter
Metallbau Haas
Thomas-Müntzer-Straße 4
99518 Reisdorf
Telefon und Fax (03 64 63) 4 77 77
oder Telefon (03 64 63) 4 00 40
12.
7. + 8.
November
alte und neue
Basteltechniken
Schauen
Mitmachen
Basteln
Kaufen
2009
10 –18 Uhr
in der
Stadthalle
Apolda