Umweltbericht - Gemeinde Moormerland
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Umweltbericht - Gemeinde Moormerland
Gemeinde Moormerland UMWELTBERICHT ZUR 11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES (TEIL II) ORTSCHAFT VEENHUSEN ENTWURF G E M E I N D E M O O R M E R L A N D Postfach 1120 26793 Moormerland BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEM. § 4 (2) BAUGB SOWIE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄß § 3 (2) BAUGB IN DER ZEIT VOM 30.03.2015 BIS 30.04.2015 DATUM : RASTEDE, SEPTEMBER 2014 Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger Straße 211-26180 Rastede Tel.: 04402/9116-30-Fax:04402/9116-40 e-mail: info@diekmann-mosebach.de GEMEINDE MOORMERLAND INHALTSÜBERSICHT UWB ZUR 11. FNP-ÄNDERUNG INHALT I SEITE UMWELTBERICHT (TEIL II) .................................................................................... 1 1.0 UMWELTPRÜFUNG IN DER 11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES................. 1 1.1 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG DES UMWELTBERICHTES .............. 1 P:\PLANUNG\FPLAN_NEU\11_FNPAE\IHV-08\UWB_11FNPAE.DOCX SEITEN 4 GEMEINDE MOORMERLAND UWB ZUR 11. FNP-ÄNDERUNG 1 UMWELTBERICHT (TEIL II) 1.0 EINLEITUNG Zur Beurteilung der Belange des Umweltschutzes (§ 1 (6) Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1a BauGB) ist im Rahmen dieser Bauleitplanung eine Umweltprüfung durchzuführen. Entsprechend § 2 (4) BauGB und § 2a BauGB sind die ermittelten Umweltauswirkungen im Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 (4) Satz 1 BauGB). „Wird eine Umweltprüfung für das Plangebiet oder für Teile davon in einem Raumordnungs-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplanverfahren durchgeführt, soll die Umweltprüfung in einem zeitlich nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden“ (§ 2 (4) Satz 5 BauGB). Zur konkreten Entwicklung des Plangebietes erfolgt derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes V 34. Der Umweltbericht, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit einer umfassenden Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen für das gesamte Planvorhaben, ist als Teil II verbindlicher Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes V 34. Im Rahmen der 11. Flächennutzungsplanänderung sind aufgrund des identischen Geltungsbereiches keine zusätzlichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Inhalte des Umweltberichtes zum Bebauungsplan V 34 gelten daher gleichermaßen für die 11. Flächennutzungsplanänderung. Daher ist im Weiteren der Umweltbericht zum Bebauungsplan V 34 allgemeinverständlich zusammengefasst. 1.1 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG DES UMWELTBERICHTES Das Plangebiet dient der städtebaulich geordneten Erweiterung des vorhandenen Grundschulgeländes in der Ortschaft Veenhusen, Gemeinde Moormerland. Zur Erschließung des Baugebietes dient die im Norden verlaufende Hauptstraße (K8). Die Umweltauswirkungen des Planvorhabens liegen v.a. in dem Verlust einer Ackerfläche durch die zulässige Versiegelung. Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser und Landschaft sind als wenig erheblich zu beurteilen. Weiterhin werden die Auswirkungen der Planung auf die übrigen Schutzgüter als nicht erheblich eingeschätzt. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsgebote im Umweltbericht Bebauungsplan Nr. V 34 dargestellt. Für den Ausgleich des Wertverlustes von 4.420 m² stellt die Gemeinde Moormerland Flächen aus ihrem Kompensationspool zur Verfügung. Dabei handelt es sich um die Flurstücke 36/3 und 36/15 der Flur 14, Gemarkung Warsingfehn. Die Fläche des Flurstücks 36/3 bemisst eine Fläche von 815 m², die des Flurstücks 36/15, 2.132 m². Zusammen ergeben diese eine Ausgleichsfläche von 2.950 m², die bei einer Aufwertung um den Faktor 1,5 durch die folgend beschriebenen Maßnahmen den anfallenden Wertverlust von 4.420 m² vollständig ausgeglichen. Vor dem Hintergrund, Flächen für den Wiesenbrüterschutz zu sichern, sind zum einen spezielle Bewirtschaftungsauflagen (Mahdtermine, etc.) festzulegen und zum anderen ist der Grünlandkomplex durch Gehölzentnahme als offener und weiträumiger Landschaftsbereich zu entwickeln. GEMEINDE MOORMERLAND ABB. 1: UWB ZUR 11. FNP-ÄNDERUNG ÜBERSICHTSPLAN ZU DEN KOMPENSATIONSFLÄCHEN 2