Mindestlohn: Freizeitparks stellen sich gegen
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Mindestlohn: Freizeitparks stellen sich gegen
24. April 2015 Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. VDFU Presseinformation, 21. April 2015 Mindestlohn: Freizeitparks stellen sich gegen Bürokratiewahn Verband fordert Veränderungen der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung „Wir brauchen handhabbare und praxisgerechte Dokumentationspflichten zum Mindestlohn“, fordert Klaus-Michael Machens, Präsident des Verbands Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. VDFU, anlässlich der bevorstehenden Koalitionsgespräche zum Mindestlohn. „Die derzeitigen Aufzeichnungspflichten sind nicht durchdacht und gehen an der Unternehmensrealität vorbei.“ Sie verursachen einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand bei unseren Mitgliedsunternehmen. „Parkbetreiber und Mitarbeiter möchten ihre Gäste begeistern und unterhalten, statt Papier zu produzieren“, so Machens. Seit dem 1. Januar 2015 gilt flächendeckend der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. „Mit der Höhe von 8,50 € haben die Parks kein Problem“, erklärt Machens weiter. Dieser wurde in den deutschen Freizeitparks bereits vor seiner Einführung überwiegend gezahlt. „Natürlich muss auch die Arbeitszeit erfasst werden. Der Alltag im Park erfordert aber andere Lösungen, als derzeit auf dem Verordnungsweg vorgeschrieben.“ Der VDFU fordert deshalb, den Bürokratieaufwand zu verringern und die Aufzeichnungspflichten sowie Arbeitszeitvorgaben handhabbar zu machen. - Die Einkommensgrenze, bis zu der die Arbeitszeit zu dokumentieren ist, muss von 2.985 Euro auf 1.900 Euro im Monat abgesenkt werden. Damit wird bereits erheblicher und überflüssiger Bürokratieaufwand beseitigt. - Die Aufzeichnungen der Arbeits- und Pausenzeiten sollten innerhalb eines Monats, statt innerhalb einer Woche geleistet werden können. - Das Freizeitparkgeschäft ist ein Saisongeschäft. Die Arbeitszeit wird durch die Besucher bestimmt und darf nicht durch die Stechuhr dominiert werden. Die tägliche Arbeitszeit muss deshalb von Fall zu Fall über 10 Stunden hinaus ausgedehnt werden können. Das bedeutet, Freizeitparks müssen als Saisonbetriebe eingestuft werden. Das liegt nicht nur im Interesse der Arbeitgeber, sondern auch der Mitarbeiter, die auf das Einkommen während der Saison angewiesen sind. - Dass die geleistete Mehrarbeit fair entlohnt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen wird, steht außer Frage. Der zeitliche Ausgleich der Mehrarbeit muss aber innerhalb von 12 Kalendermonaten, statt innerhalb von 24 Wochen möglich sein. Der Verband erwartet im Zuge der Koalitionsgespräche, dass sich Politik an der unternehmerischen Wirklichkeit orientiert. BU: VDFU-Präsident Klaus-Michael Machens 1 24. April 2015 Pressekontakt: Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. VDFU Janine Engel (Pressesprecherin) Poststraße 30 10178 Berlin 030 2336067-32 engel@freizeitparks.de www.freizeitparks.de 2