14.04.2015-Managerhaftung
Transcription
14.04.2015-Managerhaftung
III / 2015 - www.goertz-kanzlei.de Görtz Rechtsanwälte Stuttgart – Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart - Tel. 0711 / 365 917 0 Görtz Rechtsanwälte - Wirtschaftsrecht Managerhaftung / Risiken finanzieller Inanspruchnahme für Manager Busines Judgement Rule In den letzten Jahren ist das Klima für Vorstände und Geschäftsführer in Deutschland deutlich rauer geworden. Die Haftungsrisiken der verantwortlichen Manager haben sich signifikant erhöht. 6.000 Managerhaftungs-Gerichtsverfahren Derzeit laufen in Deutschland gegen rd. 20.000 Führungskräfte Schadensersatzforderungen. Vor den Gerichten sind etwa 6.000 Managerhaftungsverfahren anhängig. Die bekanntesten Fälle sind die Verfahren in der Kirch-Affaire gegen Führungskräfte der Deutsche Bank AG sowie das Verfahren gegen den Ex-Arcandor Chef Thomas Middelhoff. Die Wirtschaftsanwälte von Görtz Rechtsanwälte in Stuttgart und Heilbronn beraten betroffene Manager bzw. geschädigte Unternehmen in allen Fallgestaltungen der Managerhaftung und damit verbundenen Fragen zur Ausgestaltung bzw. Überprüfung von Dienstverträgen und einer D&O-Versicherung. Inanspruchnahme nach Ausscheiden aus dem Management Vorstände und Topmanager können nach ihrem Ausscheiden aus einem Unternehmen grundsätzlich nicht mehr damit rechnen, dass vergangenes Fehlverhalten für sie ohne Folgen bleibt. Dies gilt auch für ehemalige Unternehmensinhaber, die mit dem Verkauf ihres Unternehmens aus der Geschäftsführung ausscheiden. Spannungsfeld von unternehmerischem Handeln und Haftung Dreh- und Angelpunkt der Managerhaftung ist die Frage, ob gesetzliche und vertragliche Pflichten in den Grenzen des unternehmerischen Ermessens eingehalten worden sind. 1 © Görtz Rechtsanwälte III / 2015 - www.goertz-kanzlei.de In der Praxis kommt den Haftungsvoraussetzungen der „Business Judgement Rule“ gemäß § 93 Abs. 1 S. 1 AktG besondere Bedeutung zu. Diese Vorschrift findet auf das Management in anderen Gesellschaftsformen, so etwa auch bei der GmbH, entsprechende Anwendung. Eine Verletzung organschaftlicher Pflichten ist danach ausgeschlossen, wenn der Manager bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Die Grenzen sind fließend, die Fallgestaltungen vielfältig. Die Beweislast pflichtgemäßer Aufgabenwahrnehmung liegt hier bei dem betroffenen Vorstands bzw. Geschäftsführer. Hier kommt es auf exzellentes rechtliches Know-how, Erfahrung und strategische Weitsicht an, um eine Haftung erfolgreich abzuwehren oder einen angemessenen Interessenausgleich zu erzielen. D&O-Versicherung schützt Geschäftsführung und Unternehmen D&O-Versicherungen schützen primär die Geschäftsführung, mittelbar aber auch das geschädigte Unternehmen. Der Abschluss einer D&O-Versicherung ist daher für alle Beteiligten unter den jeweils eigenen Risikovorsorgegesichtspunkten durchaus sinnvoll. Spätestens wenn der Versicherungsfall eintritt, ist eine professionelle anwaltliche Betreuung der Beteiligten erforderlich. Bei Görtz Rechtsanwälte arbeiten Spezialisten für Wirtschaftsund Haftungsrecht. Wir legen großen Wert auf eine konstruktive Vorgehensweise und sachliche Kommunikation mit dem Beteiligten – dem geschädigten Unternehmen, dem betroffenen Manager und dem involvierten D&O-Versicherer, um eine rechtlich und wirtschaftlich angemessene Lösung für alle Beteiligten zu erreichen. Haftungsrisiken des Managements bei Unternehmenskäufen und –verkäufen Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen mehren sich Fälle der Inanspruchnahme von Geschäftsführern oder Vorständen für unternehmerische Entscheidungen, die sich im Nachhinein als Fehlschlag herausgestellt haben. Beflügelt wird diese Entwicklung durch den Görtz Rechtsanwälte Heilbronn – Weipertstraße 8 – 10, 740756 Heilbronn - Tel. 07131 / 7669 214 2 © Görtz Rechtsanwälte III / 2015 - www.goertz-kanzlei.de rechtlichen Umstand, dass die Kontrollorgane der Unternehmen bei Nichtinanspruchnahme der Leitungsorgane die eigene Haftung fürchten müssen. Gerade bei M&A-Transaktionen liegt es in der Natur der Sache, dass die unternehmerisch „richtige“ Entscheidung sich erst lange nach der Unternehmensübertragung herausstellt. Es ist daher umso wichtiger, dass die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen so dokumentiert werden, dass sie für dem beweisbelasteten Geschäftsführer/Vorstand auch nach seinem Ausscheiden noch verfügbar sind. Neben eingehender Beratung zu Durchführung und Umfang einer Due Diligence beraten wir in allen Belangen des Verkaufsprozesses. Rechtssichere Unternehmensorganisation zur Haftungsvermeidung Aspekte einer ordnungsgemäßen Compliance-Organisation im Unternehmen haben zuletzt sehr stark an Bedeutung gewonnen. Der Vorstand/Geschäftsführer ist verpflichtet, durch geeignete organisatorische Maßnahmen für ein gesetzestreues Verhalten nachgeordneter Unternehmensangehöriger zu sorgen. Unsere Wirtschaftsanwälte prüfen u. a., wie weit das Organisationsermessen der Vorstände/Geschäftsführer reicht und wie sie sich optimal gegen entsprechende Vorwürfe verteidigen können. Rechtsanwalt Dominik Görtz d.goertz@goertz-kanzlei.de Tel.: 07 11 / 365 910 0 Görtz Rechtsanwälte Heilbronn – Weipertstraße 8 – 10, 740756 Heilbronn - Tel. 07131 / 7669 214 3 © Görtz Rechtsanwälte