Länderübergreifender Vorstoß für die Windenergie als PDF

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Länderübergreifender Vorstoß für die Windenergie als PDF
Baden-Württemberg
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT
PRESSESTELLE
PRESSEMITTEILUNG
21. Mai 2015
Nr. 81/2015
Länderübergreifender Vorstoß für die Windenergie
Länder mit unterschiedlichsten Regierungskoalitionen verfassen gemeinsames Positionspapier
Klimaschutz- und EnergieministerInnen der Länder Hessen,
Saarland, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz BadenWürttemberg und Thüringen:
„Um eine Schieflage beim Windkraftausbau zu verhindern, müssen wir auch die Wettbewerbsfähigkeit von BinnenlandStandorten in der Mitte und im Süden Deutschlands sichern.“
Ab 2017 soll die Förderhöhe für erneuerbare Energien über Ausschreibungen im
freien Wettbewerb ermittelt werden. Aus Sorge vor ungleichen Wettbewerbsbedingungen und um einen geographisch ausgewogenen Ausbau der Windenergie
in Deutschland sicherzustellen, haben die zuständigen Minister und Ministerinnen Tarek Al-Wazir (Hessen), Anke Rehlinger (Saarland), Johannes Remmel
(Nordrhein-Westfalen), Eveline Lemke (Rheinland-Pfalz), Anja Siegesmund
(Thüringen) und Franz Untersteller (Baden-Württemberg) ein gemeinsames Positionspapier verfasst.
In ihm fordern sie, die Vergütungssystematik des aktuellen EEG, das so genannte Referenzertragsmodell, zu modifizieren, um bei einer Ausschreibung die
windstarken Standorte nicht zu bevorteilen. Außerdem fordern sie einen regionalen Faktor in der Ausschreibung.
„Andernfalls“, so die Ministerinnen und Minister, „würde der Ausbau der Windenergie in den mittleren und südlichen Bundesländern weitgehend zum Erliegen
kommen.“
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Die Länder bekräftigen, dass Windkraftanlagen in ganz Deutschland notwendig
sind, um die Energiewende zum Erfolg zu bringen und die Klimaschutzziele zu
erreichen. Der regionale Stromverbrauch dürfe nicht nur durch Import gedeckt
werden, vielmehr müsse dem regionalen Verbrauch auch eine regionale Stromerzeugung gegenübergestellt werden: „Ein ausgewogener Ausbau der Windenergie erlaubt einen effizienteren Netzausbau, er sorgt für eine über das Bundesgebiet verteilte Wertschöpfung sowie gerechtere Lastenteilung, und er leistet
einen Beitrag zur Versorgungssicherheit, weil die meteorologische Abhängigkeit
der Windstromerzeugung breiter gestreut wird.“
Um den flächendeckenden Ausbau der Windkraft zu gewährleisten schlagen die
Klimaschutz- und EnergieministerInnen Hessens, des Saarlandes, NordrheinWestfalens, Rheinland-Pfalz‘, Baden-Württembergs und Thüringens vor, die
Vergütungssystematik des EEG im Rahmen eines reformierten Referenzertragsmodells anzupassen. Eine Möglichkeit hierfür wäre, die Grundvergütung im
EEG zu senken und windstarken Standorten, die Anfangsvergütung für eingespeisten Strom über eine kürzere Dauer als bisher zu bezahlen. Auf diese Weise könnte es gelingen, den Wettbewerbsnachteil weniger windhöffiger Gebiete
im Bietprozess um die Höhe der Anfangsvergütung teilweise auszugleichen. Für
starke Standorte würden sich im Gegenzug schneller als im derzeitigen EEG
Chancen aus der Vermarktung des erzeugten Stroms an der Strombörse ergeben.
Darüber hinaus plädieren sie für die Verankerung einer regionalen Komponente
im Ausschreibungsverfahren.
Im Kern geht es darum, Deutschland in zwei Windregionen zu teilen, eine im
Norden und eine im mittleren und südlichen Teil Deutschlands. Beide Regionen
sollen einen garantierten Anspruch auf 40 Prozent der Zuschläge erhalten. Die
restlichen 20 Prozent sollen im freien Wettbewerb bleiben.
Die MinisterInnen: „Alle Standorte werden dann in einer deutschlandweiten Auktion angeboten, so dass ein wettbewerbsstarker Markt gewährleistet bleibt. Aber
es wird sichergestellt, dass jeweils 40 Prozent des Zuschlags den kostengünstigsten Standorten sowohl in den norddeutschen als auch in den mittel- und
süddeutschen Bundesländern erteilt wird. Der Zuschlag für die restlichen 20
Prozent erfolgt unabhängig von der regionalen Zuordnung. Dies entspricht der
Verteilung des Windenergiezubaus der letzten Jahre.“
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Mit ihren Vorschlägen gehen die sechs Länder jetzt in die anstehenden Diskussionen auf Bundesebene um die künftigen Ausschreibungsbedingungen für die
Vergütung von Windstrom im EEG, das in den kommenden Monaten novelliert
werden soll.
Das Positionspapier steht auch im Internet auf den jeweiligen Homepages der
beteiligten Länder.
In Baden-Württemberg www.um.baden-wuerttemberg.de