Busverkehrsdienstleistungen - Kompetenz

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Busverkehrsdienstleistungen - Kompetenz
ABl./S S92
13/05/2015
165849-2015-DE
Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren
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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:165849-2015:TEXT:DE:HTML
Deutschland-Homburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2015/S 092-165849
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Saarpfalz-Kreis
Am Forum 1
Kontaktstelle(n): Vergabestelle ÖPNV
Zu Händen von: Achim Jesel
66424 Homburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 6841-1048406/1048019
E-Mail: vergabe-bus@saarpfalz-kreis.de
Fax: +49 68411047157
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.saarpfalzkreis.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen
Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Sonstige: ÖPNV
I.4)
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)
Beschreibung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Ausschreibung von Busverkehrsdienstleistungen im Saarpfalz-Kreis.
II.1.2)
Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne
Postverkehr
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Saarpfalz-Kreis.
NUTS-Code DEC05
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II.1.3)
Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)
Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen in den Linienbündeln Saarpfalz-Kreis West, Saarpfalz-Kreis Nord
und Stadt St. Ingbert.
II.1.6)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000 - EA23
II.1.7)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)
Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)
Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)
Gesamtmenge bzw. -umfang:
Los 1 Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord: ca. 824 200 Fahrplan-km/Jahr
Los 2 Linienbündel Saarpfalz-West: ca. 1.601.300,00 Mio. Fahrplan-km/Jahr
Los 3 Linienbündel Stadt St. Ingbert: ca. 667 600 Fahrplan-km/Jahr.
II.2.2)
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und
Umbestellungen vorzunehmen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.3)
Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.1.2016. Abschluss 31.12.2023
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1
Bezeichnung: Ausschreibung von Busverkehrsdienstleistungen im Saarpfalz-Kreis
1)
Kurze Beschreibung
Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord bestehend aus den Buslinien R7 sowie den Buslinien 505, 508, 566 und
567.
2)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000 - EA23
3)
Menge oder Umfang
Ca. 824.200,00 Fahrplan-km/Jahr, ca.33.692 Fahrplanstunden/Jahr.
4)
Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)
Zusätzliche Angaben zu den Losen
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Los-Nr: 2
Bezeichnung: Ausschreibung von Busverkehrsdienstleistungen im Saarpfalz-Kreis
1)
Kurze Beschreibung
Linienbündel Saarpfalz-Kreis West bestehend aus den Buslinien R6 und R10 sowie den Buslinien 504, 506,
568, 556 und 557.
2)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000 - EA23
3)
Menge oder Umfang
Ca. 1.601.300,00 Mio. Fahrplan-km/Jahr; ca. 55.674 Fahrplanstunden/Jahr.
4)
Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)
Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 3
Bezeichnung: Ausschreibungen von Busverkehrsdienstleistungen im Saarpfalz-Kreis
1)
Kurze Beschreibung
Linienbündel Stadt St. Ingbert bestehend aus den Buslinien 521, 522, 523, 524, 525, 526, 581, 582, 583, 584,
585, 586, 587, 588, 591, 592, 593, 170.
2)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000 - EA23
3)
Menge oder Umfang
667.600,00 Fahrplan-km/Jahr; ca. 31.261 Fahrplanstunden/Jahr.
4)
Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)
Zusätzliche Angaben zu den Losen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen
Vorschriften:
Monatliche Abrechnung. Näheres ergibt sich aus dem Verkehrsvertrag.
III.1.3)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
III.1.4)
Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bieter haben sich bei der Angebotsabgabe zu verpflichten, ihren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen
mindestens das Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen, das in einem im Saarland
für diesen Bereich geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist. Des Weiteren ist die Einhaltung der sonstigen
tarifvertraglichen
Regelungen, insbesondere zum Urlaubsgeld, zu vermögenswirksamen Leistungen, Zuschlagsregelungen
und Arbeitgeberleistungen zur Altersvorsorge zu gewährleisten und während der Ausführungslaufzeit sind
Änderungen nachzuvollziehen. Sollte das tariflich festgelegte Entgelt unter einem Stundenlohn von 8,50 Euro
brutto liegen, gilt § 3 Absatz 4 Saarländisches Tariftreuegesetz.
Zum Schutz der Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers im Fahrdienst wird in den Losen 1 und 2 von der
Ermächtigung des Art. 4 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 Gebrauch gemacht. Im Los 3 verpflichten sich die Bieter
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bei Angebotsabgabe den bisherigen Arbeitnehmern im Fahrdienst ein Übernahmeangebot zu machen. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen.
III.2)
Teilnahmebedingungen
III.2.1)
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter gilt
als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter
Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb
der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn
davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der
Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche
Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens durch den Bieter
beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
2. der Bieter sich nicht in Liquidation befindet;
3. der Bieter keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
4. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Fall von Zweifeln am Vorliegen der subjektiven
Genehmigungsvoraussetzungen nach dem PBefG vor Zuschlag vorab die Vorlage der für die
Genehmigungserteilung einzureichenden Nachweise bei der Vergabestelle zu verlangen.
III.2.3)
Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen
Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen
erforderlich sind. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den
letzten drei Jahren erbrachte Verkehre. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die
Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter
während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist
durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen.
III.2.4)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff. PBZugV.
III.3.2)
Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
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Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die
Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Verfahrensart
IV.1.1)
Verfahrensart
Offen
IV.1.2)
Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert
werden
IV.1.3)
Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)
Zuschlagskriterien
IV.2.1)
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)
Verwaltungsangaben
IV.3.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)
Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
Vorinformation
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2013/S 240-417412 vom 11.12.2013
Sonstige frühere Bekanntmachungen
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 78-138058 vom 22.4.2015
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 36-059377 vom 20.2.2014
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 78-138057 vom 22.4.2015
IV.3.3)
Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 19.6.2015 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: ja
Preis: 20 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Wird auf Anforderung bekannt gegeben.
IV.3.4)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
30.6.2015 - 11:00
IV.3.5)
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber
IV.3.6)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)
Bindefrist des Angebots
bis: 31.8.2015
IV.3.8)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30.6.2015 - 11:00
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
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VI.2)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union
finanziert wird: nein
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Weitere Vergabestellen:
Zweckverband Personennahverkehr Saarland, Wilhelm-Heinrich-Str. 36, 66564 Ottweiler
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd, Bahnhofstr. 1, 67665 Kaiserslautern
Zweckverband Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken, Saarbrücker Str. 31,
66292 Riegelsberg.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken
DEUTSCHLAND
VI.4.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe
einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer
eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
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