checkliste mantelbogen - LohnsteuerHilfe Hamburg eV

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checkliste mantelbogen - LohnsteuerHilfe Hamburg eV
CHECKLISTE MANTELBOGEN
Aus welchen Teilen besteht eine Einkommensteuererklärung?
Der so genannte Mantelbogen, der vierseitige Hauptvordruck, gehört immer dazu. Er umfasst persönliche Angaben, Einkünfte, sowie die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Zur
Einkommensteuererklärung gehören auch noch verschiedene Anlagen. So füllen Arbeitnehmer, Beamte und Pensionäre die Anlage N aus, Kapitalanleger die Anlagen KAP und SO, Rentner die Anlage
R und Vermieter die Anlage V. Dazu werden die Belege als Nachweis angefügt, also etwa Ausgabenbelege für Werbungskosten, Steuerbescheinigungen, Spendenquittungen, Versicherungsrechnungen, Mitgliederbeiträge oder die Bescheinigung über Vermögenswirksame Leistungen.
Zunächst benötigen wir (soweit vorhanden):
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Renten- und Steuerbescheide des Vorjahres
Mitteilung neue Steuernummer
Mitteilung Identifikationsnummern
Familienstand:
VH GS VW DG seit:___________________
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Ausgeübter Beruf Ehemann: __________________________________
Ausgeübter Beruf Ehefrau: __________________________________
Kirchenaustrittsbescheinigungen
bei Änderung des Familienstandes und Geburt von Kindern: Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde
Steuervorauszahlungen
Das gehört an Ausgaben in den Mantelbogen:
Bereich Sonderausgaben
Berufsausbildungskosten
(Aufwand für eigene Berufsausbildung bzw. Fortbildung in nicht ausgeübtem Beruf) z.B.:
o
Ausbildung für den ersten Beruf
o
Ausbildung für einen weiteren Beruf (Umschulung)
o
Hochschul- oder Fachhochschulstudium
o
Gebühren für Unterricht
o
Aufwendungen für Lernmaterial und Arbeitsmittel
o
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
o
Fahrten Wohnung-Ausbildungsstätte
 Unterhaltsleistungen an geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten (Anlage U)
 Steuerberatungskosten
 Beitrags- und Spendenquittungen für
o
Politische Parteien
o
als gemeinnützig anerkannte Vereinigungen
o
wissenschaftl. und staatspolitische Zwecke

-2-
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Bereich Außergewöhnliche Belastungen









Nachweise über Schwerbeschädigungen (Ausweis oder Bescheid)
Kosten, die durch die Pflege einer hilflosen Person verursacht werden
Unterstützung bedürftiger Angehöriger
 Belege über Unterstützungszahlungen
 Einkommensnachweis des Angehörigen
 Unterhaltsbescheinigung für ausländische Angehörige
Praxisgebühr, Krankenhauszuzahlung, Kosten für medizinische Behandlungen, Krankheitskosten (soweit sie nicht von z.B. einer Krankenkasse erstattet wurden)
Kosten bei Todesfall (nur den Nachlass übersteigende Kosten)
Kosten bei Scheidung
Krankheitsbedingte Umschulungskosten
Aufwendungen für eine Haushaltshilfe (unter bestimmten Voraussetzungen)
Wiederbeschaffung von Hausrat, Kleidung etc., sofern ein unabwendbares Ereignis (z.B.
Feuer, Hochwasser) den Verlust verursachte
Bereich haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
oder Dienstleistungen oder Handwerker
Arbeitslohn und Sozialabgaben oder Arbeitskosten für regelmäßig im Haushalt oder bei der
Gartenpflege anfallende Tätigkeiten
 Pflege- und Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen, wenn die Pflege im inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen oder im Haushalt der pflegebedürftigen Person erfolgt
 Handwerkliche Tätigkeiten in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung (gemietet
oder im Eigentum),
d.h. kleine Ausbesserungsarbeiten und Schönheitsreparaturen wie
o Tapezieren
o Anstreichen
o Kalken der Wände und Decken
 seit 2006 auch Renovierungs-, Erhaltungs-, und Modernisierungsmaßnahmen des Wohnraums
in Privathaushalten (gemietet oder im Eigentum), z.B.
o die Modernisierung der Heizungsanlage oder des Badezimmers
o die Beseitigung kleinerer Schäden, die Erneuerung des Bodenbelags
o die Erneuerung von Fenstern
o Garten- und Wegebauarbeiten auf dem Grundstück
o Schornsteinfeger

Benötigte Nachweise:
o
die Rechnung des beauftragten Unternehmens mit einer Aufschlüsselung der Materialund Lohnkosten und Kontoauszug (ggf. Kopie) oder eine entsprechende Bescheinigung
mit der Abbuchung des Rechnungsbetrags (Barquittungen werden nicht anerkannt!)
o
Nebenkostenabrechnung des Vermieters für das lfd. Jahr oder das Vorjahr
o
Wohngeldabrechnung des Verwalters für das lfd. Jahr oder das Vorjahr
o
oder gesonderte Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen
Bereich ausländische Einkünfte
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
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Aufenthalt im Ausland von – bis
Bescheinigung ausländische Einkünfte
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