des Landkreises Sonneberg
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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg 29. November 2014 Weihnachtskonzerte der Musikschule Die Kreismusikschule lädt auch in diesem Jahr wieder herzlich ein zu zwei wunderbaren Weihnachtskonzerten. Am Freitag, dem 5. Dezember, findet das erste Konzert unter Schirmherrschaft von Sonnebergs Bürgermeisterin Sibylle Abel im großen Saal des Gesellschaftshauses Sonneberg statt. Konzertbeginn ist um 19.00 Uhr. Zu Gehör kommen Ausschnitte aus dem Film „Die Kinder des Monsieur Matthieu“ mit eingespielten Filmsequenzen, weiterhin „Eine musikalische Schlittenfahrt“ von Leopold Mozart mit kleineren Tanzeinlagen. Maren Käb wird den ersten Satz des a-Moll Violinkonzertes von Telemann mit Orchesterbegleitung spielen und den Abschluss bildet ein großes Medley aus dem Film „Piraten der Karibik“. Das zweite Weihnachtskonzert findet am Donnerstag, dem 18. Dezember, statt und wird traditionell im Staatlichen Gymnasium Neuhaus am Rennweg ausgetragen. Konzertbeginn ist bereits um 18.00 Uhr. Thüringentag 2015 in Pößneck Vom 26. bis 28. Juni 2015 ist die Stadt Pößneck Gastgeber des Thüringentages. Höhepunkt ist der große Festumzug am Sonntag. Vereine aus ganz Thüringen sind herzlich eingeladen, hierbei mitzuwirken! Neben dem Umzug haben Vereine und Institutionen auch die Möglichkeit, Bühnenprogramme mitzugestalten oder sich mit einem Infostand auf einer der zahlreichen Themenmeilen zu präsentieren. Alle Anmeldeformulare, Hinweise sowie die Datenbank für die Teilnahme am Festzug finden Sie im Internet unter www.thueringentag-2015.de. Fragen beantwortet zudem gerne das Organisationsbüro Thüringentag unter Telefon 03647/ 500318 oder E-Mail an info@thueringentag-2015.de. 8. Landkreisfest auf dem Rennsteig Der Ilm-Kreis ist Ausrichter des 8. Landkreisfestes auf dem Rennsteig, das am 5. Juli 2015 stattfinden wird. Das Landkreisfest wird gemeinsam mit dem 17. Gipfeltreffen auf dem Schneekopf ausgetragen. Vereine, die hierbei mitwirken wollen, melden bitte ihre Teilnahme bis zum 15. Januar 2015 im Landratsamt Sonneberg bei Frau Bettina Sommer, Leiterin des Schulverwaltungsamtes (Telefon 03675/871-290 oder unter E-Mail an schulverwaltung@lkson.de). Museumsweihnacht lockt am 1. Advent Am 1. Advent (Sonntag, 30. November 2014) lädt das Deutsche Spielzeugmuseum Sonneberg zur traditionellen Museumsweihnacht ein. Wie alljährlich verbindet sich dieses Museumsvergnügen mit der ersten Vorfreude auf das schönste Fest des Jahres. Kinder und Erwachsene dürfen sich auf ein buntes Angebot zum Schauen, Staunen und Mitmachen freuen. Von 11.00 bis 18.00 Uhr warten Spielzeuggestalter und Handwerker mit vielerlei Anregungen zum Basteln und Verschenken auf. Alte Techniken wie das Filzen und das Zinngießen, Kreatives wie das Herstellen von Baumschmuck und Faltsternen, Traditionelles wie das Stopfen von Plüschtieren oder von kleinen Wichteln für den Weihnachtsbaum können unter kundiger Anleitung ausprobiert werden, nicht zuletzt auch das Formen mit Papiermaché, wie es im Spielzeugland für lange Zeit üblich war. Vor dem Haus führen Schnitzer, Korbmacher und eine Schmiedewerkstatt ihr Können vor. Auch Spielzeug für den Gabentisch aus Sonneberg und Thüringen ist unter den Angeboten. Eine Filiale der „Weihnachtsmannpost“ nimmt Wunschzettel entgegen. Ab 13.00 führt Roland Spielmann, der Zauberer des Spielzeuglands, durch das Programm. Um 14.00 Uhr und um 16.00 Uhr ist die Puppenbühne Böhmel aus Dresden zu Gast. Diesmal spielt sie das Kinderstück „Heimlichkeiten mit Kasper, Molli, Petz und Omi“. Um 15.00 Uhr werden Knecht Rupprecht und Frau Holle mit einer „Weihnachtszauberei“ erwartet. Ab 17.00 Uhr klingen weihnachtliche Weisen durch das festlich geschmückte Haus, dargebracht vom Judenbacher Frauenchor. Zum Ausklang, ab 17.45 Uhr, steigen 100 leuchtende Weihnachtssterne in den Abendhimmel. Für den ersten Glühwein 25. Jahrgang, Ausgabe 11/2014 und die Sonneberger Bratwurst ist gesorgt. Auch die benachbarte Gastronomie bietet allerlei Besonderes, passend zur Vorweihnachtszeit. Erwachsene sind zur ermäßigten Eintrittsgebühr von 4 Euro willkommen, Kinder haben freien Eintritt. Reinhild Schneider, Direktorin Amtlicher Teil Nachtragshaushaltssatzung 2 Beschlüsse des Kreistages 2 Taxitarifordnung 3 Stellenausschreibung 3 Bekanntmachung auf Genehmigung nach § 16 BImSchG 4 Anmeldung von Schulanfängern zum Schuljahr 2015/2016 4 Information für private Haushalte zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen 4 Information über neue Anforderungen an alte Öfen 4 Bekanntmachung zur Ungültigkeitserklärung von Fischereiaufseher4 Kennmarken Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ 4 Beschlüsse des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ 4 Information des Zweckverbands Tierkörperbeseitigung Thüringen 5 Nichtamtlicher Teil Nichtamtliche Meldungen Die Landrätin In und um das Museum wird am 1. Advent ein tolles vorweihnachtliches Programm geboten. 2. Regionalkonferenz des Netzwerks „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ Das Bundeskinderschutzgesetzt ist mittlerweile zwei Jahre alt. Es ist die gesetzliche Grundlage, gerade Familien mit kleinen Kindern bis zum dritten Lebensjahr Entwicklungsmöglichkeiten und Schutz zu gewährleisten. Seit zwei Jahren setzt der Landkreis Sonneberg dieses Gesetz in die Praxis um. Mit dem Netzwerk „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ und der Unterstützung der entsprechenden Koordinatorinnen arbeiten alle betreffenden Einrichtungen noch enger und verbindlicher zusammen, um das Kindeswohl gemeinsam noch besser zu schützen. In ihm wirken unter Koordinierung des Jugend- und Sozialamtes des Landkreises Sonneberg zahlreiche Akteure und Fachkräfte aus allen Bereichen mit, die mit Schwangeren, Eltern, und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren zu tun haben – von Gynäkologen, Hebammen, Sozialarbeitern, Kinderärzten, Erzieherinnen, Vertreterinnen und Vertreter der Tagesklinik, von Beratungsstellen und Reha-Einrichtungen, der Inhaltsverzeichnis Jugendsozialarbeit sowie von Ämtern und Behörden bis hin zu Polizei, Familiengericht, Jobcenter und Agentur für Arbeit. Am 5. November 2014 fand die zweite Regionalkonferenz des Netzwerkes „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ des Landkreises Sonneberg statt. Dazu trafen sich Vertreterinnen und Vertreter sozialer Einrichtungen in der Aula des Staatlichen Gymnasiums „Hermann Pistor“ Sonneberg, um die Ergebnisse der bisherigen Netzwerkarbeit seit November 2012 auszutauschen und noch effektivere und praxisnahe Wege der Zusammenarbeit zu entwickeln. Mit einem „World Café“ rotierten die Fachkräfte um die Themen „Zugang zu Familienhebammen“, „Einschätzung von Kindeswohlgefährdung“, „Schweigepflicht und Datenschutz“ sowie „Ressourcen im Netzwerk und beim Klienten“. Vorgestellt wurde unter anderem auch das Angebot der Fa- milienhebammen. Durch die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können jetzt über die Zeit der regulären Hebammenbetreuung hinaus bis zum ersten Geburtstag des Kindes sogenannte Familienhebammen oder Familienkrankenschwestern bei Bedarf den Familien oder Alleinerziehenden unterstützend zur Seite stehen. Neben dem bekannten Angebot der Hebamme, die Eltern bei Fragen zur Entwicklung und zum Alltag mit dem Kind zu unterstützen, hilft sie auch in belastenden Lebenssituationen der Eltern weiter. Die Familienhebamme/-kinderkrankenschwester ist ein wichtiger Bestandteil des Netzwerkes „Frühe Hilfen und Familienhebammen“. Sie kennt die bestehen- den Angebote für Eltern mit Kleinkindern vor Ort und kann somit passende Hilfen anbieten und gemeinsam mit den Eltern besprechen. Wenn gewünscht, ist neben den Hausbesuchen eine Begleitung zu wichtigen Terminen möglich. Für den Landkreis Sonneberg stehen momentan zwei Familienhebammen/-kinderkrankenschwestern zur Verfügung. Zu diesem und allen anderen Angeboten gibt die Netzwerkkoordinatorin des Netzwerkes „Frühe Hilfen und Familienhebammen“, Frau Johanna Heidisch, gern näher Auskunft. Sie ist im Jugend- und Sozialamt des Landkreises Sonneberg unter Telefon 03675/871-296 erreichbar. 5 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am 3. Oktober 2015 sind der Landkreis und die Stadt Sonneberg Gastgeber der großen regionalen Wiedervereinigungsfeier „25 Jahre Deutsche Einheit“. Gemeinsam mit vielen Mitwirkenden aus der Region CoburgKronach-Haßberge-Hildburghausen wollen wir dieses historische Ereignis länderübergreifend und unter Einbeziehung zahlreicher Akteure gemeinsam begehen. In der Sonneberger Innenstadt wollen wir eine Festmeile organisieren, die ein buntes „Schaufenster der Region“ sein soll. Hier können sich regional typische Handwerker, Schausteller, kulinarische Anbieter, touristische Leistungserbringer und Träger von Mitmach-Angeboten präsentieren – insbesondere auch aus dem Bereich des Ehrenamtes und der Kultur. Sollten Sie Interesse haben, sich hier darzustellen, bitten wir Sie, sich zeitnah mit dem Planungsstab „25 Jahre Deutsche Einheit“ unter Telefon 03675/871-560 in Verbindung zu setzen. Es würde mich abschließend sehr freuen, wenn sich der Landkreis Sonneberg unseren zahlreichen Gästen am 3. Oktober 2015 in ganzer Breite präsentieren würde. Ihre Landrätin Christine Zitzmann 2 AMTLICHER TEIL 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushaltsjahr 2014 Gemäß §§ 114 i.V.m. 60 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) erlässt der Landkreis Sonneberg folgende Nachtragshaushaltssatzung §1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden erhöht um € a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 1.056.850 die Ausgaben 1.056.850 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen 370.550 die Ausgaben 370.550 vermin- und damit der Gesamt dert um € betrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber auf bisher € nunmehr € verändert 62.487.620 63.544.470 62.487.620 63.544.470 5.791.420 6.161.970 5.791.420 6.161.970 §2 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 315.000 € um 807.000 € erhöht und damit auf 1.122.000 € neu festgesetzt. §3 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Sonneberg, den 17.11.2014 Landkreis Sonneberg Zitzmann, Landrätin Siegel Beschluss und Genehmigungsvermerk zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 des Landkreises Sonneberg Die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Sitzung des Kreistages am 29.10.2014 beschlossen und umgehend beim Thüringer Landesverwaltungsamt zur Anzeige gebracht. Mit Bescheid vom 12.11.2014 genehmigte das Thüringer Landesverwaltungsamt nach §§ 55 Abs. 2, 59 Abs. 4, 114, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 ThürKO den festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.122.000 EUR und ließ die Ausfertigung und Bekanntmachung zu. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde sodann unter dem 17.11.2014 ausgefertigt. Hinweise Nach § 57 Abs. 3 Satz 2 ThürKO ist gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Haushaltsplan zwei Wochen lang öffentlich auszulegen und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 des Landkreises Sonneberg und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 liegen in der Zeit vom 01.12.2014 bis zum 14.12.2014 im Dienstgebäude des Landratsamtes Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Zimmer 236 während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Sonneberg zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Der Haushaltsplan 2014 und der 1. Nachtragshaushaltsplan werden bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2014 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme bereit gehalten. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis Sonneberg schriftlich, unter Angabe der Gründe, geltend gemacht werden. Werden solche nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die Verstöße unbeachtlich. Sonneberg, den 17.11.2014 Zitzmann, Landrätin Zitzmann, Landrätin Beschluss – Nr. 09/02/2014 Bestätigung der geänderten Tagesordnung der Sitzung des Kreistages vom 30.07.2014 Der Kreistag beschließt: „Die geänderte Tagesordnung der Sitzung des Kreistages vom 30.07.2014 wird beschlossen.“ Siegel Siegel Beschluss – Nr. 11/02/2014 Kreditaufnahme und Änderung des Wirtschaftsplanes der OVG mbH Sonneberg Der Kreistag beschließt: „Die Vertreter des Kreistages im Aufsichtsrat der OVG mbH Sonneberg werden ermächtigt, einer Kreditaufnahme in Höhe von 220.000 € zuzustimmen. Die Landrätin wird ermächtigt, die Änderung des Wirtschaftsplanes der OVG mbH Sonneberg im entsprechenden Umfang zu genehmigen.“ Zitzmann, Landrätin Siegel Zitzmann, Landrätin Siegel Beschluss – Nr. 12/02/2014 Änderung des Gesellschaftsvertrages der REGIOMED-KLINIKEN GmbH Der Kreistag beschließt: „Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der REGIOMED-KLINIKEN GmbH entsprechend der beigefügten Anlage wird beschlossen.“ Beschluss – Nr. 13/02/2014 Erteilung von Rederecht Der Kreistag beschließt: „Herrn Stefan Beyer, Projektmanager des Naturschutzgroßprojektes ‚Grünes Band’, wird Rederecht erteilt.“ Zitzmann, Landrätin Siegel Beschluss – Nr. 14/02/2014 Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band – Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal“ Änderung der Zweckverbandssatzung Finanzbedarf für Umsetzungsphase Der Kreistag beschließt: „1. Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Änderung der Satzung des Zweckverbandes ‚Grünes Band – Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal’. 2. Die Landrätin des Landkreises Sonneberg wird beauftragt und ermächtigt, die Satzung zu unterzeichnen, sobald Förder- (BayStMUV, TMLFUN, BfN) und Aufsichtsbehörden (Thüringer Innenministerium / Regierung von Oberfranken) ihr Einvernehmen signalisieren. Die Landrätin wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen, sofern diese nicht die vom Kreistag gefassten Beschlüsse im Grundsatz berühren. 3. Für die 10-jährige Umsetzungsphase (Phase II) des Naturschutzgroßprojektes stellt der Landkreis Sonneberg den auf ihn entfallenden Anteil aus dem Kreishaushalt für den Zweckverband bereit. Für die Phase II werden somit insgesamt 110.000 € (11.000 € p. a.) bereitgestellt.“ Zitzmann, Landrätin Siegel Beschluss – Nr. 15/02/2014 Beitritt des Landkreises Sonneberg zum Verein „EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.“ Der Kreistag beschließt: „Der Landkreis Sonneberg tritt dem Verein ‚EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.’ bei. Die Landrätin wird beauftragt, die erforderliche Beitrittserklärung für den Landkreis Sonneberg abzugeben.“ Zitzmann, Landrätin Siegel Beschluss – Nr. 16/02/2014 Geschäftsordnungsantrag des Mitgliedes der CDU/FDP Fraktion, Frau Sibylle Abel Der Kreistag beschließt: „Dem Geschäftsordnungsantrag des Mitgliedes der CDU/FDP Fraktion, Frau Sibylle Abel, auf Zurückweisung der Beschlussvorlage ‚Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Regelschulstandort Neuhaus-Schierschnitz’ in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wird zugestimmt.“ Zitzmann, Landrätin Beschlüsse des Kreistages Sonneberg vom 30.07.2014 Zitzmann, Landrätin Beschluss – Nr. 10/02/2014 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 02.07.2014 Der Kreistag beschließt: „Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 02.07.2014 wird genehmigt.“ Siegel Beschluss – Nr. 17/02/2014 Geschäftsordnungsantrag des Mitgliedes der CDU/FDP Fraktion, Frau Sibylle Abel Der Kreistag beschließt: „Dem Geschäftsordnungsantrag des Mitgliedes der CDU/FDP Fraktion, Frau Sibylle Abel, auf Zurückweisung der Beschlussvorlage ‚Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Regelschulstandort Steinach’ in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wird zugestimmt.“ Zitzmann, Landrätin Siegel Beschluss – Nr. 18/02/2014 Bestellung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der MEDINOS Immobilien GmbH Der Kreistag beschließt: „Nachfolgend genannte Kreistagsmitglieder werden als Mitglieder in den Aufsichtsrat der MEDINOS Immobilien GmbH bestellt: 1. Haupt, Steffen 2. Luther, Wilfried 3. Beck, Almuth 4. Meinzenbach, Ulrich.“ Zitzmann, Landrätin Siegel Zitzmann, Landrätin Siegel Zitzmann, Landrätin Siegel Zitzmann, Landrätin Siegel Zitzmann, Landrätin Siegel Zitzmann, Landrätin Siegel Zitzmann, Landrätin Siegel Zitzmann, Landrätin Siegel Beschluss – Nr. 19/02/2014 Bestellung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REGIOMED-KLINIKEN GmbH Der Kreistag beschließt: „Herr Wilhelm Rainer Häusler wird als Mitglied in den Aufsichtsrat der REGIOMED-KLINIKEN GmbH bestellt.“ Beschluss – Nr. 20/02/2014 Bestellung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der OVG mbH Sonneberg Der Kreistag beschließt: „Nachfolgend genannte Kreistagsmitglieder werden als Mitglieder in den Aufsichtsrat der OVG mbH Sonneberg bestellt: 1. Köpper, Jürgen 2. Meusel, Andreas 3. Konrad, Jürgen.“ Beschluss – Nr. 21/02/2014 Entsendung von Verbandsräten und deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt) Der Kreistag beschließt: „Die nachfolgend genannten Kreistagsmitglieder werden als Verbandsräte bzw. als deren jeweilige Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft Südwestthüringen bestellt: Verbandsrat Stellvertreter 1. Rosenbauer, Roland Hopf, Ute Haupt, Steffen 2. Köpper, Jürgen 3. Tomoscheid, Klaus Zinner, Elke.“ Beschluss – Nr. 22/02/2014 Entsendung von Verbandsräten und deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Rettungsdienstzweckverbandes Südthüringen Der Kreistag beschließt: „Nachfolgend genannte Kreistagsmitglieder werden als Verbandsräte bzw. als deren jeweilige Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Rettungsdienstzweckverbandes Südthüringen bestellt: Verbandsrat Stellvertreter 1. Tanzmeier, Christian Haupt, Steffen 2. Nerlich, Astrid Beck, Almuth.“ Beschluss – Nr. 23/02/2014 Bestellung eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen Der Kreistag beschließt: „Herr Jürgen Prüfer wird zum ehrenamtlichen kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Sonneberg bis zum Ablauf der Legislatur des Kreistages im Jahr 2019 bestellt.“ Beschluss – Nr. 24/02/2014 Bestellung eines ehrenamtlichen kommunalen Ausländerbeauftragten für den Landkreis Sonneberg Der Kreistag beschließt: „Herr Detlef Weise wird längstens bis zum Ablauf der Legislatur des Kreistages im Jahr 2019 zum ehrenamtlichen kommunalen Ausländerbeauftragten für den Landkreis Sonneberg bestellt. Die monatliche Entschädigung beträgt 150,00 €.“ Beschluss – Nr. 25/02/2014 Berufung eines ehrenamtlichen Kreisheimatpflegers Der Kreistag beschließt: „Herr Thomas Schwämmlein wird längstens bis zum Ablauf der Legislatur des Kreistages im Jahr 2019 zum ehrenamtlichen kommunalen Kreisheimatpfleger berufen. Die monatliche Entschädigung beträgt 150,00 €.“ AMTLICHER TEIL Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Das Landratsamt Sonneberg erlässt auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21. März 1961 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 147 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) und der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Personenbeförderungswesens (PbefZuV,TH) vom 1. April 1993 (GVBl. S. 259) zuletzt geändert am 11. Juli 1997 (GVBl. S. 290) die Taxitarifordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Sonneberg § 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für alle Taxiunternehmen, die ihren Betriebssitz im Gebiet der Genehmigungsbehörde des Landratsamtes Sonneberg haben. (2) Die in dieser Verordnung festgelegten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen gelten für den Pflichtfahrbereich, in dem die Beförderungspflicht nach § 47 Abs. 4 PBefG besteht. § 2 Pflichtfahrbereich/Zonen (1) Der Pflichtfahrbereich umfasst das Gebiet mit einer Entfernung bis zu 25 km Luftlinie vom Betriebssitz des Unternehmens sowie den Landkreis Sonneberg in seiner Gesamtheit. bildet das Gebiet der Betriebssitzgemeinde, je(2) Zone I: doch nur bis zu einer Straßenentfernung von 5 km vom Betriebssitz umfasst den übrigen Pflichtfahrbereich Zone II: § 3 Beförderungspflicht (1) Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur innerhalb des Pflichtfahrbereiches. (2) Ein Anspruch auf die Durchführung von Auftragsfahrten besteht nicht. (3) Gepäck und Tiere können nur von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch ihre Mitnahme Gefahren für eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ausgehen können. § 4 Beförderungsentgelte (1) Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der Zahl der beförderten Personen für ein Fahrzeug zusammen aus: - dem Grundpreis, - dem Kilometerpreis (Entgelt für die gefahrene Wegstrecke) unterteilt in Tarifstufe 1 – Anfahrten in die Zone II und Rundfahrten Tarifstufe 2 – für Besetztfahrten - und dem Wartezeitentgelt. (2) Die weg- und zeitabhängigen Fortschalteinheiten für den Kilometerpreis und das Wartezeitentgelt betragen 0,10 € (Fortschalteinheit). (3) Der Mindestfahrpreis entspricht dem Grundpreis und einer Fortschalteinheit. Die einzelnen Beförderungsentgelte sind mit dieser Verordnung verbindlich geregelt. Die festgesetzten Beförderungsentgelte sind Festpreise, die weder über- noch unterschritten werden dürfen. Grundpreis: einmalig 4,00 €/Fahrt Zuschlag Großraumtaxi: einmalig 5,00 €/Fahrt Tarifstufe 1 und 2 1.-3. km 2,50 €/km Tarifstufe 1 ab 4. km 1,10 €/km Tarifstufe 2 ab 4. km 2,10 €/km Wartezeitentgelt: (§ 10 Abs. 3) 30,00 €/h/anteilig nach Schaltzeiteinheiten Der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag beträgt ab dem 4. km jeweils 0,20 €/km. (4) Bei der Durchführung von Auftragsfahrten sind die Beförderungspreise frei zu vereinbaren. Auftragsfahrten sind Fahrten ohne Personenbeförderung zur Erledigung von Aufträgen und zur Beförderung von Gegenständen. (5) Wird ein bestelltes Taxi ohne Benutzung aus der Bestellung entlassen, so hat der Besteller den durch die Anfahrt entstandenen Fahrpreis zu entrichten. Dies gilt auch für die Bestellung eines Taxis in der kostenfreien Anfahrtzone. (6) Anfahrten in Zone I sind kostenfrei. Die Berechnung des Beförderungsentgeltes erfolgt erst ab Fahrtantritt, jedoch spätestens nach Ablauf von 5 Minuten, nachdem der Fahrgast über das Eintreffen der Taxe am Bestellort informiert wurde. (7) Für den Einsatz eines Großraumtaxis kann ein Zuschlag erhoben werden. Das Großraumtaxi ist ein Pkw mit mehr als 5 zugelassenen Sitzplätzen. Der höhere Kilometerpreis darf nur erhoben werden, wenn mit diesem Fahrzeug mehr als 4 Personen befördert werden, oder wenn der Besteller ausdrücklich ein solches Fahrzeug angefordert hat. § 5 Abweichende Fahrpreise (1) Von den in dieser Verordnung festgesetzten Tarifen darf nur auf der Grundlage von Rahmenverträgen bzw. Sondervereinbarungen mit einem öffentlich-rechtlichen Kostenträger abgewichen werden. Rahmenverträge bzw. Sondervereinbarungen sind dem Landratsamt Sonneberg von den Taxiunternehmern vor Vertragsabschluss zur Bestätigung vorzulegen. (2) Von den festgelegten Beförderungsentgelten abweichende Sondervereinbarungen können nur mit Genehmigung des Landratsamtes Sonneberg als zuständiger Genehmigungsbehörde getroffen werden (§ 51 Abs. 2 Pkt. 4 PBefG). (3) Bei einer Fahrt, deren Ziel außerhalb des Pflichtfahrbereiches liegt, ist der Fahrzeugführer verpflichtet, den Fahrgast vor Fahrtantritt darauf hinzuweisen, dass das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrstrecke frei zu vereinbaren ist. § 6 Fahrpreisanzeiger (1) Die Errechnung des Entgeltes hat unter Verwendung eines geeichten und beleuchtbaren Fahrpreisanzeigers zu erfolgen (§ 28 der VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr – BOKraft). Das gilt nicht für die Berechnung von Fahrpreisen bei Sondervereinbarungen im Sinne des § 5 (1) dieser Verordnung. Der Fahrgast muss das vom Fahrpreisanzeiger angezeigte Beförderungsentgelt jederzeit ablesen können. Die angezeigten Beförderungsentgelte sind Bruttopreise. (2) Fahrten im Pflichtfahrbereich (außer Fahrten im Sinne des § 5 oder bei Anfahrten in der Zone I) sind ausschließlich mit eingeschaltetem Fahrpreisanzeiger durchzuführen. (3) Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist das Beförderungsentgelt nach der zurückgelegten Entfernung auf der Grundlage der in Anlage 1 festgelegten Preise zu berechnen, der Fahrzeugführer hat den Fahrgast hierauf unverzüglich hinzuweisen. Nach Beendigung der Fahrt hat der Fahrzeugführer dem Unternehmer die Störung unverzüglich mitzuteilen, der Unternehmer hat die Störung unverzüglich zu beheben. § 7 Abrechnung und Zahlungsweise (1) Das Beförderungsentgelt ist nach Beendigung der Fahrt an die Taxifahrerin/den Taxifahrer zu entrichten, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. (2) Der Fahrer muss während des Dienstes stets einen Betrag von 50,00 € wechseln können. Fahrten zum Zweck des Geldwechsels gehen zu Lasten des Taxiunternehmens. (3) Verlangt der Fahrgast eine Quittung, so ist ihm diese nach Zahlung des Entgeltes mit folgenden Angaben auszustellen: - Ordnungsnummer der Taxe (ggf. amtliches Kennzeichen) - Fahrstrecke (Abfahrts-/Ankunftsort) - Rechnungsbetrag mit ausgewiesenem Mehrwertsteuersatz - Unternehmeranschrift - Datum der Ausstellung und Unterschrift der Taxifahrerin/des Taxifahrers § 8 Beschädigung oder Verunreinigung des Fahrzeuges Reparatur- und Reinigungskosten auf Grund von Beschädigungen oder Verunreinigungen des Fahrzeuges, die durch den Fahrgast/die Fahrgäste zu vertreten sind, können diesen in Rechnung gestellt werden. § 9 Begriffsbestimmungen/Erläuterungen Anfahrten: sind bestellte Leerfahrten vom Bereitstellungsort des Taxis zum Einsteigeort des Fahrgastes Abholfahrten: setzen eine Anfahrt voraus und sind Beförderungen vom Einsteigeort zu einem bestimmten Fahrtziel Zielfahrten: sind Fahrten, bei denen der Fahrgast das Taxi am Zielort entlässt (setzt keine Anfahrt voraus) Rundfahrten: sind Fahrten, bei denen der Fahrgast zu einem oder zu mehreren Fahrzielen und zurück befördert wird Wartezeiten: ist jedes auf Veranlassung des Fahrgastes oder durch verkehrliche Gründe bedingte Halten des Taxis während seiner Inanspruchnahme Leerfahrten: sind Fahrten ohne Fahrgast Besetztfahrten: sind Fahrten mit Fahrgast Erläuterung zur Tarifanwendung: Anfahrt in Zone I kostenfrei Anfahrt in Zone II mit Tarifstufe 1 – (für gesamte Wegstrecke) bei Abholfahrt aus Zone I mit Tarifstufe 2 – Anfahrt kostenfrei bei Abholfahrt aus Zone II mit Tarifstufe 2 – Anfahrt mit Tarifstufe 1 bei Zielfahrt mit Tarifstufe 2 – vom Zusteige- bis Ausstei geort, die anschließende Rückfahrt ist kostenfrei bei Rundfahrten mit Tarifstufe 1 § 10 Allgemeine Vorschriften (1) Der Fahrer hat den kürzesten bzw. den verkehrsgünstigsten Weg zum Fahrtziel zu wählen, sofern der Fahrgast nichts anderes bestimmt. (2) Die gültige Taxitarifordnung ist in allen Fahrzeugen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. (3) Wartezeitentgelt darf nicht in Rechnung gestellt werden, wenn der Stillstand durch den Fahrer verschuldet ist oder wegen technischer Mängel am Fahrzeug eintritt. Dieser Ausschluss gilt auch bei Unfällen, in die das Fahrzeug verwickelt wurde. 3 § 11 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung können gem. § 61Abs. 1 Ziff. 4 und Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden. § 12 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Taxitarifordnung vom 20.02.2012 außer Kraft. Sonneberg, den 20.11.2014 Zitzmann, Landrätin Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Stellenausschreibung Im Bauverwaltungsamt des Landratsamtes Sonneberg ist die Stelle eines/r Mitarbeiters/in im Sachgebiet Bauverwaltung/Wohnungsbauförderung befristet als Schwangerschafts/ Mutterschutz und Elternzeitvertretung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: • Behandlung der Anträge im baurechtlichem Verfahren • Vorbereitung zur Eintragung von Baulasten • Vorbereitung und Mitarbeit an baurechtlichen Entscheidungen • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis • Beratung und Serviceleistungen • Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeldberechtigungsschein • Bearbeitung von Anträgen der Thüringer Aufbaubank zur Wohnraumförderung • Beratung zu Wohnbauförderprogrammen der Thüringer Aufbaubank Anforderungsprofil und Kenntnisse: • Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten • Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, grundsätzliche Bereitschaft, sich kurzfristig in Spezialrechte einzuarbeiten • Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit, Flexibilität und Fähigkeit zum vernetzten Denken • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein • Beratungs- und Verhandlungsgeschick • sicheres Auftreten und korrekter Umgang mit Menschen • Fähigkeit und Bereitschaft, mit modernen EDV-Systemen umzugehen (Textverarbeitung, Bildverarbeitung, Datenbanken) • technische- und oder bautechnische Kenntnisse sind wünschenswert • Führerschein Klasse B Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Stelle wird nach der Entgeltgruppe E 6 TVöD vergütet. Wenn Sie Interesse haben, richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise) auf dem Postweg bis spätestens 11.12.2014 an das Landratsamt Sonneberg, Haupt- und Personalamt, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg. Bitte sehen Sie unbedingt von der Einsendung von Originalunterlagen ab, da Ihre Bewerbung nur zurückgesandt wird, wenn Sie einen adressierten und frankierten Rückumschlag beilegen. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen nach zwei Monaten datengeschützt vernichtet. Kosten für das Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Wir werden Ihre Bewerbung selbstverständlich vertraulich behandeln. Sonneberg, 19.11.2014 Zitzmann, Landrätin 4 AMTLICHER TEIL Landratsamt Sonneberg Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Bekanntmachung Die Firma Privatbrauerei Gessner GmbH & Co.KG hat mit Schreiben vom 23.10.2014 den Antrag auf Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der Brauerei in 96515 Sonneberg, Am Lindenbach 27, Gemarkung Malmerz, Flurstücke 117/7, 117/12, 117/13, 117/27, 117/39 und 117/40 gestellt. Die Änderung umfasst die Errichtung und den Betrieb von 13 Gär- und Lagerbehälter sowie ein Malzsilo und die Erhöhung des Bierausstoßes. Die neu zu errichtenden Gär- & Lagerbehälter haben ein Gesamtnutzvolumen von 8.100 hl. Das zusätzliche Malzsilo eine Speichermenge von 23 t. Der Bierausstoß soll von bisher 50.000 hl/a auf 195.000 hl/a erhöht werden. Bei der wesentlich zu ändernden Anlage handelt es sich um eine Brauerei mit einer Produktionskapazität von 200 hl/d bis weniger als 3.000 hl/d. Diese ist in der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert am 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), unter Nr. 7.26.3 Spalte 2 genannt. Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde fest, ob nach den §§ 3b bis 3f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben: Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3c UVPG wird unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben – wesentliche Änderung und Betrieb der Brauerei – keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) §§ 3 und 4 in der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513) im Landratsamt Sonneberg, Umweltamt, Zimmer 436, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, auf Antrag zugänglich. Sonneberg, den 19.11.2014 Zitzmann, Landrätin Landratsamt Sonneberg Schulverwaltungsamt Anmeldung von Schulanfängern zum Schuljahr 2015/2016 Die Staatlichen Grundschulen im Landkreis Sonneberg haben für die Anmeldung von Schulanfängern zum Schuljahr 2015/2016 folgende Termine festgelegt: Schule Staatliche Grundschule Föritz Staatliche Grundschule Hasenthal Staatliche Grundschule „Dr. Martin Luther“ Judenbach Staatliche Grundschule Rauenstein Staatliche Grundschule Steinach („Südschule“) (im Stadion Steinach) Informationselternabend am Staatliche Grundschule Neuhaus-Schierschnitz Datum Uhrzeit 10.12.2014 14:00 bis 17:00 Uhr 17.12.2014 13:00 bis 15:00 Uhr 10.12.2014 14:00 bis 16:00 Uhr 10.12.2014 14:00 bis 17:00 Uhr 10.12.2014 12:15 bis 18:00 Uhr 03.12.2014 19:00 Uhr 10.12.2014 16:30 bis 18:00 Uhr 11.12.2014 08:00 bis 11:00 Uhr Staatliche Grundschule 10.12.2014 08:00 bis 11:30 Uhr Mengersgereuth-Hämmern 15:00 bis 17:00 Uhr Staatliche Grundschule Schalkau 15.12.2014 08:00 bis 18:00 Uhr Staatliche Grundschule „Am Stadtpark“ Sonneberg 10.12.2014 15:00 bis 18:00 Uhr Informationselternabend am 03.12.2014 19:00 Uhr Staatliche Grundschule Sonneberg-Oberlind 10.12.2014 16:30 bis 18:00 Uhr Staatliche Grundschule Sonneberg-Grube 10.12.2014 08:00 bis 13:00 Uhr 16:30 bis 18:00 Uhr Staatliche Grundschule Sonneberg-Wolkenrasen 12.12.2014 15:00 bis 17:00 Uhr Staatliche Grundschule Lauscha 11.12.2014 12:00 bis 17:00 Uhr Staatliche Grundschule Steinheid 11.12.2014 16:00 bis 19:00 Uhr Staatliche Grundschule Neuhaus am Rennweg 10.12.2014 08:00 bis 16:00 Uhr 11.12.2014 08:00 bis 16:00 Uhr Information für private Haushalte zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen Nach Art. 11 Absatz 1 Buchstabe b) der VO (EG) 1069/2009 ist es grundsätzlich verboten, Küchen- und Speiseabfälle an Nutztiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel etc.) zu verfüttern. Auch die Abgabe zum Zwecke der Verfütterung ist streng verboten. Abfälle müssen im privaten Bereich nach Maßgabe der jeweils gültigen Abfallsatzung des Landkreises entsorgt werden (z. Z. graue Tonne). Insbesondere sind Speiseabfälle eine gefährliche Ansteckungsquelle, über die Erreger der Schweinepest und der aktuell an der östlichen Grenze der EU auftretenden Afrikanischen Schweinepest, der Maul- und Klauenseuche sowie auch der aktuell auftretenden Geflügelpest und anderer Tierseuchen übertragen werden. Für weitere Informationen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer 03675/871590 gerne zur Verfügung. Schmudde, Amtsleiter Landratsamt Sonneberg Umweltamt Neue Anforderungen an alte Öfen Ab 1. Januar 2015 gelten neue Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von alten Holzheizkesseln und -öfen. Zu diesem Zeitpunkt laufen Übergangsregelungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV) aus. Alte Holzöfen und -kamine verschlechtern die Luftqualität, insbesondere in der direkten Nachbarschaft ihrer Standorte. Die Emissionen aus diesen Anlagen tragen vor allem in den Wintermonaten zu hohen Feinstaubkonzentrationen in der Umgebungsluft bei. Diese sind gesundheitsschädlich und können zu Atemwegserkrankungen führen bzw. das Herzinfarktrisiko erhöhen. Für mit festen Brennstoffen, wie Holz, betriebene Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1995 errichtet wurden, müssen ab Januar 2015 die Emissionsgrenzwerte der Stufe 1 der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung eingehalten werden. Dabei handelt es sich meist um Anlagen, die ein ganzes Haus oder eine Wohnung mit Heizwärme versorgen. Außerdem müssen Öfen und Kamine, die zur Beheizung von Einzelräumen dienen und vor dem 1. Januar 1975 errichtet wurden, ebenfalls ab dem Januar 2015 anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte einhalten. Die Feststellung zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Heizkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen erfolgt über das Schornsteinfegerhandwerk. Für Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 21. März 2010 errichtet wurden sowie für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, laufen die Übergangsfristen je nach Baujahr zwischen 2017 und 2025 aus. Öfen und Kessel, die ab dem 22. März 2010 eingebaut wurden, darf man unbegrenzt weiterbetreiben. Um die Übergangsregelung sozialverträglich zu gestalten, gibt es in der 1. BImSchV mehrere Ausnahmen: Öfen und Kamine, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen, sind von der Nachrüstverpflichtung ebenso ausgenommen wie historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen. Auch für neue Heizkessel und Öfen treten ab 2015 veränderte Anforderungen in Kraft: Wer ab 1. Januar 2015 ein neues Gerät kauft, muss die Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 der 1. BImschV beachten. Mehr Informationen im Internet unter www.umweltbundesamt.de. Schurig, Amtsleiter Landratsamt Sonneberg Rechts- und Ordnungsamt SG Öffentliche Ordnung und Sicherheit Öffentliche Bekanntmachung Ungültigkeitserklärung von Fischereiaufseher-Kennmarken Hiermit gibt die Untere Fischereibehörde des Landkreises Sonneberg bekannt, dass die Fischereiaufseher-Kennmarken mit den Nummern 1905, 1908, 1915 und 1920 mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt werden. Isaack, Sachgebietsleiter Zweckverband „Sonneberger Ausbildungszentrum“ I. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ für das Haushaltsjahr 2014 Auf der Grundlage des § 36 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 10. Oktober 2001 i.V.m. § 60 der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 und dem § 9 der Verbandssatzung vom 11. April 1994 erlässt der Zweckverband folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014: §1 Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt. Der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich des Nachtrages wird wie folgt geändert: (Angaben in Euro) erhöht um a) im Verwaltungshaushalt - die Einnahmen 231.500 - die Ausgaben 99.500 b) Vermögenshaushalt - die Einnahmen - die Ausgaben vermindert um 0 0 150.000 18.000 gegenüber bisher auf nunmehr 2.492.000 2.573.500 2.492.000 2.573.500 0 0 26.200 26.200 26.200 26.200 §2 Die §§ 2 bis 6 der Haushaltssatzung 2014 bleiben unberührt. §3 Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft. Zweckverband „Sonneberger Ausbildungszentrum“ Sonneberg, den 24.11.2014 Zitzmann, Verbandsvorsitzende II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Der Zweckverband hat die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 am 06.11.2014 beschlossen. Sie wurde ordnungsgemäß beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar angezeigt. Da die 1. Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält und somit keiner Genehmigung bedarf, erfolgte mit Schreiben vom 20.11.2014 die ausdrückliche Zulassung einer vorzeitigen Bekanntgabe gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO. Sie wird hiermit im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg öffentlich bekannt gemacht. III. Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 liegt in der Zeit vom 01.12.2014 bis zum 12.12.2014 im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 235 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus wird der Nachtragshaushaltsplan 2014 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 4 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis Sonneberg geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Sonneberg, 24.11.2014 Zitzmann, Verbandsvorsitzende Zweckverband „Sonneberger Ausbildungszentrum“ Beschlüsse des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ vom 01.04.2014 Beschluss – Nr. 193/42/2014 Beschluss über die Tagesordnung Die Verbandsversammlung beschließt: „Die Tagesordnung der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ vom 01.04.2014 wird beschlossen.“ Zitzmann, Verbandsvorsitzende Beschluss – Nr. 194/42/2014 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung vom 17.12.2013 Die Verbandsversammlung beschließt: „Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungs- AMTLICHER TEIL zentrum“ vom 17.12.2013 wird genehmigt.“ Zitzmann, Verbandsvorsitzende Beschluss – Nr. 195/42/2014 Haushaltssatzung Die Verbandsversammlung beschließt: „Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes ‚Sonneberger Ausbildungszentrum‘ und der Haushaltsplan einschließlich seiner Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 werden beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: Ja – Stimmen: 3 Nein- Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Beschluss – Nr. 196/42/2014 Finanzplan des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ Die Verbandsversammlung beschließt: Der Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2013 bis 2017 des Zweckverbandes ‚Sonneberger Ausbildungszentrum’ wird beschlossen.“ Ja – Stimmen: 3 Abstimmungsergebnis: Nein- Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Zitzmann, Verbandsvorsitzende 5 Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen Information Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen hat mit dem Amtsblatt Nr. 4 vom 11. November 2014 die Bekanntmachung der 6. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen öffentlich bekannt gemacht. Das Amtsblatt wurde auf der Homepage des Zweckverbandes eingestellt und ist unter http://www.tierkoerperbeseitigung-thueringen.de/ abrufbar. Becker, Leiterin der Verwaltungsstelle Zitzmann, Verbandsvorsitzende Ende amtlicher Teil Hartmut Franz mit Bundesverdienstorden gewürdigt Am 24. November 2014 wurde unter anderem Hartmut Franz aus MengersgereuthHämmern das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Im Namen von Bundespräsident Joachim Gauck wurden die hohen Auszeichnungen im Barocksaal der Thüringer Staatskanzlei durch Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht überreicht. Hartmut Franz wurde für sein über 50-jähriges ehrenamtliches Engagement im Bereich Sport und damit für sein Lebenswerk geehrt. Seit 1963 ist er als aktiver Übungsleiter Judo im Kinder- und Jugendbereich bis zum Erwachsenenalter tätig. Zudem ist er langjähriger Landeskampfrichter, war viele Jahre in der Kampfrichterausbildung tätig und ist Graduierungsprüfer im Judo. In seinem Heimatverein TSV 1864 Mengersgereuth-Hämmern ist er seit 1990 stellvertretender Vorsitzender sowie Abteilungsleiter Judo. Herr Franz war zudem auch ein sehr erfolgreicher Trainer und unter anderem der erste Übungsleiter des zweifachen Weltmeisters Detlef Ultsch aus Sonneberg. Durch interessante Angebote wie Ferienfreizeiten sowie Spiel-Sportfeste gelingt es ihm immer wieder, Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern und als Vereinsmitglieder zu gewinnen. Hartmut Franz hat seine ganze Kraft für die Entwicklung des Sports im Landkreis Sonneberg und darüber hinaus eingesetzt. Sein Engagement ging stets weit über den normalen Rahmen hinaus. Er setzte sich ein, wenn es darum ging, vernünftige Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für den Sport zu schaffen. Seine persönlichen und familiären Interessen hat er dabei oft zurückgestellt. Zu der außerordentlichen Würdigung gratuliert Landrätin Christine Zitzmann im Namen des Landkreises Sonneberg sehr herzlich! Die Ehrung erhielt Hartmut Franz (M.) aus den Händen von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (l.). Bildungsfüchse gingen zahlreich in den Landkreis Sonneberg Bester Azubi Südthü ringens wurde Patrick Roß von der Farbglashütte Lauscha, hier mit seiner Chefin Rita Worm Im feierlichen Rahmen ehrte die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) am 18. November 2014 im Congress Centrum Suhl die besten Absolventen der Berufsausbildung des Jahres 2014. Diejenigen, die mindestens 86 von 100 Punkten erreicht haben und in ihrem Ausbildungsberuf Beste bzw. Bester waren, konnten sich über einen Bildungsfuchs freuen. Die IHK Südthüringen prüfte knapp 1.200 Auszubildende im Jahr 2014. Die beliebten grünen Glasfüchse wurden wiederum 32 Mal für herausragende Prüfungsergebnisse vergeben – darunter an acht Auszubildende aus dem Landkreis Sonneberg. Der Sonderpreis für den besten Absolventen des gesamten Jahrgangs 2014 aus Südthüringen ging hierbei an Patrick Roß, der in der Farbglashütte Lauscha GmbH zum Kaufmann im Einzelhandel ausgebildet wurde. Insgesamt betrachtet hat der Landkreis Sonneberg in diesem Jahr zudem wiederum die besten Auszubildenden hervorgebracht und damit den Wanderpokal für die beste Gebietskörperschaft erhalten. Über dieses Gütesiegel für die örtliche Berufsausbildung freute sich Landrätin Christine Zitzmann sehr und dankte neben den engagierten Aus- Foto: TSK, Jens Meyer Der Bildungsfuchs für die beste Gebietskörperschaft ging an den Landkreis Sonneberg. zubildenden auch der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg mit ihrer Au- ßenstelle, der Berufsfachschule Glas in Lauscha, sowie allen Ausbildungsbetrieben herzlich für die hervorragende Arbeit. 3 Landkreis und Sparkasse zeichnen 60 verdiente Ehrenamtler aus 6 NICHTAMTLICHER TEIL „Ein Hoch auf das Ehrenamt“ – unter dieser Überschrift luden Landrätin Christine Zitzmann und Sparkassendirektor Mike Stieler am 22. November erneut 60 langjährig ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit Ehepartnern in den Kultursaal nach Goldisthal ein, um ihren beispielhaften Einsatz für das Gemeinwohl im Namen des Landkreises und seiner Sparkasse öffentlich zu würdigen. Alle geehrten Bürgerinnen und Bürger sind bereits mindestens zehn Jahre ehrenamtlich aktiv und wurden auf diesem Weg noch nicht ausgezeichnet. Vorgeschlagen wurden sie von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Sonneberg, von Verbänden und Vereinen sowie von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Die jährliche Ehrenamtsauszeichnung am Jahresende zählt seit 2002 zu den schönen Traditionen des Landkreises Sonneberg, die vor allem auch dank der Unterstützung durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung umgesetzt werden kann. In ihrer Laudatio hob Landrätin Christine Zitzmann die enorme Bedeutung des Ehrenamtes in der Region hervor und brachte die Wertschätzung des Landkreises Sonneberg zum Ausdruck: „Sie sind die Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrer Zeit, ihrer Kraft und mit ihren Ideen einbringen – und Ihnen allein ist der heutige Eh- Hier die Geehrten im Überblick Geehrte aus der Gemeinde Föritz: Reiner Bauersachs (Mupperg), Karin Lottes (Heubisch), Gudrun Mack, Walter Schulz (Heubisch) Landrätin Zitzmann bei der Übergabe der Ehrenurkunde an Friederike Sturm vom Blindenverband renempfang gewidmet! Der Landkreis Sonneberg wäre ohne sein starkes Ehrenamt eine weißer Fleck – fernab jeder Nächstenliebe und fernab jedes Verantwortungsbewusstseins. Gott sei Dank ist dies alles nicht der Fall, und der Grund dafür sind ganz allein Sie! Sie sind das Ehrenamt und damit das Rückgrat des Landkreises Sonneberg, vor dem ich mich tief verneige!“ Gemeinsam mit Sparkassendirektor Mike Stieler und weiteren Ehrengästen – unter ihnen der Landtagsabgeordnete Henry Worm sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern – dankte die Landrätin den Ehrenamtlern von Herzen. Wie immer war die Ehrenamtsveranstaltung zudem nicht nur mit der Geste des Dankes verbunden, sondern auch mit einem gutem Essen und angenehmer Unterhaltung durch das Lehrerquartett der Musikschule des Landkreises Sonneberg unter Leitung von Volker Sesselmann. Abschließend wünschte die Landrätin den geladenen Gästen weiterhin viel Freude und Elan am Ehrenamt: „Bleiben Sie dem Landkreis Sonneberg und Ihren Mitmenschen auch zukünftig als wichtige Stützen erhalten!“ Geehrte aus der Gemeinde Frankenblick: Edeltraud Hausdörfer (Rabenäußig), Thomas Herda (Rauenstein), Gustav Kuhnig (Mengersgereuth-Hämmern), Kerstin Lenkardt (Effelder), Werner Seeler (Mengersgereuth-Hämmern), Holger Traut (Mengersgereuth-Hämmern), Bernd Wendel (Effelder) Geehrte aus der Gemeinde Goldisthal: Michael Finn Geehrte aus der Gemeinde Judenbach: Jochen Heublein (Heinersdorf), Rüdiger Koch Geehrte aus der Stadt Lauscha: Elfriede Edelmann, Stephan Kristen, Ursula Müller, Edith Müller-Deck, Christel Sauer, Uwe Weigelt Geehrte aus der Stadt Neuhaus am Rennweg: Gertraud Deneberger (Siegmundsburg), Karl-Heinz Füssel, Hanni Jäger (Steinheid), Michael Korn, Jens Krauße, Roland Müller, Joachim Pröschold, Jochen Sauerteig, Ute Schnetter (Steinheid), Monika Weber Horst Meyer mit der Thüringer Rose geehrt Auf der Wartburg bei Eisenach wurden am 19. November 2014 zwölf Thüringerinnen und Thüringer für ihr bürgerschaftliches Engagement mit der prestigeträchtigen „Thüringer Rose“ ausgezeichnet – darunter mit Horst Meyer aus Schalkau ein Bürger des Landkreises Sonneberg. Der Freistaat Thüringen ehrt mit der „Thüringer Rose“ Menschen, die Gutes im Verborgenen tun und die sich in langjähriger gemeinnütziger und überdurchschnittlicher Weise für Schwächere engagieren. Die Medaille ist ein Zeichen der Würdigung, das an die Heilige Elisabeth erinnert. Diese kam im Jahr 1211 – vor über 800 Jahren – als Vierjährige nach Thüringen. Später setzte sie sich als Thüringer Impressum Landgräfin besonders für Arme und Kranke ein. Deshalb findet die Verleihung der „Thüringer Rose“ traditionell am 19. November, dem Tag der Heiligen Elisabeth, auf der Wartburg bei Eisenach statt. Horst Meyer hat im Jahr 2001 die Selbsthilfegruppe „Schlafapnoe“ Sonneberg mitbegründet und wurde ein Jahr später zum Gruppensprecher gewählt. Dieses Amt begleitet er bis heute. Er engagierte sich außerdem im Landesverband und im Bundesfachverband. Horst Meyer ist unermüdlich tätig, um über verschiedene Arten von Schlafstörungen aufzuklären, ob mit Vorträgen oder Aktionstagen. Betroffenen steht er kompetent mit Rat und Tat zur Seite, im per- Herausgeber amtlicher und nichtamtlicher Teil: Landkreis Sonneberg Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrätin Christine Zitzmann Redaktion: Landratsamt Sonneberg Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Michael Volk Telefon: 03675/871-560 E-Mail: pressestelle@lkson.de sönlichen Gespräch oder auch per Telefon und E-Mail. Von Seiten des Landkreises Sonneberg wohnten der Ehrung der Stellvertretende Landrat Hans- Peter Schmitz und die im Gesundheitsamt tätige Koordinatorin der kreislichen Selbsthilfegruppen, Petra Beyer, bei und gratulierten Herrn Meyer herzlich zur großen Anerkennung. Horst Meyer erhielt die Auszeichnung aus den Händen von Ministerin Heike Taubert. Für die Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände bzw. anderer Institutionen außerhalb des Landratsamtes Sonneberg zeichnen diese selbst verantwortlich. Verlag und Druck: CMAC GmbH & Co. Verlags KG Verantwortlich für den Anzeigenteil und den Service: CMAC GmbH & Co. Verlags KG De-Smit-Straße 2, 07545 Gera Wolfgang Grimm Telefon: 0365/83983-0 E-Mail: grimm@diehallos.de Geehrte aus der Stadt Schalkau: Andreas Bauersachs, Mike Bräutigam (Katzberg) Geehrte aus der Stadt Sonneberg: Waltraud Birke, Burkhard Dießner, Birgitt Eschrich (Haselbach), Gerd Hammerschmidt, Barbara Harter, Ina Hempfling (Blechhammer), Fred Hofmann (Haselbach), Christine Hufnagel, Bernd Knortz, Rene Kölbel, Joachim Machalett, Werner Matthes, Andy Queda (Unterlind), Sascha Reichenbacher, Günter Schäfer, Horst Schelhorn, Günter Schmidt (Spechtsbrunn), Kurt Siebert, Georg Stenzel, Friedericke Sturm, Ina Thees, Fred Ulbricht Geehrte aus der Stadt Steinach: Rudi Fritsche, Uwe Hanf, Rudi Koch, Renee Leipold, Elfriede Schubert, Hildegard Zarpentin Sieger des Fotowettbewerbs „Ehrenamt“: Nicht zuletzt wurden zum bereits vierten Mal die Sieger des Fotowettbewerbs „Ehrenamt“ gekürt, bei dem das Votum der Gäste des diesjährigen Tags der offenen Tür des Landratsamtes ausschlaggebend war. Den dritten Platz belegte mit 57 Punkten das Bild „Wenn Kinderaugen leuchten“ vom Verein „Eisenbahnfreunde Sonneberg“ e.V. Auf Platz zwei kam das Bild „Picknick am Marienfelsen“ vom Deutschen Alpenverein, Sektion Sonneberg mit 70 Punkten. Sieger des Fotowettbewerbes 2014 wurde mit 72 Punkten das Bild „Viele Helfer“ von der Sonneberger Tafel. Die Platzierten des Fotowettbewerbs erhielten daher ebenso eine kleine Zuwendung als Unterstützung für die ehrenamtliche Arbeit im Verein. Forum der Metropolregion zu Gast Seit 2. April 2014 sind der Landkreis und die Stadt Sonneberg ordentliche Mitglieder der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Als erstes Mitglied dieses Netzwerks außerhalb Bayerns war der Landkreis Sonneberg am 20. November 2014 erstmals Gastgeber eines Forums der Metropolregion. Konkret kam im Landratsamt Sonneberg das Forum Verkehr und Planung zu seiner 16. Sitzung zusammen. Das Forum Verkehr und Planung der Europäischen Metropolregion Nürnberg umfasst derzeit 53 Mitglieder aus Logistikunternehmen, Infrastrukturbetreibern, Industrie- und Handelskammern, Verkehrsunternehmen, politischen Mandatsträgern, Verwaltungen, regionalen Planungsverbänden und der Wissenschaft. Es setzt den Schwerpunkt seiner Arbeit auf die Bereiche Transeuropäisches Verkehrsnetz/Verbindungsqualität der Metropolregion Nürnberg, Verkehrsinfrastruktur, Verkehrsmanagement, Öffentlicher Personennahverkehr und Regionalplanung. Die umfangreiche Tagesordnung der 16. Sitzung wurde durch zwei Vorträge aus dem Landratsamt Sonneberg bereichert. Zum einen stellte Umweltamts- Verantwortlich für die kostenlose Verteilung: INKO Werbung, August-Röbling-Straße 28, 99091 Erfurt Martin Müller Telefon: 0361/7405583 E-Mail: martin.mueller@inkowerbung.de Auflage: 28.811 Exemplare Erscheinungsweise: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint in der Regel monatlich. Redaktionsschluss: leiter Matthias Schurig den Kompensationsflächenpool des Landkreises Sonneberg vor, der durch das Vorhalten von zahlreichen bereits durchgeplanten Varianten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine deutliche Beschleunigung und Effektivitätssteigerung innerhalb der Umsetzung von Baumaßnahmen bewirkt. Zum anderen referierte Uwe Scheler als Sachgebietsleiter des Stabsbereiches Kreisentwicklung/ÖPNV/Brand- und Katastrophenschutz zur grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr im Bereich der 2017 fertig gestellten ICE Neubaustrecke Nürnberg-Erfurt. Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 8.1. – so der offizielle Titel – wurde in der Sitzung zudem durch den Konzernbevollmächtigten der DB AG für den Freistaat Thüringen, Volker Hädrich, und durch den zuständigen Projektabschnittsleiter Matthias Künsting vorgestellt. Abgerundet wurde die Tagung durch die Besichtigung der ICE Neubaustrecke im Bereich des Überholbahnhofs Theuern unter Führung von Matthias Künsting. In der Regel am Mittwoch der Woche vor Erscheinung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Verantwortung übernommen. Rücksendung erfolgt nur bei Rückporto. Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises Sonneberg verteilt. Der Einzelbezug ist über den Verlag zum Preis von 3,50 Euro pro Ausgabe möglich. Die Publikation steht zusätzlich im Internet als pdf-Version unter www.landkreis-sonneberg.de als kostenloser Download zur Verfügung.