Thema: Selbstbestimmtes Leben und politische Teilhabe
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Thema: Selbstbestimmtes Leben und politische Teilhabe
Austria Thema: Selbstbestimmtes Leben und politische Teilhabe Internationale Studie zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung mit Schwerpunkt Österreich Inhalt Autoren und Mitarbeit: Christoph Almasy (Layout) Silvia Balmas Michael Fembek Vincent Hauquier Ingrid Heindorf Renate Hofbauer (Lektorat) Wilfried Kainz Paul Leichtfried (Layout) Doris Neuwirth Clara Pitzinger Amelie Saupe Jessica Vilela Caroline Wallner Zero Project Leitung: Michael Fembek ISBN: 978-3-200-04058-8 © Essl Foundation, April 2015. Alle Rechte vorbehalten. Erstveröffentlichung 2015. Gedruckt in Österreich. Veröffentlicht in der Serie Zero Project Report (in englischer Sprache): Zero Project Report 2015: Independent Living and Political Participation Zero Project Report 2014: Accessibility Zero Project Report 2013: Employment Lizenzbestimmungen: Die in dieser Veröffentlichung geäußerten Meinungen spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Essl Foundation oder des Zero Project wider. Die verwendeten Bezeichnungen und die Darstellung des Inhalts stellen keineswegs den Ausdruck einer Meinung irgendeines Teiles der Essl Foundation bezüglich des legalen Statuses eines Landes, Territoriums, einer Stadt, Gegend oder ihrer Autoritäten und bezüglich des Entwurfs ihrer Grenzen und Umfanges dar. Zugunsten der besseren Lesbarkeit wurde im Zero Project Report bewusst auf Gendering verzichtet. Alle Formulierungen gelten selbstverständlich völlig gleichberechtigt für beide Geschlechter! Für weitere Informationen über das Zero Project, zum Download einer pdf-Version sowie für Informationen über die Zero Project Austria Konferenzen: http://at.zeroproject.org; für weitere Informationen über das Zero Project: www.zeroproject.org Für Informationen oder Kopien kontaktieren Sie: office@zeroproject.org Essl Foundation, Aufeldgasse 17-23, 3400 Klosterneuburg, Österreich ABKÜRZUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 VORWORT Martin Essl, Gründer der Essl Foundation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 EXECUTIVE SUMMARY Über das Zero Project . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Weltkarte der Sozialindikatoren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Europakarte der Innovative Practices und Policies . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 SOZIALINDIK ATOREN INTERNATIONAL . . . . . . . . . . . . . . . 18 SOZIALINDIK ATOREN ÖSTERREICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 INNOVATIVE PR ACTICES & P OLICIES Der Best-Practice-Ansatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Innovative Practices 2015 in Österreich auf einen Blick. . . . . . . . . . . . . . 40 Alle Factsheets zu ausgewählten Innovative Practices nach Ländern geordnet. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 ANNEX Fragen International. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Antworten Sozialindikatoren International. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Fragen Österreich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Auswertung Österreich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Danksagung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Zero Project Research Network 2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 EINFACHE SPR ACHE Erklärung Einfache Sprache. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Factsheets. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 „Für eine Welt ohne Barrieren!“ VORWORT VON MARTIN ES SL Gründer der Essl Foundation Liste der Abkürzungen AER. . . . . . . . . Assembly of European Regions BMASK. . . . . . Bundesministeriumfür Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz CSR+D . . . . . . European Network for CSR and Disability DPI. . . . . . . . . . Disabled People International ECCL. . . . . . . . European Coalition for Community Living EEG. . . . . . . . . European Expert Group on the Transition from Institutional to . . . . . . . . . . . . . .Community-based Care, Europäische-Experten-Gruppe EF. . . . . . . . . . . Essl Foundation (Martin und Gerda Essl Sozialpreis . . . . . . . . . . . . . .gemeinnützige Privatstiftung) ENIL. . . . . . . . . European Network for Independent Living FAB . . . . . . . . . FAB - Verein zur Förderung von Arbeit und Behinderung FFVI. . . . . . . . . Finnischer Verband der Menschen mit Sehbehinderungen G3ICT. . . . . . . Global Initiative for Inclusive Information and . . . . . . . . . . . . . .Communication Technologies GAATES. . . . . Global Alliance on Accessible Technologies and Environments HRW. . . . . . . . . Human Rights Watch IDA. . . . . . . . . . International Disability Alliance IFES. . . . . . . . . International Foundation for Electoral Systems ILI. . . . . . . . . . . Independent Living Institute ITU. . . . . . . . . . International Telecommunication Union NGO. . . . . . . . . Non Govermental Organisations NPO. . . . . . . . . Non Profit Organisation ÖAR. . . . . . . . . Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ÖGB. . . . . . . . . Österreichischer Gewerkschaftsbund ÖZIV. . . . . . . . . ÖZIV Bundesverband PAB . . . . . . . . . Persönliche-Assistenz-Budget PO . . . . . . . . . . Persönlicher Ombudsmann PZP . . . . . . . . . Persönliche Zukunftsplanung RIADIS. . . . . . . Latin American Network of Non-Governmental Organizations . . . . . . . . . . . . . .of Persons with Disabilities and their Families ULO. . . . . . . . . User Led organizations UN. . . . . . . . . . . United Nations, Vereinte Nationen UN-BRK . . . . . UN-Behindertenrechtskonvention UNHCHR . . . . United Nations High Commissioner for Human Rights, . . . . . . . . . . . . . .Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte UNICEF. . . . . . United Nations Children’s Fund, Kinderhilfswerk der . . . . . . . . . . . . . .Vereinten Nationen UNOV. . . . . . . .United Nations Organization of Vienna VAPH. . . . . . . . Flämisches Amt für Menschen mit Behinderung (Belgien) VHS. . . . . . . . . Volkshochschulen WHO. . . . . . . . World Health Organisation Übersetzung wichtiger Begriffe Arbeitgebermodell/Auftraggebermodell (in der persönlichen Assistenz). . . . . . . . . . . . employer model (in personal assistance) Barrierefreiheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . accessibility betreutes Wohnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . assisted living Deinstitutionalisierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . de-institutionalisation Einrichtung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .institution gemeindenahe Pflege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . community-based care Hilfsmittel und assistive/unterstützende Technologien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . assistive devices and technologies Inklusion. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .inclusion Leben in der Gemeinschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . community living Nutzer zentrierte Organisation1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . User led organization (ULO) Peer-Beratung (manchmal auch nicht übersetzt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . peer counseling Personenzentrierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . person-centered counseling persönliche Assistenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . personal assistance persönliche Zukunftsplanung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . person-centred planning/personal future(s) planning politische Teilhabe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . political participation selbstbestimmtes Leben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . independent living Selbstbestimmung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . self-determination Selbstvertreter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . self-representative Sozialraum, sozialraumorientiert. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . community and integration oriented unterstützte Kommunikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .augmentative and alternative communication Unterstützung durch Peers (manchmal nicht übersetzt). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . peer support Wohngemeinschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . flat-/apartment-sharing community 1) manchmal nicht übersetzt; Menschen mit Behinderungen treffen als Nutzer einer Organisation die Entscheidungen Quellen: OHCHR; FRA; verschiedene Selbstbestimmt-Leben-Verbände, Inclusion International, ÖAR, EEG, UNICEF; WHO, G3ICT, Monitoringausschuss Österreich, BMASK 4 Acht Jahre ist es her, seit meine Frau Gerda und ich, gemeinsam mit unseren vier Kindern den Entschluss fassten, die Essl Foundation zu gründen. Es ist soviel Positives geschehen seit damals. Es scheint ein ganzes Zeitalter her zu sein, und doch erscheint es mir wie gestern. Das Zero Project hat eine Entwicklung genommen, die wir nie für möglich hielten, als wir uns mit einem ganz kleinen Team im Jahr 2009 mit den ersten Vorstudien befasst haben, wie man die Umsetzung der damals sehr neuen UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen messbar machen kann. Im Februar 2015 konnten wir fast 500 Teilnehmer aus 70 Staaten zur Zero Project Conference in den Räumlichkeit der Vereinten Nationen in Wien begrüßen. Sie alle kamen, um über die spannendsten Innovationen und interessantesten Best-Practice-Beispiele zu erfahren, die es derzeit zur Umsetzung von selbstbestimmtem Leben und politischer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gibt. Die Zero Project Conference ist zu einer der bedeutendsten Kongressveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen geworden. Die Zero Project-Sozialindikatoren messen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in mittlerweile 150 Staaten der Welt. Das Zero Project steht weltweit für Innovation, Best-Practice und lösungsorientierte Ansätze mit dem gemeinsamen Ziel von uns allen: Für eine Welt ohne Barrieren. Das Jahr 2015 ist aber auch noch aus einem anderen Grund ein besonderes Jahr für das Zero Project: Durch die PROGRESS-Förderung der Europäischen Union ist es uns erstmals möglich geworden, das Zero Project und seine Innovationen auch in die österreichischen Landeshauptstädte zu tragen: Im April und Mai 2015 finden regionale Landeskonferenzen in fast allen Bundesländern statt, um gemeinsam mit den regionalen Entscheidungsträgern in den Landesregierungen, mit den Interessenvertretungen und Trägerorganisationen vor Ort darüber zu diskutieren, wie das Leben von Menschen mit Behinderungen selbstbestimmter werden kann. Ich freue mich persönlich sehr darüber, dass wir in jedem Bundesland einen Partner gefunden haben, der diese Veranstaltung mit uns gemeinsam ausrichtet, und überall auch Betroffene genauso wie die politischen Entscheidungsträger von Beginn weg in den Dialog und in die Konferenzvorbereitung eingebunden werden konnten. Lassen Sie mich die Gelegenheit ergreifen, allen Partnern auch ganz persönlich zu danken: Den Caritas-Landesorganisationen in Wien und Niederösterreich, der oö. Landesregie- rung in Oberösterreich, der Lebenshilfe Salzburg, Innovia und der ARGE Sodit in Tirol, der FH Eisenstadt im Burgenland, der Sozialwirtschaft Steiermark, Autark in Kärnten und ifs in Vorarlberg. Ein besonderes Anliegen ist es mir schließlich, mich bei Michael Fembek und dem gesamten Team zu bedanken. Denn ohne deren persönlichen Einsatz wäre das Zero Project heute nicht da, wo es ist. Besonders froh, aber auch gespannt bin ich, wie es gelingt, Selbstvertreter mit intellektuellen Behinderungen und Lernschwierigkeiten, in die Vorbereitung der Konferenz und diese selbst einzubeziehen. Es gibt dazu noch kaum Erfahrungswerte, und so haben wir es uns zum Ziel gemacht, hier eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Die Ergebnisse aller Konferenzen und speziell auch die Erfahrungen mit der Zusammenarbeit und Einbindung von Selbstvertretern werden dann in einem Handbuch zusammengefasst, das wir bis zum Sommer allen Konferenzpartnern und -teilnehmern zur Verfügung stellen und an alle Entscheidungsträger in Österreich schicken werden. Gleichzeitig hat aber auch die Arbeit an unserer nächsten Projekt- und Rechercheperiode schon begonnen: Nach der Beschäftigung (2013), Barrierefreiheit (2014), Selbstbestimmtes Leben und Politische Teilhabe (2015) steht 2016 das Thema „Bildung und Informationstechnologie“ auf unserem Plan. Wir schließen damit den ersten Forschungszyklus ab und werden auf Basis aller unserer Erkenntnisse im darauf folgenden Jahr wieder mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen fortsetzen. Der vorliegende Zero Project Report Austria fasst alle Erkenntnisse der aktuellen Zero Project-Recherche zusammen, die aus speziell österreichischer Sicht interessant sind, und gemeinsam mit der Lebenshilfe Österreich wurde auch eine Vorstudie zu einem „Inklusionsbarometer“ durchgeführt, das die Unterschiede im Bereich des selbstbestimmten Lebens zwischen den Bundesländern messbarer machen soll. Und zusammengefasst kann ich sagen, dass wir in der Zukunft mehr denn je an unserem gemeinsamen Ziel arbeiten werden: Für eine Welt ohne Barrieren! Martin Essl, Essl Foundation, im April 2015 5 Executive Summary 6 Das Zero Project Sozialindikatoren Über das Zero Project, sein ZIel und die Essl Foundation Messung der Umsetzung der UN-Behindertenrechts konvention in 150 Staaten der Welt Bundsländer Innovative Practices Vergleich der österreichischen Bundesländer zu den Themen selbstbestimmtes Leben, Beschäftigung und Bildung 27 Innovative Practices aus Europa, die vom Zero Project-Netzwerk als vorbildlich ausgewählt wurden 7 Executive Summary EInleitend sind das Zero Project selbst und seine wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst: Sozialindikatoren zum Vergleich Österreichs mit anderen Ländern und für den innerösterreichischen Vergleich sowie die Auswahl der 29 Innovative Practices. Über das Zero Project Im Jahr 2009 wurde das Zero Project von der Essl Foundation begonnen und erste Vorstudien wurden angestellt. Seit dem Jahr 2011 trägt es den heutigen Namen und ist in der heutigen Form organisiert. Im selben Jahr wurde eine Partnerschaft mit dem World Future Council (WFC) eingegangen, einer von Jakob von Uexküll (Initiator des „Alternativen Nobelpreises“ im Jahr 1980) gegründeten deutschen Stiftung, die sich dem Ziel widmet, „den Kindern und Enkelkindern einen gesunden Planeten mit gerechten Gesellschaften zu übergeben“ (www.worldfuturecouncil.org). Im Jahr 2013 ging das Zero Project eine weitere Partnerschaft mit dem European Foundation Centre (EFC) ein, die größte europäische Dachorganisation für Stiftungen (www.efc.be). Die Mission des Zero Projects ist „eine Welt ohne Barrieren“, im Sinn der UN-Konvention für die Rechte von Die Mission des Zero Projects ist „eine Welt ohne Barrieren“, im Sinn der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Österreich hat diese – wie mehr als 150 andere Staaten der Welt – unterschrieben und ratifiziert. Zur Umsetzung ist es aber in allen Staaten noch ein sehr weiter Weg, und das Zero Project will seinen Beitrag dazu leisten. Das Zero Project ist ein wissenschaftliches Projekt, das sich dazu zwei klar definierte Schwerpunkte gesetzt hat: • Die Konzeption von Sozialindikatoren, die alle Staaten in der Umsetzung der UN-Konvention vergleichen, 8 • Der Recherche von Best-Practice-Beispielen, die Regierungen und alle anderen Organisationen, die sich für die Umsetzung der UN-BRK, für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und für die Verbesserung von deren alltäglichen Lebenssituationen engagieren, in ihrer Arbeit unterstützen. Die Sozialindikatoren und die Best-Practice-Beispiele werden über den jährlichen Zero Project Report, über die Zero Project Website, über die jährlich stattfindende Zero Project Conference und verschiedene andere Kanäle kommuniziert. Das Zero Project nützt für seine Arbeit vor allem das Wissen und die Erfahrung eines weltweiten Netzwerkes an Experten (darunter auch ein hoher Anteil von Menschen mit Behinderungen). In den letzten vier Jahren haben über 3.000 Menschen ihr Wissen in verschiedenen Formen zur Verfügung gestellt. Das Zero Project setzt jährlich einen von vier definierten Themenschwerpunkten: Im Jahr 2012/13 war es die Beschäftigung, 2013/14 die Barrierefreiheit, 2014/15 selbstbestimmtes Leben und politische Teilhabe und 2015/16 wird es die Bildung sein. Über die Essl Foundation Im Jahr 2007 haben Martin und Gerda Essl samt ihren vier Kindern die Entscheidung getroffen, eine gemeinnützige Privatstiftung zu gründen, um ein dauerhaftes Fundament für das umfassende soziale Engagement der Familie zu schaffen. Die Essl Foundation widmet sich heute folgenden Aufgaben: • dem Zero Project (www.zeroproject.org); • der Vergabe des Essl Social Prize (www.esslsocialprize.com); • der Unterstützung von Sozialinnovationen auch in Österreich, mit einem Schwerpunkt bei Menschen mit Behinderungen und bei Ausbildung und Beschäftigungsmodellen für benachteiligte Menschengruppen; • aktiver Teilnahme an den Sinnstiftern, einer Initiative von österreichischen Stiftungen (www.sinn-stifter.org), und im Verband für Gemeinnütziges Stiften (www.stiftungsbund.at). Über das Zero Project Austria Durch eine Förderung der EU – PROGRESS – wurde es möglich, zusätzlich zum internationalen Zero Project alle Ergebnisse des wissenschaftlichen Prozesses – im Wesentlichen die Identifizierungen von weltweit herausragenden Innovative Practices und Innovative Policies sowie die Errechnung von Sozialindikatoren zur Umsetzung der UN-Konvention – auch für Österreich – aufzubereiten. Im Mittelpunkt steht dabei die Organisation von neun Konferenzen in den Landeshauptstädten, deren Ziel die Präsentation und Diskussion und spätere Umsetzung von Innovative-Practice-Beispielen ist, die über das Zero Project ausgewählt wurden. Im Rahmen des Zero Project Austria werden aber auch der vorliegende Report, eine eigene deutschsprachige Webseite (http://at.zeroproject.org) und auch ein Handbuch für Selbstbestimmt Leben und Politische Teilhabe erstellt, das alle für die Praxis relevanten Ergebnisse zusammenfasst. Ein wesentlicher, innovativer Bestandteil der Zero Project Austria-Landeskonferenzen ist die Einbindung von Selbstvertretern in die Konferenz sowie in deren Vor- und Nachbereitung. Die im Handbuch zusammengefassten Ergebnisse werden auch in Einfacher Sprache publiziert. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Österreich ist einer von 153 Staaten der Welt (Stand: Anfang 2015), die die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) unterschrieben und auch ratifiziert haben (26. 9. 2008). Durch die Ratifizierung wurde die UN-BRK auch zu österreichischem innerstaatlichen Recht, und sie enthält eine Reihe von Verpflichtungen, die in Österreich nach Ansicht der meisten Interessenvertretern für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen umzusetzen sind. Über selbstbestimmtes Leben und politische Teilhabe Der österreichische Monitoringausschuss hält in einem Diskussionspapier die Grundzüge von selbstbestimmtem Leben fest (www.monitoringausschuss.at): „Die UN-BRK über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält das Recht fest, gleichberechtigt mit anderen auf Basis der eigenen Wünsche gemeindenah zu wohnen und zu leben und – wo notwendig und gewünscht – Assistenz zu erhalten (Artikel 19).“ Dies steht in engem Zusammenhang mit anderen Bestimmungen der UN-BRK, so zum Beispiel Artikel 12 zum Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. „Selbstbestimmung geht nicht auf Verordnung, sie muss gelernt sein. Dazu braucht es einen gut durchdachten Übergangsprozess, in dem Fehler möglich sein müssen, und Grenzen und Risiken gelernt werden können.“ FA K T E N Z U M Z E R O P R O J E C T 3.000 650 Experten weltweit haben bislang mitgearbeitet Experten haben 2014/2015 mitgearbeitet 231 27 Projekte wurden 2014/2015 nominiert Projekte wurden für das Zero Project Austria ausgewählt 58 150 Anzahl der Staaten, aus denen nominiert wurde Staaten werden über die Sozialindikatoren verglichen 117 275 Anzahl der ausgefüllten Fragebögen für den Bundesländer-Vergleich Anzahl der ausgefüllten Fragebögen international Zur politischen Teilhabe meint der Monitoringausschuss: „Der Kern von Partizipation drückt sich im Grundsatz der Behindertenbewegung „Nichts über uns ohne uns!“ aus: Menschen mit Behinderungen wissen selbst am besten, was sie wollen, und daher muss in allen Lebensbereichen eine Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung geschaffen werden. (...) Für Partizipation gibt es Voraussetzungen, allen voran Menschen mit Behinderungen zu befähigen und zu ermächtigen – „empower“ –, gleichberechtigt mitreden, teilhaben, gestalten etc. zu können.“ Credit: GUV Politik hautnah erleben im Grazer Rathaus 9 Die internationalen Zero Project- Sozialindikatoren Das Zero Project erforscht als einem seiner beiden Schwerpunkte die Umsetzung der UN-BRK anhand von Indikatoren, den Zero Project-Sozialindikatoren. Anhand von 30 Fragen wird dabei der Stand der Umsetzung der UN-BRK erhoben, und zwar anhand von Konkretisierungen der wichtigsten Artikel der UN-BRK, wie Beschäftigung, Bildung, Barrierefreiheit, selbstbestimmtes Leben, Verfügbarkeit von Daten und Statistiken, Umsetzung von Focal Points. Dazu kommt ein Fragenblock, der sich am aktuellen Thema orientiert. Der gesamte Fragebogen ist im Anhang dieses Reports abgedruckt). Die befragten Experten aus der Zero Project-Datenbank kommen aus der Zivilgesellschaft und ihren vielen Vereinen und Organisationen, nationalen und internationalen Dach- und Mitgliedsorganisationen, Dienstleister und Trägerorganisationen, Wissenschaftlern, Beratern, Sozialunternehmern und auch aus der öffentlichen Verwaltung. Unter den Befragten befindet sich ein hoher Anteil von Menschen mit Behinderungen, der allerdings nicht extra erhoben wird. Die Auswertung der Fragebögen erfolgt wie erwähnt in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Der Fragebogen wurde in der aktuellen Periode von insgesamt 275 Experten aus 150 Staaten ausgefüllt; 134 der Experten stammen dabei aus dem Netzwerk der DPI-Organisation. Auf der Weltkarte, Seite 14 und 15, sind alle Staaten eingezeichnet, über die es Zero Project-Sozialindikatoren gibt. Für den Zero Project Report Austria wurden ganz speziell Vergleiche zwischen Österreich und anderen europäischen Staaten angestellt (während im internationalen Zero Project Report die international gesehen interessantesten Erkenntnisse herausgearbeitet sind, www.zeroproject.org). Internationaler Vergleich von gemeinschaftsorientiertem Wohnen • Nur 15,3 Prozent der Befragten konnten ein Vorhandensein von gemeinschaftsorientierten Wohnformen oder von alternativen Wohnformen in ihrem Land bestätigen. • Dabei ergeben sich regional große Unterschiede. In den ärmsten Ländern sind Einrichtungen wie Pflegeheime kaum vorhanden. Hier ist die Familie, die einzige „Stelle“, die die Obsorge und Pflege von Personen mit Behinderungen übernimmt. In Russland und den meisten Staaten Osteuropas hingegen gibt es überwiegend nur die Unterbringung in Einrichtungen und keinerlei Alternativen dazu. DIE EUROPAK ARTE ZU FR AGE 2 1 Wahlmöglichkeit beim Wohnen • In vielen (west-)europäischen Ländern hat die staatlich auferlegte Sparpolitik der letzten Jahre dazu geführt, dass für alternative Wohnformen sehr wenig Budgetmittel zu Verfügung standen, ja sogar weniger als früher. Privatwirtschaftlich organisierte Alternativen sind zwar mancherorts vorhanden, für Personen mit Behinderungen aber meist unerschwinglich. Zudem erschweren Wartelisten den Zugang. T Y P I S C H E P R O B L E M ST E L L U N G E N I M I N N E R Ö ST E R R E I C H I S C H E N V E R G L E I C H F I N A N Z I E L L E U N T E R ST Ü T Z U N G ( F R AG E 1 ) • Fehlende Bedarfsfeststellung, kein persönliches Budget. Internationaler Vergleich von Assistenzleistungen und finanzieller Unterstützung: • 45,2 Prozent der Experten bestätigen die Existenz von Assistenzleistungen und die Verfügbarkeit von unterschützenden Technologien. Allerdings sind diese Leistungen in einigen Ländern nur einer bestimmten Gruppe von Menschen mit Behinderungen zugänglich (oder müssen bezahlt werden). • In fast allen Ländern ist die persönliche Assistenz von öffentlichen Geldgebern abhängig, ohne einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch. Das bringt große Unsicherheit mit sich. • Österreich liegt im Vergleich mit dem weltweiten und auch europäischen Durchschnitt etwas besser. Experten merken aber an, dass für die Inanspruchnahme von Assistenzleistungen eine entsprechende Einstufung durch das Sozialministeriumservice notwendig ist und die Zuteilung über Landesbehörden erfolgt, was den Zugang erschwert. • Bei den Assistenztechnologien ist die Situation in Österreich ebenfalls besser als der europäische Durchschnitt. Allerdings werden Geräte fast immer nur in der Basisausstattung zur Verfügung gestellt. • Persönliche Assistenz und personenzentrierte Angebote werden nicht finanziert. Internationaler Vergleich des Zugangs zum Wahlrecht In Österreich werden – im Unterschied zu vielen anderen Staaten – bei diesem Thema keine größeren Probleme angemerkt. Gefordert wird aber, dass Wahlhelfer besser im Umgang mit Menschen mit Behinderungen geschult werden. Auch seien nicht alle Wahlbüros in Österreich wirklich barrierefrei. (Detaillierte Auswertungen pro Frage finden sich im Anhang und auf www.zeroproject.org.) • Kaum selbstbestimmtes Leben in den Einrichtungen. • Rechte sind nur Kann-Bestimmungen, im Ermessen der öffentlichen Verwaltung oder einzelner Referenten. • Fehlende finanzielle Mittel. • Kaum frei verfügbares Kapital. • Keine Anpassung der vorhandenen finanziellen Zuschüsse an Bedürfnisse. • Entscheidung durch Sachwalter und Familienvertreter. • Gegenrechnung des „Taschengeldes“ verhindert Beschäftigungseffekt. WA H L R E C H T D E R WO H N F O R M ( F R AG E 2 ) • Fehlende Bedarfsfeststellung, kein persönliches Budget. • Nicht vorhandenes oder sehr beschränktes Wohnangebot. • Zu wenig Angebot für bestimmte Menschengruppen. • Stadt-Land-Gefälle. • Wohnungswechsel notwendig. • Keine Selbstbestimmung. • Einstellungswandel bei Entscheidungsträgern notwendig. AS S I ST E N Z & U N T E R ST Ü T ZU N G ( F R AG E 3 ) Sozialindikatoren Österreich: Vergleich der Bundesländer Frage 21 der internationalen Sozialindikatoren bezieht sich auf vorhandene Wahlmöglichkeiten beim Wohnen. Anbei die europäische Übersicht dazu. Ergänzender Kommentar für Österreich (Selbstbestimmt Leben OÖ): Alternativen zu Einrichtungen sind nur so lange gegeben, so weit finanzielle Mittel dafür vorhanden sind. In OÖ gibt es zum Beispiel eine große Warteliste von Menschen mit Behinderungen, die einen betreuten Wohnplatz möchten, diesen aber nicht bekommen können, weil keine Mittel mehr dafür im Budget vorhanden sind.“ 10 Für die Umsetzung der UN-BRK sind große Unterschiede zwischen den Bundesländern problematisch zu sehen. Gemeinsam mit der Lebenshilfe Österreich hat das Zero Project-Team deswegen Anfang 2014 den Entschluss gefasst, eine Vorstudie zu einem Bundesländervergleich („Inklusionsbarometer“) durchzuführen und einen eigenen Fragebogen zur Erhebung dieser Unterschiede auszuarbeiten. Nach • Kaum Unterstützungsmöglichkeiten aufgrund fehlender finanzieller Mittel. • Fehlende Angebote im Einzelnen, wie Freizeit- oder Peer-Beratung. • Personenzentrierte Planung und sozialräumliches Denken fehlen. • „Versäultes“ Angebot. • Kriterien für persönliche Assistenz zu restriktiv. • Informationen kommen nicht an. 11 DIE ZENTRALEN THEMEN DER I N N OVAT I V E P R AC T I C E S der gemeinsamen Ausarbeitung eines Fragebogens wurde die Erhebung im ersten Halbjahr 2014 innerhalb von Österreich durchgeführt. Der vollständige Fragebogen ist im Anhang abgedruckt. • Arbeitgeber-/Auftraggebermodelle; • Assistenztechnologien; • barrierefreie Wahlen; • Persönliche-Assistenz-Budget; • politische/gesellschaftliche Teilhabe und Selbst organisation von Selbstvertretern und generell Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen; • unterstützte Entscheidungsfindung, z. B. persönlicher Ombudsmann; • Wohngemeinschaften und generell gemeindenahes Wohnen. Insgesamt wurden je drei Fragen zu den folgenden Kernbereichen der Inklusion gestellt: „Selbstbestimmtes Leben“, „Bildung“ und „Beschäftigung“. Der Fragebogen wurde an über 300 Experten in Österreich geschickt und von 117 Personen ausgefüllt. Analysiert nach Bundesländern ergibt sich in sieben Bundesländern eine gute Abdeckung; die Bundesländer Salzburg und Burgenland mussten wegen geringer oder fehlender Rückläufe ausgeklammert werden. Der Fragebogen wurde auch von etlichen Menschen mit Behinderungen selbst ausgefüllt, wobei es über Anzahl und Art der Behinderung keine Informationen gibt. Die zusammengefassten Ergebnisse Vergleicht man die Gesamtergebnisse pro Bundesland, so liegt Vorarlberg an der Spitze, vor Tirol und der Steiermark. Am Ende der Gesamtreihung liegt Niederösterreich, wobei aber – wie erwähnt – Salzburg aufgrund der geringen Datenmenge und Burgenland aufgrund von überhaupt fehlenden Daten fehlen. Innerhalb der drei Themen-Cluster ergeben sich markant andere Reihungen der Bundesländer: Selbstbestimmtes Leben: 1. Vorarlberg 2. Tirol 3. Steiermark Bildung: 1. Steiermark 2. Kärnten 3. Tirol/Vorarlberg Beschäftigung: 1. Vorarlberg 2. Wien 3. Tirol Die summarischen Auswertungen findet sich in der Tabelle; auf Seite 75 im Report und auch im Anhang sind einige weitere Auswertungen abgedruckt. Credit: Juha Tuomi/kuvatoimisto Rodeo Auswahl der Innovative Practices V E R W E N D U N G VO N E I N FAC H E R S P R AC H E Das Zero Project hat über sein Netzwerk an Experten 29 Innovative Practices und Innovative Policies in den Bereichen selbstbestimmtes Leben und politische Teilhabe ausgewählt, die speziell für Österreich von besonderer Relevanz sind (siehe auch ab Seite 37 eine tabellarische Übersicht findet sich auf den Seiten 40 und 41). Im Anhang dieses Reports sind sieben der Innovative-Practice-Beschreibungen in einer Einfache-Sprache-Version abgedruckt. Sie wurden vom Capito-Netzwerk nach den Grundsätzen ihrer „Leicht Lesen“-Methode erstellt und werden auch bei den Zero Project-Landeskonferenzen als Unterlage verwendet. Wieso Innovative Practices? Best-Practice bedeutet laut Wikipedia.de „bewährte, optimale bzw. vorbildliche Methoden, Praktiken oder Vorgehensweisen in Unternehmen. Der Begriff wird heute auch allgemeiner für die Erfolgsmethode bzw. bestmögliche Methode verwendet, etwa in politischen Zusammenhängen“. Das Zero Project hat sich dazu entschieden, den Begriff Innovative Practices zu verwenden, weil die Umsetzung der UN-BRK so gut wie überall noch in den Anfängen und noch viele Jahre mit Veränderungen und Verbesserungen zu rechnen ist, während „best“ signalisieren würde, dass damit bereits weitgehend zufriedenstellende Lösungsansätze gefunden seien. Der Auswahlprozess des Zero Project Der Auswahlprozess des Zero Project basiert auf dem Fachwissen und der Erfahrung von mehreren 100 Experten aus aller Welt, die daran teilnehmen (siehe Auflistung des Zero Project-Netzwerkes im Anhang ab Seite 77). Das Kernteam des Zero Project organisiert diesen Prozess im Wesentlichen nur. Die Eckdaten des Auswahlprozesses, der im Detail im Zero Project Report 2015 (zum freien Download auf www.zeroproject.org) beschrieben ist: • 231 Nominierungen aus 58 Ländern wurden in zwei Schritten auf eine Shortlist von 100 Projekten reduziert und schließlich in zwei weiteren Schritten auf 39 Innovative Practices und Policies. • Parallel dazu wurde ausschließlich mit Experten aus Österreich auch ein Auswahlverfahren für das Zero Project Austria durchgeführt, wo schließlich 27 Innovative Practices ausgewählt wurden. Die meisten davon kommen aus Österreich (9), Deutschland (7) und Belgien (3). Auch auf der Zero Project Austria Website gibt es viele Elemente in Einfacher Sprache, genauso wie im Handbuch, das voraussichtlich im Sommer 2015 die Ergebnisse der Landeskonferenzen zusammenfasst. Credit: © STIL – the founders of Independent Living in Sweden Persönliches Budget und Arbeitgebermodell: Eine Schwedin mit mehrfacher Behinderung und der von ihr angestellten Assistentin DA S Z E R O P R O J E C T O N L I N E Email office@zeroproject.org Zero Project Österreich http://at.zeroproject.org Twitter twitter.com/zeroprojectorg Zero Project www.zeroproject.org Facebook facebook.com/zeroproject.org Youtube youtube.com/user/Zeroprojectorg Innovative Practice aus Finnland: Ein Wähler liest die Kandidatenliste in Braille 12 13 FA K T E N Z U D E N I N T E R N AT I O N A L E N S OZ I A L I N D I K A K TO R E N Im Anhang des Zero Project Report Austria findet sich eine Zusammenfassung von allen eingelangten Fragebögen zu allen 30 Fragen, prozentuell ausgewertet nach den Antworten mit ja; ja, mit Einschränkungen und nein. Hier sind einige der weltweit herausragendsten Erkenntnisse zusammengefasst: Die 150 Länder im Zero Project Vergleich Daten vorhanden keine Daten vorhanden • Die Frage mit den meisten „Ja“ als Antwort: 52 Prozent aller Experten weltweit geben an, dass in ihrem Staat Menschen mit Behinderungen beim Recht auf Ehe und Kinder nicht diskriminiert werden. • Am anderen Ende der Reihung: Nur drei Prozent aller Experten sagen, dass in ihrer Landeshauptstadt das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei für alle Menschen benützbar ist. • Nur sechs Prozent aller Experten weltweit geben an, dass es aussagekräftige Daten darüber gibt, wie hoch der Anteil der Universitätsabgänger mit Behinderung ist. • Genause viele (wenige) Experten halten das nationale Katastrophenwarnsystem für barrierefrei. • Und nur sieben Prozent aller Experten weltweit halten das Angebot an persönlicher Assistenz für ausreichend. • Unter den Fragen, die ganz gezielt auf die Details von selbstbestbestimmtem Leben gerichtet sind, schneidet die Verfügbarkeit von technischen Hilfsmitteln mit einem „Ja“-Anteil von 20 Prozent noch relativ am besten ab. • Bei den Fragen im Bereich der politischen Teilhabe geben immerhin 50 Prozent der Experten an, dass es im aktiven und passiven Wahlrecht keine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gibt. 14 15 Innovative Practices des Zero Project Austria Finnland Schweden Das Recht auf ein Persönliche-Assistenz-Budget Socialstyrelsen – Schwedisches Amt für Gesundheit und Wohlfahrt Barrierefreies Wahlmaterial für Menschen mit Sehbehinderung Finnish Federation of the Visually Impaired (FFVI) Persönlicher Ombudsmann: Vertrauen statt Bevormundung Socialstyrelsen – Schwedisches Amt für Gesundheit und Wohlfahrt ÜBERSICHT ÜBER DIE 27 AUSGEWÄHLTEN PROJEKTE Norwegen Innovative Practice: 23 Projekte der Zivilgesellschaft oder von Unternehmen Nutzerkontrollierte persönliche Assistenz als Genossenschaft Uloba Innovative Policy: Vier Gesetzesänderungen oder andere Initiativen der öffentlichen Hand Belgien Deutschland Heute entscheide ich! Caritasverband Köln Neuer Stadtteil, vollständig inklusiv Forum – Eine Mitte für Alle Hamburg Alsterdorf IGLU – Inklusive, selbstfinanzierte Wohngemeinschaft Integration statt Aussonderung, gemeinsam Leben – gemeinsam Lernen e.V. Proefwonen (Probewohnen) – ein rascher Zugang zu preis werten Wohnungen Hogeschool Universiteit/ Woonwinkel Zennevallei Trainingskurs für eine aktive Rolle in der Gesellschaft Onafhankelijk Leven – Freedom School Das Persönliche-Assistenz- Budget gibt Kontrolle Vlaams Agentshap voor Personen met een Handicap Zertifizierte Zentren für Selbstbestimmtes Leben Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e. V. Wegbegleitung zum Selbstbestimmt Leben MOBILE Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. Dortmund Europäische Union Nutzung von EU-Geldern für auf Gemeinschaft basiertes Leben European Expert Group (EEG) Großbritannien Preiswerte Barrierefrei heit von PCs und Tablets Scope/Beaumont College – Connect to Control Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell mit Unterstützung Rhein-Main Inklusiv Case-Management Menschen mit Behinderungen stellen ihre Assistenten an VbA Selbstbestimmt Leben e.V. München Österreich Inklusives Kommunikations- und Computer Camp Brot für die Welt/Diakonie – MICC 2014 Gewählte Selbstvertretung in Wohngruppen und Tagesstätten Caritas Wien Wohnen und Leben in Eigenständigkeit IFS – Institut für Sozialdienste, „Fundament“ Peer-Beratung als anerkannter Beruf Land Oberösterreich – Direktion Gesundheit und Soziales Auch meine Stimme zählt! Lebenshilfe Graz und Umgebung Kostenlose Beratung über assistierende Technologien Lifetool Ideenwettbewerb zur Entwicklung von individuellen Hilfsmitteln ÖAR, TU Wien, UNIQA – Wettbewerb „Unikate“ Persönliche Assistenz nach dem Auftraggebermodell Selbstbestimmt Leben – Initiative Oberösterreich Schweiz Zukunftsplanung von Erwachsenen mit einer geistigen Behinderung und betreuenden Eltern Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Weiterbildung zur persönlichen Zukunftsplanung WINklusion Netzwerk persönliche Zukunftsplanung Individuelle Begleitung in der Freizeit Verein „Gemeinsam Leben – gemeinsam Lernen, Integration Wien“ 16 17 Sozialindikatoren in 150 Staaten UN-Konvention 150 Staaten Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Messung über die Sozialindikatoren Das Zero Project-Netzwerk erhob 30 Sozialindikatoren in 150 Staaten Globaler Vergleich Open Source Österreich kann bei allen Sozialindikatoren, mit einem Schwerpunkt bei selbstbestimmt Leben und politische Teilhabe, verglichen werden 18 Alle Daten und ergänzenden Kommentare sind über Online- Weltkarten und als Datenbasis auf www.zeroproject.org verfügbar 19 Vergleich der Sozialindikatoren in 150 Staaten Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich im internationalen Vergleich anhand von 30 Sozialindikatoren Österreich ist einer von 153 Staaten der Welt (Stand: Anfang 2015), die die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) unterschrieben und auch ratifiziert haben (26. 9. 2008). Durch die Ratifizierung wurde die UN-BRK auch zu österreichischem innerstaatlichen Recht. Die UN-BRK enthält auch Bestimmungen, die Österreich dazu verpflichten, die Umsetzung regelmäßigen Kontrollen zu unterwerfen, unter anderem durch einen Monitoringausschuss (in Österreich: www.monitoringausschuss.at), der parallel zum zuständigen Bundesministerium (in Österreich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) an die Vereinten Nationen berichtet (zuletzt anlässlich des ersten Staatenberichtes Österreichs beim Menschenrechtsrat im September 2013). Verschiedene internationale Organisationen erstellen auch Vergleiche zur Umsetzung der UN-BRK durch die einzelnen Unterzeichnerstaaten. Umsetzung der UN-BRK erhoben, und zwar möglichst konkret anhand von Konkretisierungen der wichtigsten Artikel der UN-BRK, wie Beschäftigung, Bildung, Barrierefreiheit, Selbstbestimmtes Leben, Verfügbarkeit von Daten und Statistiken, Umsetzung von Focal Points. Die Zero Project-Sozialindikatoren Das Zero Project erforscht als einem seiner beiden Schwerpunkte die Umsetzung der UN-BRK anhand von Indikatoren, den Zero Project-Sozialindikatoren. Anhand von 30 Fragen wird dabei der Stand der Eine Farbskala mit den Farben, grün – für „ja“, gelb für – „ja mit Einschränkungen“ und rot – für „nein“ visualisiert die Ergebnisse, die auf der Zero Project Website auch über Landkarten dargestellt werden. Damit sind die von den Experten wahrgenommenen Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten auf einen Blick erkennbar (www.zeroproject.org/indicator-type/indicators-2015/). Die Messung der Sozialindikatoren von Zero Project ergänzt daher die Arbeit von nationalen Statistikbehörden und internationalen Organisationen, die ebenfalls den Fortschritt der Umsetzung der UN- Konvention erfassen. Mittels Fragebögen werden Experten ersucht, die Situation in ihrem Land anhand einer einfachen Skala zu bewerten, und zwar mit • „ja“, • „ja mit Einschränkungen“ oder • „nein“. Die Befragten werden dazu aufgefordert, ihre Antworten ergänzend zu kommentieren. Die Kommentare und Ergänzungen ermöglichen zusätzlich zu einer quantitativen Analyse der Antworten auch eine qualitative Analyse. Im Jahr 2014/15 wurde bei den Sozialindikatoren ein Schwerpunkt bei selbstbestimmtem Leben gesetzt und beispielsweise gezielt gefragt, ob persönliche Assistenz oder alternative Wohnformen zu Einrichtungen verfügbar sind 20 Das Expertennetzwerk des Zero Project Die befragten Experten aus der Zero Project-Datenbank kommen aus der Zivilgesellschaft und ihren vielen Vereinen und Organisationen, nationalen und internationalen Dach- und Mitgliedsorganisationen, Dienstleistern und Trägerorganisationen, Wissenschaftlern, Beratern, Sozialunternehmern und auch aus der öffentlichen Verwaltung. Unter den Befragten befindet sich ein hoher Anteil von Menschen mit Behinderungen, der allerdings nicht extra erhoben wird. Einige Mitglieds- und Dachorganisationen leiten die Fragebögen auch an ihre Mitglieder weiter, mit dem Ersuchen, die Fragen zu beantworten. Die Organisation Disabled People International (DPI) spielt dabei eine führende Rolle, in dem sie ihre Mitglieder in über 140 Ländern auffordert, an der Befragung teilzunehmen. DIE EUROPAK ARTE ZU FR AGE 20 Daten über die Bewohner von Einrichtungen Die Fragen können online auf englisch, deutsch, französisch und spanisch beantwortet werden. Zudem war der Fragebogen zum Download auch in den Sprachen Arabisch, Chinesisch und Russisch verfügbar. Die Analysemethode Die Auswertung der Fragebögen erfolgt, wie erwähnt, in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Dabei wurden die Antworten und Kommentare sowie die drei Antwortkategorien auf erkennbare Gemeinsamkeiten und Trends untersucht. Aufgrund der Tatsache, dass Experten nur gemäß ihrer persönlichen Erfahrung und Einschätzung antworten, sind tiefer greifende statistische Analysemethoden für diese Daten nicht anwendbar. Aufgrund der großen Menge an vorhandenen Fragebögen und Ländern lassen sich hingegen große „Muster“ in der Auswertung sehr gut erkennen, als Kombination von quantitativen und qualitativen Analysen. 2015: Analyse von 150 Staaten der Erde Der Fragebogen wurde von insgesamt 275 Experten aus 150 Staaten ausgefüllt; 134 der Experten stammen dabei aus dem Netzwerk der DPI-Organisation. W E LT W E I T E A B D E C K U N G Anzahl der Staaten die über die Zero ProjectSozialindikatoren verglichen werden 150 130 36 15 2012 2013 ein europäisches Land gibt, wo nach Ansicht der Experten im Land aussagekräftige Daten über die Zahl der Bewohner von Einrichtungen vorhanden sind (Frage 20) Die meisten Antworten innerhalb eines Staates kamen aus den USA (16) vor Irland (13) und Belgien; für Österreich wurde der Fragebogen von drei Sozialorganisationen ausgefülllt (Selbstbestimmt-Leben-Initiative OÖ, Licht für die Welt, Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband). Innerhalb Europas wurde der Fragebogen von 79 Experten aus 34 Staaten vollendet. Zu den wenigen „abwesenden“ Staaten zählen u. a. Island, Dänemark, Polen, Weißrussland und die Ukraine. Vergleich mit anderen europäischen Staaten Für den Zero Project Report Austria wurden ganz speziell Vergleiche zwischen Österreich und anderen europäischen Staaten angestellt (während im internationalen Zero Project Report weltweite Besonderheiten herausgearbeitet sind, www.zeroproject.org) Open-Source-Daten Sämtliche Daten sind „open source“, d.h. frei verfügbar und können von der Zero Project-Webseite heruntergeladen werden. Dort findet man auch alle Namen der Organisationen und der Personen die geantwortet haben. Darüber hinaus kann jede einzelne Frage mittels einer Weltkarte analysiert werden. Damit sind Ländervergleiche sehr leicht möglich. Mit einem weiteren Klick kann man auch den Namen des Experten sehen, die Beantwortung der einzelnen Fragen und die Kommentare (nicht in allen Fällen verfügbar). 55 2010 Diese Online-Weltkarte (erstellt aus www.zeroproject.org) zeigt, dass es kaum 2014 2015 21 Selbstbestimmtes Leben und politische Teilhabe: Österreich im Vergleich DIE EUROPAK ARTE ZU FR AGE 2 2 Sinkt die Zahl der Bewohner von Einrichtungen? In diesem Abschnitt werden die Resultate der internationalen Sozialindikatoren aus dem Blickwinkel Österreichs interpretiert und speziell Vergleiche mit anderen europäischen Staaten angestellt. Eine tabellarische Übersicht findet sich im Anhang. Gemeinschaftsorientiertes Wohnen versus Einrichtungen Das Vorhandensein von gemeinschaftsorientierten Wohnformen und Alternativen zur Unterbringung in Einrichtungen ist eine Voraussetzung für selbstbestimmtes Leben, genauso wie die Existenz von Assistenzleistungen. Über die Zero Project-Sozialindikatoren wird erhoben, in welchem Ausmaß Einrichtungen in den jeweiligen Staaten vorhanden sind und ob eine Wahlmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen besteht. Zudem wurde erfragt, ob sich die Anzahl von institutionellen Einrichtungen durch die Existenz von Alternativen entsprechend verändert hat. Die Resultate sind ernüchternd. Nur 15,3 Prozent der Befragten konnten ein Vorhandensein von gemeinschaftsorientierten oder von alternativen Wohnformen bestätigen. Dabei ergeben sich regional große Unterschiede. In den ärmsten Ländern sind Einrichtungen wie Pflegeheime kaum vorhanden. Hier ist die Familie die einzige „Stelle“, die die Obsorge und Pflege von Personen mit Behinderungen übernimmt. In Russland und den meisten Staaten Osteuropas hingegen gibt es überwiegend nur die Unterbringung in Einrichtungen und keinerlei Alternativen dazu. In ganz wenigen europäischen Staaten bestätigen Experten, dass die Zahl der Menschen, die in Institutionen leben, tastächlich zurückgeht In vielen (west-)europäischen Ländern hat die staatlich auferlegte Sparpolitik der letzten Jahre dazu geführt, dass für alternative Wohnformen sehr wenig Budgetmittel zu Verfügung standen, ja sogar weniger als früher. Privatwirtschaftlich organisierte Alternativen sind zwar mancherorts vorhanden, für Personen mit Behinderungen aber meist unerschwinglich. Zudem erschweren Wartelisten den Zugang. In manchen Ländern haben aber Einzelinitiativen Erfolge gezeigt. So teilen sich in Estland Menschen mit und ohne Behinderungen Apartments, wobei Letztere für ihre Assistenzleistungen bezahlt werden (siehe auch den Abschnitt über Innovative Practices, wo mehrere Modelle von Wohngemeinschaften vorgestellt werden). Auch in Frankreich wird von den Experten eine Initiative für Menschen mit Behinderungen angeführt, die außerhalb von Einrichtungen leben wollen. Sie werden bei der Vergabe von Sozialwohnungen prioritär behandelt oder können bei Gastfamilien unterkommen, die dafür eine Genehmigung von der öffentlichen Verwaltung besitzen und entsprechend kontrolliert werden. Innovative Practice aus Belgien. Das Persönliche-Assistenz-Budget: Menschen mit Behinderungen (oder ihre Vertreter) kontrollieren die Assistenz und das Assistenzbudget und nicht der Dienstleister 22 Auch in Österreich ist die Situation nach Ansicht der meisten Experten verbesserungswürdig. In einigen Bundesländern beispielsweise sind Alternativen zu Einrichtungen vorhanden, aber nur so lange soweit finanzielle Mittel dafür vorhanden sind. Es wird von (Frage 22, siehe auch Online-Weltkarte, erstellt aus www.zeroproject.org) Experten auch erwähnt, dass junge Personen mit Behinderungen in Einrichtungen leben müssen, obwohl sie mit persönlicher Assistenz auch selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben könnten. Mehr dazu finden Sie im nächsten Kapitel „Sozialindikatoren Österreich“. Assistenzleistungen und finanzielle Unterstützung Mit einer eigenen Gruppe von Sozialindikatoren wurde das Vorhandensein von Assistenzleistungen und deren finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand untersucht. Zudem wurde die Verfügbarkeit von kostengünstigen und modernen Technologien und Geräten erhoben. Die Ergebnisse sind hier vergleichsweise ermutigend. 45,2 Prozent der Experten bestätigen die Existenz von Assistenzleistungen und die Verfügbarkeit von unterstützenden Technologien. Allerdings sind diese Leistungen in einigen Ländern nur einer bestimmten Gruppe von Menschen mit Behinderungen zugänglich oder müssen bezahlt werden (Moldawien, Bosnien-Herzegowina). In fast allen Ländern ist die persönliche Assistenz von öffentlichen Geldgebern abhängig, ohne einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch. Das bringt große Unsicherheit mit sich, da die Mittel auch für alternative Zwecke eingesetzt werden können oder unter Umständen überhaupt wegfallen. Eine weitere Zugangsbarriere in einigen Ländern sind Wartelisten, wie Experten aus Italien, Estland und Portugal berichten. Technologien/Geräte/Apparate werden in manchen Ländern auch von privaten Unternehmen und privaten Versicherungen zur Verfügung gestellt (Deutschland, Ungarn, auch Kanada und die USA). Nur 15,3 Prozent der Befragten weltweit konnten ein Vorhandensein von gemeinschaftsorientierten oder von alternativen Wohnformen bestätigen. 23 DIE EUROPAK ARTE ZU FR AGE 28 Dem gegenüber stehen sehr viele positive Beispiele, die auf eine grundsätzliche Verbesserung hinweisen. Das Wählen mittels Wahlkarte ist bereits in vielen Ländern möglich; in Aserbaidschan, Estland und Serbien können Personen mit Behinderungen zu Hause wählen; in Finnland und in Estland kann man elektronisch wählen; in Tschechien existieren mobile Wahlzellen. In Irland kann man auch direkt in Spitälern und Einrichtungen wählen. Wahlrecht für alle In Österreich wird hier von den Experten bestätigt, dass es keine rechtlichen Einschränkungen gibt. Zugang zu Wahlen und Wahllokalen Der Zugang zu Wahlen ist in vielen Ländern problematisch. Die Probleme mit der Barrierefreiheit lassen sich wie folgt zusammenfassen: • Braille- und Audio-Unterstützung für Menschen mit Sehbehinderungen sind in vielen Ländern nicht vorhanden. • Vorhandene technische Hilfsmittel funktionieren nicht oder sind nicht einsatzfähig. Vergleichsweise gut steht um es um das passive Wahlrecht in Europa: In fast allen Staaten geben die Experten an, dass es keine Diskriminierung im Recht auf die Kandidatur für ein politisches Amt gibt (Auszug aus www.zeroproject.org, Frage 28) • In vielen Fällen sind Assistenten die einzig zulässigen Hilfsmittel für Menschen mit Sehbehinderungen –was aber dem Recht auf Geheimhaltung widerspricht. • Oft mangelt es an Training und Ausbildung des Wahlpersonals. Österreich liegt im Vergleich mit dem weltweiten und auch europäischen Durchschnitt etwas besser. Experten merken aber an, dass für die Inanspruchnahme von Assistenzleistungen eine entsprechende Einstufung durch das Sozialministeriumservice notwendig ist und die Zuteilung über Landesbehörden erfolgt, was den Zugang erschwert. Darüber hinaus gibt es meist nur beschränkte finanzielle Mittel, je nach Bundesland unterschiedlich. Bei den Assistenztechnologien ist die Situation in Österreich etwas besser. Hier werden, gemessen an den Zero Project-Sozialindikatoren, der weltweite und auch der europäische Durchschnitt übertroffen. Allerdings werden Geräte fast immer nur in der Basis ausstattung zur Verfügung gestellt. Zudem sind viele Leistungen vom Leistungsumfang der Krankenversicherung im jeweiligen Bundesland abhängig. Überdies gibt es manche Angebote nur im beruflichen Bereich. Credit: Scope Innovatie Practice aus Großbritannien: Scope arbeitet daran, preiswerte Massengeräte wie PCs barrierefrei zu machen und nicht, eigene Geräte herzustellen 24 Aktives und passives Wahlrecht In einigen Ländern ist es für Menschen mit Sehbehinderungen und Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen nur möglich, ihr Wahlrecht durch einen Assistenten auszuüben. Das widerspricht dem Recht auf Geheimhaltung. In manchen Ländern sind Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen überhaupt von Wahlen ausgeschlossen. Auch das passive Wahlrecht wird dieser Personengruppe in einigen Ländern verweigert. Um diese Probleme zu lösen und wirkliche Barrierefreiheit zu gewährleisten, haben in einigen Ländern private Hilfegruppen Initiativen ergriffen, um den Zugang zu Wahlen zu verbessern. B A R R I E R E F R E I H E I T VO N N E U B AU T E N U N D B E ST E H E N D E N G E B ÄU D E N Der barrierefreie Zugang zu Gebäuden für Menschen mit Behinderungen ist eines der derzeit besonders aktuellen Themen, deswegen sei es hier stark hervorgehoben. Zunächst zur gesetzlichen Verpflichtung, neue Gebäude barrierefrei zu errichten. Hier ergibt sich gesamt gesehen ein recht erfreuliches Bild: 81 Prozent der Experten weltweit sehen hier entsprechende Gesetze in ihren Staaten. Leider ist dies nicht gleichbedeutend mit einer ebenso guten Umsetzung, betonen viele Experten. Gründe dafür sind fehlende Bestimmungen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften sowie fehlende Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten. Zudem wird meist nur der physischen Barrierefreiheit Genüge getan und die Barrierefreiheit für Personen mit Sehbehinderungen wird vernachlässigt. Im weltweiten und auch im europäischen Vergleich liegt Österreich nach Expertenmeinung bei den neuen Gebäuden unter dem Durchschnitt, die UN-Konvention würde also unterdurchschnittlich gut umgesetzt. Bei den bestehenden Gebäuden läge Österreich hingegen über dem Durchschnitt. In Österreich behindern nach Expertenmeinung lange Übergangsfristen und andere gesetzliche Vorschriften (z.B. Denkmalamt) eine flächendeckende Umsetzung. Gebäude im Privatbesitz werden nur zum Teil erfasst. Positiv erwähnt wird jedoch die Tatsache, dass es verbindliche Zeiträume für die Umsetzung gibt. In Österreich ist das Angebot an Assistenztechnologie im europäischen Vergleich laut den Sozialindikatoren relativ gut. Allerdings werden Geräte fast immer nur in der Basisausstattung zur Verfügung gestellt. 25 Sozialindikatoren Österreich Inklusionsbarometer Bundesländer-Vergleich Die Erhebung wurde in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Österreich als Vorstudie für ein „Inklusionsbarometer Österreich“ erstellt Alle Bundesländer wurden in Bezug auf selbstbestimmtes Leben, Beschäftigung und Bildung verglichen Markante Unterschiede Problemfelder Die Sozialindikatoren ergeben markante Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern 26 Speziell bei persönlicher Assistenz, Wahlmöglichkeit bei der Wohnform und Finanzierung orten die Experten zahlreiche Problemfelder 27 Sozialindikatoren Österreich: Bundesländer im Vergleich ZU DEN THEMEN SELBSTBESTIMMTES LEBEN, BESCHÄFTIGUNG UND BILDUNG In einer eigenen Erhebung hat das Zero Project gemeinsam mit der Lebenshilfe Österreich die Umsetzung der UN-Konvention in den Bereichen selbstbestimmtes Leben, Bildung und Beschäftigung erhoben, um ganz speziell die Unterschiede zwischen den österreichischen Bundesländern heraus zuarbeiten. Sozialindikatoren Zero Project Austria als Kooperation mit der Lebenshilfe Österreich Im vorigen Kapitel sind die Ergebnisse der internationalen Erhebung beschrieben worden, die über einen Fragebogen erlangt wurden, der an Experten in fast allen Ländern der Welt gerichtet war. Aus der österreichischen Perspektive ist damit erkennbar wo die Stärken und Schwächen Österreichs im internationalen Vergleich liegen. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungenerhalten, wenn sie in einer Werkstätte arbeiten, einen Anerkennungsbeitrag von rund 60 Euro pro Monat, erhöhte Familienbeihilfe und je nach Einstufung Pflegegeld (...). Bei vollzeitbetreutem Wohnen wird das Pflegegeld bis auf rund 80 Euro pro Monat einbehalten. Experte aus Niederösterreich Die 30 Fragen, die gestellt werden, können aber nicht auf die spezifisch österreichische Situation Bezug nehmen, wo sehr viele sozialpolitische Entscheidungen auf Bundesländerebene getroffen werden und sich deswegen große Unterschiede innerhalb Österreichs ergeben. Es gibt verschiedene Landesgesetze und Verordnungen und entsprechend auch eine andere Struktur von Service- und Trägerorganisationen. Es gibt aber auch beispielweise Unterschiede auf Ebene der Krankenkassen oder des Arbeitsmarktservice zwischen den einzelnen Bundesländern. 28 Für die Umsetzung der UN-BRK sind große Unterschiede zwischen den Bundesländern problematisch zu sehen. Gemeinsam mit der Lebenshilfe Österreich hat das Zero Project-Team deswegen Anfang 2014 den Entschluss gefasst, eine Vorstudie zu einem Bundesländer-Vergleich („Inklusionsbarometer“) durchzuführen und einen eigenen Fragebogen zur Erhebung dieser Unterschiede auszuarbeiten. Nach der gemeinsamen Ausarbeitung eines Fragebogens wurde die Erhebung im ersten Halbjahr 2014 innerhalb von Österreich durchgeführt. Der vollstän dige Fragebogen ist im Anhang abgedruckt. Erhebung April und Mai 2014 Der Fragebogen für die Erhebung wurde im Zeitraum März bis April 2014 erstellt. Da es keine vergleichbaren früheren Erhebungen gab, wurden die Fragen, anhand folgender Zielsetzungen neu konstruiert: • Herausarbeitung von Unterschieden zwischen den neun österreichischen Bundesländern. • Konzentration auf drei Kernbereiche der Inklusion: selbstbestimmtes Leben, Bildung und Beschäftigung. • Anwendung der Zero Project-Methodik, mit Fragen, die nach dem Ampel-System beantwortet werden können, plus der Möglichkeit, die gegebenen Antworten zu kommentieren. Eine vordefinierte Entscheidungsfrage mit drei vordefinierten Antwortmöglichkeiten, denen die Farben grün („ja“) gelb („ja, mit Einschränkungen“) und rot („nein“) zugeordnet sind. • Der Fragebogen wurde an mehr als 300 Personen in ganz Österreich versandt. Dabei wurde sowohl auf eine österreichweite Abdeckung in allen Bundesländern geachtet, als auch darauf, sowohl Vertreter von Dienstleistungsanbietern als auch von Landesregierungen wie auch anderen Experten in die Erhebung miteinzubeziehen. Die Lebenshilfe- Organisation ist in der Erhebung klarerweise überrepräsentiert, aufgrund des vorhandenen Adressmaterials wie auch aufgrund der höheren Rücklaufquote. Die Erhebung wurde über das Webtool des Zero Project durchgeführt und gesamt von 117 Personen ausgefüllt (siehe Tabelle im Anhang). Datenstruktur nach Bundesländern Bezogen auf die Bundesländerherkunft der Auskunftspersonen ergibt sich eine sehr unterschiedliche Abdeckung: Mehr als zehn Personen antworteten in Niederösterreich, der Steiermark, Tirol und Wien, was also in jeder Sichtweise repräsentative Ergebnisse bedeutet. Die Steiermark ist mit einem Gesamtanteil von 33 Prozent aller Antworten hier überhaupt herausragend, wobei hier wiederum 24 von 36 Antworten von Lebenshilfe-Auskunftspersonen gegeben wurden. Auch Kärnten, Oberösterreich und Vorarlberg sind gut repräsentiert, mit jeweils zwischen fünf und zehn Antworten. Nicht repräsentativ sind die Angaben aus Salzburg, mit nur zwei Auskunftspersonen, und im Burgenland wurde der Fragebogen kein einziges Mal ausgefüllt. Diese beiden Bundesländer werden entsprechend in den quantitativen Erhebungen ausgeklammert und die Resultate aus Salzburg nur in der qualitativen Auswertung von Kommentaren berücksichtigt. Datenstruktur nach Organisationen 43 Prozent aller Fragebögen wurden von Mitarbeitern der Lebenshilfe ausgefüllt, weitere 30 Prozent von anderen NGOs und Serviceorganisationen. Immerhin sieben Fragebögen wurden auch von Auskunftspersonen der öffentlichen Verwaltung ausgefüllt und stellen damit aber eine nicht repräsentative Vergleichsgröße dar. 21 Fragebögen oder 19 Prozent stammen von Experten, die weder NGOs/Serviceorganisationen noch der öffentlichen Verwaltung zuzuordnen sind. Der Fragebogen wurde auch von Menschen mit Behinderungen selbst ausgefüllt, wobei es über Anzahl und Art der Behinderung keine Informationen gibt. Analyse der qualitativen Daten Wie sich in der Analyse zeigen wird, sind die qualitativen Daten der Erhebung, also die Kommentierung der gegebenen Antworten, nicht nur von besonders hoher Aussagekraft. Quantitative Antworten, die durch qualitative Ergänzungen vervollständigt werden, führen zu den klaresten Aussagen. Insgesamt wurden 184 von insgesamt möglichen 1.053 Antwortmöglichkeiten kommentiert, oder 17,5 Prozent. Auskunftspersonen der öffentlichen Verwaltung haben hingegen keine einzige Antwort kommentiert. Analyse der quantitativen Daten nach Bundesländern Für den folgenden Vergleich wurden „Ja“-Antworten mit der Zahl 1 bewertet und „ja, mit Einschränkungen“ mit 0,5, während „nein“ einen Wert von 0 zugewiesen bekamen. Für die Analyse bedeutet das, dass ein ausgewiesener Wert von 1 eine vollkommene Zustimmung aller Auskunftspersonen bedeutet oder anders ausgedrückt, aufgrund der Art der Fragestellung auch der übereinstimmende Expertenansicht, dass der in der Fragestellung angesprochene Punkt aus der UN-Konvention im Wesentlichen als umgesetzt angesehen werden kann. Umgekehrt bedeutet ein Wert von 0, dass keiner der auskunftgebenden Experten glaubt, dass der in der Frage angesprochene Punkt aus der UN-Konvention auch nur als teilweise umgesetzt gilt. Fast alle errechneten Werte liegen innerhalb des Spektrums zwischen 0 und 1; der Extremwert ergibt sich ganz selten. Je höher der Wert, desto mehr Experten haben der Frage also zugestimmt; liegt der Wert über 0,5, so haben mehr Experten mit 1 als mit 0 geantwortet. Aufgrund der kaum oder gar nicht vorhandenen Daten wurden, wie bereits erwähnt, das Burgenland und Salzburg aus den quantitativen Bundesländer-Vergleichen herausgenommen; auch in der qualitativen Analyse kommt Salzburg aufgrund der geringen Datenbasis kaum vor. Hier muss aus statistischer Sicht angemerkt werden, dass eine tiefergehende Vergleichbarkeit und Analysierbarkeit dieser Daten nicht möglich ist, da sich die Antwortkategorien „ja“; „ja, mit Einschränkungen“ und „nein“ ja auf keiner ordinalen Skala befinden und das Errechnen von Mittelwerten daraus dementsprechend keiner anerkannten statistischen Methode folgt. Trotzdem lassen die Ergebnisse daraus aufgrund der großen Datenbasis und der nur dreiteiligen Skala nachvollziehbare Schlüsse ziehen, vor allem in Kombination mit den qualitativen Daten. Alle Antworten gesamt ergeben einen Mittelwert von 0,41. Anders ausgedrückt, waren die meisten Antworten – wohl nicht ganz unerwartet –„ja, mit Einschränkungen“, und in Summe wurden etwas mehr „nein“ als „ja“ abgegeben. Als Positivum darf vermerkt werden, dass die NGOs und Sozialorganisationen durchaus auch anerkennen, dass in manchen Bereichen und/ oder teilweise selbstbestimmtes Leben „gelebt“ wird. Erwartungsgemäß fallen Letztere durchwegs etwas positiver aus; auch die öffentliche Verwaltung erkennt bei einem Mittelwert von 0,55 aber durchaus Verbesserungsmöglichkeiten an. 29 VERGLEICH DER BUNDESL ÄNDER NACH DEN DREI ERHOBENEN THEMEN Je höher der Mittelwert, desto besser wird die Situation durchschnittlich von Experten mit und ohne Behinderung wahrgenommen. Alle Fragen Selbstbestimmtes Leben (Fragen 1 bis 3) Bildung (Fragen 4 bis 6) Beschäftigung (Fragen 7 bis 9) Mittelwert 0,41 0,35 0,43 0,46 alle NGOs, Andere (Mittelwert) 0,38 0,31 0,39 0,43 öffentliche Verwaltung (Mittelwert) 0,55 0,55 0,57 0,52 Kärnten (Mittelwert) 0,38 0,25 0,44 0,46 Niederösterreich (Mittelwert) 0,34 0,31 0,27 0,44 Oberösterreich (Mittelwert) 0,38 0,31 0,39 0,44 Salzburg2 (Mittelwert) 0,33 0,17 0,44 0,39 Steiermark (Mittelwert) 0,43 0,38 0,50 0,40 Tirol (Mittelwert) 0,44 0,39 0,42 0,49 Vorarlberg (Mittelwert) 0,50 0,46 0,42 0,63 Wien (Mittelwert) 0,39 0,30 0,35 0,54 Spannweite Bundesländer1 0,16 0,29 0,23 0,23 1) Unterschied zwischen dem höchsten und niedrigsten Bundesländerwert; ohne Salzburg 2) Wegen kleiner Stichprobengröße in Auswertungen nicht berücksichtigt; aus dem Burgenland gab es keine ausgefüllten Fragebögen Grün: bester Mittelwert von allen (7) Bundesländern; Rot: schlechtester Mittelwert von allen (7) Bundesländern Gesamtauswertung pro Bundesland: Vorarlberg an der Spitze Vergleicht man die Gesamtergebnisse pro Bundesland, so liegt Vorarlberg mit einem Wert von von genau 0,5 an der Spitze, vor Tirol und der Steiermark. Am Ende der Gesamtreihung liegt Niederösterreich mit einem Wert von 0,34. (Wie erwähnt fehlen Salzburg aufgrund der geringen Datenmenge und Burgenland aufgrund von überhaupt fehlenden Daten). Einzelauswertung pro Bundesland in den drei Themenbereichen („Cluster“) Die Mittelwerte der drei Cluster liegen erheblich auseinander: selbstbestimmtes Leben liegt mit einem Mittelwert von 0,35 deutlich hinter den beiden anderen Clustern (Bildung: 0,43; Beschäftigung: 0,46). Hier muss allerdings angemerkt werden, dass dies kein statistisch valider Vergleich ist, da die neun Fragen miteinander nicht anhand von Skalen vergleichbar sind, deswegen werden diese Vergleiche in der Folge nicht vertieft. Innerhalb der Cluster ergeben sich hingegen markant andere Reihungen der Bundesländer, und diese Art des Vergleiches ist statistisch. 30 Selbstbestimmtes Leben: 1. Vorarlberg 2. Tirol 3. Steiermark 7. und Letzter: Kärnten Die Spannbreite der Antworten (Unterschiede der Mittelwerte zwischen den einzelnen Bundesländern) ist hier mit 0,29 größer als bei den beiden anderen Clustern. Man kann das durchaus so interpretieren, dass die Experten aufsummiert die Ansicht teilen, dass in diesem Cluster die Unterschiede tatsächlich am größten sind. Bildung: 1. Steiermark 2. Kärnten 3. Tirol/Vorarlberg 7. und Letzter: Niederösterreich Beschäftigung: 1. Vorarlberg 2. Wien 3. Tirol 7. und Letzter: Steiermark Unterschiede zwischen Sozialorganisationen und öffentlicher Verwaltung Auch die Spannbreite der Antworten zwischen den Sozialorganisationen und der öffentlichen Verwaltung ist interessant: Am meisten gehen die Antworten im Cluster „Selbstbestimmtes Leben“ auseinander, wo zwischen dem Durchschnitt aller Sozialorganisationen (0,31) und der öffentlichen Verwaltung (0,55) eine Spannbreite von 0,24 liegt. In diesem Cluster differieren die Expertenmeinungen also am stärksten. Im Cluster Bildung liegt der Unterschied nur bei 0,18 Punkten und im Cluster Beschäftigung überhaupt nur bei 0,11. Diese Ergebnisse sind umso bemerkenswerter, da die Mittelwerte ja (siehe oben) aus einer ganz unterschiedlich großen Anzahl von Auskunftspersonen errechnet wurde, und die Tendenz zur Nivellierung der Ergebnisse (Annäherung an Mittelwerte) bei einer größeren Anzahl steigt. Trotzdem liegen die Steiermark (mit Abstand meiste Auskunftspersonen) und Tirol (zweitmeiste Auskunftspersonen) immer in den Extrempositionen. Dies unterstreicht die Konsistenz der Aussagen und die gesamte Aussagekraft dieser Bundesländer-Vergleiche. Große Bundesländer-Unterschiede bei den drei Themen-Clustern Insbesondere die Steiermark (mit den wie erwähnt meisten Auskunftspersonen) wird von den Experten im Themencluster „Bildung“ als Nummer eins im Bundesländervergleich gesehen, aber als Schlusslicht im Themencluster Beschäftigung. Auf Ebene der neun Einzelfragen sind die Stärken und Schwächen bei den einzelnen Bundesländern noch deutlicher sichtbar (siehe Tabelle „Bundesländervergleich auf Ebene der Einzelfragen“). In Bezug auf den Cluster „Selbstbestimmtes Leben“ zeigt sich im Besonderen, dass die Experten in den Bundesländern Kärnten und Oberösterreich die Wahlmöglichkeit beim Wohnen (Frage 2) besonders kritisch sehen. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen bekommen meist gute finanzielle Unterstüzung. Die Verwendung ist aber dann oft von Sachwaltern oder Familiensystemen abhängig. Experte aus Tirol VERGLEICH DER BUNDESL ÄNDER NACH DEN NEUN EINZELNEN FR AGEN Je höher der Mittelwert, desto besser wird die Situation durchschnittlich von Experten mit und ohne Behinderung wahrgenommen. Selbstbestimmtes Leben Bildung Beschäftigung Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Frage 8 Frage 9 Mittelwert 0,37 0,34 0,35 0,50 0,45 0,33 0,59 0,46 0,34 Spannweite 0,12 0,44 0,21 0,31 0,24 0,25 0,31 0,25 0,42 Kärnten (Mittelwert) 0,44 0,00 0,31 0,44 0,50 0,38 0,56 0,38 0,44 Niederösterreich (Mittelwert) 0,31 0,31 0,31 0,35 0,31 0,15 0,58 0,46 0,27 Oberösterreich (Mittelwert) 0,42 0,17 0,33 0,42 0,50 0,25 0,50 0,50 0,33 Salzburg1 (Mittelwert) 0,00 0,17 0,33 0,50 0,50 0,33 0,33 0,33 0,50 Steiermark (Mittelwert) 0,38 0,44 0,31 0,61 0,53 0,38 0,57 0,40 0,22 Tirol (Mittelwert) 0,39 0,34 0,45 0,47 0,39 0,39 0,68 0,53 0,26 Vorarlberg (Mittelwert) 0,44 0,44 0,50 0,50 0,44 0,31 0,81 0,63 0,44 Wien (Mittelwert) 0,32 0,29 0,29 0,46 0,36 0,21 0,50 0,46 0,64 1) Wegen kleiner Stichprobengröße in Auswertungen nicht berücksichtigt; aus dem Burgenland gab es keine ausgefüllten Fragebögen Grün: bester Mittelwert von allen (7) Bundesländern; Rot: schlechtester Mittelwert von allen (7) Bundesländern 31 Unterschiede bei der finanziellen Unterstützung (Frage 1) 1. Erhalten Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung (Menschen mit Lernschwierigkeiten) in ihrem Bundesland die tatsächlich für sie notwendige finanzielle Unterstützung, um ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen und an der Gemeinschaft vollständig teilhaben zu können? In der Folge werden hier nun die drei Fragen aus dem Cluster „Selbstbestimmtes Leben“ einzeln analysiert, zunächst quantitativ und dann qualitativ unter Berücksichtigung der Kommentare der Auskunftspersonen. Bei der quantitativen Reihung der Bundesländer ergibt sich bei Frage 1 als besondere Auffälligkeit, dass Kärnten hier gemeinsam mit Vorarlberg an die Spitze gereiht wird, obwohl das Bundesland im Durchschnitt dieser drei Fragen an siebenter und damit letzter Stelle liegt. Die Experten aus Kärnten differenzieren hier also ganz besonders und räumen ein, dass es finanzielle Unterstützung für selbstbestimmtes Leben – in gewisser Weise/teilweise – gibt, bei einem Wert von 0,44 (während die Entscheidungsmöglichkeit der Wohnform glattweg verneint wird, siehe Frage 2). Ähnlich auch Oberösterreich, wo die Experten auf diese Frage deutlich positiver antworten als im Durch- VERGLEICH DER BUNDESL ÄNDER BEI FR AGE 1 Je höher der Mittelwert, desto besser wird die Situation durchschnittlich von Experten mit und ohne Behinderung wahrgenommen Frage 1 Durchschnitt „Selbstbestimmtes Leben“ (Fragen 1 bis 3) alle (Mittelwert) 0,37 0,35 alle NGOs, Andere (Mittelwert) 0,34 0,31 öffentliche Verwaltung (Mittelwert) 0,57 0,55 Kärnten (Mittelwert) 0,44 0,25 Niederösterreich (Mittelwert) 0,32 0,31 Oberösterreich (Mittelwert) 0,42 0,31 Salzburg1 (Mittelwert) 0,00 0,17 Steiermark (Mittelwert) 0,38 0,38 Tirol (Mittelwert) 0,39 0,39 Vorarlberg (Mittelwert) 0,44 0,46 Wien (Mittelwert) 0,32 0,30 Spannweite 0,12 0,29 1) Wegen kleiner Stichprobengröße in Auswertungen nicht berücksichtigt; aus dem Burgenland gab es keine ausgefüllten Fragebögen Grün: bester Mittelwert von allen (7) Bundesländern Rot: schlechtester Mittelwert von allen (7) Bundesländern 32 schnitt dieses Clusters. Generell gesehen ist die Spannweite dieser Frage mit 0,12 aber relativ gering, weswegen die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern allein anhand dieser Daten als nicht besonders groß angesehen werden können. Damit zur quantitativen Analyse und zu den Argumenten, die die Auskunftspersonen zur Erläuterung ihrer Antworten abgegeben haben. Bei diesen Kommentaren ist – nicht nur hier, sondern bei allen neun Fragen – zu berücksichtigen, dass sie durchwegs negativ gefärbt sind, also eher erläutern, wo die Missstände liegen und warum hier nicht mit „ja“ geantwortet werden konnte. Auch sind in der Folge aufgrund der Datenstruktur die Kommentare aus einigen Bundesländern übergewichtet, aus denen es auch sehr viele aussagekräftige Kommentare gab (besonders Steiermark, Nieder österreich, Oberösterreich, Tirol). Im Folgenden sind die Kommentare analysiert und zusammengefasst, in beliebiger Reihenfolge ohne Gewichtung oder Reihung. Fehlende Bedarfsfeststellung, kein persönliches Budget Ein Experte (Bundesland unbekannt) merkt an, dass es keine persönliche Bedarfsfeststellung bzw. kein persönliches Budget gibt. Die Höhe der Förderung sei daher immer nur ein Näherungswert, der vor allem von (gesetzlich) definierten Förderleistungen abhängt, aber eben nicht vom Bedarf. In der Steiermark gibt es zwar laut Experten das persönliche Budget, Personen mit intellektueller Beeinträchtigung werden davon aber entgegen dem Behindertengesetz ausgeschlossen. Ein Experte aus Tirol merkt an, dass auch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern einer bedarfsgerechteren Verteilung hinderlich ist. Persönliche Assistenz und personenzentrierte Angebote werden nicht finanziert Persönliche Assistenz zur selbständigen Lebensführung ist in Kärnten gesetzlich nicht vorgesehen. Finanziert wird nach wie vor nur die „Unterbringung in Einrichtungen“. Auch für Niederösterreich wird angemerkt, dass personenzentrierte Angebote gesetzlich nicht vorgesehen sind, sondern nur Pauschalierungen, was das Entstehen von Angebotsvielfalt hemmt. Rechte sind nur Kann-Bestimmungen, im Ermessen der öffentlichen Verwaltung oder einzelner Referenten Aus Niederösterreich und der Steiermark wird mehrfach auf fehlende Rechtssicherheit der finanziellen Zuschüsse hingewiesen. So werde in der Steiermark wie auch in Niederösterreich die Mindestsicherung unterschiedlich gewährt, abhängig von Bezirkshauptmannschaft, Referenten und Gutachtern. Fehlende finanzielle Mittel Nach Ansicht von Experten aus Oberösterreich und der Steiermark gibt es aufgrund der finanziellen Engpässe der öffentlichen Hand eine Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Rechten auf finanzielle Unterstützung und der in der Praxis tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel. Dies erklärt in beiden Bundesländern wohl auch, dass die Werte mit 0,38 bzw. 0,44 relativ hoch sind: In beiden Bundesländern gibt es zwar die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für finanzielle Unterstützung, aber in der Praxis zu wenig Mittel, was als quantitative Antwort am ehesten „ja, mit Einschränkungen“ ergibt. Kaum frei verfügbares Kapital Finanzielle Unterstützung gibt es in allen Bundesländern in verschiedener Form, wie Pflegegeld, außerordentliche Familienbeihilfe, Mindestsicherung, Waisenpension oder „Taschengeld“ für alle, die in Beschäftigungstherapien/Werkstätten untergebracht sind. Kritisiert wird dabei aber, dass Menschen mit Behinderungen kaum frei verfügbares Kapital zur Verfügung gestellt wird (Niederösterreich, Steiermark, Wien). Egal in welcher Form, dieses Geld werde fast immer „irgendwie einbehalten“ (Niederösterreich, Oberösterreich), sodass sich erst mit dem Tod der Eltern über die Waisenpension, die dann zur Auszahlung kommt, ein eigenes Einkommen ergibt. Für Wien gibt ein Experte an, dass finanzielle Mittel speziell für Therapien fehlen. ausbezahlte „Taschengeld“ nicht die Beschäftigung fördert, da es gegen andere Sozialleistungen der öffentlichen Verwaltung aufgerechnet wird. In Tirol wiederum bestehen laut Experten aufgrund fehlender Beschäftigungsmöglichkeiten (im offenen Arbeitsmarkt) kaum Chancen auf Sozialversicherung für Menschen mit Behinderungen. Unterschiede bei der Wahl der Wohnform (Frage 2) 2. Haben Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in Ihrem Bundesland die unbeschränkte Möglichkeit, selbst auszusuchen, wo und mit wem sie wohnen? Generell fällt bei Frage 2 auf, dass die Bundesländerwerte dem Gesamtdurchschnitt für selbstbestimmtes Leben am nächsten sind. Dies lässt den Schluss zu, dass es sich bei dieser Frage um die „Kernfrage“ dieses Clusters handelt. Auch gibt es hier als einziges Mal (außer bei Salzburg) eine Wertung von 0,00 – die Experten in Kärnten sind einhellig der Meinung, dass Menschen mit Behinderungen keine Möglichkeit haben, sich ihre Wohnform VERGLEICH DER BUNDESL ÄNDER BEI FR AGE 2 Keine Anpassung der vorhandenen finanziellen Zuschüsse an Bedürfnisse Ein Experte aus Wien merkt an, dass es zwar die Möglichkeit gibt, die Mindestsicherung als Dauerleistung auszubezahlen, wenn ein Mensch mit Behinderung im Haushalt lebt, es aber kein entsprechendes Angebot für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen gibt (und auch sonst wenig Gestaltungsmöglichkeiten, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen Rücksicht nehmen). Persönliche Assistenz kann nur über das Pflegegeld finanziert werden. Von der Pflegegeldergänzungsleistung (PGE) der Stadt Wien für Persönliche Assistenz sind Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen laut Experten ausgeschlossen. Entscheidung durch Sachwalter und Familienvertreter Für Tirol merkt ein Experte an, dass nicht die Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten Anspruch auf die Finanzmittel haben, sondern Sachwalter und Familienvertreter. Je höher der Mittelwert, desto besser wird die Situation durchschnittlich von Experten mit und ohne Behinderung wahrgenommen Frage 2 Durchschnitt „Selbstbestimmtes Leben“ (Fragen 1 bis 3) alle (Mittelwert) 0,35 0,35 alle NGOs, Andere (Mittelwert) 0,31 0,31 öffentliche Verwaltung (Mittelwert) 0,57 0,55 Kärnten (Mittelwert) 0,00 0,25 Niederösterreich (Mittelwert) 0,32 0,31 Oberösterreich (Mittelwert) 0,17 0,31 Salzburg (Mittelwert) 0,33 0,17 Steiermark (Mittelwert) 0,44 0,38 Tirol (Mittelwert) 0,34 0,39 Vorarlberg (Mittelwert) 0,44 0,46 Wien (Mittelwert) 0,34 0,30 Spannweite 0,44 0,29 1 1) Wegen kleiner Stichprobengröße in Auswertungen nicht berücksichtigt; Gegenrechnung des „Taschengeldes“ verhindert Beschäftigungseffekt. Für Oberösterreich merkt ein Experte an, dass das aus dem Burgenland gab es keine ausgefüllten Fragebögen Grün: bester Mittelwert von allen (7) Bundesländern Rot: schlechtester Mittelwert von allen (7) Bundesländern 33 selbst auszusuchen. Auch Oberösterreich schneidet bei dieser Frage, gemessen an allen anderen Fragen, auffällig schlecht ab. Spitzenreiter sind bei dieser Frage die Bundesländer Steiermark und Vorarlberg. Es ist traurig, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten warten müssen, bis ihre Eltern verstorben sind, damit sie zum ersten Mal so etwas wie „eigenes“ Geld zur Verfügung bekommen. Experte aus Oberösterreich Im Folgenden sind wieder die Kommentare zusammengefasst und analysiert. Keine Wahlmöglichkeit aufgrund des nicht vorhandenen oder sehr beschränkten Wohnangebotes Der häufigste Kommentar bei Frage 2 geht darauf ein, dass es schon aufgrund des nicht vorhandenen Angebots an alternativen Wohnformen keine Wahlmöglichkeit und in der Praxis meist keine Alternative zum Wohnen in Einrichtungen gibt. Dies wird von Vertretern aus Kärnten, Niederösterreich und Wien angemerkt. Aus Oberösterreich gibt es mehrfach ähnliche Kommentare: Es werden auch lange Wartezeiten auf Plätze in Einrichtungen angemerkt („Es gibt nur Plätze, wenn der Hut brennt“), und die Praxis, dass man nehmen muss, was frei wird. Für Tirol und auch Wien betonen Experten, dass es kaum ein Angebot an kleinen Wohngemeinschaften gibt. In Niederösterreich kann man laut einem Experten, wenn überhaupt, dann unter den Einrichtungen der verschiedenen Trägerorganisationen auswählen. Fehlende finanzielle Mittel werden als Grund genannt, beispielsweise von einem Experten in der Steiermark, wo gesetzliche Grundlagen vorhanden wären, es aber eine Stopp bei Neubescheiden gäbe. Ein Experte aus Vorarlberg hebt hervor, dass die von der öffentlichen Verwaltung finanzierten Stunden nicht ausreichen, um selbstbestimmtes Leben außerhalb der Einrichtungen zu ermöglichen. Zu wenig Angebot für bestimmte Menschengruppen In der Steiermark gibt es laut einem Experten einen speziellen Mangel an Plätzen für Menschen mit Körperbehinderungen, die auch gleichzeitig eine leichte geistige Behinderung haben. In Oberösterreich wird angemerkt, dass Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen „nicht vorgesehen“ sind. Stadt-Land-Gefälle Für die Steiermark merken zwei Experten an, dass es zwar in manchen Städten ein Angebot gibt, aber in ländlichen Gebieten so gut wie nicht. Ähnlich ein Experte in Tirol, der auf die Schwierigkeit der ambulanten Betreuung in ländlichen Gebieten verweist. Kaum selbstbestimmtes Leben in den Einrichtungen. In Wien wird von einem Experten angemerkt, dass es innerhalb der Einrichtungen kaum Assistenzmöglichkeiten gibt, die selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Ein Kommentar aus Oberösterreich hebt ebenfalls hervor, dass auch das Wohnen in einer Einrichtung nicht bedeutet, Leistungen in Anspruch nehmen zu können, die selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Wohnungswechsel notwendig Ein Experte aus der Steiermark merkt an, dass die Wahlmöglichkeit in der Praxis auch deswegen erschwert wird, weil der Wechsel eines Anbieters auch automatisch einen Wohnungswechsel bedeutet. Keine Selbstbestimmung Ein Experte aus der Steiermark betont, dass die Annahme einer alternativen Wohnform an die Zustimmung des Sachwalters gebunden ist, und ein anderer Experte aus diesem Bundesland hebt hervor, dass solche Entscheidungen selten selbst getroffen werden, auch nicht beispielsweise über die Auswahl von Mitbewohnern und Betreuungspersonen. Credit: IGLU Mehrfach wird betont, dass ein genereller Wechsel in der Einstellung der Dienstleister notwendig ist, damit selbstbestimmtes Leben und gemeide- nahes Leben möglich wird 34 Einstellungswandel notwendig Ein Experte aus der Steiermark sieht vor allem die Dienstleister und Betreiber von Einrichtungen gefordert, die sich zu Anbietern von Dienstleistungen entwickeln müssen. Unterschiede bei der persönlichen Assistenz (Frage 3) VERGLEICH DER BUNDESL ÄNDER BEI FR AGE 3 Je höher der Mittelwert, desto besser wird die Situation durchschnittlich von Experten mit und ohne Behinderung wahrgenommen. Erhalten Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen eine individuell für sie maßgeschneiderte Unterstützung für ihre persönliche Lebensführung? Bei der Frage nach der maßgeschneiderten Unterstützung ragen die Bundesländer Tirol und Vorarlberg mit deutlich besseren Durchschnittswerten heraus, während sich alle andere Bundesländer im Bereich von 0,29 bis 0,45 bewegen. Kaum Unterstützungsmöglichkeiten aufgrund fehlender finanzieller Mittel. Wie auch in den anderen beiden Fragen heben die Experten hervor, dass die Umsetzung von mobiler Unterstützung, Assistenz, personenbezogener Unterstützung usw. an fehlenden Budgets scheitern (Niederösterreich, Oberösterreich). Für die Steiermark betont ein Experte, dass ein breiteres Angebot vorhanden wäre, aber in der Praxis dann doch wieder „Standard“-Dienstleistungen zum Einsatz kommen. Ein Experte aus Wien merkt an, dass speziell Menschen mit schweren Behinderungen diskriminiert werden, und sie gar keinen Spielraum bei der Frage haben, wie sie leben möchten. Fehlende Angebote im Einzelnen Laut Experten sind in Oberösterreich und Tirol mobile Unterstützung und Assistenz kaum verfügbar, auch Peer-Beratung nur eingeschränkt. Freizeitangebote/ Kultur/Sport fehlen, sodass sich beispielsweise Jugendliche kaum untereinander kennenlernen (Tirol). Ein Experte aus der Steiermark stellt wiederum fest, dass es zwar bei Vollzeit-Wohnen kein Angebot gibt, jedoch bei der Eingliederungshilfe und individuellen Maßnahmen. In Wien ist laut einem Experten Peer-Beratung und Selbstvertretung teilweise vorhanden, ebenso vereinzelt gibt es Projekte zur Persönlichen Zukunftsplanung. Personenzentrierte Planung und sozialräumliches Denken fehlen Laut Experten aus der Steiermark wird in den Konzepten der Trägerorganisationen auf sozialräumliches und personenzentriertes Denken keine Rücksicht genommen. Auch ein Experte aus Wien vermerkt, dass es keine personenzentrierte Planung gibt; während ein anderer Experte eine ganz geringe Entwicklung in diese Richtung sieht. Ein weiterer Experte aus Wien wiederum gibt an, dass das persönliche Budget kein Thema ist. Für Tirol wiederum betont ein Experte, das zwar personenzentrierte Planung vorhanden ist, dieses aber von den Konzepten der Träger abhängig und nicht standardisiert ist. Frage 3 Durchschnitt Selbstbestimmtes Leben (Fragen 1 bis 3) alle (Mittelwert) 0,35 0,35 alle NGOs, Andere (Mittelwert) 0,31 0,31 öffentliche Verwaltung (Mittelwert) 0,50 0,55 Kärnten (Mittelwert) 0,31 0,25 Niederösterreich (Mittelwert) 0,31 0,31 Oberösterreich (Mittelwert) 0,33 0,31 Salzburg (Mittelwert) 0,33 0,17 Steiermark (Mittelwert) 0,31 0,38 Tirol (Mittelwert) 0,45 0,39 Vorarlberg (Mittelwert) 0,50 0,46 Wien (Mittelwert) 0,29 0,30 Spannweite 0,21 0,29 1) Wegen kleiner Stichprobengröße in Auswertungen nicht berücksichtigt; aus dem Burgenland gab es keine ausgefüllten Fragebögen Grün: bester Mittelwert von allen (7) Bundesländern Rot: schlechtester Mittelwert von allen (7) Bundesländern Spannweite: Abstand vom höchsten zum niedrigsten Wert „Versäultes“ Angebot Ein Experte aus der Steiermark merkt an, dass Menschen mit Behinderungen nur aus dem „versäulten Angebot“ (der Dienstleistungs-/Trägerorganisationen) das Angebot aussuchen können, das am ehesten ihren Anforderungen entspricht. Kriterien für persönliche Assistenz zu restriktiv Ein Experte aus Wien merkt an, dass die Kriterien zu restriktiv sind, um persönliche Assistenz beanspruchen zu können. Informationen kommen nicht an Für Wien kritisiert ein Experte, dass Informationen über die Rechte und Wahlmöglichkeiten bei Menschen mit Behinderungen nicht ankommen. 35 Innovative Practices Best-Practice-Ansatz 231 Nominierungen Der Best-Practice-Ansatz des Zero Project, und wie diese von einem internationalen Netzwerk ausgewählt werden Insgesamt wurden 231 Projekte aus 58 Staaten nominiert und in einem mehrstufigen Verfahren die Innovative Practices selektiert Auswahl für Österreich Lösungen Für Österreich wurden in einer eigenen Erhebung 29 Innovative Practices ausgewählt, nur von Experten aus Österreich 36 Lösungsansätze der Innovative Practices beinhalten u. a. persönliche Budgets, Wohngemeinschaften und Lehrgänge für politische Teilhabe 37 Innovative Practices und Policies Das Zero Project hat über sein Expertennetzwerk 27 Innovative Practices und Innovative Policies im Bereich selbstbestimmtes Leben und politische Teilhabe ausgewählt, die speziell für Österreich von Relevanz sind. Der Best-Practice-Ansatz Das Zero Project hat die Suche und Auswahl von weltweiten Best Practices als eine ihrer beiden wissenschaftlichen Hauptaufgaben definiert, um die Umsetzung der UN-BRK zu unterstützen (neben den Sozialindikatoren, siehe andere Abschnitte in diesem Report). Dies basiert auf folgender Überlegung: Weltweit haben über 150 Staaten die UN-BRK unterzeichnet und sehen sich mit einem sehr großen Bedarf an Veränderungen konfrontiert, um die UN-BRK auch umzusetzen. Dabei sind die Regierungen, aber auch alle anderen Organisationen, die an der Umsetzung arbeiten, laufend auf der Suche nach Vorbildern, um so komplexe Vorhaben wie die Umstellung auf EINLADUNG ZU DEN LANDESKONFERENZEN Die Partner bei den Landeskonferenzen hatten die Möglichkeit, mehrere der Innovative Practice-Vertreter als Präsentatoren zu ihren Konferenzen einzuladen, abgestimmt auf den Diskussionsstand im jeweiligen Bundesland. Zu den konkreten Ergebnissen der Landeskonferenzen, mit einem speziellen Schwerpunkt bei der Einbindung von Selbstvertretern in die Konferenz, erstellt ein wissenschaftliches Team unter Leitung von Prof. Michaela Moser (FH St. Pölten) ein Handbuch, das voraussichtlich im Sommer 2015 allen Konferenzpartnern zur Verfügung stehen wird, und auch auf der Zero Project Website Austria zum kostenlosen Download angeboten wird (http://at.zeroproject.org) 38 ein inklusives Schulsystem oder die Einführung von flächendeckenden Assistenzsytemen, aus denen Menschen mit Behinderungen auswählen können – „Role Models“ oder eben Best Practice-Beispiele. Das Zero Project verwendet dabei den Begriff „innovative“ anstelle von „best“, weil die Umsetzung der UN-BRK einen langjährigen Prozess darstellt, der noch lange von Innovationsen geprägt sein wird. Innovative Practices und Innovative Policies Das Zero Project macht überdies einen Unterschied zwischen „Innovative Practices“ und „Innovative Policies“, weil die Umsetzung der UN-BRK ja vielfach auf Regierungsaktivitäten beruht, wo Gesetze oder Förderungen ja ganz andere Analysemethoden benötigen als die Projekte der Zivilgesellschaft oder der Unternehmen. Die Auswahlprozesse von Innovative Practices sind inspiriert vom internationalen Sozial- unternehmernetzwerk Ashoka, jene der Innovative Policies von der „Future Just Lawmaking“-Methode des World Future Council. Der Auswahlprozess des Zero Project Der Auswahlprozess des Zero Project nutzt auf eine spezielle Art „kollektive Intelligenz“, weil daran mehrere hundert Experten – mit und ohne Behinderungen – aus aller Welt teilhaben und das Kernteam des Zero Project diesen Prozess im Wesentlichen nur organisiert und finanziert. Der Auswahlprozess ist im Detail im Zero Project Report 2015 (zum freien Download auf www.zeroproject. org) beschrieben. Hier seien nur die Eckpunkte davon zusammengefasst: • Mehr als 2.000 Experten und deren eigene Netzwerke wurden über Email und Fragebögen (in neun Sprachen) aufgefordert, Projekte zu nominieren, die sie selbst, nach ihrem Wissen und ihren Erfahrungen, für herausragend halten. • 231 Projekte wurden von den Experten nominiert, aus insgesamt 58 Staaten. • In einem zweistufigen Prozess wurde eine Shortlist erstellt, anhand zunächst einer formalen und dann inhaltlichen Sichtung der eingereichten Nominierungen, unter Mitarbeit von zahlreichen Experten aus den Partnerorganisationen des Zero Projects. 84 potenzielle Innovative Practices und 16 potenzielle Innovative Policies fanden sich schließlich auf der Shortlist. • Für alle 100 Projekte auf der Shortlist erstellte das Zero Project-Team Factsheets, die an rund 1.000 Experten zur Bewertung versandt wurden, unterteilt in kleinere Gruppen und mit einer speziellen Quote für Projekte aus dem globalen Süden. • Die Endauswahl wurde schließlich mit 39 Innovative Practices und 11 Innovative Policies abgeschlossen. Der Auswahlprozess für Österreich Da es im Jahr 2014/15 über die PROGRESS-Förderung der Europäischen Union möglich wurde, den Auswahlprozess von Innovative Practices und Innovative Policies auch mit einem zusätzlichen Schwerpunkt auf Österreich durchzuführen, lief parallel auch ein Auswahlprozess ab, in dem rein österreichische Experten aufgefordert wurden, Projekte danach zu bewerten, wie sehr ihre Umsetzung speziell in Österreich wünschenswert wäre. • Die 100 Projekte auf der Shortlist des internationalen Selektionsprozesses wurden einer anderen Gruppe von rund 300 rein österreichischen Experten zur Beurteilung und Selektion übermittelt. • Das topgereihte Drittel an Projekten wurde durch ergänzende Recherchen des Zero Project-Teams schließlich auf 26 Innovative Practices reduziert. Dabei wurde keine Unterscheidung zwischen Innovative Practices und Policies mehr gemacht. • 14 Projekte jener 27 wurden auch von den internationalen Experten ausgewählt; 13 waren auf der internationalen Shortlist, wurden aber nur von den österreichischen Experten ausgewählt. WICHTIGE THEMEN D E R I N N OVAT I V E P R AC T I C E S • Arbeitgeber-/Auftraggebermodelle in der Beschäftigung von persönlichen Assistenten; • Assistenztechnologien; • barrierefreie Wahlen; • Persönliche-Assistenz-Budget; • politische/gesellschaftliche Teilhabe und Selbstorganisation von Selbstvertretern und generell Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen; • unterstützte Entscheidungsfindung, z.B. persönlicher Ombudsmann; • Wohngemeinschaften. K R I T E R I E N F Ü R I N N OVAT I V E P R AC T I C E S/ P O L I C I E S • Kreativer und neuer Ansatz; • professionelle Umsetzung; • nachvollziehbarer und messbarer Erfolg; • skalierbar: Chance auf Wachstum oder Kopierbarkeit; • hilfreich für die raschere Umsetzung der UN-BRK; • effizient und kostenoptimiert. Herkunftsstaaten Die komplette Liste aller 27 ist auf der folgenden Doppelseite abgedruckt; anbei eine kurze Charakteristik nach ihren Herkunftsstaaten: Österreich: 9 Deutschland: 7 Belgien: 3 Schweden: 2 Schweiz: 2 Europäische Union: 1 Finnland: 1 Großbritannien: 1 Norwegen: 1 Auf der folgenden Doppelseite finden Sie eine tabellarische Übersicht über die 27 Innovative Practices des Zero Project Austria, und danach ist jedes davon in Form eines einseitigen Factsheets beschrieben. Einige der ausgewählten Innovative Practices haben vorbildliche Methoden entwickelt, wie Menschen mit allen Arten von Behinderung zur politischen Teilhabe vorbereitet und ausgebildet werden 39 Innovative Practices 2015 für Österreich 27 Innovative Practices wurden vom Expertennetzwerk des Zero Project ausgewählt. 16 davon stammen aus Deutschland oder Österreich, der Rest aus sieben weiteren Staaten. Von jedem einzelnen ist auf den Folgeseiten ein einseitiges Factsheet abgedruckt. Projektname Organisation Projektname Land Organisation Proefwonen (Probewohnen) – ein rascher Belgien Zugang zu preiswerten Wohnungen Hogeschool Universiteit/Woonwinkel Zennevallei Inklusives Kommunikations- und Computer Camp Österreich Brot für die Welt/Diakonie – MICC 2014 Trainingskurs für eine aktive Rolle in der Gesellschaft Belgien Onafhankelijk Leven – Freedom School Gewählte Selbstvertretung in Wohngruppen und Tagesstätten Österreich Caritas Wien Das Persönliche Assistenz-Budget gibt Kontrolle Belgien Vlaams Agentshap voor Personen met een Handicap Wohnen und Leben in Eigenständigkeit Österreich IFS – Institut für Sozialdienste, „Fundament“ Heute entscheide ich! Deutschland Caritasverband Köln Peer-Beratung als anerkannter Beruf Österreich Land Oberösterreich - Direktion Gesundheit und Soziales Neuer Stadtteil, vollständig inklusiv Deutschland Forum – Eine Mitte für Alle, Hamburg Alsterdorf Auch meine Stimme zählt! Österreich Lebenshilfe Graz und Umgebung IGLU – Inklusive, selbstfinanzierte Wohngemeinschaft Deutschland Integration statt Aussonderung, gemeinsam Leben gemeinsam Lernen e.V. Kostenlose Beratung über assistierende Technologien Österreich Lifetool Zertifizierte Zentren für Selbst bestimmtes Leben Deutschland Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e. V. Ideenwettbewerb zur Entwicklung von individuellen Hilfsmitteln Österreich ÖAR, TU Wien, UNIQA – Wettbewerb „Unikate“ Wegbegleitung zum Selbstbestimmt Leben Deutschland MOBILE Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. Dortmund Persönliche Assistenz nach dem Auftraggebermodell Österreich Selbstbestimmt Leben – Initiative Oberösterreich Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell mit Unterstützung Deutschland Rhein-Main Inklusiv Case-Management Individuelle Begleitung in der Freizeit Österreich Verein „Gemeinsam Leben – gemeinsam Lernen, Integration Wien“ Menschen mit Behinderungen stellen ihre Assistenten an Deutschland VbA Selbstbestimmt Leben e.V. München Das Recht auf ein persönliches Assistenzbudget Schweden Socialstyrelsen – Schwedisches Amt für Gesundheit und Wohlfahrt Nutzung von EU-Geldern für auf Gemeinschaft basiertes Leben Europäische Union European Expert Group (EEG) Persönlicher Ombudsmann: Vertrauen statt Bevormundung Schweden Socialstyrelsen – Schwedisches Amt für Gesundheit und Wohlfahrt Barrierefreies Wahlmaterial für Menschen mit Sehbehinderung Finnland Finnish Federation of the Visually Impaired (FFVI) Zukunftsplanung von Erwachsenen mit einer geistigen Behinderung und betreuenden Eltern Schweiz Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Preiswerte Barrierefreiheit von PCs und Tablets Grossbritannien Scope/Beaumont College – Connect to Control Weiterbildung zur persönlichen Zukunftsplanung Schweiz WINklusion Netzwerk persönliche Zukunftsplanung Nutzerkontrollierte persönliche Assistenz als Genossenschaft Norwegen Uloba 40 Land 41 „Proefwonen“ (Probewohnen) – Ein rascher Zugang zu preiswerten Wohnungen Trainingskurs für eine aktive Rolle in der Gesellschaft BELGIEN/WOONWINKEL ZENNEVALLEI BELGIEN (FL ANDERN)/ONAFHANKELIJK LEVEN VZW Bei dem Projekt „Proefwonen“ kooperieren Immobilienanbieter und Sozialdienste, um Menschen mit geistiger Behinderung Zugang zum Immobilienmarkt zu geben. Anstelle des üblichen Registrierungsprozesses ermöglicht „Proefwonen“ einen direkten Zugang zu preiswerten Wohnungen. Eine Koordinierungsstelle bringt Kandidaten/Mieter und die vorhandenen Wohnmöglichkeiten zueinander. Freedom School ist ein fünftägiger Trainingskurs für Menschen mit Behinderungen, ein interaktiver Sommerkurs mit 18 Teilnehmern (Menschen mit Behinderung und ihre persönlichen Assistenten). Er entwickelt die Talente und Fähigkeiten für ein selbstbestimmteres Leben und die Umsetzung von persönlichen Projekten, die eine verbesserte Teilnahme am Gesellschaftsleben ermöglichen. Ziel des Trainings ist auch die Stärkung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und die Heranbildung von Frei willigen/Aktivisten als zukünftige Führungskräfte. Problemerfassung Proefwonen versucht folgende Probleme, die sich bei der Zusammenarbeit zwischen Sozialeinrichtungen und Immobilienanbietern ergeben können, zu lösen: • Die Unsicherheit des Zeitpunkts der tatsächlichen Vergabe kann den reibungslosen Übergang zwischen einem Leben in einer Pflegeinstitution und selbstbestimmtem, betreuten Leben außerhalb gefährden. • Es gibt wenige Möglichkeiten, selbstbestimmtes Leben „auszuprobieren“ und – wenn nötig – diesen Schritt wieder rückgängig zu machen. Beides sind wichtige Grundvoraussetzungen für eine Deinstitutionalisierung. Die Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung in soziale Mietwohnungen kann nur durch ein vielschichtiges Konsensmodell zwischen den Sozial- und Immobiliendiensten erreicht werden. Joris VAN PUYENBROECK, Projektkoordinator Credit: Woonwinkel Zennevallei Selbstbestimmtes Leben in eigenen Wohnungen sollte auch „ausprobiert“ werden können – „Proefwonen“ schafft die Voraussetzungen dafür Wohnungen und deren Umgebung. Nach der Bedarfsfeststellung von potenziellen Kandidaten, kann der Sozialdienst den Kandidaten für das Projekt anmelden. Dieser Vergabeprozess wird durch einen lokalen Vergabeausschuss gesteuert. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Nach einer positiven Evaluierung des Projektes in der Stadt Halle, hat die flämische Regionalregierung den gesetzlichen Rahmen für eine weitere Umsetzung geschaffen. Damit wurde weiteren Städten in Flandern die Möglichkeit gegeben, ähnliche Initiativen zu ergreifen. • Immobilienanbieter sehen sich verletzlichen Kunden gegenüber, haben aber keine Mittel sie zu unterstützen. In einigen Fällen kann das zu einer Zwangsräumung führen. Z A H L E N & FA K T E N Lösungsansatz & Methode Die Anbieter von Sozialwohnungen melden Sozial einrichtungen, wenn Immobilien auf den Markt kommen und informieren über die Beschaffenheit der Mieke SCHROOTEN & Joris VAN PUYENBROECK Hogeschool Universiteit Brussel, Belgium +32/2/609 81 86 – mieke.schrotten@hubkaho.be www.huisvesting-regio-izegem.be/proefwonen/ www.woonwinkelzennevallei.be 42 • 24 Kandidaten haben das Programm in den letzten drei Jahren absolviert. Mehr als fünf Prozent von insgesamt rund 450 Wohn möglichkeiten wurden für Menschen mit geistiger Behinderung reserviert. • Elf Programmteilnehmer wurden nach ihrem Urteil gefragt, und alle haben die neuen Lebensumstände positiv beurteilt. Beschreibung in Einfache Sprache: Seite 96 Problemerfassung Da Menschen mit Behinderungen oft nicht dieselben Möglichkeiten wie anderen gewährt werden, fokussiert der Trainingskurs auf die Entdeckung und Entwicklung von Fähigkeiten dieser Gruppe. Nach dem Training spielen die Teilnehmer eine aktivere Rolle im öffentlichen Leben und haben die Fähigkeit, unabhängig eigene Projekte zu organisieren. Dabei schaffen sie auch mehr Bewusstsein für die Bedürfnisse, aber auch für die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Nach fünf Tagen in der ,Freedom School‘ bin ich so voller Energie und bereit T aten zu setzen! Das Gruppenerlebnis war toll und die Unterstützung durch die Organisation ,Unabhängiges Leben‘ war unglaublich. Ein Projektteilnehmer Lösungsansatz & Methode Die Basis von Freedom School ist die Erkenntnis, dass die Absolventen einen wirklichen Unterschied in ihrem sozialen Umfeld erzielen können. Vertrauensbildung und das Erlebnis des persönlichen Erfolges wird durch speziell ausgewählte Projekte ermöglicht. Teilnehmer erleben sich erstmals nicht als Klient oder als Teilnehmer, sondern in der Rolle eines Experten und einer Führungskraft. Sie übernehmen selbst die Verantwortung, gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen. Mathias VAN HOVE Onafhankelijk Leven Sint – Amandsberg Groot Begijnhof 31, 9040 Belgium +32/471/71 51 97 – mathias@onafhankelijkleven.be Z A H L E N & FA K T E N • 18 Personen haben das erste Training absolviert. • Fünf selbstgewählte Projekte sind entstanden und werden weiterverfolgt. • Sieben Teilnehmer sind nun Freiwillige bei „Selbstbestimmt Leben“ und einige arbeiten als „Botschafter“ für die Organisation. In dieser Rolle vertreten sie die Bewegung in externen Meetings und bilden das Herz der Freiwilligengruppe. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Das Konzept „Freedom School kann leicht kopiert und auf lokale Gegebenheiten und Präferenzen angepasst werden. Die Kosten sind niedrig, denn nur Unterkünfte und externe Trainer sind zu finanzieren. Als Ergebnis können gelebte Inklusion, die Stärkung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und die Entwicklung zukünftiger Führungskräfte gegenüber gestellt werden. Die Absolventen der Freedom School erleben sich erstmals nicht als Klient oder Teilnehmer, sondern als Experte oder Führungskraft 43 Das Persönliche-Assistenz-Budget gibt Kontrolle Ein Angebot für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und ihre Unterstützer BELGIEN/SOZIALHILFEMINISTERIUM & AMT FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG DEUTSCHLAND/DIÖZESAN-CARITASVERBAND FÜR DAS ERZBISTUM KÖLN E. V. Die Unterstützung, welche Menschen mit Behinderungen bekommen, entspricht oft nicht dem Modell der Menschenrechte. In Flandern können sich jedoch Menschen mit Behinderungen für ein Persönliches-Assistenz-Budget (PAB) entscheiden. Das wichtigste Merkmal eines PAB ist es, dass Menschen mit Behinderungen (oder ihre Vertreter) beides – die Assistenz und das Assistenzbudget – kontrollieren, und nicht der Dienstleister. Der Budgetnutzer entscheidet, wer als Assistent arbeitet, für welche Aufgaben, zu welcher Zeit und wo und wie Assistenz zu leisten ist. Das zweitägige Bildungsangebot für erwachsene Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung zur politischen Bildung (Demokratiewerkstatt) wurde gemeinsam mit Studenten der Universität Koblenz-Landau und der evangelischen Hochschule Darmstadt konzipiert, um Grundlagen zur politischen Bildung zu vermitteln. In einem speziell entwickelten Planspiel werden politische Entscheidungsprozesse spielerisch erleb- und erfahrbar gemacht. Die Teilnehmer besuchen den Landtag und haben Gelegenheit, sich mit einem Abgeordneten zu ihren Fragen auszutauschen. Problemerfassung Normalerweise haben Leistungsbezieher keinen Einfluss auf die Unterstützung, die sie bekommen. 1987 schärften flämische Pioniere mit Behinderungen das Bewusstsein für die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihr Bedürfnis an Persönlicher Assistenz. 1997 startete das erste Persönliche-Assistenz-Budget-Pilotprojekt. Im Jahr 2000 wurde der PAB-Beschluss vom flämischen Parlament angenommen. Nur dank meines Persönlichen-AssistenzBudgets bin ich in der Lage, das zu tun, was ich derzeit mache: Ich gehe arbeiten und ich bin Vater und Ehemann. PETER, ein PAB-Nutzer Lösungsansatz & Methode Während das flämische Amt für Menschen mit Behinderungen (VAPH) das Persönliche-Assistenz-Budget verwaltet, wird es vom flämischen Sozialhilfeministerium finanziert. Personen mit jedweder Behinderung können sich für ein PAB bewerben. Die Gesamtzahl der PAB-Nutzer wird jedoch durch das jährlich zur Verfügung stehende Gesamtbudget begrenzt. Ein multidisziplinäres Team entscheidet über den Unterstützungsbedarf und das jährliche Budget, welches Z A H L E N & FA K T E N • 2014 gab es 2.481 PAB-Nutzer in Flandern. • Aufgrund eines begrenzten Gesamtbudgets (ungefähr 90 Millionen Euro) befinden sich über 6.000 Personen auf der PAB-Warteliste. • Jedes PAB beträgt zwischen 9.643 und 45.000 Euro. jeder PAB-Nutzer bekommt. Die Person kann wählen, wen er/sie als Assistenten beschäftigt und wie. Das VAPH kann die Nutzung des Budgets überprüfen. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Das PAB kann in alle Länder übertragen werden. Es wurde erfolgreich von Menschen mit einer großen Bandbreite von Behinderungen benutzt, mit Unterstützung durch Behinderungsorganisationen. Untersuchungen ermittelten, dass das PAB eine bessere Kosteneffizienz und einen größeren Einfluss auf die Lebensqualität hat als angebotsgesteuerte Unterstützung. Flämischer Regierungsbeschluss zu der Vergabe von Förderungen (Persönliches-Assistenz-Budget) für Menschen mit Behinderungen, 2000 Els WINTERS Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap PAB-cel Sterrenkundelaan 30, 1210 Brüssel, Belgien +32/2/225 85 26 – pab@vaph.be – www.vaph.be 44 Credit: © Onafhankelijk Leven vzw Menschen mit Behinderungen (oder ihre Vertreter) kontrollieren die Assistenz und das Assistenzbudget, und nicht der Dienstleister Beschreibung in Einfache Sprache: Seite 92 Problemerfassung Um politische Teilhabe für den Personenkreis der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sicherstellen zu können, ist es wichtig, passgenaue Fortbildungen anzubieten. Darüber hinaus müssen die Unterstützer/Assistenten für diese Themen interessiert und qualifiziert werden. Weiterhin ist es notwendig, dass sich politische Gremien, Vereine etc. auf den Personenkreis einstellen. Dienstleister und Bildungsanbieter müssen zusammenarbeiten und die Angebote inklusiv ausrichten. Personelle und finanzielle Ressourcen müssen für diese Angebote bereitgestellt werden. Politik kann Spaß machen – ich will mich in meiner Gemeinde einbringen. Ein Teilnehmer Lösungsansatz & Methode 1. Anschreiben für die Einladung wurden in einfacher Sprache erstellt. 2. Fragebögen und Materialien wurden in einfacher Sprache erstellt. 3. Wechsel zwischen Gruppenarbeiten, Plenumsarbeiten und Rollenspielen. 4. Förderung der Willensbildung und Anbahnung der Fähigkeit selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. 5. Förderung der Selbstsicherheit eigene und fremde Interessen zu vertreten. 6. Teilnehmer wurden zum Präsentieren von Ergebnissen vor der Gruppe motiviert. Dr. Elisabeth KOMP Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Referentin Behindertenhilfe, Georgstr. 7, 50676 Köln, Deutschland +49/221/20 10 247 – elisabeth.komp@caritasnet.de www.caritasnet.de Zweitägiges Bildungsangebot, um Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen zur politischen Teilhabe zu befähigen Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Ein weiteres Seminar wurde für die Bewohnerbeiräte aus stationären Wohneinrichtungen durchgeführt. Zurzeit ist eine Richtlinien-Empfehlung in Planung, die potenziellen Bildungsträgern Grundlagen bieten soll, wie dieses Angebot für die Zielgruppe der Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen konzipiert werden kann. So könnte das Projekt regional und bundesweit von VHS (Volkshochschulen) oder anderen Bildungsanbietern aufgriffen und multipliziert werden. Z A H L E N & FA K T E N • Insgesamt nahmen 40 Menschen mit Behinderungen und 15 Unterstützer daran teil. An zwei Maßnahmen waren jeweils acht bis zehn Studenten beteiligt. • Einige Teilnehmer besuchen mit ihren Unterstützern seit der Bildungsmaßnahme öffentliche Sitzungen im Rathaus und schreiben Briefe mit ihren Anliegen an die Ratsmitglieder. Sie werden in der Gemeinde zunehmend sichtbar; sie gehören als aktive Bürger DAZU, statt nur „Dabei zu sein“. 45 Neuer Stadtteil, vollständig inklusiv DEUTSCHL AND/FORUM EINE MIT TE FÜR ALLE Am Forum Eine Mitte für Alle beteiligen sich Hamburger Bürger sowie Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen, Politik und Verwaltung. Das Forum Eine Mitte für Alle gibt Impulse und formuliert Empfehlungen zur inklusiven Stadtentwicklung. Ziel ist es, den neuen Stadtteil Mitte Altona von Anfang an so zu planen, dass alle Menschen darin gut leben können. Problemerfassung Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Altona werden auf rund 13 Hektar Land rund 1.600 Wohnungen entstehen, Baubeginn 2015. Durch die Verlagerung des Bahnhofs Altona nach Norden werden in den nächsten Jahren zusätzlich etwa 16 Hektar frei. Auf dem Gesamtgebiet soll ein Quartier mit etwa 3.500 Wohnungen gebaut werden, das zweitgrößte Stadtentwicklungsprojekt nach der Hafencity. Credit: Forum Eine Mitte für Alle Karen HAUBENREISSER, Q8 Altona Lösungsansatz & Methode Von einem inklusiven Stadtteil kann gesprochen werden, wenn alle Menschen im Quartier selbstverständlich dazu gehören und niemand ausgeschlossen wird. Die Bedingungen im Stadtteil sind so zu gestalten, dass jeder Mensch am Leben teilnehmen kann, unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner körperlichen Verfassung, seiner sozialen oder kulturellen Herkunft, von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Alter. Jeder kann alle öffentlichen Angebote uneingeschränkt nutzen, wenn notwendig, mit entsprechender Unterstützung. Das Forum Eine Mitte für Alle entwickelte 30 Ziele für einen inklusiven Stadtteil. Es begleitet den Stadtentwicklungsprozess mit Empfehlungen zur Umsetzung der Ziele. Eine Mitte für Alle gelingt dabei ein „rezipro- Michael Preuss/Mitwirkender im Forum Eine Mitte für Alle Oesterleystr. 11, 22587 Hamburg, Deutschland +49/40/86 50 83 – preuss.hamburg@gmail.com Karen Haubenreisser/Q8 Altona Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg, Deutschland +49/40/35748153 – k.haubenreisser@q-acht.net www.q-acht.net/eine-mitte-fuer-alle.html 46 DEUTSCHL AND/IGLU IGLU – Inklusive WohnGemeinschaft LUdwigshafen – ist die erste und bisher einzige inklusive Wohngemeinschaft in Rheinland-Pfalz, der ein ausgearbeitetes Konzept zugrunde liegt. In der barrierefreien Wohngemeinschaft leben zehn Menschen, davon vier Menschen mit Behinderungen und davon eine Person mit hohem Unterstützungsbedarf. Die Unterschiedlichkeit der Bewohner ist ein Erfahrungsfeld für inklusives Zusammenleben, zwei hauptamtliche Fachkräfte unterstützen und begleiten diesen Prozess. Problemerfassung In der Regel ist für Menschen mit Behinderungen die stationäre oder ambulante Unterbringung die einzige Alternative zum Elternhaus. Dies gilt insbesondere für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Über 200 interessierte Menschen kamen zu den Versammlungen, um Ideen auszutauschen Das „Forum Eine Mitte für Alle“ betritt Neuland im noch wenig erforschten Feld inklusiver Stadtplanung. Inklusive, selbstfinanzierte Wohngemeinschaft ker Beteiligungsprozess“, ein Wechselspiel zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Nachweisbare Wirkung zeigt sich dadurch, dass Politik und Verwaltung die Postulate der Initiative aufgenommen/übernommen haben und eine intensive Beschäftigung mit dem Thema Inklusion in der Stadtentwicklung in Hamburg in Gang gesetzt worden ist. Zudem ist auch ein Wachstumspotenzial vorhanden, denn der Prozess und die Entwicklung in Hamburg können an allen Orten nachvollzogen werden. Z A H L E N & FA K T E N • Das Forum Eine Mitte für Alle entwickelte eine inklusive Planungsübersicht für den neuen Stadtteil. Es gibt seit 2012 Impulse und formuliert inklusive Empfehlungen für die verschiedenen Etappen der Stadtentwicklung. • Einstimmig hat sich das Bezirksparlament in Hamburg Altona dafür ausgesprochen, dass die inklusiven Ziele „Eine Mitte für Alle“ Eingang finden sollen in den Planungsprozess der Mitte Altona und in alle weiteren Altonaer Bauvorhaben. • Inklusion hat Eingang gefunden in den Städtebaulichen Vertrag Mitte Altona. Der inkludierende Ansatz von IGLU, erfordert ein neues professionelles Selbstverständnis der Fachkräfte, sowie erweiterte Leistungs- und Qualitätsmerkmale. Wolfgang SPÄHN, Mitglied des Unterstützerkreises IGLU Lösungsansatz & Methode Ein Ziel ist, durch diese gemeinschaftsorientierte Wohnform inklusives Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen zu ermöglichen und ein Angebot für Interessierte zu schaffen. Die Bewohner, die aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung benötigen, erhalten diese durch ihre persönliche Assistenz und/oder durch eine hauptamtliche Fachkraft. Bewohner ohne Behinderungen leisten in einem gewissen Umfang entlohnte Unterstützungsdienste. Außerdem entscheiden die Bewohner selbst, wer in der Wohngemeinschaft lebt: Probewohnen, Vetorecht in einem begleiteten Entscheidungsprozess von allen Bewohner. Bernadette BROS-SPÄHN Integration statt Aussonderung, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e. V., Carl-Friedrich-Gauß-Str. 34, 67063 Ludwigshafen, Deutschland +49/621/522 135 – bros-spähn@t-online.de www.iglu.gemeinsamleben-rheinlandpfalz.de Z A H L E N & FA K T E N • IGLU wurde 2013 aufgenommen auf die deutschlandweite „Landkarte der inklusiven Beispiele – Leuchttürme zeigen den Weg“. • In der Kategorie „Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit und ohne Behinderung“ erhielt IGLU den Brückenpreis 2014 des Landes Rheinland-Pfalz. • IGLU wurde 2014 von dem unabhängigen gemeinnützigen Analyse- und Beratungshaus PHINEO in Berlin mit dem „Wirkt-Siegel“ für wirkungsvolles gesellschaftliches Engagement ausgezeichnet. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Die Wohngemeinschaft finanziert sich aus den von den behinderten Bewohnern eingebrachten persönlichen Budgets und sonstigen Geldleistungen sowie den Mieteinnahmen der Bewohner. Dieses im Konzept festgeschriebene und mit dem Land und dem kommunalen Kostenträger abgestimmte Finanzierungsmodell wird derzeit vom Kostenträger infrage gestellt. Es werden zurzeit alternative Lösungen verhandelt. Credit: IGLU In der barrierefreien Wohngemeinschaft leben zehn Menschen mit und ohne Behinderungen 47 Zertifizierte Zentren für selbstbestimmtes Leben Wegbegleitung zum Selbstbestimmt Leben DEUTSCHLAND/INTERESSENVERTRETUNG SELBSTBESTIMMT LEBEN IN DEUTSCHLAND E.V. MOBILE richtet sich vehement gegen die Fremdbestimmung behinderter Menschen. Behinderte Menschen sollen als gleichberechtigte Bürger die Möglichkeit haben, ihre eigenen Lebenspläne entwickeln und verwirklichen zu können, wie es auch nichtbehinderten Menschen offensteht. Gemäß dieser Zielrichtung führt MOBILE Projekte durch und baut Unterstützungsangebote auf, die behinderten Menschen in allen Lebensbereichen ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben ermöglichen. Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL“ ist die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen und wurde 1990 von Frauen und Männern mit Behinderungen gegründet. Seitdem wurde ein umfassendes Beratungs- und Dienstleistungsangebot für Menschen mit Behinderungen aufgebaut. Mit den Methoden des „Peer Support“ werden Menschen mit Behinderungen gestärkt, damit sie Zugang zu ihren eigenen Ressourcen und Stärken bekommen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Problemerfassung Selbstbestimmt leben für Menschen mit Behinderungen heißt, Kontrolle über das eigene Leben zu haben. Das bedeutet vor allem, selbst über alle Angelegenheiten entscheiden zu können, die das eigene Leben betreffen und zwar in allen Bereichen. Dennoch wird über Menschen mit Behinderungen durch Behörden oder Dienste der Behindertenhilfe verfügt, ohne dass die Menschen mit Behinderungen selbst die Dienstleistung kontrollieren bzw. regeln können. Z A H L E N & FA K T E N • Z. B. das Zentrum für selbstbestimmtes Leben in Kassel, der fag e.V.: 28 von 42 Beschäftigten in der Regie des fab e.V. sind schwerbehindert. • Im Außendienst werden über 350 Assistenten beschäftigt. DEUTSCHL AND/MOBILE Problemerfassung Menschen mit Behinderungen wurden in Einrichtungen untergebracht. Hilfs- und Finanzierungssysteme waren auf Einrichtungen ausgerichtet. Selbstbestimmtes Wohnen in der eigenen Wohnung war die große Ausnahme. Gleiche Rechte, gleiche Möglichkeiten, gleiche Chancen und gleiche Pflichten – das sind die Grundforderungen eines selbstbestimmten Lebens. Dr. Birgit ROTHENBERG, Vorstand MOBILE Behinderung ist kein Schicksal; Behinderung ist kein medizinisches Problem. Behinderung ist eine Frage der persönlichen und politischen Macht und Behinderung ist eine Frage des Bewusstseins. Dr. Adolf RATZKA Lösungsansatz & Methode Ziele der ISL-zertifizierten Zentren für selbstbestimmtes Leben sind kostenlose Beratungen, Information und Hilfen, die Menschen mit Behinderungen von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt bekommen. So wird z. B. in Kassel vom fab e.V. von den behinderten Mitarbeitern ein Assistenzdienst betrieben, der es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, außerhalb von stationären Einrichtungen zu leben. Außerdem ist die Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen, um sie in wirtschaftlicher, Uwe FREVERT „Selbstbestimmt Leben in Deutschland“ e.V. – ISL Samuel-Beckett-Anlage 6, Zi.1.2, 34119 Kassel +49/561/728 85-162 – Uwe.Frevert@fab-Kassel.de www.fab-kassel.de 48 sozialer und politischer Hinsicht zu stärken, ein wichtiger Grundbaustein, damit solche Dienstleistungen betrieben und kontrolliert werden können. Das Empowerment soll auch auf individueller Ebene (Beratung, Trainings), Gruppenebene (Selbsthilfegruppen) und institutioneller Ebene (Beteiligung von Bürgern, Verbänden) gewährleistet werden. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Der Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter – fab e.V. (vom ISL e.V. als Zentrum für selbstbestimmtes Leben zertifiziert), hat in Kassel im Jahr 2013 ein neues Haus gebaut, das barrierefreie Büroflächen ebenso enthält wie barrierefreie Küchen, Sanitäreinrichtungen und Konferenzräume, die auch als Begegnungsstätten von Menschen mit und ohne Behinderungen genutzt werden können. Einige Büroflächen hat der fab e.V. anderen ZsL zertifizierten Organisationen als Vermieter zur Verfügung gestellt. Weiters wird durch politische Interessenvertretung, Gremien- und Lobbyarbeit versucht, die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass behinderte Frauen und Männer gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Überdies dienen diese Aktivitäten auch der Bewusstseinsbildung, denn Menschen mit Behinderungen sind eine Bereicherung für die Gesellschaft im Ganzen. Lösungsansatz & Methode Aus der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung heraus analysieren Menschen mit Behinderungen, zum Teil mit pädagogischer Unterstützung ihre Lebenssituation, benennen ihren Unterstützungsbedarf und entwickeln Perspektiven, wie sie ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Das wird von MOBILE aufgegriffen und systematisch umgesetzt. Dazu informiert MOBILE diese über ihre generellen (Menschen-)Rechte, stärkt ihr Selbstbewusstsein und begleitet sie beim Umsetzungsprozess. Z A H L E N & FA K T E N • MOBILE begann 1983 Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, 1992 wurde das Konzept für Ambulant Betreutes Wohnen entwickelt; seit 2005 fördert die Begleitende Elternschaft 13 Familien mit intellektuell beeinträchtigten Eltern; seit 2009 leistet MOBILE persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen. • Gegenwärtig nutzen 1.829 Menschen die Dienste von MOBILE. • Die Anzahl der Assistenznehmer steigt stetig (derzeit 69 aus 15 Städten) und auch die finanzielle Ausgestaltung der Arbeitgebermodelle konnte in der Vergangenheit mit einem öffentlichen Kostenträger systematisiert werden. Ambulant Betreute Wohnen erfolgt über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Laut Leistungsbericht 2014 des LWL haben in Dortmund 2013, 1.829 Menschen dieses Angebot genutzt. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Das Angebot „Begleitete Elternschaft“ verwirklicht den Rechtsanspruch auf Elternschaft für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und schützt die Kinder vor Fremdunterbringung. MOBILE kann die Konzepte im Rahmen von Schulungen an andere Diensten vermitteln. Die Kostenübernahme für das Dr. Birgit ROTHENBERG MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. Rosegger Str. 36, 44137 Dortmund +49/2319 12 83 75 – ksl@mobile-dortmund.de www.mobile-dortmund.de Credit: MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. MOBILE organisiert eine Demonstration an einem Bahnhof unter dem Motto „Zugang für alle“ 49 Persönliche Assistenz im Arbeitgeber modell mit Unterstützung Menschen mit Behinderungen stellen ihre Assistenten an DEUTSCHL AND/RHEIN-MAIN INKLUSIV DEUTSCHL AND/VBA – SELB STBESTIMMT LEBEN E .V. MÜNCHEN Ziel des Projektes ist es Unterstützung (Case Management) für Arbeitgeber mit Behinderungen a nzubieten und dadurch sowohl bestehende Modelle zu unterstützen, als auch weitere Menschen mit Behinderungen dazu zu ermuntern, ihre persönliche Assistenz selbst – mit Unterstützung – zu organisieren. Der Arbeitsschwerpunkt des Vereins liegt darin, Menschen mit Behinderungen in München bei der Planung und Durchführung eines selbstbestimmten Lebens zu beraten. Dabei haben Menschen mit Behinderung durch ein selbstbestimmtes Leben die Möglichkeit, ihre Assistenten selbst auszuwählen, einzustellen und anzulernen. Weiters bietet der VbA einen Lohnabrechnungsservice für Arbeitgeber mit Behinderungen, eine internet-gestützte Plattform zur Assistenzgewinnung sowie einen Reisedienst für barrierefreie Reisen an. Problemerfassung Die reinste Form der persönlichen Assistenz ist das sogenannte Arbeitgebermodell, bei dem der Mensch mit Behinderungen seine Assistenten in seinem eigenen Betrieb beschäftigt. Dies garantiert das höchste Maß an Selbstbestimmung, andererseits natürlich auch die größte Eigenverantwortung. Viele Menschen mit Behinderungen trauen sich diese Verantwortung nicht zu und weichen deshalb auf ambulante Dienste oder sogar stationäre Einrichtungen aus. Unterstützte Assistenz ist eine Form von Peer-Support. Z A H L E N & FA K T E N • Nach einer Eingewöhnungsphase wird in der Vielzahl der Fälle das Niveau der Erfahrung und das Selbstbewusstsein für die „neuen Arbeitgeber“ groß genug, um ihre eigenen Assistenten zu führen. • Das Projekt hat mehr als 100 Beratungsaufträge pro Jahr. • 2015 wurden einige neue Projekte gestartet, unter anderem ein Online-Kurs über die Führung und Durchsetzung eines eigenen Assistenzbetriebes. Problemerfassung Angeregt durch die „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“ der Menschen mit Behinderungen in den USA entstanden in Deutschland Anfang der 1990er-Jahre die Initiativen der „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“ von Menschen mit Behinderungen. Eine Regel in diesen Initiativen ist, dass die leitenden Positionen ausschließlich von Menschen mit Behinderungen besetzt werden. Erfahrungen haben gezeigt: „Betroffene vertreten sich selbst am besten!“ Politische und gesellschaftliche Entwicklungen und Veränderungen in diesem Sinne können nur auf dieser Basis stattfinden. Corina ZOLLE, Projekt-Koordinatorin Rhein-Main Inklusive Lösungsansatz & Methode Die Beratung und Unterstützung erfolgt durch ein Team von Experten (Psychologen, Sozialpädagogen, Juristen, Betriebswirte und Unternehmer), die über langjährige Erfahrung mit dem Arbeitgebermodell verfügen, zum Teil aus der eigenen Betroffenheit als Arbeitgeber mit Behinderungen heraus. Credit: VbA – Independent Living e.V.) Corinna Zolle bei ihrer TeilZero Project Conference im Februar 2015 Lösungsansatz & Methode Die Arbeitsmethode des VbA basiert auf den Prinzipien des „Peer-Support“, das bedeutet: Betroffene beraten, begleiten und unterstützen Betroffene. Zur Qualifikation der Berater gehört daher neben einer Ausbildung in Sozialpädagogik und/oder Psychologie vor allem, dass sie selbst Menschen mit Behinderungen sind. Ihre Beratungsarbeit gewinnt dadurch an Glaubwürdigkeit und sie können als Vorbild wirken. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ist in Amerika entstanden und wurde in Deutschland übernommen. In Andreas VEGA VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Westendstr. 93, 80339 München, Deutschland +49/171/417 07 65 – info@vba-muenchen.de www.vba-muenchen.de Dr. Corina ZOLLE Rhein-Main Inklusiv, Bergstr. 12, 55262 Heidesheim, Deutschland – +49/6132/657188 corina.zolle@rhein-main-inklusiv.de – www.rhein-main-inklusiv.de Beschreibung in Einfache Sprache: Seite 86 Persönliche Assistenz – Entdecke deine Möglichkeiten! Andreas VEGA, Projekt-Koordinator, VdA nahme an der Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Ähnliche Ergebnisse ließen sich auch in anderen Regionen in Deutschland erzielen. Das Angebot ist überregional. Finanzieller Anreiz für Bund oder Land als Kostenträger für eine Persönliche Assistenz ist eine Reduktion der Kosten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, da Regiekosten bei ambulanten Diensten sowie darüber hinaus auch noch Investitionskosten bei stationären Einrichtungen, bei diesem Modell zum größten Teil entfallen. 50 „Nichts über uns ohne uns“ ist das Ziel unserer Tätigkeit. der Zwischenzeit gibt es mehrere Selbstbestimmt-Leben-Zentren in Deutschland. Die Beratungsangebote sind kostenlos, damit sie so niederschwellig wie möglich sind und von jedem in Anspruch genommen werden können. Die Finanzierung dieser Zentren erfolgt vornehmlich durch öffentliche Mittel und Spenden. Z A H L E N & FA K T E N • In den letzten drei Jahren wurden rund 750 Beratungen geleistet. • Pro Monat gibt es mehr als 140 neue Einträge in die Assistenzbörse. • Aus der Erfahrung des Beratungsteams lässt sich ableiten, dass etwa 65 Prozent der Einträge erfolgreich sind. 51 Nutzung von EU-Geldern für auf Gemeinschaft basiertes Leben Barrierefreies Wahlmaterial für Menschen mit Sehbehinderung EUROPÄISCHE UNION/EUROPEAN EXPERT GROUP (EEG) FINNL AND/FINNISH FEDER ATION OF THE VISUALLY IMPAIRED (FF VI) Die Europäische-Experten-Gruppe (EEG) ist eine Vereinigung von Interessenvertretern, die mit EU-Beamten und politischen Vertretern arbeitet und sie im Zuge dessen über die Vorteile von auf Gemeinschaft basiertem Leben, im Gegensatz zu geschlossenen Anstalten für Menschen mit Behinderungen aufklärt. Die EEG wurde gemeinsam von Lumos Foundation, European Disability Forum (EDF), Eurochild, Mental Health Europe, Inclusion Europe, UNHCHR, UNICEF, European Network for Independent Living (ENIL), European Social Network und Coface gegründet. Für die Finnische Parlamentswahl 2011 finanzierte das Justizministerium in Kooperation mit dem Finnischen Verband der Menschen mit Sehbehinderung (FFVI) zu ersten Mal den Druck von barrierefreien Kandidatenlisten – inklusive Audio- und in Braille-Format – für Menschen mit Sehbehinderung. Das Ministerium zahlte auch für die Produktion von zugänglichem Wahlmaterial, wie Informationen über den Ablauf der Wahl. Der FFVI war für die Produktion und die Verteilung des Materials verantwortlich. Problemerfassung Über eine Million Kinder und Erwachsene mit Behinderungen leben in geschlossenen Anstalten innerhalb der EU. Studien zeigen, dass dies zu sozialem Ausschluss, Segregation sowie zu negativen Effekten bei der Entwicklung des Gehirns bei ganz kleinen Kindern führt. Die EU ist federführend bei der Bestimmung der Sozialpolitik in Europa. Deshalb war es wichtig, Geldmittel von institutioneller Hilfe zu gemeinschaftsorientierter/familienbezogener Hilfe umzuleiten. Der einzigartige und gemeinschaftliche Zugang der EEG war entscheidend, die EU zu überzeugen, Gelder nicht weiterhin in schädliche Institutionen zu investieren. Georgette MULHEIR, Chief Executive, Lumos Foundation Lösungsansatz & Methode Die EEG wurde gegründet, um die EU bei der Reform von Hilfsprogrammen in Europa zu unterstützen. Die EEG bietet Beratung und Hilfsmittel für Entscheidungsträger in der EU, schärft das Bewusstsein und betreibt Lobbying, um die Finanzmittel des Georgette MULHEIR Lumos Foundation, Gredley House, 1-11 Broadway, Stratford London, E15 4BQ, Großbritannien georgette.mulheir@lumos.org.uk www.deinstitutionalisationguide.eu 52 Z A H L E N & FA K T E N • Das Programm wurde 2009 vom damaligen Kommissar für Beschäftigung und soziale Fragen Vladimir Špidla initiiert. • 2012 wurden Verhalten- und Lenkungsmaßnahmen mit praktischen Hinweisen für den Übergang von institutioneller Betreuung zum Leben in der Gemeinschaft entwickelt. • Das Informationsmaterial wurde in 14 Sprachen übersetzt in allen EU-Mitgliedsländern und Brüssel verteilt. 367 Millionen Euro großen Struktur- und Investmentfonds weg von Institutionen und hin zu gemeinschafts- und familienorientieren Lösungen umzuleiten. Die EEG setzt sich aus Organisationen, die Kinder, Familien und Erwachsene mit Behinderungen und/ oder intellektuellen Beeinträchtigungen vertreten, sowie aus öffentlichen und Non-Profit-Serviceanbietern, öffentlichen Institutionen und internationalen NGOs zusammen. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Der Erfolg der EEG innerhalb der EU hat dazu geführt, dass die USA, die Weltbank und andere internationale Geldgeber Möglichkeiten erkunden, wie sie ihre Geldmittel besser beim Thema Institutionalisierung verwenden können. Gegenwärtig prüft die EEG, ob ihre Richtlinien auch für private und andere Geldgeber hilfreich sein könnten. Problemerfassung Vor 2011 waren Kandidatenlisten bei Wahlen in Finnland nicht für alle Menschen barrierefrei; es gab nur gedruckte Listen oder eine Veröffentlichung im Internet. Das Wahlerlebnis sollte barrierefrei sein, vom Anfang bis zum Ende. Maria FINSTRÖM, Leiterin, Finnischer Verband für Menschen mit Sehbehinderung Lösungsansatz & Methode Durch die Produktion von Listen im Audio- und im Braille-Format konnte der Zugang zur politischen Teilnahme für Menschen mit Sehbehinderung wesentlich erleichtert werden. Die Betroffenen waren in die Planung und Durchführung des Projektes durch den FFVI direkt eingebunden. Credit: Juha Tuomi/kuvatoimisto Rodeo Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Abhängig vom Wahlsystem ist diese Methode leicht auf andere Länder übertragbar. Zudem bestätigt das finnische Justizministerium eine hohe Kosten effizienz. Ein Wähler liest die Kandidatenliste in Braille Z A H L E N & FA K T E N • Seit 2011 werden diese visuellen Hilfsmittel bei sämtlichen Wahlen in Finnland eingesetzt. Maria FINSTRÖM Finnish Federation of the Visually Impaired Marjaniementie 74, 00030 IIRIS, Finnland +358/9/3960 4669 – maria.finstrom@nkl.fi www.nkl.fi/fi/etusivu • 2014 produzierte das Ministerium 13.500 Kandidatenlisten in Audio-Format und 250 in Braille. 53 Preiswerte Barrierefreiheit von PCs und Tablets Nutzerkontrollierte persönliche Assistenz als Genossenschaft GROS SBRITANNIEN/CONNECT TO CONTROL (SCOPE , BEAUMONT COLLEGE) NORWEGEN/ULOBA Das Unternehmen British Telecom (BT) und das Scope Beaumont College haben das Technologie projekt „Connect to Control/Mind the Gap“ entwickelt, das marktübliche, kostengünstige Tablet- Computer oder PCs verwendet, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu machen. Uloba, Independent Living Norwegen, ist eine für alle Menschen mit Behinderungen tätige Organisation, die das Konzept einer „nutzerkontrollierten persönlichen Assistenz“ auf Grundlage der Selbstbestimmt-Leben-Philosophie weiter entwickelt hat. Fünf Menschen mit Behinderungen gründeten die Organisation 1991 mit dem Ziel, Gleichheit für alle Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Uloba ist als Genossenschaft organisiert, die ihren Mitgliedern, den Nutzern der Assistenzleistungen, gehört. Heute zählt Uloba fast 1.000 Koordinatoren, die 5.700 Assistenten betreuen. Uloba ist damit Norwegens wichtigster Anbieter für persönliche Assistenz. Problemerfassung Die wichtigsten Barrieren für Menschen mit Behinderungen in der Verwendung von IT-Geräten zuhause oder am Arbeitsplatz sind die meist wenig durchdachte Gestaltung des „Interface“ (Ein- und Ausgabemöglichkeiten) und die teure Barrierefrei-Machung. Deshalb musste das Projekt folgende Kriterien erfüllen: • normales Standardgerät, • eine deutliche Preisreduktion der Technologie, • die Funktionalität sollte erhöht werden, • eine Analyse, warum das Standardgerät nicht ausreichend barrierefrei ist, • Einflussnahme auf das zukünftige Design. Wir haben aus herkömmlichen Geräten zunächst erste Prototypen geschaffen und damit bewiesen, dass es möglich ist, sie kostengünstig barrierefrei zu machen. Rohan SLAUGTER, Scope Beaumont College Lösungsansatz & Methode Ein funktionierender und getesteter Prototyp wurde an interessierte Unternehmen weitergegeben und in manchen Fällen wurde das Design entsprechend verändert. Die Methode, Standardprodukte zu verwenden, wurde durch das „SmartHub“ zu einem marktgängigen und breit verfügbaren Produkt. Ein Report gibt Empfehlungen zur Nutzung und Anpassung Z A H L E N & FA K T E N • 23 Systeme wurden während des Projektes installiert • Ein Bericht („Enabling Technology“) wurde publiziert und damit das Projekt öffentlich bekannt gemacht; überdies wurde es bei zwei Konferenzen, in einem Journal und bei einer öffentlichen Vorlesung der Royal Society in London vorgestellt. • Der Prototyp wurde in ein kommerzielles Produkt namens „SmartHub“ integriert; es wird von Therapy Box produziert. (www.therapy-box.co.uk) des Designs. Bis Herbst 2014 wurden 23 Systeme installiert; diese Geräte sind den persönlichen Bedürfnissen der jeweiligen Personen angepasst. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Die wichtigste Frage ist: Wie können IT-Systeme in Büros und Home Offices einfach auf Barrierefreiheit adaptiert und installiert werden? Scope hat ein Pilotprojekt gestartet, um diese Technologie zu erforschen. Standardgeräte mit verbessertem und barriere freien Interface Rohan SLAUGHTER Scope, Slyne Road, Lancaster, Großbritannien +44/1524/54 14 00 – rohan.slaughter@scope.org.uk 54 Credit: Scope Problemerfassung Vor fast 25 Jahren wollten fünf Menschen die Situation von Menschen mit Behinderungen in Norwegen ändern. Sie gründeten die Genossenschaft Uloba und mussten sich folgenden Herausforderungen stellen: • Nutzerkontrollierte persönliche Assistenz (UPA) als Teil des Dienstleistungsangebots aller Gemeinden an Menschen mit Behinderungen zu machen; • UPA zu einem individuellen Recht von Menschen mit Assistenzbedarf zu machen; • gegenüber Behörden Aufklärungsarbeit zur persönlichen Assistenz zu betreiben; • die Aufmerksamkeit von Menschen mit Behinderungen darauf zu lenken, dass sie diskriminiert werden. Uloba macht selbstbestimmtes Leben zur Realität. Vibeke MARØY MELSTRØM, CEO und Mitbegründerin von Uloba Lösungsansatz & Methode • Menschen, die über Uloba nutzerkontrollierte persönliche Assistenz erhalten, lernen, wie sie ihre Assistenten beaufsichtigen und „managen“. Sie lernen, Verantwortung zu tragen und ihre Entscheidungsfreiheit zu nützen. • Das bedeutet, dass sie Assistenten beschäftigen und Stellenbeschreibungen verfassen. Uloba erfüllt die Funktion des Arbeitgebers und bezahlt die Assistenten, aber der Koordinator ist dabei die Person, die Assistenz braucht. Tove Linnea BRANDVIK Uloba, Box 2474 Strømsø, 3003 Drammen, Norwegen +47/32/20 59 10 – post@uloba.no – www.uloba.no • A uch für Kinder und andere Menschen, die die Kontrollfunktion nicht selbst ausüben können, bietet Uloba ein spezielles Assistenzmodell an. • Uloba stellt Peer-Beratung in den Mittelpunkt. Die Gründer von Uloba und Berater, die Konsultationen und Training für Koordinatoren anbieten, brauchen selbst Assistenz. • Mindestens 50 Prozent der Mitarbeiter von Uloba sind Menschen mit Behinderungen. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Das Konzept kann auch sehr gut in anderen Ländern umgesetzt werden. Im Kampf, um das Recht auf nutzerkontrollierte persönliche Assistenz als Gleichheit förderndes Mittel, müssen Menschen permanent daran erinnert werden, dass diese Form von Unterstützung keine zusätzlichen Kosten verursacht. Es geht hier lediglich darum, vorhandene Finanzmittel anders zu verwenden – dafür, Assistenten zu bezahlen, und Menschen beizubringen, wie sie Koordinatoren werden und wie sie ihre Arbeit erleichtern können. Z A H L E N & FA K T E N • Am 31. Dezember 2013 hatte Uloba über 1.100 Mitglieder und beschäftigte 5.700 Assistenten. • In Norwegen gibt es insgesamt rund 2.900 Menschen mit Behinderungen, die Assistenzdienste nutzen (Stand: 2012). • Am 1. Januar 2015 wurde die „nutzergesteuerte Assistenz“ zu einem gesetzlich verankerten Recht für Menschen in Norwegen, die Assistenz benötigen. Uloba war eine der wichtigsten Triebkräfte bei der Einführung dieses Rechts. 55 Inklusives Kommunikations- und Computer Camp Gewählte Selbstvertretung in Wohngruppen und Tagesstätten ÖSTERREICH/BROT FÜR DIE WELT „MICC 2014“ ÖSTERREICH/CARITAS WIEN Das Pilotprojekt „mICC 2014“ befähigte eine internationale Gruppe von jungen Menschen mit motorischen Behinderungen aus vier mittel- und südosteuropäischen Ländern zu mehr Selbstbestimmung, Anwaltschaft und Führungskompetenzen, und ermöglichte die Schaffung einer starken, dynamischen, vielfältigen und vor allem inklusiven Zivilgesellschaft. Die Selbstvertreter der Caritas Wien sammeln Wünsche und Beschwerden aus den Wohngruppen und Tagesstätten und tragen diese an die zuständigen Stellen weiter. Sie sind außerdem in die Vorhaben des Bereiches aktiv eingebunden, nehmen an Leitungssitzungen teil, treten bei öffentlichen Veranstaltungen auf, machen bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden mit oder führen Besucher durch die Einrichtungen. Problemerfassung Es ist grundlegend wichtig, dass Jugendliche mit Behinderungen Zugang zu Unterstützung haben, um fundierte Entscheidungen über ihren weiteren Bildungsweg treffen zu können. Es wird ihnen aber nur selten eine betreute Plattform geboten, in der sie sich austauschen, neue Ansätze kennenlernen und sich weiterentwickeln können. Problemerfassung Erwachsene Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung erlebten in ihrer Biografie Fremdbestimmung über ihre Lebensgestaltung. Sie sind daran gewöhnt worden, passiv über ihr Leben entscheiden zu lassen. Credit: Brot für die Welt Teilnehmer und Teilnehmerinnen des fünftägigen Camps Die Zeit in Linz bleibt immer in Erinnerung! Ich traf Menschen, lernte Neues, erlebte einiges – solche Erfahrungen zeichnen uns aus. Sotiris KANIRAS, Teilnehmer aus Griechenland Lösungsansatz & Methode Das fünftägige Camp fand an der Johannes Kepler Universität in Linz in Oberösterreich statt und bot den Teilnehmern im Rahmen von Workshops die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit auf den Gebieten Information, Kommunikation und Technologie sowie assistierende Technologien an. Geleitet wurden die Workshops von einer Gruppe internationaler Experten. Abgerundet wurde das Camp mit einem umfangreichen Freizeitprogramm – schließlich sollten alle Teilnehmenden nicht nur lernen, sondern auch Spass daran haben. Wichtig ist es, nach dem Camp miteinander in Kontakt zu bleiben, Erfahrungen auszutauschen oder Themen diskutieren zu können. So werden die modernen Möglichkeiten der Online-Kommunikation genützt. Es gibt es zum Beispiel eine eigene Webseite und eine Facebook-Gruppe. Neben dem formalen Programm, bietet das Camp aber auch Joanna KINBERGER Brot für die Welt oder Diakonie Steinergasse 3/12, 1170 Wien, Österreich +43/1/402 67 54-40 – joanna.kinberger@diakonie.at http://m.icc-camp.info 56 „mICC 2014“ ein Forum, in dem die Teilnehmer kulturelle Vielfalt und interkulturellen Dialog erfahren können. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Dieses Pilotprojekt kann so gestaltet werden, dass es andere Altersgruppen, Spezialisierungen und Schulstoffe umfasst oder auf andere Arten von Behinderungen ausgerichtet wird. Das Projekt kann auch einfach vergrößert werden. Obergrenzen gibt es nur bei der Erstellung von barrierefreier Infrastruktur am gewählten Veranstaltungsort. In Linz beispielsweise gibt es nur einige kostengünstige barrierefreie Unterkünfte, die der Größe der Gruppe entsprechen. Da dies ein Pilotprojekt ist, wurden alle Kosten der Teilnehmer durch Förderungen gedeckt. Lösungsansatz & Methode Jede der Wohn- und Tagesstättengruppen bestimmt ihre Sprecher. Diese besprechen mit ihren Kollegen Probleme, Wünsche, die aus dem alltäglichen Leben heraus entstehen. Sie nehmen an Teamsitzungen mit den Betreuern teil und bringen dort die Anliegen ein. Ebenso besprechen sie sich regelmäßig mit den für Weil wir mitreden wollen und nicht über uns reden lassen. Weil wir uns gegenseitig stärken. Weil wir Lösungen für Probleme, Wünsche und Ängste von Menschen mit Behinderungen in den Einrichtungen der Caritas finden wollen. Darum arbeiten wir als Interessenvertreterinnen! Credit: Caritas Selbstvertrter nehmen an Leitungssitzungen teil, treten bei öffentlichen Veranstaltungen auf und machen bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden mit Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Das Konzept der Interessenvertretung zeigt, wie es in einer großflächig tätigen Organisation gelingen kann, die Gruppe der Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen zu einer politisch relevanten Gruppe zu machen. In Österreich ist dies noch kaum vorhanden und wenig durch öffentliche Mittel gestützt. Dies muss durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit geändert werden, um die Interessen der Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in den Vordergrund zu rücken. Iris GRASEL und Karin HALBWACHS (Interessenvertreterinnen) Z A H L E N & FA K T E N Z A H L E N & FA K T E N • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus vier mittel- und südosteuropäischen Ländern. • Regionale und multilaterale Vernetzungsaktivitäten unter den Campteilnehmenden, Partnerorganisationen und zwei Weiterbildungsinstituten (Diakonie Austria, LIFEtool, Ecumenical Humanitarian Organisation, Open the Windows, Johannes Kepler Universität, Universität Athen) ihre Region zuständigen Interessenvertretern. Sie nehmen an Besprechungen mit politischen Vertretern teil, besuchen Sitzungen des Monitoringausschusses oder arbeiten in der ÖAR mit. Durch engen Austausch untereinander diskutieren sie Fragen und kommen so zu einer Meinungsbildung. Otto LAMBAUER Caritas Wien, Albrechtskreithgasse 19–21, 1160 Wien, Österreich +43/664/5459231 – otto.lambauer@caritas-wien.at www.caritas-wien.at • Im Mai 2013 wurden zum zweiten Mal Interessenvertreter im Bereich Menschen mit Behinderungen gewählt. • Die 1.340 wahlberechtigten Menschen mit Behinderungen wählten 32 Personen. • Das in den Jahren 2010 bis 2012 völlig neu gestaltete Leitbild des Bereiches Menschen mit Behinderungen wurde unter starker Beteilig ung der gewählten Interessenvertretererstellt. 57 Fundament – Wohnen und Leben in Eigenständigkeit Peer-Beratung als anerkannter Beruf ÖSTERREICH/INSTITUT FÜR SOZIALDIENSTE , IFS FUNDAMENT Oberösterreich etablierte 2008 – als weltweit erste Gebietskörperschaft – die Peer-Beratung als Sozialberuf, welcher Menschen mit physischen, psychosozialen und intellektuellen Behinderungen als Fachkräfte auf ihrem Gebiet anerkennt. Ein Peer-Berater hat persönliche Erfahrung mit Behinderung, ist empathisch gegenüber Menschen mit Behinderungen, und ist damit in der einzigartigen Lage, sie zu unterstützen, eine größere Kontrolle über ihr Leben auszuüben – in ihrer Wohnung, in der Gemeinschaft und am Arbeitsplatz. Die Integrationsberater des ifs Fundament beraten und begleiten ihre Klienten im Bereich Wohnen und Leben in Eigenständigkeit und sichern den Übergang zur Inklusion. Das ifs Fundament ermutigt sie zur Wahl, und unterstützt sie dabei, reflektierte Entscheidungen zu treffen und sie zu eigenen Lösungen in Bezug auf den gewünschten Lebensort zu befähigen. Problemerfassung Studenten mit Behinderung der Universität von Berkeley (Kalifornien) nutzten als Erste Peer-Beratung. In den 1980er-Jahren wurde das Konzept der Peer-Beratung weiterentwickelt. Seit den Neunzigern fragten zunehmend die meisten Gesundheitseinrichtungen nach einer Qualifizierung. 2008 verankerte Oberösterreich die Peer-Beratung in seinem Sozialberufegesetz. Problemerfassung Menschen mit Behinderungen leiden nicht so sehr unter ihrer Beeinträchtigung, sondern an den gesellschaftlichen Barrieren und Vorurteilen gerade in Bezug auf ein selbstständiges Wohnen. Lösungsansatz & Methode Ziel ist es, für den Sozialraum Vorarlberg – und darüber hinaus – Alternativen zu den bestehenden Wohnheimen und Wohnverbünden zu schaffen und gemeinsam mit den Betroffenen autonome Wohnformen zu gestalten. Die Integrationsberatung geht von einer möglichst hohen Selbstbestimmung der Sein Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten zu können, fördert die Zu friedenheit und das Wohlbefinden des Menschen. Vor jeder Wirklichkeit ergibt sich eine Möglichkeit! Michael MÜLLER, ifs Fundament Klienten aus und alle Aktivitäten werden nach diesem Prinzip ausgerichtet. Ausgehend von dieser Optik kann Integrationsberatung auch als professionelles Organisieren von Dienstleistungen definiert werden, in der erklärten Absicht, die Klienten so weit zu bringen, dass sie unabhängig bzw. selbstständig entscheiden und handeln können. ÖSTERREICH/L AND OBERÖSTERREICH/DIREKTION GESUNDHEIT UND SOZIALES Credit: Institut für Sozialdienste ifs Fundament geht von einer möglichst hohen Selbstbestimmung aus, zur gemeinsamen Gestaltung von autonomen Wohnformen gabe gemacht, Wahlmöglichkeiten und neue, inklusive Wege im Bereich „Wohnen für Menschen mit Behinderungen“ zu entwickeln. Die langjährige Erfahrung des ifs Fundament und die kontinuierliche Entwicklung adäquater Angebote für „Wohnen und Leben in Eigenständigkeit“ hat die Arbeitsgruppe ermutigt, in Südtirol einen solchen Weg einzuschlagen. Somit ist eine gewisse Übertragbarkeit in andere Regionen realisierbar und möglich. Die Angebote werden laufend evaluiert und weiterentwickelt. Seit 1. 1. 2015 ist ein neues Produkt von der Landesregierung bewilligt worden: „Wohnassistenz für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige“. Als Peer-Beraterin mit psychiatrischer Erfahrung möchte ich Personen mit psychiatrischen Problemen ermutigen, sich mit ihren Problemen offen auseinanderzusetzen und sie mit Mitgefühl begleiten. Gerda STÖLLNBERGER, zertifizierte Peer-Beraterin mit psychiatrischer Erfahrung Lösungsansatz & Methode Ein Peer-Berater hat persönliche Erfahrung mit Behinderung und ist geschult in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Seit 2009 wurden vier Qualifizierungskurse – maßgeschneidert für verschiedene Behinderungserfahrungen (physische, intellektuelle und psychosoziale Behinderung) – von der Schulungseinrichtung FAB im regionalen Ausbildungszentrum angeboten. Finanziert wird der Qualifizierungskurs vom Land Oberösterreich. Der Bildungsplan umfasst Wis- Z A H L E N & FA K T E N • Behinderungsspezifische Qualifizierungs kurse zertifizierten mehr als 70 Fachkräfte seit 2009. • 2014 boten 76 Peer-Berater mehr als 1.320 Stunden Beratung pro Woche an, welche auf verschiedene Arten von Behinderung zugeschnitten sind. • 2014 beschäftigten Dienstleister 72 Peer-Berater. sen zu Kommunikation, Beratung für selbstbestimmtes Leben sowie behindertenspezifischen Gesetzen und Dienstleistungen in Oberösterreich. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Bis heute hat kein anderes Bundesland oder Land behindertenspezifische Peer-Beratung entwickelt, umgesetzt und/oder anerkannt. Es gibt jedoch einige österreichische Bundesländer (Steiermark, Salzburg) sowie europäische Länder, welche eine ähnliche Gesetzesänderung einführen wollen. Z A H L E N & FA K T E N Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Eine Arbeitsgruppe aus Südtirol hat es sich zur Auf- Michael MÜLLER Institut für Sozialdienste, Fachbereich ifs Fundament Ganahl Areal, Schießstätte 14, 6800 Feldkirch, Österreich +43/51755/4416 – michael.mueller@ifs.at www.ifs.at/wohnenundleben.html 58 • 2013 wurden 107 Menschen mit Behinderungen von Sozialarbeitern begleitet. • 15 Personen haben 2013 den Übergang in „Wohnen und Leben in Eigenständigkeit“ gewagt und geschafft. Beschreibung in Einfache Sprache: Seite 88 Änderung des Sozialberufegesetzes, 2008 Wolfgang GLASER Empowerment-Centre, Selbstbestimmt-Leben-Initiative Bethlehemstr. 3, 4020 Linz, Österreich +43/73/28 90 04 61 3 – w.glaser@sli-emc.at www.sli-emc.at – www.sli-ooe.at Beschreibung in Einfache Sprache: Seite 94 Empowerment Center: Peter, Margit, and Christian 59 Auch meine Stimme zählt! ÖSTERREICH/LEBENSHILFE GR AZ UND UMGEBUNG Um Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung eine aktive Teilnahme an den Wahlen zu ermöglichen, wurde 2012 das Projekt „Auch meine Stimme zählt!“ ins Leben gerufen. Politiker und Politkerinnen und Menschen mit Behinderungen haben dort die Möglichkeit, sich miteinander auszutauschen. Problemerfassung Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung haben kaum gezielte Möglichkeiten, sich mit politischen Inhalten auseinanderzusetzen. Es gibt nur sehr wenige Kanäle, über die sie sich mit der komplexen Materie zielgruppengerecht beschäftigen können. Viele Menschen mit Behinderungen haben großes Interesse daran, Politik aktiv mitzugestalten. ‚Meine Stimme zählt‘ gibt ihnen dafür eine Plattform. Credit: GUV Eva REITHOFER-HAIDACHER, Lebenshilfe Graz Lösungsansatz Methode Bei den Veranstaltungen begegnen sich Menschen mit Behinderungen sowie Politiker und Politikerinnen auf Augenhöhe und lernen im persönlichen Kontakt die Vertreter verschiedener Parteien und deren Programme kennen. Die Politiker und Politikerinnen wiederum lernen im Kontakt mit den Menschen, sich in einfacher Sprache verständlich zu machen und auf ihre Fragen und Probleme einzugehen. Außerdem können sie sich mit den Anliegen von Menschen mit Behinderungen im direkten Diskurs auseinander setzen. Politik hautnah erleben im Grazer Rathaus 2014 fand die letzte Tagung statt, vor der fünf Politik-Workshops durchgeführt wurden, um Menschen mit Behinderungen darauf vorzubereiten. In Zukunft sind weitere Veranstaltungen in diesem Rahmen geplant, natürlich speziell in Hinblick auf Wahlen. Eva REITHOFER-HAIDACHER Lebenshilfe Graz und Umgebung – Voitsberg Conrad-von-Hötzendorfstr. 37a, 8010 Graz, Österreich +43/676/847155627, e.reithofer-haidacher@lebenshilfe-guv.at www.lebenshilfe-guv.at 60 ÖSTERREICH/LIFETOOL In den LIFEtool-Beratungsstellen wird kostenlos und herstellerunabhängig über assistierende Technologien, unterstützte Kommunikation und spezielle Applikationen für Menschen mit Behinderungen informiert. LIFEtool arbeitet mit möglichst allen beteiligten Personen im Umfeld zusammen und bietet individuelle, personenorientierte Beratung, fachspezifische Schulungen und Workshops, Beratung über finanzielle Fördermöglichkeiten und die Möglichkeit, die Hilfsmittel nach Verfügbarkeit in der gewohnten Umgebung zu testen. Problemerfassung Herausforderungen stellen sich, da in Österreich kein Rechtsanspruch auf Hilfsmittel vorhanden ist. Hilfsmittel werden oft nicht zur Gänze finanziert (mehrere Stellen sind zuständig), Behördenwege gestalten sich oft langwierig. Vorrangig werden Geräte für die sogenannte medizinische und berufliche Rehabilitation finanziert, jedoch meist nicht für die soziale Rehabilitation. Der bestehende Hilfsmittelkatalog des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger bezieht sich vorrangig auf medizinische Rehabilitation (Bandagen, Prothesen etc.) und ist weder umfassend noch auf dem letzten Stand der Technik. Es ist nicht der Mensch, der sich an die Technologie anzupassen hat – sondern die Technik, die sich für den Mensch anzupassen hat. David HOFER (Geschäftsführer LIFEtool) Z A H L E N & FA K T E N Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Das Projekt „Auch meine Stimme zählt“ ist gut in andere Länder und Regionen übertragbar. Die Kosten liegen in einem überschaubaren Rahmen, da neben den Kosten für die Bewerbung lediglich Honorare für Vortragende oder Raummiete anfallen. Im Oktober Kostenlose Beratung über assistierende Technologien • Die Inhalte werden mit Methoden der Unterstützten Kommunikation (Leicht Lesen, Gebärden, Piktogrammen) vermittelt. • Über 400 Menschen mit Behinderungen waren seit 2012 bei den Tagungen und Politik-Workshops dabei. • 40 Politiker und Politikerinnen haben sich im Rahmen des Projekts mit den Fragen von Menschen mit Behinderungen auseinander gesetzt. Lösungsansatz & Methode Beratung, Begleitung und Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Assistierenden Technologien und Unterstützter Kommunikation, um Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen, ist das oberste Ziel von LIFEtool. In einem interdisziplinären Team aus Pädagogik und Technik werden von der LIFEtool gemeinnützigen GmbH Software- und Hardware-Produkte für unterschiedliche Bereiche und Anforderungen entwickelt. In den LIFEtool-Beratungsstellen sondieren die LIFEtool-Berater diesen Markt nach den neuesten Entwicklungen. Credit: LifeTool Lifetool informiert kostenlos über spezielle Applikationen für Menschen mit Behinderungen Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Das Projekt ist auf andere Länder übertragbar – wie auch schon in der Tschechischen Republik und in Serbien passiert. Das Projekt hilft, Kosteneffizienz zu wahren, da Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt ihr Leben führen können, arbeiten und an der Gesellschaft teilhaben können. In der nächsten Zeit geht es darum, die umfassenden Möglichkeiten von Tablet-Technologie für Menschen mit Beeinträchtigungen noch bekannter zu machen und möglichst viele Multiplikatoren zu schulen, damit viele Betroffene Zugang erhalten. Z A H L E N & FA K T E N • 13.500 Menschen mit Behinderungen in Österreich wurden versorgt, • 40.000 LIFEtool-Anwender weltweit, • 100 internationale LIFEtool-Vertriebspartner weltweit, David HOFER LIFEtool, Hafenstr. 47-51, 4020 Linz, Österreich +43/732/99 70 56 – david.hofer@lifetool.at – www.lifetool.at • 350 Partnerinstitutionen im In- und Ausland. 61 Ideenwettbewerb zur Entwicklung von individuellen Hilfsmitteln Persönliche Assistenz nach dem Auftraggebermodell ÖSTERREICH/UNIK ATE ÖSTERREICH/SELB STBESTIMMT-LEBEN-INITIATIVE OBERÖSTERREICH Ziel der UNIKATE ist es, eine Lücke im Hilfsmittelangebot zu schließen, indem individuelle Lösungen erfunden werden. Der persönliche Bedarf einer behinderten Person und die Kreativität von Studierenden sowie das Potenzial, Ideen als Prototypen im Rahmen von Diplom- oder Abschlussarbeiten in die Realität umzusetzen, sollen kombiniert werden. Umgesetzt wird dies durch einen mehrstufigen Wettbewerb an Schulen und Universitäten. Mit diesem Projekt haben Menschen mit Behinderungen durch eine persönliche Assistenz die Möglichkeit, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Als Auftraggeber bestimmt man selbst den Ort und den Inhalt der Leistung sowie die Person, welche die Assistenzleistung erbringen soll und in welcher Form. Problemerfassung Menschen mit Behinderungen finden auf dem herkömmlichen Hilfsmittelmarkt oftmals keine vollkommen zufriedenstellende Unterstützung. Der Wettbewerb für junge Menschen setzt den Fokus auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und alte Menschen. Innovation und Kreativität könnten vor allem für junge Menschen der Schlüssel sein, sich für die Lebenswelten von Menschen mit Behinderungen zu interessieren. UNIKATE kombiniert die speziellen Bedürfnisse einer Person mit Behinderung und die Kreativität von Studenten, um individuelle Lösungen für persönliche Problemstellungen zu finden. Irmgard BAUER, Projekt-Koordinatorin, ÖAR Lösungsansatz & Methode Der Wettbewerb wurde an einschlägigen Universitäten und HTL’s mit gleichzeitigem Angebot an (behinderte) Nutzer ihre Probleme zu schreiben initiiert. Studierende und Schüler sollen mit Unterstützung durch die TU-Wien (Zentrum für angewandte Assistierende Technologien – AAT) bis zur Umsetzung von ihren Lehrern begleitet werden. Die eingereichten Ideen werden von einem Expertengremium bewertet und für eine „Förderung“ durch Vergabe eines „Preisgeldes“ vorgeschlagen. Das Preisgeld wird gestaffelt ausbezahlt; ein erster Teil als Anerkennung für die Idee, ein zweiter Teil nach erfolgreicher Umsetzung. Irmgard BAUER ÖAR – Oesterreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Stubenring 2/1/4, 1010 Wien +43 1 5131533-213 – i.bauer@oear.or.at www.oear.or.at/UNIKATE 62 Z A H L E N & FA K T E N • 2014 fand der 3. jährliche Wettbewerb von UNIKATE statt. • Nach drei Wettbewerben wurden insgesamt 16 Projekte nominiert. • Fünf Preise wurden für Prototypen vergeben, die bis jetzt noch nicht auf dem Markt waren. Die Ausgaben für Material (Hardware und/oder Software) für die Realisierung der Idee werden, zumindest teilweise, von UNIKATE übernommen. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Die Idee des Wettbewerbes ist in jeder Hinsicht ausweitbar. Persönliches Engagement und die zahlreichen Netzwerke helfen mit, dass die Ideen sehr kostengünstig in die Realität umgesetzt werden können. Problemerfassung Bei Modellen, in denen ein Träger die organisatorische und administrative Abwicklung der Persönlichen Assistenz übernimmt, besteht die Möglichkeit, dass die Interessen der Assistenten und Assistentinnen einen höheren Stellenwert erhalten, als die Interessen der Personen, die die Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen. Die Persönliche Assistenz nach dem Auftraggebermodell ermöglicht mir, ein hohes Maß an Selbstbestimmung in allen Bereichen des Lebens. Ich entscheide selbst, wer mir wie wann wo und auf welche Weise assistiert. Manuel S. (Nutzer des Modells) Lösungsansatz & Methode Durch dieses Modell stehen die Interessen der Menschen mit Behinderungen an erster Stelle und es wird diesen geholfen, die Assistenzleistung selbst zu organisieren. Dies stellt den Verbleib in der gewohnten Umgebung als Alternative zu einer stationären Einrichtung sicher und trägt somit zur Steigerung der Lebensqualität der Menschen mit Beeinträchtigungen bei. Sie bestimmen als Auftraggeber oder Auftraggeberin selbst den Ort und den Inhalt der Leistung sowie die Person, welche die Assistenzleistung erbringen soll. Credit: Selbstbestimmt-Leben-Initiaitive OÖ Unterstützung in jeder Lebenslage Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Das Projekt ist prinzipiell in andere Länder übertragbar und ist eine kosteneffiziente Möglichkeit der Persönlichen Assistenz. Ziel der nächsten Jahre wird es sein, das Angebot der Persönlichen Assistenz nach dem Auftraggebermodell noch wesentlich bekannter zu machen. Den potenziellen Nutzern dieses Angebots soll die Angst vor dem damit verbundenen Verwaltungs- und Organisationsaufwand durch entsprechende Information und Schulung genommen werden. Z A H L E N & FA K T E N • Derzeit nehmen 17 Personen die Persönliche Assistenz nach dem Auftraggebermodell in Anspruch. • Maximal 450 Stunden pro Monat darf die Assistenz genutzt werden. Credit: UNIQA Die Handcam, einem der Gewinner 2011 Karin HOLZMANN Selbstbestimmt-Leben-Initiative OÖ Bethlehemstr. 3/2, 4020 Linz, Österreich +43/732/890046 – buero@sli-ooe.at – www.sli-ooe.at • Die Auftraggeber erhalten vom Land Oberösterreich für jede konsumierte Assistenzstunde einen Zuschuss in Höhe von 20 Euro. 63 Individuelle Begleitung in der Freizeit ÖSTERREICH/VEREIN „GEMEINSAM LEBEN – GEMEINSAM LERNEN, INTEGR ATION WIEN“ Der Verein bietet jungen Menschen mit Behinderungen zwischen 15 und 30 Jahren individuelle Begleitung und Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten verschiedenster Art. Die Begleitung kann in Form von individueller Freizeitassistenz sowie durch Unterstützung bei Gruppenaktivitäten erfolgen. Die Freizeitaktivitäten der jungen Menschen richten sich nach deren eigenen Vorstellungen und Wünschen. Problemerfassung Junge Menschen mit Behinderungen wollen ebenso wie junge Menschen ohne Behinderungen ihre Freizeit ohne Eltern und ihren Wünschen entsprechend verbringen. Viele Jugendliche können jedoch ihre Freizeitaktivitäten nicht ohne Unterstützung organisieren. Obwohl Integration in der Freizeit einen elementaren Beitrag für das gesamte Leben von Menschen mit Behinderungen leistet, besonders in Hinblick auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung bis hin zur Selbstständigkeit. Freizeitaktivitäten tragen zum Wohlbe finden bei, erweitern Handlungsspiel räume und stellen Lernfelder für unterschiedlichste Kompetenzen dar. Freizeitassistenz setzt einen wichtigen Schritt in Richtung Selbstbestimmung und Teilhabe am öffentlichen Leben. Mag.a Verena GLASER (Projektleitung Freizeitassistenz) Lösungsansatz & Methode Junge Menschen mit Behinderungen werden von jungen Menschen ohne Behinderungen in ihrer Freizeit unterstützt; je nach Interesse der jungen Menschen mit Behinderungen erfolgt die Auswahl der Freizeitassistenzen. Innovativ ist, dass die Assistenten keine ausgebildeten Fachkräfte sind, sondern junge Menschen, die keine Scheu, aber hohe Sozialkompetenz und etwas Erfahrung mitbringen. Die Assistenzleistung umfasst gemeinsames Musizieren, Spielen, Ausflüge, kulturelle Unternehmungen sowie Sport. Soweit möglich bestim- Mag.a Verena GLASER Verein ‚Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen – Integration Wien‘ Tannhäuserplatz 2/1, 1150 Wien, Österreich +43/1/789 26 42 11 – freizeitassistenz@integrationwien.at www.integrationwien.at/freizeit.php 64 Credit: Verein Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen - Integration Wien Freizeitassistenzen begleiten junge Menschen in jeder Lebenslage Das Recht auf ein Persönliche-Assistenz-Budget SCHWEDEN/NATIONALES AMT FÜR GESUNDHEIT UND WOHLFAHRT In Schweden haben Bürger mit mehrfachen Behinderungen eine große Bandbreite von Alternativen und Kontrollen über die Dienstleistungen, die sie benötigen, einschließlich des Rechts auf ein Persönliche-Assistenz-Budget (PAB). Diese monatliche Summe der nationalen Sozialversicherung deckt 100 Prozent aller Dienstleistungskosten und ermöglicht es den betreffenden Personen, sich selbstgesteuerte persönliche Assistenzleistungen von öffentlichen und privaten Anbietern zu kaufen. Der Betrag des PAB ist unabhängig von dem Einkommen der Person oder deren, Familie. Problemerfassung Die Behinderungsbewegung in Schweden war die wichtigste Kraft in der Ausarbeitung beider Gesetze. Vorher waren Personen mit umfangreichen Bedürfnissen sehr unzufrieden mit den kommunalen Dienstleistungen, auf die sie keinerlei Einfluss hatten. Die Reform befähigte sie, die Dienstleistungen an ihre speziellen Bedürfnisse, mit maximaler Kontrolle über ihr tägliches Leben, anzupassen. Credit: © STIL – the founders of Independent Living in Sweden Eine Schwedin mit mehrfacher Behinderung und der von ihr men die Klienten selbst, was sie unternehmen möchten. Neben der Einzelassistenz erhalten die Jugendlichen dadurch die Gelegenheit, andere Jugendliche in ihrem Alter kennenzulernen, mit diesen in Interaktion zu treten oder gar Freundschaften zu schließen und gleichzeitig soziale Kompetenzen zu erwerben. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Zurzeit verfügt das Projekt über eine lange Warteliste an Jugendlichen (derzeit ca. 50 Personen), die sich über Freizeitassistenz freuen würden – ohne zusätzlichen Werbeaufwand könnte das Projekt vergrößert oder kopiert werden. Eine kontinuierliche Vergrößerung der Klientenzahl im laufenden sowie im kommenden Jahr wird daher angestrebt. Z A H L E N & FA K T E N • In den vergangenen zehn Jahren wurden mehr als 100 Jugendliche begleitet. • Aktuell begleiten 21 Assistenten und Assistentinnen insgesamt 32 Jugendliche mit Behinderungen. • Jedes Jahr werden rund 4.000 Assistenzstunden geleistet, heuer sind über 5.000 Stunden geplant. Selbstbestimmt Leben bedeutet, die selbe Bandbreite von Wahlmöglichkeiten und denselben Grad an Selbstbe stimmung zu haben, die nicht behinderte Menschen stillschweigend voraussetzen. Dr. Adolf RATZKA, Independent Living Institute Lösungsansatz & Methode Mit der Bereitstellung von zehn speziellen Unterstützungsleistungen, einschließlich des Rechts auf ein Persönliche-Assistenz-Budget, verankerte Schweden das Recht auf „gute“ Lebensbedingungen von Menschen mit umfangreichen Behinderungen. Das Persönliche-Assistenz-Budget wird in Form von Assistenzstunden gewährt und kann bis zu 24 angestellten Assistentin Stunden pro Tag, sieben Tage pro Woche, abdecken. Eine monatliche Summe geht direkt an den Unterstützungsbezieher, welcher, mit maximaler Selbstbestimmung, Dienstleister seiner Wahl vertraglich verpflichten (Gemeinde, Firma oder Kooperative) oder selbst Assistenten anstellen kann. 2013 belief sich der finanzierte Betrag auf etwa 28 Euro pro Stunde. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit In mehreren Ländern wurde eine ähnliche Gesetzgebung entweder bereits verankert oder sie wird diskutiert, einschließlich Belgien, Finnland, Deutschland, Norwegen und Großbritannien. Z A H L E N & FA K T E N • 2013 bekamen 19.500 Personen ein PAB. Gesetz über die Unterstützung und Dienstleistungen für Personen mit bestimmten funktionalen Beeinträchtigungen und das Assistenzleistungsgesetz, 1993 Socialstyrelsen – Nationales Amt für Gesundheit und Wohlfahrt Dr. Adolf RATZKA Independent Living Institute Storforsplan 36, 10th floor, 123 47 Stockholm-Farsta, Schweden +46/8/506 22 181 – admin@independentliving.org www.independentliving.org • 98 Prozent geben an, das persönliche Assistenz der wichtigste Faktor für ihre Lebensqualität ist. • 2014 boten 230 Kommunen und 800 private Organisationen persönliche Assistenz an. • Rund 80.000 Personen arbeiten als Persönliche Assistenten. 65 Persönlicher Ombudsmann: Vertrauen statt Bevormundung SCHWEDEN/NATIONALES AMT FÜR GESUNDHEIT UND WOHLFAHRT Vormundschaft, Krankenhauseinweisung und Institutionalisierung sind nur einige der Situationen, welche ein Persönlicher Ombudsmann verhindern kann. Im Jahr 2000 etablierte Schweden ein nationales System des Persönlichen Ombudsmann, welches Menschen mit schweren seelischen und psychosozialen Beeinträchtigungen in der Entscheidungsfindung unterstützt. Ein Persönlicher Ombudsmann (PO) ist eine hochqualifizierte Person, die aufsuchende Sozialarbeit macht und Vertrauensbeziehungen zu unterstützungsbedürftigen Personen aufbaut. PO haben weder eine medizinische Verantwortung noch treffen sie Entscheidungen; sie arbeiten ausschließlich als Vertretung der von ihnen unterstützten Einzelpersonen. Problemerfassung Von 1995 bis 1998 finanzierte die Regierung zehn PO-Pilotprojekte. Als deren Evaluierung gute Resultate zeigte, entschied das Parlament im Jahr 2000 die Ausweitung auf das ganze Land. Eine Studie von 2005 ermittelte, dass das System profitabel ist, da die von PO unterstützten Personen weniger Pflege benötigen. Daraufhin begann das Nationale Amt für Gesundheit und Wohlfahrt, PO als Sozialberuf zu fördern. Im Jahr 2013 trat eine neue Verordnung zur dauerhaften Finanzierung des PO-Systems in Kraft. Ein Persönlicher Ombudsmann führt nicht das aus, von dem er denkt, es sei gut für den Unterstützungsbezieher. Der Unterstützungsbezieher sagt, was zu tun ist und ein PO führt dies aus. Maths JESPERSON, PO-Skåne Programm zur Etablierung eines nationalen Systems der Persönlichen Ombudsmänner, 2000 Maths JESPERSON, Camilla BOGARVE PO-Skåne, Box 1142, 221 05 Lund, Schweden +46/706/15 19 36, +46/46/540-2060, www.po-skane.org maths.jesperson1@comhem.se, camilla.bogarve@po-skane.org 66 Z A H L E N & FA K T E N • 2014 unterstützten 310 PO mehr als 6.000 Personen. • 2014 waren PO ein Teil des Sozialleistungssystems in 245 Kommunen (84 Prozent). • PO reduzieren die Kosten pro unterstützter Person um ungefähr 80.000 Euro über eine Fünf-Jahres-Periode. Lösungsansatz & Methode Ein PO hat eine unabhängige Stellung im Sozialleistungssystem einer Gemeinde inne und unterstützt Personen, die aufgrund einer psychiatrischen Behinderung ein komplexes Pflegebedürfnis haben. Der erste Schritt eines PO ist es, eine Vertrauensbeziehung aufzubauen. Sobald das Vertrauen hergestellt ist, skizziert der PO die Bedürfnisse des Unterstützungsbeziehers. Als dritten Schritt, arbeiten PO und der Unterstützungsbezieher einen gemeinsamen Aktionsplan aus. Im Allgemeinen arbeiten zwei bis drei PO zusammen und betreuen zirka 15 Unterstützungsbezieher pro Jahr. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Im Jahr 2010 begann ein PO-Projekt in Oslo und 2014 wurde es eine reguläre Leistung. Zudem gibt es PO auch in Helsinki. Außerdem kündigte die Tschechische Republik im Jahr 2014 an, dass sie bald PO-Leistungen anbieten wird. Beschreibung in Einfache Sprache: Seite 90 Zukunftsplanung von Erwachsenen mit einer geistigen Behinderung und betreuenden Eltern SCHWEIZ/INTERK ANTONALE HOCHSCHULE FÜR HEILPÄDAGOGIK Ziel des an der Hochschule für Heilpädagogik durchgeführten Projektes, ist die Entwicklung und Evaluation eines Kursangebotes, das die Zukunftsplanung von Eltern und ihren erwachsenen Söhnen und Töchtern mit intellektueller Behinderung unterstützt. Problemerfassung In der Schweiz leben etwa 5.000 erwachsene Personen mit einer intellektuellen Behinderung bei ihren Eltern. Mit der steigenden Lebenserwartung der Personen mit Behinderungen werden die Eltern die Betreuung ihrer Söhne und Töchter nicht mehr bis zu deren Lebensende leisten können. Ohne vorangehende Planung kann es bei Krankheit oder Todesfall der Eltern zu unvorbereiteten Notfallüberweisungen kommen. Die Sorgen um die Zukunft belasten die betreuenden Eltern. Wir sind als Familie ins Gespräch gekommen und es haben sich neue Gedankenräume aufgetan. Über das Thema zu sprechen hatte auch eine sehr entlastende Funktion. Dazu war es hilfreich, von außen aufgefordert zu werden. Eine betroffene Mutter Lösungsansatz & Methode Es besteht die Möglichkeit, fünf Kurseinheiten zu besuchen. Die Angehörigen und die Personen mit Behinderungen arbeiten hauptsächlich in zwei getrennten Gruppen zu folgenden Themen: Alt werden, Entscheidungen fällen, Hoffnungen und Ängste, Möglichkeiten und Wünsche in den Gebieten Wohnen, Arbeit und Freizeit sowie Rechte. Judith ADLER Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich Schaffhauser Str. 239, Postfach 5850, 8050 Zürich +44/317/11 84 – judith.adler@hfh.ch Zwischen den Kurseinheiten füllen die Familienmitglieder zu Hause gemeinsam das Dokument zur Zukunftsplanung aus, in dem festgehalten wird, was sich die einzelnen Familienmitglieder für die Zukunft wünschen und wie sie die Umsetzung planen. Das Kursangebot hilft bei der Planung, indem es den komplexen Planungsprozess strukturiert und die Diskussion in der Familie in Gang bringt. Die Person mit Behinderung wird gestärkt und beteiligt sich an der Planung. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Der Kurs wurde durch die Bildungsklubs in den Kantonen Zürich, Aargau, Basel und Bern durchgeführt. Diese sowie zwei zusätzliche Bildungsklubs planen, das Kursangebot weiter anzubieten. In Irland, Belgien und Finnland werden ebenfalls Kursangebote für diese Familien durchgeführt, allerdings ohne Einbezug der Personen mit Behinderung. Das Angebot ist aufwendig, da zwei Gruppen mit je zwei Leitenden geführt werden, aber wirkungsvoll. Für die Familien sind die aktuellen Kurskosten zu teuer, wenn sie nicht über zusätzliche Finanzierung z. B. über Stiftungen vergünstigt werden. Nur Kurse mit reduzierten Kosten waren ausgebucht. In Irland beispielsweise sind die Kurse kostenlos. Z A H L E N & FA K T E N • An den Informationsveranstaltungen zu rechtlichen und finanzielle Grundlagen der Planung nahmen 137 Familien teil. • Die Kurseinheiten wurden von 28 Familien und 23 Personen mit Behinderung besucht. 67 Weiterbildung zur Persönlichen Zukunftsplanung Annex SCHWEIZ/WINKLUSION Jeder Mensch hat das Recht auf eine selbstgewählte Zukunft. Das Projekt geht neue Wege zur Inklusion mittels Anwendung der Denkweise und Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung (PZP). Schwerpunktaktivitäten sind die Durchführung von inklusiven Weiterbildungen, die Entwicklung einer Toolbox und die Evaluation dieser Aktivitäten. Problemerfassung Jeder Mensch hat das Recht auf eine selbstgewählte Zukunft. Menschen mit Beeinträchtigungen haben eine eingeschränkte Wahlfreiheit und Selbstbestimmung. Das zeigt sich in den eingeschränkten Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, den Wohnort zu bestimmen oder bei der Suche eines passenden Arbeitsplatzes. Credit: WINklusion – Verein für Inklusion und Persönliche Zukunftsplanung Inklusion und die herzerfrischende Zukunftsplanung stellt meine Einstellung zu Menschen und Behinderung völlig auf den Kopf. Tobias ZAHN, WINklusion Lösungsansatz & Methode Ausgangspunkt des Projektes ist die Denkweise und Methodik der Persönlichen Zukunftsplanung (Person centred planning). Durch gemeinsames Lernen von Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Gaben und Erfahrungen, wird die personenzentrierte Denk- und Handlungsweise erfahrbar und neue Erkenntnisse (Umdenken) werden generiert, die sich im „Alltagsleben“ und der professionellen Praxis auswirken. In sechs Modulen werden die Teilnehmer mit den personenzentrierten Methoden und der Haltung der Persönlichen Zukunftsplanung vertraut und erlernen die Moderation von Zukunftsfesten im Unterstützungskreis. Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit Das Projekt ist im Prinzip in vielen Lebensbereichen anwendbar und übertragbar. Persönliche Zukunftspla- Tobias ZAHN WINklusion – Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung Schweiz Hermannstr. 7, 8400 Winterthur, Schweiz +41/774 50 03 29 – kontakt@persoenliche-zukunftsplanung.ch www.persoenliche-zukunftsplanung.ch 68 Inklusive Weiterbildungen werden von Menschen mit Beeinträchtigungen moderiert und mitgeplant. nung kann von Kostenträgern oder Berufsberaterinnen angewendet werden. PZP bedeutet radikaler Respekt vor den Wünschen und Träumen der Hauptperson, der Selbststeuerung, die Energie des Unterstützungskreises zu nutzen sowie Offenheit für inklusive Wege. Das Netzwerk Zukunftsplanung Schweiz (WINklusion) wird Plattform sowie Dreh-und Angelpunkt für Weiterbildung, Anwendung und Vernetzung (www.persoenliche-zukunftsplanung.ch). In Deutschland, Österreich, Südtirol und anderen europäischen Ländern wird PZP ebenfalls erfolgreich angewendet. Vorarlberg plant als erstes Land den gesetzlichen Anspruch auf Zukunftsplanung. Z A H L E N & FA K T E N • Zwei inklusive Weiterbildungen zum Moderator in PZP wurden von 36 Teilnehmern erfolgreich abgeschlossen, die nun Zukunftsplanungsprozesse durchführen. • Bei Tagungen und Weiterbildungen haben mehr als 1.000 Menschen in der Schweiz von Zukunftsplanung gehört. • Aus der Weiterbildung ist der Verein „Mensch zuerst Schweiz e.V.“ entstanden. Fragebogen Sozialindikatoren Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen Zusammengefasste Ergebnisse für alle 30 Fragen im weltweiten Vergleich Bundesländer Netzwerk Alle 9 Fragen und die wichtigsten Ergebnisse der österreichischen Sozialindikatoren („Inklusionsbarometer“) Alle Personen und Organisationen, die an der Auswahl der Innovative Practices und der Erhebuung der internationalen Sozialindikatoren beteiligt werden 69 Fragebogen zur Umsetzung der UN-Konvention 1. NEU ERRICHTETE GEBÄUDE Müssen laut Gesetz alle neu errichteten Gebäude, die öffentlich zugänglich sind, barrierefrei für Menschen mit jeder Art von Behinderung gebaut werden? Barrierefreiheit sollte nach allgemein anerkannten und respektierten Kriterien vorgeschrieben sein. Damit wird garantiert, dass Barrierefreiheit den Interessen aller Menschen mit Behinderungen dient und dass sie den höchsten Standards gerecht wird. Und das betrifft nicht nur die gebaute Umgebung, sondern auch Beschilderung in Braille und „Leichter Lesen“. Gebäude, die öffentlich zugänglich sind, inkludieren auch Kinos, Supermärkte, Banken, Schulen, Geschäfte, Sport und Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Museen) etc. Welche Rechtsmittel existieren, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird? Wenn es keine Gesetzgebung gibt, ist eine geplant? Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 9 (Barrierefreiheit) • Ja. Die Gesetzgebung existiert und umfasst alle Neubauten, die öffentlich zugänglich sind, sowie alle Arten von Be hinderungen. • Ja, mit Einschränkungen. Die Gesetzgebung umfasst nur bestimmte neu errichtete Gebäude oder nur Menschen mit bestimmten Behinderungen. • Nein. Es gibt keine solche Gesetzgebung. • N/A / Anderes. 2. ZEITRAHMEN FÜR BESTENENDE GEBÄUDE Gibt es einen gesetzlichen Zeitrahmen, in dem alle bestehenden Gebäude, die öffentlich zugänglich sind, barrierefrei für alle Menschen mit Behinderungen sein müssen? Barrierefreiheit sollte nach allgemein anerkannten und respektierten Kriterien vorgeschrieben sein. Damit wird garantiert, dass Barrierefreiheit den Interessen aller Menschen mit Behinderungen dient und dass sie den höchsten Standards gerecht wird. Und das betrifft nicht nur die gebaute Umgebung, sondern auch Beschilderung. Wenn es eine Gesetzgebung gibt, welches ist der Zeitrahmen in dem alle existierenden Gebäude, die öffentlich zugänglich sind, barrierefrei für alle Menschen mit Behinderungen sein müssen? Wenn es bisher keinen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen gibt, ist es geplant einen zu verabschieden? Und wenn dies geplant ist, wann würde der gesetzlich vorgeschriebene Zeitrahmen verabschiedet werden? Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 9 (Barrierefreiheit) • Ja. Es gibt einen Zeitrahmen, in dem alle bestehenden Gebäude, die öffentlich zugänglich sind, barrierefrei für alle Menschen mit Behinderungen sein müssen. • Ja, mit Einschränkungen. Der Zeitrahmen betrifft nicht alle Gebäude. Zum Beispiel kann das Gesetz nur Gerichtshöfe oder öffentliche Gebäude betreffen. Oder das Gesetz betrifft nur die Barrierefreiheit für Menschen mit bestimmten Behinderungen. • Nein. Es gibt keinen solchen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen. • N/A / Anderes. 3. STÄDTISCHE TRANSPORTMITTEL Sind alle städtischen öffentlichen Transportmittel (Bus, U-Bahn, Straßenbahn etc.) für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich? Jegliche Ausnahmen sprechen für eine „Ja, mit Einschränkungen“-Antwort. In jedem Fall muss die Zugänglichkeit sowohl für Menschen mit Sehbehinderungen als auch für Menschen mit psychosozialen oder intellektuellen (geistigen) Beeinträchtigungen gewährleistet sein. Das bedeutet auch, dass die Fahrer geschult und verpflichtet sind, Personen mit Behinderungen, falls notwendig, zu unterstützen. Rollstuhlfahrer sollten selbstständig in den Bus ein- und aussteigen können. Wenn Sie eine “Ja, mit Einschränkungen”-Antwort geben, bitte erklären Sie warum. Wenn Sie eine „Ja“-Antwort geben, beschreiben Sie bitte jegliche bedeutenden Unterschiede zwischen der rechtlichen Lage und der Realität. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 9 (Barrierefreiheit) • Ja. Alle öffentlichen Transportmittel sind für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich. • Ja, mit Einschränkungen. Manche städtischen Transportmittel sind nicht zugänglich für alle Menschen mit Behinderungen. Oder sie sind zugänglich für Menschen mit bestimmten Behinderungen. Oder sie sind nur in den Länderhauptstädten zugänglich. Oder die Fahrer sind nicht geschult. • Nein. Die städtischen öffentlichen Transportmittel sind nicht für Menschen mit Behinderungen zugänglich. • N/A / Anderes. 70 4. GEFAHRENFRÜHWARNSYSTEM Im Fall einer Gefahrensituation, gibt es ein staatliches Frühwarnsystem, das für alle Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar ist? Systeme, die vorhanden sein könnten: Straßenbeleuchtung, SMS-Services, Email-Services etc. Ein existierendes System sollte nicht nur auf Radio-Sendern oder öffentliche Lautsprechsysteme/Sirenen begrenzt sein, im Einklang mit dem Zwei-Sinne-Prinzip. „Gefahrensituationen“ beinhalten Situationen der bewaffneten Auseinandersetzung, humanitäre Katastrophen und Naturkatastrophen. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen) • Ja. Das staatliche Frühwarnsystem ist für alle Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar. • Ja, mit Einschränkungen. Das Frühwarnsystem ist nur für Menschen mit bestimmten Behinderungen, oder nur zu bestimmten Tageszeiten, wahrnehmbar. • Nein. Bei der Gestaltung des Frühwarnsystems wurden Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtigt. • N/A / Anderes. 5. ANERKENNUNG DER GEBÄRDENSPRACHE Ist Gebärdensprache eine vor Gericht offiziell anerkannte Sprache? Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 13 (Zugang zur Justiz) • Ja. Gebärdensprache ist eine offizielle Sprache vor Gericht und Menschen mit einer Hörbehinderung haben ein Recht auf einen Übersetzer, der vom Staat bezahlt wird. • Ja, mit Einschränkungen. Gebärdensprache wird nur von einigen Gerichten offiziell anerkannt oder gehörlose Menschen haben nicht das Recht auf einen Übersetzer. Oder der Übersetzer wird nicht vom Staat bezahlt. Oder Übersetzer werden nur gewohnheitsgemäß bereitgestellt und vom Staat bezahlt. • Nein. Gebärdensprache wird in den Gerichtshöfen nicht anerkannt. Menschen mit einer Hörbehinderung haben weder das Recht (auch nicht gewohnheitsgemäß) auf einen Übersetzer, noch wird dieser vom Staat bezahlt. • N/A / Anderes. 6. ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE WEBSEITEN Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Webseiten von öffentlichen Stellen und öffentlich zugänglichen Diensten Ihres Landes für alle Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind? „Öffentliche Stellen“ umfassen den Staat, regionale oder lokale Behörden, Einrichtungen oder Verbände des öffentlichen Rechts. „Webseiten öffentlich zugänglicher Dienste“ bedeutet Webseiten, die zur Erbringung einer Dienstleistung dienen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, z.B. im Bereich Bildung, Freizeit, Arbeitsplatzvermittlung, Gesundheitswesen usw. „Barrierefreies Web“ bedeutet Webseiten oder Internet-basierte Dienste (einschließlich jener, die für Mobilgeräte und/oder für mobile Nutzung entwickelt wurden), die leicht darstellbar, leicht zu navigieren, zu verstehen und zu bedienen sind, die eine leichte, sichere, unabhängige und würdevolle Interaktion und Verwendung von einer Person mit Behinderungen jederzeit ermöglichen (einschließlich im Falle von Notfällen). Falls Sie mit „Ja“ oder „Ja, mit Einschränkungen“ antworten, beschreiben Sie bitte alle wesentlichen Unterschiede zwischen der gesetzlichen Lage und der Realität. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 9 (Barrierefreiheit), 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen) • Ja. Es gibt gesetzliche Anforderungen und es existieren Strafen. • Ja, mit Einschränkungen. Es gibt gesetzliche Anforderungen, aber diese werden nicht durchgesetzt oder es gibt kein Mittel, die Besitzer einer nicht zugänglichen Webseite darauf aufmerksam zu machen. • Nein. Es gibt keine solchen gesetzlichen Anforderungen und/ oder es gibt keine Strafen. • N/A / Anderes. 7. INKLUSIVE GRUNDSCHULBILDUNG Haben Kinder mit Behinderungen das Recht auf kostenlose und obligatorische Grundschulbildung innerhalb des regulären Bildungssystems? Menschen mit Behinderungen dürfen nicht von Regelschulbildung ausgeschlossen werden, egal ob in der Grund- oder Sekundarschule. Die Regelschulbildung muss inklusiv und qualitativ sein. Jegliche notwendige Unterstützung muss zur Verfügung gestellt werden, um eine vollständige und effektive Inklusion zu gewährleisten. Diese Frage bezieht sich sei es auf Kinder sei es auf Erwachsene mit Behinderungen. Bitte beschreiben Sie jegliche Unterschiede zwischen der rechtlichen Lage und der Realität. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 24 (Bildung) • Ja. Jedes Kind mit Behinderungen hat das Recht auf kostenlose und verpflichtende Grundschulbildung im Regelschulsystem. • Ja, mit Einschränkungen. Nur Kinder mit bestimmten Behinderungen haben ein solches Recht, andere müssen Sonderschulen besuchen. Oder sie haben nur das Recht, bestimmte Schulen zu besuchen bzw. können in eine reguläre Schule gehen, werden dort aber getrennt von anderen Schülern unterrichtet. • Nein. Ein Kind mit Behinderungen hat kein Recht auf kostenlose und verpflichtende Grundschulbildung im Regelschulsystem. • N/A / Anderes. 8. ALTERNATIVE PRÜFUNGSMETHODEN FÜR STUDENTEN Haben Universitätsstudenten Zugang zu alternativen Prüfungsmethoden? Diese Frage bezieht sich nur auf Universitätsstudenten. In den USA z.B. bieten einige Universitäten Kurse an, die keine Klausuren zur Beurteilung der Leistung erfordern, sondern in denen die Leistung durch Messung der Mitarbeit, Hausarbeiten etc. erfolgt. Wenn in Ihrem Land Studenten Zugang zu alternativen Prüfungsmethoden haben, beschreiben Sie bitte, welche angeboten werden. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 24 (Bildung) • Ja. An allen Universitäten haben Studierende mit Behinderungen Zugang zu alternativen Prüfungsmethoden. • Ja, mit Einschränkungen. Zugang zu alternativen Prüfungsmethoden gibt es an einigen Universitäten oder die Möglichkeit alternativer Prüfungsmethoden ist auf Menschen mit bestimmten Behinderungen beschränkt. • Nein. An keiner Universität haben Studierende mit Behinderungen Zugang zu alternativen Prüfungsmethoden. • N/A / Anderes. 9. DATA ON UNIVERSITY GRADUATES Werden offizielle Statistiken über die Zahl der Absolventen mit Behinderungen von Universitäten (und im Allgemeinen von Hochschulen) veröffentlicht? Bitte beschreiben Sie, wenn möglich, wie eine Identifikation von Studenten mit Behinderungen erfolgt, da viele Studenten mit nicht sichtbarer Behinderung es vorziehen, diese nicht anzugeben. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 24 (Bildung), 31 (Statistik und Datensammlung) • Ja. Die offiziellen Zahlen werden jährlich veröffentlicht. • Ja, mit Einschränkungen. Diese Zahlen werden veröffentlicht, jedoch nicht öffentlich oder nicht jährlich oder innerhalb eines Jahres. • Nein. Keine solchen Statistiken werden veröffentlicht oder sind überhaupt vorhanden. • N/A / Anderes. 10. VORKEHRUNGEN AM ARBEITSPLATZ Verpflichtet der Staat die Arbeitgeber dazu, die notwendigen Vorkehrungen am Arbeitsplatz für alle Menschen mit Behinderungen zu treffen? Damit Mitarbeiter mit Behinderungen einer Arbeit nachgehen und diese auch erfolgreich ausüben können, müssen Vorkehrungen am Arbeitsplatz getroffen werden. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zu solchen Vorkehrungen hat zunächst zum Ziel beide Seiten abzusichern, aber auch dass Menschen mit Behinderungen in der Belegschaft angemessen inkludiert sind. Wenn Arbeitgeber zu solchen Maßnahmen verpflichtet ist, bitte beschreiben Sie diese. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) • Ja. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die notwendigen Vorkehrrungen am Arbeitsplatz für alle Menschen mit Behinderungen zu treffen. • Ja, mit Einschränkungen. Die zu treffenden Vorkehrungen sind begrenzt. Oder Menschen mit bestimmten Behinderungen werden davon ausgeschlossen. Oder sie gelten nur für eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern, etc. • Nein. Solche Verpflichtungen existieren nicht. • N/A / Anderes. 11. STATISTIK ZUR ÖFFENTLICHEN BESCHÄFTIGUNG Wird die Anzahl von Menschen mit Behinderungen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, berechnet und publiziert? Auch wenn sich diese Frage auf die Verfügbarkeit der Zahlen bezieht, die Zahlen oder Prozentsätze an sich sind ebenso wichtig. Falls Zahlen existieren, geben Sie bitte eine Datenquelle und, wenn vorhanden, einen Internetlink an. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung), 31 (Statistik und Datensammlung) • Ja. Die Zahlen werden jährlich in einem offiziellen Bericht veröffentlicht, der auch inkludiert in welchen staatlichen Organen Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind. • Ja, mit Einschränkungen. Zahlen werden erfasst, aber nicht veröffentlicht oder sie sind keine offiziellen Zahlen. Oder sie werden nur unregelmäßig veröffentlicht oder nur alle fünf Jahre. • Nein. Zahlen dieser Art werden weder erfasst noch veröffentlicht. • N/A / Anderes. 12. ANSTIEG IN DER BESCHÄFTIGUNG Ist der Anteil von beschäftigten Menschen mit Behinderungen an der Gesamtbeschäftigung im Kalenderjahr 2012 gestiegen? Diese Frage bezieht sich nur auf Beschäftigung in Unternehmen, die per Gesetz dazu verpflichtet sind, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Die Frage ist zu verneinen, wenn keine Zahlen dazu vorhanden sind. Ohne Zahlen ist es unmöglich zu wissen, ob Menschen mit Behinderungen wie vorgeschrieben tatsächlich beschäftigt sind. Falls Zahlen existieren, geben Sie bitte die Zahlen, die Datenquelle und, falls möglich, einen Internetlink an. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung), 31 (Statistik und Datensammlung) • Ja. Der Anteil ist gestiegen. Oder der Anteil ist nicht gestiegen da alle Unternehmen, die per Gesetz dazu verpflichtet sind, Menschen mit Behinderungen einzustellen, dies auch gemacht haben.. • Ja, mit Einschränkungen. Der Anteil ist gleichgeblieben. • Nein. Der Anteil ist gesunken. Oder es sind keine Zahlen vorhanden. • N/A / Anderes. 13. STATISTIKEN ÜBER AUSBILDUNG & BESCHÄFTIGUNG Gibt es offizielle Statistiken über Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, die mindestens alle 10 Jahre veröffentlicht werden? Diese Frage bezieht sich nur darauf, ob solche Statistiken veröffentlicht werden oder nicht. Und auf ihre Qualität. Sie bezieht sich nicht darauf, was die Statistiken tatsächlich über ein Land im Vergleich zu einem anderen aussagen. Es wird also nur danach gefragt, ob solche Statistiken erhoben werden und, wenn ja, von welcher Qualität diese sind. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 24 (Bildung), 27 (Arbeit und Beschäftigung), 31 (Statistik und Datensammlung) • Ja. In den letzten 10 Jahren wurde mindestens eine offizielle Studie durchgeführt und die veröffentlichten Resultate geben ein klares Bild sowohl über die Ausbildung als auch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. • Ja, mit Einschränkungen. Nur bestimmte Zahlen sind vorhanden oder die Zahlen sind älter als 10 Jahre oder sie lassen sich auf unterschiedliche Weise interpretieren. • Nein. Es gibt darüber keine offizielle Studie. • N/A / Anderes. 14. EINE EXISTIERENDE, GEFÖRDERTE DACHORGANISATION Gibt es eine direkt vom Staat geförderte Dachorganisation, die mindestens 50% der Behindertenverbände repräsentiert? Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit) • Ja. So eine Dachorganisation existiert, repräsentiert mehr als 50% aller Behindertenverbände und erhält direkte staatliche Förderung. • Ja, mit Einschränkungen. Solch eine Dachorganisation existiert, aber sie repräsentiert weniger als 50% aller Behindertenverbände oder erhält keine direkte staatliche Förderung. • Nein. Es existiert keine Dachorganisation, die mehr als 50% aller Behindertenverbände repräsentiert und direkte staatliche Förderung erhält. • N/A / Anderes. 15. EINRICHTUNG VON BRK FOCAL POINTS (ANLAUFSTELLEN) Falls der Staat die UN-Konvention unterzeichnet oder ratifiziert hat, wurden „Focal Points“ in der Regierung bestimmt, die sich mit der Umsetzung der UN-Konvention beschäftigen? Diejenigen Staaten, die die UN-Konvention ratifiziert haben, müssen, in Übereinstimmung mit Artikel 33, Paragraph 1, als „Vertragsstaaten“ eine oder mehrere staatliche „Focal Points“ (Anlaufstellen) für Angelegenheiten „im Zusammenhang mit der Umsetzung“ dieses Übereinkommens bestimmen. Zudem, in Übereinstimmung mit den anderen zwei Paragraphen dieses Artikels, müssen nicht nur „unabhängige Mechanismen“ existieren, die die Umsetzung der Konvention fördern, schützen und überwachen, sondern es muss zusätzlich auch die „Zivilgesellschaft“ involviert werden und an dem Überwachungsprozess vollständig teilhaben. Eine „Ja“-Antwort bedeutet sowohl dass „Focal Points“ eingerichtet worden sind und regelmäßige Treffen organisiert werden als auch dass die Zivilgesellschaft voll in den Überwachungsprozess der Implementierung der Konvention involviert ist. Ein „Ja, mit Einschränkungen“ bedeutet, dass einige, jedoch nicht alle „Focal Points“ eingerichtet wurden, es keine regelmäßige Treffen gibt oder in den letzten 12 Monaten gegeben hat. Oder, dass sie zwar eingerichtet sind, aber dass die Zivilgesellschaft nicht involviert ist. Ein „Nein“ bedeutet, dass weder „Focal Points“ bestimmt wurden, noch dass die Zivilgesellschaft involviert ist. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung) • Ja. Es gibt „Focal Points“, sie arbeiten effektiv und die Zivilbevölkerung ist voll in den Überwachungsprozess involviert. • Ja, mit Einschränkungen. Es gibt „Focal Points“, aber zum Beispiel die Zivilgesellschaft nimmt nicht „vollständig“ am Überwachungsprozess der Implementierung der Konvention teil. • Nein. Focal Points“ wurden noch nicht eingerichtet. (Oder das Land hat die Konvention nicht unterschrieben). • N/A / Anderes. 16. UN-BRK IN BARRIEREFREIEN FORMATEN Gibt es von der UN-Konvention eine Audioversion, eine Gebärdensprachübersetzung und eine Version in leichter Sprache, welche auf einer barrierefreien staatlichen Webseite in allen offiziellen Landessprachen verfügbar sind? Leichte Sprache muss Zeichen und Bilder beinhalten, um verständlich zu sein. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 49 (Barrierefreies Format) • Ja. Von der UN-Konvention gibt es eine Audioversion, eine Gebärdensprachübersetzung und eine Version in leichter Sprache, welche auf einer barrierefreien staatlichen Webseite in allen offiziellen Landessprachen verfügbar sind. • Ja, mit Einschränkungen. Nur eine oder zwei Versionen sind auf einer barrierefreien staatlichen Webseite in Landessprache verfügbar, oder alle drei sind nicht in allen offiziellen Landessprachen verfügbar. • Nein. Keine dieser Versionen ist auf einer staatlichen Webseite verfügbar. (Oder das Land hat die Konvention nicht unterschrieben). • N/A / Anderes. FOKUS: SELBSTBESTIMMT LEBEN 17. ALTERNATIVEN DER UNTERSTÜTZTEN ENTSCHEIDUNGSFINDUNG Sind Alternativen der unterstützten Entscheidungsfindung für alle Menschen mit Behinderungen verfügbar? Ein System der unterstützen Entscheidungsfindung umfasst verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, welche dem Willen und Präferenzen der Person den Vorrang geben und welche Menschenrechtsstandards respektieren. Es sollte für den Schutz aller Rechte sorgen, einschließlich jener der Autonomie (Recht auf Rechts- und Handlungsfähigkeit, Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht, Recht auf die Wahl des Wohnorts etc.) und jener bezüglich Freiheit von Misshandlung oder unmenschlicher Behandlung (Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit etc.) Dies unterscheidet die unterstützte Entscheidungsfindung von der ersatzweisen Entscheidungsfindung, wo ein Betreuer oder Vormund die gerichtlich autorisierte Macht hat, Entscheidungen an Stelle einer anderen Person zu treffen, ohne dass er notwendigerweise bezeugen muss, das diese Entscheidungen im besten Interesse der jeweiligen Person sind oder den Wünschen der Person entsprechen. Die Verpflichtungen der Staaten ersatzweise Entscheidungsfindungssysteme durch unterstützte Entscheidungsfindungssysteme zu ersetzen, beinhalten sei es die Eliminierung der ersatzweisen Entscheidungsfindungssysteme sei es die Entwicklung von unterstützten Entscheidungsfindungssysteme. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht), 19 (Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft) • Ja. Alternativen der unterstützten Entscheidungsfindung sind für alle Menschen mit Behinderungen verfügbar und Maßnahmen, um den Zugang zur notwendigen Unterstützung zu gewährleisten, werden unternommen. • Ja, mit Einschränkungen. Alternativen der unterstützten Entscheidungsfindung sind verfügbar, aber nicht für alle Menschen mit Behinderungen, oder ihre Umsetzung ist nicht effektiv, da die notwendige Unterstützung fehlt. • Nein. Alternativen der unterstützten Entscheidungsfindung sind nicht verfügbar. • N/A / Anderes. 18. SICHERHEITSMASSNAHMEN Gibt es angemessene und wirksame Sicherheitsmaßnahmen für alle Vorgänge, die die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie die Unterstützung für deren Ausübung betreffen? Sicherheitsmaßnahmen müssen in einem Unterstützungssystem für die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit existieren. Das oberste Ziel dieser Sicherheitsmaßnahmen ist die Sicherstellung des Respekts für die Rechte, den Willen und die Präferenzen der jeweiligen Person. Um dies zu erreichen, müssen die Sicherheitsmaßnahmen Schutz vor Misshandlungen bieten, gleichberechtigt mit allen anderen. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht), 19 (Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft) • Ja. Angemessene und wirksame Sicherheitsmaßnahmen für alle Vorgänge, die die Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffen, existieren. • Ja, mit Einschränkungen. Sicherheitsmaßnahmen existieren, aber nicht für alle Vorgänge oder sie sind nicht angemessen und/oder wirksam. • Nein. Es existieren keine Sicherheitsmaßnahmen. • N/A / Anderes. 19. RECHT AUF HEIRAT UND KINDER Haben Menschen mit Behinderungen dieselben Rechte zu heiraten, Kinder zu bekommen und Kinder aufzuziehen, wie alle anderen? Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 23 (Achtung der Wohnung und der Familie), 19 (Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft) • Ja. Diese Rechte werden für Menschen mit Behinderungen auf keine Weise begrenzt. • Ja, mit Einschränkungen. Ein oder zwei dieser Rechte werden für Menschen mit Behinderungen begrenzt. • Nein. Alle diese Rechte werden für Menschen mit Behinderungen begrenzt. • N/A / Anderes. KOMMENTAR Falls Ihre Antwort „Nein“ oder “Ja, mit Einschränkungen” ist, beschreiben sie bitte die Ausnahmen, insbesondere die außergewöhnlichsten (zum Beispiel, Menschen mit Behinderungen werden gegen ihren Willen sterilisiert, ihnen werden die Kinder weggenommen oder eine Heirat von Menschen mit Behinderungen ist aus gesundheitlichen Gründen verboten). 20. DATENSAMMLUNG ZU EINRICHTUNGEN Gibt es offizielle, jährlich veröffentlichte Statistiken über die Anzahl von allen Menschen mit Behinderungen, die in Pflegeeinrichtungen leben, ihr Alter, Geschlecht, ethnischer Hintergrund und ihre primäre Behinderung? Diese Frage bezieht sich nur auf offizielle Statistiken und nur auf „Einrichtungen“. Die offiziellen Zahlen müssen alle Arten von Pflegeeinrichtungen abdecken, in denen Menschen mit Behinderungen als Gruppe zusammenleben. Inbegriffen sind Sozialanstalten (oft auch als Rehabilitationszentren etc., bezeichnet), Psychiatrische Einrichtungen (oft auch als Heilanstalt etc., bezeichnet), Internate für Kinder mit Behinderungen, Waisenheime, Betreutes Wohnen, Wohngruppen, Seniorenzentren sowie alle anderen Formen von Pflegeeinrichtungen. Genauso wichtig wie die Verfügbarkeit dieser Daten ist deren Qualität. Wenn solche Daten verfügbar sind, sind diese qualitativ ausreichend? Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 31 (Statistik und Datensammlung) • Ja. All diese Daten sind verfügbar und sie werden offiziell jährlich in einer Publikation oder auf einer Webseite veröffentlicht. • Ja, mit Einschränkungen. Nur ein begrenzter Umfang der Daten ist verfügbar. Die Daten werden nicht jährlich veröffentlicht, oder sind älter als ein Jahr, wenn sie veröffentlicht werden. Die Daten decken nur ausgewählte Einrichtungen ab. • Nein. Solche Daten werden nicht offiziell veröffentlicht. • N/A / Anderes. KOMMENTAR Falls eine Datensammlung existiert, kommentieren Sie diese bitte. Und auch ob die Datensammlung das Recht auf Datenschutz respektiert, welches ein wichtiger Punkt zu diesem Thema ist. 21. ALTERNATIVEN ZU EINRICHTUNGEN UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG Falls es Pflegeeinrichtungen in Ihrem Land gibt, gibt es irgendwelche Alternativen zu diesen Einrichtungen und haben Menschen mit Behinderungen die Wahl und Kontrolle über die Dienstleistungen, die sie benutzen? Gegenstand der Frage ist, ob es Menschen mit Behinderungen in Ihrem Land möglich ist, zwischen verschiedenen Arten von Dienstleistungen in der Gemeinschaft zu wählen, oder ob manche Personen keine andere Option haben, als in einer Einrichtung zu leben. Es sollten Sicherheitsmaßnahmen existieren, die sicherstellen, dass niemand in einer Pflege- oder Heimeinrichtung untergebracht wird, außer es ist die Präferenz dieser Person. Menschen, die in Einrichtungen leben, sollten die notwendige Unterstützung erhalten, um in die Gemeinschaft zurückzukehren. Niemand sollte gezwungen werden in einer Einrichtung zu leben, nur weil es in der Gemeinschaft keine Alternativen gibt oder weil es die Familie so bevorzugt. 71 Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 19 (Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft) • Ja. Alternativen zu Einrichtungen existieren und Menschen mit Behinderungen haben immer die Wahl und Kontrolle über die Dienstleistungen, die sie benutzen. • Ja, mit Einschränkungen. Einrichtungen sind die vorherrschende Art der Pflege und/oder Menschen mit Behinderungen haben nur teilweise die Wahl und Kontrolle über die Dienstleistungen, die sie benutzen. • Nein. Einrichtungen sind einzige Art der Pflege und/oder Menschen mit Behinderungen haben keine Wahl und Kontrolle über die Dienstleistungen, die sie benutzen. • N/A / Anderes. KOMMENTAR Falls die Unterbringung in Einrichtungen die vorherrschende Art der Pflege für Menschen mit Behinderungen in Ihrem Land ist, kommentieren Sie bitte, sofern existent, die Schritte zur Förderung von gemeindenahen Dienstleistungen (als Alternative zu Pflegeeinrichtungen), die Ihr Land unternimmt. 22. DEINSTITUTIONALISIERUNGSPROZESSE Falls es Pflegeeinrichtungen in Ihrem Land gibt, sinkt aufgrund der höheren Verfügbarkeit von staatlich finanzierten, gemeindenahen Qualitätsdienstleistungen die Anzahl von Menschen mit Behinderungen, die in solchen Einrichtungen leben? Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 19 (Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft) • Ja. Die Anzahl von Menschen mit Behinderungen, die in solchen Einrichtungen leben, sinkt laut den offiziellen Statistiken. • Ja, mit Einschränkungen. Die Anzahl von Menschen mit Behinderungen, die in solchen Einrichtungen leben, ist gleichbleibend, laut den offiziellen Statistiken. • Nein. Die Anzahl von Menschen mit Behinderungen, die in solchen Einrichtungen leben, steigt, laut den offiziellen Statistiken. • N/A / Anderes. KOMMENTAR Kommentieren Sie bitte Ihre Antwort, in dem Sie beschreiben, welche gemeindenahen Unterstützungsdienstleistungen die Gemeinden (oder andere Akteure) Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stellen, um deren tägliches Leben zu erleichtern. 23. SCHUTZ UND ÜBERWACHUNG Werden alle Einrichtungen und Programme, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, wirksam von unabhängigen Behörden überwacht? UN-BRK Artikel 16 schreibt den Staaten vor, dass sie „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs- und sonstigen Maßnahmen“ treffen, „um Menschen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, einschließlich ihrer auf der Geschlechtszugehörigkeit basierenden Aspekte, zu schützen. [...] Zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch stellen die Vertragsstaaten sicher, dass alle Einrichtungen und Programme, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, wirksam von unabhängigen Behörden überwacht werden.“ Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 16 (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch), 19 (Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft) • Ja. Alle Einrichtungen und Programme, einschließlich Pflegeeinrichtungen, werden jährlich von unabhängigen Behörden überwacht. • Ja, mit Einschränkungen. Nicht alle Einrichtungen und Programme werden von unabhängigen Behörden überwacht, oder sie werden nicht auf regulärer Basis überwacht. • Nein. Einrichtungen und Programme, einschließlich Pflegeeinrichtungen, werden überhaupt nicht überwacht. • N/A / Anderes. 24. ANGEMESSENER LEBENSSTANDARD UND SOZIALER SCHUTZ Existieren Maßnahmen und Sicherheitsmechanismen, welche das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien gewährleisten, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung? Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung des Rechts auf sozialen Schutz, einschließlich Maßnahmen, um den Zugang zu geeigneten und erschwinglichen Dienstleistungen, zu Programmen für sozialen Schutz und Programmen zur Armutsbekämpfung, zu öffentlich geförderten Wohnungsbauprogrammen sowie zu Leistungen und Programmen der Altersversorgung zu sichern. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 19 (Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft), 28 (Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz) • Ja. Alle Menschen mit Behinderung haben den gesetzlichen Anspruch auf umfassende finanzielle Unterstützung, welche ihnen ein selbstbestimmtes Leben und die Einbeziehung in die Gemeinschaft ermöglichen. • Ja, mit Einschränkungen. Ein gesetzlicher Anspruch existiert, aber er ist nicht für alle verfügbar, oder ist begrenzt verfügbar. • Nein. Kein Mensch mit Behinderungen hat einen rechtlichen Anspruch auf eine solche finanzielle Unterstützung. 72 25. VERFÜGBARKEIT VON PERSÖNLICHER ASSISTENZ Existiert in Ihrem Land die Persönliche Assistenz? Persönliche Assistenz ist ein Hilfsmittel für selbstbestimmtes Leben. Persönliche Assistenz wird durch zweckgebundene Barzahlungen für Menschen mit Behinderungen erworben. Ihr Zweck ist es jedwede Assistenz zu bezahlen. Persönliche Assistenz sollte auf der Basis von einer individuellen Bedarfseinschätzung zur Verfügung gestellt werden und sollte von der Lebenssituation einer jeden Person abhängen (im Einklang mit ENIL’s Definition der Persönlichen Assistenz). Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 19 (Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft), 28 (Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz) • Ja. Persönliche Assistenz ist für alle Menschen mit allen Behinderungen verfügbar und ist ausreichend (die Anzahl der Stunden, die einer Person zur Verfügung gestellt werden), um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben können. • Ja, mit Einschränkungen. Persönliche Assistenz ist nur für Menschen mit bestimmten Behinderungen oder nur für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf verfügbar; die Anzahl der Stunden, die einer Person zur Verfügung gestellt werden, ist begrenzt; die Regierung begrenzt die Aufgaben, die ein persönlicher Assistent übernehmen kann; Menschen mit Behinderungen können ihren persönlichen Assistenten nicht wählen oder ausbilden; oder es werden nur arbeitslose Familienmitglieder als persönliche Assistenten finanziert. • Nein. Persönliche Assistenz ist nicht verfügbar. • N/A / Anderes. KOMMENTAR Bitte geben Sie zum Beispiel den Anteil von Menschen mit Behinderungen an, welche Zugang zu persönlicher Assistenz haben. Gibt es diesen Zugang im ganzen Land oder nur in bestimmten Städten oder Regionen, für welche Arten von Behinderungen; ob es bedürftigkeitsabhängig ist und ob es ausreichend finanziert ist. 26. VERFÜGBARKEIT VON HILFSMITTELN UND UNTERSTÜTZUNDEN TECHNOLOGIEN Gibt es eine öffentliche Förderung um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu den notwendigen technischen Geräten und Hilfsmitteln haben? Habilitation und Rehabilitation fokussieren darauf die Einzelperson mit dem spezifischen Wissen, Hilfsmitteln oder Ressourcen auszustatten, die diese benötigt, aufgrund ihrer einzigartigen Umstände und Behinderung. Dazu gehören unterstützende Technologien, eine spezifische Ausbildung, Bildung oder die Entwicklung von Fähigkeiten. Hilfsmittel und unterstützende Technologien wie Rollstühle, Krücken, Prothesen, Mobilitätshilfen, Hörgeräte, Sehhilfen und spezielle Computer-Software und -hardware (als „grundlegende Hilfsmittel“ genannt) erhöhen die Mobilität, das Hören, Sehen und die Kommunikationsmöglichkeiten. Mithilfe dieser Technologien sind Menschen mit Behinderungen besser in der Lage, selbstbestimmt zu leben und an ihren Gesellschaften teilzuhaben. Diese Frage bezieht sich nur auf die grundlegenden Hilfsmittel und Technologien, wie oben aufgeführt. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 19 (Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft), 26 (Habilitation und Rehabilitation) • Ja. Grundlegende Hilfsmittel sind verfügbar und werden vom Staat für alle Menschen mit Behinderungen finanziert. • Ja, mit Einschränkungen. Grundlegende Hilfsmittel sind teilweise verfügbar und/oder werden vom Staat nur für bestimmte Menschen mit Behinderungen finanziert. • Nein. Grundlegende Hilfsmittel sind nicht verfügbar oder werden vom Staat nicht finanziert. • N/A / Anderes. KOMMENTAR Bitte kommentieren Sie den Umfang der Verfügbarkeit; geben Sie auch zum Beispiel an, ob es andere Wege (durch nichtstaatliche Unterstützung) gibt, wodurch Menschen mit Behinderungen Zugang zu grundlegenden Hilfsmitteln haben. FOKUS: POLITISCHE TEILHABE 27. WAHLRECHT Haben Menschen mit Behinderungen das Recht in geheimer Abstimmung zu wählen? Diese Frage bezieht sich auf das unveräußerliche Recht eines jeden Wählers, in geheimer Abstimmung zu wählen. Die Frage bezieht sich auf alle Wahlen (lokal, national etc.). Bezieht sich auf UN BRK Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) • Ja. Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht in geheimer Abstimmung zu wählen. • Ja, mit Einschränkungen. Nicht jeder Mensch mit Behinderung kann in geheimer Abstimmung wählen. • Nein. Ein solches Recht existiert nicht. Oder, das Recht in geheimer Abstimmung zu wählen, ist bedeutungslos, da ärztliches Personal, Personen der Wahlverwaltung oder andere dieses Recht verletzen können. • N/A / Anderes. KOMMENTAR Bitte beschreiben Sie alle bedeutenden Unterschiede, die es zwischen der rechtlichen Lage und der Realität gibt. Kommentieren Sie insbesondere dazu, ob Ihr Land alle rechtlichen Einschränkungen für Menschen mit psychosozialen oder intellektuellen Behinderungen aufgehoben hat. Falls Ihre Antwort „Nein“ war, kommentieren Sie bitte, ob es für Menschen mit Behinderungen ohne Rechts- und Handlungsfähigkeit Zugang zu Schadenersatz und Beschwerdemechanismen gibt. 28. DAS PASSIVE WAHLRECHT Haben Menschen mit Behinderungen das Recht sich zur Wahl zu stellen, effektiv ein Amt zu bekleiden und alle öffentlichen Funktionen auf allen Regierungsebenen auszuüben? Diese Frage bezieht sich auf die Rechts- und Handlungsfähigkeit aller Menschen mit Behinderungen vollständig am politischen und öffentlichen Leben teilzuhaben, gleichberechtigt mit allen anderen. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) • Ja. Alle Menschen mit Behinderungen haben das Recht, sich zur Wahl zu stellen, effektiv ein Amt zu bekleiden und alle öffentlichen Funktion auf allen Regierungsebenen auszuüben. • Ja, mit Einschränkungen. Nicht alle Menschen mit Behinderungen oder nicht alle öffentlichen Funktionen oder nicht alle Regierungsebenen. • Nein. Ein solches Recht existiert nicht. • N/A / Anderes. KOMMENTAR Bitte beschreiben Sie alle bedeutenden Unterschiede zwischen der rechtlichen Lage und der Realität. Kommentieren Sie bitte insbesondere ob Ihr Land alle rechtlichen Einschränkungen, die das Recht sich zur Wahl zu stellen, effektiv ein Amt zu bekleiden und alle öffentlichen Funktion auf allen Regierungsebenen auszuüben betreffen, für Menschen mit psychosozialen oder intellektuellen Behinderungen aufgehoben hat. Oder ob es zum Beispiel Barrieren gibt, die es für Menschen mit Behinderungen unmöglich macht, bestimmte Positionen zu besetzen oder bestimmte Aufgaben eines öffentlichen Amtes auszuüben. 29. ANGEMESSENE VORKEHRUNGEN IM WAHLVERFAHREN Gibt es angemessene Vorkehrungen, welche Wähler mit Behinderungen bei ihrer eigenen geheimen Abstimmung in Wahlbüros und öffentlichen Plätzen unterstützen? Angemessene Vorkehrungen berücksichtigen die Bedürfnisse von allen Menschen mit intellektueller, Körper-, Seh-, Lern- oder Hörbehinderung, und ermöglichen es Menschen mit Behinderungen in Situationen zu wählen, wo es ansonsten für sie unmöglich wäre zu wählen. Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) • Ja. Es gibt eine gesetzliche Pflicht, angemessene Vorkehrungen für jeden Wähler mit Behinderung zur Verfügung zu stellen. • Ja, mit Einschränkungen. Es gibt eine gesetzliche Pflicht, angemessene Vorkehrungen zur Verfügung zu stellen, aber diese gilt nur für einige Wähler mit bestimmten Behinderungen, oder nur für einige Wahlen. Oder Assistenz kann nur von Wahlmitarbeitern geleistet werden und nicht von einer von der Person mit Behinderung frei gewählten Person. • Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, angemessene Vorkehrungen für jeden Wähler mit Behinderung zur Verfügung zu stellen. • N/A / Anderes. KOMMENTAR Bitte beschreiben Sie, auf welche angemessenen Vorkehrungen Menschen mit Behinderungen ein Anrecht während der Wahl haben. Oder ob nur Assistenz zur Verfügung gestellt werden muss (zum Beispiel die Erlaubnis für Menschen mit Sehbehinderung einen Assistenten zu haben, der ihre Präferenzen auf dem Wahlzettel ankreuzt etc.). 30. BARRIEREFREIHEIT DER WAHLINFORMATIONEN Sind die offiziellen Wahlinformationen, die die Wahlverwaltung erstellt, für alle barrierefrei? Diese Frage bezieht sich darauf, ob die offiziellen Wahlinformationen bezüglich Informationen über die Wahlen, Wählerregistrierung, Modalitäten und Barrierefreiheit des Wahlverfahrens, Wahlzettels und Wahllokale in verschiedenen Formaten verfügbar ist (Gebärdensprache, für Bildschirmleser, Audio-, Braille-, elektronische oder Versionen in leichter Sprache). Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) • Ja. Die offiziellen Wahlinformationen sind barrierefrei und für jeden Wähler mit Behinderung leicht zu verstehen. • Ja, mit Einschränkungen. Die offiziellen Wahlinformationen sind nur teilweise barrierefrei und leicht zu verstehen, oder sind nur in einigen barrierefreien Formaten verfügbar, oder nicht die gesamten Informationen über den Wahlprozess sind barrierefrei. • Nein. Die offiziellen Wahlinformationen sind weder barrierefrei noch für jeden Wähler mit Behinderung leicht zu verstehen und zu benutzenv. • N/A / Anderes. KOMMENTAR Bitte beschreiben Sie bedeutende Aspekte der Situation in Ihrem Land, und beziehen Sie sich auch auf die Regierungswebseite zum Thema. Internationale Sozialindikatoren Analyse nach den 30 Fragen: Summe aller Antworten und Aufteilung in Prozent: Je höher der Prozentsatz und der Durchschnittswert, desto besser die Situation laut den befragten Experten in ihren Ländern Weltweit Alle Antworten pro Frage Europa Österreich ja ja, mit Einschrän- nein kungen k. A. Durch- Durch- Experte Experte Experte schnitt* schnitt* 1* 2* 3* 1. neu errichtete Gebäude Gebäude 45% 35% 15% 4% 0,7 0,7 0,5 0,5 2. verbindlicher Zeitplan zum Umbau bestehender Gebäude Gebäude 19% 19% 59% 3% 0,3 0,3 0,5 1 1 3. städtische Transportsysteme Transport, Verkehr 3% 45% 49% 3% 0,3 0,4 0 0,5 0,5 k. A. 0,5 4. Frühwarnsysteme und Katastrophenwarnung Notfall, Katastrophenfälle 6% 22% 64% 8% 0,2 k. A. k. A. k. A. 5. Anerkennung von Gebärdensprache Zugang zum Recht 34% 32% 27% 7% 0,5 0,7 1 1 1 6. Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten Zugang zu Information 14% 30% 50% 6% 0,3 0,4 0,5 0,5 0 7. inklusive Schulbildung in der primären Schulbildung Bildung 45% 45% 7% 3% 0,7 0,7 0,5 0,5 1 8. alternative Prüfungsmethoden für Studenten Bildung 21% 40% 30% 10% 0,4 0,5 k. A. k. A. 0,5 9. Daten über Universitätsabgänger Daten und Statistik 6% 20% 64% 10% 0,2 0,2 0 0 0 10. Anpassung und Barrierefreiheit des Arbeitsplatzes Beschäftigung 21% 36% 38% 5% 0,4 0,6 0,5 0,5 0 11. Daten über Behindertenbeschäftigung im Staatsdienst Daten und Statistik 17% 33% 44% 6% 0,4 0,5 k. A. 0,5 0,5 12. Zunahme der Beschäftigung Beschäftigung 17% 13% 52% 19% 0,3 0,3 0 0 0 13. Daten über Ausbildung und Beschäftigung Daten und Statistik 24% 32% 35% 9% 0,4 0,6 0,5 1 0,5 14. Dachorganisationen und deren Finanzierung Umsetzung und Monitoring der UN-BRK 36% 35% 23% 7% 0,6 0,6 1 0,5 1 15. Existenz von Focal Points zur Umsetzung der UN-BRK Umsetzung und Monitoring der UN-BRK 22% 41% 26% 11% 0,5 0,5 0,5 k. A. 0,5 16. UN-BRK in barrierefreien Formaten Umsetzung und Monitoring der UN-BRK 12% 25% 50% 13% 0,3 0,4 0 0,5 0,5 17. Alternativen in der unterstützten Entscheidungsfindung Gleichheit vor dem Gesetz 8% 43% 42% 7% 0,3 0,3 0,5 k. A. 18. Kontrollmechanismen in Einrichtungen Gleichheit vor dem Gesetz 12% 46% 33% 9% 0,4 0,4 0,5 k. A. 0,5 SL 19. Recht auf Ehe und Kinder persönliche Rechte 52% 33% 6% 9% 0,7 0,7 0,5 1,0 0,5 SL 20. Daten über Einrichtungen Daten und Statistik 12% 31% 43% 14% 0,3 0,4 - - 0,5 21. Alternativen zu Einrichtungen & Entscheidungsmöglichkeit Leben in der Gemeinschaft 15% 41% 25% 19% 0,4 0,5 0,5 k. A. 0,5 22. Deinstitutionalisierungs-Prozess Leben in der Gemeinschaft 16% 21% 26% 37% 0,4 0,5 0,5 k. A. 1,0 SL 23. Schutzmechanismen und Kontrolle rechtlicher und sozialer Schutz 13% 48% 26% 13% 0,4 0,5 0,5 1,0 0,5 SL 24. Adäquater Lebensstandard und sozialer Schutz rechtlicher und sozialer Schutz 13% 59% 21% 7% 0,5 0,6 0,5 0,5 0,5 SL 25. Verfügbarkeit von Services zur persönlichen Assistenz Assistenz und Unterstützung 7% 43% 38% 11% 0,3 0,5 0,5 0,5 0,5 SL 26. Verfügbarkeit von Assistenztechnologien und Geräten Assistenz und Unterstützung 20% 48% 22% 10% 0,5 0,6 1,0 0,5 1,0 SL 27. Zugang zum aktiven Wahlrecht politische Rechte 50% 38% 3% 10% 0,8 0,8 1,0 1,0 1,0 PT 28. Zugang zum passiven Wahlrecht politische Rechte 50% 35% 4% 12% 0,8 0,8 1,0 0,5 1,0 PT 29. barrierefreie Wahlvorgänge Zugang zum Wahlrecht 33% 35% 20% 12% 0,6 0,7 0,5 0,5 0,5 PT 30. barrierefrei zugängliche Informationen zu Wahlen Zugang zum Wahlrecht 18% 40% 28% 14% 0,4 0,5 k. A. 0,5 0,5 PT - Alle Antworten pro Frage und zusammengefasst nach Thema ja ja, mit Einschrän- nein kungen k. A. Durchschnitt* F1 und F2 Gebäude 32% 27% 37% 4% 0,5 F3 Transport, Verkehr 3% 45% 49% 3% 0,3 F4 Notfall, Katastrophenfälle 3% 22% 64% 8% 0,2 F5 Political Participation: Zugang zum Recht 34% 32% 27% 7% 0,5 F6 Political Participation: Zugang zu Information 14% 30% 50% 6% 0,3 F7 und F8 Bildung 33% 43% 18% 6% 0,6 F9 und F11 und F13 und F20 Daten und Statistik 15% 29% 46% 10% 0,3 F10 und F12 Beschäftigung 18% 24% 45% 12% 0,3 F14 und F15 and F16 Umsetzung und Monitoring der UN BRK 23% 34% 33% 10% 0,4 F17 und F18 selbstbestimmtes Leben: Gleichheit vor dem Gesetz 10% 44% 37% 8% 0,4 SL F19 selbstbestimmtes Leben: Persönliche Rechte 52% 33% 6% 9% 0,7 SL F21 und F22 selbstbestimmtes Leben: Leben in der Gemeinschaft und alternative Wohnformen 15% 31% 25% 28% 0,4 SL F23 und F24 selbstbestimmtes Leben: Rechtlicher und sozialer Schutz 13% 53% 24% 10% 0,4 SL F25 und F26 selbstbestimmtes Leben: Assistenz und Unterstützung 14% 45% 30% 11% 0,4 SL F27 und F28 Political Participation: Politische Rechte 50% 36% 4% 11% 0,8 PT F29 und F30 Political Participation: Zugang zum Wahlrecht 26% 38% 24% 13% 0,5 PT *Ja = 1, ja, mit Einschränkungen = 0,5; nein = 0; F1 bis F30: Nummer der jeweiligen Frage, k .A = keine Angabe 73 SL = Selbstbestimmtes Leben, PT = Politische Teilhabe Inklusionsbarometer 2014 Der österreichischen Sozialindikatoren Fragen für Inklusionsbarometer aus den Bereichen selbständige Lebensführung, Bildung und Arbeit Zusammenfassung der Auswertung der österreichischen Sozialindikatoren Bitte ankreuzen: • Ja. Alle Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen erhalten die für sie tatsächlich notwendige finanzielle Unterstützung, um ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen und an der Gemeinschaft vollständig teilhaben zu können. • Ja, mit Einschränkungen. Eine finanzielle Unterstützung ist nicht für alle oder nur begrenzt verfügbar. • Nein. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen erhalten nicht die für sie tatsächlich notwendige finanzielle Unterstützung. Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt notwendig) 2. SELBSTSTÄNDIGE LEBENSFÜHRUNG UND TEIL HABE AN DER GEMEINSCHAFT (ART. 19 UN-BRK) Haben Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in Ihrem Bundesland die unbeschränkte Möglichkeit, selbst auszusuchen, wo und mit wem sie wohnen? Selbstbestimmtes Wohnen drückt sich dadurch aus, dass Wahlmöglichkeiten vorhanden sind. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sollen aus einer Vielfalt von unterschiedlichen Wohnformen und -plätzen auswählen und selbst bestimmen können, wie und wo sie wohnen, sei es in Institutionen, in kleinen Wohngemeinschaften oder alleine mit passgenauer Unterstützung. Bitte ankreuzen: • Ja. Alle Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen können aus einer Vielfalt von Angeboten auswählen und selbst bestimmen wo, wie und mit wem sie wohnen. • Ja, mit Einschränkungen. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen können nur aus begrenzten standardisierten Möglichkeiten auswählen. • Nein. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen haben nicht die Möglichkeit selbst zu bestimmen, wo, wie und mit wem sie wohnen, sondern werden bestimmten Institutionen zugewiesen. Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt notwendig) 3. SELBSTSTÄNDIGE LEBENSFÜHRUNG UND TEIL HABE AN DER GEMEINSCHAFT (ART. 19 UN-BRK) Erhalten Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen eine individuell für sie maßgeschneiderte Unterstützung für ihre persönliche Lebensführung? Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen brauchen mehrere, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote, aus denen sie auswählen können. Sie brauchen eine personenzentrierte und bedarfsgerechte Unterstützung in ihren Sozialräumen, die ihnen Freiräume ermöglicht und eigene Entscheidungen zulässt wie z. B. Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen, Peer-Beratung oder personenzentrierte Planung. Bitte ankreuzen: • Ja. Alle Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen erhalten eine individuell für sie maßgeschneiderte Unterstützung für ihre persönliche Lebensführung ihrer Wahl. • Ja, mit Einschränkungen. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen können aus einer limitierten Anzahl von Angeboten eine Unterstützung auswählen. 74 4. BILDUNG (Art. 24 UN-BRK) Haben Kinder mit intellektuellen Beeinträchtigungen in Ihrem Bundesland die unbeschränkte Möglichkeit, in einer regulären Schule unterrichtet zu werden? Menschen mit Behinderung dürfen laut Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nicht von Regelschulen ausgeschlossen werden. Die Schulbildung muss inklusiv sein. Jede notwendige Unterstützung muss zur Verfügung gestellt werden, um vollständige und effiziente Inklusion zu gewährleisten. Bitte ankreuzen: • Ja. Für jedes Kind mit intellektuellen Beeinträchtigungen wird das Recht auf Bildung im regulären Pflichtschulbereich (Schulstufe 1-9) tatsächlich umgesetzt. • Ja, mit Einschränkungen. Nur für Kinder mit bestimmten Beeinträchtigungen wird dieses Recht tatsächlich umgesetzt. Andere Kinder mit Beeinträchtigungen müssen Sonderschulen besuchen oder sie haben nur das Recht, bestimmte Schulen zu besuchen bzw. können in eine reguläre Schule gehen, werden dort aber getrennt von anderen SchülerInnen unterrichtet. • Nein. Für ein Kind mit intellektuellen Beeinträchtigungen wird das Recht auf Bildung innerhalb der regulären Pflichtschule (Stufe 1-9) nicht umgesetzt. Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt notwendig) 5. BILDUNG (Art. 24 UN-BRK) Haben alle Kinder mit intellektuellen Beeinträchtigungen in Ihrem Bundesland Zugang zu kostenloser Schulassistenz im jeweils benötigten Ausmaß? SchulassistentInnen arbeiten mit LehrerInnen im Team und leisten pädagogische Assistenzarbeit, indem sie SchülerInnen bei alltäglichen Verrichtungen, bei pflegerischen Tätigkeiten oder mit individueller Lernunterstützung assistieren. Ein gutes Schulassistenzsystem in einem Bundesland bemisst sich an dem Vorhandensein von gesetzlicher Verankerung als förderbare Leistung, Ausbildungsmöglichkeiten und dem Anspruch auf diese Leistung für jedes Kind, das Schulassistenz benötigt. Bitte ankreuzen: • Ja. Jedes Kind mit intellektueller Beeinträchtigung hat Zugang zu kostenloser Schulassistenz in dem jeweils benötigten Ausmaß. • Ja, mit Einschränkungen. Nur Kinder mit bestimmten Beeinträchtigungen haben Zugang zu Schulassistenz oder es gibt Begrenzungen in Bezug auf das Ausmaß. • Nein. Kinder mit intellektuellen Beeinträchtigungen haben keinen Zugang zu Schulassistenz. Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt notwendig) 6. BILDUNG (Art. 24 UN-BRK) Wie sieht die derzeitige Realisierung von Art. 24 im Bereich Sonderpädagogische Zentren aus? Gibt es in Ihrem Bundesland Beispiele für die Umwandlung von Sonderpädagogischen Zentren in Pädagogische Zentren für alle Kinder? Wenn Kinder laut UN-BRK „gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben“ lernen können, ist es nötig, die Sonderpädagogischen Zentren in pädagogische Kompetenzzentren, die für alle Kinder tätig sind, umzuwandeln. Das bedeutet in Zukunft: keinen Neubau von Sonderschulen, neue Ausbildungen für alle LehrerInnen, Ausbildung von AssistentInnen und vor allem die sukzessive Umwandlung von Sonderschulen in neue Schulen für alle. 7. ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG (Art. 27 UN-BRK) Haben Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in Ihrem Bundesland tatsächlich Zugang zu Maßnahmen der begleitenden Hilfen ins Arbeitsleben? Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel Job-Coaching und Arbeitsassistenz. Bitte ankreuzen: • Ja. Alle Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen haben Zugang zu Maßnahmen der begleitenden Hilfen ins Arbeitsleben. • Ja, mit Einschränkungen. Die Rahmenbedingungen zur Inanspruchnahme von Maßnahmen der begleitenden Hilfen ins Arbeitsleben sind nur teilweise ausreichend, oder es sind Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen ausgenommen. • Nein. Es gibt keinen Zugang. Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt notwendig) 8. ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG (Art. 27 UN-BRK) Gibt es in Ihrem Bundesland Maßnahmen am Arbeitsplatz, um reguläre Beschäftigungsverhältnisse von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen dauerhaft zu sichern? Dazu zählen Maßnahmen wie betriebliches Mentoring, betriebliche Beratung und ähnliches. Bitte ankreuzen: • Ja. Es gibt für alle Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen Maßnahmen am Arbeitsplatz, um ihre Beschäftigungsverhältnisse dauerhaft zu sichern. • Ja, mit Einschränkungen. Es gibt diese Maßnahmen nur für bestimmte Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen. • Nein. Es gibt keine Maßnahmen am Arbeitsplatz, um Beschäftigungsverhältnisse von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen dauerhaft zu sichern. Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt notwendig) 9. ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG (Art. 27 UN-BRK) Gibt es in Ihrem Bundesland die Möglichkeit für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, dass sie von Tagesstrukturen/Werkstätten zum Arbeitsmarkt wechseln können, ohne dass sie eventuell zuvor bezogene Transferleistungen bei einem Scheitern des Arbeitsversuches verlieren? Diese Frage bezieht sich auf die Schwierigkeit, dass manche Ansprüche wie zum Beispiel Familienbeihilfe oder Waisenpension bei einem Scheitern auf dem Arbeitsmarkt verloren gehen und auch nicht wieder aufleben können. Gibt es Möglichkeiten, dass solche Transferleistungen für vorab definierte Arbeitsversuche ruhen und bei Scheitern wieder aufleben können? Bitte ankreuzen: • Ja. Es gibt die Möglichkeit für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen von einer Werkstätte zum Arbeitsmarkt zu wechseln, ohne dass sie dadurch Ansprüche auf Transferleistungen verlieren. • Ja, es gibt diese Möglichkeit mit Einschränkungen. • Nein, es gibt keine solche Möglichkeit. Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt notwendig): Frage 1: Erhalten Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung (Menschen mit Lernschwierigkeiten) in 0,37 0,33 0,57 0,44 0,31 0,42 0,00 0,38 0,39 0,44 0,32 0,34 0,30 0,57 0,00 0,31 0,17 0,17 Spannweite Wien Vorarlberg Tirol Steiermark Salzburg Oberösterreich Niederösterreich Kärnten Bitte ankreuzen: • Ja. Es bestehen bereits gelebte Beispiele für die Umwandlung von Sonderpädagogischen Zentren in Pädagogische Zentren für alle Kinder. • Ja, mit Einschränkungen. Es gibt bereits erste Pläne für die Umwandlung von Sonderpädagogischen Zentren in Pädagogische Zentren für alle Kinder. • Nein. Es gibt noch keine Pläne für die Umwandlung von Sonderpädagogischen Zentren in Pädagogische Zentren für alle Kinder. Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt notwendig) öffentliche Verwaltung • Nein. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen können nicht die für sie passende Unterstützung auswählen, sondern erhalten nur Standardangebote. Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt notwendig) alle NGO, andere 1. SELBSTSTÄNDIGE LEBENSFÜHRUNG UND TEIL HABE AN DER GEMEINSCHAFT (ART. 19 UN-BRK) Erhalten Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen (Menschen mit Lernschwierigkeiten) in Ihrem Bundesland die tatsächlich für sie notwendige finanzielle Unterstützung, um ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen und an der Gemeinschaft vollständig teilhaben zu können? Gefragt wird nach der vollen Höhe der notwendigen Unterstützung, aber auch, ob sie die Unterstützung tatsächlich erhalten. Gesamt Mittelwert 0,12 Ihrem Bundesland die tatsächlich für sie notwendige finanzielle Unterstützung, um ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen und an der Gemeinschaft vollständig teilhaben zu können? Frage 2: Haben Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Ihrem Bundesland die unbeschränkte 0,44 0,34 0,44 0,29 0,44 Möglichkeit, selbst auszusuchen, wo und mit wem sie wohnen? Frage 3: Erhalten Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung eine individuell für sie maßgeschneiderte 0,35 0,31 0,33 0,33 0,31 0,45 0,50 0,29 0,21 0,50 0,46 0,64 0,44 0,35 0,42 0,47 0,50 0,46 0,31 0,45 0,41 0,50 0,50 0,53 0,50 0,31 0,31 Unterstützung für ihre persönliche Lebensführung? Frage 4: Haben Kinder mit intellektueller Beeinträchtigung in Ihrem Bundesland die unbeschränkte 0,50 0,61 Möglichkeit, in einer regulären Schule unterrichtet zu werden? Frage 5: Haben alle Kinder mit intellektueller Beeinträchtigung in Ihrem Bundesland Zugang zu kostenlo- 0,57 0,50 0,31 0,39 0,44 0,36 0,24 ser Schulassistenz im jeweils benötigten Ausmaß? Frage 6: Wie sieht die derzeitige Realisierung von Art. 24 im Bereich Sonderpädagogische Zentren 0,33 0,29 0,50 0,38 0,15 0,25 0,33 0,38 0,39 0,31 0,21 0,25 aus? Gibt es in Ihrem Bundesland Beispiele für die Umwandlung von Sonderpädagogischen Zentren in Pädagogische Zentren für alle Kinder? Frage 7: Haben Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Ihrem Bundesland tatsächlich Zugang zu 0,59 0,54 0,71 0,56 0,58 0,50 0,33 0,57 0,68 0,81 0,50 0,31 Maßnahmen der begleitenden Hilfen ins Arbeitsleben? Frage 8: Gibt es in Ihrem Bundesland Maßnahmen am Arbeitsplatz, um reguläre Beschäftigungsverhältnis- 0,46 0,43 0,50 0,38 0,46 0,50 0,33 0,40 0,53 0,63 0,46 0,25 se von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung dauerhaft zu sichern? Frage 9: Gibt es in Ihrem Bundesland die Möglichkeit für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, 0,34 0,31 0,36 0,44 0,27 0,33 0,50 0,22 Summe Selbstbestimmtes Leben (Fragen 1 bis 3) 0,35 0,31 0,55 0,31 Summe Bildung (Fragen 4 bis 6) 0,43 0,39 0,57 Summe Beschäftigung (Fragen 7 bis 9) 0,46 0,43 Gesamtsumme 0,41 0,26 0,44 0,64 0,42 dass sie von Tagesstrukturen/Werkstätten zum Arbeitsmarkt wechseln können, ohne dass sie eventuell zuvor bezogene Transferleistungen bei einem Scheitern des Arbeitsversuches verlieren? Analyse der Antworten pro Bundesland auf alle neun Fragen 0,52 0,25 0,31 0,44 0,27 0,17 0,38 0,39 0,46 0,30 0,39 0,44 0,50 0,42 0,42 0,35 0,46 0,44 0,44 0,39 0,40 0,49 0,63 0,54 0,38 0,55 0,38 0,34 0,38 0,33 0,43 0,44 0,50 0,39 AUSGEFÜLLTE FR AGEBÖGEN PRO BUNDESL AND UND BERUFSGRUPPE Burgenland Lebenshilfe andere NGO Summe NGO andere öff. Verwaltung Summe Prozent anteil 0 0 0 0 0 0 0% Kärnten 1 6 7 1 0 8 7% Niederösterreich 6 4 10 2 2 14 13% Oberösterreich 0 6 6 0 0 6 5% Salzburg 0 1 1 1 0 2 2% Steiermark 24 4 28 5 3 36 33% Tirol 7 5 12 6 1 19 17% Vorarlberg 6 1 7 0 1 8 7% Wien 3 6 9 6 0 15 14% 9 8% 100% nicht zugeordnet Summe 47 33 80 21 7 117 Prozentanteil 43% 30% 73% 19% 6% 100% 75 Danksagung Research Network des Zero Project 2014–2015 Das Zero Project wäre nicht möglich ohne die breite und großzügige Unterstützung durch viele Einzelpersonen und auch Organisationen über die letzten vier Jahre seit den Anfängen hinweg. Liste aller Personen, die an der internationalen Recherche für das heurige Thema Selbstbestimmt Leben und Politische Teilhabe beteiligt waren Albania Edlira NASI Biznesi Social E Jona sh.p.k. Argentina Wir sind ganz besonders Javed Abidi und dem gesamten Netzwerk von Disabled People’s International dankbar, durch deren Unterstützung die Zero Project Social Indicators nun die ganze Welt umspannen. Zu den anderen Organisationen, die uns in der Vergangenheit ihr Wissen, ihre Zeit und ihre Netzwerke zur Verfügung gestellt haben, zählen • • • • • • • • • • • • • • Assembly of European Regions (AER) Business Disability Forum European Coalition for Community Living (ECCL) European Expert Group on the Transition from Institutional to Community-based Care (EEG) European Network for Independent Living (ENIL) European Network for CSR and Disability (CSR+D) Global Alliance on Accessible Technologies and Environments (GAATES) Human Rights Watch (HRW) Independent Living Institute (ILI) International Disability Alliance (IDA) International Foundation for Electoral Systems (IFES) International Telecommunication Union (ITU) Latin American Network of Non-Governmental Organizations of Persons with Disabilities and their Families (RIADIS) Light for the World Als Einzelpersonen, die uns dieses Jahr bei der Auswahl der Innovative Policies & Practices entscheidend geholfen haben, wollen wir hervorheben: Mona Abdeljawad, Virginia Atkinson, Kimberley Azyan, Orsolya Bartha, Jose Batanero, Jamie Bolling, Dorothea Brozek, Susanne Bruyere, Ines Bulic, Ingrid Burman, Miguel Angel Cabra de Luna, Alex Camacho Vasconez, Shuaib Chalklen, Facundo Chavez, Ba Coumba, Vladimir Cuk, Betty Dion, Georgia Dominik, Romain Gaasch, Jesus Hernandez Galan, Don Gallant, Christine Gordon, Martin Gould, Giampiero Griffo, Tomoko Hikuma, Yoshikazu Ikehara (Suigura), Marijana Jankovic, Maths Jesperson, Rudi Kennes, Magdalena Kern, Sylvana Lakkis, Paul Lappalainen, Peter Lehmann, Mischaa Liatowitsch, Janet E. Lord, Phil Madden, Antonio Martinez-Pujalte, Katharina Meichenitsch, Tina Minkowitz, Marica Mirić, Lenin Moreno, Apollo Mukasa, Martin Naughton, Annika Nystroem Karlsson, Krista Orama, Nagase Osamu, Sue O’Shea, Marnie Peters, Lidia Pretorius, Beatriz Rabadan, Silvio Sagramola, Ximena Serpa, Dorodi Sharma, Michael Ashley Stein, Martha Stickings, Damjan Tatic, Borka Teodorovic, Berit Vegheim und Luk Zelderloo. Eine ganze Reihe von Partnern ist notwendig, damit ein so komplexes Unterfangen wie die Zero Project Conference ein Erfolg werden kann. Wir sind dabei ganz besonders der United Nations Organization of Vienna (UNOV) dankbar und dabei insbesondere Lars Larsen and Linto Thanikkel für ihre ausdauernde und unkomplizierte Hilfe. Die UniCredit Bank Austria unterstützt das Zero Project finanziell und hat uns großzügig ihre Räumlichkeiten am Kaiserwasser für die wundervolle Abendveranstaltung „Alles Walzer“ zur 76 Verfügung gestellt, ausgerichtet von Light for the World. Caroline Casey ist mit ihrer nicht enden wollenden Energie zu einem Fixpunkt als Moderatorin der Zero Project Conference geworden, genauso wie Verbavoice für die technische Komplettausstattung inklusive Untertitelung und Gebärdendolmetsch. Wir sind sehr stolz und froh über die besondere Unterstützung, die wir in Österreich selbst erhalten. Bundesminister Rudolf Hundstorfer unterstützt das Zero Project von Beginn an, genauso wie die führenden Beamten in dieser Sektion, Max Rubisch, Andreas Reinalter und Hansjörg Hofer. Das österreichische Außenministerium unterstützt das Zero Project auf mehrfache Weise, unter anderem durch die Ausrichtung von Side Events bei großen Konferenzen der Vereinten Nationen in New York und Genf. Persönlich wollen wir dafür Thomas Hajnoczi, Johannes Strasser, Thomas Zehetner und Caroline Wörgötter (Side Event beim UN-Menschenrechtsrat in Genf und der Landminenkonferenz in Maputo) danken, Botschafter Martin Sajdik, Julia Thallinger und Nadia Kalb (Side Event in New York) sowie Botschafterin Christine Stix Hackl und Martin Krämer in der Ständigen Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in Wien. Für die Unterstützung „von der ersten Stunde weg“ bis heute, sind wir zutiefst dankbar: Albert Brandstätter (Lebenshilfe Österreich), Katharina Meichenitsch (Diakonie Österreich), Christine Meierschitz (ÖAR), Erwin Buchinger (Behindertenanwaltschaft), Herbert Pichler (ÖGB Chancen-Nutzen-Büro), Monika Vyslouzil (Fachhochschule St. Pölten), Caritas, Hilfsgemeinschaft, ÖZIV, Blindenverband, Selbstbestimmt Leben Österreich, Career Moves, Discovering Hands, Specialisterne Austria, Ashoka Austria und vielen anderen mehr. Großen Dank schulden wir auch Michael Meyer, Vizerektor der Wirtschaftsuniversität Wien und Leiter des NPO-Institutes, der mit einem Team von Studenten die letztjährige Zero Project Conference evaluierte. Wir sind schließlich zutiefst dankbar für die vielen neuen Kooperationen, die sich im Rahmen des Zero Project Austria ergeben haben, für das Engagement von Walburga Fröhlich (atempo) für die Einbringung der Anliegen von Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistigen Behinderungen in die Landeskonferenzen. Großen Dank an die neun Partnerorganisationen (FH Eisenstadt, Autark in Kärnten, Caritas Niederösterreich, OÖ. Landesregierung, Lebenshilfe Steiermark, Innovia und ARGE Sodit in Tirol, ifs Vorarlberg und Caritas Wien) sowie Michaela Moser von der FH St Pölten für die wissenschaftliche Begleitung, die Verfassung des Handbuches gemeinsam mit Martin Maier (der auch für das tolle Video im heurigen Jahr verantwortlich zeichnet), und für Herbert Pichler (ÖGB Chancen-Nutzen-Büro), der gemeinsam mit Michaela Moser die meisten Landeskonferenzen moderieren wird. Karina PUDOR Marisa ROJAS José VIERA IGUAZU ARGENTINA C.E.E.S.A DRPI - Disability Rights Promotion International Armenia Narine VARDANYAN International Child Development Center NGO Australia Klaus MIESENBERGER Universität Linz Ursula MILLER Licht für die Welt Michael MÜLLER Institut für Sozialdienste Helga NEIRA Verein „ich bin aktiv“ Irmgard NEUHERZ Licht für die Welt Marlies NEUMÜLLER Caritas Austria Sabine NEUSÜSS Stadt Salzburg Eva NITTMANN Licht für die Welt Willi NOWAK VCÖ – Mobilität mit Zukunft Anne BRYCE Achieve Australia Karin ONDAS Sozialwirtschaft Steiermark Sam CAMPBELL Scytl Wolfgang PACHLER Mosaik GmbH Errol COCKS Curtin University Stefan PAUSER OeZIV Kate HEWITT Gabriele PERISSUTTI Jugend am Werk Steiermark Daniel KYRIACOU Every Australian Counts Vera REBL DanceAbility Patrick MAHER National Disability Services Sabine REHBICHLER Licht für die Welt Cher NICHOLSON HCSCC & Asset SA Verena REISS Chance B Susan STANFORD Youniverse Eva REITHOFER-HAIDACHER Lebenshilfe Graz und Umgebung – Voitsberg Ellen WALKER Curtin University, Microboards Marie RINGLER Ashoka Österreich Rupert RONIGER Light for the World Austria Gertraud ASSMANN Caritas Linz Max RUBISCH BMASK Irmgard BAUER ÖAR Aima SAMATOVA RESSUP Verein Ilse BEHENSKY Fair Therapy Christine SCHAFFLER Caritas Burgenland Wimpassing Jess BLIJKERS Licht für die Welt Erwin SCHAUER Bank Austria UniCredit Ingrid BOHUMINSKY pro mente Burgenland Hedi SCHNITZER-VOGET OeZIV Albert BRANDSTÄTTER Lebenshilfe Österreich Christian SCHOBER NPO-Institut Dorothea BROZEK Brozek Power Consulting Guenther SCHUSTER Bundessozialamt Erwin BUCHINGER Behindertenanwaltschaft Christian SCHWARZL ÖBB-Personenverkehr AG Jan Philipp CERNELIC Niederösterreichische Landesregierung Alina SERBAN ERSTE Stiftung Patrick D'HAESE MED-EL Martha STICKINGS EU Agency for Fundamental Rights Gregor DEMBLIN Career Moves Gudrun STUBENRAUCH Lebenshilfe Graz und Umgebung-Voitsberg Stephan DORFMEISTER Specialisterne Austria Karin THRON WKW – Wirtschaftskammer Wien Karl EISENHARDT Caritas Austria Anna TRAGL pro mente Burgenland Paul ELLMAUER Lebenshilfe Salzburg, Familienberatungsstelle Johannes TRIMMEL Licht für die Welt Bernadette FEUERSTEIN SLIÖ - Independent Living Austria Kristina TSVETANOVA BLITAB Technology Gmbh Manfred FISCHER Journalist T. TURTUKOWKSY Caritas Burgenland Walburga FRÖHLICH atempo GmbH Irene VOGEL Hilfsgemeinschaft Janet Eva GENEWEIN Ifs Fundament Herta WINKLER Caritas Wien Wolfgang GLASER Selbstbestimmt Leben Oberoesterreich Markus WOLF BSVÖ – Blinden- und Sehbehindertenverband Verena GLASER „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen“ Franz WOLFMAYR EASPD Oliver GOSOLITS Lebenshilfe Tirol Gregor ZAMARIN Wien Work Hans-Jürgen GROSS Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit Azerbaijan Christian GRÜBL Mosaik GmbH Davud REHIMLI UDPO – Union of Disabled People Organisations Guido GUENTERT Lebenshilfe Salzburg Bahrain Klaus HÖCKNER Hilfsgmeinschaft Abdullah AALDERAZI Bahrain Human Rights Commission David HOFER LIFEtool gemeinnützige GmbH Bangladesh Karin HOLZMANN Selbstbestimmt Leben Initiative Oberoesterreich Mia ISHAQUE Asia Pac Federation of Hard Of Hearing Franz-Joseph HUAINIGG Österreichisches Parlament Belgium Helene JARMER Partei „Die Grünen“ Carmen ARROYO DE SANDE EASPD Ruth JAROSCHKA Mosaik GmbH Jef BREDA Université of Antwerpen Andreas JESSE autArK Integrationsfachdienst Dirk BRYSSINCK Villa Voortman Guenther KAINZ Vienna University of Economics and Business Maarten CARMANS NOC/Fokus op emancipatie Franz KARL Interessenvertretung beh. Menschen der Stadt Wien Claire CHAMPEIX European Expert Group Klaudia KAROLINY Selbstbestimmt Leben Oberoesterreich Glenn CONINGS Onafhankelijk leven Eringard KAUFMANN ÖAR James CROWE EASPD Andreas KEPLINGER Specialisterne Austria Elisabeth DE SCHAUWER Ghent University – Disability Studies Elisabeth KERN ifS – Institut für Sozialdienste Vorarlberg Sabrina FERRAINA EASPD Magdalena KERN Light for the World Pieter GHIJSELS Visit Flanders Joanna KINBERGER Brot für die Welt / Diakonie Austria Tina GOETHALS Our New Future Morten KJAERUM FRA – European Union Agency Alba GONZALEZ CBM Petra KOLLER special olympics Javier GUEMES EDF – European Disability Forum Karin KRAINZ-KABAS Multiple Sklerose Gesellschaft Wien Rudi KENNES Flemish Agency for Disabled Persons Norbert KRAMMER Sachwalterschaft Salzburg und Linz Ádám KÓSA European Parliament & SINOSZ Elisabeth KRÖN Specialisterne Austria Peter LAMBREGHTS ENIL – European Network on Independent Living Gerhard KUICH Verein Vamos Karolien METTENS Woonwinkel Zennevallei Otto LAMBAUER Caritas Wien Maria NYMAN Mental Health Europe Dagmar LASSMANN Diakonie Österreich Didier PELEMAN Our New Future Andrea LEONHARTSBERGER Diakonie Zentrum Spattstraße Inmaculada PLACENCIA PORRERO European Commission Jutta LINDAU-OCHSENHOFER Haus Gabriel Michelle RAJEWSKI Onafhankelijk leven Johanna MANG Light for the World Patrick SCHELFHOUT Our New Future Daniele MARANO Hilfsgemeinschaft Mieke SCHROOTEN Hogeschool-Universiteit Brussel Stefan MARCHEWA Diakoniewerk Österreich Danny VAN DE PERRE Our New Future Katharina MEICHENITSCH Diakonie Österreich GREET VAN GOOL Federal Public Service Social Security Christina MEIERSCHITZ ÖAR Mathias VAN HOVE Onafhankelijk Leven vzw Michaela MEINDLHUMER Miteinander Fara VAN MAELE NOC vzw 77 Research Network (FORTSETZUNG) Liste aller Personen, die an der internationalen Recherche für das heurige Thema Selbstbestimmt Leben und Politische Teilhabe beteiligt waren Matthijs VAN TRIGT Our New Future Marica MIRIĆ Croatian Union of Associations of Persons with Disabilities Karen HAUBENREISSER Forum Eine Mitte für Alle, Hamburg Martin NAUGHTON European Network on Independent Living Yves VEULLIET IBM Milanka OPACIC The Government of the Republic of Croatia Frank HOFFMANN Discovering Hands Maureen PIGGOT Inclusion Europe Mark WHEATLEY EUD – European Union of the Deaf Anka SLONISAK Disability Ombudswoman in Croatia Jana HÖFTMANN capito Berlin c/o die reha e.v. Gerard QUINN National University of Ireland Els WINTERS Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap Ružica STIPCIC Center for Rehabilitation Zagreb Marina KIRCHMAYR Verba Voice GmbH Vanessa SCANLON European Network on Independent Living Luk ZELDERLOO EASPD Radmila STOJANOVIC BABIC Association for psychosocial help Susret Mathias KNIGGE grauwert C.J. WALSH Sustainable Design International Ltd. Borka TEODOROVIC Association for Promoting Inclusion Elisabeth KOMP Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln Israel Klaus LACHWITZ DBR – Deutscher Behindertenrat Noa BITAN Akim Israel MICHAELIDES EUROPEAN SOCIAL FORUM CYPRUS Peter LEHMANN formerly ENUSP Orly FRUCHTER JDC – American Jewish Joint Dristribution Committee Rolf MARSCHNER Jurist specialised in Rights of Persons with Disabilities Yakir PNINI-MENDEL Lilian MASUHR SOZIALHELDEN e.V Michal SADEH Access Israel Daniel NOWACK Yunus Social Business Avital SANDLER-LOEFF JDC – American Israel Joint Distribution Community STRASSER Permanent Mission of Austria in Israel Benin Abdel Rahman OUOROU BARE COIPH Bolivia Alejandra Cyprus Chrysis RIVERA IIMS – Instituto de Investigacion Medico Sociales Bosnia and Herzegovina Czech Republic Camille LATIMIER Inclusion Europe Vesna BAJSANSKI-AGIC Mozaik Foundation Denmark Jasminko BIJELIC “Lotos” Tuzla Steen BENGTSSON SFI Christian PAPADOPOULOS Bundesministerium für Arbeit und Soziales Johannes Binasa GORALIJA MyRight, Empowers People with Disabilities Bente DANHOLT National Bord of Social Services Ulrich PFEUFER St. Augustinus Behindertenhilfe im Rhein-Erft-Kreis Italy Soren GINNERUP Danish Building Research Institute Michael PREUSS Forum Eine Mitte für Alle, Hamburg Lucia BARACCO Lettura Agevolata Associazione Onlus Alberto ARGUELHES WVA Accessible Publishing Janina Gaarde RASMUSSEN National Board of Social Services Birgit ROTHENBERG MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. Anna BENEDETTO Fondazione Banca del Monte di Lucca Fernando H F BOTELHO F123 Consulting Andreas Jull SORENSEN The Danish Disability Council Anna-Gracia SCHADE Zentrum für selbstbestimmtes Leben Main e.V. Cristiana CARLINI Museo Tattile Statale Omero Iraê CARDOSO AAPPE Djibouti Hilke SCHÜRMANN Sennheiser Streaming Technologies GmbH Alessandro DALLA PIETÀ onlusgondole4all Luiz Alberto DAVID ARAUJO Universidade Católica de São Paulo Ali Andreas VEGA VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. Elizabeth Maria FRANCHINI Fondazione Banca del Monte di Lucca Joelson DIAS Barbosa e Dias Advogados Associados Dominican Republic Ulrike WALTSGOTT Verba Voice GmbH Giampiero GRIFFO FID – Forum Italiano sulla Disabilita Erika FOUREAUX Instituto Noisinho da Silva Vianela DIAZ Junta Central Electoral Corina ZOLLE Rhein-Main Inklusiv Roberto MEZZINA Dipartimento di Salute Mentale Eduardo FRAYHA The Products Comercial Ltda Bernardo SANTANA CABRERA FENADID Ghana Daniela ORLANDI INAIL Isabel Cristina PESSÔA GIMENES RIOinclui Ecuador Flavia SOUZA RIOinclui Diana ANDRADE Claudia WERNECK Escola de Gente, Comunicação em Inclusão Ana Lucia Brazil Bulgaria ABA ANAN Accra-GuestHouse Luca PAMPALONI Associazione Vita Indipendente ONLUS Trust for the Americas Sefakor KOMABU-POMEYIE Enlightening and Empowering People with Disabilities Karin PFEIFER Lebenshilfe ONLUS ARELLANO B. RIADIS Greece Pino PINI AISMe (Italian Mental Health Association) Alex CAMACHO VASCONEZ Technical Secretariat of Disabiltites of the Vice Presidency of Ecuador PLUMARI Cura e Riabilitazione ONG MORENO UN Secretary General's Special Envoy ELMASRY 7million disabled KARAGYOZOV Centre for Psychological Research, Burgas Lenin Kapka PANAYOTOVA Centre for Independent Living Egypt Nelly RADEVA I Can Too Foundation Reham Bisser SPIROV Lumos Foundation Bulgaria Estonia KABORE OCADES- Caritas Kaya Edmond Luule Cameroon SAKKEUS Tallinn University Ethiopia Ivor AMBROSE ENAT – European Network for Accessible Tourism Silvestro Athena FRANGOULI Society of Social Psychiatry and Mental Health Jamaica Akaterini NOMIDOU SOFPSI N.SERRON Samantha CHANTRELLE Digicel Foundation Jamaica Konstantinos PAPANIKOLAOU IEA Judine HUNTER Digicel Foundation Ilias RAFAIL IASIS NGO Japan Tomoko HIKUMA Den-en Chofu University Raluca BUNEA Open Society Foundations Yoshikazu IKEHARA (SUIGURA) Tokyo Advocacy Law Office Hungary Dayanandan RAMALINGAM Hawassa University Erzsébet FÖLDESI Budapest Association of People with Physical D. Yasunobu ISHII Nippon Foundation SHANKA AMRC – Arba Minch Rehabilitation Center Tamas GYULAVARI ANED Megumi KATO Inclusion Ibaragi Laszlo Gabor LOVASZY Adam Kosa's Office Aqeel MOHAMMAD GAATES - Global Alliance on Accessible Technologies and Environments Julius TEMBEICK HECESA Tafesse Chirbo Mvenyi JULUS NTOBUAH Cameroon Disabled Person s Association Finland Canada ACTION HANDICAP Dorcas Ivan Burkina Faso MOHAMED ALI Sanna AHOLA Kynnys ry – Threshold Association Erzsébet SZEKERES Foundation for equal rights Osamu NAGASE Graduate School of Economics University of Tokyo Kimberley AZYAN Services to Adults Maria FINSTRÖM Finnish Federation of the Visually Impaired Tamara TISCHLER Ashoka Hungary Seikichi NAGOYA Inclusion Ibaragi Michael BACH Canadian Association for Community Living Markku MÖTTÖNEN Finnish Federation of the Visually Impaired Zoltán WAGNER SINOSZ Nagase OSAMU Japanese Disability Forum Tara BRINSTON Canadian Association for Community Living Jyrki PINOMAA Aspa Foundation India Hitomi SUGIURA Tokyo Advocacy Law Office Inés Elvira DE ESCALLON Inclusion International Petra TIIHONEN KVPS Javed ABIDI DPI – Disabled Peoples' International Jordan Betty DION GAATES France Raja BAGGA Commonwealth Human Rights Initiative Mona ABDELJAWAD Rights and Development NGO Don GALLANT Canadian Association for Community Living William ALARCON Santé Mentale en Afrique de l'Ouest – SMAO Amit BHATT Auto-Rickshaw Development India Adnan ABOUDI Higher Council for Affairs of Persons with Disabilities Christine GORDON Nidus Personal Planning Resource Center and Registry Francois-Xavier BOIS Kernix Sunita CHERIAN Wipro Ltd Mohammed AL-TARAWNEH Cross Borders Development Consultancies Connie LAURIN-BOWIE Inclusion International Claude BOULANGER-REIJNEN Economic, social and environmental council-Paris Parul GHOSH DPI – Disabled Peoples' International Atallah KUTTAB Welfare Association Wendy MCDONALD Alberta Association for Community Living Emmanuel CONSTANS L'ADAPT, Réussir avec un handicap Kanika JINDAL EMBARQ India Kenya Linda PERRY Vela Microobard Association Benjamin DARD CBM – Christoffel Blind Mission Nirmita NARASIMHAN Centre for Internet and Society Joy RAORE Wasanii Mtaani/Artists in the Hood Marnie PETERS GAATES Mechthilde FUHRER Council of Europe Carmo NORONHA Bethany Society Kevin Ovita TEDDY Wasanii Mtaani/Artists in the Hood Marcia RIOUX DRPI – Disability Rights Promotion International Suzanne GORGE Centre Français des Fonds et Fondations Shraddha Soni SABHARWAL DPI – Disabled Peoples' International Lebanon Joanne TAYLOR Nidus Bernadette GROSYEUX MFPASS Dorodi SHARMA NCPEDP Nawaf KABBARA AOPD Markus JAEGER Council of Europe Sam TARAPOREVALA St. Xavier's Resource Center for the Visually Challenged Silvana LAKKIS LPHU – Lebanese Physical Handicapped Union KOLLIE Prison Fellowship Liberia PRANSKEVICIUTE Association of people with disabilities of Lithuania Chile Liberia Pedro CHANÁ Corporacion CETRAM Dominique LE DOUCE L'ADAPT, Réussir avec un handicap Indonesia Arly Alejandra FAUNDES BERKHOFF SIGA Chile – Universidad Diego Portales Cédric MAMETZ Nous Aussi Christian DONN International Federation for Electoral Systems (IFES) Francis Pamela MOLINA The Trust for the Americas Gary MAY EBU – European Blind Union Sunarman SUKAMTO CBR-DTC Lithuania Maria Isabel ROBLES MEZA Fundación Rostros Nuevos Stephanie OUEDA CRUZ L'Oréal Ireland Johanna PACEVICIUS Assembly of European Regions Liz BROSNAN Recovery Experts by Experiance Luxembourg China Irena Joey LAM HKSAR Denis PELSY Fondation des Amis de l'Atelier Caroline CASEY Kanchi Yannick BREUER Info-Handicap, Conseil National des Personnes Handicapees asbl. Elke MAK HKSAR Alexander PREOBRAZHENSKIY Council of Europe Madeleine CLARKE Genio Trust Raymond CECCOTTO APEMH asbl Kriti SHARMA Human Rights Watch J Patrick CLARKE Down Syndrome International Joelle FLOENER Division Personnes Handicapées Lucas CORREA Saldarriaga Concha Foundation Néphèli YATROPOULOS EQUINET – European Network of Equality Bodies Sean CONNEALLY "Brothers of charity galway services Romain GAASCH Info-Handicap, Conseil National des Personnes Handicapees asbl. Ximena SERPA RIADIS Georgia Gerald CRADDOCK Centre for Excellence in Universal Design Christophe LESUISSE Tricentenaire asbl Levan GORGILADZE Ministry of Health and Social Care of Ajara A/R Breda CREHAN-ROCHE Ability West Arthur LIMBACH-REICH Université du Luxembourg Luis Fernando ASTORGA GATJENS Instituto Interamericano sobre Discapacidad Madonna KHAREBAVA Association of D. Women and Mothers of D. Children Ciara D'EATH GCIL Silvio SAGRAMOLA National Information and Meeting Center Luxembourg, Info-Handicap Mario RIVERA LIZANO REDNOPEDIS Khatuna NAKEURI Ajara Government Administration Noelle DALY Spinal Injuries Michèle STEIN Luxemburger Ministerium Jose VILLALTA MONTES FEREPRODIS Suliko TEBIDZE Ministry of Education, Culture and Sport of Ajara Grainne DE PAOR Down Syndrome Ireland (DSI) Alice WARSZTA-BROSIUS Luxemburger Ministerium Eilionoir FLYNN National University of Ireland, Galway Sandy ZOLLER Luxemburger Ministerium LAZOVSKI Open the Windows MUMBA University of Malawi CALLUS University of Malta Colombia Costa Rica Germany Croatia Dijana BOROVIC-GALOVIC Centre for Rehabilitation "Ozalj" Sigrid ARNADE Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Siobhan FLYNN Brothers of Charity Services South East Macedonia Emina CERIMOVIC Human Rights Watch Dirk BALZER Centre for Independent Living Düsseldorf Anne GERAGHTY Brothers of Charity Services Galway Vladimir Slavica DUJMOVIC Autism Association - Zagreb Hubert BERNARD Rhein Main inklusiv e.V. Declan HAMILTON Irish Wheelchair Association Malawi Blaženka FILIC VULIN Center fo Rehabilitation Zagreb Bernadette BROS-SPÄHN Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Alison HARNETT National Federation of Voluntary Bodies Alfred Kristijan GRDAN The SHINE Andreas DIEDERICHS In der Gemeinde leben gGmbH Rose KAVANAGH INCADDS Malta Velinka GROZDANIC University of Rijeka Johannes EURICH Universitat Heidelberg Brian KEARNEY-GRIEVE The Atlantic Philanthropies Anne-Marie Tomislav IVASKOVIC Association for Self-Advocacy Uwe FREVERT ISL Debbie KELLEHER Stewarts Care Ltd. Mexico Marijana JANKOVIC Association for Promoting Inclusion Subsidiary Zagreb Ruth FRICKE Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) e.V. Francesc LARKIN Donegal Centre for Independent Living Lizeth Mayela BAUTISTA GARCIA Unidos Somos Iguales A.B.P. Mladen KATANIC Udruga za samozastupanje Silke GEORGI SOZIALHELDEN e.V Charlotte MAY-SIMERA National University of Ireland Klaudia GONZALEZ RENAPRED Slavenka MARTINOVIC VALIDUS - Center for Adult Education Annette HAMBACH-SPIEGLER Zentrum für selbstb. Leben b. M. Nieder-Olm Louise MCCANN Disability Federation of Ireland Moldova 78 79 Research Network (FORTSETZUNG) Liste aller Personen, die an der internationalen Recherche für das heurige Thema Selbstbestimmt Leben und Politische Teilhabe beteiligt waren Vitali COVALIOV Union of organizations of people with limited abilities Branislava BELIC Republic of Serbia-Vojvodina Judith ADLER Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich Virginia ATKINSON IFES – International Foundation for Electoral Systems Vasile CUSCA Moldova Government Milorad GASIC Republic of Serbia-Vojvodina Jose BATANERO ITU - International Telecommunication Union Aaron AZELTON National Democratic Institute Irina MALANCIUC Lumos Moldova Jovana KRIVOKUCA-MILOVANOVIC Youth with Disabilities Forum Anton BOLFING Stiftung „Zugang für alle“ („Access for all“) Shanta Rau BARRIGA Human Rights Watch Ludmila MALCOCI, PH.D. Keystone Human Services International Moldova Slađana LEVIC Youth with Disabilities Forum Facundo CHAVEZ PENILLAS OHCHR Orsolya BARTHA IDA – International Disability Alliance Zoltan MIHOK Disability Monitor Initiative Maria Alarcos CIEZA MORENO WHO – World Health Organisation Daniela BAS United Nations Department of Economic and Social Affairs Nenad RADENKOVIĆ NIS Serbia, Savez Slepih Niš Nathalie DREW BOLD WHO – World Health Organisation Rosangela BERMAN-BIELER UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund Damjan TATIC NOOIS Michelle FUNK WHO – World Health Organisation Susanne BRUYERE University of Cornell Luis GALLEGOS UNITAR Jane BUCHANAN Human Rights Watch NG Genashtim Innovative Learning Pte Ltd. Alexandra GASPARI ITU – International Telecommunication Union Kelly BUCKLAND National Council on Independent Living Sylvianne IMHOF ZANATY FRAGILE Suisse Thomas BUTCHER Essl Foundation Montenegro Marina VUJACIC Association of Youth with Disabilities of Montenegro Morroco Ahmed BERKIA Morocco Forum "Disabilities and Rights" Myanmar Zaw Thomas MOE AUNG The Leprosy Mission Myanmar Nepal Suraj Singapore SIGDEL International Foundatoin for Electoral Systems Nepal Netherlands Slovenia Elena PECARIC YHD Mischa LIATOWITSCH ITU – International Telecommunication Union Regina CAMPA Scytl Klaudija POROPAT YHD Christoph LÜTHY Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana LaWanda COOK The Northeast ADA Center Cecile MALEVEZ-BRÜNDLER Familien- und Frauengesundheit FFG Julie COOK Disability Solutions @Ability Beyond South Africa Edwin MERMANS Province of Noord-Brabant Mario APPELS Eden District Municipality Barbara MURRAY ILO – International Labour Organization Nicholas COUDSY Everyone Counts Jose SMITS Inclusie Stanley BAWDEN The Living Link Marcel ODERMATT FRAGILE Suisse Vladimir CUK IDA – International Disability Alliance Lisa WADDINGTON Maastricht University Hendrietta BOGOPANE Deputy Minister, South Africa Alana OFFICER WHO – World Health Organisation Sera DAVIDOW Western Massachusetts Recovery Learning Community Carol BOSCH Cape Mental Health Krista ORAMA OHCHR Georgia DOMINIK IDA – International Disability Alliance Shuaib CHALKLEN UN Special Rapporteur on Disability Dagmar ORTHMANN BLESS Heilpädagogisches Institut Universität Freiburg Susan DUNN MIUSA - Mobility International USA Michael B. COETZEE Member of Parliament Stefan TRÖMEL International Labour Organization Juan FIGUEROA, SR Disablity Rights Center of the Virgin Islands Nicaragua Sandra Lorena DARCE MENDOZA Federación Femucadi Nigeria David O. ANYAELE Centre for Citizens with Disabilities (CCD) Susan DIPPENAAR ATHENA – Interactive Training Network (Pty) Ltd. Caroline WÖRGÖTTER Permanent Mission of Austria Martin GOULD G3ict Asabe SHEHU YAR'ADUA Asabe Shehu Yar’Adua Foundation Libisi MAPHANGA Electoral Commission of South Africa Tobias ZAHN WINklusion Chris HANSEN Intentional Peer Support (IPS) Ismail MOOLA THE LIVING LINK Tanzania Akiko ITO CRPD - United Nations Secretariat Norway Tove Linnea BRANDVIK Uloba SA Independent Living Devon PALANEE ATHENA – Interactive Training Network (Pty) Ltd. Clement NDAHANI CCBRT Brenda KOTEWA Ståle BRATLIE Uloba Lidia PRETORIUS DWCPD Erwin TELEMANS CCBRT Axel LEBLOIS G3ict Siri DOLVEN Ministry of Local Government and Modernisation Leonard-Marque PRETORIUS Victory Over Disability Homes Thailand Deborah LISI-BAKER University of Vermont Ase Kari HAUGETO The Delta Centre Claire ROBARTES The Living Link Diana Azu Janet E. LORD University of Maryland School of Law Pino KOSIANDER Ministry of Children, Equality and Social Inclusion Buyile SIMON BASHE RSA Parliament Tunesia Rocio MARTINEZ International Foundation for Electoral Systems Vibeke MARØY MELSTRØM Uloba Melanie WILSON Eden District Municipality N. Andrea MAZZARINO Human Rights Watch Sigrid SKAVLID The Delta Centre South Korea LeAnna MILL Brokerage Services Åsta Tale STRAND Norwegian Federation of Organizations of Disabled People (FFO) Hyunil JUHN Korea Institute for the Family of Developmentally Disabled Hatice Nevin ERACAR Autistics Association Tina MINKOWITZ World Network of Users and Survivors of Psychiatry Jan TØSSEBRO Norwegian University of Science and Technology Yujin NOH Ashoka Korea Cimen GULDOKER Autistics Association David MORRISSEY United States International Council on Disabilities Berit VEGHEIM Stop Diskrimineeringen Spain Rana KOTAN Sabanci Foundation Jessica MURRAY City University of New York MARYASSIN UNDP – United Nations Development Programme Alekzandra POSARAC World Bank Group Frances PURDY Family Support Professional Association Pakistan AGULABA AMBI N. CHANONGPITTAYAKOM SCHOOL O.T.D.D.P.H Turkey Francesc ARAGALL Design for All Foundation Dimitri Aleena Zainab ALAVI Research Society of International Law Javier ARROYO MÉNDEZ ASPAYM-Madrid Uganda Lubna HASHMAT CHIP Juan BENAGES LAVIRGEN ¿Cómo quieres vivir? Martin BABU MWESIGWA NUDIPU José RAMIREZ Jr. DPI Reem KHURSHID Network of Organizations Working with P w D Miguel Ángel CABRA DE LUNA Fundación ONCE Paul EMONG Kyambogo University Maria Veronica REINA Global Partnership for Disability and Development Ghulam Nabi NIZAMANI Pakistan Disabled People's Organisation/CBR Global Coordinator Manuel Poza CAPARROS Fundación ONCE Lydia KIWUMULO Ministry of gender, labour and social develpoment Cheryl ROE Skills Inc. Alberto Vaquero CEREZO Fundación ONCE Apollo MUKASA UNAPD – Uganda National Action on Physical Disability David A. ROJAS MEJIA The Trust for the Americas Juan Carlos CHICOTE GONZALEZ Fundosa Accesibilidad (Vía Libre) Ukraine Jay RUDERMAN Ruderman Foundation Cecilia CONDE CSR-D Anastasya GERETS Kharkiv NGO of Blind Lawyers Rinkle SHAH Queensland University of Technology Elisa Valia COTANDA Polibienestar Research Institute Andri MAGERA Central Election Commssion Michael Ashley STEIN University of Harvard, Harvard Disability Project Elena CRUZ GONZÁLEZ Fundación ONCE Anastasiia NEKRASOVA Committee of Voters of Ukraine Wendy STROBEL GOWER Cornell University POBEREZHNYI OSCE Project Co-ordinator in Ukraine Cathleen THOMAS Papua New Guinea Michael LULU Callan – Services for Disabled Persons PNG Paraguay Noelia ERRECARTE Fundación Saraki Peru Susana STGLICH WATSON Vecina del Distrito de Miraflores Arturo DELGADO Grupo Parlamentario Popular Levgen Jorge Muñoz WELLS Municipalidad de Miraflores Laura DIEGO GARCÍA Ministry of Health, Social Services and Equality United Kingdom Catherine TOWNSEND Wellspring Advisors, LLC Borja FANJUL Parliament of Madrid Robin ALLEN Cloisters Barristers' Chambers Linda "UMBAYEMAKE LUMBAY6 Intervention WORMAN TechSoup Global Philippines May Gladys BUTOY International Foundation for Electoral Systems Jordi GARCES FERRER ENSA, University of Valencia Jo ANDREWS IHRFN – International Human Rights Funders Network Christopher Luie GUIA Commission on Elections (COMELEC) Sonia GARCIA-FRAILE CÁMARA Fundación ONCE Paula BENNEWORTH Scope & Suffolk County Council Venezuela Jesús HERNÁNDEZ GALÁN Fundación ONCE Ines BULIC ENIL – European Network on Independent Living Silvina ACOSTA The Trust for the Americas Kazimierz NOWICKI Polish Association for Persons with Mental Handicap Antonio Jesús INGELMO SIERRA Fundación ONCE Constantin COJOCARIU independent legal practice Nilka CALDERÓN FUNDADISCAPACIDAD Joanna WOJTYNSKA Polish Disability Forum Sabina LOBATO Fundación ONCE Corinna CSAKY Lumos Foundation Viet Nam Ana Cristina LOPEZ LOPEZ MINISTERIO DEL INTERIOR Jane CUMMING Penumbra Vu Thi TUYET MAI CBM – Christoffel Blind Mission Ana BRAGA Centro de Arqueologia de Almada Merce LUZ ARQUE Fundación ONCE John EVANS ENIL – European Network on Independent Living Yemen António LAMAS Parques de Sintra Monte da Lua, SA Lourdes MÁRQUEZ DE LA CALLEJA Fundación ONCE Michael GIBSON Disability Rights UK Manal AL ASHWAL Al Saeeda Society Maria VLACHOU Acesso Cultura Antonio MARTINEZ-PUJALTE University Miguel Hernandez Kamajeet GILL Electoral Commission of the United Kingdom Zimbabwe Barbara MAYORAL CSR+D Anna LAWSON University of Leeds Fambaineni MAGWEVA NASCOH Peter MAKKAI Fundatia Crestina Diakonia Sfantu Gheorghe Beatriz RABADAN Fundación ONCE Ian LOYNES SPECTRUM Centre for Indepdnent Living CIC Lovemore RAMBIYAWO NASCOH Laila ONU Pentru Voi Foundation María TUSSY Fundación ONCE Phil MADDEN EASPD – European Association of Service Providers for Persons with Disabilities W.N. RUVERE Jairos Jiri Association Francisco VANO National Parliament Alice MAYNARD Scope ZANOLETTY GARCÍA Fundación ONCE Ruth MARVEL Scope John MCLACHLAN Scope Poland Portugal Romania Russia Yulia KOLESNICHENKO Downside Up David Irina NIKOLAEVA Oudoor Sweden Anna SMIRNOVA NextGIS Camilla BOGARVE PO-Skåne Georgette MULHEIR Lumos Foundation Jamie BOLLING ENIL – European Network on Independent Living Rachel MURRAY University of Bristol Ingrid BURMAN HSO – The Swedish Disability Federation Iain NEWTON Government Equalities Office Ingemar FAERM The Swedish Migraine Association Jude PALMER Digital Outreach ("Convey") Maths JESPERSON PO-Skåne Mark PRIESTLEY University of Leeds Paul LAPPALAINEN Swedish Equality Ombudsman Carena ROGERS Scope Cecilia MOLINDER BERGLUNG Socialstyrelsen Lucy Elizabeth (Liz) SAYCE Disability Rights United Kingdom Anders MOLT Socialstyrelsen Susan SCOTT-PARKER Business Disability Forum Rwanda Sam BADAGE World Network of Users and Survivors of Psychiatry Saudi Arabia Mukhtar AL SHIBANI Faten ALYAFI Mervat TASHKANDI GAATES Ministry of Labour Senegal Ba COUMBA Handi Enfance Annika NYSTROEM KARLSSON HSO – The Swedish Disability Federation Rohan SLAUGHTER Scope Diallo GORGUI Action Enfance Senegal Hans POLSTER Stumpen-ensemblen Jakob UEXKULL World Future Council Mme NDEYE National Assoc. of Physically Handicapped Persons Adolf RATZKA ILI – Independent Living Institute Catherine ZENNSTROM Zennstrom Philanthropies Astou SARR Sightsavers Kerstin SELLIN JAG – Equality, Assistance and Inclusion Uruguay Arona SY ACTION ENFANCE SENEGAL Thomas STRANDBERG The Swedish Insititute for Disability Research Graciela RUMI CEJAS PLENADI Serbia 80 Switzerland United States 81 Einfache Sprache Was sind Texte in Leicht Lesen? Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen ist ein Gütesiegel für Informationen, die auch Menschen mit Lernschwierigkeiten leicht lesen und verstehen können. Man sagt oder schreibt dann: „Das ist eine Information in Leicht Lesen“. Oft verwendet man auch die Abkürzung „LL“ für Leicht Lesen und sagt: „Das ist eine Information in LL.“ Wenn Sie das Gütesiegel Leicht Lesen oder LL irgendwo sehen, dann heißt das: Dieser Text ist so geschrieben, dass man ihn leicht lesen und leicht verstehen kann. Menschen mit Lernschwierigkeiten haben den Text überprüft. Texte in LL sind auch barrierefrei. Das bedeutet zum Beispiel: Wenn jemand eine Seh-Behinderung hat, dann kann man die Information in kräftiger Farbe anbieten. So kann man Barrieren für verschiedene Menschen überwinden. Was ist Einfache Sprache? Was ist das Zero Project? 82 Was ist Leicht Lesen? Interessante Projekte Die Texte auf den nächsten Seiten sind auch in LL. Das Zero Project möchte, dass alle Menschen die Projekte kennenlernen und verstehen können. Wir wünschen Ihnen, viel Freude beim Lesen. 83 Zero Project ZUSAMMENFASSUNG Martin Essl und Gerda Essl haben im Jahr 2010 mit einem Forschungs-Projekt begonnen. Dieses Projekt heißt Zero Project. Das ist Englisch und wird so ausgesprochen: Siro Protschekt. Dieses Projekt will eine Welt ohne Barrieren. Barrieren sind Hindernisse, die es Menschen schwer machen, etwas zu tun oder etwas zu erreichen. Für Menschen mit Behinderungen gibt es besonders viele Barrieren. Diese Barrieren müssen beseitigt werden. Das steht auch in der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die UNO-Konvention ist ein Vertrag, den viele Länder der Welt geschlossen haben. In diesem Vertrag steht, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben müssen wie alle anderen Menschen auch. Diese Projekte hat dann das Team vom Zero Project bekommen. Dann haben wieder andere Fachleute die Projekte untersucht. Einige von diesen Fachleuten sind Menschen mit Behinderungen. Am Ende sind 27 Projekte für ein selbstbestimmtes Leben ausgesucht worden. Wenn diese Projekte auch in Österreich gemacht werden, bringen sie auch Vorteile für Menschen mit Behinderungen in Österreich. Einige von den Fachleuten, die diese 27 Projekte ausgesucht haben, kommen im April und Mai 2015 nach Österreich. Es wird in dieser Zeit 9 Konferenzen geben, bei denen die Projekte vorgestellt werden. In jeder österreichischen Landeshauptstadt wird es eine Konferenz geben. Einige Projekte sind in diesem Bericht in leicht verständlicher Sprache beschrieben. Sie finden diese Berichte ab der nächsten Seite. Das Zero Project richtet sich nach der UNO-Konvention. Das Zero Project hat jedes Jahr ein bestimmtes Thema. Zu diesem Thema werden jedes Jahr gute Projekte aus der ganzen Welt ausgesucht. Diese Projekte werden dann vorgestellt. Im Jahr 2015 ist das Thema Selbstbestimmt Leben. Fachleute haben in Europa gute Projekte gesucht, die Menschen mit Behinderungen helfen, ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen. 84 85 Menschen mit Behinderungen als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Dieses Projekt gibt es in Deutschland. ZUSAMMENFASSUNG Bei diesem Projekt sollen Menschen mit Behinderungen ihre Assistenz selber beschäftigen. Das heißt: sie sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Assistentinnen und Assistenten. Die Menschen mit Behinderungen bekommen dabei Unterstützung. WAS SAGT DIE LEITERIN VON DIESEM PROJEKT? Frau Corina Zolle leitet dieses Projekt. Sie sagt: „Bei uns unterstützen auch Menschen mit Behinderungen andere Menschen mit Behinderungen die ihre Assistenz selber beschäftigen wollen.“ INFORMATIONEN ZU DEM PROJEKT: • Menschen mit Behinderungen bekommen Unterstützung, damit sie lernen können, wie sie ihre Assistenz selbstständig anleiten. In dieser Zeit machen sie Erfahrungen und werden selbstbewusst. • Jedes Jahr berät dieses Projekt mehr als 200 Menschen. Im Jahr 2015 hat es einige neue Projekte gegeben. Zum Beispiel einen Kurs im Internet, wie man seine Assistenz selbstständig anleitet. Viele Menschen mit Behinderungen trauen sich das aber nicht zu. WIE KÖNNEN WIR DIE PROBLEME LÖSEN? Menschen mit Behinderungen bekommen Beratung und Unterstützung von Menschen, die viele Jahre Erfahrung haben. Manche von diesen Menschen haben selbst Behinderungen und sind Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber ihrer Assistenz. WIRD DIESES PROJEKT WEITERGEHEN? Menschen mit Behinderungen können überall Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber ihrer Assistenz sein. Es kostet auch weniger, wenn Menschen mit Behinderungen keine Einrichtungen oder Dienste für Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen. KONTAKT Dr. Corina ZOLLE Organisation: Rhein-Main Inklusiv E-Mail: corina.zolle@rhein-main-inklusiv.de Die ausführliche Beschreibung befindet sich auf Seite 50. WELCHE PROBLEME GIBT ES NOCH? Es ist viel besser, wenn Menschen mit Behinderungen ihre Assistenz nicht über Einrichtungen oder Dienste für Menschen mit Behinderungen bekommen. Wenn Menschen mit Behinderungen ihre Assistentinnen und Assistenten selbst anstellen, ist viel mehr Selbstbestimmung möglich. Aber Menschen mit Behinderungen haben dadurch auch mehr eigene Verantwortung. Sie müssen zum Beispiel selbst entscheiden, welche Unterstützung sie wollen, wann sie die Unterstützung wollen oder ob sie mit ihrer Assistenz zufrieden sind. 86 87 Fundament – Eigenständiges Wohnen und Leben Dieses Projekt gibt es in Vorarlberg in Österreich. ZUSAMMENFASSUNG Beraterinnen und Berater begleiten Menschen mit Behinderungen, die eigenständig wohnen und leben wollen. Die Beraterinnen und Berater helfen zum Beispiel dabei, wenn sich Menschen mit Behinderungen überlegen, wo sie wohnen wollen. WAS SAGT EIN BETEILIGTER AN DIESEM PROJEKT? Herr Michael Müller sagt: „Eigenständiges Wohnen ist sehr wichtig für jeden Menschen. Wenn man sein Leben so gestalten kann, wie man selber will, fördert das die Zufriedenheit des Menschen. Man fühlt sich wohler.“ INFORMATIONEN ZU DEM PROJEKT: • Im Jahr 2013 sind 107 Menschen mit Behinderungen betreut worden, damit sie eigenständig wohnen und leben können. • Im Jahr 2013 haben es 15 Menschen mit Behinderungen geschafft, eigenständig zu wohnen und zu leben. ifs Fundament hat viele Jahre Erfahrung, welche Unterstützung Menschen mit Behinderungen brauchen, damit sie eigenständig wohnen und leben können. Diese Erfahrung hat eine Arbeitsgruppe aus Südtirol ermutigt, auch so ein Projekt zu starten. Es ist also durchaus möglich, dieses Projekt auch in anderen Regionen zu machen. Es gibt immer neue Angebote im Bereich Wohnen. Seit 1. Jänner 2015 gibt es ein neues Angebot, bei dem Menschen mit Lernschwierigkeiten und ihre Angehörigen Assistenz beim Wohnen bekommen. Dadurch können Menschen mit Lernschwierigkeiten ein selbstbestimmtes Leben führen und die Angehörigen werden entlastet. KONTAKT Herr Michael MÜLLER Organisation: Institut für Sozialdienste E-Mail: michael.mueller@ifs.at Die ausführliche Beschreibung befindet sich auf Seite 59. WELCHE PROBLEME GIBT ES? Menschen mit Behinderungen können oft nicht eigenständig leben, weil die anderen Menschen es ihnen nicht zutrauen. Menschen mit Behinderungen leiden weniger unter ihren Behinderungen. Das Problem ist eher, dass die anderen Menschen glauben, dass sie nicht in einer eigenen Wohnung leben können. WIE KÖNNEN WIR DIE PROBLEME LÖSEN? Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr in Heimen oder Einrichtungen leben müssen. Sie sollen eigenständig wohnen und leben können. Die Menschen mit Behinderungen sollen die richtige Unterstützung bekommen, damit sie unabhängig und selbstständig entscheiden können. WIE WIRD DIESES PROJEKT WEITERGEHEN? Das Projekt macht das Institut für Sozialdienste. Die Projekt-Gruppe heißt ifs Fundament. 88 89 Neue Ideen zu Selbstbestimmt Leben – Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner Ombudsfrauen und Ombudsmänner sind Menschen, die sich kostenlos darum kümmern, dass bestimmte Personen nicht ungerecht behandelt werden. Dieses Projekt gibt es in Schweden. ZUSAMMENFASSUNG In Schweden gibt es Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner. Diese Menschen kennen sich sehr gut mit den Wünschen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen aus. Vor allem kümmern sie sich um Menschen mit schweren seelischen Problemen oder um Menschen, die nur schwer mit anderen Menschen umgehen können. Außerdem kennen sich Ombudsfrauen und Ombudsmänner gut mit den Gesetzen aus, die speziell für Menschen mit Behinderungen gemacht worden sind. Die Ombudsfrauen und Ombudsmänner wollen zum Beispiel verhindern, dass Menschen mit Behinderungen gegen ihren Willen in Krankenhäuser gehen müssen. Oder dass sie ohne genau passende Betreuung in Behinderten-Einrichtungen leben müssen. Die Ombudsfrauen und Ombudsmänner sind nicht für die Gesundheit der Menschen mit Behinderungen verantwortlich. Sie treffen auch keine Entscheidungen für die Menschen mit Behinderungen. Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner unterstützen einzelne Menschen mit Behinderungen, damit es diesen Menschen besser geht. INFORMATIONEN ZU DEM PROJEKT: • Im Jahr 2014 haben 310 Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner mehr als 6.000 Personen unterstützt. • Durch die Hilfe von Persönlichen Ombudsfrauen und Ombudsmännern kostet die Betreuung von Menschen mit Behinderungen weniger. Pro Person kostet die Betreuung in 5 Jahren ungefähr 80.000 Euro weniger. 90 WIE GEHT ES MIT DEM PROJEKT WEITER? In den Jahren 1995 bis 1998 sind 10 Projekte für Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner von der schwedischen Regierung bezahlt worden. Diese Projekte haben sehr gut funktioniert. Deshalb hat es ab dem Jahr 2000 überall in Schweden Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner gegeben. Die Menschen mit Behinderungen brauchen nämlich weniger Pflege, wenn sie Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner haben. Deshalb ist der Beruf „Persönliche Ombudsfrau und Ombudsmann“ gefördert worden. Seit dem Jahr 2013 gibt es eine dauerhafte Förderung für diesen Beruf. WIE ARBEITEN DIE PERSÖNLICHEN OMBUDSFRAUEN UND OMBUDSMÄNNER? Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner sind unabhängig. Sie unterstützen Menschen, die eine seelische Beeinträchtigung haben und deshalb schwierige Pflege-Bedürfnisse haben. Die Persönlichen Ombudsfrauen und Ombudsmänner müssen zuerst das Vertrauen eines Menschen mit Behinderung gewinnen. Wenn es ein Vertrauens-Verhältnis gibt, müssen die persönlichen Ombudsfrauen und Ombudsmänner feststellen, welche Bedürfnisse der Mensch mit Behinderung hat. Dann überlegen sich beide gemeinsam, welche Unterstützungen die besten sind. Normalerweise arbeiten 2 bis 3 Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner zusammen. Sie kümmern sich pro Jahr um ungefähr 15 Menschen mit Behinderungen. WIRD DIESES PROJEKT WEITERGEHEN? Das Projekt gibt es auch schon in anderen Ländern. Im Jahr 2010 hat es in der Stadt Oslo in Norwegen auch ein Projekt für Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner gegeben. Es gibt auch in der finnischen Stadt Helsinki Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner. Und auch in Tschechien soll es bald Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner geben. KONTAKT Herr Maths JESPERSON Frau Camilla BOGARVE E-Mail: maths.jesperson1@comhem.se camilla.bogarve@po-skane.org Die ausführliche Beschreibung befindet sich auf Seite 66. 91 Eigenes Geld für Menschen mit Behinderungen Dieses Projekt gibt es in Belgien. ZUSAMMENFASSUNG Menschen mit Behinderungen bekommen oft Unterstützung, die sie so nicht wollen. Oft können sie nicht selbst entscheiden, welche Unterstützung sie bekommen oder wer sie unterstützt. Das ist gegen die Menschenrechte. In Belgien gibt es auch eine andere Möglichkeit. Dort können Menschen mit Behinderungen eigenes Geld bekommen, mit dem sie ihre Unterstützung bezahlen können. Das nennt man Persönliches Budget. Das spricht man so aus: Persönliches Büdschee. Menschen mit Behinderungen können selbst entscheiden, für welche Art von Unterstützung sie dieses eigene Geld ausgeben wollen. Sie können sich zum Beispiel aussuchen, wer ihre Assistenz ist, wie die Unterstützung sein soll und wann sie Unterstützung wollen. Dieses Projekt macht die belgische Regierung. WIE IST ES ZU DIESEM PROJEKT GEKOMMEN? Menschen mit Behinderungen können normalerweise nicht selbst entscheiden, welche Unterstützung sie bekommen oder wer sie unterstützt. In Belgien gibt es seit dem Jahr 1987 eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen, die allen Menschen klar macht, dass Menschen mit Behinderungen Fähigkeiten haben. Sie zeigen auch, dass jeder Mensch mit Behinderungen seine eigene Assistenz braucht. Im Jahr 1997 haben die ersten Menschen mit Behinderungen eigenes Geld für Unterstützung bekommen. Es kann aber nicht jeder Mensch eigenes Geld bekommen, weil es dafür nicht genug Geld gibt. Es gibt ein Team von Menschen aus verschiedenen Bereichen, die sich gut mit den Problemen von Menschen mit Behinderungen auskennen. Diese Gruppe entscheidet, wie viel eigenes Geld ein Mensch mit Behinderung im Jahr für Unterstützung bekommt. WIRD DIESES PROJEKT WEITERGEHEN? Eigenes Geld für Unterstützung kann es in jedem Land geben. Viele Menschen mit vielen verschiedenen Behinderungen haben in Belgien eigenes Geld für Unterstützung bekommen. Es hat sich herausgestellt, dass Menschen mit Behinderungen mit eigenem Geld für Unterstützung viel besser leben können. Außerdem kostet es den Staat weniger, als die übliche Unterstützung. WAS SAGEN BETROFFENE MENSCHEN ZU DIESEM PROJEKT? Peter ist ein Mensch mit Behinderung, der eigenes Geld für Unterstützung bekommt. Er sagt: „Ich kann nur so leben, wie ich jetzt lebe, weil ich eigenes Geld für Unterstützung bekomme. Ich kann arbeiten gehen, bin Vater und Ehemann.“ KONTAKT Els WINTERS Organisation: Vlaams Agentshap voor Personen met een Handicap E-Mail: pab@vaph.be Die ausführliche Beschreibung befindet sich auf Seite 44. WIE WIRD DIESES PROJEKT GEMACHT? Das Projekt wird von Regierungs-Stellen verwaltet und bezahlt. Jeder Mensch mit Behinderung kann sich bewerben, wenn er eigenes Geld für Unterstützung bekommen möchte. Es ist egal, welche Behinderung ein Mensch hat. 92 93 Peer-Beratung als Beruf Seit dem Jahr 2008 ist Peer-Beratung in Oberösterreich ein richtiger Beruf. Dieses Projekt gibt es in Oberösterreich. ZUSAMMENFASSUNG Peer ist ein englisches Wort. man spricht es so aus: Pier. Es bedeutet der Gleich-Gestellte oder die Gleich-Gestellte. Peer-Beraterinnen oder Peer-Berater sind zum Beispiel Menschen mit Behinderungen, die andere Menschen mit Behinderungen beraten. Peer-Beratung ist sehr wichtig, damit Menschen mit Behinderungen selbstbewusst und stark werden. Oberösterreich ist das erste Land auf der Welt, in dem Peer-Beratung ein richtiger Beruf ist. Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen oder Menschen mit Lernschwierigkeiten können als Peer-Beraterinnen oder Peer-Berater arbeiten und bekommen Geld für diese Arbeit. Peer-Beraterinnen oder Peer-Berater haben selbst Behinderungen. Sie haben also Erfahrung mit Behinderungen. Sie können deshalb gut verstehen, wie sich andere Menschen mit Behinderungen fühlen. Peer-Beraterinnen oder Peer-Berater können anderen Menschen mit Behinderungen helfen, damit sie besser selbst über ihr Leben bestimmen können. Zum Beispiel in ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz. Dieses Projekt wird vom Land Oberösterreich durchgeführt. INFORMATIONEN ZU DEM PROJEKT: • Seit dem Jahr 2009 gibt es Ausbildungen zur Peer-Beraterin oder zum Peer-Berater. Seitdem haben mehr als 70 Menschen mit Behinderungen diese Ausbildung geschafft. • Im Jahr 2014 haben 76 Peer-Beraterinnen und Peer-Berater in jeder Woche über 1.300 Stunden Beratungen gemacht. • Im Jahr 2014 haben 72 Peer-Beraterinnen und Peer-Berater einen Arbeitsplatz gehabt. WIE IST ES ZU DIESEM PROJEKT GEKOMMEN? Die Peer-Beratung ist in Amerika entstanden. Seit den 1990er-Jahren wollen die meisten Gesundheits-Einrichtungen, dass Peer-Beraterinnen oder Peer-Berater Ausbildungen machen. 94 WIE WIRD DIESES PROJEKT GEMACHT? Peer-Beraterinnen oder Peer-Berater haben selbst Behinderungen. Sie haben eine Ausbildung gemacht, wie sie andere Menschen mit Behinderungen richtig unterstützen. Seit dem Jahr 2009 hat es 4 Ausbildungs-Kurse gegeben. Bei den Kursen ist darauf geachtet worden, dass es verschiedene Behinderungen gibt. Zum Beispiel Lernschwierigkeiten oder seelische Beeinträchtigungen. Diese Kurse bezahlt das Land Oberösterreich. Die Menschen mit Behinderungen lernen, wie sie richtig Informationen an andere Menschen weitergeben. Sie lernen, wie sie andere Menschen richtig beraten. Sie lernen etwas über die oberösterreichischen Gesetze für Menschen mit Behinderungen und welche Leistungen es gibt. WIRD DIESES PROJEKT WEITERGEHEN? Es gibt bis jetzt kein anderes Land, das Peer-Beratung umgesetzt oder anerkannt hat Aber es gibt einige andere österreichische Bundesländer und auch einige europäische Länder, die Peer-Beratung in Zukunft einführen wollen. WAS SAGEN BETROFFENE MENSCHEN ZU DIESEM PROJEKT? Gerda Stöllnberger ist Peer-Beraterin und hat eine seelische Beeinträchtigung. Sie sagt: „Ich habe seelische Probleme und möchte anderen Menschen mit seelischen Problemen helfen, sich mit ihren Probleme zu beschäftigen. Ich will sie mit Mitgefühl begleiten.“ KONTAKT Wolfgang GLASER Organisation: Selbstbestimmt-Leben-Initiative E-Mail: w.glaser@sli-emc.at Die ausführliche Beschreibung befindet sich auf Seite 59. 95 Probewohnen – Ich bekomme rasch eine preiswerte Wohnung Dieses Projekt gibt es in Belgien. ZUSAMMENFASSUNG Unterstützerinnen und Unterstützer von Menschen mit Behinderungen arbeiten zusammen mit Menschen, die Wohnungen anbieten. Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen dadurch leichter eine preiswerte Wohnung bekommen. Menschen mit Lernschwierigkeiten bekommen auch Unterstützung, damit sie sich die richtige Wohnung aussuchen können. INFORMATIONEN ZU DEM PROJEKT: • Bei diesem Projekt haben in den letzten 3 Jahren 24 Menschen mit Lernschwierigkeiten mitgemacht. Von ungefähr 450 möglichen Wohnungen sind mehr als 22 Wohnungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten reserviert worden. • 11 Menschen mit Lernschwierigkeiten sind gefragt worden, wie es ihnen in ihren neuen Wohnungen gefällt. Alle haben gesagt, dass es ihnen dort gut gefällt. • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms können ein unabhängiges Leben führen. 4 Teilnehmer brauchen nach dem Umzug in die neue Wohnung keine Betreuung mehr. Die anderen brauchen noch Betreuung. Aber einige Menschen mit Lernschwierigkeiten kommen in ihrer neuen Wohnung immer besser zurecht. Diese Menschen brauchen auch immer weniger Betreuung. WELCHE PROBLEME GIBT ES NOCH? • Manchmal ist es nicht klar, wann ein Mensch mit Lernschwierigkeiten in seine neue Wohnung übersiedeln kann. Es ist aber eine große Umstellung, wenn ein Mensch aus einer Behinderten-Einrichtung weggeht und ein unabhängiges Leben mit Betreuung beginnt. Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen sich gut darauf vorbereiten können. Deshalb müssen sie genau wissen, wann sie die neue Wohnung bekommen. 96 • Es wäre auch wichtig, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten ein unabhängiges Leben ausprobieren können. Wenn sie nicht alleine leben können oder wollen, müssen sie auch in ihre Behinderten-Einrichtung zurückgehen können. • Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen die richtige Unterstützung bekommen, wenn sie eine eigene Wohnung bekommen. Sonst kann es zu Problemen kommen. Wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten sich in einer eigenen Wohnung alleine nicht zurechtfinden, müssen sie manchmal wieder ausziehen. Die Anbieter von diesen Wohnungen können die Menschen mit Lernschwierigkeiten aber nicht unterstützen. WIE KÖNNEN WIR DIE PROBLEME LÖSEN? Die Anbieter von Wohnungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten melden, wenn es passende Wohnungen gibt. Sie informieren die Unterstützerinnen und Unterstützer von Menschen mit Behinderungen über die Wohnungen. Sie sagen, wie die Wohnungen aussehen. Zum Beispiel, ob die Wohnungen barrierefrei sind oder nicht. Oder wie die Umgebung aussieht. Dann kann ein Mensch mit Lernschwierigkeiten für eine Wohnung angemeldet werden. So können Menschen mit Lernschwierigkeiten ein unabhängiges Leben mit Unterstützung führen. WIRD DIESES PROJEKT WEITERGEHEN? Das Projekt ist zuerst in der Stadt Halle ausprobiert worden. Die Stadt Halle hat dann überprüft, ob das Projekt erfolgreich war. Diese Überprüfung hat gezeigt, dass das Projekt in Belgien weitergehen wird. Es wird auch in anderen Städten Wohnungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten geben. KONTAKT Frau Mieke SCHROOTEN Herr Joris VAN PUYENBROECK E-Mail: mieke.schrotten@hubkaho.be Die ausführliche Beschreibung befindet sich auf Seite 42. 97 Notizen 98 Machen Sie mit beim Zero Project Network! KONTAKTIEREN SIE UNS! T WIT TER office@zeroproject.org www.twitter.com/zeroprojectorg FACEBOOK YOUTUBE www.facebook.com/zeroproject.org www.youtube.com/user/Zeroprojectorg Was ist das Zero Project? Martin Essl und Gerda Essl haben im Jahr 2010 mit einem Forschungs-Projekt begonnen. Dieses Projekt heißt Zero Project. Das ist Englisch und wird so ausgesprochen: Siro Protschekt. Dieses Projekt will eine Welt ohne Barrieren. Barrieren sind Hindernisse, die es Menschen schwer machen, etwas zu tun oder etwas zu erreichen. Für Menschen mit Behinderungen gibt es besonders viele Barrieren. Diese Barrieren müssen beseitigt werden. Das steht auch in der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die UNO-Konvention ist ein Vertrag, den viele Länder der Welt geschlossen haben. In diesem Vertrag steht, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben müssen wie alle anderen Menschen auch. Das Zero Project hat jedes Jahr ein bestimmtes Thema. Im Jahr 2015 ist das Thema Selbstbestimmt Leben. Fachleute haben in Europa gute Projekte gesucht, die Menschen mit Behinderungen helfen, ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen. Am Ende sind 27 Projekte für ein selbstbestimmtes Leben ausgesucht worden. Einige Projekte sind in diesem Bericht in leicht verständlicher Sprache beschrieben, ab Seite 86. Co-funded by the PROGRESS Programme of the European Union Das Zero Project Austria und diese Publikation wurden erstellt mit Mitteln der Europäischen Union.