Untitled - Raiffeisen
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lnhaltsverzeichnis 1. Allgemeines zum Kreditgeschäft... 2. Die Kreditarten 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. Der Kontokorrentkredit........... ........5 Der Abstattungskredit ...............:.............. .......7 lnterner Uberziehungsrahmen (lUR) ..,...............9 Überziehungsmöglichkeit durch Kreditanbot und Annahme ........ 1O Kontoüberschreitung .......... 11 Haftungskredit........ .......,.......,... 13 3. Fremdwährungsfinanzierungen 4. Kreditkonditionen.......... 4.1. 4.2. Verzinsung.............. Zinsabsicherung 5. Der 5.1. 5.2. 5.3. Wirtschaftliche Kreditfähigkeit Rechtliche Kreditfähi9keit.......... 6. Sicherheiten........ ................3 ........4 ...... 15 ....2O ..........2O ...........21 Kreditnehmer............ ....22 Kreditwürdigkeit........ ........22 ......23 ...................24 ...27 6.1. Hypotheken ......... ....27 6.2. Verpfändung von Wertpapieren, Depots und Sparbüchern .........................29 6.3. Verpfändung eines Warenlagers.., ...............29 6.4. Abtretung Eigentumsvorbehalt. ....29 6.5. Sicherungsübereignung ......... ......3O 6.6. Bürgschaft .........3O 6.7. Forderungszession .........31 6.8. Verpfändung von Lebensversicherungen............ .........31 6.9. Verpfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen.......... ...............31 6.10. Blankowechsel.......... .................... 31 7. Kreditprüfung a. Laufende Überwachung und 9. Beendigung des 1(). Finanzierungsalternativen Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie .........32 Betreuung KrediWerhältnisses......... .......... .......33 ...34 .....35 2 Al 1. lgemeines zurn. Kred itgeschäft Zu Beginn eines Kreditverhältnisses steht ein Wunsch des Kunden: er möchte sich ein Auto kaufen, eine Wohnung finanzieren, die Maschinen erneuern oder Produktionsmaterial beschaffen. lnvestitionen (privat oder geschäftlich) können grundsätzlich auf zwei Arten finanziert werden: t t durch selbst aufgebrachte Mittel (Eigenkapital und Selbstfinanzierung) durch Kredite (Fremdkapital) Die Kreditinstitute nehmen auf der einen Seite die Einlagegelder ihrer Sparer entgegen (Kapitalsammelfunktion) und geben auf der anderen Seite diese Gelder wieder als Kredite an ihre Kunden weiter. Dies ist ganz einfach beschrieben eine sehr wichtige Funktion des Bankensektors in der Volkswirlschaft , d ie sogenannte Transformationsf u nktion. Eine hohe Ausleihungsquote bedeutet für ein Kreditinstitut mehr Erträge aus Zinsen. Je höher die Ausleihungsquote, desto größer ist aber auch das Risiko von Kreditausfällen. Natürlich wird die Bank bestrebt sein, dass sie ihr Geld, das sie als Kredit verliehen hat, wieder vollständig zurückbekommt und dafür noch ein entsprechendes Entgelt, nämlich die Zinsen, erhält. Einerseits weil es zum Großteil nicht das ,,Geld der Bank", sondern Spareinlagen ihrer Kunden sind (dies kann oft ein gutes Argument bei Kundengesprächen sein!) und andererseits weil jeder Kreditausfall direkt die Ertragslage der Bank verschlechtert! ,,Kredit" bedeutet: (abgeleitet vom lat. credere ,,glauben, vertrauen") I . das Verlrauen in die Fähigkeit einer Person oder eines Unternehmens, ihren Kreditverpflichtungen nachzukommen die zeitweilige Überlassung von Geld oder Gütern gegen Entgelt (Zinsen) . Es kommt also beim Kreditgeschàftganz besonders auf den Kreditnehmer, seine Persönlichkeit und seine wirtschaftliche Fähigkeit, das Geld zurückzubezahlen, an. Jeder Kredit ist somit nach dem Risiko eines Ausfalles, also hauptsächlich nach der Ð Bonität des Kreditnehmers t (,,kann er den Kredit zurückzahlen?") und RtstKo den gegebenen Sicherheiten (,,bekomme ich mein Geld, falls der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann, auf andere Weise wieder?") zu beurteilen. Dieses Risiko muss minimiert werden! Gesetzlichen Regelungen zum Kreditgeschäft finden sich im ABGB und im Verbraucherkreditgesetz, welches im Juni 2010 durch das sogenannte Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz eingeführt wurde. Damit wurde in erster Linie die Richtlinie der Europäischen Union über Verbraucherkreditverträge umgesetzt und das österreichische Darlehens- und Kreditveftragsrecht grundlegend neu geregelt. Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 3 2. Die Kreditarten Für die vielen verschiedenen Finanzierungswünsche der Kunden hat sich im Laufe der Zeil eine Vielzahl verschiedener Kreditarten entwickelt. Die Wahl der Kreditart wird hauptsächlich bestimmt vom Finanzierungswunsch (Verwendungszweck) und der Laufzeit. Kreditlaufzeit - Unterscheidung Die Laufzeit der Finanzierung sollte sich immer nach der Nutzungsdauer der anzuschaffenden Güter richten, wobei die Kreditlaufzeit die gewöhnliche Nutzungsdauer des Gutes nicht übersteigen darf. Es muss geprüft werden, ob die Rückzahlungsmöglichkeiten des Kreditnehmers für die Tilgung in einer angemessenen Frist ausreichen. Hinsichtlich der Laufzeit des Kredites kann man grob unterscheiden: langfristig kurzfristig mittelfristig bis zu 1 Jahr 1 Unternehmen: Finanzierung U mlaufuermögen (Warenei nkauf , Lieferforderu ngen) Unternehmen: lnvestitionen (kurzlebige Wirtschaftsgüter, EDV,...) Unternehmen: lnvestitionen (langlebige WG, Maschinen, Hallen,...) Verbraucher: Verbraucher: Auto, Wohnungseinrichtung,... Verbraucher: Haus-, Wohnungskauf Lebenshaltu ngskosten (U rlaub, - 5 Jahre über 5 Jahre Konsum, Hobbies,...) Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 4 2.1. Der Kontokorrentkred it Dem Kunden wird beim Kontokorrentkredit (auch KKK; ,,conto corrent" = in laufender Rechnung) ein Kreditrahmen für eine bestimmte Laufzeit zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann den Rahmen beliebig ausnützen, also den Rahmen ausschöpfen, dann wieder zurückzahlen, neuerlich ausnützen usw. Man spricht deshalb auch von einem revolvierend ausnützbaren Kredit. Kontokorrentkredit Rahmen Laufze¡t -+ Verwendungszweck: o . Betriebsmittellinie/-kredit bei Unternehmen, für laufendes Geschäft (Wareneinkauf, Lohnzahlungen, Abwicklung des Weihnachtsgeschäftes,...) Kreditrahmen bei Privatkunden: wird als befristeter Kontokorrentkredit bzw. bei unbefristeten Laufzeiten mit Kreditanbot gewährt. Laufzeit: . . fix (2.8. bis 31.12.2015) bis auf weiteres (b.a.w.) Rückzahlung: ¡ alles bei Fälligkeit (zum Laufzeitende oder nach Fälligstellung) o . Rahmeneinschränkung durch anschließende Abstattungsregelung Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 5 Kontonummer: 0 Kundennummer: 00963736/1 /1 SB: Hr Stelzinger Herbert KREDITVERTRAG Kontokorrentkredit Kreditgeber: Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrieñe Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Münchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN 69083v Kreditnehmer: Max Mustermann, geb. '1 1.'l 900, Hauptsplatz 1,5020 Musterdoff Gesamtkreditbetrag: Der Kreditgeber räumt dem Kreditnehmer einen revolvierend ausnu2baren Kredit bis EUR 50.000,-- (in Worten: Euro fünfzigtausend) ein. Verwendungszweck: Dispositionsrahmen Laufzeit: Sollzinsen: bis 31 12.2012 5,0 % p.a. kontokorrentmäßig; Verrechnung vierteljährlich im nachhinein Uberschreitu n gszinsen ZinssaÞanpassung siehe nachfolgend 0,0181 o/o pro Tag vom Uberschreitungsbetrag : Verzugszinsen: Abschlusstermine; 5 o/o p.a. Entgelte: 31.3 , 30.6 , 30.9.,31.12. gemäß angeschlossenem Preisblatt zu zahlender Gesamtbetrag: Effektiver Jah reszi nssatz: 7 Sicherheiten: jeweils gemäß gesonderten Verträgen. Al lgem. Aufrechenbarkeit: GrundsäÞlich gilt als vereinbart, dass alle dem Kreditgeber im Rahmen der Geschäftsverbindung jeweils bestellten Sicherheiten auch zur Sicherstellung dieses EUR 53.823,86 ,5 0/o Kredltes dienen. Nach ordnungsgemäßer Bestellung der vereinbarten Sicherheiten in bar oder durch Uberweisung RücktrÌttsrecht binnen 14 Tagen - siehe unter Rücktrittsrecht des Kreditnehmers Auszahlung: (4. Allgemeine Kreditbedingungen). Tageszinsen auf bereits ausbezahlte Beträge höchstens (auf Gesamtkreditbetrag) EUR 6,94 Sollzinsen: 3-Monats-EURIBOR vom 03.10.2011 + 3,5 o/o, aut volle 1/8 % kaufmännisch gerundet, bei vierteljährlicher Anpassung am Ersten eines Kalenderquartals, befristet bis 31.12.2012. Der Anpassungsbedarf wird regelmäßig ermittelt durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des letzten Monats des Vorquartals mít dem EURIBOR vom ersten Bankarbeitstag des letzten Monats des Vorvorquartals. Nur zum ersten Anpassungsstichtag das ist der Erste des dem Vertragsabschluß folgenden Íibernächsten Quartals - wird der Anpassungsbedarf durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des Vormonats mit dem EURIBOR vom 03.10.2011 ermittelt. Änderungen unter 1/8 % unterbleiben. ln diesem Fall bleibt der ältere EURIBOR-Wert so lange Vergleichswert, bis eine Anderung von 1/8 % festgestellt wird. Auch für den Fall, daß sich für den Kreditgeber aufgrund gesetzlicher, kredit- und währungspolitischer oder sonstiger Maßnahmen die für diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.8. für Geldbeschaffung und Mittelaufbringung, Liquiditätshaltung und Mindestreserve, Unterlegungsverpflichtung etc.) verändern, ist er berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte Kondition/Aufschlag entsprechend anzupassen. Ab dem 01.01.2013 ist der Aufschlag neu zu vereinbaren. Sollte eine einvernehmliche Neuregelung des Aufschlages nicht zustande kommen, beträgt der Aufschlag 5 %. Allgemeine Kreditbedingungen: Weiters gelten für diesen Vertrag die Allgemeinen Kreditbedingungen in der derzeit gültigen Fassung. Der Kreditnehmer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie, der Vorvertraglichen lnformationen zu diesem Kredit, einer Kopie der Allgemeinen Kreditbedingungen samt Datenschutzerklärung und Bankgeheimnisentbindung, des Preisblattes u nd der All gemeinen Geschäftsbedi ngungen. OrVDatum Max Mustermann Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registlierte Genossenschaft mit beschr'ånkter Haftung A. ALLGEMEINE KREDITBEDINGU NGEN: Gegenständliche Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des von der Raiffeisenbank Salzbu rg-Lieferin g als Kreditgeber gewä h rten Kredites. Zinsen: Sollzinsen werden vom jeweiligen Tagessaldo des Kreditkontos im nachhinein verrechnet; im Verzugsfall zuzüglich Verzugszinsen vom fälligen Betrag, bei Uberschreitung eines Kreditrahmens zuzüglich Uberschreitungszinsen vom Uberschreitungsbetrag. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Grundlage der ausstehenden Kapitalbeträge auf Basis eines Jahres von 360 Tagen und der tatsächlichen Anzahl von Tagen der jeweiligen Zinsperiode. Kontokorrentmäßige Verrechnung: Das Kreditkonto wird zu den Abschlussterminen kontokorrentmäßig abgeschlossen, ihm können angelastet werden: Kapitalziehungen, Zinsen und alle Nebengebühren (Provisionen, Spesen, Barauslagen etc-), alle Rückgriffsansprüche aus Garantien, Akkredìtiven, aus Wechselankäufen, Kreditkartenhaftungen etc., sowie alle notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der außergerichtlichen Betreibung, soweit sie vom Kreditnehmer verschuldet wurden und in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Kontoabschluss: Zu jedem 31 .12. erhält der Kreditnehmer einen Kontoabschluss. Sofern er nicht binnen zweier Monate ab Erhalt schriftllch widerspricht, so gilt der Kontoabschluss als genehmigt. Der Kreditgeber w¡rd den Kreditnehmer jeweils bei Beginn dieser Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens hinwersen. Annahmen bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses: Der Kredit wird sofort bzw. zum frühest möglichen Zeitpunkt in voller Höhe fúr die gesamte Laufzeit in Anspruch genommen. Der Kreditvertrag gilt für den vereinbarten Zeitraum und wird vertragskonform erfüllt Sollzinssatz und Entgelte bleiben bis Vertragsende unverändert. Beendigung/Verweigerung der Kreditauszahlung: Aus wichtigem Grund ist der Kreditgeber jederzeit berechtigt, Kredltauszahlungen unter Angabe der Gründe zu venrueigern und den gesamten Kredit sofort fällig zu stellen. Die Ausübung dieses Rechts durch den Kreditgeber effolgt schriftlich Wlchtige Gründe i.S.d. Z 23 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere: schwerwiegender Zahlungsverzug - mindestens sechs Wochen trotz zweiwöchiger Nachfrist und Androhung des Terminverlustes (alle offenen Beträge werden zur Zahlung fällig), Verstoß gegen wichtige Vertragsbestimmungen, sofern dadurch die Rechtsstellung des Kreditgebers gefährdet wird. Rücktrittsrecht des Kreditnehmers: Der Kreditnehmer kann innerhalb von vierzehn Kalendertagen ohne Angabe von Gründen vom Kreditvertrag zurücKreten. Kein Rücktrittsrecht bei Hypothekarkrediten. Die Rücktrittsfrist beginnt am Tag des Abschlusses des Kreditvertrags. Bei schriftlich erklärtem Rticktritt wird dle Frist durch Absendung an den Kreditgeber innerhalb der Frist gewahrt. Der Kreditnehmer ist verpflÌchtet, schon ausgezahlte Kreditbeträge einschließlich aufgelaufener Zinsen zum vereinbarten Zinssatz (Tageszinsen siehe Auszahlung) innerhalb 30 Kalendedagen nach Absendung der Rücktrittserklärung zu bezahlen. Der Rücktritt durch einen von mehreren Kreditnehmern wirkt für alle Kreditnehmer. Mögliche Folgen des Verzugs: Verzugszinsen, Mahnspesen laut Preisblatt, Terminsverlust, Verwertung der Slcherheiten, Klage, Exekution, Einmeldung in Kleinkreditevidenz und Warnliste. Deckungswechsel: Der Kreditnehmer verpflichtet sich, uber Anforderung des Kreditgebers einen akzeptierten Blankowechsel zu hinterlegen. Der Kreditgeber ist jederzeit berechtigt, den Wechsel in allen Teilen nach Belieben auszustellen, die den gesamten Forderungen aller Ad des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer im Zeitpunkt der Ausstellung entsprechende Wechselsumme elnzuseÞen und mit dem Wechsel nach Wechselrecht votzugehen; die Geltendmachung stellt keine Umwandlung der ursprünglichen Forderungen dar, sodass bestellte Sicherheiten aufrecht bleiben. Liegenschaftspfand: Die Verpfändung von Liegenschaften löst Notargebühren und bei Eintragung auch Eingabe- und Eintragungsgebühren aus. lnformationen: Der Kreditnehmer hat über wesentliche Anderungen der wirtschaftlichen und rechtllchen Verhältnisse den Kreditgeber unverzüglich zu informieren Solidarhaftung/Einzeldisposition: Mehrere Kreditnehmer haften zur ungeteilten Hand. Dem Kreditgeber gegenüber ist jeder allein zur Dìsposition berechtigt. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Weiters gelten die Allgemeìnen Geschäftsbedingungen in der derzeit gültigen Fassung; besonders wird auf die Ziffern 2, 11, 19,20,21 ,38, 45 und 59 hingewiesenBeschwerden und Aufsichtsbehörde: Für Beschwerden zuständig: Beschwerdestelle des Kreditgebers. Gemeinsame Schlichtungsstelle der osterrelchischen Kredltwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien; Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1 090 Wien. Gerichtsstand: Fúr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird gemäß S 104 JN das jeweils örtlich zuständige Gericht am WohnsiE des Kreditnehmers vereinbart B. DATENSCHUTZERKLÄRU NG 1.) UN D BAN KG EH EI M N ISENTBIN DU N G Der Kunde erklärt sich auf Dauer der Geschäftsverbindung damit einverstanden, dass das Kreditinstitut nachstehende Daten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste, die derzeit beim Kreditschutzverband von 1870 eingerichtet sind, übermittelt, und entbindet das Kreditinstitut insofem vom Bankgeheimnis: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, RücKührungsmodalitäten, Schritle des Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten. Zweck der Ubermittlung ist die Venrvahrung, Zusammenfûhrung und Weitergabe der vorstehend angefühden Daten durch den Empfànger an andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und andere Finanzinstitute und Verslcherungsunternehmen zur Wahrung ihrer Gläubigerschutzinteressen. 2) Darüber hinaus entbindet der Kunde das Kreditinstitut vom Bankgeheimnis gegenüber dem Land Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung für Wohnbauförderung, hinsichtlich aller in einem Finanzierungsplan nach dem Salzburger Wohnbauforderungsgesetz 1990 enthaltenen Darlehen/Kredite. Das Kreditinstitut ist sohin jederzeit berechtigt, dem Land Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung für Wohnbauförderung alle Auskünfte, diese Darlehen/Kredite betreffend, zu erteilen. OûDatum Max Mustermann Raiffeisen Kredit Preisblatt zum Kreditvertrag Kontonummer¡ Verbraucher O Rt¡lffei¡en trleine Sclrturger Bonk Europäische Standardinformation für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers Raiffeisenban k Salzburg-Liefering Kreditgeber registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung FN 69083v, Landesgericht Salzburg Münchner Bundesstr I 5020 Salzburg Anschrift Berater (.) Telefon (*) E-Mail(") Herbert Stelzinger +43 662 433355 10 h e rb e rt. ste lzi n ge r@ ef e ri n g. Ii ra iffe i se n. at +43 662 433355 19 Fax (.) lnternet-Adresse l*') www. lief erlno. raiffeisen. at €a+ls-zut+effend) Kreditve'mittler +eteø+i:) e+q€+e F€)r{+ lntornot Aelrocea l*l (-) Freiwillige Angaben des Kreditgebers. ln allen Fällen, in denen ,,falls zutreffend" angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die lnformation fúr das Kreditprodukt relevant ist, oder die betreffende lnformation bzw. gesamte Zeile durchstreichen, wenn die lnformation für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist. Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu erse2en. 2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts Revolvierend ausnützbarer Kontokorrentkredit: Kreditart Gesamtkreditbetrag Obergrenze oder Summe aller Betrâge, die aufgrund des Kreditverfraos zur Veiüauno oestellt wird Bedingungen für dle lnanspruchnahme Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten Wieder ausnützbarer Rahmen mit dem das Recht eingeräumt wird den Kredit während der Dauer des Kreditverhältnisses zu beliebigen Zeitpunkten und in beliebiger Höher bis maximal zum vereinbarten Höchstbetrag in Anspruch zu nehmenRückzahlungen können beliebig vorgenommen werden, die vollständige Rückzahlung ist erst am Ende der Vertragslaufzeit geschuldet Die Sollzinsen werden dem Konto anqelastet. EUR 50.000,00 Auszahlung nach ordnungsgemäßer Bestellung der vereinbarten Sicherheiten in bar oder durch Ubenveisung. Laufzeit des Kreditvertrags Laufzeit: bis 31 12.2012 Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden Sie müssen folgende Zahlungen leisten: Abstattung: Kapital zur Gänze endfällig, Zinsen jeweils gesondert nach Vorschreibung- Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrichten: Zinsen: Zinsen werden lhrem Kreditkonto anoelastet Erstellt am 03 11.2011 fíir Max Mustermann (00963736) Seite 1 von 5 Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen und (spätestens) am Ende der Laufzeit zuruckgeführt. Kosten: Folgende Kosten werden lhrem Kreditkonto angelastet: Abschlussentgelt, vierteljährlich- und (spätestens) am Ende der Laufzeit zuruckgefuhrt. Alle sonstigen Kosten werden gesondert in Rechnung qestellt. Von lhnen zu zahlender Gesamtbetrag Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit lhrem Kredit Gesamtkreditbetrag EUR Gesamtkosten EUR 50.000,00 3 823,86 EUR 53.823,86 (lt. Punkt 3.) Gesamtbetrag falle+s+r€+bnd) ñar ll¡aÀi{ r¡rirÀ in tra¡- War+eder Dienstleistung gewährt eder ist mit der tbferung verbunden, gålzeh+unãsÐreìs(falls zutreffend) Verlan gte Sicherheiten Beschreibung der von lhnen im Zusammenhang mit dem Kreditveñrag zu stellenden SÌcherheiten Pfandrecht nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Vermögenswerten des Kunden im Gewahrsam der Bank $a+s-zutre+ena) zattlungen dienen 3. Kreditkosten Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten 5,000% p. a kontokorrentmäßig; Verrechnung vierteljährlich im nachhinein. Die Berechnung der Zìnsen erfolgt auf Grundlage der ausstehenden Kapitalbeträge auf Basls eines Jahres von 360 Tagen und der tatsächlichen Anzahl von Tagen der jeweiligen Zinsperiode. Sollzinsen: 3-Monats-EURIBOR vom 03.10,201'l + 3,5 %, auf volle 118 o/o kaufmännisch gerundet, bei vierteljährlicherAnpassung am Ersten eines Kalenderquadals, befristet bis 31.12 2012. Der Anpassungsbedarf wird regel mäßig ermittelt durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des leZten Monats des Vorquartals mit dem EURIBOR vom ersten Bankarbeitstag des le2ten Monats des Vorvorquadals. Nur zum ersten Anpassungsstichtag - das ist der Erste des dem Vertragsabschluß folgenden übernächsten Quartals wird der Anpassungsbedarf durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des Vormonats mit dem EURIBOR vom 03.10.2011 ermittelt. Anderungen unter 1/8 % unterbleiben. ln diesem Fall bleibt der ältere EURIBOR-Wert so lange Verglelchswert, bis eine Anderung von 118 o/o festgestellt wird. Auch für den Fall, daß sich fur den Kreditgeber aufgrund geseZlicher, kredit- und währungspolitischer oder sonstiger Maßnahmen die frir diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.8. fûr Geldbeschaffung und Mittelaufbringung, uiditãtshaltunq und Mindestreserve, Erstellt am 03 '1 1.2011 'fär Max Mustermann (00963736) Seite 2 von 5 Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen Unterlegungsverpflichtung etc ) verändern, ist er berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte Kondition/Aufsch lag entsprechend anzupassen. Ab dem 0'1 0'1 .2013 ist der Aufschlag neu zu vereinbaren. Sollte eine einvernehmliche Neuregelung des Aufschlages nicht zustande kommen, beträgt der Aufschlag 5 %. Effektiver Jahreszins Gesamfkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft lhnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Effektiver Ja h reszi nssatz: 7,5o/o Annahmen bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes: Der Kredit wird sofort bzw. zum frühest möglichen Zeitpunkt in voller Höhe für die gesamte Laufzeit in Anspruch genommen. Der Kreditvertrag gilt für den verein ba rten Zeitra um und wird veñra gs konform erfüllt. SollzÌnssa2 und Entgelte bleiben bis Vertragsende unverändert. lst - der Abschluss einer Kreditversicherung oder die lnanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit ûberhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten Nein Nein Kosten im Zusammenhano mit dem Kredit (¡atts-zu+e+en¿) Aar Tahl (+alls+ut¡effe€d) (falls zutreffend) Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag (falls zutreffend) Bedingungen, unter denen die vorstehend genannten Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag geändert werden können GesamÞinsen Bearbeitungsgebühr EUR EUR Abschlussentgelt, vierteljährlich EUR 2763,86 Gesamtkosten 3.823,86 EUR 1-000,00 60,00 Gemäß Z 45 der Allgemeinen Geschäftsbedlngungen werden vorstehend genannte Kosten jährlich mit Wirkung ab dem 1. April jeden Jahres der Entwicklung des von der Statistik Austria veröffentlichten national en Verbraucherpreisi ndex 2000 (lndexwert des der Entgeltanpassung vorangehenden Dezember verglichen mit der Ausga n gsbasi s Dezem ber 2OO2) angepasst (erhöht oder gesenkt), wobei jeweils eine kaufmãnnische Rundung auf ganze Cent erfolgt. Erfolgt bei Erhöhung des lndex eine Anhebung der Entgelte aus welchen Gründen immer nicht, so ist dadurch das Recht auf Anhebung in den Folgejahren nicht verloren gegangen. Entgeltsanpassungen nach den vorstehend angesprochenen Anpassungsklauseln effol gen fruhestens nach Ablauf zweier Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Erstellt am 03. 1 1 .2011 fur Max Mustermann (00963736) Seite 3 von 5 Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen Weitergehende Anderungen dieser Entgelte sowie Anderungen des Leistungsumfanges sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich Solche Anderungen werden 2 Monate nach Verständigung des Kunden über die vom Kreditinstitut gewünschte Anderung wirksam, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils gewünschte Anderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Frlstablauf als Zustimmung gilt. {+als-zu+re*ene) Neta+g€btih+eÊ Kosten bei Zahlungsvezug Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (2.8. Zwangsversteigerung) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Für ausbleibende Zahlungen werden lhnen zusätzlich zum Sollzinssatz 5,00 o/o p.a.Ve-zugszinsen und folgende Mahnspesen berechnet: 1. 2. 3. Mahnung EUR Mahnung EUR Mahnung EUR 15,00 20,00 25,00 4. Andere wichtige rechtliche Aspekte Rücktrittsrecht Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen vom Kreditve ft raq zu rü c kzutrete n. Vorzeitige Rückzahlung Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitiq zu rückzuzahle n (+als-zu+refenO) Ðem Kreditgeber steht bei verzeit¡ger Rû€kzahlung eine Ja Ja- En+seh:idìeun€-z{+ Datenbankabfrage Der Kreditgeber rnuss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage informieren, wenn ein Kreditantrag auf Grund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung den Zielen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherhe it zuwi de rl áuft . Recht auf einen Kreditvertragsentwurf Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine KopÌe des Kreditveftragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt des Verlangens nicht zum Abscfi/uss eines Kreditvertrages mit lhnen bereit ist. fa+s-zu+re+ena) Ja. ø veryertraeliehen Infermatienen oobr¡ndan ist (falls zutreffend) 5. Zusätzliche lnformationen beim FernabsaE von Finanzdienstleistungen {rarcæna) Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie lhren Wehnsitz haben Ans€hrift +eleten-ir) Erstellt am 03.11 2011 für Max Mustermann (00963736) Seite 4 von Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen S Fex+) lnternet Âdresse l*) (+atts**eca) €atls-=+re*end) ffi þ) -um Kreditvertraq (talts+trefena) M {+alteæsd) Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendþare Reeht {+atts-=u+re*ena) Wahl der SBraehe e) zu den Reehtsmi+teln Verfúgbarkeit außergeriehtlieher Beeehwerde und Sehliehtsnesverfahren und Zueans dazu (*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers Erstellt am 03.1 1.2011 liir Max Mustermann (00963736) Seite 5 von 5 Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen Kontonummer: 0 Kundennummer: 00963736/1 /1 SB: Hr Stelzinger Herbert KREDITVERTRAG Kontokorrentkredit Kreditgeber: Raiffeisenban k Sa lzb urg-Lieferi n g reg istrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Münchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN 69083v Kreditnehmer: Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1, 5020 Musterdorf Kreditbetrag: Der Kreditgeber räumt dem Kreditnehmer einen revolvierend ausnÜtzbaren Kredit bis EUR 50.000,-- (in Worten: Euro fünfzigtausend) ein. Eine lnanspruchnahme des Kredites sowie dessen revolvierende Ausnützung ist nur im Umfang von max. 70 o/o der jeweils bestehenden, dem Kreditgeber und Zessionar auch gemeldeten und von diesem für die Abdeckung des Kred ites als taugl ich befu n denen Fakturenforderungen möglich. Ven¡vendungszweck: Laufzeit: Betriebsmittelrahmen bis 31.12.2012. 5,0 % p.a. kontokorrentmäßig Venechnung vierteljährlich im nachhinein 2 % einmalig Verzinsung: Bearbeitungsgebühr: berzieh ungsprovision/ Verzugszinsen: Abschlußtermine: Sicherheiten: Zession: Al lgem. Aufrechen barkeit: U 0,0181 % pro Tag vom Übeziehungsbetrag/Rückstand 31.3., 30.6., 30.9., 31.12. jeweils gemäß gesonderten Verträgen, und zwar: Abtretung von Forderungen Grundsätzlich gilt als vereinbart, daß alle dem Kreditgeber im Rahmen der Geschäftsverbindung jeweils bestellten Sicherheiten auch zur Sicherstellung dieses Kredites dienen. Auszahlungsvoraussetzungen: ordnungsgemäße Bestellung der vereinbarten Sicherheiten Sonstige Kreditbeding ungen: Gerichtsstand: Für alle Streltigkeiten aus diesem Vertrag wird gegenüber Unternehmern gemäß S 104 JN das Bezirksgericht Salzburg oder nach Wahl des Kreditgebers das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart. Kontokorrentmäßige Verrechnung: Das KredÌtkonto wird zu den Abschlußterminen kontokorrentmäßig abgeschlossen, ihm sind anzulasten: Kapitalziehungen, Zinsen, das Kontoführungsentgelt und alle Nebengebühren (Provisionen, Spesen, Barauslagen etc.), alle Kosten im Zusammenhang mit der Kreditgewährung und Durchsetzung, afle Rückgriffsansprüche aus Garantien, Akkreditiven, aus Wechselankäufen, Kreditkartenhaft ungen etc. Jährliches Saldoanerkenntnis: Zu jedem 31.12. erhàlt der Kreditnehmer einen Kontoabschluß. Sofern er nicht binnen sechs Wochen ab Erhalt schriftlich widerspricht, gilt sein Schweigen als Saldoanerkenntnls. Z¡nsen: Sollzinsen werden vom jeweiligen Tagessaldo des Kreditkontos im nachhineìn verrechnet; im Vezugsfall zuzüglich Verzugszinsen vom fälligen Betrag, bei kurzfristigen Ausweitungen eines Kreditrahmens zuzüglich Uberziehungszinsen vom Ausweitungsbetrag. Zinsgleitklausel: Der Kreditgeber ist berechtigt, die Konditionen entsprechend den jeweiligen Geld-, Kredit- oder Kapitalmarktverhältnissen zu ändern. Eine solche Anderung kann eìntreten z. B. durch Erhöhung der Einlagenzinssàtze oder des Basiszinssatzes oder der Kapitalmarktrendite oder durch kredit- und währungspolitische Maßnahmen hinsichtlich der Zahlungsbereitschaft, des Kreditvolumens oder der Mindestreserven oder durch Anderung der Bestimmungen über die Verzinsung von geförderten Krediten. Auch für den Fall, daß sich für den Kreditgeber aufgrund gesetzlicher, kredit- und währungspolitischer oder sonstiger Maßnahmen die für diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.8. ftlr Geldbeschaffung und Mittelaufbringung, Liquiditätshaltung und Mindestreserve, Unterlegungsverpflichtung etc.) verändern, ist er berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte Kondition entsprechend anzupassen. Eine Berechtigung zur Anhebung der Kondítion/Aufschlag ist auch bei später eintretender oder dem Kreditgeber später bekannt werdender Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage (Bonität oder Ertragslage) eines Kreditnehmers gegeben. Beendigung: Kùndigung: Jeder Vertragspartner kann unbefristete Kreditverträge jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen. Auflösung: Aus wichtigem Grund ist der Kreditgeber jedezeit berechtigt, den gesamten Kredit sofort fällig zu stellen. Wichtige Gründe sind insbesondere: s chwerwi eg en de r Zah lu n gsverzu g, nachtrãglich eintretende oder nachträglich dem Kreditgeber bekanntwerdende wesentliche Vermögensverschlechterung eines Kreditnehmers, Verstoß gegen wichtige Vertragsbestimmungen Deckungswechsel: Der Kreditnehmer verpflichtet sich, über Anforderung des Kreditgebers einen akzeptìerten Blankowechsel zu hinterlegen Der Kreditgeber ist jederzeit berechtigt, den Wechsel in allen Teilen nach Belieben auszustellen, die den gesamten Forderungen aller Art des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer im Zeitpunkt der Ausstellung entsprechende Wechselsumme einzuse?en und mit dem Wechsel nach Wechselrecht vorzugehen; die Geltendmachung stellt keine Umwandlung der ursprúngfichen Forderungen dar, sodaß bestellte Sicherheiten aufrecht bleiben. lnformationen: Der Kreditnehmer hat über wesentliche Anderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhåltnisse den Kreditgeber unverzr.¡gl¡ch zu informieren und binnen sechs Monaten nach Bifanzstichtag den bestätigten Jahresabschluß (samt Anhang und Lagebericht) vozulegen. Der Kreditgeber und/oder ein auf Kosten des Kreditnehmers bestellter Wirtschaftsprúfer hat Einsicht in die Geschäfts- und Buchungsun terlagen Bankgeschäftliche Zusammenarbeit: Der Kreditnehmer wickelt seine Bankgeschäfte vorwiegend über den Kreditgeber ab und sorgt für Überweisungen im Ausmaß des offenen Saldos, weitere Kreditaufnahmen sowie den Abschluß von Leasing- und Factoring-Verträgen wird er im Einvernehmen mit dem Kreditgeber vornehmen, der zustimmen wird, wenn nach seiner Einschä2ung dadurch dìe Einbringlichkeit dieses Kredites nicht gefährdet erscheint Solidarhaftung/Einzeldisposition: Mehrere Kreditnehmer haften zur ungeteilten Hand. Dem Kreditgeber gegentìber ist jeder allein zur Disposition berechtigt. Vertragskopie: Der Kredítnehmer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie und einer Kopie der Datenschutzerklärung und Bankgeheimnisentbindung. Kompensation/Dispositionsverzicht/Ffandrecht an Kontoguthaben: Der Kreditgeber ist jederzeit berechtigt, Kontoguthaben mit eigenen Forderungen aufzurechnen Der Kreditnehmer verzichtet daher auf eine Vefugung ûber allfállige Guthaben auf Gìro- oder Festgeldkonten in dem Umfang, afs eingeräumte Kredítlínien überschritten sínd. Der Kreditgeber istsohin berechtigt, Verfügungen über derartige Guthaben zurückzuweisen und diesbeztigliche Aufrechnungserklärungen abzugeben. Weiters nimmt der Kreditnehmer zur Kenntnis, daß an Kontoguthaben ein Pfandrecht gem Ziffer 49 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Weiters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der dezeit gûltigen Fassung; besonders wird auf dÌe Zlftern2, 11 ,19,20,21,38,47,48,59 und 61 hingewiesen. Umschuldung: lm Falle der Umschuldung auf e¡n anderes Finanzierungs¡nstitut kann der Kreditgeber e¡ne Rückzahlungsprovision von2o/o, gerechnet vom Kreditrahmen, in Rechnung stellen. Verzinsung: 3-Monats-EURIBOR vom 03.10.2011 + 3,375 %, auf volle 1/8 P¡ozent aufgerundet, bei vierteljährlicher Anpassung am Ersten eines Kalenderquartals, befristet bis 31.12.2012. Der Anpassungsbedarf wird regelmäßig ermittelt durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des Qua¡tals mit dem EURIBOR vom ersten Bankarbeitstag des Vorquartals. Nurzum ersten Anpassungsstichtag wird der Anpassungsbedarf durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des Quartals mit dem EURIBOR vom 03.10.2011 ermittelt. Anderungen unter 1/8 % unterbleiben. ln diesem Fall bleibt der ältere EURIBOR-Wert so lange Vergleichswert, bis eine Anderung von l/8 % festgestellt wird. Der Kreditgeber ist berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte Kondition/Aufschlag entsprechend anzupassen oder den vereinbarten lndikator durch eínen anderen, geeigneten lndikator zu ersetzen, wenn sich für den Kreditgeber aufgrund geseÞlicher, kredit- und währungspolitischer Maßnahmen oder sonstiger Ereignisse auf den Geld- und Kapitalmärkten die für diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.8. für Geldbeschaffung und Mittelaufbringung, Liquiditätshaltung und Mindestreserve, Unterlegungsverpflichtung etc.) verändern. D¡es insbesondere dann, wenn der Kreditgeber zu den Anpassungsstichtagen für die Beschaffung der Refinanzierungsmittel auf den Geld- und Kapitalmärkten einen höheren Preis zu zahlen hat, als zum ZeitpunK des Vertragsabschlusses. Eine Berechtigung zur Anhebung der Kondition/Aufschlag ist auch be¡ später eintretender oder dem Kreditgeber später bekannt werdender Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage (Bonität oder Ertragslage) eines Kreditnehmers gegeben. Aþ dem 01.0'1.2013 ist der Aufschlag neu zu vereinbaren. Sollte eine einvernehmliche Neuregelung des Aufschlages nicht zustande kommen, wird dieser Kredit mit dem vom Kreditgeber festgelegten StandardzinssaÞ für Kommer¿kredite verzinst, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Auf Dauer der vorstehenden Verzinsungsvereinbarung OflDatum ist die unter Zinsgleitklausel beschriebene ZinssaÞanpassung nicht anzuwenden. Max Mustermann Raiffeisenbank S alzburg-Liefering legish'ielte Genosseuschaft mit beschränlúer Haftung Datenschutzerklärunq und Bankqeheímnisentbindunq 1.) Der Kunde erklärt sich auf Dauer der Geschäftsverbindung damit einverstanden, daß das Kreditinstitut nachstehende Daten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste, die derzeit beim Kreditschutzverband von '1 B7O eingerichtet sind, übermittelt, und entbindet das Kreditinstitut insofern vom Bankgeheimnis: Name, Anschrift, ceburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, RücKührungsmodalitäten, Schritte des Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsveffolgung sowie den Mißbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten. Zweck der Ubermittlung ist die Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der vorstehend angeführten Daten durch den Empfänger an andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und andere Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen zur Wahrung ¡hrer G läubigerschutzinteressen. 2.) Der Kunde erklärt sich auch damit einverstanden, daß alle den Kunden oder ein mit ihm konzernmäßig verbundenes Unternehmen betreffende Daten, die dem Kreditinstitut im Rahmen der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bekannt geworden und zur Beurteilung der aus Geschäften mit der jeweils betroftenen Person oder Gesellschaft entstehenden Bisiken notwendig oder zweckmäßig sind, an r (potentielle) Konsortial-/Risikopartner des Kreditinstituts zur Risikobeurteilung im Rahmen des Konsortialgeschäfts, o Refinanzierungsgeber des Kreditinstituts, denen gegenüber die Forderungen des Kreditinstituts gegen den Kunden als Sicherheit dienen sollen (insbesondere Oesterreichische Nationalbank, Oesterreichische Kontrollbank AG, Europäische Zentralbank, European lnvestmentbank), zur Beurteilung der bestellten Sicherheiten, weitergegeben werden. Das in Punkt 2. erkläfte Einverständnis kann vom Kunden widerrufen werden, soweit es sich nicht auf Datenübermittlungen im Rahmen von Konsortial- oder Refinanzierungsverhältnissen oder Ris¡kopartnerschaften bezieht, die das Kreditinstitut mit Zustimmung des Kunden eingegangen ist. 3.) lst der Kunde ein Unternehmer oder ein Unternehmen, so ist das Kreditinstitut ermächtigt, an andere Kredit-/Finanzinstitute allgemein gehaltene bankúbliche Auskünfte (Bankauskünfte) über die wirtschaftliche Lage dieses Unternehmens zur Beurte¡lung der Kreditwürdigkeit zu erteilen. 4.1 Daruber hinaus entbindet der Kunde das Kreditinstitut vom Bankgeheimnis gegenüber dem Land Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung für Wohnbauförderung, hinsichtlich aller in einem Finanzierungsplan nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 199O enthaltenen Darlehenl(redite. Das Kreditinstitut ist sohin jederzeit berechtigt, dem Land Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung fur Wohnbauförderung alle Ausküntte, diese Darlehen/(redite betreffend, zu erteilen. Ort/Datum Max Mustermann Beispiel: Hr. Rudi Ratlos - Geschäftsführer einer Großtischlerei - kauft bei einem Lieferanten Holz ein. Auf der Rechnung steht: zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 3 % Skonto oder 3O Tage netto. Auf dem Geschäftskonto (Girokonto) hat die Großtischlerei einen KKK-Rahmen von 50.000,- - derzeit ausgeglichener Saldo. ln 20 Tagen wird von einem Kunden eine größere Rechnung bezahlt, womit er die o.a. Rechnung des Lieferanten bezahlen kann. Soll Hr, Ratlos den Skonto ausnützen und dabei das Geschäftskonto belasten oder warten bis die Rechnung mit dem Eingang der Kundenforderung beglichen werden kann? Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 6 2.2. Der Abstattungskredit Beim Abstattungskredit wird dem Kreditnehmer ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt, über den er einmal vedügen kann und den er nach vollständiger Ausnützung dieses Betrages nur mehr zurückzahlen kann. Die Ausnützung muss nicht auf einmal, sondern kann auch stufenweise effolgen. Der Abstattun gskred it kom mt mit beiderseitiger U nterzeich nu ng zustande. Abstattungskredit ct) ç ¿ N Ê to J Laufzeit + Verwendungszweck: - lnvestitionen im Unternehmen (Kauf von Maschinen, Ankauf einer Liegenschaft,...) - lnvestitionen im privaten Bereich (Hausbau, Kauf Wohnungseinrichtung, Auto,...) Laufzeit: - fix Rückzahlung: - Pauschalraten - Kapitalraten - Einmalbetrag (= endfällig) Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie Kontonummer: 0 Kundennummer: 00963736/1 SB: Hr Stelzinger Herbert /1 KRE,DITVERTRAG Abstattungskredit Kreditgeber: Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registriede Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Münchner Bundesstrasse '1 , A-5020 Salzburg, FN 69083v Kreditnehmer: Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1,5020 Musterdoff Gesamtkreditbetrag: Der Kreditgeber gewährt dem Kreditnehmer einen einmal ausnü2baren Kredit in Hohe von EUR 25.000,-- (rn Worten: Euro fünfundzwanzigtausend) Verwendungszweck: Kauf eines Autos Barzahlungspreis: EUR 25.000,Tritt der Kreditnehmer vom Vertrag über die finanzierte Ware/Dienstleistung gegenüber dem Lieferanten nach verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften zunick, so gilt dies als Rücktritt vom Kreditvedrag. Soweit dem Kreditnehmer gegenúber dem Lieferanten Einwendungen zustehen und diese erfolglos gegenüber dem Lieferanten geltend gemacht wurden, kann er Zahlungen aus dem Kreditvertrag verweigern. Abstattung: EUR 461,03 fällig am Fünften jeden Monats ab 05.12.2011 Anpassung der Ratenhöhe bei Konditionenänderung. Ratenanzahl: Laufzeit: 60 bis 05.'11 2016 3,625 % p a. kontokorrentmäßig; Verrechnung vierteljährlich im nachhinein. Sollzinsen: Entgelte: Zinssatzanpassung siehe nachfolgend 5 o/o p-a 3't.3., 30 6., 30.9., 31.12. gemåß angeschlossenem Preisblatt zu zahlender Gesamtbetrag: Effektiver Jah reszi nssatz: EUR 28.161,26 5 o/o Sicherheiten: Gehaltsverpfändung: Eigentumsvorbehalt: jeweils gemäß gesonderten Verträgen, und zwarl Al lgem. Aufrechenbarkeit: Grundsätzlich gilt als vereinbañ, dass alle dem Kreditgeber im Rahmen der Geschäftsverbindung jeweils bestellten Sicherheiten auch zur Sicherstellung dieses Kredites dienen. Nach ordnungsgemäßer Bestellung der vereinbarten Sicherheiten durch Ubenveisung Rúcktrittsrecht binnen 14 Tagen - siehe unter Rücktrittsrecht des Kreditnehmers Verzugszinsen: Abschlusstermine: Auszahlung: von Max Mustermann, geb. 1.1 .1900, Hauptsplatz 1, 5020 Musterdorf Übertragung des vorbehaltenen Eigentums am Kaufgegenstand an den Kreditgeber (4. Allgemeine Kreditbedingungen). Tageszinsen auf bereits ausbezahlte Beträge höchstens (auf Gesamtkreditbetrag) EUR 2,52 Sollzinsen: 3-Monats-EURIBOR vom 03.10.2011 + 2,125 o/o, aul volle 1/8 % kaufmännisch gerundet, bei vierteljährlicher Anpassung am Ersten eines Kalenderquartals. Der Anpassungsbedarf wird regelmäßig ermittelt durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des leEten Monats des Vorquartals mit dem EURIBOR vom ersten Bankarbeitstag des letzten Monats des Vorvorquartals. Nur zum ersten Anpassungsstichtag - das ist der Erste des dem Vertragsabschluß folgenden übernächsten Quartals - wird der Anpassungsbedarf durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des Vormonats mit dem EURIBOR vom 03.10.2011 ermittelt. Anderungen unter 1/8 % unterbleiben. ln diesem Fall bleibt der ältere EURIBOR-Wert so lange Vergleichswert, bis eine Anderung von l/8 % festgestellt wird. Auch für den Fall, daß sich für den Kreditgeber aufgrund gesetzlicher, kredit- und währungspolitischer oder sonstiger Maßnahmen die fÍjr diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.8. für Geldbeschaffung und Mittelaufbringung, Liquiditätshaltung und Mindestreserve, Unterlegungsverpflichtung etc.) verändern, ist er berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte Kondition/Aufschlag entsprechend anzupassen. Allgemeine Kreditbedingungen: Weiters gelten für diesen Vertrag die Allgemeinen Kreditbedingungen in der derzeit gúltigen Fassung. Der Kreditnehmer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie, der Vorvertraglichen lnformationen zu diesem Kredit, einer Kopie der Allgemeinen Kreditbedingungen samt Datenschutzerklärung und Bankgeheimnisentbindung, des Preisblattes und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. OúDatum Max Mustermann Raiffeisen bank Salzburg-Liefelin g re gistri erte Genossenschaft mit beschränkter Haftung A. ALLGEMEINE KREDITBEDINGUNGEN: Gegenständliche Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des von der Raiffeisenbank Salzbu rg-Lieferi n g als Kred itgeber gewährten Kredites. Zinsen: Sollzinsen werden vom jewelligen Tagessaldo des Kreditkontos im nachhinein verrechnet; im Verzugsfall zuzüglich Verzugszinsen vom fälligen Betrag. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Grundlage der ausstehenden Kapitalbeträge auf Basis eines Jahres von 360 Tagen und der tatsächlichen Anzahl von Tagen der jeweiligen Zinsperiode Kontokorrentmäßige Verrechnung: Das Kreditkonto wird zu den Abschlussterminen kontokorrentmäßig abgeschlossen, ihm können angelastet werden: Kapitalziehungen, Zinsen und alle Nebengebühren (Provlsionen, Spesen, Barauslagen etc.), sowie alle notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der außergerichtlichen Betreibung, soweit sie vom Kreditnehmer verschuldet wurden und in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen Kontoabschluss: Zu jedem 31 .12. erhält der Kreditnehmer einen Kontoabschluss Sofern er nicht binnen zweier Monate ab Erhalt schriftlich widerspricht, so gilt der Kontoabschluss als genehmigt. Der Kreditgeber wird den Kreditnehmer jeweils bei Beginn dieser Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens hinwersen. Annahmen bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses: Der Kredit wird sofort bzw. zum fruhest möglichen Zeitpunkt in voller Höhe in Anspruch genommen. Der Kreditvertrag gilt für den vereinbarten Zeitraum und wird vertragskonform eÍüllt. Sollzinssa2 und Entgelte bleiben bis Vertragsende unverändert. Der Sollzinssatz nach einer anfänglichen Fixzinsperiode wird anhand des bei Vertragsabschluss aktuellen lndikatorwerts errechnetPauschalraten/Tilgungsplan: Diese umfassen Kapital, Zinsen und Nebengebühren. Die Höhe der letzten Rate ergibt sich aus dem Kontoabschluss Der Kreditnehmer erhält auf Anfrage jederzeit kostenlos einen Tilgungsplan. Beendigung/l/erweigerung der Kreditauszahlung: Aus wichtigem Grund ist der Kreditgeber jederzeit berechtigt, Kreditauszahlungen unter Angabe der Gründe zu verweigern und den gesamten Kredit sofort fällig zu stellen. Dle Ausübung dieses Rechts durch den Kreditgeber erfolgt schriftlich. Wichtige Gründe i.S d. Z 23 der Allgemeinen GeschäftsbedÌngungen sind insbesondere: schwenrviegender Zahlungsverzug - mindestens sechs Wochen trotz zweiwöchiger Nachfrist und Androhung des Terminverlustes (alle offenen Beträge werden zur Zahlung fällig), Verstoß gegen wichtige Vertragsbestimmungen, sofern dadurch die Rechtsstellung des Kreditgebers gefährdet wird. Rücktrittsrecht des Kreditnehmers: Der Kreditnehmer kann innerhalb von vierzehn Kalendertagen ohne Angabe von Gründen vom Kreditvedrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht bei Hypothekarkrediten. Die Rücktrittsfrist beginnt am Tag des Abschlusses des Kreditvertrags. Bei schriftlich erklärtem Rücktritt wlrd die Frist durch Absendung an den Kreditgeber innerhalb der Frist gewahrt. Der Kreditnehmer ist verpfllchtet, schon ausgezahlte Kreditbeträge eÌnschließlich aufgelaufener Zinsen zum vereinbarten Zinssatz (Tageszinsen siehe Auszahlung) innerhalb 30 Kalendertagen nach Absendung der Rücktrittserklärung zu bezahlen Der Rücktritt durch einen von mehreren Kreditnehmern wirkt fúr alle Kreditnehmer. Mögliche Folgen des Verzugs des Kreditnehmers: Verzugszinsen, Mahnspesen laut Preisblatt, Terminsverlust, Verwertung der Sicherheiten, Klage, Exekution, Einmeldung in Kleinkreditevidenz und WarnlisteDeckungswechsel: Der Kreditnehmer verpflichtet sich, über Anforderung des Kreditgebers einen akzeptieden Blankowechsel zu hinterlegen- Der Kreditgeber ist jederzeit berechtigt, den Wechsel in allen Teilen nach Belieben auszustellen, die den gesamten Forderungen aller Art des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer im Zeitpunkt der Ausstellung entsprechende Wechselsumme einzuseEen und mit dem Wechsel nach Wechselrecht vorzugehen, die Geltendmachung stellt keine Umwandlung der ursprünglichen Forderungen dar, sodass bestellte Sicherheiten aufrecht bleiben. Liegenschaftspfand: Die Verpfändung von Liegenschaften löst Notargebühren und bei Eintragung auch Eingabe- und Eintragungsgebühren aus. lnformationen: Der Kreditnehmer hat über wesentliche Anderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse den Kreditgeber unverzüglich zu informieren. Solidarhaftung/Einzeldísposition: Mehrere Kreditnehmer haften zur ungeteilten Hand Dem Kredltgeber gegenüber ist jeder allein zur Disposition berechtigt. Allgemeine Geschäftsbedíngungen: Weiters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der derzeit gültigen Fassung; besonders wird auf die Ziffern 2, 11 , 19,20,21 ,38, 45 und 59 hingewiesen. Beschwerden und Aufsichtsbehörde: Für Beschwerden zuständig: Beschwerdestelle des Kreditgebers. Geme¡nsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien; Aufsichtsbehörde: Fin anzm arktaufsicht, Otto-Wa gner- Platz 5, 1 090 W ien Vorzeitige Rückzahlung: Gänzliche oder teilweise Rückzahlung des Kredites ist jederzeit möglich, für die Restlaufzeit fallen keine Kosten an Bei Rückzahlungen während einer Fixzinsperiode, steht dem Kreditgeber das Recht auf Entschädigung zu. Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten ZinssaE und dem Zinssa2, zu dem der Kreditgeber den vozeitig rückgezahlten Betrag auf dem Markt zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung als Kredit ausreichen kann. Die Entschädigung beträgt höchstens 1o/o (bei Restlaufzeit unter 1 Jahr 0,5%) des vorzeitig ruckbezahlten Kreditbetrages. Keine Entschädigung fällt an, solange die in den lelzfen 12 Monaten vozeitig zurückgezahlten Beträge in Summe EUR 10.000,nicht übersteigen, oder wenn die vorzeitige Ruckzahlung aus einer zum Kredit vereinbarten Versicherung erfolgt. Bei Hypothekarkrediten sind vorzeitige kostenfreie Rückzahlungen nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrlst In der Dauer von 6 Monaten oder der längeren Restlaufzeit einer Fixzinsperiode mÒglich. Bei Nichteinhaltung ist für den nicht eingehaltenen Teil der Kùndigungsfrist bzw. der Restlaufzeit einer Fixzinsperiode eine Entschädigung zu bezahlen, berechnet gemäß Satz 3 und 4 dieses Punktes. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird gemäß S 104 JN das jeweils örtlich zuständige Gericht am WohnsiZ des Kreditnehmers vereinbart. B. DATENSCHUTZERKLÄRU 1-) N G UN D BAN KGEHEIM NISENTBIN DU NG Der Kunde erklärt sich auf Dauer der Geschäftsverbindung damit einverstanden, dass das Kreditinstitut nachstehende Daten an die KleÌnkreditevidenz und die Warnliste, die derzeit belm Kreditschutzverband von 1870 eingerichtet sind, übermittelt, und entbindet das Kreditinstitut insofern vom Bankgehelmnis: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, RücKührungsmodalltäten, Schritte des Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von Zahlun gsverkehrsinstrumenten. Zweck der Ubermittlung ist die Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der vorstehend angefühden Daten durch den Empfänger an andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und andere Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen zur Wahrung ihrer Gläubigerschutzinteressen. 2.) Darüber hlnaus entbindet der Kunde das Kreditinstitut vom Bankgeheimnis gegenüber dem Land Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung für Wohnbauförderung, hinsichtlich aller in einem Finanzierungsplan nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 enthaltenen Darlehen/Kredite. Das Kreditinstitut ist sohin jederzeit berechtigt, dem Land Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung für Wohnbauförderung alle Auskünfte, diese Darlehen/Kredìte betreffend, zu erteilen. OrUDatum Max Mustermann Raiffeisen Kredit Verbraucher Beglau bi gung.skosten Notar Mah.nung t Mahnung * Anpassung gemäß Zil'ler 45 Abe 2 und 3 der Allgemeinen Geschårftsbedingungen Entgelte frJr von lhnen während der Krediüaufzeit beauftragte zusèitzl iche Sonderleistungen und Entgelte für allenfalls künftig zu bestellende Sicherheiten finden Sle im Schalteraushang. fiî¿inesclåu m Europäische Standardinformation für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers Raiffeisenbank Salzbu rg-Lieferi ng reg istrierte G enossenschaft mit beschränkter Haftung Kreditgeber FN 69083v, Landesgericht Salzburg Münchner Bundesstr 1 5020 Salzburg Herbed Stelzinger Anschrift Berater (*) Telefon (*) E-Mail(.) h e rb e rt. Fax (.) lnternet-Adresse l*') (+alls-zutreffend) Kreditvermittler An€€hri{t +43662433355 10 ste zi n ger@l ef e ri n g. ra iffei se n. at +43662433355 19 I i www lieferino.raiffeisen.at fclefen{9 C+4ttil{9 F€*{+ lntarnet Adracce l*l (.) Freiwillige Angaben des Kreditgebersln allen Fällen, In denen ,,falls zutreffend" angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die lnformation fur das Kreditprodukt relevant ist, oder die betreffende lnformation bzw gesamte Zeile durchstrelchen, wenn die lnformation für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist. Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sìnd durch die entsprechenden Angaben zu erse2en 2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts Kreditart Gesamtkreditbetrag Obergrenze oder Summe aller Betrâge, die aufgrund des Kreditvertraqs zur Veíüqunq qestellt wird Bedingungen für dle lnanspruchnahme Gemeint rst, øe und wann Sle das Geld erhalten Abstattun gskredit/Darlehen mit Pauschalraten : Einmal ausnützbarer/s KrediUDarlehen mit regelmäßiger Rückzahlung in Form von Raten, mittels derer das geliehene Kapital und die Sollzinsen rückoeführt werden. EUR 25.000,00 Auszahlung nach ordnungsgemäßer Bestellung der vereinbarten Sicherhelten durch Uberweisung. Lau2eit des Kreditvertrags Laufzeit: bis 05 11 2016 Anpassung der Ratenhöhe bei Konditionenänderung. Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen an gerechnet werden Sie müssen folgende Zahlungen leisten: Abstattung: 60 Raten, EUR 461,03 fällig am fünften jeden Monats ab 5.12.201 1. Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrlchten: Zinsen: Zinsen werden lhrem Kreditkonto angelastet und mittels Rate zurückgeführt. Kosten: Folgende Kosten werden lhrem Kreditkonto angelastet: Abschlussentgelt, vierteljährlich Erstellt am 03 1 1 2011 Tür Max Mustermann (00963736) Seite 1 von 5 Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen Alle sonstigen Kosten werden gesondert in Rechnung qestellt. Von lhnen zu zahlender Gesamtbetrag Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit lhrem Kredit Gesamtkreditbetrag EUR Gesamtkosten (lt Punkt 3 3.161 ,26 EUR 28161/6 ) Gesamtbetrag (falls zutreffend) Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs für eine Ware oder Dienstleistung gewährt oder ist mit der Lieferung bestimmter Waren oder der Erbringung einer Dienstleistung verbunden. Bezeichnung des Produkts/der Dienstleistung 25.000,00 EUR Verwendungszweck: Kauf eines Autos Der Kreditvertrag ist mit dem Vertrag über PKW WV (Bezeichnung der Ware/der Dienstleistung z.B. Kaufuertrag zum Erwerb Golf...-........... eines PKWs)verbunden. Bazahlungspreis. Bazahlungspreis: EUR 25 000,00 (falls zutreffend) Verlangte Sicherheiten Beschreibung der von lhnen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten Sicherheiten jeweils gemäß gesonderten Verträgen und zwar: Gehaltsverpfändung: von Max Mustermann, geb. 1.1.'1900, Hauptsplatz 5020 Musterdorf 1, Eigentumsvorbehalt: Ubertragung des vorbehaltenen Eigentums am Kaufgegenstand an den Kreditgeber Pfandrecht nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Vermögenswerten des Kunden im Gewahrsam der Bank. {+als-=*re*en¿) 3. Kreditkosten Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten 3,6250/o p. a. kontokorrentmä vierteljährlich im nachhinein. ßi g, Verrechn u ng Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Grundlage der ausstehenden Kapitalbeträge auf Basis eines Jahres von 360 Tagen und der tatsächlichen Anzahl von Tagen der jeweillgen Zinsperiode. Sollzinsen: 3-Monats-EURIBOR vom 03.10.20'1 1 + 2,125 o/o, auf volle 118 o/o kauTmännisch gerundet, bei vierteljährlicher Anpassung am Ersten e¡nes Kalenderquartals. Der Anpassun gsbedarf wird regelmäßig ermittelt durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des leÞten Monats des Vorquartals mit dem EURIBOR vom ersten Bankarbeitstag des letzten Monats des Vorvorquartals. Nur zum ersten Anpassungsstichtag das ist der Erste des dem Vertragsabschluß folgenden übemächsten Quartals - wird der Anpassungsbedarf durch Vergleich des EU Rl BORS vom ersten Bankarbeitstag des Vormonats mit dem EURIBOR vom 03.10.201'1 ermittelt. Anderungen unter 1/8 % unterbleiben. ln diesem Fall bleibt der ältere EURIBOR-Wert so lange Vergleichswed, bis eine Anderung von 1/8 % festgestellt wird. Auch für den Fall, daß sich für den Kreditgeber auforund qese2licher. kredÌt- und Erstellt am 03.1 1.2O11 1ür Max Mustermann (00963736) Seite 2 von 5 Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen währungspolitischer oder sonstiger Maßnahmen die für diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (z.B für Geldbeschaffung und Mittelaufbringung, Liquiditätshaltung und Mindestreserve, Unterlegungsverpflichtung etc ) verãndern, ist er berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte Kondition/Aufschlag entsprechend anzupassen. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrücl<t al s jiáh rl icher Prozentsatz de s Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft lhnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. lst - der Abschluss einer Kreditversicherung oder die lnanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen Effekti ver Jah reszi nss atz: 5,0o/o Annahmen bei der Berechnung des effektiven JahreszinssaEes: Der Kredit wird sofort bzw. zum frühest möglichen Zeitpunkt in voller Höhe in Anspruch genommen. Der Kreditvertrag giltfür den vereinbarten Zeitraum und wird vertragskonform erfüllt. SollzinssaZ und Entgelte bleiben bis Vertragsende unverändert. Der Sollzinssatz nach einer anfänglichen Fixzlnsperiode wird anhand des bei Vertragsabschluss aktuellen lndikatorwerts errechnet. Nein Nein gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Kosten im Zusammenhanq mit dem Kredit {ta+ts-zut{€ffend) fatts-=utreffend) Höhe der Kesten fiir die Verwendung eines bestimmten (falls zutreffend) Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag Gesam2insen Bearbeltungsgebuhr EUR EUR Abschlussentgelt, vierteljährlich EUR Gesamtkosten (falls zutreffend) Bedingungen, unter denen die vorstehend genannten Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvedrag geänded werden können EUR 2.409,26 500,00 252,00 3 161 ,26 Gemäß Z 45 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vorstehend genannte Kosten jährlich mit Wirkung ab dem 1- April jeden Jahres der Entwlcklung des von der Statistik Austria veröffentlichten nation al en Verbra ucherpreisi ndex 2000 (lndexwert des der Entgeltanpassung vorangehenden Dezember verglichen mit der Ausgangsbasis Dezember2002) angepasst (erhöht oder gesenkt), wobei jeweils elne kaufmännische Rundung auf ganze Cent erfolgt- Erfolgt bei Erhöhung des lndex eine Anhebung der Entgelte aus welchen Gründen immer nicht, so ist dadurch das Recht auf Anhebung in den Folgejahren nicht verloren gegangen. Entgeltsanpassungen nach den vorstehend angesprochenen Anpassungsklauseln erfol gen frühestens nach Ablauf zweier Monate, qerechnet ab Erstellt am 03.11 2011 1ür Max Mustermann (00963736) Seite 3 von 5 Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Weitergehende Anderungen dieser Entgelte sowie Anderungen des Leistungsumfanges sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Solche Anderungen werden 2 Monate nach Verständigung des Kunden über die vom Kreditinstitut gewLinschte Anderung wirksam, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils gewünschte Anderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Fristablauf als Zustimmung gilt. {+alts-zutreffend) ¡¡eta+C€þirhr€{+ Kosten bei Zahl ungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z.B Zwangsversteigerung) und die Erlangung Für ausbleibende Zahlungen werden lhnen zusätzlich zum SollzinssaE 5,00 o/o p.a. Verzugszinsen und folgende Mahnspesen berechnet: eines Kredits erschweren. 1 Mahnung 2. 3. EUR Mahnung EUR Mahnung EUR 15,00 20,00 25,00 4. Andere wichtige rechtliche Aspekte Rücktrittsrecht Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen vom Kred itve rÍraq zu rü ckzutrete n. Vorzeitige Rückzahlung Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitiq zu rü ckzuzahlen. (falls zutreffend) Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu Datenbankabfrage Der Kreditgeberrnuss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage informieren, wenn eÌn Kreditantrag auf Grund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies qilt nicht. wenn eine entsorechende Unterrichtuno den Erstellt am 03 1 1.2011 1ür Max Mustermann (00963736) Ja- Ja. Gänzliche oder teilweise Rückzahlung des Kredites ist jederzeit möglich, für die Restlaufzeit fallen keine Kosten an. Bei Rückzahlungen während einer Fixzinsperiode, steht dem KredÌtgeber das Recht auf Entschàdigung zu. Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem Zinssatz, zu dem der Kreditgeber den vorzeitig rückgezahlten Betrag auf dem Markt zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung als Kredit ausreichen kann. Dle Entschädigung beträgt höchstens 1o/o (bei Restlaufzeit unter 1 Jahr 0,5%) des vorzeitig rückbezahlten Kreditbetrages Keine Entschädigung fällt an, solange die in den letzten 12 Monaten vorzeitig zurückgezahlten Beträge in Summe EUR 10.000,-- nicht übersteigen, oder wenn die vorzeltige Rückzahlung aus einer zum Kredit vereinbarten Versicherung erfolgt. Bei Hypothekarkrediten sind vorzeitige kostenfreie Rückzahlungen nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist in der Dauer von 6 Monaten oder der längeren Restlaufzeit einer Fixzinsperiode möglich. Bei Nichteinhaltung ist für den nicht eingehaltenen Teil der Kündigungsfrist bzw. der Restlaufzeit einer Fixzinsperiode eine Entschädigung zu bezahlen, berechnet oemäß Satz 3 und 4 dieses Punktes Ja. Seite 4 von 5 Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen Zielen der offentlichen Ordnung oder der öffentlichen Siche rh e it zuwi derl äuft Recht auf einen Kreditvertragsentwurf Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditveñragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt des Verlangens nicht zum Absch/uss eines Kreditvertrages mit . lhnen bereit ist. {¡al¡s+r¡t€Send) ververtraeliehen lnfermatienen eebunden ist (falls zutreffend) 5. Zusätzliche lnformationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen a) zum KreditseÞer (ials-zutre+ena) Vertreter des Kreditgebers in dem tt4itgliedstaat, ìn dem Sle lhren Wehnsitz haben An€€¡q+ift +ele+e€+) e-ue¡r{å Fe¡<9 lnternet Adresse (*) (+a+ts-zut+ege¡A) {+a+ls-zctrefFsnd) ffi b) zum Kreditvedrae (+a+ts-zutre+eca) Ausiibune eler RiiGktrittcFêchts fa+ts-zutre+ena) Reeht, das der Kreditgeber der Aufnahme ven Beziehungec (*atts-zut+e+ena) iferc-z+¡tre+en¿) Wahl de r Ssraehe e) den Reehtsm¡thek+ =u Verfûgþarkeit außergeriehtlieh er Besehwerde Schlir';hfunosvcrfahron r¡ne{ 7r¡oaco d¡¡¡ u nd ¡ (.) Freiwillige Angaben des Kreditgebers Erstellt am 03.1 1.2011 fûr Max Mustermann (00963736) Seite 5 von 5 Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gle¡chbleibenden Konditionen Kontonummer: 0 Kundennummer: 00963736/1 /1 SB: Hr Stelzinger Herbert KREDITVERTRAG Abstattungskredit Kreditgeber: Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Münchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN 69083v Kreditnehmer: Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1, 5020 Musterdorf Kreditbetrag: Der Kreditgeber gewährt dem Kreditnehmer einen einmal ausnützbaren Kredit in Höhe von EUR 100.000,-- (in Worten: Euro einhunderttausend). Verwendungszweck: Abstattung: Kauf einer Maschine EUR 1.830,81 fällig am Fünften jeden Monats ab 05.12.2011 Ratenanpassung bei Konditionenänderung. Ratenanzahl: 60 Laufzeit: Verzinsung: Bearbeitu ngsgebühr: Verzugszinsen: Abschlußtermine: Sicherheiten: Allgem. Aufrechenbarkeit: bis 05.1 1 .2016. 3,625 o/o p.a. kontokorrentmäßig Venechnung vierteljährlich im nachhinein. 2o/o einmalig 5,5 % p.a. 31.3., 30.6., 30.9., 3'1.12. jeweils gemäß gesonderten Verträgen. Grundsätzlich gilt als vereinbart, daß alle dem Kreditgeber im Rahmen der Geschäftsverbindung jeweils bestellten Sicherheiten auch zur Sicherstellung dieses Kredites dienen. Auszahlungsvoraussetzungen: ordnungsgemäße Bestellung der vereinbarten Sicherheiten Sonstige Kreditbedingungen: Gerichtsstand: Für alle Streìtigkeiten aus diesem Vertrag wird gegenilber Unternehmern gemäß S 104 JN das Bezirksgericht Salzburg oder nach Wahl des Kreditgebers das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart Kontokorrentmäßige Verrechnung: Das Kreditkonto wird zu den Abschlußterminen kontokorrentmäßig abgeschlossen, ihm sind anzulasten: Kapitalziehungen, Zinsen, das Kontoführungsentgelt und alle Nebengebühren (Provisionen, Spesen, Barauslagen etc.), alle Kosten im Zusammenhang mit der Kreditgewährung und Durchsetzung. Jährliches Saldoanerkenntnis: Zu jedem 31 12. erhält der Kreditnehmer einen Kontoabschluß. Sofern er nicht binnen sechs Wochen ab Erhalt schriftlich widerspricht, gilt sein Schweigen als Saldoanerkenntnrs. Zinsen: Sollzinsen werden vom jeweiligen Tagessaldo des Kreditkontos im nachhinein verrechnet; im Vezugsfall zuzüglich Verzugszinsen vom fälligen Betrag. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Grundlage der ausstehenden Kapitalbetráge auf Basis eines Jahres von 360 Tagen und der tatsächlichen Anzahl von Tagen der jeweiligen Zinsperiode. Zinsgleitklausel: Der Kreditgeber ist berechtigt, die Kondition entsprechend den jeweiligen Geld-, Kredit- oder Kapitalmarktverhältnissen zu ändern. Eine solche Anderung kann eintreten z. B. durch Erhöhung der Einlagenzinssätze oder des Basiszinssa2es oder der Kapitalmarktrendite oder durch kredit- und währungspolitische Maßnahmen hinsichtlich derZahlungsbereitschaft, des Kreditvolumens oder der Mindestreserven oder durch Anderung der Bestimmungen über die Vezinsung von geförderten Kediten. Auch für den Fall, daß sich fûr den Kreditgeber aufgrund gesetzlicher, kredit- und währungspolitischer Maßnahmen oder sonstiger Ereignisse auf den Geld- und Kapitalmärkten die fi.ir diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.8. für Geldbeschaffung und Mìttelaufbringung, Liquiditätshaltung und Mindestreserve, Unterlegungsverpflichtung etc.) veråndern, ist er berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte Kondition entsprechend anzupassen. Eine Berechtigung zurAnhebung der Kondition ist auch bei später eintretender oder dem Kreditgeber später bekannt werdender Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage (Bonität oder Ertragslage) eines Kredìtnehmers gegeben. Pauschalraten: Diese umfassen Kapital, Zinsen und Nebengebühren Die Höhe der leÞten Rate ergibt sich aus dem Kontoabschluß. Beendigung: Auflösung: Aus wichtigem Grund ist der Kreditgeber jedezeit berechtigt, den gesamten Kredit sofort fällig zu stellen. Wichtige Gründe sind insbesondere: schwerwiegender Zah lun gsvezug, nachträglich eintretende oder nachtrãglich dem Kreditgeber bekanntwerdende wesentliche Vermögensverschlechterung eines Kreditnehmers, Verstoß gegen wichtige Vertragsbestimmungen. Deckungswechsel: Der Kreditnehmer verpflichtet sich, über Anforderung des Kreditgebers einen akzeptierten Blankowechsel zu hinterlegen. Der Kreditgeber ist jederzeit berechtigt, den Wechsel in allen Teilen nach Belieben auszustellen, die den gesamten Forderungen aller Art des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer im Zeitpunkt der Ausstellung entsprechende Wechselsumme einzuse2en und mit dem Wechsel nach Wechselrecht vozugehen; die Geltendmachung stellt keine Umwandfung der ursprünglìchen Forderungen dar, sodaß bestellte Sicherheiten aufrecht bleiben lnformationen: Der Kreditnehmer hat über wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse den Kreditgeber unverzÛglich zu ìnformieren und binnen sechs Monaten nach Bilanzstichtag den bestätigten Jahresabschluß (samt Anhang und Lagebericht) vorzulegen. Der Kreditgeber und/oder ein auf Kosten des Kreditnehmers bestellter Wirtschaftsprüfer hat Einsìcht in die Geschäfts- und Buchu ng s un terl age n. Bankgeschäft|Íche Zusammenarbeit: Der Kreditnehmer wickelt seinen Zahlungsverkehr ausschließlich, bei Bestehen sonstiger Bankverbindlichkeiten zumindest im Ausmaß des jeweils in Anspruch genommenen Kredites, über den Kreditgeber ab; weitere Kreditaufnahmen sowie den Abschluß von Leasing- und Factoring-Verträgen wird er im Einvernehmen mit dem Kreditgeber vornehmen, der zustimmen wird, wenn nach seiner Einschä2ung dadurch die Einbringlichkeit dieses Kredites nicht gefährdet erscheint Solidarhaftung/Einzeldisposition: Mehrere Kreditnehmer haften zur ungeteilten Hand. Dem Kreditgeber gegenüber ist jeder allein zur Disposition berechtigt Vertragskopie: Der Kreditnehmer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie und einer Kopie der Datenschutzerklärung und Bankgeheimnisentbindung. Kompensation/Dispositionsverzicht/Pfandrecht an Kontoguthaben: Der Kreditgeber ist jedezeit berechtigt, Kontoguthaben mit eìgenen Forderungen aufzurechnen Der Kreditnehmer verzichtet daher auf eine Vefügung über alffällige Guthaben auf Giro- oder Festgeldkonten ìn dem Umfang, afs Tilgungsrückstände bestehen. Der Kreditgeber ist sohin berechtigt, Vefügungen über derartige Guthaben zurückzuweisen und diesbezügliche Aufrechnungserklärungen abzugeben. Weiters nimmt der Kreditnehmer zur Kenntnis, daß an Kontoguthaben ein Pfandrecht gem. Ziffer 49 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht Allgemeíne Geschäftsbedingungen: Weiters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der dezeit gültigen Fassung; besonders wird auf die Ziffern2, 11,19,20,21,38,47,48,59 und 61 hingewiesen. Verzinsung: 3-Monats-EURIBOR vom 03,10.2011 + 2o/o, ãut volle 1/8 Prozent aufgerundet, bei vierteljährlicher Anpassung am Ersten eines Kalenderquartals. Der Anpassungsbedarf wird regelmäßig erm¡ttelt durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des Quartals mit dem EURIBOR vom ersten Bankarbeitstag des Vorquartals. Nur zum ersten Anpassungsstichtag wird der Anpassungsbedarf durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des Quartals m¡t dem EURIBOR vom 03.10.2011 ermittelt. Änderungen unter 1/8 % unterbleÍben. ln diesem Fall bleibt der ältere EURIBOR-Wert so lange Vergleichswert, bis eine Anderung von 1/8 % festgestelft wird, Der Kreditgeber ist berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte Kondition/Aufschlag entsprechend anzupassen ode¡ den ve¡einbarten lndikator durch einen anderen, geeigneten lndikator zu ersetzen, wenn sich für den Kreditgeber aufgrund gesetzlÍcher, kredit- und währungspol¡tischer Maßnahmen oder sonstiger Ereignisse auf den Geld- und Kapitalmärkten die für diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.B. für Geldbeschaffung und Mittelaufbringung, Liquiditätshaltung und Mindestreserve, Unterlegungsverpflichtung etc.) verändern. Dies insbesondere dann, wenn der Kreditgeber zu den Anpassungsstichtagen für die Beschaffung der Refinanzierungsmittel auf den Geld- und KapitalmärKen einen höheren Preis zu zahlen hat, afs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Eine Berechtígung zurAnhebung der Kondition/Aufschlag ist auch bei später eintretendeÌ oder dem Kreditgeber später bekannt werdender VeÌschlechterung der wirtschaftlichen Lage (Bonität oder Ertragslage) eines Kreditnehmers gegeben. Auf Dauer der vorstehenden Verzinsungsvereínbarung ist die unter Zinsgleitklausel beschriebene ZinssaZanpassung nicht anzuwenden Vorzeitige Rückzahlung: Vozeitige Rückzahlungen oder Sondertilgungen sind nur mit ausdrücklicher EinwillÌgung des Kreditgebers möglich Fürden Falf, daßderKreditgebereinwilligtkann ereine Rückzahlungsprovision von2o/o, gerechnetvom Rückzahlungsbetrag/Sondertilgung, in Rechnung stellen. OrUDatum Max Mustermann Raiffeisenbank S alzburg-Liefering rcgistrielte Geuossenschaft rnif beschr'änktel Haftung Datenschutzerklärunq und Bankqeheimnisentbindunq 1 .) Der Kunde erklärt sich auf Dauer der Geschäftsverbindung damit einverstanden, daß das Kreditinstitut nachstehende Daten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste, die derzeit beim Kreditschutzverband von '1 870 eingerichtet sind, übermittelt, und entbindet das Kreditinstitut insofern vom Bankgeheimnis: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe derVerbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten, Schritte des Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den M ißbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten. Zweck der Ubermittlung ist die Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der vorstehend angeführten Daten durch den Empfänger an andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und andere Finanzinstitute und Versicherungsunternehm èn zur Wahrun g ihrer GläubigerschuÞinteressen. 2.) Der Kunde erklärt sich auch damit einverstanden, daß alle den Kunden oder ein mit ihm konzernmäßig verbundenes Unternehmen betreffende Daten, die dem Kreditinstitut im Rahmen der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bekannt geworden und zur Beurteilung der aus Gescháften mit der jeweils betroffenen Person oder Gesellschaft entstehenden Risiken notwendig oder zweckmäßig sind, an e (potentielle) Konsortial-/Risikopaftner des Kreditinstituts zur Risikobeurteilung im Rahmen des Konsortialgeschäfts, Refinanzierungsgeber des Kreditinstituts, denen gegenüber die Forderungen des Kreditinstituts gegen den Kunden als Sicherheit dienen sollen (¡nsbesondere Oesterreichische Nationalbank, Oesterreichische KontrollbankAG, Europäische Zentralbank, European lnvestmentbank), zur Beurteilung der bestellten Sicherheiten, weitergegeben werden. o Das in Punkt 2. erklärte Einverständnis kann vom Kunden widerrufen werden, soweit es sich nicht auf Datenübermittlungen im Rahmen von Konsortial- oder Refinanzierungsverhältnissen oder Risikopartnerschaften bezieht, die das Kred¡tinstitut mit Zustimmung des Kunden eingegangen ist. 3.) lst der Kunde ein Unternehmer oder ein Unternehmen, so ist das Kreditinstitut ermächtigt, an andere Kredit-/Finanzinstitute allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte (Bankauskünfte) r-iber die wirtschaftliche Lage dieses Untemehmens zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit zu erteilen. 4.) Darüber hinaus entbindet der Kunde das Kreditinstitut vom Bankgeheimnis gegenüber dem Land Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung fur Wohnbauförderung, hinsichtlich aller in einem Finanzierungsplan nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz '1 99O enthaltenen DarlehenTKredite. Das Kreditinstitut ist sohin jederzeit berechtigt, dem Land Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung ftìrWohnbauförderung alle Auskünfte, diese DarlehenÃredite betreffend, zu erteilen. Od/Datum Max Mustermann RÜcKzHLUNGSARTEN Einmalbetrag Der Kredit ist zur Gänze am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen (endfälliger Kredit). Die Zinsen werden meistens gesondert in Rechnung gestellt. Möglich ist auch eine gleichzeitige Ansparung eines ,,Tilgungsträgers", welcher am Ende der Laufzeit die Rückzahlung der Kreditvaluta ermöglichen soll. Kapitalraten Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen, viertel-, halb- oder jährlichen Raten. Die ,,Tilgungsleistung" bleibt konstant, dh die restliche Schuld verringert sich immer um den gleichen Betrag. Die Zinsen sind dabei gesondert zu bezahlen. Pauschalraten ln diesem Fall werden die Zinsen mit jeder Verrechnungsperiode dem Kapitalstand zugeschlagen. Der Kunde bezahlt immer gleich hohe Raten, welche sowohl für die Tilgung des Kredites als auch die Bezahlung der Zinsen verwendet werden. Pauschalraten werden oft auch als ,,Annuität" bezeichnet. BEISPIEL: Gesamtbelastung für einen Abstattungskredit in Höhe von EUR 100.000,-- mit 10 Jahren Laufzeit bei 5 % Verzinsung: 127.O30,-125.141 ,-- Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 8 Seite I von SWIS: Tilgungsplan 5 Tilgungsplan eaNrlz¡3so3a xuruoe¡r¡rnl-- Mustermann Druck mit Ratentabellr Kredit 100.000,00 833,33 Kreditrahmen Rúckzahlungsrate Jährliche Ratenerhöhung Prozentsatz Krediteröffnung Rückzahlungsbeginn Rate inkl. Abgaben Fälligkeit Anzahl Raten 5,0000 Kreditprovision 207r-L2-0r 2OLI_L2_OI r t 202I-17-30 120 o?? Letáe Rate Zuschussprozentsatz Laufzeit r? Zuschuss gesamt Vereinbarte ProvisioneniGebühren (Basis Freisblatt) Vorgabewert übernehmen (x) Abbuchung Fälligkeit am wiederkehrend ab Girokonto Rahmenprovision Kreditrestschuldprämie Spesen pro Abschluss Zi nsabsicherungsgebü hr f- 12,OO Grundbuchslustrum f Bestätigungen f ZMR-Abfrage F 12,50 Girokonto Girokonto Girokonto Kreditkonto Kreditkonto Girokonto Girokonto 15,00 15,00 Girokonto Girokonto Versicherung bis (Ablaufdatum Versicherun g) Vinkulierung Devinkulierung Sperrschein Ei ff f Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto ntragun gsf. Pfandu rkunde Grundbuchsgesuch f EingabegebührPfandrecht f Ei 10,00 10,00 250,00 80,00 53,00 - 75,00 r r 0,00 0,00 Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto 0,00 0,00 0,00 Girokonto Girokonto Girokonto ntragun gsgeb. Pfandrecht Kosten dt. Grundschuld Löschungsquitt./-erklãrung Devisenprovision Devisenspesen Kontoführung FW Tr Tr Zahlungstermine -r Abschlusstermine Ratentermine Rúckzahlungsart Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Vierteljährlichf IMonatrich Y f f- f"- f f T7 |* |- lrx þ" E; lr" Ir" lrx ¡l; lç ¡lt Ë tlî Dez. lî þî. ohne Zinsen htç://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.I1.20I1 Seite 2 von SWIS: Tilgungsplan Verzinsung/Kosten Verzinsung Gesamtkosten Gesamtbelastung Verzinsungsart effektiver Zinssatz Dekursiv .156,96 I25 .756, 96 25 5 kalendermäßig 5 ,2 Kâtêh Art Zinsen - Gesamtkosten in To 5,0000 Höhe Häufigkeit pro Abschluss, ab 201 Gesamtlaufzeit 1-12-31 25 . r56 , 96 25 .156 ,96 http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.11.2011 Seite 3 von SWIS: Tilgungsplan Ratennr Datum Tage Rate 2011-12-01 7 2011-12-01 2011-12-31 2 2012-01-01 3 2012-02-01 31 4 2012-03-01 29 2012-03-31 833,33 61 ?¿ 333,33 833,33 97.500,01 833,33 833, 33 833,33 833, 33 833,33 833,33 2012-12-31 ' ls 2013-02-01 31 16 2013-03-01 28 2013-03-31 833,33 333,33 833,33 .666, o"? 95.000, 94 .766, 94 .166, 93.333, 92.500, 68 ?q 90.833, 02 69 69 03 0 89 .166,1r oE oJt oJ.o)J, L 85.000,06 84 .166,13 B4 .766,13 29 2014-M-01 30 2014-05-0'1 30 31 201+06-01 31 Àa aZ 833, 33 77.500, 09 833,33 .666,'l 1 6 .666,1 833, 33 '7 2015-03-31 833,33 833,33 833,33 31 4L 2015-04-01 933,33 42 2015-05-01 30 833,33 43 2015-06-01 31 833,33 968 ,1 5 75.000,10 1 31 r.o22,22 6 6 75. 833, 43 3s 2O1+1O_01 333,33 36 201+11-01 31 833,33 31 2014-12-01 30 833,33 2014-12-31 16 833,33 833,33 20'14-09-30 30 r .054 ,28 80.000, 0B 't9.1,66,15 1ô ))) I O . )JJ, 32 201+07_01 833,33 33 201+08-01 31 833, 33 34 2014-09-01 3'1 833,33 1.074.30 07 8r.666,14 87.666,1 4 19.166,15 2014-06-30 30 38 201+01-01 39 201+'02-01 31 40 20'15-03-0'1 28 82.500, 1.093,75 aô )J 833,33 31 150, 00 87. 500, 05 86.666,12 86 .666,12 80. 833, 41 201+03-31 1. ao JU 23 2013--10-01 833,33 24 2013-11-01 3'1 833,33 2s 2013-12-01 30 833,33 31 r .rB2 ,06 37 83. 333, 40 2013-12-31 ,69 36 833,33 833,33 833,33 26 2014-01-01 21 2014-02-01 31 28 201+O3-O1 28 L .2O0 90. 000, 04 833,33 833,33 833,33 2013-09-30 30 r .232 ,29 9t.666,10 oo JJJ, tta UU. 201$06-30 30 20 2013-07-01 21 2013-08-01 31 22 2013-09-01 31 96 ô( 426,96 666, 68 833,33 833,33 833,33 31 11 201TU-O1 1B 201&05-01 30 19 2013.06-01 3'l 96 . 89 . 166,1 31 14 2013-01-01 ??? 9r .666,1 2012-09-30 30 rL 2012-10-01 t2 2012-11-01 31 73 2012-12-01 30 166, 61 aa 2012-06-30 30 8 2012-07-01 9 2012-08-01 31 ra 2012-09-01 31 99 . 833, 33 31 5 2012_04_01 6 2012-05-01 30 1 2012-06-01 31 Zinsen Kosten Kreditkonto sonstige Kosten Auszahlunl 100.000,0 Restschuld Zuschuss 100.000,00 99.766, 31 5 .L66,'11 4.:_66,11 4 13 .333, 941,9r 44 12.500 , 17 '1L.666,18 '7r.666,18 926,50 70. 833, 45 10.o00,12 69.766,19 69.766,'19 68.333. 46 894 ,44 67 . 500, 13 66.666, B0 66. 666, B0 65. 833, 47 843, f5 65 . 000, 14 64.166,8L http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-e8csVoXdR:1... 04.I1.2011 Seite 4 von SWIS: Tilgungsplan 2015-06-30 30 44 2015-07-01 4s 201t08-01 46 2015-09-01 31 31 64 . 33 33 833,33 833, 833, 2015.09-30 30 41 48 4e s0 s7 s2 2015-10-01 2015-11-01 31 2015-12-01 30 2015-12-31 31 2016-02-01 31 2016-03-01 29 201G03-31 s3 s4 ss 2016-05-01 30 201G06-01 33 833,33 833, 33 31 2016-04-01 31 sB 2016-09-01 3'l 31 61 2016-12-01 30 2016-12-31 31 62 63 64 6s 66 61 68 6s 10 2017-01-01 2017-02-01 31 2017-03-01 28 2017-03-31 31 2017-04-01 2017-05-01 30 2017-06-01 31 20'17-06-30 30 2017-07-01 2017-08-01 31 2017-09-01 31 2017-09-30 30 17 12 13 2017-10-01 14 1s 2018-01-01 '7 6 11 2017-11-01 31 2017-12-01 30 2017-12-31 31 2018-02-01 31 2018-03-01 28 2018-03-31 31 2018-04-01 7B 201&05-01 30 7e 201&06-01 31 2018-06-30 30 80 2018-07-01 Bl- 2018-08-0't 82 2018-09-01 31 31 2018-09-30 30 B3 2018-10-01 e4 Bs 2018-11-01 3'l 2018-12-01 30 2018-12-31 31 B6 2019-01-01 31 B8 2019-03-01 28 59.166, 58.333, g3 1 66,66 7 26 50 57.500,17 56.666, B4 56.666, 84 ,13 54.166, B5 695 , 14 833,33 53.333,52 833, 33 52 .500, 19 833,33 5r.666,36 333, 833, 833, 33 33 33 833, 83 3, 833, 33 33 33 51.666, B6 50.833, 53 50.000, 20 49.766, 81 49 .766, 81 48.333, 54 610 ,95 638,89 41 .500 , 2L 46.666, .666, 46 BB BB 593,75 833,33 45.833,55 833,33 45.000,22 833, 33 44.166, 89 44.L66, B9 568,75 833,33 43. 333, 56 B3 3, 33 42 .500 ,23 833,33 4r.666,90 4L.666,90 833,33 833,33 833, 33 543,r1 40. 833. 57 40-OO0,24 .766,9L 39.166,9r 39 511,11 33 38.333, 58 33 37.500, 25 833,33 36.666,92 833, 833, 36 . 666, 92 33 33 833,33 833, 833, 35.000, 26 .166,93 .766, 93 833, 33 33.333, 60 833,33 32.500,2'l 833,33 3r.666,94 37 .666,94 33 833,33 833, 33 833,33 833.33 833, 33 468,'75 35. 833,59 34 34 833, 31 201902-01 198,'72 33 55. 833, 51 33 55.000, 1B 833,33 54 .166, 35 2016-09-30 30 se 2016-10-01 60 2016-11-01 6L.666,82 6r .666,32 833, 833, 2016-06-30 30 s6 2016-07-01 57 20'16-08,01 31 82r ,52 63. 333, 4B 62. 500. 15 833, 33 60. 833, 49 833,33 60.000,16 833,33 59.166,33 833, 20,16-01-01 L66,8L 5 442,36 415, 39 )o) )) 30. 833, 61 30. 000,2B 29.166,95 29 .766,95 28.333,62 21 .500,29 26 . 666, 96 http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.1I.2011 Seite 5 von 5 SWIS: Tilgungsplan 20'19-03-3't 26. 666, 96 31 89 2019-04-01 e0 2019-05-0'l 30 e1 2019-06-01 31 33 833, 33 933, 33 833, 24 20'19-06-30 30 e2 2019-07-01 e3 2019-08-01 e4 2019-09-01 e] 31 31 31 2019-12-01 30 2019-12-31 31 ee 2020-02-01 100 2020-03-01 29 2020-03-3'l 31 31 30 31 2020-06-30 30 r04 2020-07-01 10s 2020-08-01 106 2020-09-01 3'l 31 2020-09-30 30 01 2020-10-01 r0B 2020-11-01 t Lje 7r0 r77 rr2 r73 r74 r7s 3r5 ,91 31 2020-12-01 30 2020-12-31 31 2021-01-01 2Q21-02-01 31 2021-03-01 28 2021-03-31 31 2021-04-01 2021-05-01 30 2021-06-01 31 2021-06-30 30 l-76 2021-07-01 rr1 2021-08-01 31 j rrs 2021-09-01 31 2021-09-30 30 Lle 2021-10-01 r20 2021-11-01 31 2021-11-30 30 27.666, 9B 20.833, 65 20.000,32 79 .766,99 :-9.166,99 18.333, 66 17.500, 33 281 ,6L 255, 55 33 33 833,33 t6.661,00 833, 833, L6 .661 33 833,33 833, 33 833, 2020-04-01 102 2020-05-01 103 2020-06-01 33 833, 33 833, 33 333, eB 2020-01-01 r0r .r66,91 33 23 .333,64 833,33 22.500,3r 833,33 2r.666,98 833, 2019-09-30 30 es 2019-10-01 e6 2019-11-01 343 ,1 5 25.833, 63 25.000, 30 24 .166,91 22L,7.8 ,00 15. 833, 67 15.000,34 14.161 ,0r L4.L61,0r 833, 33 13.333, 68 833, 33 12.500, 35 833,33 Lr-661,02 1),.661 ,02 833,33 10.833,69 833, 33 10.000, 36 833,33 9.L6'l ,03 9 .161 ,03 833. 33 8.333, 70 833,33 1.500,31 833,33 6.661,04 6.66'7 ,04 833. 33 5.833, 71 833, 33 5.000, 38 833, 33 4.1,61 ,05 4.76'l ,05 833,33 3.333,'72 833,33 2.500,39 833, 33 r.661 ,06 r .66'l ,06 833,33 833,73 LB9,5B 159, B4 L21 ,'1 B o? ? tr 63 ,79 32 ,06 833,73 o, oo 0, 00 STELZINGER HERBERT, 2011-11-O4, 14:31:20 Server: CICSPA2 a to / FLIB htç://swis,sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-e8csVoXdR:1... 04.II.2011 Seite I von SWIS: Tilgungsplan 5 Tilgungsplan BANKLZi35034 KUNDENNR Name KreditnehmerlM." I4"rt.t^.". Druck mit Ratentabell< Kredit 100.000,00 Kreditrahmen Rückzahlungsrate Jährliche Ratenerhöhung 1. 5,0000 Prozentsatz Kreditprovision Zuschussprozentsatz Laufzeit Verei nbarte Provis ione on nlGebi.ih ren (Ba lÈtasrs Pre isblatt) Vorgabewert übernehmen (x) Abbuchung Fälligkeit Bearbeitungsgebühr Zi 2OLI_I2-OI r202r-rr-30 720 I .053, Letzte Rate Zuschuss gesamt r20 Bearbeitungsgebühr in % Kreditgebühr Rahmenprovision Kreditrestschu ldprämie Spesen pro Abschluss 20r\-12-0I Krediteröffnung Rückzahlungsbeginn Rate inkl. Abgaben Fälligkeit Anzahl Raten 053, 77 am 90 wiederkehrend Girokonto f Girokonto Girokonto Girokonto Kreditkonto Kreditkonto Girokonto Girokonto 12,00 nsabsicherun gsgebü hr Grundbuchslustrum lBestätigungen f ZMR-Abfrage Í- 15,00 12,50 15,00 Girokonto Girokonto 10,00 Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Versicherung bis (Ablaufdatum Versicherung) Vinkulierung Devinkulierung Sperrschein Eintragu ngsf. Pfandu rku nde Grundbuchsgesuch Eingabegebü hr Pfandrecht Ei ntragungsgeb. Pfandrecht Kosten dt. Grundschuld Löschungsquitt./-erklärunS 10,00 250,00 80,00 53,00 f Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto 75,00 Devisenprovision Devisenspesen ry Kontoführung FW 0,00 0,00 0,00 0,00 I r r- Girokonto Girokonto Girokonto 0,00 ¿ailrungsrermrn Zahlungstermi Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Abschlusstermine Ratente¡mine Rúckzahlungsart Vrerteljährlichf f Monatrich tîî lil f7 f f f7 f lã lîî |îî fîî |r><. f 17 l* l* Dez. |r tîî F [îî Ë F; rnit Zinsen http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1..- 04.11.2011 Seite 2 von 5 SWIS: Tilgungsplan Verzinsung/Kosten Verzinsung Gesamtkosten Gesamtbelastung Art Zinsen Gesamtkosten Dekursiv 2'l . O52 | 31 Verzinsungsart effektiver Zinssatz kalendermäßig 5 ,2 I21 . o52,3'l Gesamtlaufzeit Detailaufstellung in To Höhe Häufigkeit 5, 00oo pro Abschluss, ab 201 1-12-31 21 .052,31 Zinsen 21 .052,3'7 htç://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.71.2011 Seite 3 von SWIS: Tilgungsplan Ratennr Datum r 2 3 4 s Tage Rate 2011-12-O1 r .058 ,1-l 2011-12-01 2011-12-31 2012-01-01 2012-02-01 2012-03-01 2012-03-31 1.058,77 1.058,77 1. 058, 77 6 2012-05-01 30 1 2012-06-01 31 1.058,77 L.o5B,11 7 .058,1'7 e L0 2012-07-01 2012-08-01 2012-09-01 31 3'1 71 12 73 74 Ls 16 2012-10-01 2012-11-01 1. o5B,77 93. 330, 71 92 .21 L, 94 93 . 464, 64 2012-12-01 2012-12-31 2013-01-01 2013-02-01 2013-03-01 201 3-03-31 1.058, 31 30 r.058,1'l 201 3-06-30 201T09-01 1.058,77 1. 058,77 1.059,77 1. 058, 77 1. 31 31 058, 77 1.058,77 L.058,11 23 24 25 26 21 28 2e 30 3t 1. 053,77 2013-.10-01 2013-11-01 2013-12-01 2013-12-31 2014-01-01 2014-02-01 201+03-01 2014-03-31 2014-U-O1 2014-05-01 201+06-01 2014-06-30 31 30 30 31 3B 3e 40 30 2014-11-01 2014-12-01 2014-12-31 31 30 31 28 201 5-03-31 31 41 2015-04-01 42 2015-05-01 30 43 2015-06-01 31 .146, 08 1- 058,77 ?o 81.003, 80. 957, a?o l. 058, 77 11 r. O58,71 1 .058 ,'77 31 88 r .062,06 r.072,54 oo ,45 996,44 .1L8,68 'l 5 .522, 06 14 .463,29 9'79,69 73 . 404, 52 .355,99 13.291,22 '72.238,45 17-L]9,68 72 .082, 66 '17.023,89 O58,1-7 69 .965 , 12 1.0s8,77 68.906,35 7. .088, 6.659,9L 'l5 .60L, r4 14 L 1 54 76.580,83 1. 058, 77 1. 058, 77 1. o5B, 77 1.103,1-0 ?? 77.781, 18.111 1.058, 77 7.o5B,'71 1.058,77 L.tL6,'12 82.062,3r 19.898,54 7.058,11 r.761 ,27 84.1?6,55 83.117, 78 82.059, 01 058, 77 .05B ,'7'l .!92 ,1 0 44 1. 31 2015-01-01 2015-02-01 2015-03-01 84 19.944,11 30 2014-0930 201+10-01 .322,'75 83. 121, L L 36 .263 , 98 85 .205,2r 1.058,77 L.058,11 r.o5B,1'l 31 32 201+07-01 33 20'lzt-08-0'1 31 34 2014-09-01 31 35 36 3't 1.058,77 1.058,77 31 31 28 97.341,r0 90.288,33 91.455, 55 90.396,18 89.338,01 88 .21 9,24 89.395, 96 88.337,19 8'l .218, 42 86.2r9, 65 85.235,32 20'13-09-30 30 r .204 ,5L 48 92.405,31 B'l 30 201}07-01 2013-08-01 1. 058,77 31 11 2013-04-01 1B 2013-05-01 30 1e 2013-06-01 31 20 21 22 77 L.058,1'l 1.058,77 31 31 28 ,25 94.389, 2012-09-30 30 !.229,L2 .36L,21 95.302, 50 94.243,73 1.058,77 1.058,77 qq 96 95 .448 2012-06-30 30 B ¿2q 98.308, 45 91 .249,68 96.190,91 91.420,04 31 2012-04-01 r00 .000 .94r,23 99.361 ,22 31 31 29 Zinsen Kosten Kreditkonto sonstige Kosten Auszahlt Restschuld Zuschuss 100.000,00 98 5 95L,41 902,98 http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.11.20I1 Seite 4 von SWIS: Tilgungsplan 2015-06-30 30 44 s 2015-07-01 4 2015-08-0.1 31 46 2015-09-01 31 r . 05B ,11 1.053,77 1.058,77 s3 s4 ss 64 .302 , 31 835, 17 r.05e,11 1.058,77 65.138,05 64 .01 9 ,2e 63 .020 , 5r 6L.96L,14 62 .158 , 25 6r .699 , 48 196,50 l. 05B, 77 31 30 1. 058, 77 1. 058, 77 20'16-06-01 31 1.058,77 2016-05-0'l 2016-06-30 30 s6 2016-07-01 s7 20'16-08-01 1. 31 sB 20'1È09-0'l 31 058, 77 1.058,77 1.058,77 60 201ù11-01 67 201c-12-01 2016-12-31 62 63 64 60 . 640 ,17 59.581, 94 60 .348 ,31 59 .289, 60 5B .230, 83 1.058,77 56. 857, 5o 31 r . o5B ,1'l 30 1.058,77 55.798,73 54.139,96 55 .452,94 54.394,71 53.335,40 31 2017-01-01 1.058,77 2017-02-01 31 2017-03-01 28 2017-03-31 3'1 L 2017-04-01 r.058,'l'l 51. 884, 56 2017-05-01 30 6'7 2017-06-01 3't 2017-06-30 30 1. 058, 77 50.825.79 49 .16'l ,02 50.409,40 68 6e 10 1.058,77 t .058, -11 1.058, 77 6s 66 1r 12 13 2017-07-01 2017-08-01 3'1 2017-09-01 3't 2017-09-30 30 2017-10-01 2017-11-01 3'l 2017-12-01 30 2017-12-31 31 .058 ,'l'7 058, 77 1. 058, 77 7 058, ?7 44 .199 , 58 2018-01-01 1. 1.058, 16 2018-02-01 31 2018-03-01 28 2018-03-31 31 11 2018-M-01 1.058,77 r.058, 77 r.058 ,'71 ]s 7B 2018-05-01 ]e 2018-06-01 31 2018-06-30 30 B0 2018-07-01 B1 2018-08-01 82 30 31 2018-09-01 31 2018-09-30 30 77 1. 058, 77 1.058,77 1.058,77 7 .058 ,11 B3 2018-10-01 1.058, 84 Bs 2018-11-01 31 2018-12-01 30 2018-12-31 31 !.058,1'l B6 2019-01-01 e1 2019-02-01 31 7.058,'71 r .058,11 B8 2019-03-01 28 7 1.058. 77 77 .059,11 12,98 666,69 642,38 611,20 46.'7 9L, 53 45.132,16 44.613,99 45.258, 35 14 1 4'l .233 , 09 ,'l'l .058 1AA )1, 49 .350 , 63 48 .291 , 86 47.850,30 1.058,77 1.058,77 166,43 52.21 6 , 63 52 .943 , 33 1. 864,85 5'l .712 , 06 51.916,21 2016-09-30 30 . se 2016-10-01 32 77 1.059, 2016-04-0'l 66.6L4, 1.058,77 058, 77 1. 2015-11-01 31 2015-12-01 30 2015-12-31 31 2016-03-31 ao I8 66.420, 4r 65 .36r , 64 2015-10-01 s0 2016-01-01 s7 2016-02-01 3'1 s2 20'16-03-0'l 29 oo/ 61 .61 3, 09 61 .41 9, 20'15-09-30 30 41 48 4e 69.190,63 68.13r, e6 5 43.140, B1 42.032,04 42.62r,30 47 .562, 53 40.503. 76 39.444,99 39.956, 9r 38.898,14 31 .839,31 36.780,60 31.264,25 36 .205, 48 35.746,1r 34 .08'l , 94 34 .53'l ,04 33.418,21 32.419, 50 31.360, 73 584,36 539,26 5II,92 483,65 449,09 http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:000OvN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.11.2011 Seite 5 von SWIS: Tilgungsplan 201 9-03-31 30 201 9-06-30 30 e2 93 e4 e] 31 2019-09-01 31 201 9-09-30 30 2019-12-01 2019-12-31 eB 2020-01-01 ee 2020-02-01 100 2020-03-0'1 70L 702 103 JI 2019-07-01 2019-08-01 es 2019-10-01 e6 2019-11-01 2020-03-3'l 2020-04-01 2020-05-01 2020-06-01 2020-06-30 704 105 106 2020-07-01 2020-08-01 2020-09-01 2020-09-30 701 2020-10-01 2020-11-01 1,0e 2020-12-01 2020-12-31 7ro 2021-01-01 r]e 3r.165,91 31 Be 2019-c/-01 e0 2019-05-01 e1 2019-06-01 31 30 I .058 , 11 I . o5B ,'71 1.058,77 1.058,77 r .058 ,11 r .053 ,'11 .589,66 .964, 39 .905,62 31 4,-72 26.846,85 25.788,03 26 . r3r ,21 25 .012, 50 24 .0r3 ,1 3 343 , L9 28 21 22 .954 , 96 3'r \ .058 ,1'7 1.053,77 23.26r,80 22.203,03 27.r44,26 29 1. 058. 77 20 .085 , 49 31 30 r .058 ,17 r .058 ,11 31 1.058,77 rB .235, t 9 r1 .1,1 6, 42 7'l .406,89 I 16.348, 30 . O53 ,1'7 3'1 1 !.vJo, ^Êô 31 1.058,77 ta I I 30 1.058,77 1.059,77 L.058,11 31 74 .230,58 1.058,77 1.058,77 28 r . o5B ,'71 B t13 2021-03-01 2021-03-31 2021-04-01 8.346,81 1 .28B, r0 6.229,33 r1,4 2021-05-Q1 30 1.058,77 1.058,77 r75 2021-06-01 31 r .058 ,'l'l 2021-06-30 30 118 1.058,77 2021-07-01 2021-08-01 2021-09-01 .058,'l'l 31 r 31 1. 058, 77 2021-09-30 30 Lre L20 2021-10-01 2021-11-01 2021-11-30 STELZI NGER H ERB 1.058,77 31 1. 058, 90 30 ERT, 201 1 -1 1 -O4, 1 4:35:02 195 , 51 13 .361 ,32 12.308,55 7r.249,18 7r. 401 ,06 ro .348,29 9 .239,52 31 L!6 Lr1 230,41 r5.289,35 2Q21-02-01 31 ,23 12 r7L rr2 261 19 .293 , 96 r4.426,09 30 31 306,84 20.352,13 31 ,24 30 .1O'l , 20 29 .64e, 43 28 1.058,77 r .058 ,71 1.058, 77 405 5 .230 ,1 751,21 5 116 , 11 5. 170, 56 5 .249 , 29 18 ,13 40 ,16 .r90,52 3.131. 75 4 2 .07 2, 98 2 .713 ,74 t. 054, 37 0, 00 0, 00 SCTVET: C ICSPA2 4,53 / FLIB htç://swis.sbg-i.raiffeisen.alswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.11.2011 Seite I von SWIS. Tilgungsplan 5 Tilgungsplan BANKLZþs034 KUNDENNR l-- Name Kreditnehmer i¡¿ax Mustermann Druck mit Ratentabell< Kredit 100.000,00 Kreditrahmen Rückzahlungsrate Jährliche Ratenerhöhung 100. 000, Krediteröffnung Rückzahlungsbeginn Rate inkl. Abgaben Fälligkeit Anzahl Raten 00 5,0000 Prozentsatz Kreditprovision Zuschussprozentsatz Laufzeit 20rL-72-07 2O2I_II_OI r 202r-r7-30 1 100 . 000, 00 Letáe Rate Zuschuss gesamt Vereinbarte Provisi ovrsrone n/Gebüh ueÞunren (Basis (E asts HretsDtat:, Preisblatt) Vorgabewert übernehmen (x) Abbuchung Fälligkeit am wiederkehrend Girokonto Kreditgebühr Rahmenprovision Kreditrestschu ldprämie Spesen pro Zi Girokonto Abschluss f 12,O0 nsabsicherungsgebühr Grundbuchslustrum f Bestätigungen f ZMR-Abfrage l- 15,00 12,50 Girokonto Girokonto Kreditkonto Kreditkonto Girokonto Girokonto 15,00 Girokonto Girokonto 10,00 Glrokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Glrokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Girokonto Versicherung bis (Ablaufdatum Versicherung) Vinkulierung Devinkulierung Sperrschein l* f f 10,00 250,00 Eintragungsf. Pfandurkunde Grundbuchsgesuch f EingabegebührPfandrecht l- 80,00 53,00 Eintragungsgeb. Pfandrecht Kosten dt. Grundschuld Löschungsquitt./-erklärunS f 75,00 Devisenprovision Devisenspesen Kontoführung FW FT rer f rr 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Girokonto Girokonto Girokonto ¿anlungstermrne Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. OK. Nov. Abschlusstermine Vierteljährlichf l- V f f lr f- f Monatlich lË Eî Ë TË F; |rl |îî lil Ratentermine Rückzahlungsart ohne Zinsen 17 f f lrx iîî E Dez. 17 lîî http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.I1.2011 Seite 2 von SWIS: Tilgungsplan VerzinsunglKosten Verzinsung Gesamtkosten Gesamtbelastung Art Zinsen Gesamtkosten Verzinsungsart effektiver ZinssaÞ Dekursiv 50.319,17 150.319' 17 Detailaufstellung inVo Zinsen 5, 0000 Höhe Häufigkeit pro Abschluss, ab 201 5 kalendermäßig 5,2 Gesamtlaufzeit 1-12-31 50.319, 50.319, 17 17 htç://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.11.2011 Seite 3 von SWIS: Tilgungsplan Ratennr Datum Tage Rate 31 100.000.00 100.000,00 2012-02-01 31 2012-03-01 29 2012-03-31 31 100. 000, 00 2012-04-01 100. 000, 00 100. o0o, 0o 100. 000, 00 2011-12-31 2012-01-01 2012-05-01 30 2012-06-01 3'1 2012-06-30 30 2012-07-01 2012-08-01 31 2012-09-01 31 2012-09-30 30 2012-10-O1 2012-11-01 31 2012-12-01 30 2012-12-31 31 2013-01-01 2013-02-01 31 2013-03-01 28 2013-03-31 31 2013-M-O1 2013-05-01 30 2013-06-01 31 2013-06-30 30 201}07-01 2013-08-01 31 100.000,00 100.000,00 .211 ,'l'7 100. 000, 00 100. 000, 00 L .250,0O 31 201+06-01 3'1 201+06-30 30 2014-07-01 2014-08-01 31 201+09-01 31 201+09-30 30 2014-10-01 100.000,00 100 . 000, 00 100.000, 100. 000, 00 100. 000, 00 100. 000, 00 100. 000, 00 100. 000, 00 100 . 000, 00 100. 000, 0o 100. 000. 00 100.000,00 100.000, 00 100.000, 00 2015-O1-O1 100. 000, 00 2015-02-01 31 2015-03-01 28 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000, 00 100.000,00 100.000, 00 100.000, 00 201+05-0'1 30 201t06-0't 31 2015-06-30 30 L -271 ,11 100. 000. 00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 31 L.211 ,11 100.000, o0 100.000,00 100 . 000, 00 2015-04-01 BB 00 31 201t03-3't I .263, 100 . 000. 00 201+12-01 30 201+12-31 31 2014-11-01 r.211 ,'71 100.000,00 100.000, 00 100.000,00 2014-03-01 28 2014-03-31 31 201+U-01 2014-05-01 30 1.263,88 L 2013--10-O1 2014-01-01 Ausza 430, 55 r .263 , B8 100. 000, 00 100. 000, 00 2013-11-01 31 2013-12-01 30 2013-12-31 31 Kosten 100.0 100.000, 00 100.000, 00 100.000, 00 100.000, 00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000, 00 100.000,00 100.000, 00 100.000, 00 100.000,00 2013-09{1 31 201309-30 30 201+02-01 Zinsen Kosten Kreditkonto sonstige Restschuld Zuschuss 100. 000, 00 2011-12-01 5 1.250,00 1.263,88 1.2'17 ,1-l 7.211 ,11 r .250 ,00 I .263 , BB htç://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-e8csVoXdR:1... 04.11.2011 Seite 4 von SWIS: Tilgungsplan 2015-07-01 20'15-08-01 31 2015-09-01 31 2015-09-30 30 2015-10-01 2015-11-01 31 2015-12-01 30 2015-12-31 31 201G01-01 2016-02-01 31 2016-03-01 29 2016-03-31 3'1 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000, 00 100.000, 00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000.00 100.000, 00 100. 000, 00 100. 000, 00 2016-0/'-01 100.000,00 20'16-05-01 30 100. 000, 100. 000, 2016-06-01 31 201G06-30 30 2016-07-01 2016-08-0'1 3'1 2016-09-01 31 20't6-09-30 30 2016-10-01 2016-11-01 31 2016-12-01 30 2016-12-31 31 2017-01-O1 2017-02-01 31 2017-03-01 28 2017-03-31 31 2017-cø.-01 2017-05-01 30 2017-06-01 31 2017-06-30 30 2017-07-O1 2017-08-01 31 2017-09-01 31 2017-09-30 30 2017-10-01 100.000,00 2018-08-01 31 2018-09-01 31 2018-09-30 30 2018-'10-01 2018-11-01 31 2018-12-01 30 2018-12-31 31 100.000,00 100.000, 00 L.21'7 ,'t'l L.2'l'1 ,1'l 100. o0o, 00 100. 000, 00 100. 000, 00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000, 00 1.250,00 100. 000, 00 r .263,88 100.000, 00 100.000,00 100.000,00 100. 000, 00 100. 000, 00 100. 000, 00 100.000, 100.000, I.21-t ,1-l 00 100. 000, 00 100. 000, 00 I .2'11 ,1't L .250 ,00 00 00 100. 000, 00 100.000, 100.000, 00 100. 000, 100 . 000, 100. 000, 100. 000, 100. o0o. 00 1.263,88 00 00 00 r.211 ,1'l oo 0o 100.000,00 100. 000, 00 2019-02-01 31 2019-03-01 28 100.000,00 100.000, 00 100.000,00 2019-03-3.1 31 100. 000, 00 2019-01-01 1.263,88 100. 000, 00 100. 000, 00 100.000,00 100.000,00 100.000, oo 2018-O7-01 L.263 ,38 100. 000, 00 100. 000, 00 201 8-01 -01 2018-05-0'l 30 2018-06-01 31 2018-06-30 30 1.211 ,11 00 100.000,00 100.000, 00 100.000, 2018-O4-01 1 00 2017-11-01 31 2017-12-01 30 2017-12-31 31 2018-02-01 31 2018-03-01 28 2018-03-31 31 I .211 ,'l 5 I.2'l'l ,11 1 .250, 00 htç://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-e8csVoXdR:1 ... 04.11.2011 SWIS: Tilgungsplan 2019-07-01 100.000, 00 100.000,00 100.000,00 100.000, 00 100.000,00 20'19-08-01 31 2019-09-01 31 2019-09-30 30 100.000,00 100.000,00 201 9-10-01 100. 000, 00 2019-11-01 31 2019-12-01 30 2019-12-31 31 100.000/ 100.000, 100.000, 100.000, 100.000, 100.000, 2019-04-01 2019-05-01 30 2019-06-0't 31 2019-06-30 30 2020-01-c1 2020-02-01 31 2020-03-01 29 2020-03-31 31 2020-04-o1 2020-05-01 30 2020-06-01 31 2020-06-30 30 2020-08-01 2020-09-01 00 100. 000. 00 100. 000, 00 100. 000, 00 100.000,00 100.000,00 100.000, 100. 000, 00 31 2021-03-01 28 100. 000, 00 2021-03-31 31 100.000,00 100.000, 00 2021-05-01 30 100. o0o, 00 100 . 000. 00 100. 000, 00 30 ,88 I .263 , BB r.2'71 ,'1'l 00 100.000, 00 100.000, 00 2021-06-30 .2e,3 100.000,00 100.000,00 2021-O1-O1 3'1 r 00 100. 000, 00 2021-06-01 .211 ,11 00 100. 000, 00 2021-U-O1 7 00 2020-11-01 31 2020-12-01 30 2020-12-31 31 2021-02-01 r.211 ,11 00 31 2020-10-o1 I aa) oo f . ¿ aJ r o u 00 3'1 2020-09-30 30 5 100. 000, 00 100.000,00 100.000, 00 2020-07-o1 I .211 ,1t 1.250,00 1.263,88 100.000,00 2021-O7-O1 100. 000, 00 2021-08-01 2021-09-01 31 31 100.000, 2021-09-30 30 100. 000, 00 100. 000. 00 2021-10-01 L Seite 5 von 2021-11-01 31 2021-11-30 30 100.000,00 00 r.211 ,11 0,00 0, 00 430, 55 STELZINGER HERBERT, 2011-11-04,14:33:53 Server: CICSPA2 I FLIB htç://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-e8csVoXdR.1... 04.I1.2011 2.3. lnterner Uberziehungsrahmen (lUR) Dem Firmen- oder Geschäftskunden kann statt eines vertraglich geregelten Kontokorrentkredits auch ein urkundenloser interner Überziehungskredit gewährt werden, die Ausnützung erfolgt wie beim Kontokorrentkredit. lnterner Ü berziehungsrahmen (lÜ R) E'¡ g = N tr Ø o H _ Laufzeit________+ Verwendungszweck: o Abwicklung des laufenden Geschäfts bei Unternehmen (zB Wareinkauf, Lohnzahlungen, USt/Krankenkasse-Zahlu ngen etc.) Laufzeit: . . fix bis auf weiteres (b.a.w.) Rückzahlung: o alles bei Fälligkeit (Laufzeitende, nach Fälligstellung) o . Rahmeneinschränkung durch anschließende Abstattungsregelung Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 9 2.4. UberziehungsmöglichkeitdurchKreditanbotundAnnahme Auch dem Privatkunden kann statt eines vertraglich geregelten Kontokorrentkredits eine Überziehungsmöglichkeit eingeräumt werden. Dies geschieht durch ein Kreditangebot der Bank mit nachfolgender Annahme des Kunden durch Ausnützung dieser Uberziehungsmöglichkeit am Konto. Ü berz ieh un gsmög l¡ch keit c,) tr 5 N c tt = o H Laufze¡t ----------+ Verwendungszweck: . Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs bei Privatkunden (zB Miete, Betriebskosten, Lebensmittel, etc.) Laufzeit: . bis auf weiteres (b.a.w.) Rückzahlung: o alles bei Fälligkeit nach Fälligstellung . durch anschließende Abstattungsregelung Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 10 Anbot zu ei nem Kontokorrentkred it als ku zfristiqe U berzieh unqsmöqlichkeit Konto Nr. (zugleich vorvertragliche I nformation) 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditnehmers Raiffeisenbank Salzburg-Lieferi ng Kreditgeber registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung FN 69083v, Landesgericht Salzburg Münchner Bundesstr. 1 5020 Salzburg Herbed Stelzinger +43 662 433355 10 herbert.stelzinger@liefering. raiffeisen.at +43662 433355 19 www. lieferin q. ra iffeisen.at Max Mustermann Hauptplatz 1, 5020 Musterdorf Anschrift Berater Telefon E-Mail Fax lnternet-Adresse Kreditnehmer Anschrift 2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts Wleder ausnützbarer Rahmen mit dem das Recht eingeräumt wird den Kredit zu beliebigen Zeitpunkten und in beliebiger Höhe bis maximal zum vereinbarten Kreditart Gesamtkreditbetrag Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des Kreditvertraas zur VeÍüqunq qestellt wird LauZeit des Kreditvertrags Gesamtkredìtbetrag in Anspruch zu nehmen. Rückzahlungen können beliebig vorgenommen werden, die vollständlge Rückzahlung ist erst am Ende der Vertraqslaufzeit qeschuldet EUR 5.000,00 bis auf weiteres zur Beendigung siehe nachstehenden Vertragspunkt ..Beendiouno des Kreditvertraos" 3. Kreditkosten Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvedrag gelten 7,00O% p. a. kontokorrentmäßig; Verrechnung vierteljährlich im nachhinein. Abschlusstermine: 31 3., 30.6., 30.9., 31.12. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Grundlage der ausstehencierr Kapitalbeträge auf Basis eines Jahres von 360 Tagen und der tatsächlichen Anzahl von Tagen der jeweiligen Zinsperiode Der Zinssatz lst an den 3-Monats-EURIBOR gebunden. Anpassungen (Erhöhungen oder Senkungen) erfolgen jeweils am ersten Tag eines Kalenderq uartals. Der Anpassungsbedarf wird ermittelt durch Vergleich des lndikatorwertes des ersten Bankarbeitstages des letáen Monats vor dem Anpassungsstichtag mit dem lndikatorwert des ersten Bankarbeitstages des letáen Monats des Vorvorquartals. Anderungen unter . % unterbleiben. ln diesem Fall bleibt der ältere lndikatorwert solange Vergleichswed, bis eine Anderung von . 7o festgestellt wird. effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkred itbetrags d e s Kred its. Der effektive Jahreszins soll dem Verbraucher einen Vergleich der verschiedenen Angebote ermöglichen. Der effektive Jahreszins beträgt: 11,8olo Annahmen bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes: Der Kredit wird sofort bzw. zum frúhest möglichen Zeitpunkt in voller Höhe für 3 Monate in Anspruch genommen Der Kreditvertrag gilt fúr den vereinbarten Zeitraum und wird vertragskonform edüllt. Sollzinssatz und Entoelte bleiben bis Erstellt am 04.11.2011 fúr Max Mustermann (00963736) Seite 1 von 2 Vertraosende unverändert. Bei voller Ausnützung über drei Monate hìnweç ergeben sich auf Grundlage des vorstehender Kosten Sol lzinssatzes folgende Kosten. Gesamtzinsen Bearbeitungsgebühr EUR EUR 89,43 50,00 Gesamtkosten EUR 139,43 Auf die gesondert bekanntgegebenen Entgelte für die lnanspruchnahme von Zahlungsdienstleistungen wird verwtesen. Die Bearbeitunqsqebuhr wird iährlich verrechnet. Für ausbleibende Zahlungen werden lhnen zusätzlich zum Sollzinssa2 5,00 % p.a. Verzugszinsen und folgende Mahnspesen berechnet: Kosten bei Zahlungsverzug Mahnung EUR Mahnung EUR 3. Mahnung EUR 1. 15,00 2. 20,00 25,00 4. Andere wichtige rechtliche Aspekte Beendigung des Kredituertrages Der Kreditgeber kann den Kreditnehmer jederzeit zur gänzlichen oder teilweisen Rückzahlung in Anspruch genommener Beträge auffordern oder die Überziehungsmöglichkeit insgesamt aufkündigen. Die Zahlungsaufforderung oder Kündigung wird dem Kreditnehmer auf Papier oder dauerhaftem Datenträger mitgeteilt. ln beiden Fällen ist der Kreditnehmer zur Rückzahlung binnen eines Monats verpflichtet Der Kreditnehmer kann ausgenützte Beträge jedezeit gänzlich oder teilweise zurückzahlen oder die Überziehungsmöglichkeit insgesamt auf Papier oder dauerhaftem Datenträger auftündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können Kreditgeber und Kreditnehmer jedezeit mit sofortiger Wirkung kündigen (Z 23 AGB) Sollten die monatlichen Habenbuchungen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht mindestens EUR 500,- betragen erlischt der Kredltvertrag Datenbankabfrage automatisch. Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich uber das Ergebnis einer Datenbankabfrage informieren, wenn ein Kreditantrag auf Grund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung den Zielen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit zuwiderläuft . Dieses Anbot kann vom Kreditnehmer ohne weitere Erklärung gegenüber dem Kreditgeber durch erstmalige lnanspruchnahme der Uberziehungsmöglichkeit angenommen werden. Diese Vereinbarung erseÞt alle bisher getroffenen Vereinbarungen zu Uberziehungsmöglichkeiten Salzburg, am 04.1 1.2011 Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftu Erstellt am 04.11 2O11 fur Max Mustermann (00963736) Seite 2 von 2 Bankleitzahl ¡ Raiffeisenbank 55034 Salzbuns- Liefenin Kontonummen: 433355 DVR: A1ter Kontostand lt. Auszus vom 31.12.2At9 17q, WP-Zeichnuns 0742283/ O0l Fonds 92q9q5L Raif feisenbank Sa lzbung- L iefer ing neg. Ge LAUT AUFTRAG 746t73L 9240L64 l^lP-Zeichnung 0279254/ AÛL Fonds Raíf feisenbank Salzbung- L iefening FBg. Ge I2,03 BAR EINZAHLUNG L I990qq 1I08002 I8.03 BAR AUSZAHLUNG 18.05 BAR AUSZAHLUNG LI0t008 c 35034000s ' +r i1 BIC ¡ 22.02 75, 2C.A2 50 ,09 12, 03 18. 03 18.05 6 û0 - .913,E0+ 1 00,00 - 5.000,00- RVSAAT2S034 {SI^JIFT ) 5,?75,21Neuen Kontostand Haben + EUR Auszugr t/L IBAN¡ AT74 3503 4000 ,-t f.i, ) 50,12- 01 ! r't' t 25. í a Kontoüberschreitung 2.5. Zu einer Kontoüberschreitung nach dem Verbraucherkreditgesetz kommt es, wenn . auf einem auf Guthabensbasis geführten Girokonto ohne vorherige Kreditvereinbarung Kredit genommen wird. . über den vereinbarten Kontokorrentkreditrahmen oder die Überziehungsmöglichkeit hinaus ohne vorherige Kreditvereinbarung Kredit genommen wird. Mögliche Ursachen sind zum Beispiel: . o Bankomatabhebungen Einlösung von Wechseln, Schecks, Lastschriften (kann von der Bank auch abgelehnt werden) . Überweisungen (können von der Bank auch abgelehnt werden) Überschreitungszinsen: o 0,1375o/oo pro Tag vom überzogenen Betrag (das entspricht ca. 5 % p.a.) Mit den Richtlinien nach Basel ll wurden die Auflagen für Überschreitungen wesentlich verschärft. Überschreitet ein Kunde sein Konto für 90 Tage um einen gewissen Betrag (2,? % seines Kreditrahmens, mindestens € 250,--), gilt der Kunde automatisch als ,,Ausfall". Längere Uberschreitungen bedürfen daher immer einer Regelung zwischen Bank und Kunde: zB Abdeckung (Rückzahlung) der Überschreitung, Gewährung eines Kontokorrentkredites oder einer Uberziehungsmöglichkeit, Umbuchung auf einen Abstattungskredit etc. Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie '1 '1 Mit dem Verbraucherkreditgesetz werden nunmehr auch lnformationspflichten zu bestimmten Uberschreitungen vorgesehen, welche der Kreditgeber dem Verbraucher mitteilen muss: Kontoinformation: Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde! lhr Konto bzw. lhr Einkaufsrahmen ist per ........ (Datum) mit einem Betrag von EUR ......., überschritten. Der Sollzinssatz beträgt .....% p.a.. Für den Überschreitungsbetrag werden zusätzlich .... I o/o p.à. Überschreitungszinsen verrechnet. nformation gem. Verbraucherkreditgesetz. Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 12 2.6. Haftungskredit Haftungskreditvertrag 1. Vertrag (Grundgeschäft) Beim Haftungskredit (Avalkredit) wird dem Kreditnehmer kein Bargeld, sondern die Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit der Bank zur Verfügung gestellt. Zwischen der Bank und dem Haftungskreditnehmer wird ein Haftungskreditvertrag abgeschlossen. Dieser kann nur für eine spezielle Haftung gelten oder auch als Rahmenvertrag ausgestellt werden, innerhalb dessen verschiedene Haftungen eingebucht werden können. Varianten der Garantieerklärung: o . Bürgschaft Garantie (häufiger) Einer Garantie liegt ein Rechtsgeschäft zwischen dem Kreditnehmer und einem Dritte zu Grunde. Die Bank übernimmt im Auftrag des Kunden in der Garantieerklärung die Haftung bis zu einem bestimm- ten Betrag und verpflichtet sich unwiderruflich, ohne Prüfung des Rechtsgrundes (="Abstraktheit" der Bankgarantie) über Aufforderung diesen Betrag an den Dritten (Begünstigter) zu bezahlen. A¡ten von Garantien: o Haftrücklassgarantie: dient zur Abdeckung allfälliger Gewährleistungsansprüche (wenn Mängel bei gelieferten Sachen auftreten). Beispiel: Elektroinstallation eines Büros Der Auftraggeber ist berechtigt, 5 T" der Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist einzubehalten. Der Elektriker ist interessieft, die volle Auftragssumme (100 %) zu erhalten. à o Lösung: Haftrücklassgarantie Anzahlungsgarantie: stellt sicher, dass der Empfänger der Anzahlung entweder liefert oder die Anzahlung zurückzahlt Beispiel: Auftrag an Tischler für Wohnzimmer Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 13 Vorteil für Verkäufer: kann mit Anzahlung seine Aufwendungen bedecken (bspw. Material einkauVorteil für o Käufer: fen) erhält einwandfreie Sicherheit Zahlungsgarantie: Bank haftet für die Zahlung einer offenen Verbindlichkeit - bei Lieferung gegen offene Rechnung, wenn sich Vertragspafteien noch nicht so gut kennen Beispiel: typisch für Holzbranche (Garantie zugunsten der Österr. Bundesforste) o Liefer- und Erfüllungsgarantie: die Bank haftet dafür, dass eine vertraglich zugesagte Leistung auch tatsächlich und rechtzeitig erfolgen wird Beispiel: Exporl- / lmportgeschäft . B¡etungsgarantie: die Bank haftet mit einem bestimmten Betrag dafür, dass der Kunde, der bei einer Ausschreibung mitbietet, im Falle des Zuschlages auch tatsächlich zu den angebotenen Bedingungen abschließen kann Beispiel : bei öffentl ichen Aussch . rei bungen (Autobah nbau) Sonstige Garantien: zBfür Mietkaution, Sicherstellung beieiner anderen Bank etc. Laufzeit o Garantieerklärung gegenüber dem Dritten: o o o wird meist befristet ausgestellt Vorsicht bei unbefristeter Garantie -> Kündigungsfrist vereinbaren Haftungskreditvertrag: o o befristet unbefristet (meist als Haftungsrahmenkredit) Konditionen Die Konditionen sind wie auch bei den anderen Krediten Verhandlungssache. ÜOl¡cfi sind zB . . Haftungsprovision: 1/+o/o pto Quartal Bereitstellungsprovision: 1/1 6 o/o pto Quartal Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 14 Kontonummer: 0 Kundennummer: 00963736/3/1 SB: Hr Stelzinger Herbert AVALKREDITVERTRAG für die Übernahme von Bankgarantien Bank: Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Munchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN 69083v Kunde: Max Mustermann, geb. 1.1,1985, Hauptplatz 1, 5020 Musterdorf Garantiebetrag: EUR 5.000,-- (in Worten: Euro fünftausend) Garantiezweck: Bankgarantie für Mietkaution Garantieerstellung: Garantieprovision: BearbeitungsgebiÌhr: über schriftlichen Garantieauftrag des Kunden 0,50 % pro angefangenem Quartal 2 % eÌnmalig bis 31.10.2014 Bei lnanspruchnahme der Garantie ist die Forderung samt Zinsen und Spesen binnen 14 Tagen ab Aufforderung abzudecken. Laufzeit: Aufwandersatz: Sicherheiten: Gehaltsverpfändung: jeweils gemäß gesonderten Verträgen, und zwar: All gem. Aufrechenbarkeit: Grundsätzlich gilt als vereinbart, dass alle der Bank im Rahmen der Geschäftsverbindung jeweils bestellten Sicherheiten auch zur Sicherstellung dieses Vertrages dlenen von Max Mustermann, geb. 1.1.1985, HauptplaZl,5020 Musterdorf Sonstige Bedingungen: Garantieprovision: Derzeit gelten folgende MindestsäEe Garantien Garantien Garantien Garantien bis EUR 220,-bis EUR 1.500,-bis EUR 2.220,-ab EUR 2.200,0'1 EUR 8,-- einmalig EUR 5,-- pro angefangenem Quartal EUR 8,-- pro angefangenem Quartal EUR 12,-- pro angefangenem Quartal Abtretung Forderungen aus ungerechtfertigter lnanspruchnahme: Zur Sicherstellung aller bestehenden und künftigen Forderungen aus diesem Vertrag tritt der Kunde hiermit die im Fall ungerechtfertigter lnanspruchnahme abgegebener Haftungen gegenüber dem Haftungsbegünstigten aus Bereicherung entstandenen und künftig entstehenden Forderungen an die Bank ab. Beendigung: Jeder Vertragspartner kann unbefristete Verträge jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen. Deckungswechsel: Der Kunde verpflichtet sich, über Anforderung der Bank einen akzeptieñen Blankowechsel zu hinterlegen. Die Bank ist jederzeit berechtigt, den Wechsel in allen Teilen nach Belieben auszustellen, die den gesamten Forderungen aller Art der Bank gegenúber dem Kunden im Zeitpunkt der Ausstellung entsprechende Wechselsumme einzuse2en und mit dem Wechsel nach Wechselrecht vorzugehen; die Geltendmachung stellt keine Umwandlung der ursprünglichen Forderungen dar, sodass bestellte Sicherheiten aufrecht bleiben. SolÍdarhaftung/Einzeldisposition: Mehrere Kunden haften zur ungetellten Hand. Jeder ist allein zur Disposition berechtigt. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Welters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der derzeit gültigen Fassung; besonders wird auf die Ziffern 2, 11, 19,20,21 ,23,24,45 und 59 hingewiesen. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird gemäß S 104 JN das jeweils örtlich zuständige Gerlcht am WohnsiE des Kunden vereinbart. Der Kunde bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie, einer Kopie der DatenschuEerklärung und Bankgeheimnisentbindung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ort/Datum Max Mustermann Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung DATENSCH UTZERKLARU NG UN D BAN KG EHEIMN ISENTBI N DU NG 1) Der Kunde erklärt sich auf Dauer der Geschäftsverbindung damit einverstanden, dass das Kreditinstitut nachstehende Daten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste, die derzeit beim Kreditschutzverband von 1870 eingerichtet sind, übermittelt, und entbindet das Kreditinstitut insofern vom Bankgeheimnis. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlìchkeit, RücKührungsmodalitäten, Schritte des Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von Zahl ungsverkehrsinstrumenten. Zweck der Ubermittlung ist die Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der vorstehend angeführten Daten durch den Empfänger an andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und andere Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen zur Wahrung lhrer Gläubigerschutzinteressen. 2) Darüber hinaus entþindet der Kunde das Kreditinstitut vom Bankgeheimnis gegenüber dem Land Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung für Wohnbauförderung, hinslchtlich aller in einem Finanzierungsplan nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 enthaltenen Darlehen/KrediteDas Kreditinstitut ist sohin jederzeit berechtigt, dem Land Salzburg bzw- dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung für Wohnbauförderung alle Auskünfte, diese Darlehen/Kredite betreffend, zu erteilen. OrUDatum Max Mustermann GARANTIEAUFTRAG KDNR: 00963736 Auftraggeber: An Raiffeisenbank Salzbu rg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränl<ter Haftung Münchner Bundesstr. 1 5O2O Salzburg Herr Max Mustermann Hauptplatz I 5O2O Musterdorf Haftungskonto Nr.: I OO.2OO, IBAN: Geschäfts-(Giro-)Konto Nr.: I 23.456 IBAN: lch (Wir) beauftrage(n) Sie mit der Erstellung einer Garantie in Höhe von Betrag: EUR 5.OOO,OO Laufzeit bis einschließlich: 2O1 4-1O-3O Begünstigter: Firma Vermietung GmbH Wohnungsstrasse I 5O2O Salzburg Angaben zum Grundgeschäft (Garantiezweck): Anzahlungsgarantie: Haft- bzw. Deckungsrücklassgarantie: Auftrag Nr. vom Bauvorhaben : bzw. bestellte Ware Rechnung Nr.: Bauvorhaben: vom : Bietungsgarantie: Zahlungsgarantie: Angebot vom: Bauvorhaben: Liefertermin: Kaufuertrag bzw. Rechnung oder Auftrag Nr. vom bestellte Ware: Liefertermin: Liefer- bzw. Effüllungsgarantie: sonstige Garantie für Auftrag: vom: Mietkaution Zusätzliche Angaben bzw. Bedingungen, die in den Garantietext aufzunehmen sind. Das Garantieschreiben ist weiterzuleiten an sonstige (genaue Anschrift): f] X den Begünstigten Sie sind berechtigt, die für diese Garantie anfallende Provision im Ausmaß von 0,500 o/o pro angefangenem Quartal, welche im vorhinein berechnet wird, sowie sämtliche Gebühren bzw. fremden Spesen meinem Konto 123.456, IBAN anzulasten. Seite 1 Sonstige Bestimmungen: Die mir (uns) gegenüber dem (den) Begünstigten der Garantie allenfalls zustehenden Rückforderungsansprüche trete(n) ich (wir) hiermit unwiderruflich an Sie ab. Mit dem Text lhres Garantieschreibens bin (sind) ich (wir) vollinhaltlich eínverstanden. Für den Fall, dass Sie aus übernommenen Garantien in Anspruch genommen werden, sind Sie berechtigt, die erforderlichen Beträge zu Lasten eines meiner (unserer) Konten zu entnehmen. Sollte zumZeitpunkt der lnanspruchnahme keine ausreichende Deckung vorhanden sein, habe(n) ich (wir) derartige, einer marktüblichen Verzinsung unterliegende Schuldsalden innerhalb von 14 Tagen abzudecken. Die fälligen Zinsen, Spesen, Gebühren etc. werden dem Schuldsaldo zugerechnet. Nach Ablauf von 14 Tagen ab Entstehen des Schuldsaldos sind zuzüglich zu den Kreditzinsen Verzugszinsen in der jeweils festgesetzten Höhe zu zahlen. lm Falle einer lnanspruchnahme aus von lhnen übernommenen Garantien sind Sie nicht verpflichtet, den Rechtsgrund oder die tatsächliche Berechtigung des Begünstigten zu überprüfen bzw. Einwände zu erheben. Die lhnen jeweils bestellten Sicherheiten haften uneingeschränkt für alle Forderungen, die Sie aus welchem Titel auch immer gege_n mich (uns) zu stellen berechtigt sind, d.h., auch für Forderungen, welche lhnen aus der Übernahme der umseits genau beschriebenen Garantie entstanden sind bzw. entstehen werden. Ebenso können Sie die auf meinen (unseren) Konten aushaftenden Salden kompensieren. Sie sind jedoch berechtigt, die Übernahme von Garantien jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen. ln allen übrigen Belangen gelten lhre ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in der derzeit gültigen Fassung. Salzburg, 2O11-11-O4 OrVDatum Auft raggeber (fírmagemäß) Seite 2 s",}f,ffifr**l5m Einschreiben Firma Vermietung GmbH Wohnungsstrasse 1 5O2O Salzburg Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registriefte Genossenschaft mit beschränkter Haftung A 5O2O Salzburg, Mûnchner Bundesstr. 1 Herr Herbeft Stelzinger/Ml ïel.: +43 662 433355 10 Fax: +43 662 433355 19 e-mail : herbert.stelzinger@l¡efering.raiffe¡sen.at www. liefering. railfeísen.at DVR: 0071218, BLZ: 35034 BIC: RVSAAT2SO34 FN 69O83v, Landesgericht Salzburg, UID ATU 33979601 Salzburg, 2O11-11-O4 BANKGARANTIE Herr Max Mustermann, Hauptplatz 1 , 5O2O Musterdorf, hat uns mitgeteilt, dass er lhnen gegenüber für Mietkaution eine Bankgarantie bis zum Höchstbetrag von EUR 5.OOO,OO (in Woden: Euro fünftausend) mit einer Laufzeit bis einschließlich 2O14-1O-3O beizubringen hat. ln Erfüllung dieser Sicherstellungsbedingung übernehmen wir hiermit diese Haftung und verpflichten uns, lhnen im Rahmen des vorerwähnten Höchstbetrages und innerhalb der Haftungsdauer alle Beträge, welche Sie gegen Herrn Max Mustermann aus genanntem Titel geltend machen sollten, ohne Prüfung des Rechtsgrundes und ohne Einwände binnen acht Tagen ab Einlangen lhrer schriftlichen Aufforderung (nicht fernschriftlich und nicht mittels Telefax), in welcher der Eintritt des Garantiefalles zu behaupten ist und welche ausschließlich míttels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen hat und spätestens am Ablauftag díeser Garantie bei uns vorliegen muss, zu vergüten. Die Auszahlung des angeforderten Betrages erfolgt unter Ausschluss jeder Barzahlung durch Ubenrueisung. Unsere Haftung erlischt, wenn uns dieses Schreiben ohne Auflagen zurückgestellt wurde, spätestens aber zum oben angeführten Zeitpunkt. Die dem Auftraggeber dieser Garantíe lhnen gegenüber allenfalls zustehenden Rückforderungsansprüche sind an uns abgetreten; Zahlungen aus diesem Titel können schuldbefreiend daher nur an unser lnstitut geleistet werden. Diese Garantie kann nicht verpfändet oder zediert werden. Mit freundlichen Grüßen Raiffeisen bank Salzburg-Lieferin g reg istrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung 3. Fremdwährung sf i nanzierungen Fremdwährungsfinanzierungen sind Kreditaufnahmen in einer anderen Währung als dem Euro. Chancen und Risiken für den Kreditnehmer Chancen: - Zinsvorteil: der Hauptgrund für die Kreditaufnahme in fremder Währung ist meist ein niedrigeres Zinsniveau der gewählten Fremdwährung gegenüber Euro-Finanzierungen. Dadurch kann die Zinsbelastung und damit entweder die Rate oder die Laufzeit gesenkt werden. LANGFRISTIGE ENTWICKLUNG ... der Geldmarktzinsen *rffi:¡¡$;;5X It ll l0 10 9 9 8 I 7 7 ô EUR 5 3M-Zins 6 5 4 4 3 3 2 2 JPY 3M-Zins I 0 I 8ó 88 90 92 0 98 Que//ei Thomson Reufers Oktober 12 Kursvorteil: Viele Kreditnehmer spekulieren, dass das Kursniveau der Fremdwährung gegenüber dem Euro steigen könnte. Dadurch können die Kreditraten ,,billiger,'werden. Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 15 Risiken: - - - Zinsenrisiko: Die zukünftige Zinsentwicklung der Fremdwährung kann nicht oder nur sehr schwer vorhergesagt werden. Zinssatzänderungen können in der Fremdwährung oft viel schneller und kräftiger erfolgen als im Euro. Wechselkursrisiko: Wenn der Kreditnehmer nicht über Zahlungseingänge in der gewählten Fremdwährung verfügt, besteht das Risiko, dass sich durch fallende Kurse der aushaftende Kredit erhöht - für die Kreditraten müssen dann höhere Euro-Beträge aufgewendet werden, Kostenrisiko: Die Kosten für Fremdwährungskredite sind in der Regel höher (Kontoführung, Spesen Währungswechsel, mehr Sicherheiten wegen Zins- und Kursrisiken). Diese können durch ungünstige Kurse und Zinsen zusätzlich kräftig ansteigen. Allgemein ist zu sagen, dass Fremdwährungskredite nur an Kunden mit guter Bonität vergeben werden sollten, die sich negative Entwicklungen durch Kursschwankungen auch leisten könnenl Anmerkung: Hat ein Kunde Einkommen in FW ist die Finanzierung in derselben FW sinnvoll. ln diesem Fall ist kein Wechselkursrisiko vorhanden. Beispiel : Wanderarbeiter Österreich/Schweiz Arbeitet in der Schweiz - Gehalt in CHF Wohnt in Österreich - Kredit für Hausbau! Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 16 EUR / CHF 2009-2012 aktuell Trendvorschau CHF 12.10.2012: *ff,Í;iü.;i*l5 1 .2097 8 1.f4,)0 f,i4ct0 l.tcrì0 lt)9 €L¡CiF EUR / JPY 2n1l 2Ci,. CuLl ltUÊ-aHr !-P,{Tf; Ê!nClF lllil{T "Yheilt: ]ç5ED2CF 2009-2012 Trendvorschau JPY 2tX :¿JÉ tr\ ? C.p!n9hlÌ :;:: tûi2 Eic.mber! F ¡¿n:e L Þ 7à,t¿D-2tj12 i.t7 '-\) aktuel j2.1o.2o12i 1o1.7s7s *,ff:T;iü*3;l5X 2010 \-F..fE) ÊUAtú\ l:NÀ1 Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 17 Beispiel 1: lm Gegenwert von EUR 100.000,-- wurde am aufgenommen. 31 .12.2007 zu Kurs 1,6558 ein endfälliger CHF-Kredit Wie hoch ist der Kursgewinn bzw. Kursverlust (in Prozent und absolut), wenn heute der Kredit zurückbezahlt werden muss? Beispiel 2: lm Gegenwert von EUR 100.000,- wurde am 1O.O5.2OO4zu Kurs 135,12 ein endfälliger JPY-Kredit aufgenommen. Wie hoch ist der Kursgewinn bzw. Kursverlust (in Prozent und absolut), wenn heute der Kredit zurückbezahlt werden muss? Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 18 Ti lg u n g s trä g e rti n a n z ieru n g Ein zusátzlich erhöhtes Risiko ergibt sich aus der Kombination von Fremdwährungskrediten mit einer endfälligen Tilgung und gleichzeitiger Ansparung in einen ,,Tilgungsträger". Hier kann sowohl durch Fremdwährungskurs-Schwankungen als auch durch eine schlechte Pedormance des Tilgungsträgers eine negative Entwicklung entstehen. Wertentwicklung Ti lgungsträger Kredit EUR I OO.OOO,-- l80t 170t 1ÈÛI 150t t,t0Í 130X 120X I l0t l00t Wie sah der Tilgungsträger im Okt. 2008 aus ?? Weftentwicklung Ti I gungsträger 190Í Kred¡t EUR 1OO.OOO,-- 180Í l10x t60x l50g l¿l0X l30t lmr1 t l0t f00g Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 19 Kontonummer: 861.534 Kundennummer: OO97 41 21 I 21 1 SB: Hr, Radauer Karl Gebühr selbst berechnet gem, Bescheid des FA für Gebühren und Verkehrsteuern St.010/1433 REF,43 Vergeb. Salzburg am mit 0,8 % EUR 560,- KREDITVERTRAG Abstattungskredit Kreditgeber: Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Münchner Bundesstrasse 1 , A-5020 Salzburg, FN 69083v Kreditnehmer: Richard XXXXXXXXXX, geb. 1,1.1860, Musterstraße 1,5084 Großgmain Karin XXXXXXXXXX, geb. 1 .1.187O, Musterstraße 1, 5084 Großgmain Kreditbetrag: Der Kreditgeber gewährt dem Kreditnehmer einen einmal ausnützbaren Kredit in Höhe von EUR 70.000,-- (in Worten: Euro siebzigtausend), der alternativ auch in einer dem Kreditgeber genehmen fremden Währung in Anspruch genommen werden kann. Verwendungszweck: Abstattung: Sanierung Wohnhaus EUR 233,33 fällig am Fünften jeden Monats ab 5.7.2008, Zinsen jeweils gesondert nach Vorschreibung Die effektive Höhe der einzelnen Raten hängt vom Tageskurs ab, die Höhe der letzten Rate ergibt sich aus dem Abschfuß der Konten. Ratenanzahl: 300 Laufzeit: bís O5.06.2033. Verzinsung: Eurobereich: 6,125 o/o p.a. kontokorrentmäßig, Verrechnung vierteljährlich im nachhinein. Fremdwährungsbereich : LIBOR * 1,375 o/o. Der jeweilige Zinssatz wird dem Kreditnehmer gesondert mitgeteilt. Verrechnung vierteljährlich im nachhinein; bei Ausnützung in Form von Fixtranchen bei Tranchenfälligkeit Bearbeitungsgebühr: Verzugszinsen: 2,O o/o einmalig, 5 o/o p.a, 31.3., 30.6., 30,9., 31.12. bzw. bei Tranchenfälligkeit Abschlußtermine: Angaben gemäß Bankwesengesetz: Gesamtbelastung (inkl. EUR 0,-- Prämie Kreditrestschuldversicherung) öffentliche Abgaben (inkl. Kreditgebühr) Prämie freiwillige Versicherung EUR EUR EUR 126.712,88 560,-o,-- EUR 127.272,88 Effektiver Jahreszinssatz - Eurobereich: 6,6 o/o, Fremdwährungsbereich: 4,2 Vo (Berechnungsbasis CHF per 29.O5.2OO8 ) Fiktiver Jahreszinssatz bei Zahlungsverzug siehe Schalteraushang. Sicherheiten: jeweils gemäß gesonderten Verträgen, Allgem. Aufrechenbarkeit: Grundsätzlich gilt als vereinbart, daß alle dem Kreditgeber im Rahmen der Geschäftsverbindung jeweils bestellten Sicherheiten auch zur Sicherstellung dieses Kredites dienen, insbesondere: öchstbetragshyp othek Lebensversicherung: EUR 182.000,-- gemäß Pfandurkunde vom gemäß gesondertem Zessionsvertrag H : 4, Kreditkonditionen 4.1. Verzinsung Hat man sich nun nach Ermittlung der Finanzierungswünsche des Kunden für die optimale Kreditart entschieden, kommt ein weiterer wesentlicher PunK, über den man sich mit dem Kunden einigen muss: die Kreditkonditionen, also hauptsächlich Verzinsung, Spesen und Provisionen, Bei der Verzinsung kann man unterscheiden zwischen - variabler Verzinsung: der Zinssatz wird regelmäßig (meist vierteljährlich) an den Refinanzierungssatz (zB EURIBOR, LTBOR) angepasst - fixer Verzinsung: der Zinssatz wird für eine bestimmte Laufzeit fixiert (zB auf 5 Jahre fix) und bleibt auch bei Schwankungen des Refinanzierungssatzes gleich Der Zinssatz ergibt sich bei variabler Verzinsung aus einem Refinanzierungssatz (EURIBOR, LIBOR, SMR etc.) und einem Aufschlag (Marge) und wird meist im Kundengespräch ausgehandelt. Je höher die Marge, desto größer der Zinsertrag für die Bank. Je schlechter die Bonität und Sicherheiten des Kunden sind, desto höher sollte auch der Aufschlag sein (im Zinssatz ist eine ,,Risikoprämie enthalten"). Vergleich 3-Monats-EURIBOR vs. SMR E.g. -3-Monats-EURIBOR - ..'SMR E.g. 7,OO 6,so 6,OO 5,50 5,OO 4,50 4,O0 3,50 3,OO 2,50 2,OO 1,50 1,O0 o,50 0,oor.- Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 20 4.2. Zinsabsicherung Eine Zinsabsicherung ist möglich durch - Fixzinssatz - Zins.CAP Ein cap ist eine vertragliche vereinbarung zw¡schen zwei Parteien über eine fixierte Zinsobergrenze für einen feste n Zeitraum. Prämie ist bei Abschluss des Geschäftes zu zahlen (Quo- tierg . in . o/o od. absolut) Absicherung gegen steigende Zinsen .kann an niedrigen Zi nsen m itpartizi pieren .Kunde bleibt flexibel \ \ \ rs s,.b rq ù rþ "r,$ ò tu s \\ Beispiel: Betrag: Laufzeit: Tilgung: EUR 100,000,-- 15 Jahre quartalsmäßig linear auf 0 Referenzzinssatz: 3M-Euribor Kreditkondition: 1 ,5 "/" lhre max, Zinsbelastung: Strikepreis: Prämienaufwand: Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 5,5 7" am Laufzeitanfang 5,0 0/" 3,5 yo 5,500,00 EUR 21 Der Kreditnehmer 5. Der Kreditnehmer steht im Zentrum jedes Kreditengagements. Von ihm hängt (neben allfälligen Sicherheiten) ab, ob die Bank den Kredit wieder zurückbekommt. Die Prüfung durch die Bank betrifft einerseits die Kreditwürdigkeit und andererseits die rechtliche und wirtschaft iche Kred itfäh ig keit I Kreditnehmer 5.1. Kreditwürdigkeit Unter der Kreditwürdigkeit versteht man das Ansehen und das Vertrauen, das eine Person im Hinblick auf ihren Willen und ihre Fähigkeit, ihre Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen, bei ihren Mitmenschen und der Bank genießt. Charakter: - Offenheit im Kundengespräch - Spielleidenschaft - Alkoholprobleme Persönl icher Eindruck! Ruf Fähigkeiten - kaufmännisch fachlich Verhalten: - öffentlichesEngagement - teure Hobbies Fehlt es an der Kreditwürdigkeit einer Person, sollte kein Kredit vergeben werden! Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 22 Wirtschaftl iche Kred itfähi gkeit 5.2. Unter wiftschaftlicher Kreditfähigkeit versteht man, ob der Kreditnehmer aufgrund seiner Einkommens- und Ertragssituation sowie seinem Vermögen in der Lage ist, einen aufgenommenen Kredit inklusive Zinsen innerhalb der vereinbaften Laufzeit zurückzuzahlen. Man spricht auch von der ,,Bedienbarkeit" des Kredites. Dies ist auch der zentrale Bereich der Bonitätsprüfung, welche in eine Ratingeinstufung des Kunden mündet (meist nach dem Schulnotenprinzip von 1 bis 5). Gemäß Verbraucherkreditgesetz ist das Ergebnis von Datenbankabfragen dem Kreditwerber mitzuteilen, wenn das Ergebnis negativ ausfällt und des Kreditansuchen aus diesem Grund abgelehnt wird. Privatkunden Einkommen (Haushaltsrechnung) Bei Privatkunden ermittelt man die Einkommenssituation anhand der ,,Haushaltsrechnung". Dabei des Kreditnehmers seine monatlichen Ausgaben (Haushaltskosten, Auto, Versicherungen, Telefon, ORF etc.) und die zu zahlende Kreditrate gegenübergestellt. So kann man feststellen, ob der Kunde den beantragten Kredit bedienen kann. Die Haushaltsrechnung beinhaltet somit auch eine "Kreditfähigkeitskalkulation", werden dem Monatseinkommen Zur Ermittlung des Einkommens dienen: - Lohny'Gehattsbestätigung ESt-Bescheid Selbstauskunft Einsichtnahme am Gehaltskonto Vermögen Auch das Vermögen fließt in die Bonitätsbeurleilung ein, es hat allerdings meistens geringere Bedeutung als die Einkommenssituation. Der Kreditnehmer sollte den Kredit nämlich aus seinem laufenden E in kom me n zur ückzahlen kö n nen (Bed ie n barke it) Wichtig ist aber das Verhältnis vom Vermögen Uberschuldung des Kunden vermieden werden, . zu den Schutden, insbesondere soll eine Unterlaoen für die Vermögensbeurteilung: - Vermögensaufstellung des Kunden (zB Selbstauskunft) Grundbuchsauszug Schätzgutachten Versicherungspolizzen (Lebensversicherungen) Wertpapierdepot-Auszüge Sparbücher etc. Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 23 Unternehmen ächtich: - Jahresabschluss (Bilanz, GuV) Saldenlisten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Bei Unternehmen ist der Jahresabschluss (die ,,Bilanz") die wichtigste lnformationsquelle für die Bonitätsbeurteilung, sowohlwas die Ertragslage als auch die Vermögenslage betrifft. Die Bilanz sollte möglichst aktuell sein, oft erhält man auch "unterjährige Zahlen" oder planzahlen, die Aufschluss über die Ertragslage des laufenden oder kommender i,virt.I"nat.¡"hre geben. Bei allen Unterlagen ist immer auf die Aktualität zu achten! Bei- der Kreditfähigkeitskalkulation werden vom Gesamteinkommen des Kreditnehmers seine laufenden Ausgaben abgezogen. Der verbleibende Rest stellt den "spielraum" für die Ruckzahlung des beantragten Kredites dar. Zu berücksichtigen ist ein eventuell höheres Einkommen, das durch die lnvestition erreicht werden kann. 5.3. Rechtl iche Kreditfähigkeit Rechtliche Kreditfähigkeit setzt voraus, dass der Kreditnehmer rechtsfähig und geschäftsfähig ist. Jemand kann Träger von Rechten und Pflichten sein (grundsätzlich jede natürliche und juristische Person). Rechtsfähig ist eine person von der Geburt bis zum Tod. Unter Geschäftsfähigkeit versteht man abzugeben, zB Verträge abzuschließen. die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, personalausweis/_card, Führerschein) Firmenbuchauszug Amtsbestätigung Gesellschaftsvertrag (zB GmbH in Gründung) Satzung (Vereine) Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 24 Natürliche Personen Voll rechts- und geschäftsfähig sind alle natürlichen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Ausnahme: bei Bestellung eines Sachwalters). Einzelunternehmen (protokolliert, nicht protokoll iert) : Der Einzelunternehmer verlritt sein Unternehmen nach aussen und haftet mit seinem gesamten Vermögen (auch Privatvermögen). Seit 1. Jänner 2OO7 erfolgt die Eintragung eines Einzelunternehmers ins Firmenbuch gemäß UGB mit dem Zusalz ,,ê.U.", ,,eingetragener Unternehmer". JuristÍsche Personen . ¡ o o GmbH: der/die Geschäftsführer unterschreiben zum Firmenwortlaut AG: der Vorstand unterschreibt zum Firmenwortlaut Genossenschaft: zum Firmenwortlaut unterschreiben 2 Vorstandsmitglieder, davon muss eines Obmannstellvedreter sein. Bei Kreditgenossenschaften unterferligen firmenmäßig zwei Geschäftsleiter oder Prokuristen. Vereine: Die Zeichnungsberechtigung entnimmt man der Satzung, häufig der Obmann mit dem Kassier oder Schriftführer. Auszug aus dem Vereinsregister! der Obmann oder Eingetragene Personengesel lschaften lnsbesondere bei den Personengesellschaften ergeben sich durch das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) mit Wirkung vom 1. Jänner 2OO7 wesentliche Anderungen: Die bisherigen ,, Personengesellschaften des Handelsrechts (OHG, KG) werden neu Eingetragenen Personen gesel lschatten " zu den : OG - Offene Gesellschaft (die bisherioe OHG) Wenn im Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbart, kann jeder Gesellschafter zum Firmenwortlaut rechtsverbindlich zeichnen. Jeder Gesellschafter haftet auch mit seinem Privatvermögen solidarisch und unbeschränkt. KG - Kommanditqesellschaft Wenn im Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbaft, zeichnet Gesellschafter (Komplementär) der persönlich haftende zu m Firmenwortlaut. Der Komplementär haftet auch mit seinem Privatvermögen solidarisch und unbeschränkt. Der Kommanditist haftet nur in Höhe seiner Einlage. Die bislang gebräuchlichen Erwerbsgesellschaften (Offene Erwerbsgesellschaft OEG und die Kommandit-Erwerbsgesellschaft KEG) werden in die OG bzw. KG integrieft (die Zeichnung der OEG und KEG edolgt wie beider OHGiOG bzw. KG). Ges.m.b.H. & Co. KG Die Ges.m.b.H. zeichnet als persönlich Haftender (Komplementär) für die KG, die Ges.m.b.H. wird selbst durch die Geschäftsführer vertreten: Sesselbau GmbH & Co KG H Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 25 Übersicht Vertretung und Haftung Kreditnehmer Vertretunq Natürliche Person (Verbraucher) gescna[sTantg aÞ dem vollendeten 19. Lebensjahr Einzel u nternehmer vertritt nach aussen Einzelunternehmen Darstellung gemäß dem neuen UGB (seit 01. Jänner 20071! Haftung 1) haftet mit ihrem Vermögen Unternehmer haftet auch mit gesamtem Privatvermögen wenn keine sonstigen Vereinbarungen (zB Bürgschaften), haftet nur die GmbH mit ihrem Vermögen! AG haftet mit ihrem Vermögen GmbH (Gesellschaft mit beschrankter HattungD qer/o te LTescnansrunrer zu m Firmenworfl aut AG (Aktiengesellschaft) oer vorstano (etnzeln, gemeinschaftlich) unterschreibt zum Firmenwortlaut (siehe Genossenschafl + z Vorstandsmitglieder; Kreditgenossenschaften: mind. 2 Geschäftsleiter oder Prokuristen ergibt sich aus der Satzung (zB Obmann mit Sch riftf ü h rer oder Kass ier) ; Verei ns reg isterauszu g Firmenbuch) Verein OG (Offene Gesellschaft; bisherige OHG) KG (Kommanditgesellschaft) GmbH & Co. KG Frrmenwont aul anfordern! jeder Gesellschafter kann zum Firmenwortlaut unterschreiben persont tcn nanender Gesellschatter (Komplementär) zeichnet zum Firmenwoftlaut die Genossenschaft haftet mit ihrem Vermögen (+ ev. Nachschusspflicht der Genossenschafter) viel! Vorsicht bei Kreditgewährung) unbeschränkt Komplementär haftet solidarisch und unbeschränkt; Kommanditist nur in Höhe seiner Einlage die GmbH zeichnet als Komplementär für die KG; die GmbH wird durch den/die Geschäftsführer GmbH haftet als Komplementär veftreten Achtunq: OG und KG sind keine Unternehmer kraft Rechtsform mehr, können also auch unter das KSchG (Konsumentenschutz-gesetz) fallen! 1) Wichtig: immer Einsicht in das Firmenbuch nehmen! Oft ergeben sich daraus abweichende Regelungen (zB wenn zusätzlich prokuristen bestellt sind). Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 26 Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie Finanzierungen Sicherheiten 6. Für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (weil er zB in Konkurs gegangen ist), ist es für die Bank wichtig, Sicherheiten bestellt zu haben, durch deren Verwertung eine (zumindest teilweise) Abdeckung des Kredites ermöglicht wird, Speziell bei guter Bonität des Kreditnehmers kommt es aber auch vor, dass Kredite ohne Sicherheiten vergeben werden, Man spricht dann von einem ,,Blankokredit,,. 3 Grundsätze für die Bestellung von Sicherheiten o Werthaltigkeit Die Sicherheit sollte über die Laufzeit des Kredites möglichst werlbeständig sein. Liegenschaften erfüllen dieses Kriterium meistens gut. Nicht vergessen darf man auf die Gebäude- (Feuer-)Versicherung, deren Ansprüche sich die Bank ,,vinkulieren" lässt (die Auszahlung der Versicherungssumme ist dann nur in Absprache mit der Bank möglich). Bei der Beweftung der meisten Sicherheiten macht die Bank ,,Abschläge", dh der aktuelle (Verkehrs-)Wert wird reduziert, um einen ,,Polster" für Negativentwicklungen zu schaffen (zB Kursschwankungen bei Weftpapieren). . . LeichteVerwertbarkeit lm Zuge einer allenfalls notwendigen Verwertung der Sicherheit (Verkauf, Versteigerung etc.) kommt es darauf an, leicht einen Käufer zu finden, der einen entsprechenden Kaufpre¡s ãnlt [chwierig zB bei speziell angefertigten Maschinen, einem Haus unmittelbar neben der Autobahn,...) Unabhängig von der Bonität des Kreditnehmers Die Sicherheit muss von der Bonität des Kreditnehmers unabhängig sein, denn wird die Bonität schlecht (genau für diesen Fall wurde die Sicherheit bestellt!), ist auch die Sicherheit nichts mehr wert (zB eigene Aktien des Kreditnehmers). 6.1. Hypotheken Das Pfandrecht an Liegenschaften bezeichnet man als Hypothek. Liegenschaften sind als Sicherheiten meistens sehr wertbeständig und in der Regel gut verwertbar. Für die Begründung des Pfandrechtes ist neben der Pfandurkunde (,,Titel") auch die Einverleibung (lntabulation) im Grundbuch er{orderlich (,,Modus,,). Das Grundbuch wird bei den jeweiligen Bezirksgerichten geführt und ist ein öffentliches Buch, in das jeder Einsicht nehmen kann. Jeder Gerichtssprengel (und die meisten politschen Gemeinden) umfassen r"i r"r" Katastralgemeinden, die wiederum in Grundstücke und Einlagezahlen unterteilt sind (eine Einlagezahl kann aus mehreren Grundstücken bestehen, die meistens in unmittelbarer Nähe liegen). Auf diese Art und Weise kann jede Liegenschaft bezeichnet werden (Ñummer und Bezeichnung Katastralgemeinde + Einlagezahl). der Eine Einlagezahl kann immer nur Grundstücke umfassen, die dem selben Eigentümer gehören. salzburg. raiffeisen. at Seite 27 Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie Finanzierungen Die Einlagezahlwird als Ganzes behandelt und enthält: A-Blatt: die enthaltenen Grundstucke mit Nummer, Fläche, Nutzungsart und Lage B-Blatt; Eigentümer der Liegenschaft C-Blatt: Belastu n gen, zB Pfand rec hte, GRIINDBUCH BE Z D ienstbarkeiten, Real lasten 56102 FuschI EINLÀGEZÀHL 309 IRKSGERICHT Thalgau ÊËâÊñÊrÊff,âñËÊÊÊfÊÊÊôrñrÊÈÊrÈÊÊñññrÉrÊfrfÊÈÊrÊâÊrfrÊñÍ ÀEFRÀGEDATUH 2003_11_0? LerzÈe TZ Ê+ ft f, Êt t f tt 1542/2003 Ê f,tÊ + É+ Ê È t ñ ÊÊ +â f t f åt r r GST-NR G BA (NÜTZTII'IG) 19/ fü GST-FLäche BaufI. {Gehäude) Eaufl. (heqrrünÈ) f t t r iÊË + t È É t T Ë Ë t t t Ê t Ê Èf tÊ ÊÈÊÈ f f,+ Ê* * * t t t t ÊËT Ë f,ÊÈ Ê Êâ f ËÊ ÊÊ r f, f tf Å1 * r r FLICHE f, + tf t Èt Ê f,Ê Êâ f ++ t+ f t âÊÊ r t t Êf f,f Èr t rr f GST-J.DRESSE 168? 159 1528 PErfaIIÊckstr. ñt t t f f,Ê A2 1Ê t Ë t f Ê f,t * t ä Ë Ê t B Ê * T r Ê Ê t f, Ê f, 14 f + f È ñT t Ê + 3 Ê f * È Ê t Ë Ë È È È ÊÈ È t Ê t Ë åT Ê f tÊ Ê f È t t tÊ Ê t t É f, t * Ê t Ê Ê Ë ÊÈ Ê Ê tf t t Ë f,È 1 .qNTEIL: 1/ 1 GTIùH , Fuschl ùnD' q L54Z/?trtr3 III 5330 RÂlùG 4rl?/20t3 KaufvErÈrag 2rlrl3-DZ-ZB Eigenl-tuTìsrechÈ â Ê t f Ê tËt Ê f f, Ê Ê Ét î *+ Ê Ê â Ê t Ê * * t f,t f, f,t f t f tË c Ê + t t t t Ë ËÊ ä ât * *f f Ë tË Ë ä + Ê Ê Ê t * Ë Ê Ê i â Ê ÊÈ ,Q,usç'ahe 10 ÊÊ * * der LajschungsvÊrp f I icht.unge n unEerdrüc kt crE *****""*i, EZ 309 GB 56102 Fuschl Bezirksger¡cht Thalgau Die Eintragungen im Grundbuch erfolgen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges beim Bezirksgericht, die Gläubiger werden im Verwertungsfall auch nach dieser Reihenfolge befriedigt. Arten von Hypotheken Höchstbetragshvpothek (H BH) HBHen werden mit einem Höchstbetrag im Grundbuch eingetragen, welcher sowohl das Kapital (Kreditbetrag laut Kreditveftrag), als auch die Zinsen (inkl. Verzugs- und Zinseszinsen) samt Nebengebühren abdecken soll. Aus diesem Grund werden HBHen auch meistens mit 30 lo Zuschlag auf den ursprünglichen Kreditbetrag bestellt ("Nebengebührensicherstellung"). Höchstbetragshypotheken sind auch für neue (später gewähr1e) Kredite wieder "aufrechenbar" (verwendbar). 2 a ]-492/ 2004 Pfandurkunde 2r104-03-29 PFÀNDRECHT HöchsÈhEtrag EUR 2 60,000. für RaÍffeisenvÊEhand SaIzþurg regisÈrierte -- GenossenschafË rúiE besrrhränkt,Èr HafEung Festbetrags hypotheken Festbetragshypotheken (auch als Darlehenshypotheken bezeichnet) werden im Gegensalzzu den HBHen mit dem genauen Darlehens- oder Kreditbetrag einverleibt, zuzüglich Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen und einem Betrag für die Nebengebühren. Festbetragshypotheken dienen nur als Sicherstellung für die ursprünglich besicherte Forderung, in der aktuell aushaftenden Höhe zuzüglich Zinsen und Nebengebühren. salzbu rg. raiffeisen, at Seite 28 Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie Finanzierungen 1 a 4181/2000 PfandurkundÊ Z0O0-ü1-19 PFÀ¡IDRECHT L6 + Z, 18 I VUZZ. NGS 6?q.961.-fiir Raiffeisenverband salzhurg regist,rierte mlt beschEänkuer Haftung ?.Zqg. B?D¡ __ GenossÊnschafÈ Einverlei b u n g sfä h ige Urku n de n Die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch verursacht Grundbuchsgebühren von 1,2 lo vom eingetragenen Betrag. Der Kunde ersucht daher häufig, auf eine Eintragung der Hypothek zu verzichten, um sich diese Gebühr zu ersparen. Die Pfandurkunde wird grundbuchstauglich unterÁchrieben und in der Bank hinterlegt. Somit kann die Bank zwar jederzeit eintragen, die Hinterlegung der einverleibungsfähigen Urkunde bedeutet für die Bank jedoch ein höheres Risiko: - Wechselt der Eigentümer der Liegenschaft, kann die Pfandurkunde nicht mehr in das Grundbuch eingetragen werden (der Pfandbesteller ist nicht mehr der gleiche) Pfandrechte von anderen Gläubigern können vorrangig eingetragen werden Gebäudeversicherung Um die Werthaltigkeit der Liegenschaft (insbesondere wenn der Gebäudewert einen wesenflichen Anteil am Liegenschaftswert ausmacht) zu sichern, ist es wichtig, sich die Ansprüche aus der Gebäudeversicherung (Feuerversicherung) vinkulieren zu lassen (die Auszahlung ist für die Versicherung dann nur in Absprache mit der Bank möglich). 6.2. verpfändung von wertpapieren, Depots und sparbüchern Wertpapiere (Aktien, Anleihen, lnvestmentzerlifikate, etc.) können als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden, Aufgrund der möglichen Weftschwankungen sind bei den meisten Wertpapieren entsprechende Abschläge bei der Beweftung vorzunehmen. Das gleiche gilt für Wertpapierdepots. Auch hier sind die Depotkonten zu sperren bzw. die Wertpapiere in der Bank zu hinterlegen, damit der Kunde nicht mehr frei darüber verfügen kann. 6.3. Verpfändung eines Warenlagers Auch der lnhalt eines Warenlagers kann als Sicherheit abgetreten werden. Die Abwicklung ist jedoch sehr aufwändig' Das Lager muss abgesperrt werden und von einem Vertrauensmann der Bank voi Ort ganz genau über alle Ein- und Ausgänge Buch gefühft werden. Diese Sicherheit wird daher meist nur Oé¡ t<rit¡scner wirtschaftlicher Lage des Kreditnehmers bestellt. 6.4. Abtretung Eigentumsvorbehalt ln vielen Fällen wird vom Verkäufer einer Sache bereits in den AGB ein Eigentumsvorbehalt vereinbaft: ,,Die ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.,, salzburg. raiffeisen.at Seite 29 Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie Finanzierungen lm Kaufvertrag über die Sache, den Verkäufer und Käufer abschließen, muss bereits der lich vereinbart (1) sein (in den AGBs ausreichend). Der Käufer schließt mit nen Kreditvertrag (2) ab, in dem als sicherheit die Abtretung des wird. ln einer gesondeften vereinbarung zwischen Kunde, verkäufer und Bank wird nun dieser Eigentumsvorbehalt vom Verkäufer an die Bank abgetreten (3). lm Gegenzug zahlt die Bank die Kreditvaluta direkt an den Verkäufer aus (Auftraggeber deiÜberweisung ist die Bank (4)!l). Kraftfahrzeugen u'ä. sollte zur sicherung des wertes der .?"i Vol lkaskoversicherung abgesch lossen werden. Kaufsache regelmäßig eine 4. Z.anlung (Auftrag- 6.5. Sicherungsübereignung Bei der Sicherungsübereignung werden dem Kreditgeber als Sicherstellung bewegliche Sachen übereignet, obwohl der Besitzer diese weiterhin benützt. oiese S¡cherheit eignet .¡ãn ,g tlaschinen, mit denen der Kreditnehmer arbeiten muss, und die daher nicht zur Pfandverwãhrung geeignet sind. Die übereigneten sachen sind als solche zu kennzeichnen (zB mit angenieteten sðrrid"rñ ,,si"h"rungseigentum der Raiffeisenban k Oberkirchen ". 6.6. Bürgschaft Bürge ist, wer sich .zur Befriedigung des Gläubigers für den Fall verpflichtet, dass der schuldner seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt. Die Bürgschaft setzt das Bestehen oder Entstehen einer Hauptschuld voraus (,,Akzessorietät,,). Die Haftung des Burgen kann niedriger, aber nicht höher als die Hauptsc-huld sein. Die Bürgschaft setzt Schriftlichkeit voraus, dh es ist ein Bürgschaftsvertrag abzuschließen! o ¡ Hattung als Bürge und Zahler Dem Gläubiger steht es frei, ob er bei Fälligkeit der Forderung Bürgen zur zahrung heranzieht. Bei Bürgõchaftsverlrägen mit verwendete Form. Hattung als Ausfallsbürge Der Bürge haftet hier nur für den Teil der Schuld, der vom Hauptschuldner nach Ausnützung sämflicher EintreibungsmaßnahmendurchExekutionundVerweftungallerSicherheiten@n1 werden konnte. salzburg. raiffeisen. at Seite 30 Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie Finanzierungen 6.7. Forderungszession Zur Besicherung des Kredites können auch die Forderungen des Kreditnehmers gegenüber Dritten abgetreten (zedieft) werden. - offene Zession: der Drittschuldner wird von der Forderungsabtretung verständigt, schuldbefreiender Wirkung nur mehr an den Zessionar (Bank) zahlen stille Zession: der Drittschuldner weiss von der Forderungsabtretung nichts dh er kann mit Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers oder droht gar ein lnsolvenzver{ahren, führt man auch bei stiller Zession eine "Drittschuldnerverständigung" durch, aus der stillen wird damit eine offene Zession. 6.8. Verpfändung von Lebensvers¡cherungen Zur Ermittlung der Werthaltigkeit einer verpfändeten Erlebensversicherung ist zu prüfen, ob Versicherungsgesellschaft einen garantierten Weft zusicheft. Der aktuelle ,,Rückkaufswert" festzustellen (zumindest ein Mal jährlich). ist die regelmäßig für den Fall des Ablebens des Kreditnehmers sicher, dass der Kredit zurückbezahlt wird. Diese Versicherung sollte angedacht werden, wenn die RücKührung des Obligos maßgeblich von einer Person abhängt (zB bei einem Einzelunternehmer). Ablebensversicherungen (Risiko-Lebensversicherungen) stellen Bei Kleinunternehmern, Freiberuflern und anderen Kreditnehmern, bei denen die Rückführung des Kredites unmittelbar vom Geschäftsbetrieb abhängt, ist es oft wichtig, eine Betriebsunterbrechungsversicherung und/oder Versicherungen für Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) abzuschließen. 6.9. Verpfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen Hierbei sind die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes besonders zu beachten (insbesondere Verbot der Gehaltsabtretung). 6.1O. Blankowechsel Banken nehmen im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe von den Kreditnehmern und/oder den (Wechsel)Bürgen unterfertigte Blankowechsel herein. Der Blankowechsel bietet den Vorteil einer schnelleren Rechtsdurchsetzung im Zuge der Wechselklage (,,normale" Klage dauert länger). salzburg. raiffeisen.at Seite 31 Kundennummer: 963736 SB: Herr Herbert Stelzinger Gebuhrenfrei gemäß $ 20 Z 5 GebiJhrengeseL PFANDURKUNDE Kreditgeber: Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Münchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN 69083v Kreditnehmer: Max Mustermann, geb. 1.1.1985, Hauptplatz 1,5020 Musterdorf Pfandbesteller: a) Max Mustermann, geb 1.1 1985 Der Kreditgeber steht mit dem(n) Kreditnehme(n) in ständlger Geschäftsverbindung, in deren Rahmen er Kredite und Darlehen einräumt Zur Sicherstellung aller Forderungen an Haupt- und Nebenverbindlichkeiten bis zum Höchstbetrag von EUR 100.000,-(in Worten: Euro einhunderttausend) die dem Kreditgeber und dessen Gesamtrechtsnachfolger gegen den/die Kreditnehmer einzeln oder geme¡nsam und dessen/deren Gesamtrechtsnachfolger aus bereits abgeschlossenen und künftig abzuschließenden Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen erwachsen sind und in Hinkunft erwachsen werden, einschließlich aller Forderungen, dìe dem Kreditgeber aufgrund elnes Rûcktritts des Kreditnehmers von einem KreditJDarlehensvertrag zustehen, verpfändet(en) de(die) Pfandbesteller dem Kreditgeber die Liegenschaft(en)/Liegenschaftsanteile samt gegenwärtigem und zukünftigem Zubehör a) E256528 Grundbuch Liefering ll Bezirksgericht Salzburg und erteilt(en) die unwlderrufliche Einwilligung, daß das (Simultan) Pfandrecht für die Kreditforderungen der Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränKer Haftung, FN 69083v, bis zum Höchstbetrag von EUR 100.000,-(in Worten: Euro einhunderttausend) ob der (den) Liegenschaft(en)/ Liegenschaftsanteilen einverleibt wird. Sonstige Bestimmungen : Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird gegenüber Unternehmern gemäß $ 104 JN das Bezirksgericht Salzburg oder nach Wahl des Kreditgebers das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart. lst der Liegenschaftseigentümer Verbraucher, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen WohnsiÞ oder gewohnlichen Aufenthalt in Osteneich hat oder im lnland beschäfiigt ist, gilt das jeweils örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz bzw. Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes/Beschäftigung als vereinbart. Löschu ngsverpfl ichtu ng Der(Die) Liegenschaftseigentümer verpflichtet(en) sich dem Kreditgeber gegenüber gemåß $ 469 a ABGB alle dem gegenständlichen ffandrecht im Rang vorangehenden und gleichrangigen Pfandrechte nach Maßgabe derTilgung vorbehaltlos löschen zu lassen und erteilt(en) die Einwilligung zur grundbücherlichen Anmerkung dieser Verpffichtung. Gebäudeversicherung Der Liegenschaftseigentümer verpflichtet sich, eine wertentsprechende Gebäudeversicherung (Feuer und sonstige elementare Ereignisse) abzuschließen. Seine daraus gegen die Versicherungsanstalt resultierenden Ansprüche verpfändet er hiermit dem Kreditgeber. Der Kreditgeber ist berechtigt, die Versicherungsanstalt von der Verpfändung zu verständìgen. Die Versicherung wird zugunsten des Kreditgebers vinkufiert, der fällige Prämien auf Rechnung des Liegenschaftseigentümers bezahlen kann. Der Liegenschaftseigentümer verpflichtet sich, die Versicherung auf Dauer der Verpfändung ununterbrochen und wertentsprechend aufrecht zu halten. Nebenverbindlichkeiten Nebenverbindlìchkeiten sind Zinsen, Vezugszìnsen, Provisionen und Spesen, Zinsen vom Erstehungstag bls zum Ïag der Zahlung des Kreditbetrages, länger als drei Jahre rückstândige Zinsen bar Vezugszínsen, über Meistbots- und Fruktifikationszinsen hinaus zu vergütende vereinbarte Zinsen, Bearbeitungsgebühr, Kosten (Barauslagen, Gebühren, Steuern, öffentliche Abgaben) aus der Begründung und Beendigung des Schuldverhältnisses, Mahn-, Vergleichs-, Prozeß-, Exekutions-, SchåÞungs-, lntabulations-, Löschungs- und Abtretungskosten, Kosten für Beteiligung an Schä2ungs-, Versteigerungs-, Verteilungs- und lnsolvenzverfahren, gerìchtliche und außergerichtliche Kosten rechtsfreundlicher Vertretung sowie alle außergerichtlichen Kosten, sofem diese im Zusammenhang mit der Verwertung der ffandliegenschaft zweckmäßig und notwendig sind Zutrittsberechtigung Der Kreditgeber íst berechtigt, sich vom wirtschaftlichen Zustand der Liegenschaft bzw. des Gebäudes auf die ihm geeignet erscheinende Weise auf Kosten des Liegenschaftseigentiìmers Kenntnis zu verschaffen Gutschriftserte¡lu ng an U nternehmer/Vezicht auf Optionsrecht Der Kreditgeber ist berechtigt, bei Pfandverwertung den umsatzsteuerpflichtigen Edös gemäß S 11 (B) Umsatzsteuergesetz durch Gutschriftserteilung abzurechnen. Der Liegenschaftseigentümer vezrchtet fûr dìe Dauer des Pfandrechtes unwiderruflich auf dìe Ausübung seines Optionsrechtes zur UmsaÞsteuerpflicht gemäß g 6 Abs. 2 USIG 1994 bei allfälliger Veräußerung der Liegenschaft, in welcher Form auch immer Der Kreditgeber wird jedoch über Ersuchen des Liegenschaftseigentümers der Ausübung dieses Optionsrechtes zustimmen, wenn sichergestellt ist, dass dadurch der Verwertungserlös für den Kreditgeber nicht vermindert wird Haftungsausschluß Der Kreditgeber haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit bei Eintreibungsmaßnahmen gegen den Kredìtnehmer. Aufzeichnu ngen des Kred¡tgebers Für eine von den Aufzeichnungen des Kreditgebers abweìchende Höhe der Pfandschuld ist der Liegenschaftseigentümer , sofern er Unternehmer ist, beweispflichtig. lnformationen Der Kreditgeber íst nicht verpflichtet, von sich aus den Liegenschaftseigentümer vom jeweiligen Stand der Pfandschuld zu unterrichten Kosten Die für die Errichtung/Eintragung dieser Urkunde anfallende RechtsgeschàftsJNotarsJEingabeJEintragungsgebühr sowie alle notwendigen und zweckentsprechenden Kosten einer Verwertung der Liegenschaft trägt der Liegen schaftseigentü mer. Allgemeine Geschäftsbedin gungen Weiters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der derzeit gültigen Fassung. Vertragskopie Der Liegenschaftseigentümer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie und eìner Kopie der DatenschuÞerklårung und Bankgeheìmnisentblndung. Wesentliche Veränderunqen : Der Liegenschaftseigentümer verpflichtet sich, ohne sch¡iftliche Zustimmung des Kreditgebers keine wesentlÍchen Veränderungen der Liegenschaft (2.8. Verpfändung, Verkauf, Schenkung, Ubergabe, Vermietung, Verpachtung, Errichtung von Superädifikaten, sonstige E¡nräumung von Rechten an Dritte) vot'zunehmen. Falls die Pfandliegenschaft zur Gänze oder zum Teil mit Zustimmung des Kreditgebers verkauft, vermietet oder verpachtet wird, Baurechte oder Dienstbarkeiten e¡ngeräumt we¡den bzw. diese in einer sonstigen Form Dritten entgeltlich zum Gebrauch überlassen wird, tritt der Liegenschaftseigentümer hiermit alle daraus resultierenden Forderungen an den Kreditgeber ab und dieser nimmt die Abtretung hiermit an. Darüber hinaus verpflichtet er sich, im Hinblick auf die Werthaltigkeit der Pfandliegenschaft, die lnteressen des Kreditgebers bestmöglich zu wahren und diesen von allen geplanten Vorhaben (2.8. Anderung der Flächenwidmung), welche zu einer Wertminderung führen könnten, zeitgerecht zu ¡nformieren, selbst wenn derart geplante Anderungen vom Liegenschaftseigentümer nicht beeinflußt werden können. Raiffeisenbank Salzburg-L¡efering reg ¡str¡erte Genossenschaft m¡t besch ränkter Haft ung OrVDatum Kundennummer: 00963736/1 /1 SB: Hr Stelzinger Herbert PFANDVERTRAG fi.ir Gehalt, Lohn und Pension Kreditgeber: ri ng reg ¡strierte Genossenschaft m it beschränkter Haftung, Münchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN 69083v Kreditnehmer: Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1, 5020 Musterdorf Pfandbesteller: Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1,5020 Musterdorf Raiffeisen ban k Sa lzburg-Liefe Arbeitgeber/Pensionsa nstalt: XY GmbH, Hintertupfing 2,5020 Hintertupfing (Drittschuldner) Der Kreditgeber steht mit dem(n) Kreditnehme(n) in ständiger Geschäftsverbindung, in deren Rahmen er auch Kredite und Darlehen einräumt. Zur Sicherstellung aller Forderungen des Kreditgebers, die aus dieser Geschäftsverbindung entstanden sind bzw. in Hinkunft entstehen werden, einschließlich aller Forderungen, die dem Kreditgeber aufgrund eines Rücktritts des Kreditnehmers von einem Kreditvertrag gegen den Kreditnehmer zustehen, verpfändet der Pfandbesteller alle dezeit und künftig gegen den Arbeitgeber/die Pensionsanstalt sowie gegen alle künftigen u nd Abfertigungskasse bestehenden Arbeitgeber/Pensionsanstalten/Pensionskassen/Bauarbeiter-UrlaubsGehalts-, Lohn- und Pensionsansprüche samt sonstiger Bezüge (Sondezahlungen, Provisionen, Abfertigungen usw.), soweit sie der Exekution unterliegen. Sonstige Bestimmungen : Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt gegenüber Pfandbestellern, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren WohnsiÞ oder gewöhnlichen Aufenthalt in Osterreich haben oder im lnland beschäftigt sind das jeweils örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz bzw Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes/der Beschäftígung als vereinbart. Verständigung Arbeitgeber/Pensi onsansta lt Der Kreditgeber ist berechtigt, Arbeitgeber/Pensionsanstalt von der Verpfändung zu verständ¡gen. Der Pfandbesteller ist veryflichtet, die Verpfändung offenzulegen. Arbeitgeberuechsel/Pe nsion Bei Wechsel des Arbeitgebers/lm Pensionsfall ist der Pfandbesteller verpflichtet, dem Kreditgeber unvezüglich Name und Adresse des neuen Arbeitgebersider Pensionsanstalt bekannt zu geben. Verwertungsabrede Bei gänzlicher Fälligkeit des Kreditbetrages erteilt der Pfandbesteller dem Kreditgeber die Befugnis zur außergerichtlichen Verwertung der verpfändeten Forderung. Der Keditgeber wird dem Pfandbesteller in diesem Fall den Abschluß einer Verwe¡tungsabrede anbieten. Diese Verwertungsabrede kommt zustande, wenn binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zugang des Anbotes zum Abschluß einer Venvertungsabrede der Pfandbesteller dieses Anbot nicht ablehnt; der Kreditgeber wird im Anbot auf die Bedeutung dieser Frist hinweisen. Haftungsausschluß Der Kreditgeber haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit bei Eintreibungsmaßnahmen gegen den Kreditnehmer lnformationen Der Kreditgeber ist nicht verpflichtet, von sich aus den Pfandbesteller vom jeweiligen Stand der Pfandschuld zu unterrichten. Kosten Alle Aufwendungen, die anlãsslich der Verständigung des Drittschuldners entstehen sowie alle notwendigen und zweckentsprechenden Kosten gerichtlicher und außergerichtlicher Maßnahmen zur Sicherstellung und Realisierung der verpfändeten Ansprüche trägt der Ffandbesteller. lgemeine Geschäftsbed¡n gun gen Weiters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der.derzeit gült'gen Fassung Al Vertraçkopie Der Pfandbesteller beståtigt den Erhalt einer Vertragskopie und einer Kopie der DatenschuÞerklãrung und Bankgeheimnisentbindung. Max Mustermann Raiffeisenb ank Salzburg-Liefering registricrte Geno ssenschaft mit beschränkter Haftung *¡lffi:t'H;l5m Einschreiben XY GmbH Hintertupfing 2 5O2O Hintertupfing Raiffeisenbank Salzburg-Lieferin g registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung A 5o2o Salzburg, Múnchner Bundesstr. 1 Herr Herbert Stelzinger Tel : +43 662 433355 1O Fax: +43 662 433355 19 e-mail : herbert.stelzinger@liefering. raiffeisen.at www. liefering. raiffeisen at 214, gLZ.: 35034 BIC: RVSAAT2SoS4 FN 69O83v, Landesger¡cht Salzburg, UID ATU 33979601 DVR: OO71 Salzburg, Verpf änd ungsanzei ge Geha lt/Lohn/Pen sion Sehr geehrte Damen und Herren! Max Mustermann, geb. 1.1.'1 9OO hat uns sämtliche Ansprüche auf Gehalt, Lohn und Pension sowie sonstige wie immer gearteten Bezüge (Sonderzahlungen, Provisionen, Abferti gun gsbeträge usw.) verpfändet. Wir ersuchen Sie, die Verpfändung auf dem bei lhnen geführten Lohn-/Pensionskonto vorzumerken und uns eventuelle vorrangige Verpfändungen/Abtretungen/Exekutionen/Gehaltsvorschüsse und allfällige weitere Hindernisse bekanntzugeben. Mit einerAuszahlung derverpfändeten Bezüge an lhren Arbeitnehmer/Pensionisten sind wir bis auf weiteres einverstanden, sie sind jedoch von lhnen einzubehalten, wenn andere Ansprüche auf die Bezüge geltend gemacht werden oder wir dies von lhnen verlangen. Abschließend dürfen wir Sie noch ersuchen, sollte das Arbeitsverhältnis mit dem vorgenannten Arbeitnehmer enden, uns darüber eine Mitteilung zukommen zu lassen. Bitte bestätigen Sie uns die Pfandvormerkung. Raiffeisenb ank Salzb u rg-Lieferin g registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung *'lb",ffii'#l5m KOPIE Einschreiben XY GmbH Hintertupfing 2 5O2O Hintertupfing Raiffeisenbank Salzburg-Liefering reg istrierte Genossenschaft mit beschränlcer Haftung A 5O2O Salzburg, Münchner Bundesstr- 1 Herr Herbert Stelz¡nger Tel : +43 662 433355 1O Fax: +43 662 433355 19 e-mail: herbert.stelzinger@liefering.raiffeisen.at www. liefering ra¡ffeisen. at DVR: OO7121 I, BL-Z'. 35034 BIC: RVSAAT2SOS4 FN 69o83v, Landesgericht Salzburg, UID ATU 33979601 Salzburg, Verpfänd un gsanzei ge Gehalt/Lohn/Pensi on Sehr geehrte Damen und Herren! Max Mustermann, geb. 1.1.19OO hat uns sämtliche Ansprüche auf Gehalt, Lohn und Pension sowie sonstige wie immer gearteten Bezüge (Sonderzahlungen, Provisionen, Abfertigu n gsbeträge usw.) verpfändet. Wir ersuchen Sie, die Verpfändung auf dem bei lhnen gefühlten Lohn-/Pensionskonto vorzumerken und uns eventuelle vorrangige Verpfändungen/Abtretungen/Exekutionen/Gehaltsvorschüsse und allfällige weitere Hindernisse bekanntzugeben. Mit einer Auszahlung der verpfändeten Bezüge an lhren Arbeitnehmer/Pensionisten sind wir bis auf weiteres einverstanden, sie sind jedoch von lhnen einzubehalten, wenn andere Ansprüche auf die Bezüge geltend gemacht werden oder wir dies von lhnen verlangen. Abschließend dürfen wir Sie noch ersuchen, sollte das Arbeitsverhältnis mit dem vorgenannten Arbeitnehmer enden, uns darüber eine Mitteilung zukommen zu lassen. Bitte bestätigen Sie uns die Pfandvormerkung. Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Zustimrnend zur Kenntnis genommen und vorra ng i ge(r) G lä u bi an Stelle vorgemerkt. ger/Geh altsvorsch uß etc. firmagernäße Fertig un g des Arbeitgebers/de r PensÍonsanstalt s"¡f,fri"r"*;l5m GLEICHSCHRIFT Einschreiben XY GmbH Hintertupfing 2 5O2O Hintertupfing Raiffeisenbank Salzburg-Liefer¡ng reg¡strierte Genossenschaft mit beschrãn}(ter Haftung A 5o2o Salzburg, Munchner Bundesstr. 1 Herr Herbert Stelzinger Tel.: +43 662 433355 1o Fax: +43 662 433355 19 e-mail: herbert stelz¡nger@liefering.rajffeisen.at www. liefering raiffeisen.at DVR: OO71218, BLZ: 35034 BIC: RVSAAT2SO34 FN 69o83v, Landesgericht Salzburg, UID ATU 33979601 Salzburg, Verpfändungsanzeige Gehalt/Lohn/Pension Sehr geehfte Damen und Herren! Max Mustermann, geb. 1.'1 .19oo hat uns sämtliche Ansprüche auf Gehalt, Lohn und Pension sowie sonstige wie immer gearteten Bezüge (Sonderzahlungen, Provisionen, Abfertigu ngsbeträge usw.) verpfänd et. Wir ersuchen Sie, die Verpfändung auf dem bei lhnen geführten Lohn-/Pensionskonto vorzumerken und uns eventuelle vorrangige Verpfändungen/Abtretungen/Exekutionen/Gehaltsvorschüsse und allfällige weitere Hindernisse bekanntzugeben. Mit einer Auszahlung der verpfändeten Bezüge an lhren Arþeitnehmer/Pensionisten sind wir bis auf weiteres einverstanden, sie sind jedoch von lhnen einzubehalten, wenn andere Ansprüche auf die Bezüge geltend gemacht werden oder wir dies von lhnen verlangen. Abschließend dürfen wir Sie noch ersuchen, sollte das Arbeitsverhältnis mit dem vorgenannten Arbeitnehmer enden, uns darüber eine Mitteilung zukommen zu lassen. Bitte bestätigen Sie uns die Pfandvormerkung. Raiffeisenb ank Salzburg-Liefering registrierte Genossensc haft mit beschränkter Haftung n g reg stri erte Genossenschaft mit beschränkter Hafiung Münchner Bundesstrasse I A-5020 Salzburg Raíffeise nba n k Salzb urg-Lieferi i Zustimmend zur Kenntnis genommen und an Stelle vorgemerkt. vorrangige(r) Gläubiger/Gehaltsvorschuß etc. Betrag OrUDatum firmagemäße Fertigung des Arbeitgebers/der Pensionsanstalt Kontonummer: 0 Kundennummer: 00963736/1 SB: Hr Stelzinger Herbert Gebührenfreì qemáß $ 20 Z 5 Gebi.¡hrengeseÞ /1 VERTRAG Übertragung des vorbehaltenen Eigentums Kreditgeber: Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Münchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN 69083v Kreditnehmer: Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1,5020 Musterdorf Käufer: Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1,5020 Musterdorf Verkäufer: Auto Huber GmbH, FN 123456, Mozartstrasse 1, 5020 Salzburg Kaufgegenstand: PKW VW Golf Fahrgestel l-Nr.: W\AN ZZZ| 234567 89 Der Kreditgeber hat dem Kreditnehmer mit Urkunde vom Kredit gewährt. Der Verkäufer hat den in seìnem Eigentum stehenden Kaufgegenstand mit Kaufuertrag vom unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer um verkauft und eine Anzahlung von insgesamt EUR 25.000,-- EUR erhalten, sodaß aus diesem Verkauf noch eine Kaufpreisforderung von EUR 25.000,-- offen ist. Eigentumsübertragung Einlösung Zur Sicherstellung und Erfüllung des o.a. Schuldverhältnísses wird der Kreditgeber im Einvernehmen mit dem Käufer im Sinne der SS1422, 1423 ABGB die oben angeführte offene Kaufpreisforderung einlösen, wobei gleichzeitig das vorbehaltene Eigentum am Kaufgegenstand dem Kreditgeber durch Besi2anweisung úbertragen wird. Besitzanweisung an den Käufer DerVerkäufer bestätigt, daß der Eigentumsvorbehalt vor Ubergabe des Kaufgegenstandes ausdrücklich vereinbart wurde und verpflichtet sich, den Käufer anzuweisen, den Kaufgegenstand in Hinkunft für den Kreditgeber als Eigentümer innezuhaben. Übernahme Kaufgegensta nd/Kaufunterlagen Der Verkäufer bestätigt, daß der Käufer den Kaufgegenstand übernommen hat und übergibt dem Kreditgeber folgende Unterlagen: o o o o o o o o o Kaufvertrag gegengezeichneterBestellschein gegengezeichnete Auftragsbestätigung Bestellschein und Auftragsbestätigung Originalfaktura Typenschein oderEinzelgenehmigung COC-Papier samt Zulassungsbescheinigung Teil ll Auszug aus der Genehmigungsdatenbank samt Zulassungsbescheinigung Teil ll Garantieschein Erfüllung Kaufvertrag Der Verkäufer bestätigt, durch die Zahlung des Kreditgebers aus dem o a Kaufvertrag vollkommen befriedigt zu sein. Schad- und Klagloshaltung Der Verkäuferwird den Kreditgeber bei allen Einwendungen des Käufers aus dem Kaufvertrag schad- und klaglos halten. Rücktritt des Verbrauchers Sollte der Käufer vom Kreditvertrag nach VerbraucherkreditgeseÞ zurücktreten, wird der Kreditgeber den Verkäufer davon verständigen. Sollte der Käufer nach verbraucherschutzrechtlichen Vorschrifien vom Kaufuertrag zurücktreten, wird der Verkäufer den Kreditgeber davon verständigen. Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, wird der Verkäufer den an ihn vom Kreditgeber auf die eingelösie Kaufpreisforderung bezahlten Betrag unvezúglich zurückzahlen. Mit vollständiger Rückzahlung geht das vorbehaltene Eigentum wieder auf den Verkäufer über. Der Verkäufer nimmt den Punkt Abtretung für den Fall der Auflösung des Kaufvertrags ¡n der "Erklärung des Kàufers" zur Kenntnis. Sonstige Bestimmungen: Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus diesem Vedrag wird gegenüber Unternehmern gemäß $ 104 JN das Bezirksgericht Salzburg oder nach Wahì des Kreditgebers das sachlich zustàndige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart Vertragskopie Der Verkäufer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie Auto Huber GmbH firmagemäß OrUDatum Raiffeisenb ank Salzb urg-Lieferin g rierte G eno ssenschaft mit beschränkter Haftung r egist Erklärung des Käufers Kenntnisnahme und Besitzanweisung Der Käufer hat - sofern er Unternehmer ist - vorstehenden Vertrag zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus bestätigt der Käufer die ausdrrickliche Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes vor Ubergabe des Kaufgegenstandes und dessen Ubemahme in ordnungsgemäßem Zustand. Einlösungsauftrag Der Käufer beauftragt unwiderruflich den Kreditgeber, die offene Kaufpreisforderung zu Lasten des eingeräumten Kredites einzulösen Fahrzeug papiere/Zul assungsbehörde Der Käufer verpflichtet sich, dìe Ubergabe von Typenschein/Einzelgenehmigung/COC-Papier/Auszug aus der Genehmigungsdatenbank an den Kreditgeber zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in diesen Papieren sowie, soweit möglich, die Vormerkung des Eigentumsvorbehaltes bei der Zulassungsbehörde zu veranlassen. Zutrittsberechtigun g/l nformat¡ onen Der Kreditgeber hat jedezeit Zutritt zum Kaufgegenstand. Von jeder drohenden Exekutîon ar-rf den Kaufgegenstand ist der Kreditgeber unvezüglich zu verstãndigen Entzug Benützun gsrechUVerwertun g Der Kreditgeber ist berechtigt, falls eine der mit dem Käufer vereinbarten Kreditbedingungen nicht eingehalten wird, Terminverlust eingetreten ist, oder die gesamte Forderung fällig gestellt wird, dem Käufer das BenüÞungsrecht am Kaufgegenstand zu entziehen und den Kaufgegenstand ohne lntervention von Gerichten oder Verwaltungsbehörden in Gewahrsam zu nehmen und unter Setzung. einer Nachfrist von 14 Tagen zu verwerlen. Solche Maßnahmen bedeuten keínen Rücktritt des Kreditgebers vom Vertrag und keine Ubernahme des Kaufgegenstandes an Zahlung statt, sondern dienen lediglich zur Sicherstellung und Verwedung für Rechnung des Käufers. Der Kreditgeber ist daher im Falle der Rücknahme des Kaufgegenstandes nicht verpflichtet, bisher geleistete Zahlungen herauszugeben, sondern er kann diese zur Abdeckung der nach Verwertung des Kaufgegenstandes verbleibenden Kreditforderung verwenden. Gutschriftserteilung an Unternehmer Der Kreditgeber ist berechtigt, bei Verwertung des Kaufgegenstandes den umsatzsteuerpflichtigen Erlös gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch Gutschriftserteilung abzurechnen. Abtretung für den Fall der Auflösung des Kaufvertrags Der Käufer tritt hiermit dem Kreditgeber alle Ansprüche ab, die ihm im Falle eines Rücktritts vom Kreditvertrag oder einer Auflösung des Kaufuertrages aus sonstigen Gründen gegen den Verkäufer zustehen Kosten Alle mit vorstehendem Vertrag und der Sicherstellung verbundenen Kosten, sowie alle notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der Venvertung insbesondere auch díe Kosten einer SchäÞung bzw erforderlichen Reparatur trägt der Käufer. Vertragskopie, Besitzanweisu ng Der Käufer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie und der Besitzanwersung. OrUDatum Max Mustermann Angenommen: An die Raiffeisenban k Sa lzb urg-Lieferi ng reg istri erte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Münchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN 69083v Max Mustermann Wechselverpfl ichtun gserklärun g Akzeptant: Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1, 5020 Musterdorf N t Erklärung des Akzeptanten Ð ET Zur Sicherstellung aller Forderungen, die lhnen aus der Geschäftsverbindung mit dem Akzeptanten entstanden sind ba¡¡. entstehen werden, habe ich 1 Stück Deckungswechsel akzeptiert. c o N o (ct o o ¿ Io J CL o tt, o o o. o o c e q o f -c a o d g o F U N o J o E (! o I * P o l Þ o ú { @ o N @ a_ õ- o o o' I q- c CL J o o J I o c J 0 tn + = D ct õ a c Þ F @ É: o o a .'+ o g 3 ê d -) U, J = o f @ o o J E É o cr I o l J d N E: Ort/Datum o J 1 o = Sie sind jederzeit berechtigt, den Wechsel in allen Teilen nach Belieben auszustellen, die den gesamten Forderungen aller Art gegen den Akzeptanten im Zeitpunkt der Ausstellung entsprechende Wechselsumme einzusetzen und mit dem Wechsel nach Wechselrecht vozugehen; die Geltendmachung stellt keine Umwandlung der ursprünglichen Forderungen dar, sodaß bestellte Sicherhelten aufrecht bleiben. (cI n o - o o o m TD ß, (D- + (a @ Max Mustermann g J (o = I N m !) - c c 7 = -å ê d J (o g. o o c f A N g¡ e tll ;r Ð I ll ¿ l f I J tg- è o E 5 o c J I *"1 q=l q l I Stempelmarken aufder Rückseite unmittelbil unteÍ d¡esem Rild anbringen Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie Finanzierungen Kreditprüfung 7. Zur Beurteilung des Risikos einer Kreditvergabe dient das bankinterne Risikomanagement. Die Beurteilung und Einstufung jedes Kreditantrages erfolgt dabei hinsichtlich der Bonität und der Sicherstellung. Bonität Das Risikomanagement bedient sich zur Einstufung meist des Schulnotenprinzips, wobei für die Bonität und die Sicherheit eine eigene Note ermittelt wird. Die Bonitätsnote wird anhand des ,,Ratings" (mittels Ratingblätter) ermittelt, wobei die "quantitative Bonitätsnote", die sich rechnerisch aus der Bilanzanalyse, der Haushaltsrechnung etc. ergibt, oft noch um "qualitative" Kriterien (auch als ,,Soft-Facts" bezeichnet) ergänzt werden kann. Zu den ,,Soft-Facts" zählen zB die Einschätzung der Person des Kreditnehmers (Kreditwürdigkeit), die Marktstellung, Kundenstruktur, Konkurrenzsituation, Nachfolgeregelung usw. Sicherheiten Analog der Bonitätsnote wird auch für die Besicherung eine Note zwischen 1 und 5 vergeben (1 = voll besichert, 5 = keine bewertbaren Sicherheiten). Aus der Kombination von Bonitäts- und Sicherheitennote werden Risikokategorien gebildet. ln Verbindung mit der Höhe des bestehenden Obligos und des beantragten Kredites ergibt sich daraus auch die Einstufung in die Bewilligungskompetenz. Risikostreuung Unabhängig von der Bonität und der Sicherheit ist für die Bank noch die Streuung des Risikos wichtig: - betragsmäßigeStreuung Sind zuviele Kredite an den gleichen Kreditnehmer gebunden, entsteht die Gefahr der Abhängigkeit der Bank vom Kreditnehmer. Die Bank läuft Gefahr, bei einer lnsolvenz des Kreditnehmers selbst hohen Schaden zu nehmen. Aus diesem Grund hat auch das Bankwesengesetz (BWG) strenge Regelu ngen f ür "Großveran lag u ngen" getroffen. - Sicherheitenstreuung Bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers kommt einer guten Streuung der Sicherheiten hohe Bedeutung zu, Es ist bei den Sicherheiten auch besonders darauf zu achten, dass diese nicht von der Bonität des Kreditnehmers abhängig sind! - Branchenstreuung Die einzelnen Branchen sind verschieden krisenanfällig. Das Kreditvolumen sollte sich daher auf möglichst viele Branchen vefteilen, was nicht immer leicht ist (in Fremdenverkehrsgebieten machen Tourismus-Betriebe oft einen Großteil des Kreditvolumens aus). salzburg . raiffeisen. at Seite 32 KREDITVORLAGE Kreditnehmer Beträge in € Bankstelle: Rb. Liefering Kundennummer: OOggOgOs Obligonummec OOggOgOs Bonitätsnote: Sicherheitennote: 0,5 Topf: gr[in {K KA KmfA erfaßt: 07.12.2OO9 Protokoll: cL Antrag 2 Anträge AA Vertragsnummer: Sìcherheiten neu Kontonr./Flc Rahmen 320.OOO Saldo 1 1€ 6 (16.000,--) Ar"N"r1inal. TA^r."hn"rg o GV still 16 Ert120 Antrag 1 Kundenzins/ Marge Laufzeit 4%l 31.o4.2013 3,25 Verwend ungszweck: Autokauf AbstattunE: 44 Raten, EUR 4OO,-- fällig am fünften jeden Monats ab 5.1.2O1O BLZlKonto für Abbuchunq der Rate: 35034 123.456 Kondition/Marqe: 3-Monats EURIBOR (O,72Vo per O1 .1 2.2OOg) + 3,25% Aufschlag, kaufm. auf volle 118%ger. = dzt.47ol 2Vo Anträge gesamt: Qeqqmt nach Bewilligung: 16 16 Rahmen Obligo- gesamt SMB il I Saldo Bearbeltungsgebühr einmal ig t6 16 l6 16 Leasingobligo Raiffeisenleasing WECO âesamt Leaslng Obligo ungnahme Kundenbetreuer: Der Antrag wlrd befürwortet. Stellungnahme sonstige Kompetenzträger: Kundenbetreuer: Anna Wemer Schreibzeichen: Ml 1.OOO R¡s¡kornanager: GL Herbert Bewilligungsvermerk: Barwerte BES¡CHERUNGSEINSTUFUNG im Risikomanagement Datum: Betriebsnummer: Rb. Liefering Kundennummer: OOg3OgOs Kreditnehmer: Obligonummer: 1 . Manfred Mustermann, geb. 27.8.1990, lrgendwo 28, so2o salzburg OOggOgOs Obligo Rahmen 16 KTnfA NEU Summe 1e Saldo OBLIGO 16 Sicherheiten (ìehaftsv. Abtr.EV. 16 Summe 1€ 16 1OO Unbesichertes Obligo: Nominale Anrechnunq o 20 Ml wemer 16 100, o,oo o,5 ,'îBilungnahmel Kundenbetreuer; Anna o 16 20 o/o o Einstufung der Besicherung: Zeichen: o7.12.2oo9 lRislkomanager: GL Herbert stelz¡nger (Notenschlüssel: unbes. Obligo O% = O,5; >Oo/o-59o = 1; >5o/o-15Vo = 1,51 >15o/o-3Oo/o = 2i >3OYo>45Vo - 55o/o = 3; >55% - TOYo = 3,5i >7jot6 - 85o/o = 4; >85Yo - 95Yo = 4,5; >95o/o - lOOo/o = 5) 45Vo = 2,5; oÁ Bankstelle: Rb. Liefering Kundennummer: OO9303O5 Kreditnehmer: Manfred Mustermann, geb. 27.B1990,lrgendwo 23,5O2O Salzburg Obligonummer: a./ertpap¡ere OOgg03Os 07.12.2009 Bankstelle: Bb. Lieferrng Kundennummer: OO930305 Kred¡tnehmer: Obligonummer: Manfred Mustermann, geb.27.B..l 99o, lrgendwo 2g,so2o salzburg OOg3OgOb Datum: 07.12.2009 I I 07.12.2009 Bankstelle: Fìb. Liefei'ing Kundennummer: Kreditnehmer: Obligonummer: 00930305 Manfred Mustermann, geb. 27.8.1 990, lrgendwo 23, 5O2O Salzburg I Ausgaben monatlich EUR 370,00 EUR 570,OO EUR 61,Oí EUR EUR Abstattungskredit; Konto Nr Saldo/Rahmen EUR 16.O0O,OO; monatliche Rate o,oo EUR EUR EUR 170,00 o,oo o,oo 200,00 EUR 400,oo EUR 400,OO. suni¡*ieau ich '1.771,OO [o Einkommenssituation / Haushaltsplan Einnahmen mtl Nettoeinkommen Familienbeihilfe sonst. Einkommen EUR EUR EUR EUR Summe Einnahmen EUR mtl. Nettoeinkommen Ehepartner Ausqaben Rückzahlunoen best. Kredite EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Summe Ausgaben EUR Zwischensumme EUR Kreditrate NEUKREDIT EUR UberJUnterdeckunq EUR Haushaltsoauschale lt. Statistik Austria Wohnunq und Betriebskosten Rundfunk und Telefon sonstiqe reqelm. Verpflichtunqen KFZ - Pauschale öffentliche Verkehrsm ittel Versicherunoen Soarleistuno Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie Finanzierungen L Laufende übelwachung und Betreuung Während der gesamten Kreditlaufzeit ist das Engagement zu überwachen, um auftauchende probleme und Risiken frühzeitig erkennen zu können. Je fruhèr man auftretende Probleme erkennt, desto wirksamer können Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Bon ität, wirtschaftliche Lage Wefthaltigkeit der Sicherheiten Einhaltung der Rückzahlungsverpflichtung Kontoführung (kommt es zu überschreitungen?) Kontoumsätze (nimmt das Volumen stark "-nZ) Umsatz (zB auch anhand unterjähriger Saldenlisten etc.) - Bilanzen(Bilanzanalyse) Auftragslage Kundenbesuche/Betriebsbesichtigung regelmäßige Einsichtnahme in das Grundbuch regelmäßige Einsichtnahme Zeichn ungsberechtigten?) in das Firmenbuch (Rechtsformänderung? Änderung der persönliche Kontakte Aktualisierung der werte der sicherheiten (neue schätzungen etc.) Frühwarnindikatoren: salzburg. raiffeisen. at Seite 33 Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie Finanzierungen 9. Beendigung des Kreditverhältnisses Das Kreditverhältnis kann grundsätzlich auf zwei Arten beendet werden: O rdn u n g s -fuere in ba ru n g sgem ä B e Been . . d ig u n g Zeitablauf und vollständige Rückzahlung Das Laufzeitende des Kreditvertrages wurde erreicht und der Kreditnehmer hat die letzte Rate bezahlt, -kein auf dem Kreditkonto befindet sich Sollsaldo mehr. Schuldübernahme, Umschuldung, Forderungseinlösung Der Kredit kann auch auf eine andere Bank umgeschuldetóder von dieser eingelöst werden. Zvva n g s we ise Been d ig u n g - Kündigung und Fälligstellung des Kredites Festsetzung einer Zahlungsfrist Eintreibung Klage Exekution Verwertung der Sicherheíten salzburg. raiffeisen. at Seite 34 Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie Finanzierungen 1(). Finanzierungsa lternativen Um den Kunden langfristig an die Bank zu binden ist es wichtig, das für ihn optimale Produkt zu finden. Das gilt auch im Kredit-/Finanzierungsbereich. Neben der Auswahl der richtigen Kreditart gehöd dazu auch die Beratung und lnformation über Förderungsmöglichkeiten und eventuell alternative Finanzierungsvarianten wie Leasing oder Bausparen (Bauspardarlehen). Bauspardarlehen mH#": Das Bauspardarlehen ist wie ein normaler Darlehen gestaltet, wird jedoch nicht von der Raiffeisenbank vergeben, sondern von der Raiffeisen Bausparkasse. Die Darlehensvergabe ist meist mit der Einverleibung einer Hypothek im Grundbuch verbunden, Seit kurzem werden auch kleinere Darlehen ohne Hypothek vergeben. Zudem wurde der Verwendungszweck von Wohnbaufinanzierungen auf Ausbildung und Pflege erweitert. Ein großer Vorteil des Bauspardarlehens ist die Zinsdeckelung bei 6 o/o p.a. Auch bei höherem Markt- Zinsniveau bleibt die maximale Zinsbelastung für den Darlehensnehmer kalkulierbar. Nähere lnfos gibt es auf der Homepage der Raifieisen Bausparkasse: www.wohnbausparen.at Förderungen Die lnformation unserer Kunden über Fördermöglichkeiten gehört zu den Aufgaben der Bank im Rahmen der Finanzierungsgespräche, Eine optimale Förderungs-Beratung und -abwicklung trägt viel zu einer langfristigen Kundenbindung bei. Förderungen gibt es in vielen verschiedenen Bereichen: - Exportförderungen Forschung,Entwicklung,lnnovationen Regionalförderungen, insbesondere der EU Förderungen und günstige Finanzierungen für den Tourismus (zB über die ÖHf und Tourismusbank Ges.m.b.H.) Wohnbauförderungen - Österreichische Hotel- Die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten und die Konditionen ändern sich relativ oft. Es ist daher für die Mitarbeiter der Bank notwendig, immer am aktuellen Stand zu sein bzw. sich vor einem Beratungsgespräch entsprechend zu informieren, Einiqe Förderstellen (Förderunqsqeber): . o . . o AWS (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ERP-Fonds Forschungsförderungsfonds ÖHt (Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH) Amt der Salzburger Landesregierung salzburg. raiffeisen. at Seite 35 Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie Finanzierungen Leasing Leosing Unter Leasing versteht man eine besondere Form der Miete. Das Leasing hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. lm Geschäftsjahr 2010 lag das Volumen mit ca. EUR 23,09 Mrd. um 0,4 % unter dem Vorjahreswert von 2009 (ca. 545,000 Leasingverträge per 31.12.2O1O). (Quelle: http://www. leasi ngverband.atl). Der Leasingnehmer wählt das lnvestitionsgut aus und vereinbart mit dem Lieferanten auch die Konditionen des Kaufuertrages, der Kaufuertrag wird jedoch dann zwischen dem Lieferanten und der Leasinggesellschaft abgeschlossen. Anders als beim Kreditkauf wird der Leasingnehmer nicht Eigentümer der Sache! Eigentümer bleibt die Leasinggesellschaft, die dem Leasingnehmer ein Benützungs-recht einräumt. Gegenstand des Leasings können sein: o ¡ . Kfz-Leasing: Kraftfahrzeuge, aber auch Flugzeuge, Lokomotiven, Schiffe, etc. Mobilienleasing: bewegliche Anlagegüter, zB Maschinen, EDV, Büroaus-stattung etc. lmmobilienleasing: unbewegliche Wirtschaftsgüter, zB Lagerhallen, Garagen, Abstellplätze etc. salzburg. raiffeisen. at Seite 36