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Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes
und der Gemeinde Weißendorf
Jahrgang 11
Mittwoch, den 13. Juli 2016
Nummer 8
5. Spendenlauf für krebskranke Kinder
Rund um das Zeulenrodaer Meer
am 16. Juli 2016
.
Am Montag, dem 18. Juli 2016 begrüßen
wir wieder die Sportlerinnen zur Internationalen Thüringen-Rundfahrt der
Frauen in Zeulenrodas Innenstadt. Mit
Unterstützung des Hauptsponsors
Sparkasse Gera-Greiz kann die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes wieder
ein rundes Programm am Etappenort
der "Wiege der Rundfahrt" bieten.
.
Lesen Sie weiter in der
gesonderten Rubrik im Innenteil!
ZEULENRODAER
Start zum 5-Kilometer-Lauf 2015
Auf elf Strecken und bei zwei Wettbewerben
mit Sport etwas Gutes tun! Der Countdown zur
Anmeldung läuft!
.
Der Spendenlauf in Zeulenroda feiert in
diesem Jahr sein erstes kleines Jubiläum!
Nunmehr zum fünften Mal findet am Samstag,
16. Juli 2016 der Spendenlauf für krebskranke
Kinder mit Start und Ziel im Waldstadion
Zeulenroda statt. Zwischen insgesamt elf
Strecken in den Sportarten Laufen, Wandern,
Nordic- Walking und Radfahren können die
Sportler wählen. Am Tag des Spendenlaufs
sind außerdem jederzeit freie, behindertengerechte Spendenrunden - auch für Rollstuhlfahrer - möglich. Lesen Sie mehr in den Veranstaltungen!
HOL Z
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Unser Rundum-Sorglos-Paket mit Beratung, Aufmaß, Anlieferung
und hauseigenem Montageservice.
für Infrastruktur und Landwirtschaft einzureichen.
Folgende Vorhaben werden gemäß geplantem Finanzplan für
das EFRE-Förderprogramm 2014-2020 als Maßnahmen entsprechend ihrer Priorität definiert:
Galerie, Greizer Straße
Freianlagen Café Central
IBA-Campus
Stadtarchiv
Stadthalle
Rathaus
Quartier Greizer Straße
Außenanlagen AWO-Sozialzentrum
Städtischer Grünzug OT Triebes
Freianlagen Puschkinpark
Stadtraum Schopperstraße
Straßenraum Schleizer Straße
Die nächste Ausgabe des
Gemeinsamen Amtsblattes der Stadt Zeulenroda-Triebes und der Gemeinde Weißendorf
erscheint am Mittwoch, dem 17. August 2016.
Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge
ist Mittwoch, der 03. August in der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Pressestelle.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Manuskripte
per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:
amtsblatt@zeulenroda-triebes.de
Amtlicher Teil
der Stadt Zeulenroda-Triebes
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Beschlüsse öffentliche Sitzung des
Stadtrates der Stadt Zeulenroda-Triebes
Sitzungstermin: Mittwoch, 22.06.2016
Zeulenrodaer Meer - Thermen- und Erlebniswelt „Waikiki“ Profilierung und Neupositionierung am Markt
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Vorlage: BVZTö-055-2016
Überlassung Planungs- und Genehmigungsunterlagen an
den Segelclub Talsperre Zeulenroda e. V.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes beschließt, die Profilierung und Neupositionierung der Thermen- und Erlebniswelt
„Waikiki“ bei der Haushalts- und mittelfristigen Finanzplanung
als Investitionsprojekt auf die höchste Priorität zu setzen.
Wesentliche Inhalte der Profilierung der Thermen- und Erlebniswelt „Waikiki“ sind:
1. Profilierung Erlebniswelt
2. Attraktivierung Saunawelt
3. Aufbau Sport-/Gesundheitswelt
4. Energetische Optimierung
5. Attraktivierung Freianlagen
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt, dem Verein Segelclub Talsperre Zeulenroda e. V. alle der Stadt Zeulenroda-Triebes zur Verfügung
stehenden Planungs- und Genehmigungsunterlagen zu überlassen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden
Vertrag mit dem Verein Segelclub Talsperre Zeulenroda e. V.
auszuhandeln und diesen dem Stadtrat zur Genehmigung
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Vorlage: BVZTö-064-2016
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
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Teilaufhebung des Beschlusses BVZTö-016-2015 und
erneute Beschlussfassung
IBA-Kandidat „150 Perspektiven - Campus ZeulenrodaTriebes“; Interaktive Erarbeitung IBA-Projektdossier
Vorlage: BVZTö-046-2016
Vorlage: BVZTö-039-2016
Herr Dr. Grünler stellt folgenden Antrag: Wir stellen den Vorbehaltsantragsbeschluss: Der Teilaufhebung des Beschlusses der freien Rücklage in Höhe von 875.700 € zuzustimmen, unter der Maßgabe, bis 17.08.2016 eine
schlüssige Ertüchtigungsvorlage für das Waikiki im Stadtrat vorgestellt zu bekommen, auf dessen Basis wir dann
den Beschluss aufheben.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes beschließt die Erarbeitung eines Projektdossiers auf der Grundlage der IBAProjektidee „150 Perspektiven - Campus Zeulenroda-Triebes“.
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, einen Strukturvorschlag zur Organisation im Rahmen der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung zu erarbeiten, den entsprechenden Fördermittelantrag zu stellen und die Erarbeitung des Projektdossiers unverzüglich vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
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Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
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Beschluss zur Hebesatzsatzung der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes
Vorlage: BVZTö-034-2016
EFRE-Wettbewerbsbeitrag „Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung“ der Stadt Zeulenroda-Triebes
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes beschließt in seiner
Sitzung am 22.06.2016 den 3. Vorschlag (Grundsteuer A: 311 %,
Grundsteuer B: 411 %, Gewerbesteuer: 404 %) zur Hebesatzsatzung und die damit verbundene Änderung der Hebesätze
von Grund- und Gewerbesteuern zum 01. Januar 2016.
Vorlage: BVZTö-054-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes beschließt, den
überarbeiteten Wettbewerbsbeitrag beim Thüringer Ministerium
 2 
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Zusammenhang mit der Gestaltung des öffentlichen Bade- und
Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda, Teilbereich
(TB) 2/TB 3 - Umkleide- und Sanitärbereich/Eventfläche - Los
8 - Stahl- und Membrandach mit einer Auftragssumme in Höhe
von 357.291,40 € brutto an die
Firma Stahlbau Weischlitz-Rosenberg GmbH,
Taltitzer Straße 71 in 08538 Weischlitz.
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Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet I, Zeulenroda, Triebeser Straße“
Vorlage: BVZTö-050-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes fasst gemäß § 2
BauGB den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet I“, Zeulenroda, Triebeser Straße“ für sämtliche Flächen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes (siehe Anlage).
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Vergabe von Bauleistungen - Gestaltung des öffentlichen
Bade- und Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda, Teilbereich (TB) 2/TB 3 - Umkleide- und Sanitärbereich/Eventfläche - Los 9 - Elektrotechnik
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Vorlage: BVZTö-059-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen im
Zusammenhang mit der Gestaltung des öffentlichen Bade- und
Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda, Teilbereich
(TB) 2/TB 3 - Umkleide- und Sanitärbereich/Eventfläche - Los
9 - Elektrotechnik mit einer Auftragssumme in Höhe
von 102.993,12 € brutto an die
Firma D-I-E Elektro AG, NL Greiz,
Geraer Straße 10
in 07973 Greiz.
Vergabe von Bauleistungen - „Grundhafter Ausbau der
Elisenstraße, 2. BA“
Vorlage: BVZTö-045-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt, die Baumaßnahme „Grundhafter Ausbau der Elisenstraße, 2. BA“ an die
Fa. Schmidt Bau Triebes GmbH
Adolph-Herbst-Straße 2a, 07950 Zeulenroda-Triebes
mit einer Auftragssumme von 170.817,40 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
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Vergabe von Bauleistungen - Gestaltung des öffentlichen
Bade- und Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda, Teilbereich (TB) 2/ TB 3 - Umkleide- und Sanitärbereich/ Eventfläche - Los 10 - Heizung, Lüftung und Sanitär
Vorlage: BVZTö-060-2016
Vergabe von Bauleistungen - Gestaltung des öffentlichen
Bade- und Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda, Los 7 - Rohbauarbeiten, Versorgungsleitungen und
Slipanlage
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen im
Zusammenhang mit der Gestaltung des öffentlichen Bade- und
Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda, Teilbereich
(TB) 2/ TB 3 - Umkleide- und Sanitärbereich/ Eventfläche - Los
10 - Heizung, Lüftung und Sanitär mit einer Auftragssumme in
Höhe von 101.622,17 € brutto an die
Firma RALU Haustechnik GmbH,
Friedrich-Ebert-Straße 37
in 07937 Zeulenroda-Triebes.
Vorlage: BVZTö-057-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen im
Zusammenhang mit der Gestaltung des öffentlichen Bade- und
Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda, Los 7 Rohbauarbeiten, Versorgungsleitungen und Slipanlage mit
einer Auftragssumme in Höhe von 852.359,27 € brutto an die
Firma Heinrich Wassermann GmbH & Co. KG,
Rautenanger 8 in 07613 Crossen.
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
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Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
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3
Vergabe von Bauleistungen - Gestaltung des öffentlichen
Bade- und Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda, Teilbereich (TB) 2/ TB 3 - Umkleide- und Sanitärbereich/ Eventfläche - Los 11 - Trockenbau, Maler-, Beschichtungs- und Fliesenarbeiten
Vergabe von Bauleistungen - Gestaltung des öffentlichen
Bade- und Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda, Teilbereich (TB) 2/ TB 3 - Umkleide- und Sanitärbereich/ Eventfläche- Los 8- Stahl- und Membrandach
Vorlage: BVZTö-061-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen im
Zusammenhang mit der Gestaltung des öffentlichen Bade- und
Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda, Teilbereich
Vorlage: BVZTö-058-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen im
 3 
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
(TB) 2/ TB 3 - Umkleide- und Sanitärbereich/Eventfläche - Los
11 - Trockenbau, Maler-, Beschichtungs- und Fliesenarbeiten
mit einer Auftragssumme in Höhe von 50.046,15 € brutto an die
Firma INAU GmbH Triebes,
Zeulenrodaer Straße 17
in 07937 Zeulenroda-Triebes.
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
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2
Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von
Bauleistungen
„Ersatzneubau Brücke über den Krötenbach in der Oberen
Haardt“
Vorlage: BVZTö-040-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vergabeentscheidung für die Baumaßnahme „Ersatzneubau Brücke
über den Krötenbach in der Oberen Haardt“.
Vergabe von Bauleistungen - Gestaltung des öffentlichen
Bade- und Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda - Lose 12.1 bis 12.3
Vorlage: BVZTö-052-2016
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Beschlusstext:
Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vergabeentscheidung für die folgenden Leistungen im Zusammenhang
mit der Gestaltung des öffentlichen Bade- und Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda für:
Los 12.1 - Metallbau - Aluminiumbau
Los 12.2 - Tischlerarbeiten
Los 12.3 - Schlosserarbeiten
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
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Vergabe von Reinigungsleistungen der Stadt ZeulenrodaTriebes
Los 3 - Reinigungsleistungen Verwaltungsgebäude
Los 4 - Glas- und Rahmenreinigung
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Vorlage: BVZTö-044-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vergabeentscheidung für die folgend genannten Reinigungsleistungen:
Los 3 - Reinigungsleistungen Verwaltungsgebäude
Los 4 - Glas- und Rahmenreinigung
TOP 21 Vergabe von Bauleistungen - Gestaltung des
öffentlichen Bade- und Erholungsbereiches am BioSeehotel Zeulenroda, Teilbereich (TB) 2/TB 3 - Umkleideund Sanitärbereich/Eventfläche - Los 13 - Gussasphalt
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Vorlage: BVZTö-062-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen im
Zusammenhang mit der Gestaltung des öffentlichen Badeund Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda, Teilbereich (TB) 2/TB 3 - Umkleide- und Sanitärbereich/Eventfläche Los 13 - Gussasphalt mit einer Auftragssumme in Höhe
von 19.632,47 € brutto an die
Firma Pötzl Asphalt Bau GmbH,
Hauptstraße 29 d
in 08396 Oberwiera.
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
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Überplanmäßige Ausgabe für Leistungen des Eigenbetriebes Bauhof im Bereich Grünflächen/Parkanlagen
Vorlage: BVZTö-043-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe auf der
Haushaltsstelle 58000-63560 (Grünflächen/Parkanlagen Bauhofleistungen Vergabe BA) in Höhe von 49.000,00 € zu.
Die Deckung erfolgt durch Einsparung auf der Haushaltsstelle
63000 - 63560 (Straßen - Bauhofleistungen Vergabe BA).
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Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Vergabe von Bauleistungen - Gestaltung des öffentlichen
Bade- und Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda, Teilbereich (TB) 2/TB 3 - Umkleide- und Sanitärbereich/
Eventfläche - Los 22 - Walzasphalt
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3
Billigung der Stellungnahme der Stadt Zeulenroda-Triebes
zum Entwurf des Abschnittes 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie des Regionalplanes Ostthüringen
Vorlage: BVZTö-063-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen im
Zusammenhang mit der Gestaltung des öffentlichen Badeund Erholungsbereiches am Bio-Seehotel Zeulenroda, Teilbereich (TB) 2/TB 3 - Umkleide- und Sanitärbereich/Eventfläche Los 22 - Walzasphalt - mit einer Auftragssumme in Höhe von
32.313,97 € brutto an die
STW GmbH Eliasbrunn,
Eliasbrunn Nr. 69 in 07368 Remptendorf.
Vorlage: BVZTö-056-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes billigt die in der
Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt ZeulenrodaTriebes vom 10.06.2016 zum Entwurf des Abschnittes 3.2.2
Vorranggebiete Windenergie des Regionalplanes Ostthüringen.
 4 
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Entgeltordnung der Stadt Zeulenroda-Triebes für die städtische Musikschule "Fritz Sporn"
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Vorlage: BVZTö-038-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes beschließt die Entgeltordnung der Stadt Zeulenroda-Triebes für die städtische
Musikschule „Fritz Sporn“ in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Gestaltungsvorgabe für die neuen Urnen-ReihengrabFelder auf den Friedhöfen in Zeulenroda und Triebes
Vorlage: BVZTö-042-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat bestimmt als Handlungsgrundlage für die Friedhofsverwaltung in seiner Sitzung am 22.06.2016 für die Neuanlage eines Urnenreihengrabfeldes auf den Friedhöfen in Zeulenroda und in Triebes folgende Gestaltungsvorgaben für die
Grabmale:
Grabplatte: Breite 0,75 m x Tiefe 0,50 m x Höhe 0,10 m
mit Pult:
Breite 0,50 m x Tiefe 0,50 m x Pulthöhe 0,23 m
Als Material wird Grigio Malaga Granit, allseitig poliert, bestimmt.
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Annahme von Geld- und Sachspenden gemäß der Anlage 1 im Zeitraum vom 16.04. - 26.05.2016
Vorlage: BVZTö-047-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geld- und Sachspenden (lt. Anlage 1) in Höhe von 71,22 € im Zeitraum vom
16.04.2016 bis 26.05.2016.
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Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Stadt Zeulenroda-Triebes - Kindergartenjahr 2016/2017
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Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Nutzung
öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Bau
von Leitungen für die allgemeine Gasversorgung für Ortsteile der Stadt Zeulenroda-Triebes
Vorlage: BVZTö-037-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes beschließt folgenden in der Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Stadt
Zeulenroda-Triebes - Kindergartenjahr 2016/2017 - ermittelten
notwendigen Personalschlüssel für die städtischen Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in freier Trägerschaft:
Einrichtung / Zeitraum /
VbE neu / VbEalt / VbE alt zu neu
Kita "Frohe Zukunft" / 09/2016 - 08/2017 /
14,5343 / 14,1182 / 0,4161
Kita "Sonnenschein" / 09/2016 - 08/2017 /
15,0766 / 14,6426 / 0,4340
Kita "Hainschlösschen" / 09/2016 - 08/2017 /
3,6702 / 4,52507 / -0,8548
Kita "Spatzennest" / 09/2016 - 08/2017 /
4,2033 / 4,1250 / 0,0783
Kita "Pusteblume" / 09/2016 - 08/2017 /
18,0132 / 17,9418 / 0,0714
Kita "Freundschaft" / 09/2016 - 08/2017 /
10,9147 / 10,3245 / 0,5902
Kita "Villa Kinderglück" / 09/2016 - 08/2017 /
4,3238 / 4,5520 / -0,2282
Kita "Unterm Regenbogen" / 09/2016 - 08/2017 /
5,0175 / 4,6092 / 0,4083
Kita "Haus Kinderglück" / 09/2016 - 08/2017 /
9,4550 / 9,1305 / 0,3245
Kita "Die kleinen Strolche" / 09/2016 - 08/2017 /
9,6357 / 8,6693 / 0,9664
Kita "Arche Noah" / 09/2016 - 08/2017 /
6,7405 / 6,3035 / 0,4370
Gesamt VbE neu/ VbEalt/ VbE alt zu neu
101,5848 / 98,9416 / 2,6432
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
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Vorlage: BVZTö-053-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt, dass der Bürgermeister ermächtigt und
beauftragt wird, mit der Thüringer Energie AG, Schwerborner
Straße 30, 99087 Erfurt den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den
Betrieb von Leitungen für das allgemeine Gasversorgungsnetz
für die Ortsteile Dörtendorf, Mehla, Merkendorf, Pöllwitz, Silberfeld und Zadelsdorf in beiliegender Form abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Vorzeitige Vertragsauflösung
Tremo Carrier
Leasingvertrag
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Multicar
Vorlage: BVZTö-049-2016
Beschlusstext:
Der Stadtrat beauftragt, auf Empfehlung des Werkausschusses, die Werkleitung des Eigenbetriebes „Bauhof der Stadt
Zeulenroda-Triebes“, eine vorzeitige Vertragsauflösung des
Leasingvertrages für den Multicar Tremo Carrier anzustreben
um diesen anschließend zu verkaufen.
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
25
17
1
16
16
0
0
Zeulenroda-Triebes, den 29.06.2016
gez. Weinlich, Bürgermeister
 5 
25
17
0
17
17
0
0
je Woche: 16,91 €
jährlich
876,00 €
monatlich: 73,00 €
im Einzelunterricht bei einer Unterrichtseinheit
pro Schüler von 30 Minuten
je Woche: 8,05 €
jährlich: 420,00 €
monatlich: 35,00 €
pro Erwachsener von 30 Minuten
je Woche: 11,27 €
jährlich: 588,00 €
monatlich: 49,00 €
im instrumentalen und vokalen Hauptfach beträgt das
Entgelt im Gruppenunterricht bei einer Unterrichtseinheit bei 2 Musikschülern/innen
pro Schüler von 45 Minuten
je Woche: 7,85 €
jährlich: 408,00 €
monatlich: 34,00 €
pro Erwachsener von 45 Minuten
je Woche: 10,99 €
jährlich: 576,00 €
monatlich: 48,00 €
im Gruppenunterricht bei einer Unterrichtseinheit ab 3
Musikschüler/innen
pro Schüler von 45 Minuten
je Woche: 6,16 €
jährlich: 324,00 €
monatlich: 27,00 €
pro Erwachsener von 45 Minuten
je Woche: 8,62 €
jährlich: 444,00 €
monatlich: 37,00 €
für die Musikalische Früherziehung betragen die Entgelte jeweils bei einer Unterrichtseinheit
pro Schüler von 45 Minuten
je Woche: 3,48 €
jährlich: 180,00 €
monatlich: 15,00 €
3. Es besteht die Möglichkeit der Aufnahme eines Kombiunterrichtes, bestehend aus einer Mischung von Einzel- und
Gruppenunterricht.
Bei Inanspruchnahme sind die Entgelte nach § 6 Abs. 2 für
Einzelunterricht und Gruppenunterricht maßgebend.
4. Ergänzungsfächer, wie Musiktheorie/Gehörbildung, Musikgeschichte, sind in Verbindung mit der Belegung eines
Hauptfaches entgeltfrei.
Für Ergänzungsfächer ohne Belegung eines Haupt-faches
sind die Entgelte nach § 6 Abs. 2 für Einzel-unterricht und
Gruppenunterricht maßgebend.
pro Erwachsener von 45 Minuten
Entgeltordnung
der Stadt Zeulenroda-Triebes für die
städtische Musikschule „Fritz Sporn“
Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes beschließt in seiner
Sitzung am 22.06.2016 folgende Entgeltordnung der Stadt Zeulenroda-Triebes für die städtische Musikschule „Fritz Sporn“:
§1
Entgeltpflicht
1. Die Teilnahme am Unterricht und an den Kursen der städtischen Musikschule „Fritz Sporn“ Zeulenroda-Triebes (im
Folgenden „Musikschule“ genannt) sowie die Überlassung
von Instrumenten und Unterrichtsmitteln erfolgt auf der Basis eines entgeltlichen privat-rechtlichen Vertrages.
2. Für die Aufnahme des/r Musikschülers/in, die Teilnahme
am Unterricht und an Kursen in der Musikschule sowie der
Überlassung von Musikinstrumenten werden nach Maßgabe dieser Ordnung Entgelte erhoben.
§2
Vertragspartner und Entgeltschuldner
Vertragspartner und damit Entgeltschuldner ist der/die Musikschüler/in bzw. bei der Überlassung von Instrumenten bzw.
Unterrichtsmitteln die/der Nutzungs-berechtigte; bei Minderjährigen der/die Personensorge-berechtigte/n. Der Vertrag mit
der/dem/den Personen-sorgeberechtigten ist so gestaltet, dass
mit Eintritt der Volljährigkeit der bis dahin Minderjährige an
deren/dessen Stelle in den Vertrag eintritt.
§3
Berechnungsgrundlage
1. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Entgelte des Musikschulunterrichts ist die Art, Form und Dauer des Unterrichts bzw. der Kursstunden. Das Unterrichtsentgelt bezieht
sich jeweils auf ein Unterrichtsjahr von 12 Monaten, vom
01. August des jeweils laufenden Jahres bis zum 31. Juli
des jeweils folgenden Jahres.
2. Bemessungsgrundlage für die Höhe des Entgeltes der
Überlassung des Gebrauchs von Musikinstrumenten ist der
geschätzte Wiederbeschaffungswert.
§4
Vertragsgestaltung und Kündigung
1. Verträge im Sinne des § 1 werden im Regelfall für die Dauer
eines Unterrichtsjahres abgeschlossen. Sie verlängern sich
grundsätzlich automatisch um ein weiteres Unterrichtsjahr,
wenn sie nicht spätestens unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum 31.07. des Schuljahres von einem
der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt werden.
2. Abweichende Regelungen bei Vorliegen besonderer Umstände (z. B. Umzug, längere Krankheit) sind nur in Ausnahmefällen möglich und werden von der Schulleitung getroffen.
3. Bei Erhöhung der Entgelte wird ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Entgeltordnung rückwirkend zum 31.07.
des laufenden Jahres eingeräumt.
§7
Entgelte für Kurse
1. Zusätzlich zu den instrumentalen und vokalen Unterrichtsangeboten werden durch die Musikschule verschiedene Kurse angeboten. Diese sind hinsichtlich ihrer
Unterrichtsform, ihrer Unterrichtsdauer und ihrer Teilnehmerzahl unterschiedlich konzipiert.
2. Die Entgelte betragen für die Kurse mit einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen
jeweils bei einer Unterrichtseinheit
für Schüler von 45 Minuten
je Woche: 12,08 €
jährlich: 624,00 €
monatlich: 52,00 €
für Erwachsene von 45 Minuten
je Woche 16,91 €
jährlich: 876,00 €
monatlich: 73,00 €
Das Entgelt wird zu gleichen Teilen auf die entsprechende
Teilnehmerzahl umgelegt.
§5
Entgelte
Grundlage für Entgelte für Instrumental- und Vokal-unterricht
sowie für Kurse ist jeweils eine Unterrichtseinheit pro Unterrichtswoche. Dabei wird bei der Berechnung des Entgeltes
nach Schüler (Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten der
Hoch- und Fachschulen) und Erwachsenen (wirtschaftlich
Selbstständige) unterschieden.
§8
Auswärtigenzuschlag
1. Zusätzlich zum Instrumental- und Vokalunterricht sowie
Kurse wird für auswärtige Musikschüler ein monatliches
Entgelt von 10,00 € erhoben.
2. Als "auswärtig" gelten alle Musikschüler mit einem gemeldeten Hauptwohnsitz außerhalb des Land-kreises Greiz.
§6
Entgelte für Aufnahme, Instrumental- und Vokalunterricht
1. Für jede/n Musikschüler/in wird ein einmaliges Aufnahmeentgelt der Musikschule in Höhe von 10,00 € erhoben.
2. Im instrumentalen und vokalen Hauptfach beträgt das Entgelt
im Einzelunterricht bei einer Unterrichtseinheit
pro Schüler von 45 Minuten
je Woche: 12,08 €
jährlich: 624,00 €
monatlich: 52,00 €
§9
Entgelte für die Überlassung von Musikinstrumenten
1. Im Rahmen der vorhandenen Kontingente besteht die Möglichkeit der Ausleihe von Musikinstrumenten.
 6 
2. Die Ausleihe erfolgt nur an Musikschüler/innen der Musikschule. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
3. Für die Überlassung schuleigener Instrumente sind folgende Entgelte zu entrichten:
Bei einem Wiederbeschaffungswert inklusive Wartung
Bis 300 €
jährlich:
60,00 €
monatlich: 5,00 €
Bei einem Wiederbeschaffungswert inklusive Wartung
Von 301 € bis 1000 €
jährlich:
96,00 €
monatlich: 8,00 €
Bei einem Wiederbeschaffungswert inklusive Wartung
Über 1000 €
jährlich: 144,00 €
monatlich: 12,00 €
§ 13
Behandlung entliehener Instrumente
und Gegenstände sowie Haftung
1. Die entliehenen Instrumente und Gegenstände sind mit
großer Sorgfalt zu behandeln. Bei der Übernahme des Instrumentes ist auf etwaige Schäden aus früherer Benutzung zu achten, werden solche festgestellt, so sind diese
umgehend anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
2. Der Nutzer haftet für Schäden, die nach Rückgabe der
entliehenen Instrumente und Gegenstände festgestellt
werden. Die gilt nicht, sofern die Schäden schon vor der eigenen Ausleihe vorhanden waren und der Nutzer diese
Anzeige gemäß Absatz 2 nicht schuldhaft unterlassen hat.
Bei Verlust entliehener Gegenstände haftet der Nutzer in
Höhe des Wiederbeschaffungs-wertes, unabhängig vom
Verschulden. Der Verlust ist der Musikschule unverzüglich
anzuzeigen. Bei Minderjährigen haften der/die Personensorgeberechtigte/n.
§ 10
Ermäßigungen der Entgelte
1. Generell kann nur eine der nachfolgend aufgeführten Ermäßigungen gewählt werden. Die Ermäßigung für die Belegung eines zweiten instrumentalen oder vokalen Unterrichtsfaches beträgt 50 %. Das Entgelt für ein drittes und
weiteres Unterrichtsfach im Instrumental- oder Vokalunterricht wird nicht ermäßigt.
2. Bei Musikschülern/innen ohne eigenem Einkommen beträgt
die Geschwisterermäßigung im ersten Unterrichtsfach
für das 2. Kind
25 % des Entgeltes,
für das 3. Kind
50 % des Entgeltes,
für jedes weitere Kind
75 % des Entgeltes.
Bei gleichzeitiger Anmeldung von Geschwistern erhält das
jeweils jüngere die entsprechende Ermäßigung.
3 Für die Kursangebote der Musikschule werden keine Entgeltermäßigungen gewährt.
4. Das Gemeinschaftsmusizieren (u. a. Chor, Big Band,
Kammermusik) ist stets entgeltfrei.
1.
2.
3.
4.
§ 14
Förderung besonders begabter Schüler
Die Förderung von aus der Sicht der Musikschule besonders
begabten Musikschüler/innen bleibt von den Ermäßigungen
gemäß § 9 der Entgeltordnung unberührt. Die Musikschulleitung entscheidet in Absprache mit der Lehrkraft und dem Musikschulleiter über eine Förderung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
§ 15
Inkrafttreten
Die Entgeltordnung der Stadt Zeulenroda-Triebes für die städtische Musikschule „Fritz Sporn“ tritt am 01.08.2016 in Kraft.
§ 16
Außerkrafttreten
Die Entgeltordnung vom 11.07.2013 (veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes und der Gemeinde Weißendorf Nr. 7 am Mittwoch, den 17. Juli 2013) tritt
mit Ablauf des 31.07.2016 außer Kraft.
§ 11
Entgeltberechnung bei Unterrichtsausfall
Versäumt ein/e Musikschüler/in den Unterricht, so hat
er/sie weder Anspruch auf Nachholen der Stunden, noch
auf Entgeltrückzahlung.
Bei Krankheit des/r Musikschülers/in länger als 3 Wochen
in Folge können die Unterrichtsentgelte auf Antrag für
höchstens 3 Monate erstattet bzw. verrechnet werden, sofern eine ärztliche Bescheinigung bis spätestens 4 Wochen
nach der Erkrankung vorliegt. Bei Erkrankung länger als 3
Monate kann seitens der Musikschule eine Beurlaubung
ausgesprochen werden.
In besonderen Fällen kann auf Antrag 3 Wochen im Voraus
eine Beurlaubung des/r Musikschülers/in für maximal 3 Kalendermonate im Schuljahr erfolgen. Dem Antrag ist eine
schriftliche Begründung bei-zufügen. Bei Wiederaufnahme
des Unterrichts besteht kein Anspruch auf Unterricht bei
derselben Lehrkraft. Eine längere Beurlaubung erfordert eine Ab- und Neuanmeldung.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die die Musik-schule
zu vertreten hat, so werden die ausgefallenen Stunden
nach Möglichkeit nachgeholt. In begründeten Fällen (wegen Krankheit der Lehrkraft oder aus schulischen Gründen)
können bis zu 3 Unterrichts-stunden pro Schuljahr ausfallen, ab der 4. Ausfall-stunde besteht Anspruch auf anteilige
Entgeltrückerstattung, die schriftlich innerhalb von 4 Wochen geltend zu machen ist.
Zeulenroda-Triebes, den 23.06.2016
gez. Weinlich
Bürgermeister
Siegel
Neubekanntmachung
der Satzung zur Erstreckung von Ortsrecht betreffend der Entschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger und zur Änderung der Satzung über
die Entschädigung der aktiven Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeulenroda-Triebes
vom: 26.05.2016
Aufgrund des § 19 Abs. 1 , 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom
28.01.2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBI. S. 82,83) und des § 2 der
Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 21. Dezember 1993 (GVBl. 1994, S. 33), zuletzt
geändert durch die Thüringer Verordnung zur Umstellung von
Geldbeträgen von Deutsche Mark in Euro in Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Innenministeriums vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 92) hat der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes am 11.05.2016 folgende Änderungssatzung
beschlossen:
§ 12
Entgeltzahlung und Fälligkeit
1. Der Umfang ihrer/seiner Verpflichtungen wird der/dem
Entgeltpflichtigen zeitnah nach Abschluss des Vertrages
samt der weiteren Details schriftlich mitgeteilt.
Dies gilt entsprechend bei Änderungen des Vertrages.
2. Das Entgelt ist als Monatsbetrag zu entrichten und wird
zum 28. des Monats für den laufenden Monat fällig.
Auf Antrag kann eine andere Zahlweise mit der Schulleitung vereinbart werden.
§1
Erstreckung der Satzung über die Entschädigung der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Zeulenroda-Triebes
Der Geltungsbereich der Satzung über die Entschädigung der
aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Zeulenroda-Triebes
(Feuerwehrentschädigungssatzung
FWES) vom 13.10.2006 (Gemeinsames Amtsblatt der Stadt
Zeulenroda-Triebes und der Gemeinde Weißendorf Jahrgang 1
 7 
Nr. 2 vom Ausgabetag Mittwoch, den 18.10.2006, Seite 6 ff.)
wird erstreckt auf die in die Stadt Zeulenroda-Triebes eingegliederten
- Gebiet der durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen
Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011
und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes
vom 17.11.2011 (GVBI. 10/2011 vom Ausgabetag
28.11.2011, Seiten 293 ff) aufgelösten Gemeinden Merkendorf, Silberfeld und Zadelsdorf und
- Gebietsteile der durch das Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr
2012 vom 11.12.2012 (GVBI. 13/2012 vom Ausgabetag
21.12.2012, Seiten 446 ff) aufgelösten Gemeinde Vogtländisches Oberland und zwar den Ortsteil Arnsgrün ohne die
Gemarkung Eubenberg, und die Ortsteile Bernsgrün und
Pöllwitz.
V.
Der § 7 wird um Satz 2 und 3 wie folgt ergänzt:
„Die Aufwandsentschädigung des Feuerwehrangehörigen ruht,
bei Entbindung von seiner Funktion durch den Bürgermeister.
Wurde der Feuerwehrangehörige unbegründet seiner Funktion
entbunden, so bekommt er eine Rückzahlung der Aufwandsentschädigung.“
VI.
Der § 8 erhält folgende neue Fassung:
„§ 8
Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen
Stadtbrandmeisters sowie seiner Stellvertreter
(1). Die monatliche Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Stadtbrandmeisters besteht aus einem Grundbetrag
von monatlich 110,00 Euro und einem Zuschlag für jede im
Zuständigkeitsbereich aufgestellte örtliche Feuerwehreinheit/Ortsteilfeuerwehren von 3,00 Euro.
(2). Der ständige Vertreter des Stadtbrandmeisters erhält dann,
wenn er einen Teil der Aufgaben des Stadtbrandmeisters
regelmäßig wahrnimmt, eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % der für den Stadtbrandmeister festgesetzten Aufwandsentschädigung. Nimmt der
ständige Vertreter des Stadtbrandmeisters die Aufgaben
des Stadtbrandmeisters voll war, so erhält der ständige
Vertreter des Stadtbrandmeisters für die Zeit der vollen
Vertretung des Stadtbrandmeisters eine Aufwandsentschädigung in der gleichen Höhe wie der Stadtbrandmeister.
Die Aufwandsentschädigung nach Satz 2 wird für jeden
Tag der Vollvertretung in Form eines Dreißigstel des Monatsbetrags der für den Stadtbrandmeister festgesetzten
Aufwandsentschädigung berechnet. Im Falle der Zahlung
der Aufwandsentschädigung nach Satz 2 und 3 ist eine
nach Satz 1 zu zahlende Aufwandsentschädigung anzurechnen.“
§2
Änderung der Satzung über die Entschädigung
der aktiven Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Zeulenroda-Triebes
(Feuerwehrentschädigungssatzung - FWES)
Die Satzung über die Entschädigung der aktiven Angehörigen
der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Zeulenroda-Triebes
(Feuerwehrentschädigungssatzung - FWES) vom 13.10.2006
(Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes und
der Gemeinde Weißendorf – Jahrgang 1 Nr. 2 vom Erscheinungstag Mittwoch, dem 18.10.2006, S. 6 ff.), wird wie folgt
geändert:
I.
Die Satzungsüberschrift „Satzung über die Entschädigung der
aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt
Zeulenroda-Triebes
(FeuerwehrentschädigungssatzungFWES)“ wird ersetzt durch „Satzung über die Entschädigung
für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeulenroda-Triebes (Feuerwehrentschädigungssatzung-FWES)“.
VII.
Der § 9 erhält folgende neue Fassung:
„§ 9
Aufwandsentschädigung
der Wehrführer sowie ihrer Stellvertreter
(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung eines Wehrführers
beträgt 70,00 Euro.
(2) Der stellvertretende Wehrführer erhält dann, wenn er einen
Teil der Aufgaben des Wehrführers regelmäßig wahrnimmt,
eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 %
der für den Wehrführer festgesetzten Aufwandsentschädigung. Nimmt der stellvertretende Wehrführer die Aufgaben
des Wehrführers voll war, so erhält der stellvertretende
Wehrführer für die Zeit der vollen Vertretung des Wehrführers eine Aufwandsentschädigung in der gleichen Höhe wie
der Wehrführer. Die Aufwandsentschädigung nach Satz 2
wird für jeden Tag der Vollvertretung in Form eines Dreißigstel des Monatsbetrags der für den Wehrführer festgesetzten Aufwandsentschädigung berechnet. Im Falle der
Zahlung der Aufwandsentschädigung nach Satz 2 und 3 ist
eine nach Satz 1 zu zahlende Aufwandsentschädigung anzurechnen.“
II.
Der § 1 erhält folgende neue Fassung:
„§ 1
Sachlicher Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die Aufwandsentschädigung:
- des ehrenamtlichen Stadtbrandmeisters sowie dessen
Vertreter,
- der Wehrführer sowie deren Stellvertreter der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Zeulenroda-Triebes,
- die Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen
Dienstleistungen herangezogen werden (§ 14 Abs. 4
ThürBKG); hierzu gehören:
- die Gerätewarte,
- der Stadtjugendfeuerwehrwart und die Jugendfeuerwehrwarte,
- die Ausbilder mit Aufgaben, die mit denen der Kreisausbildung vergleichbar sind,
- derjenige Feuerwehrangehörige, der für die Alarm- und
Einsatzplanung verantwortlich ist,
- die Feuerwehrangehörigen für die Bedienung, Wartung
und Pflege der Informations- und Kommunikationsmittel,
- der Verantwortliche für die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Zeulenroda-Triebes und
- der Leiter Atemschutz.“
VIII.
Der § 10 erhält folgende neue Fassung:
„§ 10
Aufwandsentschädigung der Feuerwehrangehörigen,
die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (§ 14 Abs. 4 ThürBKG)
(1) Die Feuerwehrangehörigen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro. Die Aufwandsentschädigung erhalten:
(a) die Gerätewarte für Feuerwehrgeräte,
(b) der Gerätewart für Feuerwehrschutzkleidung,
(c) die Atemschutzgerätewarte,
(d) der Gerätewart für Taucherausrüstung,
(e) der Gerätewart für Wartung und Pflege der Informations- und Kommunikationsmittel,
(f) der Verantwortliche für die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen der Stadt Zeulenroda-Triebes,
(g) der Leiter Atemschutz.
III.
Der § 2 erhält folgende neue Fassung:
„§ 2
Örtlicher Geltungsbereich
Die Feuerwehrentschädigungssatzung gilt für die Freiwillige
Feuerwehr der Stadt Zeulenroda-Triebes, sowie für deren
Facheinheit.“
IV.
Im § 5 Ziffer a) wird das Wort „ThBKG“ durch das Wort
„ThürBKG“ ersetzt.
 8 
(2) Für die Jugendfeuerwehrwarte beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung 50,00 Euro.
(3) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Stadtjugendfeuerwehrwartes der Stadt Zeulenroda-Triebes besteht aus
einem Grundbetrag von monatlich 50,00 Euro und einem
Zuschlag für jede im Zuständigkeitsbereich aufgestellte Jugendfeuerwehr von 1,50 Euro.
(4) Die Feuerwehrangehörigen, welche für die Alarm- und
Einsatzplanung verantwortlich sind erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro.
(5) Die Ausbilder mit Aufgaben, die mit denen der Kreisausbildung vergleichbar sind, erhalten eine Ausbildungsentschädigung von 11,00 Euro je Ausbildungsstunde.“
Auf den oben genannten Flurstücken beginnt am 1. August
2016 eine Liegenschaftsvermessung zur Grenzfeststellung,
Grenzwiederherstellung und Abmarkung der Landesgrenze
zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Die Arbeiten werden von Mitarbeitern des Landesamtes für
Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich ZeulenrodaTriebes durchgeführt. Um die Grenzpunkte der Flurstücksgrenzen untersuchen, ggf. erneuern oder erstmalig abmarken zu
können, ist voraussichtlich ein Betreten der betroffenen Grundstücke erforderlich. Die betroffenen Grundstückseigentümer
werden gebeten, während der Vermessungsarbeiten den
Zutritt zu Ihrem Flurstück zu gewähren. Die entsprechende
Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 24 (1) des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom
16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden
Fassung.
Den betroffenen Eigentümern ist es freigestellt, während der
Vermessung anwesend zu sein. Eine Teilnahme ist jedoch nicht
erforderlich. Kosten, die durch die Anwesenheit während der
Vermessung entstehen, können leider nicht erstattet werden.
§3
Neubekanntmachungsermächtigung
Der Bürgermeister der Stadt Zeulenroda-Triebes wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung über die Entschädigung der
aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt
Zeulenroda-Triebes
(Feuerwehrentschädigungssatzung
FWES) vom 13.10.2006 in der Fassung vom Inkrafttreten der
Satzung zur Erstreckung von Ortsrecht betreffend der Entschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger und zur
Änderung der Satzung über die Entschädigung der aktiven
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Zeulenroda-Triebes an geltenden Fassung im Amtsblatt für die Stadt
Zeulenroda-Triebes „Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes und der Gemeinde Weißendorf“ öffentlich
bekannt zu machen.
Zeulenroda-Triebes, den 22. Juni 2016
gez.
Frank Stübner
Berichtigung
Berichtigung der Ausgabe vom Mittwoch,
dem 15. Juni 2016 - Jahrgang 11, Nr. 7 zur
Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeulenroda-Triebes vom 26.05.2016.
Folgender Punkt wird berichtigt:
§4
Inkrafttreten / Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig zu dem in Abs. 1 benannten Zeitpunkt tritt
außer Kraft die
 Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für
die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen
herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren
der Gemeinde Merkendorf vom 05.01.2005 (Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Auma-Weidatal Nr. 1
Jahrgang 10 vom Ausgabetag 18.01.2005, Seite 20,
 Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für
die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen
herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren
der Gemeinde Vogtländisches Oberland vom 9. Juni
2000.“
Anlage 1,
Punkt 2.24.
Vorausrüstwagen (VRW) - ZR -2123
12,70 €
ENDE AMTLICHER TEIL
Nachrichten aus dem Rathaus
Die Stadt Zeulenroda- Triebes trauert um
Friedhold Hegner
Mit Bestürzung und Mitgefühl für die Hinterbliebenen mussten wir vom Ableben des ehemaligen Bürgermeisters der
Gemeinde Weckersdorf Kenntnis nehmen.
Er wirkte auch nach seiner Amtszeit immer zum Wohle seines Ortsteils. Wir werden ihn stets in ehrender Erinnerung
behalten!
Dieter Weinlich
Bürgermeister der Stadt Zeulenroda-Triebes
Zeulenroda-Triebes, den 26.05.2016
Dieter Weinlich
Bürgermeister
Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Katasterbereich Zeulenroda-Triebes
Heinrich-Heine-Straße 41
07973 Zeulenroda-Triebes
Zeulenroda-Triebes im Juni 2016
Liegenschaftsvermessung
nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S 574)
in der jeweils geltenden Fassung
Die Stadt Zeulenroda- Triebes trauert um
Werner Knoch
Mit Bestürzung und Mitgefühl für die Hinterbliebenen mussten wir vom Ableben des langjährigen Stadtrates und Mitglied des Ortsteilrates Triebes Kenntnis nehmen.
Er wirkte stets engagiert zum Wohle der Kommune und des
Ortsteils Triebes.
Wir werden ihn immer in ehrender Erinnerung behalten!
Dieter Weinlich
Bürgermeister der Stadt Zeulenroda-Triebes
Ankündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten
Stadt:
Zeulenroda-Triebes
Gemarkung: Pöllwitz
Fluren:
11, 12, 15, 22
Flurstücke: 1739/1, 1744, 1753, 2540, 2354, 2539, 2127,
2282/1, 2128, 2137, 2142, 2144, 2149, 2150,
2153/2, 2153/1, 2154, 2157, 2158, 2161, 2162,
2165, 2166, 2169, 2170, 2173, 2174, 2178/1,
2183, 2186, 2188, 2192, 2195/2, 2199/2, 2202,
2209, 2213, 2536
Zeulenroda-Triebes im Juni 2016
 9 
Einrichtung
einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
Tagesstempel
gem. dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Familienname(n) / akad. Grade, Vorname(n)
Geburtsname
Geburtsdatum
Anschrift
A) Auskunfts- / Übermittlungssperren ohne erforderliche Begründung:
1
Der Weitergabe meiner Daten an Adressbuchverlage wird widersprochen (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG).
2
Für den Fall eines Alters- oder Ehejubiläums (z.B. 70. Geburtstag oder goldene Hochzeit) darf eine
Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG). Bei Ehejubiläum ist
die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich.
3
Da ich nicht der Religionsgesellschaft meines Ehegatten angehöre, beantrage ich gemäß (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG),
dass meine Daten nicht an die Religionsgesellschaft meines Ehegatten oder Lebenspartner, meiner
minderjährige Kinder übermittelt werden.
Familienname
Vorname(n)
Geburtstag
4
Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger im
Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG)
5
Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
(§ 36 Abs. 2 BMG). Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial für den
freiwilligen Wehrdienst. Diese Übermittlungssperre ist mit Ablauf des Jahres zu löschen, in dem die Person das
19. Lebensjahr vollendet.
B) Antrag auf Auskunftssperre mit Begründung:
Ich beantrage eine Auskunftssperre für Melderegisterauskunft nach § 51 Abs. 1 BMG
Es liegen folgende Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass mir oder einer anderen Person durch
eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche
schutzwürdige Interessen erwachsen können:
6
Begründung:
Hinweis:
Die Auskunftssperre wird auf 2 Jahre befristet eingerichtet. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
Amtliche Vermerke:
entgegengenommen:
(Unterschrift d. Erklärenden) Datum
Zeulenroda-Triebes, den
(Unterschrift d. Ehegatten für Nr. 2)
Stempel, Unterschrift
Erläuterung siehe Rückseite / beiliegendes Blatt
Einrichtung einer Auskunftsbzw. Übermittlungssperre
Bauarbeiten in der Greizer Straße
Hinweise zum beiliegenden Formular
Zu 1:
Das Meldegesetz erlaubt in § 50 Abs. 3 und 5 BMG eine Auskunft an Adressbuchverlage über Vor- und Familiennamen,
dem Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern, die das
18. Lebensjahr voll-endet haben. Dieser Weitergabe Ihrer
Daten können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht
erforderlich. Es ist ausreichend, wenn Sie Nr. 1 ankreuzen.
Zu 2:
Begehren Mitglieder von parlamentarischen und kommunalen
Vertretungskörperschaften sowie Presse, Rundfunk und andere Medien eine Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen, darf die
Meldebehörde aufgrund von § 50 Abs. 2 und 5 BMG des Meldegesetzes eine auf folgende Daten beschränkte Melderegisterauskunft erteilen: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad,
Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums. Diese Auskunft
darf jedoch nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen
haben. Wenn Sie - durch Ankreuzen von Nr. 2 - von Ihrem
Widerspruchsrecht Gebrauch machen, darf die Meldebehörde
z. B. der Presse nicht mitteilen, dass Sie demnächst z. B.
Ihren 70. Geburtstag oder das Jubiläum der Goldenen Hochzeit feiern. Da das Widerspruchsrecht bei Ehejubiläumsdaten
nur gemeinsam ausgeübt werden kann, sind die Unterschriften
beider Ehegatten erforderlich.
Zu 3:
Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass an öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften neben den Daten ihrer
Mitglieder auch einige Grunddaten von Familienangehörigen
der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft angehören, übermittelt werden dürfen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjährigen Kinder. Der Betroffene kann verlangen, dass seine Daten
nicht übermittelt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn Nr. 3 angekreuzt wird.
Zu 4:
Das Bundesmeldegesetz sieht in § 50 Abs. 1 und 5 BMG vor,
dass die Meldebehörde in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
allgemeinen Wahlen und Abstimmungen geben darf. Das betrifft die Daten: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift. Sie können dieser Datenübermittlung ohne weitere
Begründung widersprechen.
Zu 5:
Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über
die Streitkräfte an eventuell Freiwillige erfolgt eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß § 36
Abs. 2 BMG Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen, wenn Sie die Zusendung des Informationsmaterials nicht
wünschen. Die Übermittlung erfolgt jährlich bis zum 31. März
zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Zu 6:
Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass
dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts
wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.
Eine Melderegisterauskunft ist in diesen Fällen unzulässig, es
sei denn, dass nach Anhörung des Betroffenen eine Gefahr im
Sinne des Satzes 1 ausgeschlossen werden kann. Die Auskunftssperre wir auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag
verlängert werden. Bitte begründen sie Ihren Antrag.
Die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes informiert, dass die
Greizer Straße im Bereich Dr.-Stemler-Straße bis zur Einmündung Alleestraße in der Zeit vom 04.07.2016 bis ca. 31.08.2016
für den gesamten Verkehr auf Grund von Bauarbeiten voll
gesperrt ist. Im Baustellenbereich wird die Gasleitung einschließlich der Hausanschlüsse erneuert. Ab dem 04.07.2016
ist der gesamte Baustellenbereich wegen der notwendigen
Fräsarbeiten komplett gesperrt. Im Anschluss wird, beginnend
von der Einmündung Alleestraße, jeweils ein Teilabschnitt
gesperrt bleiben. Der Baustellenbereich „wandert“ entsprechend des Baufortschrittes in Richtung Dr.-Stemler-Straße. Die
Einbahnstraßenregelung wird in den genannten Abschnitten
aufgehoben. Parkmöglichkeiten stehen während der Baumaßnahme nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Für den
Fußgängerverkehr bleibt die Greizer Straße offen. Wir bitten
jedoch um Beachtung der notwendigen Absperrungen und um
Verständnis bei Anwohnern und Anliegern.
Gestohlene Pflanzen im Stadtgebiet
Den Mitarbeitern des Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Zeulenroda -Triebes verschlug es in der vergangenen Woche die
Sprache: Was die Gärtnerinnen in langer, mühevoller Arbeit
und viel Liebe zur Sache eingepflanzt hatten, um das Stadtbild
zu verschönern, war buchstäblich über Nacht verschwunden.
Mehr als 60 Pflanzen wurden durch dreiste Diebe entwendet.
Man muss nicht extra erwähnen, dass da indirekt Steuergelder
gestohlen wurden.
Für weitere sachdienliche Hinweise ist der Fachdienst II, Ordnung und Soziales, Tel. 036628-48200, dankbar!
Seniorenbeirat
der Stadt Zeulenroda-Triebes
Der Seniorenbeirat der Stadt Zeulenroda-Triebes
lädt zum Tanznachmittag
am Montag, dem 01. August 2016 ab 14.00 Uhr
in das Eiscafè “Rimini“, Zeulenroda, Greizer Straße ein.
Wir würden uns freuen, wieder viele Junggebliebene und interessierte Mitbürger aus Zeulenroda und Umgebung begrüßen
zu können. Der Eintritt ist frei!
Nächster Termin: Montag, 05. September 2016
Nachrichten aus den Ortsteilen
Weckersdorf
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft Weckersdorf
Versammlungstermin: Donnerstag, 12. Mai 2016
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
Feststellung Form und Frist der Ladung und Tagesordnung.
Entlastung des Jagdvorstandes
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Weckersdorf beschließt auf der Sitzung am 12.06.2016 die Entlastung des
Jagdvorstandes.
Entlastung des Kassenführers
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Weckersdorf beschließt auf der Sitzung am 12.06.2016 die Entlastung des
Kassenführers.
Verwendung Reinertrag
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Weckersdorf beschließt auf der Sitzung am 12.06.2016 die Verwendung des
Reinertrages.
Die Auszahlung erfolgt am Donnerstag, dem 11.08.2016
und Donnerstag, dem 18.08.2016 jeweils von 19.30 Uhr bis
20.30 Uhr in der Gaststätte „Zur Eiche“ Weckersdorf, Oberer Weg 1, 07937 Zeulenroda-Triebes.
gez. Löffler
Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Weckersdorf
 11 
Denkmals und der Mühlen informieren. Die Kirche von Stelzendorf wurde lt. Ortschronik in ihrer jetzigen Form im Jahr
1660 erbaut. Der Taufstein datiert aus dem Jahr 1690, die
Orgel wurde 1793 eingebaut. Die Kirche besitzt drei Glocken,
welche heute noch per Hand geläutet werden. Dazu verrichtet
jeweils eine Familie oder ein Haus pro Monat im Jahr abwechselnd den Kirchendienst.
Bis 1998 bildete Stelzendorf mit Wohnsitz des Pfarrers und
den Gemeinden Zickra, Muntscha, Krölpa, Silberfeld, Wenigenauma und Zadelsdorf ein eigenes Kirchspiel, welches seit
dem Jahr 1611 bestand und somit eines der ältesten in unserem Raum war. Durch den Weggang des letzten Pfarrers wurde das Kirchspiel aufgelöst und Stelzendorf gehört seitdem
zum Kirchenamt Zeulenroda.
Dorffest Stelzendorf
Sonntag, den 17.07.2016
ab 11:00 Uhr
Frühshoppen
Bootfahren auf dem Dorfteich,
Kinderspaß, Pool oder Hüpfburg
Zu Essen gibt es Detscher, Torten,
Suppen, Roster, „Stelzenbürger“ & Getränke.
575 Jahre Stelzendorf (1441 - 2016)
Am 20.08.1441 wurde Stelzendorf erstmals mit folgender urkundlicher Eintragung erwähnt:
„Kurfürst Friedrich von Sachsen belehnt Frau Catharine, Ehefrau des Ritters Laurin Roder u.a. mit 7 Hufen Land und einer
Mühle zu Stelzendorf“. (Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden cop. 42 Blatt 221)
Stelzendorf ist ein kleines beschauliches Dorf und liegt im
Südosten des Landkreises Greiz. Die Gemeinde hat 20 Häuser, vorwiegend Bauerngehöfte und 85 Einwohner. Davon sind
22 Kinder unter 14 Jahren.
Der Name Stelzendorf wird der Sage nach aus folgender Begebenheit abgeleitet: An dem nahe gelegenen Flüsschen Weida befand sich eine Furt. Um diese trockenen Fußes überqueren zu können, wurden hier Stelzen ausgeliehen. Daher erhielten die in unmittelbarer Nähe gelegene Mühle und der Ort
Ihren Namen, Stelzenmühle und Stelzendorf.
Der Bebauung nach ist der Ort ein sogenanntes Runddorf. In
der Mitte befindet sich der Dorfplatz und die Häuser sind im
Halbkreis darum angeordnet. Nach Norden hin wird dieser
Halbkreis durch den Standort der Kirche geschlossen. Direkt
hinter der Kirche befindet sich der Dorfteich mit einer Größe
von ca. 1,2 Hektar. Dieser landschaftlich reizvoll gelegene
Teich wurde früher als „Herrenteich“ bezeichnet und gehörte
zum Rittergut Wenigenauma. Heute wird er vom Stelzendorfer
Feuerwehrverein bewirtschaftet.
Von Stelzendorf aus führen Straßen nach Zadelsdorf, Zickra,
Pahren und früher auch nach Kleinwolschendorf. Vor dem Bau
der Talsperre 1970 - 1974 war die Straße über Kleinwolschendorf für die Stelzendorfer, aber auch für die Orte Zickra,
Muntscha und Krölpa der kürzeste Weg, um nach Zeulenroda
zu gelangen. Durch den Talsperrenbau wurde diese Straße
überflutet und konnte somit nicht mehr befahren werden. Ein
Teil der Stelzendorfer Flächen kam unter Wasser, der andere
Teil wurde zur Trinkwasserschutzzone erklärt, mit Fichten und
Kiefern bepflanzt und ist heute ein größtenteils stattlicher Wald.
Administrativ gehört Stelzendorf seit 1994 zur Stadt Zeulenroda-Triebes. Die Interessen und Belange der Bürger werden
durch die Ortssprecherin Jana Wächter vertreten.
Im Ort gibt es eine freiwillige Feuerwehr und einen Feuerwehrverein. Des weiteren einen Gasthof, eine Patisserie und einen
Reiterhof mit Pension.
Im unteren Teil des Dorfplatzes gibt es einen Kinderspielplatz
für die Kleinsten.
Im oberen Teil steht ein Kastanienring, in der Mitte dieses
Ringes befindet sich der ehemalige Dorfbrunnen. Im Halbkreis
darum sind Bänke aufgestellt und über das Ganze wurde ein
kunstvolles Dach aus starken Ästen gezimmert, welches mit
einer Gummiplane abgedeckt ist. Aus diesem Grund wird das
Bauwerk von den Stelzendorfern auch liebevoll als „Gummihut“
bezeichnet. Er ist Mittelpunkt des Dorfes und hier finden oft
gesellige Zusammenkünfte der Einwohner statt.
Am Ortsausgang Richtung Zadelsdorf steht unmittelbar am
Talsperrenweg das Mühlendenkmal. Dieses wurde in Eigeninitiative von Stelzendorfer Bürgern unter der Leitung von
Gerhard Oertel in den Jahren 1981 bis 1983 errichtet. Es erinnert an die unweit des Ortes gelegene Stelzen- und Sorbitzmühle. Von jeder Mühle ist ein Mahlstein zu sehen. Auf zwei
Schautafeln können sich Besucher über die Geschichte des
Als Bodendenkmal
in der näheren
Umgebung sollte
unbedingt
die
„Machwitzeiche“
erwähnt werden.
Die Eiche mit dem
dazugehörigen
Gedenkstein
in
Form eines viereckigen
Marmorblockes befindet sich auf dem
Flurstück
„Holzwiesen“. Hier soll
ein Duell zwischen
den Besitzern der
Rittergüter Pahren
und Wenigenauma
stattgefunden
haben.
Dabei soll der Rittergutsbesitzer von Pahren ums Leben gekommen sein. Ihm zu Ehren wurden die Eiche gepflanzt und
der Gedenkstein gesetzt. Auf der Vorderseite des Steines steht
die Jahreszahl 1848. Auf der Rückseite steht AS für Amtsgericht Schleiz.
Anlässlich der 575 Jahr-Feier findet am 16. und 17. Juli 2016 in
unserer Gemeinde ein Dorffest statt. Hierzu laden wir alle
herzlich ein.
Text: Christa Picker
Dobia
650 Jahre Dobia
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen
zu können, dass die Vorbereitungen zu diesem Ortsjubiläum intensiv laufen. Viele
Ideen und Tatkraft, die in
Dobia reichlich vorhanden
sind, können effektiver umgesetzt werden, wenn Sie uns
persönlich,
materiell
oder
finanziell unter die Arme greifen, damit das Jubiläum ein
voller Erfolg wird. Sollte Ihnen
die Möglichkeit gegeben sein,
zur Unterstützung dieser Veranstaltung beitragen zu können, dann wenden Sie sich bitte an:
Herrn Ralf Schrinner in Dobia 45,
07937 Zeulenroda- Triebes, Tel.: 0178/6340907
oder
Frau Heidrun Winkler in der Stadtverwaltung ZeulenrodaTriebes, Tel.: 036628/48104, 0172/3530602
Spenden können Sie auf das Konto der Stadt ZeulenrodaTriebes, IBAN DE50 8305 0000 0000 0000 60 „650 Jahre
Dobia einzahlen. Nach Geldeingang erhalten Sie eine Spendenquittung. Wir danken Ihnen bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
das Organisationsteam
 12 
Pöllwitz
Jury kürte den hübschen Namen „Karli Karpfen“, womit der 10jährige Josua Rohleder aus Arnsgrün den Namenswettbewerb
für sich entschied. Herzlichen Glückwunsch!!
Nachrichten vom
Bürgermeister Dieter Weinlich taufte das Schwergewicht,
charmant begleitet von Radio-Moderatorin Madeleine, auf den
Namen Karli Karpfen.
Das Zeulenrodaer Strandbad ist eröffnet!
Viele Besucher bereits am ersten Tag zu verzeichnen
Pünktlich zum Ferienbeginn am Montag, dem 27. Juni 2016
konnte das fertiggestellte Strandbad Zeulenroda seiner Bestimmung übergeben werden. Damit ist ein wesentlicher Teil
der touristischen Entwicklung am Zeulenrodaer Meer abgeschlossen, betonte Bürgermeister Dieter Weinlich in seiner
Begrüßungsansprache im Tourismuszentrum vor den Ehrengästen und interessierten Bürgern. Auch Wirtschaftsminister
Wolfgang Tiefensee zeigte sich angetan von dem Ergebnis.
Nach seinem Bekunden sind die Fördermittel des Freistaates
in Höhe von ca. 750.000 Euro sehr sinnvoll verwendet worden.
Er sprach von einer Signalwirkung für Thüringen. Die Greizer
Landrätin Martina Schweinsburg sieht ebenfalls eine wichtige
Investition für die Zukunft und die Entwicklung der gesamten
Region gegeben.
Öffnungszeiten Strandbad
In den Ferienzeiten Thüringens
So. - Do. 10.00 Uhr - 19.00 Uhr
Fr. - Sa. 10.00 Uhr - 21.00 Uhr
Außerhalb der Ferienzeiten Thüringens
Mo. - Do. 13.00 Uhr - 19.00 Uhr
Fr.
13.00 Uhr - 21.00 Uhr
Sa.
10.00 Uhr - 21.00 Uhr
So.
10.00 Uhr - 19.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten wetterabhängig
variieren können.
Benutzung der Anlage außerhalb
der Öffnungszeiten auf eigene Gefahr!
Eintrittspreise
Kinder 0 bis 6 Jahre
freier Eintritt
Kinder 7 bis 14 Jahre
1,50 €
Erwachsene ab 15 Jahren 3,50 €
Der Eintritt ist bis zur Funktionstüchtigkeit der Kassenautomaten am Imbiss zu entrichten.
Öffnungszeiten Strandbad-Kiosk
10:00 - 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten wetterabhängig
variieren können.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Das symbolische Band wird durchschnitten. v.l. Unternehmer
Hans B. Bauerfeind, Landrätin Martina Schweinsburg, WAKIKII-Geschäftsführer Michael Niederkorn, in dessen Händen
die Betreibung liegen wird, Thüringens Wirtschaftsminister
Wolfgang Tiefensee, Bürgermeister Dieter Weinlich, Landtagsabgeordneter Volker Emde, der das Projekt stets unterstützt
hat und leider kaum zusehen, Frank Krätzschmar, als Vorsitzender der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen, die die
Tourismusentwicklung wesentlich gefördert hat.
Nach dem offiziellen Akt gehörte der Tag mit Spaß und Spiel
den Kindern. Und die Angebotspallette war mit Karpfenpfeiferspielplatz Beachvolleyball, Tischtennis, Trampoline, Bootsfahrten und Badeinseln prall gefüllt. Alles umrahmt von der Vogtlandradio Badespaß-Tour 2016 mit Spiel, Spaß und Entertainment. Doch einer wartete noch und zwar der 10 Meter lange
und ca. 50 Tonnen schwere Rutsch-und Kletterkarpfen, denn
er hatte bis dato noch keinen Namen, obwohl er schon längst
zum Liebling der Kinder avanciert war, In einem öffentlichen
Wettbewerb konnten Vorschläge eingereicht werden und die
Internationale ThüringenRundfahrt der Frauen
Thüringen-Rundfahrt erwartet
beste Besetzung seit Jahren
Von Felix Mattis
28.06.2016 | (rsn) - Vor Saisonbeginn hätte man fürchten können, dass die Thüringen Rundfahrt der Frauen im Jahr 2016
einen schweren Stand haben würde. Das Rennen, das in diesem Jahr bereits zum 29. Mal ausgetragen wird, ist nicht Bestandteil der von der UCI eingeführten Elite-Serie Women's
WorldTour, so dass mit der Tour of Chongming Island in China,
der Amgen Tour of California, der Aviva Women's Tour und
dem Giro Rosa gleich vier Rundfahrten im UCI-Kalender plötzlich höher einsortiert wurden.
Doch Organisationsleiterin Vera Hohlfeld und ihr Team haben
gute Arbeit geleistet - sowohl in diesem als auch in den ver-
 13 
gangenen Jahren - und das zahlt sich nun aus. Trotz des fehlenden WorldTour-Status' werden am 15. Juli die sechs besten
Teams der Welt in Gotha an den Start der ersten von sieben
Etappen rollen. Zumindest aus Chongming und Kalifornien
dürfte man neidisch nach Thüringen blicken.
Rahmenprogramm in jeder Etappenstadt:
Ergometermarathon „Rundfahrtstädte aktiv“
Das Siebentagerennen der Etappenorte gehört schon zur
festen Tradition der Internationalen Thüringen Rundfahrt der
Frauen. Auf zwei Ergometern treten jeden Tag Hobbysportler
für den guten Zweck zwei Stunden in die Pedale. In diesen
zwei Stunden kann untereinander so oft gewechselt werden,
wie man will.
Natürlich geht es bei dem Jedermann-Wettbewerb, der mit der
Unterstützung des Kreiskrankenhaus Ronneburg ausgetragen
wird, in erster Linie um die Ehre. Die ersten drei Etappenorte,
mit den meisten Kilometern, sichern sich hingegen auch eine
Geldprämie. Alle erradelten Kilometer werden wieder in Euro
umgerechnet. Eine Gelegenheit für sportliche Vereine, die
Vereinskasse aufzubessern!
Verkehrsrechtliche Anordnungen
zur 29. Internationalen
Thüringenrundfahrt der Frauen
Zur Promo-Tour am 18. Juni präsentierte man Bürgermeister
Dieter Weinlich das Plakat 2016 auf dem Zeulenrodaer Markt.
Für viele Medaillenkandidatinnen von Rio ist die topografisch
ausgeglichene Rundfahrt das ideale letzte Vorbereitungsrennen zwei Wochen vor Beginn der Olympischen Spiele. "Ein
qualitativ so dichtes Starterfeld hatten wir lange nicht", weiß
Hohlfeld, die mit dem Start der Weltranglistenersten Emma
Johansson (Wiggle-High5) und der Olmpiasiegerin Marianne
Vos (Rabo-Liv) genauso rechnen darf wie mit dem deutschen
Spitzen-Duo Lisa Brennauer und Trixi Worrack (beide CanyonSRAM).
Die provisorische Starterliste, die Hohlfeld radsport-news.com
vorlegte, liest sich sehr gut: Ex-Weltmeisterin Giorgia Bronzini,
Giro-Mitfavoritin Elisa Longo Borghini (beide Wiggle-High5),
Klassikerjägerin Chantal Blaak (Boels-Dolmans), die ZeitfahrAsse Ellen Van Dijk (Boels-Dolmans), Annemiek Van Vleuten
und Katrin Garfoot (beide Orica-AIS), Kletterspezialistin Ashleigh Moolman-Pasio (Cervelo-Bigla), Zeitfahr-Weltmeisterin
Linda Villumsen (UnitedHealthcare) und die vom Triathlon für
Olympia in den Straßenradsport zurückgekehrte Emma Pooley
(Nationalteam Großbritannien) sind nur die prominentesten
Namen.
Zu leiden haben unter der Top-Besetzung die BundesligaTeams, von denen nur Hohlfelds Maxx-Solar-Rennstall mit von
der Partie ist. Unter den 20 Teams befinden sich elf internationale UCI-Rennställe, sieben Nationalmannschaften und zwei
sogenannte Club-Teams - neben den Bundesliga-Spitzenreiterinnen von Maxx-Solar auch das britische Team WNT vom
neuen Rundfahrt-Sponsor WNT, einer in Kempten im Allgäu
sitzenden Firma für Zerspanungswerkzeuge.
Die Thüringen-Rundfahrt beginnt am 15. Juli in Gotha und
macht danach Station in Erfurt, Altenburg, Zeulenroda, Greiz,
Schleiz und Gera. Für den Gesamtsieg entscheidend dürften
das 19 Kilometer lange Einzelzeitfahren rund um die Zeulenrodaer Seen sowie die danach folgenden letzten drei sehr hügeligen Etappen in Ost-Thüringen sein.
Die Teams: Wiggle-High5, Boels-Dolmans, Rabo-Liv, CanyonSRAM, Orica-AIS, Cervelo-Bigla, UnitedHealthcare, TibcoSVB, BTC City Ljubljana, Parkhotel Valkenburg, Vitalogic Astrokalb, Nationalteam Italien, Deutschland, Schweden, Großbritannien, Russland, Norwegen, Israel, Maxx-Solar, Team WNT
Die Etappen:
1. Etappe, 15. Juli: Gotha (67 km)
2. Etappe, 16. Juli: Erfurt (105 km)
3. Etappe, 17. Juli: Altenburg (117 km)
4. Etappe, 18. Juli: Zeulenroda (19 km, Einzelzeitfahren)
5. Etappe, 19. Juli: Greiz (122 km)
6. Etappe, 20. Juli: Schleiz (130 km)
7. Etappe, 21. Juli: Gera (128 km)
Die 29. Internationale Thüringenrundfahrt der Frauen findet in
der Zeit vom 15. bis 21.07.2016 statt, dabei wird am Montag,
dem 18.07.2016 die Etappe „Rund um das Zeulenrodaer Meer“
als Einzelzeitfahren durchgeführt. Der Start erfolgt 18:30 Uhr
auf dem Markt. Die Strecke nimmt dabei folgenden Verlauf:
Markt, Schopperstraße, nach links in den Lohweg, An der alten
Gießerei, Aumaische Straße, Alaunwerk, weiter Richtung Auma bis zur Einfahrt Tankstelle und wieder zurück nach Zeulenroda zum Markt.
Zur Absicherung des Rennens
sind nachfolgende Sperrungen notwendig:
Ab 14:00 Uhr wird mit dem Aufbau des Start- und Zielbereiches begonnen, aus diesem Grund wird es im Bereich Markt,
Schopperstraße, Goetheallee, Aumaische Straße, Jahnplatz,
Rosa-Luxemburg-Platz, Am Puschkinpark sowie in der Kirchstraße zu Verkehrseinschränkungen bzw. Sperrungen kommen.
Die Einbahnstraßenregelung in der Aumaischen Straße wird
aufgehoben. Die Kirchstraße wird für den Durchgangsverkehr
gesperrt, jedoch bis zur Einfahrt Pfarrwinkel befahrbar bleiben.
Die Einbahnstraßenregelung wird auch für diesen Bereich
aufgehoben. Mit der Sperrung des Markbereiches wird der
Fahrzeugverkehr über die ausgeschilderten Umleitungsstrecken geführt, hier ist mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu
rechnen.
Die Wettkampfstrecke ist für den gesamten Verkehr ab
18:00 Uhr gesperrt. Aus Richtung Greiz ist die Schopperstraße
bis zum Abzweig Greizer Straße befahrbar. Die Verbindungsstraße Zeulenroda-Auma kann aus allen Anliegergemeinden
nicht befahren werden. In Wenigenauma wird eine Querung
Richtung Muntscha eingerichtet. In Auma ist die Zeulenrodaer
Straße nur bis zur Grundschule befahrbar. Eine Umleitung aus
Auma in Richtung Zeulenroda ist über Tegau, Pahren möglich.
Öffentlicher Nahverkehr
Durch die Straßensperrungen können die Bushaltestellen in
folgenden Straßen ab 14:00 Uhr durch die Fahrzeuge des
öffentlichen Nahverkehres nicht bedient werden: Kirchstraße,
Markt, Am Puschkinpark. Die Haltestellen An der alten Gießerei sowie Lohweg stehen bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Nach
18:00 Uhr wird eine Ersatzhaltestelle in der Greizer Straße am
medizinischen Versorgungszentrum eingerichtet.
Am Dienstag, dem 19.07.2016, wird es im Rahmen der Etappe „Rund um Greiz“ eine Durchfahrt von Zeulenroda-Triebes
geben. Dabei kommt der Tross gegen 15:30 Uhr am Dörtendorfer Berg an. Weiter geht die Strecke nach Triebes durch
den Triebesgrund in Richtung Zeulenroda. In Zeulenroda führt
die Strecke über die Schopperstraße, Fr.-Engels-Straße, Leitlitzer Straße nach Märien, Pöllwitz. In Dobia wird der
Renntross gegen 16:00 Uhr Zeulenroda-Triebes verlassen. Der
Fahrzeugverkehr wird hierbei kurzzeitig angehalten.
Wir bitten alle Anwohner und Anlieger um
Verständnis für die Verkehrseinschränkungen.
 14 
RECHTSANWÄLTE
OLIVER BITTMANN - HEIKO SCHUSTER - NADINE KLOPFER
Fachanwalt für
Arbeits-, Straf- &
Verwaltungsrecht
Tätigkeitsgebiete:
Arbeitsrecht - Strafrecht
Verwaltungsrecht
Verkehrsrecht - Baurecht
Telefon 036628/96086
Telefax 036628/96125
Fachanwalt für
Arbeits- &
Verkehrsrecht
Tätigkeitsgebiete:
Verkehrsrecht
Erbrecht
Allg. Zivilrecht
Schleizer Str. 5
07937 Zeulenroda-Triebes
Fachanwältin für
Sozial- &
Familienrecht
Tätigkeitsgebiete:
Familienrecht
Arzthaftungsrecht
Mietrecht
Allg. Zivilrecht
Internet: www.kanzlei-bittmann.de
E-mail: info@kanzlei-bittmann.de
WICHTIGE HINWEISE:
26. Zeulenrodaer
Stadtfest
* nicht vollständig oder unrichtig ausgefüllte Bewerbungsunterlagen
können nicht berücksichtigt werden
* Weitere Informationen finden Sie unter www.zeulenroda-triebes.de
26. bis 28.08.2016
Rückfragen/Rücksendung per Post, Fax oder E-Mail:
Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Klamuth
Markt 1
07937 Zeulenroda-Triebes
Fon:
036628 48.103
Fax:
036628 97395
E-Mail: s.klamuth@zeulenroda-triebes.de
Bewerbung um die Mitwirkung im Programm
Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen)
Name:
Ansprechpartner:
Straße:
PLZ, Wohnort:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
Homepage/Soc. Media:
Angaben zur Darbietung:
Art:
Anzahl der Mitwirkenden:
Dauer der Darbietung (ohne Auf- und Abbau):
Dauer Aufbau:
Dauer Abbau:
Dauer Soundcheck:
□ Ja
Wird eine Garderobe benötigt:
□ Nein
Höhe der Aufwandsentschädigung / Gage / etc.
_________________ Euro
□ keine
_____________________________________________________________________________________________________
Technische Vorraussetzungen:
Kurze Beschreibung der Darbietung
* Bildmaterial, Referenzen und Hörbeispiele bitte mitsenden
Ort
Datum
Unterschrift
WICHTIGE HINWEISE:
26. Zeulenrodaer
Stadtfest
* nicht vollständig oder unrichtig ausgefüllte Bewerbungsunterlagen
können nicht berücksichtigt werden
* Weitere Informationen finden Sie unter www.zeulenroda-triebes.de
26. bis 28.08.2016
Rückfragen/Rücksendung per Post, Fax oder E-Mail:
Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Klamuth
Markt 1
07937 Zeulenroda-Triebes
Fon:
036628 48.103
Fax:
036628 97395
E-Mail: s.klamuth@zeulenroda-triebes.de
Bewerbung um einen Standplatz (Verkauf-und/oder Informationsstand)
Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen)
Name:
Ansprechpartner:
Straße:
PLZ, Wohnort:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
Homepage/Soc.Media:
Wird eine Händlerbude benötigt:
Standmaße:
□ ja
□ 2x2 m
□ nein
□ 2x3m
Frontlänge:
Verkaufsfläche:
m
m
Standtiefe:
Standhöhe:
m
m
□ Holzkohlegrill □ Gasgrill □ Fritteuse □ elektr. Koch- & Grillgeräte
Mit folgenden Geräten wird gearbeitet:
Sonstige Geräte mit starker Wärmeentwicklung:
□ Nein
Bedarf an Wasser:
□ Wasseranschluss
□ Licht (220V AC)
□ Schuko (220V AC)
Bedarf an Elektroenergie:
□
□
□ Wasserentnahmestelle
Kraftstrom (380 V/16A)
….. kW
Kraftstrom (380 V/32A)
….. kW
Beschreibung des Angebotes/ Sortimentsbeschreibung:
* Falls Bildmaterial und/oder Skizzen des Verkaufsstandes zur Verfügung gestellt werden können, wird um Mitsendung gebeten
Ort
Datum
Unterschrift
Amtlicher Teil
der Gemeinde Weißendorf
Minigolf & Tennis
Turnerheim Weißendorf
TV Weißendorf e.V.
Sport - Spiel - Entspannung
Beschlüsse
des Gemeinderates Weißendorf
Montag bis Freitag
Sonnabend und Sonntag
Sitzungstermin: Dienstag, 31.05.2016
Laufveranstaltung im wunderschönen Weidatal
(Thüringer Vogtland) Weidatalmarathon
am Sonntag, dem 04. September 2016
Bedarfsplanung 2016/2017 für die in kirchlicher Trägerschaft befindliche Kindertagesstätte "Unterm Regenbogen" Weißendorf
Turnverein Weißendorf e.V.
Vorlage: WVö-008-2016
www.weidatalmarathon.de
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißendorf beschließt in
seiner Sitzung am 31.05.2016 den in der Bedarfsplanung
2016/2017 ermittelten notwendigen Personalschlüssel für die
Betreibung der kirchl. Kindertagesstätte "Unterm Regenbogen"
Weißendorf in Höhe von 4,6543 VbE.
Abstimmungsergebnis:
- Gemeinderatsmitglieder gesamt:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
nach Vereinbarung
13.00 - 20.00 Uhr
7
7
0
7
6
1
0
9. Weidatalmarathon - Bambini Lauf und
Olympiastarter René Enders am 04.09.2016
Am 04.09.2016 findet der 9. Weidatalmarathon statt. Nicht nur
Profis können am 9. Weidatalmarathon teilnehmen. Auch Hobbyläufer und Nordic Walker sind recht herzlich eingeladen sich
auf einer kurzen oder langen Strecke sportlich zu betätigen.
Anmelden können Sie sich unter www.weidatal-marathon.de
Die einzelnen Startzeiten und alle Informationen zum Ablauf
sind im Internet einzusehen. Neben den traditionellen Strecken
von 6km, 11km, 21km, 32km und 42km startet am Nachmittag
der Bambini Lauf (800m) und der Schülerlauf (1600m). Jedes
gelaufene Kind erhält ein Los und im Anschluss an die Siegerehrungen findet die Kindertombola statt.
Beitritt zum Verein "Selbstverwaltung für Thüringen e. V."
Vorlage: WVö-007-2016
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißendorf beschließt in
seiner Sitzung am 31.05.2016 den Beitritt zum Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e. V.“. Der jährliche Mitgliedsbeitrag
in Höhe von 100,00 € ist nach Aufnahme durch den Vereinsvorstand auf das Konto des Vereins zu überweisen.
Abstimmungsergebnis:
- Gemeinderatsmitglieder gesamt:
- Anwesend:
- nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen:
- Stimmberechtigt:
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
7
7
0
7
7
0
0
Weißendorf, den 06.06.2016
gez. Michel, Bürgermeisterin
ENDE AMTLICHER TEIL
Weißendorfer Nachrichten
Kleinkinderturnen
(2 bis 6 Jahre) - Bewegungskiste
Beginn nach den Ferien
Donnerstag, 01.09.2016, 16.00 Uhr
in der Turnhalle Weißendorf,
Schnuppern erwünscht.
Als Highlight ist der Aumaer Radprofi René Enders mit dabei.
René startet im August bei seiner 3. Olympiade in Rio und
zählt damit zu einem der erfolgreichsten Thüringer Sportler. Er
wird den Hauptstart um 10.00 Uhr anfahren und steht für Autogramme und Fragen den ganzen Tag zur Verfügung.
Es gibt reichlich Verpflegung auf der Strecke und im Ziel. Jeder
Teilnehmer bekommt eine Medaille und kann sich kostenlos in
der Badewelt Waikiki duschen. Ab der 6 km Strecke bekommt
jeder einen Gutschein für die Gulaschkanone.
Der TV Weißendorf hat ein buntes Rahmenprogramm für die
ganze Familie auf die Beine gestellt. Die Mini Golf Anlage ist
geöffnet, eine große Hüpfburg und ab 13.00 Uhr steht das
Spielmobil für Kinder bereit. Die Frauensportgruppe des TV
Weißendorf hat gebackenen Kuchen und Kaffee. Für das leibliche Wohl und musikalische Unterhaltung ist also bestens
gesorgt und egal ob als Teilnehmer oder Zuschauer sind Sie
herzlich Willkommen.
ORGA-TEAM WEIDATALMARTHON
TV Weißendorf e.V., Tel.: 036622-51366
Voranmeldung wäre super:
036622 162817 oder Mail: info@tv-weissendorf.de
Turnschuhe oder Stoppersocken bitte mitbringen. Für alle
Kinder die Spaß und Freude an freien Bewegungsübungen
haben.
Turnverein Weißendorf e.V.
Der Vorstand
Weißendorf, Juni 2016
 20 
Bereitschaftsdienste
Impressum
„Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes
und der Gemeinde Weißendorf“
Notdienste
Kassenärztlicher Notfalldienst
Es gilt die bundesweit einheitliche Telefonnummer für den
ärztlichen Bereitschaftsdienst für Hilfesuchende außerhalb der
Praxiszeit: 116 117
Rettungsleitstelle Gera: 0365/48820 bzw. 0365/412176
Für lebensbedrohliche Fälle rufen Sie bitte den
Rettungsdienstarzt unter  112.
Zahnärztlicher Notdienst
Der zahnärztliche Notdienst wird über eine zentrale Notrufnummer geregelt. Wenn Sie als Patient diese Nummer wählen,
erfahren Sie, welcher Zahnarzt in Ihrer Nähe Dienst hat.
Diese Notrufnummer lautet:
01805/908077*
*gebührenpflichtige Rufnummer: 0,14 €/Minute aus dem Festnetz
Notdienst der
Geltungsbereich: Stadt Zeulenroda-Triebes und die Gemeinde Weißendorf
Das Amtsblatt erscheint im monatlichen Rhythmus, jeweils in der dritten Kalenderwoche sowie im Bedarfsfall. Auflage: z.Z. 10.400 Exemplare; Kostenlose Verteilung an alle Haushalte in der Stadt Zeulenroda-Triebes, ihren Ortsteilen sowie in der Gemeinde Weißendorf. Darüber hinaus ist das Amtsblatt
im Rathaus der Stadt Zeulenroda-Triebes, Zi. 21, Markt 1, 07937 ZeulenrodaTriebes, sowie im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes,
Zi. 12, Schäferstraße 2, OT Triebes, 07950 Zeulenroda-Triebes im Einzelbezug für 1,00 €/ Stück + Porto erhältlich.
- Herausgeber: Stadt Zeulenroda-Triebes und die Gemeinde Weißendorf
- Herstellung und Verantwortlich für den Anzeigenteil: Schwolow Bürosysteme & Druckerei GbR, vertreten durch die Inhaber Herrn André Schwolow
und Herrn Guido Schwolow, Triebes, Geraer Straße 1, 07950 ZeulenrodaTriebes, Tel. 036622/79056, E-Mail Adresse: druckerei@schwolow.eu
- Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Der Bürgermeister der Stadt Zeulenroda-Triebes, Herr Dieter Weinlich,
Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes, Tel. 036628/480, oder der Stellvertreter im Amt für die Stadt Zeulenroda-Triebes. Die Bürgermeisterin der Gemeinde Weißendorf, Frau Elvira Michel, Ortsstr. 54, 07950 Weißendorf,
Tel. 036622/51254, für die Gemeinde Weißendorf
- Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Der Mitarbeiter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Herr Thomas Grzeschitza, Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Pressestelle, Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes, Tel. 036628/48102, Fax 97395,
oder der Stellvertreter, E-Mail Adresse: amtsblatt@zeulenroda-triebes.de
Der Herausgeber behält sich redaktionelle Änderungen der Beiträge vor.
- Verantwortlich für die Verteilung:
Mediengruppe Thüringen Direktmarketing GmbH, Logistikzentrum Zossen,
Zossen 1, 07570 Wünschendorf Tel. 036603/71470
potheken
kostenlose Festnetznummer: Tel. 0800
00 22 8 33
Anzeigenschluss für die August-Ausgabe
ist am Donnerstag, 04.08.2016
aus dem Handy-Netz: 22
8 33 (gebührenpflichtig
Internet: www.aponet.de
Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils 8.00 Uhr früh und endet
am nächsten Tag um dieselbe Zeit.
 21 
07950 Zeulenroda-Triebes  Geraer Straße 1
Tel. 036622/79056  Fax 79057  druckerei@schwolow.eu
Das Standesamt informiert
Standesamtliche Nachrichten
(Die Veröffentlichung erfolgt auf Wunsch der
Angehörigen bzw. der betreffenden Bürger)
Geheiratet haben:
04.06.2016
Steve und Kathrin Kaufmann, geb. Lippold
Auma-Weidatal
28.06.2016
Gertrud Ziegler, geb. Rosen
Triebes, Zeulenroda-Triebes, 83 Jahre
29.06.2016
Werner Hilbert
Weißendorf, 88 Jahre
29.06.2016
Hannelore Trögel, geb. König
Triebes, Zeulenroda-Triebes, 89 Jahre
11.06.2016
Christian und Cindy Feig, geb. Greiling
Zeulenroda-Triebes
Wir trauern um unser
aktives und langjähriges Mitglied
11.06.2016
Marcus und Maria Augustin, geb. Hagenau
Triebes, Zeulenroda-Triebes
Irene Trögel.
Mit ihr verlieren wir eine tatkräftige Mitstreiterin.
Wir werden stets gern an Sie zurück denken.
25.06.2016
Steve Stopfkuchen und Ivonne Schütz-Stopfkuchen,
geb. Schütz
Zeulenroda-Triebes
Der Vorstand
im Namen aller Mitglieder des DRK Ortsverein Triebes.
30.06.2016
Claudia und Sascha Weber, geb. Roth
Arnsgrün, Zeulenroda-Triebes
Triebes, im Mai 2016
Verstorben sind:
31.05.2016
Irene Trögel, geb. Jahn
Triebes, Zeulenroda-Triebes, 88 Jahre
07.06.2016
Herta Schenk, geb. Renckwitz
Zeulenroda-Triebes, 87 Jahre
07.06.2016
Friedrich Härtel
Triebes, Zeulenroda-Triebes, 80 Jahre
12.06.2016
Manfred Zipfel
Zeulenroda-Triebes, 61 Jahre
13.06.2016
Anna Schneider, geb. Breitkreutz
Triebes, Zeulenroda-Triebes, 83 Jahre
14.06.2016
Silvia Birken
Jena, 50 Jahre
15.06.2016
Friedhold Hegner
Weckersdorf, Zeulenroda-Triebes, 82 Jahre
15.06.2016
Kerstin Galan, geb. Rose
Zeulenroda-Triebes, 55 Jahre
16.06.2016
Manfred Prager
Weckersdorf, Zeulenroda-Triebes, 68 Jahre
17.06.2016
Ingeborg Schmidt, geb. Voigt
Greiz, 92 Jahre
21.06.2016
Werner Knoch
Bad Klosterlausnitz, 80 Jahre
23.06.2016
Karola Hofmann, geb. Gummig
Zeulenroda-Triebes, 84 Jahre
26.06.2016
Michel Weidelt
Triebes, Zeulenroda-Triebes, 33 Jahre
27.06.2016
Reinhard Lenz
Zeulenroda-Triebes, 68 Jahre
 22 
Di. 26.07.16
Gewerbegebiet Süd-Ost, Zeulenrodaer Straße, Jerusalem, Am
Hainacker, Hainacker bis Kreuzung Löffler, Kirchplatz, Kirchsteig, Weststraße, Krahnweg, Aumaer Straße, Rathenauplatz,
Trima, AWO-Heim, Wiesenstraße, Am Hainacker, Bachstraße,
Niederböhmersdorfer Straße
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda
Kulturelles
Bibliotheksnachrichten im Juli
Informationen anderer
Behörden und Institutionen
Rohrnetzspülung in Zeulenroda-Triebes
Ortslage Triebes
Sehr geehrte Kunden der Wasserversorgung,
um eine ordnungsgemäße Versorgung mit Trinkwasser zu
gewährleisten, macht sich die Reinigung des Rohrnetzes erforderlich.
An den nachfolgend genannten Tagen ist deshalb in den nachstehend aufgeführten Straßenzügen mit Beeinträchtigungen
der Trinkwasserversorgung zu rechnen (Trübungen, kurzzeitiges Abstellen).
Darum bitten wir Sie, sich während der Zeit von 07.00 bis
16.00 Uhr des betreffenden Tages auf diese Einschränkungen
einzustellen und eventuell mit Trinkwasser zu bevorraten:
Mo. 18.07.16
Niederböhmersdorfer Straße, Bachstraße, von Fleischerei
Löffler bis Bahnhofstraße, Am Hainacker, Bahnhofstraße,
Rohnstraße, Wesserstraße vom Gewerbegebiet bis Külzstraße, Külzstraße von Friko bis Nr. 19, Wohn- und Gewerbegebiet
Wesserstraße, Schule
Di. 19.07.16
Hauptstraße, Geraer Straße bis Nr. 11, Sandberg, Greizer
Straße, Bebel-Straße von Nr. 22, bis Hauptstraße, Nordstraße,
F.-Dietel-Straße, Am Fronweg, Sainte-Floriner-Straße, Straße
zum Sportplatz, An der alten Weberei, Sandberg bis Nr. 17
Mi. 20.07.16
Goethestraße, Schulstraße, Wesserstraße von Külzstr. bis
Schulstr., Mittelstraße, Lindenstraße, Anger, Talstraße, Triebesgrund, Hauptstraße von Anger bis Triebesgrund, Külzstraße von Nr. 20 bis 29
Do. 21.07.16
Straße zum Sportplatz, Sportplatz, Reichenfelser Straße,
Fronweg, Brücklaer Weg, Geraer Straße ab NR. 11, R.Breitscheid-Straße, Am Wald, Osthain, R.-Müller-Straße,
Sandberg ab Nr. 17
Mo. 25.07.16
Schäferstraße, Puschkinstraße, Südstraße, Feldstraße, Kuhberg, A.-Bebel-Straße von Kuhberg bis Nr. 22, Elisenstraße,
Agnesstraße, Adelheidstraße, Gartenstraße, Steinstraße, Oststraße, Kieferberg, Kühbergsflur
Für viele ist Urlaubszeit auch Lesezeit - entspannen Sie sich
mit Büchern aus der Bibliothek! Hier einige Vorschläge aus
unserem Neuerscheinungsregal:
Ross, Christopher: Clarissa Bd.1 - 4
In seiner „Alaska“-Serie fesselt der Autor mit einer Geschichte
voller Dramatik, Liebe und gefährlicher Abenteuer in rauer
Wildnis.
Cramer, Doris: Das Leuchten der Purpurinsel
Eine exotische, historische Familiensaga vor der Kulisse Nordafrikas.
Wilkins, Kimberley: Das Sternenhaus
Ein Buch um zwei interessante Frauen - die eine im 21., die
andere im 19. Jahrhundert, deren Geschichten geschickt miteinander verwoben sind. Für Freunde dramatischer Liebesgeschichten.
Flynn, Gillian: Gone Girl - das perfekte Opfer
Selten wurde so raffiniert, abgründig und brillant manipuliert
wie in diesem Psychogramm einer Ehe - ein teuflisch gutes
Lesevergnügen.
Mankell, Henning: Treibsand
Im Nachdenken über wichtige Fragen des Lebens fand Mankell
ein Mittel, die Krise nach seiner Krebs-Diagnose zu überwinden. Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Welche Art der
Gesellschaft will ich mitgestalten? Dabei blickt er auch zurück
auf Schlüsselszenen seines eigenen Lebens.
Robotham, Michael: Erlöse mich
Dieses Buch hat alles, was einen guten Thriller ausmacht:
Tempo, Spannung und Täuschungsmanöver - bis zur letzten
Seite packend geschrieben.
An alle Kluftinger-Fans!! Wir haben die Reihe bis Band 8
vervollständigt!! Jetzt können alle Fälle des kauzig-liebenswerten Kommissars ausgeliehen werden.
***
AUFRUF!
Im November 2016 jährt sich die Gründung der Stadtbibliothek
Zeulenroda zum 175. Mal. Aus diesem Anlass bitten wir alle
Interessierten und Freunde, alle großen und kleinen Benutzer
uns Erlebnisse und Erfahrungen aus der Vergangenheit und
Gegenwart der Bibliothek, aber auch Kritik oder Wünsche für
die Zukunft mitzuteilen. Schreibt dazu Geschichten, wem das
nicht liegt malt Bilder! Wir freuen uns auch über alte Fotos oder
Dokumente! Alles soll in der Bibliothek ausgestellt bzw. veröffentlicht werden! Abgabe in der Stadtbibliothek bis spätestens
06.10.2016.
Stadtbibliothek Zeulenroda, Markt 8
Dienstag und Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 09.00 - 12.00 Uhr
Nächster geöffneter Samstag 06.08.16 - Während dieser Öffnungszeit haben Interessierte wieder die Möglichkeit, in unserem Flohmarkt zu stöbern - Romane, Kinderbücher, Sachbücher, MC’s, CD’s, Videos für 0,10€/Stück!
Telefon 036628/48214 (Ausleihe) / 036628/48412 (Büro)
mail: bibliothek@zeulenroda-triebes.de
Internet: www.stadtbibliothek-zr.de.vu
Zweigstelle Triebes, Schäferstr. 2
Montag 14.00 - 18.00 Uhr, Telefon 036622-837202
(regelmäßige Austauschbestände aus der Bibliothek Zeulenroda halten auch hier den Bestand aktuell)
175 Jahre Stadtbibliothek - seit 30.11.1841
 23 
Städtisches Museum Zeulenroda
19.08.2016 - 27.12.2016 (1. Advent)
Sonderausstellung „Johanna Eckardt-Neudeck,
Holzgestaltung und Kunsthandwerk“.
Aumaische Straße 30-32, 07973 Zeulenroda-Triebes
Tel. 036628-64135, Museumsleitung Frau Ute Arnold
museum@zeulenroda-triebes.de; www.zeulenroda-triebes.de
Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag
von 09.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
von 09.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage von 13.00 - 16.00 Uhr
Museumswerkstatt
Bis auf Weiteres können wir im Museum auf Grund der personellen Situation nur eingeschränkt Ferienangebote unterbreiten.
Die bisher veröffentlichen Angebote haben keine Gültigkeit mehr.
Folgende Termine möchten wir anbieten:
Papier schöpfen: - 1.50 € / Kind - 2.50 € /ERW
Di. 02.08.2016, 13.00 - 15.00 Uhr
Mi. 03.08.2016, 13.00 - 15.00 Uhr
Do. 04.08.2016, 10.00 - 15.00 Uhr
Altpapier ist das Ausgangsmaterial für eigene Papierkreationen. Bunt gefärbt, gestaltet mit Blütenteilen, entstehen wunderschöne Papiere, die als Grußkarten, Briefpapier oder Geschenkeanhänger Verwendung finden können.
Seifen gießen: - 2.00 € / Kind - 2.50 €/ ERW
19.07.2016, 13.00 - 15.00 Uhr
26.07.2016, 10.00 - 15.00 Uhr
28.07.2016, 10.00 - 15.00 Uhr
Seifen gießen war schon bei den Sumerern und Ägyptern vor
5000 Jahren bekannt. In unserer Museumswerkstatt könnt ihr
Eure eigene Seife in vielen bunten Farben und verschiedenen
Düften herstellen.
Die
Holzbildhauerin
Johanna
Eckardt-Neudeck
während
des
Entwerfens in ihrem Zickraer Atelier
im Jahr 1978.
Johanna Eckardt- Neudeck hat sich frühzeitig mit
dem Werkstoff Holz auseinandergesetzt. Früh entdeckte sie ihre Liebe zu
diesem Material und ging
bei einem Holzbildhauer in
die Lehre. Belegte an der
Fachschule für Angewandte Kunst in Leipzig die
Fachklasse Plastik. Die
Künstlerin Johanna Eckardt
Neudeck
Zickra
(bei
.Auma) zeigt in der Ausstellung Werke aus ihrem
langjährigen Schaffen.
1935 in Zeulenroda geboren, arbeitet sie seit 1959
freiberuflich als Kunsthandwerkerin in Zeulenroda und Zickra. 1988 erhielt
die Künstlerin den Kunstpreis des Bezirkes Gera.
Ausstellungseröffnung am Freitag, dem 19.08.2016 um
19.00 Uhr im Atrium.
Neues aus der Touristinformation
Klöppeln mit Frau Eisel - 1.50 € / Kind - 2.00 € / ERW
02.08.2016, 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
03.08.2016, 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
04.08.2016, 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
01.09.2016, 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Die Angebote richten sich an Familien und kleinere Gruppen
und eignen sich für Kinder ab 6. Jahre. Bitte melden Sie sich
an unter Telefon 036628.64135 oder Mail museum@zeulenroda-triebes.de. Das Team Museum ist bemüht in
den Sommerferien weitere Aktivitäten zu bieten. Da wir bis
Redaktionsschluss des Amtsblattes keine weiteren konkreten
Offerten unterbreiten können, bitten wir Sie um Beachtung der
Informationen in der örtlichen Presse oder den museumseigenen Aushängen. Wir bitten um ihr Verständnis.
Ausstellungen
27.03.2016 - 25.09.2016
Sonderausstellung „Gut gekauft - gern gekauft“
Alltägliches in der DDR.
Bisher besuchten ca. 1600 Gäste die Ausstellung und konnten
sich besinnen auf längst vergessene Alltagsgegenstände aus
DDR - Zeiten. Bestimmte Gegenstände hoch gelobt und heiß
geliebt sind heute noch in so manchem Haushalt gebrauchsbereit zu finden. Der angrenzende Flohmarkt mit Produkten jener
Zeit wird gleichermaßen gern besucht und immer noch findet
so manches Produkt im typischen DDR - Design seinen Liebhaber.
27.03.2016 - 31.07.2016
Sonderausstellung „Oskar Hopfer, der Maler
des Weidatales“ Anlässlich seines 50. Todestages
Bisher besuchten ca. 1200 Gäste die Ausstellung. Die Ausstellung wurde durch das Öl - Gemälde „Unsere Mama auf dem
Totenbett“ ergänzt. Das Gemälde konnte auf dem Norddeutschen Kunstmarkt durch den Förderverein des Museums erworben werden und zeigt Hopfers Mutter Albine, Hermine
Hopfer auf dem Totenbett im Jahr 1921. Dieses Gemälde
wurde in jenen Jahren von der Fachwelt löblichst beachtet und
soll mit den Geldmitteln aus dem Flohmarktverkauf wie oben
genannt restauriert werden. Am Sonntag, dem 31.07.2016
findet die Finisage der Ausstellung statt. 14.00 Uhr wird
Herr Tobias Kühnel -Volontär im Städtischen Museum Zeulenroda- noch einmal einen Vortrag zum Künstler und dessen
Werk halten. Der Förderverein sorgt für Kaffee und Kuchen an
diesem Nachmittag.
In der großzügigen Einrichtung des Tourismuszentrums Zeulenrodaer Meer am Strandbad Zeulenroda erhalten Sie an 7
Tagen in der Woche neben Informationen zum Projekt Zeulenrodaer Meer auch Wander- und Radwanderkarten für die Region, Egronet-Tickets, die Thüringencard mobil, Souvenirs,
Bücher, Broschüren, Gutscheine, Veranstaltungstickets und
Postkarten. Auch Eintrittskarten aus dem Ticketshop Thüringen
für Veranstaltungen im gesamten Freistaat und teilweise darüber hinaus sowie Jahres-, Wochen- und Tages-Angelkarten
für den Stausee Zeulenroda (gegen Vorlage Ihres gültigen
Fischereischeines) werden in unserem Haus angeboten.
Öffnungszeiten des
Tourismuszentrums Zeulenrodaer Meer
Mai bis September:
Montag - Samstag
Sonntag & Feiertage
10.00 Uhr - 17.00 Uhr
13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Neu:
 Ab 1. Juli wird der Touristenangelschein für Thüringen
anerkannt. Inhaber können gegen Vorlage dieses in Thüringen ausgestellten Scheines auch ohne Fischereischein
ein Vierteljahr ab Ausstellungsdatum im Zeulenrodaer Meer
angeln. Der Erwerb einer Tagesangelkarte ist jedoch zusätzlich erforderlich.
 Die neuen Busfahrpläne der PRG Greiz sind im Tourismuszentrum und der Bücherstube Sommer am Tuchmarkt
erhältlich.
 Verleih von Rollstühlen gegen Vorlage des Personalausweises
Aktuelle Angebote:
 Tickets für das Konzert mit Ute Freudenberg in der Dreieinigkeitskirche am 16.12.2016
 Tickets für die Burg Classics der Vogtland Philharmonie
Greiz-Reichenbach auf der Burgruine Reichenbach am
20.8.2016
Auch im Stadtzentrum erhalten Sie von Montag bis Samstag
Tickets aus dem Ticketshop Thüringen im Reisebüro am
Stadtbrunnen.
Besuchen Sie uns, lernen Sie das neue repräsentative Haus
kennen und lassen Sie sich von unseren umfangreichen Angeboten begeistern!
 24 
Vereine und Verbände
informieren
der Sparkassen und den Großen Preis der Landwirtschaft
geritten. Besondere Spannung verspricht das Barrierespringen
am Samstag und das Showprogramm rund ums Pferd am
Sonntag. Dieses Turnier hat an überregionaler Bedeutung
gewonnen und es werden mehr als 400 Teilnehmer aus allen
Bundesländern erwartet.
Der Spaß an der Gartenarbeit
Die älteste Gartenanlage am Ort stellt sich vor
Endlich sind das lang ersehnte Frühjahr und der Sommer da
und überall in der Natur grünt und blüht es. Auch wir Kleingärtner in der Kleingartenanlage „Einheit“ e.V. am Stäudigt in Zeulenroda sind schon fleißig am Säen, Pflanzen und Jäten. Aber
auch Gelegenheiten zur Erholung und Entspannung sind gegeben. Wir sind mit 103 Jahren (!) die älteste Anlage am Ort
und gleichzeitig mit 130 Gärten auch die größte. Unsere gepflegten Parzellen sind klein, überschaubar und verfügen über
Strom-und Wasseranschluss, womit auch für etwas Komfort
gesorgt ist.
Programm und sportliche Höhepunkte
der 6. Mitteldeutschen Reitertage:
Das beschauliche Spartenheim der Gartenanlage „Einheit“ am Stäudigt.
Das Spartenheim kann man in Absprache mit dem Vorstand
für ein geringes Entgelt für Familienfeiern etc. nutzen. Übrigens
stehen in unserer schönen Anlage einige Gärten leer und warten auf neue Besitzer. Wer Interesse hat, aber vielleicht keine
Erfahrung mitbringen kann, sollte unbesorgt sein, denn langjährige Gärtner stehen jedem „Neuen“ gern mit Rat und Tat zur
Seite, der Lust an der Gartenarbeit hat und sich auch einmal
unsere Gärten ansieht und beraten lässt. Ob Jung oder Alt, bei
uns ist jeder gern gesehen. Es ist kein Geheimnis, dass man
so etwas für die Gesundheit tun kann und selbst geerntetes
Obst und Gemüse schmecken einfach super!
Also nicht lange gezögert, sondern einfach die Telefonnummer
036628- 94 70 40 anrufen. Dann wird Ihnen unser Vorstand
Ehrhard Kraft gern weiterhelfen!
11.08.2016 - Tag des jungen Pferdes
- Springpferdeprüfungen der Klassen A – M
12.08.2016 - Kinderfest
- Springprüfungen der Klasse L - M **
- ab 13.00 Uhr Kinderfest mit Spiel und Streichelzoo
13.08.2016 - Barrierespringen Klasse S und Großer Sparkassen Cup Klasse S
- Springprüfungen der Klasse L - S
14.08.2016 - Großer Preis der Landwirtschaft und Sparkassenpreis Klasse S
- Springprüfungen der Klasse S
- Showprogramm rund um das Thema Pferd
Diakonischer Seniorenverein Triebes e.V.
Kontaktstätte für Senioren und Hilfsbedürftige
Telefon : 0170 / 666 7601
Veranstaltungen
Sommerpause im Juli
Montag, den 8. August
Seniorentanz im Sitzen mit gemütlicher Kaffeerunde
im Pfarrsaal
Merkendorf feiert
die 6. Mitteldeutschen Reitertage
In Merkendorf beherrschen am 1. und 2. Wochenende im August wieder die Pferde das Dorfgeschehen, denn es finden die
mittlerweile 6. Mitteldeutschen Reitertage statt.
Höhepunkte:
Am ersten Wochenende organisiert der Pferdesportverein ein
regionales Turnier mit Springprüfungen bis zur Klasse M. Am
Samstagabend sind alle zum Dorffest mit Live-Musik in die
Reithalle eingeladen.
Am zweiten Wochenende findet das große Turnier mit Springprüfungen bis zur Klasse S statt. Es wird um den Großen Preis
 25 
Neues aus Kindereinrichtungen
und Schulen
Kirchennachrichten
Evang.-Luth. Kirchgemeinde Zeulenroda
mit den angeschlossenen Kirchgemeinden
Merkendorf, Piesigitz, Stelzendorf und Zadelsdorf
Riesengeburtstagsfeier in Bernsgrün
Kita „Arche Noah“ begeht 20-jähriges Bestehen
Festgottesdienst und Festbetrieb in Kita
„Kinder sind etwas ganz Besonderes, ein Geschenk. Von ihnen
können wir uns eine ganze Menge abschauen und Verlorenes
wieder entdecken. So dachte damals auch Jesus: Lasst die
Kinder zu mir kommen“, leitete Pfarrer Gunnar Peukert den
Festgottesdienst anlässlich des 20-jährigen Bestehens der
evangelischen Kindertagesstätte „Arche Noah“ Bernsgrün am
Nachmittag des 18. Juni 2016 in der Bernsgrüner Kirche ein.
Er überraschte als Noah verkleidet die Kinder und zahlreich
anwesenden Besucher, erzählte von der Arche, dem Schiff aus
Holz und von dessen Bau, wofür er sich damals den Hut aufsetzte. „Vor 20 Jahren erlebten wir auch in Bernsgrün starken
Seegang und geniale Augenblicke beim Bau der Arche“, so
Noah. Auf einer mit der Arche bemalten Leinwand ließ er die
20 Jahre Bernsgrüner Geschichte mittels der verschiedenen
Tiere und deren Einsatz an der Arche Revue passieren. Und
die Mädchen und Jungen halfen ihm dabei und brachten Giraffe und Zebra, Kuh und Schildkröte und noch weitere Tiere an
der Leinwand an. „Gott war immer dabei, denn es ist eine
evangelische Arche“, so Noah. Er wünschte allen Segen und
die Hoffnung des Regenbogens. Noah dankte aber auch allen
Menschen, die an der Idee mit bauten, die Kita mit Leben füllen
und wünschte den Kindern, dass sie in ihrer Arche gute Erfahrungen machen und sie für ihr Leben mitnehmen mögen.
Unsere Veranstaltungen:
So., 17.07.
09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
So., 24.07.
09.00 Uhr Gottesdienst
Sa., 30.07.
19.00 Uhr Orgel nach 7 - Eintritt frei
So., 31.07.
09.00 Uhr Gottesdienst
So., 07.08.
09.00 Uhr Pilgerweg ab Weißendorf mit Pfr. Debus und Pfr.
Herbst
Sa., 13.08.
19.30 Uhr Tangokonzert in der Dreieinigkeitskirche
So., 14.08.
09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Zadelsdorf
15.30 Uhr Gottesdienst in Stelzendorf
17.00 Uhr Familiengottesdienst
Unsere Gemeindekreise
Seniorenkreis: Sommerpause
Kirchenchor: Sommerpause bis 14.08.
Posaunenchor: Sommerpause bis 14.08.
TEN-SING: Montag, 16.30 Uhr im kleinen Saal, Kirchstraße 17
Junge Gemeinde: Dienstag, 18.00 Uhr, Kirchstraße 17
Junge-Erwachsenen-Treff: Freitag 18.00 Uhr in Langenwolschendorf
Selbsthilfegruppe Sucht: Donnerstag, 17.00 Uhr kleiner Saal
Gottesdienste im Seniorenpark „Am Birkenwäldchen“,
Pausaer Str. 80: Montag, 8. August jeweils 10.00 Uhr
Gottesdienste im Seniorenzentrum „Zum Stausee“, Stadtbachring 29: Montag, 18. Juli u. 15. August jeweils 10.00 Uhr
Taizé-Andacht: Sommerpause
Die Arche-Noah-Kinder umrahmen den Gottesdienst mit Liedern und
Pfarrer Gunnar Peukert als Noah.
Die Arche-Noah-Kinder umrahmten den Gottesdienst mit den
Liedern „Ich will euch begrüßen“, „Gott hat alle Kinder lieb“ und
„Herr Noah baute einst ein Schiff“.
In den anschließenden Grußworten von Bürgermeister Dieter
Weinlich, Ortsteilbürgermeister Andreas Rosenbaum, Vertretern der Feuerwehr, der Wirtschaftsunternehmen und des
Frauenkreises der Kirchgemeinde Bernsgrün kamen die Freude und der Dank und die besten Wünsche für die Zukunft für
die Bernsgrüner Kindereinrichtung zum Ausdruck. „Kinder
brauchen Kinder, brauchen Gemeinschaft und einen geschützten Raum und sehr viel Zuwendung. Ein Kind braucht ein ganzes Dorf“, so Superintendent Andreas Görbert.
Neben den vielen Glückwünschen gab es auch reichlich Geschenke. Gutscheine, einen Traktor von der Agrarprodukte, zwei
Sicherheitshelme vom Feuerwehrverein, Musikinstrumente von
der Feuerwehrschalmeienkapelle, Geldspenden von der Kirchgemeinde, dem Frauenkreis und einer Baufirma in Bernsgrün.
Als besondere Überraschung und Ehrengast am späten
Nachmittag war die ehemalige langjährige Pfarrerin und Initiatorin der Bernsgrüner „Arche Noah“ Antje Gerlach angereist.
Sie gab auch den Startschuss für die vielen bunten gasgefüllten Luftballons, die die Kinder mit bemalten Karten versehen in
den Himmel steigen ließen.
Zum würdigen Jubiläumsfest trugen viele bei, besonders aber
die Vertreter des Elternbeirates, die sich aktiv und mit vielen
Ideen in der Vorbereitung und Durchführung einbrachten.
Text/Foto: Gabriele Wetzel
Tanzkreis: donnerstags mit Frau Warmuth, 15.00 Uhr im
Gemeindehaus, E.-Thälmann-Allee 25 in Zusammenarbeit mit
der Evangelischen Erwachsenenbildung in Thüringen (nähere
Auskünfte über das Pfarramtsbüro, Tel. 82262)
Landeskirchliche Gemeinschaft, Luthergasse 19
Gemeinschaftsstunde: Sonntags, 18.00 Uhr für die jüngere
und ältere Generation
Bibelgesprächskreis: Mittwochs, 19.30 Uhr (jeden 1. Mittwoch im Monat Gebetsstunde)
EC-Jugendkreis: Freitags, 20.00 Uhr
Öffnungszeiten des Pfarramtsbüros
Kirchstr. 17, Eingang Luthergasse
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 15.00 bis 17.00 Uhr
 + Fax 036628/82262
E-Mail: pfarramt@dreieinigkeitskirche-zeulenroda.de
Internet: www.dreieinigkeitskirche-zeulenroda.de
Telefonnummern der Pfarrer
Pfarrer Michael Behr Tel. 036628/82262
Pfarrer Ingolf Herbst
Tel. 036628/64076
Kantorat, Kirchstraße 17
Kantor Stefan Raddatz Tel.: 036628/64077
e-Mail: kantoratzeulenroda@t-online.de
Evangelischer Kindergarten „Unterm Regenbogen“, Rötlein 9
Frau Christine Thiele Tel. 036628/63310
e-Mail: kindergarten-zr@dreieinigkeitskirche-zeulenroda.de
Evang. Kindergarten „Unterm Regenbogen“, Weißendorf Nr. 64
Frau Kathrin Lehninger Tel. 036622/51698
e-Mail: kindergarten-wd@dreieinigkeitskirche-zeulenroda.de
 26 
Ev. - Luth. Kirchgemeinde Triebes
Nächster Konfisamstag: am 20.08.2016 im Pfarrhaus Langenwetzendorf
28.08.2016 Konfi-Startgottesdienst in Hohenleuben um 10 Uhr.
Vom 07. bis 11.09.2016 fahren die Konfirmanden 8. Klasse zur
Freizeit nach Johanngeorgenstadt.
Zeulenrodaer Str. 3, Tel/Fax 0036622/51325
Musikalischen Gruppen u. Treffen für alle Altersgruppen:
Infos im Pfarramt oder unter www.kirche-triebes.de
Gottesdienste in der Kirche
Pfarrerin Klaudia Riedel
Evang. Kirchgemeinden Langenwetzendorf-Naitschau
17.07., 10:30 Uhr
mit Pfr. C. Platz /Berga
24.07., 10:30 Uhr
„Der Prophet Elia - Fülle und Leben“
mit Abendmahl
31.07., 10:30 Uhr
„Der Prophet Elia - Zorn und Tod“
07.08., 09:00 Uhr
Start der Pilgerwanderung in Weißendorf
ins Weidatal und 11:30 Uhr Segnungsandacht in der Kirche Döhlen
14.08., 16:00 Uhr
Musical-Gottesdienst für die ganze Familie zum Schuljahresbeginn mit Segnung
der Schulanfänger
Ev. - Luth. Kirchgemeinde Göhren-Döhlen
Besondere Veranstaltungen
Zeulenrodaer Str. 3, Tel./Fax 036622/51325
Sie sind herzlich eingeladen zu den Gottesdiensten am
07.08., 09:00 Uhr
Start der Pilgerwanderung in Weißendorf ins Weidatal und
11:30 Uhr Segnungsandacht in der Kirche Döhlen
14.08., 16:00 Uhr
Musical-Gottesdienst für die ganze Familie und Segnung der
Schulanfänger in Triebes
Begasung Kirche 1.08. - 5.08. bis zum 1.08. können Möbel in
die Kirche gebracht werden
Ev.-Luth. Pfarrbereich Pöllwitz-Schönbach
Elternabend für die neuen Konfirmanden 12.08. um 19 Uhr in
Langenwetzendorf, Pfarrhaus, Platz der Freiheit 3
Sommerseite 31, 07937 Zeulenroda-Triebes, OT Pöllwitz
Telefon: 036628/ 83181; Fax: 036628/ 99291
E-Mail: EvKirchePoellwitzSchoenbach@gmail.com
Pfarrer Gunnar Peukert
Gospelchor „Living Tones“ Probe am 11.08. um 19:30 Uhr
Pilgerwanderung ins Weidatal
Am 7.08. um 9 Uhr auf dem Anger in Weißendorf startet eine
Pilgerwanderung ins Weidatal. Mit Lesung, Meditation, Gebet
und Gesang besteht die Möglichkeit sich in der freien Natur mit
anderen Pilgern zu sammeln und Gottesdienst auf eine ganz
andere Art zu erleben. Ziel ist die Kirche in Döhlen wo 11:30
Uhr eine Segnungsandacht den Weg abschließt. Von dort wird
ein Bus die Pilger zurück zu den Autos nach Triebes, Weißendorf und Zeulenroda bringen. In Weißendorf stehen die Parkplätze oberhalb des Turnerheims zur Verfügung.
Familienmusical „Turmbau zu Babel“
Am 14.08. um 16 Uhr findet in der Kirche Triebes ein Musicalgottesdienst für die ganze Familie statt. „Turmbau zu Babel“ ist
das Thema und Gabi und Amadeus Eidner alias Bohra und
Bohri, die beiden Holzwürmer werden alle Besucher wieder mit
Witz und schönen Lidern mit in diese alte Geschichte hineinnehmen. Zu dieser Veranstaltung sind auch alle Schulanfänger
herzlich eingeladen. Sie werden gesegnet und erhalten ein
kleines Geschenk.
Pfarrbereich Pöllwitz-Schönbach
Gottesdienste und Andachten für den gesamten Pfarrbereich:
30. Juli 2016 - Sonnabend
19.00 Uhr Konzert für Orgel & Trompete in Fröbersgrün
07. Aug. 2016 - 11. Sonntag n. Tr.
16.00 Uhr Konzert mit dem „Greizer Volkskunstensemble e.V.“
in Pöllwitz
Kirchgemeinde Pöllwitz
Gottesdienste und Andachten:
07. Aug. 2016 - 11. Sonntag n. Tr.
16.00 Uhr Konzert mit dem „Greizer Volkskunstensemble e.V.“
[Die Gottesdienste im Juli und August in Pöllwitz entnehmen
Sie bitte den Aushängen. Die Termine standen zum Zeitpunkt
des Redaktionsschlusses leider noch nicht fest.]
Kirchgemeinde Dobia
[Die Gottesdienste im Juli und August in Dobia entnehmen Sie
bitte den Aushängen. Die Termine standen zum Zeitpunkt des
Redaktionsschlusses leider noch nicht fest.]
Danke für das bisher gezahlte Kirchgeld
An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich für das bisher
gezahlte Kirchgeld bedanken. Viele von Ihnen haben uns
schon mit ihrem Beitrag bei unserer Arbeit unterstützt, dieses
Jahr besonders für die Begasung der Kirche, die im August
durchgeführt wird. Natürlich können Sie auch weiter Kirchgeld
überweisen oder im Pfarramt vorbeibringen. Das Kirchgeld
kommt in voller Höhe Ihrer Kirchgemeinde zu Gute. 15 € und
8 € (unter 400,00 € monatl. Eink.)
Kontoverbindung: IBAN DE 04 8305 0000 0000 881163
Für weitere Informationen www.kirche-triebes.de
Kirchliche Nachrichten für Mehla
Herzliche Einladung zum Frauenkreis - nach der Sommerpause - am 14.09.2016, 14.30 Uhr im Pfarrhaus Langenwetzendorf.
Mit Beginn des 7. Schuljahres gibt es die Möglichkeit am Konfirmandenunterricht teil zu nehmen und sich mit christlichem
Glauben und Leben in der Kirchgemeinde auseinander zu
setzen. Der Konfirmandenunterricht findet einmal im Monat
Samstag von ca. 9.00 - 12.00 Uhr in Langenwetzendorf, Naitschau, Triebes oder Zeulenroda statt. Wenn Sie Ihr Kind zur
Konfirmation im Pfarramt Triebes anmelden, erhalten sie eine
Übersicht mit Terminen und Orten.
Wir laden herzlich zu einem Elternabend am 12. August 2016,
19.30 Uhr ins Pfarrhaus Langenwetzendorf, Platz der Freiheit 3, ein.
Kirchgemeinde Arnsgrün
Gottesdienste und Andachten:
31. Juli 2016 - 10. Sonntag n. Tr.
10.00 Uhr
[Die weiteren Gottesdienste im Juli und August in Arnsgrün
entnehmen Sie bitte den Aushängen. Die Termine standen
zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses leider noch nicht fest.]
Kirchgemeinde Bernsgrün
[Die Gottesdienste im Juli und August in Bernsgrün entnehmen
Sie bitte den Aushängen. Die Termine standen zum Zeitpunkt
des Redaktionsschlusses leider noch nicht fest.]
***
Alle sind herzlich zu den Veranstaltungen der Kirchgemeinde(n) eingeladen. An den Sonntagen, an denen in Ihrer Gemeinde kein Gottesdienst gefeiert wird, sind Sie ebenso herzlich zu den Gottesdiensten in den anderen Gemeinden des
Pfarrbereichs eingeladen.
IHRE KIRCHGEMEINDE WÜNSCHT IHNEN EINE
ERHOLSAME UND GESEGNETE SOMMER- UND REISEZEIT!
***
Einladung zur Konfirmandenarbeit - Konfirmation 2018
Liebe Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse des Pfarrbereichs Pöllwitz-Schönbach, liebe Eltern,
im August soll die Konfirmandenarbeit für diejenigen beginnen,
die im Jahr 2018 konfirmiert werden möchten bzw. die gern
 27 
mehr über den christlichen Glauben und seine Inhalte erfahren
wollen. Alle Schüler der 7. Klassen (jetzige 6. Klasse) sind herzlich eingeladen, sich dafür bis zum 05. August 2016 im Pfarrbüro in Pöllwitz anzumelden. Die genauen Termine und Zeiten
werden anschließend bei einem Elternabend abgesprochen.
Herzliche Grüße
Ihr Pfarrer G. Peukert
Evangelisch-methodistische Kirche
Gemeinde Triebes, Friedenskirche Südstraße 3
Veranstaltungstermine Juli/August 2016
Sonntag, 17.07.
10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Feier des heiligen Abendmahls und Gemeinde-Sommerfest in Greiz
Sonntag, 24.07.
10.30 Uhr Gottesdienst & Kinderbetreuung in Langenwetzendorf
Sonntag, 31.07.
09.00 Uhr Gottesdienst & Kinderbetreuung in Triebes
anschl. Kirchenkaffee
Sonntag, 7.08.
10.30 Uhr Gottesdienst & Kinderbetreuung in Langenwetzendorf
Evangelisch-methodistische Kirche
Pastor Jörg-Eckbert Neels
Am Mühlberg 18, 07987 Mohlsdorf-T´dorf
Tel.: 036623/20724
e-mail: joerg-eckbert.neels@emk.de
homepage: www.emk-triebes.de
Ev.-Freikirchliche Gemeinde Triebes
Krahnweg 2a
Wir laden Sie herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein:
Sonntags 10.00 Uhr Gottesdienst
Nach dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit, sich bei Kaffee
und Gebäck miteinander über das Gehörte auszutauschen.
Einmal im Monat findet donnerstags 16.30 Uhr Frauenstunde
statt. Der Termin kann bei Veronika Rudert erfragt werden.
Tel.: 036622 72642
Unsere Hauskreise treffen sich:
 2x im Monat wochentags 19.45 Uhr bei verschied. Leuten
Info: Sigmar und Daniela Scheibe, Tel.: 036622 / 83999
 dienstags 17.00 Uhr im Gemeindehaus
Info: Veronika und Berthold Rudert, Tel.: 036622 / 72642
 donnerstags 14-täglich Frauenhauskreis
Info: Beate Wunderlich, Tel.: 036622 / 71459
 jeden letzten Samstagabend im Monat bei verschiedenen
Familien
Info: Dietrich und Reglinde Ille, Tel.: 036628 / 85763
Änderungen vorbehalten.
Ansprechpartner:
Sigmar Scheibe
Tel.: 036622-83999
Beate Wunderlich Tel.: 036622-71459
e-mail: info@efg-triebes.de - Internet: www.efg-triebes.de
Neuapostolischen Kirche in Zeulenroda
Mi
So
Mi
So
Mi
So
Mi
Fr
So
Mi
So
Mi
13.07., 19:30 Uhr
17.07., 09:30 Uhr
20.07., 19:30 Uhr
24.07., 09:30 Uhr
27.07., 19:30 Uhr
31.07., 09:30 Uhr
03.08., 19:30 Uhr
05.08., 19:30 Uhr
07.08., 09:30 Uhr
10.08., 19:30 Uhr
14.08., 09:30 Uhr
17.08., 19:30 Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst mit Bezirksevang. Franz
Gottesdienst
Gottesdienst
Konzert in der Liebfrauenkirche Auma
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Sofern nichts anderes angegeben, finden alle Veranstaltungen
im Gemeindezentrum Lindenallee 14 in Zeulenroda statt.
 28 
Katholisches Pfarramt Heilige Familie
Aumaische Str. 51,
07937 Zeulenroda-Triebes
Im Erscheinungszeitraum bis 13. Juli ist jeden
Sonntag 9.00 Uhr Heilige Messe in der Pfarrkirche!
Veranstaltungen
01. - 3. Holzskulpturen-Symposium
05.08. Bio-Seehotel Zeulenroda
Veranstalter: Bio-Seehotel Zeulenroda
5. Spendenlauf für krebskranke Kinder
06.08. Waikiki Country Saunanacht mit Livemusik
Waikiki Thermen- und Erlebniswelt
Rund um das Zeulenrodaer Meer am 16. Juli 2016
Veranstalter: Waikiki Thermen- und Erlebniswelt
Generationsübergreifend die Freude am Sport vermitteln und
jedem Starter die Möglichkeit zu geben, zwanglos und ohne
Zeitdruck seine eigenen sportlichen Grenzen auszuloten, ist
der gemeinsame Grundgedanke des Organisationsteams. „Wir
möchten den Teilnehmern nicht nur sportlich etwas bieten,
sondern ihnen gleichzeitig zeigen, wie schön es hier ist“, sagt
Uwe Hager. Auch das ist ein zentrales Thema des Spendenlaufs. Die Organisatoren möchten die Sportler in die Region
locken und sie zum Wiederkommen bewegen.
Auch in diesem Jahr werden die Wettbewerbe "Sportlichste
Familie" und "Sportlichstes Team" ausgelobt. Alle sportlichen
Familien sind aufgerufen mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb
generationsübergreifend mit Spaß am Sport etwas Gutes zu
tun! Außerdem können beim Wettbewerb "Sportlichstes Team"
Arbeitskollegen bzw. Vereinssportler mit ihrem Teamstart
zwanglos sportliche Grenzen ausloten und in der Gruppe Spaß
haben.
Alle Startgelder des Spendenlaufs kommen in voller Höhe der
Elterninitiative für krebskranke Kinder Jena e.V. zu Gute.
Rahmenprogramm
Neben all den vielen sportlichen Highlights ist der Spendenlauf
auch als großer Familientag mit buntem Rahmenprogramm
konzipiert. Es werden Spiel, Spaß und Unterhaltung für Groß
und Klein sowie allerlei Leckereien geboten.
Wie die Veranstalter informieren, werden am Veranstaltungstag ausgefallene Kinderbelustigungen geboten, die teilnehmenden Sportler können ihre Kleinen in die Obhut eines zeitweiligen "Kindergartens" geben und dann sorgenfrei auf die
Strecke gehen.
Außerdem freuen wir uns auf Heike Bergman - u.a. Weltranglisten-Zweite W50 im 24-Stunden-Lauf 2015 und Führungsläuferin der 50km-Laufstrecke sowie Jürgen Landmann, der vor
wenigen Tagen seine Mount-Everest-Besteigung erfolgreich
beendet hat und erste Fotos und Eindrücke in einem exklusiven Vortrag zum Spendenlauf präsentieren wird.
Mehr Informationen zum Spendenlauf unter:
www.spendenlauf-zeulenroda.de
06. - Reitturnier mit Dorffest, Reithalle Merkendorf
07.08. Veranstalter: PSV Merkendorf e.V.
06.08. 2. Holz- und Feldtag, ab 10:00 Uhr,
An der Windmühle, Ortsteil Niederbömersdorf
Veranstalter: Traktorfreunde Ostthüringen
11. 14.08.
13. 14.08.
6. Mitteldeutsche Reitertage, Reithalle Merkendorf
Veranstalter: PSV Merkendorf e.V.
Landesmeisterschaft
Deutsche Schäferhunde im Schutzhundesport
Sportplatz Niederböhmersdorf
13.08. Hawaiianische Erdofenzeremonie
ab 12:30 Uhr, Waikiki Thermen- und Erlebniswelt
Veranstalter: Waikiki Thermen- und Erlebniswelt
13.08. Tango-Konzert
19:30 Uhr, Dreieinigkeitskirche Zeulenroda
Veranstalter: Dreieinigkeitskirche Zeulenroda
13.08. Sommerfest Pöllwitz
14 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Pöllwitz
Veranstalter: Feuerwehr Pöllwitz
Änderungen vorbehalten
Sie benötigen Tickets oder haben Fragen
zu den Veranstaltungen in Zeulenroda-Triebes
oder der Region? Wir sind gerne für Sie da:
Tourismuszentrum Zeulenrodaer Meer
Bleichenweg 30 (Strandbad Zeulenroda)
07937 Zeulenroda-Triebes
Telefon: 036628 987064
E-Mail: tourismus@zeulenroda-triebes.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sonn- und Feiertage: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Tickets aus dem Ticketshop Thüringen sowie
Deutschlandweite Veranstaltungstickets erhalten Sie
ebenfalls im Reisebüro am Stadtbrunnen, Schleizer Straße 10.
Veranstaltungskalender
der Stadt Zeulenroda-Triebes und Ortsteile
Möchten Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Stadt Zeulenroda-Triebes veröffentlichen, dann
senden Sie bitte alle relevanten Informationen zu Ihrer
Veranstaltung an s.klamuth@zeulenroda-triebes.de
Juli/August 2016
Die Veröffentlichung erfolgt unter Vorbehalt.
16.07. 5. Spendenlauf für krebskranke Kinder
ab 06:00 Uhr, Waldstadion Zeulenroda
Veranstalter: Uwe Hager
16.07. Hawaianische Erdofenzeremonie
ab 12:30 Uhr, Waikiki Thermen- und Erlebniswelt
Veranstalter: Waikiki Thermen- und Erlebniswelt
16. - Dorffest Stelzendorf, Ortsteil Stelzendorf
17.07. Veranstalter: Stadt Zeulenroda-Triebes
22.07. Die Magie der Labyrinthe
18:00 Uhr, Berghof Weckersdorf
Veranstalter: Berghof Weckersdorf
23.07. 3. Vogtland Challenge, Bio-Seehotel Zeulenroda
Veranstalter: SPORTS LIVE Bischoff
29. - Sommerfest Triebes
30.07. Freitag ab 21:00 Uhr, Samstag ab 15.00 Uhr
Feuerwehrhof, Ortsteil Triebes
Veranstalter: Feuerwehrverein Triebes e.V.
30.07. Orgel nach 7
ab 19:00 Uhr, Dreieinigkeitskirche Zeulenroda
Veranstalter: Dreieinigkeitskirche Zeulenroda
01. - Trommelkurs für Kinder, 17:00 bis 18:30 Uhr
03.08. Trommelkurs für Erwachsene, 19:30 bis 21:00 Uhr
Winkelmannsches Haus Triebes
Veranstalter: Elke Steinert
 29 
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Nach Redaktionsschluss
Nachrichten aus den Ortsteilen
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft
Kleinwolschendorf
Versammlungstermin: Freitag, 24.06.2016
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
Feststellung Form und Frist der Ladung sowie der Tagesordnung.
Entlastung des Jagdvorstandes
Auf Grundlage des Berichtes der Revisionskommission beschließt die Versammlung der Jagdgenossenschaft Kleinwolschendorf die Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr
2015/2016.
Verwendung des Reinertrages
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Kleinwolschendorf
beschließt, den Reinertrag des Jagdjahres 2015/2016, der 3,03
€ je Hektar beträgt, an die Jagdgenossen auszuschütten. Die
Auszahlung erfolgt am 22.07.2016 in der Zeit von 17.00 bis
20.00 Uhr beim Jagdvorsteher (Kleinwolschendorf Nr. 12a).
Verwendung nicht abgerufener Pachtanteile des Jagdjahres 2014/2015
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Kleinwolschendorf
beschließt, die nicht abgeforderten Jagdpachtanteile aus dem
Jagdjahr 2014/2015 zweckgebunden zur Restaurierung der
Orgel in der Kleinwolschendorfer Kirche, an die Kirchgemeinde
zu spenden.
gez. Pufe,
Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Kleinwolschendorf
 30 