- Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
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- Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Wenn die Geräte im Zimmer stehen, die Kanäle eingestellt und die Bedienungs-Anleitung durchgelesen ist, dann scheint fernsehen und Radio hören ganz einfach. Und zumeist ist in der Vergangenheit auch schnell wieder der Ärger vergessen worden, wenn die Gebühr für den Rundfunk- (und Fernseh-) Empfang wieder erhöht wurde. Da kann man halt nichts machen, sagten Sie sich sicher. Wir haben in der Politik mit den rechtlichen und Finanzierungsgrundlagen ein wenig öfter zu tun. Zum Beispiel als sich der „Mitteldeutsche Rundfunk“ vom Landtag ein Gesetz machen ließ, nach dem ihm zum Zweck des sofortigen Gebühreneinzugs alle Umzüge und Haushaltsgründungen zu melden sind. (Leider reichten damals unsere Stimmen nicht, das zu verhindern.) Aber das Steigen der Rundfunkgebühr und die Ausweitung der Bemessungsgrundlage ist alles andere als schicksalshaft. Sie werden in einem Vertrag festgelegt, den die Ministerpräsidenten aller Bundesländer aushandeln und dem die Parlamente aller Bundesländer zustimmen... Nein, „müssen“ ist eben das verkehrte Wort. Bisher ist das nur immer passiert. Dafür gibt es einen vernünftigen Grund: die Finanzierung aus Gebühren soll die „öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ in die Lage versetzen, Sie unabhängig vom Markt und von der Politik zu informieren und zu bilden. Aber es gibt sehr viele schlechte Gründe, die Arbeit der Rundfunkanstalten und ihre Finanzierung kritisch zu hinterfragen. Misswirtschaft, gigantische Überbezahlung von Moderatoren und Fußballvereinen zum Beispiel. Oder die Praxis der Eintreibung der Gebühren. Oder.... Oder... Wir wollen eine Nachverhandlung des „Rundfunkstaatsvertrages“, in der erreicht werden soll (und kann) - keine „PC-Gebühr“, - keine GEZ-Gebühr für Universitäten, Bibliotheken und Vereine, - keine GEZ-Gebühr für Studierende, - großzügige Regelung der Gebührenbefreiung für Menschen in sozialen Notlagen. Wir haben gegenüber der Presse schon erklärt, dass uns die Praxis des Gebühren-Einzugs und die Ausweitung auf neue technische Geräte „an sehr altes Raubrittertum“ erinner t. Und wir sind diesmal nicht als „Miesmacher“ und „Extremisten“ gescholten worden. Denn es ist offenbar, dass sich die Gebührenordnung zum abgeschlossenen (aber noch nicht von den Landtagen bestätigten) Rundfunkstaatsvertrag nicht nur gegen die Kleinen richtet, sondern auch auf Kosten der Bildung, der Wirtschaft und des technischen Fortschritts geht. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss auf eine neue Grundlage gestellt werden. Teilen Sie uns mit, wenn und wie Sie von den Gebühren-Plänen betroffen sind! Oder teilen Sie das in Ihrem Interesse den Abgeordneten der von Ihnen bevorzugten Parteien mit... Nun hat die Forderung von Rundfunkgebühren für internetfähige Computer oder für Video-Monitore in Universitäten und Vereinen das Fass an den Rand des Überlaufens gebracht. Nun scheint uns möglich, die Skandalgeschichten so zu bündeln, dass unser Landtag (und andere) den Rundfunkstaatsvertrag nicht „einfach Durchwinken“. Helfen Sie sich, in dem Sie uns Bescheid sagen, wie Sie von der bisherigen Praxis und der neuen Gebührenregelung betroffen sind. Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden Tel.: 0351 / 493 5800 Fax: 0351 / 493 5460 mail: linksfraktion@slt.sachsen.de http://linke.pdsfraktion-sachsen.de/ MdL Prof. Dr. Peter Porsch Fraktionsvorsitzender Diese Veröffentlichung dient ausschließlich der Information. Sie darf während eines Wahlkampfes nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. MdL Heiko Hilker Medienpolitiker Die PC-Gebühr stoppen und... Rundfunkgebühr Wie gesetzlich, wie schöööön... – wofür? von der InternetSeite http://www.gez.de/ In der letzten Zeit gibt es verstärkt Berichte, wofür alles eine Rundfunkgebühr verlangt werden kann. „Die GEZ ist die gemeinsame Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland mit Sitz in Köln...Die GEZ ist also weder eine Behörde, noch gehört sie zur Post oder ist eine sonstige eigenständige Organisation, sondern sie ist Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.“ So soll es ab 1. Januar 2007 eine Rundfunkgebühr auf internetfähige PCs geben. Sicher, die meisten haben zu Hause Radio oder Fernseher und müssen deshalb keine zusätzliche Gebühr von 17,03 Euro/Monat zahlen. Doch die Studierenden, die kein Bafög bekommen, aber einen PC haben, müssen zahlen. Und dies, obwohl eine Vielzahl von Programmen gar nicht in Echtzeit empfangen werden kann. Und es gibt noch weitere Probleme: So gibt es Fälle, dass bei einem Zuverdienst von 5 Euro im Monat 17 Euro zu zahlen sind. So müssen Studierende, die kein Bafög erhalten, Rundfunkgebühr bezahlen. So sollen Studierende, die kein Empfangsgerät haben, in Zukunft für ihren PC zahlen. So ist der Zweitfernseher im Garten zu bezahlen. So müssen Menschen mit Benachteiligungen alle zwei oder mehr Jahre wieder einen Befreiungsantrag stellen. Besonders hart werden von der PCGebühr die Selbstständigen betroffen sein. So kann es sein, dass sie zu Hause für den Fernseher die Rundfunkgebühr, im Auto für das Radio die Radiogebühr und im Arbeitsraum noch die Rundfunkgebühr für den PC bezahlen müssen. Kurz: es gibt viele kleine Ungerechtigkeiten. Der Rundfunkstaatsvertrag ist seit 15 Monaten in Kraft. Wir wollen, dass dieser geändert wird. Darum wollen wir wissen, welche Probleme Sie sehen. Teilen Sie uns mit, was sich Ihrer Meinung nach ändern muss. Inzwischen stellt sich auch heraus, dass die PC-Gebühr nicht nur Feiberufler, Selbstständige und Unternehmen ab 1.1.2007 trifft, sondern auch alle Vereine, wobei es gleichgültig ist, ob diese gemeinnützig sind oder nicht. Es wird allein danach gefragt, ob ein Rundfunkteilnehmer im nicht ausschließlich privaten Bereich ein Empfangsgerät zum Empfang bereit hält und dieses neuartige Rundfunkgerät, insbesondere Rechner, Angebote über Internet wiedergeben kann. Auf die Intensität der Nutzung oder der Art der Verbindung zum Internet kommt es in keiner Weise an. „Die GEZ produzierte verschiedene Kino- bzw. Fernsehund Radio-Spots und Anzeigen, die deutschlandweit zu sehen sind. Die Anzeigen-Motive und die Spots sind bereits mehrfach ausgezeichnet worden (z.B. mit dem AD-JupiterAward 2004).“ Aus unserer Postmappe PC-Gebühr und Selbstständige (Ben) …Ich bin als selbstständige 1-Mann-Firma natürlich von dieser Regelung betroffen und hätte eine Mehrbelastung von jährlich über 200 Euro. Die gleiche Mehrbelastung hätte auch ein Unternehmen mit hunderten Angestellten, nur kann es dort sicher besser aufgefangen werden. …. PC-Gebühr und ALG II – Empfänger (Heiko) …Ein ALGII-Empfänger, der aufgrund irgendwelcher Klauseln noch einen ALGI-Zuschuss erhält, hat auch kein Anrecht mehr auf GEZ-Befreiung. Ich kenne jemanden, der 3,50 Euro zusätzlich zu seinem ALGII bekommt, so dass er dafür nun 17 Euro GEZ im Monat zahlen muss. Da macht er jetzt 15 Euro miese. Die Bitte, den Zuschuss aufgrund dieser Tatsache zu streichen, wurde vom Jobcenter abgelehnt. Das gleiche trifft auch auf einkommensschwache Verdiener zu: Mal angenommen, man bekommt einen Hilfs-Job mit einem Brutto-Verdienst von 780 Euro, da hat man ca.600 Euro Netto raus, was dem ALGII-Standard entspricht. Aber GEZ muss man zahlen, da man nicht befreit wird…. PC-Gebühr und Studenten (Inka) … Ich wohne mit zwei weiteren Studenten in einer WG und habe, nach Abzug von Miete und den weiteren Nebenkosten, nicht einmal 200 Euro pro Monat zum Leben…. Es ist tatsächlich so, dass viele Studenten, die so wie ich kein Bafög beziehen, es sich schlicht und einfach nicht leisten können, eine solche Gebühr zu bezahlen. Für mich würde dies einen gewaltigen Einschnitt bedeuten, da ich auf meinen PC angewiesen bin. „Am GEZ-Messestand wurde der Service-Gedanke auf unterschiedliche Weise und in verschiedenen Bereichen erlebbar gemacht. Während der Messetage konnten sich die Besucher über Rundfunkgebühren informieren und bezüglich der Rundfunkgebührenpflicht beraten lassen. Sie konnten im Internet-Auftritt der GEZ surfen oder eine Entspannungsmassage durch ein professionelles Physiotherapeuten-Team genießen.“ Wie wirklich, wie hässlich... Prinzipiell kann über den Personal-Computer natürlich auch ferngesehen werden, wenn der Internet-Zugang schnell genug und nicht zu teuer ist. Im „Internet 2.0“ ist das Streaming von Videos eine Hauptattraktion geworden, und ein Video-Blog wie http://www.ehrensenf.de/ ist als Fernseh-Parodie absolut sehenswert. ABER: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Empfänger der Gebühren, stellen gar kein Internet-Angebot ihrer FernsehProgramme zur Verfügung. Entgegen offiziellen Verlautbarungen wäre der Großteil der Selbstständigen von den jährlich 204 Euro zusätzlichen Kosten betroffen. Eine aktuelle Umfrage des Bundesverbands der Selbstständigen (BDS) unter 1.251 mittelständischen Unternehmen (Juli 2006) hat ergeben, dass 92 Prozent aller Selbstständigen einen internetfähigen PC haben, aber nur 14 Prozent ein bereits heute anzumeldendes TV-Gerät. Neuartiges Rundfunkgerät TV-Kühlschrank LG GR-G227STBA?