preisliste - HeidelbergCement in Deutschland
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preisliste - HeidelbergCement in Deutschland
Envihab, Köln Glass Kramer Löbbert Architekten BDA, Berlin PREISLISTE Gültig ab 1. Januar 2016 Heidelberger Beton Stuttgart 2 KONTAKT KONTAKTE Ludwigsburg 10 14 Thomas Puschbeck Geschäftsführung Telefon07146 28396-10 Mobil 0171 5504737 thomas.puschbeck@ heidelberger-beton.de Esslingen Dietmar Boger Technik + Vertrieb Telefon07146 28396-50 Mobil 0151 16306850 dietmar.boger@ heidelberger-beton.de 27 81 8 2 Stuttgart 1 10 Sindelfingen 8 81 Filderstadt 3 4 27 Nürtingen WERKE 1 Stuttgart-Hafen Am Ostkai 26/1 70327 Stuttgart Telefon0711 327778-32 Telefax 0711 327778-33 2 Stuttgart-Nord Innerer Nordbahnhof 74 70191 Stuttgart Telefon0711 26375-15 Telefax 0711 26375-46 René Lehmann Vertrieb und Baustellenbetreuung Telefon07146 28396-20 Mobil 0151 40783706 rene.lehmann@ heidelberger-beton.de VERWALTUNG 3 Gärtringen Robert-Bosch-Straße 3 71116 Gärtringen Telefon07034 9297-05 Telefax 07034 9297-06 4 Wendlingen Schäferhauser Straße 16 73240 Wendlingen am Neckar Telefon07024 46754-15 Telefax 07024 46754-16 Heidelberger Beton GmbH & Co. Stuttgart KG Fellbacher Straße 4 71686 Remseck am Neckar Postfach 7 71683 Remseck am Neckar Telefon07146 28396-0 Telefax 07146 28396-66 stuttgart@ heidelberger-beton.de www.heidelberger-beton.de/ stuttgart PARTNER Krieger BetonTechnologiezentrum GmbH Fellbacher Straße 4 71686 Remseck am Neckar Telefon07146 820-27 Telefax 07146 820-23 Ralph Berner Fakturierung Telefon07146 28396-30 ralph.berner@ heidelberger-beton.de Katja Bindel Sekretariat Telefon07146 28396-40 katja.bindel@ heidelberger-beton.de HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016 SCHLÜSSEL DER REZEPTE/HINWEISE Schlüssel der Rezept- / Sortennummern Beispiel Info ➜ Sorten-Nr. 10m21u 10 = Festigkeit am Würfel hier: Festigkeitsklasse C 8/10 m = Festigkeitsentwicklung das Verhältnis von 2 zu 28 Tagen 2 = Grösstkorn 22 mm hier: 0 – 22 mm mit Splitt 1 = Konsistenz hier: C1 oder F1 u = Eigenschaft/geeignet für ….. hier: u – unbewehrte Bauteile 0 = Wenn Flugaschen nicht verfügbar sind, werden diese FA-Mengen anteilig und gegen Mehrpreis mit Zement ausgeglichen. Diese Betone erhalten die zusätzliche Kennzeichnung „o“. Am Beispiel oben - dann Nr. 10m21uo Anmerkungen zu: Druckfestigkeitsklassen (Prüfung am Zylinder/am Würfel) Normalbeton C 8/10, C 12/15, C 16/20, C 20/25, C 25/30, C 30/37, C 35/45, C 40/50, C 45/55, C 50/60 Hochfester Beton C 55/67, C 60/75, C 70/85, C 80/95, * C 90/105, * C 110/115, (* Besondere Vorschriften) Leichtbeton (Auszug) LC 12/13, LC 16/18, LC 20/22, LC 25/28, LC 30/33; Verschiedene Rohdichteklassen möglich Keine Festigkeitsangabe bei Beton nach Zusammensetzung, Verlegemörtel, Filterbeton usw. Festigkeitsentwicklungen (wesentlich entscheidend für die Dauer der Nachbehandlung) s ➜ schnell ≥ 0,50 h ➜ mittel ≥ 0,40 bis 0,50 m ➜ mittel ≥ 0,30 bis 0,50 l ➜ langsam ≥ 0,15 bis 0,30 sl ➜ sehr langsam ≤ 0,15 6 ➜ 0 – 16 mm mit Splitt 5 ➜ 0 – 16 mm mit Kies 3 ➜ F3 4 ➜ F4 Gesteinskörnungen (Produkt/Zusammensetzung/Grösstkorn) 2 ➜ 0 – 22 mm mit Splitt 1 ➜ 0 – 32 mm mit Kies 0 ➜ 0 – 02 mm Sandmischungen 8 ➜ 0 – 08 mm mit Splitt 7 ➜ 0 – 08 mm mit Kies 9➜ Sondermischungen Konsistenzen (Prüfung „C“ nach Verdichtungsmaß – Prüfung „F“ nach Ausbreitmaß) 0 ➜ C0 ohne Zugabe 1 ➜ C1 oder F1 2 ➜ F2 6 ➜ F6 ∙ Easycrete SF 7 ➜ selbst verdichtend ∙ Easycrete SV wasser z.B. bei Spritzbeton 5 ➜ F5 ∙ Easycrete F Eigenschaften: ➍ Zu – „Sicherer Umgang mit Transportbeton“ Ergeben sich aus den Expositionsklassen X …., und weiteren Anforderungen, siehe letzte Seite in dieser Preisliste die der Verfasser (z. B. Architekt, Planungsbüro, Bauherr und Geologe) abstimmen und vorgeben muss. Beispiel: Außenbauteile, Innenbauteile, Frost, Tausalz, Allgemeine Info: Abrieb oder andere Angriffe auf den Beton und Stahl – siehe zum Beispiel im DIN Fachbericht 100. Mit diesen Zementen werden unsere Betone hergestellt Wichtige Hinweise: CEM II/A – LL 42,5 N Lieferwerk Schelklingen der HeidelbergerCement AG CEM II/A – LL 42,5 R Lieferwerk Schelklingen der HeidelbergerCement AG ➊ Zu Flugaschen: Flugaschen werden bei der Herstellung von Strom in Steinkohle-Kraftwerken Sonderzemente und/oder von der Preisliste abweichende Zemente gewonnen. Durch Reduzierung der Laufzeiten kommt es – für uns nicht beeingegen Mehrpreis flussbar – immer wieder zu Lieferengpässen. Deshalb bitte unbedingt die Info zu CEM I 42,5 N – SR3 Lieferwerk Schelklingen der HeidelbergerCement AG Flugaschen beachten. CEM I 42,5 R – SR3 Lieferwerk Schelklingen der HeidelbergerCement AG CEM III/B 32,5 N – ➋ Zum Prüfalter: LH/SR/NA Lieferwerk Lengfurt der HeidelbergerCement AG Bei Betonen, die zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage geprüft werden (DIN Weißzement Lieferwerk Harmignies/Belgien der CBR/HDCem EN 206-1/DIN 1045-2 Nachweisalter 56, 91 Tage oder später), sind folgende Andere Zemente auf Anfrage Punkte zu beachten: ■ Der Bauablauf wird beeinflusst. ■ Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich verlängern Produktionstechnisch bedingt könnten sich die Lieferwerke ändern. (siehe DIN 1045-3). Wir behalten uns ausdrücklich vor, im Rahmen des technischen Fortschritts, ■ Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu einem späteren der Verfügbarkeit und/oder aus Umweltschutzgründen (Zementherstellung, Zeitpunkt erreicht. CO2-Ausstoß usw.) ohne vorherige Ankündigung andere Zemente einzusetzen. ■ Der Einbau des Betons ist nach Überwachungsklasse 2 oder 3 zu über- wachen. Bauseits ist eine Genehmigung vom ÜK2-Überwacher mit Projekt Änderung/Austausch der Zemente-Festigkeit: bezogener Begründung und ein QS-Plan einzuholen. ➌ Zu den Expositions- und Festigkeitsklassen: Vor der Bestellung bzw. dem Abruf der Betone bitten wir unbedingt in den Planunterlagen zu prüfen, welche Expositions- und Festigkeitsklassen für die Bauteile vorgegeben wurden. Sind diese nicht klar definiert, muss der Planer informiert werden. Die Daten können zum Beispiel dem „DIN–Fachbericht 100“ oder dem „Bauteilkatalog“ entnommen werden. Bitte beachten Sie: Wir liefern ausschließlich nach Ihren Angaben. Um höhere Früh-Festigkeiten zu erreichen, kann der Standard-Zement durch „schnelleren“ Zement ersetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass dabei höhere Endwerte bei den Druck- und Zugfestigkeiten entstehen können. Deshalb muss die Auswirkung auf die Rissbreitenbemessung vorher mit dem Statiker besprochen werden. 3 Größtkorn Überwachungsklasse Festigkeitsentwicklung Beton-Nr. Preis €/m³ Expositionsklassen/ Feuchtigkeitsklasse Konsistenzklasse Anwendungsbereich/ Bauteilbeispiele Festigkeitsklasse 4 C 8/10 C1 22 1 mittel 10m21u 104,80 C 8/10 F3 22 1 mittel 10m23u 106,80 C 12/15 C1 22 1 mittel 15m21u 106,50 C 12/15 F3 22 1 mittel 15m23u 107,80 C 16/20 C1 22 1 mittel 20m21u 107,10 C 16/20 F3 22 1 mittel 20m23i 110,20 C 20/25 F3 22 1 mittel 25m23of 111,00 C 25/30 F3 22 1 mittel 30m23fc 113,50 C 30/37 F3 22 2 mittel 37h23fc 118,10 Allgemeiner Betonbau Beton für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung Stahlbeton für Innenbauteile und Gründungsbauteile, ohne Frost Stahlbeton für senkrechte Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost Permacrete – Beton gemäß WU-Richtlinie mit hohem Wassereindringwiderstand X0 XC1, XC2 WA WA XC3 XC4, XF1, XA1 XD1 WA XC4, XF1, XA1, hWe WA C 25/30 F3 22 2 mittel 30m23wu 115,10 XC4, XD1, XF1, XA1 WA C 30/37 F3 22 2 mittel 37h23wu 122,50 C 35/45 F3 22 2 schnell 45s23cm 130,40 C 35/45 F3 22 2 mittel 45m23cm 132,90 C 35/45 F3 22 2 schnell 45s23tl 133,30 C 40/50 F3 22 2 schnell 50s23tl 136,10 C 40/50 F3 22 2 schnell 50s23cm 135,30 C 45/55 F3 22 2 schnell 55s23cm 140,50 C 25/30 F3 22 2 mittel 30m23bb 116,80 C 30/37 F3 22 2 mittel 37m23bb 126,40 C 30/37 F3 22 2 mittel 37m23fd 126,70 C 35/45 F3 22 2 schnell 45s23fd 133,30 C 30/37 F3 32 2 schnell 37s13lp 136,00 C 30/37 F3 32 2 mittel 37m13dp 140,30 XC4, XD2, XF3, XA2 Stahlbeton für Außenbauteile, Frost- und chemischer Angriff, mit Chlorideinwirkung WA XC4, XD3, XF2, XF3, XA3 Hallenböden, Industrieflächen Stahlbeton für Hallenböden und Industrieflächen, flügelglättbar, kein Verschleißangriff Stahlbeton für Hallenböden und Industrieflächen, flügelglättbar, Verschleißbeanspruchung durch luft- o. gummibereifte Gabelstapler Stahlbeton mit hohem Frost- und Tausalzwiderstand, LP-Beton, für maschinelles Glätten nicht geeignet XC4, XF1, XA1, hWe XC4, XD1, XF1, XA1, XM1, XM2 (OB) XC4, XD3, XF2, XF3, XA3, XM1, XM2 (OB) XC4, XD2, XF4, XA2 (LP) XC4, XD3, XF4, XA3 (LP) WA WA WA Erläuterungen: hWe: Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschn. 5.5.3. XA2: Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt von 2000 mg/kg im Boden. XA3: Bei Beton XA3 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen der Oberfläche erforderlich (z.B. geeignete Beschichtungen, dauerhafte Verkleidungen). XM2(OB): XM2 durch Oberflächenbehandlung (z.B. Flügelglätten, Vakuumieren) bauseits erreichbar. Wir verwenden Gesteinskörnung gemäß DIN EN 12620. Bei erhöhten Anforderungen an den Anteil leichtgewichtiger organischer Bestandteile oder erhöhten Verschleißanforderungen: Beton und Preis auf Anfrage. „Auf Grund der Einstufung der verwendeten Gesteinskörnung in die Alkalieempfindlichkeitsklasse EI (unbedenklich…) wird für alle Betonsorten die höchste erreichbare Alkali-Expositionsklasse (Feuchtigkeitsklasse) WA angegeben. Diese Angabe lässt keine Rückschlüsse auf andere Expositions klassen zu. Bei einem höheren Sulfatgehalt als 600mg/l im Wasser: Beton auf Anfrage“ > Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2016 innerhalb unseres Liefergebiets. Festigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorn Überwachungsklasse Festigkeitsentwicklung Beton-Nr. Preis €/m³ HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016 Aussenbauteile (ab) ohne Taumittelbeanspruchung C 25/30 F3 22 2 mittel 30m23ab 115,70 XC4, XD1, XF1, XA1 C 30/37 F3 22 2 mittel 37h23ab 120,30 Stahlbeton für Pfeiler und Widerlager (Spritzwasser) XC4, XD2, XF2, XF3, XA2 C 30/37 F3 22 2 mittel 37m23nr 128,60 Stahlbeton für den Überbau (Sprühnebel) XC4, XD2, XF2, XF3, XA2 C 35/45 F3 22 2 mittel 45s23sn 133,40 XC4, XD3, XF4 (LP) C 25/30 F2 32 2 mittel 30m12ka 127,30 XC4, XD3, XF4 (LP), XA2 C 30/37 F3 32 2 mittel 37m13ka 141,80 C 25/30 F5 22 2 langsam 30l25bp 116,20 C 30/37 F5 22 2 langsam 37l25bp 119,10 C 35/45 F5 22 2 langsam 45l25bf 141,20 C25/30 F5 22 2 mittel 30m25uw 123,00 C 30/37 F5 22 2 schnell 37s25uw 133,00 Anwendungsbereich/ Bauteilbeispiele Expositionsklassen/ Feuchtigkeitsklasse Ingenieurbau – Beton nach ZTV-ING Stahlbeton für Kappen (LP-Beton) XC4, XF1, XA1 WA WA Tiefbau – Bohrpfahlbeton nach DIN 1536/DIN SPEC 18140 Bohrpfahlbeton, für schwach chemisch angreifende Umgebung Bohrpfahlbeton, mit hohem Sulfatwiderstand und mäßig chemischen Angriff XC4, XF1, XA1, hWe XC4, XD1, XF1, XA1, hWe WA XC4, XD2, XF2, XF3, XA2, hWe WA XC4, XF1, XA1 WA Unterwasserbeton Unterwasserbeton Landwirtschaftlicher Bau – Betone für die Landwirtschaft nach DIN 11622-2, -5, -22; Erscheinungsdatum 09/2015 Stahlbeton für Güllekanäle und Gülletiefbehälter XC4, XF1, XA1, hWe C 25/30 F3 22 2 mittel 30m23wu 115,10 XC4, XD1, XF1, XA1 C 30/37 F3 22 2 mittel 37h23fc 118,10 C 30/37 F3 32 2 schnell 37s13dm 140,30 C 35/45 F3 22 2 schnell 45s23tl 133,30 Stahlbeton für Hofbefestigungen, Waschplätze, Frost- und Tausalzangriff XC4, XD3, XF4, XA3 (LP) XM1 Stahlbeton für Futtertische, Biogasanlagen, Gärfutter(flach-)silos XC4, XD3, XF2, XF3, XA3 WA Spezialprodukte Easycrete – leicht verarbeitbare Betone Steelcrete – Stahlfaserbeton gemäß DAfStb-Richtlinie „Stahlfaserbeton“ Steelcrete – Stahlfaserbeton nach Zugabemenge; genannte Sorte mit 25kg/m³ unserer StandardStahlfaser Für Sichtbeton besonders geeignete Betone – DBV-Merkblatt beachten! XC4, XF1, XA1 WA C 20/25 F5 16 1 mittel 25m65i 123,40 XC4, XF1, XA1, hWe WA C 25/30 F5 16 2 mittel 30m65fc 125,30 XC4, XD1, XF1, XA1 WA C 30/37 F5 16 2 mittel 37m65fc 129,00 XC4, XF1, XA1, hWe WA C 25/30 F6 16 2 mittel 30m66fc 128,40 XC4, XD1, XF1, XA1 WA C 30/37 F6 16 2 mittel 37m66fc 132,10 XC4, XF1, XA1, hWe WA C 25/30 F4 22 2 mittel XC4, XD1, XF1, XA1 WA C 30/37 F4 22 2 mittel XC1, XC2, XC3 Preis gemäß jeweiliger Leistungsklasse auf Anfrage C 20/25 F4 22 1 mittel 25m24s25 C 25/30 F4 22 2 mittel 30m24s25 XC4, XD1, XF1, XA1 WA C 30/37 F4 22 2 mittel 37m24s25 Preis auf Anfrage XC4, XF1, XA1, hWe WA C 25/30 F3 22 2 mittel 30m23sb 116,50 C 30/37 F3 22 2 mittel 37h23sb 121,60 C 30/37 F3 22 2 schnell 37s23sb 122,60 XC4, XF1, XA1, hWe XC4, XD1, XF1, XA1 WA WA Bei erhöhten Anforderungen an die Ansichtsflächen bzw. bei einer Ausführung als Farbbeton bitte möglichst frühzeitig mit unseren Spezialisten von der Zentralen Prüfstelle in Verbindung treten. Erläuterungen: hWe: Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschn. 5.5.3. XA2: Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt von 2000 mg/kg im Boden. XA3: Bei Beton XA3 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen der Oberfläche erforderlich (z.B. geeignete Beschichtungen, dauerhafte Verkleidungen) XM2(OB): XM2 durch Oberflächenbehandlung (z.B. Flügelglätten, Vakuumieren) bauseits erreichbar. Wir verwenden Gesteinskörnung gemäß DIN EN 12620. Bei erhöhten Anforderungen an den Anteil leichtgewichtiger organischer Bestandteile oder erhöhten Verschleißanforderungen: Beton und Preis auf Anfrage. > Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2016 innerhalb unseres Liefergebiets. 5 Konsistenzklasse Größtkorn Beton-Nr. Preis €/m³ Festigkeitsentwicklung Bindemittel kg/m3 Anwendungsbereich/ Bauteilbeispiele Überwachungsklasse 6 80 C1 2 08m01vm 100,90 100 C1 2 10m01vm 102,80 250 C1 2 25m01vm 112,40 300 C1 2 30m01vm 116,20 350 C1 2 35m01vm 119,50 400 C1 2 40m01vm 123,40 450 C1 2 45m01vm 127,50 500 C1 2 50m01vm 130,90 550 C1 2 55m01vm 134,30 600 C1 2 60m01vm 137,30 100 C1 8 10m81vm 102,30 200 C1 8 20m81vm 108,00 250 C1 8 25m81vm 111,50 300 C1 8 30m81vm 115,30 350 C1 8 35m81vm 119,30 400 C1 8 40m81vm 122,70 450 C1 8 45m81vm 126,40 500 C1 8 50m81vm 130,40 600 C1 8 60m81vm 137,60 250 C1 8 25m81rb 112,90 280 C1 8 28m81rb 114,40 mit Splitt 120 C1 mit Kies 120 C1 mit Splitt 200 C1 mit Kies 200 C1 Expositionsklassen/ Feuchtigkeitsklasse Sondermischungen Sondermischung 0 - 2 mm Sondermischung 0 - 8 mm Rüttelbeton aus 75% 0-2 mm + 25% 2-8 mm – – – – – – – – – Filterbeton Einkorn-/Mehrkornbeton 96,20 – – – – 101,70 102,50 108,00 Sand – Splitt – Kies Sand Splitt 2 lagerfeucht, frei Bau im Fahrmischer – – Kies Sand-Splitt-Gemisch Sand-Kies-Gemisch alle 54,00 – – – alle Umrechnung 1 m³ = 1.750 kg – – alle alle 49,50 54,00 – – – 51,50 54,00 Bei der Lieferung von Sand – Splitt – Kies übernehmen wir keine Gewähr für die Sauberkeit der Gesteinskörnung. Wir liefern außerdem Spezialbetone wie: AirCrete-Luftporenbeton, Chronocrete-Schnellbeton, Designbeton, Fahrbahndeckenbeton, Hochfesten Beton, Powercrete-Beton mit hoher Wärmeleitfähigkeit, Schwerbeton, Strahlenschutzbeton, Flüssigboden, Tresorbeton, u.s.w. > Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2016 innerhalb unseres Liefergebiets. HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016 Mietpreise 2016 für Betonpumpen Mastgröße/Typ (Reichhöhe senkrecht bis m) Schlauchpumpe M 24 M 32 M 36 M 42 M 52 M 58 M 62 Arbeitspreis bis 10 m³ pauschal 270,00 270,00 350,00 455,00 595,00 840,00 1110,00 1570,00 bis 20 m³ pauschal 380,00 380,00 480,00 575,00 750,00 950,00 1110,00 1570,00 bis 30 m³ pauschal 456,00 456,00 525,00 620,00 850,00 1050,00 1110,00 1570,00 bis 50 m³ je m³ 14,30 14,30 15,75 18,90 24,75 28,00 29,70 32,45 bis 75 m³ je m³ 13,30 13,30 14,20 17,10 21,20 23,70 28,60 31,40 bis 100 m³ je m³ 12,70 12,70 14,20 17,10 21,20 23,70 28,60 31,40 bis 150 m³ je m³ 12,10 12,10 13,60 16,60 20,00 23,10 27,80 30,60 bis 250 m³ je m³ 11,55 11,55 13,10 16,00 18,70 22,55 27,00 29,70 je m³ 10,60 10,60 12,40 14,70 17,00 20,90 25,30 28,60 m³ / Std. 15,00 15,00 15,00 20,00 20,00 25,00 25,00 25,00 über 250 m³ Mindestfördermenge Bei Unterschreitung erfolgt Stundenberechnung Stundensätze und Wartezeit je Std. 210,00 210,00 230,00 290,00 370,00 480,00 575,00 700,00 270,00 270,00 350,00 455,00 595,00 840,00 1110,00 1570,00 Reinigung, wenn am Einsatzort nicht möglich 80,00 80,00 90,00 90,00 130,00 150,00 200,00 230,00 Standortwechsel 50,00 50,00 60,00 70,00 95,00 95,00 105,00 115,00 300,00 300,00 Mindestrechnungsbetrag pro Einsatz Sonderleistungen und Zuschläge je Wechsel Begleitfahrzeug (gemäß Auflage Straßenverkehrsamt) (Disposition für Betonpumpen 10 Tage) Gleiche Zuschläge für alle Pumpen: Faserbetone je m³ 2,40 Rohr- und Schlauchleitung je lfdm 6,00 Rohrbogen je Stück 10,00 Reduzierungen je Stück 15,00 von 18:00 bis 06:00 Uhr je Std. 35,00 Samstag bis 18:00 Uhr je Std. 35,00 Abend-/Nachtzuschlag: Andere Zeiten und Leistungen auf Anfrage Vergebliche Baustellenanfahrt und/oder kurzfristige Absage am Einsatztag wird mit dem Mindestrechnungsbetrag berechnet Fahrmischerpumpe bis 10,0 m³ pauschal 270,00 € über 10,0 m³ sowie alle Sonderleistungen werden wie bei der M 24-Pumpe berechnet Mindestförderleistung: 10 min/m³, bei Unterschreitung zuzüglich 120,00 €/Std. Keine Schlauchverlängerung möglich! Info: Schlauch- und Fahrmischerpumpen können nur Betone mit einem Größtkorn von max. 16 mm fördern! Alle Preise sind Nettopreise. Zur Berechnung kommt die am Tag der Leistung gültige Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle bestehenden Listen ihre Gültigkeit. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, hat der Mieter folgendes zu beachten: Rechtzeitige Bestellung eines pumpfähigen Betons. Herstellung eines tragfähigen Aufstellorts und Zufahrtwegs. Gestellung von Hilfskräften zum Auf- und Abbau von Pumpe und Leitungen. Bereitstellung von Zement zur Herstellung einer Anpumpmischung. Wasseranschluss und Möglichkeit zur Reinigung der Pumpe. Freihalten der Umgebung im Spritzbereich der Pumpe und des Reinigungsplatzes. Für eventuelle Verzögerungen durch maschinelle Störungen, verkehrsbedingte Verspätungen oder Defekte usw. werden Schadenersatzansprüche von uns nicht anerkannt. - Der Berechnungszeitraum für den Mietpreis auf Stundenbasis ergibt sich aus „bestellter Pumpbeginn bis Abfahrt Baustelle“ sowie aus einer pauschalierten Aufbauzeit von 30 min. vor „bestellter Pumpbeginn“. - Für den Einsatz von Schlauchpumpen im Stundenpreis wird der Zeitraum „Ankunft Baustelle bis Abfahrt Baustelle“ zugrunde gelegt. Zu beachten: Schlauch- und Rohrverlängerungen dürfen nur liegend und nicht am Ausleger hängend verwendet werden. > Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2016 innerhalb unseres Liefergebiets. 7 8 ZUSATZLEISTUNGEN PREISINFORMATIONEN BESTELLHINWEISE Envihab, Köln > Glass Kramer Löbbert Architekten BDA, Berlin Preisbasis Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne MwSt. Sie sind freibleibend und verstehen sich für einen m³ fertig verdichteten Beton frei Baustelle innerhalb unseres Liefergebietes. Unser Liefergebiet entspricht, wenn nicht anders angegeben oder dargestellt, einem Radius von 10 km um unsere Mischanlage(n). U. g. Zuschläge werden, ohne dass es einer weiteren Vereinbarung bedarf, nach Anfall berechnet. Unsere Preise beinhalten einen nicht skontierbaren Frachtanteil. Energiekosten Energiekostenzuschlag 1,50 €/m³ Mindermengen Bei Einzelabrufen unter 4,0 m³ (ausgenommen eine Restlieferung je Betonage) berechnen wir die Differenz zwischen der abgerufenen Menge und 4,0 m³ als Frachtkostenausgleich mit einem Aufschlag von 12,50 €/m³ Entladezeit/Wartezeit Wartezeiten nach Ankunft auf der Baustelle sind zu vermeiden. Die Regelentladezeit je m³ beträgt 5 Minuten. Weitere Verzögerungen werden berechnet mit 1,00 €/min. Erfolgen Entladung/Einbau über die in DIN EN 206-1/DIN 1045-2 angegebene Verarbeitungs-/Einbauzeit hinaus, entfällt unsere Gewährleistung. Lieferbereitschaft Montag bis Freitag erfolgt die Lieferung in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr zuschlagsfrei (Regelarbeitszeit) Zuschlag für Lieferung von Montag bis Freitag von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr mind. 145,00 €/Std. bis Entladung Ende 4,60 €/m³ Zuschlag für Lieferung von Montag bis Freitag von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr mind. 280,00 €/Std. bis Entladung Ende 15,50 €/m³ Zuschlag für Lieferung am Samstag (auf Anfrage) von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr 4,60 €/m³ Zuschlag für Lieferung am Samstag (auf Anfrage) von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr mind. 280,00 €/Std. bis Entladung Ende 15,50 €/m³ Zuschlag für Lieferung am Samstag ab 18:00 Uhr, Sonn- und Feiertage auf Anfrage Einzellieferungen ausserhalb der Regelarbeitszeit pauschal 600,00 € Preiszuschlag für Größtkorn 16 mm bei den aufgeführten Betonen 2,50 €/m³ Preiszuschlag für Größtkorn 08 mm bei den aufgeführten Betonen 9,50 €/m³ Änderung der Festigkeitsentwicklung – durch Austausch Zement CEM II/A-LL 42,5 N durch CEM II/A-LL 42,5 R, die Auswirkung auf die Rissbreitenbemessung ist dabei zu beachten. 2,50 €/m³ Erhöhung der Konsistenz um eine Klasse 6,00 €/m³ verlängerte Verarbeitbarkeit bis 3 Stunden 3,00 €/m³ verlängerte Verarbeitbarkeit bis 6 Stunden 5,00 €/m³ Winterzuschlag für Lieferungen in der Zeit 01. Dezember bis Ende Februar 3,50 €/m³ Heizzuschlag – wenn nach DIN notwendig oder vom Kunden gewünscht 5,00 €/m³ Maßnahmen zur Einhaltung der nach DIN und ZTV höchstzulässigen Betontemperatur von +30 °C und +25 °C gehen zu Lasten des Auftraggebers. auf Anfrage Einmischen kundeneigener Zusatzmittel oder Zusatzstoffe (Hierdurch entfällt die Gewährleistung für unseren Beton). 3,50 €/m³ Lieferscheinkopie – pro Lieferschein 5,00 € Prüfprotokolle, Ausdruck der Soll-Ist-Werte für alle Betongüten 2,00 €/m³ Rückbeton Kosten für zurückgenommenen Frischbeton, nach Aufwand, mind. 90,00 €/m³ Abholvergütung Nachlass für Selbstabholung im Werk 5,20 €/m³ Veränderung von Frischbetoneigenschaften Temperatur/Witterung Service/Dienstleistung > Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2016 innerhalb unseres Liefergebiets. HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016 Gleitklausel Sollten wir aufgrund von Engpässen in der Flugaschebelieferung zu Umstellungen der Betonsorten/Rezepturen gezwungen sein, berechnen wir für die entstehenden Mehrkosten 3,00 €/m³. Sollten sich Zement-, Zusatzstoff- oder Zusatzmittelpreise während eines laufenden Liefervertrages erhöhen, werden die Mehrkosten an den Auftraggeber weiterberechnet. Kostensteigerungen auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Reglementierungen (z.B. LKW-Maut, Chromatreduzierung, etc.) werden ab dem Datum der Einführung weiterberechnet. Hinweis Unsere Produkte unterliegen der ständigen Qualitätskontrolle gem. DIN EN 206-1/DIN 1045-2 (Eigen- und Fremdüberwachung). Wir verkaufen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle früheren Ausgaben ihre Gültigkeit. Betonbestellung Bestellen Sie den Beton mindestens 24 Stunden vor Lieferung bei der Werksdisposition und machen Sie dabei folgende Angaben: Name und Anschrift des Auftraggebers, Rechnungsanschrift, Baustellenanschrift/-telefonnummer, Gesamtbedarf und stündliche Einbaumenge, Beton-Nummer bzw. Eigenschaften des Betons/Bauteilanforderungen, Lieferzeitpunkt und Einbauart. Bei größeren Bedarfsmengen ist der Termin einige Tage vor der Betonage mit uns abzustimmen. Änderungen der Liefertermine teilen Sie uns bitte mindestens 5 Stunden vor Lieferbeginn mit. Betone bereits beladener oder unterwegs befindlicher Fahrzeuge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen entgegennehmen. Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und DAfStb-Richtlinien ist der Besteller verantwortlich. Das Lieferwerk übernimmt keine Gewähr für Produkteigenschaften, die ihm nicht genannt wurden. Vorbestellte Lieferungen erhalten grundsätzlich Vorrang. Beton für Decken, Brückenüberbauten, Gehwegkappen, Betonböden, etc. Quellfähige Bestandteile (z.B. Holz) sind gemäß DIN EN 12620 bei Verwendung von Naturkies für die gelieferten Betone/Estriche nicht gänzlich auszuschließen. Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellem Glätten, Vakuumieren, Sandstrahlen etc. übernehmen wir keine Gewährleistung. Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen (evtl. Luftblasenbildung unter der Oberfläche). Menge 1 m³ Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig einem m³ normgerecht verdichteten Beton ± 3%. Anlieferung Die Anlieferung setzt einen befestigten, rutschfesten, für Fahrzeuge mit max. 38 t Gesamtgewicht gefahrlos befahrbaren Weg bis zur Entladestelle voraus. (Durchfahrtsbreite min. 3,0 m; Durchfahrtshöhe min. 4,0 m). Die Entgegennahme der Lieferung ist auf dem Lieferschein mit Unterschrift und Wiederholung des Namens in Druckbuchstaben zu bestätigen, Das Gleiche gilt für die Zugabe von Zusatzmitteln auf der Baustelle. Annahmeverweigerung Wird die Annahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt. Die Menge wird voll berechnet zuzüglich evtl. Handlingskosten des nicht angenommenen Betons. Reinigung/Entsorgung Vorkehrungen für die Reinigung der Betonfahrzeuge sowie die Entsorgung des Restbetons sind auf der Bau stelle durch die Bauleitung und in deren Verantwortung zu treffen. Im Bereich des Ablade- bzw. Reinigungsplatzes übernehmen wir keine Haftung für Schäden – auch nicht für evtl. Umweltschäden – aus dem Entlade-, Spül- und Reinigungsvorgang. Betonpumpen Um einen pünktlichen und reibungslosen Einsatz der Betonpumpen zu gewährleisten, stimmen Sie bitte die gewünschten Termine frühzeitig, mindestens 48 Stunden vor Einbaubeginn, mit unserer Disposition ab. Kosten, die durch verspätete Ankunft der Betonpumpe entstehen könnten, werden von uns nicht übernommen. Laborleistungen Laborleistungen richten sich nach den individuellen Gebührenkatalogen der Leistungsträger, die wir gern benennen. Gewährleistung Für die Güte des Betons wird die Gewährleistung im Übergabezustand von uns nur dann übernommen, wenn das Fahrzeug bei Eintreffen auf der Baustelle unverzüglich und zügig entladen werden kann. Eine Veränderung des Betons auf der Baustelle durch den Auftraggeber, beispielsweise durch zusätzliche Wasserzugabe und andere Zusatzmittel und -stoffe, ist nach DIN 1045-2/ EN 206 verboten und entbindet uns von der Gewährleistung. Unseren Fahrern ist eine Wasserzugabe untersagt! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Erreichen der vorgenannten Eigenschaften eine sachgerechte, nach dem Stand der Technik durchzuführende Vorbereitung auf der Baustelle und Verarbeitung sowie Nachbehandlung des Betons voraussetzt. 9 Schallschutzwand (Sprühnebel) XC4, XD1, XF2, XA1, WA Pfeiler (Sprühnebel) XC4, XD1, XF2, WA (auch für Widerlager) 10 Kanalwand (Wasserwechselzone) XC4, XF3, XA1, WF ANWENDUNGSHINWEISE Pfahlkopf XC2, XA1, WF Hydraulisch gebundene Kiestragschicht Fundament bewehrt, frostfrei XC2, XA1, WF Bohrpfahl XC2, XA1, WF Boden: chemisch schwach angreifend ANWENDUNGSBEISPIEL WOHNUNGSBAU ANWENDUNGSBEISPIEL INDUSTRIEBAU Außenwand mit Dämmung XC1, WO Außenwand ohne Dämmung XC4, XF1, WF Produktionshalle Außenwand XC4, XF1, XA1, WF Decke XC4, XF1*, WF * Regenwasserableitung erforderlich Stütze (innen) XC3, XF1, WO Tankstelle FD-Beton XC4, XD3, XF4, XM1, WA Bewehrte Innenwand XC1, WO Carport XC4, XF1, WF Industrieboden XM beachten, WO Chemielager: schwacher chemischer Angriff Bewehrte Decke XC1, WO Bewehrte Industriefläche mit Frost- und Taumittel XC4, XD3, XF4, XM2, WA Außenbauteil (Sprühnebel) Freifläche, XC3, XF1, WF LKW-Verladung Sauberkeitsschicht, Fundament, unbewehrt, frostfrei X0, WF Unbewehrte Industriefläche mit Frost- und Taumittel XF4, XM1, WA Fundament, Sauberkeitsschicht, unbewehrt, frostfrei X0, WF Bewehrtes Fundament (XC1) XC2, WF Hydraulisch gebundene Kiestragschicht Frostfreie Bodenplatte (XC1) XC2, WF Kellerwand * XC4, XF1, WF * Beton mit hohem Wassereindringwiderstand Überwachungsklassen ÜK1 Festigkeitsklasse für Normal- und Schwerbeton ÜK2 a) ÜK3 Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagen nach DIN 1045-3 [3] für alle Expositionsklassen außer X0, XC1 und XM a) ≥ C 30/37 und Bewehrte Fahrbahn ≥ C 55/67 ≤ C 50/60 XC4, XD3, XF4, (XM1) XM2, WS ≤ C 25/30 b) Oberflächentemperatur ϑ [°C] 2) Kappe Festigkeitsklasse XC4, XD3, XF4, WA für Leichtbeton Überbau D1,0 D1,4 XC4, XD1,bis XF2, WA D1,6 bis D2,0 Pfeiler (Sprühnebel) XC4, XD1, XF2, WA (auch für Widerlager) Kanalwand Expositionsklasse (Wasserwechselzone) XC4, XF3, XA1, WF Besondere Betoneigenschaften nicht anwendbar ≤ LC25/28 ≤ Schallschutzwand (Sprühnebel) LC30/33 und LC35/38 ≥ LC40/44 XC4, XD1, XF2, XA1, WA XS, XD, XA, XM c), XF2, XF3, XF4 X0, XC, XF1 – Unbewehrte Fahrbahn XM2, WS LC25/28 XF4, XA1, (XM1) ≥ LC30/33 d) Beton für wasserundurchlässige Baukörper (z. B. Weiße Hydraulisch d) Pfahlkopf Wannen) gebundene XC2, XA1, WF Probenahme Bohrpfahl auf der BaustelleXC2, XA1, WF durch Bauunternehmung f) e) Kiestragschicht – – Fundament bewehrt, frostfrei XC2, XA1, WF mind. 3 Proben mind. 3 Proben pro 50 m3 oder pro 300 m3 oder Boden: chemisch schwach angreifend je 3 Betoniertage je Betoniertag a)Wird Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 eingebaut, muss die Überwachung durch das Bauunternehmen zusätzlich die Anforderungen von Anhang NC erfüllen und eine Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle nach Anhang ND durchgeführt werden. b)Spannbeton der Festigkeitsklasse C 25/30 ist stets als Überwachungsklasse 2 einzuordnen. c) Gilt nicht für übliche Industrieböden. d)Beton mit hohem Wassereindringwiderstand darf in die Überwachungsklasse 1 eingeordnet werden, wenn der Baukörper nur zeitweilig aufstauendem Sickerwasser ausgesetzt ist und wenn in der Projektbeschreibung nichts anderes festgelegt ist. e)Besondere Betoneigenschaften: - Unterwasserbeton Produktionshalle Bewehrte Außenwand - Beton für hohe Gebrauchstemperaturen T ≤ 250 °C Industriefläche mit XC4, XF1, Frost- und Taumittel Strahlenschutzbeton (außerhalb des Kernkraftwerkbaus) XA1, WF XC4, XD3, XF4, XM2, WA - Für besondere Anwendungsfälle (z. B. Verzögerter Beton, Betonbau beim Umgang mit Chemielager: wassergefährdenden Stoffen) sind dieIndustrieboden jeweiligen DAfStb-Richtlinien anzuwenden. XM beachten, WO schwacher f)Diejenige Anforderung ist maßgebend, welche die größte Anzahl von Proben ergibt. chemischer Angriff Tankstelle FD-Beton XC4, XD3, XF4, XM1, WA Sauberkeitsschicht, Fundament, unbewehrt, frostfrei X0, WF Außenbauteil (Sprühnebel) Freifläche, XC3, XF1, WF LKW-Verladung Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagen Festigkeitsentwicklung des Betons r = fcm2/fcm28 1) schnell mittel langsam sehr langsam 3) r < 0,15 r ≥ 0,50 r ≥ 0,30 r ≥ 0,15 ϑ ≥ 25 1 2 2 3 25 > ϑ ≥ 15 1 2 4 5 15 > ϑ ≥ 10 2 4 7 10 10 > ϑ ≥ 5 3 6 10 15 1) Zwischenwerte dürfen eingeschaltet werden. Anstelle der Oberflächentemperatur des Betons darf die Lufttemperatur angesetzt werden. 3) Betone mit sehr langsamer Festigkeitsentwicklung sind in Deutschland nicht üblich. 2) Weiter gilt folgende Mindestdauer der Nachbehandlung: ■■ Für die Expositionsklassen X0 und XC1 (Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall, Innenbauteile): 12 Stunden. ■■ Für Betone mit einer Verarbeitbarkeitszeit > 5 h: angemessene Verlängerung (mind. um die Verzögerungszeit) ■■ Bei Temperatur der Betonoberfläche < 5 °C: Verlängerung um die Zeitspanne mit Temperaturen unter 5 °C. ■■ Für die Expositionsklassen XM (Verschleiß): bis zum Erreichen von 70 % seiner charakteristischen Festigkeit; ohne speziellen Nachweis sind die Werte aus der Tabelle zu verdoppeln. HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016 SERVICES/LABORLEISTUNGEN ÜK 2-Beton – Qualitätssicherung auf der Baustelle Betone der Expositionsklassen XD, XA, XM, XF2, XF3, XF4, XS und Betone der Festigkeitsklasse C25/30 mit besonderen Eigenschaften, sowie alle Betone ab der Festigkeitsklasse C 30/37 unterliegen der Baustellen-Überwachungspflicht. > Für die Betreuung (Eigenüberwachung) solcher Baustellen stellen wir für Sie gerne den Kontakt zu unserem Partner Krieger Beton-Technologiezentrum GmbH her. Staatliches Museum Ägyptischer Kunst München Peter Böhm Architekten, Köln DAS LEISTUNGSSPEKTRUM AUF EINEN BLICK Betontechnologie und Laborleistungen Anwendungstechnik ■■ Baustoffprüfung ■■ Bauwerksuntersuchung ■■ Güteprüfung ■■ Qualitätssicherung ■■ Produktentwicklung ■■ Musterplatten Farbbeton/Sichtbeton ■■ ■■ > Konzerthaus Blaibach, Peter Haimerl Architektur, München 11 12 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON TRANSPORTBETON, WERKFRISCHMÖRTEL UND WERKFRISCHESTRICH. NACHFOLGEND KURZ „BETON/BAUSTOFF” BEZEICHNET. Stand: Mai 2016 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. I. Angebot 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge gelten erst als zustande gekommen, wenn unsere schriftliche Bestätigung vorliegt bzw. wenn Versandanzeige, Lieferschein oder Rechnung erteilt worden ist. Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer „Kaufmann“ im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch), so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons/Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/ Betonverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines als anerkannt. 2. Unserem Angebot liegen unsere jeweils gültigen Preislisten und Betonverzeichnisse zugrunde soweit nicht gesondert vereinbart. Leistungsverzeichnisse, auf die der Besteller Bezug nimmt, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn unsere Angebote darauf Bezug nehmen und nur insoweit, als sie uns offengelegt wurden. 4. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme des Betons/Baustoffs und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. 3. Für die richtige Auswahl der Beton-/Baustoffsorte, -eigenschaften und -menge ist allein der Käufer verantwortlich. Er hat die einschlägigen DINNormen zu beachten. 5. Etwaiges Fördern unseres Betons/Baustoffs auf der Baustelle und etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages. II. Lieferung und Abnahme III. Gefahrübergang 1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 2. Wir bemühen uns, die Lieferungen zu den vereinbarten Terminen fristgerecht durchzuführen. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben und der Käufer uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir werden den Käufer davon unverzüglich in Kenntnis setzen und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung, anhaltende Hitzeperioden, bei denen für uns die Kühlung von Frischbeton/Frischmörtel auf die für den jeweiligen Verwendungszweck gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken zulässige maximale Frischbetontemperatur (zur Einhaltung der Anlieferungs-/ Einbautemperatur von z.B. 30 Grad oder 25 Grad Celsius) nicht möglich ist, Frostperioden, welche die Produktion des Beton/Mörtels erheblich erschweren, unabhängig davon, ob wir grundsätzlich den Baustoff mit Winterzuschlag anbieten und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. 3. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Beton-Baustoff-Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Beton-Baustoff-Fahrzeug ist generell, insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, von geeignetem Personal des Käufers einzuweisen. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 cbm in höchstens 5 Minuten) und ohne IV. Mängelansprüche/Haftung 1. Wir gewährleisten, dass die Betone/Baustoffe unseres Betonverzeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Betone/Baustoffe gelten jeweils besondere Vereinbarungen. Betone der Festigkeitsklasse C 8/10, C12/15, C16/20, C20/25 und C25/30 können Anteile an Rückbeton enthalten. Muster, Proben oder Prospektangaben sind Beispiele und beinhalten keine Garantie oder Gewährleistung einer bestimmten Beschaffenheit. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellen optische Abweichungen von Mustern, Proben oder Prospektangaben daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu einer Reklamation. 2. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziffer 2 Abs. 3 zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton/Baustoff mit Zusätzen, Wasser, Beton/Baustoffe anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton/-baustoff vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Beton/Baustoff den Gewährleistungsfall nicht herbeigeführt hat. 3. Zur Wahrung von Mängelansprüchen hat der Käufer die Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-, Mengen- und Gewichtsabweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu untersuchen und die in den geltenden DIN-Normen aufgestellten Untersuchungspflichten einzuhalten. 4. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung unverzüglich zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten oder Disponenten insbesondere sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Beton/Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei Abnahme des Betons/Baustoffs zu untersuchen und zu rügen (§ 377 HGB); in diesem Fall hat der Käufer den Beton/Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016 > zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Beton-/Baustoffsorte oder -menge sind nach Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von Nichtkaufleuten jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist (gem. Absatz 3 Satz 2) ab Lieferung zu rügen. Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der Abholung ab Werk, sobald das Fahrzeug beladen ist, bei Zulieferung, sobald die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige Entladung vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt der Beton/Baustoff als genehmigt. 5. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge, kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung gegenüber einem Käufer, der Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Ware noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Ziff. V. 6. Für unseren Beton/Baustoff verjähren, mit Ausnahme der in § 478 BGB bezeichneten Ansprüche und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten oder leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, alle Rechte des Käufers wegen eines Mangels der gelieferten Sache in zwei (2) Jahren ab Gefahrübergang. 7. Mängelansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. V. Haftung aus sonstigen Gründen 1. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, so ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. 2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Klassikstadt, Frankfurt Lengfeld & Wilisch Architekten, Darmstadt uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unseres Betons/Baustoffs ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unseres Betons/Baustoffs mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz 1 aufgeführten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Betons/Baustoffs zum Wert der anderen Sachen mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsgemäß zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres Betons/Baustoffs oder der aus ihm hergestellten Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. 2. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf unseres Betons/Baustoffs mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. 3. Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton/Baustoff zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Beton/Baustoff hergestellten neuen Sachen verkauft oder unseren Beton/Baustoff mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. 4. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Betons/ Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsmäßig nachkommt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. 5. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt die Forderungsteile in Höhe seiner jeweiligen Restforderung ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. VI. Sicherungsrechte 1. Der gelieferte Beton/Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderung samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen unser Eigentum. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, bleibt die gelieferte Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton/Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte entgegen Absatz 4 den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbart. Eine etwaige Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs durch ihn zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für 6. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns vor einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. 7. Der „Wert unseres Betons/Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer VI entspricht den in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisen zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt. 13 14 VII. Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. 2. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Fall von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem jeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben. 3. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang maßgeblich. Ausnahmen bedürften schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Käufer in Verzug, fallen – soweit nicht anders vereinbart – die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. 4. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Käufer unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. 5. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verwandte Gesellschaft hat. 6. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. 7. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung –, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird. VIII. Baustoffüberwachung Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüberwachers und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. IX. Beratung Technische Beratungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages; sie sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und Datenschutz 1. Erfüllungsort für die Abholung ist unser Lieferwerk, für die Zulieferung die Anlieferstelle, für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung. 2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist der Sitz unserer Verwaltung. 3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 4. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass von uns personenbezogene Daten (Name, Anschrift und Rechnungsdaten) nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 27-32 BDSG) gespeichert, verarbeitet und an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden können. In diesem Zusammenhang werden wir den Wirtschaftsauskunfteien ggf. auch Daten über eine vertragsgemäße oder nicht vertragsgemäße Abwicklung der mit dem Käufer eingegangenen Vertragsbeziehung melden. XI. Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH-Verordnung Findet die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 (REACH-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassung auf den Liefergegenstand Anwendung, erklärt sich der Käufer mit dem Abruf der jeweiligen Sicherheitsdatenblätter über unsere Internetseite http://www.heidelbergcement.de/beton einverstanden. XII. Nichtigkeitsklausel Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. HEIDELBERGER BETON | Preisliste 2016 SICHERER UMGANG MIT TRANSPORTBETON HINWEISE FÜR IHRE DIE RICHTIGE KLEIDUNG! Wo gehobelt wird, fallen Späne. Wo betoniert wird, ist das nicht anders. Aber mit richtiger Schutzkleidung und größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen können Unfälle vermieden werden. TRAGEN SIE EINE SCHUTZBRILLE! Sollten Ihre Augen mit Transportbeton in Berührung kommen, sofort mit viel Wasser auswaschen und einen Augenarzt aufsuchen. Vermeiden Sie längeren Kontakt von Transportbeton mit der Haut. Betroffene Hautteile sind sofort gründlich mit Wasser zu säubern. Falls das Knien in noch frischem Transportbeton unumgäng- lich ist, benutzen Sie Knie-Schutzkappen oder eine Gummi- matte. Eine lange Hose allein bietet keinen ausreichenden Schutz! Falls frischer Transportbeton in Ihre Stiefel gelangt, sofort Stiefel auswaschen und die Haut mit Wasser reinigen. Gleiches gilt für die Handschuhe. SCHÜTZEN SIE IHRE HÄNDE MIT WASSERDICHTEN HANDSCHUHEN! TRAGEN SIE EINE LANGE HOSE! (GGF. ZUSÄTZLICH KNIESCHUTZKAPPEN O. Ä.) BENUTZEN SIE WASSERDICHTE STIEFEL! Je länger frischer Transportbeton auf Ihrer Haut verbleibt, um so größer ist die Gefahr von Verbrennungen. Kinder von frischem Transportbeton fernhalten. ACHTUNG: Noch plastischer (frischer) Transportbeton kann zu Hautreizungen und -verbrennungen führen und ist gefährlich für die Augen. DENKEN SIE DARAN: SICHERHEIT GEHT VOR! 15 WWW.HEIDELBERGER-BETON.DE Heidelberger Beton GmbH & Co. Stuttgart KG 71686 Remseck am Neckar Postfach 7 71683 Remseck am Neckar Telefon 07146 28396-0 Telefax 07146 28396-66 E-Mailstuttgart@heidelberger-beton.de Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Erreichen der vorgenannt beschriebenen Eigenschaften eine sachgerechte, nach dem Stand der Technik durchzuführende Vorbereitung auf der Baustelle und Verarbeitung des Betons voraussetzt. 0516/SD/Rev.1 www.heidelberger-beton.de/stuttgart