Allgemeine Geschäftsbedingungen ihr partner in sachen
Transcription
Allgemeine Geschäftsbedingungen ihr partner in sachen
ihr partner in sachen sicherheitstechnik Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Geltung der Bedingungen 1. Diese Bedingungen gelten für alle unserer Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung des Verwenders als angenommen. Geschäftsbedingungen von Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und den Vertrag durchführen. Davon abweichende Regelungen, insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur insoweit Bestandteil eines mit uns abgeschlossenen Vertrages, als ihre Anwendbarkeit für jeden Einzelfall mit uns schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen von Verträgen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 2. Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen gelten diese Bedingungen entsprechend, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs- und Leistungsannahme wirksam. § 2 Beschränkung des Leistungsumfang (Leistungsbeschreibung) 1. Die Sicherung von Grundstücken, Objekten, Öffnungen und/oder von Räumen durch Melder bewirkt, dass bei Eindringen in den gesicherten Bereich und/oder bei physikalischen Veränderungen in den gesicherten Räumen gegenüber den vom Hersteller festgelegten Größenordnungen, jeweils Alarm ausgelöst wird. Darüber hausgehende Funktionen und Sicherungen, insbesondere die einer Einbruchsverhinderung, bietet eine Alarmanlage nicht. 2. Fehl- und/oder Täuschungsalarme, ausgelöst insbesondere durch falsche Bedienung oder durch Einwirkungen aus der Umgebung, können nicht ausgeschlossen werden. 3. Die gelieferten Geräte und erbrachten Leistungen bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betrieb- und Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes u.s.w. und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. § 3 Angebot und Abschluss von Verträgen 1. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind – außer bei ausdrücklicher Vereinbarung – freibleibend. Angaben in Prospekten und sonstigen Informationsmaterialien sowie anwendungstechnische Hinweise haben nur informativen Charakter. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil. 2. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch uns zustande. Die darin enthaltenen Angaben bestimmen Inhalt und Umfang des Vertrages. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Soll von der Schriftform abgewichen werden, so muss auch dies schriftlich vereinbart werden. Hausanschrift Pfalz-Alarm GmbH Opelstraße 1 67661 Kaiserslautern Telefon 06301 – 320 14-0 Telefax 06301 – 320 14-9 Bank Internet VB KL-Nordwestpfalz eG www.pfalz-alarm.de SWIFT:GENODE61KL1 info@pfalz-alarm.de IBAN:DE 43 5409 0000 0000 2528 08 KSK Kaiserslautern SWIFT:MALADE51KLK IBAN:DE38 5405 0220 0000 0690 88 HRB KL 4104 Steuernummer 19/673/0827/7 USt.Id.-Nr. DE814275593 Geschäftsführer Erik Aßmann Herbert Feller Uwe Hallermeier ihr partner in sachen sicherheitstechnik 3. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist für Inhalt und Umfang des Vertrages die schriftliche Auftragsbestätigung des Verwenders maßgebend. 4. Ist eine Lieferung auf Abruf durch den Auftraggeber vereinbart, so beträgt die Liefer- und Montagefrist 6 Wochen ab Eingang des Abrufs bei dem Auftragnehmer. Soweit eine Baubesprechung erforderlich ist, hat diese innerhalb von 8 Tagen nach Abruf stattzufinden. Ergeben sich dabei Änderungen der Ausführungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so muss eine neue angemessene Lieferfrist vereinbart werden. 5. Der Auftraggeber hat die Bestellung bei Lieferung auf Abruf spätestens 6 Monate seit dem Bestellungsdatum abzurufen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Ablauf dieser Frist dem Auftraggeber eine Nachfrist zum Abruf mit der Anordnung der Erfüllung zu setzen und danach Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. § 4 Angebots- und Entwurfsunterlagen Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsund Maßangaben sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Geringe Abweichungen von der Beschreibung oder dem Angebot gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich an uns zurückzugeben. Sollten obig benannte Unterlagen verwendet werden, obwohl uns kein Auftrag erteilt wurde, so ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 500,00 an uns zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt uns vorbehalten. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. § 5 Preise 1. Alle Preise gelten bei Montageleistungen nur bei ungeteilter Auftragserteilung hinsichtlich des von uns unterbreiteten Angebotes, und bei ununterbrochener Montage mit anschließender Inbetriebnahme. 2. Verlangt der Auftraggeber zusätzliche Arbeiten, die nicht im Angebot enthalten sind, werden die zur Durchführung dieser Tätigkeiten entstandenen, Lohn- und Materialkosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Lohnkosten, auch bei Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers im Rahmen von Über-, Nacht-, Feiertags- und Sonntagsstunden, werden nach folgender Staffelung dem Auftraggeber berechnet: Hausanschrift Pfalz-Alarm GmbH Opelstraße 1 67661 Kaiserslautern Telefon 06301 – 320 14-0 Telefax 06301 – 320 14-9 Bank Internet VB KL-Nordwestpfalz eG www.pfalz-alarm.de SWIFT:GENODE61KL1 info@pfalz-alarm.de IBAN:DE 43 5409 0000 0000 2528 08 KSK Kaiserslautern SWIFT:MALADE51KLK IBAN:DE38 5405 0220 0000 0690 88 HRB KL 4104 Steuernummer 19/673/0827/7 USt.Id.-Nr. DE814275593 Geschäftsführer Erik Aßmann Herbert Feller Uwe Hallermeier ihr partner in sachen sicherheitstechnik Stundenarbeitssatz in der Regelarbeitszeit (von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr, Montags bis Freitags) Kundendienstmonteur € 62,48 inkl. MwSt von zurzeit (entspricht € 52,50 zzgl. MwSt) 19 % Servicetechniker € 70,21 inkl. MwSt von zurzeit (entspricht € 59,00 zzgl. MwSt) 19 % Stundenarbeitssatz außerhalb der Regelarbeitszeit Kundendienstmonteur € 85,09 inkl. MwSt von zurzeit (entspricht € 71,50 zzgl. MwSt) 19 % Servicetechniker € 99,37 inkl. MwSt von zurzeit (entspricht € 83,50 zzgl. MwSt) 19 % Kilometersatz beträgt immer (entspr. € 0.65 zzgl. MwSt) € 0,77 inkl. MwSt je angefangenem Kilometer 3. Bei reinen Lieferaufträgen gelten die Preise ab unserem Lager zuzüglich Verpackung, Fracht und Porto. Die genauen Lieferkosten finden Sie bei den jeweiligen Artikeln, bzw. in unserem Angebot. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. 4. Sofern sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss, aber vor Vertragserfüllung erhöhen sollte, sind wir berechtigt diese Erhöhung – in gleichem Umfang – an den Kunden weiterzugeben. 5. Verpackungen nehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen zurück, falls nichts anderes vereinbart wurde. 6. Die vereinbarten Preise gelten für 4 Monate ab Zustandekommen des Vertrages. Bei Aufträgen, die nicht innerhalb dieser Frist ausgeführt werden sollen, oder wegen Hindernissen die vom Auftraggeber zu vertreten sind, nicht ausgeführt werden können, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend der ihr selbst für zu liefernde Materialien entstandenen Preiserhöhungen und Lohnerhöhungen anzuheben. Diese prozentuale Preiserhöhung gilt nur für diejenigen Teile des Auftrages, für die tatsächlich Preiserhöhungen eingetreten sind. 7. Gebühren, die vom Netzbetreiber für die Übertragung, oder von Polizei und Feuerwehr oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners. § 6 Lieferung, Lieferzeit, Leistungszeit, Gefahrübergang 1. Von uns genannte Liefer- und Leistungsfristen sind ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung Circa-Fristen. Teillieferungen und -leistungen in zumutbarem Umfange sind zulässig. Hausanschrift Pfalz-Alarm GmbH Opelstraße 1 67661 Kaiserslautern Telefon 06301 – 320 14-0 Telefax 06301 – 320 14-9 Bank Internet VB KL-Nordwestpfalz eG www.pfalz-alarm.de SWIFT:GENODE61KL1 info@pfalz-alarm.de IBAN:DE 43 5409 0000 0000 2528 08 KSK Kaiserslautern SWIFT:MALADE51KLK IBAN:DE38 5405 0220 0000 0690 88 HRB KL 4104 Steuernummer 19/673/0827/7 USt.Id.-Nr. DE814275593 Geschäftsführer Erik Aßmann Herbert Feller Uwe Hallermeier ihr partner in sachen sicherheitstechnik 2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, für den wir durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige unvorgesehene Ereignisse unverschuldet an der rechtzeiti gen Erfüllung unserer Lieferung oder Leistungen gehindert sind, sofern die Leistung / Lieferung nicht endgültig unmöglich ist. Wir benachrichtigen den Kunden unverzüglich von solchen Verzögerungen, sobald wir davon Kenntnis erlangen. 3. Geraten wir aus Gründen, die wir verschuldet haben, mit unserer Lieferung oder Leistung in Verzug, so ist der Kunde vom Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn eine vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist und der Kunde zusammen mit der Nachfristsetzung schriftlich den Rücktritt angedroht hatte – die Nachfrist muss mindestens 4 Wochen betragen. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht des Kunden zur vorzeitigen Vertragskündigung. Für Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verzugs und Nichterfüllung, gilt § 8 dieser AGB. 4. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf schriftliches Verlangen des Auftragnehmers, so kann der Auftragnehmer, bei Aufrechterhaltung des Vertrages, Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens fordern. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch den entgangenen Gewinn fordern. Der Auftragnehmer hat aber auch die Möglichkeit dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung zu setzen und zu erklären, dass er den Vertrag nach Ablauf der Frist kündigen werde. Im Übrigen bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB unberührt, sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt hat, dass er sich in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert fühlt. Gleiches gilt, wenn dem Auftraggeber offenkundig die Tatsachen und deren hindernde Wirkung bekannt waren. Für den Fall der Kündigung steht dem Auftragnehmer neben seinem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen musste. 5. Bei einem Werkvertrag geht die Gefahr auf den Vertragspartner am Tag der Abnahme des Werkes über. Dies gilt auch bei Teilabnahmen, sofern diese aufgrund der Art und Beschaffenheit des Werkes herbeigeführt werden können. Wird vom Vertragspartner keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung 12 Tage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung, als abgenommen. Die Inbetriebnahme steht einer Abnahme gleich. 6. Bei einer Anlagenüberprüfung hat der Auftraggeber für die Einhaltung der Vorschriften insbesondere einer bestehenden Alarmierungsmöglichkeit - zu sorgen, da die Anlagen zu diesem Zeitpunkt keine Weitermeldung vornimmt. 7. Erfüllungsort bei Abschluss eines Kaufvertrages ist die Niederlassung des Verkäufers. Hausanschrift Pfalz-Alarm GmbH Opelstraße 1 67661 Kaiserslautern Telefon 06301 – 320 14-0 Telefax 06301 – 320 14-9 Bank Internet VB KL-Nordwestpfalz eG www.pfalz-alarm.de SWIFT:GENODE61KL1 info@pfalz-alarm.de IBAN:DE 43 5409 0000 0000 2528 08 KSK Kaiserslautern SWIFT:MALADE51KLK IBAN:DE38 5405 0220 0000 0690 88 HRB KL 4104 Steuernummer 19/673/0827/7 USt.Id.-Nr. DE814275593 Geschäftsführer Erik Aßmann Herbert Feller Uwe Hallermeier ihr partner in sachen sicherheitstechnik § 7 Versand und Gefahrübergang Wir versenden auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Wahl von Versandart und Versandweg liegt bei uns. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, gelieferte Ware im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder unseren Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir gelieferte Ware vom Kunden aufstellen oder montieren. Bei Verzögerungen der Absendung, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt über, indem wir dem Kunden unserer Versandbereitschaft mitteilten. § 8 Ansprüche und Rechte wegen Mängeln 1. Hat der Vertragsgegenstand Mängel, so kann der Vertragspartner zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) in angemessener Frist verlangen. Dabei steht der Firma beim Kauf ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Im Falle der Nachbesserung stehen dem Verwender 2 Versuche zu. Bleibt auch die Nacherfüllung erfolglos, ist sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so ist der Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder die Vergütung herabzusetzen (Minderung). Bei verzögerter, verweigerter oder mehrmalig misslungener Nachbesserung bleibt das Recht auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) unberührt. Handelt es sich bei einem Vertragspartner um einen Unternehmer, so bestehen bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Vertragsgegenstandes keine Mängelansprüche. Ist eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung, so ist der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. 2. Handelt es sich um einen Kaufvertrag, so beträgt die Verjährungsfrist der Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung bei neuen Sachen 2 Jahren. Bei gebrauchten Sachen beträgt sie 1 Jahr. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Kaufsache. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist für neue Kaufsachen 1 Jahr, für gebrauchte Sachen sind Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung ausgeschlossen. Handelt es sich um einen Werkvertrag, so beträgt die Verjährungsfrist für Nacherfüllung, Rücktritt, und Minderung gegenüber einem Unternehmer 1 Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werkes, bzw. mangels Abnahme mit der Inbetriebnahme des Werkes. 3. Zur Mängelbeseitigung hat der Vertragspartner die nach billigem Ermessen erforderlichen Zeit und Gelegenheit zu gewähren. 4. Die Haftung für Mängel bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden die in Folge fehlerhaft oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Witterungseinflüssen, höherer Gewalt, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischen, physikalischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüssen entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. 5. Für vom Vertragspartner bereit gestellte Produkte/Leistungen übernimmt der Verwender keine Mangelhaftung. Hausanschrift Pfalz-Alarm GmbH Opelstraße 1 67661 Kaiserslautern Telefon 06301 – 320 14-0 Telefax 06301 – 320 14-9 Bank Internet VB KL-Nordwestpfalz eG www.pfalz-alarm.de SWIFT:GENODE61KL1 info@pfalz-alarm.de IBAN:DE 43 5409 0000 0000 2528 08 KSK Kaiserslautern SWIFT:MALADE51KLK IBAN:DE38 5405 0220 0000 0690 88 HRB KL 4104 Steuernummer 19/673/0827/7 USt.Id.-Nr. DE814275593 Geschäftsführer Erik Aßmann Herbert Feller Uwe Hallermeier ihr partner in sachen sicherheitstechnik § 9 Haftung 1. Der Verwender haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Verletzungen des Lebens, Körpers und der Gesundheit. Diese Beschränkung gilt auch für gesetzliche Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verwenders. Sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht) haftet der Verwender auch für leichte Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, sowie für Mangelfolgeschäden und entgangen Gewinn, ausgebliebene Einsparung, Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, oder sonstiger Folgeschäden, ist aber auch bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus besteht keine Haftung des Verwenders. Handelt es sich bei einem Vertragspartner um einen Unternehmer, ist die Haftung des Verwenders auch bei grober Fahrlässigkeit auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt; ferner ist eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Schaden auf der Verletzung einer unwesentlichen Vertragspflicht durch einen Erfüllungsgehilfen beruft. 2. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren Handlungen Dritter (z.B. Raub, Diebstahl, Einbruch) gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Vertragspartners oder Dritten entstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, z.B. bei nicht funktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr, sowie gegebenenfalls Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz, bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegen stehen. 3. Der Verwender haftet nicht für Arbeiten seiner Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen, oder soweit dieselben vom Vertragspartner direkt (ohne Genehmigung des Verwenders) veranlasst sind. 4. Etwaige Unregelmäßigkeiten des Verwenders bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen sind diesem unverzüglich schriftlich zwecks Abstellung anzuzeigen. Sollte diese Anzeige unterbleiben, so können Rechte aus den Unregelmäßigkeiten nicht hergeleitet werden. 5. Beratung durch Personal des Verwenders oder von ihm beauftrage Vertreter erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse und Erfahrungen des Verwenders, und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als das dem Verwender nicht Vorsatz, bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. § 10 Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. 2. Die Verarbeitung oder Umarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Für den Fall, dass unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung erlischt, wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache anteilsmäßig nach dem Rechnungswert der Vorbehaltsware auf uns übergeht und vom Kunden unentgeltlich für uns verwahrt wird Hausanschrift Pfalz-Alarm GmbH Opelstraße 1 67661 Kaiserslautern Telefon 06301 – 320 14-0 Telefax 06301 – 320 14-9 Bank Internet VB KL-Nordwestpfalz eG www.pfalz-alarm.de SWIFT:GENODE61KL1 info@pfalz-alarm.de IBAN:DE 43 5409 0000 0000 2528 08 KSK Kaiserslautern SWIFT:MALADE51KLK IBAN:DE38 5405 0220 0000 0690 88 HRB KL 4104 Steuernummer 19/673/0827/7 USt.Id.-Nr. DE814275593 Geschäftsführer Erik Aßmann Herbert Feller Uwe Hallermeier ihr partner in sachen sicherheitstechnik 3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir sind berechtigt, die Forderungsabtretung bei Zahlungsverzug unseres Kunden an die Abnehmer offen zu legen, und die abgetretene Forderung einzufordern 4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auch von Dritten auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder an uns zur Sicherheit gemäß § 10 Absatz 3 dieser AGB abgegebene Forderungen einzuziehen; der Kunde wird uns zu diesem Zweck alle notwendigen Informationen geben und tritt uns bereits jetzt seine Herausgabeansprüche gegen den Dritten ab. § 11 Errichtung und Instandhaltung von Anlagen Für jede Art von Aufstellung, Montage und Instandhaltung geltend, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, folgende Bestimmungen: Der Vertragspartner hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen: 1. Die zur Errichtung der Anlage erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle, sowie Heizung, allgemeine Beleuchtung zum Zwecke der Durchführung der Montage. Er hat bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinen, Werkzeuge, Material u.ä. genügend große, geeignete trockene und verschließbare Räume, und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich entsprechender sanitärer Anlagen bereit zu halten. Im Übrigen hat der Auftraggeber zum Schutz des Auftragnehmers und des Besitzes des Montagepersonals des Auftragnehmers auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die es zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde. 2. Rechtzeitig vor Beginn der Montagearbeiten hat der Vertragspartner die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom–, Gas– und Wasserleitungen o.ä. Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. 3. Der Vertragspartner verpflichtet sich den Auftragsnehmer und seinem Montagsper- sonal die geleisteten Arbeiten, nach Wahl des Verwenders, täglich oder wöchentlich zu bescheinigen. Er bestätigt ferner auch vom Verwender gestellten Formularen die Beendigung der Aufstellung oder Montage. 4. Die Kosten der sachgemäßen umweltschutzbedingten Entsorgung von eingebauten Teilen und Komponenten, die ausgebaut oder ersetzt werden müssen, trägt der Vertragspartner. § 12 Zahlungsbedingungen 1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Hausanschrift Pfalz-Alarm GmbH Opelstraße 1 67661 Kaiserslautern Telefon 06301 – 320 14-0 Telefax 06301 – 320 14-9 Bank Internet VB KL-Nordwestpfalz eG www.pfalz-alarm.de SWIFT:GENODE61KL1 info@pfalz-alarm.de IBAN:DE 43 5409 0000 0000 2528 08 KSK Kaiserslautern SWIFT:MALADE51KLK IBAN:DE38 5405 0220 0000 0690 88 HRB KL 4104 Steuernummer 19/673/0827/7 USt.Id.-Nr. DE814275593 Geschäftsführer Erik Aßmann Herbert Feller Uwe Hallermeier ihr partner in sachen sicherheitstechnik 2. Gerät der Kunde in Verzug, so dürfen wir ihm Verzugszinsen in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz in Rechnung stellen, wenn er Verbraucher ist. Ist der Kunde Unternehmer, so dürfen wir ihm Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz in Rechnung stellen. In beiden Fällen ist die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch uns nicht ausgeschlossen. Der Kunde darf gegen uns gerichtete Forderungen nicht abtreten und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Verwender kann auf Antrag Abschlagszahlungen einfordern. Die Abschlagszahlungen haben in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen, einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages, zu erfolgen. Die Leistungen sind insoweit durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss. Als Leistung gelten hierbei auch die für die geforderte Leistung eigens angefertigten und bereit gestellten Bauteile, sowie die auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile, wenn dem Auftraggeber nach seiner Wahl das Eigentum an ihn übertragen ist, oder entsprechende Sicherheit gegeben wird. Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 18 Werktagen nach Zugang der Aufstellung fällig. Die Abschlagszahlungen sind ohne Einfluss auf die Haftung des Auftragnehmers – sie gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung. Vorauszahlungen sind auf die nächstfälligen Zahlungen anzurechnen, soweit damit Leistungen abzugelten sind, für welche die Vorauszahlung gewährt wurde. Insoweit sind als Vorauszahlungen fällig: 30 % der Auftragsumme bei Auftragserteilung, weitere 30 % bei Montagebeginn und weitere 30 % bei der Anlagenübergabe. Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung fällig, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach deren Zugang. Werden Einwendungen gegen die Prüfbarkeit unter Angaben der Gründe hierfür nicht spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Schlussrechnung erhoben, so kann der Auftraggeber sich nicht mehr auf die fehlende Prüfbarkeit berufen. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so kann ihm der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Zahlt er auch innerhalb der Nachfrist nicht, so hat der Auftragnehmer vom Ende der Nachfrist ein Anspruch auf Zinsen in Höhe der in § 288 BGB angegeben Zinssätze, wenn er nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. § 13 Datenschutz Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag, und sonstige mit dem Vertragsverhältnis in Zusammenhang stehende personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsanschrift bekannt zu geben, solange das Vertragsverhältnis nicht beiderseitig vollumfänglich erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Hausanschrift Pfalz-Alarm GmbH Opelstraße 1 67661 Kaiserslautern Telefon 06301 – 320 14-0 Telefax 06301 – 320 14-9 Bank Internet VB KL-Nordwestpfalz eG www.pfalz-alarm.de SWIFT:GENODE61KL1 info@pfalz-alarm.de IBAN:DE 43 5409 0000 0000 2528 08 KSK Kaiserslautern SWIFT:MALADE51KLK IBAN:DE38 5405 0220 0000 0690 88 HRB KL 4104 Steuernummer 19/673/0827/7 USt.Id.-Nr. DE814275593 Geschäftsführer Erik Aßmann Herbert Feller Uwe Hallermeier ihr partner in sachen sicherheitstechnik § 14 Schlussbestimmung 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus den Liefer- und Leistungsbeziehungen zu unseren Kunden entstehenden Streitigkeiten ist Kaiserslautern, soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 3. Die Vertragssprache ist Deutsch. 4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gel- tung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel ist der Vertragspartner verpflichtet, mit dem Verwender eine Neubestimmung zu vereinbaren, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Hausanschrift Pfalz-Alarm GmbH Opelstraße 1 67661 Kaiserslautern Telefon 06301 – 320 14-0 Telefax 06301 – 320 14-9 Bank Internet VB KL-Nordwestpfalz eG www.pfalz-alarm.de SWIFT:GENODE61KL1 info@pfalz-alarm.de IBAN:DE 43 5409 0000 0000 2528 08 KSK Kaiserslautern SWIFT:MALADE51KLK IBAN:DE38 5405 0220 0000 0690 88 HRB KL 4104 Steuernummer 19/673/0827/7 USt.Id.-Nr. DE814275593 Geschäftsführer Erik Aßmann Herbert Feller Uwe Hallermeier