Auf-/Abbauinformationen sowie Sicherheitsbestimmungen

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Auf-/Abbauinformationen sowie Sicherheitsbestimmungen
66. Internationale Saarmesse vom 11. – 19. April 2015
INFORMATIONEN ZUM
STANDAUF-/-ABBAU
UND SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Auf- und Abbauzeiten in Messehallen und Freigelände
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Allgemeine Auflagen
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Arbeitskräfte
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Ausweise zum Auf- und Abbau
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Besondere Hinweise für Aussteller der Halle 1
und der Eingangshalle
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Funknetze
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Leihmöbel
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Preisauszeichnungspflicht, Schankerlaubnis, Zollamt
Seite 3
Sicherheitshinweise zur besonderen Beachtung
Seite 5-7
Standbelieferung durch Versorgungsfahrzeuge
Seite 2-3
Standbesetzung
Seite 5
Messespediteur
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Vorführungen, akustische Werbung auf Ständen
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W-LAN
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Zimmervermittlung
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Service-Telefonnummern auf einen Blick
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1. Aufbauzeiten in den Ausstellungshallen und im Freigelände
Die Ausstellungshallen und das Freigelände stehen ab Dienstag, 07.04.15, 08.00 Uhr – 18.00 Uhr,
zur Verfügung. Die Standplätze sind mit Nummern gekennzeichnet.
Bei Sonderaufbauten, die eine längere Aufbauzeit benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig
an die Messeleitung, um dies abzuklären.
Bis Freitag, 10.04.15, 19.00 Uhr, müssen die Aufbauarbeiten abgeschlossen sein.
Deshalb bitten wir, mit dem Aufbau des Standes rechtzeitig zu beginnen.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind Leergut, Verpackungsmaterialien usw. aus den Hallen zu entfernen.
Die Belegung der angemieteten Fläche muss bis spätestens Freitag, 10.04.15, 10 Uhr, begonnen werden;
andernfalls kann von uns ersatzlos über den Stand verfügt werden.
2. Messespediteur
Schenker Deutschland, GS Saarland
Am Felsbrunnen, 66119 Saarbrücken
Tel. 0681/870301
Fax 0681/8703388
3. Abbauzeiten in den Ausstellungshallen und im Freigelände
Der Abbau der Stände soll am Tage nach Beendigung der Messe morgens ab 8.00 Uhr beginnen
und muss bis spätestens Mittwoch, 22.04.15, 18.00 Uhr, beendet sein.
Soweit die Abbauarbeiten bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt nicht beendet sind, ist die Saarmesse GmbH
dazu berechtigt, den Stand auf Kosten des Ausstellers abbauen zu lassen.
4. Leihmöbel
Leihmöbel können mittels Bestellformular direkt bei der Saarmesse GmbH unter der Fax-Nr. 0681/9540230
angefordert werden.
5. Arbeitskräfte
Arbeitskräfte können bei der Agentur für Arbeit, "Jobvermittlung", Tel. 0681 / 970 38-0, angefordert werden.
6. Zimmervermittlung
Die Vermittlung von Unterkünften können Sie sich an die Kontour, Kongress- und Touristik Service, Region
Saarbrücken GmbH, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Tel. 0681/938090, Fax 93809-38, Internet
www.kontour.de
7. Standbelieferung durch Versorgungsfahrzeuge
aa) Die Messestraße ist während der Öffnungszeiten der Messe
(täglich von 10-18 Uhr, am Mittwoch von 14.00 Uhr–21.00 Uhr)
als Hauptpassage ausschließlich den Messebesuchern vorbehalten.
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Laut polizeilicher Anordnung kann wegen des Fußgängerverkehrs eine Belieferung der Stände
(einschließlich Ausfahrt aus dem Gelände) lediglich von 09.00 Uhr - 09.30 Uhr erfolgen,
abends in der Zeit von 18.30 Uhr – 19.00 Uhr.
Am Mittwoch, 15. April, in der Zeit von 13.00 Uhr – 13.30 Uhr, abends von 21.30 Uhr – 22.00 Uhr !
bb) Auf Grund polizeilicher Auflagen dürfen Fahrzeuge auf dem Messegelände nur mit einer
Sondergenehmigung innerhalb der dafür vorgesehenen markierten Parkzonen abgestellt werden.
Ein Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der markierten Parkflächen oder ohne Sondergenehmigung
innerhalb der markierten Parkflächen ist untersagt und führt zu einer kostenpflichtigen
aufsichtsbehördlichen Entfernung.
cc) Erteilte Sondergenehmigungen sind im Fahrzeuginnern gut sichtbar und lesbar an der
Windschutzscheibe anzubringen. Das Nichtanbringen der Sondergenehmigung berechtigt die
Aufsichtsbehörden zur kostenpflichtigen Entfernung des Fahrzeugs.
b) Bei der Einfahrt ins Messegelände ist an der Schranke eine Kaution von 50,- EUR zu hinterlegen.
Die Kaution berechtigt zur Einfahrt zum Be- und Entladen bis max. 45 Minuten.
Bitte beachten:
Bei Ausfahrt nach Ablauf dieser Zeit wird die Kaution einbehalten.
Eine Belieferung während der Messe-Öffnungszeiten täglich von 10-18 Uhr und am Mittwoch
zwischen 14 - 21 Uhr ist ausgeschlossen!
8. Preisauszeichnungspflicht, Schankerlaubnis, Hauptzollamt
a) Alle Erzeugnisse, die an den Letztverbraucher abgegeben werden, unterliegen der
Preisauszeichnungspflicht nach der Preisangaben-Verordnung.
Dies trifft insbesondere auch auf Waren zu, die zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden §§1 und
4 PAngV).
Die Preisauszeichnungspflicht gilt für alle ausgestellten Exponate.
b) Handverkauf oder Abgabe von Getränken und/oder Speisen (auch von Kostproben) jeder Art gegen
Entgelt bedarf einer besonderen Genehmigung der Messeleitung sowie einer gaststättenrechtlichen
Genehmigung. Hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gleich gilt auch für die – auch
unentgeltliche Abgabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostenproben) wenn diese dem Aussteller
durch professionelle Caterer geliefert werden. Der Ausschank alkoholischer Getränke bedarf einer Erlaubnis
nach dem Gaststättengesetz, auch wenn er kostenlos erfolgt.
Genehmigungen können beantragt werden bei:
Landeshauptstadt Saarbrücken, ORDNUNGSAMT, Abt. 32.2, 66104 Saarbrücken –
Hausanschrift: Großherzog-Friedrich-Straße 111, 66121 Saarbrücken, Tel. 0681/905-3559.
Auch hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich.
Die Abgabe von Waren aller Art, einschließlich von Speisen und Getränken, an den Messeständen
ist um 18 Uhr einzustellen.
c) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Waren wie Bier, Kaffee, Schaumwein und Spirituosen einer
besonderen Verbrauchssteuer unterliegen. Für die Erhebung der Bier-, Kaffee-, Schaumwein- und
Branntweinsteuer nach dem jeweiligen Verbrauchssteuergesetz sind die Hauptzollämter zuständig
(Hauptzollamt Saarbrücken, Präsident-Baltz-Straße 5, Tel.: 0681/501-6279).
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9. Vorführungen, akustische Werbung auf Ständen und Werbeflächen
a) Alle Arten von Vorführungen (z.B. Inbetriebnahme von Maschinen, Diapositiv-, Video- oder
Filmvorführungen usw.) bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Saarmesse GmbH.
Die Genehmigung erfolgt unter dem jederzeitigen Vorbehalt des Widerrufs für den Fall der Verursachung
von Lärm, Schmutz, Staub und Abgasen oder sonstiger Beeinträchtigungen Dritter.
Akustische Werbung hat so zu erfolgen, dass sie die benachbarten Aussteller nicht stören!
b) Die Wiedergabe von Musik (CD, DVD, Tonband, Kassette oder anderen Tonträgern) erfordert
eine vom Aussteller zu beantragende Aufführungs-Genehmigung
der zuständigen Bezirksdirektion der
GEMA, Herdweg 63, 70174 Stuttgart, Fax +49 711/2252-800, email bd-s@gema.de.
Beachten Sie hierbei die Sondertarife der GEMA für Messen !
c) Die im Rahmen einer Messebeteiligung im Ausstellungsstand bereitgehaltenen Rundfunk- und
Fernsehgeräte sind anmelde- und gebührenpflichtig.
Die Anmeldung und Gebührenzahlung obliegen dem Aussteller bei der
GEZ, 50656 Köln, Tel.: 0221/506111
10. W-LAN / Anmeldung Funknetze
Das WLan-Netz auf dem Messegelände ist in folgenden Frequenzbereichen aktiv und ausschließlich für
den WLan-Netzbetrieb unserer Veranstaltungen reserviert 2.4 Ghz (2400 - 2483,5 MHz), 5 Ghz (5150 5350 MHz und 5470 - 5725 MHz).
Wir weisen Sie darauf hin, dass das Nutzen aller Geräte in oben angegebenen Frequenzbereichen auf
dem Veranstaltungsgelände und den Messehallen ohne vorhergehende Anmeldung und Genehmigung
untersagt ist. Aufwendungen, die durch die Verwendung von nicht angemeldeten Geräten entstehen,
gehen zu ihren Lasten.
Hierzu zählen insbesondere folgende Geräte und Systeme, sofern sie diesen Frequenzbereich nutzen:
drahtlose Videokameras / fremde WLAN Systeme / Funkfernsteuerungen / Bluetooth Geräte /
drahtloste Tastaturen / Mikrowellen.
Melden Sie bitte alle diesbezüglichen Geräte mit dem Bestellformular Nr. 18
der „Aussteller-Servicemappe“ an.
11. Ausweise zum Auf- und Abbau
Zum Befahren des Messegeländes während der Auf- und Abbauzeit erhält jeder Aussteller
zwei Sonderausweise per Post zugestellt.
Die Einfahrt ins Messegelände ist nur gegen Vorlage des ausgefüllten Sonderausweises gestattet.
Sofern Sie weitere Sonderausweise benötigen, fordern Sie diese schriftlich oder telefonisch bei uns an.
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12. Standbesetzung
Während der Messe sind alle Stände von 09.30 Uhr bis 18.30 Uhr und am Freitag von 10.30 Uhr bis 18.30
Uhr besetzt zu halten, damit eine gesicherte Übernahme der Hallen durch das Wachpersonal gewährleistet
ist.
13. Allgemeine Auflagen
Beachten Sie bitte beim Aufbau des Standes die bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften.
Erdbewegungen sind untersagt.
An den aufgestellten Maschinen und Geräten sind Schutzvorrichtungen anzubringen,
die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Bei den technischen Arbeitsmitteln, die den deutschen sicherheitstechnischen Bestimmungen nicht
entsprechen, weil sie den Bestimmungen des Exportlandes angepasst werden mussten, wird die
Gewerbeaufsicht in der Regel das Ausstellen nicht untersagen, wenn das technische Arbeitsmittel mit
folgendem deutlich sichtbaren Hinweis gekennzeichnet ist:
"Dieses Erzeugnis wird in einer Ausführung geliefert, die den Bestimmungen des Importlandes entspricht".
14.
Sicherheitshinweise zur besonderen Beachtung !
a)
Ausgestellte Fahrzeuge
Bei ausgestellten Fahrzeugen muss der Tank weitgehend entleert und verschlossen sein; unser
Sicherheitspersonal ist ermächtigt, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen. Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass diese Handhabung auch bei anderen Messen in Deutschland aus Sicherheitsgründen üblich
ist. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Tanks unbedingt verschlossen sein müssen; hier erfolgt eine
Überprüfung durch das Sicherheitspersonal.
Bei jedem ausgestelltem Fahrzeug ist ein Feuerlöscher bereit zu halten. Das Standpersonal ist über die Lage
des Feuerlöschers zu informieren, um im Notfall schnell reagieren zu können.
Auf Grund erhöhter Sicherheitsanforderungen ist der Betrieb von Flüssiggasanlagen in den Hallen nicht
zugelassen.
b)
Standbauten
aa)
Aufbau
-
Die Standaufbauten sind in selbsttragenden Konstruktionen auszuführen.
-
Stände über 2,5m Höhe müssen zur Baugenehmigung bei der Messeleitung eingereicht werden.
-
Das Abhängen von Decken an Hallenteilen, insbesondere an Hallenbedachungen,
ist nicht statthaft.
-
Das Anstreichen der Hallenböden sowie das Tapezieren oder Anstreichen von Gebäudeteilen
usw. ist nicht erlaubt.
-
Wiederherstellung bei Beschädigung erfolgt nur durch die Saarmesse GmbH auf Kosten des
Ausstellers.
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-
Das Bohren oder Einschießen von Bolzen, Haken und dgl. In Wände, Stützen, Bodenunterzüge
und Decken ist nicht gestattet
-
Benutzt der Aussteller ein eigenes Standbausystem, so ist er verpflichtet, beim Standabbau
für die Standsicherheit bzw. pflegliche Behandlung der messeeigenen Trennwände zu sorgen,
sofern solche unmittelbar an sein Standsystem angrenzend aufgebaut waren.
bb)
Brandschutz
-
Für Bespannungen, Dekorationen und Verkleidungen darf nur schwer entflammbares Material
Verwendung finden. Laut feuerpolizeilicher Anordnung muss die Schwerentflammbarkeit vom
Hersteller nachgewiesen werden (mind. Brandschutzklasse B1).
Die Bescheinigung hierüber muss der Aussteller bei sich führen und jederzeit vorzeigen können.
Im Einzelnen bedeutet dies für Standbau- und Dekorationsmaterialien:
Leichtentflammbare, brennend abtropfende oder toxische Gase bildende Materialien wie
Polystyrol-Hartschaum (Styropor) oder ähnliche dürfen nicht verwendet werden.
-
An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere
Anforderungen gestellt werden (z.B. nicht brennbar). Der Einsatz von Kunststoffkabelbindern
zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet.
-
Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 oder DIN EN 13501
schwerentflammbar sein
Unzulässig sind
Strohballen, Heu, Stroh, Rindenmulch, Torf, ungehobeltes Holz
Rettungsfolien unter Autos
geschnittene Bäume oder Büsche
brennbare Dekoration von Blumenkübeln
Papiertischdecken oder Abdeckung mit ähnlichem Brandverhalten
das Behängen von Ständen mit Lkw- oder Zeltplanen
Bei Verkaufsständen zulässig sind
ungehobeltes Holz mit Flammschutzbeschichtung
Laub- und Nadelgehölze oder Buschwerk mit feuchtem Wurzelballen
Strohmatten mit Flammschutzbeschichtung
schwerentflammbare Folien unter Autos
die in den Hallen ausgelegten Teppichböden aus schwer entflammbarem Material (mindestens
Brandschutzklasse B1).
Die Bescheinigung hierüber muss der Aussteller bei sich führen und jederzeit vorzeigen können.
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c) Nebelmaschinen
Der Einsatz von Nebelmaschinen ist zwingend mit der Saarmesse GmbH abzustimmen (Brandmeldeanlage).
d) Wertstoff- und Reststoffbehälter
In den Ständen dürfen keine Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien
aufgestellt werden.
Wertstoff- und Reststoffbehältnisse in den Ständen sind regelmäßig, spätestens jeden Abend
Messeschluss, zur Entsorgung bereitzustellen.
nach
Fallen größere Mengen brennbarer Abfälle an, sind diese mehrmals am Tage zu entsorgen.
e) Spritzpistolen, Lösungsmittel
Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung von lösemittelhaltigen Stoffen
und Farben ist verboten.
f) Leergut
Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.B. Verpackungen und Packmittel) innerhalb und außerhalb des
Standes in der Halle ist verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen.
Die Einlagerung von Leergut kann kostenpflichtig über den Messespediteur erfolgen (Bestellformular).
Die Saarmesse GmbH ist berechtigt, vertragswidrig gelagertes Leergut auf Kosten und Gefahr des
Ausstellers zu entfernen.
g) Feuerlöscher
In besonderen Fällen (z.B. Nutzung von Kochstellen, Einstellen von Kraftfahrzeugen)
wird der Einsatz von geeigneten Feuerlöschern am Stand gefordert.
h) Steckdosen
Nach VDE 0100-410: 2007 sind Steckdosenstromkreise in Gebäuden bis 20 A und Steckdosen in
Außenbereichen bis 32 A neben der Schutzmaßnahme „Schutz durch Abschaltung“ zusätzlich mit
Fehlerstromschutzschaltern (If < 30 m A) zu schützen.
15.
Besondere Hinweise für Aussteller der Halle 1 und der Eingangshalle
Die beiden Hallen verfügen über eine moderne Brandmeldeanlage.
Das Rauchen, die Erzeugung von Staub und Nebel sowie die Verwendung von Geräten,
die Rauch erzeugen, ist strengstens untersagt.
Alle Einsätze der Feuerwehr – auch solche, die durch Fehlalarm verursacht werden –
sind kostenpflichtig.
Die Kosten eines Brandmeldealarms, der durch einen Aussteller bewusst oder
unbewusst verursacht wird, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
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Service-Telefonnummern auf einen Blick
1. Technischer Dienst der Saarmesse GmbH
Tel. 0681 / 954020
2. Messespediteur
Schenker Deutschland, GS Saarland
66119 Saarbrücken
Tel. 0681/ 870301
Fax 0681 / 8703388
3. Arbeitskräfte
Jobvermittlung
4. Zimmervermittlung
Kontour, Kongress- und Touristik-Service
66111 Saarbrücken
Tel. 0681 / 970 38-0
Tel. 0681 / 938090
Fax 0681 / 93809-38
www.kontour.de
5. Preisauszeichnungspflicht, Schankerlaubnis, Zollamt
Landeshauptstadt Saarbrücken
ORDNUNGSAMT
66104 Saarbrücken
Tel. 0681 / 905-3557-59
Erhebung der Bier, Kaffee, Sekt-, Branntweinsteuer
Hauptzollamt Saarlouis
Dienststelle Saarbrücken
Tel. 0681 / 501-6279
6. GEMA
Herdweg 63, 70174 Stuttgart
7. GEZ
GEZ, 50656 Köln
email bd-s@gema.de
Fax 0711 / 2252-800
Tel. 0221 / 506111