Busverkehrsdienstleistungen - Kompetenz
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Busverkehrsdienstleistungen - Kompetenz
ABl./S S92 13/05/2015 165849-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:165849-2015:TEXT:DE:HTML Deutschland-Homburg: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2015/S 092-165849 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Saarpfalz-Kreis Am Forum 1 Kontaktstelle(n): Vergabestelle ÖPNV Zu Händen von: Achim Jesel 66424 Homburg DEUTSCHLAND Telefon: +49 6841-1048406/1048019 E-Mail: vergabe-bus@saarpfalz-kreis.de Fax: +49 68411047157 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.saarpfalzkreis.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Sonstige: ÖPNV I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Ausschreibung von Busverkehrsdienstleistungen im Saarpfalz-Kreis. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Saarpfalz-Kreis. NUTS-Code DEC05 13/05/2015 S92 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 1/6 ABl./S S92 13/05/2015 165849-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 2/6 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen in den Linienbündeln Saarpfalz-Kreis West, Saarpfalz-Kreis Nord und Stadt St. Ingbert. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 60112000 - EA23 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Los 1 Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord: ca. 824 200 Fahrplan-km/Jahr Los 2 Linienbündel Saarpfalz-West: ca. 1.601.300,00 Mio. Fahrplan-km/Jahr Los 3 Linienbündel Stadt St. Ingbert: ca. 667 600 Fahrplan-km/Jahr. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.1.2016. Abschluss 31.12.2023 Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Bezeichnung: Ausschreibung von Busverkehrsdienstleistungen im Saarpfalz-Kreis 1) Kurze Beschreibung Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord bestehend aus den Buslinien R7 sowie den Buslinien 505, 508, 566 und 567. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 60112000 - EA23 3) Menge oder Umfang Ca. 824.200,00 Fahrplan-km/Jahr, ca.33.692 Fahrplanstunden/Jahr. 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen 13/05/2015 S92 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 2/6 ABl./S S92 13/05/2015 165849-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 3/6 Los-Nr: 2 Bezeichnung: Ausschreibung von Busverkehrsdienstleistungen im Saarpfalz-Kreis 1) Kurze Beschreibung Linienbündel Saarpfalz-Kreis West bestehend aus den Buslinien R6 und R10 sowie den Buslinien 504, 506, 568, 556 und 557. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 60112000 - EA23 3) Menge oder Umfang Ca. 1.601.300,00 Mio. Fahrplan-km/Jahr; ca. 55.674 Fahrplanstunden/Jahr. 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Los-Nr: 3 Bezeichnung: Ausschreibungen von Busverkehrsdienstleistungen im Saarpfalz-Kreis 1) Kurze Beschreibung Linienbündel Stadt St. Ingbert bestehend aus den Buslinien 521, 522, 523, 524, 525, 526, 581, 582, 583, 584, 585, 586, 587, 588, 591, 592, 593, 170. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 60112000 - EA23 3) Menge oder Umfang 667.600,00 Fahrplan-km/Jahr; ca. 31.261 Fahrplanstunden/Jahr. 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Monatliche Abrechnung. Näheres ergibt sich aus dem Verkehrsvertrag. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bieter haben sich bei der Angebotsabgabe zu verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mindestens das Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen, das in einem im Saarland für diesen Bereich geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist. Des Weiteren ist die Einhaltung der sonstigen tarifvertraglichen Regelungen, insbesondere zum Urlaubsgeld, zu vermögenswirksamen Leistungen, Zuschlagsregelungen und Arbeitgeberleistungen zur Altersvorsorge zu gewährleisten und während der Ausführungslaufzeit sind Änderungen nachzuvollziehen. Sollte das tariflich festgelegte Entgelt unter einem Stundenlohn von 8,50 Euro brutto liegen, gilt § 3 Absatz 4 Saarländisches Tariftreuegesetz. Zum Schutz der Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers im Fahrdienst wird in den Losen 1 und 2 von der Ermächtigung des Art. 4 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 Gebrauch gemacht. Im Los 3 verpflichten sich die Bieter 13/05/2015 S92 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 3/6 ABl./S S92 13/05/2015 165849-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 4/6 bei Angebotsabgabe den bisherigen Arbeitnehmern im Fahrdienst ein Übernahmeangebot zu machen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen. Der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens durch den Bieter beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; 2. der Bieter sich nicht in Liquidation befindet; 3. der Bieter keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; 4. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist. 5. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Fall von Zweifeln am Vorliegen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach dem PBefG vor Zuschlag vorab die Vorlage der für die Genehmigungserteilung einzureichenden Nachweise bei der Vergabestelle zu verlangen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte Verkehre. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen. III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff. PBZugV. III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal 13/05/2015 S92 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 4/6 ABl./S S92 13/05/2015 165849-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 5/6 Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl: 2013/S 240-417412 vom 11.12.2013 Sonstige frühere Bekanntmachungen Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 78-138058 vom 22.4.2015 Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 36-059377 vom 20.2.2014 Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 78-138057 vom 22.4.2015 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 19.6.2015 - 12:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 20 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Wird auf Anforderung bekannt gegeben. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 30.6.2015 - 11:00 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.8.2015 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 30.6.2015 - 11:00 Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein 13/05/2015 S92 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 5/6 ABl./S S92 13/05/2015 165849-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 6/6 VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Weitere Vergabestellen: Zweckverband Personennahverkehr Saarland, Wilhelm-Heinrich-Str. 36, 66564 Ottweiler Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd, Bahnhofstr. 1, 67665 Kaiserslautern Zweckverband Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken, Saarbrücker Str. 31, 66292 Riegelsberg. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Franz-Josef-Röder-Str. 17 66119 Saarbrücken DEUTSCHLAND VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 8.5.2015 13/05/2015 S92 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 6/6