Unisex-Tarife werden Pflicht Mehr als die Hälfte der

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Unisex-Tarife werden Pflicht Mehr als die Hälfte der
Unisex - Was?
EU-Recht ab 2013
Juli 2012
28.07.2012
private Rentenversicherungen bezahlen als Männer. Dafür
bezahlt das schöne Geschlecht meist weniger für die
Kfz-Haftpflicht, weil Frauen im Durchschnitt weniger
Unfälle bauen.
Die Branche rechnet damit, dass es nun zu
Kostensteigerungen auf breiter Front kommt. Der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
(GDV) hatte im Vorfeld der EuGH-Entscheidung vor
Tariferhöhungen gewarnt. Verbraucherschützer sehen
dafür jedoch keine Grundlage. Sie verweisen auf die
Einführung eines Einheitstarifs bei der Riester-Rente,
nach dem die Riester-Beiträge nur maßvoll gestiegen
seien.
Unisex
Europäischer Gerichtshof
Unisex-Tarife werden Pflicht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden:
Versicherungen müssen künftig einheitliche Tarife für
Frauen und Männer anbieten. Altverträge sind nicht
betroffen. Die Branche befürchtet Mehrkosten.
Das Geschlecht darf nicht mehr als ein Risikofaktor in die
Kalkulation von Versicherungsverträgen eingehen. Das
haben die Luxemburger Richter am 1. März entschieden
(Aktzenzeichen C-236/09). Unterschiedliche Gebühren für
Frauen und Männer sind somit diskriminierend.
Die Assekuranz hat nun bis 21. Dezember 2012 Zeit, ihre
Versicherungstarife
umzustellen
und
Unisex-Tarife
anzubieten. Der EuGH verwies in der Begründung auf die
EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004. Darin
seien geschlechtsneutrale Unisex-Tarife im Grundsatz
schon ab 21. Dezember 2007 vorgesehen. Die
Versicherungswirtschaft
hatte
sich
bislang
auf
Ausnahmetatbestände berufen.
Die Gleichstellungsrichtlinie soll am 21. Dezember 2012
überprüft werden. Damit das Ziel der Gleichstellung nicht
unterlaufen werde, seien Ausnahmen nach diesem
Stichtag in jedem Fall unzulässig, urteilten die
Luxemburger Richter.
Der kleine Unterschied
Versicherungstarife wurden bislang nach statistischem
Risiko kalkuliert. Das Geschlecht ist dabei einer der
maßgeblichen Faktoren: So müssen Frauen, weil sie
statistisch gesehen länger leben, höhere Beiträge für
Mehr als die Hälfte der Deutschen
kennt die Änderungen nicht
Mehr als die Hälfte der Deutschen hat vom Thema
Unisex bei Versicherungstarifen noch nie etwas
gehört. Von denen, die Bescheid wissen, glauben 41
Prozent, nicht selbst davon betroffen zu sein. Das
zeigt eine aktuelle Umfrage der Forsa.
1.003 Teilnehmer zwischen 18 und 50 Jahren mit
unterschiedlicher
Qualifikation
befragte
das
Meinungsforschungsinstitut im Februar. Der Großteil der
Umfrageteilnehmer (52 Prozent) hat danach noch nie von
der Einführung der Unisex-Tarife gehört. Und nur 36
Prozent planen, sich überhaupt intensiv mit dem Thema
zu befassen. Auffällig dabei ist, dass mit steigendem Alter
der Befragten deren Bereitschaft zur Information abnimmt.
Sind es bei den 18- bis 29-Jährigen noch 46 Prozent, sind
nur noch 22 Prozent der über 60-Jährigen dazu bereit.
„Die verpflichtende Einführung der Unisex-Tarife dient der
Gleichbehandlung von Mann und Frau“, so Götz Wenker,
Vorsitzender der deutschen Geschäftsführung von AWD,
dem Auftraggeber der Studie. „Bisher zahlen Frauen etwa
in der Risikolebensversicherung wegen der statistisch
höheren Lebenserwartung einen geringeren Beitrag als
Männer. Durch die Neuregelung wird der Beitrag für
Männer und Frauen gleich – wobei es für die Männer
etwas günstiger wird, für die Frauen etwas teurer.“
„Mich trifft das schon nicht“
Dagegen zeigt die Forsa-Umfrage, dass 54 Prozent der
Deutschen glauben, dass sich im Bereich Risiko-Leben
die Versicherungsbeiträge für Männer durch Unisex
erhöhen werden. Immerhin ein Viertel (25 Prozent) geht
von derselben Annahme für Frauen aus.
Nur 41 Prozent der Befragten glauben, selbst von den
Änderungen in den einzelnen Versicherungssparten
betroffen zu sein. Von der Einführung der Unisex-Tarife ist
letztlich aber jeder Bürger betroffen. So wird
beispielsweise die Private Krankenversicherung (PKV) für
Frauen günstiger werden. Die höhere Lebenserwartung
von Frauen ist für Krankenversicherer ein erheblicher
Kostenfaktor und gilt somit als Hauptursache dafür, dass
die Beiträge weiblicher Versicherter heute meist höher als
die von Männern sind.
Die Unisex-Kalkulation verteilt diese Kosten gleichmäßig
auf beide Geschlechter, so dass viele Frauen ab dem 21.
Dezember 2012 von günstigeren Beiträgen profitieren
können. Männer hingegen können noch bis dahin zu den
alten
Bedingungen
einsteigen
und
sich
die
geschlechtsspezifische Kalkulationsgrundlage auch über
den Stichtag hinaus sichern.
Erfahrungen aus anderen Ländern wie der Niederlande
und Belgien zeigen laut Studie zudem, dass Unisex-Tarife
zu einem höheren durchschnittlichen Prämienniveau für
beide Geschlechter führen. Grund hierfür sind die
Sicherheitszuschläge. Diese Prämienerhöhungen könnte
das Verhalten der Verbraucher verändern. Es könnte dazu
führen, dass sie auf Vorsorge verzichten, wenn die
Produkte teurer werden.
Versicherungen zu Uni-Sex-Tarifen
“Abkehr von einer risikogerechten
Prämie“
Ab 2013 werden Unisex-Tarife bei Versicherungen
Pflicht. Dazu hat der Euopäische Gerichtshof die
Branche verdonnert. Teuer wird es dadurch vor allem
fürs stärkere Geschlecht.
Kloster statt Kneipe:
Unisex-Tarife
Studie zeigt negative Auswirkungen
für Verbraucher
Das unabhängige Beratungsunternehmen Oxera hat
die Folgen von Unisex-Tarifen für Versicherte
untersucht. Die wichtigsten Ergebnisse.
Zwei Effekte spielen laut Studie bei Unisex-Tarifen eine
entscheidende Rolle:
• Umverteilung: Die unterschiedlichen Prämien für Männer
und Frauen müssen in einer einheitlichen Prämie
gebündelt werden. Dabei werden die Versicherungen die
Prämien von dem Geschlecht mit dem höheren Risiko
zum Geschlecht mit dem niedrigeren Risiko umverteilen.
Männern bringt das fromme Leben als Mönch Vorteile. Sie
rauchen und trinken weniger, fahren nicht rasant Auto,
haben keinen gefährlichen Beruf. Und das macht sich
bemerkbar: Nur knapp ein Jahr leben Nonnen länger als
Mönche – in freier Wildbahn sind es fünf Jahre.
Bei Versicherungen spielen diese statistisch gesicherten
fünf Jahre eine entscheidende
Rolle. In der
Rentenversicherung bekommen Frauen fünf Jahre länger
Rente, weshalb sie für diese Policen mehr zahlen müssen.
Das längere Leben und höhere Krankheitskosten vor der
Rente machen auch private Krankenversicherungen
(PKV) für Frauen teurer als für Männer. Andersherum
können Frauen bei Risikolebensversicherungen sparen,
da die Wahrscheinlichkeit, dass sie früh sterben, niedriger
ist als bei Männern.
Ab 2013 nur noch Unisex-Tarife
• Sicherheitszuschläge: Die Gesellschaften wissen nicht,
wie viele Männer und wie viele Frauen neue Verträge bei
ihnen abschließen werden. Das sorgt für Unsicherheit,
und die erhöht das Risiko. Die Versicherer müssen das in
ihren
Berechnungen
berücksichtigen,
um
ihre
Verpflichtungen gegenüber den Kunden erfüllen zu
können. Deshalb werden die Anbieter Sicherheitspuffer
mit einkalkulieren.
Oxera hat sich Daten aus verschiedenen europäischen
Ländern angeschaut und ausgewertet. Allein der
Umverteilungseffekt wird laut der Studie dazu führen, dass
…
• … es in der privaten Rentenversicherung eine im Schnitt
4 Prozent niedrigere Leistung für Männer geben wird,
• … in der Risikolebensversicherung die Prämien für
Frauen um mindestens 30 Prozent steigen werden,
• … und in der Kfz-Versicherung für junge Frauen
Prämienerhöhungen von mindestens 11 Prozent winken.
Doch damit ist es jetzt vorbei. Anfang März hat der
Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass
Versicherungen ihre Tarife nicht mehr nach dem
Geschlecht differenzieren dürfen. Die jetzige Praxis
verstoße gegen den Gedanken der Gleichstellung von
Männern und Frauen. Bis zum 21. Dezember 2012 haben
die Gesellschaften nun Zeit, ihre Tarife umzustellen. Eines
scheint dabei gewiss: Für Männer werden die neuen
Tarife in der Renten- Und Krankenversicherung teurer.
„Unisex-Tarife können sich in aller Regel nicht in der Mitte
zwischen Frauen- und Männertarif einpendeln“, sagt
Heinz Jürgen Scholz, Vorstandsmitglied des Dortmunder
Versicherers Continentale. „Das liegt daran,dass Männer
und Frauen in den Tarifen nicht mit gleichen Anteilen
vertreten sind.“
Männer zahlen mehr
Heißt: Aufs Mischverhältnis kommt es an. Verteilen sich
die Beitragssenkungen für die Frauen auf deutlich mehr
Männer, dürften die Auswirkungen überschaubar bleiben.
Allerdings gibt es hier einen Haken: Für Männer werden
Neuabschlüsse beispielsweise in der Rentenversicherung
wegen der höheren Preise tendenziell unattraktiv. Sie
könnten deshalb auf andere Produkte wie Fonds oder
Banksparpläne ausweichen und der Versicherung den
Rücken kehren. Fachleute nennen das Antiselektion. In
den Tarifen wären als Folge deutlich mehr Frauen als
Männer. Für diesen Fall müssen die Anbieter
Risikozuschläge erheben, was die Tarife teurer macht.
sich
auch
für
Männer
weiter
lohne,
eine
Riester-Versicherung abzuschließen, so die Branche
einhellig.
Als Ersatz für die Unterscheidung nach Geschlecht
könnten die Versicherungsmathematiker nun weitere
Kriterien in ihre Rechnungen mit einbeziehen. So hängt
die Lebenserwartung auch nicht unwesentlich von
Faktoren wie Lebensstil, Bildung und Einkommen ab.
Die Europäische Kommission hat klar gestellt, dass
Unisex-Tarife nur für Neukunden eingeführt werden
müssen. Altverträge können unverändert bleiben.
Versicherungen
Unisex-Tarife sollen nicht für
Versicherungsbestände gelten
Aber auch hier gibt es Probleme: „Geschlecht und Alter
sind die einzigen feststehenden Kalkulationsgrundlagen.
Weiche Risikofaktoren können sich verändern“, so Uwe
Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka. Unsicherheiten
bei der Risikoeinschätzung haben bei Versicherungen
aber ihren Preis: Die Kunden werden tiefer in die Tasche
greifen müssen.
Schlussverkauf bei Rentenpolicen
Für Berater könnte das Unisex-Urteil des Europäischen
Gerichtshofs Vorteile bringen. „Wir halten es für
wahrscheinlich, dass es in der Lebensversicherung zu
einem
Schlussverkauf
kommen
wird“,
sagt
HDI-Gerling-Vertriebsvorstand Markus Drews. „Vor allem
bei Männern, die für das Alter vorsorgen wollen und sich
bisher noch nicht entscheiden konnten. Sie werden sich
bis zum 21 Dezember 2012 noch die höheren
Rentenleistungen sichern.“
Wie es danach weitergeht, bleibt abzuwarten. Politisch
gesehen könnte nach den Unisex-Tarifen auch die
zeitlose Police kommen. Denn auch eine Diskriminierung
auf Basis des Alters ist von Gesetzes wegen verboten.
„Das
wäre
die
endgültige
Abkehr
von
einer
risikogerechten Prämie“, warnt Debeka-Chef Laue. „Es
wäre das Ende jeglicher Versicherung.“
Lehrfall Riester?
Bei der staatlich geförderten Riester-Rente gibt es bereits
seit 2006 die Pflicht zu Unisex-Tarifen. Der Aufschrei bei
den Versicherungen war auch damals groß: Männer
würden keine Riester-Policen mehr abschließen, wenn die
Tarife für sie teurer würden. Die Branche sprach gar vom
„Todesstoß“ für die Riester-Rente. Aber es kam anders:
Die Beiträge für Männer stiegen statt um die vermuteten
15 nur um rund 8 Prozent. Die Zahl der verkauften
Verträge legte von 6,5 Millionen im Jahr 2006 auf 8,4
Millionen ein Jahr später zu. Heute gibt es über 10
Millionen Riester-Versicherungen, wobei mehr Frauen als
Männer die Policen abschließen. Bei der Allianz hat sich
der Anteil der Männer von 47 Prozent (bis 2005) auf
aktuell 45 Prozent verringert. Die Versicherungen lassen
die Riester-Rente als Beispiel für das Funktionieren von
Unisex-Tarifen aber nicht gelten. Die Anreize durch
Zulagen und Steuerersparnisse seien so groß, dass es
Continentale-Chef Rolf Bauer
Rolf
Bauer,
Vorstandsvorsitzender
des
Krankenversicherers Continentale, freut das: „Eine
Umstellung der Bestandskunden auf Unisex-Tarife führt zu
einer Belastung der Versichertengemeinschaft insgesamt.
Ohne gesetzlichen Zwang dürfen wir daher nicht
umstellen, wenn wir die Rechte unserer Kunden ernst
nehmen. Die EU-Kommission hat jetzt erfreulicherweise
klargestellt, dass es diesen Zwang nicht gibt. Jede über
diese Regelung hinausgehende gesetzliche nationale
Regelung dürfte auch verfassungsrechtlich bedenklich
sein. Daher werden wir die erworbenen Rechte unserer
Versicherten mit allen Mitteln verteidigen.“
Die Umstellung auf Unisex-Tarife führe schließlich nicht
nur zu einer Umverteilung innerhalb der Bestände – und
damit zu Beitragserhöhungen. Durch die Neuberechnung
von
Sicherheitszuschlägen
würde
die
private
Krankenversicherung in der Summe auch für alle
Versicherten teurer. Bauer: „Eine Umstellung von
Verträgen von Bestandskunden, die bestimmte Gruppen
wie etwa ältere Frauen ohne Not deutlich belastet,
entspricht
nicht
unserer
Vorstellung
von
verantwortungsbewusstem
Umgang
mit
unseren
Versicherten. Eine zusätzliche Beitragserhöhung für die
Bestandskunden insgesamt schon gar nicht.“
Auch
aus
politischen
Gründen
verurteilt
der
Vorstandsvorsitzende Überlegungen zur Umstellung der
Bestandskunden. „Die vertraglich erworbenen Rechte
unserer Kunden müssen für uns als Branche unantastbar
bleiben. Wenn wir hier Zugeständnisse machen, nehmen
wir uns wesentliche Argumente gegenüber der Politik. Und
das hätte spätestens bei der Diskussion über die
Bürgerversicherung verheerende Folgen.“
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*Die
Vermittlung
von
Anteilscheinen
einer
Kapitalanlagegesellschaft,
von
ausländischen
Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der
Anleger
verwaltet
werden,
oder
von
öffentlich
angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften
Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder
Kommanditgesellschaft sowie die Vermittlung von
Verträgen über Darlehen bedarf der Erlaubnis gem. § 34 c
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO. Für das Erbringen von
Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2
Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes bedarf es
der Erlaubnis gem. § 34c GewO Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
GewO. Die Vermittlung von Girokonten ist nicht
erlaubnispflichtig.