Die Wohnungsrenovierung vor dem Auszug - Ing.

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Die Wohnungsrenovierung vor dem Auszug - Ing.
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Die Wohnungsrenovierung vor dem Auszug
Die abschließende Renovierung der Wohnung vor Beendigung des Mietverhältnisses ist in den
meisten Fällen wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages und verdient besondere Beachtung, da
es leider gerade in diesem Punkt immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter
kommt.
Um bereits im Vorfeld eventuellen Mißverständnissen zu begegnen, haben wir für Sie nachfolgend
eine Checkliste zusammengestellt, um deren sorgfältige Beachtung wir im Sinne einer
reibungslosen Abwicklung des Mietverhältnisses bitten.
•
Entfernen Sie sämtliche Einrichtungsgegenstände, Gardinenleisten, Bilderhaken, Dübel u.ä.,
die von Ihnen angebracht wurden und nicht zur Wohnung gehören (sofern Sie sich nicht
diesbezüglich mit dem Nachmieter geeinigt haben). Verschließen Sie Dübellöcher
oberflächenbündig mit (Wand-) Spachtelmasse. Beachten Sie hierbei, daß die Masse beim
Trocknen schwindet und daher eine Nachbearbeitung notwendig werden kann. Risse im
Putz lassen sich auch gut durch Acrylmasse verschließen.
•
Sämtliche Decken und Wände sind weiß anzulegen. Achten Sie unbedingt auf einen
deckenden, gleichmäßigen Anstrich bis in alle Ecken. Schalter und Dosen sind vor
Bearbeitung der Wand zu entfernen, um sie vor Farbe zu schützen (und vor
Wiedermontage in Seifenlauge zu reinigen); ebenso ist darauf zu achten, daß weder
Fensterleibung, noch Türzargen überstrichen werden - kleben Sie diese mit Kreppband
sorgfältig ab! Sollte die Tapete bereits mehrfach überstrichen worden und die Struktur
überdeckt sein, oder löst sich die Tapete stellenweise ab, müssen die Wände unbedingt
neu tapeziert werden (Rauhfaser).
•
Türzargen und (Holz-)Fensterrahmen sind gleichmäßig deckend zu lackieren. Achten Sie
zuvor darauf, daß der Untergrund sauber und fettfrei ist. Schleifen Sie die Flächen an, um
eine glatte, tragfähige Basis für den Neuanstrich zu schaffen. Bitte verwenden Sie weiße
(nicht abgetönte) Qualitätsfarbe in seidenmatt (läßt sich leichter Verarbeiten und führt zu
besseren Ergebnissen).
•
Zimmertüren und die Innenseite der Eingangstür (bis zum Falz) sind zu lackieren, sofern es
sich nicht um beschichtete Türen oder Naturholztüren handelt, bzw. der Anstrich sich
bereits in absolut einwandfreiem Zustand befindet.
•
Sämtliche Heizkörper sind zu lackieren, sofern diese nicht halbwegs neu, bzw.
einbrennlackiert sind und daher eine einwandfrei glatte Oberfläche aufweisen. Einen an
zwei bis drei Stellen ausgebesserten, sich ansonsten aber in einwandfreiem Zustand
befindlichen Heizkörper werden wir eher akzeptieren, als eine flächige aber mangelhafte
Lackierung. Reinigen Sie die Heizkörper in jedem Fall, unbedingt aber vor dem Anstrich!
Verwenden Sie zum Lackieren ausschließlich speziellen Heizkörperlack, da anderer Lack
unter Einwirkung von Hitze vergilbt. Bei schadhafter Oberfläche empfehlen wir, einen Lack
auf Lösemittelbasis, da wasserlösliche Produkte zu Roststellen führen können und eine
geringere Deckkraft aufweisen.
•
Fensterscheiben und -rahmen sind innen und außen zu reinigen, achten Sie insbesondere
auch auf die Reinigung der Falzen.
•
Wandfliesen in Bad und Küche sind abzuwaschen und sämtliche Sanitärobjekte gründlich
zu reinigen, ebenso PVC- und Fliesenböden. Silikonfugen sind fachgerecht zu erneuern,
sofern sie sich durch Verschmutzung oder Schimmelbildung in mangelhaftem Zustand
befinden. Armaturen und Ventile lassen sich gut mit einem Handtuch nachpolieren.
•
Teppichböden sind chemisch zu reinigen. Reinigungsgeräte können z.B. im Baumarkt
ausgeliehen werden. Wir weisen darauf hin, daß der Mieter für übermäßige Verschmutzung
oder Abnutzung des Teppichbodens haftbar gemacht werden kann. Das Alter des
Teppichbodens wird hierbei natürlich entsprechend berücksichtigt. Sachbeschädigungen
wie Brandlöcher o.ä. verpflichten den Mieter zur Ersatzleistung in vollem Umfang.
Wir empfehlen die Renovierung durch einen Fachmann, es ist Ihnen aber freigestellt, die Arbeiten
auch selbst auszuführen. Es sei jedoch eindringlich darauf hingewiesen, daß ein einwandfreies,
fachmännisches Ergebnis unabdingbar ist. Sollten bei der Abnahme Mängel sichtbar sein, werden
wir Ihnen Gelegenheit zur Nachbesserung geben - den zusätzlichen Aufwand eines 2.
Abnahmetermins müssen wir Ihnen dann jedoch mit pauschal
- in Rechnung stellen, die ggf.
von der Mietkaution in Abzug gebracht werden. Wir weisen außerdem darauf hin, daß Sie bis zur
ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache weiterhin mietpflichtig sind: an Stelle des Mietzinses
tritt dann eine Nutzungsentschädigung in gleicher Höhe, ohne daß dadurch das eigentliche
Mietverhältnis fortgesetzt oder verlängert würde. Bitte vereinbaren Sie den Abnahmetermin also
zeitig genug, um ggf. noch innerhalb Ihrer vorgesehenen Mietzeit Gelegenheit zur Durchführung
eventueller Nachbesserungen zu haben.
Bitte denken Sie auch an Ihren Nachmieter: hinterlassen Sie die Wohnung in einem Zustand, den
auch Sie sich für Ihr neues Zuhause wünschen. Eine einwandfrei durchgeführte Renovierung
vereinfacht und beschleunigt auch die Abrechnung und Auszahlung Ihrer Mietkaution erheblich.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!