1 Empfänger Versorgungsamt Zutreffendes bitte ankreuzen
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1 Empfänger Versorgungsamt Zutreffendes bitte ankreuzen
1 Empfänger Versorgungsamt Eingangsstempel 1.1 GZ. Antrag nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht - (Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und weiterer gesundheitlicher Merkmale sowie Ausstellung eines Ausweises) WICHTIGE H I N W E I S E Um sachgerecht über Ihren Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht entscheiden zu können, werden von Ihnen Informationen und Unterlagen über Sie benötigt. Sie werden deshalb gebeten, den Antrag sorgfältig - möglichst in Maschinen- oder Blockschrift – auszufüllen. Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf dem 3. Blatt dieses Vordrucks und vergessen Sie nicht, den Antrag auf der letzten Seite zu unterschreiben. Wenn sich Unterlagen über die von Ihnen geltend gemachten Gesundheitsstörungen (z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG, Labor- und Röntgenbefunde, aber auch Bescheide anderer Leistungsträger) in Ihren Händen befinden, die nicht älter als 5 Jahre sind, reichen Sie diese bitte zusammen mit dem Antrag ein. Falls oder soweit Sie keine Unterlagen beifügen, werden diese entsprechend Ihrer Einverständniserklärung am Ende des Antragsvordrucks von den von Ihnen benannten Stellen und Personen beigezogen. Die Datenerhebung im Zusammenhang mit dem Antrag erfolgt nach § 67a Abs. 2 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X). Soweit Sie vom Angebot der Datenbeschaffung durch das Versorgungsamt Gebrauch machen, ist Rechtsgrundlage hierfür Ihre Einwilligung am Ende dieses Antragsvordrucks. Die weitere Datenverarbeitung erfolgt gemäß § 67b Absatz 1 SGB X. Ihre Verpflichtung zur Mitwirkung in diesem Verfahren ergibt sich aus § 60 Abs. 1 (Obliegenheit) Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Sofern Sie dieser Obliegenheit nicht nachkommen, kann die Feststellung nach dem SGB IX ganz oder teilweise versagt werden, soweit deren Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind. 2 2.1 Zutreffendes bitte ankreuzen Angaben zur Person Name Geburtsname Vorname weiblich geboren am 2.2 oder ausfüllen männlich Staatsangehörigkeit in (Ort) Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt Straße, Hausnummer Tagsüber erreichbar unter (Angabe der Tel.-Nr. freiwillig) PLZ 2.3 2.5 Telefon-Nr.: Ggf. weiterer Wohnsitz Straße, Hausnummer PLZ 2.4 Wohnort Wohnort Bei Minderjährigen unter 15 Jahren und Personen, für Name die ein Betreuer bestellt ist, bitte Namen, Vornamen und Anschrift des gesetzlichen oder bestellten Vertre- Straße, Hausnummer ters oder Betreuers angeben: Vorname - ggf. bitte Bestallungsurkunde oder Betreuungsausweis beifügen PLZ Aufenthaltsbescheinigung Bescheinigung der Ausländerbehörde Sind Sie - Ausländer ? Bitte legen Sie eine amtliche Bescheinigung über die Aufenthaltsgenehmigung oder beglaubigte Ablichtung der Erlaubnis vor oder lassen Sie die nebenstehende Bescheinigung durch die zuständige Ausländerbehörde ausfüllen. Bei Kindern unter 16 Jahren benötigen wir die genannten Unterlagen eines Erziehungsberechtigten Wohnort Dem/der Antragsteller/in wurde am eine Aufenthaltsberechtigung Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltsbefugnis Duldung gültig bis erteilt. - Grenzarbeitnehmer ? Bitte fügen Sie die Arbeitsbescheinigung Ihres jetzigen Arbeitgebers und ggf. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist gemäß eine Arbeitserlaubnis bzw. eine amtliche Bescheini- nicht erforderlich. gung über die Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung Im Auftrag oder einen Ausweis für den kleinen Grenzverkehr bei oder lassen die nebenstehende Bescheinigung durch ____________ die zuständige Ausländerbehörde ausfüllen. Datum Unterschrift, Stempel der Behörde SB 5 – Juni 2001 3 3.1 Angaben zu einer früheren Feststellung Hat ein Versorgungsamt, Landesamt, Wehrbereichsgebührnisamt oder eine andere Verwaltungsbehörde, eine Berufsgenossenschaft oder ein anderer Sozialversicherungsträger oder ein Gericht bereits einmal eine Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) bzw. das Vorliegen von Schädigungs-/Unfallfolgen und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) getroffen oder besitzen Sie eine vorläufige Bescheinigung von einer dieser Stellen oder läuft ein entsprechendes Verfahren? Nein - weiter mit Nr. 4 ff Ja für folgende Behinderungen Höhe des / der festgestellten GdB / MdE Bezeichnung der Verwaltungsbehörde, des Sozialversicherungsträgers oder des Gerichts Geschäftszeichen und Datum des Vorgangs oder der Entscheidung, ggf. Tag des Unfalls Bitte Feststellungsbescheid oder -unterlagen beifügen. 3.2 4 Möchten Sie über die vorgenannte frühere Feststellung hinaus weitere Gesundheitsstörungen geltend machen? Ja - Bitte weiter mit Nr. 4 ff Nein - Bitte weiter mit Nr. 9 ff - Angaben zu Ihren Gesundheitsstörungen Lfd. Nr. Folgende Gesundheitsstörungen sollen nach § 69 SGB IX festgestellt werden: z.B. Bluthochdruck 4.1 ggf. weitere Anlage beifügen 5 5.1 Angaben zu Ihren ärztlichen Behandlungen zu 4.1 (in den letzten 5 Jahren) Hausarzt Name Fachgebiet Behandlung wegen der Gesundheitsstörung(en) (Bitte entsprechend lfd. Nr. unter Ziffer 4 ankreuzen) Straße, Hausnummer PLZ 5.2 bis Behandlung von Ort Weitere Ärzte. Hinweis: Sie können die Dauer des Verfahrens beeinflussen. Fragen Sie bitte bei Ihrem Hausarzt nach, ob dort Befunde sämtlicher von Ihnen nachstehend angegebener Fachärzte - außer Augen- und HNO-Ärzte vorliegen. Dies gilt auch für Krankenhaus- und Kurentlassungsberichte. Facharzt Fachgebiet Name Straße, Hausnummer PLZ Ort bis Behandlung von Behandlung wegen der Gesundheitsstörung(en) (Bitte entsprechend lfd. Nr. unter Ziffer 4 ankreuzen) Befinden sich diese Unterlagen auch bei Ihrem Hausarzt ? Nein Ja Facharzt Fachgebiet Name bis Behandlung wegen der Gesundheitsstörung(en) (Bitte entsprechend lfd. Nr. unter Ziffer 4 ankreuzen) Straße, Hausnummer PLZ Behandlung von Ort Befinden sich diese Unterlagen auch bei Ihrem Hausarzt ? Nein Ja Facharzt Fachgebiet Name Straße, Hausnummer PLZ Behandlung wegen der Gesundheitsstörung(en) (Bitte entsprechend lfd. Nr. unter Ziffer 4 ankreuzen) Ort Befinden sich diese Unterlagen auch bei Ihrem Hausarzt ? 5.3 6 6.1 Ja Behandlung von Abteilung / Station Behandlung wegen der Gesundheitsstörung(en) (Bitte entsprechend lfd. Nr. unter Ziffer 4 ankreuzen) Straße, Hausnummer bis Ort Nein Ja Name des Krankenhauses Behandlung von Abteilung / Station Behandlung wegen der Gesundheitsstörung(en) (Bitte entsprechend lfd. Nr. unter Ziffer 4 ankreuzen) Straße, Hausnummer bis Ort Befinden sich diese Unterlagen auch bei Ihrem Hausarzt ? Nein Ja Angaben zu Ihren Rehabilitationsverfahren/Kuren zu 4.1 (in den letzten 5 Jahren) Name der Klinik Behandlung von Straße, Hausnummer Behandlung wegen der Gesundheitsstörung(en) (Bitte entsprechend lfd. Nr. unter Ziffer 4 ankreuzen) PLZ Ort bis Name des Kostenträgers Straße, Hausnummer PLZ Mitgliedsnummer / Geschäftszeichen Ort Befinden sich diese Unterlagen auch bei Ihrem Hausarzt ? 8.1 Name des Krankenhauses PLZ 8 Nein Angaben zu Ihren Krankenhausbehandlungen zu 4.1 (in den letzten 5 Jahren) Befinden sich diese Unterlagen auch bei Ihrem Hausarzt ? 7 Für die Anforderung von Befundberichten von den von Ihnen angegebenen Ärztinnen/Ärzten geben Sie bitte den Namen Ihrer Krankenkasse an: PLZ 6.2 bis Behandlung von Nein Ja Sonstige Angaben zu Ihren unter 4.1 geltend gemachten Gesundheitsstörungen Erhalten Sie eine Unfallrente oder eine Berufs- bzw. Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben Sie dort einen Antrag gestellt? Laufen Untersuchungen beim Sozialversicherungsträger oder sind Klagen beim Sozialgericht anhängig? Nein Ja Name des Sozialversicherungsträgers Aktenzeichen 8.2 Erhalten Sie Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit von Ihrer Pflegekasse/Krankenkasse oder haben Sie einen entsprechenden Antrag gestellt? Nein Ja Erhalten Sie Blindengeld oder Hilfe für Gehörlose vom Landschaftsverband oder haben Sie einen entsprechenden Antrag gestellt? Nein Ja Ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes Ihrer Krankenkasse oder ein sonstiges medizinisches Gutachten erstellt worden? Nein Ja Anschrift des Leistungsträgers (Pflegekasse/Krankenkasse/Landschaftsverband) Aktenzeichen 9 Angaben zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und Ausstellung eines Ausweises 9.1 9.2 9.3 Es soll festgestellt werden, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für folgende Merkzeichen vorliegen: (Bitte entsprechendes ankreuzen) - aG - 1. Kl. - G-B- RF -H- Bl - - Gl - Ich benötige keinen Ausweis. Sofern ein Ausweis zusteht, der zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr berechtigt, soll ein Streckenverzeichnis der Deutschen Bahn AG ausgestellt werden Ja Nein für meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (Nr. 2.2) oder für meinen Wohnsitz in (Nr. 2.3) 9.4 Der beantragte Ausweis soll die Voraussetzungen nachweisen für die Zeit ab Antragstellung ab: Gründe: 10 Erklärungen 10.1 10.2 Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. 10.3 Soweit die von mir beigefügten Unterlagen für eine sachgerechte Entscheidung nach dem SGB IX nicht ausreichen, erkläre ich mich ebenfalls damit einverstanden, dass das Versorgungsamt wie unter 10.2 beschrieben den Sachverhalt weiter aufklärt. Soweit ich keine Unterlagen beifüge, erkläre ich mich damit einverstanden, dass das Versorgungsamt in diesem Verwaltungsverfahren und in einem eventuell sich anschließenden Vorverfahren von den genannten Ärztinnen/Ärzten, Krankenanstalten/Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Kuranstalt, Sanatorium), Trägern der Sozialversicherung, privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen, Behörden sowie Stellen innerhalb der Versorgungsverwaltung die hierfür erforderlichen Auskünfte einholt und Unterlagen beizieht, auch soweit sie hinsichtlich der geltend gemachten Gesundheitsstörungen von anderen Ärztinnen/Ärzten oder Stellen erstellt sind. Die beteiligten Ärztinnen/Ärzte entbinde ich ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht. Ja Nein Ja Nein Folgende Ärztinnen/Ärzte, Einrichtungen bzw. Stellen schließe ich ausdrücklich von dieser Einwilligung aus: 10.4 Ich nehme zur Kenntnis, dass die Daten, die dem Versorgungsamt mit diesem Verfahren nach dem SGB IX zugänglich gemacht worden sind, auch anderen Sozialleistungsträgern für deren gesetzliche Aufgaben sowie den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit übermittelt werden dürfen (§ 69 Abs. 1 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 SGB X). Mir ist bekannt, dass ich der Übermittlung jederzeit widersprechen kann. Ort Datum Dem Antrag füge ich bei: 1 Lichtbild aus neuester Zeit (45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand, mit Ihrem Namen auf der Rückseite) - nur erforderlich ab Vollendung des 10 Lebensjahres für die Ausstellung eines Ausweises Ergänzungsbögen zum Antrag ......................................................................................................................... ... Unterschrift .................................................................. der Antragstellerin/des Antragstellers ... und/oder des gesetzlichen oder bestellten Vertreters oder Betreuers Erläuterungen zum Ausfüllen des Antragsvordrucks SB 5 - Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) auf Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und weiterer gesundheitlicher Merkmale sowie Ausstellung eines Ausweises Um Sie beim Ausfüllen des Antrages zu unterstützen, werden Ihnen nachstehend einige Erläuterungen gegeben. Falls bereits eine Entscheidung nach dem SchwbG getroffen wurde, benötigen Sie den Vordruck "ÄNDERUNGSANTRAG" (SB 26a). Sollten Sie Fragen zum Antrag haben, wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch während der Sprechstunden (montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags bis 18.00 Uhr, freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr) an Ihr Versorgungsamt. Sofern der im Antragsvordruck vorgesehene Raum nicht ausreicht, führen Sie bitte Ihre Angaben auf einem gesonderten Blatt fort. 1.1 Tragen Sie hier bitte das für Ihren Wohnort oder Aufenthaltsort zuständige Versorgungsamt ein. Soweit Sie mehrere Wohnsitze in Nordrhein-Westfalen haben, wählen Sie bitte das Versorgungsamt aus, das für die Bearbeitung Ihres Antrages zuständig sein soll. Anschriften und Zuständigkeitsbereiche der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen: Bereich Zuständiges Versorgungsamt Bereich Zuständiges Versorgungsamt die Kreise: Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg; Versorgungsamt Aachen Postfach 101868 52020 Aachen Hausadresse: Schenkendorfstraße 2-6 Telefon: (0241) 51 07-0 die Kreise: Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn; Versorgungsamt Bielefeld Postfach 100327 33503 Bielefeld Hausadresse: Stapenhorststraße 62 Telefon: (0521) 599-0 die Kreise: Ennepe-Ruhr-Kreis, Unna; die kreisfreien Städte: Bochum, Dortmund, Hagen, Herne Versorgungsamt Dortmund 44147 Dortmund Hausadresse: Rheinische Straße 173 Telefon: (0231) 9064-0 die Kreise: Kleve, Wesel; die Kreise: Mettmann, Neuss, Viersen; Versorgungsamt Düsseldorf Postfach 301036 40410 Düsseldorf die kreisfreien Städte: Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach Hausadresse: Vogelsanger Weg 80 Telefon: (0211) 4584-0 der Kreis Recklinghausen; Versorgungsamt Gelsenkirchen Postfach 100154 45801 Gelsenkirchen Hausadresse: Vattmannstraße 2-8 Telefon: (0209) 163-0 die Kreise: Eekreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis; die kreisfreien Städte : Bonn, Köln, Leverkusen Versorgungsamt Köln 50730 Köln Hausadresse: Boltensternstraße 10 Telefon: (0221) 7783-0 Versorgungsamt Münster Postfach 5901 48135 Münster Hausadresse: Von-Steuben-Straße 10 Telefon: (0251) 491 -1 die Kreise: Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen, Soest; Versorgungsamt Soest Postfach 2355 59491 Soest Hausadresse: Heinsbergplatz 13 Telefon: (02921) 107-0 die kreisfreie Stadt Aachen die kreisfreien Städte: Bottrop, Gelsenkirchen die Kreise: Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf; die kreisfreie Stadt Münster die kreisfreien Städte: Remscheid, Solingen, Wuppertal Versorgungsamt Wuppertal Postfach 200864 42271 Wuppertal Hausadresse: Friedrich-Engels-Allee 76 Telefon: (0202) 8981 -0 die kreisfreie Stadt Bielefeld die kreisfreie Stadt Duisburg Versorgungsamt Duisburg Postfach 101348 47013 Duisburg Hausadresse: Ludgeristraße 12 Telefon: (0203) 3005-0 die kreisfreien Städte: Essen, Mülheim/Ruhr, Oberhausen Versorgungsamt Essen 45117 Essen Hausadresse: Kurfürstenstraße 33 Telefon: (0201) 8988-0 die kreisfreie Stadt Hamm 4.1 Geben Sie bitte hier alle Gesundheitsstörungen an, die als Behinderung im Sinne des SchwbG festgestellt werden sollen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass Sie die Gesundheitsstörungen mit den genauen medizinischen Fachausdrücken bezeichnen. Zum Beipiel: 5.1/5.2 2 Wirbelsäulenerkrankung 3 Bluthochdruck Tragen Sie bitte nur die Ärzte ein, die Ihre unter Nummer 4.1 genannten Gesundheitsstörungen in den letzten fünf Jahren behandelt haben. Sollten mehrere Ärzte als Hausärzte zu benennen sein, ergänzen/ändern Sie bitte die Titelzeile über dem entsprechenden Namensfeld. Kreuzen Sie dann jeweils in dem Feld hinter der Anschrift der Ärztin/des Arztes die Nummer(n) der Gesundheitsstörung(en) an, die von dieser Ärztin/diesem Arzt behandelt wurde(n). Die genaue Angabe der Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte ist besonders wichtig. Sie vermeiden damit Rückfragen und andere Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages. Zum Beispiel: Name Fachgebiet Frau Dr. Inge Heilsam Orthopädie Straße, Hausnummer Musterstraße 55 PLZ Ort 99999 Musterdorf 6.1/6.2 Neben der genauen Bezeichnung des Krankenhauses und seiner vollständigen Anschrift ist es wichtig, auch die Abteilung bzw. Station anzugeben, auf der Sie behandelt wurden. Kreuzen Sie bitte auch hier an, wegen welcher Erkrankung(en) Sie stationär behandelt werden mussten. Behandlung wegen der Gesundheitsstörung(en) (Bitte entsprechend Lfd. Nr. unter Zif. 4 ankreuzen) 1 2 3 4 5 6 7 Geben Sie hier bitte auch den Namen und die Anschrift des Leistungsträgers an, der die Kosten der Badekur bzw. des Heilverfahrens getragen hat. 9.1 Wenn Sie der Meinung sind, dass gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei Ihnen vorliegen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Kästchen an. MerkErläuterungen zu den Merkzeichen zeichen - BI - Blindheit Blind ist eine Person, die das Augenlicht vollständig verloren hat; als blind ist auch eine Person anzusehen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt oder bei der eine dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleichzuachtende, nicht nur vorübergehende Störung des Sehvermögens vorliegt. -H- Hilflosigkeit Hilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. -G- Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr Eine Person ist in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wenn sie infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden (ca. 2 km in etwa 1/2 Stunde). 9.3 11.2 -B- Notwendigkeit der ständigen Begleitung Ständige Begleitung ist bei Schwerbehinderten notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, - aG - Außergewöhnliche Gehbehinderung Als Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. - RF - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Aus gesundheitlichen Gründen sind nach landesrechtlichen Vorschriften folgende Personen von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien: S Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderte mit einem GdB von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung. S Hörgeschädigte, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. S Behinderte mit einem GdB von wenigstens 80 und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Die Behinderten müssen allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausgeschlossen sein. Es genügt nicht, dass sich die Teilnahme an einzelnen, nur gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen bestimmter Art - verbietet. - 1. KI - Notwendigkeit für die Benutzung der 1. Wagenklasse Die Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit dem Fahrausweis der 2. Wagenklasse erfüllen ausschließlich Kriegsbeschädigte und Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 70 v.H., wenn der auf den anerkannten Schädigungsfolgen beruhende körperliche Zustand bei Eisenbahnfahrten ständig die Unterbringung in der 1. Wagenklasse erfordert. Sofern Sie ein besonderes Interesse (z.B. aus steuerlichen Gründen) daran haben, dass das Versorgungsamt feststellt, dass Schwerbehinderung, Grad der Behinderung odergesundheitliche Merkmale schon vor Antragstellung vorgelegen haben, tragen Sie hier bitte das entsprechende Datum und eine kurze Begründung ein. Vergessen Sie bitte nicht, die Einverständniserklärung anzukreuzen!