Ausgabe 1/2011 - Steuerberaterverband Schleswig
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Ausgabe 1/2011 - Steuerberaterverband Schleswig
S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N EDITORIAL as Leben ist voller Überraschungen, alles was möglich ist, scheint sich durch Zeitablauf irgendwann zu erfüllen. Dies waren auch die einleitenden Worte in den letzten Verbandsnachrichten. Diesmal betrifft es aber die bisher als äußerst unwahrscheinlich angesehene Eintrittswahrscheinlichkeit von Restrisiken der Atomenergie. Wir blicken nach vorn auf ein Jahr in dem wir alle noch viele Aufgaben zu lösen haben; der Verband und die Bildungseinrichtungen werden Sie dabei bestmöglichst unterstützen. Als Hilfestellung führen Bildungsinstitut und Steuerakademie wieder eine Vielzahl von Veranstaltungen durch, um Ihnen das nötige Handwerkszeug zu geben. Einen Hinweis auf die bevorstehenden Veranstaltungen finden sie in diesen Verbandsnachrichten und natürlich wie immer aktuell auf der Homepage des Verbandes. d Japan leidet unter den Folgen von Erdbeben, Tsunami und Reaktorkatastrophe, die betroffene japanische Bevölkerung hat unser Mitgefühl. Die weltweiten gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere in den Fragen der zukünftigen Energiepolitik, sind noch nicht absehbar. Schwerpunktthema in diesen Verbandsnachrichten sind die aktuellen Entwicklungen im Berufsrecht. Insbesondere die Fortentwicklung der Berufsordnung für Steuerberater ermöglicht es uns, flexibler auf die berufsständischen Herausforderungen zu reagieren. Auch über den diesjährigen parlamentarischen Abend berichten wir in dieser Ausgabe. Er war gut besucht und führte zu einem regen Informationsaustausch zwischen Abgeordneten und Berufsstand. Über die Ergebnisse des Klimagespräches von Steuerberaterverband und Kammer mit dem Finanzministerium Schleswig-Holstein berichten wir kurz in dieser Ausgabe. Es wurde die Gelegenheit genutzt, die beiderseitigen aktuellen Probleme vorzutragen und über mögliche Lösungen zu diskutieren. März 2011 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Finanzminister Wiegard plant eine Initiative zur Steuervereinfachung; Verband und Kammer werden ihn dabei mit seiner Stellungnahme konstruktiv unterstützen. Wir werden bald hierüber berichten. Die erstmals durchgeführte Kieler Steuerfachtagung war ein voller Erfolg; diese maritime Weiterentwicklung des Steuerforums fand als Eintages-Veranstaltung im verkehrstechnisch günstig gelegenen Atlantic-Tagungshotel am 11. März 2010 in Kiel statt. Themenauswahl und Referenten fesselten die Teilnehmer, zudem kam eine sehr lebendige Diskussion auf dem Podium zu Stande, an dem auch die Zuhörer aktiv mitwirkten. Hinweise auf die bevorstehende Mitgliederversammlung des Steuerberaterverbandes am 27. Mai in Pinneberg finden Sie in der vorliegenden Ausgabe der Verbandsnachrichten. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist nicht nur wegen der günstigen Wetterprognose, sondern auch wegen des interessanten Begleitprogrammes eine lohnenswerte Angelegenheit. In dieser Ausgabe der Verbandsnachrichten berichten wir über den bevorstehenden Wechsel in der Geschäftsführung. Frau Neelsen wird zum Ende des Monats Mai ausscheiden und arbeitet seit Anfang März die designierte Nachfolgerin Frau Dr. Kellersohn ein. Wir sind überzeugt, mit Frau Dr. Kellersohn eine kompetente und engagierte Persönlichkeit gefunden zu haben. Bereits an dieser Stelle möchte ich Frau Neelsen für ihren unermüdlichen Einsatz danken. Sie hat in den Jahren ihrer Tätigkeit die Verbandsarbeit dynamisch weiterentwickelt und viele neue Ideen umgesetzt. Wir wünschen ihr für die Zukunft viel Glück und Erfolg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der lang erwartete Frühling ist da und Ostern steht vor der Tür; ich wünsche Ihnen allen angenehme Ostertage und je nach Planung gute Erholung im Urlaub. Ihr Lars-M. Lanbin 1 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 INHALTSVERZEICHNIS 1 3 Editorial 26 Wichtige Termine Was sonst noch interessiert 26 Nutzen und Gefahren mobiler Endgeräte 27 Lange Erkrankung von Mitarbeitern und aufgelaufende Urlaubsansprüche – 4 Neue Mitglieder Kündigung? 28 5 BeraterRat Fortbildung 5 Mandanten durch die Deutsche Telefon und Empfang – Visitenkarten der Rentenversicherung Kanzlei 7 Vorlagepflichten bei der Prüfung von 32 Beim Engagement in Dänemark: Forde- 6 Business-English: Fit for Tax Jobs rungen und Auflagen der Gewerkschaft 6 Steuerfachwirtprüfung 2011 einplanen! Schleswig-Holstein 7 34 Praxenbörse 36 15. Deutsche Tennismeisterschaften der Aktuelles aus dem Landesverband Steuerberater in Hinterzarten und den Bezirksstellen 10 Gute-Laune-Programm zur Mitglieder- 37 versammlung am 27. Mai 2011 11 Tipp aus der Region: Auf nach Pinneberg! 12 Klimagespräch Steuerrecht 37 Aktuelle Urteile des SchleswigHolsteinischen Finanzgerichts 37 Kompetente Partner für Kommunen und ihre Unternehmen 14 Schwerpunkt: Berufsrecht 14 Twitter, Facebook, Xing, YouTube – 39 Rezensionen 22 Impressum 42 Kleinanzeigen 48 Das (Aller-) Letzte überall dabei? 16 Novellierung der Gebührenordnung 18 Mediation in der Praxis 19 Auswirkungen der VVG-Reform im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 23 Die Novellierungen des Bundesdatenschutzgesetzes und ihre Auswirkungen auf die Steuerberatungskanzlei 24 Überarbeitung der Berufsordnung für Steuerberater Beilagen Agenda nwb DStV 2 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N WICHTIGE TERMINE Umsatzsteuer aktuell Dipl.-Finw. Jürgen R. Schott, Steuerberater, Wustermark Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4 09.00 – ca. 17.00 Uhr 4. April Personenunternehmen und -gesellschaften – Besteuerung 2011 Dipl.-Fw. (FH) Heinz Flügge, Steuerberater, Hamburg Dipl.-Fw. (FH) Markus Perschon, Escheburg Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4 09.00 – ca. 17.00 Uhr 6. April 11. April 12. April 5. Mai 11. Mai 12. Mai März 2011 2011 Kapitalerträge / Abgeltungsteuer 2010/2011 Dipl.-Finw. (FH) Hartmut Loy, Krefeld Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4 09.00 – ca. 17.00 Uhr Beschäftigung osteuropäischer Saisonarbeitskräfte Ulrich Thiemann, Steuerberater Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4 14.00 – ca. 17.30 Uhr 2011 Jahresabschluss intensiv Dipl.-Finw. Thomas Püthe, Lehrbeauftragter für Steuerrecht, Dorsten Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4 09.00 – ca. 17.00 Uhr Umwandlungssteuerrecht „Vor dem Erlass“ Teil 1 Einbringung/Anteilsaustausch und „Raus aus der Körperschaft“ Dirk Krohn, Matthias Greulich, Finanzverwaltung Schleswig-Holstein Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4 09.00 – ca. 17.00 Uhr Umwandlungssteuerrecht „Vor dem Erlass“ Teil 2 Verschmelzung und Spaltung Dirk Krohn, Matthias Greulich, Finanzverwaltung Schleswig-Holstein Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4 09.00 – ca. 17.00 Uhr 13. Mai Kammerversammlung der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein Kiel, Kieler Schloss, Dänische Str. 44 ab 10.00 Uhr 27. Mai Mitgliederversammlung 2011 Pinneberg, Hotel Cap Polonio, Fahltskamp 48 ab 11.30 Uhr Buchen Sie schnell und bequem auf unserer Internetseite www.stbvsh.de – Menüpunkt „Fortbildung“: 3 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 NEUE MITGLIEDER ab 01. Januar 2011 Renate von Bargen, StBin vBP Borsteler Chaussee 111, 22453 Hamburg Britta Behrens, StBin Amselweg 10, 23562 Lübeck Hans Kohlmeyer, Dipl.-Kfm., StB vBP Eckernförder Str. 22, 24768 Rendsburg Andreas Luecke, StB Palmaille 33, 22767 Hamburg ab 01. April 2011 Matthias Appel, Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer Schulenhörn 34, 25421 Pinneberg Barbara Blankenburg, StBin Hamburger Str. 31, 23611 Bad Schwartau Silke Christian, StBin Fördestr. 13, 24977 Westerholz/Dollerupholz Karin Hanebuth, StBin Lauenburger Str. 20, 21514 Büchen Andrea Horn, StBin Belauer Str. 41e, 24638 Schmalensee Christoph Jordt, Dipl.-Wi.Jur. (FH), StB Marienhöhe 114, 25451 Quickborn Annette Jürs, StBin Alte Schulstr. 52, 24641 Hüttblek Klaus-Peter Kiesler, Dipl.-Finw., StB c/o CORA Steuerberatungs GmbH Bäckerstr. 3, 22869 Schenefeld Jürgen Kortum, StB Collenburger Str. 32, 24960 Glücksburg Hendrik Krebs, StB c/o Landwirtschaftlicher Buchführungsverband, Bahnhofstraße 3, 24589 Nortorf Kathrin Martens, Dipl.-BW (FH), StBin c/o Take, Maracke & Partner Westring 455, 24118 Kiel Cliff Mittelstaedt, Dipl.-Kfm. (FH), StB An der Marienhölzung 16, 24955 Harrislee Birgit Niendorf, StBin Starklef 52, 25938 Wyk Achim Petersen, StB Kanalufer 216, 24768 Rendsburg Jens-Peter Petersen, StB, WP Schauenburger Str. 36, 24105 Kiel Ina Rohn, Dipl.-BW (FH), StBin Am Wischhof 7, 24813 Schülp/Rd. Franz Joachim Sahm, Dipl.-Kfm., StB, WP Berliner Str. 12-14, 25336 Elmshorn Andrea Schildknecht, StBin Rügenweg 7, OT Burg, 23769 Fehmarn Dr. Christian Schlicht, StB, RA Desliusstraße 10, 24114 Kiel Markus Täschner, StB Deichstr. 23a, 25826 St. Peter-Ording Uwe Walter, StB c/o ARGON Steuerberatungsges. mbH Werner-Kock-Str. 6, 23566 Lübeck Wir heißen die Kolleginnen und die Kollegen herzlich willkommen und freuen uns über ihren Beitritt zu unserem Verband. 4 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N BERATERRAT FORTBILDUNG März 2011 Für Ihre Auszubildenden Mandantenorientiertes Telefonieren und professionelle Mandantenbetreuung Telefon und Empfang – Visitenkarten der Kanzlei as Image der Kanzleien wird stark geprägt durch das Verhalten der Mitarbeiter/innen am Empfang und am Telefon, die somit eine Schlüsselfunktion in der Kanzlei besetzen, ohne sich dessen immer bewusst zu sein. Stimmen von Teilnehmenden: … Gute Vorschläge zu Dingen, die laufend falsch gemacht werden. … Möglichkeit sich über ein Thema zu informieren, das oft unterbewertet wird. … Sehr aufschlussreich, lehrreich, In diesem Seminar gelangen die interessant, was man alles verTeilnehmenden zu einem tieferen bessern kann; sehr kurzweilig Verständnis ihrer Rolle. Sie erkennen, und gut gemacht! dass der sensible Umgang mit Man… Viel Interaktivität, Raum für Barbara Schaefer danten die Kanzlei als Dienstleister Diskussionen und eigene Fragen, auszeichnet. nachvollziehbarer Ablauf, mit Lerneffekt durch das Telefongespräch. Wer in der Lage ist, die Individualität von Mandan… Ich empfehle es weiter, weil ich mich aufgeten zu erkennen, sie zu akzeptieren und respektvoll hoben fühlte und jeder noch etwas dazu damit umzugehen, der schafft Vertrauen, erleichtert lernen kann. sich den Berufsalltag, ist motiviert und gewinnt dadurch Lebensqualität. So profitiert Ihre Kanzlei: Die Teilnehmenden erkennen den Stellenwert einer Die Teilnehmenden gewinnen mehr Sicherheit und positiven und zeitgemäßen Präsentation der Kanznehmen auch unangenehme Gesprächssituationen lei im Empfangsbereich und am Telefon und sehen, gerne und gekonnt an. wie sie zu deren Optimierung beitragen können. Sie strahlen Professionalität und Kompetenz aus Themen: und erfahren, wie sie eine vertrauens- und respektDie Kanzlei – was Eindruck macht volle Besuchs- und Gesprächsatmosphäre schaffen Erfolgsfaktoren am Telefon – vom Anfang können. bis zum Schluss Auswirkungen positiver und negativer Formulierungen Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern Interessen und Bedürfnisse des Partners Fortbildung erkennen g! Empfang, Begrüßung und Bewirtung von in Führun Bleiben Sie Mandanten D BeraterRat Workshop mit Barbara Schaefer, Nürnberg (www.BarbaraSchaefer.de) 2 Termine, 8 Unterrichtstunden Mo 16.05.2011, 09.00 – 17.00 Uhr, Neumünster, Kiek in, Gartenstr. 32 (Parkplatz Wasbeker Str.) Fr 20.05.2011, 09.00 – 17.00 Uhr, Neumünster, Kiek in, Gartenstr. 32 (Parkplatz Wasbeker Str.) Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.stbvsh.de unter dem Menüpunkt „Fortbildung für Auszubildende“ oder Tel. (04 31) 9 97 97-10, Frau Barbi (mo–do 10.00–15.00). 5 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 BERATERRAT FORTBILDUNG Englisch-Training für die Mandantenkommunikation Business-English: Fit for Tax Jobs Sie möchten gern Ihre Englischkenntnisse vertiefen und steuer-spezifische Vokabeln dazulernen? Welcome to „learning by doing“! Wir werden bereits (vor langer Zeit) Gelerntes auffrischen, neues Fachvokabular erarbeiten (Financial English) und in vielen Gesprächssituationen praktisch anwenden. Die Seminarinhalte richten sich nach Ihren Wünschen und Englischkenntnissen: Meetings organisieren und abhalten Lesen von Diagrammen / Kurven Zahlen korrekt aussprechen (Brüche, Nachkomma-Stellen, Prozente etc.) Arbeit mit fachspezifischem Vokabular Telefonieren Grammatik auf Wunsch (wenn sich aus dem Kontext Fragen ergeben) Was ist im schriftlichen Ausdruck zu beachten? Geschäftsbriefe / E-Mails Die Unterrichtsmaterialien werden gestellt. Bitte mitbringen: die Bereitschaft viel Englisch zu sprechen! Fortbildung mit Inka Domzig, Mönkeberg 6 Termine, 24 Unterrichtstunden insgesamt Mi 04.05. | 11.05. | 18.05. | 25.05. | 01.06. | 08.06.2011 jeweils von 15.15–18.30 Uhr Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung: www.stbvsh.de Menüpunkt Fortbildung (04 31) 9 97 97-10, Frau Barbi (mo–do 10.00–15.00) Steuerfachwirtprüfung 2011: Urkundenverleihung am 14. März im Hotel Kieler Yachtclub Der Prüfungsjahrgang 2010/ 2011 bei der Steuerfachwirtprüfung hat uns ein absolutes Rekord-Ergebnis geliefert: 32 von den 38 zur Prüfung angemeldeten Teilnehmern aus dem Kurs haben es geschafft = 83%! Referenten-Team für sein hervorragendes Engagement. Ganz besonderer Dank gebührt auch den Prüfungsausschüssen: die Kolleginnen und Kollegen und die Referenten, die dieses arbeitsintensive Ehrenamt mit Leben füllen, verdienen besonders große Anerkennung. Wir danken allen KursTeilnehmerInnen für ihren Herzlichen Glückwunsch an alle frischgebackenen Fachwirte! Lerneifer und für ihre Ausdauer. Dahinter steht auch eine hervorragende Referenten-Leistung. Denn mit dem Wenn die Prüflinge wüssten, wie viel Aufwand damit fachlichen Know-how allein ist es nicht getan. Die verbunden ist, hätten sie gewiss weniger Angst vor der Ansprüche der Teilnehmer steigen von Jahr zu Jahr Prüfung und mehr Vertrauen, dass diese Menschen und wir danken an dieser Stelle unserem bewährten ihnen wirklich helfen wollen zu einem erfolgreichen 6 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N BERATERRAT FORTBILDUNG Kurses hatten sich zur Prüfung angemeldet, davon haben 32 die Prüfung bestanden (83%). März 2011 Start ins Fachwirt-Berufsleben. Wer sich für die Fachwirtausbildung interessiert muss allerdings warten: der 22. Kurs, der am 13.08.2011 beginnen wird, ist bereits ausgebucht. Gesamtergebnis der Steuerberaterkammer SchleswigHolstein: 62 Prüflinge haben teilgenommen, davon haben 41 bestanden (66 %). Ergebnis des Bildungsinstituts: 38 Teilnehmer unseres Kammerpräsident Dr. Neuhaus gratuliert Frau Ina Ehlers. SCHLESWIG-HOLSTEIN Aktuelles aus unserem Landesverband und den Bezirksstellen Dr. Yvonne Kellersohn neu beim Verband ie Volljuristin Dr. Yvonne Susanne Kellersohn hat im März ihre Tätigkeit in der Geschäftsstelle aufgenommen. Als designierte Geschäftsführerin wird sie ab Juni die Verantwortung für den Verband, das Bildungsinstitut und die Akademie übernehmen. In einer Übergangszeit wird sie von der noch amtierenden Geschäftsführerin Maike Neelsen eingearbeitet. D Frau Dr. Kellersohn war in den letzten drei Jahren bei der IHK zu Lübeck für steuerrechtliche Fragen verantwortlich. Davor war sie als Rechtsanwältin sowohl selbstständig als auch in einer SteuerrechtsKanzlei tätig. Sie lebt mit ihrem Mann und ihrem Hund in Scharbeutz bei Lübeck und reist in ihrer Freizeit gern. Präsident Lars-M. Lanbin begrüßt Frau Dr. Yvonne Susanne Kellersohn als designierte Geschäftsführerin Maike Neelsen verlässt Ende Mai den Steuerberaterverband, um mit Ihrem Mann in den mittleren Osten auszuwandern. 7 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 SCHLESWIG-HOLSTEIN Neues Leitungsteam in der Bezirksstelle Lübeck räsident Lars-M. Lanbin freute sich im Dezember, die Leitung der Bezirksstelle in Lübeck in neue Hände zu geben: „Toll, dass wir die Verantwortung wieder auf mehr Schultern verteilen können“. P Neu gewählt wurden Frank Böhrens und Stefan Bobzin, beide selbstständige Steuerberater bzw. Kanzleisozius aus Lübeck, die nun frischen Stefan Bobzin (stellvertretender Vorsitzender, links) und Frank Böhrens (Vorsitzender, rechts) sind das neue Team Wind in die Bezirksstellenarbeit bringen werden. Eine Reihe von Veranstaltungen u. a. zum Sozialversicherungsrecht ist bereits angesetzt, die Kontakte zur Finanzverwaltung werden zurzeit intensiviert: „Die Veranlagung 2010 und der zu erwartende Fristendruck werfen ihre Schatten voraus“, so der neugewählte Bezirksstellenvorsitzende Frank Böhrens. an der Spitze der Bezirksstelle Lübeck Kammer-Geschäftsführer Knut Henze informiert über aktuelle Fragen aus der Kammerarbeit n verschiedenen Bezirksstellen – u. a. in Lübeck, Kiel und Pinneberg – informierte Knut Henze als Geschäftsführer der Steuerberaterkammer K.d.ö.R. über die laufende Arbeit und aktuelle Fragestellungen der Kammerarbeit. I „Die neue BerufsordKnut Henze bei seinem Vortrag nung, über die wir lange in der Satzungsversammlung diswerden. Wir sammeln zurzeit die kutiert haben, ist schlanker als Erfahrungen“, so der Geschäftsdie alte Vorschrift. Das vor allem, führer zur Änderung der Rechtsweil wir viele Dopplungen, z. B. grundlage für den Berufsstand. In mit dem Steuerberatungsgesetz, einem Artikel für die VN beherausgestrichen haben. Nun schreibt GF Henze wesentliche muss das neue Regelwerk gelebt Neuerungen (ab S. 24). 8 Gebühren- und Abrechnungsfragen, berufsrechtliche Erlaubnisse insbesondere für Nebentätigkeiten nähmen einen breiten Raum in der Kammerarbeit ein. Abschließend ging Knut Henze noch auf den Fachkräftemangel und die Ausbildungslage ein: Auch wenn in SchleswigHolstein mehr ausgebildet würde als im Bundesdurchschnitt, so müsse man sich für den zukünftig stärkeren Wettbewerb um Schulabgänger wappnen. In der Kammer wurde daher eine Anhebung der Ausbildungsvergütung beschlossen. S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N SCHLESWIG-HOLSTEIN eim parlamentarischen Abend, der am Rande der Februar-Sitzung des Landtages von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband gemeinsam ausgerichtet wurde, konnten die Präsidenten Lars-M. Lanbin und Dr. Arndt Neuhaus zahlreiche Abgeordnete des Landtages begrüßen, darunter Landtagsvizepräsidentin Anita Klahn (FDP), die finanzpolitische Sprecherin der SPD, Birgit Herdejürgen, und den Finanzminister Rainer Wiegard. März 2011 Parlamentarischer Abend: Diskussion mit Abgeordneten um Gebühren-Anhebung Des Weiteren sprach er die überfällige Anpassung unserer Gebührenverordnung an. B MdL Birgit Herdejürgen (finanzpolitische Sprecherin der SPD), Präsident Lars-M. Lanbin und MdL Susanne Herold (CDU) „Steuergesetzgebung und Erklärungsfristen sind ja unsere ,DauPräsident Lars-M. Lanbin, Finanzminister Rainer Wiegard und erbrenner‘ in den GePräsident Dr. Arndt Neuhaus sprächen mit Ihnen als Entscheidern. Nun steht nach den Änderungen des BilMoG und dem dadurch begründeten Auseinanderfallen von Handelsund Steuerbilanz in vielen Fällen als nächstes die E-Bilanz ins Haus. Im Gastbeitrag erläuterte Prof. Dr. Ruge von der Fachhochschule Westküste das „Triale Modell“ für die verkürzte Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit parallelem BWL-Studium als ein Modell, um hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. Nach dem Auftritt der Acapella-Gruppe „Ciao Bella“ wurden diese und andere Themen in den Tischgesprächen vertieft. „Ciao Bella“ unterhielten A capella die Gäste des parlamentarischen Abends Hier wünschen wir uns von der Politik, dass die Regelungsdichte geprüft wird: Allenthalben wird doch von Steuervereinfachung gesprochen!“, so Präsident LarsMichael Lanbin in seiner Begrüßung. 9 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 SCHLESWIG-HOLSTEIN Klimagespräch in Neumünster u Beginn der Klimehr dazu“), die Anformatagung im Fiderung von Belegen nanzamt Neumünster („Spenden und Steuerstellte Sabine Bartels abzugsbeträge müssen als Vorsteherin fest: immer nachgewiesen wer„Nach einem Jahr und den, unabhängig von der einem Tag im Amt Höhe“) und Steuererkläkann ich sagen, dass rungsfristen („Es wird Führung und Teilzeit 2011 wieder Vorab-Andoch zusammen geht“ forderungen geben“). – und griff damit Rolf Geisler fasste zusamMichael Strate (Bezirksstelle Segeberg), Rolf Geisler (Bezirksstelle gleich die Frage der men: „Die freimütigen Neumünster), Sabine Bartels (Vorsteherin) und Rita Schatzmann Erreichbarkeit auf. Worte der vielen anwe(stellvertretende Vorsteherin) „Aufgrund unseres senden Kollegen haben hohen Anteils an TeilzeitbeschäfTelefonliste konnten wir im Schwung in das Gespräch getigten bitte ich Sie, telefonische Nachgang der Sitzung versenden. bracht – wir haben nicht immer Anfragen möglichst am VorWeitere Themen waren StunRecht, aber zumindest Erklärunmittag zu stellen“; das Handdungen („Legen Sie lieber noch gen seitens der Amtsleitung bewerkszeug dazu in Form einer einen Beleg oder eine Aufstellung kommen“. Z Gute-Laune-Programm zur Mitgliederversammlung am 27. Mai 2011 ur diesjährigen Mitgliederversammlung unseres Verbandes laden wir Sie nach Pinneberg ein. Zur Jahresversammlung sind Sie als Mitglied aufgefordert, demokratisch die Geschicke des Verbandes mitzubestimmen. Aber es stehen nicht nur Wahlen und der Haushaltsvoranschlag für 2011 auf dem Programm: Die großartige Umgebung mit Wald und Elbstrand bietet Gelegenheit für ein anspruchsvolles Rahmenprogramm. Z Die Teilnehmer an der Jahresversammlung können – oder müssen? – sich daher entscheiden zwischen dem Besuch des Baum- und Blumenparks „Arboretum“ in Ellerhoop, einem Aktivprogramm mit Torwandschießen für Kinder, Eltern und Junggebliebene und als besonderem Highlight: Wasserski! Um in diesem Jahr auch Eltern mit Kindern eine Teilnahme zu ermöglichen, bieten wir am Nachmittag im Aktivprogramm ein Kinder- und Erwachsenenfest sowie eine Kinderbetreuung (auch in den Abendstunden) an. 10 Beim abendlichen Candle-Light-Dinner mit flotter Tanzmusik können Sie den Tag dann in netter Gesellschaft ausklingen lassen. Das Programm: 11.30 Uhr Gemeinsamer kleiner Imbiss im Hotel Cap Polonio 13.00 Uhr Mitgliederversammlung (Einladung folgt) mit Ehrung der Jubilare 15.30 Uhr Fahrt zum „Arboretum“ in Ellerhoop oder Aktivprogramm für Junge und Junggebliebene (mit Kinder-/Elternfest) oder Wasserski 19.00 Uhr Sektempfang 19.30 Uhr Candle-Light-Dinner im Hotel Cap Polonio Zur Unterhaltung und zum Tanz spielt die Atlantic Dance Band. Melden Sie sich gleich an, wenn Sie die Einladung in Händen haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern in der Geschäftsstelle unter (04 31) 9 97 97-0 zur Verfügung. S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N SCHLESWIG-HOLSTEIN März 2011 Auf nach Pinneberg! m Freitag, den 27. Mai 2011, findet erstmals in der Kreisstadt Pinneberg die Mitgliederversammlung des Steuerberaterverbandes SchleswigHolstein statt. Getagt wird in dem renommierten und schön gelegenen Hotel und Restaurant „Cap Polonio“. reszeit sehenswert und wird jährlich von mehr als 100.000 Naturliebhabern besucht. Der Kreis Pinneberg ist nach der Fläche der kleinste, aber bevölkerungsreichste Kreis in Schleswig-Holstein und gehört zur Metropolregion Hamburg. Zum Kreis Pinneberg gehört auch die Elbinsel Pagensand und die Insel Helgoland. Im Kreis Pinneberg leben ca. 302.000 Einwohner, in der Stadt Pinneberg ca. 43.000. Pinneberg ist durch Bahn und S-Bahn sowie durch die Autobahnen A 23 und A7 verkehrsmäßig sehr gut angebunden. Die Stadt Pinneberg bietet seinen Einwohnern und Gästen zahlreiche attraktive Veranstaltungen. BesonWilfried Schapke ders beliebt und bekannt sind das Summer-Jazz-Festival, das Weinfest und das Stadtfest. Der Kreis Pinneberg gehört zu den größten zusammenhängenden Baumschulgebieten weltweit, darunter auch zwei berühmte Rosenzüchter, die mit ihren Züchtungen unter anderem den Weltmarkt für Rosenzüchtungen bestimmen. Im Kreis Pinneberg gibt es ca. 400 Baumschulen, in denen etwa 3.000 Menschen beschäftigt sind. Selbst im Central Park in New York stehen Bäume aus unserem Kreis. Attraktive Besichtigungsziele in Pinneberg sind die Firmen Fahnen-Fleck und die Zeitungsdruckerei Beig. A Vielen ist die Schiffsbegrüßungsanlage „Willkomm Höft“ in Wedel-Schulau bekannt. Die angrenzenden Marschen, z. B. die Haseldorfer Marsch oder die Seestermüher Marsch, sind gern besuchte Ausflugsziele. Ein weiteres sehr beliebtes Ausflugsziel ist das Rosarium in Uetersen, das Besucher von weit her anlockt. Ein Juwel besonderer Art ist das Arboretum in Ellerhoop. Der 17 Hektar große Baumpark ist zu jeder Jah- Hotel Cap Polonio in Pinneberg Unmittelbar vom Hotel „Cap Polonio“ aus führt der Weg in den Stadtwald mit seinem dichten Baumbestand, angrenzend lädt der Rosengarten zum Spazieren gehen und Entspannen ein. Eine tolle Sache ist die ebenfalls zu Fuß erreichbare Wasserskianlage mit angeschlossenem Beachclub. Dass das Autokennzeichen PI für „Provinz Idioten“ oder „Pennt Immer“ stehen soll, haben sich böswillige Menschen ausgedacht, die nicht das Glück haben, hier zu leben. Auf Wiedersehen in Pinneberg!! Wilfried Schapke, Bezirksstellenvorsitzender Segler auf der Elbe Der Wasserturm in Pinneberg © Carsten Steps/fotolia.com © domi/fotolia.com 11 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 SCHLESWIG-HOLSTEIN Steuererklärungsfristen für 2010 – Vorabanforderungsverfahren ie Eckpunkte des Verfahrens für Vorabanforderungen in 2011 hat uns das Finanzministerium im Klimagespräch am 16.03.2011 wie folgt geschildert: 30% der in Frage kommenden Fälle (statt 45%) werden zu zwei (statt drei) Terminen angefordert: Zum 15. 9. und 31. 10. 2011 Kriterien sind wieder eine Nachzahlung von mehr als 5.000 € (eine prozentuale Grenze war technisch nicht möglich; bei Anhebung auf 10.000 € würden zu wenig Fälle erfasst) und eine Abgabe der Erklärung 2009 nach dem 28.02.2011 Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen! Bisher ist nach Einschätzung des FM zu wenig an VerspZ festgesetzt worden, die Ämter werden daher ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. Das Schreiben soll im Entwurf im April vorliegen (mit Anhörungsfrist für Verband und Kammer) D Dr. Arndt Neuhaus, Minister Rainer Wiegard, Staatssekretär Dr. Olaf Bastian und Lars-Michael Lanbin – sobald das Schreiben endgültig ist, sollen vom AIT die Aufforderungen versandt werden, d.h. möglicherweise bereits Ende April / Anfang Mai Die Möglichkeit der Ämter, manuelle Aufforderungen zur vorzeitigen Abgabe zu versenden, bleibt davon unberührt. Erste Kieler Steuerfachtagung: Informative Vorträge! räsident Lars-M. Lanbin konnte nicht nur hochrangige Gäste wie den Finanzgerichtspräsidenten Dr. Birger Brandt oder den Steuerabteilungsleiter Stefan Studt begrüßen, sondern auch über hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Schleswig-Holstein. Prof. Dr. Ulrich Prinz berichtete in seinem Vortrag über den „Zoff“ im BFH zur Frage der Umstrukturierung mit Einzelwirtschaftsgütern bei Schwesterpersonengesellschaften, der nun über eine gegenseitige Vorlagepflicht der betroffenen beiden Senate gelöst werden soll. Dr. Wolfram Birkenfeld trug kundig Praxisprobleme der USt zu Beginn des Jahres 2011 vor, insbesondere die von der Verwaltung immer stärker geprüfte Frage der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsstellung. Dipl.Finw. (FH) Thomas Püthe provozierte das Publikum mit Neuigkeiten zum Risikomanagement der Finanzverwaltung und zu den dort immer weiter greifenden elektronischen Ermittlungen. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald gab knackige Hinweise zur Umsetzung des BilMoG und zu den neuen Anforderungen der BStBK an das Bescheinigungswesen. In der Abschlussdiskussion tauschten die Referenten Thesen u. a. zur Zukunft der umsatzsteuerlichen Organschaft oder zur zivilrechtlichen Behandlung der Steuerberatungsgesellschaft P 12 Dipl.-Kfm. Hans-Christoph Seewald, Prof. Dr. Ulrich Prinz, Dr. Wolfram Birkenfeld Dipl.-Finw. (FH) Thomas Püthe und Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald aus. Insgesamt überzeugte die Kieler Steuerfachtagung als maritime Weiterentwicklung des Steuerforums durch ihre Aktualität. Anzeige Huttegger S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT März 2011 Twitter, Facebook, Xing, YouTube – überall dabei? aum ein Schlagwort wurde einem in der jüngeren Vergangenheit derart um die Ohren gehauen wie „Social Media“. Gemeint sind Internetdienste wie Xing, Facebook oder Twitter, die es Nutzern erlauben, miteinander in Kontakt zu treten, zu diskutieren, sich darzustellen, Neuigkeiten und Belanglosigkeiten auszutauschen. K Zweitens geht es dabei nicht um umfangreiche Schriftsätze, sondern um kurze Sätze und die spontane Kommunikation mit anderen. Das dauert alles nicht so lang. Drittens darf man auch mal was verpassen. Es gibt keinen Zwang, pausenlos in sozialen Netzen präsent zu sein. Man kann offline-Zeiten ankündigen und ohne schlechtes GeUnd was hat das mit Steuerberatung wissen den Faden anschließend wieMarco Windhorst, Steuerberater, zu tun? der aufnehmen. Ich entscheide Bremen Während schon 500 Millionen Nutselbst, wie viel Zeit ich für die soziazer auf Facebook sind und auf Xing len Netze aufwende. Schön, wenn immer mehr Mitglieder diskutieren, ist der Berufsdas auch mit den gesetzlichen Fristen und Angelegenheiten im Kanzleialltag so ginge. stand in den sozialen Netzen immer noch unterrepräsentiert. Oder um es überspitzt zu formulieren: UnseViertens lässt sich das Zeitre Mandanten tummeln argument auch umdrehen. sich längst in den sozialen In den sozialen Netzen kann Netzen, wir Steuerberater ich die Zeit für mich arbeiten nicht. Eigentlich ist damit lassen: Wenn ich eine Frage schon alles gesagt, oder? habe, aber keine Zeit für eigene Recherchen, dann kann ich die Frage in Foren Um das eigene Engagement in den sozialen Netzen zu rechtfertigen, reicht es also schon aus, zu sagen: Ich absetzen und Stunden oder Tage später Antworten, will mit der Zeit gehen und dort sein, wo auch meine Hinweise und Tipps einsammeln. Mandanten sind. Zum Glück gibt es noch mehr ProArgumente. Und oft werden diese Argumente sichtEinwand: Das ist doch alles irrelevant oder pubertär, bar, wenn man sich mit den üblichen Einwänden was dort getwittert usw. wird. beschäftigt, die gegen Dienste wie Twitter und Co. Stimmt oft, aber ich brauche es ja nicht alles lesen. angeführt werden. Gehen wir die Einwände doch mal Ich brauche es nicht mal wahrzunehmen. In den sodurch: zialen Netzen suche ich mir aus, wessen Gedanken, Diskussionsbeiträgen oder Tweets ich folge. Ich lese Einwand: Social Media kostet Zeit, die ich nicht habe. Postings von Freunden, Geschäftspartnern, BerufsStimmt, ohne Zeiteinsatz geht es nicht. Trotzdem: Ich kolleginnen und -kollegen, Mandanten usw. Also von habe auch wenig Zeit, in den sozialen Netzen kann ich Menschen, mit denen ich in Beziehung stehe oder stemich trotzdem einbringen. Erstens wird das durch hen möchte, deren Ansichten oder Interessen ich teile mobile Geräte wie Laptop, Blackberry oder iPad oder deren Urteil ich schätze. Kommunikation in dieerleichtert. Eigene Apps für Facebook oder Twitter sensem Kreis ist nicht irrelevant, sondern interessant. ken den Aufwand zusätzlich, kein Einloggen, kein Passwort merken, einfach aufrufen und loslegen. GeleOft haben Nutzerkommentare oder sonstige Beiträge genheiten gibt es genug, zum Beispiel während der sogar eine größere Relevanz für mich, jedenfalls eine unvermeidlichen Wartezeiten, Zug- oder Autofahrten. größere als so mancher Firmen-Newsletter oder so 14 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N manches Rundschreiben. In den fachlich ausgerichteten Diskussionsforen werden die ProduktVorstellungen oder Neuigkeiten, die auf uns Steuerberater einprasseln, eingeordnet, kommentiert und bewertet. Das ist oft hilfreich und informativ. Ob meine eigenen Beiträge relevant oder pubertär sind, sollen andere beurteilen. Auf jeden Fall kann ich meine eigene Sichtbarkeit erhöhen. Ich muss nicht darauf warten, dass andere über meine Kanzlei sprechen, sondern kann mich zu Wort melden, wenn es Positives zu vermelden gibt, wenn wir Azubis brauchen oder sonst was. Ich kann digitale Brosamen hinterlassen, die potentielle Mandanten, Geschäftspartner oder Mitarbeiter zu uns führen. Und dank der sozialen Netze kann das genau dort passieren, wo sich diese Adressaten ohnehin aufhalten. Auf unserer Kanzlei-Homepage tummeln sich jedenfalls nicht so viele Leser wie beispielsweise bei Xing. Einwand: Social media ist eine Mode, morgen wird eine neue Sau durchs digitale Dorf getrieben. Social Media mag Moden haben, aber es wird nicht mehr verschwinden. Vor ein paar Jahren war MySpace schwer angesagt, heute scheint Facebook die gesamte Konkurrenz an die Wand zu drücken. Jeder Dienst hat seine Stärken und Schwächen. Xing ist populär und als eher berufliches Netzwerk etabliert. Facebook wertet konsequenter die Aktivitäten seiner Nutzer aus, manchmal zum allgemeinen Nutzen, manchmal am Rande des Datenschutzes und zum alleinigen Nutzen von Facebook. Sagen wir es doch so: Der Markt ist in Bewegung. Und wie groß das Bedürfnis der Nutzer ist, sich miteinander auszutauschen und was daraus folgt, lässt sich auch mit Zahlen darstellen: Facebook hat in den USA Google als größten Trafficverteiler abgelöst. Und in Deutschland ist Facebook bei Video-Webseiten inzwischen auf Platz sechs. Auf Platz eins ist nach wie vor YouTube, aber auch YouTube ist Social media. (Und jetzt erzählen Sie mir, dass Sie noch keine Zeit auf YouTube verbracht haben.) März 2011 SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT Hinter dem Einwand steht unausgesprochen auch die Befürchtung, auf allen digitalen Spielplätzen mitspielen zu müssen. Dem ist aber nicht so. Es stehen verschiedene Dienste offen. Jeder kann sich aussuchen, was ihm gefällt. Bei mir hat sich ein Schwerpunkt um Xing gebildet, weil ich dort auch als Moderator im DStV-Forum tätig bin. Auf Facebook fällt man als Steuerberater aktuell noch stärker auf, weil es dort noch so wenige sind. Ich muss dringend mein Engagement dort verstärken. Muss ich wirklich? Erstmal kümmere ich mich darum, meine Aktivitäten in den sozialen Netzen auf meiner Kanzlei-Homepage zu spiegeln. Einmal schreiben, mehrfach nutzen. Darin sehe ich derzeit einen effektiveren Nutzen. Es kostet wenig Zeit, in den sozialen Netzen Beziehungen zu pflegen, lässt sich erfreulich mühelos nebenher erledigen und macht oft Spaß. Die Relevanz bestimme ich selbst, indem ich meine digitalen Bekanntschaften aussuche und selber nur veröffentliche, was mir angemessen erscheint. Mehr und mehr Menschen nutzen Social Media, darunter Freunde, Kollegen, Mandanten, Geschäftspartner und mögliche Mitarbeiter. Auf den unkomplizierten Austausch mit all diesen Adressaten möchte ich aber nicht verzichten. Was Social Media (um Ihnen dieses Schlagwort auch noch mal abschließend um die Ohren zu hauen) konkret mit Steuerberatung zu tun hat, wird sich im Einzelfall zeigen. Marco Windhorst, Steuerberater, Bremen 15 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT Novellierung der Gebührenverordnung Die Bundessteuerberaterkammer hat im Januar 2011 einen Vorschlag zur Gebührenanpassung der Steuerberatergebührenverordnung (4. ÄndVGebV) vorgelegt. Nach einer umfassenden Diskussion im Berufsstand sei eine Novellierung in Form einer Überarbeitung und einer punktuellen Gebührenerhöhung zwingend erforderlich. Die durch die Steuerberater gewährleistete fachlich hochwertige Beratung müsse angemessen honoriert werden. Wir drucken im Folgenden das Schreiben der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein an alle Bundestagsabgeordneten aus unserem Bundesland ab. „Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter, ie Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), die sowohl für den Verbraucher als auch den Steuerberater als Fundament für eine rechtlich getragene, den Kosten angemessene und transparente Abrechnung der Leistungen dient, bedarf einer dringenden Novellierung. Die letzte ÜberarbeiDr. Neuhaus tung fand im Jahr 1998 auf Grundlage der Zahlen des Jahres 1994 statt. Eine Aktualisierung liegt somit mehr als 12 Jahre, die Kostenanpassung sogar mehr als 16 Jahre zurück. d Seit 1998 haben erhebliche Rechtsänderungen stattgefunden. Für diese gibt es meist keine Gebührentatbestände. Beispiele hierfür finden sich im Bewertungsverfahren im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer oder im Einkommensteuerrecht, beispielsweise bei der Thesaurierungsrücklage. Neben den Rechtsänderungen sind auch erhebliche Mehrbelastungen in den Steuerberaterkanzleien entstanden. Umfangreiche und arbeitsintensive Dienstleistungen, wie z. B. bei der Lohnabrechnung, können heute nicht mehr kostendeckend im Rahmen der Gebührenverordnung erbracht werden. Insbesondere sind die Betriebskosten für die Nutzung der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden sowie die Sachund Personalkosten gestiegen. Für die Steuerberater, die Organ der Rechtspflege sind, gilt dasselbe wie für die Gerichte. Auch hier haben die Justizminister der Länder aufgrund gestiegener Sach- und Personalkosten die Notwendigkeit erkannt, die Gerichtsgebühren anzupassen. Diese Notwendigkeit wird noch verstärkt, da sich seit 1994 auch die Lebenshaltungskosten mit rund 25 % Steigerung sowie die Löhne, die allein seit 2005 um 10 % angestiegen sind, weiterentwickelt haben. 16 Wir erachten eine gesetzliche Abrechnungsgrundlage für unerlässlich, um weiterhin einen hohen Vertrauensschutz, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu garantieren. In Zusammenarbeit mit den Vertretern des Deutschen Steuerberaterverbandes sowie des Hauptverbandes der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen hat die Bundessteuerberaterkammer als Dachorganisation aller Steuerberaterkammern einen detaillierten Novellierungsvorschlag zur StBGebV erarbeitet. Ziel dieses Vorschlags ist, die Steuerberatergebührenverordnung, insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz, durch den Abbau von Bürokratie und die Schaffung eines transparenten, rechtssicheren und kostendeckenden Vergütungssystems zu stärken. Das Vergütungssystem wird damit wieder auf eine aktuelle und tragfähige Grundlage gestellt. Erreicht wird dies durch die punktuelle Neuordnung und Erhöhung der Gebührentatbestände, durch Streichung und Neueinführung von Tatbeständen sowie den Ersatz der Tabelle A der StBGebV mittels Verweis auf die Tabelle zu § 13 der Rechtsanwaltsgebührenverordnung. Die Neuordnung soll zusätzlich eine Vereinheitlichung und Verschlankung der Abrechnungen von Steuerberatern und Rechtsanwälten erreichen. Die Erhebung unterschiedlicher Gebühren bei gleicher Tätigkeit führt zu Wettbewerbsverzerrungen, die im Interesse der Berufsangehörigen als auch im Interesse der Mandanten vermieden werden müssen. Wir bitten Sie, sich als unser politischer Vertreter für unsere Belange einzusetzen. Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein Dr. Neuhaus” Anzeige ACT S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT Mediation in der Praxis: „Die Beratungsgespräche sind professioneller" n der letzten Ausgabe der Verbandsnachrichten haben wir einen Praxisfall zum Thema „Mediation“ abgedruckt: „Wie Scherben Glück bringen“. Autorin StB vBP Bärbel Meyer, Wirtschaftsmediatorin aus Flensburg, schildert heute ihre ganz persönlichen Erfahrungen auf dem Weg zu einer erfolgreichen Wirtschaftmediatorin. I Zur weiteren Information bietet sich das Forum „Wirtschaftsmediation“ der DATEV am 8. und 9. April 2011 an. Setzen Sie den Titel „Wirtschaftsmediatorin“ auch zur Akquisition ein? Ja, und das mit sehr positiver Resonanz. Die Bezeichnung „Mediator“ ist aber berufsrechtlich nur zulässig, Sehr geehrte Frau Meyer, warum haben wenn sie nicht als Zusatz zur BerufsSie sich entschlossen, die Fortbildung zur bezeichnung „Steuerberater“ erfolgt. StB vBP Bärbel Meyer Wirtschaftsmediatorin zu machen? Sie muss daher vom Namen und der amtlichen Berufsbezeichnung räumIch habe mich eher zufällig für die Fortbildung entlich deutlich abgegrenzt werden. Es gelten hier die schieden. Der Begriff „Mediation“ war 2004 noch generellen Grundsätze der sorgfältigen Berufsausübung einschließlich Weiterbildungsverpflichtung. nicht in aller Munde – mich hat das Thema interessiert. In unserer Partnerschaftsgesellschaft bin ich u. a. für das Personalwesen zuständig und zu dem Wie viele Mediationsfälle betreuen Sie durchschnittlich im Zeitpunkt standen wir in Fusionsverhandlungen mit Jahr? Welchen Nutzen haben Sie daraus für Ihre Arbeit in einem weiteren Standort. der Kanzlei gezogen? Schildern Sie uns kurz, wie die Ausbildung ablief? Die DATEV bietet gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer eine Ausbildung zum Thema „Wirtschaftsmediation für Steuerberater“ an. In 90 Stunden (entweder in vier Blöcken zu drei Tagen oder als Akademie in zwei mal sechs Tagen) werden die Kolleginnen und Kollegen in die Grundzüge der Mediation eingeführt. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Ausbildung liegt in den praktischen Übungen von Mediationsfällen. Inhalte dieser Mediationsausbildung sind: Grundlagen der Wirtschaftsmediation Konflikte erkennen und verstehen Konfliktverhalten Kommunikationstechniken und Gesprächsführung in Konflikten Ablauf und Rahmenbedingungen eines Mediationsverfahrens Rolle und Haltung in der Mediation, organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen, Marketing 18 Ich betreue ca. fünf bis zehn Fälle im Jahr. Die erlernten Gesprächstechniken haben mir viele Anregungen für die tägliche Arbeit gegeben. Beratungsgespräche laufen so in einer professionellen Qualität ab und führen schneller zum gewünschten Ergebnis und dadurch zu einer verbesserten Dienstleistung gegenüber dem Mandanten. Ganz besonders hilfreich sind sie bei: Beratungsgesprächen von Gesellschaftsverträgen (welche Rechtsform ist für die Beteiligten richtig?) Unternehmensnachfolgeregelungen Fusions-Verhandlungen Unternehmenssanierungen erbrechtlichen Angelegenheiten und internen Mitarbeitergesprächen. Frau Meyer, wir danken Ihnen dafür, dass Sie Ihre Erfahrungen mit unseren Leserinnen und Lesern teilen. Das Gespräch führte Maike Neelsen, Geschäftsführerin. S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N Teil 2: Auswirkungen der VVG-Reform im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Fortsetzung des in Ausgabe 4/2010 erschienenen Beitrags: 5) Direktanspruch des Dritten Bislang hatte der Dritte gegen den Haftpflichtversicherer nie einen eigenen direkten Anspruch. Letztlich war er darauf angewiesen, seinen Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich titulieren zu lassen. Mithilfe dieses Titels hatte er sodann die Möglichkeit, den Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer zu pfänden und sich überweisen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht auch noch nach neuem Recht (Schwintowski/ Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, § 115 Rn 7), allerdings hat der Anzeige DKV Geschädigte nunmehr unter den engen Voraussetzungen des § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auch die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherer direkt in Anspruch zu nehmen. Die für die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung relevanten Fälle sind in § 115 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VVG geregelt. Danach besteht die Möglichkeit, den Schadensersatzanspruch gegen den Versicherer geltend zu machen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. Ferner ist ein Direktanspruch gegeben, wenn der Aufenthalt des Ver- März 2011 SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT sicherungsnehmers unbekannt ist; an die Feststellung dieser Voraussetzungen sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen (Baumann/Sandkühler, Das neue Versicherungsvertragsgesetz, S. 118). Der Umfang der Leistungspflicht des Versicherers richtet sich grundsätzlich nach der Einstandspflicht des Versicherungsnehmers (Akzessorietät); bei § 115 VVG handelt es sich um einen Fall des gesetzlichen Schuldbeitritts. Der Versicherer kann in dem gegen ihn geführten Prozess sämtliche Einwendungen und Einreden erheben, die auch dem Versicherungsnehmer im Haftungsprozess zugestanden hätten bzw. zustehen würden. Darüber hinaus kann der Versicherer natürlich auch Einwendungen aus dem Versicherungsverhältnis erheben, beispielsweise wenn der geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht unter das vom Versicherungsvertrag gedeckte Risiko fällt. Zu denken ist hier neben den ausdrücklich geregelten Risikoausschlüssen vor allem auch an die nicht gedeckten Erfüllungsersatzansprüche (siehe hierzu Hinweise zur Berufshaftpflichtversicherung, GI 1983, 12). Der vom Versicherungsnehmer zu tragende Selbstbehalt kann allerdings künftig dem Dritten nicht mehr entgegengehalten werden, § 114 Abs. 2 S. 2 VVG. Die Einwendungen und Einreden, die der Versicherer erheben kann, beziehen sich jedoch nicht auf Obliegenheiten, gegen die der Versicherungsnehmer verstoßen hat. Ein Verstoß gegen Obliegenheiten führt grundsätzlich nicht zum Erlöschen der Eintrittspflicht im Außenverhältnis. Die Verjährung des Direktanspruchs unterliegt der gleichen Verjährung wie der Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Versicherungsnehmer beginnt. Dieser Gleichlauf der Verjährung wird dadurch konsequent fortgesetzt, dass die Hemmung, die Ablaufhemmung und der Neubeginn der Verjährung auch gegenüber dem Versicherungsnehmer und umgekehrt wirken. Nach der Anmeldung des Direktanspruchs verjährt also bis zur Beendigung der dadurch bewirkten Hemmung auch der gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Schadensersatzanspruch nicht. Dies soll auch dann gelten, wenn der geltend gemachte Anspruch die Deckungssumme übersteigt oder der Versicherer im Innenverhältnis leistungsfrei ist (Schwintowski/Brömmelmeyer, a. a. O., § 115 Rn 31). Die Verjährung wird einseitig durch die bloße 20 Anmeldung des Anspruchs beim Versicherer gehemmt. Erforderlich ist aber, dass die Anmeldung durch den geschädigten Dritten erfolgt. Eine Anmeldung des Versicherungsfalles allein durch den Versicherungsnehmer hat grundsätzlich keine verjährungshemmende Wirkung, da er durch die Anmeldung nur seinen versicherungsrechtlichen Obliegenheiten nachkommen will (OLG München VersR 1975, 510). Die Hemmung der Verjährung wirkt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die abschließende Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Schriftform zugeht. Auf die Rechtsprechung zur Beendigung der Hemmung der Verjährung bei Einschlafenlassen von Verhandlungen (BGH NJW-RR 2001, 1168) kommt es hier also nicht an. Welche Anforderungen an die Anmeldung des Anspruchs zu stellen sind, ergibt sich aus dem Gesetz nicht eindeutig. Die Anmeldung des Anspruchs soll jedoch dem Versicherer eine Vorstellung vom ungefähren Umfang des Schadens und damit seiner Leistungspflicht geben (OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 472). Es reicht demnach nicht aus, wenn der Anspruchsteller sich alleine darauf beschränkt, die Pflichtverletzung, die dem Versicherungsnehmer vorzuwerfen ist, im Einzelnen darzulegen. Ob dem Anspruchsteller ein Schaden entstanden ist, richtet sich vielmehr nach der Alternativgestaltung, die er bei ordnungsgemäßer Beratung gewählt hätte (BGH DStR 2008, 1306). Auch diese Alternativgestaltung ist substantiiert darzulegen; andernfalls hat die Anmeldung des Anspruchs keine verjährungshemmende Wirkung. 6) Umfang der Leistungspflicht gegenüber dem Dritten In welchem Umfang der Versicherer gegenüber dem Dritten leistungspflichtig ist, wenn ein so genanntes „krankes“ Versicherungsverhältnis vorliegt, regelt § 117 VVG. Das kranke Versicherungsverhältnis ist dadurch geprägt, dass der Versicherer im Innenverhältnis, also im Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, leistungsfrei ist. Die Gründe hierfür können beispielsweise in Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers liegen. Dieses kranke Versicherungsverhältnis kann dem Dritten nicht entgegengehalten werden; im Verhältnis zu ihm wird vielmehr ein Versicherungsverhältnis fingiert (BGH GI 2003, 161). Anzeige Gerling S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT Sofern das kranke Versicherungsverhältnis dazu führt, dass seitens des Versicherers im Innenverhältnis keine Leistungen mehr erbracht werden müssen, hat dies aufseiten des Versicherungsnehmers zur Folge, dass er gegenüber dem Versicherer keine Mitwirkungspflichten mehr hat. Befriedigt jedoch der Versicherer den Dritten, geht dessen Forderung gegen den Versicherungsnehmer auf den Versicherer über. Das Urteil, das der Dritte gegen den Versicherer erwirkt hat, hat für den Regressanspruch gegen den Versicherungsnehmer Bindungswirkung (Schwintowski/Brömmelmeyer, a. a. O., § 17 Rn 7), so dass der Versicherungsnehmer faktisch auch im Rahmen des kranken Versicherungsverhältnisses gehalten ist, den Versicherer weiter zu unterstützen. Der Umfang der Leistungspflicht des Versicherers besteht nur im Rahmen des versicherten Risikos und nur in dem Umfang, als läge ein gesundes Versicherungsverhältnis vor (BT-Drucks. 16/3945 S. 89). Die im Versicherungsverhältnis relevanten Risikoausschlüsse kommen daher auch hier zum Tragen. Schließlich besteht die Leistungspflicht gegenüber dem Dritten nur im Rahmen der Mindestversicherungssumme. Eine höher vereinbarte Deckungssumme kommt dem Dritten nicht zugute. 7) Obliegenheiten des Dritten Die §§ 119, 120 VVG regeln die Obliegenheiten des Dritten gegenüber dem Versicherer und die Rechtsfolgen eines Verstoßes. Danach hat der Dritte ein Schadenereignis, aus dem er einen Anspruch nach § 115 Abs. 1 VVG herleiten will, dem Versicherer innerhalb von zwei Wochen, nachdem er von dem Schadenereignis Kenntnis erlangt hat, in Textform anzuzeigen. Ebenfalls hat er dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen, wenn er den Anspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich geltend macht. Diese Anzeigeobliegenheit des Dritten besteht unabhängig davon, ob ein krankes oder ein gesundes Versicherungsverhältnis vorliegt. Die Anzeige bei einer gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs hat in der Form zu erfolgen, dass es dem Versicherer möglich ist, bei der gerichtlichen Feststellung des Schadens und der Ansprüche mitzuwirken und seine Interessen zu vertreten. Hierzu gehört es, das Datum der eingereichten Klage und das angerufene Gericht mitzuteilen sowie eine Kopie der Klageschrift zur Verfügung zu stellen; die Pflichten gehen weiter, wenn 22 bereits zuvor mit dem Versicherer korrespondiert wurde. In diesem Fall sind auch das Aktenzeichen des Verfahrens, eventuelle Termine sowie allgemein der Stand des Verfahrens mitzuteilen (Schwintowski/ Brömmelmeyer, a. a. O., § 119 Rn 28 mwN). Eine Obliegenheitsverletzung des Dritten führt nicht dazu, dass dieser seinen Anspruch gegen den Versicherer verliert. Rechtsfolge ist vielmehr, dass sich die Ersatzpflicht des Versicherers darauf beschränkt, wie er stünde, wenn die Obliegenheit ordnungsgemäß erfüllt worden wäre; auf diese Rechtsfolge muss allerdings der Versicherer hinweisen (§ 120 VVG). Bei fehlender Unterrichtung hat das Haftpflichturteil gegenüber dem Versicherer keine Bindungswirkung. Bei Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruchs kann er daher Grund und Umfang der Haftung bestreiten (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 248); die durch den Haftungsprozess verursachten Kosten hat der Versicherer dann ebenfalls nicht zu übernehmen (Schwintowski/ Brömmelmeyer, a. a. O., §§ 119, 120 Rn 51). Bis die erste Rechtsprechung speziell zu Fragen, die das VVG n. F. betreffen und für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Relevanz sind, ergangen ist, wird noch einige Zeit verstreichen. Das VVG a. F. hat, wie eingangs dargestellt, auch nach wie vor noch erhebliche Bedeutung. Rafael Meixner, Rechtsanwalt , HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG Impressum Verbandsnachrichten des Steuerberaterverbands Schleswig-Holstein Willy-Brandt-Ufer 10, 24143 Kiel, Postfach 42 26, 24041 Kiel Tel. (04 31) 9 97 97-0, Fax (04 31) 9 97 97-17 E-Mail: info@stbvsh.de, Internet: www.stbvsh.de Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Verantwortlich für den Inhalt: Maike Neelsen, StB, GF; Dr. Yvonne Susanne Kellersohn, RA; Günter Beuck, StB; Lars-Michael Lanbin, StB; Ingrid Lenk, StB; Dipl.-BWin (FH) MIB Julia Pagel-Kierdorf, StB; Torsten Rehm, StB; Wilfried Schapke, StB; Hans-Hermann Riese, StB Alle Angaben ohne Gewähr. Beiträge unter den Rubriken „Anzeigen, Leserbriefe, Literaturhinweise” und die mit vollem Namen gekennzeichneten Artikel brauchen mit der Auffassung des Verbands nicht übereinzustimmen. Konzeption & Gestaltung | Illustrationen: Claudia Driesen · Grafik Design Tel. (0 15 22) 9 44 89 76 · www.driesen-design.de Druck: Druckzentrum Neumünster GmbH, Neumünster S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N Die Novellierungen des Bundesdatenschutzgesetzes und ihre Auswirkungen auf die Steuerberatungskanzlei März 2011 SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT as Bundesdatenschutzden. Die Pflicht, ein funktiogesetz (BDSG) wurde nierendes Datenschutz- und Datensicherheitsmanagement durch Gesetzesbeschluss des in der Kanzlei zu implementieDeutschen Bundestages im ren, besteht aber weiterhin. Rahmen von drei Novellierungen modernisiert. Der Über den neu hinzugekommen Gesetzgeber nahm aktuelle § 42a Informationspflicht bei Datenschutzverstöße der unrechtmäßiger KenntniserPrivatwirtschaft zum Anlass, langung von Daten BDSG hatum die Regelungen der Verten wir bereits in der vorletzarbeitung personenbezogeten Ausgabe der Verbandsner Daten durch Kredit-, Der Datenschutzbeauftragte des Verbandes, nachrichten berichtet. Markt- und MeinungsforStefan Krauß (profortis GmbH) schungsinstitute sowie den Ebenfalls neu ist der § 32 Adresshandel zu verschärfen. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Aber auch für die Steuerberatungskanzlei haben sich Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses BDSG. Der § im Zuge der Novellierungen Veränderungen ergeben, 32 BDSG ist der Versuch des Gesetzgebers, erste die Auswirkungen auf das Datenschutzmanagement Schritte in ein eigenständiges Arbeitnehmerdatender Kanzleien haben. schutzgesetz zu unternehmen. Personenbezoge Daten von Bewerbern und Arbeitnehmern dürfen gemäß Eine direkte Auswirkung auf das Datenschutzmanagedieser Norm ausschließlich für Zwecke des Beschäfment der Kanzlei hat die Änderung des § 4d Abs. 3 tigungsverhältnisses bzw. zur Begründung eines solBDSG – Meldepflicht. War vor seiner Novellierung ein chen verwendet werden. Die Erhebung personenbezoDatenschutzbeauftragter zu bestellen, sofern mehr als gener Daten eines Beschäftigten zur Aufklärung einer vier Mitarbeiter mit der Erhebung, Verarbeitung und/ oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt Straftat darf nur noch dann durchgeführt werden, waren, ist seit 2009 nur noch dann zwingend ein Datenwenn tatsächliche Anhaltspunkte einen Verdacht schutzbeauftragter zu bestellen, wenn in der Regel begründen. Diese müssen vor der Durchführung der mehr als neun Personen ständig mit der Verarbeitung, Erhebung entsprechend dokumentiert werden. Erhebung und/oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Allerdings heißt es nun „PersoDas bedeutet, dass die Aufklärung, z. B. durch eine nen“, so dass der/die Kanzleiinhaber(in) nun in diese Videoüberwachung oder eine entsprechenden AusZahl einzubeziehen sind. wertung von LogFiles, nur dann zulässig ist, wenn der „Täter“ bereits bekannt ist und die Kanzleileitung In Kanzleien, in denen ständig maximal neun Perihren Verdacht begründen kann und auch entspresonen mit der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung chend dokumentiert hat. Die Suche nach einem mögvon personenbezogenen Daten betraut sind, entfällt lichen Täter unter den Mitarbeitern ist so rechtlich nun die Pflicht der Bestellung eines Datenschutznicht mehr zulässig. Das Bundesdatenschutzgesetz beauftragten. Die Umsetzung von Datenschutz und besteht seit 1977 und hat sich seit seiner Einführung Datensicherheitsmaßnahmen können in diesem Fall durch die Umsetzung der europäischen Datendurch die Kanzleileitung selbst wahrgenommen werschutzrichtlinie und der Anpassung an technische D 23 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT und organisatorische Veränderungen in den Unternehmen und Kanzleien stetig weiterentwickelt. Stefan Krauß Datenschutzbeauftragter des StBV SH Seine drei vergangenen Novellierungen werden nicht die letzten sein. Spannend bleibt insbesondere auch die Entwicklung eines eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes. profortis GmbH, Stoverweg 27, 24536 Neumünster e-mail: s.krauss@profortis.de web: www.profortis.de Überarbeitung der Berufsordnung für Steuerberater I Ausgangslage Am 8. September 2010 hat die Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer eine grundlegende Überarbeitung der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) beschlossen. Zum 1. Januar 2011 ist die Berufsordnung nach Genehmigung und Veröffentlichung in Kraft getreten. Für die Novellierung der Berufsordnung gab es mehrere Gründe. Ein Ziel war insbesondere, die Berufsordnung wesentlich zu straffen und zu verschlanken. Mit der beschlossenen Reduzierung von bisher 62 auf nunmehr nur noch 30 Vorschriften ist dies auch gelungen. Die Satzungsversammlung hat sich dabei an dem Grundsatz orientiert, dass die Berufsordnung sich entsprechend dem gesetzlichen Rahmen nach § 86 Abs. 4 Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darauf beschränken sollte, die Regelungen des StBerG und dabei insbesondere die Berufspflichten des Steuerberaters näher zu konkretisieren. Lediglich den Gesetzeswortlaut wiederholende Regelungen wurden ebenso gestrichen wie entbehrliche zivil-, handels- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Damit sollte zum einen verhindert werden, dass der Eindruck einer doppelten Regulierung entsteht und zum anderen sollten die Änderungen durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz praxisgerecht umgesetzt werden 24 II Wesentliche Änderungen der Berufsordnung Der erste Teil der Berufsordnung regelt die zentralen Berufspflichten des Steuerberaters. Dort wurden in § 1 BOStB zunächst die allgemeinen Grundsätze aufgenommen, wonach Steuerberater und Steuerbevollmächtigte Angehörige eines freien Berufes und ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege sind. Neu hinzugetreten ist im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit die Regelung in § 3 Absatz 2 BOStB, wonach die Annahme von Mandaten durch einen Steuerberater oder einen Angehörigen eines sozietätsfähigen Berufs erfolgen muss, damit sind auch angestellte Steuerberater eingeschlossen. Ein weiteres Moment der Eigenverantwortlichkeit ist in der Regelung des Absatzes 3 zu sehen, wonach durch Zeichnungsrechte die Eigenverantwortung gewahrt bleibt, wobei hierbei auf die wesentliche Korrespondenz abgestellt wird. Absatz 4 stellt klar, dass die Eigenverantwortlichkeit auch bei der elektronischen Korrespondenz zu wahren ist. Der Steuerberater muss also auch bei der Online-Kommunikation den allgemeinen Überwachungspflichten nachkommen. Die bisherigen umfangreichen Regelungen der alten Berufsordnung zur Werbung wurden in der Neufassung des § 9 BOStB erheblich gestrafft und in nur noch einer Vorschrift konzentriert. Dabei werden S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N die einzelnen Werbeträger nicht mehr gesondert geregelt, vielmehr gelten die neuen Bestimmungen für alle Kundmachungsformen. Im Weiteren bestimmt die Verordnung, dass berufswidrige Werbung insbesondere dann vorliegt, wenn wettbewerbswidrig geworben wird. Neu aufgenommen in die Berufsordnung wurde auch die Bestimmung in Absatz 3, wonach andere Bezeichnungen als amtlich verliehene Berufs-, Fachberater- und Fachanwaltsbezeichnungen, akademische Grade und staatliche Graduierungen, z. B. Hinweise auf absolvierte Fortbildungen, von Steuerberatern nur dann geführt werden dürfen, wenn eine klare räumliche Trennung von der zusammenhängenden Angabe des Namens und der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ eingehalten wird. Diese Bestimmung basiert auf der gängigen Auslegung des § 43 Abs. 2 StBerG sowie der aktuellen Rechtsprechung des BFH und des Bundesverfassungsgerichts. In Folge der Bestimmung des § 10 BOStB wird positiv festgestellt, dass der Steuerberater nur eine berufliche Niederlassung hat. Neu aufgenommen wurde eine Regelung, wonach der Steuerberater an seiner beruflichen Niederlassung für Mandanten, Gerichte und Behörden angemessen erreichbar sein muss. Diese Pflicht zur angemessenen Erreichbarkeit folgt aus der Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung. Die Regelung wurde mit dem Wort „angemessen“ bewusst offen formuliert, um mögliche Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen zu können. Eine besondere Stellung nimmt § 16 BOStB ein, denn dort wird näher erläutert, welche Möglichkeiten aus der durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz eingeführten Regelung in § 57 Abs. 4 Nr. 1, 2. Halbsatz StBerG eröffnet werden. Infolge der gesetzlichen Regelung wurde zwar grundsätzlich an dem Verbot der gewerblichen Tätigkeit festgehalten. Es wurde aber die Möglichkeit eröffnet, dass die Steuerberaterkammer Ausnahmen von dem Verbot der gewerblichen Tätigkeit zulassen kann, wenn eine Verletzung von Berufspflichten bei der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit nicht zu erwarten ist. Die Satzungsversammlung hat diese Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung konkretisiert. Dabei handelt es sich um Fallkonstellationen, bei denen bei abstrakter Betrachtungsweise davon ausgegangen werden kann, dass die Gefahr einer Verletzung von Berufspflichten nicht besteht. Gänzlich neu geregelt wurde die Frage der Praxisver- pachtung in § 28 BOStB. Diese ist nunmehr gestattet, nachdem es sich bei der Verpachtung faktisch um eine Sonderform des Praxisverkaufs handelt. Dabei hängt die tatsächliche Übernahme von der Zustimmung des Mandanten ab und setzt einen neuen Vertragsabschluss mit dem Pächter voraus. Im Falle der Verpachtung kommt es bei Beendigung des Pachtvertrages wiederum zu einem Neuabschluss mit dem Verpächter. III März 2011 SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT Fazit Durch die Neufassung und Straffung ist die seit Jahresbeginn geltende Berufsordnung wesentlich schlanker und praxisgerechter geworden. Überflüssige Regelungen wurden gestrichen und die Berufsordnung an die an den letzten Jahren erfolgten Änderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung umfassend angepasst. Die Berufsordnung ist damit zukunftsgerecht gestaltet und entspricht den europäischen Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Rechtsanwalt Knut Henze, Geschäftsführer der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein + + + + + Kommentar + + + + + Die Neufassung des § 16 BOStB ermöglicht dem Berufstand mehr Flexibilität bei der Berufsausübung, insbesondere bei den vereinbaren Tätigkeiten, ohne die grundsätzliche Berufspflicht zur Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Auch die in § 28 BOStB neu geregelte Möglichkeit zur Praxisverpachtung führt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu mehr Gestaltungsfreiheiten bei der Praxisübergabe. Insbesondere die beiden genannten Vorschriften wurden sehr intensiv, aber wie ich meine, konstruktiv diskutiert. Insgesamt halte ich die Modernisierung der Berufsordnung für sehr gelungen, trägt sie doch zum einen der gesellschaftlichen und berufsständischen Entwicklung Rechnung, zum anderen erleichtert sie die Arbeit der Kollegenschaft auch in Hinsicht auf konkurrierende Berufsbilder. Diese dynamische Entwicklung werden wir auch in Zukunft fortsetzten müssen. Präsident Lars-Michael Lanbin 25 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 WAS SONST NOCH INTERESSIERT 26 Nutzen und Gefahren mobiler Endgeräte leiner, Schneller, Besser – Diese Viren, Würme, Trojaner: Auch mobile drei Wörter bestimmen den Endgeräte sind davon nicht verschont. technologischen Fortschritt des einDurch das Surfen im Internet, das undzwanzigsten Jahrhunderts. So verAbrufen schadhafter E-Mails oder das steht man unter dem Begriff „Mobile Installieren von Schad-Software könEndgeräte“ Systeme, welche aufnen sich Viren auf dem Mobilgerät vergrund ihrer Größe und ihres Gewichts breiten. Folgen sind unter anderem ohne körperliche Anstrengung tragFehlfunktionen auf dem Gerät, Hardbar und somit mobil einsetzbar sind. ware-Schäden oder Datendiebstahl. Endgeräte sind in diesem Fall ausschließlich in ihrer informationstechWardriving: Hierbei werden systemanischen und kommunikationstechtisch offene WLAN-Verbindungen genischen Definition zu verstehen. Dies sucht. Hacker verbinden sich mit dieStefan Reischl, agenda sind beispielsweise Notebooks, Netsen, um sogenannte Malware (Viren, books, PDA’s (Personal Digital Assistants) und Würme, Trojaner s.o.) ins Netz zu schleusen. Dies kann Mobiltelefone. Früher eigneten sich derartige Techunterschiedliche Auswirkungen haben: Bluejacking: Versand unerwünschter nologien lediglich zum Telefonieren oder Verwalten SMS-Nachrichten von Adressen und Kontakten und der Nutzer musste Bluesnarfing: Reiner Informationsdiebstahl meist auf viele verschiedene Geräte für unterschiedBluebugging: Ausführen von Befehlen liche Aufgaben zurückgreifen. In den letzten Jahren mit Fremdgeräten haben sich „Mobile Endgeräte“ jedoch zu wahren Alleskönnern entwickelt, die dank ihrer geringen Es ist unübersehbar: Die Liste der lauernden Gefahren Größe, ihres Gewichts und ihres Funktionsumfangs ist lang. Doch niemand ist all den Risiken unausflexibel einsetzbar sind. weichlich ausgesetzt. Wir von AGENDA möchten Sie als Anwender für dieses Thema sensibilisieren. Denn Egal, ob Sie in der U-Bahn auf dem Weg zur Arbeit noch an einer Präsentation arbeiten oder im Urlaub ein verantwortungsbewusster Umgang stellt sicher, in Italien Ihr Bankkonto überprüfen – ungebundenes dass Sie die neuen Technologien professionell und geArbeiten ist in jedem Fall gegeben. Die Technik und fahrlos einsetzen können. die Übertragungsrate mobiler Endgeräte haben sich in den letzten Jahren stark verbessert, so dass der Das Gerät selbst sollte einen aktuellen Virenscanner und Anwender auf immer mehr Anwendungen im Bereich eine Firewall aufweisen, um Angriffe von außen abzuKommunikation, Organisation, Multimedia und wehren. Zudem ist es wichtig, sämtliche Software bzw. Internet zurückgreifen kann. Anwendungen aktuell zu halten. Mit Updates werden Sicherheitslücken geschlossen. Angreifer können sich Die Nutzung mobiler Endgeräte bringt allerdings diese nicht mehr zu Nutze machen. Um die Daten auch nicht nur Vorteile mit sich. Sie birgt auch zahlreiche bei Entwendung des Gerätes vor Dritten zu schützen, Gefahren, die vor allem auf die mobile Internetnutsind Passwortabfrage sowie eine Festplattenverschlüssezung zurückzuführen sind. lung Vorrausetzung. Gerne werden auch Smartcards, Fingerabdruckscan oder andere elektronische Schlüssel Diebstahl: Wie der Name „mobil“ schon sagt, sind verwendet, um den Zugriff auf das Gerät einzuschränken. diese Geräte nicht örtlich gebunden und können Auch bei der Verbindung ins Netz müssen viele Dinge daher dementsprechend leicht entwendet werden. beachtet werden. Nur bei einer verschlüsselten VerbinDaher ist es wichtig, die Festplatte zu verschlüsseln, dung durch beispielsweise WPA2 ist bedenkenloses eine Tastensperre mit Passwortabfrage und natürlich Surfen möglich. Bei öffentlichen HotSpots (öffentliche eine Pin-Vergabe zu konfigurieren. WLAN-Verbindungen) sollte auf das Übertragen sensi- K S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N bler Daten wie Pin-Codes, Passwörter, Kreditkartennummern etc. verzichtet werden. Auf das Ansteuern fragwürdiger Internetseiten sowie das Öffnen unbekannter Dateien bzw. Anhänge sollten Sie möglichst komplett verzichten. Fazit Technische Möglichkeiten nehmen mit der Zeit immer mehr zu. Zu verrichtende Arbeiten verlagern sich da- durch auch häufiger auf mobile Endgeräte. Dabei nimmt leider nicht nur die funktionelle Erweiterung stetig zu, es vermehren sich auch die Gefahren. Geht man jedoch sensibel mit den gegebenen Möglichkeiten um, eröffnet sich dank der Mobilität ein komfortabler, örtlich ungebundener neuer Arbeitsaspekt. März 2011 WAS SONST NOCH INTERESSIERT Stefan Reischl, Fachinformatiker Systemintegration bei AGENDA. Lange Erkrankung von Mitarbeitern und aufgelaufende Urlaubsansprüche – Kündigung? er Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Arbeitgeber Anfang 2009 mit einer Entscheidung über das Urlaubsrecht bei lang erkrankten Mitarbeitern vor eine schwierige Situation gestellt. D beitgeber ergeben. Entweder er muss auf einen Arbeitnehmer mehrere Wochen oder gar Monate verzichten, hierfür aber Lohn und unter Umständen auch zusätzliches Urlaubsgeld bezahlen. Oder er muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhebliche Summen an Urlaubsabgeltung bezahlen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfällt Urlaub, wenn er nicht bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres genommen wurde, unabhängig Dabei ist zu beachten, dass aufgrund davon, warum er bis zu diesem Zeitdieser Rechtsprechung auch die Oliver Domscheit, Rechtsanwalt, Kiel punkt nicht genommen werden konnVerjährungsfristen des BGB wohl te. Der EuGH hat nun entschieden, nicht zur Anwendung kommen. Dies dass diese Regelung unwirksam ist, wenn ein kann dazu führen, dass ein Arbeitnehmer, der seit Arbeitnehmer aufgrund längerer Erkrankung den dem Jahr 2006 arbeitsunfähig erkrankt ist, den geUrlaub nicht nehmen konnte. Das Bundesarbeitssamten Urlaub aus dem Zeitraum der Arbeitsunfähiggericht (BAG) hat sich dem angeschlossen. keit nach Wiederaufnahme der Arbeit nehmen kann oder dieser bei Kündigung abzugelten ist. Dies gilt Dies führt zu folgender Situation: War ein Arbeitauch für Arbeitnehmer, die seit Jahren ausgesteuert nehmer in den Jahren 2009 und 2010 durchgängig sind, deren Arbeitsverhältnis aber weder durch Künarbeitsunfähig erkrankt, wird er aber im Jahr 2011 digung oder Aufhebungsvertrag beendet worden ist. wieder arbeitsfähig, kann er seinen Jahresurlaub aus Da sich hier erhebliche finanzielle Belastungen sumden Jahren 2009 und 2010 zusätzlich zu dem Urlaub mieren können, stellt sich für den Arbeitgeber die aus dem Jahr 2011 nehmen. Scheidet der Mitarbeiter im Jahr 2011 aus dem Arbeitsverhältnis aus, ohne Frage, ob er das Arbeitsverhältnis beenden kann. Im wieder zu gesunden, so ist neben dem Urlaub aus Kleinbetrieb mit regelmäßig nicht mehr als zehn Arbeitdem Jahr 2011 auch der noch offene Urlaub aus den nehmern bzw. regelmäßig nicht mehr als fünf ArbeitJahren 2009 und 2010 abzugelten. Hieraus können nehmern, die vor dem 01.01.2004 eingestellt worden sich erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Arsind, ist eine Kündigung des Arbeitnehmers mit 27 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 WAS SONST NOCH INTERESSIERT gewissen Ausnahmen ohne weitere Voraussetzungen möglich. Bei größeren Arbeitgebern ist eine Kündigung aufgrund der Krankheit unter den folgenden Voraussetzungen möglich: Es muss eine negative Gesundheitsprognose gegeben sein. Sodann müssen durch die Fehlzeiten erhebliche Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen entstehen und schließlich müssen die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Interessen des Arbeitnehmers an der Fortführung überwiegen. Ob eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, bedarf einer eingehenden Prüfung. Dabei ist unter Umständen die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX erforderlich. Bei der Frage, ob durch die prognostizierten Fehlzeiten erhebliche Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen entstehen, ist zu klären, ob die noch weiter zu erwartenden Arbeitsunfähigkeitszeiten und insbesondere die sich weiter aufbauenden Urlaubsansprüche eine erhebliche Belastung für den Arbeitgeber bedeuten. Eine gefestigte Rechtsprechung des BAG besteht hier noch nicht. Es bleibt aber festzuhalten, dass die neuere Rechtsprechung zum Urlaubsrecht Arbeitgeber vor eine schwierige Situation stellt. Ob hierauf mit einer Kündigung des Arbeitnehmers reagiert werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Oliver Domscheit, Rechtsanwalt, Domscheit & Partner, Kiel, www.domscheitpartner.de Vorlagepflichten bei der Prüfung von Mandanten durch die Deutsche Rentenversicherung as Aufgabenspektrum der PrüfPrüfung der Insolvenzgeldumlage dienste der Rentenversiche(seit 01.01.2009) und rungsträger hat sich im Laufe der letzPrüfung der Unfallumlage zur ten Jahre durch entsprechende gesetzgesetzlichen Unfallversicherung geberische Maßnahmen erheblich (seit 01.01.2010) erweitert. Neben der seit 1996 von den Prüfdiensten übernommenen klasIm Verhältnis zwischen der Deutsischen Aufgabe der Beitragsüberschen Rentenversicherung Bund und wachung in Bezug auf den Gesamtden Regionalträgern der Deutschen sozialversicherungsbeitrag inklusive Rentenversicherung erfolgt die Aufder Umlagen nach dem Aufwenteilung der Prüfungen anhand der letzdungsausgleichsgesetz (§ 28p Viertes ten Ziffer in der Betriebsnummer des Reinhard Bär, Deutsche RentenBuch Sozialgesetzbuch (SGB IV) werArbeitgebers (Prüfziffer). Für Betriebe versicherung den heute im Rahmen einer Betriebsmit den Prüfziffern 0 bis 4 ist die prüfung folgende weitere Bereiche mitgeprüft: Deutsche Rentenversicherung Bund und für Betriebe Prüfung der Künstlersozialabgabe nach mit den Prüfziffern 5 bis 9 der Regionalträger zudem KSVG (seit 01.07.2007) ständig. Für den Fall, dass der Arbeitgeber einen Prüfung von Insolvenzschutzregelungen für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bzw. ein ReWertguthabenvereinbarungen (seit 01.01.2009) chenzentrum zur Abrechnung bevollmächtigt hat, D 28 Anzeige Haufe S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 WAS SONST NOCH INTERESSIERT richtet sich die Zuständigkeit ausschließlich nach der Betriebsnummer der Abrechnungsstelle. Damit die Sozialversicherungsträger in die Lage versetzt werden, die versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Sachverhalte beim Arbeitgeber bzw. seiner Abrechnungsstelle nachvollziehen zu können, hat der Gesetzgeber Arbeitgebern und Abrechnungsstellen besondere Aufzeichnungspflichten – wie auch für den Bereich des Steuerrechtes – auferlegt. weise finden sich in der Finanzbuchhaltung Honorarzahlungen an vermeintlich selbstständig tätige Personen, die rechtsfehlerhaft nicht als abhängig Beschäftigte behandelt wurden und somit nicht in den sozialversicherungsrechtlichen Aufzeichnungen geführt worden sind. Steuerberater bzw. sonstige abrechnende Stellen haben gemäß § 98 Abs. 1 Satz 6 SGB X die gleichen Vorlageverpflichtungen wie die Arbeitgeber. In jüngster Vergangenheit häufen sich die Fälle, in denen Steuerberater bei angemeldeten Betriebsprüfungen lediglich die elektronisch gespeicherten Entgeltdaten zur Einsicht vorlegen. Es ist auch festzustellen, dass die mit der schriftlichen Prüfanmeldung geforderten Unterlagen/Belege nicht bei Prüfbeginn vorliegen. Dies macht eine Verlängerung der Prüfung bisweilen unumgänglich. Von dieser Mehrbelastung sind nicht nur die Mitarbeiter der Prüfdienste, sondern auch die Mitarbeitenden in den Steuerbüros betroffen. Neben den Angaben zu den Arbeitsentgeltbestandteilen, welche der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen, gehören regelmäßig auch Angaben zu den Entgeltbestandteilen, die nicht der Beitragspflicht unterliegen, zu den aufbewahrungsund vorlagepflichtigen Unterlagen. Über die Entgeltabrechnungen hinaus gehören somit zu den bei einer Betriebsprüfung vorzulegenden Entgeltunterlagen auch folgende beispielhaft aufgeführte Unterlagen: Aufzeichnungen über die Beitragsfreiheit einzelner Lohnbestandteile (z. B. Reisekosten, Stundenaufzeichnungen zu Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen, Direktversicherungsverträge), Nachweise über das Vorliegen von Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht (z. B. Studiennachweis, Befreiungsbescheid), Erklärungen von kurzfristig geringfügig Beschäftigten über eventuelle weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr, Arbeitsverträge, Niederschriften nach dem Bundesnachweisgesetz und Berichte der Finanzbehörden über durchgeführte Lohnsteuerprüfungen. Nach den Vorschriften der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) können zwar die Entgeltunterlagen auf maschinell verwertbaren Datenträgern geführt werden. Die Daten müssen aber innerhalb der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar vorgehalten werden. Wegen der Entrichtung von Beiträgen hat der Arbeitgeber die Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen, aus denen die Angaben über die Beschäftigungen hervorgehen, vorzulegen (§ 98 Abs. 1 und 1a SGB X). Die Vorlageverpflichtung gegenüber den Rentenversicherungsträgern anlässlich der Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen ist dabei nicht auf den Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung beschränkt; sie erstreckt sich vielmehr über den gesamten Bereich des Rechnungswesens (§ 11 Abs. 2 BVV). Dies schließt die gesamte Finanzbuchhaltung des Betriebes einschließlich aller Vor- und Nebenaufzeichnungen in die Prüfung mit ein (BR-Drucksache 171/89). Hintergrund dieser Regelungen ist die Feststellung und Zusammenfassung aller sozialversicherungsrechtlich bedeutsamen Vorgänge; beispiels- Weitere Informationen zu den Aufgaben und den Vortrags- und Informationsveranstaltungen des Prüfdienstes sind einsehbar auf der Homepage: deutsche-rentenversicherung-bund.de unter „Zielgruppen: Arbeitgeber/Steuerberater“. Im Gegensatz zu den Finanzbehörden ist es den Prüfern der Rentenversicherungsträger noch nicht möglich, die elektronisch vorgehaltenen Daten maschinell zu verwerten. Die für die Lesbarkeit + + + Wieso passiert immer genau so viel, wie in die Zeitung passt? + + + 30 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N notwendige technische Ausstattung (PC, Datensichtgerät) ist daher dem Prüfer zur Verfügung zu stellen. Die Deutsche Rentenversicherung beabsichtigt, zum 01.01.2012 die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung einzuführen. Danach ist auf freiwilliger Basis vorgesehen, dass der Arbeitgeber oder ein beauftragter Steuerberater bestimmte Daten aus der Lohnund Gehaltsabrechnung sowie der Finanzbuchhaltung per Datenübertragung (nach vorgegebenen Datensätzen) der Rentenversicherung übermittelt. Die Daten werden maschinell nach vorgegebenen Kriterien abgeprüft. Es wird erwartet, dass sich dadurch der Prüfaufwand vor Ort deutlich verringern oder in Einzelfällen ganz entfallen kann. Mit ausgewählten Softwareherstellern ist ab 01.07.2011 eine Pilotphase vorgesehen. Reinhard Bär, Deutsche Rentenversicherung Bund, Leiter des Prüfbüros Lübeck im Prüfbezirk Schleswig-Holstein Anzeige Rohwer/Mehrens März 2011 WAS SONST NOCH INTERESSIERT S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 WAS SONST NOCH INTERESSIERT Beim Engagement in Dänemark: Forderungen und Auflagen der Gewerkschaft einplanen! er in Dänemark tätig wird, sollte unbedingt eventuelle Meldeund Zulassungspflichten beachten. Im Fall einer Mitarbeiterentsendung sind darüber hinaus bei der Kalkulation eventuelle Forderungen dänischer Gewerkschaften zu berücksichtigen. W fordert, innerhalb eines kurzen Zeitrahmens einen Tarifvertrag zu unterzeichnen und zurückzusenden. Mitglieder dänischer Arbeitgeberverbände sind automatisch dazu verpflichtet, den geltenden Tarifvertrag einzuhalten. Die Aufforderung ist zugleich die erste Die Festsetzung von Löhnen, ArbeitsBlockadewarnung. Unterzeichnet der zeiten u. ä. ist in Dänemark nicht geBetrieb den Tarifvertrag nicht, wird setzlich geregelt, sondern den Tarifihm eine zweite Blockadewarnung zuparteien überlassen. Daher sind die Anna Griet Hansen, Außenwirtschafts- gestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist es dänischen Gewerkschaften tradiberatung Handwerk, HWK Flensburg dänischen Gewerkschaftsmitgliedern tionell sehr stark: Etwa 80 % der Däund Arbeitssuchenden untersagt, für das Unternehnen arbeiten nach tarifvertraglichen Bedingungen. men tätig zu werden. Die Tarifverträge werden für drei Jahre abgeschlossen. Die aktuelle Tarifperiode begann im März 2010 und Lenkt das Unternehmen auch dann nicht ein, wird ein endet 2012. Sympathiekonflikt eingeleitet. Sämtlichen organisierten Arbeitnehmern wird untersagt, unterstützend für Um das Lohnniveau in Dänemark auf konstant hodas ausländische Unternehmen tätig zu werden und hem Niveau zu halten, sind die Gewerkschaften daalle Lieferungen und Dienstleistungen für das berum bemüht, dass auch entsandte Arbeitnehmer aus streikte Unternehmen werden eingestellt. Im Rahmen dem Ausland zu den in Dänemark üblichen Bedindieser Sympathiekonflikte kam es nach Berichten von gungen beschäftigt werden. Dänischen Unternehmen Handwerksbetrieben bereits zu kriminellen Übergrifwird empfohlen, beim Vertragsschluss mit ausländifen auf Arbeitsausrüstung und Arbeitnehmer. schen Unternehmen die Einhaltung eines dänischen Tarifvertrages zu vereinbaren. Die wesentlichen Gewerkschaftsforderungen betreffen Arbeitszeit, Stundenlohn, Urlaubs- und FeiertagsDeutsche Handwerksunternehmen, die in Dänemark vergütung sowie die betriebliche Alters- und Gesundtätig sind, werden zurzeit vermehrt von dänischen heitsvorsorge. Die derzeitig übliche Arbeitszeit in Gewerkschaften mit der Auflage kontaktiert, einen Dänemark beträgt 37 Wochenstunden. Überstunden Zutrittstarifvertrag zu unterzeichnen. Die Arbeitsstelmüssen gesondert vergütet werden. len dieser Unternehmen sind aufgrund der RUTMeldepflicht öffentlich einsehbar und so ist den Die tariflichen Mindeststundenlöhne unterscheiden Gewerkschaften zu jeder Zeit bekannt, wie viele sich je nach Branche. Für Maurer beträgt der aktuelle Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens sich an welchem Ort befinden. Mindestlohn 110,75 dänische Kronen, was 14,77 Euro entspricht. Von Unternehmen, die nicht Mitglied eines dänischen Arbeitgeberverbandes sind, wird die Zunächst wird sich die Gewerkschaft direkt am Einhaltung des anderthalbfachen Satzes verlangt Arbeitsort an die Mitarbeiter wenden, um Einblick in (22,12 Euro). In diesen Beträgen sind keine Sozialdie Lohn- und Arbeitsbedingungen zu bekommen. Ist abgaben enthalten. Die Lohnnebenkosten deutscher deren Arbeitgeber nicht Mitglied eines dänischen Arbeitgeber werden prinzipiell nicht berücksichtigt. Arbeitgeberverbandes, wird er schriftlich dazu aufge- 32 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N In Dänemark ist die Lohnfortzahlung während des 30-tägigen Urlaubs unüblich. Auch ausländische Unternehmen sollen 12,5 % des in Dänemark erwirtschafteten Bruttolohns in eine Urlaubskasse einzahlen, aus der der Arbeitnehmer während seines Urlaubs Zahlungen erhält. Das gleiche trifft auf die Entgeltzahlung während der gesetzlichen Feiertage zu (6,9 %). Gleichrangige Zahlungen an deutsche Urlaubskassen werden üblicherweise anerkannt. Unter- nehmen, die nicht am Urlaubskassenverfahren teilnehmen, sollten die Entgeltfortzahlung entsprechend umrechnen und mit der Gewerkschaft die Anerkennung verhandeln. März 2011 WAS SONST NOCH INTERESSIERT Eigentlicher Knackpunkt der Gewerkschaftsforderungen ist die in Dänemark übliche betriebliche Alters- und Gesundheitsvorsorge, in deren Rahmen 12,15 % des in Dänemark erwirtschafteten Brutto- Anzeige Hugo Hamann 33 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 WAS SONST NOCH INTERESSIERT lohns an die dänische Pensionskasse einzuzahlen sind. 8,15 % sind vom Arbeitgeber zu tragen und der Rest entfällt auf den Mitarbeiter. Nach Beendigung der Arbeiten können sich die Arbeitnehmer auf Antrag die geleisteten Zahlungen auszahlen lassen. Sie unterliegen jedoch der dänischen Besteuerung. Unter Berücksichtigung dieser Forderungen sowie der deutschen Lohnnebenkosten sollten deutsche Arbeitgeber im Entsendefall deutlich höhere Lohnkosten einkalkulieren, als sie dies für Einsätze in Deutschland täten. So liegen die Lohnkosten bei einer Tätigkeit in Dänemark 28 % höher als in Deutschland, wenn das entsendende Unternehmen Mitglied eines dänischen Arbeitgeberverbandes ist. Geht es um den Abschluss eines Zutrittstarifvertrags liegen die Kosten gar 59 % höher als in Deutschland und bei vergleichbarem Stundenlohn sogar 24 % über den Lohnkosten eines dänischen Arbeitgebers. Um deutlich erhöhte Lohnkosten zu vermeiden, haben deutsche Unternehmen mehrere Möglichkeiten: Wer eine Baustelle zeitnah abschließen und danach voraussichtlich nicht oder nur wenig in Dänemark tätig wird, tut gut daran, die Verhandlungen mit der Gewerkschaft bis Baustellenabschluss hinaus zu zögern. Auch die Mitgliedschaft im dänischen Arbeitgeberverband ist förderlich, um den Abschluss eines Zutrittstarifvertrags zu vermeiden. Sind Auftraggeber und Unternehmer bezüglich des Fertigstellungszeitpunkts flexibel, besteht schließlich die Möglichkeit, die Gewerkschaftsforderungen zu ignorieren und die Aufhebung der Blockade abzuwarten. Anna Griet Hansen Außenwirtschaftsberatung Handwerk Handwerkskammer Flensburg Telefon 0461 866-197 E-Mail a.hansen@hwk-flensburg.de Praxenbörse: Unser Service für Sie! In der Praxen- und Kooperationsbörse können Sie Ihre individuellen Wünsche und Daten für den Kauf oder Verkauf Ihrer (einer) Steuerberaterpraxis (Sozietät) eintragen. Die Daten (Name u. Anschrift) werden nur dem Verband bekannt und nur wir vermitteln zwischen den Berufsangehörigen. Sie finden die Praxenbörse unter www.stbvsh.de „Praxenbörse“. Insbesondere Praxisangebote erhalten erfah- 34 rungsgemäß im Durchschnitt mindestens 5 bis 10 Zuschriften von Berufskollegen, die an einer Übernahme interessiert sind. Diesen Service können Sie auch nutzen, wenn Sie selbst keinen Zugang zum Internet haben. Wir senden Ihnen gern ein Fax-Formular für den Anzeigenauftrag und übernehmen dann für Sie den Eintrag ins Internet. Die ChiffreZuschriften erhalten Sie dann per Post von uns. Bitte rufen Sie uns an: (04 31) 99 79 70 Anzeige Förster S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 WAS SONST NOCH INTERESSIERT 15. Deutsche Tennismeisterschaften der Steuerberater in Hinterzarten n der Zeit vom 10.–15. Juli 2011 veranstaltet die Steuerberaterkammer Südbaden zusammen mit der Hochschwarzwaldtourismus GmbH und dem Tenniszentrum Hinterzarten die 15. Deutschen Tennismeisterschaften für Steuerberater. Zugelassen zu diesem Turnier sind Steuerberater/ -innen und Steuerbevollmächtigte mit beruflicher Niederlassung in Deutschland. Neben dem Turnier wird ein umfangreiches Rahmenprogramm angeboten. Insbesondere besteht auch für die Familienangehörigen, die den Weg bislang noch nicht zum Tennis gefunden haben, die Möglichkeit, Tennis mit I Anzeige Hahn & Storm Hilfe eines versierten Trainers zu erlernen. Da in diesem Jahr die Schleswig-Holsteiner den Begrüßungsabend ausrichten, sind insbesondere die Nordlichter eingeladen, teilzunehmen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Steuerberaterkammer Südbaden, Frau Regina Zink, Telefon: 07 61/7 05 26-11, E-Mail: regina.zink@stbksuedbaden.de. Dipl.-Vw. Peter Tiedgen, Steuerberater, WP, Kiel S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N + + + Aktuelle Urteile des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts + + + 1 K 46/09 Urteil vom 27. Oktober 2010 2 K 56/10 Urteil vom 02. Februar 2011 Stichwort: Die Einstufung einer über einen längeren Stichwort: Handwerkerleistung im Rahmen von NeuARBEITSRECHT Zeitraum defizitär betriebenen Pferdezucht als Liebbaumaßnahmen sind nicht gem. § 35a EStG abzugshabereibetrieb richtet sich maßgeblich nach der fähig. Betriebsgröße und dem verfolgten züchterischen § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG Konzept. § 13 EStG 3 K 57/10 Urteil vom 01. Februar 2011 Stichwort: Der Insolvenzverwalter kann einen Finanz3 V 134/10 Beschluss vom 02. Dezember 2010 rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid aufnehStichwort: Aussetzung der Vollziehung eines Grundmen, mit dem eine Gläubigeranfechtung geltend geerwerbsteuerbescheides wegen verfassungsrechtlicher macht wird. Er wird dadurch zum Kläger, der urBedenken gegen die Ermittlung der Bemessungssprüngliche Kläger zum Beklagten. grundlage nach Grundbesitzwerten. § 4 Abs. 1, § 11, § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1 AnfG; § 191 AO; § 69 Abs. 3 FGO; §§ 155 Abs. 2, 162 Abs. 5 AO; § 818 BGB §§ 1 Abs. 3, 8 Abs. 2 GrEStG 2 K 287/07 Urteil vom 09. März 2011 Stichwort: Nimmt ein GmbH-Gesellschafter bei der GmbH ein Darlehen auf, um damit Beiträge zu Lebensversicherungen zu finanzieren, die wiederum als Sicherheit für den Erwerb einer Immobilie durch die GmbH dienen, sind die vom Gesellschafter an die GmbH zu entrichtenden Schuldzinsen für das Darlehen keine Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen. §§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG März 2011 STEUERRECHT 3 K 64/10 Urteil vom 01. Februar 2011 Stichwort: Ein Verzögerungsgeld kann auch dann verhängt werden, wenn Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung nicht fristgerecht vorgelegt werden, die Buchführung aber nicht ins Ausland verlagert worden ist. §§ 26, 146 Abs. 2a, 146 Abs. 2b, 195, 200, 328, 335 AO Kompetente Partner für Kommunen und ihre Unternehmen DATEV unterstützt Steuerberater bei kommunalen Mandaten ommunen und ihre Betriebe haben sich derzeit weit reichenden Veränderungen zu stellen. Neben der in Nordrhein-Westfalen bereits vollzogenen Umstellung des „alten“ kommunalen Finanzwesens auf ein „neues“ kaufmännisches Rechnungswesen ordnen viele Städte und Gemeinden unter dem Diktat der K schwachen finanziellen Mittel auch ihre Verwaltungsabläufe neu. Für Steuerberater erwächst daraus ein zusätzliches Beratungsfeld. Je mehr öffentliche Verwaltungen nach wirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten verlangen, desto mehr ist 37 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 STEUERRECHT auch Beratung gefragt, für die Steuerberater geradezu prädestiniert sind. Bisher findet im kommunalen Umfeld allerdings noch wenig Betreuung durch Berufsangehörige statt, obwohl diese mit einem großen, auch betriebswirtschaftlichen Erfahrungshintergrund wertvolle Dienste leisten können. Gerade in Fragen der Vermögensbewertung und Bilanzierung oder bei den anders gelagerten steuerlichen Aspekten können sie die Kommunen hervorragend betreuen. Mit einem umfassenden Leistungsspektrum unterstützt die DATEV ihre Genossenschaftsmitglieder dabei. Kern des DATEV-Angebots für Kommunen und kommunale Unternehmen ist das Softwarepaket rund um das kommunale Finanzwesen. Neben bundeslandspezifischen Kontenrahmen für die Finanzbuchführung enthält es auch Anwendungen für den Jahresabschluss, die Konsolidierung, die Finanzrechnung und den Zahlungsverkehr. Darüber hinaus ermöglicht das System eine unkomplizierte Budgetierung, Mittelbewirtschaftung und Haushaltssteuerung. Ergänzt wird das Softwarepaket durch die Kosten- und Leistungsrechnung, die Anlagenbuchführung und die Veranlagung kommunaler Abgaben wie Steuern, Gebühren und Beiträge. Mit spezieller Lohnsoftware lassen sich zudem die Bezüge aller Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung abrechnen, inklusive der Besoldung kommunaler Beamten. Basierend auf den gesammelten und konsolidierten Daten aus dem Rechnungswesen, den Leistungs- und Personalabrechnungssystemen oder dem Vermögenshaushalt kann so ein effizientes Controlling eingerichtet werden. Neben Kommunen setzen auch zahlreiche kommunale Betriebe beim Rechnungswesen und bei der Veranlagung von Beiträgen und Gebühren auf DATEV-Programme. Die Anwendungen können ebenso im Nürnberger Rechenzentrum betrieben und im Application Service Providing (ASP) genutzt werden. Daneben fungiert das DATEV-Rechenzentrum als zentrale Datenplattform, revisionssicheres Archiv und als Datendrehscheibe. Auch zuverlässige Druck- und Versanddienstleistungen auf außerordentlich hohem Sicherheitsniveau können den Städten und Gemeinden zu Einsparungen verhelfen. Das Lösungsangebot ergänzt und erweitert DATEV permanent – auch durch die Zusammenarbeit mit anderen Anbietern. So unterhält die Genossenschaft beispielsweise eine strategische Partnerschaft mit dem Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) mit Sitz in Lemgo. Kommunale Anwender von DATEV-Software können bundesweit auf die dort bereitgestellten Fachverfahren, wie etwa das Meldewesen, Personenstandswesen oder Wahlsoftware sowie weitere Dienstleistungen, wie Beratung, Schulung, Installation, Wartung und Support bis hin zur Archivierung kommunaler Daten, zurückgreifen. Darüber hinaus berät DATEV bei der Einführung effizienter Prozesse und Organisationsstrukturen. Dabei kann die Genossenschaft auf mehrjährige Erfahrung bei Restrukturierungsmaßnahmen und Doppik-Einführungen in öffentlichen Verwaltungen aus inzwischen fast allen Bundesländern zurückgreifen. Aberglaube wird erst dann beeindruckend, wenn jemand sein dreizehntes Monatsgehalt ablehnt. 38 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N Wir empfehlen Ihnen folgende Neuerscheinungen: Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und andere Verkehrsteuern 496 Seiten, 6. Auflage 2011, gebunden, ERICH FLEISCHER VERLAG, ISBN 978-3-8168-1136-7, Preis 54,00 € In dem Band werden neben der Grunderwerbsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer auch die Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer und Rennwett-/Lotteriesteuer erläutert. Die 6. Auflage wurde komplett überarbeitet und unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung aktualisiert. Die Ausführungen zu den Bereichen Versicherung-, Feuerschutz-, Rennwett- und Lotteriesteuer vermitteln Spezialwissen, das in dieser Kommentarform auf dem Markt kaum erhältlich ist. Der Kraftfahrzeugsteuerteil ist besonders ausführlich und auf aktuellstem Stand. Gerhard Dammeyer, Almut Luhmann, Peter Wojcik Prüfungsfragen in Testform 369 Seiten, Band 2011, brosch., ERICH FLEISCHER VERLAG, ISBN 978-3-8168-5102-8, Preis 34,00 € Das Konzept „Prüfungsfragen“ bietet eine sinnvolle Ergänzung zu einem Lehrbuch. Der Band wendet sich insbesondere an angehende Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter, Steuerinspektoren und Steuersekretäre; auch für die Prüfung zum Steuerfachwirt und zum Steuerberater kann das Buch eine wertvolle Hilfe sein. Über 400 Fragen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad aus den wichtigsten Steuerrechtsgebieten ermöglichen eine sichere Kontrolle über den eigenen Wissensstand und lassen Lücken im vorhandenen Wissen sofort erkennen. Zu jeder Frage werden jeweils mehrere denkbare Antwortmöglichkeiten zur Auswahl angeboten. Umfangreiche Lösungen geben nicht nur Hinweise, weshalb ggf. eine Frage falsch beantwortet wurde, es wird vielmehr die richtige Lösung ausführlich begründet. Der Leser kann so sein Wissen nicht nur überprüfen, sondern gleichzeitig erweitern. Silke Scheller, Barbara Zeilfelder Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer – 68 praktische Fälle 351 Seiten, 7. Auflage 2011, brosch., ERICH FLEISCHER VERLAG, ISBN 978-3-8168-3107-5, Preis 34,50 € Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt hatte, erfolgte durch das Erbschaftsteuerreformgesetz eine weitreichende Überarbeitung dieses Rechtsgebiets. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde auch die verbliebene Ungleichbehandlung von Ehegatten und Lebenspartnern beseitigt. Die vorliegende 7. Auflage des Praxisfälle-Bandes behandelt das neue, reformierte Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in 68 Fällen. Dabei werden auch die zum neuen Recht ergangenen gleichlautenden Ländererlasse berücksichtigt. Der Band beschränkt sich nicht nur auf die Darstellung der steuerrechtlichen Vorschriften, sondern er vermittelt auch die für die steuerliche Beurteilung notwendigen zivilrechtlichen Grundlagen des Erbrechts.. März 2011 REZENSIONEN Professor Jürgen Kirschbaum, Professor Markus Beckers Lohnsteuer (GRÜNE REIHE Band 4) 608 Seiten, 15. Auflage 2011, geb., ERICH FLEISCHER VERLAG, ISBN 978-3-8168-1045-2, Preis 45,00 € Die vorliegende 15. Auflage des Bandes 4 der GRÜNEN REIHE bietet eine umfassende Darstellung des gesamten derzeit geltenden Lohnsteuerrechts einschließlich des Solidaritätszuschlags und der Kindergeldregelung. Das Jahressteuergesetz 2010 mit seinen umfangreichen Änderungen im Bereich der Lohnsteuer ist bereits berücksichtigt. Der Band ist in drei Hauptteile gegliedert: Im ersten Teil werden u. a. die Hilfsmittel für den Steuerabzug, Rechts und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die LohnsteuerAußenprüfung, der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber sowie die Antragsveranlagung behandelt. Im zweiten Teil erfolgt die Darstellung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, des Arbeitslohns, der steuerfreien Einnahmen, der Werbungskosten etc. Der dritte Teil behandelt den Familienleistungsausgleich, d. h. Kindergeld und Kinderfreibetrag. Huschens/Lembke Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) 600 Seiten, 2011. Buch. XVIII, kartoniert, C. H. Beck, ISBN 978-3-406-61616-7, Preis 19,90 € Der neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) ersetzt die bisherigen Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR). Der UStAE ist neu gegliedert entsprechend den Paragrafen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und diesen zugeordnet; er ist der amtliche Kommentar der Finanzverwaltung zum UStG und regelt die Behandlung zahlreicher Einzelfälle. Für den Rechtsanwender ist er so wichtig wie das Gesetz. Die aktuellen BMF-Schreiben sind ebenso eingearbeitet worden wie die umfangreiche neue Rechtsprechung des BFH und des EuGH. Der Text ist so gestaltet, dass die Änderungen schnell erkennbar sind, Marginalien am Rand geben Hinweise auf die bisherigen Regelungen der UStR und auf die Bedeutung der Neuregelung. 39 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 ARBEITSRECHT REZENSIONEN Scherrer Rechnungslegung nach neuem HGB 480 Seiten, 3. vollständig überarbeitete Auflage 2011. Buch. XLI, gebunden, C. H. Beck, ISBN 978-3-8006-3787-4, Preis 44,00 € Gleichermaßen als Lehrbuch und Nachschlagewerk konzipiert, erhält der Leser eine umfassende und problembezogene Darstellung der Rechnungslegung nach dem neuen HGB. Der inhaltliche Aufbau orientiert sich vor allem an den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Daneben werden die Grundlagen und die Struktur des Anhangs mit den dazugehörigen Angaben ebenso vorgestellt wie die Grundlagen und die Berichtsgrundsätze für den Lagebericht mit seinen einzelnen Berichtsteilen. Jeder Abschnitt enthält im Anschluss an den beschreibenden Teil Beispiele mit Fragen. Anders als die Vorauflage führt die zweite Auflage nun auch in die Grundzüge der Bilanzierung ein. Volker Schultz Basiswissen Rechnungswesen Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung, Controlling 320 Seiten, 6. Auflage, C. H. Beck, ISBN 978-3-423-50815-5, Preis 11,90 € Grundlagenwissen aus dem Bereich des Rechnungswesens besitzt auch für „Nichtkaufleute“ eine große Bedeutung. Dieses Buch bietet einen Überblick über das gesamte betriebliche Rechnungswesen. Neben Buchführung und Bilanzierung werden die Bereiche Kostenrechnung und Controlling prägnant dargestellt und die bestehenden Wechselbezüge verdeutlicht. Zahlreiche Abbildungen, Beispiele und die übersichtliche Struktur erleichtern das Verständnis. Das umfangreiche Register lässt das Buch zudem zu einem Nachschlagewerk und Handbuch für Studium und Praxis werden. Jürgen Weber/Barbara E. Weißenberger Einführung in das Rechnungswesen Bilanzierung und Kostenrechnung 450 Seiten, 8. überarbeitete und aktualisierte Auflage 2010, XIV, kartoniert, Schäffer-Poeschel Verlag, ISBN 978-3-79102923-8, Preis 29,95 € Dieses Standardwerk führt umfassend in das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen ein. Leicht verständliche Ausführungen zur externen Rechnungslegung und zur Kostenrechnung werden in einen Gesamtrahmen gestellt und miteinander verbunden. Die relevanten Inhalte werden, in bewährter didaktischer Form, problem- und verständnisorientiert und mit zahlreichen konkreten Beispielen aus der Unternehmenspraxis vermittelt. Darüber hinaus sind neueste Entwicklungen der externen 40 Rechnungslegung ebenso berücksichtigt wie aktuelle empirische Erkenntnisse zur Gestaltung des Rechnungswesens – und natürlich wurden die Änderungen bedingt durch das BilMoG eingearbeitet. Rolf Ax/Thomas Große/Jürgen Melchior/Anja Lotz/Christian Ziegler Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung Finanz und Steuern, Band 4 869 Seiten, 20. aktualisierte Auflage 2010, XLI, gebunden, Schäffer-Poeschel Verlag, ISBN 978-3-7910-2999-3, Preis 49,95 € Das vorliegende Buch ist den Studierenden, insbesondere den Auszubildenden in der Finanzverwaltung, aber auch den Beschäftigten in steuerberatenden Berufen ein Wegweiser für die systematische Erarbeitung der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung. Die Darstellung der einzelnen Rechtsbegriffe mit zahlreichen Beispielen gewährleistet eine gezielte Vertiefung des Stoffes. Umfang und Inhalt entsprechen den Anforderungen an die Laufbahnprüfung der Steuerbeamten und sind besonders geeignet zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Für den Praktiker ist dieser Band ein nützliches Nachschlagewerk, das in komprimierter Form gezielte Rechtsinformation bietet. Harald Horschitz/Walter Groß/Bernfried Franck Bilanzsteuerrecht und Buchführung Finanz und Steuern, Band 1 748 Seiten, 12. neu bearbeitete Auflage 2010, XXIX, gebunden, Schäffer-Poeschel Verlag, ISBN 978-3-7910-2942-9, Preis 49,95 € Das vorliegende Buch enthält eine vertiefende Darstellung des Bilanzrechts nach Handels- und Steuerrecht. Weiterer Schwerpunkt sind Ausführungen zum Unternehmenssteuerrecht. Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs werden neben rechtlichen Fragestellungen auch die buchmäßige Behandlung einzelner Positionen dargestellt. Das Werk enthält außerdem viele Beispiele, die eine gezielte Vertiefung des Stoffes gewährleisten. Das erworbene Wissen kann anhand von zwei Kapiteln mit Übungsaufgaben und den dazugehörigen Lösungen sofort überprüft werden. Werner Greilich/Hubert Wings Schnellübersicht Sozialversicherung 2011 248 Seiten, 55. Auflage 2011,inkl. Zugang zur OnlineDatenbank, kartoniert, STOTAX Stollfuß Medien, ISBN 978-3-08-314111-2, Preis 36,80 € Kernstück des Ratgebers ist eine Übersicht über die Beurteilung der wesentlichen Personenkreise in allen Beschäftigungsvarianten zu den Fragen der Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit. Anzeige Stotax S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 REZENSIONEN Mit den Entscheidungsdiagrammen erhalten Sie schnelle Antworten zu den Praxisfragen wie z. B. zur Beurteilung des Unter-/Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Auch enthalten: Gesetzestexte mit allen einschlägigen SGB in Auszügen Manfred Bornhofen/Martin C. Bornhofen Steuerlehre 2 Rechtslage 2010 492 Seiten, 31. überarb. Auflage 2011, Broschur, Gabler Verlag, ISBN 978-3-8349-2776-7, Preis 19,95 € Für die Aus- und Fortbildung in steuerund wirtschaftsberatenden Berufen ist die Verlässlichkeit steuerrechtlicher Aussagen von höchster Bedeutung. Um dies gewährleisten zu können, erscheint die Steuerlehre 2 mit ihren Ertragsteuerthemen in seit Jahrzehnten bewährter Konzeption im Februar eines jeden Jahres mit dem „vollständigen“ Rechtsstand des Vorjahres. So beinhaltet die vorliegende 31., überarbeitete Auflage alle bis zum 31.12.2010 relevanten Aktualisierungen, insbesondere werden das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, die Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 sowie das Jahressteuergesetz 2010 berücksichtigt. Manfred Bornhofen/Martin C. Bornhofen Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2010 386 Seiten, 22., überarb. Auflage 2011, Broschur, Gabler Verlag, ISBN 978-3-8349-2772-9, Preis 19,95 € Inhaltlich gestrafft bietet Ihnen die Buchführung 2 schnellen, in altbewährter Didaktik leicht verständlichen Zugang zu den vertiefenden Themen des externen Rechnungswesens. Insbesondere der Aufgabenteil ist den gestiegenen Anforderungen der Praxis angepasst. Der Übungsteil ist um komprimierte und schwierige Aufgabenstellungen erweitert und an anderer Stelle um weniger wichtig erscheinende Übungsroutinen gekürzt. Die 22., überarbeitete Auflage der Buchführung 2 berücksichtigt die bis zum 31.12.2010 maßgebliche Rechtslage, insbesondere werden die zahlreichen Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in den Erläuterungen und Aufgaben berücksichtigt. Dem Werk liegen die DATEV-Kontenrahmen SKR 04 und SKR 03 zugrunde. Diese sind die in der Praxis am häufigsten verwendeten Kontenrahmen und zugleich kompatibel mit den wichtigsten übrigen Kontenrahmen (z. B. GKR und IKR). Manfred Bornhofen/Martin C. Bornhofen Lösungen zum Lehrbuch Steuerlehre 2 Rechtslage 2010 210 Seiten, 31., überarb. Auflage 2011, Broschur, Gabler Verlag, ISBN 978-3-8349-2777-4, Preis 18,95 € Manfred Bornhofen/Martin C. Bornhofen Lösungen zum Lehrbuch Buchführung 2 DATEVKontenrahmen 2010 160 Seiten, 22., überarb. Auflage 2011, Broschur, Gabler Verlag, ISBN 978-3-8349-2773-6, Preis 18,95 € Das Lösungsbuch zur Steuerlehre 2 hilft Ihnen, Ihre selbst erarbeiteten Lösungen zu den Fällen des Lehrbuches zu überprüfen. Um Ihnen über die Angebote des Lehrbuches hinaus Übungsmaterial zur Verfügung zu stellen, ist die 31., überarbeitete Auflage des Lösungsbuches um zusätzliche Prüfungsfälle mit Lösungen zur Vertiefung Ihres Wissens erweitert. Unter www.gabler.de/bornhofen, Stichwort OnlinePlus, werden Berichtigungen und Verbesserungsvorschläge veröffentlicht. Das Lösungsbuch zur Buchführung 2 hilft Ihnen, Ihre selbst erarbeiteten Lösungen zu den Übungsaufgaben des Lehrbuches zu überprüfen. Um Ihnen über die Angebote des Lehrbuches hinaus Übungsmaterial zur Verfügung zu stellen, ist die 22., überarbeitete Auflage des Lösungsbuches um zusätzliche Prüfungsaufgaben mit Lösungen zur Vertiefung Ihres Wissens erweitert. Unter www.gabler.de/bornhofen, Symbol OnlinePlus, werden Berichtigungen und Verbesserungsvorschläge veröffentlicht. KLEINANZEIGEN + + + + Gesuche + + + + Steuerfachwirtin Eintrittstermin: ab sofort Bilanzbuchhalterin sucht zum neuen Jahr die freiberufliche Mitarbeit beim Steuerberaterin/Wirtschaftsprüferin. Langjährige Berufserfahrung in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen aller Art und Beratung von Mandanten aller Rechtsformen sind vorhanden. Kenntnisse in MSOffice, Datev, Lexware, Navision und CS-Plus. Arbeitsort Hamburg und Schleswig-Holstein. Chiffre: 1987 42 Steuerberater Eintrittstermin: ab sofort Steuerberater, Dipl.-Kfm., 42, mit mehrjähriger Berufserfahrung, sucht neue Herausforderung mit Aussicht auf Beteiligung in Lübeck. Chiffre: 2020 Steuerfachangestellte Eintrittstermin: 01.04.2011 Suchen Sie vielleicht mich? Steuerfachangestellte (55 J.) in ungekündigter Stellung sucht neues, vielseitiges Betätigungsfeld. Ich biete langjährige Erfahrungen in allen berufsspezifi- S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N schen Bereichen und eine positive Persönlichkeit. Ich freue mich auf Ihre Zuschriften aus dem Raum Kiel und Umgebung. Chiffre: 2039 Steuerberater Eintrittstermin: ab sofort WP/StB, Dipl.-Kfm., Mitte 40, mit langjähriger und vielseitiger Berufserfahrung in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung überwiegend mittelständischer Unternehmen sucht bei WPG/ StBG eine neue berufliche Herausforderung vorzugsweise mit Aussicht auf Partnerschaft/Beteiligung in Schleswig-Holstein, gute EDV- und DATEV-Kenntnisse. Kontakt: steuerberatung007@gmx.de. Chiffre: 2054 Steuerberater Eintrittstermin: 01.04.2011 StB., Dipl.-Kfm., Anfang 40, langjährige Erfahrung in Deklarations- und Gestaltungsberatung in mittelgr. WP/StB-Praxen, Führungserfahrung, ungek., sucht neue Herausforderung im Bereich HL, SE, OD. Chiffre: 2062 Steuerberater Eintrittstermin: 01.04.2011 Steuerberater, Dipl.-Kfm., 37 J., mit eig. kl. Mandantenstamm Anzeige FIS bietet Kollegen, vorzugsweise im Raum Hamburg/Neumünster, fachl. Unterstützung auf freiberufl. Basis. Flexibilität und Mandatsschutz sind dabei selbstverständlich; eine mehrjährige Berufserfahrung – auch auf dem Gebiet des Umwandlungssteuerrechts – ist vorhanden. Einer mittel- oder langfristig erfolgenden Soziierung oder Praxisübernahme stehe ich offen gegenüber. Chiffre: 2088 Steuerberater Eintrittstermin: ab sofort StB/Dipl.-Kfm. (47 J.), Berufserf. in internat. WPG/StBG u. mittelständ. Kanzlei sucht freie Mitarbeit bei Berufskollegen im Raum HL, HH, PI, LG. Chiffre: 2089 Steuerberater Eintrittstermin: 01.07.2011 Steuerberater, Ende 30, Dipl-Kfm. (FH), gelernter Steuerfachangestellter, mit Erfahrungen in allen Bereichen der Steuerberatung (insbes. Abschlusserstellung) und in der Jahresabschlussprüfung bei kleinerer WP-Praxis sucht neue anspruchvolle Tätigkeit mit Beteiligungsaussicht in der Region südöstliches Schleswig-Holstein (OH, HL, OD, SE, RZ). Chiffre: 2096 März 2011 KLEINANZEIGEN S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 KLEINANZEIGEN Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Eintrittstermin: 01.05.2011 WP/StB, Dipl.-Kfm., Mitte 40, mit langjähriger und vielseitiger Berufserfahrung in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung überwiegend mittelständischer Unternehmen sucht neue anspruchsvolle berufliche Herausforderung bei WPG/StBG. Chiffre: 2127 Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: 01.05.2011 Gelernte Steuerfachgehilfin (39) mit Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und abgeschlossener Fortbildung zum Finanzbuchhalter sucht Beschäftigung als Aushilfe oder in TZ in Bad Oldesloe oder näherer Umgebung. Chiffre: 2174 + + + + Angebote + + + + Praxisangebot Kiel: Nachfolger für Steuerberaterpraxis gesucht. Befristete, überleitende Mitarbeit erwünscht Kooperation/Sozietät: Steuerberater im Raum Kiel sucht aus Altersgründen Kollegen(in) mit eigenem Mandantenstamm zwecks Gründung einer Bürogemeinschaft/Sozietät und späterer Übergabe. Chiffre: 2111 Steuerfachwirt/in Eintrittstermin: ab sofort Zur Verstärkung unseres engagierten, kollegialen Teams suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine/n Steuerfachwirt/in oder Steuerfachangestellte/n für die Bereiche Finanz- und Lohnbuchhaltung. DATEV-Kenntnisse erwünscht. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Voigt Steuerberatungsgesellschaft mbH · Frau Karin Brücker-Schempp Hufenweg 15 · 24211 Preetz · Tel.: 04342/714-0 · E-Mail: preetz@ foxxcon.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: 01.04.2011 Wenn Sie neben DATEV- und Office-Kenntnissen bereits Berufserfahrung bei der eigenständigen Bearbeitung der klassischen Tätigkeiten von der Fibu bis zu Jahresabschlüssen haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung zur Verstärkung unseres Teams. Brandenburg und Partner · Frau Kohlhase · Wulfsbrook 15 · 24113 Kiel · Tel.: 0431/684810 · E-Mail: info@stb-brandenburg.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Wir suchen für die DanRevision-Gruppe Mitarbeiter, die Lust haben, unser Team mit ihrem Wissen, ihren Fertigkeiten und ihrer Persönlichkeit zu bereichern. Die Beherrschung der dänischen aber auch jeder anderen Fremdsprache macht dich für uns besonders interessant. Unsere 5 Standorte in Schleswig- 44 Holstein und Hamburg freuen sich auf dich! Wenn du flexibel und motiviert bist, gern lachst und gern im Team arbeitest, dann passt du zu uns. www.danrevision.com. Die Steuerberater/DanRevision-Gruppe · Herr Nils Johannsen Wall 55 (Sell-Speicher) · 24103 Kiel · Tel.: 0431/9865080 · E-Mail: bewerbung@danrevision.com Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für sofort oder später eine/n Steuerfachwirt/in oder Steuerfachangestellte/n für die Bearbeitung laufender Fibu sowie Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und eine/n Personalsachbearbeiter/in. Berufserfahrung und Datevkenntnisse (Lodas) sind Voraussetzung. Teilzeit möglich. Steuerbüro Helmut Meinköhn · Herr Helmut Meinköhn · Deichstraße 9-11 · 25761 Büsum · Tel.: 04834/9970 · E-Mail: info@meinkoehnbuesum.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Wir suchen zum nächstmöglichen Termin eine/n Steuerfachangestellte/n. Ihre Tätigkeit umfasst die Lohn- und Finanzbuchhaltung, sowie das Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen mit Hilfe der DATEV-Software. DATEV-Kenntnisse sowie erste Berufserfahrung werden vorausgesetzt. Steuerberater Sierck & Remuß · Herr Sierck · Waisenhofstr. 44 24103 Kiel · Tel.: 0431/800110 · E-Mail: sr-steuerberater@datevnet.de Steuerfachangestellte/r – Auszubildende/r Eintrittstermin: 01.08.2011 Zum Ausbildungsbeginn 2011 suchen wir, eine Steuerkanzlei in Bad Schwartau, zwei Auszubildende (m/w) für die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten. Sie sollten Freude am Umgang mit Menschen und keine Angst davor haben, mit unserer Unterstützung zu lernen, sich mit dem spannenden deutschen Steuerrecht auseinanderzusetzen. Bitte senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen an: Steuerkanzlei Hans-Dieter Hyttrek · Herr Markus Kremin Körnerstraße 17 · 23611 Bad Schwartau Steuerberater/in Eintrittstermin: ab sofort Zur Unterstützung des Kanzleileiters und zur Absicherung unseres Wachstums suchen wir ein(e) Steuerberater(in), gern auch eine(n) Berufseinsteiger(in). Neben der Abschlusssicherheit sollte auch der Spaß an Akquisition mitgebracht werden. Bei erfolgreicher Zusammenarbeit ist eine Beteiligung dann die logische Konsequenz (Region NMS). Chiffre: 2038 Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Zur weitgehend selbständigen Betreuung eines Mandantenkreises suchen wir einen erfahrenen Steuerfachangestellten (w/m) mit praxissicheren DATEV-Kenntnissen, dessen Ziel es ist, sich weiter zu qualifizieren. Schwerpunkt werden die Lohn- und Finanzbuchhaltung sein, auch unterstützen Sie uns bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Einkommensteuererklärungen. Durch interne Aus- und Fortbildung sorgen wir dafür, dass Sie fachlich auf dem Laufenden sind. Wir freuen uns auf Sie! BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · WP StB Christian Keitel Dahlmannstraße 1-3 · 24103 Kiel · Tel.: 0431/51960-16 · E-Mail: christian.keitel@bdo.de · www.bdo.de S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N Kaufmännische/r Mitarbeiter/in Eintrittstermin: ab sofort Für unsere wachsende WP-/StB-Kanzlei nahe Landungsbrücken suchen wir eine/n kaufmännische/n Mitarbeiter/in für den Bereich internes Rechnungswesen (Controlling, Mahnwesen, Rechnungsschreibung). Gute Kenntnisse in DATEV Eigenorganisation sind wünschenswert. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. WP/StB Dipl.-Kfm. Sven Hase · Frau Madlen Gose · Bernhard-NochtStr. 99 · 20359 Hamburg · Tel. 040/38109730 · E-Mail: info@svenhase.de E-Mail: madlen.gose@svenhase.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Steuerfachangestellte/Steuerfachwirt (m/w). Wir sind eine expandierende Steuerberatungsges. im Hamburger Osten u. beraten vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen in allen steuerl. u. betriebswirtschaftl. Angelegenheiten. Wenn Sie über mehrjährige Berufserfahrung u. DATEVKenntnisse verfügen, erwartet Sie ein engagiertes u. kollegiales Team sowie ein sicherer Arbeitsplatz. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Dr. Krahl & Haase Steuerberatungsgesellschaft mbH · Herr Dr. Krahl/Frau Haase · Duwockskamp 29b · 21029 Hamburg · Tel.: 040/7241800 · E-Mail: info@krahl-haase.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Sie wollen sich beruflich verändern? Ich suche eine/n Steuerfachangestellte/n, die/der selbstständig Jahresabschlüsse sowie die dazugehörenden Steuererklärungen erstellen kann. Daneben sind monatlich kleinere Finanz- und Lohnbuchhaltungen zu fertigen. Wir sind ein kollegiales Team mit netten Mandanten und suchen nach einer Verstärkung, die zu uns passt. Ihre Bewerbung mit Gehaltsvorstellungen senden Sie an: Steuerberaterin Elke Hauer · Königstrasse 6–8l · 25335 Elmshorn Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Zur weiteren Verstärkung unseres Teams suchen wir per sofort oder später eine/en Steuerfachangestellte/n. Zur Tätigkeit zählt die Lohn- u. Finanzbuchhaltung sowie die selbstständige Anfertigung von Gewinnermittlungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Wir würden uns über Ihre Bewerbung mit Ihrer Gehaltsvorstellung sehr freuen. Karl-Hermann Antrick, Steuerberater · Herr Freimuth · Stephanstr. 14 · 25980 Sylt OT Westerland · Tel.: 04651/8230-0 · E-Mail: stb-antrick@datevnet.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Bei uns ist jeder Mitarbeiter ein wichtiger Baustein. Wir sind derzeit innerhalb unserer Firmengruppe mit ca. 110 Mitarbeitern aufgestellt und suchen Mitarbeiter für unsere Standorte in Hamburg, Flensburg, Husum, Schleswig und Kiel. Wenn du flexibel und motiviert bist, gern lachst und gern im Team arbeitest, dann passt du zu uns – überzeuge dich selbst: DanRevision YoungStars 2010 http://www.youtube.com/watch?v=daHeJTUvrKk Kontakt: Bewerbung@danrevision.com · www.danrevision.com Die Steuerberater/DanRevision-Gruppe · Herr Nils Johannsen · Wall 55 (Sell-Speicher) · 24103 Kiel · Tel.: 0431/9865080 · E-Mail: bewerbung@danrevision.com Steuerfachangestellte/r – Auszubildende/r Eintrittstermin: 01.08.2011 Wir bieten zum 01.08.2011 die Möglichkeit einer Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten. Es erwartet Sie ein interessanter und abwechslungsreicher Ausbildungsplatz. Sie lernen die vielfältigen Gebiete der Buchhaltung, Gehaltsabrechnung und Jahresabschlusserstellung kennen. Wenn Sie Spaß an Zahlen, Freude an Teamarbeit und Umgang mit Mandanten haben, senden Sie bitte Ihre aussagefähige Bewerbung an: Budde, Heidenreich & Partner · Herr Martin Grollmann · Altonaer Chaussee 63 · 22869 Schenefeld März 2011 KLEINANZEIGEN Sekretariatsmitarbeiter (m/w) Eintrittstermin: ab sofort Wir sind eine wachsende WP/StB-Kanzlei und suchen zur Verstärkung unseres Teams eine/n Sekretariatsmitarbeiter/in mit Organisationstalent und Eigeninitiative für den Bereich Telefon/Empfang etc. sowie Buchhaltung und Hausverwaltung. Gute Kenntnisse in DATEV sind wünschenswert. Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte an Frau Madlen Gose. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Dipl.-Kfm. Sven Hase, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater · Frau Madlen Gose · Bernhard-Nocht-Straße 99 · 20359 Hamburg · Tel.: 04038109730 · E-Mail: madlen.gose@svenhase.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: 01.04.2011 Steuerfachangestellte (m/w), Steuerfachwirt (m/w) mit Berufserfahrung und Datevkenntnissen zur Bearbeitung von FiBu/JA/ESt-Erklärungen für mind. 30 Std./Woche gesucht. Es erwartet Sie eine interessante und abwechslungsreiche Beschäftigung mit der Möglichkeit zum selbstständigen Arbeiten, ein angenehmes Betriebsklima und eine leistungsgerechte Vergütung. Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung. Wehnsen & Plath · Frau Plath · Bahnhofstr. 28 · 22941 Bargteheide · Tel.: 04532/2828-0 · E-Mail: wehnsen-plath@datevnet.de Steuerfachwirt/in Eintrittstermin: ab sofort Sie wollen sich verändern? Wir suchen einen Steuerfachwirt (m/w). Wir bieten: kollegiales Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten bei 36 Std./Wo. + 30 Tage Urlaub, nette Mandanten, modernes Büro mit 27''-Monitoren, leistungsgerechtes Gehalt. Wir suchen: einen Mitarbeiter (m/w), der mit seinem Know How unsere Kanzlei sowohl fachlich als auch menschlich bereichert. Als Basics sollten umfangreiche DATEV- und MS-Office-Kenntnisse vorhanden sein. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung – per Brief oder Mail. AHRENS UND SASS Steuerberatungsgesellschaft mbH · Frau Kathleen Klug · Rosengarten 10 · 22880 Wedel · Tel.: 04103/2209 · E-Mail: klug@ahrens-und-sass.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Wir suchen für unser modern ausgestattetes Büro eine(n) engagierte(n) Mitarbeiter(in) zur Betreuung eines eigenen Mandantenkreises. Sollten Sie sich für Gleitzeit, monatliche interne Fortbildungen und ein angenehmes Betriebsklima interessieren, bitten wir um Übersendung Ihrer Unterlagen, die wir selbstverständlich vertraulich behandeln werden. Gerne stellen wir auch Junggehilfen ein, die gewillt sind, sich entsprechend weiter zu entwickeln. Steuerberater Norbert Evers · Herr Evers/Herr Grube · Zeiss Str. 19 23626 Ratekau · Tel.: 04504/812101 · E-Mail: info@steuerberaterevers.de 45 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 KLEINANZEIGEN Steuerfachwirt/in Eintrittstermin: ab sofort Zur Verstärkung meines Teams suche ich einen engagierten Steuerfachwirt (m/w) oder Steuerfachangestellten (m/w). Zu dem Aufgabenbereich gehören Jahresabschlüsse, Steuererklärungen sowie Finanzbuchhaltungen. Wenn Sie die einschlägigen DATEV-Programme beherrschen und Fortbildung schätzen, freue ich mich auf Ihre Bewerbung. Sonja Dittmer Steuerberaterin · Frau Sonja Dittmer · Hofweg 1 25421 Pinneberg · Tel.: 04101/514000 · E-Mail: dittmer@tb-dittmer.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Steuerberater Dipl.-Vw. Rüdiger Pietsch · Herr Rüdiger Pietsch Chemnitzstr. 32–34 · 24116 Kiel · Tel.: 0431/1222221 · E-Mail: Stb.Pietsch@datevnet.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Teilzeit möglich, DATEV-Kenntnisse Voraussetzung Steuerberatung Lenk · Frau Ingrid Lenk · Bergstraße 12 · 23909 Ratzeburg · Tel.: 04541/2227 · E-Mail: i.lenk@stb-lenk.de Steuerfachwirt/in Eintrittstermin: 01.04.2011 Teilzeit möglich, DATEV-Kenntnisse Voraussetzung Steuerberatung Lenk · Frau Ingrid Lenk · Bergstraße 12 · 23909 Ratzeburg · Tel.: 04541/2227 · E-Mail: i.lenk@stb-lenk.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Kanzlei im Herzen von Neumünster sucht offene/n, lebensfrohe/n Steuerfachangestellte/r, der/die auch noch Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung auf DATEV-Programmen beherrscht. Abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit wird geboten. Gerne auch in Teilzeit! Chiffre: 2110 Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: 01.04.2011 Sie sind ein engagierter Mitarbeiter (m/w), der eine neue Herausforderung sucht? Dann bewerben Sie sich bei uns! Wir suchen für unser Team Verstärkung. Neben einem tollen Betriebsklima bieten wir abwechslungsreiche Arbeit rund um die Steuerberatung (Fibu, Jahresabschluss, Steuererklärung, etc.), ein modernes Büro, regelmäßige Fortbildung und natürlich eine leistungsgerechte Bezahlung. Sie bieten uns dafür eine fachliche wie auch menschliche Bereicherung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! SHBB Steuerberatungsgesellschaft mbH · Herr Hansen · Hamburger Straße 28 · 24558 Henstedt-Ulzburg · Tel.: 04193/75300 · E-Mail: h.hansen@henstedt-ulzburg.shbb.de Steuerberater/in Eintrittstermin: ab sofort Wir sind eine der führenden Steuerberatungsgesellschaften in der Betreuung dänischer Unternehmen und auf Internationales Steuerrecht spezialisiert. Wir suchen einen engagierten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als Partner (m/w).Sie sollten deshalb bereits dänisch sprechen oder bereit sein, die Sprache zu erlernen. Als Wirtschaftsprüfer haben Sie die Chance, den Bereich Wirtschaftsprüfung bei uns aufzubauen. 50 Angestellte und 4 Partner stehen Ihnen zur Seite. Besuchen Sie uns: www.dantax.dk 46 Dantax Steuerberatungsgesellschaft mbH · Steuerberater Jan MeyerSievers · Am Oxer 7 · 24955 Flensburg-Harrislee · Tel.: 0461/700350 E-Mail: bewerbung@dantax2.de Steuerberater/in Eintrittstermin: 01.04.2011 Studium oder Berufserfahrung in einer StB-Gesellschaft, Bereitschaft zur Spezialisierung auf Heilberufe, eigenständiges Arbeiten, spätere Beteiligung möglich Stingl-Scheinpflug-Bernert · Herr Torsten Bernert · Am Dörpsdiek 2 24109 Kiel/Melsdorf · Tel.: 04340/40700 · E-Mail: info@stingl-scheinpflug.de Steuerberater/in Eintrittstermin: ab sofort Wir suchen einen Steuerberater (m/w) in Teilzeit zur Festanstellung. Keine freie Mitarbeit. Nähere Infos erhalten Sie über unsere Webseite: www.ahrens-und-sass.de. Ahrens und Sass Steuerberatungsgesellschaft mbH · Frau Klug · Rosengarten 10 · 22880 Wedel · Tel.: 04103/2209 · E-Mail: klug@ahrensund-sass.de Auszubildende/r Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: 01.08.2011 Kleines nettes Team sucht Auszubildende/n zum 01.08.2011. Schulabschluss Realschule oder Höhere Handelsschule. Heide Tiedemann · Am Markt 8 · 22941 Bargteheide · Tel.: 04532/260231 · E-Mail: steuerberaterin@heide-tiedemann.de Steuerberater/in Eintrittstermin: ab sofort Sind Sie Berufsanfänger/In und wollen Sie Ihre Praxis durch eine freie Mitarbeit ergänzen? Dann könnte meine Steuerberatungskanzlei für Sie interessant sein. Besuchen Sie uns im Internet unter www.stb-lenk.de, machen Sie sich ein Bild von uns und setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Herzlich Willkommen. Steuerberatung Lenk · Frau Ingrid Lenk · Bergstraße 12 · 23909 Ratzeburg · Tel.: 04541/2227 · E-Mail: i.lenk@stb-lenk.de Auszubildende/r Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Sind Sie teamfähig, flexibel, aufgeschlossen und haben Sie Abitur abgelegt oder eine Wirtschaftsfachschule besucht, dann ist eine Ausbildung in meiner Praxis für Sie interessant. Besuchen Sie uns im Internet unter www.stb-lenk.de, machen Sie sich ein Bild von uns und reichen Sie Ihre Bewerbung mit Zeugniskopien und Lebenslauf ein. Herzlich Willkommen! Steuerberatung Lenk · Frau Ingrid Lenk · Bergstraße 12 · 23909 Ratzeburg · Tel.: 04541/2227 · E-Mail: i.lenk@stb-lenk.de Steuerberater/in Eintrittstermin: ab sofort Wir sind derzeit innerhalb unserer Firmengruppe mit ca. 110 Mitarbeitern aufgestellt und suchen für unsere Standorte in Hamburg, Flensburg, Husum, Schleswig und Kiel motivierte und flexible Mitarbeiter (Steuerfachangestellte, -wirte, -berater), die gern lachen und gern im Team arbeiten. Weitere Informationen: www. danrevision.com/http://www.youtube.com/watch?v=daHeJTUvrKk Kontakt: bewerbung@danrevision.com · Die Steuerberater/DanRevisionGruppe · Herr Nils Johannsen · Wall 55 · 24103 Kiel · Tel.: 0431/9865080 E-Mail: bewerbung@danrevision.com S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: 1.7./1.8.2011 Wir suchen zum 1.7./1.8.2011 eine/n Mitarbeiter/in zur Verstärkung unseres Teams. Ihr Aufgabengebiet umfasst Finanz- u. Lohnbuchführung sowie Jahresabschlüsse u. Steuererklärungen. Der Umgang mit den gängigen DATEV- u. Microsoft-Office-Programmen ist Ihnen vertraut. Es erwartet Sie eine interessante, abwechslungsreiche Beschäftigung in einer teamorientierten Kanzlei. Ihre Arbeitszeit beträgt 40 Std./Woche. Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung. Koch, Bolz & Timm StB PartG · Frau Güldner · Ringstr. 50 · 24103 Kiel · Tel.: 0431-67009-12 · E-Mail: info@stb-kbt.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Wenn Sie über DATEV- und Office-Kenntnisse bei der eigenständigen Bearbeitung der klassischen Tätigkeiten von der Fibu bis zu Jahresabschlüssen verfügen, könnten Sie zu uns und wir zu Ihnen passen. Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Peter Schleifer · WP/StB Dipl.-Kfm. Peter Schleifer · Kuhberg 27 · 24534 Neumünster · Tel.: 04321/261810 E-Mail: ps@wp-schleifer.de Steuerberater/in Eintrittstermin: ab sofort Zur nachhaltigen Verstärkung unserer Kanzlei suchen wir eine/n Steuerberater/in. Gerne auch als Einstieg für jüngere Berufsträger mit dem Ziel einer Beteiligung. Brandenburg und Partner · Herr Brandenburg · Wulfsbrook 15 24113 Kiel · Tel.: 0431/684810 · E-Mail: info@stb-brandenburg.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Wir wollen uns langfristig verstärken und suchen eine(n) Steuerfachwirt(in) oder eine(n) erfahrene(n), aber nicht eingefahrene(n) Steuerfachangestellte(n) für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Wir unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Weiterentwicklung und bieten Ihnen Perspektiven für die Zukunft. Sie legen Wert auf einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit modernster Bürotechnik und einem angenehmen Arbeitsumfeld? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: Joachim Lucas und Maria Weis, Steuerberater · Joachim Lucas, Maria Weis · Bahnhofsallee 35 · 23909 Ratzeburg · Tel.: 04541/890040 E-Mail: kanzlei@lucas-weis.de Steuerberater/in Eintrittstermin: 01.06.2011 Sie sind ein engagierter Berufskollege(m/w), der eine neue Herausforderung sucht? Dann bewerben Sie sich bei uns! Wir suchen für unser Team Verstärkung. In einem tollen Betriebsklima erwarten Sie anspruchsvolle Aufgaben, ein modernes Büro, regelmäßige Fortbildungen und natürlich eine leistungsgerechte Bezahlung. Sie bieten uns dafür eine fachliche wie auch menschliche Bereicherung sowie tiefreichende DatevKenntnisse. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! SHBB Steuerberatungsgesellschaft mbH · Herr Beeck · Hamburger Straße 28 · 24558 Henstedt-Ulzburg · Tel.: 04193/75300 · E-Mail: m.beeck@henstedt-ulzburg.shbb.de Steuerberater/in Eintrittstermin: ab sofort Wir suchen eine/n engagierte/n, junge/n Steuerberater/in oder Steuerberateranwärter/in für die Betreuung unserer Mandanten in den Bereichen Jahresabschluss, Steuererklärungen und der steuerlichen Beratung. Sie möchten selbständig und eigenverantwortlich arbeiten und können sich gut vorstellen, auch Führungsaufgaben zu übernehmen? Sie legen Wert auf einen Arbeitsplatz mit Zukunftsperspektiven? Dann sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Joachim Lucas und Maria Weis, Steuerberater · Joachim Lucas, Maria Weis · Bahnhofsallee 35 · 23909 Ratzeburg · Tel.: 04541/890040 E-Mail: kanzlei@lucas-weis.de März 2011 KLEINANZEIGEN Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Sie sind ein(e) engagierte/r Mitarbeiter/in und suchen eine neue Herausforderung in Teilzeit (20 Stunden in der Woche)? Dann bewerben Sie sich bei uns! Neben einem tollen Betriebsklima bieten wir abwechslungsreiche Arbeit rund um die Steuerberatung (Fibu, Jahresabschluss, Steuererklärung, etc.), ein modernes Büro, regelmäßige Fortbildung und natürlich eine leistungsgerechte Bezahlung. Sie bieten uns dafür eine fachliche wie auch menschliche Bereicherung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Ivonne Blücher · Herr Christian Blücher · Rathausplatz 11 · 24558 Henstedt-Ulzburg · Tel.: 04193/5080712 · E-Mail: c.bluecher@ aks-steuerberatung.de Steuerfachangestellte/r Eintrittstermin: ab sofort Steuerfachangestellter (m/w) per sofort oder später gesucht! Steuern Sie Ihre erfolgreiche Zukunft bei einer wachsenden StBund WP-Kanzlei mit Sitz in Hafennähe. Ihre Schwerpunkte liegen in der eigenständigen Betreuung eines festen Mandantenstammes (FIBU, Lohn, Abschluss und Steuererklärungen). Idealerweise haben Sie gute Kenntnisse im Umgang mit allen gängigen MS-Office Programmen sowie erste Erfahrung mit DATEV. Auch Berufsanfänger sind uns willkommen. Dipl.-Kfm. Sven Hase Wirtschaftsprüfer/Steuerberater · Frau Madlen Gose · Bernhard-Nocht-Straße 99 · 20359 Hamburg · Tel.: 04038109730 · E-Mail: info@svenhase.de Alle Chiffre-Zuschriften an: Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. Postfach 4226, 24041 Kiel Alle Kleinanzeigen veröffentlichen wir auch im Internet unter: www.stbvsh.de. Der Vorteil ist für Sie, dass die Anzeigen unmittelbar nach Eingang in der Geschäftsstelle dort veröffentlicht werden. Dieser Service ist für Verbandsmitglieder kostenlos, ebenso für alle Gesuche. Nichtmitglieder zahlen für ein Angebots-Inserat 50,00 € zzgl. USt. Kooperation – Verbandsmitglieder finden interessante überregionale Kooperationsangebote auch im Internet unter www.stbdirekt.de unter dem Menüpunkt „Foren“. Sie können dort auch Ihr eigenes Kooperationsangebot selbst eintragen und kostenlos veröffentlichen. 47 S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D S C H L E S W I G - H O L S T E I N März 2011 DAS (ALLER-) LETZTE © Catprint Media 48
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