Öffentliche Bekanntmachung

Transcription

Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss
und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
„Hohenlohestraße II“
der Stadt Öhringen, Gemarkung Öhringen
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Öhringen hat am 24.02.2015 in öffentlicher Sitzung
beschlossen, den Bebauungsplan „Hohenlohestraße II“ im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB aufzustellen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 7.100 m² und befindet sich
nördlich des Stadtzentrums, zwischen dem Wollreffenweg, der Hohenlohestraße und der
Rymannstraße. Das Plangebiet liegt innerhalb des genehmigten Baulinienplanes
„Wollreffenweg-Hindenburgstraße“ und enthält folgende Flurstücke der Gemarkung Öhringen:
Flst. 866, 866/1, 852/2 sowie eine Teilfläche von Flst. 852/3.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Lageplan:
Maßgebend ist der Bebauungsplan-Vorentwurf „Hohenlohestraße II“ vom 16.12.2014.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die
hierzu erforderlichen Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB werden erfüllt. Gemäß § 13
Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird auf eine Umweltprüfung und die Ausarbeitung
eines Umweltberichtes verzichtet.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke der Planung
Im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes ist ein reines Wohngebiet und im südlichen
Bereich ein Mischgebiet geplant. Die verkehrstechnische Anbindung erfolgt direkt als
Grundstückszufahrt über die Rymannstraße sowie über die Hohenlohestraße.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Planunterlagen liegen in der Zeit
vom 20.04 bis 20.05.2015
bei der Stadtverwaltung Öhringen, Marktplatz 15, 74613 Öhringen, im Treppenhaus 2. Stock,
während den üblichen Sprechzeiten zur allgemeinen Information der Bürger öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
beim Stadtbauamt Zimmer - Nr. 204 (Herr Bremm) und Zimmer - Nr. 203 (Frau Heuschele)
während den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter
www.oehringen.de – Stadt – Bauen und Wohnen – Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitplanung
abgerufen werden.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:15 Uhr
Dienstag von
14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von
14:00 bis 18:00 Uhr.
Große Kreisstadt Öhringen
11. April 2015
Thilo Michler
Oberbürgermeister