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14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken
Unterweisungen – verhaltensbedingte Prävention
22.09.2015
Unterweisung – verhaltensbedingte Prävention
Verantwortung im Arbeitsschutz
Gesetzliche Grundlagen der Unterweisung
Maßnahmen für erfolgreiches Unterweisen
Methoden der Unterweisung
Jens Krause
Verantwortung im Arbeitsschutz
•
Träger von Verantwortung
•
Unternehmer
•
Führungskräfte
•
Mitarbeiter
•
Betriebsrat
•
SIFA und Betriebsarzt
Unterweisung – verhaltensbedingte Prävention
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Verantwortung im Arbeitsschutz
•
Unternehmerpflichten
•
Schaffung der sachlichen, organisatorischen und
personenbezogenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung
des sicheren Betriebs.
•
Pflichten können auf Führungskräfte oder spezielle
Fachkräfte schriftlich übertragen werden.
•
Kontrollpflicht bleibt immer beim Unternehmer.
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Verantwortung im Arbeitsschutz
•
Pflichten der Führungskräfte
•
Gefährdungsbeurteilung durchführen
•
Unterweisung der Mitarbeiter
•
Fehlverhalten beanstanden
•
Wirksamkeit von Maßnahmen prüfen
•
Gefahrdrohende Arbeiten untersagen
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Verantwortung im Arbeitsschutz
•
Pflichten der Beschäftigten
•
Weisungen befolgen
•
zur Verfügung gestellte PSA benutzen
•
betriebliche Einrichtungen bestimmungsgemäß nutzen
•
festgestellte Mängel unverzüglich melden
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Verantwortung im Arbeitsschutz
•
Pflichten des Betriebsrates
•
Einwirken, dass Arbeitsschutzvorschriften umgesetzt
werden
•
Anregungen und Beschwerden entgegen nehmen und auf
Abhilfe hinwirken
•
Mitbestimmungsrecht wahrnehmen
•
Unterrichtung der Belegschaft
•
Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss
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Verantwortung im Arbeitsschutz
•
Pflichten SIFA und Betriebsarzt
•
Beratung von Unternehmer und Führungskräften
•
Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung,
Beschaffung und Überprüfung von Arbeitsmitteln
•
Aufzeigen von Defiziten und Hinwirken auf Mängelbeseitigung
•
Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
•
Information und Beratung der Beschäftigten
•
Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss
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Gesetzliche Grundlagen der Unterweisung
•
Arbeitsschutzgesetz ArbSchG § 12
•
Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchuG § 29
•
Gefahrstoffverordnung GefstoffV § 14
•
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV § 12
•
UVV „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 § 4
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Unterweisung - Wikipedia
•
Bei den Sicherheitsunterweisungen handelt es sich um
Unterweisungen im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit.
Man unterscheidet zwischen „Allgemeiner Unterweisung“,
„Arbeitsplatzbezogener Unterweisung“ und „Unterweisungen
aufgrund persönlichen Fehlverhaltens“.
•
Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung kann sich auf
Tätigkeiten (Arbeitseinweisung), Personen
(sicherheitsgerechtes Verhalten), Hilfsmittel (Persönliche
Schutzausrüstung) und Orte (Bereiche mit erhöhter
Gefährdung) etc. beziehen.
•
Damit die Beschäftigten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen erkennen und entsprechend den vorgesehenen
Maßnahmen handeln können, müssen sie auf ihre individuelle
Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen,
Erläuterungen und Anweisungen bekommen. Die Unterweisung
ist ein wichtiges Instrument, ihnen zu ermöglichen, sich
sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten.
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Ziele der Unterweisung
•
Viele Unfälle sind auf Fehlverhalten zurückzuführen,
•
Durch Unterweisung wird das Verhalten beeinflusst,
•
Unterweisen ist mehr als informieren, vielmehr muss man sich
davon überzeugen, dass das Gesagte auch verstanden wurde,
•
Wirksame Unterweisung benötigt betriebliche und persönliche
Voraussetzungen
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Erfolgreich unterweisen - Voraussetzungen
•
beim Vorgesetzten
•
beim Mitarbeiter
•
fachliche Fähigkeiten
•
Leistungsfähigkeit
•
Vermittlungsfähigkeit
•
geistige Auffassungskraft
•
Führungsfähigkeit
•
Sprachkenntnis
•
vorhandenes Konzept zur
Unterweisung
•
Lernbereitschaft
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Erfolgreich unterweisen – Wann
•
Leistungskurve beeinflusst Aufnahmebereitschaft
•
gute Zeiten für Unterweisung
•
08:00 – 11:00 Uhr oder 16:00 – 18:00 Uhr
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Erfolgreich unterweisen – Wie
•
Lernende behalten im Gedächtnis:
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Erfolgreich unterweisen – 10 Gebote
•
Vorbild sein
•
Tatsachen berichten
•
Mitarbeitern Fachkompetenz zugestehen
•
Mitarbeitern Schwächen zugestehen
•
Mitarbeiter ausreden lassen
•
Keine Monologe halten
•
Andere zum Sprechen bewegen
•
Auf Fragen eingehen
•
Unangenehme Einwände nicht unterdrücken
•
Einwände als Fragen an Mitarbeiter zurückgeben
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Erfolgreich unterweisen - Vorbereitung
Überlassen Sie also möglichst wenig dem Zufall, sondern versuchen Sie
die Zeit gut zu nutzen. Das bedeutet, sich selbst folgende Fragen zu
beantworten:
- Was will ich mit meiner Unterweisung erreichen?
- Welchen Inhalt will ich vermitteln?
- Wie gestalte ich den Ablauf der Unterweisung, um die Informationen
möglichst wirkungsvoll zu vermitteln?
- Welche Hilfsmittel kann ich nutzen?
- Wie lange soll die Unterweisung dauern?
- Gibt es Möglichkeiten zur Visualisierung?
- Kann ich die Beschäftigten aktiv üben lassen – z.B. Umgang mit
Feuerlöschern?
- Wo soll die Unterweisung stattfinden?
- Zu welchem Zeitpunkt soll die Unterweisung stattfinden?
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Erfolgreich unterweisen - Ablauf
Begrüßen Sie die Beschäftigten,
um eine angenehme Atmosphäre zu schaffen.
Stellen Sie das Thema vor und
stellen Sie den Bezug zum Arbeitsplatz her.
Vermitteln Sie die Informationen gezielt:
- nicht mehr als 3 Schwerpunkte und
- nicht länger als 10 Minuten Vortrag "am Stück".
Regen Sie die Beschäftigten an, aktiv mitzuarbeiten – z. B. zu diskutieren, Fragen zu
stellen.
Stellen Sie Verbindlichkeit her, indem Sie klare und deutliche Vereinbarungen treffen.
Fassen Sie die wichtigsten Punkte noch einmal zusammen und lassen Sie sich die
Teilnahme bestätigen.
Kontrollieren Sie nach einer gewissen Zeit, dass die Unterweisung verstanden wurde.
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Anlässe für Unterweisungen
•
Neuer Mitarbeiter
•
Neue oder veränderte Arbeitsaufgabe
•
Überarbeitete Gefährdungsbeurteilung
•
Neue Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe
•
Besonderer Vorfall oder Unfall im Arbeitsbereich
•
Besonderer Betriebszustand z.B. Erproben von Einrichtungen
•
Gesetzlich vorgeschriebene Wiederholung
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Methoden der Unterweisung
passiv
•
•
•
Referat
•
Vortrag
•
Vorlesung
aktiv
•
Vier-Stufen-Methode,
•
fragend entwickelnde
Methode
•
Gruppenarbeit
•
Rollenspiel
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Vier Stufen Methode
Ist besonders für neue Inhalte geeignet
•
1. Stufe
Einstimmen des Mitarbeiters, Verständnis wecken
•
2. Stufe
Vormachen und Erklären
•
3. Stufe
Nachmachen lassen
•
4. Stufe
Selbständigkeit kontrollieren
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Fragend entwickelnde Methode
Ist besonders für Wiederholungen oder Rundgänge geeignet
•
Durch gezielte Fragen den Mitarbeiter zum Nachdenken
und Kombinieren veranlassen
•
sofortige Wissenskontrolle möglich
•
Lob führt zu weiterer Lernbereitschaft
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Unterweisung - Dokumentation
Hiermit bestätige ich, daß ich über
folgende Themen
1. Beschreibung Thema 1
2. Beschreibung Thema 2
3. Beschreibung Thema 3
•
•
Sie müssen sich die
Unterweisung durch die
Beschäftigten schriftlich
bestätigen lassen!
Vergessen Sie nicht die
Unterweisung für Abwesende
nachzuholen!
Unterweisung – verhaltensbedingte Prävention
unterwiesen wurde. Ich habe die Inhalte
verstanden und werde entsprechend der
Unterweisung handeln.
Name, Vorname
Muster, Max
Meier, Franz
Müller, Heini
Schmidt, Klaus
Lehmann, Heinz
Datum
17.09.2015
17.09.2015
17.09.2015
17.09.2015
17.09.2015
jens.krause@vbg.de
Unterschrift
Muster
Meier
`≤ÄÄxÜ
Klaus Schmidt
Lehmann
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Seite 22
Merkblatt A 030 der BG RCI
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Seite 23
Literatur
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mehr Informationen gewünscht?
www.vbg.de
Bereich Prävention der VBG
www.baua.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Jens Krause
Verwaltungsberufsgenossenschaft
Bezirksverwaltung Würzburg
Prävention
Riemenschneiderstr. 2
97072 Würzburg
Tel.: 0931 7943-325
Fax: 0931 7943-803
E-mail: jens.krause@vbg.de
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Seite 25
Ende und Diskussion
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