preisliste - HeidelbergCement in Deutschland

Transcription

preisliste - HeidelbergCement in Deutschland
Envihab, Köln
Glass Kramer Löbbert Architekten BDA, Berlin
PREISLISTE
Gültig ab 1. Januar 2016
Heidelberger Beton Stuttgart
2
KONTAKT
KONTAKTE
Ludwigsburg
10
14
Thomas Puschbeck
Geschäftsführung
Telefon07146 28396-10
Mobil 0171 5504737
thomas.puschbeck@
heidelberger-beton.de
Esslingen
Dietmar Boger
Technik + Vertrieb
Telefon07146 28396-50
Mobil 0151 16306850
dietmar.boger@
heidelberger-beton.de
27
81
8
2
Stuttgart
1
10
Sindelfingen
8
81
Filderstadt
3
4
27
Nürtingen
WERKE
1
Stuttgart-Hafen
Am Ostkai 26/1
70327 Stuttgart
Telefon0711 327778-32
Telefax 0711 327778-33
2
Stuttgart-Nord
Innerer Nordbahnhof 74
70191 Stuttgart
Telefon0711 26375-15
Telefax 0711 26375-46
René Lehmann
Vertrieb und
Baustellenbetreuung
Telefon07146 28396-20
Mobil 0151 40783706
rene.lehmann@
heidelberger-beton.de
VERWALTUNG
3
Gärtringen
Robert-Bosch-Straße 3
71116 Gärtringen
Telefon07034 9297-05
Telefax 07034 9297-06
4
Wendlingen
Schäferhauser Straße 16
73240 Wendlingen am
Neckar
Telefon07024 46754-15
Telefax 07024 46754-16
Heidelberger Beton
GmbH & Co. Stuttgart KG
Fellbacher Straße 4
71686 Remseck am Neckar
Postfach 7
71683 Remseck am Neckar
Telefon07146 28396-0
Telefax 07146 28396-66
stuttgart@
heidelberger-beton.de
www.heidelberger-beton.de/
stuttgart
PARTNER
Krieger BetonTechnologiezentrum GmbH
Fellbacher Straße 4
71686 Remseck am Neckar
Telefon07146 820-27
Telefax 07146 820-23
Ralph Berner
Fakturierung
Telefon07146 28396-30
ralph.berner@
heidelberger-beton.de
Katja Bindel
Sekretariat
Telefon07146 28396-40
katja.bindel@
heidelberger-beton.de
HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016
SCHLÜSSEL DER REZEPTE/HINWEISE
Schlüssel der Rezept- / Sortennummern
Beispiel
Info ➜
Sorten-Nr. 10m21u
10 = Festigkeit am Würfel
hier: Festigkeitsklasse C 8/10
m = Festigkeitsentwicklung
das Verhältnis von 2 zu 28 Tagen
2 = Grösstkorn 22 mm
hier: 0 – 22 mm mit Splitt
1 = Konsistenz
hier: C1 oder F1
u = Eigenschaft/geeignet für …..
hier: u – unbewehrte Bauteile
0 = Wenn Flugaschen nicht verfügbar sind, werden diese FA-Mengen anteilig und gegen Mehrpreis mit Zement ausgeglichen. Diese Betone erhalten die zusätzliche Kennzeichnung „o“. Am Beispiel oben - dann Nr. 10m21uo
Anmerkungen zu:
Druckfestigkeitsklassen (Prüfung am Zylinder/am Würfel)
Normalbeton
C 8/10, C 12/15, C 16/20, C 20/25, C 25/30, C 30/37, C 35/45, C 40/50, C 45/55, C 50/60
Hochfester Beton
C 55/67, C 60/75, C 70/85, C 80/95, * C 90/105, * C 110/115, (* Besondere Vorschriften)
Leichtbeton (Auszug)
LC 12/13, LC 16/18, LC 20/22, LC 25/28, LC 30/33; Verschiedene Rohdichteklassen möglich
Keine Festigkeitsangabe bei Beton nach Zusammensetzung, Verlegemörtel, Filterbeton usw.
Festigkeitsentwicklungen (wesentlich entscheidend für die Dauer der Nachbehandlung)
s ➜ schnell ≥ 0,50
h ➜ mittel ≥ 0,40 bis
0,50
m ➜ mittel ≥ 0,30
bis 0,50
l ➜ langsam ≥ 0,15
bis 0,30
sl ➜ sehr langsam
≤ 0,15
6 ➜ 0 – 16 mm
mit Splitt
5 ➜ 0 – 16 mm
mit Kies
3 ➜ F3
4 ➜ F4
Gesteinskörnungen (Produkt/Zusammensetzung/Grösstkorn)
2 ➜ 0 – 22 mm
mit Splitt
1 ➜ 0 – 32 mm
mit Kies
0 ➜ 0 – 02 mm
Sandmischungen
8 ➜ 0 – 08 mm
mit Splitt
7 ➜ 0 – 08 mm
mit Kies
9➜
Sondermischungen
Konsistenzen (Prüfung „C“ nach Verdichtungsmaß – Prüfung „F“ nach Ausbreitmaß)
0 ➜ C0 ohne Zugabe­
1 ➜ C1 oder F1
2 ➜ F2
6 ➜ F6 ∙ Easycrete SF
7 ➜ selbst verdichtend ∙ Easycrete SV
wasser z.B. bei Spritzbeton
5 ➜ F5 ∙ Easycrete F
Eigenschaften:
➍ Zu – „Sicherer Umgang mit Transportbeton“ Ergeben sich aus den Expositionsklassen X …., und weiteren Anforderungen,
siehe letzte Seite in dieser Preisliste
die der Verfasser (z. B. Architekt, Planungsbüro, Bauherr und Geologe) abstimmen und vorgeben muss. Beispiel: Außenbauteile, Innenbauteile, Frost, Tausalz,
Allgemeine Info:
Abrieb oder andere Angriffe auf den Beton und Stahl – siehe zum Beispiel im DIN
Fachbericht 100.
Mit diesen Zementen werden unsere Betone hergestellt
Wichtige Hinweise:
CEM II/A – LL 42,5 N Lieferwerk Schelklingen der HeidelbergerCement AG
CEM II/A – LL 42,5 R Lieferwerk Schelklingen der HeidelbergerCement AG
➊ Zu Flugaschen:
Flugaschen werden bei der Herstellung von Strom in Steinkohle-Kraftwerken
Sonderzemente und/oder von der Preisliste abweichende Zemente
gewonnen. Durch Reduzierung der Laufzeiten kommt es – für uns nicht beeingegen Mehrpreis
flussbar – immer wieder zu Lieferengpässen. Deshalb bitte unbedingt die Info zu
CEM I 42,5 N – SR3
Lieferwerk Schelklingen der HeidelbergerCement AG
Flugaschen beachten.
CEM I 42,5 R – SR3
Lieferwerk Schelklingen der HeidelbergerCement AG
CEM III/B 32,5 N –
➋ Zum Prüfalter:
LH/SR/NA
Lieferwerk Lengfurt der HeidelbergerCement AG
Bei Betonen, die zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage geprüft werden (DIN
Weißzement Lieferwerk Harmignies/Belgien der CBR/HDCem
EN 206-1/DIN 1045-2 Nachweisalter 56, 91 Tage oder später), sind folgende
Andere Zemente auf Anfrage
Punkte zu beachten:
■ Der Bauablauf wird beeinflusst.
■ Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich verlängern Produktionstechnisch bedingt könnten sich die Lieferwerke ändern.
(siehe DIN 1045-3).
Wir behalten uns ausdrücklich vor, im Rahmen des technischen Fortschritts,
■ Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu einem späteren der Verfügbarkeit und/oder aus Umweltschutzgründen (Zementherstellung,
Zeitpunkt erreicht.
CO2-Ausstoß usw.) ohne vorherige Ankündigung andere Zemente einzusetzen.
■ Der Einbau des Betons ist nach Überwachungsklasse 2 oder 3 zu über­-
wachen. Bauseits ist eine Genehmigung vom ÜK2-Überwacher mit Projekt Änderung/Austausch der Zemente-Festigkeit:
bezogener Begründung und ein QS-Plan einzuholen.
➌ Zu den Expositions- und Festigkeitsklassen:
Vor der Bestellung bzw. dem Abruf der Betone bitten wir unbedingt in den Planunterlagen zu prüfen, welche Expositions- und Festigkeitsklassen für die Bauteile
vorgegeben wurden. Sind diese nicht klar definiert, muss der Planer informiert
werden. Die Daten können zum Beispiel dem „DIN–Fachbericht 100“ oder dem
„Bauteilkatalog“ entnommen werden.
Bitte beachten Sie: Wir liefern ausschließlich nach Ihren Angaben.
Um höhere Früh-Festigkeiten zu erreichen, kann der Standard-Zement durch
„schnelleren“ Zement ersetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass dabei
höhere Endwerte bei den Druck- und Zugfestigkeiten entstehen können.
Deshalb muss die Auswirkung auf die Rissbreitenbemessung vorher mit
dem Statiker besprochen werden.
3
Größtkorn
Überwachungsklasse
Festigkeitsentwicklung
Beton-Nr.
Preis €/m³
Expositionsklassen/
Feuchtigkeitsklasse
Konsistenzklasse
Anwendungsbereich/
Bauteilbeispiele
Festigkeitsklasse
4
C 8/10
C1
22
1
mittel
10m21u
104,80
C 8/10
F3
22
1
mittel
10m23u
106,80
C 12/15
C1
22
1
mittel
15m21u
106,50
C 12/15
F3
22
1
mittel
15m23u
107,80
C 16/20
C1
22
1
mittel
20m21u
107,10
C 16/20
F3
22
1
mittel
20m23i
110,20
C 20/25
F3
22
1
mittel
25m23of
111,00
C 25/30
F3
22
1
mittel
30m23fc
113,50
C 30/37
F3
22
2
mittel
37h23fc
118,10
Allgemeiner Betonbau
Beton für unbewehrte Bauteile
in nicht betonangreifender
Umgebung
Stahlbeton für Innenbauteile und
Gründungsbauteile, ohne Frost
Stahlbeton für senkrechte
Außenbauteile mit direkter
Beregnung und Frost
Permacrete – Beton gemäß
WU-Richtlinie mit hohem
Wassereindringwiderstand
X0
XC1, XC2
WA
WA
XC3
XC4, XF1, XA1
XD1
WA
XC4, XF1, XA1,
hWe
WA
C 25/30
F3
22
2
mittel
30m23wu
115,10
XC4, XD1, XF1,
XA1
WA
C 30/37
F3
22
2
mittel
37h23wu
122,50
C 35/45
F3
22
2
schnell
45s23cm
130,40
C 35/45
F3
22
2
mittel
45m23cm
132,90
C 35/45
F3
22
2
schnell
45s23tl
133,30
C 40/50
F3
22
2
schnell
50s23tl
136,10
C 40/50
F3
22
2
schnell
50s23cm
135,30
C 45/55
F3
22
2
schnell
55s23cm
140,50
C 25/30
F3
22
2
mittel
30m23bb
116,80
C 30/37
F3
22
2
mittel
37m23bb
126,40
C 30/37
F3
22
2
mittel
37m23fd
126,70
C 35/45
F3
22
2
schnell
45s23fd
133,30
C 30/37
F3
32
2
schnell
37s13lp
136,00
C 30/37
F3
32
2
mittel
37m13dp
140,30
XC4, XD2, XF3,
XA2
Stahlbeton für Außenbauteile,
Frost- und chemischer Angriff,
mit Chlorideinwirkung
WA
XC4, XD3, XF2,
XF3, XA3
Hallenböden, Industrieflächen
Stahlbeton für Hallenböden und
Industrieflächen, flügelglättbar,
kein Verschleißangriff
Stahlbeton für Hallenböden und
Industrieflächen, flügelglättbar,
Verschleißbeanspruchung durch
luft- o. gummibereifte Gabelstapler
Stahlbeton mit hohem Frost- und
Tausalzwiderstand, LP-Beton,
für maschinelles Glätten nicht
geeignet
XC4, XF1, XA1,
hWe
XC4, XD1, XF1,
XA1, XM1,
XM2 (OB)
XC4, XD3, XF2,
XF3, XA3, XM1,
XM2 (OB)
XC4, XD2, XF4,
XA2 (LP)
XC4, XD3, XF4,
XA3 (LP)
WA
WA
WA
Erläuterungen:
hWe: Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschn. 5.5.3.
XA2: Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt von 2000 mg/kg im Boden.
XA3: Bei Beton XA3 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen der Oberfläche erforderlich (z.B. geeignete Beschichtungen, dauerhafte Verkleidungen).
XM2(OB): XM2 durch Oberflächenbehandlung (z.B. Flügelglätten, Vakuumieren) bauseits erreichbar.
Wir verwenden Gesteinskörnung gemäß DIN EN 12620. Bei erhöhten Anforderungen an den Anteil leichtgewichtiger organischer Bestandteile oder
erhöhten Verschleißanforderungen: Beton und Preis auf Anfrage.
„Auf Grund der Einstufung der verwendeten Gesteinskörnung in die Alkalieempfindlichkeitsklasse EI (unbedenklich…) wird für alle Betonsorten die
höchste erreichbare Alkali-Expositionsklasse (Feuchtigkeitsklasse) WA angegeben. Diese Angabe lässt keine Rückschlüsse auf andere Expositions­
klassen zu. Bei einem höheren Sulfatgehalt als 600mg/l im Wasser: Beton auf Anfrage“
> Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2016 innerhalb unseres Liefergebiets.
Festigkeitsklasse
Konsistenzklasse
Größtkorn
Überwachungsklasse
Festigkeitsentwicklung
Beton-Nr.
Preis €/m³
HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016
Aussenbauteile (ab) ohne
Taumittelbeanspruchung
C 25/30
F3
22
2
mittel
30m23ab
115,70
XC4, XD1, XF1, XA1
C 30/37
F3
22
2
mittel
37h23ab
120,30
Stahlbeton für Pfeiler und
Widerlager (Spritzwasser)
XC4, XD2, XF2, XF3,
XA2
C 30/37
F3
22
2
mittel
37m23nr
128,60
Stahlbeton für den Überbau
(Sprühnebel)
XC4, XD2, XF2, XF3,
XA2
C 35/45
F3
22
2
mittel
45s23sn
133,40
XC4, XD3, XF4 (LP)
C 25/30
F2
32
2
mittel
30m12ka
127,30
XC4, XD3, XF4 (LP),
XA2
C 30/37
F3
32
2
mittel
37m13ka
141,80
C 25/30
F5
22
2
langsam
30l25bp
116,20
C 30/37
F5
22
2
langsam
37l25bp
119,10
C 35/45
F5
22
2
langsam
45l25bf
141,20
C25/30
F5
22
2
mittel
30m25uw
123,00
C 30/37
F5
22
2
schnell
37s25uw
133,00
Anwendungsbereich/
Bauteilbeispiele
Expositionsklassen/
Feuchtigkeitsklasse
Ingenieurbau – Beton nach ZTV-ING
Stahlbeton für Kappen
(LP-Beton)
XC4, XF1, XA1
WA
WA
Tiefbau – Bohrpfahlbeton nach DIN 1536/DIN SPEC 18140
Bohrpfahlbeton, für schwach
chemisch angreifende Umgebung
Bohrpfahlbeton, mit hohem
Sulfatwiderstand und mäßig
chemischen Angriff
XC4, XF1, XA1, hWe
XC4, XD1, XF1, XA1,
hWe
WA
XC4, XD2, XF2, XF3,
XA2, hWe
WA
XC4, XF1, XA1
WA
Unterwasserbeton
Unterwasserbeton
Landwirtschaftlicher Bau – Betone für die Landwirtschaft nach DIN 11622-2, -5, -22; Erscheinungsdatum 09/2015
Stahlbeton für Güllekanäle und
Gülletiefbehälter
XC4, XF1, XA1, hWe
C 25/30
F3
22
2
mittel
30m23wu
115,10
XC4, XD1, XF1, XA1
C 30/37
F3
22
2
mittel
37h23fc
118,10
C 30/37
F3
32
2
schnell
37s13dm
140,30
C 35/45
F3
22
2
schnell
45s23tl
133,30
Stahlbeton für Hofbefestigungen,
Waschplätze, Frost- und
Tausalzangriff
XC4, XD3, XF4,
XA3 (LP)
XM1
Stahlbeton für Futtertische, Biogasanlagen, Gärfutter(flach-)silos
XC4, XD3, XF2, XF3,
XA3
WA
Spezialprodukte
Easycrete – leicht verarbeitbare
Betone
Steelcrete – Stahlfaserbeton
gemäß DAfStb-Richtlinie
„Stahlfaserbeton“
Steelcrete – Stahlfaserbeton nach
Zugabemenge; genannte Sorte
mit 25kg/m³ unserer StandardStahlfaser
Für Sichtbeton besonders
geeignete Betone –
DBV-Merkblatt beachten!
XC4, XF1, XA1
WA
C 20/25
F5
16
1
mittel
25m65i
123,40
XC4, XF1, XA1, hWe
WA
C 25/30
F5
16
2
mittel
30m65fc
125,30
XC4, XD1, XF1, XA1
WA
C 30/37
F5
16
2
mittel
37m65fc
129,00
XC4, XF1, XA1, hWe
WA
C 25/30
F6
16
2
mittel
30m66fc
128,40
XC4, XD1, XF1, XA1
WA
C 30/37
F6
16
2
mittel
37m66fc
132,10
XC4, XF1, XA1, hWe
WA
C 25/30
F4
22
2
mittel
XC4, XD1, XF1, XA1
WA
C 30/37
F4
22
2
mittel
XC1, XC2, XC3
Preis gemäß jeweiliger
Leistungsklasse auf
Anfrage
C 20/25
F4
22
1
mittel
25m24s25
C 25/30
F4
22
2
mittel
30m24s25
XC4, XD1, XF1, XA1
WA
C 30/37
F4
22
2
mittel
37m24s25
Preis
auf
Anfrage
XC4, XF1, XA1, hWe
WA
C 25/30
F3
22
2
mittel
30m23sb
116,50
C 30/37
F3
22
2
mittel
37h23sb
121,60
C 30/37
F3
22
2
schnell
37s23sb
122,60
XC4, XF1, XA1, hWe
XC4, XD1, XF1, XA1
WA
WA
Bei erhöhten Anforderungen an die Ansichtsflächen bzw. bei einer Ausführung als Farbbeton bitte möglichst frühzeitig mit unseren Spezialisten
von der Zentralen Prüfstelle in Verbindung treten.
Erläuterungen:
hWe: Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschn. 5.5.3.
XA2: Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt von 2000 mg/kg im Boden.
XA3: Bei Beton XA3 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen der Oberfläche erforderlich (z.B. geeignete Beschichtungen, dauerhafte Verkleidungen)
XM2(OB): XM2 durch Oberflächenbehandlung (z.B. Flügelglätten, Vakuumieren) bauseits erreichbar.
Wir verwenden Gesteinskörnung gemäß DIN EN 12620. Bei erhöhten Anforderungen an den Anteil leichtgewichtiger organischer Bestandteile
oder erhöhten Verschleißanforderungen: Beton und Preis auf Anfrage.
> Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2016 innerhalb unseres Liefergebiets.
5
Konsistenzklasse
Größtkorn
Beton-Nr.
Preis €/m³
Festigkeitsentwicklung
Bindemittel kg/m3
Anwendungsbereich/
Bauteilbeispiele
Überwachungsklasse
6
80
C1
2
08m01vm
100,90
100
C1
2
10m01vm
102,80
250
C1
2
25m01vm
112,40
300
C1
2
30m01vm
116,20
350
C1
2
35m01vm
119,50
400
C1
2
40m01vm
123,40
450
C1
2
45m01vm
127,50
500
C1
2
50m01vm
130,90
550
C1
2
55m01vm
134,30
600
C1
2
60m01vm
137,30
100
C1
8
10m81vm
102,30
200
C1
8
20m81vm
108,00
250
C1
8
25m81vm
111,50
300
C1
8
30m81vm
115,30
350
C1
8
35m81vm
119,30
400
C1
8
40m81vm
122,70
450
C1
8
45m81vm
126,40
500
C1
8
50m81vm
130,40
600
C1
8
60m81vm
137,60
250
C1
8
25m81rb
112,90
280
C1
8
28m81rb
114,40
mit Splitt
120
C1
mit Kies
120
C1
mit Splitt
200
C1
mit Kies
200
C1
Expositionsklassen/
Feuchtigkeitsklasse
Sondermischungen
Sondermischung 0 - 2 mm
Sondermischung 0 - 8 mm
Rüttelbeton aus 75% 0-2 mm
+ 25% 2-8 mm
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Filterbeton
Einkorn-/Mehrkornbeton
96,20
–
–
–
–
101,70
102,50
108,00
Sand – Splitt – Kies
Sand
Splitt
2
lagerfeucht, frei Bau im
Fahrmischer
–
–
Kies
Sand-Splitt-Gemisch
Sand-Kies-Gemisch
alle
54,00
–
–
–
alle
Umrechnung 1 m³ =
1.750 kg
–
–
alle
alle
49,50
54,00
–
–
–
51,50
54,00
Bei der Lieferung von Sand – Splitt – Kies übernehmen wir keine Gewähr für die Sauberkeit der Gesteinskörnung.
Wir liefern außerdem Spezialbetone wie: AirCrete-Luftporenbeton, Chronocrete-Schnellbeton, Designbeton, Fahrbahndeckenbeton,
Hochfesten Beton, Powercrete-Beton mit hoher Wärmeleitfähigkeit, Schwerbeton, Strahlenschutzbeton, Flüssigboden, Tresorbeton, u.s.w.
> Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2016 innerhalb unseres Liefergebiets.
HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016
Mietpreise 2016 für Betonpumpen
Mastgröße/Typ (Reichhöhe senkrecht bis m)
Schlauchpumpe
M 24
M 32
M 36
M 42
M 52
M 58
M 62
Arbeitspreis
bis 10 m³
pauschal
270,00
270,00
350,00
455,00
595,00
840,00
1110,00
1570,00
bis 20 m³
pauschal
380,00
380,00
480,00
575,00
750,00
950,00
1110,00
1570,00
bis 30 m³
pauschal
456,00
456,00
525,00
620,00
850,00
1050,00
1110,00
1570,00
bis 50 m³
je m³
14,30
14,30
15,75
18,90
24,75
28,00
29,70
32,45
bis 75 m³
je m³
13,30
13,30
14,20
17,10
21,20
23,70
28,60
31,40
bis 100 m³
je m³
12,70
12,70
14,20
17,10
21,20
23,70
28,60
31,40
bis 150 m³
je m³
12,10
12,10
13,60
16,60
20,00
23,10
27,80
30,60
bis 250 m³
je m³
11,55
11,55
13,10
16,00
18,70
22,55
27,00
29,70
je m³
10,60
10,60
12,40
14,70
17,00
20,90
25,30
28,60
m³ / Std.
15,00
15,00
15,00
20,00
20,00
25,00
25,00
25,00
über 250 m³
Mindestfördermenge
Bei Unterschreitung erfolgt Stundenberechnung
Stundensätze und Wartezeit
je Std.
210,00
210,00
230,00
290,00
370,00
480,00
575,00
700,00
270,00
270,00
350,00
455,00
595,00
840,00
1110,00
1570,00
Reinigung, wenn am Einsatzort nicht möglich
80,00
80,00
90,00
90,00
130,00
150,00
200,00
230,00
Standortwechsel
50,00
50,00
60,00
70,00
95,00
95,00
105,00
115,00
300,00
300,00
Mindestrechnungsbetrag pro Einsatz
Sonderleistungen und Zuschläge
je Wechsel
Begleitfahrzeug (gemäß Auflage Straßenverkehrsamt)
(Disposition für Betonpumpen 10 Tage)
Gleiche Zuschläge für alle Pumpen:
Faserbetone
je m³
2,40
Rohr- und Schlauchleitung
je lfdm
6,00
Rohrbogen
je Stück
10,00
Reduzierungen
je Stück
15,00
von 18:00 bis 06:00 Uhr
je Std.
35,00
Samstag bis 18:00 Uhr
je Std.
35,00
Abend-/Nachtzuschlag:
Andere Zeiten und Leistungen
auf Anfrage
Vergebliche Baustellenanfahrt und/oder kurzfristige Absage am Einsatztag wird mit dem Mindestrechnungsbetrag berechnet
Fahrmischerpumpe
bis 10,0 m³ pauschal 270,00 €
über 10,0 m³ sowie alle Sonderleistungen werden wie bei der M 24-Pumpe berechnet
Mindestförderleistung: 10 min/m³, bei Unterschreitung zuzüglich 120,00 €/Std.
Keine Schlauchverlängerung möglich!
Info: Schlauch- und Fahrmischerpumpen können nur Betone mit einem Größtkorn von max. 16 mm fördern!
Alle Preise sind Nettopreise. Zur Berechnung kommt die am Tag der Leistung gültige Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren
alle bestehenden Listen ihre Gültigkeit. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten,
hat der Mieter folgendes zu beachten: Rechtzeitige Bestellung eines pumpfähigen Betons. Herstellung eines tragfähigen Aufstellorts und
Zufahrtwegs. Gestellung von Hilfskräften zum Auf- und Abbau von Pumpe und Leitungen. Bereitstellung von Zement zur Herstellung einer
Anpumpmischung. Wasseranschluss und Möglichkeit zur Reinigung der Pumpe. Freihalten der Umgebung im Spritzbereich der Pumpe und des
Reinigungsplatzes. Für eventuelle Verzögerungen durch maschinelle Störungen, verkehrsbedingte Verspätungen oder Defekte usw. werden
Schadenersatzansprüche von uns nicht anerkannt.
- Der Berechnungszeitraum für den Mietpreis auf Stundenbasis ergibt sich aus „bestellter Pumpbeginn bis Abfahrt Baustelle“ sowie aus einer
pauschalierten Aufbauzeit von 30 min. vor „bestellter Pumpbeginn“.
- Für den Einsatz von Schlauchpumpen im Stundenpreis wird der Zeitraum „Ankunft Baustelle bis Abfahrt Baustelle“ zugrunde gelegt.
Zu beachten: Schlauch- und Rohrverlängerungen dürfen nur liegend und nicht am Ausleger hängend verwendet werden.
> Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2016 innerhalb unseres Liefergebiets.
7
8
ZUSATZLEISTUNGEN
PREISINFORMATIONEN
BESTELLHINWEISE
Envihab, Köln >
Glass Kramer Löbbert Architekten BDA, Berlin
Preisbasis
Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne MwSt. Sie sind freibleibend und verstehen sich für einen m³
fertig verdichteten Beton frei Baustelle innerhalb unseres Liefergebietes. Unser Liefergebiet entspricht,
wenn nicht anders angegeben oder dargestellt, einem Radius von 10 km um unsere Mischanlage(n). U. g.
Zuschläge werden, ohne dass es einer weiteren Vereinbarung bedarf, nach Anfall berechnet. Unsere Preise
beinhalten einen nicht skontierbaren Frachtanteil.
Energiekosten
Energiekostenzuschlag
1,50 €/m³
Mindermengen
Bei Einzelabrufen unter 4,0 m³ (ausgenommen eine Restlieferung je Betonage)
berechnen wir die Differenz zwischen der abgerufenen Menge und 4,0 m³ als
Frachtkostenausgleich mit einem Aufschlag von
12,50 €/m³
Entladezeit/Wartezeit
Wartezeiten nach Ankunft auf der Baustelle sind zu vermeiden. Die Regelentladezeit je
m³ beträgt 5 Minuten. Weitere Verzögerungen werden berechnet mit
1,00 €/min.
Erfolgen Entladung/Einbau über die in DIN EN 206-1/DIN 1045-2 angegebene
Verarbeitungs-/Einbauzeit hinaus, entfällt unsere Gewährleistung.
Lieferbereitschaft
Montag bis Freitag erfolgt die Lieferung in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
zuschlagsfrei (Regelarbeitszeit)
Zuschlag für Lieferung von Montag bis Freitag von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr mind.
145,00 €/Std. bis Entladung Ende
4,60 €/m³
Zuschlag für Lieferung von Montag bis Freitag von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr mind.
280,00 €/Std. bis Entladung Ende
15,50 €/m³
Zuschlag für Lieferung am Samstag (auf Anfrage) von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
4,60 €/m³
Zuschlag für Lieferung am Samstag (auf Anfrage) von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
mind. 280,00 €/Std. bis Entladung Ende
15,50 €/m³
Zuschlag für Lieferung am Samstag ab 18:00 Uhr, Sonn- und Feiertage
auf Anfrage
Einzellieferungen ausserhalb der Regelarbeitszeit pauschal
600,00 €
Preiszuschlag für Größtkorn 16 mm bei den aufgeführten Betonen
2,50 €/m³
Preiszuschlag für Größtkorn 08 mm bei den aufgeführten Betonen
9,50 €/m³
Änderung der Festigkeitsentwicklung – durch Austausch Zement CEM II/A-LL 42,5 N
durch CEM II/A-LL 42,5 R, die Auswirkung auf die Rissbreitenbemessung ist dabei zu
beachten.
2,50 €/m³
Erhöhung der Konsistenz um eine Klasse
6,00 €/m³
verlängerte Verarbeitbarkeit bis 3 Stunden
3,00 €/m³
verlängerte Verarbeitbarkeit bis 6 Stunden
5,00 €/m³
Winterzuschlag für Lieferungen in der Zeit 01. Dezember bis Ende Februar
3,50 €/m³
Heizzuschlag – wenn nach DIN notwendig oder vom Kunden gewünscht
5,00 €/m³
Maßnahmen zur Einhaltung der nach DIN und ZTV höchstzulässigen Betontemperatur
von +30 °C und +25 °C gehen zu Lasten des Auftraggebers.
auf Anfrage
Einmischen kundeneigener Zusatzmittel oder Zusatzstoffe
(Hierdurch entfällt die Gewährleistung für unseren Beton).
3,50 €/m³
Lieferscheinkopie – pro Lieferschein
5,00 €
Prüfprotokolle, Ausdruck der Soll-Ist-Werte für alle Betongüten
2,00 €/m³
Rückbeton
Kosten für zurückgenommenen Frischbeton, nach Aufwand, mind.
90,00 €/m³
Abholvergütung
Nachlass für Selbstabholung im Werk
5,20 €/m³
Veränderung von
Frischbetoneigenschaften
Temperatur/Witterung
Service/Dienstleistung
> Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2016 innerhalb unseres Liefergebiets.
HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016
Gleitklausel
Sollten wir aufgrund von Engpässen in der Flugaschebelieferung zu Umstellungen der Betonsorten/Rezepturen
gezwungen sein, berechnen wir für die entstehenden Mehrkosten 3,00 €/m³.
Sollten sich Zement-, Zusatzstoff- oder Zusatzmittelpreise während eines laufenden Liefervertrages erhöhen,
werden die Mehrkosten an den Auftraggeber weiterberechnet. Kostensteigerungen auf Grund gesetzlicher oder
behördlicher Reglementierungen (z.B. LKW-Maut, Chromatreduzierung, etc.) werden ab dem Datum der Einführung
weiterberechnet.
Hinweis
Unsere Produkte unterliegen der ständigen Qualitätskontrolle gem. DIN EN 206-1/DIN 1045-2 (Eigen- und Fremdüberwachung). Wir verkaufen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Erscheinen
dieser Preisliste verlieren alle früheren Ausgaben ihre Gültigkeit.
Betonbestellung
Bestellen Sie den Beton mindestens 24 Stunden vor Lieferung bei der Werksdisposition und machen Sie dabei folgende Angaben: Name und Anschrift des Auftraggebers, Rechnungsanschrift, Baustellenanschrift/-telefonnummer,
Gesamtbedarf und stündliche Einbaumenge, Beton-Nummer bzw. Eigenschaften des Betons/Bauteilanforderungen,
Lieferzeitpunkt und Einbauart. Bei größeren Bedarfsmengen ist der Termin einige Tage vor der Betonage mit uns abzustimmen. Änderungen der Liefertermine teilen Sie uns bitte mindestens 5 Stunden vor Lieferbeginn mit. Betone
bereits beladener oder unterwegs befindlicher Fahrzeuge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Unsere Fahrer dürfen
keine verbindlichen Bestellungen entgegennehmen. Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen
DIN-Vorschriften und DAfStb-Richtlinien ist der Besteller verantwortlich. Das Lieferwerk übernimmt keine Gewähr
für Produkteigenschaften, die ihm nicht genannt wurden. Vorbestellte Lieferungen erhalten grundsätzlich Vorrang.
Beton für Decken,
Brückenüberbauten,
Gehwegkappen,
Betonböden, etc.
Quellfähige Bestandteile (z.B. Holz) sind gemäß DIN EN 12620 bei Verwendung von Naturkies für die gelieferten
Betone/Estriche nicht gänzlich auszuschließen. Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellem Glätten,
Vakuumieren, Sandstrahlen etc. übernehmen wir keine Gewährleistung. Maschinelles Glätten wird bei Verwendung
von Luftporenbeton nicht empfohlen (evtl. Luftblasenbildung unter der Oberfläche).
Menge
1 m³ Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig einem m³ normgerecht verdichteten Beton ± 3%.
Anlieferung
Die Anlieferung setzt einen befestigten, rutschfesten, für Fahrzeuge mit max. 38 t Gesamtgewicht gefahrlos
befahrbaren Weg bis zur Entladestelle voraus. (Durchfahrtsbreite min. 3,0 m; Durchfahrtshöhe min. 4,0 m).
Die Entgegennahme der Lieferung ist auf dem Lieferschein mit Unterschrift und Wiederholung des Namens in
Druckbuchstaben zu bestätigen, Das Gleiche gilt für die Zugabe von Zusatzmitteln auf der Baustelle.
Annahmeverweigerung
Wird die Annahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt.
Die Menge wird voll berechnet zuzüglich evtl. Handlingskosten des nicht angenommenen Betons.
Reinigung/Entsorgung
Vorkehrungen für die Reinigung der Betonfahrzeuge sowie die Entsorgung des Restbetons sind auf der Bau­
stelle durch die Bauleitung und in deren Verantwortung zu treffen. Im Bereich des Ablade- bzw. Reinigungsplatzes
übernehmen wir keine Haftung für Schäden – auch nicht für evtl. Umweltschäden – aus dem Entlade-, Spül- und
Reinigungsvorgang.
Betonpumpen
Um einen pünktlichen und reibungslosen Einsatz der Betonpumpen zu gewährleisten, stimmen Sie bitte die
gewünschten Termine frühzeitig, mindestens 48 Stunden vor Einbaubeginn, mit unserer Disposition ab. Kosten,
die durch verspätete Ankunft der Betonpumpe entstehen könnten, werden von uns nicht übernommen.
Laborleistungen
Laborleistungen richten sich nach den individuellen Gebührenkatalogen der Leistungsträger, die wir gern benennen.
Gewährleistung
Für die Güte des Betons wird die Gewährleistung im Übergabezustand von uns nur dann übernommen, wenn das
Fahrzeug bei Eintreffen auf der Baustelle unverzüglich und zügig entladen werden kann. Eine Veränderung des
Betons auf der Baustelle durch den Auftraggeber, beispielsweise durch zusätzliche Wasserzugabe und andere
Zusatzmittel und -stoffe, ist nach DIN 1045-2/ EN 206 verboten und entbindet uns von der Gewährleistung. Unseren
Fahrern ist eine Wasserzugabe untersagt! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Erreichen der vorgenannten
Eigenschaften eine sachgerechte, nach dem Stand der Technik durchzuführende Vorbereitung auf der Baustelle und
Verarbeitung sowie Nachbehandlung des Betons voraussetzt.
9
Schallschutzwand (Sprühnebel)
XC4, XD1, XF2, XA1, WA
Pfeiler (Sprühnebel)
XC4, XD1, XF2, WA
(auch für Widerlager)
10
Kanalwand
(Wasserwechselzone)
XC4, XF3, XA1, WF
ANWENDUNGSHINWEISE
Pfahlkopf
XC2, XA1, WF
Hydraulisch
gebundene
Kiestragschicht
Fundament
bewehrt,
frostfrei
XC2, XA1, WF
Bohrpfahl
XC2, XA1, WF
Boden: chemisch schwach angreifend
ANWENDUNGSBEISPIEL WOHNUNGSBAU
ANWENDUNGSBEISPIEL INDUSTRIEBAU
Außenwand
mit Dämmung
XC1, WO
Außenwand
ohne
Dämmung
XC4, XF1, WF
Produktionshalle
Außenwand
XC4, XF1,
XA1, WF
Decke
XC4, XF1*, WF
* Regenwasserableitung erforderlich
Stütze (innen)
XC3, XF1, WO
Tankstelle
FD-Beton
XC4, XD3, XF4,
XM1, WA
Bewehrte
Innenwand
XC1, WO
Carport
XC4, XF1, WF
Industrieboden
XM beachten, WO
Chemielager:
schwacher
chemischer
Angriff
Bewehrte
Decke
XC1, WO
Bewehrte
Industriefläche mit
Frost- und Taumittel
XC4, XD3, XF4, XM2, WA
Außenbauteil
(Sprühnebel)
Freifläche,
XC3, XF1, WF
LKW-Verladung
Sauberkeitsschicht,
Fundament,
unbewehrt, frostfrei
X0, WF
Unbewehrte Industriefläche
mit Frost- und Taumittel
XF4, XM1, WA
Fundament,
Sauberkeitsschicht,
unbewehrt, frostfrei
X0, WF
Bewehrtes Fundament
(XC1) XC2, WF
Hydraulisch gebundene
Kiestragschicht
Frostfreie Bodenplatte
(XC1) XC2, WF
Kellerwand *
XC4, XF1, WF
* Beton mit hohem Wassereindringwiderstand
Überwachungsklassen
ÜK1
Festigkeitsklasse
für Normal- und
Schwerbeton
ÜK2
a)
ÜK3
Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagen nach
DIN 1045-3 [3] für alle Expositionsklassen außer
X0, XC1 und XM
a)
≥ C 30/37 und
Bewehrte Fahrbahn ≥ C 55/67
≤ C 50/60
XC4, XD3, XF4, (XM1) XM2, WS
≤ C 25/30 b)
Oberflächentemperatur
ϑ [°C] 2)
Kappe
Festigkeitsklasse
XC4,
XD3, XF4, WA
für Leichtbeton
Überbau
D1,0
D1,4
XC4,
XD1,bis
XF2,
WA
D1,6
bis D2,0
Pfeiler
(Sprühnebel)
XC4, XD1, XF2, WA
(auch für Widerlager)
Kanalwand
Expositionsklasse
(Wasserwechselzone)
XC4, XF3, XA1, WF
Besondere Betoneigenschaften
nicht anwendbar
≤ LC25/28
≤
Schallschutzwand
(Sprühnebel)
LC30/33 und LC35/38
≥ LC40/44
XC4, XD1, XF2, XA1, WA
XS, XD, XA, XM c),
XF2, XF3, XF4
X0, XC, XF1
–
Unbewehrte Fahrbahn
XM2, WS
LC25/28 XF4, XA1, (XM1)
≥ LC30/33
d)
Beton für wasserundurchlässige Baukörper (z.
B. Weiße
Hydraulisch
d)
Pfahlkopf Wannen)
gebundene
XC2, XA1, WF
Probenahme Bohrpfahl
auf der BaustelleXC2, XA1, WF
durch Bauunternehmung f)
e)
Kiestragschicht
–
–
Fundament
bewehrt,
frostfrei
XC2, XA1, WF
mind. 3 Proben
mind. 3 Proben
pro 50 m3 oder
pro 300 m3 oder
Boden:
chemisch
schwach
angreifend
je 3 Betoniertage
je
Betoniertag
a)Wird
Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 eingebaut, muss die Überwachung durch das
Bauunternehmen zusätzlich die Anforderungen von Anhang NC erfüllen und eine Überwachung
durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle nach Anhang ND durchgeführt werden.
b)Spannbeton der Festigkeitsklasse C 25/30 ist stets als Überwachungsklasse 2 einzuordnen.
c) Gilt nicht für übliche Industrieböden.
d)Beton mit hohem Wassereindringwiderstand darf in die Überwachungsklasse 1 eingeordnet
werden, wenn der Baukörper nur zeitweilig aufstauendem Sickerwasser ausgesetzt ist und wenn
in der Projektbeschreibung nichts anderes festgelegt ist.
e)Besondere Betoneigenschaften:
- Unterwasserbeton
Produktionshalle
Bewehrte
Außenwand
- Beton für hohe Gebrauchstemperaturen T ≤ 250 °C
Industriefläche mit
XC4, XF1,
Frost- und Taumittel
Strahlenschutzbeton
(außerhalb
des
Kernkraftwerkbaus)
XA1, WF
XC4, XD3, XF4, XM2, WA
- Für besondere Anwendungsfälle (z. B. Verzögerter Beton, Betonbau
beim Umgang mit
Chemielager:
wassergefährdenden
Stoffen) sind dieIndustrieboden
jeweiligen DAfStb-Richtlinien anzuwenden.
XM beachten, WO
schwacher
f)Diejenige Anforderung
ist maßgebend, welche die größte Anzahl von Proben ergibt.
chemischer
Angriff
Tankstelle
FD-Beton
XC4, XD3, XF4,
XM1, WA
Sauberkeitsschicht,
Fundament,
unbewehrt, frostfrei
X0, WF
Außenbauteil
(Sprühnebel)
Freifläche,
XC3, XF1, WF
LKW-Verladung
Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagen
Festigkeitsentwicklung des Betons
r = fcm2/fcm28 1)
schnell
mittel
langsam
sehr langsam 3)
r < 0,15
r ≥ 0,50
r ≥ 0,30
r ≥ 0,15
ϑ ≥ 25
1
2
2
3
25 > ϑ ≥ 15
1
2
4
5
15 > ϑ ≥ 10
2
4
7
10
10 > ϑ ≥ 5
3
6
10
15
1)
Zwischenwerte dürfen eingeschaltet werden.
Anstelle der Oberflächentemperatur des Betons darf die Lufttemperatur angesetzt werden.
3) Betone mit sehr langsamer Festigkeitsentwicklung sind in Deutschland nicht üblich.
2)
Weiter gilt folgende Mindestdauer der Nachbehandlung:
■■ Für die Expositionsklassen X0 und XC1 (Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall, Innenbauteile): 12 Stunden.
■■ Für Betone mit einer Verarbeitbarkeitszeit > 5 h:
angemessene Verlängerung (mind. um die Verzögerungszeit)
■■ Bei Temperatur der Betonoberfläche < 5 °C: Verlängerung
um die Zeitspanne mit Temperaturen unter 5 °C.
■■ Für die Expositionsklassen XM (Verschleiß): bis zum Erreichen von 70 % seiner charakteristischen Festigkeit; ohne
speziellen Nachweis sind die Werte aus der Tabelle zu
verdoppeln.
HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016
SERVICES/LABORLEISTUNGEN
ÜK 2-Beton – Qualitätssicherung
auf der Baustelle
Betone der Expositionsklassen XD, XA, XM, XF2, XF3, XF4, XS
und Betone der Festigkeitsklasse C25/30 mit besonderen
Eigenschaften, sowie alle Betone ab der Festigkeitsklasse
C 30/37 unterliegen der Baustellen-Überwachungspflicht.
>
Für die Betreuung (Eigenüberwachung) solcher Baustellen
stellen wir für Sie gerne den Kontakt zu unserem Partner
Krieger Beton-Technologiezentrum GmbH her.
Staatliches Museum Ägyptischer Kunst München
Peter Böhm Architekten, Köln
DAS LEISTUNGSSPEKTRUM
AUF EINEN BLICK
Betontechnologie und Laborleistungen
Anwendungstechnik
■■ Baustoffprüfung
■■ Bauwerksuntersuchung
■■ Güteprüfung
■■ Qualitätssicherung
■■ Produktentwicklung
■■ Musterplatten Farbbeton/Sichtbeton
■■
■■
>
Konzerthaus Blaibach,
Peter Haimerl Architektur, München
11
12
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN
VERKAUF VON TRANSPORTBETON, WERKFRISCHMÖRTEL
UND WERKFRISCHESTRICH. NACHFOLGEND KURZ
„BETON/BAUSTOFF” BEZEICHNET.
Stand: Mai 2016
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
I. Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge gelten erst als zustande gekommen, wenn unsere schriftliche Bestätigung vorliegt bzw. wenn Versandanzeige, Lieferschein oder Rechnung erteilt worden ist.
Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer „Kaufmann“ im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch), so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons/Baustoffs und
zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/
Betonverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines als anerkannt.
2. Unserem Angebot liegen unsere jeweils gültigen Preislisten und Betonverzeichnisse zugrunde soweit nicht gesondert vereinbart. Leistungsverzeichnisse, auf die der Besteller Bezug nimmt, werden nur dann Vertragsbestandteil,
wenn unsere Angebote darauf Bezug nehmen und nur insoweit, als sie uns
offengelegt wurden.
4. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des
Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung
beruhten auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als
Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme des Betons/Baustoffs und
Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für
und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen
entgegenzunehmen.
3. Für die richtige Auswahl der Beton-/Baustoffsorte, -eigenschaften und
-menge ist allein der Käufer verantwortlich. Er hat die einschlägigen DINNormen zu beachten.
5. Etwaiges Fördern unseres Betons/Baustoffs auf der Baustelle und etwaiges Ver­mitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages.
II. Lieferung und Abnahme
III. Gefahrübergang
1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so
trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.
Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Verschlechterung
des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den
Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung
geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße
verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.
2. Wir bemühen uns, die Lieferungen zu den vereinbarten Terminen fristgerecht durchzuführen. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu
vertreten haben und der Käufer uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist
zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns
die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind
wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung
hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung
unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir werden den Käufer davon unverzüglich in Kenntnis setzen
und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Nicht
zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung, anhaltende Hitzeperioden, bei denen
für uns die Kühlung von Frischbeton/Frischmörtel auf die für den jeweiligen
Verwendungszweck gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken zulässige maximale Frischbetontemperatur (zur Einhaltung der Anlieferungs-/
Einbautemperatur von z.B. 30 Grad oder 25 Grad Celsius) nicht möglich ist,
Frostperioden, welche die Produktion des Beton/Mörtels erheblich erschweren, unabhängig davon, ob wir grundsätzlich den Baustoff mit Winterzuschlag
anbieten und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern
oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind.
3. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der
Käufer; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. Bei Lieferung an die
vereinbarte Stelle muss das Beton-Baustoff-Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend
befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg
voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle
daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das
Beton-Baustoff-Fahrzeug ist generell, insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, von geeignetem Personal des Käufers einzuweisen. Das Entleeren
muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 cbm in höchstens 5 Minuten) und ohne
IV. Mängelansprüche/Haftung
1. Wir gewährleisten, dass die Betone/Baustoffe unseres Betonverzeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert
werden. Für sonstige Betone/Baustoffe gelten jeweils besondere Vereinbarungen. Betone der Festigkeitsklasse C 8/10, C12/15, C16/20, C20/25 und
C25/30 können Anteile an Rückbeton enthalten. Muster, Proben oder Prospektangaben sind Beispiele und beinhalten keine Garantie oder Gewährleistung einer bestimmten Beschaffenheit. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellen optische Abweichungen von Mustern, Proben
oder Prospektangaben daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu einer Reklamation.
2. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziffer 2 Abs. 3
zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton/Baustoff
mit Zusätzen, Wasser, Beton/Baustoffe anderer Lieferanten oder mit
Baustellenbeton/-baustoff vermengt oder sonst verändert oder vermengen
oder verändern lässt oder verzögert abnimmt, es sei denn, der Käufer weist
nach, dass die Veränderung des Beton/Baustoff den Gewährleistungsfall
nicht herbeigeführt hat.
3. Zur Wahrung von Mängelansprüchen hat der Käufer die Ware unverzüglich
auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-, Mengen- und Gewichtsabweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu untersuchen und die in den
geltenden DIN-Normen aufgestellten Untersuchungspflichten einzuhalten.
4. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung unverzüglich zu rügen; erfolgt
die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten oder Disponenten insbesondere sind zur Entgegennahme der
Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Beton/Baustoffsorte oder
-menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei Abnahme des Betons/Baustoffs zu untersuchen und zu rügen (§ 377 HGB); in diesem Fall hat
der Käufer den Beton/Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet
HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016
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zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und Lieferung einer
nicht offensichtlich anderen als der bestellten Beton-/Baustoffsorte oder -menge sind nach Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich,
von Nichtkaufleuten jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist
(gem. Absatz 3 Satz 2) ab Lieferung zu rügen. Unsere Verantwortung für die
Güte endet bei der Abholung ab Werk, sobald das Fahrzeug beladen ist, bei
Zulieferung, sobald die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige Entladung vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als
Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders
Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei
nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt der Beton/Baustoff als genehmigt.
5. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge, kann der Käufer zunächst
Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung gegenüber einem Käufer, der Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, beinhaltet weder den Ausbau
der mangelhaften Ware noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich
nicht zum Einbau verpflichtet waren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der
Käufer berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Ziff. V.
6. Für unseren Beton/Baustoff verjähren, mit Ausnahme der in § 478 BGB
bezeichneten Ansprüche und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten oder leicht fahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, alle Rechte des Käufers wegen eines Mangels der gelieferten Sache in zwei (2) Jahren ab Gefahrübergang.
7. Mängelansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
V. Haftung aus sonstigen Gründen
1. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung
sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Ist der Käufer Kaufmann
im Sinne des HGB, so ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen der Höhe
nach begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden. Die
Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
Klassikstadt, Frankfurt
Lengfeld & Wilisch Architekten, Darmstadt
uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem
Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes
der neuen Sache zum Wert unseres Betons/Baustoffs ein. Der Käufer hat die
neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den
Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Ver­mischung unseres Betons/Baustoffs mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen
neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur
Sicherung der Erfüllung der in Satz 1 aufgeführten Forderungen schon jetzt
dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Betons/Baustoffs
zum Wert der anderen Sachen mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache
für uns unentgeltlich ordnungsgemäß zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres Betons/Baustoffs oder der aus ihm hergestellten Sache hat
der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.
2. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach
Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus
dem Weiterverkauf unseres Betons/Baustoffs mit allen Nebenrechten in
Höhe des Wertes unseres Betons/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil
seiner Forderungen ab.
3. Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton/Baustoff zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Beton/Baustoff hergestellten neuen Sachen verkauft oder unseren Beton/Baustoff mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt
oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen
Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese
Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab.
4. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Betons/
Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen
und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir
sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu
benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von
diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsmäßig
nachkommt.
Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.
5. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht,
tritt er uns bereits jetzt die Forderungsteile in Höhe seiner jeweiligen Restforderung ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt
unberührt.
VI. Sicherungsrechte
1. Der gelieferte Beton/Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer
Kaufpreisforderung samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen unser
Eigentum. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, bleibt die gelieferte
Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer
haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton/Baustoff weder
verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er ihn im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte entgegen Absatz 4 den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im voraus
einem Dritten wirksam abgetreten oder mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbart. Eine etwaige Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs durch ihn zu
einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für
6. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der
Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns vor einer Pfändung
oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen
Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu
tragen.
7. Der „Wert unseres Betons/Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer VI entspricht
den in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisen zuzüglich 20 %. Auf
Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt.
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VII. Preis- und Zahlungsbedingungen
1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so
sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt,
unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden
sollen.
2. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen
außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden
nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Fall von Kleinwasser
werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem jeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben.
3. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden
Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang maßgeblich. Ausnahmen bedürften schriftlicher Vereinbarung. Die
gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit
und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt.
Gerät der Käufer in Verzug, fallen – soweit nicht anders vereinbart – die
gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung
eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B.
also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in
sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird,
so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
4. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Käufer unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle
werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet.
5. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art
ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon
jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verwandte Gesellschaft hat.
6. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der
Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist.
7. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen
wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung –, auf welche Schuld
die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet,
unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede
Schuld verhältnismäßig getilgt wird.
VIII. Baustoffüberwachung
Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüberwachers und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen.
IX. Beratung
Technische Beratungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages; sie sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und Datenschutz
1. Erfüllungsort für die Abholung ist unser Lieferwerk, für die Zulieferung die
Anlieferstelle, für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung.
2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für
Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist der Sitz unserer Verwaltung.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass von uns personenbezogene Daten (Name, Anschrift und Rechnungsdaten) nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 27-32 BDSG) gespeichert, verarbeitet und an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden können. In diesem Zusammenhang
werden wir den Wirtschaftsauskunfteien ggf. auch Daten über eine vertragsgemäße oder nicht vertragsgemäße Abwicklung der mit dem Käufer eingegangenen Vertragsbeziehung melden.
XI. Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH-Verordnung
Findet die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 18.12.2006 (REACH-Verordnung) in der jeweils geltenden
Fassung auf den Liefergegenstand Anwendung, erklärt sich der Käufer mit
dem Abruf der jeweiligen Sicherheitsdatenblätter über unsere Internetseite
http://www.heidelbergcement.de/beton einverstanden.
XII. Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so
berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016
SICHERER UMGANG MIT TRANSPORTBETON
HINWEISE FÜR IHRE
DIE RICHTIGE KLEIDUNG!
Wo gehobelt wird, fallen Späne. Wo betoniert wird, ist
das nicht anders. Aber mit richtiger Schutzkleidung und
größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen können Unfälle
vermieden werden.
TRAGEN SIE EINE SCHUTZBRILLE!
Sollten Ihre Augen mit Transportbeton in Berührung kommen, sofort mit viel Wasser auswaschen und einen Augenarzt aufsuchen.
Vermeiden Sie längeren Kontakt von Transportbeton mit der Haut. Betroffene Hautteile sind sofort gründlich mit Wasser zu säubern.
Falls das Knien in noch frischem Transportbeton unumgäng-
lich ist, benutzen Sie Knie-Schutzkappen oder eine Gummi-
matte. Eine lange Hose allein bietet keinen ausreichenden Schutz!
Falls frischer Transportbeton in Ihre Stiefel gelangt, sofort Stiefel auswaschen und die Haut mit Wasser reinigen. Gleiches gilt für die Handschuhe.
SCHÜTZEN SIE IHRE HÄNDE MIT
WASSERDICHTEN HANDSCHUHEN!
TRAGEN SIE EINE LANGE HOSE!
(GGF. ZUSÄTZLICH KNIESCHUTZKAPPEN O. Ä.)
BENUTZEN SIE WASSERDICHTE
STIEFEL!
Je länger frischer Transportbeton auf Ihrer Haut verbleibt,
um so größer ist die Gefahr von Verbrennungen.
Kinder von frischem Transportbeton fernhalten.
ACHTUNG:
Noch plastischer (frischer) Transportbeton kann zu Hautreizungen und
-verbrennungen führen und ist gefährlich für die Augen.
DENKEN SIE DARAN:
SICHERHEIT GEHT VOR!
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WWW.HEIDELBERGER-BETON.DE
Heidelberger Beton GmbH & Co.
Stuttgart KG
71686 Remseck am Neckar
Postfach 7
71683 Remseck am Neckar
Telefon 07146 28396-0
Telefax 07146 28396-66
E-Mailstuttgart@heidelberger-beton.de
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Erreichen der vorgenannt
beschriebenen Eigenschaften eine sachgerechte, nach dem Stand der Technik
durchzuführende Vorbereitung auf der Baustelle und Verarbeitung des Betons
voraussetzt.
0516/SD/Rev.1
www.heidelberger-beton.de/stuttgart