Vergütung von Pflegelehrerinnen und –lehrern neu geregelt Weg für

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Vergütung von Pflegelehrerinnen und –lehrern neu geregelt Weg für
PRESSEMITTEILUNG 03/2015 vom 27. März 2015
Tarifbeschlüsse der AK Caritas vom 26. März 2015
Vergütung von Pflegelehrerinnen und –lehrern neu geregelt
Mainz. Als erster großer Arbeitgeber von Pflegelehrerinnen und -lehrern hat die Caritas die
Vergütung von Lehrkräften in der Altenpflege sowie im Gesundheits- und Sozialwesen tariflich
von Grund auf neu gestaltet. Auf die neue Anlage 21a zu den Richtlinien für Arbeitsverträge des
Deutschen Caritasverbands (AVR) einigten sich Dienstgeberseite und Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission einstimmig in ihrer Sitzung in Mainz. Entstanden ist ein neues System von Tätigkeitsmerkmalen für diesen Bereich, das nun auch akademische Bildungsabschlüsse berücksichtigt, die teilweise gesetzlich vorgeschrieben sind aber bislang nicht angemessen honoriert wurden. Bisher waren die Pflegelehrkräfte im Caritas-Tarifsystem, wie es
auch im öffentlichen Dienst und bei anderen Arbeitgebern noch der Fall ist, in der Regel im Bereich des Pflegedienstes eingruppiert und wurden als Unterrichtsschwestern oder -pfleger vergütet. Durch die neue Regelung können die inzwischen häufig höher qualifizierten Pflegelehrkräfte bis zu 20 Prozent mehr Gehalt erreichen: Lagen die Bezüge für einen Pflegepädagogen
mit Masterabschluss bisher je nach Berufserfahrung zwischen monatlich 3.000 und 4.000 Euro,
so sind jetzt bis zu 4.800 Euro möglich. Das entspricht auch den Gehältern angestellter Lehrerinnen und Lehrer, die nach landesrechtlichen Regeln bezahlt werden. Die Caritas beschäftigt
deutschlandweit rund 2.000 Pflegelehrerinnen und –lehrer an rund 250 Pflege-Schulen.
Weg für Verhandlungen über Ärzte-Vergütung in den Regionen ist frei
Mainz. Nach den Tarif-Abschlüssen für die Vergütung von Ärzten im öffentlichen Dienst und bei
der Diakonie hat nur auch die Caritas auf Bundesebene eine erste Entscheidung zur Tariferhöhung für Ärzte getroffen. Die Dienstgeberseite begrüßt die schnelle Einigung mit der Mitarbeiterseite auf Bundesebene, geht aber davon aus, dass bei den nun folgenden Runden in den
sechs Regionalkommissionen vor allem über den Zeitpunkt der einzelnen Erhöhungsschritte
weiter verhandelt wird. Hintergrund ist, dass die katholischen Krankenhäuser, anders als die
kommunalen, in der Mehrzahl weniger als 500 Betten haben. Kleine Krankenhäuser belastet die
beschlossene Tarif-Steigerung deutlich heftiger als große Einrichtungen. Gerade bei der neuen
Vergütungsstruktur von Bereitschaftsdiensten, die sich an der Qualifikation der Ärzte orientiert,
ist das der Fall, weil weniger Ärzte für die Dienste zur Verfügung stehen. Die ebenfalls paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite und Mitarbeiterseite besetzten Regionalkommissionen
können in ihren Beschlüssen bis zu 20 Prozent nach oben und unten von den Werten abweichen, die auf Bundesebene beschlossen worden sind. Die Regelung auf Bundesebene sieht
folgende Eckpunkte vor:
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2,2 Prozent mehr Lohn ab dem 1. Januar 2015 und weitere 1,9 Prozent ab dem
1. Dezember 2015
Erhöhung der Vergütung des Bereitschaftsdienstes und neue Struktur ab dem 1. Juni
2015, entsprechend dem Tarifbeschluss von VKA und Marburger Bund
Die neuen Tarife werden für rund 30.000 Ärzte in 350 katholischen Krankenhäusern bundesweit
gelten.
Kontakt
Norbert Altmann
Verhandlungsführer der Dienstgeberseite
Telefon: 05251/209-251
E-Mail: n.altmann@caritas-paderborn.de
Christiane Moser-Eggs
Geschäftsstelle
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 62451144
E-Mail: info@caritas-dienstgeber.de
www.caritas-dienstgeber.de
Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands
Die paritätisch aus Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzte Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK Caritas) ist die Tarifkommission für den gesamten Bereich der caritativen Einrichtungen und Dienste in der Bundesrepublik Deutschland. Die AK Caritas verhandelt die Arbeitsbedingungen, die in den Richtlinien für Arbeitsverträge des
Deutschen Caritasverbandes (AVR) niedergelegt sind. Sie gelten für über 500.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in rund 25.000 Einrichtungen und Diensten der Caritas.
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