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AMTS Ausgabe Nächste 010 18. 12. 2 16. Jahrgang BLATT KREIS WEIMARER LAND 13. November 2010 Nummer 07/10 Seite 2 13. November 2010 – Nummer 07/10 Splitter „Wenn Liebe und Hass sich umarmen“. Literarisch-künstlerischer Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben Auch in diesem Jahr schrieb die Jugendschutzbeauftragte des Kreises in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzdienst, dem Frauenschutz, den Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten der Stadt Apolda und des Kreises Weimarer Land sowie der Stadthalle Apolda einen literarisch-künstlerischen Wettbewerb aus. Das Motto in diesem Jahr lautet: „Wenn Liebe und Hass sich umarmen“. Ganz allgemein gesehen ist Liebe erst einmal nichts weiter als ein Gefühl der Zuneigung, eine Emotion, die wir mit etwas Angenehmes und für uns Gutes und Wertvolles verbinden. Hass, das Gegenteil der Liebe, verabscheut nicht nur einen Menschen, sondern möchte ihm auch schaden. Diese gegensätzlichen Gefühle nahmen wir als Ausgangspunkt für unseren diesjährigen Kreativwettbewerb. Die Schüler sollten sich mit ihren eigenen Gefühlen, aber auch Grenzen auseinandersetzen und dies in künstlerischer literarischer Form umsetzen so Jugendschutzbeauftragte Kerstin Thielemann. Angesprochen wurden Schüler ab der 6. Klasse aus Schulen des Weimarer Landes und der Stadt Apolda. Die eingesandten Beiträge werden am 24. 11. 2010, 16:00 Uhr, in der Stadthalle Apolda prämiert. Die Schüler, die sich mit diesem Thema auf unterschiedlichste Weise auseinandergesetzt haben, werden an diesem Tag ihre Beiträge selbst vorstellen sowie die einstudierten Theaterszenen aufführen. Alle Interessierten sind hierzu eingeladen. Die Kreisvolkshochschule Weimarer Land informiert: Fortbildung für Erzieherinnen in Kitas und für Tagesmütter in der KVHS-Geschäftsstelle Apolda Der Thüringer Bildungsplan fordert u. a. explizit auch die musikalische Fortbildung der Bezugspersonen von Kindern – die KVHS Weimarer Land bietet Fortbildungen in der Verbindung von Musik, Bewegung, Improvisation mit Objekten und Materialien. 1. Jahreszeiten erlebbar gestalten – Winter/ Weihnacht Kursinhalte: Lieder, Tänze, Sprach- und Bewegungsspiele, Improvisation mit Stimme und einfachen Instrumentarien, Hörübungen, gestalterisches Tun orientiert zu den vier Jahreszeiten und den entsprechenden Festen im Jahreskreis unter Einbeziehung von Naturerleben und Benutzung natürlicher Materialien. Arbeitsformen – Vortrag, Plenum, Diskussion, praktisches Erleben, Reflexion. Gebühr 20,00 €, 5 UE, Samstag, 20. 11. 10, 10.00 Uhr – 14.00 Uhr, Apolda Nähere Informationen: Geschäftsstelle Apolda Tel.-Nr. 0 36 44/55 48 41 www.kvhs-weimarerland.de Termine 16. 11. 2010 17. 11. 2010 17. 11. 2010 22. 11. 2010 02. 12. 2010 15. 12. 2010 Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft Finanzausschuss Bau- und Vergabeausschuss Kreisausschuss Kreistag Bau- und Vergabeausschuss Änderungen vorbehalten Impulsregion Erfurt - Jena - Weimar - Weimarer Land Kulturkalender für 2011 vorgestellt Die Impulsregion überrascht erneut die Kulturinteressierten und Gäste aus nah und fern mit einer Vielzahl von Veranstaltungen in einer großen Bandbreite zwischen Breiten- und Hochkultur. Am 2. November 2010 präsentierten Dr. Albrecht Schröter, Oberbürgermeister der Stadt Jena, Hans-Helmut Münchberg, Landrat des Weimarer Landes, Andreas Bausewein, Oberbürgermeister der Stadt Erfurt und Ulrich Dillmann, Kulturdirektor der Stadt Weimar (v.l.n.r.) im Erfurter Rathaus den Kulturkalender für das Jahr 2011. Wie gewohnt wird dem Leser ein repräsentativer Überblick über die kulturellen Höhepunk- te des Jahres verschafft – und das sind nicht wenige. Allein das Weimarer Land ist mit ca. 50 Veranstaltungen, wie z. B. Konzerten, Ausstellungen, Kabarett, traditionellen Festen, Klangerlebnissen und und und vertreten. Der Kulturkalender der Impulsregion liegt in den Touristinformationen und öffentlichen Einrichtungen aus, wird auf Messen präsentiert und steht auf der Internetseite www. thueringer-kulturkalender.de zur Verfügung. Begeben Sie sich auf eine Entdeckungsreise ins Weimarer Land. Es lohnt sich. Regionale LEADER – Aktionsgruppe Weimarer Land – Mittelthüringen e.V. Abstimmung über regional bedeutsame Vorhaben im Jahr 2011 In seiner Sitzung am 26. 10. 2010 hat der Fachbeirat der Regionalen LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land – Mittelthüringen e.V. über die Förderwürdigkeit von regional bedeutsamen Vorhaben, die für das Jahr 2011 geplant sind, abgestimmt. Von den vorliegenden Dorferneuerungsanträgen privater Antragsteller wurden 12 Vorhaben befürwortet, die Weiterführung von Sanierungsarbeiten an der denkmalgeschützten Hofanlage Eulensteinscher Hof in Hohlstedt und an der Kapelle „Vox coelestis“ in Ehringsdorf, die Rekonstruktion eines Wasserrades am Einzeldenkmal Mühle Oettern, die Schaffung eines barrierefrei zugänglichen christlichen Gemeindezentrums für das Kirchspiel Großschwabhausen – Isserstedt sowie Sanierungsarbeiten an Hofanlagen in Nermsdorf und Ottstedt bei Magdala. Von den kommunalen Projektanträgen hat der Fachbeirat ein positives Votum für einen Wasserspielplatz am Ilmtal-Radwanderweg in Tannroda, die Umgestaltung eines Aufenthalts- und Spielbereiches in Büßleben sowie die Schaffung eines neuen Dorfplatzes in Wormstedt erteilt. Im Rahmen des ländlichen Wegebaus wurde die Förderwürdigkeit bestätigt für den Ausbau des Rad-/Wirtschaftsweges an der B 85 zwischen Großobringen und Daasdorf und einer Teilstrecke der überregionalen Radwegeverbindung Rad-Acht im Bereich Reisdorf sowie von ländlichen Wegen zwischen Obertrebra und Pfuhlsborn und in Tiefengruben. Alle befürworteten Projektanträge wurden fristgerecht an das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha weitergereicht. Inwieweit eine Bewilligung der Vorhaben erfolgen kann, wird von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel in 2011 abhängen. Angela Graupe LEADER Management der RAG Weimarer Land – Mittelthüringen graupe@helk.de 13. November 2010 – Nummer 07/10 Seite 3 „Lesen ist wie Fernsehen im Kopf.“ Lesen leben Sie sind erstaunt über das Titelblatt des Amtsblattes des Weimarer Landes? Es gibt in Deutschland inzwischen Kinder, die verstehen nicht mehr, was ihr Lehrer von ihnen erwartet, weil sie die deutsche Sprache nicht beherrschen, wenn sie in die Schule kommen. Es gibt Kinder, die haben zwar ihren eigenen Computer, datteln jeden Tag stundenlang im Netz, können aber nicht mehr richtig lesen. Lesend erschließt sich der Mensch die Welt. Lesen ist eine der grundlegenden Kulturtechniken, die ein Mensch braucht, um sich die Welt zu erschließen, um teilzuhaben. „Lesen ist wie Baden im eigenen Bildermeer.“ Thomy Scherrer Kinder, die ihre Sprache nicht mehr richtig sprechen und nicht lesen können, würden unser riesengroßes Problem von morgen. Für unsere Kinder etwas zu tun, müsste unser aller Ziel sein. In Thüringen haben Enthusiasten eine Zeitung gegründet: „Meine kleine Thüringer Kinderzeitung“. „Thüringen – Medienland“, eine gute Werbung, wenn wir sie mit vernünftigen Inhalten füllten. Was hindert uns daran, einem Kind in der Nachbarschaft ein Abonnement zu schenken? Was hindert uns eigentlich daran, Schulklassen der unteren Jahre mit kleinen Klassensätzen auszurüsten und so zu einem spannenden Deutschunterricht beizutragen? Was hindert uns als Großeltern eigentlich daran, statt verseuchten chinesischen Spielzeuges unseren Enkeln vorzulesen oder ihnen ein Kinderzeitungs-Abo zu Weihnachten zu schenken? „Wie die Welt von morgen aussehen wird, hängt in großem Maß von der Einbildungskraft jener ab, die gerade jetzt lesen lernen.“ Astrid Lindgren Ich kann die Macher der kleinen Thüringer Kinderzeitung, einen engagierten Verein, zu ihrer Idee nur beglückwünschen. Ich möchte mit meinen Mitteln zu dem Ziel, unseren Kindern die Welt der Bildung zu erschließen, sie neugierig zu halten, beitragen. „Gute Bücher sind Freunde, mit denen wir uns gern unterhalten.“ Andreas Tenzer Mehr als bei Vorhaben, die ich gemeinsam mit anderen angehe, wünsche ich mir, dass uns das gelingt. Ihr Landrat Seite 4 13. November 2010 – Nummer 07/10 AMTLICHER TEIL Beschlüsse Beschlüsse der VIII., IX. und X. Sitzung des Kreistages vom 22. 06., 16. 09. und 28. 10. 2010 (BB) (BB) (BB) Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag. (BB) (BB) (BB) Mit Beschluss Nr. 92-X/2010 und 93-X/2010 genehmigte der Kreistag die Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages vom 16. 09. 2010. Beschluss-Nummer: 78-VIII/2010 Der Kreistag beschließt 1. seine Zustimmung zur Beendigung des Rechtsstreites TO Grundstücksverwaltungsgesellschaft ./. Kreis Weimarer Land im Wege eines gerichtlichen Vergleichs vor dem Thüringer Oberlandesgericht mit folgendem Mindestinhalt zu geben – lastenfreier Ankauf des Gebäudekomplexes Bahnhofstraße 28, Apolda (Flurstücke 863/8 und 863/11) durch den Kreis Weimarer Land zu einem Preis von 3.855.000 € – Mietnachzahlung in Höhe von 1.095.000 € – mit der Gesamtzahlung sind sämtliche Ansprüche und Gegenansprüche der Streitparteien gegeneinander abgegolten und 2. eine überplanmäßige Ausgabe von 55,0 T€ in der Haushaltsstelle 02300.65500 für die Kosten des Vergleiches. Der Kreistagsbeschluss Nummer: 88-IX/2010, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 06/10 vom 02. Oktober 2010, ist gegenstandslos, der nachfolgende Beschluss ist rechtskräftig. Beschluss-Nummer: 88-IX/2010 Der Kreistag beschließt: Der Kreis Weimarer Land kauft nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen für den Radweg Bad Berka – Tiefengruben. Davon ausgenommen übernimmt er kostenlos die mit „BB“ gekennzeichneten Flächen der Stadt Bad Berka entsprechend deren Einverständnis zur kostenlosen Übertragung: Gemarkung Bad Berka (BB) Flur 5 (BB) (BB) (BB) Flurst.Nr. 831/4 823 822/2 817 816 801 800 Größe ca. 31 m2 ca. 917 m2 ca. 24 m2 7.114 m2 ca. 40 m2 ca. 866 m2 ca. 30 m2 6 (BB) Tiefengruben (BB) (BB) (BB) 3 3 (BB) (BB) (BB) (BB) (BB) 2 Beschluss-Nr.: 64-14/2010 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Die Bewertung der Immobilie Grundschule, Am Mühlacker 2, 99518 Bad Sulza, Gemarkung Bad Sulza, Flur 1, Flurstück 117/6 wird an den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Frau Uta Gerhardt Eduard-Rosenthal-Straße 42 99423 Weimar vergeben. ca. 1.389 m2 ca. 41 m2 ca. 1.585 m2 ca. 12 m2 ca. 26 m2 ca. 703 m2 ca. 13 m2 ca. 16 m2 ca. 53 m2 ca. 1.724 m2 ca. 26 m2 265 252 251 247 246 245 244 214 213 192 ca. 27 m2 ca. 16 m2 ca. 86 m2 ca. 1.052 m2 ca. 45 m2 ca. 4 m2 ca. 1.035 m2 ca. 50 m2 ca. 5 m2 ca. 44 m2 ca. 16.974 m2 Gesamtfläche *** Beschluss-Nummer: 94-X/2010 Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für den Winterdienst in Höhe von 130.000,00 €. *** Beschluss-Nummer: 95-X/2010 Der Kreistag beschließt: Herr Hans-Jürgen Häfner wird Aufsichtsratsmitglied der PVG mbH Apolda für Frau Hannelore Vent. *** Beschluss-Nummer: 96-X/2010 Der Kreistag beschließt: Herr Dr. Eberhard Lüdde wird Mitglied in der Betriebskommission des Eigenbetriebes Seniorenheim Tannroda für Herrn Dirk Schütze. Münchberg Landrat KS Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 22. 09. 2010 Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Bau- und Vergabeausschuss. 783 782 771 770 769 762 763 761 884 876 875 *** Beschluss-Nr.: 65-14/2010 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Die Planungsleistungen für Verkehrsanlagen der Kreisstraße K 307, Ortslagen Klein- und Großlohma werden an das Ingenieurbüro Peuker & Nebel GbR Industriestraße 1 99427 Weimar vergeben. Dirk Schütze Ausschussvorsitzender Satzung Der Kreistag Weimarer Land beschloss mit Beschluss Nr. 83-IX/2010 und 84-IX/2010 vom 16. 09. 2010 die 1. und 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land, die dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorgelegen haben und nachfolgend bekannt gemacht werden. KREIS WEIMARER LAND 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land Aufgrund des § 99 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Kreis Weimarer Land folgende 1. Änderungssatzung: Artikel 1 Die Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land vom 01. Oktober 2009 in der Fassung der Fortsetzung auf Seite 5 13. November 2010 – Nummer 07/10 Seite 5 Fortsetzung von Seite 4 Bekanntmachung vom 14. November 2009 (Amtsblatt Nr. 13/09) wird wie folgt geändert: § 6, Punkt 6. wird geändert und erhält nachfolgende Fassung: §6 Entschädigungsordnung ... 6. Fraktionen und Gruppen Die Fraktionen und Gruppen erhalten auf Antrag pro Mitglied jährlich einen Pauschalbetrag von 150 €. Artikel 2 Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Apolda, 11. Oktober 2010 Münchberg Landrat KS KREIS WEIMARER LAND 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land Aufgrund des § 99 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Kreis Weimarer Land folgende 2. Änderungssatzung: Artikel 1 Die Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land vom 01. Oktober 2009 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. November 2009 (Amtsblatt Nr. 13/09) wird wie folgt geändert: § 11, (2) a) wird geändert und erhält nachfolgende Fassung: § 11 Aufgaben des Landrates ... (2) Der Kreistag überträgt dem Landrat folgende Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung: a) Vergabe von – Lieferungen und Leistungen, insbesondere aufgrund von Kauf-, Werk-, Miet- und Leasingverträgen (Verdingungsordnung für Leistungen) bei einem Gesamtbetrag bis zu 24.999,99 Euro, – Bauleistungen einschließlich Straßenbauleistungen bis 99.999,99 Euro, – Leistungen im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit außer der Vergabe von Gutachten bis 4.999,99 Euro. … Artikel 2 Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Apolda, 11. Oktober 2010 Münchberg Landrat KS Amtliche Bekanntmachungen Landratsamt Weimarer Land Umweltamt – Untere Wasserbehörde Durchführung eines Verfahrens zur Bescheinigung des Bestehens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Zweckverbandes JenaWasser bzw. des Abwasserbetriebes Bad Berka nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. 12. 1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit Abschnitt 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet der SachenrechtsDurchführungs-Verordnung (SachenR-DV) vom 20. 12. 1994 (BGBl. I S. 3900) für die in der Anlage aufgeführten Flurstücke in den Gemarkungen Magdala, Bad Berka, München, Schoppendorf, Tannroda und Tiefengruben Der Zweckverband JenaWasser bzw. Abwasserbetrieb Bad Berka hat einen Antrag auf Erteilung der Bescheinigung der Dienstbarkeit für die in der Anlage aufgeführten Flurstücke, auf denen sich Anlagen der öffentlichen Abwasser- beseitigung einschließlich Schutzstreifen befinden, bei der für dieses Verfahren zuständigen Unteren Wasserbehörde gestellt. Die durch die Dienstbarkeit festgelegten Rechte sind im § 4 der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung geregelt. Dem Antragsteller werden mit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftlich genutzte Anlagen und Leitungen nachträglich per Gesetz verschiedene Rechte eingeräumt (Betretungsrecht, von Bebauung freizuhaltender Schutzstreifen). Diese Rechte werden in das Grundbuch eingetragen. Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen können zu den amtlichen Sprechzeiten oder nach Vereinbarung bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Weimarer Land, Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Telefon 0 36 44/54 06 44, innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingesehen werden. behörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden wasserwirtschaftlich genutzten Anlagen und Leitungen entstanden. Da die Dienstbarkeit für diese Anlagen bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, falsche Angaben in Bezug auf die Lage der Anlagen zu korrigieren. Gesetzliche Grundlage für das Verfahren zur Behandlung von Widersprüchen sind, wie oben angeführt das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und die Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung (SachenR-DV). Eventuelle Widersprüche der betroffenen Grundstückseigentümer sind schriftlich bzw. mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt – Untere Wasser- Apolda, den 28. 10. 2010 Im Auftrag Exner Amtsleiter Umweltamt Anlage: Liste der betroffenen Grundstücke Art der Anlage Gemarkung Flur Flurstück Grundbuchblatt Abwasserleitungen nebst Zubehör Magdala 1 128/2 833 Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 7 8 190 201/3 202/2 202/3 202/4 202/5 202/6 202/12 206 211/1 728/1 821/1 561 695 708 580 580 580 1438 600 600 600 794 833 Abwasserleitung nebst Zubehör Fortsetzung auf Seite 6 Seite 6 13. November 2010 – Nummer 07/10 Fortsetzung von Seite 5 Art der Anlage Abwasserleitung/ Einlaufbauwerk nebst Zubehör Abwasserleitung/ Abwasserschachtbauwerk(e) nebst Zubehör Schutzstreifen für Abwasserleitung nebst Zubehör Abwasserleitungen nebst Zubehör Abwasserleitung nebst Zubehör Gemarkung Flur Flurstück Grundbuchblatt Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala 8 8 8 8 8 8 8 8 8 821/2 823 824/1 834/1 834/2 836 850/6 852/7 862 1271 1271 819 283 600 758 867 810-812 856 Magdala 1 202/7 759 Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala Magdala 1 1 1 2 2 8 202/13 211/2 213 281/8 281/9 837 1144 1031 600 644 944, 618 758 Magdala Magdala 8 8 848/1 848/2 1061 833 Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka 1 4 10 10 10 13 182 630/52 1478/27 1506/5 1508/1 1772/8 3024 3657 3435 2027 1548 2927 Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 8 8 8 9 9 144/1 160/6 171 174/1 244/14 268/4 269/3 269/4 300/3 301/1 304/6 307/3 308/1 308/3 309/1 538 611 612/35 628/19 628/21 630/41 630/45 630/47 630/48 630/54 630/56 630/58 630/68 630/71 687 688 689 690 704/2 1137/2 1207 1220 1335/12 1345/6 2049 3687 2308 2308 1548 1554 1567 1548 3614 3614 1338 1970 2016 3391 3094, 3377 1548 2921 1955 1548 2695 2628 1580 1919 2177 3657 3500 1534 3369 1580 2449 2449 3383 3745 2378-2394 2168 1548 2008 3072 2027 Fortsetzung auf Seite 7 13. November 2010 – Nummer 07/10 Seite 7 Fortsetzung von Seite 6 Art der Anlage Schutzstreifen für Abwasserleitung nebst Zubehör Gemarkung Flur Flurstück Grundbuchblatt Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka Bad Berka 9 9 9 9 9 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 13 13 13 13 13 13 13 13 13 13 13 13 13 19 19 19 19 19 19 1346/1 1347/1 1352/11 1352/13 1352/16 1459/3 1459/4 1459/5 1459/6 1459/7 1459/8 1459/16 1459/17 1466/23 1466/24 1466/31 1466/32 1466/33 1466/34 1468/17 1468/28 1468/53 1468/54 1474/3 1474/5 1475/1 1475/3 1475/2 1478/23 1478/24 1478/39 1478/42 1478/61 1478/63 1478/64 1478/68 1478/69 1496/10 1498/3 1499/1 1502/7 1502/8 1505/2 1506/4 1506/6 1509/3 1509/4 1927 1752/1 1772/13 1772/14 1772/15 1772/17 1774/3 1775/9 1775/10 1785/24 1878 1879 2114 2166 2339/23 2339/39 2339/43 2339/47 2339/49 2339/50 3795 3795 3150 2718 3213 2426 2410 2635 2542 2193 2463 2513 2601 3104 2621 2492 2626 2447 2485 2209 3291 2703 2703 2803 2498 3422 2019 3616 1580 3061-3064 2470 2482 2467 2466 2483 5309 2525-2528 2774 3511 1548 1548 1548, 2306, 2510 1548 3777 1548 1548 1548 3250 3360 1580 3809 2188 1580 3559 2200 1548 1548 3448 3448 3560 1905 1580 1580 1580 1580 1580 2657 Bad Berka Bad Berka Bad Berka 10 13 13 1474/4 1753/4 1756/1 2803 3674 3907 Fortsetzung auf Seite 8 Seite 8 13. November 2010 – Nummer 07/10 Fortsetzung von Seite 7 Art der Anlage Gemarkung Flur Flurstück Grundbuchblatt Bad Berka Bad Berka 4 10 630/81 2192 1580 3557 Bad Berka OT München München München München München München München München München München München München München München München München München München München München 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 14 14 14 14 4/9 4/10 22/12 22/21 22/26 22/27 23/20 23/28 23/34 23/35 23/48 23/49 23/50 23/52 23/53 23/57 1817/3 1817/4 1817/5 1818/1 12 31 15 41 31 20 20 33 31 31 34 38 44 44 44 41 2800 2800 1548 2800 Bad Berka OT München München 1 1 22/25 23/17 22 42 Bad Berka OT München 1 25/1 20 Abwasserleitung nebst Zubehör Bad Berka OT Schoppendorf Schoppendorf Schoppendorf Schoppendorf Schoppendorf Schoppendorf Schoppendorf Schoppendorf Schoppendorf Schoppendorf Schoppendorf Schoppendorf Schoppendorf Schoppendorf 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 5 7/2 7/4 9/1 11/1 28 29 30 31 33 35 261/2 146/2 274 196 196 175 191 147 139 121 156 113 129 127 122 133 159 Abwasserleitung nebst Zubehör Bad Berka OT Tannroda Tannroda Tannroda Tannroda Tannroda Tannroda Tannroda Tannroda Tannroda Tannroda Tannroda Tannroda 1 1 1 5 5 6 6 6 6 6 6 7 1 3/1 3/32 462/15 462/19 706/18 706/19 706/20 706/21 706/22 706/35 780/10 881 1267 685 521 521 1274 1274 1274 1274 1274 1274 714 Abwasserleitung nebst Zubehör Bad Berka OT Tiefengruben Tiefengruben Tiefengruben Tiefengruben 1 1 3 4 33/4 33/5 274 341 313 417 275 293 Abwasserleitung(en) nebst Zubehör + Schutzstreifen für Abwasserleitung nebst Zubehör Abwasserleitung nebst Zubehör Schutzstreifen für Abwasserleitung nebst Zubehör Abwasserleitung nebst Zubehör + Schutzstreifen für Abwasserleitung nebst Zubehör 13. November 2010 – Nummer 07/10 Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0152-2010-1121-09 Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Bau und Verkehr, Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt, dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende Mittelspannungsleitung (Kabel und Freileitung) Transformatorenstation Großobringen/ Baumgarten – Transformatorenstation Heichelheim/Kleinobringer Straße u. Abzweig Transformatorenstation Ettersburg/Siedlung mit einer Schutzstreifenbreite von 15,00 m für die Freileitung sowie 1,00 m für die Kabelstrecken gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen Großobringen, Flur 9, Flurstück 627, 628/1, 628/2, 629, 630, 631, 632, 633, 634, 635/1, 635/2, 635/3, 637, 638, 639, 640, 641, 642, 643, 644, 645, 646, 650, 797, 798, 799, 807; Heichelheim, Flur 2, Flurstück 154; Kleinobringen, Flur 1, Flurstück 53/11; Flur 2, Flurstück 100, 101/2, 103, 104, 105, 106, 108/2, 109, 110, 111, 112/1, 113, 114, Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0252/2010-1112-03 Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Bau und Verkehr, Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt, dass die Stadtwerke Weimar StadtversorgungsGmbH, Industriestraße 14 in 99427 Weimar, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende Niederspannungsleitung (Freileitungs- und Erdkabel) mit Zubehör in Kleinobringen mit einer Schutzstreifenbreite von 2 m (je 1 m beidseitig zur Leitungsachse) gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkung Kleinobringen, Flur 2, Flurstücke 117, 141, 143/1, 143/2, 144/1, 145, 171, 172/2, 174 und 180/2 können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von vier Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außen- 115, 118, 119/2, 124, 126, 131, 139, 145, 146, 147, 148, 151/1, 151/2, 154/2, 156/5, 454, 455, 456, 457, 479, 480, 494, 495, 496, 497, 498, 499; Flur 3, Flurstück 292, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 318/2, 320, 350, 351, 352/3, 444, 445; können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von vier Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, 99706 Sondershausen, Am Petersenschacht 3 (Telefon 0 36 32/654310 bis -313) von Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie am Freitag zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Das Entschädigungsverfahren ist gesondert in § 9 Abs. 3 GBBerG geregelt. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein Widerspruchsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist und Grundstücke gar nicht von einer Leitung betroffen sind oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. stelle Sondershausen, 99706 Sondershausen, Am Petersenschacht 3 (Telefon 0 36 32/654310 bis -313) von Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie am Freitag zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Das Entschädigungsverfahren ist gesondert in § 9 Abs. 3 GBBerG geregelt. standen ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein Widerspruchsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist und Grundstücke gar nicht von einer Leitung betroffen sind oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits ent- Der Widerspruch kann beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, Am Petersenschacht 3 in 99706 Sondershausen, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. Sondershausen, den 20. 10. 2010 Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen Im Auftrag gez. Helmholz Außenstellenleiterin Der Widerspruch kann beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, Am Petersenschacht 3 in 99706 Sondershausen, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. Sondershausen, den 27.10.2010 Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen Im Auftrag gez. Helmholz Außenstellenleiterin Seite 10 13. November 2010 – Nummer 07/10 Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Umweltamtes Die Agrargenossenschaft „lm-Saaleplatte“ e. G., Hauptstraße 126 in 99510 Saaleplatte/OT Eckolstädt, hat einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der bestehenden Rinder- und Schweineanlage (Anlage nach Ziffer 7.1, Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV) und zum Betrieb der geänderten Anlage am Standort Eckolstädt auf dem Grundstück in 99510 Eckolstädt, Gemarkung Eckolstädt, Flurstück 702/6, 703 und 704/2, gestellt. Das beantragte Vorhaben umfasst: – Umbaumaßnahmen im Stall 6, – Erhöhung der Tierplatzkapazität im Stall 6, – Neubau eines Güllerundbehälters mit Zeltdachabdeckung, – Stilllegung der Dunglegen mit Jauchegruben vor Stall 6. Bei der wesentlich zu ändernden Anlage handelt es sich um eine Tierhaltungsanlage, die in der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar 1990 in der Bekanntmachung der Änderung vom 17. 08. 2009 (BGBl. I S. 2728) unter der Nummer 7.11.3; Spalte 2 genannt ist. Gemäß § 3 a Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde fest, ob nach den §§ 3 b bis 3 f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 3 a Satz 2 UVPG wird bekannt gegeben: Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG wird unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben – Umbau Stall 6, Erhöhung der Tierplätze im Stall 6, Neubau Güllebehälter mit Zeltabdeckung und Stilllegung der Dunglegen und Jauchegruben – keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung gemäß § 3 a UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) vom 10. Oktober 2006 (GVBl. Nr. 14 2006 S. 513 ff), im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde – Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Raum 2, zugänglich. Apolda, den 14. 10. 2010 Landratsamt Weimarer Land Exner Amtsleiter Umweltamt Öffentlicher Teil Ausschreibungen Ausschreibung von Ausbildungsplätzen – Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten Beginn: 01. 09. 2011, Voraussetzung: Realschulabschluss/ gleichwertiger Abschluss – Verkürzte Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten Beginn: 01. 09. 2011, Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife (Abitur)/ gleichwertiger Abschluss Die Bewerbungsunterlagen sind bis Vermietung Wohnung im 1. OG eines frei stehenden 2Familienhauses mit Gartenanteil in 99510 Apolda, Lessingstraße 56 78 m2, 3 Zimmer, Küche, Bad, WC, 2 Balkone, Kammern Kaltmiete: 326,00 € Betriebskostenvorauszahlung: 70,00 € (ohne Heizkostenvorauszahlung) 17. 12. 2010 an das Haupt- und Personalamt des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda, zu übergeben. Kaution: 2 MM Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben beim Landratsamt und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Anfragen an: Kreis Weimarer Land Liegenschaftsverwaltung Frau Zillger Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel.: 0 36 44/54 02 62 gez. Schneider Amtsleiter Haupt- und Personalamt Vermietung Vermietung Wohnung im Erdgeschoss eines frei stehenden 2-Familienhauses mit Gartenanteil in 99510 Apolda, Lessingstraße 56 77,5 m2, 3 Zimmer, Küche, Bad, WC, Balkon, Kammer Kaltmiete: Betriebskostenvorauszahlung: (ohne Heizkostenvorauszahlung) 326,00 € 70,00 € Kaution: 2 MM Anfragen an: Landratsamt Weimarer Land, Liegenschaftsverwaltung, Frau Zillger Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda Tel.: 0 36 44/54 02 62 Garage mit Stromanschluss im Garagenkomplex Stobraer Str. 79 in Apolda Garagenmiete: 25,00 € monatlich Anfragen an: Landratsamt Weimarer Land Liegenschaftsverwaltung Frau Zillger Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel.: 0 36 44/54 02 62 13. November 2010 – Nummer 07/10 Seite 11 Landrat Münchberg dankt Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren des Kreises Weimarer Land Auszeichnungen für langjährige aktive Mitgliedschaft am 29. Oktober 2010 in Apolda Verdienstmedaille in Gold für 40 Dienstjahre erhielten: Frank Weichelt, Auerstedt; Kurt Schachtschabel, Blankenhain/OT Lengefeld; Eberhardt Bursian, Blankenhain/OT Saalborn; Reiner Böttner, Blankenhain/OTKrakendorf; Roland Ehrhardt, Eberstedt; Dieter Lippold, Eberstedt; Karin Lippold, Eberstedt; Lothar Bergter, Großschwabhausen; Hans-Joachim Roob, Hammerstedt; Werner Salzmann, Heichelheim; Waldemar Reich, Kiliansroda; Falko Elling, Kranichfeld/ OT Stedten; Jürgen Teichmann, Krautheim; Reinhard Hertig, Magdala/OT Göttern; Karl Blacha, Magdala/OT Maina; Rainer Thiemann, Magdala/OT Maina; Hans-Jürgen Haldrich, Obertrebra; Hans-Günther Axthelm, Oßmannstedt; Gerta Koch, Saaleplatte/OTKleinromstedt; Horst Körbs, Saaleplatte/OTKleinromstedt; Reiner Müller, Saaleplatte/OT Kleinromstedt; Christa Müller, Saaleplatte/OT Kleinromstedt; Erhardt Körbs, Saaleplatte/OT Kösnitz; Karin Thiele, Schwerstedt; Fritz Schäfer, Tannroda; Lothar Stark, Tannroda; Udo Topf, Tonndorf; Günther Blumenstein, Umpferstedt; Birgit Gebauer, Wickerstedt; Wolfgang Maresch, Wickerstedt Manfred Gießler, Kranichfeld; Wolfgang Hanemann, Oberreißen; Klaus Rammelt, Oberreißen; Werner Tröbs, Umpferstedt; Gerhard Müller, Kranichfeld; Wolfgang Weise, Umpferstedt; Großes Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande für 50 Jahre für: Udo Schäfer, Apolda; Klaus Seitz, Bad Sulza; Verdienstmedaille in Bronze für Verdienste im Brandschutz: Sylvia Engel, Berlstedt Goldenes Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande für hervorragende Verdienste um den Brandschutz: Wolfram Mohlau, Hottelstedt Übung und Ausbildung in einem – Katastrophenschutzeinheiten des Kreises probten den Ernstfall Am 23. Oktober 2010 fand in einem ehemaligen Ausbildungsobjekt der TO Apolda eine Übung aller Katastrophenschutzeinheiten des Kreises Weimarer Land unter Beteiligung der Feuerwehren statt. Ziel der Übung war es, mehrere angenommene Szenarien; wie Gasexplosion mehrerer Gebäude mit Brandfolge, Rettung von Personen und Gefahrguteinsatz infolge von Freisetzung radioaktiver Stoffe, zu trainieren. Rund 180 Einsatzkräfte stellten ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse dar und testeten gleichzeitig das Zusammenwirken untereinander. … Einweisung der Beobachter in den Übungsablauf ... Eintreffen und Einweisung des Sanitätsund Betreuungszuges … Feuerwehren beim Vorbereiten des Innenangriffs … Erteilung Einsatzauftrag an Angriffstrupp Gefahrgutzug ... Bergung einer eingeschlossenen Person durch das Technische Hilfswerk … Rettung einer verletzten Person … Übergabe einer geretteten Person von Feuerwehr an Sanitätsgruppe … Sammelplatz und Erstversorgung von Verletzten … Überprüfung der Einsatzkräfte auf kontaminierte Schutzkleidung Seite 12 13. November 2010 – Nummer 07/10 Informationen Jugend- und Sportamt Erstes Pflegefamilientreffen im Kreis Weimarer Land Im Kreis Weimarer Land leben 45 Familien, die bei sich 59 Kinder aufgenommen haben, die nicht bei ihren Eltern leben können. Sie betreuen und erziehen diese Kinder, bis die Bedingungen in der Herkunftsfamilie so verändert wurden, dass sie dorthin zurückkehren können oder verbleiben in ihren Pflegefamilien, bis sie auf eigenen Füßen stehen. Diese Aufgabe stellt hohe Anforderungen an die Pflegefamilien. Mit der Bereitschaft aller Familienmitglieder, einem fremden Kind ein Zuhause, Zuwendung und Geborgenheit zu geben, muss auch die Fähigkeit verbunden sein, Einfluss auf die Entwicklungsbesonderheiten des Kindes zu nehmen, Kontakt mit den leiblichen Eltern zu halten und loszulassen, wenn die Kinder zu den Eltern zurückkehren. In den vergangenen Jahren haben sich die Pflegeeltern regelmäßig getroffen, um Erfahrungen auszutauschen, sich gegenseitig Anregungen zu geben und sich unter Leitung des Jugendamtes fortzubilden. Aus diesem Kreis erwuchs der Wunsch, sich auch mit den Kindern zu treffen. Um diese aufopferungsvolle Arbeit der Pflegeeltern zu würdigen und den Pflegekindern das Gefühl zu vermitteln, dass sie nicht die Einzigen sind, die außerhalb ihrer Herkunftsfamilie versorgt, gefördert und auf ein eigenständiges Leben vorbereitet werden, organisierte das Jugendamt in Zusammenarbeit mit Pflegeeltern das erste Pflegefamilientreffen. Dieses Kinderfest fand auf dem Gelände der Jugendherberge „JGH Am Ettersberg“ in Weimar statt. 18 Pflegefamilien nahmen mit 39 Kindern an der Veranstaltung teil. Bei Spaß und Spiel lernten sich die Pflegekinder untereinander kennen und es entstanden Freundschaften, die mit Unterstützung der Familien weiterhin gepflegt werden. Einen Höhepunkt stellte das gemeinsame Luftballonsteigen dar. Mit den Luftballons ließen die Kinder ihre Wünsche schweben. Dieses Pflegefamilientreffen konnte nur durch die tatkräftige Unterstützung unserer Sponsoren zu einem unvergesslichen Erlebnis für alle Beteiligten werden. Wir möchten uns auf diesem Wege bedanken bei der Wiener Feinbäckerei Heberer GmbH Weimar, Kösener Spielzeug Manufaktur GmbH, Bäckerei Konditorei Rose, Deutsche Post Erfurt, Globus Baumarkt Erfurt-Linderbach, OBI GmbH & Co. Deutschland KG Weimar-Süßenborn, HTG mbH-OIL-Tankstelle Erfurt-Vieselbach, Getränke Fachmarkt Waldhoff GmbH Höxter-Waldhoff GmbH, Bauer Versandhaus, Weimarer Wurstwaren GmbH, VR Bank Weimar e. G. und Rewe Blankenhain, die uns mit Nahrungsmitteln, Sachspenden und Geldzuwendungen unterstützten. Vielen Dank auch an Opa Hertel, der den Aufenthalt in der Jugendherberge finanziert hat. Cornelia Bachmann Angebote der Gebietsjugendpflegerin zur Herbst-Feriengestaltung in der Region Apolda/Bad Sulza wurde rege angenommen „Herbstzeit-Drachenzeit“ Der Sommer geht zur Neige, die Tage werden kürzer, die Nächte werden dunkler – doch unsere Kinder und Jugendlichen hatten wunderbare Herbstferien! In der Region Apolda/Bad Sulza konnten unsere Kinder und Jugendlichen wieder einmal abwechslungsreiche Tage in den Herbstferien mit der Gebietsjugendpflegerin Viola Marasow erleben. Mit Engagement und coolen Ideen sorgte Frau Marasow im Rahmen der von ihr selbst gestalteten Ferientage jederzeit für gute Stimmung unter den Teilnehmern. Die Kinder und Jugendlichen konnten beim Straßentheater wertvolle Erfahrungen sammeln, bei Tanz, Sport und Spiel sehr viel Spaß haben sowie am Lagerfeuer in der Jugendbegegnungsstätte „Katharinenweg“ teilnehmen. Und Drachensteigen ist immer wieder schön! Zweifellos war die Exkursion in den „Gaudipark“ Jena der absolute Höhepunkt. Hier waren vor allem Mut und Geschicklichkeit gefragt, Hilfe geben und annehmen konnte intensiv erfahren und geübt werden. Es zeigte sich einmal mehr, wie wichtig solche Tage für das Festigen bestehender bzw. das Entstehen neuer Freundschaften sind. Gemeinsame Erlebnisse können stark machen, die Gruppe aber auch jeden einzelnen. Von künftigen Gelegenheiten dazu durfte schon mal geträumt werden … Viola Marasow Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege Wirtschafts-Senioren begleiten zum Erfolg Das Thüringer Wirtschaftsministerium fördert ein weiteres Jahr die Patenschaften der Senioren des Vereins „Alt hilft Jung Thüringen e.V.“ (AHJ) für Existenzgründer und Kleinunternehmen mit Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds. Ehemalige Unternehmer und Führungskräfte der Wirtschaft, die in ihrem Ruhestand einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen möchten, geben in dem geförderten Projekt ihr Fachwissen und ihre vielfältigen Kontakte an die junge Generation weiter. Existenzgründer und bestehende Kleinunternehmen profitieren von den längerfristigen Patenschaften, die eine preiswerte Alternative zu professionellen Unternehmensberatungen darstellen. Wie ein väterlicher Freund betreut der Senior als ständiger Ansprechpartner sein Patenkind und begleitet es bis zum Erfolg sowie darüber hinaus. Dabei können durch die Senioren Türen geöffnet werden, die für die meisten Selbstständigen nicht zugänglich sind. Durch die thüringenweite Streuung der Patenschaften werden vielfältige Synergieeffekte für die betreuten Unternehmen erzeugt und neue Vertriebswege geschaffen. Natürlich wird auch Klartext geredet, wenn ein Konzept zum Scheitern verurteilt ist. Besonderes Augenmerk wird den Unternehmen zuteil, die zusätzlich auf ALG II angewiesen sind. In Abstimmung mit den jeweiligen ARGEn werden Patenschaften mit den so genannten „Aufstockern“ vereinbart und Lösungswege gesucht, wie die Umsätze gesteigert werden können, damit in absehbarer Zeit der Leistungsbezug bei den ARGEn verringert und letztendlich beendet werden kann. Zurzeit findet eine konstruktive Zusammenarbeit mit 13 ARGEn statt. Der Verein ist daran interessiert, weitere ARGEn für eine Kooperation zu gewinnen. Herr Hempel, Vorstandsvorsitzender von AHJ, verweist darauf: ,,… dass Existenzgründer und Kleinunternehmen die gebotenen Fördermöglichkeiten nur unzureichend nutzen und allein versuchen, sich über Wasser zu halten. Dabei könnten die Selbstständigen von den Erfahrungen der Senioren durch eine längerfristige Patenschaft profitieren. …”. Um dem wachsenden Bedarf der Betreuungen gerecht werden zu können, würde sich der Verein sehr freuen, wenn sich weitere ehrenamtliche Senioren/innen aus allen Regionen Thüringens finden würden, Existenzgründern und Unternehmen zu helfen. Für ihre Tätigkeit erhalten die Senioren ein Kleinsthonorar. Zusätzlich zu den in den einzelnen Regionen angebotenen Sprechtagen des Vereins ist das Büro Erfurt, Am Seegraben 2, 99099 Erfurt, Mo. – Fr. jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar unter Tel.: 03 61/34 15 56 31. In Apolda wird jeden 1. Donnerstag im Monat in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr ein Sprechtag im Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstr. 28, Sitzungsraum 3. Etage, durchgeführt. 13. November 2010 – Nummer 07/10 An alle Vereine,Verbände, Einrichtungen und Behörden! Seite 13 Kontrollieren Sie auch die Rubrik von A bis Z, wo Ihre Angebote eingestellt sind oder werden sollen. Sehr geehrte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, das Bündnis für Familien im Weimarer Land hat einen „Sozialen Wegweiser“ erstellt. Dieser bedarf einer Überarbeitung und Ergänzung. Internetadresse: www.sozialer-wegweiser-weimarer-land.de 1. Wir bitten alle Vereine, Verbände, Einrichtungen und Behörden, die bisherigen Einträge zu prüfen. Bitte schauen Sie sich ihre Angebote und Kontaktdaten an. 2. Wenn Ihr/e Verein/Institution oder eine Rubrik noch nicht vorhanden ist, bitten wir darum, diese zu benennen und als Neueintrag zu vermerken. Senden Sie uns alle wichtigen Kontaktinformationen und eine kurze inhaltliche Beschreibung Ihres Angebotes zu. Schicken Sie bitte ihre aktuellen/geänderten Daten oder Neuanträge an folgende Adresse: E-Mail: Christine.Meisezahl@wl.tueringen.de Das Weimarer Land hat ihn: Den Familien-Pass Zum 1. September 2008 wurde der FamilienPass mit dauerhaften Ermäßigungen für Familien/ Alleinerziehende im Kreis Weimarer Land eingeführt. Das „Lokale Bündnis für Familien im Weimarer Land“ ermöglicht Familien und Alleinerziehenden den Erwerb des Familien-Passes, der ihnen ein Jahr und danach mit Verlängerung die Teilnahme an Kulturveranstaltungen, in Sportstätten oder bei anderen Freizeitveranstaltungen zu einem kleinen familienfreundlichen Preis ermöglicht. Berechtigt sind alle Familien und Alleinerziehenden mit ein oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Sie können Anträge für den Familien-Pass an folgenden Stellen im Landkreis erhalten und ausgefüllt dort abgeben: In allen Bürgerbüros und allen Einwohnermeldeämtern der Stadt Apolda und im Weimarer Land. Ansprechpartner für den Familien-Pass sind: Für weitere Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an: Lokales Bündnis für Familien im Weimarer Land Frau Christine Meisezahl Montag – Freitag 7.00 Uhr – 13.15 Uhr Tel.: 0 36 44/5 40 79 89 Bitte geben Sie Ihre Änderungen oder Neuanträge bis zum 30. 11. 2010 ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite: www.buendnis-fuer-familien-im-weimarer-land.de Oma/Opa und Elterntreff – Kennenlernrunde – Jeden letzten Donnerstag im Monat. Im Frauen- und Familienzentrum e.V. Apolda, Bahnhofstraße 43, ab 16 Uhr. Kinderbetreuung wird angeboten. Frau B. Wiedemann Tel.-Nr.: 03644/540 413 Frau Christine Meisezahl Tel.-Nr.: 03644/540 7989 www.buendnis-fuer-familien-im-weimarerland.de Information des Behindertenbeirates des Kreises Weimarer Land An alle Inhaber eines blauen Sonderparkausweises für Menschen mit Behinderung Mit Schreiben vom 14. Juli 2010 teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Deutschen Behindertenbeirat noch einmal mit, dass zum 1. Januar 2001 der Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach europäischem Muster eingeführt wurde. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass alte Parkausweise bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, längstens jedoch bis zum 31.Dezember 2010 weiter gelten. Inhaber eines solchen blauen Sonderparkausweises, deren Ausweis über den 31. Dezember 2010 hinaus gültig ist und die noch keinen europäischen Parkausweis mit Lichtbild (Muster siehe unten) besitzen, setzen sich bitte mit dem Landratsamt/Ordnungsamt, Frau Nischler unter 0 36 44/54 07 04 in Verbindung. Der alte Parkausweis verliert am 1. Januar 2011 seine Gültigkeit. Seite 14 13. November 2010 – Nummer 07/10 Informationen Gesundheitsamt Weimarer Land Unberechenbare Grippe: Zeit für die Influenza-Schutzimpfung Akute Erkrankungen der Atemwege gehören zu den häufigsten Erkrankungen des Menschen. Sie werden durch eine Vielzahl verschiedener Erreger, insbesondere Viren verursacht. Eine besondere Rolle unter diesen Erregern spielt das Influenzavirus, der Erreger der „echten“ Grippe. Die wirksamste Art dem Risiko einer Ansteckung zu begegnen ist jedoch die Impfung gegen Influenza. Eine einzige Impfung pro Jahr bietet in der Grippe-Saison den sichersten Schutz. Mit der Impfung schützen Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Familie, Freunde und gefährdete Personen in Ihrer Umgebung vor der Grippeinfektion. Der Entwicklung wirksamer und gut verträglicher Influenza-Impfstoffe gilt deshalb hohe Aufmerksamkeit. Der neue saisonale Impfstoff setzt sich aus den Antigenen der aktuell welt- weit vorkommenden Varianten der drei zirkulierenden Influenza-Virustypen (A/H1N1, A/H3N2, B) zusammen. Der trivalente Grippeimpfstoff ist Formaldehyd- und Wirkverstärkerfrei und gut verträglich. Die Grippeschutzimpfung ist für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel kostenlos. Sofern keine weiteren Untersuchungen erforderlich sind, ist für die Impfung keine Praxisgebühr zu zahlen. Theaterimpulse – „Young Generation“ des Landratsamtes zeigte zum Apoldaer Zwiebelmarkt 2010 eine etwas andere Modenschau Anlässlich des Zwiebelmarktes 2010 in Apolda führte die „Young Generation“ des Landratsamtes erneut eine Modenschau auf. Das Motto „Theaterimpulse“ als Leitfaden der Modenschau wurde in verschiedenen Bildern aus berühmten Theaterstücken umgesetzt, wie z. B. „Medusa“, „Zar & Zimmermann“, „Die lustigen Weiber von Windsor“, „Der Bettelstudent“ sowie „Orpheus in der Unterwelt“. In den Regenbogenfarben gestaffelt, führten die Models eine sehenswerte Show auf und ernteten wieder großen Beifall. Die Darstellung der facettenreichen Kostüme glückte wieder einmal hervorragend. Die Outfits erinnerten an die wohl längst vergessene Barockepoche und an das Biedermeierzeitalter. Für die großartige Zusammenarbeit bedanken sich die Organisatoren ganz herzlich bei: Maik Amado; Thomas Aßmann; Peggi Blasi; Christine Blumstengel; Carolin Bock; Christin Bosse; Monique Bosse; Tanja Bunke; Lothar Burkhardt; Ramona Deinhardt; Timo Dennstedt; Karina Fink; Michelle Wiedemann; Dirk Georgy; Julia Güpner; Thomas Haubold; Heike Helbig; Margit Hendrich; Jana Hoppe; Sandra John; Sarah Koch; Claudia Kahle; Dominique Kämmerer; Marcel Klein; Angelika Klimek; Peter Liebenthal; Phillip Lommatzsch; Beate Wiedemann; Helmut Lorenz; Silke Mielke; Kerstin Montag; Katrin Müller; Robert Nautsch; Jörg Neumann; Silke Paprotni; Marco Pickelmann; Annette Projahn; Felicitas Ranke; Britta Rost; Dr. Katja Sachs; Sabine Scholz; Dirk Schütze; Ramona Schwerz; Josephine Tietze; Kerstin Thielemann; Christian Vopel; Romy Weller; Yvonne Weller; Mareen Wiedemann Beate Wiedemann Die Aktionsgemeinschaft „Apolda City“ lädt ein zum Lichterfest 2010 auf dem Marktplatz Apolda Freitag 26. 11. 2010 15:00 Uhr – 19:00 Uhr offene Verkaufsstellen und -stände, Unterhaltung auf der Bühne und durch Karussells 15:30 Uhr Evang. Grundschule 16:00 Uhr – 16:30 Uhr Stollenanschnitt durch Bürgermeister 16:30 Uhr – 17:00 Uhr Solestädter Gesangverein Bad Sulza 11:00 Uhr – 11:30 Uhr Schule am Schötener Grund 11:30 Uhr – 12:00 Uhr Programm KITA „Ernst Thälmann“ 12:00 Uhr – 12:30 Uhr Weihnachtsprogramm des AFC 11:00 Uhr – 11:30 Uhr Programm KITA „Albert Schweitzer“ 12:30 Uhr – 13:00 Uhr Freizeitzentrum „Lindwurm“ 13:00 Uhr – 13:30 Uhr Programm der 1. Thüringer Gugge Musiker 17:00 Uhr – 17:30 Uhr Freizeitzentrum „Lindwurm“ 14:00 Uhr Utenbacher Volkschor 17:30 Uhr Programm der 1. Thüringer Gugge Musiker 14:30 Uhr – 15:00 Uhr Grundschulchor Herressen - Sulzbach Samstag 27. 11. 2010 10:00 Uhr – 20:00 Uhr offene Verkaufsstellen und -stände, Unterhaltung auf der Bühne und durch Karussells 10:00 Uhr – 10:30 Uhr Programm KITA „Zwergenland“ 10:30 Uhr – 11:00 Uhr Programm KITA „Mozartweg“ Sonntag 28. 11. 2010 11:00 Uhr – 18:00 Uhr offene Verkaufsstellen und -stände, Unterhaltung auf der Bühne und durch Karussells 15:00 Uhr – 16:00 Uhr Tanzgruppe „Girls Time“ aus Oßmannstedt 11:30 Uhr – 12:00 Uhr Programm KITA „Grönland Sonne“ 12:30 Uhr – 13:00 Uhr Programm der 1. Thüringer Gugge Musiker 13:30 Uhr – 14:00 Uhr Auswertung Preisrätsel 14:30 Uhr – 15:00 Uhr Gesangsverein Pfiffelbach 16:30 Uhr – 17:00 Uhr weihnachtliche Klänge von und mit dem Posaunenchor der evang. Kirchgemeinde 15:00 Uhr – 16:00 Uhr Weihnachtsprogramm der Schule für Mode und Design „Mode für Weihnachtsfrauen“ 17:00 Uhr Lampionumzug 16:00 Uhr – 16:30 Uhr Andacht zum Lichterfest 17:00 Uhr Programm der 1. Thüringer Gugge Musiker ab 18:30 Uhr Feuerwerk 16:30 Uhr – 17:00 Uhr Programm der 1. Thüringer Gugge Musiker 13. November 2010 – Nummer 07/10 Seite 15 Ehrenamtsgala 2010 mit Traumschifffeeling Zur 5. Ehrenamtsgala des Kreises Weimarer Land wurden wieder Bürger ausgezeichnet, die sich in den Vereinen und Verbänden des Landkreises ehrenamtlich engagieren. Nach der Auszeichnung erwartete die Gäste der Gala ein bunter Strauß zusammengesetzt aus einem Programm in Thüringisch und anderen Sprachen, einem leckeren Menü und zum Abschluss ein Hauch Traumschiff mit Feuerwerk und Eis. Hier die Namen der Ausgezeichneten: Das Ehrenamtszertifikat der Thüringer Ehrenamtsstiftung erhielten: Apolda: Hans Smolen, Bernd Ziesche; Auerstedt: Uwe Werfel; Bad Berka: Erdmute Butzert; Blankenhain: Wilfried Dollase; Darnstedt: Ingeborg Zolke; Gebstedt: Manfred Osius; Kranichfeld: Corinna Rebhan; Mattstedt: Werner Bieling; Oßmannstedt: Angelika Zech, Prof. Thomas Steinhöfel; Schmiedehausen: Ronny Wolf; Utzberg: Heinz Knoll; Weimar: Lothar Regling; Wickerstedt: Hartwig Köhler Die Ehrenurkunde des Kreises erhielten: Apolda: Rosemarie Barthel; Renate Böhm; Erika Böhme; Erika Götze; Yvonne Haase; Gerda Illemann; Lothar Illemann; Thomas Kissmann; Frank Klein; Gunda Leppin; Petra Macher; Brigitte Preiß; Ewald Reinboth; Ute Reinhard; Renate Richter; Ronald Schönefeld; Rainer Thieme; Lars Wehrsdorfer; Marlis Wollschläger; Bad Berka: Helga Döring; Matthias Grau; Bad Sulza: Helga Herrmann; Edith Raab; Karl-Heinz Raab; Berlstedt: Edelgard Günther; Ingrid Leine; Blankenhain: Mario Peter; Eberstedt: Ferdinand Seidel; Eckolstädt: Achim Krause, Ettersburg: Annelore Hey; Flurstedt: Erwin Lerche; Marcus Reichstein Hopfgarten: Uwe Ulrich; Klettbach: Kathrin Böhme; Kranichfeld: Susanne Weise; Krautheim: Lucie Daniel; Kromsdorf: Andrea Schachtschabel; Leutenthal: Brigitte Hallbauer; Magdala: Sabine Kowalczyk; Kerstin Rusteberg; Niederroßla Frank Lindner; Gisela Lindner; Karsten Müller; Niedertrebra: Monika Schmidt; Niederzimmern: Bettina Lorbeer; Oßmannstedt: Diana Becker; Mario Becker; Matthias Hegner; Bernd Wagner; Thomas Zaubitzer; Pfiffelbach: Günter Seise; Ramsla: Helke Günther; Rannstedt: Ute Koch; Rittersdorf: Denis Sander; Marianne Sander; Schwerstedt: Maik Horstmann; Umpferstedt: Susanne Hinkel; Vippachedelhausen: Carmen Kirchner; Wohlsborn: Thomas Daniel Seite 16 13. November 2010 – Nummer 07/10 Informationen Es weihnachtet – Der Weihnachtsmarkt im Schloss am 04. 12. 2010 wird hochtourig vorbereitet. Der Ablauf steht bereits fest: – Ab 10.00 Uhr können unsere Besucher bei den Händlern einkaufen und den Gewerbetreibenden und Bastlern auf die Finger schauen. – Ab 12.00 Uhr ist für das leibliche Wohl mit vielerlei Angeboten gesorgt. – Um 13.00 Uhr wird mit weihnachtlichen musikalischen Klängen eröffnet. – Um 14.00 Uhr erfreut die Besucher ein kleines Programm, u.a. wieder mit einer Märchenaufführung der Egendorfer, Tänzen der Tanzgruppe Sichert aus Kranichfeld, einer Zaubershow und instrumentaler Weihnachtsmusik. Natürlich kommt auch der Weihnachtsmann mit einem Sack voller Geschenke. Am 27. November 2010, 10.00 Uhr, wird von den Feuerwehrmännern im Schlosshof der Weihnachtsbaum aufgestellt und von den Vereinsmitgliedern werden die Schlossräume festlich geschmückt. Der Vorstand würde sich über viele Helfer freuen. Wer sich gern am Weihnachtsmarkt beteiligen möchte, ob als Händler, handwerklicher Gestalter, Programmgestalter oder Ähnliches, kann sich beim Vorstand des Schlossvereins, Tel.-Nr. 03 64 59/6 22 37 oder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Tel.-Nr. 03 64 59/4 40 30, melden. AWO Begegnungsstätte Apolda Wer hat Lust auf kreatives Gestalten mit Nadel und Faden? Die AWO-Begegnungsstätte Apolda, Bernhardstraße 1, lädt alle am Nähen und Gestalten interessierten Mädchen (und auch Jungen) ein, ihrem Geschick und ihrer Phantasie freien Lauf zu lassen. Unter dem Motto: „Alt und Jung nähen gemeinsam!” können Handarbeits- und Näharbeiten unter Anleitung erlernt oder das bisherige Können erweitert werden. Egal, ob Häkeln, Stricken, Sticken oder Nähen – alles kann Spaß machen. In Erwartung einer hohen Beteiligung, vieler Besucherzahlen und guten Gelingens Kleine selbstgemachte Geschenke bereiten immer eine große Freude und sind eine bleibende Erinnerung. Eleonore Greiner Vors. des Schlossvereins Blankenhain e.V. Telefonisch ist die Begegnungsstätte zu erreichen unter: Telefon 0 36 44/55 48 03. Herzlichen Glückwunsch nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Gisela und Gerhard Schmidt Else und Günther Moritz aus Rödigsdorf zur aus Magdala zur Diamantenen Hochzeit, Wir gratulieren nachträglich Diamantenen Hochzeit, die sie am 30. September 2010 gefeiert haben. Christa und Werner Eisenwinder die sie am 22. Oktober 2010 gefeiert haben. aus Meckfeld zur Wir gratulieren nachträglich Diamantenen Hochzeit, Wir gratulieren nachträglich Edith und Erich Döhner die sie am 21. Oktober 2010 gefeiert haben. Silvia und Woldemar Lippold Diamantenen Hochzeit, Wir gratulieren nachträglich Diamantenen Hochzeit, die sie am 14. Oktober 2010 gefeiert haben. Ingeburg und Rudolf Köhler die sie am 28. Oktober 2010 gefeiert haben. aus Hopfgarten zur aus Hottelstedt zur aus Tonndorf zur Wir gratulieren nachträglich Diamantenen Hochzeit, Wir gratulieren nachträglich Jutta und Werner Beutler die sie am 21. Oktober 2010 gefeiert haben. Jutta und Kurt Stiebritz aus Krakendorf zur aus Schöten zur Diamantenen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, die sie am 14. Oktober 2010 gefeiert haben. die sie am 28. Oktober 2010 gefeiert haben. Anzeigen 13. November 2010 – Nummer 07/10 Seite 17 Seite 18 13. November 2010 – Nummer 07/10 Fahrrad-Reparaturdienst Hans Meisezahl • • • • • • • Einzelanfertigung Hol- und Bringdienst Inzahlungnahme Kostenlose Erstinspektion Terminvereinbarung Werkstatt Fremdfahrzeugreparaturen Vertrieb von Kinder-, Trekking-, City- und Elektrobikes sowie diverse Ersatzteile. 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Geburtstag Margarete Walther Bad Berka Elisabeth Dießner Kranichfeld Selma Leppert Blankenhain Elsa Reichardt Lengefeld Elisabeth Nippert Ettersburg Martha Edner Großobringen Anna Langguth Darnstedt zum 96. Geburtstag Alice Petri Apolda Hermann Barth Apolda Thusnelda Kreßmann Auerstedt zum 94. Geburtstag Helene Bär Rödigsdorf Marianne Schmidt Bad Sulza zum 93. Geburtstag Gerhard Koch Apolda Anneliese Gemeinhardt Apolda Margareta Lenk Apolda Marie Micheel Apolda Hildegard Luft Apolda Gertrud Bergner Bad Berka Käthe Killat Tannroda Marie Ruhlig Tannroda Ilse Lippe Heinz Simon Mönchenholzhausen Niederroßla zum 92. Geburtstag Käthe Tränkner Apolda Ruth Lenkert Apolda Elsa Kohlmann Apolda Ilse Walther Apolda Ruth Thomas Apolda Alfred Brauner Apolda Martha Schenk Apolda Elsbeth Brauner Apolda Lucie Krüger Apolda Minna Thiel Apolda Gustav Birke Apolda Rolf Trübner Apolda Otto Holl Bad Berka Gertrud Goering Bad Berka Hildegard Dittes Tannroda Erna Windrich Magdala Anna Grün Mechelroda Annemarie Franke Kranichfeld Martha Licht Kranichfeld Otto Hoffmann Blankenhain Irmgard Zeunert Blankenhain Senta Hünger Blankenhain Kurt Rabe Schwarza Annaliese Morgeneier Oßmannstedt Erika Faludi Oßmannstedt Martin Handwerk Liebstedt Elsa Stiebritz Willerstedt Herbert Mogwitz Mattstedt Charlotte Franke Pfiffelbach MOWITZ-BAU GMBH APOLDA Kurt Lappius Mattstedt Rosa Heyde Leutenthal Hildegard Ohlhoff Hermstedt Emma Horwath Bad Sulza Marie Patzelt Niedertrebra Dora Wölfel Niedertrebra Rosa Pfister Wickerstedt Kurt Hubold Gebstedt zum 91. Geburtstag Anna Elle Apolda Emma Porsch Apolda Martha Heinsch Apolda Edith Pfeiffer Apolda Marianne Hüttenrauch Apolda Klara Kirchner Apolda Dorothea Sack Apolda Fritz Döhring Apolda Ruth Schramm Apolda Marie Berger Bad Berka Gertraude Maul Bad Berka Hildegard Thürmer Bad Berka Dora Demmler-Hoffmann Hopfgarten Elisabeth Leimer Kapellendorf Gertrud Kuschmirz Kranichfeld Hedwig Liebrich Hohenfelden Herta Wittig Blankenhain Charlotte Uhlemann Blankenhain Gundula Ludwig Lengefeld Karl Schnallinger Niedertrebra Edith Belger Bad Sulza zum 90. Geburtstag im Oktober und November 2010 Impressum: Herausgeber: Kreis Weimarer Land Ihr Partner für Neubau und Altbausanierung Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat des Kreises Weimarer Land • Maurer- und Putzarbeiten • Beton- und Estricharbeiten • Bauwerkstrockenlegung • Gerüstbau und -verleih • Wärmedämmung • Fassadenarbeiten • Trockenbau • Pflasterarbeiten Qualität aus Liebe zum Handwerk Am Kalkteich 3, 99510 Apolda, ☎ (0 36 44) 61 94 62 Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Silke Schmidt Anschrift: Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10 Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: Post.Pressestelle@WL.Thueringen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Erscheinungsweise: In der Regel sieben mal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, bestellt werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Druck: Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, 99510 Apolda, Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99, e-mail: info@druckereikuehn-apolda.de Vertrieb: Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt Seite 20 13. November 2010 – Nummer 07/10