Preisliste 2016 - MEIER Betonwerke GmbH
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Preisliste 2016 - MEIER Betonwerke GmbH
Preisliste 2016 Monolithische Behälter Regenwasserzisternen Kleinkläranlagen Behälter-Preisliste 2016 Regenwasserzisternen Das Team. Reihe oben: Christian Franke (BW), Reiner Mertl (BW), Petra Scharl (BW), Josef Geissler (BW), Heinz Pflüger (BW), Gerhard Hierl (BW), Jörg Herrmann (BS), Stefan Barthel (BS), Rudi Schrammel (BS), Markus Wiesner (BS) Reihe unten: Thomas Weißhäupl (BW), Bernd Übler (DI), Siegfried Nest (BW), Josef Meier (GF), Martin Meier (GF), Wolfgang Fruth (DI), Hermann Bär (BS), Helmut Hummer (BS) (BW) MEIER Betonwerke, (BS) MEIER Baustoffhandel, (DI) Disposition, (GF) Geschäftsführung Ihre Ansprechpartner GESAMT VERTRIEB VERK AUFSBER ATUNG Siegfried Nest Reiner Mertl Telefon(09186) 918–140 Telefax (09186) 918 –204 Telefon(09186) 918–142 Telefax (09186) 918–143 siegfried.nest@meier-betonwerke.de reiner.mertl@meier-betonwerke.de DISPOSITION Bernd Übler Wolfgang Fruth Telefon(09186) 918–158 Telefax (09186) 918 –161 Telefon(09186) 918–162 Telefax (09186) 918–161 bernd.uebler@meier-betonwerke.dewolfgang.fruth@meier-betonwerke.de IMPRESSUM° MEIER Betonwerke GmbH Zur Schanze 2 92283 Lauterhofen 2 Telefon (09186) 918-0 Telefax (09186) 918-100 info@meier-betonwerke.de www.meier-betonwerke.de Herausgeber: MEIER Betonwerke GmbH Inhalt: Reiner Mertl Änderungen vorbehalten Design/Umsetzung: haas.grotesk. Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 B ehälter-Preisliste 2016 Einbaumaße und Gewichte Regenwasserzisternen Volumen m3 Gesamthöhe mit Konus Göbeldeckel 5t Behälterhöhe Einlaufhöhe Gesamtgewicht Schwerstes Einzelteil 4 2180 mm 1500 mm 1320 mm 5,20 t 3,90 t 5 2430 mm 1750 mm 1570 mm 5,65 t 4,35 t 6 2680 mm 2000 mm 1820 mm 6,10 t 4,80 t 8 3180 mm 2500 mm 2320 mm 7,00 t 5,70 t Kleinkläranlagen / Monolithbehälter 1-Kammer-Behälter Volumen m3 Gesamthöhe mit Konus Göbeldeckel 5t Behälterhöhe Einlaufhöhe Gesamtgewicht Schwerstes Einzelteil 4 2180 mm 1500 mm 1280 mm 5,20 t 3,90 t 4,8 2430 mm 1750 mm 1530 mm 5,65 t 4,35 t 6,4 2830 mm 2150 mm 1930 mm 6,30 t 5,00 t 8 3180 mm 2500 mm 2280 mm 7,00 t 5,70 t Volumen m3 Gesamthöhe mit Konus Göbeldeckel 5t Behälterhöhe Einlaufhöhe Gesamtgewicht Schwerstes Einzelteil 3,8 2180 mm 1500 mm 1280 mm 5,55 t 4,25 t 4,7 2430 mm 1750 mm 1530 mm 6,08 t 4,78 t 6,2 2830 mm 2150 mm 1930 mm 6,92 t 5,62 t 7,5 3180 mm 2500 mm 2280 mm 7,80 t 6,50 t Volumen m3 Gesamthöhe mit Konus Göbeldeckel 5t Behälterhöhe Einlaufhöhe Gesamtgewicht Schwerstes Einzelteil 4,6 2430 mm 1750 mm 1530 mm 6,30 t 5,00 t 6 2830 mm 2150 mm 1930 mm 7,23 t 5,93 t 7,3 3180 mm 2500 mm 2280 mm 8,20 t 6,90 t 9,5 2430 mm 1750 mm 1530 mm 11,73 t 4,78 t 12,6 2830 mm 2150 mm 1930 mm 13,22 t 5,62 t 15,3 3180 mm 2500 mm 2280 mm 14,80 t 6,50 t 2-Kammer-Behälter 3-Kammer-Behälter Außendurchmesser bei den Behältern Außendurchmesser mit Auftriebsicherung im Bodenbereich (Mehrgewicht 480 kg) 2400 mm 2840 mm Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 3 Behälter-Preisliste 2016 MEIER Regenwasserzisterne Ausführungen Volumen m3 Typ B 4 Typ G Typ S Typ K bis 300 m² MC bis 200 m2 VF1 bis 350 m2 MC bis 200 m2 VF1 bis 350 m2 920,— 1.375,— 1.225,— 1.355,— 2.545,— 2.670,— 5 970,— 1.425,— 1.270,— 1.395,— 2.585,— 2.715,— 6 1.045,— 1.485,— 1.330,— 1.460,— 2.650,— 2.775,— 8 1.240,— 1.695,— 1.530,— 1.650,— 2.850,— 2.965,— Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Beschreibung Typ B: • Monolithbehälter mit Ein-/Auslauf und Entnahmeöffnung DN 100 • mit Konus und Göbeldeckel (5 t) • mit eingebautem Überlaufsiphon aus KG-Teilen DN 100 Typ G: • wie Typ B, jedoch mit Gartenpaket für bauseitigen Einbau: • Filterkorb (bis 300 m2 Auffangfläche) • automatische Druckpumpe „Blue Rain“ • 4 m Druckschlauch inkl. Verschraubungen • Wasserverteiler „Rain Star“ Typ SMC: • wie Typ B, jedoch zusätzlich werksseitig vormontiert mit: • beruhigtem Zulauf • Überlaufsiphon „Solo“ mit Nagetiersperre NEU • Feinfilter „Mc Clean“ (bis 200 m2 Auffangfläche) Typ SVF: • wie Typ B, jedoch zusätzlich werksseitig vormontiert mit: • beruhigtem Zulauf • Überlaufsiphon „Solo“ mit Nagetiersperre NEU • inkl. Volumenfilter VF1 mit Teleskopverlängerung für bauseitigen Einbau vor der Zisterne (bis 350 m2 Auffangfläche) Typ KMC/KVF: • wie Typ S, jedoch zusätzlich mit: • Regenwasserzentrale „Mc Rain“ (Hauswasserwerk, Anlagensteuerung, Trinkwassernachspeisung) • schwimmende Ansauggarnitur inkl. Schwimmerkugel, Rückschlagventil •Dichtsatz 4 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 B ehälter-Preisliste 2016 Kombianlagen Bei Bedarf von größeren Volumina können mehrere Behälter miteinander verbunden werden. Um eine gleichmäßige Befüllung und Entleerung zu gewährleisten, werden zusätzlich KG-Muffen DN 150 ca. 10 cm über dem Behälterboden innen eingebaut. Diese müssen bauseits verrohrt werden. Zubehör einzeln Bezeichnung Preis € / Stück Formteil für beruhigten Zulauf 42,— Twinfilter 617,— Betonteil für Twinfilter 336,— Volumenfilter VF1 mit Teleskopverlängerung 315,— Teleskopverlängerung für VF1, einzeln 88,— Feinfilter “Mc Clean“ 170,— Filterkorb 68,— Überlaufsiphon aus KG-Teilen DN 100 25,— Überlaufsiphon „Solo“ mit Nagetiersperre NEU Nagetiersperre DN 100 für KG-Siphon 49,— 22,— Regenwasserzentrale „Mc Rain“ 1.210,— automatische Druckpumpe „Blue Rain“ 360,— schwimmende Ansauggarnitur 87,— Dichtsatz 54,— Wasserverteiler „Rain Star“ 90,— 4 m Druckschlauch 24,— Beschriftungsset 24,— Gartenpaket: (bestehend aus) Filterkorb, automatische Druckpumpe „Blue Rain“, Wasserverteiler „Rain Star“, 4 m Druckschlauch mit Verschraubungen 499,– Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung des Behälters liegen in der Verantwortung des Betreibers Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 5 Behälter-Preisliste 2016 MEIER – Retentionszisternen Ausführungen Volumen m3 MEIER -Retentionszisterne COMFORT 5 1.635,– 6 1.710,– 8 1.905,– Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. KEINE LAGERWARE – Anlagen werden auftragsbezogen produziert – weitere Größen und Varianten auf Anfrage Beschreibung • Monolithbehälter mit Ein-/Auslauf-und Entnahmeöffnung DN 100 Aufteilung von Retentions– und Speichervolumen variabel • mit Konus und Göbel (5 t) anschlussfertig werksseitig vormontiert mit: • Evo Retentionsfilter Basket INOX mit Schmutzfangkorb aus Edelstahl • beruhigtem Zulauf • Evo-Retentionsdrossel Basis mit Schwimmkugel Durchflussmenge variabel (0,1 – 1,0 l/s) • Überlaufsiphon aus KG-Teilen •Rohrschelle • Kernbohrung inkl. Forsheda Dichtung für DN 100 Zubehör einzeln Bezeichnung Preis € / Stück Evo Retentionsfilter Basket INOX mit Schmutzfangkorb aus Edelstahl 210,— Formteil für beruhigten Zulauf DN 100 42,— Evo-Retentionsdrossel Basis mit Schwimmkugel Durchflussmenge variabel (0,1 – 1,0 l/s) 110,— Überlaufsiphon aus KG-Teilen DN 100 25,— Rohrschelle für DN 100 11,90 Kernbohrung inkl. Forsheda Dichtung für DN 100 65,— Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. 6 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 B ehälter-Preisliste 2016 KLARO – SBR-Kleinkläranlage Ausführungen EW Volumen m3 Komplettanlage mit KLARO-Rüstsatz und Monolithbehälter, Ablaufklasse C Komplettanlage mit KLARO-Rüstsatz und Monolithbehälter, Ablaufklasse N/D 4 3,8 3.890,— 3.940,— 6 4,7 4.160,— 4.220,— 8 6,2 4.430,— 4.590,— 10 – 12 7,5 4.990,— 5.090,— Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Beschreibung Monolithischer Zweikammerbehälter mit Konus und Göbeldeckel (5 t) mit Ein-und Auslauf DN 150 mm, mit Leerrohranschluss im Konus aus KG-Muffe DN 100 mm, inkl. KLARO-SBR Rüstsatz mit KL-Plus-Steuerung inkl. Netzausfall-Warnmelder, Unterlasterkennung und Überstaualarm, sowie Innenschaltschrank, Luftschlauchpaket 10 m (3 x 13 mm, 1 x 19 mm) und Probenahmemöglichkeit. Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung des Behälters liegen in der Verantwortung des Betreibers. Zubehör einzeln Bezeichnung Preis € / Stück Aufpreis Luftschlauchpaket 20 lfm 75,— Schlauchverschlusskappe DN 100 16,40 Außensäule Kunststoff für Verdichter LA 60, LA 80 , DT 4.6, DT 4.8 228,— Außensäule Kunststoff für Verdichter LA 120, DT 4.10 436,— Zusatzmodul für UV-Entkeimung 4 – 8 EW mit Druckluft 2.007,— Zusatzmodul für UV-Entkeimung 8 – 10 EW mit Tauchpumpe 2.244,— Verlängerungskabel für UV-Modul 10 m 46,90 Ersatzstrahler S 50 201,— Tauchmotorpumpe mit Schwimmerschalter und 20 m Kabel 221,— Montageset für Tauchpumpe mit Probenahmeflasche und Anschlusszubehör 201,— Montage und Inbetriebnahme bei Komplettanlagen 250,— Nachrüstsatz und Montage auf Anfrage Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 7 Behälter-Preisliste 2016 MEIER – Monolithbehälter Ausführungen Volumen m3 1-Kammerbehälter Volumen m3 2-Kammerbehälter Volumen m3 3-Kammerbehälter 4 895,— 3,8 1.155,— –– –– 4,8 960,— 4,7 1.200,— 4,6 1.420,— 6,4 1.080,— 6,2 1.365,— 6 1.530,— 7,8 1.235,— 7,5 1.530,— 7,3 1.800,— –– –– –– –– 9,5* 2.160,— –– –– –– –– 12,6* 2.445,— –– –– –– –– 15,3* 2.765,— Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Beschreibung Monolithischer Behälter mit Konus und Göbeldeckel (5 t) mit 2 Einläufen und 1 Auslauf aus KG-Muffe DN 150 * 2-Behälter Anlagen Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung des Behälters liegen in der Verantwortung des Betreibers. Behälteraufpreise Bezeichnung Preis € / Stück Kunststoffdeckel bis 600 kg Radlast (für Regenwasserzisternen Typ G + MC empfohlen) 50,— Begu-Schachtabdeckung Klasse B (12,5 t) 71,— Begu-Schachtabdeckung Klasse D (40,0 t) 145,— MEIER Übergangsplatte Klasse A, DN 240 cm, Höhe 16 cm mit 1 Einstiegsöffnung DN 62,5 cm 235,— MEIER Übergangsplatte Klasse B, DN 240 cm, Höhe 20 cm mit 1 Einstiegsöffnung DN 62,5 cm 354,— MEIER Übergangsplatte Klasse A, DN 240 cm, Höhe 16 cm mit 2 Einstiegsöffnungen DN 62,5 cm und 2 Göbeldeckel ( 5 t) 373,— MEIER Übergangsplatte Klasse B, DN 240 cm, Höhe 20 cm mit 2 Einstiegsöffnungen DN 62,5 cm und 2 Begu-Schachtabdeckungen (12,5 t) 512,— Auftriebssicherung 103,— Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Zubehör Bezeichnung Preis € / Stück Schachtring 220 / 50 cm 222,— Schachtring 220 / 100 cm 356,— Brunnenschaum 750 ml 13,50 Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. 8 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 B ehälter-Preisliste 2016 Silosickersaftbehälter Ausführungen Volumen m3 1-Kammerbehälter + Werkseitige Beschichtung Botament RD 2 = Gesamtpreis 4 895,— + 440,— = 1.335,— 4,8 960,— + 495,— = 1.455,— 6,4 1.080,— + 570,— = 1.650,— 7,8 1.235,— + 645,— = 1.880,— Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Beschreibung Monolithischer Behälter mit Konus und Göbeldeckel (5 t) mit Einlauf KG-Muffe DN 150 – abflusslos Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung des Behälters liegen in der Verantwortung des Betreibers. Dienstleistungen (nicht rabattierfähig!) Versetzzubehör (Leihweise) Preis € / Stück Versetzschlaufen Monolith (Set = 3 Stück) 30,— Versetzschlaufen Konus (Set = 3 Stück) 30,— Kantenschutz (Set = 3 Stück) 100,— Die Gutschrift für das Versetzzubehör erfolgt in voller Höhe nach Rückgabe der Ware in einwandfreiem Zustand! Zusätzliche Öffnungen Preis € / Stück Kernbohrung DN 100 inkl. Forsheda Dichtung 65,— Kernbohrung DN 150 inkl. Forsheda Dichtung 79,— Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Frachten Frachtzone km Frachtkosten € Zone 1 1 – 29 170,— Zone 2 30 – 69 240,— Zone 3 70 – 119 330,— Zone 4 120 – 179 420,— Zone 5 180 – 249 520,— zzgl. ges. MwSt. Versetz-und Kranarbeiten Dienstleistung nach Aufwand je angefangende 1/2 h Preis € 50,— zzgl. ges. MwSt. Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 9 Behälter-Preisliste 2016 Frachtzonen 10 Z = Frachtzone Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 B ehälter-Preisliste 2016 11 Behälter-Preisliste 2016 Frachtzonen 12 Z = Frachtzone Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 B ehälter-Preisliste 2016 13 Behälter-Preisliste 2016 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Geltungsbereich (1) Für unsere Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Ist der Kunde Verbraucher i. S. v. § 13 BGB, gilt jedoch: Ziff. 3 Abs. (8) und (10), Ziff. 4 Abs. (2) S. 2, Abs. (3) und (6), Ziff. 5 Abs. (3) und (4) sowie Ziff. 6 Abs. (5) werden nicht Vertragsinhalt. Der Eigentumsvorbehalt gemäß Ziff. 6 Abs. (1) ist lediglich bis zur Erfüllung unserer Zahlungsansprüche aus dem Kaufvertrag wirksam. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. (3) Ist der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 Abs. 1 BGB, gelten die nachstehenden Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. 2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. (2) Für die Vollständigkeit, Richtigkeit sowie Rechtzeitigkeit der Erstellung und Übersendung erforderlicher Ausführungsunterlagen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Elektronisch übersandte Unterlagen sind für uns nur verbindlich, wenn wir deren vollständigen Eingang ausdrücklich bestätigt haben. Die richtige Auswahl des Kaufgegenstandes (Sorte, Eigenschaften, Mengen, etc.) ist alleine Sache des Kunden. echnische Beratungen sind nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, sie erfolgen schriftlich. (3) Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Bestellungen sind, auch bei Auftragsannahme durch unsere Reisenden oder Werksvertreter, für uns nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigen oder die bestellte Leistung erbringen. Unsere Reisenden, Werksvertreter, Fahrer, Laboranten und Disponenten sind nicht bevollmächtigt, Sonderabsprachen zu treffen, die den Vertragsinhalt abändern. 3. Lieferung (1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die Abklärung aller vertragsrelevanten technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. (2) Unsere Lieferverpflichtungen ruhen, solange und soweit von uns nicht zu vertretende Umstände (etwa höhere Gewalt; behördliche Eingriffe; Betriebsstörungen; Streiks; durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen; Roh- und Betriebsstoffmangel; Verkehrsstörungen; unabwendbare Ereignisse, die – für uns unvorhersehbar und unvermeidbar – bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, eintreten) uns die Auftragsausführung vorübergehend unmöglich machen, übermäßig erschweren oder diese verzögern. (3) Teillieferungen sind uns gestattet, es sei denn, diese wären nicht im objektiven Interesse des Kunden. Beanstandungen von Teilleistungen entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung, vertragsgemäße Restmengen der bestellten Ware abzunehmen. (4) Liefertermine sind nur dann Fixtermine im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. (5) Unrichtige und unvollständige Angaben sowie Übermittlungsfehler bei Abruf gehen zu Lasten des Kunden. (6) Lieferungen erfolgen vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung ab Werk. (7) Ist Lieferung an eine bestimmte Stelle vereinbart, gilt mangels anderweitiger Vereinbarung: Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten. Das Lieferfahrzeug muss den vereinbarten Ort ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können; was bei schweren Lieferungen einen mit einem 40-t-LKW-Zug befahrbaren Anfuhrweg voraussetzt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Lieferfahrzeug generell, insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, durch eine geeignete Person eingewiesen wird. Das Entladen muss unverzüglich, zügig und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Bei Kranentladungen muss der Käufer dafür sorgen, dass während des Kranbetriebs stromführende Leitungen im Schwenkbereich des Krans abgeschaltet sind. Das weitere Befördern des Kaufgegenstandes auf der Baustelle ist Sache des Kunden. (8) Beim Versendungskauf geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung des Kaufgegenstands mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über, bei Versendung mit unseren eigenen Fahrzeugen bereits mit Abschluss der Verladung im Werk. 14 (9) Der Kunde hat für eine ausreichende Bevollmächtigung derjenigen Person Sorge zu tragen, die bei Lieferung der Ware zur vereinbarten Zeit an den vereinbarten Ort in seinem Namen den Lieferschein unterzeichnet. (10) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, für jede angefangene Woche des Verzuges eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 2,5 % des Lieferwertes, insgesamt jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwerts, zu verlangen. Es bleibt uns unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen; umgekehrt bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass uns in Folge des Annahmeverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4. Preise, Zahlungsbedingungen (1) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste maßgeblich. Hilfsweise gilt: Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung; Preise frei Bau verstehen sich ohne Abladen. (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungserstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung unsere Selbstkosten auf Grund erhöhter Kosten für Rohstoffe, Energie, Fracht und/oder Löhne um 3 % oder mehr, so sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend anzupassen, sofern die vertragsmäßige Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll und wir uns zum Zeitpunkt der Preiserhöhung nicht in Verzug befinden. Sollen Preissteigerungen von mehr als 5 % geltend gemacht werden, so werden wir mit unserem Kunden eine neue Preisvereinbarung treffen. (4) Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straße und Baustelle, nicht sofortige Entladung bei Ankunft, Kranentlandung und –arbeiten, Abdeckungen, Paletten und Palettenverschleiß, sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden dem Kunden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. (5) Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Skontoabzug bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Überweisungen gelten erst mit Gutschrift als Zahlung. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche mit Wechsel- und Scheckeinlösung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden; bei Wechsel wird dem Kunden zusätzlich 2 % p. a. des Wechselbetrages für Risikoabgeltung berechnet. Kosten und Risikoabgeltungsbetrag sind nach Anforderung binnen 8 Tagen bar an uns zu begleichen. (6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5. Gewährleistung, Haftung (1) Mangelrügen sind an unserem Verwaltungssitz geltend zu machen. Reisende, Werksvertreter, Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht befugt. (2) Der Kunde muss uns ausreichend Gelegenheit geben, eine Mängelrüge, auch vor Ort, zu überprüfen. Soweit es an uns liegt, die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zu beweisen, darf uns der Kunde diese Nachweisführung nicht vereiteln. (3) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich diese dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, diese Verbringung entspräche dem bestimmungsgemäßen Gebrauch oder wäre mit unserem Einverständnis erfolgt. (4) Die Lieferung gebrauchter Sachen und Materialien erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. (5) Wir haften dem Kunden bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie in allen Fällen, in denen sich unsere Haftung aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften (etwa nach dem Produkthaftungsgesetz) ergibt. In anderen als den in S. 1 beschriebenen Fällen haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern uns oder unseren Organen, Vertretern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last liegt. Unsere Haftung nach S. 2 ist jedoch auf den vorhersehbaren, Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 typischer Weise eintretenden Schaden beschränkt, sofern wir schuldhaft, jedoch nicht vorsätzlich, eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist, sofern vorstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 6. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. (2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. (3) Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum pfleglich zu behandeln, insbesondere erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. (5) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des FakturaEndbetrages (inkl. MWSt.) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet, nicht Schuldner in einem Verfahren gemäß § 305 Abs. I Nr. 1 InsO bzw. kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, und kein Scheck- oder Wechselprotest vorliegt. Anderenfalls können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben erteilt, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. (6) Die Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (inkl. MWSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Kaufgegenstand. (7) Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des neuen Wertes des Kaufgegenstands zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so erwerben wir anteilsmäßig Miteigentum. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. B ehälter-Preisliste 2016 7. Datenschutz, Bonitätsprüfung (1) Für die Vertragsabwicklung und die Anlage und Pflege einer Kundenstammdatei werden von uns entsprechend den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes folgende Daten erhoben, verarbeitet und genutzt: Name bzw. Firmenbezeichnung, Anschrift, Telefon-/Telefaxnummern, E-Mailadresse(n), Ausweisnummer(n) und Rechtsform des Kunden, sowie entsprechende Angaben zu dessen gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertretung; Bestelldaten und -inhalte, einschließlich Liefer- und aller sonstigen für die Vertragsabwicklung relevanten Personendaten und Anschriften, die uns der Kunde angibt; Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden und Angabe der für den Kunden zuständigen Finanz- und ggf. Aufsichtsbehörde(n); Bankverbindung(en) des und Bonitätsauskünfte über den Kunden, Serien- und Herstellernummern oder sonstige Bezeichnungen des Kaufgegenstandes. (2) Auf die dem Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz zustehenden Rechte auf Auskunft und auf die Berichtigung, Löschung und Sperrung erhobener, verarbeiteter und genutzter Daten weisen wir hin. (3) Der Kunde willigt in die Einholung von Auskünften über seine Zahlungsfähigkeit bei der Schufa, einer sonstigen Wirtschaftsdatei und/oder seiner (Haus-) Bank durch uns ein. 8. Rücktrittsrechte (1) Bei Nichtzustandekommen einer Preisvereinbarung gemäß Ziff. 4 Abs. (3) S. 2 können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Wir können, unbeschadet Ziff. 6 Abs. (2) und der gesetzlichen Rücktrittsrechte, ferner vom Vertrag zurückzutreten: · bei unverschuldeten, nicht vorhersehbaren, nicht nur kurzfristigen und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindenden Leistungshindernissen; ·b ei falschen Angaben des Kunden über seine Fähigkeit, eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen; · bei Vorliegen objektiver, über bloße Verdachtsgründe hinausgehender Anhaltspunkte für eine eingetretene fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden. (2) Im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Leistung gemäß Abs. (1) S. 2 werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ihm bei Rücktritt erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten. (3) Im Rücktrittsfall sind wir berechtigt, dem Kunden 10 %, soweit die Rücklieferung durch eines unserer Firmenfahrzeuge erfolgt, 20 % des Warenwerts (inkl. MWSt.) als pauschale Nutzungs-/Gebrauchsvergütung und Aufwendungsersatz zu berechnen. Es bleibt uns unbenommen, weitergehende Ansprüche geltend zu machen; umgekehrt bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder nur geringere als die in S. 1 bezeichneten Ansprüche zustehen. 9. Schlussbestimmungen (1) Gerichtsstand ist, soweit nach § 38 ZPO zulässig, der Sitz unserer Firma. Wir sind auch berechtigt, am Haupt- bzw. Wohnsitz des Kunden zu klagen. (2) Auf diesen Vertrag findet alleine deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung, auch wenn der Kunden seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat. MEIER Betonwerke GmbH, Lauterhofen 2014 (8) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen ab, die durch Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Dies umfasst auch das Recht auf Einräumung einer Sicherungshypothek. Wir nehmen diese Abtretung an. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab. Wir nehmen auch diese Abtretung an. (9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016 15 2 3 4 5 1 Werk Lauterhofen 1 Mauersteinsysteme 4 Konstruktive Fertigteile Stützen 2 Wandsysteme Binder Thermowand Wände Doppelwand Treppen Nullwand Balkone Trockenmauerelemente 3 Elementdecken 5 Behälter Kleinkläranlagen Regenwasserzisternen MEIER Betonwerke GmbH Zur Schanze 2 92283 Lauterhofen Telefon(09186) 918-0 Telefax (09186) 918-100 gültig ab 1. April 2016 info@meier-betonwerke.de www.meier-betonwerke.de