Personalbemessung Justiz

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Personalbemessung Justiz
Berlin, 15. April 2015
zyk-ar
Personalbedarf in der Justiz: Gutachten von PwC mit zahlreichen Mängeln –
ver.di warnt vor weiterem Stellenabbau
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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat anlässlich der Abgabe eines
Gutachtens zum Personalbedarf in der Justiz vor einem weiteren Stellen- und
damit Qualitätsabbau gewarnt. Die Beschäftigten in der Justiz leisteten jeden Tag
hervorragende Arbeit. „Jeder weitere Personalabbau würde die Rechtsanwendung akut gefährden“, warnte ver.di-Bundevorstandsmitglied Achim Meerkamp
am Montag: „ver.di fordert eine solide Personalbedarfsbemessung, die einer verantwortungsbewussten Aufgabenerfüllung der Justiz gerecht wird und sie zukunftstauglich macht, zum Beispiel für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.“
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Anlass der Kritik ist das von den Landesjustizverwaltungen in Auftrag gegebene
und von der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) fertiggestellte Gutachten zur Personalbedarfsberechnung in der Justiz („PEBB§Y“). Dabei wurden
im vergangenen Jahr in zahlreichen Gerichten und Staatsanwaltschaften nahezu
aller Bundesländer die Bearbeitungszeiten in der Justiz erhoben, indem die Beschäftigten neben ihrer sonstigen Tätigkeit über mehrere Monate jeden einzelnen
Arbeitsschritt und die aufgewendete Zeit genauestens dokumentieren mussten.
Die Bearbeitungszeiten pro Fall sollen in den nächsten Jahren die Grundlage für
eine ausreichende Personalzuweisung für die Justiz bilden.
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Allerdings weist das PwC-Gutachten nach Auffassung von ver.di zahlreiche Mängel und Lücken auf. So seien die Ergebnisse der Serviceeinheiten beziehungsweise Geschäftsstellen und Sekretariate vollständig herausgenommen worden,
nachdem erst nach der Erhebung festgestellt worden sei, dass die ermittelten
Zahlen fehlerbehaftet seien. Zudem würden die ermittelten Basiszahlen der übrigen Beschäftigtengruppen – Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte und Rechtspfleger – teilweise erheblich von denen der letzten Erhebungen abweichen, ohne
dass dies vom Gutachter plausibel erläutert worden sei. „Die Ergebnisse widersprechen in vieler Hinsicht den tatsächlichen Erfahrungen des gerichtlichen Alltags der Beschäftigten in der Justiz“, sagte Meerkamp. Die richterliche Unabhängigkeit als Grundstein des Rechtsstaates bleibe im Gutachten weitgehend unberücksichtigt.
„Die Erhebung kann nur dann eine verlässliche Grundlage für die politische Diskussion über die Personalbemessung in der Justiz sein, wenn sie transparent,
valide und nachvollziehbar erfolgt und nicht bereits mit bestimmten Bewertungen,
Lücken oder Fehlern verbunden ist. Die Justiz leidet schon jetzt unter Personalnot. Diese und der Arbeitsdruck gehen zu Lasten der Qualität“, so Meerkamp.
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Ansprechpartner: Wilhelm Knolle (ver.di-Bundesfachgruppe
030/6956-2135, wilhelm.knolle@verdi.de
Justiz),
Tel.
V.i.S.d.P.:
Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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