Unisex-Tarife werden Pflicht Mehr als die Hälfte der
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Unisex-Tarife werden Pflicht Mehr als die Hälfte der
Unisex - Was? EU-Recht ab 2013 Juli 2012 28.07.2012 private Rentenversicherungen bezahlen als Männer. Dafür bezahlt das schöne Geschlecht meist weniger für die Kfz-Haftpflicht, weil Frauen im Durchschnitt weniger Unfälle bauen. Die Branche rechnet damit, dass es nun zu Kostensteigerungen auf breiter Front kommt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte im Vorfeld der EuGH-Entscheidung vor Tariferhöhungen gewarnt. Verbraucherschützer sehen dafür jedoch keine Grundlage. Sie verweisen auf die Einführung eines Einheitstarifs bei der Riester-Rente, nach dem die Riester-Beiträge nur maßvoll gestiegen seien. Unisex Europäischer Gerichtshof Unisex-Tarife werden Pflicht Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Versicherungen müssen künftig einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Altverträge sind nicht betroffen. Die Branche befürchtet Mehrkosten. Das Geschlecht darf nicht mehr als ein Risikofaktor in die Kalkulation von Versicherungsverträgen eingehen. Das haben die Luxemburger Richter am 1. März entschieden (Aktzenzeichen C-236/09). Unterschiedliche Gebühren für Frauen und Männer sind somit diskriminierend. Die Assekuranz hat nun bis 21. Dezember 2012 Zeit, ihre Versicherungstarife umzustellen und Unisex-Tarife anzubieten. Der EuGH verwies in der Begründung auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004. Darin seien geschlechtsneutrale Unisex-Tarife im Grundsatz schon ab 21. Dezember 2007 vorgesehen. Die Versicherungswirtschaft hatte sich bislang auf Ausnahmetatbestände berufen. Die Gleichstellungsrichtlinie soll am 21. Dezember 2012 überprüft werden. Damit das Ziel der Gleichstellung nicht unterlaufen werde, seien Ausnahmen nach diesem Stichtag in jedem Fall unzulässig, urteilten die Luxemburger Richter. Der kleine Unterschied Versicherungstarife wurden bislang nach statistischem Risiko kalkuliert. Das Geschlecht ist dabei einer der maßgeblichen Faktoren: So müssen Frauen, weil sie statistisch gesehen länger leben, höhere Beiträge für Mehr als die Hälfte der Deutschen kennt die Änderungen nicht Mehr als die Hälfte der Deutschen hat vom Thema Unisex bei Versicherungstarifen noch nie etwas gehört. Von denen, die Bescheid wissen, glauben 41 Prozent, nicht selbst davon betroffen zu sein. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Forsa. 1.003 Teilnehmer zwischen 18 und 50 Jahren mit unterschiedlicher Qualifikation befragte das Meinungsforschungsinstitut im Februar. Der Großteil der Umfrageteilnehmer (52 Prozent) hat danach noch nie von der Einführung der Unisex-Tarife gehört. Und nur 36 Prozent planen, sich überhaupt intensiv mit dem Thema zu befassen. Auffällig dabei ist, dass mit steigendem Alter der Befragten deren Bereitschaft zur Information abnimmt. Sind es bei den 18- bis 29-Jährigen noch 46 Prozent, sind nur noch 22 Prozent der über 60-Jährigen dazu bereit. „Die verpflichtende Einführung der Unisex-Tarife dient der Gleichbehandlung von Mann und Frau“, so Götz Wenker, Vorsitzender der deutschen Geschäftsführung von AWD, dem Auftraggeber der Studie. „Bisher zahlen Frauen etwa in der Risikolebensversicherung wegen der statistisch höheren Lebenserwartung einen geringeren Beitrag als Männer. Durch die Neuregelung wird der Beitrag für Männer und Frauen gleich – wobei es für die Männer etwas günstiger wird, für die Frauen etwas teurer.“ „Mich trifft das schon nicht“ Dagegen zeigt die Forsa-Umfrage, dass 54 Prozent der Deutschen glauben, dass sich im Bereich Risiko-Leben die Versicherungsbeiträge für Männer durch Unisex erhöhen werden. Immerhin ein Viertel (25 Prozent) geht von derselben Annahme für Frauen aus. Nur 41 Prozent der Befragten glauben, selbst von den Änderungen in den einzelnen Versicherungssparten betroffen zu sein. Von der Einführung der Unisex-Tarife ist letztlich aber jeder Bürger betroffen. So wird beispielsweise die Private Krankenversicherung (PKV) für Frauen günstiger werden. Die höhere Lebenserwartung von Frauen ist für Krankenversicherer ein erheblicher Kostenfaktor und gilt somit als Hauptursache dafür, dass die Beiträge weiblicher Versicherter heute meist höher als die von Männern sind. Die Unisex-Kalkulation verteilt diese Kosten gleichmäßig auf beide Geschlechter, so dass viele Frauen ab dem 21. Dezember 2012 von günstigeren Beiträgen profitieren können. Männer hingegen können noch bis dahin zu den alten Bedingungen einsteigen und sich die geschlechtsspezifische Kalkulationsgrundlage auch über den Stichtag hinaus sichern. Erfahrungen aus anderen Ländern wie der Niederlande und Belgien zeigen laut Studie zudem, dass Unisex-Tarife zu einem höheren durchschnittlichen Prämienniveau für beide Geschlechter führen. Grund hierfür sind die Sicherheitszuschläge. Diese Prämienerhöhungen könnte das Verhalten der Verbraucher verändern. Es könnte dazu führen, dass sie auf Vorsorge verzichten, wenn die Produkte teurer werden. Versicherungen zu Uni-Sex-Tarifen “Abkehr von einer risikogerechten Prämie“ Ab 2013 werden Unisex-Tarife bei Versicherungen Pflicht. Dazu hat der Euopäische Gerichtshof die Branche verdonnert. Teuer wird es dadurch vor allem fürs stärkere Geschlecht. Kloster statt Kneipe: Unisex-Tarife Studie zeigt negative Auswirkungen für Verbraucher Das unabhängige Beratungsunternehmen Oxera hat die Folgen von Unisex-Tarifen für Versicherte untersucht. Die wichtigsten Ergebnisse. Zwei Effekte spielen laut Studie bei Unisex-Tarifen eine entscheidende Rolle: • Umverteilung: Die unterschiedlichen Prämien für Männer und Frauen müssen in einer einheitlichen Prämie gebündelt werden. Dabei werden die Versicherungen die Prämien von dem Geschlecht mit dem höheren Risiko zum Geschlecht mit dem niedrigeren Risiko umverteilen. Männern bringt das fromme Leben als Mönch Vorteile. Sie rauchen und trinken weniger, fahren nicht rasant Auto, haben keinen gefährlichen Beruf. Und das macht sich bemerkbar: Nur knapp ein Jahr leben Nonnen länger als Mönche – in freier Wildbahn sind es fünf Jahre. Bei Versicherungen spielen diese statistisch gesicherten fünf Jahre eine entscheidende Rolle. In der Rentenversicherung bekommen Frauen fünf Jahre länger Rente, weshalb sie für diese Policen mehr zahlen müssen. Das längere Leben und höhere Krankheitskosten vor der Rente machen auch private Krankenversicherungen (PKV) für Frauen teurer als für Männer. Andersherum können Frauen bei Risikolebensversicherungen sparen, da die Wahrscheinlichkeit, dass sie früh sterben, niedriger ist als bei Männern. Ab 2013 nur noch Unisex-Tarife • Sicherheitszuschläge: Die Gesellschaften wissen nicht, wie viele Männer und wie viele Frauen neue Verträge bei ihnen abschließen werden. Das sorgt für Unsicherheit, und die erhöht das Risiko. Die Versicherer müssen das in ihren Berechnungen berücksichtigen, um ihre Verpflichtungen gegenüber den Kunden erfüllen zu können. Deshalb werden die Anbieter Sicherheitspuffer mit einkalkulieren. Oxera hat sich Daten aus verschiedenen europäischen Ländern angeschaut und ausgewertet. Allein der Umverteilungseffekt wird laut der Studie dazu führen, dass … • … es in der privaten Rentenversicherung eine im Schnitt 4 Prozent niedrigere Leistung für Männer geben wird, • … in der Risikolebensversicherung die Prämien für Frauen um mindestens 30 Prozent steigen werden, • … und in der Kfz-Versicherung für junge Frauen Prämienerhöhungen von mindestens 11 Prozent winken. Doch damit ist es jetzt vorbei. Anfang März hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Versicherungen ihre Tarife nicht mehr nach dem Geschlecht differenzieren dürfen. Die jetzige Praxis verstoße gegen den Gedanken der Gleichstellung von Männern und Frauen. Bis zum 21. Dezember 2012 haben die Gesellschaften nun Zeit, ihre Tarife umzustellen. Eines scheint dabei gewiss: Für Männer werden die neuen Tarife in der Renten- Und Krankenversicherung teurer. „Unisex-Tarife können sich in aller Regel nicht in der Mitte zwischen Frauen- und Männertarif einpendeln“, sagt Heinz Jürgen Scholz, Vorstandsmitglied des Dortmunder Versicherers Continentale. „Das liegt daran,dass Männer und Frauen in den Tarifen nicht mit gleichen Anteilen vertreten sind.“ Männer zahlen mehr Heißt: Aufs Mischverhältnis kommt es an. Verteilen sich die Beitragssenkungen für die Frauen auf deutlich mehr Männer, dürften die Auswirkungen überschaubar bleiben. Allerdings gibt es hier einen Haken: Für Männer werden Neuabschlüsse beispielsweise in der Rentenversicherung wegen der höheren Preise tendenziell unattraktiv. Sie könnten deshalb auf andere Produkte wie Fonds oder Banksparpläne ausweichen und der Versicherung den Rücken kehren. Fachleute nennen das Antiselektion. In den Tarifen wären als Folge deutlich mehr Frauen als Männer. Für diesen Fall müssen die Anbieter Risikozuschläge erheben, was die Tarife teurer macht. sich auch für Männer weiter lohne, eine Riester-Versicherung abzuschließen, so die Branche einhellig. Als Ersatz für die Unterscheidung nach Geschlecht könnten die Versicherungsmathematiker nun weitere Kriterien in ihre Rechnungen mit einbeziehen. So hängt die Lebenserwartung auch nicht unwesentlich von Faktoren wie Lebensstil, Bildung und Einkommen ab. Die Europäische Kommission hat klar gestellt, dass Unisex-Tarife nur für Neukunden eingeführt werden müssen. Altverträge können unverändert bleiben. Versicherungen Unisex-Tarife sollen nicht für Versicherungsbestände gelten Aber auch hier gibt es Probleme: „Geschlecht und Alter sind die einzigen feststehenden Kalkulationsgrundlagen. Weiche Risikofaktoren können sich verändern“, so Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka. Unsicherheiten bei der Risikoeinschätzung haben bei Versicherungen aber ihren Preis: Die Kunden werden tiefer in die Tasche greifen müssen. Schlussverkauf bei Rentenpolicen Für Berater könnte das Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs Vorteile bringen. „Wir halten es für wahrscheinlich, dass es in der Lebensversicherung zu einem Schlussverkauf kommen wird“, sagt HDI-Gerling-Vertriebsvorstand Markus Drews. „Vor allem bei Männern, die für das Alter vorsorgen wollen und sich bisher noch nicht entscheiden konnten. Sie werden sich bis zum 21 Dezember 2012 noch die höheren Rentenleistungen sichern.“ Wie es danach weitergeht, bleibt abzuwarten. Politisch gesehen könnte nach den Unisex-Tarifen auch die zeitlose Police kommen. Denn auch eine Diskriminierung auf Basis des Alters ist von Gesetzes wegen verboten. „Das wäre die endgültige Abkehr von einer risikogerechten Prämie“, warnt Debeka-Chef Laue. „Es wäre das Ende jeglicher Versicherung.“ Lehrfall Riester? Bei der staatlich geförderten Riester-Rente gibt es bereits seit 2006 die Pflicht zu Unisex-Tarifen. Der Aufschrei bei den Versicherungen war auch damals groß: Männer würden keine Riester-Policen mehr abschließen, wenn die Tarife für sie teurer würden. Die Branche sprach gar vom „Todesstoß“ für die Riester-Rente. Aber es kam anders: Die Beiträge für Männer stiegen statt um die vermuteten 15 nur um rund 8 Prozent. Die Zahl der verkauften Verträge legte von 6,5 Millionen im Jahr 2006 auf 8,4 Millionen ein Jahr später zu. Heute gibt es über 10 Millionen Riester-Versicherungen, wobei mehr Frauen als Männer die Policen abschließen. Bei der Allianz hat sich der Anteil der Männer von 47 Prozent (bis 2005) auf aktuell 45 Prozent verringert. Die Versicherungen lassen die Riester-Rente als Beispiel für das Funktionieren von Unisex-Tarifen aber nicht gelten. Die Anreize durch Zulagen und Steuerersparnisse seien so groß, dass es Continentale-Chef Rolf Bauer Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender des Krankenversicherers Continentale, freut das: „Eine Umstellung der Bestandskunden auf Unisex-Tarife führt zu einer Belastung der Versichertengemeinschaft insgesamt. Ohne gesetzlichen Zwang dürfen wir daher nicht umstellen, wenn wir die Rechte unserer Kunden ernst nehmen. Die EU-Kommission hat jetzt erfreulicherweise klargestellt, dass es diesen Zwang nicht gibt. Jede über diese Regelung hinausgehende gesetzliche nationale Regelung dürfte auch verfassungsrechtlich bedenklich sein. Daher werden wir die erworbenen Rechte unserer Versicherten mit allen Mitteln verteidigen.“ Die Umstellung auf Unisex-Tarife führe schließlich nicht nur zu einer Umverteilung innerhalb der Bestände – und damit zu Beitragserhöhungen. Durch die Neuberechnung von Sicherheitszuschlägen würde die private Krankenversicherung in der Summe auch für alle Versicherten teurer. Bauer: „Eine Umstellung von Verträgen von Bestandskunden, die bestimmte Gruppen wie etwa ältere Frauen ohne Not deutlich belastet, entspricht nicht unserer Vorstellung von verantwortungsbewusstem Umgang mit unseren Versicherten. Eine zusätzliche Beitragserhöhung für die Bestandskunden insgesamt schon gar nicht.“ Auch aus politischen Gründen verurteilt der Vorstandsvorsitzende Überlegungen zur Umstellung der Bestandskunden. „Die vertraglich erworbenen Rechte unserer Kunden müssen für uns als Branche unantastbar bleiben. Wenn wir hier Zugeständnisse machen, nehmen wir uns wesentliche Argumente gegenüber der Politik. Und das hätte spätestens bei der Diskussion über die Bürgerversicherung verheerende Folgen.“ Impressum exorior Beekefeld 2 31559 Haste Email: info@exorior.de Telefon: +49 5723 749800 Fax: +49 57237498014 Geschäftsführer Barbara Berger USt-IdNr. DE254762891 Handelsregistergericht Amtsgericht Stadthagen Handelsregisternummer HRB 200560 Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO Behörde Industrie- und Handelskammer Hannover Anschrift Schiffgraben 49 PLZ und Ort 30175 Hannover Telefon +49 (0) 511 - 3107 - 0 Fax +49 (0) 511 - 3107 - 333 Zuständige Aufsichtsbehörde Behörde Landkreis Schaumburg Anschrift Jahnstr. 20 PLZ und Ort 31655 Stadthagen Telefon +49 (0) 5721 - 703 - 0 *Die Vermittlung von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft sowie die Vermittlung von Verträgen über Darlehen bedarf der Erlaubnis gem. § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO. Für das Erbringen von Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes bedarf es der Erlaubnis gem. § 34c GewO Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO. Die Vermittlung von Girokonten ist nicht erlaubnispflichtig.