K U N D M A C H U N G

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K U N D M A C H U N G
MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT
Abteilung 4, Stadt- und Raumplanung
KUNDMACHUNG
Es ist beabsichtigt, das Örtliche Raumordnungsprogramm der Stadt Wiener Neustadt abzuändern.
Der Entwurf dieser Änderung liegt in der Zeit vom 19.03.2015 bis einschließlich 30.04.2015 beim
Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Abteilung 4, Bauamt und Wirtschaftshof, Neues Rathaus,
Neuklosterplatz 1, 3. Stock, Tür 315, zur allgemeinen Einsicht auf.
Der Gemeinderat der Stadt Wiener Neustadt beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen folgende
Verordnung
§1
Auf Grund des § 25 NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 LGBl. 3/2015 i.d.g.F. wird das Örtliche
Raumordnungsprogramm abgeändert.
§2
Die Plandarstellung des Magistrats der Stadt Wiener Neustadt, Abteilung 4, welche gem. § 12 der
NÖ Planzeichenverordnung LGBl. 8000/2 i.d.g.F. als Neudarstellung der Planblätter A, B, C, D und
E mit der Bezeichnung „Neudarstellung 4SR/FLW-2015/1“ und Plandatum 26.01.2015 ausgeführt
ist, weicht von der bisherigen Fassung ab. Sie ist gemäß § 24 Abs. 11 NÖ Raumordnungsgesetz
2014 LGBl. 3/2015 i.d.g.F. mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen und liegt beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Neuklosterplatz 1, 3. Stock, Abteilung 4, Bauamt und Wirtschaftshof, Tür 315, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
§3
Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauf folgenden Kundmachung gemäß § 50 Abs. 1 des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes 1999,
LGBl. 1026 i.d.g.F., mit dem dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in
Kraft.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der geplanten Änderungen
schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch
darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Wiener Neustadt, am 13.03.2015
Der Bürgermeister:
Mag. Klaus Schneeberger eh.
Beabsichtigte Änderungen:
Änderungspunkt 1
Das Bauland Wohngebiet (BW) in der Badener Siedlung (zwischen der Badener Straße, der
Theresienfelder Gasse und der Gemeindegrenze zu Theresienfeld) soll gemäß § 16 des NÖ
Raumordnungsgesetzes mit dem Zusatz „maximal zwei Wohneinheiten“ (BW-2WE) versehen werden.
Änderungspunkt 2 (Büro Dr. Paula ZT-GmbH)
Die bestehende Anbindung „West“ des „Fischaparks“ soll adaptiert und Teilflächen der Grundstücke
Nr. 2467/40, 2467/41, 2478/1, 2480/9, 2480/12, 2480/13 und 5305 umgewidmet werden. Die geplante
Tiefgaragenausfahrt soll als private Verkehrsfläche (Vp) festgelegt werden. Diese kommt teilweise in
einer Ebene über der Wasserfläche zu liegen und soll dementsprechend gewidmet werden (private
Verkehrsfläche/Grünland Gewässer (Vp/Gwf)). Der bestehende Fußweg soll verlegt und als öffentliche
Verkehrsfläche (Vö) verordnet werden. Zudem sollen für die existierende Brückenkonstruktion die
Widmungen in zwei Ebenen an den Baubestand angepasst werden.
Änderungspunkt 3 (Raumverträglichkeit KBU Klosterer)
Die bestehende Bauland Betriebsgebietswidmung im Anschluss an das Fachmarktzentrum „Centro“ auf
dem Grundstück Nr. 2467/36 soll mit dem Zusatz Fachmarkt (BB-Fachmarkt) ergänzt werden.
Änderungspunkt 4
Westlich des Zehnergürtels (nördlich der Puchberger Straße) sollen Teilflächen der Liegenschaften Nr.
2855, 2854, 2852, 2851, 2850, 2849/1, 2849/3 und 2848/1, die derzeit als Grünland Land- und
Forstwirtschaft (Glf) gewidmet sind, als Grünland Park (Gp), private Verkehrsfläche (Vp) bzw. als
öffentliche Verkehrsfläche (Vö) verordnet werden.
Änderungspunkt 5
Das Bauland Betriebsgebiet im Bereich der Ebenfurther Gasse soll in seiner speziellen Verwendung von
Büros, Gemeindebetriebsstätten (BB-BG) auf Bauland Betriebsgebiet – Lärmhöchstwert 55/45 dB(A)
Tag/Nacht (BB-E3) abgeändert werden.
Änderungspunkt 6
Im Bereich „Am Schafflerhof“ soll die Widmungsgrenze zwischen Bauland Agrargebiet (BA) und
öffentlicher Verkehrsfläche (Vö) an den tatsächlichen Grundstücksverlauf verlegt werden.
Änderungspunkt 7
Die private Verkehrsfläche (Vp) im Bereich nördlich der William Congreve–Straße soll durch eine
Verschiebung der Grenze zwischen Bauland Wohngebiet (BW-90) und Vp an den Ausbaubestand
angepasst werden.
Änderungspunkt 8
Die Widmungsgrenze zwischen Bauland Wohngebiet (BW) und öffentlicher Verkehrsfläche (Vö) im
Bereich Hermanngasse soll verschoben werden.
Änderungspunkt 9
Im Bereich der Grundstücke Nr. 1068/14, 1068/15, 1068/16, 1068/17, 1068/18 (Anny Wödl–Gasse /
Grete Bialonczyk–Gasse) soll die Abgrenzung zwischen den Widmungen öffentliche Verkehrsfläche
(Vö) und Bauland Betriebsgebiet (BB) geringfügig angepasst werden.
Änderungspunkt 10
Im Bereich Matzendorfer Gasse / Auf der Heide soll die Widmungsgrenze zwischen dem Bauland
Wohngebiet (BW) und der öffentlichen Verkehrsfläche (Vö) auf die Grundstücksgrenzen gelegt werden.
Änderungspunkt 11
Verschiebung der westlichen Widmungsgrenze der Mandlinggasse durch Umwidmung eines
ca. 232 m² großen Bereiches von öffentlicher Verkehrsfläche (Vö) in Bauland Wohngebiet (BW).
Änderungspunkt 12
Im Bereich der Grundstücke Nr. 4312 und 4310/4 soll eine Teilfläche von ca. 300 m² von Bauland
Wohngebiet (BW) in öffentliche Verkehrsfläche (Vö) umgewidmet werden.
Änderungspunkt 13
Der als Bauland Betriebsgebiet (BB) gewidmete Teil der Liegenschaft Nr. 2440/1 soll mit dem Zusatz
Lärmhöchstwert 55/45 dB(A) Tag/Nacht (BB-E3) versehen werden.
Änderungspunkt 14
Die als Bauland Wohngebiet (BW) gewidmeten ca. 17 m² großen Teilflächen im Kreuzungsbereich
Zehnergürtel / Brunner Straße sollen für Radwegzwecke als öffentliche Verkehrsfläche (Vö)
umgewidmet werden.
Änderungspunkt 15
Zur Erschließung der Liegenschaft Wiener Straße ONr. 6 (nördlich der Schule Sancta Christiana)
soll die gewidmete Brücke über den Polierbach verbreitert und (auf dem Niveau der
Verkehrsfläche) als private Verkehrsfläche (Vp) ausgewiesen werden. Grundsätzlich erfolgt daher
die Änderung der Widmung (in zwei Ebenen) von öffentlicher Verkehrsfläche/Gewässer (Vö/Gwf)
in private Verkehrsfläche/Gewässer (Vp/Gwf).
Änderungspunkt 16
Die Abgrenzung zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche (Vö) des Franz Reimspieß-Weges und dem
Bauland Wohngebiet (BW) soll an die Grundstücksgrenzen der Liegenschaften Nr. 1568/5 und 1568/2
adaptiert werden.
Änderungspunkt 17
Im Südwesten der Stadt Wiener Neustadt (Bereich südlich „Metro“) soll die (zur St. Egydener-Straße)
parallel der ÖBB Bahnlinie verlaufende, öffentliche Verkehrsfläche (Vö) als private Verkehrsfläche
(Vp) gewidmet werden.
Planeinsicht:
Neues Rathaus Wiener Neustadt, Neuklosterplatz 1,
Magistratsabteilung 4, Bauamt, 3. Stock, Tür 315
Telefon: 02622 373 410
Mail: stadtplanung@wiener-neustadt.gv.at
Internet: www.wiener-neustadt.gv.at > Service > Bauen > Flächenwidmungsplan: Änderung
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