Behandlung der Grundsteuer in einem IFRS-Abschluss
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Behandlung der Grundsteuer in einem IFRS-Abschluss
Abstract und Autoreninfo IRZ, Heft 04, April 2015 Anne Schurbohm-Ebneth und Philipp Ohmen Abstract Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Abgabe im Anwendungsbereich von IFRIC 21. Da die GrSt zu Beginn des Kalenderjahres unbedingt entsteht, ist sie zu diesem Zeitpunkt in voller Höhe zu passivieren. Dies gilt auch in der Periode eines etwaigen Zwischenabschlusses. Nicht geregelt wird in IFRIC 21 die korrespondierende Gegenbuchung. In Ermangelung eines Vermögenswertes kommt nur eine vollständig aufwandswirksame Passivierung der Verbindlichkeit in Betracht. Eine Abgrenzung ist dagegen nicht möglich. Der Aufsatz klärt darüber hinaus Fragen der Erstanwendung von IFRIC 21. Autoreninfo Dr. Anne Schurbohm-Ebneth, WP/StB, Partnerin, Department of Professional Practice der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, www.kpmg.de. Email: aschurbohm@kpmg.com Dr. Philipp Ohmen, WP, Prokurist, Department of Professional Practice der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, www.kpmg.de. Email: pohmen@kpmg.com Keywords ■ IFRIC 21 ■ Grundsteuer ■ Definition Vermögenswert ■ Änderung einer Rechnungslegungsmethode ■ Zwischenabschluss ■ abweichender Stichtag (vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr) IRZ – Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung www.irz-online.de Herausgegeben von: Prof. Dr. Dirk Hachmeister, Stuttgart-Hohenheim, Prof. Dr. Roman Rohatschek, Linz, WP/StB Dr. Gernot Hebestreit, Köln, WP/StB Dr. Thomas Senger, Düsseldorf, Dr. Evelyn Teitler-Feinberg, Zürich Verlage: C.H. Beck oHG und Franz Vahlen GmbH, Wilhelmstr. 9, D-80801 München, www.beck.de E-Mail: redaktion@irz-online.de in Kooperation mit Linde-Verlag, Wien, und Stämpfli-Verlag, Bern Möchten Sie mehr erfahren ? Testen Sie die IRZ mit einem Schnupperabo! Weitere Informationen finden Sie unter den IRZ-Seiten auf http://www.beck-shop.de/ IRZ: Besser gerüstet für die Praxis der internationalen Rechnungslegung! Abstract und Autoreninfo Behandlung der Grundsteuer in einem IFRS-Abschluss