deckvertrag - Western Horse Academy Walsrode

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deckvertrag - Western Horse Academy Walsrode
DECKVERTRAG
zwischen
Denise Henss
Altenboitzen 21
29664 Walsrode
(im folgenden Hengstbesitzer genannt)
und
Vor – und Nachname:
________________________________________________________
Strasse:________________________________________________________
PLZ/Ort:________________________________________________________
Telefon:________________________________________________________
(im folgenden Stutenbesitzer genannt)
§ 1 Gegenstand
Folgende Stute wird verbindlich für die kommende Decksaison 2015 und für den
nachstehenden Hengst angemeldet:
Deckhengst: Midnight Asset DH APHA: # 988668
Rasse:American Paint Horse
Decktaxe 2015: 850,– € (Achthundertfünfzig)
Name der Stute: __________________________ Rasse der Stute: __________________________
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Reg.No.: __________________________
Art der Bedeckung:
❏ Natursprung
❏ Gefriersamenversand (es fallen zusätzliche Kosten für den Samenversand an)
Deckstation:
WHAW
Altenboitzen 21, 29664 Walsrode
Telefon +49 (0) 51 66 91 47 47
Denise Henss, +49 (0) 170 891 15 58
www.Midnight-Asset-DH.com
§ 2 Deckbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
Die Decktaxe beträgt: 850,-- Euro (Achthundertfünfzig).
Die Decksaison 2015 ist ganzjährig für Gefriersamen, für den Natursprung vom 01.03.15 bis 31.07.15 und kann im
Folgejahr anders liegen. Die Decktaxe ist sofort mit Abschluss des Vertrages fällig. Bei Zahlungsverzug besteht kein
Anspruch auf Bedeckung. An Turnierwochenenden ist keine Bedeckung im Natursprung möglich.
Der Hengst ist 2015 einbezahlt in die Futurity - Programme des PHCG. Es wird nicht zugesichert, dass der Hengst
auch im Folgejahr in bestimmte Futurity - Programme eingezahlt wird.
Vereinbarungen:
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Bestimmungen zum Natursprung
Die Stute muss frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Bei
Übergabe der Stute ist der schriftliche Nachweis einer hygienisch einwandfreien Tupferprobe vorzulegen, der
nicht älter als 14 Tage sein darf. Die Stute muss ein bestehenden Impfschutz gegen Herpes, Tetanus und Influenza
haben, regelmäßig entwurmt und haftpflichtversichert sein. Für etwaige Unfälle, Krankheiten, Verletzungen,
Diebstahl oder Tod der Stute oder eines Fohlens bei Fuß übernimmt der Hengstbesitzer oder Erfüllungsgehilfen
keine Haftung. Haftungsansprüche nach §834 BGB sind ausgeschlossen.
Der Hengstbesitzer hat das Recht im Notfall einen Tierarzt zur Behandlung der Stute oder ihres Fohlens zu Lasten
des Stutenbesitzers zu beauftragen.
Die Pensionskosten in Höhe von 12,00 Euro pro Tag (15,00 Euro pro Tag bei Stuten mit Fohlen bei Fuss) und
sämtliche Nebenkosten, die während der Bedeckung anfallen, sind bei Abholung der Stute an den Hengstbesitzer
in bar zu zahlen. Die tierärztliche Leistung wird dem Stutenbesitzer direkt in Rechnung gestellt.
Bei Natursprung wird eine Bedeckungspauschale (handling fee) in Höhe von 100 € pro Rosse berechnet.
Der Hengst deckt frei auf der Weide. Der Hengstbesitzer behält sich vor den Natursprung für Stuten abzulehnen.
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Bestimmungen zur Gefrierbesamung
Es steht Gefriersperma zur Verfügung. Das Sperma muss morgens bis 08.00 Uhr angefordert werden, damit es
versendet werden kann.
Gewünschter Deckmonat: ________________________________________________________
Sollte der Hengst sterben, oder aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen, wird dieser Vertrag
aufgehoben und alle Parteien sind von weiteren Verpflichtungen entlastet.
Sollte der Samenversand wegen Krankheit oder Ableben des Hengstes nicht möglich sein,
wird die Decktaxe zurückerstattet.
Bei TG-Sperma wird dem Stutenbesitzer 80,-- Euro pro Besamungsdose zusätzlich berechnet, diese ist an den
Hengsthalter zu zahlen. Pro Deckjahr sind maximal 3 Besamungsdosen erhältlich.
Die TG- Sperma Versandkosten werden dem besamenden Tierarzt direkt von der versendenden Station berechnet.
Der Hengstbesitzer übernimmt keine Haftung für den Transport des Samens.
In der Decktaxe sind keine weiteren Serviceleistungen inbegriffen, eventuell anfallende Tierarztkosten für die Stute
sind vom Stutenbesitzer zu zahlen.
§ 3 Lebendfohlengarantie
Der Hengstbesitzer gewährt eine Lebendfohlengarantie mit Nachbedeckung im Folgejahr, d.h. oben genannte
Stute kann nur im Folgejahr nachbedeckt werden, falls die Stute nicht trächtig wird, falls das Fohlen innerhalb 24
Stunden nach der Geburt sterben sollte
(tierärztliche Bescheinigung erforderlich), falls die Stute verfohlt oder bei einer Totgeburt.
Stirbt das Fohlen später als 24 Stunden nach seiner Geburt, verfällt die Lebendfohlengarantie.
Im Jahr der Nachbedeckung wird keine Decktaxe erhoben, allerdings hat der Stutenbesitzer entweder die
Samenportionskosten, sowie den Versand (siehe § 2) für die jeweilige Spermaart oder die Handling Fee für den
Natursprung zu zahlen.
§ 4 Sonstiges
Es steht dem Hengstbesitzer/Deckstation frei, nach Ermessen den Hufschmied oder Tierarzt auf Kosten des
Stutenbesitzers zu bestellen, insbesondere für Follikelkontrollen.
Der Hengstbesitzer übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden, die im Rahmen des
Einstallens und der Bedeckung der Stute (und ihrem Fohlen) oder durch die Stute (und ihrem Fohlen) entstehen.
Haftungsansprüche an den Hengstbesitzer, die Deckstation oder deren Mitarbeiter, sind nach § 834 BGB
ausgeschlossen.
Im Interesse des Stutenbesitzers sollte eine einwandfreie Tupferprobe vorliegen. Liegt ein nachweislich
genetischer Defekt, wie zum Beispiel HYPP oder PSSM vor, wird die Stute nicht bedeckt.
Eine Kopie des Certificate of Registration der Stute ist dem Deckvertrag beizulegen.
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§ 5 Breeding Certificate
Die Registration Application wird dem Stutenbesitzer zugestellt, wenn Decktaxe und Nebenkosten beglichen sind.
Der Breeding Report wird bis zum 30.11.2015 bei der APHA eingereicht.
Die Nachkommen aus der Bedeckung 2015 des Hengstes sind APHA sowie PHCG Futurity startberechtigt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Die Decktaxe ist vor der ersten Besamung fällig. Bei Samenversand muss die Decktaxe vor
Versendung der ersten Portion bezahlt sein.
Der Stutenbesitzer beantragt folgenden Decktaxenrabatt (bitte ankreuzen):
❏ 10% Frühbucherrabatt 85,– € bei Eingang der Decktaxe bis 15.02.2015
❏ 20% Rabatt für ROM- und Elitestuten 170,– € (Nachweis bitte beifügen)
Sämtliche Zahlungen gehen an folgende Kontoverbindung:
Kontoinhaber:
Henss, Denise
Bank: Kreissparkasse Walsrode
IBAN: DE 462 515 237 500 450 149 09
BIC: NOLADE21WAL
Der Stutenbesitzer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die als Anlage beigefügten Allgemeinen
Deckbedingungen erhalten hat und akzeptiert. Dieser Vertrag ist nicht übertragbar.
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Ort, Datum Ort, Datum
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Stutenbesitzer Hengstbesitzer/Deckstation
Bitte beachten! Originalvertrag zurück senden, sie erhalten dann eine unterschriebene Kopie zurück.
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