Exklusiv-Leistungen

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Exklusiv-Leistungen
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Gut, besser ...
am besten BKK-versichert!
BKK wählen · Exklusiv-Leistungen · Top Service
20 0 8
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Sehr verehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
unsere BKK leistet optimal nicht erst bei Krankheit oder bei Unfällen, sondern bemüht sich schon frühzeitig um Ihre Gesundheit. Viele Angebote dazu finden Sie in dieser Broschüre. Damit
Sie möglichst lange gesund bleiben und Ihre Wünsche nach hoher Lebensqualität, nach Fitness, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit erfüllt werden.
Wenn Sie einmal ernsthaft krank werden sollten? Gerade dann
ist eine moderne Krankenversicherung mit einem Top-Leistungsangebot besonders wichtig. Denn Sie wollen und sollen bald wieder gesund werden!
Attraktive exklusive Zusatzleistungen
Seite für Seite überzeugen nicht nur unsere Standardangebote,
sondern insbesondere die vielen attraktiven exklusiven Zusatzleistungen – genau richtig für Sie und für Ihre Gesundheit! Wenn
Sie sich näher informieren wollen, dann besuchen Sie uns doch
im Internet.
Unsere BKK bietet außerdem noch günstige Beiträge und einen
fachkompetenten Beratungsservice. Damit Sie bestens versichert sind!
Bleiben Sie gesund!
Ihre BKK Miele
Unsere Stärke!
Service
· Internetpräsenz unter www.bkk-miele.de
· E-Mail Newsletter abonnieren
· Mitgliederzeitschrift „BKK-Kundeninfo“
Starke Leistungen & Top Service!
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BKK – Die Versicherung für die ganze Familie
Die Familie ist beitragsfrei mitversichert
Immer gut versichert
Unsere BKK
versichert Auszubildende und Beschäftigte des Betriebes, auch
Studenten, Arbeitslose und Rentner. Freiwillig versichern sich
u. a. Personen nach dem Ausscheiden aus der Mitgliedschaft.
Zu unseren Mitgliedern zählen nicht nur alle Pflicht­versicherten
wie zum Beispiel Auszubildende, Arbeit­nehmer, Arbeitslose,
Rentner, Studenten sondern auch freiwillig Versicherte.
Nutzen Sie die Möglichkeit, von einer anderen gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK, Ersatzkasse) überzuwechseln. Die Kündigung ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich,
wenn eine Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt wird. Ein Sonderkündigungsrecht gilt bei Beitragssatzerhöhung (ohne die übliche Bindungsfrist).
Dazu ein Beispiel:
Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse
(mindestens 18 Monate Mitglied):
Ablauf des übernächsten Kalendermonats:
Versicherung bei unserer BKK:
15. Februar
30. April
1. Mai
Sie füllen eine Beitrittserklärung aus und senden diese zusammen mit der Kündigungsbestätigung der derzeitigen Krankenkasse an unsere BKK. Dann bestehen vom ersten Tag an volle Leistungsansprüche. Ohne Wenn und Aber!
Unsere BKK können zum Beispiel auch Ehepartner wählen, die
noch bei einer anderen Krankenkasse versichert sind. Ebenso
Angehörige, wenn sie wegen Aufnahme einer Beschäftigung
versichert werden. Wer erstmals eine Beschäftigung aufnimmt
oder eine Ausbildung beginnt, kann sich sofort bei uns versichern.
Über alle Wahlmöglichkeiten beraten wir Sie gerne.
Zur PKV wechseln?
Freiwillige Mitglieder unserer BKK, beispielsweise Selbstständige oder Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten, haben auch die Möglichkeit, sich privat abzusichern.
Die Angebote klingen oft verlockend, versprechen niedrigere Beiträge bei höheren Leistungen. Bevor Sie ein solches Angebot annehmen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei uns über Vorund Nachteile ausführlich zu informieren. Bedenken Sie, dass
eine Rückkehr zur Gesetzlichen Krankenversicherung nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich ist.
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Sie können zusammen mit Ihrer Familie ein Leben lang BKK-versichert sein. Deshalb ist unsere BKK die ideale Fami­lienkasse. Im
Gegensatz zur privaten Krankenversicherung sind zum Beispiel
der Ehegatte (bzw. eingetragene Lebenspartner) und die Kinder
bis zum vollendeten 23. Lebensjahr beitragsfrei versichert (bei
Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr).
Zu den Kindern zählen auch überwiegend unterhaltene Stiefkinder und Enkel; außerdem Pflegekinder und Kinder von familienversicherten Kindern.
Ausgenommen von der beitragsfreien Versicherung sind u. a.
Personen, die versicherungsfrei, selbst versichert oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind oder deren Gesamteinkommen über 355 Euro je Monat (2008) liegt (für geringfügig
Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro).
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BKK – Sicherheit von A bis Z
Freie Wahl bei ärztlicher Behandlung
Arzneimittel – vertrauen Sie Ihrem Arzt
Mit Ihrer Versichertenkarte (künftig: elektronische Gesundheitskarte) haben Sie die freie Wahl unter den Vertragsärzten (Haus- und
Fach­ärzte, Psychotherapeuten). Unsere Versicherten erhalten alle
anerkannten medizinischen Behandlungs- und Heilmethoden
zeitlich unbegrenzt (einschl. Beratung über Fragen der Empfängnisregelung und jährlicher Test für Frauen auf Chlamydien bis
zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr).
Ihr Arzt wählt das richtige Mittel aus den verordnungsfähigen
Medikamenten für Sie aus. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden übernommen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und zur Standardtherapie bei schwerwiegenden Erkrankungen. Empfängnisverhütende Mittel (z. B. Pille, Spirale) werden bis zum vollendeten
20. Lebensjahr bezahlt.
Nicht nur wegen Erlass der Praxisgebühr hat es viele Vorteile,
wenn zuerst der Hausarzt aufgesucht wird: Er ist erste Anlaufstation, kann die gesamte Behandlung koordinieren und je nach individuellem Bedarf zu bestimmten Fachärzten überweisen. Er verordnet fast alle Leistungen wie sie auch in dieser Broschüre beschrieben sind (einschl. Soziotherapie).
Verordnet Ihr Arzt ein Medikament über dem sogenannten Festbetragspreis, müssten Sie neben der Zuzahlung auch diese Mehrkosten tragen. Fragen Sie nach Alternativen und zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln. Eine aktuelle Liste von zuzahlungsbefreiten
Arzneimitteln erhalten Sie im Internet unter www.bkk.de.
Gut versorgt
Bei einer hausarztzentrierten Versorgung entscheidet sich der
Versicherte dafür, Fachärzte grundsätzlich nur auf Überweisung
aufzusuchen. Wenn Sie sich bei der BKK Miele für die hausarztzentrierte Versorgung entscheiden, entfällt die Praxisgebühr
bei dem gewählten Hausarzt. Bisher besteht die Möglichkeit,
sich in ein Hausarztprogramm einzuschreiben, nicht überall. Bitte
informieren Sie sich bei uns über den aktuellen Stand.
Für eine Sektoren übergreifende Versorgung gibt es Verträge mit
Leistungserbringern bei freiwilliger Beteiligung der Versicherten
(„Integrierte Versorgung“). Auch bei einigen dieser Spezialversorgungen sind reduzierte Zuzahlungen vorgesehen.
Homöopathie – die Alternative
Unsere Versicherten können mit ihrer Versichertenkarte niedergelassene Ärzte in Anspruch nehmen, die homöopathische (Vertrags-)Leistungen erbringen dürfen. Informationen über diese
speziell zugelassenen Ärzte erhalten Sie direkt bei der BKK Miele
oder über unsere Internetseite: www.bkk-miele.de.
Akupunktur hilft
Unsere BKK leistet im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
auch Körperakupunktur mit Nadeln (ohne elektrische Stimulation) bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder in
einem Kniegelenk, die seit mindestens sechs Monaten bestehen. Eine erneute Behandlung ist nach zwölf Monaten möglich.
Versandapotheken
Lohnenswert kann die alternative Versorgung mit Arzneien über
eine Versandapotheke (Bestellung auch über das Internet) sein,
z. B. für diejenigen, die im Rahmen einer Dauermedikation stets
dieselben Medikamente benötigen, etwa das Insulin für einen
Diabetiker.
Auch im Ausland gut geschützt
Für Urlaubsreisen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in die Schweiz gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (auch „European Health Insurance Card –
EHIC“ genannt). Besondere Anspruchsbescheinigungen gelten
für die Abkommensstaaten Bosnien-Herzegowina, Kroatien,
Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien und die Türkei.
Für jede Auslandsreise sollten Sie eine spezielle private Krankenversicherung abschließen. Sie übernimmt zum Beispiel medizinisch erforderliche Rücktransporte nach Deutschland und Kosten, die in Ländern entstehen, für die es keine Abkommen gibt.
Fragen Sie Ihre BKK.
Die Behandlung bei berechtigten Leistungserbringern in Staaten
der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes und in der Schweiz
ist grundsätzlich möglich: Soweit dafür nicht Anspruchsbescheinigungen gelten, erfolgt allerdings nur eine Kostenerstattung
nach Inlandssätzen. Weil auch Abschläge und Zuzahlungen anfallen, können Mehrkosten entstehen. Über Einzelheiten (zum Beispiel Leistungsumfang, Behandlungsplan vorlegen) beraten wir
Sie gerne. Tipp: Eine Krankenhausbehandlung ist nur nach vorheriger Zustimmung möglich! Zur Kostenübernahme von Impfungen, die aus Anlass einer privaten Auslandsreise anfallen, siehe
auch unsere Sonderleistung auf Seite 8.
Wir bieten außerdem:
eine Impfberatung vor einer Auslandsreise
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Wir helfen!
Behandlungsfehler?
Wir unterstützen unsere Versicherten bei möglichen Behandlungsfehlern und der Durchsetzung gemeinsamer Ansprüche
(z. B. Schadenersatz bei Unfällen) oder gegen andere Sozialleistungsträger.
Aktiv & fit?
Gesund bleiben
Bei unserer BKK wird GESUNDHEIT groß
geschrieben
Unsere BKK bietet Leistungen der „Primärprävention“, damit die
Versicherten möglichst lange gesund bleiben; sie fördert betriebliche Gesundheitsmaßnahmen, Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen.
Beim Bonusprogramm punkten!
Unsere BKK hält Informationen zu aktuellen Gesundheitsthemen
bereit, sie fördert gezielt Kurse qualifizierter Anbieter, insbesondere bei chronischen Krankheiten. Beispiele:
Unsere BKK belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten (z. B.
regelmäßige Früherkennung von Krankheiten, Teilnahme an
Präventionskursen) durch einen Bonus. Machen Sie mit beim
Bonusprogramm „gesundLeben“.
- Programm „Rückenschule“
- Ernährung, Abnehmen
- Entspannung, Bewegung
Brillen – für den richtigen Durchblick
In der Kursdatenbank „easy“ finden Sie regionale Anbieter.
Die Kursdaten können Sie über unsere Internetseite
www.bkk-miele.de aufrufen.
Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten der Gläser (auch Zweistärken- und unter bestimmten Voraussetzungen Kunststoffgläser). Ohne Altersbegrenzung werden
Sehhilfen (einschl. Kontaktlinsen) bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen
vorliegen. Maßgebend für die Kostenübernahme sind u. a. Festbeträge oder Vertragspreise.
Besondere Angebote sind:
- Gesundheitskoffer „Fit von klein auf“
- BKK Aktivwoche
- Kompaktprogramm Fit & Vital
- Internetportal „GesundheitOnline“
- Quitline – Ihr Ansprechpartner zum Thema (Nicht-)Rauchen
Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne.
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Früherkennung – dem Krebs keine Chance geben!
bei Frauen
Weil krankheitsbedingte Veränderungen rechtzeitig erkannt werden können, haben Frauen sehr gute Heilungschancen durch die
Früh­erkennung von Gebär­mutterhals- und Brustkrebs. Lassen
Sie sich ab dem 20. Geburtstag einmal im Jahr von Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt vorsorglich untersuchen (ab 30 wird dabei die Brust und ab 50 zusätzlich der Dickdarm untersucht).
bei Männern
Diese Maßnahmen umfassen beginnend ab 45 Jahren die Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren
Genitales sowie ab 50 die Untersuchungen des Dickdarms.
Hautkrebsscreening
Je eher Hautkrebs erkannt wird, desto höher sind die Heilungschancen – in frühen Stadien ist er heilbar. Regelmäßig, mindestens einmal im Monat, die Haut selbst zu untersuchen (z. B. auffällige Muttermale), ist sehr gut, ein Hautkrebsscreening insbesondere im Rahmen des „check up 35“ ist allemal besser. Nehmen Sie teil!
Gesundheitsuntersuchung „check up 35“
Diese Gesundheits­untersuchung bezieht sich insbesondere auf
Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Stoffwechselstörungen; sie ist nach Vollendung des 35. Lebensjahres alle zwei
Jahre möglich (einschl. Hautkrebsscreening).
Durch diese Untersuchung sollen Krankheiten möglichst frühzeitig erkannt werden. Wichtige Ratschläge betreffen die Möglichkeiten, persönliche Risikofaktoren zu vermeiden oder zu reduzieren. Damit Sie gesund bleiben.
Gesunde Kinder!
Zehn Untersuchungen bis zum 6. Lebensjahr und eine weitere
im 13./14. Lebensjahr ergeben ein umfassendes Früherkennungsprogramm! Stellen Sie Ihr Kind zu den vorgesehenen
Terminen Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt vor, auch wenn es sich normal
entwickelt.
Grundschulcheck
Der Grundschulcheck für Kinder zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr ergänzt die Vorsorge zusätzlich.
Hilfe für den Haushalt
Unsere BKK leistet Haushaltshilfe, wenn Versicherte wegen
Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen oder bei häuslicher Krankenpflege den Haushalt nicht weiterführen können. Vorausset­zung ist, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt (bei Behinderung ohne Altersgrenze).
Über weitere Leistungen beraten wir Sie gerne.
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Krankenpflege zu Hause
Impfungen schützen
Anstelle einer Krankenhausbehandlung ist neben der ärztlichen
Betreuung die Pflege durch Fachkräfte zu Hause in Ihrer vertrauten Umgebung oder sonst an einem geeigneten Ort möglich.
Unsere BKK trägt dafür die Kosten grundsätzlich bis zu vier Wochen. Diese Leistung ist auch vorgesehen, wenn die Pflege zur
Sicherung der ärztlichen Behandlung notwendig ist.
Schutzimpfungen werden insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung übernommen. Maßgebend ist die
Schutzimpfungs-Richtlinie – SiR. Zu den Standardimpfungen für
Kinder zählen Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae bInfektion, Keuchhusten, Kinderlähmung, Meningokokken, Pneumokokken, Masern, Mumps, Röteln, Wundstarrkrampf und
Windpocken; für Mädchen von 12-17 Jahren gegen humane Papillomaviren (HPV). Erwachsene sollten alle zehn Jahre die Impfung gegen Diphtherie und Wundstarrkrampf auffrischen lassen.
Für über 60-Jährige gehören Impfungen gegen Grippe und Lungenentzündung (Pneumokokken) zur Standardvorsorge. Weitere
Impfungen sind vorgesehen bei beruflicher Gefährdung (die Arbeitgeber tragen die Kosten bei erhöhter beruflicher Gefährdung).
Über weitere Leistungen beraten wir Sie gerne.
Heil- und Hilfsmittel
Zu den Heilmitteln gehören zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik und die Sprachtherapie. Hilfsmittel sind zum Beispiel
Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen und bestimmte Verbrauchsmittel. Maßgebend für die Kostenübernahme sind Festbeträge oder
Vertragspreise.
Hospizbetreuung
Unsere BKK bezuschusst bzw. fördert stationäre, teilstationäre
oder ambulante Hospizleistungen, auch in Kinderhospizen sowie
eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Weitere Impfungen
Die BKK Miele übernimmt darüber hinaus auch die Kosten für
eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Frauen von
18-25 Jahren in Höhe von 80 %. Auch die Kosten für eine Impfung gegen Rotaviren wird für Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat zu 80 % übernommen.
Auch auf Reisen gut geschützt
Unsere BKK beteiligt sich neben den Standardimpfungen auch
an den Kosten für Reiseimpfungen. Beispiele: Cholera, FSME/
Zecken-Hirnhautentzündung, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündung), Tollwut, Typhus. Die Kostenbeteiligung der BKK Miele beträgt bei sog. Reiseimpfungen 80 %.
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Kieferorthopädie – für schöne Zähne
In der Klinik gut versorgt
Diese kieferorthopädische Behandlung ist bei erheblicher Funktionseinschränkung (Kiefer-/Zahnfehlstellung) vorgesehen, bei einem Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr bei schwerer
Kieferanomalie. Die Eigenbeteiligung von 20 % der Vertragssätze (10 % ab dem 2. Kind bei gleichzeitiger Behandlung) wird nach
erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet.
Unsere Verträge sichern die modernsten und kostspieligsten
Behandlungsmethoden, auch zum Beispiel Herzoperationen,
Organverpflanzungen, Herzschrittmacher, den Einsatz von Nierensteinzertrümmerern, der künstlichen Niere usw. Dafür übernehmen wir ebenso die vollen Kosten wie für ärztliche Behandlung, sonstige Operationen, Medikamente, Frührehabilitation,
Pflege usw. Ein spezielles Versorgungsmanagement stellt zum
Beispiel den reibungslosen Übergang von Krankenhaus- in die
ambulante Behandlung sicher. Krankenhäuser/Kliniken können
ggf. hochspezialisierte Leistungen erbringen.
Wenn Kinder zu Hause gepflegt werden
Ein bis zu zwölf Jahre altes Kind (bei behinderten Kindern ohne
Altersgrenze) wird von einem versicherten Arbeitnehmer wegen
Krankheit beaufsichtigt, betreut oder gepflegt und eine andere
im Haushalt lebende Person kann diese Tätigkeiten nicht übernehmen? Dann wird ein sog. Kinderkrankengeld bezahlt und
zwar kalenderjähr­lich für jedes Kind bis zu zehn Arbeitstage, bei
mehreren Kindern insgesamt bis zu 25 Arbeitstage (bei allein erziehenden Versicherten bis zu 20 Arbeits­tage bzw. bei mehreren
Kindern insgesamt bis zu 50 Arbeitstage). Weitergehende Leistungen sind zur Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder
möglich.
Krankenhausfinder
Sie suchen ein bestimmtes Krankenhaus oder eine Spezialklinik?
Adressen finden Sie im Internet unter www.bkk-klinikfinder.de
Krankengeld – keine finanziellen Sorgen
bei Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld wird nach Ablauf der Entgeltfortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zeitlich unbegrenzt gezahlt, wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren.
Es beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts.
Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosenund Pflegeversiche­rung entrichtet (gilt als Beitragszeit in der
Rentenversicherung).
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Medizinische Vorsorge und Rehabilitation
Transport- und Fahrkosten
Unsere BKK leistet auch ambulante oder stationäre Vorsorge
bzw. Rehabilitation für Kinder, Erwachsene und Mütter; auch als
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme oder geriatrische Rehabilitation.
Über unsere Leistungen und Ihre Zuzahlungen bzw. Eigenbeteiligungen beraten wir Sie gerne.
Fahr- und Transportkosten werden übernommen bei stationären
Leistungen (z. B. Krankenhausbehandlung) und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus, wenn ein Krankentransportwagen erforderlich ist oder Fahrten eine Krankenhausbehandlung vermeiden
helfen (z. B. ambulante Operationen). Fahrten zu einer ambulanten Behandlung können bei zwingenden medizinischen Gründen
nach vorheriger Genehmigung unserer BKK übernommen werden.
Über besondere Angebote und Leistungen wie z. B.
Kuren im Ausland informieren wir Sie gerne individuell.
Optimale Versorgung
Für mehr Wahlfreiheit
MedPlus
Wahltarife
Unter diesem Namen bietet die BKK den chronisch kranken Versicherten Programme für eine qualitätsgesicherte Behandlung
bei Diabetes Typ 1 und 2 (Zuckerkrankheit), Brustkrebs, koronarer Herzkrankheit, Asthma und chronisch obstruktiver Lungenerkrankung an. Sichern Sie sich durch Ihre Teilnahme Vorteile!
Anstelle der Leistungen über die Krankenversichertenkarte können Versicherte die Kostenerstattung wählen. Sie treten damit
bei Ärzten, Zahnärzten usw. als Privatpatient auf, erhalten eine
Rechnung und reichen diese bei unserer BKK ein. Erstattet werden die Kosten, die im Rahmen der Vergütungsregelungen entstanden wären (abzüglich Abschlag und Zuzahlung). Mehrkosten
bleiben allerdings zu Lasten des Versicherten.
Mutter & Kind bestens betreut
Für eine komplikationslose Schwangerschaft und Geburt ist bestens gesorgt: Mit Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind,
Hebammenhilfe, ärztlicher Betreuung, Arznei- und Heilmitteln
sowie der Entbindung in einer Vertragsklinik, ggf. ergänzt um
häusliche Pflege und Haushaltshilfe.
BabyCare
Das ist ein spezielles Programm, um Komplikationen im Verlauf
der Schwangerschaft zu verringern. In einem Buch sind sowohl
Risiken als auch Tipps wissenschaftlich fundiert beschrieben.
Anhand eines Fragebogens können individuelle Risiken erkannt
und gezielt Empfehlungen abgerufen werden.
Hallo Baby
sichert eine optimale medizinische Beratung und Versorgung
aufgrund von Kooperationen zwischen Frauenärzten, regionalen
Perinatalzentren und besonders qualifizierten Geburtskliniken,
um die Frühgeburtenrate zu senken.
Das Mutterschaftsgeld
Arbeitnehmerinnen erhalten während der so genannten Schutzfristen (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen bei Früh- und
Mehrlingsgeburten nach der Entbindung) ein Mutterschaftsgeld
in Höhe des bisherigen Nettoverdienstes. Es beträgt max.
13 Euro je Kalendertag – eine evtl. Differenz zum Nettoentgelt
zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (steuer- und sozialversicherungsfrei). Wurde die Zahlungsdauer durch
eine Frühgeburt oder eine sonstige vorzeitige Entbindung verkürzt, verlängert sich der Zeitraum nach der Entbindung um diese Tage. Andere Frauen erhalten Krankengeld als Mutterschaftsgeld, sofern ein Anspruch darauf besteht. Tipp: Den Antrag auf
Mutterschaftsgeld noch vor der Entbindung stellen!
Nehmen Versicherte an besondere Versorgungsformen (z. B.
hausarztzentrierte, integrierte, strukturierte) teil, erhalten sie
Zuzahlungsermäßigungen.
Über Einzelheiten beraten wir Sie gerne.
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Gesunde Zähne und optimaler Zahnersatz
Zahnärztliche Früherkennung
Sie haben die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten – legen
Sie bitte Ihre Versichertenkarte (künftig: elektronische Gesundheitskarte) vor. Unsere BKK leistet befundbezogene Festzuschüsse zu Zahnersatz (Kronen, Brücken, Teil- oder Totalprothesen). Dazu zählen auch Suprakonstruktionen, also implantatgestützter Zahnersatz (die implantologischen Leistungen nur in besonderen zahnmedizinischen Ausnahmen). Dazu ein Beispiel:
Durch drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen soll
Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen vorgebeugt werden: die
1. findet im 3. Lebensjahr statt, die weiteren im Abstand von
zwölf Monaten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Während der
Kindergarten- und Schulzeit ist die Gruppenprophylaxe vorgesehen. Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr sollte einmal im Kalenderhalbjahr eine zahnärztliche Untersuchung (einschl. Fissurenversiege­lung der hinteren Backenzähne vom 6. Lebens­jahr an)
genutzt werden; ab 18 Jahren ist die Zahngesundheitsuntersuchung einmal jährlich vorgesehen. Der Zahnarzt bescheinigt die
Untersuchungen ab dem 12. Lebensjahr im „Bonusheft“.
Zwei Brücken kosten (einschl. Goldlegierung, Material-/Laboraufwand) 2 800 Euro, die Regelversorgung 2 000 Euro.
Die BKK leistet als Festzuschuss (50 %) = 1 000 Euro
bei regelmäßigen Zahngesundheitsuntersuchungen
in den letzten fünf Jahren + 20 % = 200 Euro
in den letzten 10 Jahren + 10 % = 100 Euro
insgesamt
= 1 300 Euro
Der verbleibende Anteil des Versicherten bis zu den Kosten der
Regelversorgung kann bei unzumutbarer Belastung ganz oder
teilweise übernommen werden. Wir beraten Sie gerne, welche
zusätzlichen Leistungen Sie erwarten können.
Individuell & günstig
Zusatzversicherungen
Mit unserer BKK genießen Sie und Ihre Familie einen umfassenden Versicherungsschutz. Diesen Schutz können Sie nach Ihren
individuellen Ansprüchen ergänzen – mit einer privaten Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner „Barmenia“.
Beispiele sind:
· Wahlarztbehandlung im Krankenhaus
· Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus
· Auslandsreisekrankenversicherung
· alternative Heilmethoden
· (höhere) Zuschüsse zu Brillen und zum Zahnersatz
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Zuzahlungen – ein oder zwei Prozent!
Versicherte leisten Zuzahlungen (u. a. Praxisgebühr, Arzneimittel,
Krankenhausbehandlung) während eines Kalenderjahres nur bis
zur individuellen Belastungsgrenze: Sie beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit ein Jahr in
Dauerbehandlung sind, gilt eine Grenze von 1 %; dabei ist grundsätzlich ein therapiegerechtes Verhalten erforderlich.
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (Ehegatte einschl.
Lebenspartner in eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kinder
bis zum Kalenderjahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden,
danach solange sie familienversichert sind) jeweils zusammengerechnet. Auf Familien wird durch Freibeträge und Kinderfreibeträge Rücksicht genommen. Die jährlichen Bruttoeinnahmen verringern sich deshalb um diese Freibeträge (2008):
Für den 1. Angehörigen um 4 473 Euro, für jedes Kind um
3 648 Euro (bei allein Erziehenden gilt für das 1. Kind 4 473 Euro).
Wird die Belastungsgrenze bereits während des Kalenderjahres
erreicht, ist eine vorzeitige Erstattung und ggf. Befreiung für den
Rest des Jahres möglich (gilt entsprechend bei Vorauszahlung
der zu leistenden Zuzahlungen für das Kalenderjahr, u. a. bei Heimunterbringung auf Kosten des Trägers der Sozialhilfe). Ein „Befreiungsausweis“ sichert Ihnen die Befreiung von Zuzahlungen.
Bitte legen Sie ihn beim Arzt und bei unseren Vertragspartnern vor.
Zuzahlungen im Überblick
Arzt-/Zahnarzt-/Psycho-
10 Euro je Quartal
therapiebehandlung
„Praxisgebühr“, entfällt z. B. bei Überweisungen,
Schutzimpfungen, Vorsorge-/ Früherkennungs-/
Zahngesundheitsuntersuchungen
Arznei- und
Verbandmittel
10 % des Abgabepreises
mind. 5 Euro, max. 10 Euro
pro Arzneimittel (nicht zuzahlungsbefreite) evtl. zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag
Haushaltshilfe,
Soziotherapie
10 % der Kosten
mind. 5 Euro, max. 10 Euro
je Kalendertag der Leistung
Häusliche Krankenpflege
10 % der Kosten
+ 10 Euro je Verordnung
für max. 28 Kalendertage je Kalenderjahr
Heilmittel
10 % der Kosten
+ 10 Euro je Verordnung
z. B. Massagen, Krankengymnastik
Hilfsmittel,
10 % des Abgabepreises
Verbrauchsmittel
mind. 5 Euro, max. 10 Euro
z. B. Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen
(Verbrauchsmittel 10 % je Packung, max. 10 Euro
für den Monatsbedarf)
evtl. zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag
Krankenhausbehandlung
10 Euro täglich
für max. 28 Tage im Kalenderjahr, keine
Zuzahlung bei teilstationäre und ambulanter
Krankenhausbehandlung
Med. Vorsorge-/
10 Euro täglich
Rehabilitationsleistung
bei Anschluss-Rehabilitation für max. 28 Tage
je Kalenderjahr (Anrechnung Krankenhauszuzahlung)
Fahrkosten
je Fahrt (entfällt bei med. Reha – ambulant
und stationär)
10 % der Kosten,
mind. 5 Euro, max. 10 Euro
Kinder und Jugendliche (bis 18. Lebensjahr) sind von Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten). Eigenanteile (nicht
Zuzahlungen) gelten für kieferorthopädische Behandlung, Zahnersatz und künstliche Befruchtung.
Nicht als „Zuzahlungen“ können berücksichtigt werden: Fahrkosten, die von der BKK nicht bezahlt werden sowie über
die Vertragsleistungen hinausgehende Aufwendungen (z. B. nicht verordnungsfähige bzw. ausgeschlossene Arzneimittel, Aufwendungen über dem jeweiligen Festbetrag/Vertragspreis). 14
Unsere Pflegeversicherung
BKK Versicherte sind auch pflegeversichert.
Für die meisten Leistungen ist die individuelle Pflegestufe maßgebend:
I = erheblich Pflegebedürftige
II = Schwerpflegebedürftige
III = Schwerstpflegebedürftige.
Erbringen Pflegedienste Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung, sind in den Pflegestufen folgende Leistungen vorgesehen: I = 420 Euro, II = 980 Euro, III = 1 470 Euro, ggf. bis
1 918 Euro.
Stellt der Pflegebedürftige die häusliche Pflege selbst sicher,
wird ein Pflegegeld gezahlt (I = 215 Euro, II = 420 Euro,
III = 675 Euro).
Ist eine Pflegeperson zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub
verhindert, können die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu
vier Wochen je Kalenderjahr übernommen werden (bis zu 1 470
Euro).
Als weitere Leistungen können Tages- bzw. Nachtpflege und
Kurzzeitpflege infrage kommen. Bei einer vollstationären Pflege
wird der pflegebedingte Aufwand bis zu 1 470 Euro (im Härtefall
bis zu 1 750 Euro) monatlich übernommen. Für Menschen mit
demenzbedingten Störungen, geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen gibt es zusätzliche Betreuungsleistungen
(bis zu 2400 Euro jährlich, auch in der sog. Pflegestufe „0“).
Ergänzende Leistungen sind Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel, Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes und
Pflegekurse. Jeder Pflegebedürftige hat einen umfassenden Anspruch auf Hilfe und Unterstützung durch einen Pflegeberater
bzw. eine Pflegeberaterin, die ggf. in einem Pflegestützpunkt genutzt werden kann.
Zu den Leistungen zählt auch die soziale Absicherung der Pflegepersonen in der Renten- und Unfallversicherung. Nach dem Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) bestehen evtl. Ansprüche bei
beruflicher Weiterbildung bzw. die Möglichkeit einer freiwilligen
Versicherung.
Neu: Die Pflegezeit für Angehörige
Pflegezeit bedeutet, dass ein Beschäftigter für die Dauer von bis
zu sechs Monaten einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit hat. Voraussetzung ist, dass
ein naher Angehöriger, bei dem mindestens Pflegestufe I vorliegt, in häuslicher Umgebung gepflegt wird. Dieser Anspruch besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Als nahe Angehörige gelten insbesondere: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Enkelkinder sowie die Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
Jeder, der einen Angehörigen mindestens 14 Stunden in der Woche pflegt, ist in der Pflegezeit rentenversichert. In der Arbeitslosenversicherung besteht die Pflichtversicherung für die Dauer
der Pflegezeit fort. Die Beiträge werden von der Pflegekasse
übernommen. Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
bleibt in der Regel während der Pflegezeit beitragsfrei erhalten,
wenn eine Familienversicherung besteht. Sonst versichert sich
der pflegende Angehörige freiwillig weiter und entrichtet dafür in
der Regel den Mindestbeitrag. Auf Antrag erstattet die Pflegeversicherung den Beitrag in der Kranken- und Pflegeversicherung bis
zur Höhe des Mindestbeitrags.
Möglich ist auch eine teilweise Freistellung von der Arbeit.
Unsere BKK-Pflegekasse berät Sie gerne.
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Bei der BKK stimmt das Beitrags-Leistungs-Verhältnis
Unsere BKK bietet günstige Beiträge
Beitragssätze für Mitglieder
die bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres
Arbeitsentgelts oder vergleichbarer Zahlungen haben 12,3 %*
wenn dieser Anspruch nicht für mindestens sechs Wochen besteht 14,6 %*
ohne Krankengeld­anspruch
11,3 %*
*zzgl. zusätzlicher Beitragssatz 0,9 % (trägt Versicherter alleine)
Pflege­versicherung 1,95% (zzgl. 0,25 % Beitragszuschlag für Kinderlose – trägt Versicherter alleine; ausgenommen sind
z. B. unter 23-Jährige und vor dem 1.1.1940 Geborene)
Ersparnis bei einem Wechsel zur BKK Miele
Für die Beiträge wird das Arbeitsentgelt nur bis zur monatlichen Bemessungsgrenze
(2008 = 3 600 Euro) herangezogen.
Bei einem Brutto-Einkommen in
Name der Krankenkasse
Beitragssatz Unterschied
Höhe von monatlich (Beispiel)
3.600  Für Arbeitnehmer zahlt der
Arbeitgeber die Hälfte des
Beitrags. Davon gibt es folgende Ausnahmen: bei der
Pflegeversicherung
in Sachsen und dem o. a. Beitragszuschlag/zusätzlichen
Beitragssatz.
AOK Baden-Württemberg
Günstige Beiträge bieten wir
auch für Studenten.
2.500 
beträgt die jährliche Ersparnis
14,5 %
2,2 %
475 
330 
AOK Bayern
14,5 %
2,2 %
475 
330 
AOK Brandenburg
14,9 %
2,6 %
562 
390 
AOK Hessen
14,9 %
2,6 %
562 
390 
AOK Niedersachsen
14,1 %
1,8 %
389 
270 
AOK Rheinland / Hamburg
14,3 %
2,0 %
432 
300 
AOK Rheinland-Pfalz
15,5 %
3,2 %
691 
480 
AOK Schleswig-Holstein
15,3 %
3,0 %
648 
450 
AOK Westfalen-Lippe
13,8 %
1,5 %
324 
225 
BEK / Barmer Ersatzkasse
14,4 %
2,1 %
454 
315 
DAK / Dt. Angestelltenkrankenkasse
14,5 %
2,2 %
475 
330 
Deutsche BKK
14,2 %
1,9 %
410 
285 
Hamburg Münchner Ersatzkasse
15,5 %
3,2 %
691 
480 
IKK / Vereinigte IKK
13,9 %
1,6 %
346 
240 
IKK Niedersachsen
14,5 %
2,2 %
475 
330 
KKH / Kaufmänn. Krankenkasse
13,9 %
1,6 %
346 
240 
Schwäbisch Gmünder / GEK
14,3 %
2,0 %
432 
300 
TK / Techniker Krankenkasse
13,8 %
1,5 %
324 
225 
BKK Aktiv
14,4 %
2,1 %
454 
315 
Bertelsmann BKK
12,9 %
0,6 %
130 
90 
BKK Daimler
13,6 %
1,3 %
281 
195 
BKK Diakonie
13,8 %
1,5 %
324 
225 
BKK Dr. Oetker
12,8 %
0,5 %
108 
75 
BKK Dürkopp Adler
12,6 %
0,3 %
65 
45 
BKK Essanelle
14,4 %
2,1 %
454 
315 
BKK Gildemeister Seidensticker
12,6 %
0,3 %
65 
45 
BKK für Heilberufe
15,3 %
3,0 %
648
450 
BKK Herford Minden Ravensberg
12,6 %
0,3 %
65 
45 
BKK Melitta Plus
12,8 %
0,5 %
108 
75 
BKK Mobil Oil
13,3 %
1,0 %
216 
150 
BKK Siemens / SBK
14,1 %
1,8 %
389 
270 
Taunus BKK
14,5 %
2,2%
475 
330 
City BKK
16,5 %
4,2 %
907 
630 
BKK Miele
Anmerkung: Der Arbeitgeber spart denselben Betrag.
12,3 %
Stand: August 2008
16
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Herausgeber: BKK Miele. Rechtsstand: 1. 8. 2008. Diese Ausführungen sind eine Kurzfassung. Rechtsverbindlich sind Gesetz und Satzung.
© KKF-Verlag, 84503 Altötting. Bestell-Nr. 100 6121 (08/2008)