Lärmaktionsplan - Stadt Kirchheim unter Teck
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Lärmaktionsplan - Stadt Kirchheim unter Teck
Stadt Kirchheim unter Teck Lärmaktionsplan Arbeitsstand: 2014-12-12 Stadt Kirchheim unter Teck Lärmaktionsplan im Auftrag der Stadt Kirchheim unter Teck bearbeitet von PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Jochen Richard Hilde Richter-Richard Günter Rasch Andreas Sommer akustische Berechnungen: Akustikbüro Heine+Jud Ingenieurbüro für Umweltakustik, Stuttgart Aachen, Dezember 2014 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck - Lärmaktionsplan INHALTSVERZEICHNIS Gliederung gemäß Anhang V EU-Umgebungslärmrichtlinie A. ANLASS UND VORGEHENSWEISE 1 1. 2. 3. 4. Anlass der Aufstellung des Lärmaktionsplans Planungsstrategie zur Lärmminderung Mögliche Beiträge der Bürger zur Lärmminderung Fördermöglichkeiten 1 2 4 5 B. LÄRMAKTIONSPLAN 6 1. Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnen oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen Zuständige Behörde Der rechtliche Hintergrund Geltende Grenzwerte gemäß Artikel 5 ULR Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 2. 3. 4. 5. 5.1 5.2 5.3 6. 7. 8. Lärmkarten................................................................................................13 Belastungsachsen ......................................................................................16 Ruhige Gebiete..........................................................................................21 Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen Protokoll der öffentlichen Anhörung gemäß Artikel 8 Absatz 7 ULR Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung 8.1 8.2 25 34 Strategische Maßnahmen..........................................................................35 9.1.1 9.1.2 9.1.3 9.1.4 9.1.5 9.1.6 9.2 24 Optimierung Alleenstraße...........................................................26 Einzelmaßnahmen ......................................................................29 Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete 9.1 22 Evaluierung der 1. Stufe ............................................................................25 Weitere Maßnahmen zur Lärmminderung .................................................26 8.2.1 8.2.2 9. 6 9 10 12 13 Integriertes Verkehrskonzept ......................................................35 Vorzugsplanfall Verkehrsmodell .................................................36 ÖPNV-Konzept............................................................................38 Stadtgeschwindigkeitskonzept ...................................................38 Fahrradfreundliche Stadt ............................................................39 Lärmmindernde Asphaltdeckschichten .......................................39 Maßnahmen an Belastungsachsen ............................................................42 9.2.1 9.2.2 9.2.3 B 297 Ortsumfahrung Ost (Aichelbergstraße bis Tannenbergstraße) .....................................................................42 Achse Eichendorffstraße – Aichelbergstraße (Lenninger Straße – B 297) ...........................................................................46 Schlierbacher Dreieck..................................................................50 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck - Lärmaktionsplan 9.2.4 9.2.5 9.2.6 9.2.7 9.2.8 9.2.9 9.2.10 9.2.11 9.2.12 9.2.13 9.2.14 9.2.15 10. 11. 12. 13. Jakobstr. – Schlierbacher Str. (Rampe Plochinger Str. – Schweinemarkt)..........................................................................55 Alleenstraße (Jahnstraße – Schlierbacher Straße) ........................59 Hindenburgstraße – Gaiserplatz – Dettinger Straße – Lenninger Straße (Alleenstraße – B 297) .....................................65 L 1200 Paradiesstraße (Saarstraße – Stuttgarter Straße (Postplatz)) .................................................................................72 Kolbstraße (Stuttgarter Straße – Henriettenstraße) .....................77 Schülestraße (Kolbstraße – Alleenstraße) ....................................82 L 1200a Nürtinger Straße – Steingaustraße (Im Hag – Stuttgarter Str.) ..........................................................................86 Henriettenstraße – Jahnstraße (Steingaustr. – Hahnweidstr.) ......97 Jesinger Straße (Alleenstraße - B 297).......................................105 L 1200 Jesinger Straße – Kirchheimer Straße – Vordere Straße – Neue Weilheimer Straße (B 297 – Ortsausgang Jesingen Ost) ............................................................................110 L 1200 Stuttgarter Straße (westl. Ortseingang – Boschstraße) .............................................................................118 Schöllkopfstraße (Boschstraße – Dettinger Straße)....................124 Langfristige Strategie Finanzielle Informationen Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen 132 134 135 136 Anhang I Abwägung der Hinweise aus der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Anhang II Begriffsbestimmungen nach Artikel 3 EU-Umgebungslärmrichtlinie Anhang III Wirkung von Lärmminderungsmaßnahmen PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck - Lärmaktionsplan ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1.1: Untersuchte Lärmquellen ............................................................................8 Abb. 5.1: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr Lden ...............................................14 Abb. 5.2: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr Lnight ..............................................15 Abb. 5.3: Belastete Gebäude mit empfindlicher Nutzung Lden >65 dB(A)..................18 Abb. 5.4: Belastete Gebäude mit empfindlicher Nutzung Lnight >55 dB(A) ................19 Abb. 5.5: Belastungsachsen Straßenverkehr Lden/Lnight >65/55 dB(A)..........................20 Abb. 8.1: Übersichtsplan Maßnahmen Alleenstraße..................................................28 Abb. 8.2: Vorhandener Lärmschutz an Straßen.........................................................32 Abb. 8.3: B-Pläne mit Festsetzungen zum Lärmschutz an Belastungsachsen .............33 Abb. 9.1: B 297 (Aichelbergstraße – Tannenbergstraße) ...........................................45 Abb. 9.2: Achse Eichendorffstraße – Aichelbergstraße (Lenninger Straße – B 297) ..........................................................................................................49 Abb. 9.3: Schlierbacher Dreieck ................................................................................54 Abb. 9.4: Jakobstraße – Schlierbacher Str. (Anbindung an Plochinger Str. – Schweinemarkt).........................................................................................58 Abb. 9.5: Vorplanung Alleenstraße (Jahnstraße – Hindenburgstraße) .......................59 Abb. 9.6: Alleenstraße (Jahnstraße – Schlierbacher Straße).......................................64 Abb. 9.7: Hindenburgstraße – Gaiserplatz – Dettinger Straße (Alleenstr. – Beim Südbahnhof).....................................................................................70 Abb. 9.8: Dettinger Straße (Beim Südbahnhof – Haus Nr. 127).................................71 Abb. 9.9: Paradiesstraße (Saarstraße – Stuttgarter Straße)........................................76 Abb. 9.10: Verkehrskonzept Kolbstraße ......................................................................77 Abb. 9.11: Kolbstraße (Stuttgarter Straße – Henriettenstraße)....................................81 Abb. 9.12: Schülestraße (Kolbstraße – Alleenstraße) ...................................................85 Abb. 9.13: Vorplanung Nürtinger Straße ....................................................................87 Abb. 9.14: Nürtinger Straße (Straße Im Hag bis Bahnanlage) .....................................91 Abb. 9.15: Nürtinger Straße – Steingaustraße (Im Hag – Stuttgarter Straße) ..............96 Abb. 9.16: Henriettenstraße – Jahnstraße (Steingaustraße – Hahnweidstraße) .........104 Abb. 9.17: Jesinger Straße (Alleenstraße – Öschweg)................................................109 Abb. 9.18: Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Jesingen ....................................111 Abb. 9.19: Jesinger Straße – Kirchheimer Straße – Vordere Straße – Neue Weilheimer Straße (Öschweg – Weiherstraße) .........................................116 Abb. 9.20: Jesinger Straße – Kirchheimer Straße – Vordere Straße – Neue Weilheimer Straße (Weiherstraße – östlicher Ortsausgang Jesingen) .................................................................................................117 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck - Lärmaktionsplan Abb. 9.21: Ausschnitte Machbarkeitsstudie, Vorzugsvariante ...................................119 Abb. 9.22: Stuttgarter Straße (Ortseingang – Wielandstraße) ...................................122 Abb. 9.23: Abschnitt B Stuttgarter Straße (Wielandstraße – Boschstraße).................123 Abb. 9.24: Voruntersuchung Bahnhofsvorplatz/ Schöllkopfstraße, Vorzugsvariante ......................................................................................125 Abb. 9.25: Schöllkopfstraße (Boschstraße – Jahnstraße) ...........................................130 Abb. 9.26: Schöllkopfstraße (Jahnstraße – Dettinger Straße) ....................................131 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck - Lärmaktionsplan TABELLENVERZEICHNIS Tab. 6.1: Gesamtfläche lärmbelasteter Gebiete ........................................................22 Tab. 6.2: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser ..........................................................................................22 Tab. 6.3: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Menschen.............................................22 Tab. 8.1: Umsetzungsstand der kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen der 1. Stufe .........................................................................................................26 Tab. 9.1: B 297 (Aichelbergstraße – Tannenbergstraße) ...........................................43 Tab. 9.2: Achse Eichendorffstraße – Aichelbergstraße (Lenninger Straße – B 297) .......................................................................................................47 Tab. 9.3: Schlierbacher Dreieck ................................................................................52 Tab. 9.4: Jakobstraße – Schlierbacher Straße (Rampe Plochinger Straße – Schweinemarkt).........................................................................................56 Tab. 9.5: Alleenstraße (Jahnstraße – Schlierbacher Straße).......................................61 Tab. 9.6: Hindenburgstr. – Gaiserplatz – Dettinger Str. (Alleenstraße – Beim Südbahnhof) .............................................................................................66 Tab. 9.7: Dettinger Straße (Beim Südbahnhof – Haus Nr. 127).................................67 Tab. 9.8: L 1200 Paradiesstraße (Saarstraße – Stuttgarter Straße (Postplatz))...........73 Tab. 9.9: Kolbstraße (Stuttgarter Straße – Henriettenstraße)....................................78 Tab. 9.10: Schülestraße (Kolbstraße – Alleenstraße) ...................................................83 Tab. 9.11: L 1200a Nürtinger Straße (Straße Im Hag – Bahnanlage)...........................88 Tab. 9.12: L 1200a Steingaustraße (Henriettenstraße – Stuttgarter Straße)................93 Tab. 9.13: Henriettenstraße (Steingaustraße – Kolbstraße).........................................98 Tab. 9.14: Achse Henriettenstraße – Jahnstraße (Kolbstraße – Hahnweidstraße) .....................................................................................102 Tab. 9.15: Jesinger Straße (Alleenstraße – Öschweg)................................................106 Tab. 9.16 L 1200 Jesinger Str. – Kirchheimer Str. – Vordere Str. – Neue Weilheimer Str.........................................................................................112 Tab. 9.17: L 1200 Stuttgarter Straße (Ortseingang Ötlingen – Boschstraße).............120 Tab. 9.18: Schöllkopfstraße (Boschstraße – Dettinger Straße) ..................................126 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck - Lärmaktionsplan VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN BauGB BImSchG BImSchV BGBI BMVBS dB dB(A) DTV EBA EG EU FluLärmG IVU-Anlagen - LAeq Lden Lday Levening Lnight LAI LUBW LAP LSA ÖPNV RLS-90 StVO UBA ULR VBEB - VBUF VBUS VBUSch - VLärmSchRL97 - Baugesetzbuch Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundes-Immissionsschutzverordnung Bundesgesetzblatt Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dezibel A-bewerteter Schalldruckpegel Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Eisenbahn-Bundesamt Europäische Gemeinschaft Europäische Union Fluglärmgesetz Industrieanlagen, die der Richtlinie "Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" unterliegen (genehmigungsbedürftige Gewerbe- und Industriebetriebe) Äquivalenter Dauerschallpegel Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Mittelungspegel für den Tag von 06:00 – 18:00 Uhr Mittelungspegel für den Abend von 18:00 - 22:00 Uhr Mittelungspegel für die Nacht von 22:00 - 06:00 Uhr Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BW Lärmaktionsplan Lichtsignalanlage Öffentlicher Personennahverkehr Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Straßenverkehrsordnung Umweltbundesamt Umgebungslärmrichtlinie Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flughäfen Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen Richtlinien für den Verkehrslärmschutz in der Baulast des Bundes PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan A. ANLASS UND VORGEHENSWEISE 1. Anlass der Aufstellung des Lärmaktionsplans Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Ziele der Richtlinie und der §§ 47a-f BImSchG sind ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Zunächst waren in einer ersten Stufe (bis 18. Juli 2008) außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohner alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV 16.400 Kfz) und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr zu berücksichtigen. Hinzu kamen Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr. In der zweiten Stufe ist außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohner eine Lärmminderungsplanung für alle regionalen, nationalen oder grenzüberschreitenden Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) und alle Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr bis zum 18. Juli 2013 zu erstellen. Die Gemeinden als zuständige Behörden sind verpflichtet (Pflichtaufgabe), bei Lärmproblemen einen Lärmaktionsplan zu erstellen. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 1 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 2. Planungsstrategie zur Lärmminderung Aufgrund der individuellen Voraussetzungen in jeder Gemeinde gibt es zwangsläufig keine standardisierbaren Handlungskonzepte für den Lärmaktionsplan. Entsprechend der örtlichen Situation, den bereits geleisteten Vorarbeiten, den finanziellen Rahmenbedingungen und den unterschiedlichen Belastungssituationen in einer Gemeinde müssen jeweils individuelle Maßnahmenbündel entwickelt und abgestimmt werden. Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans geht es vorrangig darum, Lärm bereits am Emissionsort zu vermeiden bzw. zu mindern. Weiterhin wird die Möglichkeit der räumlichen Verlagerung der Emittenten in weniger konfliktbehaftete Gebiete betrachtet. Erst wenn diese Lärmminderungspotenziale ausgeschöpft sind, kommt eine Minderung am Immissionsort in Betracht. Diese Rangfolge leitet sich aus dem Grundprinzip des Umweltschutzes ab, Umweltauswirkungen möglichst an der Quelle zu vermeiden. Die Ausschöpfung der meisten Lärmminderungspotenziale bedarf baulicher Maßnahmen. Bei der Maßnahmenwirkung ist zu unterscheiden zwischen Vermeidung von Schallemissionen und Verlagerung von Schallemissionen, die nur bei systematischen, gesamtgemeindlichen Maßnahmen lärmmindernd wirken, sowie Verminderung von Schallemissionen und Verringerung von Schallimmissionen, die lokal zur Lärmminderung beitragen. Wirksame Maßnahmen sind in bebauten Bereichen vor allem in folgenden Planungsfeldern zu suchen: Verkehrsplanerische Maßnahmen, verkehrsrechtliche Maßnahmen, verkehrstechnische Maßnahmen, straßenbauliche Maßnahmen, städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen an Gebäuden, kompensatorische Maßnahmen. Berücksichtigt man diese Maßnahmen von Beginn an im Rahmen eines kommunalen Planungsmanagements in der Verkehrs- und Infrastrukturplanung, so kann vieles in ohnehin geplante Maßnahmen eingebunden werden. Ein solches Vorgehen führt dazu, einen Teil der notwendigen Maßnahmen zur Lärmminderung völlig zu vermeiden, weil von Beginn an lärmarm geplant wurde, kostenneutral im Zuge einer optimierten Baumaßnahme auszuführen oder mit nur geringen Mehrkosten vorzunehmen. Solche Verknüpfungen sind beispielsweise: LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 2 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Inhaltliche Abstimmung mit Luftreinhaltung, Klimaschutz, Stadtentwicklung, Verkehrsentwicklungsplanung, Güterverkehrs- und Gefahrgutnetz, Unfallhäufungen. Verfahrensmäßige Abstimmung mit Stadterneuerung, Straßenunterhaltung, Sanierung Abwasserkanäle. Grundsätzlich ist es sinnvoll, ein Handlungskonzept zur Lärmminderung so aufzubauen, dass die Einzelmaßnahmen zeitlich koordiniert und räumlich gebündelt durchgeführt werden. Betroffene können hierdurch die Entlastungswirkung als Schub erleben und nehmen dadurch die Entlastung intensiver wahr. Zur erfolgreichen Umsetzung gehört ein konstruktives kommunales Klima, das Lärmminderung zum einen als Teil der Gemeindeentwicklung begreift und zum anderen als Prozess versteht dann eröffnet ein Lärmaktionsplan neue Entwicklungschancen und seine Aufstellung stellt nicht nur eine Pflichtaufgabe dar. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 3 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 3. Mögliche Beiträge der Bürger zur Lärmminderung Neben der aktiven Mitwirkung bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans kann jeder Einzelne durch bewusste Verhaltensweisen auch einen eigenen Beitrag zur Lärmminderung leisten. Zuallererst ist das Umsteigen vom Auto auf umweltverträgliche Verkehrsmittel (ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß gehen) zu nennen. Gerade für Wege zum Arbeitsplatz kann sich die Kombination von Verkehrsmitteln anbieten, wie z. B. Park+Ride, Bike+Ride oder Kiss+Ride. Auch Fahrgemeinschaften tragen ebenso wie die Nutzung von Car Sharing anstelle eines eigenen Fahrzeugs zur Lärmminderung bei. Bei der Benutzung eines Pkws führt eine stetige und niedertourige Fahrweise mit einer angemessenen Geschwindigkeit zu einer spürbaren Verringerung des Lärms. Das verringert auch den Kraftstoffverbrauch und spart damit Geld und reduziert die Luftschadstoffe. Eine rücksichtsvolle Benutzung des Autos im Hinblick auf Türen zuschlagen, Hupen, unnötiges Aufheulen des Motors oder im Winter den Motor warmlaufen lassen reduzieren die in den Mitwirkungsverfahren häufig genannte Belästigungen. Eine weitere Maßnahme ist die regelmäßige Überprüfung des Reifendrucks. Ein optimaler Reifendruck erzeugt weniger Reibung mit der Fahrbahn und verringert damit die Geräuschemissionen bei Geschwindigkeiten über 30 km/h, teilweise schon ab 15 km/h. Seit November 2012 gibt es zudem mit der Verordnung EG 1222/2009 für Reifen eine Kennzeichnungspflicht unter anderem für das Rollgeräusch. Eine Untersuchung des Umweltbundesamtes hat gezeigt, dass die Schwankungen bei gleichen Reifengrößen über 2 dB ausmachen und in der Spitze fast 4 dB zwischen dem leisesten und dem lautesten Reifen liegen. Leise Reifen sind zumeist nicht teurer als laute. Nach der Auto-Umweltliste des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) haben die lautesten Fahrzeuge Lärmwerte von mehr als 75 dB(A) und die leisesten 66 dB(A) (z. B. mit Start-/ Stop-Automatik). Das lauteste Auto wird als so störend empfunden wie zehn gleichzeitig vorbeifahrende leise Autos. Es macht also Sinn, die teilweise deutlichen Unterschiede zwischen lauten und leisen Fahrzeugen als ein Kriterium für die Kaufentscheidung heranzuziehen. Mit dem bewussten Kauf eines leisen Fahrzeugs wird nicht nur ein unmittelbarer Beitrag zur Lärmminderung geleistet, sondern über den Markt die Automobilindustrie angespornt, weitere Anstrengungen für noch leisere Fahrzeuge zu unternehmen. Weiße Fahrzeuge werden übrigens gegenüber grellbunten Fahrzeugen subjektiv als signifikant leiser empfunden. Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2020 etwa eine Million Elektro-Fahrzeuge am Markt platzieren – ein ehrgeiziges Ziel und dennoch nur ein Nischenmarkt mit einem Marktanteil von 2 % und einem Minderungspotenzial von 0,1 dB(A) bei 30 km/h nicht lärmrelevant.1 Die Wirkung von E-Fahrzeugen macht sich erst ab einem Marktanteil von etwa 20 % und nur bei Geschwindigkeiten bis maximal 40 km/h bemerkbar, da dann die Rollgeräusche dominant werden. Die individuelle Entscheidung für den Kauf eines E-Fahrzeugs ist dennoch ein Beitrag zur Lärmminderung. Die Beispiele zeigen, dass neben den Maßnahmen des Lärmaktionsplans jeder mit seinem Alltagsverhalten zur Lärmminderung beitragen kann und dies häufig mit einfachen Mitteln, die lediglich einer kleinen Umstellung der eigenen Verhaltensweisen bedürfen. Der einzelne Beitrag mag gering erscheinen, doch ergibt sich in der Summe ein gewichtiges Potenzial, zusammen mit den Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan lärmbedingte Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. 1 Umweltbundesamt, Kurzfristig kaum Lärmminderung durch Elektroautos, in: POSITION, Ausgabe vom 18. April 2013 LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 4 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 4. Fördermöglichkeiten Das Förderportal Lärmschutz des Umweltministeriums NRW informiert - unabhängig von der Bundeslandzugehörigkeit - über Förderprogramme und förderfähige Maßnahmen. Ein besonderer Hinweis gilt der Kombination von Lärmschutz und Wärmedämmung. Der im Rahmen der Energieeinsparverordnung mit den entsprechenden Förderprogrammen der KfW geförderte Einbau von Wärmeschutzfenstern kann mit einem geringen finanziellen Mehraufwand auch zum Lärmschutz genutzt werden. Ausführliche Informationen können unter www.umgebungslaerm.nrw.de/Foerderprogramme (Förderportal Lärmschutz) und www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/infoblaetter/info18/lanuvinfo18start.htm (LANUV-Info 18 über Fensterdämmung) abgerufen werden. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 5 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan B. LÄRMAKTIONSPLAN 1. Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnen oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen Ballungsraum Nach § 47b BImSchG ist ein Ballungsraum ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über 100.000. In Baden-Württemberg definieren sich die Ballungsräume über die Einwohnerzahl der Gemeinden. Die Stadt Kirchheim unter Teck im Landkreis Esslingen zählt mit 39.048 Einwohnern zum 31. Dezember 2011 weder in der ersten noch in der zweiten Stufe der Lärmminderungsplanung zu den Ballungsräumen. Sie hat eine Fläche von 40,47 km². Hauptverkehrsstraßen Das Land Baden-Württemberg hat folgende Straßen(-abschnitte), die sich im Stadtgebiet von Kirchheim unter Teck befinden, als regionale, nationale oder grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen mit einer DTV >8.200 Kfz an die EU gemeldet (Pflichtaufgabe): A 8, innerhalb des Stadtgebiets. B 297 Stadtgrenze zu Nürtingen bis Nürtinger Straße, A 8 bis Stadtgrenze zu Schlierbach. L 1200 Stuttgarter Straße von Ortseingang Ötlingen bis Paradiesstraße, Jesinger Straße – Kirchheimer Straße – Vordere Straße – Neue Weilheimer Straße B 297 bis zur Stadtgrenze zu Weilheim. L 1200a Nürtinger Straße - Steingaustraße von Hegelstraße bis Henriettenstraße, Paradiesstraße von Stuttgarter Straße bis Plochinger Straße. L 1207, Stadtgrenze zu Wernau bis B 297, L 1201 Stadtgrenze zu Notzingen bis Wangerhaldenweg, Jakobstraße – Wangerhaldenweg ab B 297 bis zur Verbindungsrampe zwischen Jakobstraße und L 1200 (Plochinger Straße). Darüber hinaus gibt es Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen mit einer DTV >8.200 Kfz (oder knapp darunter), die keine Pflichtaufgabe sind und deshalb von der Kartierung des LUBW nicht erfasst wurden, die die Stadt Kirchheim unter Teck in die Lärmkartierung einbezogen hat: L 1200 Steingaustraße, Henriettenstraße bis Stuttgarter Straße, Schöllkopfstraße, Boschstraße bis Hindenburgstraße, Henriettenstraße – Jahnstraße, Steingaustraße bis Alleenstraße, Alleenstraße, von Jahnstraße über Hindenburgstraße bis Schlierbacher Straße, Kolbstraße, Schülestraße, L 1200 Jesinger Straße, Alleenstraße bis B 297, LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 6 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Jakobstraße – Schlierbacher Straße von Rampe zur Plochinger Straße bis Alleenstraße, Hindenburgstraße – Dettinger Straße, Alleenstraße bis Faberweg, Lenninger Straße, Dettinger Straße bis B 297, Eichendorffstraße – Aichelbergstraße, von Lenninger Straße bis Anschluss B 297, K 1250 Neue Straße, Jauchertbach bis Bissinger Straße. Haupteisenbahnen Auf der Schienenstrecke Kirchheim unter Teck – Plochingen – Stuttgart – Böblingen – Herrenberg (S 1) (KBS 790.1) verkehren nach Darstellung des Eisenbahnbundesamtes weniger als 30.000 Züge/Jahr. Sie ist damit auch in der zweiten Stufe nicht kartierungspflichtig. Großflughäfen Die Stadt Kirchheim unter Teck befindet sich entsprechend den strategischen Lärmkarten des Flughafens Stuttgart nicht in dessen Lärmwirkungsbereich. Militärisch genutzte Flughäfen sowie Regionalflughäfen und Landeplätze sind nicht Gegenstand der Lärmminderungsplanung. Gewerbelärm Gewerbelärm von IVU-Anlagen gemäß RL 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Mio. Tonnen pro Jahr sind nur in Ballungsräumen zu betrachten. Andere Lärmquellen Freizeit- oder Nachbarschaftslärm sind nicht Gegenstand der Lärmminderungsplanung. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 7 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 1.1: Untersuchte Lärmquellen LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 8 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 2. Zuständige Behörde Für die Erstellung der strategischen Lärmkarten des Straßenlärms ist in Baden-Württemberg außerhalb der Ballungsräume die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW), die die Karten den Gemeinden kostenlos zur Verfügung stellt. Die Zuständigkeit für den Lärmaktionsplan regelt § 47e BImSchG. Sie liegt bei den Gemeinden oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden. In Baden-Württemberg bestätigt das Landesrecht die Zuständigkeit der Gemeinden als zuständige Behörde: Stadt Kirchheim unter Teck Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker Marktstr. 14 73230 Kirchheim unter Teck Tel. 07021/502-200 Fax 07021/502-241 E-Mail: ob@kirchheim-teck.de Internet: www.kirchheim-teck.de Gemeindeschlüssel: 08 1 16 033 Der Lärmaktionsplan ist als Lang- und Kurzfassung von der Gemeinde dem zuständigen Landesministerium zu übergeben. Dieses ist zuständig für die Mitteilungen der Kurzfassung an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (nach § 47c Abs. 5 und 6 sowie nach § 47d Abs. 7 BImSchG), das wiederum die Unterlagen an die EU-Kommission weiterleitet. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 9 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 3. Der rechtliche Hintergrund Nationale Umsetzung des EU-Rechts Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 ist mit den §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt worden. Gemäß § 47d BImSchG hatten die zuständigen Behörden in der zweiten Stufe bis zum 18. Juli 2013 Lärmaktionspläne aufzustellen. Nach § 47d Abs. 5 werden die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Bis zum 18. Juli 2018 sind die Lärmaktionspläne der 2. Stufe aus dem Jahr 2013 zu überprüfen. Der Begriff Lärmaktionsplan wird in der Richtlinie wie folgt definiert: "Ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich Lärmminderung". Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen ist in das Ermessen der zuständigen Gemeinden gestellt. Anwendungsbereich des sechsten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist der Umgebungslärm, "dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind" (§ 47a BImSchG). Umgebungslärm bezeichnet "belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht" (§ 47b BImSchG). Die Lärmaktionspläne müssen gemäß § 47d Abs. 2 BImSchG folgende Mindestanforderungen der Anlage V der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfüllen: "Eine Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnstrecken oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die berücksichtigt werden, Benennung der zuständigen Behörde, Erläuterung des rechtlichen Hintergrunds, Nennung aller geltenden Grenzwerte gemäß Artikel 5 ULR eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten, eine Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen, das Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Artikel 8 Absatz 7, LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 10 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Auflistung der bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung, die Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete, Darstellung der langfristigen Strategie, finanzielle Informationen (falls verfügbar): Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse, die geplanten Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Lärmaktionsplans." Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen der Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Da es zur Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit keine nationalen gesetzlichen Regelungen gibt, erhält die EU-Umgebungslärmrichtlinie Direktwirkung. Es liegt somit im Ermessen der zuständigen Behörden, die unbestimmten Begriffe der EU-Umgebungslärmrichtlinie (z. B. "rechtzeitig und effektiv") näher zu bestimmen. Nationales Recht zum Lärmschutz Der Lärmaktionsplan muss zwar die Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfüllen, doch erfolgt die Umsetzung der im Lärmaktionsplan beschlossenen Maßnahmen weiterhin nach den nationalen Vorschriften zum Lärmschutz, was Konflikte nicht ausschließt. Nachfolgenden werden deshalb die wesentlichen rechtlichen Grundlagen auf nationaler Ebene kurz vorgestellt: Eine der Grundvoraussetzungen zur Gewährung von Schallschutzmaßnahmen ist, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der Lärmsanierung in Abhängigkeit von der Gebietskategorie überschritten sind. Dazu zählt unter anderem, dass Lärmsituationen anhand der VLärmSchRL97 in Verbindung mit der RLS-90 zu ermitteln und zu bewerten sind. Die Art der zu schützenden Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in Bebauungsplänen (hier ist die DIN 18005-1 zu beachten) oder aus der Realnutzung. Bei der Entscheidung über die Lärmsanierung sind darüber hinaus weitere Kriterien zu prüfen (zum Beispiel, wann die betroffenen Gebäude errichtet wurden). Beim Neubau und der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen- und Schienenwegen (Lärmvorsorge) gelten die §§ 41-43 BImSchG in Verbindung mit der 16. BlmSchV und 24. BlmSchV. Das Berechnungsverfahren wird in der Anlage 1 der 16. BlmSchV festgelegt bzw. wird auf die RLS-90 verwiesen. Der Einsatz straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erfolgt nach der Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007. Sie gelten nur für bestehende Straßen und lehnen sich an die VLärmSchR 97 an und betreffen vor allem Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsverbote und Verkehrsumleitungen (§ 45 StVO). Ein direkter Vergleich der nach VBUS und RLS-90 berechneten Pegelwerte ist aufgrund unterschiedlicher Rechengrundlagen nicht möglich. Der Baulastträger prüft deshalb die Lärmsituation jeweils als Einzelfallprüfung mit der national für die Straßenbauverwaltung bindenden RLS-90. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 11 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 4. Geltende Grenzwerte gemäß Artikel 5 ULR Auf nationaler Ebene gibt es keine für die Auslösung von Lärmaktionsplänen verbindlichen Grenzwerte. Für die Geräuschbelastung der Bevölkerung hat jedoch eine Reihe von Institutionen Qualitätsstandards vorgeschlagen. Diese wurden unter gesundheitlichen Aspekten entwickelt, unabhängig von der jeweiligen Nutzung der Gebiete, in denen Menschen Geräuschen ausgesetzt sind. Als gesundheitsrelevante Schwellenwerte gelten 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts.2 Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat erneut in seinem Umweltgutachten 20043 und in seinem Sondergutachten "Umwelt und Straßenverkehr - Hohe Mobilität - Umweltverträglicher Verkehr" vom Juni 20054 auf die Schwelle von 45 dB(A) hingewiesen, unterhalb der ein ungestörter Schlaf sichergestellt werden kann bzw. oberhalb der Aufwachreaktionen festzustellen sind. Die Weltgesundheitsorganisation hat diesen Wert 2009 in ihren Night Noise Guidelines auf 40 dB(A) abgesenkt. Das Umweltbundesamt hat vor diesem Hintergrund folgende Empfehlungen ausgesprochen: Es werden als kurzfristiges Handlungsziel zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen als Auslösewerte Immissionspegel von Lden=65 dB(A) und Lnight=55 dB(A) vorgeschlagen. Als mittelfristiges Umwelthandlungsziel zur Minderung erheblicher Belästigung schlägt das UBA Auslösekriterien von 60/50 dB(A) und als langfristiges Handlungsziel von 55/45 dB(A) vor. So regt auch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg in seinem Schreiben vom 23. März 2012 an, bei der Beurteilung, ob und wo ein Lärmaktionsplan aufgestellt wird, auf jeden Fall die Bereiche zu betrachten, in denen Lärmpegel Lden von 65 dB(A) oder LNight von 55 dB(A) erreicht oder überschritten werden (Auslösewerte). Ergänzend ist für alle kartierten Bereiche zu prüfen, ob diese ebenfalls einzubeziehen sind, auch wenn die genannten Auslösewerte unterschritten werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn weniger belastete Gebiete mit den o. g. Bereichen in engem Zusammenhang stehen oder einen seit langem bekannten Lärmschwerpunkt bilden. Die Stadt Kirchheim unter Teck verwendet bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans die Auslösewerte 65 dB(A) für den Lden bzw. 55 dB(A) Lnight, um entsprechend den Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lärm weitgehend auszuschließen. Bei einer Überschreitung dieser Auslösewerte ergibt sich für die Gemeinde die Verpflichtung, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. 2 3 4 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ, Lärmaktionsplanung, RdErl. d.V-5 - 8820.4.1, Düsseldorf, 2008 SACHVERSTÄNDIGENRAT FÜR UMWELTFRAGEN, Umweltgutachten 2004 - Umweltpolitische Handlungsfähigkeit sichern, Berlin, 2004 SACHVERSTÄNDIGENRAT FÜR UMWELTFRAGEN, Sondergutachten Umwelt und Straßenverkehr - Hohe Mobilität - Umweltverträglicher Verkehr, Berlin, 2005 LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 12 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 5. Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten Die strategischen Lärmkarten für die zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen wurden vom Akustikbüro Heine+Jud Ingenieurbüro für Umweltakustik, Stuttgart, berechnet. Die Berechnung erfolgte nach VBUS. 5.1 Lärmkarten Die strategischen Lärmkarten zeigen die folgenden Abbildungen. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 13 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 5.1: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr Lden LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 14 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 5.2: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr Lnight LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 15 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 5.2 Belastungsachsen Auf Grundlage einer Auswertung der Straßenabschnitte, an denen den überwiegende Teil der Gebäude die Auslösewerte (Lden >65 dB(A) und/ oder Lnight >55 dB(A)) überschreitet in Verbindung mit einer zulässigen (Bebauungsplan) oder tatsächlichen (Realnutzung) empfindlichen Nutzung (Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser), wurden Lärmbelastungsachsen ermittelt. Flächen für Landwirtschaft, Grünflächen bzw. Wald werden bei den ruhigen Gebieten betrachtet. Flächen für Industrie und Gewerbe entfallen als unempfindliche Nutzungen im Lärmaktionsplan. Unter diesen Vorgaben ergeben sich folgende Belastungsachsen: A 8 nördliche Rampe Anschlussstelle Kirchheim (Teck)-Ost, A 8 nördliche Rampe Anschlussstelle Kirchheim (Teck)-West, A 8 Bereich Zähringer Straße, B 297 Ortsumfahrung (östliche Straßenseite von südlich Aichelbergstraße bis Tannenbergstraße) mit Anschlussrampe (nördliche Aichelbergstraße – westliche Eichendorffstraße), B 297 Ortsumfahrung – Schlierbacher Straße (östliche Straßenseite von Zementstraße bis Jakobstraße) mit L 1201 Jakobstraße (Notzinger Straße bis Schlierbacher Straße) "Schlierbacher Dreieck", L 1200 Stuttgarter Straße (westlicher Ortseingang – Boschstraße), L 1200 Paradiesstraße (Postplatz - nördlich Saarstraße), L 1200 Jesinger Straße (Karlsbader Straße – Öschweg), L 1200 Kirchheimer Straße (Einsteinstraße) – Vordere Straße – Neue Weilheimer Straße (östlicher Ortsausgang), L 1200a Nürtinger Straße (Straße Im Hag – Bahnanlage), L 1200a Steingaustraße, Schöllkopfstraße (Boschstraße – Hindenburgstraße), Henriettenstraße (von Steingaustraße) – Jahnstraße – südliche Alleenstraße, Jesinger Straße (Alleenstraße - Anschluss B 297), Kolbstraße, Schülestraße, Jakobstraße (Plochinger Straße) – Schlierbacher Straße – östliche Alleenstraße – Hindenburgstraße – Dettinger Straße (Lenninger Straße), Dettinger Straße (Lenninger Straße - Bahnübergang). Zwei Gebäude in dem belasteten Bereich an der nördlichen Rampe der Anschlussstelle Kirchheim (Teck)-West weisen ganztags Fassadenpegel von 65-66 dB(A) und nachts, bis auf zwei Gebäude, von 55-57 dB(A). Die Ergebnisse der VBUS liegen in der Regel 0-2 dB(A) höher als die nationale Rechenvorschrift der RLS-90. Für eine straßenverkehrsrechtliche Einzelfallentscheidung ist deshalb davon auszugehen, dass bei diesen Pegeln über den Lärmaktionsplan keine weitergehenden Lärmschutzmaßnahmen für den von der A 8 ausgehenden Straßenverkehrslärm angeordnet werden können. Diese Belastungsachse wird deshalb nicht weiterverfolgt. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 16 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Ähnliches gilt für den belasteten Bereich an der nördlichen Rampe der Anschlussstelle Kirchheim (Teck)-Ost. Hier sind bei den Fassadenpegeln nur nachts Überschreitungen der Auslösewerte von <2 dB(A) zu verzeichnen. Auch diese Belastungsachse wird deshalb nicht weiterverfolgt. Auf der Schöllkopfstraße ging die inzwischen durchgeführte Reduzierung von Fahrstreifen zwischen Kolbstraße und Ziegelstraße auf jeweils einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung nicht in die Lärmkartierung ein. Die Abstandsgewinnung zu den Wohngebäuden auf der Nordseite der Straße ist mit -1,0 – -1,5 dB(A) verbunden. Die Gebäude bleiben jedoch weiterhin über den Auslösewerten 65/55 dB(A) ganztags/ nachts belastet. Die Schöllkopfstraße wird als Belastungsachse weiter verfolgt. In den oben genannten Belastungsachsen sind als sehr stark belastete Bereiche mit Lden >70 dB(A) und/ oder Lnight >60 dB(A) enthalten: B 297, Ortsumfahrung Kirchheim (östliche Straßenseite von südlich Aichelbergstraße bis Tannenbergstraße) mit Anschlussrampe (nördliche Aichelbergstraße – westliche Eichendorffstraße) (nachts), L 1200 Stuttgarter Straße (Metzinger Straße – Hegelstraße) (ganztags), L 1200 Paradiesstraße (Postplatz - Austraße) (ganztags), L 1200 Kirchheimer Straße (Fausler Straße) – Vordere Straße (Krummestraße) (ganztags), Henriettenstraße (Steingaustraße - Kolbstraße) (nachts), östliche Alleenstraße – Hindenburgstraße (nachts). Lenninger Straße Auf der Lenninger Straße ging der private Lärmschutz im Bereich von Haus Nr. 1-5 nicht in die Lärmkartierung ein. Unter Berücksichtigung dieses Lärmschutzes sind die Gebäude nicht mehr über den Auslösewerten betroffen. Betroffen bleiben das Gebäude Lenninger Straße Nr. 5, ein Einfamilienhaus, das schräg zur Straße steht. Betroffen ist die zur Lenninger Straße gewandte spitze Ecke des Gebäudes mit 67,4/58,4 dB(A) ganztags/ nachts und die zur Lenninger Straße stehende, weitgehend geschlossene Giebelfront des Gebäuderiegels Hohenbolweg, Haus Nr. 16-20, mit maximalen Fassadenpegeln von 66,3/57,4 dB(A) ganztags/ nachts. Aufgrund der nur bedingt gegebenen Lärmbelastung wird die Lenninger Straße nicht als Belastungsachse weiter verfolgt. Hinweis: In einem Planfall des Verkehrsmodells wurde der Umbau des Knotenpunkts Lenninger Straße/ B 297 als Turbo-Kreisel geprüft. Damit einhergehend ist voraussichtlich eine Erhöhung der Lärmimmissionen verbunden. Ein Umbau ist jedoch erst langfristig anzusiedeln (siehe Kapitel 10.) und deshalb nicht Gegenstand des aktuellen Lärmaktionsplans. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 17 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 5.3: Belastete Gebäude mit empfindlicher Nutzung Lden >65 dB(A) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 18 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 5.4: Belastete Gebäude mit empfindlicher Nutzung Lnight >55 dB(A) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 19 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 5.5: Belastungsachsen Straßenverkehr Lden/Lnight >65/55 dB(A) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 20 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 5.3 Ruhige Gebiete In Gemeinden außerhalb der Ballungsräume sind ruhige Gebiete auf dem Land zu identifizieren. Nach Artikel 3 m) der Umgebungslärmrichtlinie ist ein "ruhiges Gebiet auf dem Land ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt ist". Dies gilt nicht für Geräusche durch forst- und landwirtschaftliche Nutzung. Bauplanungsrechtlich verbindliche festgesetzte Vorhaben (Planfeststellung, Bebauungsplan) sind hierbei zu beachten, sonst gilt die Realnutzung zum Zeitpunkt der Erstellung des Lärmaktionsplans. Da der Mitgliedsstaat, die Bundesrepublik Deutschland, keine Werte zur Definition von ruhigen Gebieten festgelegt hat, liegt es bei den zuständigen Behörden, für ihr Gemeindegebiet eine geeignete Vorgehensweise festzulegen. Einen Anhaltspunkt für die Festlegung ruhiger Gebiete ist laut Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) dann gegeben, wenn Pegelwerte von Lden=40 dB(A) nicht überschritten werden. Hierzu sind großräumige, zusammenhängende Freiräume ohne Siedlungen und Verkehrswege erforderlich, die häufig über das Gemeindegebiet hinausgehen. Die Darstellungstiefe der Lärmkarten reicht außerhalb der Ballungsräume jedoch nicht aus, diese Gebiete zu identifizieren. Das würde eine flächenhafte Berechnung der Schallimmissionen erfordern, die aber in den Gemeinden außerhalb von Ballungsräumen nicht vorliegt. Der LAI gibt als Anhaltspunkt für ruhige Gebiete in Ballungsräumen an, dass Gebiete mit einer Ausdehnung vom 4 km² auf dem überwiegenden Teil der Flächen eine Lärmbelastung Lden ≤ 50 dB(A) aufweisen. Davon ist i.d.R. auszugehen, wenn in den Randbereichen ein Pegel von Lden = 55 dB(A) nicht überschritten wird und keine erheblichen Lärmquellen in der Fläche vorhanden sind. Rechnet man diesen Wert für ruhige Gebiete in Ballungsräumen (4 km²≤50 dB(A)) auf 40 dB(A) für ruhige Gebiete auf dem Land um, muss der Abstand drei Mal verdoppelt werden (Verdoppelung des Abstandes = -3 dB(A)), um 41 dB(A) zu erreichen. Daraus ergibt sich eine Fläche von 256 km². Sofern die Randbereiche leiser als 55 dB(A) sind, können 64 km² bzw. ein Radius von 8 km auf ein ruhiges Gebiet im Kern dieser Fläche hinweisen. Es bietet sich deshalb an, über die Analyse topografischer Karten potenziell ruhige Gebiete zu identifizieren und anschließend das Ergebnis durch Ortskenntnis zu verifizieren. Voraussetzung für die Ausweisung eines ruhigen Gebiets ist zudem die öffentliche Zugänglichkeit. Unter Anwendung der oben beschriebenen Methode sind ruhige Gebiete auf dem Land in der Stadt Kirchheim unter Teck nicht zu finden und treten auch gemeindeübergreifend nicht auf. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 21 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 6. Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen Die Ermittlung der Anzahl der Belasteten durch Hauptlärmquellen erfolgte mit der "Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm" (VBEB). Die von den kartierten Hauptverkehrsstraßen ausgehende Lärmbetroffenheit wurde vom Akustikbüro Heine+Jud Ingenieurbüro für Umweltakustik, Stuttgart, berechnet. Die für die Ermittlung der Lärmbelastung erforderlichen Einwohnerzahlen und Wohnungen je Wohngebäude wurden auf Grundlage des Verfahrens zur Zuordnung der Einwohnerzahlen zu Gebäuden gemäß VBEB rechnerisch abgeschätzt. Die Einstufung der Gebäude in Wohn- und Nebengebäude erfolgte dabei überschlägig anhand der Grundfläche und Höhe der Gebäude und zusätzlich anhand des FNP, aus dem die Flächennutzungen (z. B. Wohngebiete, Gewerbegebiete) hervorgehen. Die ermittelten Einwohner je Wohngebäude kann deshalb nicht mit den Einwohnerzahlen des Einwohnermeldeamtes verglichen werden. Tab. 6.1: Gesamtfläche lärmbelasteter Gebiete Lden [dB(A)] >55 >65 >75 Fläche [km2] 16,9 5,1 1,1 5,1 km² sind mit einem Pegel >65 dB(A) belastet. Belastungen >75 dB(A) treten auf 1,1 km² auf. Tab. 6.2: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser Lden [dB(A)] >55 >65 >75 Wohnungen 6.700 800 0 Schulen 1 1 0 Krankenhäuser 1 1 0 800 Wohnungen sind von Lärm >65 dB(A) betroffen. Belastungen >75 dB(A) treten nicht auf. Es ist eine Schule (Gebäude) und ein Krankenhaus (Gebäude) von Lärm >65 dB(A) betroffen. Tab. 6.3: Lden/dB(A): N Lnight/dB(A): N Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Menschen >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70 .. ≤75 >75 9.200 2.900 1.400 200 0 >50 .. ≤55 >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70 5.400 1.700 300 0 0 LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 22 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Ganztags sind 1.600 Personen von Lärm >65 dB(A) betroffen, davon 200 Lärmwerten >70 dB(A). Nachts sind 2.000 Personen von Lärm >55 dB(A) betroffen, davon 300 >60 dB(A). Damit ist die nächtliche Lärmbetroffenheit etwas höher als die Ganztagsbelastung. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 23 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 7. Protokoll der öffentlichen Anhörung gemäß Artikel 8 Absatz 7 ULR Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fordert in § 47d (3): "Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen." Verfahren, wie diese Mitwirkung zu gestalten ist, werden im Gesetz nicht genannt. Sie werden durch die zuständigen Behörden (Gemeinden) festgelegt. Untersuchungen haben gezeigt, dass ein erheblicher Unterschied zwischen der objektiv festgestellten Lärmbelastung und der subjektiv empfundenen Lärmbelästigung bestehen kann. Bürger, die sich mit "ihrer" Straße identifizieren, weil sie am Planungsprozess beteiligt waren, empfinden den Lärm weniger belästigend. Bürger, die mit einer Maßnahme nicht einverstanden sind, werden das Ergebnis auch dann als "laut" und "störend" empfinden, wenn sich gegenüber "vorher" eine deutliche Entlastung einstellt. Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit wurde dreigeteilt durchgeführt: Träger öffentlicher Belange, allgemeine Öffentlichkeit, politische Gremien. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte parallel zur öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplans und wurde in gleicher Weise wie die Mitwirkung der Öffentlichkeit abgewogen. Die Ergebnisse der ersten Stufe des Mitwirkungsverfahrens sind als Anhang I beigefügt. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 24 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 8. Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung 8.1 Evaluierung der 1. Stufe Die Stadt Kirchheim unter Teck hat in der ersten Stufe einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Als Auslöser für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans wurde die Überschreitung der Beurteilungspegel Lden = 70 dB(A) und Lnight = 60 dB(A) gewählt. Am 15. Oktober 2008 wurde im Gemeinderat über die Anträge zum Lärmaktionsplan abgestimmt. Folgende Anträge fanden eine Mehrheit: A 8 - Antrag an den Straßenbaulastträger, evtl. gemeinsam mit den Nachbargemeinden, auf eine Temporeduzierung auf 120 km/h, A 8 - Antrag an den Straßenbaulastträger bei Belagserneuerungen den effektivsten lärmmindernden Belag zu verwenden, A 8 - Auftrag an die Verwaltung intensiv mit der Autobahnverwaltung zu verhandeln, dass die Behelfsausfahrt Holzmaden von der Autobahn als Behelfsausfahrten in beide Richtungen offen und benutzbar gemacht werden, B 297 (Umgehungsstraße) - Antrag an den Straßenbaulastträger auf eine Temporeduzierung auf 50 km/h (im Bereich zwischen Zementstraße und Autobahnanschlussstelle), B 297 (Umgehungsstraße) - Prüfung nach RLS-90, ob aktiver Lärmschutz beantragt werden kann, Ortsdurchfahrten Ötlingen und Jesingen - Verbot von 22:00-06:00 Uhr für Lkw ab 7,5 t vom westlichen Ortseingang Ötlingen bis zur Kreuzung Umgehungsstraße L 1207 und vom östlichen Ortseingang Jesingen bis zur Umgehungsstraße B 297, Lärmschutzfenster - Prüfung einer Förderung von Lärmschutzfenstern durch die Stadt einschließlich einer Prognose für die zweite Stufe des Lärmaktionsplans. In der nachfolgenden Tabelle wird überprüft, welcher Umsetzungsstand erreicht werden konnte. Für die nicht umgesetzten Maßnahmen wird dargestellt, ob sie weiter verfolgt werden sollen. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 25 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 8.1: Umsetzungsstand der kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen der 1. Stufe Maßnahme Erläuterung A8 Temporeduzierung auf 120 km/h Belagserneuerungen mit effektivstem lärmmindernden Belag Behelfsausfahrt Holzmaden öffnen Maßnahme nicht umgesetzt. Im LAP nicht weiter zu verfolgen, da nur wenige Gebäude über den Auslösewerten liegen Maßnahme nicht umgesetzt. Im LAP nicht weiter zu verfolgen, da nur wenige Gebäude über den Auslösewerten liegen Maßnahme nicht umgesetzt, wird entsprechend den Ergebnissen des Planfalls im Verkehrsmodell nicht weiter verfolgt. B 297 (Umgehungsstraße) Aktiver Lärmschutz, Prüfung nach RLS-90 50 km/h (von Zementstraße bis Autobahnanschluss) Ortsdurchfahrt Jesingen Maßnahme umgesetzt Maßnahme war Alternative zum aktiven Lärmschutz. Da dieser umgesetzt ist, ist die Maßnahme hinfällig. Verbot für Lkw ab 7,5 t von 22:00-06:00 Uhr Ortsdurchfahrt Ötlingen Maßnahme nicht umgesetzt, im LAP weiter zu verfolgen Verbot für Lkw ab 7,5 t von 22:00-06:00 Uhr Sonstiges Maßnahme nicht umgesetzt, im LAP weiter zu verfolgen Förderung von Lärmschutzfenstern Maßnahme abgeschlossen. Es wurden Lärmschutzfenster für 22 Gebäude gefördert. Förderfähig waren Eigentümer von Gebäuden, die vor 1973 errichtet wurden. 8.2 Weitere Maßnahmen zur Lärmminderung Dargestellt werden Maßnahmen mit einer Lärmminderungswirkung, die unabhängig von einem Lärmaktionsplan in den letzten fünf Jahren ausgeführt wurden und eine gesamtstädtischstrategische Bedeutung oder einen konkreten Bezug zu den identifizierten Belastungsachsen haben. Maßnahmen die länger als fünf Jahre umgesetzt sind, werden nur dann dokumentiert, wenn sie unmittelbaren Einfluss auf die identifizierten Lärmprobleme haben. In Planung befindliche Maßnahmen werden hier nur dann dargestellt, wenn sie eine gesamtstädtisch-strategische Bedeutung oder einen konkreten Bezug zu den identifizierten Belastungsachsen haben und die Umsetzung konkret abzusehen ist (gesicherte Finanzierung, laufende Ausschreibung u.ä.). 8.2.1 Optimierung Alleenstraße Die Stadt Kirchheim unter Teck hat die städtebauliche Integration der Alleenstraße im Rahmen der Überarbeitung des integrierten Verkehrskonzepts untersuchen lassen. Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen haben sich seit Abschluss der Untersuchung so weit verfestigt, dass sie Teil der Prognose-0-Falls des Verkehrsmodells sind. Soweit nicht bereits ausgeführt oder 2013 in Bau befindlich ist eine kurzfristige Umsetzung der übrigen Maßnahmen abzusehen. Der gesamte Alleenstraße soll mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen werden: Zunächst die nordwestliche Hälfte (teilweise bereits erfolgt), dann der südliche Abschnitt und als letzter Schritt der östliche Abschnitt. Tempo 30 fügt sich in das bestehende Geschwindigkeitskonzept der Altstadt ein: LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 26 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Altstadtkern als Fußgängerzone, Altstadterschließung als verkehrsberuhigte Bereiche, Erschließung der Altstadt mit Tempo 30 auf der Alleenstraße. Die gestalterische Aufwertung der Alleenstraße hat prioritär eine Umgestaltung der Zu-/ Übergänge zur Altstadt zum Ziel, um die Verknüpfung der Altstadt mit ihrem Umfeld für Fußgänger (und Radfahrer) zu stärken. Daraus ergibt sich gleichzeitig eine gestalterische Rhythmisierung der Alleenstraße. Folgende Maßnahmen sind noch umzusetzen: Gestaltung der Zugänge zur Altstadt Max-Eyth-Straße, Schlachthofstraße – Marktplatz. Kreisverkehre Alleenstraße/ Jesinger Straße. Über Einzelmaßnahmen hinausgehende, umfassende Umgestaltung im Bereich der Inseln Alleenstraße zwischen Plochinger Straße und Herdfeldstraße. Umfassende Umgestaltung des Knotens Hindenburgstraße/ Alleenstraße mit seinem Umfeld (Rossmarkt). LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 27 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 8.1: Übersichtsplan Maßnahmen Alleenstraße LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 28 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 8.2.2 Einzelmaßnahmen Lärmschutzmaßnahmen Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Lärmschutzmaßnahmen Folgende Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzwände) gingen in die Lärmkartierung ein: A 8, Höhe Lindorf auf der Südseite zu Lindorf, A 8, Überführung über die B 297 an der Brücke, A 8, westlich anschließend an die Anschlussstelle Kirchkeim (Teck)Ost zur Wohnbebauung auf der Nordseite, A 8, Anschlussstelle Kirchheim (Teck)-Ost, Rampen Richtung Autobahnanschluss Kirchheim (Teck)-Süd zur Wohnbebauung, B 297, Autobahnanschluss Kirchheim (Teck)-Ost bis Gießenaubach (vor Einmündung Jesinger Straße) auf der Westseite B 297, auf der Westseite zur Wohnbebauung zwischen B 297 und Gutenbergstraße Einbau von LOA 5D GM auf einem Teilabschnitt der Vordere Straße im Ortsteil Jesingen. Lärmmindernde Asphaltdeckschicht Erläuterung Verkehrsrechtliche Maßnahmen Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Geschwindigkeitsbeschränkungen Auf folgenden Belastungsachsen sind Straßenabschnitte mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von 30 km/h ausgewiesen: Jahnstraße, zwischen Kreisverkehr Gaisgasse/ Alleenstraße bis Einmündung Siemensstraße, Schlierbacher Straße, zwischen Kreisverkehr Schweinemarkt bis Einmündung Jakobstraße bei Veranstaltungen auf dem Ziegelwasen Märzenmarkt, Gallusmarkt, Zirkus etc., sonst 50 km/h. In Höhe Kreuzung Marktstraße/ Dettinger Straße gilt Tempo 20 (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich). An folgenden Standorten an Lärmbelastungsachsen befinden sich stationäre Geschwindigkeitsüberwachungen: Jesingen, Neue Weilheimer Straße, Richtung Kirchheim, 50 km/h, Jesingen, Neue Weilheimer Straße, Richtung Weilheim, 50 km/h, Kirchheim, B 297-Bulkesweg, Richtung Göppingen, 70 km/h, Kirchheim, B 297-Raunerschule, Richtung BAB, 70 km/h, Kirchheim, B 297-Zementstraße, Richtung Göppingen, 50 km/h, Kirchheim, Schlierbacher Straße/ B 297, Richtung Kirchheim, 50 km/h, Ötlingen, Stuttgarter Straße, Richtung ortseinwärts, 50 km/h, Ötlingen, Stuttgarter Straße, Richtung ortsauswärts, 50 km/h. Geschwindigkeitsüberwachung Erläuterung Verkehrskonzepte Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Erläuterung Integriertes Verkehrskonzept, laufende Bearbeitung Das integrierte Verkehrskonzept fasst zunächst alle laufenden Einzelplanungen zusammen und aktualisiert sie zu einem integrierten Verkehrskonzept. Durch die parallele Aufstellung von LAP und IVK ergibt sich die Chance, die Ergebnisse der jeweiligen Fachplanungen in der Aufstellungsphase aufeinander abzustimmen. Wesentliches Ergebnis des Integrierten Verkehrskonzepts ist die Neuaufstellung des Verkehrsmodells mit dem verschiedene Planfälle. Einen Planfall bilden die Maßnahmen des Lärmaktionsplans. Zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Ötlingen (Stuttgarter Straße) wurden stufenweise verschiedene Fachgutachten erstellt. Mit dem letzten Gutachten aus 2013 wurden die Grundzüge der baulichen Umgestaltung festgelegt Mit dem Gutachten wurden unter anderem Umgestaltungspotenziale für Die Ergebnisse gingen mit dem Stand 2013 und den zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen den Lärmaktionsplan ein (siehe Kap. 9.). Die Ergebnisse gingen in den Lärmak- Ortsdurchfahrt Ötlingen (Stuttgarter Straße), 2013 Umgestaltungskonzept LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 29 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan für die Bereiche Postplatz, Paradiesstraße, Paradiesle, 2011 Umgestaltung Kolbstraße, Henriettenstraße und Schöllkopfstraße, 2011 Lkw-Lenkungskonzept, 2013 Optimierung Knotenpunkt "Schlierbacher Dreieck", 2014 die Paradiesstraße untersucht. tionsplan ein (siehe Kap. 9.). Mit dem Gutachten wurden Umgestaltungspotenziale für die Kolbstraße, Henriettenstraße und die Schöllkopfstraße untersucht. Die Ergebnisse gingen in den Lärmaktionsplan ein (siehe Kap. 9.). Nach Erstellung eines Verlagerungsgutachtens und einer erfolgten Abstimmung mit dem Landkreis Göppingen hat das Regierungspräsidium Stuttgart einem Lkw-Verbot für Fahrzeuge >7,5 t auf der L 1200, der L 1201 und der L 1207 zugestimmt (OD Ötlingen, Paradiesstraße). Voraussetzung ist eine damit verbundene Festlegung von ganztägigen Tempo 30-Gebotsstrecken auf den betroffenen Ortsdurchfahrten (OD Ötlingen zwischen Wendlinger Weg und Goethestraße, Paradiesstraße). Bei einer Reduzierung auf Tempo 30 geht das Regierungspräsidium von einer Reduzierung der Lärmwerte um etwa 2,5 dB (A) an den betroffenen Gebäuden aus. Mit dem Lkw-Verbot wird mit einer Lärmreduzierung von etwa 0,3 dB(A) erwartet. In der Untersuchung wurde eine Vereinfachung der Verkehrsabläufe in dem komplizierten Knotenpunkt untersucht. Empfohlen wird im Wesentlichen ein Umbau des planfreien Knotens Jakobstraße/ L 1200 zu einem signalisierten Vollknoten mit einer städtebaulichen Entwicklung des Umfeldes zur Markierung des Stadteingangs. Die Ergebnisse gingen in den Lärmaktionsplan ein (siehe Kap. 9.). Die Ergebnisse gingen in den Lärmaktionsplan ein (siehe Kap. 9.). Förderung des Umweltverbundes Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Radverkehrsbericht 2010 Die Infrastrukturmaßnahmen zielen darauf ab, durchgängige Radwegeachsen zu schaffen. Maßnahmenschwerpunkte sind der Alleenring und seine Zufahrten, die Verbindung von der Innenstadt zum Bahnhof und die Durchgängigkeit des Lautertalradweges. Neben dem Ausbau des bestehenden Netzes wird auch die Instandhaltung bzw. Sanierung bestehender Radverkehrsanlagen thematisiert. Insgesamt sollen die Investitionen für den Radverkehr dazu beitragen, das Fahrradfahren in der Stadt Kirchheim unter Teck noch attraktiver und sicherer zu machen und damit zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität beitragen. Der Berichtszeitraum des Radverkehrsberichts läuft Ende 2013 aus. Danach gilt es, ein neues Radverkehrsprogramm für die nächsten Jahre aufzulegen. Mit den vorgeschlagenen "Plus 30"- Maßnahmen zur Verbesserung des Radwegenetzes in Kirchheim möchte sich die Initiative Fahrrad in den Diskussionsprozess einbringen. PLUS 30 - Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Radwegenetzes in Kirchheim unter Teck Erläuterung Stadtplanerische Maßnahmen Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Einzelhandel Von strategischer Bedeutung für die Weiterentwicklung des Versorgungsstandorts als wesentlicher Identifikationsbereich der Stadt sind die Einkaufsinnenstadt und die hier vorhandenen Hauptgeschäftslagen. Im Stadtteil Ötlingen befindet sich rund um den Kreuzungsbereich Stuttgarter Straße/ Isolde-Kurz-Straße eine Nahversorgungslage, die im Wesentlichen alle Bereiche der täglichen Grundversorgung abdeckt. Die Nahversorgungslage im Ortsteil Jesingen weist eine bandförmige Struktur auf. Mit der teilweise erfolgten Umgestaltung der Ortsdurchfahrt wurde eine wesentliche Voraussetzung für eine längerfristige Stabilisierung des Standorts erfüllt. Für den Planungshorizont 2020 sollten im Rahmen der Verkehrsplanung folgende Einzelmaßnahmen und Netzergänzungen überprüft werden: A 8 Anschlussstelle Kirchheim West, A 8 Anschlussstelle Kirchheim Ost, Falls keine direkte Querverbindung B 465 - Dettinger Straße und ein Umbau des Knotens Ost nicht möglich ist, Linksabbiegefahrstreifen von der Umgehungsstraße in die Lenninger Straße zur Entlastung des Wohngebiets Aichelbergstraße und Eichendorffstraße. Gewerbeflächen Erläuterung LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 30 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Wohnen und Infrastruktur soziale Freiraum – Bereich Kernstadt Bebauungspläne Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der sich abschwächenden quantitativen Bevölkerungsentwicklung liegt der Fokus der Stadtentwicklung im Sektor Wohnen zukünftig verstärkt auf der Innenentwicklung. Das räumliche Leitbild sieht eine konzentrierte Siedlungsentwicklung im Kernstadtbereich vor. Baumreihen und Alleen könnten die wichtigsten Verkehrsverbindungen betonen. Damit würden sie sich gestalterisch - im Sinne ihrer hierarchischen Bedeutung - von untergeordneten Erschließungsstraßen abheben. Markante Alleen sollten aus diesem Grund nicht an unbedeutenden Straßen entstehen. Die Hierarchie der Straßen bestimmt auch die unterschiedlichen Straßenbreiten und damit die richtigen Orte für Alleepflanzungen. So sollten besonders die Radialen Stuttgarter Straße, Jesinger Straße, Dettinger Straße und Paradiesstraße in den vier Himmelsrichtungen Priorität genießen. Des Weiteren sollten auch übergeordnete Ost-WestVerbindungen über die Schöllkopfstraße und die Tannenbergstraße bis ins Gewerbegebiet Bohnau nicht außer Acht gelassen werden. Folgende Bebauungspläne im Bereich der Belastungsachsen enthalten Festsetzungen zum Lärmschutz: B-Plan "Stiftshausviertel" (01 03) B-Plan "Zwischen Herrschaftsgärten und Steingau" (02 02 1 mD) B-Plan "Ärztezentrum Kirchheim" (02 02 2 D) B-Plan "Im Herrschaftsgarten" (02 03) B-Plan "Gerberviertel" (02 04 mD) B-Plan "Zwischen Bosch- und Steingaustraße" (02 05 mD) B-Plan "Weileräcker" (03 02 mD) B-Plan "Untere Kreben" (04 01 2 D mD) B-Plan "Klosterviertel" (04 06) B-Plan "Jesinger Straße – Bismarckstraße" (05 03 1) B-Plan "Tausend Guldenäcker" (05 04 mD) B-Plan "Zwischen Dettinger-, Armbrust-, Hindenburg- und Alleenstraße" (06 02 mD) B-Plan "Dettinger Vorstadt" (06 04) B-Plan "Südlich der Stiegelstraße" (06 06) B-Plan "Zwischen Alleen-, Dettinger-, Walkstraße und Gaisgasse" (06 07) B-Plan "Nördliche Gaisgasse" (06 09) B-Plan "Ortsdurchfahrt B297" ( 07 01 1) B-Plan "Spitzwegstraße" (07 04) B-Plan "Ziegelhütte" (07 05 mD) B-Plan "Öläcker" (07 09) B-Plan "Paradiesle" (08 05 3) B-Plan "Zwischen der Lauter" (11 01) B-Plan "Zwischen Plochinger Straße und Lauter" (11 04 mD) B-Plan "Auerbacher Straße" (12 04) B-Plan "Wiesenweg" (12 07) B-Plan "Zwischen Schlierbacher Straße und Gutenbergstraße" (12 09) B-Plan "Zwischen Stadion und Lindachstraße" (13 03) B-Plan "Weisepark" (17 01 8) B-Plan "Gaiserplatz – Süd" (17 03 1 D) B-Plan "Gaiserplatz-Süd / nördlicher Bereich" (17 03 2 D) B-Plan "Stellegärten – Schiesswasen" (18 02 mD) B-Plan "Nägelestal – Krautwiesen" (19 07 mD) B-Plan "Steingau" (21 01 3 mD) B-Plan "In der Au" (22 01 4 D) B-Plan "Rössle" (34 02 1 D) B-Plan "Ötlingen – Ortsmitte" (34 04) B-Plan "Bei der Johanneskirche" (44 05 1) B-Plan "Bei der Johanneskirche" (44 05) B-Plan "Ötlingen Ortsmitte – Südteil" (44 06) B-Plan "Zwischen Kirchheimer Straße und Lindach" (56 05) B-Plan "Hofstättle" (61 05 mD) B-Plan "Zwischen Vorderer-, Naberner-, Weiher- und B-Plan Bahnhofstr." (62 02) B-Plan "Hinter dem Wirtshaus" (62 03) Potenzielle Erweiterungsflächen gingen in die Berechnungen des Verkehrsmodells bzw. der Planfälle ein. Die detaillierten Festsetzungen können in den einzelnen Bebauungsplänen nachgelesen werden. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 31 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 8.2: Vorhandener Lärmschutz an Straßen LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 32 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 8.3: B-Pläne mit Festsetzungen zum Lärmschutz an Belastungsachsen LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 33 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9. Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete Die EU geht bei der Umsetzung der Maßnahmen von einem Zeitfenster von fünf Jahren aus (2013 bis 2018). Mit den Maßnahmen des Lärmaktionsplans sollen bis 2018 sehr hohe Lärmbelastungen (Einhaltung der Lärmsanierungsgrenzwerte gemäß VLSchR97) möglichst unterschritten werden und der Schutz der Nachtruhe hat Vorrang. Mittel- bis langfristig ist eine Unterschreitung der gesundheitsschädigenden Lärmbelastungen anzustreben (beginnend 2013, aber über 2018 hinausgehend). Im Mittelpunkt des Lärmaktionsplans stehen zwei Ebenen: Entwicklung strategischer Ansätze für die Gesamtstadt und vertiefenden Maßnahmen an (prioritären) Belastungsachsen. Die Maßnahmen zur Lärmminderung beziehen sich zunächst nicht auf übliche aktive oder passive Maßnahmen zum Lärmschutz, sondern auf Maßnahmen, die direkt bzw. über eine System- und Netzwirkung einen Beitrag zum Lärmschutz leisten (z. B. Förderung des Umweltverbundes). Aber auch qualitative Aspekte wie Stadtgestaltung, Aufenthaltsqualität, Verkehrssicherheit, Sicherung von Einzelhandelsstandorten werden berücksichtigt, um so die Lärmminderung als Grundlage für die verkehrliche und städtebauliche Weiterentwicklung der Gemeinde zu begreifen. Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht beruhen auf anderen Berechnungsmethoden als die strategischen Lärmkarten nach EU-Recht. Die Rechenwerte sind daher nicht direkt vergleichbar mit den Werten Lden und Lnight. Zur Einzelfallprüfung von Lärmschutzmaßnahmen sind deshalb weitergehende Berechnungen für die jeweiligen Immissionsorte notwendig. Die Lärmminderung im Straßenverkehr stützt sich zunächst vor allem auf den Einsatz von kostengünstigen, straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Verkehrslenkung und -organisation (Markierung, Beschilderung) und punktueller baulicher Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden können. Sie dienen auch der Schaffung von Vertrauen in den Lärmaktionsplan seitens der Bevölkerung. Aus den in Kapitel 8. dokumentierten, noch auszuführenden Maßnahmen werden die Maßnahmen übernommen, die auf den Belastungsachsen zu einer Lärmminderung beitragen können. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 34 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.1 Strategische Maßnahmen Es hat sich bei der Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen aus der ersten Stufe gezeigt, dass das Abstimmungsverfahren von Einzelmaßnahmen häufig mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Um die Umsetzungseffizienz zu erhöhen, sollten in der zweiten Stufe Lärmminderungsmaßnahmen verstärkt im Rahmen gesamtstädtischer Konzepte entwickelt werden, um die Einzelmaßnahmen im Systemzusammenhang zu betrachten und abzustimmen. Unter diesem Aspekt besteht in Kirchheim unter Teck die große Chance, durch die parallele Bearbeitung von Lärmaktionsplan und integriertem Verkehrskonzept, die Lärmminderungsmaßnahmen in ein Gesamtkonzept zur Verkehrsentwicklung einzubinden und damit eine fachlich breite Abstimmung herzustellen und zu einem integrierten Gesamtkonzept zu gelangen. Deshalb hat die weitere Bearbeitung des Integrierten Verkehrskonzepts auch für die Umsetzung und damit für den Erfolg des Lärmaktionsplans eine besondere Bedeutung. Die Auswertung der Lärmkarten und die Bestimmung der Belastungsachsen haben jedoch auch gezeigt, dass dadurch zwangsläufig die Hauptverkehrsstraßen stark durch Verkehrslärm belastet sind. Insofern ist die Verkehrspolitik u. a. im Hinblick auf das Ziel der Lärmminderung noch stärker darauf auszurichten, durch gesamtstädtische Planungsansätze wie auch durch lokale Maßnahmen die Belastung auf den Hauptverkehrsstraßen stadtverträglicher zu gestalten. Der Lärmaktionsplan kann hierzu einen Teilbeitrag leisten. Mit einem gesamtstädtischen, strategischen Planungsansatz kann mit dem Lärmaktionsplan ein weitaus größeres Potenzial identifiziert werden, als bei einer ausschließlichen Konzentration auf lokal wirksame Einzelmaßnahmen. 9.1.1 Integriertes Verkehrskonzept Planungsleitziele sind eine umwelt- und sozialverträgliche Verkehrsgestaltung, die die Mobilität ihrer Bewohner für Arbeit, Bildung, Versorgung und Erholung ermöglicht, gleiche Mobilitätschancen und eine hohe Verkehrssicherheit für alle gewährleistet, die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt unterstützt, eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht, die stadträumlichen Qualitäten und die Lebensqualität in den Wohnquartieren verbessert. Um diese Ziele zu erreichen, orientiert sich die Stadt Kirchheim unter Teck an den Strategien einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung: Verkehrsvermeidung: Diese Strategie hat höchste Priorität. Sie richtet sich auf eine Begrenzung der Verkehrsleistung insbesondere im Kraftfahrzeugverkehr ohne die Mobilität einzuschränken. Hauptinstrument ist die Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung ("Stadt der kurzen Wege"). Verkehrsverlagerung: Notwendige Verkehre werden soweit möglich auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes verlagert (ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß gehen). Diese Mobilitätsformen sollen in der Verkehrsentwicklung Vorrang erhalten. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 35 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Verträgliche Verkehrsabwicklung: Die einzelnen Verkehrsmittel und Verkehrsabläufe werden besser vernetzt und optimiert. Für die Bearbeitung des Integrierten Verkehrskonzepts wurden für verschiedene Bereiche Arbeitsziele definiert. Die Bereiche sind: Stadtentwicklung, Kfz-Erschließung, ruhender Kfz-Verkehr, Wirtschaftsverkehr, Fußgänger- und Fahrradverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Verkehrssicherheit, alternative Verkehrsangebote. Für den Bereich Umweltentlastung erfolgten folgende konkreten Zielsetzungen: Die Umweltgesetzgebung führt zu verschärften Anforderungen an eine umweltentlastende Verkehrsentwicklung. Dies betrifft vor allem den Lärmaktionsplan. Die Stadt Kirchheim unter Teck strebt an, keinen Bürger Lärmbelastungen auszusetzen, die gesundheitsschädlich sein können. Das entspricht 65 dB(A)/55 dB(A) für den Ganztags-/ Nachtpegel. Kurz- bis mittelfristig soll mit den Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan und den Möglichkeiten aus dem integrierten Verkehrskonzept die Anzahl der Betroffenen möglichst weitgehend verringert werden. In den Wohngebieten sollen möglichst alle Menschen vor nächtlichen Lärmbelastungen über 45 dB(A) geschützt werden, um ihnen einen störungsfreien Schlaf zu ermöglichen. Die Stadt Kirchheim unter Teck verpflichtet sich auch durch eine entsprechende Verkehrsgestaltung einen Beitrag zur CO2-Minderung zu leisten. Mit dem integrierten Verkehrskonzept soll der Nachweis erbracht werden, dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Verringerung des derzeitigen CO2-Ausstosses erreicht werden kann. Das Integrierte Verkehrskonzept als Prozess mit laufenden Fortschreibungen und Weiterentwicklungen zu verstehen. 9.1.2 Vorzugsplanfall Verkehrsmodell Der Stadt Kirchheim unter Teck stand zur Beantwortung verkehrlicher Fragestellungen kein eigenständiges Verkehrsmodell zur Verfügung. In der Aufstellung des integrierten Verkehrskonzepts stellte deshalb die Neuaufstellung des städtischen Verkehrsmodells einen wesentlichen Schwerpunkt dar, um Fehlplanungen und Fehlinvestitionen in der Verkehrsplanung auszuschließen. Die Verkehrsnachfrage wurde für das Analysejahr 2011 und den Prognosehorizont 2025 im Binnenverkehr wie auch im externen Verkehr getrennt für die Fahrzeugarten Pkw und Lkw abgebildet. Die Darstellung der Verkehrsbelastung im Straßennetz entspricht der eines normalen Werktages (DTVMo-Fr). LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 36 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Mit insgesamt 13 Prognose-Planfällen werden infrastrukturelle Maßnahmen (z. B. Ortsumfahrungen, Umbau von Knotenpunkten) sowie verhaltensbezogene und städtebauliche Entwicklungen der Stadt Kirchheim unter Teck untersucht. Es wurden die verkehrlichen Auswirkungen für folgende Planfälle berechnet und bewertet: Umbau Stuttgarter Straße in Ötlingen im Bestandsnetz, Nordwesttangente, Ortsumfahrung Ötlingen mit Umbau Stuttgarter Straße, Kombination Nordwesttangente und Ortsumfahrung Ötlingen, Kreisverkehr Kirchheim-Süd (Lenninger Straße/ B 465), Umbau Schlierbacher Dreieck, Kombination Kreisverkehr Kirchheim-Süd und Umbau Schlierbacher Dreieck, Ortsumfahrung Jesingen, Ortsumfahrung Jesingen mit Anbindung Einsteinstraße/ B 465, Anschluss L 1200 an die A 8 bei Holzmaden, Maßnahmen aus Lärmaktionsplan, MIV-Reduktion (Verlagerung Umweltverbund), Abgleich Siedlungsentwicklung und Verkehrsaufkommen. Maßnahmen, die nach aktuellem Stand fachplanerisch unumstritten sind bzw. sich bereits in der konkreten Genehmigungs- oder Projektierungsphase befinden, können für die künftige verkehrsplanerische Entwicklung als gesetzt gelten. Da sie somit eine Weiterentwicklung des "Prognose 0"Falls darstellen, wurden sie unter dem Begriff "Prognoseplanfall 0.1" zusammengefasst. Das sind: Umbau Stuttgarter Straße in Ötlingen, Kreisverkehr Kirchheim-Süd, Abgleich Siedlungsentwicklung. Im Prognoseplanfall 1 kommen zum Prognoseplanfall 0.1 Planfälle für künftig mögliche Maßnahmen hinzu, für die bislang noch keine Beschlüsse vorliegen: Entwicklung mit GE Hägele, MIV-Reduktion um 15 % im Binnenverkehr und 5 % im regionalen Verkehr, Umbau Schlierbacher Dreieck, Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan. Im Rahmen des Prognoseplanfalles 2 werden im Sinne des Integrierten Verkehrskonzepts klassische infrastrukturelle Planfälle dargestellt, die bedeutende Investitionsentscheidungen nach sich ziehen und deshalb eher mittel- bis langfristig anzusetzen ist. Sie können jeweils einzeln oder auch in ihrer Kombination betrachtet werden: Prognoseplanfall 2.1: Nordwesttangente, Prognoseplanfall 2.2: Ortsumfahrung Ötlingen, Prognoseplanfall 2.3: Kombination Nordwesttangente & Ortsumfahrung Ötlingen. Die dargestellten Planfälle bilden die Grundlage für das zukünftige Verwaltungshandeln. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 37 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.1.3 ÖPNV-Konzept In der Stadt Kirchheim unter Teck gibt es bisher kein ÖPNV-Konzept, in dem das ÖPNV-Angebot und die bestehende Nachfrage, die Zielstellungen und zukünftige Maßnahmen zur Attraktivitätsund Fahrgaststeigerung zusammengefasst dargestellt sind. Ziel der ersten, abgeschlossenen Bearbeitungsstufe war die Dokumentation des aktuellen Sachstands. In einer Bestandaufnahme wurden vorliegende Daten zu Angebot und Nachfrage im SPNV und Busverkehr sowie der Stand geplanter Maßnahmen zusammenfassend dargestellt und Lücken, widersprüchliche Aussagen und Synergien gemessen an den Zielen der ÖPNV-Entwicklung erläutert sowie der Fortschreibungsbedarf identifiziert. In der zweiten Stufe ist nun beabsichtigt, die Verlustzeiten im ÖPNV detailliert zu erheben, Haltestellenstandards zu entwickeln und den Bestand im Hinblick auf diese Standards zu bewerten. In einer dritten Stufe soll dann ein ÖPNV-Zielkonzept mit konkreten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖPNV entwickelt werden. 9.1.4 Stadtgeschwindigkeitskonzept Die bisherigen Arbeiten zur Verkehrsentwicklungsplanung, die derzeit laufenden konzeptionellen Arbeiten zur Förderung des ÖPNV und vor allem die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans erfordern planerisch bzw. verkehrstechnisch eine Festlegung der zukünftig anzustrebenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit in einem abgestimmten Gesamtkonzept. Deshalb soll im Rahmen des Integrierten Verkehrskonzepts ein umfassendes Stadtgeschwindigkeitskonzept erstellt werden, das auf der RIN-Bewertung des Straßennetzes, den Ergebnissen des Lärmaktionsplans und den im Verkehrsmodell enthaltenen Daten (z. B. derzeitige zulässige Höchstgeschwindigkeiten) und Zielen aufbaut. Als Voraussetzung für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (zum Lärmschutz) nennt das Bundesverwaltungsgericht ein Gesamtkonzept, keine unzumutbaren Belastungen an anderer Stelle und die Verabschiedung durch die zuständigen Gremien. Diese Vorgaben sind bei einem ausreichend konkreten und mit der Verkehrsplanung abgestimmten Lärmaktionsplan gegeben und sollen mit dem Stadtgeschwindigkeitskonzept weiter konkretisiert werden. Auf den vorliegenden Unterlagen aufbauend sind hierzu weitere Parameter zu beachten, diese sind: Verdrängungseffekte in das Nebennetz, Fahrplanzeiten/ Beschleunigung des ÖPNV, Belange des Wirtschaftsverkehrs, Grüne Wellen, Nutzungsansprüche an den Straßenraum, schützenswerte Nutzungen, Unfallgeschehen, sonstige Gefahrenpunkte. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 38 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan In einem integrierten Ansatz werden unter Abwägung der verkehrlichen Funktion und straßenräumlichen Gegebenheiten die anzustrebenden zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Stadtgeschwindigkeitskonzept festgelegt. 9.1.5 Fahrradfreundliche Stadt Die beiden Kirchheimer Gymnasien nehmen am AGFK-Modellprojekt Radschulwegplan teil. In diesem Zusammenhang wurde eine Mobilitätsbefragung durchgeführt. In die Fortschreibung des Radverkehrsberichts fließen ferner, nach Prüfung, die mit einer erneuten Zertifizierung als Fahrradfreundliche Stadt verbundene Auflagen ein. Neben den Aussagen aus der ADFC-Untersuchung "Radverkehr vor Ort - Kirchheim unter Teck" gab die Prüfkommission für die erneute Zertifizierung der Stadt Kirchheim unter Teck als "Fahrradfreundliche Stadt" folgende Hinweise: Definition eines realistischen Zielwertes für den Radverkehrsanteil, weiteres Voranbringen der Planung und Umsetzung des Hauptroutennetzes, Sicherstellung, dass neue Radverkehrsanlagen mindestens den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der FGSV genügen und ggf. Umrüstung von alten Radverkehrsanlagen, Freigabe weiterer bestehender, neuer oder provisorischer Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung, Prüfung und Umsetzung einer durchlässigen Gestaltung von Sackgassen für Radfahrer soweit möglich sowie entsprechende Kennzeichnung, Prüfung und Aufhebung der Benutzungspflicht an innerörtlichen Bordsteinradwegen älterer Bauart, Prüfung und Einrichtung von Fahrradstraßen, Entfernung von Umlaufsperren, Prüfung und ggf. Anordnung von Tempo 30 auf zusätzlichen Straßen, Entwicklung eines integrierten Marketingkonzepts für den Radverkehr, Einrichtung einer Fahrradstation am Bahnhof. Überdies regt die Kommission an: Verbesserungen im Service-Bereich (z. B. Fahrradstadtplan oder Aufnahme von Fahrradrouten im Stadtplan), Umsetzung einer integrierten Kampagne zur Schaffung einer fahrradfreundlichen Mobilitätskultur, Verstärkung der Zusammenarbeit mit angrenzenden Kommunen im Bereich der Radverkehrsförderung, Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten und ggf. Bau eines Radwegs an der Bahnhofsrückseite oberhalb der Unterführungsrampen. Ferner ist für 2014 die Durchführung der "Wirkungskontrolle zur Radverkehrsförderung in BW" in Kirchheim vorgesehen, hierbei sollen u. a. Veränderungen gegenüber der letzten Untersuchung im Jahr 2009 aufgezeigt werden. 9.1.6 Lärmmindernde Asphaltdeckschichten Seit einigen Jahren gibt es verschiedene Entwicklungen von lärmmindernden Asphaltdeckschichten, die sich gegenüber bisherigen Bauweisen durch eine deutlich geringere Geräuschentwicklung Reifen/ Fahrbahn auszeichnen. Neben dem aus dem Autobahnbau bekannten offenporigen As- LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 39 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan phalt (OPA), der für Stadtgeschwindigkeiten ungeeignet ist und aufwändig eingebaut werden muss, handelt es sich hier in der Regel um dichte Dünnschichtbeläge, die wie die bekannten Bauweisen eingebaut werden. In den letzten Jahren wurde eine große Vielfalt an lärmmindernden Asphaltdeckschichten entwickelt. Bekannt sind derzeit vor allem SMA 0/5, SMA 8 S mit -2 dB(A), SMA 0/8 LA mit >-2 dB(A), AC 8 D S mit -2 dB(A), LOA 5D ("Düsseldorfer Asphalt") mit -3 bis -4 dB(A), MA 5 S mit -2 dB(A), PMA 5 mit etwa -5 dB(A), WB 8 mit -2 dB(A), LOA 5D GM ("Kölner Asphalt") mit etwa -5 dB(A), möglicherweise bis zu -7 dB(A) und PERS mit bis zu -10 dB(A) bei Geschwindigkeiten von >50 bzw. 60 km/h. Für SMA 8 S, AC 8 D S, MA 5 S und WB 8 liegen entsprechende Regelwerke (ZTV Asphalt bzw. Beton) vor. Die RLS-90 gibt für diese Bauweisen einen DStrO-Wert von -2 dB(A) an. Die übrigen Bauweisen befinden sich noch im experimentellen Stadium, liegen jedoch, wie der LOA 5D, inzwischen zum Teil über sieben Jahre problemlos, so dass viele Städte besonders in NordrheinWestfalen auf städtischen Straßen LOA 5D als Standardbauweise verwenden. Eine rasche Ermittlung bzw. Festlegung des jeweiligen DStrO-Werts für die neuen Bauweisen wird angestrebt.5 Die Mehrkosten sind wegen des Dünnschichtbelages gering und liegen laut Aussage der Städte Düsseldorf und Köln für den LOA 5 D bzw. LOA 5D GM bei etwa 1 EUR/m². Voraussetzung für die geringen Mehrkosten ist allerdings, dass die Binderschicht ohnehin im Rahmen der Deckensanierung ausgetauscht werden muss. Es ist derzeit noch nicht abschließend festzustellen, ob eine zu anerkannten Bauweisen vergleichbare Standdauer erreicht werden kann. Hier könnten durch eine früher notwendige Deckenerneuerung Mehrkosten entstehen. Dieses Risiko kann minimiert werden, wenn die lärmmindernden Asphalte nicht in Knotenpunkten mit starken Abbiegströmen (insbesondere Lkw/ Busse), auf starken Steigungsstrecken und auf Streckenabschnitten mit einer dichten Folge von Einbauten, die keine durchgehende Fertigung der Fahrbahndecke erlauben, eingesetzt wird. Aus der Kombination der Kriterien 5 Straßenzustand (Straßenkataster), Lärmbelastung (Lärmaktionsplan), auch zukünftig zulässiger Höchstgeschwindigkeit >30 km/h (Stadtgeschwindigkeitskonzept), Anforderungen der Versorgungs- und Leitungsträger, laufende Umbau-/ Ausbauplanungen, städtebauliche Notwendigkeiten und zur Verfügung stehende Haushaltsmittel FGSV, Textureinfluss auf die akustischen Eigenschaften von Fahrbahndecken, Köln 2013 LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 40 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan sollte ein Investitionsprogramm für den Einbau lärmmindernder Asphaltdeckschichten erstellt werden. Ziel sollte sein, so zügig wie möglich im Zuge der Straßenerneuerung alle Straßen mit einer weiterhin zulässigen Höchstgeschwindigkeit von >30 km/h in den lärmbelasteten Bereichen mit einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht zu versehen. Mit einem solchen abgestimmten Vorgehen kann bei allen Lärmbelastungsachsen mittel- bis langfristig eine Minderung von mindestens 2,0 dB(A), in der Regel 3,5 dB(A) und möglicherweise bis zu 7,0 dB(A) erreicht werden. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 41 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2 Maßnahmen an Belastungsachsen 9.2.1 B 297 Ortsumfahrung Ost (Aichelbergstraße bis Tannenbergstraße) Die B 297 (Ortsumfahrung Ost) hat eine DTV von 15.476 Kfz mit einem Lkw-Anteil von 7,7/8,0 % tags/ nachts. Sie führt in leichter Hochlage anbaufrei an den betroffenen Gebäuden vorbei. Die Mehrfamilienhäuser Bulkesweg, Haus Nr. 2, 12, 22, 32, 44, sind mit bis zu 69,3/60,5 dB(A) ganztags/ nachts belastet. Die Gebäude sind Teil von Häuserzeilen, die schräg zur B 297 angeordnet stehen. Die höchsten Belastungswerte treten an den geschlossenen Giebelwänden auf. Stark betroffen ist das direkt an die B 297 angrenzende Wohnumfeld, so dass die Aufenthaltsqualität gering ist. Das betroffene Punkthochhaus Aichelbergstraße Nr. 38 ist mit maximal 65,5/56,8 dB(A) ganztags/ nachts belastet. Das Umfeld wird als Parkplatz genutzt, zur B 297 besteht zusätzlich eine Garagenzeile. Betroffen ist vor allem die Südwestseite, zu der sich die Balkone/ Loggien öffnen. Im Gegensatz zu der Wohnbebauung auf der Nordwestseite der 297, hier wurde bereits Lärmvorsorge getroffen ist auf der Südostseite der B 297 mit einer Überschreitung von Lärmsanierungswerten von 67/57 dB(A) bei einer Berechnung nach RLS-90 ist nicht zu rechnen, da diese voraussichtlich nur an den geschlossenen Giebelwänden auftreten. Maßnahmen durch den Straßenbaulastträger können damit ausgeschlossen werden. Als Maßnahmen kommen deshalb nur Lösungen in Betracht, die freiwillig durch den Eigentümer vorgenommen werden können und vor allem einer Erhöhung der Wohnumfeldqualität dienen. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 42 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.1: B 297 (Aichelbergstraße – Tannenbergstraße) B 297 (Aichelbergstraße – Tannenbergstraße) Lärmquelle: Bundesstraße B 297 von bis Aichelbergstraße, Haus Nr. 38 Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn Nebenanlagen Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten ÖPNV Realnutzung Baustruktur der Wohnbebauung Aichelbergstraße, Aichelbergstraße Nr. 38 DTV [Kfz] Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] Vzul [km/h] 15.476 7,7 70 Lden 65,5 Lnight 56,8 8,0 70 69,3 60,5 Anschluss AiTannenberg15.476 chelbergstraße straße Bestandsbeschreibung B 297: Fahrbahn 2-streifig, mängelfrei, anbaufrei, Unterführung der Aichelbergstraße mit Anschluss an die B 297, Unterführung der Tannenbergstraße, B 297 in Hochlage Keine Fassadenpegel maximal [dB(A)] Anmerkungen Keine Kein Unfallhäufungspunkt Buslinie 178, Haltestellen Spielplatz und Bulkesweg am Bulkesweg Wohnen Zeilenbebauung giebelständig zur B 297, Balkone zur Südwestseite, Giebel geschlossen, Wohnumfeld offen zur B 297 Punkthochhaus, Loggien zur Westseite, Garagenzeile zur B 297, Umfeld sonst als Parkplatz genutzt Bulkesweg Haus Nr. 2, 12, 22, 32, 44, Gebäudeseite zur B 297 Aichelbergstraße Nr. 38 LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 43 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Anregung für private Investitionen für das Gebäude Aichelbergstraße Nr. 38 Schließung oder Teilschließung der Balkone/ Loggien (im Lärmschatten -10 bis -15 dB(A)). Einbau von Schallschutzfenstern, sofern nicht bereits erfolgt. Anregung für private Investitionen für die Wohnbebauung zwischen Aichelbergstraße und Tannenbergstraße Schließung oder Teilschließung der Balkone zur Südwestseite. Öffnung der Erdgeschosswohnungen (Balkone) zur Grünanlage, Angebot von Vorgärten, die zur B 297 abgeschirmt werden (z. B. durch Gabionen oder Glaswände). Angebot von Ruheräumen durch Lärmschutz an Spielplätzen, Sitzplätzen und/ oder sonstigen punktuellen Aufenthaltsräumen, z. B. durch Mauern, Wälle (im Lärmschatten -10 bis -15 dB(A)). LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 44 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.1: B 297 (Aichelbergstraße – Tannenbergstraße) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 45 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.2 Achse Eichendorffstraße – Aichelbergstraße (Lenninger Straße – B 297) Die Eichendorffstraße und Aichelbergstraße dienen der Erschließung des Wohngebiets, über die jedoch auch die Anbindung an die B 297 verläuft. Daraus erklärt sich die für ein Wohngebiet hohe Verkehrsbelastung mit einer DTV von 7.054 Kfz bzw. 5.785 Kfz und einem Lkw-Anteil von 5,0/ 5,2 tags/ nachts auf der Eichendorffstraße und 5,4/ 5,6 tags/ nachts auf der Aichelbergstraße. Am stärksten betroffen sind die Gebäude Aichelbergstraße, Haus Nr. 9-17 mit Fassadenpegeln zwischen 68 und 69 dB(A) ganztags. Auf der Eichendorffstraße werden die Auslösewerte mit 65,6/ 58,8 dB(A) ganztags/ nachts nur an Haus Nr. 7 im Knotenpunktsbereich Eichendorffstraße/ Lenninger Straße überschritten. Die Einmündung der Eichendorffstraße in die Lenninger Straße ist konfliktbehaftet, da mehrere Abbiegen-, Einbiegen-/ Kreuzen-Unfälle verzeichnet sind. Die Anzahl der Unfälle ist mit sechs Unfällen pro Jahr zwar nicht sehr hoch, es gibt jedoch über mehrere Jahre eine ansteigende Tendenz. Die Achse wird zwar von der Buslinie 176 befahren, eine Erschließung durch den ÖPNV ist dennoch nicht vorhanden, da die Haltestelle Hohenbolweg aufgegeben wurde. Die ehemaligen Busbuchten werden zum Parken genutzt. Parkdruck ist jedoch nicht vorhanden. Zz. der Begehung wurde auf der Aichelbergstraße nicht geparkt. Langfristig ist der Umbau des Knotenpunkts Lenninger Straße/ B 297 als Kreisverkehr geplant (siehe Kap. 10.). Die von dieser Maßnahme ausgehenden Auswirkungen auf die belasteten Straßenabschnitte finden bei den kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen keine Beachtung. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 46 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.2: Achse Eichendorffstraße – Aichelbergstraße (Lenninger Straße – B 297) Achse Eichendorffstr. – Aichelbergstr. (Lenninger Str. – B 297) Lärmquelle: Erschließungsstraße von Lenninger Str. bis Aichelbergstraße B 297 DTV [Kfz] Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] 7.054 5,0/5,2 5.785 Bestandsbeschreibung Zweistreifig, Fahrbahndecke abgenutzt, Tropfen in der Einmündung in die Lenninger Straße, Fußgängerüberweg Höhe Hohenbolweg, Busbuchten, Fahrbahnbreiten, Mindestmaße: Eichendorffstraße 8,00 m, Aichelbergstraße 7,35 m Nebenanlagen Gehwege asphaltiert, Eichendorffstraße teilweise mit Grünstreifen auf der Südseite mit Baumbestand, Aichelbergstraße: Ausweisung von gemeinsamen Geh- und Radwegen Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit Hohenbolweg: verkehrsberuhigter Bereich lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten Lenninger Straße/ Eichendorffstraße: 2009 sechs Unfälle beim Einbiegen, Ausfahren und Kreuzen, in den letzten fünf Jahren steigende Tendenz ÖPNV Buslinie 176 ohne Haltestelle Realnutzung Wohnen Baustruktur der Wohnbebauung Mehrfamilienhäuser, Hausgruppen, 1- bis 4geschossig 5,4/5,6 Eichendorffstr. Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn Eichendorffstraße Blick auf Wohnbebauung Aichelbergstraße Knotenpunkt Eichendorffstraße/ Aichelbergstraße Vzul [km/h] 50 Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden Lnight 65,6 56,8 50 68,9 59,8 Anmerkungen Ehemalige Busbuchten werden beparkt Ausbesserungen, sonst vorwiegend mängelfrei Balkone zu den belasteten Straßenabschnitten Aichelbergstraße LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 47 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Einzelfallprüfung: Reduzierung zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h (-2,4 dB(A)). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Prüfung eines Ausbaus des Knotenpunkts Eichendorffstraße/ Aichelbergstraße als Minikreisverkehr (-0,5 dB(A)). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einzelfallprüfung: Nächtliches Lkw-Verbot auf dem Abschnitt Aichelbergstraße (ca. -1,8 dB(A)). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Markierung von Schutzstreifen. Die Vorgaben der ERA und RASt 06 werden erfüllt. Schutzstreifen sind bei einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nicht unbedingt erforderlich, sollten hier aber zur optischen Verengung der Hauptfahrbahn und zu einer sicheren Führung des Fahrradverkehrs im Bereich der Unterführung additiv ausgewiesen werden. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Erläuterung Die Immissionsbelastungen sinken auf der Eichendorffstraße von max. 65,6/56,8 dB(A) ganztags/ nachts um 2,4 dB(A) auf max. 63,2/54,4 dB(A) ganztags/ nachts und auf der Aichelbergstraße von max. 68,9/59,8 dB(A) ganztags/ nachts um 2,4 dB(A) tags und ca. 4,2 dB(A) nachts auf max. 66,5/55,6 ganztags/ nachts. Damit bleibt die zur Straße vorspringende Gebäudezeile Aichelbergstraße, Haus Nr. 9-15, geringfügig über den Auslösewerten von 65/55 dB(A) ganztags/ nachts belastet. Für private Investitionen werden deshalb folgende Anregungen gegeben: Einbau von Schallschutzfenstern, Fensterläden o. ä., soweit nicht bereits vorhanden, (Teil-)Verglasung von Balkonen und Loggien. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 48 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.2: Achse Eichendorffstraße – Aichelbergstraße (Lenninger Straße – B 297) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 49 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.3 Schlierbacher Dreieck Das Schlierbacher Dreieck ist Teil der östlichen Ortsumfahrung von Kirchheim unter Teck. Der Verkehrsknoten setzt sich aus verschiedenen Teilknoten zusammen. Hier treffen folgende Straßenäste aufeinander: Nach Südosten die Jakobstraße in Richtung Zentrum, nach Nordwesten die Plochinger Straße (L 1200), die in Verlängerung über die L 1207 über Wernau Anschluss an die A 8 über die B 313 hat, nach Norden die Notzinger Steige (L 1201) über Notzingen, Hochdorf mit Anschluss an die B 10, nach Nordosten die Schlierbacher Straße (B 297) nach Uhingen mit Anschluss an die B 10, nach Süden die Ortsumfahrung Ost (B 297) mit Anschluss an die A 8, Anschlussstelle Kirchheim (Teck)-Ost. Darüber hinaus werden die Gewerbebetriebe auf den von den Teilknoten umschlossenen Flächen durch verschiedene Zufahrten erschlossen. B 297 Schlierbacher Straße – Ortsumfahrung (Wangerhaldenweg – Zementstraße) Die Schlierbacher Straße ist zwischen Wangerhaldenweg und Plochinger Straße mit einer DTV von 12.004 Kfz, davon 5,9/6,7 % Lkw-Anteil (tag/ nacht), belastet. Die Fassadenpegel liegen maximal bei 70,1/ 61,1 dB(A) ganztags/ nachts. Betroffen ist die Wohnbebauung auf der Ostseite. Die ursprünglich mit Einzelhausbebauung einheitliche städtebauliche Struktur wurde inzwischen durch Kleinbetriebe und einzelne Absiedelungen durchbrochen. Auf der Westseite befindet sich Gewerbe. Die Ortsumfahrung Ost ist von der Schlierbacher Straße bis zur Zementstraße mit einer DTV von 18.624 Kfz, davon 5,5/6,3 % (ganztag/nachts) Lkw-Anteil, belastet. Die Fassadenpegel liegen maximal bei 67,9/ 59,0 dB(A) ganztags/ nachts. Auf der Südwestseite ist die Bebauung durch eine Lärmschutzwand geschützt. Lärmbetroffen ist die Bebauung der Nordwestseite. Die Ortsumfahrung ist auf dem belasteten Abschnitt anbaufrei, die Gebäude werden über die Straße Sonnenwiese erschlossen. Die Gärten sind zur Ortsumfahrung ausgerichtet, weshalb vor allem das private genutzte Umfeld hoch belastet ist. Der Knotenpunkt Schlierbacher Straße/ Ortsumfahrung/ Plochinger Straße wurde zur Verstetigung des Kfz-Verkehrs als kleiner einstreifiger Kreisverkehr (ø 39,00 m) ausgebaut. Dieser gelangt inzwischen zeitweise an seine Kapazitätsgrenze. L 1201 Wangerhaldenweg – Jakobstraße (Schlierbacher Straße – Anschlussrampe Plochinger Straße) Der Wangerhaldenweg ist mit einer DTV von 10.441 Kfz, davon 3,4/3,4 % Lkw-Anteil (tag/nacht), belastet. Die Fassadenpegel liegen maximal bei 67,9/ 59,0 dB(A) ganztags/ nachts. Auf dem Abschnitt Jakobstraße zwischen Notzinger Steige und Anschluss Plochinger Straße nimmt die Verkehrsmenge mit einer DTV von 11.253 Kfz, davon 4,3/4,3 % Lkw-Anteil (tag/ nacht), zu. Die Fassadenpegel liegen maximal bei 65,8/ 55,9 dB(A) ganztags/ nachts. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 50 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Da die Situation am nordöstlichen Stadteingang neben der Lärmbelastung auch verkehrsplanerisch wie städtebaulich unbefriedigend ist, wird das Schlierbacher Dreieck im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht. Die Aufgabenstellung beinhaltet die Findung einer vereinfachten Verkehrsführung des Kfz-Verkehrs, eine Optimierung der Erschließung des Gewerbestandorts, Netzschlüsse im Fuß- und Fahrradverkehr und eine mögliche Aufwertung des Stadteingangs. Hier können auch die Belange der Lärmbelastung für eine integrierte Betrachtung eingebracht werden. Es gibt keine Radverkehrsanlagen im Schlierbacher Dreieck. Allerdings wird der Fahrradverkehr aus der Innenstadt Richtung Schlierbach ab dem Knotenpunkt Jakobstraße/ Schlierbacher Straße parallel über den abgehängten Arm der Schlierbacher Straße bis zur Ortsumfahrung und im weiteren Verlauf über die Achse Zu den Schafhofäckern - Alte Schlierbacher Straße geführt. Richtung Westen wird der Fahrradverkehr im Mischverkehr auf der Plochinger Straße geführt, was in Anbetracht des Verkehrsaufkommens konfliktträchtig ist. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 51 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.3: Schlierbacher Dreieck Schlierbacher Dreieck Lärmquelle: Straße von Wangerhaldenweg Schlierbacher Straße Schlierbacher Straße Nürtinger Steige Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn Nebenanlagen Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten ÖPNV Realnutzung Baustruktur der Wohnbebauung Wangerhaldenweg bis Plochinger Straße Zementstraße Nürtinger Steige DTV [Kfz] Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] Vzul [km/h] Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden Lnight 12.004 5,9/6,7 50 70,1 61,1 18.624 5,5/6,3 50 67,9 59,0 10.441 3,4/3,4 50 68,8 58,8 Anschlussrampe an Plochinger 11.253 4,3/4,3 50 65,8 55,9 Straße Bestandsbeschreibung Anmerkungen Die Kapazität des Kreisverkehrs ist annähernd B 297: Fahrbahn zweistreifig, Knotenpunkt Schlierbacher Straße/ Wangerhaldenweg mit ausgelastet LSA, Knotenpunkt Schlierbacher Straße/ Plochinger Straße Kreisverkehr L 1201: Fahrbahn zweistreifig B 297: Gehweg zur Bebauung, Breite ca. 2,00 m; auf Ortsumfahrung Ost Bankett zwischen Gehweg und Fahrbahn (Ost- bzw. Nordostseite). Wangerhaldenweg: Gehweg zur Wohnbebauung (Westseite) Keine Keine Buslinie 178, keine Haltestelle Haltestelle Hugo-Wolf-Weg auf der Notzinger Steige Wohnen, Gewerbe, Seniorenheim Ortsumfahrung: Lockere Einzelhausbebauung, Bebauung entlang der Ortsumfahrung wird über die Straße Sonnenwiese erschlossen, 1- bis 2-geschossig, Gärten zur Ortsumfahrung Schlierbacher Straße: Einzelhausbebauung mit Lücken und kleineren Gewerbebetrieben Wangerhaldenweg: Doppelhausbebauung, 1bis 2-geschossig Schlierbacher Straße Ortsumfahrung Ost LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 52 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Schlierbacher Straße (B 297): Bei Deckenerneuerung Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (-2 (bis -7) dB(A)). Zuständig: Regierungspräsidium Stuttgart. Ortsumfahrung Ost (B 297): Bei Deckenerneuerung Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (-2 (bis -7) dB(A)). Wegen des guten Zustands der Deckschicht wird dies voraussichtlich erst langfristig möglich sein. Zuständig: Regierungspräsidium Stuttgart. Umbau des planfreien Knotens Jakobstraße/ L 1200 zu einem signalisierten Vollknoten mit einer städtebaulichen Entwicklung des Umfeldes zur Markierung des Stadteingangs. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Erläuterung Lärmmindernde Asphaltdeckschicht -2 (bis -7) dB(A) Da sich die Asphaltdeckschichten mit einer besonders hohen Lärmminderung noch in der Erprobungsphase befinden, wird ein Mittelwert von -4 dB(A) angenommen. Maximale zu erreichende Lärmminderung: Wangerhaldenweg von 68,8/58,8 dB(A) ganztags/ nachts um 4 dB(A) auf 64,8/54,8 dB(A) ganztags/ nachts, Schlierbacher Straße, Abschnitt Wangerhaldenweg bis Kreisverkehr, von 70,1/ 61,1dB(A) ganztags/ nachts um 4 dB(A) auf 66,1/57,1 dB(A) ganztags/ nachts, Ortsumfahrung Ost, Abschnitt Kreisverkehr bis Zementstraße, von 67,9/59,0 dB(A) ganztags/ nachts um 4 dB(A) auf 63,9/55,0 dB(A) ganztags/ nachts, Weitere lärmmindernde Maßnahmen ergeben sich erst nach Vorlage der Machbarkeitsstudie. Weiterhin werden folgende Anregungen für private Investitionen gegeben: Entlang der Ortsumfahrung ist die Bebauung auf der Nordseite betroffen. Die Grundstücke sind zur Straße weitgehend durch Holzpalisaden abgeschirmt, die aber keine bzw. eine nur sehr geringe lärmmindernde Funktion haben. Es wird deshalb empfohlen, schallschützende Grundstücksmauern, Gabionen oder ähnliches zu errichten. Einbau von Schallschutzfenstern entlang der Schlierbacher Straße und dem Wangerhaldenweg. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 53 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.3: Schlierbacher Dreieck LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 54 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.4 Jakobstr. – Schlierbacher Str. (Rampe Plochinger Str. – Schweinemarkt) Südlich anschließend an den Anschluss der Jakobstraße an die Plochinger Straße verringert sich die DTV auf 6.500 Kfz, anschließend auf 7.983 Kfz. Der Lkw-Anteil ist mit 2,0 % tags als gering einzustufen. Die Fassadenpegel liegen bei maximal 67,8/ 58,6 dB(A) ganztags/ nachts. Neben den Wohngebäuden ist auch das Seniorenheim betroffen. Anschließend an die Rampe wird zz. eine Kindertagesstätte mit Übernachtungsmöglichkeit gebaut. Das Areal liegt zur Jakobstraße ungeschützt. In Verlängerung der Jakobstraße verläuft die Schlierbacher Straße Richtung Zentrum bis zum Schweinemarkt. Während sich die Verkehrsbelastung (DTV) zwischen Jakobstraße und Teckstraße nicht über 7.550 Kfz bewegt, steigt die DTV zwischen Teckstraße und Schweinemarkt auf 8.000 Kfz an. Der Lkw-Anteil ist auf der gesamten Strecke mit 1,9 %, 2,1 % und 2,0 % gering. Absolut steigt die Anzahl der Lkw zwischen Jakobstraße und Schweinemarkt von 143 Lkw auf 160 Lkw ganztags leicht an. In den Nachtstunden sinkt die Anzahl der Lkw deutlich, da die Verkehrsmenge wesentlich geringer ist, so dass Lkw eher als Spitzengeräusche wahrgenommen werden. Die maximalen Fassadenpegel liegen zwischen Untere Steinstraße und Lindachallee bei 69,0/59,8 dB(A) ganztags/ nachts, Lindachallee und Teckstraße bei 68,3/59,1 dB(A) ganztags/ nachts, sowie zwischen Teckstraße und Schweinemarkt bei 71,1/61,9 dB(A) ganztags/ nachts. Die Lärmbelastung konzentriert sich vor allem auf den Knotenpunkt Teckstraße/ Schweinemarkt. Folgende Maßnahmen, die im Sinne des Lärmaktionsplans positiv zu bewerten sind, wurden auf der Schlierbacher Straße bisher umgesetzt: Schutzstreifen zwischen Jakobstraße und Schweinemarkt, Übergang mit Bedarfs-LSA im Bereich der Haltestelle Ziegelwasen, Kreisverkehrsplatz im Knotenpunkt Schlierbacher Straße/ Schweinemarkt. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 55 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.4: Jakobstraße – Schlierbacher Straße (Rampe Plochinger Straße – Schweinemarkt) Jakobstraße – Schlierbacher Straße (Rampe Plochinger Straße – Schweinemarkt) Lärmquelle: Straße Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn Nebenanlagen Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten ÖPNV Realnutzung Baustruktur der Wohnbebauung Jakobstraße, Blick von Schlierbacher Straße DTV [Kfz] Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] Vzul [km/h] 2,0/2,1 50 von Anschluss Plochinger Straße Jakobstraße bis Schlierbacher Straße Lindachallee 7.255 6.500 7.541 1,9/2,0 Lindachallee Teckstraße 7.163 2,1/2,2 Teckstraße Schweinemarkt 8.032 2,0/2,1 Bestandsbeschreibung Jakobstraße: zweistreifig, Decke ohne wesentliche Mängel Schlierbacher Straße: zweistreifig, Breite ca. 7,50 m von Teckstraße bis Schweinemarkt 6,30 – 6,50 m, Schutzstreifen auf Ostseite von Teckstraße bis Untere Steinstraße, Abnutzung Fahrbahndecke ohne größere Mängel, provisorisch sanierte Fahrbahn im Bereich Bushaltestelle Ziegelwasen, Westseite Jakobstraße bis Kreisverkehr – Anschluss an überörtliche Fahrradradroute, lichtsignalgesteuerter Übergang an Haltestelle Ziegelwasen, Kreisverkehr im Knotenpunkt Schlierbacher Straße/ Schweinemarkt, Fußgängerüberweg nahe Kreisverkehr Asphaltdeckschicht weitgehend mängelfrei, auf der Jakobstraße und zwischen Teckstraße und Schweinemarkt Mindestbreiten Keine 50 Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden Lnight 67,8 58,6 69,0 59,8 68,3 59,1 71,1 Anmerkungen 61,9 Keine Buslinie 178, Haltestelle Ziegelwasen, Busbuchten Wohnen, Einzelhandel, Gastgewerbe, Kirche Typische Mischnutzung, Einzel- und Mehrfamilienhausbebauung, 2- bis 3-geschossig, Bebauung aus mehreren Epochen Schlierbacher Straße, Blick von Obere Steinstraße Richtung Zentrum Schlierbacher Straße, Blick vom Schweinemarkt LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 56 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Erneuerung der Fahrbahn zwischen Rampe Plochinger Straße und Schweinemarkt mit einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (-2 (bis -7) dB(A)). Die höchste Priorität hat der Abschnitt Teckstraße - Schweinemarkt. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einzelfallprüfung: Reduzierung zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h zwischen Rampe Plochinger Straße und Schweinemarkt (-2,4 dB(A)) bis zum Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht. Es handelt sich hierbei um eine Sofortmaßnahme auf der hoch belasteten Achse, die nur in Kraft treten sollte, wenn eine Erneuerung der Fahrbahndecke nicht zeitnah umgesetzt werden kann. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einzelfallprüfung: Nächtliches Lkw-Verbot in Abstimmung mit betroffenen Gewerbebetrieben (ca. -1,8 dB(A)). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einbau einer Mittelinsel zur Querungssicherung im Bereich der Einmündung Weileräcker. Erläuterung Nächtliches Lkw-Verbot Lärmmindernde Asphaltdeckschicht ca. -1,8 dB(A) -2 (bis -7) dB(A) Da sich die besonders leisen Asphaltdeckschichten noch in der Erprobungsphase befinden, wird ein Mittelwert von -4 dB(A) angenommen. Maximale zu erreichende Lärmminderung: Rampe Plochinger Straße bis Schlierbacher Straße von 67,8/58,6 dB(A) ganztags/ nachts um 4/5,8 dB(A) ganztags/ nachts auf 63,8/52,8 dB(A) ganztags/ nachts, Jakobstraße bis Lindachallee von 69,0/59,8 dB(A) ganztags/ nachts um 4/5,8 dB(A) ganztags/ nachts auf 65,0/54,0 dB(A) ganztags/ nachts, Lindachallee bis Teckstraße von 68,3/59,1dB(A) ganztags/ nachts um 4/5,8 dB(A) ganztags/ nachts auf 64,3/53,3 dB(A) ganztags/ nachts, Teckstraße bis Schweinemarkt von 71,1/61,9 dB(A) ganztags/ nachts um 4/5,8 dB(A) ganztags/ nachts auf 67,1/56,1 dB(A) ganztags/ nachts. Die hochbelasteten Gebäude zwischen Teckstraße und Schweinemarkt bleiben trotz deutlicher Entlastung weiterhin über den Auslösewerten von 65/55 dB(A) belastet. Als Anregung für private Investitionen wird hier der Einbau von Schallschutzfenstern, sofern nicht bereits vorhanden, empfohlen. Die neu errichtete Kindertagesstätte sollte Lärmschutz zur Jakobstraße erhalten. Empfohlen wird eine Lärmschutzwand in Form einer Mauer oder Gabionen mit Begrünung. Da die Lärmbelastung im Lärmschatten zwischen 10 und 15 dB(A) abnimmt, eignet sich der Bereich entlang der Mauer für Sitzecken u. ä., die in die Gestaltung eingebunden werden können. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 57 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.4: Jakobstraße – Schlierbacher Str. (Anbindung an Plochinger Str. – Schweinemarkt) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 58 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.5 Alleenstraße (Jahnstraße – Schlierbacher Straße) Die Alleenstraße zwischen Jahnstraße und Hindenburgstraße ist zwischen Jahnstraße und der Abzweigung in die Nebenfahrbahn der westlichen Alleenstraße der Alleenstraße mit einer DTV von 8.884 Kfz und 68,2/59,1 dB(A) ganztags/ nachts, der Abzweigung in die Nebenfahrbahn der westlichen Alleenstraße der Alleenstraße und Dettinger Straße mit einer DTV von 11.451 Kfz und 68,6/59,4 dB(A) ganztags/ nachts, sowie zwischen Dettinger Straße und Hindenburgstraße mit einer DTV von 9.894 Kfz und 69,9/60,8 dB(A) ganztags/ nachts belastet. Da auf der Nordseite die Wallanlagen und der Rossmarkt (Parkplatz) angrenzen, befindet sich, mit Ausnahme des Kopfgebäudes aus Richtung Jahnstraße, die lärmbetroffene Bebauung auf der Südseite. Der Lkw-Anteil ist auf der gesamten Strecke mit einem Anteil von unter 2,0 % sehr gering. Der Kreisverkehr Alleenstraße/ Jahnstraße/ Gaisgasse ist vierarmig. Er wurde erst kürzlich fertiggestellt. Die querende Achse Dettinger Straße – Marktstraße ist als Fußgängerzone ausgewiesen, so dass die Querung der Alleenstraße durch den nichtmotorisierten Verkehr hochfrequentiert ist. Eine Aufpflasterung mit Fußgängerüberweg zwischen Marktstraße und Dettinger Straße mit Abbau der Bedarfs-LSA wurde bereits umgesetzt. Um eine verträglichere Verkehrsführung auf der Alleenstraße zu erreichen, sind zwischen Jahnstraße und Hindenburgstraße weiterhin folgende Maßnahmen vorgesehen: Querungssicherung zwischen Dettinger Straße und Hindenburgstraße, Aufgabe des Linksabbiegefahrstreifens in den Rossmarkt, stattdessen Verbreiterung des Gehwegs auf der Südseite zwischen Dettinger Straße und der Zufahrt Rossmarkt um 3,20 m einhergehend mit einer Reduzierung der Fahrbahn auf 6,50 m Breite. Die Alleenstraße soll darüber hinaus durchgängig mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen werden. Die Maßnahmen sind in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Abb. 9.5: Vorplanung Alleenstraße (Jahnstraße – Hindenburgstraße) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 59 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Im Gegensatz zu dem Abschnitt der Alleenstraße zwischen Jahnstraße und Hindenburgstraße liegt die DTV zwischen Hindenburgstraße und Jesinger Straße wesentlich höher (12.183 Kfz). Die Verkehrsmenge zwischen Jesinger Straße und Schlierbacher Straße sinkt auf 9.162 Kfz. Der Lkw-Anteil liegt unter 2,0 % und ist damit sehr niedrig. Die erhöhte DTV zwischen Hindenburgstraße und Jesinger Straße deutet auf durchgehende Verkehrsströme zwischen beiden Straßen hin. Die Immissionsbelastung liegt auf dem Abschnitt Hindenburgstraße - Jesinger Straße bei 69,5/60,4 dB(A) ganztags/ nachts und auf dem Abschnitt Jesinger Straße - Schlierbacher Straße bei 70,2/61,0 dB(A) ganztags/ nachts. Von Pegeln über 70/60 dB(A) ist durchgängig die Bebauung auf der Ostseite zwischen Jesinger Straße und Schlierbacher Straße betroffen. Die historischen Gebäude stehen unter Denkmalschutz, was die Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen erheblich erschwert. Die Straße ist dreistreifig mit Aufweitungen an der Jesinger Straße. Hier bestehen ein getrennter Rechtsabbiegefahrstreifen in die Jesinger Straße, ein Linksabbiegefahrstreifen in die Dreikönigstraße sowie ein überlanger Linksabbiegefahrstreifen von der Alleenstraße in die Jesinger Straße. Im Rahmen des IVK gab es die Anregung, den Knotenpunkt Alleenstraße/ Jesinger Straße als Kreisverkehr umzubauen. Bei einer groben Analyse stellt sich ohne die kapazitätssteigernden Zusatzanlagen wie Bypässe oder zweistreifige Kreisfahrbahnen ein Umbau als kleiner Kreisverkehr als leistungsfähigste Variante dar. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls und/ oder der Umbau des Knotenpunkts Hindenburgstraße/ Alleenstraße geprüft. Im Ergebnis wird der Knotenpunkt Alleenstraße/ Jesinger Straße aufgrund größerer Platzverhältnisse sowie einer befriedigenden städtebaulichen, historischen und baulichen Integration in das Umfeld vorgezogen. Eine Kombination beider Einzelknotenpunkte zu einer komplexen Verkehrsanlage wird nicht unterstützt. Der Umbau dieses Bereichs mit Optimierung der Parameter im Knotenpunkt Marktstraße/ Jesinger Straße ist mittelfristig geplant. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 60 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.5: Alleenstraße (Jahnstraße – Schlierbacher Straße) Alleenstraße (Jahnstraße – Schlierbacher Straße) Lärmquelle: Straße von Jahnstraße bis Zufahrt Nebenfahrbahn Alleenstraße Dettinger Straße Zufahrt Nebenfahrbahn Alleenstraße Dettinger Straße Hindenburgstr. Hindenburgstr. Jesinger Straße DTV [Kfz] Nebenanlagen Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten ÖPNV Realnutzung Baustruktur der Wohnbebauung Vzul [km/h] Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden Lnight 8.664 1,8/1,9 50 68,2 59,1 11.451 1,7/1,8 50 68,6 59,4 9.894 1,9/2,0 50 69,9 60,8 12.183 1,6/1,7 50 69,5 60,4 1,9/2,0 50 70,8 61,7 Jesinger Straße Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] Schlierbacher 9.162 Straße Bestandsbeschreibung Jahnstraße - Hindenburgstraße: 2-streifig, teilweise mit Schäden, Rechtsabbiegefahrstreifen in die Hindenburgstraße, Bedarfs-LSA im Knotenpunkt Alleenstraße/ Hindenburgstraße, Hindenburgstraße – Schlierbacher Straße: Fahrbahn dreistreifig, abgenutzt, teilweise mit Schäden, Rechtsabbiegefahrstreifen in die Jesinger Straße, Linksabbiegefahrstreifen in die Dreikönigstraße, Breite 9,00 m am Schweinemarkt, kontinuierliche Aufweitung zur Hindenburgstraße, LSA am Knotenpunkt Alleenstraße/ Jesinger Straße und Alleenstraße/ Hindenburgstraße Jahnstraße - Hindenburgstraße: Gehwege mit Asphaltdecke, Hindenburgstraße – Schlierbacher Straße: Gehwege mit Betonsteinpflaster, auf Westseite Grünstreifen mit Baumreihe zur Fahrbahn Keine Anmerkungen Keine Buslinien 161/162, 176, 156, 177, Haltestelle Fußgängerzone, Busbucht Jahnstraße - Hindenburgstraße: Gewerbe im EG, Wohnen, Hindenburgstraße - Schlierbacher Straße: Wohnen, Einzelhandel, Gastgewerbe Jahnstraße - Hindenburgstraße: Einzelhausbebauung, 2- bis 3-geschossig, durchgängig Gewerbe/ Handwerksbetriebe im EG, Hindenburgstr. – Schlierbacher Str.: Ostseite – vorwiegend Einzelhausbebauung, 2-geschossig, Westseite – Mehrfamilienhäuser als Hausgruppe, 2- bis 2½-geschossig, Gewerbe im EG. A Alleenstraße, Übergang Dettinger Straße – lleenstraße, Übergang Dettinger Straße - Markt- Alleenstraße, Jesinger Straße Blick Richtung Schlierbacher Straße Marktstraße Blick Richtung Hindenburgstraße straße, Blick Richtung Jahnstraße LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 61 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Umbau Knotenpunkt Alleenstraße/ Jahnstraße als Kreisverkehr (-0,5 dB(A)). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck (bereits umgesetzt). Förderung des Fußgängerverkehrs (entsprechend Vorplanung) Aufpflasterung mit Fußgängerüberweg zwischen Marktstraße und Dettinger Straße, Abbau Bedarfs-LSA, (Maßnahme umgesetzt) Querungssicherung zwischen Dettinger Straße und Hindenburgstraße, Verkürzung Rechtsabbiegefahrstreifen in die Hindenburgstraße in Verbindung mit Wegfall Linksabbiegefahrstreifen in den Rossmarkt, stattdessen Verbreiterung des Gehwegs auf der Südseite zwischen Dettinger Straße um 3,20 m und der Zufahrt Rossmarkt (Abstandsgewinnung, ≥-1 dB(A)), mit einer Fahrbahnreduzierung auf 6,50 m Breite. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Reduzierung zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h (-2,4 dB(A)). Diese wurde bereits für die gesamte Alleenstraße beschlossen. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht auf dem Abschnitt Jahnstraße – Schlierbacher Straße (-2 (bis -7) dB(A)). Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde unabhängig von der Lärmminderung aufgrund stadtgestalterischer Aspekte beschlossen (siehe oben). Da nach Einführung von Tempo 30 weiterhin ein großer Teil der Gebäude über den Auslösewerten betroffen bleibt, wird unabhängig davon der Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht als Maßnahme aufgrund des höheren Lärmminderungspotenzials vorgeschlagen. Tempo 30 bleibt deshalb nach Einbau der lärmmindernden Asphaltdeckschicht bestehen. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Prüfung einer Verkürzung des Linksabbiegefahrstreifens aus Richtung Schweinemarkt in die Jesinger Straße für eine Abstandsgewinnung zu den hoch belasteten Gebäuden auf der Ostseite. (-1,0 bis -1,5 dB(A)) bis zum Umbau des Knotenpunkts als Kreisverkehr. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Prüfung einer Aufgabe des Linksabbiegefahrstreifens von der Alleenstraße in die Turmstraße (-1 dB(A)) bis zum Umbau des Knotenpunkts als Kreisverkehr. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Umbau des Knotenpunkts Alleenstraße/ Jesinger Straße als Kreisverkehr. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 62 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Erläuterung Lärmmindernde Asphaltdeckschicht -2 (bis -7) dB(A) Da sich die besonders leisen Asphaltdeckschichten noch in der Erprobungsphase befinden, wird ein Mittelwert von -4 dB(A) angenommen. Maximale zu erreichende Lärmminderung: Jahnstraße bis Abzweigung in die Nebenfahrbahn der westlichen Alleenstraße von 68,2/59,1 dB(A) ganztags/ nachts auf 64,2/55,1 dB(A) ganztags/ nachts, Abzweigung in die Nebenfahrbahn der westlichen Alleenstraße bis Dettinger Straße von 68,6/59,4 dB(A) ganztags/ nachts auf 64,6/55,4 dB(A) ganztags/ nachts, Dettinger Straße bis Hindenburgstraße von 69,9/60,8 dB(A) ganztags/ nachts auf 65,9/56,8 dB(A) ganztags/ nachts, Hindenburgstraße bis Jesinger Straße von 69,5/60,4 dB(A) ganztags/ nachts auf 65,5/56,4 dB(A) ganztags/ nachts und Jesinger Straße bis Schlierbacher Straße von 70,8/61,7 dB(A) ganztags/ nachts auf 66.8/57,7 dB(A) ganztags/ nachts Bei einer Pegelminderung von 4 dB(A) verbleiben, insbesondere nachts, Betroffene im Bereich der Auslösewerte. Weiterhin deutlich über den Auslösewerten betroffen bleibt die Gebäudezeile auf der Ostseite zwischen Jesinger Straße und Schlierbacher Straße (Alleenstraße, Haus Nr. 90-104) mit maximal +1,8/2,7 dB(A) ganztags/ nachts. Als private Investition wird deshalb der Einbau von Schallschutzfenstern, sofern nicht bereits vorhanden, sowie ggf. weitergehende Lärmschutzmaßnahmen am Bau empfohlen. Hinweis: Während der geringe Lkw-Verkehr für den Lärmaktionsplan keine größere Rolle spielt, fiel bei den Begehungen die Nutzung der Alleenstraße durch landwirtschaftliche Fahrzeuge auf, die erhebliche Lärmspitzen erzeugen. Es sollte geprüft werden, ob diese Verkehre verträglicher geführt werden können. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 63 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.6: Alleenstraße (Jahnstraße – Schlierbacher Straße) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 64 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.6 Hindenburgstraße – Gaiserplatz – Dettinger Straße – Lenninger Straße (Alleenstraße – B 297) Zwischen Alleenstraße und Dettinger Straße liegt die DTV bei ca. 7.600 Kfz. Sie erhöht sich leicht auf 8.500 Kfz zwischen Dettinger Straße und Schöllkopfstraße im Bereich des Gaiserplatzes. Der Lkw-Anteil ist mit 2,2 und 2,5 % tags (max. 203 Lkw) relativ gering. Auf der Dettinger Straße südlich der Schöllkopfstraße bis zur Straße Beim Südbahnhof erhöht sich die DTV erheblich auf 16.790 Kfz mit einem Lkw-Anteil von 2,3 % tags(386 Lkw). Im Anschluss ist die Dettinger Straße zwischen Beim Südbahnhof und Lenninger Straße mit 14.962 Kfz, davon einem Lkw-Anteil von 2,4/2,5 % tags/nachts sowie mit maximal 71,9/62,7 dB(A) ganztags/ nachts, und zwischen Lenninger Straße und Faberweg mit 10.042 Kfz, davon einem Lkw-Anteil von 2,4/2,5 % sowie mit maximal 69,4/60,3 dB(A) ganztags/ nachts, belastet. Die maximalen Immissionen (Fassadenpegel) liegen zwischen Alleenstraße und Schöllkopfstraße bei 70,5/61,4 dB(A) ganztags/ nachts und zwischen Schöllkopfstraße und Faberweg bei 72,5/63,9 dB(A) ganztags/ nachts. Die Hindenburgstraße ist von Einzel- und kleineren Mehrfamilienhäusern gesäumt. Trotz der Immissionsbelastung herrscht eine rege Bautätigkeit, die sowohl Neubebauung von Baulücken als auch die Instandsetzung von älteren Gebäuden betrifft. Um dem zentralen Knotenpunkt Gaiserplatz/ Schöllkopfstraße, finden sich hauptsächlich unempfindliche Nutzungen. An der Wohnbebauung zwischen Gaiserplatz und Jesinger Straße liegen die Fassadenpegel jedoch weitgehend über 70/60 dB(A) ganztags/ nachts. Südlich des Gaiserplatzes nimmt die Anzahl der Gewerbebetriebe deutlich zu und die Bebauung wird zunehmend heterogen. Am Gaiserplatz endet der Schutzstreifen auf der Hindenburgstraße auf. Zwischen Gaiserplatz und der Straße Beim Südbahnhof gibt es auf der Dettinger Straße keine Radverkehrsanlagen. Das Gutachten zur Führung des Radverkehrs kam zu dem Schluss, dass auf dem Abschnitt Gaiserplatz bis zur Straße Beim Südbahnhof die Ausweisung von Radverkehrsanlagen nicht möglich ist. Für eine städtebauliche Umgestaltung des Gaiserplatzes wurde ein Gutachten erstellt, das jedoch erst langfristig relevant ist (siehe Kap. 10.). Die Maßnahme ist deshalb nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans. Langfristig ist auch der Umbau des Knotenpunkts Lenninger Straße/ B 297 als "Turbo"-Kreisverkehr geplant (siehe Kap. 10.). Auswirkungen auf die belasteten Straßenabschnitte finden in dem kurzfristig umzusetzenden Maßnahmenkatalog keine Beachtung. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 65 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.6: Hindenburgstr. – Gaiserplatz – Dettinger Str. (Alleenstraße – Beim Südbahnhof) Hindenburgstraße – Gaiserplatz – Dettinger Straße (Alleenstraße – Beim Südbahnhof) Lärmquelle: Straße DTV [Kfz] von Alleenstraße Armbruststraße Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn Nebenanlagen Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten ÖPNV Realnutzung Baustruktur der Wohnbebauung Hindenburgstraße, von Bismarckstraße Richtung Norden bis Armbruststraße 7.941 Dettinger Stra7.586 ße/ Gaiserplatz Dettinger Straße Schöllkopfstr. 8.470 Schöllkopfstraße Beim Südbahn16.790 hof Bestandsbeschreibung 2 Fahrstreifen, Asphaltdecke mit Schäden, Aufweitung auf bis zu 5 Fahrstreifen, beidseitig Schutzstreifen zwischen Armbruststraße und Schöllkopfstraße LSA Knotenpunkte: Alleenstraße/ Hindenburgstraße, Dettinger Straße/ Schöllkopfstraße/ Gaiserplatz, Einmündung Stiegelstraße Bedarfs-LSA, FGÜ Höhe Limburgstraße, Bedarfs-LSA südlich Einmündung Straße Beim Südbahnhof Schutzstreifen zwischen Armbruststraße und Gaiserplatz Gehwege, beidseitig Asphaltdecke, teilweise private Hausvorbereiche (Parken, Grün) Keine Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] Vzul [km/h] 2,2/ 2,3 50 Lden 68,4 Lnight 59,2 2,5/ 2,6 50 70,5 61,4 2,4/2,5 50 68,1 59,0 50 72,5 63,3 2,3/2,4 Fassadenpegel maximal [dB(A)] Anmerkungen Keine Buslinien 175, 176, 177, Haltestelle KonradWiderholt-Halle Wohnen, Gewerbe Überwiegend 2- bis 3-geschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser, Entlang der Hindenburgstraße beidseitig vorwiegend Wohnen, ab Limburgstraße, im Umfeld des Gaiserplatzes, Wohnen von Gewerbe durchsetzt Hindenburgstraße, Höhe Bismarckstraße Richtung Süden Knotenpunkt Gaiserplatz, Blick von Schöllkopfstraße LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 66 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.7: Dettinger Straße (Beim Südbahnhof – Haus Nr. 127) Dettinger Straße (Beim Südbahnhof – Haus Nr. 127), Lärmquellen: Dettinger Straße, Lenninger Straße DTV [Kfz] Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] Vzul [km/h] Fassadenpegel maximal [dB(A)] von bis Lnight Lden Beim Südbahn- Lenninger Stra14.962 2,4/2,5 50 71,9 62,7 hof ße Lenninger Str. Faberweg 10.042 2,4/2,5 50 69,4 60,3 Rahmenbedingungen Bestandsbeschreibung Anmerkungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn 2 Fahrstreifen, Asphaltdecke mit Schäden, Aufweitung am Knoten Dettinger Straße/ Lenninger Straße, starke Unterteilung der Fahrbahn im Knoten durch Mittelinseln LSA Knotenpunkte: Bedarfs-LSA Höhe Beim Südbahnhof, LSA Dettinger Straße/ Lenninger Straße Busfahrstreifen in die südliche Dettinger Straße Nebenanlagen Beidseitig Gehwege, Asphaltdecke abschnittsweise mit Erneuerungsbedarf Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit Gehwege Fahrrad fahren frei; Ausweisung lärmmindernder Wirkung Parkleitsystem Unfallhäufigkeiten keine ÖPNV Buslinien 175, 176, 177, Haltestelle Polizeiwa- Fußläufige Verbindung zum Regionalbahnhalche, Höhe Beim Südbahnhof, Busbucht Rich- tepunkt Südbahnhof 2- 3 Minuten tung Zentrum Realnutzung Wohnen, Gewerbe, Brachen Baustruktur der Wohnbebauung Überwiegend 2- bis 3-geschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser mit Vorstadtcharakter vorwiegend auf der Ostseite, 1- bis 2geschossige Gewerbebauten, Vorgärten und größere Vorbereiche zur Straße Nördliche Dettinger Straße Knotenpunkt Dettinger Straße/ Lenninger Straße in südl. Dettinger Straße Südliche Dettinger Straße, Faberweg Blick Richtung Norden LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 67 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Erstellung eines Konzepts zur städtebaulichen und verkehrlichen Integration des Straßenzugs auf Basis des bevorzugten Planfalls mit Prüfung der Äbhängigkeiten zwischen dem Um-/ Ausbau der drei Hauptknotenpunkte Hindenburgstraße/ Alleenstraße, Dettinger Straße/ Schöllkopfstraße und Lenninger Straße/ Dettinger Straße, sowie der Einrichtung einer "Grünen Welle" mit einer Progressionsgeschwindigkeit von 35-45 km/h (Temporeduzierung -2 dB(A), Verkehrsverstetigung -1 dB(A)) zwischen Alleenstraße und Lenninger Straße. Einzelfallprüfung: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h auf der Dettinger Straße zwischen Lenninger Straße und Faberweg. Zuständig: Stadt Kirchheim u. Teck. Erneuerung der Fahrbahn zwischen Alleenstraße und Lenninger Straße mit einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (-2 (bis -7) dB(A)). Zuständig: Stadt Kirchheim u. Teck. Dialog-Displays auf der Dettinger Straße, nördlich der Faberwegs Richtung Zentrum und auf der Lenninger Straße südlich der Eichendorffstraße. Zuständig: Stadt Kirchheim u. Teck. Erläuterung Grüne Welle, Progressionsgeschwindigkeit 35-45 km/h lärmmindernde Asphaltdeckschicht -1 dB(A) -2 (bis -7) dB(A) Da sich die Asphaltdeckschichten mit einer besonders hohen Lärmminderung noch in der Erprobungsphase befinden, wird ein Mittelwert von -4 dB(A) angenommen. Maximal zu erreichende Lärmminderung zwischen Alleenstraße und Lenninger Straße: Alleenstraße bis Armbruststraße von 68,4/59,2 dB(A) ganztags/ nachts um 5 dB(A) auf 63,4/54,2 dB(A) ganztags/ nachts, Armbruststraße bis Gaiserplatz von 70,5/61,4 dB(A) ganztags/ nachts um 5 dB(A) auf 65,5/56,4 dB(A) ganztags/ nachts, Gaiserplatz bis Schöllkopfstraße von 68,1/59,0 dB(A) ganztags/ nachts um 5 dB(A) auf 63,1/54,0 dB(A) ganztags/ nachts, Schöllkopfstraße bis Beim Südbahnhof von 72,5/63,3 dB(A) ganztags/ nachts um 5 dB(A) auf 67,5/58,3 dB(A) ganztags/ nachts und Beim Südbahnhof bis Lenninger Straße von 71,9/62,7 dB(A) ganztags/ nachts um 5 dB(A) auf 66,9/57,7 dB(A) ganztags/ nachts. Bei einer Pegelminderung von 5 dB(A) verbleiben Betroffene geringfügig über den Auslösewerten bei Gebäuden zwischen Armbruststraße und Gaiserplatz auf der Ostseite und deutlich über den Auslösewerten bei den Gebäuden zwischen Schöllkopfstraße und Jesinger Straße. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 68 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tempo 30 -2,4 dB(A) Maximal zu erreichende Lärmminderung auf der Dettinger Straße zwischen Lenninger Straße und Faberweg: Lenninger Straße bis Faberweg von 69,4/60,3 dB(A) ganztags/ nachts um 4 dB(A) auf 67/57,8 dB(A) ganztags/ nachts. Als private Investition wird flankierend der Einbau von Schallschutzfenstern, sofern nicht bereits vorhanden und die (Teil-)Verglasung von Loggien und Balkonen empfohlen. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 69 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.7: Hindenburgstraße – Gaiserplatz – Dettinger Straße (Alleenstr. – Beim Südbahnhof) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 70 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.8: Dettinger Straße (Beim Südbahnhof – Haus Nr. 127) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 71 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.7 L 1200 Paradiesstraße (Saarstraße – Stuttgarter Straße (Postplatz)) Die Paradiesstraße ist mit einer DTV von 13.257 Kfz belastet. Zwischen Postplatz und Austraße liegen die Fassadenpegel geringfügig unter 70/60 dB(A) ganztags/ nachts und damit deutlich über den Auslösewerten von 65/55 dB(A) ganztags/ nachts. Die zweistreifige Fahrbahn ist 8,00 m breit. Sie weitet sich zum Knotenpunkt Austraße auf 9,60 m (dreistreifig) auf. Auf der Fahrbahn sind Parkstände markiert, die die Hauptfahrbahn auf ca. 6,30 m Breite begrenzen. Die Fahrbahn hat eine abgenutzte Verschleißschicht, Risse und Folgen von Aufbrüchen. Durch die Schäden ist eine flächendeckende Sanierung der Deckschicht sinnvoll. Besonders betroffen ist der Knotenpunkt Paradiesstraße/ Ludwigstraße. Es gibt keine Radverkehrsanlagen. Im Knotenpunkt Paradiesstraße/ Ludwigstraße quert eine Fahrradachse die Paradiesstraße. Der Fahrradverkehr wird zwischen Lauterstraße und Paradiesstraße einseitig auf der Nordostseite auf einem Radweg geführt und im Knotenpunkt über eine BedarfsLSA in die westliche Ludwigstraße geleitet. Zwischen Postplatz und Ludwigstraße begrenzt eine typische Einzelhausbebauung der Gründerzeit mit einer weitgehend einheitlichen Baustruktur den Straßenraum. Nordöstlich der Ludwigstraße weicht sie einer zunehmend diffusen Baustruktur mit einer Mischung aus einer Bebauung aus den 1960er Jahren, einem Wohnkomplex aus den 1980er Jahren und kleineren Gewerbeflächen. Die offene Baustruktur und vereinzelte Baulücken lassen Lärmimmissionen auch in den Lärmschatten der Gebäude eindringen. Für das Integrierte Verkehrskonzept wurde bereits eine Untersuchung der Paradiesstraße und des Postplatzes für eine bessere verkehrliche und städtebauliche Integration durchgeführt, auf der die nachfolgenden Maßnahmen aufbauen. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 72 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.8: L 1200 Paradiesstraße (Saarstraße – Stuttgarter Straße (Postplatz)) L 1200 Paradiesstraße (Saarstr. – Stuttgarter Str. (Postplatz)) Lärmquelle: Straße von Saarstraße bis Ludwigstraße Ludwigstraße Postplatz DTV [Kfz] Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] Vzul [km/h] 13.015 - 50 13.257 Bestandsbeschreibung Fahrbahn: zweistreifig mit Schäden, besonders betroffen sind die Knotenpunkte Paradiesstraße/ Ludwigstraße und Paradiesstraße/ Austraße, aufgeweitete Knotenpunkte mit LSA Postplatz, Paradiesstraße/ Austraße, BedarfsLSA mit Übergang Ludwigstraße, Parken: Markierungen auf der Fahrbahn Nebenanlagen Gehwege: Asphaltdecke Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit Reduzierung zulässige Höchstgeschwindigkeit lärmmindernder Wirkung von 50 auf 30 km/h, Lkw-Verbot für Fahrzeuge >7,5 t Unfallhäufigkeiten Paradiesstraße/ Austraße Einbiegen-KreuzenUnfälle ÖPNV Buslinie 165 zwischen Austraße und Plochinger Straße, Haltestelle Saarstraße Realnutzung Wohnen, Gewerbe, Seniorenresidenz Baustruktur der Wohnbebauung Saarstraße bis Austraße mit 2- bis 4-geschossigen Einzel- und Mehrfamiliengebäuden, mehrgeschossiger Wohnkomplex Seniorenresidenz Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn Austraße Richtung Norden Wehrstraße Richtung Norden - Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden 69,8 Lnight 59,8 50 69,2 Anmerkungen 59,2 Fassadenpegel der Lärmkartierung entsprechend reduziert Baustruktur wird nach Norden zunehmend unstrukturiert, einzelne Grundstücke sind mindergenutzt Postplatz Richtung Norden LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 73 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Dialogdisplay südlich der Saarstraße in Richtung Austraße für einen höheren Einhaltungsgrad der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Beidseitig Markierung von Schutzstreifen zwischen Saarstraße und Austraße. Die Voraussetzungen entsprechend ERA und RASt 06 sind gegeben. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Erneuerung der Fahrbahndecke mit einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (-2 (bis -7) dB(A)) zwischen Saarstraße und Postplatz. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Stärkung der Übergänge Postplatz – Verringerung der Fahrbahnbreite, Optimierung des Übergangsbereiche (siehe Integriertes Verkehrskonzept, Machbarkeitsstudie Postplatz), Knotenpunkt Paradiesstraße/ Ludwigstraße - Ausweisung der Ludwigstraße zwischen Lauterstraße und Friedrichstraße als Fahrradstraße, Ausweisung der Fahrradroute, konfliktfreie Führung des nichtmotorisierten Verkehrs im Knotenpunkt, Ummarkierung (Rücknahme der Haltelinie und Aufstellbereiche Fahrradfahrer), Einbau einer Querungssicherung in Höhe Saarstraße, gleichzeitig Markierung des Beginns der verdichteten innerstädtischen Bebauung. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 74 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Erläuterung Lärmmindernde Asphaltdeckschicht abzüglich Wirkung Tempo 30 4 dB(A) - 2,4 dB(A) = 1,6 dB(A) Da sich die Asphaltdeckschichten mit einer besonders hohen Lärmminderung noch in der Erprobungsphase befinden, wird ein Mittelwert von -4 dB(A) angenommen. Maximale Lärmminderung: Saarstraße bis Austraße von 69,8/59,8 dB(A) ganztags/ nachts um 1,6 dB(A) auf 68,2/58,2 dB(A) ganztags/ nachts. Austraße bis Postplatz von 69,2/59,2 dB(A) ganztags/ nachts um 1,6 dB(A) tags/ nachts auf 67,6/57,6 dB(A) ganztags/ nachts. Anregungen zu privaten Investitionen: Schließung von Baulücken bzw. Reduzierung der Mindernutzung der Grundstücke, Schutz von lärmabgewandten Flächen, z. B. durch begrünte Mauern, (Teil-)Verglasungen von Balkonen und Loggien, Einbau von Schallschutzfenstern. Bei den Gehwegen besteht, zumindest abschnittsweise, Erneuerungsbedarf. Bei einer Sanierung sollten die Gehwege flächendeckend saniert und zur Gliederung des Straßenraums hellere Materialien (Pflaster, Platten mit hellem Zuschlagstoff) eingebracht werden. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 75 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.9: Paradiesstraße (Saarstraße – Stuttgarter Straße) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 76 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.8 Kolbstraße (Stuttgarter Straße – Henriettenstraße) Die Kolbstraße führt in Verlängerung der Paradiesstraße von der Stuttgarter Straße (Postplatz) in Richtung Süden und mündet am Bahnhof in die Schöllkopfstraße. Betroffen ist der Abschnitt Stuttgarter Straße bis Henriettenstraße mit Fassadenpegeln knapp unter 70/60 dB(A) ganztags/ nachts, nur Haus Nr. 3 überschreitet Fassadenpegel von 70/60 dB(A) ganztags/ nachts. Für die zukünftige Nutzung der Brachfläche an der Kolbstraße zwischen Henriettenstraße und dem Knotenpunkt Schülestraße (EZA-Areal) gibt es ein städtebauliches Konzept, das zur Kolbstraße eine aufgelockerte Bebauung (vier Mehrfamilienhäuser) und in etwa auf halber Strecke eine Zufahrt auf das Gelände vorsieht. Die lockere Bebauung hält keine Immissionen von der zweiten Bebauungsreihe bzw. der Innenfläche ab. Zwischen Haus Nr. 27 bis zur Einmündung Henriettenstraße verengt sich die Straßenbreite auf ca. 100 m Länge auf 11,40 m. Der Straßenraum hat an der engsten Stelle eine Aufteilung von 1,35 m Gehweg auf der Westseite, 7,85 m Fahrbahn und eine durchgängige Gehwegbreite von 1,75 m auf der Ostseite. Zwischen Kolbstraße, Haus Nr. 5-7, und Schülestraße führt ein Fußweg teils entlang der Lauter (Verbindung zur Schule an der Schülestraße). Ein Übergang über die Kolbstraße in der Verlängerung existiert nicht. Probleme bestehen vor allem an den Knotenpunkten. Am Knotenpunkt Kolbstraße/ Stuttgarter Straße/ Paradiesstraße treffen drei starke Verkehrsströme aufeinander. Der Knotenpunkt Kolbstraße/ Henriettenstraße ist nach Abhängung der Max-Eyth-Straße die kürzeste Verbindung zur Alleenstraße, ist jedoch zu eng, um konfliktfreie Abbiegebeziehungen zu sichern. Der Knotenpunkt Kolbstraße/ Henriettenstraße wird dagegen durch Parallelverkehr zur Schöllkopfstraße belastet. Durch die veränderte Führung des Busverkehrs zum Busbahnhof mit dem Ausbau des Kreisverkehrs an der Krone hat sich die Anzahl der Linienbusse auf der Kolbstraße zwischenzeitlich deutlich verringert. Durch die schmalen Gehwege und fehlende Radverkehrsanlagen ist der nichtmotorisierte Verkehr stark benachteiligt. Im Rahmen des Integrierten Verkehrskonzepts wurden folgende Gestaltungspotenziale erarbeitet: Abb. 9.10: Beidseitig Einrichtung von Schutzstreifen, Aufstellbereiche für Radfahrer an den lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten, Optimierung des Knotenpunkts Stuttgarter Straße/ Kolbstraße/ Paradiesstraße, Umbau des Knotenpunkts Kolbstraße/ Henriettenstraße/ Jahnstraße zum Kreisverkehrsplatz, Fortsetzung des Grünstreifens südlich der Schülestraße vor der geplanten Neubebauung. Verkehrskonzept Kolbstraße LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 77 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.9: Kolbstraße (Stuttgarter Straße – Henriettenstraße) Kolbstraße (Stuttgarter Straße – Henriettenstraße) Lärmquelle: Straße von Stuttgarter Straße Schülestraße bis Schülestraße DTV [Kfz] 9.235 Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] 0,8/0,8 Vzul [km/h] 50 Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden Lnight 70,0 60,8 Henriettenstra6.833 1,1/1,1 50 68,5 59,4 ße Rahmenbedingungen Bestandsbeschreibung Anmerkungen Angesichts der hohen DTV Führung des RadStraßeninfrastruktur Fahrbahn Fahrbahn: zweistreifig, Zufahrt NANZ-Center dreistreifig im Einmündungsbereich, abgenutz- verkehrs im Mischverkehr nicht optimal te Fahrbahndecke mit punktuellen Ausbesserungen, aufgeweitete Knotenpunkte mit Lichtsignalsteuerung, Parken: Westseite zwischen Schülestraße und Henriettenstraße in alter Busbucht, Radverkehr: Führung im Mischverkehr Nebenanlagen Gehwege: asphaltiert mit Schäden in der Decke, Postplatz - Schülestraße mit Grünstreifen zur Fahrbahn (Höhenausgleich) auf Westseite Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit Eingeschränktes Halteverbot lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten Keine ÖPNV Keine Haltestelle, Linienverkehr vorhanden. Realnutzung Mischnutzung mit Wohnen, Gewerbe, Kiosk Baustruktur der Wohnbebauung 2- bis 3-geschossige Einzel- und Mehrfamiliengebäude, teilweise Balkonen zum Straßenraum, NANZ-Center, freie Baufläche Knotenpunkt Kolbstraße/ Henriettenstraße Kolbstraße, Blick Henriettenstraße Richtung Schülestraße Kolbstraße, Blick Schülestraße Richtung Postplatz LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 78 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Einzelfallprüfung: Reduzierung zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h (-2,4 dB(A)) bis zum Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht. Es handelt sich hierbei um eine Sofortmaßnahme auf der Belastungsachse, die nur in Kraft treten sollte, wenn eine Erneuerung der Fahrbahndecke nicht zeitnah umgesetzt werden kann. Nach Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht ist die Temporeduzierung nicht mehr lärmwirksam und entfällt als lärmmindernde Maßnahme. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Erneuerung der Fahrbahndecke mit einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (-2 (bis -7) dB(A) zwischen Henriettenstraße und Schülestraße. Zwischen Schülestraße und Postplatz ist ein kurzfristiger Umbau nicht abzusehen. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Umbau des Knotenpunkts Kolbstraße/ Jahnstraße/ Henriettenstraße als Kreisverkehr. Die Maßnahme kommt neben der Kolbstraße auch den mit hohen Lärmimmissionen belasteten Straßen Jahnstraße und Henriettenstraße zugute (-0,5 dB(A)). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Prüfung einer Verengung sowie einer optischen Abhebung der Zufahrt zum NANZCenter, z. B. durch Pflasterung des Einmündungsbereichs. Hier wird eine Gleichberechtigung, durch die 3streifigkeit sogar ein Vorrang im Straßennetz signalisiert, die nicht vorhanden ist. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Förderung des Fußgänger - und Fahrradverkehrs Erneuerung der Gehwege auf der Westseite zwischen Schülestraße und Henriettenstraße und auf der Ostseite zwischen Postplatz und Henriettenstraße entsprechend dem Abschnitt Stuttgarter Straße und Zufahrt Nanz-Center, beidseitig Markierung von Schutzstreifen, Aufstellbereiche an den lichtsignalgeregelten Knotenpunkten, Prüfung einer Querungssicherung für den Verbindungsweg zwischen Kolbstraße, Haus Nr. 5-7, und Schülestraße (der Einbau einer Mittelinsel mit Übergang ist durch eine leichte Verkürzung des Linksabbiegefahrstreifens in die Stuttgarter Straße umsetzbar), Optimierung des Übergangsbereichs im Knotenpunkt Kolbstraße/ Stuttgarter Straße (siehe Integriertes Verkehrskonzept, Machbarkeitsstudie Postplatz). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 79 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Erläuterung Tempo 30 -2,4 dB(A) Maximal zu erreichende Lärmminderung: Kolbstraße, Schülestraße bis Stuttgarter Straße, von 70,0/60,8dB(A) ganztags/ nachts um 2,4 dB(A) auf 67,6/58,4 dB(A) ganztags/ nachts. Die Fassadenpegel liegen auf diesem Abschnitt damit weiterhin über den Auslösewerten von 65/55 dB(A). Lärmmindernde Asphaltdeckschicht -4 dB(A) Da sich die Asphaltdeckschichten mit einer besonders hohen Lärmminderung noch in der Erprobungsphase befinden, wird ein Mittelwert von -4 dB(A) angenommen. Maximal zu erreichende Lärmminderung: Kolbstraße, Henriettenstraße bis Schülestraße, von 68,5/59,4dB(A) ganztags/ nachts um 4 dB(A) auf 64,5/55,4 dB(A) ganztags/ nachts. Empfohlen wird eine Überarbeitung der Neubebauung (EZA-Areal) zur Kolbstraße hinsichtlich des Lärmschutzes für die Bebauung in der 2. Reihe, z. B. durch eine geschlossene Bebauung mit höherer Geschosszahl entlang der Kolbstraße. Die Straßenrandbebauung kann durch architektonische Mittel wie Wintergärten, bauliche Techniken und über die Nutzung geschützt werden. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 80 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.11: Kolbstraße (Stuttgarter Straße – Henriettenstraße) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 81 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.9 Schülestraße (Kolbstraße – Alleenstraße) Die Schülestraße ist mit einer DTV von 7.109 Kfz und einem Lkw-Anteil von 1,2 % tags und 1,2 % nachts belastet. Die nach VBEB berechneten Fassadenpegel erreichen in der Schülestraße Maximalwerte von 69,3/60,1 dB(A) ganztags/ nachts. Die Fahrbahn weitet sich im Knotenpunkt Schülestraße/ Alleenstraße stark auf. Daher bestehen Rück- bzw. Umbaupotenziale. Es gibt erste Vorüberlegungen, den Knotenpunkt zu einem Kreisverkehr umzubauen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Straßenachse der Schülestraße, die direkt auf das Schloss zuläuft, diese Bedeutung als Sichtachse auch behält und nicht durch den Kreisverkehr gebrochen wird. Falls ein Kreisverkehr nicht machbar ist, sollten die heutigen Ausbauparameter überprüft und zurückgebaut werden (z. B. Kreisbögen an den Einmündungen). Bei die Verlegung der Buslinien aus der Schülestraße in die Hahnweidstraße wurde die stark aufgeweitete Einmündung der Schülestraße in die Alleenstraße spürbar entlastet, was Gestaltungspotenziale für die oben genannten Prämissen eröffnet. Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. Um die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Innenstadt und Bahnhof zu verbessern, wurden Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen Jahnstraße und Schülestraße sowie zwischen Alleenstraße und Jahnstraße bereits umgesetzt. Der neue Geh- und Radweg zwischen Schülestraße und Jahnstraße schafft die Lückenschließung zwischen den Wegeverbindung Schülestraße und Kolbstraße und zwischen Jahnstraße und Schöllkopfstraße (Höhe Nebenzentrum), so dass eine durchgängige Achse zwischen NANZ-Center und Schöllkopfstraße besteht. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 82 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.10: Schülestraße (Kolbstraße – Alleenstraße) Schülestraße (Kolbstraße – Alleenstraße) Lärmquelle: Straße von Kolbstraße bis Lauter DTV [Kfz] 7.109 Lauter Alleenstraße 6.777 Bestandsbeschreibung Fahrbahn 2-streifig, Knotenpunkt Kolbstraße/ Schülestraße mit LSA, Parkstreifen auf der Südwestseite von Baumbeeten unterteilt, Fußgängerüberweg Höhe Gerberstraße, absolutes Haltverbot auf der Nordseite, Einfahrt zum NANZ-Center (Zufahrt gegenüber) für Lkw verboten Nebenanlagen Gehwege, Asphaltdeckschicht Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit Keine lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten Kein Unfallhäufungspunkt ÖPNV Frequentierung von mehreren Buslinien, keine Haltestellen Realnutzung Mischgebiet – Wohnen, Dienstleistung Baustruktur der Wohnbebauung Bis zu 4-geschossige Mehrfamilienhäuser, lockere Baustruktur. Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn Blick von der Kolbstraße in die Schülestraße Blick von der Alleenstraße in die Schülestraße Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] 0,9/0,9 Vzul [km/h] 50 Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden Lnight 69,3 60,1 1,2/1,2 50 68,7 59,5 Anmerkungen Der Einmündungsbereich Schülestraße/ Alleenstraße ist mit einer Schleppkurve mit dem mittleren Element R=18 m sehr weiträumig, Einmündung Kolbstraße dagegen sehr beengt, Einfahrt für Busse und Lkw nur unter Mitnutzung Gegenfahrbahn möglich Knotenpunkt Schülestraße/ Alleenstraße LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 83 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Einzelfallprüfung: Reduzierung zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h (-2,4 dB(A)). Damit wird gleichzeitig eine sichere Führung des Fahrradverkehrs auf der Fahrbahn gewährleistet. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Nächtliches Lkw-Verbot. Der Lkw-Verkehr ist nachts sehr gering. Mit der Maßnahme sollen vor allem die Geräuschspitzen, die aufgrund der Enge der Straße und der Lage im Gelände als sehr störend empfunden werden, abgedeckt werden. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Rückbau des konventionellen Knotenpunkts Schülestraße/ Alleenstraße. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Erläuterung Tempo 30 statt 50 -2,4 dB(A) Maximal zu erreichende Lärmminderung: Schülestraße von Kolbstraße bis zur Lauter, von 69,3/60,1 dB(A) ganztags/ nachts um 2,4 dB(A) auf 66,9/57,7 dB(A) ganztags/ nachts, Schülestraße von der Lauter bis zur Alleenstraße, von 68,7/59,5dB(A) ganztags/ nachts um 2,4 dB(A) auf 66,3/57,1 dB(A) ganztags/ nachts. Bei etwa der Hälfte der Gebäude werden nach Umsetzung der Maßnahmen die Auslösewerte von 65/55 dB(A) bis maximal 1,9/2,7 dB(A) geringfügig überschritten. Mit einer zusätzlichen Reduzierung des Verkehrsaufkommens um ca. 30 % = 1,5 dB(A) könnten die Lärmimmissionen in der Schülestraße weitgehend unter die Auslösewerte von 65/55 dB(A) gesenkt werden. Ist das nicht möglich, sollte langfristig der Einbau einer lärmmindernden Deckschicht angestrebt werden. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 84 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.12: Schülestraße (Kolbstraße – Alleenstraße) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 85 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.10 L 1200a Nürtinger Straße – Steingaustraße (Im Hag – Stuttgarter Str.) Nürtinger Straße (Im Hag – Bahnanlage) Die Nürtinger Straße hat eine DTV von 12.605 Kfz und im belasteten Straßenabschnitt einen LkwAnteil von 3,7 % tagsüber und 3,8 % nachts. Die Fassadenpegel betragen zwischen der Wegeverbindung zum Schlehenweg und der "Steingaubrücke" 69/59,9 dB(A) ganztags/ nachts. Am höchsten belastet ist das Wohngebäude Milcherberg, Haus Nr. 2, ein 5- bis 6-geschossiges Mehrfamilienhaus. Gärten und Bebauung auf der Südostseite der Nürtinger Straße werden zwischen der Wegeverbindung zur Schlehenweg und Milcherberg von einem Wall geschützt. Dieser Lärmschutz ging nicht in die Lärmkartierung ein. Die oberen Geschosse sind vermutlich teilweise weiterhin belastet. Durch die Lärmschutzwälle auf der Südostseite und das weitgehend höher gelegene Gelände auf der Nordwestseite behält die Nürtinger Straße trotz der begleitenden Gehwege einen außerörtlichen Charakter. Über die Nürtinger Straße wird der Verkehr von der A 8, Autobahnanschlussstelle Kirchheim (Teck) West, in die südliche Innenstadt geleitet. Die Straße fällt von der Hegelstraße kontinuierlich ab, führt in Hochlage über die Bahnstrecke und die Schöllkopfstraße und erreicht im Knotenpunkt Nürtinger Straße/ Steingaustraße/ Henriettenstraße das Geländeniveau. Da keine Verbindung zur Schöllkopfstraße besteht, fließt der Verkehr Richtung Osten von dem Knotenpunkt weiter durch die Henriettenstraße und in geradeaus zur Stuttgarter Straße. Der Gehweg ist südlich der Bahnstrecke auf der Südostseite durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Der gegenüberliegende schmale Gehweg bewegt sich zwischen Fahrbahn und der Abstützung zum höher gelegenen Gelände. Im Haltestellenbereich fehlt ein Übergang. Für die Nürtinger Straße liegt die Vorplanung für eine veränderte Trassenlage vor. Die Trasse führt in Verlängerung der Straße Kruichling auf die Nürtinger Straße zu und führt im Bogen auf die bisherige Trasse der Nürtinger Straße Richtung Steingaustraße. Aus der Hochlage kommend bleibt das Niveau der Nürtinger Straße erhöht. Geplant ist weiterhin eine Verkehrsinsel mit Querungssicherung für Fußgänger in der Kurve, mit der die Nürtinger Straße die alte Trasse verlässt. Hierhin soll auch die Haltestelle verlegt werden. Eine weitere Verkehrsinsel mit Querungssicherung ist auf Höhe des Schimmingwegs vorgesehen. Zwischen dem Fußweg durch die Kleingartenanlage und der Straße Milcherberg sollen Schutzstreifen markiert werden. Da die Umsetzung kurzfristig (bis 2018) erfolgen soll, werden die Planung und deren Auswirkungen im Lärmaktionsplan berücksichtigt: Durch die höhere Straßenlage werden die Gebäude zwischen dem Zugang zur Bebauung Schimmingweg, Haus Nr. 2, und dem Schimmingweg insbesondere in den Erdgeschossen höher belastet. Durch die neue Trasse entfällt das belastete Wohngebäude Nürtinger Straße, Haus Nr. 100. Zwischen der Straße Im Hag und dem Zugang zum Schimmingweg, Haus Nr. 2, wird die Nürtinger Straße als Geh- und Radweg zurückgebaut, was dem über den Auslösewerten belastetem Wohngebäude Wacholderweg, Haus Nr. 18, zugute kommt. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 86 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.13: Die Verlagerung der Haltestelle, die Übergänge und die Schutzstreifen sind für die Förderung des nichtmotorisierten Verkehrs positiv zu bewerten. Vorplanung Nürtinger Straße LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 87 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.11: L 1200a Nürtinger Straße (Straße Im Hag – Bahnanlage) L 1200a Nürtinger Straße (Straße Im Hag – Bahnanlage) Lärmquelle: Straße von Straße Im Hag Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn Nebenanlagen bis Schimmingweg DTV [Kfz] Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] Vzul [km/h] 11.065 4,1/4,2 50 Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden 66,7 Lnight 57,8 Schimmingweg Milcherberg 12.605 3,7/3,8 50 70,1 68,1 Milcherberg Bahnanlage 12.242 3,7/3,8 50 69,6 50,5 Bestandsbeschreibung Fahrbahn zweistreifig, im Kurvenbereich Höhe Einmündung Straße Milcherberg weitet sich die Fahrbahn um einen Abbiegefahrstreifen auf, der größtenteils als Sperrfläche markiert ist Gehweg auf Südostseite mit Grünstreifen zur Fahrbahn, Gehweg auf Nordwestseite angrenzend, schmal, Asphaltdeckschicht. Anmerkungen Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit Keine lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten Kein Unfallhäufungspunkt ÖPNV Linie 166 nach Nürtingen, Bushaltestelle Nägelestal mit Wetterschutz, als Busbucht ausgebaut Realnutzung Nordwestseite kaum bebaut, vereinzelte frei stehende Wohnhäuser, sonst Ackerflächen und Kleingärten, punktuell auch Gewerbe, Südostseite: Überwiegend Wohnbebauung Baustruktur der Wohnbebauung 3-geschossige Mehrfamilienhäuser und 2geschossige frei stehende Einzelhäuser, Grünflächen mit Baumreihen schirmen die Gebäude zur Straße hin ab Nürtinger Straße, Höhe Haltestelle Richtung Norden Zugang zu Schimmingweg, Haus Nr. 2 Nürtinger Straße, Schimmingweg Richtung Steingaustraße LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 88 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Verkehrsplanerische Untersuchung über eine Optimierung der Verkehrsanbindung des südlichen Stadtgebiets nördlich der Bahnlinie von der Autobahnanschlussstelle Kirchheim (Teck) West. Prüfung alternativer Verkehrsführungen zur Bündelung der Verkehre auf verträglicheren Straßenabschnitten zur Entlastung belasteter Straßenabschnitte (z. B. Erhöhung des Verkehrswiderstands auf der Nürtinger Straße – Henriettenstraße zugunsten einer Entlastung der Achse Henriettenstraße – Jahnstraße) mit Ausweisung des Stadtzentrums und der östlichen Wohngebiete über die Route Hegelstraße – Schöllkopfstraße, straßenverkehrsrechtliche und bauliche Verkehrswiderstände auf der östlichen Henriettenstraße, Aufhebung des Rechtsabbiegefahrstreifens in die östliche Henriettenstraße, straßenverkehrsrechtliche und bauliche Verkehrswiderstände auf der östlichen Henriettenstraße. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einzelfallprüfung: nächtliches Lkw-Verbot. Das Zeitfenster muss mit betroffenen Betrieben abgestimmt werden. Dialog-Displays mit Geschwindigkeitsangabe in beide Fahrtrichtungen. Als Standort eignen sich Richtung Autobahn in Höhe Einmündung Milcherberg, Richtung Innenstadt in Höhe des Verbindungswegs zum Schlehenweg (Haltestelle). Verkürzung des Linksabbiegefahrstreifens in die Straße Milcherberg. Ausbau und Begrünung der vergrößerten Sperrfläche vor der Brücke. Ausbau der Sperrfläche gegenüber dem Linksabbiegefahrstreifen in den Milcherberg mit Querungssicherung. Im Rahmen des Straßenumbaus Prüfauftrag: Bedarf für eine Erhöhung des Lärmschutzes zwischen Zugang Schimmingweg, Haus Nr. 2, und Schimmingweg (im Lärmschatten bis zu -15 dB(A)). Prüfung im Rahmen der geplanten Straßenbaumaßnahme. Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht unter Einbeziehung des nicht zur Planung gehörenden Abschnitts Schimmingweg bis zur Brücke (-2 (bis -7) dB(A)). Umsetzung der geplanten Maßnahmen für den nichtmotorisierten Verkehr. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 89 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Erläuterung Das Potenzial der Lärmminderung kann zz. nicht konkret berechnet werden. Es liegt aber so hoch, dass es nach der Umsetzung der Maßnahmen in der Nürtinger Straße keine Betroffenen mehr geben wird. Anregung zu privaten Maßnahmen Die vorwiegend neuen Gebäude haben häufig Balkone. Angeraten wird eine Verglasung oder Teilverglasung von Terrassen und Balkonen. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 90 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.14: Nürtinger Straße (Straße Im Hag bis Bahnanlage) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 91 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Steingaustraße Die Steingaustraße ist im Brückenbereich bis zur Henriettenstraße mit 12.242 Kfz (DTV) mit einem Lkw-Anteil von 3,5 % belastet, zwischen Henriettenstraße und der Zufahrt zum NANZ-Center mit einer DTV von 8.098 Kfz und zwischen NANZ-Center und Stuttgarter Straße mit einer DTV von 8.097 Kfz. Der Lkw-Anteil beträgt dort 3,3/3,4 % tags/ nachts. Am Knotenpunkt Steingaustraße/ Henriettenstraße teilen sich die Verkehre Richtung Stuttgarter Straße von denen in das historische Zentrum und die Wohngebiete bis zur Hindenburgstraße. Nördlich des Knotenpunkts mit der Henriettenstraße sinkt die DTV auf der Steingaustraße deshalb deutlich ab. Die maximalen Fassadenpegel betragen zwischen Nürtinger Straße und Henriettenstraße maximal 70,1/68,1 dB(A) ganztags/ nachts. Das Wohngebäude Schöllkopfstraße, Haus Nr. 65, zwischen Bahnstrecke und Schöllkopfstraße gelegen, ist das einzige Wohngebäude mit mehr als 70/60 dB(A) ganztags/ nachts. Die zur Brücke ausgerichteten Zimmer im Obergeschoss scheinen allerdings vorwiegend zu beruflichen Zwecken genutzt zu werden (eigene Beobachtung). Das Gebäude wird in den nächsten Jahren durch eine Neubebauung mit weniger empfindlicher Nutzung ersetzt (Bürogebäude). Zz. findet hierzu ein Ideenwettbewerb statt. Zwischen Henriettenstraße und der Zufahrt zum NANZ-Center liegen die maximalen Fassadenpegel bei 68,8/59,6 dB(A) ganztags/ nachts und zwischen NANZ-Center und Stuttgarter Straße bei 69,9/60,8 ganztags/ nachts. Auf der Fahrbahn der Steingaustraße sind Schutzstreifen abmarkiert. Aus Richtung Brücke setzt der Schutzstreifen vor dem lichtsignalgesteuerten Knotenpunkt mit der Henriettenstraße aus, aus Richtung Stuttgarter Straße ist ein Radaufstellbereich markiert. An der Einmündung in die Stuttgarter besteht ein vorgezogener Schutzstreifen, der getrennte Rechtsabbiegefahrstreifen hat keine Fahrradführung. Gegenüber dem Steingaustift liegt die Haltestelle Steingaustraße der Buslinien 166 und N10. Der nächste gesicherte Übergang liegt 100 m entfernt am Knotenpunkt Steingaustraße/ Henriettenstraße (LSA). Eine Gegenhaltestelle ist nicht vorhanden, die Straße wird von den Bussen im Einrichtungsverkehr befahren. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 92 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.12: L 1200a Steingaustraße (Henriettenstraße – Stuttgarter Straße) L 1200a Steingaustraße (Nürtinger Straße – Stuttgarter Straße) Lärmquelle: Straße von bis Nürtinger Straße Henriettenstraße Henriettenstraße Zufahrt NANZCenter Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn Nebenanlagen DTV [Kfz] Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] Vzul [km/h] Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden Lnight 12.242 3,5/3,6 50 70,1 68,1 8.098 3,3/3,4 50 68,8 59.6 3,3/3,4 50 69,9 60,8 Zufahrt NANZStuttgarter 8.097 Center Straße Bestandsbeschreibung Fahrbahn zweistreifig, Deckschicht abgenutzt am LSA Knotenpunkt mit Henriettenstraße dreistreifig, beidseitiger Schutzstreifen, vorgezogene Radaufstellfläche am Knotenpunkt Steingaustraße/ Henriettenstraße auf Nordseite Gehwege mit Asphaltdeckschicht mit punktuellen Aufbrüchen Anmerkungen Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit Keine lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten Kein Unfallhäufungspunkt, zu verzeichnen sind jedoch einige Unfälle, aus denen kein Muster zu erkennen ist ÖPNV Linie 166, Linie N10, Bushaltestelle Steingaustraße (nur Richtung Stuttgarter Straße) Realnutzung DRK Seniorenzentrum Steingaustift, Dienstleistung, Gastronomie, Wohnen, Gewerbeerschließung über Otto-Ficker-Straße Baustruktur der Wohnbebauung 2- bis 5-geschossige Einzel- und Mehrfamilienhäuser, Villenartige gründerzeitliche Einfamilienhäuser nördl. Zufahrt NANZ-Center, sonst größere Mehrfamilienhäuser, Gewerbebauten Steingaubrücke, Blick Nürtinger Straße auf Schöllkopfstraße, Haus Nr. 65 Steingaustraße, Höhe Steingaustift, Haltestelle Steingaustraße, nördlicher Abschnitt LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 93 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Verkehrsplanerische Untersuchung über eine Optimierung der Verkehrsanbindung des südlichen Stadtgebiets nördlich der Bahnlinie von der Autobahnanschlussstelle Kirchheim (Teck) West. Prüfung alternativer Verkehrsführungen zur Bündelung der Verkehre auf verträglicheren Straßenabschnitten zur Entlastung belasteter Straßenabschnitte (z. B. Erhöhung des Verkehrswiderstands auf der Nürtinger Straße – Henriettenstraße zugunsten einer Entlastung der Achse Henriettenstraße – Jahnstraße) mit Ausweisung des Stadtzentrums und der östlichen Wohngebiete über die Route Hegelstraße – Schöllkopfstraße, straßenverkehrsrechtliche und bauliche Verkehrswiderstände auf der östlichen Henriettenstraße, Aufhebung des Rechtsabbiegefahrstreifens in die östliche Henriettenstraße, straßenverkehrsrechtliche und bauliche Verkehrswiderstände auf der östlichen Henriettenstraße. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Erneuerung der Fahrbahndecke mit einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (-2 (bis -7) dB(A)) zwischen Schöllkopfstraße und Stuttgarter Straße. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einzelfallprüfung: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h zwischen Henriettenstraße und Stuttgarter Straße (-2,4 dB(A)) bis zum Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht. Es handelt sich hierbei um eine Sofortmaßnahme, die nur in Kraft treten sollte, wenn eine Erneuerung der Fahrbahndecke nicht zeitnah umgesetzt werden kann. Nach einem Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht ist die Temporeduzierung nicht mehr lärmwirksam und entfällt als lärmmindernde Maßnahme. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Fußgängerüberweg in Verlängerung des Zugangs zur Blockinnenfläche des Steingaustifts / Hierzu leichte Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Norden, da sie mittig gegenüber des Zugangs liegt. Da die Haltestelle lediglich durch ein Schild gekennzeichnet ist, ergeben sich auch keine baulichen Konsequenzen. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Absiedelung des Wohngebäudes Schöllkopfstraße, Haus Nr. 65. Ersatz durch Bebauung mit einer weniger empfindlichen Nutzung (bereits Wettbewerb ausgeschrieben). LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 94 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Erläuterung Lärmmindernde Asphaltdeckschicht -2 (bis -7) dB(A) Da sich die Asphaltdeckschichten mit einer besonders hohen Lärmminderung noch in der Erprobungsphase befinden, wird ein Mittelwert von -4 dB(A) angenommen. Maximal zu erreichende Lärmminderung: Steingaustraße, Nürtinger Straße bis Henriettenstraße, von 69,6/60,4 dB(A) ganztags/ nachts (maximaler Fassadenpegel nach Absiedelung Schöllkopfstraße Nr. 65) um 4,0 dB(A) auf 65,6/56,4 dB(A) ganztags/ nachts, Steingaustraße, Henriettenstraße bis Zufahrt NANZ-Center, von 68,8/59.6 dB(A) ganztags/ nachts um 4,0 dB(A) auf 64,8/55,6 dB(A) ganztags/ nachts, Steingaustraße, Zufahrt NANZ-Center bis Stuttgarter Straße, von 69,9/60,8 dB(A) ganztags/ nachts um 4,0 dB(A) auf 65,9/56,8 dB(A) ganztags/ nachts. Nach dem Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht werden die Betroffenen zwischen Henriettenstraße und Stuttgarter Straße durchgängig unter die Auslösewerte von 65/55 dB(A) ganztags/ nachts liegen. Auf dem Abschnitt der Brückenrampe liegen die Fassadenpegel der direkt zur Straße gerichteten Gebäudefronten leicht über den Auslösewerten. Bei einer Temporeduzierung als Sofort- und Übergangsmaßnahme verbleiben die Fassadenpegel ganztags um die Auslösewerte und werden aber nachts noch überschritten. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 95 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.15: Nürtinger Straße – Steingaustraße (Im Hag – Stuttgarter Straße) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 96 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.11 Henriettenstraße – Jahnstraße (Steingaustr. – Hahnweidstr.) Henriettenstraße (Steingaustraße – Kolbstraße) Die Henriettenstraße ist im belasteten Abschnitt zwischen Steingaustraße und Kolbstraße mit einer DTV von 9.736 Kfz und einem Lkw-Anteil von 2,6 % tagsüber und 2,7 % nachts belastet. Damit ist die Belastung durch den Lkw-Verkehr zwar nur gering, die Verkehrsbelastung für eine (Haupt-)Erschließungsstraße jedoch hoch. Die nach VBEB berechneten Fassadenpegel erreichen Maximalwerte von 71,0/61,8 dB(A) ganztags/ nachts. Die Lärmbelastung ist damit deutlich zu hoch. Die Fahrbahn ist mit 7,50 m nicht übermäßig breit, die Aufweitung im Knotenpunkt Henriettenstraße/ Kolbstraße/ Jahnstraße trägt jedoch zur Weiträumigkeit des Knotenpunkts bei. Deshalb ist die Querung der Henriettenstraße im Verlauf der Kolbstraße auf der Westsseite durch einen freien Rechtsabbieger von Norden in Verbindung mit der Dreiecksinsel unbefriedigend gelöst. Das Problem wurde bereits erkannt, weshalb das Integrierte Verkehrskonzept den Umbau als kleinen einstreifigen Kreisverkehr vorschlägt, womit gleichzeitig eine Eingangssituation in das innere Stadtgefüge verdeutlicht wird. Die Henriettenstraße erschließt parallel zur Schöllkopfstraße von der Hegelstraße kommend den zentralen Versorgungsbereich mit großflächigen Einzelhandelsstandorten in Kirchheim. In Verlängerung führt die Jahnstraße zum Alleenring. Während die Henriettenstraße im Westen das Gewerbegebiet erschließt, führt sie im belasteten Abschnitt durch Wohnbebauung. Ein bedeutender Anteil am Verkehrsaufkommen entsteht durch Kfz-Verkehre, die von der A 8 über die Nürtinger Straße in das Zentrum oder in die angrenzenden Wohngebiete westlich der Dettinger Straße fahren, da die Brücke über die Bahnanlagen (Steingaubrücke) nicht an die Schöllkopfstraße angebunden, sondern direkt in die ebenfalls hoch immissionsbelastete Steingaustraße führt. Das Lärmproblem ist daher im Kontext mit der gesamtstädtischen Verkehrserschließung zu betrachten. Die Wohnbebauung, hauptsächlich südlich der Henriettenstraße, wird zukünftig durch die vorgesehene Wohnbebauung des EZA-Geländes (siehe auch Kolbstraße) ergänzt. Die Anzahl der Belasteten wird damit steigen, sofern keine Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 97 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.13: Henriettenstraße (Steingaustraße – Kolbstraße) Henriettenstraße (Steingaustraße – Kolbstraße) Lärmquelle: Straße von Steingaustraße bis Dieselstraße DTV [Kfz] 9.802 Dieselstraße Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn Nebenanlagen Kolbstraße 9.736 Bestandsbeschreibung Fahrbahn zweistreifig, dreistreifig an den Knotenpunkten Henriettenstraße/ Kolbstraße und Henriettenstraße/ Steingaustraße, hier Lichtsignalregelung, Sanierungsbedarf Schmale, asphaltierte Gehwege Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit Keine lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten Kein Unfallhäufungspunkt ÖPNV Buslinie 166, Bushaltestelle Henriettenstraße als Busbucht ausgebaut, verkehrt im 30 Min.Takt Realnutzung Baustruktur der Wohnbebauung Knotenpunkt Henriettenstraße/ Kolbstraße Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] 2,6/2,7 2,5/2,6 Vzul [km/h] Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden Lnight 71,0 61,8 50 70,4 Anmerkungen 61,2 50 Sanierungsbedarf, Gehwege werden durch Radfahrer mitbenutzt, da die Fahrbahn keine ausreichende Sicherheit bietet Borde an Haltekante abgesunken, kein Aufstellbereich, kein Wetterschutz/ Sitzgelegenheit, fehlender behindertengerechter Ausbau, keine Querungssicherung Südwestseite: Wohnen, Nordostseite: Wohnen zwischen Steingaustraße und Dieselstraße, sonst Brachfläche am Knotenpunkt Steingaustraße 2-geschossige Einfamilienhäuser mit Siedlungscharakter, weitgehend angrenzend an den Straßenraum, großflächigen Hallen und Parkplätze im inneren der Brachfläche Bushaltestelle Henriettenstraße Blick auf Knotenpunkt Henriettenstraße/ Steingaustraße LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 98 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Verkehrsplanerische Untersuchung über eine Optimierung der Verkehrsanbindung des südlichen Stadtgebiets nördlich der Bahnlinie von der Autobahnanschlussstelle Kirchheim (Teck) West. Prüfung alternativer Verkehrsführungen zur Bündelung der Verkehre auf verträglicheren Straßenabschnitten (z. B. Erhöhung des Verkehrswiderstands auf der Nürtinger Straße – Henriettenstraße zugunsten einer Entlastung der Achse Henriettenstraße – Jahnstraße) mit Ausweisung des Stadtzentrums und der östlichen Wohngebiete über die Route Hegelstraße – Schöllkopfstraße, straßenverkehrsrechtliche und bauliche Verkehrswiderstände auf der östlichen Henriettenstraße, Aufhebung des Rechtsabbiegefahrstreifens in die östliche Henriettenstraße, straßenverkehrsrechtliche und bauliche Verkehrswiderstände auf der östlichen Henriettenstraße, nach einer veränderten Verkehrsführung z. B. auch Einbeziehung in eine Tempo 30-Zone. Die Auswirkung der Maßnahmen auf die Immissionsbelastung des belasteten Straßenabschnitts (hier der Henriettenstraße) hängt von der tatsächlichen Verkehrsreduzierung ab. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einzelfallprüfung: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h (-2,4 dB(A)). Zuständig: Stadt Kirchheim u. Teck. Einzelfallprüfung: Anordnung eines ganztägigen Lkw-Verbots. Auf dem Straßenabschnitt Henriettenstraße, Abschnitt Steingaustraße bis Kolbstraße, befinden sich keine anzufahrenden Betriebe und es besteht keine unmittelbare Notwendigkeit für den Lkw-Verkehr, diesen Abschnitt der Henriettestraße zu befahren. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Aufgabe der Busbucht und Ausbau eines Haltekaps (Aufbau Verkehrswiderstand). Die Bushaltestelle wird nur gering frequentiert, die Busse fahren im Einrichtungsverkehr. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einzelfallprüfung zur Anlage von Schutzstreifen. Die Vorbedingungen nach den Vorgaben der ERA und RASt 06 sind gegeben. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Mittelfristig Umbau Knotenpunkt Henriettenstraße/ Kolbstraße/ Jahnstraße als Kreisverkehr, siehe auch Belastungsachse Kolbstraße (-0,5 dB(A)). Durch die damit einhergehende Aufgabe des Linksabbiegefahrstreifens in die Kolbstraße verbreitert sich der Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung (ca. -1 dB(A)). Zuständig: Stadt Kirchheim u. Teck. Der Straßenabschnitt hat baulichen Erneuerungsbedarf. Das betrifft die Fahrbahn und die Nebenanlagen. Die Straße sollte deshalb kurz- bis mittelfristig erneuert werden und mit dem Ergebnis der verkehrsplanerischen Untersuchung (siehe oben) abgestimmt sein. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 99 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Erläuterung Das Potenzial der Lärmminderung kann zz. nicht konkret ermittelt werden. Nach einer Neuverteilung des Durchgangsverkehrs in der Henriettenstraße kann jedoch angenommen werden, dass die Lärmimmissionen unter die Auslösewerte von 65/55 dB(A) ganztags/ nachts fallen. Wünschenswert wäre eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens durch ein Konzept zur Entlastung der Henriettenstraße auf dem Abschnitt Steingaustraße bis Kolbstraße. Eine Senkung des Verkehrsanteils um 70-80 %, die kann nach ersten Prüfungen eine realistische Zahl sein, wäre eine Lärmreduzierung von bis zu 7,0 dB(A) möglich. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 100 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Henriettenstraße – Jahnstraße (Kolbstraße – Hahnweidstraße) Der Abschnitt Henriettenstraße ist mit einer DTV von 7.727 Kfz und einem relativ geringem LkwAnteil von 1,8 % tags und 1,9 % nachts belastet. Die höchsten Fassadenpegel liegen bei 68,5/59,3 dB(A) ganztags/ nachts. Auf der Jahnstraße bleibt die Verkehrsbelastung mit einer DTV von 7.515 Kfz und einem LkwAnteil von 1,7 %/1,8 % tags/ nachts annähernd konstant, die Pegel liegen mit 66,3/57,1 dB(A) ganztags/ nachts nur knapp über den Auslösewerten von 65/55 dB(A). Betroffen ist die Wohnbebauung auf der Südseite der Straße. Der Schulkomplex mit dem Sportzentrum auf der Nordseite ist nicht von Auslösewerten über 65 dB(A) ganztags betroffen. Für den überdimensionierten Knotenpunkt Henriettenstraße/ Kolbstraße ist bereits ein Ausbau als Kreisverkehr vorgesehen, wodurch der Linksabbiegefahrstreifen in die südliche Kolbstraße entfällt. Der Vorteil für den betrachteten Abschnitt der Henriettenstraße ist, dass die Maßnahme zu einem größeren Abstand zu den Gebäuden führt und sich der zeitweilige Rückstau (Warnschilder vorhanden) verringert. Im Bereich der Alleenschule ist ein Abschnitt mit Tempo 30 ausgewiesen. Der Knotenpunkt Jahnstraße/ Hahnweidstraße ist großflächig mit begrünten Mittelinseln ausgebaut. Ein Übergang, der die Nord-Südrichtung für Fußgänger unterstützt, ist nicht vorhanden. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 101 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.14: Achse Henriettenstraße – Jahnstraße (Kolbstraße – Hahnweidstraße) Achse Henriettenstraße – Jahnstraße (Kolbstr. – Hahnweidstr.) Lärmquelle: Straße von Kolbstraße bis Siemensstraße DTV [Kfz] 7.727 Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] 1,8/1,9 Vzul [km/h] 50 Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden Lnight 68,5 59,3 Siemensstraße Hahnweidstr. 7.515 1,7/1,8 50 66,3 57,1 Bestandsbeschreibung Anmerkungen Fahrbahn zweistreifig, teilweise Sanierungsbedarf auf der Jahnstraße, dreistreifig am Knotenpunkten Henriettenstraße/ Kolbstraße, hier Lichtsignalregelung, provisorische Querungssicherung Höhe Sporthalle Stadtmitte/ Verbindungsweg, Schutzstreifen auf Nordseite von Zugang Verbindungsweg bis Kolbstraße Nebenanlagen Schmale, asphaltierte Gehwege mit Sanierungsbedarf Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit Keine lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten Keine ÖPNV Linie 176, kein Haltestelle Realnutzung Wohnen, Sporthalle, Gastronomie Der Straßenraum macht aufgrund der angrenzenden Brachfläche anonymen Eindruck Baustruktur der Wohnbebauung Bis zu 2- bis 3-geschossige Einfamilienhäuser Vorgärten auf Südseite Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn Henriettenstraße, Kolbstraße Richtung Jahnstraße Jahnstraße, Verbindungsweg Richtung Henriettenstraße Knotenpunkt Jahnstraße/ Henriettenstraße LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 102 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Umbau Knotenpunkt Kolbstraße/ Henriettenstraße als Kreisverkehr (-0,5 dB(A)). Nach dem Umbau entfällt der dritte Fahrstreifen auf der Henriettenstraße (Abstandsvergrößerung -0,5 bis-1,0 dB(A)). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einzelfallprüfung: Reduzierung zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h auf dem Abschnitt westlich des Knotenpunkts Jahnstraße/ Henriettenstraße auf der Henriettenstraße bis östlich der Einmündung des Verbindungswegs. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Weiterführung des Schutzstreifens auf der Nordseite bis zur Alleenstraße. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Die Fahrbahn der Jahnstraße ist zwischen 8,00 m und 8,30 m breit. Verengung der Fahrbahn der Jahnstraße auf 7,00 m. Die gewonnene Fläche wird dem südlichen Gehwegs zugeschlagen. Der Gehweg verbreitert sich auf ca. 2,60 m. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Ausbau der Einmündung westliche Jahnstraße/ Siemensstraße von der Achse Henriettenstraße – Jahnstraße mit einen durchgezogenen Bord, niveaufreier Ausbau und Pflasterung der Einmündung. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Erläuterung Tempo 30 statt 50 (Henriettenstraße, Haus Nr. 6 – Jahnstraße, Haus Nr. 21) -2,4 dB(A) Abstandsvergrößerung (Henriettenstraße) -0,5 dB(A) Mit den Maßnahmen nähern sich die Fassadenpegel zwischen Henriettenstraße, Haus Nr. 6, und Jahnstraße, Haus Nr. 21, den Auslösewerten. Die Gebäude Jahnstraße, Haus Nr. 11-19, und das Wohnhaus Jahnstraße, Haus Nr. 42, bleiben leicht über den Auslösewerten belastet. Die Gebäude Henriettenstraße, Haus Nr. 6 und 8, bleiben trotz Abstandsgewinnung weiterhin deutlich über den Auslösewerten belastet. Hier wird der Einbau von Schallschutzfenstern empfohlen sofern nicht bereits vorhanden. Wünschenswert wäre eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens durch ein Konzept zur Entlastung der Henriettenstraße auf dem Abschnitt Steingaustraße bis Kolbstraße. Eine Senkung des Verkehrsanteils um 20 % wäre eine weitere Lärmreduzierung von 1,0 dB(A) möglich. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 103 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.16: Henriettenstraße – Jahnstraße (Steingaustraße – Hahnweidstraße) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 104 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.12 Jesinger Straße (Alleenstraße - B 297) Die Jesinger Straße führt aus der Altstadt in Richtung Jesingen. Dabei unterquert sie niveaufrei die B 297. Sie ist ab der Alleenstraße knapp unter 11.000 Kfz (DTV) belastet. Ab der Krebenstraße erhöht sich die DTV auf 11.814 Kfz bis zu 12.667 Kfz am Anschluss an die B 297. Unter dem Brückenbauwerk zwischen den beiden Rampen liegt die DTV bei 17.553 Kfz. Der Lkw-Anteil liegt zwischen Alleenstraße und Krebenstraße unter 2 % tags/ nachts und ist damit relativ gering. Ab der Krebenstraße erhöht sich der Lkw-Anteil auf über 2 % tags/ nachts. In Anbetracht der gleichfalls gestiegenen Verkehrsmenge erhöht sich die Belastung durch den Schwerverkehr, vermutlich gespeist aus dem Gewerbegebiet an der Krebenstraße zwischen Jesinger Straße und Lindachallee. Zwischen den beiden Rampen liegt der Lkw-Anteil bei 6,2/6,2 % tags/ nachts. Auf dem Abschnitt Alleenstraße bis Krebenstraße treten Pegel von 71,3/62,1 dB(A) ganztags/ nachts, zwischen Krebenstraße und dem Anschluss B 297 bei 69,1/60,3 dB(A) ganztags/ nachts und zwischen den beiden Rampen B 297 bei maximal 71,9/60,9 dB(A) ganztags/ nachts auf. Die höchsten Fassadenpegel (über 70/60 dB(A) ganztags/ nachts) befinden sich auf dem Abschnitt Alleenstraße bis Alemannenstraße. Besonders belastet ist auch das Wohngebäude Jesinger Straße, Haus Nr. 86, das von den Lärmquellen Jesinger Straße und B 297 doppelt belastet wird. Die Bushaltestellen auf der Jesinger Straße sind nicht nach aktuellen Standards ausgebaut. Gesonderte Aufstellflächen, Sonderborde, Behindertenführung usw. fehlen. An der Haltestelle Freibad befindet sich kein gesicherter Überweg. Die bestehenden Übergänge liegen 300 bzw. 360 m auseinander. Potenzielle Standorte sind die Zuwegung zum Freibad, Haltestellen, Geschäftsbereiche oder querende Schulwege. Betroffen ist auch die Kindertagesstätte Jesinger Straße, Haus Nr. 5, deren Außenbereich an der Jesinger Straße Ecke Teckstraße liegt. Der umgebende Lattenzaun dient dem Sichtschutz, hat aber keine bzw. nur eine sehr geringe lärmabschirmende Wirkung. Das betroffene Gebäude Bismarckstraße, Haus Nr. 75, besteht nicht mehr, stattdessen wurde hier eine mehrgeschossige Wohnanlage errichtet. Es muss davon ausgegangen werden, dass der notwendige Lärmschutz beim Bau berücksichtigt wurde. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 105 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.15: Jesinger Straße (Alleenstraße – Öschweg) Jesinger Straße (Alleenstraße – Öschweg) Lärmquelle: Straße von Alleenstraße Krebenstraße bis Krebenstraße Anschluss an B 297 DTV [Kfz] Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] 10.886 10.996 10.932 11.814 12.007 12.667 1,5/1,6 1,6/1,7 1,8/1,9 2,1/2,2 2,2/2,3 2,5/2,6 Vzul [km/h] Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden Lnight 50 71,3 62,1 50 69,1 60,3 Anschluss an B Öschweg 17.553 6,2/6,2 50 71,9 70,9 297 Rahmenbedingungen Bestandsbeschreibung Anmerkungen Risse im Randbereich zu Rinnenstein, Mängel Straßeninfrastruktur Fahrbahn Zweistreifig, dreistreifig Alleenstraße – Teckbei punktuellen Ausbesserungen, teils abgestraße (b=9,60 m), im weiteren Verlauf bis senkte Schachtabdeckungen Eichendorffstraße b=8,50 m, danach b=8,00 m, Teckstraße bis Hermann-Kurz-Straße Parken auf Südwestseite, Linksabbiegefahrstreifen zum Anschluss B 297, Knotenpunkte mit LSA Alleenstraße, Teckstraße, Krebenstraße und Durchgang zum Freibad mit Übergang, Anschluss an die B 297, Fahrbahndecke abgenutzt Nebenanlagen Gehwege ca. 2,00 m breit, Asphaltdeckschicht mit Sanierungsbedarf Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit Keine lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten Keine ÖPNV Linie 163, 172-175, Bushaltestelle Teckstraße: halbe Busbuchten, Wetterschutz auf Südseite, schmale Aufstellflächen, Bushaltestelle Freibad: Bus hält am Bordstein Realnutzung Überwiegend Wohnen, zwischen Krebenstraße und Eichendorffstraße Gewerbe auf Südwestseite mit vorgelagerten Grünflächen, Altenheim Baustruktur der Wohnbebauung 2- bis 4-geschossige Ein- und Mehrfamiliengebäude verschiedener Baujahre, einzelner Gebäudekomplex 5-geschossig Jesinger Straße, Alleenstraße Richtung Teckstraße Jesinger Straße, Krebenstraße Richtung Eichendorffstraße Jesinger Straße, östlicher Abschnitt, Neubebauung LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 106 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Umbau Knotenpunkt Alleenstraße/ Jesinger Straße als Kreisverkehrplatz (-0,5 dB(A)). Die Platzverhältnisse erlauben eine gute Integration der Verkehrsanlage in das Umfeld, städtebaulich unterstützt durch das schräg stehende Gebäude im Nordost-Quadranten des Kreisels. Zudem wird die Schiefwinkligkeit des Knotens aufgehoben und historisch nicht in den Vorbereich des ehemaligen Stadttores eingegriffen. Mit dem Bau des Kreisverkehrs wird sich die Fahrbahn auf dem Abschnitt Alleenstraße – Teckstraße auf zwei Fahrstreifen reduzieren (ca. -1 dB(A) durch Abstandsvergrößerung zu den angrenzenden Gebäuden). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (-2 (bis -7) dB(A)). Der Umbau sollte im Zusammenhang mit dem Umbau des Knotenpunkts Jesinger Straße/ Alleenstraße erfolgen. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einzelfallprüfung: Nächtliches Lkw-Verbot (-1,3 dB(A) bei Tempo 50 und -0.8 dB(A) bei Tempo 30) zwischen Alleenstraße und Anschluss B 297. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einzelfallprüfung: Reduzierung zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h (-2,4 dB(A)) zwischen Alleenstraße und Anschluss B 297. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Errichtung einer (Gabionen-)Mauer zum Kinderhort/ Kindertagesstätte Jesinger Straße Ecke Teckstraße (-10 bis -15 dB(A) im Lärmschatten). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Ausbau der Bushaltestellen gemäß aktuellem Standard. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Zwischen Teckstraße und Buchenweg Begrenzung/ Unterteilung der Parkstände durch Baumbeete, Markierung der Parkstände zur Hauptfahrbahn. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Ausbau von Verkehrsinseln als Querungssicherung Höhe Alemannenstraße, Höhe Eichendorffstraße (Bushaltestelle Freibad zwischen Buchenweg und Eichendorffstraße). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einzelfallprüfung: Markierung von Schutzstreifen (beidseitig) von Eichendorffstraße bis Öschweg. Die Schutzstreifen werden unter dem Brückenbauwerk weitergeführt. Voraussetzungen gemäß ERA und RASt 06 sind gegeben. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Reparatur abgesenkter Schachtabdeckungen und Einläufe. Die Spitzengeräusche sind erheblich, auch wenn sie nicht in die Berechnung der Lärmkartierung eingehen. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 107 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Erläuterung Jesinger Straße, Abschnitt Alleenstraße bis Krebenstraße Lärmmindernde Asphaltdeckschicht Nächtliches Lkw-Verbot -2,0 (bis -7,0) dB(A) -1,3 dB(A) Da sich die besonders leisen Asphaltdeckschichten noch in der Erprobungsphase befinden, wird ein Mittelwert von -4 dB(A) angenommen. Maximal zu erreichende Lärmminderung: Von 71,3/62,1 dB(A) ganztags/ nachts um 4,0 dB(A) tags und 5,3 dB(A) nachts auf 67,3/56,8 dB(A) ganztags/ nachts. Durch die Maßnahmen können die Auslösewerte auf dem hoch belasteten Straßenabschnitt weitgehend unterschritten werden. Weiterhin über den Auslösewerten von 65/55 dB(A) ganztags/ nachts bleiben die zz. über 70/60 dB(A) belasteten Gebäude zwischen Alleenstraße und Teckstraße. Da das Lärmminderungspotenzial auf diesem Straßenabschnitt mit den Maßnahmen ausgeschöpft ist, wird zu privaten Lärmschutzmaßnahmen geraten. Jesinger Straße, Abschnitt Krebenstraße bis Anschluss B 297 Lärmmindernde Asphaltdeckschicht Nächtliches Lkw-Verbot -2,0 (bis -7,0) dB(A) -1,3 dB(A) Da sich die besonders leisen Asphaltdeckschichten noch in der Erprobungsphase befinden, wird ein Mittelwert von -4 dB(A) angenommen. Maximal zu erreichende Lärmminderung: Von 69,1/60,3 dB(A) ganztags/ nachts um 4,0 dB(A) tags und 5,3 dB(A) nachts auf 65,1/55,0 dB(A) ganztags/ nachts. Die Lärmimmissionen sinken auf Belastungsabschnitt nachts auf Werte ≥65/55 dB(A) (Auslösewerte. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 108 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.17: Jesinger Straße (Alleenstraße – Öschweg) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 109 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.13 L 1200 Jesinger Straße – Kirchheimer Straße – Vordere Straße – Neue Weilheimer Straße (B 297 – Ortsausgang Jesingen Ost) Die Achse Jesinger Straße – Kirchheimer Straße – Vordere Straße – Neuer Weilheimer zwischen B 297 und Ortsausgang Jesingen Ost ist vom Anschluss B 297 bis Öschweg mit einer DTV von 17.360 Kfz und maximal 70,4/60,5 dB(A) ganztags/ nachts, vom Öschweg bis Einsteinstraße mit einer DTV von 20.179 Kfz und maximal 70,5/60,5dB(A) ganztags/ nachts, von der Einsteinstraße bis zur Fauslerstraße mit einer DTV von 23.068 Kfz und maximal 72,3/62,3dB(A) ganztags/ nachts, von der Fauslerstraße bis zur Mörikestraße mit einer DTV von 14.781 Kfz und maximal 72,5/62,5 dB(A) ganztags/ nachts, von der Mörikestraße bis zur Kirchstraße mit einer DTV von 14.487 Kfz und maximal 71,4/61,4 dB(A) ganztags/ nachts und von der Kirchstraße bis zur Alte Weilheimer Straße, Haus Nr. 35, mit einer DTV von 11.411 Kfz und maximal 70,0/60,0 dB(A) ganztags/ nachts belastet. Pegel über 70/60 dB(A) ganztags/ nachts sind bis auf wenige Ausnahmen auf folgende Hausgruppen begrenzt: Kirchheimer Straße, Haus Nr. 83 bis Haus Nr. 102, Kirchheimer Straße, Haus Nr. 5 bis Haus Nr. 36, Vordere Straße, Haus Nr. 31 bis Haus Nr. 61. Das Konzept für eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in der Ortsmitte Jesingen, das die Vordere Straße zwischen Mörikestraße und Amselweg einschließt, ist inzwischen weitgehend durchgeführt. Zwischen Schönbergstraße und Krumme Straße wurde auf der Vordere Straße auf einem 200 m langen Abschnitt eine lärmmindernde Asphaltdeckschicht eingebaut. Es handelt sich dabei um einen LOA 5D GM, der nach bisherigen Erkenntnissen eine Minderungswirkung von mindestens 4 dB(A)bis zu 7 dB(A) hat. In einer Studie wurde die Wirkung überprüft. Durch Messungen wurde die Lärmbelästigung durch Lärmspitzen ermittelt. Die Werte können nicht mit der Lärmbelastung, einem Dauerschallpegel, verglichen werden. Da die lärmmindernde Asphaltdeckschicht nicht in die Lärmkartierung einging, ist diese von den berechneten Fassadenpegeln abzuziehen. Der Lkw-Anteil ist insbesondere zwischen B 297 und Einsteinstraße mit 6,4 % bzw. 7,4 % hoch. Bezogen auf den DTV verkehren auf dem Abschnitt zwischen 1.111 und 1.493 Lkw/Tag. Ab der Einsteinstraße sinkt die Anzahl von 900 Lkw/Tag auf 503 Lkw/Tag am Ortsausgang Jesingen Ost. Positiv zu bewerten sind die häufigen Übergänge auf der Vordere Straße und der Neue Weilheimer Straße, die durchgehend mit Bedarfslichtsignalanlagen gesichert sind. Auf der Kirchheimer Straße wird allerdings auf ca. 480 m Länge kein gesicherter Übergang angeboten. Der Fahrradverkehr wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Die Nebenanlagen sind zu schmal für eine gemeinsame Nutzung. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 110 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.18: Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Jesingen Die Neue Weilheimer Straße ist auf der Südseite stark von Gewerbe durchsetzt, so dass es nur wenige Betroffene gibt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegen die über den Amselweg erschlossenen Wohngebäude nur geringfügig über den Auslösewerten von 65/55 dB(A). Der Außenbereich der Wohnbebauung, die Gärten, ist jedoch zur Neue Weilheimer Straße ausgerichtet und damit von den Immissionen der Belastungsachse betroffen. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 111 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.16 L 1200 Jesinger Str. – Kirchheimer Str. – Vordere Str. – Neue Weilheimer Str. L 1200 Jesinger Straße – Kirchheimer Straße – Vordere Straße – Neue Weilheimer Straße Lärmquelle: Straße Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn Nebenanlagen bis Öschweg DTV [Kfz] von Anschluss an B 297 Öschweg Einsteinstraße 20.179 Einsteinstraße Fauslerstraße 23.068 Fauslerstraße Mörikestraße Mörikestraße Kirchstraße Kirchstraße Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] Vzul [km/h] Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden Lnight 50 70,4 60,5 7,4/7,4 50 70,5 60,5 3,9/3,9 50 72,3 62,3 14.781 5,3/5,3 50 72,5 62,5 14.487 4,8/4,8 50 71,4 61,4 Alte Weilheimer 11.411 Str., Haus Nr. 35 4,4/4,4 50 70,0 60,0 17.360 6,4/6,4 Anmerkungen Knotenpunkte mit LSA: Jesinger Straße/ Anschluss B 297 ohne Übergang (o.Ü.), Jesinger Straße/ Zu den Schafhofäckern mit Übergang (m.Ü.), Jesinger Straße/ Einsteinstraße (o.Ü.), Bedarfs-LSA: Kirchheimer Straße Höhe Fauslerstraße, Kirchheimer Straße/ Mörikestraße, Vordere Straße/ Verlängerung Hintere Straße, Vordere Straße Höhe Krumme Straße, Vordere Straße Höhe Brücke zur Mittleren Straße, Neue Weilheimer Straße Höhe K 1265, Neue Weilheimer Straße Höhe Amselweg Öschweg – Einsteinstraße gemeinsamer Gehund Radweg, Öschweg – Fauslerstraße Grünstreifen zwischen Gehweg und Fahrbahn Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit Keine lärmmindernder Wirkung Unfallhäufigkeiten Keine Haltestellen mit Busbuchten ÖPNV B 297 und zu den Schafhofäckern: Buslinien 178 und 163/164, keine Haltestelle vorhanden. Zu den Schafhofäckern bis Ortseingang Jesingen Ost: Buslinie 174, Haltestelle Stadion Buslinien 165 und 174, Haltestellen Fauslerstraße, Rathaus Realnutzung Wohnen, Sportstätten, Schule, Gewerbe Baustruktur der Wohnbebauung Einzel-/ Doppelhausbebauung, Wohn- und Geschäftshäuser mit Gewerbe im EG, enge Bebauung, einzelne Hausgruppen, vereinzelt Mehrfamilienhäuser, Aufweitung des Straßenraums zwischen Mittlere Straße und Vordere Straße durch Einbeziehung des Bachbetts in den Aufenthaltsbereich Kirchheimer Straße Vordere Straße Neue Weilheimer Straße LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 112 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Dialog-Displays auf der Jesinger Straße Höhe östlich Einmündung Öschweg in Richtung Jesingen und westlich Einmündung Lindachstraße in Richtung Kirchheim. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einbau von Dialog-Displays auf der Kirchheimer Straße an der Einmündung Kepplerstraße in Richtung Weilheim und an der Einmündung Weiherstraße in Richtung Kirchheim. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Anschluss B 297 bis Einsteinstraße: Zwischen dem Anschluss B 297 und Einsteinstraße gibt es mehrere Linksabbiegefahrstreifen, die durch Sperrflächen gesichert sind. Verkürzung des Linksabbiegefahrstreifens in die Sportanlagen, Rückbau des getrennten Rechtsabbiegefahrstreifens in die Einsteinstraße (nach Prüfung der Leistungsfähigkeit), Ausbau des mittleren Fahrstreifens als begrünter Trennstreifen, aus dem sich die Linksabbiegefahrstreifen entwickeln. Es verbleibt je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen mit einer Breite von 3,50 m. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einzelfallprüfung: Reduzierung zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h zwischen Kepplerstraße und Kirchstraße (-2,4 dB(A)). Auf diesem Abschnitt befinden sich zwei Straßenabschnitte, auf denen besonders hohe Pegel auftreten. Es wird davon ausgegangen, dass bis 2018 keine lärmmindernde Asphaltdeckschicht eingebracht werden kann (s. Kap. 10.). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Einzelfallprüfung: Lkw-Verbot, nachts, ggf. tagsüber Anlieger frei, auf der OD Jesingen (ca. -1,5 dB(A)). Nutzungsansprüche und Zeiträume müssen mit den betroffenen Betrieben abgestimmt werden. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck, Regierungspräsidium Stuttgart. Erneuerung der Fahrbahndecke zwischen Kepplerstraße und Kirchstraße (zwischen Schönbergstraße und Krumme Straße bereits umgesetzt (≥-4 dB(A)) mit einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (-2 (bis -7) dB(A)). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Gesicherter Übergang mit einer Bedarfslichtsignalanlage Höhe Kirchheimer Straße, Haus Nr. 48/ Apotheke. Vorteilhaft wäre der Bau einer fußläufigen Anbindung an die Straße Im Heges, z. B. durch eine Fußgängerbrücke über die Lindach und eine Weiterführung über den Randbereich des Flurstücks 2196/2. Mit dem Durchlass würden die Geschäfte, insbesondere die Apotheke und das Angebot an ärztlichen Dienstleistungen, entlang der Kirchstraße für die Wohnbebauung des Wohngebiets um die Straße Im Heges auf kurzem Wege erreichbar. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Bis zum westlichen Ortseingang Jesingen wird der Fahrradverkehr auf der Jesinger Straße auf ausreichend breiten gemeinsamen Geh- und Radwegen geführt. Ab der Einsteinstraße verengen sich die Nebenanlagen deutlich, so dass eine Fahrradführung (gemeinsamer/ getrennter Geh- und Radweg) nicht mehr zulässig ist. Deshalb wird zur Förderung des Fahrradverkehrs möglichst eine durchgängige Führung auf der Fahrbahn vorgeschlagen, die im Einzelnen zu prüfen ist. Eine erste Vorprüfung im Rahmen des LAP kommt zu folgendem Ergebnis: LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 113 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Schutzstreifen von Einsteinstraße bis Fauslerstraße. Auf diesem Abschnitt werden die Vorgaben der ERA nicht vollständig erfüllt, da die Anzahl der Lkw/ Tag auf dem Straßenabschnitt über den von der ERA empfohlenen 1.000 Fahrzeugen liegt. Aufgrund anderer Zwänge (enge Nebenanlagen in Verbindung mit hohem Verkehrsaufkommen) gibt die ERA hier jedoch einen Ermessensspielraum. In diesem Fall wirkt sich eine Temporeduzierung auf 30 km/h positiv aus. Schutzstreifen mit 1,50 m Breite von Fauslerstraße bis Mörikestraße. Auf diesem Abschnitt werden die Vorgaben der ERA erfüllt. Mörikestraße bis Kirchstraße (K 1265): Schutzreifen mit 1,75-2,00 m Breite auf der Südseite der Vordere Straße. Der Fahrradverkehr in Ost-West-Richtung kann über die Mittlere Straße (Parallelstraße zur Vordere Straße) geführt werden. Schutzstreifen von 1,50 m Breite von Kirchstraße bis Weilheimer Straße, Haus Nr. 26, auf der Nordseite und Ausweisung einer Fahrradroute nach Weilheim Parallel zur Weilheimer Straße. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Dialog-Displays auf der Weilheimer Straße In Höhe Haus Nr. 26 Richtung Ortskern und östlich der Einmündung Im Oberhof in Richtung östlicher Ortsausgang. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Die Grund- und Hauptschule Jesingen ist mit den zur Weilheimer Straße ausgerichteten Gebäuden mit bis zu 68,4 dB(A) betroffen. Lärmschutz in Form einer Mauer, z. B. Gabionen, und/ oder eines Walls (-10 bis -15 dB(A) im Lärmschatten). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Bau einer Mittelinsel auf der Neuen Weilheimer Straße östlich Haus Nr. 26 (Ausweitung über das Flurstück 208). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 114 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Erläuterung Lärmmindernde Asphaltdeckschicht Tempo 50 auf 30 Lkw-Verbot nachts ≥-4 dB(A) dB(A) -2,4 dB(A) -1,5 dB(A) Da sich die Asphaltdeckschichten mit einer besonders hohen Lärmminderung noch in der Erprobungsphase befinden, wird ein Mittelwert von -4 dB(A) angenommen. Maximal zu erreichende Lärmminderung: Kirchheimer Straße von Einsteinstraße bis zur Mörikestraße von 72,5/62,5 dB(A) ganztags/ nachts um 4,0/5,5 dB(A) auf 68,5,1/57,0 dB(A) ganztags/ nachts. Vordere Straße von Schönbergstraße bis zur Krumme Straße, von 71,4/ 61,4 dB(A) ganztags/ nachts um 4/5,5 dB(A) tags/ nachts auf 67,4/ 55,9 dB(A) ganztags/ nachts. (Hinweis: lärmmindernde Asphaltdeckschicht inzwischen eingebaut) Vordere Straße von Krumme Straße bis Kirchstraße, von 70,1/60,2 dB(A) ganztags/ nachts um 4/5,5 dB(A) tags/nachts auf 66,1/54,7 dB(A) ganztags/ nachts. Weilheimer Straße von Kirchstraße bis Amselweg (Ost) von 60 dB(A) nachts um 1,5 dB(A) nachts auf 58,2 dB(A) nachts. Empfohlener privater Lärmschutz auf folgenden Abschnitten: Insbesondere zwischen Lettenäckerstraße und Weiherstraße haben viele Flurstücke Sichtschutz zur Kirchheimer Straße (Hecke, Lattenzaun). Die angrenzenden Gebäude werden von der Weiherstraße erschlossen und die Gärten sind den hohem Immissionen von Seiten der Kirchheimer Straße ausgesetzt. Die Fassadenpegel sind zu niedrig, um über eine Einzelfallprüfung eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu erreichen. Zum Schutz des Wohnens wird den Betroffenen auf der Südseite deshalb privater Lärmschutz in Form von Schallschutzfenstern empfohlen (hier stehen die Gebäude dicht am Straßenraum). Auf der Nordseite liegen die Fassadenpegel der zurückspringenden Bebauung nur knapp über den Auslösewerten. Zum Schutz der zur Lärmquelle ausgerichteten Gärten wird hier der Austausch der Sichtschutzes (Hecken/ Lattenzäune) durch begrünte (Gabionen-)Mauern empfohlen. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 115 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.19: Jesinger Straße – Kirchheimer Straße – Vordere Straße – Neue Weilheimer Straße (Öschweg – Weiherstraße) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 116 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.20: Jesinger Straße – Kirchheimer Straße – Vordere Straße – Neue Weilheimer Straße (Weiherstraße – östlicher Ortsausgang Jesingen) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 117 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.14 L 1200 Stuttgarter Straße (westl. Ortseingang – Boschstraße) Die Stuttgarter Straße ist eine überörtliche Hauptverkehrsstraße 1. Ordnung (RIN). Sie führt von der Stadtgrenze in Ötlingen zum Postplatz. Der belastete Straßenabschnitt beginnt mit dem Ortseingang und endet an der Boschstraße. Die Belastungsachse lässt sich in drei Abschnitte aufteilen: Ortseingang Ötlingen bis Lindorfer Straße – DTV 11.596 Kfz, Lindorfer Straße bis Hegelstraße – DTV 17.428 bis 20.662 Kfz, Hegelstraße bis Boschstraße – DTV 14.330 Kfz bis 13.617 Kfz. Zu der höheren Verkehrsbelastung trägt sowohl das angrenzende Gewerbe als auch der Autobahnanschluss Kirchheim Teck West, zu erreichen über die Hegelstraße, bei. Die höchste Lärmbelastung befindet sich folglich auf dem Abschnitt Lindorfer Straße bis Hegelstraße mit bis zu 72,9/62,9 dB(A) ganztags/ nachts. Umgestaltungspotenziale bieten vor allem die überlangen Abbiegefahrstreifen, wie am Knotenpunkt Stuttgarter Straße/ Am Wasen. Die Nebenanlagen setzen sich zum Teil aus geflickten Asphaltstellen zusammen. Konflikte ergeben sich durch die wechselnde Führung des Fahrradverkehrs, der zwar hauptsächlich auf den Nebenanlagen, aber abschnittsweise jeweils als gemeinsamer und als getrennter Geh- und Radweg geführt wird. Auf einzelnen Abschnitten setzt die Führung aus. Auf der belasteten Achse mit einer Länge von 2,4 km befinden sich acht gesicherte Übergänge. Punktuell erhöhter Querungsbedarf, z. B. zwischen Wohngebiet und Supermarkt, Ortszentrum Ötlingen oder an Bushaltestellen, ist unberücksichtigt. Die Fahrbahndecke zeigt Risse, zu tief sitzende Straßeneinläufe und Absackungen. Aus einer umfassenden Machbarkeitsstudie wurde eine Vorzugsvariante für die Umgestaltung entwickelt: Am Ortseingang Einbau einer versetzten Verkehrsinsel, die in beiden Fahrtrichtungen wirksam ist. Auf den Straßenabschnitten Ortseingang bis Straße Am Wasen (Länge ca. 1,0 km) und Wielandstraße bis Ortsmitte Kirchheim (Länge ca. 1,5 km) Markierung eines Schutzstreifens. Da die Straßenbreite auf der Strecke mindestens 8,50 m beträgt, liegen die Voraussetzungen für die Markierung eines Schutzstreifens auf der gesamten Strecke vor. 50 km/h wird auf diesen Abschnitten als zulässige Höchstgeschwindigkeit beibehalten. Auf dem Abschnitt zwischen der Straße Am Wasen und Wielandstraße im Zentrum Ötlingens ist ein Multifunktionsstreifen in Fahrbahnmitte vorgesehen. Auf diesem Abschnitt soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt werden. Eine gesonderte Führung des Fahrradverkehrs entfällt hier. Die Maßnahme muss im Zusammenspiel mit der Gestaltung der Ortsmitte betrachtet werden. Die Fahrbahn soll mit einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht erneuert werden. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 118 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Für den Straßenabschnitt Ortseingang bis Goethestraße wurde abweichend von dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie inzwischen die Ausweisung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und ein Lkw-Verbot für Kraftfahrzeuge >7,5 t beschlossen. Die Maßnahmen der Machbarkeitsstudie sind deshalb nur noch in Teilen aktuell. Mittel- bis langfristig ist ein städtebaulich verträglicher Ersatz für die über 70/60 dB(A) ganztags/ nachts belastete Hausgruppe zwischen Metzinger Straße und der Straße Am Wasen geplant. Abb. 9.21: Ausschnitte Machbarkeitsstudie, Vorzugsvariante LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 119 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.17: L 1200 Stuttgarter Straße (Ortseingang Ötlingen – Boschstraße) L 1200 Stuttgarter Straße (Ortseingang Ötlingen – Boschstraße) Lärmquelle: Straße Rahmenbedingungen Straßeninfrastruktur Fahrbahn DTV [Kfz] Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] von Ortseingang Ötlingen Lindorfer Straße bis Lindorfer Straße Goethestraße 11.596 - 17.428 Goethestraße Hegelstraße 20.662 Hegelstraße Arnulfstraße Arnulfstraße Boschstraße Vzul [km/h] Fassadenpegel maximal [dB(A)] Lden Lnight 50 68,3 58,6 - 50 70.1 60,1 - 50 68,9 58,9 14.330 - 50 65,3 55,4 13.617 - Bestandsbeschreibung Zweistreifig, an den Knotenpunkten mit Steingrubenweg, In der Warth, Am Wasen, Lindorfer Straße, Wielandstraße, Fabrikstraße, Hegelstraße und Boschstraße dreistreifig, Querungssicherungen Höhe Steingrubenweg, Goethestraße, Am Wasen und Boschstraße (als Mittelinseln mit Hochbord ausgebaut), LSA Knotenpunkte Bachstraße, Lindorfer Straße, Fabrikstraße, Hegelstraße, überdimensionierte Linksabbieger Gehwege: asphaltiert, Breite 1,50 m - 2,50 m Fahrradverkehr: Führung auf getrennten und gemeinsamen Geh-/Radwegen und als Mischverkehr geführt 50 65,7 55,8 Anmerkungen Fahrbahnzustand instandsetzungsbedürftig, Nebenfahrbahnen in der Ortsmitte Otlingen Nebenanlagen asphaltiert, punktuelle Ausbesserung mit versch. Asphalt, Absenkungen und Überhöhungen Fahrradführung: unübersichtlich, konfliktbehaftet, abgenutzte Markierungen Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit Reduzierung zulässige Höchstgeschwindigkeit Fassadenpegel der Lärmkartierung entsprelärmmindernder Wirkung von 50 auf 30 km/h, Lkw-Verbot für Kraftfahr- chend reduziert zeuge >7,5 t Unfallhäufigkeiten Höhe Einmündung Fabrikstraße. Unfalltyp: Einbiegen/ Kreuzen ÖPNV Linie 163, Bushaltestelle Ortsmitte Ötlingen, Linie 161, Bushaltestellen Apotheke (Ötlingen), Fabrikstraße und Hegelstraße, keine Sonderborde und ohne Sitzmöglichkeiten und Wetterschutz Realnutzung Wohnen, Mittelzentrum Ortskern Ötlingen, ab Die gewerblichen Einrichtungen sind mit großflächigen Parkplätzen und einer hohen BesuFabrikstraße starke Durchmischung mit Gecherfrequenz verbunden, größere Betriebe mit werbe, Parkplätze produzierendem Gewerbe in zweiter Reihe Baustruktur der Wohnbebauung Einfamilienhäuser, Hausgruppe zwischen Metzinger Straße und Straße Am Wasen Nebenanlagen Stuttgarter Straße, Blick Richtung Hegelstraße Ötlingen, Höhe Nebenfahrbahnen Stuttgarter Straße, Abschnitt Metzinger Straße bis Am Wasen LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 120 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Umsetzung der Maßnahmen der Machbarkeitsstudie: Ausbau der Fahrbahn mit einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht auf ganzer Länge (-2 (bis -7) dB(A)). Beidseitig Markierung von Schutzstreifen zwischen Ortseingang bis Am Wasen und zwischen Wielandstraße bis Ortsmitte Kirchheim. Versetzte Verkehrsinsel am Ortseingang Ötlingen. Zuständig: Stadt Kirchheim Unter Teck. Absiedelung der Straßenrandbebauung zwischen Am Wasen und Metzinger Straße, Lärmschutzmaßnahmen an potenzieller Neubebauung. Bau einer Querungssicherung mit Bedarfslichtsignalanlage Höhe Boschstraße. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Förderung des ÖPNV Ausbau der Haltestellen nach aktuellen Standards, Prüfung einer Verlagerung der Bushaltestelle Apotheke von der Nebenfahrbahn in die Hauptfahrbahn. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Erläuterung Lärmmindernde Asphaltdeckschicht abzüglich Wirkung Tempo 30 4 dB(A) - 2,4 dB(A) = 1,6 dB(A) Da sich die Deckschichten mit einer besonders hohen Lärmminderung noch in der Erprobungsphase befinden, wird ein Mittelwert von -4 dB(A) angenommen. Maximal zu erreichende Lärmminderung auf der Stuttgarter Straße Ortseingang Ötlingen bis Lindorfer Straße von 68,3/58,6 dB(A) ganztags/ nachts um 1,6 dB(A) auf 66,7/57,0 dB(A) ganztags/ nachts, Lindorfer Straße bis Goethestraße von 70.1/60,1 dB(A) ganztags/ nachts um 1,6 dB(A) auf 68,5/58,5 dB(A) ganztags/ nachts, Goethestraße bis Hegelstraße von 68,9/58,9 dB(A) ganztags/ nachts um 1,6 dB(A) auf 67,3/57,3 dB(A) ganztags/ nachts, Hegelstraße bis Arnulfstraße von 65,3/55,4 dB(A) ganztags/ nachts um 1,6 dB(A) auf 63,7/53,8 dB(A) ganztags/ nachts, Arnulfstraße bis Boschstraße von 65,7/55,8 dB(A) ganztags/ nachts um 1,6 dB(A) auf 64,1/54,2 dB(A) ganztags/ nachts. Abgesehen von der zur Absiedelung anstehenden Bebauung sinken die Lärmimmissionen auf Pegel im Bereich der Auslösewerte. Auf dem Abschnitt Hegelstraße bis Boschstraße liegen die Fassadenpegel durchgängig unter den Auslösewerten von 65/55 dB(A) ganztags/ nachts. Zum Schutz von Blockinnenflächen können als private Investitionen die Lücken zwischen den Gebäuden durch Zwischenbauten, Mauern, Gabionen oder auch andere lärmmindernde Lösungen geschützt werden. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 121 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.22: Stuttgarter Straße (Ortseingang – Wielandstraße) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 122 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.23: Abschnitt B Stuttgarter Straße (Wielandstraße – Boschstraße) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 123 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 9.2.15 Schöllkopfstraße (Boschstraße – Dettinger Straße) Die Schöllkopfstraße hat zwischen Boschstraße und Annabergstraße einen DTV von 10.619 Kfz mit einem Lkw-Anteil von 1,6/1,7 % tags/ nachts. Sie ist mit maximal 65,9/56,8 dB(A) ganztags/ nachts belastet. Betroffen sind zwei Gebäude, das Wohngebäude Boschstraße, Haus Nr. 47/49 und der Kindergarten Schöllkopfstraße, Haus Nr. 18. Die Immissionsbelastung liegt damit unwesentlich über den Auslösewerten von 65/55 dB(A) ganztags/ nachts. Brücke Steingaustraße und Kolbstraße einer DTV von 12.241 Kfz mit einem LkwAnteil von 1,5/1.6 % tags/ nachts. Sie ist mit maximal 67,7/58,6 dB(A) ganztags/ nachts belastet. Kolbstraße und Ziegelstraße einen DTV von 10.619 Kfz mit einem Lkw-Anteil von 1,7/1.8 % tags/ nachts. Sie ist entsprechend der Lärmkartierung mit maximal 68,4/59,3 dB(A) ganztags/ nachts belastet. Die Abzüge durch die nach der Kartierung stattgefundenen Maßnahmen zur Abstandsgewinnung (siehe Kapitel 5.2 Belastungsachsen) gehen in die Maßnahmenvorschläge ein. Ziegelstraße und Dettinger Straße einen DTV von 10.619 Kfz mit einem Lkw-Anteil von 1,8/1.9 % tags/ nachts. Sie ist mit maximal 68,3/59,2 dB(A) ganztags/ nachts belastet. Die betroffene Bebauung liegt vornehmlich auf der Nordseite der Straße, auf der Südseite grenzen als unempfindliche Nutzungen Gewerbe-/ Bürogebäude, Bahnhof und die Gleistrasse an. Auf der Südseite ist das Seniorenzentrum "An der Lauter" im Knotenpunkt Gaiserplatz betroffen. Die Schöllkopfstraße wird zwischen Hegelstraße und der Brücke Steingaustraße zweistreifig geführt. Ab der Steingaustraße (Brücke) weitet sich die Fahrbahn auf zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit einem Fahrbahnteiler auf. Es liegt eine Voruntersuchung zum Knotenpunkt Schöllkopfstraße/ Kolbstraße vor, die eine Komprimierung des Knotenpunkts und Verbesserung der Fußwegbeziehungen zwischen Bahnhof und Innenstadt zum Gegenstand hat. Die Verkehrsuntersuchung ergab folgende für den Lärmaktionsplan relevante Ergebnisse: Rückbau der Schöllkopfstraße. Ausgegangen wird von einer Reduzierung der Fahrbahnbreite von ca. 16,50 m auf 9,20 m. Das entspricht einer Aufteilung entsprechend der "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" in 1,85 m Radfahrstreifen – 5,50 m Fahrbahn – 1,85 m Radfahrstreifen (mit einer geringen Aufweitung in den Haltebereichen). Komprimierung Knotenpunkt Schöllkopfstraße zugunsten kurzer Überwege für Fußgänger. Nach Prüfung verschiedener Varianten wurde die Anlage eines Mischfahrstreifens in der Kolbstraße und auf der östlichen Schöllkopfstraße (Aufgabe des getrennten Rechtsabbiegefahrstreifens) präferiert. Die Radfahrstreifen werden an die LSA vorgezogen oder Aufstellbereiche ausgewiesen, um Fahrradfahrern das Linksabbiegen zu erleichtern. Querungssicherung in Verlängerung der Jahnstraße über die Schöllkopfstraße. Diese Maßnahmen gehen in den Lärmaktionsplan ein. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 124 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.24: Voruntersuchung Bahnhofsvorplatz/ Schöllkopfstraße, Vorzugsvariante Das Gebäude Schöllkopfstraße, Haus Nr. 5 auf der Südseite gelegen, ist ein reines Geschäftsgebäude ohne empfindliche Nutzungen. Das Gebäude wird deshalb im Lärmaktionsplan nicht weiter betrachtet. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 125 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Tab. 9.18: Schöllkopfstraße (Boschstraße – Dettinger Straße) Schöllkopfstraße (Boschstraße - Gaiserplatz) Lärmquelle: Straße von Boschstraße bis Annastraße Brücke Steingaustraße Kolbstraße Kolbstraße Ziegelstraße DTV [Kfz] Lkw-Anteil Tag/ Nacht [%] Vzul [km/h] 10.619 12.241/ 11.241 15.255 1,6/1,7 50 Lden 65,9 Lnight 56,8 1,5/1,6 50 67,7 58,6 1,7/1,8 50 68,4 59,3 1,8/1,9 50 68,3 59,2 Ziegelstraße Dettinger Stra16.493 ße Rahmenbedingungen Bestandsbeschreibung Straßeninfrastruktur Fahrbahn Boschstraße – Annabergstraße: zweistreifige Fahrbahn Brücke Steingaustraße – Dettinger Straße: vierstreifige Fahrbahn, mittig begrünter Fahrbahnteiler mit Baumreihe, abschnittsweise Verengung der zweistreifigen Richtungsfahrstreifen auf einen Fahrstreifen durch Sperrflächen, vor Geschäftszeile Nutzung für Parkstände, Fahrradführung auf Radfahrstreifen. Nebenanlagen Im Bereich der belasteten Abschnitte beidseitig. Boschstraße – Annabergstraße: Baumbestandener Grünstreifen zwischen Parkreihe und Gehweg. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mit Reduzierung der Fahrstreifen durch seitliche lärmmindernder Wirkung Sperrflächen und Radfahrstreifen (Abstandsgewinnung) Unfallhäufigkeiten keine ÖPNV Haltestelle Bahnhof/ ZOB: Buslinien 144, 156, 161/162, 163/164, 165, 166, 168, 174, 176, 177, 178, T17, R81 Haltestelle Bahnhof Süd: Linie R81 Realnutzung Boschstraße – Annabergstraße: Wohnen, Kindergarten, Grünfläche Brücke Steingaustraße – Dettinger Straße: Bahnhof, Parkplatz, Busbahnhof, Wohnen, Einzelhandel/ Dienstleistung, Altenheim Baustruktur 2- bis 4-geschossige Bebauung, Baustruktur inhomogen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude als zusammenhängende Baukörper mit Ladenzeilen im EG und Wohnen in den Obergeschossen. Schöllkopfstraße, Brücke Steingaustraße Blickrichtung Kolbstraße Schöllkopfstraße, Brücke Hahnwaidstraße Blickrichtung Kolbstraße Fassadenpegel maximal [dB(A)] Anmerkungen Bis auf die Buslinie R81 wird der ZOB von der Kolbstraße angefahren. Schöllkopfstraße, Brücke Hahnwaidstraße Blickrichtung Gaiserplatz LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 126 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahmenvorschläge Aufgabe des mittleren Fahrbahnteilers zwischen Brücke Steingaustraße und Kolbstraße zugunsten einer Abstandsgewinnung zur Wohnbebauung auf der Nordseite der Schöllkopfstraße von 4,20–4,75 m (-1,5 bis -1,8 dB(A)). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Reduzierung der Fahrstreifen aus Richtung Gaiserplatz zwischen Kolbstraße und Schöllkopfstraße, Haus Nr. 10 (-1,5 dB(A)). Der äußere Fahrstreifen vor der Bebauung entfällt. Die Maßnahme ist zwischen Kolbstraße und Ziegelstraße großenteils umgesetzt (Markierung Sperrfläche und Parkstände vor Ladenzeile), Verlängerung bis östlich der Schöllkopfstraße, Haus Nr. 10, Wegfall Mischfahrstreifen in der Kolbstraße und auf der östlichen Schöllkopfstraße im Knotenpunkt Schöllkopfstraße/ Kolbstraße durch Aufgabe des getrennten Rechtsabbiegefahrstreifens (Abstandsvergrößerung -1,5 dB(A)), Begrünung der Sperrfläche und Begrenzung/ Unterteilung der Parkstände durch Baumbeete. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Reduzierung der Fahrstreifen in Richtung Gaiserplatz zwischen Kolbstraße und Dettinger Straße (Abstandsgewinnung zur Bebauung auf der Nordseite). Der innere Fahrstreifen entfällt. Die Maßnahme ist zwischen ZOB und Ziegelstraße bereits umgesetzt (Markierung Sperrfläche), Weiterführung der Maßnahme Richtung Gaiserplatz soweit die Rückstaulängen des Knotenpunkts Gaiserplatz das erlauben, Prüfung einer Aufgabe des Linksabbiegefahrstreifens aus Richtung Gaiserplatz in den ZOB, stattdessen Verlängerung des begrünten Fahrbahnteilers über den heutigen Linksabbiegefahrstreifen. Integration der gewonnenen Flächen in den begrünten Fahrbahnteiler. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Komprimierung der Fahrstreifen im Knotenpunkt Gaiserplatz: Vorhanden sind ein Linksabbiegefahrstreifen Richtung Hindenburgstraße, ein Geradeausfahrstreifen in die Tannenbergstraße und ein getrennter Rechtsabbiegefahrstreifen. Die Hauptverkehrsbeziehung verläuft über den Rechtsabbiegefahrstreifen von der Schöllkopfstraße in die Dettinger Straße. Prüfung einer Verengung der Fahrbahn und damit einer Abstandsvergrößerung zum Seniorenzentrum "An der Lauter" durch Einrichtung eines gemeinsamen Geradeaus- und Linksabbiegefahrstreifens (-1,5 dB(A)) und eines Rechtsabbiegefahrstreifens. Die Maßnahme ist mit einer Verlängerung des Rechtsabbiegefahrstreifens verbunden. Neben der Abstandsgewinnung wirkt sich die Verbreiterung des Gebäudevorfeldes positiv aus. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Förderung des nichtmotorisierten Verkehrs durch Radaufstellbereiche in den lichtsignalgeregelten Knotenpunkten Schöllkopfstraße/ Kolbstraße und Schöllkopfstraße/ Dettinger Straße, Querungssicherung in Verlängerung der Jahnstraße über die Schöllkopfstraße durch Befestigung des Fahrbahnteilers, Querungssicherung in Verlängerung des Fußweges entlang der Lauter durch LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 127 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Befestigung des Fahrbahnteilers. Der Weg hat direkten Anschluss an den Südbahnhof. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Umgestaltung des Fahrbahnteilers. Der Fahrbahnteiler ist eben und mit Rasen begrünt. Modellierung als niedrigen Wall (Hügel). Bepflanzung durch eine blickdichte Hecke (Dämpfung der Rollgeräusche der Emissionsquelle zur Nordseite in Kombination mit der Aufgabe des inneren Fahrstreifens in Richtung Gaiserplatz, geschätzt 1,0 bis -1,5 dB(A). Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Dialog-Display zur Unterstützung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Schöllkopfstraße östlich der Einmündung Boschstraße Richtung Gaiserplatz, westlich der Einmündung Zeppelinstraße Richtung Hegelstraße, Höhe Schöllkopfstraße, Haus Nr. 5, Richtung Kolbstraße. Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck. Erläuterung Abstandsgewinnung der Hauptfahrbahn Richtung Kolbstraße zwischen Kolbstraße und Schöllkopfstraße 10 zur Nordseite -1,5 dB(A) Maximal zu erreichende Lärmminderung von Kolbstraße bis östlich der Bebauung Schöllkopfstraße, Haus Nr. 10: Von Kolbstraße bis Ziegelstraße 68,4/59,3 dB(A), ganztags/ nachts um 1,5 dB(A) auf 66,9/57,8 dB(A) ganztags/ nachts, von Ziegelstraße bis Schöllkopfstraße, Haus Nr. 10, von 68,3/59,2 dB(A) ganztags/ nachts um 1,5 dB(A) auf 66,8/57,7 dB(A) ganztags/ nachts. Die Lärmminderung durch die Abstandsgewinnung der Hauptfahrbahn in Richtung Gaiserplatz von der nördlich an die Schöllkopfstraße angrenzenden Bebauung sowie durch eine Umgestaltung des Fahrbahnteilers kann hier nur schwer abgeschätzt werden, da die beiden Fahrtrichtungen unabhängig voneinander berechnet wurden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass schon bei einer weiteren Lärmminderung von 1 dB(A) die Lärmimmissionen auf der Bebauung der Nordseite tags weitgehend unter den Auslösewert von 65 dB(A) und nachts auf knapp über 55 dB(A) gesenkt werden können. Auf der Südseite der Schöllkopfstraße befindet sich auf dem Abschnitt keine Wohnbebauung. Weiterhin über den Auslösewerten von 65/55 dB(A) ganztags/ nachts belastet bleibt die Ladenzeile mit der darüber liegenden Wohnbebauung Schöllkopfstraße, Haus Nr. 30-40. Der Baukörper ist jedoch so gestaltet, dass die Wohnbebauung über dem Erdgeschoss zurückspringt und der Bereich über der Ladenzeile als Balkon genutzt wird. Hier besteht bereits Lärm- und Sichtschutz zur Lärmquelle, der nicht in die Lärmkartierung einging. Abstandsgewinnung Hauptfahrbahn Richtung Gaiserplatz zur Südseite -1,5 dB(A) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 128 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maximal zu erreichende Lärmminderung vom Fußweg zum Südbahnhof bis zur Dettinger Straße zum dem Seniorenzentrum An der Lauter von 67,6/58,5 dB(A) ganztags/ nachts um 1,5 dB(A) auf 66,1/56,0 dB(A) ganztags/ nachts. Mittelfristig Erneuerung der Deckschicht: Da andere Straßenzüge stärker belastet sind, wird eine Erneuerung mit einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht mittel- bis längerfristig eingestuft. Wird jedoch eine Deckenerneuerung kurzfristig erforderlich, sollte lärmmindernder Asphalt verwendet werden. Empfehlungen zum privaten Lärmschutz: Geringfügig über den Auslösewerten belastet bleibt das Seniorenzentrum im Knotenpunktsbereich Gaiserplatz, wo das Gebäude durch Schöllkopfstraße und Dettinger Straße doppelt belastet wird. Hier wird, falls nicht bereits vorhanden, der Einbau von Schallschutzfenstern empfohlen. An den Gebäuden Senefelder Straße, Haus Nr. 47/49, betragen die höchsten Fassadenpegel 65,9/56,9 dB(A) ganztags/ nachts. Der Einbau von Schallschutzfenstern wird empfohlen. Kindergarten Schöllkopfstraße, Haus Nr. 18: die höchsten Fassadenpegel liegen bei 56,8/56,9 dB(A) ganztags/nachts. Falls nicht bereits vorhanden, wird eine Schallschutzmauer (z. B. Gabionen) empfohlen. Hinweis: Die Fassade des Gebäudes Dieselstraße, Haus Nr. 18, ist zur Schöllkopfstraße geschlossen. Hier ist kein weiterer Lärmschutz erforderlich. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 129 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.25: Schöllkopfstraße (Boschstraße – Jahnstraße) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 130 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Abb. 9.26: Schöllkopfstraße (Jahnstraße – Dettinger Straße) LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 131 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 10. Langfristige Strategie Strategische Ziele Die EU-Umgebungslärmrichtlinie führt in Anlage V aus, dass die zuständigen Behörden jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zum Beispiel folgende Maßnahmen in Betracht ziehen können: Verkehrsplanung, Raumordnung, auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, Verringerung der Schallübertragung, verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize. Von diesen Maßnahmenfeldern kann die nach deutschem Recht zuständige Behörde, die Kommune, jedoch nur in den Bereichen Verkehrsplanung, Raumordnung und Verringerung der Schallübertragung eigenständig tätig werden - und auch für diese häufig nur begrenzt. Um die langfristigen Ziele des Lärmaktionsplans zu erreichen, ist deshalb die Mitwirkung der EU selbst, des Bundes und der Länder unbedingte Voraussetzung. Es werden von der Stadt Kirchheim unter Teck folgende Zielwerte angestrebt: Lden 65 dB(A) und Lnight 55 dB(A). Als realistischer Zwischenschritt sollen Zielwerte von Lden 70 dB(A) und Lnight 65 dB(A) erreicht werden. Langfristige Vision ist eine Stadt ohne gesundheitliche Nachteile durch Lärmbelastungen. Um diese Ziele zu erreichen wird folgende Maßnahmenstrategie verfolgt: Für eine effektive Lärmminderung werden fachübergreifende Maßnahmenkombinationen entwickelt. Zukünftige Aktivitäten werden strategisch, flächendeckend und regional entwickelt. Im Rahmen eines gesamtstädtischen/ regionalen Geschwindigkeitskonzepts wird angestrebt: 30 km/h flächendeckend mit Tempo 50 km/h im Vorbehaltsnetz, 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf den übrigen Außerortsstraßen. Einbau von lärmmindernden Asphaltdeckschichten nach dem jeweiligen besten Stand der Technik als Standardbauweise bei allen Straßensanierungen und neubauten. Neben den kurz- und mittelfristigen Maßnahmen an den Belastungsschwerpunkten, deren Umsetzung innerhalb des Geltungszeitraums des Lärmaktionsplans bis 2013 angestrebt wird, werden nachfolgend die Maßnahmen aufgeführt, deren Umsetzung über das Jahr 2018 hinausgeht. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 132 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Umgestaltung Gaiserplatz Für eine städtebauliche Umgestaltung des Gaiserplatzes wurde in einem Gutachten die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts untersucht. Dabei wurden unter anderem ein möglicher Knotenpunktumbau sowie zusätzliche Maßnahmen für den Rad- und Fußgängerverkehr berücksichtigt. Für die Prognoseverkehrsbelastungen 2015 ist zur Abwicklung des Verkehrs ein zweistreifiger Kreisverkehr oder ein einstreifiger Kreisverkehr mit vier Bypässen erforderlich. Der lichtsignalgeregelte Knotenpunkt ist dagegen im heutigen Ausbau auch in der Prognose weiterhin leistungsfähig. Für die Lärmminderung ist ein Ausbau des Knotenpunkts als Kreisverkehr ohne Bedeutung (-0,5 dB(A)). Eine Reduzierung der Fahrstreifen im lichtsignalgeregelten Knotenpunkt zur Abstandsgewinnung von der Bebauung ist aus Leistungsfähigkeitsgründen auch nicht möglich. Umbau Knotenpunkt Lenniger Straße/ B 297 Die Planung sieht langfristig den Umbau des Knotenpunkts Lenninger Straße/ B 297 als großen Kreisverkehr vor, wodurch eine direkte Anbindung des Verkehrs aus aus der Innenstadt in Richtung Norden (auf der B 297) und aus Richtung Süden (über die B 297) in die Innenstadt ermöglicht wird. Der entsprechende Planfall des Verkehrsmodells weist eine Verringerung des Verkehrsaufkommens auf der Eichendorffstraße von max. 1.400 Kfz/Tag = ca. -20 % (max. 1 dB(A)) und auf der Aichelbergstraße von 2.800 Kfz/Tag = ca. 50 % (-3 dB(A)) aus. Mit dem Ausbau des Kreisverkehrs wäre eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Lenninger Straße um ca. 30 % verbunden, was eine zusätzliche Immissionsbelastung von 1,5 dB(A) bedeutet. Die Maßnahme entlastet dagegen die Eichendorffstraße, deren Verkehrsbelastung um ca. 50 % (= -3 dB(A)) gesenkt werden kann. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 133 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 11. Finanzielle Informationen Hinweis: Wird ergänzt nach abschließender Festlegung der Maßnahmen. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 134 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 12. Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Die Bewertung wird dadurch erfolgen, dass für die in der zweiten Stufe beschlossenen Maßnahmen geprüft wird, ob sie in der Zwischenzeit umgesetzt wurden bzw. welche Hindernisse der Umsetzung entgegenstanden. Sofern mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2018 die Lärmkarten und die Anzahl der von Lärm Betroffenen mit einer vergleichbaren Methodik neu berechnet werden, können die Differenzsummen aus den Lärmkarten und der Betroffenenzahlen 20012 zu 2017 ermittelt werden, um eine Bewertung der Wirkung des Lärmaktionsplans zu ermöglichen. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 135 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan 13. Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Die erwarteten akustischen Auswirkungen der lärmmindernden Maßnahmen sind in Kapitel 9. bei den einzelnen Straßenabschnitten aufgeführt. Eine Zuordnung zur Anzahl der Betroffenen ist nicht möglich, da die Angaben entsprechend den rechtlichen Vorgaben nur als Summe für das gesamte Gemeindegebiet ausgewiesen werden. Damit ist eine straßenabschnittsweise Abschätzung der Reduzierung der Anzahl der Betroffenen als Voraussetzung für eine Gesamtbilanz nicht möglich. LAP-Kirchheim_2014-12-10.doc 136 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Anhang I Hinweise aus der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Anhang I.1 Mitwirkungsverfahren Lärmaktionsplan Kirchheim – Mitwirkung allgemeine Öffentlichkeit 1 Stellungnahme Abwägung Maßnahme Wir können nicht verstehen, dass - wie auf Seite 116 des Lärmaktionsplans vom Planungsbüro Richter-Richard aufgeführt, der Lkw-Verkehr ab Lindorfer Straße deutlich höher liegen soll wie vom Ortseingang bis Ortsmitte. Von Notzingen (Schönblickstraße) dürfen doch gar keine Lkw fahren und von Lindorf kommen kaum Lkw, da gibt es doch kein Industriegebiet. Es ist kaum vorstellbar, dass Lkw vor dem Verkehrsübungsplatz die steile Straße hochfahren (wir haben noch keinen gesehen) also kann das Lkw-Aufkommen ab Ortsmitte Ötlingen Richtung Hegelstraße nicht höher sein als vom Ortseingang Ötlingen bis Ortsmitte da viele Lkw der Firmen in Ötlingen, die direkt an der Stuttgarter Straße ihren Sitz haben, fast immer Richtung WendIingen fahren. Bereits in der ÖBI-Ausgabe v. 14.4.2012 wird darauf hingewiesen, dass man zwischenzeitlich von 23.000 bis 24.000 Fahrzeugen je Tag ausgehe, deren Lärm und Abgasen die Anwohner ausgesetzt sind und jetzt stehen auf einmal Zahlen von 11.596 bzw. zwischen 17.428 und 20.662 im Raum. Uns würde interessieren, wo diese Zahlen herkommen insbesondere aus welchem Jahr. In den Ötlinger Nachrichten vom März 2013 steht die Aussage von Planer Richard: Der Durchgangsverkehr in Ötlingen war bisher stark unterschätzt worden. Ausgabe 24.7.2013: Entlang der Stuttgarter wären die Grenzwerte tags und nachts überschritten und dies fast ausschließlich zwischen der Rathauskreuzung und der Hegelstraße. Die Anwohner vom Ortseingang bis zur Ortsmitte sind genauso lärmgeplagt und wohnen auch direkt an der Straße. Es wäre interessant zu erfahren, warum das Sanierungsgebiet an der Warth aufhört. Radwegspur zwischen Autos und Gehweg finden wir nicht gut. Uns ist es an der Schöllkopfstraße (Höhe Bahnhof) schon 2 x passiert, dass ein Beifahrer die Tür aufgerissen hat und wir nur knapp einem Sturz entgangen sind. Vielmehr wäre es sinnvoll, wenn an der kompletten Stuttgarter Straße die Hecken bis an die Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten werden. Der Gehweg ist dann so breit, dass Radfahrer und Fußgänger genügend Platz haben. Beide Benutzer müssen halt an den Eingängen Vorsicht walten lassen. Das Gleiche sehen wir auf der anderen Seite, da ist anscheinend niemand für die Hecken zuständig da fast der halbe Gehweg zugewachsen ist, ab Haus der Vereine Richtung Stadt und umgekehrt funktioniert dies doch auch? Wie kann es sein, dass durch Reudern Tempo 30 gilt und dies in Ötlingen nicht möglich ist, da nach Aussage der Verwaltung der Verkehr fließen muss wie in der Info-Veranstaltung dargestellt wurde. Reudern ist genauso vom Verkehr belastet wie wir insbesondere durch Lkw-Verkehr. Für die Ortsdurchfahrt Neckarhausen gilt ab sofort ebenfalls Tempo 30 und dort ist mehr Verkehr als hier. Wir fahren mit dem Fahrrad öfters die B 297 entlang, dort fährt wirklich Auto an Auto, Lkw an Lkw und dort geht es auch. Es ist schon eigenartig, dass das Landratsamt auf einer Bundesstraße Tempo 30 genehmigt und auf einer Landesstraße L 1200 durch Ötlingen soll dies nicht gehen? Man könnte doch auch - wie in anderen Städten - Schilder aufstellen und testen wie Tempo 30 funktioniert. Durch die Baustelle Dupiggraben und Ampelschaltung können wir aus Erfahrung sehr wohl sagen, dass es in unseren Häusern und Gärten in diesem Zeitraum ruhiger geworden ist, da sich sehr viele Autofahrer an Tempo 30 gehalten haben, dies haben sogar Anwohner Richtung Ortsmitte gemerkt. In Albershausen gilt seit kurzem an der B 297 ebenfalls Tempo 30 von 22.00 - 6.00 Uhr - Lärmschutz dies wäre doch auch eine Option für die komplette Stuttgarter Straße und dann noch nachts LkwVerbot. In Ötlingen gegenüber Bäckerei Veit und CAP-Markt sind die Parkplätze jetzt schon knapp, wieso sollen hier welche wegkommen, nicht jeder kann mit dem Fahrrad fahren oder seine Einkäufe zu Fuß Die Zahlen, die in die Berechnung der strategischen Lärmkarten eingingen, stammen von der LUBW und nicht von der Stadt Kirchheim unter Teck. Die Zählstellen des Landes liegen relativ weit auseinander, so dass bei der Abschnittsbildung diese Sprünge entstehen. Fahrzeuge des Schwerverkehrs sind Fahrzeuge über 3,5 t, also auch schwere Lieferwagen. Der Lärmaktionsplan bezieht sich auf die Abschnitte, in denen in den Lärmkarten die Auslösewerte von 65/55 dB(A) überschritten werden. Unabhängig von den lärmbezogenen Maßnahmen plant die Stadt Kirchheim unter Teck darüber hinaus, Maßnahmen an der Stuttgarter Straße vom Ortseingang bis zur Goethestraße umzusetzen. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der Markierung von Schutzstreifen oder Radfahrstreifen hat sich in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen bewährt und gilt heute als Stand der Technik, die auch durch entsprechende urteile von Verwaltungsrichten eingefordert wird. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind Gegenstand des Lärmaktionsplans. Jede straßenverkehrsrechtliche Anordnung ist eine Einzelfallprüfung, die im Fall Ötlingen noch durchzuführen ist. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind Gegenstand des Lärmaktionsplans. Jede straßenverkehrsrechtliche Anordnung ist eine Einzelfallprüfung, die im Fall Ötlingen noch durchzuführen ist. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Detaillierte Aussagen zur Umbauplanung für die Stuttgarter Straße sind nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans. Der Hinweis Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Stellungnahme 2 3 in die Warth tragen. Die Jesinger Straße ist vorwiegend durch Wohngebäude gesäumt. Viele der darin liegenden Wohnungen verfügen lediglich über zur Straßenseite gelegene Fenster. Auch liegen zahlreiche Schlafräume auf der Straßenseite. Diese sensible Wohnnutzung wird durch den starken Verkehrslärm tagsüber und (insbesondere) nachts in unzumutbarer Weise gestört. Zu der extrem starken Lärmbelastung trägt insbesondere bei: die Wohnhäuser unmittelbar an die Straße angrenzen und eine Straßenschlucht mit hoher Resonanz formen Straße in besonderem Maße von Lkw befahren wird sich aufgrund der besonderen Parkplatzknappheit und der vielen stark frequentierten Gaststätten am Wochenende (Club Magellan, Jesinger Straße 1) etc. in der Umgebung ein ständiger starker Parksuchverkehr bildet nicht unerhebliche Belastungen durch die Kfz-Abgase zu den lärmbedingten Gesundheitsgefahren noch hinzutreten. Die starke Belastung durch den Verkehrslärm lässt bei geöffneten Fenstern keine normale Unterhaltung in den an der Jesinger Straße gelegenen Wohnräumen mehr zu. Sie führt darüber hinaus zu starken Konzentrationsstörungen und häufigen Kopfschmerzen. Besonders gravierend sind die massiven Schlafstörungen, die wir durch den nächtlichen Verkehrslärm Nacht für Nacht erleiden. Die erheblichen Störungen und Gesundheitsgefahren, denen wir uns durch den Verkehrslärm ausgesetzt sehen, können durch straßenverkehrsverkehrsrechtliche Anordnungen ohne größeren Aufwand und ohne tiefgreifende Eingriffe in das Verkehrsnetz erheblich gemindert werden. durch geeignete Durchfahrtsverbote kann - mindestens für die Nachtzeit – die Benutzung durch Lkw verhindert werden eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf maximal 30 km/h kann zu der dringend erforderlichen Lärmminderung wesentlich beigetragen werden. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 ist in der Jesinger Straße nicht nur aus Gründen des Lärmschutzes, sondern auch aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dringend geboten. Denn die Jesinger Straße ist eine Wohnstraße mit vorwiegender Aufenthaltsfunktion (mit allerdings nur zwei Fußgängerampeln) und die zahlreichen Fußgänger, sowie die vielen hier spielenden Kinder werden durch den unangemessen schnellen Kfz-Verkehr gefährdet. In den letzten Jahren hatte ich durch den ansteigenden Verkehrslärm in der Jakobstraße immer wieder Mieterwechsel in den oben genannten Gebäuden. Deshalb begrüße ich es sehr, dass durch den Lärmaktionsplan eventuell eine Verbesserung der Situation möglich wird. Leider haben Sie in ihren Maßnahmenvorschlägen (Anlage Seite 55 und 56 mit Kommentaren wurde der Stellungnahme beigefügt) nur eine Erneuerung mit einer lärmmindernden Asphalttragschicht für den Bereich Untere Steinstraße bis Schweinemarkt vorgesehen. Den Bereich zwischen Unterer Steinstraße und Weileräcker bzw. Rampe zur Plochinger Steige wollen Sie in ihrem jetzigen Zustand belassen obwohl auch dieser Bereich Fahrbahnschäden aufweist. Weiter ist in den Maßnahmenvorschlägen vorgesehen zwischen Schweinemarkt und Unterer Steinstraße nach Einbau des lärmmindernden Belags "Tempo 30" aufzuheben! Wie sinnvoll ist es, auf dem kurzen Stück zwischen Unterer Steinstraße und Weileräcker bzw. Rampe zur Plochinger Steige keinen lärmmindernden Belag einzubauen und dort weiter "Tempo 30" aufrechtzuerhalten? Des Weiteren möchte ich noch einmal auf mein mit Bürgermeister Riemer am 28.5.2013 geführtes Gespräch hinweisen. Bei diesem Gespräch habe ich den Einbau einer Verkehrsinsel auf der Jakob- Abwägung geht in die weitere Planung zur Stuttgarter Straße ein. Die Maßnahme ist im LAP enthalten. Maßnahme Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Tempo 30 ist von der Alleenstraße bis zur Krebenstraße in der Plandarstellung des LAP enthalten, nicht jedoch in den textlichen Erläuterungen. Die Textpassagen werden im LAP ergänzt. Zur Kenntnis genommen. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Auf dem Abschnitt befinden sich einzelne Betroffene über 70/60 dB(A). Eine Ausdehnung der lärmmindernden Asphaltdeckschicht ist deshalb sinnvoll. Ergänzung der Maßnahmenvorschläge um die Ausdehnung der lärmmindernden Asphaltdeckschicht. Auf dem Abschnitt befinden sich einzelne Betroffene über 70/60 dB(A). Eine Ausdehnung der lärmmindernden Asphaltdeckschicht ist deshalb sinnvoll. Ergänzung der Maßnahmenvorschläge um die Ausdehnung des Tempo 30-Abschnitts. Der Hinweis wird in den LAP aufgenommen. Ergänzung der Maßnahmenvorschläge um den Einbau der Verkehrsinsel. Stellungnahme 4 straße bei der Einmündung zu den Weileräckern vorgeschlagen. Hierdurch könnte durch Einengung der Fahrbahn eine Verlangsamung des Verkehrs erreicht werden. Gleichzeitig könnte die Verkehrsinsel als Querungshilfe im Bereich der Kindertagesstätte dienen. Grundsätzlich wünsche ich mir auf "allen Hauptverkehrsachsen" im Stadtgebiet größere Anstrengungen und damit auch höhere Investitionen bei der Instandhaltung der Fahrbahnen. Setzungen, Unebenheiten bei nachträglichen Aufgrabungen und tiefer liegende Schachtabdeckungen verursachen einen großen Teil des Verkehrslärms. Die Erneuerung des Fahrbahnbelages in größeren zusammenhängenden Straßenabschnitten und in kürzeren Zeitabständen könnte in vielen Fällen bereits zu einer Lärmminderung beitragen! Bereits seit vielen Jahren sind wir durch die Umgehungsstraße B 297, durch die ca. 1 km entfernte Autobahn, sowie die stark befahrene Tannenbergstraße sehr lärmbelastet. Die berechneten Lärmwerte lassen momentan zwar keine Maßnahmen durch den Lärmaktionsplan der Stadt Kirchheim unter Teck zu, jedoch ist It. LAP S.12 ... Ergänzend für alle kartierten Bereiche zu prüfen, ob diese ebenfalls einzubeziehen sind, auch wenn die genannten Auslösewerte unterschritten werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn weniger belastete Gebiete mit den o. g. Bereichen in engem Zusammenhang stehen oder einen seit langem bekannten Lärmschwerpunkt bilden. Diese Möglichkeit möchten wir als Anwohner der Bohnausiedlung zum Anlass nehmen, um zur aktuellen Lärmsituation Stellung zu nehmen. Im Jahr 2013 wurde auf der Westseite der Umgehungsstraße B 297 eine Lärmschutzwand erstellt. Unsere Befürchtungen, dass es dadurch zu einer Schallreflektierung kommen könnte, haben sich leider bewahrheitet. Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat wurden seit 2011 mehrfach von uns über diese Befürchtungen informiert. Seit dem Bau der Wand ist der Verkehrslärm noch viel lauter geworden, hat sich verändert u. a. durch Dröhnen und tiefe Frequenzen und ist außerdem über eine längere Strecke hörbar als bisher. Die Lkw fahren teilweise schon nachts ab 3 Uhr bis in die späten Abendstunden auf dieser Straße. Mehrmals täglich rasen Motorräder lautstark auf der Umgehungsstraße mit einer Geschwindigkeit, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weit über die erlaubten 70 km/h hinausgeht. Durch die unterschiedlichen Fahrzeuge und Geschwindigkeiten auf der B 297 entstehen laufend "Lärmspitzen". Ein Auto fährt am anderen, es kommt permanent zu "Begegnungen" der Fahrzeuge, so dass es durch das hohe Verkehrsaufkommen keinerlei "Erholungspausen" gibt. Im Lärmaktionsplan werden auf S.29 Standorte zur Geschwindigkeitsüberwachung genannt, die jedoch nicht stimmen. Fälschlicherweise wird angegeben: Geschwindigkeitsüberwachung: An folgenden Standorten an Lärmbelastungsachsen befinden sich stationäre Geschwindigkeitsüberwachungen: Kirchheim, B 297-Bulkesweg, Richtung BAB, 70 km/h, Kirchheim, B 297-Raunerschule,Richtung Göppingen, 70 km/h, Kirchheim, B 297-Zementstraße, Richtung Göppingen, 50 km/h Dies würde bedeuten, dass der Verkehr zwischen Bulkesweg Nr. 44 und Raunerschule in beide Fahrtrichtungen nicht überwacht werden könnte. Richtigerweise sind an diesen Stellen folgende Geräte zur Verkehrsüberwachung aufgestellt: am Bulkesweg in Richtung Göppingen an der Raunerschule in Richtung BAB Es ist zu beobachten, dass viele Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit erhöhen, sobald sie am Blitzgerät vorbei sind. Dies führt zu einer weiteren hohen Lärmbelästigung durch den Schaltvorgang (hohe Abwägung Maßnahme Zur Kenntnis genommen. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Es handelt sich hier um eine Empfehlung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, der die Stadt Kirchheim durch Hinzunahme nicht kartierungspflichtiger Straßen als freiwillige Leistung entsprochen hat. Dennoch ist der angesprochene Bereich keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der Hinweis trifft zu. Änderung des Lärmaktionsplans. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsin- Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Stellungnahme Drehzahlen) und überhöhtem Tempo .Mit diesen Geräten älteren Modells können Tempoüberschreitungen von Motorrädern nicht erfasst werden. Außerdem sind sie nicht dauerhaft und regelmäßig in Betrieb. Leider hat die Stadt Kirchheim momentan offensichtlich kein Mitspracherecht bei der Einführung eines Tempolimits auf der B 297 im Bereich Bohnauweg/-siedlung -Tannenbergstraße - Bulkesweg. Da die Zuständigkeit nach unseren Informationen für die stationären und mobilen Messgeräte jedoch bei der Stadt liegt, könnte die Stadt Kirchheim hier aktiv werden. Bei der B 297 handelt es sich zwar offiziell nicht um eine Ortsdurchfahrt, doch werden hier zwei Wohngebiete der Stadt Kirchheim (Rauner und Bohnausiedlung) durch die Umgehungsstraße auf einer Länge von ca. 800 m getrennt. In der 1.Stufe des LAP war die Prüfung eines Tempolimits vorgesehen als Alternative zum aktiven Lärmschutz. Da dieser aktive Lärmschutz zwischenzeitlich umgesetzt wurde, ist die Maßnahme hinfällig (s. LAP vom April 2014, Seite 26). Dieser Lärmschutz/ Lärmschutzwand wurde jedoch nur auf der Westseite umgesetzt. Die Anwohner der Ostseite haben weiterhin mit dem Verkehrslärm zu kämpfen. Wie ein Vertreter des RP in einem persönlichen Gespräch bestätigt hat, wurde bei der Erneuerung des Fahrzeugbelages vor einigen Jahren ab Höhe Hochhaus bis Ausfahrt Jesinger Straße kein Flüsterasphalt verwendet. Eine Begründung hierfür konnte nicht gegeben werden. Ein angenehmer Aufenthalt im Garten ist nicht mehr und eine Unterhaltung dort oftmals nur eingeschränkt möglich. Ebenfalls haben die Anwohner eine erhöhte Feinstaub-/CO2-Belastung festgestellt. Abwägung Maßnahme tern weitergeleitet. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Zur Kenntnis genommen. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der Verkehrslärm durch die Autobahn stellt eine weitere Belastung dar. Die A 8 ist ständig, aber vor allem nachts zu hören. Ein erholsamer Schlaf ist durch diesen beidseitigen Verkehrslärm für viele Anwohner nicht möglich. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Wir sind der Meinung, dass die zugrunde gelegte Berechnung für den LAP mit der Realität an der B 297 nicht übereinstimmt. Auch wenn Freizeit- oder Nachbarschaftslärm nicht Gegenstand der Lärmminderungsplanung ist, möchten wir anmerken, dass der Kinderspielplatz (zwischen B 297 und Bohnauweg) oft, und vor allem nachts, durch Jugendliche zweckentfremdet genutzt wird. Ebenso werden die beiden Ballspielfelder (erlaubt für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre), vor allem an Wochenenden, von erwachsenen Spielern genutzt, was zu einem zusätzlichen Lärm - u. a. auch durch die angebrachten Ballfanggitter aus Metall - führt. Unsere Befürchtungen für die nähere Zukunft möchten wir an dieser Stelle ebenfalls erwähnen. Es ist noch nicht abzusehen, wie sich der Verkehr auf der B 297 durch das Lkw-Durchfahrtsverbot in mehreren Nachbarstädten entwickelt. Bezüglich der Baustelle ICE-Trasse bei Kirchheim-Nabern befürchten wir eine starke Lärmzunahme. Sollte auf dieser Baustelle tatsächlich an 7 Tagen wöchentlich jeweils an 24 Stunden gearbeitet werden, wird dies vermutlich nicht ohne Auswirkungen auf uns bleiben. Sollte es, wie momentan geplant, zu keinem Vollanschluss zur Autobahn kommen und die Baufahrzeuge über die Tannenberg - Einstein – Jesinger Straße über die B 297 zur Autobahn fahren, wäre dies nochmals eine Verschärfung der momentanen Situation. Eine Überprüfung bzw. Überarbeitung des LAP erst in fünf Jahren wäre in diesem Fall viel zu spät. Der Hinweis wird zurückgewiesen. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Zur Kenntnis genommen. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Baustellenlärm ist als temporäres Ereignis nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Stellungnahme Deshalb sollte dies im Vorfeld genau überprüft und in den LAP mit einbezogen werden. Zur Lärmminderung an der B 297 machen wir folgende konkrete Vorschläge: 1. Installierung von Poliscan Speed Tower zur Überwachung beider Fahrtrichtungen. Weiterhin verstärkte mobile Verkehrskontrollen durch das Ordnungsamt auf den Straßenabschnitten, die durch die stationären Anlagen nicht erfasst werden können. 2. Dauerhafte Verhandlungen mit dem RP mit dem Ziel eines Tempolimits auf 50 km/h 3. 4. 5 6 Dichtere und dauerhafte Grünbepflanzung zwischen Umgehungsstraße und Ballspielfeld sowie nachträgliche Begrünung auf der Innenseite der Glaswände (an den Brücken als natürlicher Schutz gegen Lärm und Feinstaub). Anbringung von Verkehrsschildern zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer (z.B. Feinstaubbelastung, Lärmbelastung usw.). 5. Einsatz von Mitarbeitern des Ordnungsamtes zur Geschwindigkeitsüberwachung auch in den Nebenstraßen z.B. Limburgstraße, Bohnauweg. 6. Überprüfung bzw. Beantragung beim RP, die B 297 zwischen Zementstraße und Hochhaus in das Stadtgebiet mit einzubeziehen. 7. 8. Detaillierte Verkehrszählungen an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Uhrzeiten. Erfasst werden sollten: Anzahl der Fahrzeuge unterteilt nach Pkw/Kleintransporter, Motorräder sowie Lkw/Sattelzüge/Kieslaster. Ziel dieser Verkehrszählung soll sein, einen genauen Überblick über das tatsächliche Verkehrsaufkommen zu erhalten und zur Dokumentation der unterschiedlichen Abroll- und Motorgeräusche der verschiedenen Fahrzeuge Erneuerung des Fahrbahnbelags durch Flüsterasphalt 9. Bau einer Lärmschutzwand Als Anlieger der Stuttgarter Straße bin ich bem Be- und Entladen seitens meiner Lieferanten und in meiner täglichen Arbeit teilweise auf die Nutzung öffentlicher Flächen angewiesen. Ich bitte Sie, dies bei der Planung zu berücksichtigen und zu prüfen, ob eine Lade- und Haltezone vor meiner Werkstatt In der Stuttgarter Straße 158 in die Planung einfließen kann. Eine ausgewiesene Lade- und Haltezone könnte meiner Meinung nach durch die Verengung der Fahrbahn auch zur Verkehrsberuhigung beitragen, welche für mich als Anwohner der Stuttgarter Straße als absolut notwendig angesehen wird. Meine Familie ist sehr stark durch den Verkehrslärm der Umgehungsstraße B 297 betroffen. Die Lärmschutzwand auf der Westseite führt auf den östlichen Wohngebieten zu einer Zunahme der Belastung. Der Lärm ist zum einen pro Fahrzeug viel länger zu hören, vermutlich dadurch bedingt, dass der Schall schräg auf die Wand auftrifft und zum anderen ist es lauter geworden, vermutlich deshalb, weil die Lärmschutzelemente in Betonsockel angebracht sind. Diese Betonsockel verlaufen auf Reifenhöhe der Fahrzeuge und die Abrollgeräusche der Reifen sind sehr laut zu hören. Außerdem ist die Trasse erhöht angebracht und verläuft direkt in Höhe der Häuser im Bohnauweg. Abwägung Maßnahme Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Diese Daten liegen der Stadt Kirchheim unter Teck vor. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Detaillierte Aussagen zur Umbauplanung für die Stuttgarter Straße sind nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans. Der Hinweis geht in die weitere Planung zur Stuttgarter Straße ein. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Stellungnahme Abwägung Maßnahme Die Umgehungsstrasse ist sehr stark durch Lkw-Verkehr belastet. Hinzu kommt, dass auf Höhe des Freibads eine Zufahrt zur B 297 angebracht ist und der komplette Lkw-Verkehr z.B. aus dem Industriegebiet Bohnau hier auf die B 297 auffährt, um zur Autobahn zu gelangen. Die Abrollgeräusche der Lkw sind sehr stark zu hören. Zusätzlich zu diesen Geräuschen der Zwillingsreifen kommen hier noch starke Beschleunigungsgeräusche der Lkw dazu. Diese Beschleunigungsgeräusche werden aber auch durch die Beschäftigten im Industriegebiet Bohnau und angrenzenden Bereichen verursacht, welche Richtung Autobahn bzw. Lenninger Tal fahren wollen und in hohen Drehzahlen beschleunigen. Vor allem in den Monaten März bis Oktober kommt starker Motorradverkehr dazu. Die im Bereich der Raunerschule und am Bulkesweg befindlichen Blitzanlagen sind mittlerweile mehr zum "Hemmschuh" als zur Hilfe geworden, da viele Verkehrsteilnehmer die Radaranlage kennen und erst danach in Bereiche jenseits der 100 km/h beschleunigen. Von Seiten der Stadtverwaltung wurden früher regelmäßig Messungen mit einer mobilen Verkehrsüberwachungsanlage vorgenommen. Nach meiner Einschätzung wird dies schon lange nicht mehr durchgeführt, zumindest wurde die Häufigkeit zurückgefahren. Zum einen hören wir auch, vor allem bei Nacht und bei besonderen Windverhältnissen den Autobahnlärm, aber dieser ist nicht so störend, da er oft, wegen des gleichmäßigen Tempos als Meeresrauschen wahrgenommen wird. Der Verkehr der B 297 wird völlig anders wahrgenommen. Es herrscht sehr viel Beschleunigungsverkehr, der in hohen Drehzahlen stattfindet. Als Vater einer hochgradig hörgeschädigten 9-jährigen Tochter weiß ich, was Lärm anstellen kann und wie Lärm wirkt. Meine Tochter, die auf Hörgeräte angewiesen ist, hält sich oft gar nicht mehr in unserem Garten auf, weil die Lärmkulisse zu laut für sie ist und dies ein Lärmchaos in ihrem Hörgerät bzw. Ohr erzeugt. Ich rege an, dass zwischen Hochhaus und Zementstrasse eine Temporeduzierung auf 50 km/h erfolgt, d.h. die Stadtverwaltung zu diesem Thema erneut Verhandlungen mit dem RP führt und bei Nichterfolg dies zukünftig immer wieder auf die Tagesordnung bringt. Für mich ist es unverständlich, dass dieser Vorschlag anscheinend von Seiten des RP bereits schon einmal mit der Begründung abgelehnt wurde, dass dadurch der Verkehr heruntergebremst würde. Diese Begründung ist für mich unverständlich, da an jeder Ausfahrt heruntergebremst werden muss, spätestens jedoch auf Höhe Zementstrasse, da man dort in das Stadtgebiet kommt und somit hier Tempo 50 gilt. Ein Herabbremsen ab dem Hochhaus hätte damit lediglich zur positiven Folge, dass der Verkehr gleichmäßiger rollt. Nicht nur in der Bohnau wird darüber gesprochen, dass offensichtlich große Firmen aus der Gegend, wie z.B. Speditionen oder Erdbaufirmen eine größere Lobby als gewöhnliche Bürger haben. Auf Höhe Zementstrasse befindet sich eine Verkehrsüberwachungsanlage. Damit diese rechtlich Bestand hat, ist es möglich auf Höhe des Reitvereins ein Schild für die Tempobegrenzung auf 50 km/h anzubringen, obwohl dies auch noch außerhalb des Stadtgebietes ist und somit vermutlich ebenfalls vom RP genehmigt werden muss. Für den Schutz der Anwohner entlang der B 297 ist dies anscheinend nicht möglich. Bei Ortsdurchfahrten wie Nürtingen/Reudern oder Nürtingen/Neckarhausen ist es möglich auf der Hauptdurchfahrtsstrasse aus Lärmschutzgründen eine Temporeduzierung auf 30 km/h durchzuführen, eine Temporeduzierung entlang der B 297 ist nicht möglich. Ist es rein rechtlich möglich, die B 297 ab dem Hochhaus zum Stadtgebiet zu erklären und damit zum Hoheitsgebiet der Stadt zu machen, um eine Temporegulierung durch die Stadtverwaltung ohne Zustimmung durch den RP zu erreichen? Sollte der Baustellenverkehr von S 21 wie geplant über die Umgehungsstrasse zur Autobahn erfolgen, Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Der angesprochene Bereich ist keine Belastungsachse im Sinne Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Stellungnahme wäre das der Super-GAU für unser Wohngebiet. Wieso ist ein Haus (Bohnauweg 21) dem Lärm stärker ausgesetzt als alle umliegenden Häuser (dieses ist markiert)? 7 8 9 Das Verkehrsaufkommen an sich ist in meinem Empfinden erträglich. Durch einige, in jüngerer Zeit, unsachgemäß ausgeführte Flickstellen verursachen Lkw, vor allem wenn diese unbeladen sind, heftige Rumpelgeräusche. Ich bitte darum und fordere dazu auf, dass die Straße wieder in einen ordentlichen Zustand gebracht wird. Tempo 30 wäre erfreulich, mit der gegenwärtigen Geschwindigkeitsbeschränkung kann ich auch leben - so lange sich die Verkehrsteilnehmer daran halten. Aber insbesondere nachts kommt es immer mal wieder vor, dass Autos die Höchstgeschwindigkeit extrem überschreiten. Speziell an Wochenenden werden auch undisziplinierte Motorradfahrer zur Plage. Ich schätze, dass einige davon an die 100 km/h beschleunigen. Ich würde es aber sehr begrüßen, wenn auch in der Schlierbacher Straße regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt würden. Der Fassadenpegel Lden zwischen Saarstraße und Ludwigstraße beträgt 72,6 dB(A), zwischen Ludwigstr. und Postplatz dagegen nur 72,0 dB(A) (siehe Tab. 9.8). Damit ist der Fassadenpegel zwischen Saarstraße und Ludwigstraße um 0,6 dB(A) höher. Zwischen Austraße und Postplatz ist die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h geplant. Angesichts der obigen Werte fordern wir die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit und ein ganztägiges Lkw-Verbot ebenfalls zwischen Saarstraße und Austraße einzuführen. Alle, die das Schreiben vom Oktober 2013 unterzeichnet haben – Schreiben liegt der Verwaltung und den Fraktionsvorsitzenden vor - sind nach wie vor der Meinung, dass hier baldmöglichst Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgenommen werden müssen und zwar nicht nur bis zum Wasen oder zur Warth sondern die ganze Stuttgarter Straße. Seit 12.6. darf nur noch mit Tempo 30 durch die Ortsdurchfahrt Reudern gefahren werden, außerdem gibt es dort bereits einen Flüsterbelag, den man sogar im Auto wahrnimmt (Quelle Nürtinger Zeitung vom 13.6.2014). Grund für die Maßnahme ist der Lärmschutz. Heute konnte man im Stadtanzeiger lesen, dass auch durch Neckarhausen nur noch Tempo 30 erlaubt ist. Diese beiden Straßen sind Bundesstraßen und zwar die B 297. Wir fragen uns natürlich, warum geht dies an sehr stark befahrenen und belasteten Hauptverkehrsstraßen und in Ötlingen – nur Landesstraße L 1200 - nicht. Das Argument der Verkehr muss fließen, lassen wir nicht gelten. Auch wir haben ein Recht auf Lärmschutz nicht nur der halbe Ort von Ötlingen. Außerdem ist dies Augenwischerei. Ab Abbiegung Wasen ist sowieso ständig Stau vor der Ampel. In Kirchheim hat der Verkehr Vorrang vor Gesundheitsschutz der Menschen, denen bereits vor 30 Jahren gesagt wurde, dass eine Umgehungsstraße kommt die bis heute nicht mal angedacht ist. Vielleicht haben die Damen und Herren des Gemeinderats den Artikel über das Lenninger Tal im Teckboten vom 30.5.2014 verfolgt, welche Maßnahmen dort geplant Abwägung Maßnahme des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Das ergibt sich aus den komplexen Lärmberechnungen. Dennoch ist der angesprochene Bereich keine Belastungsachse im Sinne des Lärmaktionsplans. Zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der Hinweis ist durch den Beschluss zum Lkw-Lenkungskonzept mit Einrichtung von Tempo 30 unabhängig vom Lärmaktionsplan zwischenzeitlich durch den Gemeinderat beschlossen. Änderung des Lärmaktionsplans durch Übernahme des Beschlusses in Kap. 8. "Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung". Der Lärmaktionsplan schlägt den Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (ca. -4 dB(A)) auf der gesamten Strecke vor. Der Lärmaktionsplan weist als Sofortmaßnahme Tempo 30 für die Abschnitte aus, die in besonderem Maß von Lärm belastet sind und deshalb eine Anordnung aus Lärmschutzgründen zulässig ist. Die Stadt Kirchheim unter Teck hat zwischenzeitlich beschlossen, den Tempo 30-Abschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit auf den Abschnitt von der Zufahrt zur Unterführung unter der Eisenbahn bei Wendlinger Weg 21 bis Goethestraße unabhängig von der Lärmbelastung auszudehnen. Die Stadt Kirchheim unter Teck hat zwischenzeitlich beschlossen, den Tempo 30-Abschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit auf den Abschnitt von der Zufahrt zur Unterführung unter der Eisenbahn bei Wendlinger Weg 21 bis Goethestraße unabhängig von der Lärmbelastung auszudehnen. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Die Hinweise sind leider, wie oben ausgeführt, unzutreffend. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Stellungnahme 10 sind. Überall in den Nachbargemeinden überlegt man die Ortsdurchfahrten auf Tempo 30 zu reduzieren, nur in Kirchheim bzw. Ötlingen geht dies nicht. Wir wohnen im unteren Teil der Kirchheimer Straße mit der Hausnummer 86, an der Einmündung zur Fauslerstraße. Die „Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV)“ ist dort mit 23.068 Kfz angegeben. In der vorliegenden Ausarbeitung finden wir in der kompletten Stadt Kirchheim keine Straße mit einer höheren Belastung. Der Lkw-Anteil wird als „hoch“ angegeben, dies wäre jedoch eher mit „unerträglich“ zu beschreiben. Die Weilheimer Speditionen, die in den letzten Jahren ihre Kapazitäten deutlich ausgeweitet haben und dies derzeit immer noch tun, fahren im 24 Stunden Betrieb durch Jesingen in Richtung Autobahn. Im unteren Teil der Kirchheimer Straße ist die Straße breit, gerade und in einem schlechten Zustand. Dies führt zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, vor allem bei Nacht, und zu einer erheblichen Lärmentwicklung durch Straßenschäden. Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass auch die anzustrebenden Maßnahmen in diesem Bereich höher priorisiert sein sollten, als in anderen Ortsteilen oder Straßen. Dialog-Displays Jesinger Straße Es wird vorgeschlagen, die Dialog-Displays vom Öschweg in Richtung Jesingen und von der Lindachstraße in Richtung Kirchheim anzubringen. In diesem Bereich befinden sich die Sportplätze, das Stadion und einzelne Gewerbebetriebe wie beispielsweise zwei Autohäuser. Hier wohnt niemand! Um eine Geschwindigkeitsminderung und dadurch eine Lärmentlastung durch Dialog-Displays zu erreichen, müssen diese auf der Kirchheimer Straße von der Kepplerstraße in Richtung Weilheim und von der Einmündung Weiherstraße in Richtung Kirchheim angebracht werden. Anschluss B 297 bis Einsteinstraße Es wird vorgeschlagen, den Linksabbiegefahrsteifen in die Sportanlagen zu verkürzen und den extra ausgebauten Rechtsabbiegefahrstreifen in die Einsteinstraße zurückzubauen. Wenn an diesen Stellen kein zügiges Abbiegen möglich ist, führt dies vermutlich im Feierabendverkehr zu Stockungen und einem Rückstau in Richtung Stadtmitte. Die Wirksamkeit zur Lärmschutzminderung ist damit fraglich. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h Die vorgeschlagene Maßnahme, die Geschwindigkeit zwischen Kepler Straße und Mörikestraße auf 30 km/h zu reduzieren, ist gut und notwendig. Im Zuge eines einheitlichen Verkehrsflusses beantragen wir, Tempo 30 für die komplette Ortsdurchfahrt Jesingen umzusetzen. Abbremsen bzw. beschleunigen vor und nach der 30er Zone würden den einheitlichen Verkehrsfluss behindern und zusätzlichen Lärm und Emissionen mit sich bringen. Die Ortsdurchfahrt ist zwischenzeitlich durch viele Faktoren, wie Ampeln, Bushaltestellen, Ein- / Ausfahrten und Nebenstraßen beeinträchtigt, so dass ein unnötiges beschleunigen auf Tempo 50 bis zum nächsten „Hindernis“ sinnlos erscheint. Tempo 50 ist nicht mehr zeitgemäß, nachdem wir seit Jahren auf den Nebenstraßen mit 30 oder in Neubaugebieten im Schritttempo unterwegs sind – auch die Anwohner der Ortsdurchfahrt haben Kinder und wünschen sich Lebensqualität. Ein Hinweis an das Ordnungsamt, in diesem Bereich bereits jetzt Geschwindigkeitskontrollen, vor allem nachts, durchzuführen wäre wünschenswert. Erneuerung der Fahrbahndecke Im Rahmen der Ortskernsanierung wurde in der Vorderen Straße und in der Neuen Weilheimer Straße eine lärmmindernde Asphaltdeckschicht aufgebracht. Wir möchten hiermit beantragen, die Kirchheimer Straße, und somit den restlichen Teil der Jesinger Ortsdurchfahrt ebenfalls mit einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht auszustatten. Die erheblichste Lärmbeeinflussung geht durch den schlechten und ausgebesserten Straßenbelag hervor. Bitte stellen Sie die hierfür benötigten Mittel kurzfristig in die Haushaltsplanungen ein. Der im Maßnahmenplan genannte Zeithorizont „nach 2018“ Abwägung Maßnahme Zur Kenntnis genommen. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird in den LAP aufgenommen. Die Darstellung im LAP wird angepasst. Die dargestellten Befürchtungen werden nicht geteilt. Bei einer Umbauplanung wird dieser Aspekt jedoch beachtet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Zum Lärmschutz können nur Straßen mit einer besonders hohen Lärmbelastung mit 30 km/h ausgewiesen werden. Die Prüfung von Tempo 30 kann bis zur Kirchstraße ausgedehnt werden. Ergänzung der Maßnahmenvorschläge um die Erweiterung der Einzelfallprüfung. Aus lärmtechnischen Aspekten ist der Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht zwischen Keppler Straße und Kirchstraße anzustreben. Nach Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (teilweise bereits vorhanden) wird unabhängig davon in der Einzelfallentscheidung zur Anordnung von Tempo 30 geprüft, ob unter stra- Ergänzung der Maßnahmenvorschläge um den Einbau der lärmmindernden Asphaltdeckschicht. Stellungnahme 11 12 stellt hier wirklich keine ausreichende Perspektive dar. Unseren hierzu bereits verfassten Schriftverkehr an das Tiefbauamt, zur vorläufigen Ausbesserung der Straße, finden Sie in der Anlage. Fußgängerampel Höhe Kirchheimer Straße 48 Mit sieben Fußgängerampeln ist Jesingen nicht gerade schlecht ausgestattet. Eine weitere Ampel führt zu weiteren Verkehrsstockungen und laufendem Stoppen und Anfahren. Diese Maßnahme ist unseres Erachtens nicht notwendig. Schutzstreifen für Fahrradverkehr Der Schutzstreifen könnte eine geeignete Maßnahme sein, den Verkehr zu beruhigen. Von Radfahrern wird dieser vermutlich nur angenommen, wenn er durchgängig, beidseitig durch die ganze Ortschaft führt. Lkw-Durchfahrtverbot Diese Maßnahme wird im angesprochenen Kapitel 9.2.13 für Jesingen nicht erwähnt. Wir regen an, ein ganztägiges Lkw-Verbot für nicht stadtansässige Unternehmen aufzunehmen. Diese wurde auch für andere Straßen in der vorliegenden Lärmaktionsplanung vorgeschlagen. Die Lkw verursachen für uns Anwohner die höchste Belastung. Wir haben im August 2013 wiederholt Lärmmessungen auf unserem Anwesen durchgeführt und können die im Gutachten S. 14, in Abb. 5.1. angegeben Werte für unser Gebäude in der Hahnweidstraße 115 bestätigen. Auffallend ist, dass der Lärm der A 8 abends lauter ist als tagsüber. Wir sind der Meinung, dass dies nichts mit dem nachlassenden Umgebungslärm zu tun hat, sondern mit den höheren Geschwindigkeiten zusammenhängt, die abends und nachts, aber auch an Sonn- und Feiertagen in diesem Streckenabschnitt gefahren werden können. Wie stark eine Temporeduzierung auf der A 8 den Lärm reduziert, kann immer dann beobachtet werden, wenn verkehrsbedingt der Verkehr langsam fließt. Einzelne Maßnahmen des Lärmaktionsplans wie z. b. die nächtlichen Fahrverbote für Lkw auf innerörtlichen Strecken - eine Maßnahme, die übrigens auch in anderen Kommunen angestrebt bzw. bereits umgesetzt wird - werden den Verkehr verstärkt auf die BAB 8 verlagern und damit wird sich nachts die gesundheitsschädliche Lärmbelastung durch die BAB 8 noch erhöhen. In diesem Zusammenhang will uns die Karte S. 33, Abb. 8.3. "Lärmschutz in Bebauungsplänen", in der die Belastungsachse BAB 8 vom Gutachter ausgeblendet wurde, äußerst seltsam erscheinen. Wie der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, Wohngebiete wie z. B. Galgenberg, Milcherberg als "nicht an Belastungsachsen" liegend zu kennzeichnen, bleibt unerklärlich. Die der Autobahn zugewanden Randgebiete dieser Wohngebiete liegen in Abb. 5.1. "Strategische Lärmkarte Straßenverkehr Lden schon heute im Bereich 60-65 dB und werden noch eine zunehmende Belastung erfahren. Die in vielen Kommunen geplanten innerörtlichen Maßnahmen zur Lärmreduktion führen unausweichlich zu einer kontinuierlich steigenden Verkehrsbelastung auf der BAB 8 und damit wachsenden Lärmbelastung durch die A 8. Wir appellieren an die Verantwortlichen, dass sie auch weiterhin nicht nachlassen in ihrem Bemühen um eine Geschwindigkeitsreduktion auf dem Streckenabschnitt der BAB 8 entlang des Kirchheimer Stadtgebiets. Der Verkehr nimmt stetig zu. Überhaupt der Schwerlastverkehr mit den Hängern (eher Leere), die bei erlaubten 50 km über den holprigen Asphalt fahren und einen wahnsinnigen Krach erzeugen. Erschwerend kommt hinzu, seit dem Bau der neuen Giessnau Halle wird der Schall im Gelände der Schule nicht mehr verteilt, landet als mehrfach in unserem, sowie den tangierenden Grundstücken und Gebäuden. Abwägung Maßnahme ßenverkehrsrechtlichen Aspekten eine Ausdehnung von Tempo 30 sinnvoll ist. Vorgeschlagen wird eine Querungssicherung ohne Lichtsignalanlage Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird in den LAP aufgenommen. Ergänzung der Maßnahmenvorschläge um die Markierung eines Schutzstreifens. Der Hinweis auf ein Lkw-Verbot wird in den LAP aufgenommen. Ergänzung der Maßnahmenvorschläge um die Einzelfallprüfung zum Lkw-Verbot. Zur Kenntnis genommen. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Die A 8 gehört nicht zu den Lärmbelastungsachsen und ist deshalb nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Eine Lärmbelastungsachse erfordert die Überschreitung der Auslösewerte, hier 65 dB(A) für den Lden. Der Lärmaktionsplan bezieht sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf die Verkehrsbelastung 2010 und nicht auf Prognosen. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Die A 8 gehört nicht zu den Lärmbelastungsachsen und ist deshalb nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Zur Kenntnis genommen. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. Der Bereich wie auch Schullärm ist nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans. Der Hinweis wird jedoch verwaltungsintern weitergeleitet. Keine Änderung des Lärmaktionsplans. PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Anhang II Begriffsbestimmungen nach Artikel 3 EU-Umgebungslärmrichtlinie Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck a) "Umgebungslärm" unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ausgeht; b) "gesundheitsschädliche Auswirkungen" negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen; c) "Belästigung" den Grad der Lärmbelästigung in der Umgebung, der mit Hilfe von Feldstudien festgestellt wird; d) "Lärmindex" eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms, der mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen in Verbindung steht; e) "Bewertung" jede Methode zur Berechnung, Vorhersage, Einschätzung oder Messung des Wertes des Lärmindexes oder der damit verbundenen gesundheitsschädlichen Auswirkungen; f) "Lden" (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) den Lärmindex für die allgemeine Belästigung, der in Anhang I näher erläutert ist; g) "Lday" (Taglärmindex) den Lärmindex für die Belästigung während des Tages, der in Anhang I näher erläutert ist; h) "Levening" (Abendlärmindex) den Lärmindex für die Belästigung am Abend, der in Anhang I näher erläutert ist; i) "Lnight" (Nachtlärmindex) den Lärmindex für Schlafstörungen, der in Anhang I näher erläutert ist; j) "Dosis-Wirkung-Relation" den Zusammenhang zwischen dem Wert eines Lärmindexes und einer gesundheitsschädlichen Auswirkung; k) "Ballungsraum" einen durch den Mitgliedstaat festgelegten Teil seines Gebiets mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer solchen Bevölkerungsdichte, dass der Mitgliedstaat den Teil als Gebiet mit städtischem Charakter betrachtet; l) "ruhiges Gebiet in einem Ballungsraum" ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, in dem beispielsweise der Lden-Index oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat festgelegten Wert nicht übersteigt; m) "ruhiges Gebiet auf dem Land" ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt ist; PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan n) "Hauptverkehrsstraße" eine vom Mitgliedstaat angegebene regionale, nationale oder grenzüberschreitende Straße mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr; o) "Haupteisenbahnstrecke" eine vom Mitgliedstaat angegebene Eisenbahnstrecke mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr; p) "Großflughafen" einen vom Mitgliedstaat angegebenen Verkehrsflughafen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Bewegungen pro Jahr (wobei mit "Bewegung" der Start oder die Landung bezeichnet wird); hiervon sind ausschließlich der Ausbildung dienende Bewegungen mit Leichtflugzeugen ausgenommen; q) "Ausarbeitung von Lärmkarten" die Darstellung von Informationen über die aktuelle oder voraussichtliche Lärmsituation anhand eines Lärmindexes mit Beschreibung der Überschreitung der relevanten geltenden Grenzwerte, der Anzahl der betroffenen Personen in einem bestimmten Gebiet und der Anzahl der Wohnungen, die in einem bestimmten Gebiet bestimmten Werten eines Lärmindexes ausgesetzt sind; r) "strategische Lärmkarte" eine Karte zur Gesamtbewertung der auf verschiedene Lärmquellen zurückzuführenden Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet oder für die Gesamtprognosen für ein solches Gebiet; s) "Grenzwert" einen von dem Mitgliedstaat festgelegten Wert für Lden oder Lnight und gegebenenfalls Lday oder Levening, bei dessen Überschreitung die zuständigen Behörden Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung ziehen oder einführen. Grenzwerte können je nach Lärmquellen (Straßenverkehrs-, Eisenbahn-, Flug-, Industrie- und Gewerbelärm usw.), Umgebung, unterschiedlicher Lärmempfindlichkeit der Bevölkerungsgruppen sowie nach den bisherigen Gegebenheiten und neuen Gegebenheiten (Änderungen der Situation hinsichtlich der Lärmquelle oder der Nutzung der Umgebung) unterschiedlich sein; t) "Aktionsplan" einen Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung; u) "akustische Planung" den vorbeugenden Lärmschutz durch geplante Maßnahmen wie Raumordnung, Systemtechnik für die Verkehrssteuerung, Verkehrsplanung, Lärmschutz durch Schalldämpfungsmaßnahmen und Schallschutz an den Lärmquellen; v) "Öffentlichkeit" eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sowie gemäß den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten die Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen dieser Personen. Die vollständige EU-Umgebungslärmrichtlinie kann im Internet unter www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/200249EG.pdf eingesehen werden. PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Anhang III Wirkung von Lärmminderungsmaßnahmen Vermeidung von Lärmemissionen Maßnahme Wirkung Minderung Zeitrahmen Beispiele Förderung des Umweltverbundes Integrierte Stadt- und Verkehrsplanung Nutzungsmischung Förderung Umweltverbund Förderung multimodaler Verkehre Beschränkung des KfzVerkehrs Mobilitätsmanagement Öffentlichkeitsarbeit Verkehrsmenge -30 % - langfristig Substitution von 1,5 dB(A) Kfz- Fahrten durch Verkehrsmenge -50 % Fahrten im Umweltverbund 3 dB(A) Verkehrsmenge -90 % 10 dB(A) Anteil Umweltverbund am Modal-Split Durchschnitt Deutschland West: 44 % [1] Anteil Umweltverbund am Modal-Split Freiburg: 61 % [1] Anteil Umweltverbund am Modal-Split Zürich: 72 % [1] Förderung stadtverträglicher Güterverkehr Förderung Schienengüterverkehr Gleisanschlussverkehr dezentrale Güterverkehrszentren City-Logistik mittel- bis langfristig Abnahme Lkw-Anteil Reduktion des (Stadtstraßen) von 10 Straßengüterverauf 5 % -1,8 dB(A) kehrs (und damit Reduktion Lkw-Anteil des Lkw-Anteils) (Stadtstraßen) von 10 durch Verlagerung auf 1% -3 dB(A) auf andere Verkehrsmittel sowie Faustformel: Die Reduktion einer Lkw-Fahrt Bündelung der entspricht der MindeFahrten rung um ca. 20 PkwFahrten Heidelberg: Ausweisung von Lärmschutzzonen nur offen für lärmarme Nutzfahrzeuge 0,5 bis -1,5 dB(A) [2] Verminderung von Lärmemissionen Maßnahme Wirkung Minderung Zeitrahmen Beispiele Verlangsamung des Kfz-Verkehrs Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Stadtgeschwindigkeitskonzept verkehrsberuhigte Gestaltung von Straßen Öffentlichkeitsarbeit Reduzierung der Reduktion von 130 auf kurz- bis mittelfristig 100 km/h (Autobahn) -1 Lärmbelastung dB(A) durch Senkung der Reduktion von 130 auf Geschwindigkeit 80 km/h (Autobahn) 1,5 dB(A) Reduktion von 50 auf 30 km/h -2,4 dB(A) Bei Ergänzung von Tempo 30-Zonen um bauliche Maßnahmen entspricht, Reduktion von 40 auf 30 km/h -> -1,2 dB(A) Vielzahl im gesamten Bundesgebiet Verstetigung des Verkehrsflusses Reduktion um -2 bis -3 mittel- bis langfristig Signalschaltungen ("Grüne Unnötige BedB(A) Welle") schleunigungs bei Kreisverkehrsplatz Kreisverkehr statt LSAund Verzögestatt LSA-Knotenpunkt gesteuerter Knotenpunkt rungsvorgänge Straßenum- und -rückbau 0,5 dB(A) [6] werden vermieden Ausbau von ausreichend dimensionierten Parkstreifen gesonderte Linksabbiege- Vielzahl von Beispielen im gesamten Bundesgebiet PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahme Wirkung Minderung Zeitrahmen Beispiele fahrstreifen oder Verbot des Linksabbiegens Lärmmindernde Straßenbauweisen Sanierung schadhafte Fahr- Reduzierung der bahndecke Reifen-/ Fahrbahn Geschwindigkeitsbeschrängeräusche kungen auf Pflasterbelägen leise Pflasterbeläge Austausch Pflasterbeläge gegen Asphalt Einsatz lärmmindernder Asphaltdeckschichten Investitionsprogramm "Leise Fahrbahnbeläge" Konventionelle Sanie- kurz- bis mittelfristig rung der Deckschicht 0,5 bis -1,5 dB(A) Dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise (DSK) -1 dB(A) [4] Split-Mastix-Belag (SMA, SMA 5) -1 bis -2 dB(A) [4] Split-Mastix-Belag (SMA 5 LA) -2 dB(A) [4] Split-Mastix-Belag (SMA 8 LA) -2 bis -3 dB(A) [4] Lärmarmer Gussasphalt -2 bis -3 dB(A) Waschbeton mit Grindung (WB 8) -2 bis -3 dB(A) [4] Asphaltbeton ohne Absplittung (AC 8) 3 dB(A) [4] Lärmmindernde Asphaltdeckschicht (LOA 5D) -3 bis -4 dB(A) [4] Offenporiger Asphalt (PA 8, PA 11) > 50/60 km/h: -4 bis -5 dB(A) [4] Dünne Asphaltdeckschicht in Heißbauweise (DSH-V 5, DSH-V 8) -4 bis -5 dB(A) [4] Gussasphalt mit offenporiger Oberfläche (PMA) ca. 5 dB(A)[4] Lärmmindernde Asphaltdeckschicht gummimodifiziert (LOA 5D GM), erst teilweise erprobt -5 bis -7 dB(A) Porous elastic road surface (PERS) >10 dB(A) unebenes Pflaster von 50 auf 30 km/h -> -3 dB(A) Ersatz unebenes Pflaster durch SMA bei 50 km/h -> -3 bis -7 dB(A) Düsseldorfer Asphalt: in vielen Städten inzwischen Standardbauweise Augsburg: zweilagiger offenporiger Flüsterasphalt bei 5070 km/h -> -5 dB(A) [5] Gummiasphalt: In USA weit verbreitet, vor allem in Köln im Testlauf PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Verlagerung von Lärmemissionen Maßnahme Wirkung Minderung Zeitrahmen Beispiele Verlagerung / Bündelung von Pkw-Verkehren Verkehrsmenge -30 % - langfristig Hierarchisierung des Netzes Verlagerung auf 1,5 dB(A) mit entsprechender Straweniger empfindlißengestaltung che Straße, Bün- Verkehrsmenge -50 % steuernde und lenkende 3 dB(A) delung auf Haupt Verkehrsmenge -90 % verkehrsstraßen Maßnahmen Ortsumfahrungen, Entlas> -10 dB(A) tungsstraßen Rück-/Umbau von Straßen In fast jeder Stadt zu finden Verlagerung / Bündelung Güterverkehr kurz- bis mittelfristig Reduktion Lkw-Anteil Gebietsbezogene Verkehrs- Räumliche und/ Stadtstraßen von 10 auf verbote/ -beschränkungen oder zeitliche Ver Vorzugsrouten 0 % -5,1 dB(A) lagerung des Gü Lkw-Verkehrkonzept terverkehrs (Redu- Reduktion Lkw-Anteil Stadtstraßen von 5 auf zierung Lkw-Anteil) 0 % -3,3 dB(A) auf weniger empfindliche Straßen Verbot von schweren Nutzfahrzeugen -1 dB(A) In fast jeder Stadt zu finden Verringerung von Lärmimmissionen Maßnahme Wirkung Minderung Zeitrahmen Beispiele Schallabschirmung Wände, Wälle, Lärmschutz- Abschirmung in der Einhausungen/ Tunnel langfristig Schallausbreitung = Beseitigung der bebauung, Troglagen, TunLärmquelle nel, Einhausungen Lärmschutzwände/ -wälle -5 bis -15 dB(A) Beispiele sind fast überall in unterschiedlichsten Ausbauformen zu finden [3] Vergrößerung Abstand Emissionsort - Immissionsort Veränderte Aufteilung von Straßenquerschnitten, Rückbau überbreiter Straßen, Anlegen von Schutz-, Park- oder Grünstreifen Vergrößerung des Abstandes zwischen Geräuschquelle und Immissionsort Faustformel: Verdop- langfristig pelung des Abstandes zwischen Geräuschquelle und Immissionsort -3 dB(A) Abrücken um eine Fahrbahnbreite von 12 auf 15 m -0,5 bis -1,0 dB(A) Abrücken von 10 auf 15 m -2 dB(A) Abrücken von 10 auf 20 m -4 dB(A) Überall zu finden Schalldämmung von Außenbauteilen kurz- bis mittelfristig Schallschutzfenster Verbesserte Schallschutzfenster, geklasse 1 SchalldämmSchalldämmung dämmte Belüftung, gedämmmaß -25 bis -29 dB(A) der Außenbauteile te Rollladenkästen bis Schallschutzfensschützenswerter terklasse 6 SchallRäume; keine Mindämmmaß 50 dB(A)) derung des Außenpegels Überall zu finden PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Kirchheim unter Teck – Lärmaktionsplan Maßnahme Wirkung Minderung Zeitrahmen Je nach Bautyp -5 bis - mittel- bis langfristig Verglasung von Balkonen, Verbesserte 15 dB(A) Schalldämmung Terrassen oder Laubengänder Außenbauteile; gen keine Minderung des Außenpegels Je nach baulicher Aus- mittel- bis langfristig Absorbierende Fassaden Verbesserte bildung -2 bis -5 dB(A) Schalldämmung der Außenbauteile, Gliederung der Fassade Beispiele Überall zu finden Immer häufiger zu finden Umbau / Neubau von Gebäuden Bauliche Verände- Durch Selbstabschirmung mindestens -5 rungen am GebäudB(A), sonst -10 bis de (empfindliche 20 dB(A) Räume zur lärmabgewandten Seite) Vorbauten, Pufferzonen Neue Gebäude als Durch Selbstabschir Baulückenschließung durch Lärmschirm mung mindestens -5 dB(A), sonst -10 bis Gebäude oder Wände -20 dB(A) Qualifizierter Grundriss mittel- bis langfristig Immer häufiger zu finden mittel- bis langfristig Immer häufiger zu finden langfristig Immer häufiger eingesetzt langfristig Häufig eingesetzt Bauleitplanung Durch Selbstabschir Veränderung der Baustruktur Festsetzung von mung mindestens -5 Höhe und Stellung durch Festsetzungen im BedB(A), sonst -10 bis neuer Gebäude bauungsplan -20 dB(A) Veränderung der zulässigen Nutzungsänderung Höhere zulässige Schallpegel nach DIN hin zu einer unNutzung im Flächennut18005 empfindlicheren zungsplan/ Bebauungsplan Auflösung des LärmNutzung konflikts Quellen [1] Kretschmer; Leise in die Zukunft, Vortrag Symposium: Weniger Verkehrslärm trotz Wachstum, Berlin, Februar 2004 [2] Raino Winkler; Heidelberg - Ansätze zur Verkehrslärmminderung, in: Lärmkongress 2000 Tagungsband, Heidelberg September 2000 [3] Landesbetrieb Straßenbau NRW [4] Umweltbundesamt Lärmmindernde Fahrbahnbeläge - Ein Überblick über den Stand der Technik, aktualisierte Überarbeitung UBA-Texte 20/2014 [5] Bayrische Staatskanzlei; Pressemitteilung - Lärmreduzierung im Straßenverkehr vom 26. August 2003 [6] Papenfus, T., Fiebig, A., Genuit, K.: Akustische Auswirkungen von Lichtsignalanlagen und Kreisverkehren. In: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.): Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 1053, Bonn 2011