14.04.2015-Managerhaftung

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14.04.2015-Managerhaftung
III / 2015 - www.goertz-kanzlei.de
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Görtz Rechtsanwälte - Wirtschaftsrecht
Managerhaftung /
Risiken finanzieller Inanspruchnahme
für Manager
Busines Judgement Rule
In den letzten Jahren ist das Klima für Vorstände und Geschäftsführer in Deutschland deutlich rauer geworden. Die Haftungsrisiken der verantwortlichen Manager haben sich signifikant erhöht.
6.000 Managerhaftungs-Gerichtsverfahren
Derzeit laufen in Deutschland gegen rd. 20.000 Führungskräfte Schadensersatzforderungen.
Vor den Gerichten sind etwa 6.000 Managerhaftungsverfahren anhängig. Die bekanntesten
Fälle sind die Verfahren in der Kirch-Affaire gegen Führungskräfte der Deutsche Bank AG
sowie das Verfahren gegen den Ex-Arcandor Chef Thomas Middelhoff.
Die Wirtschaftsanwälte von Görtz Rechtsanwälte in Stuttgart und Heilbronn beraten betroffene Manager bzw. geschädigte Unternehmen in allen Fallgestaltungen der Managerhaftung
und damit verbundenen Fragen zur Ausgestaltung bzw. Überprüfung von Dienstverträgen
und einer D&O-Versicherung.
Inanspruchnahme nach Ausscheiden aus dem Management
Vorstände und Topmanager können nach ihrem Ausscheiden aus einem Unternehmen
grundsätzlich nicht mehr damit rechnen, dass vergangenes Fehlverhalten für sie ohne Folgen bleibt. Dies gilt auch für ehemalige Unternehmensinhaber, die mit dem Verkauf ihres
Unternehmens aus der Geschäftsführung ausscheiden.
Spannungsfeld von unternehmerischem Handeln und Haftung
Dreh- und Angelpunkt der Managerhaftung ist die Frage, ob gesetzliche und vertragliche
Pflichten in den Grenzen des unternehmerischen Ermessens eingehalten worden sind.
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In der Praxis kommt den Haftungsvoraussetzungen der „Business Judgement Rule“ gemäß
§ 93 Abs. 1 S. 1 AktG besondere Bedeutung zu. Diese Vorschrift findet auf das Management
in anderen Gesellschaftsformen, so etwa auch bei der GmbH, entsprechende Anwendung.
Eine Verletzung organschaftlicher Pflichten ist danach ausgeschlossen, wenn der Manager
bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der
Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Die Grenzen
sind fließend, die Fallgestaltungen vielfältig. Die Beweislast pflichtgemäßer Aufgabenwahrnehmung liegt hier bei dem betroffenen Vorstands bzw. Geschäftsführer.
Hier kommt es auf exzellentes rechtliches Know-how, Erfahrung und strategische Weitsicht
an, um eine Haftung erfolgreich abzuwehren oder einen angemessenen Interessenausgleich
zu erzielen.
D&O-Versicherung schützt Geschäftsführung und Unternehmen
D&O-Versicherungen schützen primär die Geschäftsführung, mittelbar aber auch das geschädigte Unternehmen. Der Abschluss einer D&O-Versicherung ist daher für alle Beteiligten
unter den jeweils eigenen Risikovorsorgegesichtspunkten durchaus sinnvoll.
Spätestens wenn der Versicherungsfall eintritt, ist eine professionelle anwaltliche Betreuung
der Beteiligten erforderlich. Bei Görtz Rechtsanwälte arbeiten Spezialisten für Wirtschaftsund Haftungsrecht. Wir legen großen Wert auf eine konstruktive Vorgehensweise und sachliche Kommunikation mit dem Beteiligten – dem geschädigten Unternehmen, dem betroffenen
Manager und dem involvierten D&O-Versicherer, um eine rechtlich und wirtschaftlich angemessene Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.
Haftungsrisiken des Managements bei Unternehmenskäufen und –verkäufen
Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen mehren sich Fälle der Inanspruchnahme von
Geschäftsführern oder Vorständen für unternehmerische Entscheidungen, die sich im Nachhinein als Fehlschlag herausgestellt haben. Beflügelt wird diese Entwicklung durch den
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rechtlichen Umstand, dass die Kontrollorgane der Unternehmen bei Nichtinanspruchnahme
der Leitungsorgane die eigene Haftung fürchten müssen.
Gerade bei M&A-Transaktionen liegt es in der Natur der Sache, dass die unternehmerisch
„richtige“ Entscheidung sich erst lange nach der Unternehmensübertragung herausstellt. Es
ist daher umso wichtiger, dass die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen so dokumentiert
werden, dass sie für dem beweisbelasteten Geschäftsführer/Vorstand auch nach seinem
Ausscheiden noch verfügbar sind.
Neben eingehender Beratung zu Durchführung und Umfang einer Due Diligence beraten wir
in allen Belangen des Verkaufsprozesses.
Rechtssichere Unternehmensorganisation zur Haftungsvermeidung
Aspekte einer ordnungsgemäßen Compliance-Organisation im Unternehmen haben zuletzt
sehr stark an Bedeutung gewonnen. Der Vorstand/Geschäftsführer ist verpflichtet, durch
geeignete organisatorische Maßnahmen für ein gesetzestreues Verhalten nachgeordneter
Unternehmensangehöriger zu sorgen. Unsere Wirtschaftsanwälte prüfen u. a., wie weit das
Organisationsermessen der Vorstände/Geschäftsführer reicht und wie sie sich optimal gegen
entsprechende Vorwürfe verteidigen können.
Rechtsanwalt
Dominik Görtz
d.goertz@goertz-kanzlei.de
Tel.: 07 11 / 365 910 0
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