PDF-Datei - Landkreis Hildesheim
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INFORMATIONEN FÜR BAUWILLIGE DEZERNAT 3 BILDUNG UND BAU DER LANDKREIS HILDESHEIM – EINE REGION ZUM WOHLFÜHLEN Was Sie auch planen: Bei uns sind Sie richtig! So wird gedämmt www.muellerbaustoffe.de info@muellerbaustoffe.de Hemmendorfer Landstr.2-6 Bethelner Landstr. info@muellerbaustoffe.de 17 Hauptstr. 34 www.muellerbaustoffe.de Fuhrpark GALA Tiefbau Hochbau Dämmung 31020 Salzhemmendorf 31028 Gronau/Leine Betheler Landstr. 17 Tel: 05153/907-0 Hemmendorfer Landstr. 2–6 Tel: 05153/907-0 31020 Salzhemmendorf Tel.: 0 51 53 / 907-0 31028 Gronau/Leine Tel.: 0 51 53 / 907-0 Holz Dach hagebaumarkt 31171 Nordstemmen Hauptstr. 34 Tel: 05153/907-0 31171 Nordstemmen Tel.: 0 51 53 / 907-0 Vorwort zur 7. Auflage Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Bauinteressenten, es wird höchste Zeit, die Informationen für Bauwillige, zuletzt erschie nen 2009, auf den neusten Stand zu bringen. Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) hat wesentliche Änderungen gebracht, die zum 1. November 2012 in vollem Umfang in Kraft getreten sind. Mit dieser immerhin schon 7. Auflage wollen wir aber nicht nur über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen informieren. Ein neuer Schwerpunkt ist in das Energiesparende Bauen, die Sanierung und der Klimaschutz. Hier wird insbesondere auf die Sachbegriffe, die Anforderungen der Energiesparverordnung und die öffentlichen Förder möglichkeiten eingegangen. Der Traum vom eigenen Haus, das individuell ganz nach den persönlichen Vorstellungen und Wünschen gebaut wird, ist unverändert aktuell. Gerade weisen Pressemeldungen darauf hin, dass in der Region Hildesheim seit 2006 nicht mehr so viele Baugrundstücke verkauft wurden wie 2012. Der Gutachterausschuss des Katasteramtes für Grundstückswerte spricht sogar von einem neuen Boom. In jedem Fall wird deutlich, dass es nach wie vor sehr attraktiv ist, im Landkreis Hildesheim zu bauen. Da kann es nur hilfreich sein, einen ersten Blick in die Informationen für Bauwillige zu werfen. Von der Planung bis zum Einzug gilt es eine Vielzahl wichtiger Entscheidungen vorzubereiten. Dafür ist der Rat von sachver ständigen Fachleuten unabdingbar. Damit dies gut gelingt, möchten wir Ihnen mit dieser neuen Broschüre Tipps, Hilfestellungen aber auch Kontakte vermitteln, die weiterhelfen können. Auch in dieser Auflage haben wir darauf verzichtet, die Baugebiete in den Gemeinden auszuweisen. Diese ändern sich relativ häufig und ent sprechende Hinweise wären dann schnell veraltet. Das wollen wir ver meiden. Stattdessen wird in dieser Broschüre auf die jeweiligen aktuellen Internetangebote der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden verwiesen. Diese Information kann keine individuelle Bauberatung ersetzen. Ich möchte Sie daher ermutigen, möglichst frühzeitig mit den zuständi gen Fachdiensten Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Fragen haben oder Hilfestellung benötigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fach dienstes Bauordnung und Planung werden Ihnen gern weiterhelfen und mit Ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nach Lösungen für Ihre individuellen Wünsche suchen. Als bürgerorientierte Verwaltung wol len wir Sie gern von unserem Fachwissen in Sachen Bauen profitieren las sen. Schnelle Bearbeitungszeiten, rechtlich einwandfreie Genehmigungen, vereinfachte Verfahren, eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung und – nicht zuletzt – die persönlich Betreuung durch unsere Fachdienste sind unser Angebot an Sie. Ich wünsche Ihnen für Ihr Bauvorhaben im Landkreis Hildesheim gutes Gelingen und viel Glück. Mit freundlichen Gruß Ihr Reiner Wegner Landrat Hildesheim im April 2013 1 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 7. Auflage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Staatliche Förderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Mietwohnungsbaumaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Bundesförderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Landesförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Kommunale Förderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 28 28 28 Eigentumsmaßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Bundesförderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Landesförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Kommunale Förderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 29 29 29 Öffentliches Baurecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Branchenverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 An wen Sie sich wenden können – ein Behördenwegweiser –. . . . . . . . . . . . . . . 8 Kontakt, Sprechzeiten und Wissenswertes über die Kreisverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Fachdienst 302 – Bauordnung und Planung –. . . . . . . . . 12 – Bauaufsicht/Brandschutz/Denkmalschutz/Planung/ Bauverwaltung mit Wohnraumförderungsstelle . . . . . 12 Fachdienst 205 – Umwelt – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 – Auskünfte aus dem Altlastenverzeichnis/ Immissionsschutz/Naturschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 – Unterhalt, Vormundschaft und Bundesleistungen – „Wohngeldstelle“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Weitere wichtige Adressen und Telefonnummern. . . . . . 16 Das Baugrundstück. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Auswahl des Grundstücks. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Denkmalschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Naturschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Abgeschlossenheitsbescheinigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Altlasten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Der Grundstückspreis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Der Grundstückserwerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Finanzierungsplanung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Ermittlung der Kosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Kostenübersicht – Reine Baukosten. . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Die Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Eigenmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Einführung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Städtebauliches Planungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 – Bauen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 – Bauen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil – unbeplanter Innenbereich – (§ 34 BauGB). . . . . . . . 33 – Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB) . . . . . . . . . . . . 33 – Exkurs: Örtliche Bauvorschriften (§ 84 NBauO). . . . . . 33 Bauordnungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Verfahrensfreie Maßnahmen, Abbruchanzeige (§ 60 NBauO). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen – Mitteilungsverfahren – (§ 62 NBauO). . . . . . . . . . . . – Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 NBauO). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Baugenehmigungsverfahren (§ 64 NBauO). . . . . . . . . – Bauvoranfrage und Bauvorbescheid (§ 73 NBauO) . . . – Bauantrag und Bauvorlagen (§§ 67 und 70 NBauO). . – Exkurs: offen und ehrlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Baulasten und Baulastenverzeichnis (§ 81 NBauO) . . . – Denkmalschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Energiesparendes Bauen, Sanieren und Klimaschutz. . . . . . . . . . . . . . . . 34 34 37 38 38 38 39 41 41 42 44 Sachbegriffe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Energetische Gebäudesanierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Fremdmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Sachbegriffe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3 Hier werden Sie gut beraten Provisions- und bauträgerfreie Baugrundstücke in Ihrer Region! Klicken Sie mal rein: www.kreiswohnbau-hi.de Oder rufen Sie uns an. Ihr Ansprechpartner, Milano Werner, freut sich über Ihren Anruf! Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages erhalten Sie, auf Wunsch, einen Energie-BeratungsGutschein des ebz! 0 51 21 / 9 76 - 46 Kreiswohnbau Hildesheim GmbH Kaiserstraße 21 31134 Hildesheim Tel. (0 51 21) 9 76 0 Fax (0 51 21) 9 76 66 www.kreiswohnbau-hi.de E-mail: info@kreiswohnbau-hi.de 4 Kundencenter Sarstedt Lönsstraße 4 31157 Sarstedt Tel. (0 50 66) 70 51 0 Fax (0 50 66) 70 51 29 Kundencenter Alfeld Kalandstraße 3 31061 Alfeld Tel. (0 51 81) 91 18 0 Fax (0 51 81) 91 18 33 Inhaltsverzeichnis Weitere Themen und Gastbeiträge. . . . . . . 49 Samtgemeinde Freden (Leine). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Bauplanung und Leistungsvergabe. . . . . . . . . . . . . . . . . – Entwurfsverfasser. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Bauausführung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Auf dem Bau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 49 49 50 Gemeinde Giesen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Was tun bei mangelhaften Bauwerken?. . . . . . . . . . . . . 50 Besser mit Architekten (zusammengestellt von der Architektenkammer Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Qualität in Planung und Ausführung (zusammengestellt von der Ingenieurkammer Niedersachsen) . . . . . . . . . . . 52 Samtgemeinde Gronau (Leine) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Gemeinde Harsum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Stadt Hildesheim. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Gemeinde Holle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Samtgemeinde Lamspringe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Gemeinde Nordstemmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Stadt Sarstedt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Informationen zum Einbruchschutz (zusammengestellt von der Polizeiinspektion Hildesheim). . . . . . . . . . . . . . . 53 Gemeinde Schellerten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Hinweise. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 – redaktionelle und rechtliche Hinweise. . . . . . . . . . . . . 57 Gemeinde Söhlde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Samtgemeinde Sibbesse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 59 Stadt Alfeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Gemeinde Algermissen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Stadt Bad Salzdetfurth . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Stadt Bockenem. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Gemeinde Diekholzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Samtgemeinde Duingen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Stadt Elze. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Mensa des Gymnasiums Himmelsthür (Foto: Ips) Sparkassen-Finanzgruppe Die 1. Adresse für Immobilien Unsere Immobilienzentren: Immobilienzentrum Hildesheim Telefon: 05121 580-8000 Immobilienzentrum Alfeld Telefon: 05181 701-444 E-Mail: immobilienzentrum@sparkasse-hildesheim.de www.sparkasse-hildesheim.de Unser Service für Sie: BGrundstücke BFinanzierung BEinfamilienhäuser BDoppelhäuser BReihenhäuser BEigentumswohnungen BFerienimmobilien BRenditeobjekte BService-Wohnen BBausparen BVersicherung BÖffentliche Fördermittel BMiet-Service BHausverwaltung 5 Bild ®: Keramag AG INFORMATION. PLANUNG. BERATUNG. Besuchen Sie unsere bad-comfort Ausstellung WIEDEMANN in Sarstedt WIEDEMANN in Hildesheim WIEDEMANN GmbH & Co. KG Wiedemannstraße/ Gewerbegebiet »Am Boksberg« 31157 Sarstedt Telefon (0 50 66) 9 97-0 sarstedt@bad-comfort.com WIEDEMANN GmbH & Co. KG im Hause Stammelbach Marheinekestraße 21 31134 Hildesheim Telefon (0 51 21) 1 02 12-67 hildesheim@bad-comfort.com Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 9 – 18 Uhr Sonnabend: 10 – 14 Uhr Schautag: jeden Sonntag im Monat von 11 – 17 Uhr (keine Beratung, kein Verkauf) 6 Öffnungszeiten Mo. – Fr.: 9 – 17 Uhr Sonnabend: 9 – 16 Uhr Schautag: jeden 1. und 3. Sonntag im Monat von 13 – 17 Uhr (keine Beratung, kein Verkauf) Eine Mar ke der WIEDEMANN-Gr uppe . Branchenverzeichnis Seite Abfallbeseitigung……………………………………17, 64, 82 Architekten………………………… 30, 32, 36, 62, 66, 74, 75 Badausstatter……………………………………………… 6, 12 Bank……………………………………………………… 5, U4 Bauelemente…………………………………………24, 36, 62 Baumarkt…………………………………………………… U2 Bauplätze…………………………………4, 5, 30, 64, 83, U4 Bauunternehmen…………… 2, 7, 20, 24, 30, 36, 61, 70, 74 Bodenbeläge…………………………………………20, 22, 76 Dachdecker…………………20, 36, 60, 63, 65, 74, 75, 76, 86 Denkmalpflege……………………………………………… 30 EDV- u. Netzwerktechnik…………………………………… 62 Eisenwaren…………………………………………………… 20 Elektrogeräte………………………………………………… 20 Elektrotechnik………………………………………… 12, 62 Energieberatung………………… 24, 30, 46, 60, 72, 75, 82 Energieversorgung……………………………………… 56, 72 Entfeuchtung………………………………………………… 32 Entsorgung……………………………………………17, 64, 82 Erneuerbare Energien………………………………46, 47, 75 Fenster u. Türen……………………… 24, 63, 65, 76, 83, U2 Fliesen…………………………………………………… 12, 23 Gartencenter………………………………………………… U2 Geotechnik…………………………………………………… 17 Gerüstvermietung…………………………………………… 62 Gewerbepark………………………………………………… 83 Glaserei………………………………………………58, 64, 83 Grafik-Design………………………………………………… 88 Haus- u. Grundeigentümerverein………………………… 48 Heizung…………………………………… 12, 20, 30, 74, 76 Immobilien………………………… 2, 4, 5, 18, 24, 30, 48, 58 Innenausbau…………………………………… 60, 61, 63, 83 Klempnerei……………………………………… 36, 60, 74, 75 Klimatechnik………………………………………………… 83 Kreditinstitut……………………………………………… 5, U4 Küchen………………………………………………… 20, 72 Maler…………………………………………………… 60, 63 Seite Maurer………………………………………………… 23, 61 Metallbau…………………………………………………… 76 Möbel……………………………………………………… 3, 63 Natursteinbetriebe……………………………………… 36, 76 Notare……………………………………………………… 4, 32 Ofen-/Kaminbau…………………………………………… 46 Pellets…………………………………………………… 46, 47 Pflasterarbeiten………………………………………… 58, 70 Photovoltaik……………………………30, 46, 47, 60, 63, 75 Raumausstattung…………………………………………… 88 Rechtsanwälte…………………………………………… 4, 32 Rollläden……………………………………………………… 24 Sachverständige……………………………………………… 66 Sanitäranlagen………………………… 6, 12, 20, 30, 74, 76 Schornsteinbau………………………………………… 36, 65 Schwimmbad………………………………………………… 82 Solartechnik………………… 30, 46, 47, 60, 63, 75, 76, 86 Sonnenschutz…………………………………………… 24, 62 Steuerberater………………………………………………… 64 Straßenbau…………………………………………………… 86 Stromversorger……………………………………………… 82 Tiefbau………………………………………………58, 70, 86 Tischlerei……………………………………………… 3, 36, 63 Treppenbau………………………………… 3, 36, 61, 76, 83 Trockenbau………………………………………………… 63 Umweltschutz, -technik……………………………… 17, 74 Versicherungen………………………………………… 24, 75 Wärmedämmung………………………… 36, 60, 63, 74, 75 Wasserschadensanierung…………………………………… 32 Wasserversorgung…………………………………………… 56 Werbegrafik………………………………………………… 88 Wintergärten……………………………………… 76, 86, U2 Wohnraumgestaltung………………………………36, 72, 88 Wohnungsbau………………………… 2, 4, 5, 7, 18, 20, 48 Zimmerei………………………………… 7, 60, 61, 63, 74, 86 U = Umschlagseite 7 An wen Sie sich wenden können – ein Behördenwegweiser – Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Hildesheim 8 An wen Sie sich wenden können – ein Behördenwegweiser – Kreisverwaltungsgebäude Ebene 4 shaus Hildesheim Ebene 4 Kreishaus Hildesheim Ebene 4 Fachdienst 302 Bauordnung und Planung Fachdienst 302 Zimmer 455 -Bauordnung 475 und Planung Zimmer 455 - 475 Dezernatleitung 3 3 Zimmer 493 -Dezernatleitung 496 Zimmer 493 - 496 Fachdienst 205 Fachdienst 205 Umwelt Umwelt Zimmer 406 - 426 Zimmer 406 - 426 Fahrstuhl Fahrstuhl Treppenaufgang Treppenaufgang Kreishaus (Foto: Hartmann) 9 An wen Sie sich wenden können – ein Behördenwegweiser – Kontakt, Sprechzeiten und Wissenswertes über die Kreisverwaltung Wer sich in den Zuständigkeiten der Behörden auskennt, spart Zeit und Wege. Daher wollen wir Ihnen die in Bauangelegenheiten beteiligten Fachdienste des Landkreises Hildesheim kurz vorstellen und Ihnen sagen, an wen Sie sich bei wel chen Fragen wenden können. Weiter helfen soll Ihnen auch der auf S. 9 abgedruckte Übersichtsplan der Ebene 4 des Kreishauses in der BischofJanssen-Str. 31 in Hildesheim, aus dem Sie entnehmen können, wo sich welches Zimmer befindet. Die anderen Ebenen, wobei sich die Ebene 1 im Erdgeschoss befindet, haben grundsätzlich einen identischen Aufbau, sodass Sie, wenn Sie ein Zimmer in einer anderen Ebene suchen, ledig lich die erste Ziffer austauschen müssen. Suchen Sie z. B. das Zimmer 261, brauchen Sie lediglich auf dem Übersichtsplan nachschauen, wo sich das Zimmer 461 befindet. Das gesuchte Zimmer 261 befindet sich dann zwei Ebenen tiefer an der gleichen Stelle. Wer für Sie zuständig ist, richtet sich nach der Fragestellung und dem Bauort. Aus der auf derselben Seite abgedruck ten Karte des Landkreises Hildesheim ist ersichtlich, wel che Städte und Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich des Landkreises gehören. Die Stadt Hildesheim, als große selbständige Stadt, wie auch die Stadt Alfeld (Leine) als selbständige Gemeinde, sind für Ihren Bereich grundsätz lich selbst zuständig. Beachten Sie jedoch bitte, dass der Landkreis Hildesheim bei einzelnen Aufgaben auch für die Bereiche der Städte Hildesheim und Alfeld (Leine) zustän dig ist. Soweit dies zutrifft, werden diese bei den für eine bestimmte Aufgabe zuständigen Ansprechpartnern mit auf geführt. Ist dies nicht der Fall sind sie selbst zuständig. Hinweis: Die im Folgenden verwendete Abkürzung Ap. steht für Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner. Soweit ein Fachdienst (FD) angegeben ist, finden Sie die sen und die Ap. ab S. 13. Ist die Zuständigkeit der Stadt Hildesheim bzw. der Stadt Alfeld (Leine) gegeben, wenden Sie sich bitte an: Stadt Hildesheim Fachbereich Bau- und Ordnungsangelegenheiten Markt 3, 31134 Hildesheim, Zimmer C 146 Tel.: 05121/301-3121 E-Mail: bauaufsicht@stadt-hildesheim.de Internet: www.hildesheim.de oder an Stadt Alfeld (Leine) Bauordnungsamt Marktstr. 12, 31061 Alfeld (Leine) Tel.: 05181/703-0 Ap.: Herr Tolle, Tel.: 05181/703-155 Herr Albrecht, Tel.: 05181/703-143 Internet: www.alfeld.de 10 Der Landkreis Hil desheim versteht sich als bürgerori entierte Verwaltung. Dies bedeutet für Sie, dass wir be müht sind, die Zu ständigkeiten so zu strukturieren, dass Sie Zeit und Wege sparen. Außerdem wurden Aufgaben in den De zernaten Information im Kreishaus (Foto: Ips) bzw. Fachdiensten zusammengefasst, um eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anträge zu ermög lichen. Weiteres Ziel ist es, die Fachdienste eines Dezernats räumlich so zusammen zu legen, dass Sie bequem alle in Bauangelegenheiten zuständigen Ap. in kürzester Zeit bei einem Besuch im Kreishaus erreichen können. Andererseits sind wir auch bemüht, alle Arbeitsabläufe so zu optimieren, dass wir für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen. Wie Sie uns erreichen können Schriftlich, telefonisch oder persönlich: Landkreis Hildesheim Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim Tel.: 05121/309-0 (oder statt 0 die Durchwahl) Im Internet: www.landkreishildesheim.de a) über den Pfad -> Bürgerservice -> Formulare -> Bauen & Wohnen finden Sie Formulare bzw. Vordrucke zu den einzelnen baurechtlichen Verfahren, die in der Nieder- sächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt sind sowie für die Wohnraumförderung (Abgeschlossen- heitsbescheinigung und Wohnberechtigung) und ein Formular für einen Ausnahmeantrag nach der Versammlungsstättenverordnung b) über den Pfad -> Bürgerservice -> Was erledige ich wo? können Sie sich durch Eingabe eines „Suchbegriffes“ oder einer „Kategorie“ Aufgaben anzeigen lassen. Dort erfahren Sie auch, welche Behörde bzw. welcher Ap. für Ihr Anliegen beim Landkreis Hildesheim zuständig ist. Zum Namen ist jeweils auch die Telefonund Zimmernummer sowie die E-Mail-Adresse hinterlegt. Durch Anklicken der E-Mail-Adresse können Sie Ihren Ap. unmittelbar eine E-Mail schicken. per E-Mail: info@lankreishildesheim.de bzw. vorname.nachname@landkreishildesheim.de 1) 1) Vor- Zunahme Ihrer jeweiligen Ansprechpartner finden Sie in den nachfolgenden Darstellungen der Zuständigkeiten An wen Sie sich wenden können – ein Behördenwegweiser – Alle aufgeführten Ap. des Landkreises Hildesheim finden Sie im Kreishaus in der Bischof-Janssen-Str. 31 in 31134 Hildesheim. Hinter den Namen der Ap. ist jeweils TelefonDurchwahl-, Fax- und Zimmernummer sowie den Verweis auf die E-Mail-Adresse angegeben. Tipp: Die ersten drei Ziffern der Durchwahlnummern im Kreishaus, Bischof-Janssen-Str. 31 in Hildesheim, ent sprechen den Zimmernummern (z.B. Telefondurchwahl 4611 = Zimmer 461), wobei die erste Stelle der jewei ligen Ebene entspricht, auf der sich das Zimmer befin det (siehe Leittafeln im Eingangsbereich des Kreishauses und auf allen übrigen Ebenen im Haupttreppenhaus jeweils gegenüber den Fahrstühlen). Um Ihre Ap. tele fonisch erreichen zu können, müssen Sie die jeweilige Zimmernummer um die Ziffer „1“ oder „2“ ergänzen. Sollte Ihnen die richtige Ziffer nicht bekannt sein, wen den Sie sich einfach an die Telefonzentrale (05212/309-0). Wenn Sie außerdem vor die Telefondurchwahl die „95“ setzen, erhalten Sie gleichzeitig die Faxnummer (um bei dem obigen Beispiel zu bleiben: 954611) Der Landkreis Hildesheim bietet Ihnen folgende allgemeine Sprechzeiten an, die auch für Ihre in dieser Broschüre genannten Ap. gelten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08.30 – 15.00 Uhr 08.30 – 12.30 Uhr geschlossen 08.30 – 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr 08.30 – 12.30 Uhr Selbstverständlich können Sie mit Ihren Ap. auch Termine außerhalb der Sprechzeiten wahrnehmen. Diese sind vorher entsprechend zu vereinbaren. Einzelne Fachdienste, wie z.B. die „Zulassungsstelle“, bie ten abweichende Sprechzeiten an. Diese finden Sie im Internet unter dem Pfad www.landkreishildesheim.de -> Bürgerservice -> Öffnungszeiten oder zu erfragen bei der Telefonzentrale unter der Telefonnummer 05121/309-0. Verwaltungsaufbau An der Spitze des Landkreises Hildesheim steht der Landrat, Herr Reiner Wegner. Er wird unterstützt durch den Ersten Kreisrat, Herrn Olaf Levonen. Beide bilden die Verwaltungsführung. Die vier Dezernenten – die Dezernate sind nach Auf ga benschwerpunkten gegliedert – vertreten den Land rat in ihren Bereichen. Die Wahrnehmung der einzelnen Aufgaben und Leistungsschwerpunkte obliegt den einzel nen Fachdiensten, die den jeweiligen Dezernaten unterste hen. (Foto: Ips) Verwaltungsführung Herr Landrat Wegner, Herr Erster Kreisrat Levonen Dezernat 1 Innere Dienste/Service Fachdienste 101, 102 und 106 Dezernat 2 Sicherheit, Ordnung und Umwelt Fachdienste 202 – 206 Sonderbereiche Dezernent Herr Speer Dezernat 4 Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit Fachdienst 301 – Schule – Fachdienste 403 – 407 und 409 Organisationseinheiten (OE) 902 – 903 und 906 – 912 Dezernat 3 Bildung und Bau FDL Herr Brinkmann Fachdienst 302 – Bauordnung und Planung – FDL Herr Ruzicka Fachdienst 304 – Gebäudewirtschaft – FDL Herr Wolf Fachdienst 305 – Kreisentwicklung und Infrastruktur – FDL Herr Flory 11 Träume zwischen Tag & Nacht bach-handel.de Die Bäder- & Fliesenausstellung. Hafenstraße 16 · 31137 Hildesheim · 05121 289 31-10 12 Bild: Bette One Partner beim Bau An wen Sie sich wenden können – ein Behördenwegweiser – Dezernat 3 Bildung und Bau Bauaufsicht Die meisten Fragen, die im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben stehen und für die die Zuständigkeit des Landkreises Hildesheim gegeben ist, können Sie mit den Mitarbeitern des Dezernats 3 – Bildung, Bau und Umwelt – erörtern. Leiter des Dezernats 3 ist der Dezernent, Herr Eckhard Speer (Zimmer 494, Telefon-Durchwahl 4941, E-Mail: eckhard.speer@landkreishildesheim.de). Der Bereich Bauaufsicht nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr und hat darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass bauliche Anlagen, Bauprodukte, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Bau recht entsprechen. Die Ap. beraten Sie in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Zuständigkeiten bei Bauvorhaben Ziele des Landkreises Hildesheim und damit auch des Dezernats 3 sind u.a. eine gute und schnelle Erbringung von Dienstleistungen mit geringer Regelungsdichte, freundliche und umfassende Beratung der Antragsteller sowie kur ze Wartezeiten. Dabei orientieren wir uns zwar an Ihren Be dürfnissen, jedoch unter Einhaltung eines uns aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen vorgegebenen engen finanzi ellen Rahmens. Es ist u.a. Aufgabe des Dezernenten, durch entsprechende Vorgaben darauf hinzuwirken, dass diese Ziele zu Ihrer Zufriedenheit erreicht werden. Dem Dezernenten obliegt somit die strategische Leitung des Dezernats, unter Beach tung der Vorgaben der Verwaltungsführung. Soweit nicht die Zuständigkeit der Verwaltungsführung gegeben ist, hat der Dezernent in relevanten Fällen die alleinige Entschei dungsbefugnis. Sofern eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung getroffen werden muss, steht Ihnen selbstverständlich der Dezernent als Ansprechpartner zur Verfügung. Dabei soll ten Sie jedoch bedenken, dass auch der Dezernent bei seinen Entscheidungen stets verpflichtet ist, das geltende Recht zu beachten. Die für Sie relevanten Fachdienste (FDs) sind für die im Folgenden näher beschriebenen Aufgaben zuständig. Fachdienst 302 – Bauordnung und Planung – Dieser Fachdienst besteht aus den Bereichen Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz und Planung sowie der Bauver waltung mit der Wohnraumförderungsstelle. Fachdienstleiter ist Herr Christian Ruzicka (Zimmer 492, Telefon-Durchwahl 4921, E-Mail: christian.ruzicka@landkreishildesheim.de). ■■ Allgemeine Fragen zur bauordnungsrechtlichen Zulässig keit von Baumaßnahmen, ■■ Bauvoranfragen, ■■ Baugenehmigungs- und Mitteilungsverfahren, ■■ Rohbau- und Schlussabnahmen sowie ■■ Abnahme fliegender Bauten Die Zuständigkeit hängt vom Bauort ab. Die Städte Hil desheim und Alfeld sind in ihren Bereichen jeweils selbst zuständig. Bauort Ansprechpartner (Ap.) Bauaufsicht Zi. Tel.Durchwahl E-Mail-Kontakt s. S. 10 Gemeinde Algermissen Herr Mirko Langguth (Do)* 474 4741 Stadt Bad Salzdetfurth Herr Ralf Sander (Do)* 470 4701 Stadt Bockenem Frau Renate Brundiers (Do)* 470 4702 Gemeinde Diekholzen Frau Ira Gerlach (Di)* 466 4662 Samtgemeinde Duingen Herr Andreas Werscheck (Do)* 468 4682 Stadt Elze Herr Andreas Werscheck (Do)* 468 4681 Samtgemeinde Freden (Leine) Frau Renate Brundiers (Do)* 470 4702 Gemeinde Giesen Herr Ralf Sander (Do)* 470 4701 Samtgemeinde Gronau (Leine) Frau Heike Leschniok (Di)* 468 4681 Gemeinde Harsum Frau Ira Gerlach (Di)* 466 4662 Gemeinde Holle Frau Ute Pillsticker (Di)* 462 4622 Samtgemeinde Lamspringe Frau Ariane Wassmann (Do)* 462 4621 Gemeinde Nordstemmen Herr Andreas Werscheck (Do)* 468 4682 Stadt Sarstedt Frau Sigrun Goldenstein (Di)* 466 4661 Gemeinde Schellerten Frau Ira Gerlach (Di)* 466 4662 Samtgemeinde Sibbesse Frau Ariane Wassmann (Do)* 462 4621 Gemeinde Söhlde Frau Ute Pillsticker (Di)* 462 4622 * (Di) = Dienstag, (Do) = Donnerstag; s. auch nachstehenden Hinweis Die Mitarbeiter des Bereichs Bauaufsicht nehmen auch Außendiensttätigkeiten wahr. Aus organisatorischen Grün den müssen diese aber zum Teil während der Sprechzeiten stattfinden, weshalb es möglich ist, dass Sie Ihre bzw. Ihren Ap. während der Sprechzeiten nicht persönlich antreffen. Grundsätzliche Fragen können Sie dann mit einer bzw. einem der o.g. anderen Ap. klären. Um Ihnen Ihre Ter min planung zu erleichtern, beachten Sie bitte, dass Ap., die mit (Di) gekennzeichnet sind, übli cherweise dienstags und die mit (Do) gekennzeichneten donnerstags Außendiensttermine wahrnehmen. Sollten Sie beabsichtigen, den Landkreis Hildesheim an einem dieser Tage zu besuchen, möchten wir Ihnen vorsorglich empfeh len, vorab telefonisch mit Ihrer oder Ihrem Ap. zu klären, ob bzw. wann sie oder er erreichbar ist. (Foto: Ips) 13 An wen Sie sich wenden können – ein Behördenwegweiser – Brandschutz Die Brandschutzprüfer geben im Baugenehmigungsverfahren Stellungnahmen für Sonderbauten ab und prüfen hierfür die Bauvorlagen hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes. Außerdem führen sie gemäß Brandschutzgesetz die Brand verhütungsschauen durch. Für die die Städte Alfeld (Leine) und Elze sowie die Gemeinden Duingen, Freden (Leine), Gronau (Leine), Lamspringe Nordstemmen und Sibbesse: Frau Angela Hümmer Zimmer 469, Durchwahl: 4691, E-Mail: s. S. 10 Für die Städte Bad Salzdetfurth, Bockenem und Sar stedt sowie die Gemeinden Algermissen, Diekholzen, Giesen Harsum, Holle, Schellerten und Söhlde: Herr Roland Christen Zimmer 469, Durchwahl: 4692, E-Mail: s. S. 10 (Foto: Ips) Bauverwaltung Denkmalschutz: Der Landkreis ist gleichzeitig zuständig als Untere Denkmal schutzbehörde Alle Gemeinden Frau Annegret Klauke Zimmer 460, Durchwahl: 4602, E-Mail: s. S. 10 In allen verwaltungsmäßigen, also nicht technischen, Fragen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen ist die Bauverwal tung zuständig. Es werden hier in erster Linie folgende Aufgaben wahrge nommen: ■■ verwaltungsmäßige Bearbeitung bauaufsichtsbehördlicher Verfahren einschließlich Widerspruchsverfahren Planung Die Planungsabteilung berät in allen Fragen zur planungs rechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben und prüft die Ein haltung von Fest set zungen eines Bebauungsplanes oder, falls kein Bebauungsplan besteht, die Zu läs sig keit von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich und im Außen be reich (Näheres s. S. 31). Die Zuständigkeit hängt vom Bauort ab. Die Städte Hildesheim und Alfeld sind in ihren Bereichen jeweils selbst zuständig. 14 Bauort Ansprechpartner (Ap.) Planung Gemeinde Algermissen Stadt Bad Salzdetfurth Stadt Bockenem Gemeinde Diekholzen Samtgemeinde Duingen Stadt Elze Samtgemeinde Freden (Leine) Gemeinde Giesen Samtgemeinde Gronau (Leine) Gemeinde Harsum Gemeinde Holle Samtgemeinde Lamspringe Gemeinde Nordstemmen Stadt Sarstedt Gemeinde Schellerten Samtgemeinde Sibbesse Gemeinde Söhlde Frau Christine Bahr Frau Petra Woltersdorf Frau Petra Woltersdorf Frau Annette Feuerhake Herr Marcus Hornung Herr Marcus Hornung Frau Petra Woltersdorf Frau Christine Bahr Herr Marcus Hornung Herr Marcus Hornung Frau Petra Woltersdorf Frau Petra Woltersdorf Frau Annette Feuerhake Frau Annette Feuerhake Frau Christine Bahr Herr Marcus Hornung Herr Marcus Hornung Zi. Tel.Durchwahl E-Mail-Kontakt s. S. 10 464 4642 465 4651 465 4651 464 4641 464 4641 464 4641 465 4651 464 4642 464 4641 464 4641 465 4651 465 4651 467 4672 467 4672 464 4642 464 4641 464 4641 ■■ Erstellen von Bauvorbescheiden ■■ Entgegennahme von Baulasterklärungen, ■■ Eintragung von Baulasten, Einsichtnahme und Führen des Baulastenverzeichnisses ■■ Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnungseigentum ■■ Einsichtnahme in Bauakten Die Zuständigkeit hängt vom Bauort ab. Die Städte Hil desheim und Alfeld sind in ihren Bereichen jeweils selbst zuständig. Bauort Ansprechpartner (Ap.) Verwaltung Gemeinde Algermissen Stadt Bad Salzdetfurth Stadt Bockenem Gemeinde Diekholzen Samtgemeinde Duingen Stadt Elze Samtgemeinde Freden (Leine) Gemeinde Giesen Samtgemeinde Gronau (Leine) Gemeinde Harsum Gemeinde Holle Samtgemeinde Lamspringe Gemeinde Nordstemmen Stadt Sarstedt Gemeinde Schellerten Samtgemeinde Sibbesse Gemeinde Söhlde Frau Sabine Kallmeyer Frau Sabine Kallmeyer Frau Karin Dresel Frau Liesa Erlewein Frau Liesa Erlewein Frau Liesa Erlewein Frau Karin Dresel Frau Sabine Kallmeyer Frau Sabine Kallmeyer Frau Liesa Erlewein Herr Ulrich Bauer Frau Karin Dresel Herr Ulrich Bauer Frau Kerstin Zingler Frau Liesa Erlewein Frau Kerstin Zingler Herr Ulrich Bauer Zi. Tel.Durchwahl E-Mail-Kontakt s. S. 10 458 4582 458 4582 457 4572 459 4591 459 4591 459 4591 457 4571 458 4582 458 4582 459 4591 458 4581 457 4572 458 4581 459 4592 459 4591 459 4592 458 4581 An wen Sie sich wenden können – ein Behördenwegweiser – Eintragung von Baulasten, Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis Alle Gemeinden: Cihan Akcay, Zimmer 475, Durchwahl: 4751, E-Mail: s. S. 10 Abgeschlossenheitsbescheinigungen Alle Gemeinden: Frau Heidi Müller, Zimmer 461, Durchwahl: 4612, E-Mail: s. S. 10 Einsichtnahme in Bauakten Alle Gemeinden: Frau Regina Menzel, Zimmer 456 Durchwahl: 4561, E-Mail: s. S. 10 Herr Wilhelm Cartschau, Zimmer 455 Durchwahl: 4551, E-Mail: s. S. 10 Wohnraumförderungsstelle In diesem Bereich werden Anträge auf Gewährung von Wohnraumförderungsmitteln (mit Ausnahme der steuerli chen Förderung, der Gewährung von KfW-Mitteln und der Förderung des Wohnungsbaus durch die „Riester-Rente“) bearbeitet. Die Städte Hildesheim und Alfeld haben eine eigene Wohnraumförderungsstelle. Fachdienst 205 – Umwelt – In diesem Fachdienst werden Sie in Bezug auf alle abfall-, boden-, immissionsschutz-, naturschutz- und wasserrechtli chen Fragen beraten. Fachdienstleiter ist Herr Thorsten Köhler, Zimmer 412, Telefon-Durchwahl: 4121, E-Mail s. S. 10. Auskünfte aus dem Altlastenverzeichnis (Altablagerungen und Altstandorte) Alle Gemeinden einschließlich der Stadt Alfeld Herr Wulf Grube, Zimmer 422 Durchwahl: 4221, E-Mail s. S. 10 Immissionsschutz Alle Gemeinden einschließlich der Stadt Alfeld Frau Jennifer Hartmann, Zimmer 423 Durchwahl: 4231, E-Mail s. S. 10 Naturschutz Förderung von Eigentums- und Mietwohnungs baumaßnahmen, Zinssenkungsanträge Alle Gemeinden: Frau Andrea Wolpers, Zimmer 461 Durchwahl: 4611, E-Mail: s. S. 10 Bescheinigung über die Wohnberechtigung (B-Scheine), Überwachung der Belegungsbindung von geförderten Wohnungen und Härteausgleich Alle Gemeinden: Frau Heidi Müller, Zimmer 461 Durchwahl: 4612, E-Mail: s. S. 10 Verwaltung und Abwicklung von (bestehenden) Kreisdarlehen Alle Gemeinden: Frau Andrea Neubauer, Zimmer 460 Durchwahl: 4601, E-Mail: s. S. 10 Bauorte Ansprechpartner (Ap.) Stadt Alfeld (Leine) Samtgemeinde Duingen Stadt Elze Gemeinde Giesen Frau Martina Stübe Samtgemeinde Gronau (Leine) Gemeinde Nordstemmen Samtgemeinde Sibbesse Stadt Bad Salzdetfurth Stadt Bockenem Gemeinde Diekholzen Samtgemeinde Freden (Leine) Herr Ulrich Weber Gemeinde Harsum Gemeinde Holle Samtgemeinde Lamspringe Gemeinde Schellerten Gemeinde Söhlde Gemeinde Algermissen Herr Kevin Schulz Stadt Sarstedt Tel.Durchwahl E-Mail-Kontakt s. S. 10 Zi. 408 4081 409 4091 407 4071 Mühlenberg (Foto: Klaiber) 15 An wen Sie sich wenden können – ein Behördenwegweiser – – Unterhalt, Vormundschaft und Bundesleistungen – „Wohngeldstelle“ Fachdienstleiterin ist Frau Cons tan ze Sickfeld (Zimmer 150, Telefon-Durchwahl 1501, E-Mail s. S. 10. Die Zuständigkeit rich tet sich nach dem Anfangsbuch staben Ihres Nachnamens. Alle Gemeinden einschließlich der Stadt Alfeld: Ihre Ansprech part ner finden Sie direkt im In ter net unter dem Stichwort „Wohngeld: Gewährung“ oder wenden Sie sich an die Telefon zentrale, Tel.: 05121/309-0. Weitere wichtige Adressen und Telefonnummern Amtsgericht Alfeld (Leine) 1) Kalandstr. 1, 31061 Alfeld (Leine) Tel.: 05181/804-0 Amtsgericht Elze 2) Bahnhofstr. 26, 31008 Elze Tel.: 05068/9301-0 Amtsgericht Hildesheim 3) Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim Tel.: 05121/968-0 Finanzamt Alfeld (Leine) 4) Ravenstr. 10, 31061 Alfeld (Leine) Tel.: 05181/705-0 Finanzamt Hildesheim 5) Kaiserstr. 47, 31134 Hildesheim Tel.: 05121/302-0 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN Hameln) Katasteramt Alfeld 6) Neue Wiese 11, 31061 Alfeld (Leine) Tel.: 05181/9105-0 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN Hameln) Katasteramt Hildesheim 7) Langelinienwall 26, 31134 Hildesheim Tel.: 05121/164-03 Hintergrund: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Landkreis Hildesheim Dipl.-Ing. Andreas Mentz Nordstr. 4, 31157 Sarstedt Tel.: 05066/603530, Fax: 05066/603540 E-Mail: info@vermessung-mentz.de Dipl.-Ing. Otto Oberbeck Lermunder Str. 26, 31195 Neuhof Tel.: 05183/946456 oder 0172/5415399 Fax: 05183/946833 E-Mail:info@oberbeck-vermessung.de Dipl.-Ing. Marco Jankowski Immengarten 15, 31134 Hildesheim Tel.: 05121/16594-0, Fax: 05121/1659410 E-Mail: info@vermessung-hildesheim.de 1) Zuständig für Stadt Alfeld und die Samtgemeinden Duingen, Freden, Lam springe und Sibbesse 2) Zuständig für Stadt Elze, Samtgemeinde Gronau und Gemeinde Nordstemmen 3) Zuständig für die Städte Bad Salzdetfurth, Bockenem, Hildesheim, Sarstedt und die Gemeinden Algermissen, Diekholzen, Giesen, Harsum, Holle, Scheller ten und Söhlde 4) Zuständig für den Altkreis Alfeld, einschließlich der Stadt Alfeld 5) Zuständig für den Altkreis Hildesheim-Marienburg, einschließlich der Stadt Hildesheim 6) Zuständig für den Altkreis Alfeld, einschließlich der Stadt Alfeld 7) Zuständig für den Altkreis Hildesheim-Marienburg, einschließlich der Stadt Hildesheim 16 Limmer West (Foto: Ips) Das Baugrundstück Auswahl des Grundstückes ■■ Befinden sich auf dem Grundstück schützenswerte Bäu me und Sträucher? Der Volksmund sagt: „Wie man sich bettet, so liegt man“. Sie sollten deshalb vor dem Erwerb das Baugrundstück so genau wie möglich kennen lernen. Es empfehlen sich daher Besuche zu verschiedenen Tageszeiten und, wenn möglich, sogar Jahreszeiten. Auskünfte von den zukünftigen Nach barn helfen weiter. Besondere Beachtung sollten Sie den Punkten der folgen den Prüfliste schenken: ■■ Welche Einrichtungen bietet die Gemeinde (Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeit und Erho lung, Verkehrsmittel zu Ihrer Arbeitsstätte, ärztliche Ver sorgung)? ■■ Welche Möglichkeiten der Bebauung bestehen aufgrund der Grundstückslage und Größe der Abstände zum Nach bargrundstück? ■■ Welche Festsetzungen und Baubeschränkungen trifft der Bebauungsplan, soweit vorhanden? ■■ Welche Auflagen bestehen von der Planungs- und Bau behörde? ■■ Ist das Grundstück erschlossen (Straßenbau, Trinkwasser, Abwasser, Strom, Gas)? ■■ Wie ist die Bodenbeschaffenheit (Tragfähigkeit, Grundwas serverhältnisse)? ■■ Tangieren durchgehende Versorgungsleitungen das Bau grundstück? ■■ Welche Störungen sind zu erwarten (Industrie, Gewerbe, landwirtschaftliche Betriebe, Straßen, Bahnlinien oder bestehende Planungen, die zu Beeinträchtigungen füh ren können)? ■■ Welche grundbuchlichen Belastungen (einsehbar beim Amtsgericht) oder Baulasten (einsehbar bei der Bauauf sichtsbehörde) bestehen? ■■ Sind Altlasten vorhanden? ■■ Befindet sich auf dem Grundstück ein Gewässer? ■■ Befindet sich auf dem Grundstück oder in der unmittel baren Nähe des Grundstückes ein Bau-, Kultur- oder ein Naturdenkmal? Aufgrund ihrer Bedeutung wird auf einzelne Punkte bereits an dieser Stelle eingegangen. Weitergehende Ausführungen finden Sie unter dem Thema „Öffentliches Baurecht“. Möglicherweise ist das Grundstück, das Sie erwerben möchten, belastet. Hierbei kann es sich zum Einen um Eintragungen, wie z.B. Grunddienstbarkeiten (im Grund buch eingetragen) handeln. Durch solche Grund dienst bar keiten (z.B. Wegerechte) kann die Bebaubarkeit des Grund stückes eingeschränkt sein. Dieses gilt aber auch zum Anderen für Baulasten, die im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. Daher ist eine vorherige Einsicht in das Grundbuch, das bei dem für den jeweiligen Bauort zu ständigen Amtsgericht geführt wird, und in das Bau las tenverzeichnis, das bei der für den jeweiligen Bauort zustän digen Bauaufsichtsbehörde geführt wird, empfehlenswert. Denkmalschutz Denkmale sind vom Menschen geschaffene Objekte, die für das öffentliche Interesse von geschichtlicher, künstlerischer, wissenschaftlicher oder städtebaulicher Bedeutung sind. Also zum Beispiel: ■■ Das Fagus-Werk in Alfeld – ein Industriedenkmal von Weltbedeutung. ■■ Der Dom und die St. Michaeliskirche in Hildesheim – geschichtsträchtige Gebäude mit Weltruhm. Dies sind drei große und bedeutsame Bauwerke in den je wei ligen Städten. Der Landkreis Hildesheim selbst ist jedoch überwiegend ländlich geprägt. Zeitzeugen sind hier also gerade bäuerlicher Bestimmung dienende Ge bäu de, aber auch Anlagen ritterlicher Vergangenheit. Denk mal schutz befasst sich jedoch auch mit ganzen Ortsbildern, wie z.B. in Hildesheim, Alfeld oder Bad Salzdetfurth, die durch Fachwerkhäuser geprägt sind. 17 Das Baugrundstück Auch Gärten und Teichanlagen, z.B. in Derneburg, sind vom Menschen geschaffen, ebenso Alleen. Daher zeugen auch sie von Idealen der vergangenen Zeiten. Bei Bodendenkmalen beginnt das Aufgabenfeld der Archä ologie. Im Landkreis Hildesheim bedeutsame Spuren sind z.B.:„Hellweg“, „Karl der Große“, die „Welfen“, und der Architekt „Schwartz“. Um all diese „Zeitzeugen“ zu schützen gibt es das Nieder sächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG). „Schützen“ heißt im denkmalrechtlichen Sinne bewahren und dauer haft nutzen. Nicht jedes Denkmal ist ein Museum. Jedes Gebäude hat eine eigene Lebensgeschichte, die auch weitergehen darf und soll. Nur soll die Geschichte der Vergangenheit nicht vollständig „überschrieben“ wer den. Die unveränderte Überlieferung dieser für die Gegend ty pischen Bauten und Anlagen, in einer repräsenta ti ven Anzahl, allein gibt die Möglichkeit, die Identität und Unver wechselbarkeit der Landschaft zu erhalten. Daher unterliegen selbst nach der Niedersächsischen Bau ordnung (NBauO) verfahrensfreie Baumaßnahmen (s. unter dem Thema „Öffentliches Baurecht -> Bauordnungsrecht“) sowohl Baudenkmale als auch Gebäude, die zwar selbst kein Denkmal sind, sich jedoch in der Umgebung eines sol chen befinden, gewissen Einschränkungen. Auch ha ben Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte eine Un ter hal tungs pflicht und müssen Denkmale, wenn notwendig, instand setzen. www.bwv-hi.de Andererseits können bestimmte Maßnahmen an Denkmalen auch gefördert werden. Näheres hierzu ab S. 42. Sollten Sie beabsichtigen, ein Denkmal oder ein Grundstück in der Umgebung eines Denkmals zu erwerben oder sich nicht sicher sein, ob ein solches vorhanden ist, empfiehlt sich zuvor eine Einsichtnahme in die Denkmalliste bei der unteren Denkmalschutzbehörde (s. S. 14). Naturschutz Auch Naturdenkmale können die Bebaubarkeit eines Bau grundstücks einschränken. Bei Naturdenkmalen handelt es sich in der Regel um mächtige alte Bäume. Unter ihrer Krone sowie im Nahbereich dürfen ohne vorherige Zustim mung der Naturschutzbehörde keine baulichen Anlagen er rich tet werden. Dies gilt auch für an sich verfahrensoder baugenehmigungsfreie bauliche Anlagen, wie z. B. die Pflasterung der Zufahrt. Diese Einschränkungen kön nen auch gelten, wenn sich ein Naturdenkmal z.B. auf dem Nachbargrundstück befindet und das Naturdenkmal durch die Baumaßnahme unmittelbar beeinträchtigt wird. Auskünfte zu diesen Fragestellungen kann die jeweilige Gemeinde oder die Naturschutzbehörde (s. S. 15) geben. Was ist weiterhin aus Sicht des Naturschutzes zu beachten? Auf dem Grundstück befinden sich Bäume und Sträucher, die zwar keine Naturdenkmale sind, jedoch durch die Gemeinde mittels einer sogenannten Baumschutzsatzung unter Schutz gestellt wurden. Auskunft darüber, ob Bäume auf Ihrem Grundstück unter diesen Schutz fallen, kann Ihnen die Gemeinde oder die Naturschutzbehörde geben. Aber auch Bebauungspläne können durch Festsetzungen die Beseitigung von Gehölzen untersagen. Dies ist bei der Bauplanung und Durchführung zu beachten. Der Bebau ungsplan kann bei der Gemeinde oder im Fachdienst Bauordnung und Planung (s. S. 14) eingesehen werden. Spielräume! Nutzen Sie die Vorteile der größten Wohnungsgenossenschaft in Hildesheim! Freuen Sie sich auf Ihr neues Zuhause – und genießen Sie dabei die Leistungsvorteile, die wir Ihnen als Wohnungsgenossenschaft bieten können. Informieren Sie sich unverbindlich über die Vorzüge unserer Angebote. Wir beraten Sie gern. BWV · Theaterstr. 7/8 · 31141 Hildesheim · Tel. 05121 17099-70 · eMail: info@bwv-hi.de 18 Auch wenn man aufgrund der vorstehenden Ausführungen zunächst den Eindruck gewinnen könnte, dass Naturschutz „störend“ ist und Ihren möglichen Bauwünschen nur im Wege steht, ist doch zu bedenken, dass er notwendig ist, um die Lebensgrundlagen für Menschen und Tiere zu erhalten. Daher soll im Folgenden erklärt werden, was Naturschutz bewirken kann. Bäume und Sträucher sind Lebensraum für Tiere. Für die Errichtung einer baulichen Anlage ist es häufig erforder lich, in einen Gehölzbestand einzugreifen. Hierbei dürfen Lebensstätten von besonders geschützten Tieren nicht be seitigt werden. Als besonders geschützte Arten sind beispiel haft zu nennen: Singvögel, Fledermäuse, Kleinsäuger. Auch Häuser, deren Umbau oder Abriss geplant ist, können Lebensräume für besonders geschützte Tiere bieten. Fledermäuse, Schleiereulen und kleine Greifvogelarten sind häu fig auf Dachböden anzutreffen. Unter Dachpfannen brüten Vögel wie der Mauersegler. Wenn Sie befürchten, dass bei den von Ihnen geplanten Baumaßnahmen Lebensstätten Das Baugrundstück und Wohnungstrenndecken entsprechen und einen eige nen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzlich Räume außerhalb des Wohnungsabschlusses gehören. Wasserver sorgung, Ausguss und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen. Zusätzliche Räume, die außerhalb des Wohnungs abschlusses liegen, müssen verschließbar sein. Baugrundstücke (Foto: Spk) Dem Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbeschei nigung (Antragsformular über Ap. und Internet (s. S. 15), müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: ■■ Bauzeichnungen (Grundrisse1), Schnitt- und An sichts von besonders geschützten Tierarten betroffen sind, setzen Sie sich bitte mit der Naturschutzbehörde in Verbindung. Dann kann geprüft werden, ob diese Arten betroffen sind, wie Beeinträchtigungen vermieden werden und ob und wie Ersatzlebensräume geschaffen werden können. zeich nungen) als Aufteilungsplan in 2-facher Aus fer ti gung im Maßstab 1:100, ■■ Lageplan im Maßstab 1:500 und ■■ ggf. Eigentümernachweis (Grundbuch2), bestehend aus Bestandsverzeichnis und Abteilung I, neuesten Datums). Außer Gehölzen sind z.B. auch Kleingewässer, Röh richt bestände und Bäche Lebensräume für besonders geschützte Tiere und können selbst unter dem besonderen Schutz des Naturschutzgesetzes stehen. Auch hier kann ein Anruf bei der Naturschutzbehörde Klärung bringen. Neben Auflagen zur Erhaltung von Gehölzen können Be bau ungspläne auch Auflagen zur Neuanpflanzung enthalten. Durch die se Pflanzungen soll der durch den Hausbau verursachte Eingriff in die Natur wieder ausgeglichen werden. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird ausführlich auf Art und Umfang der anzupflanzenden Gehölze eingegan gen. 1) Soweit ein Spitzboden vorhanden ist, muss auch für diesen eine Vorzugsweise sollen bei uns heimische Laubgehölze ange pflanzt werden. Sie haben gegenüber den „Exoten“ viele Vorteile: Sie bieten einer großen Zahl heimischer Tierarten Lebensraum und Nahrung, sind optimal an die bestehenden Bodenverhältnisse und unsere Klimabedingungen ange passt und sind dadurch besonders widerstandsfähig gegen Schädlinge. Der Einsatz von Spritzmitteln, sofern überhaupt erlaubt, wird dadurch überflüssig. Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Möchten Sie Wohnungseigentum, Wohnungserbbaurecht oder ein Dauerwohnrecht begründen, müssen Sie vorher einen Antrag auf Erteilung einer Abge schlos sen heits be scheinigung bei der Bauaufsichtsbehörde stellen. Oh ne eine solche Bescheinigung kann eine Wohnung z.B. nicht zu einer Eigentumswohnung werden. Mit der Ab ge schlossenheitsbescheinigung bescheinigt Ihnen die Bauauf sichtsbehörde, dass die Wohnungen, für die sie erteilt wur de, in sich abgeschlossen sind. Abgeschlossene Wohnungen sind solche Wohnungen, die baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind, z. B. durch Wände und Decken, die den Anforderungen des Baurechts an Wohnungstrennwände Grundrisszeichnung vorgelegt werden. 2) Die erforderliche Grundbuchblattabschrift kann im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Hildesheim auch durch diesen selbst gefertigt werden. In den Grundrisszeichnungen sind alle zu demselben Woh nungseigentum, Dauerwohnrecht usw. gehörende Einzel räume mit der jeweils selben Nummer zu kennzeichnen. Die Räume, die außerhalb einer Wohnung liegen, aber dieser Wohnung zugeordnet werden, und Gebäude, die zu einer bestimmten Wohnung gehören sollen, also z. B. Kellerräume und/oder Garagen, sind ebenfalls mit dersel ben Nummer zu bezeichnen wie die Räume, die sich in einer bestimmten Wohnung befinden. Räume, die sich nicht innerhalb einer abgeschlosse nen Wohnung befinden, können nur von der Abgeschlossen heitsbescheinigung erfasst werden, wenn sie verschließbar und nur von Räumen bzw. Fluren erreichbar sind, die sich in Gemeinschaftseigentum befinden, also nicht einer konkre ten Wohnung zugeordnet wurden. Wohnungseigentum (Sondereigentum) kann nicht an Räu men begründet werden, die nötig sind, damit die einzel nen Wohnungseigentümer ihre Wohnungen bzw. z. B. ihre Kellerräume erreichen können. Hierzu gehören insbeson dere Flure und Treppenhäuser. Sondereigentum kann auch nicht für nicht verschließbare Gebäude (z. B. Carport oder Terrassenüberdachung) begründet werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Teilungserklärung, die Sie bei einer Notarin bzw. einem Notar als Grundstückseigentümer abgeben müs sen. Diese kann dann mit dem Antrag auf Anlegung von Wohnungsgrundbüchern durch die Notarin bzw. den Notar beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Ab ge schlos senheitsbescheinigung auch für in sich abgeschlossene Wohnhäuser auf demselben Grundstück beantragt werden. Die Bildung von Wohnungseigentum kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Wohnungen in einem Mehrfami 19 Partner beim Bau Jeden 1. Sonntag im Monat Schautag von 13.30 - 17.00 Uhr 20 Das Baugrundstück lienhaus in Eigentumswohnungen umge wandelt werden sollen, oder wenn eine reale Grundstücksteilung nicht mög lich ist, weil z. B. die erforderlichen Grenz abstände nicht eingehalten werden. Die Bescheinigung kann bei genehmigungs pflichtigen Bauvorhaben erst ausgestellt werden, wenn für alle Gebäude auf dem Grundstück eine Baugenehmigung erteilt wurde bzw. vollständige Bauvorlagen nach § 62 NBauO vorliegen. Antragsberechtigt sind Grundstücksei gentümer und Erbbauberechtigte. Altlasten Durch Altablagerungen (z. B. ehe ma lige Hausmülldeponie, „Alte Dorfkippe“) oder Altstandorte (z. B.: ehemalige Chemische Reinigung, Druckerei usw.) kann Ihr Grundstück möglicherweise umweltrelevante Beeinträchtigungen aufweisen. Neubaugebiet Sonnenkamp in Sarstedt (Foto: Sparkasse) Bedienen Sie sich eines Maklers, achten Sie stets auf fol gende Punkte: ■■ Schließen Sie einen schriftlichen Maklervertrag ab. ■■ Bei erfolgreicher Vermittlung dürfen Makler auch dann Grundstücke, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, der ab 1995 aufgestellt wurde, wurden bereits im Vorfeld auf mögliche Altlasten untersucht. Sollte sich he rausstellen, dass Ihr Grundstück möglicher wei se mit Altlasten belastet ist, berücksichtigen Sie bitte, dass es hier durch zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen kommen kann. Provision (etwa 2 bis 5 % des Grundstückskaufpreises) ver langen, wenn Sie sich nur telefonisch haben beraten lassen. ■■ Lassen Sie sich von mehreren Maklern Angebote unter breiten und bieten Ihnen verschiedene Makler das glei che Grundstück an, müssen Sie sofort darauf hinwei sen, sonst kann es passieren, dass mehrere Makler mit Honorarforderungen an Sie herantreten. Daher empfiehlt es sich, im Zweifelsfall vorher das Altlas tenverzeichnis beim FD Umwelt (Ap. s. S. 15) einzusehen. Der Grundstückserwerb Der Grundstückspreis Fragen Sie bei der Stadt, Gemeinde, Samtgemeinde oder der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Katasteramt nach den sogenannten Bodenrichtwerten. Diese geben einen Anhaltspunkt, ob die Kaufpreisforderung angemes sen ist. Beachten Sie beim Grundstückspreis, dass eine Ab lö sung von Lasten und Grundpfandrechten hinzukommen kann. Die Einsicht in das jeweilige Grundbuch beim zu ständigen Amtsgericht ist dringend anzuraten. Diese erfolgt durch die Notarin oder den Notar im Rahmen der Kauf vertragsverhandlungen. Auch ein Blick in das Bau las ten verzeichnis der Bauaufsichtsbehörde bewahrt vor weiteren „Überraschungen“ (siehe auch unter dem Thema „Öffent liches Baurecht“). Ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor sind auch die Erschließungskosten. Klären Sie deshalb bei der Gemeinde, ob noch zusätzliche Erschließungskosten anfallen. Der Erwerb eines Grundstücks bedarf der notariellen Beur kundung. Beurkundet werden müssen alle Vereinbarungen des Kaufvertrages, insbesondere muss der richtige Kaufpreis genannt sein. Verstöße gegen diese Beurkundungspflicht führen zur Nichtigkeit des Vertrages. Aus diesem Grund sind Sie in jedem Fall schlecht beraten, wenn Sie den Kaufpreis zu niedrig angeben, um Grunderwerbssteuer und Notarkosten zu sparen. Außerdem ist derartiges Handeln strafbar. Mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages sind Sie aber noch nicht Grundstückseigentümer sondern haben zu nächst lediglich einen Anspruch auf Übertragung. Im Fall des Erwerbs einer noch zu vermessenden Teilfläche aus ei nem größeren Grundstück kann erst nach Vermessung die Auflassung erklärt und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen. Eigentümer eines Grundstücks sind Sie erst nach Eintragung in das Grundbuch! Bis Sie nach Abschluss des Vertrages in das Grundbuch ein getragen werden, vergehen im Regelfall einige Wochen, wenn nicht sogar Monate. In der Zwischenzeit kann Ihr Recht nämlich evtl. noch durch ein gemeindliches Vor kaufsrecht be ein träch tigt werden. Ob dies in Ihrem Fall denkbar oder ausgeschlossen ist, erfahren Sie bei Ihrem Notar. Befragen Sie ihn daraufhin ausdrücklich. 21 Finanzierungsplanung Gute Gründe für die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens? Wichtig für alle Bauherren ist eine genaue Kalkulation aller entstehenden Kosten. Zu tief steckt noch die Erinnerung an die enorm hohe Zahl der Zwangsversteigerungen Mitte der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts in Folge unerwar tet hoch gestiegener Zinssätze. Folgende Kostenansätze müssen von Ihnen berücksichtigt werden: Kosten des Baugrundstücks Bodenkaufpreis + Notarkosten1) für Grundstückskaufvertrag + Grunderwerbssteuer2) (in der Regel 4,5 % des Kaufpreises) + Vermessungskosten + Maklerprovision + Erschließungskosten + Sonstiges (z. B. Kosten für Wertberechnungen und Bodenuntersuchungen) . . . . . . . . . . . e = . . . . . . . . . . . e . . . . . . . . . . . e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e e e e . . . . . . . . . . . e Baukosten Reine Baukosten (Kosten des Materials und der Bauleistungen) des Wohngebäudes und möglicher Nebengebäude . . . . . . . . . . . e + Sonderkosten der Einbaumöbel . . . . . . . . . . . e Foto: Michael Grabscheit / www.pixelio.de Wer sich verkalkuliert, wird zumeist bis an sein Lebensende die entstandenen Schulden abtragen müssen. Auch bei einer soliden Kalkulation ist zu beachten, dass kaum ein Bauherr ein Einfamilienhaus mit Gesamtkosten von 260.000 e und mehr, aus der „Portokasse“ bezahlen kann. Auch das Insolvenzverfahren ist kein „Allheilmittel“, da dieses Verfahren an strenge Voraussetzungen geknüpft ist. Andererseits ist eine bezahlte Immobilie eine Säule Ihrer pri vaten Altersvorsorge und bis dahin sind Sie vor möglichen Mietpreissteigerungen sicher. Um Fehlplanungen vorzubeugen und um den voraussichtli chen Finanzierungsbedarf richtig zu ermitteln, ist zunächst eine lückenlose und möglichst detaillierte Erfassung sämt licher Kostensätze unerlässlich. Beabsichtigte Selbsthilfearbeiten sind an dieser Stelle noch nicht bei den Baukosten abzuziehen, da diese ja einen gleich hohen Wert wie Drittleistungen haben und damit im Grunde auch Kosten sind. Diese Arbeiten sind erst bei der Finanzierung von Bedeutung, nachdem die Gesamtkosten ermittelt wurden. = . . . . . . . . . . . e Kosten der Außenanlagen Hausanschlüsse . . . . . . . . . . . + Einfriedung . . . . . . . . . . . + Hof- und Wegebefestigung . . . . . . . . . . . + Abwasserbeseitigung auf dem Baugrundstück. . . . . . . + Gartenanlage . . . . . . . . . . . = . . . . . . . . . . . e Bauhandwerk arcus Hildesheimer Straße 59 31177 Harsum OT Arsel Tel.: (0 51 27) 21 42 65 Fax: (0 51 27) 40 96 38 E-Mail: nemitz.bauhandwerk@gmx.de 22 e e e e e Fliesenverlegung Verkauf und Verlegung von: ■ ■ ■ ■ ■ ■ Bodenbelägen Teppich Designbelag Laminat PVC Linoleum Finanzierungsplanung Kostenübersicht – Reine Baukosten (Beispiel!) Baunebenkosten Kosten der Architekten und Ingenieurleistungen. . . . . . . . + Baugenehmigungsgebühren (siehe unter dem Thema „Baurecht“ –> Mitteilungsverfahren bzw. Bauantrag) . . . . . . . . . . . + Kosten der Lagepläne . . . . . . . . . . . + Kosten weiterer Behördenleistungen . . . . . . . . . . . + Gerichts- und Notarkosten1) für die Grundschuldeintragungen . . . . . . . . . . . + Disagio . . . . . . . . . . . + einmalige Geldbeschaffungskosten (z. B. Bearbeitungsgebühren, Tax-Kosten). . . . . . . . . . . + voraussichtliche Bereitstellungszinsen . . . . . . . . . . . + Zinsen während der Bauzeit (auf Bankkonto) . . . . . . . . + Kosten der Bauversicherungen . . . . . . . . . . . + Kosten der Baustoffprüfungen . . . . . . . . . . . + Grundsteinlegung und Richtfeier . . . . . . . . . . . + Sonstiges . . . . . . . . . . . e e e e e e e e e e e e e Gesamtkosten Ihres Bauvorhabens = prozentuale Kostenstelle Anteile . . . . . . . . . . . e 1) Die Notarkosten richten sich zunächst nach dem Geschäftswert, der dem Kaufpreis entspricht. Die tatsächlich zu entrichtenden Gebühren richten sich danach, was in Ihrem Einzelfall erforderlich ist, bzw. welche Leistungen durch die Notarin oder den Notar erbracht werden sollen. Hinzu kommen Kosten für Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer von zz. 19 %. Um die Kosten des Baugrundstücks kalkulieren zu können, sollten Sie Ihren Notar nach den voraussichtlichen Notarkosten befragen. 2)Die neue Nds. Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Erhöhung auf 5 % vereinbart. Die nachfolgende Kostenübersicht soll eine Hilfestellung bei der Ermittlung von Kostenansätzen geben und erläutert Ihnen die Kostenmäßige Erfassung der einzelnen Gewerke des Gebäudes an einem praxisnahen Beispiel. 46,54 % 3,59 % 0,94 % 12,68 % 12,69 % 7,06 % 0,19 % 1,08 % 6,29 % 0,98 % 1,03 % 53,46 % 1,11 % 4,96 % 2,49 2,89 % 3,48 % 2,07 % 10,50 % 1,89 % 1,36 % 3,19 % 0,07 % 1,45 % 0,89 % 1,32 % 0,18 % 7,22 % 4,48 % 3,40 % 0,14 % 0,16 % 0,21 % 100 % veranschlagt | effektiv Grundstückskosten insgesamt Kaufpreis Erwerbskosten Erschließungskosten Gebäudekosten insgesamt Reine Baukosten Rohbauarbeiten Erdarbeiten Entwässerungskanalarbeiten Mauerarbeiten Betonarbeiten Zimmer- u. Holzbauarbeiten Stahlbauarbeiten Abdichtungsarbeiten Dachdeckungs- u. Dachdichtungsarbeiten Klempnerarbeiten Gerüstarbeiten Ausbauarbeiten Naturwerksteinarbeiten Putz- u. Stuckarbeiten Wärmedämm-Verbundsysteme Trockenbauarbeiten Fliesen- und Plattenarbeiten Estricharbeiten Tischlerarbeiten Parkettarbeiten Rollladenarbeiten Metallbauarbeiten Verglasungsarbeiten Maler- u. Lackierarbeitungen - Beschichtungen Bodenbelagsarbeiten Tapezierarbeiten Raumlufttechnische Anlagen Heiz- u. zentrale Wassererwärmungsanlagen Gas-, Wasser u. Entwässerungsanlagen innerhalb v. Gebäuden. Nieder- u. Mittelspannungsanlagen Gebäudeautomation Blitzschutzanlagen Dämmarbeiten an technischen Anlagen Gesamtsumme der Baukosten Beispiel in Euro 200.000 93.080,00 7.180,00 1.880,00 25.360,00 25.380,00 14.120,00 380,00 2.160,00 12.580,00 1.960,00 2.060,00 106.920,00 2.220,00 9.920,00 5.980,00 5.780,00 6.960,00 4.140,00 21.000,00 3.780,00 2.720,00 6.380,00 140,00 2.900,00 1.780,00 2.640,00 360,00 14.440,00 8.960,00 6.800,00 280,00 320,00 420,00 200.000,00 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, R 4, 8/2012 Hinweis: Die Anteile wurden in der genannten Quelle in ‰ angegeben. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden sie für diese Broschüre in % umgerech net. Hierdurch ergaben sich rundungsbedingte Abweichungen im einstelligen Euro-Bereich. Foto: catlovers / www.pixelio.de 23 Versicherungen – Dienstleistungen CLIMAPUR Das System mit Know-how Nie mehr Miete zahlen! Wir finanzieren und versichern Ihr Traumhaus. Ihr Ansprechpartner für Versicherungen: Ihr Ansprechpartner für Finanzierungen: Peter Voges Maik Widdel DEVK-Geschäftstelle Osterstraße 6 31134 Hildesheim Telefon: 05121 36684 24 Die Finanzierung Vorweg gesagt, ohne Eigenmittel geht es in der Regel nicht. Je höher der Eigenmittelanteil ist, umso solider ist meistens die Baufinanzierung. Im Normalfall ist ein Eigenmittelanteil von 20 % der Gesamtkosten als Grundlage anzusehen. Diese Mindesteigenleistung ist in vielen Fällen schon des halb vorgegeben, weil die Geldinstitute Beleihungen oft nur bis zu 80 % der angemessenen Gesamtkosten vornehmen (siehe auch unter dem Thema „Wie hilft Vater Staat? -> Landesbürgschaft“). Bei einem Darlehen von einem Lebens versicherer sind die Beleihungsgrenzen meist noch enger. Fremdmittel Arbeitgeberdarlehen Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Darlehen für den Hausbau gewährt. Solche Darlehen könnten günstiger sein als die Finanzierungsmittel des freien Kapitalmarktes. Banken- und Sparkassendarlehen Die „goldene“ Finanzierungsregel lautet: je 1/3 1/3 1/3 Durch langjährige Geschäftsbeziehungen wird der Weg zur Hausbank in den meisten Fällen der erste sein. Banken und Sparkassen vergeben Darlehen zumeist aus eigenen Mitteln. Neben den Zinsen ist eine Tilgung von üblicherweise 1 % zu zahlen. Die Tilgung verringert die Restschuld, auf welche die Zinsen berechnet werden. Eigenmittel Bauspardarlehen Hypothekendarlehen Was können Sie als Eigenmittel einbringen und welche Möglichkeiten der Fremdfinanzierung gibt es? Foto: Klaus-Uwe Gerhardt www.pixelio.de Eigenmittel ■■ bezahltes oder teilweise bezahltes Baugrundstück ■■ Barmittel (hierzu gehören Sparguthaben und überschüs sige Beträge auf dem Girokonto) ■■ Wertpapiere ■■ vorhandenes oder bezahltes Baumaterial ■■ Selbsthilfeleistungen (also der Wert der Arbeitsleistung, die von Ihnen oder unentgeltlich von mithelfenden Per sonen erbracht wird). Grundsätzlich gilt, dass die Eigenmittel soweit wie möglich, d.h. bis auf den unverzichtbaren Notgroschen, eingesetzt werden sollten. Bei der Einschätzung der Selbsthilfe ist es oberstes Gebot, realistisch zu bleiben. Denken Sie auch daran, dass Sie bei Selbsthilfe nur die Lohnkosten, nicht aber die Materialkosten einsparen. Bei gleichbleibenden Raten (Annuität) wird der Tilgungsanteil in der Rate daher ständig höher. Die Restschuld verringert sich anfangs langsam und später schneller. Eine völ lige Tilgungsfreiheit ist durch die Abtretung eines Bau spar vertrages oder einer Lebensversicherung möglich. In der Regel vergeben Banken und Sparkassen ihre Darlehen mit einer Zinsbindung. Die Dauer der Zinsbindung wird vertrag lich vereinbart. Tipp: Insbesondere bei steigenden Zinsen können auf dem Kreditmarkt häufiger Darlehen mit variab len, d.h. der Marktlage entsprechend veränderlichem, Zinssatz (im Hinblick auf zu erwartende Zinssenkungen) angeboten werden. Doch Vorsicht, die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Realität hin ter diesen Erwartungen zurückbleiben kann. Sicherer, wenn auch etwas teurer, fährt derjenige, der bei einem variablen Zinssatz eine Zinsobergrenze vereinbart. Eine Zinsschwankung von nur 1 % könnte unter Umständen bereits das „Aus“ bedeuten. Hypothekenbanken Wer sicher gehen will, dass seine Zinsen langfristig unver ändert bleiben, wird sich für die Finanzierung über eine Hypothekenbank entscheiden. Diese bieten Zinsbindungs fristen von bis zu 15 Jahren. Die Tilgung erfolgt wie bei den Geschäftsbanken. Bauspardarlehen Bereits zugeteilte Bausparverträge, d.h. Bausparverträge, die mit der Mindestansparsumme (z. B. 40 % der Bauspar summe) angespart sind und für die der Darlehensanteil zur Verfügung steht, sollten stets zur Baufinanzierung einge setzt werden. Sie bieten außerordentlich billige Darlehen mit einer Festzinsgarantie für die gesamte Laufzeit. Bei teil weise angesparten oder bereits voll angesparten, aber noch nicht zugeteilten Bausparverträgen besteht die Möglichkeit der Zwischenfinanzierung. 25 Die Finanzierung Bei der Zwischenfinanzierung gewährt die Bausparkasse selbst oder eine Ge schäftsbank ein tilgungsfreies Dar le hen in Höhe der Bausparsumme. Bei teilweise angesparten Bausparverträgen ist jedoch eine zusätzliche Mindest spar ra te zu zahlen, um die Mindestansparsumme mög lichst während der Laufzeit der Zwischenfinanzierung zu erreichen! Tilgung erfolgt in einer Summe, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird. Der Bauherr zahlt dann nur noch das reguläre Bauspardarlehen zurück. Hier sei zwischendurch angemerkt, dass von einer Kündi gung eines Bausparvertrages dringend abzuraten ist, nur um das angesparte Guthaben als Eigenkapital zu verwenden. Im Regelfall wird die Abschlussgebühr einbehalten und das zinsgünstige Darlehen ist verloren. Unter Umständen sind auch die Steuer- und Prämienvorteile zurückzuzahlen. Eine weitere Möglichkeit ist die Vorfinanzierung durch einen (noch abzuschließenden) Bausparvertrag. Hierbei gewährt das Kreditinstitut entweder 1. ein Darlehen (Bankvorausdarlehen) in Höhe der Bau spar summe eines oder mehrerer nacheinander anzu sparender Bausparverträge. Das Bankvorausdarlehen wird bei Zuteilung des Bausparvertrages bzw. der Bausparverträge in einer Summe bzw. in Teilbeträgen zurückgezahlt oder 2. ein Bankvorausdarlehen, das so bemessen ist, dass einerseits das Mindestansparguthaben in den Bauspar verträgen eingezahlt werden kann und andererseits die erforderliche Summe für die Baufinanzierung zur Ver fügung steht. Das Bankvorausdarlehen wird bei Zutei lung des Bausparvertrages in einer Summe abgelöst. Die Vorfinanzierung führt natürlich anfänglich zu sehr hohen monatlichen Belastungen, weil im 1. Fall neben den Zinsen für das Bankvorausdarlehen die monatliche Ansparrate für den Bausparvertrag zu zahlen ist und im 2. Fall auch Zinsen für die auf den Bausparvertrag eingezahlte Mindestanspar summe zu zahlen sind, obwohl das Geld zur effektiven Bau finanzierung nicht zur Verfügung steht. Vorteil im Fall 1 ist jedoch bei entsprechend langer Zinsfest schrei bung (bis zur Zuteilung des Bausparvertrages) ei ne meist stetig zu gestaltende evtl. sogar nach Zuteilung niedri gere Belastung (Annuität) und nach Zuteilung sowohl gerin gere als auch bis zur Rückzahlung des Darlehens stabilere Zinsen. Vorteil im Fall 2 ist eine schnellere Zuteilung des Bauspar vertrages bei einem dann günstigen und stabilen Zinssatz. Tipp: Einige Bausparkassen bieten vermehrt Möglich keiten zur Tilgungsstreckung an. Diejenigen, denen die monatlichen Tilgungsbeiträge zu hoch sind, können die Belastung bei gleichbleibendem Zins, aber längerer Rück zahlungsdauer, mindern. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Institut. 26 Landschaft Fölziehausen (Foto: Klaiber) Lebensversicherungsdarlehen Die Lebensversicherung selbst, eine Bank oder eine Spar kasse, gewährt ein tilgungsfreies Darlehen. Gleichzeitig wird eine vermögensbildende, d.h., kapitalisierende Lebensversi cherung auf den Todes- oder Erlebensfall abgeschlossen. Nach Ablauf der Versicherung wird das Darlehen in einer Summe durch den von der Lebensversicherung ausbezahl ten Betrag getilgt. Anstelle der Tilgung ist neben den Zinsen der Beitrag für die Lebensversicherung zu zahlen. Staatliche Förderung ■■ Siehe unter dem nächsten Thema Fazit Welche Finanzierung für Sie die richtige ist, müssen Sie nach Ihren eigenen Möglichkeiten selbst entscheiden. Ob die Belastung wirklich tragbar ist, spielt bei Gewährung „öffent licher“ Mittel eine entscheidende Rolle und kann gegebe nenfalls zur Ablehnung des Antrages auf Gewährung die ser Mittel führen (siehe auch unter dem Thema „Staatliche Förderung“, S. 28). Allgemein gilt jedoch, dass eine möglichst lange Zinsfest schreibung besonders auf niedrigem Zinsniveau bei der Fi nan zierung durch Bankvorausdarlehen sowie bei einem Lebensversicherungsdarlehen ratsam ist. Vergleichen Sie die Effektivzinssätze, da hierdurch zumindest eine gewisse Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Angeboten gege ben ist. Tipp: Sollten Sie nicht über ein Lebensver si che rungs darlehen finanzieren, aber dennoch Versicherungsschutz wünschen, sei Ihnen an dieser Stelle die (wesentlich güns tigere) Risikolebensversicherung empfohlen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung. Die Finanzierung Sachbegriffe Wenn Sie sich erstmals mit der Baufinanzierung beschäfti gen, werden Sie es mit vielen Begriffen zu tun bekommen, die nicht alltäglich sind. Daher werden im Folgenden einige Begriffe, soweit dies nicht im übrigen Text bereits gesche hen ist, kurz erläutert. ■■ Annuität Regelmäßige Zahlung (Rate), die der Rückzahlung des Darlehens dient. Sie setzt sich zusammen aus der Zinsund Tilgungsleistung. Üblich ist die feste Annuität, bei der die Zahlungsrate gleichbleibend ist. Weil nur die Til gung die Schuldsumme verringert und die Zinsen auf die Restschuld zu zahlen sind, wird der Zinsanteil immer klei ner und der Tilgungsanteil entsprechend höher. ■■ Auflassung Erklärung des Verkäufers und Käufers vor dem Notar, dass das Eigentum an einem Grundstück übergehen soll. ■■ Auflassungsvormerkung Notarielle Erklärung, die verhindert, dass jemand anderes Eigentümer des Grundstückes wird, wenn die Auflassung nicht sofort möglich ist (z.B., wenn das Grundstück noch vermessen werden muss). Außenansicht Sparkassenarena (Foto: Ips) ■■ Damnum/Disagio Auszahlungsverlust wenn der Nennbetrag (Nomi nal be trag) eines Darlehens nicht zu 100% ausgezahlt wird. ■■ Grundbuch Beim Amtsgericht (Grundbuchamt) geführtes Register, aus dem alle rechtlichen und vertraglichen Daten ei nes Grundstücks hervorgehen. Neben der genauen Be schreibung des Grundstücks (Bestandsverzeichnis) finden Sie in Abteilung I den Eigentümer, in Abteilung II alle Lastenrechte, Vorkaufsrechte, Bebauungsbeschränkungen (z. B. Wohn- und Wegenicht jedoch Baulasten). In Abtei lung III finden Sie die Grundpfandrechte (Hypotheken, Grund- und Rentenschulden). ■■ Beleihungswert Größe, nach der ein Kreditgeber die Höhe der maximalen Beleihung festlegt. Sie errechnet sich aus dem jederzeit erzielbaren Wert des zu beleihenden Objektes abzüglich eines Sicherheitsabschlags. ■■ Nichtabnahmegebühr Gebühr eines Kreditinstitutes, wenn ein bereits zugesag tes Darlehen nicht abgerufen wird. ■■ Notaranderkonto ■■ Bereitstellungszinsen Zinsen, die frühestens ab Darlehenszusage für die Dar le hens summe, die noch nicht abgerufen ist, gefordert werden. Da die Kreditinstitute Teilbeträge nach Baufort schritt auszahlen, fallen diese Zinsen im Normalfall bei jedem Bauvorhaben an. Konto, das ein Notar in eigenem Namen und mit eige ner Verfügungsgewalt für einen Dritten führt. Es dient insbesondere dazu, eine Kaufpreisanzahlung für den Verkäufer eines Grundstückes zwar zu leisten, aber vor dessen Zugriff bis zum Eigentumsübergang zu schützen. ■■ Unbedenklichkeits bescheinigung Wird vom Finanzamt ausgestellt, wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist. Sie muss dem Grund buch amt für die Eigentums um schreibung vorliegen. ■■ Variabler Zins Recht des Darlehensgebers, auf grund einer Zinsgleitklausel den Nominalzinssatz jederzeit an die Marktsituation anzupassen und neu festzuschreiben. ■■ Zinsbindung Zeitraum, für den ein Zinssatz fest geschrieben, d.h., unverän dert bleibt. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist muss über die Darlehensbedingungen neu ver handelt werden. Bad Salzdetfurth Stadtmitte 27 Staatliche Förderung Bund, Länder und ggf. auch Kommunen helfen auf unter schiedliche Weise bei der Eigentumsbildung im Wohnungs bau mit. Die vermögenswirksamen Leistungen, Ar beit nehmer-Sparzulagen und Wohnungsbauprämien so wie Sonderausgaben-Abzüge bei der Einkommenssteuer (al le Kreditinstitute und Finanzämter erteilen Auskunft) sind weitläufig bekannt und werden im Allgemeinen von den Arbeitnehmern in Anspruch genommen. Mietwohnungsbaumaßnahmen Bundesförderung 1. Programme der KfW Bankengruppe (KfW) Ap.: Alle Kreditinstitute Die KfW fördert bestimmte Maßnahmen durch zinsverbilligte Darlehen und durch Zuschüsse. Welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen gefördert werden, können Sie bei Ihrer Hausbank erfragen. Weitere Ausführungen zu bestimmten Programme der KfW finden Sie unter dem Thema: „Energiesparendes Bauen, Sanieren und Klimaschutz“ (s. S. 44). Im Internet finden Sie unter www.kfw.de weitere Informa tionen. 2. Steuerrechtliche Abschreibung Ap.: Steuerberater sowie Finanzamt Foto: Andreas Morlok / www.pixelio.de Diese Ver gün stigungen dienen zur Ansammlung not wendigen Eigen ka pi tals für ein späteres Bauvorhaben. Daneben gibt es aber auch noch viele andere interessante Möglichkeiten der För derung des Mietwohnungs- und Eigentumsbaues, welche im Folgenden aufgeführt werden. Allen Interessierten wird empfohlen, sich an die genann ten Ansprechpartner (Ap.) zu wenden, um einen vollstän digen und vor allem aktuellen Überblick über die jeweilige Förderungsmöglichkeit zu erhalten. Auf folgende (mögliche) Einschränkungen wird jedoch be reits an dieser Stelle hingewiesen. ■■ Auf die Förderungsmittel besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch; die Auswahl erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, z. T. im „Wind hundverfahren“, d.h. nach Antragseingang (Ausnahme: steuerrechtliche Förderung). ■■ Für die Förderungsmöglichkeiten bestehen z. T. Kumu lierungsverbote, d.h. Inanspruchnahme nur einer Förde rung ist möglich. ■■ Die Förderungsmöglichkeiten sind zumeist zeitlich begrenzt. Zur besseren Systematik wurden die Miet woh nungs bau maßnahmen (Vermietungen z. T. an Berechtigte) von den Eigentumsmaßnahmen (selbstgenutztes Wohneigentum) im Nachfolgenden abgegrenzt. Die Aufstellung ist jedoch nicht abschließend. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann wegen möglicher Änderungen nach Drucklegung nicht übernom men werden. Auf Mitteilungen der Presse, des Fernsehens oder des Radios sollte daher geachtet werden. 28 a) Absetzung für Abnutzung (§ 7 Abs. 5 Nr. 3 Einkommens- steuergesetz – EStG –) b) erhöhte steuerliche Absetzungen von Investitionen, die dem Erhalt von Baudenkmalen dienen (nach den §§ 7 i, 10 f, 10 g und 11 b Einkommenssteuergesetz – EStG –) Landesförderung Ap.: Fachdienst Bauordnung und Planung (s. S. 13) Das Land Niedersachsen fördert den Neu-, Aus- und Umbau sowie die Erweiterung ■■ von Altenwohnungen als Mietwohnungen ■■ von Mietwohnungen für Wohngruppen (Apartment wohnungen für ältere und schwerbehinderte Menschen sowie für hilfe- und pflegebedürftige Personen, ■■ die energetische Modernisierung von Mietwohnungen und ■■ altersgerechte Modernisierung von Mietwohnungen. Einzelheiten und weitere Informationen über die För der voraussetzungen und -bedingungen erhalten Sie über Ihre Ap. oder finden Sie im Internet unter www.NBank.de -> Förderangebote auf einen Blick. Kommunale Förderung Ob Ihre Gemeinde Wohnungsbaumaßnahmen fördert, er fragen Sie bitte dort. Eine Förderung durch den Landkreis Hildesheim erfolgt nicht. Staatliche Förderung Eigentumsmaßnahmen Bundesförderung 1. Programme der KfW Bankengruppe (KfW) Ap.: Alle Kreditinstitute Die KfW bietet auch für selbst genutzte Eigentumsmaßnah men zinsverbilligte Darlehen an. Der Zinssatz ist in der Regel günstiger als bei einem Bank- oder Sparkassendarle hen. Dafür ist der Tilgungsan teil in der Rate höher. Im ers ten Jahr sind diese Darlehen tilgungsfrei. Im Internet finden Sie unter www.kfw.de weitere Infor mationen. Wohnen in der Stadt (Foto: Ips) 2. Steuerliche Förderung der Privaten Altersvorsorge und „Riester-Rente“ Ap. Banken, Sparkassen und Versicherungen Landesförderung Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Internet unter www.bmas.de -> Themen -> Rente -> Zusätzliche Altersvorsorge -> Private Altersvorsorge. Das Land Niedersachsen fördert den bzw. die 3. Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz Ap.: Fachdienst Unterhalt, Vormundschaft und Bundesleistungen – „Wohngeldstelle“ (s. S. 16) ■■ Schaffung von Wohnraum durch Ausbau/Umbau oder Ap.: Fachdienst Bauordnung und Planung (s. S. 13) ■■ Neubau von eigengenutzten Eigenheimen, Kleinsiedlun gen und Eigentumswohnungen Erweiterung bei Eigentumsmaßnahmen zur Selbst nut zung ■■ Kauf und Erwerb vorhandenen Wohnraums im Zusam menhang mit Modernisierung bei Eigentumsmaßnahmen zur Selbstnutzung ■■ Eigentumsförderung für Schwerbehinderte ■■ Energetische Modernisierung von Wohneigentum ■■ Altersgerechte Modernisierung von Wohneigentum. Einzelheiten und weitere Informationen über die För der voraussetzungen und -bedingungen erhalten Sie über Ihre Ap. oder finden Sie im Internet unter www.NBank.de -> Förderangebote auf einen Blick -> Privatpersonen. Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Mittel unter Umständen nach sozialer Dringlichkeit vergeben wer den. Mensa der KGS Gronau (Foto: www.passivhaus.de) Kommunale Förderung Die Eigentümer von eigengenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen haben einen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Lastenzuschusses, wenn die Belastung aus dem Eigenheim oder der Eigentumswohnung das nach den Familienverhältnissen für sie tragbare Maß übersteigt. Die Höhe des Lastenzuschusses richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder, dem monatlichen Einkommen und der zu berücksichtigenden monatlichen Belastung. Ob Ihre Gemeinde Wohnungsbaumaßnahmen fördert, er fragen Sie bitte dort. Eine Förderung durch den Landkreis Hildesheim erfolgt nicht. 29 Wir überzeugen durch Leistung HIMSTEDT + KOLLIEN Architektur- und Ingenieurbüro Unser Leistungen für Ihre Baumaßnahmen: Projektierung, Entwicklung und schlüsselfertige Erstellung von Wohn- und Gewerbeimmobilien Erstellung von Wohnhäusern als Ausbau- oder Fertighaus Abwicklung von Baumaßnahmen als Generalübernehmer Individuelle Planung nach Ihren Vorstellungen oder unseren Ideen Erschließung von Grundstücken Vermittlung von Grundstücken INNOVA Bauträgergesellschaft mbH Dipl.-Ing. Architekt Henning Himstedt Am Sellhof 4 Tel. 05129/978245 o. 0172/5100696 31185 Söhlde info@innova-bau.com www.innova-bau.com Planung Objektüberwachung Energieberatung Tel. 05121 - 8703-0 Fax 05121 - 870387 www.himstedt-kollien.de info@himstedt-kollien.de Ihr Partner für Neubau, Umbau und Sanierung Energieberatung Wohngebäude nach BAFA KfW-Berechnungen/Fördermittel Energieausweis Energieberatung Nichtwohngebäude Bauphysikalische Berechnungen Barrierefreies Bauen Nachhaltiges Bauen (DGNB) Altbaumodernisierung/Um- und Anbauten 30 Mozartstraße 8 31141 Hildesheim Planung/Ausschreibung Abrechnung/Bauüberwachung Thermografie/Blower-Door-Test Qualitätssicherung Neubau/KfW-Häuser/Passivhaus Vorträge/Schulungen Baudenkmalpflege Tragwerksplanung Öffentliches Baurecht Einführung Bereits unter dem Thema „Das Baugrundstück“ -> Aus wahl des Grundstückes haben wir Sie darauf hingewie sen, dass das öffentliche Baurecht großen Einfluss auf die Kaufentscheidung für ein Baugrundstück haben kann. Zwar sollte Ihre Entwurfsverfasserin oder Ihr Entwurfsver fas ser alle Ihre Fragen zum öffentlichen Baurecht be an twor ten können, jedoch tragen Sie als Bauherren bzw. Eigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde die Hauptverantwortung dafür, dass das öffentliche Baurecht eingehalten wird. Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen Einblick in das öffentliche Baurecht geben und Ihnen im Teil Bauordnungsrecht (s. S. 34) die baurechtlichen Verfahren kurz vorstellen. Baurechtliche Entscheidungen hängen stets von den tat sächlichen örtlichen Gegebenheiten ab und sind daher regelmäßig auch Einzelfallentscheidungen. Durch das öffentliche Baurecht soll u.a. sichergestellt wer den, dass insbesondere Leben, Gesundheit sowie die natür lichen Lebensgrundlagen und die Tiere nicht bedroht wer den. Insofern dienen das öffentliche Baurecht und die sich daraus ergebenen Verfahren sowohl Ihrem als auch dem Schutz Ihrer Nachbarn. Was zulässig ist oder nicht, ist aus schließlich an objektiven Kriterien zu beurteilen und liegt nicht im Belieben der Bauherren oder im Ermessen der Bauaufsichtsbehörden. Bereits an dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie sowohl im Mitteilungsverfahren, als auch, bis auf wenige Ausnahmen, in den Baugenehmigungsverfahren jeweils eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfs ver fas ser im Sinne des § 53 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) hinzuziehen müssen, die oder der die Bauvorlagen erstellt. Übrigens: Eigentum am Baugrundstück ist nicht Voraus setzung, um eines der im Folgenden weiter unten darge stellten baurechtlichen Verfahren durchführen zu können. KiTa Sonnenkamp (Foto: Ips) Tipp: Die in diesem Thema genannten Rechtsgrundlagen, aber auch weitere Vorschriften, finden Sie kostenlos im Internet unter www.nds-voris.de (Niedersächsisches Vor schriftensystem – z.B. unter dem Suchbegriff „NBauO“) bzw. www.gesetze-im-internet.de (Vorschriften des Bun desministerium der Justiz – z.B. unter dem Suchbegriff „BauGB“). Städtebauliches Planungsrecht (§§ 30, 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Baunutzungsverordnung (BauNVO) Ap.: Entwurfsverfasser, Fachdienst Bauordnung und Planung (s. S. 13) und Gemeinde Die Nutzung eines Grundstücks ist grundsätzlich im Sinne des städtebaulichen Planungsrechts durch den Bundesge setzgeber in den Vorschriften des BauGB und der BauNVO geregelt. Unterschieden wird, ob sich Ihr Grund stück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, in ei nem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (sogenannter unbe planter In nen be reich) oder im Außenbereich befindet. Daher sollten Sie zunächst klären, in welcher dieser drei Gebietstypen Ihr Grundstück liegt. Unabhängig davon, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im unbeplanten Innenbereich liegt, kommen nur folgende Gebietstypen nach der BauNVO für die Errichtung eines Wohnhauses in Frage: rei ne, allgemeine und besondere Wohngebiete sowie Klein siedlungsgebiete, Dorf-, Misch- und begrenzt Kerngebiete. Diese Aufzählung entspricht einer Abstufung hinsichtlich der von Ihnen hinzunehmenden Störungen. Während Sie z.B. in einem reinen Wohngebiet kaum Störungen hinneh men müssen, sind Sie im Regelfall in einem Kerngebiet grö ßeren Störungen, wie z.B. Lärm, ausgesetzt. In einem Dorfgebiet dagegen müssen Sie in gewissem Umfang typische land wirtschaftliche Gerüche, z.B. durch Rinder- oder Schweinehaltung, ak zep tieren. Daher sollte schon beim Grundstückskauf genau überlegt werden, mit welchen Störungen Sie selbst „ge rade noch leben“ können. Bauen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) Liegt Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (die se werden von den Städten und Ge mein den auf gestellt oder ge ändert), sollten Sie sich mit den einzelnen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes intensiv auseinanderset zen und prüfen, ob Sie Ihr „Traumhaus“ tat sächlich in der beabsichtigten Form errichten dürfen, denn die Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind für die Bau aufsichtsbehörde verbindlich. 31 Guter Rat vom Fachmann Arbeitsrecht § Arzthaftungsrecht § Baurecht § Erbrecht § Familienrecht Grundstücksrecht § Mietrecht § Verkehrsrecht § Wohnungseigentumsrecht Volker Schöning (bis 2006) Notar Dagmar Beck-Bever Notarin, Fachanwältin für Medizinrecht Klaus-Günter Zok Christine Stelzer Notar Fachanwältin für Familienrecht Werner Lemm Fachanwalt für Miet- u. Wohneigentumsrecht Jan-Pallach-Str. 2 31134 Hildesheim Tel.: 0 51 21 · 75 23-0 Fax: 0 51 21 · 75 23-40 André Döring Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht E-Mail: info@mein-anwaltsbuero.de Internet: www.mein-anwaltsbuero.de Wasserschadensanierung Wasserschadensanierung Ludwig-Erhard-Ring Ludwig-Erhard-Ring 12 12 •• 31157 31157 Sarstedt Sarstedt Tel.: 05066 / 90 499-0 • Fax: 05066 Tel.: 05066 / 90 499-0 • Fax: 05066 // 90 90 499-22 499-22 iiccee v r e S r e D v m Der Sgeern eehhm n a n r e e g d der an dem aauuss dem lllltt!! ä f ä n f e n m e h Raahm Der anCos Verlag und der Landkreis Hildesheim beDANKEn sich bei allen Inserenten für die Unterstützung bei der Realisierung dieser Broschüre. 32 Öffentliches Baurecht Bauen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil – unbeplanter Innenbereich – (§ 34 BauGB) Befindet sich Ihr Grundstück im unbeplanten Innenbereich, gibt es keine bestimmten Vorgaben wie bei einem Be bauungsplan. Was und in welchem Umfang Sie auf dem je wei ligen Grundstück bauen dürfen, richtet sich in die sem Fall danach, was und in welchem Umfang auf den Grund stücken in der näheren Umgebung vorhanden ist. Eine Abweichung von der in der näheren Umgebung vor handenen Bebauung kann in geringfügigem Maße zuge lassen werden. Hierfür ist jedoch eine sorgfältige Prüfung und letztendlich eine Einzelfallentscheidung erforderlich. Bitte beachten Sie auch, dass der unbeplante Innenbereich grundsätzlich mit der letzten Bebauung endet und danach der Außenbereich beginnt. Es kommt dabei nicht darauf an, ob sich das Grundstück noch vor oder bereits hinter dem Ortsschild befindet. eines Außenbereichsgrundstücks sollten Sie sich in jedem Fall bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erkundigen oder eventuell eine Bauvoranfrage stellen (s. S. 38). Für alle Bereiche gilt: Sollte nicht sicher sein, wie bzw. ob Sie auf dem Grundstück überhaupt Ihr „Traumhaus“ errichten können, sollten Sie das Gespräch mit Ihren Ap. suchen und in schwierigen Fällen eine Bauvoranfrage (s. S. 38) stellen. Wichtig: Unabhängig davon, ob sich Ihr Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, im unbe planten Innenbereich oder im Außenbereich befindet, muss die Erschließung gesichert sein. Die Erschließung ist im planungsrechtlichen Sinne gesichert, wenn das Grundstück an einer mit Kraftfahrzeugen befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt. Im bauordnungs rechtlichen Sinne sind für die Erschließung neben der gesicherten Zuwegung noch weitere Anlagen wie Trinkwasser, Abwasser und Löschwasser erforderlich. Exkurs: Örtliche Bauvorschriften Ap.: Entwurfsverfasser, Gemeinde und Fachdienst Bauordnung und Planung (s. S. 13) Fischerhäuser in Derneburg Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB) Sollte sich das Grundstück weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch im unbeplanten Innenbereich befin den, so liegt es im Außenbereich und unterliegt den stren gen Anforderungen des § 35 BauGB. Im Außenbereich sind Wohnhäuser in der Regel nur zulässig, dürfen also nur errichtet werden, wenn sie einem privilegierten Vorhaben (z.B. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder ei nem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung) dienen. Für sonstige Bauvorhaben kann eine Baugenehmigung in der Regel nicht in Aussicht gestellt werden, da der Außenbereich nach dem Willen des Gesetzgebers, bis auf die v.g. privilegierten Vorhaben, weitestgehend von jegli cher Bebauung freigehalten werden soll, um seinem Zweck für die Land- und Forstwirtschaft sowie als Erholungsgebiet für die Allgemeinheit dienen zu können. Beabsichtigen Sie, ein bereits bebautes Grundstück (mit z.B. einem Resthof, einem Forsthaus oder ehemals militärisch genutzten Gebäude) zu erwerben, um dort zukünftig zu wohnen, so handelt es sich um eine genehmigungspflich tige Nutzungsänderung, die ebenfalls den strengen Anfor derungen des § 35 BauGB unterliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie das Grundstück von einer Bundes-, Landesoder Kommunalverwaltung erwerben. Vor dem Erwerb Die örtlichen Bauvorschriften werden, wie die Bebauungs pläne, durch Satzung von der Gemeinde erlassen und sind für die Bauaufsichtsbehörde ebenso bindend wie die Festsetzungen in einem Bebauungsplan. Zwar gehören die örtlichen Bauvorschriften zum Bauordnungsrecht (s. nach folgendes Thema), jedoch sollen sie bereits an dieser Stelle behandelt werden, da sie in aller Regel im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen aufgestellt oder geändert wer den. Es können örtliche Bauvorschriften aber auch für bestimmte Teile eines Gemeindegebietes erlassen werden, für die ein Bebauungsplan nicht besteht. Örtliche Bauvorschriften werden erlassen, um bestimmte verkehrliche oder sonstige städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten zu verwirklichen oder um die Eigenart oder den Eindruck von Baudenkmalen zu erhalten oder hervorzuheben. Hierbei kann es sich z.B. um Vorgaben hinsichtlich der Dach neigung, der Farbe von Dächern und Außenwänden sowie um weitere Vorgaben hinsichtlich der Gebäudegestaltung oder einer Bepflanzung handeln. Es ist aber auch denk bar, dass eine Gemeinde durch eine örtliche Bauvorschrift untersagt, eine Einfriedung (z.B. Zaun) an einer bestimmten Grundstücksgrenze, vornehmlich zur Straße hin, zu errich ten oder die Höhe einer Einfriedung einschränkt. Soweit für Ihr Grundstück eine örtliche Bauvorschrift besteht, soll ten Sie sich auch mit den Bestimmungen dieser örtlichen Bauvorschrift intensiv auseinandersetzen. 33 Öffentliches Baurecht Baurecht Privates Baurecht Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bauvertragsrecht Privates Nachbarrecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Gewährleistung einer städtbaulich geordneten Entwicklung Vermeidung von Gefahrenpotentialen, Baugestaltung Bauaufsichtsbehördliche Entscheidung Mit dieser Rechtsmaterie beschäftigt sich die Bauordnung Bauordnungsrecht Am 01.11.2012 ist eine neue Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in Kraft getreten, die wesentlich an die sogenannte Musterbauordnung angepasst wurde. Mit der Neufassung wird das Ziel verfolgt, eine weitere Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts der Länder herzustellen. Außerdem sol len Verfahrenserleichterungen und Streichung entbehrlicher Vorschriften zum kostensparenden Bauen beitragen (so die Begründung des Gesetzgebers zur neuen NBauO). Weitere Informationen auch unter www.ms.niedersachsen.de -> Themen -> Bauen & Wohnen -> Bauaufsicht, Bautechnik & Bauökologie. Folgende (Bau)Verfahren sind in Niedersachsen eingeführt worden: gungspflichtige Baumaß nahmen erfüllen müssen. Genehmigungsvorbehalte in anderen Vorschriften, nament lich im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz sowie im Umwelt- und Wasserrecht, um nur einige zu nennen, bleiben unberührt. Dies bedeutet, dass, wenn auch bestimmte Baumaßnah men nach der NBauO verfah rens- oder genehmigungs frei sind, trotzdem vor ihrer Durchführung eine Geneh migung, soweit erforderlich, nach den jeweils anderen Gesetzen bzw. Vorschriften beantragt und eingeholt wer den muss. Wichtig: Widersprechen bauliche Anlagen dem öf fentlichen (materiellen) Bau recht, müs sen sie auch dann wieder beseitigt wer den, wenn sie verfahrensoder genehmigungsfrei er richtet wurden! Folgende Baumaßnahmen kön nen gemäß § 60 Abs. 1 NBauO (mit zugehörigem Anhang) verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung, durchgeführt werden; ein Mitteilungs verfahren (§ 62 NBauO – s. nachfolgendes Thema) ist für diese Baumaßnahmen ebenfalls nicht erforderlich: ■■ Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toilet ten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m³ Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken noch dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen. ■■ Garagen (darunter fallen auch offene Kleingaragen, bes ser bekannt als Carports) mit nicht mehr als 30 m² Grund fläche, außer im Außenbereich, Garagen mit notwendi gen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Errichtung oder Änderung der Einstellplätze genehmigt oder nach § 62 NBauO genehmigungsfrei ist. ■ Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Abbruchanzeige (§ 60 NBauO) Ap.: Entwurfsverfasser und Fachdienst Bauordnung und Planung (s. S. 13) Bestimmte Baumaßnahmen können verfahrensfrei durch geführt werden. Dabei ist zu beachten, dass verfahrens freie Baumaßnahmen die Anforderungen des öffentlichen Baurechts ebenso wie genehmigungsfreie oder genehmi 34 Wichtig: An dieser Stelle möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch die v.g. Gebäude das öffentliche Baurecht genauso einhalten müssen wie genehmigungspflichtige. Daher empfiehlt sich vor Er rich tung solcher Gebäude eine vorherige Rücksprache mit Ihrer oder Ihrem Ap. Achtung: Bei der Ermittlung des Brutto-Rauminhalts der jeweiligen Gebäude gelten die Grund riss au ßen maße nur, soweit der Dachüberstand einschl. Dach rinne nicht mehr als 50 cm beträgt. Öffentliches Baurecht ■■ Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 30 m² Grund fläche und mit nicht mehr als 3 m Tiefe ■■ Feuerungsanlagen*) (hierzu gehören auch Kaminöfen), freistehende Abgasanlagen jedoch nur mit nicht mehr als 10 m Höhe. ■■ Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren mit nicht mehr als 3 m Höhe und nicht mehr als 9 m Gesamtlänge, außer im Außenbereich, sowie in, an oder auf Dachoder Außenwandflächen von Gebäuden, die keine Hoch häuser sind, angebrachte Solarenergieanlagen und Son nenkollektoren. ■■ Blockheizkraftwerke*) einschließlich der Lei tungen zur Abführung der Verbrennungsgase, soweit sie keine Son derbauten nach § 2 Abs. 5 Satz 2 sind. ■■ Antennen, die einschließlich der Masten nicht höher als 10 m sind, und zugehörige Versorgungseinheiten mit nicht mehr als 20 m³ Brutto-Rauminhalt (Antennenan lagen) sowie die mit der Errichtung und Nutzung solcher Antennenanlagen verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt bestehender baulicher Anlagen in, auf oder an denen diese errichtet werden. ■■ Einfriedungen mit nicht mehr als 2 m Hö he über der Geländeoberfläche nach § 5 Abs. 9, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit (genehmigten) Aufenthaltsräumen. ■■ Stützmauern mit nicht mehr als 1,50 m Höhe über der Geländeoberfläche nach § 5 Abs. 9. ■■ Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit (genehmigten) Aufenthaltsräumen. ■■ Wände, Decken, Stützen und Treppen, ausgenom men Außenwände, Gebäudetrennwände und Dachkonstruk tionen, in fertiggestellten Wohngebäuden oder fertigge stellten Wohnungen, jedoch nicht in Hochhäusern. ■■ Wände und Decken, die weder tragend noch ausstei fend sind und nicht feuerwiderstandsfähig (§ 26 Abs. 2 NBauO) sein müssen, in fertiggestellten Gebäuden. ■■ Bekleidungen und Dämmschichten in fertiggestellten Wohngebäuden oder fertiggestellten Wohnungen. ■■ Bekleidungen und Dämmschichten, die weder schwer entflammbar noch nichtbrennbar sein müssen, in Gebäuden. ■■ Öffnungen für Fenster oder Türen in fertiggestellten Wohngebäuden, fertiggestellten Wohnungen oder in Wänden oder Decken, die weder tragend noch ausstei fend sind und nicht feuerwiderstandsfähig sein müssen, in fertiggestellten Gebäuden. ■■ Fenster und Türen in vorhandenen Öffnungen. ■■ Fenster- und Rollläden. ■■ Außenwandbekleidungen, ausgenommen bei Hochhäu sern, Verblendung und Verputz baulicher Anlagen, die kein sichtbares Holzfachwerk haben. ■■ Dacheindeckungen, wenn sie nur gegen vorhandene Dacheindeckungen ausgewechselt werden. ■■ Dächer von vorhandenen Wohngebäuden einschließlich der Dachkonstruktion ohne Änderung der bisherigen äu ßeren Abmessungen. *) fegermeister ihre sichere Benutzbarkeit sowie die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der zugehörigen Schornsteine und Leitungen zur Abführung der Abgase oder Verbrennungsgase geprüft und bescheinigt hat (§ 40 NBauO). Welcher Schornsteinfeger für Ihren Bauort zuständig ist, erfah ren Sie beim Fachdienst 204, Herrn Eckhard Thiel, Telefon 05121/ 3093772 oder per E-Mail (s. S. 10). Die vorstehende Aufzählung ist zwar sehr umfangreich, aber nicht abschließend. Sollten Sie Zweifel haben, ob die von Ihnen geplante Baumaßnahme verfahrensfrei ist, fragen Sie bitte Ihre Ap. Verfahrensfrei ist gem. § 60 Abs. 2 und 3 NBauO auch: ■■ Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt oder die Errichtung oder Änderung der baulichen Anlage verfahrensfrei wäre. Andere oder wei tergehende Anforderungen können z.B. darin beste hen, dass durch die neue Nutzung ein höherer Bedarf an Pkw-Einstellplätzen entsteht. Auch sind z.B. die Anforderungen an Aufenthaltsräume weitergehend als die an Räume, die bisher nicht als Au fent haltsräume genutzt wurden. ■■ Die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Au fent haltsräume, die zu dieser Wohnung gehören. ■ Achtung: Die Errichtung von z.B. Dachgauben oder anderen Dachaufbauten ist aber nicht verfahrensfrei. ■■ Die Umnutzung von Räumen in vorhandenen Wohnge bäuden und Wohnungen in Räume mit Badewanne oder Dusche oder mit Toilette. ■■ Die Instandhaltung baulicher Anlagen. ■■ Der Abbruch und Beseitigung baulicher Anlagen, ausge nom men Hochhäuser, und der im Anhang zu § 60 NBauO genannten Teile baulicher Anlagen. ■■ Der Abbruch und die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer bauli chen Anlage ist jedoch der Bauaufsichtsbehörde schrift lich anzuzeigen. Einzelheiten dazu sind im § 60 Abs. 3 NBauO geregelt. Wichtig: Handelt es sich bei dem Gebäude oder bei der baulichen Anlage um ein Denkmal im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG), ist beispielsweise der Abbruch verfahrensfrei; jedoch ist eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich! Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke dürfen, auch wenn sie geändert worden sind, erst in Betrieb genommen werden, wenn die Bezirksschornsteinfegermeisterin oder der Bezirksschornstein 35 Bauen und Wohnen Kuchtin Eugen Bedachungen Dachdeckermeisterbetrieb Barningeroder Kamp 34 · 31139 Hildesheim Tel. 0 51 21 / 2 04 05 26 · Fax 0 51 21 / 2 04 90 36 · Mobil 0175/ 5 42 70 29 UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE: · Dachdeckerarbeiten · Fassadenbau · Klempnerarbeiten · Isolierungen · Schornsteinverkleidungen · Gaubenbau · Reparatur und Service Tischlerei OSSENKOPP 05121-62240 seit 1938 Holz- und Kunststoff-Fenster Haustüren • Holzfußböden Bestattungen • Innenausbau Treppen • Insektenschutz www.ossenkopp.de tischlernord Meisterbetrieb der Innung Schornsteinbau • GmbH Abbruch und Neuaufbau von Schornsteinen System- und Leichtbau schornsteine Sanierung in Edelstahl-, Keramik- und Kunststoffausführung Doppelwandige Edelstahlschornsteine Kernbohrung und Anschluss von Kaminöfen Tummer Schornsteinbau GmbH Im Teiche 2 31008 Elze OT Wülfingen Amtsgericht Elze – HRB 15332 St.-Nr. 11 / 232 / 59809 Telefon 0 50 68 - 51 86 Telefax 0 50 68 - 57 31 18 Mobil 01 72 - 5 47 81 20 info@tummer-schornsteinbau.de www.tummer-schornsteinbau.de 36 Öffentliches Baurecht Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen (§ 62 NBauO) – auch Mitteilungsverfahren genannt Ap.: Entwurfsverfasser und Fachdienst Bauordnung und Planung (s. S. 13) Bestimmte Baumaßnahmen wurden vom Genehmigungsvorbehalt ausgenommen und können unter den nachfolgend ge nannten Voraussetzungen ohne vorherige Erteilung einer Baugenehmigung durchge führt werden, wenn sie vorab durch eine entsprechende Mitteilung angezeigt wur den. Keiner Baugenehmigung bedarf demnach die Errichtung: 1. 2. 3. 4. *) von Wohngebäuden der Gebäudeklassen*) 1, 2 und 3, auch mit Räumen für freie Berufe nach § 13 Baunut zungs verordnung, in Kleinsiedlungsgebieten so wie in reinen, in allgemeinen und in besonderen Wohngebie ten, wenn die Wohngebäude überwiegend Wohnun gen enthalten, von sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen*) 1 und 2 in Gewerbegebieten und in Industriegebieten, von baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, in Gewerbegebieten und in Industriegebieten und von Nebengebäuden und Nebenanlagen für Gebäude nach den Nummern 1 und 2 (z.B. Garagen, Carports, Stellplätze, Geräteschuppen, Abstellräume etc.). Die Gebäudeklassen sind in der NBauO (§ 2) wie folgt definiert: Klasse Definition a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt 1 nicht mehr als 400 m² Grundfläche und b) freistehende land- oder forstwirtschaftliche Gebäude nicht freistehende Gebäude mit einer Höhe bis 7 m und 2 nicht mehr als zwei Nut zungs einheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Grundfläche, 3 sonstige Gebäude mit einer Höhe bis 7 m, Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungs 4 einheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² Grundfläche von den Nummern 1 bis 4 nicht erfasste sowie unterirdi 5 sche Gebäude mit Aufenthaltsräumen Die nachstehenden Voraussetzungen müssen jedoch er füllt sein: ■■ Das Baugrundstück muss im Geltungsbereich eines quali fizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplanes lie gen. Als Art der baulichen Nutzung muss Kleinsiedlungs gebiet, reines, allgemeines oder besonderes Wohngebiet (für Wohngebäude nach Nr. 1) bzw. Gewerbe- oder In dustriegebiet (für sonstige Gebäude nach Nr. 2) festge setzt sein. ■■ Das Vorhaben darf den Festsetzungen des Bebauungs planes nicht widersprechen oder notwendige Aus nah men, Befreiungen oder Abweichungen nach § 66 NBauO (auf gesonderten und begründeten Antrag) wurden be reits erteilt. Modellhaus (Foto: kwg) ■■ Die Gemeinde der Bauherrin oder dem Bauherrn bestä tigt hat, dass die (planungsrechtliche) Erschließung gesi chert ist und sie eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuchs nicht beantragen wird. ■■ Die nach § 65 Abs. 2 Satz 1 NBauO zu prüfenden Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes und, soweit erforderlich, die Eignung der Rettungswege nach § 33 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 NBauO müssen geprüft und bestätigt worden sein. ■■ Die Bauherrin oder der Bauherr hat über die beabsich tigte Baumaßnahme eine von ihr oder ihm unterschrie bene schriftliche Mitteilung, der die Bauvorlagen, aus genommen die bautechnischen Nachweise, beizufügen sind, bei der Gemeinde eingereicht. ■■ Die Bauvorlagen wurden von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser im Sinne des § 53 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 oder Abs. 4 NBauO gefertigt und unterschrieben. Hierbei handelt es sich im Regelfall um Personen, die die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ führen dürfen oder in die von der Architektenkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fach richtung Architektur oder Ingenieure, die in die von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführten Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fach richtung Bauingenieurwesen eingetragen sind. Innenar chitektinnen oder Innenarchitekten erfüllen diese Vor aussetzungen nicht. ■■ Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser ist ausreichend gegen Haftpflichtgefahren versichert (Perso nenschäden mind. 1.500.000 e und Sach- und Vermö gensschäden mind. 200.000 e je Versicherungsfall; dabei muss der Versicherungsschutz mind. 5 Jahre über den Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsvertrages hinausreichen). ■■ Die Nachweise der Standsicherheit, die nicht zu prüfen sind, von Personen erstellt wurden, die nach § 65 Abs. 4 oder Abs. 5 NBauO entsprechend qualifiziert sind. Ggf. erforderliche Baulasten müssen bereits im Baulasten ver zeichnis eingetragen sein, bevor die Bauvorlagen ein gereicht werden. Das Mitteilungsverfahren kann auch für Änderungen und Nutzungsänderungen von baulichen Anla gen durchgeführt werden, die nach Durchführung dieser Baumaßnahmen zu den o. g. Bauvorhaben gehören. 37 Öffentliches Baurecht Die vor Durchführung einer Baumaßnahme im Wege eines Mitteilungsverfahrens bei der Gemeinde einzureichenden Bauvorlagen, welche der Bauvorlagenverordnung entspre chen müssen, sind, ausgenommen die bautechnischen Nach weise, in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Dabei prüft die Bauaufsichtsbehörde die Bauvorlagen nur auf ihre Vereinbarkeit mit: Alle Bauvorlagen sind im Original (keine Kopien) vorzulegen und von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser und den Sachverständigen zu unterschreiben. Die eigentli che Mitteilung muss von Ihnen unterschrieben werden. ■■ den sonstigen Vorschriften des öffentlichen Rechts, die ■■ dem städtebaulichen Planungsrecht, ■■ den §§ 5 bis 7, 33 Abs. 2 Satz 3 und den §§ 47 und 50 NBauO und Mit der Baumaßnahme darf begonnen werden, sobald Ihnen die Bestätigung der Gemeinde, dass die Erschließung gesichert ist und sie nicht beabsichtigt, die vorläufige Unter sagung zu beantragen, sowie die Bestätigungen der Nach weise der Standsicherheit und des Brandschutzes, soweit erforderlich, vorliegen. Die Bestätigung der Gemeinde muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen erfol gen. Ist die Erschließung nicht gesichert bzw. will die Gemeinde die vorläufige Untersagung bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen, so muss sie Ihnen dies ebenfalls innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen mitteilen. Teilt Ihnen die Gemeinde mit, dass die Erschließung nicht gesichert ist, erhalten Sie gleichzeitig die vorgelegten Unterlagen zurück. Über den Antrag der Gemeinde auf vorläufige Untersagung hat die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihr zu entscheiden. Die Durchführung der Baumaßnahme darf von den Bau vor lagen nicht abweichen. Die Bauvorlagen einschließ lich der bautechnischen Nachweise müssen während der Durchführung der Baumaßnahme an der Baustelle vorge legt werden können. Dies gilt auch für die Bestätigungen (Stand si cherheit, Brandschutz und Rettungswege), soweit erforderlich. Hinweis: Sie können aber auch verlangen, dass für eine Baumaßnahme statt eines Mitteilungs- das vereinfachte Bau ge nehmigungsverfahren durchgeführt wird. Sofern ein Bauvorhaben bereits gemäß § 60 NBauO verfahrens frei gestellt ist, so ist auch kein Mitteilungsverfahren er forderlich. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 NBauO) Ap.: Entwurfsverfasser und Fachdienst Bauordnung und Planung (s. S. 13) Für Baumaßnahmen, die nicht verfahrensfrei sind bzw. für die ein Mitteilungsverfahren nicht durchgeführt werden kann (oder soll), ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsver fahren durchzuführen. Das vereinfachte Baugenehmigungs verfahren wird für die genehmigungsbedürftige Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher An la gen durchgeführt, mit Ausnahme von baulichen Anlagen, die nach Durchführung der Baumaßnahme Sonderbauten sind. 38 Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte oder Baumaßnahmen stellen. Über Ausnahmen und Befreiungen bzw. Abweichungen wird, wie beim Mitteilungsverfahren, nur auf besonderen und begründeten Antrag entschieden. Baugenehmigungsverfahren (§ 64 NBauO) Ap.: Entwurfsverfasser und Fachdienst Bauordnung und Planung (s. S.13) Alle genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen, die nicht unter das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren fallen, also Sonderbauten, unterliegen dem „normalen“ Bau ge nehmigungsverfahren. Dabei prüft die Bauaufsichtsbehörde nach wie vor umfassend, ob sämtliche Vorschriften des öffentlichen Baurechts eingehalten sind. Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung bei gewerblichen Anlagen werden nur geprüft, wenn der Bauherr dies ausdrücklich verlangt. Bauvoranfrage und Bauvorbescheid (§ 73 NBauO) Ap.: Fachdienst Bauordnung und Planung (s. S. 13) Für eine Baumaßnahme können Sie auf schriftlichen Antrag über einzelne Fragen, über die im Baugenehmi gungs ver fahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, eine Bauvoranfrage stellen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um die Beantwortung von planungsund/oder bauordnungsrechtlichen Fragen handelt. Selbstverständlich stehen Ihnen Ihre Ap. des Fachdienstes Bauordnung und Planung auch für mündliche Auskünfte zur Verfügung. Jedoch lassen sich nicht alle Fragen so einfach mündlich beantworten, da ggf. vorab eine sorgfältige und umfangreiche Prüfung erforderlich sein kann. Schließlich möchten Sie auf Ihre Frage auch eine verlässliche Antwort ha ben. Im Gegensatz zu einer mündlichen Auskunft ist der Bauvorbescheid (als schriftliche Beantwortung Ihrer Bauvoranfrage) während seiner Geltungsdauer für die Bau aufsichtsbehörde bindend. Die Geltungsdauer beträgt 3 Jahre und kann auf schriftlichen Antrag, der vor Ablauf der Frist bei der Bauaufsichtsbehörde eingehen muss, um jeweils höchstens 3 Jahre verlängert werden. Im Gegensatz zum Mitteilungs- oder Baugenehmigungsver fahren benötigen Sie für eine Bauvoranfrage nicht unbe dingt eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser. Die für eine Bauvoranfrage erforderlichen Bauvorlagen bestimmen sich nach dem Umfang Ihrer Fragestellung. Öffentliches Baurecht Sollten Sie z.B. um Beantwortung der Frage bitten, ob ein Grundstück mit einem Wohnhaus bebaut werden kann, so wäre Ihrer schriftlichen Bauvoranfrage zumindest ein Aus zug aus der Liegenschaftskarte beifügen, in der Sie das geplante Wohnhaus möglichst maßstabsgerecht eingezeich net haben. Je präziser Sie Ihre Frage formulieren, desto genauer ist die Antwort, die Sie mit einem Bauvorbescheid erhalten. Bauantrag und Bauvorlagen (§§ 67 bis 70 NBauO) und Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) Außerdem ist eine Bauvoranfrage preiswerter als ein mög licherweise erfolgloses Baugenehmigungsverfahren. Der Gebührenrahmen beträgt derzeit 60,00 bis 1.620,00 @. Dieser Rahmen ist von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde mittels einer Dienstanweisung über die Rahmengebühren individuell festgelegt, sodass es zwischen den einzelnen Bauaufsichtsbehörden, trotz gleicher Fragestellung, zu un ter schied lichen Ergebnissen bei der Gebührenermittlung kommen kann. Der Bauantrag muss von den Bauherren und von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser im Sinne des § 53 NBauO, die erforderlichen Bauvorlagen nur von ei ner Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser bzw. von Sachverständigen mit Tagesangabe unterschrie ben und im Original vorgelegt werden. Der Bauantrag ist über die Gemeinde einzureichen. Folgende Bauvorlagen sind für die Stellung eines Bauantrages, z. B. für ein Ein- oder Mehr fa milienhaus mit dazugehörenden Nebenanlagen, grundsätzlich erforderlich: Der Landkreis Hildesheim erhebt zurzeit für einen Bau vorbescheid, der für ein Einfamilienwohnhaus erteilt wer den soll, eine Gebühr in Höhe von 233 @, wenn auch der erforderliche Verwaltungsaufwand durchschnittlich hoch ist. Bei wesentlichen Abweichungen hinsichtlich des Verwal tungsaufwandes verändert sich die Gebühr entsprechend. Neben der Gebühr für den Bauvorbescheid fallen u. U. noch Auslagen bzw. Zuschläge für ggf. erforderliche Stel lung nahmen anderer Fachdienste und Behörden an. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass die Bauaufsichtsbe hörde an den Bauvorbescheid nur gebunden ist, wenn die im Baugenehmigungsverfahren beantragte Baumaßnahme nicht wesentlich von der abweicht, die Gegenstand der Bauvoranfrage war. Nachbarn, deren Belange durch die von Ihnen beabsich tigte Baumaßnahme berührt werden können oder die von sich aus Einwendungen geltend gemacht haben, dürfen die Teile der Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde oder Gemeinde einsehen, durch die ihre Belange berührt sein können. Näheres s. S. 40. Ap.: Entwurfsverfasser und Fachdienst Bauordnung und Planung (s. S.13) Die erforderlichen Bauvorlagen für einen Bauantrag bestim men sich nach der Bauvorlagenverordnung. ■■ Bauantragsformular*) ■■ Baubeschreibung ■■ Angaben zur Gebäudeklasse und Höhe (§ 10 BauVorlVO) ■■ Ermittlung des Rohbau- und Herstellungswertes ■■ Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung (§ 3 BauVorlVO) ■■ Angaben zu notwendigen Einstellplätzen ■■ Übersichtsplan (Maßstab 1:5000) ■■ Lageplan (§ 8 BauVorlVO) ■■ Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Geländehöhen (§ 9 BauVorlVO) ■■ Bautechnische Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes, sofern vorgeschrieben ■■ Statistischer Erhebungsbogen Im Einzelfall können noch weitere Nachweise und Angaben nötig sein. Alle Bauvorlagen müssen, mit Ausnahme der folgenden, in 3-facher Ausfertigung vorgelegt werden: ■■ der Übersichtsplan und der statistische Erhebungsbogen Wichtig: Ein Bauvorbescheid ersetzt nicht eine erforder liche Baugenehmigung oder die Durchführung eines Mit teilungsverfahrens. nur 1-fach und ■■ die bautechnischen Nachweise nur 2-fach. Hinweis: Ist die Stadt Alfeld oder die Stadt Hildesheim Bau genehmigungsbehörde, so brau chen die Bauvorlagen nor malerweise nur in 2-facher Ausfertigung bei diesen vorge legt werden. Mehrfachausferti gungen können aber im Einzel fall nachgefordert werden. *) Kloster Marienrode Dieses Formular ist im Internet unter: www.landkreishildesheim.de zu finden (s. S. 10). 39 Öffentliches Baurecht Wichtig: Unabhängig vom Verfahren haben gemäß § 13 BauVorlVO die Bauherren und ihre Rechtsnachfolger bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen nach § 63 oder § 64 NBauO die Baugenehmigung und die Bau vor lagen, bei Baumaßnahmen nach § 62 NBauO die Bau vorlagen bis zum Abbruch oder zur Beseitigung der baulichen Anlage aufzubewahren und der Bau aufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Dies gilt auch, soweit für das jeweilige Verfahren erforderlich, für die Bescheinigungen von Sachverständigen, die Ver wendbarkeitsnachweise für Bauprodukte und Bauarten, soweit sie Nebenbestimmungen für den Betrieb oder die Wartung enthalten. Im Fall eines Abbruchs oder einer Beseitigung einer baulichen Anlage oder eines Teils einer baulichen Anlage gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 NBauO sind die Bauvorlagen einschließlich der Bescheinigungen der Sachverständigen nach Beendigung der Maßnahme noch weitere zwei Jahre aufzubewahren. Die Bauherren und ihre Rechtsnachfolger sind weiter verpflichtet, die Unter lagen im Fall des Übergangs des Eigentums der baulichen Anlage an die jeweiligen Rechtsnachfolger weiterzuge ben. Sie sollten darauf achten, dass die für Ihre Baumaßnahme erforderlichen Bauvorlagen vollständig und in ausreichen der Anzahl vorgelegt werden. Fehlende bzw. mangelhafte Unterlagen führen zu Nachforderungen bis hin zur (kosten pflichtigen) Ablehnung der Behandlung des Bauantrages durch die Bauaufsichtsbehörde und zu einem erheblichen Zeitverlust, da unvollständige Anträge in der Regel auch nicht teilweise bearbeitet werden können. Sobald alle notwendigen Stellungnahmen vorliegen, evtl. erforderliche Ausnahmen und Befreiungen bzw. Ab wei chungen geprüft wurden, evtl. erforderliche Baulasten in das Baulastenverzeichnis eingetragen worden sind und die beabsichtigte Baumaßnahme ansonsten dem öffentli chen Baurecht entspricht, wird Ihnen die Baugenehmigung schriftlich erteilt. Achtung: Mit einer genehmigungspflichtigen Baumaß nahme darf erst nach Erteilung und Zustellung der Bau genehmigung begonnen werden. Folgende Punkte sind bei einer Baugenehmigung zu beachten: ■■ Die Baugenehmigung bedarf der Schriftform. ■■ Sie gilt auch für und gegen die Rechtsnachfolger der Bauherren und der Nachbarn. ■■ Die Baumaßnahme muss so durchgeführt werden, wie sie genehmigt wurde. Auch im Baugenehmigungs verfahren haben Nachbarn, deren Belange eine Bau maßnahme berühren kann oder die von sich aus Ein wendungen gegen eine Bau maßnahme erhoben haben, einen Anspruch auf Einsicht in die Bau vor lagen bei der Bauaufsichtsbehörde oder bei der Gemeinde. Sind die Einwendungen be rechtigt, kann u.U. die Bau genehmigung nicht wie beantragt erteilt werden. In diesen Fällen wäre dann eine Umplanung erforderlich. Hat ein Nachbar Einwendungen gegen die Baumaßnahme erhoben, so ist ihm die Baugenehmigung mit dem Teil der Bauvorlagen, auf den sich die Einwendungen beziehen, mit Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen, wenn den Einwendun gen nicht gefolgt werden kann. Wenn möglich sollten Sie Ihre Baumaßnahme möglichst so planen, dass eine Beteiligung Ihrer Nachbarn nicht erforder lich wird. Gegen eine Ihnen erteilte Baugenehmigung können Nach barn Widerspruch erheben, was dazu führen kann, dass die Ausführung der Baumaßnahme verzögert wird. Finanzielle Nachteile wären in einem solchen Fall in der Regel die Folge. Der Schaden muss grundsätzlich nicht vom Nachbarn getra gen werden, da er nur seine Bedenken geäußert hat und eine rechtliche Überprüfung Ihrer Baumaßnahme herbei führen wollte. Nachbarstreitigkeiten sind in jedem Fall keine Grundlage für ein gedeihliches Zusammenleben. Mit folgendem Beispiel wollen wir Ihnen aus einem praxis nahen Fall zeigen, wie die Kosten für eine Baugenehmigung ermittelt werden. Annahmen: Wohnhaus mit 800 m³ Brutto-Raum in halt. Für die Ermittlung der Rohbaukosten sind zurzeit 113,00 je m³ (Indexzahl, die jedes Jahr an den BaupreisIndex angepasst wird) in Ansatz zu bringen, unabhän gig von den tatsächlichen Kosten. Kosten, die durch die Be teiligung weiterer Fachdienste/Behörden oder durch erforderliche Baulasten bzw. Abweichungen anfallen kön nen, bleiben in diesem Beispiel unberücksichtigt. Ebenso bleiben die Kosten für Nebenanlagen, wie z. B. eine Ga rage, unberücksichtigt. Diese sind gesondert zu ermitteln. ■■ Sollen Veränderungen vorgenommen werden, so ist vor her ein entsprechender Bauantrag (Nachtrag) zu stellen und bezüglich der Änderung die erforderliche Nachtrags baugenehmigung abzuwarten. ■■ Die Baugenehmigung hat eine Geltungsdauer von 3 Jah ren. Diese kann ebenfalls, wie auch der Bauvorbescheid, auf schriftlichen Antrag, der vor Ablauf der Frist bei der Bauaufsichtsbehörde eingehen muss, um jeweils höchstens 3 Jahre verlängert werden. 40 Berechnung nach Baugebührenordnung (BauGO): 800 m³ x 118,00 e = 94.400,00 e Rohbaukosten multipliziert mit 4,30 e je angefangene 500 e Rohbaukosten = (aufgerundet) 94.500 / 500 x 4,30 e = 812,70 e Die Gebühr beträgt somit (abgerundet auf volle e) 812,00 . Öffentliches Baurecht Exkurs: Offen und ehrlich Folgende Baulastenfälle kommen insbesondere in Betracht: Immer wieder wird von verschiedenen Seiten die lange Dauer von Baugenehmigungsverfahren kritisiert. Natürlich gibt es auch Verfahrensfehler, die dazu führen können, dass sich die Bearbeitungszeit verlängert. Deshalb werden die Verfahrensabläufe regelmäßig überprüft und die ggf. überarbeitet, um die schnellstmögliche Bearbeitungsdauer zu erreichen. Jedoch hat eine überdurchschnittliche Bear beitungsdauer meist andere Ursachen. ■■ Vereinigung von selbstständigen Baugrundstücken, deren Wussten Sie z.B., dass: ■■ ein Großteil aller Bauanträge unvollständig eingeht? ■■ die Bauvorlagen oft Mängel aufweisen, sodass die wei tere Behandlung des Bauantrages eigentlich abgelehnt werden müsste? ■■ nachgeforderte Unterlagen häufig erst nach mehreren Erinnerungen vorgelegt werden? ■■ Sie Zeit verlieren, wenn Sie Ihren Bauantrag nicht, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, über die Gemeinde einreichen? ■■ wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet sind, in bestimmten Fällen andere Fachdienste und Behörden zu beteiligen, und dass der Gesetzgeber diesen z.T. eine großzügige Frist (bis zu 2 Monate) zur Abgabe ihrer Stel lung nahmen eingeräumt hat, was wir nicht oder nur schwer beeinflussen können? Kloster Lamspringe (Foto: Pletz) gemeinsame Grundstücksgrenze überbaut werden soll, ■■ Zuwegung, weil das Baugrundstück nicht an eine öffent liche Verkehrsfläche grenzt, oder aber von dort aus keine Zufahrt zum Baugrundstück geschaffen werden darf, ■■ Verpflichtung, einen entsprechenden Gegenbau unmit telbar an der Grundstücksgrenze zu errichten, wenn ei ne Baumaßnahme ohne den an sich erforderlichen Grenzabstand auf der Grundstücksgrenze durchgeführt werden soll. Eine Verpflichtung des Baulastgebers, den Gegenbau unmittelbar durchzuführen, besteht dabei je doch nicht, ■■ den fehlenden Grenzabstand zur Verfügung zu stel len, wenn die Baumaßnahme nicht unmittelbar auf der Grundstücksgrenze durchgeführt werden soll oder kann, ■■ das Verlegen, Benutzen und Instandhalten von Wasser ver- und Entsorgungsleitungen zu dulden, ■■ notwendige Einstellplätze schaffen zu lassen und diese zur Verfügung zu stellen. Bei allen Baulasten verpflichten sich die jeweiligen Grund stückseigentümer zu dem sich aus der konkreten Baulast ergebenden Tun, Dulden oder Unterlassen gegenüber der Bau aufsichtsbehörde. Ein Rechtsverhältnis zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberech tig ten wird durch eine Baulasterklärung nicht geschaf fen, sodass wir Ihnen empfehlen möchten, insbesondere, wenn z.B. eine Zufahrt gemeinsam genutzt werden soll, zusätzlich eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eintra gen zu lassen, um z.B. auch die Unterhaltung zu regeln. Selbstverständlich können Sie auch für diese bzw. für andere Fälle entsprechende privatrechtliche Vereinbarungen tref fen. Jedoch müssen wir darauf hinweisen, dass diese privat recht li chen Vereinbarungen für die Bauaufsichtsbehörde nicht bindend sind. Auch dürfen sie nicht Bestandteil der Baulasterklärungen sein. Baulasterklärungen müssen von den Eigentümern des betroffenen Grundstücks sowie von sonst Berechtigten (wie z.B. Auflassungs- und Rückauflassungsberechtigten und u.U. Nießbrauchberechtigten) abgegeben werden. In be stimmten Fällen ist auch die Zustimmung von weiteren Per sonen erforderlich. Handelt es sich bei dem zu belastenden Grundstück um ein Erbbaugrundstück, muss die Baulasterklärung von den Erb bauberechtigten abgegeben werden. Die Erbbaugeber müs Ap.: Fachdienst Bauordnung und Planung (s. S. 13), Nota- sen der Baulasterklärung zustimmen. Baulasterklärungen re, Katasteramt, öffentlich bestellte Vermessungsinge- gelten auch für und gegen die Rechtsnachfolger und somit nieure und Gemeinden grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Baulasten und Baulastenverzeichnis (§ 81 NBauO) Wenn Sie bestimmte Verpflichtungen des öffentlichen Bau rechts, wie z.B. Grenzabstände, nicht einhalten können, dürfen Sie Ihre Baumaßnahme, selbst wenn sie verfahrensoder genehmigungsfrei ist, nicht durchführen. Jedoch kön nen Ihnen Ihre Nachbarn unter Umständen helfen, indem sie eine Baulast zu Lasten ihres Grundstücks übernehmen und so die Einhaltung des öffentlichen Baurechts ermöglichen. Sie müssen entweder öffentlich beglaubigt (durch Notare, Katasteramt, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Gemeinde) werden oder aber vor der Bauaufsichts behörde abgegeben oder vor ihr anerkannt werden. Bau lasterklärungen werden erst mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam. Über die Eintragung werden Baulastgeber und -nehmer schriftlich unterrichtet. 41 Öffentliches Baurecht Ein Mitteilungsverfahren kann also erst durchgeführt wer den, wenn eine ggf. erforderliche Baulast in das Bau las t en verzeichnis eingetragen wurde. Ebenso kann eine be antragte Baugenehmigung erst nach Eintragung der Baulast in das Baulastenverzeichnis erteilt werden. Daher sollten Sie bereits bei der Erstellung der Bauvorlagen für ein Mitteilungsverfahren oder für einen Bauantrag mit Ihrer Entwurfsverfasserin oder Ihrem Entwurfsverfasser bespre chen, ob eine Baulast erforderlich ist, um ggf. mit Ihren Nachbarn rechtzeitig klären zu können, ob diese bereit sind, eine Baulast abzugeben, sodass die nötigen Schritte vor der Aufforderung durch die Bauaufsichtsbehörde eingeleitet werden können. Hierdurch haben Sie übrigens auch einen zeitlichen Vorteil. Eine bereits eingetragene Baulast kann nur gelöscht wer den, wenn ein öffentliches und privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Das öffentliche Interesse ent fällt z.B., wenn eine Genehmigung auch ohne diese Baulast erteilt werden könnte bzw. die begünstigte Baumaßnahme nicht durchgeführt worden ist oder aber wieder beseitigt wurde. Sie sollten daran denken, dass insbesondere eine Abstands baulast die Bebaubarkeit eines Grundstücks erheblich ein schränken kann, sodass Sie auch Verständnis dafür haben sollten, wenn Ihre Nachbarn die Übernahme einer entspre chenden Baulast verweigern. Leider können wir Ihnen das Instrument der Baulast nicht vollständig erläutern. Auf einen häufigen Fall möchten wir jedoch an dieser Stelle besonders eingehen. Wenn Sie einen „Bauplatz“ erwerben, handelt es sich hier bei noch nicht automatisch um ein Baugrundstück. Das Baugrundstück im Sinne der NBauO ist nämlich das Grundstück im Sinne des Bürgerlichen Rechts, auf dem eine Baumaßnahme durchgeführt werden soll oder auf dem sich eine bauliche Anlage befindet. Ihr „Bauplatz“ kann daher aus mehreren selbstständig im Grundbuch eingetragenen Flurstücken oder aber aus meh reren Teilflächen eines oder verschiedener Flurstücke beste hen. Sollte dies der Fall sein, können Sie die vorhandenen Flurstücksgrenzen nur überbauen, wenn diese Flurstücke zuvor entweder grundbuchlich vereinigt oder kataster mäßig verschmolzen wurden. Bei der Vorbereitung eines Kaufvertrages sollten Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar dies bezüglich ausdrücklich befragen. Soweit Sie nur Teilflächen aus vorhandenen Flurstücken erwerben, ist eine grundbuchliche Vereinigung oder katas termäßige Verschmelzung jedoch nur möglich, wenn diese Teilflächen vorher vermessen und somit neue Flurstücke gebildet wurden. In aller Regel liegt zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und dem Vollzug der grundbuchlichen Vereinigung oder der katastermäßigen Verschmelzung ein längerer Zeitraum, den Sie jedoch nicht ungenutzt verstreichen lassen sollten. Daher kann dieses baurechtliche Problem durch Eintragung einer entsprechenden Baulast, die auch im Rahmen des Kaufvertrages erklärt werden kann, gelöst werden. Tipp: Ihre Entwurfsverfasserin oder Ihr Entwurfsverfasser muss bereits bei der Planung Ihrer Baumaßnahme erken nen, ob möglicherweise Baulasten erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, bereits vor Antragstellung zu klären, ob die betroffenen Nachbarn auch tatsächlich bereit sind, entsprechende Baulasterklärungen abzugeben, da die Bearbeitung eines Bauantrages auch dann kostenpflich tig ist, wenn er zurückgenommen werden muss, weil z.B. erforderliche Baulasterklärungen nicht beigebracht werden können. Soweit ein Mitteilungsverfahren durch geführt werden soll, müssen die erforderlichen Bau lasterklärungen bereits vor Einreichung der Bauvorlagen in das Baulastenverzeichnis eingetragen worden sein. Denkmalschutz nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) Ap.: Fachdienst Bauordnung und Planung – Untere Denkmalschutzbehörde (UDSchB) – (s. S. 14) Schloss Derneburg (Foto: Ips) 42 Unter dem Thema „Das Baugrundstück -> Denkmalschutz“ (s. S. 17) haben wir erläutert, was ein Denkmal bzw. das Ziel des Denkmalschutzes ist. Um das dort genannte Ziel zu erreichen, ist das Zerstören, Verändern, Instandsetzen oder Wiederherstellen von Baudenkmalen genehmigungspflich tig. Das heißt, wenn Sie z.B. Ihr Baudenkmal instand setzen oder verändern möchten, indem Sie es ggf. auch nur anders nutzen, oder Fenster bzw. Türen austauschen wollen, benötigen Sie dafür vorab eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde, und zwar auch dann, wenn die Baumaßnahme nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei sein sollte. Öffentliches Baurecht Direkte Zuschüsse sind nicht zurückzuzahlende Zuwendungen. Grundsätzlich können direkte Zuschüsse bei der Gemeinde, dem Land und dem Bund beantragt werden. Es handelt sich hier um freiwillige Zahlungsleistungen, auf welche kein Rechtsanspruch besteht. Weiterhin besteht die Möglichkeit zinsgünstige Kredite bei der KfW (www.kfw.de) oder der N-Bank (www.NBank.de) zu erfragen. Baudenkmal Brunottscher Hof im Winter (Foto: Helwes) Dies gilt auch, wenn Ihr Wohnhaus zwar selbst kein Denkmal ist, sich in dessen Umgebung aber ein solches befindet. Hierdurch soll das Erscheinungsbild des Denkmals sichergestellt werden. Die denkmalrechtliche Genehmigung wird durch die UDSchB erteilt, soweit die beantragte Maßnahme nach denk mal pflegerischen Grundsätzen durchgeführt werden soll oder öffentliche oder private Interessen überwiegen. Ferner sind Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte von Denkmalen ver pflichtet, diese zu unterhalten und, wenn nötig, sie instand zu setzen. Sie können Ihr Denkmal ohne weiteres verkaufen, sollten aber bitte den neuen Eigentümer oder Erbbauberechtigten auf den bestehenden Denkmalschutz hinweisen. Um diese entsprechend beraten zu können, ist es ferner wünschens wert, wenn die zuständige Denkmalschutzbehörde über den Eigentümer- oder Erbbauberechtigtenwechsel unter richtet wird. Jedoch haben die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten nicht nur Pflichten, sondern können, wenn im Übrigen die Voraussetzungen dafür vorliegen, Förderungen in Anspruch nehmen. Auf diese besteht z.T. aber kein Rechtsanspruch. Folgende Förderungen kommen in Betracht: a) Zuschüsse: Grundsätzlich wird unterschieden zwischen direkten und indirekten Zuschüssen. Indirekte Zuschüsse sind zinsfreie oder zinsarme Kredite bzw. Steuererleichterungen. Steuererleichterungen sind für Steuerpflichtige mög lich, sofern die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind und als solche durch die UDSchB auf Antrag bescheinigt wurden. Über die Höhe der Anerkennung entscheidet letztendlich aber das Finanzamt. Öffentliche Zuschüsse: ■■ vom Land Niedersachsen Der Antrag ist nach erfolgter Vorabstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde beim Nds. Landesamt für Denkmalpflege, Scharnhorststraße 1, 30175 Hanno ver, über die untere Denkmalschutzbehörde zu stellen. ■■ EU-Fördermittel Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Landesamt für Geoin formation und Landentwicklung, Regionaldirektion Han no ver, Constantinstraße 40, 30177 Hannover, Telefon 0511/30245-209, www.lgln.niedersachsen.de oder bei Ihrer Gemeinde. Bei Zuschüssen ist zu beachten, dass mit der Baumaßnahme auf keinen Fall vor Erhalt des Bescheides über die Gewährung des Zuschusses oder zumindest der schriftlichen Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn begonnen werden darf. Hiervon ausgenommen sind die erhöhten steuerli chen Abschreibungen nach dem Einkommenssteuergesetz. Bei der Sanierung oder Instandsetzung historischer Bau substanz sind hohe Anforderungen an die Architekten und Handwerksfirmen zu stellen, um eine fachgerechte Durch führung und die Erhaltung des Denkmalwertes zu gewähr leisten. Zuschüsse jeglicher Art werden nur gewährt, sofern die denkmalrechtliche Genehmigung für die geplanten Maß nahmen erteilt und eingehalten worden ist. Ferner müssen sie von Ihnen persönlich beantragt werden. b) Zuwendungen aus nichtöffentlichen Mitteln: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Fi nan zie rungshilfen von folgenden Verbänden, Stiftungen und Gruppierungen erfolgen: ■■ Deutsche Stiftung Denkmalschutz ■■ Niedersächsische Sparkassenstiftung und VGH-Stiftung ■■ VR-Stiftung ■■ Niedersächsische Lottostiftung ■■ Allgemeiner Hannoverscher Klosterfonds ■■ Stiftung Niedersachsen ■■ Deutsche Bundesstiftung Umwelt ■■ Stiftung Historische Gärten Nützliche Links: www.denkmalpflege.niedersachsen.de http://www.energieberater-denkmal.de 43 Energiesparendes Bauen, Sanieren und Klimaschutz Wir haben nur eine Erde. Die Umwelt zu schonen, ist daher eine wichtige Aufgabe, um auch zukünftigen Generationen ein lebenswertes Leben auf der Erde zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept 2012 bestimmte Ziele formuliert, die es zu erreichen gilt: Sachbegriffe Wie unter dem Thema Baufinanzierung, tauchen auch beim Thema Energiesparen bei Gebäuden oftmals Fachbegriffe auf; einige davon sollen im Folgenden kurz erläutert werden:7) ■■ Brennwertkessel Der Treibhausgasausstoß soll bis 2020 (im Vergleich zu 1990) um 40 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent reduziert werden und gleichzeitig soll der Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent verringert werden. Im Gebäudebereich wird angestrebt, bis 2020 den Wärmebedarf um 20 Prozent sowie den Primärenergiebedarf bis 2050 um 80 Prozent zu senken. Hierzu bedarf es einer Erhöhung der Sanierungsintensität. Ein Brennwertkessel ist ein Heizkessel für Warmwasser heizungen, der auch die Kondensationswärme des Was serdampfes im Abgas weitgehend für Heizzwecke ver fügbar macht. ■■ Differenzdruck-Messverfahren Mit dem Differenzdruck-Messverfahren (auch: BlowerDoor-Test) wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen. Das Verfahren dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die Luftwechselrate zu bestimmen. Durch die Druckdifferenzen wird eine kon stante Windlast auf das zu messende Gebäude simu liert. Das Differenzdruck-Messverfahren sollte an jedem Neubau und Umbau durchgeführt werden, um evtl. vorhandene Fehlstellen der Ge bäu dehülle zu lokalisie ren. Bei Niedrigenergiehäusern und Passivhäusern ist der Nachweis obligatorisch. Dazu hat der Gesetzgeber einschlägige Fachgesetze (z.B. Energieeinsparverordnung) erlassen, die ständig fortge schrieben werden, und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um bestimmte Maßnahmen zu fördern (siehe auch unter dem Thema „Staatliche Förderung“). Sparen Sie Energie, schonen Sie nicht nur die Umwelt, son dern auch Ihren Geldbeutel, sodass sich entsprechende Investitionen langfristig rechnen werden. ■■ Effizienzhaus Energieeffizientes Gebäude, das nur sehr wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt. Es ist energetisch deutlich besser, als in der zurzeit geltenden Energieein sparverordnung (EnEV) 2009 gesetzlich vorgeschrieben wird. Nützliche Tipps und Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet z.B. auf folgenden Seiten: ■■ www.bmvbs.de 1) ■■ www.bmu.de 2) ■■ www.mu1.niedersachsen.de 3) ■■ www.dena.de und www.zukunft-haus.info ■■ www.kfw.de 5) ■■ www.bfee-online.de 6) 4) ■■ Energetische (Gebäude)Sanierung Energetische Sanierung, auch thermische Sanierung, be zeichnet in der Regel die Modernisierung eines Gebäudes zur Minimierung des Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser und Lüftung. Maßnahmen, die dazu dienen sollen, den Energieverbrauch zu minimieren sind: ■ Außenwanddämmung ■ Perimeterdämmung = Dämmung der Keller-Außen wände ■ Dachdämmung ■ Fenstersanierung ■ Heizungssanierung ■ Kellerdeckendämmung ■ Solarthermie zur Warmwasser- und/oder Heizungsun terstützung Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend. Weitere Informationen finden Sie im Internet, z.B. unter den Stich wörtern Passivhaus oder Energieberater. Nachfolgend Auszüge aus den Angeboten bzw. Program men der dena und der kfw. Es gibt zwei passende Publikationen der dena: 1) 2) 3) 4) 5) 6) Bauen für die Zukunft (Neubau) 44 Modernisierungsratgeber (Sanierung) 7) Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Internetseite des Niedersächsischen Umweltministeriums Internetseite der Deutschen Energie-Agentur Internetseite der KfW Bankengruppe Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz aus Wikipedia, Die freie Enzyklopädie (www.wikipedia.de) und Bundesbauministerium (www.bmvbs.de) Energiesparendes Bauen, Sanieren und Klimaschutz ■■ Energieausweis Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er informiert Verbraucher objektiv über die energetische Qualität eines Gebäudes, zeigt Ein sparpotentiale auf und ermöglicht es so, die energetische Qualität von Häusern bundesweit zu vergleichen. Man unterscheidet zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Verpflichtende Regelungen zum Ener gieausweis sind in der EnEV 2014 vorgeschrieben. ■■ Energieeinsparverordnung Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine vom Bun desgesetzgeber erlassene Verordnung. In ihr werden auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechni sche Standardanforderungen zum effizienten Be triebs energieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor geschrieben. Sie gilt für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden und für Anlagen und Einrichtungen der Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung sowie Warmwasserversorgung. Die Ener gieeinsparverordnung löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie in einer Verordnung zusammen. Derzeit gilt in Deutschland das Anforderungsniveau der Ener gieeinsparverordnung (EnEV) in der Fassung der letzten Änderung vom 18.11.2013 (seit 1. Mai 2014 in Kraft). ■■ Fernwärme Unter Fernwärme versteht man das Transportsystem ther mischer Energie (Warmwasser oder Heizdampf) durch meist unterirdische Rohrsysteme oder von der Sammel stel l e der Ab wärme aus Produktions- oder Ener gie er zeugungsprozessen zur Beheizung ganzer Siedlungen oder Stadtteile. ■■ Kraft-Wärme-Kopplung Bei der Kraft-Wärme-Kopplung werden elektrische Ener gie und Wärme in einem gemeinsamen Prozess erzeugt und genutzt. Durch die nutzbare Abgabe von Strom und Wärme werden Wirkungsgrade von bis zu 90 % erreicht. ■■ Niedrigenergiehaus Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man Gebäude (Neu bauten, aber auch sanierte Altbauten), die durch bessere Wärmedämmung und verbesserte Technik deutlich weni ger Energie als herkömmliche Häuser verbrauchen und ca. 25–30 % besser sind als in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben wird. Foto: Heike Hering / www.pixelio.de ■■ Passivhaus Ein Passivhaus ist ein hoch energieeffizientes Gebäude, dessen Heizwärmebedarf geringer als 15 kWh/(m²a) ist und dessen Primärenergiebedarf einschließlich Warm wasser und Haushaltsstrom unter 120 kWh/(m²a) liegt (jeweils bezogen auf die beheizte Wohnfläche). ■■ Plusenergiehaus Ein Plusenergiehaus ist ein dem Nullenergiehaus ähneln des Haus, dessen jährliche Bilanz positiv ausfällt: Es gewinnt mehr Energie, als es von außen (zum Beispiel in Form von Elektrizität, Gas, Heizöl oder Holzbrennstoffen) bezieht. Die benötigte Energie für Heizung, Warmwasser usw. wird im oder am Haus selbst gewonnen, meist durch Solar- und Photovoltaikanlagen. Nicht berücksichtigt wird dabei der Primärenergiebedarf, der für Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung der Bau stoffe zur Erstellung des Hauses benötigt wird, die soge nannte graue Energie. ■■ Photovoltaik Unter Photovoltaik (auch Fotovoltaik) versteht man die direkte Umwandlung von Lichtenergie, meist aus Son nenlicht, in elektrische Energie mittels Solarzellen. Seit 1958 wird sie in der Raumfahrt genutzt. Inzwischen wird sie überwiegend auf der Erde zur Stromerzeugung ein ge setzt und findet unter anderem Anwendung auf Dachflächen sowie Freiflächen, aber auch bei Parkschein automaten, an Schallschutzwänden, in Taschenrechnern und anderes mehr. ■■ Solarthermie Unter Solarthermie versteht man die Umwandlung der Sonnenenergie in nutzbare thermische Energie. ■■ Wärmedurchgangskoeffizient (U) ■■ Nullenergiehaus Als Nullenergiehaus wird ein Gebäude bezeichnet, wenn der externe Energiebezug des Gebäudes im Jah resmittel durch den eigenen Energiegewinn (z.B. durch Solaranlagen etc.) aufgewogen ist. Technisch ist das Nullenergiehaus häufig eine Fortführung der Idee des Passivhauses, welches neben der passiven Wärmerück gewinnung zudem mit solartechnischen Anlagen für die Warmwasser- und Stromgewinnung ausgestattet ist und von externen Energielieferungen völlig unabhängig ist. Der Wärmedurchgangskoeffizient in der Bauphysik U (auch Wärmedämmwert, U-Wert, früher k-Wert), ist ein Maß für den Wärmestromdurchgang durch eine ein- oder mehrlagige Materialschicht, wenn auf beiden Seiten verschiedene Temperaturen anliegen. Er gibt die Leistung (also die Energiemenge pro Zeiteinheit) an, die durch eine Fläche von 1 m² fließt, wenn sich die beid seitig anliegenden Lufttemperaturen stationär um 1 K unterscheiden. Seine SI-Maßeinheit ist daher W/(m²·K) (Watt pro Quadratmeter und Kelvin). Je niedriger der Wärmedurchgangskoeffizient, desto besser ist die Wär medämmeigenschaft des Stoffs. 45 Erneuerbare Energien 05121 281910 Ihr Haus in guten Händen Energie-Beratungs-Zentrum Hildesheim www.ebz-hildesheim.de energero Ofen & Kaminbau Wolf-Gero Larisch Unsere Leistungen: - Planung und Bau von individuell gestalteten Grundöfen, Kachelöfen und Kaminanlagen - Warm-Wassertechnik für Kamin- und Ofenanlagen - Reparatur u. Wartung von Öfen u. 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Was die EnEV bei einer Sanierung vorschreibt (Nachrüstverpflichtungen bei Eigentümerwechsel) Gemäß § 10 EnEV 2014 (Nachrüsten bei Anlagen und Gebäuden im Bestand) müssen bestimmte Sa nie rungs arbeiten in jedem Ein- und Zweifamilienhaus durchge führt werden, sobald ein Eigentümerwechsel nach dem 01.02.2002 stattgefunden hat. Wer dabei auf der sicheren Seite sein will, darf nicht mehr nur auf Lage und Aussehen achten – auch die Energieef fizienz spielt mittlerweile eine wesentliche Rolle. In Zeiten von stetig steigenden Strom-, Öl- und Gaspreisen sind nur Häuser mit geringem Energiebedarf eine zukunftsfähige Geldanlage. Sie halten die Nebenkosten gering und den Wert stabil und bieten zudem zeitgemäßen Wohnkomfort. Damit der Kauf eines Hauses keine unerwarteten Mehr kos ten mit sich bringt, empfiehlt die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bereits im Vorfeld die Energieeffizienz zu prüfen und einen möglichen Sanierungsaufwand mit zu bedenken. Dämmarbeiten DG (Foto: Rainer Sturm / www.pixelio.de) Dazu sollte man sich den gesetzlich vorgeschriebenen (Bedarfs-) Energieausweis vorlegen lassen. Dieser informiert noch vor dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses über die tendenziell anfallenden Energiekosten und ermöglicht, verschiedene Objekte am Markt zu vergleichen. Eine Skala von Grün nach Rot hilft, den künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden sie deutlich geringer ausfallen. Außerdem sieht der Gesetzgeber für Immobilienkäufer bestimmte Verpflichtungen vor, die man kennen sollte. Der neue Eigentümer hat ab dem ersten Besitzübergang zwei Jahre Zeit sie umzusetzen. So müssen ggf. Heizkessel ausgetauscht, Warmwasser- und Heizungsleitungen, die sich in unbeheizten Räumen befinden, gedämmt werden. Das betrifft beispielsweise Leitungen, die in einem unbe heizten Keller verlegt sind. Auch am anderen Ende des Hauses greift die Dämmpflicht: Die oberste Geschossdecke, die beheizte Räume gegen einen unbeheizten Dachboden abgrenzt, muss gedämmt werden, es sei denn, das darüber liegende Dach ist isoliert oder die Geschossdecke ist in irgendeiner Art gedämmt. Erneuerbare Energien Wir machen Sie in nur 4 Schritten zum Solarstromproduzenten! 1 Aufmaß inkl. Begutachtung des Daches und der Elektrik 2 Wirtschaftlichkeitsberechnung, Ertragsprognose, und Finanzierungsvorschlag 3 Fachgerechte Installation 4 Inbetriebnahme mit dem Energieversorger SolarMeile Hildesheim Inh. Sascha Debertolo Eimser Weg 75 | 31061 Alfeld (Leine) Tel. 0 51 81 - 80 666 91 | Fax 0 51 81 - 80 666 95 Email: info@solarmeile-hildesheim.de | Web: www.solarmeile-hildesheim.de 47 Energiesparendes Bauen, Sanieren und Klimaschutz Energieberatung Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt bei der Be sich ti gung des Hauses einen Energieberater mit. Durch eine Beratung vor Ort erhalten Eigenheimbesitzer einen Überblick über die verschiedenen energetischen Maßnah men und die individuellen Handlungsmöglichkeiten, ver bunden mit einem detaillierten Sanierungsplan. 1. Die Experten erläutern außerdem, welche Förderprogramme zur Verfügung stehen und wie sich diese kombinieren lassen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Vor-Ort-Beratung mit maximal 400 Euro. Die dena stellt unter www.zukunft-haus.info/experten eine Liste mit Experten zur Verfügung, auf deren Qualifikation sich Eigentümer verlassen können. Für die geförderte Vor-Ort-Beratung können Hausbesitzer unter www.energie-effizienz-experten.de Experten finden. KfW-Programme für Neubau und Sanierung Die KfW-Bankengruppe bietet Förderprogramme (Kre di te und Zu schüsse) für den energieeffizien ten Neu bau und die Sanierung von Wohnraum sowie die energeti sche Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur an. Im Rahmen des Programms „Ener gieeffizient Sanieren“ werden von der KfW umfassende Sanierungsvorhaben des Gebäudes zum rundum energie sparenden „KfW-Effizienzhaus“ und hochenergieeffiziente Einzelmaßnahmen gefördert. Auch die Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäu des mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist möglich. 48 Zur Verbesserung der Fördereffizienz werden die Pro gramme kontinuierlich weiter entwickelt sowie regelmäßig an den Bedarf und den technischen Fortschritt angepasst. Die nachfolgend aufgeführten Kredite (Nr. 1–4) sind über die Hausbank zu beantragen, während die Zuschüsse (Nr. 5 und 6) direkt bei der KfW zu beantragt werden können. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Derzeit werden folgende Förderprodukte bei der KfW angeboten: 1. Energieeffizienz Energieeffizient Bauen 2. Erneuerbare Energien und Photovoltaik – Erneuerbare Energien - Standard - Photovoltaik – Erneuerbare Energien - Speicher 3. Kauf – KfW-Wohneigentumsprogramm – KfW-Wohneigentumsprogramm - Genossenschaftsanteile Einzelheiten zu den Förderprodukten bzw. den jeweils aktuellen Stand finden Sie im Internet unter www.kfw.de/ Inlandsfoerderung/Privatpersonen. Oder unter der kostenfreien Service-Nr. der KfW: 0800/5399002 Weitere Themen und Gastbeiträge In den vorangegangenen Themen haben wir dargestellt, was Sie beachten müssen, wenn Sie sich Wohnungseigentum schaffen möchten. Nun möchten wir auf einige Punkte ein gehen, die im Zusammenhang mit der tatsächlichen Ver wirklichung Ihres Bauwunsches stehen. Entwurfsverfasser Entwurfsverfasser sind Personen, die erforderliche Bauvor lagen für ein Baugenehmigungs- bzw. Mit tei lungs ver fah ren anfertigen. Hierzu gehören insbesondere Architekten, Bauingenieure, aber auch weitere Personen, wie z.B. Hand werksmeister entsprechender Fachrichtungen und Techniker der Fachrichtung Hochbau. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und gilt auch nur für die Baumaßnahmen, die Gegenstand dieser Broschüre sind. Vorsorglich sollten Sie fragen, ob Ihre Entwurfsverfasserin oder Ihr Entwurfsver fasser für Ihre konkrete Baumaßnahme vorlageberechtigt ist. Innenarchitekten gehören in der Regel nicht zu den vor lageberechtigten Personen für die hier in Rede stehenden Baumaßnahmen. Unter dem Thema „Öffentliches Baurecht“ haben wir an verschiedenen Stellen die Entwurfsverfasser als Ansprech partner (Ap.) benannt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für die Beantwortung Ihrer Fragen gerne zur Verfügung, jedoch hat der Gesetzgeber das öffentliche Baurecht teil weise „privatisiert“. D.h., dass die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung des öffentlichen Baurechts im vereinfachten Bau genehmigungsver fahren nur noch in einem begrenzten Umfang und im Mitteilungsverfah ren gar nicht mehr prüft, um die Ver fahrensabläufe zu Ihren Gunsten zu Foto: Stephanie Hofschläger / www.pixelio.de beschleunigen. Die Entwurfsverfasser ver fügen über eine entspre chende Qualifikation und haben auch die nötige Erfahrung, um beurteilen zu können, was die für Ihren Bauort zuständige Bau auf sichts behörde „akzeptiert“ oder nicht. Sie sollten daher Ihren Entwurfsverfassern vertrauen, wenn sie Ihnen erklären, dass Ihre konkrete Bauabsicht nicht zulässig ist. Jedoch sollten Sie auch nicht blind vertrauen (s. unter dem Thema „Öffentliches Baurecht -> Offen und ehrlich“, denn ein Zeitverlust kann auch die geplanten Kosten beeinflussen. Welche Leistungen die Entwurfsverfasser für Sie erbringen, hängt davon ab, was Sie vertraglich vereinbaren. Hierbei kann es sich nur um die Erstellung des Bauantrages bzw. der Bauvorlagen für das Mitteilungsverfahren bis hin zur Bauleitung einschließlich der Übergabe des Gebäudes an Sie und der möglichen Überwachung einer etwaigen Män gelbeseitigung handeln. Bauausführung Unabhängig davon, ob Sie die Bauausführung selbst über wachen oder Ihrem Entwurfsverfasser überlassen, müssen Sie darauf achten, dass nach System gebaut wird und die Bauabschnitte planmäßig Schritt für Schritt durchgeführt werden. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die einzelnen Gewerke (siehe Kostenübersicht auf S. 23) zeitlich so aufeinander abgestimmt werden, dass es nicht zu Verzögerungen kommt bzw. ein Handwerker auf der Baustelle nicht darauf wartet, dass ein anderer Handwerker fertig wird, denn auch solche Wartezeiten müssen Sie ggf. bezahlen. Beauftragt wird von mehreren Handwerkern regelmäßig der jenige, dessen Angebot unter Berücksichtigung aller Um stände das wirtschaftlichste ist. Häufig, nicht immer, ist das der billigste Anbieter. Jedoch sind die Sicherstellung einer guten Ausführung und auch einer ordnungsgemäßen Gewährleistung Faktoren, die Sie bei der Auftragsvergabe nicht außer Acht lassen sollten. Auch sollten Sie daran den ken, dass bei Verzögerungen Bereitstellungszinsen (s. S. 27) fällig werden können. Daher kann es sich unter Umständen lohnen, auch einmal einem teureren Anbieter den Zuschlag zu erteilen. Den Verträgen mit Handwerkern wird regelmäßig die Ver din gungs ordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) zugrunde gelegt. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie grö ßere Einflussmöglichkeiten auf die Baudurchführung haben. Nachteilig ist dagegen, dass die an sich geltende Ver jäh rungs frist nach BGB von fünf auf vier Jahre, für bestimmte Bauteile auf zwei Jahre, verkürzt wird. Bei schadensanfälligen Gewerken, wie z.B. Heizung, kann es sich daher lohnen, eine längere Gewährleistungsfrist ver traglich zu vereinbaren. Um dies zu erreichen, muss im Ver trag entweder die Bezugnahme auf die VOB gestrichen oder auf die allgemeinen Gewährleistungsvorschriften des BGB Bezug genommen werden. Ist die eine oder andere Variante vereinbart, gilt die fünfjährige Verjährungsfrist. Dies führt jedoch zu höheren Kosten, da mögliche Ansprüche im Angebot einkalkuliert werden. Im Zusammenhang mit den Vertragsabschlüssen möchten wir Ihnen auch empfehlen, sich mit den §§ 305–310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vertraut zu machen. Dieses finden Sie im Internet unter: www.gesetze-im-internet.de Im Prinzip gibt es vier verschiedene Arten der Vergabe: ■■ Vergabe ■■ Vergabe ■■ Vergabe ■■ Vergabe nach Leistungsverzeichnis und Einheitspreisen, zum Pauschalpreis, an einen Generalunternehmer und nach Selbstkosten (Stundenlohnvertrag). Welche Art der Vergabe für Sie richtig ist, hängt von allen Umständen des Einzelfalls und letztendlich Ihrem Geldbeutel ab. Die Vergabe nach Selbstkosten sollten Sie jedoch nur bei überschaubaren Gewerken kleineren Umfangs wählen. 49 Weitere Themen und Gastbeiträge Auf dem Bau In der Regel arbeiten Handwerker ordentlich, aber auch auf dem Bau gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Denn nur so können Sie beurteilen, ob besondere vertragliche Vereinbarungen eingehalten wurden. Außerdem lassen sich manche Mängel nach der Fertigstellung des Gebäudes nicht mehr feststellen und die Auswirkungen fallen Ihnen mög licherweise erst Jahre später unangenehm auf. Auch hilft eine regelmäßige Anwesenheit auf der Baustelle, die Hand werkerleistungen richtig zu koordinieren. Bedenken Sie jedoch, dass für das Bauhandwerk gewisse Toleranzgrenzen für Abweichungen gelten. D.h., dass z.B. eine sich innerhalb dieser Toleranzgrenzen geneigte Wand noch lange kein Mangel ist, dessen Behebung Sie verlangen können. aber in der Regel nicht bei den Planern, sondern bei den Bauunternehmern bzw. Bauausführenden.Hier hat der Handwerker eine Verpflichtung, die Sie kennen sollten: Solange Sie von einem Bauhandwerker nicht einen schriftli chen Hinweis erhalten haben, dass er gegen diese oder jene Planung oder Ausführung fachliche Bedenken erhebt (dazu wäre er verpflichtet), können Sie von der (Mit-) Haftung des Handwerkers ausgehen. Vor Ablauf der Verjährungsfrist empfiehlt es sich, die betref fenden Leistungen nochmals genau durchzugehen, zweck mäßigerweise zusammen mit Ihrer Architektin/Ihrem Archi tekten, um evtl. Schäden festzustellen und rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Lässt sich nach Feststellung der Ursache und der Verant wort lichkeit eine Mängelbehebung durch Aufforderung und Nachfristsetzung nicht durchsetzen, sind regelmäßig Wollen Sie einzelne Leistungen selbst bzw. durch Nachbar gerichtliche Maßnahmen erforderlich. Dies sind in erster Linie schafts- und Verwandtenhilfe erbringen, kommt es darauf Klage auf Mängelbehebung oder Erstattung der Kosten, die an, dass diese Arbeiten genau mit den anderen Bauhand durch die Behebung eines Mangels durch einen anderen wer kern abgestimmt sind, sodass es nicht zu unnötigen Handwerker angefallen sind bzw. eines Kostenvorschusses Verzögerungen kommt. auf die zu erwartenden Kosten. Droht der Eintritt der Ver jährung oder sind rasch Mängelbehebungsmaßnahmen Eigenleistungen oder Nachbarschafts- und Verwand ten er for derlich, empfiehlt sich die Einleitung eines gerichtli hil fen sind natürlich zulässig. Dagegen ist Schwarz ar beit chen Beweissicherungsverfahrens, in dem durch gericht verboten und Sie machen sich sogar strafbar. Außerdem liche Anordnung die/der von der Antragstellerin/von dem haben Sie gegenüber Schwarzarbeitern keine Gewährleis Antragsteller bestimmte Sachverständige Mängel feststellt. tungsansprüche und setzen sich bei Unfällen auch noch der Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens wird ein vor Gefahr aus, dass erhebliche Schadensersatzansprüche auf handener baulicher Zustand für einen kommenden Rechts Sie zu kommen. streit beweiskräftig festgestellt. Es ist daher möglich, den Mangel zu beheben, auch wenn der Hauptprozess noch Sollte es trotz aller Vorsicht zu Mängeln am Bau kommen, nicht abgeschlossen ist. möchten wir Sie auf das folgende Thema hinweisen. Die Gewährleistungsfrist ist eine relativ kurze Zeit! Sie läuft auch dann unweigerlich ab, wenn Sie dem Bauunternehmer Was tun bei mangelhaften Bauwerken? et wa eine „Aufforderung zur Mängelbeseitigung binnen Halb jah res frist“ zustellen. Eine Unterbrechung der Ver Ap.: Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens jährung können Sie nur durch einen Antrag auf Durch sowie Niedersächsische Bauschlichtungsstelle. führung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens erreichen; ziehen Sie vorher selbst schon eine Bausachver Trotz der vorstehenden Ausführungen kann es Ihnen pas ständige bzw. einen Bausachverständigen hinzu! sieren, dass Ihr Bauwerk Mängel aufweist, die so schwer wiegend sind, dass Abhilfe geschaffen werden muss. Diese Grundsätzlich haften Handwerker bzw. Unternehmer voll zusätzlichen Arbeiten sind, insbesondere wenn sie an einem ständig für eventuelle Mängel, jedoch bedeutet dies nicht an sich fertigen Bauwerk durchgeführt werden müssen, zwangsläufig, dass Sie auch sofort Recht bekommen, wenn erfahrungsgemäß mit erheblichen Kosten verbunden. Sie eine Nachbesserung anmahnen. Zeigt sich am Bau ein Mangel, so bedarf es meist einer genauen Überprüfung, um festzustellen, wer dafür verant wortlich ist und gegen wen Sie einen Anspruch haben. Eine solche Prüfung können in der Regel nur Sachverständige vornehmen. Sie können diese generell unter Vertrag neh men oder im Einzelfall gegen besondere Vergütung hinzu ziehen. Denn die Entwurfsverfasser sind zu dieser Überprüfung zwar durchaus fähig und sogar verpflichtet, jedoch fehlt ihnen hier naturgemäß die notwendige Neutralität, weil sie selbst als Verantwortliche für den Mangel in Betracht kommen können. Die Verantwortung für Baumängel liegt 50 Eventuell bleibt Ihnen dann nur die Möglichkeit, Ihr Recht in einem langwierigen und möglicherweise auch teuren Gerichtsverfahren einzuklagen. Sollte es soweit kommen, sollten Sie unbedingt eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einschalten. Kostengünstiger und schneller ist dagegen die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Niedersächsischen Bauschlichtungsstelle. Ein Schlichtungsverfahren kann grundsätzlich nur einge leitet werden, wenn in der strittigen Angelegenheit Klage noch nicht erhoben wurde. Weitere Themen und Gastbeiträge Ist ein selbständiges Beweisverfahren bei Gericht anhängig, kann die Bauschlichtungsstelle erst nach Beendigung dieses Verfahrens tätig werden. Die Bauschlichtungsstelle kann von Auftraggebern und Auf trag neh mern von Werkverträgen angerufen werden, die die Erbringung von Bauleistungen zum Gegenstand haben. Sie ist jedoch nicht für öffentlichrechtliche Streitigkeiten, wie z. B. Anfechtung von Bauge nehmigungen und Erschließungskostenbescheiden zustän dig. Voraussetzung für die Durchführung eines Schlich tungs ver fah rens ist jedoch, dass beide Vertragsparteien hierzu bereit sind. Ein vor der Bauschlichtungsstelle geschlossener Vergleich ist für beide Vertragsparteien bindend und unter liegt ggf. der Zwangsvollstreckung. Die Architektenkammer – offen für Bauherren Die Architektenkammer Niedersachsen steht Ihnen als Bauherr in Fragen rund um das Thema Bauen und Ihren Architekten beratend zur Seite. Architekten sind Ihre Part ner bei allen denkbaren Bauvorhaben. Architekten planen Ihnen Gebäude, die zweckmäßig, sicher, wirtschaftlich und gut gestaltet sind und das öffentliche Baurecht ein halten. Ihr Tätigkeitsgebiet reicht vom Einfamilienhaus bis zum Industriebau, vom Garten bis zum Landschaftspark, von der Gestaltung Ihres Wohnraums bis zu modernen Arbeitsraumlösungen. Von der einfachen Beratung bis zur detaillierten Planung und umfassenden Betreuung der Bau maß nahme bieten Ihnen Architekten, Innen- und Land schaftsarchitekten sowie Stadtplaner ein breites Spektrum an Dienstleistungen, kompetent und unabhängig. In dem schriftlichen formlosen Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens sind der Gegner und der geltendge machte Anspruch anzugeben sowie der zugrundeliegende Sachverhalt mitzuteilen. Anwaltszwang besteht nicht; doch erfolgt durch die Bauschlichtungsstelle keine Rechts be ratung. Schriftliche bzw. mündliche Anfragen sind an die Geschäfts stelle der Niedersächsischen Bauschlichtungsstelle im Hause der Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen Ferdinandstr. 3, 30175 Hannover Tel.: 0511/380870, Fax: 0511/318263 E-Mail: Schlichtungsstelle@Handwerk-vhn.de zu richten. Foto: Claus Uhlendorf Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet unter www.bauschlichtungsstelle.de. Die Architektenkammer – schützt den Verbraucher Architektenkammer Niedersachsen Zusammengestellt von der Architektenkammer Niedersachsen BESSER.MIT ARCHITEKTEN. Als Bauherr ist man stark selbst gefordert und muss auch auf unvorhergesehene Situationen reagieren können, da sind ein paar helfende Hände immer gern gesehen. Egal, ob es um die Planung, Prüfung oder Organisation geht, Ihr Architekt berät Sie gern. Wie umfangreich die Zusammenarbeit am Ende ausfallen soll, entscheiden Sie. Ihr Architekt wird Ihnen sowohl für Ihr Bauvorhaben als auch für Ihre persönliche Situation eine maßgeschneiderte Lösung anbieten können. Viele Bauherren bauen nur einmal in ihrem Leben. Die Entscheidung für einen Architekten ist dabei von großer Bedeutung. Die Architektenkammern stehen dafür, dass alle eingetragenen Architekten die erforderliche Ausbildung und Berufspraxis besitzen, und dass die eingetragenen Personen ihre Berufspflichten erfüllen. Nicht jeder Planer darf sich Architekt nennen – aus gutem Grund. So müssen sich alle Architekten regelmäßig fortbilden und sich alle freischaffenden Architekten verpflichten, einen Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Nur wer ein getragen ist, darf die Berufsbezeichnung als Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner führen und ist damit bauvorlageberechtigt. Das dient der Baukultur und dem Verbraucherschutz. Kontakt und Information Wollen Sie sich weiter informieren über einen Architekten in Ihrer Nähe, suchen Sie Bauherrenseminare in Ihrer Nähe oder einen Ansprechpartner in Ihrer Architektenkammer, besuchen Sie uns unter: www.aknds.de 51 Weitere Themen und Gastbeiträge Ingenieurkammer Niedersachsen Zusammengestellt von der Ingenieurkammer Niedersachsen Qualität in Planung und Ausführung Bauwillige müssen sich auf die Qualität in Planung und Ausführung ihrer Baumaßnahmen verlassen. Vor allem dort, wo sich der Staat aus der Genehmigung und Überwachung von Bauvorhaben weitgehend zurückzieht. Dies bedeutet mehr Entscheidungsfreiheiten, mehr Verantwortung, aber auch mehr Risiken. Je sorgfältiger Planung und Aus führung erfolgen, umso geringer ist dieses Risiko. Egal ob bei Neubau oder Umbau, Modernisierung, Sanierung oder bei der Optimierung der Energieeffizienz: Für je des dieser anspruchsvollen bauli chen Vorhaben ist die Betreuung durch einen qualifizierten Ingenieur oder eine quali fizierte Ingenieurin unerlässlich. Unabhängigkeit in der Beratung, Qualität in der Leistung, Verlässlichkeit in der Leistungserbringung und ein solides Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Ingenieur sind unverzichtba re Voraussetzungen für den Erfolg des Vorhabens. Die Ingenieurkammer Niedersachsen führt aus gewiesene Expertinnen und Experten für unterschiedliche Sachbereiche in ihren Listen und Verzeichnissen. Den richtigen Experten finden In der Ingenieursuche Online der Ingenieurkammer Nie dersachsen stehen Spezialisten aller Ingenieurfachgebiete zur Verfügung. Unter www.ingenieursuche-online.de fin den öffentliche wie private Auftraggeber Ingenieurinnen und Ingenieure mit sämtlichen von der Ingenieurkammer Nie dersachsen anhand von Listeneintragungen und Prü fun gen festgestellten Qualifikationen sowie mit ei genen ausführlichen Profilen. Auf diesem Wege trägt die Ingeni eurkammer dazu bei, dass Sie als Bauherr und Auftragge ber fachliche und kompetente Ingenieurdienstleistungen aus der Hand unabhängiger Experten erhalten. Die gezielte Expertensuche ermöglicht, sich den Erfordernissen entspre chend im Vorfeld ausführlich über spezifische Tä tig keits bereiche, berufliche Erfahrungen, Referenzobjekte und Pro jekte aber auch die personelle und technische Ausstattung eines Ingenieurbüros zu informieren. Verbraucherschutz und Qualitätssicherung Für Beratende Ingenieure, Entwurfsverfasser und Trag werksplaner führt die Ingenieurkammer Niedersachsen die gesetzlichen Listen. Gesicherte Qualität ist auch Verbrau cherschutz. 52 Die Lavesbrücke in Heinde (Foto: Andreas Hartmann) So ist dokumentiert, wer über welche spezifischen Quali fikationen und beruflichen Erfahrungen verfügt oder wer wel che baurechtlichen Bestimmungen nach gewiesen hat. Das verschafft die Gewissheit, objektiv und kompetent und vor allem auch unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch beraten zu werden. Auch der Nachweis spezifischer fachlicher Kenntnisse durch Fortbildungen sowie persönlicher Verpflichtungen wie der ausreichenden Absicherung gegen Haftpflichtgefahren aus der Berufstätigkeit sind Voraussetzungen für die Eintragun gen in die von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführ ten Listen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Manchmal passiert es doch: Schäden durch Baumängel oder unsachgemäße Ausführungen behindern den Bauab lauf. Mit dem Sachverständigenverzeichnis verschafft Ih nen die Ingenieurkammer Niedersachsen den praktischen Zugang zu über 200 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Aus einer differenzierten Aufstellung von mehr als 200 Bestellungsgebieten können Sie den für Ihr Anliegen am besten spezialisierten Sachverständigen ermitteln, der Ihnen fachlich kompetent zur Seite steht, wenn Sie bauli che oder technische Problemstellungen lösen oder einen Schadensfall beurteilen lassen müssen. Öffentlich bestellte und Sachverständige finden Sie unter www.ingenieursucheonline.de. Das Sachverständigenverzeichnis kann außerdem in gebundener Form in der Geschäftsstelle angefordert werden. Weitere Informationen und Kontakt Ingenieurkammer Niedersachsen Hohenzollernstraße 52, 30161 Hannover Tel.: 0511/39789-0, Fax: 0511/39789-34 E-Mail: kammer@ingenieurkammer.de www.ingenieurkammer.de Weitere Themen und Gastbeiträge Informationen zum Einbruchschutz 1 2 3 Zusammengestellt von der Polizeiinspektion Hildesheim 4 Sehr geehrte Bauherren! Einbruchhemmung ist kein Luxus mehr! Bei der Hausbauplanung gleich mit berücksichtigt ist die Sicherheit halb so teuer, als wenn Sie später nach rüsten würden. Das ist Fakt: Alle 2–3 Minuten passiert in Deutschland ein Einbruch! Das sagt der Volksmund: Wer reinkommen will, kommt rein! Stimmt, aber nur bedingt! Es ist die Frage, wie groß das Werkzeug ist und wie lange die Überwindung dauert. Noch eine Frage: Mit welchem TÄTERTYP haben wir es hauptsächlich zu tun? Ca. 85% der Einbrecher sind Gelegenheitstäter. Täter, die eine Gelegenheit ausnutzen, die sich bietet, u.a. ein geöffnetes Kippfenster oder ungeschützt aussehende Fens ter und Türen z.B. mit Einscheibenglasfüllung oder un s i cheren Beschlägen. Jeder Täter hat seine besondere Vorge hensweise, nämlich diejenige, die er am besten beherrscht. Also keine Profis, aber trotzdem routiniert. Ein Gelegenheitstäter arbeitet erfahrungsgemäß längstens 3 Minuten an der Außenhaut eines Hauses. Schafft er es nicht in dieser Zeit in das Haus zu gelangen, setzt seine innere Magenuhr ein und er befürchtet, entdeckt zu wer den, weil es schon so lange dauert. Folge: Tatabbruch. Der Täter wendet sich einem anderen Objekt zu, welches er besser knacken kann. Folglich macht es Sinn, Sicherungen zu verwenden, die einen Wi der standszeitwert aufbauen, der dem Einbruchsversuch eines Gelegenheitstäters über einen gewissen Zeitraum standhält und ihn zum Tatabbruch zwingt. ■■ Mehrfachverriegelungen (Abb. 1), 5 am besten Automatikverriegelun gen; 3 Schub- oder Schwenkrie gel (Abb. 2) ■■ Fallensperre (Abb. 2 und 3 – gg. Scheckkartenöffnung) ■■ Sperrbügel (Durchgreifsperre) ■■ Sicherheitsbeschlag (Abb. 3) mit Bohr-, Zieh- und Abdrehschutz für den Profilzylinder ■■ Sicherheitsschließblech mit diagonaler Verankerung ■■ geschl. Bänder und Tresorbolzen / Hintergreifhaken (Abb. 4) Vorhandene, bereits eingebaute Türen lassen sich natür lich auch noch nachrüsten, z.B. durch: ■■ Sicherheitsbeschlag mit Bohr-, Zieh- und Abdrehschutz (Abb. 3) ■■ Sicherheitsschließblech ■■ Tresorbolzen / Hintergreifhaken an der Bänderseite (Abb. 4) ■■ zusätzliches Kastenschloss, außen schließbar, mit Sperr bügel = Durchgreifsperre (Abb. 5) Das ist nur ein kleiner Auszug aus dem gesamten Spektrum an möglichen Beschlägen. Welche Wahl die Richtige ist hängt von den baulichen Begebenheiten der Türen ab. ➡ Türen ➡ Fenster Um einen Widerstandszeitwert bei Türen aufzubauen, sollte die Einstufung RC 2 („resistance class“ 2) bei einer neuen Haus-, Keller- oder Wohnungseingangstür berücksichtigt werden: ■■ massive Ausführung des Türblattes, Zarge und Verankerung ■■ wenn Glasfüllungen, dann angriffhemmendes Verbund sicherheitsglas (VSG), z.B. EH 01 oder A3 (hält ca. bis zu 9 Steinwürfen stand) Alle Fenster, die ein Gelegenheitstäter direkt oder über Auf steighilfen „bearbeiten“ könnte, sollten folgenden Sicher heitsstandard haben: Neue Fenster ab Einstufung RC 2 (resistance class 2): ■■ stabiler Rahmen ■■ rundum mehrfach Pilzkopfverriegelungen (Abb. 6 un 53 Weitere Themen und Gastbeiträge ten und 7), wichtig: Abschließbarer Griff, damit nicht der gesamte Schließmechanismus durch Drehen des Grif fes überwunden werden kann 6 7 sodass ein Beschlag bei der Überprüfung 600 kg Hebelkraft aushalten muss, bevor er die VdS-Zulassung erhält. Einige namenhafte Hersteller produzieren Beschläge, die 1 Tonne Hebelkraft standhalten, um einen höherwertigeren Wider standszeitwert zu erzielen (schon allein wegen und gegen längere Hebelwerkzeuge). Insoweit sind Produkte mit VdSZulassung immer eine gute Wahl. ➡ Gesamtkonzept Optimal wäre eine Außenhautabsicherung durch Mecha nik, die einen Widerstandszeitwert aufbaut, der nicht so schnell überwunden werden kann. Gelingt ein Einbruch trotz dem, setzt die Elektronik, die Einbruchmeldeanlage (EMA), ein und meldet jenes durch die Außensirene und / oder ein Telefonwählgerät weiter. ■■ angriffhemmendes Glas, z.B. EH 01 oder A3 (ca. 9 Stein würfe); Fenster, die vom Täter nur schwer erreicht er reicht werden können, brauchen geringere Angriffhem mung, z.B. A1 (ca. 3 Steinwürfe) Alte Fenster (ab Baujahr Mitte 80er) ebenfalls RC 2Näherungswert: Austausch der vorhandenen Zinkdruckgussrahmenbeschläge / „Roll- oder Rutschzapfen“ (Abb. 6 oben) gegen Rah menschließblech aus gehärtetem Stahl (180° Aufnehmung) sowie Pilzkopfzapfen. Bei älteren Fenstertypen ist ein Austausch oft nicht möglich oder zu kostenintensiv, sodass eine Montage von geprüften Sicherheitsbeschlägen (z.B. Doppelschwenkriegelbeschläge / Bändersicherungen) erforderlich wäre. 8 9 Laut DIN 18104 sollte je laufender Meter Rahmen ein Nach rüstprodukt (vgl. Abb. 8 und 9) montiert werden. Das könnten viele für übertrieben halten, einerseits aus Kos tengründen, anderseits auch wegen der zeitintensiven Handhabung beim Auf- bzw. Abschließen der Fenster. Des halb meine Faustregel für die normalgrossen Fenster: je ein mal links und einmal rechts (also einmal Griffseite und ein mal Bänderseite), für übergrosse Fenster und Fenstertüren (Balkon / Terrasse): je zweimal links und zweimal rechts, um in der Sicherheitseinstufung die goldene Mitte zu erreichen. An dieser Stelle will ich auf unabhängige Prüfinstitute hinweisen, z.B. den VdS (Verband der Sachversicherer). Versicherungen wollen möglichst viele Risiken ausschließen, 54 Jedoch: Eine EMA verhindert nicht, dass ein Täter in das Haus gelangt. Sie meldet nur den Einbruch oder den Ver such und zwingt dadurch den Täter zum Tatabbruch. Ein Restrisiko besteht trotz all dieser Absicherungen. Wenn Sie jedoch Ihr Eigenheim komplett vergittern, reduzieren Sie „hinter Gittern“ einen Teil Ihrer Lebensqualität und auch die Möglichkeit, im Falle eines Brandes durch Fenster ins Freie zu gelangen. ➡ Einbruchmeldeanlagen (EMA) Die Mehrheit der Gelegenheitstäter lässt sich bereits durch den an der Hausvorderfront montierten Außenalarm (rote Rundumleuchte / Sirene) mangels elektronischer Kenntnisse abschrecken. Eine Studie des LKA München ergab, dass eine EMA sogar auf professionelle Täter eine hohe abschre ckende Wirkung hat. Ohne Kenntnisse kann ein Täter die Elektronik nicht ausschalten. Das Risiko ist zu hoch, durch die Meldung entdeckt und zur Rechenschaft gezogen zu werden. Meldungen können durch den Außenalarm (Sirene / rote Rundumleuchte) für die Nachbarn sichtbar gemacht oder per Telefonwählgerät an eine Notrufzentrale weiterge leitet werden (stiller Alarm). Es gibt eine Außenhautüberwachung (Glasbruchmelder / Kon takte pp.) oder Fallenmelder (z.B. Infrarot-Be we gungs melder im Inneren des Hauses). Vorteilhaft wäre das Integrieren von Rauchmeldern vor Schlafzimmern / Com puterzimmern / Küchen und Waschküchen. Früh zei tiges Melden kann Leben retten. Für ein erhöhtes Sicher heitsempfinden könnten zusätzlich Überfalltaster / Hand funksender an die EMA angeschlossen werden. Bei einem Einbruch / Versuch kann unmittelbar Alarm ausgelöst wer den, was zum Tatabbruch beim Täter führen soll. Für alle Hausbauer, denen die Kosten für eine komplette EMA an fangs zu hoch sind: Bevor der „Putz“ an die Wände kommt, Kabel für die EMA verlegen lassen. Diese Vorbereitung nach einer Fachberatung kostet nicht viel. Später Kabel auf Putz zu verlegen ist wenig ansehnlich und teurer. Ein Falschalarm, ausgelöst durch einen technischen Defekt oder fehlerhafte Inbetriebnahme kostet zz. 125,– 1 Verwaltungsgebühren im Falle eines Polizeieinsatzes. Wenn Sie durch Ihre EMA Weitere Themen und Gastbeiträge mehrere Falsch alarme hatten und die Verwaltungsgebühr für die Polizeieinsätze bezahlt haben, wer den Sie irgendwann die EMA nicht mehr in Betrieb nehmen. Selbst die günstigste EMA ist zu teuer, wenn sie nicht benutzt wird. Deshalb soll ten nur geprüfte Qualitätsanlagen z.B. mit VdS-Anerkennung ver wendet werden. Die Installation sollte ausschließlich durch spezi elle Fachfirmen geschehen, die durch ihre besondere Qualifikation Fehler bei Planung und Errichtung vermeiden. Solche Firmen (u.a. mit VdS-Anerkennung) sind in einem speziellen Errichterverzeichnis des Landeskriminalamtes Niedersachsen aufgeführt. In for ma tionen diesbezüglich können sie bei dem Beauftragten für Kriminalprävention bei der Polizei erfragen oder unter www.polizei-beratung.de einsehen. 10 Ein echter Alarm im Falle eines Einbruches oder Versuches verursacht natürlich keine Verwaltungskosten für den Betreiber. Ein Einsatz diesbezüglich ist Aufgabe der Polizei. Ein Falschalarm wird oft durch berechtigte Personen sel ber ausgelöst, z.B. wenn einer die EMA SCHARF geschal tet hat und ein Anderer es nicht weiß und einfach nur die Haustür öffnet. Deshalb muß verhindert werden, daß überhaupt jemand die Tür aufschließen kann, ohne vor her die EMA UNSCHARF zu schalten. Das kann z.B. durch ein Sperrelement an der Tür verhindert werden, wel ches die Tür zusätzlich verriegelt wenn die EMA SCHARF geschaltet wurde. Verhindern können das auch elektroni sche Schließzylinder, die beim Zuschließen automatisch die EMA auf SCHARF und beim Aufschließen auf UNSCHARF stellen. Diese Vorrichtungen gehören der sogenannten Zwangsläufigkeit an, die jede EMA haben sollte. Weitere Themen kurz angesprochen ■■ Klingelschild mit 2. Namen versehen; je mehr Menschen in einem Haus wohnen, um so größer ist die Gefahr für den Täter, daß jemand nach Hause zurückkommt ■■ Fenster beim Verlassen der Wohnung / des Hauses immer vollständig schließen; Haustür zweimal umschließen ■■ bei Verlust eines Schlüssels: Profilzylinder sofort auswechseln ■■ Haustüren mit Glaseinsatz oder Türspion ermöglichen einen Blick vor die Tür und lassen ungebetene Gäste erkennen. Ein klarer Glaseinsatz sollte mit einer Gardine versehen werden, damit dem Täter der Einblick in das Haus verwehrt wird. ZU GUTER LETZT Die vorgenannten Sicherheitsempfehlungen können nicht abschließend sein, denn „kein Haus ist wie das andere“. Daher gibt es immer wieder Fälle, die nur in einer individuel len Sicherheitsberatung gelöst werden können. Mein Angebot: Beziehen Sie mich in die Planung ihres Neubaus ein, bevor die Bauaufträge vergeben sind und noch Änderungsmöglichkeiten bestehen. Besuchen Sie mich in meinen Beratungsräumen im Polizeigebäude Hildesheim. Gemeinsam werden wir dann die oben genannten Sicher heitsaspekte in Ihr Bauvorhaben einbringen. Bei bereits fertiggestellten Gebäuden komme ich gerne zu einer Orts besichtigung zu Ihnen nach Hause. Nach einer ausführli chen Schwachstellenanalyse erhalten Sie Empfehlungen für die nachträgliche Absicherung ihres Hauses. In allen Fällen gilt: Meine Dienste sind eine neutrale, kos tenfreie Serviceleistung der Polizei. Ich bitte jedoch dringend um eine frühzeitige telefonische Terminabsprache unter unten angeführter Telefon- oder Faxnummer. Eine gewisse Vorlaufzeit ist einzuplanen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichem Gruß ■■ Lichtschachtgitter mit Ketten in festes Mauerwerk veran kern, nicht in Kunststoffschachtdübel Ihr Clemens Rumpf, Beauftragter für Kriminalprävention ■■ Leitern im Außenbereich anketten; an andere Kletterhil fen wie z.B. Mülltonnen denken ■■ wer Böses vorhat, scheut das Licht! Darum Standleuchten mit Klarglas und z.B. Energiesparbirnen (15 Watt) mit Dämmerungsschalter im Fuß im hinteren Bereich des Gartens postieren, sodass über Eck zwei Hausschenkel beleuchtet werden (der eigene Schatten läßt den Täter größer erscheinen) ■■ Zeitschaltuhr mit Lichtquelle in Räumlichkeiten im Haus verwenden, in die ein Täter nicht hinein sehen kann, 1 Std. vor der Dunkelheit sollte das Licht einschalten – zur Bettzeit ausschalten (normale Lebensgewohnheit vortäu schen) ■■ Rollläden tagsüber hochziehen, sonst deutliches Signal für den Täter: „keiner da“ (Achtung: Absprache mit ihrer Versicherung erforderlich! Einige Schadensversicherer fordern ent gegen kriminalistischer Erkenntnisse das Herab lassen der Rollläden bei Abwesenheit auch am Tage) Polizeiinspektion Hildesheim, Präventionsteam (Kriminal-) Polizeiliche-Beratungsstelle Schützenwiese 24, 31137 Hildesheim Tel.: 05121/939-108, Fax: 05121/939-200 E-Mail: clemens.rumpf@polizei.niedersachsen.de Hinweis: Die in dieser Broschüre auf den Fotos dargestellten Pro dukte dienen nur als Demonstrationsmodelle und sind zusammen gestellte Musterstücke aus einer Gruppe gleichwertiger Produkte, die nachgewiesen haben, dass sie den polizeilich gestellten Anfor derungen genügen. Soweit Produkte deutscher Herstellung gezeigt werden, schließt dieses nicht aus, dass es auch gleich wer tige Produkte ausländischer Anbieter geben kann, die gleichermaßen polizeilich empfohlen werden. Impressum: Entwurf / Verantwortlich – Clemens Rumpf, PI Hildes heim, BfK Stand: 15.02.2013. Layout/Design – Julia Kaul und Boris Hilgner, FHS Polizei, Hildesheim. Fotos – Hubert Pufahl, PI Hildes heim, ZKD, FK5 – ED. Veröffentlichung im Einvernehmen mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen. 55 Guter Rat vom Fachmann Wasserverband Peine: der erfahrene Dienstleister der Kommunen Die verlässliche Versorgung mit Trinkwasser und die sichere Beseitigung des Abwassers sind die Kernaufgaben des Wasserverbandes Peine. Grundpfeiler der Daseinsvorsorge, auf die jeder Mensch mehrmals am Tag ganz selbstverständlich zurückgreift. Seit Jahren investiert der Wasserverband Peine bewusst in die nachhaltige Leitungs- und Anlagenpflege – damit die Einwohner rund um die Uhr auf eine gute Ver- und Entsorgung zurückgreifen können. Eine gute Abwasserentsorgung ist zwingende Voraussetzung für neue Wohn- und Gewerbeansiedlungen. Seit 60 Jahren gibt es den Verband, einen Zusammenschluss getragen von Kommunen. Aktuell erbringt er für 27 Gemeinden in Südostniedersachsen Dienstleistungen sowohl im Trink- als auch im Abwasserbereich. Für acht Kommunen übernimmt er Aufgaben im Hochwasserschutz. Der Wasserverband Peine als öffentlich-rechtliches Unternehmen ist gemeinwohlorientiert – und arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht! Die politischen Entscheider in den Kommunen bestimmen so die Versorgung im Interesse ihrer Bürger immer mit. Der Wasserverband Peine ist sowohl als Auftrag- wie auch als Arbeitgeber ein wichtiger Wirtschaftsfaktor der Region – nicht nur in der Baubranche. Bewusst engagiert er sich für den Fachkräftenachwuchs und bildet über Bedarf aus. Ob täglicher Betrieb der Netze oder Großprojekte wie der Neubau der Kläranlage in Algermissen – die 180 Mitarbeiter haben die anspruchsvollen Aufgaben gekonnt im Griff. Und natürlich auch, um für kommende Generationen eine gut funktionierende Infrastruktur zu erhalten. Denn ohne ein entsprechend dimensioniertes und gepflegtes Leistungsnetz kann eine Gemeinde sich nicht positiv entwickeln: Neubaugebiete wären dann kaum möglich. Vier Grundmaxime bestimmen sein Handeln: • Wirtschaftlichkeit • Nachhaltigkeit • demokratische Mitbestimmung • regionale Nähe Ausbildung und Nachwuchsförderung werden beim WV Peine groß geschrieben: Hier begeistert ein Azubi Schüler bei einer Wasserwerksführung fürs gute Trinkwasser. e n u n d ko m p Der WV Peine ist der Dienstleister rund ums Wasser – erfahr etent! Kontakt: Wasserverband Peine • Horst 6 • 31226 Peine • E-Mail: info@wasserverband.de • www.wasserverband.de 56 Weitere Themen und Gastbeiträge Hinweise Diese Erklärung gilt für sämtliche Links und Linksammlungen, die zurzeit bestehen oder in Zukunft bestehen werden. Redaktionelle Hinweise Redaktionsschluss für diese Broschüre war der 31.03.2013. Die Zuständigkeiten und die Rechtslage wurden daher nur bis zu diesem Stichtag wiedergegeben. Auch sind wir bemüht, entsprechende Änderungen unverzüglich in die Internetversion dieser Broschüre einzuarbeiten. Diese fin den Sie unter dem Pfad: www.landkreishildesheim.de -> Bürgerservice -> Broschüren / Infoservice -> Baubroschüre Rechtliche Hinweise Haftungsausschluss Der Landkreis Hildesheim bietet mit der vorliegenden Bro schüre und der entsprechenden Web-Site der interes sierten Öffentlichkeit aktuelle, qualifizierte und allgemein zugängliche Informationen zu Themen rund um das Bauen an. Der Landkreis Hildesheim übernimmt jedoch keine Verant wor tung oder Haftung für die Voll ständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. So ist auch jegliche Haftung ausgeschlossen für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die Nutzung der angebotenen Informationen entstehen. Zudem kann keine Verantwortung oder Haftung dafür übernommen werden, dass die in der vorliegenden Broschüre und der entspre chenden Web-Site angebotenen frei von Rechten Dritter sind. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Hinweis zu allen Links Durch die Verlinkung zu Web-Sites Dritter wollen wir Ihnen weitere interessante Informationen bereitstellen. Die WebSites Dritter sind nicht Bestandteil unseres eigenen Inter netangebots. Wir können daher deren Inhalte nicht beein flussen und distanzieren uns vorsorglich von den darüber angebotenen Inhalten. Für evtl. Fehler bzw. für eine unge nügende Aktualität oder Brauchbarkeit der Inhalte über nimmt der Landkreis Hildesheim keinerlei Verant wor tung oder Haftung. Impressum Herausgeber: Landkreis Hildesheim, Der Landrat Redaktion: Landkreis Hildesheim – Stabstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – E-Mail: pr@landkreishildesheim.de www.landkreishildesheim.de Hans-Albert Lönneker (Gestaltung, verantwortlich) Ramon Klemin (Fachtexte) Fotos: Landkreis Hildesheim und die Städte und Gemeinden des Landkreises Hildesheim (falls nicht anders angegeben) Titel: Hauptbild: Weltkulturerbe, Ips links oben: Paul-Georg Meister, www.pixelio.de links Mitte: Lienert links unten: kwg rechts oben: Stumpe Urheberrecht Der gesamte Inhalt der vorliegenden Broschüre und der entsprechenden Web-Site einschließlich aller jeweiligen Fotos und Grafiken unterliegt dem Urheberrecht und ande ren Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Es ist nicht gestattet, sie ohne Zustimmung des jeweiligen Urhebers zu kommerziellen oder anderweitigen, nicht privaten Zwecken zu veröffentlichen, zu reproduzieren oder zu manipulieren. Diese Information wurde vom Fach dienst Bau ordnung und Planung in enger Zusammenarbeit mit der Pres sestelle des Landkreises Hildesheim gestaltet und herausgegeben. Der Bau ratgeber wurde mit freund licher Unter stüt zung der in der Bran che agierenden Unternehmen und Dienste in der Region Hildes heim finanziert und realisiert. Öf fent liche Gelder wurden hierfür nicht eingesetzt. Um die angebotenen Informationen möglichst bedarfsge recht anbieten und weiterentwickeln zu können, möchten wir Ihre Einschätzung zu dieser Veröffentlichung kennen ler nen. Haben Sie Anregungen oder Kritik? Fehlen Ihnen Informa tionen? Wenn ja, würden sich die Herausgeber sehr freuen, wenn Sie uns Ihre Kritik oder Ihre Verbesserungsvorschläge über mitteln würden. Für entsprechende Anregungen ist die Pressestelle des Land kreises Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildes heim, Tel.: (05121) 309-3151 oder -3141 sehr dankbar. Eine Kontaktaufnahme ist selbstverständlich auch per eMail über pr@land kreishildesheim.de oder per Fax: (05121) 309-4149 möglich. Fachliche Anregungen werden von uns entgegen genom men und an die zuständigen Dienst stellen in Stadt und Landkreis Hildesheim weitergeleitet. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse. Konzeption/Realisation/Anzeigenteil: © 2013 anCos Verlag GmbH, 3. Auflage (mit Überarbeitung 2015) anCos Verlag GmbH Lange Straße 14 · 49565 Bramsche Tel.: 05461/88266-0 Fax: 05461/88266-11 E-Mail: info@ancos-verlag.de Internet: www.ancos-verlag.de Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Nachdruck oder Reproduktionen, auch auszugsweise, nicht gestattet. Bei der Erstellung der Broschüre wurde sorgfältig recherchiert. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage richten Sie bitte an die Kreisverwaltung oder den Verlag. In unserem Verlag erscheinen: Publikationen zur Bürgerinformation, Wirtschaftsförderung, Freizeitgestaltung, Einweihungs- und Jubiläumsbroschüren, Patientenbroschüren, Bauherrenwegweiser, Seniorenratgeber sowie Hochzeits- und Familienbroschüren. 57 Unternehmen in der Stadt Alfeld (Leine) en t a r e b r i W Sie gern! GS td. S 24 N st en i otd GLAS STEIN Glaserei & Großhandel Tel. 0 51 81 / 8 07 08 39 Fax 0 51 81 / 8 29 06 08 Herbert Stein Dohnser Weg 11 31061 Alfeld www.glasstein-alfeld.de · info@glasstein-alfeld.de 58 Schaufensterverglasungen Terrassenüberdachungen Sicherheitsverglasungen Reparaturverglasungen Balkonverglasungen Isolierverglasungen Dachverglasungen Fenster und Türen Bleiverglasungen Ganzglasduschen Insektenschutz Glaszuschnitt Lohnarbeiten Glasschleifen Glasverkauf Möbelbau Rolläden Spiegel Plissee u.v.m. Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Einwohner: 19.837 (Stand: 30.06.2012) Kontakt: Ausführliche Informa tionen erhalten Sie beim Bürgeramt der Stadt Alfeld (Leine) Tel.: 0 51 81/7 03-1 11 Fax: 0 51 81/7 03-2 22 info@stadt-alfeld.de www.alfeld.de Stadt Alfeld (Leine) Stadt Alfeld (Leine) – 28 Bahnminuten von Hannover Die Stadt Alfeld (Leine) – auf halber Bahnstrecke zwischen Göttingen und Hannover – ist ein Geheimtipp, der entdeckt werden will. ren-Einrichtungen, einem moder nen 2011 gebauten Allwetterbad, Sportanlagen und -studios, Bow lingcenter, sowie einem abwechs lungsreichen Kulturangebot mit Tourneetheater, Kino, Musik- und Tanzveranstaltungen. In grüner Flusslandschaft gelegen, von dicht bewalde ten Höhenzügen umrahmt, ist die Stadt ein idealer Ort zum Wohnen und zum Arbeiten. Sie ist Ausgangspunkt für Wanderungen und Radtouren in die Region Leinebergland und Ziel vieler Erholungsuchender und zugleich ist Alfeld auch eine Stadt der Industrie und des verarbeitenden Gewerbes: Das weltberühmte Fagus-Werk, eine von Walter Gropius entworfene Schuhleistenfabrik, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört, legt Zeugnis davon ab. Etliche in Alfeld ansässige Firmen gehören in ihren Segmenten zu den Weltmarktführern und bieten hochqua lifizierte und sichere Arbeitsplätze. In der vom Fachwerk geprägten Altstadt gibt es viele kulturhistorisch bedeut same Baudenkmale. Alfeld (Leine) bietet eine umfassende Infrastruktur mit Krankenhaus, allen Formen der Allgemein bildenden Schulen (Verlässliche Grundschulen), Wirtschafts gymnasium, Berufsschule wie auch Berufsfachschulen, Kindergärten, Krippenplätze und Hortbetreuung, Senio 7-Berge-Bad Be mer kens wert sind die gute Verkehrsanbindung (28 Bahn mi nuten von und nach Hannover), die vielfältigen Veranstaltungen, das hohe ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die Einkaufs- und Freizeit möglichkeiten, Schulen und Sporteinrichtungen, die vielen un ter schiedlichen Industrie- und Handwerkszweige, die bezahlbaren Wohnverhältnisse und die Sicherheit auf den Straßen. In der Stadt Alfeld (Leine) können Sie für den Bau eines Ein familienhauses einen Bauplatz in der Kernstadt bereits für weniger als 50,– 1 /qm erschlossen kaufen. Zudem bietet der Immobilienmarkt auch sehr interessante Angebote im Bereich der Bestandsimmobilien. Kurzum, hier ist alles vorhanden, was man unter LEBENS QUALITÄT versteht. Rathausmarkt Fagus-Werk 59 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Algermissen – Eine junge Gemeinde, verkehrsgünstig gelegen, zwischen Landeshauptstadt Hannover und Hildesheim Die Gemeinde Algermissen mit ihren Ortschaften Alger mis sen, Bledeln, Groß Lob ke, Lühn de, Ummeln und Wätzum ist eine aufstrebende Gemeinde im nördlichsten Zipfel des Landkreises Hildesheim, direkt angrenzend an die Region Hannover. Eingebettet in die fruchtbare Hildes heimer Börde gibt es zahlreiche Rückzugsgebiete für die Tierwelt in Feuchtbiotope und kleinere Waldstücke. Viele Wander- und Radwegeverbindungen laden Erholungs su chen de in die freie Land schaft ein. In der Gemeinde Algermissen leben rund 8.400 Menschen, davon allein ca. 5.000 in der größten Ortschaft Algermissen. Bemerkenswert ist der Bevölkerungszuwachs seit Beginn der 1990er Jahre. Die Bevölkerung wuchs seit dieser Zeit um über 20 %. Dies zeigt, dass die Gemeinde Algermissen ihr Hauptaugenmerk auf die Wohn be bau ung legt. Dabei wird in allen Ort schaften darauf geachtet, dass die gewachsenen Strukturen erhalten bleiben. Algermissen – eine Gemeinde zwischen Tradition und Moderne In Algermissen ist die Welt noch in Ord nung. Die Arbeitslosigkeit liegt deutlich unter dem Landesund Bundesdurchschnitt. Algermissen weist eine positive Beschäftigungsentwicklung im Dienstleistungssektor auf und die Kaufkraft der Einwohner liegt deutlich über dem Landes- bzw. Bundesdurchschnitt. Eine konsequente Spar politik des Gemeinderates und der Verzicht auf die Neuauf nahme von Krediten in den letzten Jahrzehnten hat zu einer äußerst geringen Pro-Kopf-Verschuldung von nur noch 6,68 1 / Einwohner im Jahr 2012 geführt. Eine Vielzahl von kleinund mittelständischen Unternehmen mit zum Teil jahrzehn telanger Tradition sichern vielen Algermissener Bürgerinnen und Bürgern Arbeitsplätze. Mehrere Ärzte und Fachärzte sowie ein Ärztezentrum in der Ortschaft Algermissen stel len die Gesundheitsvorsorge sicher. In der Ortschaft Alger missen gibt es zwei Apotheken, mehrere Märkte und viele Fachgeschäfte, in denen nahezu der gesamte persönliche Bedarf gedeckt werden kann. In fast allen Ortschaften sind kleinere Geschäfte für den täglichen Bedarf an Le bens mitteln vorhanden. Eine Se ni o ren re sidenz mitten in der Ortschaft Algermissen sichert älteren Menschen die Mög lichkeit, auch im Alter in ihrer gewohnten Umgebung, in ihrem Heimatdorf zu bleiben. Inh. er et 40 Di er Dachdeckermeister n re h Ja 60 üb Gute Verkehrsanbindung Unmittelbar am Schnittpunkt der großen Nord-Süd- sowie Ost-West-Autobahnen A 7 / A 2 gelegen, ist Algermissen mit allen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die nächste Auffahrt zur A 7 ist ca. 8 km entfernt; in Hannover ist man mit dem Pkw in gut 20 Minuten. Aber auch der öffentli che Per so nen nah ver kehr ist sehr gut ausgebildet. Über die S-Bahn-Linie 3 ist Algermissen mit Hildesheim und Han nover verbunden. Die Ortschaft Lühnde ist an die Buslinien des Großraumverbandes Hannover angeschlos sen. Alle Ortschaften sind über einen Busringverkehr mit Hildesheim verbunden. Der internationale Flughafen Hanno ver-Langenhagen ist mit dem Pkw über die Bundesautobah nen A 2 und A 7 in 30 Minuten erreichbar. Marc Bormann it se Kinder- und Familienfreundlich Die Gemeinde Algermissen ist eine kinder- und familien freundliche Ge meinde mit einem ho hen Anteil an Kin dern und Jugendlichen. Selbst verständlich steht für je des Kind ein Kindergartenplatz zur Verfügung. Das Betreu ungsangebot für Kleinkinder in Krippen und durch Tages pfle ge per sonen ist in den letzten Jahren stetig erweitert worden. Die Erzieherinnen und Erzieher der kommunalen Kindertagesstätten sorgen in den beiden Grundschulen in Algermissen und Lühnde in Hortgruppen für die Betreuung der Schulkinder nach dem Unterricht. Ein hauptamtlicher Jugendpfleger bietet mit einer Unzahl ehrenamt li cher Helferinnen und Helfer Angebote in den drei Jugendräumen der Gemeinde in Algermis sen, Lühnde und Groß Lobke an. Sportlich Algermissen ist eine sportbegeis terte Gemeinde. Alle Ort schaften der Gemeinde Algermissen sind mit Sportstätten gut ver sorgt. Mit Ausnahme der kleinsten Ortschaft Wätzum ver fügen die Ortschaften über Gymnastikräume, Turn- und Sporthallen, Sportplätze, Tennis- und Schießsportanlagen, die von den 14 Sportvereinen, in denen weit mehr als die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger Mitglied sind, intensiv genutzt werden. e Kontakt: Gemeinde Algermissen Marktstr. 7 31191 Algermissen Tel.: 0 51 26/91 00-0 Fax: 0 51 26/91 00-91 gemeinde@algermissen.de www.algermissen.de Gemeinde Algermissen pp (Stand: 30.06.2012) De Einwohner: 7.853 Dacheindeckung Fassadendämmung und -verkleidung Schieferarbeiten aller Art Solar- und Photovoltaikanlagen Energieberatung am Dach Abdichtungen Zimmerei Regenrinnen / Klempnerarbeiten Rehrstraße 5 31191 Algermissen Mobil 0151 - 156 505 65 Telefon 0 51 26 - 80 47 454 0 51 26 - 80 47 455 Fax E-Mail info@dachdecker-algermissen.de Web www.dachdecker-algermissen.de Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Stadt Bad Salzdetfurth Hohe Lebens- und Wohnqualität bei guter Infrastruktur – das zeichnet Bad Salzdetfurth aus! Einwohner: 13.474 (Stand: 30.06.2012) Kontakt: Stadt Bad Salzdetfurth Frau Conny Bartnick Tel.: 0 50 63/9 99-2 01 Fax: 0 50 63/9 99-1 11 c.bartnick@badsalzdetfurth.de www.bad-salzdetfurth.de Mit seinen 13 Ortsteilen präsentiert sich die Stadt Bad Salzdetfurth Einwohnern und Touristen als vitale, lie bens- und lebenswerte Stadt. Viel seitige Angebote laden zu einer abwechslungsrei chen Freizeitbeschäftigung für die ganze Familie ein. Der 18-Loch Golfplatz in der wunderschönen Bünteland schaft, eine GPS Schatzsuche durch die historische Alt stadt, eine Ad ven ture-Golfanlage im Kurpark, der Bikeund Outdoorpark Bad Salzdetfuth (BOP) am Ortberg, ein Segelflugplatz auf dem Steinberg, zwei Freibäder, eine SoleTherme mit Saunalandschaft, zahlreiche Reiterhöfe und Wander-, Mountainbike- und Nordic-Walking-Routen bie ten neben dem vielfältigen Angebot der örtlichen Vereine attraktive Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung. Wichtige Einrichtungen ■■ Acht Kindertagesstätten ■■ Vier Grundschulen ■■ Haupt- und Realschule ■■ Integrierte Gesamtschule ■■ Schule für Sprachbehinderte ■■ Schule für Lernbehinderte ■■ Kurmittelhaus mit Kurpark ■■ Salze Klinik Bad Salzdetfurth mit Orthopädie und Psychosomatik Ortsteile Bad Salzdetfurth, Bodenburg, Breinum, Detfurth, Groß Düngen, Heinde, Hockeln, Klein Düngen, Lechstedt, Listringen, Östrum, Wehrstedt, Wesseln Kultur Zahlreiche kulturelle Angebote haben ihren festen Platz im Ver anstaltungskalender der Stadt Bad Salzdetfurth. Das Moun tainbike Bundesliga Finale, das Teichrock Festival, das Spektakel im Kurpark, das Gospel- und Swingfestival oder der Figurenherbst locken jedes Jahr zahl reiche Besucher aus nah und fern in die Kur- und Sportstadt Bad Salzdetfurth. Daneben wird eine Vielzahl von kulturel len Veranstaltungen für die ganze Familie in den umliegen den Ortsteilen der Stadt angeboten. Im alten Fachwerkhaus in Groß Dün gen gehören nicht nur Theaterprogramme oder kunsthandwerkliche Märkte, sondern auch kreatives Basteln, Mär chen stun den und Laienspiel für die Kinder, zum festen Re per toire. Ebenso bietet der Bullenstall in Bodenburg at trak ti ve Kunstausstellungen und kulturelle Aktivitäten, die bis über die Grenzen Bad Salzdetfurths hin aus bekannt und beliebt sind. Die historischen Gärten des Schlosses in Bodenburg, des Gutes Walshausen in Heinde sowie der Kurpark in Bad Salzdetfurth laden zu ausgiebigen Spaziergängen in traumhaftem Ambiente ein. ■■ Klinik Hildesheimer Land Bad Salz detfurth mit Akutgeriatrie, Geria trischer Rehabilation, Orthopädie und Kardiologie Infrastruktur Mit Anschluss an die Autobahn A7, der Bundesstraße B 243 so wie der stündlich verkehrenden Nord West Bahn zum ICE-Bah nhof Hildesheim verfügt Bad Salzdetfurth über eine sehr gute Verkehrsanbindung. Bauplatzangebot Das jeweils aktuelle Bauplatzangebot finden Sie im Internet unter www.bad-salzdetfurth.de -> Bauen und Wirtschaft -> Kommunales Bauland. Dort finden Sie Angaben über die Baugebiete, die noch zur Verfügung stehenden Bauplätze, Bauplatz-Größen, Kaufpreise und Bebauungspläne. ANDREAS KRICKE IHR MALERFACHBETRIEB FÜR Tapezierarbeiten Malerarbeiten Fußbodenverlegung Vollwärmeschutz Plissee, Fliegengitter Bad Salzdetfurth · Gartenstraße 15 Telefon 0 50 63 / 27 15 86 · Fax 27 15 85 Mobil 01 73 / 5 34 11 90 www.kricke-malerfachbetrieb.de 61 Unternehmen in der Stadt Bad Salzdetfurth Für die Zukunft. Smarthometechnik Alarmsysteme Antennenanlagen Energieverteilung Elektroinstallationen EDV & Netzwerk (EIB/KNX) efux anz BauMag 184x82 10-12-2.indd 1 62 07.10.12 22:28 Unternehmen in der Stadt Bad Salzdetfurth Feldmeier Feldmeier GmbH eam T s e k r a t s Ein in Sachen: Malerarbeiten Trockenbau Wärmedämmung Telefon 0 50 64 / 95 14-200 Heinder Straße 3 · 31162 Groß Düngen · Fax 0 50 64 / 95 14-209 63 Unternehmen in der Stadt Bad Salzdetfurth Wohin mit den Bau-Abfällen? Die ZAH-Online-Information mit praktischen Tipps und konkreten Ratschlägen STADT STADT BAD SALZDETFURTH BAD SALZDETFURTH Wir Wir haben haben den den Platz Platz für für Ihr Ihr neues neues Zuhause! Zuhause! Online-Information Bauhauptgewerbe – Hoch- und Tiefbau, Zimmerei, Dachdeckerei Ausbaugewerbe – Bauinstallation, Glaser, Maler, Lackierer, Bautischler, Fliesenleger : ten n: bie e e t g e au gebi rth, en B Baudetfu rth, n In d e alz etfu d In d lzdrg un dS d Sab Ba d a g unn B den bu r u Bo en nge n Bodoß Dü nge ü r D G roß G Private Bauherren – Aus- und Umbauer, Heimwerker, Hausbauer Auftraggeber – Architekten, Planungsbüros Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Telefon: 05064 / 939523, ZAH, Bahnhofsallee 36, 31162 Bad Salzdetfurth ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFT HILDESHEIM Nähere Auskünfte: Stadt Bad Salzdetfurth · Frau Bartnick Nähere Auskünfte: Stadt Bad Salzdetfurth · Frau Bartnick Telefon: 0 50 63 - 999 201 · E-Mail: c.bartnick@bad-salzdetfurth.de Telefon: 0 50 63 - 999 201 · E-Mail: c.bartnick@bad-salzdetfurth.de www.zah-hildesheim.de ZAH 2012 AZ Baubroschüre 90_124_01.indd 1 BADS_Helm_4c_0211_89x110.indd 1 BADS_Helm_4c_0211_89x110.indd 1 09.10.12 14:03 hil-glas GmbH Glashandel GF: Lars-Oliver Montag Glaszuschnitte Floatglas + hil-glas GmbH–– Glaszuschnitte Glashandel Gussglas Floatglas + –– Sicherheitsgläser GF: Lars-Oliver Montag Glaszuschnitte Floatglas + Gussglas Überdachungen Gussglas hil-glas GmbH–––– Sicherheitsgläser Glashandel Plexiglas/Stegdoppelplatten Sicherheitsgläser GF: Lars-Oliver Montag In den Sieben Äckern 5 31162 Bad Salzdetfurth www.hil-glas.de In den Sieben Äckern 5 info@hil-glas.de 31162 Bad Salzdetfurth www.hil-glas.de In den Sieben Äckern 5 info@hil-glas.de 31162 Bad Salzdetfurth www.hil-glas.de info@hil-glas.de 64 24.02.11 17:35 24.02.11 17:35 –– Überdachungen Glaszuschnitte Vordächer ÜberdachungenFloatglas + Gussglas – Ganzglasduschen – Plexiglas/Stegdoppelplatten Plexiglas/Stegdoppelplatten –– Sicherheitsgläser Ganzglastüren Vordächer – Vordächer Überdachungen –– Küchenrückwände Ganzglasduschen ––– Ganzglasduschen Plexiglas/Stegdoppelplatten Spiegel Ganzglastüren Vordächer –– Ganzglastüren Küchenrückwände Tel. 0 50 64 - 950 19 26 – Ganzglasduschen Spiegel – Küchenrückwände –Fax Ganzglastüren 0 50 64 - 950 18 44 –Mobil Spiegel –Tel. Küchenrückwände 01 64 72 - 950 260 19 87 48 0 50 26 –Fax Spiegel 0 50 64 - 950 18 44 Mobil 01 64 72 -- 950 260 19 87 48 Tel. 0 50 26 Fax 0 50 64 - 950 18 44 Mobil 01 72 - 260 87 48 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Einwohner: 10.374 (Stand: 30.06.2012) Stadt Bockenem Kontakt: Bauamt der Stadt Bockenem Buchholzmarkt 1, 31167 Bockenem Tel.: 0 50 67/2 42-0 Fax: 0 50 67/2 42-499 info@bockenem.de www.bockenem.de Die Stadt Bockenem zählt rund 10.500 Einwohner. Sie liegt verkehrsgünstig an der Au tobahn A 7 Hannover – Kassel, mit nahem Anschluss an die Bundesautobahn A 39 Richtung Braunschweig / Berlin. Die Nachbarstädte Hil des heim, Seesen, Salzgitter und Goslar sind in kurzer Zeit zu erreichen. Bis zum Harz sind es nur wenige Autominuten. Die Stadt umfasst neben der Kern stadt Bockenem selbst, weitere 17 Stadtteile. Insgesamt ist das Stadtgebiet, das identisch mit dem historischen Ambergau ist, von einer sehenswerten, bewaldeten Landschaft mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten und Ausflugsmöglichkeiten umgeben. Über das landschaftliche Angebot hinaus hat Bockenem eini ges zu bie ten. Begünstigt durch die Verkehrslage ha ben sich führende Spezialbetriebe für die Automobilindustrie, Bauelemente und Bausysteme angesiedelt. Durch die Be reit stel lung neuer Gewerbeflächen im „Gewerbepark Süd“ direkt an der Autobahn A7 wurde darüber hinaus In ter esse bei Firmen geweckt, die im Technologiesektor ange siedelt sind.Familien finden in Bockenem günstiges Bauland. Moderne Kin dergärten sowie ein Kin der spielkreis für die Jüngeren und eine funktionierende Jugendpflege mit eigenem Jugendkaffee für die Heranwachsendenstehen stehen speziell den jüngeren Einwohnern Bockenems zur Verfügung. Daneben finden sich zahlreiche Sport- und Freizeitangebote, vom neu en mit umweltfreundlicher Ener gie beheizten Freibad über zahlreiche Sportvereine mit verschiede nen Angeboten, bis hin zu einem regen Kulturleben, sei es in Form von Brauchtumsabenden oder Konzerten. Zwei ver lässliche Grundschulen, eine zentral gelegene Oberschule mit Ganztagsangebot runden das Bildungs- und Kulturan gebot ab. Schulen der Sekundarstufe II befinden sich in der nahegelegenen Universitätsstadt Hildesheim und in Seesen. Als weiterer Schwerpunkt hat sich Bockenem in den letz ten Jahren als Standort für technische Museen herausgebil det. Das Turm uh ren museum stellt sehenswerte Exponate der weltbekannten Turm uhrenfabrik „Weule“ aus. Über die Wohn- und Lebensmöglichkeiten in schöner Landschaft und das attraktive Freizeitangebot hinaus, sind in Bockenem alle Einkaufsmöglichkeiten vorhanden – vom modernen Supermarkt bis zum Hofladen. Was hält Sie also noch zurück? Kommen Sie, informieren Sie sich in Bockenem, der moder nen Fachwerkstadt im Süden des Landkreises Hildesheim, die jedem etwas zu bieten hat Veranstaltungen in Bockenem Die aktuellen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte unter www.bockenem.de -> Termine Stadtbad Bockenem Das von Herbst 2011 bis Juni 2012 umgebaute Stadtbad Bockenem überzeugt durch seine moderne Konzeption. Den Schwimmern stehen 8 25m-Bahnen zur Verfügung. Eine moderne Sprunganlage mit 1m-Brett, 3m-Brett und 5m-Sprungturm stehen ebenso zur Verfügung wie ein moderner Freizeitbereich im Nichtschwimmerbecken. Ne ben Nacken- und Schwalldusche, einer Schaukelgrotte sowie einer modernen Breitrutsche stehen im Nichtschwim merbereich zusätzlich 2 25m-Bahnen und ein Bereich zum Er lernen des Schwimmens zur Verfügung. Das alles bei Wassertemperaturen von ca. 24 Grad – erreicht durch die Koppelung des Schwimmbades an eine Biogasanlage. Im Grünbereich des Bades gibt es umfangreiche Sport- und Freizeitanlagen (Beachvolleyballfelder, Bahnengolfanlage, Planschbecken mit Wasserpilz für die Kleinsten. Wir deecnkefneinen Unterschied d 65 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Gemeinde Diekholzen Einwohner: 6.650 (Stand: 30.06.2012) Kontakt: Gemeinde Diekholzen Alfelder Straße 5, 31199 Diekholzen Tel.: 0 51 21/2 02-0 Fax: 0 51 21/2 02-55 info@diekholzen.de www.diekholzen.de Die Gemeinde Diekholzen besteht aus den Ortschaften Diekholzen, Barienrode, Egen stedt und Söhre. Die land schaft lich reizvolle und ver kehrs günstige Lage zur Großstadt Hildesheim macht Diekholzen zu einem attrakti ven Wohnort. Wichtige Einrichtungen sind: Rathaus mit Gemeindeverwaltung in Diekholzen, Grundschulen und Kindergärten in Barienrode, Diek hol zen und Söhre. MehrzweckSporthalle, Turnhallen und Sport plät ze mit Clubhäusern und Tennisplätze. Reges Vereinsleben in Kultur- und Sportvereinen. Schwarze Heide Combloux-Brunnen Die Naherholungsfunktion der Gemeinde Diekholzen am Nordrand des Hildes hei mer Waldes und entlang des Beustertales ist hervor zuheben. Anlagen für flächenbezogene Erho lungsinfrastruktur wie Wanderwege, Schutzhütten, Parkplätze und derglei chen sind vorhanden. Ein gut ausgebautes Rundwander netz am Söhrer Forsthaus so wie im Sundern verbindet das Wanderwege netz zu der benachbarten Stadt Bad Salzdetfurth und anderer Gemeinden. Auch die Gebiete im Beustertal und des Hildesheimer Aussichtsturmes können durch gute Wanderwege leicht erreicht werden. Kirche in Egenstedt Die Wirtschaftsstruktur der Ortsteile von Diekholzen ist un ter schiedlich. Söhre und Egen stedt haben bis heute ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Landwirtschaft. Als über wie gende Wohnsiedlung weist Barienrode kaum Produktionsstätten auf. Diekholzen ist durch die Lungenklinik – Klinik für Pneumolo gie und Zentrum für Schlafmedizin – bekannt. Rathaus Bauland in Diekholzen Über zu vergebenes Bauland in Diekholzen können Sie sich im Internet unter der Rubrik „Bauland“ auf der Homepage der Gemeinde informieren www.diekholzen.de. Bei Baulandsuche ist die Gemeinde behilflich. Für nähere Auskünfte steht Ihnen das Bauamt – Herr Klaus Bartels – unter der Rufnummer 0 51 21/2 02-30 oder per E-Mail unter klaus.bartels@diekholzen.de zur Verfügung. Landschaft in Egenstedt 66 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Einwohner: 5.150 (Stand: 30.06.2012) Samtgemeinde Duingen Kontakt: Samtgemeinde Duingen Töpferstraße 9, 31089 Duingen Tel.: 0 51 85/60 90 Fax: 0 51 85/6 09-24 info@duingen.de www.duingen.de Die Samtgemeinde Duingen liegt an der B 240 im südwest lichen Teil des Landkreises Hildesheim. Sie besteht aus dem Flecken Duingen (mit den OT Fölziehausen und Ca pel lenhagen), Hoyershausen (mit den OT Lübbrechtsen und Rott), Marienhagen, Ween zen, Coppengrave und zählt rund 5.100 Einwohner. Die Städte Hameln, Hildesheim und Holzminden sind jeweils 30 km, die Stadt Hannover 50 km und die Stadt Alfeld 14 km entfernt. Das „Duinger Land“ – heute die Samtgemeinde Duingen – beginnt dort, wo der Landkreis Hildesheim landschaftliche Schönheit entfaltet und die Natur für den aufmerksamen Beobachter viele kleine „Wunder“ bereit hält. Hier gibt es auch den höchsten Berg im Landkreis. Die Bloße Zelle ist im Hils mit 480m dabei der höchste Punkt. Einzelhandel, Gastronomie, Gewerbe, ausgesprochen attraktive Wohngebiete, sowie ein Hallen-/Wellness-/RehaBad mit Saunalandschaft machen Duingen zu einem inte ressanten Standort, in dem auch die ärztliche, gesundheit liche Versorgung rund um gesichert ist. Duingen ist das Grundzentrum, in dem alle Bereiche einer guten Lebensin frastruktur abgedeckt werden. Das Sport- und Freizeitangebot ist überaus reichhaltig. Fast alle denk baren Sportarten werden angebo ten und stets kommen neue hin zu. Ein Schwerpunkt wird da bei auf die altersübergreifenden Mög lichkeiten gelegt, damit auch die Ge sund heits förderung als präventiver und regenerativer Ansatz wirken kann. Es gibt in Duingen und in Marienhagen jeweils samtge meindeeigene Kindergärten, die sich in ihrer pädagogischen Ausrichtung unterschiedlich präsentieren, dabei aber sehr erfolgreich und schulvorbereitend arbeiten. Neben der (ganztags) Grundschule in Duingen, besteht im Schulverbund (31 Jahre) mit dem Flecken Delligsen eine neu eingerichtete Oberschule, in der die Kinder der Klassen 5 bis 7 in Duingen und von Klasse 8 bis 10 in Delligsen unter richtet werden. Die Schüler sind somit lediglich 3 Jahre „Fahrschüler“. Auf dem Weg und in den Schulen gibt es nicht die ganz Kleinen und die Großen, was für den Schul betrieb als sehr entspannend empfunden wird. Ergänzt wird dieses Angebot durch das wunderschöne Ma ri en hagener Freibad, das mit einer 30m-Rutsche ein Sommermagnet für die ganze Region ist. Wen es hinge gen in die Natur zieht, der kann seine Bade- und Freizeitfreuden (Wandern, Rudern, Tretboot fah ren) auch im weitreichenden Du inger Seengebiet genießen. Neubauregion am Duinger Berg Der Besuch von Oberstufen ist am Gym nasium Alfeld oder an den KGS’en in Gro nau bzw. Salzhemmendorf möglich. Die „Schatztruhe Duinger Land“ ist ein Lebensraum, in dem sich nicht nur seine Einwohner wohl fühlen oder wie wir sagen: Leben, wo andere Urlaub machen. Weitere Informationen zur Samtgemeinde Duingen erhalten Sie unter: www.duingen.de 67 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Einwohner: 8.891 (Stand: 30.06.2012) Stadt Elze Kontakt: Stadt Elze Hauptstr. 61, 31008 Elze Tel.: 0 50 68/4 64-0 Fax: 0 50 68/4 64-77 stadtverwaltung@elze.de www.elze.de Die Ortschaften Elze, Esbeck, Mehle, Sehlde, Sorsum, Wit ten burg und Wülfingen bil den seit der Gebietsreform die Stadt Elze. In einem land schaftlich sehr reizvollen Um feld zwischen Osterwald und Leine leben heute rund 9.000 Menschen. Während in den kleineren Orten das Leben noch eher landwirtschaftlich geprägt ist, herrscht in Elze selbst mittelständisches Handwerk, Gewerbe und Industrie vor. Kultur: Einige alte Gutshäuser prägen das Stadtbild heute noch. Sehenswert ist das städtische Heimatmuseum in der ehemaligen Untermühle mit idyllischer Lage direkt an der Saale. Die im Jahre 1328 im gotischen Stil durch Augustiner Mönche errichtete Klosterkirche in Wittenburg bietet seit einigen Jahren mit dem „Wittenburger Sommer“ ein kultu relles Highlight für eine ständig steigende Besucherzahl aus Nah und Fern. Kunstverein, Heimat- und Geschichtsverein, Musik- und Gesangvereine ermöglichen darüber hinaus viel seitige kreative Betätigungen. Kinder und Senioren: Fünf Kindertagesstätten in ver schiedenen Trägerschaften (einschl. Krippe und Hort) mit flexiblen Öffnungszeiten stellen eine umfassende Betreuung Ihrer Kinder sicher. Das Haus der Jugend betreut die Jugendlichen ab Heimatmuseum Elze 15.00 Uhr. Alle Schulformen sind vor Ort: Verlässliche Grundschulen, Oberschule mit Haupt- und Realschulzweig, Schule für Lernbehinderte, privates Gymnasium mit integrier tem Internat und Musikschule. Altengerechte Wohnungen, drei Senioren- und Pflege heime z.T. mit betreutem Wohnen, medizinische Ver sorgung durch verschiedene Ärzte, Betreuung durch Pflegedienste. Baugebiet Hanlah Nord D 68 Freizeit: Freibad, Rast- und Bike anlage Stadtbibliothek, Sporthallen und -plätze, Fitness- und Well ness-Center, Reitanlagen, Angel möglichkeiten, Tennisplätze und Schieß stände. 80 Vereine und Verbände bereichern nicht nur das sportliche Angebot, auch auf sozialem Sektor können Sie sich selbst engagieren oder verschiedene Angebote nutzen. Naturliebhaber finden in den Grün zügen rund um Elze Ausgleich und Erholung oder Aus flugs ziele für Wanderungen und Fahrradtouren. Verkehr: Am Kreuzungspunkt der Bun des straßen 1 und 3 sowie als Bahn knotenpunkt mit IC-Halt bietet Elze sehr güns tige Verkehrsanbindungen nach Osten und Westen. Die nahe gelegenen Städte Hannover, Hildesheim, Hameln oder Alfeld erreichen Sie in ca. 25 Mi nuten mit dem Pkw oder in stündlichen Abständen mit der Bahn. Das bedeutet neben guten Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten auch eine schnelle Anbindung an die Autobahnen. Parkplätze und Fahrradeinstellplätze sind auf der P+R-Anlage direkt am Bahnhof vorhanden. Bauen und Wohnen: Bei der Suche von Flächen und Gebäuden für gewerbliche Neuansiedelungen ist die Stadt verwaltung gern behilflich. Ein attraktives Angebot an Bauplätzen in unterschiedlichen Größen halten wir für Sie sowohl in Elze als auch in den Ortsteilen Esbeck, Mehle und Wülfingen bereit. Haben Sie Interesse mit uns ins Gespräch zu kommen? Dann besuchen Sie uns im Rathaus oder im Internet. Wir informieren Sie gern. Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Einwohner: 4.785 (Stand: 30.06.2012) Kontakt: Samtgemeinde Freden (Leine) Am Schillerplatz 4, 31084 Freden (Leine) Tel.: 0 51 84/79 00 Fax: 0 51 84/7 90 40 info@freden.de www.freden.de Samtgemeinde Freden (Leine) Perle des Leinetals Die Samtgemeinde Fre den (Lei ne) liegt im Mittel punkt des waldreichen Leine berg landes an der Nord-Süd-Bahn strecke Hamburg-Müchen Zur Samtgemeinde Freden (Leine) gehören die Mitgliedsgemein den Freden (Leine), Everode, Landwehr und Winzenburg. Der Verwaltungssitz ist in der Mitgliedsgemeinde Freden (Leine). Das Gebiet der Samtge meinde Freden (Leine) bietet historische und geologische Schätze. Der Fluss „Leine“ lädt zum Angeln und Bootfahren ein. Das schöne Leinetal wird begrenzt von waldreichen Höhenzügen, wie den Hils, den Selter, die Sieben Berge und den Südlichen Sackwald. Heimatforscher, Geologen, Botaniker, kurz alle Naturfreunde kommen auf ihre Kosten. Durch den „Leinegrabenbruch“ kommen gerade hier inte ressante Erdformationen und Erdverschiebungen zu Tage. Kalk und Sandböden haben eine unterschiedliche Flora gebildet. Die abwechslungsreiche Landschaft mit Auen, Waldwiesen und naturbelassenen Trockenwiesen erfreut jeden. Im Bereich der Samtgemeinde Freden (Leine) befin den sich viele archäologische Fundstätten u.a. zahlreiche Standorte von Burgruinen. Sportzentrum Gute Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, ein mo dernes Sport- und Frei zeitzentrum, Wassertretan lagen, ausgedehnte und gut ausgezeichnete Wanderwe ge mit Grill plätzen sowie ein schönes Freibad laden zur Erholung ein. Die ortsansässige Wirtschaft nutzt die in der Samtgemeinde vorhandenen Ressourcen in vielfältiger Weise (Beton, Sand und Kieswerk, Wasserkraft, Solarpark). Auch die metallver arbeitende Industrie ist mit mehreren Betrieben seit langem ansässig und für ihre Leistungsfähigkeit bekannt. Handel und Handwerk sind in guter Qualität vertreten. Durch vor ausschauende Planungen stehen im Samtgemeindegebiet ausreichende preisgünstige Baulandangebote zur Verfü gung. Die Samtgemeindeverwaltung ist bei der Suche nach „Ihrem“ Grundstück gern behilflich. Wer ländliches Wohnen in herrlicher Landschaft schätzt – noch dazu mit guten Bahnverbindungen nach Hildesheim, Göttingen und Hannover – kommt an Freden (Leine) ohne hin nicht vorbei Sehenswürdigkelten Ruine Winzenburg, Tiebenburg, Ohlenburg, Burg Hausfreden, His torischer Lehrpfad „Hohe Schan ze”, Selterklippen, Aschestein im Selter, Ober- und Unterbecken Pumpspeicherwerk im Sel ter, Alt Freden-Sammlung im Museum Freden (Leine), Kir chen in Freden (Leine), Everode, Win zen burg und Land wehr, Historische Zehntscheune in Freden (L.) Zehntscheune in Freden (Leine) Wanderwege im südlichen Sackwald, Königsweg nach Werla und der Rennstieg. Eine Teilstrecke des berühmten Jakobsweges führt durch Winzenburg und ist mit der gel ben Muschel auf blauem Grund gekennzeichnet. Veranstaltungen Internationale Fredener Musiktage, Zwetschenkuchenwan derung, Geführte Wanderungen, Fredener Messe, Oktober fest, Karnevals-Prunksitzungen, Fredener Weihnachtsmarkt, Oldie-Fete, Reitveranstaltungen. Wichtige Einrichtungen Grundschule in Freden (Leine), Kindergarten, Kinderkrippe bzw. Kinderspielkreise, Sport- und Freizeitzentrum, Freibad, Turnhalle, Boots- und Kanu-Club, Tennisanlagen, Reiter höfe, gewerbliche Fischteiche zum Angeln für jedermann, Mo tor sportgelände, Altenheime und Altenwohnungen, Leine-Heide-Radweg, Wanderwege mit Grillplätzen, Schutz hütten, Wassertretanlagen, Banken, Apotheken, Ärzte u.a. 69 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Einwohner: 9.741 Kontakt: Gemeinde Giesen Rathausstraße 27, 31180 Giesen Tel.: 0 51 21/93 10-41 Fax: 0 51 21/93 10-80 info@giesen.de www.giesen.de Gemeinde Giesen „stadtnah wohnen – naturnah leben!“ Zur Gemeinde Giesen ge hö ren die Ortschaften Ahrbergen, Emmerke, Giesen, Groß Förste und Hasede. Die Naturschutzgebiete „Ha se der Busch“, „Ahrberger / Gr. Förster Holz“ und „Giesener Teiche“ sowie die „Grä berfelder im Giesener Forst“ sind Sehenswürdigkeiten und Erholungsangebote im nahen Umfeld. Giesen ist Wohngemeinde und Gewerbestandort zugleich. In nur wenigen Autominuten ist von hier die Hildesheimer City erreicht. Das bedeutet neben guten Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten auch eine schnelle Anbindung an das Autobahnnetz Nord / Süd und West / Ost. Die regionalen Bus-, S-Bahn- und Bahnverbindungen sichern den Anschluss an die Stadt Hildesheim und die Landeshauptstadt Hanno ver, dessen Zentrum nur 25 km entfernt liegt. Ortschaft Giesen Alle wichtigen Einrichtungen für die Versorgung der Ein woh ner sind vorhanden. Grundschulen bestehen in Ahr bergen, Giesen, Emmerke und Hasede. 7 Kindergärten, 4 Turnhallen, 1 Mehrzweckhalle, 3 Tennisanlagen, 1 Sozial station und 1 Seniorenwohnpark runden das Angebot ab. Neben Arztpraxen, Banken, einer Polizeistation und einer Apotheke gibt es auch eine Einrichtung für autistische Kinder und ein Privatheim für behinderte Menschen. Ortsteil Ahrbergen Emmerke Giesen Groß Förste Hasede gesamt Fläche in km2 7,2 6,6 12,9 3 4,2 33,9 Einwohner 2.152 1.722 3.475 819 9.741 9.741 Baugebiet Ahrbergen Die Gemeinde Giesen bietet Gewerbeflächen in Hasede und Industrieflächen in Emmerke. Ahrberger Seenplatte Frank - Kirchhof - Straße 9 31180 Giesen /Ahrbergen 50 66 / 43 41 50 66 / 44 76 Bauunternehmen GmbH HOCH-, TIEF-, STAHLBETONBAU PFLASTER- UND FASSADENARBEITEN SCHLÜSSELFERTIGE BAUVORHABEN Frank-Kirchhof-Straße 9, 31180 Giesen/Ahrbergen Telefon: 0 50 66 / 43 41 E-Mail: info@beike-bauunternehmen.de www.bauen-mit-beike.de 70 Gebr. Engelke Große Mühle, seit 1714 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Samtgemeinde Gronau Die Samtgemeinde Gronau (Leine) besteht in der jetzi (Stand: 30.06.2012) gen Struktur seit 1974. Die 7 selbstständigen Mit glieds Kontakt: gemeinden Banteln, Betheln, Frau Möller, Brüggen, Despetal, Eime, Verwaltungsgebäude II, Gronau (Leine) und Rheden Am Markt 3, Zimmer 19 profitieren von ihrer land Tel.: 0 51 82/9 02-6 61 schaftlichen Einbettung beid p.moeller@gronau-leine.de seitig der Leine zwischen den www.gronau-leine.de Höhenzügen der Sieben Ber ge, des Hildesheimer Waldes und des Külfs, ihrer unmittelbaren Nähe zu Großzentren und ihrer verkehrsgünstigen Anbindung zur Bundesstraße 3 und Bundes bahn strecke Han nover – Göttingen (Bahn anschluss auch in der Gemeinde Banteln). Einwohner: 13.672 Alteingesessene Unternehmen der Arzneimittelproduktion, der metallverarbeitenden Industrie sowie Neugründungen aus jüngerer Vergangenheit haben ihren Sitz vornehmlich in den Gemeinden Banteln, Eime und der Stadt Gronau (Leine). Alle Gemeinden tragen mit den in ihnen beheima teten Einrichtungen zu dem hohen Freizeitwert bei. Neben einer guten Infrastruktur sind auch Inseln unverfälsch ter Natur zu finden. In allen Gemeinden findet ein reges Vereinsleben statt. Wichtige Einrichtungen in Gronau: Ganztagsgrundschule, Kooperative Gesamtschule mit Hauptund Realschul- sowie Gymnasialzweig, Sozialstation und Johanniterkrankenhaus, beheiztes Freibad, Tennisplätze und Sportanlagen, Seniorenstift und Altenpflegeheim, Museum, Bürgermeisterhaus (Mehrzweckgebäude) mit Bücherei, Kin dergärten, zentrales Klärwerk, Straßenmeisterei und Über landwerk (Strom- und Wasserversorgung), Jobcenter in Banteln: Naturschwimmbad, Tennisplätze und Sportanlagen, Grund schule, Dorfgemeinschafts haus, Bürgertreff, Kindergar ten in Betheln (mit den Orts teilen Betheln, Eddinghau sen, Haus Escherde: Kindergarten, Dorfgemein schaftshaus, Gymnastikhalle in Brüggen: Dorfgemeinschaftsraum, Heimatstube, Kindergarten in Despetal (mit den Ortsteilen Barfelde, Eitzum, Nien stedt): Dorfgemeinschaftsraum, Turnhalle und Kindergarten in Eit zum in Eime (mit den Ortsteilen Eime, Deinsen, Deilmissen, Dunsen): Freibad, Grundschule, Mehrzweckhalle und Dorf ge mein schaftshäuser, Kindergärten, Heimatstube, Sportanlagen mit Tennisplätzen in Rheden (mit den Ortsteilen Rheden, Wallenstedt, Heinum): Golfplatz und Segelfluggelände Reizvolle Bauplätze stehen in fast allen Gemeinden zur Ver fügung. Ent spre chen de Unterlagen werden kostenlos zur Verfügung gestellt. in Escherde: Kindergarten, Dorfgemeinschaftshaus, Gym nastikhalle 71 Unternehmen in der Samtgemeinde Gronau Persönlich regional verbunden Unsere Kunden stehen für uns im Mittelpunkt. Als moderner Energiedienstleister vor Ort sind wir stets gern für Sie da – persönlich und nah. Besuchen Sie uns zum Beispiel in unserem Kundenbüro. Auf unsere Energie, unseren Service und faire Preise können Sie sich verlassen. www.uewl.de Überlandwerk Die Samtgmeinde Gronau (Leine) 72 leinetal Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Gemeinde Harsum Einwohner: 11.733 (Stand: 30.06.2012) Kontakt: Weitere Auskünfte erteilt die Gemeinde Harsum Oststraße 27, 31177 Harsum Tel.: 0 51 27/4 05-0 info@harsum.de www.harsum.de Der Standort In randnaher Lage zur Groß stadt Hildesheim verbinden sich im Gemeindegebiet Har sum die Annehmlichkeiten länd li cher Wohn- und Sied lungsstrukturen mit den Vorteilen eines zentral er reichbaren, großflächig aus gewiesenen Gewerbegeländes. Eine Vielzahl größerer und klei nerer Betriebe haben sich diese Vorteile in der Ver gan genheit bereits zu nutze gemacht. Der Stichkanal im Westen und der Bruchgraben im Norden bieten mit den angrenzenden Wald- und Feldflächen einen hohen Freizeitwert in der einmaligen Bördelandschaft. Zum Gemeindegebiet Harsum gehören die 9 Ortschaften Ad lum, Asel, Borsum, Har sum, Hönnersum, Hüd dessum, Klein Förste, Macht sum, und Rau tenberg. Die vielen ört li chen Vereine tragen Rathaus Harsum mit ihren zahlreichen, über das Jahr verteilten, sportlichen, musikalischen und kulturellen Veranstaltung wesentlich zur Lebensqualität in der Gemeinde Harsum bei. Wichtige Einrichtungen Grundschulen in Borsum und Harsum mit angegliederter Schulkindbetreuung, Hauptschule so wie Realschule in Harsum (seit 2012 mit gymnasialer Ober stufe), Kindergärten in 6 Ort schaften (teilweise mit Krippen- und Hortangeboten), Sport- Kinderspielplätze, Altersheime und Al ten woh nungen, Kleinschwimmhalle, 5 Turnhallen, Banken, Ärzte, Apotheken, mehrere Einkaufsmärkte vie le Einzel han dels geschäfte und einen Wochenmarkt (Donnerstag, Harsum/ Mahnhof), auf dem vorwiegend regionale Produkte ange boten werden. Bauen in Harsum Aktuelle Auskünfte über die in der Gemeinde Harsum zur Verfügung stehenden Baugrundstücke können Sie auf der Internetseite www.harsum.de nachlesen. Die Gemeinde gewährt zurzeit ein Baukindergeld in Höhe von 1.000,00 1 je Kind (bis zum 16. Lebensjahr). Harsum selbst ist Nebenzentrum im Nahbereich Hildesheim mit den besonderen Entwicklungsaufgaben „Wohnen“ und „Gewerbliche Wirtschaft“. Die günstige Verkehrslage bie tet allen Einwohnern einen großen Ak ti ons radius und berufliche Chancen. Über Harsum verkehrt die S-Bahn Linie 3 Hildesheim – Hannover. Es besteht ein unmittelbarer Anschluss an die B 494 zwischen Hildesheim und Peine, die L 467 – B 6 zwischen Hildesheim und Hannover ist ca. 4,5 km nah, zum BAB-Anschluss Hildesheim – Drispenstedt sind es nur 2,5 km. St. Cäcilia in Harsum Bockwindmühle Machtsum 73 Unternehmen in der Gemeinde Harsum Dunkle Str. 4a · 31177 Harsum WWW.ZIMMEREI-VOGEL.EU Architektur Hochbau Sonja Kaune Architektin Dipl.-Ing. s-kaune@t-online.de Im Großen Hofe 2 31177 Harsum Tel.: 0 51 27 / 90 92-20 Fax: 0 51 27 / 90 92-21 Walter von Gierszewski Am Beeke 3 31177 Machtsum Neubauten 74 Umdecker Tel.: 0 51 27 - 21 59 65 Fax: 0 51 27 - 21 59 83 Mobil: 01 51 - 10 00 60 77 Reparaturen Unternehmen in der Gemeinde Harsum Wir schreiben Service groß. Am Wiesenrain 24 31177 Harsum Tel. 05127 - 21 37 37 Fax 05127 - 21 37 38 info@aue-dach.de Mobil 0170 - 185 10 40 VGH Vertretung Daniel Hunke Hildesheimer Str. 14 • 31177 Harsum Tel. 05127 409690 • Fax 05127 409692 daniel.hunke@vgh.de GUS LAR LARS GUSOWSKI Marienstraße 1 31177 Harsum Fon (0 51 27) 90 25 81 Fax (0 51 27) 90 25 82 Mobil (01 71) 8 27 4180 info@gusolar.de Ihr Systemanbieter in allen Bereichen der erneuerbaren Energien regenerative Technologie regenerative Technologie LARS GUSOWSKI Kreuzacker 18 ∙ 31177 Harsum www.gusolar.de Fon (0 51 27) 90 25 81 Fax (0 51 27) 90 25 82 • Dach- und Abdichtungsarbeiten • Zink- und Kupferverkleidungen in Stehfalztechnik • Wärmedämmung von Dach und Wand • Solartechnik Telefon (0 51 27) 98 95-0 · Telefax 98 95-15 www.klinge - gronstedt.de Mobil (01 71) 8 27 4180 info@gusolar.de www.gusolar.de Architektin Dipl.-Ing. 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NN tiefster Punkt: ca. 75 m ü. NN Kontakt: Informationen zu den aktuellen Baugebieten erteilt der Fachbereich Stadtplanung und Stadt entwicklung der Stadt Hildesheim. Hildesheim – die freundliche und junge Großstadt mit alter Tradition verfügt über eine hervorragende verkehrstech nische Anbindung und liegt in landschaftlich reizvoller Um gebung. Attraktiv gestal tete Fußgängerzonen und Geschäftsstraßen mit kleinen Läden, Kauf häusern und der neuen Arnekengalerie laden zum ausgedehnten Einkaufs bum mel ein. Neben vielen Fachmärkten bietet Hildes heim auch ein attraktives und wohnungsnahes Nahversor gungsangebot. Bekannt ist Hildesheim für sei ne Kirchen und Kultur denkmale. Der Dom und die Tel.: 05121/301-30 22 Michaeliskirche – seit 1985 www.hildesheim.de Weltkulturerbe der UNESCO – sind Meisterwerke kirch licher Baukunst und mit ihren Kunstschätzen weltbekannt. Auch die gotische Bürgerkirche St. Andreas hat mit ihren 364 Stufen Bekanntheitsgrad gewonnen, denn sie hat den höchsten Kirchturm Nieder sachsens vorzuweisen. Der originalgetreu rekonstruierte Marktplatz wurde von Wilhelm von Humboldt einst als „der schönste Marktplatz der Welt“ bezeichnet. Zu ihm gehört auch das Knochen hauer-Amtshaus mit dem Stadtmuseum, welches wie auch das Roemer- und Pelizaeus Museum und das Dom-Museum kunstgeschichtliche Kostbarkeiten beherbergt. Die Dauerund Sonderausstellungen beeindrucken Menschen über die Landegrenze hinaus und lohnen immer für einen Besuch in Hildesheim. Das vielseitige Repertoire des Theaters für Niedersachsen (TfN) bietet Oper, Operette und Musical, Schauspiel, Ballett und Konzerte. Dieses Angebot wird durch eine le bendige freie Kulturszene und zahlreiche Veranstaltungen erweitert. Ausgezeichnete Radwanderwege ermöglichen abwechslungsreiche Wochenendtouren. Die Sportvereine bieten eine große Vielfalt an Bewegungsmög lichkeiten. Darüber hinaus werden die Naherholungsgebiete Hohnsensee, Innersteaue, Galgenberg, Rottsberg und Stein berg gern genutzt. Das reichhaltige Angebot mit Kultur, Theater, Sport und Natur zum Genießen bietet eine hohe Lebensqualität. Hildesheims Bildungslandschaft ist außerordentlich viel fältig. Mit derzeit rund 10.000 Studenten an Universität, HAWK und der Fachhochschule für Rechtspflege ist die Stadt ein begehrter und lebendiger Studienstandort. Ebenso vertreten sind alle allgemeinbildenden und viele berufsbil dende Schulen diverser Träger, die das Angebot abrunden. Flugplatz, Binnenhafen, ICE-Bahnhof, Anschluss an das S-Bahn-Netz, ein leistungsfähiges Stadtbus-Netz und Auto bahnnähe gewährleisten beste Mobilitätsvoraussetzungen. Durch die Verbindung von Tradition und Moderne hat die Stadt eine unverwechselbare Lebensqualität anzubieten. Wohnen in der Stadt oder in dörflichen Strukturen – in Hildesheim ist alles möglich! Neben der Entwicklung neuer Baugebiete verfolgt die Stadt Hildesheim entsprechend ihres integrierten Stadtentwicklungskonzepts eine verstärk te Innenentwicklung. Zum Angebot gehören klassische Einfa milienhaus-Grundstücke in diversen Baugebieten, die in den dörflichen Ortsteilen und verschiedenen Stadtteilen bereit stehen. In zunehmendem Maße werden Miet- und Eigen tums an ge bo te in der Innenstadt und in innenstadtnahen La gen er richtet. Das Angebot beinhaltet mehrgeschossi gen Wohnungsbau mit höchsten Ansprüchen in attrak tivem Umfeld, Woh nun gen, die nach altersgerechten Bedingungen mit ab ge stuften Service-Angeboten kom biniert werden, Gemeinschaftswohnanlagen für mehrere Generationen bis hin zu „SmartHome“ Wohnprojekten, die ener gieautark entwickelt werden. Die neuen Quartiere der Stadt bieten beste Voraussetzungen für urba nes Wohnen mit hohem Anspruch an Architektur, Erschließungsanla gen und öffentliche Infrastruktur wie Schulen, Kindergärten, Spiel- und Aufenthaltsflächen. Visualisierung der neuen Wohnanlage am Weinberg (Foto: Unternehmensgruppe Lüder) 77 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Einwohner: 7.242 (Stand: 30.06.2012) Kontakt: Gemeindeverwaltung Holle Am Thie 1, 31188 Holle Tel.: 0 50 62/90 84-0 Fax: 0 50 62/90 84-29 gemeinde@holle.de www.holle.de Gemeinde Holle Holle – Die Gemeinde der Schlösser und Burgen Die Gemeinde Holle mit ca. 7.500 Einwohnern besteht aus 10 Ortschaften: Holle, Derneburg-Astenbeck, Gras dorf, Hackenstedt, Heersum, Henneckenrode, Luttrum, Sillium, Söder und Sottrum. Zahlreiche Wanderwege führen durch die Wälder zu den Schlös sern, Burgen und vielen Sehenswürdigkeiten. Die Gemeinde Holle ist eine familienfreundliche Gemeinde, die vor allem Familien mit Kindern eine lebenswerte Heimat bietet. In fast allen Ortschaften sind Neubaugebiete ent standen, es gibt eine umfangreiche Versorgung mit Krippe, Hort, Kindergärten und Grundschule sowie eine engagierte Jugendpflege. Ein großes Sportzentrum, viele Vereine und ein umfangreiches Kulturangebot machen Holle zu einer erlebnisreichen und lebenswerten Gemeinde. Verkehrslage In Holle gibt es die direkte Autobahnanbindung (Abfahrt Derneburg / Salzgitter) an die Bundesautobahnen A7 (Kassel / Hannover) und A39 (Braunschweig/Berlin). Daneben füh ren die Bundesstraßen 6 (Hildesheim/Salzgitter), 243 (Hil des heim / Bockenem) und 444 (Holle/Peine) durch das Ge mein degebiet. Der Bahnhof Derneburg liegt an der Bahnstrecke Hannover – Goslar. Über die Autobahnen erreicht man Hannover in einer halben Stunde, nach Hildes heim und Salzgitter sind es nur ca. 15 Minuten. Sehenswürdigkeiten Das Schloss Derneburg und seine Domäne wurden im Jahr 2006 von dem amerikanischen Kunstsammler Andrew Hall gekauft, der hier seine zeitgenössische Kunstsammlung mit Werken von Georg Baselitz unterbringen will. Das Glashaus ist das Kultur- und Veranstaltungszentrum der Gemeinde Holle im ehemaligen Gewächshaus der Schlossgärtnerei Der ne burg. Rund um das Schloss Derneburg ist der kul turhistorische Rundwanderweg, der „Laves-Kulturpfad“ entstanden, der durch den ehemaligen englischen Land schaftsgarten des Schlosses führt. In dem 1579 im Stil der Weserrenaissance er bauten Schloss Henneckenrode ist die Kin der- und Jugendhilfeeinrichtung des Bistums Hildesheim untergebracht. Auf der Burg Wohldenberg fühlt sich der Besucher in die Ritterzeit zu rückversetzt. Von dem alten quadratischen Burgturm hat man einen wunderschönen Rundblick über die Gemeinde bis hin zum Harz und zum Brocken. Das Barockschloss Söder beeindruckt durch die schöne von Wasser umgebene Anlage. Der Familienpark Sottrum ist ein Natur belassener Park mit einem großen Angebot für Kinder, Eltern mit Kindern und Großeltern mit Enkeln. Von der Krippe bis zur Grundschule Die Gemeinde Holle bietet eine umfangreiche Ver sor gung für Kinder von der Krippe bis zur Grundschule. Drei Kinderkrippen in den Ortschaften Holle, Grasdorf und Hackenstedt kümmern sich um die Betreuung der Kinder von 1 bis 3 Jahren. Fünf gemeindliche und ein kirchlicher Kindergarten sind über das ganze Gemeindegebiet verteilt. Der Kinderhort Holle betreut bis zu 40 Schulkinder. Er ist in den Räumen der Grundschule Holle angesiedelt. Die Grundschule Holle ist mit ihrer Sport- und Schwimmhalle, dem Musik-, Computerund Werkraum, der Schulküche und der Theaterbühne eine der größten Grundschulen im Landkreis Hildesheim. Das Familien- und Kinderservicebüro der Gemeinde Hol le ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die Kin der betreuung. Es unterstützt und berät bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen und kümmert sich um die Kostenübernahme für Tagespflege, Kindergarten-, Kinder krippen- und Kinderhortgebühren sowie Jugenderholungs freizeiten. Baugebiete Die Gemeinde Holle mit ihren 10 Ort schaften ist ein beliebtes Baugebiet. In der Gemeinde Holle entstehen in fast allen Ortschaften interessante Neubau gebiete zu günstigen Preisen. Anfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Hol le, Herrn Morgener, Tel.: 0 50 62/90 84-22, E-Mail: morgener@holle.de. Mehr Informationen unter www.holle.de. 78 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Einwohner: 5.746 (Stand: 30.06.2012) Kontakt: Samtgemeindeverwaltung Lamspringe, Kloster 3 31195 Lamspringe, Tel.: 05183/500-0 Fax: 05183/500-10 samtgemeindeLamspringe@t-online.de www.lamspringe.de Samtgemeinde Lamspringe Die Samtgemeinde Lam sprin ge liegt im landschaft lich reizvollen Süden des Landkreises Hildesheim; sie be steht aus den Gemeinden Harbarnsen, Flecken Lam springe, Neuhof, Sehlem und Woltershausen. Die Land schaft ist geprägt von be waldeten Höhenrücken und landwirtschaftlich genutzten Tälern der Lamme und Riehe. Die zentrale Gemeinde, der Flecken Lamspringe, ist Stand ort aller Schularten bis hin zur Oberschule. Moderne Kindergärten gibt es an vier Standorten, zwei in Lamspringe, einer in Harbarnsen und einer in Sehlem. Der Radweg zur Kunst mit seinen Teilstücken „Romantik-Weg“, „Kontakt-Kunst-Weg“, „Kunst beWEGt“ und „Skulpturenweg“ verläuft durch das Gebiet der Samtgemeinde. An diesem hervorragend ausgeschilderten Weg lässt sich die Entwicklung der Kunst dieses Raumes hautnah erle ben. Die an dem Projekt beteiligten Gemeinden bergen aber nicht nur direkt am Wege liegende Kunstschätze der unterschiedlichsten Epochen, sondern weisen mit zusätzli chen Schildern auf die „am Rande liegenden“ Kleinode der Region hin. Attraktive Ortsgestaltung, insbesondere historische Ge bäude sowie großzügige Parkanlagen geben der Samtge meinde Lamspringe mit ihren Gemeinden eine besondere Ausstrahlung und Qualität. Das natürliche Umfeld ist intakt. Die ruhigen Laub wälder sind durch Rad- und Wanderwege erschlossen. Die Waldund Feldwege laden zu erholsamen Touren ein. Neuzeitliche Sportanlagen in fast allen Ortschaften der Samtgemeinde sowie das beheizte Freibad mit Riesenrutsche und attraktivem Kleinkinderbereich in Lamspringe bieten sich für aktive Freizeitgestaltung an. Als kulturelles Angebot findet der „Lamspringer Septem ber“ mit hochrangigen Veranstaltungen auch überre gional Interesse. Weitere Einzelveranstaltungen in der Samt gemeinde Lamspringe sind Heimatabende, Kin der theater, das Dreschfest, die Fleckenfete, die Maifeier, das Sportfest (Tanz unter Flutlicht), Konzerte der Musikzüge der Freiwilligen Feuerwehren und Auftritte der Gesangsvereine, Dorfabende, das traditionelle Pfingstbier in Woltershausen und Irmenseul, Dorfgemeinschaftsfeste und die „FF-DanceParty“ in Graste. Die Samtgemeinde Lam springe ist durch die vor handenen Landes- und Kreisstraßen recht gut erschlossen. Es besteht eine schnelle Anbindung an die Bundesautobahn Hannover-Kassel (BAB A7 – Abfahrt Rhüden – 10 km). Weiterhin gelangt man mit dem Bus in die nahe gelegenen Bahnhöfe von Bodenburg, Freden und Bad Gandersheim. Die örtlichen Handels-, Gastronomie- und Gewerbebetriebe bieten ein angemessenes Angebot. Die medizinische Versorgung ist durch 4 Arzt- und 3 Zahn arztpraxen, 2 Apotheken sowie weiteren Heil- und Pflege einrichtungen gewährleistet. Bauförderung in der Samtgemeinde In den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lam springe stehen ausgewiesene Bauplätze in attraktiver Lage und zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Nähere Informationen zu den Flächen erteilt die Samtgemeindeverwaltung unter der Telefonnum mer: 0 51 83/5 00-29 (Herr Schnelle) Fachwerkzeile in Lamspringe Waldbad 79 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Gemeinde Nordstemmen Bevorzugte Lage zwischen Hildesheim und Hannover Einwohner: 12.413 (Stand: 30.06.2012) Kontakt: Gemeindeverwaltung Nordstemmen Rathausstraße 3, 31171 Nordstemmen Tel.: 05069/800-0 Fax: 05069/800-91 gemeinde@ nordstemmen.de www.nordstemmen.de Nordstemmen bildet mit den zehn Ortschaften Adensen, Barnten, Burgstemmen, Groß Escherde, Hallerburg, Hey er sum, Klein Escherde, Mah- lerten, Nordstemmen und Rössing eine Einheitsgemeinde. Sie zählt rund 12.500 Ein wohner auf einer Größe von 6.022 ha. Die Anziehungskraft von Nord stemmen liegt in seiner verkehrsgünstigen Lage. Zur Kreisstadt Hildesheim sind es 12 Kilometer und zur Landeshauptstadt Hannover 28 Kilometer. In die beiden Zentren führen die Bundesstraßen 1 und 3. Mit ihren Bahnhöfen in Nordstemmen und Barnten ist Nordstemmen optimal an das Schienennetz angebunden. In Nord-Süd Richtung verläuft die Strecke von Hannover nach Kassel, in Ost-West Richtung die Strecke HildesheimHameln. Im ÖPNV-Takt sind Hannover und Hildesheim tags über stündlich zu erreichen. Mit der Nähe zu Hannover ist auch der Flughafen in Langenhagen sehr gut erreichbar. Weitere Vorzüge Nordstemmens sind ihr hoher Wohnund Freizeitwert und ihre Ausstattung mit zahlreichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge. So sind vorhanden: ■■ 8 Kindertagesstätten ■■ 2 Kinderhorte ■■ ca. 30 Spielplätze ■■ 1 offene Ganztags-Grundschule in der Ortschaft Nord stemmen ■■ 1 offene Ganztags-Grundschule in der Ortschaft Barnten ■■ 1 Oberschule, die in der Trägerschaft des Landkreises Auch landschaftlich hat die Umge bung um Nordstemmen Einiges zu bieten, u. a. mit dem wunder schönen Schloss Marienburg. Nordstemmen versucht, sich durch die Ausweisung von Wohnbaugebieten stetig weiter zu entwickeln. So wurde in der Ortschaft Nordstemmen das Bebauungs gebiet „Mahlerter Straße-Nord“ erschlossen. Für die ausge wiesene eingeschossige Bebauung stehen zurzeit noch ca. 40 Bauplätze in einer Größe von 450 m² bis 1.000 m² zur Verfügung. Der Kaufpreis inklusive Erschließungs- und Kanalbaubeitrag sowie Vermessungskosten beträgt 130,00 1 / m². In dem Bebauungsgebiet befindet sich ein Einkaufszentrum. Ein besonderes Angebot für den Erwerb eines Baugrund stückes im Bebauungsgebiet „Mahlerter Straße-Nord“ ist der Nordstemmer Kinder-Bauland-Bonus. Bauwilligen gewährt die Gemeinde Nordstemmen für das Baugebiet einen 10 % Preisabschlag auf den Grund und Boden für jedes im Haushalt lebende Kind unter 16 Jahren, maximal 40 %. Weiterhin ist im Zentrum der Ortschaft Nordstemmen noch das Baugebiet „Welfenring“ in privater Vermarktung. Hildesheim steht ■■ 20 sportliche und kulturelle Einrichtungen ■■ Jugendbegegnungsstätten ■■ 1 Freizeitbad mit einer garantierten Wassertemperatur von 24°C; einer Wärmehalle mit überdachtem Einstiegs becken ■■ 1 Mehrgenerationen haus, welches in der Träger schaft des Vereins „KOMM“ steht ■■ 2 Alten- und Pflegeheime in privater Trägerschaft Darüber hinaus wird in allen 10 Ortschaften ein sehr reges Vereinsleben betrieben. Rathaus 80 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Einwohner: 18.500 Kontakt: Stadt Sarstedt Steinstraße 22, 31157 Sarstedt Tel.: 0 50 66/8 05-0 Fax: 0 50 66/8 05-70 rathaus@sarstedt.de www.sarstedt.de Stadt Sarstedt Die Stadt Sarstedt ist auf auf strebendes Mittelzentrum. Die zur Stadt gehörenden Ortsteile Giften, Gödringen, Heisede, Hotteln, Schlie kum und Ruthe sind im We sent lichen noch landwirtschaftlich strukturiert. Durch die verkehrsgünstige Lage zwischen den Großstäd ten Hannover und Hildesheim und die gute Verfügbarkeit von Wohn- und Arbeitsstätten unterliegt Sarstedt einem großen Nachfragedruck nach Wohngrundstücken und auch gewerblich/industriell nutzbaren Grundstücken. Sarstedt selbst liegt an der B6, die Hannover mit Hildesheim verbin det. Bis zum Messezentrum Hannover-Laatzen sind es nur ca. 13 Kilometer, bis zum Kreissitz in Hildesheim sind es 12 Kilometer. Wohnbaugebiet im Bereich der Stadt Sarstedt: Östliche Stadt erweiterung / Baugebiet Son nenkamp Auf dem sanft geneigten Südhang des Moorberges, östlich der B6, entsteht Sarstedts neuer Stadtteil, der Sonnenkamp. Das Siedlungsgebiet hat eine Größe von insgesamt 70 Hektar. Von den ursprünglich geplanten vier Bauabschnitten sind bereits drei Bauabschnitte realisiert. Zurzeit erfolgt die Vermarktung und Bebauung im 4. Bauabschnitt im Südwesten des Baugebietes. Aber auch in den bereits fertig gestellten Bauabschnitten 1–3 sind noch freie Grundstücke vorhanden. Neben dem Innerstebad, einem kombinierten Hallen- und Freibad mit Sauna, Whirlpools und Großrutsche, gibt es zahlreiche Sportplätze und Sportstätten, Spielplätze, Kin derkrippen und Kindergärten. Die Grundschulen, die Oberschule und das Gymnasium sind offene Ganztagsschulen. Die Schule für Lernhilfe komplet tiert das schulische Angebot. Stadtbücherei, modernes Jugendheim, vielfältiges Vereins angebot, die Naherholungsgebiete mit den Giftener Seen und dem Badesee Heisede – es gibt kaum Freizeitwünsche, die in Sarstedt nicht erfüllt werden können; auch der städti sche Veranstaltungskalender ist stets prall gefüllt. Die Innenstadt bietet gute Parkmöglichkeiten und die viel fältigen Angebote im Bereich Handel/Dienstleistungen machen Sarstedt auch als Einkaufsstadt attraktiv. Rathaus Im Sonnenkamp wird das städtebauliche Konzept „Woh nen und Wald“ umgesetzt, daraus resultiert der hohe Grünflächenanteil im Siedlungsgebiet. Es entsteht ein grü ner Stadtteil mit hoher Lebensqualität. Verkehrsberuhigte Straßen, Spiel- und Bolzplätze, Biotope, Supermärkte, eine Seniorenresidenz und ein moderner Kindergarten wurden bereits realisiert. Herrliche Badeseen und ein Netz von Rad- und Wanderwegen in der näheren Umgebung laden zur Freizeitgestaltung ein. Insgesamt werden rund 1.400 Wohneinheiten in verschie densten Bauformen verwirklicht. Im 4. Bauabschnitt des Baugebietes stehen auf einer Net tobaulandfläche von rund 80.000 m² insgesamt 150 Bau grundstücke zur Verfügung. Die Größe der verfügbaren Grundstücke im Baugebiet Son nen kamp liegt bei 405 m² bis 888 m² bei Grund stücks preisen von 99,00 1 / m² bis 153,50 1 / m² zuzüglich 1.280,00 1 für Schmutz- und Regenwasserschächte. Auskunft erteilt die Stadt Sarstedt und die Sparkasse Hildesheim. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.sparkasse-hildesheim.de. 81 Unternehmen in der Stadt Sarstedt 82 Unternehmen in der Stadt Sarstedt www.gewerbepark-sarstedt.de Glasermeister Holger Kind – Seit 1996 sind wir für Sie da – profitieren Sie von unserer Erfahrung! Gewerbepark Sarstedt • Reparatur-Schnelldienst • Echtglas-Duschtüren • Glasschleiferei • Fliesenspiegel aus Glas • Bildereinrahmungen • Spiegelmontage Gewerbeflächen im Zentrum Norddeutschlands Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 5 31157 Sarstedt www.glaserei-kind.de Attraktive Gewerbegrundstücke ab € 43,50 m2 + USt. • 5 Minuten zur Messe Hannover • 4-spuriger Schnellstraßenanschluss • hervorragende Infrastruktur • niedrige Steuersätze Tel.: (0 50 66) 69 11 30 Ein Unternehmen der Stadt Sarstedt und der Sparkasse Hildesheim Infos unter: 05066 80527 Wir sind immer für Sie da! 83 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Einwohner: 8.200 (Stand: 31.12.2012) Kontakt: Gemeinde Schellerten Rathausstraße 8, 31174 Schellerten Tel.: 05123/401-0 Fax: 05123/401-40 rathaus@schellerten.de www.schellerten.de Gemeinde Schellerten Bauen und Wohnen in Schellerten Zwischen den Wirtschafts stand orten Hannover, Peine, Braunschweig, Salzgitter und Hildesheim verschafft sich die Gemeinde Schellerten durch günstige Verkehrsanbindung eine ausgezeichnete Lage. Die Gemeinde wird durch die Bundesstraßen 1 und 6 an das überörtliche Straßennetz angeschlossen. Die Auto bahnauffahrt Hildesheim und die Auffahrt an der Autobahntankstelle „Hil des heimer Börde“ wird dadurch schnell erreicht. Wichtige Einrichtungen Kindergärten in Dingelbe, Dinklar, Garmissen-Garbolzum, Ottbergen und Schellerten. Grundschulen in Dinklar, Ottbergen und Schel ler ten. Eine Oberschule befindet sich in Ottbergen, Gymnasien in Hildesheim. Aufgrund der erstklas sigen Böden der Hildes heimer Lößbörde ist in den Ortschaften der Gemeinde in besonderem Maße die Landwirtschaft mit den entsprechenden Verarbeitungs- und Handelsbetrieben strukturbestimmend. Die 8.200 Einwohner der Gemeinde Schellerten leben in den Ortschaften Ahstedt, Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Farmsen, Garmissen-Garbolzum, Kemme, Oedelum, Ottbergen, Schel lerten, Wendhausen und Wöhle. Turn- und Sporthallen in Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Kem me, Ottbergen, Schellerten und Wendhausen, beheiztes Freibad in Garmissen-Garbolzum. Tennisplätze in Dinklar, Garmissen-Garbolzum und Scheller ten. 84 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Einwohner: 6.050 (Stand: 30.06.2012) Kontakt: Samtgemeinde Sibbesse Friedrich-Lücke-Platz 1, 31079 Sibbesse Tel.: 0 50 65/8 01-0 Fax: 0 50 65/8 01-49 Andreas.Amft@sibbesse.de www.sibbesse.de Samtgemeinde Sibbesse … im Herzen der Region Hildesheim Die Samtgemeinde Sibbes se und ihre 5 Mit glieds ge meinden Adenstedt, Alm stedt, Eberholzen, Sibbesse und Westfeld liegen in der Mitte des Wirtschaftsraumes des Landkreises Hildesheim zwischen den Städten Hildesheim und Alfeld (Leine) bzw. zwischen Gronau (Leine) und Bad Salzdetfurth in land schaftlich reizvoller Umgebung, mit einer ausgezeichneten Infrastruktur und attraktiven Freizeitmöglichkeiten. In den letzten Jahren wurden große Anstrengungen unter nommen, um den Wohn- und Freizeitwert in den einzelnen Ortschaften weiter zu erhöhen, insbesondere durch die Schaffung zahlreicher öffentlicher Einrichtungen. Die Anziehungskraft der ländlichen Samtgemeinde Sibbesse als Wohngemeinde steigt ständig – besonders wegen der dörflichen Idylle in schöner Landschaft zwischen Hildesheimer Wald und den Vorbergen der Sieben Berge. Die Zentren Alfeld und Hildesheim sowie Bad Salzdetfurth und Gronau sind innerhalb kurzer Zeit gut zu erreichen. Ein gut ausgebautes Radwege system sowie die Naherholungs gebiete Hildesheimer Wald und Sieben Berge laden zu Spazier gän gen und Wanderungen ein und lassen zudem kaum Wünsche offen. Das KulturForum Sibbesse, die Kulturherberge Wrisberghol zen sowie das Anfang des 18. Jahrhunderts erbaute Schloß Wrisbergholzen bereichern das kulturelle Leben der Samt gemeinde Sibbesse. Zahlreiche Vereine und Ver bände in allen Ortsteilen der Mitgliedsgemeinden bieten ein vielfältiges Sport- und Freizeitangebot und fördern das Gemeinschaftsleben. Das Hallenbad mit Sauna sowie im Sommer mit Liegewiese bietet neben dem vielfältigen Angebot der örtlichen Vereine eine attraktive Möglichkeit zur sportlichen Betätigung. Mehrere Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütten bzw. -plätze runden das Freizeitangebot ab. In den Mitgliedsgemeinden sind Bau landflächen ausgewiesen, die Bauwil ligen interessante Angebote aufzei gen. Die Kerngemeinde Sibbesse ist eine aufstrebende moderne Gemeinde, die als Mittelpunkt der Samtgemeinde Sibbesse – insbesondere wegen der guten Verkehrsanbindung – eine immer größere Bedeutung in der Region darstellt. An Kindertagesstätten hat man ebenso gedacht wie an ein Jugendzentrum, eine Grundschulversorgung mit Schwimm halle und Senioreneinrichtungen. 85 Unternehmen in der Gemeinde Söhlde Partner u a B m i e b 86 Bauen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Hildesheim Einwohner: 8.200 (Stand: 30.06.2012) Gemeinde Söhlde Kontakt: Gemeinde Söhlde Bürgermeister-BurgdorfStr. 8, 31185 Söhlde Tel.: 0 51 29/9 72-0 Fax: 0 51 29/9 72-13 Gemeinde@soehlde.de www.soehlde.de Der Standort Günstig zwischen den Groß räu men Hildesheim, Braun schweig, Peine und Salzgitter liegt die Gemeinde Söhlde mit ihren Ortschaften Bettrum, Feldbergen, Groß Himstedt, Hoheneggelsen, Klein Him stedt, Mölme, Nettlingen, Söhlde und Steinbrück in landschaftlich reizvoller Gegend. Erstklassige Böden recht fer tigen den landwirtschaftlichen Charakter der Region. Eine bemerkenswerte Kreideindustrie prägt das Bild der Gemeinde. Wichtige Einrichtungen Grundschulen in den Ortschaften Hoheneggelsen, Nettlingen (Of fene Ganztagsschule) und Söhlde sowie eine Oberschule in der Ortschaft Söhlde. Eine kulturelle Vielfalt, eine hervorragende schulische Aus stattung sowie ein hoher Freizeitwert kennzeichnen die Gemeinde. Nicht nur das aktive und vielfältige Vereinsleben fördert eine lebendige Dorfgemeinschaft. Günstig gelegene Gewerbegebiete in Hoheneggelsen und Söhlde können angeboten werden. Die Gemeinde ist durch die Bundesstraßen 1 und 444 und durch die Landesstraßen 474, 475 und 477 an das überört liche Straßenverkehrsnetz angeschlossen und damit mit den bedeutendsten Wirtschaftszentren des südostniedersächsi schen Raumes verbunden. Die Gemeinde liegt an der Bahnlinie Hildesheim – Braunschweig (mit Bahn hof in Hoheneggelsen). Mehrere Bus linien verbinden die Ortschaften unter einander und mit den umliegenden Stadtzentren. Auch die weiterführenden Schulen in Hildesheim sind über diese Verbindungen gut zu erreichen. 1 Kin der krippe in der Ort schaft Hoheneggelsen (ab 2013 auch in den Ortschaf ten Nettlingen und Söhlde), 3 Kindergärten, Horte in Hoheneggelsen und Söhlde, Sport- und Kinderspielplätze, 3 Altenheime, Altenwoh nungen, Hallenbad mit Sauna, 1 unbeheiztes und 1 beheiztes Freibad mit Minigolfanlage, 3 Turnhallen, 1 Mehrzweckhalle, verschie dene Schießsporteinrichtungen, 3 Tennisplätze, 1 Ska ter anlage, Ban ken, verschiedene Ärzte, Apotheken, Fitnesscenter, Massagepraxen, unter schiedliche Einkaufsmöglichkeiten. Einwohnerzahl: ca. 8.200 Nähere Auskünfte über die in der Gemeinde zur Verfügung stehenden Baugrundstücke können Sie auf der Internetseite www.soehlde.de nach lesen. 87 88 …alles rund um Bauelemente & Terrassenlösungen… Bei der HiFeBa – Fenster, Türen & Wintergarten GmbH & Co. KG erhalten Sie konstant hochwertige Qualität bei gleichzeitig hervorragendem Preis - Leistungs- Verhältnis! Kompetente Mitarbeiter begleiten Sie auf Wunsch durch die gesamte Bauphase Ihres Projektes, angefangen vom Aufmaß, über die Bauleitung und Montage bis hin zu einem Wartungs- oder Reparaturservice. Individuelle fachgerechte Beratung und Hilfestellungen bei Ihren Planungen eines Neubaus oder bei der Sanierung Ihres kürzlich erworbenen Eigenheims, durch geschultes Personal vom Fach! Die Produkte, die durch unser Unternehmen vertrieben werden, werden ausschließlich in Deutschland hergestellt und sind auf dem Markt federführend in der Produktinnovation. Aktuelle Produkte und Neuheiten, damit auch Sie auf dem aktuellen Stand der Technik sind! Wir vertreiben vielfältige Varianten in den Bereichen: Fenster, Rollläden, Sonnenschutztechnik, Markisen, Wintergärten, Insektenschutz und Überdachungen jeglicher Art! Bei uns ist nichts unmöglich, wir versuchen Ihre Wünsche und Vorstellungen in die Tat umzusetzen und dafür ist uns nichts zu schwierig oder kompliziert! 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