Ordnungsvorschriften für den Weltjugendtag in Krakau Campus
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Ordnungsvorschriften für den Weltjugendtag in Krakau Campus
Ordnungsvorschriften für den Weltjugendtag in Krakau Campus Misericordiae 29-31.07.2016. 1. Die auf Сampus Misericordiae anwesenden Personen sind dazu verpflichtet, sich würdevoll zu verhalten (mit Achtung auf den sakralen Ortscharakter), die anderen Teilnehmer des Treffens nicht in Gefahr zu bringen und besonders die folgenden Ordnungsvorschriften zu beachten. 2. Es ist untersagt Waffen, gefährliche Gegenstände, pyrotechnische Materialien, alkoholische Getränke, Rauschmittel, psychotrope Substanzen, Glasverpackungen, Gasflaschen und andere brandgefährliche Sachen auf Campus Misericordiae mitzubringen und während der Treffen zu nutzen. 3. Die Ordnungsdienste, die sich an einer sichtbaren Stelle mit einem Organisationsausweis ausweisen, sind zu Folgendem berechtigt: a. Personen bitten sich auszuweisen, um ihre Identität festzustellen, b. den Gepäckinhalt und die Kleidung von verdächtigen Personen zu prüfen, wenn sie verdächtigt werden Gegenstände aus Punkt 2 mitzuhaben, c. Ordnungsbefehle an die Personen zu erteilen, welche die öffentliche Ordnung stören oder sich nicht an die Ordnungsvorschriften des Treffens halten und im Falle des Ungehorsams die entsprechenden Personen zu bitten den Bereich von Campus Misericordiae zu verlassen, d. Personen, die das menschliche Leben, die Gesundheit oder das Gut gefährden direkt an die Polizei zu übergeben. 4. Die Ordnungsdienste des Organisators der Treffen sind zu folgendem verpflichtet: a. Personen, welche die in Punkt 3 aufgelisteten Anweisungen nicht befolgen, den Eintritt des Bereichs von Campus Misericordiae zu verweigern, b. In Bezug auf die ordnungsstörenden Personen, diese vom Veranstaltungsort entfernen zu lassen. 5. Unbefugten Personen ist es nicht erlaubt sich im „0” Bereich und an für die Teilnehmer geschlossenen Orten aufzuhalten. 6. Es ist nicht erlaubt in den Sektoren Zelte aufzuschlagen. 7. Im Falle von Verletzungen gehört es sich an einen der Erste-Hilfe-Punkte zu wenden, welche mit einem roten Kreuz gekennzeichnet sind, und eventuell einen Freiwilligen um Hilfe zu bitten. 8. Zwischen den Sektoren und an den gekennzeichneten Orten befinden sich Notausgänge, die von den Ordnungs- und Rettungsdiensten genutzt werden – wir bitten diese während des Treffens nicht zu beanspruchen und beim Verlassen des Bereichs von Campus Misericordiae nicht zu blockieren. 9. Die allgemein verfügbaren Sanitäranlagen befinden sich an den gekennzeichneten Orten, es gibt keine Möglichkeit andere zu nutzen. 10. Im Falle eines unerwarteten Ereignisses ist den Anweisungen der Organisationsdienste des Treffens Folge zu leisten. 11. Im Falle vermisster Person oder im Moment der Entfernung von der Gruppe und dem Fehlen der Möglichkeit sie zu finden, wie auch bei anderen wichtigen Gründen, sollte man diese Nachricht den Freiwilligen melden. 12. Der Organisator des Treffens ist dazu berechtigt dessen Verlauf mit Film- und Tongeräten aufzuzeichnen, zu verarbeiten und zu behalten. 13. Die Interpretation der Ordnungsvorschriften ist dem Organisator überlassen.