Kundenhandbuch

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Für Kunden der Clearstream Banking Frankfurt
Dokumentennummer: F-CI05
November 2016
Die im vorliegenden Dokument enthaltenen Informationen können ohne weitere Mitteilung geändert werden und
stellen keine Zusage seitens Clearstream Banking AG, Frankfurt (nachfolgend als Clearstream Banking Frankfurt oder
CBF bezeichnet) oder eines anderen zu Clearstream International, société anonyme gehörenden Unternehmens dar.
Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Clearstream Banking Frankfurt darf kein Teil des vorliegenden
Handbuches zu irgendeinem Zweck in irgendeiner Form oder auf irgendeine Weise, einschließlich der Erstellung von
Fotokopien und Aufzeichnungen, reproduziert oder übertragen werden.
Vorbehaltlich gegenteiliger Angabe erfolgen alle Zeitangaben in Mitteleuropäischer Zeit (MEZ).
© Copyright Clearstream Banking AG, Frankfurt (2016). Alle Rechte vorbehalten.
Vorwort
Dieses Kundenhandbuch (Customer Handbook) informiert die Kunden der Clearstream Banking AG,
Frankfurt (nachfolgend CBF) über CBF allgemein sowie die Organisation und die Geschäftsabläufe des
Unternehmens. Es untersteht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CBF. Die im
Kundenhandbuch enthaltenen Informationen gelten in Verbindung mit anderen CBF-Publikationen
(CASCADE-Online Handbuch, CASCADE-PC Handbuch, Xemac®-Handbuch und ConnectivityHandbuch), Kundeninformationen und sonstigen Connectivity-Benutzerhandbüchern, die weitere
Details hinsichtlich der Nutzung der Serviceleistungen von CBF beschreiben. Gültig ist jeweils die
aktuelle Fassung auf der Internetseite www.clearstream.com.
CBF behält sich vor, das Handbuch zu gegebener Zeit zu überarbeiten und aktualisieren, um die
Verfügbarkeit neuer Produkte und sonstige verbesserte Leistungen der bestehenden Dienste zu
dokumentieren. Kunden, die spezifische Fragen zu den in diesem Handbuch enthaltenen Informationen
haben, werden gebeten, sich an ihren Client Services Officer oder Customer Relationship Manager zu
wenden.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
i
Kundenhandbuch
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November 2016
Vorwort - ii
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
Inhalt
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
i
Abbildungsverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
v
1. Einführung
1.1
Organisationsstruktur der Clearstream Banking Gruppe und Rechtsstatus von Clearstream Banking
Frankfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1-1
1.2
Die Rolle der CBF in Deutschland und für internationale Wertpapiermärkte . . . . . . . .
1-3
1.3
Verwahrarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1-5
1.4
Services zur Girosammelverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1-8
1.5
Fremdtresor-Services zur Streifbandverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-21
1.6
Services zur Wertpapierrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-23
1.7
Verbindungen in internationale Wertpapiermärkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-26
1.8
Rechtliche Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-28
1.9
Informationsquellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-29
1.10 Ansprechpartner bei CBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-32
2. Kundenkonten
2.1
2.2
2.3
Geld- und Depotkonten pro Transaktionsart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kontotypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kontoeröffnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2-1
2-3
2-8
3. Abwicklung
3.1
3.2
Börsengeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Außerbörsliche Geschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3-1
3-10
4. Geldregulierung
4.1
4.2
4.3
Geldverrechnung Euro über TARGET2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geldverrechnung Fremdwährung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geldverrechnung über die Schweizer Nationalbank. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4-1
4-11
4-14
5. Verwahrung
5.1
5.2
Emissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bestandsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5-1
5-6
6. Verwaltung/Custody
6.1
6.2
6.3
Girosammelverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Streifbandverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wertpapierrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6-1
6-19
6-20
7. Special Services
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
Namensaktien in CASCADE-RS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abwicklung von TEFRA D Wertpapieren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Global Securities Financing Services . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Selbstbesicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fremdtresorverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7-1
7-7
7-9
7-16
7-18
7.6
Taxbox (Deutsche Abgeltungsteuer). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7-20
8. Kommunikation
8.1
8.2
8.3
Girosammelverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wertpapierrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kommunikation in Notfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
8-1
8-7
8-8
November 2016
iii
Inhalt
9. Reporting
9.1
9.2
9.3
Girosammelverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wertpapierrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Domestic Markets Monitoring Report . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9-1
9-5
9-6
10. Anhang
10.1 Referenzdokumente
.............................................
10-1
Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
I-1
November 2016
iv
Abbildungsverzeichnis
1. Einführung
Abbildung 1.1
Abbildung 1.2
Abbildung 1.3
Abbildung 1.4
Abbildung 1.5
Abbildung 1.6
Abbildung 1.7
Abbildung 1.8
Organisationsstruktur der Clearstream Gruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Rolle der CBF in Deutschland und in internationalen Märkten . . . . . . . . . . . . . . .
Verwahrmöglichkeiten über CBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Services und Systeme der CBF zur GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
CASCADE - Übersicht der Settlement- bzw. der Geldverrechnungszyklen . . . . . . . .
Services und Systeme der CBF zur Streifbandverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Services und Systeme der CBF zur WR-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
CSD Verbindungen und Lagerstellen der CBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1-2
1-3
1-5
1-8
1-12
1-21
1-23
1-26
2. Kundenkonten
Abbildung 2.1
Abbildung 2.2
Beteiligte Kundenkonten für Transaktionen über Clearstream Banking . . . . . . . . . .
Beispiel für Reg-über-Kontenbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2-1
2-6
Abwicklung Börsengeschäfte - Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abwicklung Börsengeschäfte (Non-CCP) in GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Regulierung Börsengeschäfte (Non-CCP) in GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Settlementzyklen für Non-CCP Börsengeschäft in GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . .
Regulierung FW Börsengeschäfte (Non-CCP) in GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . .
Settlementzyklen für FW Non-CCP Börsengeschäft in GS-Verwahrung . . . . . . . . . . .
Regulierung Börsengeschäfte (Non-CCP) in STR-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Regulierung Börsengeschäfte (Non-CCP) in WR-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abwicklung OTC-Domestic in GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Regulierung Wertpapierübertrag frei von Zahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Settlementzyklen für Wertpapierüberträge frei von Zahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Regulierung Wertpapierübertrag gegen Zahlung von EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Settlementzyklen für Wertpapierüberträge gegen Zahlung von EUR . . . . . . . . . . . . .
Regulierung OTC-Domestic in GS - gegen Zahlung von FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Settlementzyklen für Wertpapierüberträge gegen Zahlung von FW . . . . . . . . . . . . . .
Umtausch ausl. Wertpapiere in deutsche Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . .
Rücktausch deutscher Miteigentumszertifikate in ausl. Wertpapiere . . . . . . . . . . . . .
Abwicklung der Lieferinstruktionen des Equity CCP über CBF . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Settlementzyklen für Instruktionen des Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abwicklung der Lieferinstruktionen des Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abwicklung der Lieferinstruktionen zu GC Pooling in EUR über CBF . . . . . . . . . . . . .
Settlementzyklen für Instruktionen zu GC Pooling in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abwicklung der Lieferinstruktionen des CCP aus Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . .
Settlementzyklen für Instruktionen des CCP aus Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . .
3-1
3-3
3-5
3-5
3-7
3-7
3-8
3-9
3-10
3-13
3-13
3-16
3-17
3-20
3-21
3-26
3-27
3-28
3-29
3-30
3-32
3-33
3-34
3-36
3. Abwicklung
Abbildung 3.1
Abbildung 3.2
Abbildung 3.3
Abbildung 3.4
Abbildung 3.5
Abbildung 3.6
Abbildung 3.7
Abbildung 3.8
Abbildung 3.9
Abbildung 3.10
Abbildung 3.11
Abbildung 3.12
Abbildung 3.13
Abbildung 3.14
Abbildung 3.15
Abbildung 3.16
Abbildung 3.17
Abbildung 3.18
Abbildung 3.19
Abbildung 3.20
Abbildung 3.21
Abbildung 3.22
Abbildung 3.23
Abbildung 3.24
4. Geldregulierung
Abbildung 4.1
Abbildung 4.2
Abbildung 4.3
Abbildung 4.4
Geldverrechnung in EUR über TARGET2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Prozess der Disposition und Reservierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beispiel für Kontenstruktur eines Direct Cash Clearer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beispiel für Kontenstruktur eines General Cash Clearer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
4-2
4-3
4-6
4-7
November 2016
v
Inhalt
Abbildung 4.5
Abbildung 4.6
Abbildung 4.7
Abbildung 4.8
EUR-Geldverrechnung in der Tagesverarbeitung (SDS1 und SDS2) . . . . . . . . . . . . . .
EUR-Geldverrechnung im Realtime-Settlement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geldverrechnung in Fremdwährung über Creation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geldverrechnung in CHF zu Schweizer Wertpapieren in GS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4-9
4-10
4-12
4-14
5. Verwahrung
Abbildung 5.1
Zulassungsprozess zur GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5-1
6. Verwaltung/Custody
Abbildung 6.1
Abbildung 6.2
Abbildung 6.3
Abbildung 6.4
Abbildung 6.5
Abbildung 6.6
Abbildung 6.7
Bardividende mit “Ex Date -1”-Verarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bardividende mit Record Tag Verarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Überblick zum Income-Prozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Market Claim, Verarbeitung Terminart 210 (Bezugsrecht) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Reverse Claim: Verarbeitung Terminart 210 (Bezugsrecht) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Überblick zum Prozess der obligatorischen Kapitalmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . .
Überblick zum Prozess der freiwilligen Kapitalmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6-3
6-3
6-5
6-10
6-11
6-12
6-16
7. Special Services
Abbildung 7.1
Abbildung 7.2
Abbildung 7.3
Abbildung 7.4
Abbildung 7.5
Abbildung 7.6
Abbildung 7.7
Abbildung 7.8
Abbildung 7.9
Abbildung 7.10
Zulassung von Namensaktien, Handel und Abwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Belieferung von Liefergeschäften in Namensaktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Umschreibung des Aktionärs im Aktienregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Handhabung von TEFRA D Wertpapieren innerhalb der 40 Tage Frist . . . . . . . . . . . .
Automatisches Wertpapierdarlehen zur GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bilaterale Struktur eines Wertpapierdarlehens mit KVGen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Trilaterale Struktur eines Wertpapierdarlehens mit KVGen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zentraler Sicherheitenpool durch Xemac® . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Prozess der Selbstbesicherung in der Nachtverarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fremdtresorverwahrung am Beispiel von Ein- und Auslieferungen . . . . . . . . . . . . . .
7-2
7-4
7-5
7-7
7-9
7-11
7-12
7-14
7-16
7-19
8. Kommunikation
Abbildung 8.1
Abbildung 8.2
Abbildung 8.3
Abbildung 8.4
Abbildung 8.5
Abbildung 8.6
Abbildung 8.7
Kommunikationswege mit der CBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hauptmenü von CASCADE-Host . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hauptmenü von CASCADE-PC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zeitfenster der CASCADE-Settlementzyklen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fristen bei Auftragserteilung online (CASCADE-Host, CASCADE-PC) . . . . . . . . . . . .
Zeitfenster der CASCADE-Settlementzyklen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fristen bei Auftragserteilung remote (File Transfer, SWIFT, IBM WebSphere MQ) . .
8-1
8-2
8-3
8-4
8-4
8-6
8-6
Anzeige des Monatskontenblatt mit Abwicklungstag und Schlusstag . . . . . . . . . . . . .
9-4
9. Reporting
Abbildung 9.1
10. Anhang
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
vi
1.
Einführung
1.1
Organisationsstruktur der Clearstream Banking Gruppe
und Rechtsstatus von Clearstream Banking Frankfurt
Die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main (CBF) ist eine eingetragene Aktiengesellschaft
deutschen Rechts (HRB 7500) und lizenziertes Einlagenkreditinstitut nach dem Kreditwesengesetz,
insbesondere auch für das Depot- und Girogeschäft. Zudem ist CBF als deutsche
Wertpapiersammelbank (Central Security Depository, kurz: CSD) im Sinne des Depotgesetzes staatlich
anerkannt.
CBF entstand in ihrer jetzigen Gesellschafts- und Servicestruktur im Jahr 1996 aus der Verschmelzung
des Deutscher Auslandskassenverein (AKV) und des Deutscher Kassenverein (DKV) zur Deutscher
Kassenverein AG, welche 1997 in die Deutsche Börse Clearing AG (DBC) umbenannt wurde.
Zwischen Mai 1999 und Januar 2000 erfolgte der Zusammenschluss der DBC mit der Cedelbank S.A.,
Luxembourg und die gesellschaftsrechtliche Umgestaltung zur Clearstream-Gruppe in ihrer heutigen
Struktur. Die seit Juli 2002 vollständig zum Konzern der Deutsche Börse AG gehörende ClearstreamGruppe besteht insbesondere aus den Instituten Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main,
Clearstream Banking S.A., Luxemburg (CBL) sowie dem IT-Dienstleistungsunternehmen Clearstream
Services S.A., Luxemburg.
Im Dezember 2010 hat die Deutsche Börse AG (DBAG) den vollen Anteilsbesitz von Clearstream
International S.A. an Clearstream Holding AG, die als reine Holdinggesellschaft für die Anteile in
Clearstream International S.A. und als Finanzholding gemäß Kreditwesengesetz (KWG) agiert,
übertragen.
Clearstream Holding AG und ihre Tochterunternehmen sind voll im Besitz der DBAG und
dementsprechend in die Deutsche Börse Gruppe integriert. Die Besitzverhältnisse und Struktur der
Gruppe wird in der untenstehenden Abbildung 1.1 dargestellt.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
1-1
Kundenhandbuch
Abbildung 1.1 Organisationsstruktur der Clearstream Gruppe
Die von CBF betriebenen Zahlungs- und Wertpapierliefer-/abrechnungssysteme sind der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank gemäß § 24 b (1) 1
KWG angezeigt worden, die sie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
mitgeteilt hat. Eine vollständige Liste der notifizierten Systeme finden Sie auf der ESMA-Website.
CBF hat teilweise Bereiche, die technisch bzw. organisatorisch zur Durchführung der von ihr
angebotenen Verwahr-, Verwaltungs- und Abwicklungsdienstleistungen erforderlich sind, unter
Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des Bankaufsichtsrechts und des Datenschutzrechtes auf
qualifizierte Finanzdienstleistungsunternehmen ausgelagert. Art und Umfang der ausgelagerten
Bereiche und Services, die für die Kunden von CBF relevant sind, werden näher in den folgenden
Kapiteln dieses Handbuches beschrieben.
November 2016
1-2
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
1. Einführung
1.2
Die Rolle der CBF in Deutschland und für internationale
Wertpapiermärkte
Im Hinblick auf in- und ausländische Wertpapiere bietet CBF umfangreiche Dienstleistungen an. Sie ist
zum einen der deutsche Zentralverwahrer für girosammelverwahrfähige Wertpapiere gemäß § 5
Depotgesetz. Zum anderen bietet sie über zwei unterschiedliche Kanäle die Abwicklung, Verwahrung
und Verwaltung von ausländischen Wertpapieren an.
Deutschland
CBF nimmt in Deutschland die Rolle einer Wertpapiersammelbank wahr. In Deutschland zugelassene
Wertpapiere deutscher und internationaler Emittenten verwahrt CBF in Form von Sammel- bzw.
Einzelurkunden oder Registerrechten. CBF wickelt Transaktionen in den vorgenannten Wertpapieren
gegen Zahlung oder frei von Zahlung für alle deutschen Wertpapier- bzw. Finanzterminbörsen sowie
diverse Handelsplattformen ab. CBF bietet über ihre elektronische Abwicklungsplattform, CASCADE,
neben der Abwicklung des Börsengeschäfts auch die Abwicklung von OTC-Geschäften in den von ihr
girosammelverwahrten Wertpapieren an. Börsengeschäfte in Girosammelverwahrung werden
größtenteils in Zusammenarbeit mit einem Zentralen Kontrahenten – Eurex Clearing AG – abgewickelt,
wodurch das Kontrahentenrisiko eliminiert wird und Lieferpositionen aufgerechnet werden können.
Zur Teilnahme am Wertpapierabwicklungssystem der CBF benötigen die Handelsteilnehmer eine
direkte oder über eine beauftragte Abwicklungsbank vermittelte Kontoverbindung zu CBF und Zugang
zu Zentralbankgeld.
Gruppe Deutsche Börse
FWBFloor
FWBXetra
Eurex Repo
Eurex Bonds
European
Energy
Exchange
(EEX)
Eurex
Derivate
Deutsche
Regionalbörsen
OTC
Berlin
Düsseldorf
Hamburg-Hannover
München
Stuttgart
Clearstream
Abbildung 1.2 Die Rolle der CBF in Deutschland und in internationalen Märkten
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
1-3
Kundenhandbuch
Internationale Wertpapiermärkte
CBF bietet gemeinsam mit ihrer Schwestergesellschaft CBL für ausländische Wertpapiere Verwahr-,
Verwaltungs- und Abwicklungsservices an und ist auf vielfältige Weise mit den globalen Finanzmärkten
verbunden:
Crossborder-Services über CSD Links
Für im Sinne des Depotgesetzes girosammelverwahrfähige ausländische Wertpapiere unterhält CBF
Depotkontoverbindungen – sogenannte CSD Links – zu ausländischen Wertpapiermärkten. Dabei findet
die Euro-Geldabwicklung gegen Zentralbankgeld über die TARGET2 Single Shared Platform (SSP) statt
und Fremdwährungen über ausländische Korrespondenzbanken.
Ausländische Wertpapiere über Intermediäre
Alternativ bietet CBF die Verwahrung von ausländischen Wertpapieren in Wertpapierrechnung über
ausländische Intermediäre an. Für intermediärsverwahrte Wertpapiere bietet CBF über CBL ein weit
gespanntes Netzwerk an ausländischen Lagerstellen. Die Geldabwicklung erfolgt über ausländische
Korrespondenzbanken.
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1-4
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Kundenhandbuch
1. Einführung
1.3
Verwahrarten
Das deutsche Depotrecht kennt drei rechtlich unterschiedlich ausgestaltete Verwahrarten, die sich
auch in der funktionalen und technischen Organisation der CBF und dem Serviceangebot
widerspiegeln: die Girosammelverwahrung, die Sonder- bzw. Streifbandverwahrung und die Gutschrift
in Wertpapierrechnung.
Clearstream Banking AG
Wertpapiersammelbank
CSD
Bundesrepublik
Deutschland
Finanzagentur
GmbH
Girosammelverwahrung
(CASCADE)
über
CSD-Link
§5 (4) Depotgesetz
Streifbandverwahrung
CBF-Tresor
CBF-Tresor
§5 (1) Depotgesetz
§2 Depotgesetz
Wertpapierrechnung
(Creation)
ICSD- oder
Depotbankgeschäft
Verwahrung
über ausländische
Verwahrstellen
Abbildung 1.3 Verwahrmöglichkeiten über CBF
Girosammelverwahrung
Die Girosammelverwahrung (GS oder GS-Verwahrung) ist in § 5 Depotgesetz geregelt. Danach können
fungible, d. h. vertretbare Wertpapiere bei der bzw. über die Wertpapiersammelbank – hier CBF –
verwahrt werden. Erfolgt eine Wertpapieremission nach deutschem Recht in Form von Globalurkunden,
d. h. der Verbriefung der gesamten Emission in einer Urkunde, so ist die Hinterlegung bei einer
Wertpapiersammelbank gesetzlich vorgesehen.
Als Wertpapiersammelbank bildet CBF aus den bei ihr hinterlegten Wertpapieren oder insoweit als
CSD-Links bestehen, d. h. besonderen Anforderungen unterliegende gegenseitige Kontoverbindungen
mit ausländischen Zentralverwahrern nach § 5 Absatz 4 Depotgesetz, auch aus den dort hinterlegten
Wertpapieren – einen sog. (Giro-)Sammelbestand, der die Übertragung von Rechten an/aus den
Wertpapieren durch Depotbuchungen – der sog. Effektengiroverkehr – ermöglicht. An diesem
Sammelbestand hat der auf den höheren Stufen der Verwahrkette nicht namentlich bekannte
Endinvestor (Hinterleger) Miteigentum nach Bruchteilen gemäß Nominale bzw. Anzahl der von ihm
unter Einschaltung seiner Depotbank (und ggf. weiterer Zwischenverwahrer) eingelieferten
Wertpapiere. Das Eigentum besteht gegenüber jedermann und dessen Übertragung bzw. die
Begründung von Sicherungsrechten an girosammelverwahrten Wertpapieren folgt allgemeinen
zivilrechtlichen Grundsätzen, d. h. es ist eine Einigung zwischen Veräußerer und Empfänger über den
Rechtsübergang nebst Übergabeakt erforderlich. Ein gutgläubiger Erwerb der Miteigentumsanteile ist
möglich. Sofern die verwahrten Wertpapiere auslieferungsfähig sind, hat der Hinterleger einen
Anspruch auf Auslieferung von Wertpapieren gleicher Art und Güte wie die für ihn verwahrte Gattung.
Die Depotbanken als Kunden der CBF und (Zwischen-)Verwahrer sowie CBF als Wertpapiersammelbank mitteln dem Hinterleger lediglich den zivilrechtlich erforderlichen (Fremd-)Besitz an den
verwahrten Wertpapieren, sie werden dabei als Verwahrer weder deren treuhändischer noch
wirtschaftlicher Eigentümer. Im Rahmen der Übertragung von Miteigentumsanteilen ist auf allen
Stufen der Verwahrkette eine Umstellung des Besitzmittlungsverhältnisses vom veräußernden auf den
erwerbenden Hinterleger bzw. auf dessen jeweilige Depotbanken erforderlich.
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1-5
Kundenhandbuch
Für die von einer Depotbank als Zwischenverwahrer bei CBF verwahrten Wertpapiere gilt die sog.
Fremdvermutung nach § 4 Absatz 1 Depotgesetz, nach der CBF als bekannt gilt, dass die bei ihr durch
die Depotbank hinterlegten Wertpapiere der Depotbank grundsätzlich nicht gehören. Dies gilt insoweit,
als die Depotbank nicht bestimmte Wertpapiere als ihr gehörende Eigenbestände oder als
Fremdbestände, über die sie zu eigenen Zwecken verfügungsbefugt ist, gegenüber CBF ausweist. Die
Fremdvermutung hat insbesondere zur Folge, dass diese Wertpapiere Dritter im Fall von
Zwangsvollstreckungen u. a. gegen die Depotbank bzw. CBF sowie bei deren Insolvenz mittels eines
Aussonderungsrechtes der Eigentümer nach § 47 Insolvenzordnung umfassend geschützt sind.
Depotbanken und CBF als Zentralverwahrer haften von Gesetzes wegen für alle selbst oder durch
Einschaltung von Dritten schuldhaft verursachten Schäden am Sammelbestand. Trifft die Depotbanken
bzw. CBF kein Verschulden für Schäden am Sammelbestand, so erlaubt das Depotgesetz die Umlage
des Verlustes/Schadens anteilig auf alle Miteigentümer am Sammelbestand (Reduktion des
Sammelbestandes). Die von den Depotbanken bei CBF in GS-Verwahrung gehaltenen
Wertpapierbestände werden auf Depotkonten im Verwahr- und Abwicklungssystem CASCADE der CBF
abgebildet.
Sonder- bzw. Streifbandverwahrung
Bei der im Depotgesetz geregelten Sonderverwahrung hat der Verwahrer, oder im Falle der
Drittverwahrung die CBF, auf ausdrücklichen Wunsch des Hinterlegers die zu verwahrenden
Wertpapiere getrennt von den übrigen bei ihr verwahrten Wertpapierbeständen unter entsprechender
äußerlicher Kennzeichnung des Hinterlegers aufzubewahren. Diese Kennzeichnung erfolgt häufig
durch eine mit dem Namen des Hinterlegers versehene Bänderung, das sog. Streifband. Durch die
Separierung bleibt das Alleineigentum des Hinterlegers an der jeweiligen physischen
Wertpapierurkunde erhalten und wird nicht bei Einlieferung in Bruchteilseigentum am Sammelbestand
umgewandelt.
Gutschrift in Wertpapierrechnung
Die Verwahrung und Abwicklung in Wertpapierrechnung (WR) – der sog. Treuhandgiroverkehr – ist nur
ansatzweise im Depotgesetz geregelt. Dessen rechtliche Ausgestaltung beruht auf in den
(diesbezüglich) einheitlichen “Sonderbedingungen der Wertpapiergeschäfte” der Banken und
Sparkassen, ergänzenden Rechtsgutachten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CBF sowie
den Usancen des jeweiligen Lagerlandes der Wertpapiere.
Beim Treuhandgiroverkehr wird die jeweilige kontoführende Depotbank fiduziarischer Inhaber der
Rechte, die ihr durch die Rechtsordnung bzw. Marktusancen des Lagerlandes vermittelt werden. Der
Investor als Kontoinhaber und wirtschaftlicher Eigentümer hat gegenüber seiner Depotbank lediglich
einen schuldrechtlichen (bilateralen) Herausgabeanspruch hinsichtlich dieser Rechtsposition sowie
Weisungsrechte aus dem Treuhandverhältnis.
Die Übertragung der Rechtsposition im Inland erfolgt nach schuldrechtlichen Grundsätzen durch
Belastung und Gutschrift, ein gutgläubiger Erwerb ist (nach allgemeinen Rechtsprinzipien) nicht
möglich.
CBF fungiert als Depotbank (Intermediär) und verwahrt die WR-Bestände über ihre
Schwestergesellschaft CBL, die wiederum Lagerstellen in diversen Ländern zur Verwahrung nutzt.
Der Verwahrort nach deutschem Recht ist das jeweilige Lagerland der Urkunden bzw. der
maßgeblichen Register, das im Depotauszug anzugeben ist.
Die Depotbanken sind verpflichtet, von der (ersten) Lagerstelle im Ausland eine sogenannte “DreiPunkte-Erklärung” einzuholen. Darin bestätigt die ausländische Lagerstelle, dass sie die für die
Depotbank verwahrten Wertpapierbestände als Kundenbestände der Depotbank führt, diese im Fall der
Insolvenz der Lagerstelle ausgesondert werden können und dass sie diesbezüglich prinzipiell keine
Pfand- bzw. Zurückbehaltungsrechte geltend macht. Ferner erklärt die Lagerstelle, dass sie die
Verwahrung der der “Drei-Punkte”-Erklärung unterliegenden Wertpapierbestände nicht ohne
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1. Einführung
Zustimmung der CBF auf einen Dritten auslagern wird. Die deutschen Depotbanken sichern diese
Erklärungen mit entsprechenden Rechtsgutachten zu den jeweiligen Lagerländern ab.
Die Herausgabeansprüche des Zwischenverwahrers bzw. des Endinvestors sind bei Insolvenz der CBF
bzw. der Depotbank nach herrschender Meinung aussonderungsberechtigt.
Über CBF als Depotbank in WR verwahrte Wertpapiere werden technisch in Depotkonten im Verwahrund Abwicklungssystem Creation bei der Schwestergesellschaft CBL als 6er-Konten der CBF geführt,
unterliegen jedoch deutschem Recht und den Geschäftsbedingungen der CBF.
Der in diesem Handbuch verwendete Begriff “Wertpapierrechnung” oder seine Kurzform “WR” umfasst
die Menge der nicht girosammelverwahrfähigen Wertpapiere, die über die Schwestergesellschaft CBL
verwahrt werden können.
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Kundenhandbuch
1.4
Services zur Girosammelverwahrung
Nachfolgendes Schaubild stellt die wesentlichen Services der CBF und die beteiligten Systeme zu GSverwahrten Wertpapieren dar.
Global Securities Financing Services
Wertpapierleihe
Selbstbesicherung für
die
Nachtverarbeitung
Xemac – Collateral
Management
CASCADE
Auftragserteilung
Auftragsbearbeitung
Matching
Regulierung
Verwahrung / Bestandsführung in Wertpapieren
Namensaktien-Services
Verwaltung / Custody
(Kapitalmaßnahmen,
Erträgnisse, Steuern, HV)
Abwicklung
Abbildung 1.4 Services und Systeme der CBF zur GS-Verwahrung
Abwicklung
CBF stellt mit dem IT-System CASCADE eine hocheffiziente Plattform für die Abwicklung von
Transaktionen in deutschen und internationalen, nach § 5 Depotgesetz girosammelverwahrfähigen
Wertpapieren zur Verfügung. CASCADE steht für Central Application for Settlement, Clearing And
Depository Expansion und umfasst die Auftragserteilung und Bearbeitung der Zahlungs-,
Wertpapierübertragungs- und Wertpapierverwaltungsaufträge der Kunden der CBF, das
Zusammenführen von gegenläufigen Lieferinstruktionen mit Gegenwertverrechnung (Matching), die
technische Verrechnung der zusammengeführten Geschäfte zur Optimierung der
Wertpapierübertragungsprozesse (Settlement) und die Erfüllung der Geschäfte mittels Regulierung
der Wertpapier- und Geldseite (in Kooperation mit der TARGET2 SSP). Zudem werden in CASCADE die
bei CBF girosammelverwahrten, zur Belieferung von Transaktionen (good delivery) verwendbaren
Wertpapierbestände der Kunden abgebildet.
Bei den unter Nutzung von CASCADE abgewickelten Transaktionen handelt es sich um Lieferaufträge,
die aus dem außerbörslichen Handel, dem Börsenhandel (Xetra, Parkett-Handel), dem Clearing durch
die Eurex Clearing AG (CCP) für den Handel auf den Plattformen Eurex Bonds und Eurex Repo sowie
dem Eurex Derivate Markt (Ausübungen) resultieren. CASCADE unterstützt die Geldverrechnung in EUR
und anderen Fremdwährungen, insbesondere CHF durch den Link zum Schweizer CSD.
Eingehende Lieferaufträge in CASCADE werden in unterschiedlichen Dispositions- bzw.
Settlementzyklen verarbeitet. CASCADE bietet zur Regulierung von Wertpapieren und Geld zwei
Nachtverarbeitungen (STD, RT-STD) und fünf Tagesverarbeitungen (CONT SDS1, SDS1, CONT SDS2,
SDS2 und CONT SDS3) an. In jedem dieser Verarbeitungsläufe werden Lieferaufträge entweder per
Massenverarbeitung (STD, SDS1 und SDS2) oder durch ein Continuous Settlement (RT-STD,
CONT SDS1, CONT SDS2 und CONT SDS3) reguliert. Zusätzlich haben Kunden der CBF noch die
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Möglichkeit, am Realtime-Settlement (RTS) teilzunehmen, bei dem Wertpapiere mit und ohne Geld
reguliert werden.
Geldbuchungen, die nicht direkt aus der Wertpapierabwicklung resultieren (z. B. Kapitaldienste)
werden in zwei gesonderten Verrechnungsläufen, Direct Debit 1 (DD1) und Direct Debit 2 (DD2)
verarbeitet. Zudem kann die Buchung manuell erstellter Zahlungen sowie automatisch erstellte
Buchungen des Bezugspreises für den Barbezug von Bezugsrechten in Direct Debit 3 (DD3) erfolgen.
Im Rahmen der Abwicklung von Wertpapiertransaktionen ist zwischen der Finalität von Aufträgen zur
Übertragung von Wertpapieren oder/und Geldbeträgen im Rahmen eines Clearing- und
Abwicklungssystems im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC (EU Directive on Settlement Finality)
einerseits und der rechtlichen Erfüllung der Wertpapier- bzw. Geldübertragungsvorgänge zu
unterscheiden.Seite
Finalität meint die rechtliche Durchsetzbarkeit und die – durch die Regeln des jeweiligen Abwicklungssystems definierte – Unwiderruflichkeit eines derartigen in das System gegebenen Auftrages bei
entsprechendem Wertpapier- bzw. Geldbestand. Insbesondere im Fall der Zahlungsunfähigkeit des
anweisenden Abwicklungsteilnehmers schützt die Finalität die übrigen Teilnehmer und das
Abwicklungssystem selbst gegen das Risiko der Rückabwicklung (unwinding risk) der im
Abwicklungsprozess befindlichen Geld- und Wertpapiertransaktionen.
Unter Erfüllung ist rechtlich der Zeitpunkt zu verstehen, in dem die Kontrahenten einer
Wertpapiertransaktion alle von ihnen geschuldeten Leistungen (z. B. die Übertragung der Rechte an
einem Wertpapier oder die Bewirkung einer Geldzahlung) vollständig erbracht haben, so dass alle mit
der Transaktion verbundenen gegenseitigen Ansprüche erloschen sind.
Finalität der Wertpapiertransaktionen im Abwicklungssystem der CBF tritt bei Durchführung der
Depotbuchung in CASCADE und der damit verbundenen Umschreibung des Verwahrbuches (§ 14
Depotgesetz) ein.
Die Geldverrechnung erfolgt für EUR-Zahlungen über TARGET2 und für Fremdwährungszahlungen
über die Verwahrungs- und Abwicklungsplattform Creation, bei der CBF die
Währungskontenbuchhaltung der Schwestergesellschaft CBL übertragen hat.
Zeitlicher Ablauf der Abwicklungszyklen
Die zeitliche Einteilung der Abwicklungszyklen erfolgt nach Kalendertagen (00:00 bis 24:00 Uhr). Für
CBF beginnt die Abwicklung jedoch schon am Vorabend mit Start der Nachtverarbeitung (STD) und
endet mit der letztmöglichen Tagesverarbeitung am Erfüllungstag (RTS).
Das CASCADE-Reporting dient nur Informationszwecken. Die Finalität der Wertpapiertransaktionen im
Abwicklungssystem der CBF bleibt hiervon unberührt.
Folgende Zeitstempel werden im CASCADE-Reporting angezeigt:
• Umsatzvollanzeige (KVDU):
In der CASCADE-Online Anwendung KVDU wird hinter dem Feld “Buchung” die Systemzeit der
CASCADE-Abwicklung wie folgt ausgewiesen. Wird der Auftrag in der Nachtverarbeitung (STD)
abgewickelt, weist die Umsatzvollanzeige das Systemdatum aus, welches dem letzten
Bankarbeitstag vor dem Erfüllungstag entspricht.
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Kundenhandbuch
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1-9
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TRAN: KVDU FC: ID SB: 27.09.2014##S###I###01##L#7930#####
UMSATZANZEIGE
Auftr-Art: 01
Eingeber :
Auftr-Nr :
Konto
Wg Ndl
DCA/REF
Kontrah
Wg Ndl
DCA/REF
WKN/ISIN
DEPOTUMSAETZE - VOLLANZEIGE
WP-UEBERTRAG
7930
1999999
Umsatzart: Last
Buchung
STD/MAS
am 26.09.2014 um 19:35:38 Uhr
: 7930 000
HANDELSBANK /
:
:
: 1234 000
TESTBANK
:
:
: I DE000A0CAYB2 WINCOR NIXDORF O.N.
Nominale :
Gegenwert:
MITI Ref1:
13.000419.779,86
-- ID-KZ: 7930000132 -- PW:
-PF2:Druck
PF3:Rücksprung
/ BANKDEFFXXX
/ TESTDEFFXXX
Einheit : ST
Waehrung: EUR
MITI Ref2:
Verwahrart: GS
Set-Day
: 27.09.2014
------ B793058R -- 27/09/14 -- 10:31:25
PF4:Abbruch
PF9:Auftrag
Wird der Auftrag in einem späteren Verarbeitungslauf, in RT-STD oder in einem Lauf der
Tagesverarbeitung (Bsp. C1F1), abgewickelt, so entspricht das Datum dem Erfüllungstag.
TRAN: KVDU FC: ID SB: 27.09.2014##O###I###01##L#7930#####
UMSATZANZEIGE
Auftr-Art: 01
Eingeber :
Auftr-Nr :
Konto
Wg Ndl
DCA/REF
Kontrah
Wg Ndl
DCA/REF
WKN/ISIN
DEPOTUMSAETZE - VOLLANZEIGE
WP-UEBERTRAG
7930
1999998
Umsatzart: Last
Buchung
C1F1
am 27.09.2014 um 07:31:40 Uhr
: 7930 000
HANDELSBANK
:
:
: 1234 000
TESTBANK
:
:
: I DE000A0JMMN2 CENTROTHERM PHOTOVOLT.
Nominale :
Gegenwert:
MITI Ref1:
5.04087.569,60
-- ID-KZ: 7930000132 -- PW:
-PF2:Druck
PF3:Rücksprung
Einheit : ST
Waehrung: EUR
MITI Ref2:
/ BANKDEFFXXX
/ TESTDEFFXXX
Verwahrart: GS
Set-Day
: 27.09.2014
------ B793058R -- 27/09/14 -- 10:33:42
PF4:Abbruch
PF9:Auftrag
• MT536 (Clearing and Settlement Statement)
Wird der Auftrag in der STD-Verarbeitung abgewickelt, so wird der Erfüllungstag in Kombination
mit der Zeit 00:00:01 über das Feld ESET (Effective Settlement Date) angezeigt. Wird der Auftrag
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in einem späteren Verarbeitungslauf (Bsp. RT.-STD oder in einem Lauf der Tagesverarbeitung)
abgewickelt, so entspricht das Datum stets dem Erfüllungstag und die Uhrzeit der Abwicklung.
• Monatskontoblatt (MOKO)
Im MOKO wird unter der Überschrift “BUCH-TAG” der Erfüllungstag in der Form dd.mm
ausgewiesen und unter “MB-ÜBERG” die Uhrzeit der CASCADE-Abwicklung in der Form hh:mm
angezeigt (Sekunden werden abgeschnitten, nicht gerundet). Wird der Auftrag in der STDVerarbeitung disponiert, führt dies folglich zur Kombination des Datums des Erfüllungstages mit
der Uhrzeit vom Vortag (Bankarbeitstag) des Erfüllungstages.
Beispiel
Ein Auftrag mit Buchungsvaluta 27. September 2015 wird in der STD-Verarbeitung vom
26. September 2015 auf den 27. September 2015 abgewickelt. Der CASCADEAbwicklungszeitpunkt, und damit der “Zeitpunkt Mitbesitzübergang”, ist der 26. September 2015
um 19:35:38. Dann ergibt sich die folgende Anzeige im Monatskontoblatt:
BUCH-TAG: 27.09
MB-ÜBERG: 19:35
Wird der Auftrag in einem späteren Verarbeitungslauf (Bsp. RT.-STD oder in einem Lauf der
Tagesverarbeitung) abgewickelt, so entspricht die ausgewiesen Datum/Uhrzeit-Kombination der
Systemzeit der am Erfüllungstag ausgeführten CASCADE-Abwicklung.
• MT544 (Receive Free Confirmation), MT545 (Receive Against Payment Confirmation), MT546
(Deliver Free Confirmation), MT547 (Deliver Against Payment Confirmation)
Über das Feld ESET wird stets der Erfüllungstag ohne Informationen über die Uhrzeit der
Abwicklung übertragen.
• Report: Regulierungsliste und Depottagesauszug
In der Regulierungsliste und im Depottagesauszug wird der Settlementtag in der Kopfzeile
angezeigt. Ein Zeitstempel (Uhrzeit) der Abwicklung, in obigem Sinne, wird innerhalb dieser
Reports jedoch nicht angezeigt.
Die nachfolgende Abbildung stellt den zeitlichen Ablauf der von CASCADE unterstützten
Settlementzyklen dar (S = Settlementtag).
Hinweis: Fremdwährungsfrist ist 17:30 Uhr.
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.
CASCADE
TARGET2 procedure 6
(P6)
Geldseite
TARGET2 procedure 6
(7 Finanzierungsläufe )
TARGET2 procedure 6
(1 Finanzierungslauf )
STD
RT-STD
(FoP,
EUR-DvP)
(FoP,
EUR-DvP)
19:00
21:00
TARGET2
P2
01:30
06:00
FoP
Cont-SDS1
SDS1
Cont-SDS2
SDS2
(FoP,
EUR-DvP)
(FoP,
EUR-DvP)
(FoP,
EUR-DvP)
(FoP,
EUR-DvP)
10:00
07:10
Keine
Abwicklungsbestätigung
während
SDS1
RTS (Bruttoverarbeitung)
(EUR-DvP)
07:00
DD1
TARGET2
P3
10:45
*
Fremdwährung - DvP
07:00
18:00
Keine
Abwicklungsbestätigung
während
SDS2
DD2
Keine
Abwicklungsbestätigung
während
SDS1
(FoP only)
13:45
13:45
09:30
Creation
13:15
Cont-SDS3
Keine
Abwicklungsbestätigung
während
SDS2
16:00
*
DD3
*
15:15
17:30
* Direct Debit 1/2/3 (= Ertragszahlungen Last/Gut)
Abbildung 1.5 CASCADE - Übersicht der Settlement- bzw. der Geldverrechnungszyklen
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1. Einführung
Nachfolgend werden die einzelnen Settlementzyklen erläutert:
Standardverarbeitung (mit Erfüllungstag S)
Settlementlauf: STD
Start S-1: 19:00 Uhr
Ende S-1: ca. 21:00 Uhr
Zahlungs- bzw. Wertpapierlieferunsaufträge für die geschäftstäglich erfolgende Standardverarbeitung
können bis 18:45 Uhr (File Transfer, SWIFT, IBM Websphere MQ) bzw. 19:00 Uhr (online), der für diesen
Lauf geltenden Auftragsannahmeschlusszeit, mittels der von CBF dafür zugelassenen
Kommunikationsmedien erteilt werden (siehe Kapitel 8.1 Girosammelverwahrung auf Seite 8 - 1).
Nach Erreichen der Annahmeschlusszeit sind keine kundenseitigen Änderungen der erteilten Aufträge
mehr möglich, die Aufträge sind damit unwiderruflich, d. h. final im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC
(Settlement Finality Directive). Sie werden bei entsprechendem Geld- und Wertpapierguthaben des
auftraggebenden Kunden ausgeführt.
Grundsätzlich werden in der Standardverarbeitung alle zur Abwicklung mit Erfüllungstag S
anstehenden ordnungsgemäß erteilten Aufträge mit Status “matched” und “freigegeben” (keine
Settlement-Sperre) gleichzeitig verarbeitet.
Vor der Verrechnung der Zahlungs- bzw. Lieferungsaufträge werden die Wertpapierbestände disponiert
und die Vorhaltung ausreichender Geldliquidität auf dem TARGET2-Konto (RTGS-Konto) des Kunden
überprüft. Hierzu muss der Kunde vor Beginn der Disposition die für die Abwicklung seiner Aufträge
voraussichtlich erforderliche Zentralbankliquidität, die er mit Hilfe eines von CBF bereitgestellten
Berechnungstools (Cash Forecast) ermitteln kann, reservieren. Die reservierte Zentralbankliquidität
wird auf dem CBF-Geldverrechnungskonto des Kunden abgebildet. Ist die reservierte und von TARGET2
bestätigte Liquidität aufgebraucht, werden keine weiteren Käufe reguliert.
Durch die gleichzeitige Verarbeitung von Wertpapieren und der bestätigten Zentralbankliquidität
können die abgewickelten Zahlungs- bzw. Lieferungsgeschäfte bereits nach Ende des
Verrechnungsvorganges gegen 21:00 Uhr an andere Abwicklungssysteme berichtet bzw. weitergeleitet
werden. Erfüllung der vorgenannten Geschäfte im zivilrechtlichen Sinne tritt mit Abschluss der
Geldverrechnung über TARGET2 bis 07:00 Uhr an “S” ein.
CBF dokumentiert den damit verbundenen Übergang der Girosammelgutschrift, d. h. des
Miteigentumsanteils am Sammelbestand durch eine Mitteilung im CASCADE-System (System Stamp).
Realtime Standardverarbeitung
Settlementlauf: RT-STD
Start S: 01:30 Uhr
Ende S: 06:00 Uhr
In die RT-STD-Verarbeitung fließen die Aufträge ein, die als noch offen (pending transactions) aus STD
vorgetragen oder vom Kunden erst im Laufe der Nacht eingestellt bzw. freigegeben werden.
Im Gegensatz zu STD werden die einzelnen ordnungsgemäß erteilten Aufträge sofort und nacheinander
reguliert. Voraussetzung hierfür ist, dass nach Ende der vorausgegangenen STD-Verarbeitung noch
ausreichend reservierte Zentralbankgeldliquidität des Kunden vorhanden ist.
Durch die gleichzeitige Verarbeitung von Wertpapieren und der bestätigten Zentralbankliquidität
können die abgewickelten Zahlungs- bzw. Lieferungsgeschäfte bereits nach Ende des
Verrechnungsvorganges gegen 06:00 Uhr an andere Abwicklungssysteme weitergeleitet werden.
Erfüllung der vorgenannten Geschäfte im zivilrechtlichen Sinne tritt mit Abschluss der
Geldverrechnung über TARGET2 bis 07:00 Uhr an “S” ein. CBF dokumentiert den damit verbundenen
Übergang der Girosammelgutschrift, d. h. des Miteigentumsanteils am Sammelbestand durch eine
entsprechende Mitteilung im CASCADE-System (System Stamp).
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Kundenhandbuch
Continuous Settlement, Same-Day-Settlement 1
Settlementlauf: S
Start C1F1: FoP: 06:00, Uhr DvP: 07:10 Uhr / Ende C1F1: 07:50 Uhr
Start C1F2: FoP: 07:50 Uhr, DvP: 08:00 Uhr / Ende C1F2: 08:50 Uhr
Start C1F3: FoP: 08:50 Uhr, DvP: 09:00 Uhr/ Ende C1F3: 09:50 Uhr
Im Continuous Settlement werden die einzelnen im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ordnungsgemäß erteilten Zahlungs- bzw. Lieferaufträge sofort und nacheinander reguliert. Die
Geldverrechnung erfolgt über RTGS-Konten auf TARGET2.
Die CONT SDS1-Verarbeitung besteht aus drei Zeitfenstern (Zyklen), zu deren Beginn jeweils Liquidität
analog der Nachtverarbeitung (STD) durch den Kunden bereitzustellen ist. Der reservierte Betrag an
Zentralbankliquidität wird für die Dauer des folgenden Zeitfensters blockiert. Für die Abwicklung
herangezogen werden Aufträge, die ordnungsgemäß erteilt, gematcht, zur Abwicklung freigegeben
(keine Settlement-Sperre) und vom Kunden zur Teilnahme am Continuous Settlement vorgesehen sind.
Am Ende eines Zeitfensters ist die gleichzeitige Verarbeitung von Wertpapieren und der reservierten
Zentralbankliquidität abgeschlossen. Ein verbleibender Geldsaldo verbleibt auf dem TARGET2
Unterkonto des Kunden. Das Geld kann so für die Vorfinanzierung des folgenden Zyklus wieder
verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, den verbleibenden Geldsaldo auf das TARGET2-Konto
des Kunden rückzuübertragen. Der verbleibende Geldsaldo und die abgewickelten Lieferungsgeschäfte
können damit nach Ende eines Zyklus an andere Abwicklungssysteme berichtet bzw. weitergeleitet
oder zur Disposition für die RTS-Verarbeitung von CASCADE herangezogen werden.
Nach Ende eines Zeitfensters erfolgt die Geldreservierung für das nächste Zeitfenster innerhalb der
CONT SDS1-Verarbeitung. FoP-Transaktionen werden auch zwischen den einzelnen
Geldverrechnungszeitfenstern abgewickelt und unter dem folgenden Zyklus verbucht.
Die Aufträge sind mit Eingabe in das CASCADE-System final im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC und
werden bei entsprechendem Geld- bzw. Wertpapierbestand ausgeführt. Die rechtliche Erfüllung der
Geschäfte wird nach erfolgreicher Bestätigung aller Belastungen bzw. Gutschriften auf den TARGET2Konten (RTGS-Konten) der Kunden am Ende des jeweiligen Zeitfensters erreicht. Auch hier
dokumentiert CBF den exakten Zeitpunkt des Übergangs der Girosammelgutschriften durch den
System Stamp.
Direct Debit 1
Settlementlauf: DD1
Start: ca. 09:30 Uhr
In diesem Lauf werden Zahlungen, die nicht direkt aus der Wertpapierabwicklung resultieren (wie z. B.
Erträgniszahlungen) verrechnet.
In diesem Geldverrechnungsprozess werden in der Regel zwei Salden pro CBF-Konto nacheinander
verrechnet. In Ausnahmefällen können jedoch auch mehr Salden verrechnet werden.
Der erste Saldo enthält Erträgniszahlungen (Zinsen, Dividenden, Rückzahlungen) auf
Wertpapierbestände.
Der zweite Saldo enthält Kompensationen, Gebühren, Kursdifferenzen, Stornobuchungen und
verschiedene andere Zahlungen.
Danach können noch weitere Salden, die aus den Erträgniszahlungen resultieren, verrechnet werden,
sofern dies notwendig ist (z. B. für Zahlungen, die CBF verspätet mitgeteilt werden).
Die Verrechnung aller Salden soll bis zum Start der SDS1-Verarbeitung abgeschlossen sein, damit
Gutschriften für die Finanzierung der SDS1-Abwicklung genutzt werden können.
Die Salden werden nach Ende von DD1 direkt über das TARGET2 Konto des Kunden verrechnet.
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1 - 14
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Kundenhandbuch
1. Einführung
Same-Day-Settlement 1. Verarbeitung
Settlementlauf: SDS1
Start S: 10:00 Uhr
Ende S: ca. 10:45 Uhr
Im Same-Day- Settlement werden die einzelnen im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ordnungsgemäß erteilten Zahlungs- bzw. Lieferaufträge im Nettoverfahren reguliert. Die
Geldverrechnung erfolgt über RTGS-Konten auf TARGET2.
Liquidität ist analog der Nachtverarbeitung (STD) durch den Kunden bereitzustellen. Der reservierte
Betrag an Zentralbankliquidität wird für die Dauer des folgenden Zeitfensters blockiert. Für die
Abwicklung herangezogen werden Aufträge, die ordnungsgemäß erteilt, gematcht, zur Abwicklung
freigegeben (keine Settlement-Sperre) und vom Kunden zur Teilnahme am Continuous Settlement
vorgesehen sind.
Am Ende des Zeitfensters ist die gleichzeitige Verarbeitung von Wertpapieren und der reservierten
Zentralbankliquidität abgeschlossen. Ein verbleibender Geldsaldo verbleibt auf dem TARGET2
Unterkonto des Kunden. Das Geld kann so für die Vorfinanzierung des folgenden Zyklus wieder
verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, den verbleibenden Geldsaldo auf das TARGET2-Konto
des Kunden rückzuübertragen. Der verbleibende Geldsaldo und die abgewickelten Lieferungsgeschäfte
können damit nach Ende eines Zyklus an andere Abwicklungssysteme berichtet bzw. weitergeleitet
oder zur Disposition für die RTS-Verarbeitung von CASCADE herangezogen werden.
Nach Ende des Zeitfensters erfolgt die Geldreservierung für das erste Fenster der CONT SDS2Verarbeitung.
Die Aufträge sind mit Eingabe in das CASCADE-System final im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC und
werden bei entsprechendem Geld- bzw. Wertpapierbestand ausgeführt. Die rechtliche Erfüllung der
Geschäfte wird nach erfolgreicher Bestätigung aller Belastungen bzw. Gutschriften auf den TARGET2Konten (RTGS-Konten) der Kunden am Ende des jeweiligen Zeitfensters erreicht. Auch hier
dokumentiert CBF den exakten Zeitpunkt des Übergangs der Girosammelgutschriften durch den
System Stamp.
Continuous Settlement, Same-Day-Settlement 2. Verarbeitung
Settlementlauf: CONT SDS2
Start C2F1: FoP: ca. 10:45 Uhr, DvP: 11:00 Uhr / Ende C2F1: 11:50 Uhr
Start C2F2: FoP: 11:50 Uhr, DvP: 12:00 Uhr / Ende C2F2: 13:15 Uhr
Im Continuous Settlement werden die einzelnen im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ordnungsgemäß erteilten Zahlungs- bzw. Lieferaufträge sofort und nacheinander reguliert. Die
Geldverrechnung erfolgt über RTGS-Konten auf TARGET2.
Die CONT SDS2-Verarbeitung besteht aus zwei Zeitfenstern, zu deren Beginn jeweils Liquidität analog
der Nachtverarbeitung (STD) durch den Kunden bereitzustellen ist. Der reservierte Betrag an
Zentralbankliquidität wird für die Dauer des folgenden Zeitfensters blockiert. Für die Abwicklung
herangezogen werden Aufträge, die ordnungsgemäß erteilt, gematcht, zur Abwicklung freigegeben
(keine Settlement-Sperre) und vom Kunden zur Teilnahme am Continuous Settlement vorgesehen sind.
Am Ende eines Zeitfensters ist die gleichzeitige Verarbeitung von Wertpapieren und der reservierten
Zentralbankliquidität abgeschlossen. Ein verbleibender Geldsaldo verbleibt auf dem TARGET2
Unterkonto des Kunden. Das Geld kann so für die Vorfinanzierung des folgenden Zyklus wieder
verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, den verbleibenden Geldsaldo auf das TARGET2-Konto
des Kunden rückzuübertragen. Der verbleibende Geldsaldo und die abgewickelten Lieferungsgeschäfte
können damit nach Ende eines Zyklus an andere Abwicklungssysteme berichtet bzw. weitergeleitet
oder zur Disposition für die RTS-Verarbeitung von CASCADE herangezogen werden.
Nach Ende des ersten Zeitfensters erfolgt die Geldreservierung für das zweite Fenster innerhalb der
CONT SDS2-Verarbeitung.
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Kundenhandbuch
November 2016
1 - 15
Kundenhandbuch
Die Aufträge sind mit Eingabe in das CASCADE-System final im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC und
werden bei entsprechendem Geld- bzw. Wertpapierbestand ausgeführt. Die rechtliche Erfüllung der
Geschäfte wird nach erfolgreicher Bestätigung aller Belastungen bzw. Gutschriften auf den TARGET2Konten (RTGS-Konten) der Kunden am Ende des jeweiligen Zeitfensters erreicht. Auch hier
dokumentiert CBF den exakten Zeitpunkt des Übergangs der Girosammelgutschriften durch den
System Stamp.
Same-Day-Settlement 2. Verarbeitung
Settlementlauf: SDS2
Start S: 13:15 Uhr
Ende S: ca. 13:40 Uhr
Im Same-Day-Settlement werden die einzelnen im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ordnungsgemäß erteilten Zahlungs- bzw. Lieferaufträge im Nettoverfahren reguliert. Die
Geldverrechnung erfolgt über RTGS-Konten auf TARGET2.
Liquidität ist analog der Nachtverarbeitung (STD) durch den Kunden bereitzustellen. Der reservierte
Betrag an Zentralbankliquidität wird für die Dauer des folgenden Zeitfensters blockiert. Für die
Abwicklung herangezogen werden Aufträge, die ordnungsgemäß erteilt, gematcht, zur Abwicklung
freigegeben (keine Settlement-Sperre) und vom Kunden zur Teilnahme am Continuous Settlement
vorgesehen sind.
Am Ende des Zeitfensters ist die gleichzeitige Verarbeitung von Wertpapieren und der reservierten
Zentralbankliquidität abgeschlossen. Ein verbleibender Geldsaldo wird auf das TARGET2-Konto des
Kunden rückzuübertragen. Der verbleibende Geldsaldo und die abgewickelten Lieferungsgeschäfte
können damit nach Ende eines Zyklus an andere Abwicklungssysteme berichtet bzw. weitergeleitet
oder zur Disposition für die RTS-Verarbeitung von CASCADE herangezogen werden.
Die Aufträge sind mit Eingabe in das CASCADE-System final im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC und
werden bei entsprechendem Geld- bzw. Wertpapierbestand ausgeführt. Die rechtliche Erfüllung der
Geschäfte wird nach erfolgreicher Bestätigung aller Belastungen bzw. Gutschriften auf den TARGET2Konten (RTGS-Konten) der Kunden am Ende des jeweiligen Zeitfensters erreicht. Auch hier
dokumentiert CBF den exakten Zeitpunkt des Übergangs der Girosammelgutschriften durch den
System Stamp.
Direct Debit 2
Settlementlauf: DD2
Start: ca. 13:40 Uhr
In diesem Geldverrechnungsprozess werden Zahlungen, die nicht direkt aus der Wertpapierabwicklung
resultieren (wie z. B. Erträgniszahlungen), verrechnet.
Es werden pro Konto jeweils bis zu zwei Salden (analog DD1) verrechnet.
Im ersten Saldo sind Erträgniszahlungen enthalten, die im DD1-Zyklus noch nicht verrechnet wurden
(z. B. auf ausländische GS-Bestände).
Im zweiten Saldo sind Stornierungen, Kompensationen, Korrekturen und alle restlichen Zahlungen
enthalten.
Die Salden werden nach Ende von DD2 direkt über das TARGET2 Konto des Kunden verrechnet.
November 2016
1 - 16
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
1. Einführung
Direct Debit 3
Settlementlauf: DD3
Start: ca. 15:15 Uhr
In diesem Geldverrechnungsprozess werden manuell von CBF bearbeitete und erfasste
Zahlungsaufträge meist in Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen sowie automatisch erstellte
Buchungen des Bezugspreises bei Barbezug von Bezugsrechten verrechnet. Es werden pro Konto
jeweils bis zu zwei Salden verrechnet.
Die Salden werden nach Ende von DD3 direkt über das TARGET2 Konto des Kunden verrechnet.
Continuous Settlement, Same-Day-Settlement 3
Settlementlauf: CONT SDS/FoP only
Start FoP: ca. 13:40 Uhr/Ende FoP: 18:00 Uhr
Im Continuous Settlement werden die einzelnen im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ordnungsgemäß erteilten Lieferaufträge sofort und nacheinander reguliert.
Die CONT SDS3-Verarbeitung besteht aus einem durchgängigen Zeitfenster. Für die Abwicklung
herangezogen werden Aufträge, die ordnungsgemäß erteilt, gematcht, zur Abwicklung freigegeben
(keine Settlement-Sperre) und vom Kunden zur Teilnahme am Continuous Settlement vorgesehen sind.
Die Aufträge sind mit Eingabe in das CASCADE-System final im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC und
werden bei entsprechendem Wertpapierbestand ausgeführt. Die rechtliche Erfüllung der Geschäfte
wird nach erfolgreicher Bestätigung aller Belastungen bzw. Gutschriften auf den jeweiligen Konten der
Kunden direkt erreicht. Auch hier dokumentiert CBF den exakten Zeitpunkt des Übergangs der
Girosammelgutschriften durch den System Stamp.
Realtime-Settlement
Settlementlauf: RTS
Start S: 07:00 Uhr, 10:30 Uhr, 13:30 Uhr
Ende S: 10:00 Uhr, 13:15 Uhr, 16:00 Uhr, 16:00 Uhr (DvP/RvP Euro), 17:30 Uhr (DvP/RvP
Fremdwährung, GC Pooling in USD), 17:40 Uhr (GC-Pooling in EUR)
Zahlungs- bzw. Lieferungsgeschäfte in der RTS-Verarbeitung werden unmittelbar nach Eingabe auf
Einzelgeschäftsbasis geld- bzw. wertpapierseitig disponiert und bei entsprechendem Bestand
unverzüglich final und mit Erfüllungswirkung gebucht.
Die Geldverrechnung für RTS-Geschäfte erfolgt bei EUR-Zahlungen über das RTGS-Konto der Kunden
und bei Zahlungen in Fremdwährung über Creation Fremdwährungskonten.
Details zur geschäftsartabhängigen Settlement-Verarbeitung sind im Kapitel 3. Abwicklung auf Seite 3
- 1 beschrieben. Die Geldverrechnung innerhalb der Settlementzyklen wird im Detail in Kapitel 4.
Geldregulierung auf Seite 4 - 1 erläutert.
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Kundenhandbuch
November 2016
1 - 17
Kundenhandbuch
Verwahrung
Zur Girosammelverwahrung können solche fungiblen Wertpapiere im Sinne des Depotgesetzes
zugelassen werden, die physisch im Tresor der CBF (deutsche und ausländische Wertpapiere sowie
Miteigentumsanteile an deutschen Sammelzertifikaten) oder eines ausländischen Zentralverwahrers
mit Wertpapiersammelbankfunktion, zu dem CBF eine gegenseitige Kontoverbindung gemäß § 5 (4)
Depotgesetz unterhält, verwahrt werden und die CBF technisch abwickeln kann.
Eine Aufstellung der ausländischen Zentralverwahrer (CSDs), zu denen CBF Kontoverbindungen
unterhält, ist in diesem Handbuch enthalten (siehe Kapitel 1.7 Verbindungen in internationale
Wertpapiermärkte auf Seite 1 - 26).
In Girosammelverwahrung zugelassen sind z. B. folgende Wertpapiere:
• Anleihen, z. B. Bundesanleihen, Pfandbriefe, Geldmarktinstrumente (CP),
Kommunalobligationen, Industrieanleihen, internationale Anleihen,
Wandelschuldverschreibungen
• Aktien, z. B. Inhaberaktien, Namensaktien
• Optionsscheine und Zertifikate
• Sonstige Wertpapiere, z. B. Anteilscheine an Sondervermögen sowie ausländische Wertpapiere
in Girosammelverwahrung, z. B. Deutsche Inhabersammelzertifikate (Global Bearer Certificates)
auf ausländische Wertpapiere
Verwaltung/Custody
CBF bietet ihren Kunden Custody Services auf die bei ihr bzw. über sie nach § 5 Depotgesetz
girosammelverwahrten Wertpapierbestände an:
• Im Bereich Income führt CBF die Abrechnung und Zahlung sowie das Inkasso von Rück- und
Erträgniszahlungen (Zins- und Dividendenzahlungen) durch.
• Im Bereich Non-Income wickelt CBF obligatorische Kapitalveränderungen (z. B. Einbuchen von
Rechten und Aktienumtäuschen) und bestimmte freiwillige Kapitalmaßnahmen (z. B. Angebote)
ab.
• Für Geschäfte, bei denen die Wertpapiere “cum”, d. h. mit Anspruch (z. B. Kupon) gehandelt und
welche “ex”, d. h. ohne Anspruch beliefert werden, nimmt CBF in der Regel eine Regulierung
vor.
• Im Bereich der Steuerservices bietet CBF Dienstleistungen für inländische und ausländische
Kunden für verschiedene Märkte an.
• Die Kunden der CBF können Vorabinformationen zu bevorstehenden Hauptversammlungen
beziehen sowie weitere Proxy Voting Services in Anspruch nehmen, wie z. B. die Ausübung von
Stimmrechten.
Für CBF-Kunden, die den SWIFT MT564-Service nutzen, stehen zusätzliche Services wie z. B. die
Instruktionserteilung zu freiwilligen Kapitalmaßnahmen oder der Kauf/Verkauf von Bezugsrechten
über CBF zur Verfügung. Details zu den Custody Services sind im Kapitel 6. Verwaltung/Custody auf
Seite 6 - 1 beschrieben.
November 2016
1 - 18
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Kundenhandbuch
1. Einführung
Special Services
Namensaktien in GS
CBF bietet mit dem funktionalen Umfang CASCADE-RS (Registered Shares) der CASCADE-Plattform
spezielle Services, die die Verwaltung von Namensaktien ermöglichen und zu erheblichen Aufwandsund Kostenreduzierungen in den Abwicklungsprozessen der Kunden führen. CASCADE-RS unterstützt
auf elektronischem Weg die folgenden Kernprozesse:
• Umwandlung von Inhaberaktien in GS-verwahrte Namensaktien
• Abwicklung des Börsen- und OTC-Handels in Namensaktien durch Bestandsüberträge und
Eintragungen bzw. Umschreibungen im Aktienregister des Emittenten bzw.
Aktienregisterführers
Eine detaillierte Beschreibung ist in diesem Handbuch enthalten (siehe Kapitel 7.1 Namensaktien in
CASCADE-RS auf Seite 7 - 1).
Global Securities Financing
Die nachfolgend aufgeführten Services werden im Detail im
Kapitel 7.3 Global Securities Financing Services auf Seite 7 - 9 beschrieben.
Wertpapierleihe
CBF bietet ihren Kunden verschiedene Formen der Wertpapierleihe an:
• Das auftragsbezogene Verleihen oder Entleihen von Wertpapieren (SSL- Strategic Securities
Lending Programme).
• Die automatische Wertpapierleihe für Börsengeschäfte und außerbörsliche Wertpapiergeschäfte
gegen Zahlung, die mangels Deckung nicht am Erfüllungstag beliefert werden können (ASL Automated Securities Lending Programme). Durch individuelle Festlegung verschiedener
Selektionskriterien kann die automatische Leihebedarfsermittlung an die Bedürfnisse des
Entleihers angepasst werden.
• Vermittlung von Wertpapierdarlehen zwischen Ver- und Entleiher im Bereich der
Kapitalverwaltungsgesellschaften und deren Verwahrstellen (KAGplus). CBF handelt dabei als
zertifiziertes “organisiertes System” gemäß § 202 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Collateral Management Service Xemac®
Mit dem System Xemac®1 bietet CBF Collateral Management Services für folgende Bereiche an:
• Besicherung von Geldmarktgeschäften und Kreditfazilitäten bei der Deutsche Bundesbank.
• Geldmarkthandel von General Collateral (GC) Repos über die Eurex Repo Handelsplattform.
• Unterstützung der Handelsaktivitäten über diverse börsliche und außerbörsliche
Handelsplattformen, z. B. der Terminbörse Eurex Deutschland durch effiziente Bestellung und
Verwaltung von Sicherheiten auf der Grundlage des Risk-Based-Margining der
Eurex Clearing AG als Clearinghaus und CCP.
• Zusätzlich haben Xemac®-Teilnehmer die Möglichkeit, sich gegenseitig auf bilateraler Basis
Sicherheiten für die Belieferung von OTC-Geschäften bereitzustellen.
• Durch die Anbindung von Xemac® an das Collateral Management System CmaX der CBL können
Xemac®-Teilnehmer für die Sicherheitenstellung auch ihre in Creation gehaltenen Wertpapiere
heranziehen.
Selbstbesicherung
Durch den Selbstbesicherungs-Service der CBF und Deutsche Bundesbank können Kunden für die
CBF-Nachtverarbeitung (STD und RT-STD) und die Tagverarbeitung (während CONT-SDS1) zusätzliche
1. Xemac® ist eine eingetragene Marke der Clearstream Banking Frankfurt.
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Kundenhandbuch
November 2016
1 - 19
Kundenhandbuch
Liquidität in Form eines Innertageskredits beschaffen. Bei diesem Service handelt es sich um eine
Kreditzusage bzw. -inanspruchnahme gegen Pfandrechtsbestellung zu Gunsten der
Deutsche Bundesbank.
Taxbox (Deutsche Abgeltungsteuer)
Im Rahmen der zum 1. Januar 2009 eingeführten Abgeltungsteuer in Deutschland bietet die CBF mit
dem Service “Taxbox” eine Plattform für den elektronischen Transfer der zur korrekten
Steuerermittlung benötigten Daten von der übertragenden Bank an die empfangende Bank eines
Depotübertrags an. Eine detaillierte Beschreibung des Taxbox Service liegt auf der Clearstream
Website mit dem Dokument Connectivity Handbuch Taxbox vor.
Kommunikation mit CBF
Die Kommunikation mit CBF kann über mehrere Wege erfolgen:
• Online-Eingabe, z. B. CASCADE-Host, CASCADE-PC/HOB RD VPN
• Elektronischer Datenaustausch über File Transfer
• Elektronischer Datenaustausch über IBM WebSphere MQSeries middle software
• Elektronischer Datenaustausch über das SWIFT-Netz
• Internet-Upload (nur bestimmte Services, z. B. EDT (Electronic Document Transfer)
Details zur Kommunikation mit einer Übersicht der Datenträger und SWIFT-Nachrichten sind im
Kapitel 8. Kommunikation auf Seite 8 - 1 enthalten.
November 2016
1 - 20
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
1. Einführung
1.5
Fremdtresor-Services zur Streifbandverwahrung
Das folgende Schaubild stellt die Services der CBF für streifbandverwahrte Wertpapiere dar.
CASCADE
Abwicklung
Einlieferung
Annahme
Prüfung der
Effekten
Buchung
Stückenummernverwaltung
Auslieferung
Versand
Tresor - Streifbandverwahrung
Verwaltung / Custody
(Kapitalmaßnahmen, Erträgnisse)
Abbildung 1.6 Services und Systeme der CBF zur Streifbandverwahrung
Abwicklung
Mit der hocheffizienten Abwicklungsplattform CASCADE und der entsprechenden Tresorplattform
CARAD unterstützt CBF ihre Kunden auch bei der Verwahrung und Wertpapierabwicklung im Rahmen
der Streifbandverwahrung im Effektivbereich als Outsourcing Service:
• Ein- und Auslieferungen effektiver Wertpapiere in und aus dem Tresorbestand
• Erfassung und Verwaltung der Stückenummern
• Durchführen von Oppositionsprüfungen
• Verarbeitung von Mängel- und Ersatzstücken
Verwahrung
Bei der Streifbandverwahrung werden die für den Hinterleger zu verwahrenden Wertpapiere getrennt
von den übrigen bei CBF verwahrten Wertpapierbeständen aufbewahrt. Durch die Separierung bleibt
das Eigentum des Hinterlegers an der physischen Wertpapierurkunde erhalten. Hierzu erfolgt eine
äußerliche Kennzeichnung der Streifbandbestände, die in CASCADE durch die Kundenreferenz und die
Stückenummer abgebildet wird.
Nach individueller Vereinbarung können neben Wertpapieren auch Wertgegenstände in die
Streifbandverwahrung aufgenommen werden.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
1 - 21
Kundenhandbuch
Verwaltung/Custody
CBF bietet ihren Kunden umfangreiche Custody Services auf die bei ihr verwahrten
Wertpapierbestände in Streifbandverwahrung an (Details siehe Kapitel 6. Verwaltung/Custody auf Seite
6 - 1):
• Im Bereich Income führt CBF die Abrechnung und Zahlung sowie das Inkasso von Erträgen aus
Zins- und Dividendenzahlungen, Rückzahlungen und Provisionen durch.
• Im Bereich Non-Income wickelt CBF freiwillige Kapitalveränderungen (z. B. Angebote) und
obligatorische Kapitalveränderungen (z. B. Einbuchen von Rechten und Aktienumtäusche) ab.
• Die Kunden der CBF können Vorabinformationen zu bevorstehenden Hauptversammlungen
beziehen sowie weitere Proxy Voting Services in Anspruch nehmen, wie z. B. die Ausübung von
Stimmrechten.
Special Services
CBF bietet ihren Kunden eine Streifbandverwahrung mit einer Stückenummern-Referenzierung bis auf
Endkundenebene an. Dadurch können die Kunden ihre eigene Tresorverwaltung an die CBF auslagern.
Ergänzt wird dieser Fremdtresorbestand-Service durch den Service der Haussammelverwahrung, der
die inländische Abwicklung nicht GS-fähiger Wertpapiere über CASCADE als Wertpapierübertrag frei
von Zahlung (D-FoP/R-FoP) oder Wertpapierübertrag gegen Zahlung (DvP/RvP) ermöglicht.
Weitere Details zu diesen Services sind in den Kapitel 7.5 Fremdtresorverwahrung auf Seite 7 - 18
beschrieben
November 2016
1 - 22
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
1. Einführung
1.6
Services zur Wertpapierrechnung
Im nachfolgenden Schaubild werden die Services der CBF in Bezug auf die WR-Verwahrung von
Wertpapieren dargestellt. Zur Erbringung dieser Services bedient sich die CBF des technischen und
funktionalen Dienstleistungsangebotes ihrer Schwestergesellschaft CBL.
Global Securities Financing Services
Cash Financing
Services
Wertpapierleihe
Collateral
Management
Creation
Verwaltung / Custody
(Kapitalmaßnahmen,
Erträgnisse, Steuern, HV)
Abwicklung
Auftragserteilung
Auftragsbearbeitung
Matching
Regulierung
Verwahrung / Bestandsführung in Wertpapieren und Geld („6er-Konten“)
Abbildung 1.7 Services und Systeme der CBF zur WR-Verwahrung
Abwicklung
Die Abwicklung von Geschäften in Wertpapieren, die in WR verwahrt werden, erfolgt über die
Abwicklungsplattform Creation. Hierzu unterhält Creation neben den nach luxemburgischem Recht
geführten Konten einen technisch und rechtlich eigenständigen Kontenkreis 6er-Konten unter
deutschem Recht (siehe Kapitel Wertpapierrechnung auf Seite 2 - 7). Diese 6er-Konten werden von
Creation parallel zu und verbunden mit den CASCADE-Konten der CBF-Kunden geführt. Zur
Abwicklung von in ungeregelten Märkten (so genannter Freiverkehr) an deutschen Börsen in
Deutschland geschlossenen Handelsgeschäften in WR leitet CASCADE-LION die dazu generierten
Lieferinstruktionen an Creation über. Die Auftragserteilung zur Abwicklung des außerbörslichen
Geschäfts (OTC) in WR erfolgt durch die Kunden der CBF direkt an Creation (Details siehe CBL
Customer Handbook).
Das Reporting zu den auf Creation unterhaltenen 6er-Konten kann der Kunde wahlweise über direkte
Schnittstellen zu CBL als Betreiber der Creation-Plattform oder über die Kommunikationswege der
CBF empfangen.
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Kundenhandbuch
November 2016
1 - 23
Kundenhandbuch
Verwahrung
Bei der WR-Verwahrung fungiert CBF als Depotbank (Intermediär) für ihre Kunden und verwahrt
ihrerseits deren Fremd- bzw. Eigenbestände in WR über ihre Schwestergesellschaft CBL, die wiederum
Lagerstellen in 56 Ländern zur Verwahrung nutzt. Der Kunde erhält darüber jeweils WR-Gutschriften
von CBF unter Angabe des Lagerlandes.
Verwaltung/Custody
CBF bietet ihren Kunden auf die bei ihr verwahrten WR-Bestände umfangreiche Custody Services unter
Nutzung des technischen und funktionalen Dienstleistungsangebotes ihrer Schwestergesellschaft CBL
an:
• Im Bereich Income prozessiert CBF die Abrechnung und Zahlung sowie das Inkasso von
Rückzahlungen, Erträgniszahlungen (Zins- und Dividendenzahlungen) und Provisionen.
• Im Bereich Non-Income wickelt CBF freiwillige Kapitalveränderungen (z. B. Angebote) und
obligatorische Kapitalveränderungen (z. B. Einbuchen von Rechten und Aktienumtäusche) ab.
• Für Geschäfte, die “cum”, d. h. mit Anspruch (z. B. Kupon) gehandelt und “ex”, d. h. ohne
Anspruch beliefert werden, erfolgt eine Regulierung nach den Regeln der CBL (siehe CBL
Customer Handbook).
• Im Bereich der Steuerservices bietet CBF Dienstleistungen für inländische und ausländische
Kunden für eine Vielzahl von Märkten an.
• Mit dem Proxy Voting Service unterstützt CBF ihre Kunden durch Vorabinformationen zu
bevorstehenden Hauptversammlungen bis zur Ausübung der Stimmrechte. Bei entsprechend
vorliegenden Verträgen werden auch Instruktionen durch Proxy Voter wie z. B. Broadridge oder
Institutional Shareholder Services (ISS) akzeptiert.
Für Besonderheiten der von CBF angebotenen Custody Services unter Nutzung des technischen und
funktionalen Dienstleistungsangebotes der CBL sowie den zusätzlichen Services wie z. B. der
automatischen Fremdwährungskonvertierung oder dem Kauf/Verkauf von Bezugsrechten wird auf das
CBL Customer Handbook verwiesen.
Special Services
Global Securities Financing
Kunden der CBF können für ihre auf der Creation-Plattform geführten 6er-Konten Services für die
automatische Wertpapierleihe und das Collateral Management nutzen. Aufgrund der unterschiedlichen
Gesetzgebung in Deutschland und Luxemburg sind für den Kunden einige Besonderheiten zu beachten
(siehe Kapitel 8.2 Wertpapierrechnung auf Seite 8 - 7).
Kommunikation mit CBL
Die Kommunikation mit der Creation-Plattform kann online, über Dateitransfer oder das SWIFT-Netz
erfolgen (siehe Kapitel 8. Kommunikation auf Seite 8 - 1).
Cash Financing Services
Bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften in WR erfolgt die Geldverrechnung über Creation in
Commercial Bank Money. Zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus Wertpapiertransaktionen
stehen den Kunden der CBF für ihre auf Creation geführten 6er-Konten alle von CBL technisch und
funktional angebotenen Cash Management Services zur Verfügung. Details zu den Services sind dem
CBL Customer Handbook zu entnehmen.
November 2016
1 - 24
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
1. Einführung
Order Routing Services für Investmentfonds
Die Kunden können die von CBF angebotenen Investment Funds Order Routing Services nutzen.
Für den automatisierten Vestima Service gelten Sonderbedingungen.
Detaillierte Informationen zu den Services sind im CBL Customer Handbook aufgeführt.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
1 - 25
Kundenhandbuch
1.7
Verbindungen in internationale Wertpapiermärkte
CBF nutzt zur Unterstützung des grenzüberschreitenden Geschäfts ihrer Kunden zwei Arten von
Verbindungen in die wichtigsten internationalen Wertpapiermärkte:
• Direkte Kontoverbindungen zu ausländischen Zentralverwahrern zur Aufnahme ausländischer
Gattungen in die Girosammelverwahrung gemäß § 5 Abs. 4 Depotgesetz (so genannte CSD-Links
bzw. Relayed Links, sofern der ausländische Zentralverwahrer über CBL angeschlossen ist).
• Kontoverbindungen zu internationalen Lagerstellen über die Schwestergesellschaft CBL für in
Wertpapierrechnung verwahrte Wertpapiere.
Den Kontoverbindungen zu ausländischen Zentralverwahren kommt eine besondere Bedeutung zu.
CBF Kunden haben die Möglichkeit, über die lokale Infrastruktur Zugang zu den Basis Abwicklungsund Verwaltungsdienstleistungen 13 weiterer CSDs zu erhalten.
Derzeit können CBF Kunden die Links mit OeKB, SIX SIS, VP (für dänische Wertpapiere), ESES (Belgien,
Frankreich und Niederlande), Iberclear (für spanische Anleihen), LuxCSD und CBL (internationale
Märkte) gegen Zahlung nutzen.
Lagerstellen
Belgien
ESES Euroclear
Belgium
Dänemark
VP SECURITIES
Finland EFI*
Internationale
Märkte
CBL
LuxCSD
Italien
Monte Titoli
Armenien
Australien
Belgien
Brasilien
Bulgarien
China
Dänemark
Deutschland
Dubai
Estland
Finnland
Frankreich
Georgien
Griechenland
Großbritannien
& Nordirland
Hongkong
Indonesien
Irland
Island
Israel
Italien
Japan
Kanada
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malaysia
CBL
CBF
Niederlande
ESES Euroclear
Netherlands
Malta
Österreich
OeKB
Frankreich
ESES Euroclear
France
Argentinien
Schweiz
SIX SIS
Spanien
Iberclear
USA
DTCC
*via CBL
Malta
Mexiko
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Österreich
Philippinen
Polen
Portugal
Rumänien
Russland
Schweden
Schweiz
Singapur
Slowakei
Slowenien
Spanien
Südafrika
Südkorea
Taiwan
Thailand
Tschechische
Republik
Türkei
Ungarn
Uruguay
USA
Zypern
Abbildung 1.8 CSD Verbindungen und Lagerstellen der CBF
November 2016
1 - 26
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
1. Einführung
Girosammelverwahrung
CBF unterhält Verbindungen zu zahlreichen ausländischen Zentralverwahrern (CSDs), wodurch die
Aufnahme von bei diesen CSDs verwahrten Wertpapieren in die Girosammelverwahrung der CBF
ermöglicht wird. Zur Abwicklung von Wertpapiertransaktionen zwischen Kunden der CBF und Kunden
der ausländischen CSDs existieren technische Verbindungen (Links) zwischen der CASCADE-Plattform
und den jeweiligen Abwicklungsplattformen der CSDs.
Daneben unterhalten noch so genannte internationale Zentralverwahrer (ICSDs) und als Lagerstellen
tätige Geschäftsbanken Konten bei CBF zur Belieferung in den bei CBF girosammelverwahrten
Gattungen.
Eine Auflistung der CSD-Verbindungen sowie die Darstellung der Abwicklungsprozesse sind in diesem
Handbuch enthalten (siehe Kapitel OTC Crossborder auf Seite 3 - 20).
Wertpapierrechnung
Für die Verwahrung von Wertpapieren in Wertpapierrechnung unterhält CBF kein eigenes
Lagerstellennetz, sondern nutzt die weltweiten Lagerstellen ihrer Schwestergesellschaft CBL. Die
Verwahrung erfolgt über technisch auf der Abwicklungsplattform Creation der CBL geführte
Depotkonten (“6er-Konten”), die deutschem Recht und den Geschäftsbedingungen der CBF
unterliegen.
Eine Aufstellung der durch CBF genutzten Lagerstellen mit Informationen zu den jeweiligen
Marktusancen und Abwicklungsprozessen ist in dem “Creation Link Guide” und im “Market Profile”
unter www.clearstream.com zu finden.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
1 - 27
Kundenhandbuch
1.8
Rechtliche Dokumentation
Die Geschäftsbeziehungen zwischen CBF und ihren Kunden unterliegen bestimmten Bedingungen, die
insbesondere in den nachfolgend aufgeführten rechtlichen Dokumentationen beschrieben sind. Die
Dokumente können über die Internetseite www.clearstream.com abgerufen oder über den Client
Services oder das Customer Relationship Management bezogen werden (siehe Kapitel 1.9
Informationsquellen auf Seite 1 - 29).
• Allgemeine Geschäftsbedingungen der Clearstream Banking AG, Frankfurt: Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und
der Clearstream Banking AG, Frankfurt. Mit Eröffnung eines Kontos bei CBF stimmen Kunden
diesen Geschäftsbedingungen zu.
• Sonderbedingungen für Wertpapierdarlehen der Clearstream Banking AG, Frankfurt: Die CBF
vermittelt im Auftrag und im Namen ihrer Kunden Wertpapierdarlehen und nimmt deren
Abwicklung vor. Hierzu sind die Sonderbedingungen für Wertpapierdarlehen zu beachten.
• Sonderbedingungen Sicherheitenverwaltung (Xemac®): Zur Teilnahme an der
Sicherheitenverwaltung über Xemac® gelten die Sonderbedingungen (sowie für Nichtbanken
zusätzlich die GC Pooling Select Vereinbarung)
• Sonderbedingungen für den Service Selbstbesicherung (SB Selbstbesicherung)
• Sonderbedingungen für die im Zusammenhang mit der Französischen Transaktionssteuer
stehenden Berichts- und Zahlungspflichten der Clearstream Banking AG und ihrer Kunden
sowie der erbrachten Dienstleistungen von Clearstream Banking AG
• Sonderbedingungen für die Wiedereingabe von internen Instruktionen auf CBF-i Konten
• Sonderbedingungen für den Vestima Service der Clearstream Banking AG, Frankfurt
November 2016
1 - 28
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
1. Einführung
1.9
Informationsquellen
Den Kunden der CBF stehen für Anfragen und Informationen generell ihre Ansprechpartner aus dem
Client Services oder aus dem Customer Relationship Management zur Verfügung. Zudem können
sämtliche nachfolgend aufgeführten Informationen und Dokumentationen über die Internetseite
www.clearstream.com abgerufen werden.
Allgemeine Informationen
Kundenhandbücher
Zur Beschreibung der Organisation und der Geschäftsabläufe innerhalb Clearstream Banking stehen
den Kunden folgende Handbücher zur Verfügung:
• CBF Customer Handbook der Clearstream Banking Frankfurt (dieses Dokument)
• CBL Customer Handbook der Clearstream Banking Luxembourg
Detaillierte Informationen
Informationen über “Kundenmitteilungen”
Regelmäßige Kundenmitteilungen liefern Informationen über Änderungen in den Bereichen Custody,
Clearing und Settlement, Besteuerung, Gebühren sowie über Märkte, neue Produkte und Services. Die
Kundenmitteilungen sind in zwei Bereiche unterteilt:
• Die “CSD Announcements” umfassen die Bekanntmachungen der CBF und werden in drei
Rubriken unterteilt - “Domestic”, “International” und “Registered Shares”.
Die Rubrik “Domestic” umfasst Informationen zu GS-verwahrten Wertpapieren. Die Rubrik
“International” enthält Informationen zu den in WR-verwahrten Wertpapieren, die für Kunden
mit 6er-Konten auf Creation relevant sind. Unter der Rubrik “Registered Shares” stehen
Informationen zu Namensaktien in GS-Verwahrung zur Verfügung. Alle Bekanntmachungen
erfolgen in deutscher und englischer Sprache.
• Die “ICSD Announcements” umfassen die Bekanntmachungen der CBL einschließlich der
Informationen zu den Lagerstellen. Die Informationen sind für alle Kunden der CBL und CBF
relevant, die Konten auf Creation unterhalten. Alle Bekanntmachungen werden in englischer,
deutscher und französischer Sprache veröffentlicht.
Informationen zu internationalen Verbindungen
Folgende Dokumente liefern den Kunden Informationen über die internationalen Verbindungen der
CBF:
• “CASCADE Link Guides” für den jeweiligen Markt mit Beschreibung der Instruktionsanforderungen, Settlementdetails und Custody Services für das über CASCADE abzuwickelnde
grenzüberschreitende Wertpapiergeschäft.
• “Creation Link Guide” für den jeweiligen Markt mit Beschreibung der
Instruktionsanforderungen, Settlementdetails und Custody Services für das über Creation
abzuwickelnde grenzüberschreitende Wertpapiergeschäft.
• “Market Profile” mit Informationen zu Infrastruktur, Anlagevorschriften, Wertpapierhandel,
Abwicklungsprozess, Wertpapierverwaltung und Besteuerung für den jeweiligen Markt.
• “Creation-CASCADE Realignment Guide” für den jeweiligen Markt mit Beschreibung der
Instruktionsanforderungen zum Übertrag von Wertpapieren zwischen den Plattformen CASCADE
und Creation.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
1 - 29
Kundenhandbuch
• “Multi-market Securities Guide” für die Abwicklung mehrfach gelisteter Wertpapiere, die an
mehr als einer internationalen Börse gehandelt werden können und bei mehr als einem
Zentralverwahrer hinterlegt und abgewickelt werden.
Informationen zu den Steuerservices
CBF bietet ihren Kunden Services zur Befreiung und Rückerstattung von Steuern. Grundsätzliche
Informationen hierzu sind in der “Customer Tax Guide” für jeden Markt enthalten, zu dem CBF eine
Verbindung unterhält. Für den Service “Taxbox” (Datentransfer zur korrekten
Abgeltungsteuerermittlung im Rahmen eines Depotübertrages) liefert das Connectivity Handbuch
Taxbox eine funktionale und technische Beschreibung für den Datentransfer.
Informationen zu den Abwicklungs- und Kommunikationssystemen
Detaillierte Informationen zu CASCADE, CASCADE-PC, Xemac® und den Schnittstellen für den
Dateitransfer und die SWIFT-Kommunikation liegen in Form von Benutzerhandbüchern und
Datenformatbeschreibungen vor.
Informationen zu den Service-Entgelten
Die Entgelte für die Services der CBF zur GS-Verwahrung sind im “Preisverzeichnis für Kunden der
Clearstream Banking AG, Frankfurt” und die Services zur WR-Verwahrung im “Internationales
Preisverzeichnis für Kunden der Clearstream Banking” aufgeführt. Beide Dokumente erläutern die
Berechnungsverfahren und enthalten Berechnungsbeispiele.
Informationen zu den zugelassenen Wertpapieren in Girosammelverwahrung
Folgende Informationsquellen geben den Kunden Auskunft über die zugelassenen Wertpapiere in GSVerwahrung:
• Beschlüsse, Mitteilungen und Bekanntmachungen aus den Zulassungsverfahren zur GSVerwahrung und Folgebearbeitung (Kapitaldienste bzw. Kapitalveränderungen) über das
“Wertpapier-Service-System” (WSS).
• Liste aller ausländischen Wertpapiere in GS-Verwahrung (“Foreign Securities in Collective Safe
Custody”).
• Liste der in die GS-Verwahrung aufgenommenen Namensaktien (“Registered Shares in
Collective Safe Custody”).
Informationen zu den zugelassenen Wertpapieren in Wertpapierrechnung
Folgende Informationsquellen geben den Kunden Auskunft über die zugelassenen Werpapiere in WRVerwahrung:
• Liste aller von Creation akzeptierten Wertpapieren (“List of Eligible Securities”).
November 2016
1 - 30
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
1. Einführung
E-Mail-Services
Die Kunden können sich über E-Mail automatisch über die Veröffentlichung neuer Informationen auf
der Internetseite von Clearstream Banking benachrichtigen lassen. Folgende Services stehen zur
Verfügung:
Real-time Alerts Service
Der Kunde wird unverzüglich informiert, wenn auf der Internetseite der Clearstream Banking neue
Veröffentlichungen zur Verfügung stehen. Der Kunde kann den Service entsprechend seiner
Präferenzen auf einzelne Themen bzw. Kategorien eingrenzen und die bevorzugte Sprache auswählen
(deutsch, englisch).
Daily Alert Service
Der Kunde erhält am Ende des Tages eine Liste aller neuen Veröffentlichungen, die im Laufe des Tages
auf der Internetseite von Clearstream Banking eingestellt wurden. Auch hier werden die vom Kunden
bei der Bestellung des Service ausgewählten Präferenzen berücksichtigt.
Announcements via e-mail
Dieser Service bietet Kunden, die über keinen direkten Internetzugang verfügen, die Möglichkeit
Kundenmitteilungen als E-Mail-Anhang zu erhalten. Die E-Mails werden über Nacht verschickt.
Kunden können bei der Bestellung des Services ihre Präferenzen wählen.
Weekly Publications Update
Der Kunde erhält einmal wöchentlich eine Liste aller neuen Veröffentlichungen von
Clearstream Banking, die in der vorangegangenen Woche herausgegeben wurden.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
1 - 31
Kundenhandbuch
1.10 Ansprechpartner bei CBF
Unter den nachfolgenden Telefonnummern können die Kunden mit CBF in Kontakt treten:
Client Services
Telefon
Fax
Domestic Services (CASCADE)
+49-(0) 69-2 11-1 11 77
+49-(0) 69-2 11-6 1 11 77
csdomestic@clearstream.com
International Services
(Creation) - Settlement
+49-(0) 69-2 11-1 83 20
+49-(0) 69-2 11-1 83 40
+49-(0) 69-2 11-6 1 83 20
+49-(0) 69-2 11-6 1 83 40
csfra.int@clearstream.com
csfra.int@clearstream.com
International Services
(Creation) - Custody
+49-(0) 69-2 11-1 83 50
+49-(0) 69-2 11-1 83 70
+49-(0) 69-2 11-6 1 83 50
+49-(0) 69-2 11-6 1 83 70
csfra.int@clearstream.com
csfra.int@clearstream.com
Connectivity Services
CSD (CASCADE)
CSD (CASCADE)
connectfrankfurt@clearstream.com
+49-(0) 69-2 11-1 15 90
ICSD (Creation)
+49-(0) 69-2 11-6 1 15 90
ICSD (Creation)
+49-(0) 69-2 11-1 15 80
+49-(0) 69-2 11-6 1 15 80
Helpdesks
Telefon
Fax
Tax Helpdesk
+49-(0) 69-2 11-1 38 21
+49-(0) 69-2 11-6 1 38 21
tax@clearstream.com
Registered Shares Helpdesk
+49-(0) 69-2 11-1 13 00
+49-(0) 69-2 11-1 70 72
registeredshares@clearstream.com
Global Securities Financing
Support
Collateral Management
Xemac
+49-(0) 69-2 11-1 14 10
E-Mail
E-Mail
xemac@clearstream.com
Securities Lending and
Borrowing
+49-(0) 69-2 11-1 31 80
fab@clearstream.com
Relationship
Telefon
Fax
Relationship Management
Germany
+49-(0) 69-2 11-1 37 50
+49-(0) 69-2 11-14 32
Kunden müssen ihre Anfragen an Client Services entweder per E-Mail oder Telefon stellen.
CBF wird innerhalb eines entsprechenden und angemessenen Zeitrahmens auf den Kunden
zurückkommen.
Nur der CBF-Kunde kann darüber befinden, welches Medium am geeignetsten ist.
Bei dringenden Angelegenheiten und um die bestmögliche Reaktionszeit zu ermöglichen, wird es
dringend empfohlen, dass der Kunde Client Services telefonisch anstatt per E-Mail kontaktiert. CBF
kann für entstandene Verzögerungen bei der Beantwortung einer E-Mail nicht haftbar gemacht
werden.
Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass Gespräche wie im Finanzbereich üblich in den Bereichen
Client Services, Banking Operations - Securities Lending and Borrowing, sowie dem Tax Helpdesk
aufgezeichnet werden. Mit dieser Aufzeichnung sollen die Belange der Kunden sowie die von
Clearstream Banking vor Missverständnissen oder den Folgen mangelhafter Kommunikation geschützt
werden. Die Bänder werden zu Beweiszwecken bis zu zwei Jahre aufbewahrt.
November 2016
1 - 32
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
2.
Kundenkonten
2.1
Geld- und Depotkonten pro Transaktionsart
In ihrer Rolle als Zentralverwahrer für girosammelverwahrfähige Wertpapiere gemäß § 5 Depotgesetz
führt CBF für ihre Kunden Depotkonten, die im IT-System CASCADE zur Belieferung von Transaktionen
abgebildet sind. Für die Geldverrechnung dieser Transaktionen unterhält CBF keine Geldkonten in
CASCADE. Die Kunden der CBF müssen deshalb in Abhängigkeit ihrer Geschäftstätigkeiten RTGSKonten auf der TARGET2-Plattform und gegebenenfalls Konten bei der Schweizer Nationalbank
unterhalten.
Die Abwicklung von Fremdwährungstransaktionen und Transaktionen in WR erfolgt gegen Commercial
Bank Money über Geldkonten auf Creation (“6er-Konten”), die von CBF unter deutschem Recht (z. B.
Unterstellung der Fremdvermutung im Wertpapierdepot) und den Geschäftsbedingungen der CBF
geführt werden.
Die nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über die von den Transaktionen der CBF-Kunden
betroffenen Konten.
Clearstream Banking Frankfurt
CASCADE
Creation
WR-Wertpapiertransaktionen
Geldtransaktionen in Fremdwährung
Depotkonten
Depotkonten
(„6er-Konten“)
WRTransaktionen
Technische
Geldverrechnungskonten
Geldkonten
(Commercial Bank Money)
(„6er-Konten“)
TARGET2
RTGS-Konten
GS-Transaktionen
in EUR
Crossborder
GS-Transaktionen
mit CH-ISIN in
CHF (nur gegen
Konto 7215)
Schweizer Nationalbank
Geldkonten
(Zentralbankgeld)
Abbildung 2.1 Beteiligte Kundenkonten für Transaktionen über Clearstream Banking
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
2-1
Kundenhandbuch
Art der Transaktion: GS-Transaktionen in EUR
Börsliche und außerbörsliche Wertpapiertransaktionen der CBF-Kunden sowie die aus
Kapitalmaßnahmen resultierenden Wertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten Wertpapieren
werden über das Depotkonto des Kunden in CASCADE abgewickelt. Die Geldverrechnung in EUR aus
den Wertpapiertransaktionen und Kapitaldiensten sowie der Gebühren und Spesen erfolgt über
TARGET2. Die Kunden der CBF müssen hierzu als direkte TARGET2-Teilnehmer (Direct Participant)
über ein RTGS-Konto verfügen oder sich einer Korrespondenzbank bedienen, die als Direct Participant
an TARGET2 angeschlossen ist. Bei der Geldverrechnung zu den Settlementzyklen aus der
Nachtverarbeitung (STD und RT-STD) sowie den Settlementzyklen der Tagesverarbeitung (CONT SDS1,
SDS1, CONT SDS2 und SDS2) bedient sich CBF interner technischer Geldverrechnungskonten, auf
denen die für die Abwicklung reservierte Liquidität der Kunden auf ihren RTGS-Konten gespiegelt wird.
Art der Transaktion: GS-Transaktionen mit CH-ISIN in CHF
Beteiligte Geld- und Depotkonten: Börsliche und außerbörsliche Wertpapiertransaktionen der CBFKunden sowie die aus Kapitalmaßnahmen resultierenden Wertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten, Schweizer Wertpapieren werden über das Depotkonto des Kunden in CASCADE
abgewickelt. Für die Geldverrechnung in CHF aus Crossborder-Wertpapiertransaktionen (gegen Konto
7215) muss der CBF-Kunde über ein Konto bei der Schweizer Nationalbank verfügen oder sich einer
Korrespondenzbank bedienen. Die Geldverrechnung in CHF aus Domestic-Wertpapiertransaktionen,
also zwischen zwei CBF-Teilnehmern, sowie aus Kompensationszahlungen und Kapitaldiensten in CHF
erfolgt hingegen in Commercial Bank Money über die Creation-Plattform von CBL (siehe unten).
Art der Transaktion: GS-Transaktionen in Fremdwährung
Börsliche und außerbörsliche Wertpapiertransaktionen der CBF-Kunden sowie die aus
Kapitalmaßnahmen resultierenden Wertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten Wertpapieren
gegen Zahlung von Fremdwährung werden über das Depotkonto des Kunden in CASCADE abgewickelt.
Die Geldverrechnung erfolgt in Commercial Bank Money über die Creation-Plattform von CBL. Die
Kunden der CBF müssen deshalb entsprechende Konten (“6er-Konten”) auf Creation unterhalten.
Dies gilt ebenfalls für Domestic-Wertpapiertransaktionen (zwischen zwei CBF-Teilnehmern) in
girosammelverwahrten Schweizer Wertpapieren mit Geldverrechnung in CHF. Eine Ausnahme bilden
Transaktionen gegen Konto 7215 sowie CCP-Geschäfte.
Art der Transaktion: WR-Transaktionen in EUR und Fremdwährung
Beteiligte Geld- und Depotkonten: Börsliche und außerbörsliche Wertpapiertransaktionen der CBFKunden sowie die aus Kapitalmaßnahmen resultierenden Wertpapiertransaktionen in WR-Verwahrung
werden über Konten auf der Creation-Plattform abgewickelt. Die Geldverrechnung aus den Wertpapiertransaktionen und Kapitaldiensten erfolgt in EUR und in allen von CBL zugelassenen Währungen über
Creation. Die Kunden der CBF erhalten zur Abwicklung dieser Transaktionen entsprechende Geld- und
Depotkonten auf Creation (“6er-Konten”), die deutschem Recht und den Geschäftsbedingungen der
CBF unterliegen.
Die Beschreibung der Abwicklungsprozesse zu den oben aufgeführten Transaktionen erfolgt im
Kapitel 3. Abwicklung auf Seite 3 - 1. Details zur Geldverrechnung sind im Kapitel 4. Geldregulierung
auf Seite 4 - 1 enthalten.
November 2016
2-2
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
2. Kundenkonten
2.2
Kontotypen
Nachfolgend werden die von Clearstream Banking unterstützten Kontotypen für das Wertpapiergeschäft in GS-Verwahrung und WR-Verwahrung dargestellt.
Girosammelverwahrung
Zur Abwicklung des Wertpapiergeschäfts in GS-Verwahrung benötigen die Kunden der CBF ein in
CASCADE geführtes Depotkonto. Das Konto setzt sich aus einer vierstelligen Kontostamm- und einer
dreistelligen Unterkontonummer zusammen. Das Hauptkonto weist immer als Unterkonto die Null auf
(z. B. 7999 000).
Durch die Unterkontenstruktur wird eine individuelle Separierung des Bestands ermöglicht. Das
CASCADE-Reporting umfasst alle Aktionen auf dem Hauptkonto und den entsprechenden Unterkonten.
Einige Unterkontennummern werden von CBF für bestimmte Verwendungszwecke vergeben. Die
Geldabrechnung aus Wertpapiertransaktionen, Kapitaldiensten, Gebühren, Spesen, etc. bezieht sich
immer auf das Hauptkonto.
Folgende zweckbezogene Unterkonten werden automatisch bzw. nach Erhalt eines internen Auftrags
zu dem jeweiligen Haupt(depot)konto des Kunden und auf den Namen des Kunden lautend eingerichtet
bzw. eröffnet.
Die Kontoarten dienen prinzipiell der Erleichterung der Bestandsführung bzw. Serviceanforderungen
für Kunde und CBF und auch der Transparenz der operativen Prozesse.
Unterkonten
Kontotyp
005, 051, 230 Teilfälligkeiten
oder 991
Information zur Kontoeröffnung
Beschreibung
Eröffnung zu jedem Hauptkonto,
Unterkontonummer je nach
Börsenplatz
Das Unterkonto dient der
automatischen Separierung von
teilfällig gewordenen Anleihen
080
Sperrkonto HV
Eröffnung zu jedem
eigenständigen Konto
Corporate Action separiert auf diesem
Unterkonto gesperrte Bestände bei der
Abwicklung von Kapitalmaßnahmen
250
Kundenkonto
Eröffnung zur
Bestandsseparierung aus
steuerlichen Gründen
Unterkonto wegen steuerfreier
Zinszahlung bei italienischen Anleihen
510
Verleihkonto
Eröffnung bei Teilnahme an der
Wertpapierleihe
Unterkonto für die automatische
Wertpapierleihe
550
Xemac®-Sicherheiten
Eröffnung bei Teilnahme an
Xemac®
Von Xemac® verwendetes Unterkonto
zur Verwaltung von Sicherheiten
551
Xemac®-Sperrkonto
Eröffnung bei Teilnahme an
Xemac®
Xemac®-Sperrkonto
670
Kundenkonto
Eröffnung zu jedem Hauptkonto
Unterkonto für das
emissionsbegleitende Institut von
TEFRA D Wertpapieren
671
Kundenkonto
Eröffnung zu jedem Hauptkonto
Unterkonto für TEFRA Dbestandsführende CBF-Kundenkonten
802-812
US-Tax-Konto
Eröffnung zur
Bestandsseparierung aus
steuerlichen Gründen
Unterkonten zur Berücksichtigung der
Quellensteuerrichtlinien in den USA
820-827
Steuer-Konto-Sonstige Eröffnung zur
Bestandsseparierung aus
steuerlichen Gründen
Steuer-Unterkonten für Nicht-US-Titel
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
2-3
Kundenhandbuch
Unterkonten
828-835
Kontotyp
Information zur Kontoeröffnung
Beschreibung
Steuer-Reduzierung
Frankreich
Eröffnung zur
Bestandsseparierung aus
steuerlichen Gründen
Unterkonto für die teilweise Befreiung
von der französischen Quellensteuer
850
Corporate Actions
Eröffnung zu jedem Hauptkonto
Unterkonto für offene Geschäfte von
freiwilligen Kapitalmaßnahmen
995
FW-Konto-CBF-Inland
Eröffnung bei
Auslandsteilnahme und/oder
Teilnahme an RTS
Reservierungskonto zur Abwicklung
von CASCADE
Fremdwährungsgeschäfte (GSVerwahrte Wertpapiere gegen Zahlung
in Fremdwährung), Abwicklung von
Wertpapierverkäufen gegen Zahlung
über das Realtime-Settlement (RTS)
sowie FoP Transfers in die Märkte
Die nachfolgenden Unterkonten für spezielle Verwendungszwecke werden nur auf Kundenantrag
eröffnet.
Unterkonten
Kontotyp
Beschreibung
220
Geldkonto (CSA - Cash
Settlement Account)
Geldverrechnungskonto zur Verbuchung von EUR-Beträgen aus der
CBF-Nachtverarbeitung (STD, RT-STD) und Tagesverarbeitung (CONT
SDS1 und CONT SDS2)
221-229
Fundingkonto (CFA Cash Funding Account)
Fundingkonten für die Geldverrechnung zur Nachtverarbeitung (STD,
RT-STD) und Tagesverarbeitung (CONT SDS1, CONT SDS2)
Selbstbesicherung
Unterkontenrouting zur Separierung von Beständen (nur möglich in
Verbindung mit der Teilnahme des Hauptkontos -000 an der SB)
Marktzuordnungskonto
(MAA - Market Allocation
Account) für die Märkte
Frankreich, Belgien und
Niederlande
Zur Teilnahme am Crossborder Settlement (DvP) für die Märkte
Frankreich, Belgien und Niederlande für die Nachtverarbeitung wird die
über TARGET2 bereitgestellte Liquidität den einzelnen Märkten
zugeordnet.
261, 263, 265 Geldzuweisungskonten
(CMA - Cash Market
Accounts) für die Märkte
Frankreich, Belgien und
Niederlande
Im Rahmen der Teilnahme am Crossborder Settlement (DvP) für die
Märkte Frankreich, Belgien und Niederlande werden bereitgestellte
Gelder aus schwebenden Käufen in CBF gehalten und auf diesen
Konten am Tagesende verbucht und zur nächsten Nachtverarbeitung an
übertragen.
239
260, 262,
264,
269
Sperrkonto
Unterkonto für Geldreservierung von Settlementfails in Österreich
270
Sperrkonto
Unterkonto für Geldreservierung von Settlementfails in CBL
271
Sperrkonto
Unterkonto für Geldreservierung von Settlementfails in LuxCSD
410
Emissionen
Nicht verkaufte Bonds
491
Kundenkonto
Konto für die Abwicklung Schweizer Börsengeschäfte
492
Kundenkonto
Konto für die Abwicklung österreichischer Börsengeschäfte
500
Eurex Clearing AGSicherheiten
Unterkonto für zu Gunsten der Eurex Clearing AG bestellte
Sicherheiten, Margin (Standard (Pfand)) und EEX-Sicherheiten für den
Terminmarkt
501
Eurex Clearing AGSicherheiten
Unterkonto für zu Gunsten der Eurex Clearing AG bestellte
Sicherheiten, Clearing-Fonds Beitrag (Eigentumsübertragung)
503-509
520-549
553-559
Eurex Clearing AGSicherheiten
Unterkonto zur Segregation von Kundenbeständen der
Eurex Clearing AG
Sicherheiten
Engagement-Kontrolle
(WBR).
Unterkonto zur Verwaltung von Sicherheiten im Rahmen der
Engagementkontrolle Neu
560
November 2016
2-4
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
2. Kundenkonten
Unterkonten
Kontotyp
Beschreibung
561-579
Eurex Clearing AGSicherheiten
Unterkonto zur Segregation von Kundenbeständen der
Eurex Clearing AG
580
Eurex Clearing AGSicherheiten
Unterkonto für zu Gunsten der Eurex Clearing AG bestellte
Sicherheiten, haftendes Eigenkapital (Eigentumsübertragung)
581-584
Eurex Clearing AGSicherheiten
Unterkonto zur Segregation von Kundenbeständen der
Eurex Clearing AG
591
Sicherheiten SLB
Sicherheitenkonto für die Teilnahme an der Wertpapierleihe über SLB
auf dem Schweizer Markt
592
Sicherheiten CCP.A
Sicherheitenkonto für den CCP.A in Österreich
600-649
Sicherheiten unter
Banken
Unterkonto für Pfandgeschäfte unter Banken. Das Unterkonto wird zur
CBF-Kontonummer des Pfandgebers eingerichtet.
650-662
Schachtelbestände
Unterkonto zur Separierung von Schachtelbeteiligungen bei
Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen
699
Sicherheiten unter
Banken
Pfandkonto zur Verpfändung von Sicherheiten für besicherte
Überziehungskreditfazilitäten (Creation)
966
Haussammelverwahrung Unterkonto zur Einlieferung streifbandverwahrter Bestände für die
Teilnahme an dem Service “Haussammelverwahrung”
Der Handel in GS-verwahrten Wertpapieren und dessen Abwicklung erfolgt in der Regel über dasselbe
in CASCADE geführte Depotkonto. CBF bietet ihren Kunden jedoch auch ein abweichendes Verfahren
an: die “Reg-über-Kontenbeziehung”.
Reg-über-Kontenbeziehung
Bei diesem Verfahren gibt der Kunde in seinem börslichen Auftrag das Reg-über-Konto an, das an
einem zentralen Konto angeschlossen ist. Die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte erfolgt über das
zentrale Konto. Die Geldverrechnung erfolgt ebenfalls über das mit dem zentralen CBF-Konto
verbundenem RTGS-Konto auf TARGET2.
Für Reg-über-Konten können nur Börsengeschäfte eingestellt werden. Die Reg-über-Konten weisen
keine Bestände aus.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
2-5
Kundenhandbuch
Filiale
2xxx
Zentrale
4yyy
Kauf-/Verkaufsorder
Kauf-/Verkaufsorder
Regionalbörse
München
Düsseldorfer
Wertpapierbörse
XONTRO-Trade
Handelsbestätigungen
4yyy + 2xxx
Abwicklung Geschäft der
Filiale über Konto 4yyy
CBF
TARGET2
CASCADEDepotkonto 4yyy
Geldkonto zu 4yyy
Abbildung 2.2 Beispiel für Reg-über-Kontenbeziehung
November 2016
2-6
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
2. Kundenkonten
Wertpapierrechnung
Zur Abwicklung des börslichen und außerbörslichen Wertpapiergeschäfts1 in WR-Verwahrung werden
für die Kunden der CBF auf der Creation-Plattform so genannte “6er-Konten” eingerichtet. Die 5stellige Kontonummer des Hauptkontos auf der Creation-Plattform ergibt sich aus der Kontonummer
des Kunden auf der CASCADE-Plattform mit einer vorangestellten “6”, z. B. CASCADE-Konto 7999 000
= Creation-Konto 67999. Diese “6er-Konten”, die dem CASCADE-Hauptkonto des CBF-Kunden
zugeordnet sind, unterliegen deutschem Recht (z. B. Unterstellung der Fremdvermutung) und den
Geschäftsbedingungen der CBF und werden technisch und rechtlich als eigenständiger Kontenkreis
neben den übrigen luxemburgischen Konten auf Creation geführt. Die Kunden der CBF können neben
dem “6er-Konto” noch zusätzliche Konten auf Creation einrichten. Die auf der CASCADE-Plattform
verwendete Unterkontenfunktion wird in Creation durch das Einrichten zusätzlicher Konten und die
Möglichkeit der Kontenhierarchisierung dargestellt.
Nachfolgende Tabelle liefert einen Überblick über die möglichen Kontotypen auf der CreationPlattform.
Kontotyp
Beschreibung
Hauptkonto
Hauptabwicklungskonto der Kunden für Wertpapiere und Geld in allen von CBF bzw.
CBL zugelassenen Wertpapieren und Währungen. Für CBF-Kunden werden zur
Abwicklung des Wertpapiergeschäfts in WR auf Creation Konten eingerichtet, die mit
den CASCADE-Hauptkonten der Kunden verbunden sind und deren Kontennummern
mit einer “6” beginnen.
Zusätzliche Konten zur
Bestandsseparierung
Durch die Eröffnung weiterer Konten können die Kunden ihre eigenen Bestände von
denen ihrer (End-)Kunden separieren. Creation unterstützt dabei die
Hierarchisierung von Konten.
Zusätzliche Konten wg.
Steuer z. B. Stamp Duty
Reserve Tax (SDRT) UK
Creation ermöglicht die Einrichtung weiterer Konten zur Berücksichtigung
unterschiedlicher steuerlicher Behandlungen.
Eurex-Sicherheitenkonto
Creation-Konten zur Hinterlegung von Eurex-Sicherheiten in Form von Wertpapieren
in WR-Verwahrung unter deutschem Depotgesetz.
Treuhandkonten
Konten zur treuhänderischen Verwaltung von Sicherheiten.
Ergänzende Informationen zur Kontoführung auf Creation sind im CBL Customer Handbook zu finden.
1. Definition von “börslich” und “außerbörslich” siehe Glossar.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
2-7
Kundenhandbuch
2.3
Kontoeröffnung
Die zur erstmaligen Eröffnung eines Hauptkontos und zur Eröffnung weiterer (Unter-)Konten
erforderlichen Kontoeröffnungsunterlagen können entweder über die Internetseite unter
Account Opening Forms oder über das Customer Relationship Management bezogen werden. Für die
erstmalige Kontoeröffnung werden neben den vom Kunden ausgefüllten und unterzeichneten
Kontoeröffnungsformularen noch verschiedene allgemeine Unterlagen benötigt, die jeweils in ihrer
aktuellen Fassung in deutscher oder englischer Sprache oder in einer anderen Sprache mit amtlicher
Übersetzung durch den Kunden eingereicht werden müssen. Diese sind:
• Aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug, Satzung
(Gesellschaften des öffentlichen Rechts) oder vergleichbare Nachweise
• Aktueller beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Satzung bzw. sonstiger Gründungsnachweis
der Gesellschaft
• Allgemeines, vollständiges und aktuelles Verzeichnis der unterschriftsberechtigten Mitarbeiter /
innen der antragstellenden Gesellschaft mit Unterschriftsproben
• Zusendung des Geschäftsberichts des letzten Geschäftsjahres (bei Neugründung genügt die
Eröffnungsbilanz bzw. bei Neugründung einer Tochtergesellschaft die Eröffnungsbilanz und der
Geschäftsbericht des letzten Geschäftsjahres der Muttergesellschaft), sofern diese nicht auf der
Website des Kunden abrufbar sind. Bei Zweigniederlassungen ist der Geschäftsbericht des
letzten Geschäftsjahres der Muttergesellschaft einzureichen.
In Abhängigkeit des Status des Neukunden werden noch weitere, nachfolgend aufgeführte Unterlagen
benötigt.
Antragsteller mit Geschäftssitz im Ausland
• Kreditinstitute und Nicht-EWR Zweigniederlassungen: Beglaubigte Kopie der Erlaubnis der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Betreiben von Bankgeschäften
gemäß dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) einschließlich eventueller Auflagenbescheide
oder einem entsprechenden Nachweis (bei Gesellschaften, die schon vor der Einführung des
KWG bestanden)1
• Finanzdienstleistungsinstitute und Nicht-EWR Zweigniederlassungen: Beglaubigte Kopie der
Erlaubnis der BaFin zur Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß dem KWG einschließlich
eventueller Auflagenbescheide1
• Inländische EWR-Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute und Finanzdienstleister:
Beglaubigte Kopie des Zulassungsschreibens der zuständigen Aufsichtsbehörde des dem
Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Staates des Hauptsitzes der Gesellschaft, das
über den Umfang der lizenzierten Geschäftstätigkeit Auskunft gibt. Beglaubigte Kopie des
Schreibens, mit dem der Antragsteller der zuständigen Aufsichtsbehörde des dem Europäischen
Wirtschaftsraum angehörenden Staates des Hauptsitzes der Gesellschaft die Absicht der
Errichtung einer Zweigniederlassung gezeigt hat oder beglaubigte Kopie der Benachrichtigung
der BaFin über die für die Tätigkeit vorgeschriebenen Meldungen an die BaFin und die Deutsche
Bundesbank sowie die im Allgemeininteresse geltenden Bedingungen1
1. Nur erforderlich, sofern der Kunde noch nicht im Onlineregister der BaFin aufgeführt ist.
November 2016
2-8
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
2. Kundenkonten
Antragsteller mit Sitz in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes, die im
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr Kunde bei der CBF werden wollen
• Beglaubigte Kopie des Zulassungsschreibens der zuständigen Aufsichtsbehörde des dem
Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Herkunftsstaates, das über den Umfang der
lizenzierten Geschäftstätigkeit Auskunft gibt
• Beglaubigte Kopie des Schreibens, mit dem der Antragsteller der zuständigen Aufsichtsbehörde
des dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Herkunftsstaates die Absicht der
Aufnahme grenzüberschreitender Dienstleistungen angezeigt hat oder beglaubigte Kopie der
Benachrichtigung der BaFin über die für die Tätigkeit vorgeschriebenen Meldungen an die BaFin
und die Deutsche Bundesbank sowie die im Allgemeininteresse geltenden Bedingungen
• Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten
Antragsteller mit Sitz in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes oder
außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes mit Eigengeschäft oder Kundengeschäft im
Herkunftsstaat
• Beglaubigte Kopie des Zulassungsschreibens der zuständigen Aufsichtsbehörde des
Herkunftsstaates des Antragstellers, das über den Umfang der lizenzierten Geschäftstätigkeit
Auskunft gibt
• Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
2-9
Kundenhandbuch
Leerseite
November 2016
2 - 10
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
3.
Abwicklung
3.1
Börsengeschäfte
In der nachfolgenden Abbildung wird schematisch die Abwicklung von an inländischen Börsen
gehandelten Geschäften aus
• Dem Handel über das vollelektronische Handelssystem Xetra an der Frankfurter
Wertpapierbörse,
• Dem Parketthandel über das Orderroutingsystem XONTRO-Order der deutschen Börsen,
• Dem Handel über das Handelssystem Xitaro der Börse Stuttgart
• Dem Handel über Tradegate Exchange und
• Dem Platz-Überschreitender-Effektenverkehr (PÜEV/Interbankenhandel)
dargestellt.
Kassamarkt
XONTROOrder
PÜEV
Xitaro
Tradegate
CCP
Xetra
(Verwahrart
GS und WR)
NonCCP
XONTRO-Trade
Non-CCP
CCP
(Verwahrart GS und WR)
(Verwahrart GS und WR)
CASCADE
GS
LION
GS
OTC
CCP-Instruktionen GS
Eurex
Clearing AG
(Bruttoliefermanagement)
Depotkonten
GS
in
FW
WR
TARGET2
Geldverrechnung
Creation
(Depotkonten/Geldkonten)
Clearstream Banking Frankfurt
Abbildung 3.1 Abwicklung Börsengeschäfte - Überblick
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
3-1
Kundenhandbuch
Für CBF stellt nur das Handelsgeschäft in Nicht-CCP-Produkten (Non-CCP) ein Börsengeschäft dar, da
die Abwicklung der CCP-Instruktionen in CASCADE technisch als außerbörsliches Geschäft erfolgt. Die
detaillierte Beschreibung zur Abwicklung des Non-CCP-Börsengeschäfts ist deshalb in den
nachfolgenden Abschnitten dieses Kapitels (Börsengeschäfte) enthalten, während die Abwicklung der
CCP-Instruktionen unter dem Abschnitt “Außerbörsliche Geschäfte” erläutert wird (siehe Kapitel 3.2
Außerbörsliche Geschäfte auf Seite 3 - 9).
Die Entscheidung für das Routing von Non-CCP und CCP-Geschäften in die Abwicklung erfolgt im
Börsenabwicklungssystem XONTRO-Trade bzw. im Handelssystem Xetra:
• Lieferinstruktionen zu Non-CCP-Geschäften werden zur Bearbeitung in das CASCADE-LIONSystem der CBF eingestellt. Bei der Abwicklung von Geschäften in Gattungen der Verwahrart GS
und STR erfolgt die Regulierung der Wertpapiere über CASCADE-LION/CASCADE und die
Geldverrechnung über TARGET2 für EUR, für andere Währungen über Creation. Im Falle von
Börsengeschäften in Gattungen der Verwahrart WR erfolgt eine Überleitung der
Lieferinstruktionen auf die Creation-Plattform mit Abwicklung der Wertpapiere und des Geldes
über Creation. Nachfolgende Tabelle fasst die verantwortlichen Systeme zur Abwicklung des
Geldes und der Wertpapiere in Abhängigkeit der Verwahrart und Währung zusammen.
Verwahrart
Währung
Abwicklungssystem Wertpapier
Abwicklungssystem Geld
GS
EUR
CASCADE
TARGET2
GS
FW
CASCADE
Creation
STR
EUR
-
TARGET2
WR (AKV)a
EUR oder FW
Creation
Creation
WR (WPR)a
EUR oder FW
-
TARGET2 (EUR)/Creation (FW)
a. Verwahrarten: AKV – Auslandskassenverein und WPR – Wertpapierrechnung.
• Lieferinstruktionen zu CCP-Geschäften werden zur Bearbeitung und Abwicklung an das
Bruttoliefermanagement der Eurex Clearing AG übergeleitet. Nur solche Geschäfte, die zur
Bruttoverarbeitung gekennzeichnet sind, sowie die aus dem Settlement-Netting resultierende
Lieferspitze in GS werden zur Regulierung an die CBF weitergeleitet. CCP-Geschäfte in WR
werden direkt von der Eurex Clearing AG auf der Creation-Plattform instruiert.
Die Besonderheiten der Abwicklung von Börsengeschäften in TEFRA D Wertpapieren innerhalb der
40-tägigen Sperrfrist werden in Kapitel 7.2 Abwicklung von TEFRA D Wertpapieren auf Seite 7 - 7
erläutert.
November 2016
3-2
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
3. Abwicklung
Girosammelverwahrung
Die nachfolgende Abbildung stellt den Prozess der Abwicklung von Non-CCP-Börsengeschäft in GSverwahrten Gattungen dar.
T
T+1
T+2
Verkäuferbank
Online, Lieferinstruktionsdatenträger
Xetra
Tradegate
Xitaro
Deutsche Börse AG /
Regionalbörsen / PUEV
Verkauf
Statement of Pending Stock Exchange Transactions (MT537)
Clearing and Settlement Statement (MT536)
Statement of Holdings (MT535), Geldtagesauszug
Online
XONTROOrder
XONTROTrade
Clearstream Banking
Frankfurt
CASCADE
CASCADE
Bestandsbuchung
Käufer und Verkäufer
Regulierung
Geld und Wertpapiere
EUR-Geldbuchung
Käufer und Verkäufer
CASCADE-LION
(Lieferpositionen)
TARGET2
Lieferinstruktion
Kauf und
Verkauf
- Bearbeitung: Freigabe, Sperre
- Änderung: Teilbelieferung,
Prioritäten
- Informationen
Online, Lieferinstruktionsdatenträger
Kauf
CBL (Creation)
FW-Geldbuchung
Käufer und Verkäufer
Statement of Pending Stock Exchange Transactions (MT537)
Clearing and Settlement Statement (MT536)
Statement of Holdings (MT535), Geldtagesauszug
Online
Käuferbank
Abbildung 3.2 Abwicklung Börsengeschäfte (Non-CCP) in GS-Verwahrung
Börsengeschäfte in Währung EUR
Auftragserteilung
Börsengeschäfte in Non-CCP-Gattungen werden nach Handelsschluss an CBF übergeleitet und als
Lieferinstruktion in CASCADE-LION eingestellt.
Die Erfüllungsfrist beträgt in der Regel zwei Tage (T+2).
Für die weitere Auftragsabwicklung ist entscheidend, an welchem Lieferfreigabeverfahren der Kunde
teilnimmt. Der Kunde kann zwischen zwei Verfahren wählen:
• Beim Positiv-Verfahren werden alle Verkaufinstruktionen zunächst mit einer Settlement-Sperre
in CASCADE-LION eingestellt und sind dann vom Kunden freizugeben. Eine Teilbelieferung
gesperrter Geschäfte ist möglich. Die Freigabe einer Verkaufinstruktion muss vor Beginn des
Settlementlaufs erfolgen (siehe auch Kapitel Settlementtag und -zyklen auf Seite 3 - 5).
• Beim Negativ-Verfahren werden alle Verkaufinstruktionen sofort zur Belieferung freigegeben,
können aber vom Kunden noch bis vor Beginn des nächsten Settlementzyklus gesperrt werden
(siehe auch Kapitel Settlementtag und -zyklen auf Seite 3 - 5).
Börsengeschäfte mit identischem Last- und Gutschriftkonto in CASCADE-LION
(Kompensationsgeschäfte) werden abhängig vom gewählten Lieferfreigabeverfahren ebenfalls mit oder
ohne Settlement-Sperre in den Lieferbestand eingestellt.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
3-3
Kundenhandbuch
Bearbeitung von Instruktionen
Den Kunden der CBF werden über CASCADE-LION zahlreiche Services zur Abwicklung des
Börsengeschäfts angeboten.
Änderung von Lieferinstruktionen:
• Freigabe und Sperren eines Börsengeschäftes für die Belieferung im entsprechenden
Settlementzyklus in Abhängigkeit des vom Kunden gewählten Lieferfreigabeverfahrens
• Änderung von Börsengeschäften wie z. B. Benennung der Serien/Gruppen-Nominale bei
Stammnummerngeschäften (siehe Glossar) oder Änderung der Dispositionspriorität
Änderungen können nur durch den Verkäufer an den Verkauf-Lieferinstruktionen bis vor Beginn des
zur Regulierung vorgesehenen Settlementzyklus vorgenommen werden.
Löschung von Lieferinstruktionen:
• Zum Löschen eines Börsengeschäfts müssen beide Kontrahenten das Geschäft bis vor Beginn
des zur Regulierung vorgesehenen Settlementzyklus zur Löschung kennzeichnen. Das Setzen
des Löschungs-Kennzeichens durch einen der beiden Kontrahenten verhindert die Regulierung
des Geschäfts in den nachfolgenden Settlementzyklen.
Matching
Schlussnoten aus Börsengeschäften sind nicht matchpflichtig.
Regulierung
Die Regulierung von Börsengeschäften mit Zahlung in EUR erfolgt nach Freigabe der Lieferposition, bei
ausreichendem Wertpapierbestand (Verkäufer) und ausreichender Liquidität bzw. ausreichendem
Geldguthaben auf dem RTGS-Konto in TARGET2 (Käufer). Die Wertpapiere werden vom CBF-Konto des
Verkäufers auf das des Käufers übertragen. Die Geldsalden werden von CBF an TARGET2 über eine
elektronische Schnittstelle übermittelt. Der Prozess der Geldverrechnung ist abhängig von dem
Settlementzyklus (siehe nachfolgender Abschnitt) und ist im Detail im Kapitel 4. Geldregulierung auf
Seite 4 - 1 beschrieben.
c Freigabe/ Teilfreigabe
Verkäuferbank
i Reports
Clearstream Banking
Frankfurt
CASCADE-LION
d Verkäufer:
Käuferbank
e Käufer:
WP-Bestand ok
f Depotbelastung
Deckung Geld
f Depotgutschrift
WP und Geld
OK
CASCADE
Depotkonto
Verkäufer
h Geldgutschrift
i Reports
Lieferpositionen
CASCADE
Übertrag WP
TARGET2
Geldverrechnung
Depotkonto
Käufer
g Geldbelastung
Abbildung 3.3 Regulierung Börsengeschäfte (Non-CCP) in GS-Verwahrung
Eine Besonderheit der Wertpapier-Regulierung stellt das Reg-Über-Verfahren dar. Dabei kann eine
Niederlassung das unter ihrem eigenen CBF-Teilnehmerkonto gehandelte Börsengeschäft über das
November 2016
3-4
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
3. Abwicklung
CBF-Depotkonto der Zentrale abwickeln (siehe auch Kapitel Girosammelverwahrung auf Seite 2 - 3).
Dieses Verfahren ist nur für Börsengeschäfte möglich, unabhängig von der Verwahrart des
gehandelten Wertpapiers.
Settlementtag und -zyklen
S
S -1
S-1
19:00
21:00
STD
Batch
01:30
06:00
07:10
10:30
CONT
CONT-SDS1
SDS1
RT-STD
Z1
STD
10:00
Z2
10:30
13:15
CONTSDS2
SDS1
Batch
SDS1
18:00
SDS2
Batch
19:00
Cont-SDS
FoP only
21:00
STD
STD
Batch
Batch
Z5
Z4
Z3
13:30
SDS2
09:30
13:45
DD1
DD2
Direct Debit runs (non-settlement payments)
07:00
<
10:00
RTS
10:30
13:15
RTS
13:30
16:00
RTS
Realtime-Settlement (RTS)
Abbildung 3.4 Settlementzyklen für Non-CCP Börsengeschäft in GS-Verwahrung
Non-CCP-Börsengeschäfte mit Gegenwertverrechnung in EUR werden nur in der Standardverarbeitung
und den SDS1-/SDS2-Verarbeitungen abgewickelt. Die Standardverarbeitung (STD) an S-1 ist der erste
Settlementzyklus für alle Geschäfte mit Erfüllung am folgenden Geschäftstag. Alle gültig erteilten
Aufträge, die am folgenden Tag fällig werden bzw. bereits vorher fällig waren aber nicht erfolgreich
disponiert werden konnten, werden in STD zur Disposition herangezogen.
Nicht regulierte Aufträge
Aufträge, die in STD nicht reguliert werden konnten, werden automatisch in die nächstmögliche
Disposition übergeleitet: Same-Day-Settlement 1 Verarbeitung (SDS1) und Same-Day-Settlement 2
Verarbeitung (SDS2) an S. Durch den Eingang von neuen Aufträgen oder Freigaben kann es dann dort
zu einer Regulierung kommen. Die Überleitung in die nächste Settlementverarbeitung erfolgt solange
bis der Auftrag reguliert oder gelöscht wird: STD > SDS1 > SDS2 > STD > etc.
Börsengeschäfte in Fremdwährung
Auftragserteilung
Börsengeschäfte in Non-CCP-Gattungen mit Gegenwertverrechnung in Fremdwährung werden analog
den EUR-Geschäften nach Handelsschluss an CBF übergeleitet und als Lieferinstruktion in CASCADELION eingestellt.
Bearbeitung von Instruktionen
Für die Bearbeitung von Instruktionen aus Börsengeschäften in Fremdwährung stehen dem Kunden
die gleichen Funktionalitäten wie bei Instruktionen in EUR zur Verfügung.
Matching
Lieferinstruktionen aus Börsengeschäften werden unabhängig von der Währung immer mit dem Status
“matched” in CASCADE-LION eingestellt.
Regulierung
Die Regulierung von Börsengeschäften in Fremdwährung erfolgt innerhalb des Reservierungs- und
Geldverrechnungsprozesses für OTC-Transaktionen (Domestic) gegen Fremdwährung.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
3-5
Kundenhandbuch
Nach Freigabe der Lieferposition und ausreichendem Wertpapierbestand erfolgt eine Reservierung der
Wertpapiere auf dem Reservierungsunterkonto /995 des Verkäufers. Die Buchungsanweisung zur
Geldregulierung wird von CASCADE an die Abwicklungsplattform Creation der CBL übergeleitet. Bei
ausreichender Liquidität des Käufers in Commercial Bank Money erfolgt die Geldregulierung in
Creation und die Regulierung der Wertpapiere in CASCADE durch Belastung des
Reservierungsunterkontos des Verkäufers und Gutschrift auf dem Konto des Käufers.
Clearstream Banking
Frankfurt
c Freigabe / Teilfreigabe
Verkäuferbank
10
CASCADE-LION
Reports
10
Reports
Käuferbank
Lieferpositionen
d Verkäufer:
WP-Bestand ok
j
9
CASCADE
Depotbelastung
Depotgutschrift
Depotkonto
Verkäufer
e Reservierung
Wertpapiere
CASCADE
CASCADE
Übertrag WP
Reservierungskonto /995
Depotkonto
Käufer
f Zahlungsan-
7
weisung an
Creation
Rückmeldung
an CASCADE:
Geld OK
Creation
h Geldgutschrift
Creation
Übertrag Geld
Geldkonto
Verkäufer
5
Geldbelastung
Geldkonto
Käufer
Abbildung 3.5 Regulierung FW Börsengeschäfte (Non-CCP) in GS-Verwahrung
Der Käufer hat rechtzeitig den Geschäftsgegenwert in der entsprechenden Währung auf seinem
Währungskonto in Creation bereitzustellen. Hierbei sind die jeweiligen Dispositionszyklen der
Währungen zur Anschaffung der entsprechenden Beträge zu beachten, um eine Transaktion
gleichtägig in CASCADE/CASCADE-LION ausführen zu lassen (siehe CBL Customer Handbook).
Settlementtag und -zyklen
S
S -1
S-1
19:00
21:00
STD
Batch
01:30
06:00
07:10
10:30
CONT
CONT-SDS1
SDS1
RT-STD
Z1
STD
10:00
Z2
10:30
13:15
CONTSDS2
SDS1
Batch
Z3
18:00
SDS2
Batch
Cont-SDS
FoP only
19:00
21:00
STD
STD
Batch
Batch
Z5
Z4
SDS1
13:30
SDS2
09:30
13:45
DD1
DD2
Direct Debit runs (non-settlement payments)
07:00
<
10:00
RTS
10:30
13:15
RTS
13:30
16:00
RTS
Realtime-Settlement (RTS)
Abbildung 3.6 Settlementzyklen für FW Non-CCP Börsengeschäft in GS-Verwahrung
November 2016
3-6
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
3. Abwicklung
Non-CCP-Börsengeschäfte mit Gegenwertverrechnung in Fremdwährung werden analog den EURGeschäften nur in der Standardverarbeitung (STD) und den SDS1-/SDS2-Verarbeitungen reguliert. Die
Standardverarbeitung an S-1 ist der erste Settlementzyklus für alle freigegebenen Geschäfte mit
Erfüllung am folgenden Geschäftstag. Bei ausreichendem Wertpapierbestand des Verkäufers erfolgt in
STD die Reservierung auf dem Unterkonto /995 sowie die Überleitung der Fremdwährungsbuchung an
Creation. Bei erfolgreicher und bestätigter Fremdwährungsbuchung werden dann in SDS1 die
Wertpapiere gebucht. Gleichzeitig erfolgt in SDS1 ein weiterer Reservierungsprozess von
Wertpapierbeständen für die Geschäfte, die erst nach STD durch den Verkäufer freigegeben wurden
oder mangels Bestand nicht in STD verarbeitet werden konnten mit Überleitung der
Fremdwährungsbuchung an Creation.
Bei erfolgreicher und bestätigter Fremdwährungsbuchung erfolgt die Buchung der Wertpapiere dann in
SDS2. In SDS2 wird kein weiterer Reservierungsprozess angestoßen. Bei nicht erfolgter oder
fehlerhafter Währungsdisposition erfolgt ein Vortrag der Börsengeschäfte in den nächsten STD-Zyklus.
Streifbandverwahrung (Verwahrart STR)
Analog der Börsengeschäfte in GS-Gattungen werden Lieferinstruktionen aus Börsengeschäften in
STR-Gattungen in CASCADE-LION zur weiteren Bearbeitung durch den Kunden eingestellt. Unabhängig
des vom Kunden gewählten Lieferverfahrens werden die Lieferpositionen zu STR-Gattungen generell
mit einer Settlement-Sperre versehen. Nach Freigabe der Sperre durch die Verkäuferbank erfolgt über
die CBF nur die Gegenwertverrechnung. Die effektiven Wertpapiere sind direkt vom Verkäufer an den
Käufer zu liefern. Für Details zur Geldverrechnung siehe Kapitel 4. Geldregulierung auf Seite 4 - 1.
h
Verkäuferbank
Streifband
effektive Lieferung
Käuferbank
g Reports
Clearstream Banking
Frankfurt
c Freigabe
CASCADE-LION
d Nur Geldverrechnung
f Geldgutschrift
TARGET2
Geldverrechnung
e Geldbelastung
Abbildung 3.7 Regulierung Börsengeschäfte (Non-CCP) in STR-Verwahrung
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
3-7
Kundenhandbuch
Wertpapierrechnung (Verwahrart AKV)
Die Auftragserteilung von Lieferinstruktionen zu Börsengeschäften in WR ist identisch zu den
GS-Gattungen. Die Lieferinstruktionen werden unter Berücksichtigung des vom Kunden gewählten
Lieferfreigabeverfahrens mit Settlement-Sperre (Positiv-Verfahren) oder ohne Settlement-Sperre
(Negativ-Verfahren) in CASCADE-LION eingestellt. Dort stehen für den Kunden die gleichen
Bearbeitungsmöglichkeiten zur Verfügung wie für GS-Gattungen. CASCADE-LION selektiert die zur
Abwicklung anstehenden Geschäfte und übermittelt diese an die Creation-Plattform, wo die
Wertpapier- und Geldregulierung erfolgt.
Für die Nachtverarbeitung auf Creation an S-1 erfolgt die Selektion der WR-Geschäfte durch CASCADE
innerhalb der STD-Verarbeitung. Das Ergebnis der Nachtverarbeitung wird von Creation an CASCADE
übermittelt und fließt in das CASCADE-Reporting zu STD ein. Die Selektion der WR-Geschäfte für die
Tagesverarbeitung von Creation an S erfolgt durch CASCADE innerhalb der SDS1-Verarbeitung. Das
Ergebnis aus der Tagesverarbeitung wird von Creation wieder an CASCADE übermittelt und fließt in das
CASCADE-Reporting zu SDS2 ein. Zusätzlich zum CASCADE-Reporting bekommt der Kunde über
Creation im Anschluss eines Settlementzyklus die regulierten Börsengeschäfte angezeigt.
Durch die gleichzeitige Regulierung von Geld (Commercial Bank Money) und Wertpapieren tritt die
Erfüllung des WR-Börsengeschäfts auf Creation am Ende des jeweiligen Settlementzyklus ein.
Für detaillierte Informationen zu den Settlementzyklen von Creation wird auf das CBL Customer
Handbook verwiesen.
c Freigabe
Verkäuferbank
CASCADE-LION
j Reports
j Reports
Lieferpositionen
Käuferbank
i Rückmeldung
d Überleitung
an CASCADE
an Creation
g Depotgutschrift
g Depotbelastung
Creation
e Verkäufer:
f Käufer:
WP-Bestand ok
Deckung Geld
WP und Geld
OK
Depotkonto
Verkäufer
h Geldgutschrift
Geldkonto
Verkäufer
Übertrag
WP
Übertrag
Geld
Depotkonto
Käufer
Geldkonto
Käufer
h Geldbelastung
Clearstream Banking Frankfurt
Abbildung 3.8 Regulierung Börsengeschäfte (Non-CCP) in WR-Verwahrung
Börsengeschäfte mit dem Eintrag Verwahrart “WPR” im Feld “Verwahrart” der Schlussnote werden wie
STR (Streifband) abgewickelt, d. h. CBF führt nur die Gegenwertverrechnung aus, die Wertpapiere sind
direkt vom Verkäufer an den Käufer zu liefern.
November 2016
3-8
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
3. Abwicklung
3.2
Außerbörsliche Geschäfte
Girosammelverwahrung
Die Abwicklung des außerbörslichen Geschäfts (OTC-Geschäfts) in GS-Gattungen erfolgt über das
Abwicklungssystem CASCADE. Zur Darstellung der unterschiedlichen Abwicklungsprozesse werden
folgende Unterscheidungen vorgenommen:
• Over the Counter (OTC) – Domestic für das außerbörsliche Geschäft im Inland
• Over the Counter (OTC) – Crossborder für Geschäfte, die über die verschiedenen CSD Links zu
den wichtigen Wertpapiermärkten abgewickelt werden
• CCP-Abwicklung. Hier versteht CBF unter außerbörslichem Geschäft die Abwicklung der CCPInstruktionen aus dem Equity CCP und dem Fixed Income CCP.
Over the Counter (OTC) - Domestic
Über CASCADE können folgende Geschäftsarten zu OTC-Domestic abgewickelt werden:
• Wertpapierüberträge frei von Zahlung
• Wertpapierüberträge gegen Zahlung von EUR
• Wertpapierüberträge gegen Zahlung von Fremdwährung
Nachfolgendes Schaubild stellt die Abwicklungsprozesse von OTC-Domestic-Aufträgen über das
System CASCADE der CBF dar.
Verkäuferbank / Auftraggeber
CASCADE-HOST/-PC
Lieferauftrag
- manuell
CASCADE-HOST/-PC, DFÜ, SWIFT
DFÜ / SWIFT
Lieferauftrag
- elektronisch
Quittung /
Fehlermeldung
Online,
Queries
(DFÜ,
SWIFT)
Sperre,
Freigabe
Reporting (Online, MT535-537,
Geldtagesauszug)
Clearstream
Banking Frankfurt
Geldbuchung
in FW
Außerbörslicher
Geschäftsabschluss
/ Depotübertrag
CASCADE-Auftragserteilung
Verifikation
Prüfung
Ok
CASCADE
Erfassungsbestand
Kontrolle
Auftragsbearbeitung
CASCADE
Auftragsbestand
CASCADEMatching
Prüfung
Ok
Matchauftrag
- manuell
Matchauftrag
- elektronisch
CASCADE-HOST/-PC
TARGET2
Geldverrechnung
CASCADEDisposition
Geldbuchung
in EUR
WPBuchung
Auftragsbearbeitung
CASCADE
Dispositionsbestand
Verifikation
Quittung /
Fehlermeldung
Online,
Queries
(DFÜ,
SWIFT)
Creation
Geldverrechnung
CASCADERegulierung
Sperre,
Freigabe
CASCADE
Wertpapier
-bestand
Reporting (Online, MT535537, Geldtagesauszug)
CASCADE-HOST/-PC, DFÜ, SWIFT
DFÜ / SWIFT
Käuferbank / Empfänger
Abbildung 3.9 Abwicklung OTC-Domestic in GS-Verwahrung
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
3-9
Kundenhandbuch
Die Besonderheiten der Abwicklung von OTC-Transaktionen in TEFRA D Wertpapieren innerhalb der
40-tägigen Sperrfrist werden in Kapitel 7.2 Abwicklung von TEFRA D Wertpapieren auf Seite 7 - 7
erläutert.
Wertpapierüberträge frei von Zahlung
Auftragserteilung
Für die Abwicklung von Lieferaufträgen in GS-verwahrten Wertpapieren frei von Zahlung benötigt
CASCADE den Lieferauftrag des Auftraggebers bzw. Verkäufers und den Match-Auftrag des
Empfängers bzw. Käufers, sollte dessen Konto für Aktives Matching in den Stammdaten aufgesetzt
sein.
Beide Aufträge können entweder manuell über CASCADE-PC/HOB RD VPN oder CASCADE-Host
erfasst oder maschinell per Dateitransfer oder über das SWIFT-Netzwerk übermittelt werden. Ein
manuell erfasster Auftrag wird zunächst in den Erfassungsbestand von CASCADE eingestellt und nach
der Kontrolle und Freigabe durch den Auftraggeber gemäß Vier-Augen-Prinzip in den Auftragsbestand
übergeleitet. Maschinell übermittelte Aufträge werden nach formaler und inhaltlicher Prüfung direkt in
den CASCADE-Auftragsbestand eingestellt. Ein Lieferauftrag frei von Zahlung stellt im CASCADEAuftragsbestand einen Wertpapierübertrag frei von Zahlung dar.
Bereits bei der Auftragserteilung hat der Kunde die Möglichkeit, einen Auftrag mit einer SettlementSperre zu versehen. Dadurch wird der Auftrag bis zur Aufhebung der Sperre von der
Settlementverarbeitung am vorgesehenen Erfüllungstag ausgeschlossen.
Bearbeitung von Instruktionen
Auftraggeber und Empfänger der Wertpapiere haben verschiedene Möglichkeiten zur nachträglichen
Bearbeitung ihrer in CASCADE eingestellten Aufträge. Ein Auftrag kann immer nur von der
eingebenden Bank bearbeitet werden.
Änderung von Instruktionen:
• Auftraggeber und Empfänger können durch Setzen der Settlement-Sperre den Auftrag von der
Settlementverarbeitung ausschließen und durch Aufhebung der Sperre für das Settlement
freigeben. Die einseitige Sperrung eines Auftrags durch Auftraggeber oder Empfänger bewirkt
die Sperrung des gesamten Auftrags. Das Setzen und Aufheben einer Settlement-Sperre kann
unabhängig vom Match-Status des Auftrags durchgeführt werden (siehe hierzu auch
nachfolgende Ausführungen zum Matching).
Aufträge für das Continuous Settlement können generell nur bei Auftragserteilung gesperrt
werden. Die Aufhebung der Settlement-Sperre kann dann während des Dispositionszeitraums
erfolgen.
• Änderungen von Auftragsdaten durch den Auftraggeber sind möglich, soweit die
Settlementverarbeitung noch nicht begonnen hat. Die Änderung eines Auftrags erfolgt technisch
durch das Löschen des Auftrags und die Einstellung eines Neuauftrags.
Löschung von Instruktionen:
• Ein Lieferauftrag oder ein Match-Auftrag in GS-verwahrten Wertpapieren kann bis zur
Disposition bzw. dem Settlement noch durch die eingebende Bank gelöscht werden. Wird im
Falle eines “matched”-Auftrags die eine Auftragsseite gelöscht (Lieferauftrag oder MatchAuftrag) so versucht CASCADE, die verbleibende Auftragsseite (Match-Auftrag oder
Lieferauftrag) mit einem anderen nicht “matched”-Auftrag zusammenzuführen.
Die Bearbeitungsdienste für Aufträge (mit Ausnahme der Rücknahme einer Reservierung) stehen dem
Auftraggeber und Empfänger online und über elektronisch/maschinelle Schnittstellen zur Verfügung.
Die Online-Bearbeitung unterliegt dabei dem Vier-Augen-Prinzip.
November 2016
3 - 10
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
3. Abwicklung
Matching
OTC-Aufträge in GS-verwahrten Wertpapieren frei von Zahlung sind matchpflichtig. Sollte das Konto
des Empfängers/Käufers für Aktives Matching in den Stammdaten aufgesetzt sein, wird durch den
frühzeitigen Abgleich zwischen Lieferauftrag (Auftraggeber bzw. Verkäufer) und Match-Auftrag
(Empfänger bzw. Käufer) sichergestellt, dass die Abwicklungsmodalitäten genau den Vereinbarungen
zwischen den Kontrahenten entsprechen.
Das Matching erfolgt in CASCADE anhand von Haupt-Matchkriterien und optionalen Matchkriterien.
Haupt-Matchkriterien:
• Lastschrift-Bank (übertragende Bank)
• Gutschrift-Bank (empfangende Bank)
• Wertpapierkennung
• Nennwert/Nominale
• Settlementtag
• Schlusstag (Handelstag)
Optionale Matchkriterien:
• Emissionseinführung (nur bei CASCADE-RS Namensaktien)
Die Haupt-Matchkriterien dienen als Suchkriterien bei der Auffindung des Gegenauftrags. Wird der
Gegenauftrag gefunden, müssen auch die optionalen Matchkriterien abgeglichen werden, sofern sie in
beiden Aufträgen enthalten sind. Nur wenn sowohl die Haupt-Matchkriterien als auch die optionalen
Matchkriterien übereinstimmen, gilt der Auftrag als “matched”.
Direct Matching
Wird ein gezieltes Matching zu einer bereits in CASCADE vorhandenen Gegeninstruktion gewünscht,
kann das Referenzfeld “GEGEN-AUFTNR” befüllt werden. Dort kann die bekannte CASCADEAuftragsnummer der Gegeninstruktion eingestellt werden. Diese zusätzliche optionale Referenz dient
dem direkten Matching mit der definierten Gegeninstruktion. Cross-Matching-Fehler können somit
verhindert werden.
Veränderte Validierung des Direct Matching nach Rücknahme Matching
Wird durch Rücknahme Matching ein bestehender CASCADE-Auftrag vom Status “matched” in den
Status “07 RÜCKNAHME MATCHING DURCH BEGÜNSTIGTEN” bzw. “08 RÜCKNAHME MATCHING
DURCH AUFTRAGGEBER” gesetzt, so wird das Feld “GEGEN-AUFTNR” nicht mehr in der weiteren
Verarbeitung berücksichtigt.
Dies bedeutet beim Status “07 RÜCKNAHME MATCHING DURCH BEGÜNSTIGTEN”, dass der
Wertpapierübertrag (WP-UEBERTRAG) Nr.#1 mit zugehöriger Match-Instruktion Nr.#2 nach
Rücknahme des Matchings mit jedem neuen Wertpapierübertrag (hier Nr.#3) wieder in den Status
“matched” gebracht wird. Für den Status “08 RÜCKNAHME MATCHING DURCH AUFTRAGGEBER” gilt
dies analog.
Dadurch ist sichergestellt, dass erneut gesendete bzw. im System noch vorhandene Gegenaufträge
auch dann zum Matching herangezogen werden, wenn deren Auftragsnummer nicht dem
ursprünglichen Feldinhalt “GEGEN-AUFTNR” entspricht.
Regulierung
Die Überleitung in die nächstmögliche Disposition erfolgt, wenn der Settlementtag erreicht und keine
vom Auftraggeber gesetzte Settlement-Sperre vorliegt. Die Regulierung setzt auf dem
Dispositionsbestand (bzw. Buchbestand bei Realtime-Settlement) auf und führt die Buchung der
Wertpapiere durch. Verfügt der Kunde nicht über ausreichenden Wertpapierbestand, so wird der
Auftrag in den Auftragsbestand zurückgestellt und für die nächste Disposition bzw. den
nächstmöglichen Settlementzyklus vorgetragen.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
3 - 11
Kundenhandbuch
c Außerbörslicher Handel, Depotübertrag
Auftraggeber
Empfänger
d Wertpapierübertrag frei
von Zahlung
Clearstream Banking
Frankfurt
CASCADE
Auftragsbestand
e Disposition. Bedingungen:
h Reports
h Reports
- Settlement-Day erreicht
- keine Settlement-Sperre
g Depotbelastung
g Depotgutschrift
CASCADE
Dispositionsbestand
f Auftraggeber:
WP-Bestand ok
Wertpapiere OK
CASCADE
Wertpapierbestand
Depotkonto
Auftraggeber
Depotkonto
Empfänger
Übertrag WP
Abbildung 3.10 Regulierung Wertpapierübertrag frei von Zahlung
Settlementtag und -zyklen
Für das Settlement stehen alle von CASCADE unterstützten Settlementzyklen zur Verfügung (Details
siehe Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8). Die Aufträge werden in den nächstmöglichen Zyklus
einbezogen, wobei die STD-Disposition der erste Abwicklungszyklus mit Erfüllung am folgenden
Geschäftstag ist. Alle gültig erteilten Aufträge, die am folgenden Tag fällig werden oder bereits vorher
fällig waren, aber nicht erfolgreich disponiert werden konnten, werden zur STD-Disposition
herangezogen. Dadurch ergeben sich folgende Überleitungsmöglichkeiten beim Settlement:
STD > RT-STD > CONT SDS1 > SDS1 > CONT SDS2 > SDS2 > CONT SDS3 FoP only > STD > etc.
19:00
21:00
STD
Batch
S+
S
+1
1
S
S -1
01:30
06:00
07:10
CONT CONTSDS1
RT-STD
Z1
STD
10:00
SDS1
Z2
10:30
10:30
SDS1
Batch
Z3
13:15
CONTSDS2
Z4
13:30
SDS2
Batch
18:00
Cont-SDS
FoP only
19:00
21:00
STD
Batch
Z5
SDS2
Abbildung 3.11 Settlementzyklen für Wertpapierüberträge frei von Zahlung
Nicht regulierte Aufträge
Nicht zum vereinbarten Regulierungstag (Settlement day) mangels Wertpapierbestand regulierte OTCAufträge frei von Zahlung werden in den Auftragsbestand zurückgeführt und für die nächste
Settlementverarbeitung vorgetragen. Ist eine Regulierung innerhalb von 40 Geschäftstagen auch durch
Sperre des D-FoP bzw. R-FoP durch den Auftraggeber nach dem vereinbarten Regulierungstag nicht
möglich, wird der Auftrag beidseitig durch CASCADE gelöscht.
November 2016
3 - 12
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
3. Abwicklung
Wertpapierüberträge gegen Zahlung von EUR
Auftragserteilung
Für die Abwicklung von Lieferaufträgen in GS-verwahrten Wertpapieren gegen Zahlung von EUR
benötigt CASCADE den Lieferauftrag des Auftraggebers bzw. Verkäufers und den Match-Auftrag des
Empfängers bzw. Käufers.
Beide Aufträge können entweder manuell über CASCADE-PC/HOB RD VPN oder CASCADE-Host
erfasst oder maschinell per Dateitransfer oder über das SWIFT-Netzwerk übermittelt werden. Ein
manuell erfasster Auftrag wird zunächst in den Erfassungsbestand von CASCADE eingestellt und nach
der Kontrolle und Freigabe durch den Auftraggeber bzw. Empfänger gemäß Vier-Augen-Prinzip in den
Auftragsbestand übergeleitet. Maschinell übermittelte Aufträge werden nach formaler und inhaltlicher
Prüfung direkt in den CASCADE-Auftragsbestand eingestellt. Der vom Auftraggeber übermittelte
Lieferauftrag gegen Zahlung von EUR stellt im CASCADE-Auftragsbestand einen Wertpapierübertrag
und der Auftrag des Empfängers den zugehörigen Match-Auftrag jeweils gegen Zahlung von EUR dar.
Bereits bei der Auftragserteilung haben Auftraggeber und Empfänger die Möglichkeit, ihren Auftrag
mit einer Settlement-Sperre zu versehen. Dadurch wird der Auftrag bis zur Aufhebung der Sperre von
der Settlementverarbeitung am vorgesehenen Erfüllungstag ausgeschlossen.
Bearbeitung von Instruktionen
Auftraggeber und Empfänger der Wertpapiere haben verschiedene Möglichkeiten zur nachträglichen
Bearbeitung ihrer in CASCADE eingestellten Aufträge. Ein Auftrag kann immer nur von der
eingebenden Bank bearbeitet werden.
Änderung von Instruktionen:
• Auftraggeber und Empfänger können durch Setzen der Settlement-Sperre den Auftrag von der
Settlementverarbeitung ausschließen und durch Aufhebung der Sperre für das Settlement
freigeben. Die einseitige Sperrung eines Auftrags durch Auftraggeber oder Empfänger bewirkt
die Sperrung des gesamten Auftrags. Das Setzen und Aufheben einer Settlement-Sperre kann
unabhängig vom Match-Status des Auftrags durchgeführt werden (siehe hierzu auch
nachfolgende Ausführungen zum Matching). Die Möglichkeit der Settlement-Sperre und Freigabe ermöglicht Auftraggeber und Empfänger zwei unterschiedliche Arbeitsweisen zur
Auftragsabwicklung:
-
Sperrung von Aufträgen bei der Erfassung. Anschließend Freigabe der zu disponierenden
Aufträge
-
Erfassung von Aufträgen ohne Sperrung. Anschließend Sperrung der nicht zu disponierenden
Aufträge
Aufträge für das Continuous Settlement können generell nur bei Auftragserteilung gesperrt
werden. Die Aufhebung der Settlement-Sperre kann dann während des Dispositionszeitraums
erfolgen.
• Änderungen von Auftragsdaten durch die eingebende Bank sind möglich, soweit die zur
Regulierung des Auftrags vorgesehene Settlement-Verarbeitung noch nicht begonnen hat. An
einem “matched”-Auftrag können nur noch die Auftragsdaten geändert werden, die nicht Teil
der Matchkriterien sind (siehe hierzu das nachfolgende Matching).
Löschung von Instruktionen
• Ein Lieferauftrag oder ein Match-Auftrag in GS-verwahrten Wertpapieren kann bis zur
Disposition bzw. dem Settlement noch durch die eingebende Bank gelöscht werden. Wird im
Falle eines “matched”-Auftrags die eine Auftragsseite gelöscht (Lieferauftrag oder MatchAuftrag) so versucht CASCADE, die verbleibende Auftragsseite (Match-Auftrag oder
Lieferauftrag) mit einem anderen nicht “matched”-Auftrag zusammenzuführen.
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November 2016
3 - 13
Kundenhandbuch
Die Bearbeitungsdienste für Aufträge (mit Ausnahme der Rücknahme einer Reservierung) stehen dem
Auftraggeber und Empfänger online und über elektronisch/maschinelle Schnittstellen zur Verfügung.
Die Online-Bearbeitung unterliegt dabei dem Vier-Augen-Prinzip.
Matching
OTC-Aufträge in GS-verwahrten Wertpapieren gegen Zahlung sind matchpflichtig. Durch den
frühzeitigen Abgleich zwischen Lieferauftrag (Auftraggeber bzw. Verkäufer) und Match-Auftrag
(Empfänger bzw. Käufer) wird sichergestellt, dass die Abwicklungsmodalitäten den Vereinbarungen
zwischen den Kontrahenten genau entsprechen.
Das Matching erfolgt in CASCADE anhand von Haupt-Matchkriterien und optionalen Matchkriterien.
Haupt-Matchkriterien:
• Lastschrift-Bank (übertragende Bank)
• Gutschrift-Bank (empfangende Bank)
• Wertpapierkennung
• Nennwert/Nominale
• Gegenwert
• Währung
• Settlementtag
• Party 1 in Settlement Party - Empfänger nur bei Crossborder-Geschäften CSD/(I)CSD auf der
Gut-Seite
• Party 1 in Settlement Party - Lieferer nur bei Crossborder-Geschäften CSD/(I)CSD auf der LastSeite
• Schlusstag (Handelstag)
• RTS DvP in EUR (J/N)
Optionale Matchkriterien:
• Referenz-Nr.
• Party 2 in Settlement Party - Empfänger (nur BIC oder BLZ) 1, 2
• Party 2 in Settlement Party - Lieferer (nur BIC oder BLZ) 1, 2
• Emissionseinführung (nur bei Namensaktien)
Die Haupt-Matchkriterien dienen als Suchkriterien bei der Auffindung des Gegenauftrags. Wird der
Gegenauftrag gefunden, müssen auch die optionalen Matchkriterien abgeglichen werden, sofern sie in
beiden Aufträgen enthalten sind. Nur wenn sowohl die Haupt-Matchkriterien als auch die optionalen
Matchkriterien übereinstimmen, gilt der Auftrag als “matched”. Für den Abgleich des Gegenwertes als
Matchkriterium gilt eine Toleranzgrenze von 25 EUR3 (siehe CASCADE-Handbuch oder
CASCADE Online Transaktion KVAV IW). Weichen beide Gegenwerte im Rahmen der zulässigen
Toleranzgrenze voneinander ab, so wird in allen Settlementzyklen für die Geldregulierung der
Gegenwert aus dem Lieferauftrag des Auftraggebers (Verkäufers) herangezogen.
Für die Realtime-Verarbeitung müssen Lieferauftrag und Match-Auftrag bereits bei Auftragerteilung
zur RTS-Verarbeitung gekennzeichnet sein. Die Settlementart wird dadurch zu einem zusätzlichen
Matchkriterium.
1. Gilt nicht für CCP-Instruktionen.
2. Die detaillierten Matchregeln für diese Felder sind im CASCADE Handbuch beschrieben.
3. Die in Transaktion KVAV IW angezeigte und hier genannte Toleranz bezieht sich auf den Fall, in dem der Gegenwert beider
Instruktionen größer als 100.000 EUR ist. Hat mindestens eine der Instruktionen einen Gegenwert kleiner oder gleich
100.000 EUR, so gilt eine Toleranz von 2 EUR. Für CCP-Instruktionen gilt eine vom Gegenwert unabhängige Toleranz von
25 EUR.
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3. Abwicklung
Direct Matching
Wird ein gezieltes Matching zu einer bereits in CASCADE vorhandenen Gegeninstruktion gewünscht,
kann das Referenzfeld “GEGEN-AUFTNR” befüllt werden. Dort kann die bekannte CASCADEAuftragsnummer der Gegeninstruktion eingestellt werden. Diese zusätzliche optionale Referenz dient
dem direkten Matching mit der definierten Gegeninstruktion. Cross-Matching-Fehler können somit
verhindert werden.
Regulierung
Die Überleitung in die nächstmögliche Disposition erfolgt, wenn der Settlementtag erreicht und beide
Auftragsseiten (Lieferauftrag und Match-Auftrag) “matched” und zum Settlement freigegeben sind. Die
Regulierung setzt auf dem Dispositionsbestand (bzw. Buchbestand bei Realtime-Settlement) auf und
führt die Buchung der Wertpapiere und des Geldes durch. Die Geldverrechnung erfolgt für Zahlungen
in EUR über TARGET2.
Verfügt der Auftraggeber nicht über ausreichenden Wertpapierbestand oder der Empfänger nicht über
ausreichende Liquidität, so wird der Auftrag in den Auftragsbestand zurückgestellt und für die nächste
Disposition bzw. den nächstmöglichen Settlementzyklus vorgetragen.
c Außerbörslicher Handel
Auftraggeber/
Verkäuferbank
Empfänger/
Käuferbank
d Wertpapier-
e Match-
übertrag gegen
Zahlung von
EUR
Auftrag
CASCADE
Auftragsbestand
10
Reports
f Disposition. Bedingungen:
10
Reports
- Settlement-Day erreicht
- keine Settlement-Sperre
- Auftrag „matched“
i Depot-
CASCADE
Dispositionsbestand
i Depotbelastung
gutschrift
h Käufer:
g Verkäufer:
Deckung Geld
WP-Bestand ok
Wertpapiere und Geld OK
CASCADE
Wertpapierbestand
Depotkonto
Verkäufer
Übertrag WP
Depotkonto
Käufer
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9
Geldgutschrift
TARGET2
Geldverrechnung
j Geldbelastung
Abbildung 3.12 Regulierung Wertpapierübertrag gegen Zahlung von EUR
Details zur Geldregulierung sind im Kapitel 4. Geldregulierung auf Seite 4 - 1 beschrieben.
Abweichend zu obiger Darstellung erfolgt die Verarbeitung von Aufträgen gegen Zahlung von EUR im
Realtime-Settlement in folgenden Schritten:
• Im RTS-Settlement werden die Wertpapiere vom Konto des Auftraggebers (Verkäufers)
ausgebucht und auf das Reservierungsunterkonto (xxxx/995) des Auftraggebers eingebucht.
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• Daraufhin generiert CBF einen Zahlungsauftrag über den Gegenwert der Transaktion, der an
TARGET2 weitergeleitet wird.
• In TARGET2 wird das RTGS-Konto des Empfängers der Wertpapiere (Käufers) belastet und der
Betrag dem RTGS-Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.
• TARGET2 bestätigt die Ausführung der Zahlung an CBF.
• CBF belastet die Wertpapiere dem Reservierungskonto des Auftraggebers und schreibt sie dem
Konto des Empfängers gut.
• Da Wertpapiere und Geld damit erfolgreich abgewickelt sind, erfolgt die Buchung der
Wertpapiere direkt in den rechtsverbindlichen Depotbuchbestand mit sofortigem
Mitbesitzübergang.
Settlementtag und -zyklen
Für das Settlement von Aufträgen gegen Zahlung von EUR stehen alle von CASCADE unterstützten
Settlementzyklen zur Verfügung (Details siehe Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8). Die Aufträge werden
in den nächstmöglichen Zyklus einbezogen, wobei die STD-Disposition der erste Abwicklungszyklus mit
Erfüllung am folgenden Geschäftstag ist. Alle gültig erteilten Aufträge, die am folgenden Tag fällig
werden oder bereits vorher fällig waren, aber nicht erfolgreich disponiert werden konnten, werden zur
STD-Disposition herangezogen. Dadurch ergeben sich folgende Überleitungsmöglichkeiten beim
Settlement:
STD > RT-STD > CONT SDS1 > SDS1 > CONT SDS2 > SDS2 > STD > etc.
Eine Überleitung an die RTS-Verarbeitung erfolgt nicht. Aufträge für das Realtime-Settlement müssen
ausdrücklich für die RTS-Verarbeitung instruiert werden. Dabei wird das RTS Flag zum Matchkriterium
(RTS DvP in EUR (J/N)). Ein RTS-Auftrag kann nicht an einen anderen Settlementzyklus übergeleitet
werden. Grundlegende Voraussetzung für die RTS-Verarbeitung ist, dass Auftraggeber und Empfänger
bei CBF zur Teilnahme am Realtime-Settlement gemeldet sind.
19:00
21:00
STD
Batch
S+1
S
S -1
01:30
06:00
07:10
10:00
CONT CONTSDS1
SDS1
RT-STD
Z1
STD
Z2
10:45
10:30
13:15
CONT CONTSDS2
SDS2
SDS1
Batch
SDS1
19:00
21:00
STD
STD
Batch
SDS2
Batch
Z5
Z4
Z3
13:45
SDS2
07:00
10:00
RTS
10:30
13:15
RTS
16:00*
13:30
RTS
RTS
Realtime-Settlement
* Für GC Pooling 17:40 Uhr
Abbildung 3.13 Settlementzyklen für Wertpapierüberträge gegen Zahlung von EUR
Nicht regulierte Aufträge
Nicht regulierte OTC-Aufträge gegen Zahlung von EUR und Settlementverarbeitung STD/SDS werden in
den Auftragsbestand zurückgeführt und vorgetragen. Ist eine Regulierung innerhalb von 40
Geschäftstagen nach vorgesehenem Erfüllungstag nicht möglich, wird der Auftrag gelöscht.
Kann ein für die Realtime-Verarbeitung (RTS) eingestellter Auftrag nicht reguliert werden, so ist die Art
der Auftragserteilung durch den Kunden entscheidend für den weiteren Abwicklungsprozess:
• Online-erfasste RTS-Aufträge werden in den Erfassungsbestand zurück überführt. Wird der
zurückgestellte Auftrag nicht innerhalb der folgenden zwei Tage kontrolliert, so erfolgt dessen
Löschung.
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3. Abwicklung
• Die über den elektronischen Datenaustausch (SWIFT-Netz oder File Transfer) übermittelten
Aufträge werden aus CASCADE am Ende des Abwicklungszykluses automatisch gelöscht.
Wertpapierüberträge gegen Zahlung von Fremdwährung
Der Abwicklungsprozess für OTC-Aufträge gegen Zahlung von Fremdwährung ist nahezu identisch mit
dem gegen Zahlung von EUR. Wesentliche Unterschiede ergeben sich bei Fremdwährungsaufträgen in
der Geldregulierung über die Creation-Plattform und der Realtime-Verarbeitung als einzig zulässige
Settlementverarbeitung.
Die aktuell zugelassenen Währungen werden in CASCADE in der Maske KVAV IW angezeigt. Es ist
außerdem möglich, OTC-Geschäfte gegen Fremdwährung mit allen CBL-Teilnehmern (“6er-Konten”
und andere CBL-Konten) über CBF-Konto 7201 abzuwickeln.
Auftragserteilung
Für die Abwicklung von Lieferaufträgen gegen Zahlung von Fremdwährung benötigt CASCADE den
Lieferauftrag des Auftraggebers bzw. Verkäufers und den Match-Auftrag des Empfängers bzw. Käufers.
Beide Aufträge können entweder manuell über CASCADE-PC/HOB RD VPN oder CASCADE-Host
erfasst oder maschinell per Dateitransfer oder über das SWIFT-Netzwerk übermittelt werden. Ein
manuell erfasster Auftrag wird zunächst in den Erfassungsbestand von CASCADE eingestellt und nach
der Kontrolle und Freigabe durch den Auftraggeber bzw. Empfänger gemäß Vier-Augen-Prinzip in den
Auftragsbestand übergeleitet. Maschinell übermittelte Aufträge werden nach formaler und inhaltlicher
Prüfung direkt in den CASCADE-Auftragsbestand eingestellt. Der vom Auftraggeber übermittelte
Lieferauftrag gegen Zahlung von Fremdwährung stellt im CASCADE-Auftragsbestand einen
Wertpapierübertrag und der Auftrag des Empfängers den zugehörigen Match-Auftrag, jeweils gegen
Zahlung von Fremdwährung, dar.
Fremdwährungsaufträge können nur für die Realtime-Verarbeitung (RTS/Cont) erteilt werden. Bei
Auftragserteilung haben Auftraggeber und Empfänger die Möglichkeit, ihren Auftrag mit einer
Settlement-Sperre zu versehen. Dadurch wird der Auftrag bis zur Aufhebung der Sperre von der
Settlementverarbeitung ausgeschlossen.
Bearbeitung von Instruktionen
Auftraggeber und Empfänger der Wertpapiere haben verschiedene Möglichkeiten zur nachträglichen
Bearbeitung ihrer in CASCADE eingestellten Aufträge. Ein Auftrag kann immer nur von der
eingebenden Bank bearbeitet werden.
Änderung von Instruktionen:
• Auftraggeber und Empfänger können durch Setzen der Settlement-Sperre den Auftrag von der
Settlementverarbeitung ausschließen und durch Aufhebung der Sperre für das Settlement
freigeben. Die einseitige Sperre eines Auftrags durch Auftraggeber oder Empfänger bewirkt die
Settlement-Sperre des gesamten Auftrags. Die Möglichkeit der Settlement-Sperre und
-Freigabe ermöglicht Auftraggeber und Empfänger zwei unterschiedliche Arbeitsweisen zur
Auftragsabwicklung:
-
Sperrung von Aufträgen bei der Erfassung, anschließend Freigabe der zu disponierenden
Aufträge
-
Erfassung von Aufträgen ohne Sperrung, anschließend Sperrung der nicht zu disponierenden
Aufträge
Das Setzen der Settlement-Sperre ist wegen der ausschließlichen Realtime-Verarbeitung von
Fremdwährungsaufträgen nur bei Auftragserteilung möglich. Nach Einstellung in den
Auftragsbestand kann nur noch die Freigabe zum Settlement erfolgen.
• Änderungen von Auftragsdaten durch die eingebende Bank sind möglich, soweit der Auftrag
noch nicht mit dem entsprechenden gegenläufigen Auftrag abgeglichen und zusammengeführt,
d. h. “matched” ist. Die Änderung eines Auftrags erfolgt technisch durch das Löschen des
Auftrags und die Einstellung eines Neuauftrags.
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Löschung von Instruktionen:
• Ein Lieferauftrag oder ein Match-Auftrag kann bis zur Disposition bzw. dem Settlement noch
durch die eingebende Bank gelöscht werden. Wird im Falle eines “matched”-Auftrags die eine
Auftragsseite gelöscht (Lieferauftrag oder Match-Auftrag) so versucht CASCADE, die
verbleibende Auftragsseite (Match-Auftrag oder Lieferauftrag) mit einem anderen gegenläufigen
Auftrag zusammenzuführen, der noch nicht “matched” ist.
• Bei Fremdwährungsaufträgen kann der Auftraggeber (Verkäufer) unter bestimmten Umständen
eine bereits durch die Realtime-Verarbeitung vorgenommene Reservierung der Wertpapiere
zurücknehmen. Eine Freigabe der durch CBF gesperrten Wertpapiere erfolgt nur, wenn die
Geldverrechnung noch nicht erfolgt ist. Die Rücknahme der Reservierung bewirkt ein Löschen
des Lieferauftrags des Auftraggebers. Der Match-Auftrag des Empfängers (Käufers) verbleibt im
CASCADE-Auftragsbestand mit Match-Status “unmatched”. Für Details zum RTS/ContSettlement siehe nachfolgende Beschreibung zur Regulierung.
Die Bearbeitungsdienste für Aufträge (mit Ausnahme der Rücknahme einer Reservierung) stehen dem
Auftraggeber und Empfänger online und über elektronisch/maschinelle Schnittstellen zur Verfügung.
Die Online-Bearbeitung unterliegt dabei dem Vier-Augen-Prinzip.
Matching
OTC-Aufträge gegen Zahlung sind matchpflichtig. Durch den frühzeitigen Abgleich zwischen
Lieferauftrag (Auftraggeber bzw. Verkäufer) und Match-Auftrag (Empfänger bzw. Käufer) wird
sichergestellt, dass die Abwicklungsmodalitäten den Vereinbarungen zwischen den Kontrahenten
genau entsprechen.
Das Matching erfolgt in CASCADE anhand von Haupt-Matchkriterien und optionalen Matchkriterien.
Haupt-Matchkriterien:
• Lastschrift-Bank (übertragende Bank)
• Gutschrift-Bank (empfangende Bank)
• Wertpapierkennung
• Nennwert/Nominale
• Gegenwert
• Währung
• Settlementtag
• Schlusstag (Handelstag)
Optionale Matchkriterien:
• Emissionseinführung (nur bei Namensaktien)
Die Haupt-Matchkriterien dienen als Suchkriterien bei der Auffindung des Gegenauftrags. Wird der
Gegenauftrag gefunden, müssen auch die optionalen Matchkriterien abgeglichen werden, sofern sie in
beiden Aufträgen enthalten sind. Nur wenn sowohl die Haupt-Matchkriterien als auch die optionalen
Matchkriterien übereinstimmen, gilt der Auftrag als “matched”. Für den Abgleich des Gegenwertes als
Matchkriterium gelten Toleranzgrenzen, die von der Währung abhängig sind (siehe CASCADEHandbuch oder CASCADE-Online Transaktion KVAV IW). Weichen beide Gegenwerte im Rahmen der
zulässigen Toleranzgrenze voneinander ab, so wird für die Geldregulierung der Gegenwert aus dem
Match-Auftrag des Empfängers (Käufers) herangezogen.
Regulierung
Zur Auftragsabwicklung benötigt das CASCADE-System die Lieferinstruktion des Auftraggebers
(Verkäufers) und die Match-Instruktion des Empfängers (Käufers). OTC-Aufträge mit Gegenwert in
Fremdwährung werden automatisch zum Realtime-Continuous-Settlement (RTS/CONT) herangezogen.
Eine spezielle Kennzeichnung des Auftrages mit Gegenwert in Fremdwährung als “RTS-DvP J” ist
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3 - 18
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3. Abwicklung
nicht zwingend erforderlich, diese Funktion kann aber durch beide Teilnehmer genutzt werden. Nach
der Bestandsprüfung durch CASCADE erfolgt eine Reservierung der GS-verwahrten Wertpapiere auf
dem Reservierungsunterkonto /995 des Auftraggebers. Die Zahlungsanweisung wird von CASCADE an
die Creation-Plattform übermittelt, wo die Geldbuchung auf den Geldverrechnungskonten von Creation
erfolgt. Hierzu müssen beide Kontrahenten entsprechende Fremdwährungskonten bei Creation
unterhalten. Nach positiver Rückmeldung von Creation an CASCADE erfolgt dann die finale
Bestandsbuchung durch Belastung des Reservierungskontos und Gutschrift auf dem Depotkonto des
Empfängers.
c Außerbörslicher Handel
Auftraggeber/
Verkäuferbank
Empfänger/
Käuferbank
d Wertpapierübertrag gegen
Zahlung von
FW
e MatchAuftrag
CASCADE
Auftragsbestand
12
12
Reports
f Disposition. Bedingungen:
- Settlement-Day erreicht
- Keine Settlement-Sperre
- Auftrag „matched“
g Verkäufer:
WP-Bestand ok
11
11
Depotgutschrift
CASCADE
Wertpapierbestand
Reservierungskonto /995
h Reservierung
Wertpapiere
CASCADE
Dispositionsbestand
Wertpapiere OK
Depotbelastung
Reports
Übertrag WP
Depotkonto
Käufer
Depotkonto
Verkäufer
i Zahlungsan-
10
weisung an
Creation
Rückmeldung
an CASCADE:
Geld OK
Creation
9
Geldgutschrift
Geldkonto
Verkäufer
Übertrag Geld
Geldkonto
Käufer
j Geldbelastung
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Abbildung 3.14 Regulierung OTC-Domestic in GS - gegen Zahlung von FW
Eine Besonderheit bilden Crossborder-Aufträge in Schweizer Gattungen mit Gegenwert in CHF, die
geldseitig nur über die Schweizer Nationalbank (SNB) verrechnet werden. Hier müssen die Teilnehmer
zusätzlich über ein Verrechnungskonto bei der SNB verfügen (siehe Kapitel CSD-Links und (I)CSDs als
Kunden auf Seite 3 - 20).
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Settlementtag und -zyklen
Für das Settlement steht ausschließlich die RTS/Cont-Verarbeitung zur Verfügung (siehe auch
Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8). Auftraggeber (Verkäufer) und Empfänger (Käufer) müssen bei CBF
zur Teilnahme am Realtime-Settlement gemeldet sein und über ein Geldverrechnungskonto auf der
Creation-Plattform verfügen.
S+1
S
S -1
07:00
10:00
10:30
RTS
13:15
RTS
13:30
16:00
RTS
RTS
Realtime-Settlement
Abbildung 3.15 Settlementzyklen für Wertpapierüberträge gegen Zahlung von FW
Nicht regulierte Aufträge
Kann ein für die Realtime-Verarbeitung (RTS) fristgerecht eingestellter Auftrag gegen Fremdwährung
am Abwicklungstag wegen Mangel an Geld nicht reguliert werden, so wird um 17:20 Uhr die Instruktion
zur Geldverrechnung in Creation zurückgenommen. Die gleichtägige Abwicklung ist nach positiver
Rückmeldung der Geldverrechnungsrücknahme danach nicht mehr möglich.
Nicht belieferte Aufträge werden jeweils zum nächsten Geschäftstag bis zu derer Erfüllung oder
Löschung in CASCADE vorgetragen.
OTC Crossborder
CSD-Links und (I)CSDs als Kunden
CBF bietet über CASCADE die Abwicklung von grenzüberschreitenden OTC-Geschäften in GSVerwahrung an (FCSC - Foreign Collective Safe Custody Business). Hierzu unterhält CBF Links zu CSDs
in den wichtigsten Wertpapiermärkten zur Aufnahme ausländischer Gattungen in die GS-Verwahrung.
Der Abwicklungsprozess einschließlich der Deadlines für das Settlement hängt im Wesentlichen von
der technischen Ausgestaltung des jeweiligen Links und der Abwicklungsplattform des CSD ab.
Die nachstehende Tabelle listet die aktuell von CBF unterhaltenen Links zu CSDs mit folgenden
Informationen auf:
• Die über den CSD-Link lieferbaren Gattungen
• Das Konto des CSD bei CBF zur Abwicklung deutscher und ausländischer Gattungen
• Die durch den CSD-Link unterstützten Geschäftsarten (FoP = Lieferung frei von Zahlung, DvP in
EUR = Lieferung gegen Zahlung von EUR, DvP in FW = Lieferung gegen Zahlung von
Fremdwährung) und die durch CASCADE bereitgestellten Settlementzyklen.
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3. Abwicklung
CSD
Konto
ISIN
FoP
DvP in EUR
Belgien
(ESES Euroclear Belgium)
4498
Belgische
Gattungena
STD, SDS1, SDS2,
Cont-SDSb
STD, RTS
Dänemark (VP)
4490
Dänische Gattungen STD, SDS1, SDS2,
Cont-SDSb
Finnland via CBL
(Euroclear Finland)
4496
Finnische Gattungen STD, SDS1, SDS2,
Cont-SDS
Frankreich
(Euroclear France)
4500
Französische
Gattungen
7225
Deutsche Gattungen STD, SDS1, SDS2,
Cont-SDS
(Bundesanleihen)c
Griechenland (HELEX)
2761
Deutsche Gattungen STD,SDS1, SDS2,
Cont-SDS
STD, Cont-SDS1,
SDS2, Cont-SDS2,
RTS
Internationale Märkte (CBL)
4496
New Global Notes
(NGNs)
STD, SDS1, SDS2,
Cont-SDS
STD, RTS
Italien
(Monte Titoli S.p.A.)
4851
Italienische
Gattungen (Aktien)d
STD, SDS1, SDS2,
Cont-SDS
LuxCSD
4497
Luxemburgische
Gattungen
STD, SDS1, SDS2,
Cont-SDS
Malta
7564
Maltesische
Gattungen
STD, Cont-SDS1,
SDS1, Cont-SDS2,
SDS2
Niederlande
(Euroclear Netherlands)
4499
Niederländische
Gattungena
STD, SDS1, SDS2,
Cont-SDSb
STD, RTS
Österreich (OeKB)
7220
Österreichische
Gattungen
SDS1, SDS2,
Cont-SDS
RTS
7217
Deutsche Gattungen STD, SDS1, SDS2,
Cont-SDS
Schweiz (SIX SIS)
7215
Schweizer
Gattungene
Spanien (Iberclear)
4491
Spanische Gattungen STD, SDS1, SDS2,
(Anleihen)
Cont-SDS
RTS
2731
Deutsche Gattungen STD, SDS1, SDS2,
Cont-SDS
RTS
7911
US- Gattungen
7211
Deutsche Gattungen STD, SDS1, SDS2,
Cont-SDS
USA (DTCC)
a.
b.
c.
d.
e.
STD, SDS1, SDS2,
Cont-SDSb
DvP in FW
RTS DKK
STD, RTS
RTS
RTS
STD, Cont-SDS1,
SDS1, Cont-SDS2,
RTS
SDS1, SDS2,
Cont-SDS
RTS: CHF
via SNB
STD, SDS1, SDS2,
Cont-SDS
Die Abwicklung deutscher Gattungen erfolgt über Euroclear, CBF-Konto 4312.
Finales Settlement erst nach Reservierung der Wertpapiere.
Die Abwicklung sonstiger deutscher Gattungen erfolgt über Euroclear, CBF-Konto 4312.
Die Abwicklung deutscher Gattungen erfolgt über Monte Titoli, CBF-Konto 7581.
Die Abwicklung deutscher Gattungen und solcher die für Eurex zugelassen sind erfolgt über Six SIS, CBF-Konto
7121.
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Alle CSD-Links sind zur Abwicklung von Transaktionen frei von Zahlung (FoP) eingerichtet. Die meisten
dieser Links können jedoch auch Transaktionen gegen Zahlung (DvP) darstellen. Für die FoPLieferinstruktion an CASCADE ist “Begünstigte Depotbank” im entsprechenden Party-Level eine
Pflichtangabe und wird in CASCADE gegen die vom jeweiligen CSD hinterlegten Teilnehmerliste
abgeglichen.
Crossborder-Transaktionen FoP mit CBF als Heimatmarkt sind matchpflichtig. Für Transaktionen FoP
mit CBF als Investor CSD im fremden Heimatmarkt gilt die Matchpflicht dieses Marktes. Ist die
technische Kommunikation mit diesen CSDs entsprechend in CASCADE eingerichtet, kann die
Matchpflicht auf diese Märkte ausgedehnt werden.
Detaillierte Informationen zu den CSD-Links wie z. B. die genauen Deadlines für das Same-DaySettlement sind dem “CASCADE Link Guide” zu entnehmen.
Über die oben aufgeführten CSD-Links hinaus unterhalten noch nachfolgende internationale
Zentralverwahrer Konten bei CBF zur Belieferung in den bei CBF GS-verwahrten Gattungen:
ICSD
Konto
FoP
DvP in EUR
DvP in FW
Clearstream Banking
Luxembourg
7201
4312
STD, CONT-SDS1, SDS1,
CONT-SDS2,
SDS2, RTS
RTS
Euroclear Bank
STD, CONT-SDS1, SDS1,
CONT-SDS2, SDS2,
CONT-SDS3 FoP
-
Auftragserteilung
Lieferungen frei von Zahlung (FoP): Für Lieferungen von CBF an den (I)CSD frei von Zahlung muss der
Auftraggeber eine Lieferinstruktion in CASCADE einstellen. Die Angaben zu “Begünstigte Depotbank”
im entsprechenden Party-Level werden von CASCADE gegen die vom jeweiligen (I)CSD hinterlegten
Teilnehmerliste abgeglichen. Lieferungen vom (I)CSD an CBF erfolgen durch Instruktionserteilung des
Auftraggebers an den (I)CSD.
Lieferungen gegen Zahlung (DvP): Bei Aufträgen gegen Zahlung stellen beide Kontrahenten ihre
Instruktion in das Abwicklungssystem ihres (I)CSD ein. Für das Matching ist die Angabe der
begünstigten bzw. auftraggebenden Depotbank in der Instruktion zwingend erforderlich. Der Link
zwischen beiden Plattformen synchronisiert dann die erforderlichen Abwicklungsschritte auf beiden
Plattformen bis zur finalen Geld- und Wertpapierbuchung.
Bearbeitung von Instruktionen
Die Änderung und Löschung bereits gültig erteilter Aufträge in CASCADE ist identisch mit der
Bearbeitung von OTC-Domestic Aufträgen. CASCADE prüft bei Crossborder-Geschäften zusätzlich die
in der Lieferinstruktion mitgelieferte “Begünstigte Depotbank” gegen die vom (I)CSD hinterlegte
Teilnehmerliste.
Aufträge gegen den CSD OeKB können nicht geändert werden1. Hier ist die Löschung des Auftrags
durch beide Parteien und eine Neueinstellung unter einer neuen Instruktionsnummer erforderlich. Ein
Auftrag kann nur gelöscht werden, solange die Wertpapiere noch nicht reserviert sind. Wird der
Löschungsauftrag vom Kontrahenten nicht bestätigt, so verhindert eine Sperrung des Auftrags das
Settlement.
Matching
Generell ist das Matching durch die Usancen auf dem Heimatmarkt bestimmt.
Deutsche Gattungen unterliegen sowohl bei DvP als auch bei FoP Überträgen der Matchpflicht.
1. Dies gilt ebenfalls für Aufträge gegen die CSDs Euroclear Belgien, Euroclear Frankreich und Euroclear Niederlande sowie
VP Dänemark, Iberclear Spanien und CBL Internationale Märkte.
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3 - 22
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3. Abwicklung
Bei ausländischen Gattungen hängt das Prozedere von den Usancen auf dem Heimatmarkt und der
Ausgestaltung des jeweiligen Links ab. Die genaue Ausgestaltung ist jeweils dem "CASCADE Link
Guide" zu entnehmen.
Haupt-Matchkriterien:
• Lastschrift-Bank
• Gutschrift-Bank
• Begünstigte bzw. auftraggebende Depotbank
• Wertpapierkennung
• Nennwert/Nominale
• Gegenwert (nur DvP)
• Währung (nur DvP)
• Settlementtag
• Schlusstag
• RTS DvP in EUR (J/N)
Optionale Matchkriterien:
• Emissionseinführung (nur bei Namensaktien)
Regulierung
Bei Lieferungen bzw. Erhalt frei von Zahlung gewährleistet ein technischer Link die
erfüllungswirksame Buchung der Wertpapiere in den jeweiligen Abwicklungssystemen von
Auftraggeber und Empfänger.
Bei Lieferungen bzw. Erhalt gegen Zahlung gewährleisten die entsprechenden Links über
Reservierungs-Mechanismen die “Zug um Zug”-Regulierung von Geld und Wertpapieren. Die
Geldverrechnung kann dabei unter Einbezug ausländischer Nationalbanken erfolgen.
Settlementtag und -zyklen
Die von CASCADE unterstützten Settlementzyklen zu den jeweiligen (I)CSD-Links sind aus den
vorstehenden Tabellen zu entnehmen.
Abwicklungsprozess über CSD-Links gegen Zahlung
Die CSD-Links mit den ESES-Märkten (EOC Belgium (Belgien), EOC France (Frankreich), EOC
Netherlands (Niederlande)), Iberclear (Spanien), OeKB (Österreich), SIX SIS (Schweiz), VP (Dänemark),
LuxCSD und CBL (internationale Märkte) unterstützen die Abwicklung von Aufträgen gegen Zahlung.
Miteigentumsanteile an deutschen Inhaber-Sammelzertifikaten
Eine Sonderform der Crossborder-Abwicklung ergibt sich aus Miteigentumsanteilen an deutschen
Inhaber-Sammelzertifikaten (Miteigentumszertifikate oder auch Global Bearer Certificates/GBC). Es
handelt sich dabei um die Zweitverbriefung ausländischer Wertpapiere, die für den Amtlicher Markt
oder Geregelter Markt zugelassen sind, aber nicht direkt bei CBF verwahrt und auch nicht über einen
CSD-Link zur GS-Verwahrung zugelassen werden können. Die Aufnahme dieser Wertpapiere in die GSVerwahrung erfolgt deshalb in folgenden Schritten:
• CBF richtet pro Wertpapier bei einer Lagerstelle im Heimatmarkt ein Treuhandkonto ein, auf
dem der Depotbestand in den ausländischen Originalwertpapieren mit der Original-ISIN liegt.
• Über den bei der Lagerstelle verwahrten Wertpapierbestand wird ein Inhaber-Sammelzertifikat
erstellt und bei der CBF in GS-Verwahrung hinterlegt.
• Der Handel in Deutschland erfolgt dann in deutscher ISIN durch Übertragung von
Miteigentumsanteilen an dem Inhaber-Sammelzertifikat bei CBF.
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Insbesondere aufgrund von Arbitrage-Geschäften der Kunden ist es erforderlich, die bei CBF
verwahrten GS-Bestände an den Miteigentumsanteilen zu erhöhen oder zu reduzieren zugunsten oder
zulasten des Treuhandkontos der CBF bei der Lagerstelle.
CBF bietet ihren Kunden hierzu zwei Auftragsarten in CASCADE an:
• Mit der Auftragsart “Umtausch” erfolgt der Tausch von ausländischen Originalwertpapieren in
die deutschen Miteigentumsanteile. Der GS-Bestand an Miteigentumsanteilen des Kunden bei
der CBF erhöht sich zugunsten des Treuhandkontos der CBF bei der Lagerstelle.
• Mit der Auftragsart “Rücktausch” erfolgt der Tausch deutscher Miteigentumsanteile in die
ausländischen Originalwertpapiere. Der GS-Bestand an Miteigentumsanteilen des Kunden bei
der CBF reduziert sich zulasten des Treuhandkontos der CBF bei der Lagerstelle.
Auftragserteilung
Die Aufträge werden vom CBF-Kunden manuell als Umtausch oder Rücktausch frei von Zahlung in
CASCADE oder CASCADE-PC/HOB RD VPN eingestellt. Für Kunden, die keinen Online-Zugriff über
CASCADE-Host oder CASCADE-PC/HOB RD VPN haben, kann die Dateneingabe durch die CBF im
Auftrag des Kunden erfolgen.
Bearbeitung von Instruktionen
Die Bearbeitung und Löschung von Aufträgen der Art “Umtausch” und “Rücktausch” durch den Kunden
der CBF ist bis zur Disposition in CASCADE möglich.
Matching
Das Matching findet außerhalb von CASCADE im Heimatmarkt des Wertpapiers statt, nachdem CBF die
Instruktion des Kunden an die Lagerstelle weitergeleitet hat. Bei der Auftragsart “Rücktausch” erfolgt
die Weiterleitung der Kundeninstruktion an die Lagerstelle nach der CASCADE-Disposition.
Regulierung
Die Regulierung der Wertpapiere in CASCADE erfolgt auf Basis des Buchbestandes des Kunden.
Settlementtag und -zyklen
Es stehen alle Settlementzyklen zur Verfügung (siehe Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8).
Nicht regulierte Aufträge (Settlement Failure)
Aufträge, die von der Regulierung abgewiesen wurden, werden im Auftragsbestand von CASCADE für
die nächste Settlementverarbeitung vorgetragen.
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3. Abwicklung
Abwicklungsprozess “Umtausch”
Kunde der CBF
Kontrahent
1
2
CASCADE-Auftrag “Umtausch”
mit DE-ISIN
3
CASCADE
Auftragsbestand
Übermittlung Instruktion
(Original-ISIN)
Instruktion mit
Original-ISIN
4
Instruktionen
CBF
Instruktionen
Kontrahent
Matching
5
Kontrahent: WPBestand ok
Depotkonto
CBF-Kunde
Übertrag WP
CBF Tresorbestand
7
8
Gutschrift in CASCADE
(DE-ISIN)
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Bestätigung
WP-Übertrag
CBFTreuhandkonto
Übertrag WP
6
Lagerstelle CBF
Regulierung im
nationalen Markt
Wertpapierbestand
Lagerstelle
Kontrahent
Heimatmarkt des Wertpapiers
Abbildung 3.16 Umtausch ausl. Wertpapiere in deutsche Miteigentumszertifikate
Für einen Tausch ausländischer Originalwertpapiere in Miteigentumsanteile am deutschen InhaberSammelzertifikat stellt der CBF-Kunde in CASCADE manuell einen Auftrag der Art “Umtausch” mit der
deutschen ISIN des Miteigentumszertifikats ein. CBF übermittelt die Kundeninstruktion an ihre
Lagerstelle im nationalen Markt. Der Kontrahent muss im Heimatmarkt entsprechende Instruktionen
erteilen. Somit erfolgt das Matching gegen die Instruktion des Kontrahenten. Durch die Regulierung im
Heimatmarkt erfolgt eine Gutschrift auf dem Treuhandkonto der CBF bei der Lagerstelle zulasten des
ausländischen Kontrahenten-Kontos in den Originalwertpapieren. Nach Bestätigung durch die
Lagerstelle führt CBF die Gutschrift der Miteigentumsanteile auf dem Konto des Kunden bei CBF aus.
Bei einem Umtausch können der Kontrahent im Ausland und der Kunde der CBF identisch sein.
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Abwicklungsprozess “Rücktausch”
Kunde der CBF
Kontrahent
6
1
Übermittlung Instruktion
(Original-ISIN)
2
CASCADE-Auftrag “Rücktausch”
mit DE-ISIN
Instruktion mit
Original-ISIN
7
Instruktionen
CBF
CASCADE
Auftragsbestand
3
Matching
Instruktionen
Kontrahent
Disposition. Bedingungen:
- Settlement-Day erreicht
- keine Settlement-Sperre
CASCADE
Dispositionsbestand
8
4
CBF: WP-Bestand ok
CBF-Kunde: WP-Bestand ok
Depotkonto
CBF-Kunde
Übertrag WP
5
CBF Tresorbestand
Regulierung CBF
(DE-ISIN)
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CBFTreuhandkonto
Übertrag WP
9
Lagerstelle CBF
Regulierung im
nationalen Markt
(Original-ISIN)
Wertpapierbestand
Lagerstelle
Kontrahent
Heimatmarkt des Wertpapiers
Abbildung 3.17 Rücktausch deutscher Miteigentumszertifikate in ausl. Wertpapiere
Für einen Tausch von Miteigentumsanteilen am deutschen Inhaber-Sammelzertifikat in die
ausländischen Originalwertpapiere stellt der CBF-Kunde in CASCADE manuell einen Auftrag der Art
“Rücktausch” mit der deutschen ISIN des Miteigentumszertifikats ein. In CASCADE erfolgt die
Disposition und Regulierung durch Belastung des Kundenbestands an Miteigentumsanteilen. CBF
übermittelt nach der Regulierung die Kundeninstruktion an ihre Lagerstelle im Heimatmarkt, wo das
Matching gegen die Instruktion des Kontrahenten erfolgt. Durch die Regulierung im nationalen Markt
erfolgt eine Belastung des Treuhandkontos der CBF bei der Lagerstelle zugunsten des ausländischen
Kontrahenten-Kontos in den Originalwertpapieren.
Bei einem Rücktausch können der Kontrahent im Ausland und der Kunde der CBF identisch sein.
Over the Counter (OTC) - CCP
CBF erhält vom zentralen Kontrahenten (CCP) Lieferinstruktionen, die als OTC-Geschäft über
CASCADE abgewickelt werden:
• Der Equity CCP übermittelt an CBF Lieferinstruktionen zur Erfüllung von am Kassamarkt
geschlossenen Handelsgeschäften in Aktien.
• Der Fixed Income CCP übermittelt an CBF Lieferinstruktionen zur Erfüllung von
Handelsgeschäften von den Handelsplattformen Eurex Bonds, Eurex Repo und GC Pooling.
• Der Equity CCP und Fixed Income CCP übermittelt an CBF Lieferinstruktionen zur Erfüllung von
Eurex-Ausübungen.
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3. Abwicklung
Börsengeschäfte (Equity CCP)
Die nachfolgende Abbildung stellt den Prozess der Abwicklung von Instruktionen der Eurex Clearing AG
in ihrer Funktion als Equity CCP über CBF dar.
Deutsche Börse AG
S-2
S-1
S
Eurex
Clearing
AG
Xetra
Bruttoliefermanagement
Handels-/Orderschlussnoten
Lieferauftrag
Matchauftrag
Lieferauftrag
Matchauftrag
Reporting
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CASCADE
Lieferauftrag
Matchauftrag
Reporting
CASCADE
Reporting
CASCADE
STD-Regulierung
Geld und WP
SDS1-Regulierung
Geld und WP
SDS2-Regulierung
Geld und WP
CASCADE
CASCADE
CASCADE
Bestandsbuchung
Bestandsbuchung
Bestandsbuchung
TARGET2
TARGET2
TARGET2
Geldverrechnung
Geldverrechnung
Geldverrechnung
Kunde
Kunde
Kunde
CASCADEReporting
CASCADEReporting
CASCADEReporting
Löschen nicht
regulierter
CCP-Aufträge
Abbildung 3.18 Abwicklung der Lieferinstruktionen des Equity CCP über CBF
Auftragserteilung
Der Equity CCP wird zum Zeitpunkt der Orderausführung Gegenpartei (Kontrahent) bei an der
Frankfurter Wertpapierbörse geschlossenen Börsengeschäften in CCP-fähigen Gattungen. Die
Orderschlussnoten und Handelsschlussnoten werden als offene Lieferpositionen in das
Bruttoliefermanagement (BLM) des Equity CCP eingestellt. Das Settlement-Netting erfolgt an S-1
abends (für Details zum BLM und dem Settlement-Netting siehe Handbücher zum CCP). Zur
Abwicklung der nicht aufgerechneten Geschäfte (Lieferspitze) übermittelt der Equity CCP als Vertreter
jeweils des Verkäufers bzw. des Käufers an CBF einen Lieferauftrag gegen Zahlung von EUR und den
passenden Match-Auftrag. Beide Aufträge werden jeweils gegen das CCP-Konto als OTC-Geschäft
(Wertpapierübertrag gegen Zahlung von EUR mit Match-Instruktion) in den Auftragsbestand von
CASCADE eingestellt. Zusätzlich übermittelt der Equity CCP an CBF Lieferinstruktionen mit den
passenden Match-Aufträgen für die im BLM zur Bruttoverarbeitung gekennzeichneten CCP-Geschäfte.
Auch hier werden beide Auftragsseiten als Wertpapierübertrag gegen Zahlung von EUR und MatchInstruktion in den Auftragsbestand von CASCADE eingestellt.
Bearbeitung von Instruktionen
Die Bearbeitung von CCP-Geschäften erfolgt im BLM des Equity CCP bis zum Settlement-Netting an
S-1 (ca. 18:00 Uhr). Kann eine aus dem Settlement-Netting resultierende CCP-Instruktion zur
Lieferspitze oder die CCP-Instruktion zu einem Bruttogeschäft nicht in CASCADE zu STD reguliert
werden, so stehen die der Lieferspitze zugeordneten Geschäfte oder das zur Bruttoverarbeitung
gekennzeichnete Geschäft nach STD wieder im BLM zur Bearbeitung zur Verfügung.
Nicht regulierte CCP-Instruktionen unterliegen an S (Erfüllungstag) der weiteren Abwicklung in den
Verarbeitungsläufen SDS1 und SDS2. Auch an S können die offenen Geschäfte, die Teil der Lieferspitze
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sind oder zur Bruttoverarbeitung gekennzeichnet sind, im BLM des Equity CCP bis kurz vor Beginn von
CCP-SDS1 und CCP-SDS2 bearbeitet werden. Lieferinstruktionen des CCP, die nicht spätestens mit
SDS2 reguliert worden sind, werden aus CASCADE gelöscht. Die entsprechenden Geschäfte stehen ab
ca. 14:00 Uhr wieder im BLM zur Bearbeitung zur Verfügung und fließen in das nächste SettlementNetting für STD ein.
Matching
Die Instruktionen des Equity CCP sind matchpflichtig. Der Equity CCP übermittelt deshalb zur
Lieferspitze und den CCP-Bruttogeschäften immer beide Auftragsseiten aufgrund der hinterlegten
Power of Attorny (PoA), die dann nach Einstellung in den Auftragsbestand von CASCADE sofort
“matched” werden.
Regulierung
CASCADE-Aufträge des Equity CCP an CBF sind gegen Zahlung von EUR oder einer zugelassenen
Fremdwährung und frei von Zahlung möglich. Die Beauftragung und Regulierung erfolgt mit der
höchsten Dispositions-Priorität jeweils gegen das Konto des Equity CCP mit Buchung der Wertpapiere
in CASCADE und Geldverrechung über TARGET2 bzw. über CBF Fremdwährungsabwicklung. CASCADE
berichtet das Ergebnis der Regulierung an die betroffenen CASCADE Teilnehmer und den CCP und
dieser in Form des IST-Lieferreports an die Kunden.
Settlementtag und -zyklen
Für die Regulierung der Instruktionen des Equity CCP in CASCADE gegen Zahlung in EUR stehen
ausschließlich die Standardverarbeitung und die SDS1-/SDS2-Verarbeitungen zur Verfügung. Equity
CCP-Instruktionen werden erstmalig an S-1 für die Standardverarbeitung an CBF übermittelt. Kann
keine Regulierung in CASCADE erfolgen (z. B. aufgrund fehlenden Bestands), so stehen die offenen
Aufträge weiterhin im BLM zur Bearbeitung zur Verfügung und werden an S vom Equity CCP
zusammen mit weiteren Instruktionen bzw. Änderungen durch den CCP für die SDS1- und SDS2Verarbeitung an CBF übermittelt.
S
S -1
S-1
19:00
21:00
STD
Batch
01:30
06:00
07:10
10:00
10:30
CONT
CONT-SDS1
SDS1
RT-STD
Z1
STD
Z2
10:30
13:15
CONTSDS2
SDS1
Batch
SDS1
18:00
SDS2
Batch
Cont-SDS
FoP only
19:00
21:00
STD
STD
Batch
Batch
Z5
Z4
Z3
13:30
SDS2
09:30
13:45
DD1
DD2
Direct Debit runs (non-settlement payments)
07:00
<
10:00
RTS
10:30
13:15
RTS
13:30
16:00
RTS
Realtime-Settlement (RTS)
Abbildung 3.19 Settlementzyklen für Instruktionen des Equity CCP
Nicht regulierte Aufträge
Kann eine Lieferinstruktion des Equity CCP am Settlementtag nicht in CASCADE reguliert werden, so
wird die Instruktion durch den CCP nach SDS2 aus CASCADE gelöscht.
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3. Abwicklung
Eurex Repo und Eurex Bonds (Fixed Income CCP)
Nachfolgendes Schaubild stellt die Abwicklung von über die Handelsplattformen Eurex Bonds und
Eurex Repo geschlossenen Handelsgeschäften über die mit der Eurex Clearing AG verbundenen
Abwicklungsplattformen dar.
Eurex /
Eurex Clearing AG
S-1
Eurex Repo /
Eurex Bonds
Plattform
S
SettlementNetting
Bruttoliefermanagement
Handelsdaten
Lieferinstruktionen
für Standard/Nachtverarbeitung
Reporting
(settled, pending,
failure)
Lieferinstruktionen für
Same-Day-Settlement
Reporting
(settled, pending,
failure)
Clearstream
(CASCADE/
Creation)
Clearstream
(CASCADE/
Creation)
Euroclear Bank,
Brüssel
Euroclear Bank,
Brüssel
SIX SIS
(via CBF)
SIX SIS
(via CBF)
(I)CSDs
(I)CSDs
Abbildung 3.20 Abwicklung der Lieferinstruktionen des Fixed Income CCP
Auftragserteilung
Bei Handelsgeschäften über die Eurex Bonds- und Eurex Repo-Handelsplattformen wird zum Zeitpunkt
des Geschäftsabschlusses der Fixed Income CCP zur Gegenpartei (Kontrahent) von Käufer und
Verkäufer. Die Handelsdaten werden von der Handelsplattform an die Eurex Clearing AG übermittelt
und dort in das Bruttoliefermanagement (BLM) des Fixed Income CCP eingestellt. Über die Bruttooder Nettoverarbeitung der Geschäfte entscheidet die vom Kunden vorgewählte Standardeinstellung.
Geschäfte, bei denen Handelstag und Erfüllungstag übereinstimmen, werden generell auf Bruttobasis
verarbeitet.
Das Settlement-Netting erfolgt durch den Fixed Income CCP an S-1 abends. Für die daraus
resultierende Lieferspitze sowie für die zur Bruttoverarbeitung markierten Geschäfte werden
Lieferinstruktionen generiert und an das CASCADE- oder Creation-System übermittelt.
Neben Lieferinstruktionen für Clearstream Banking (CBF, CBL) generiert der Fixed Income CCP auch
Instruktionen für weitere (I)CSDs:
• Euroclear Bank, Brüssel
• SIS SIX (über das Konto der Eurex Clearing AG bei CBF)
Die Eurex Clearing AG unterhält hierzu entsprechende Kontoverbindungen zu diesen (I)CSDs. Für
detaillierte Informationen wird auf die Publikationen der Eurex Clearing AG verwiesen. Die
nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich, soweit nicht gesondert vermerkt, auf die Abwicklung von
Lieferinstruktionen über CBF.
Bearbeitung von Instruktionen
Für die Bearbeitung von Instruktionen zu Lieferspitzen und Bruttogeschäften, die aus
Handelsgeschäften auf den Plattformen Eurex Bonds und Eurex Repo resultieren, stehen die
Funktionalitäten des BLM der Eurex Clearing AG zur Verfügung.
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Matching
Die Lieferinstruktionen des Fixed Income CCP zu Handelsgeschäften auf den Plattformen Eurex Bonds
und Eurex Repo werden als Wertpapierüberträge gegen Zahlung von EUR und Fremdwährung oder frei
von Zahlung in CASCADE eingestellt. Bei Auftragserteilung übermittelt der Fixed Income CCP
zusätzlich auch die passende Gegeninstruktion im Auftrag des Teilnehmers aufgrund der hinterlegten
Power of Attorny (PoA). Dadurch kann in CASCADE bei Auftragseinstellung ein sofortiges Matching
erfolgen.
Bei der Abwicklung von Lieferinstruktionen über andere (I)CSDSs berücksichtigt der Fixed Income CCP
über seinen Link die Matching-Anforderungen der jeweiligen Abwicklungsplattform. Ein Crossborder
Settlement zwischen CASCADE und den (I)CSD Plattformen ist möglich.
Regulierung
Die Geldregulierung von Lieferinstruktionen des Fixed Income CCP zur Lieferspitze und zu den
Bruttogeschäften erfolgt im Falle der Abwicklung über CBF immer in EUR über TARGET2. In
Abhängigkeit des vom Käufer bzw. Verkäufer gewählten (I)CSD sowie der dem Geschäft
zugrundeliegenden Wertpapiergattung kann auch eine Geldregulierung in Commercial Bank Money
über eine andere Abwicklungsstelle oder eine Geldverrechnung in CHF über die Schweizer
Nationalbank erfolgen.
Die Regulierung der Wertpapierseite erfolgt im Falle der Abwicklung über CBF in CASCADE, sonst über
die Abwicklungsplattform des (I)CSD.
Settlementtag und -zyklen
Overnight-Repo-Geschäfte mit übereinstimmendem Handelstag und Erfüllungstag und CBF als
benannter Abwicklungsstelle werden am Handelstag in die Realtime-Verarbeitung von CASCADE
eingestellt. Bei unterschiedlichen Abwicklungsstellen von Käufer und Verkäufer ist eine RealtimeVerarbeitung von Overnight-Repo-Geschäften nur in dem Zeitfenster möglich, innerhalb dessen ein
Same-Day-Settlement zwischen den beiden (I)CSDs unterstützt wird. CBF sieht hier für die
Übermittlung von Lieferinstruktionen eine Deadline an S um 10:30 Uhr vor.
Für die Abwicklung von Lieferinstruktionen an T+X stehen in CASCADE die Massenverarbeitungen zur
Verfügung (STD, SDS1, SDS2 - siehe Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8). Die Settlementzyklen und
Deadlines für die Abwicklung über andere Abwicklungsstellen sind den Publikationen der jeweiligen
(I)CSDs zu entnehmen.
Nicht regulierte Aufträge
Kann ein Auftrag des Fixed Income CCP am Settlementtag nicht in CASCADE reguliert werden, so wird
der Auftrag nach SDS2 durch den CCP gelöscht.
GC Pooling in EUR (Fixed Income CCP)
Nachfolgendes Schaubild zeigt die Abwicklung des Handels auf der Eurex Repo Handelsplattform
gegen die GC Pooling und GC Pooling extended Basket in EUR.
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3. Abwicklung
Eurex
Clearing
AG
Eurex
Repo
GmbH
T
Eurex Repo
Handelsplattform
Handelsdaten
Bruttoliefermanagement
Instruktionen
(Front Leg
Overnight Repos)
Abwicklung
Sicherheiten
Instruktionen (Sonstige Kontrakttypen)
CASCADE
Clearstream Banking
Frankfurt
Xemac
Allokation der
Wertpapiere
CmaX
Änderungen
Reporting
RTS-Regulierung
Geld und WP
Clearstream
Banking
Luxembourg
T+Y
T+X
CASCADE
Reporting
Abwicklung
Sicherheiten
Xemac
Allokation der
Wertpapiere
CASCADE
SDS1-Regulierung
Geld und WP
Bestandsbuchung
TARGET2
TARGET2
Geldverrechnung
Geldverrechnung
Kunde
Kunde
CASCADEReporting
CASCADEReporting
Creation
Creation
Reservierungs-/
Segregierungskonto
Reservation-/
segregation
accounts
CmaX
CASCADE
CASCADE
SDS2-Regulierung
Geld und WP
RTS-Regulierung
Geld und WP
CASCADE
Bestandsbuchung
Allokation der
Wertpapiere
Vortrag bei
nichtRegulierung
Allokation der
Wertpapiere
Abbildung 3.21 Abwicklung der Lieferinstruktionen zu GC Pooling in EUR über CBF
Detaillierte Informationen zur Abwicklung des GC Basket in USD sind im Kapitel 4.2 Geldverrechnung
Fremdwährung auf Seite 4 - 11 beschrieben.
Auftragserteilung
Der Fixed Income CCP wird zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses Gegenpartei (Kontrahent) bei
Handelsgeschäften in den GC Pooling Baskets. Die Handelsdaten werden von der Handelsplattform
Eurex Repo in das Bruttoliefermanagement (BLM) des Fixed Income CCP eingestellt. Standardmäßig
werden alle Einzelgeschäfte im Bruttoverfahren zur Abwicklung an CBF übergeben. Wenn gewünscht,
kann ein Kunde im CCP das Netting aktivieren.
Die Settlement-Instruktionen zu den GC Pooling Baskets werden als Lieferinstruktionen gegen Zahlung
von EUR mit Nominalwert Null der hinterlegten Wertpapiere an CBF übermittelt. Über diese
Lieferinstruktionen nimmt CASCADE die Geldverrechnung über TARGET2 vor. Während der
Settlementverarbeitung durch CASCADE wählt das Collateral Management System Xemac® der CBF
die zur Besicherung eines GC Pooling Basket-Geschäfts erforderlichen Wertpapiere aus. Die zur
Belieferung herangezogenen Wertpapiere können sowohl aus CASCADE als auch aus Creation
bereitgestellt werden. Allokationen in Creation erfolgen durch Einbeziehung des Collateral
Management Systems CmaX der CBL. Für jedes allokierte Wertpapier wird eine Lieferinstruktion frei
von Zahlung im entsprechenden Abwicklungssystem (CASCADE oder Creation) generiert.
Bearbeitung von Instruktionen
Für die Bearbeitung offener Lieferpositionen zu den GC Pooling Baskets stehen die Funktionalitäten
des BLM der Eurex Clearing AG zur Verfügung.
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Matching
Die Lieferinstruktionen gegen Zahlung zu den GC Pooling Baskets werden vom Fixed Income CCP
zusammen mit den entsprechenden Match-Instruktionen in CASCADE eingestellt und dort automatisch
“matched”. Die zur Allokation der Sicherheiten an CASCADE bzw. Creation übermittelten
Lieferinstruktionen frei von Zahlung sind nicht matchpflichtig.
Regulierung
Umsätze in den GC Pooling Baskets in EUR werden geldseitig über TARGET2 verrechnet und über die
Hauptkonten von Käufer und Verkäufer abgewickelt. Wertpapierumsätze frei von Zahlung, die aus den
von Xemac® während der Settlementverarbeitung allokierten Wertpapieren resultieren, werden auf
den Unterkonten /550 von Käufer und Verkäufer gebucht. Allokationen über CmaX führen in Creation zu
Wertpapierbuchungen auf den Reservierungskonten für eigene Wertpapiere oder den
Segregierungskonten für angediente Wertpapiere.
Bei der Realtime-Settlementverarbeitung (RTS) von GC Pooling Basket-Instruktionen entfällt die
Einbuchung der Wertpapiere auf dem Sperrkonto /995 des Verkäufers. Die Prüfung der Wertpapierseite
erfolgt stattdessen während der Settlementverarbeitung durch Xemac® mit Rückmeldung an
CASCADE.
Settlementtag und -zyklen
Alle Instruktionen aus GC Pooling Overnight Front Legs in EUR werden am Handelstag im RealtimeSettlement (RTS) abgewickelt. Alle anderen GC Pooling-Instruktionen werden in die Same-DaySettlementverarbeitung SDS1 eingestellt. Instruktionen, die dort nicht abgewickelt werden können,
gehen in die zweite SDS-Batch-Verarbeitung. Instruktionen, die in SDS2 nicht abgewickelt werden
können, werden in die RTS-Settlement-Verarbeitung erneut eingestellt.
19:00
21:00
STD
Batch
S+1
S
S -1
01:30
06:00
07:10
CONT
CONT-SDS1
SDS1
RT-STD
Z1
STD
10:00
Z2
10:45
10:30
13:15
CONT
CONT-SDS2
SDS2
SDS1
Batch
18:00
SDS2
Batch
Cont-SDS
FoP only
19:00
21:00
STD
Batch
Batch
Z5
Z4
Z3
SDS1
13:45
SDS2
07:00
10:00
10:30
RTS
13:15
13:30
16:00
RTS
RTS
RTS
Realtime-Settlement
Abbildung 3.22 Settlementzyklen für Instruktionen zu GC Pooling in EUR
Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick, in welchen der Settlementverarbeitungen die sechs GC
Pooling Kontrakttypen (Front- und Term Legs) abgewickelt werden.
Kontrakttyp
Handelstag
Settlement Front Leg
Settlement Term Leg
GC Pooling Over Night
T
T in RTS
T+1 in SDS1
GC Pooling Tomorrow Next
T
T+1 in SDS1
T+2 in SDS1
GC Pooling One Week Tender
T
T+1 in SDS1
T+X in SDS1
GC Pooling Spot Next
T
T+2 in SDS1
T+3 in SDS1
GC Pooling Spot Term
T
T+2 in SDS1
T+X in SDS1
GC Pooling Flex Term
T
T+X in SDS1
T+X in SDS1
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3. Abwicklung
Für weitere Details zu den Settlementzyklen von CASCADE siehe Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8.
Details zu den aus Xemac® resultierenden Buchungen und zu den Kontrakttypen in USD sind im
Handbuch von Xemac® und in der Functional Service Description beschrieben.
Nicht regulierte Aufträge
Lieferinstruktionen, die für das erste Same-Day-Settlement eingestellt wurden, werden bei nichtRegulierung für die nachfolgenden SDS-Zyklen vorgetragen.
Eurex Clearing AG - CCP Abwicklung (Equity und Fixed Income CCP)
Nachfolgendes Schaubild zeigt die Abwicklung von OTC Transaktionen über die mit der
Eurex Clearing AG (CCP) verbundenen Handelsplattformen. Als Abwicklungsstelle (CSD) fungieren CBF
für GS- und WPR-Transaktionen in deutschen, ausländischen und nicht Schweizer Wertpapieren mit
Gegenwertverrechnung in EUR und SIX SIS für Transaktionen in Schweizer Wertpapieren mit
Gegenwertverrechnung in CHF.
Eurex,
Eurex Clearing AG
S-2
S-1
S
Eurex
Eurex-
Bruttoliefermanagement
Ausübungen
Clearstream
Banking Frankfurt
Lieferinstruktionen
STD
Lieferinstruktionen
Lieferinstruktionen
SDS1
SDS2
RTS (DvP in CHF)
SegaInterSettle
Lieferinstruktionen zur Crossborderoder SIS-internen Abwicklung.
Weitere Instruktionen vom CCP
möglich an S.
SECOM (FoP, DvP in EUR)
Synchronisierung
Matching und Settlement
TARGET2
(EUR-Verrechnung)
SECOM (FoP, DvP in EUR, DvP in CHF)
Schweizer
Nationalbank
(CHF-Verrechnung)
Abbildung 3.23 Abwicklung der Lieferinstruktionen des CCP aus Eurex-Ausübungen
Eine CBF-interne Abwicklung von Eurex-Ausübungen erfolgt, wenn Käufer und Verkäufer über CBFKonten mit Gegenwertverrechnung in EUR regulieren. In allen anderen Fällen liegen CrossborderGeschäfte vor, die über die Plattformen CASCADE und SECOM reguliert werden.
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Auftragserteilung
Zum Zeitpunkt eines geschlossenen Börsengeschäftes aus den Handelsplattformen Xetra, EurexBonds/Eurex Repo sowie einer Eurex-Ausübung aus dem Derivative Market wird der CCP zur
Gegenpartei (Kontrahent) von Käufer und Verkäufer. Die Auftragsdaten werden von der
Handelsplattform an die Eurex Clearing AG übermittelt und dort in das Bruttoliefermanagement (BLM)
des CCP eingestellt. Das Settlement-Netting erfolgt erstmalig an S-1 abends und dann an S vor der
SDS1- und SDS2-Verarbeitung. Zur Abwicklung der nicht aufgerechneten Aufträge (Lieferspitze) sowie
der zur Bruttoverarbeitung gekennzeichneten Aufträge übermittelt der CCP als Vertreter jeweils des
Verkäufers bzw. des Käufers Lieferinstruktionen gegen Zahlung oder frei von Zahlung an CBF
(CASCADE-Plattform) oder SIX SIS (SECOM-Plattform) bzw. im Falle von Crossborder-Aufträgen an
beide CSDs. Die Lieferinstruktionen in Schweizer Wertpapieren enthalten als Gegenpartei das Konto
des CCP bei SIX SIS, sonst das Konto des Equity-CCP (Aktien) bzw. Fixed Income CCP (Renten) bei CBF.
Die Lieferinstruktionen gegen Zahlung werden immer als unmatched, d. h. ohne Match-Auftrag an den
jeweiligen CSD übermittelt.
Bearbeitung von Instruktionen
Die Bearbeitung von Aufträgen erfolgt im BLM des CCP bis zum Settlement-Netting an S-1 (ca.
18:00 Uhr). Kann eine aus dem Settlement-Netting resultierende CCP-Instruktion zur Lieferspitze oder
die CCP-Instruktion zu einem Bruttogeschäft nicht zu STD reguliert werden, so stehen die der
Lieferspitze zugeordneten Geschäfte oder das zur Bruttoverarbeitung gekennzeichnete Geschäft nach
STD wieder im BLM zur Bearbeitung zur Verfügung.
Nicht regulierte CCP-Instruktionen unterliegen an S (Erfüllungstag) der weiteren Abwicklung in den
Verarbeitungsläufen SDS1 und SDS2. Auch an S können die offenen Geschäfte, die Teil der Lieferspitze
sind oder zur Bruttoverarbeitung gekennzeichnet sind, im BLM des CCP bis kurz vor Beginn von SDS1
(bis ca. 09:00 Uhr) und SDS2 (bis ca. 12:15 Uhr) bearbeitet werden. Lieferinstruktionen des CCP, die
nicht spätestens mit SDS2 reguliert worden sind, werden aus CASCADE bzw. SECOM gelöscht. Die
entsprechenden Geschäfte stehen dann wieder im BLM zur Bearbeitung zur Verfügung und fließen in
das nächste Settlement-Netting für STD ein.
Matching
Die vom CCP übermittelten Lieferinstruktionen gegen Zahlung sind matchpflichtig. Das Matching
erfolgt durch den für die Abwicklung verantwortlichen CSD. Bei Crossborder-Aufträgen erfolgt durch
den technischen Link zwischen CASCADE und SECOM eine Synchronisation des Matching. Dabei ist für
das Matching von Lieferinstruktionen zu Schweizer Wertpapieren die SECOM-Plattform das führende
System, sonst CASCADE.
Regulierung
Die Regulierung von Aufträgen in nicht Schweizer Wertpapieren erfolgt über die CASCADE-Plattform.
Eine Geldverrechnung erfolgt dabei in EUR über TARGET2. Aufträge in Schweizer Wertpapieren werden
über SECOM reguliert mit Geldverrechnung in CHF über die Schweizer Nationalbank. Eine Ausnahme
bilden Aufträge in Schweizer Wertpapieren zwischen zwei CBF-Kunden. Hier kann die Regulierung
auch in EUR über CASCADE erfolgen.
Bei Crossborder-Aufträgen gewährleistet der technische Link zwischen CASCADE und SECOM die “Zug
um Zug”-Regulierung von Geld und Wertpapieren. Für Schweizer Wertpapiere ist SECOM das führende
System beim Settlement, sonst die CASCADE-Plattform.
CASCADE und SECOM berichten das Ergebnis ihrer Regulierung an den CCP und dieser in Form des
IST-Lieferreports an die Kunden.
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3. Abwicklung
Settlementtag und -zyklen
Für die CBF-interne Regulierung von Lieferinstruktionen mit dem Equity CCP als Gegenpartei stehen
auf der CASCADE-Plattform ausschließlich die Standardverarbeitung (STD) und die SDS1-/SDS2Verarbeitungen zur Verfügung. Die Equity CCP-Instruktionen werden an S-1 für die
Standardverarbeitung an CBF übermittelt. Kann keine Regulierung in CASCADE erfolgen (z. B.
aufgrund fehlenden Bestands), so verbleiben die Instruktionen als offene Aufträge in CASCADE, bis
Änderungen oder Löschungen durch den CCP an CBF übermittelt werden.
Die CBF-interne Regulierung von Lieferinstruktionen mit dem Fixed Income CCP als Gegenpartei
erfolgt erstmalig an S-1 in der Standardverarbeitung. An S stehen alle Verarbeitungsläufe zur
taggleichen Erfüllung zur Verfügung (Ausnahme RTS mit EUR-Gegenwert).
Die letztmögliche Settlement-Verarbeitung für die interne CBF-Regulierung am Erfüllungstag ist die
SDS2-Verarbeitung.
Crossborder-Lieferinstruktionen frei von Zahlung und gegen Zahlung von EUR werden auf der
CASCADE-Plattform erstmalig an S-1 in der Standardverarbeitung reguliert. An S stehen alle
CASCADE-Verarbeitungsläufe der Tagesverarbeitung einschließlich dem Realtime-Settlement zur
Verfügung. Crossborder-Aufträge mit Gegenwertverrechnung in CHF werden auf der CASCADEPlattform ausschließlich an S innerhalb der Realtime-Verarbeitung reguliert mit letztmöglicher
Reservierung um 13:00 Uhr.
19:00
21:00
STD
Batch
S+1
S
S -1
01:30
06:00
07:10
10:00
CONT-CONT
SDS1
RT-STD
Z1
STD
Z2
10:30
10:30
SDS1
Batch
13:15
CONT-CONT
SDS2
SDS1
18:00
SDS2
Batch
Cont-SDS
FoP only
19:00
21:00
STD
Batch
Z5
Z4
Z3
13:30
SDS2
07:00
10:00
RTS
10:30
13:15
RTS
16:00*
13:30
RTS
RTS
Realtime-Settlement
Letzte Reservierung für den SIX SIS Link
um 13:00 Uhr Real-Time-Settlement
* Für GC Pooling 17:40 Uhr
Abbildung 3.24 Settlementzyklen für Instruktionen des CCP aus Eurex-Ausübungen
Nicht regulierte Aufträge
Können OTC Lieferinstruktionen des CCP am Settlementtag nicht reguliert werden, so werden die
Instruktionen durch den CCP aus CASCADE/Creation bzw. SECOM gelöscht. Instruktionen mit
Gegenwert in EUR werden nach SDS2 und Instruktionen mit Gegenwert in CHF nach 15:00 Uhr
arbeitstäglich gelöscht.
Wertpapierrechnung
Für die Erteilung und Abwicklung von OTC-Aufträgen in der Verwahrart AKV bietet die CBF
Dienstleistungen unter Nutzung des technischen und funktionalen Dienstleistungsangebotes ihrer
Schwestergesellschaft CBL an. Basis hierfür ist die Creation-Plattform der CBL. Diese
Dienstleistungen sind im CBL Customer Handbook beschrieben.
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Leerseite
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4.
Geldregulierung
Die Regulierung von Zahlungen aus Wertpapiertransaktionen, Kapitaldiensten, Gebühren und Spesen
erfolgt außerhalb der CASCADE-Plattform. Die CBF bedient sich für die Geldregulierung Zentral- bzw.
Korrespondenzbanken (cash agents) sowie Zahlungssystemen, bei denen die Kunden der CBF
entsprechende Geldkonten führen.
• Über TARGET2 werden alle Zahlungen in EUR verrechnet, die sich aus der Regulierung von
Wertpapiertransaktionen und Kapitaldiensten von girosammelverwahrten Wertpapieren sowie
aus der Abrechnung von Gebühren und Spesen durch CASCADE ergeben.
• Über die Creation-Plattform der Schwestergesellschaft CBL erfolgt die Geldverrechnung in
Fremdwährung, resultierend aus Wertpapiertransaktionen und Kapitaldiensten zu Wertpapieren
in GS- und WR-Verwahrung. Des Weiteren werden über Creation auch EUR-Zahlungen reguliert,
die sich aus Wertpapiertransaktionen und Kapitaldiensten in WR verwahrten Gattungen ergeben.
• Einen Sonderfall stellt die Verrechnung von Zahlungen in CHF über die Schweizer Nationalbank
dar. Dieser Link wird ausschließlich zur Geldverrechnung von CrossborderWertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten Schweizer Wertpapieren gegen CHF
verwendet. Zahlungen in CHF, die nicht aus Wertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten
Schweizer Gattungen resultieren, sowie Wertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten
Schweizer Wertpapieren zwischen zwei CBF-Teilnehmern werden als Fremdwährungszahlung
über die Creation-Plattform verrechnet.
4.1
Geldverrechnung Euro über TARGET2
Das nachfolgende Schaubild stellt die verschiedenen Verarbeitungszyklen von CASCADE zur
Regulierung von Wertpapiertransaktionen und Kapitaldiensten in GS-Verwahrung sowie den Link zu
TARGET2 für die Geldverrechnung in EUR dar:
• Die Zahlungen aus der Nachtverarbeitung (STD und RT-STD) werden am Morgen des
Erfüllungstages ab 06:00 Uhr als Saldo über TARGET2 verrechnet. Die Nachtverarbeitung basiert
auf der gleichzeitigen Abwicklung von Wertpapieren und reserviertem Zentralbankgeld.
• Für die Geldverrechnung zur Tagesverarbeitung (Same-Day-Settlement) bietet CBF zwei
Massenverarbeitungen und zwei Continuous Settlementverarbeitungen mit insgesamt sieben
Zeitfenstern bzw. Zyklen für die gleichzeitige Abwicklung von Wertpapieren und reserviertem
Geld an. Die Geldverrechnung erfolgt bei allen Verarbeitungsläufen über TARGET2, ASI
Prozedur 6. Im ersten Continuous Settlement (CONT SDS1) findet die geldliche Verrechnung der
verarbeiteten Ergebnisse jeweils gegen 08:00, 09:00 und 10:00 Uhr, im SDS1 gegen 10:45 Uhr,
im zweiten Continuous Settlement (CONT SDS2) jeweils gegen 12:00 und 13:15 Uhr und im SDS2
gegen 13:45 Uhr statt.
• Zahlungen, die nicht direkt aus der Wertpapierabwicklung resultieren (wie z. B.
Erträgniszahlungen) werden in drei separaten Geldverrechnungsprozessen verrechnet.
• DD1 (Direct Debit 1) vor SDS1 um ca. 09:30 Uhr:
In diesem Geldverrechnungsprozess werden in der Regel zwei Salden pro CBF-Konto
nacheinander verrechnet. In Ausnahmefällen können jedoch auch mehr Salden verrechnet
werden. Der erste Saldo enthält Erträgniszahlungen (Zinsen, Dividenden, Rückzahlungen) auf
Wertpapierbestände Der zweite Saldo enthält Kompensationen, Gebühren, Kursdifferenzen,
Stornobuchungen und verschiedene andere Zahlungen. Danach können noch weitere Salden, die
aus den Erträgniszahlungen resultieren, verrechnet werden, sofern dies notwendig ist (z. B. für
Zahlungen, die CBF verspätet mitgeteilt werden). Die Verrechnung aller Salden soll bis zum
Start der SDS1-Verarbeitung abgeschlossen sein, damit Gutschriften für die Finanzierung der
SDS1-Abwicklung genutzt werden können.
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• DD2 (Direct Debit 2) nach SDS2 um ca. 13:45 Uhr.
Auch in diesem Geldverrechnungsprozess werden pro Konto jeweils bis zu zwei Salden (analog
DD1) verrechnet. Im ersten Saldo sind Erträgniszahlungen enthalten, die im DD1-Zyklus noch
nicht verrechnet wurden (z. B. auf ausländische GS-Bestände). Im zweiten Saldo sind
Stornierungen, Kompensationen, Korrekturen und alle restlichen Zahlungen enthalten.
• DD3 (Direct Debit 3) um ca. 15:15 Uhr.
In diesem Geldverrechnungsprozess werden pro Konto ebenfalls bis zu jeweils zwei Salden
verrechnet. Darin enthalten sind nur manuell erzeugte Zahlungsaufträge sowie automatisch
erstellte Buchungen, die meist in Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen stehen und wie sie
z. B. bei von CBF im Auftrag des Kunden ausgeführten Ausübungen von Optionsrechten oder
dem Verkauf von Bezugsrechten vorkommen.
Bei den drei Direct Debit Geldverrechnungsprozessen wird die Geldverrechnung durch
nachträgliche Saldenabwicklung über TARGET2, ASI Prozedur 3 vorgenommen.
• Die Regulierung von Wertpapiertransaktionen gegen Zahlung über RTS (Realtime Settlement)
erfolgt in der Zeit zwischen 06:00 und 16:00 Uhr, für GC Pooling in EUR bis 17:40 Uhr. Die
Wertpapiere und der Gegenwert eines einzelnen Auftrags werden gleichzeitig abgewickelt. Die
Geldverrechnung erfolgt deshalb auf Basis von Einzelbeträgen über TARGET2.
CBF / CASCADE -Settlementverarbeitung (STD und SDS)
S -1
19:00
21:00
S
01:30
06:00
RT -STD
STD
07:10
10:00
10:30
SDS1
CONT SDS1
Geldverr .
STD
+ RT -STD
S -1
S
06:00
FoP only
DD2
07:10
Reservierungs prozess zu STD
CONT SDS
SDS2
C2F2
C2F1
DD1
19:00
18:00
13:30
CONT SDS2
C1F1 C1F2 C1F3
Nachtverarbeitung
13:15
11:00
DD2
11:00
Reserv . + Geldverr . +
Bestätigung C2F1, C2F2 und SDS2
Reserv . + Geldverr . +
Bestätigung C1F1 -C1F3 und SDS1
08:00 10:00
09:00
07:00
Meldung
Einzelbetrag
mit Buchungs bestätigung
10:30
TARGET2
12:00
13:15
13:30
16:00
...
Meldung
Einzelbetrag
mit Buchungs bestätigung
...
CBF / CASCADE -Settlementverarbeitung (RTS)
S -1
S
07:00
10:00
RTS
10:30
13:15
13:30 16:00 17:40
18:00
RTS
RTS
Euro GC Pooling
RTS
Abbildung 4.1 Geldverrechnung in EUR über TARGET2
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4-2
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4. Geldregulierung
Nachtverarbeitung
Die Nachtverarbeitung beinhaltet die Geldverrechnung zu den CASCADE-Settlementzyklen STD und
RT-STD (siehe auch Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8). Verrechnet werden über TARGET2 alle EURZahlungen, die sich aus börslichen und außerbörslichen Wertpapiertransaktionen und EurexAusübungen in GS-Verwahrung sowie aus den Kapitaldiensten zu Bundeswertpapieren ergeben.
Hauptmerkmal der Nachtverarbeitung ist die Reservierung von Zentralbankliquidität vor Start der
Nachtverarbeitung. In der Nachtverarbeitung werden dann gleichzeitig die Wertpapiere und das
reservierte Geld reguliert. Die aus der Nachtverarbeitung resultierende Geldliquidität steht den
Marktteilnehmern somit mit Öffnung von TARGET2 ab 06:00 Uhr zur Verfügung.
Die Geldverrechnung kann nur über einen Direct Participant im TARGET2-System vorgenommen
werden. CBF-Kunden, die nicht selbst als Direct Participant registriert sind, können die CBFGeldverrechnung nur über eine Korrespondenzbank vornehmen, die Direct Participant ist.
Das folgende Schaubild stellt die Geldverrechnung zu STD und RT-STD dar. In dem Schaubild bedient
sich der Kunde beispielhaft der Deutsche Bundesbank als kontoführende Zentralbank für sein
Heimatkonto.
S-1
S
18:00
21:00
19:00
00:00
01:30
06:00
Reservierung
vorhandene
Liquidität auf
RTGS-Unterkonto
Disposition RTGSHauptkonto durch Kunden
07:00
Geldbuchung auf
dem RTGS-Konten
TARGET2
Ende
TARGET2
Öffnung
Bestätigung der
Reservierung
TARGET2
Zu verrechnende
Soll-/HabenBeträge
Cash Forecast Funktion (CASCADE)
CASCADE Online
Ende
Reservierungsanforderung
STD Batch
mit reservierter
Liquidität
Verbleibende
Liquidität aus STD
Batch
RT-STD
mit verbleibender
reservierter
Liquidität
CBF
Reservierungseingabe (CASCADE)
Reporting
unwiderrufbarer
Resultate
Reporting
unwiderrufbarer
Resultate
Kunden der CBF
Abbildung 4.2 Prozess der Disposition und Reservierung
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4-3
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Disposition und Reservierung
Der an der Nachtverarbeitung teilnehmende Kunde muss vor Start von STD für ausreichend Liquidität
auf seinem RTGS-Hauptkonto sorgen. Im Falle eines durch die Deutsche Bundesbank geführten
Heimatkontos des Kunden erfolgt der Liquiditätsübertrag vom Bundesbankkonto auf das RTGSHauptkonto mittels einer Standing Order via ICM (Information and Control Module), die durch den
Kunden bis 18:30 Uhr in TARGET2 eingestellt sein muss. Die Standing Order wird zum Start des
Nachtfensters von TARGET2 gegen 19:00 Uhr mit Valuta nächster Geschäftstag ausgeführt.
Parallel zur Disposition des RTGS-Hauptkontos muss der Kunde ausreichend Liquidität auf seinem
internen Geldverrechnungskonto bei CBF reservieren. Die Reservierung erfolgt auf Basis eines über
CASCADE-Online an CBF gestellten Einzelauftrags oder eines an CBF erteilten Dauerauftrags bis
19:00 Uhr. Die Cash Forecast Funktion in CASCADE unterstützt den Kunden bei der Ermittlung des
erforderlichen Reservierungsbetrags und berücksichtigt folgende Transaktionen:
• Außerbörsliche Transaktionen mit Gegenwert im Status “matched”
• Börsengeschäfte (CCP und Non CCP)
• Außerbörsliche Transaktionen mit Gegenwert und gesetzter Settlementsperre (nur eigene
Käufe)
• Eurex-Ausübungen
• Neuemissionen
• Zins- und Rückzahlungen von Bundesanleihen.
CBF leitet den Reservierungsauftrag des Kunden an TARGET2 weiter und erhält die Bestätigung, ob der
angeforderte Geldbetrag auf dem RTGS-Hauptkonto des Kunden zur Verfügung steht. Der von TARGET2
bestätigte Geldbetrag kann niedriger oder gleich dem vom Kunden angefragten Betrag sein und wird
auf dem technischen Geldverrechnungskonto des Kunden bei CBF abgebildet. Gleichzeitig erfolgt in
TARGET2 ein Übertrag des reservierten Geldbetrags vom RTGS-Hauptkonto des Kunden auf sein RTGSUnterkonto.
Einem RTGS-Hauptkonto können mehrere Unterkonten zugeordnet sein. Zwischen dem RTGSUnterkonto und dem CBF-Geldverrechnungskonto besteht eine 1:1-Beziehung. Dadurch bildet das
interne Geldverrechnungskonto der CBF die auf dem RTGS-Unterkonto für die Verarbeitung reservierte
Zentralbankliquidität spiegelbildlich ab.
Settlementverarbeitung
Mit den auf den RTGS-Unterkonten der Kunden reservierten Geldbeträgen startet CBF die STDVerarbeitung. Eine Wertpapiertransaktion in GS-Verwahrung gegen Zahlung von EUR wird nur
abgewickelt, wenn ausreichend Wertpapiere im Bestand und reservierte Liquidität auf dem
Geldverrechnungskonto vorhanden sind.
Mit der nach der STD-Verarbeitung auf den internen Geldverrechnungskonten noch zur Verfügung
stehenden restlichen Liquidität startet die RT-STD-Verarbeitung. Auch hier werden Transaktionen nur
bei ausreichendem Wertpapierbestand und ausreichender reservierter Liquidität der Kunden reguliert.
Geldregulierung
Nach Ende der Nachtverarbeitung (STD und RT-STD) erfolgt gegen 06:15 Uhr die Geldverrechnung
über TARGET2. Der Geldsaldo aus STD und RT-STD wird durch CBF an TARGET2 übermittelt und dort
zunächst auf dem RTGS-Unterkonto des Kunden gebucht. Vor Öffnung von TARGET2 um 07:00 Uhr
werden die Reservierungen durch automatischen Übertrag des Saldos vom RTGS-Unterkonto auf das
RTGS-Hauptkonto des Kunden aufgehoben.
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4-4
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4. Geldregulierung
Teilnehmerrollen und Kontenstrukturen
Die Kunden der CBF können zur Teilnahme an der Geldregulierung für die Nachtverarbeitung drei
verschiedene Teilnehmerrollen einnehmen, die durch entsprechende Kontenstrukturen bei CBF
abgebildet werden:
• Direct Cash Clearer (DCC)
Kunden, die die Geldverrechnung mit CBF über TARGET2 selbst durchführen (als Zentrale für
sich selbst oder auch für eigene Filialen)
• General Cash Clearer (GCC)
Kunden, die die Geldverrechnung mit CBF über TARGET2 sowohl für sich selbst als auch für
andere Kunden als Korrespondenzbank oder Drittbank durchführen
• Non Cash Clearer (NCC)
Kunden, die kein RTGS-Konto führen oder es nicht für die CBF-Geldverrechnung nutzen. Ein
NCC lässt daher die CBF-Geldverrechnung über einen GCC durchführen.
Für die Teilnahme an der Nachtverarbeitung richtet CBF zu jedem CASCADE-Hauptkonto eines Kunden
ein Unterkonto 220 als Geldverrechnungskonto ein. Mehrere CASCADE-Hauptkonten können mit
demselben Geldverrechnungskonto verbunden sein, ein CASCADE-Hauptkonto bekommt jedoch genau
ein Geldverrechnungskonto zugewiesen. Das Geldverrechnungskonto ist dem RTGS-Unterkonto des
Kunden in einer 1:1-Beziehung zugeordnet und bildet die auf dem RTGS-Unterkonto für die
Nachtverarbeitung reservierte Liquidität spiegelbildlich ab. Durch die Nutzung zusätzlicher interner
Geldverrechnungskonten (Funding Konten) ist für einen Kunden auch die Liquiditätsbeschaffung über
mehrere RTGS-Konten möglich.
Nachfolgende Abbildung zeigt beispielhaft mögliche Kontenstrukturen eines DCC, der auf der
CASCADE-Plattform die Konten 79xx, 78xx und 76xx nutzt.
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4-5
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Nachfolgende Abbildung zeigt beispielhaft mögliche Kontenstrukturen eines DCC, der auf der
CASCADE-Plattform die Konten 79xx, 78xx und 76xx nutzt.
CBF
Direct Cash Clearer
79xx 000
CBF-Konto
79xx 220
CBF-Geldkonto
78xx 000
CBF-Konto
Nettovariante
RTGS-Unterkonto
w. 79xx 220
76xx 000
CBF-Konto
76xx 220
CBF-Geldkonto
RTGS-Unterkonto
w. 76xx 220
Bruttovariante
RTGS-Hauptkonto
TARGET2
Abbildung 4.3 Beispiel für Kontenstruktur eines Direct Cash Clearer
Bei Anwendung der Nettovariante werden alle oder ausgewählte Konten mit einem
Geldverrechnungskonto verbunden. Im Beispiel wird für die Konten 79xx und 78xx das
Geldverrechnungskonto 79xx 220 genutzt. Das Geldverrechnungskonto 79xx 220 ist mit dem RTGSUnterkonto des Kunden verbunden. Bei der Nettovariante ist nur ein Reservierungsauftrag für alle an
das Geldverrechnungskonto angeschlossenen CBF-Konten erforderlich. Auf dem
Geldverrechnungskonto werden die Salden der einzelnen Konten gegenseitig aufgerechnet. Nicht
ausreichende Liquidität für die Nachtverarbeitung kann die Abwicklung aller an das
Geldverrechnungskonto angeschlossenen CBF-Konten beeinträchtigen.
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4. Geldregulierung
Bei Anwendung der Bruttovariante wird allen oder ausgewählten Konten jeweils ein eigenes
Geldverrechnungskonto zugeordnet. Im Beispiel nutzen die Konten 79xx und 76xx jeweils ihr eigenes
Unterkonto 220 für die Geldverrechnung. Die Disposition der zu verrechnenden Geldbeträge erfolgt
damit auf der Ebene jedes einzelnen Geldverrechnungskontos. Der Kunde muss pro
Geldverrechnungskonto einen Reservierungsauftrag an CBF erteilen.
Das nächste Beispiel zeigt die mögliche Kontenstruktur eines GCC, der sein eigenes Geschäft über sein
CBF-Konto 79xx abwickelt und darüber hinaus die Geldabwicklung für den NCC 76xx durchführt. Der
NCC nutzt das RTGS-Konto des GCC im Bruttoverfahren über sein eigenes Geldverrechnungskonto
76xx 220. Der GCC erteilt für die Geldregulierung seines eigenen Geschäfts einen Reservierungsauftrag
zu seinem Geldverrechnungskonto 79xx 220. Durch die Einbeziehung des Funding Kontos 79xx 221
zwischen dem Geldverrechnungskonto des NCC und dem RTGS-Konto des GCC kann der GCC die für
den NCC erforderliche Liquiditätsreservierung auf dem RTGS-Konto kontrollieren. Für die vom NCC für
sein Konto 76xx benötigte Liquidität kann nur der GCC einen Reservierungsauftrag an das Funding
Konto stellen. Der reservierte Betrag wird dann automatisch an das Geldverrechnungskonto 76xx 220
des NCC übertragen und steht dort für die Nachtverarbeitung zur Verfügung.
CBF
General Cash Clearer
79xx 000
CBF-Konto
Reservierung
79xx 220
CBF-Geldkonto
RTGS-Unterkonto
w. 79xx 220
Non Cash Clearer
76xx 000
CBF-Konto
Reservierung
79xx 221
CBF-Funding Konto
76xx 220
CBF-Geldkonto
RTGS-Unterkonto
w. 79xx 221
Bruttovariante
RTGS-Hauptkonto
TARGET2
Abbildung 4.4 Beispiel für Kontenstruktur eines General Cash Clearer
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Tagesverarbeitung
Die Tagesverarbeitung von CASCADE besteht aus einer 1. und 2. Tagesverarbeitung (DvP und FoP) und
einer 3. Tagesverarbeitung (FoP only) mit gleichtägiger Valutierung. Jede der beiden ersten
Tagesverarbeitungen unterteilt sich in eine Continuous-Verarbeitung und eine nachfolgende
Massenverarbeitung, wobei beide Verarbeitungen voneinander unabhängig sind.
Die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen erfolgt durch gleichzeitige Regulierung der Wertpapiere
über CASCADE und reserviertem Zentralbankgeld (EUR), welches über TARGET2 bereitgestellt wird.
Der Reservierungsprozess ist identisch mit dem aus der Nachtverarbeitung. Dadurch werden die
bestehenden CBF-Geldverrechnungskonten (Unterkonto 220) und die damit verbundenen RTGSUnterkonten benutzt. CBF kann nur RTGS-Konten direkter TARGET2-Teilnehmer ansprechen. Kunden,
die nicht an TARGET2 teilnehmen oder dort nur als indirekter Teilnehmer für den Zahlungsverkehr
angeschlossen sind, müssen sich deshalb für die CBF-Geldverrechnung einer Korrespondenzbank
bedienen, die als direkter Teilnehmer an TARGET2 angeschlossen ist. Es bestehen verschiedene
Möglichkeiten, Kontenstrukturen analog zur Nachtverarbeitung (z. B. Brutto- oder Nettovariante,
Nutzung von Funding-Konten) einzurichten.
Die Continuous-Verarbeitung zur 1. Tagesverarbeitung (CONT SDS1) unterteilt sich in drei Zeitfenster
(Zyklen) (C1F1, C1F2, C1F3) und die Continuous-Verarbeitung zur 2. Tagesverarbeitung (CONT SDS2) in
zwei Zeitfenster (C2F1, C2F2). Die 3. Tagesverarbeitung besteht aus nur einem Zeitfenster.
Zu Beginn eines Zeitfensters muss der Kunde über einen Reservierungsauftrag in CASCADE Liquidität
von seinem RTGS-Hauptkonto bereitstellen. Der reservierte und von TARGET2 bestätigte Betrag wird
auf das RTGS-Unterkonto übertragen und ist dort innerhalb des Zeitfensters geblockt.
Auf dem internen CBF-Geldverrechnungskonto wird die reservierte und bestätigte Liquidität gespiegelt,
die für die Wertpapierabwicklung zur Verfügung steht. In dem Zeitfenster erfolgt die sofortige
Regulierung einer gültig erteilten und freigegebenen Wertpapiertransaktion durch Wertpapierbuchung
auf den Depotkonten in CASCADE und Geldbuchung auf den internen CBF-Geldverrechnungskonten.
Am Ende des Zeitfensters wird der auf dem internen CBF-Geldverrechnungskonto aufgelaufene
Geldsaldo mit dem verbundenen RTGS-Unterkonto verrechnet.
Ca. 10 Minuten vor Beginn bis ca. 10 Minuten nach Beginn eines neuen Zyklus können Kunden keine
Liquidität zur Verfügung stellen. Diese Verarbeitungszeiten sind notwendig, um den zu Ende gehenden
Zyklus abzuschließen und die Prozesse für die Reservierung für den neuen Zyklus zu verarbeiten. Zur
Steigerung der Settlementeffizienz ist CASCADE dennoch in der Lage, DvP- Transaktionen zu
verarbeiten, soweit diese genettet werden können. Demzufolge werden alle in diesem Zeitraum
neueingestellten und damit verbundenen existierenden DvP-Transaktionen zum Settlement
herangezogen. Dies führt teilweise dazu, dass DVP-Transaktionen mit dem Settlement-Status “lack of
cash”/”mangels Geld abgelehnt” abgelehnt werden. Diese Statusmeldungen erlauben in diesen
speziellen Zeitfenstern keine Aussage zur tatsächlich bereitgestellten Liquidität des Käufers.
Direkt danach erfolgt die Reservierung für das nächste Zeitfenster innerhalb der Verarbeitung.
Die Verrechnung von Erträgniszahlungen, Inkassozahlungen von Zahlstellen, Gebühren,
Kursdifferenzen, etc. erfolgt getrennt von der Wertpapierabwicklung in drei Läufen (DD1, DD2 und
DD3), ohne vorab Liquidität zu reservieren. Die Geldverrechnung wird im Anschluss an die jeweilige
Verarbeitung durch Verrechnung des Geldsaldos gegen das RTGS-Konto (nicht RTGS-Unterkonto)
vorgenommen.
Die nachfolgende Abbildung stellt die Tagesverarbeitung von CASCADE mit der EUR-Geldverrechnung
über TARGET2 dar.
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4. Geldregulierung
S
07:10
10:00
09:00
08:00
10:40
10:45
13:45
13:15
12:00
Disposition RTGS-Hauptkonto
Geldsaldo
RTGSUkto.
Liquiditäts transfer
GeldLiquid. saldo
transf. RTGSUkto.
Geldsaldo
RTGSUkto..
Liquid. transf.
Geldsaldo
RTGSUkto.
Liquid.
transf
Geldsaldo
RTGSUkto.
Liquid. transf .
Geldsaldo
RTGSUkto.
Liquid. transf.
Liquid.
transf
Geldsaldo
RTGSUkto.
über RTGS-Unterkonto
Geldverrechung Geldverrechnung
über RTGS -Unterkonto
TARGET2
Geld saldo
aus
C1F1
Gutschrift
Gut schrift
Geld saldo
aus
C1F2
Geld saldo
aus
C1F3
Gut schrift
Reservierung C2F2
Reservie-rung C2F1
Reservierung SDS1
Reservierung C1F3
Reservierung C1F2
Reservierung C1F1
GeldSaldo
aus
SDS1
Gut
schrift
Geld saldo
aus
C2F1
Gut schrift
Reservierung SDS2
Geld-saldo
aus
C2F2
Gut schrift
GeldGutSaldo
schrift
aus
SDS2
Internes Geldverrechnungskonto
Start
C1F1
Geld verrech nung
Geld Start verrech C1F2
nung
Start
C1F3
Geld verrech nung
CONT SDS1
C1F1
Erfüllung
C1F2
Erfüllung
DD1
Erfüllung
SDS1
DD2
DD3
SDS2
C2F2
C2F1
Erfüllung
C1F3
Geld verrech nung
Start
C2F2
CONT SDS2
SDS1
C1F3
C1F2
Erfüllung
C1F1
CBF
Geld verrech nung
Start
C2F1
DD1
Erfüllung
C2F1
Erfüllung
C2F2
Erfüllung Erfüllung Erfüllung
DD2
DD3
SDS2
Abbildung 4.5 EUR-Geldverrechnung in der Tagesverarbeitung (SDS1 und SDS2)
Die Reservierungen für die Continuous-Verarbeitung können bis zu folgenden Zeitpunkten
vorgenommen werden – ausgenommen CONT SDS3 (FoP only):
CONT SDS1
07:10 Uhr
(1. Fenster C1F1)
08:00 Uhr
(2. Fenster C1F2)
09:00 Uhr
(3. Fenster C1F3)
SDS1
10:00 Uhr
CONT SDS2
10:45 Uhr
(1. Fenster C2F1)
12:00 Uhr
(2. Fenster C2F2)
SDS2
13:15 Uhr
Für die Continuous-Verarbeitung wird über CASCADE-Online ein Cash Forecast angeboten, über den
jederzeit der aktuelle Liquiditätsbedarf für das folgende Zeitfenster abgerufen werden kann. Zudem
wird der aktuell verfügbare Saldo auf dem CBF-Geldverrechnungskonto aus dem laufenden Zeitfenster
angezeigt.
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Kundenhandbuch
Real-Time Settlement (RTS)
Bei der Realtime-Verarbeitung von Wertpapiertransaktionen gegen Zahlung von EUR werden die
Aufträge einzeln reguliert mit sofortiger Buchung der Wertpapiere und des Geldes. Die gleichzeitige
Regulierung von Wertpapieren und Geld wird erreicht, indem zunächst eine Reservierung der
Wertpapiere auf der Verkäuferseite und dann die Geldverrechnung über die RTGS-Konten in TARGET2
erfolgt. Nach positiver Rückmeldung von TARGET2 an CBF wird die Reservierung wieder aufgehoben
und die Wertpapiere mit Erfüllungswirkung in CASCADE verbucht (für Details zum Abwicklungsprozess
siehe Kapitel Over the Counter (OTC) - Domestic auf Seite 3 - 9). Für eine gleichtägige Abwicklung
müssen die Aufträge von Käufer und Verkäufer bis 16:00 Uhr als “matched” und für das Settlement
freigegeben in CASCADE eingestellt sein. Die um 16:00 Uhr nicht gematchten Geschäfte werden gegen
17:40 Uhr gelöscht.
Zur Teilnahme an der Realtime-Verarbeitung müssen Käufer und Verkäufer eine
Abbuchungsermächtigung an CBF und Deutsche Bundesbank erteilen. Die Erklärung ist bei CBF über
den Client Services erhältlich.
Hinweis: Diese Beschreibung findet nur Anwendung auf internes Settlement. Crossborder Settlement
mit lokalen CSDs ist gesondert beschrieben.
Nachfolgendes Schaubild stellt die EUR-Geldverrechnung zum Realtime-Settlement am Beispiel eines
einzelnen Auftrags dar.
S
10:00 10:30
07:00
Disposition
TARGET2Konto durch
Kunden
Disposition
TARGET2Konto durch
Kunden
Geldbuchung auf
den TARGET2Konten
16:00
13:15 13:30
Geldbuchung auf
den TARGET2Konten
Rückmeldung
Disposition
TARGET2Konto durch
Kunden
Geldbuchung auf
den TARGET2Konten
Rückmeldung
TARGET2
SollUmsatz
Reservierung der
Wertpapiere
Buchung der
Wertpapiere
Geldverrechnung
Verarbeitung pro einzelner Auftrag
…
Reservierung
der Wertpapiere
HabenUmsatz
Buchung der
Wertpapiere
Geldverrechnung
…
Reservierung der
Wertpapiere
Geldverrechnung
Buchung der
Wertpapiere
Verarbeitung pro einzelner Auftrag
Verarbeitung pro einzelner Auftrag
Finalität zum
einzelnen
Auftrag
RTS
RTS
RTS
Letzte Reservierung
um 16:00 Uhr zur
gleichtägigen
Abwicklung
RTS
CASCADE-Online Anzeige Geld
CBF
Reporting
Einzelumsatz
Reporting
Einzelumsatz
Reporting
Einzelumsatz
Kunden der CBF
Abbildung 4.6 EUR-Geldverrechnung im Realtime-Settlement
November 2016
4 - 10
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Kundenhandbuch
4. Geldregulierung
4.2
Geldverrechnung Fremdwährung
Fremdwährungsverrechnung in Commercial Bank Money
Über CASCADE ist die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten Gattungen
gegen Fremdwährungen möglich. Die Aufträge müssen in CASCADE für die Realtime-Verarbeitung
eingestellt werden. Die Geldverrechnung erfolgt über Creation in Commercial Bank Money. Hierzu
müssen beide CBF-Kunden (Käufer und Verkäufer) über entsprechende Geldkonten auf der CreationPlattform verfügen und für die Realtime-Verarbeitung von CASCADE zugelassen sein.
Der Käufer hat rechtzeitig den Geschäftsgegenwert in der entsprechenden Währung auf seinem
Währungskonto in Creation bereitzustellen. Hierbei sind die jeweiligen Dispositionszyklen der
Währungen zur Anschaffung der entsprechenden Beträge zu beachten, um eine Transaktion
gleichtägig ausführen zu lassen (siehe CBL Customer Handbook).
Die CASCADE Realtime-Verarbeitung reguliert die Wertpapiere und das Geld eines einzelnen Auftrags
gleichzeitig. Nach erfolgreicher Reservierung der Wertpapiere beim Verkäufer wird der Auftrag für die
Geldabwicklung von CBF an Creation übermittelt. Dort erfolgt die Buchung des Soll- und
Habenumsatzes auf den Geldkonten von Creation. Nach erfolgreicher Geldverrechnung löst CBF in
CASCADE die Reservierung zugunsten des Käufers auf und bucht die Wertpapiere mit
Erfüllungswirkung. Für eine gleichtägige Abwicklung müssen bis 17:30 Uhr die Aufträge von Käufer
und Verkäufer “matched” und für das Settlement freigegeben in CASCADE eingestellt sein.
Die Verrechnung von Kompensationszahlungen in girosammelverwahrten Gattungen gegen
Fremdwährung erfolgt ebenfalls über Creation. CASCADE leitet hierzu an S-1 abends entsprechende
Zahlungsanweisungen an Creation über. Die Geldverrechnung erfolgt in der Nachtverarbeitung über die
Geldkonten der CBF-Kunden auf der Creation-Plattform.
Nachfolgendes Schaubild stellt die Geldverrechnung über Creation innerhalb des
Abwicklungsprozesses einer Wertpapiertransaktion dar (einzelne Abwicklungsschritte siehe
Kapitel Over the Counter (OTC) - Domestic auf Seite 3 - 9).
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Kundenhandbuch
November 2016
4 - 11
Kundenhandbuch
S
10:00 10:30
07:00
Disposition
Creation-Konto
durch den
Kunden
Disposition
Creation-Konto
durch den
Kunden
Geldbuchung auf
dem CreationKonto
17:30
13:15 13:30
Geldbuchung
auf dem
Creation-Konto
Rückmeldung
Disposition
Creation-Konto
durch den
Kunden
Geldbuchung auf
dem CreationKonto
Rückmeldung
CBF - Creation
SollUmsatz
Reservierung der
Wertpapiere
Buchung der
Wertpapiere
Geldverrechnung
Verarbeitung pro einzelner Auftrag
…
Reservierung
der Wertpapiere
HabenUmsatz
Buchung der
Wertpapiere
Geldverrechnung
…
Reservierung der
Wertpapiere
Geldverrechnung
Buchung der
Wertpapiere
Verarbeitung pro einzelner Auftrag
Verarbeitung pro einzelner Auftrag
Finalität zum
einzelnen
Auftrag
RTS
RTS
RTS
Letzte Reservierung
um 17:30 Uhr zur
gleichtägigen
Abwicklung
RTS
CASCADE-Online Anzeige “Geldkontrolle – Commercial Bank Money (CBM)“
CBF - CASCADE
Reporting
Einzelumsatz
Reporting
Einzelumsatz
Reporting
Einzelumsatz
Kunden der CBF
Abbildung 4.7 Geldverrechnung in Fremdwährung über Creation
November 2016
4 - 12
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4. Geldregulierung
Nachfolgende Fremdwährungen sind in CASCADE für das Settlement zugelassen:
Währung
Land
Währung
Land
AUD
Australien
MXN
Mexiko
CAD
Kanada
NOK
Norwegen
CHF
Schweiz
NZD
Neuseeland
CNY
China
PLN
Polen
CZK
Tschechien
RUB
Russland
DKK
Dänemark
SEK
Schweden
GBP
Vereinigtes
Königreich
SGD
Singapur
HKD
Hong Kong
TRY
Türkei
HUF
Ungarn
USD
USA
JPY
Japan
ZAR
Südafrika
Einen Sonderfall stellt die Geldverrechnung in CHF dar. In folgendem Fall erfolgt eine Geldregulierung
über die Schweizer Nationalbank (Details siehe Kapitel 4.3 Geldverrechnung über die Schweizer
Nationalbank auf Seite 4 - 14):
• Regulierung von Crossborder-Wertpapiertransaktionen gegen Zahlung von CHF in
girosammelverwahrten Schweizer Gattungen
In folgenden Fällen werden bei einer Geldverrechnung in CHF die Geldkonten auf Creation
angesprochen:
• Regulierung von Domestic-Wertpapiertransaktionen (zwischen zwei CBF-Teilnehmern) gegen
Zahlung von CHF in girosammelverwahrten Schweizer Gattungen (mit der Ausnahme von CCPGeschäfte)
• Kompensationen von Geschäften in girosammelverwahrten Schweizer Gattungen aufgrund von
Kapitaldiensten in CHF
• Kapitaldienste auf Bestände in girosammelverwahrten Schweizer Gattungen
WR-Geschäfte in Euro und Fremdwährung
Die Geldverrechnung zu Wertpapiertransaktionen in WR-verwahrten Gattungen erfolgt für CBF Kunden
über die Creation-Plattform. CBF hat die Verwahrung und Verwaltung von nicht GS-fähigen
Wertpapieren an CBL ausgegliedert. Die Kunden der CBF müssen über ein entsprechendes Depot und
Geldkonto unter deutschem Depotgesetz auf Creation verfügen (“6er-Konten”). Die Geldverrechnung
kann in EUR und allen auf Creation zugelassenen Fremdwährungen erfolgen. Die Kunden können in
der Nachtverarbeitung von Creation zur Verrechnung von EUR zusätzliche Liquidität von ihren RTGSKonten über TARGET2 nutzen. Details zur Geldverrechnung sind im CBL Customer Handbook
beschrieben.
Kapitaldienste in Fremdwährung
Die Geldverrechnung zu Kapitaldiensten in Fremdwährung erfolgt für die CBF Kunden ebenfalls über
die entsprechenden 6er-Konten auf der Creation Plattform.
Details zur Geldverrechnung sind im CBL Customer Handbook beschrieben.
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Kundenhandbuch
November 2016
4 - 13
Kundenhandbuch
4.3
Geldverrechnung über die Schweizer Nationalbank
Für die Regulierung von Crossborder-Wertpapiertransaktionen sowie CCP-Geschäften in
girosammelverwahrten Schweizer Wertpapieren existiert eine gegenseitige Kontoverbindung (CSDLink) zwischen CBF und der Schweizer SIX SIS. Über diesen Link werden die grenzüberschreitenden
Abwicklungsprozesse auf den Plattformen CASCADE und SECOM angestoßen und synchronisiert. Eine
Geldverrechnung in der Währung CHF wird durch SIX SIS über die Schweizer Nationalbank (SNB) für
die Kunden vorgenommen. Hierzu müssen beide Seiten einer Wertpapiertransaktion (Käufer und
Verkäufer) eine Geldkontoverbindung bei der SNB unterhalten. Das SNB-Geldkonto des CBF-Kunden
wird bei CBF hinterlegt.
Die Realtime-Verarbeitung ist der einzig zulässige CASCADE-Settlementzyklus für die CHFGeldverrechnung. Am Erfüllungstag werden in CASCADE zu einem einzelnen Auftrag auf der
Verkäuferseite die Wertpapiere reserviert. Nach Abschluss des Regulierungsprozesses in SECOM mit
Geldverrechnung über die SNB wird in CASCADE die Reservierung aufgehoben und die Wertpapiere
final gebucht. Für eine gleichtägige Abwicklung müssen Aufträge rechtzeitig von Käufer und Verkäufer
eingestellt und “gematched” sowie für das Settlement in CASCADE freigegeben sein.
Die nachfolgende Abbildung stellt die Geldverrechnung über die SNB innerhalb des gesamten
Abwicklungsprozesses dar (einzelne Abwicklungsschritte siehe Kapitel CSD-Links und (I)CSDs als
Kunden auf Seite 3 - 20).
S
10:00 10:30
07:00
Disposition
SNB-Konto
durch Kunden
14:00
Disposition
SNB-Konto
durch Kunden
Geldbuchung auf
den SNB-Konten
Disposition
SNB-Konto
durch Kunden
Geldbuchung auf
den SNB-Konten
Geldbuchung auf
den SNB-Konten
Rückmeldung
Schweizer Nationalbank (SNB)
Soll- und
Haben-Umsatz
Geldregulierung
Regulierung
Wertpapiere und
Geld
Regulierung
Wertpapiere und
Geld
Regulierung
Wertpapiere
SIX SIS
Link CASCADE / SECOM
Reservierung der
Wertpapiere
Abstimmung
Regulierung mit
SIS
Buchung der
Wertpapiere
Verarbeitung pro einzelner Auftrag
…
Reservierung
der Wertpapiere
Abstimmung
Regulierung mit
SIX SIS
Buchung der
Wertpapiere
Verarbeitung pro einzelner Auftrag
RTS
…
Reservierung der
Wertpapiere
Abstimmung
Regulierung mit
SIS
Buchung der
Wertpapiere
Verarbeitung pro einzelner Auftrag
Finalität zum
einzelnen
Auftrag
RTS
RTS
Letzte Reservierung um 13 Uhr
zur gleichtägigen Abwicklung
RTS
CASCADE-Online Anzeige Geld
CBF
Reporting
Einzelumsatz
Reporting
Einzelumsatz
Reporting
Einzelumsatz
Kunden der CBF
Abbildung 4.8 Geldverrechnung in CHF zu Schweizer Wertpapieren in GS
November 2016
4 - 14
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Kundenhandbuch
5.
Verwahrung
5.1
Emissionen
Girosammelverwahrung
Der Prozess zur Aufnahme von Wertpapieren in die GS-Verwahrung durch CBF wird durch den
Antragsteller, dem so genannten emissionsbegleitenden Institut oder auch Emittent, mit Einreichung
des Zulassungsantrags, der Urkunde/n sowie verschiedener Begleitdokumente bei CBF eingeleitet. Der
Antragsteller muss Kreditinstitut und Kunde der CBF sein.
Zur valutengerechten Einbuchung von Globalurkunden sollten sämtliche Dokumente und Urkunden so
rechtzeitig eingereicht werden, dass eine ordnungsgemäße Prüfung der Unterlagen ermöglicht wird,
spätestens jedoch einen Geschäftstag vor Valuta.
Zur Vereinfachung und Verkürzung des Zulassungsprozesses von Zertifikaten, Optionsscheinen und
bestimmten Typen von Inhaberschuldverschreibungen bietet CBF ihren Kunden den Service “Electronic
Document Transfer (EDT)” an. Den Emittenten oder auch emissionsbegleitendem Institut wird es
ermöglicht, über ein Internetportal die Emissionsbedingungen und Basisdaten der Emission oder die
Urkunde elektronisch an die CBF zu übermitteln sowie Aufstockungen und den Austausch von
Globalurkunden und/oder Bedingungen bei Zertifikaten und Optionsscheinen vorzunehmen. Die
Ausfertigung der aus verwahrrechtlichen Gründen erforderlichen physischen Urkunden nimmt CBF
dabei im Auftrag des Emittenten vor.
Zulassung von Wertpapieren zur Girosammelverwahrung
Nachstehendes Schaubild zeigt den Prozess zur Zulassung von Wertpapieren zur GS-Verwahrung.
Einstellen
Einlieferungsauftrag
in CASCADE
Einreichen
Zulassungsantrag
und Begleitdokumente
Einreichen
Ereignisinformationen
Einreichen
Urkunde/n
Kunde /
Antragsteller
CBF
Information über
Zulassungsablehnung
Anzeige in CASCADEOnline
Prüfen der rechtlichen
Zulassungsvoraussetzungen
Ausländisches
Wertpapier
Einzelurkunden
Klärung der Herstellung
der Lieferbarkeit
Veranlassung der
Druckprüfung
Zulassungsvoraussetzungen
Enterfüllt
Einbuchen der
scheidung
Urkunden
über Zulassung
Wertpapiere im
Bestand des Kunden
(Leadmanager)
Mitteilung
veröffentlichen
(WSS-CBF/
WSS-Online)
Bearbeitung
Folgeereignisse
Urkunden im Tresor
Abbildung 5.1 Zulassungsprozess zur GS-Verwahrung
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Kundenhandbuch
November 2016
5-1
Kundenhandbuch
Der Zulassungsantrag ist ein rechtsverbindlich unterschriebenes, formloses Schreiben des
Antragstellers. Die Unterschriften auf dem Zulassungsantrag müssen bei der CBF hinterlegt sein. In
dem Schreiben ist die Bestätigung des Antragstellers in seiner Funktion als emissionsbegleitendes
Institut erforderlich. Falls der Antragsteller nicht die Funktion der Zahlstelle übernimmt, muss er eine
andere Bank benennen, die diese Funktion ausübt. Eine vom Antragsteller abweichende Zahlstelle
muss ebenfalls Kontoinhaber bei CBF sein und die übernommene Funktion schriftlich bestätigen.
Ferner muss die Zahlstelle aus dem Zulassungsantrag hervorgehen. Sie kann aber auch den
Begleitdokumenten, der Urkunde oder den Emissionsbedingungen entnommen werden. Der Antrag
muss weiterhin die Bestätigung der Rechtsverbindlichkeit der Unterschriften auf den eingereichten
Globalurkunden enthalten.
Bei den zusammen mit dem Zulassungsantrag einzureichenden Begleitdokumenten handelt es sich in
erster Linie um die Emissionsbedingungen, den Prospekt sofern eine Verpflichtung besteht diesen zu
erstellen, bei Aktienemissionen den neuesten Handelsregisterauszug und die Satzung der Gesellschaft
und bei Fonds zusätzlich die Genehmigung des Fonds durch die örtliche Aufsichtsbehörde.
Eine Ausnahme bilden Fonds, bei denen Anteilsklassen gebildet werden können. Hier wird durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Sondervermögen als Ganzes genehmigt.
Eine neue Anteilsklasse ist nicht genehmigungspflichtig. Die emissionsbegleitende Bank sollte daher
entweder eine Kopie des ursprünglichen Genehmigungsschreibens für das gesamte Sondervermögen
beilegen oder auf die erste WKN/ISIN verweisen, mit der das Sondervermögen als Ganzes genehmigt
worden ist.
Weiterhin muss bei allen Emissionen auf Besonderheiten der Emission hingewiesen werden sowie die
erforderlichen Genehmigungen und Nachweise beigefügt werden. Die Begleitdokumente werden
nachfolgend noch detaillierter aufgeführt. Sofern es sich nicht um eine Emission mit effektiven
Wertpapierurkunden handelt, werden mit Einreichung des Zulassungsantrages und der
Begleitdokumente in der Regel sofort die dazugehörige Globalurkunde und eine Kopie (Ausdruck) des
CASCADE-Einlieferungsauftrags mitgeliefert.
Girosammelverwahrfähige, in Einzelurkunden verbriefte Wertpapiere müssen den für den deutschen
Markt geltenden Druckrichtlinien (Gemeinsame Grundsätze der deutschen Wertpapierbörsen für den
Druck von Wertpapieren, kurz: “Druckrichtlinien”) entsprechen. Im Rahmen der Veranlassung der
Druckprüfung prüft CBF die Wertpapierurkunden auf Einhaltung der vorgeschriebenen
Druckrichtlinien.
Ist das dem Zulassungsantrag zugrunde liegende Wertpapier ein ausländisches Wertpapier, so ist die
Herstellung der Lieferbarkeit ein wesentlicher Punkt im Zulassungsverfahren. CBF sieht grundsätzlich
drei Möglichkeiten zur Aufnahme ausländischer Wertpapiere in die GS-Verwahrung vor:
• Hinterlegung der ausländischen Wertpapiere in Originalform bei CBF (§ 5 Abs. 1 Depotgesetz):
Die Zulassung geschieht weitgehend analog zum Verfahren bei deutschen Wertpapieren.
Abweichungen können sich bei der Bestimmung der Zahlstelle sowie aus der erforderlichen
Beachtung der ausländischen Gesetze und Bestimmungen bei bestimmten Wertpapiertypen,
insbesondere Aktien, ergeben.
• Einbeziehung der Wertpapiere in einen CSD-Link (§ 5 Abs. 4 Depotgesetz): CBF unterhält Links
zu verschiedenen ausländischen Zentralverwahrern, um die dort hinterlegten Wertpapiere in die
GS-Verwahrung aufnehmen zu können (Details siehe Kapitel CSD-Links und (I)CSDs als Kunden
auf Seite 3 - 20).
• Einrichten von Miteigentumsanteilen an deutschen Inhaber-Sammelzertifikaten (auch “Global
Bearer Certificates”, kurz: GBC): Die Zulassung zur GS-Verwahrung erfolgt durch Verwahrung
der Originalwertpapiere auf einem Treuhandkonto bei einer Lagerstelle des nationalen Marktes.
Über den bei der Lagerstelle verwahrten Bestand wird ein Sammelzertifikat erstellt und bei CBF
hinterlegt (Details siehe Kapitel Miteigentumsanteile an deutschen Inhaber-Sammelzertifikaten
auf Seite 3 - 23).
Sind sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt zum Valutatag die Einbuchung der
Wertpapiere auf dem Konto des Antragstellers. Die aus der Zulassung resultierenden Daten werden im
November 2016
5-2
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
5. Verwahrung
Internet über das Mitteilungsmedium “WSS CBF” veröffentlicht. Ist eine Zulassungsvoraussetzung
nicht erfüllt oder nicht erfüllbar, wird CBF den Antrag auf Zulassung zurückweisen.
Nach Zulassung einer Emission zur GS-Verwahrung ist das emissionsbegleitende Institut verpflichtet,
rechtzeitig Informationen zu bevorstehenden Kapitaldiensten bzw. Kapitalveränderungen an CBF zu
übermitteln. Die daraufhin bei CBF angestoßenen Prozesse zu deren Abwicklung sind im
nachfolgenden Kapitel 6 beschrieben.
Zulassung von Commercial Paper zur Girosammelverwahrung
Die Zulassung von Commercial Paper (CP) mittels Blanketten ist im Wesentlichen identisch mit der
Zulassung von Einzelemissionen zur GS-Verwahrung. Der Zulassungsantrag bezieht sich hierbei jedoch
nicht auf die einzelne Tranche, sondern auf das CP-Programm. Nach Zulassung des Programms
werden für die künftig auszugebenden Tranchen nur noch Mitteilungen über die Emissionsbedingungen
der Tranche unter dem betreffenden CP-Programm übermittelt, bearbeitet und veröffentlicht.
Vergabe der Wertpapierkennung
Der Antragsteller muss in seinem Zulassungsantrag die ISIN der Emission mitteilen. Die Vergabe der
ISIN erfolgt in Deutschland durch die nationale Nummervergabestelle “Wertpapier-Mitteilungen” (WM).
Erforderliche Dokumente und Informationen - Zulassung
Regulierter Markt
• Rechtsverbindlich unterschriebener, formloser Zulassungsantrag des Inhabers eines Kontos bei
CBF, aus dem hervorgeht, dass die Funktion einer Hauptzahlstelle übernommen wird, sowie die
Bestätigung der Rechtsgültigkeit der Unterschriften auf der Globalurkunde.
• Ausführliche Beschreibung des zuzulassenden Wertpapiers mit allen hierfür notwendigen und
hilfreichen Dokumenten, üblicherweise dem Verkaufsprospekt. Sofern ein solcher nicht erstellt
wurde, ist die Bestätigung des Antragstellers erforderlich, dass der Emittent von der Erstellung
eines Verkaufsprospektes befreit ist.
• Emissionsbedingungen und gegebenenfalls Informationen über das Programm (bei Emission
von Anleihen, Optionsscheinen, Commercial Paper, Certificates of Deposit, Medium Term Note).
• Falls nicht bereits im Prospekt enthalten:
-
Valutatag
-
kleinste lieferbare (Stückelung) und kleinste handelbare Einheit
-
Zins- bzw. Dividendenmodalitäten
-
Sperrfrist, Betrag und ISIN der zu sperrenden Wertpapiere (bei Aktien)
• Globalurkunde oder Einzelurkunden
• Kopie (Ausdruck) des CASCADE-Einlieferungsauftrages
• Bei Ausgabe von Einzelurkunden:
-
Bestätigung der ausführenden Druckerei, dass das für den Druck verwendete Papier
zugelassen ist
-
Muster jeder Wertpapierart und Stückelung zu Vergleichszwecken bei der späteren
Einlieferung von solchen Urkunden zur Verwahrung
-
Bestätigung der Heimatbörse, dass die Urkunden den anwendbaren Druckrichtlinien
entsprechen, sofern es sich um ein ausländisches Wertpapier handelt
• Zulassungsbeschluss der betreffenden deutschen Wertpapierbörse
• Bei deutschen Fonds Genehmigung der BaFin für die Auswahl der Verwahrstelle sowie
Genehmigung der besonderen Vertragsbedingungen
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Kundenhandbuch
November 2016
5-3
Kundenhandbuch
• Vertriebsgenehmigung der BaFin
• Bei Publikumsfonds der Prospekt
• Registrierungsbestätigung des Heimatlandes oder entsprechendes Dokument (ausländische
Fonds), im Regelfall durch die Heimat-Aufsichtsbehörde
Freiverkehr/OTC
• Rechtsverbindlich unterschriebener formloser Zulassungsantrag des Inhabers eines
Depotkontos bei CBF aus dem hervorgeht, dass die Funktion einer Hauptzahlstelle übernommen
wird sowie die Bestätigung der Rechtsgültigkeit der Unterschriften auf der Globalurkunde
• Ausführliche Beschreibung des zuzulassenden Wertpapiers mit allen hierfür notwendigen und
hilfreichen Dokumenten, z. B. Verkaufsprospekt, Angebotsrundschreiben, ausländisches
Börsenzulassungsprospekt oder andere entsprechende Unterlagen
• Emissionsbedingungen und gegebenenfalls Informationen über das Programm (bei Emission
von Anleihen, Optionsscheinen, Commercial Paper, Certificates of Deposit, Medium Term Note)
• Falls nicht bereits in den mitgelieferten Dokumenten enthalten:
-
Valutatag
-
kleinste lieferbare (Stückelung) und kleinste handelbare Einheit
-
Zins- bzw. Dividendenmodalitäten
• Beglaubigter Handelsregisterauszug oder entsprechendes ausländisches Dokument (bei Aktien)
• Letzte gültige Fassung der Satzung der Gesellschaft oder entsprechendes ausländisches
Dokument (bei Aktien)
• Globalurkunde oder Einzelurkunden sowie die Bestätigung der Rechtsgültigkeit der
Unterschriften auf der Globalurkunde
• Kopie (Ausdruck) des CASCADE-Einlieferungsauftrages
• Bei Ausgabe von Einzelurkunden:
-
Bestätigung der ausführenden Druckerei, dass das für den Druck verwendete Papier
zugelassen ist
-
Muster jeder Wertpapierart und Stückelung zu Vergleichszwecken bei der späteren
Einlieferung von solchen Urkunden zur Verwahrung
-
Bestätigung der Heimatbörse, dass die Urkunden den anwendbaren Druckrichtlinien
entsprechen, sofern es sich um ein ausländisches Wertpapier handelt
• Bei deutschen Fonds Genehmigung der BaFin für die Auswahl der Verwahrstelle sowie
Genehmigung der besonderen Vertragsbedingungen
• Vertriebsgenehmigung der BaFin oder Bestätigung des Antragstellers, dass der nicht unter die
UCITS -Direktiven fallende Fonds, der zugelassen werden soll, in Deutschland nicht vertrieben
wird (ausländische Fonds)
• Bei Publikumsfonds der Prospekt
• Bei Spezialfonds ebenfalls grundsätzlich der Prospekt außer bei deutschen Spezialfonds, dann
werden die allgemeinen und die besonderen Vertragsbedingungen benötigt
• Registrierungsbestätigung des Heimatlandes oder entsprechendes Dokument (ausländische
Fonds), im Regelfall durch die Heimat-Aufsichtsbehörde
Grundsätzlich übernimmt die CBF bei ausländischen Namensaktien nicht die Funktion eines Nominee.
November 2016
5-4
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
5. Verwahrung
Erforderliche Dokumente - Kapitalerhöhung
• Kopie der Veröffentlichung der Kapitalerhöhung in einem Börsenpflichtblatt bzw. dem
Bundesanzeiger, welche alle relevanten Daten beinhaltet, d. h. Bezeichnung und ISIN des
bezugsberechtigten sowie bezogenen Wertpapiers, Bezugsfrist, Bezugsverhältnis und Ex-Tag,
Dividendenberechtigung, Hauptbezugsstelle, Bezugsbedingungen und Zeitplan sowie weitere
Informationen, die für die Kapitalerhöhung von Bedeutung sind
• Dokumente über den Hauptversammlungsbeschluss der Kapitalerhöhung sowie der Handelsregisterauszug, aus dem die Eintragung der Kapitalerhöhung ersichtlich ist
• Globalurkunde oder effektive Einzelurkunden der Kapitalerhöhung. Alternativ dazu:
Buchungsbestätigung des ausländischen CSD oder Verwahrers, der die betreffenden Papiere in
Verwahrung hält.
• Bestätigung des emissionsbegleitenden Instituts (Leadmanager) über die Rechtsgültigkeit der
Unterschriften auf den bei CBF eingereichten Globalurkunden
Wertpapierrechnung
Die Zulassung von Wertpapieren zur WR-Verwahrung erfolgt durch CBF unter Nutzung der technischen
und funktionalen Dienstleistungen ihrer Schwestergesellschaft CBL. Details hierzu werden im CBL
Customer Handbook beschrieben.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
5-5
Kundenhandbuch
5.2
Bestandsführung
Depotbuchbestand
Im Depotbuchbestand werden die im Besitz des Kunden der CBF befindlichen Wertpapiere
ausgewiesen. Der Saldo aus Wertpapiertransaktionen, die innerhalb eines CASCADE-Settlementzyklus
reguliert werden, entsteht durch gleichzeitige Regulierung von Wertpapieren und reservierter sowie
garantierter Zentralbankliquidität.
Reicht ein Depotbestand nicht für die Erfüllung der anstehenden Geschäfte aus, so wird CBF die
folgende systemseitige Verarbeitung nach den nachfolgend benannten Prioritäten zwingend ausführen:
1.
Eurex-Geschäfte
2.
Lieferungen gegen Zahlung (DvP)
3.
Lieferungen ohne Zahlung (FoP)
4.
nach absteigender Nominale
In Abhängigkeit des zur Geschäftserfüllung vorgesehenen Settlementlaufs und der Auftragsart werden
die von der Regulierung aufgrund mangelnden Bestands zurückgewiesenen Geschäfte entweder in den
nächstmöglichen Settlementlauf vorgetragen, in den Erfassungsbestand zurück überführt oder aus
dem Auftragsbestand gelöscht (siehe auch Kapitel 3. Abwicklung auf Seite 3 - 1).
Streifband
Die CBF bietet ihren Kunden die Möglichkeit, den hauseigenen Tresor an die CBF auszulagern. Die
Bestände des Kunden werden dabei getrennt vom CBF-Tresorbestand in Streifband verwahrt.
November 2016
5-6
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
6.
Verwaltung/Custody
6.1
Girosammelverwahrung
CBF bietet ihren Kunden Custody Services auf die bei ihr nach § 5 Depotgesetz girosammelverwahrten
Wertpapierbestände an. Diese Services umfassen die Abwicklung von
• Erträgniszahlungen und Rückzahlungen (Income Vorgänge) und
• Kapitalveränderungsmaßnahmen (Non-Income Vorgänge).
Darüber hinaus bietet CBF unter anderem noch Market Claim-Services zu Geschäften, die “cum”, d. h.
mit Anspruch (z. B. Kupon) gehandelt und “ex”, d. h. ohne Anspruch beliefert werden sowie Reverse
Claim-Services1, Steuerdienstleistungen (Tax Services) und Proxy Voting Dienstleistungen an.
Nachfolgend werden die verschiedenen Custody Services vorgestellt.
Income
Die CBF übernimmt in ihrer Rolle als Zentralverwahrer für girosammelverwahrfähige Wertpapiere die
Ausschüttung von Erträgnissen sowie Rückzahlungen aufgrund von Fälligkeiten. Es werden folgende
Vorgänge unterschieden:
• Zinszahlungen
• Dividendenzahlungen
• Ausschüttungen von Fonds
• Steuerliquidität bei thesaurierenden Fonds
• Auszahlungen aufgrund von Ausübungen zu Optionsscheinen
• Auszahlungen aufgrund eines Squeeze Out
• Abfindungen oder Rückkauf von Aktien
• Ausschüttungen zu Genussrechten
• Sonstige Ausschüttungen
• Rückzahlungen zu endfälligen Anleihen
• Rückzahlungen zu Genussrechten
• Rückzahlungen zu Zertifikaten
• Liquidation von Fonds
• Barausgleich bei Tilgung in Wertpapieren
• Teilrückzahlungen mit Änderung des Nennwertes
• Teilrückzahlungen mit gleich bleibendem Nennwert durch Verwendung eines Poolfaktors
CBF führt die Abwicklung obiger Vorgänge über die CASCADE-Plattform durch. Basis der Abwicklung
sind die Depotbuchbestände der Kunden in GS-Verwahrung. Für Wertpapiergeschäfte in GS-Gattungen,
die “cum” gehandelt und “ex” beliefert werden, nimmt CBF Market Claims für nachfolgende Vorgänge
vor:
• Zinszahlungen (Nur für Börsengeschäfte, die länger als die übliche Settlementfrist von zwei
Tagen offen bleiben.)
1. Hier liegt das Handelsdatum an oder nach dem Ex-Tag und das Buchungsdatum an oder vor dem Bestandsstichtag
(Record Tag).
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
6-1
Kundenhandbuch
• Dividendenzahlungen
• Ausschüttungen von Fonds
• Steuerliquidität bei thesaurierenden Fonds
• Ausschüttungen zu Genussrechten
• Sonstige Ausschüttungen
• Teilrückzahlungen ohne Änderung des Nennwertes
Für Wertpapiergeschäfte in GS-Gattungen, bei denen das Handelsdatum am oder nach dem Ex-Tag und
das Buchungsdatum am oder vor dem Record Tag liegen, nimmt CBF Reverse Claims für folgende
Vorgänge vor:
• Dividendenzahlungen
• Ausschüttungen von Fonds
• Steuerliquidität bei thesaurierenden Fonds
• Ausschüttungen zu Genussrechten
• Sonstige Ausschüttungen
• Teilrückzahlungen ohne Änderung des Nennwertes
Für am Bestandsstichtag offene Wertpapiergeschäfte in GS-Gattungen bei Reorganisationsvorgängen,
bei denen die zugrundeliegende ISIN ausgebucht und Geld eingebucht wird, nimmt CBF
Transformationen in Geld vor. Dies betrifft die folgenden Vorgänge:
• Dividendenzahlungen für Wahldividenden
• Auszahlungen aufgrund von automatischer Ausübungen zu Optionsscheinen
• Auszahlungen aufgrund eines Squeeze Out
• Abfindungen oder Rückkauf von Aktien
• Rückzahlungen zu endfälligen Anleihen
• Rückzahlungen zu Genussrechten
• Rückzahlungen zu Zertifikaten
• Liquidation von Fonds
• Barausgleich bei Tilgung in Wertpapieren
• Teilrückzahlungen mit Änderung des Nennwertes
Bestandsstichtag
Der Bestandsstichtag ist der Tag, an dem CBF zum Tagesende die zur Teilnahme an dem Vorgang
berechtigten Bestände ermittelt. Dabei wird nicht nach Märkten für die Verarbeitungslogik
unterschieden. Sofern vom Emittenten ein Record Tag gemeldet wird, erfolgt die Feststellung der
berechtigten Bestände für Record Tag relevante Events an diesem Tag. Dieser ist in der Regel gemäß
der europäischen Harmonisierungsvorgaben sowie gemäß gesetzlicher Vorgaben der Geschäftstag
nach dem Ex-Tag (= Record Tag). Wird kein Record Tag gemeldet, so erfolgt die Feststellung der
berechtigten Bestände am Geschäftstag vor dem Ex-Tag. Fällt der Bestandsstichtag auf ein
Wochenende oder einen Feiertag, so wird als Stichtag der erste vor dem Wochenende oder Feiertag
liegende Geschäftstag der CBF herangezogen.
November 2016
6-2
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
6. Verwaltung/Custody
Beispiel:
Bardividende mit “Ex Date -1”-Verarbeitung
Entitlement day
Ex-Date -1 (EX -1)
cont.
Ex-Date +1 (EX +1)
Payment Date
Ex-Date (EX)
Following
trades occur
without the
benefit
STD
DD1
DD2
STD
DD1
DD2
KADIoriginal
run
RTS
KADI compensations:
- CCP trades
STD
DD1
DD2
KDSN ST/NA
(batch)
KDSN ST/NA
(batch, intraday)
Daily comp.
run
(LION, OTC)
Daily comp.
run
(LION, OTC)
STD
…
…
Daily compensation of:
Entitlements to payments:
Holdings after RTS end
• Settled SE trades
• Settled OTC trades
.
• Settled
as per RD +1, trade before EX.
• Compensation period: 20 business days.
Abbildung 6.1 Bardividende mit “Ex Date -1”-Verarbeitung
Beispiel:
Bardividende mit Record Tag Verarbeitung
Entitlement day
Ex-Date (EX)
Ex-Date -1
Record Date (RD)
Payment Date
cont.
Following trades
occur without the
benefit
STD
DD1
DD2
RTS
STD
DD1
DD2
RTS
STD
KADIoriginal
run
KADI compensations:
- Reverse claims
- CCP trades
Entitlements to payments:
Holdings after RTS end
DD1
DD2
STD
DD1
KDSN ST/NA
(batch)
KDSN ST/NA
(batch, intraday)
Daily comp.
run
(LION, OTC)
Daily comp.
run
(LION, OTC)
DD2
…
…
Daily compensation of:
• Settled SE trades
• Settled OTC trades
• Settled as per RD +1, trade before EX.
• Compensation period: 20 business days
Abbildung 6.2 Bardividende mit Record Tag Verarbeitung
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
6-3
Kundenhandbuch
Fristen für die Instruktionen
CBF garantiert die valutengerechte Verarbeitung von Rückzahlungen und Erträgniszahlungen bei
Instruktionserteilung durch die Zahlstelle bzw. den Emittenten bis 13:00 Uhr des Geschäftstages vor
dem Bestandsstichtag. Für Korrektur-Instruktionen gilt die Frist von 13:00 Uhr des Stichtags.
Die Verarbeitung von verspätet eingegangenen (Korrektur-) Instruktionen erfolgt nach “best effort” zu
erhöhten Bearbeitungsgebühren.
Claimverfahren
Market Claims
Market Claims umfassen Income Events, wenn ein Wertpapier “cum” (mit Coupon) gehandelt wird, aber
nach dem Bestandsstichtag “ex” (ohne Coupon) gebucht wird. Hier startet ein Market Claim-Zyklus von
20 Geschäftstagen. Dieser Prozess findet Anwendung auf Basis von gebuchten OTC (DvP und FoP) und
Börsen-LION Geschäften. Das Ergebnis eines Market Claims ist eine Geldbelastung für den Verkäufer
und eine Geldgutschrift für den Käufer.
• Bei der “Ex Date -1”-Verarbeitung startet der Claim-Zyklus am Ex-Tag.
• Bei der Record Tag Verarbeitung startet der Claimzyklus am Record Tag +1.
CCP-Geschäfte werden am Bestandsstichtag auf Grundlage offener Bruttogeschäfte kompensiert.
CBF führt die Berechnung der Market Claims für offene CCP-Bruttogeschäfte inklusive EurexAusübungen am Abend des Stichtages durch.
Market Claims für sicherungsübereignete Bestände (Xemac) werden am Bestandsstichtag (Ex Date -1
oder Record Tag) für Zinszahlungen (Terminart 110), Teilrückzahlungen ohne Änderung Nennwert
(Terminart 141) und Bardividenden (Terminart 120 und 125) durchgeführt.
Market Claims werden nur ausgeführt, wenn der Ex-Tag für das relevante Event gefüllt ist. Ist Ex-Tag
leer, so wird kein Market Claim Prozess angewandt.
Hinweis: Die “Ex”-Kennzeichnung wird für Market Claims berücksichtigt. Das bedeutet, dass für OTCTransaktionen, abgewickelt nach dem Bestandsstichtag mit Handelsdatum vor dem jeweiligen
Ex-Tag, kein Market Claim ausgeführt wird, falls sie von beiden Parteien als “Ex”
gekennzeichnet sind.
Reverse Claims
Bei Record Tag Verarbeitung werden Reverse Claims durchgeführt, um OTC (DvP und FoP)- und SETransaktionen vom Käufer an den Verkäufer auszugleichen.
Reverse Claims umfassen Income Events, sofern das Handelsdatum am oder nach dem Ex-Tag und das
tatsächliche Abwicklungsdatum am oder vor dem Bestandsstichtag liegen.
Reverse Claims werden nur ausgeführt wenn der Ex-Tag für das relevante Event gefüllt ist. Ist Ex-Tag
leer, so wird kein Reverse Claim-Prozess angewandt.
Das Reverse Claim-Verfahren läuft nur einmal ab, und zwar in der Nachtverarbeitung am
Bestandsstichtag.
Hinweis: Die “Ex”-Kennzeichnung wird für Reverse Claims berücksichtigt. Das bedeutet, dass OTCTransaktionen, abgewickelt zwischen Ex- und Bestandsstichtag mit Handelsdatum vor dem
jeweiligen Ex-Tag, Reverse Claims unterliegen, falls sie von beiden Parteien als “Ex”
gekennzeichnet sind.
November 2016
6-4
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
6. Verwaltung/Custody
Transformationen in Geld
Transformationen in Geld werden für Reorganisationsvorgänge durchgeführt, bei denen die
zugrundeliegende ISIN ausgebucht und Geld eingebucht wird, z. B. eine Rückzahlung, wenn zum
Zeitpunkt der Bestandsfeststellung offene Geschäfte bestehen.
Am Bestandsstichtag des Events werden offene Geschäfte identifiziert und der Rückzahlungspreis
sowie der ausmachende Betrag wie folgt berücksichtigt:
• Basierend auf dem Nominalwert des offenen Geschäfts (matched) wird der Rückzahlungspreis
vom Verkäufer zum Käufer übertragen.
• Der ausmachende Betrag des offenen Geschäftes (bei DvP) wird vom Käufer zum Verkäufer
übertragen.
• Das zugrundeliegende Geschäft (matched und unmatched) wird aufgrund der Transformation
gelöscht.
Die Kompensationsregeln mit den Kriterien zur Selektion von Geschäften sowie die betroffenen
Vorgangsarten sind im Handbuch Kompensation für CBF-Kunden detailliert beschrieben.
Das nachfolgende Schaubild stellt den vollständigen Prozess der Abwicklung von Income Vorgängen,
bezogen auf einen Ex-Tag Event, dar.
30 Tage vor
Ex-Tag
14 Tage vor Ex2 Tage vor
Tag
Zahlbarkeitstag
CBFStichtag
Ex-Tag /
Fälligkeitstag /
Zahlbarkeitstag 1
CBF Stichtag + 20
Informationsprozess:
Eingang und
Prüfung der
Informationen
zum Ereignis
SWIFT MT564 (Vorabinformationen)
SWIFT MT564
REPE (Avisierung
Abrechnung)
Online-Anzeige
der Abrechnungsinformationen
Online-Anzeige
der Abrechnungsinformationen
Realtime MT564
für kurzfristige
Änderungen/Storno/
Neuabrechnungen.
Abrechnungsinformationen als
Journal und Datei an
Kunden
Abrechnungsinformationen als
Journal und Datei an
Kunden
Abrechnungsinformationen als
Journal und Datei an
Kunden
SWIFT MT566
(Bestätigung der
Abrechnung)
SWIFT MT566
(Bestätigung der
Abrechnung)
SWIFT MT566
(Bestätigung der
Abrechnung)
Informationen zu
Geldbuchungen
Online und über den
Geldtagesauszug
Informationen zu
Geldbuchungen
Online und über den
Geldtagesauszug
Informationen zu
Geldbuchungen
Online und über den
Geldtagesauszug
Online-Anzeige der Vorabinformationen
(KVGI)
SWIFT MT564
REPE an Kunden
(Basis: Bestand)
Informationsquelle: Zulassungsdaten, Emittenten, Lagerstellen etc.
...
Online-Anzeige
der Abrechnungsinformationen
Informationsquelle: CASCADE nach Abrechnung
Abrechnungssprozess:
Bestandsermittlung
und Abrechnung
Geldverrechnung
mit Zahlstellen und
Kunden
Kompensation
offener CCPGeschäfte und
Xemac-Bestände
Geldverrechnung
zwischen den
Kontrahenten wg.
Kompensationen
Geldverrechnung
zwischen den
Kontrahenten wg.
Kompensationen
Tägliche
Kompensation
gebuchter Geschäfte
(OTC, LION)
Tägliche
Kompensation
gebuchter Geschäfte
(OTC, LION)
Rückbehalt anfallender
Zahlungen bei untersicherten Verpfändungen
via Xemac
...
...
Geldverrechnung
zwischen den
Kontrahenten wg.
Kompensationen
Tägliche
Kompensation
gebuchter Geschäfte
(OTC, LION)
1) Bei deutschen Gattungen stimmen in der Regel Ex-Tag bzw. Fälligkeitstag und Zahlbarkeitstag überein.
Abbildung 6.3 Überblick zum Income-Prozess
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Kundenhandbuch
November 2016
6-5
Kundenhandbuch
Datenbereitstellung
Die zur Abwicklung von Income Vorgängen erforderlichen Informationen liegen der CBF entweder
schon mit Zulassung eines Wertpapiers zur GS-Verwahrung vor (z. B. Zinstermine, Endfälligkeiten)
oder müssen vom Emittent, der Zahlstelle oder dem emissionsbegleitenden Institut zum jeweiligen
Vorgang an CBF übermittelt werden (z. B. Dividendenzahlung, Zinsfixing bei Floatern, vorzeitige
Rückzahlung). Bei ausländischen Gattungen, die über einen CSD-Link oder durch Miteigentumsanteile
an einem Inhaber-Sammelzertifikat in die GS-Verwahrung aufgenommen sind, werden in Abhängigkeit
des Vorgangs Informationen vom CSD, Konsortialführer oder Skontroführer benötigt.
Die Veröffentlichung dieser Daten erfolgt CBF-seitig über die WSS/CBF Online-Abfrage (z. B. über WSS
Online Plus).
Vorabinformationen für Kunden
Die CBF-Kunden können ab 14 Geschäftstage vor Ex-Tag über die Online-Anzeige (KVGI)
bestandsbezogene Informationen zu bevorstehenden Income Vorgängen abrufen. Die
Vorabinformationen zu einem Vorgang werden täglich bis zur Abrechnung am Bestandsstichtag
aktualisiert.
Informationen aus den Zulassungsverfahren zur GS-Verwahrung und Folgebearbeitung werden in CBFWSS veröffentlicht und sind über die entsprechenden Systeme abrufbar.
Zusätzlich stehen den Kunden optional bestandsbezogene Vorabinformationen über den SWIFT MT564
Service zur Verfügung. Der Erstversand eines SWIFT MT564 zu einem Vorgang erfolgt ab 30
Geschäftstage vor Ex-Tag. Weitere SWIFT MT564 Nachrichten folgen bei Änderungen der
Vorgangsdaten oder bei Neubestand des Kunden in der betroffenen Gattung bis einschließlich dem
Bestandsstichtag. Zur Unterstützung der eigenen Gelddisposition können die Kunden einen sowie zwei
Geschäftstage vor dem Bestandsstichtag, was in der Regel drei bzw. zwei Tage vor dem Zahlbarkeitstag
entspricht, optional einen MT564 REPE auf Basis ihres Bestands beziehen. Neben der Gesamtposition
enthält dieser REPE die Summen der noch nicht abgewickelten Käufe und Verkäufe sowie den Saldo
inklusive Absetzungen.
Der SWIFT MT564 informiert in Echt-Zeit (Realtime) am Stichtag über kurzfristige Änderungen der
Daten eines Income-Events und nach dem Bestandsstichtag im Falle von Stornierungen und
Neuabrechnungen.
Der SWIFT MT564 Service steht auch allen Kunden zur Verfügung, die als Zahlstelle auftreten. In
diesem Fall weisen die Nachrichten den Tresorbestand und die Inkassodaten aus.
Details zu den SWIFT-Services für Income Vorgänge sind im CBF Connectivity Handbook beschrieben.
Abrechnung und Abrechnungsinformationen
Die Abrechnung eines Vorgangs erfolgt am Bestandsstichtag (Ex Date -1 oder Record Tag) mit Ende der
Tagesverarbeitung (RTS-Ende). Basis der Abrechnung bilden die berechtigten Depotbuchbestände.
Zudem werden Market Claim-Zahlungen aus offenen CCP-Bruttogeschäften sowie aus
sicherungsübereigneten Beständen (Xemac®) ermittelt. Der Reverse Claim-Prozess findet am
Bestandsstichtag zum Tagesende statt.
Im Rahmen von Verpfändungen via Xemac® werden Erträgnisse (z. B.aus Zinsen, Dividenden) nicht vom
Pfandrecht erfasst und verbleiben beim Sicherheitengeber. Davon ausgenommen sind Erträgnisse
(z. B. aus Zinsen, Dividenden) im Fall von untersicherten Verpfändungen via Xemac®, die auf Weisung
des Sicherheitennehmers bis zur Freigabe des Sicherheitennehmers (aktuell relevant für
Zentralbanken) zurückgehalten und – bei fehlender Freigabe – an den Sicherheitennehmer
ausgeschüttet werden.
Sämtliche Abrechnungsinformationen können am darauf folgenden Geschäftstag bis 120 Geschäftstage
nach Ex-Tag über die Online-Anzeige abgerufen werden. Zusätzlich können den Kunden die
Abrechnungsdaten in einem Journal und als Datei (per File Transfer) zur Verfügung gestellt werden.
Bei Nutzung des SWIFT MT564 Service kann der Kunde am Bestandsstichtag nach Abrechnung den
SWIFT MT564 REPE (Replacement with Entitlement) beziehen, der ebenfalls alle
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6-6
Clearstream Banking Frankfurt
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6. Verwaltung/Custody
Abrechnungsinformationen auf Basis des Bestandes des Kunden und seiner offenen, kompensierten
Geschäfte enthält.
Kunden, die als Zahlstelle auftreten, können zusätzlich den SWIFT MT564 REPE für das Inkasso
beziehen.
In bestimmten Fällen rechnet CBF einen Income Vorgang noch valutengerecht am Zahlbarkeitstag vor
DD1 oder DD2 ab. Die Abrechnungsinformationen werden dem Kunden untertägig nach der
Geldverrechnung Online oder per SWIFT (MT566) oder abends als Datei übermittelt.
Geldverrechnung
Die Geldverrechnung erfolgt am Zahlbarkeitstag, der bei deutschen Wertpapieren in der Regel mit dem
Ex-Tag zusammenfällt, bei ausländischen Gattungen aber auch davon abweichen kann. Der
Ausschüttungsbetrag, gegebenenfalls durch den Abzug von Steuern reduziert, wird der Zahlstelle
belastet und den Kunden mit berechtigtem Bestand gutgeschrieben.
Am Zahlbarkeitstag wird auch die Geldverrechnung zwischen den beiden Parteien für Reverse Claims
sowie Market Claims für offene CCP-Bruttogeschäfte durchgeführt. Für Market Claims wird dem
Verkäufer der Kompensationsbetrag belastet, der Käufer erhält eine entsprechende Geldgutschrift. Bei
Reverse Claims wird der Käufer mit dem Kompensationsbetrag belastet und der Verkäufer erhält eine
Gutschrift.
Die Geldbuchungen erfolgen am Zahlbarkeitstag zu DD1 oder DD2:
• Ausschüttungen in EUR durch deutsche Zahlstellen werden in der Regel in DD1 über TAGRGET2
reguliert.
• Ausschüttungen in EUR durch ausländische Zahlstellen werden in DD2 über TARGET2 reguliert.
• Ausschüttungen in Fremdwährung werden über die Creation-Plattform reguliert.
Eine Ausnahme bilden die Zins- und Rückzahlungen von Bundesanleihen. Die Geldverrechnung erfolgt
hier bereits in der Standardverarbeitung (STD) am Vorabend des Zahlbarkeitstages.
Das Ergebnis der Geldbuchungen wird dem Kunden bzw. der Zahlstelle über die Online-Anzeige sowie
dem Geldtagesauszug mitgeteilt. Zusätzlich können die Kunden den SWIFT MT566 als Bestätigung der
Gutschriften und Market/Reverse Claim-Verrechnungen beziehen. Der Versand erfolgt nach dem
jeweiligen Geldverrechnungslauf DD1 oder DD2. Die MT566-Bestätigungen zu Zahlungen des Bundes
werden um ca. 19:30 Uhr nach STD-Verarbeitung am Vorabend versendet.
Kunden, die als Zahlstelle auftreten, können sich das Inkasso auch über SWIFT MT566 bestätigen
lassen.
Zusätzlich zu DD1 und DD2 ist eine Abrechnung in DD3 (Start 15:15 Uhr) möglich. Wie bereits oben
beschrieben, erfolgt die Abrechnung hier jedoch nur auf Grund manueller Erstellung sowie für
automatisch erstellte Buchungen des Bezugspreises für den Barbezug von Bezugsrechten.
Täglicher Market Claim-Lauf
Die Ergebnisse des täglichen Kompensationslaufs für gebuchte OTC und Börsen/LION-Geschäfte und
der Geldverrechnung hierzu werden auf den gleichen Wegen an die Kunden bzw. Geschäftsparteien
gemeldet wie bei der Stichtags-bezogenen Verarbeitung.
Storno und Neuabrechnung
Im Falle der Stornierung einer Abrechnung zu einem Income Vorgang nimmt CASCADE
Gegenbuchungen vor, um den ursprünglichen Zustand vor Durchführung der Abrechnung herzustellen.
Dies beinhaltet auch die Generierung von Gegenbuchungen zu bereits erfolgten Market und Reverse
Claim-Zahlungen.
Erfolgt nach einem Storno eine erneute Abrechnung mit korrigierten Daten, so werden neue
Geldbuchungen zur Ausschüttung der Kapitaldienstzahlung auf Basis der Stichtags-bezogenen
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
6-7
Kundenhandbuch
Bestände sowie auf Basis der berechtigten Market und Reverse Claims generiert und der tägliche
Kompensationslauf zu gebuchten Geschäften wird neu angestoßen.
Die Durchführung und Geldverrechnung von Storno und Nachlauf kann sowohl intraday (DD1 und DD2)
als auch in der Nachtverarbeitung (STD) erfolgen.
Identifizierung der relevanten Geschäfte
Die Market/Reverse Claim-relevanten Geschäfte werden nach dem Ende der Echtzeitverarbeitung am
Geschäftstag identifiziert.
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Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
6. Verwaltung/Custody
Non-Income - obligatorische Kapitalmaßnahmen
Obligatorische Kapitalmaßnahmen sind bestandsverändernde Maßnahmen, die ohne Instruktion des
Kunden abgewickelt werden. Hierunter fallen im Wesentlichen die folgenden Vorgänge:
• Einrichten Bezugsrechte
• Aktien-Split
• Spin-Off
• Einrichten Teilrechte
• Einrichten Gratisaktien
• Stock-Dividende
• Wahl-Dividende
• Trennung von Optionsscheinen
• Ausbuchen wegen Gesamtrückzahlung
• Ausbuchen wegen Teilrückzahlung
• Ausbuchen wertloser Stücke
• Umbuchen auf gesperrtes Unterkonto
• Tilgung in Wertpapieren (z. B. Aktien- und Rentenandienungsrechte)
• Aktienumtausch
• Fusion
• Reverser Aktien-Split
• Kapitalherabsetzung
• Reklassifizierung
• Gleichstellung
• Redenomination
• Ausübung Optionsscheine (obligatorische automatische Ausübung)
CBF führt die Abwicklung obiger Vorgänge über die CASCADE-Plattform durch bzw. über Creation, falls
die neuen Stücke (z. B. Bezugsrechte) AKV-verwahrt sind. Basis der Abwicklung sind die
Depotbuchbestände der Kunden in GS-Verwahrung. Für Wertpapiergeschäfte in GS-Gattungen, die
“cum”, d. h. mit Anspruch gehandelt und “ex”, d. h. ohne Anspruch beliefert werden, nimmt CBF
Market Claims für nachfolgende Vorgänge vor:
• Einrichten Bezugsrechte
• Aktien-Split
• Spin-Off
• Einrichten Teilrechte
• Einrichten Gratisaktien
• Stock-Dividende
• Wahl-Dividende
• Änderung der Notierungseinheit/Anzahl der Aktien
• Redenomination
Für Wertpapiergeschäfte in GS-Gattungen, bei denen das Handelsdatum am oder nach dem Ex-Tag und
das Buchungsdatum am oder vor dem Record Tag liegen, nimmt CBF Reverse Claims für folgende
Vorgänge vor:
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Kundenhandbuch
• Einrichten Bezugsrechte
• Aktien-Split
• Spin-Off
• Einrichten Teilrechte
• Einrichten Gratisaktien
• Stock-Dividende
• Wahl-Dividende
• Änderung der Notierungseinheit/Anzahl der Aktien
• Redenomination
Für am Bestandsstichtag offene Wertpapiergeschäfte in GS-Gattungen bei Reorganisationsvorgängen,
bei denen die zugrundeliegende ISIN ausgebucht und eine neue ISIN eingebucht wird, nimmt CBF
Transformationen in Stücke vor. Dies betrifft die folgenden Vorgänge:
• Tilgung in Wertpapieren
• Aktienumtausch
• Fusion
• Reverser Aktien-Split
• Kapitalherabsetzung
• Reklassifizierung
• Gleichstellung
Bestandsstichtag
Der Bestandsstichtag (Ex Date -1 oder Record Tag) ist der Tag, an dem CBF zum Tagesende die
berechtigten Bestände ermittelt. Fällt der Bestandsstichtag auf ein Wochenende oder Feiertag, so wird
als Stichtag der erste vor dem Wochenende oder Feiertag liegende Geschäftstag herangezogen.
Beispiel:
“Ex Date -1”-Verarbeitung
FoP-Claim: A nach B, DE000A0S9PJ4, Nennwert 50
25.09.
26.09.
27.09.
28.09.
Handelstag
Bestandsstichtag
Ex-Tag
Ex-Tag +1
OTC- Geschäft
Handelstag: 25.09.
Valutatag: 27.09.
Nominal: 100
ISIN: DE0006614712
Abwicklung
in STD
Nominal: 100
ISIN:
DE0006614712
Verarbeitung TA210
ISIN: DE0006614712
ISIN rights:
DE000A0S9PJ4
Ratio 2:1
FoP-Instruktion
Nominal: 50
ISIN: DE000A0S9PJ4
Abwicklung in RT-STD
Nominal: 50
ISIN: DE000A0S9PJ4
Tägl.
Kompensationslauf
(Stichtag)
Abbildung 6.4 Market Claim, Verarbeitung Terminart 210 (Bezugsrecht)
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6. Verwaltung/Custody
Beispiel:
Record Tag Verarbeitung
FoP-Claim: A nach B, DE000A0S9PJ4, Nennwert 50
27.09.
26.09
Ex-Tag.
29.09.
Zahltag
28.09.
“Stichtag”
Record Tag
fortlaufend
STD Lauf
OTC trade
Handelstag: 26.09.
Valutatag: 28.09.
Nominal: 100
ISIN: DE0006614712
Abwicklung in
STD
Nominal: 100
ISIN:
DE0006614712
FoP Instruktion
Nominal: 50
ISIN:
DE000A0S9PJ4
Abwicklung in der
nächsten
Verarbeitung
Nominal: 50
ISIN: DE000A0S9PJ4
KADI-Kompensation:
- Reverse Claim
- CCP trades
Verarbeitung
TA210
Underl. ISIN: DE0006614712
ISIN rights: DEA000A0S9PJ4
Tägl.
Kompensationslauf
(LION, OTC), Beginn
RD +1
Ratio: 2:1
...
Abbildung 6.5 Reverse Claim: Verarbeitung Terminart 210 (Bezugsrecht)
Claimverfahren
Market Claims
Market Claims umfassen Non-Income Events, wenn ein Wertpapier “cum” (mit Coupon) gehandelt wird,
aber “ex” (ohne Coupon) gebucht wird. Hier startet ein Market Claim-Zyklus von 20 Geschäftstagen.
Dieser Prozess findet Anwendung auf Basis von gebuchten OTC (DvP und FoP) und Börsen-LION
Geschäften. Das Ergebnis eines Market Claims ist eine Stückebelastung für den Verkäufer und eine
Stückegutschrift für den Käufer
• Bei der “Ex Date -1”-Verarbeitung startet der Claim-Zyklus am Ex-Tag.
• Bei der Record Tag Verarbeitung startet der Claimzyklus am Record Tag +1.
Reverse Claims
Bei Record Tag Verarbeitung werden Reverse Claims durchgeführt, um OTC (DvP und FoP)- und SETransaktionen vom Käufer an den Verkäufer auszugleichen.
Reverse Claims umfassen Non-Income Events, sofern das Handelsdatum am oder nach dem Ex-Tag
und das tatsächliche Abwicklungsdatum am oder vor dem Bestandsstichtag liegen.
Reverse Claims werden nur ausgeführt wenn der Ex-Tag für das relevante Event gefüllt ist. Ist der ExTag leer, wird kein Reverse Claim Prozess angewandt.
Das Reverse Claim-Verfahren läuft nur einmal ab, und zwar in der Nachtverarbeitung am Record Tag.
Hinweis: Die “Ex” Kennzeichnung wird für Reverse Claims berücksichtigt. Das bedeutet, dass OTCTransaktionen, abgewickelt zwischen Ex und Record Tag mit Handelsdatum vor dem Ex-Tag,
Reverse Claims unterliegen, falls sie von beiden Parteien als “Ex” gekennzeichnet sind.
Transformationen in Stücke
Transformationen in Stücke werden für Reorganisationsvorgänge durchgeführt, bei denen die
zugrundeliegende ISIN ausgebucht und eine neue ISIN eingebucht wird, z. B. eine Fusion, wenn zum
Zeitpunkt der Bestandsfeststellung offene Geschäfte bestehen.
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Kundenhandbuch
Es erfolgt eine Modifikation der am Bestandsstichtag offenen Geschäfte (matched oder unmatched),
wobei die ISIN und die Nominale abgeändert werden können.
Durchführung der automatischen Claims
• Bei Reorganisationsvorgängen mit Wechsel der ISIN wird das offene OTC- bzw. Börsen/LIONGeschäft im Auftrags- bzw. Lieferbestand durch Anpassung der ISIN und ggf. des
Nominalbetrages und/oder der ISIN (z. B. Aktienumtausch) aktualisiert.
• Bei Kapitalerhöhungvorgängen wird auf Basis der gebuchten OTC und Börsen/LION-Geschäfte
untertägig eine FoP-Instruktion als Market Claim von CBF mit Referenzierung auf das zugrunde
liegende Geschäft eingestellt. Die Buchung des Market Claims erfolgt im Continuous
Settlement. Der Kunde hat die Option dass Market Claims für seine Wertpapierlieferungen
gesperrt von CBF eingestellt werden. Anschließend können diese durch den Kunden freigegeben
werden.
Die Kompensationsregeln mit den Kriterien zur Selektion von Geschäften sowie die betroffenen
Vorgangsarten sind im Handbuch Kompensation detailliert beschrieben.
Das nachfolgende Schaubild stellt den Prozess der Abwicklung obligatorischer Kapitalmaßnahmen dar.
30 Tage vor
Ex-Tag/RD +1
14 Tage vor
Ex-Tag/RD +1
Bestandsstichtag
Ex-Tag/RD +1
CBF
Stichtag + 20
Informationsprozess
Eingang und
Prüfung der
Informationen
zum Ereignis
SWIFT MT564
(Vorabinformationen)
an den Kunden
Online-Anzeige der
Vorabinformationen
Informationsquelle: Zulassungsdaten, Emittenten, Lagerstellen, etc.
Realtime MT564
für kurzfristige
Änderungen/Storno/
Neuabrechnungen.
SWIFT MT564 REPE
für Zusatzgeschäfte
SWIFT MT564 REPE
für Zusatzgeschäfte
AbrechnungsInformationen als
Journal an Kunden
AbrechnungsInformationen als
Journal an Kunden
SWIFT MT536
(Bestätigung
Regulierung
Zusatzgeschäft)
SWIFT MT536
(Bestätigung
Regulierung
Zusatzgeschäft)
SWIFT MT566
(Bestätigung
der Abrechnung) an
den Kunden)
SWIFT MT566
(Bestätigung
der Abrechnung) an
den Kunden)
Informationsquelle: CASCADE nach der Abrechnung
Bestandermittlung
und Abrechnung
Buchung auf den
Depotkonten der
Kunden
Ermittlung offener
Geschäfte und deren
Anpassung
(TA 232)
Ermittlung gebuchter Geschäfte
und Einstellung von
Zusatzgeschäften
(TA 210 + 211)
Ermittlung gebuchter Geschäfte
und Einstellung von
Zusatzgeschäften
(TA 210 + 211)
…
Abbildung 6.6 Überblick zum Prozess der obligatorischen Kapitalmaßnahmen
Datenbereitstellung
Die zur Abwicklung von Non-Income Vorgängen erforderlichen Informationen werden der CBF in der
Regel vom Emittent, emissionsbegleitenden Institut oder Konsortialführer zum jeweiligen Vorgang
übermittelt. Bei ausländischen Gattungen, die über einen CSD-Link oder durch Miteigentumsanteile an
einem Sammelzertifikat in die GS-Verwahrung aufgenommen sind, werden in Abhängigkeit des
Vorgangs Informationen vom CSD bzw. Konsortialführer benötigt.
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6. Verwaltung/Custody
Vorabinformationen für Kunden
Die CBF-Kunden können ab 14 Geschäftstage vor Ex-Tag bzw. Beginn der Bezugs-/Umtauschfrist über
die Online-Anzeige (KVGI) bestandsbezogene Informationen (nur Gattung) zu bevorstehenden NonIncome Vorgängen abrufen. Die Vorabinformationen zu einem Vorgang werden täglich bis zur
Abrechnung am Bestandsstichtag aktualisiert.
CBF vorliegende und vom Emittenten oder dem begleitenden Institut einer Maßnahme bestätigte Daten
werden in CBF-WSS veröffentlicht und sind über die entsprechenden Systeme abrufbar.
Zusätzlich stehen den Kunden bestandsbezogene Vorabinformationen über den SWIFT MT564 Service
zur Verfügung. Der Erstversand eines SWIFT MT564 zu einem Vorgang erfolgt ab 30 Geschäftstage vor
Ex-Tag bzw. Beginn der Bezugs-/Umtauschfrist. Weitere SWIFT MT564 Nachrichten folgen bei
Änderungen der Vorgangsdaten oder bei Neubestand des Kunden in der betroffenen Gattung bis
einschließlich dem Bestandsstichtag.
Der SWIFT MT564 informiert in Echt-Zeit (Realtime) am Stichtag über kurzfristige Änderungen der
Daten eines Non-Income-Events (obligatorische Kapitalmaßnahmen) und nach dem Bestandsstichtag
im Falle von Stornierungen und Neuabrechnungen.
Innerhalb eines Market Claim-Zyklus informiert der SWIFT MT564 REPE zu jedem generierten Market
Claim.
Zusätzlich zu dem MT564 REPE am Record Tag wird ein MT564 REPE am Record Tag -1 Geschäftstag
(RD -1) und am Record Tag -2 Geschäftstage (RD -2) über die Gesamtposition, die Summen der noch
nicht abgewickelten Käufe und Verkäufe sowie den Saldo inklusive Absetzungen angeboten.
Im Falle von Kapitalerhöhungen, die mit der Ausschüttung von Bezugsrechten oder Interimsgattungen
verbunden sind, initiiert CBF parallel zwei SWIFT MT564 Workflows bzw. Events, von denen der erste
Event (obligatorische Kapitalmaßnahme) auf der Stammgattung und der zweite Event (freiwillige
Kapitalmaßnahme) auf dem Bezugsrecht bzw. der Interimsgattung basiert.
Der SWIFT MT564 Service steht auch allen Kunden zur Verfügung, die als Lead Manager im Vorgang
“Tilgung in Wertpapieren” auftreten. In diesem Fall weisen die Nachrichten den Tresorbestand und die
neuen zu liefernden Wertpapiere aus.
Details zu den SWIFT-Services für Non-Income Vorgänge sind im CBF Connectivity Handbook
beschrieben.
Abrechnung und Abrechnungsinformationen
Die Abrechnung eines Vorgangs erfolgt am Bestandsstichtag (Ex Date-1 oder Record Tag) mit Ende der
Tagesverarbeitung (RTS-Ende). Basis der Abrechnung bilden die berechtigten Depotbuchbestände
sowie die Market Claims offener Geschäfte und Reverse Claims.
In Abhängigkeit der Vorgangsart erfolgen auf den Depotkonten der Kunden Gutschriften (z. B.
Einrichten von Bezugsrechten), Belastungen (z. B. Ausbuchen wertloser Stücke) oder Belastungen in
der alten ISIN und Gutschriften in der neuen ISIN (z. B. Fusion). Buchungsdatum für die Abrechnung
auf Basis der berechtigten Depotbuchbestände sowie der Reverse Claims ist in der Regel der
Record Tag +1bzw. Ex-Tag. Die Einbuchung einer neuen Gattung auf den Konten der Kunden setzt die
Zulassung der Gattung bei CBF voraus (siehe Kapitel 5.1 Emissionen auf Seite 5 - 1). Bei
ausländischen, über einen CSD-Link in die GS-Verwahrung einbezogenen Gattungen kann es deshalb
hier auch zu Depotbuchungen nach dem Ex-Tag kommen. Market Claims werden innerhalb des 20tägigen Market Claim-Zyklus untertägig zu fünf Zeitpunkten generiert und im Continuous Settlement
gebucht.
Die Kunden erhalten Berichte über die erfolgten Bestandsveränderungen und Kompensationen. Als
weiterer Service kann der SWIFT MT566 als Bestätigung der Depotbuchungen bezogen werden. Der
SWIFT MT566 auf Basis der berechtigten Kundenbestände und der Reverse Claims wird nach
erfolgreicher Abwicklung am Abend des Bestandsstichtages (Ex Date -1 oder Record Tag) erstellt und
versendet.
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Die Kunden, die als Lead Manager in dem Vorgang “Tilgung in Wertpapieren” fungieren, können sich
die Belastung der neuen Stücke ebenso über SWIFT MT566 bestätigen lassen.
Die Regulierung von Zusatzgeschäften (wegen Einbuchung von Rechten) wird den Kunden im Clearing
& Settlement Statement (SWIFT MT536) aufgrund der gebuchten FoP-Instruktionen, die von CBF im
Rahmen des automatischen Claimprozesses generiert wurden, mitgeteilt.
Abwicklung von Kapitalerhöhungen
Für die Abwicklung von Kapitalerhöhungen sind generell die vom Konsortialführer vorgegebenen
technischen Richtlinien zu beachten. Das Einrichten von Bezugsrechten am Ex-Tag/Record Tag +1
erfolgt automatisch auf Basis der zum Bestandsstichtag ermittelten berechtigten Kundenbestände. Mit
Buchung der Stücke auf Basis der ermittelten Bestände erfolgt der Versand jeweils eines MT566
intraday. Innerhalb der mit dem Ex-Tag beginnenden Bezugsfrist kann der Kunde eine Instruktion oder
mehrere Instruktionen bis zum vorgegebenen Instruktionsstichtag mittels SWIFT erteilen:
• Kauf weiterer Bezugsrechte oder Verkauf von Bezugsrechten, soweit diese handelbar sind
• Ausübung von Bezugsrechten zum Bezug der neuen (jungen) Aktien
• Mehrbezug neuer (junger) Aktien (sofern gemäß Bezugsangebot möglich)
Die CBF-Kunden, die den SWIFT-Service für Kapitaldienste nutzen, können ihre Instruktionen als
MT565 an CBF übermitteln. Technische Voraussetzung zur Nutzung der Instruktionserteilung über den
MT565 ist eine BIC bezogene Autorisierung des Kundenkontos. Liegt keine Autorisierung vor, erfolgt
eine Ablehnung der Instruktion aus technischen Gründen und der Kunde muss sich mit CBF in
Verbindung setzen. Eine Bestätigung über den Erhalt und die Bearbeitung einer Instruktion wird an
dem Kunden bei Vorliegen eines korrekten SWIFT MT565 mittels eines SWIFT MT567 zeitnah
verschickt. Im Falle der Ausübung von Bezugsrechten leitet CBF die Instruktionen unter Beachtung der
technischen Richtlinien an den Konsortialführer weiter und belastet die Bezugsrechte dem Depotkonto
des Kunden. Gleichzeitig wird der Kunde am Zahltag (= letzter Tag der Bezugsfrist) mit dem
Bezugspreis zugunsten des Konsortialführers belastet. Dies erfolgt in DD1 oder DD2, spätestens
jedoch in DD3 in Abhängigkeit zur Marktfrist. Der Konsortialführer stellt die neuen (jungen)
Wertpapiere unter Berücksichtigung des Zulassungsverfahrens (siehe Kapitel 5.1 Emissionen auf Seite
5 - 1) auf einem internen Konto der CBF zur Verfügung. Von diesem Konto erfolgen dann die
Gutschriften auf den Depotkonten der Kunden entsprechend ihrer Instruktionen.
Die bei Ausführung einer Kundeninstruktion durch die bei CBF automatisch erstellten oder manuell
erfassten Depot- und Geldbuchungen auf den Kundenkonten werden dem Kunden den durch Versand
von SWIFT MT566 Nachrichten bestätigt.
Bei Instruktionserteilung durch den CBF Kunden direkt an den Konsortialführer zur Ausübung der
Bezugsrechte erfolgt die Abwicklung der Kapitalerhöhung einschließlich der Verrechnung des
Bezugspreises bilateral zwischen dem CBF-Kunden und dem Konsortialführer.
Werden bis zum Instruktionsstichtag keine Instruktionen erteilt, so werden die Bezugsrechte in der
Regel nach einer vom Konsortialführer vorgegebenen Frist dem Depotkonto des Kunden belastet und
dem Konsortialführer zur Verfügung gestellt. Die Bezugsrechte werden auf Instruktion des
Konsortialführers entsprechend behandelt (Vernichtung oder Entwertung) und anschließend
ausgebucht. Bei ausländischen Gattungen handelt die CBF entsprechend der Usancen des
ausländischen Marktes.
Storno und Neuabrechnung
Im Falle der Stornierung einer Abrechnung zu einem Non-Income-Vorgang nimmt CASCADE
Gegenbuchungen vor, um den ursprünglichen Zustand des Depotbestandes vor Durchführung der
Abrechnung wieder herzustellen. Market/Reverse Claims werden ebenfalls zurückgenommen. Eine
erneute Abrechnung mit korrigierten Daten erfolgt nur auf Basis der berechtigten Depotbestände
sowie auf Basis der berechtigten Market/Reverse Claims.
Storno/Nachläufe können ab Ex-Tag/Record Tag +1 für einen Zeitraum von 25 Geschäftstagen
durchgeführt und in der Nachtverarbeitung verarbeitet werden.
November 2016
6 - 14
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Kundenhandbuch
6. Verwaltung/Custody
Non-Income – freiwillige Kapitalmaßnahmen
Freiwillige Kapitalmaßnahmen sind bestandsverändernde Maßnahmen, an denen der Kunde nur durch
Übermittlung seiner Instruktion teilnimmt. Hierunter fallen im Wesentlichen die nachfolgenden
Vorgangsarten:
• Bezugsangebot
• Übernahme-/Abfindungsangebot
• Rückkaufangebot
• Kündigung von Anteilen
• Gläubiger-/Inhaberkündigungsmöglichkeit
• Umtauschangebot
• Ausübung von Options- und Wandelrechten
• Ausübung von Nebenrechten (Bezugsrechte, Teilrechte)
Die Abwicklung freiwilliger Kapitalmaßnahmen erfolgt über die CASCADE-Plattform.
Fristen
Die in den Veröffentlichungen durch den Konsortialführer bzw. Umtauschagenten enthaltenen
technischen Richtlinien zur Abwicklung der Kapitalmaßnahme legen den Beginn und das Ende der
Angebots- bzw. Umtauschfrist fest. CBF leitet aus diesen Vorgaben den Instruktionsstichtag für die
Übermittlung der Instruktionen durch die Kunden ab. Bei einem Bezugsangebot zum Beispiel kann es
neben dem Instruktionsstichtag (= Weisungsfrist) zum Bezug der neuen Stücke auch noch eine
Handels- und eine frühe Weisungsfrist (gilt für besondere ausländische Kapitalmaßnahme) geben.
Das nachfolgende Schaubild stellt den Prozess der Abwicklung freiwilliger Kapitalmaßnahmen dar.
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November 2016
6 - 15
Kundenhandbuch
Fristbeginn
Weisungsstichtag
Fristende
Informationsprozess:
Eingang und
Prüfung der
Informationen
zum Ereignis
SWIFT MT564
(Weisungserinnerung)
an Kunden
SWIFT MT564
(Vorabinformationen)
an Kunden
Informationen zu
Geldbuchungen
Online, per über Geldtagesauszug, MT566
SWIFT MT566
(Bestätigung der
Weisungsausführung)
Online-Anzeige der
Vorabinformationen
Abrechnungsinformationen Online,
über Journale,
MT536, MT566
Abrechnungsinformationen Online,
über Journale und
SWIFT MT536
Informationsquelle: Umtauschagent, Konsortialführer
Informationsquelle: CASCADE nach Abrechnung
Abrechnungsprozess:
Weisung des
Kunden an CBF
1. Abwicklungsmethode
Ausbuchen UrsprungsGattung und Einbuchen
getenderte Gattung auf
Kundenkonto
Ausbuchen der
getenderten Gattung
vom Kundenkonto
Depotgutschrift
in neuer Gattung und/
oder Geldverrechnung
zusätzl. Zahlungen
2. Abwicklungsmethode
Ausbuchen UrsprungsGattung vom Kundenkonto
zugunsten des Umtauschagenten
Depotgutschrift
in neuer Gattung und/
oder Geldverrechnung
zusätzl. Zahlungen
Abbildung 6.7 Überblick zum Prozess der freiwilligen Kapitalmaßnahmen
Datenbereitstellung
Die zur Abwicklung von freiwilligen Kapitalmaßnahmen erforderlichen Informationen werden der CBF
in der Regel vom Konsortialführer bzw. Umtauschagent zum jeweiligen Vorgang übermittelt. Bei
ausländischen Gattungen, die über einen CSD-Link oder durch Miteigentumsanteile an einem
Sammelzertifikat in die GS-Verwahrung aufgenommen sind, werden in Abhängigkeit des Vorgangs
Informationen vom CSD bzw. Konsortialführer benötigt.
Vorabinformationen für Kunden
Informationen zu freiwilligen Kapitalmaßnahmen liegen dem Markt in der Regel erst wenige Tage vor
Fristbeginn vor. Mit Bekanntmachung eines solchen Vorgangs stellt CBF ihren Kunden entsprechende
Vorabinformationen zur Verfügung. Über die Online-Anzeige (KVGI) können die Kunden bis zu
14 Geschäftstage vor Fristbeginn bestandsbezogene Informationen zu bevorstehenden freiwilligen
Kapitalmaßnahmen abrufen, die täglich bis zum Abschluss der Abwicklung nach Fristende aktualisiert
werden.
CBF vorliegende und vom Emittenten oder dem begleitenden Institut einer Maßnahme bestätigte Daten
werden in CBF-WSS veröffentlicht und sind über die entsprechenden Systeme abrufbar.
Zusätzlich stehen den Kunden bestandsbezogene Vorabinformationen über den SWIFT MT564 Service
zur Verfügung. Der Erstversand eines SWIFT MT564 zu einem Vorgang erfolgt frühestens
30 Geschäftstage vor Fristbeginn. Weitere SWIFT MT564 Nachrichten folgen bei Änderungen der Daten
zum Vorgang, bei Neubestand des Kunden in der betroffenen Gattung bis Fristende oder als Erinnerung
(= Reminder) vor den Instruktionsstichtagen. Details zu den SWIFT-Services für Non-Income Vorgänge
sind im CBF Connectivity Handbook beschrieben.
November 2016
6 - 16
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6. Verwaltung/Custody
Instruktionen der Kunden
In Abhängigkeit der durch den Konsortialführer bzw. Umtauschagenten festgelegten technischen
Richtlinien zur Abwicklung der freiwilligen Kapitalmaßnahme erfolgt die Instruktionserteilung
entweder an CBF oder direkt an den Konsortialführer bzw. Umtauschagenten. Dabei ist der von CBF
bzw. dem Konsortialführer oder Umtauschagenten vorgegebene Instruktionsstichtag zu beachten.
Die CBF-Kunden, die den SWIFT-Service für Kapitaldienste nutzen, können ihre Instruktionen generell
an CBF übermitteln. Hierzu steht der SWIFT MT565 zur Verfügung. Technische Voraussetzung zur
Nutzung der Instruktionserteilung über den MT565 ist eine BIC bezogene Autorisierung des
Kundenkontos. Liegt keine Autorisierung vor, erfolgt eine Ablehnung der Instruktion aus technischen
Gründen und der Kunde muss sich mit CBF in Verbindung setzen. Bei Instruktionserteilung an CBF
führt CBF die Instruktion und alle weiteren erforderlichen Abwicklungsschritte über die CASCADEPlattform aus.
Im Falle der Instruktionserteilung an den Konsortialführer bzw. Umtauschagenten unternimmt CBF
grundsätzlich keine Aktivitäten in Bezug auf die durch die Kunden gehaltenen Bestände. Die
Instruktionsausführung sowie alle weiteren erforderlichen Abwicklungsschritte erfolgen bilateral
zwischen dem CBF-Kunden und dem Konsortialführer bzw. Umtauschagenten über die CASCADEPlattform (z. B. Einstellung von Wertpapierüberträgen durch den CBF-Kunden zugunsten des
Konsortialführers bzw. Umtauschagenten).
Instruktionsausführung und Abrechnung
Im Falle der Instruktionserteilung an CBF nimmt CBF die Instruktion des Kunden als SWIFT MT565
entgegen und unterzieht diese verschiedenen formalen und inhaltlichen Prüfungen. Bei inhaltlicher
und formaler Korrektheit einer Instruktion sowie ausreichendem Bestand führt CBF die Instruktion
aus. Die Instruktionsausführung erfolgt durch Einstellung von Wertpapierüberträgen frei von Zahlung
in CASCADE mit Regulierung durch die Realtime-Verarbeitung (RTS Cont). Das Abwicklungsverfahren
hängt dabei von der Vorgangsart und den vom Konsortialführer bzw. Umtauschagent vorgegebenen
technischen Richtlinien ab. Die zwei geläufigsten Verfahren sind:
• Dem Kunden wird der Bestand in der Ursprungsgattung entsprechend der Höhe der
Weisungsnominale belastet und die getenderte Gattung auf dem Depotkonto gutgeschrieben.
Nach Fristende und im Falle des Zustandekommens der Kapitalmaßnahme erhält der Kunde auf
Basis seines Bestands in der Interimsgattung eine Gutschrift auf seinem Depotkonto in der
bezogenen Gattung und/oder eine Geldgutschrift. Der Bestand in der Interimsgattung wird
wieder ausgebucht.
• Der Bestand in der Ursprungsgattung wird entsprechend der Höhe der Weisungsnominale von
dem Kundenkonto auf das Konto des Konsortialführers bzw. Umtauschagenten in CASCADE
übertragen. Nach Fristende und im Falle des Zustandekommens der Kapitalmaßnahme erhält
der Kunde über CBF eine Gutschrift vom Konsortialführer bzw. Umtauschagenten auf sein
Depotkonto in der bezogenen Gattung und/oder eine Geldgutschrift.
Bei Instruktionserteilung an CBF erhalten die Kunden als Bestätigung der Instruktionsausführung
einen SWIFT MT567 sowie einen SWIFT MT566 mit Informationen zu den regulierten
Wertpapierüberträgen. Des Weiteren werden den Kunden generell die mit Abwicklung der
Kapitalmaßnahme einhergehenden Bestandsveränderungen Online, über Journale und im SWIFT
MT536 (Clearing & Settlement Statement) angezeigt. Für Geldbuchungen, die CBF auf Grund einer
Instruktionsausführung eingestellt hat, werden nach erfolgreicher Geldregulierung über TARGET2 auch
SWIFT MT566 Bestätigungen versendet.
Kommt eine freiwillige Kapitalmaßnahme nicht zustande (z. B. Scheitern eines Übernahmeangebots),
so gleicht CBF bereits vorgenommene Buchungen auf den Depotkonten der Kunden durch
Gegenbuchungen wieder aus.
Innerhalb einer Angebotsfrist meldet CBF an den Konsortialführer bzw. Umtauschagenten nach
Anforderung die Summe aller aktuell vorliegenden Weisungsnominale. Diese Informationen bilden die
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November 2016
6 - 17
Kundenhandbuch
Grundlage für Pflichtmitteilungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
und sonstigen amtlichen Bekanntmachungen zum Verlauf eines Angebots.
Non-Income: “Information only”-Maßnahmen
CBF informiert Kunden, die den SWIFT MT564 Service nutzen, auch über nicht-bestandsverändernde
Maßnahmen wie z. B. Namensänderung, Fondsanteil-Tauschoption oder über die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens eines Emittenten. Diese SWIFT MT564 Mitteilung ist als “Info” qualifiziert und
basiert auf den von Wertpapier-Mitteilungen (WM) veröffentlichten Informationen.
Tax Service
Mit den Steuerservices bietet CBF Unterstützung bei der Erstellung von Steuerbescheinigungen, bei
Rückerstattungen bereits abgeführter Steuern sowie zur Vorabbefreiung von Steuern in verschiedenen
Märkten an. Im Einzelnen umfasst das die folgenden Dienstleistungen:
• Erstellen von Steuerbescheinigungen für deutsche Wertpapiere zur Einreichung bei den
deutschen Finanzbehörden. Die Bescheinigungen werden auf die Namen der berechtigten
Begünstigten mit Depotkonto im Ausland ausgestellt. Der Service kann von ausländischen
Kunden der CBF oder CBL genutzt werden. Inländische Kredit- bzw.
Finanzdienstleistungsinstitute können diesen Service auch in Anspruch nehmen, sofern CBF
Steuern für diese Zahlungen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat.
• Rückerstattung von Quellensteuern für alle Märkte, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. CBF fordert für ihre deutschen Kunden die zu erstattende Quellensteuer bei
der ausländischen Finanzbehörde, Lagerstelle oder Tax Agent und für ihre ausländischen
Kunden die zu erstattende Kapitalertragssteuer bei der deutschen Finanzbehörde ein. Deutsche
Kunden erhalten dadurch z. B. die von Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden erhobene
Quellensteuer zurückerstattet. Ausländische Kunden können sich die in Deutschland erhobene
Kapitalertragssteuer und den Solidaritätszuschlag zurückerstatten lassen.
• Vorbereitung von Steuerrückerstattungsanträgen für gewisse Märkte im Zusammenhang mit
unserem Pro-aktiven Steuerservice. CBF überwacht die Zahlungen an Kunden in den
verschiedenen Märkten, breitet die Formulare zur Steuerrückerstattung vor, händigt sie an die
Steuerbehörde aus und überweist den erstatteten Betrag an die Kunden.
• Unterstützung der Kunden bei der Rückforderung der Zinsabschlagsteuer auf thesaurierende
Fonds für berechtigte inländische und ausländische Kunden. CBF übermittelt zehn Tage nach
Zuflusstag eine Liste als Information an den Kunden und fordert auf Antrag die zu erstattende
Steuer bei der Fondsgesellschaft zurück.
• Vorabbefreiung deutscher und ausländischer Kunden von Steuern für die Märkte, wo die
Möglichkeit der vollständigen oder teilweisen Befreiung von Steuerzahlungen besteht. Hierunter
fallen die über CSD-Links in die GS-Verwahrung einbezogenen Märkte Finnland, Frankreich,
Italien, Kanada, Schweiz und Spanien sowie die WR-Bestände in den Lagerstellen Australien,
Finnland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, Polen, Portugal, Schweden,
Schweiz, Spanien, Tschechien, Ungarn.
Bei anstehenden Income Vorgängen in den betroffenen Märkten stellt CBF den Kunden ab
14 Tage vor Ex-Tag bestandsbezogene Vorabinformationen als Liste sowie SWIFT Notifikationen
zur Verfügung mit steuerrelevanten Details und Referenzen zu den Kundeninformationen, in
denen die marktspezifischen Steuerkriterien beschrieben sind. Die Kunden können dadurch
rechtzeitig die berechtigten Bestände melden und die benötigten Dokumente bei CBF
einreichen.
• Im Rahmen der zum 1. Januar 2009 eingeführten Abgeltungsteuer in Deutschland bietet CBF
den Service “Taxbox” an, eine Plattform für den elektronischen Transfer steuerrelevanter Daten
bei Depotüberträgen.
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6. Verwaltung/Custody
Proxy Voting Services
Die CBF-Kunden können auf Wunsch verschiedene Proxy Voting Services zu ihren
girosammelverwahrten Beständen in Anspruch nehmen. Hierunter fallen im Wesentlichen
nachfolgende Services:
• Vorabinformation zu Hauptversammlungen (Diese können entweder über CASCADE Online oder
ab 30 Tage vor dem Hauptversammlungstermin über den bestandsbezogenen SWIFT MT564
Service bezogen werden, der auch eine Reminder-Funktion beinhaltet.)
• Übermittlung der HV-Agenda
• Vertretung der Stimmrechte für internationale Kunden
Die CBF nimmt die Instruktion des Kunden entgegen und leitet diese an die Abwicklungsstelle
weiter.
• Beschaffung der Eintrittskarten für internationale Kunden
• Registrierung der Bestände in Namensaktien
Als Voraussetzung zur Ausübung der Stimmrechte übermittelt CBF die Aktionärsdaten an die
Aktiengesellschaft. CBF nutzt für diesen Service CASCADE-RS (siehe Kapitel 7.1 Namensaktien
in CASCADE-RS auf Seite 7 - 1).
• Recherchedienste
In einigen Märkten sind die oben aufgeführten Dienstleistungen nicht vollumfänglich möglich, da der
örtliche CSD oder die Lagerstelle keinen Service anbieten.
6.2
Streifbandverwahrung
Die CBF bietet für Wertpapierbestände in Streifbandverwahrung Services zur Abwicklung von Incomeund Non-Income-Vorgängen sowie Proxy Voting Services an. Die Services haben nahezu den gleichen
Umfang wie zur GS-Verwahrung (Details siehe Kapitel 6.1 Girosammelverwahrung auf Seite 6 - 1. Der
dort beschriebene SWIFT MT564-Service ist jedoch nur für die GS-Verwahrung verfügbar).
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Kundenhandbuch
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6 - 19
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6.3
Wertpapierrechnung
Die CBF bietet ihren Kunden Custody Services auf die bei ihr WR-verwahrten Wertpapierbestände an
unter Nutzung des technischen und funktionalen Dienstleistungsangebotes ihrer
Schwestergesellschaft CBL. Diese Services sind im CBL Customer Handbook beschrieben.
November 2016
6 - 20
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Kundenhandbuch
7.
Special Services
7.1
Namensaktien in CASCADE-RS
CASCADE-RS (Registered Shares) umfasst eine erweiterte Bestandsführung für Namensaktien in
CASCADE sowie erweiterte Abwicklungsprozesse zur Berücksichtigung der besonderen Anforderungen
an die Eintragung der Aktionäre in das Aktienregister mit elektronischen Schnittstellen zum Emittenten
bzw. Aktienregisterführer. Der Depotbuchbestand des CBF-Kunden wird für Namensaktien in die drei
nachfolgend beschriebenen Bestandsarten untergliedert. Zusätzlich werden die Bestände auf der
Ebene einzelner Aktionäre geführt. Hierzu wird von der depotführenden Bank in der Bestandsführung
eine Kundenreferenz vorgegeben, die eine eindeutige Zuordnung der Bestände im CBF-Konto der Bank
zu den im Aktienregister eingetragenen Aktionären ermöglicht.
Freier Meldebestand (FMB)
Der FMB umfasst den Bestand, bei dem Eigentümer und eingetragener Aktionär noch nicht bzw. nicht
mehr identisch sind. Dieser Bestand entsteht durch die Vorbereitung zur Belieferung eines Verkaufs
(Bestandsübertrag) oder er wird durch die Einlieferung von Namensaktien in die GS-Verwahrung
aufgebaut, sofern die veranlassende Bank bei Erfassung der Einlieferung dies entsprechend vorgibt.
Bestände aus empfangenen Wertpapierüberträgen bzw. Börsengeschäftsbelieferungen befinden sich
bis zu ihrer Umschreibung (Veranlassung der Eintragung des neuen Aktionärs in das Aktienregister)
ebenfalls im FMB. Zur Belieferung von börslichen und außerbörslichen Geschäften kann nur der FMB
herangezogen werden.
Die Summe des FMB aller CBF-Konten beinhaltet grundsätzlich alle Aktionäre (Aktionärsnummern,
Bestand, Datum der Einbuchung in den FMB) einer Gattung, die aus dem Hauptbestand in den FMB
übertragen wurden. Der Umschlag des FMB erfolgt nach dem FiFo-Prinzip (First in - First out): Der
Bestand mit dem frühesten Buchungsdatum im FMB wird als erster bei Weiterleitung einer
Umschreibung an das Aktienregister als zur Austragung vorgesehener Bestand mitgesendet und bei
Eingang der Rückbestätigung über die erfolgreiche Verarbeitung im Aktienregister aus dem FMB
gelöscht.
Zugewiesener Meldebestand (ZMB)
Der ZMB bezeichnet den Übergangszustand, bei dem eine Umschreibung (ZMB) bzw. Ersteintragung
(ZMB aus Kapitalerhöhung) beim Emittenten bzw. Aktienregisterführer bereits beantragt, aber von
diesem noch nicht bestätigt wurde.
Hauptbestand (HB)
Der Hauptbestand beinhaltet den Teil des Bestandes, bei dem wirtschaftlicher Besitzer und
eingetragener Aktionär identisch sind. Dieser Bestand wird durch die CASCADE-RS-seitige
Verarbeitung (Rückmeldungsverarbeitung) der Bestätigung einer Umschreibung bzw. Ersteintragung
durch den Emittenten resp. Aktienregisterführer oder durch Einlieferung von Namensaktien in die GSVerwahrung gebildet, sofern die veranlassende Bank bei Erfassung der Einlieferung dies entsprechend
vorgibt.
Inhaber von Namensaktien, die noch nicht als Aktionär im Aktienregister eingetragen sind, haben zwar
aufgrund ihres Depotbestandes das Recht zur Teilnahme an Dividendenausschüttungen und
Kapitalmaßnahmen, verfügen aber nicht über Aktionärsrechte wie z. B. Teilnahme an der
Hauptversammlung oder Ausübung des Stimmrechts.
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Kundenhandbuch
November 2016
7-1
Kundenhandbuch
Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über die besonderen Anforderungen an die Abwicklung
von Wertpapiergeschäften in Namensaktien.
Handel
Verkäufer
Käufer
Geschäftsabschluss
Bestandsübertrag
Lieferinstruktionen
(OTC und Börse)
Abwicklung
Abwicklung
Wertpapiergeschäft
Zulassung
Namensaktien zur
GS-Verwahrung
Hauptbestand
(Verkäufer)
Freier
Meldebestand
Zugewiesener
MeldeBestand
(Käufer)
Hauptbestand
(Käufer)
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Ersteintragung
Umschreibung
Rückmeldung
Emittent / Aktienregisterführer
Abbildung 7.1 Zulassung von Namensaktien, Handel und Abwicklung
Für die Zulassung von Namensaktien zur GS-Verwahrung besteht als wesentlicher Unterschied
gegenüber Inhaberaktien die Anforderung zur Führung eines Aktienregisters durch den Emittenten
oder einen Aktienregisterführer.
Bei der Auftragserteilung und -bearbeitung von Lieferinstruktionen aus außerbörslichen und
börslichen Geschäften in Namensaktien ergeben sich gegenüber Inhaberaktien keine Unterschiede in
den Prozessen (siehe Kapitel 3. "Abwicklung" auf Seite 3 - 1). Zusätzliche Anforderungen entstehen für
den CBF-Kunden als Auftraggeber bzw. Verkäufer wegen der unterschiedlichen Bestandsführung bei
Namensaktien und als Empfänger bzw. Käufer wegen der gesetzlichen Pflicht (§ 67 1 AktG) zur
Meldung neuer Aktionäre an den Emittenten bzw. Aktienregisterführer.
November 2016
7-2
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
7. Special Services
Aufnahme von Namensaktien in die GS-Verwahrung
Die Aufnahme von Namensaktien in die Girosammelverwahrung und in CASCADE-RS kann über drei
mögliche Wege erfolgen:
• Ersteinlieferung: Einlieferung physischer Einzelurkunden als Namensaktien aus der
Streifbandverwahrung zur Bestandsschaffung in GS-Verwahrung. Wird das bestehende
Aktienregister übernommen, kann die Einlieferung in den Hauptbestand erfolgen.
• Umstellung Inhaberaktien in Namensaktien: Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien
mit anschließender Umschreibung der Aktien auf die Namen der Aktionäre. Die Namensaktien
erhalten eine neue ISIN.
• Börsengang eines Unternehmens mit Ausgabe von Namensaktien: Nach Zuteilung und
Übertragung der Bestände erfolgt die Meldung der Aktionäre in das Aktienregister per
Umschreibung.
Eintragungen/Aktionärsdatenänderungen
Die Ersteintragung der Aktionäre in das Aktienregister bei Aufnahme von Namensaktien in die GSVerwahrung oder bei Gutschriften von Namensaktien aufgrund von Kapitalmaßnahmen erfolgt über
CASCADE-RS. Die zu meldenden Aktionärsdaten umfassen unter anderem Namen, Geburtsdatum (bei
juristischen Personen: Gründungsdatum, sofern vorhanden) und Adresse des Inhabers sowie die
Stückzahl. CASCADE-RS übermittelt die Aktionärsdaten an das Aktienregister des Emittenten bzw. den
Aktienregisterführer und erhält als Rückmeldung die Bestätigung über die erfolgte Eintragung.
Änderungen von Aktionärsdaten z. B. Adressänderungen können ebenfalls auf elektronischem Weg
durch den CBF-Kunden über CASCADE-RS beauftragt werden. Aktionärsdatenänderungen sind nicht
zulässig, wenn sich die Identität des Aktionärs geändert hat (z. B. Änderung von Einzelaktionär auf
Aktionärsgemeinschaft, Erblasser auf Erbengemeinschaft etc.).
Bestandsüberträge
Die Abwicklung außerbörslicher und börslicher Wertpapiergeschäfte in Namensaktien erfolgt
ausschließlich im Freien Meldebestand (FMB). Der Auftraggeber eines Wertpapierübertrags (OTC) bzw.
der Verkäufer in einem Börsengeschäft muss deshalb zur Erfüllung des Geschäfts ausreichend
Bestand vom Hauptbestand (HB) des verkaufenden Aktionärs in den FMB übertragen. Der
Bestandsübertrag ist ein Auftrag frei von Zahlung innerhalb desselben CBF-Kontos (Lastschrift-Konto
= Gutschrift-Konto).
Die Angabe der Kundenreferenz identifiziert den Aktionär eindeutig. Die Verarbeitung kann in allen
CASCADE-Settlementzyklen erfolgen (siehe Kapitel "Abwicklung" auf Seite 1 - 8). Der
Bestandsübertrag kann im Idealfall sofort nach Geschäftsabschluss erfolgen, muss aber spätestens in
dem Settlementzyklus verarbeitet werden, in dem auch das Wertpapiergeschäft reguliert wird.
Durch die Regulierung des Wertpapiergeschäfts erfolgt die Umbuchung innerhalb des FMB von der
Verkäuferbank an die Käuferbank. Der Empfänger bzw. Käufer wird damit zum wirtschaftlichen
Besitzer und kann über die Wertpapiere für weitere Belieferungen verfügen. Da aber im Aktienregister
noch der bisherige Aktionär eingetragen ist ohne dass die Käuferbank einen neuen
Umschreibungsauftrag übermittelt hat, hat der neue Inhaber gegenüber der Aktiengesellschaft noch
keine Aktionärsrechte (Mitgliedschaftsrechte) auf Basis seines erworbenen Bestands.
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
7-3
Kundenhandbuch
Verkäufer
(„alter“ Aktionär)
1a
Käufer
Verkäuferbank
(CBF-Kunde,
Depotführendes
Institut)
2
5
3
1b
Verkaufsauftrag an
depotführendes Institut
Kaufauftrag an
depotführendes Institut
Käuferbank
(CBF-Kunde,
Depotführendes
Institut)
Handel
Abwicklung Wertpapiergeschäft
Erteilung Bestandsübertrag
durch Verkäuferbank.
Belastung HB des Verkäufers.
Hauptbestand
(Verkäufer)
4
Umbuchung von HB in
FMB des Verkäufers
7
Freier
Meldebestand
(Verkäufer)
6
Umbuchung von FMB
des Verkäufers nach
FMB des Käufers
Gutschrift FMB
für Käufer
Freier
Meldebestand
(Käufer)
Clearstream Banking Frankfurt
Abbildung 7.2 Belieferung von Liefergeschäften in Namensaktien
Im Falle eines Eigengeschäftes des CBF-Kunden ist in obiger Abbildung der Endbegünstigte identisch
mit dem Verkäufer/Auftraggeber bzw. dem Käufer/Empfänger.
Umschreibungen
Das Aktiengesetz (§ 67,4(1) AktG) verpflichtet die Kunden der CBF als mitwirkende Kreditinstitute bei
der Übertragung oder Verwahrung von Namensaktien, dem Emittenten bzw. Aktienregisterführer die
für die Führung des Aktienregisters erforderlichen Angaben zu übermitteln.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen ermöglicht CBF ihren Kunden in ihrer Rolle als
depotführendes Institut des Namensaktien-Inhabers die Veranlassung der Umschreibung von
Aktionären im Aktienregister. Dafür verantwortlich ist die Empfängerbank bzw. Käuferbank innerhalb
einer Wertpapiertransaktion, die nach dem Erwerb die Namensaktien ausschließlich im FMB hält.
Die Empfängerbank bzw. Käuferbank erteilt hierzu über CASCADE-RS einen Umschreibungsauftrag
mit den Daten des als neuen Inhaber in das Aktienregister einzutragenden Aktionärs. Bei der
Weiterleitung einer Umschreibung an das Aktienregister fügt CASCADE-RS die Daten des oder
derjenigen Aktionäre hinzu, die durch den neuen Aktionär und dessen Bestandshöhe überschrieben
werden. Die zu überschreibenden Aktionäre sind stets diejenigen, die das älteste Datum der
Einbuchung in den FMB aufweisen (FiFo-Prinzip).
Mit der zweimal täglich erfolgenden Zuweisung der von den Banken übermittelten Umschreibungen
erfolgt die Umbuchung vom FMB des Empfängers bzw. Käufers in den Zugewiesenen Meldebestand
(ZMB). Alle zugewiesenen Aufträge werden in der abendlichen Weiterleitung an den Emittenten bzw.
Aktienregisterführer mit den Daten des zur Austragung vorgesehenen Altaktionärs versehen und
übermittelt.
November 2016
7-4
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
7. Special Services
Nach Verarbeitung der positiven Rückmeldung des Emittenten bzw. Aktienregisterführers in CASCADERS (in der Regel am Morgen des Folgetages) nimmt CBF die Umbuchung vom ZMB des Empfängers
bzw. Käufers in dessen Hauptbestand (HB) vor. Durch die Eintragung des Namensaktien-Inhabers in
das Aktienregister verfügt dieser nun über alle Rechte eines Aktionärs. Negative Rückmeldungen zu
einer Umschreibung können sich aufgrund eines fehlerhaften Umschreibungsauftrags oder einer
Ablehnung durch den Emittenten (insbesondere bei vinkulierten Namensaktien) ergeben. Im Falle einer
negativen Rückmeldung durch den Emittenten bzw. Aktienregisterführer nimmt CBF eine Rückbuchung
vom ZMB des Empfängers bzw. Käufers in den FMB vor.
Wird der Inhaber von Namensaktien nicht in das Aktienregister eingetragen, so ist gemäß § 67, 4(5)
AktG das depotführende Institut auf Verlangen des Emittenten verpflichtet, sich an dessen Stelle
gesondert in das Aktienregister eintragen zu lassen.
Für Bestände, die nach Abschluss der Tagesendverarbeitung noch nicht umgeschrieben sind und
deshalb weiterhin im FMB stehen, bietet CBF den Emittenten zwei Services der automatischen
Umschreibung an:
• Teilnahme am Service “Automatische Umschreibung auf Legitimationsaktionär gemäß § 67, 4(5)
AktG” (ALU). Das depotführende Institut wird als Legitimationsaktionär in das Aktienregister
eingetragen.
• Teilnahme am Service “Automatische Umschreibung auf Interimsbestand” (AU). Dabei informiert
CBF das Aktienregister nur über interimistische Bestände. Der Name des depotführenden
Instituts wird zu Informationszwecken mitgeliefert.
Details zu den beiden Services sind in der Produktinformation für Banken und Emittenten von
Namensaktien - Dualer Service “Automatische Umschreibung beschrieben.
Käufer
(neuer Inhaber der
Namensaktien)
Käuferbank / Empfängerbank
(CBF-Kunde, Depotführendes Institut)
2
Auftrag: Umschreibung
auf Namen des neuen
Inhabers
1
Gutschrift FMB nach
Regulierung
Wertpapier-geschäft
8
Anzeige
Rückmeldung
3
Freier
Meldebestand
(Käufer)
Ermittlung zu
überschreibender
Aktionär
5
Zugewiesener
Meldebestand
(Käufer)
Verarbeitung
Rückmeldung
7a
Auftrag
durchgeführt
Hauptbestand
(Käufer)
4
Weiterleitung Umschreibung
mit Daten des zu überschreibenden Aktionärs und dem
neuen Inhaber
7a
Auftrag
abgelehnt
Freier
Meldebestand
(Käufer)
Clearstream Banking Frankfurt
6
Rückmeldung:
Auftrag durchgeführt
oder Auftrag abgelehnt
Aktienregister
Emittent / Aktienregisterführer
Abbildung 7.3 Umschreibung des Aktionärs im Aktienregister
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Kundenhandbuch
November 2016
7-5
Kundenhandbuch
Depotüberträge
Der Wechsel der Depotbank eines Aktionärs wird in CASCADE-RS mittels eines Depotübertrages aus
dem Hauptbestand der abgebenden in den Hauptbestand der aufnehmenden Depotbank ohne
Eigentumswechsel abgebildet. Das Aktienregister erhält eine Information, aus der die neue
bestandsführende Depotbank hervorgeht.
Depotüberträge z. B. aufgrund von Änderung der Kundenreferenz erfolgen in CASCADE-RS innerhalb
des CBF-Kontos der Bank ohne Information an das Aktienregister. Hier sind Lastschrift- und
Gutschrift-Bank identisch; die Identität des Aktionärs bleibt ebenfalls dieselbe.
November 2016
7-6
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
7. Special Services
7.2
Abwicklung von TEFRA D Wertpapieren
Gemäß den TEFRA D Rules (sie beziehen sich auf den “Tax Equity and Fiscal Responsibility Act of 1982”
bezüglich Auslandsverkäufe von US-Wertpapieren) darf ein TEFRA D Wertpapier in den ersten 40
Kalendertagen ab Emissionsbeginn von keinem US-Bürger sowie von keiner Person, die länger als 183
Tage in den USA lebt, gekauft werden. Dies ist von der depotführenden Bank zu prüfen und an CBF zu
melden.
CBF bietet ihren Kunden ein striktes und ein flexibles Verfahren zur technischen Abbildung und
Überwachung der Einhaltung der Gesetzesregelungen an. Wegen der steuerrechtlichen Implikationen
der TEFRA D Regelungen und der Wahl eines bestimmten Verfahrens wird der Kunde gebeten, seinen
steuerrechtlichen Berater zu konsultieren, da diese Beratung nicht Bestandteil des Service der CBF ist.
Das nachfolgende Schaubild gibt einen Überblick über die beiden durch CBF angebotenen Verfahren
mit einer Erläuterung in den nachfolgenden Abschnitten.
Emission von
TEFRA D Wertpapieren
Emission
Überwachung OTC- und Börsentransaktionen
innerhalb der 40 Tage Frist ab Emissionsbeginn
Anwendung striktes Verfahren
Sofortige Sperre von Gutschriften in TEFRA D
Wertpapieren auf Unterkonto
Laufende Freigabe gesperrter TEFRA D Bestände
Einreichung vorläufige und
endgültige Urkunde
Anwendung flexibles Verfahren
Abwicklung nach Ende der 40 Tage Frist
ohne weiterer Überwachung und ohne Sperre
Freigabefrist 3 Geschäftstage
nach Ende der 40 Tage Frist
Freigaben nur noch mit Zustimmung
des emissionsbegleitenden Instituts
Bestätigung
endgültige
Urkunde
Sperre des TEFRA D Gesamtbestands erst am Fristende
Freigabe nach Fristende oder
vorab mit zukünftiger Valuta
Freigaben nur noch mit Zustimmung
des emissionsbegleitenden Instituts
Abbildung 7.4 Handhabung von TEFRA D Wertpapieren innerhalb der 40 Tage Frist
Striktes Verfahren
Sofern keine anders lautende Instruktion des Kunden vorliegt, wendet CBF das strikte Verfahren an.
Gutschriften von TEFRA D Wertpapieren
Kommt es innerhalb der 40 Tage Frist aufgrund der Abwicklung einer OTC-Transaktion oder eines
Börsengeschäfts zu einer Gutschrift von TEFRA D Wertpapieren zugunsten eines Kontos bei der CBF,
so nimmt CBF automatisch eine Umbuchung der Wertpapiere auf ein dem Empfängerkonto
zugeordneten Sperrdepot vor. Hierzu richtet CBF zu jedem Hauptkonto seiner Kunden automatisch ein
Sperrdepot (Unterkonto 671) ein. Die Umbuchung wird den betroffenen Kunden per separaten Report
mitgeteilt.
Freigabe und Lieferung von TEFRA D Wertpapieren innerhalb der 40 Tage Frist
Über die Online-Funktionalitäten von CASCADE sowie über SWIFT, MQSeries oder File Transfer via
MT542 können die Kunden die Bestände, die keiner Person im Sinne der TEFRA D Rules zugeordnet
sind, freigeben. Durch diese Freigabe erfolgt eine Umbuchung vom Sperrdepot auf das angegebene
Abwicklungskonto, das in der Regel mit dem Hauptkonto des Kunden identisch ist. Die Freigabe
dokumentiert die Bestätigung, dass niemand des zuvor genannten Personenkreises an dem Bestand in
dieser TEFRA D Wertpapiergattung partizipiert. Sollte ein Teil des gesperrten Bestandes zu Gunsten
einer nicht berechtigten Person gebucht sein, so verbleibt dieser Teilbestand auf dem Sperrdepot. Die
Verpflichtung der ordnungsgemäßen Freigabe liegt beim bestandsführenden CBF-Kunden.
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Kundenhandbuch
November 2016
7-7
Kundenhandbuch
Freigabe und Lieferung von TEFRA D Wertpapieren nach der 40 Tage Frist
CBF ist verpflichtet, die auf dem Sperrdepot gebuchten Bestände am Ende der TEFRA D Laufzeit dem
emissionsbegleitenden Institut zu melden. Die Freigabe von gesperrten TEFRA D Wertpapierbeständen
kann durch den Kunden bis drei Geschäftstage nach Ende der 40 Tage Frist erfolgen. Nach Ablauf
dieser Frist kann eine Freigabe seitens des bestandsführenden Kunden nur noch nach Zustimmung des
emissionsbegleitenden Instituts erfolgen. In diesem Fall kann der Kundenbestand auf dem Sperrdepot
nur noch an das Sonderdepot des emissionsbegleitenden Instituts (Unterkonto 670) übertragen werden.
Das emissionsbegleitende Institut nimmt nach Zustimmung des Emittenten den Umtausch in den
freigegebenen Bestand vor und überträgt den Anteil auf das Hauptkonto des betreffenden Kunden.
Besonderheiten bei der Emission von TEFRA D Wertpapieren
Emissionen in TEFRA D Wertpapieren werden in Form von Bis-zu-Rahmenurkunden begeben. Bei
Auflegen einer Neuemission muss der Emittent gleichzeitig die vorläufige und die endgültige
Rahmenurkunde einreichen. Die vorläufige Rahmenurkunde bezieht sich auf das Wertpapier innerhalb
der 40-tägigen TEFRA D Frist und die permanente Rahmenurkunde auf das Wertpapier nach Ablauf der
Frist.
Flexibles Verfahren
Bei dem flexiblen Verfahren erfolgt innerhalb der 40 Tage Frist für unter TEFRA D fallende Wertpapiere
zunächst keine Sperre durch Umbuchung auf das Unterkonto 671. Am Ende dieser Frist wird der dann
verfügbare Gesamtbestand auf das Unterkonto gebucht und damit gesperrt. Danach ist eine Freigabe
noch weitere drei Bankarbeitstage über die Online-Funktionalität von CASCADE sowie über SWIFT,
MQSeries oder File Transfer via MT542 möglich. Die Freigabe-Instruktionen können auch vor der
automatischen Sperre mit zukünftiger Valuta erfasst werden. Hierfür versendet CBF in Listenform
bestandsbezogene Vorabinformationen zu TEFRA D Gattungen, für die die 40 Tage Frist ab Begebung
läuft und zwar am 20., am 30. und vom 36. bis 39. Tag der Frist.
November 2016
7-8
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Kundenhandbuch
7. Special Services
7.3
Global Securities Financing Services
Die CBF bietet über ihre CASCADE- und Creation-Plattformen verschiedene Services zur Vermittlung
und Verwaltung von Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe) und zur Sicherheitenverwaltung für in GSund WR-verwahrte Wertpapiere an.
Wertpapierdarlehen
Automated Securities Lending Programme (ASL)
Bei diesem Service vermittelt CBF auf der CASCADE Plattform automatisch Wertpapierdarlehen
zugunsten des Verkäufers von Wertpapieren, falls am Erfüllungstag eine Wertpapiertransaktion
mangels Bestand nicht reguliert werden kann. CBF-Kunden können als Darlehensnehmer (Entleiher)
und/oder Darlehensgeber (Verleiher) auftreten. Ein über ein Omnibuskonto operierender Kunde muss
als Entleiher sicherstellen, dass Bestände und Settlementinstruktionen bzgl. der für die automatische
Leihe relevanten Gattungen (Eigenbestand oder autorisierter Kundenbestand) auf ein weiteres
Hauptkonto separiert werden. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, so besteht die Möglichkeit der
Teilnahme an der gelegentlichen Entleihe und Verleihe von Wertpapieren (siehe Kapitel "Strategic
Securities Lending Programme (SSL)" auf Seite 7 - 11).
Nachfolgendes Schaubild zeigt den Ablauf eines automatischen Wertpapierdarlehens beginnend am
Erfüllungstag S.
S-1
STDVerarbeitung
S+1
S
1. SDSVerarbeitung
2. SDSVerarbeitung
STDVerarbeitung
1. SDSVerarbeitung
1. Rückgabeversuch
Abgewiesene
Geschäfte mangels
Bestand
Buchung
Ermittlung
Leihebedarf
2. SDSVerarbeitung
Ermittlung von
Teil- bzw.
vollständigen
Rückgaben
Leihe
Buchung
Leihe
Buchung
Sicherheiten
Pool
an
verleihbaren
Wertpapieren
Pool
an
verleihbaren
Wertpapieren
Einzug von
Sicherheiten
Wertpapiere
Clearstream Banking Frankfurt
Buchung
Sicherheiten
Freigabe,
Tausch von
Sicherheiten
Wertpapiere
Xemac
Xemac
Sicherheitenkonto des
CBF-Kunden
Sicherheitenkonto des
CBF-Kunden
Wertpapiere,
Wertpapiere,
Geld (EUR)
Geld (EUR)
Abbildung 7.5 Automatisches Wertpapierdarlehen zur GS-Verwahrung
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November 2016
7-9
Kundenhandbuch
Nach dem Ende der ersten Tagesverarbeitung (SDS1) ermittelt CBF die Wertpapiertransaktionen, die
des Services des automatischen Wertpapierdarlehens bedürfen. Folgende Kriterien muss ein
Wertpapiergeschäft hierzu erfüllen:
• OTC- oder Börsengeschäft (Non-CCP) mit Abwicklung gegen Zahlung
• Geschäft wurde von der Regulierung mangels Bestand abgewiesen.
• Geschäft ist im Status “matched” und ist nicht mit einer Settlement-Sperre versehen.
• Berücksichtigung kundenindividueller Parameter wie z. B. automatisches Darlehen nur für
Wertpapiergeschäfte in Aktien, Renten, DAX-Werte etc.
Soweit die zur Erfüllung des Geschäfts benötigten Wertpapiere in dem Wertpapier-Pool vorhanden
sind, der der CBF zur Verfügung steht, prüft CBF im nächsten Schritt die ausreichende Hinterlegung
von Sicherheiten durch den entleihenden Kunden.
Die Sicherheiten können über Xemac® (nur Wertpapiere) oder über ein von CBF treuhänderisch
verwaltetes Sicherheitenkonto des Verkäufers (Wertpapiere und Geld in EUR) gestellt werden. Bei
ausreichenden Sicherheiten erfolgen dann in der zweiten Tagesverarbeitung (SDS2 /Cont) die
entsprechenden Buchungen:
• Einzug der gestellten Sicherheiten
• Gutschrift der entliehenen Wertpapiere auf dem Depotkonto des Verkäufers
• Regulierung des zuvor wegen mangelnder Deckung abgewiesenen Wertpapiergeschäfts durch
den nun verfügbaren Depotbestand auf Basis des Wertpapier-Darlehensgeschäftes
In der darauffolgenden Nachtverarbeitung (STD) versucht CBF erstmalig das Darlehensgeschäft durch
Rückgabe, nach Art und Güte der vom Kunden entliehenen Wertpapiere zu schließen. Hierzu stellt CBF
einen Auftrag in CASCADE ein, der das Depotkonto des Kunden mit entsprechenden Wertpapieren
belastet. Die Verarbeitung dieses Auftrags erfolgt gegenüber den anderen in STD abzuwickelnden
Wertpapiergeschäften des Kunden nachrangig mit niedrigerer Priorität.
Bei Ablehnung des Auftrags erfolgt nach Ende der ersten Tagesverarbeitung (SDS1) im Rahmen der
Neuberechnung des Darlehensbedarfs und der Neubewertung gestellter Sicherheiten die Überprüfung
auf Teilrückgabe oder vollständiger Rückgabe der den entliehenen Beständen entsprechenden
Wertpapiere. Der Kunde hat die Möglichkeit, Sicherheiten auszutauschen. Alle aus der Neuberechnung
des Darlehens resultierenden Buchungen werden in der zweiten Tagesverarbeitung (CONT SDS2)
abgewickelt.
Zahlungen auf Kapitaldienste für entliehene Wertpapiere stehen dem Darlehensgeber zu. CBF nimmt
auf Anforderung des Darlehensgebers entsprechende Kompensationen vor durch Belastung des
Darlehensnehmers in Höhe des ausgeschütteten Geldbetrags und Gutschrift für den Darlehensgeber.
Die Behandlung offener Leihegeschäfte bei Kapitalveränderungsmaßnahmen ist abhängig von der
Vorgangsart. Beispiele hierzu:
• Bei Kapitalerhöhungen durch Einrichten von Bezugsrechten muss der Darlehensnehmer
spätestens am dritten Tag des Bezugsrechtshandels die Rechte der CBF zur Verfügung stellen.
CBF schreibt die Bezugsrechte dann dem Darlehensgeber gut.
• Erhält der Darlehensnehmer Gratisaktien, so sind diese zusammen mit den entliehenen
Wertpapieren am Ende des Leihegeschäftes zurückzuführen.
• Bei Angeboten, wie z. B. Übernahme- oder Abfindungsangeboten, behält sich CBF das Recht vor,
offene Leihegeschäfte außerordentlich zu kündigen.
Weitere Details zur Wertpapierleihe sind in den Sonderbedingungen für Wertpapierdarlehen der
Clearstream Banking AG, Frankfurt in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Clearstream Website
www.clearstream.com beschrieben.
November 2016
7 - 10
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7. Special Services
Strategic Securities Lending Programme (SSL)
Bei diesem Service können CBF-Kunden als gelegentlicher Darlehensnehmer (Entleiher) und bzw. oder
als Darlehensgeber (Verleiher) auftreten. Die Anforderung der depotseitigen Trennung von Kundenund Eigenbeständen besteht bei diesem Service nicht.
Strategische Leihen werden Fall für Fall per Anfrage an CBF vom Entleiher initiiert. CBF vermittelt
Leihen auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Verleiher. Voraussetzung zur Eröffnung von Leihen
bildet die ausreichende Besicherung durch den Entleiher.
Die Behandlung von Kapitaldienstleistungen ist analog zum Automated Securities Lending Programme.
KAGplus
Dieser Service richtet sich primär an Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen), die durch das
Verleihen ihrer Wertpapierbestände die Erträge ihrer Investoren steigern möchten. Da CBF von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als “organisiertes System” im Sinne des § 202
Kapitalanlagegesetzbuch zertifiziert ist, entfallen für KVGen bei Nutzung der CBF-Services
verschiedene vom KAGB vorgegebene Beschränkungen:
• Die Volumenbegrenzung auf 10 % des Wertes des Sondervermögens pro Kontrahent entfällt.
• Die gesonderte Bereitstellung von Sicherheiten für jedes Sondervermögen entfällt. Sicherheiten
können auf der Ebene des Darlehensnehmers und anteilsmäßig nach Darlehensgeber
zusammengefasst werden (Pooling).
• Von den in § 200 genannten Einschränkungen bzgl. der Besicherung kann ebenfalls abgewichen
werden, so dass CBF-eigene Zulässigkeitskriterien gelten.
CBF nimmt je nach Bedarf der KVG folgende Rollen in einem Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe) ein:
• Bilaterale Struktur
Die CBF übernimmt in dieser nachfolgend dargestellten Struktur eine aktive Rolle durch
Vermittlung von Darlehensnehmern (Entleihern) für das Gesamtportfolio oder Teile des KVGSondervermögens. Die KVG bzw. deren Verwahrstelle treten als automatischer oder
gelegentlicher Darlehensgeber (Verleiher) auf. CBF stellt die Marktgerechtigkeit der
Darlehensentgelte sicher.
KVG /
Verwahrstelle
CBF
Markt
Abbildung 7.6 Bilaterale Struktur eines Wertpapierdarlehens mit KVGen
• Trilaterale Struktur
In dieser Struktur nimmt CBF eine passive Rolle ein. Die KVG bzw. deren Verwahrstelle schließt
ohne Vermittlung der CBF einen Leihevertrag mit dem Darlehensnehmer ab. CBF erhält
entsprechende Handelsbestätigungen und übernimmt die vollständige Abwicklung des
Geschäfts einschließlich Matching, Marktgerechtigkeitsprüfung, Bewertung und Besicherung.
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7 - 11
Kundenhandbuch
KVG /
Verwahrstelle
Darlehensnehmer
CBF
Abbildung 7.7 Trilaterale Struktur eines Wertpapierdarlehens mit KVGen
Der Service umfasst ein tägliches, umfangreiches Reporting über Positionen an die KVG bzw. deren
Verwahrstelle bestehend aus Handels- und Buchungsbestätigungen, Report sowie der verpfändeten
Sicherheiten. Vertragsbasis zwischen CBF und KVG ist eine Zusatzvereinbarung. Vertragsbasis
zwischen CBF und Darlehensnehmer ist die Teilnahme als gelegentlicher Darlehensnehmer.
Wertpapierdarlehen über die Creation-Plattform
Die CBF-Kunden können für ihre auf der Creation-Plattform geführten 6er-Konten die von CBL im
Auftrag der CBF angebotenen Services Automatische Wertpapierleihe (ASL, ASLplus) nutzen.
Detaillierte Informationen zu diesem Services sind im CBL Customer Handbook sowie auf der
Clearstream Website www.clearstream.com unter Products and Services / Global Securities Financing
beschrieben. Aufgrund des unterschiedlichen Rechtsrahmens in Deutschland und Luxemburg sind für
CBF-Kunden folgende Besonderheiten zu beachten:
KAGplus und SSL können ebenfalls auf der Creation-Plattform genutzt werden, so dass auch nicht
CASCADE-fähige, in Euro sowie in zugelassenen Währungen (AUD, CAD, CHF, DKK, GBP, JPY, KRW,
NOK, SEK, USD) notierte bzw. denominierte, internationale Wertpapiere im Programm zugelassen sind.
Mit dieser Internationalisierung werden Buchungen über 6er-Konten generiert und somit deutsches
Recht garantiert. Zur Absicherung etwaiger Wechselkursschwankungen werden Darlehen in einer der
genannten Währungen mit einem Besicherungsaufschlag versehen, der basierend auf Marktkriterien
flexibel gehandhabt wird und somit einer ständigen Änderung unterliegt.
Am Abwicklungs- bzw. Valutatag ist CBF vom Verleiher (Eröffnung) bzw. Entleiher (Rückführung) auf
dem relevanten 6er-Konto zu beliefern, so dass CBF dann die entsprechende Transaktion auf der
Creation-Plattform über die entsprechenden Zwischenkonten buchen kann. Bereits bestehende 6erKonten können hierfür ebenfalls genutzt werden.
Die Durchführung der Leihetransaktionen wird von CBF mit den Instruktionstypen 4F und 5F
gewährleistet. Hierbei bucht CBF immer über ein Zwischenkonto, wobei für Eröffnungen und
Rückführungen unterschiedliche Konten benutzt werden. Ein fehlgeschlagenes Settlement wird nicht
vorgetragen und führt spätestens am Tagesende zur Stornierung bzw. Rückabwicklung.
Die von CBF dazwischen geschalteten technischen Konten sind 69988 für Eröffnungen und 69989 für
Schließungen bzw. Kündigungen von Leihegeschäften.
Kapitaldienste für auf der Creation-Plattform abgewickelte Leihegeschäfte werden analog zu der auf
der CASCADE-Plattform behandelt, d. h. die geldliche Kompensation wird über RTGS-Konten auf der
T2-Plattform dargestellt.
Hierbei gilt es zu beachten, dass für US-Gattungen aufgrund spezieller Reportinganforderungen
gegenüber US-Steuerbehörden von CBF unabhängig der “Settlement Location” keine Kompensationen
November 2016
7 - 12
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7. Special Services
bzw. Zahlungen durchgeführt werden. Etwaige Kompensationen sind somit von den Kontrahenten ohne
Einschaltung der CBF durchzuführen.
Collateral Management Services (Xemac®, CmaX)
Mit dem System Xemac® bietet CBF ihren Kunden Services zur Verwaltung von Wertpapiersicherheiten
an. Dadurch haben CBF-Kunden die Möglichkeit, ihre auf den CASCADE- und Creation-Konten
gehaltenen Wertpapierbestände in einem Sicherheitenpool zu bündeln. Geeignete Sicherheiten aus
diesem Pool werden den eingestellten Forderungen zugeordnet.
Collateral-Management-Dienstleistungen für das Segment GC Pooling:
• GC Pooling® ist ein geldbezogener, allgemeiner Collateral-Markt von Eurex Repo® und bietet
die einzigartige Kombination eines gesicherten Geldmarkthandels mit der Effizienz und
Sicherheit der zentralen Gegenpartei von Eurex Clearing AG. Selbst extrem umfangreiche
Tickets und Deals können ganz einfach und reibungslos gehandelt werden. Anschließend werden
die Transaktionen automatisch, ohne Probleme bezüglich der Kredit- oder Sicherheitsallokation
durchgeführt. Der große Vorteil von GC Pooling® besteht darin, dass erhaltene Sicherheiten für
weitere Geldmarkttransaktionen und die Refinanzierung innerhalb des Netzwerks der
Offenmarktgeschäfte der EZB wiederverwendet werden können.
Über Xemac® können Transaktionen in folgenden Bereichen besichert werden:
• Kreditfazilitäten bei der Deutsche Bundesbank
• Offenmarktgeschäfte der Europäische Zentralbank
• Besicherung von Deutsche Bundesbank Eigengeschäften
• Handel von Repo-Transaktionen über die Eurex Repo Plattform im Rahmen des GC Pooling in
EUR und USD
• Unterstützung der Handelsaktivitäten über diverse börsliche und außerbörsliche
Handelsplattformen, z. B. der Terminbörse Eurex Deutschland durch effiziente Bestellung und
Verwaltung von Sicherheiten auf der Grundlage des Risk-Based-Margining der
Eurex Clearing AG als Clearinghaus und CCP
• Wertpapierleihegeschäfte im Rahmen der verschiedenen von CBF angebotenen Programme
anhand der Kriterien EGCP und EGCPX
• Kreditlinien bei Clearstream Banking Frankfurt und Luxembourg
• Bilaterale Bereitstellung von Sicherheiten zwischen Xemac®-Teilnehmern für die Belieferung
von OTC-Geschäften
Über CmaX können Transaktionen in folgenden Bereichen besichert werden:
• Wertpapierleihegeschäfte im Rahmen von SSL und KAGplus anhand ASLplus Kriterien über
6er-Konten nach deutschem Recht
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Kundenhandbuch
CASCADE
Hauptkonto
000
Einlieferungen
CBF-Kunde A
Eurex
Auslieferungen
Xemac
CBF-Kunde B
Equity CCP
Zentraler
Sicherheitenpool
Unterkonto
550
Clearstream Banking
Frankfurt
Deutsche
Bundesbank
Wertpapierleiheprogramme
der CBF
Fixed Income CCP
Repo-Transaktionen
(GC Pooling)
Abbildung 7.8 Zentraler Sicherheitenpool durch Xemac®
Für die Kunden der Xemac®-Services gelten die Sonderbedingungen der CBF für die
Sicherheitenverwaltung (SB Xemac®). CBF richtet ihren Kunden in CASCADE das Unterkonto /550 ein,
auf dem die als Sicherheiten zur Verfügung stehenden Wertpapiere zusammengeführt und dann über
das System Xemac® zur Besicherung von Forderungen herangezogen werden. Sofern auf Creation
gehaltene Wertpapiere zur Sicherheitenstellung genutzt werden sollen, sind zur Einrichtung der
erforderlichen Creation-Konten (Reservierungskonto, Segregierungskonto) die entsprechenden
Formulare bei der CBL einzureichen. Xemac® steht den Kunden zwischen 07:00 Uhr und 17:45 Uhr
online zur Verfügung und bietet folgende Kernfunktionalitäten:
• Vertragsabschlüsse: Auf bestimmten Vertragsdefinitionen basierend werden in Xemac® online
Verträge zwischen Teilnehmern (z. B. Deutsche Bundesbank und CBF-Kunde) abgeschlossen.
• Ein- und Ausbuchungen: Die Ein- und Ausbuchung zwischen dem CASCADE-Hauptkonto und
dem Unterkonto /550 nehmen CBF-Kunden online über Xemac® oder elektronisch über
File Transfer/MQSeries/SWIFT vor. Die Ein- und Ausbuchungen werden in der RealtimeVerarbeitung (RTS Cont) von CASCADE reguliert. Die Ein- und Ausbuchung zwischen dem
Ursprungskonto und dem Reservierungskonto in Creation werden online über Xemac® oder
über SWIFT vorgenommen. Die Regulierung erfolgt in Creation. Zusätzlich lassen sich Ein- und
Ausbuchungen in Creation durch die Auto-Allokationsmechanismen von CmaX automatisieren.
• Exposure Requests: Kunden können online via Xemac® oder alternativ über SWIFT
Sicherheitenbeträge vorgeben, die automatisch durch die Allokation von Sicherheiten in der
vorgegebenen Qualität vom Ursprungskonto auf das Reservierungskonto übertragen werden.
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7 - 14
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7. Special Services
• Verwaltung von Forderungsbeträgen: Kunden können online via Xemac® oder alternativ über
SWIFT-Nachrichtentypen die Höhe der Forderungsbeträge anpassen.
• Kundenreferenzen: Durch die Einrichtung von Kundenreferenzen lassen sich in Xemac® mehrere
Sicherheitenpools bilden und getrennt verwalten.
• Allokation: Bei Allokationen, die manuell vorgenommen werden können, in der Regel aber
systemseitig veranlasst werden, nimmt Xemac® die Zuordnung von Sicherheiten zu Forderungen
vor. Hierbei stellt das System die Einhaltung der Zulässigkeits- und Bewertungskriterien gemäß
der dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Vertragsdefinition sicher.
• Substitution: Substitutionen werden online in Xemac® veranlasst oder erfolgen unter
bestimmten Bedingungen automatisiert. Nach Freigabe stehen die entsprechenden Wertpapiere
zur Rückübertragung oder anderweitigen Verwendung in Xemac® zur Verfügung.
• Reports: Xemac® stellt auf täglicher Basis ein umfangreiches Reporting zur Verfügung. Es
besteht weiterhin die Möglichkeit, individuell nach Bedarf Reports zu generieren. Die Reports
können zur weiteren Verarbeitung gespeichert werden.
• Kapitaldienste: Kapitalerträge werden dem berechtigten Empfänger automatisch
gutgeschrieben. Wertpapiere, die nicht mehr zulässig sind (z. B. wegen Endfälligkeit), werden
automatisch substituiert. Zur Behandlung von Kapitaldiensten bei untersicherten Forderungen
siehe Kapitel "Abrechnung und Abrechnungsinformationen" auf Seite 6 - 6.
Der Triparty Repo Service kann für 6er-Konten nur als Cash Taker (Verkäufer) genutzt werden. Für die
Rolle als Cash Provider (Käufer) ist ein zusätzliches CBL-Konto erforderlich.
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Kundenhandbuch
7.4
Selbstbesicherung
Der durch die CBF und Deutsche Bundesbank angebotene Selbstbesicherungs-Service ermöglicht den
Kunden, zusätzliche Geldliquidität für die Wertpapierabwicklung in der CBF-Nachtverarbeitung (STD
und RT-STD) sowie der Tagverarbeitung (während CONT-SDS1) durch den Abschluss von
Refinanzierungsgeschäften mit der Deutsche Bundesbank zu generieren. Als wesentliche
Voraussetzung zur Teilnahme an dem Service muss der Kunde über ein Konto bei der Deutsche
Bundesbank mit Zugang zu den Spitzenrefinanzierungsfazilitäten verfügen oder eine Verbindung zu
einer Korrespondenzbank unterhalten, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Technisch erfolgt bei diesem Service die automatische Generierung von Gegenaufträgen zu den von
den Kunden markierten Kaufinstruktionen mit der Deutsche Bundesbank als Kontrahent. Da in der
Nachtverarbeitung die Gegenwerte aus Käufen und Verkäufen gegeneinander aufgerechnet werden
(Netting), reduziert sich dadurch der zu reservierende Liquiditätsbedarf. Es sind folgende Wertpapiere
aus der Liste der EZB pfandfähigen Wertpapiere zur Selbstbesicherung zugelassen:
• Staatsanleihen (inklusive Neuemissionen des Bundes)
• Pfandbriefe
• Von supranationalen Institutionen begebene Papiere
Das nachfolgende Schaubild stellt den Prozess der Selbstbesicherung (SB) dar.
S-1
18:00
S
01:30
19:00
06:00 07:00
15:30
Prüfung u.
Berechnung des
Besicherungswerts
Deutsche
Bundesbank
Sonderprozess
offene Rückführungstransaktion
Bestätigte
Besicherungswerte
Übermittlung Infos
zum Auftrag
Prozess der Selbstbesicherung (SB)
Generierung Rückführungstransaktion
Generierung SBEröffnungstransaktion
Löschen offene Rückführungstransaktion
Löschen nicht regulierte
SB-Eröffnungstransaktion …
… oder optional Vortrag in
CONT SDS1
SB-Eröffnungstransaktion
ist reguliert
Auftrag für SB markiert
RvP-Instruktion des Kunden
zu OTC oder FI-CCP
STD
Nachtverarbeitung
RT-STD
CONT SDS1
…
Tagesverarbeitung
RTS
CBF
Vortrag offene Rückführungstransaktion
Abbildung 7.1 Prozess der Selbstbesicherung in der Nachtverarbeitung
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7. Special Services
Generierung und Abwicklung von SB-Eröffnungstransaktionen
Die Kunden der CBF nutzen den SB-Service für die folgende Nachtverarbeitung durch Markierung
einer OTC-Kaufinstruktion oder Kaufinstruktion des Fixed Income CCP (RvP - Receipt versus Payment)
bis 18:00 Uhr. Die CBF leitet die notwendigen Informationen aus der markierten Instruktion an die
Deutsche Bundesbank zur Prüfung und Berechnung des Besicherungswertes weiter. Der übliche
Reservierungsprozess zur Bereitstellung von Liquidität für die CBF-Nachtverarbeitung bleibt
unverändert (siehe hierzu Kapitel "Nachtverarbeitung" auf Seite 4 - 3).
Nach Bestätigung des Besicherungswertes durch die Deutsche Bundesbank generiert CBF
automatisch auf Basis der markierten und gematchten Kaufinstruktion eine Gegeninstruktion (DvP Delivery versus Payment) als SB-Eröffnungstransaktion. Der Nominalwert und die Wertpapiergattung
entsprechen den Angaben aus der markierten Kaufinstruktion. Die Deutsche Bundesbank als
Kontrahent in der SB-Eröffnungstransaktion erhält die Wertpapiere auf einem speziellen CBF-Konto
gutgeschrieben. Der Gegenwert entspricht dem errechneten Besicherungswert der Wertpapiere und
wird dem Kunden gutgeschrieben. Durch die SB-Eröffnungstransaktion werden die Wertpapiere an die
Deutsche Bundesbank verpfändet und dem Kunden der Gegenwert der als Sicherheit dienenden
Wertpapiere abzüglich einem Sicherheitsabschlag in Form eines Innertageskredits für die
Nachtverarbeitung zur Verfügung gestellt.
Die SB-Eröffnungstransaktion wird in STD und RT-STD reguliert. Die Regulierung der SBEröffnungstransaktion ist nicht notwendigerweise von der Regulierung der markierten Kaufinstruktion
abhängig. Wird eine SB-Eröffnungstransaktion in der CBF-Nachtverarbeitung nicht reguliert, so erfolgt
automatisch deren Löschung am Ende der Nachtverarbeitung. Optional kann eine offene bzw. nicht
genutzte SB-Eröffnungstransaktion in die CONT SDS1-Verarbeitung übergeleitet werden. Erfolgt auch
hier keine Regulierung, so wird die SB-Eröffnungstransaktion nach CONT SDS1 gelöscht.
Generierung von Rückführungstransaktionen
Für eine regulierte SB-Eröffnungstransaktion wird noch in der Nachtverarbeitung automatisch eine
Rückführungstransaktion (RvP) generiert bestehend aus der Lieferinstruktion und dem Matchauftrag
zur Rückführung der Wertpapiere von der Deutsche Bundesbank auf das CASCADE-Konto des Kunden
gegen Zahlung zu Lasten des Kunden. Der Kunde kann dabei wählen, ob die Rückführungstransaktion
mit oder ohne Settlementsperre in CASCADE eingestellt wird. Im Falle einer freigegebenen
Rückführungstransaktion und noch ausreichender Liquidität am Ende der Nachtverarbeitung erfolgt
die Regulierung der Rückführungstransaktion in RT-STD/Cont und damit die Schließung des
Refinanzierungsgeschäfts. Wird die Rückführungstransaktion nicht in der Nachtverarbeitung reguliert,
so erfolgt automatisch deren Umstellung auf Settlement-Flag RTS "Y" und Vortrag in die anschließende
RTS/Cont-Verarbeitung.
Sonderprozess bei der Deutsche Bundesbank
Für Rückführungstransaktionen, die bis 15:30 Uhr nicht reguliert werden, erfolgt eine automatische
Löschung in CASCADE und die Überführung in den entgeltpflichtigen Sonderprozess der Deutsche
Bundesbank (Standardverfahren für Dispositionsdepots). Dieser Sonderprozess ist erforderlich, damit
die Deutsche Bundesbank einen verzinslichen Übernachtkredit (Ständige Faszilität des Eurosystems)
gewähren kann, wenn dem Kunden die Liquidität bis zum Tagesende (18:00 Uhr) für eine Rückführung
nicht zur Verfügung stehen sollte.
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7.5
Fremdtresorverwahrung
CBF bietet ihren Kunden die Fremdtresorverwahrung durch eine vollständige systemunterstützte
Verwahrung und Verwaltung im Bereich von Streifbandbeständen und Sonderbeständen an.
Die Verwahrung umfasst
• Die Streifbandverwahrung für die Bankkunden (Endkunden),
• Alle Arten von Konsignationsbeständen (Vorratslager, Blanketten, etc.) und
• Wertgegenstände nach individueller Vereinbarung.
Die Verwaltungsservices der CBF für ihre Kunden beinhalten
• Ein- und Auslieferungen
• Bestandsumlegungen in andere Kundenreferenzen innerhalb eines Fremdtresorbestandes (FTB)
und zu anderen Fremdtresorkunden
• Kuponinkasso
• Dotationskontenführung
• Umtausch und Ausbuchung von Urkunden
• Umschreibung von Namenstiteln
• Börsengeschäftsbelieferungen
• Durchlieferung von WR-Titeln
• Nummernbuchführung
• Berichtswesen
• Sonderdienstleistungen (Abwicklungsstelle für Kuponinkasso bei Eigen- und Fremdemissionen,
Bogenerneuerungen, Urkundenumtäusche)
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7. Special Services
Das nachfolgende Schaubild stellt exemplarisch den Prozessablauf für Ein- und Auslieferungen im
Rahmen der Fremdtresorverwaltung (FTV) dar.
Einliefrung
Endkunde
Bank
CBF FTVService
2
4
Bank
CBF FTVService
Urkunden-
1
Lieferung
CBFTresorsystem
7
5
3
BankSystem
8
6
Endkunde
Auslieferung
Filiale A
Bank
Bank
Bank
Filiale A
CBF FTVService
Filiale A
2
4
6
Urkunde
1
CBFTresorsystem
5
3
BankSystem
1. Endkunde bringt Urkunde zu seiner Filiale zur
Einlieferung in sein Streifbanddepot bei seiner
Bank.
2. Filiale prüft die Urkunden und gibt diese zur
Zentrale. Filiale/Zentrale erfasst Auftrag im
Bank-System und schickt Urkunde an CBF.
3. Bank erfasst den Einlieferungsauftrag im CBFSystem.
4. CBF prüft die Lieferung und nimmt den Auftrag
im System an.
5. Auftrag durchläuft CBF-Prüfstellen. CBF bucht
im CBF-System.
6. Bank erhält von CBF SWIFT MT536.
7. Vereinnahmung und Ablage im Tresor
8. Berichtswesen über FTB-Tresorbestand
1. Endkunde fordert Urkunde aus seinem
Streifbanddepot bei seiner Bank/Filiale zurück.
2. Filiale nimmt Legitimationsprüfungen vor.
3. Bank/Filiale erfasst im Bank-System und im
CBF-System.
4. CBF prüft den Auftrag gegen den FTBTresorbestand.
5. CBF liefert die Urkunde an die Bank-Zentrale.
6. Zentrale liefert an die Filiale.
7. Filiale liefert an den Endkunden aus.
7
Abbildung 7.10 Fremdtresorverwahrung am Beispiel von Ein- und Auslieferungen
Die Migration der Tresorverwaltung zur CBF wird mit den Kunden individuell abgestimmt. Neben der
physischen Migration “in summa” kann auch eine sukzessive Migration erfolgen.
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7 - 19
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7.6
Taxbox (Deutsche Abgeltungsteuer)
Im Rahmen der zum 1. Januar 2009 eingeführten Abgeltungsteuer in Deutschland auf Kapitaleinkünfte
sind Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften verpflichtet, bei einem Depotwechsel
steuerrelevante Daten an das Empfängerinstitut zu übermitteln.
Die CBF bietet in Abstimmung mit den führenden Verbänden der Deutschen Finanzindustrie (BdB,
DSGV, BVI, BVR) mit ihrem Service “Taxbox” eine Plattform für den elektronischen Transfer der zur
korrekten Steuerermittlung benötigten Daten von der übertragenden Bank an die empfangende Bank
eines Depotübertrags an. Der Service umfasst folgende Datentransferleistungen:
• Transfer von Anschaffungsdaten: Informationen zur Beschaffung der Anlageobjekte eines
privaten Investors (z. B. ISIN, Kaufdatum, Kaufpreis, Nominalwert, Gebühren)
• Transfer von Daten der Kategorie Verrechnungstöpfe: den Steuerzahler betreffende
Informationen der Depotbank über anzurechnende realisierte Verluste und im Ausland gezahlte
Quellensteuern
Die Übermittlung der Daten erfolgt bzgl. Inhalt und Format in einem festgelegten Standard. Als
Übertragungswege stehen den Nutzern des Services der File Transfer (LIMA) oder das Internet
(HOBLink) mit einer Upload-/Download-Funktion zur Verfügung.
Die Lieferung der steuerrelevanten Daten ist vom eigentlichen Settlementprozess getrennt und steht
somit auch in vollem Umfang für Depotüberträge zur Verfügung, die nicht über die Systeme der CBF
abgewickelt wurden. Zudem steht die Nutzung der Plattform auch Instituten offen, die keine Kunden
der CBF sind, die aber für ihre Kunden die Verwaltung und Übermittlung steuerrelevanter Daten
übernehmen (z. B. Kapitalverwaltungsgesellschaften).
Detaillierte Informationen zu diesem Service liefert das Connectivity Handbuch “Taxbox”.
November 2016
7 - 20
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8.
Kommunikation
8.1
Girosammelverwahrung
Für die Auftragserteilung an CBF und den Empfang von Reports stehen den CBF-Kunden verschiedene
Kommunikationswege zur Verfügung:
• Online über CASCADE-Host und CASCADE-PC/HOB RD VPN
• File Transfer zur Übertragung von ISO 15022 Nachrichten
• SWIFT ISO 15022 Nachrichten über das SWIFT-Netz
• ISO 15022 Nachrichten über IBM WebSphere MQ (MQSeries)
Des Weiteren kann CBF über das CA-Spool-System von CASCADE Reports an einen fest zugeordneten
Drucker des Kunden weiterleiten. Diese in Listenform bereitgestellten Reports können vom Kunden
auch über die Webseite der Deutschen Börse abgerufen werden (CBF Fileservice). Über das Internet
stehen den Kunden auch Upload-Funktionen für verschiedene Services zur Verfügung. So können im
Rahmen der Steuerservices Depotbanken für verschiedene Märkte die Begünstigtendaten für Anträge
zur Steuerrückerstattung an CBF übermitteln. Emittenten von Optionsscheinen oder Zertifikaten haben
die Möglichkeit, die Emissionsbedingungen und Basisdaten einer Emission elektronisch an CBF zu
übertragen.
Für CBF-Kunden ist es möglich, verschiedene Kommunikationskanäle in Kombination zu nutzen. Der
Kunde kann z. B. über File Transfer oder SWIFT seine Aufträge an CBF erteilen, standardisierte
Reports aus der Abwicklung empfangen und den Online-Zugriff über CASCADE-Host oder
CASCADE-PC/HOB RD VPN nutzen, um einzelne Aufträge für das Settlement zu sperren oder in
Echtzeit bereitgestellte Informationen abzurufen.
CASCADE-Host
CASCADE-PC
Drucker
File Transfer
Manuelle
Auftragserfassung
Realtime
Online
Informationen
CASCADE-PC
CASCADE-Host
CA-Spool
IBM WebSphere MQ
SWIFT
CASCADE
Mainframe
SWIFT
ISO 15022
Standleitung
Internet (HOB Link)
Abbildung 8.1 Kommunikationswege mit der CBF
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8-1
Kundenhandbuch
Online
Über CASCADE-Host und CASCADE-PC/HOB RD VPN können CBF-Kunden in der Zeit von 01:30 bis
19:00 Uhr online auf die Abwicklungsplattform CASCADE zugreifen. Es stehen den Kunden alle
Funktionalitäten zur Erteilung, Bearbeitung und Abwicklung von außerbörslichen und börslichen
Geschäften über CASCADE zur Verfügung. Bei der Auftragserteilung zum außerbörslichen Geschäft
kommt das Vier-Augen-Prinzip zur Anwendung.
Für den Online-Zugriff auf CASCADE wählt der CBF-Kunde unter seinen Mitarbeitern mindestens zwei
Sicherheitsbeauftragte aus, die von CBF Zugriffsrechte als Administrator erhalten. Die
Sicherheitsbeauftragten können dann an die Anwender in ihrem Hause entsprechende Berechtigungen
erteilen.
CASCADE-Host
Der Online-Zugriff über CASCADE-Host ist nur in deutscher Sprache möglich und erfordert zwei
wesentliche technische Voraussetzungen:
• Der CBF-Kunde muss über eine Standleitung (SNA) mit der CASCADE-Plattform verbunden
sein;
• Der Kunde benötigt eine IBM PC 3270 Emulation.
Abbildung 8.2 Hauptmenü von CASCADE-Host
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8-2
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8. Kommunikation
CASCADE-PC
CASCADE-PC ermöglicht dem Kunden den Online-Zugriff auf CASCADE über eine graphische
Benutzeroberfläche in deutscher und englischer Sprache. Folgende technische Voraussetzungen sind
zu erfüllen:
• Da CASCADE-PC die Daten der CASCADE-Host Version in ein graphisches Format übersetzt,
wird auch für CASCADE-PC eine IBM PC 3270 Emulation benötigt. Für die technische Anbindung
an die CASCADE-Plattform stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Nutzung einer Standleitung (SNA) oder des Internetprotokoll-basierten Virtual Private
Network (VPN) der Clearstream Banking.
- Nutzung einer Internetverbindung mit zwei Token (HOB RD VPN). Dieser Zugriff wird nur als
Backup-Lösung oder für Kunden mit geringem Datenaufkommen empfohlen.
Abbildung 8.3 Hauptmenü von CASCADE-PC
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8-3
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Fristen für die Auftragserteilung (Settlement)
Für die in Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8 beschriebenen CASCADE-Settlementzyklen gelten
nachfolgende Fristen zur Erteilung von Aufträgen (OTC) und Aufhebung von Settlement-Sperren (OTC
und Börse) über CASCADE-Host und CASCADE-PC. Bei der Erteilung von grenzüberschreitenden
Aufträgen sind in Abhängigkeit des CSD-Links davon abweichende Fristen zu berücksichtigen (siehe
Kapitel CSD-Links und (I)CSDs als Kunden auf Seite 3 - 20 sowie “CASCADE Link Guides” auf der
Clearstream Website www.clearstream.com).
19:00
S+1
S
S -1
21:00
STD
Batch
01:30
06:00
07:10
CONT
CONT SDS1
RT -STD
Z1
STD
10:00
Z2
10:30
10:30
13:15
CONT SDS2
SDS1
Batch
SDS1
18:00
SDS2
Batch
19:00
21:00
STD
Batch
Cont - SDS
FoP only
Z5
Z4
Z3
13:30
SDS2
07:00
10:00
RTS
10:30
13:15
16:00
17:30 FW
13:30
RTS
RTS
RTS
Realtime-Settlement
Abbildung 8.4 Zeitfenster der CASCADE-Settlementzyklen
STD
RT-STD
CONT SDS1
SDS1
CONT SDS2
SDS2
RTS (DvP)
Cont-SDS
(FoP)
19:00
06:00
10:00
10:00
13:15
13:15
16:00
18:00
Abbildung 8.5 Fristen bei Auftragserteilung online (CASCADE-Host, CASCADE-PC)
Zur Teilnahme am Continuous Settlement (CONT SDS1, CONT SDS2 und Cont-SDS FoP) können
Aufträge bis unmittelbar vor Ende der Settlementverarbeitung online erteilt oder geändert (z. B.
Aufhebung der Settlementsperre) werden. Zur Regulierung eines Auftrags in der Massenverarbeitung
(STD, SDS1, SDS2) kann die Online-Einstellung oder -Aufhebung der Settlementsperre noch
unmittelbar vor Start der Settlementverarbeitung erfolgen.
Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der internen Compliance-Verfahren der CBF werden alle eingehenden
Kundeninstruktionen automatisch vor Eintritt in die Transaktionsverarbeitung gescannt. Werden
Instruktionen intern derart gekennzeichnet, dass sie eine weitere manuelle Untersuchung benötigen,
werden diese in den Status Offen gesetzt. Dieser Status wird den Kunden sofort über ihre gewählten
Kommunikationskanal(e) berichtet, bis die Instruktionen entweder manuell zur Verarbeitung
freigegeben oder abgelehnt werden. Zur Gewährleistung einer Untersuchung der Instruktionen sowie
der Einhaltung der geltenden Fristen, wird den Kunden empfohlen, Instruktionen spätestens 15
Minuten vor der jeweiligen Frist einzugeben.
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8-4
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8. Kommunikation
Remote
Durch den Remote-Zugriff können Kunden große Datenmengen aus ihrem eigenen Inhouse-System
automatisiert direkt in das CASCADE-System einstellen und auf umgekehrtem Weg von CASCADE
empfangen.
ISO 15022 Standard (SWIFT, File Transfer, MQSeries)
Über den Link-Manager (LIMA) von CASCADE können CBF und ihre Kunden Dateien im ISO-Standard
15022 austauschen. Eine Datei besteht dabei aus einem oder mehreren Blöcken von Nachrichten, die
jeweils durch Vorsatz und Nachsatz begrenzt werden.
Folgende technische Voraussetzungen sind für die Kommunikation über File Transfer erforderlich:
• Einrichten einer Standleitung (SNA) zwischen CASCADE und dem Inhouse-System des Kunden;
• Einrichten und Konfigurieren von Software beim Kunden, um Daten im korrekten Dateiformat zu
senden und zu empfangen.
Für die Erteilung von außerbörslichen Aufträgen sowie den Empfang von Reports aus der Abwicklung
des außerbörslichen und börslichen Geschäfts unterstützt CBF die Kommunikation über das SWIFTNetzwerk nach ISO 15022.
• Nachrichten an CASCADE-LION
- MT541/543 Settlement instructions for stock exchange transactions
• Nachrichten von CASCADE-LION
- MT537 Pending SE Trades
- MT545-547 LION Settlement confirmations
- MT548 Settlement Status and Processing Advice
• Nachrichten an CASCADE (OTC)
- MT530 Transaction Processing Command
- MT540 Receive free of payment
- MT541 Receive against payment
- MT542 Deliver free of payment
- MT543 Deliver against payment
• Nachrichten von CASCADE (OTC)
- MT535 Statement of Holdings
- MT536 Clearing & Settlement Statement
- MT537 Statement of Pending Transactions
- MT544-547 Settlement confirmations
- MT548 Settlement Status and Processing Advice
- MT578 Settlement Allegement
- MT586 Statement of Settlement Allegements
• Nachrichten an CASCADE-RS
- MT500 Instruction to register
- MT519 Modification of client details
• Nachrichten von CASCADE-RS
- MT501 Confirmation of registration or modification
- MT510 Registration status and processing advice
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8-5
Kundenhandbuch
• Nachrichten zu den Custody Services
- MT564 Corporate action notification
- MT565 Corporate action instruction
- MT566 Corporate action confirmation
- MT568 Corporate action narrative
• Nachrichten zu Cash Services
- MT942/MT950 Euro Cash Clearing Report
Neben diesen standardisierten Formaten nutzt CBF zur Übertragung von Reports, die nicht in
ISO 15022 dargestellt werden können, noch das eigene Format KUSTA Datenträger, das die
Stammdaten der CBF-Kunden, die für die OTC-Auftragserteilung benötigt werden, enthält.
Fristen für die Auftragserteilung (Settlement)
Für die in Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8 beschriebenen CASCADE-Settlementzyklen gelten
nachfolgende Fristen zur Erteilung von Aufträgen (OTC) und Aufhebung von Settlement-Sperren (OTC
und Börse) über File Transfer, SWIFT und IBM WebSphere MQ. Bei der Erteilung von
grenzüberschreitenden Aufträgen sind in Abhängigkeit des CSD-Links davon abweichende Fristen zu
berücksichtigen (siehe Kapitel CSD-Links und (I)CSDs als Kunden auf Seite 3 - 20 sowie “CASCADE
Link Guides” auf der Clearstream Website www.clearstream.com).
19:00
21:00
STD
Batch
S
S+
+1
1
S
S -1
S-1
01:30
06:00
07:10
10:30
CONT
CONT-SDS1
SDS1
RT-STD
Z1
STD
10:00
Z2
10:30
13:15
CONT
CONT-SDS2
SDS2
SDS1
Batch
SDS1
18:00
SDS2
Batch
Cont-SDS
FoP only
19:00
21:00
STD
STD
Batch
Batch
Z5
Z4
Z3
13:30
SDS2
07:00
10:00
10:30
RTS
13:15
13:30
16:00
17:30 FW
RTS
RTS
RTS
Realtime-Settlement
Abbildung 8.6 Zeitfenster der CASCADE-Settlementzyklen
STD
RT-STD
CONT SDS1
SDS1
CONT SDS2
SDS2
RTS (DvP)
Cont-SDS (FoP)
18:45
05:45
09:45
09:45
13:00
13:00
15:45
17:45
Abbildung 8.7 Fristen bei Auftragserteilung remote (File Transfer, SWIFT, IBM WebSphere MQ)
Die Übermittlung von Aufträgen über Dateitransfer, SWIFT oder IBM WebSphere MQ muss spätestens
15 Minuten vor Ende des Continuous Settlement (RT-STD, CONT SDS1, CONT SDS2, RTS, Cont-SDS
FoP) bzw. 15 Minuten vor Beginn der Massenverarbeitung (STD, SDS1, SDS2) erfolgen.
Wichtige Erinnerung: Im Rahmen der internen Compliance-Verfahren der CBF werden alle
eingehenden Kundeninstruktionen automatisch vor Eintritt in die Transaktionsverarbeitung gescannt.
Werden Instruktionen intern derart gekennzeichnet, dass sie eine weitere manuelle Untersuchung
benötigen, werden diese in den Status Offen gesetzt. Dieser Status wird den Kunden sofort über ihre
gewählten Kommunikationskanal(e) berichtet, bis die Instruktionen entweder manuell zur Verarbeitung
freigegeben oder abgelehnt werden. Zur Gewährleistung einer Untersuchung der Instruktionen sowie
der Einhaltung der geltenden Fristen, wird den Kunden empfohlen, Instruktionen spätestens 15
Minuten vor der jeweiligen Frist einzugeben.
November 2016
8-6
Clearstream Banking Frankfurt
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8. Kommunikation
8.2
Wertpapierrechnung
Zur Nutzung der von CBL im Auftrag der CBF angebotenen Services zu WR-verwahrten
Wertpapierbeständen stehen den CBF-Kunden mehrere Kommunikationswege über die CreationPlattform zur Verfügung:
• Online über CreationOnline
• Elektronischer Austausch von Dateien (File Transfer) über CreationDirect.
Die CBF-Kunden können ihre bestehende CASCADE-Anbindung (LIMA) für die Kommunikation
mit CBL über File Transfer nutzen (CreationDirect via LIMA). Dadurch können
Instruktionsdateien über LIMA an CBL weitergeleitet und die Report-Informationen der CBL
empfangen werden.
• Elektronischer Datenaustausch über das SWIFT-Netz durch Creation via SWIFT.
Die Kommunikation mit Creation ist detailliert im CBL Customer Handbook beschrieben.
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8-7
Kundenhandbuch
8.3
Kommunikation in Notfällen
CBF stellt eine Reihe von Kommunikationswegen zur Verfügung (CASCADE über Host/PC, SWIFT,
File Transfer und MQSeries).
Für den Fall, dass der normale Kommunikationsweg unzugänglich oder nicht verfügbar sein sollte,
wird Kunden empfohlen, mindestens einen alternativen Kommunikationsweg zu haben.
Falls keiner der üblichen Kommunikationswege genutzt werden kann, können – als Ultima Ratio und
zeitlich beschränkt – Instruktionen und Informationen per Fax oder ungesicherter E-Mail ausgetauscht
werden, vorausgesetzt, es liegt eine ordnungsgemäß unterzeichnete Freihalteerklärung zwischen CBF
und dem Kunden, bei dem dieser Notfall eintritt, vor.
Um das Ausfallrisiko bei der Instruktionsverarbeitung bei einem solchen Notfall zu reduzieren und um
so schnell wie möglich zu handeln, wird Kunden empfohlen, im Voraus eine Freihalteerklärung zu
unterschreiben, die entweder bis auf Widerruf (OHNE Übergangszeitraum) oder bis zu einem
bestimmten Datum (für einen bestimmten Übergangszeitraum) gültig ist.
Diese von CBF und dem Kunden unterzeichnete Freihalteerklärung sollte für alle offenen und neuen
Konten im Namen des Kunden innerhalb des Landes seiner Geschäftstätigkeit gültig sein.
So ist beispielsweise eine Freihalteerklärung, die mit einer Niederlassung einer überstaatlichen
Einrichtung in einem Land abgeschlossen wurde, nicht für andere Niederlassungen derselben
überstaatlichen Einrichtung in anderen Ländern gültig.
Kunden, die eine Freihalteerklärung wie oben abschließen wollen, sollten den Client Services oder
ihren Relationship Officer kontaktieren (siehe Kapitel 1.10 Ansprechpartner bei CBF auf Seite 1 - 32).
Verfahren zum Abschluss einer Freihalteerklärung
Damit eine Notfallsituation durch CBF als solche akzeptiert wird, muss der Kunde den Anforderungen
des folgenden Verfahrens zustimmen:
1.
Information an CBF über den mutmaßlichen Notfall durch einen telefonischen Kontakt mit
dem CBF Client Services und/oder mit ihrem Relationship Officer.
2.
Vereinbarung mit CBF, dass es sich um eine Notfallsituation handelt.
3.
Information an CBF über das Kommunikationsmittel, das für die Dauer des derzeitigen
Notfalls beim Kunden verwendet wird.
4.
Baldmöglichste Information an CBF über das Ende der Notfallsituation per Telefon, um zu
bestätigen, dass die Situation gelöst wurde.
Das oben genannte Verfahren sollte vom Kunden bei jedem Eintreten einer Notfallsituation angewandt
werden.
Sobald die Notfallsituation vereinbart wurde, prüft CBF, ob eine gültige Freihalteerklärung vorliegt.
Liegt am Notfalltag keine gültige Freihalteerklärung des Kunden vor, wird CBF darauf bestehen,
unverzüglich eine gültige Freihalteerklärung zu erhalten, die ordnungsgemäß von den
bevollmächtigten Personen des Instituts des Kunden unterzeichnet wurde.
Die Freihalteerklärung muss dem Kunden über das entsprechende Kommunikationsmittel (Fax oder EMail) zugesandt werden und der Kunde muss diese über dasselbe Kommunikationsmittel
ordnungsgemäß unterschrieben an CBF zurücksenden. Das Original der Freihalteerklärung muss
außerdem unverzüglich auf dem Postweg an CBF zugesandt werden.
Basierend auf der CBF-internen Prüfung der Kundenunterschriften, kann der Eingabevorgang von
manuellen Instruktionen im Auftrag des Kunden beginnen.
Auf Anfrage und abhängig von den Kundenanforderungen stellt der CBF Client Services Kunden
verschiedene Vorlagen für deren Zahlungs- und/oder Abwicklungsinstruktionen zur Verfügung.
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8-8
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8. Kommunikation
Nur gültige und vollständige Instruktionen, die die notwendigen Informationsdetails enthalten, können
bearbeitet werden.
Hinweis: CBF wird sich immer bestmöglich bemühen die Instruktionen zu bearbeiten, jedoch
übernimmt CBF keine Haftung für eventuelle Verzögerungen bezüglich manuell bearbeiteter
Instruktionen.
Die manuelle Einrichtung von Kundeninstruktionen im Notfall unterliegt dem CBF Preisverzeichnis.
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8-9
Kundenhandbuch
Leerseite
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8 - 10
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9.
Reporting
9.1
Girosammelverwahrung
Die CBF bietet ihren Kunden über CASCADE eine große Auswahl von Reports zur GS-Verwahrung an,
die über folgende Kommunikationswege bezogen werden können:
• Standardisierte Reports im Druckformat. Diese ermöglichen den Kunden die manuelle
Weiterverarbeitung aller geschäftsrelevanten Informationen. Die Reports können als Datei per
Datenfernübertragung (File Transfer) übermittelt oder direkt auf einem Drucker beim Kunden
ausgegeben werden.
• SWIFT ISO 15022 kompatible Reports. Diese geben den Kunden die Möglichkeit, die Regulierung
von Wertpapieren und Geld in ihren eigenen Systemen automatisiert zu buchen. Reports, die
nicht in einem SWIFT ISO 15022 kompatiblen Format abgebildet werden, liegen in einem CBFFormat vor. Die Übermittlung der elektronisch weiterverarbeitbaren Reports erfolgt als Datei
über Standleitung.
• Zusätzlich zu dem Dateitransfer bietet CBF die Übermittlung von Reports über das SWIFTNetzwerk im Format SWIFT ISO 15022 an.
• In Einzelfällen und in Abhängigkeit des Geschäftsvorfalls können als weitere
Kommunikationswege E-Mail oder Fax eingesetzt werden.
Die nachstehenden Tabellen liefern eine Übersicht über die wichtigsten von CBF zur Verfügung
gestellten Berichte mit folgenden Informationen:
• Name des Reports
• Zur Verfügung stehende Kommunikationswege für den Bezug des Reports und
• Erstellungs- bzw. Übertragungszeitpunkte des Reports
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9-1
November 2016
9-2
Business Validation Feedback RS
Statement of Holdings/periodically
Statement of Holdings/once
Clearing&Settlement Statement OTC
Settlement
Settlement
Settlement
Settlement
MT548
MT548
MT569
MT569
MT501
MT510
MT510
MT535
MT535
MT536
Settlement
Settlement
Settlement
Settlement
Settlement
Settlement
Settlement
Settlement
Business Validation Feedback OTC
Recfree Information
Matching Information
Processing Information
Cancellation Information
Business Validation Feedback SE
Settlement Allegment
Settlement Allegment
Settlement Settlement Confirmation OTC and SE
MT544
MT545
MT546
MT547
MT548
MT548
MT548
MT548
MT548
MT548
MT578
MT586
MT537
MT537
Business Validation Feedback
Processing Information
Detailed Allocated Collateral
Summary Allocated Collateral
Feedback Information Registrar RS
GSF
GSF
GSF
GSF
Settlement
MT568
Settlement Statement of pending transactions
OTC
Settlement Statement of pending transactions SE
KADI-Information
Custody
MT566
MT536
KADI-Information
Custody
end STD
end STD
end STD
MT
20:00 21:00
MT942
MT950
MT564
Settlement Clearing&Settlement Statement SE
SWIFT / MQSeries
Product
Cash Clearing Report
Cash Clearing Report
KADI-Information
Process
Cash
Cash
Custody
end CBL
STD
end CBL
STD
end CBL
STD
end CBL
STD
end CBL
STD
22:00
x
23:00
x
05:00
x
x
end
RT STD
end
RT STD
end
RT STD
06:00
07:30
x
x
x
x
x
S
07:00 08:00 09:00
11:00
Realtime
Realtime
Realtime
Realtime
Realtime
Realtime
Realtime
Realtime
Realtime
end
SDS1
end
SDS1
end
11:45
SDS 1
end
SDS1
Realtime
Realtime
Realtime
end
SDS 1
end
11:301
SDS 1
end
SDS 1
10:00
x
x
12:45
13:15
end
SDS2
end
SDS2
end
SDS2
end
SDS2
end
SDS2
end
SDS2
end
SDS2
15:30
x
15:30
x1
x
x
16:15
end
DD3
16:15
x
x
end
RTS
end
RTS
end
RTS
end
RTS
end
RTS
12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00
x
x
19:45
19:45
19:45
x
x
S+1
19:00 20:00
Kundenhandbuch
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
MT548
MT548
MT548
MT578
MT586
Settlement Processing Information
Settlement Cancellation Information
Settlement Business Validation Feedback
Settlement Settlement Allegment
Settlement Settlement Allegment
Settlement Business Validation Feedback
Settlement Matching Information
MT544
MT545
MT546
MT547
MT548
MT548
MT537
MT537
Settlement Statement of pending transactions
OTC
Settlement Statement of pending transactions
SE
Settlement Settlement Confirmation
Settlement
Settlement
Settlement
Settlement
GSF
Detailed Allocated Collateral
GSF
Summary Allocated Collateral
Settlement Feedback Information Registrar
MT536
Business Validation Feedback
Processing Information
GSF
GSF
Settlement Clearing&Settlement Statement SE
KADI-Information
Custody
Business Validation Feedback
Statement of Holdings/periodically
Statement of Holdings/once
Clearing&Settlement Statement
KADI-Information
Custody
end STD
end STD
end STD
end CBL
STD
end CBL
STD
20:00 21:00
22:00
MT
MT942
MT950
MT564
end CBL
STD
MT566
end CBL
STD
MT568
end CBL
STD
MT548
MT548
MT569
MT569
MT501
MT510
MT510
MT535
MT535
MT536
File Transfer
Product
Cash Clearing Report
Cash Clearing Report
KADI-Information
Process
Cash
Cash
Custody
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
23:00 02:00 03:00 05:00
x
x
x
x
x
x
x
x
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
x
x
x
x
x
x
x
x
x
11:15
11:15
11:15
11:15
11:15
end
11:15
SDS1
end
SDS1
end
SDS1
end
11:45
SDS1
end
SDS1
Realtime
end
x
SDS1
end
x
SDS1
end
x
SDS1
Realtime
end
x
SDS1
end
x
SDS1
x
x
x
Realtime
x
x
x
x
x
x
x
x
end
15:30
SDS2
end
15:30
SDS2
end
12:45
15:30
SDS2
12:45
end
15:30
SDS2
end
12:45
15:30
SDS2
end
12:45
15:30
SDS2
12:45
12:45
end
x
SDS2
end
SDS2
end
12:45
15:30
SDS2
end
SDS2
13:15
15:30
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
end
RTS
end
RTS
end
RTS
end
RTS
end
RTS
end
RTS
end
RTS
end
RTS
19:45
19:45
19:45
19:45
19:45
19:45
19:45
19:45
19:45
S
S+1
07:00 08:00 09:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00
x
x
end
end
end
end
x
16:15
RT STD
SDS1
SDS2
RTS
end
end
end
end
x
RT STD
SDS1
SDS2
RTS
end
end
end
end
x
16:15
RT STD
SDS1
SDS2
RTS
Realtime
end
end
end
x
x
x
x
x
x
11:15
12:45
15:30
19:45
07:30
SDS1
SDS2
RTS
x
x
06:00
9. Reporting
November 2016
9-3
Kundenhandbuch
Zusätzliche Anzeige Monatskontoblatt/Depotbuch
Mit zusätzlichen Informationen im Monatskontoblatt/Depotbuch können Kunden zukünftig schneller,
gezielter und einfacher in historischen Daten recherchieren.
Hintergrund
In einigen Märkten ist es üblich, dass Informationen über Marktkompensationen mehr als acht Wochen
nach dem betreffenden Abwicklungsdatum bereitgestellt werden. Daher wurde eine zusätzliche
Anzeige “Monatskontenblatt/Depotbuch” bereitgestellt, die historische Recherchen zur
Wertpapierabwicklung vereinfacht. Die CASCADE Umsatzanzeige online hält die vollständigen
Umsatzinformationen acht Wochen zum Abruf bereit. Danach werden sämtliche Daten im
Monatskontoblatt/Depotbuch über den CBF File Service archiviert. Zu diesen Informationen gehören
der Schlusstag und der Abwicklungstag, die sowohl für die Umsätze aus OTC- als auch
Börsengeschäften dokumentiert werden. Informationen wie der Schlusstag spielen insbesondere bei
der Anwendung von grenzüberschreitenden Kompensationsregeln für Erträgniszahlungen eine
wichtige Rolle.
Vorteile für den Kunden
Für den Kunden ergeben sich daraus folgende Vorteile:
• Durchführung von schnellen und gezielten historischen Recherchen
• Kein Änderungsaufwand, da das Monatskontoblatt/Depotbuch als Report im Textformat vorliegt
Abbildung 9.1 Anzeige des Monatskontenblatt mit Abwicklungstag und Schlusstag
November 2016
9-4
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
9. Reporting
9.2
Wertpapierrechnung
Für das Wertpapiergeschäft in WR-Verwahrung stellt CBF ihren Kunden umfangreiche Reports über
die verschiedenen Kommunikationswege von Creation zur Verfügung (für Details siehe CBL Customer
Handbook). Das Reporting zu den auf Creation unterhaltenen “6er-Konten” kann der CBF-Kunde
wahlweise über direkte Schnittstellen zu CBL oder über die Kommunikationswege der CBF (LIMA)
empfangen.
Die Ergebnisse zur Abwicklung von Börsengeschäften in WR-Verwahrung über Creation fliesen auch in
das CASCADE-Reporting ein (siehe Kapitel Wertpapierrechnung (Verwahrart AKV) auf Seite 3 - 8 und
Kapitel 9.1 Girosammelverwahrung auf Seite 9 - 1).
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
9-5
Kundenhandbuch
9.3
Domestic Markets Monitoring Report
Kunden können den Domestic Markets Monitoring Report von CBF abonnieren, welcher vorhandene
Dokumentationen mit zusätzlichen Informationen zu den über die Creation- (CBL) bzw. CASCADE(CBF) Plattform angebundenen Märkten ergänzt.
Der Report, dessen Bereitstellung Kunden einmalig beantragen müssen und dessen Inhalt mindestens
jährlich geprüft und aktualisiert wird, soll Kunden dabei unterstützen, einen Überblick über das von
CBL und CBF unterhaltene Lagerstellennetz (sowie die dazugehörigen Verwahrketten) zu erhalten.
Diese Informationen können dazu beitragen, dass der Kunde seiner Sorgfaltspflicht und u. U. seinen
Pflichten gegenüber Aufsichtsbehörden leichter nachkommen kann, insbesondere sofern dieser
beispielsweise als Verwahrstelle (“depositary”) gemäß AIFMD1 oder OGAW V2 agiert.
Der Report, für den eine jährliche Gebühr (gemäß dem Preisverzeichnis Inland) anfällt, enthält
Informationen in Bezug auf:
• Die an CBL und CBF angebundenen Märkte und Lagerstellen
• Die Struktur der direkten und indirekten Lagerstellen-Links von CBL und CBF sowie eine
Beschreibung der Beziehungen von CBL und CBF zu wichtigen Institutionen im jeweiligen Markt,
einschließlich Informationen zu Entschädigungsregelungen im Falle des Verlustes von
verwahrten Wertpapieren
• CSD-Kontostrukturen, regulatorische Überwachung, Audit-Bestimmungen, Pfandrechte auf
Teilnehmerkonten und andere entsprechende Informationen
• CBL- und CBF-Kontostrukturen von Unterverwahrern, deren Unternehmensstatus, Audit-Daten,
Bestandsüberwachung und andere wichtige Informationen (z. B. zu Due-Diligence-Prüfungen)
• Allgemeine Informationen zum Auswahl- und Überwachungsprozess der von CBL und CBF
genutzten Lagerstellen
Note: Aufgrund von Besonderheiten des Marktes oder des Links können Umfang oder Inhalt der
Informationen von Markt zu Markt variieren.
Der Report wird nur für allgemeine Informationszwecke erstellt, basierend auf vertrauenswürdigen
Drittquellen bzw. öffentlich verfügbaren Informationen. Die im Report enthaltenen Informationen, die
jederzeit geändert werden können, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten in dieser
Hinsicht auch nicht als einzige zuverlässige Quelle angesehen werden. Kunden von CBF sollten diese
Informationen stets streng vertraulich behandeln und diese, auch nicht auszugsweise, an Dritte
weitergeben, sofern nicht gesetzlich notwendig oder durch die entsprechenden Aufsichtsbehörden
gefordert. CBF übernimmt keine Garantien, Zusicherungen oder Gewährleistungen für den
Wahrheitsgehalt, die Korrektheit und Vollständigkeit der Informationen.
1. Die Alternative Investment Fund Managers Directive 2011/61/EU (AIFMD) trat 2011 in Kraft und wurde im Juli 2013 in die
nationalen Gesetze der 27 EU-Mitgliederstaaten umgesetzt. Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMs) müssen ihren
Regulierungsbehörden und Investoren Informationen zur Verfügung stellen, die die Verwahrkette der zu einem AIF
gehörenden Wertpapiere aufzeigt.
2. Direktive, welche vom Europäischen Parlament am 15. April 2014 angenommen wurde (die Zustimmung des Europarates
steht noch aus), zur Änderung der Direktive 2009/65/EC des Europäischen Parlaments und Rates vom 13. Juli 2009 zur
Koordination von Gesetzen, Regulierungsbehörden und administrativen Vorschriften im Zusammenhang mit Organismen
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW).
November 2016
9-6
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
10. Anhang
10.1 Referenzdokumente
Die nachfolgende Tabelle enthält eine alphabetische Auflistung aller in diesem Handbuch
referenzierten Dokumente, die auf der Clearstream Banking Website www.clearstream.com zu finden
sind.
Dokumentname
Beschreibung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der CBF
Geschäftsbedingungen der CBF, die für die gesamte
Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der CBF
gelten
Ausländische Wertpapiere in
Girosammelverwahrung
Liste aller ausländischen Wertpapiere in GS-Verwahrung
CASCADE Handbuch Band 1-3
Benutzerhandbuch zur Online-Anwendung CASCADE-Host
der CASCADE-Abwicklungsplattform mit
Systeminformationen, funktionalen Beschreibungen und
Hintergrundinformationen
CASCADE Market Guide
Beschreibung der Instruktionsanforderungen,
Settlementdetails und Custody Services für das über
CASCADE abzuwickelnde grenzüberschreitende
Wertpapiergeschäft für den jeweiligen Markt
CASCADE-PC Handbuch
Benutzerhandbuch zur Online-Anwendung CASCADE-PC der
CASCADE-Abwicklungsplattform mit Systeminformationen,
funktionalen Beschreibungen und Hintergrundinformationen
CBF Connectivity Handbook
Beschreibung der Kommunikation mit CASCADE über SWIFT
und File Transfer nach ISO 15022
CBL Customer Handbook
Kundenhandbuch der CBL zur Information über Organisation
und Geschäftsabläufe
Connectivity Handbuch “Taxbox”
Beschreibung der Kommunikationsmöglichkeiten mit der CBF
im Rahmen des Service zum Transfer steuerrelevanter Daten
wegen der Deutschen Abgeltungsteuer.
Creation-CASCADE Realignment
Guide
Beschreibung der Instruktionsanforderungen zum Übertrag
von Wertpapieren zwischen den Plattformen CASCADE und
Creation für den jeweiligen Markt
Creation Market Guide
Beschreibung der Instruktionsanforderungen,
Settlementdetails und Custody Services für das über Creation
abzuwickelnde grenzüberschreitende Wertpapiergeschäft für
den jeweiligen Markt
Customer Tax Guide
Grundsätzliche Informationen zur Befreiung und
Rückerstattung von Steuern für jeden Markt, zu dem CBF eine
Verbindung unterhält
Internationales Preisverzeichnis
Übersicht der Entgelte für die Services der CBF zur WRVerwahrung
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
November 2016
10 - 1
Kundenhandbuch
Dokumentname
Beschreibung
Handbuch Kompensation
Kompensationsregeln mit den Kriterien zur Selektion von
Geschäften sowie die betroffenen Vorgangsarten
Kontoeröffnungsunterlagen
Unterlagen zur Eröffnung eines Hauptkontos oder weiterer
(Unter-)Konten
List of eligible securities
Liste aller von Creation akzeptierten Wertpapieren
Market Profile
Informationen zu Infrastruktur, Anlagevorschriften,
Wertpapierhandel, Abwicklungsprozess,
Wertpapierverwaltung und Besteuerung für den jeweiligen
Markt
Multi-Market Securities Guide
Abwicklung mehrfach gelisteter Wertpapiere, die an mehr als
einer internationalen Börse gehandelt werden können und bei
mehr als einem Zentralverwahrer hinterlegt und abgewickelt
werden
Namensaktien in GS-Verwahrung
Liste der in die GS-Verwahrung aufgenommenen
Namensaktien
Preisverzeichnis Inland
Übersicht der Entgelte für die Services der CBF zur GSVerwahrung
Produktinformation für Banken und
Emittenten von Namensaktien Dualer Service “Automatische
Umschreibung”
Beschreibung der CBF-Services zur Umschreibung von
Beständen in Namensaktien
Sonderbedingungen Französische
Transaktionssteuer
Informationen zu den im Zusammenhang mit der
Französischen Transaktionssteuer stehenden Berichts- und
Zahlungspflichten der Clearstream Banking AG und ihrer
Kunden sowie der erbrachten Dienstleistungen von CBF
Sonderbedingungen für
Wertpapierdarlehen der CBF
Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Wertpapierdarlehen
Xemac® Sonderbedingungen und
Sicherheitenverwaltung
Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen zur
Teilnahme an der Sicherheitenverwaltung über Xemac®
Xemac® User Manual
Benutzerhandbuch zum Collateral Management System
Xemac® mit Systeminformationen, funktionalen
Beschreibungen und Hintergrundinformationen
November 2016
10 - 2
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
Index
A
C
Abwicklung
Börsengeschäft (LION) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1
Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-28
Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-34
Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-31
Fixed-Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30
Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-24
OTC-Crossborder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-21
OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-14
OTC-Domestic, DvP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-18
OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-11
Aktienregisterführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-1
Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-32
Auftragsbearbeitung
Börsengeschäft (LION) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4
Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-29
Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-35
Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-31, 3-32
Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-25
OTC-Crossborder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-23
OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-14
OTC-Domestic, DvP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-18
OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-11
Auftragserteilung
Börsengeschäft (LION) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4
Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-28
Eurex Ausübungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-35
Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30, 3-32
Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-25
OTC-Crossborder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-23
OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-14
OTC-Domestic, DvP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-18
OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-11
Auftragsregulierung
Börsengeschäft (LION) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4, 3-9
Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-29
Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-35
Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-31, 3-33
Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-25
OTC-Crossborder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-24
OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-16
OTC-Domestic, DvP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-19
OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-12
Außerbörslich Geschäft
OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-11
Außerbörsliches Geschäft
Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-28
Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-34
Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30, 3-31
Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-24
OTC-Crossborder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-21
OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-14
OTC-Domestic, DvP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-18
Automated Securities Lending Programme (ASL) . . . . . . . . . . 7-9
CASCADE
CASCADE-Host . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8-2
CASCADE-LION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1
CASCADE-PC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8-3
CASCADE-Plattform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1, 3-3, 3-10
Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8-1
Cash Forecast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-4
Clearstream Banking
CBF Client Services . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-32
Continuous Settlement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-12
Creation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1, 3-10, 4-1
CSD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-26
CSD-Link
Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-21
B
Bestandsübertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-3
Börsengeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1
Bruttoliefermanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1, 3-28
Bundesbankgarantie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-3
Clearstream Banking Frankfurt
Kundenhandbuch
D
Depotbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9-4
Deutsche Bundesbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1, 3-10, 4-1
Direct Cash Clearer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5
Dispositionspriorität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5-6
Drei-Punkte-Erklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-6
DS.A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-24
E
Effektive Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-6, 1-21
Erfüllung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-9
Erfüllungsfrist (Börse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4
Eurex Clearing AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1
Eurex-Bonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30
Eurex-Repo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30
Euro GC Pooling . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-31
F
Freier Meldebestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-1
Fremdwährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-18, 4-1
Fristen
Angebot/Umtausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-15
Auftragserteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-10, 8-4, 8-6
Weisungserteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-15
G
General Cash Clearer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5
Girosammelverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-5, 1-8
Global Securities Financing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-9
Globalurkunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-5, 5-1
Grenzüberschreitende Geschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-21
H
Hauptbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-1
I
ICSD-Link
Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-21
Informationsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-29, 10-1
November 2016
I-i
Kundenhandbuch
K
KAGplus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-11
Kapitalerhöhungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-14
Kapitalmaßnahmen (freiwillig) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-15
Kapitalmaßnahmen (obligatorisch) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-9
Kommunikationswege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8-1
Kompensationen (Kapitaldienste) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-10
Konten
6er-Konten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-7
Eröffnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-8
Geldverrechnungskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-4
Hauptkonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-3
Reg-über-Konten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-5
Typen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-3
Unterkonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-3
Kontenstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5
Kundenkonten
CASCADE-Konten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-1
L
Lagerstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-26
M
Matching
Börsengeschäft (LION) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4
Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-29
Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-35
Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-31, 3-33
Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-25
OTC-Crossborder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-23
OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-15
OTC-Domestic, DvP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-19
OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-12
Meldebestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-1
Monatskontoblatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9-4
N
Namensaktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-1
Negativ-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4
Non Cash Clearer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5
O
Settlement
Ablehnung. Siehe "Settlement Failure"
Matching. Siehe "Matching"
Sperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-18
Zyklen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-12
Settlement Failure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-36
Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30
Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-31, 3-34
Fixed-Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30
Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-25
OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-17
OTC-Domestic, DVP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-21
OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-13
Settlement-Sperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4
Sicherheitenverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-13
Standardverarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-12
Steifbandverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-21
Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-18
Stichtag. Siehe "Fristen"
Strategic . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-10
Strategic Securities Lending Programme (SSL) . . . . . . . . . . 7-10
Streifbandverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-6
Streifbandverwahrung (Verwahrart STR) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-8
T
Teilnehmerrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5
U
Umschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-4
Umtausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-26
V
Vorabinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-6, 6-13, 6-16
W
Weisungen (Kapitalmaßnahmen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-17
Wertpapierdarlehen
Automated Securities Lending Programme (ASL) . . . . . . 7-9
KAGplus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-11
Kapitalverwaltungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-11
Strategic Securities Lending Programme (SSL) . . . . . . . 7-10
Wertpapierrechnung (Verwahrart AKV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-9
OTC. Siehe "Außerbörsliches Geschäft"
X
P
Positiv-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4
Proxy Voting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-19
PÜEV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1
R
Realtime Settlement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-12, 4-10
Regulierung. Siehe "Auftragsregulierung"
Reports . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9-1
Reservierungsprozess
Geld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-4
Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-16, 3-19
Rücktausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-27
Xemac . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-13
Xetra . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1
Xiataro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1
XONTRO-Order . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1
XONTRO-Trade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1
Z
Zugewiesener Meldebestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-1
S
Same-Day Settlement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-12, 4-8
Schlusstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9-4
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