K U N D M A C H U N G
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MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT Abteilung 4, Stadt- und Raumplanung KUNDMACHUNG Es ist beabsichtigt, das Örtliche Raumordnungsprogramm der Stadt Wiener Neustadt abzuändern. Der Entwurf dieser Änderung liegt in der Zeit vom 19.03.2015 bis einschließlich 30.04.2015 beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Abteilung 4, Bauamt und Wirtschaftshof, Neues Rathaus, Neuklosterplatz 1, 3. Stock, Tür 315, zur allgemeinen Einsicht auf. Der Gemeinderat der Stadt Wiener Neustadt beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen folgende Verordnung §1 Auf Grund des § 25 NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 LGBl. 3/2015 i.d.g.F. wird das Örtliche Raumordnungsprogramm abgeändert. §2 Die Plandarstellung des Magistrats der Stadt Wiener Neustadt, Abteilung 4, welche gem. § 12 der NÖ Planzeichenverordnung LGBl. 8000/2 i.d.g.F. als Neudarstellung der Planblätter A, B, C, D und E mit der Bezeichnung „Neudarstellung 4SR/FLW-2015/1“ und Plandatum 26.01.2015 ausgeführt ist, weicht von der bisherigen Fassung ab. Sie ist gemäß § 24 Abs. 11 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 LGBl. 3/2015 i.d.g.F. mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen und liegt beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Neuklosterplatz 1, 3. Stock, Abteilung 4, Bauamt und Wirtschaftshof, Tür 315, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. §3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauf folgenden Kundmachung gemäß § 50 Abs. 1 des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes 1999, LGBl. 1026 i.d.g.F., mit dem dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der geplanten Änderungen schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet. Wiener Neustadt, am 13.03.2015 Der Bürgermeister: Mag. Klaus Schneeberger eh. Beabsichtigte Änderungen: Änderungspunkt 1 Das Bauland Wohngebiet (BW) in der Badener Siedlung (zwischen der Badener Straße, der Theresienfelder Gasse und der Gemeindegrenze zu Theresienfeld) soll gemäß § 16 des NÖ Raumordnungsgesetzes mit dem Zusatz „maximal zwei Wohneinheiten“ (BW-2WE) versehen werden. Änderungspunkt 2 (Büro Dr. Paula ZT-GmbH) Die bestehende Anbindung „West“ des „Fischaparks“ soll adaptiert und Teilflächen der Grundstücke Nr. 2467/40, 2467/41, 2478/1, 2480/9, 2480/12, 2480/13 und 5305 umgewidmet werden. Die geplante Tiefgaragenausfahrt soll als private Verkehrsfläche (Vp) festgelegt werden. Diese kommt teilweise in einer Ebene über der Wasserfläche zu liegen und soll dementsprechend gewidmet werden (private Verkehrsfläche/Grünland Gewässer (Vp/Gwf)). Der bestehende Fußweg soll verlegt und als öffentliche Verkehrsfläche (Vö) verordnet werden. Zudem sollen für die existierende Brückenkonstruktion die Widmungen in zwei Ebenen an den Baubestand angepasst werden. Änderungspunkt 3 (Raumverträglichkeit KBU Klosterer) Die bestehende Bauland Betriebsgebietswidmung im Anschluss an das Fachmarktzentrum „Centro“ auf dem Grundstück Nr. 2467/36 soll mit dem Zusatz Fachmarkt (BB-Fachmarkt) ergänzt werden. Änderungspunkt 4 Westlich des Zehnergürtels (nördlich der Puchberger Straße) sollen Teilflächen der Liegenschaften Nr. 2855, 2854, 2852, 2851, 2850, 2849/1, 2849/3 und 2848/1, die derzeit als Grünland Land- und Forstwirtschaft (Glf) gewidmet sind, als Grünland Park (Gp), private Verkehrsfläche (Vp) bzw. als öffentliche Verkehrsfläche (Vö) verordnet werden. Änderungspunkt 5 Das Bauland Betriebsgebiet im Bereich der Ebenfurther Gasse soll in seiner speziellen Verwendung von Büros, Gemeindebetriebsstätten (BB-BG) auf Bauland Betriebsgebiet – Lärmhöchstwert 55/45 dB(A) Tag/Nacht (BB-E3) abgeändert werden. Änderungspunkt 6 Im Bereich „Am Schafflerhof“ soll die Widmungsgrenze zwischen Bauland Agrargebiet (BA) und öffentlicher Verkehrsfläche (Vö) an den tatsächlichen Grundstücksverlauf verlegt werden. Änderungspunkt 7 Die private Verkehrsfläche (Vp) im Bereich nördlich der William Congreve–Straße soll durch eine Verschiebung der Grenze zwischen Bauland Wohngebiet (BW-90) und Vp an den Ausbaubestand angepasst werden. Änderungspunkt 8 Die Widmungsgrenze zwischen Bauland Wohngebiet (BW) und öffentlicher Verkehrsfläche (Vö) im Bereich Hermanngasse soll verschoben werden. Änderungspunkt 9 Im Bereich der Grundstücke Nr. 1068/14, 1068/15, 1068/16, 1068/17, 1068/18 (Anny Wödl–Gasse / Grete Bialonczyk–Gasse) soll die Abgrenzung zwischen den Widmungen öffentliche Verkehrsfläche (Vö) und Bauland Betriebsgebiet (BB) geringfügig angepasst werden. Änderungspunkt 10 Im Bereich Matzendorfer Gasse / Auf der Heide soll die Widmungsgrenze zwischen dem Bauland Wohngebiet (BW) und der öffentlichen Verkehrsfläche (Vö) auf die Grundstücksgrenzen gelegt werden. Änderungspunkt 11 Verschiebung der westlichen Widmungsgrenze der Mandlinggasse durch Umwidmung eines ca. 232 m² großen Bereiches von öffentlicher Verkehrsfläche (Vö) in Bauland Wohngebiet (BW). Änderungspunkt 12 Im Bereich der Grundstücke Nr. 4312 und 4310/4 soll eine Teilfläche von ca. 300 m² von Bauland Wohngebiet (BW) in öffentliche Verkehrsfläche (Vö) umgewidmet werden. Änderungspunkt 13 Der als Bauland Betriebsgebiet (BB) gewidmete Teil der Liegenschaft Nr. 2440/1 soll mit dem Zusatz Lärmhöchstwert 55/45 dB(A) Tag/Nacht (BB-E3) versehen werden. Änderungspunkt 14 Die als Bauland Wohngebiet (BW) gewidmeten ca. 17 m² großen Teilflächen im Kreuzungsbereich Zehnergürtel / Brunner Straße sollen für Radwegzwecke als öffentliche Verkehrsfläche (Vö) umgewidmet werden. Änderungspunkt 15 Zur Erschließung der Liegenschaft Wiener Straße ONr. 6 (nördlich der Schule Sancta Christiana) soll die gewidmete Brücke über den Polierbach verbreitert und (auf dem Niveau der Verkehrsfläche) als private Verkehrsfläche (Vp) ausgewiesen werden. Grundsätzlich erfolgt daher die Änderung der Widmung (in zwei Ebenen) von öffentlicher Verkehrsfläche/Gewässer (Vö/Gwf) in private Verkehrsfläche/Gewässer (Vp/Gwf). Änderungspunkt 16 Die Abgrenzung zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche (Vö) des Franz Reimspieß-Weges und dem Bauland Wohngebiet (BW) soll an die Grundstücksgrenzen der Liegenschaften Nr. 1568/5 und 1568/2 adaptiert werden. Änderungspunkt 17 Im Südwesten der Stadt Wiener Neustadt (Bereich südlich „Metro“) soll die (zur St. Egydener-Straße) parallel der ÖBB Bahnlinie verlaufende, öffentliche Verkehrsfläche (Vö) als private Verkehrsfläche (Vp) gewidmet werden. Planeinsicht: Neues Rathaus Wiener Neustadt, Neuklosterplatz 1, Magistratsabteilung 4, Bauamt, 3. Stock, Tür 315 Telefon: 02622 373 410 Mail: stadtplanung@wiener-neustadt.gv.at Internet: www.wiener-neustadt.gv.at > Service > Bauen > Flächenwidmungsplan: Änderung Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.wienerneustadt.gv.at/amtssignatur/