Landesverband - Diakonie in Mecklenburg
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Landesverband - Diakonie in Mecklenburg
Drucksache 117 Landesverband Bericht des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e.V. Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg I. Kirchenkreissynode 10. Tagung 29./30. April 2016 Drucksache 117 Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung Inhalt Bericht des Diakonischen Werkes 2015/2016 Drucksache 117 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ........................................................................................................................... 3 2 Herausforderungen ............................................................................................................. 4 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 Das Verhältnis von Staat und Freier Wohlfahrtspflege ........................................................ 4 Die Wurzeln des Sozialstaates .......................................................................................... 4 Etappen auf dem Weg in die Krise freigemeinnütziger Angebotsstrukturen ................. 5 Neues Denken als Erinnerung an altes Wissen ................................................................ 6 2.2 Von der Kunst, Gesetzesentwürfe zum Nutzen für die betroffenen Menschen zu verändern ......................................................................................................................... 7 3 Schwerpunkte diakonischer Arbeit im Landesverband 2015 ............................................... 9 3.1 Gemeinwesendiakonie .......................................................................................................... 9 3.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................................ 10 3.3 Ehrenamt: Grüne Damen und Herren ................................................................................. 11 3.4 Aus-, Fort- und Weiterbildung ............................................................................................. 13 3.5 Ökumenische Diakonie, Migration und Flucht .................................................................... 13 3.6 3.6.1 3.6.2 3.6.3 3.6.4 Altenhilfe, ambulante, stationäre und teilstationäre Pflege, Hospiz .................................. 15 Ambulante Pflege ............................................................................................................ 15 Auf das Pflegestärkungsgesetz I folgt das Pflegestärkungsgesetz II ............................... 17 Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation ... 18 Hospiz .............................................................................................................................. 20 3.7 Kliniken ................................................................................................................................. 21 3.8 Suchthilfe .............................................................................................................................. 22 3.9 3.9.1 3.9.2 Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie ............................................................................... 23 Diakonie im Dialog - Teilhabe im Wandel ....................................................................... 23 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des XII. Sozialgesetzbuches und des Kommunalsozialverbandsgesetzes .................................................................... 24 3.10 3.10.1 3.10.2 3.10.3 3.10.4 3.10.5 Freiwilligendienste ............................................................................................................... 26 Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) von 16 bis 26 Jahren ....................................................... 26 FSJ-Projektarbeit - Teilnehmende mit besonderem Förderbedarf ................................ 27 Bundesfreiwilligendienst (BFD Plus/über 27 Jahren) ...................................................... 28 Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ................................. 29 Fördermittel in Freiwilligendiensten (FSJ und BFD) ........................................................ 29 3.11 Leistungsentgelte, Benchmarking ........................................................................................ 30 3.12 3.12.1 3.12.2 3.12.3 3.12.4 Beratungsdienste ................................................................................................................. 32 Neustrukturierung der Beratungslandschaft und nachhaltige Sicherung ...................... 32 25 Jahre Psychologische und Seelsorgerliche Beratung ................................................. 33 Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ..................................... 33 Migrationsberatung und Migrationssozialberatung ....................................................... 34 3.13 Demokratie gewinnt! In Mecklenburg-Vorpommern! ........................................................ 35 - 1 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung 3.14 3.14.1 3.14.2 3.14.3 4 Erziehung, Bildung, Schule und Familie ............................................................................... 38 Der Prozess Kita 2020 auf der Frühjahrssynode der Nordkirche in Lübeck ................... 38 Kinder, Jugendliche und Familien mit Flucht- und Kriegshintergrund in diakonischen Einrichtungen ........................................................................................ 39 Unbegleitete minderjährige Ausländer ........................................................................... 40 Diakonie in Zahlen und Strukturen .......................................................................................... 43 4.1 4.1.1 4.1.2 Statistik ................................................................................................................................. 43 Dienste und Einrichtungen nach Hilfearten .................................................................... 43 Mitarbeitende nach Hilfearten ....................................................................................... 44 4.2 Organigramm ....................................................................................................................... 45 5 Bilddokumentation ............................................................................................................ 46 6 Impressum ......................................................................................................................... 47 Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 2 / 48 - Drucksache 117 1 Einleitung Gott spricht: Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet. (Jesaja 66,13 - Jahreslosung 2016) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder, Wenn 2015 das Jahr war, in dem nicht wenige der Träger unserer diakonischen Einrich tungen ihr 25 jähriges Jubiläum gefeiert haben, dann ist 2016 das Jahr, in dem eine Vielzahl unserer Einrichtungen dieses Jubiläum begehen. Vor 25 Jahren sah die Welt anders aus. Da war das vereinigte Deutschland mal gerade ein Vierteljahr alt. Es war Aufbruch-Stimmung. Die staatlich gelenkten sozialen Struktu ren des Ostens sollten das Gesicht der westlichen freien Wohlfahrt bekommen. Es war aber auch die Zeit, in der es Millionen von Arbeitslosen gab. In manchen Regionen wa ren diakonische Einrichtungsträger die einzigen verlässlichen und stabilen Arbeitgeber. So gebietet der Blick zurück im Wesentlichen Eines: Dankbarkeit. Man möchte einstim men in das alte Danklied der Bibel, Psalm 103: „Lobe den Herrn meine Seele und ver giss nicht, was er Dir Gutes getan hat.“ Der Blick nach vorn bringt inzwischen jedoch eine andere Tonart zum Klingen. Immer mehr Menschen bringen angesichts einer sich zugespitzt habenden Weltlage ihre Sorge zum Ausdruck: „Da kann einem ja Angst und bange werden.“ Jedoch, als ob es bei die ser resignativen Stimmung sein Bewenden nicht haben darf, hält die Jahreslosung aus dem Schlusskapitel des Jesaja-Buches, dagegen: „Gott spricht: Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet.“ Jeder, der den Zusammenhang wahrnimmt, aus dem dieses Bibelwort für 2016 stammt, wird merken: Aus den Jahren des Untergangs kann dieser Satz nicht stammen, eher aus der Zeit, die erst weit nach Jesaja kam, rund zwei Generationen später, als die Heimkehrer sich anschickten, ihr Gemeinwesen wieder aufzubauen. Nicht nur, weil es schlichtweg ein Gebot der Menschlichkeit ist, sondern auch, damit bei denjenigen, die heute als Flüchtlinge zu uns kommen, die Hoffnung nicht schwin det, eines Tages die zerstörten Städte und Dörfer ihrer Heimat wieder aufzubauen, sind wir als eine Generation, die diese Chance für ihr Land wahrnehmen konnte, gefor dert, Schutz und Unterkunft zu gewähren. Martin Scriba Henrike Regenstein - 3 / 48 - Stephan Arnstadt Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung 2 Herausforderungen 2.1 Das Verhältnis von Staat und Freier Wohlfahrtspflege Aus Anlass der bevorstehenden Landtagswahlen hat die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. unter Federführung des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. das Verhältnis zwischen Staat und Freier Wohlfahrtspflege thematisiert. Sie hält eine Neujustierung des Verhältnisses zwischen den freigemeinnützigen Anbietern sozialer Dienste und dem Land Mecklen burg-Vorpommern dringend für geboten. 2.1.1 Die Wurzeln des Sozialstaates Die Freie Wohlfahrtspflege hat mit ihrer bis in das 19. Jahrhundert zurückreichenden Tradition eines der Fundamente für den Sozialstaat deutscher Prägung gelegt. Das im Grundgesetz und in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns verankerte So zialstaatsgebot hat seine Wurzeln in den Geboten der Nächstenliebe und Mitmensch lichkeit. Durch ihr soziales Engagement bilden die Verbände der freien Wohlfahrtspflege mit ih rer jeweiligen weltanschaulichen und konfessionellen Werteorientierung das Binde glied zwischen dem staatlichen Auftrag zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit und den für ein menschenwürdiges Leben auf soziale Leistungen an gewiesenen Menschen. In Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich etwa 150.000 Menschen in den Wohl fahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen Organisationen, Einrichtungen und Diensten, davon rund 54.800 Personen hauptamtlich. Mit ihrem inhaltlichen Ansatz halten sie soziale Angebots- und Hilfestrukturen insbesondere auch im ländlichen Raum aufrecht. Die durch ihre Dienste und Einrichtungen vorgehaltenen Arbeitsplätze sind für die Bevölkerung besonders in den strukturschwachen Regionen des Landes von existentieller Bedeutung. Die Freie Wohlfahrtspflege leistet damit eine soziale Arbeit, die weder vom Staat noch von privatwirtschaftlichen Anbietern sozialer Dienstleistungen in gleicher Weise und gleicher Qualität erbracht werden könnte. Ohne dieses Engagement würde das Land seinem sozialstaatlich geprägten Auftrag nicht entsprechen können. Deshalb stellt die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Arbeit der Freien Wohlfahrts pflege unter den Schutz und die Förderung des Landes. Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 4 / 48 - Drucksache 117 2.1.2 Etappen auf dem Weg in die Krise freigemeinnütziger Angebotsstrukturen Die Praxis der Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern entspricht dem Anspruch der Landesverfassung nicht. Sie wird der Bedeutung der Frei en Wohlfahrtspflege für das Gemeinwesen nicht gerecht: 1. Seit über zwei Jahrzehnten übernimmt die Freie Wohlfahrtspflege auch in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Subsidiaritätsprinzip staatliche bzw. kom munale Aufgaben. Die Förderung dieser wichtigen Aufgaben erfolgt seit Jahren durch jährlich mit hohem Verwaltungsaufwand neu zu beantragende Projekte. Das entspricht in keiner Weise dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Subsi diaritätsprinzip. Die jährliche Projektförderung steht deshalb auch im Wider spruch zur der Bedeutung, die die Freie Wohlfahrtspflege für die Verwirklichung der sozialstaatlichen Verantwortung des Landes hat. 2. Die der Freien Wohlfahrtspflege zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Seiten des Landes zur Verfügung gestellten Mittel wurden in wichtigen Bereichen eingefro ren. Die Kostensteigerungen, die sich für die Freie Wohlfahrtspflege z. B. aus der auch von der Landespolitik geforderten Tarifanwendung ergeben, haben eine ständige Erhöhung der Eigenanteile zur Folge, die die Träger der betroffenen Ar beitszweige aufzubringen haben. Hier sind die Grenzen inzwischen erreicht und überschritten. Die Existenz notwendiger Dienste und Einrichtungen steht in Frage. 3. Durch die neuerdings auf bestimmte Kostenstellen des Landeshaushalts fixier te Verteilung der öffentlichen Mittel für Aufgaben der Freien Wohlfahrtspflege wird sowohl der Landesverwaltung als auch der Freien Wohlfahrtspflege zielge richtet die Flexibilität entzogen, auf soziale Erfordernisse zeitnah zu reagieren. Durch die Praxis einer eingeengten Zweckbestimmung wird staatlicherseits der Versuch unternommen, die in ihrem Ansatz f r e i e Wohlfahrtspflege zur Erfül lungsgehilfin staatlicher Politikprogramme zu degradieren. 4. In einem nunmehr fünfzehn Jahre währenden Prozess der Übertragung sozia ler Aufgaben von der Ebene des Landes auf die Ebene der Landkreise und kreis freien Städte hat das Land seine soziale Verantwortung auf die Zahlung von Transferleistungen reduziert, deren Auskömmlichkeit von der kommunalen Ebe ne immer wieder in Frage gestellt wird. Auch aus der Ausgestaltung der Rah menbedingungen für die Erbringung der erforderlichen Sozialleistungen hat sich das Land weitgehend verabschiedet und sie zu einer Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung gemacht. Verhandlungen zu Landesrahmenverträgen bzw. zu deren Fortentwicklung verlaufen in der Regel wegen der Spannung zwischen den im Interesse der anspruchsberechtigten Hilfeempfänger von den Trägern der - 5 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung Freien Wohlfahrtspflege geltend gemachten Standards und den aus Sicht der Kostenträger nicht zu finanzierenden Kosten ergebnislos. Die Freie Wohlfahrts pflege sieht bei Fortsetzung dieser Politik den sozialen Zusammenhalt in Meck lenburg-Vorpommern gefährdet. 5. Die Übertragung der Verantwortung für soziale Leistungen auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte stellt an die in der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. zusammenge schlossene Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände erhöhte Anforderungen. Das gilt sowohl für die Koordination der Arbeit der verschiedenen Einrichtungs träger als auch für die Erarbeitung einheitlicher, landesweit gültiger Standards einschließlich der Interessenvertretung der Hilfebedürftigen gegenüber den Kos tenträgern und der Politik. Dieser Mehrbelastung landesverbandlicher Arbeit korrespondiert landesseitig eine seit Jahren fortgesetzte Kürzung der für diese Arbeit zur Verfügung gestellten Mittel. Die Landesverbände erkennen darin eine offensichtlich politisch beabsichtigte Schwächung der Arbeitsfähigkeit der Freien Wohlfahrtspflege. Sie sehen darin einen Widerspruch zum Auftrag der Landes verfassung, die Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege zu schützen und zu fördern. 2.1.3 Neues Denken als Erinnerung an altes Wissen Anknüpfend an die Tradition der Freien Wohlfahrtspflege und ihrer daraus erwachse nen Bedeutung für die Sozialstaatlichkeit Mecklenburg-Vorpommerns liegt der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. im In teresse des Gemeinwohls aller Bürgerinnen und Bürger des Landes an einem Umden ken der politischen Verantwortungsträger in Bezug auf die Rolle der Freien Wohlfahrts pflege. Sie schlägt vor, das partnerschaftliche Verhältnis zwischen dem Land, den Kom munen und der Freien Wohlfahrtspflege in einem Wohlfahrtsgesetz neu zu justieren und im Sinn und Geist der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vor pommern auszugestalten. Die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. erhofft sich von einer dem Parteienfinanzierungsge setz oder dem Sportförderungsgesetz vergleichbaren gesetzlichen Regelung eine Be förderung der Leistungsfähigkeit der Freien Wohlfahrtspflege sowie eine ihrer Bedeu tung für die Sozialstaatlichkeit Mecklenburg-Vorpommerns entsprechenden Wert schätzung ihrer Arbeit. Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 6 / 48 - Drucksache 117 2.2 Von der Kunst, Gesetzesentwürfe zum Nutzen für die betroffenen Menschen zu verändern Zu den grundlegenden Aufgaben des Landesverbandes der Diakonie in MecklenburgVorpommern gehört es, sich regelmäßig mit den aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu den verschiedensten Gesetzen auf Landes- oder Bundesebene auseinanderzusetzen, kluge Stellungnahmen mit konkreten Vorschlägen zu verfassen und dann noch Ände rungen des Gesetzes im Hinblick auf die Belange von Menschen in verschiedensten Le benslagen zu erreichen. Gelingt dies nicht, müssen sich die diakonischen Einrichtungen und Dienste in der nächsten Zeit wieder mit den Folgen von unkonkreten und unge rechten gesetzlichen Regelungen in der Umsetzung durch Behörden, Kassen und Ämter herumschlagen. Auch dieser Bericht zeigt wie jedes Jahr wieder eine Reihe von Beispielen auf, die die sem Verfahren gefolgt sind. So können hier das Ausführungsgesetz zum SGB XII, die Privatschulverordnung, das Pflegestärkungsgesetz I und II, das Psychischkrankengesetz, das Pflegeberufereformgesetz, die Betreuungsangebotelandesverordnung oder das Gesetz zum Haushaltsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern benannt werden. Weitere Gesetzgebungsverfahren sind schon jetzt erkennbar. Nun ist ja hinlänglich bekannt, dass sich das gesellschaftliche Leben, insbesondere die staatliche Fürsorge in den sozialen Bereichen, nur durch gesetzliche Regelungen leiten lässt. Immerhin werden deshalb in Deutschland auch zwölf Sozialgesetzbücher benö tigt - von allen nachfolgenden landesrechtlichen Regelungen und Verordnungen ganz abgesehen. Gut beraten ist trotzdem derjenige, der sich eine gesunde praktische Skep sis bei jeder Gesetzgebung erhält und erst mal fragt: „Braucht das Miteinander eigent lich diese Regelung?“ Gefolgt von der Erkenntnis: Wir verlassen uns in unserem menschlichen Miteinander sehr stark auf diese Form der Regelungen und sind nur noch wenig fürsorglich außerhalb der Familie und des Freundeskreises unterwegs. Also dann doch lieber mehr verlässliche Regelungen? Die Richtigkeit liegt wie immer in der Mitte und damit braucht es doch öfter ausführliche Stellungnahmen als es manchmal gut ist. Und schon muss der nächste Referentenentwurf bearbeitet werden ... Zunächst heißt es meist: erst einmal eine Synopse mit den Veränderungen erstellen. Dann sitzen viele fachkompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Trägern, im Landesverband und Bundesverband der Diakonie oder in der Liga der Spitzenver bände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. zusammen und entwickeln Auslegungen, Worst-Case-Szenarien, neue Ideen oder wichtige Ziele der Regelung. Schließlich sind noch die neuen Vorschläge, wie es für die betroffenen Men schen aus der Sicht der Unterstützer besser wäre, zu formulieren. Diese fließen in der Regel in eine gemeinsame Stellungnahme zum ersten Referentenentwurf ein. Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Fristen für das Stellungnahmeverfahren oft nur - 7 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung knapp bemessen sind. Schließlich folgt gespanntes Warten auf den Kabinettsentwurf: Was hat sich verändert? Erneut muss dann wieder eine Synopse erstellt werden und mit dem Referentenentwurf verglichen werden, gefolgt von der ernüchternden Er kenntnis: "Nichts oder nicht viel hat sich geändert!" Was folgt sind bei Landesgesetzgebungen Hintergrundgespräche mit Verantwortlichen, Abgeordneten oder ganzen Fraktionen, um den Parlamentariern die Auswirkungen des von ihnen zu verabschiedenden Gesetzesvorhabens zu verdeutlichen. Mit etwas Glück und den richtigen Argumenten vor den Landtagsfraktionen gibt es eine zweite Chance bei der Anhörung im Sozial- oder Bildungsausschuss des Landtages. Dann heißt es, oft in kürzester Frist die Fragen des Ausschusses zu beantworten und noch mal zu fokus sieren: Was muss unbedingt verändert werden? Welche Themen sollen für die FünfMinuten-Rede im Ausschuss ausgewählt und ausarbeitet werden? Am Ende steht ein allgemein verständlicher, überzeugender und flammender Redebeitrag für die wich tigsten Veränderungen im Ausschuss. Dann heißt es: wieder warten und beobachten, was noch überzeugt hat. Der Erfolg ist nicht immer der Erwünschte und die Erkenntnis wächst mit den Jahren, in denen Erfahrungen gesammelt werden, dass die wirksamsten Veränderungen der rechtlichen Regelungen bereits vor den Referentenentwürfen kommuniziert werden müssen. Nach der Entscheidung des Landtages oder des Bundestages heißt es dann wieder, sich mit der Umsetzung der guten oder weniger praktischen Regelungen aus einanderzusetzen oder um es mit Aristoteles zu sagen: „Denn, die Fürsorge für das ge meine Wesen vollzieht sich bekanntlich durch Gesetze, gute Fürsorge aber durch die guten Gesetze.“ Henrike Regenstein Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 8 / 48 - Drucksache 117 3 Schwerpunkte diakonischer Arbeit im Landesverband 2015 3.1 Gemeinwesendiakonie Mit 69 Einwohnern auf den Quadratkilometer ist Mecklenburg-Vorpommern das am dünnsten besiedelte Bundesland in Deutschland. Zwei Drittel der Bevölkerung wohnen in Dörfern oder Kleinstädten. Für das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern ist das Anlass, dem Leben in den ländlichen Regionen mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Das Schwerpunktthema der Diakonie Deutschland für die Jahre 2015 und 2016 "Wir sind Nachbarn.Alle" möchte das Diakonische Werk in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Motto „Land leben!“ gezielt auf den ländlichen Raum beziehen. Mit rund 900 Diensten und Einrichtungen ist die Diakonie mit ihren über 12.000 Mitarbeitenden bei den Menschen im Land flächendeckend vor Ort. Das Diakonische Werk Mecklen burg-Vorpommern e. V. erprobt mit dem Projekt "Land leben!" exemplarisch, welche Impulse die Diakonie setzen kann, damit alle Akteure in den kleinen Ortschaften ihre Zusammenarbeit so aufeinander abstimmen, dass das Leben auf dem Lande attraktiv und lohnenswert bleibt. Von besonderem Interesse ist dabei das Zusammenleben der Bevölkerung mit ihren Gemeindevertretungen und Ämtern, ihren Kirchengemeinden und sozialen Einrichtun gen, ihren Schulen und Betrieben, ihren Vereinen und unterschiedlichen Interessen gruppen. Mit den Kommunen Jürgenshagen im Kirchenkreis Mecklenburg und Gütz kow im Kirchenkreis Pommern hat der Landesverband zwei Modellregionen ausge wählt, die schwerpunktmäßig untersucht werden. In dem früheren "sozialistischen Musterdorf" Jürgenshagen ist die Diakonie Trägerin der ehemals kommunalen Kindertageseinrichtung "Um die Welt". Der Landesverband begleitet die Kindertageseinrichtung bei der Personalentwicklung, in der Fach- und Pra xisberatung und unterstützt den Träger sowie die zuständige Kirchengemeinde bei der Ausbildung des diakonischen Profils. Ausgangsüberlegung war die Idee, über die Arbeit mit den Kindern und ihren Eltern für diese Region ein Familienzentrum zu entwickeln. Eine Sozialraumerkundung zusammen mit der Bürgermeisterin und der zuständigen Pastorin der Gemeinde zeigte jedoch, dass es bereits in jedem Gemeindeteil kommu nale Angebote gibt, die die Bedürfnisse der Familien berücksichtigen. Viel wichtiger er scheint es daher, den Zusammenhalt zwischen Kirchengemeinde und Kindertagesstätte zu unterstützen und das evangelische Profil der Einrichtung stärker zu entwickeln. Zu den ersten Schritten gehörte hierbei ein von Landespastor Martin Scriba gestalteter Weihnachtsgottesdienst am Heiligabend 2015 in der Kirche Neukirchen, in welchem er das Projekt der Öffentlichkeit der Kirchengemeinde bekannt machte. Im November - 9 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung 2016 soll am 1. Advent der Auftaktgottesdienst von Brot für die Welt für MecklenburgVorpommern in dieser Gemeinde gefeiert werden. Dazu wird im Lauf des Jahres mit der Kindertagesstätte gemäß dem Motto der Kindertagesstätte „Um die Welt“ zusam mengearbeitet. In Gützkow mit fast 3.000 Einwohnern ist die Diakonie mit verschiedenen sozialen Ein richtungen seit 25 Jahren aktiv. Hier arbeiten Kirchengemeinde, diakonische Einrich tungen und Kommune auf verschiedenste Weise zusammen. Die einzelnen Akteure wissen voneinander und auch was sie aneinander haben. Gemeinsam gestalten sie Ge meinwesen und entwickeln die ländliche Region auf vielfältigste Weise mit. Hier wird zurzeit erkundet, wie das Wissen der Mitarbeiterschaft der Sozialstation um die Sor gen, Nöte und Wünsche ihrer Patienten in der Kirchengemeinde und darüber hinaus besser aufgegriffen werden kann. Carsten Heinemann, Helmut Schapper, Evelyn Theil 3.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mit Jubiläen, Eröffnungen und Auszeichnungen war die Diakonie auch 2015 wieder gut in den Medien vertreten. Schwerpunkt waren Meldungen, die sich mit Flüchtlingsthe men befassten. Die Nachrichten erreichten die Redaktionen und wurden in den Medi en verarbeitet. Informationen des Landesverbandes sind unter www.diakonie-mv.de veröffentlicht und nachzulesen. Die Pressefahrt 2015 führte nach Rostock. Hier wurde Journalisten anlässlich des 111. Jubiläums der Rostocker Stadtmission das Engagement eines Trägers im Bereich Gefährdetenhilfe und Existenzsicherung gezeigt. Ein Experiment war die Zusammenarbeit mit dem Blitz-Verlag. Zum Schuljahresende erschien eine ganzseitige Anzeige zum Thema Freiwilligendienste in der Diakonie. Die Publikation wurde landesweit in allen Regionalausgaben des Anzeigenverlages veröf fentlicht und erreichte mit rund 800.000 Lesenden fast alle Haushalte in MecklenburgVorpommern. Ein Großteil der Bewohnerschaft des Bundeslandes nimmt dieses Anzei gen-Blatt als "ihre Zeitung" wahr. Eine höhere Reichweite haben nur die "flüchtigen Medien" wie Rundfunk oder Fernsehen. Die erhöhte anschließende Nachfrage nach ei nem Freiwilligendienst bei der Diakonie zeigte, dass der Ansatz erfolgversprechend ist. Es gilt, die Zusammenarbeit mit dem Blitz Verlag konzeptionell weiter auszugestalten. Mit den "Dialoggesprächen" wurden die Hintergrundgespräche zwischen Politik und Diakonie auch 2015 fortgeführt. Im Mittelpunkt stand die Begleitung des Gesetzge bungsverfahrens für das Landesausführungsgesetz zum SGB XII, das die Verantwortung zwischen den Kreisen bzw. kreisfreien Städten und dem Land zur Ausgestaltung der So Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 10 / 48 - Drucksache 117 zialhilfe neu regelt. Mitglieder des Bundestages und des Landtages diskutierten öffent lich in Burg Stargard und Grevesmühlen mit den Fachleuten aus dem Landesverband. Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Diskussionen um ein Bundesteilhabegesetz stand die Frage, wie Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen am individuellen Bedarf orientiert umgesetzt werden können. Dabei wurden die Fragen rund um die individuelle Bedarfsfeststellung und Bedarfsbewilligung für Menschen mit Behinderungen ebenso erörtert, wie Fragen der entsprechenden Finanzierung. Auch dieses Veranstaltungsformat soll weiter fortgeführt werden. Im Januar 2016 hat der Landesverband zur Begleitung der Landtagswahlen am 4. Sep tember 2016 Wahlprüfsteine veröffentlicht. Unter der Überschrift "Teilhabe für alle Menschen" wurden in elf Themenkomplexen dringend zu beantwortende sozial- und bildungspolitische Fragen gestellt. Im Dialog mit den Kandidatinnen und Kandidaten für den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern werden diese Fragen zur Sprache kommen. Bei insgesamt vier öffentlichen Veranstaltungen in Neubrandenburg, Greifswald, Ro-stock und Schwerin werden hierzu Politiker der verschiedenen demokratischen Par teien zu Gesprächsrunden eingeladen. Unter www.diakonie-mv.de sind die Wahlprüf steine zur Landtagswahl 2016 abrufbar. Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpom mern e. V. setzt damit sein anwaltschaftliches Handeln um; denn Menschen, die be sondere Unterstützung benötigen, weil sie sich in sozialen Notlagen befinden, sind auf eine verlässliche Sozialpolitik angewiesen. Das gilt auch Flüchtlinge. Es geht um gerech te Teilhabe für alle Menschen. Carsten Heinemann 3.3 Ehrenamt: Grüne Damen und Herren Angeregt durch den Volunteer Service in den USA gründete Brigitte Schröder 1969 die erste Gruppe Grüner Damen im Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf. Mittlerweile bieten die Grünen Damen und Herren unter dem Dach der Evangelischen Kranken haus-Hilfe (eKH) ihre Dienste in Deutschland in fast 500 Krankenhäusern und 250 Pfle geheimen an. Dabei wird auch in konfessionell nicht gebundenen Pflegeheimen und Krankenhäusern getreu dem Motto “Wir nehmen uns Zeit, wir setzen uns ein - ehren amtlich“ Hilfe und Unterstützung angeboten. Die Grünen Damen und Herren nehmen sich Zeit für die Patienten und Bewohner. Sie stehen als Gesprächspartner zur Verfü gung, unternehmen Spaziergänge, kaufen ein, lesen vor, basteln, spielen oder singen je nach Wunsch. Die Arbeit in der gemeinnützig anerkannten eKH ist Hilfe von Mensch zu Mensch und damit soziales Engagement aus Überzeugung. Die Ehrenamtlichen ergänzen die ärztli chen, pflegerischen, therapeutischen und seelsorgerischen Bemühungen um den gan - 11 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung zen Menschen. Dasein und Zuhören sind die Markenzeichen. Den Patienten und Be wohnern wird die Möglichkeit gegeben, ihre persönlichen Wünsche zu äußern und das anzusprechen, was sie bewegt. Angewiesen ist diese ehrenamtliche Arbeit auf Spenden. Das gilt auch für den Dachver band der eKH. Flächendeckende Fortbildungen für Grüne Damen und Herren, die neu ihren Dienst aufnehmen, müssen organisiert und finanziert werden. Aber auch die Aus bildung von Einsatzleiter(innen) sowie Sachkosten müssen bezahlt werden. Hinzu kommt eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit mit Website, Flugblättern oder Info heften, die der Gewinnung neuer Ehrenamtlicher dient. Um eine zeitgemäße Organisations- und Arbeitsstruktur zu gewährleisten, muss die Fi nanzierung der eKH neu gestaltet werden. Nur wenn es gelingt, die finanzielle Basis der Arbeit zu sichern, können auch zukünftig die Arbeit der Bundesgeschäftsstelle, der Lan desbeauftragten sowie die Qualifizierungs- und Begleitmaßnahmen für die 750 Grup pen der Grünen Damen und Herren in ganz Deutschland weiter erhalten werden. Die eKH-Deutschland ist daher auf regelmäßige Einnahmen angewiesen, um eine verlässli che Ansprechpartnerin für die Ehrenamtlichen zu bleiben, die diese berät und stärkt. Dazu gehört auch hauptamtliches Fachpersonal, dem moderne Technik sowie ein funk tionierendes Büro zur Verfügung stehen und das den ehrenamtlichen Vorstand, die eh renamtlichen Landesbeauftragten und die ehrenamtlichen Einsatzleitungen unter stützt. Derzeit findet in der eKH eine Umstrukturierung statt. Um die Arbeit weiterhin leisten zu können, werden nun die Einsatzstellen, in denen die Grünen Damen und Herren tä tig sind, um eine Fördermitgliedschaft mit gestaffelten Beiträgen, gemessen an der Gruppengröße, gebeten. Ergänzend dazu wird auch von den Ehrenamtlichen ein frei williger Förderbeitrag erbeten. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Sicherung der ehren amtlichen Arbeit der Grünen Damen und Herren in den Krankenhäusern und Pflegehei men des Bundeslandes. Die bisherigen Gespräche der Landesbeauftragten in Mecklen burg-Vorpommern mit den Einsatzstellen und den Gruppenmitgliedern hierzu verliefen überwiegend positiv. Lediglich 5 der 19 Gruppen haben sich von der ekH verabschiedet. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Grünen Damen und Herren durch das Diako nische Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. und den Evangelischen Hospitalverein Mecklenburg e. V. materiell und ideell unterstützt. Das hat auch Vorbildcharakter für die Diakonie in Deutschland. Dadurch ist es der Landesbeauftragten möglich, die Grü nen Damen und Herren in den verbliebenen 14 Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpom mern zu unterstützen und ihnen koordinierend zur Verfügung zu stehen. Katrin Springer Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 12 / 48 - Drucksache 117 3.4 Aus-, Fort- und Weiterbildung Der Bedarf an Fachkräften wird in den Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vor pommern weiterhin steigen. Allerdings gibt es im Bundesland keine tragfähigen und nachhaltigen Konzepte, die zukünftigen Fachkräfte berufsbegleitend bzw. praxisinte griert oder tätigkeitsbegleitend auszubilden. Eine Teilzeitausbildung bzw. eine praxisintegrierte Zweit-Ausbildung im Erziehungswe sen zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher an Fachschulen ist an die Zahlung einer existenzsichernden Vergütung für die Fachschüle rinnen und Fachschüler gekoppelt. Diese Vergütung können die Träger von Einrichtun gen der Kinder- und Jugendhilfe nicht aufbringen. Das Kindertagesförderungsgesetz bietet leider keine verlässliche Grundlage für die Vergütung der Auszubildenden. So lassen die nun schon lange sehr schlechten Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vor pommern nicht zu, dass interessierte Seiteneinsteiger praxisintegriert den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers erlernen können. Einzig in einem Landesmodellprojekt hat die Diakonische BildungsZentrum Mecklen burg-Vorpommern gGmbH im Zeitraum von 2013 bis 2016 begonnen, eine praxisinte grierte Zweit-Ausbildung zu realisieren, an der zwanzig Teilnehmende den Beruf des/der Staatlich anerkannten Erziehers/Erzieherin erwerben können. Das Jahr 2015 war von diversen Aktivitäten geprägt, dieses Modellprojekt nachhaltig in Mecklenburg-Vorpommern zu implementieren. Im Schulterschluss mit Vertreter/-in nen der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vor pommern e. V. wurden Lösungsmöglichkeiten für das Bundesland erarbeitet und bei den zuständigen Landesministerien vorgestellt. Ziel ist es, dass beginnend mit dem Schuljahr 2016/2017 mit der Umsetzung der vorgelegten Konzepte durch die Fachschu len begonnen werden kann. Ein Durchbruch ist noch nicht gelungen. Heike Harder 3.5 Ökumenische Diakonie, Migration und Flucht Am 01.01.2015 nahm der neue Fachbereich Ökumenische Diakonie, Migration und Flucht im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. seine Tätigkeit auf. Er setzt die Arbeit fort, die bereits in der mecklenburgischen und pommerschen Landes kirche in geringerem Umfang geleistet wurde. Diese Arbeit wurde als Teilbeauftragung von Carsten Heinemann im Fachbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seit 1999 wahrgenommen. Im Mittelpunkt stand die Unterstützung von Diakonie Katastrophen - 13 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung hilfe und Brot für Welt vor allem im Bereich des Fundraising. Das Thema Migration be arbeitet die Migrationsberatungsstelle Schwerin seit über zwanzig Jahren. Im Jahr 2012 kam Anke Bobusch als Referentin für Ökumenische Diakonie mit 0,75 VBE dazu. Nach Abschluss der strategischen Vereinbarung zwischen dem Hauptbereich 4 der Nordkirche und dem Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. stehen dem Landesverband nun umfangreichere Mittel aus dem Haushalt der Nordkirche für die Bereiche entwicklungspolitische Bildungsarbeit, Migration und Flucht zur Verfügung. Die Besonderheit des neu gegründeten Fachbereiches besteht darin, dass er sich einer seits an die Geflüchteten wendet und sich für diese Zielgruppe einsetzt und engagiert, andererseits die Öffentlichkeit für diese Thematik sensibilisiert. Durchgeführt werden vom Fachbereich Aktionen und Projekte, um Rassismus, Fremdenhass und Diskriminie rung in Deutschland entgegenzutreten. Dazu gehört auch, die Fluchtursachen, wie Krie ge, Vertreibung, Menschenrechtsverletzungen sowie den Wegfall der Existenzgrund lagen in den Blick zu nehmen und gemeinsam mit anderen vereint zu handeln. Der Fachbereich hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wissen über die globalen Zusammen hänge zu vermitteln. Dafür werden die weltweit entstandenen Ungerechtigkeiten the matisiert und das Produktions- und Konsumverhalten der Industriestaaten und Schwel lenländer analysiert. Im Dialog mit den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern soll ein Bewusstsein für nachhaltiges Denken und Handeln gefördert werden, dass zu Ver haltensänderungen führt. Entsprechend der strategischen Vereinbarung zwischen dem Hauptbereich 4 und dem Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. sind aus diesen Mitteln folgende weiteren Stellen errichtet worden: Eine Referentenstelle (0,60 VBE) für die entwicklungspolitische Bildungsarbeit. Mit einem identischen Aufgabenspektrum wie Anke Bobusch im Kirchenkreis Mecklenburg ist ab dem 01.05.2015 die neue Kollegin Johanna Stackelberg im Pommerschen Kirchenkreis unterwegs. Damit konnte diese Arbeit im Sprengel auf die beiden Kirchenkreise in Mecklenburg-Vorpommern verteilt werden. In diesem Bereich wurde auch eine FSJ-Stelle eingerichtet, die für den Zeitraum vom 01.09.2015 bis zum 31.03.2016 mit Eva Maria Aytas besetzt war. Eine Referentenstelle (0,875 VBE) für die interkulturelle Bildungsarbeit mit dem Hauptauftrag, die Prozesse der Interkulturellen Öffnung in den Mitgliedseinrich tungen des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. sowie der Kir chengemeinden im Sprengel zu initiieren und zu begleiten. Diese Stelle wurde zum 01.03.2015 an Grit Schäfer übertragen. Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 14 / 48 - Drucksache 117 Eine Referentenstelle (0,60 VBE) für die fachliche Beratung und Begleitung der Mitgliedseinrichtungen der evangelischen Trägergruppe, die im Bereich Migrati onsberatung aktiv sind. Die Stelleninhaberin, Ulrike Haberer, wirkt seit dem 23.04.2015 bei der Beantragung von Fördermitteln sowie der Organisation, Pla nung und Durchführung von Fortbildungen, Fachveranstaltungen und Konferen zen mit. Als Unterstützung für die operativ tätigen Referentinnen und Referenten des Fachbereiches stehen Silvia Eisenlöffel und Melanie Jabri als Verwaltungskräfte mit insgesamt 0,75 VBE zur Verfügung. Im Zeitraum vom November bis Dezember 2015 unterstützte Ahlam Morooki als arabisch sprechende Dolmetscherin das Team. Für die unabhängige kirchliche Asylverfahrensberatung wurden zum 01.01.2016 in Schwerin Julia-Kristina Lichtenauer und in Greifswald Gregor Kochhan als Ju risten in Teilzeit eingestellt. Die Stellen werden von der Nordkirche finanziert und sind Teil des Flüchtlingskonzeptes der Landeskirche mit einer Laufzeit bis 2020. Insgesamt arbeiten jetzt in diesem neu eingerichteten und von Tatjana Stein geleiteten Fachbereich zehn Mitarbeitende mit insgesamt 6,198 VBE. Tatjana Stein 3.6 Altenhilfe, ambulante, stationäre und teilstationäre Pflege, Hospiz 3.6.1 Ambulante Pflege Die häusliche Krankenpflege und die ambulante Pflege stellen wichtige Säulen der am bulanten Behandlung von Kranken und Pflege in der eigenen Häuslichkeit dar. Die Ent gelte für diese Leistungen tragen entscheidend zur Refinanzierung der Diakonie-Sozial stationen/ambulanten Pflegedienste bei. Die Höhe der Entgelte wird in den jeweiligen Bundesländern unter den Partnern der Selbstverwaltung verhandelt. Dazu gehören Vertreter der Krankenkassen, Pflegekassen und der Verbände der Leistungsanbieter. In den vergangenen Jahren sind die Chancen auf zeitnahe Vereinbarungen auskömmlicher Entgelte für die Pflegedienste/Sozialsta tionen stetig gesunken, weil die Kostenträger nicht bereit waren, steigende Aufwen dungen für die Fach- und Hilfskräfte in den Pflegeberufen oder tarifliche Entwicklungen - 15 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung in den Vergütungen angemessen zu berücksichtigen. Für sie galt immer der Grundsatz der „freien Preisfindung“ möglichst mit dem billigsten Anbieter. Die Auswirkungen dieser Tendenzen haben nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern sondern auch bundesweit dazu geführt, dass dringend notwendige Entgeltsteigerun gen häufig nur über Schiedsverfahren oder gerichtliche Entscheidungen durchsetzbar wurden. Der Landesverband der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit seinen Mitgliedseinrichtungen stets maßgeblich und federführend dafür eingesetzt, dass die Berücksichtigung von tariflichen Entgelten für die Mitarbeitenden der Diako nie-Sozialstationen/ambulanten Pflegedienste als wirtschaftlich angemessen betrach tet und in den Vergütungen beachtet wird. So konnte 2008 für die häusliche Krankenpflege eine Vergütungssteigerung nach lan gen Verhandlungen nur über ein Schiedsverfahren erreicht werden. In den Jahren 2011/2012 wurde dann erneut auf dem Verhandlungsweg keine angemessene Anpas sung der Vergütungen erzielt. Das neuerliche Schiedsverfahren endete mit Preisabsen kungen von bis zu 20%. Eine der Begründungen der Schiedsperson dafür war, dass aus kömmliche Vergütungen sich an den preisgünstigsten Alternativen orientieren müssten und der freien Preisbildung zu unterliegen hätten. Begleitet von Demonstrationen und Protesten hunderter Pflegekräfte gelang es unter maßgeblicher Prägung durch den Vorstand des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V., Eckdaten mit den Kostenträgern zu vereinbaren, die wiederum bundesweit erstmals die Erwähnung von tariflichen Entgelten in einer Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege ermöglichte. Dabei handelte es sich allerdings nur um Mindestentgelte aus verschiedenen Tarifen. Für die Diakonie bedeutete das, dass die in den Arbeitsvertragsrichlinien festgelegten Entgelte noch nicht im vollem Umfang berücksichtigt wurden. Entstanden ist aber eine Grundlage für die Berücksichtigung tariflicher Entgelte in Vergütungsvereinbarungen und deren schrittweisen Weiterentwicklung. Gleichzeitig hat sich der Landesverband der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern in tensiv an den Initiativen der kirchlichen Fachverbände auf Bundesebene (DEVAP und VKAD) für eine Implementierung tariflicher Entgelte in den gesetzlichen Regelungen beteiligt. Dazu gehörte eine erfolgreiche Petition an den Petitionsausschuss des Deut schen Bundestages, der auch von zahlreichen Mitarbeitenden aus Mecklenburg-Vor pommern unterzeichnet wurde. Im Ergebnis der dortigen Anhörung konnte als Zwi schenergebnis erreicht werden, dass in den Rahmenempfehlungen für die Verträge über die häusliche Krankenpflege der Grundsatz aufgenommen wurde, dass die Zah lung von tariflichen Entgelten nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann. Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 16 / 48 - Drucksache 117 Mit dem Inkrafttreten des PSG I wurden erstmals gesetzliche Regelungen zur Berück sichtigung von Tarifen und kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen in den Entgelten der Pflege als Grundsatz verankert. Auf Landesebene begleitet das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. seine Mitgliedseinrichtungen dabei, angemessene Vergütungen nach den geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien für ihre Mitarbeitenden durchzusetzen. Dieses Anliegen sieht der Landesverband als Verpflichtung in einer Dienstgemeinschaft mit engagierten Mitarbeitenden, die jederzeit, Tag und Nacht, bei Wind und Wetter, Sonn- und Feiertags für ihre Patienten da sind. Deshalb wird mit da für Sorge getragen, dass die Mitarbeitenden für Ihre Arbeit gerecht entlohnt werden und nicht das Land auf der Suche nach besseren Arbeitsbedingungen verlassen. Gute Fachkräfte und Pflegekräfte werden in Zukunft gerade in Mecklenburg-Vorpommern noch intensiver gebraucht. Helmut Schapper 3.6.2 Auf das Pflegestärkungsgesetz I folgt das Pflegestärkungsgesetz II Seit dem 01.01.2016 ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft. Die wichtigste Neuerung dieses Gesetzes ist ein Pflegebedürftigkeitsbegriff, der nicht mehr verrich tungsbezogen und defizitorientiert ist. Er enthält einen neuen ganzheitlichen Blick auf den Pflegebedürftigen und seine vorhandenen Fähigkeiten, sich selbständig zu versor gen und diese Fähigkeiten durch Unterstützung weiterzuentwickeln. Damit wird auch der Blick auf den Menschen grundlegend verändert. Zur Bewertung der Pflegebedürf tigkeit wird künftig in sechs Lebensbereichen der Grad der Selbständigkeit, also das Ausmaß, in dem die pflegebedürftige Person sich noch selbst ohne fremde Hilfe versor gen kann, eingeschätzt. Strukturell werden durch die Pflegereform die drei bestehenden Pflegestufen ab dem 01.01.2017 in fünf Pflegegrade umgewandelt. Vom neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff profitieren alle Pflegebedürftigen. Mit den neuen Pflegegraden ergeben sich für die große Mehrheit der heutigen und zukünftigen Leistungsbezieher deutliche Leistungs verbesserungen. Der Grundsatz ambulant vor stationär wird dabei weiter durch den Leistungsausbau in der ambulanten Pflege und der Tagespflege verstärkt. Ziel ist es, das Menschen solange, wie sie es wünschen, in der eigenen Häuslichkeit verbleiben können. Mit großem Interesse wurde das Trägertreffen am 21.10.2015 zum Thema PSG II von den Mitgliedern des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. genutzt. Erika Stempfle, Referentin im Zentrum Gesundheit, Rehabilitation und Pflege in der Diakonie Deutschland, stellte die wesentlichen Neuerungen des Entwurfes des PSG II - 17 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung vor. In Workshops für die stationäre und ambulante Pflege konnten wichtige Fragen zur Umsetzung des PSG II diskutiert und ausgetauscht werden. Dabei wurden auch die folgenden Aufgaben für das Diakonische Werk Mecklen burg-Vorpommern e. V. in einer Umsetzungstabelle zum PSG II diskutiert: Erstellen von aktuellen Informationen und Mitgliederrundschreiben zur Umset zung des PSG II durch die Einrichtungen und Dienste in den Bereichen Pflege und Behindertenhilfe Zusammenstellung einer Informationsmappe zum PSG II für Einrichtungen und Dienste und Pflegebedürftige mit Infoblättern zum neuen Pflegebedürftigkeits begriff, den Pflegegraden und deren Überleitung, den neuen Pflegeleistungen ambulant und stationär sowie zum Besitzstandsschutz Informationsveranstaltungen zum PSG II für soziale Dienste in Krankenhäusern, Angehörige, gesetzliche Betreuer und ABW Eingliederungshilfe Information und Schulung zu den Richtlinien der neuen Begutachtung von Pfle gebedürftigkeit Schulungen zur Beratungskompetenz der Mitarbeitenden insbesondere in den Pflegekursen Überprüfung und Anpassung von allen wichtigen Verträgen in der Versorgung Pflegebedürftiger Umstellungsszenario der Pflegesätze stationär mit den vom Gesetzgeber vorge gebenen Varianten Verhandlungen der Landesregelungen mit den entsprechenden Kostenträgern Mit diesen Leistungen und den individuellen Beratungen wird das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. die diakonischen Einrichtungen und Dienste auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten und die Umsetzung des PSG in der Praxis für die Pflegebedürftigen sichern. 3.6.3 Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Die Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation im Bereich des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist eine der bis her größten bundespolitischen Aktionen. Der Umstieg auf die neue Dokumentations praxis erfolgt auf Initiative des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der Einrichtungs- und Kosten Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 18 / 48 - Drucksache 117 träger, den Prüfinstanzen (Medizinische Dienste der Krankenversicherungen sowie der Prüfdienst der Privaten und die Heimaufsichten) und den Ländern. Der Dokumentationsaufwand in der ambulanten und stationären Pflege wird dadurch erheblich reduziert werden, ohne pflegefachliche Standards zu vernachlässigen, die Qualität zu gefährden oder haftungsrechtliche Risiken aufzuwerfen. Es führt zu einer schnellen Orientierung, einer besseren Übersichtlichkeit und wieder zu mehr Zeit für die direkte Pflege, die dem pflegebedürftigen Menschen zugutekommt. Aktuell gibt es bundesweit 8.104 Pflegedienste und Pflegeheime. Damit beteiligen sich bereits fast 32 Prozent der 12.300 Pflegedienste und etwa 33,5 Prozent der 12.400 Pflegeheime am Projekt. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der führenden Bundesländer mit aktuell 378 angemeldeten Einrichtungen. Die Diakonie Mecklenburg-Vorpommern ist mit 37 Sozialstationen und 61 diakoni schen Pflegeeinrichtungen am Projekt beteiligt. Das Diakonische Werk Mecklen burg-Vorpommern e. V. begrüßt diese Initiative sehr und setzt sich für die Einführung des Strukturmodells landesweit ein. In enger Zusammenarbeit mit der Diakonischen BildungsZentrum Mecklenburg-Vorpommern gGmbH hat das Diakonische Werk Meck lenburg-Vorpommern e. V. über 200 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geschult, die in den diakonischen Einrichtungen die neue Pflegedokumentation einführen. Zu betonen ist, dass der dabei entstehende zeitliche Mehraufwand in Bezug auf die Umstellung der Dokumentation, Fort- und Weiterbildung und Anpassung der Qualitätsstandards kom plett von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen getragen wird. Um die Einführung in den diakonischen Einrichtungen noch weiter zu begleiten und zu unterstützen, wurden bereits erste vertiefende Schulungen in 14 diakonischen Einrich tungen durchgeführt. Die große Nachfrage an Schulungen vor Ort in den diakonischen Einrichtungen war Anlass, das Multiplikatorenteam mit einer Förderung durch die Glücksspirale zu verstärken. Die Diakonie nimmt weiter Fahrt auf: künftig soll das Strukturmodell auch Grundlage für die Pflegedokumentation in diakonischen Tagesoder Kurzzeitpflegeeinrichtungen sein. Erwartet werden dazu noch in diesem Jahr die angepassten Konzepte, um sie dann auch in diesen Bereichen erfolgreich einführen zu können. Die Rückmeldungen aus den Einrichtungen sind durchweg positiv und die Einsparung von Bürokratie zum Nutzen der Pflegezeit wird nach der vollständigen Implementie rung zur Freude der Pflegebedürftigen auch überwiegend so wirksam. Manuela Blanckenfeldt, Katja Nilles, Henrike Regenstein - 19 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung 3.6.4 Hospiz Ende 2015 wurden die über lange Zeit von allen Wohlfahrtsverbänden Deutschlands vorbereiteten Änderungen zum Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen. Notwendig ge worden waren die Veränderungen durch die gestiegenen Anforderungen an die Quali tät der pflegerischen, der medizinischen und der psychosozialen Versorgung und Be treuung schwerstkranker und sterbender Menschen. Es ist dem Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. ein besonderes Anlie gen, schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen dort Hilfe und Stütze zu sein, wo sie es wünschen - zu Hause, im Pflegeheim, im Betreuten Woh nen, einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, in einem stationären Hospiz, und natürlich auch in Krankenhäusern mit und ohne Palliativstation. Dabei begleitet der Fachbereich den palliativen Auf- und Ausbau der Mitgliedseinrichtungen durch konzeptionelle und fachliche Beratung sowie durch Aus- und Fortbildung der pflegen den Berufsgruppen. Neben der pflegerisch-medizinischen Versorgung nimmt die ehrenamtliche Arbeit von speziell geschulten Hospizhelferinnen einen bedeutenden Raum am Krankenbett ein. Ihre Arbeit unter der Leitung von hauptamtlichen Koordinatorinnen der Hospizdienste wird durch besondere Zuwendungen nach dem Hospiz- und Palliativgesetz gefördert. Im Rahmen der Information der Bevölkerung zu allem, was am Ende des Lebens wich tig ist, und der regionalen Zusammenarbeit aller am palliativ-hospizlichen Versorgungs netz Beteiligten spielen die drei diakonischen und sechs ökumenischen Hospizdienste zusammen mit anderen Hospizvereinen eine wichtige Rolle. Ihr großes Engagement er möglicht betroffenen Familien ein würdiges Leben in größtmöglicher Normalität. Das Gesetz unterstreicht diese qualifizierte Versorgung für alle Menschen. Gleichzeitig mit der Entwicklung des neuen Hospiz- und Palliativgesetzes gab es nicht nur in Deutschland eine rege Diskussion um den sogenannten Assistierten Suizid, wel che im Gesetz des Verbots der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung aufging. Mit dem Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung und ihrer Implementierung in der sta tionären Regelversorgung verbindet sich die Hoffnung, dass sich die Menschen am Ende ihres Lebens behütet und verlässlich begleitet und getragen wissen. Gerda Voss Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 20 / 48 - Drucksache 117 3.7 Kliniken Eine besondere Herausforderung hat im Jahr 2015 die Krankenhäuser getroffen. Das neue Krankenhausstrukturgesetz geht im Grundsatz davon aus, dass medizinische Qua lität durch Quantität erreichbar ist, d. h. dort, wo viele gleichartige Fälle behandelt werden, ist auch eine hohe Fachlichkeit zu erwarten. Parallel dazu macht der medizini sche Fortschritt die Ambulantisierung auch dort möglich, wo noch vor wenigen Jahren komplexe stationäre Behandlungen notwendig waren. Diese Entwicklung trifft besonders kleine Häuser in Regionen mit geringer Bevölke rungsdichte. Zu ihnen gehört das Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow, eine gemeinsame Gesellschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim und des Stifts Bethle hem. Der Auftrag, eine umfassende wohnortnahe stationäre Versorgung vorhalten zu wollen, trifft in Mecklenburg-Vorpommern auch in diesem Feld der Daseinsvorsorge auf die natürlichen Grenzen einer rapide abnehmenden Bevölkerungsdichte. A l l e Angebote an j e d e m Krankenhaus vorzuhalten, wird zukünftig nicht mehr gehen. Das letzte Jahr hat in aller Klarheit deutlich gemacht, dass das traditionelle Kreiskran kenhaus keine Zukunft mehr hat, sondern der Weg zu einem flexiblen und gut struktu rierten und vernetzten Gesundheitszentrum führt. Die Geschäftsführung des Westmecklenburg Klinikums Helene von Bülow hat deshalb drei wesentliche Schritte eingeleitet: • Zum einen werden die beiden Häuser ihre Schwerpunkte ausbilden, was letzt endlich dazu führt, dass es zu Zusammenlegungen von bisher getrennt geführten Fachbereichen kommen wird, bis dahin, dass einige Fachbereiche ihr Angebot nur in einem der Häuser vorhalten werden. • Zum zweiten wird die ambulante Versorgung durch den stetigen Ausbau des an gegliederten Facharztzentrums unmittelbar mit dem Krankenhaus vernetzt bzw. es können ehemals stationäre Abteilungen nun durch Belegarztbetten geführt werden. • Und zum dritten, werden Kooperationen gesucht und eingegangen, die auch eine Versorgung mit spezialisierten Leistungen möglich macht, die alleine nicht mehr durchzuführen wären. Dieser Wandel ist an manchen Stellen nicht ohne Widerstände geblieben. Manch harte Diskussion aber auch leider oft unsachliche Berichterstattung haben den Verände rungsprozess nicht leichter gemacht. Einige Ärzte haben sich gänzlich der Neustruktu rierung verweigert. Presse und Öffentlichkeit nahmen die Schlagzeilen gerne auf und halfen nicht immer bei der sachlichen Darstellung der Vorgänge. - 21 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung Trotzdem ist es gelungen, den 2011 begonnenen Weg fortzusetzen. Mit der Neubeset zung mehrerer Chefarztposten, einer guten Partnerschaft mit dem regionalen Schwer punktkrankenhaus in Schwerin und der Stärkung des Medizinischen Versorgungszen trums durch ergänzende KV-Sitze können beide Häuser des Klinikums die nächsten Schritte gehen. Doch die Herausforderungen bleiben, nicht zuletzt durch den z. T. dra matischen Fachkräftemangel, der zunehmend auch die Pflege erreicht. Umso wichtiger ist es, Kostensenkungen im Gesundheitswesen nicht durch eine Ausdünnung medizi nisch/pflegerischer Leistungen in der ländlichen Region, sondern endlich durch eine leistungsgerechte Vergütung der Pflege zu erreichen. Sie bildet in Mecklenburg-Vor pommern nach wie vor das Schlusslicht in der Bundesrepublik. Martin Scriba, Jürgen Stobbe 3.8 Suchthilfe Die Feststellung, dass viele Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung auch gravie rende psychische Probleme haben, andererseits auch zahlreiche psychisch kranke Menschen mit einer Suchtproblematik kämpfen, beschäftigt die Experten seit vielen Jahren. Auch in Mecklenburg-Vorpommern rückten in den vergangenen Jahren Men schen mit sogenannten Mehrfachdiagnosen zunehmend in den Fokus von psychiatri schen und suchtbezogenen psychosozialen Diensten. Jedoch steht die Suchthilfe in der Behandlung und Betreuung dieser Patientengruppe ganz am Anfang. Die Probleme im Umgang mit Mehrfachdiagnosen resultieren aus der traditionellen Trennung von Suchttherapie und Psychose-Behandlung, die bis heute als unvereinbar gelten. Häufig führen die widersprüchlichen Therapieempfehlungen, die einerseits für psychi sche Störungen und andererseits für Suchtstörungen gemacht werden, zu Unsicherhei ten bei der Diagnose. Daher müssen die Fachleute aus der Suchthilfe und den psychia trischen Diensten gemeinsame Grundsätze entwickeln, die geeignete Methoden und Verfahren zur Behandlung und Betreuung von Menschen mit Mehrfachdiagnosen er möglichen. Die Serrahner Diakoniewerk gGmbH als Träger einer Fachklinik und sozialtherapeuti scher Einrichtungen hat im vergangenen Jahr auf diesen aktuellen Betreuungsbedarf reagiert und ein Doppeldiagnosezentrum in Serrahn eingerichtet. Diese stationäre Ein richtung liegt im Herzen Mecklenburg-Vorpommerns am Rande des Naturschutzgebie tes Nebeltal und direkt am Krakower See. Für 17 Patienten, die neben einer Suchtmit telabhängigkeit eine weitere psychische Erkrankung haben, werden Einzelzimmer mit integrierter Sanitärzelle vorgehalten. Das Gebäude ist behindertengerecht ausgestat tet. Es können auch Patienten aufgenommen werden, die einen Hund halten, da eine Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 22 / 48 - Drucksache 117 begrenzte Anzahl von Hundezwingern zur Verfügung steht. Der Träger hat für die Be treuung im Doppeldiagnosezentrum Serrahn ein multiprofessionelles Team aus unter schiedlichen Berufsgruppen eingesetzt. Die Störungen durch Suchtmittel sind meistens durch den Konsum alkoholischer Ge tränke oder illegaler Drogen entstanden. Alle Angebote des Doppeldiagnosezentrums ermöglichen eine Betreuung von zusätzlichen psychischen Erkrankungen wie Schizo phrenie oder Persönlichkeitsstörungen. Die Erfahrungen der ersten Monate zeigen, dass die Patientengruppe eine individuelle und auf ein System von Bezugstherapeuten basierende Betreuung benötigt. Ein wesentliches Ziel in der Behandlung und Betreuung ist die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dazu wird mit dem Patienten im Rahmen einer Hilfepla nung das gemeinsame Vorgehen besprochen. Dies ist die Grundlage für die individuelle Planung der Therapiebausteine, die sich an den Ressourcen der Patienten orientieren. Im Rahmen des Sozialtrainings werden in Kleingruppen veränderte Verhaltensweisen erarbeitet, um diese im Alltag zu erproben. Selbstverständlich sind Einzelkontakte not wendig. Mindestens vierzehntägig wird ein ausführliches Einzelgespräch geführt. Das Therapieangebot umfasst auch Möglichkeiten zur kreativen Gestaltung und Arbeitser probung. Die Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit wird durch ein individuel les Sport- und Bewegungsprogramm erreicht. Eine Abhängigkeitserkrankung ist eine psychische Erkrankung und wird immer häufiger durch weitere Krankheiten begleitet. Die Therapien in diesem Bereich gestalten sich über sehr lange Zeiträume. Die Einrichtung in Serrahn ist dabei auf einem guten Weg und wird nicht die letzte ihrer Art in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Peter Grosch, Gabriele Kanis 3.9 Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie 3.9.1 Diakonie im Dialog - Teilhabe im Wandel Zurzeit arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einer grundlegenden Reform der Eingliederungshilfe, die in ein Bundesteilhabegesetz münden soll. Es wird angestrebt, dass dieses Gesetz die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung wesentlich verbessert. Das Bundesgesetz wird sich auf die Strukturen der Leistungser bringung und die Landesgesetzgebung, insbesondere auf die Angebote im Bereich der Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen und deren Finanzierung auswirken. Gleichzeitig wurde über die Abschaffung des Sozialhilfefinanzierungsgeset zes und die Bestimmungen eines Ausführungsgesetzes SGB XII diskutiert. - 23 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung Um diese komplexen Gesetzgebungsverfahren in der Praxis erlebbar zu machen, hat der Landesverband gemeinsam mit Trägern von Angeboten für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Gesprächsreihe „Diakonie im Dialog“ zu zwei öffentlichen Gesprächsrun den eingeladen. Unter dem Motto „Teilhabe im Wandel“ fanden die Veranstaltungen in Neustrelitz mit der Diakoniewerk Stargard GmbH und in Grevesmühlen mit der Diako niewerk im nördlichen Mecklenburg gemeinnützige GmbH statt. Ziel war es, dass Politiker und Fachleute der Diakonie über das geplante Bundesteilhabe gesetz und die zukünftige Finanzierung der Sozialhilfe des Landes miteinander diskutie ren und auf die Auswirkungen, Veränderungen der Angebote und mögliche Problem lagen aufmerksam werden. Bundes- und Landespolitiker sowie Vertreter der Kreise und kreisfreien Städte und Mitarbeitende der Einrichtungen und Dienste suchten gemeinsam nach Lösungsansätzen. Grundsätzlich geht es darum, die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, einen eigenen Leistungsanspruch außerhalb der Sozialhilfe zu schaffen und die Partizipation von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Dabei standen Fragen der Personenzentrierung der Hilfe- und Unterstützungsleistungen und die Frage der Umsetzung des individuellen Bedarfs der Menschen mit Behinderungen im Mittel punkt. Ein besonderes Augenmerk galt dem Spannungsfeld zwischen Bedarfsermittlung und Leistungsbewilligung Deutlich wurde in den Gesprächen, dass die Konflikte, mit denen sich Menschen mit Be hinderung häufig im Alltag auseinandersetzen müssen, kaum wahrgenommen werden und in Mecklenburg-Vorpommern regional sehr unterschiedlich sind. An der Überwin dung dieser Dissonanzen, so waren sich alle Gesprächsteilnehmer einig, muss weiterhin gearbeitet werden. Ob dies mit einem Bundesteilhabegesetz oder einem Ausführungs gesetz SGB XII M-V verändert werden kann, werden die zukünftigen Erfahrungen zeigen. 3.9.2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des XII. Sozialgesetzbuches und des Kommunalsozialverbandsgesetzes Im Sommer 2015 legte das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Meck lenburg-Vorpommern eine Neuausrichtung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches vor. Dabei wird gänzlich auf ein Sozialhilfefi nanzierungsgesetz verzichtet. Kerngedanke dieses Gesetzesentwurfes war die Übertra gung des Wirkungskreises des überörtlichen Sozialhilfeträgers auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Damit sind diese nicht nur für die Aufgaben der örtlichen Sozialhilfe träger verantwortlich, sondern für alle Aufgaben der Sozialhilfe. Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 24 / 48 - Drucksache 117 Zur finanziellen Umsetzung dieser Aufgabenübertragung wurde eine sogenannte „Quo tenregelung“ eingeführt. Diese besagt, dass ca. 82,5 Prozent aller in den Landkreisen entstehenden Sozialhilfekosten und 72 Prozent aller in den kreisfreien Städten entste henden Sozialhilfekosten das Land Mecklenburg-Vorpommern trägt. Die restlichen Prozentanteile sind von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu tragen. Aufgelöst ist damit die bisherige differenzierte Finanzierung von ambulanten und sta tionären Leistungen, die je nach Interessenlage unterschiedliche Anreize für den Aus bau ambulanter oder stationärer Angebote setzte und den gesetzlich verankerten Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht ausreichend berücksichtigte. Im Hinblick auf die Personenzentrierung und die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung soll das neue Gesetz einen Anreiz für den Auf- und Ausbau von ambulan ten Leistungen und Angeboten setzen. Von der Bündelung der Aufgaben- und Kostenverantwortung bei den örtlichen Sozial hilfeträgern wird eine zielgerichtete Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und eine Verbesserung der Teilhabebedingungen für Menschen in besonderen Lebens lagen am Leben in der Gemeinschaft erwartet. Dabei kann sich das Land aber nicht vollständig aus der Verantwortung für die Menschen, die aus diesen Hilfebereichen Unterstützung benötigen, zurückziehen. Das Land selbst räumt sich deshalb als oberste Landessozialbehörde die Fachaufsicht ein. Aus Sicht des Landesverbandes ist dies grundsätzlich zu begrüßen. Es wird davon ausgegangen, dass die Landesregierung mit dieser Befugnis dafür Sorge trägt, dass ein heitliche Standards im ganzen Land festgelegt werden, eine Weiterentwicklung von er forderlichen Leistungsangeboten durchgesetzt und deren einheitliche Anwendung be fördert wird. Zu befürchten ist aus Sicht des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vor pommern e. V. jedoch, dass ein Anreiz zur reinen Kostenersparnis gegenüber fach lich-rechtlichen Aspekten bei der Suche nach Angebotsalternativen für die Sozialhilfe träger entstehen könnte. Wie auch in den zurückliegenden Jahren hat der Landesverband im Zuge einer Stel lungnahme sowie der Beteiligung an der Anhörung im Sozialausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommerns deutlich gemacht, dass allein durch eine Verlagerung der finanziellen Verantwortung auf die örtlichen Sozialhilfeträger eine personenzentrierte und UN-Behindertenrechtskonvention konforme Ausrichtung der Behindertenhilfe nicht zu erreichen ist. Michaela Kersting - 25 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung 3.10 Freiwilligendienste 3.10.1 Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) von 16 bis 26 Jahren Die Diakonie verfügt über ein Kontingent für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) von 135 Plätzen, dies entspricht 1.620 Teilnehmendenmonaten. Die hohe Nachfrage nach ei nem freiwilligen Engagement ist wie in den Vorjahren trotz entspannter Ausbildungs lage im kirchlich-diakonischen Raum in Mecklenburg-Vorpommern anhaltend kon stant. Das FSJ-Kontingent wurde vollumfänglich ausgeschöpft. Festzustellen ist, dass sich das Zeitfenster des Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren - ursprünglich für das Frühjahr vorgesehen - gegenwärtig bis in den Herbst hinein verschoben hat und damit in das erste Quartal des neuen FSJ-Jahrganges. Junge Frauen und Männer haben sich freiwillig in kirchlichen und diakonischen Einrich tungen wie z. B. in Kirchengemeinden, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher, seelischer und geistiger Behinderung, Kindertagesstätten und Schulen, Alten- und Pfle geheimen und in Einrichtungen der Jugendhilfe engagiert. Die Vielfalt der Einrichtun gen spiegelt gleichwohl die vielfältigen Aufgaben und Erfahrungsräume der Freiwilligen wieder. Die Einsatzstellen sind wichtige Partner im Bildungsprozess und stellen die praktischen Lernfelder zur Verfügung. Das FSJ dient den jungen Menschen vor allem zur persönlichen Orientierung, zur Vorbereitung auf den beruflichen Alltag, zur Festi gung des Berufswunsches und zur Entwicklung der persönlichen Kompetenzen. Die An leiterinnen und Anleiter der Einsatzstellen tragen wesentlich zum Gelingen des Bil dungsjahres bei, indem sie die Freiwilligen fachlich und persönlich begleiten. Im Fokus der Einsatzstellen und des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. als Träger, steht der Freiwillige/die Freiwillige in seiner/ihrer Individualität. Beson deren Stellenwert erhält die Reflexion der praktischen Arbeit in den Bildungssemina ren, die durch das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. vorbereitet und durchgeführt werden. Die 25 Seminartage sind die Schwerpunkte der pädagogischen Betreuung. Dabei wird ein christlicher, ganzheitlicher Ansatz, der alle Dimensionen des Menschseins umfasst, vertreten und umgesetzt. Zu den Zielen der teilnehmerorientierten Arbeit gehört, die Diakonie als evangelische Trägerin der Freien Wohlfahrtspflege und mögliche Arbeitgeberin im Bundesland ken nen und schätzen zu lernen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels, z. B. in der Pflege und in pädagogischen Arbeitsfeldern, stellt das FSJ ein nachhaltiges Bindeglied zur Gewinnung von Nachwuchskräften dar. Angesichts der sich verändern den Altersstruktur in Mecklenburg-Vorpommern ist den Einsatzstellen und dem Lan desverband daran gelegen, den jungen Menschen auch über die durch das FSJ mögli che Orientierungsphase berufliche Perspektiven im eigenen Bundesland zu eröffnen. Katrin Mirgeler Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 26 / 48 - Drucksache 117 3.10.2 FSJ-Projektarbeit - Teilnehmende mit besonderem Förderbedarf In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass immer mehr Jugendliche, und junge Er wachsene, die den Weg in ein Freiwilliges Soziales Jahr finden, aufgrund psychischer Erkrankungen, Suchterkrankungen oder schwierigen familiären Lebenssituationen, einen erhöhten individuellen Bedarf an Betreuung haben. In der Folge veränderten sich die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen an die pädagogische Begleitung der Freiwilligen durch die Träger in den Einsatzstellen. Durch die im FSJ-Jahrgang 2014/2015 eingeführte Projektarbeit gibt es nun die Mög lichkeit, diesen erhöhten individuellen Bedarfen von Freiwilligen in der pädagogischen Begleitung zu entsprechen. Die Jugendlichen mit einem besonderen Förderbedarf oder mit Benachteiligungen können intensiver pädagogisch begleitet werden. Dadurch er halten sie die Möglichkeit, das Freiwillige Soziale Jahr erfolgreich zu bewältigen. Unter besonderem Förderbedarf sind hierbei insbesondere die Förderung der Leistungsfähig keit und der Erwerb von grundlegenden Kompetenzen zu verstehen, die für den per spektivischen Beginn einer Ausbildung Voraussetzungen sind. Dazu zählen Kommuni kationsfähigkeit, Reflexionsfähigkeit, Fähigkeit zu Selbst- und Fremdwahrnehmung so wie das Verständnis für grundlegende Arbeitsvoraussetzungen wie Pünktlichkeit und Höflichkeit. Als Benachteiligungen gelten in diesem Zusammenhang auch Sprach- und Verständnis schwierigkeiten aufgrund eines Migrationshintergrundes, Lern- oder körperliche Behin derungen sowie anerkannte Krankheiten, wie zum Beispiel das Tourett-Syndrom oder psychische Belastungsstörungen, die im Arbeitsprozess besondere Berücksichtigung benötigen. Des Weiteren besteht sozialer Förderbedarf bei Teilnehmenden mit Förder schul- und Hauptschulabschlüssen sowie Abbruchbiografien. Sozialer Förderbedarf be steht ebenso bei mangelnden Sozialkompetenzen im Blick auf grundlegende Arbeitsan forderungen oder bei Teilnehmenden mit eingeschränktem Leistungsniveau. Das Projekt wurde mit zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Im Rah men der Seminararbeit besteht hier die Möglichkeit, in kleineren Seminargruppen in tensiver zu arbeiten und die Seminarinhalte an die Bedürfnisse der Teilnehmenden in Rückkopplung mit den Einsatzstellen anzupassen. Die zuständige Referentin hat Res sourcen für eine engere Begleitung in der Einsatzstelle und kann die Teilnehmenden auch zu externen Terminen (z. B. zum Jobcenter) begleiten, um mit ihnen eine An schlussperspektive zu entwickeln. Es ist gut gelungen, das Lernziel Kompetenzerwerb in die Seminararbeit zu integrieren. Um Stigmatisierungen zu vermeiden, waren die Teilnehmenden in eine heterogene Se minargruppe eingebunden. Die Gesprächsbedarfe in den Einsatzstellen waren zu Be ginn des jeweiligen Jahres intensiver als im Regel-FSJ. Für einige Teilnehmende war ein - 27 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung hoher Betreuungsbedarf eforderlich, um den Start in das Freiwilligenjahr gelingen zu lassen. In der zweiten Hälfte des Freiwilligen Sozialen Jahres ging es dann verstärkt um die Begleitung bei der Suche nach einer Anschlussperspektive. Im ersten Projektjahrgang ist es gelungen, mit allen Projektteilnehmerinnen und -teil nehmern eine Anschlussperspektive zu erarbeiten und diese umzusetzen. Die meisten Teilnehmenden konnten im Anschluss an das Freiwillige Soziale Jahr eine Ausbildung beginnen. Einige begannen mit dem Nachholen eines Schulabschlusses oder wurden in die Berufsförderung begleitet. Aufgrund dieser außerordentlich positiven Erfahrungen wird das Projekt auch für den FSJ- Jahrgang 2015/ 2016 fortgeführt. Bereits jetzt zeichnet sich ein ähnlich erfolgrei cher Abschluss ab. Carolin Piotraschke 3.10.3 Bundesfreiwilligendienst (BFD Plus/über 27 Jahren) Auch im Jahr 2015 gab es eine anhaltend hohe Nachfrage sowohl bei jüngeren als auch älteren Personen für den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Die Zahl der Interessenten überstieg dabei wieder das Angebot an Plätzen. Etwa zwei Drittel der Freiwilligen sind älter als 27 Jahre. Aktuell stehen dem Landesverband 91 BFD-Stellen zur Verfügung, das entspricht 1.092 Teilnehmendenmonaten. Von diesem Niveau wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren auszugehen sein. 75 Prozent der Plätze sind für die größe ren Einrichtungen im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. vorgesehen (Pflegeheime, Behindertenwerkstätten, Kindergärten, etc.) und 25 Prozent für die klei neren Einrichtungen einschließlich der Kirchengemeinden. Im Jahr 2015 wurden weitere Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung der ge setzlich vorgeschriebenen Seminare gesammelt, speziell bei den älteren Freiwilligen (über 27 Jahren). Besonders stark vertreten ist hier die Gruppe der 40- bis 55-jährigen, von denen viele schon seit langem arbeitslos sind. Dabei geht es insbesondere um die Stärkung des Selbstbewusstseins, die Reflexion der Praxiserfahrungen in den Einsatz stellen, das Wecken des Interesses an gesellschaftlichen Zusammenhängen und die re ligiöse Bildung, aber auch ganz wesentlich um Hilfe bei der Suche nach Lebens- und Be rufsperspektiven im Anschluss an das Jahr im Bundesfreiwilligendienst. Darüber hinaus vermitteln die Mitarbeitenden des Fachbereichs Freiwilligendienste bei auftretenden Konflikten zwischen Freiwilligen und den Einsatzstellen. Deutlich gestiegen ist der Wunsch, auf die individuellen Lebenslagen der Freiwilligen bei der Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes Rücksicht zu nehmen. Dies führt häufig zu einem erhöhten Arbeits- und Verwaltungsaufwand. Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 28 / 48 - Drucksache 117 Bewährt hat sich die gute Zusammenarbeit mit den Kirchenkreisverwaltungen in Meck lenburg und Pommern, aber auch mit den Personalverwaltungen der Mitgliedseinrich tungen des Diakonischen Werks Mecklenburg-Vorpommern e. V. Arne Draeger, Tobias Pollee 3.10.4 Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug Im Herbst 2015 wurde das BFD-Gesetz aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen um einen §18 ergänzt. Hier wird der Bereich des Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug geregelt. Die Änderungen traten zum 01.12.2015 in Kraft und laufen zum 31.12.2018 aus. Mit der Festlegung der Laufzeit der Gesetzesänderung für drei Jahre ist auch von einer Förderung des Bereichs von mindestens drei Jahren auszugehen. Das Programm richtet sich an deutsche Freiwillige, die sich in Einsatzstellen mit Flücht lingsbezug engagieren und an Flüchtlinge, die sich in Einsatzstellen mit und ohne Flüchtlingsbezug engagieren. Von der Programmteilnahme ausgeschlossen sind Frei willige, die aus einem „sicheren Herkunftsland“ stammen, da bei ihnen nicht von ei nem rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ausgegangen wird. Zu nächst werden auch nur volljährige Freiwillige (Flüchtlinge und Deutsche) in das Son derkontingent aufgenommen. Dem Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. wurden im Dezember 40 BFD-Plätze für 2016 zugewiesen. Dies entspricht 480 Teilnehmendenmonaten aus dem Zusatzkontingent. Der Fachbereich Freiwilligendienste hat die Mitglieder des Lan desverbandes und die Kirchengemeinden über das Sonderprogramm informiert und in der Vertragsvorbereitung beratend und unterstützend begleitet. Die ersten BFD-Ver träge aus dem Sonderprogramm wurden zum 01.01.2016 ausgestellt. Es ist davon aus zugehen, dass im Kalenderjahr 2016 die Nachfrage von Seiten der Kirchengemeinden und Mitglieder zum BFD- Sonderprogramm konstant zunehmen wird. Katrin Mirgeler 3.10.5 Fördermittel in Freiwilligendiensten (FSJ und BFD) In der aktuellen EU- Förderperiode bis 2020 werden die Freiwilligendienste (Freiwilli ges Soziales Jahr [FSJ] und Bundesfreiwilligendienst [BFD]) in Mecklenburg-Vorpom mern ausschließlich durch Rückflussmittel aus der vorherigen EU- Förderperiode geför dert. Zur Vereinfachung von ESF-Abrechnungsmodalitäten und zur Reduzierung des da mit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes bei den Trägern hat das Ministerium - 29 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung für den FSJ-Jahrgang 2015/16 auf eine pauschalisierte Förderung umgestellt. Der Um fang der Fördermittel wurde zum 01.09.2015 stark abgesenkt. Dem Landesverband wurden von Seiten des LAGUS 22 ESF geförderte Plätze zugewiesen. Die Nachfrage bzw. den Bedarfen der Mitglieder an ESF geförderten FSJ-Plätzen konnte nicht vollum fänglich entsprochen werden. Das Land hat zum nächsten FSJ-Jahrgang eine weitere Kürzung der Fördermittel angekündigt. Gelingt es nicht, weitere Geldmittel für die Freiwilligenarbeit zu generieren, ist die Viel falt an FSJ-Einsatzstellen vor allem in den evangelischen Schulen und Kindertagesstät ten sowie der Jugendarbeit in ihrem Fortbestehen gefährdet. Einsatzstellen, die über die Pflegesätze finanziert werden, sind davon nicht betroffen. Aus Sicht des Landesver bandes ist eine „Verabschiedung“ des Bundeslandes aus der Freiwilligenarbeit in be sonders förderwürdigen Bereichen wie z. B. der Bildung, frühkindlichen Entwicklung und der Jugendarbeit nicht zu befürworten. Die Ungleichbehandlung bzw. Schlechter stellung des FSJ gegenüber dem FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr – Naturschutz) ist ebenfalls zu beanstanden und gegenüber der Landesregierung weiter zu problematisie ren. Im Bereich der Bundesmittel im FSJ und im BFD ist grundsätzlich von einer konstanten Fortführung der Kontingente/Teilnehmendenmonate und der Bundesfördermittel aus zugehen. Katrin Mirgeler 3.11 Leistungsentgelte, Benchmarking Der Fachbereich Leistungsentgelte und Benchmarking nimmt für den Landesverband die Interessenvertretung der diakonischen Träger in den Schiedsstellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wahr. Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege als ordentliches Mitglied in den Schiedsstellen des SGB XII und des SGB VIII sowie als stellvertretendes Mitglied in der Schiedsstelle des SGB XI vertreten. Der Landesverband bestimmt auf diese Weise die Entwicklungen in wesentlichen diakonischen Tätigkeitsfeldern der Sozialhilfe, der Sozialen Pflegeversicherung und der Kinder- und Jugendhilfe mit. Die Schiedsstellen sind paritätisch besetzte Gremien. In ihnen sind Leistungserbringer- und Leistungsan bieterverbände gleichermaßen vertreten. Geleitet werden die Schiedsstellen durch einen unabhängigen und gemeinsam bestimmten, fachkundigen Vorsitzenden. Aufga be der Schiedsstelle ist es, über die Vergütung von Leistungen zu entscheiden, sofern zwischen den Vertragsparteien kein Einvernehmen über die Höhe der Vergütung er zielt werden konnte. Die Schiedsstelle SGB XI hat zudem die Befugnis, über gescheiter te Rahmenvertragsverhandlungen zu befinden. Eine solche Befugnis fehlt gegenwärtig Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 30 / 48 - Drucksache 117 für die Rechtsbereiche des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie für die Eingliederungshilfe (SGB XII). Der Fachbereich begleitete im Berichtsjahr 11 Verfahren nach SGB VIII, 4 Verfahren nach SGB XI und 5 Verfahren nach SGB XII. Dabei mussten oft Entscheidungen über Vergütungen für Leistungen diakonischer Träger gefunden werden. Hauptschwerpunktverfahren 2015 war die Entscheidung über den Landesrahmenver trag gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI, in dem es um die Festlegung der Personalschlüssel der Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern ging. Notwendig wurde dieser Schritt, da es den Leistungsanbieterverbänden nicht möglich war, ein einvernehmliches Ergebnis mit den Sozialhilfeträgern zu erzielen, obwohl Einigkeit mit den Pflegekassen bestand. So lag es nunmehr in der Entscheidungskompetenz der Schiedsstelle, die Per sonalausstattung in den Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern zu bestim men. Am 25.11.2015 folgte die Schiedsstelle mehrheitlich dem Antrag der Leistungsan bieterverbände. Leider haben die Sozialhilfeträger gegen diese Entscheidung Klage er hoben. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht jedoch die berechtigte Hoffnung, dass die Klage zurückgenommen wird. Tritt dieser Fall ein, entfaltet der Schiedsspruch der Schiedsstelle seine Wirksamkeit und ermöglicht ganz im Sinne der Bewohner eine bes sere Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen des Landes. Dieses Verfahren macht deutlich, wie wichtig die gesetzliche Verankerung der Schieds stellenfähigkeit von Landesrahmenverträgen ist, da ansonsten bei Verweigerungsoder Blockadehaltung von nur einer Vertragspartei der Abschluss landesweiter Rege lungen unmöglich wird. Ein solches Szenario erfolgte 2015 bei den Verhandlungen zu einem Rahmenvertrag im Bereich der Kindertagesstätten; hier hat der Gesetzgeber lei der die Schiedsstellenfähigkeit nicht verankert. Das Diakonische Werk MecklenburgVorpommern forderte daher in seinen Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2016 u. a. auch die Aufnahme der Schiedsstellenfähigkeit im Kindertagesförderungsgesetz Meck lenburg-Vorpommern und im SGB XII. Antje Eickelberg - 31 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung 3.12 Beratungsdienste 3.12.1 Neustrukturierung der Beratungslandschaft und nachhaltige Sicherung Nach Aufnahme der Thematik im Jahr 2014 warten die Träger der diakonischen Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig auf neue konkrete Vorschläge zur Neu strukturierung der Beratungslandschaft durch das Land. Die Diakonie wie auch die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtverbände in Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat dem Sozialministerium dabei zugearbeitet und Leistungsstandards entwickelt. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald soll ab dem 01.01.2017 ein Modellversuch unter Berücksichtigung der Leistungsstandards der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtverbände in Mecklenburg-Vorpommern e. V. starten. Im Modellversuch soll der Landkreis in drei Sozialräume aufgeteilt werden, in denen Beratung durch jeweils einen Träger organisiert werden soll. Es geht dabei um die Beratungsfelder: Ehe-, Fami lien- und Lebensberatung, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, Sucht- und Drogenberatung, Beratung für Menschen mit Behinderungen (ohne Spezialberatung), Migrationsberatung, Allgemeine Soziale Beratung und die Beratung zur sexuellen Ge sundheit. Gespräche mit den Diakonischen Trägern vor Ort haben dazu geführt, dass stärker als bisher über mögliche Kooperationspartner (auch mit bisherigen Mitbewerbern) nach gedacht und Formen der konkreten Zusammenarbeit geprüft werden. Im Einzelfall sind erste „diakonische Schulterschlüsse oder Absprachen“ in Vorbereitung. Die Landesre gierung möchte ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes Beratungsangebot sichern. Dabei soll eine mobile sowie internetgestützte Beratung ein wichtiges Instrument dar stellen. Ziel ist eine trägerübergreifende Vernetzung der Angebote. Die Allgemeine So ziale Beratung soll dabei eine zentrale Steuerungsfunktion erhalten. Um Planungssi cherheit zu gewährleisten sollen längere verlässliche Förderzeiträume eingeräumt wer den. Es soll möglichst einheitliche Standards (Personal- und Sachkosten, Eigenanteil, kommunale Anteile) geben (Pauschalisierungen). Ziel ist e i n Förderweg über die Kommunen. Dabei sollen die mittel- und längerfristigen Haushaltsentwicklungen bei Land, Kommunen und Trägern berücksichtigt werden. Unter Nutzung der vorhandenen Strukturen der Diakonischen Beratungsstellen neh men zunehmend auch Flüchtlinge und Zuwanderer die Angebote der unterschiedlichen Beratungsstellen in Anspruch. An einigen Standorten übersteigt die Beratungsnachfra ge inzwischen die verfügbaren Beratungskapazitäten, so dass die betroffenen diakoni schen Träger erwägen, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Die in den vergangenen drei Jahren geleistete Unterstützung der Kirchenkreise, insbesondere für die Ehe-, Fa milien- und Lebensberatung (EFL) sowie für die Allgemeine Sozialen Beratung (ASB), hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass sich diese Beratungsangebote der wach Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 32 / 48 - Drucksache 117 senden Bedarfslage in diesen Beratungsfeldern und unabhängig von der niedrigsten öf fentlichen Bezuschussung, stellen konnten. Die Mitarbeitenden der diakonischen Bera tungsstellen sind dankbar, dass gerade diese Beratungsangebote jetzt auch als Res source vor Ort den Flüchtlingen und Zuwanderern zur Verfügung stehen. Es ist sinnvoll, den Migranten und Migrantinnen von vornherein nicht nur die speziel len Migrationsberatungsstellen bekannt zu machen, sondern sie auch auf alle anderen Beratungsangebote hinzuweisen. Dabei ist die EFL auch in der Lage, Beratung nach traumatischen Erfahrungen anzubieten. Der Landesverband begrüßt daher sehr, den eingeschlagenen Weg der Unterstützung der EFL und der ASB insbesondere unter Be rücksichtigung des Zuwachses an Migranten und Migrantinnen nachhaltig fortzusetzen, bisher Erreichtes zu bewahren, vorhandene Kapazitäten auszubauen und Dolmet scher-/Sprachmittlerleistungen sowie entsprechende berufsbegleitende Qualifizierun gen der Berater und Beraterinnen weiter zu fördern. 3.12.2 25 Jahre Psychologische und Seelsorgerliche Beratung Psychologische und Seelsorgerliche Beratung in evangelisch-diakonischer Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern geschieht nun schon seit mehr als 25 Jahren im Bundesland. Das wird gefeiert. Am 8. Juli 2016 wird daher zum Jubiläum und zum Fachtag ins Zen trum Kirchlicher Dienste nach Rostock eingeladen. [Information unter 0385 5006 148] 3.12.3 Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Derzeit ist der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktge setzes Mecklenburg-Vorpommern im gesetzgebenden Verfahren. Der Entwurf be schränkt sich auf die Formulierung einer Förderung von mindestens 80 Prozent (bisher 90 Prozent). Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine gesetzli che Pflichtaufgabe, welche auskömmlich durch die Länder finanziert werden muss. Weitere Kritikpunkte sind die Verschlechterung der Erreichbarkeit von Beratungsstel len in der Fläche aber auch die zu kurzen Förderzeiträume. Der vorliegende Entwurf kommt demnach seiner eigentlichen Zielstellung leider nicht nach, er verschlechtert sogar die bisherigen strukturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und muss infolge dessen in seinem jetzigen Entwurf vom Landesverband als wenig förderlich ein geschätzt werden. Weitere Kritikpunkte sind die Erreichbarkeit von Beratungsstellen in der Fläche sowie längere Förderzeiträume. Klaus Schmidt - 33 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung 3.12.4 Migrationsberatung und Migrationssozialberatung Der Landesverband des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. kann mittlerweile auf eine über zehnjährige Erfahrung in der Migrationsberatung für er wachsene Zuwanderer (MBE) und in der Migrationssozialberatung (MSB) in Mecklen burg-Vorpommern zurückblicken. Beraten wird derzeit im Landkreis Nordwestmeck lenburg, in Parchim und in der Landeshauptstadt Schwerin. Zu den Beratungsschwerpunkten gehört die Integrationsarbeit auf Basis einer individu ellen Zielförderung. Als Instrument wird hierbei auf die Case-Management-Methode zurückgegriffen. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bilden die ausländer- und flüchtlingsrechtlichen Hilfestellungen. Aktuell ist hier insbesondere das Thema der Fa milienzusammenführung ein wesentlicher Beratungsschwerpunkt. Ein Großteil der lau fenden operativen Beratungsarbeit wird für die Unterstützung der Migrantinnen und Migranten bei der Orientierung in den öffentlichen Verwaltungsstrukturen und bei der Antragsstellung der Leistungsberechtigten gegenüber den Jobcentern, der Agentur für Arbeit, der Ausländerbehörde und dem Sozialamt benötigt. Für junge Familien wird ferner die Unterstützung bei der Integration der Kinder in Kindergarten oder Schule an gefragt. Zusätzliche Hilfestellungen erhalten besonders schutzbedürftige Personen (z. B. allein reisende minderjährige Jugendliche, schwangere Frauen, Menschen mit Be hinderungen, usw.). Sie werden überwiegend an spezialisierte lokale Ansprechpartner vermittelt. Ebenso werden die Hilfesuchenden bei Bedarf an medizinische Einrichtun gen weitergeleitet und gegebenenfalls dorthin begleitet. Als ständige Aufgabe ist die Vermittlung von kulturellen Werten und Erwartungshaltungen gegenüber den ortsan sässigen Akteuren der Zivilgesellschaft ein nicht zu unterschätzender Beitrag für eine gelingende Integration der Migrantinnen und Migranten. Im Jahr 2015 wurden durch die Mitarbeitenden der Migrationsberatungsstelle insge samt 712 Migrantinnen und Migranten beraten, begleitet und betreut. Darunter konn te ein Anteil von 250 Personen neu aufgenommen werden. An den drei Beratungs standorten haben sich unterschiedliche Schwerpunkte nach Herkunftsländern der Hil fesuchenden herausgebildet. In Schwerin stammt die Mehrheit der Klienten aus den Herkunftsländern Syrien, Staatenlose (Palästinenser), Iran, Irak und Afghanistan. In der Region Nordwestmecklenburg kommen die beratenden Personen mehrheitlich aus EULändern. In Parchim hingegen suchen hauptsächlich Klienten aus der russische Födera tion, Kasachstan sowie der EU die Beratungsstelle auf. Alle Beratungsstandorte sind vollumfänglich ausgelastet und können derzeit nur nach ausgelaufenen Betreuungen neue Klienten aufnehmen. Dennoch wird versucht, Hilfe suchenden mit dringlichen Anliegen auch kurzfristige Beratungstermine zu ermögli chen. Vor allem im Kontext der Familienzusammenführung ist fristgerechtes Handeln Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 34 / 48 - Drucksache 117 von hoher Relevanz. Die Beratungsstelle in Schwerin hat deshalb kurzfristig eine War teliste eingeführt, indem Klienten vorgezogen werden, die Familienzusammenführung beantragen wollen. Leider ist zu verzeichnen, dass sich der tatsächliche Zugang der Flüchtlinge zu den Be ratungsangeboten nicht nach „Residenzgesichtspunkten“ steuern lässt. Eine Folge da von ist die Nachfragekonzentration in größeren Städten. Für Mecklenburg-Vorpom mern also in Schwerin und Rostock. Da sich das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern zur Beurteilung der Nachfragesituation auf veröffentlichte Statistiken bezieht, der vorstehend beschriebene Effekt wegen seiner Aktualität aber noch gar nicht vom statistischen Landesamt erhoben worden ist, ist auch die maßgebliche Förderrichtlinie für einen auskömmlichen Personalschlüssel, ins besondere in den beiden größeren Städten, nicht ausgelegt. Für Schwerin bedeutet die vom zuständigen Landesamt für das Wirtschaftsjahr 2016 avisierte stringente Anwen dung des Richtlinienschlüssels von 1:40.000 eine deutliche Verschlechterung der öf fentlich mitgeförderten Beratungskapazitäten für die Flüchtlingsarbeit. An dieser Stelle sei dem wirtschaftlichen Engagement des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg ganz herzlich gedankt. Durch die Unterstützung des Kir chenkreises kann auch im Wirtschaftsjahr 2016 ein Teil der Personalkosten in der Mi grationsberatungsstelle mit finanziert und so ein adäquates Grundberatungsangebot in der Migrationssozial- und Flüchtlingsarbeit erhalten bleiben. Eine Fortschreibung die ser Unterstützung über das Wirtschaftsjahr 2016 hinaus würde helfen, die Arbeit der Migrationsberatungsstelle auch weiterhin nachhaltig zu gestalten. Stephan Arnstadt, Sarah Klinkenbusch 3.13 Demokratie gewinnt! In Mecklenburg-Vorpommern! Das Projekt „Demokratie gewinnt! In Mecklenburg-Vorpommern!“ des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist Bestandteil des vom Innenministerium ge förderten Bundesprogrammes Zusammenhalt durch Teilhabe und hat zum Ziel, das de mokratische Engagement der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie zu fördern und zu stärken, um so einen ganz praktischen Beitrag zum Erhalt der demokratischen Grundordnung zu leisten. Über die Notwendigkeit der Durchset zung dieses Anliegens bestehen - wie die aktuelle gesellschaftspolitische Lage in der Bundesrepublik deutlich zeigt - wohl kaum noch Zweifel. Doch sich bewusst demokra tie- und menschenfeindlichen Verhaltensweisen entgegenzustellen, die auch vor den kirchlichen und diakonischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern nicht halt machen, ist keine leichte Aufgabe. - 35 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung Deshalb bietet „Demokratie gewinnt! In M-V!“ allen engagierten Menschen in der Dia konie in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, sich in einer Seminarreihe für die se Auseinandersetzung das notwendige argumentative und rhetorische Rüstzeug anzu eignen und damit die eigene Kommunikations- und Beratungskompetenz zu stärken. Die in diesen Modulen ausgebildeten DemokratieberaterInnen und MultiplikatorInnen stehen den Teams der diakonischen Einrichtungen und den Kirchengemeinden nicht nur beratend in Fällen rechtsaffiner Auffälligkeiten zur Seite. Sie greifen ebenso bei dis kriminierenden Verhaltensweisen im beruflichen Alltag ein und engagieren sich für ein von christlichen Werten getragenes Miteinander in Verband, Kirche und Gemeinwe sen. Das Projekt selbst ist integraler Bestandteil des Demokratie-Netzwerkes von Mecklenburg-Vorpommern und arbeitet in einem Verbund eng mit den „Demokratie gewinnt! In …“ Projekten der anderen drei großen ostdeutschen diakonischen Landes verbände zusammen. Mittlerweile sind gut zweieinhalb Jahre seit dem Start dieses Projektes vergangen. In nerhalb des zweiten Ausbildungsseminars wird derzeit das vorletzte Modul realisiert. Damit befinden sich gegenwärtig 18 Seminarteilnehmer erfolgreich auf dem Weg zum/zur zertifizierten Demokratieberater/Demokratierberaterin. In der ersten ProjektFörderperiode (10/2013 bis 02/2015) konnte 15 Mitarbeitenden, die landesweit - von der Insel Usedom bis Boizenburg - in den diakonischen Einrichtung tätig sind, dieser Abschluss zuerkannt werden. Gemeinsam mit diesen MultiplikatorInnen wurden über das Projekt vom Herbst 2013 bis zum jetzigen Zeitpunkt 28 Informations- und Bildungs veranstaltungen durchgeführt, an denen insgesamt ca. 460 haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende teilgenommen haben. In zwanzig persönlichen Gesprächen mit Füh rungskräften und Funktionsträgern wurde 65 wichtigen Akteuren das Projekt nahe ge bracht bzw. wurden diese in dessen Durchführung mit eingebunden. Im gesamten För derzeitraum haben sich innerhalb der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern rund 70 Personen hilfesuchend an die DemokratieberaterInnen gewandt. Auch nach ihrer Qualifizierung werden die ausgebildeten MultiplikatorInnen nicht al lein gelassen. Gemeinsam mit der Projektleitung wurde ab Sommer 2015 ein eigenes Netzwerk aufgebaut, in dem sie sich in regelmäßigen Abständen zu aktuellen gesell schaftspolitischen Themen und zu Problemen der praktischen Umsetzung ihrer be trieblichen Beratungstätigkeit austauschen und weiterbilden können. So standen zum Beispiel beim 3. Netzwerktreffen der DemokratieberaterInnen im März dieses Jahres „brandaktuell“ Positionsfindungen zum einen zu den Übergriffen an Silvester 2015 in Köln und der damit verbundenen staatlichen Öffentlichkeitsarbeit und zum anderen zur AfD, der wohl eigentlichen Gewinnerin der Landtagswahlen vom 13. März 2016, ganz oben auf der Agenda. Dankend konnte hier auf die Unterstützung durch einen Lektor der Diakonie Deutschland zurückgegriffen werden. Im Ergebnis der Diskussion wurde deutlich, dass ein Demokratieberater, will er zur AfD Stellung bezie Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 36 / 48 - Drucksache 117 hen, nicht nur an der Oberfläche der von dieser Partei vertretenen, im ersten Anlauf logisch und berechtigt erscheinenden Forderungen der Bürger bleiben darf, sondern dass er sich ein tiefergehendes Bild über die Grundsätze und Zielrichtungen ihrer Politik machen muss. Äußerungen von AfD-Politikern - wie z. B. zum Waffengebrauch an den Grenzen oder zu „unterschiedlichen Reproduktionsstrategien“ in Afrika und Eu ropa - sind nicht tolerierbar, mit dem christlichen Menschenbild nicht zu vereinbaren und zeigen ganz deutlich die teilweise menschenverachtende und diskriminierende Ausrichtung dieser Partei. Dies sollten sich auch Mitarbeitende von Kirche und Diako nie vor Augen halten, wenn sie sich in der AfD engagieren. Einen Schwerpunkt bei der Weitergabe der erworbenen Fähigkeiten bildete und bildet u. a. die Realisierung von durch die DemokratieberaterInnen initiierten betriebseige nen Mikroprojekten zum Auf- und Ausbau zivilgesellschaftlicher Prozesse. Derartige Kleinprojekte, die über „Demokratie gewinnt! In Mecklenburg-Vorpommern!“ geför dert werden können, reichen von Inhouse-Kursen zu solchen Themen wie „Willkom menskultur“ oder „Alltagsrassismus und Extremismus“ über einen „Runden Tisch Flüchtlingshilfe“ bis hin zum Kita-Projekt zur „Förderung eines sicheren und selbstbe wussten Handelns“ der Kleinsten. In diesem Jahr laufen bereits Anfragen z. B. zur För derung von Auftritten des „Behindertentheaters Die Eckigen“ (KDW Stralsund) oder auch zur Realisierung eines regelmäßigen „Big-Dinner-Treffens“ von ca. 30 einheimi schen und Flüchtlingskindern im Nachbarschaftszentrum Grünhufe (Brennpunkt Plat tenbausiedlung), bei dem gemeinsam Vorurteile abgebaut und Wege eines Miteinan ders gefunden werden sollen. Als jüngstes Beispiel für eine praktische Demokratieförderung wurde im ersten Quartal dieses Jahres im Diakoniewerk Neues Ufer gemeinsam ein Projekt zur Stärkung von dort tätigen Gruppenleitern im Umgang mit Extremismus und Menschenfeindlichkeit abgeschlossen. In dessen Ergebnis erarbeiteten die Teilnehmer einen Zusatz für die be stehende Hausordnung, der sich konkret mit der Bekämpfung jeglichen Extremismus befasst. Ergänzt wurde dies mit einem Handlungsdiagramm im Störungsfall und einem möglichen Zusatz für das Leitbild dieser Einrichtung. Das Gesamtpaket wird jetzt der Betriebsleitung zur Prüfung und praktischen Umsetzung vorgeschlagen. Um die ausgebildeten Demokratieberater der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern auch nach der planmäßigen Beendigung der Förderung zum 31.12.2016 nicht allein zu lassen und sie auch weiterhin in ihrem wertvollen Engagement zu unterstützen, ist im Rahmen des Bundesprogrammes Zusammenhalt durch Teilhabe eine Ausweitung/Neu auflage der Förderung dieses Projektes für die Jahre 2017 bis 2019 in Aussicht gestellt. Auf eine weitere Unterstützung aus dem Bereich von Kirche und Diakonie in Mecklen burg-Vorpommern wird gleichermaßen gesetzt. Ralf Fiebiger - 37 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung 3.14 Erziehung, Bildung, Schule und Familie 3.14.1 Der Prozess Kita 2020 auf der Frühjahrssynode der Nordkirche in Lübeck Am 27.02.2015 hatte die Steuerungsgruppe Kita 2020 Gelegenheit, die Arbeitsergeb nisse des inzwischen zweijährigen Prozesses Kita 2020 den Synodalen vorzustellen, und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Eine gemeinsame Präsentation der beteiligten Dia konischen Werke beschrieb noch einmal als Zielstellung des Projektes in den Kinderta geseinrichtungen das evangelische Profil in der Betreuung, Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen zu stärken und die pädagogischen Fachkräfte in der religi onspädagogischen Arbeit zu unterstützen. Inhaltlich wurde in diesem Konzeptionsprozess deutlich, dass es große Unterschiede in der Arbeit der Kindertagesstätten und deren Finanzierung in den verschiedenen Bundes ländern der Landeskirche gab, die angesprochen und gegenseitig vermittelt werden mussten. Dabei schien es zunächst so, als könne es keinen gemeinsamen Weg geben. In zwischen aber kann die Zukunft der Kindertagesstätten von den drei Diakonischen Wer ken und dem Verband Evangelischer Kindertagesstätten gemeinsam gestaltet werden. Dabei sollen die unterschiedlichen Traditionen, Rahmenbedingungen und prägenden ge sellschaftlichen Kulturen für die Profilierung der Kindertagesstätten genutzt werden. Im Prozess Kita 2020 müssen sich alle Beteiligten auf unterschiedliche Rahmenbedin gungen einstellen und akzeptieren, dass es unterschiedlich ausgeprägte unterstützen de Strukturen gibt. Sie müssen sich den verschiedensten gesellschaftlichen Anforde rungen und Erwartungen stellen, die von Stadt und Land, Familie und Sozialraum aus gehen oder sich durch das unterschiedliche Einbeziehen der Interessen von Eltern (z. B. abgeben, abholen, erziehen, bilden, betreuen) ergeben. Trotzdem wollen sie sich auf einen gemeinsamen Weg begeben: Es braucht neben der bisherigen inhaltlichen Arbeit und erfolgreichen Geschichte der im Alltag integrierten Religionspädagogik auch ein ganzheitliches evangelisches Profil. Dies muss auch die Mitarbeitenden in den Blick nehmen und in Qualitätsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit die Kultur der Leitung und der Mitarbeitenden sowie die Elternkommunikation stützen. Diese Arbeitsergebnisse wurden in verschiedenen Workshops durchaus auch kontro vers diskutiert. Im Großen und Ganzen aber wurde die Position der Arbeitsgruppe Kita 2020 mit seinen Ergebnissen bestätigt und auf seinem Weg bestärkt. Dabei entstanden folgende Themenfelder: 1. Evangelische Kindertagesstätten sind Orte für Familien 2. Evangelisches Profil herausstellen 3. Fachkräfte gewinnen, Qualifizierung fördern 4. Langfristige Berufs-Chancen bieten Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 38 / 48 - Drucksache 117 5. Qualitätsentwicklung und evangelisches Profil verknüpfen 6. Öffentlichkeitsarbeit nutzen 7. Verlässliche Tarife anwenden 8. Finanzierung sicherstellen 9. Unterstützende kirchliche Strukturen schaffen Gegenwärtig geht es um die gerechte Verteilung der notwendigen Finanzmittel. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe gehen aber davon aus, dass im Sommer dieses Jahres die Arbeit abgeschlossen sein wird. Für die evangelischen Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern gab es im Zuge der Reflektion um das christliche Selbstverständnis eine Neuauflage der Leitlinien. Sie wurden inhaltlich den aktuellen Erfordernissen angepasst, verblieben aber, wegen des Wiedererkennungseffektes, im bekannten Layout. 3.14.2 Kinder, Jugendliche und Familien mit Flucht- und Kriegshintergrund in diakonischen Einrichtungen Die Arbeit mit Kindern aus Familien mit Fluchthintergrund in Kindertageseinrichtungen bringt viele Herausforderungen mit sich, in denen es heißt, mit Fremden und Fremdem professionell umzugehen. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die Aufgaben, die sich durch die ins Land gekommenen Familien ergeben, nicht kurzfristig zu bewältigen sein werden. Die Anstrengungen, die bereits jetzt schon bei der Aufnahme und Unterstüt zung von Kindern mit Fluchterfahrungen und Migrationshintergrund geleistet wurden, zeugen vom angewandten christlichen Selbstverständnis der Nächstenliebe. Die Herausforderung, vor der auch die Mitarbeitenden in den evangelischen Kinderta geseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern stehen, ist die Integration von Men schen aus anderen Kulturen und Religionen. Integration kann vor allem über rasche Eingliederung gelingen. In den Kindertagesstätten soll Platz sein, um über Rechte und Werte zu reden, aber auch um Sorgen und Ängste aller Beteiligten ernst zu nehmen. Viele evangelische Kindertageseinrichtungen unterstützen bereits Kinder bei der Einge wöhnung in ein neues Lebensumfeld. Die Kinder lernen hier die deutsche Sprache und Kultur kennen und erleben ein selbstverständliches Miteinander verschiedener Spra chen und Kulturen. Evangelische Kindertageseinrichtungen, aber auch Angebote wie Elterntreffs, Spiel- oder Kochkreise sowie Angebote in den Kirchengemeinden bieten gute Voraussetzungen dafür, die kindliche Entwicklung in einer anregenden Bildungs umgebung maßgeblich voranzubringen und den betroffenen Familien das Ankommen und Zurechtfinden in der Fremde zu erleichtern. - 39 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung Die Mitarbeitenden des Fachbereiches Erziehung, Bildung, Schule und Familie haben sich in verschiedenen Bezügen auf die anstehenden Herausforderungen vorbereitet. So besuchten die Fachberatenden interkulturelle Trainings, beschäftigten sich mit Fragen unterschiedlicher Familienkulturen und Erziehungsstilen, dem Asylrecht und den Fluchtgründen. Besonderen Wert legen sie auf Kenntnisse aus dem Bereich der vorur teilsfreien Pädagogik und des migrationssensiblen Kinderschutzes. Laufend werden di daktische und pädagogische Möglichkeiten und Angebote auch dahingehend geprüft, ob und wie praxistauglich die Angebote sind. Wichtig waren in den letzten Monaten auch alle Möglichkeiten des Austausches zwischen den Kindertageseinrichtungen und verläßlichen Netzwerken in den verschiedenen Regionen in Mecklenburg-Vorpom mern. Eine große Rolle in der Praxis spielen die Verbindungen zu den jeweiligen Kir chengemeinden vor Ort und die enge Anbindung an die dort stattfindende Arbeit für Kinder und Familien. 3.14.3 Unbegleitete minderjährige Ausländer In den vergangenen Monaten wurde immer von den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bzw. Ausländern berichtet. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind in der Regel im Alter zwischen 12 und 17 Jahren und kommen über unterschiedli che Fluchtwege, alleine, in Gruppen oder mit Geschwistern nach Deutschland. Die meisten Kinder und Jugendlichen flüchten mit ihren Eltern oder Familienangehörigen. Ihre Fluchtgründe sind meist elternbezogen. Aber die Flucht im Familienverband ge lingt nicht immer. Familientrennungen sind nicht selten. Manche Kinder mussten allei ne fliehen, da ihre Eltern nicht über die finanziellen Mittel für eine Flucht der gesamten Familie verfügen. Bereits in den Jahren 2013 und 2014 wurde bundesweit deutlich, dass der Anteil min derjähriger Jugendlicher zunimmt, der unbegleitet in Deutschland ankommt. Mit den meist männlichen Jugendlichen, hatten vor allem die Bundesländer Hessen, RheinlandPfalz, der Freistaat Bayern und die Hansestadt Hamburg Erstkontakt. Nach dem in der Bundesrepublik geltenden Recht zählen die Ankommenden zu der Zielgruppe der Kin der- und Jugendhilfe und sind nach ihrer Ankunft unverzüglich durch das örtlich zustän dige Jugendamt in Obhut zu nehmen und entsprechend unterzubringen. Dies führte zu einer Überforderung der Aufnahmekapazitäten in den jeweiligen Jugendhilfeeinrich tungen. Auf Grund einer Gesetzesinitiative aus Bayern kam es ab November 2015 zu einer Umverteilung der Jugendlichen nach einem prozentualen Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Bundesländer. Danach muss Mecklenburg-Vorpommern 2,029 Pro zent der in Deutschland ankommenden minderjährigen Kinder und Jugendlichen auf nehmen, das sind 1.381 Personen. Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 40 / 48 - Drucksache 117 Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern gab und gibt es dabei starke regionale Un terschiede. So waren im Lauf des Jahres im Landkreis Ludwigslust-Parchim zwischen zeitlich über 360 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen worden. Diese Zahl er klärt sich aus der Zuständigkeit des Jugendamtes auch für die Erstaufnahmeeinrichtung in Horst. Im Verlauf des Sommers bis zum Herbst 2015 stieg die Zahl der Minderjähri gen weiter an, da es immer wieder Jugendliche gab, die auf ihrem Transit über die Ost seehäfen in Sassnitz bzw. Rostock aufgenommen wurden. Vor Inkrafttreten der Vertei lungsregelung gab es in Mecklenburg-Vorpommern ca. 600 unbegleitete minderjährige Ausländer, im Januar 2016 waren es bereits 1.037. Gegenwärtig befinden sich ca. 1.010 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung von Eltern im Land. Bei allen Unterschieden muss es Handlungsgrundsätze geben, die fachlich normiert sind, an denen sich die Praxis orientieren kann. Diese Grundsätze auch für das Bundes land Mecklenburg-Vorpommern zu formulieren, war eines der Hauptanliegen des Be reiches Jugendhilfe im Fachbereich Erziehung, Bildung, Schule und Familie. Dabei gab es eine breit angelegte Diskussion sowohl mit den Einrichtungen und Trägern, die be reits in dem Feld der Erziehungshilfen arbeiten, als auch mit den Arbeitsstellen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf Kirchenkreisebene und den Jugendmigrations diensten der evangelischen Trägergruppe im Land. Auf unbegleitete minderjährige Ausländer trifft die UN-Kinderrechtskonvention zu, grundlegende Rechte, die diese Jugendlichen lang genug entbehren mussten. Darauf immer wieder zu verweisen war eines der Grundanliegen des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V., das seinen Ursprung in dem Gebot der christlichen Nächstenliebe hat. Nach Einschätzung des Landesverbandes dürfen die Bedarfe und Angebote für diese Jugendlichen nicht vergessen werden, da sich fast alle Entwick lungsbedürfnisse gerade in diesem Alter herausbilden, in denen diese Jugendlichen un terwegs waren. Die Grundbedürfnisse mussten während der Zeit der Flucht jeden Tag neu erkämpft werden. Diese so zu erkennen und daraus Hilfe-Settings zu entwickeln war und ist Hauptanliegen der Mitarbeitenden in den evangelischen Jugendhilfeein richtungen. Damit Jugendliche verstehen, was und warum etwas mit ihnen geschieht, muss es Orte und Menschen geben, die ihnen die neue Welt und die neuen Lebensumstände erklä ren. Hierauf haben sie nicht nur ein Recht, sondern dies ist die notwendige Basis ihres Sicherheitsgefühls und damit ihres Ankommens. Es geht dabei nicht um Hochglanzbro schüren, sondern um die Möglichkeit Gehör zu finden für die eigenen Fragen. Sie benö tigen konstante Bezugspersonen, denen sie Vertrauen schenken und deren Informatio nen sie glauben können. Die angekommenen Kinder und Jugendlichen benötigen Zeit, einen spezialisierten Schutz und einen vorurteilsfreien Umgang mit der mitgebrachten Kultur. Dieser Herausforderungen haben sich die Trägerverantwortlichen, die Sozial pädagoginnen und Sozialpädagogen, die Erzieherinnen und Erzieher, die vielen ehren - 41 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung amtlichen Helferinnen und Helfer in den diakonischen Einrichtungen des Landes in großer Zahl gestellt. Ohne diese Unterstützung wäre es dem Landesverband nicht ge lungen, innerhalb kürzester Zeit ein so breites Angebot an Unterbringungsangeboten in fast allen Landkreisen und der Stadt Schwerin zu realisieren. Evelyn Theil Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 42 / 48 - Drucksache 117 4 Diakonie in Zahlen und Strukturen 4.1 Statistik Die Einrichtungsstatistik erfasst alle Dienste und Einrichtungen im Bereich des Landes verbandes der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern mit Stand 26.02.2016. Sie grün det auf der Datenerhebung, die das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. einmal jährlich durchführt. 4.1.1 Dienste und Einrichtungen nach Hilfearten Gesamt 951 Dienste und Einrichtungen 2015 250 207 200 VERALTET 150 139 119 104 100 109 85 74 64 50 31 5 7 7 0 Anzahl der Dienste und Einrichtungen nach Hilfearten im Diakonischen Werk Mecklen burg-Vorpommern e. V. (Stand: 26.02.2016). Insgesamt gehören 951 Dienste und Ein richtungen zum Bereich der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern. Der Bereich Pflege ist unterteilt in ambulante und teilstationäre/stationäre Angebote. - 43 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung 4.1.2 Mitarbeitende nach Hilfearten Gesamt 13.091 Mitarbeitende 2015 3.000 2.856 2.751 2.557 2.500 2.000 1.500 1.334 1.206 1.000 713 491 500 534 389 180 25 55 0 Anzahl der Mitarbeitenden nach Hilfearten im Bereich des Diakonischen Werkes Meck lenburg-Vorpommern e. V. (Stand: 26.02.2016). Insgesamt sind 13.091 Mitarbeitende für die Diakonie tätig. Der Bereich Pflege ist unterteilt in ambulante und teilstationäre/ stationäre Angebote. Carsten Heinemann, Christine Alm Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 44 / 48 - Drucksache 117 4.2 Organigramm - 45 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung 7 Bilddokumentation Vorstellung der Wahlprüfsteine der Diakonie zur Landtagswahl 2016 vor der Landespressekonferenz in Schwerin durch Henrike Regenstein und Landespastor Martin Scriba. Das Flüchtlingsschiff M/S Anton machte mit seinen lebensechten Bronzefiguren im Sommer Station in Warnemünde. Die Aktion des Fachbereiches Ökumenische Diakonie sorgte für Gesprächsstoff. Diakonie im Dialog zum Bundesteilhabegesetz (v.l.n.r.): Michaela Kersting und Peter Petereit im Gespräch mit MdB Dr. Dietmar Bartsch und MdL Silke Gajek in Grevesmühlen. Fotos: Carsten Heinemann Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 46 / 48 - Drucksache 117 6 Impressum Herausgeber: Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. Körnerstraße 7 19055 Schwerin Telefon: 0385 5006 - 0 Telefax: 0385 5006 - 100 E-Mail: info@diakonie-mv.de Internet: www.diakonie-mv.de Bericht des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg I. Kirchenkreissynode 10. Tagung Drucksache 117 Schwerin, April 2016 - 47 / 48 - Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016 - 48 / 48 - Drucksache 117 Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung Bericht des Diakonischen Werkes 2015/2016 Drucksache 117