Umweltbericht - Gemeinde Moormerland

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Umweltbericht - Gemeinde Moormerland
Gemeinde
Moormerland
UMWELTBERICHT
ZUR
11. ÄNDERUNG DES
FLÄCHENNUTZUNGSPLANES (TEIL II)
ORTSCHAFT VEENHUSEN
ENTWURF
G
E M E I N D E
M
O O R M E R L A N D
Postfach 1120  26793 Moormerland
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER
ÖFFENTLICHER BELANGE GEM. § 4 (2) BAUGB SOWIE
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄß § 3 (2) BAUGB IN
DER ZEIT VOM 30.03.2015 BIS 30.04.2015
DATUM : RASTEDE, SEPTEMBER 2014
Planungsbüro Diekmann & Mosebach
Oldenburger Straße 211-26180 Rastede
Tel.: 04402/9116-30-Fax:04402/9116-40
e-mail: info@diekmann-mosebach.de
GEMEINDE MOORMERLAND
INHALTSÜBERSICHT
UWB ZUR 11. FNP-ÄNDERUNG
INHALT
I
SEITE
UMWELTBERICHT (TEIL II) .................................................................................... 1
1.0
UMWELTPRÜFUNG IN DER 11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES................. 1
1.1
ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG DES UMWELTBERICHTES .............. 1
P:\PLANUNG\FPLAN_NEU\11_FNPAE\IHV-08\UWB_11FNPAE.DOCX
SEITEN 4
GEMEINDE MOORMERLAND
UWB ZUR 11. FNP-ÄNDERUNG
1
UMWELTBERICHT (TEIL II)
1.0
EINLEITUNG
Zur Beurteilung der Belange des Umweltschutzes (§ 1 (6) Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1a BauGB) ist im Rahmen
dieser Bauleitplanung eine Umweltprüfung durchzuführen. Entsprechend § 2 (4) BauGB und § 2a BauGB
sind die ermittelten Umweltauswirkungen im Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 (4) Satz 1
BauGB). „Wird eine Umweltprüfung für das Plangebiet oder für Teile davon in einem Raumordnungs-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplanverfahren durchgeführt, soll die Umweltprüfung in einem zeitlich nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden“ (§ 2 (4) Satz 5 BauGB).
Zur konkreten Entwicklung des Plangebietes erfolgt derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes V 34. Der
Umweltbericht, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit einer umfassenden Beschreibung und
Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen für das gesamte Planvorhaben, ist als Teil II verbindlicher Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes V 34. Im Rahmen der 11. Flächennutzungsplanänderung sind aufgrund des identischen Geltungsbereiches keine zusätzlichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Inhalte des Umweltberichtes zum Bebauungsplan V 34 gelten daher gleichermaßen für die 11. Flächennutzungsplanänderung. Daher ist im Weiteren der Umweltbericht zum Bebauungsplan V 34 allgemeinverständlich zusammengefasst.
1.1
ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG DES UMWELTBERICHTES
Das Plangebiet dient der städtebaulich geordneten Erweiterung des vorhandenen Grundschulgeländes in
der Ortschaft Veenhusen, Gemeinde Moormerland. Zur Erschließung des Baugebietes dient die im Norden
verlaufende Hauptstraße (K8).
Die Umweltauswirkungen des Planvorhabens liegen v.a. in dem Verlust einer Ackerfläche durch die zulässige Versiegelung. Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser und Landschaft
sind als wenig erheblich zu beurteilen. Weiterhin werden die Auswirkungen der Planung auf die übrigen
Schutzgüter als nicht erheblich eingeschätzt. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsgebote im Umweltbericht Bebauungsplan Nr. V 34
dargestellt.
Für den Ausgleich des Wertverlustes von 4.420 m² stellt die Gemeinde Moormerland Flächen aus ihrem
Kompensationspool zur Verfügung. Dabei handelt es sich um die Flurstücke 36/3 und 36/15 der Flur 14,
Gemarkung Warsingfehn. Die Fläche des Flurstücks 36/3 bemisst eine Fläche von 815 m², die des Flurstücks 36/15, 2.132 m². Zusammen ergeben diese eine Ausgleichsfläche von 2.950 m², die bei einer Aufwertung um den Faktor 1,5 durch die folgend beschriebenen Maßnahmen den anfallenden Wertverlust von
4.420 m² vollständig ausgeglichen. Vor dem Hintergrund, Flächen für den Wiesenbrüterschutz zu sichern,
sind zum einen spezielle Bewirtschaftungsauflagen (Mahdtermine, etc.) festzulegen und zum anderen ist der
Grünlandkomplex durch Gehölzentnahme als offener und weiträumiger Landschaftsbereich zu entwickeln.
GEMEINDE MOORMERLAND
ABB. 1:
UWB ZUR 11. FNP-ÄNDERUNG
ÜBERSICHTSPLAN ZU DEN KOMPENSATIONSFLÄCHEN
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