Zeitenwende in der so genannten grünen Gentechnik

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Zeitenwende in der so genannten grünen Gentechnik
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Presseinfo des Gen-ethischen Netzwerk e.V.
Januar 2006, ca. 5.000 Zeichen
Zeitenwende in der so genannten grünen Gentechnik
Gen-ethisches Netzwerk hält Zulassung von transgenen Maissorten
durch das Bundessortenamt für äußerst bedenklich.
Das Jahr 2006 wird der bundesdeutschen Landwirtschaft eine entscheidende
Änderung bringen: Am 15. Dezember hat das Bundessortenamt (BSA) erstmalig
gentechnisch veränderte (gv) Pflanzensorten in das deutsche Sortenregister
eingetragen und damit erstmals eine gentechnische Pflanze unbeschränkt zum
Anbau freigegeben. Damit ist für die deutsche Landwirtschaft eine Zeitenwende
eingetreten, die das Gen-ethische Netzwerk (GeN) als äußerst bedenklich einstuft.
„Wir halten die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen in die Umwelt für
ein Risiko, das nicht tragbar ist“, so Christof Potthof, Gentechnik-Experte des Genethischen Netzwerkes in Berlin. „Es ist nicht auszuschließen, dass gentechnisch
veränderte Pflanzen sowohl für die Gesundheit der Menschen als auch für die
Umwelt schädlich sind. Dies wurde in den vergangenen Jahren durch
wisssenschaftliche Untersuchungen zum wiederholten Male deutlich. Auch die
Erfahrungen aus den wenigen Ländern, in denen transgene Pflanzen angebaut
werden, weisen in die gleiche Richtung. Zudem sind Fragen der Koexistenz mit der
gentechnikfreien Landwirtschaft nicht geklärt.“
Erst in den letzten Wochen veröffentlichte Ergebnisse zeigen, dass gv-Pflanzen
und Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, alles, aber
nicht sicher sind: So führte die Fütterung mit gentechnisch veränderten Erbsen bei
Mäusen - unter anderem - zu Entzündungen in der Lunge. (1)
Gerade auch die Zulassung der transgenen Mon 810-Mais-Sorten durch das
Bundessortenamt wirft einige Fragen auf: In einer Untersuchung mit Mais mit
diesem Genkonstrukt konnte gezeigt werden, dass die gentechnisch veränderte
Erbsubstanz (DNA) bei Ferkeln nicht vollständig im Magen und Darm abgebaut
wird. Fragmente davon fanden sich im Blut und in verschiedenen Organen.
Außerdem konnte in Forschungen mit ebensolchen Sorten gezeigt werden, dass es
bei Trauermückenlarven zu deutlichen Wachstumsverzögerungen kommt. Die
Larven hatten den Pollen von Mon 810-Mais mit ihrer Nahrung aufgenommen.
Dieses Projekt war mit Mitteln des Bundesforschungsministeriums gefördert
worden. Es verdeutlicht die Schwächen der deutschen Forschung zur Biologischen
Sicherheit: Obwohl die Ergebnisse deutliche Hinweise auf negative Effekte geben,
wird das Projekt nicht weiter gefördert. (2) Außerdem ist das Genkonstrukt des
Mon 810-Mais bereits 1998 nach damals gültigem europäischem Recht zugelassen
worden, was nach Meinung des GeN eine Überprüfung der Zulassung notwendig
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macht. Das Gentechnikrecht der EU ist seitdem grundlegend novelliert worden.
Auf der Basis der Lebensmittel-Skandale der späten 1990er Jahre hat sich in der
Gemeinschaft eine deutlich striktere, stärker am Vorsorgeprinzip orientierte
Regelung etabliert, die allerdings ihrerseits noch verbesserungswürdig ist.
Damit aber nicht genug: Die jetzige Zulassung des Mon 810-Mais ist auch ein
Signal mit internationaler Wirkung, das über die Grenzen der Europäischen Union
hinaus wahrgenommen wird. Wenn in Deutschland zweifelhafte transgene Sorten
zugelassen werden, kann nicht erwartet werden, dass in ärmeren Staaten davon
abgesehen wird. Christof Potthof: „Ein Einhalten in der Zulassung und das strikte
Verfolgen des Vorsorgeprinzips bei uns, bedeutet auch, Ländern in anderen Teilen
der Welt Luft zu verschaffen, um einen verantwortungsvollen Weg im Umgang mit
transgenen Organismen einschlagen zu können.“
Das Bundessortenamt in Hannover hat im Dezember 2005 erstmalig in
Deutschland drei gentechnisch veränderte Maissorten der Firmen Monsanto und
Pioneer Hi-Bred zugelassen und in die deutsche Sortenliste eingetragen. Dabei
handelt es sich um so genannte Bt-Sorten, die ein Insektizid aus dem
bodenlebenden Bakterium Bacillus thuringiensis produzieren, das sie resistent
gegen den Maiszünsler machen soll.
Grundsätzlich müssen gv-Sorten zunächst eine gentechnikrechtliche Zulassung
durchlaufen, diese gilt für das Konstrukt (hier: Mon 810) in einer bestimmten
Pflanze (hier: Mais). Die gentechnikrechtliche Zulassung wird für die gesamte
Europäische Union (EU) ausgesprochen. Danach ist eine so genannte
sortenrechtliche Zulassung notwendig. Letzteres gilt für alle Saaten, die in der EU
in den Verkehr gebracht werden sollen, egal ob gentechnisch verändert oder nicht.
Aufbauend auf diesen Eintrag in deutsche Sortenliste werden die Sorten auch in
den europäischen Sortenkatalog aufgenommen. Das gentechnische Konstrukt
Mon 810 der jetzt zugelassenen Sorten war bereits 1998 nach dem damals gültigen
und mittlerweile deutlich verschärften EU-Recht zugelassen worden.
Das Gen-ethische Netzwerk ist seit zwanzig Jahren kritischer Begleiter der so
genannten grünen Gentechnik, von Bio- und Reproduktionstechnologien in
Deutschland. Die Internetseiten des Gen-ethischen Netzwerk finden Sie unter:
www.gen-ethisches-netzwerk.de, eMail: gen@gen-ethisches-netzwerk.de, Telefon:
030-685 7073.
Kontakt: Christof Potthof
(1) Prescott et al. (2005): Transgenic Expression of Bean r-Amylase Inhibitor in Peas
Results in Altered Structure and Immunogenicity. Journal of Agricultural and Food
Chemistry, Band 53, Seiten 9023-9030
(2) Büchs et al., siehe zum Beispiel: www.biosicherheit.de/mais/308.doku.html
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