FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT

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FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT - JENA
Stand: 02/2007
[lehramtgymallg]
LOSEBLATTSAMMLUNG:
Studiengänge
STUDIENGANG:
Lehramt an G Y M N A S I E N
(Allgemeine Informationen)
Studienabschluss:
Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien nach der Thüringer Verordnung über die Erste
Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 6. Mai 1994, zuletzt geändert am 08.12.2001
Regelstudienzeit:
9 Semester (einschließlich eines Prüfungssemesters)
Zulassungsvoraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur, abgeschlossenes Hochschulstudium)
oder
- ein vom Thüringer Kultusministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Nachweis besonderer
Eignung:
- Bestandene Eignungsprüfung für die Fächer:
* Kunsterziehung (siehe dazu Anmerkung b) auf S. 4),
* Musik (siehe dazu Anmerkung b) auf S. 4),
* Sport (siehe Loseblatt zum Studienfach),
- für das Fach Sport ist ein sportärztliches Tauglichkeitszeugnis (nicht älter als drei Monate)
bei der Anmeldung zur Eignungsprüfung vorzulegen.
Wichtiger Hinweis:
Man sollte beachten, dass die Stimme das wesentliche Arbeitsmittel des Lehrers ist. Es wird deshalb ein
phoniatrisches Gutachten empfohlen. Diese Überprüfung erfolgt beim HNO-Arzt. In der Regel auf eigene
Kosten.
Sprachanforderungen:
Werden in den Informationsblättern zu den einzelnen Studienfächern genannt.
Die im jeweiligen Fach geforderten Fremdsprachennachweise sind i.d.R. bis zur Zwischenprüfung zu
erbringen. Eine Anrechnung der mit dem Abiturzeugnis nachgewiesenen Sprachkenntnisse ist möglich,
wenn nachstehende Zeiten ausgewiesen sind:
Nachweis moderner Fremdsprachen (1. und 2. Fremdsprache)
- Unterricht in den Klassen 5-10 (ohne Abiturprüfung)
- Unterricht in den Klassen 7-12 (ohne Abiturprüfung)
- Unterricht in den Klassen 9-12 (mit Abiturprüfung)
Falls diese Bedingungen für den Nachweis einer 2. modernen Fremdsprache nicht erfüllt werden, am
Sprachenzentrum ein "Lesetest" (Dauer 60 Minuten) zu absolvieren. Auf der Grundlage mittelschwerer
fachbezogener Texte wird das Leseverhalten geprüft.
Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des Latinum bzw. Nachweis von Griechischkenntnissen im
Umfang des Graecum
Für den Fall, dass ein Studierender nicht den geforderten Latinums- bzw. Graecumsabschluss
(Abiturstufe mit Prüfung, ersichtlich im Abiturzeugnis) nachweisen kann, ist an der FSU Jena eine
Prüfung abzulegen, die dem Latinum bzw. Graecum vergleichbar ist oder es ist eine Externenprüfung an
einem staatlichen Gymnasium zu absolvieren (eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich).
Für an anderen Instituten und Einrichtungen absolvierte Latein-Abschlüsse ist die Gleichwertigkeit vom
Sprachenzentrum, Bereich Latein, Ernst-Abbe-Platz 8, 07743 Jena, Tel. 03641-94 47 50 zu prüfen.
Lehramt Gymnasium allgemein
1
Wie ist das Studium aufgebaut?
Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern, ein Hauptstudium von vier Semestern und ein
Prüfungssemester. Für das Studium sind insgesamt ca. 170 Semesterwochenstunden (Pflicht-, Wahlpflicht- und
Wahlveranstaltungen) vorgesehen. [Eine Semesterwochenstunde (SWS) ist eine Stunde Lehrveranstaltung pro Woche im
Semester; ein Semester umfasst ca. 15 Wochen Vorlesungszeit.]
Das Lehramtsstudium umfasst folgende Ausbildungsbestandteile:
♦ das Fachstudium in zwei Unterrichtsfächern des Gymnasiums,
♦ das erziehungswissenschaftliche Studium,
♦ das Wahlfachstudium in Philosophie oder Politikwissenschaft oder Soziologie oder Grundlagen des Rechts,
♦ einen Grundkurs Sprecherziehung,
♦ Schulpraktika:
* ein erziehungswissenschaftliches Orientierungspraktikum von zwei Wochen bis zum Ende des Grundstudiums,
* ein schulpädagogisches (erziehungswissenschaftliches und fachdidaktisches) Blockpraktikum von vier Wochen
im Hauptstudium.
Die Praktika sind in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren.
Das Grundstudium schließt in der Regel mit einer Zwischenprüfung (Hochschulprüfung) nach dem 4. Semester ab.
Seit dem Wintersemester 2005/06 werden die erforderlichen Leistungen in Form von modularisierten Lehrveranstaltungen
erworben. Für jede Modulprüfung gibt es zwei garantierte Versuche!
Falls Musik Prüfungsfach ist, erfolgt die Zwischenprüfung im jeweils gewählten zweiten Prüfungsfach frühestens nach dem 6.
Semester. Zuständig für die Zwischenprüfung der Lehramtsfächer der Philosophischen Fakultät sowie für Sozialkunde ist das
Magisterprüfungsamt der Universität, Sellierstr. 6, 07745 Jena, Tel. 03641-94 40 10, E-Mail: x9hocl@rz.uni-jena.de. Die
Zwischenprüfungen der restlichen Fächer laufen unter der Regie der entsprechenden Fakultät.
Es entfallen:
- auf die Erziehungswissenschaften und das Wahlfachstudium 20 SWS (davon entfallen ca. 2 SWS auf das Wahlfachstudium),
- auf das erste und zweite Fach je 75 SWS in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen des Faches, wovon 10 SWS der jeweiligen
Fachdidaktik zugeordnet werden.
Auf den Grundkurs Sprecherziehung entfällt eine SWS, diese ist zusätzlich zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl zu
absolvieren. Die Anmeldung zur Kursteilnahme ist am Institut für Germanistische Sprachwissenschaft, Fürstengraben 30, 07743
Jena, Tel. 03641-94 43 10, vorzunehmen.
Falls Musik bzw. Kunsterziehung als Studienfach gewählt wird, ist es auf jeden Fall erstes Fach und es sollte folgende Regelung
eingehalten werden:
- auf das Fach Kunsterziehung bzw. Musik sollten je 90 SWS auf die Pflicht- und Wahlpflichtbereiche entfallen, wovon 10 SWS der
Fachdidaktik zugeordnet werden,
- auf das jeweilige zweite Fach sollten 60 SWS (einschl. 10 SWS Fachdidaktik) entfallen.
Fakultativ kann eine Ergänzungsrichtung im Umfang von 15 SWS studiert werden. Durch das Studium der Ergänzungsrichtung
kann man sich auf spezielle Anforderungen in der Lehrtätigkeit an Gymnasien vorbereiten. Über das aktuelle Angebot sollte man
sich nach Beginn des Studiums informieren.
Im Hauptstudium werden u. a. die Kenntnisse aus dem Grundstudium vertieft und erweitert. Das Hauptstudium wird mit der Ersten
Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in den beiden gewählten Prüfungsfächern und in den Erziehungswissenschaften
abgeschlossen. Das Prüfungssemester dient der Vorbereitung und Durchführung der Ersten Staatsprüfung in diesen Fächern.
Der Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ist schriftlich beim Landesprüfungsamt zu
stellen. Die Frist für die Meldung zum jeweiligen Prüfungssemester wird vom Landesprüfungsamt festgesetzt. Die Anschrift der
Außenstelle des Landesprüfungsamtes in Jena lautet:
2
Lehramt Gymnasium allgemein
Thüringer Kultusministerium
Landesprüfungsamt für Lehrämter
Außenstelle Jena
Sellierstr. 6, 07745 Jena
Tel. 03641-94 40 11
Sprechzeiten:
Mo, Mi, Do
Do
09.00-12.00 Uhr
13.00-16.00 Uhr
E-Mail: Ipa-jena.tkm@thueringen.de
Detaillierte Informationen über die geforderten Leistungsnachweise, die Zwischenprüfung und die Erste Staatsprüfung sind der
Zwischenprüfungsordnung der jeweiligen Fakultät, der geltenden Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das
Lehramt an Gymnasien sowie den Informationsblättern (Loseblattsammlung „Studiengänge“) zu den einzelnen Studienfächern zu
entnehmen.
[Ein Leistungsnachweis ist die Bescheinigung für eine Leistung, die z. B. in Form einer Klausur, eines Referates, eines Praktikums
oder einer schriftlichen Hausarbeit erbracht wird.]
Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung sind neben dem Nachweis der Zwischenprüfung folgende Leistungsscheine aus dem
Grund- und Hauptstudium vorzulegen:
- zehn Scheine pro Fach,
- zwei Scheine pro Fachdidaktik,
- drei Scheine erziehungswissenschaftliches Studium,
- ein Wahlfachschein,
- zwei Scheine für die Schulpraktika.
Außerdem ist die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs Sprecherziehung nachzuweisen.
Falls Kunsterziehung oder Musik Prüfungsfach ist, entfällt das Erbringen von drei Leistungsnachweisen im jeweils gewählten
zweiten Prüfungsfach.
Hinweis: Da in der 1. Staatsprüfung bei den Prüfungsanforderungen und bei der Durchführung der Prüfung im jeweils zweiten
Prüfungsfach keine „Abstriche“ gemacht werden, empfiehlt es sich, die Lehrveranstaltungen auch zu den Gebieten zu besuchen, für
die drei Leistungsnachweise nicht erbracht werden müssen.
Die Erste Staatsprüfung besteht aus den Teilen:
1. wissenschaftliche Hausarbeit oder künstlerisch-praktische Hausarbeit,
2. schriftliche Prüfung,
3. mündliche Prüfung.
Die wissenschaftliche Hausarbeit wird im ersten Fach (s. Anmerkung a) S. 4) angefertigt. Im Fach Kunsterziehung kann anstelle
der wissenschaftlichen Hausarbeit eine künstlerisch-praktische Hausarbeit angefertigt werden.
Die schriftliche Prüfung besteht aus Klausurarbeiten, die in den Erziehungswissenschaften und den gewählten zwei
Prüfungsfächern zu schreiben sind.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Erziehungswissenschaften, auf die gewählten zwei Prüfungsfächer und deren
Fachdidaktik.
Zusätzlich kann in der fakultativ gewählten Ergänzungsrichtung eine Prüfung abgelegt werden. Als Voraussetzung für die
Zulassung zu dieser Prüfung sind zwei Leistungsnachweise zu erbringen.
Die Prüfung in der Ergänzungsrichtung umfasst eine schriftliche Prüfung (Dauer: 2 Stunden) und eine mündliche Prüfung (Dauer:
30 Minuten). Wird mindestens die Endnote "ausreichend" erzielt, wird ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Diese Note ist nicht
Bestandteil des Gesamtergebnisses der Ersten Staatsprüfung. Die Prüfung in der Ergänzungsrichtung bescheinigt nicht die
Lehrbefähigung in einem weiteren Fach (3. Fach). Eine weitere Lehrbefähigung kann nur über eine Erweiterungsprüfung erlangt
werden (s. S. 5).
Welche Studienfächer können an der FSU für das Lehramt an Gymnasien gewählt werden?
Studienfach
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Evangelische Religionslehre
Lehramt Gymnasium allgemein
Vorschriften zur Fächerkombination
keine
keine
keine
keine
kann nicht mit Katholischer Religionslehre oder Philosophie kombiniert werden
3
Studienfach
Französisch
Geographie
Geschichte
Griechisch
Informatik
Katholische Religionslehre
Kunsterziehung
Latein
Mathematik
Musik
Philosophie
Physik
Russisch
Sozialkunde
Sport
Wirtschaftslehre/Recht
Vorschriften zur Fächerkombination
keine
keine
keine
keine
keine
kann nicht mit Evangelischer Religionslehre oder Philosophie kombiniert werden
kann nicht mit Musik kombiniert werden (s. Anmerkung a))
keine
keine
kann nicht mit Kunsterziehung kombiniert werden (s. Anmerkung a))
kann nicht mit Evang. Religionslehre oder Kathol. Religionslehre kombiniert werden
keine
keine
keine
keine
keine
Anmerkung a) zur Kombinierbarkeit:
Es ist ein erstes und ein zweites Fach zu wählen. Das Fach, in dem der Studierende die wissenschaftliche oder künstlerischpraktische Hausarbeit anfertigt, ist das erste Fach. Die Entscheidung trifft der Studierende in der Regel im Hauptstudium. Die
Fächer Musik und Kunsterziehung dürfen nur als erstes Fach gewählt werden, daher schließt sich die Kombination beider Fächer
aus
(s. auch auf S. 5 "Wann ist eine Erweiterungsprüfung möglich?").
Anmerkung b) zu den Fächern, die nicht an der FSU studiert werden können:
Die Ausbildung im Fach Katholische Religionslehre findet an der Kathol.-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt,
Nordhäuser Str. 63, 99089 Erfurt, Tel. 0361-73 72 505 statt. Die Immatrikulation erfolgt an der Friedrich-Schiller-Universität in
schriftlicher Form. An de Kathol.-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt erfolgt zu Studienbeginn die Einschreibung als
Zweithörer. Näheres dazu enthalten die Bewerbungsunterlagen der FSU, die für das jeweilige Semester im Internet unter http://
http://www.uni-jena.de/content_page_650.html oder im Studentensekretariat der FSU erhältlich sind.
-
Im Fach Kunsterziehung findet die künstlerische Ausbildung an der Bauhaus-Universität Weimar (BUW), Fakultät für
Gestaltung, Geschwister-Scholl-Str. 7, 00421 Weimar, Tel. 03643-58 32 37 und die kunstwissenschaftliche und fachdidaktische
Ausbildung an der BUW und an der FSU Jena statt. Die Eignungsprüfung ist an der BUW zu absolvieren (Näheres s.
gesondertes Informationsblatt).
-
Die Bewerbung, Einschreibung und Ausbildung im Fach Musik für das Lehramt an Gymnasien erfolgt in Thüringen nur an der
Hochschule für Musik "Franz Liszt" in Weimar, Platz der Demokratie 2/3, 99423 Weimar, Tel. 03643-55 51 56. Ausführliche
Auskünfte über die zu absolvierende Eignungsprüfung und die dazu nötigen Bewerbungsmodalitäten erteilt die Hochschule für
Musik Weimar.
-
Für das Studium im zweiten Fach zu Kunsterziehung oder Musik sowie in den anderen Ausbildungsbestandteilen des
Lehramtes erfolgt die Anmeldung als Zweithörer an der FSU . Näheres dazu enthalten die Bewerbungsunterlagen der FSU, die
für das jeweilige Semester im Internet unter http:// www.uni-jena.de/content_page_650.html oder im Studentensekretariat der
FSU erhältlich sind.
Welche Ausbildungsbereiche gehören zum erziehungswissenschaftlichen Studium?
Das Studium der Erziehungswissenschaften ist orientiert an den Methoden, Theorien und Ergebnissen erziehungswissenschaftlicher
Grundrichtungen der an der FSU vertretenen Fachgebiete der Erziehungswissenschaften und der in das Studienangebot
einbezogenen Veranstaltungen von Nachbardisziplinen.
Zu den grundlegenden Ausbildungsschwerpunkten des Faches gehören: Allgemeine Pädagogik, Historische Pädagogik, Soziologie
der Erziehung, Schulpädagogik, Pädagogische Psychologie und Didaktik.
4
Lehramt Gymnasium allgemein
Als Nachweis für den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums in der Erziehungswissenschaft sind zwei Leistungsnachweise
aus den Bereichen Allgemeine Pädagogik/Historische Pädagogik und Pädagogische Psychologie zu erbringen sowie das
erziehungswissenschaftliche Orientierungspraktikum von zwei Wochen Dauer.
Nach Abschluss des Hauptstudiums ist ein Leistungsschein in der Schulpädagogik vorzuweisen sowie ein schulpädagogisches
(erziehungswissenschaftliches und fachdidaktisches) Blockpraktikum von vier Wochen.
Diese drei Leistungsnachweise und die Praktika sind Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung.
Die Erste Staatsprüfung in den Erziehungswissenschaften besteht aus:
einer schriftlichen Prüfung (Dauer: 4 Stunden); für diese Klausur stehen drei Themen zur Wahl, von denen ein Thema zu
bearbeiten ist,
einer mündlichen Prüfung (Dauer: 45 Minuten).
Ausführliche Hinweise enthält die geltende Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Gymnasien. Es wird besonders
auf den Katalog der inhaltlichen Prüfungsanforderungen in der Anlage A (Erziehungswissenschaft) hingewiesen.
Die Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaften ist im Institut für Erziehungswissenschaft, Carl-Zeiß-Platz 1, 07743
Jena, Tel. 03641-94 53 03 erhältlich.
Wann ist eine Erweiterungsprüfung möglich?
Wenn die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien oder eine Prüfung bestanden wurde, die vom Thüringer
Kultusministerium als dieser gleichwertig anerkannt wurde, kann gemäß § 26 der Thüringer Verordnung über die Erste
Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 06. Mai 1994 durch eine Erweiterungsprüfung die wissenschaftliche Befähigung
in einem weiteren Fach erworben werden. Wählbare Fächer sind die in der Übersicht auf S. 3/4 genannten Fächer. Außerdem
können als Drittfächer Astronomie (wenn eines der bisher studierten Fächer zum mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich vorzugsweise Physik - gehört) sowie Italienisch und Spanisch mit einer Erweiterungsprüfung abgeschlossen werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Erweiterungsprüfung kann gestellt werden, wenn die Bedingungen nach § 26 Abs. 2 der o. g. Ordnung
erfüllt sind. Er ist an das Thüringer Kultusministerium, Landesprüfungsamt, Außenstelle in Jena (Adresse s. S. 2) zu richten.
Worin besteht die 2. Phase der Lehrerausbildung?
Nach der Ersten Staatsprüfung (Lehramtsprüfung) erfolgt die pädagogisch-praktische Ausbildung der Lehrer in einem zweijährigen
schulartbezogenen Vorbereitungsdienst an einem Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien. Studienseminare
gibt es in Thüringen z. Z. in Erfurt, Gera, Jena und Weimar. Diese Ausbildung schließt mit der Zweiten Staatsprüfung für das
Lehramt an Gymnasien (Lehramtsbefähigung) ab. Die Bewerbung für diesen Teil der Ausbildung sollte für das Lehramt an
Gymnasien beim Kultusministerium des Landes eingereicht werden, in welchem eine Anstellung als Lehrer angestrebt wird.
Für welche Schularten/-stufen qualifiziert die Ausbildung?
In Thüringen qualifiziert die Ausbildung für den Dienst an Gymnasien sowie an Einrichtungen, die vom Thüringer Kultusministerium
als gleichwertig anerkannt wurden.
Laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05. Oktober 1990 über die "Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen
und Lehramtsbefähigungen" wird die Erste Staatsprüfung, die in Thüringen abgelegt wurde, in allen Bundesländern anerkannt.
Allerdings handelt es sich nicht um eine Anerkennung von Amts wegen, sondern die Anerkennung muss in jedem Falle beim
Kultusministerium des betreffenden Bundeslandes beantragt werden. Es ist möglich, dass man sich sowohl für den
Vorbereitungsdienst (Referendariat) als auch um die Einstellung in den Schuldienst (nach Abschluss der Zweiten Staatsprüfung)
beim Kultusministerium anderer Bundesländer bewerben kann. In den anderen Bundesländern ermöglicht die Ausbildung den
Einsatz an Gymnasien. Im Saarland auch an Gesamtschulen. Auskünfte darüber geben die jeweiligen Kultusministerien.
Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es an der Friedrich-Schiller-Universität?
Neben diesen "Allgemeinen Informationen zum Studium Lehramt an Gymnasien" stellt das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ)
Informationsblätter (Loseblattsammlung - http://www.uni-jena.de/Loseblatt.html) zu den einzelnen Lehramtsfächern zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum persönlichen Gespräch, in dem individuelle und fachübergreifende Fragen und
Probleme zum Lehramtsstudium und anderes besprochen werden können.
Lehramt Gymnasium allgemein
5
Besucheradresse:
Friedrich-Schiller-Universität
Universitätshauptgebäude
Eingang Löbdergraben
Parterre
Studierenden-Service-Zentrum
Sprechzeiten:
Mo
12.00-16.00 Uhr
Di, Do 9.00-18.00 Uhr
Mi
9.00-16.00 Uhr
Fr
9.00-12.00 Uhr
Postadresse:
Friedrich-Schiller-Universität
Studierenden-Service-Zentrum
07737 Jena
03641-93 11 11
E-Mail: studium@uni-jena.de
Das SSZ hält in ihrer Infothek studien- und berufskundliches Informationsmaterial bereit, welches zu den o. g. Sprechzeiten gelesen
bzw. ausgeliehen werden kann. Außerdem können die Informationsterminals im Universitätshauptgebäude genutzt werden.
Um mehr über die Studieninhalte und die Anforderungen der einzelnen Fächer zu erfahren, ist vor Studienbeginn das Aufsuchen der
Studienfachberatung zu empfehlen. Die Namen, Adressen, Tel.-Nr. und die Sprechzeiten können in der ZSB erfragt werden bzw.
sind in der Loseblattsammlung zu den Fächern ausgewiesen. Da sich die Adressen, Sprechzeiten und Tel.-Nr. jedes Semester
ändern können, gibt die ZSB einen für das jeweils laufende Semester gültigen "Studienberatungsführer" heraus. Dieser enthält
unter anderem auch die Adressen der Prüfungsämter und weiterer Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der Universität. Er ist
auf Anforderung erhältlich.
Selbstverständlich ist es auch möglich, Studierende höherer Fachsemester um Rat zu fragen. Die Adressen der studentischen
Fachschaften können ebenfalls über die ZSB erfragt werden bzw. sind im "Studienberatungsführer" enthalten.
Welche Verordnungen und Hilfen zum Studium sollte man kennen und nutzen?
-
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Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 06.05.94 (GVBL. Nr. 21 vom
24.06.94) einschließlich der 1. Änderung vom 01. März 1995, der 2. Änderung vom 26. November 1997 und der 3. Änderung
vom 08.12.2001.
Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der entsprechenden Fakultät der FSU
Studienordnungen der FSU für die einzelnen Lehramtsfächer
Studienordnung der FSU für die Erziehungswissenschaften
Das Vorlesungsverzeichnis unserer Universität enthält die angebotenen Lehrveranstaltungen für das jeweilige Semester und
ist im Internet unter www.uni-jena.de/lsf abrufbar. Das Vorlesungsverzeichnis erscheint zu Semesterbeginn. [Das
Wintersemester beginnt am 01. Oktober und das Sommersemester am 01. April. Die Lehrveranstaltungen beginnen in der
Regel 14 Tage später.]
Ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis wird zu Semesterbeginn von einigen Fakultäten und Instituten herausgegeben.
Dieses ist im Sekretariat der Fakultät/des Institutes erhältlich.
Studieneinführungsveranstaltungen sollen Studienanfängern den Start in das Studium erleichtern. An drei Tagen vor dem
Lehrveranstaltungsbeginn werden Orientierungs- und Studieneinführungsveranstaltungen angeboten. Neben den
fachspezifischen Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, sich mit Einrichtungen der Universität vertraut zu machen, die
Kommilitonen und die Stadt Jena kennen zulernen. Konkrete Informationen zu den Einführungstagen können ab September bei
den entsprechen Fakultäten/Instituten angefordert werden bzw. sind im Internet abrufbar unter http://www.uni-jena.de.
Welche Literatur kann bei der Entscheidungsfindung für ein Studium dienlich sein?
Titel
Studien- und Berufswahl
Fachstudienführer vom Lexika-Verlag
Zeitschriften „abi“ und „uni“ vom Transmedia-Verlag
Studieren heute vom K. H. Bock-Verlag
Geheimtip Lehramt vom Eichborn-Verlag
Loseblattsammlung zu den Studienfächern, die an der FSU im Studiengang
Lehramt an Gymnasien gewählt werden können
6
erhältlich
Gymnasium, Arbeitsamt, Buchhandel
Buchhandel, in der ZSB ausleihbar
Agentur für Arbeit
Buchhandel, in der ZSB ausleihbar
Buchhandel, in der ZSB ausleihbar
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Lehramt Gymnasium allgemein
Friedrich-Schiller-Universität Jena · Dezernat 1 (SSZ) · D-07737 Jena
Akademische und Studentische Angelegenheiten
(Dezernat 1)
Informationen zum
Eingangspraktikum
für das Studium der Lehrämter
an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
StudierendenService-Zentrum
(SSZ)
Fürstengraben 1
D-07743 Jena
UHG
EG
Telefon: 0 36 41 · 93 11 11
Telefax: 0 36 41 · 93 11 12
studium@uni-jena.de
www.uni-jena.de/ssz.html
Stand: 03/2007
Um zukünftigen Lehramtsstudierenden die Möglichkeit der Selbstüberprüfung ihrer Studienwahl zu
geben, hat der Senat der Friedrich-Schiller-Universität Jena beschlossen, mit Beginn des Wintersemesters 07/08 ein Eingangspraktikum einzuführen. Damit reagiert die Universität auch auf Untersuchungsergebnisse, wonach mehr als die Hälfte aller Lehramtstudierenden vor Aufnahme des Studiums noch keine intensiveren pädagogischen Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
hatten.
Die Dauer des nachzuweisenden Eingangspraktikums beträgt zwei Monate (320 Stunden). Es
sollte in der Regel vor dem Studium absolviert werden. Um Härtefälle zu vermeiden, kann es aber
in der vorlesungsfreien Zeit während der ersten vier Semester nachgeholt werden.
Geeignete Praktikumstätigkeiten sind z. B.:
von Schulen oder Institutionen organisierter Nachhilfeunterricht,
die Betreuung von Kinder- und Jugendgruppen von Vereinen oder sonstigen Institutionen,
Betreuung von Ferienfreizeiten,
Arbeit in Kindergärten, in Horten, im Heimen der offenen Tür,
pädagogische Betreuung von Kindern in Krankenhäusern.
Die Studierenden sind gehalten, sich geeignete Praktikumsplätze selbst zu suchen. Das Praktikumsamt für Lehrämter der Universität, am Planetarium 4, kann aber in Einzelfällen behilflich sein.
Als Eingangspraktikum wird jede Art der pädagogischen Tätigkeit und des Umgangs mit Kindern anerkannt, soweit dieses von dritter Seite bestätigt wird. Von den Praktikanten wird erwartet, dass sie
ihre Tätigkeit kurz (800 – 1000 Wörter) dokumentieren. Folgende Fragen können die Dokumentation strukturieren:
Welche pädagogische Tätigkeit habe ich übernommen?
Ggf. in welcher Institution habe ich gearbeitet?
Mit welchen Kindern und Jugendlichen habe ich gearbeitet?
Was war das Ziel der Arbeit?
Was habe ich in meinem Praktikum im Hinblick auf die Rolle eines Lehrers/eines Erziehers
gelernt?
Zum Praxissemester, das im 5. oder 6. Semester beginnt, können nur diejenigen Studierenden
zugelassen werden, die das Eingangspraktikum gegenüber dem Praktikumsamt nachweisen. Studienbewerbern, die das Eingangspraktikum bereits vor der Aufnahme der Lehramtsstudiums absolviert haben, wird empfohlen, eine formlose Praktikumsbescheinigung über insgesamt 320 Stunden und die Dokumentation bei der Antragsstellung auf Zulassung/Immatrikulation zusammen mit
den anderen Unterlagen beim Studierenden-Service-Zentrum der Universität Jena einzureichen.
Informationen zum Jenaer Modell der Lehrerbildung können im Internet abgerufen werden unter:
www.uni-jena.de/Zentrum für Lehrerbildung und Didaktikforschung.html
1
Jenaer Modell der Lehrerbildung und Staatsprüfung
1.
Formale Struktur für ein künftiges Lehramtsstudium Lehramt an Gymnasien
Eingangsvoraussetzung1: pädagogische Arbeit mit Kindern (320 Stunden) - durch Portfolio nachgewiesen
1. Phase
1. Fach 110 LP2 da2. Fach 110 LP3 daErziehungswissenvon 10 LP Fachdidak- von 10 LP Fachdidak- schaft 30 LP
tik
tik
Module
Module
Module
2.
Module
Module
Module
3.
Module
Module
Module
4.
Module
Module
Module
5.
Praxissemester:
in Verantw. mit der 2. Phase. Schulpraxis + vorbereitende und begleitende Seminare (EW + Fachdidaktik)
30 LP4
.
Module
Module
Module
6.
7.
8.
9.
10.
Staatsprüfungsmodule/
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
1
VA: Studiense-minar mit
Unterstützung von
Hochschullehrern der
ersten Phase
2. Staatsexamen
Die Eingangsvoraussetzung kann entweder vor dem Studium oder ersatzweise
mesterbegleitend bis zum 4. Semester abgeleistet werden.
Module
Module
Module
3.
Module
Module
Module
4.
Module
Module
Module
5.
Praxissemester:
mit Unterstützung der 2. Phase; Schulpraxis und vorbereitende und
begleitende Seminare (EW + Fachdidaktik)
30 LP9
6.
7.
9.
2. Phase
11.
12.
13.
2.
8.
20 LP5
1. Abschlussarbeit
VA: Universität mit
Unterstützung von
Fachleitern
der zweiten
Phase
1.
Formale Struktur für ein künftiges Lehramtsstudium Lehramt an Regelschulen
Eingangsvoraussetzung6: pädagogische Arbeit mit Kindern (320
Stunden) - durch Portfolio nachgewiesen
1. Phase
1. Fach 95 LP7 mit 2. Fach 95 LP8mit
Erziehungswissenschaft
10 LP Fachdidaktik 10 LP Fachdidaktik 30 LP
Module
Module
Module
Module
Module
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
Staatsprüfungsmodule/
Module
20 LP10
1. Abschlussarbeit
2. Phase
10.
11.
12.
2. Staatsexamen
VA - Verantwortlich
6
se-
Die Eingangsvoraussetzung kann entweder vor dem Studium oder ersatzweise semesterbegleitend bis zum 4. Semester abgeleistet werden.
2
In der Feinplanung kann das Verhältnis bis zu 95 LP für die Fächer und 15 LP für die
Fachdidaktik festgelegt werden.
7
In der Feinplanung kann das Verhältnis auch zugunsten der Fachdidaktik verschoben
werden.
3
8
siehe Anmerkung 2.
siehe Anmerkung 2.
4
Das Praxissemester ist entweder das 5. oder das 6. Semester. Die 30 LP verteilen sich
auf je 5 für die Fachdidaktiken und 20 LP für die Erziehungswissenschaft..
9
5
10
Das Praxissemester ist entweder das 5. oder das 6. Semester. Die 30 LP verteilen sich
auf je 5 für die Fachdidaktiken und 20 LP für die Erziehungswissenschaft..
Die wissenschaftliche Hausarbeit kann in den Fächern sowie auf Antrag in begründeten
Fällen auch in den Fachdidaktiken und in der Erziehungswissenschaft angefertigt werden.
Die wissenschaftliche Hausarbeit kann in den Fächern sowie auf Antrag in begründeten
Fällen auch in den Fachdidaktiken und in der Erziehungswissenschaft angefertigt werden.
2
Beratungs- und Informationsmöglichkeiten
Informationen zum Studieninhalt und zum Studienaufbau der einzelnen Lehramtsfächer sind im Internet abrufbar unter:
http://www.uni-jena.de/Loseblatt.html
Zentrale Studienberatung
Für persönliche Beratung und weitere Informationen kann man sich nach Voranmeldung an die
Zentrale Studienberatung im Studierenden-Service-Zentrum wenden.
Studierenden-Service-Zentrum
Zentrale Studienberatung
Fürstengraben 1, Parterre
07743 Jena
Tel. 03641-93 11 11
E-Mail: studium@uni-jena.de
Praktikumsamt für Lehrämter
Für Fragen zum Eingangspraktikum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Praktikumsamtes
und des Didaktikzentrums zur Verfügung.
Zentrum für Lehrerbildung und Didaktikforschung
Praktikumsamt für Lehrämter
Am Planetarium 4
07743 Jena
Tel. 03641-945091
E-Mail: carolin.barthel@uni-jena.de
3