Ausstellungsbedingungen

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Ausstellungsbedingungen
-Messe Nidda
2015
- Ausstellungsbedingungen Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem
Aussteller und werden mit der Anmeldung anerkannt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter
einen Ausschluss des Ausstellers während der Messe vor.
Termin und Öffnungszeiten
Offizielle Eröffnung
Ausstellerabend:
1. Ausstellungstag:
2. Ausstellungstag:
Freitag, 08.05.2015
Freitag, 08.05.2015
Samstag, 09.05.2015
Sonntag, 10.05.2015
18.00 Uhr
ab 19.30 Uhr
11.00 – 20.00 Uhr
10.00 – 18.00 Uhr
Jeder Stand muss während der Öffnungszeiten ständig besetzt sein.
Die detaillierten Auf- und Abbauzeiten werden rechtzeitig mitgeteilt.
Veranstaltungsort
Bürgerhaus Nidda, Hinter dem Brauhaus; einschließlich Außengelände
Anmeldung
Die Anmeldung gilt als Antrag auf Teilnahme an der OBERHESSEN-Messe Nidda und gilt als
angenommen mit der Versendung der Rückbestätigung durch den Vorstand des Gewerbevereins Nidda
bzw. durch dessen Beauftragte für die Ausstellungsorganisation.
Für die Teilnahme an der OBERHESSEN-Messe ist der fristgerechte Zahlungsausgleich sowie die
Einhaltung der Anmeldebedingungen.
Anmeldeschluss
30.03.2015
Preise und Zahlungskonditionen
Eine Übersicht über die Standgebühren und die Zahlungskonditionen ist diesen Ausstellungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt und wird als Vertragsbestandteil anerkannt.
Abmeldung
Bei einem Rücktritt von der Anmeldung bis zum 31.12.2014 wird die Anzahlung als Stornogebühr
einbehalten bzw. belastet; weitere Kosten entstehen nicht.
Der Rücktritt ist dem Gewerbeverein Nidda bzw. dessen Ausstellungsbeauftragter schriftlich anzuzeigen.
Tritt ein Aussteller nach dem 31.12.2014 von der Teilnahme zurück, ist die volle Standmiete zu zahlen.
Kann der rücktretende Aussteller einen Ersatzaussteller für die gemietete Fläche vermitteln und kommt
ein Vertrag mit dem Gewerbeverein Nidda zustande, wird lediglich die geleistete Anzahlung als Stornogebühr einbehalten; weitere Kosten entstehen nicht.
Kann der Stand jedoch nur anteilig oder nicht mehr vermietet werden, wird dem rücktretenden Aussteller
die nichtvermietete Fläche in Rechnung gestellt.
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Gewerbeverein Nidda e.V.
1. Vors. Bernd Herche
Aufeldstraße 30
63667 Nidda
Tel.: 06043 400242
Fax: 06043 400244
mobil: 0160 90612320
-Messe Nidda
2015
Ausstellerausweise
Pro Stand erhalten die Aussteller drei kostenlose Ausstellerausweise mit Clip.
Diese berechtigen zum Betreten von Messezelt und Bürgerhaus während den Auf- und Abbauzeiten
sowie jeweils eine Stunde vor der Publikumsöffnung. Dafür wird ein durch die Security bewachter
Eingang bereitgehalten. Alle anderen Eingänge bleiben bis zur Öffnung geschlossen.
Der Ausstellerausweis gilt gleichzeitig als Einlassberechtigung zum Ausstellerabend.
Zusätzlich benötigte Ausstellerausweise inkl. Clip können zum Preis von je EUR 3,00 zzgl. 19% MWSt.
mit der Anmeldung bestellt werden.
Standplätze
Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter; Standortwünsche werden soweit möglich
berücksichtigt.
Es ist unzulässig, gebuchte Ausstellungsflächen ohne Rücksprache mit dem Veranstalter weiter zu
vermieten.
Nach Absprache mit der Messeleitung ist es gestattet, dass zwei oder mehrere Aussteller einen
Gemeinschaftsstand betreiben. Alle Mitaussteller müssen dabei zuvor angemeldet werden.
Vor dem Aufbau des Standes hat sich der Aussteller von der Richtigkeit seines Standplatzes zu
überzeugen.
Alle Ausstellungsflächen im Freigelände sind an ihren Eckpunkten markiert. Bitte halten Sie sich an die
im Plan eingezeichneten Grenzen und blockieren Sie nicht den Zugang der Mitaussteller zu deren
Plätzen.
Für die Fahrzeugaussteller haben wir Beschränkungen erlassen, um eine zu dichte Präsentation zu
vermeiden: pro 100 m² gebuchter Fläche dürfen maximal 4 PKW oder 8 Quads oder 16 Zweiräder
ausgestellt werden.
Bei Überschreitung behält sich der Veranstalter vor, die überzähligen Fahrzeuge entfernen zu lassen.
Die eingezeichneten Rettungswege müssen in voller Breite während der gesamten Messe
freigehalten werden.
Die Krötenburgstraße wird für die Messe eventuell ab Freitag 6.00 Uhr für den Durchgangsverkehr
gesperrt und wird in voller Breite Ausstellungsfläche. Die Aussteller müssen sich für den Aufbau im
Vorfeld absprechen, damit alle Stände erreicht und beliefert werden können.
Die Autoaussteller müssen in der Aufbauphase eine Zufahrt für alle dahinter liegenden Aussteller
freihalten, sofern die Andienung auf dem Rettungsweg nicht möglich ist.
Zur besseren Identifizierung vor allem der Stände der einzelnen Autohäuser empfehlen wir, die
entsprechenden Standflächen durch Flaggen, Banner, Ballons etc. der einzelnen Fahrzeugmarken gut
sichtbar zu kennzeichnen.
Beim Standaufbau bzw. dem Aufbau von eigenen Zelten ist darauf zu achten, dass Böden und
Asphaltflächen nicht durch Befestigungsnägel, Dübel oder anderweitig beschädigt werden. Eventuell
notwendige Reparaturen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Jeder Aussteller haftet für von ihm verursachte Schäden an Wasser-, Strom- oder Telefonleitungen, die
im Boden seiner Ausstellungsfläche verlegt sind.
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Gewerbeverein Nidda e.V.
1. Vors. Bernd Herche
Aufeldstraße 30
63667 Nidda
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Messestände
Die Messestände werden durch das Deko-Studio Schwab, Buderus-Park 5+6, 63696 Hirzenhain,
Tel. 06045 / 954270 geliefert und aufgebaut.
Deko-Studio Schwab stellt auf Anfrage auch Module/Möbel (Kabinen, Türen, Theken, Stühle, etc.)
leihweise zur Verfügung.
Die Messestände bestehen aus weißen Pfosten und Wänden und haben zum Gang eine 25/30 cm hohe
Blende aus weiß-beschichteter Spanplatte, die Sie mit abziehbarer Klebeschrift oder Folie versehen
können.
Die beschrifteten Blenden können evtl. nach der Messe von den Ausstellern übernommen werden.
Bitte sprechen Sie dies vorher mit Deko-Studio Schwab direkt ab.
Klebeschriften nach Wunsch, Fertigschriften auch auf starker PVC-Folie, die leicht mit doppelseitigem
Klebeband, Powerstrips oder Nylonfäden befestigt und nachher wieder leicht entfernt und für spätere
Veranstaltungen eingelagert werden können, Bannersysteme aus PVC-Folie (LKW-Plane), bedruckt in
Fotoqualität, in der Größe 206 x 80 cm oder andere Größen, auf Wunsch auch mit Quick-Aufstellsystem,
werden von diversen Firmen geliefert.
Zur Befestigung von Informationen oder Dekorationen an den Wänden benutzen Sie unbedingt nur
Klebeband, Aufhängedrähte oder Nylonfäden; diese müssen beim Abbau wieder komplett und
rückstandsfrei entfernt werden.
Schäden durch Nägel, Nadeln, Klammern oder Kleberrückstände bzw. Beschädigungen des Standes
werden von der Fa. Deko-Studio Schwab direkt an den Aussteller berechnet.
Standbeleuchtung
können Sie ebenfalls beim Messebauer sowie bei den mit der Installation und Beschallung beauftragten
Messefirmen erhalten.
Versorgung
Stromanschluss
mit 230V wird mit Baustellenverteilern im Außenbereich, Messezelt und Bürgerhaus zur Verfügung
gestellt – eine mit 16A abgesicherte Steckdose ist im Standpreis enthalten. Jeder Mehrbedarf
(zusätzliche Anschlüsse mit 16A bzw. Drehstrom mit 3 x 16A oder 3 x 32A) muss mit der Anmeldung
angefordert werden und ist kostenpflichtig; bei Großverbrauchern behält sich der Veranstalter die
Installation eines Zwischenzählers und die Berechnung des verbrauchten Stroms vor.
Die Zuleitung zum Messestand per Verlängerungskabel ist vom Aussteller selbst zu organisieren bzw.
beim Messebauer oder der mit der Installation beauftragten Fachfirma zusammen mit Steckdosen zu
bestellen. Störungen, die einen Einsatz des Elektrikers erfordern und vom Betreiber zu verantworten sind
(z.B. nicht entrollte Kabeltrommel) werden dem Verursacher direkt berechnet und sind vor Ort zu zahlen.
Im Zelt und im Bürgerhaus muss für die Versorgung der Inseln eine Brücke (Kabelkanal oder U-Schiene
von mindestens 3 m Länge) zur Überquerung der Gänge verwendet werden. Eine Überquerung der
Gänge am Boden ist nicht gestattet.
Im Freigelände müssen Zuleitungskabel ordnungsgemäß am Boden verklebt oder mit Brücken gesichert
werden, um eine Stolpergefahr zu vermeiden.
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1. Vors. Bernd Herche
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Wasseranschluss
für Frisch- und Abwasser muss für einen Stand bei Bedarf selbst organisiert werden (eigener
Wasserschlauch und GeKa-Kupplung sind erforderlich). Anschlüsse sind am Bürgerhaus und am
Hallenbad vorhanden. Abwasseranschlüsse müssen in eigener Regie gelegt oder bei den örtlichen
Installateuren bestellt werden – Bohrungen durch den Boden sind nicht gestattet.
Telefonanschluss
auf den Messeständen ist grundsätzlich möglich, muss aber vom Aussteller selbst bei der TelekomGeschäftskundenbetreuung Hanau beantragt werden oder per WLan selbst bereitgestellt werden
(Lieferung z.B. durch Fa. Wolff, Nidda).
Müllentsorgung
Bitte halten Sie Ihren Messestand und die angrenzenden Gänge stets sauber.
Nach Messeschluss muss der Stand besenrein verlassen und der gesamte Abfall entfernt werden.
Gegebenenfalls anfallende Reinigungskosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Bewachung
Die Bewachung des Ausstellungsgeländes ist gewährleistet für die Nachtstunden ab Donnerstag,
07.05.2015, 19.00 Uhr bis Montag, 11.05.2015, 7.00 Uhr. Für die Aufsicht an den Messeständen
während der Aufbau- und Öffnungszeiten ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.
Parkmöglichkeiten
Für Aussteller sind spezielle Parkplätze am Messezelt und an der Nidda vorgesehen und beschildert.
Das Parken innerhalb des Messegeländes ist generell nicht gestattet!
Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt!
Sanitätsdienst
ist eingerichtet.
Haftung
Für eingebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
Die Aussteller verpflichten sich, eine Versicherung ihrer Stände in eigener Verantwortung zu
organisieren. Bei der Vermittlung kann der Veranstalter auf Wunsch behilflich sein.
Für Schäden, die von den Ausstellern nicht versichert sind, haftet der Veranstalter nicht.
Für Unfälle, die von den Ausstellern verschuldet oder durch deren Stände nebst Einrichtung
verursacht wurden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet nur, wenn Unfälle
von einem Vorstandsmitglied oder einem Beauftragten des Vereins verursacht wurden.
Jeder Aussteller haftet für von ihm verursachte Schäden.
Der Veranstalter empfiehlt den Ausstellern (soweit nicht schon vorhanden) den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung, um Schäden an Besuchern, Fahrzeugen oder Immobilien abzudecken.
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Gewerbeverein Nidda e.V.
1. Vors. Bernd Herche
Aufeldstraße 30
63667 Nidda
Tel.: 06043 400242
Fax: 06043 400244
mobil: 0160 90612320
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2015
Sollte die Messe wegen höherer Gewalt abgebrochen werden oder überhaupt nicht stattfinden können,
werden den Ausstellern noch nicht angefallene Kosten beim Veranstalter erstattet. Ein darüber hinausgehender Anspruch wird ausgeschlossen. Die bereits angefallenen Kosten (Geländemiete, Zeltmiete,
Messebau, etc.) werden nicht erstattet.
Verkauf und Bewirtung während der Öffnungszeiten
Der Verkauf während der Öffnungszeiten der Messe ist grundsätzlich gestattet, ebenso die kostenfreie
Bewirtung von Gästen und Besuchern. Evtl. erforderliche amtliche Genehmigungen oder Anmeldungen
(GEMA, Erlaubnis für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes o.ä.) muss der jeweilige
Aussteller / Bewirter selbst und auf eigene Kosten einholen. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle
Versäumnisse.
Gastronomieverkauf während der Messe
Der Verkauf von Gastronomiewaren während der Messe ist nur mit Zustimmung der Messeleitung
gestattet. Entsprechende Genehmigungen sind rechtzeitig vorher schriftlich bei den zuständigen Stellen
zu beantragen. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Versäumnisse.
Aktionen
Alle Aussteller haben die Möglichkeit, an ihren Ständen Aktionen durchzuführen und auf diese kostenlos
per Lautsprecherdurchsage hinweisen zu lassen. Außerdem kann am Messebüro kostenlos ein
Ankündigungsplakat (Größe max. A1) ausgehängt werden.
Verteilung von Prospekten – Aktionen von Nichtausstellern
Nichtausstellern ist es untersagt, an und auf dem Messegelände Aktionen und Vorführungen
durchzuführen oder Prospekte zu verteilen. Bei Zuwiderhandlungen wird der Veranstalter von seinem
Hausrecht Gebrauch machen und den Betroffenen ein Platzverbot erteilen.
Veranstalter
Gewerbeverein Nidda e.V., vertreten durch den Vorstand
Mobil: 0160 90612320 (Bernd Herche)
Organisationsleitung
erbeck events, Römerstraße 26, 35410 Hungen
Mobil: 0151 72609308 (Anke Erbeck)
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