Ausgabe Mai 2015
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Ausgabe Mai 2015
KPMG Law Alternative Investment Legal Mandanteninfo aktuell | Mai 2015 Vergabe, Restrukturierung und Prolongation von Darlehen durch Investmentvermögen – Neue Chancen für die Fondsindustrie Die BaFin hat mit Schreiben vom 12.05.2015 die Verwaltungspraxis zu Debt Funds geändert. Damit wird die Vergabe von Darlehen für Rechnung von solchen AIF möglich, für die das KAGB keine oder nahezu keine Produktvorgaben vorsieht. Bislang war es deutschen Fonds nicht bzw. nur in sehr begrenzten gesetzlich vorgesehenen Konstellationen erlaubt, selbst Darlehen zu vergeben. Die Liberalisierung auf diesem Gebiet führt zu neuen Geschäftschancen für Fonds Manager und Investoren auch im Wettbewerb zu klassischen Banken. Rechtliche Herausforderungen Aus rechtlicher Sicht sind bei der Strukturierung von Debt Funds insbesondere die detaillierten Vorgaben der BaFin zu beachten. Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) und Verwahrstellen, die Debt Funds auflegen bzw. verwahren möchten, müssen ihre interne Organisation gegebenenfalls an das neue Produkt anpassen. Dazu zählen etwa die Gewährleistung der fachlichen Eignungen auf der Geschäftsleitungsebene, die Einrichtung eines diesbezüglichen Risikomanagementsystems entsprechend MaRisk sowie die Erweiterung der ComplianceFunktion nebst Compliance-Handbuch. Darüber hinaus haben Fondsmanager gegebenenfalls die notwendige Mindestliquidität des Fonds sicherzustellen. Werden einzelne Prozessschritte ausgelagert, sind entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben die Auslagerungsverträge zu dokumentieren. Aus steuerlicher Sicht sind bei Debt Funds insbesondere die Auswahl des Fondsvehikels und Quellensteuern auf Zinserträge zu beachten. Auf der Fonds-Ebene sind aus Investorensicht zudem etwa die neue Anlageverordnung und die für die Errichtung von Kapitalanlagen für Versicherer zu beachtenden Solvency II-Regelungen zu beachten. So zeichnet sich ab, dass neben den neuen Regeln von SolV II faktisch auch die AnlV weiterhin relevant bleiben wird. Im Regelfall sollte aus Anlegersicht ein steuerlich transparentes Fondsvehikel zu bevorzugen sein, unabhängig davon, ob ein geschlossener oder offener Fonds gewählt wird. Im Hinblick auf die Darlehensvergabe sind entsprechende Musterdokumente und Prozesse aufzusetzen, nachzuhalten und in jedem Einzelfall zu konkretisieren und gegebenenfalls zu verhandeln. Steuerliche Herausforderungen Zudem sind die Konsolidierung nach HGB oder IFRS sowie regulatorische Anforderungen auf Seiten des Fondsvehikels als auch auf Investorenseite zu beachten. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir jedoch auch einen Vergleich mit ausländischen Fondsstrukturen sowie Verbriefungsvehikeln. Die Optimierung der Quellensteuer auf Zinserträge bzw. die Möglichkeit zur © 2015 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 2 | Mandanteninfo Aktuell | Investment Management | Mai 2015 Quellensteuer-Anrechnung auf Anlegerebene sowie Tax Compliance und Reporting-Anforderungen sind ebenfalls entscheidende Fragestellungen für die steuerliche Strukturierung eines Debt Funds. Weiterhin ist auch die umsatzsteuerliche Behandlung der Fondsverwaltungsvergütung bzw. ausgelagerter Verwaltungsleistungen zu beachten. Umsetzung gemeinsam mit Advisory Im Wesentlichen ergeben sich vier Handlungsfelder, um die Voraussetzungen für die Administration beziehungsweise das Verwahrgeschäft betreffend Debt Funds zu erfüllen: Erwerbskontrolle gestaltung / Produkt- Die Anlage- und Grenzprüfung muss beim Erwerb von Krediten Schuldner und Fristenkongruenz prüfen. Es kann sinnvoll sein, entsprechende Neuproduktprozesse vorzusehen, um u.a. Abbildbarkeit, Datenverfügbarkeit, rechtliche Aspekte zu gewährleisten bzw. zu prüfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen zu erwerben- der MaRisk müssen KVGen Strukturen ähnlich einer Kreditabteilung einer Bank schaffen und dauerhaft aufrechterhalten oder alternativ ihr Auslagerungscontrolling entsprechend ausrichten. den oder zu begebenden Kredit eines Fonds handelt. Risikobewertung und Risikomanagement Unverbriefte Kredite unterscheiden sich besonders hinsichtlich Datenverfügbarkeit und Liquidierbarkeit deutlich von börsennotierten Produkten wie etwa Anleihen. In der Risikomessung muss diesem Umstand entsprechend Rechnung getragen werden und die Methoden gegebenenfalls angepasst werden. Für die Bewertung des Kreditrisikos ist es notwendig, die Bonität der Schuldner sowie deren Veränderung im Zeitverlauf in hinreichender Güte zu ermitteln und zu bewerten. Gleiches gilt für die Entwicklung der Höhe der Kreditrisikoprämie. Durch die obligatorische Fristenkongruenz wird das Liquiditätsrisiko etwas abgemildert. Dennoch bleibt es ein wesentliches Risiko für ein Kreditportfolio, das bewertet und spezifisch gesteuert werden muss. Stichwort „Kreditabteilung“ Durch die teilweise Anwendbarkeit Compliance Die Compliance-Funktion muss entsprechend angepasst und erweitert werden. Das Thema Debt Funds beschäftigt insgesamt Anleger wie Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen. KPMG Services KPMG bietet die für eine Umsetzung von Debt Funds erforderlichen Strukturierungs- und Umsetzungsberatungen mit seinem Function-übergreifenden eingespielten Alternative Investments Solutions Team sowohl auf KVG-Ebene als auch auf Fonds-Ebene und AssetEbene einheitlich aus einer Hand an. Damit ist eine hochkompetente, effiziente und pragmatisch-lösungsorientierte Projektbearbeitung gewährleistet. Sprechen Sie uns gerne an. Kontakt KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ihre Ansprechpartner in Frankfurt am Main The Squaire Am Flughafen 60549 Frankfurt am Main Germany Dr. Ulrich Keunecke (V.i.S.d.P) Rechtsanwalt Partner National Head of Alternative Investments Legal KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Financial Services Legal T +49 341 22572-575 M +49 174 3027265 ukeunecke@kpmg-law.com Markus Steitz Partner Financial Services Investment Management KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft T +49 69 9587-2676 M +49 173 5764992 msteitz@kpmg.com Marco Müth Steuerberater Partner Financial Services KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft T +49 69 9587-3347 M +49 173 3136883 mmueth@kpmg.com www.kpmg-law.de Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall. © 2015 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperatve („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.