Thema: Selbstbestimmtes Leben und politische Teilhabe

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Thema: Selbstbestimmtes Leben und politische Teilhabe
Austria
Thema: Selbstbestimmtes Leben und
politische Teilhabe
Internationale Studie zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von
Menschen mit Behinderung mit Schwerpunkt Österreich
Inhalt
Autoren und Mitarbeit:
Christoph Almasy (Layout)
Silvia Balmas
Michael Fembek
Vincent Hauquier
Ingrid Heindorf
Renate Hofbauer (Lektorat)
Wilfried Kainz
Paul Leichtfried (Layout)
Doris Neuwirth
Clara Pitzinger
Amelie Saupe
Jessica Vilela
Caroline Wallner
Zero Project Leitung:
Michael Fembek
ISBN: 978-3-200-04058-8
© Essl Foundation, April 2015. Alle Rechte vorbehalten.
Erstveröffentlichung 2015. Gedruckt in Österreich.
Veröffentlicht in der Serie Zero Project Report (in englischer Sprache):
Zero Project Report 2015: Independent Living and Political Participation
Zero Project Report 2014: Accessibility
Zero Project Report 2013: Employment
Lizenzbestimmungen:
Die in dieser Veröffentlichung geäußerten Meinungen spiegeln nicht unbedingt
die Meinung der Essl Foundation oder des Zero Project wider. Die verwendeten
Bezeichnungen und die Darstellung des Inhalts stellen keineswegs den Ausdruck
einer Meinung irgendeines Teiles der Essl Foundation bezüglich des legalen
­Statuses eines Landes, Territoriums, einer Stadt, Gegend oder ihrer Autoritäten
und bezüglich des Entwurfs ihrer Grenzen und Umfanges dar.
Zugunsten der besseren Lesbarkeit wurde im Zero Project Report bewusst auf
Gendering verzichtet. Alle Formulierungen gelten selbstverständlich völlig gleichberechtigt für beide Geschlechter!
Für weitere Informationen über das Zero Project, zum Download einer pdf-Version
sowie für Informationen über die Zero Project Austria Konferenzen:
http://at.zeroproject.org; für weitere Informationen über das Zero Project:
www.zeroproject.org
Für Informationen oder Kopien kontaktieren Sie: office@zeroproject.org
Essl Foundation, Aufeldgasse 17-23, 3400 Klosterneuburg, Österreich
ABKÜRZUNGEN
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
VORWORT
Martin Essl, Gründer der Essl Foundation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
EXECUTIVE SUMMARY
Über das Zero Project . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Weltkarte der Sozialindikatoren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Europakarte der Innovative Practices und Policies . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
SOZIALINDIK ATOREN INTERNATIONAL . . . . . . . . . . . . . . . 18
SOZIALINDIK ATOREN ÖSTERREICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
INNOVATIVE PR ACTICES & P OLICIES
Der Best-Practice-Ansatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Innovative Practices 2015 in Österreich auf einen Blick. . . . . . . . . . . . . . 40
Alle Factsheets zu ausgewählten Innovative Practices
nach Ländern geordnet. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
ANNEX
Fragen International. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Antworten Sozialindikatoren International. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Fragen Österreich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Auswertung Österreich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Danksagung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Zero Project Research Network 2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
EINFACHE SPR ACHE
Erklärung Einfache Sprache. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Factsheets. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
„Für eine Welt ohne Barrieren!“
VORWORT VON MARTIN ES SL
Gründer der Essl Foundation
Liste der Abkürzungen
AER. . . . . . . . . Assembly of European Regions
BMASK. . . . . . Bundesministeriumfür Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
CSR+D . . . . . . European Network for CSR and Disability
DPI. . . . . . . . . . Disabled People International
ECCL. . . . . . . . European Coalition for Community Living
EEG. . . . . . . . . European Expert Group on the Transition from Institutional to
. . . . . . . . . . . . . .Community-based Care, Europäische-Experten-Gruppe
EF. . . . . . . . . . . Essl Foundation (Martin und Gerda Essl Sozialpreis
. . . . . . . . . . . . . .gemeinnützige Privatstiftung)
ENIL. . . . . . . . . European Network for Independent Living
FAB . . . . . . . . . FAB - Verein zur Förderung von Arbeit und Behinderung
FFVI. . . . . . . . . Finnischer Verband der Menschen mit Sehbehinderungen
G3ICT. . . . . . . Global Initiative for Inclusive Information and
. . . . . . . . . . . . . .Communication Technologies
GAATES. . . . . Global Alliance on Accessible Technologies and Environments
HRW. . . . . . . . . Human Rights Watch
IDA. . . . . . . . . . International Disability Alliance
IFES. . . . . . . . . International Foundation for Electoral Systems
ILI. . . . . . . . . . . Independent Living Institute
ITU. . . . . . . . . . International Telecommunication Union
NGO. . . . . . . . . Non Govermental Organisations
NPO. . . . . . . . . Non Profit Organisation
ÖAR. . . . . . . . . Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
ÖGB. . . . . . . . . Österreichischer Gewerkschaftsbund
ÖZIV. . . . . . . . . ÖZIV Bundesverband
PAB . . . . . . . . . Persönliche-Assistenz-Budget
PO . . . . . . . . . . Persönlicher Ombudsmann
PZP . . . . . . . . . Persönliche Zukunftsplanung
RIADIS. . . . . . . Latin American Network of Non-Governmental Organizations
. . . . . . . . . . . . . .of Persons with Disabilities and their Families
ULO. . . . . . . . . User Led organizations
UN. . . . . . . . . . . United Nations, Vereinte Nationen
UN-BRK . . . . . UN-Behindertenrechtskonvention
UNHCHR . . . . United Nations High Commissioner for Human Rights,
. . . . . . . . . . . . . .Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte
UNICEF. . . . . . United Nations Children’s Fund, Kinderhilfswerk der
. . . . . . . . . . . . . .Vereinten Nationen
UNOV. . . . . . . .United Nations Organization of Vienna
VAPH. . . . . . . . Flämisches Amt für Menschen mit Behinderung (Belgien)
VHS. . . . . . . . . Volkshochschulen
WHO. . . . . . . . World Health Organisation
Übersetzung wichtiger Begriffe
Arbeitgebermodell/Auftraggebermodell (in der persönlichen Assistenz). . . . . . . . . . . . employer model (in personal assistance)
Barrierefreiheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . accessibility
betreutes Wohnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . assisted living
Deinstitutionalisierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . de-institutionalisation
Einrichtung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .institution
gemeindenahe Pflege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . community-based care
Hilfsmittel und assistive/unterstützende Technologien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . assistive devices and technologies
Inklusion. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .inclusion
Leben in der Gemeinschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . community living
Nutzer zentrierte Organisation1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . User led organization (ULO)
Peer-Beratung (manchmal auch nicht übersetzt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . peer counseling
Personenzentrierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . person-centered counseling
persönliche Assistenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . personal assistance
persönliche Zukunftsplanung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . person-centred planning/personal future(s) planning
politische Teilhabe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . political participation
selbstbestimmtes Leben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . independent living
Selbstbestimmung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . self-determination
Selbstvertreter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . self-representative
Sozialraum, sozialraumorientiert. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . community and integration oriented
unterstützte Kommunikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .augmentative and alternative communication
Unterstützung durch Peers (manchmal nicht übersetzt). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . peer support
Wohngemeinschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . flat-/apartment-sharing community
1) manchmal nicht übersetzt; Menschen mit Behinderungen treffen als Nutzer einer Organisation die Entscheidungen
Quellen: OHCHR; FRA; verschiedene Selbstbestimmt-Leben-Verbände, Inclusion International, ÖAR, EEG, UNICEF; WHO, G3ICT, Monitoringausschuss Österreich, BMASK
4
Acht Jahre ist es her, seit meine Frau Gerda und ich, gemeinsam mit unseren vier Kindern den Entschluss fassten, die
Essl Foundation zu gründen. Es ist soviel Positives geschehen seit damals. Es scheint ein ganzes Zeitalter her zu sein,
und doch erscheint es mir wie gestern.
Das Zero Project hat eine Entwicklung genommen, die wir nie
für möglich hielten, als wir uns mit einem ganz kleinen Team
im Jahr 2009 mit den ersten Vorstudien befasst haben, wie
man die Umsetzung der damals sehr neuen UN-Konvention
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen messbar
machen kann.
Im Februar 2015 konnten wir fast 500 Teilnehmer aus 70
Staaten zur Zero Project Conference in den Räumlichkeit
der Vereinten Nationen in Wien begrüßen. Sie alle kamen,
um über die spannendsten Innovationen und interessantesten Best-Practice-Beispiele zu erfahren, die es derzeit zur
Umsetzung von selbstbestimmtem Leben und politischer
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gibt. Die Zero
Project Conference ist zu einer der bedeutendsten Kongressveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen
geworden. Die Zero Project-Sozialindikatoren messen die
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in mittlerweile 150 Staaten der Welt. Das Zero Project steht weltweit
für Innovation, Best-Practice und lösungsorientierte Ansätze
mit dem gemeinsamen Ziel von uns allen: Für eine Welt ohne
Barrieren.
Das Jahr 2015 ist aber auch noch aus einem anderen
Grund ein besonderes Jahr für das Zero Project: Durch die
PROGRESS-Förderung der Europäischen Union ist es uns
erstmals möglich geworden, das Zero Project und seine
Innovationen auch in die österreichischen Landeshauptstädte zu tragen: Im April und Mai 2015 finden regionale
Landeskonferenzen in fast allen Bundesländern statt, um
gemeinsam mit den regionalen Entscheidungsträgern in den
Landesregierungen, mit den Interessenvertretungen und
Trägerorganisationen vor Ort darüber zu diskutieren, wie das
Leben von Menschen mit Behinderungen selbstbestimmter
werden kann.
Ich freue mich persönlich sehr darüber, dass wir in jedem
Bundesland einen Partner gefunden haben, der diese Veranstaltung mit uns gemeinsam ausrichtet, und überall auch
Betroffene genauso wie die politischen Entscheidungsträger
von Beginn weg in den Dialog und in die Konferenzvorbereitung eingebunden werden konnten.
Lassen Sie mich die Gelegenheit ergreifen, allen Partnern
auch ganz persönlich zu danken: Den Caritas-Landesorganisationen in Wien und Niederösterreich, der oö. Landesregie-
rung in Oberösterreich, der Lebenshilfe Salzburg, Innovia und
der ARGE Sodit in Tirol, der FH Eisenstadt im Burgenland,
der Sozial­wirtschaft Steiermark, Autark in Kärnten und ifs in
Vorarlberg.
Ein besonderes Anliegen ist es mir schließlich, mich bei
­Michael Fembek und dem gesamten Team zu bedanken.
Denn ohne deren persönlichen Einsatz wäre das Zero Project
heute nicht da, wo es ist.
Besonders froh, aber auch gespannt bin ich, wie es gelingt, Selbstvertreter mit intellektuellen Behinderungen und
Lernschwierigkeiten, in die Vorbereitung der Konferenz und
diese selbst einzubeziehen. Es gibt dazu noch kaum Erfahrungswerte, und so haben wir es uns zum Ziel gemacht,
hier eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Die Ergebnisse aller
Konferenzen und speziell auch die Erfahrungen mit der Zusammenarbeit und Einbindung von Selbstvertretern werden
dann in einem Handbuch zusammengefasst, das wir bis zum
Sommer allen Konferenzpartnern und -teilnehmern zur Verfügung stellen und an alle Entscheidungsträger in Österreich
schicken werden.
Gleichzeitig hat aber auch die Arbeit an unserer nächsten
Projekt- und Rechercheperiode schon begonnen: Nach der
Beschäftigung (2013), Barrierefreiheit (2014), Selbstbestimmtes Leben und Politische Teilhabe (2015) steht 2016 das
Thema „Bildung und Informationstechnologie“ auf unserem
Plan. Wir schließen damit den ersten Forschungszyklus ab
und werden auf Basis aller unserer Erkenntnisse im darauf
folgenden Jahr wieder mit der Beschäftigung von Menschen
mit Behinderungen fortsetzen.
Der vorliegende Zero Project Report Austria fasst alle Erkenntnisse der aktuellen Zero Project-Recherche zusammen,
die aus speziell österreichischer Sicht interessant sind, und
gemeinsam mit der Lebenshilfe Österreich wurde auch eine
Vorstudie zu einem „Inklusionsbarometer“ durchgeführt, das
die Unterschiede im Bereich des selbstbestimmten Lebens
zwischen den Bundesländern messbarer machen soll.
Und zusammengefasst kann ich sagen, dass wir in der
Zukunft mehr denn je an unserem gemeinsamen Ziel arbeiten
werden: Für eine Welt ohne Barrieren!
Martin Essl, Essl Foundation, im April 2015
5
Executive
Summary
6
Das Zero Project
Sozialindikatoren
Über das Zero Project, sein ZIel und die Essl Foundation
Messung der Umsetzung der UN-Behindertenrechts­
konvention in 150 Staaten der Welt
Bundsländer
Innovative Practices
Vergleich der österreichischen Bundesländer zu den Themen
selbstbestimmtes Leben, Beschäftigung und Bildung
27 Innovative Practices aus Europa, die vom Zero
Project-Netzwerk als vorbildlich ausgewählt wurden
7
Executive Summary
EInleitend sind das Zero Project selbst und seine wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst:
­Sozial­indikatoren zum Vergleich Österreichs mit anderen Ländern und für den innerösterreichischen
Vergleich sowie die Auswahl der 29 Innovative Practices.
Über das Zero Project
Im Jahr 2009 wurde das Zero Project von der Essl
Foundation begonnen und erste Vorstudien wurden
angestellt. Seit dem Jahr 2011 trägt es den heutigen
Namen und ist in der heutigen Form organisiert. Im
selben Jahr wurde eine Partnerschaft mit dem World
Future Council (WFC) eingegangen, einer von Jakob
von Uexküll (Initiator des „Alternativen Nobelpreises“
im Jahr 1980) gegründeten deutschen Stiftung, die
sich dem Ziel widmet, „den Kindern und Enkelkindern
einen gesunden Planeten mit gerechten Gesellschaften zu übergeben“ (www.worldfuturecouncil.org).
Im Jahr 2013 ging das Zero Project eine weitere
Partnerschaft mit dem European Foundation Centre
(EFC) ein, die größte europäische Dachorganisation
für Stiftungen (www.efc.be).
Die Mission des Zero Projects ist „eine Welt ohne Barrieren“, im Sinn der UN-Konvention für die Rechte von
Die Mission des Zero Projects ist „eine Welt ohne
Barrieren“, im Sinn der
UN-Konvention für die
Rechte von Menschen mit
Behinderungen (UN-BRK).
Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Österreich
hat diese – wie mehr als 150 andere Staaten der Welt
– unterschrieben und ratifiziert. Zur Umsetzung ist es
aber in allen Staaten noch ein sehr weiter Weg, und das
Zero Project will seinen Beitrag dazu leisten. Das Zero
Project ist ein wissenschaftliches Projekt, das sich dazu
zwei klar definierte Schwerpunkte gesetzt hat:
• Die Konzeption von Sozialindikatoren, die alle Staaten
in der Umsetzung der UN-Konvention vergleichen,
8
• Der Recherche von Best-Practice-Beispielen, die
Regierungen und alle anderen Organisationen, die
sich für die Umsetzung der UN-BRK, für die Rechte
von Menschen mit Behinderungen und für die
Verbesserung von deren alltäglichen Lebenssituationen engagieren, in ihrer Arbeit unterstützen.
Die Sozialindikatoren und die Best-Practice-Beispiele
werden über den jährlichen Zero Project Report, über
die Zero Project Website, über die jährlich stattfindende Zero Project Conference und verschiedene andere
Kanäle kommuniziert.
Das Zero Project nützt für seine Arbeit vor allem das
Wissen und die Erfahrung eines weltweiten Netzwerkes an Experten (darunter auch ein hoher Anteil von
Menschen mit Behinderungen). In den letzten vier
Jahren haben über 3.000 Menschen ihr Wissen in
verschiedenen Formen zur Verfügung gestellt.
Das Zero Project setzt jährlich einen von vier definierten Themenschwerpunkten: Im Jahr 2012/13 war
es die Beschäftigung, 2013/14 die Barrierefreiheit,
2014/15 selbstbestimmtes Leben und politische
Teilhabe und 2015/16 wird es die Bildung sein.
Über die Essl Foundation
Im Jahr 2007 haben Martin und Gerda Essl samt ihren
vier Kindern die Entscheidung getroffen, eine gemeinnützige Privatstiftung zu gründen, um ein dauerhaftes
Fundament für das umfassende soziale Engagement
der Familie zu schaffen. Die Essl Foundation widmet
sich heute folgenden Aufgaben:
• dem Zero Project (www.zeroproject.org);
• der Vergabe des Essl Social Prize
(www.esslsocialprize.com);
• der Unterstützung von Sozialinnovationen auch in
­Österreich, mit einem Schwerpunkt bei Menschen­
mit Behinderungen und bei Ausbildung und
­Beschäftigungsmodellen für benachteiligte
­Menschengruppen;
• aktiver Teilnahme an den Sinnstiftern, einer
Initiative von österreichischen Stiftungen
(www.sinn-stifter.org), und im Verband für Gemeinnütziges Stiften (www.stiftungsbund.at).
Über das Zero Project Austria
Durch eine Förderung der EU – PROGRESS – wurde es möglich, zusätzlich zum internationalen Zero
Project alle Ergebnisse des wissenschaftlichen
Prozesses – im Wesentlichen die Identifizierungen von
weltweit herausragenden Innovative Practices und
Innovative Policies sowie die Errechnung von Sozialindikatoren zur Umsetzung der UN-Konvention – auch
für Österreich – aufzubereiten.
Im Mittelpunkt steht dabei die Organisation von neun
Konferenzen in den Landeshauptstädten, deren Ziel
die Präsentation und Diskussion und spätere Umsetzung von Innovative-Practice-Beispielen ist, die über
das Zero Project ausgewählt wurden.
Im Rahmen des Zero Project Austria werden aber
auch der vorliegende Report, eine eigene deutschsprachige Webseite (http://at.zeroproject.org) und
auch ein Handbuch für Selbstbestimmt Leben und
Politische Teilhabe erstellt, das alle für die Praxis
relevanten Ergebnisse zusammenfasst.
Ein wesentlicher, innovativer Bestandteil der Zero
Project Austria-Landeskonferenzen ist die Einbindung
von Selbstvertretern in die Konferenz sowie in deren
Vor- und Nachbereitung. Die im Handbuch zusammengefassten Ergebnisse werden auch in Einfacher
Sprache publiziert.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Österreich ist einer von 153 Staaten der Welt (Stand:
Anfang 2015), die die UN-Konvention für die Rechte
von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) unterschrieben und auch ratifiziert haben (26. 9. 2008).
Durch die Ratifizierung wurde die UN-BRK auch zu
österreichischem innerstaatlichen Recht, und sie
enthält eine Reihe von Verpflichtungen, die in Österreich nach Ansicht der meisten Interessenvertretern
für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen
umzusetzen sind.
Über selbstbestimmtes Leben und politische Teilhabe
Der österreichische Monitoringausschuss hält in einem Diskussionspapier die Grundzüge von selbstbestimmtem Leben fest (www.monitoringausschuss.at):­
„Die UN-BRK über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen hält das Recht fest, gleichberechtigt
mit anderen auf Basis der eigenen Wünsche gemeindenah zu wohnen und zu leben und – wo notwendig
und gewünscht – Assistenz zu erhalten (Artikel 19).“
Dies steht in engem Zusammenhang mit anderen
Bestimmungen der UN-BRK, so zum Beispiel Artikel
12 zum Recht auf gleiche Anerkennung vor dem
Recht. „Selbstbestimmung geht nicht auf Verordnung,
sie muss gelernt sein. Dazu braucht es einen gut
durchdachten Übergangsprozess, in dem Fehler möglich sein müssen, und Grenzen und Risiken gelernt
werden können.“
FA K T E N Z U M Z E R O P R O J E C T
3.000
650
Experten weltweit haben
bislang mitgearbeitet
Experten haben
2014/2015 mitgearbeitet
231
27
Projekte wurden
2014/2015 nominiert
Projekte wurden für das Zero
Project Austria ausgewählt
58
150
Anzahl der Staaten, aus
denen nominiert wurde
Staaten werden über die
Sozialindikatoren verglichen
117
275
Anzahl der ausgefüllten
Fragebögen für den
Bundesländer-Vergleich
Anzahl der ausgefüllten
Fragebögen international
Zur politischen Teilhabe meint der Monitoringausschuss: „Der Kern von Partizipation drückt sich im
Grundsatz der Behindertenbewegung „Nichts über
uns ohne uns!“ aus: Menschen mit Behinderungen
wissen selbst am besten, was sie wollen, und daher
muss in allen Lebensbereichen eine Möglichkeit zur
aktiven Mitgestaltung geschaffen werden. (...)
Für Partizipation gibt es Voraussetzungen, allen voran
Menschen mit Behinderungen zu befähigen und zu
ermächtigen – „empower“ –, gleichberechtigt mitreden, teilhaben, gestalten etc. zu können.“
Credit: GUV
Politik hautnah erleben im Grazer Rathaus
9
Die internationalen Zero Project-­
Sozialindikatoren
Das Zero Project erforscht als einem seiner beiden
Schwerpunkte die Umsetzung der UN-BRK anhand
von Indikatoren, den Zero Project-Sozialindikatoren.
Anhand von 30 Fragen wird dabei der Stand der
Umsetzung der UN-BRK erhoben, und zwar anhand
von Konkretisierungen der wichtigsten Artikel der
UN-BRK, wie Beschäftigung, Bildung, Barrierefreiheit,
selbstbestimmtes Leben, Verfügbarkeit von Daten
und Statistiken, Umsetzung von Focal Points. Dazu
kommt ein Fragenblock, der sich am aktuellen Thema
orientiert. Der gesamte Fragebogen ist im Anhang
dieses Reports abgedruckt).
Die befragten Experten aus der Zero Project-Datenbank kommen aus der Zivilgesellschaft und ihren
vielen Vereinen und Organisationen, nationalen und
internationalen Dach- und Mitgliedsorganisationen,
Dienstleister und Trägerorganisationen, Wissenschaftlern, Beratern, Sozialunternehmern und auch
aus der öffentlichen Verwaltung. Unter den Befragten
befindet sich ein hoher Anteil von Menschen mit Behinderungen, der allerdings nicht extra erhoben wird.
Die Auswertung der Fragebögen erfolgt wie erwähnt
in quantitativer und qualitativer Hinsicht.
Der Fragebogen wurde in der aktuellen Periode von
insgesamt 275 Experten aus 150 Staaten ausgefüllt;
134 der Experten stammen dabei aus dem Netzwerk
der DPI-Organisation. Auf der Weltkarte, Seite 14 und
15, sind alle Staaten eingezeichnet, über die es Zero
Project-Sozialindikatoren gibt.
Für den Zero Project Report Austria wurden ganz
speziell Vergleiche zwischen Österreich und anderen
europäischen Staaten angestellt (während im internationalen Zero Project Report die international gesehen interessantesten Erkenntnisse herausgearbeitet
sind, www.zeroproject.org).
Internationaler Vergleich von gemeinschaftsorientiertem Wohnen
• Nur 15,3 Prozent der Befragten konnten ein Vorhandensein von gemeinschaftsorientierten Wohnformen oder von alternativen Wohnformen in ihrem
Land bestätigen.
• Dabei ergeben sich regional große Unterschiede.
In den ärmsten Ländern sind Einrichtungen wie
Pflegeheime kaum vorhanden. Hier ist die Familie,
die einzige „Stelle“, die die Obsorge und Pflege von
Personen mit Behinderungen übernimmt. In Russland und den meisten Staaten Osteuropas hingegen gibt es überwiegend nur die Unterbringung in
Einrichtungen und keinerlei Alternativen dazu.
DIE EUROPAK ARTE ZU FR AGE 2 1
Wahlmöglichkeit beim Wohnen
• In vielen (west-)europäischen Ländern hat die staatlich auferlegte Sparpolitik der letzten Jahre dazu
geführt, dass für alternative Wohnformen sehr wenig
Budgetmittel zu Verfügung standen, ja sogar weniger
als früher. Privatwirtschaftlich organisierte Alternativen sind zwar mancherorts vorhanden, für Personen
mit Behinderungen aber meist unerschwinglich.
Zudem erschweren Wartelisten den Zugang.
T Y P I S C H E P R O B L E M ST E L L U N G E N I M
I N N E R Ö ST E R R E I C H I S C H E N V E R G L E I C H
F I N A N Z I E L L E U N T E R ST Ü T Z U N G ( F R AG E 1 )
• Fehlende Bedarfsfeststellung, kein persönliches
Budget.
Internationaler Vergleich von Assistenzleistungen
und finanzieller Unterstützung:
• 45,2 Prozent der Experten bestätigen die Existenz
von Assistenzleistungen und die Verfügbarkeit
von unterschützenden Technologien. Allerdings
sind diese Leistungen in einigen Ländern nur einer
bestimmten Gruppe von Menschen mit Behinderungen zugänglich (oder müssen bezahlt werden).
• In fast allen Ländern ist die persönliche Assistenz
von öffentlichen Geldgebern abhängig, ohne einen
gesetzlich verankerten Rechtsanspruch. Das bringt
große Unsicherheit mit sich.
• Österreich liegt im Vergleich mit dem weltweiten
und auch europäischen Durchschnitt etwas besser.
Experten merken aber an, dass für die Inanspruchnahme von Assistenzleistungen eine entsprechende
Einstufung durch das Sozialministeriumservice
notwendig ist und die Zuteilung über Landesbehörden erfolgt, was den Zugang erschwert.
• Bei den Assistenztechnologien ist die Situation in
Österreich ebenfalls besser als der europäische
Durchschnitt. Allerdings werden Geräte fast immer
nur in der Basisausstattung zur Verfügung gestellt.
• Persönliche Assistenz und personenzentrierte Angebote werden nicht finanziert.
Internationaler Vergleich des Zugangs
zum Wahlrecht
In Österreich werden – im Unterschied zu vielen anderen
Staaten – bei diesem Thema keine größeren Probleme
angemerkt. Gefordert wird aber, dass Wahlhelfer besser
im Umgang mit Menschen mit Behinderungen geschult
werden. Auch seien nicht alle Wahlbüros in Österreich
wirklich barrierefrei. (Detaillierte Auswertungen pro Frage finden sich im Anhang und auf www.zeroproject.org.)
• Kaum selbstbestimmtes Leben in den Einrichtungen.
• Rechte sind nur Kann-Bestimmungen, im Ermessen
der öffentlichen Verwaltung oder einzelner Referenten.
• Fehlende finanzielle Mittel.
• Kaum frei verfügbares Kapital.
• Keine Anpassung der vorhandenen finanziellen
Zuschüsse an Bedürfnisse.
• Entscheidung durch Sachwalter und Familienvertreter.
• Gegenrechnung des „Taschengeldes“ verhindert
­Beschäftigungseffekt.
WA H L R E C H T D E R WO H N F O R M ( F R AG E 2 )
• Fehlende Bedarfsfeststellung, kein persönliches
Budget.
• Nicht vorhandenes oder sehr beschränktes
Wohnangebot.
• Zu wenig Angebot für bestimmte Menschengruppen.
• Stadt-Land-Gefälle.
• Wohnungswechsel notwendig.
• Keine Selbstbestimmung.
• Einstellungswandel bei Entscheidungsträgern notwendig.
AS S I ST E N Z & U N T E R ST Ü T ZU N G ( F R AG E 3 )
Sozialindikatoren Österreich:
Vergleich der Bundesländer
Frage 21 der internationalen Sozialindikatoren bezieht sich auf vorhandene Wahlmöglichkeiten beim Wohnen. Anbei die europäische Übersicht dazu. Ergänzender Kommentar für Österreich (Selbstbestimmt Leben OÖ): Alternativen zu Einrichtungen sind nur so lange gegeben,
so weit finanzielle Mittel dafür vorhanden sind. In OÖ gibt es zum Beispiel eine große Warteliste von Menschen mit Behinderungen, die einen
betreuten Wohnplatz möchten, diesen aber nicht bekommen können, weil keine Mittel mehr dafür im Budget vorhanden sind.“
10
Für die Umsetzung der UN-BRK sind große Unterschiede zwischen den Bundesländern problematisch
zu sehen. Gemeinsam mit der Lebenshilfe Österreich
hat das Zero Project-Team deswegen Anfang 2014
den Entschluss gefasst, eine Vorstudie zu einem
Bundesländervergleich („Inklusionsbarometer“)
durchzuführen und einen eigenen Fragebogen zur
Erhebung dieser Unterschiede auszuarbeiten. Nach
• Kaum Unterstützungsmöglichkeiten aufgrund
fehlender finanzieller Mittel.
• Fehlende Angebote im Einzelnen, wie Freizeit-­
oder Peer-Beratung.
• Personenzentrierte Planung und sozial­räumliches
Denken fehlen.
• „Versäultes“ Angebot.
• Kriterien für persönliche Assistenz zu restriktiv.
• Informationen kommen nicht an.
11
DIE ZENTRALEN THEMEN DER
I N N OVAT I V E P R AC T I C E S
der gemeinsamen Ausarbeitung eines Fragebogens
wurde die Erhebung im ersten Halbjahr 2014 innerhalb von Österreich durchgeführt. Der vollständige
Fragebogen ist im Anhang abgedruckt.
• Arbeitgeber-/Auftraggebermodelle;
• Assistenztechnologien;
• barrierefreie Wahlen;
• Persönliche-Assistenz-Budget;
• politische/gesellschaftliche Teilhabe und Selbst­
organisation von Selbstvertretern und generell Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen;
• unterstützte Entscheidungsfindung, z. B.
persönlicher Ombudsmann;
• Wohngemeinschaften und generell gemeindenahes
Wohnen.
Insgesamt wurden je drei Fragen zu den folgenden
Kernbereichen der Inklusion gestellt: „Selbstbestimmtes Leben“, „Bildung“ und „Beschäftigung“. Der Fragebogen wurde an über 300 Experten in Österreich
geschickt und von 117 Personen ausgefüllt.
Analysiert nach Bundesländern ergibt sich in sieben
Bundesländern eine gute Abdeckung; die Bundesländer Salzburg und Burgenland mussten wegen geringer
oder fehlender Rückläufe ausgeklammert werden. Der
Fragebogen wurde auch von etlichen Menschen mit
Behinderungen selbst ausgefüllt, wobei es über Anzahl
und Art der Behinderung keine Informationen gibt.
Die zusammengefassten Ergebnisse
Vergleicht man die Gesamtergebnisse pro Bundesland, so liegt Vorarlberg an der Spitze, vor Tirol
und der Steiermark. Am Ende der Gesamtreihung
liegt Niederösterreich, wobei aber – wie erwähnt –
Salzburg aufgrund der geringen Datenmenge und
Burgenland aufgrund von überhaupt fehlenden
Daten fehlen.
Innerhalb der drei Themen-Cluster ergeben sich
markant andere Reihungen der Bundesländer:
Selbstbestimmtes Leben:
1. Vorarlberg
2. Tirol
3. Steiermark
Bildung:
1. Steiermark
2. Kärnten
3. Tirol/Vorarlberg
Beschäftigung:
1. Vorarlberg
2. Wien
3. Tirol
Die summarischen Auswertungen findet sich in der
Tabelle; auf Seite 75 im Report und auch im Anhang
sind einige weitere Auswertungen abgedruckt.
Credit: Juha Tuomi/kuvatoimisto Rodeo
Auswahl der Innovative Practices
V E R W E N D U N G VO N E I N FAC H E R
S P R AC H E
Das Zero Project hat über sein Netzwerk an Experten
29 Innovative Practices und Innovative Policies in den
Bereichen selbstbestimmtes Leben und politische
Teilhabe ausgewählt, die speziell für Österreich von
besonderer Relevanz sind (siehe auch ab Seite 37
eine tabellarische Übersicht findet sich auf den Seiten
40 und 41).
Im Anhang dieses Reports sind sieben der
Innovative-Practice-Beschreibungen in einer
Einfache-Sprache-Version abgedruckt. Sie
wurden vom Capito-Netzwerk nach den
Grundsätzen ihrer „Leicht Lesen“-Methode
erstellt und werden auch bei den Zero
Project-Landeskonferenzen als Unterlage
verwendet.
Wieso Innovative Practices?
Best-Practice bedeutet laut Wikipedia.de „bewährte,
optimale bzw. vorbildliche Methoden, Praktiken oder
Vorgehensweisen in Unternehmen. Der Begriff wird
heute auch allgemeiner für die Erfolgsmethode bzw.
bestmögliche Methode verwendet, etwa in politischen
Zusammenhängen“.
Das Zero Project hat sich dazu entschieden, den Begriff Innovative Practices zu verwenden, weil die Umsetzung der UN-BRK so gut wie überall noch in den
Anfängen und noch viele Jahre mit Veränderungen
und Verbesserungen zu rechnen ist, während „best“
signalisieren würde, dass damit bereits weitgehend
zufriedenstellende Lösungsansätze gefunden seien.
Der Auswahlprozess des Zero Project
Der Auswahlprozess des Zero Project basiert auf dem
Fachwissen und der Erfahrung von mehreren 100
Experten aus aller Welt, die daran teilnehmen (siehe
Auflistung des Zero Project-Netzwerkes im Anhang
ab Seite 77). Das Kernteam des Zero Project organisiert diesen Prozess im Wesentlichen nur.
Die Eckdaten des Auswahlprozesses, der im Detail im
Zero Project Report 2015 (zum freien Download auf
www.zeroproject.org) beschrieben ist:
• 231 Nominierungen aus 58 Ländern wurden in
zwei Schritten auf eine Shortlist von 100 Projekten
reduziert und schließlich in zwei weiteren Schritten
auf 39 Innovative Practices und Policies.
• Parallel dazu wurde ausschließlich mit Experten aus
Österreich auch ein Auswahlverfahren für das Zero
Project Austria durchgeführt, wo schließlich 27 Innovative Practices ausgewählt wurden. Die meisten
davon kommen aus Österreich (9), Deutschland (7)
und Belgien (3).
Auch auf der Zero Project Austria Website
gibt es viele Elemente in Einfacher Sprache,
genauso wie im Handbuch, das voraussichtlich
im Sommer 2015 die Ergebnisse der Landeskonferenzen zusammenfasst.
Credit: © STIL – the founders of Independent Living in Sweden
Persönliches Budget und Arbeitgebermodell: Eine Schwedin
mit mehrfacher Behinderung und der von ihr angestellten
Assistentin
DA S Z E R O P R O J E C T O N L I N E
Email
office@zeroproject.org
Zero Project Österreich
http://at.zeroproject.org
Twitter
twitter.com/zeroprojectorg
Zero Project
www.zeroproject.org
Facebook
facebook.com/zeroproject.org
Youtube
youtube.com/user/Zeroprojectorg
Innovative Practice aus Finnland: Ein Wähler liest die
Kandidatenliste in Braille
12
13
FA K T E N Z U D E N I N T E R N AT I O ­
N A L E N S OZ I A L I N D I K A K TO R E N
Im Anhang des Zero Project Report
Austria findet sich eine Zusammenfassung von allen eingelangten Fragebögen
zu allen 30 Fragen, prozentuell ausgewertet nach den Antworten mit ja; ja, mit
Einschränkungen und nein.
Hier sind einige der weltweit herausragendsten Erkenntnisse zusammengefasst:
Die 150 Länder
im Zero Project
Vergleich
Daten vorhanden
keine Daten vorhanden
• Die Frage mit den meisten „Ja“ als
Antwort: 52 Prozent aller Experten
weltweit geben an, dass in ihrem Staat
Menschen mit Behinderungen beim
Recht auf Ehe und Kinder nicht diskriminiert werden.
• Am anderen Ende der Reihung: Nur
drei Prozent aller Experten sagen,
dass in ihrer Landeshauptstadt das
wichtigste öffentliche Verkehrsmittel
barrierefrei für alle Menschen benützbar ist.
• Nur sechs Prozent aller Experten
weltweit geben an, dass es aussagekräftige Daten darüber gibt, wie hoch
der Anteil der Universitätsabgänger
mit Behinderung ist.
• Genause viele (wenige) Experten halten das nationale Katastrophenwarnsystem für barrierefrei.
• Und nur sieben Prozent aller Experten
weltweit halten das Angebot an persönlicher Assistenz für ausreichend.
• Unter den Fragen, die ganz gezielt auf
die Details von selbstbestbestimmtem
Leben gerichtet sind, schneidet die
Verfügbarkeit von technischen Hilfsmitteln mit einem „Ja“-Anteil von 20
Prozent noch relativ am besten ab.
• Bei den Fragen im Bereich der politischen Teilhabe geben immerhin 50
Prozent der Experten an, dass es im
aktiven und passiven Wahlrecht keine
Diskriminierung von Menschen mit
Behinderungen gibt.
14
15
Innovative Practices des
Zero Project Austria
Finnland
Schweden
Das Recht auf ein Persönliche-Assistenz-Budget
Socialstyrelsen – Schwedisches Amt für Gesundheit und Wohlfahrt
Barrierefreies Wahlmaterial für
Menschen mit Sehbehinderung
Finnish Federation of the Visually
Impaired (FFVI)
Persönlicher Ombudsmann: Vertrauen statt Bevormundung
Socialstyrelsen – Schwedisches Amt für Gesundheit und Wohlfahrt
ÜBERSICHT ÜBER DIE 27 AUSGEWÄHLTEN PROJEKTE
Norwegen
Innovative Practice:
23 Projekte der Zivilgesellschaft oder von Unternehmen
Nutzerkontrollierte persönliche
Assistenz als Genossenschaft
Uloba
Innovative Policy:
Vier Gesetzesänderungen oder andere Initiativen der öffentlichen Hand
Belgien
Deutschland
Heute entscheide ich!
Caritasverband Köln
Neuer Stadtteil, vollständig inklusiv
Forum – Eine Mitte für Alle Hamburg Alsterdorf
IGLU – Inklusive, selbstfinanzierte Wohngemeinschaft
Integration statt Aussonderung, gemeinsam Leben –
gemeinsam Lernen e.V.
Proefwonen (Probewohnen) –
ein rascher Zugang zu preis­
werten Wohnungen
Hogeschool Universiteit/­
Woonwinkel Zennevallei
Trainingskurs für eine aktive
Rolle in der Gesellschaft
Onafhankelijk Leven –
Freedom School
Das Persönliche-Assistenz-­
Budget gibt Kontrolle
Vlaams Agentshap voor
Personen met een Handicap
Zertifizierte Zentren für Selbstbestimmtes Leben
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e. V.
Wegbegleitung zum Selbstbestimmt Leben
MOBILE Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. Dortmund
Europäische Union
Nutzung von EU-Geldern für auf
Gemeinschaft basiertes Leben
European Expert Group (EEG)
Großbritannien
Preiswerte Barrierefrei­
heit von PCs und Tablets
Scope/Beaumont College
– Connect to Control
Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell mit Unterstützung
Rhein-Main Inklusiv Case-Management
Menschen mit Behinderungen stellen ihre Assistenten an
VbA Selbstbestimmt Leben e.V. München
Österreich
Inklusives Kommunikations- und Computer Camp
Brot für die Welt/Diakonie – MICC 2014
Gewählte Selbstvertretung in Wohngruppen und Tagesstätten
Caritas Wien
Wohnen und Leben in Eigenständigkeit
IFS – Institut für Sozialdienste, „Fundament“
Peer-Beratung als anerkannter Beruf
Land Oberösterreich – Direktion Gesundheit und Soziales
Auch meine Stimme zählt!
Lebenshilfe Graz und Umgebung
Kostenlose Beratung über assistierende Technologien
Lifetool
Ideenwettbewerb zur Entwicklung von individuellen Hilfsmitteln
ÖAR, TU Wien, UNIQA – Wettbewerb „Unikate“
Persönliche Assistenz nach dem Auftraggebermodell
Selbstbestimmt Leben – Initiative Oberösterreich
Schweiz
Zukunftsplanung von Er­wachsenen
mit einer geistigen Behinderung und
betreuenden Eltern
Interkantonale Hochschule
für Heilpädagogik
Weiterbildung zur persönlichen
Zukunftsplanung
WINklusion Netzwerk persönliche
Zukunftsplanung
Individuelle Begleitung in der Freizeit
Verein „Gemeinsam Leben – gemeinsam Lernen, Integration Wien“
16
17
Sozialindikatoren
in 150 Staaten
UN-Konvention
150 Staaten
Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Messung
über die Sozialindikatoren
Das Zero Project-Netzwerk erhob 30 Sozialindikatoren
in 150 Staaten
Globaler Vergleich Open Source
Österreich kann bei allen Sozialindikatoren, mit einem
Schwerpunkt bei selbstbestimmt Leben und politische
Teilhabe, verglichen werden
18
Alle Daten und ergänzenden Kommentare sind über Online-­
Weltkarten und als Datenbasis auf www.zeroproject.org
verfügbar
19
Vergleich der Sozialindikatoren in 150 Staaten
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich im internationalen Vergleich
anhand von 30 Sozialindikatoren
Österreich ist einer von 153 Staaten der Welt (Stand:
Anfang 2015), die die UN-Konvention für die Rechte
von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) unterschrieben und auch ratifiziert haben (26. 9. 2008).
Durch die Ratifizierung wurde die UN-BRK auch zu
österreichischem innerstaatlichen Recht. Die UN-BRK
enthält auch Bestimmungen, die Österreich dazu
verpflichten, die Umsetzung regelmäßigen Kontrollen zu unterwerfen, unter anderem durch einen
Monitoringausschuss (in Österreich: www.monitoringausschuss.at), der parallel zum zuständigen
Bundesministerium (in Österreich: Bundesministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) an die
Vereinten Nationen berichtet (zuletzt anlässlich des
ersten Staatenberichtes Österreichs beim Menschenrechtsrat im September 2013).
Verschiedene internationale Organisationen erstellen
auch Vergleiche zur Umsetzung der UN-BRK durch
die einzelnen Unterzeichnerstaaten.
Umsetzung der UN-BRK erhoben, und zwar möglichst
konkret anhand von Konkretisierungen der wichtigsten Artikel der UN-BRK, wie Beschäftigung, Bildung,
Barrierefreiheit, Selbstbestimmtes Leben, Verfügbarkeit von Daten und Statistiken, Umsetzung von Focal
Points.
Die Zero Project-Sozialindikatoren
Das Zero Project erforscht als einem seiner beiden
Schwerpunkte die Umsetzung der UN-BRK anhand
von Indikatoren, den Zero Project-Sozialindikatoren.
Anhand von 30 Fragen wird dabei der Stand der
Eine Farbskala mit den Farben, grün – für „ja“, gelb
für – „ja mit Einschränkungen“ und rot – für „nein“
visualisiert die Ergebnisse, die auf der Zero Project
Website auch über Landkarten dargestellt werden.
Damit sind die von den Experten wahrgenommenen
Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten auf
einen Blick erkennbar (www.zeroproject.org/indicator-type/indicators-2015/).
Die Messung der Sozialindikatoren von Zero Project
ergänzt daher die Arbeit von nationalen Statistikbehörden und internationalen Organisationen, die
ebenfalls den Fortschritt der Umsetzung der UN-­
Konvention erfassen.
Mittels Fragebögen werden Experten ersucht, die
Situation in ihrem Land anhand einer einfachen Skala
zu bewerten, und zwar mit
• „ja“,
• „ja mit Einschränkungen“ oder
• „nein“.
Die Befragten werden dazu aufgefordert, ihre Antworten ergänzend zu kommentieren. Die Kommentare
und Ergänzungen ermöglichen zusätzlich zu einer
quantitativen Analyse der Antworten auch eine qualitative Analyse.
Im Jahr 2014/15 wurde bei den Sozialindikatoren ein Schwerpunkt bei selbstbestimmtem Leben gesetzt und beispielsweise gezielt gefragt, ob persönliche Assistenz oder alternative Wohnformen zu Einrichtungen verfügbar sind
20
Das Expertennetzwerk des Zero Project
Die befragten Experten aus der Zero Project-Datenbank kommen aus der Zivilgesellschaft und ihren
vielen Vereinen und Organisationen, nationalen und
internationalen Dach- und Mitgliedsorganisationen,
Dienstleistern und Trägerorganisationen, Wissenschaftlern, Beratern, Sozialunternehmern und auch
aus der öffentlichen Verwaltung. Unter den Befragten
befindet sich ein hoher Anteil von Menschen mit Behinderungen, der allerdings nicht extra erhoben wird.
Einige Mitglieds- und Dachorganisationen leiten die
Fragebögen auch an ihre Mitglieder weiter, mit dem
Ersuchen, die Fragen zu beantworten. Die Organisation Disabled People International (DPI) spielt dabei
eine führende Rolle, in dem sie ihre Mitglieder in über
140 Ländern auffordert, an der Befragung teilzunehmen.
DIE EUROPAK ARTE ZU FR AGE 20
Daten über die Bewohner von Einrichtungen
Die Fragen können online auf englisch, deutsch, französisch und spanisch beantwortet werden. Zudem
war der Fragebogen zum Download auch in den Sprachen Arabisch, Chinesisch und Russisch verfügbar.
Die Analysemethode
Die Auswertung der Fragebögen erfolgt, wie erwähnt,
in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Dabei wurden die Antworten und Kommentare sowie die drei
Antwortkategorien auf erkennbare Gemeinsamkeiten
und Trends untersucht. Aufgrund der Tatsache, dass
Experten nur gemäß ihrer persönlichen Erfahrung
und Einschätzung antworten, sind tiefer greifende
statistische Analysemethoden für diese Daten nicht
anwendbar. Aufgrund der großen Menge an vorhandenen Fragebögen und Ländern lassen sich hingegen
große „Muster“ in der Auswertung sehr gut erkennen,
als Kombination von quantitativen und qualitativen
Analysen.
2015: Analyse von 150 Staaten der Erde
Der Fragebogen wurde von insgesamt 275 Experten
aus 150 Staaten ausgefüllt; 134 der Experten stammen dabei aus dem Netzwerk der DPI-Organisation.
W E LT W E I T E A B D E C K U N G
Anzahl der Staaten die
über die Zero ProjectSozialindikatoren
verglichen werden
150
130
36
15
2012
2013
ein europäisches Land gibt, wo nach Ansicht der Experten im Land aussagekräftige Daten über die Zahl der Bewohner von Einrichtungen vorhanden sind
(Frage 20)
Die meisten Antworten innerhalb eines Staates
kamen aus den USA (16) vor Irland (13) und Belgien; für Österreich wurde der Fragebogen von drei
Sozialorganisationen ausgefülllt (Selbstbestimmt-Leben-Initiative OÖ, Licht für die Welt, Österreichischer
Blinden- und Sehbehindertenverband). Innerhalb
Europas wurde der Fragebogen von 79 Experten aus
34 Staaten vollendet. Zu den wenigen „abwesenden“
Staaten zählen u. a. Island, Dänemark, Polen, Weißrussland und die Ukraine.
Vergleich mit anderen europäischen Staaten
Für den Zero Project Report Austria wurden ganz
speziell Vergleiche zwischen Österreich und anderen
europäischen Staaten angestellt (während im internationalen Zero Project Report weltweite Besonderheiten herausgearbeitet sind, www.zeroproject.org)
Open-Source-Daten
Sämtliche Daten sind „open source“, d.h. frei verfügbar und können von der Zero Project-Webseite heruntergeladen werden. Dort findet man auch alle Namen
der Organisationen und der Personen die geantwortet haben. Darüber hinaus kann jede einzelne Frage
mittels einer Weltkarte analysiert werden. Damit sind
Ländervergleiche sehr leicht möglich. Mit einem weiteren Klick kann man auch den Namen des Experten
sehen, die Beantwortung der einzelnen Fragen und
die Kommentare (nicht in allen Fällen verfügbar).
55
2010
Diese Online-Weltkarte (erstellt aus www.zeroproject.org) zeigt, dass es kaum
2014
2015
21
Selbstbestimmtes Leben
und politische Teilhabe:
Österreich im Vergleich
DIE EUROPAK ARTE ZU FR AGE 2 2
Sinkt die Zahl der Bewohner von Einrichtungen?
In diesem Abschnitt werden die Resultate der internationalen Sozialindikatoren aus dem Blickwinkel
Österreichs interpretiert und speziell Vergleiche mit anderen europäischen Staaten angestellt. Eine
tabellarische Übersicht findet sich im Anhang.
Gemeinschaftsorientiertes Wohnen versus
Einrichtungen
Das Vorhandensein von gemeinschaftsorientierten
Wohnformen und Alternativen zur Unterbringung
in Einrichtungen ist eine Voraussetzung für selbstbestimmtes Leben, genauso wie die Existenz von
Assistenzleistungen.
Über die Zero Project-Sozialindikatoren wird erhoben,
in welchem Ausmaß Einrichtungen in den jeweiligen
Staaten vorhanden sind und ob eine Wahlmöglichkeit
für Menschen mit Behinderungen besteht. Zudem
wurde erfragt, ob sich die Anzahl von institutionellen
Einrichtungen durch die Existenz von Alternativen
entsprechend verändert hat.
Die Resultate sind ernüchternd. Nur 15,3 Prozent der
Befragten konnten ein Vorhandensein von gemeinschaftsorientierten oder von alternativen Wohnformen bestätigen.
Dabei ergeben sich regional große Unterschiede. In
den ärmsten Ländern sind Einrichtungen wie Pflegeheime kaum vorhanden. Hier ist die Familie die einzige
„Stelle“, die die Obsorge und Pflege von Personen
mit Behinderungen übernimmt. In Russland und den
meisten Staaten Osteuropas hingegen gibt es überwiegend nur die Unterbringung in Einrichtungen und
keinerlei Alternativen dazu.
In ganz wenigen europäischen Staaten bestätigen Experten, dass die Zahl der Menschen, die in Institutionen leben, tastächlich zurückgeht
In vielen (west-)europäischen Ländern hat die
staatlich auferlegte Sparpolitik der letzten Jahre dazu
geführt, dass für alternative Wohnformen sehr wenig
Budgetmittel zu Verfügung standen, ja sogar weniger
als früher. Privatwirtschaftlich organisierte Alternativen sind zwar mancherorts vorhanden, für Personen
mit Behinderungen aber meist unerschwinglich.
Zudem erschweren Wartelisten den Zugang.
In manchen Ländern haben aber Einzelinitiativen
Erfolge gezeigt. So teilen sich in Estland Menschen
mit und ohne Behinderungen Apartments, wobei
Letztere für ihre Assistenzleistungen bezahlt werden
(siehe auch den Abschnitt über Innovative Practices,
wo mehrere Modelle von Wohngemeinschaften vorgestellt werden).
Auch in Frankreich wird von den Experten eine Initiative für Menschen mit Behinderungen angeführt, die
außerhalb von Einrichtungen leben wollen. Sie werden
bei der Vergabe von Sozialwohnungen prioritär
behandelt oder können bei Gastfamilien unterkommen, die dafür eine Genehmigung von der öffentlichen
Verwaltung besitzen und entsprechend kontrolliert
werden.
Innovative Practice aus Belgien. Das Persönliche-Assistenz-Budget:
­Menschen mit Behinderungen (oder ihre Vertreter) kontrollieren die Assistenz und das Assistenzbudget und nicht der Dienstleister
22
Auch in Österreich ist die Situation nach Ansicht der
meisten Experten verbesserungswürdig. In einigen
Bundesländern beispielsweise sind Alternativen zu
Einrichtungen vorhanden, aber nur so lange soweit
finanzielle Mittel dafür vorhanden sind. Es wird von
(Frage 22, siehe auch Online-Weltkarte, erstellt aus www.zeroproject.org)
Experten auch erwähnt, dass junge Personen mit Behinderungen in Einrichtungen leben müssen, obwohl
sie mit persönlicher Assistenz auch selbstbestimmt in
der Gemeinschaft leben könnten.
Mehr dazu finden Sie im nächsten Kapitel „Sozialindikatoren Österreich“.
Assistenzleistungen und finanzielle Unterstützung
Mit einer eigenen Gruppe von Sozialindikatoren wurde
das Vorhandensein von Assistenzleistungen und
deren finanzielle Unterstützung durch die öffentliche
Hand untersucht. Zudem wurde die Verfügbarkeit von
kostengünstigen und modernen Technologien und
Geräten erhoben.
Die Ergebnisse sind hier vergleichsweise ermutigend.
45,2 Prozent der Experten bestätigen die Existenz
von Assistenzleistungen und die Verfügbarkeit von
unterstützenden Technologien. Allerdings sind diese
Leistungen in einigen Ländern nur einer bestimmten
Gruppe von Menschen mit Behinderungen zugänglich oder müssen bezahlt werden (Moldawien,
­Bosnien-Herzegowina).
In fast allen Ländern ist die persönliche Assistenz
von öffentlichen Geldgebern abhängig, ohne einen
gesetzlich verankerten Rechtsanspruch. Das bringt
große Unsicherheit mit sich, da die Mittel auch für
alternative Zwecke eingesetzt werden können oder
unter Umständen überhaupt wegfallen. Eine weitere
Zugangsbarriere in einigen Ländern sind Wartelisten, wie Experten aus Italien, Estland und Portugal
berichten.
Technologien/Geräte/Apparate werden in manchen
Ländern auch von privaten Unternehmen und privaten
Versicherungen zur Verfügung gestellt (Deutschland,
Ungarn, auch Kanada und die USA).
Nur 15,3 Prozent der
Befragten weltweit konnten
ein Vorhandensein von
gemeinschaftsorientierten
oder von alternativen
Wohnformen bestätigen.
23
DIE EUROPAK ARTE ZU FR AGE 28
Dem gegenüber stehen sehr viele positive Beispiele,
die auf eine grundsätzliche Verbesserung hinweisen.
Das Wählen mittels Wahlkarte ist bereits in vielen
Ländern möglich; in Aserbaidschan, Estland und
Serbien können Personen mit Behinderungen zu
Hause wählen; in Finnland und in Estland kann man
elektronisch wählen; in Tschechien existieren mobile
Wahlzellen. In Irland kann man auch direkt in Spitälern
und Einrichtungen wählen.
Wahlrecht für alle
In Österreich wird hier von den Experten bestätigt,
dass es keine rechtlichen Einschränkungen gibt.
Zugang zu Wahlen und Wahllokalen
Der Zugang zu Wahlen ist in vielen Ländern problematisch. Die Probleme mit der Barrierefreiheit lassen
sich wie folgt zusammenfassen:
• Braille- und Audio-Unterstützung für Menschen
mit Sehbehinderungen sind in vielen Ländern nicht
vorhanden.
• Vorhandene technische Hilfsmittel funktionieren
nicht oder sind nicht einsatzfähig.
Vergleichsweise gut steht um es um das passive Wahlrecht in Europa: In fast allen Staaten geben die Experten an, dass es keine
Diskriminierung im Recht auf die Kandidatur für ein politisches Amt gibt (Auszug aus www.zeroproject.org, Frage 28)
• In vielen Fällen sind Assistenten die einzig zulässigen Hilfsmittel für Menschen mit Sehbehinderungen
–­was aber dem Recht auf Geheimhaltung widerspricht.
• Oft mangelt es an Training und Ausbildung des
Wahlpersonals.
Österreich liegt im Vergleich mit dem weltweiten
und auch europäischen Durchschnitt etwas besser.
Experten merken aber an, dass für die Inanspruchnahme von Assistenzleistungen eine entsprechende
Einstufung durch das Sozialministeriumservice
notwendig ist und die Zuteilung über Landesbehörden
erfolgt, was den Zugang erschwert. Darüber hinaus
gibt es meist nur beschränkte finanzielle Mittel, je
nach Bundesland unterschiedlich.
Bei den Assistenztechnologien ist die Situation in
Österreich etwas besser. Hier werden, gemessen an
den Zero Project-Sozialindikatoren, der weltweite
und auch der europäische Durchschnitt übertroffen.
Allerdings werden Geräte fast immer nur in der Basis­
ausstattung zur Verfügung gestellt. Zudem sind viele
Leistungen vom Leistungsumfang der Krankenversicherung im jeweiligen Bundesland abhängig. Überdies
gibt es manche Angebote nur im beruflichen Bereich.
Credit: Scope
Innovatie Practice aus Großbritannien: Scope arbeitet daran, preiswerte
Massengeräte wie PCs barrierefrei zu machen und nicht, eigene Geräte
herzustellen
24
Aktives und passives Wahlrecht
In einigen Ländern ist es für Menschen mit Sehbehinderungen und Menschen mit intellektuellen
Beeinträchtigungen nur möglich, ihr Wahlrecht durch
einen Assistenten auszuüben. Das widerspricht dem
Recht auf Geheimhaltung. In manchen Ländern sind
Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen
überhaupt von Wahlen ausgeschlossen. Auch das
passive Wahlrecht wird dieser Personengruppe in
einigen Ländern verweigert.
Um diese Probleme zu lösen und wirkliche Barrierefreiheit zu gewährleisten, haben in einigen Ländern
private Hilfegruppen Initiativen ergriffen, um den
Zugang zu Wahlen zu verbessern.
B A R R I E R E F R E I H E I T VO N
N E U B AU T E N U N D B E ST E H E N D E N
G E B ÄU D E N
Der barrierefreie Zugang zu Gebäuden für Menschen mit Behinderungen ist eines der derzeit
besonders aktuellen Themen, deswegen sei es hier
stark hervorgehoben.
Zunächst zur gesetzlichen Verpflichtung, neue
Gebäude barrierefrei zu errichten. Hier ergibt sich
gesamt gesehen ein recht erfreuliches Bild: 81
Prozent der Experten weltweit sehen hier entsprechende Gesetze in ihren Staaten.
Leider ist dies nicht gleichbedeutend mit einer
ebenso guten Umsetzung, betonen viele Experten.
Gründe dafür sind fehlende Bestimmungen für die
Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften sowie
fehlende Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten. Zudem wird meist nur der physischen Barrierefreiheit
Genüge getan und die Barrierefreiheit für Personen
mit Sehbehinderungen wird vernachlässigt.
Im weltweiten und auch im europäischen Vergleich
liegt Österreich nach Expertenmeinung bei den
neuen Gebäuden unter dem Durchschnitt, die
UN-Konvention würde also unterdurchschnittlich
gut umgesetzt. Bei den bestehenden Gebäuden
läge Österreich hingegen über dem Durchschnitt.
In Österreich behindern nach Expertenmeinung
lange Übergangsfristen und andere gesetzliche
Vorschriften (z.B. Denkmalamt) eine flächendeckende Umsetzung. Gebäude im Privatbesitz
werden nur zum Teil erfasst. Positiv erwähnt wird
jedoch die Tatsache, dass es verbindliche Zeiträume für die Umsetzung gibt.
In Österreich ist das Angebot an Assistenztechnologie im europäischen Vergleich laut den
Sozialindikatoren relativ gut. Allerdings werden
Geräte fast immer nur in der Basisausstattung
zur Verfügung gestellt.
25
Sozialindikatoren
Österreich
Inklusionsbarometer
Bundesländer-Vergleich
Die Erhebung wurde in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe
Österreich als Vorstudie für ein „Inklusionsbarometer Österreich“ erstellt
Alle Bundesländer wurden in Bezug auf selbstbestimmtes
Leben, Beschäftigung und Bildung verglichen
Markante Unterschiede Problemfelder
Die Sozialindikatoren ergeben markante Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern
26
Speziell bei persönlicher Assistenz, Wahlmöglichkeit bei der
Wohnform und Finanzierung orten die Experten zahlreiche
Problemfelder
27
Sozialindikatoren Österreich:
Bundesländer im Vergleich
ZU DEN THEMEN SELBSTBESTIMMTES LEBEN, BESCHÄFTIGUNG UND BILDUNG
In einer eigenen Erhebung hat das Zero Project gemeinsam mit der Lebenshilfe Österreich die
­Umsetzung der UN-Konvention in den Bereichen selbstbestimmtes Leben, Bildung und Beschäftigung
erhoben, um ganz speziell die Unterschiede zwischen den österreichischen Bundesländern heraus­
zuarbeiten.
Sozialindikatoren Zero Project Austria als
Kooperation mit der Lebenshilfe Österreich
Im vorigen Kapitel sind die Ergebnisse der internationalen Erhebung beschrieben worden, die über einen
Fragebogen erlangt wurden, der an Experten in fast
allen Ländern der Welt gerichtet war. Aus der österreichischen Perspektive ist damit erkennbar wo die
Stärken und Schwächen Österreichs im internationalen Vergleich liegen.
Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen­erhalten, wenn sie in einer Werkstätte
arbeiten, einen Anerkennungsbeitrag von
rund 60 Euro pro Monat, erhöhte Familienbeihilfe und je nach Einstufung Pflegegeld (...).
Bei vollzeitbetreutem Wohnen wird das
Pflege­geld bis auf rund 80 Euro pro Monat
ein­behalten.
Experte aus Niederösterreich
Die 30 Fragen, die gestellt werden, können aber nicht
auf die spezifisch österreichische Situation Bezug
nehmen, wo sehr viele sozialpolitische Entscheidungen auf Bundesländerebene getroffen werden und
sich deswegen große Unterschiede innerhalb Österreichs ergeben. Es gibt verschiedene Landesgesetze
und Verordnungen und entsprechend auch eine andere Struktur von Service- und Trägerorganisationen. Es
gibt aber auch beispielweise Unterschiede auf Ebene
der Krankenkassen oder des Arbeitsmarktservice
zwischen den einzelnen Bundesländern.
28
Für die Umsetzung der UN-BRK sind große Unterschiede zwischen den Bundesländern problematisch
zu sehen. Gemeinsam mit der Lebenshilfe Österreich
hat das Zero Project-Team deswegen Anfang 2014
den Entschluss gefasst, eine Vorstudie zu einem Bundesländer-Vergleich („Inklusionsbarometer“) durchzuführen und einen eigenen Fragebogen zur Erhebung
dieser Unterschiede auszuarbeiten.
Nach der gemeinsamen Ausarbeitung eines Fragebogens wurde die Erhebung im ersten Halbjahr 2014
innerhalb von Österreich durchgeführt. Der vollstän­
dige Fragebogen ist im Anhang abgedruckt.
Erhebung April und Mai 2014
Der Fragebogen für die Erhebung wurde im Zeitraum
März bis April 2014 erstellt. Da es keine vergleichbaren früheren Erhebungen gab, wurden die Fragen,
anhand folgender Zielsetzungen neu konstruiert:
• Herausarbeitung von Unterschieden zwischen den
neun österreichischen Bundesländern.
• Konzentration auf drei Kernbereiche der Inklusion:
selbstbestimmtes Leben, Bildung und Beschäftigung.
• Anwendung der Zero Project-Methodik, mit Fragen,
die nach dem Ampel-System beantwortet werden können, plus der Möglichkeit, die gegebenen
Antworten zu kommentieren. Eine vordefinierte
Entscheidungsfrage mit drei vordefinierten Antwortmöglichkeiten, denen die Farben grün („ja“)
gelb („ja, mit Einschränkungen“) und rot („nein“)
zugeordnet sind.
• Der Fragebogen wurde an mehr als 300 Personen
in ganz Österreich versandt. Dabei wurde sowohl
auf eine österreichweite Abdeckung in allen
Bundesländern geachtet, als auch darauf, sowohl
Vertreter von Dienstleistungsanbietern als auch von
Landesregierungen wie auch anderen Experten in
die Erhebung miteinzubeziehen. Die Lebenshilfe-­
Organisation ist in der Erhebung klarerweise
überrepräsentiert, aufgrund des vorhandenen
Adressmaterials wie auch aufgrund der höheren
Rücklaufquote.
Die Erhebung wurde über das Webtool des Zero
Project durchgeführt und gesamt von 117 Personen
ausgefüllt (siehe Tabelle im Anhang).
Datenstruktur nach Bundesländern
Bezogen auf die Bundesländerherkunft der Auskunftspersonen ergibt sich eine sehr unterschiedliche
Abdeckung: Mehr als zehn Personen antworteten in
Niederösterreich, der Steiermark, Tirol und Wien, was
also in jeder Sichtweise repräsentative Ergebnisse
bedeutet. Die Steiermark ist mit einem Gesamtanteil
von 33 Prozent aller Antworten hier überhaupt herausragend, wobei hier wiederum 24 von 36 Antworten
von Lebenshilfe-Auskunftspersonen gegeben wurden.
Auch Kärnten, Oberösterreich und Vorarlberg sind
gut repräsentiert, mit jeweils zwischen fünf und zehn
Antworten.
Nicht repräsentativ sind die Angaben aus Salzburg,
mit nur zwei Auskunftspersonen, und im Burgenland
wurde der Fragebogen kein einziges Mal ausgefüllt.
Diese beiden Bundesländer werden entsprechend in
den quantitativen Erhebungen ausgeklammert und
die Resultate aus Salzburg nur in der qualitativen
Auswertung von Kommentaren berücksichtigt.
Datenstruktur nach Organisationen
43 Prozent aller Fragebögen wurden von Mitarbeitern
der Lebenshilfe ausgefüllt, weitere 30 Prozent von
anderen NGOs und Serviceorganisationen.
Immerhin sieben Fragebögen wurden auch von Auskunftspersonen der öffentlichen Verwaltung ausgefüllt und stellen damit aber eine nicht repräsentative
Vergleichsgröße dar.
21 Fragebögen oder 19 Prozent stammen von Experten, die weder NGOs/Serviceorganisationen noch der
öffentlichen Verwaltung zuzuordnen sind.
Der Fragebogen wurde auch von Menschen mit Behinderungen selbst ausgefüllt, wobei es über Anzahl
und Art der Behinderung keine Informationen gibt.
Analyse der qualitativen Daten
Wie sich in der Analyse zeigen wird, sind die qualitativen Daten der Erhebung, also die Kommentierung der
gegebenen Antworten, nicht nur von besonders hoher
Aussagekraft. Quantitative Antworten, die durch qualitative Ergänzungen vervollständigt werden, führen zu
den klaresten Aussagen.
Insgesamt wurden 184 von insgesamt möglichen 1.053
Antwortmöglichkeiten kommentiert, oder 17,5 Prozent.
Auskunftspersonen der öffentlichen Verwaltung haben
hingegen keine einzige Antwort kommentiert.
Analyse der quantitativen Daten nach Bundesländern
Für den folgenden Vergleich wurden „Ja“-Antworten
mit der Zahl 1 bewertet und „ja, mit Einschränkungen“
mit 0,5, während „nein“ einen Wert von 0 zugewiesen
bekamen.
Für die Analyse bedeutet das, dass ein ausgewiesener Wert von 1 eine vollkommene Zustimmung aller
Auskunftspersonen bedeutet oder anders ausgedrückt, aufgrund der Art der Fragestellung auch der
übereinstimmende Expertenansicht, dass der in der
Fragestellung angesprochene Punkt aus der UN-Konvention im Wesentlichen als umgesetzt angesehen
werden kann. Umgekehrt bedeutet ein Wert von 0,
dass keiner der auskunftgebenden Experten glaubt,
dass der in der Frage angesprochene Punkt aus der
UN-Konvention auch nur als teilweise umgesetzt gilt.
Fast alle errechneten Werte liegen innerhalb des
Spektrums zwischen 0 und 1; der Extremwert ergibt
sich ganz selten. Je höher der Wert, desto mehr
Experten haben der Frage also zugestimmt; liegt der
Wert über 0,5, so haben mehr Experten mit 1 als mit 0
geantwortet.
Aufgrund der kaum oder gar nicht vorhandenen Daten
wurden, wie bereits erwähnt, das Burgenland und
Salzburg aus den quantitativen Bundesländer-Vergleichen herausgenommen; auch in der qualitativen
Analyse kommt Salzburg aufgrund der geringen Datenbasis kaum vor. Hier muss aus statistischer Sicht
angemerkt werden, dass eine tiefergehende Vergleichbarkeit und Analysierbarkeit dieser Daten nicht
möglich ist, da sich die Antwortkategorien „ja“; „ja, mit
Einschränkungen“ und „nein“ ja auf keiner ordinalen
Skala befinden und das Errechnen von Mittelwerten
daraus dementsprechend keiner anerkannten statistischen Methode folgt. Trotzdem lassen die Ergebnisse
daraus aufgrund der großen Datenbasis und der nur
dreiteiligen Skala nachvollziehbare Schlüsse ziehen,
vor allem in Kombination mit den qualitativen Daten.
Alle Antworten gesamt ergeben einen Mittelwert von
0,41. Anders ausgedrückt, waren die meisten Antworten – wohl nicht ganz unerwartet –„ja, mit Einschränkungen“, und in Summe wurden etwas mehr „nein“ als
„ja“ abgegeben. Als Positivum darf vermerkt werden,
dass die NGOs und Sozialorganisationen durchaus
auch anerkennen, dass in manchen Bereichen und/
oder teilweise selbstbestimmtes Leben „gelebt“ wird.
Erwartungsgemäß fallen Letztere durchwegs etwas
positiver aus; auch die öffentliche Verwaltung erkennt
bei einem Mittelwert von 0,55 aber durchaus Verbesserungsmöglichkeiten an.
29
VERGLEICH DER BUNDESL ÄNDER NACH DEN DREI ERHOBENEN THEMEN
Je höher der Mittelwert, desto besser wird die Situation durchschnittlich von Experten mit und ohne Behinderung wahrgenommen.
Alle Fragen
Selbstbestimmtes
Leben (Fragen 1 bis 3)
Bildung
(Fragen 4 bis 6)
Beschäftigung
(Fragen 7 bis 9)
Mittelwert
0,41
0,35
0,43
0,46
alle NGOs, Andere (Mittelwert)
0,38
0,31
0,39
0,43
öffentliche Verwaltung (Mittelwert)
0,55
0,55
0,57
0,52
Kärnten (Mittelwert)
0,38
0,25
0,44
0,46
Niederösterreich (Mittelwert)
0,34
0,31
0,27
0,44
Oberösterreich (Mittelwert)
0,38
0,31
0,39
0,44
Salzburg2 (Mittelwert)
0,33
0,17
0,44
0,39
Steiermark (Mittelwert)
0,43
0,38
0,50
0,40
Tirol (Mittelwert)
0,44
0,39
0,42
0,49
Vorarlberg (Mittelwert)
0,50
0,46
0,42
0,63
Wien (Mittelwert)
0,39
0,30
0,35
0,54
Spannweite Bundesländer1
0,16
0,29
0,23
0,23
1) Unterschied zwischen dem höchsten und niedrigsten Bundesländerwert; ohne Salzburg
2) Wegen kleiner Stichprobengröße in Auswertungen nicht berücksichtigt; aus dem Burgenland gab es keine ausgefüllten Fragebögen
Grün: bester Mittelwert von allen (7) Bundesländern; Rot: schlechtester Mittelwert von allen (7) Bundesländern
Gesamtauswertung pro Bundesland:
Vorarlberg an der Spitze
Vergleicht man die Gesamtergebnisse pro Bundesland, so liegt Vorarlberg mit einem Wert von von
genau 0,5 an der Spitze, vor Tirol und der Steiermark.
Am Ende der Gesamtreihung liegt Niederösterreich
mit einem Wert von 0,34. (Wie erwähnt fehlen Salzburg aufgrund der geringen Datenmenge und Burgenland aufgrund von überhaupt fehlenden Daten).
Einzelauswertung pro Bundesland in den drei
­Themenbereichen („Cluster“)
Die Mittelwerte der drei Cluster liegen erheblich
auseinander: selbstbestimmtes Leben liegt mit einem
Mittelwert von 0,35 deutlich hinter den beiden anderen Clustern (Bildung: 0,43; Beschäftigung: 0,46). Hier
muss allerdings angemerkt werden, dass dies kein
statistisch valider Vergleich ist, da die neun Fragen
miteinander nicht anhand von Skalen vergleichbar
sind, deswegen werden diese Vergleiche in der Folge
nicht vertieft.
Innerhalb der Cluster ergeben sich hingegen markant
andere Reihungen der Bundesländer, und diese Art
des Vergleiches ist statistisch.
30
Selbstbestimmtes Leben:
1. Vorarlberg
2. Tirol
3. Steiermark
7. und Letzter: Kärnten
Die Spannbreite der Antworten (Unterschiede der
Mittelwerte zwischen den einzelnen Bundesländern)
ist hier mit 0,29 größer als bei den beiden anderen
Clustern. Man kann das durchaus so interpretieren,
dass die Experten aufsummiert die Ansicht teilen,
dass in diesem Cluster die Unterschiede tatsächlich
am größten sind.
Bildung:
1. Steiermark
2. Kärnten
3. Tirol/Vorarlberg
7. und Letzter: Niederösterreich
Beschäftigung:
1. Vorarlberg
2. Wien
3. Tirol
7. und Letzter: Steiermark
Unterschiede zwischen Sozialorganisationen
und öffentlicher Verwaltung
Auch die Spannbreite der Antworten zwischen den
Sozialorganisationen und der öffentlichen Verwaltung
ist interessant: Am meisten gehen die Antworten im
Cluster „Selbstbestimmtes Leben“ auseinander, wo
zwischen dem Durchschnitt aller Sozialorganisationen
(0,31) und der öffentlichen Verwaltung (0,55) eine
Spannbreite von 0,24 liegt. In diesem Cluster differieren
die Expertenmeinungen also am stärksten. Im Cluster
Bildung liegt der Unterschied nur bei 0,18 Punkten und
im Cluster Beschäftigung überhaupt nur bei 0,11.
Diese Ergebnisse sind umso bemerkenswerter, da
die Mittelwerte ja (siehe oben) aus einer ganz unterschiedlich großen Anzahl von Auskunftspersonen
errechnet wurde, und die Tendenz zur Nivellierung
der Ergebnisse (Annäherung an Mittelwerte) bei einer
größeren Anzahl steigt. Trotzdem liegen die Steiermark (mit Abstand meiste Auskunftspersonen) und
Tirol (zweitmeiste Auskunftspersonen) immer in den
Extrempositionen. Dies unterstreicht die Konsistenz
der Aussagen und die gesamte Aussagekraft dieser
Bundesländer-Vergleiche.
Große Bundesländer-Unterschiede
bei den drei Themen-Clustern
Insbesondere die Steiermark (mit den wie erwähnt
meisten Auskunftspersonen) wird von den Experten
im Themencluster „Bildung“ als Nummer eins im
Bundesländervergleich gesehen, aber als Schlusslicht
im Themencluster Beschäftigung.
Auf Ebene der neun Einzelfragen sind die Stärken und
Schwächen bei den einzelnen Bundesländern noch
deutlicher sichtbar (siehe Tabelle „Bundesländervergleich auf Ebene der Einzelfragen“). In Bezug auf
den Cluster „Selbstbestimmtes Leben“ zeigt sich im
Besonderen, dass die Experten in den Bundesländern
Kärnten und Oberösterreich die Wahlmöglichkeit beim
Wohnen (Frage 2) besonders kritisch sehen.
Menschen mit intellektuellen
­Beeinträchtigungen bekommen
meist gute finanzielle Unterstüzung.
Die Verwendung ist aber dann
oft von Sachwaltern oder Familiensystemen abhängig.
Experte aus Tirol
VERGLEICH DER BUNDESL ÄNDER NACH DEN NEUN EINZELNEN FR AGEN
Je höher der Mittelwert, desto besser wird die Situation durchschnittlich von Experten mit und ohne Behinderung wahrgenommen.
Selbstbestimmtes
Leben
Bildung
Beschäftigung
Frage 1
Frage 2
Frage 3
Frage 4
Frage 5
Frage 6
Frage 7
Frage 8
Frage 9
Mittelwert
0,37
0,34
0,35
0,50
0,45
0,33
0,59
0,46
0,34
Spannweite
0,12
0,44
0,21
0,31
0,24
0,25
0,31
0,25
0,42
Kärnten (Mittelwert)
0,44
0,00
0,31
0,44
0,50
0,38
0,56
0,38
0,44
Niederösterreich (Mittelwert) 0,31
0,31
0,31
0,35
0,31
0,15
0,58
0,46
0,27
Oberösterreich (Mittelwert)
0,42
0,17
0,33
0,42
0,50
0,25
0,50
0,50
0,33
Salzburg1 (Mittelwert)
0,00
0,17
0,33
0,50
0,50
0,33
0,33
0,33
0,50
Steiermark (Mittelwert)
0,38
0,44
0,31
0,61
0,53
0,38
0,57
0,40
0,22
Tirol (Mittelwert)
0,39
0,34
0,45
0,47
0,39
0,39
0,68
0,53
0,26
Vorarlberg (Mittelwert)
0,44
0,44
0,50
0,50
0,44
0,31
0,81
0,63
0,44
Wien (Mittelwert)
0,32
0,29
0,29
0,46
0,36
0,21
0,50
0,46
0,64
1) Wegen kleiner Stichprobengröße in Auswertungen nicht berücksichtigt; aus dem Burgenland gab es keine ausgefüllten Fragebögen
Grün: bester Mittelwert von allen (7) Bundesländern; Rot: schlechtester Mittelwert von allen (7) Bundesländern
31
Unterschiede bei der finanziellen
Unterstützung (Frage 1)
1. Erhalten Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung (Menschen mit Lernschwierigkeiten) in
ihrem Bundesland die tatsächlich für sie notwendige
finanzielle Unterstützung, um ein selbstständiges
und selbstbestimmtes Leben führen und an der
Gemeinschaft vollständig teilhaben zu können?
In der Folge werden hier nun die drei Fragen aus dem
Cluster „Selbstbestimmtes Leben“ einzeln analysiert,
zunächst quantitativ und dann qualitativ unter Berücksichtigung der Kommentare der Auskunftspersonen.
Bei der quantitativen Reihung der Bundesländer ergibt sich bei Frage 1 als besondere Auffälligkeit, dass
Kärnten hier gemeinsam mit Vorarlberg an die Spitze
gereiht wird, obwohl das Bundesland im Durchschnitt
dieser drei Fragen an siebenter und damit letzter
Stelle liegt. Die Experten aus Kärnten differenzieren
hier also ganz besonders und räumen ein, dass es
finanzielle Unterstützung für selbstbestimmtes Leben
– in gewisser Weise/teilweise – gibt, bei einem Wert
von 0,44 (während die Entscheidungsmöglichkeit der
Wohnform glattweg verneint wird, siehe Frage 2).
Ähnlich auch Oberösterreich, wo die Experten auf
diese Frage deutlich positiver antworten als im Durch-
VERGLEICH DER BUNDESL ÄNDER BEI FR AGE 1
Je höher der Mittelwert, desto besser wird die Situation durchschnittlich von Experten mit und ohne Behinderung wahrgenommen
Frage 1
Durchschnitt
„Selbstbestimmtes
Leben“ (Fragen 1 bis 3)
alle (Mittelwert)
0,37
0,35
alle NGOs, Andere (Mittelwert)
0,34
0,31
öffentliche Verwaltung (Mittelwert)
0,57
0,55
Kärnten (Mittelwert)
0,44
0,25
Niederösterreich (Mittelwert)
0,32
0,31
Oberösterreich (Mittelwert)
0,42
0,31
Salzburg1 (Mittelwert)
0,00
0,17
Steiermark (Mittelwert)
0,38
0,38
Tirol (Mittelwert)
0,39
0,39
Vorarlberg (Mittelwert)
0,44
0,46
Wien (Mittelwert)
0,32
0,30
Spannweite
0,12
0,29
1) Wegen kleiner Stichprobengröße in Auswertungen nicht berücksichtigt;
aus dem Burgenland gab es keine ausgefüllten Fragebögen
Grün: bester Mittelwert von allen (7) Bundesländern
Rot: schlechtester Mittelwert von allen (7) Bundesländern
32
schnitt dieses Clusters. Generell gesehen ist die
Spannweite dieser Frage mit 0,12 aber relativ gering,
weswegen die Unterschiede zwischen den einzelnen
Bundesländern allein anhand dieser Daten als nicht
besonders groß angesehen werden können.
Damit zur quantitativen Analyse und zu den Argumenten, die die Auskunftspersonen zur Erläuterung ihrer
Antworten abgegeben haben. Bei diesen Kommentaren ist – nicht nur hier, sondern bei allen neun Fragen
– zu berücksichtigen, dass sie durchwegs negativ
gefärbt sind, also eher erläutern, wo die Missstände
liegen und warum hier nicht mit „ja“ geantwortet
werden konnte.
Auch sind in der Folge aufgrund der Datenstruktur die
Kommentare aus einigen Bundesländern übergewichtet, aus denen es auch sehr viele aussagekräftige
Kommentare gab (besonders Steiermark, Nieder­
österreich, Oberösterreich, Tirol).
Im Folgenden sind die Kommentare analysiert und
zusammengefasst, in beliebiger Reihenfolge ohne
Gewichtung oder Reihung.
Fehlende Bedarfsfeststellung, kein persönliches
Budget
Ein Experte (Bundesland unbekannt) merkt an, dass
es keine persönliche Bedarfsfeststellung bzw. kein
persönliches Budget gibt. Die Höhe der Förderung
sei daher immer nur ein Näherungswert, der vor allem
von (gesetzlich) definierten Förderleistungen abhängt,
aber eben nicht vom Bedarf. In der Steiermark gibt es
zwar laut Experten das persönliche Budget, Personen
mit intellektueller Beeinträchtigung werden davon
aber entgegen dem Behindertengesetz ausgeschlossen. Ein Experte aus Tirol merkt an, dass auch die
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
einer bedarfsgerechteren Verteilung hinderlich ist.
Persönliche Assistenz und personenzentrierte
Angebote werden nicht finanziert
Persönliche Assistenz zur selbständigen Lebensführung ist in Kärnten gesetzlich nicht vorgesehen.
Finanziert wird nach wie vor nur die „Unterbringung in
Einrichtungen“. Auch für Niederösterreich wird angemerkt, dass personenzentrierte Angebote gesetzlich
nicht vorgesehen sind, sondern nur Pauschalierungen,
was das Entstehen von Angebotsvielfalt hemmt.
Rechte sind nur Kann-Bestimmungen, im Ermessen
der öffentlichen Verwaltung oder einzelner Referenten
Aus Niederösterreich und der Steiermark wird mehrfach auf fehlende Rechtssicherheit der finanziellen
Zuschüsse hingewiesen. So werde in der Steiermark
wie auch in Niederösterreich die Mindestsicherung
unterschiedlich gewährt, abhängig von Bezirkshauptmannschaft, Referenten und Gutachtern.
Fehlende finanzielle Mittel
Nach Ansicht von Experten aus Oberösterreich und
der Steiermark gibt es aufgrund der finanziellen
Engpässe der öffentlichen Hand eine Diskrepanz
zwischen den gesetzlichen Rechten auf finanzielle
Unterstützung und der in der Praxis tatsächlich zur
Verfügung stehenden Mittel. Dies erklärt in beiden
Bundesländern wohl auch, dass die Werte mit 0,38
bzw. 0,44 relativ hoch sind: In beiden Bundesländern gibt es zwar die entsprechenden gesetzlichen
Grundlagen für finanzielle Unterstützung, aber in der
Praxis zu wenig Mittel, was als quantitative Antwort
am ehesten „ja, mit Einschränkungen“ ergibt.
Kaum frei verfügbares Kapital
Finanzielle Unterstützung gibt es in allen Bundesländern in verschiedener Form, wie Pflegegeld,
außerordentliche Familienbeihilfe, Mindestsicherung,
Waisenpension oder „Taschengeld“ für alle, die in
Beschäftigungstherapien/Werkstätten untergebracht
sind. Kritisiert wird dabei aber, dass Menschen mit
Behinderungen kaum frei verfügbares Kapital zur
Verfügung gestellt wird (Niederösterreich, Steiermark,
Wien). Egal in welcher Form, dieses Geld werde fast
immer „irgendwie einbehalten“ (Niederösterreich,
Oberösterreich), sodass sich erst mit dem Tod der
Eltern über die Waisenpension, die dann zur Auszahlung kommt, ein eigenes Einkommen ergibt. Für Wien
gibt ein Experte an, dass finanzielle Mittel speziell für
Therapien fehlen.
ausbezahlte „Taschengeld“ nicht die Beschäftigung
fördert, da es gegen andere Sozialleistungen der
öffentlichen Verwaltung aufgerechnet wird. In Tirol
wiederum bestehen laut Experten aufgrund fehlender
Beschäftigungsmöglichkeiten (im offenen Arbeitsmarkt) kaum Chancen auf Sozialversicherung für
Menschen mit Behinderungen.
Unterschiede bei der Wahl der
Wohnform (Frage 2)
2. Haben Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in Ihrem Bundesland die unbeschränkte
Möglichkeit, selbst auszusuchen, wo und mit wem
sie wohnen?
Generell fällt bei Frage 2 auf, dass die Bundesländerwerte dem Gesamtdurchschnitt für selbstbestimmtes
Leben am nächsten sind. Dies lässt den Schluss zu,
dass es sich bei dieser Frage um die „Kernfrage“
dieses Clusters handelt.
Auch gibt es hier als einziges Mal (außer bei Salzburg)
eine Wertung von 0,00 – die Experten in Kärnten sind
einhellig der Meinung, dass Menschen mit Behinderungen keine Möglichkeit haben, sich ihre Wohnform
VERGLEICH DER BUNDESL ÄNDER BEI FR AGE 2
Keine Anpassung der vorhandenen finanziellen
Zuschüsse an Bedürfnisse
Ein Experte aus Wien merkt an, dass es zwar die
Möglichkeit gibt, die Mindestsicherung als Dauerleistung auszubezahlen, wenn ein Mensch mit Behinderung im Haushalt lebt, es aber kein entsprechendes
Angebot für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen gibt (und auch sonst wenig Gestaltungsmöglichkeiten, die auf die Bedürfnisse von Menschen
mit intellektuellen Beeinträchtigungen Rücksicht
nehmen). Persönliche Assistenz kann nur über das
Pflegegeld finanziert werden. Von der Pflegegeldergänzungsleistung (PGE) der Stadt Wien für Persönliche Assistenz sind Menschen mit intellektuellen
Beeinträchtigungen laut Experten ausgeschlossen.
Entscheidung durch Sachwalter und
Familienvertreter
Für Tirol merkt ein Experte an, dass nicht die Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder
Lernschwierigkeiten Anspruch auf die Finanzmittel
haben, sondern Sachwalter und Familienvertreter.
Je höher der Mittelwert, desto besser wird die Situation durchschnittlich von Experten mit und ohne Behinderung wahrgenommen
Frage 2
Durchschnitt „Selbstbestimmtes Leben“
(Fragen 1 bis 3)
alle (Mittelwert)
0,35
0,35
alle NGOs, Andere (Mittelwert)
0,31
0,31
öffentliche Verwaltung (Mittelwert)
0,57
0,55
Kärnten (Mittelwert)
0,00
0,25
Niederösterreich (Mittelwert)
0,32
0,31
Oberösterreich (Mittelwert)
0,17
0,31
Salzburg (Mittelwert)
0,33
0,17
Steiermark (Mittelwert)
0,44
0,38
Tirol (Mittelwert)
0,34
0,39
Vorarlberg (Mittelwert)
0,44
0,46
Wien (Mittelwert)
0,34
0,30
Spannweite
0,44
0,29
1
1) Wegen kleiner Stichprobengröße in Auswertungen nicht berücksichtigt;
Gegenrechnung des „Taschengeldes“ verhindert
Beschäftigungseffekt.
Für Oberösterreich merkt ein Experte an, dass das
aus dem Burgenland gab es keine ausgefüllten Fragebögen
Grün: bester Mittelwert von allen (7) Bundesländern
Rot: schlechtester Mittelwert von allen (7) Bundesländern
33
selbst auszusuchen. Auch Oberösterreich schneidet
bei dieser Frage, gemessen an allen anderen Fragen,
auffällig schlecht ab. Spitzenreiter sind bei dieser
Frage die Bundesländer Steiermark und Vorarlberg.
Es ist traurig, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten warten müssen, bis ihre
Eltern verstorben sind, damit sie zum
ersten Mal so etwas wie „eigenes“ Geld
zur Verfügung bekommen.
Experte aus Oberösterreich
Im Folgenden sind wieder die Kommentare zusammengefasst und analysiert.
Keine Wahlmöglichkeit aufgrund des nicht vorhandenen oder sehr beschränkten Wohnangebotes
Der häufigste Kommentar bei Frage 2 geht darauf
ein, dass es schon aufgrund des nicht vorhandenen
Angebots an alternativen Wohnformen keine Wahlmöglichkeit und in der Praxis meist keine Alternative
zum Wohnen in Einrichtungen gibt. Dies wird von
Vertretern aus Kärnten, Niederösterreich und Wien
angemerkt.
Aus Oberösterreich gibt es mehrfach ähnliche
Kommentare: Es werden auch lange Wartezeiten
auf Plätze in Einrichtungen angemerkt („Es gibt nur
Plätze, wenn der Hut brennt“), und die Praxis, dass
man nehmen muss, was frei wird. Für Tirol und auch
Wien betonen Experten, dass es kaum ein Angebot
an kleinen Wohngemeinschaften gibt.
In Niederösterreich kann man laut einem Experten,
wenn überhaupt, dann unter den Einrichtungen der
verschiedenen Trägerorganisationen auswählen.
Fehlende finanzielle Mittel werden als Grund genannt,
beispielsweise von einem Experten in der Steiermark,
wo gesetzliche Grundlagen vorhanden wären, es aber
eine Stopp bei Neubescheiden gäbe.
Ein Experte aus Vorarlberg hebt hervor, dass die von
der öffentlichen Verwaltung finanzierten Stunden
nicht ausreichen, um selbstbestimmtes Leben außerhalb der Einrichtungen zu ermöglichen.
Zu wenig Angebot für bestimmte Menschengruppen
In der Steiermark gibt es laut einem Experten einen
speziellen Mangel an Plätzen für Menschen mit Körperbehinderungen, die auch gleichzeitig eine leichte
geistige Behinderung haben. In Oberösterreich wird
angemerkt, dass Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen „nicht vorgesehen“ sind.
Stadt-Land-Gefälle
Für die Steiermark merken zwei Experten an, dass
es zwar in manchen Städten ein Angebot gibt, aber
in ländlichen Gebieten so gut wie nicht. Ähnlich ein
Experte in Tirol, der auf die Schwierigkeit der ambulanten Betreuung in ländlichen Gebieten verweist.
Kaum selbstbestimmtes Leben in den Einrichtungen.
In Wien wird von einem Experten angemerkt, dass es
innerhalb der Einrichtungen kaum Assistenzmöglichkeiten gibt, die selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Ein Kommentar aus Oberösterreich hebt ebenfalls
hervor, dass auch das Wohnen in einer Einrichtung
nicht bedeutet, Leistungen in Anspruch nehmen zu
können, die selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Wohnungswechsel notwendig
Ein Experte aus der Steiermark merkt an, dass die
Wahlmöglichkeit in der Praxis auch deswegen erschwert wird, weil der Wechsel eines Anbieters auch
automatisch einen Wohnungswechsel bedeutet.
Keine Selbstbestimmung
Ein Experte aus der Steiermark betont, dass die
Annahme einer alternativen Wohnform an die Zustimmung des Sachwalters gebunden ist, und ein
anderer Experte aus diesem Bundesland hebt hervor,
dass solche Entscheidungen selten selbst getroffen
werden, auch nicht beispielsweise über die Auswahl
von Mitbewohnern und Betreuungspersonen.
Credit: IGLU
Mehrfach wird betont, dass ein genereller Wechsel in der Einstellung der
Dienstleister notwendig ist, damit selbstbestimmtes Leben und gemeide-­
nahes Leben möglich wird
34
Einstellungswandel notwendig
Ein Experte aus der Steiermark sieht vor allem
die Dienstleister und Betreiber von Einrichtungen
gefordert, die sich zu Anbietern von Dienstleistungen
entwickeln müssen.
Unterschiede bei der
persönlichen Assistenz (Frage 3)
VERGLEICH DER BUNDESL ÄNDER BEI FR AGE 3
Je höher der Mittelwert, desto besser wird die Situation durchschnittlich von Experten mit und ohne Behinderung wahrgenommen.
Erhalten Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen eine individuell für sie maßgeschneiderte
Unterstützung für ihre persönliche Lebensführung?
Bei der Frage nach der maßgeschneiderten Unterstützung ragen die Bundesländer Tirol und Vorarlberg
mit deutlich besseren Durchschnittswerten heraus,
während sich alle andere Bundesländer im Bereich
von 0,29 bis 0,45 bewegen.
Kaum Unterstützungsmöglichkeiten aufgrund fehlender finanzieller Mittel. Wie auch in den anderen beiden
Fragen heben die Experten hervor, dass die Umsetzung von mobiler Unterstützung, Assistenz, personenbezogener Unterstützung usw. an fehlenden Budgets
scheitern (Niederösterreich, Oberösterreich).
Für die Steiermark betont ein Experte, dass ein
breiteres Angebot vorhanden wäre, aber in der Praxis
dann doch wieder „Standard“-Dienstleistungen zum
Einsatz kommen.
Ein Experte aus Wien merkt an, dass speziell Menschen mit schweren Behinderungen diskriminiert
werden, und sie gar keinen Spielraum bei der Frage
haben, wie sie leben möchten.
Fehlende Angebote im Einzelnen
Laut Experten sind in Oberösterreich und Tirol mobile
Unterstützung und Assistenz kaum verfügbar, auch
Peer-Beratung nur eingeschränkt. Freizeitangebote/
Kultur/Sport fehlen, sodass sich beispielsweise
Jugendliche kaum untereinander kennenlernen (Tirol).
Ein Experte aus der Steiermark stellt wiederum fest,
dass es zwar bei Vollzeit-Wohnen kein Angebot gibt,
jedoch bei der Eingliederungshilfe und individuellen
Maßnahmen. In Wien ist laut einem Experten Peer-Beratung und Selbstvertretung teilweise vorhanden,
ebenso vereinzelt gibt es Projekte zur Persönlichen
Zukunftsplanung.
Personenzentrierte Planung und sozialräumliches
Denken fehlen
Laut Experten aus der Steiermark wird in den Konzepten der Trägerorganisationen auf sozialräumliches
und personenzentriertes Denken keine Rücksicht genommen. Auch ein Experte aus Wien vermerkt, dass
es keine personenzentrierte Planung gibt; während
ein anderer Experte eine ganz geringe Entwicklung in
diese Richtung sieht. Ein weiterer Experte aus Wien
wiederum gibt an, dass das persönliche Budget kein
Thema ist. Für Tirol wiederum betont ein Experte,
das zwar personenzentrierte Planung vorhanden ist,
dieses aber von den Konzepten der Träger abhängig
und nicht standardisiert ist.
Frage 3
Durchschnitt
Selbstbestimmtes
Leben
(Fragen 1 bis 3)
alle (Mittelwert)
0,35
0,35
alle NGOs, Andere (Mittelwert)
0,31
0,31
öffentliche Verwaltung (Mittelwert)
0,50
0,55
Kärnten (Mittelwert)
0,31
0,25
Niederösterreich (Mittelwert)
0,31
0,31
Oberösterreich (Mittelwert)
0,33
0,31
Salzburg (Mittelwert)
0,33
0,17
Steiermark (Mittelwert)
0,31
0,38
Tirol (Mittelwert)
0,45
0,39
Vorarlberg (Mittelwert)
0,50
0,46
Wien (Mittelwert)
0,29
0,30
Spannweite
0,21
0,29
1) Wegen kleiner Stichprobengröße in Auswertungen nicht berücksichtigt;
aus dem Burgenland gab es keine ausgefüllten Fragebögen
Grün: bester Mittelwert von allen (7) Bundesländern
Rot: schlechtester Mittelwert von allen (7) Bundesländern
Spannweite: Abstand vom höchsten zum niedrigsten Wert
„Versäultes“ Angebot
Ein Experte aus der Steiermark merkt an, dass Menschen mit Behinderungen nur aus dem „versäulten
Angebot“ (der Dienstleistungs-/Trägerorganisationen)
das Angebot aussuchen können, das am ehesten
ihren Anforderungen entspricht.
Kriterien für persönliche Assistenz zu restriktiv
Ein Experte aus Wien merkt an, dass die Kriterien zu
restriktiv sind, um persönliche Assistenz beanspruchen zu können.
Informationen kommen nicht an
Für Wien kritisiert ein Experte, dass Informationen
über die Rechte und Wahlmöglichkeiten bei Menschen mit Behinderungen nicht ankommen.
35
Innovative
Practices
Best-Practice-Ansatz
231 Nominierungen
Der Best-Practice-Ansatz des Zero Project, und wie
diese von einem internationalen Netzwerk ausgewählt
werden
Insgesamt wurden 231 Projekte aus 58 Staaten nominiert
und in einem mehrstufigen Verfahren die Innovative Practices
selektiert
Auswahl für Österreich Lösungen
Für Österreich wurden in einer eigenen Erhebung
29 Innovative Practices ausgewählt, nur von Experten
aus Österreich
36
Lösungsansätze der Innovative Practices beinhalten u. a.
persönliche Budgets, Wohngemeinschaften und Lehrgänge
für politische Teilhabe
37
Innovative Practices und
Policies
Das Zero Project hat über sein Expertennetzwerk 27 Innovative Practices und Innovative Policies im
Bereich selbstbestimmtes Leben und politische Teilhabe ausgewählt, die speziell für Österreich von
Relevanz sind.
Der Best-Practice-Ansatz
Das Zero Project hat die Suche und Auswahl von
weltweiten Best Practices als eine ihrer beiden
wissenschaftlichen Hauptaufgaben definiert, um die
Umsetzung der UN-BRK zu unterstützen (neben den
Sozialindikatoren, siehe andere Abschnitte in diesem
Report).
Dies basiert auf folgender Überlegung: Weltweit
haben über 150 Staaten die UN-BRK unterzeichnet
und sehen sich mit einem sehr großen Bedarf an
Veränderungen konfrontiert, um die UN-BRK auch
umzusetzen. Dabei sind die Regierungen, aber auch
alle anderen Organisationen, die an der Umsetzung
arbeiten, laufend auf der Suche nach Vorbildern,
um so komplexe Vorhaben wie die Umstellung auf
EINLADUNG ZU DEN
LANDESKONFERENZEN
Die Partner bei den Landeskonferenzen hatten die Möglichkeit, mehrere der
Innovative Practice-Vertreter als Präsentatoren zu ihren Konferenzen einzuladen,
abgestimmt auf den Diskussionsstand im
jeweiligen Bundesland. Zu den konkreten
Ergebnissen der Landeskonferenzen, mit
einem speziellen Schwerpunkt bei der Einbindung von Selbstvertretern in die Konferenz, erstellt ein wissenschaftliches Team
unter Leitung von Prof. Michaela Moser
(FH St. Pölten) ein Handbuch, das voraussichtlich im Sommer 2015 allen Konferenzpartnern zur Verfügung stehen wird, und
auch auf der Zero Project Website Austria
zum kostenlosen Download angeboten
wird (http://at.zeroproject.org)
38
ein inklusives Schulsystem oder die Einführung von
flächendeckenden Assistenzsytemen, aus denen
Menschen mit Behinderungen auswählen können –
„Role Models“ oder eben Best Practice-Beispiele. Das
Zero Project verwendet dabei den Begriff „innovative“
anstelle von „best“, weil die Umsetzung der UN-BRK
einen langjährigen Prozess darstellt, der noch lange
von Innovationsen geprägt sein wird.
Innovative Practices und Innovative Policies
Das Zero Project macht überdies einen Unterschied
zwischen „Innovative Practices“ und „Innovative
Policies“, weil die Umsetzung der UN-BRK ja vielfach
auf Regierungsaktivitäten beruht, wo Gesetze oder
Förderungen ja ganz andere Analysemethoden benötigen als die Projekte der Zivilgesellschaft oder der
Unternehmen. Die Auswahlprozesse von Innovative
Practices sind inspiriert vom internationalen Sozial-­
unternehmernetzwerk Ashoka, jene der Innovative
Policies von der „Future Just Lawmaking“-Methode
des World Future Council.
Der Auswahlprozess des Zero Project
Der Auswahlprozess des Zero Project nutzt auf
eine spezielle Art „kollektive Intelligenz“, weil daran
mehrere hundert Experten – mit und ohne Behinderungen – aus aller Welt teilhaben und das Kernteam
des Zero Project diesen Prozess im Wesentlichen nur
organisiert und finanziert.
Der Auswahlprozess ist im Detail im Zero Project Report 2015 (zum freien Download auf www.zeroproject.
org) beschrieben. Hier seien nur die Eckpunkte davon
zusammengefasst:
• Mehr als 2.000 Experten und deren eigene Netzwerke wurden über Email und Fragebögen (in neun
Sprachen) aufgefordert, Projekte zu nominieren, die
sie selbst, nach ihrem Wissen und ihren Erfahrungen, für herausragend halten.
• 231 Projekte wurden von den Experten nominiert,
aus insgesamt 58 Staaten.
• In einem zweistufigen Prozess wurde eine Shortlist
erstellt, anhand zunächst einer formalen und dann
inhaltlichen Sichtung der eingereichten Nominierungen, unter Mitarbeit von zahlreichen Experten aus den
Partnerorganisationen des Zero Projects. 84 potenzielle Innovative Practices und 16 potenzielle Innovative Policies fanden sich schließlich auf der Shortlist.
• Für alle 100 Projekte auf der Shortlist erstellte das
Zero Project-Team Factsheets, die an rund 1.000
Experten zur Bewertung versandt wurden, unterteilt
in kleinere Gruppen und mit einer speziellen Quote
für Projekte aus dem globalen Süden.
• Die Endauswahl wurde schließlich mit 39 Innovative
Practices und 11 Innovative Policies abgeschlossen.
Der Auswahlprozess für Österreich
Da es im Jahr 2014/15 über die PROGRESS-Förderung der Europäischen Union möglich wurde, den
Auswahlprozess von Innovative Practices und Innovative Policies auch mit einem zusätzlichen Schwerpunkt auf Österreich durchzuführen, lief parallel auch
ein Auswahlprozess ab, in dem rein österreichische
Experten aufgefordert wurden, Projekte danach zu
bewerten, wie sehr ihre Umsetzung speziell in Österreich wünschenswert wäre.
• Die 100 Projekte auf der Shortlist des internationalen Selektionsprozesses wurden einer anderen
Gruppe von rund 300 rein österreichischen Experten zur Beurteilung und Selektion übermittelt.
• Das topgereihte Drittel an Projekten wurde durch
ergänzende Recherchen des Zero Project-Teams
schließlich auf 26 Innovative Practices reduziert.
Dabei wurde keine Unterscheidung zwischen Innovative Practices und Policies mehr gemacht.
• 14 Projekte jener 27 wurden auch von den internationalen Experten ausgewählt; 13 waren auf der
internationalen Shortlist, wurden aber nur von den
österreichischen Experten ausgewählt.
WICHTIGE THEMEN
D E R I N N OVAT I V E P R AC T I C E S
• Arbeitgeber-/Auftraggebermodelle in
der Beschäftigung von persönlichen
Assistenten;
• Assistenztechnologien;
• barrierefreie Wahlen;
• Persönliche-Assistenz-Budget;
• politische/gesellschaftliche Teilhabe und
Selbstorganisation von Selbstvertretern und
generell Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen;
• unterstützte Entscheidungsfindung, z.B.
persönlicher Ombudsmann;
• Wohngemeinschaften.
K R I T E R I E N F Ü R I N N OVAT I V E
P R AC T I C E S/ P O L I C I E S
• Kreativer und neuer Ansatz;
• professionelle Umsetzung;
• nachvollziehbarer und messbarer Erfolg;
• skalierbar: Chance auf Wachstum oder
Kopierbarkeit;
• hilfreich für die raschere Umsetzung der
UN-BRK;
• effizient und kostenoptimiert.
Herkunftsstaaten
Die komplette Liste aller 27 ist auf der folgenden Doppelseite abgedruckt; anbei eine kurze Charakteristik
nach ihren Herkunftsstaaten:
Österreich: 9
Deutschland: 7
Belgien: 3
Schweden: 2
Schweiz: 2
Europäische Union: 1
Finnland: 1
Großbritannien: 1
Norwegen: 1
Auf der folgenden Doppelseite finden Sie eine tabellarische Übersicht über die 27 Innovative Practices des
Zero Project Austria, und danach ist jedes davon in
Form eines einseitigen Factsheets beschrieben.
Einige der ausgewählten Innovative Practices haben vorbildliche Methoden
entwickelt, wie Menschen mit allen Arten von Behinderung zur politischen
Teilhabe vorbereitet und ausgebildet werden
39
Innovative Practices 2015 für Österreich
27 Innovative Practices wurden vom Expertennetzwerk des Zero Project ausgewählt. 16 davon
stammen aus Deutschland oder Österreich, der Rest aus sieben weiteren Staaten. Von jedem einzelnen ist auf den Folgeseiten ein einseitiges Factsheet abgedruckt.
Projektname
Organisation
Projektname
Land
Organisation
Proefwonen (Probewohnen) – ein rascher Belgien
Zugang zu preiswerten Wohnungen
Hogeschool Universiteit/Woonwinkel Zennevallei
Inklusives Kommunikations- und
­Computer Camp
Österreich
Brot für die Welt/Diakonie – MICC 2014
Trainingskurs für eine aktive Rolle in
der Gesellschaft
Belgien
Onafhankelijk Leven – Freedom School
Gewählte Selbstvertretung in
­Wohngruppen und Tagesstätten
Österreich
Caritas Wien
Das Persönliche Assistenz-Budget
gibt Kontrolle
Belgien
Vlaams Agentshap voor Personen met een Handicap
Wohnen und Leben in Eigenständigkeit
Österreich
IFS – Institut für Sozialdienste, „Fundament“
Heute entscheide ich!
Deutschland
Caritasverband Köln
Peer-Beratung als anerkannter Beruf
Österreich
Land Oberösterreich - Direktion Gesundheit und Soziales
Neuer Stadtteil, vollständig inklusiv
Deutschland
Forum – Eine Mitte für Alle, Hamburg Alsterdorf
Auch meine Stimme zählt!
Österreich
Lebenshilfe Graz und Umgebung
IGLU – Inklusive, selbstfinanzierte
Wohngemeinschaft
Deutschland
Integration statt Aussonderung, gemeinsam Leben gemeinsam Lernen e.V.
Kostenlose Beratung über
­assistierende Technologien
Österreich
Lifetool
Zertifizierte Zentren für Selbst­
bestimmtes Leben
Deutschland
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben
Deutschland e. V.
Ideenwettbewerb zur Entwicklung von
individuellen Hilfsmitteln
Österreich
ÖAR, TU Wien, UNIQA – Wettbewerb „Unikate“
Wegbegleitung zum Selbstbestimmt
Leben
Deutschland
MOBILE Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Dortmund
Persönliche Assistenz nach dem
Auftraggebermodell
Österreich
Selbstbestimmt Leben – Initiative Oberösterreich
Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell mit Unterstützung
Deutschland
Rhein-Main Inklusiv Case-Management
Individuelle Begleitung in der Freizeit
Österreich
Verein „Gemeinsam Leben – gemeinsam Lernen, Integration
Wien“
Menschen mit Behinderungen stellen
ihre Assistenten an
Deutschland
VbA Selbstbestimmt Leben e.V. München
Das Recht auf ein persönliches
Assistenzbudget
Schweden
Socialstyrelsen – Schwedisches Amt für Gesundheit und
Wohlfahrt
Nutzung von EU-Geldern für auf
Gemeinschaft basiertes Leben
Europäische
Union
European Expert Group (EEG)
Persönlicher Ombudsmann: Vertrauen
statt Bevormundung
Schweden
Socialstyrelsen – Schwedisches Amt für Gesundheit und
Wohlfahrt
Barrierefreies Wahlmaterial für
­Menschen mit Sehbehinderung
Finnland
Finnish Federation of the Visually Impaired (FFVI)
Zukunftsplanung von Erwachsenen
mit einer geistigen Behinderung und
betreuenden Eltern
Schweiz
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik
Preiswerte Barrierefreiheit von PCs
und Tablets
Grossbritannien
Scope/Beaumont College – Connect to Control
Weiterbildung zur persönlichen
Zukunftsplanung
Schweiz
WINklusion Netzwerk persönliche Zukunftsplanung
Nutzerkontrollierte persönliche
­Assistenz als Genossenschaft
Norwegen
Uloba
40
Land
41
„Proefwonen“ (Probewohnen) – Ein rascher­
Zugang zu preiswerten Wohnungen
Trainingskurs für eine aktive Rolle
in der Gesellschaft
BELGIEN/WOONWINKEL ZENNEVALLEI
BELGIEN (FL ANDERN)/ONAFHANKELIJK LEVEN VZW
Bei dem Projekt „Proefwonen“ kooperieren Immobilienanbieter und Sozialdienste, um Menschen mit
geistiger Behinderung Zugang zum Immobilienmarkt zu geben. Anstelle des üblichen Registrierungsprozesses ermöglicht „Proefwonen“ einen direkten Zugang zu preiswerten Wohnungen. Eine Koordinierungsstelle bringt Kandidaten/Mieter und die vorhandenen Wohnmöglichkeiten zueinander.
Freedom School ist ein fünftägiger Trainingskurs für Menschen mit Behinderungen, ein interaktiver
Sommerkurs mit 18 Teilnehmern (Menschen mit Behinderung und ihre persönlichen Assistenten). ­
Er entwickelt die Talente und Fähigkeiten für ein selbstbestimmteres Leben und die Umsetzung von
persönlichen Projekten, die eine verbesserte Teilnahme am Gesellschaftsleben ermöglichen. Ziel des
Trainings ist auch die Stärkung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und die Heranbildung von Frei­
willigen/Aktivisten als zukünftige Führungskräfte.
Problemerfassung
Proefwonen versucht folgende Probleme, die sich bei
der Zusammenarbeit zwischen Sozialeinrichtungen
und Immobilienanbietern ergeben können, zu lösen:
• Die Unsicherheit des Zeitpunkts der tatsächlichen
Vergabe kann den reibungslosen Übergang zwischen einem Leben in einer Pflegeinstitution und
selbstbestimmtem, betreuten Leben außerhalb
gefährden.
• Es gibt wenige Möglichkeiten, selbstbestimmtes
Leben „auszuprobieren“ und – wenn nötig – diesen
Schritt wieder rückgängig zu machen. Beides sind
wichtige Grundvoraussetzungen für eine Deinstitutionalisierung.
Die Inklusion von Menschen mit geistiger
Behinderung in soziale Miet­wohnungen
kann nur durch ein vielschichtiges
Konsensmodell zwischen den Sozial- und
Immobiliendiensten erreicht werden.
Joris VAN PUYENBROECK, Projektkoordinator
Credit: Woonwinkel Zennevallei
Selbstbestimmtes Leben in eigenen Wohnungen sollte auch
„ausprobiert“ werden können – „Proefwonen“ schafft die
Voraussetzungen dafür
Wohnungen und deren Umgebung. Nach der Bedarfsfeststellung von potenziellen Kandidaten, kann der
Sozialdienst den Kandidaten für das Projekt anmelden. Dieser Vergabeprozess wird durch einen lokalen
Vergabeausschuss gesteuert.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Nach einer positiven Evaluierung des Projektes in der
Stadt Halle, hat die flämische Regionalregierung den
gesetzlichen Rahmen für eine weitere Umsetzung geschaffen. Damit wurde weiteren Städten in Flandern die
Möglichkeit gegeben, ähnliche Initiativen zu ergreifen.
• Immobilienanbieter sehen sich verletzlichen Kunden
gegenüber, haben aber keine Mittel sie zu unterstützen. In einigen Fällen kann das zu einer Zwangsräumung führen.
Z A H L E N & FA K T E N
Lösungsansatz & Methode
Die Anbieter von Sozialwohnungen melden Sozial­
einrichtungen, wenn Immobilien auf den Markt
kommen und informieren über die Beschaffenheit der
Mieke SCHROOTEN & Joris VAN PUYENBROECK
Hogeschool Universiteit Brussel, Belgium
+32/2/609 81 86 – mieke.schrotten@hubkaho.be
www.huisvesting-regio-izegem.be/proefwonen/
www.woonwinkelzennevallei.be
42
• 24 Kandidaten haben das Programm in den
letzten drei Jahren absolviert. Mehr als fünf
Prozent von insgesamt rund 450 Wohn­
möglichkeiten wurden für Menschen mit
geistiger Behinderung reserviert.
• Elf Programmteilnehmer wurden nach ihrem
Urteil gefragt, und alle haben die neuen
Lebensumstände positiv beurteilt.
Beschreibung in Einfache Sprache: Seite 96
Problemerfassung
Da Menschen mit Behinderungen oft nicht dieselben
Möglichkeiten wie anderen gewährt werden, fokussiert der Trainingskurs auf die Entdeckung und Entwicklung von Fähigkeiten dieser Gruppe. Nach dem
Training spielen die Teilnehmer eine aktivere Rolle im
öffentlichen Leben und haben die Fähigkeit, unabhängig eigene Projekte zu organisieren. Dabei schaffen
sie auch mehr Bewusstsein für die Bedürfnisse, aber
auch für die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft.
­
Nach fünf Tagen in der ,Freedom School‘
bin ich so voller Energie und ­bereit T
­ aten zu
setzen! Das Gruppenerlebnis war toll und
die Unterstützung durch die Organisation
,Unabhängiges Leben‘ war unglaublich.
Ein Projektteilnehmer
Lösungsansatz & Methode
Die Basis von Freedom School ist die Erkenntnis,
dass die Absolventen einen wirklichen Unterschied in
ihrem sozialen Umfeld erzielen können. Vertrauensbildung und das Erlebnis des persönlichen Erfolges
wird durch speziell ausgewählte Projekte ermöglicht.
Teilnehmer erleben sich erstmals nicht als Klient oder
als Teilnehmer, sondern in der Rolle eines Experten
und einer Führungskraft. Sie übernehmen selbst die
Verantwortung, gesellschaftliche Veränderungen
herbeizuführen.
Mathias VAN HOVE
Onafhankelijk Leven
Sint – Amandsberg Groot Begijnhof 31, 9040 Belgium
+32/471/71 51 97 – mathias@onafhankelijkleven.be
Z A H L E N & FA K T E N
• 18 Personen haben das erste Training
absolviert.
• Fünf selbstgewählte Projekte sind entstanden und werden weiterverfolgt.
• Sieben Teilnehmer sind nun Freiwillige bei
„Selbstbestimmt Leben“ und einige arbeiten
als „Botschafter“ für die Organisation. In
dieser Rolle vertreten sie die Bewegung in
externen Meetings und bilden das Herz der
Freiwilligengruppe.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Das Konzept „Freedom School kann leicht kopiert und
auf lokale Gegebenheiten und Präferenzen angepasst
werden. Die Kosten sind niedrig, denn nur Unterkünfte
und externe Trainer sind zu finanzieren. Als Ergebnis
können gelebte Inklusion, die Stärkung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und die Entwicklung zukünftiger Führungskräfte gegenüber gestellt werden.
Die Absolventen der Freedom School erleben sich erstmals
nicht als Klient oder Teilnehmer, sondern als Experte oder
Führungskraft
43
Das Persönliche-Assistenz-Budget
gibt Kontrolle
Ein Angebot für Menschen mit kognitiver
Beeinträchtigung und ihre Unterstützer
BELGIEN/SOZIALHILFEMINISTERIUM & AMT FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
DEUTSCHLAND/DIÖZESAN-CARITASVERBAND FÜR DAS ERZBISTUM KÖLN E. V.
Die Unterstützung, welche Menschen mit Behinderungen bekommen, entspricht oft nicht dem Modell
der Menschenrechte. In Flandern können sich jedoch Menschen mit Behinderungen für ein Persönliches-Assistenz-Budget (PAB) entscheiden. Das wichtigste Merkmal eines PAB ist es, dass Menschen
mit Behinderungen (oder ihre Vertreter) beides – die Assistenz und das Assistenzbudget – kontrollieren, und nicht der Dienstleister. Der Budgetnutzer entscheidet, wer als Assistent arbeitet, für welche
Aufgaben, zu welcher Zeit und wo und wie Assistenz zu leisten ist.
Das zweitägige Bildungsangebot für erwachsene Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung zur politischen Bildung (Demokratiewerkstatt) wurde gemeinsam mit Studenten der Universität Koblenz-Landau und der evangelischen Hochschule Darmstadt konzipiert, um Grundlagen zur politischen Bildung zu
vermitteln. In einem speziell entwickelten Planspiel werden politische Entscheidungsprozesse spielerisch erleb- und erfahrbar gemacht. Die Teilnehmer besuchen den Landtag und haben Gelegenheit,
sich mit einem Abgeordneten zu ihren Fragen auszutauschen.
Problemerfassung
Normalerweise haben Leistungsbezieher keinen
­Einfluss auf die Unterstützung, die sie bekommen.
1987 schärften flämische Pioniere mit Behinderungen das Bewusstsein für die Fähigkeiten von
Menschen mit Behinderungen und ihr Bedürfnis
an Persönlicher Assistenz. 1997 startete das erste
Persönliche-­Assistenz-Budget-Pilotprojekt. Im Jahr
2000 wurde der PAB-Beschluss vom flämischen
Parlament angenommen.
Nur dank meines Persönlichen-AssistenzBudgets bin ich in der Lage, das zu tun,
was ich derzeit mache: Ich gehe ­arbeiten
und ich bin Vater und Ehemann.
PETER, ein PAB-Nutzer
Lösungsansatz & Methode
Während das flämische Amt für Menschen mit Behinderungen (VAPH) das Persönliche-Assistenz-Budget
verwaltet, wird es vom flämischen Sozialhilfeministerium finanziert. Personen mit jedweder Behinderung
können sich für ein PAB bewerben. Die Gesamtzahl
der PAB-Nutzer wird jedoch durch das jährlich zur
Verfügung stehende Gesamtbudget begrenzt. Ein
multidisziplinäres Team entscheidet über den Unterstützungsbedarf und das jährliche Budget, welches
Z A H L E N & FA K T E N
• 2014 gab es 2.481 PAB-Nutzer in Flandern.
• Aufgrund eines begrenzten Gesamtbudgets
(ungefähr 90 Millionen Euro) befinden sich
über 6.000 Personen auf der PAB-Warteliste.
• Jedes PAB beträgt zwischen 9.643 und
45.000 Euro.
jeder PAB-Nutzer bekommt. Die Person kann wählen,
wen er/sie als Assistenten beschäftigt und wie. Das
VAPH kann die Nutzung des Budgets überprüfen.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Das PAB kann in alle Länder übertragen werden.
Es wurde erfolgreich von Menschen mit einer großen
Bandbreite von Behinderungen benutzt, mit Unterstützung durch Behinderungsorganisationen. Untersuchungen ermittelten, dass das PAB eine bessere
Kosteneffizienz und einen größeren Einfluss auf die Lebensqualität hat als angebotsgesteuerte Unter­stützung.
Flämischer Regierungsbeschluss zu der Vergabe von
Förderungen (Persönliches-Assistenz-Budget) für Menschen
mit Behinderungen, 2000
Els WINTERS
Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap
PAB-cel Sterrenkundelaan 30, 1210 Brüssel, Belgien
+32/2/225 85 26 – pab@vaph.be – www.vaph.be
44
Credit: © Onafhankelijk Leven vzw
Menschen mit Behinderungen (oder ihre Vertreter)
kontrollieren die Assistenz und das Assistenzbudget, und
nicht der Dienstleister
Beschreibung in Einfache Sprache: Seite 92
Problemerfassung
Um politische Teilhabe für den Personenkreis der
Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sicherstellen zu können, ist es wichtig, passgenaue Fortbildungen anzubieten. Darüber hinaus müssen die Unterstützer/Assistenten für diese Themen interessiert und
qualifiziert werden. Weiterhin ist es notwendig, dass
sich politische Gremien, Vereine etc. auf den Personenkreis einstellen. Dienstleister und Bildungsanbieter
müssen zusammenarbeiten und die Angebote inklusiv
ausrichten. Personelle und finanzielle Ressourcen
müssen für diese Angebote bereitgestellt werden.
Politik kann Spaß machen – ich will mich
in meiner Gemeinde einbringen.
Ein Teilnehmer
Lösungsansatz & Methode
1. Anschreiben für die Einladung wurden in einfacher
Sprache erstellt.
2. Fragebögen und Materialien wurden in einfacher
Sprache erstellt.
3. Wechsel zwischen Gruppenarbeiten, Plenumsarbeiten und Rollenspielen.
4. Förderung der Willensbildung und Anbahnung der
Fähigkeit selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen.
5. Förderung der Selbstsicherheit eigene und fremde
Interessen zu vertreten.
6. Teilnehmer wurden zum Präsentieren von Ergebnissen vor der Gruppe motiviert.
Dr. Elisabeth KOMP
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.
Referentin Behindertenhilfe, Georgstr. 7, 50676 Köln, Deutschland
+49/221/20 10 247 – elisabeth.komp@caritasnet.de
www.caritasnet.de
Zweitägiges Bildungsangebot, um Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen zur politischen Teilhabe zu befähigen
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Ein weiteres Seminar wurde für die Bewohnerbeiräte
aus stationären Wohneinrichtungen durchgeführt.
Zurzeit ist eine Richtlinien-Empfehlung in Planung, die
potenziellen Bildungsträgern Grundlagen bieten soll,
wie dieses Angebot für die Zielgruppe der Menschen
mit kognitiven Beeinträchtigungen konzipiert werden
kann. So könnte das Projekt regional und bundesweit
von VHS (Volkshochschulen) oder anderen Bildungsanbietern aufgriffen und multipliziert werden.
Z A H L E N & FA K T E N
• Insgesamt nahmen 40 Menschen mit Behinderungen und 15 Unterstützer daran teil.
An zwei Maßnahmen waren jeweils acht bis
zehn Studenten beteiligt.
• Einige Teilnehmer besuchen mit ihren
Unterstützern seit der Bildungsmaßnahme öffentliche Sitzungen im Rathaus und
schreiben Briefe mit ihren Anliegen an die
Ratsmitglieder. Sie werden in der Gemeinde
zunehmend sichtbar; sie gehören als aktive
Bürger DAZU, statt nur „Dabei zu sein“.
45
Neuer Stadtteil, vollständig inklusiv
DEUTSCHL AND/FORUM EINE MIT TE FÜR ALLE
Am Forum Eine Mitte für Alle beteiligen sich Hamburger Bürger sowie Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen, Politik und Verwaltung. Das Forum Eine Mitte für Alle gibt Impulse und formuliert
Empfehlungen zur inklusiven Stadtentwicklung. Ziel ist es, den neuen Stadtteil Mitte Altona von Anfang
an so zu planen, dass alle Menschen darin gut leben können.
Problemerfassung
Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs
Altona werden auf rund 13 Hektar Land rund 1.600
Wohnungen entstehen, Baubeginn 2015. Durch die
Verlagerung des Bahnhofs Altona nach Norden werden in den nächsten Jahren zusätzlich etwa 16 Hektar
frei. Auf dem Gesamtgebiet soll ein Quartier mit etwa
3.500 Wohnungen gebaut werden, das zweitgrößte
Stadtentwicklungsprojekt nach der Hafencity.
Credit: Forum Eine Mitte für Alle
Karen HAUBENREISSER, Q8 Altona
Lösungsansatz & Methode
Von einem inklusiven Stadtteil kann gesprochen
werden, wenn alle Menschen im Quartier selbstverständlich dazu gehören und niemand ausgeschlossen wird. Die Bedingungen im Stadtteil sind so zu
gestalten, dass jeder Mensch am Leben teilnehmen
kann, unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner körperlichen Verfassung, seiner sozialen
oder kulturellen Herkunft, von Geschlecht, sexueller
Orientierung oder Alter. Jeder kann alle öffentlichen
Angebote uneingeschränkt nutzen, wenn notwendig,
mit entsprechender Unterstützung.
Das Forum Eine Mitte für Alle entwickelte 30 Ziele für
einen inklusiven Stadtteil. Es begleitet den Stadtentwicklungsprozess mit Empfehlungen zur Umsetzung
der Ziele. Eine Mitte für Alle gelingt dabei ein „rezipro-
Michael Preuss/Mitwirkender im Forum Eine Mitte für Alle
Oesterleystr. 11, 22587 Hamburg, Deutschland
+49/40/86 50 83 – preuss.hamburg@gmail.com
Karen Haubenreisser/Q8 Altona
Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg, Deutschland
+49/40/35748153 – k.haubenreisser@q-acht.net
www.q-acht.net/eine-mitte-fuer-alle.html
46
DEUTSCHL AND/IGLU
IGLU – Inklusive WohnGemeinschaft LUdwigshafen – ist die erste und bisher einzige inklusive Wohngemeinschaft in Rheinland-Pfalz, der ein ausgearbeitetes Konzept zugrunde liegt. In der barrierefreien
Wohngemeinschaft leben zehn Menschen, davon vier Menschen mit Behinderungen und davon eine
Person mit hohem Unterstützungsbedarf. Die Unterschiedlichkeit der Bewohner ist ein Erfahrungsfeld für
inklusives Zusammenleben, zwei hauptamtliche Fachkräfte unterstützen und begleiten diesen Prozess.
Problemerfassung
In der Regel ist für Menschen mit Behinderungen die
stationäre oder ambulante Unterbringung die einzige
Alternative zum Elternhaus. Dies gilt insbesondere für
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Über 200 interessierte Menschen kamen zu den
­Versammlungen, um Ideen auszutauschen
Das „Forum Eine Mitte für Alle“ betritt
Neuland im noch wenig erforschten Feld
inklusiver Stadtplanung.
Inklusive, selbstfinanzierte
Wohngemeinschaft
ker Beteiligungsprozess“, ein Wechselspiel zwischen
Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Nachweisbare Wirkung zeigt sich dadurch, dass Politik
und Verwaltung die Postulate der Initiative aufgenommen/übernommen haben und eine intensive Beschäftigung mit dem Thema Inklusion in der Stadtentwicklung in Hamburg in Gang gesetzt worden ist.
Zudem ist auch ein Wachstumspotenzial vorhanden,
denn der Prozess und die Entwicklung in Hamburg
können an allen Orten nachvollzogen werden.
Z A H L E N & FA K T E N
• Das Forum Eine Mitte für Alle entwickelte
eine inklusive Planungsübersicht für den
neuen Stadtteil. Es gibt seit 2012 Impulse und
formuliert inklusive Empfehlungen für die verschiedenen Etappen der Stadtentwicklung.
• Einstimmig hat sich das Bezirksparlament
in Hamburg Altona dafür ausgesprochen,
dass die inklusiven Ziele „Eine Mitte für Alle“
Eingang finden sollen in den Planungsprozess der Mitte Altona und in alle weiteren
Altonaer Bauvorhaben.
• Inklusion hat Eingang gefunden in den
Städte­baulichen Vertrag Mitte Altona.
Der inkludierende Ansatz von IGLU,
erfordert ein neues professionelles
Selbstverständnis der Fachkräfte,
sowie erweiterte Leistungs- und
Qualitätsmerkmale.
Wolfgang SPÄHN, Mitglied des Unterstützerkreises IGLU
Lösungsansatz & Methode
Ein Ziel ist, durch diese gemeinschaftsorientierte
Wohnform inklusives Zusammenleben von Menschen
mit und ohne Behinderungen zu ermöglichen und ein
Angebot für Interessierte zu schaffen. Die Bewohner, die aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung
benötigen, erhalten diese durch ihre persönliche
Assistenz und/oder durch eine hauptamtliche Fachkraft. Bewohner ohne Behinderungen leisten in einem
gewissen Umfang entlohnte Unterstützungsdienste.
Außerdem entscheiden die Bewohner selbst, wer in
der Wohngemeinschaft lebt: Probewohnen, Vetorecht
in einem begleiteten Entscheidungsprozess von allen
Bewohner.
Bernadette BROS-SPÄHN
Integration statt Aussonderung, Gemeinsam Leben –
­Gemeinsam Lernen e. V.,
Carl-Friedrich-Gauß-Str. 34, 67063 Ludwigshafen, Deutschland
+49/621/522 135 – bros-spähn@t-online.de
www.iglu.gemeinsamleben-rheinlandpfalz.de
Z A H L E N & FA K T E N
• IGLU wurde 2013 aufgenommen auf die
deutschlandweite „Landkarte der inklusiven
Beispiele – Leuchttürme zeigen den Weg“.
• In der Kategorie „Bürgerschaftliches
Engagement von Menschen mit und ohne
Behinderung“ erhielt IGLU den Brückenpreis
2014 des Landes Rheinland-Pfalz.
• IGLU wurde 2014 von dem unabhängigen
gemeinnützigen Analyse- und Beratungshaus PHINEO in Berlin mit dem „Wirkt-Siegel“ für wirkungsvolles gesellschaftliches
Engagement ausgezeichnet.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Die Wohngemeinschaft finanziert sich aus den von
den behinderten Bewohnern eingebrachten persönlichen Budgets und sonstigen Geldleistungen sowie
den Mieteinnahmen der Bewohner. Dieses im Konzept
festgeschriebene und mit dem Land und dem kommunalen Kostenträger abgestimmte Finanzierungsmodell
wird derzeit vom Kostenträger infrage gestellt. Es
werden zurzeit alternative Lösungen verhandelt.
Credit: IGLU
In der barrierefreien Wohngemeinschaft leben zehn Menschen mit und ohne Behinderungen
47
Zertifizierte Zentren
für selbstbestimmtes Leben
Wegbegleitung zum Selbstbestimmt Leben
DEUTSCHLAND/INTERESSENVERTRETUNG SELBSTBESTIMMT LEBEN IN DEUTSCHLAND E.V.
MOBILE richtet sich vehement gegen die Fremdbestimmung behinderter Menschen. Behinderte
Menschen sollen als gleichberechtigte Bürger die Möglichkeit haben, ihre eigenen Lebenspläne entwickeln und verwirklichen zu können, wie es auch nichtbehinderten Menschen offensteht. Gemäß dieser
Zielrichtung führt MOBILE Projekte durch und baut Unterstützungsangebote auf, die behinderten Menschen in allen Lebensbereichen ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben ermöglichen.
Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL“ ist die Dachorganisation
der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen und wurde 1990 von Frauen und Männern mit Behinderungen gegründet. Seitdem wurde ein umfassendes Beratungs- und Dienstleistungsangebot für Menschen mit Behinderungen aufgebaut. Mit den Methoden des „Peer Support“ werden
Menschen mit Behinderungen gestärkt, damit sie Zugang zu ihren eigenen Ressourcen und Stärken
bekommen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können.
Problemerfassung
Selbstbestimmt leben für Menschen mit Behinderungen heißt, Kontrolle über das eigene Leben zu haben.
Das bedeutet vor allem, selbst über alle Angelegenheiten entscheiden zu können, die das eigene Leben
betreffen und zwar in allen Bereichen. Dennoch wird
über Menschen mit Behinderungen durch Behörden
oder Dienste der Behindertenhilfe verfügt, ohne dass
die Menschen mit Behinderungen selbst die Dienstleistung kontrollieren bzw. regeln können.
Z A H L E N & FA K T E N
• Z. B. das Zentrum für selbstbestimmtes
Leben in Kassel, der fag e.V.: 28 von 42
Beschäftigten in der Regie des fab e.V. sind
schwerbehindert.
• Im Außendienst werden über 350 Assistenten beschäftigt.
DEUTSCHL AND/MOBILE
Problemerfassung
Menschen mit Behinderungen wurden in Einrichtungen
untergebracht. Hilfs- und Finanzierungssysteme waren
auf Einrichtungen ausgerichtet. Selbstbestimmtes
Wohnen in der eigenen Wohnung war die große
Ausnahme.
Gleiche Rechte, gleiche Möglichkeiten,
gleiche Chancen und gleiche Pflichten –
das sind die Grundforderungen eines
selbstbestimmten Lebens.
Dr. Birgit ROTHENBERG, Vorstand MOBILE
Behinderung ist kein Schicksal; Behinderung ist kein medizinisches Problem.
Behinderung ist eine Frage der persönlichen und politischen Macht und Behinderung ist eine Frage des Bewusstseins.
Dr. Adolf RATZKA
Lösungsansatz & Methode
Ziele der ISL-zertifizierten Zentren für selbstbestimmtes Leben sind kostenlose Beratungen, Information
und Hilfen, die Menschen mit Behinderungen von
Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt
bekommen. So wird z. B. in Kassel vom fab e.V. von
den behinderten Mitarbeitern ein Assistenzdienst
betrieben, der es Menschen mit Behinderungen
ermöglicht, außerhalb von stationären Einrichtungen
zu leben. Außerdem ist die Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen, um sie in wirtschaftlicher,
Uwe FREVERT
„Selbstbestimmt Leben in Deutschland“ e.V. – ISL
Samuel-Beckett-Anlage 6, Zi.1.2, 34119 Kassel
+49/561/728 85-162 – Uwe.Frevert@fab-Kassel.de
www.fab-kassel.de
48
sozialer und politischer Hinsicht zu stärken, ein
wichtiger Grundbaustein, damit solche Dienstleistungen betrieben und kontrolliert werden können.
Das Empowerment soll auch auf individueller Ebene
(Beratung, Trainings), Gruppenebene (Selbsthilfegruppen) und institutioneller Ebene (Beteiligung von
Bürgern, Verbänden) gewährleistet werden.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Der Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter –
fab e.V. (vom ISL e.V. als Zentrum für selbstbestimmtes
Leben zertifiziert), hat in Kassel im Jahr 2013 ein neues Haus gebaut, das barrierefreie Büroflächen ebenso
enthält wie barrierefreie Küchen, Sanitäreinrichtungen
und Konferenzräume, die auch als Begegnungsstätten
von Menschen mit und ohne Behinderungen genutzt
werden können. Einige Büroflächen hat der fab e.V.
anderen ZsL zertifizierten Organisationen als Vermieter zur Verfügung gestellt.
Weiters wird durch politische Interessenvertretung,
Gremien- und Lobbyarbeit versucht, die rechtlichen
und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so zu
verändern, dass behinderte Frauen und Männer
gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.
Überdies dienen diese Aktivitäten auch der Bewusstseinsbildung, denn Menschen mit Behinderungen sind
eine Bereicherung für die Gesellschaft im Ganzen.
Lösungsansatz & Methode
Aus der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung heraus
analysieren Menschen mit Behinderungen, zum Teil
mit pädagogischer Unterstützung ihre Lebenssituation, benennen ihren Unterstützungsbedarf und entwickeln Perspektiven, wie sie ihr Leben selbstbestimmt
gestalten können. Das wird von MOBILE aufgegriffen
und systematisch umgesetzt. Dazu informiert MOBILE diese über ihre generellen (Menschen-)Rechte,
stärkt ihr Selbstbewusstsein und begleitet sie beim
Umsetzungsprozess.
Z A H L E N & FA K T E N
• MOBILE begann 1983 Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, 1992 wurde das
Konzept für Ambulant Betreutes Wohnen
entwickelt; seit 2005 fördert die Begleitende Elternschaft 13 Familien mit intellektuell
beeinträchtigten Eltern; seit 2009 leistet
MOBILE persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen.
• Gegenwärtig nutzen 1.829 Menschen die
Dienste von MOBILE.
• Die Anzahl der Assistenznehmer steigt
stetig (derzeit 69 aus 15 Städten) und auch
die finanzielle Ausgestaltung der Arbeitgebermodelle konnte in der Vergangenheit mit
einem öffentlichen Kostenträger systematisiert werden.
Ambulant Betreute Wohnen erfolgt über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Laut Leistungsbericht 2014 des LWL haben in Dortmund 2013,
1.829 Menschen dieses Angebot genutzt.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Das Angebot „Begleitete Elternschaft“ verwirklicht
den Rechtsanspruch auf Elternschaft für Menschen
mit intellektueller Beeinträchtigung und schützt die
Kinder vor Fremdunterbringung. MOBILE kann die
Konzepte im Rahmen von Schulungen an andere
Diensten vermitteln. Die Kostenübernahme für das
Dr. Birgit ROTHENBERG
MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Rosegger Str. 36, 44137 Dortmund
+49/2319 12 83 75 – ksl@mobile-dortmund.de
www.mobile-dortmund.de
Credit: MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
MOBILE organisiert eine Demonstration an einem Bahnhof
unter dem Motto „Zugang für alle“
49
Persönliche Assistenz im Arbeitgeber­
modell mit Unterstützung
Menschen mit Behinderungen stellen
ihre Assistenten an
DEUTSCHL AND/RHEIN-MAIN INKLUSIV
DEUTSCHL AND/VBA – SELB STBESTIMMT LEBEN E .V. MÜNCHEN
Ziel des Projektes ist es Unterstützung (Case Management) für Arbeitgeber mit Behinderungen a
­ nzu­bieten und dadurch sowohl bestehende Modelle zu unterstützen, als auch weitere Menschen mit Behinderungen dazu zu ermuntern, ihre persönliche Assistenz selbst – mit Unterstützung – zu organisieren.
Der Arbeitsschwerpunkt des Vereins liegt darin, Menschen mit Behinderungen in München bei der
Planung und Durchführung eines selbstbestimmten Lebens zu beraten. Dabei haben Menschen mit
Behinderung durch ein selbstbestimmtes Leben die Möglichkeit, ihre Assistenten selbst auszuwählen,
einzustellen und anzulernen. Weiters bietet der VbA einen Lohnabrechnungsservice für Arbeitgeber
mit Behinderungen, eine internet-gestützte Plattform zur Assistenzgewinnung sowie einen Reisedienst
für barrierefreie Reisen an.
Problemerfassung
Die reinste Form der persönlichen Assistenz ist das
sogenannte Arbeitgebermodell, bei dem der Mensch
mit Behinderungen seine Assistenten in seinem eigenen Betrieb beschäftigt. Dies garantiert das höchste
Maß an Selbstbestimmung, andererseits natürlich auch
die größte Eigenverantwortung. Viele Menschen mit
Behinderungen trauen sich diese Verantwortung nicht
zu und weichen deshalb auf ambulante Dienste oder
sogar stationäre Einrichtungen aus.
Unterstützte Assistenz ist eine Form
von Peer-Support.
Z A H L E N & FA K T E N
• Nach einer Eingewöhnungsphase wird in der
Vielzahl der Fälle das Niveau der Erfahrung
und das Selbstbewusstsein für die „neuen
Arbeitgeber“ groß genug, um ihre eigenen
Assistenten zu führen.
• Das Projekt hat mehr als 100 Beratungsaufträge pro Jahr.
• 2015 wurden einige neue Projekte gestartet, unter anderem ein Online-Kurs über die
Führung und Durchsetzung eines eigenen
Assistenzbetriebes.
Problemerfassung
Angeregt durch die „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“ der Menschen mit Behinderungen in den USA
entstanden in Deutschland Anfang der 1990er-Jahre
die Initiativen der „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“
von Menschen mit Behinderungen. Eine Regel in
diesen Initiativen ist, dass die leitenden Positionen
ausschließlich von Menschen mit Behinderungen
besetzt werden. Erfahrungen haben gezeigt: „Betroffene vertreten sich selbst am besten!“ Politische und
gesellschaftliche Entwicklungen und Veränderungen in
diesem Sinne können nur auf dieser Basis statt­finden.
Corina ZOLLE, Projekt-Koordinatorin Rhein-Main Inklusive
Lösungsansatz & Methode
Die Beratung und Unterstützung erfolgt durch ein
Team von Experten (Psychologen, Sozialpädagogen,
Juristen, Betriebswirte und Unternehmer), die über
langjährige Erfahrung mit dem Arbeitgebermodell
verfügen, zum Teil aus der eigenen Betroffenheit als
Arbeitgeber mit Behinderungen heraus.
Credit: VbA – Independent Living e.V.)
Corinna Zolle
bei ihrer TeilZero Project
Conference
im Februar
2015
Lösungsansatz & Methode
Die Arbeitsmethode des VbA basiert auf den Prinzipien des „Peer-Support“, das bedeutet: Betroffene
beraten, begleiten und unterstützen Betroffene. Zur
Qualifikation der Berater gehört daher neben einer
Ausbildung in Sozialpädagogik und/oder Psychologie
vor allem, dass sie selbst Menschen mit Behinderungen sind. Ihre Beratungsarbeit gewinnt dadurch an
Glaubwürdigkeit und sie können als Vorbild wirken.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ist in Amerika
entstanden und wurde in Deutschland übernommen. In
Andreas VEGA
VbA-Selbstbestimmt Leben e.V.
Westendstr. 93, 80339 München, Deutschland
+49/171/417 07 65 – info@vba-muenchen.de
www.vba-muenchen.de
Dr. Corina ZOLLE
Rhein-Main Inklusiv, Bergstr. 12, 55262 Heidesheim,
Deutschland – +49/6132/657188
corina.zolle@rhein-main-inklusiv.de – www.rhein-main-inklusiv.de
Beschreibung in Einfache Sprache: Seite 86
Persönliche Assistenz – Entdecke deine Möglichkeiten!
Andreas VEGA, Projekt-Koordinator, VdA
nahme an der
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Ähnliche Ergebnisse ließen sich auch in anderen
Regionen in Deutschland erzielen. Das Angebot ist
überregional. Finanzieller Anreiz für Bund oder Land
als Kostenträger für eine Persönliche Assistenz ist
eine Reduktion der Kosten sowohl im ambulanten
als auch im stationären Bereich, da Regiekosten bei
ambulanten Diensten sowie darüber hinaus auch noch
Investitionskosten bei stationären Einrichtungen, bei
diesem Modell zum größten Teil entfallen.
50
„Nichts über uns ohne uns“ ist das
Ziel unserer Tätigkeit.
der Zwischenzeit gibt es mehrere Selbstbestimmt-Leben-Zentren in Deutschland. Die Beratungsangebote
sind kostenlos, damit sie so niederschwellig wie möglich sind und von jedem in Anspruch genommen werden können. Die Finanzierung dieser Zentren erfolgt
vornehmlich durch öffentliche Mittel und Spenden.
Z A H L E N & FA K T E N
• In den letzten drei Jahren wurden rund 750
Beratungen geleistet.
• Pro Monat gibt es mehr als 140 neue Einträge in die Assistenzbörse.
• Aus der Erfahrung des Beratungsteams
lässt sich ableiten, dass etwa 65 Prozent der
Einträge erfolgreich sind.
51
Nutzung von EU-Geldern für
auf Gemeinschaft basiertes Leben
Barrierefreies Wahlmaterial für Menschen
mit Sehbehinderung
EUROPÄISCHE UNION/EUROPEAN EXPERT GROUP (EEG)
FINNL AND/FINNISH FEDER ATION OF THE VISUALLY IMPAIRED (FF VI)
Die Europäische-Experten-Gruppe (EEG) ist eine Vereinigung von Interessenvertretern, die mit
EU-Beamten und politischen Vertretern arbeitet und sie im Zuge dessen über die Vorteile von auf
­Gemeinschaft basiertem Leben, im Gegensatz zu geschlossenen Anstalten für Menschen mit Behinderungen aufklärt. Die EEG wurde gemeinsam von Lumos Foundation, European Disability Forum
(EDF), Eurochild, Mental Health Europe, Inclusion Europe, UNHCHR, UNICEF, European Network for
Independent Living (ENIL), European Social Network und Coface gegründet.
Für die Finnische Parlamentswahl 2011 finanzierte das Justizministerium in Kooperation mit dem Finnischen Verband der Menschen mit Sehbehinderung (FFVI) zu ersten Mal den Druck von barriere­freien
Kandidatenlisten – inklusive Audio- und in Braille-Format – für Menschen mit Sehbehinderung. Das
­Ministerium zahlte auch für die Produktion von zugänglichem Wahlmaterial, wie Informationen über den
Ablauf der Wahl. Der FFVI war für die Produktion und die Verteilung des Materials verantwortlich.
Problemerfassung
Über eine Million Kinder und Erwachsene mit Behinderungen leben in geschlossenen Anstalten innerhalb
der EU. Studien zeigen, dass dies zu sozialem Ausschluss, Segregation sowie zu negativen Effekten bei
der Entwicklung des Gehirns bei ganz kleinen Kindern
führt. Die EU ist federführend bei der Bestimmung
der Sozialpolitik in Europa. Deshalb war es wichtig,
Geldmittel von institutioneller Hilfe zu gemeinschaftsorientierter/familienbezogener Hilfe umzuleiten.
Der einzigartige und gemeinschaftliche Zugang der EEG war
entscheidend, die EU zu
überzeugen, Gelder nicht weiterhin in schädliche Institutionen
zu investieren.
Georgette MULHEIR,
Chief Executive, Lumos Foundation
Lösungsansatz & Methode
Die EEG wurde gegründet, um die EU bei der Reform
von Hilfsprogrammen in Europa zu unterstützen.
Die EEG bietet Beratung und Hilfsmittel für Entscheidungsträger in der EU, schärft das Bewusstsein
und betreibt Lobbying, um die Finanzmittel des ­
Georgette MULHEIR
Lumos Foundation, Gredley House, 1-11 Broadway, Stratford
London, E15 4BQ, Großbritannien
georgette.mulheir@lumos.org.uk
www.deinstitutionalisationguide.eu
52
Z A H L E N & FA K T E N
• Das Programm wurde 2009 vom damaligen
Kommissar für Beschäftigung und soziale
Fragen Vladimir Špidla initiiert.
• 2012 wurden Verhalten- und Lenkungsmaßnahmen mit praktischen Hinweisen für den
Übergang von institutioneller Betreuung zum
Leben in der Gemeinschaft entwickelt.
• Das Informationsmaterial wurde in 14 Sprachen übersetzt in allen EU-Mitgliedsländern
und Brüssel verteilt.
367 Millionen Euro großen Struktur- und Investmentfonds weg von Institutionen und hin zu gemeinschafts- und familienorientieren Lösungen umzuleiten.
Die EEG setzt sich aus Organisationen, die Kinder,
Familien und Erwachsene mit Behinderungen und/
oder intellektuellen Beeinträchtigungen vertreten, sowie aus öffentlichen und Non-Profit-Serviceanbietern,
öffentlichen Institutionen und internationalen NGOs
zusammen.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Der Erfolg der EEG innerhalb der EU hat dazu geführt,
dass die USA, die Weltbank und andere internationale Geldgeber Möglichkeiten erkunden, wie sie ihre
Geldmittel besser beim Thema Institutionalisierung
verwenden können. Gegenwärtig prüft die EEG, ob
ihre Richtlinien auch für private und andere Geldgeber
hilfreich sein könnten.
Problemerfassung
Vor 2011 waren Kandidatenlisten bei Wahlen in
Finnland nicht für alle Menschen barrierefrei; es
gab nur gedruckte Listen oder eine Veröffentlichung
im Internet.
Das Wahlerlebnis sollte
barrierefrei sein, vom Anfang bis
zum Ende.
Maria FINSTRÖM, Leiterin, Finnischer Verband
für Menschen mit Sehbehinderung
Lösungsansatz & Methode
Durch die Produktion von Listen im Audio- und im
Braille-Format konnte der Zugang zur politischen
Teilnahme für Menschen mit Sehbehinderung wesentlich erleichtert werden. Die Betroffenen waren in die
Planung und Durchführung des Projektes durch den
FFVI direkt eingebunden.
Credit: Juha Tuomi/kuvatoimisto Rodeo
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Abhängig vom Wahlsystem ist diese Methode leicht
auf andere Länder übertragbar. Zudem bestätigt
das finnische Justizministerium eine hohe Kosten­
effizienz.
Ein Wähler liest die Kandidatenliste in Braille
Z A H L E N & FA K T E N
• Seit 2011 werden diese visuellen Hilfsmittel
bei sämtlichen Wahlen in Finnland eingesetzt.
Maria FINSTRÖM
Finnish Federation of the Visually Impaired
Marjaniementie 74, 00030 IIRIS, Finnland
+358/9/3960 4669 – maria.finstrom@nkl.fi
www.nkl.fi/fi/etusivu
• 2014 produzierte das Ministerium 13.500
Kandidatenlisten in Audio-Format und 250 in
Braille.
53
Preiswerte Barrierefreiheit von
PCs und Tablets
Nutzerkontrollierte persönliche Assistenz
als Genossenschaft
GROS SBRITANNIEN/CONNECT TO CONTROL (SCOPE , BEAUMONT COLLEGE)
NORWEGEN/ULOBA
Das Unternehmen British Telecom (BT) und das Scope Beaumont College haben das Technologie­
projekt „Connect to Control/Mind the Gap“ entwickelt, das marktübliche, kostengünstige Tablet-­
Computer oder PCs verwendet, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu machen.
Uloba, Independent Living Norwegen, ist eine für alle Menschen mit Behinderungen tätige Organisation, die das Konzept einer „nutzerkontrollierten persönlichen Assistenz“ auf Grundlage der Selbstbestimmt-Leben-Philosophie weiter entwickelt hat. Fünf Menschen mit Behinderungen gründeten die
Organisation 1991 mit dem Ziel, Gleichheit für alle Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Uloba
ist als Genossenschaft organisiert, die ihren Mitgliedern, den Nutzern der Assistenzleistungen, gehört.
Heute zählt Uloba fast 1.000 Koordinatoren, die 5.700 Assistenten betreuen. Uloba ist damit Norwegens wichtigster Anbieter für persönliche Assistenz.
Problemerfassung
Die wichtigsten Barrieren für Menschen mit Behinderungen in der Verwendung von IT-Geräten
zuhause oder am Arbeitsplatz sind die meist wenig
durchdachte Gestaltung des „Interface“ (Ein- und
Ausgabemöglichkeiten) und die teure Barrierefrei-Machung. Deshalb musste das Projekt folgende Kriterien
erfüllen:
• normales Standardgerät,
• eine deutliche Preisreduktion der Technologie,
• die Funktionalität sollte erhöht werden,
• eine Analyse, warum das Standardgerät nicht
ausreichend barrierefrei ist,
• Einflussnahme auf das zukünftige Design.
Wir haben aus herkömmlichen
Geräten zunächst erste
Prototypen geschaffen und
damit bewiesen, dass es möglich
ist, sie kostengünstig barriere­frei zu machen.
Rohan SLAUGTER, Scope Beaumont College
Lösungsansatz & Methode
Ein funktionierender und getesteter Prototyp wurde
an interessierte Unternehmen weitergegeben und
in manchen Fällen wurde das Design entsprechend
verändert. Die Methode, Standardprodukte zu
verwenden, wurde durch das „SmartHub“ zu einem
marktgängigen und breit verfügbaren Produkt. Ein Report gibt Empfehlungen zur Nutzung und Anpassung
Z A H L E N & FA K T E N
• 23 Systeme wurden während des Projektes
installiert
• Ein Bericht („Enabling Technology“) wurde
publiziert und damit das Projekt öffentlich
bekannt gemacht; überdies wurde es bei
zwei Konferenzen, in einem Journal und bei
einer öffentlichen Vorlesung der Royal
Society in London vorgestellt.
• Der Prototyp wurde in ein kommerzielles
Produkt namens „SmartHub“ integriert; es
wird von Therapy Box produziert.
(www.therapy-box.co.uk)
des Designs. Bis Herbst 2014 wurden 23 Systeme
installiert; diese Geräte sind den persönlichen Bedürfnissen der jeweiligen Personen angepasst.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Die wichtigste Frage ist: Wie können IT-Systeme
in Büros und Home Offices einfach auf Barrierefreiheit adaptiert und installiert werden? Scope hat
ein Pilotprojekt gestartet, um diese Technologie zu
erforschen.
Standardgeräte mit
verbessertem
und barriere­
freien Interface
Rohan SLAUGHTER
Scope, Slyne Road, Lancaster, Großbritannien
+44/1524/54 14 00 – rohan.slaughter@scope.org.uk
54
Credit: Scope
Problemerfassung
Vor fast 25 Jahren wollten fünf Menschen die Situation von Menschen mit Behinderungen in Norwegen
ändern. Sie gründeten die Genossenschaft Uloba und
mussten sich folgenden Herausforderungen stellen:
• Nutzerkontrollierte persönliche Assistenz (UPA) als
Teil des Dienstleistungsangebots aller Gemeinden
an Menschen mit Behinderungen zu machen;
• UPA zu einem individuellen Recht von Menschen
mit Assistenzbedarf zu machen;
• gegenüber Behörden Aufklärungsarbeit zur persönlichen Assistenz zu betreiben;
• die Aufmerksamkeit von Menschen mit Behinderungen darauf zu lenken, dass sie diskriminiert werden.
Uloba macht selbstbestimmtes
Leben zur Realität.
Vibeke MARØY MELSTRØM,
CEO und Mitbegründerin von Uloba
Lösungsansatz & Methode
• Menschen, die über Uloba nutzerkontrollierte
persönliche Assistenz erhalten, lernen, wie sie ihre
Assistenten beaufsichtigen und „managen“. Sie
lernen, Verantwortung zu tragen und ihre Entscheidungsfreiheit zu nützen.
• Das bedeutet, dass sie Assistenten beschäftigen
und Stellenbeschreibungen verfassen. Uloba erfüllt
die Funktion des Arbeitgebers und bezahlt die Assistenten, aber der Koordinator ist dabei die Person,
die Assistenz braucht.
Tove Linnea BRANDVIK
Uloba, Box 2474 Strømsø, 3003 Drammen, Norwegen
+47/32/20 59 10 – post@uloba.no – www.uloba.no
• A
uch für Kinder und andere Menschen, die die
Kontrollfunktion nicht selbst ausüben können, bietet
Uloba ein spezielles Assistenzmodell an.
• Uloba stellt Peer-Beratung in den Mittelpunkt. Die
Gründer von Uloba und Berater, die Konsultationen
und Training für Koordinatoren anbieten, brauchen
selbst Assistenz.
• Mindestens 50 Prozent der Mitarbeiter von Uloba
sind Menschen mit Behinderungen.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Das Konzept kann auch sehr gut in anderen Ländern
umgesetzt werden. Im Kampf, um das Recht auf
nutzerkontrollierte persönliche Assistenz als Gleichheit förderndes Mittel, müssen Menschen permanent
daran erinnert werden, dass diese Form von Unterstützung keine zusätzlichen Kosten verursacht. Es
geht hier lediglich darum, vorhandene Finanzmittel anders zu verwenden – dafür, Assistenten zu bezahlen,
und Menschen beizubringen, wie sie Koordinatoren
werden und wie sie ihre Arbeit erleichtern können.
Z A H L E N & FA K T E N
• Am 31. Dezember 2013 hatte Uloba über 1.100
Mitglieder und beschäftigte 5.700 Assistenten.
• In Norwegen gibt es insgesamt rund 2.900
Menschen mit Behinderungen, die Assistenzdienste nutzen (Stand: 2012).
• Am 1. Januar 2015 wurde die „nutzergesteuerte Assistenz“ zu einem gesetzlich verankerten Recht für Menschen in Norwegen,
die Assistenz benötigen. Uloba war eine der
wichtigsten Triebkräfte bei der Einführung
dieses Rechts.
55
Inklusives Kommunikations- und
Computer Camp
Gewählte Selbstvertretung in
Wohngruppen und Tagesstätten
ÖSTERREICH/BROT FÜR DIE WELT „MICC 2014“
ÖSTERREICH/CARITAS WIEN
Das Pilotprojekt „mICC 2014“ befähigte eine internationale Gruppe von jungen Menschen mit motorischen Behinderungen aus vier mittel- und südosteuropäischen Ländern zu mehr Selbstbestimmung,
Anwaltschaft und Führungskompetenzen, und ermöglichte die Schaffung einer starken, dynamischen,
vielfältigen und vor allem inklusiven Zivilgesellschaft.
Die Selbstvertreter der Caritas Wien sammeln Wünsche und Beschwerden aus den Wohngruppen und
Tagesstätten und tragen diese an die zuständigen Stellen weiter. Sie sind außerdem in die Vorhaben
des Bereiches aktiv eingebunden, nehmen an Leitungssitzungen teil, treten bei öffentlichen Veranstaltungen auf, machen bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden mit oder führen Besucher durch die
Einrichtungen.
Problemerfassung
Es ist grundlegend wichtig, dass Jugendliche mit
Behinderungen Zugang zu Unterstützung haben,
um fundierte Entscheidungen über ihren weiteren
Bildungsweg treffen zu können. Es wird ihnen aber
nur selten eine betreute Plattform geboten, in der sie
sich austauschen, neue Ansätze kennenlernen und
sich weiterentwickeln können.
Problemerfassung
Erwachsene Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung erlebten in ihrer Biografie Fremdbestimmung
über ihre Lebensgestaltung. Sie sind daran gewöhnt
worden, passiv über ihr Leben entscheiden zu lassen.
Credit: Brot für die Welt
Teilnehmer und Teilnehmerinnen des fünftägigen Camps
Die Zeit in Linz bleibt immer in
­Erinnerung! Ich traf Menschen, lernte
Neues, erlebte einiges –
solche Erfahrungen zeichnen uns aus.
Sotiris KANIRAS, Teilnehmer aus Griechenland
Lösungsansatz & Methode
Das fünftägige Camp fand an der Johannes Kepler
Universität in Linz in Oberösterreich statt und bot den
Teilnehmern im Rahmen von Workshops die Aus- und
Weiterbildungsmöglichkeit auf den Gebieten Information, Kommunikation und Technologie sowie assistierende Technologien an. Geleitet wurden die Workshops von einer Gruppe internationaler Experten.
Abgerundet wurde das Camp mit einem umfangreichen Freizeitprogramm – schließlich sollten alle
Teilnehmenden nicht nur lernen, sondern auch Spass
daran haben. Wichtig ist es, nach dem Camp miteinander in Kontakt zu bleiben, Erfahrungen auszutauschen oder Themen diskutieren zu können. So
werden die modernen Möglichkeiten der Online-Kommunikation genützt. Es gibt es zum Beispiel eine
eigene Webseite und eine Facebook-Gruppe. Neben
dem formalen Programm, bietet das Camp aber auch
Joanna KINBERGER
Brot für die Welt oder Diakonie
Steinergasse 3/12, 1170 Wien, Österreich
+43/1/402 67 54-40 – joanna.kinberger@diakonie.at
http://m.icc-camp.info
56
„mICC 2014“
ein Forum, in dem die Teilnehmer kulturelle Vielfalt
und interkulturellen Dialog erfahren können.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Dieses Pilotprojekt kann so gestaltet werden, dass es
andere Altersgruppen, Spezialisierungen und Schulstoffe umfasst oder auf andere Arten von Behinderungen ausgerichtet wird. Das Projekt kann auch einfach
vergrößert werden. Obergrenzen gibt es nur bei der
Erstellung von barrierefreier Infrastruktur am gewählten Veranstaltungsort. In Linz beispielsweise gibt es
nur einige kostengünstige barrierefreie Unterkünfte,
die der Größe der Gruppe entsprechen. Da dies ein
Pilotprojekt ist, wurden alle Kosten der Teilnehmer
durch Förderungen gedeckt.
Lösungsansatz & Methode
Jede der Wohn- und Tagesstättengruppen bestimmt
ihre Sprecher. Diese besprechen mit ihren Kollegen
Probleme, Wünsche, die aus dem alltäglichen Leben
heraus entstehen. Sie nehmen an Teamsitzungen mit
den Betreuern teil und bringen dort die Anliegen ein.
Ebenso besprechen sie sich regelmäßig mit den für
Weil wir mitreden wollen und nicht über
uns reden lassen. Weil wir uns gegenseitig stärken. Weil wir Lösungen für Probleme, Wünsche und Ängste von Menschen
mit Behinderungen in den Einrichtungen
der Caritas finden wollen. Darum arbeiten wir als Interessen­vertreterinnen!
Credit: Caritas
Selbstvertrter nehmen an Leitungssitzungen teil, treten bei
öffentlichen Veranstaltungen auf und machen bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden mit
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Das Konzept der Interessenvertretung zeigt, wie es in
einer großflächig tätigen Organisation gelingen kann,
die Gruppe der Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen zu einer politisch relevanten Gruppe zu
machen. In Österreich ist dies noch kaum vorhanden
und wenig durch öffentliche Mittel gestützt. Dies muss
durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit geändert werden,
um die Interessen der Menschen mit intellektuellen
Beeinträchtigungen in den Vordergrund zu rücken.
Iris GRASEL und Karin HALBWACHS
(Interessenvertreterinnen)
Z A H L E N & FA K T E N
Z A H L E N & FA K T E N
• Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen
aus vier mittel- und südosteuropäischen
Ländern.
• Regionale und multilaterale Vernetzungsaktivitäten unter den Campteilnehmenden,
Partnerorganisationen und zwei Weiterbildungsinstituten (Diakonie Austria, LIFEtool,
Ecumenical Humanitarian Organisation,
Open the Windows, Johannes Kepler Universität, Universität Athen)
ihre Region zuständigen Interessenvertretern. Sie
nehmen an Besprechungen mit politischen Vertretern
teil, besuchen Sitzungen des Monitoringausschusses
oder arbeiten in der ÖAR mit. Durch engen Austausch
untereinander diskutieren sie Fragen und kommen so
zu einer Meinungsbildung.
Otto LAMBAUER
Caritas Wien, Albrechtskreithgasse 19–21, 1160 Wien, Österreich
+43/664/5459231 – otto.lambauer@caritas-wien.at
www.caritas-wien.at
• Im Mai 2013 wurden zum zweiten Mal Interessenvertreter im Bereich Menschen mit
Behinderungen gewählt.
• Die 1.340 wahlberechtigten Menschen mit
Behinderungen wählten 32 Personen.
• Das in den Jahren 2010 bis 2012 völlig neu gestaltete Leitbild des Bereiches Menschen mit
Behinderungen wurde unter starker Beteilig­
ung der gewählten Interessenvertretererstellt.
57
Fundament – Wohnen und Leben
in Eigenständigkeit
Peer-Beratung als anerkannter Beruf
ÖSTERREICH/INSTITUT FÜR SOZIALDIENSTE , IFS FUNDAMENT
Oberösterreich etablierte 2008 – als weltweit erste Gebietskörperschaft – die Peer-Beratung als
Sozialberuf, welcher Menschen mit physischen, psychosozialen und intellektuellen Behinderungen als
Fachkräfte auf ihrem Gebiet anerkennt. Ein Peer-Berater hat persönliche Erfahrung mit Behinderung,
ist empathisch gegenüber Menschen mit Behinderungen, und ist damit in der einzigartigen Lage, sie
zu unterstützen, eine größere Kontrolle über ihr Leben auszuüben – in ihrer Wohnung, in der Gemeinschaft und am Arbeitsplatz.
Die Integrationsberater des ifs Fundament beraten und begleiten ihre Klienten im Bereich Wohnen und
Leben in Eigenständigkeit und sichern den Übergang zur Inklusion. Das ifs Fundament ermutigt sie zur
Wahl, und unterstützt sie dabei, reflektierte Entscheidungen zu treffen und sie zu eigenen Lösungen in
Bezug auf den gewünschten Lebensort zu befähigen.
Problemerfassung
Studenten mit Behinderung der Universität von
Berkeley (Kalifornien) nutzten als Erste Peer-Beratung. In den 1980er-Jahren wurde das Konzept der
Peer-Beratung weiterentwickelt. Seit den Neunzigern
fragten zunehmend die meisten Gesundheitseinrichtungen nach einer Qualifizierung. 2008 verankerte
Oberösterreich die Peer-Beratung in seinem Sozialberufegesetz.
Problemerfassung
Menschen mit Behinderungen leiden nicht so sehr
unter ihrer Beeinträchtigung, sondern an den gesellschaftlichen Barrieren und Vorurteilen gerade in
Bezug auf ein selbstständiges Wohnen.
Lösungsansatz & Methode
Ziel ist es, für den Sozialraum Vorarlberg – und
darüber hinaus – Alternativen zu den bestehenden
Wohnheimen und Wohnverbünden zu schaffen und
gemeinsam mit den Betroffenen autonome Wohnformen zu gestalten. Die Integrationsberatung geht
von einer möglichst hohen Selbstbestimmung der
Sein Leben nach eigenen Vorstellungen
gestalten zu können, fördert die Zu­
friedenheit und das Wohlbefinden des
Menschen. Vor jeder Wirklichkeit ergibt
sich eine Möglichkeit!
Michael MÜLLER, ifs Fundament
Klienten aus und alle Aktivitäten werden nach diesem
Prinzip ausgerichtet. Ausgehend von dieser Optik
kann Integrationsberatung auch als professionelles
Organisieren von Dienstleistungen definiert werden, in
der erklärten Absicht, die Klienten so weit zu bringen,
dass sie unabhängig bzw. selbstständig entscheiden
und handeln können.
ÖSTERREICH/L AND OBERÖSTERREICH/DIREKTION GESUNDHEIT UND SOZIALES
Credit: Institut für Sozialdienste
ifs Fundament geht von einer möglichst hohen Selbstbestimmung aus, zur gemeinsamen Gestaltung von autonomen
Wohnformen
gabe gemacht, Wahlmöglichkeiten und neue, inklusive
Wege im Bereich „Wohnen für Menschen mit Behinderungen“ zu entwickeln. Die langjährige Erfahrung
des ifs Fundament und die kontinuierliche Entwicklung adäquater Angebote für „Wohnen und Leben
in Eigenständigkeit“ hat die Arbeitsgruppe ermutigt,
in Südtirol einen solchen Weg einzuschlagen. Somit
ist eine gewisse Übertragbarkeit in andere Regionen
realisierbar und möglich.
Die Angebote werden laufend evaluiert und weiterentwickelt. Seit 1. 1. 2015 ist ein neues Produkt von der
Landesregierung bewilligt worden: „Wohnassistenz für
Menschen mit Behinderungen und deren Ange­hörige“.
Als Peer-Beraterin mit psychiatrischer
­Erfahrung möchte ich Personen mit
psychiatrischen Problemen ermutigen,
sich mit ihren Problemen offen
auseinanderzusetzen und sie mit
Mitgefühl begleiten.
Gerda STÖLLNBERGER, zertifizierte Peer-Beraterin
mit psychiatrischer Erfahrung
Lösungsansatz & Methode
Ein Peer-Berater hat persönliche Erfahrung mit Behinderung und ist geschult in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Seit 2009 wurden vier Qualifizierungskurse – maßgeschneidert für verschiedene
Behinderungserfahrungen (physische, intellektuelle
und psychosoziale Behinderung) – von der Schulungseinrichtung FAB im regionalen Ausbildungszentrum
angeboten. Finanziert wird der Qualifizierungskurs vom
Land Oberösterreich. Der Bildungsplan umfasst Wis-
Z A H L E N & FA K T E N
• Behinderungsspezifische Qualifizierungs­
kurse zertifizierten mehr als 70 Fachkräfte
seit 2009.
• 2014 boten 76 Peer-Berater mehr als 1.320
Stunden Beratung pro Woche an, welche
auf verschiedene Arten von Behinderung
zugeschnitten sind.
• 2014 beschäftigten Dienstleister
72 Peer-Berater.
sen zu Kommunikation, Beratung für selbstbestimmtes
Leben sowie behindertenspezifischen Gesetzen und
Dienstleistungen in Oberösterreich.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Bis heute hat kein anderes Bundesland oder Land
behindertenspezifische Peer-Beratung entwickelt,
umgesetzt und/oder anerkannt. Es gibt jedoch einige
österreichische Bundesländer (Steiermark, Salzburg)
sowie europäische Länder, welche eine ähnliche
­Gesetzesänderung einführen wollen.
Z A H L E N & FA K T E N
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Eine Arbeitsgruppe aus Südtirol hat es sich zur Auf-
Michael MÜLLER
Institut für Sozialdienste, Fachbereich ifs Fundament
Ganahl Areal, Schießstätte 14, 6800 Feldkirch, Österreich
+43/51755/4416 – michael.mueller@ifs.at
www.ifs.at/wohnenundleben.html
58
• 2013 wurden 107 Menschen mit Behinderungen von Sozialarbeitern begleitet.
• 15 Personen haben 2013 den Übergang in
„Wohnen und Leben in Eigenständigkeit“
gewagt und geschafft.
Beschreibung in Einfache Sprache: Seite 88
Änderung des Sozialberufegesetzes, 2008
Wolfgang GLASER
Empowerment-Centre, Selbstbestimmt-Leben-Initiative
Bethlehemstr. 3, 4020 Linz, Österreich
+43/73/28 90 04 61 3 – w.glaser@sli-emc.at
www.sli-emc.at – www.sli-ooe.at
Beschreibung in Einfache Sprache: Seite 94
Empowerment Center: Peter, Margit, and Christian
59
Auch meine Stimme zählt!
ÖSTERREICH/LEBENSHILFE GR AZ UND UMGEBUNG
Um Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung eine aktive Teilnahme an den Wahlen zu ermöglichen, wurde 2012 das Projekt „Auch meine Stimme zählt!“ ins Leben gerufen. Politiker und Politkerinnen und Menschen mit Behinderungen haben dort die Möglichkeit, sich miteinander auszutauschen.
Problemerfassung
Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung haben
kaum gezielte Möglichkeiten, sich mit politischen Inhalten auseinanderzusetzen. Es gibt nur sehr wenige
Kanäle, über die sie sich mit der komplexen Materie
zielgruppengerecht beschäftigen können.
Viele Menschen mit Behinderungen
haben großes Interesse daran,
Politik aktiv mitzugestalten. ‚Meine
Stimme zählt‘ gibt ihnen dafür eine
Plattform.
Credit: GUV
Eva REITHOFER-HAIDACHER, Lebenshilfe Graz
Lösungsansatz Methode
Bei den Veranstaltungen begegnen sich Menschen
mit Behinderungen sowie Politiker und Politikerinnen
auf Augenhöhe und lernen im persönlichen Kontakt
die Vertreter verschiedener Parteien und deren
Programme kennen. Die Politiker und Politikerinnen
wiederum lernen im Kontakt mit den Menschen, sich
in einfacher Sprache verständlich zu machen und auf
ihre Fragen und Probleme einzugehen. Außerdem
können sie sich mit den Anliegen von Menschen mit
Behinderungen im direkten Diskurs auseinander­
setzen.
Politik hautnah erleben im Grazer Rathaus
2014 fand die letzte Tagung statt, vor der fünf Politik-Workshops durchgeführt wurden, um Menschen
mit Behinderungen darauf vorzubereiten. In Zukunft
sind weitere Veranstaltungen in diesem Rahmen
geplant, natürlich speziell in Hinblick auf Wahlen.
Eva REITHOFER-HAIDACHER
Lebenshilfe Graz und Umgebung – Voitsberg
Conrad-von-Hötzendorfstr. 37a, 8010 Graz, Österreich
+43/676/847155627, e.reithofer-haidacher@lebenshilfe-guv.at
www.lebenshilfe-guv.at
60
ÖSTERREICH/LIFETOOL
In den LIFEtool-Beratungsstellen wird kostenlos und herstellerunabhängig über assistierende Technologien, unterstützte Kommunikation und spezielle Applikationen für Menschen mit Behinderungen
informiert. LIFEtool arbeitet mit möglichst allen beteiligten Personen im Umfeld zusammen und bietet
individuelle, personenorientierte Beratung, fachspezifische Schulungen und Workshops, Beratung über
finanzielle Fördermöglichkeiten und die Möglichkeit, die Hilfsmittel nach Verfügbarkeit in der gewohnten Umgebung zu testen.
Problemerfassung
Herausforderungen stellen sich, da in Österreich kein
Rechtsanspruch auf Hilfsmittel vorhanden ist. Hilfsmittel werden oft nicht zur Gänze finanziert (mehrere
Stellen sind zuständig), Behördenwege gestalten
sich oft langwierig. Vorrangig werden Geräte für die
sogenannte medizinische und berufliche Rehabilitation finanziert, jedoch meist nicht für die soziale
Rehabilitation. Der bestehende Hilfsmittelkatalog
des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger
bezieht sich vorrangig auf medizinische Rehabilitation
(Bandagen, Prothesen etc.) und ist weder umfassend
noch auf dem letzten Stand der Technik.
Es ist nicht der Mensch, der sich an die
Technologie anzupassen hat – sondern
die Technik, die sich für den Mensch anzupassen hat.
David HOFER (Geschäftsführer LIFEtool)
Z A H L E N & FA K T E N
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Das Projekt „Auch meine Stimme zählt“ ist gut in
andere Länder und Regionen übertragbar. Die Kosten
liegen in einem überschaubaren Rahmen, da neben
den Kosten für die Bewerbung lediglich Honorare für
Vortragende oder Raummiete anfallen. Im Oktober
Kostenlose Beratung über
assistierende Technologien
• Die Inhalte werden mit Methoden der Unterstützten Kommunikation (Leicht Lesen,
Gebärden, Piktogrammen) vermittelt.
• Über 400 Menschen mit Behinderungen
waren seit 2012 bei den Tagungen und
­Politik-Workshops dabei.
• 40 Politiker und Politikerinnen haben sich
im Rahmen des Projekts mit den Fragen von
Menschen mit Behinderungen auseinander­
gesetzt.
Lösungsansatz & Methode
Beratung, Begleitung und Versorgung von Menschen
mit Behinderungen mit Assistierenden Technologien
und Unterstützter Kommunikation, um Teilhabe und
Selbstbestimmung zu ermöglichen, ist das oberste
Ziel von LIFEtool. In einem interdisziplinären Team
aus Pädagogik und Technik werden von der LIFEtool
gemeinnützigen GmbH Software- und Hardware-Produkte für unterschiedliche Bereiche und Anforderungen entwickelt. In den LIFEtool-Beratungsstellen
sondieren die LIFEtool-Berater diesen Markt nach
den neuesten Entwicklungen.
Credit: LifeTool
Lifetool informiert kostenlos über spezielle Applikationen für
Menschen mit Behinderungen
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Das Projekt ist auf andere Länder übertragbar – wie
auch schon in der Tschechischen Republik und in
Serbien passiert. Das Projekt hilft, Kosteneffizienz zu
wahren, da Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt ihr Leben führen können, arbeiten und an der
Gesellschaft teilhaben können.
In der nächsten Zeit geht es darum, die umfassenden
Möglichkeiten von Tablet-Technologie für Menschen
mit Beeinträchtigungen noch bekannter zu machen
und möglichst viele Multiplikatoren zu schulen, damit
viele Betroffene Zugang erhalten.
Z A H L E N & FA K T E N
• 13.500 Menschen mit Behinderungen in
Österreich wurden versorgt,
• 40.000 LIFEtool-Anwender weltweit,
• 100 internationale LIFEtool-Vertriebspartner
weltweit,
David HOFER
LIFEtool, Hafenstr. 47-51, 4020 Linz, Österreich
+43/732/99 70 56 – david.hofer@lifetool.at – www.lifetool.at
• 350 Partnerinstitutionen im In- und Ausland.
61
Ideenwettbewerb zur Entwicklung von
individuellen Hilfsmitteln
Persönliche Assistenz nach dem
Auftraggebermodell
ÖSTERREICH/UNIK ATE
ÖSTERREICH/SELB STBESTIMMT-LEBEN-INITIATIVE OBERÖSTERREICH
Ziel der UNIKATE ist es, eine Lücke im Hilfsmittelangebot zu schließen, indem individuelle Lösungen
erfunden werden. Der persönliche Bedarf einer behinderten Person und die Kreativität von Studierenden sowie das Potenzial, Ideen als Prototypen im Rahmen von Diplom- oder Abschlussarbeiten in die
Realität umzusetzen, sollen kombiniert werden. Umgesetzt wird dies durch einen mehrstufigen Wettbewerb an Schulen und Universitäten.
Mit diesem Projekt haben Menschen mit Behinderungen durch eine persönliche Assistenz die
Möglichkeit, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Als Auftraggeber bestimmt man selbst
den Ort und den Inhalt der Leistung sowie die Person, welche die Assistenzleistung erbringen soll und
in welcher Form.
Problemerfassung
Menschen mit Behinderungen finden auf dem herkömmlichen Hilfsmittelmarkt oftmals keine vollkommen zufriedenstellende Unterstützung. Der Wettbewerb für junge Menschen setzt den Fokus auf die
Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und
alte Menschen. Innovation und Kreativität könnten vor
allem für junge Menschen der Schlüssel sein, sich für
die Lebenswelten von Menschen mit Behinderungen
zu interessieren.
UNIKATE kombiniert die speziellen
­Bedürfnisse einer Person mit Behinderung und die Kreativität von Studenten,
um individuelle Lösungen für persönliche
Problemstellungen zu finden.
Irmgard BAUER, Projekt-Koordinatorin, ÖAR
Lösungsansatz & Methode
Der Wettbewerb wurde an einschlägigen Universitäten und HTL’s mit gleichzeitigem Angebot an (behinderte) Nutzer ihre Probleme zu schreiben initiiert.
Studierende und Schüler sollen mit Unterstützung
durch die TU-Wien (Zentrum für angewandte Assistierende Technologien – AAT) bis zur Umsetzung von
ihren Lehrern begleitet werden. Die eingereichten
Ideen werden von einem Expertengremium bewertet
und für eine „Förderung“ durch Vergabe eines „Preisgeldes“ vorgeschlagen. Das Preisgeld wird gestaffelt
ausbezahlt; ein erster Teil als Anerkennung für die
Idee, ein zweiter Teil nach erfolgreicher Umsetzung.
Irmgard BAUER
ÖAR – Oesterreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Stubenring 2/1/4, 1010 Wien
+43 1 5131533-213 – i.bauer@oear.or.at
www.oear.or.at/UNIKATE
62
Z A H L E N & FA K T E N
• 2014 fand der 3. jährliche Wettbewerb von
UNIKATE statt.
• Nach drei Wettbewerben wurden insgesamt
16 Projekte nominiert.
• Fünf Preise wurden für Prototypen vergeben,
die bis jetzt noch nicht auf dem Markt waren.
Die Ausgaben für Material (Hardware und/oder Software) für die Realisierung der Idee werden, zumindest
teilweise, von UNIKATE übernommen.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Die Idee des Wettbewerbes ist in jeder Hinsicht ausweitbar. Persönliches Engagement und die zahlreichen
Netzwerke helfen mit, dass die Ideen sehr kostengünstig in die Realität umgesetzt werden können.
Problemerfassung
Bei Modellen, in denen ein Träger die organisatorische und administrative Abwicklung der Persönlichen
Assistenz übernimmt, besteht die Möglichkeit, dass
die Interessen der Assistenten und Assistentinnen
einen höheren Stellenwert erhalten, als die Interessen der Personen, die die Persönliche Assistenz in
Anspruch nehmen.­
Die Persönliche Assistenz nach dem
Auftraggebermodell er­möglicht mir, ­
ein hohes Maß an Selbstbestimmung
in allen Be­reichen des Lebens. Ich
entscheide selbst, wer mir wie wann wo
und auf welche Weise assistiert.
Manuel S. (Nutzer des Modells)
Lösungsansatz & Methode
Durch dieses Modell stehen die Interessen der
Menschen mit Behinderungen an erster Stelle und es
wird diesen geholfen, die Assistenzleistung selbst zu
organisieren. Dies stellt den Verbleib in der gewohnten Umgebung als Alternative zu einer stationären
Einrichtung sicher und trägt somit zur Steigerung der
Lebensqualität der Menschen mit Beeinträchtigungen
bei. Sie bestimmen als Auftraggeber oder Auftraggeberin selbst den Ort und den Inhalt der Leistung
sowie die Person, welche die Assistenzleistung
erbringen soll.
Credit: Selbstbestimmt-Leben-Initiaitive OÖ
Unterstützung in jeder Lebenslage
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Das Projekt ist prinzipiell in andere Länder übertragbar
und ist eine kosteneffiziente Möglichkeit der Persönlichen Assistenz. Ziel der nächsten Jahre wird es sein,
das Angebot der Persönlichen Assistenz nach dem
Auftraggebermodell noch wesentlich bekannter zu
machen. Den potenziellen Nutzern dieses Angebots
soll die Angst vor dem damit verbundenen Verwaltungs- und Organisationsaufwand durch entsprechende Information und Schulung genommen werden.
Z A H L E N & FA K T E N
• Derzeit nehmen 17 Personen die Persönliche
Assistenz nach dem Auftraggebermodell in
Anspruch.
• Maximal 450 Stunden pro Monat darf die
Assistenz genutzt werden.
Credit: UNIQA
Die Handcam, einem der Gewinner 2011
Karin HOLZMANN
Selbstbestimmt-Leben-Initiative OÖ
Bethlehemstr. 3/2, 4020 Linz, Österreich
+43/732/890046 – buero@sli-ooe.at – www.sli-ooe.at
• Die Auftraggeber erhalten vom Land Oberösterreich für jede konsumierte Assistenzstunde einen Zuschuss in Höhe von 20 Euro.
63
Individuelle Begleitung in der Freizeit
ÖSTERREICH/VEREIN „GEMEINSAM LEBEN – GEMEINSAM LERNEN, INTEGR ATION WIEN“
Der Verein bietet jungen Menschen mit Behinderungen zwischen 15 und 30 Jahren individuelle Begleitung und Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten verschiedenster Art.
Die Begleitung kann in Form von individueller Freizeitassistenz sowie durch Unterstützung bei Gruppenaktivitäten erfolgen. Die Freizeitaktivitäten der jungen Menschen richten sich nach deren eigenen
Vorstellungen und Wünschen.
Problemerfassung
Junge Menschen mit Behinderungen wollen ebenso
wie junge Menschen ohne Behinderungen ihre Freizeit ohne Eltern und ihren Wünschen entsprechend
verbringen. Viele Jugendliche können jedoch ihre Freizeitaktivitäten nicht ohne Unterstützung organisieren.
Obwohl Integration in der Freizeit einen elementaren
Beitrag für das gesamte Leben von Menschen mit
Behinderungen leistet, besonders in Hinblick auf
Selbstbestimmung und Selbstverantwortung bis hin
zur Selbstständigkeit.
Freizeitaktivitäten tragen zum Wohlbe­
finden bei, erweitern Handlungsspiel­
räume und stellen Lernfelder für
unterschiedlichste Kompetenzen dar.
Freizeit­assistenz setzt einen wichtigen
Schritt in Richtung Selbstbestimmung und
Teilhabe am öffentlichen Leben.
Mag.a Verena GLASER (Projektleitung Freizeitassistenz)
Lösungsansatz & Methode
Junge Menschen mit Behinderungen werden von
jungen Menschen ohne Behinderungen in ihrer Freizeit
unterstützt; je nach Interesse der jungen Menschen mit
Behinderungen erfolgt die Auswahl der Freizeitassistenzen. Innovativ ist, dass die Assistenten keine ausgebildeten Fachkräfte sind, sondern junge Menschen, die
keine Scheu, aber hohe Sozialkompetenz und etwas
Erfahrung mitbringen. Die Assistenzleistung umfasst
gemeinsames Musizieren, Spielen, Ausflüge, kulturelle
Unternehmungen sowie Sport. Soweit möglich bestim-
Mag.a Verena GLASER
Verein ‚Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen – Integration Wien‘
Tannhäuserplatz 2/1, 1150 Wien, Österreich
+43/1/789 26 42 11 – freizeitassistenz@integrationwien.at
www.integrationwien.at/freizeit.php
64
Credit: Verein Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen - Integration Wien
Freizeitassistenzen begleiten junge Menschen in jeder
Lebenslage
Das Recht auf ein
Persönliche-Assistenz-Budget
SCHWEDEN/NATIONALES AMT FÜR GESUNDHEIT UND WOHLFAHRT
In Schweden haben Bürger mit mehrfachen Behinderungen eine große Bandbreite von Alternativen
und Kontrollen über die Dienstleistungen, die sie benötigen, einschließlich des Rechts auf ein Persönliche-Assistenz-Budget (PAB). Diese monatliche Summe der nationalen Sozialversicherung deckt 100
Prozent aller Dienstleistungskosten und ermöglicht es den betreffenden Personen, sich selbstgesteuerte persönliche Assistenzleistungen von öffentlichen und privaten Anbietern zu kaufen. Der Betrag
des PAB ist unabhängig von dem Einkommen der Person oder deren, Familie.
Problemerfassung
Die Behinderungsbewegung in Schweden war die
wichtigste Kraft in der Ausarbeitung beider Gesetze. Vorher waren Personen mit umfangreichen
Bedürfnissen sehr unzufrieden mit den kommunalen
Dienstleistungen, auf die sie keinerlei Einfluss hatten.
Die Reform befähigte sie, die Dienstleistungen an ihre
speziellen Bedürfnisse, mit maximaler Kontrolle über
ihr tägliches Leben, anzupassen.
Credit: © STIL – the founders of Independent Living in Sweden
Eine Schwedin mit mehrfacher Behinderung und der von ihr
men die Klienten selbst, was sie unternehmen möchten. Neben der Einzelassistenz erhalten die Jugendlichen dadurch die Gelegenheit, andere Jugendliche in
ihrem Alter kennenzulernen, mit diesen in Interaktion
zu treten oder gar Freundschaften zu schließen und
gleichzeitig soziale Kompetenzen zu erwerben.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Zurzeit verfügt das Projekt über eine lange Warteliste
an Jugendlichen (derzeit ca. 50 Personen), die sich
über Freizeitassistenz freuen würden – ohne zusätzlichen Werbeaufwand könnte das Projekt vergrößert
oder kopiert werden. Eine kontinuierliche Vergrößerung der Klientenzahl im laufenden sowie im kommenden Jahr wird daher angestrebt.
Z A H L E N & FA K T E N
• In den vergangenen zehn Jahren wurden
mehr als 100 Jugendliche begleitet.
• Aktuell begleiten 21 Assistenten und
­Assistentinnen insgesamt 32 Jugendliche
mit Behinderungen.
• Jedes Jahr werden rund 4.000 Assistenzstunden geleistet, heuer sind über 5.000
Stunden geplant.
Selbstbestimmt Leben bedeutet, die­
selbe Bandbreite von Wahlmöglichkeiten und denselben Grad an Selbstbe­
stimmung zu haben, die nicht behinderte
Menschen stillschweigend voraussetzen.
Dr. Adolf RATZKA, Independent Living Institute
Lösungsansatz & Methode
Mit der Bereitstellung von zehn speziellen Unterstützungsleistungen, einschließlich des Rechts
auf ein Persönliche-Assistenz-Budget, verankerte
Schweden das Recht auf „gute“ Lebensbedingungen
von Menschen mit umfangreichen Behinderungen.
Das Persönliche-Assistenz-Budget wird in Form
von Assistenzstunden gewährt und kann bis zu 24
angestellten Assistentin
Stunden pro Tag, sieben Tage pro Woche, abdecken.
Eine monatliche Summe geht direkt an den Unterstützungsbezieher, welcher, mit maximaler Selbstbestimmung, Dienstleister seiner Wahl vertraglich
verpflichten (Gemeinde, Firma oder Kooperative) oder
selbst Assistenten anstellen kann. 2013 belief sich der
finanzierte Betrag auf etwa 28 Euro pro Stunde.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
In mehreren Ländern wurde eine ähnliche Gesetzgebung entweder bereits verankert oder sie wird diskutiert, einschließlich Belgien, Finnland, Deutschland,
Norwegen und Großbritannien.
Z A H L E N & FA K T E N
• 2013 bekamen 19.500 Personen ein PAB.
Gesetz über die Unterstützung und Dienstleistungen für Personen mit bestimmten funktionalen Beeinträchtigungen und das
Assistenzleistungsgesetz, 1993
Socialstyrelsen – Nationales Amt für Gesundheit und Wohlfahrt
Dr. Adolf RATZKA
Independent Living Institute
Storforsplan 36, 10th floor, 123 47 Stockholm-Farsta, Schweden
+46/8/506 22 181 – admin@independentliving.org
www.independentliving.org
• 98 Prozent geben an, das persönliche Assistenz der wichtigste Faktor für ihre Lebensqualität ist.
• 2014 boten 230 Kommunen und 800 private
Organisationen persönliche Assistenz an.
• Rund 80.000 Personen arbeiten als Persönliche Assistenten.
65
Persönlicher Ombudsmann:
Vertrauen statt Bevormundung
SCHWEDEN/NATIONALES AMT FÜR GESUNDHEIT UND WOHLFAHRT
Vormundschaft, Krankenhauseinweisung und Institutionalisierung sind nur einige der Situationen, welche ein Persönlicher Ombudsmann verhindern kann. Im Jahr 2000 etablierte Schweden ein nationales
System des Persönlichen Ombudsmann, welches Menschen mit schweren seelischen und psychosozialen Beeinträchtigungen in der Entscheidungsfindung unterstützt. Ein Persönlicher Ombudsmann
(PO) ist eine hochqualifizierte Person, die aufsuchende Sozialarbeit macht und Vertrauensbeziehungen
zu unterstützungsbedürftigen Personen aufbaut. PO haben weder eine medizinische Verantwortung
noch treffen sie Entscheidungen; sie arbeiten ausschließlich als Vertretung der von ihnen unterstützten
Einzelpersonen.
Problemerfassung
Von 1995 bis 1998 finanzierte die Regierung zehn
PO-Pilotprojekte. Als deren Evaluierung gute Resultate zeigte, entschied das Parlament im Jahr 2000
die Ausweitung auf das ganze Land. Eine Studie von
2005 ermittelte, dass das System profitabel ist, da
die von PO unterstützten Personen weniger Pflege
benötigen. Daraufhin begann das Nationale Amt für
Gesundheit und Wohlfahrt, PO als Sozialberuf zu
fördern. Im Jahr 2013 trat eine neue Verordnung zur
dauerhaften Finanzierung des PO-Systems in Kraft.
Ein Persönlicher Ombudsmann
führt nicht das aus, von dem
er denkt, es sei gut für den Unterstützungsbezieher.
Der Unterstützungsbezieher sagt,
was zu tun ist und ein PO führt
dies aus.
Maths JESPERSON, PO-Skåne
Programm zur Etablierung eines nationalen Systems der
­Persönlichen Ombudsmänner, 2000
Maths JESPERSON, Camilla BOGARVE
PO-Skåne, Box 1142, 221 05 Lund, Schweden
+46/706/15 19 36, +46/46/540-2060, www.po-skane.org
maths.jesperson1@comhem.se, camilla.bogarve@po-skane.org
66
Z A H L E N & FA K T E N
• 2014 unterstützten 310 PO mehr als 6.000
Personen.
• 2014 waren PO ein Teil des Sozialleistungssystems in 245 Kommunen (84 Prozent).
• PO reduzieren die Kosten pro unterstützter
Person um ungefähr 80.000 Euro über eine
Fünf-Jahres-Periode.
Lösungsansatz & Methode
Ein PO hat eine unabhängige Stellung im Sozialleistungssystem einer Gemeinde inne und unterstützt
Personen, die aufgrund einer psychiatrischen Behinderung ein komplexes Pflegebedürfnis haben. Der
erste Schritt eines PO ist es, eine Vertrauensbeziehung aufzubauen. Sobald das Vertrauen hergestellt
ist, skizziert der PO die Bedürfnisse des Unterstützungsbeziehers. Als dritten Schritt, arbeiten PO und
der Unterstützungsbezieher einen gemeinsamen
Aktionsplan aus. Im Allgemeinen arbeiten zwei bis drei
PO zusammen und betreuen zirka 15 Unterstützungsbezieher pro Jahr.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Im Jahr 2010 begann ein PO-Projekt in Oslo und 2014
wurde es eine reguläre Leistung. Zudem gibt es PO
auch in Helsinki. Außerdem kündigte die Tschechische
Republik im Jahr 2014 an, dass sie bald PO-Leistungen anbieten wird.
Beschreibung in Einfache Sprache: Seite 90
Zukunftsplanung von Erwachsenen
mit einer geistigen Behinderung und
betreuenden Eltern
SCHWEIZ/INTERK ANTONALE HOCHSCHULE FÜR HEILPÄDAGOGIK
Ziel des an der Hochschule für Heilpädagogik durchgeführten Projektes, ist die Entwicklung und
Evaluation eines Kursangebotes, das die Zukunftsplanung von Eltern und ihren erwachsenen Söhnen
und Töchtern mit intellektueller Behinderung unterstützt.
Problemerfassung
In der Schweiz leben etwa 5.000 erwachsene
Personen mit einer intellektuellen Behinderung bei
ihren Eltern. Mit der steigenden Lebenserwartung der
Personen mit Behinderungen werden die Eltern die
Betreuung ihrer Söhne und Töchter nicht mehr bis
zu deren Lebensende leisten können. Ohne vorangehende Planung kann es bei Krankheit oder Todesfall
der Eltern zu unvorbereiteten Notfallüberweisungen
kommen. Die Sorgen um die Zukunft belasten die
betreuenden Eltern.
Wir sind als Familie ins Gespräch
gekommen und es haben sich neue
Ge­dankenräume aufgetan.
Über das Thema zu sprechen hatte
auch eine sehr entlastende Funktion.
Dazu war es hilfreich, von außen
aufgefordert zu werden.
Eine betroffene Mutter
Lösungsansatz & Methode
Es besteht die Möglichkeit, fünf Kurseinheiten zu
besuchen. Die Angehörigen und die Personen mit
Behinderungen arbeiten hauptsächlich in zwei getrennten Gruppen zu folgenden Themen: Alt werden,
Entscheidungen fällen, Hoffnungen und Ängste,
Möglichkeiten und Wünsche in den Gebieten Wohnen,
Arbeit und Freizeit sowie Rechte.
Judith ADLER
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich
Schaffhauser Str. 239, Postfach 5850, 8050 Zürich
+44/317/11 84 – judith.adler@hfh.ch
Zwischen den Kurseinheiten füllen die Familienmitglieder zu Hause gemeinsam das Dokument zur
Zukunftsplanung aus, in dem festgehalten wird, was
sich die einzelnen Familienmitglieder für die Zukunft
wünschen und wie sie die Umsetzung planen. Das
Kursangebot hilft bei der Planung, indem es den
komplexen Planungsprozess strukturiert und die
Diskussion in der Familie in Gang bringt. Die Person
mit Behinderung wird gestärkt und beteiligt sich an
der Planung.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Der Kurs wurde durch die Bildungsklubs in den Kantonen Zürich, Aargau, Basel und Bern durchgeführt.
Diese sowie zwei zusätzliche Bildungsklubs planen,
das Kursangebot weiter anzubieten.
In Irland, Belgien und Finnland werden ebenfalls Kursangebote für diese Familien durchgeführt, allerdings
ohne Einbezug der Personen mit Behinderung.
Das Angebot ist aufwendig, da zwei Gruppen mit je
zwei Leitenden geführt werden, aber wirkungsvoll. Für
die Familien sind die aktuellen Kurskosten zu teuer,
wenn sie nicht über zusätzliche Finanzierung z. B. über
Stiftungen vergünstigt werden. Nur Kurse mit reduzierten Kosten waren ausgebucht. In Irland beispielsweise
sind die Kurse kostenlos.
Z A H L E N & FA K T E N
• An den Informationsveranstaltungen zu
recht­lichen und finanzielle Grundlagen der
Planung nahmen 137 Familien teil.
• Die Kurseinheiten wurden von 28 Familien
und 23 Personen mit Behinderung besucht.
67
Weiterbildung zur Persönlichen
Zukunftsplanung
Annex
SCHWEIZ/WINKLUSION
Jeder Mensch hat das Recht auf eine selbstgewählte Zukunft. Das Projekt geht neue Wege zur Inklusion mittels Anwendung der Denkweise und Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung (PZP).
Schwerpunktaktivitäten sind die Durchführung von inklusiven Weiterbildungen, die Entwicklung einer
Toolbox und die Evaluation dieser Aktivitäten.
Problemerfassung
Jeder Mensch hat das Recht auf eine selbstgewählte
Zukunft. Menschen mit Beeinträchtigungen haben
eine eingeschränkte Wahlfreiheit und Selbstbestimmung. Das zeigt sich in den eingeschränkten Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben,
den Wohnort zu bestimmen oder bei der Suche eines
passenden Arbeitsplatzes.
Credit: WINklusion – Verein für Inklusion und Persönliche Zukunftsplanung
Inklusion und die herzerfrischende
Zukunftsplanung stellt meine Einstellung
zu Menschen und Behinderung völlig
auf den Kopf.
Tobias ZAHN, WINklusion
Lösungsansatz & Methode
Ausgangspunkt des Projektes ist die Denkweise und
Methodik der Persönlichen Zukunftsplanung (Person
centred planning). Durch gemeinsames Lernen von
Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen,
Gaben und Erfahrungen, wird die personenzentrierte Denk- und Handlungsweise erfahrbar und neue
Erkenntnisse (Umdenken) werden generiert, die sich
im „Alltagsleben“ und der professionellen Praxis
auswirken. In sechs Modulen werden die Teilnehmer
mit den personenzentrierten Methoden und der
Haltung der Persönlichen Zukunftsplanung vertraut
und erlernen die Moderation von Zukunftsfesten im
Unterstützungskreis.
Zukunftsperspektive & Übertragbarkeit
Das Projekt ist im Prinzip in vielen Lebensbereichen
anwendbar und übertragbar. Persönliche Zukunftspla-
Tobias ZAHN
WINklusion – Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung Schweiz
Hermannstr. 7, 8400 Winterthur, Schweiz
+41/774 50 03 29 – kontakt@persoenliche-zukunftsplanung.ch
www.persoenliche-zukunftsplanung.ch
68
Inklusive Weiterbildungen werden von Menschen mit Beeinträchtigungen moderiert und mitgeplant.
nung kann von Kostenträgern oder Berufsberaterinnen
angewendet werden. PZP bedeutet radikaler Respekt
vor den Wünschen und Träumen der Hauptperson, der
Selbststeuerung, die Energie des Unterstützungskreises zu nutzen sowie Offenheit für inklusive Wege. Das
Netzwerk Zukunftsplanung Schweiz (WINklusion) wird
Plattform sowie Dreh-und Angelpunkt für Weiterbildung, Anwendung und Vernetzung
(www.persoenliche-­zukunftsplanung.ch).
In Deutschland, Österreich, Südtirol und anderen
europäischen Ländern wird PZP ebenfalls erfolgreich
angewendet. Vorarlberg plant als erstes Land den
gesetzlichen Anspruch auf Zukunftsplanung.
Z A H L E N & FA K T E N
• Zwei inklusive Weiterbildungen zum Moderator in PZP wurden von 36 Teilnehmern
erfolgreich abgeschlossen, die nun Zukunftsplanungsprozesse durchführen.
• Bei Tagungen und Weiterbildungen haben
mehr als 1.000 Menschen in der Schweiz
von Zukunftsplanung gehört.
• Aus der Weiterbildung ist der Verein
„Mensch zuerst Schweiz e.V.“ entstanden.
Fragebogen
Sozialindikatoren
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen
Zusammengefasste Ergebnisse für alle 30 Fragen im
weltweiten Vergleich
Bundesländer
Netzwerk
Alle 9 Fragen und die wichtigsten Ergebnisse der österreichischen Sozialindikatoren („Inklusionsbarometer“)
Alle Personen und Organisationen, die an der Auswahl der
Innovative Practices und der Erhebuung der internationalen
Sozialindikatoren beteiligt werden
69
Fragebogen zur Umsetzung der
UN-Konvention
1. NEU ERRICHTETE GEBÄUDE
Müssen laut Gesetz alle neu errichteten Gebäude, die öffentlich
zugänglich sind, barrierefrei für Menschen mit jeder Art von
Behinderung gebaut werden?
Barrierefreiheit sollte nach allgemein anerkannten und respektierten Kriterien vorgeschrieben sein. Damit wird garantiert, dass
Barrierefreiheit den Interessen aller Menschen mit Behinderungen dient und dass sie den höchsten Standards gerecht wird.
Und das betrifft nicht nur die gebaute Umgebung, sondern auch
Beschilderung in Braille und „Leichter Lesen“. Gebäude, die
öffentlich zugänglich sind, inkludieren auch Kinos, Supermärkte,
Banken, Schulen, Geschäfte, Sport und Freizeiteinrichtungen
(zum Beispiel Museen) etc. Welche Rechtsmittel existieren, wenn
das Gesetz nicht eingehalten wird? Wenn es keine Gesetzgebung gibt, ist eine geplant?
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 9 (Barrierefreiheit)
• Ja. Die Gesetzgebung existiert und umfasst alle Neubauten,
die öffentlich zugänglich sind, sowie alle Arten von Be­
hinderungen.
• Ja, mit Einschränkungen. Die Gesetzgebung umfasst nur
bestimmte neu errichtete Gebäude oder nur Menschen mit
bestimmten Behinderungen.
• Nein. Es gibt keine solche Gesetzgebung.
• N/A / Anderes.
2. ZEITRAHMEN FÜR BESTENENDE GEBÄUDE
Gibt es einen gesetzlichen Zeitrahmen, in dem alle bestehenden
Gebäude, die öffentlich zugänglich sind, barrierefrei für alle
Menschen mit Behinderungen sein müssen?
Barrierefreiheit sollte nach allgemein anerkannten und
respektierten Kriterien vorgeschrieben sein. Damit wird
garantiert, dass Barrierefreiheit den Interessen aller Menschen
mit Behinderungen dient und dass sie den höchsten Standards
gerecht wird. Und das betrifft nicht nur die gebaute Umgebung,
sondern auch Beschilderung. Wenn es eine Gesetzgebung gibt,
welches ist der Zeitrahmen in dem alle existierenden Gebäude,
die öffentlich zugänglich sind, barrierefrei für alle Menschen mit
Behinderungen sein müssen? Wenn es bisher keinen gesetzlich
vorgeschriebenen Zeitrahmen gibt, ist es geplant einen zu verabschieden? Und wenn dies geplant ist, wann würde der gesetzlich
vorgeschriebene Zeitrahmen verabschiedet werden?
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 9 (Barrierefreiheit)
• Ja. Es gibt einen Zeitrahmen, in dem alle bestehenden
Gebäude, die öffentlich zugänglich sind, barrierefrei für alle
Menschen mit Behinderungen sein müssen.
• Ja, mit Einschränkungen. Der Zeitrahmen betrifft nicht alle
Gebäude. Zum Beispiel kann das Gesetz nur Gerichtshöfe
oder öffentliche Gebäude betreffen. Oder das Gesetz
betrifft nur die Barrierefreiheit für Menschen mit bestimmten
Behinderungen.
• Nein. Es gibt keinen solchen gesetzlich vorgeschriebenen
Zeitrahmen.
• N/A / Anderes.
3. STÄDTISCHE TRANSPORTMITTEL
Sind alle städtischen öffentlichen Transportmittel (Bus, U-Bahn,
Straßenbahn etc.) für alle Menschen mit Behinderungen
zugänglich?
Jegliche Ausnahmen sprechen für eine „Ja, mit Einschränkungen“-Antwort. In jedem Fall muss die Zugänglichkeit sowohl für
Menschen mit Sehbehinderungen als auch für Menschen mit
psychosozialen oder intellektuellen (geistigen) Beeinträchtigungen gewährleistet sein. Das bedeutet auch, dass die Fahrer
geschult und verpflichtet sind, Personen mit Behinderungen, falls
notwendig, zu unterstützen. Rollstuhlfahrer sollten selbstständig
in den Bus ein- und aussteigen können. Wenn Sie eine “Ja, mit
Einschränkungen”-Antwort geben, bitte erklären Sie warum.
Wenn Sie eine „Ja“-Antwort geben, beschreiben Sie bitte jegliche
bedeutenden Unterschiede zwischen der rechtlichen Lage und
der Realität.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 9 (Barrierefreiheit)
• Ja. Alle öffentlichen Transportmittel sind für alle Menschen
mit Behinderungen zugänglich.
• Ja, mit Einschränkungen. Manche städtischen Transportmittel
sind nicht zugänglich für alle Menschen mit Behinderungen.
Oder sie sind zugänglich für Menschen mit bestimmten
Behinderungen. Oder sie sind nur in den Länderhauptstädten
zugänglich. Oder die Fahrer sind nicht geschult.
• Nein. Die städtischen öffentlichen Transportmittel sind nicht
für Menschen mit Behinderungen zugänglich.
• N/A / Anderes.
70
4. GEFAHRENFRÜHWARNSYSTEM
Im Fall einer Gefahrensituation, gibt es ein staatliches Frühwarnsystem, das für alle Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar
ist?
Systeme, die vorhanden sein könnten: Straßenbeleuchtung,
SMS-Services, Email-Services etc. Ein existierendes System
sollte nicht nur auf Radio-Sendern oder öffentliche Lautsprechsysteme/Sirenen begrenzt sein, im Einklang mit dem
Zwei-Sinne-Prinzip. „Gefahrensituationen“ beinhalten Situationen
der bewaffneten Auseinandersetzung, humanitäre Katastrophen
und Naturkatastrophen.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 11 (Gefahrensituationen und
humanitäre Notlagen)
• Ja. Das staatliche Frühwarnsystem ist für alle Menschen mit
Behinderungen wahrnehmbar.
• Ja, mit Einschränkungen. Das Frühwarnsystem ist nur für
Menschen mit bestimmten Behinderungen, oder nur zu
bestimmten Tageszeiten, wahrnehmbar.
• Nein. Bei der Gestaltung des Frühwarnsystems wurden
Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtigt.
• N/A / Anderes.
5. ANERKENNUNG DER GEBÄRDENSPRACHE
Ist Gebärdensprache eine vor Gericht offiziell anerkannte
Sprache?
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 13 (Zugang zur Justiz)
• Ja. Gebärdensprache ist eine offizielle Sprache vor Gericht
und Menschen mit einer Hörbehinderung haben ein Recht auf
einen Übersetzer, der vom Staat bezahlt wird.
• Ja, mit Einschränkungen. Gebärdensprache wird nur von
einigen Gerichten offiziell anerkannt oder gehörlose Menschen haben nicht das Recht auf einen Übersetzer. Oder der
Übersetzer wird nicht vom Staat bezahlt. Oder Übersetzer
werden nur gewohnheitsgemäß bereitgestellt und vom Staat
bezahlt.
• Nein. Gebärdensprache wird in den Gerichtshöfen nicht anerkannt. Menschen mit einer Hörbehinderung haben weder das
Recht (auch nicht gewohnheitsgemäß) auf einen Übersetzer,
noch wird dieser vom Staat bezahlt.
• N/A / Anderes.
6. ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE WEBSEITEN
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Webseiten von
öffentlichen Stellen und öffentlich zugänglichen Diensten Ihres
Landes für alle Menschen mit Behinderungen barrierefrei
zugänglich sind?
„Öffentliche Stellen“ umfassen den Staat, regionale oder lokale
Behörden, Einrichtungen oder Verbände des öffentlichen
Rechts. „Webseiten öffentlich zugänglicher Dienste“ bedeutet
Webseiten, die zur Erbringung einer Dienstleistung dienen, die
der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, z.B. im Bereich
Bildung, Freizeit, Arbeitsplatzvermittlung, Gesundheitswesen
usw. „Barrierefreies Web“ bedeutet Webseiten oder Internet-basierte Dienste (einschließlich jener, die für Mobilgeräte und/oder
für mobile Nutzung entwickelt wurden), die leicht darstellbar,
leicht zu navigieren, zu verstehen und zu bedienen sind, die
eine leichte, sichere, unabhängige und würdevolle Interaktion
und Verwendung von einer Person mit Behinderungen jederzeit
ermöglichen (einschließlich im Falle von Notfällen). Falls Sie mit
„Ja“ oder „Ja, mit Einschränkungen“ antworten, beschreiben Sie
bitte alle wesentlichen Unterschiede zwischen der gesetzlichen
Lage und der Realität.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 9 (Barrierefreiheit), 21 (Recht
der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu
Informationen)
• Ja. Es gibt gesetzliche Anforderungen und es existieren
Strafen.
• Ja, mit Einschränkungen. Es gibt gesetzliche Anforderungen,
aber diese werden nicht durchgesetzt oder es gibt kein
Mittel, die Besitzer einer nicht zugänglichen Webseite darauf
aufmerksam zu machen.
• Nein. Es gibt keine solchen gesetzlichen Anforderungen und/
oder es gibt keine Strafen.
• N/A / Anderes.
7. INKLUSIVE GRUNDSCHULBILDUNG
Haben Kinder mit Behinderungen das Recht auf kostenlose
und obligatorische Grundschulbildung innerhalb des regulären
Bildungssystems?
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht von Regelschulbildung ausgeschlossen werden, egal ob in der Grund- oder
Sekundarschule. Die Regelschulbildung muss inklusiv und
qualitativ sein. Jegliche notwendige Unterstützung muss zur
Verfügung gestellt werden, um eine vollständige und effektive
Inklusion zu gewährleisten. Diese Frage bezieht sich sei es auf
Kinder sei es auf Erwachsene mit Behinderungen. Bitte beschreiben Sie jegliche Unterschiede zwischen der rechtlichen Lage
und der Realität.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 24 (Bildung)
• Ja. Jedes Kind mit Behinderungen hat das Recht auf
kostenlose und verpflichtende Grundschulbildung im
Regelschulsystem.
• Ja, mit Einschränkungen. Nur Kinder mit bestimmten
Behinderungen haben ein solches Recht, andere müssen
Sonderschulen besuchen. Oder sie haben nur das Recht,
bestimmte Schulen zu besuchen bzw. können in eine reguläre
Schule gehen, werden dort aber getrennt von anderen
Schülern unterrichtet.
• Nein. Ein Kind mit Behinderungen hat kein Recht auf
kostenlose und verpflichtende Grundschulbildung im
Regelschulsystem.
• N/A / Anderes.
8. ALTERNATIVE PRÜFUNGSMETHODEN FÜR STUDENTEN
Haben Universitätsstudenten Zugang zu alternativen Prüfungsmethoden?
Diese Frage bezieht sich nur auf Universitätsstudenten. In
den USA z.B. bieten einige Universitäten Kurse an, die keine
Klausuren zur Beurteilung der Leistung erfordern, sondern in
denen die Leistung durch Messung der Mitarbeit, Hausarbeiten
etc. erfolgt. Wenn in Ihrem Land Studenten Zugang zu alternativen Prüfungsmethoden haben, beschreiben Sie bitte, welche
angeboten werden.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 24 (Bildung)
• Ja. An allen Universitäten haben Studierende mit Behinderungen Zugang zu alternativen Prüfungsmethoden.
• Ja, mit Einschränkungen. Zugang zu alternativen Prüfungsmethoden gibt es an einigen Universitäten oder die
Möglichkeit alternativer Prüfungsmethoden ist auf Menschen
mit bestimmten Behinderungen beschränkt.
• Nein. An keiner Universität haben Studierende mit Behinderungen Zugang zu alternativen Prüfungsmethoden.
• N/A / Anderes.
9. DATA ON UNIVERSITY GRADUATES
Werden offizielle Statistiken über die Zahl der Absolventen
mit Behinderungen von Universitäten (und im Allgemeinen von
Hochschulen) veröffentlicht?
Bitte beschreiben Sie, wenn möglich, wie eine Identifikation
von Studenten mit Behinderungen erfolgt, da viele Studenten
mit nicht sichtbarer Behinderung es vorziehen, diese nicht
anzugeben.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 24 (Bildung), 31 (Statistik und
Datensammlung)
• Ja. Die offiziellen Zahlen werden jährlich veröffentlicht.
• Ja, mit Einschränkungen. Diese Zahlen werden veröffentlicht,
jedoch nicht öffentlich oder nicht jährlich oder innerhalb eines
Jahres.
• Nein. Keine solchen Statistiken werden veröffentlicht oder
sind überhaupt vorhanden.
• N/A / Anderes.
10. VORKEHRUNGEN AM ARBEITSPLATZ
Verpflichtet der Staat die Arbeitgeber dazu, die notwendigen
Vorkehrungen am Arbeitsplatz für alle Menschen mit Behinderungen zu treffen?
Damit Mitarbeiter mit Behinderungen einer Arbeit nachgehen
und diese auch erfolgreich ausüben können, müssen Vorkehrungen am Arbeitsplatz getroffen werden. Die Verpflichtung
des Arbeitgebers zu solchen Vorkehrungen hat zunächst zum
Ziel beide Seiten abzusichern, aber auch dass Menschen mit
Behinderungen in der Belegschaft angemessen inkludiert sind.
Wenn Arbeitgeber zu solchen Maßnahmen verpflichtet ist, bitte
beschreiben Sie diese.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung)
• Ja. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die notwendigen
Vorkehrrungen am Arbeitsplatz für alle Menschen mit
Behinderungen zu treffen.
• Ja, mit Einschränkungen. Die zu treffenden Vorkehrungen
sind begrenzt. Oder Menschen mit bestimmten Behinderungen werden davon ausgeschlossen. Oder sie gelten nur für
eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern, etc.
• Nein. Solche Verpflichtungen existieren nicht.
• N/A / Anderes.
11. STATISTIK ZUR ÖFFENTLICHEN BESCHÄFTIGUNG
Wird die Anzahl von Menschen mit Behinderungen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, berechnet und publiziert?
Auch wenn sich diese Frage auf die Verfügbarkeit der Zahlen
bezieht, die Zahlen oder Prozentsätze an sich sind ebenso
wichtig. Falls Zahlen existieren, geben Sie bitte eine Datenquelle
und, wenn vorhanden, einen Internetlink an.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung),
31 (Statistik und Datensammlung)
• Ja. Die Zahlen werden jährlich in einem offiziellen Bericht veröffentlicht, der auch inkludiert in welchen staatlichen Organen
Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind.
• Ja, mit Einschränkungen. Zahlen werden erfasst, aber nicht
veröffentlicht oder sie sind keine offiziellen Zahlen. Oder sie
werden nur unregelmäßig veröffentlicht oder nur alle fünf
Jahre.
• Nein. Zahlen dieser Art werden weder erfasst noch
veröffentlicht.
• N/A / Anderes.
12. ANSTIEG IN DER BESCHÄFTIGUNG
Ist der Anteil von beschäftigten Menschen mit Behinderungen an
der Gesamtbeschäftigung im Kalenderjahr 2012 gestiegen?
Diese Frage bezieht sich nur auf Beschäftigung in Unternehmen,
die per Gesetz dazu verpflichtet sind, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Die Frage ist zu verneinen, wenn keine Zahlen
dazu vorhanden sind. Ohne Zahlen ist es unmöglich zu wissen,
ob Menschen mit Behinderungen wie vorgeschrieben tatsächlich
beschäftigt sind. Falls Zahlen existieren, geben Sie bitte die
Zahlen, die Datenquelle und, falls möglich, einen Internetlink an.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung),
31 (Statistik und Datensammlung)
• Ja. Der Anteil ist gestiegen. Oder der Anteil ist nicht gestiegen da alle Unternehmen, die per Gesetz dazu verpflichtet
sind, Menschen mit Behinderungen einzustellen, dies auch
gemacht haben..
• Ja, mit Einschränkungen. Der Anteil ist gleichgeblieben.
• Nein. Der Anteil ist gesunken. Oder es sind keine Zahlen
vorhanden.
• N/A / Anderes.
13. STATISTIKEN ÜBER AUSBILDUNG & BESCHÄFTIGUNG
Gibt es offizielle Statistiken über Ausbildung und Beschäftigung
von Menschen mit Behinderungen, die mindestens alle 10 Jahre
veröffentlicht werden?
Diese Frage bezieht sich nur darauf, ob solche Statistiken veröffentlicht werden oder nicht. Und auf ihre Qualität. Sie bezieht
sich nicht darauf, was die Statistiken tatsächlich über ein Land im
Vergleich zu einem anderen aussagen. Es wird also nur danach
gefragt, ob solche Statistiken erhoben werden und, wenn ja, von
welcher Qualität diese sind.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 24 (Bildung), 27 (Arbeit und
Beschäftigung), 31 (Statistik und Datensammlung)
• Ja. In den letzten 10 Jahren wurde mindestens eine offizielle
Studie durchgeführt und die veröffentlichten Resultate geben
ein klares Bild sowohl über die Ausbildung als auch die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
• Ja, mit Einschränkungen. Nur bestimmte Zahlen sind vorhanden oder die Zahlen sind älter als 10 Jahre oder sie lassen
sich auf unterschiedliche Weise interpretieren.
• Nein. Es gibt darüber keine offizielle Studie.
• N/A / Anderes.
14. EINE EXISTIERENDE, GEFÖRDERTE
DACHORGANISATION
Gibt es eine direkt vom Staat geförderte Dachorganisation, die
mindestens 50% der Behindertenverbände repräsentiert?
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
• Ja. So eine Dachorganisation existiert, repräsentiert mehr als
50% aller Behindertenverbände und erhält direkte staatliche
Förderung.
• Ja, mit Einschränkungen. Solch eine Dachorganisation
existiert, aber sie repräsentiert weniger als 50% aller
Behindertenverbände oder erhält keine direkte staatliche
Förderung.
• Nein. Es existiert keine Dachorganisation, die mehr als
50% aller Behindertenverbände repräsentiert und direkte
staatliche Förderung erhält.
• N/A / Anderes.
15. EINRICHTUNG VON BRK FOCAL POINTS
(ANLAUFSTELLEN)
Falls der Staat die UN-Konvention unterzeichnet oder ratifiziert
hat, wurden „Focal Points“ in der Regierung bestimmt, die sich
mit der Umsetzung der UN-Konvention beschäftigen?
Diejenigen Staaten, die die UN-Konvention ratifiziert haben,
müssen, in Übereinstimmung mit Artikel 33, Paragraph 1, als
„Vertragsstaaten“ eine oder mehrere staatliche „Focal Points“
(Anlaufstellen) für Angelegenheiten „im Zusammenhang mit der
Umsetzung“ dieses Übereinkommens bestimmen. Zudem, in
Übereinstimmung mit den anderen zwei Paragraphen dieses Artikels, müssen nicht nur „unabhängige Mechanismen“ existieren,
die die Umsetzung der Konvention fördern, schützen und überwachen, sondern es muss zusätzlich auch die „Zivilgesellschaft“
involviert werden und an dem Überwachungsprozess vollständig
teilhaben. Eine „Ja“-Antwort bedeutet sowohl dass „Focal Points“
eingerichtet worden sind und regelmäßige Treffen organisiert
werden als auch dass die Zivilgesellschaft voll in den Überwachungsprozess der Implementierung der Konvention involviert ist.
Ein „Ja, mit Einschränkungen“ bedeutet, dass einige, jedoch nicht
alle „Focal Points“ eingerichtet wurden, es keine regelmäßige
Treffen gibt oder in den letzten 12 Monaten gegeben hat. Oder,
dass sie zwar eingerichtet sind, aber dass die Zivilgesellschaft
nicht involviert ist. Ein „Nein“ bedeutet, dass weder „Focal Points“
bestimmt wurden, noch dass die Zivilgesellschaft involviert ist.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
• Ja. Es gibt „Focal Points“, sie arbeiten effektiv und die Zivilbevölkerung ist voll in den Überwachungsprozess involviert.
• Ja, mit Einschränkungen. Es gibt „Focal Points“, aber zum
Beispiel die Zivilgesellschaft nimmt nicht „vollständig“ am
Überwachungsprozess der Implementierung der Konvention
teil.
• Nein. Focal Points“ wurden noch nicht eingerichtet. (Oder das
Land hat die Konvention nicht unterschrieben).
• N/A / Anderes.
16. UN-BRK IN BARRIEREFREIEN FORMATEN
Gibt es von der UN-Konvention eine Audioversion, eine Gebärdensprachübersetzung und eine Version in leichter Sprache,
welche auf einer barrierefreien staatlichen Webseite in allen
offiziellen Landessprachen verfügbar sind?
Leichte Sprache muss Zeichen und Bilder beinhalten, um
verständlich zu sein.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 49 (Barrierefreies Format)
• Ja. Von der UN-Konvention gibt es eine Audioversion, eine
Gebärdensprachübersetzung und eine Version in leichter
Sprache, welche auf einer barrierefreien staatlichen Webseite
in allen offiziellen Landessprachen verfügbar sind.
• Ja, mit Einschränkungen. Nur eine oder zwei Versionen sind
auf einer barrierefreien staatlichen Webseite in Landessprache verfügbar, oder alle drei sind nicht in allen offiziellen
Landessprachen verfügbar.
• Nein. Keine dieser Versionen ist auf einer staatlichen
Webseite verfügbar. (Oder das Land hat die Konvention nicht
unterschrieben).
• N/A / Anderes.
FOKUS:
SELBSTBESTIMMT LEBEN
17. ALTERNATIVEN DER UNTERSTÜTZTEN
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
Sind Alternativen der unterstützten Entscheidungsfindung für
alle Menschen mit Behinderungen verfügbar?
Ein System der unterstützen Entscheidungsfindung umfasst
verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, welche dem Willen
und Präferenzen der Person den Vorrang geben und welche
Menschenrechtsstandards respektieren. Es sollte für den Schutz
aller Rechte sorgen, einschließlich jener der Autonomie (Recht
auf Rechts- und Handlungsfähigkeit, Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht, Recht auf die Wahl des Wohnorts etc.) und
jener bezüglich Freiheit von Misshandlung oder unmenschlicher
Behandlung (Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit etc.) Dies unterscheidet die unterstützte Entscheidungsfindung von der ersatzweisen Entscheidungsfindung, wo
ein Betreuer oder Vormund die gerichtlich autorisierte Macht
hat, Entscheidungen an Stelle einer anderen Person zu treffen,
ohne dass er notwendigerweise bezeugen muss, das diese
Entscheidungen im besten Interesse der jeweiligen Person sind
oder den Wünschen der Person entsprechen. Die Verpflichtungen der Staaten ersatzweise Entscheidungsfindungssysteme
durch unterstützte Entscheidungsfindungssysteme zu ersetzen,
beinhalten sei es die Eliminierung der ersatzweisen Entscheidungsfindungssysteme sei es die Entwicklung von unterstützten
Entscheidungsfindungssysteme.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor
dem Recht), 19 (Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die
Gemeinschaft)
• Ja. Alternativen der unterstützten Entscheidungsfindung
sind für alle Menschen mit Behinderungen verfügbar und
Maßnahmen, um den Zugang zur notwendigen Unterstützung
zu gewährleisten, werden unternommen.
• Ja, mit Einschränkungen. Alternativen der unterstützten
Entscheidungsfindung sind verfügbar, aber nicht für alle
Menschen mit Behinderungen, oder ihre Umsetzung ist nicht
effektiv, da die notwendige Unterstützung fehlt.
• Nein. Alternativen der unterstützten Entscheidungsfindung
sind nicht verfügbar.
• N/A / Anderes.
18. SICHERHEITSMASSNAHMEN
Gibt es angemessene und wirksame Sicherheitsmaßnahmen für
alle Vorgänge, die die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie die
Unterstützung für deren Ausübung betreffen?
Sicherheitsmaßnahmen müssen in einem Unterstützungssystem für die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit
existieren. Das oberste Ziel dieser Sicherheitsmaßnahmen ist
die Sicherstellung des Respekts für die Rechte, den Willen und
die Präferenzen der jeweiligen Person. Um dies zu erreichen,
müssen die Sicherheitsmaßnahmen Schutz vor Misshandlungen
bieten, gleichberechtigt mit allen anderen.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor
dem Recht), 19 (Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die
Gemeinschaft)
• Ja. Angemessene und wirksame Sicherheitsmaßnahmen
für alle Vorgänge, die die Rechts- und Handlungsfähigkeit
betreffen, existieren.
• Ja, mit Einschränkungen. Sicherheitsmaßnahmen existieren,
aber nicht für alle Vorgänge oder sie sind nicht angemessen
und/oder wirksam.
• Nein. Es existieren keine Sicherheitsmaßnahmen.
• N/A / Anderes.
19. RECHT AUF HEIRAT UND KINDER
Haben Menschen mit Behinderungen dieselben Rechte zu
heiraten, Kinder zu bekommen und Kinder aufzuziehen, wie alle
anderen?
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 23 (Achtung der Wohnung und
der Familie), 19 (Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die
Gemeinschaft)
• Ja. Diese Rechte werden für Menschen mit Behinderungen
auf keine Weise begrenzt.
• Ja, mit Einschränkungen. Ein oder zwei dieser Rechte werden
für Menschen mit Behinderungen begrenzt.
• Nein. Alle diese Rechte werden für Menschen mit Behinderungen begrenzt.
• N/A / Anderes.
KOMMENTAR Falls Ihre Antwort „Nein“ oder “Ja, mit Einschränkungen” ist, beschreiben sie bitte die Ausnahmen, insbesondere
die außergewöhnlichsten (zum Beispiel, Menschen mit Behinderungen werden gegen ihren Willen sterilisiert, ihnen werden
die Kinder weggenommen oder eine Heirat von Menschen mit
Behinderungen ist aus gesundheitlichen Gründen verboten).
20. DATENSAMMLUNG ZU EINRICHTUNGEN
Gibt es offizielle, jährlich veröffentlichte Statistiken über die
Anzahl von allen Menschen mit Behinderungen, die in Pflegeeinrichtungen leben, ihr Alter, Geschlecht, ethnischer Hintergrund
und ihre primäre Behinderung?
Diese Frage bezieht sich nur auf offizielle Statistiken und nur
auf „Einrichtungen“. Die offiziellen Zahlen müssen alle Arten
von Pflegeeinrichtungen abdecken, in denen Menschen mit
Behinderungen als Gruppe zusammenleben. Inbegriffen sind
Sozialanstalten (oft auch als Rehabilitationszentren etc., bezeichnet), Psychiatrische Einrichtungen (oft auch als Heilanstalt etc.,
bezeichnet), Internate für Kinder mit Behinderungen, Waisenheime, Betreutes Wohnen, Wohngruppen, Seniorenzentren sowie
alle anderen Formen von Pflegeeinrichtungen. Genauso wichtig
wie die Verfügbarkeit dieser Daten ist deren Qualität. Wenn
solche Daten verfügbar sind, sind diese qualitativ ausreichend?
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 31 (Statistik und Datensammlung)
• Ja. All diese Daten sind verfügbar und sie werden offiziell
jährlich in einer Publikation oder auf einer Webseite veröffentlicht.
• Ja, mit Einschränkungen. Nur ein begrenzter Umfang der
Daten ist verfügbar. Die Daten werden nicht jährlich veröffentlicht, oder sind älter als ein Jahr, wenn sie veröffentlicht
werden. Die Daten decken nur ausgewählte Einrichtungen ab.
• Nein. Solche Daten werden nicht offiziell veröffentlicht.
• N/A / Anderes.
KOMMENTAR Falls eine Datensammlung existiert, kommentieren
Sie diese bitte. Und auch ob die Datensammlung das Recht auf
Datenschutz respektiert, welches ein wichtiger Punkt zu diesem
Thema ist.
21. ALTERNATIVEN ZU EINRICHTUNGEN UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
Falls es Pflegeeinrichtungen in Ihrem Land gibt, gibt es
irgendwelche Alternativen zu diesen Einrichtungen und haben
Menschen mit Behinderungen die Wahl und Kontrolle über die
Dienstleistungen, die sie benutzen?
Gegenstand der Frage ist, ob es Menschen mit Behinderungen in Ihrem Land möglich ist, zwischen verschiedenen
Arten von Dienstleistungen in der Gemeinschaft zu wählen,
oder ob manche Personen keine andere Option haben, als in
einer Einrichtung zu leben. Es sollten Sicherheitsmaßnahmen
existieren, die sicherstellen, dass niemand in einer Pflege- oder
Heimeinrichtung untergebracht wird, außer es ist die Präferenz
dieser Person. Menschen, die in Einrichtungen leben, sollten
die notwendige Unterstützung erhalten, um in die Gemeinschaft
zurückzukehren. Niemand sollte gezwungen werden in einer
Einrichtung zu leben, nur weil es in der Gemeinschaft keine
Alternativen gibt oder weil es die Familie so bevorzugt.
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Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 19 (Selbstbestimmt Leben und
Einbeziehung in die Gemeinschaft)
• Ja. Alternativen zu Einrichtungen existieren und Menschen
mit Behinderungen haben immer die Wahl und Kontrolle über
die Dienstleistungen, die sie benutzen.
• Ja, mit Einschränkungen. Einrichtungen sind die vorherrschende Art der Pflege und/oder Menschen mit Behinderungen haben nur teilweise die Wahl und Kontrolle über die
Dienstleistungen, die sie benutzen.
• Nein. Einrichtungen sind einzige Art der Pflege und/oder
Menschen mit Behinderungen haben keine Wahl und Kontrolle über die Dienstleistungen, die sie benutzen.
• N/A / Anderes.
KOMMENTAR Falls die Unterbringung in Einrichtungen die
vorherrschende Art der Pflege für Menschen mit Behinderungen
in Ihrem Land ist, kommentieren Sie bitte, sofern existent, die
Schritte zur Förderung von gemeindenahen Dienstleistungen (als
Alternative zu Pflegeeinrichtungen), die Ihr Land unternimmt.
22. DEINSTITUTIONALISIERUNGSPROZESSE
Falls es Pflegeeinrichtungen in Ihrem Land gibt, sinkt aufgrund
der höheren Verfügbarkeit von staatlich finanzierten, gemeindenahen Qualitätsdienstleistungen die Anzahl von Menschen mit
Behinderungen, die in solchen Einrichtungen leben?
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 19 (Selbstbestimmt Leben und
Einbeziehung in die Gemeinschaft)
• Ja. Die Anzahl von Menschen mit Behinderungen, die in solchen Einrichtungen leben, sinkt laut den offiziellen Statistiken.
• Ja, mit Einschränkungen. Die Anzahl von Menschen mit
Behinderungen, die in solchen Einrichtungen leben, ist
gleichbleibend, laut den offiziellen Statistiken.
• Nein. Die Anzahl von Menschen mit Behinderungen, die
in solchen Einrichtungen leben, steigt, laut den offiziellen
Statistiken.
• N/A / Anderes.
KOMMENTAR Kommentieren Sie bitte Ihre Antwort, in dem Sie
beschreiben, welche gemeindenahen Unterstützungsdienstleistungen die Gemeinden (oder andere Akteure) Menschen mit
Behinderungen zur Verfügung stellen, um deren tägliches Leben
zu erleichtern.
23. SCHUTZ UND ÜBERWACHUNG
Werden alle Einrichtungen und Programme, die für Menschen
mit Behinderungen bestimmt sind, wirksam von unabhängigen
Behörden überwacht?
UN-BRK Artikel 16 schreibt den Staaten vor, dass sie „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs- und
sonstigen Maßnahmen“ treffen, „um Menschen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung vor jeder
Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, einschließlich
ihrer auf der Geschlechtszugehörigkeit basierenden Aspekte,
zu schützen. [...] Zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung,
Gewalt und Missbrauch stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
alle Einrichtungen und Programme, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, wirksam von unabhängigen Behörden
überwacht werden.“
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 16 (Freiheit von Ausbeutung,
Gewalt und Missbrauch), 19 (Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft)
• Ja. Alle Einrichtungen und Programme, einschließlich Pflegeeinrichtungen, werden jährlich von unabhängigen Behörden
überwacht.
• Ja, mit Einschränkungen. Nicht alle Einrichtungen und
Programme werden von unabhängigen Behörden überwacht,
oder sie werden nicht auf regulärer Basis überwacht.
• Nein. Einrichtungen und Programme, einschließlich Pflegeeinrichtungen, werden überhaupt nicht überwacht.
• N/A / Anderes.
24. ANGEMESSENER LEBENSSTANDARD UND
SOZIALER SCHUTZ
Existieren Maßnahmen und Sicherheitsmechanismen, welche
das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen
angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien
gewährleisten, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung?
Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte zum
Schutz und zur Förderung der Verwirklichung des Rechts auf
sozialen Schutz, einschließlich Maßnahmen, um den Zugang zu
geeigneten und erschwinglichen Dienstleistungen, zu Programmen für sozialen Schutz und Programmen zur Armutsbekämpfung, zu öffentlich geförderten Wohnungsbauprogrammen sowie
zu Leistungen und Programmen der Altersversorgung zu sichern.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 19 (Selbstbestimmt Leben
und Einbeziehung in die Gemeinschaft), 28 (Angemessener
Lebensstandard und sozialer Schutz)
• Ja. Alle Menschen mit Behinderung haben den gesetzlichen
Anspruch auf umfassende finanzielle Unterstützung, welche
ihnen ein selbstbestimmtes Leben und die Einbeziehung in
die Gemeinschaft ermöglichen.
• Ja, mit Einschränkungen. Ein gesetzlicher Anspruch
existiert, aber er ist nicht für alle verfügbar, oder ist begrenzt
verfügbar.
• Nein. Kein Mensch mit Behinderungen hat einen rechtlichen
Anspruch auf eine solche finanzielle Unterstützung.
72
25. VERFÜGBARKEIT VON PERSÖNLICHER ASSISTENZ
Existiert in Ihrem Land die Persönliche Assistenz?
Persönliche Assistenz ist ein Hilfsmittel für selbstbestimmtes Leben. Persönliche Assistenz wird durch zweckgebundene Barzahlungen für Menschen mit Behinderungen erworben. Ihr Zweck ist
es jedwede Assistenz zu bezahlen. Persönliche Assistenz sollte
auf der Basis von einer individuellen Bedarfseinschätzung zur
Verfügung gestellt werden und sollte von der Lebenssituation
einer jeden Person abhängen (im Einklang mit ENIL’s Definition
der Persönlichen Assistenz).
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 19 (Selbstbestimmt Leben
und Einbeziehung in die Gemeinschaft), 28 (Angemessener
Lebensstandard und sozialer Schutz)
• Ja. Persönliche Assistenz ist für alle Menschen mit allen
Behinderungen verfügbar und ist ausreichend (die Anzahl der
Stunden, die einer Person zur Verfügung gestellt werden),
um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen
selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben können.
• Ja, mit Einschränkungen. Persönliche Assistenz ist nur für
Menschen mit bestimmten Behinderungen oder nur für
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf verfügbar; die
Anzahl der Stunden, die einer Person zur Verfügung gestellt
werden, ist begrenzt; die Regierung begrenzt die Aufgaben,
die ein persönlicher Assistent übernehmen kann; Menschen
mit Behinderungen können ihren persönlichen Assistenten
nicht wählen oder ausbilden; oder es werden nur arbeitslose
Familienmitglieder als persönliche Assistenten finanziert.
• Nein. Persönliche Assistenz ist nicht verfügbar.
• N/A / Anderes.
KOMMENTAR Bitte geben Sie zum Beispiel den Anteil von
Menschen mit Behinderungen an, welche Zugang zu persönlicher
Assistenz haben. Gibt es diesen Zugang im ganzen Land oder
nur in bestimmten Städten oder Regionen, für welche Arten
von Behinderungen; ob es bedürftigkeitsabhängig ist und ob es
ausreichend finanziert ist.
26. VERFÜGBARKEIT VON HILFSMITTELN UND UNTERSTÜTZUNDEN TECHNOLOGIEN
Gibt es eine öffentliche Förderung um sicherzustellen, dass
Menschen mit Behinderungen Zugang zu den notwendigen
technischen Geräten und Hilfsmitteln haben?
Habilitation und Rehabilitation fokussieren darauf die Einzelperson mit dem spezifischen Wissen, Hilfsmitteln oder Ressourcen
auszustatten, die diese benötigt, aufgrund ihrer einzigartigen
Umstände und Behinderung. Dazu gehören unterstützende
Technologien, eine spezifische Ausbildung, Bildung oder die
Entwicklung von Fähigkeiten. Hilfsmittel und unterstützende
Technologien wie Rollstühle, Krücken, Prothesen, Mobilitätshilfen, Hörgeräte, Sehhilfen und spezielle Computer-Software
und -hardware (als „grundlegende Hilfsmittel“ genannt) erhöhen
die Mobilität, das Hören, Sehen und die Kommunikationsmöglichkeiten. Mithilfe dieser Technologien sind Menschen mit
Behinderungen besser in der Lage, selbstbestimmt zu leben
und an ihren Gesellschaften teilzuhaben. Diese Frage bezieht
sich nur auf die grundlegenden Hilfsmittel und Technologien, wie
oben aufgeführt.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 19 (Selbstbestimmt Leben
und Einbeziehung in die Gemeinschaft), 26 (Habilitation und
Rehabilitation)
• Ja. Grundlegende Hilfsmittel sind verfügbar und werden vom
Staat für alle Menschen mit Behinderungen finanziert.
• Ja, mit Einschränkungen. Grundlegende Hilfsmittel sind
teilweise verfügbar und/oder werden vom Staat nur für
bestimmte Menschen mit Behinderungen finanziert.
• Nein. Grundlegende Hilfsmittel sind nicht verfügbar oder
werden vom Staat nicht finanziert.
• N/A / Anderes.
KOMMENTAR Bitte kommentieren Sie den Umfang der Verfügbarkeit; geben Sie auch zum Beispiel an, ob es andere Wege
(durch nichtstaatliche Unterstützung) gibt, wodurch Menschen
mit Behinderungen Zugang zu grundlegenden Hilfsmitteln haben.
FOKUS: POLITISCHE TEILHABE
27. WAHLRECHT
Haben Menschen mit Behinderungen das Recht in geheimer
Abstimmung zu wählen?
Diese Frage bezieht sich auf das unveräußerliche Recht eines
jeden Wählers, in geheimer Abstimmung zu wählen. Die Frage
bezieht sich auf alle Wahlen (lokal, national etc.).
Bezieht sich auf UN BRK Artikel 29 (Teilhabe am politischen und
öffentlichen Leben)
• Ja. Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht in geheimer
Abstimmung zu wählen.
• Ja, mit Einschränkungen. Nicht jeder Mensch mit Behinderung kann in geheimer Abstimmung wählen.
• Nein. Ein solches Recht existiert nicht. Oder, das Recht in
geheimer Abstimmung zu wählen, ist bedeutungslos, da ärztliches Personal, Personen der Wahlverwaltung oder andere
dieses Recht verletzen können.
• N/A / Anderes.
KOMMENTAR Bitte beschreiben Sie alle bedeutenden Unterschiede, die es zwischen der rechtlichen Lage und der Realität
gibt. Kommentieren Sie insbesondere dazu, ob Ihr Land alle
rechtlichen Einschränkungen für Menschen mit psychosozialen
oder intellektuellen Behinderungen aufgehoben hat. Falls Ihre
Antwort „Nein“ war, kommentieren Sie bitte, ob es für Menschen
mit Behinderungen ohne Rechts- und Handlungsfähigkeit
Zugang zu Schadenersatz und Beschwerdemechanismen gibt.
28. DAS PASSIVE WAHLRECHT
Haben Menschen mit Behinderungen das Recht sich zur Wahl
zu stellen, effektiv ein Amt zu bekleiden und alle öffentlichen
Funktionen auf allen Regierungsebenen auszuüben?
Diese Frage bezieht sich auf die Rechts- und Handlungsfähigkeit
aller Menschen mit Behinderungen vollständig am politischen
und öffentlichen Leben teilzuhaben, gleichberechtigt mit allen
anderen.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 29 (Teilhabe am politischen und
öffentlichen Leben)
• Ja. Alle Menschen mit Behinderungen haben das Recht, sich
zur Wahl zu stellen, effektiv ein Amt zu bekleiden und alle
öffentlichen Funktion auf allen Regierungsebenen auszuüben.
• Ja, mit Einschränkungen. Nicht alle Menschen mit Behinderungen oder nicht alle öffentlichen Funktionen oder nicht alle
Regierungsebenen.
• Nein. Ein solches Recht existiert nicht.
• N/A / Anderes.
KOMMENTAR Bitte beschreiben Sie alle bedeutenden
Unterschiede zwischen der rechtlichen Lage und der Realität.
Kommentieren Sie bitte insbesondere ob Ihr Land alle rechtlichen Einschränkungen, die das Recht sich zur Wahl zu stellen,
effektiv ein Amt zu bekleiden und alle öffentlichen Funktion auf
allen Regierungsebenen auszuüben betreffen, für Menschen mit
psychosozialen oder intellektuellen Behinderungen aufgehoben
hat. Oder ob es zum Beispiel Barrieren gibt, die es für Menschen
mit Behinderungen unmöglich macht, bestimmte Positionen zu
besetzen oder bestimmte Aufgaben eines öffentlichen Amtes
auszuüben.
29. ANGEMESSENE VORKEHRUNGEN IM WAHLVERFAHREN
Gibt es angemessene Vorkehrungen, welche Wähler mit Behinderungen bei ihrer eigenen geheimen Abstimmung in Wahlbüros
und öffentlichen Plätzen unterstützen?
Angemessene Vorkehrungen berücksichtigen die Bedürfnisse
von allen Menschen mit intellektueller, Körper-, Seh-, Lern- oder
Hörbehinderung, und ermöglichen es Menschen mit Behinderungen in Situationen zu wählen, wo es ansonsten für sie unmöglich
wäre zu wählen.
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 29 (Teilhabe am politischen und
öffentlichen Leben)
• Ja. Es gibt eine gesetzliche Pflicht, angemessene Vorkehrungen für jeden Wähler mit Behinderung zur Verfügung zu
stellen.
• Ja, mit Einschränkungen. Es gibt eine gesetzliche Pflicht,
angemessene Vorkehrungen zur Verfügung zu stellen, aber
diese gilt nur für einige Wähler mit bestimmten Behinderungen, oder nur für einige Wahlen. Oder Assistenz kann nur von
Wahlmitarbeitern geleistet werden und nicht von einer von
der Person mit Behinderung frei gewählten Person.
• Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, angemessene Vorkehrungen für jeden Wähler mit Behinderung zur Verfügung
zu stellen.
• N/A / Anderes.
KOMMENTAR Bitte beschreiben Sie, auf welche angemessenen Vorkehrungen Menschen mit Behinderungen ein Anrecht
während der Wahl haben. Oder ob nur Assistenz zur Verfügung
gestellt werden muss (zum Beispiel die Erlaubnis für Menschen
mit Sehbehinderung einen Assistenten zu haben, der ihre
Präferenzen auf dem Wahlzettel ankreuzt etc.).
30. BARRIEREFREIHEIT DER WAHLINFORMATIONEN
Sind die offiziellen Wahlinformationen, die die Wahlverwaltung
erstellt, für alle barrierefrei?
Diese Frage bezieht sich darauf, ob die offiziellen Wahlinformationen bezüglich Informationen über die Wahlen, Wählerregistrierung, Modalitäten und Barrierefreiheit des Wahlverfahrens,
Wahlzettels und Wahllokale in verschiedenen Formaten verfügbar ist (Gebärdensprache, für Bildschirmleser, Audio-, Braille-,
elektronische oder Versionen in leichter Sprache).
Bezieht sich auf UN-BRK Artikel 29 (Teilhabe am politischen und
öffentlichen Leben)
• Ja. Die offiziellen Wahlinformationen sind barrierefrei und für
jeden Wähler mit Behinderung leicht zu verstehen.
• Ja, mit Einschränkungen. Die offiziellen Wahlinformationen
sind nur teilweise barrierefrei und leicht zu verstehen, oder
sind nur in einigen barrierefreien Formaten verfügbar, oder
nicht die gesamten Informationen über den Wahlprozess sind
barrierefrei.
• Nein. Die offiziellen Wahlinformationen sind weder barrierefrei
noch für jeden Wähler mit Behinderung leicht zu verstehen
und zu benutzenv.
• N/A / Anderes.
KOMMENTAR Bitte beschreiben Sie bedeutende Aspekte der
Situation in Ihrem Land, und beziehen Sie sich auch auf die
Regierungswebseite zum Thema.
Internationale Sozialindikatoren
Analyse nach den 30 Fragen: Summe aller Antworten und Aufteilung in Prozent: Je höher der Prozentsatz und der Durchschnittswert, desto besser die Situation laut den befragten Experten in ihren Ländern
Weltweit
Alle Antworten pro Frage
Europa
Österreich
ja
ja, mit Einschrän- nein
kungen
k. A.
Durch- Durch- Experte Experte Experte
schnitt* schnitt*
1*
2*
3*
1. neu errichtete Gebäude
Gebäude
45%
35%
15%
4%
0,7
0,7
0,5
0,5
2. verbindlicher Zeitplan zum Umbau bestehender Gebäude
Gebäude
19%
19%
59%
3%
0,3
0,3
0,5
1
1
3. städtische Transportsysteme
Transport, Verkehr
3%
45%
49%
3%
0,3
0,4
0
0,5
0,5
k. A.
0,5
4. Frühwarnsysteme und Katastrophenwarnung
Notfall, Katastrophenfälle
6%
22%
64%
8%
0,2
k. A.
k. A.
k. A.
5. Anerkennung von Gebärdensprache
Zugang zum Recht
34%
32%
27%
7%
0,5
0,7
1
1
1
6. Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten
Zugang zu Information
14%
30%
50%
6%
0,3
0,4
0,5
0,5
0
7. inklusive Schulbildung in der primären Schulbildung
Bildung
45%
45%
7%
3%
0,7
0,7
0,5
0,5
1
8. alternative Prüfungsmethoden für Studenten
Bildung
21%
40%
30%
10%
0,4
0,5
k. A.
k. A.
0,5
9. Daten über Universitätsabgänger
Daten und Statistik
6%
20%
64%
10%
0,2
0,2
0
0
0
10. Anpassung und Barrierefreiheit des Arbeitsplatzes
Beschäftigung
21%
36%
38%
5%
0,4
0,6
0,5
0,5
0
11. Daten über Behindertenbeschäftigung im Staatsdienst
Daten und Statistik
17%
33%
44%
6%
0,4
0,5
k. A.
0,5
0,5
12. Zunahme der Beschäftigung
Beschäftigung
17%
13%
52%
19%
0,3
0,3
0
0
0
13. Daten über Ausbildung und Beschäftigung
Daten und Statistik
24%
32%
35%
9%
0,4
0,6
0,5
1
0,5
14. Dachorganisationen und deren Finanzierung
Umsetzung und Monitoring der UN-BRK
36%
35%
23%
7%
0,6
0,6
1
0,5
1
15. Existenz von Focal Points zur Umsetzung der UN-BRK
Umsetzung und Monitoring der UN-BRK
22%
41%
26%
11%
0,5
0,5
0,5
k. A.
0,5
16. UN-BRK in barrierefreien Formaten
Umsetzung und Monitoring der UN-BRK
12%
25%
50%
13%
0,3
0,4
0
0,5
0,5
17. Alternativen in der unterstützten Entscheidungsfindung
Gleichheit vor dem Gesetz
8%
43%
42%
7%
0,3
0,3
0,5
k. A.
18. Kontrollmechanismen in Einrichtungen
Gleichheit vor dem Gesetz
12%
46%
33%
9%
0,4
0,4
0,5
k. A.
0,5 SL
19. Recht auf Ehe und Kinder
persönliche Rechte
52%
33%
6%
9%
0,7
0,7
0,5
1,0
0,5 SL
20. Daten über Einrichtungen
Daten und Statistik
12%
31%
43%
14%
0,3
0,4
-
-
0,5
21. Alternativen zu Einrichtungen & Entscheidungsmöglichkeit
Leben in der Gemeinschaft
15%
41%
25%
19%
0,4
0,5
0,5
k. A.
0,5
22. Deinstitutionalisierungs-Prozess
Leben in der Gemeinschaft
16%
21%
26%
37%
0,4
0,5
0,5
k. A.
1,0 SL
23. Schutzmechanismen und Kontrolle
rechtlicher und sozialer Schutz
13%
48%
26%
13%
0,4
0,5
0,5
1,0
0,5 SL
24. Adäquater Lebensstandard und sozialer Schutz
rechtlicher und sozialer Schutz
13%
59%
21%
7%
0,5
0,6
0,5
0,5
0,5 SL
25. Verfügbarkeit von Services zur persönlichen Assistenz
Assistenz und Unterstützung
7%
43%
38%
11%
0,3
0,5
0,5
0,5
0,5 SL
26. Verfügbarkeit von Assistenztechnologien und Geräten
Assistenz und Unterstützung
20%
48%
22%
10%
0,5
0,6
1,0
0,5
1,0 SL
27. Zugang zum aktiven Wahlrecht
politische Rechte
50%
38%
3%
10%
0,8
0,8
1,0
1,0
1,0 PT
28. Zugang zum passiven Wahlrecht
politische Rechte
50%
35%
4%
12%
0,8
0,8
1,0
0,5
1,0 PT
29. barrierefreie Wahlvorgänge
Zugang zum Wahlrecht
33%
35%
20%
12%
0,6
0,7
0,5
0,5
0,5 PT
30. barrierefrei zugängliche Informationen zu Wahlen
Zugang zum Wahlrecht
18%
40%
28%
14%
0,4
0,5
k. A.
0,5
0,5 PT
-
Alle Antworten pro Frage und zusammengefasst nach Thema
ja
ja, mit ­
Einschrän- nein
kungen
k. A.
Durchschnitt*
F1 und F2
Gebäude
32%
27%
37%
4%
0,5
F3
Transport, Verkehr
3%
45%
49%
3%
0,3
F4
Notfall, Katastrophenfälle
3%
22%
64%
8%
0,2
F5
Political Participation: Zugang zum Recht
34%
32%
27%
7%
0,5
F6
Political Participation: Zugang zu Information
14%
30%
50%
6%
0,3
F7 und F8
Bildung
33%
43%
18%
6%
0,6
F9 und F11 und F13 und F20
Daten und Statistik
15%
29%
46%
10%
0,3
F10 und F12
Beschäftigung
18%
24%
45%
12%
0,3
F14 und F15 and F16
Umsetzung und Monitoring der UN BRK
23%
34%
33%
10%
0,4
F17 und F18
selbstbestimmtes Leben: Gleichheit vor dem Gesetz
10%
44%
37%
8%
0,4
SL
F19
selbstbestimmtes Leben: Persönliche Rechte
52%
33%
6%
9%
0,7
SL
F21 und F22
selbstbestimmtes Leben: Leben in der Gemeinschaft und alternative Wohnformen
15%
31%
25%
28%
0,4
SL
F23 und F24
selbstbestimmtes Leben: Rechtlicher und sozialer Schutz
13%
53%
24%
10%
0,4
SL
F25 und F26
selbstbestimmtes Leben: Assistenz und Unterstützung
14%
45%
30%
11%
0,4
SL
F27 und F28
Political Participation: Politische Rechte
50%
36%
4%
11%
0,8
PT
F29 und F30
Political Participation: Zugang zum Wahlrecht
26%
38%
24%
13%
0,5
PT
*Ja = 1, ja, mit Einschränkungen = 0,5; nein = 0; F1 bis F30: Nummer der jeweiligen Frage, k .A = keine Angabe
73
SL = Selbstbestimmtes Leben, PT = Politische Teilhabe
Inklusionsbarometer 2014
Der österreichischen Sozialindikatoren
Fragen für Inklusionsbarometer aus den Bereichen selbständige Lebensführung, Bildung und Arbeit
Zusammenfassung der Auswertung der österreichischen Sozialindikatoren
Bitte ankreuzen:
• Ja. Alle Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen erhalten die für sie tatsächlich notwendige
finanzielle Unterstützung, um ein selbstständiges und
selbstbestimmtes Leben führen und an der Gemeinschaft vollständig teilhaben zu können.
• Ja, mit Einschränkungen. Eine finanzielle Unterstützung ist nicht für alle oder nur begrenzt verfügbar.
• Nein. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen
erhalten nicht die für sie tatsächlich notwendige
finanzielle Unterstützung.
Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt
notwendig)
2. SELBSTSTÄNDIGE LEBENSFÜHRUNG UND TEIL­
HABE AN DER GEMEINSCHAFT (ART. 19 UN-BRK)
Haben Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen
in Ihrem Bundesland die unbeschränkte Möglichkeit,
selbst auszusuchen, wo und mit wem sie wohnen?
Selbstbestimmtes Wohnen drückt sich dadurch aus, dass
Wahlmöglichkeiten vorhanden sind. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sollen aus einer Vielfalt von
unterschiedlichen Wohnformen und -plätzen auswählen
und selbst bestimmen können, wie und wo sie wohnen,
sei es in Institutionen, in kleinen Wohngemeinschaften
oder alleine mit passgenauer Unterstützung.
Bitte ankreuzen:
• Ja. Alle Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen können aus einer Vielfalt von Angeboten
auswählen und selbst bestimmen wo, wie und mit wem
sie wohnen.
• Ja, mit Einschränkungen. Menschen mit intellektuellen
Beeinträchtigungen können nur aus begrenzten
standardisierten Möglichkeiten auswählen.
• Nein. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen
haben nicht die Möglichkeit selbst zu bestimmen,
wo, wie und mit wem sie wohnen, sondern werden
bestimmten Institutionen zugewiesen.
Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt
notwendig)
3. SELBSTSTÄNDIGE LEBENSFÜHRUNG UND TEIL­
HABE AN DER GEMEINSCHAFT (ART. 19 UN-BRK)
Erhalten Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen
eine individuell für sie maßgeschneiderte Unterstützung
für ihre persönliche Lebensführung?
Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen brauchen mehrere, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote, aus denen sie auswählen können. Sie brauchen eine
personenzentrierte und bedarfsgerechte Unterstützung
in ihren Sozialräumen, die ihnen Freiräume ermöglicht
und eigene Entscheidungen zulässt wie z. B. Persönliche
Assistenz in allen Lebensbereichen, Peer-Beratung oder
personenzentrierte Planung.
Bitte ankreuzen:
• Ja. Alle Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen erhalten eine individuell für sie maßgeschneiderte
Unterstützung für ihre persönliche Lebensführung
ihrer Wahl.
• Ja, mit Einschränkungen. Menschen mit intellektuellen
Beeinträchtigungen können aus einer limitierten
Anzahl von Angeboten eine Unterstützung auswählen.
74
4. BILDUNG (Art. 24 UN-BRK)
Haben Kinder mit intellektuellen Beeinträchtigungen in
Ihrem Bundesland die unbeschränkte Möglichkeit, in einer
regulären Schule unterrichtet zu werden?
Menschen mit Behinderung dürfen laut Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nicht von Regelschulen ausgeschlossen werden. Die Schulbildung muss inklusiv sein.
Jede notwendige Unterstützung muss zur Verfügung
gestellt werden, um vollständige und effiziente Inklusion
zu gewährleisten.
Bitte ankreuzen:
• Ja. Für jedes Kind mit intellektuellen Beeinträchtigungen wird das Recht auf Bildung im regulären Pflichtschulbereich (Schulstufe 1-9) tatsächlich umgesetzt.
• Ja, mit Einschränkungen. Nur für Kinder mit bestimmten Beeinträchtigungen wird dieses Recht tatsächlich
umgesetzt. Andere Kinder mit Beeinträchtigungen
müssen Sonderschulen besuchen oder sie haben
nur das Recht, bestimmte Schulen zu besuchen bzw.
können in eine reguläre Schule gehen, werden dort
aber getrennt von anderen SchülerInnen unterrichtet.
• Nein. Für ein Kind mit intellektuellen Beeinträchtigungen wird das Recht auf Bildung innerhalb der
regulären Pflichtschule (Stufe 1-9) nicht umgesetzt.
Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt
notwendig)
5. BILDUNG (Art. 24 UN-BRK)
Haben alle Kinder mit intellektuellen Beeinträchtigungen
in Ihrem Bundesland Zugang zu kostenloser Schulassistenz im jeweils benötigten Ausmaß?
SchulassistentInnen arbeiten mit LehrerInnen im Team
und leisten pädagogische Assistenzarbeit, indem sie
SchülerInnen bei alltäglichen Verrichtungen, bei pflegerischen Tätigkeiten oder mit individueller Lernunterstützung assistieren. Ein gutes Schulassistenzsystem in
einem Bundesland bemisst sich an dem Vorhandensein
von gesetzlicher Verankerung als förderbare Leistung,
Ausbildungsmöglichkeiten und dem Anspruch auf diese
Leistung für jedes Kind, das Schulassistenz benötigt.
Bitte ankreuzen:
• Ja. Jedes Kind mit intellektueller Beeinträchtigung hat
Zugang zu kostenloser Schulassistenz in dem jeweils
benötigten Ausmaß.
• Ja, mit Einschränkungen. Nur Kinder mit bestimmten
Beeinträchtigungen haben Zugang zu Schulassistenz
oder es gibt Begrenzungen in Bezug auf das Ausmaß.
• Nein. Kinder mit intellektuellen Beeinträchtigungen
haben keinen Zugang zu Schulassistenz.
Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt
notwendig)
6. BILDUNG (Art. 24 UN-BRK)
Wie sieht die derzeitige Realisierung von Art. 24 im
Bereich Sonderpädagogische Zentren aus? Gibt es in
Ihrem Bundesland Beispiele für die Umwandlung von
Sonderpädagogischen Zentren in Pädagogische Zentren
für alle Kinder?
Wenn Kinder laut UN-BRK „gleichberechtigt mit anderen
in der Gemeinschaft, in der sie leben“ lernen können,
ist es nötig, die Sonderpädagogischen Zentren in
pädagogische Kompetenzzentren, die für alle Kinder
tätig sind, umzuwandeln. Das bedeutet in Zukunft: keinen
Neubau von Sonderschulen, neue Ausbildungen für alle
LehrerInnen, Ausbildung von AssistentInnen und vor allem
die sukzessive Umwandlung von Sonderschulen in neue
Schulen für alle.
7. ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG (Art. 27 UN-BRK)
Haben Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen
in Ihrem Bundesland tatsächlich Zugang zu Maßnahmen
der begleitenden Hilfen ins Arbeitsleben?
Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel Job-Coaching
und Arbeitsassistenz.
Bitte ankreuzen:
• Ja. Alle Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen haben Zugang zu Maßnahmen der begleitenden
Hilfen ins Arbeitsleben.
• Ja, mit Einschränkungen. Die Rahmenbedingungen zur
Inanspruchnahme von Maßnahmen der begleitenden
Hilfen ins Arbeitsleben sind nur teilweise ausreichend,
oder es sind Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen ausgenommen.
• Nein. Es gibt keinen Zugang.
Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt
notwendig)
8. ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG (Art. 27 UN-BRK)
Gibt es in Ihrem Bundesland Maßnahmen am Arbeitsplatz,
um reguläre Beschäftigungsverhältnisse von Menschen mit
intellektuellen Beeinträchtigungen dauerhaft zu sichern?
Dazu zählen Maßnahmen wie betriebliches Mentoring,
betriebliche Beratung und ähnliches.
Bitte ankreuzen:
• Ja. Es gibt für alle Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen Maßnahmen am Arbeitsplatz, um ihre
Beschäftigungsverhältnisse dauerhaft zu sichern.
• Ja, mit Einschränkungen. Es gibt diese Maßnahmen
nur für bestimmte Menschen mit intellektuellen
Beeinträchtigungen.
• Nein. Es gibt keine Maßnahmen am Arbeitsplatz, um
Beschäftigungsverhältnisse von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen dauerhaft zu sichern.
Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt
notwendig)
9. ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG (Art. 27 UN-BRK)
Gibt es in Ihrem Bundesland die Möglichkeit für
Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, dass
sie von Tagesstrukturen/Werkstätten zum Arbeitsmarkt wechseln können, ohne dass sie eventuell zuvor
bezogene Transferleistungen bei einem Scheitern des
Arbeitsversuches verlieren?
Diese Frage bezieht sich auf die Schwierigkeit, dass
manche Ansprüche wie zum Beispiel Familienbeihilfe
oder Waisenpension bei einem Scheitern auf dem
Arbeitsmarkt verloren gehen und auch nicht wieder
aufleben können. Gibt es Möglichkeiten, dass solche
Transferleistungen für vorab definierte Arbeitsversuche
ruhen und bei Scheitern wieder aufleben können?
Bitte ankreuzen:
• Ja. Es gibt die Möglichkeit für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen von einer Werkstätte zum
Arbeitsmarkt zu wechseln, ohne dass sie dadurch
Ansprüche auf Transferleistungen verlieren.
• Ja, es gibt diese Möglichkeit mit Einschränkungen.
• Nein, es gibt keine solche Möglichkeit.
Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt
notwendig):
Frage 1: Erhalten Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung (Menschen mit Lernschwierigkeiten) in
0,37 0,33 0,57
0,44 0,31
0,42
0,00 0,38 0,39 0,44 0,32
0,34 0,30 0,57
0,00 0,31
0,17
0,17
Spannweite
Wien
Vorarlberg
Tirol
Steiermark
Salzburg
Ober­österreich
Niederösterreich
Kärnten
Bitte ankreuzen:
• Ja. Es bestehen bereits gelebte Beispiele für die
Umwandlung von Sonderpädagogischen Zentren in
Pädagogische Zentren für alle Kinder.
• Ja, mit Einschränkungen. Es gibt bereits erste Pläne
für die Umwandlung von Sonderpädagogischen
Zentren in Pädagogische Zentren für alle Kinder.
• Nein. Es gibt noch keine Pläne für die Umwandlung
von Sonderpädagogischen Zentren in Pädagogische
Zentren für alle Kinder.
Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt
notwendig)
öffentliche
Verwaltung
• Nein. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen
können nicht die für sie passende Unterstützung
auswählen, sondern erhalten nur Standardangebote.
Erläuterung der gewählten Antwort (nicht unbedingt
notwendig)
alle NGO, andere
1. SELBSTSTÄNDIGE LEBENSFÜHRUNG UND TEIL­
HABE AN DER GEMEINSCHAFT (ART. 19 UN-BRK)
Erhalten Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen
(Menschen mit Lernschwierigkeiten) in Ihrem Bundesland
die tatsächlich für sie notwendige finanzielle Unterstützung, um ein selbstständiges und selbstbestimmtes
Leben führen und an der Gemeinschaft vollständig
teilhaben zu können?
Gefragt wird nach der vollen Höhe der notwendigen
Unterstützung, aber auch, ob sie die Unterstützung
tatsächlich erhalten.
Gesamt
Mittelwert
0,12
Ihrem Bundesland die tatsächlich für sie notwendige finanzielle Unterstützung, um ein selbstständiges und
selbstbestimmtes Leben führen und an der Gemeinschaft vollständig teilhaben zu können?
Frage 2: Haben Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Ihrem Bundesland die unbeschränkte
0,44 0,34 0,44 0,29 0,44
Möglichkeit, selbst auszusuchen, wo und mit wem sie wohnen?
Frage 3: Erhalten Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung eine individuell für sie maßgeschneiderte
0,35 0,31
0,33 0,33 0,31
0,45
0,50 0,29 0,21
0,50 0,46 0,64 0,44 0,35
0,42
0,47
0,50 0,46 0,31
0,45 0,41
0,50 0,50 0,53
0,50 0,31
0,31
Unterstützung für ihre persönliche Lebensführung?
Frage 4: Haben Kinder mit intellektueller Beeinträchtigung in Ihrem Bundesland die unbeschränkte
0,50 0,61
Möglichkeit, in einer regulären Schule unterrichtet zu werden?
Frage 5: Haben alle Kinder mit intellektueller Beeinträchtigung in Ihrem Bundesland Zugang zu kostenlo-
0,57
0,50 0,31
0,39 0,44 0,36 0,24
ser Schulassistenz im jeweils benötigten Ausmaß?
Frage 6: Wie sieht die derzeitige Realisierung von Art. 24 im Bereich Sonderpädagogische Zentren
0,33 0,29 0,50 0,38 0,15
0,25
0,33 0,38 0,39 0,31
0,21
0,25
aus? Gibt es in Ihrem Bundesland Beispiele für die Umwandlung von Sonderpädagogischen Zentren in
Pädagogische Zentren für alle Kinder?
Frage 7: Haben Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Ihrem Bundesland tatsächlich Zugang zu 0,59 0,54
0,71
0,56 0,58 0,50 0,33 0,57
0,68 0,81
0,50 0,31
Maßnahmen der begleitenden Hilfen ins Arbeitsleben?
Frage 8: Gibt es in Ihrem Bundesland Maßnahmen am Arbeitsplatz, um reguläre Beschäftigungsverhältnis- 0,46 0,43
0,50 0,38 0,46 0,50 0,33 0,40 0,53
0,63
0,46 0,25
se von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung dauerhaft zu sichern?
Frage 9: Gibt es in Ihrem Bundesland die Möglichkeit für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung,
0,34 0,31
0,36 0,44 0,27
0,33 0,50 0,22
Summe Selbstbestimmtes Leben (Fragen 1 bis 3)
0,35
0,31
0,55
0,31
Summe Bildung (Fragen 4 bis 6)
0,43
0,39 0,57
Summe Beschäftigung (Fragen 7 bis 9)
0,46 0,43
Gesamtsumme
0,41
0,26 0,44 0,64 0,42
dass sie von Tagesstrukturen/Werkstätten zum Arbeitsmarkt wechseln können, ohne dass sie eventuell
zuvor bezogene Transferleistungen bei einem Scheitern des Arbeitsversuches verlieren?
Analyse der Antworten pro Bundesland auf alle neun Fragen
0,52
0,25
0,31
0,44 0,27
0,17
0,38 0,39 0,46 0,30
0,39 0,44 0,50 0,42
0,42
0,35
0,46 0,44 0,44 0,39 0,40 0,49 0,63
0,54
0,38 0,55 0,38 0,34 0,38 0,33 0,43 0,44 0,50 0,39
AUSGEFÜLLTE FR AGEBÖGEN PRO BUNDESL AND UND BERUFSGRUPPE
Burgenland
Lebenshilfe
andere
NGO
Summe
NGO
andere
öff. Verwaltung
Summe
Prozent­
anteil
0
0
0
0
0
0
0%
Kärnten
1
6
7
1
0
8
7%
Niederösterreich
6
4
10
2
2
14
13%
Oberösterreich
0
6
6
0
0
6
5%
Salzburg
0
1
1
1
0
2
2%
Steiermark
24
4
28
5
3
36
33%
Tirol
7
5
12
6
1
19
17%
Vorarlberg
6
1
7
0
1
8
7%
Wien
3
6
9
6
0
15
14%
9
8%
100%
nicht zugeordnet
Summe
47
33
80
21
7
117
Prozentanteil
43%
30%
73%
19%
6%
100%
75
Danksagung
Research Network des Zero Project 2014–2015
Das Zero Project wäre nicht möglich ohne die breite und großzügige Unterstützung durch viele Einzelpersonen und auch Organisationen über die letzten vier Jahre seit den Anfängen hinweg.
Liste aller Personen, die an der internationalen Recherche für das heurige Thema Selbstbestimmt Leben
und Politische Teilhabe beteiligt waren
Albania
Edlira
NASI
Biznesi Social E Jona sh.p.k.
Argentina
Wir sind ganz besonders Javed Abidi und dem gesamten
Netzwerk von Disabled People’s International dankbar, durch
deren Unterstützung die Zero Project Social Indicators nun
die ganze Welt umspannen. Zu den anderen Organisationen,
die uns in der Vergangenheit ihr Wissen, ihre Zeit und ihre
Netzwerke zur Verfügung gestellt haben, zählen
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Assembly of European Regions (AER)
Business Disability Forum
European Coalition for Community Living (ECCL)
European Expert Group on the Transition from Institutional to Community-based Care (EEG)
European Network for Independent Living (ENIL)
European Network for CSR and Disability (CSR+D)
Global Alliance on Accessible Technologies and Environments (GAATES)
Human Rights Watch (HRW)
Independent Living Institute (ILI)
International Disability Alliance (IDA)
International Foundation for Electoral Systems (IFES)
International Telecommunication Union (ITU)
Latin American Network of Non-Governmental Organizations of Persons with Disabilities and their Families
(RIADIS)
Light for the World
Als Einzelpersonen, die uns dieses Jahr bei der Auswahl
der Innovative Policies & Practices entscheidend geholfen
haben, wollen wir hervorheben: Mona Abdeljawad, Virginia
Atkinson, Kimberley Azyan, Orsolya Bartha, Jose Batanero,
Jamie Bolling, Dorothea Brozek, Susanne Bruyere, Ines Bulic,
Ingrid Burman, Miguel Angel Cabra de Luna, Alex Camacho
Vasconez, Shuaib Chalklen, Facundo Chavez, Ba Coumba,
Vladimir Cuk, Betty Dion, Georgia Dominik, Romain Gaasch,
Jesus Hernandez Galan, Don Gallant, Christine Gordon,
Martin Gould, Giampiero Griffo, Tomoko Hikuma, Yoshikazu
Ikehara (Suigura), Marijana Jankovic, Maths Jesperson, Rudi
Kennes, Magdalena Kern, Sylvana Lakkis, Paul Lappalainen,
Peter Lehmann, Mischaa Liatowitsch, Janet E. Lord, Phil
Madden, Antonio Martinez-Pujalte, Katharina Meichenitsch,
Tina Minkowitz, Marica Mirić, Lenin Moreno, Apollo Mukasa,
Martin Naughton, Annika Nystroem Karlsson, Krista Orama,
Nagase Osamu, Sue O’Shea, Marnie Peters, Lidia Pretorius,
Beatriz Rabadan, Silvio Sagramola, Ximena Serpa, Dorodi
Sharma, Michael Ashley Stein, Martha Stickings, Damjan
Tatic, Borka Teodorovic, Berit Vegheim und Luk Zelderloo.
Eine ganze Reihe von Partnern ist notwendig, damit ein so
komplexes Unterfangen wie die Zero Project Conference
ein Erfolg werden kann. Wir sind dabei ganz besonders der
United Nations Organization of Vienna (UNOV) dankbar und
dabei insbesondere Lars Larsen and Linto Thanikkel für
ihre ausdauernde und unkomplizierte Hilfe. Die UniCredit
Bank Austria unterstützt das Zero Project finanziell und
hat uns großzügig ihre Räumlichkeiten am Kaiserwasser
für die wundervolle Abendveranstaltung „Alles Walzer“ zur
76
Verfügung gestellt, ausgerichtet von Light for the World.
Caroline Casey ist mit ihrer nicht enden wollenden Energie
zu einem Fixpunkt als Moderatorin der Zero Project Conference geworden, genauso wie Verbavoice für die technische
Komplettausstattung inklusive Untertitelung und Gebärdendolmetsch.
Wir sind sehr stolz und froh über die besondere Unterstützung, die wir in Österreich selbst erhalten. Bundesminister
Rudolf Hundstorfer unterstützt das Zero Project von Beginn
an, genauso wie die führenden Beamten in dieser Sektion,
Max Rubisch, Andreas Reinalter und Hansjörg Hofer. Das österreichische Außenministerium unterstützt das Zero Project
auf mehrfache Weise, unter anderem durch die Ausrichtung
von Side Events bei großen Konferenzen der Vereinten
Nationen in New York und Genf. Persönlich wollen wir dafür
Thomas Hajnoczi, Johannes Strasser, Thomas Zehetner und
Caroline Wörgötter (Side Event beim UN-Menschenrechtsrat
in Genf und der Landminenkonferenz in Maputo) danken,
Botschafter Martin Sajdik, Julia Thallinger und Nadia Kalb
(Side Event in New York) sowie Botschafterin Christine
Stix Hackl und Martin Krämer in der Ständigen Vertretung
Österreichs bei den Vereinten Nationen in Wien.
Für die Unterstützung „von der ersten Stunde weg“ bis
heute, sind wir zutiefst dankbar: Albert Brandstätter
(Lebenshilfe Österreich), Katharina Meichenitsch (Diakonie
Österreich), Christine Meierschitz (ÖAR), Erwin Buchinger
(Behindertenanwaltschaft), Herbert Pichler (ÖGB Chancen-Nutzen-Büro), Monika Vyslouzil (Fachhochschule St.
Pölten), Caritas, Hilfsgemeinschaft, ÖZIV, Blindenverband,
Selbstbestimmt Leben Österreich, Career Moves, Discovering Hands, Specialisterne Austria, Ashoka Austria und vielen
anderen mehr.
Großen Dank schulden wir auch Michael Meyer, Vizerektor
der Wirtschaftsuniversität Wien und Leiter des NPO-Institutes, der mit einem Team von Studenten die letztjährige Zero
Project Conference evaluierte.
Wir sind schließlich zutiefst dankbar für die vielen neuen
Kooperationen, die sich im Rahmen des Zero Project Austria
ergeben haben, für das Engagement von Walburga Fröhlich
(atempo) für die Einbringung der Anliegen von Menschen
mit Lernschwierigkeiten und geistigen Behinderungen in
die Landeskonferenzen. Großen Dank an die neun Partnerorganisationen (FH Eisenstadt, Autark in Kärnten, Caritas
Niederösterreich, OÖ. Landesregierung, Lebenshilfe Steiermark, Innovia und ARGE Sodit in Tirol, ifs Vorarlberg und
Caritas Wien) sowie Michaela Moser von der FH St Pölten
für die wissenschaftliche Begleitung, die Verfassung des
Handbuches gemeinsam mit Martin Maier (der auch für das
tolle Video im heurigen Jahr verantwortlich zeichnet), und für
Herbert Pichler (ÖGB Chancen-Nutzen-Büro), der gemeinsam mit Michaela Moser die meisten Landeskonferenzen
moderieren wird.
Karina
PUDOR
Marisa
ROJAS
José
VIERA
IGUAZU ARGENTINA C.E.E.S.A
DRPI - Disability Rights Promotion International
Armenia
Narine
VARDANYAN
International Child Development Center NGO
Australia
Klaus
MIESENBERGER
Universität Linz
Ursula
MILLER
Licht für die Welt
Michael
MÜLLER
Institut für Sozialdienste
Helga
NEIRA
Verein „ich bin aktiv“
Irmgard
NEUHERZ
Licht für die Welt
Marlies
NEUMÜLLER
Caritas Austria
Sabine
NEUSÜSS
Stadt Salzburg
Eva
NITTMANN
Licht für die Welt
Willi
NOWAK
VCÖ – Mobilität mit Zukunft
Anne
BRYCE
Achieve Australia
Karin
ONDAS
Sozialwirtschaft Steiermark
Sam
CAMPBELL
Scytl
Wolfgang
PACHLER
Mosaik GmbH
Errol
COCKS
Curtin University
Stefan
PAUSER
OeZIV
Kate
HEWITT
Gabriele
PERISSUTTI
Jugend am Werk Steiermark
Daniel
KYRIACOU
Every Australian Counts
Vera
REBL
DanceAbility
Patrick
MAHER
National Disability Services
Sabine
REHBICHLER
Licht für die Welt
Cher
NICHOLSON
HCSCC & Asset SA
Verena
REISS
Chance B
Susan
STANFORD
Youniverse
Eva
REITHOFER-HAIDACHER
Lebenshilfe Graz und Umgebung – Voitsberg
Ellen
WALKER
Curtin University, Microboards
Marie
RINGLER
Ashoka Österreich
Rupert
RONIGER
Light for the World
Austria
Gertraud
ASSMANN
Caritas Linz
Max
RUBISCH
BMASK
Irmgard
BAUER
ÖAR
Aima
SAMATOVA
RESSUP Verein
Ilse
BEHENSKY
Fair Therapy
Christine
SCHAFFLER
Caritas Burgenland Wimpassing
Jess
BLIJKERS
Licht für die Welt
Erwin
SCHAUER
Bank Austria UniCredit
Ingrid
BOHUMINSKY
pro mente Burgenland
Hedi
SCHNITZER-VOGET
OeZIV
Albert
BRANDSTÄTTER
Lebenshilfe Österreich
Christian
SCHOBER
NPO-Institut
Dorothea
BROZEK
Brozek Power Consulting
Guenther
SCHUSTER
Bundessozialamt
Erwin
BUCHINGER
Behindertenanwaltschaft
Christian
SCHWARZL
ÖBB-Personenverkehr AG
Jan Philipp
CERNELIC
Niederösterreichische Landesregierung
Alina
SERBAN
ERSTE Stiftung
Patrick
D'HAESE
MED-EL
Martha
STICKINGS
EU Agency for Fundamental Rights
Gregor
DEMBLIN
Career Moves
Gudrun
STUBENRAUCH
Lebenshilfe Graz und Umgebung-Voitsberg
Stephan
DORFMEISTER
Specialisterne Austria
Karin
THRON
WKW – Wirtschaftskammer Wien
Karl
EISENHARDT
Caritas Austria
Anna
TRAGL
pro mente Burgenland
Paul
ELLMAUER
Lebenshilfe Salzburg, Familienberatungsstelle
Johannes
TRIMMEL
Licht für die Welt
Bernadette
FEUERSTEIN
SLIÖ - Independent Living Austria
Kristina
TSVETANOVA
BLITAB Technology Gmbh
Manfred
FISCHER
Journalist
T.
TURTUKOWKSY
Caritas Burgenland
Walburga
FRÖHLICH
atempo GmbH
Irene
VOGEL
Hilfsgemeinschaft
Janet Eva
GENEWEIN
Ifs Fundament
Herta
WINKLER
Caritas Wien
Wolfgang
GLASER
Selbstbestimmt Leben Oberoesterreich
Markus
WOLF
BSVÖ – Blinden- und Sehbehindertenverband
Verena
GLASER
„Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen“
Franz
WOLFMAYR
EASPD
Oliver
GOSOLITS
Lebenshilfe Tirol
Gregor
ZAMARIN
Wien Work
Hans-Jürgen
GROSS
Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit
Azerbaijan
Christian
GRÜBL
Mosaik GmbH
Davud
REHIMLI
UDPO – Union of Disabled People Organisations
Guido
GUENTERT
Lebenshilfe Salzburg
Bahrain
Klaus
HÖCKNER
Hilfsgmeinschaft
Abdullah
AALDERAZI
Bahrain Human Rights Commission
David
HOFER
LIFEtool gemeinnützige GmbH
Bangladesh
Karin
HOLZMANN
Selbstbestimmt Leben Initiative Oberoesterreich
Mia
ISHAQUE
Asia Pac Federation of Hard Of Hearing
Franz-Joseph
HUAINIGG
Österreichisches Parlament
Belgium
Helene
JARMER
Partei „Die Grünen“
Carmen
ARROYO DE SANDE
EASPD
Ruth
JAROSCHKA
Mosaik GmbH
Jef
BREDA
Université of Antwerpen
Andreas
JESSE
autArK Integrationsfachdienst
Dirk
BRYSSINCK
Villa Voortman
Guenther
KAINZ
Vienna University of Economics and Business
Maarten
CARMANS
NOC/Fokus op emancipatie
Franz
KARL
Interessenvertretung beh. Menschen der Stadt Wien
Claire
CHAMPEIX
European Expert Group
Klaudia
KAROLINY
Selbstbestimmt Leben Oberoesterreich
Glenn
CONINGS
Onafhankelijk leven
Eringard
KAUFMANN
ÖAR
James
CROWE
EASPD
Andreas
KEPLINGER
Specialisterne Austria
Elisabeth
DE SCHAUWER
Ghent University – Disability Studies
Elisabeth
KERN
ifS – Institut für Sozialdienste Vorarlberg
Sabrina
FERRAINA
EASPD
Magdalena
KERN
Light for the World
Pieter
GHIJSELS
Visit Flanders
Joanna
KINBERGER
Brot für die Welt / Diakonie Austria
Tina
GOETHALS
Our New Future
Morten
KJAERUM
FRA – European Union Agency
Alba
GONZALEZ
CBM
Petra
KOLLER
special olympics
Javier
GUEMES
EDF – European Disability Forum
Karin
KRAINZ-KABAS
Multiple Sklerose Gesellschaft Wien
Rudi
KENNES
Flemish Agency for Disabled Persons
Norbert
KRAMMER
Sachwalterschaft Salzburg und Linz
Ádám
KÓSA
European Parliament & SINOSZ
Elisabeth
KRÖN
Specialisterne Austria
Peter
LAMBREGHTS
ENIL – European Network on Independent Living
Gerhard
KUICH
Verein Vamos
Karolien
METTENS
Woonwinkel Zennevallei
Otto
LAMBAUER
Caritas Wien
Maria
NYMAN
Mental Health Europe
Dagmar
LASSMANN
Diakonie Österreich
Didier
PELEMAN
Our New Future
Andrea
LEONHARTSBERGER
Diakonie Zentrum Spattstraße
Inmaculada
PLACENCIA PORRERO
European Commission
Jutta
LINDAU-OCHSENHOFER
Haus Gabriel
Michelle
RAJEWSKI
Onafhankelijk leven
Johanna
MANG
Light for the World
Patrick
SCHELFHOUT
Our New Future
Daniele
MARANO
Hilfsgemeinschaft
Mieke
SCHROOTEN
Hogeschool-Universiteit Brussel
Stefan
MARCHEWA
Diakoniewerk Österreich
Danny
VAN DE PERRE
Our New Future
Katharina
MEICHENITSCH
Diakonie Österreich
GREET
VAN GOOL
Federal Public Service Social Security
Christina
MEIERSCHITZ
ÖAR
Mathias
VAN HOVE
Onafhankelijk Leven vzw
Michaela
MEINDLHUMER
Miteinander
Fara
VAN MAELE
NOC vzw
77
Research Network
(FORTSETZUNG)
Liste aller Personen, die an der internationalen Recherche für das heurige Thema Selbstbestimmt Leben
und Politische Teilhabe beteiligt waren
Matthijs
VAN TRIGT
Our New Future
Marica
MIRIĆ
Croatian Union of Associations of Persons with Disabilities
Karen
HAUBENREISSER
Forum Eine Mitte für Alle, Hamburg
Martin
NAUGHTON
European Network on Independent Living
Yves
VEULLIET
IBM
Milanka
OPACIC
The Government of the Republic of Croatia
Frank
HOFFMANN
Discovering Hands
Maureen
PIGGOT
Inclusion Europe
Mark
WHEATLEY
EUD – European Union of the Deaf
Anka
SLONISAK
Disability Ombudswoman in Croatia
Jana
HÖFTMANN
capito Berlin c/o die reha e.v.
Gerard
QUINN
National University of Ireland
Els
WINTERS
Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap
Ružica
STIPCIC
Center for Rehabilitation Zagreb
Marina
KIRCHMAYR
Verba Voice GmbH
Vanessa
SCANLON
European Network on Independent Living
Luk
ZELDERLOO
EASPD
Radmila
STOJANOVIC BABIC
Association for psychosocial help Susret
Mathias
KNIGGE
grauwert
C.J.
WALSH
Sustainable Design International Ltd.
Borka
TEODOROVIC
Association for Promoting Inclusion
Elisabeth
KOMP
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln
Israel
Klaus
LACHWITZ
DBR – Deutscher Behindertenrat
Noa
BITAN
Akim Israel
MICHAELIDES
EUROPEAN SOCIAL FORUM CYPRUS
Peter
LEHMANN
formerly ENUSP
Orly
FRUCHTER
JDC – American Jewish Joint Dristribution Committee
Rolf
MARSCHNER
Jurist specialised in Rights of Persons with Disabilities
Yakir
PNINI-MENDEL
Lilian
MASUHR
SOZIALHELDEN e.V
Michal
SADEH
Access Israel
Daniel
NOWACK
Yunus Social Business
Avital
SANDLER-LOEFF
JDC – American Israel Joint Distribution Community
STRASSER
Permanent Mission of Austria in Israel
Benin
Abdel Rahman
OUOROU BARE
COIPH
Bolivia
Alejandra
Cyprus
Chrysis
RIVERA
IIMS – Instituto de Investigacion Medico Sociales
Bosnia and Herzegovina
Czech Republic
Camille
LATIMIER
Inclusion Europe
Vesna
BAJSANSKI-AGIC
Mozaik Foundation
Denmark
Jasminko
BIJELIC
“Lotos” Tuzla
Steen
BENGTSSON
SFI
Christian
PAPADOPOULOS
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Johannes
Binasa
GORALIJA
MyRight, Empowers People with Disabilities
Bente
DANHOLT
National Bord of Social Services
Ulrich
PFEUFER
St. Augustinus Behindertenhilfe im Rhein-Erft-Kreis
Italy
Soren
GINNERUP
Danish Building Research Institute
Michael
PREUSS
Forum Eine Mitte für Alle, Hamburg
Lucia
BARACCO
Lettura Agevolata Associazione Onlus
Alberto
ARGUELHES
WVA Accessible Publishing
Janina Gaarde
RASMUSSEN
National Board of Social Services
Birgit
ROTHENBERG
MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Anna
BENEDETTO
Fondazione Banca del Monte di Lucca
Fernando H F
BOTELHO
F123 Consulting
Andreas Jull
SORENSEN
The Danish Disability Council
Anna-Gracia
SCHADE
Zentrum für selbstbestimmtes Leben Main e.V.
Cristiana
CARLINI
Museo Tattile Statale Omero
Iraê
CARDOSO
AAPPE
Djibouti
Hilke
SCHÜRMANN
Sennheiser Streaming Technologies GmbH
Alessandro
DALLA PIETÀ
onlusgondole4all
Luiz Alberto
DAVID ARAUJO
Universidade Católica de São Paulo
Ali
Andreas
VEGA
VbA-Selbstbestimmt Leben e.V.
Elizabeth Maria
FRANCHINI
Fondazione Banca del Monte di Lucca
Joelson
DIAS
Barbosa e Dias Advogados Associados
Dominican Republic
Ulrike
WALTSGOTT
Verba Voice GmbH
Giampiero
GRIFFO
FID – Forum Italiano sulla Disabilita
Erika
FOUREAUX
Instituto Noisinho da Silva
Vianela
DIAZ
Junta Central Electoral
Corina
ZOLLE
Rhein-Main Inklusiv
Roberto
MEZZINA
Dipartimento di Salute Mentale
Eduardo
FRAYHA
The Products Comercial Ltda
Bernardo
SANTANA CABRERA
FENADID
Ghana
Daniela
ORLANDI
INAIL
Isabel Cristina
PESSÔA GIMENES
RIOinclui
Ecuador
Flavia
SOUZA
RIOinclui
Diana
ANDRADE
Claudia
WERNECK
Escola de Gente, Comunicação em Inclusão
Ana Lucia
Brazil
Bulgaria
ABA ANAN
Accra-GuestHouse
Luca
PAMPALONI
Associazione Vita Indipendente ONLUS
Trust for the Americas
Sefakor
KOMABU-POMEYIE
Enlightening and Empowering People with Disabilities
Karin
PFEIFER
Lebenshilfe ONLUS
ARELLANO B.
RIADIS
Greece
Pino
PINI
AISMe (Italian Mental Health Association)
Alex
CAMACHO VASCONEZ
Technical Secretariat of Disabiltites of the Vice Presidency of Ecuador
PLUMARI
Cura e Riabilitazione ONG
MORENO
UN Secretary General's Special Envoy
ELMASRY
7million disabled KARAGYOZOV
Centre for Psychological Research, Burgas
Lenin
Kapka
PANAYOTOVA
Centre for Independent Living
Egypt
Nelly
RADEVA
I Can Too Foundation
Reham
Bisser
SPIROV
Lumos Foundation Bulgaria
Estonia
KABORE
OCADES- Caritas Kaya
Edmond
Luule
Cameroon
SAKKEUS
Tallinn University
Ethiopia
Ivor
AMBROSE
ENAT – European Network for Accessible Tourism
Silvestro
Athena
FRANGOULI
Society of Social Psychiatry and Mental Health
Jamaica
Akaterini
NOMIDOU
SOFPSI N.SERRON
Samantha
CHANTRELLE
Digicel Foundation Jamaica Konstantinos
PAPANIKOLAOU
IEA
Judine
HUNTER
Digicel Foundation
Ilias
RAFAIL
IASIS NGO
Japan
Tomoko
HIKUMA
Den-en Chofu University
Raluca
BUNEA
Open Society Foundations
Yoshikazu
IKEHARA (SUIGURA)
Tokyo Advocacy Law Office
Hungary
Dayanandan
RAMALINGAM
Hawassa University
Erzsébet
FÖLDESI
Budapest Association of People with Physical D.
Yasunobu
ISHII
Nippon Foundation
SHANKA
AMRC – Arba Minch Rehabilitation Center
Tamas
GYULAVARI
ANED
Megumi
KATO
Inclusion Ibaragi
Laszlo Gabor
LOVASZY
Adam Kosa's Office
Aqeel
MOHAMMAD
GAATES - Global Alliance on Accessible Technologies and Environments
Julius
TEMBEICK
HECESA
Tafesse Chirbo
Mvenyi
JULUS NTOBUAH
Cameroon Disabled Person s Association
Finland
Canada
ACTION HANDICAP
Dorcas
Ivan
Burkina Faso
MOHAMED ALI
Sanna
AHOLA
Kynnys ry – Threshold Association
Erzsébet
SZEKERES
Foundation for equal rights
Osamu
NAGASE
Graduate School of Economics University of Tokyo
Kimberley
AZYAN
Services to Adults
Maria
FINSTRÖM
Finnish Federation of the Visually Impaired
Tamara
TISCHLER
Ashoka Hungary
Seikichi
NAGOYA
Inclusion Ibaragi
Michael
BACH
Canadian Association for Community Living
Markku MÖTTÖNEN
Finnish Federation of the Visually Impaired
Zoltán
WAGNER
SINOSZ
Nagase
OSAMU
Japanese Disability Forum
Tara
BRINSTON
Canadian Association for Community Living
Jyrki
PINOMAA
Aspa Foundation
India
Hitomi
SUGIURA
Tokyo Advocacy Law Office
Inés Elvira
DE ESCALLON
Inclusion International
Petra
TIIHONEN
KVPS
Javed
ABIDI
DPI – Disabled Peoples' International
Jordan
Betty
DION
GAATES
France
Raja
BAGGA
Commonwealth Human Rights Initiative Mona
ABDELJAWAD
Rights and Development NGO
Don
GALLANT
Canadian Association for Community Living
William
ALARCON
Santé Mentale en Afrique de l'Ouest – SMAO
Amit
BHATT
Auto-Rickshaw Development India
Adnan
ABOUDI
Higher Council for Affairs of Persons with Disabilities
Christine
GORDON
Nidus Personal Planning Resource Center and Registry
Francois-Xavier
BOIS
Kernix
Sunita
CHERIAN
Wipro Ltd
Mohammed
AL-TARAWNEH
Cross Borders Development Consultancies
Connie
LAURIN-BOWIE
Inclusion International
Claude
BOULANGER-REIJNEN
Economic, social and environmental council-Paris
Parul
GHOSH
DPI – Disabled Peoples' International
Atallah
KUTTAB
Welfare Association
Wendy
MCDONALD
Alberta Association for Community Living
Emmanuel
CONSTANS
L'ADAPT, Réussir avec un handicap
Kanika
JINDAL
EMBARQ India
Kenya
Linda
PERRY
Vela Microobard Association
Benjamin
DARD
CBM – Christoffel Blind Mission
Nirmita
NARASIMHAN
Centre for Internet and Society
Joy
RAORE
Wasanii Mtaani/Artists in the Hood
Marnie
PETERS
GAATES
Mechthilde
FUHRER
Council of Europe
Carmo
NORONHA
Bethany Society
Kevin Ovita
TEDDY
Wasanii Mtaani/Artists in the Hood
Marcia
RIOUX
DRPI – Disability Rights Promotion International
Suzanne
GORGE
Centre Français des Fonds et Fondations
Shraddha Soni
SABHARWAL
DPI – Disabled Peoples' International
Lebanon
Joanne
TAYLOR
Nidus
Bernadette
GROSYEUX
MFPASS
Dorodi
SHARMA
NCPEDP
Nawaf
KABBARA
AOPD
Markus
JAEGER
Council of Europe
Sam
TARAPOREVALA
St. Xavier's Resource Center for the Visually Challenged
Silvana
LAKKIS
LPHU – Lebanese Physical Handicapped Union
KOLLIE
Prison Fellowship Liberia
PRANSKEVICIUTE
Association of people with disabilities of Lithuania
Chile
Liberia
Pedro
CHANÁ
Corporacion CETRAM
Dominique
LE DOUCE
L'ADAPT, Réussir avec un handicap
Indonesia
Arly Alejandra
FAUNDES BERKHOFF
SIGA Chile – Universidad Diego Portales
Cédric
MAMETZ
Nous Aussi
Christian
DONN
International Federation for Electoral Systems (IFES)
Francis
Pamela
MOLINA
The Trust for the Americas
Gary
MAY
EBU – European Blind Union
Sunarman
SUKAMTO
CBR-DTC
Lithuania
Maria Isabel
ROBLES MEZA
Fundación Rostros Nuevos
Stephanie
OUEDA CRUZ
L'Oréal
Ireland
Johanna
PACEVICIUS
Assembly of European Regions
Liz
BROSNAN
Recovery Experts by Experiance
Luxembourg
China
Irena
Joey
LAM
HKSAR
Denis
PELSY
Fondation des Amis de l'Atelier
Caroline
CASEY
Kanchi
Yannick
BREUER
Info-Handicap, Conseil National des Personnes Handicapees asbl.
Elke
MAK
HKSAR
Alexander
PREOBRAZHENSKIY
Council of Europe
Madeleine
CLARKE
Genio Trust
Raymond
CECCOTTO
APEMH asbl
Kriti
SHARMA
Human Rights Watch
J Patrick
CLARKE
Down Syndrome International
Joelle
FLOENER
Division Personnes Handicapées
Lucas
CORREA
Saldarriaga Concha Foundation
Néphèli
YATROPOULOS
EQUINET – European Network of Equality Bodies
Sean
CONNEALLY
"Brothers of charity galway services
Romain
GAASCH
Info-Handicap, Conseil National des Personnes Handicapees asbl.
Ximena
SERPA
RIADIS
Georgia
Gerald
CRADDOCK
Centre for Excellence in Universal Design
Christophe
LESUISSE
Tricentenaire asbl
Levan
GORGILADZE
Ministry of Health and Social Care of Ajara A/R
Breda
CREHAN-ROCHE
Ability West
Arthur
LIMBACH-REICH
Université du Luxembourg
Luis Fernando
ASTORGA GATJENS
Instituto Interamericano sobre Discapacidad
Madonna
KHAREBAVA
Association of D. Women and Mothers of D. Children Ciara
D'EATH
GCIL
Silvio
SAGRAMOLA
National Information and Meeting Center Luxembourg, Info-Handicap
Mario
RIVERA LIZANO
REDNOPEDIS
Khatuna
NAKEURI
Ajara Government Administration
Noelle
DALY
Spinal Injuries
Michèle
STEIN
Luxemburger Ministerium
Jose
VILLALTA MONTES
FEREPRODIS
Suliko
TEBIDZE
Ministry of Education, Culture and Sport of Ajara
Grainne
DE PAOR
Down Syndrome Ireland (DSI)
Alice
WARSZTA-BROSIUS
Luxemburger Ministerium
Eilionoir
FLYNN
National University of Ireland, Galway
Sandy
ZOLLER
Luxemburger Ministerium
LAZOVSKI
Open the Windows
MUMBA
University of Malawi
CALLUS
University of Malta
Colombia
Costa Rica
Germany
Croatia
Dijana
BOROVIC-GALOVIC
Centre for Rehabilitation "Ozalj"
Sigrid
ARNADE
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben
Siobhan
FLYNN
Brothers of Charity Services South East
Macedonia
Emina
CERIMOVIC
Human Rights Watch
Dirk
BALZER
Centre for Independent Living Düsseldorf
Anne
GERAGHTY
Brothers of Charity Services Galway
Vladimir
Slavica
DUJMOVIC
Autism Association - Zagreb
Hubert
BERNARD
Rhein Main inklusiv e.V.
Declan
HAMILTON
Irish Wheelchair Association
Malawi
Blaženka
FILIC VULIN
Center fo Rehabilitation Zagreb
Bernadette
BROS-SPÄHN
Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen
Alison
HARNETT
National Federation of Voluntary Bodies
Alfred
Kristijan
GRDAN
The SHINE
Andreas
DIEDERICHS
In der Gemeinde leben gGmbH
Rose
KAVANAGH
INCADDS
Malta
Velinka
GROZDANIC
University of Rijeka
Johannes
EURICH
Universitat Heidelberg
Brian
KEARNEY-GRIEVE
The Atlantic Philanthropies
Anne-Marie
Tomislav
IVASKOVIC
Association for Self-Advocacy
Uwe
FREVERT
ISL
Debbie
KELLEHER
Stewarts Care Ltd.
Mexico
Marijana
JANKOVIC
Association for Promoting Inclusion Subsidiary Zagreb
Ruth
FRICKE
Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) e.V.
Francesc
LARKIN
Donegal Centre for Independent Living
Lizeth Mayela
BAUTISTA GARCIA
Unidos Somos Iguales A.B.P.
Mladen
KATANIC
Udruga za samozastupanje
Silke
GEORGI
SOZIALHELDEN e.V
Charlotte
MAY-SIMERA
National University of Ireland
Klaudia
GONZALEZ
RENAPRED
Slavenka
MARTINOVIC
VALIDUS - Center for Adult Education
Annette
HAMBACH-SPIEGLER
Zentrum für selbstb. Leben b. M. Nieder-Olm
Louise
MCCANN
Disability Federation of Ireland Moldova
78
79
Research Network
(FORTSETZUNG)
Liste aller Personen, die an der internationalen Recherche für das heurige Thema Selbstbestimmt Leben
und Politische Teilhabe beteiligt waren
Vitali
COVALIOV
Union of organizations of people with limited abilities
Branislava
BELIC
Republic of Serbia-Vojvodina
Judith
ADLER
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich
Virginia
ATKINSON
IFES – International Foundation for Electoral Systems
Vasile
CUSCA
Moldova Government
Milorad
GASIC
Republic of Serbia-Vojvodina
Jose
BATANERO
ITU - International Telecommunication Union
Aaron
AZELTON
National Democratic Institute
Irina
MALANCIUC
Lumos Moldova
Jovana
KRIVOKUCA-MILOVANOVIC Youth with Disabilities Forum
Anton
BOLFING
Stiftung „Zugang für alle“ („Access for all“)
Shanta Rau
BARRIGA
Human Rights Watch
Ludmila
MALCOCI, PH.D.
Keystone Human Services International Moldova
Slađana
LEVIC
Youth with Disabilities Forum
Facundo
CHAVEZ PENILLAS
OHCHR
Orsolya
BARTHA
IDA – International Disability Alliance
Zoltan
MIHOK
Disability Monitor Initiative
Maria Alarcos
CIEZA MORENO
WHO – World Health Organisation
Daniela
BAS
United Nations Department of Economic and Social Affairs
Nenad
RADENKOVIĆ
NIS Serbia, Savez Slepih Niš
Nathalie
DREW BOLD
WHO – World Health Organisation
Rosangela
BERMAN-BIELER
UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund
Damjan
TATIC
NOOIS
Michelle
FUNK
WHO – World Health Organisation
Susanne
BRUYERE
University of Cornell
Luis
GALLEGOS
UNITAR
Jane
BUCHANAN
Human Rights Watch
NG
Genashtim Innovative Learning Pte Ltd.
Alexandra
GASPARI
ITU – International Telecommunication Union
Kelly
BUCKLAND
National Council on Independent Living
Sylvianne
IMHOF ZANATY
FRAGILE Suisse
Thomas
BUTCHER
Essl Foundation
Montenegro
Marina
VUJACIC
Association of Youth with Disabilities of Montenegro
Morroco
Ahmed
BERKIA
Morocco Forum "Disabilities and Rights"
Myanmar
Zaw
Thomas
MOE AUNG
The Leprosy Mission Myanmar
Nepal
Suraj
Singapore
SIGDEL
International Foundatoin for Electoral Systems Nepal
Netherlands
Slovenia
Elena
PECARIC
YHD
Mischa
LIATOWITSCH
ITU – International Telecommunication Union
Regina
CAMPA
Scytl
Klaudija
POROPAT
YHD
Christoph
LÜTHY
Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana
LaWanda
COOK
The Northeast ADA Center
Cecile
MALEVEZ-BRÜNDLER
Familien- und Frauengesundheit FFG
Julie
COOK
Disability Solutions @Ability Beyond
South Africa
Edwin
MERMANS
Province of Noord-Brabant
Mario
APPELS
Eden District Municipality
Barbara
MURRAY
ILO – International Labour Organization
Nicholas
COUDSY
Everyone Counts
Jose
SMITS
Inclusie
Stanley
BAWDEN
The Living Link
Marcel
ODERMATT
FRAGILE Suisse
Vladimir
CUK
IDA – International Disability Alliance
Lisa
WADDINGTON
Maastricht University
Hendrietta
BOGOPANE
Deputy Minister, South Africa
Alana
OFFICER
WHO – World Health Organisation
Sera
DAVIDOW
Western Massachusetts Recovery Learning Community
Carol
BOSCH
Cape Mental Health
Krista
ORAMA
OHCHR
Georgia
DOMINIK
IDA – International Disability Alliance
Shuaib
CHALKLEN
UN Special Rapporteur on Disability
Dagmar
ORTHMANN BLESS
Heilpädagogisches Institut Universität Freiburg
Susan
DUNN
MIUSA - Mobility International USA
Michael B.
COETZEE
Member of Parliament
Stefan
TRÖMEL
International Labour Organization
Juan
FIGUEROA, SR
Disablity Rights Center of the Virgin Islands
Nicaragua
Sandra Lorena
DARCE MENDOZA
Federación Femucadi
Nigeria
David O.
ANYAELE
Centre for Citizens with Disabilities (CCD)
Susan
DIPPENAAR
ATHENA – Interactive Training Network (Pty) Ltd.
Caroline
WÖRGÖTTER
Permanent Mission of Austria
Martin
GOULD
G3ict
Asabe
SHEHU YAR'ADUA
Asabe Shehu Yar’Adua Foundation
Libisi
MAPHANGA
Electoral Commission of South Africa Tobias
ZAHN
WINklusion
Chris
HANSEN
Intentional Peer Support (IPS)
Ismail
MOOLA
THE LIVING LINK
Tanzania
Akiko
ITO
CRPD - United Nations Secretariat
Norway
Tove Linnea
BRANDVIK
Uloba SA Independent Living
Devon
PALANEE
ATHENA – Interactive Training Network (Pty) Ltd.
Clement
NDAHANI
CCBRT
Brenda
KOTEWA
Ståle
BRATLIE
Uloba
Lidia
PRETORIUS
DWCPD
Erwin
TELEMANS
CCBRT
Axel
LEBLOIS
G3ict
Siri
DOLVEN
Ministry of Local Government and Modernisation
Leonard-Marque
PRETORIUS
Victory Over Disability Homes
Thailand
Deborah
LISI-BAKER
University of Vermont
Ase Kari
HAUGETO
The Delta Centre
Claire
ROBARTES
The Living Link
Diana Azu
Janet E.
LORD
University of Maryland School of Law
Pino
KOSIANDER
Ministry of Children, Equality and Social Inclusion
Buyile
SIMON BASHE
RSA Parliament
Tunesia
Rocio
MARTINEZ
International Foundation for Electoral Systems
Vibeke
MARØY MELSTRØM
Uloba
Melanie
WILSON
Eden District Municipality
N.
Andrea
MAZZARINO
Human Rights Watch
Sigrid
SKAVLID
The Delta Centre
South Korea
LeAnna
MILL
Brokerage Services
Åsta Tale
STRAND
Norwegian Federation of Organizations of Disabled People (FFO)
Hyunil
JUHN
Korea Institute for the Family of Developmentally Disabled
Hatice Nevin
ERACAR
Autistics Association
Tina
MINKOWITZ
World Network of Users and Survivors of Psychiatry
Jan
TØSSEBRO
Norwegian University of Science and Technology
Yujin
NOH
Ashoka Korea
Cimen
GULDOKER
Autistics Association
David
MORRISSEY
United States International Council on Disabilities
Berit
VEGHEIM
Stop Diskrimineeringen
Spain
Rana
KOTAN
Sabanci Foundation
Jessica
MURRAY
City University of New York
MARYASSIN
UNDP – United Nations Development Programme
Alekzandra
POSARAC
World Bank Group
Frances
PURDY
Family Support Professional Association
Pakistan
AGULABA AMBI
N.
CHANONGPITTAYAKOM SCHOOL
O.T.D.D.P.H
Turkey
Francesc
ARAGALL
Design for All Foundation
Dimitri
Aleena Zainab
ALAVI
Research Society of International Law
Javier
ARROYO MÉNDEZ
ASPAYM-Madrid
Uganda
Lubna
HASHMAT
CHIP
Juan
BENAGES LAVIRGEN
¿Cómo quieres vivir?
Martin
BABU MWESIGWA
NUDIPU
José
RAMIREZ Jr.
DPI
Reem
KHURSHID
Network of Organizations Working with P w D
Miguel Ángel
CABRA DE LUNA
Fundación ONCE
Paul
EMONG
Kyambogo University
Maria Veronica
REINA
Global Partnership for Disability and Development
Ghulam Nabi
NIZAMANI
Pakistan Disabled People's Organisation/CBR Global Coordinator
Manuel Poza
CAPARROS
Fundación ONCE
Lydia
KIWUMULO
Ministry of gender, labour and social develpoment
Cheryl
ROE
Skills Inc.
Alberto Vaquero
CEREZO
Fundación ONCE
Apollo
MUKASA
UNAPD – Uganda National Action on Physical Disability
David A.
ROJAS MEJIA
The Trust for the Americas
Juan Carlos
CHICOTE GONZALEZ
Fundosa Accesibilidad (Vía Libre)
Ukraine
Jay
RUDERMAN
Ruderman Foundation
Cecilia
CONDE
CSR-D
Anastasya
GERETS
Kharkiv NGO of Blind Lawyers
Rinkle
SHAH
Queensland University of Technology
Elisa Valia
COTANDA
Polibienestar Research Institute
Andri
MAGERA
Central Election Commssion
Michael Ashley
STEIN
University of Harvard, Harvard Disability Project
Elena
CRUZ GONZÁLEZ
Fundación ONCE
Anastasiia
NEKRASOVA
Committee of Voters of Ukraine
Wendy
STROBEL GOWER
Cornell University
POBEREZHNYI
OSCE Project Co-ordinator in Ukraine
Cathleen
THOMAS
Papua New Guinea
Michael
LULU
Callan – Services for Disabled Persons PNG
Paraguay
Noelia
ERRECARTE
Fundación Saraki
Peru
Susana
STGLICH WATSON
Vecina del Distrito de Miraflores
Arturo
DELGADO
Grupo Parlamentario Popular
Levgen
Jorge Muñoz
WELLS
Municipalidad de Miraflores
Laura
DIEGO GARCÍA
Ministry of Health, Social Services and Equality
United Kingdom
Catherine
TOWNSEND
Wellspring Advisors, LLC
Borja
FANJUL
Parliament of Madrid
Robin
ALLEN
Cloisters Barristers' Chambers
Linda
"UMBAYEMAKE
LUMBAY6 Intervention
WORMAN
TechSoup Global
Philippines
May Gladys
BUTOY
International Foundation for Electoral Systems
Jordi
GARCES FERRER
ENSA, University of Valencia
Jo
ANDREWS
IHRFN – International Human Rights Funders Network
Christopher
Luie
GUIA
Commission on Elections (COMELEC)
Sonia
GARCIA-FRAILE CÁMARA
Fundación ONCE
Paula
BENNEWORTH
Scope & Suffolk County Council
Venezuela
Jesús
HERNÁNDEZ GALÁN
Fundación ONCE
Ines
BULIC
ENIL – European Network on Independent Living
Silvina
ACOSTA
The Trust for the Americas
Kazimierz
NOWICKI
Polish Association for Persons with Mental Handicap
Antonio Jesús
INGELMO SIERRA
Fundación ONCE
Constantin
COJOCARIU
independent legal practice
Nilka
CALDERÓN
FUNDADISCAPACIDAD
Joanna
WOJTYNSKA
Polish Disability Forum
Sabina
LOBATO
Fundación ONCE
Corinna
CSAKY
Lumos Foundation
Viet Nam
Ana Cristina
LOPEZ LOPEZ
MINISTERIO DEL INTERIOR
Jane
CUMMING
Penumbra
Vu Thi
TUYET MAI
CBM – Christoffel Blind Mission
Ana
BRAGA
Centro de Arqueologia de Almada
Merce
LUZ ARQUE
Fundación ONCE
John
EVANS
ENIL – European Network on Independent Living
Yemen
António
LAMAS
Parques de Sintra Monte da Lua, SA
Lourdes
MÁRQUEZ DE LA CALLEJA Fundación ONCE
Michael
GIBSON
Disability Rights UK
Manal
AL ASHWAL
Al Saeeda Society
Maria
VLACHOU
Acesso Cultura
Antonio
MARTINEZ-PUJALTE
University Miguel Hernandez
Kamajeet
GILL
Electoral Commission of the United Kingdom
Zimbabwe
Barbara
MAYORAL
CSR+D
Anna
LAWSON
University of Leeds
Fambaineni
MAGWEVA
NASCOH
Peter
MAKKAI
Fundatia Crestina Diakonia Sfantu Gheorghe
Beatriz
RABADAN
Fundación ONCE
Ian
LOYNES
SPECTRUM Centre for Indepdnent Living CIC
Lovemore
RAMBIYAWO
NASCOH
Laila
ONU
Pentru Voi Foundation
María
TUSSY
Fundación ONCE
Phil
MADDEN
EASPD – European Association of Service Providers for Persons with Disabilities
W.N.
RUVERE
Jairos Jiri Association
Francisco
VANO
National Parliament
Alice
MAYNARD
Scope
ZANOLETTY GARCÍA
Fundación ONCE
Ruth
MARVEL
Scope
John
MCLACHLAN
Scope
Poland
Portugal
Romania
Russia
Yulia
KOLESNICHENKO
Downside Up
David
Irina
NIKOLAEVA
Oudoor
Sweden
Anna
SMIRNOVA
NextGIS
Camilla
BOGARVE
PO-Skåne
Georgette
MULHEIR
Lumos Foundation
Jamie
BOLLING
ENIL – European Network on Independent Living
Rachel
MURRAY
University of Bristol
Ingrid
BURMAN
HSO – The Swedish Disability Federation
Iain
NEWTON
Government Equalities Office
Ingemar
FAERM
The Swedish Migraine Association
Jude
PALMER
Digital Outreach ("Convey")
Maths
JESPERSON
PO-Skåne
Mark
PRIESTLEY
University of Leeds
Paul
LAPPALAINEN
Swedish Equality Ombudsman
Carena
ROGERS
Scope
Cecilia
MOLINDER BERGLUNG
Socialstyrelsen
Lucy Elizabeth (Liz) SAYCE
Disability Rights United Kingdom
Anders
MOLT
Socialstyrelsen
Susan
SCOTT-PARKER
Business Disability Forum
Rwanda
Sam
BADAGE
World Network of Users and Survivors of Psychiatry
Saudi Arabia
Mukhtar
AL SHIBANI
Faten
ALYAFI
Mervat
TASHKANDI
GAATES
Ministry of Labour
Senegal
Ba
COUMBA
Handi Enfance
Annika
NYSTROEM KARLSSON
HSO – The Swedish Disability Federation
Rohan
SLAUGHTER
Scope
Diallo
GORGUI
Action Enfance Senegal
Hans
POLSTER
Stumpen-ensemblen
Jakob
UEXKULL
World Future Council
Mme
NDEYE
National Assoc. of Physically Handicapped Persons
Adolf
RATZKA
ILI – Independent Living Institute
Catherine
ZENNSTROM
Zennstrom Philanthropies
Astou
SARR
Sightsavers
Kerstin
SELLIN
JAG – Equality, Assistance and Inclusion
Uruguay
Arona
SY
ACTION ENFANCE SENEGAL
Thomas
STRANDBERG
The Swedish Insititute for Disability Research
Graciela
RUMI CEJAS
PLENADI
Serbia
80
Switzerland
United States
81
Einfache
Sprache
Was sind Texte in Leicht Lesen?
Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel.
Texte mit diesem Gütesiegel
sind leicht verständlich.
Leicht Lesen ist ein
Gütesiegel für Informationen,
die auch Menschen mit Lernschwierigkeiten
leicht lesen und verstehen können.
Man sagt oder schreibt dann:
„Das ist eine Information in Leicht Lesen“.
Oft verwendet man auch die Abkürzung „LL“
für Leicht Lesen und sagt:
„Das ist eine Information in LL.“
Wenn Sie das Gütesiegel Leicht Lesen
oder LL irgendwo sehen, dann heißt das:
Dieser Text ist so geschrieben,
dass man ihn leicht lesen
und leicht verstehen kann.
Menschen mit Lernschwierigkeiten
haben den Text überprüft.
Texte in LL sind auch barrierefrei.
Das bedeutet zum Beispiel:
Wenn jemand eine Seh-Behinderung hat,
dann kann man die Information
in kräftiger Farbe anbieten.
So kann man Barrieren
für verschiedene Menschen überwinden.
Was ist Einfache Sprache?
Was ist das Zero Project?
82
Was ist Leicht Lesen?
Interessante Projekte
Die Texte auf den nächsten Seiten
sind auch in LL.
Das Zero Project möchte,
dass alle Menschen die Projekte
kennenlernen und verstehen können.
Wir wünschen Ihnen,
viel Freude beim Lesen.
83
Zero Project
ZUSAMMENFASSUNG
Martin Essl und Gerda Essl haben im Jahr 2010
mit einem Forschungs-Projekt begonnen.
Dieses Projekt heißt Zero Project.
Das ist Englisch und wird so ausgesprochen: Siro Protschekt.
Dieses Projekt will eine Welt ohne Barrieren.
Barrieren sind Hindernisse,
die es Menschen schwer machen,
etwas zu tun oder etwas zu erreichen.
Für Menschen mit Behinderungen
gibt es besonders viele Barrieren.
Diese Barrieren müssen beseitigt werden.
Das steht auch in der UNO-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die UNO-Konvention ist ein Vertrag,
den viele Länder der Welt geschlossen haben.
In diesem Vertrag steht,
dass Menschen mit Behinderungen
die gleichen Rechte haben müssen
wie alle anderen Menschen auch.
Diese Projekte hat dann das Team vom Zero Project bekommen.
Dann haben wieder andere Fachleute die Projekte untersucht.
Einige von diesen Fachleuten sind Menschen mit Behinderungen.
Am Ende sind 27 Projekte
für ein selbstbestimmtes Leben ausgesucht worden.
Wenn diese Projekte auch in Österreich gemacht werden,
bringen sie auch Vorteile
für Menschen mit Behinderungen in Österreich.
Einige von den Fachleuten,
die diese 27 Projekte ausgesucht haben,
kommen im April und Mai 2015 nach Österreich.
Es wird in dieser Zeit 9 Konferenzen geben,
bei denen die Projekte vorgestellt werden.
In jeder österreichischen Landeshauptstadt
wird es eine Konferenz geben.
Einige Projekte sind in diesem Bericht
in leicht verständlicher Sprache beschrieben.
Sie finden diese Berichte ab der nächsten Seite.
Das Zero Project richtet sich nach der UNO-Konvention.
Das Zero Project hat jedes Jahr ein bestimmtes Thema.
Zu diesem Thema werden jedes Jahr
gute Projekte aus der ganzen Welt ausgesucht.
Diese Projekte werden dann vorgestellt.
Im Jahr 2015 ist das Thema Selbstbestimmt Leben.
Fachleute haben in Europa gute Projekte gesucht,
die Menschen mit Behinderungen helfen,
ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen.
84
85
Menschen mit Behinderungen als
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Dieses Projekt gibt es in Deutschland.
ZUSAMMENFASSUNG
Bei diesem Projekt sollen Menschen mit Behinderungen
ihre Assistenz selber beschäftigen.
Das heißt: sie sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
der Assistentinnen und Assistenten.
Die Menschen mit Behinderungen bekommen dabei Unterstützung.
WAS SAGT DIE LEITERIN VON DIESEM PROJEKT?
Frau Corina Zolle leitet dieses Projekt.
Sie sagt:
„Bei uns unterstützen auch Menschen mit Behinderungen
andere Menschen mit Behinderungen
die ihre Assistenz selber beschäftigen wollen.“
INFORMATIONEN ZU DEM PROJEKT:
• Menschen mit Behinderungen bekommen Unterstützung,
damit sie lernen können,
wie sie ihre Assistenz selbstständig anleiten.
In dieser Zeit machen sie Erfahrungen
und werden selbstbewusst.
• Jedes Jahr berät dieses Projekt mehr als 200 Menschen.
Im Jahr 2015 hat es einige neue Projekte gegeben.
Zum Beispiel einen Kurs im Internet,
wie man seine Assistenz selbstständig anleitet.
Viele Menschen mit Behinderungen
trauen sich das aber nicht zu.
WIE KÖNNEN WIR DIE PROBLEME LÖSEN?
Menschen mit Behinderungen bekommen
Beratung und Unterstützung von Menschen,
die viele Jahre Erfahrung haben.
Manche von diesen Menschen haben selbst Behinderungen
und sind Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber ihrer Assistenz.
WIRD DIESES PROJEKT WEITERGEHEN?
Menschen mit Behinderungen können überall
Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber ihrer Assistenz sein.
Es kostet auch weniger,
wenn Menschen mit Behinderungen
keine Einrichtungen oder Dienste
für Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen.
KONTAKT
Dr. Corina ZOLLE
Organisation:
Rhein-Main Inklusiv
E-Mail:
corina.zolle@rhein-main-inklusiv.de
Die ausführliche Beschreibung befindet sich auf Seite 50.
WELCHE PROBLEME GIBT ES NOCH?
Es ist viel besser,
wenn Menschen mit Behinderungen
ihre Assistenz nicht über Einrichtungen oder Dienste
für Menschen mit Behinderungen bekommen.
Wenn Menschen mit Behinderungen
ihre Assistentinnen und Assistenten selbst anstellen,
ist viel mehr Selbstbestimmung möglich.
Aber Menschen mit Behinderungen haben dadurch
auch mehr eigene Verantwortung.
Sie müssen zum Beispiel selbst entscheiden,
welche Unterstützung sie wollen,
wann sie die Unterstützung wollen
oder ob sie mit ihrer Assistenz zufrieden sind.
86
87
Fundament – Eigenständiges Wohnen und Leben
Dieses Projekt gibt es in Vorarlberg in Österreich.
ZUSAMMENFASSUNG
Beraterinnen und Berater begleiten Menschen mit Behinderungen,
die eigenständig wohnen und leben wollen.
Die Beraterinnen und Berater helfen zum Beispiel dabei,
wenn sich Menschen mit Behinderungen überlegen,
wo sie wohnen wollen.
WAS SAGT EIN BETEILIGTER AN DIESEM PROJEKT?
Herr Michael Müller sagt:
„Eigenständiges Wohnen ist sehr wichtig für jeden Menschen.
Wenn man sein Leben so gestalten kann,
wie man selber will,
fördert das die Zufriedenheit des Menschen.
Man fühlt sich wohler.“
INFORMATIONEN ZU DEM PROJEKT:
• Im Jahr 2013 sind 107 Menschen mit Behinderungen betreut worden,
damit sie eigenständig wohnen und leben können.
• Im Jahr 2013 haben es 15 Menschen mit Behinderungen geschafft,
eigenständig zu wohnen und zu leben.
ifs Fundament hat viele Jahre Erfahrung,
welche Unterstützung Menschen mit Behinderungen brauchen,
damit sie eigenständig wohnen und leben können.
Diese Erfahrung hat eine Arbeitsgruppe aus Südtirol ermutigt,
auch so ein Projekt zu starten.
Es ist also durchaus möglich,
dieses Projekt auch in anderen Regionen zu machen.
Es gibt immer neue Angebote im Bereich Wohnen.
Seit 1. Jänner 2015 gibt es ein neues Angebot,
bei dem Menschen mit Lernschwierigkeiten
und ihre Angehörigen
Assistenz beim Wohnen bekommen.
Dadurch können Menschen mit Lernschwierigkeiten
ein selbstbestimmtes Leben führen
und die Angehörigen werden entlastet.
KONTAKT
Herr Michael MÜLLER
Organisation:
Institut für Sozialdienste
E-Mail:
michael.mueller@ifs.at
Die ausführliche Beschreibung befindet sich auf Seite 59.
WELCHE PROBLEME GIBT ES?
Menschen mit Behinderungen können oft nicht eigenständig leben,
weil die anderen Menschen es ihnen nicht zutrauen.
Menschen mit Behinderungen leiden weniger
unter ihren Behinderungen.
Das Problem ist eher,
dass die anderen Menschen glauben,
dass sie nicht in einer eigenen Wohnung leben können.
WIE KÖNNEN WIR DIE PROBLEME LÖSEN?
Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr
in Heimen oder Einrichtungen leben müssen.
Sie sollen eigenständig wohnen und leben können.
Die Menschen mit Behinderungen sollen
die richtige Unterstützung bekommen,
damit sie unabhängig und selbstständig entscheiden können.
WIE WIRD DIESES PROJEKT WEITERGEHEN?
Das Projekt macht das Institut für Sozialdienste.
Die Projekt-Gruppe heißt ifs Fundament.
88
89
Neue Ideen zu Selbstbestimmt Leben –
Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner
Ombudsfrauen und Ombudsmänner sind Menschen,
die sich kostenlos darum kümmern,
dass bestimmte Personen
nicht ungerecht behandelt werden.
Dieses Projekt gibt es in Schweden.
ZUSAMMENFASSUNG
In Schweden gibt es Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner.
Diese Menschen kennen sich sehr gut
mit den Wünschen und Bedürfnissen
von Menschen mit Behinderungen aus.
Vor allem kümmern sie sich
um Menschen mit schweren seelischen Problemen
oder um Menschen,
die nur schwer mit anderen Menschen umgehen können.
Außerdem kennen sich Ombudsfrauen und Ombudsmänner
gut mit den Gesetzen aus,
die speziell für Menschen mit Behinderungen
gemacht worden sind.
Die Ombudsfrauen und Ombudsmänner
wollen zum Beispiel verhindern,
dass Menschen mit Behinderungen
gegen ihren Willen in Krankenhäuser gehen müssen.
Oder dass sie ohne genau passende Betreuung
in Behinderten-Einrichtungen leben müssen.
Die Ombudsfrauen und Ombudsmänner
sind nicht für die Gesundheit
der Menschen mit Behinderungen verantwortlich.
Sie treffen auch keine Entscheidungen
für die Menschen mit Behinderungen.
Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner unterstützen
einzelne Menschen mit Behinderungen,
damit es diesen Menschen besser geht.
INFORMATIONEN ZU DEM PROJEKT:
• Im Jahr 2014 haben 310 Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner
mehr als 6.000 Personen unterstützt.
• Durch die Hilfe von Persönlichen Ombudsfrauen und Ombudsmännern
kostet die Betreuung von Menschen mit Behinderungen weniger.
Pro Person kostet die Betreuung in 5 Jahren
ungefähr 80.000 Euro weniger.
90
WIE GEHT ES MIT DEM PROJEKT WEITER?
In den Jahren 1995 bis 1998 sind 10 Projekte
für Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner
von der schwedischen Regierung bezahlt worden.
Diese Projekte haben sehr gut funktioniert.
Deshalb hat es ab dem Jahr 2000 überall in Schweden
Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner gegeben.
Die Menschen mit Behinderungen
brauchen nämlich weniger Pflege,
wenn sie Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner haben.
Deshalb ist der Beruf „Persönliche Ombudsfrau und Ombudsmann“
gefördert worden.
Seit dem Jahr 2013 gibt es eine dauerhafte Förderung für diesen Beruf.
WIE ARBEITEN DIE PERSÖNLICHEN OMBUDSFRAUEN UND OMBUDSMÄNNER?
Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner
sind unabhängig.
Sie unterstützen Menschen,
die eine seelische Beeinträchtigung haben
und deshalb schwierige Pflege-Bedürfnisse haben.
Die Persönlichen Ombudsfrauen und Ombudsmänner
müssen zuerst das Vertrauen eines Menschen mit Behinderung gewinnen.
Wenn es ein Vertrauens-Verhältnis gibt,
müssen die persönlichen Ombudsfrauen und Ombudsmänner feststellen,
welche Bedürfnisse der Mensch mit Behinderung hat.
Dann überlegen sich beide gemeinsam,
welche Unterstützungen die besten sind.
Normalerweise arbeiten 2 bis 3 Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner zusammen.
Sie kümmern sich pro Jahr um ungefähr 15 Menschen mit Behinderungen.
WIRD DIESES PROJEKT WEITERGEHEN?
Das Projekt gibt es auch schon in anderen Ländern.
Im Jahr 2010 hat es in der Stadt Oslo in Norwegen
auch ein Projekt für Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner gegeben.
Es gibt auch in der finnischen Stadt Helsinki Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner.
Und auch in Tschechien soll es bald Persönliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner geben.
KONTAKT
Herr Maths JESPERSON
Frau Camilla BOGARVE
E-Mail:
maths.jesperson1@comhem.se
camilla.bogarve@po-skane.org
Die ausführliche Beschreibung befindet sich auf Seite 66.
91
Eigenes Geld für Menschen mit Behinderungen
Dieses Projekt gibt es in Belgien.
ZUSAMMENFASSUNG
Menschen mit Behinderungen bekommen oft Unterstützung,
die sie so nicht wollen.
Oft können sie nicht selbst entscheiden,
welche Unterstützung sie bekommen
oder wer sie unterstützt.
Das ist gegen die Menschenrechte.
In Belgien gibt es auch eine andere Möglichkeit.
Dort können Menschen mit Behinderungen
eigenes Geld bekommen,
mit dem sie ihre Unterstützung bezahlen können.
Das nennt man Persönliches Budget.
Das spricht man so aus: Persönliches Büdschee.
Menschen mit Behinderungen können selbst entscheiden,
für welche Art von Unterstützung
sie dieses eigene Geld ausgeben wollen.
Sie können sich zum Beispiel aussuchen,
wer ihre Assistenz ist, wie die Unterstützung sein soll
und wann sie Unterstützung wollen.
Dieses Projekt macht die belgische Regierung.
WIE IST ES ZU DIESEM PROJEKT GEKOMMEN?
Menschen mit Behinderungen können
normalerweise nicht selbst entscheiden,
welche Unterstützung sie bekommen
oder wer sie unterstützt.
In Belgien gibt es seit dem Jahr 1987
eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen,
die allen Menschen klar macht,
dass Menschen mit Behinderungen Fähigkeiten haben.
Sie zeigen auch,
dass jeder Mensch mit Behinderungen
seine eigene Assistenz braucht.
Im Jahr 1997 haben die ersten Menschen mit Behinderungen
eigenes Geld für Unterstützung bekommen.
Es kann aber nicht jeder Mensch eigenes Geld bekommen,
weil es dafür nicht genug Geld gibt.
Es gibt ein Team von Menschen aus verschiedenen Bereichen,
die sich gut mit den Problemen
von Menschen mit Behinderungen auskennen.
Diese Gruppe entscheidet,
wie viel eigenes Geld ein Mensch mit Behinderung
im Jahr für Unterstützung bekommt.
WIRD DIESES PROJEKT WEITERGEHEN?
Eigenes Geld für Unterstützung
kann es in jedem Land geben.
Viele Menschen mit vielen verschiedenen Behinderungen
haben in Belgien eigenes Geld für Unterstützung bekommen.
Es hat sich herausgestellt,
dass Menschen mit Behinderungen
mit eigenem Geld für Unterstützung
viel besser leben können.
Außerdem kostet es den Staat weniger,
als die übliche Unterstützung.
WAS SAGEN BETROFFENE MENSCHEN ZU DIESEM PROJEKT?
Peter ist ein Mensch mit Behinderung,
der eigenes Geld für Unterstützung bekommt.
Er sagt:
„Ich kann nur so leben, wie ich jetzt lebe,
weil ich eigenes Geld für Unterstützung bekomme.
Ich kann arbeiten gehen, bin Vater und Ehemann.“
KONTAKT
Els WINTERS
Organisation:
Vlaams Agentshap voor Personen met een Handicap
E-Mail:
pab@vaph.be
Die ausführliche Beschreibung befindet sich auf Seite 44.
WIE WIRD DIESES PROJEKT GEMACHT?
Das Projekt wird von Regierungs-Stellen verwaltet und bezahlt.
Jeder Mensch mit Behinderung kann sich bewerben,
wenn er eigenes Geld für Unterstützung bekommen möchte.
Es ist egal, welche Behinderung ein Mensch hat.
92
93
Peer-Beratung als Beruf
Seit dem Jahr 2008 ist Peer-Beratung
in Oberösterreich ein richtiger Beruf.
Dieses Projekt gibt es in Oberösterreich.
ZUSAMMENFASSUNG
Peer ist ein englisches Wort.
man spricht es so aus: Pier.
Es bedeutet der Gleich-Gestellte oder die Gleich-Gestellte.
Peer-Beraterinnen oder Peer-Berater
sind zum Beispiel Menschen mit Behinderungen,
die andere Menschen mit Behinderungen beraten.
Peer-Beratung ist sehr wichtig,
damit Menschen mit Behinderungen
selbstbewusst und stark werden.
Oberösterreich ist das erste Land auf der Welt,
in dem Peer-Beratung ein richtiger Beruf ist.
Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen
oder Menschen mit Lernschwierigkeiten
können als Peer-Beraterinnen oder Peer-Berater arbeiten
und bekommen Geld für diese Arbeit.
Peer-Beraterinnen oder Peer-Berater haben selbst Behinderungen.
Sie haben also Erfahrung mit Behinderungen.
Sie können deshalb gut verstehen,
wie sich andere Menschen mit Behinderungen fühlen.
Peer-Beraterinnen oder Peer-Berater
können anderen Menschen mit Behinderungen helfen,
damit sie besser selbst über ihr Leben bestimmen können.
Zum Beispiel in ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz.
Dieses Projekt wird vom Land Oberösterreich durchgeführt.
INFORMATIONEN ZU DEM PROJEKT:
• Seit dem Jahr 2009 gibt es Ausbildungen
zur Peer-Beraterin oder zum Peer-Berater.
Seitdem haben mehr als 70 Menschen mit Behinderungen
diese Ausbildung geschafft.
• Im Jahr 2014 haben 76 Peer-Beraterinnen und Peer-Berater
in jeder Woche über 1.300 Stunden Beratungen gemacht.
• Im Jahr 2014 haben 72 Peer-Beraterinnen und Peer-Berater
einen Arbeitsplatz gehabt.
WIE IST ES ZU DIESEM PROJEKT GEKOMMEN?
Die Peer-Beratung ist in Amerika entstanden.
Seit den 1990er-Jahren
wollen die meisten Gesundheits-Einrichtungen,
dass Peer-Beraterinnen oder Peer-Berater Ausbildungen machen.
94
WIE WIRD DIESES PROJEKT GEMACHT?
Peer-Beraterinnen oder Peer-Berater haben selbst Behinderungen.
Sie haben eine Ausbildung gemacht,
wie sie andere Menschen mit Behinderungen
richtig unterstützen.
Seit dem Jahr 2009 hat es 4 Ausbildungs-Kurse gegeben.
Bei den Kursen ist darauf geachtet worden,
dass es verschiedene Behinderungen gibt.
Zum Beispiel Lernschwierigkeiten oder seelische Beeinträchtigungen.
Diese Kurse bezahlt das Land Oberösterreich.
Die Menschen mit Behinderungen lernen,
wie sie richtig Informationen an andere Menschen weitergeben.
Sie lernen, wie sie andere Menschen richtig beraten.
Sie lernen etwas über die oberösterreichischen Gesetze
für Menschen mit Behinderungen
und welche Leistungen es gibt.
WIRD DIESES PROJEKT WEITERGEHEN?
Es gibt bis jetzt kein anderes Land,
das Peer-Beratung umgesetzt oder anerkannt hat
Aber es gibt einige andere österreichische Bundesländer
und auch einige europäische Länder,
die Peer-Beratung in Zukunft einführen wollen.
WAS SAGEN BETROFFENE MENSCHEN ZU DIESEM PROJEKT?
Gerda Stöllnberger ist Peer-Beraterin
und hat eine seelische Beeinträchtigung.
Sie sagt:
„Ich habe seelische Probleme
und möchte anderen Menschen mit seelischen Problemen helfen,
sich mit ihren Probleme zu beschäftigen.
Ich will sie mit Mitgefühl begleiten.“
KONTAKT
Wolfgang GLASER
Organisation:
Selbstbestimmt-Leben-Initiative
E-Mail:
w.glaser@sli-emc.at
Die ausführliche Beschreibung befindet sich auf Seite 59.
95
Probewohnen –
Ich bekomme rasch eine preiswerte Wohnung
Dieses Projekt gibt es in Belgien.
ZUSAMMENFASSUNG
Unterstützerinnen und Unterstützer von Menschen mit Behinderungen
arbeiten zusammen mit Menschen,
die Wohnungen anbieten.
Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen dadurch
leichter eine preiswerte Wohnung bekommen.
Menschen mit Lernschwierigkeiten bekommen auch Unterstützung,
damit sie sich die richtige Wohnung aussuchen können.
INFORMATIONEN ZU DEM PROJEKT:
• Bei diesem Projekt haben in den letzten 3 Jahren
24 Menschen mit Lernschwierigkeiten mitgemacht.
Von ungefähr 450 möglichen Wohnungen
sind mehr als 22 Wohnungen
für Menschen mit Lernschwierigkeiten reserviert worden.
• 11 Menschen mit Lernschwierigkeiten sind gefragt worden,
wie es ihnen in ihren neuen Wohnungen gefällt.
Alle haben gesagt,
dass es ihnen dort gut gefällt.
• Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms
können ein unabhängiges Leben führen.
4 Teilnehmer brauchen nach dem Umzug in die neue Wohnung
keine Betreuung mehr.
Die anderen brauchen noch Betreuung.
Aber einige Menschen mit Lernschwierigkeiten
kommen in ihrer neuen Wohnung immer besser zurecht.
Diese Menschen brauchen auch immer weniger Betreuung.
WELCHE PROBLEME GIBT ES NOCH?
• Manchmal ist es nicht klar,
wann ein Mensch mit Lernschwierigkeiten
in seine neue Wohnung übersiedeln kann.
Es ist aber eine große Umstellung,
wenn ein Mensch aus einer Behinderten-Einrichtung weggeht
und ein unabhängiges Leben mit Betreuung beginnt.
Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen sich
gut darauf vorbereiten können.
Deshalb müssen sie genau wissen,
wann sie die neue Wohnung bekommen.
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• Es wäre auch wichtig,
dass Menschen mit Lernschwierigkeiten
ein unabhängiges Leben ausprobieren können.
Wenn sie nicht alleine leben können oder wollen,
müssen sie auch in ihre Behinderten-Einrichtung
zurückgehen können.
• Menschen mit Lernschwierigkeiten
müssen die richtige Unterstützung bekommen,
wenn sie eine eigene Wohnung bekommen.
Sonst kann es zu Problemen kommen.
Wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten
sich in einer eigenen Wohnung alleine nicht zurechtfinden,
müssen sie manchmal wieder ausziehen.
Die Anbieter von diesen Wohnungen
können die Menschen mit Lernschwierigkeiten
aber nicht unterstützen.
WIE KÖNNEN WIR DIE PROBLEME LÖSEN?
Die Anbieter von Wohnungen
für Menschen mit Lernschwierigkeiten melden,
wenn es passende Wohnungen gibt.
Sie informieren die Unterstützerinnen und Unterstützer
von Menschen mit Behinderungen über die Wohnungen.
Sie sagen, wie die Wohnungen aussehen.
Zum Beispiel, ob die Wohnungen barrierefrei sind oder nicht.
Oder wie die Umgebung aussieht.
Dann kann ein Mensch mit Lernschwierigkeiten
für eine Wohnung angemeldet werden.
So können Menschen mit Lernschwierigkeiten
ein unabhängiges Leben mit Unterstützung führen.
WIRD DIESES PROJEKT WEITERGEHEN?
Das Projekt ist zuerst in der Stadt Halle ausprobiert worden.
Die Stadt Halle hat dann überprüft,
ob das Projekt erfolgreich war.
Diese Überprüfung hat gezeigt,
dass das Projekt in Belgien weitergehen wird.
Es wird auch in anderen Städten
Wohnungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten geben.
KONTAKT
Frau Mieke SCHROOTEN
Herr Joris VAN PUYENBROECK
E-Mail: mieke.schrotten@hubkaho.be
Die ausführliche Beschreibung befindet sich auf Seite 42.
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Notizen
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Machen Sie mit beim Zero Project Network!
KONTAKTIEREN SIE UNS!
T WIT TER
office@zeroproject.org
www.twitter.com/zeroprojectorg
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www.facebook.com/zeroproject.org
www.youtube.com/user/Zeroprojectorg
Was ist das Zero Project?
Martin Essl und Gerda Essl haben im Jahr 2010
mit einem Forschungs-Projekt begonnen.
Dieses Projekt heißt Zero Project.
Das ist Englisch und wird so ausgesprochen: Siro Protschekt.
Dieses Projekt will eine Welt ohne Barrieren.
Barrieren sind Hindernisse,
die es Menschen schwer machen,
etwas zu tun oder etwas zu erreichen.
Für Menschen mit Behinderungen
gibt es besonders viele Barrieren.
Diese Barrieren müssen beseitigt werden.
Das steht auch in der UNO-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die UNO-Konvention ist ein Vertrag,
den viele Länder der Welt geschlossen haben.
In diesem Vertrag steht,
dass Menschen mit Behinderungen
die gleichen Rechte haben müssen
wie alle anderen Menschen auch.
Das Zero Project hat jedes Jahr ein bestimmtes Thema.
Im Jahr 2015 ist das Thema Selbstbestimmt Leben.
Fachleute haben in Europa gute Projekte gesucht,
die Menschen mit Behinderungen helfen,
ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen.
Am Ende sind 27 Projekte
für ein selbstbestimmtes Leben ausgesucht worden.
Einige Projekte sind in diesem Bericht
in leicht verständlicher Sprache beschrieben, ab Seite 86.
Co-funded by the PROGRESS Programme of the European Union
Das Zero Project Austria und diese Publikation wurden erstellt
mit Mitteln der Europäischen Union.